Vortrag ATVSL Sep. 2010
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Vortrag ATVSL Sep. 2010
Herzlich willkommen zur Infoveranstaltung des Daniel Schegg 1 Motorentuning 2 Gesetzliche Grundlagen 3 Gesetzliche Grundlagen Art. 34. Abs. 2 (VTS) Der Halter hat der Zulassungsbehörde Änderungen am Fahrzeug zu melden. Geänderte Fahrzeuge sind vor der Weiterverwendung nachzuprüfen. Namentlich betrifft dies: ….. c. Eingriffe, die die Abgas- oder Geräuschemissionen verändern. Hierbei ist nachzuweisen, dass die bei der ersten Inverkehrsetzung gültigen Vorschriften über Abgase und Geräusche eingehalten sind. 4 Gesetzliche Grundlagen Art. 219 Abs. 2 lit. g und h (VTS) Es wird, sofern keine strengere Strafandrohung anwendbar ist, mit Busse bestraft, wer: g. Teile der Fahrzeugelektronik, die das Abgas-, Geräusch- oder Leistungsverhalten beeinflussen und nicht der für den Fahrzeugtyp genehmigten Ausführung entsprechen, vertreibt oder öffentlich anbietet, ohne dass dafür eine Typengenehmigung oder eine Anmeldung zur Typengenehmigung vorliegt. 5 Gesetzliche Grundlagen Art. 219 Abs. 2 lit. g und h (VTS) Es wird, sofern keine strengere Strafandrohung anwendbar ist, mit Busse bestraft, wer: h. Änderungen an der Fahrzeugelektronik, die das Abgas-, Geräusch- oder Leistungsverhalten beeinflussen, vornimmt, dazu Gehilfenschaft leistet oder sie öffentlich anbietet, ohne dass dafür beziehungsweise für die verwendeten Teile eine Typengenehmigung oder eine Anmeldung zur Typengenehmigung vorliegt. 6 Gesetzliche Grundlagen Was bedeutet dies nun für Sie als Tuner: • sobald eine Anmeldung bei einer anerkannten Prüfstelle erfolgt ist, darf für das Produkt Werbung gemacht werden. • Sie haben ab diesem Datum 6 Monate Zeit, die Prüfungen durchzuführen. • Wir führen eine Liste, welche wir dem ASTRA regelmässig aktualisiert vorlegen. 7 Gesetzliche Grundlagen 4.8 Emissionsverhalten (RL 2a) 4.8.1 Allgemeines Änderungen, die das Abgas- oder das Geräuschverhalten beeinflussen, sind melde- und prüfpflichtig. zum Beispiel: - Ansaugsystem, Luftfilter, Nockenwelle, Ventile, Verdichtung - Hubraum / Motorleistung / Motormanagement (ChipTuning, Emissions-Upgrade); - Einbau oder Änderung von Turbo- oder Kompressorsystemen - Katalysator, Auspuffanlagen, Fächerkrümmer 8 - etc. Arten von Leistungssteigerungen 9 Chip-Tuning oder Zusatzsteuergerät Leistungssteigerungen bis 20% der vom Fahrzeughersteller angegebenen Serienleistung. • Nachweis über Abgas und Geräuschverhalten ! • Nachweis über EMV (nur Zusatzsteuergerät) 10 Leistungssteigerungen > 20% - 40% zusätzlich: • Sicherstellung einer Getriebeöltemperaturüberwachung • Sicherung für das mögliche Abreissen der Kardanwelle • Bremsprüfung „Fading“ Leistungssteigerungen > 40% zusätzlich: • Betriebsfestigkeitsüberprüfung 11 Chip-Tuning oder Zusatzsteuergerät Notwendige Prüfungen • Leistungsmessung • Messung der neuen Höchstgeschwindigkeit • Geräuschmessung nach RL 70/157/EWG • Abgasmessung nach RL 70/220/EWG • Messung der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) nach RL 72/245/EWG 12 Chip-Tuning oder Zusatzsteuergerät Abgasmessungen •es sind bis zu 3 Abgasmessungen nötig • Abgasmessung Typ I und Typ VI (-7°C - Messung) Verzicht auf die Messung Typ VI wenn: • Dieselfahrzeug • Abgasnorm EURO 3 oder älter • der Tuner nachweist, dass die Originalsoftware in diesem Bereich nicht verändert wurde/wird. 13 Chip-Tuning oder Zusatzsteuergerät Ausdehnung der Messresultate / Gruppenbildung • gleiche Abgaseinstufung • gleicher Motor bzw. Motortyp • gleiche Getriebeart (Handschaltung / Automat) • Gesamtübersetzung innerhalb +/- 8% (ausgehend vom Prüffahrzeug) • 2 Gewichtsklassen nach oben und alle darunterliegenden (ausgehend vom Prüffahrzeug) 14 Chip-Tuning oder Zusatzsteuergerät Was wir an Unterlagen benötigen • Die Software in digitaler Form • Beschreibung der Tuning-Strategie • Darstellung der Änderungen gegenüber der Serie z.B. grafische Darstellung der Kennfelder • Bei Zusatzsteuergerät (Schema der Hardware) • Bestätigung über - die Funktion von OBD, ESP, DFP-Regeneration, … - die Manipulationssicherheit - dass keine Veränderung im Kennfeld unterhalb 20°C stattgefunden hat oder keine Veränderung stattfindet 15 (Zusatzsteuergerät) Chip-Tuning oder Zusatzsteuergerät Prüffahrzeug • Auswahl erfolgt in Absprache mit uns • optional kann das Fahrzeug auch durch uns gestellt werden. Dazu benötigen wir: • Steuergerät oder Zusatzsteuergerät • die Software und das dazugehörende Programmiergerät Preis für das Fahrzeug inkl. Programmierung / Umbau Fr. 850.– (inkl. MwSt.) 16 Chip-Tuning oder Zusatzsteuergerät Kosten EURO 1-4, 5a Benzinmotoren • Leistungsmessung • Geräuschmessung (eine Messung) • 1. Abgasmessung • 2. und 3. Abgasmessung je • Erstellung der Konformität • Gruppenbildung nach Aufwand je Std. best case: worst case: oder pauschal Euro 1-4 pauschal Euro 5a Fr. 450.– Fr. 450.– Fr. 1950.– Fr. 1250.– Fr. 1000.– Fr. 120.– Fr. 4660.– (inkl. MwSt.) Fr. 7350.– (inkl. MwSt.) Fr. 6100.– (inkl. MwSt.) Fr. 6500.– (inkl. MwSt.) (ohne Überführung Prüffahrzeug) 17 Chip-Tuning oder Zusatzsteuergerät Kosten EURO 5b, Benzinmotoren • Leistungsmessung • Geräuschmessung (eine Messung) • 1. Abgasmessung • 2. und 3. Abgasmessung je • Erstellung der Konformität • Gruppenbildung nach Aufwand je Std. best case: worst case: oder pauschal Fr. 450.– Fr. 450.– Fr. 2400.– Fr. 1700.– Fr. 1000.– Fr. 120.– Fr. 5145.– (inkl. MwSt.) Fr. 8800.– (inkl. MwSt.) Fr. 7500.– (inkl. MwSt.) 18 (ohne Überführung Prüffahrzeug) Chip-Tuning oder Zusatzsteuergerät Kosten EURO 1-4, 5a Dieselmotoren • Leistungsmessung • Geräuschmessung (eine Messung) • 1. Abgasmessung • 2. und 3. Abgasmessung je • Erstellung der Konformität • Gruppenbildung nach Aufwand je Std. best case: worst case: oder pauschal Euro 1-4 pauschal Euro 5a Fr. 450.– Fr. 450.– Fr. 2100.– Fr. 1400.– Fr. 1000.– Fr. 120.– Fr. 4825.– (inkl. MwSt.) Fr. 7835.– (inkl. MwSt.) Fr. 6500.– (inkl. MwSt.) Fr. 7100.– (inkl. MwSt.) (ohne Überführung Prüffahrzeug) 19 Chip-Tuning oder Zusatzsteuergerät Kosten EURO 5b, Dieselmotoren • Leistungsmessung • Geräuschmessung (eine Messung) • 1. Abgasmessung • 2. und 3. Abgasmessung je • Erstellung der Konformität • Gruppenbildung nach Aufwand je Std. best case: worst case: oder pauschal Fr. 450.– Fr. 450.– Fr. 2550.– Fr. 1850.– Fr. 1000.– Fr. 120.– Fr. 6910.– (inkl. MwSt.) Fr. 9285.– (inkl. MwSt.) Fr. 8300.– (inkl. MwSt.) 20 (ohne Überführung Prüffahrzeug) Chip-Tuning oder Zusatzsteuergerät Kosten für EMV-Prüfung Pauschal (inkl. MwSt.) Fr. 3900.— Diese Messung braucht für ein Zusatzsteuergerät nur einmal gemacht zu werden. 21 Fragen ? 22 Herzlichen Dank Für Ihr Interesse und Ihre Aufmerksamkeit. 23