Vortrag ATVSL Sep. 2010

Transcription

Vortrag ATVSL Sep. 2010
Herzlich willkommen
zur Infoveranstaltung des
Daniel Schegg
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Motorentuning
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Gesetzliche Grundlagen
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Gesetzliche Grundlagen
Art. 34. Abs. 2 (VTS)
Der Halter hat der Zulassungsbehörde Änderungen am
Fahrzeug zu melden. Geänderte Fahrzeuge sind vor
der Weiterverwendung nachzuprüfen. Namentlich
betrifft dies:
…..
c.
Eingriffe, die die Abgas- oder
Geräuschemissionen verändern. Hierbei ist
nachzuweisen, dass die bei der ersten Inverkehrsetzung gültigen Vorschriften über Abgase und
Geräusche eingehalten sind.
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Gesetzliche Grundlagen
Art. 219 Abs. 2 lit. g und h (VTS)
Es wird, sofern keine strengere Strafandrohung
anwendbar ist, mit Busse bestraft, wer:
g. Teile der Fahrzeugelektronik, die das Abgas-,
Geräusch- oder Leistungsverhalten beeinflussen
und nicht der für den Fahrzeugtyp genehmigten
Ausführung entsprechen, vertreibt oder
öffentlich anbietet, ohne dass dafür eine
Typengenehmigung oder eine Anmeldung zur
Typengenehmigung vorliegt.
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Gesetzliche Grundlagen
Art. 219 Abs. 2 lit. g und h (VTS)
Es wird, sofern keine strengere Strafandrohung
anwendbar ist, mit Busse bestraft, wer:
h. Änderungen an der Fahrzeugelektronik, die das
Abgas-, Geräusch- oder Leistungsverhalten
beeinflussen, vornimmt, dazu Gehilfenschaft
leistet oder sie öffentlich anbietet, ohne dass
dafür beziehungsweise für die verwendeten Teile
eine Typengenehmigung oder eine Anmeldung
zur Typengenehmigung vorliegt.
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Gesetzliche Grundlagen
Was bedeutet dies nun für Sie als Tuner:
• sobald eine Anmeldung bei einer anerkannten
Prüfstelle erfolgt ist, darf für das Produkt
Werbung gemacht werden.
• Sie haben ab diesem Datum 6 Monate Zeit, die
Prüfungen durchzuführen.
• Wir führen eine Liste, welche wir dem ASTRA
regelmässig aktualisiert vorlegen.
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Gesetzliche Grundlagen
4.8 Emissionsverhalten (RL 2a)
4.8.1 Allgemeines
Änderungen, die das Abgas- oder das Geräuschverhalten
beeinflussen, sind melde- und prüfpflichtig.
zum Beispiel:
- Ansaugsystem, Luftfilter, Nockenwelle, Ventile, Verdichtung
- Hubraum / Motorleistung / Motormanagement (ChipTuning, Emissions-Upgrade);
- Einbau oder Änderung von Turbo- oder
Kompressorsystemen
- Katalysator, Auspuffanlagen, Fächerkrümmer
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- etc.
Arten von
Leistungssteigerungen
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Chip-Tuning oder
Zusatzsteuergerät
Leistungssteigerungen bis 20% der vom
Fahrzeughersteller angegebenen Serienleistung.
• Nachweis über Abgas und Geräuschverhalten !
• Nachweis über EMV (nur Zusatzsteuergerät)
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Leistungssteigerungen > 20% - 40% zusätzlich:
• Sicherstellung einer Getriebeöltemperaturüberwachung
• Sicherung für das mögliche Abreissen der Kardanwelle
• Bremsprüfung „Fading“
Leistungssteigerungen > 40% zusätzlich:
• Betriebsfestigkeitsüberprüfung
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Chip-Tuning oder Zusatzsteuergerät
Notwendige Prüfungen
• Leistungsmessung
• Messung der neuen Höchstgeschwindigkeit
• Geräuschmessung nach RL 70/157/EWG
• Abgasmessung nach RL 70/220/EWG
• Messung der elektromagnetischen
Verträglichkeit (EMV) nach RL 72/245/EWG
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Chip-Tuning oder Zusatzsteuergerät
Abgasmessungen
•es sind bis zu 3 Abgasmessungen nötig
• Abgasmessung Typ I und Typ VI (-7°C - Messung)
Verzicht auf die Messung Typ VI wenn:
• Dieselfahrzeug
• Abgasnorm EURO 3 oder älter
• der Tuner nachweist, dass die Originalsoftware in
diesem Bereich nicht verändert wurde/wird.
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Chip-Tuning oder Zusatzsteuergerät
Ausdehnung der Messresultate / Gruppenbildung
• gleiche Abgaseinstufung
• gleicher Motor bzw. Motortyp
• gleiche Getriebeart (Handschaltung / Automat)
• Gesamtübersetzung innerhalb +/- 8%
(ausgehend vom Prüffahrzeug)
• 2 Gewichtsklassen nach oben und alle
darunterliegenden (ausgehend vom Prüffahrzeug)
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Chip-Tuning oder Zusatzsteuergerät
Was wir an Unterlagen benötigen
• Die Software in digitaler Form
• Beschreibung der Tuning-Strategie
• Darstellung der Änderungen gegenüber der Serie
z.B. grafische Darstellung der Kennfelder
• Bei Zusatzsteuergerät (Schema der Hardware)
• Bestätigung über
- die Funktion von OBD, ESP, DFP-Regeneration, …
- die Manipulationssicherheit
- dass keine Veränderung im Kennfeld
unterhalb 20°C stattgefunden hat
oder keine Veränderung stattfindet
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(Zusatzsteuergerät)
Chip-Tuning oder Zusatzsteuergerät
Prüffahrzeug
• Auswahl erfolgt in Absprache mit uns
• optional kann das Fahrzeug auch durch uns gestellt
werden.
Dazu benötigen wir:
• Steuergerät oder Zusatzsteuergerät
• die Software und das dazugehörende
Programmiergerät
Preis für das Fahrzeug inkl. Programmierung / Umbau
Fr. 850.– (inkl. MwSt.)
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Chip-Tuning oder Zusatzsteuergerät
Kosten EURO 1-4, 5a Benzinmotoren
• Leistungsmessung
• Geräuschmessung (eine Messung)
• 1. Abgasmessung
• 2. und 3. Abgasmessung je
• Erstellung der Konformität
• Gruppenbildung nach Aufwand je Std.
best case:
worst case:
oder
pauschal Euro 1-4
pauschal Euro 5a
Fr. 450.–
Fr. 450.–
Fr. 1950.–
Fr. 1250.–
Fr. 1000.–
Fr. 120.–
Fr. 4660.– (inkl. MwSt.)
Fr. 7350.– (inkl. MwSt.)
Fr. 6100.– (inkl. MwSt.)
Fr. 6500.– (inkl. MwSt.)
(ohne Überführung Prüffahrzeug)
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Chip-Tuning oder Zusatzsteuergerät
Kosten EURO 5b, Benzinmotoren
• Leistungsmessung
• Geräuschmessung (eine Messung)
• 1. Abgasmessung
• 2. und 3. Abgasmessung je
• Erstellung der Konformität
• Gruppenbildung nach Aufwand je Std.
best case:
worst case:
oder
pauschal
Fr. 450.–
Fr. 450.–
Fr. 2400.–
Fr. 1700.–
Fr. 1000.–
Fr. 120.–
Fr. 5145.– (inkl. MwSt.)
Fr. 8800.– (inkl. MwSt.)
Fr. 7500.– (inkl. MwSt.)
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(ohne Überführung Prüffahrzeug)
Chip-Tuning oder Zusatzsteuergerät
Kosten EURO 1-4, 5a Dieselmotoren
• Leistungsmessung
• Geräuschmessung (eine Messung)
• 1. Abgasmessung
• 2. und 3. Abgasmessung je
• Erstellung der Konformität
• Gruppenbildung nach Aufwand je Std.
best case:
worst case:
oder
pauschal Euro 1-4
pauschal Euro 5a
Fr. 450.–
Fr. 450.–
Fr. 2100.–
Fr. 1400.–
Fr. 1000.–
Fr. 120.–
Fr. 4825.– (inkl. MwSt.)
Fr. 7835.– (inkl. MwSt.)
Fr. 6500.– (inkl. MwSt.)
Fr. 7100.– (inkl. MwSt.)
(ohne Überführung Prüffahrzeug)
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Chip-Tuning oder Zusatzsteuergerät
Kosten EURO 5b, Dieselmotoren
• Leistungsmessung
• Geräuschmessung (eine Messung)
• 1. Abgasmessung
• 2. und 3. Abgasmessung je
• Erstellung der Konformität
• Gruppenbildung nach Aufwand je Std.
best case:
worst case:
oder
pauschal
Fr. 450.–
Fr. 450.–
Fr. 2550.–
Fr. 1850.–
Fr. 1000.–
Fr. 120.–
Fr. 6910.– (inkl. MwSt.)
Fr. 9285.– (inkl. MwSt.)
Fr. 8300.– (inkl. MwSt.)
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(ohne Überführung Prüffahrzeug)
Chip-Tuning oder Zusatzsteuergerät
Kosten für EMV-Prüfung
Pauschal (inkl. MwSt.)
Fr. 3900.—
Diese Messung braucht für ein Zusatzsteuergerät nur
einmal gemacht zu werden.
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Fragen ?
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Herzlichen Dank
Für Ihr Interesse und
Ihre Aufmerksamkeit.
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