Zusätzliche Teilnahmebedingungen für die Markenjury
Transcription
Zusätzliche Teilnahmebedingungen für die Markenjury
Zusätzliche Teilnahmebedingungen für die Markenjury-Aktion mit dem Hyundai i20. Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen sind "Zusätzliche Bedingungen" im Sinne von Ziffer 2.2 der Nutzungsbedingungen von Markenjury und gelten ergänzend für die Markenjury-Aktion mit Hyundai Motor Deutschland GmbH. Die Nutzungsbedingungen von Markenjury gelten unverändert fort, soweit sie nicht durch die nachfolgenden zusätzlichen Teilnahmebedingungen verändert werden. 1. Teilnahmevoraussetzungen Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland hat und im Besitz eines gültigen Führerscheins mind. der Klasse 3 bzw. B ist. Markenjury und der Markenjury-Partner Hyundai Motor Deutschland GmbH behalten sich das Recht vor, einen geeigneten Nachweis über das Alter, die Identität und die Fahrerlaubnis zu verlangen. Mitarbeiter der Hyundai Motor Deutschland GmbH, der Gruner + Jahr AG & Co KG sowie ihre Angehörigen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Jedes Markenjury-Mitglied darf sich nur einmal für die Markenjury-Aktion mit Hyundai Motor Deutschland GmbH bewerben. 2. Details der Markenjury-Aktion / Probefahrt 2.1 Teilnehmende Städte Im Rahmen dieser Markenjury-Aktion werden insgesamt 40 einwöchige Probefahrten in einem Hyundai i20, ausgehend von 10 deutschen Städten (d.h. vier Probefahrten pro Stadt), für jeweils einen Teilnehmer vergeben. Diese Städte sind: Berlin Hamburg München Köln Frankfurt a.M. (Langen) Stuttgart Düsseldorf Dortmund (Hamm) Bremen Dresden (Radebeul) Für die genauen Anschriften der einzelnen Hyundai-Händler, bei denen jeweils die Übergabe der Fahrzeuge an die Teilnehmer durchgeführt wird, siehe Anhang 3 dieser Teilnahmebedingungen. 2.2 Zeitraum Die Probefahrten finden im Zeitraum vom 06.12.2014 bis zum 17.01.2014 in folgenden Probefahrtwochen jeweils von Samstag bis Samstag statt: 06.12.14 – 13.12.14 (Abhol- bzw. Rückgabezeitraum jeweils 10 bis 16 Uhr) 13.12.14 – 20.12.14 (Abhol- bzw. Rückgabezeitraum jeweils 10 bis 16 Uhr) 03.01.15 – 10.01.15 (Abhol- bzw. Rückgabezeitraum jeweils 10 bis 16 Uhr) 10.01.15 – 17.01.15 (Abhol- bzw. Rückgabezeitraum jeweils 10 bis 16 Uhr) Der Teilnehmer bewirbt sich im Bewerbungsformular für eine Probefahrt in einem bestimmten Zeitraum. Erhält er den Zuschlag, ist die Probefahrt nur im von ihm angegebenen Zeitraum einlösbar. Die Teilnehmer sind nicht berechtigt, Zeiträume untereinander zu tauschen. Eine Barauszahlung oder Übertragung der Probefahrt ist nicht möglich. 2.3 Leistungen Gegenstand der Probefahrt sind die folgenden Leistungen: Bereitstellung eines Hyundai i20 beim entsprechenden Händler (dieser wird dem Teilnehmer zuvor mitgeteilt) zu diesen Rahmenbedingungen: Fahrzeug ist vollgetankt Fahrzeug ist ausgestattet mit Winterbereifung Fahrzeug ist versichert mit Vollkasko ohne Selbstbeteiligung bei leichter Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit ist je nach Ausmaß eine Selbstbeteiligung von 3.000 € und höher gegeben. Der Versicherungsschutz gilt auch für Auslandsfahrten. Die Begrenzung der gefahrenen Kilometer liegt bei 5.000 km. Nicht mit eingeschlossen sind insbesondere folgende Leistungen: An- und Rückreise zum jeweiligen Hyundai Händler Bußgelder oder Strafverfahren wegen Verkehrsübertretungen und Ordnungswidrigkeiten sind mit allen Konsequenzen vom Teilnehmer bzw. dem jeweiligen Fahrer zu verantworten. 2.4 Überlassungsvereinbarung Vor dem Beginn der Probefahrt und der Übergabe des Fahrzeugs hat der Teilnehmer beim Hyundai-Händler eine Überlassungsvereinbarung (s. Beispielerklärung, Anhang 2) zu unterschreiben. Ohne die unterschriebene Überlassungsvereinbarung ist die Übergabe des Autos durch den Händler an den Teilnehmer nicht möglich. 2.5 Überlassung an Dritte Der Teilnehmer kann den Wagen während der Zeit der einwöchigen Probefahrt unter den in der Überlassungsvereinbarung genannten Bedingungen auch anderen Personen über 18 Jahren mit gültigem Führerschein der Klasse 3 bzw. B überlassen. 2.6 Datenschutz Im Rahmen der Markenjury-Aktion mit Hyundai werden die Kontaktdaten der 40 Probefahrer zum Zweck der Koordination der Fahrzeugübergabe an die jeweiligen Hyundai Händler weitergegeben. 3. Nutzung von Inhalten/Beiträgen der Teilnehmer Alle Fotos, Berichte, Videos, Texte, Zeichnungen und sonstige Aufnahmen bzw. Äußerungen, die der Teilnehmer anlässlich der Markenjury-Aktion auf markenjury.com hochlädt oder sonst an Markenjury bzw. den Markenjury-Partner aushändigt, dürfen von Markenjury und Hyundai Motor Deutschland GmbH gemäß Ziffer 4 der MarkenjuryNutzungsbedingungen genutzt werden, insbesondere für werbliche Zwecke. Markenjurybehält sich vor, sich vom Teilnehmer diese Einwilligung in schriftlicher Form bestätigen zu lassen. [s. Anhang 1: Einwilligungserklärung] 4. Auswahl und Pflichten der Teilnehmer | Ausschluss Teilnahmeschluss für die Bewerbung auf markenjury.com ist der 03.12.2014, 12 Uhr. Die Teilnehmer werden aus allen Bewerbern der Markenjury-Aktion mit Hyundai ausgewählt, die den Bewerbungsprozess vollständig durchlaufen haben (Bewerbung inkl. Wissenstest). Die Auswahl der Teilnehmer für die Markenjury-Aktion liegt im freien Ermessen von Markenjury und dem Markenjury-Produktpartner. Näheres erfahren Sie unter Ziffer 2.4 der Markenjury Nutzungsbedingungen. Die ausgewählten Markenjury-Mitglieder werden von Markenjury per E-Mail benachrichtigt und sind verpflichtet, bis zum in der Zusage-Benachrichtigung angegeben Zeitpunkt zu erklären, dass sie die Probefahrt antreten werden. Die ausgewählten Markenjury-Mitglieder haben anschließend innerhalb der angegebenen Fristen die von Markenjury bzw. dem Markenjury-Produktpartner angeforderten Unterlagen und Erklärungen zu liefern. Insbesondere ist bei Übergabe des Wagens eine Überlassungsvereinbarung (s. Anhang 2) zu unterschreiben. Markenjury und Hyundai Motor Deutschland GmbH behalten sich vor, Teilnehmer auszuschließen, wenn sie die in diesen Teilnahmebedingungen geforderten Voraussetzungen nicht erfüllen oder hiergegen verstoßen, insbesondere die angeforderten Informationen und Erklärungen nicht innerhalb der genannten Frist liefern. 5. Durchführung der Probefahrt und Haftung Der Teilnehmer ist für die rechtzeitige Organisation der Anreise zum jeweiligen Händler selbst verantwortlich. Markenjury tritt lediglich als Vermittler der Probefahrten auf. Veranstalter der Probefahrten ist die Hyundai Motor Deutschland GmbH, Kaiserleipromenade 5, 63067 Offenbach. Ein Vertrag kommt mit Zusendung der individuellen Unterlagen (Händlerinformationen etc.) und Antritt der entsprechenden Probefahrt zustande. Es gelten die jeweiligen AGB der Veranstalter/aus der Überlassungsvereinbarung. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass der Betreiber von markenjury.de (Gruner + Jahr AG & Co KG) nicht Veranstalter der Probefahrten ist und erkennt an, dass der Teilnehmer insoweit keinerlei Ansprüche im Zusammenhang mit der Durchführung der Probefahrt oder einzelnen Leistungen gegen Markenjury geltend machen kann. Die Haftungsbeschränkung gem. Ziffer 5.1 der Markenjury-Nutzungsbedingungen bleibt unberührt. 6. Gewinnspiel Im Rahmen der Aktion von Markenjury und der Hyundai Motor Deutschland GmbH findet eine Verlosung eines Hyundai i20 unter allen 40 Teilnehmern der Probefahrten statt. Veranstalter des Gewinnspiels ist die Hyundai Motor Deutschland GmbH, Kaiserleipromenade 5, 63067 Offenbach. Mitarbeiter der Hyundai Motor Deutschland GmbH, der Gruner + Jahr AG & Co KG sowie ihre Angehörigen sind nicht teilnahmeberechtigt. Zum Gewinnspiel zugelassen sind alle Teilnehmer ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel sind die nachfolgenden Punkte: (a) Erfolgreiche Bewerbung bei Markenjury für die Markenjury-Aktion mit Hyundai (b) Bestätigung der Teilnahmebedingungen der Markenjury-Aktion mit Hyundai (c) Bestätigung der Gewinnspiel-Teilnahme im Rahmen des Wissens-Check der Markenjury-Aktion mit Hyundai (d) Durchführung der einwöchigen Probefahrt des Hyundai i20 im Rahmen der Markenjury-Aktion (e) Erfüllung der folgenden Mindestanforderungen bis zum 19.02.2015: - Veröffentlichung von mind. 5 Textbeiträgen mit mind. 120 Zeichen über den Hyundai i20 in sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, Goolge+ oder Twitter) oder auf privaten Blogs und Übermittlung der öffentlich einsehbaren Deeplinks an Markenjury - Erstellung von mind. 10 Fotobeiträgen über den Hyundai i20 und anschließendem Upload in die Fotogalerie der Markenjury-Aktion mit dem Hyundai i20 - Veröffentlichung von mind. 1 Videobeitrag über den Hyundai i20 auf einer Videoplattform (z.B. YouTube, Vimeo oder Dailymotion) und Übermittlung des öffentlich einsehbaren Deeplinks an Markenjury Unter allen Markenjury-Mitgliedern, die die zuvor aufgezählten Voraussetzungen erfüllt haben, findet die Verlosung des Gewinnerautos statt. 4.2 Änderung der Teilnahmebedingungen / Beendigung des Gewinnspiels Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern bzw. das Gewinnspiel oder die Auslosung ganz oder in Teilen aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu unterbrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, wenn Umstände vorliegen, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels bzw. der Auslosung stören, z.B. technische Gründe und Manipulationsversuche. 4.3 Benachrichtigung des Gewinners & Gewinn Der Gewinner wird am 23. Februar 2015 per Email benachrichtigt. Der Gewinner erhält einen Hyundai i20 (1.2 Benzinmotor) Der Gewinn ist nicht übertragbar und eine Barauszahlung nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gewinner muss die Annahme des Gewinns innerhalb der in der Benachrichtigungs-Email bestimmten Frist bei Markenjury bestätigen. Unterlässt er dies, verfällt sein Anspruch auf den Gewinn, und ein anderer Gewinner wird bestimmt. Anhang (1): Einwilligungserklärung Name, Vorname: Anschrift: E-Mail: Telefonnummer: Mobil-Nr.: 1. Hiermit erteile ich dem Betreiber von markenjury.com, Gruner + Jahr AG & Co KG, und dem Partner für die Markenjury-Aktion "Hyundai i20", Hyundai Motor Deutschland GmbH, die unwiderrufliche Einwilligung in die Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und öffentliche Wiedergabe von allen Fotos, Online-Beiträgen, Videos, Texten, Zeichnungen und sonstigen Aufnahmen bzw. Äußerungen, die ich anlässlich der Markenjury-Aktion auf markenjury.com hochgeladen oder sonst an Markenjury bzw. den Markenjury-Partner (in-)direkt ausgehändigt habe. Ausgenommen sind natürlich Dokumente etc., die erkennbar nicht zur weiteren Verwendung durch Markenjury oder den Partner bestimmt waren. Diese Nutzungs-Einwilligung umfasst auch eine Nutzung im Zusammenhang mit […], soweit dabei eine erkennbare Bezugnahme auf die Markenjury-Aktion erfolgt. Sie gilt räumlich und zeitlich unbeschränkt und zwar sowohl für das Internet (z.B. auf hyundai.de und markenjury.com, sowie für Bannerwerbung auf sonstigen Sites) und für Apps für sog. Smart Devices (iPad, Smartphones etc.), als auch für Veröffentlichungen im Rahmen von Anzeigen in Zeitschriften (z.B. in NEON - gedruckt oder digital bzw. als App), sowie für Werbeplakate, -Broschüren, -Aufsteller und sonstige digitale oder gedruckte PRPublikationen von Hyundai Motor Deutschland GmbH bis zu einer sichtbaren Bildgröße von max. Din A3, bei digitaler Nutzung (z.B. Video-Vorführungen auf Reise-Messen) bis zu Full-HD-Auflösung. Für die genannten Nutzungen dürfen die Aufnahmen bzw. Äußerungen auch ausschnittsweise bzw. in Teilen verwendet werden. Aufnahmen können gegebenenfalls professionell nachbearbeitet werden. Ebenso darf mein Vorname und mein Markenjury-Nickname dabei allen Verwendungen mit angegeben werden. Weitergehende Nutzungen (etwa TV-Spots, großflächige Plakate etc.) sind nur nach vorheriger Abstimmung möglich. 2. Ferner sichere ich zu, dass alle meinerseits an Markenjury oder den Markenjury-Partner nach Ziffer 1 Absatz 1 überlassenen Inhalte von mir selbst stammen und keine Rechte Dritter verletzen. Soweit Inhalte von einem Dritten stammen oder ich dies nicht sicher weiß, oder mir unbekannt ist, ob etwa von mir aufgenommene Personen wirklich mit einer Nutzung nach Ziffern 1-2 einverstanden sind, werde ich Markenjury hierauf ausdrücklich hinweisen. Anderenfalls stelle ich Markenjury bzw. die Gruner + Jahr AG & Co KG und Hyundai Motor Deutschland GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Das beinhaltet auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. 3. Im Gegenzug für die in Ziffern 1-2 erklärte Einwilligung wurde mir eine einwöchige Probefahrt in einem Hyundai i20 vom Markenjury-Partner gesponsert. ________________________________________________________________________________ Datum Unterschrift Anhang (2): Überlassungsvereinbarung Hyundai Motor Deutschland GmbH (nachfolgende „Hyundai“ genannt), überlässt dem Fahrer Vor- Zuname: Führerschein-Listen-Nr.: PLZ/Wohnort: Ausstellende Behörde Straße/Hausnr: Ausstellungsort: das nachfolgend beschriebene Fahrzeug (auszufüllen durch HMD): Modell: Übergabedatum: Kennzeichen: Uhrzeit: Km-Stand Beginn: Rückgabedatum: Uhrzeit: Km-Stand Ende: Das Fahrzeug ist auf Hyundai Motor Deutschland GmbH zugelassen; es besteht eine Haftpflicht- und fahrzeugbezogene Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung. Der Fahrer bestätigt mit seiner Unterschrift Folgendes: Er ist Inhaber eines Führerscheins der Klasse 3 bzw. Klasse B und befindet sich bei Übernahme des Fahrzeugs auch im Besitz dieser Fahrerlaubnis. Er steht während der Nutzung des Fahrzeugs nicht unter Medikamenten-, Drogen oder Alkoholeinfluss. Die Überlassung erfolgt zur Durchführung einer Testfahrt. Der Fahrer verpflichtet sich, während der Fahrt die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu befolgen. Der Fahrer wird das Fahrzeug selbst fahren. Eine (Weiter-) Überlassung an Dritte ist nur zulässig, wenn sich der Fahrer persönlich davon Überzeugt hat, dass sich der andere Fahrer bei Übernahme des Fahrzeugs auch im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 bzw. Klasse B befindet. Sollte das Fahrzeug an einem Unfall beteiligt sein, wird der Fahrer eine Unfallaufnahme durch die Polizei veranlassen; er wird weder mündlich noch schriftlich ein Schuldanerkenntnis abgeben und sofort Hyundai telefonisch verständigen. Das Fahrzeug ist fahrbereit und vom Fahrer ohne Beschädigungen übernommen worden. Der Fahrer haftet für alle von ihm schuldhaft (grob fahrlässig oder vorsätzlich) verursachten Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Verkehrsübertretungen und Ordnungswidrigkeiten, die Bußgelder oder Strafverfahren nach sich ziehen, sind mit allen Konsequenzen vom Fahrer zu verantworten. Zum Ablauf der vereinbarten Überlassungszeit wird er das Fahrzeug am Übernahmestandort zurückgeben. Anhang (3): Händler-Adressen Berlin Ost/Süd Frankfurt (Langen) Autohaus Körner GmbH Authoaus Gallert GmbH Walsheimer Straße 2-24 Mörfelder Landstraße 27 12683 Berlin-Biesdorf 63225 Langen Berlin Nord/West Stuttgart Autocenter König & Platen GmbH Brunold Automobile GmbH Flottenstraße 24a Handwerstraße 9 13407 Berlin-Reinickendorf 70565 Stuttgart Hamburg Düsseldorf Claas Wehner Autohaus GmbH 4-Rad Kraftfahrzeug GmbH Volksparkstraße 38 + 42 Höherweg 185 22525 Hamburg-Stellingen 40233 Düsseldorf München Dortmund Autoarena München GmbH Ebbinghaus Automobile GmbH Meglinger Straße 30-32 Schmiedestraße 1 81477 München 59067 Hamm Köln Dresden R&S Mobile GmbH & Co. KG Auto-Hammer GmbH Robert-Bosch-Straße 2-4 Meißner Strasse 358 50769 Köln-Fühlingen 01445 Radebeul Bremen Carstream GmbH Spittaler Straße 4 28359 Bremen