Zusätzliche Teilnahmebedingungen für die Markenjury

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Zusätzliche Teilnahmebedingungen für die Markenjury
Zusätzliche Teilnahmebedingungen für die
Markenjury-Aktion mit dem Hyundai i20.
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen sind "Zusätzliche Bedingungen" im Sinne von
Ziffer 2.2 der Nutzungsbedingungen von Markenjury und gelten ergänzend für die
Markenjury-Aktion mit Hyundai Motor Deutschland GmbH. Die Nutzungsbedingungen
von Markenjury gelten unverändert fort, soweit sie nicht durch die nachfolgenden
zusätzlichen Teilnahmebedingungen verändert werden.
1. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, ihren
ständigen Wohnsitz in Deutschland hat und im Besitz eines gültigen Führerscheins mind.
der Klasse 3 bzw. B ist. Markenjury und der Markenjury-Partner Hyundai Motor
Deutschland GmbH behalten sich das Recht vor, einen geeigneten Nachweis über das
Alter, die Identität und die Fahrerlaubnis zu verlangen.
Mitarbeiter der Hyundai Motor Deutschland GmbH, der Gruner + Jahr AG & Co KG sowie
ihre Angehörigen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Jedes Markenjury-Mitglied darf
sich nur einmal für die Markenjury-Aktion mit Hyundai Motor Deutschland GmbH
bewerben.
2. Details der Markenjury-Aktion / Probefahrt
2.1 Teilnehmende Städte
Im Rahmen dieser Markenjury-Aktion werden insgesamt 40 einwöchige Probefahrten in
einem Hyundai i20, ausgehend von 10 deutschen Städten (d.h. vier Probefahrten pro
Stadt), für jeweils einen Teilnehmer vergeben. Diese Städte sind:
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Berlin
Hamburg
München
Köln
Frankfurt a.M. (Langen)
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Stuttgart
Düsseldorf
Dortmund (Hamm)
Bremen
Dresden (Radebeul)
Für die genauen Anschriften der einzelnen Hyundai-Händler, bei denen jeweils die
Übergabe der Fahrzeuge an die Teilnehmer durchgeführt wird, siehe Anhang 3 dieser
Teilnahmebedingungen.
2.2 Zeitraum
Die Probefahrten finden im Zeitraum vom 06.12.2014 bis zum 17.01.2014 in folgenden
Probefahrtwochen jeweils von Samstag bis Samstag statt:
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06.12.14 – 13.12.14 (Abhol- bzw. Rückgabezeitraum jeweils 10 bis 16 Uhr)
13.12.14 – 20.12.14 (Abhol- bzw. Rückgabezeitraum jeweils 10 bis 16 Uhr)
03.01.15 – 10.01.15 (Abhol- bzw. Rückgabezeitraum jeweils 10 bis 16 Uhr)
10.01.15 – 17.01.15 (Abhol- bzw. Rückgabezeitraum jeweils 10 bis 16 Uhr)
Der Teilnehmer bewirbt sich im Bewerbungsformular für eine Probefahrt in einem
bestimmten Zeitraum. Erhält er den Zuschlag, ist die Probefahrt nur im von ihm
angegebenen Zeitraum einlösbar. Die Teilnehmer sind nicht berechtigt, Zeiträume
untereinander zu tauschen. Eine Barauszahlung oder Übertragung der Probefahrt ist nicht
möglich.
2.3 Leistungen
Gegenstand der Probefahrt sind die folgenden Leistungen:
 Bereitstellung eines Hyundai i20 beim entsprechenden Händler (dieser wird dem
Teilnehmer zuvor mitgeteilt) zu diesen Rahmenbedingungen:
 Fahrzeug ist vollgetankt
 Fahrzeug ist ausgestattet mit Winterbereifung
 Fahrzeug ist versichert mit Vollkasko ohne Selbstbeteiligung bei leichter Fahrlässigkeit.
Bei grober Fahrlässigkeit ist je nach Ausmaß eine Selbstbeteiligung von 3.000 € und
höher gegeben.
 Der Versicherungsschutz gilt auch für Auslandsfahrten.
 Die Begrenzung der gefahrenen Kilometer liegt bei 5.000 km.
Nicht mit eingeschlossen sind insbesondere folgende Leistungen:
 An- und Rückreise zum jeweiligen Hyundai Händler
 Bußgelder oder Strafverfahren wegen Verkehrsübertretungen und Ordnungswidrigkeiten sind mit allen Konsequenzen vom Teilnehmer bzw. dem jeweiligen Fahrer zu
verantworten.
2.4 Überlassungsvereinbarung
Vor dem Beginn der Probefahrt und der Übergabe des Fahrzeugs hat der Teilnehmer
beim Hyundai-Händler eine Überlassungsvereinbarung (s. Beispielerklärung, Anhang 2) zu
unterschreiben. Ohne die unterschriebene Überlassungsvereinbarung ist die Übergabe
des Autos durch den Händler an den Teilnehmer nicht möglich.
2.5 Überlassung an Dritte
Der Teilnehmer kann den Wagen während der Zeit der einwöchigen Probefahrt unter den
in der Überlassungsvereinbarung genannten Bedingungen auch anderen Personen über
18 Jahren mit gültigem Führerschein der Klasse 3 bzw. B überlassen.
2.6 Datenschutz
Im Rahmen der Markenjury-Aktion mit Hyundai werden die Kontaktdaten der 40
Probefahrer zum Zweck der Koordination der Fahrzeugübergabe an die jeweiligen
Hyundai Händler weitergegeben.
3. Nutzung von Inhalten/Beiträgen der Teilnehmer
Alle Fotos, Berichte, Videos, Texte, Zeichnungen und sonstige Aufnahmen bzw.
Äußerungen, die der Teilnehmer anlässlich der Markenjury-Aktion auf markenjury.com
hochlädt oder sonst an Markenjury bzw. den Markenjury-Partner aushändigt, dürfen von
Markenjury und Hyundai Motor Deutschland GmbH gemäß Ziffer 4 der MarkenjuryNutzungsbedingungen genutzt werden, insbesondere für werbliche Zwecke.
Markenjurybehält sich vor, sich vom Teilnehmer diese Einwilligung in schriftlicher Form
bestätigen zu lassen. [s. Anhang 1: Einwilligungserklärung]
4. Auswahl und Pflichten der Teilnehmer | Ausschluss
Teilnahmeschluss für die Bewerbung auf markenjury.com ist der 03.12.2014, 12 Uhr.
Die Teilnehmer werden aus allen Bewerbern der Markenjury-Aktion mit Hyundai
ausgewählt, die den Bewerbungsprozess vollständig durchlaufen haben (Bewerbung inkl.
Wissenstest). Die Auswahl der Teilnehmer für die Markenjury-Aktion liegt im freien
Ermessen von Markenjury und dem Markenjury-Produktpartner. Näheres erfahren Sie
unter Ziffer 2.4 der Markenjury Nutzungsbedingungen.
Die ausgewählten Markenjury-Mitglieder werden von Markenjury per E-Mail
benachrichtigt und sind verpflichtet, bis zum in der Zusage-Benachrichtigung angegeben
Zeitpunkt zu erklären, dass sie die Probefahrt antreten werden. Die ausgewählten
Markenjury-Mitglieder haben anschließend innerhalb der angegebenen Fristen die von
Markenjury bzw. dem Markenjury-Produktpartner angeforderten Unterlagen und
Erklärungen zu liefern. Insbesondere ist bei Übergabe des Wagens eine Überlassungsvereinbarung (s. Anhang 2) zu unterschreiben.
Markenjury und Hyundai Motor Deutschland GmbH behalten sich vor, Teilnehmer
auszuschließen, wenn sie die in diesen Teilnahmebedingungen geforderten Voraussetzungen nicht erfüllen oder hiergegen verstoßen, insbesondere die angeforderten
Informationen und Erklärungen nicht innerhalb der genannten Frist liefern.
5. Durchführung der Probefahrt und Haftung
Der Teilnehmer ist für die rechtzeitige Organisation der Anreise zum jeweiligen Händler
selbst verantwortlich.
Markenjury tritt lediglich als Vermittler der Probefahrten auf. Veranstalter der Probefahrten
ist die Hyundai Motor Deutschland GmbH, Kaiserleipromenade 5, 63067 Offenbach. Ein
Vertrag kommt mit Zusendung der individuellen Unterlagen (Händlerinformationen etc.)
und Antritt der entsprechenden Probefahrt zustande. Es gelten die jeweiligen AGB der
Veranstalter/aus der Überlassungsvereinbarung.
Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass der Betreiber von markenjury.de (Gruner + Jahr
AG & Co KG) nicht Veranstalter der Probefahrten ist und erkennt an, dass der Teilnehmer
insoweit keinerlei Ansprüche im Zusammenhang mit der Durchführung der Probefahrt
oder einzelnen Leistungen gegen Markenjury geltend machen kann. Die Haftungsbeschränkung gem. Ziffer 5.1 der Markenjury-Nutzungsbedingungen bleibt unberührt.
6. Gewinnspiel
Im Rahmen der Aktion von Markenjury und der Hyundai Motor Deutschland GmbH findet
eine Verlosung eines Hyundai i20 unter allen 40 Teilnehmern der Probefahrten statt.
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Hyundai Motor Deutschland GmbH,
Kaiserleipromenade 5, 63067 Offenbach. Mitarbeiter der Hyundai Motor Deutschland
GmbH, der Gruner + Jahr AG & Co KG sowie ihre Angehörigen sind nicht teilnahmeberechtigt.
Zum Gewinnspiel zugelassen sind alle Teilnehmer ab 18 Jahren mit Wohnsitz in
Deutschland. Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel sind die nachfolgenden
Punkte:
(a) Erfolgreiche Bewerbung bei Markenjury für die Markenjury-Aktion mit Hyundai
(b) Bestätigung der Teilnahmebedingungen der Markenjury-Aktion mit Hyundai
(c) Bestätigung der Gewinnspiel-Teilnahme im Rahmen des Wissens-Check der
Markenjury-Aktion mit Hyundai
(d) Durchführung der einwöchigen Probefahrt des Hyundai i20 im Rahmen der
Markenjury-Aktion
(e) Erfüllung der folgenden Mindestanforderungen bis zum 19.02.2015:
-
Veröffentlichung von mind. 5 Textbeiträgen mit mind. 120 Zeichen über den Hyundai i20 in
sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, Goolge+ oder Twitter) oder auf privaten Blogs und
Übermittlung der öffentlich einsehbaren Deeplinks an Markenjury
-
Erstellung von mind. 10 Fotobeiträgen über den Hyundai i20 und anschließendem Upload
in die Fotogalerie der Markenjury-Aktion mit dem Hyundai i20
-
Veröffentlichung von mind. 1 Videobeitrag über den Hyundai i20 auf einer Videoplattform
(z.B. YouTube, Vimeo oder Dailymotion) und Übermittlung des öffentlich einsehbaren
Deeplinks an Markenjury
Unter allen Markenjury-Mitgliedern, die die zuvor aufgezählten Voraussetzungen erfüllt
haben, findet die Verlosung des Gewinnerautos statt.
4.2 Änderung der Teilnahmebedingungen / Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern bzw. das
Gewinnspiel oder die Auslosung ganz oder in Teilen aus wichtigem Grund ohne
Vorankündigung zu unterbrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, wenn
Umstände vorliegen, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels bzw. der Auslosung
stören, z.B. technische Gründe und Manipulationsversuche.
4.3 Benachrichtigung des Gewinners & Gewinn
Der Gewinner wird am 23. Februar 2015 per Email benachrichtigt. Der Gewinner erhält
einen Hyundai i20 (1.2 Benzinmotor)
Der Gewinn ist nicht übertragbar und eine Barauszahlung nicht möglich. Der Rechtsweg ist
ausgeschlossen. Der Gewinner muss die Annahme des Gewinns innerhalb der in der
Benachrichtigungs-Email bestimmten Frist bei Markenjury bestätigen. Unterlässt er dies,
verfällt sein Anspruch auf den Gewinn, und ein anderer Gewinner wird bestimmt.
Anhang (1): Einwilligungserklärung
Name, Vorname:
Anschrift:
E-Mail:
Telefonnummer:
Mobil-Nr.:
1. Hiermit erteile ich dem Betreiber von markenjury.com, Gruner + Jahr AG & Co KG, und dem Partner für
die Markenjury-Aktion "Hyundai i20", Hyundai Motor Deutschland GmbH, die unwiderrufliche
Einwilligung in die Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und öffentliche Wiedergabe von allen Fotos,
Online-Beiträgen, Videos, Texten, Zeichnungen und sonstigen Aufnahmen bzw. Äußerungen, die ich
anlässlich der Markenjury-Aktion auf markenjury.com hochgeladen oder sonst an Markenjury bzw. den
Markenjury-Partner (in-)direkt ausgehändigt habe. Ausgenommen sind natürlich Dokumente etc., die
erkennbar nicht zur weiteren Verwendung durch Markenjury oder den Partner bestimmt waren.
Diese Nutzungs-Einwilligung umfasst auch eine Nutzung im Zusammenhang mit […], soweit dabei eine
erkennbare Bezugnahme auf die Markenjury-Aktion erfolgt. Sie gilt räumlich und zeitlich unbeschränkt
und zwar sowohl für das Internet (z.B. auf hyundai.de und markenjury.com, sowie für Bannerwerbung auf
sonstigen Sites) und für Apps für sog. Smart Devices (iPad, Smartphones etc.), als auch für
Veröffentlichungen im Rahmen von Anzeigen in Zeitschriften (z.B. in NEON - gedruckt oder digital bzw.
als App), sowie für Werbeplakate, -Broschüren, -Aufsteller und sonstige digitale oder gedruckte PRPublikationen von Hyundai Motor Deutschland GmbH bis zu einer sichtbaren Bildgröße von max. Din A3,
bei digitaler Nutzung (z.B. Video-Vorführungen auf Reise-Messen) bis zu Full-HD-Auflösung.
Für die genannten Nutzungen dürfen die Aufnahmen bzw. Äußerungen auch ausschnittsweise bzw. in
Teilen verwendet werden. Aufnahmen können gegebenenfalls professionell nachbearbeitet werden.
Ebenso darf mein Vorname und mein Markenjury-Nickname dabei allen Verwendungen mit angegeben
werden. Weitergehende Nutzungen (etwa TV-Spots, großflächige Plakate etc.) sind nur nach vorheriger
Abstimmung möglich.
2. Ferner sichere ich zu, dass alle meinerseits an Markenjury oder den Markenjury-Partner nach Ziffer 1
Absatz 1 überlassenen Inhalte von mir selbst stammen und keine Rechte Dritter verletzen. Soweit Inhalte
von einem Dritten stammen oder ich dies nicht sicher weiß, oder mir unbekannt ist, ob etwa von mir
aufgenommene Personen wirklich mit einer Nutzung nach Ziffern 1-2 einverstanden sind, werde ich
Markenjury hierauf ausdrücklich hinweisen. Anderenfalls stelle ich Markenjury bzw. die Gruner + Jahr AG
& Co KG und Hyundai Motor Deutschland GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Das beinhaltet
auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
3. Im Gegenzug für die in Ziffern 1-2 erklärte Einwilligung wurde mir eine einwöchige Probefahrt in einem
Hyundai i20 vom Markenjury-Partner gesponsert.
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Datum
Unterschrift
Anhang (2): Überlassungsvereinbarung
Hyundai Motor Deutschland GmbH (nachfolgende „Hyundai“
genannt), überlässt dem Fahrer
Vor- Zuname:
Führerschein-Listen-Nr.:
PLZ/Wohnort:
Ausstellende Behörde
Straße/Hausnr:
Ausstellungsort:
das nachfolgend beschriebene Fahrzeug (auszufüllen durch HMD):
Modell:
Übergabedatum:
Kennzeichen:
Uhrzeit:
Km-Stand Beginn:
Rückgabedatum:
Uhrzeit:
Km-Stand Ende:
Das Fahrzeug ist auf Hyundai Motor Deutschland GmbH zugelassen; es besteht eine Haftpflicht- und
fahrzeugbezogene Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung.
Der Fahrer bestätigt mit seiner Unterschrift Folgendes:
Er ist Inhaber eines Führerscheins der Klasse 3 bzw. Klasse B und befindet sich bei Übernahme des
Fahrzeugs auch im Besitz dieser Fahrerlaubnis. Er steht während der Nutzung des Fahrzeugs nicht unter
Medikamenten-, Drogen oder Alkoholeinfluss.
Die Überlassung erfolgt zur Durchführung einer Testfahrt. Der Fahrer verpflichtet sich, während der Fahrt die
Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu befolgen. Der Fahrer wird das Fahrzeug selbst fahren. Eine
(Weiter-) Überlassung an Dritte ist nur zulässig, wenn sich der Fahrer persönlich davon Überzeugt hat, dass
sich der andere Fahrer bei Übernahme des Fahrzeugs auch im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 bzw.
Klasse B befindet. Sollte das Fahrzeug an einem Unfall beteiligt sein, wird der Fahrer eine Unfallaufnahme
durch die Polizei veranlassen; er wird weder mündlich noch schriftlich ein Schuldanerkenntnis abgeben und
sofort Hyundai telefonisch verständigen.
Das Fahrzeug ist fahrbereit und vom Fahrer ohne Beschädigungen übernommen worden. Der Fahrer haftet
für alle von ihm schuldhaft (grob fahrlässig oder vorsätzlich) verursachten Schäden nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Verkehrsübertretungen und Ordnungswidrigkeiten, die Bußgelder oder Strafverfahren nach
sich ziehen, sind mit allen Konsequenzen vom Fahrer zu verantworten. Zum Ablauf der vereinbarten
Überlassungszeit wird er das Fahrzeug am Übernahmestandort zurückgeben.
Anhang (3): Händler-Adressen
Berlin Ost/Süd
Frankfurt (Langen)
Autohaus Körner GmbH
Authoaus Gallert GmbH
Walsheimer Straße 2-24
Mörfelder Landstraße 27
12683 Berlin-Biesdorf
63225 Langen
Berlin Nord/West
Stuttgart
Autocenter König & Platen GmbH
Brunold Automobile GmbH
Flottenstraße 24a
Handwerstraße 9
13407 Berlin-Reinickendorf
70565 Stuttgart
Hamburg
Düsseldorf
Claas Wehner Autohaus GmbH
4-Rad Kraftfahrzeug GmbH
Volksparkstraße 38 + 42
Höherweg 185
22525 Hamburg-Stellingen
40233 Düsseldorf
München
Dortmund
Autoarena München GmbH
Ebbinghaus Automobile GmbH
Meglinger Straße 30-32
Schmiedestraße 1
81477 München
59067 Hamm
Köln
Dresden
R&S Mobile GmbH & Co. KG
Auto-Hammer GmbH
Robert-Bosch-Straße 2-4
Meißner Strasse 358
50769 Köln-Fühlingen
01445 Radebeul
Bremen
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