ALTSTADTSANIERUNG
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ALTSTADTSANIERUNG
ALTSTADTSANIERUNG LIMBURG AN DER LAHN Information Ausgleichsbeträge – April 2012 Vorwort Bürgermeister Martin Richard Altstadtsanierung in Limburg a. d. Lahn – Eine Erfolgsgeschichte – Sehr geehrte Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, mit Datum vom 31.07.1972 traten die Satzung zur Sanierung der „Westlichen Altstadt“ und die des „Verwaltungs- und Kulturzentrums“ in Kraft. 14 Jahre später, am 30.08.1986, kam dann noch die Satzung für den Bereich der „Östlichen Altstadt“ dazu. Seit Anfang der 70er Jahre habe ich als Architektur- und Stadtplanungsstudent, junger Diplom-Ingenieur in Diensten der Stadtverwaltung, Leiter einer Baubehörde, Stadtverordneter, Fraktionsvorsitzender und Bürgermeister die Entwicklung aufmerksam verfolgt und mitprägen dürfen. Mit dem absehbaren Ende des Sanierungsgeschehens geht die Innenstadtentwicklung jedoch nicht zu Ende. Das Städtebauförderprogramm „Aktive Kernbereiche“ bietet uns die Möglichkeit, die City weiterzuentwickeln und Altstadt, Innenstadt und die hinzugekommene WERKStadt besser miteinander zu verknüpfen. Doch zunächst der Blick zurück: Die Hauptziele der Sanierung waren im Rahmenplan 80 zur Altstadtsanierung formuliert. Das erste Hauptziel war die Erhaltung, das zweite die Belebung und Aufwertung der Altstadt. Mit der förmlichen Festlegung der genannten Sanierungsgebiete, verbunden mit der Möglichkeit, Städtebauförderungsmittel von Bund, Land und Stadt zur Revitalisierung in Anspruch zu nehmen, begann eine Erfolgsgeschichte für unsere Altstadt. Die seit Beginn bereitgestellten Fördermittel in Höhe von mehr als 25 Millionen Euro wurden effektiv und nachhaltig in den Sanierungsgebieten eingesetzt. Darauf können Sie, liebe Grundstückseigentümerinnen und Grundstückeigentümer, und wir alle stolz sein. Das Ergebnis können wir uns bei einem Spaziergang durch die Altstadt vor Augen führen. Die Vielzahl der Touristen, die jährlich unsere Altstadt besuchen, unterstreicht letztendlich das gemeinsam Erreichte. Fischmarkt 8 – vor der Sanierung Als bedeutende Einzelobjekte seien nur beispielhaft der Römer 2-4-6, der Walderdorffer Hof und aus jüngster Sanierungszeit das Kloster Bethlehem oder auch außerhalb des Sanierungsgebietes der restaurierte Dom genannt. Weitere Objekte sind auf Fotos in diesem Informationsblatt dargestellt. Ich möchte noch einmal ausdrücklich erwähnen, dass dieses Ergebnis ohne privates Engagement nicht hätte erreicht werden können. Mit dem absehbaren Ende der gesamten Sanierung steht nun auch das Thema Ausgleichsbeträge an. Mit der Beendigung muss eine Kommune den gesetzlich vorgeschriebenen Finanzierungsanteil von allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückeigentümern im Sanierungsgebiet einziehen. Dieser wurde durch den Gutachterausschuss ermittelt. Fischmarkt 8 – nach der Sanierung Derzeit besteht für Sie noch die Möglichkeit, im Rahmen von vorgezogenen Ablösevereinbarungen dieses Verfahren zu vereinfachen und dabei Geld zu sparen. Die vorliegende Sanierungszeitung soll Sie daher über die erforderliche Erhebung der Ausgleichsbeiträge informieren und Ihnen gleichzeitig verdeutlichen, warum es für alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer von Vorteil ist, sich des Themas „Abschluss einer Ablösevereinbarung“ zeitnah anzunehmen. Kornmarkt – vor der Sanierung Bis heute konnten viele der nachfolgenden Ziele erreicht werden: t & SIBMUVOHEFTIJTUPSJTDIFO4UBEUHFGàHFT und des Stadtbildes t 4BOJFSVOHEFSIJTUPSJTDIFO#BVTVCTUBO[ t 7FSCFTTFSVOHEFS8PIORVBMJUÊU t "VGXFSUVOHEFS(FTDIÊGUTMBHF t /FVSFHFMVOHEFT7FSLFIST t 4UBCJMJTJFSVOHEFT4P[JBMHFGàHFT t /FVPSEOVOHEFS(SVOETUàDLFVOEJISFS CBVMJDIFO/VU[VOH Ihr Martin Richard Bürgermeister Kornmarkt – nach der Sanierung Bornweg – vor der Sanierung Bornweg – nach der Sanierung Vorteile der vorzeitigen Ablösung für Grundstückseigentümer und die Kreisstadt Limburg a. d. Lahn t & STQBSOJTEVSDI"C[JOTVOH Die Stadt kann Grundstückseigentümern bei vorzeitiger Ablösung eine Vergünstigung einräumen. Je nach Zeitpunkt des vereinbarten und eingehaltenen Zahlungseingangs werden folgende Abschläge gewährt: bis 30.06.2012: 12 % bis 30.09.2012: 9 % bis 31.12.2012: 6 % t % JFWPS[FJUJHF;BIMVOHEFT"VTgleichsbetrages ist endgültig und BCTDIMJFFOEEITQÊUFSF/BDIPEFS Rückzahlungen sind ausgeschlossen. t % JF&JOOBINFONàTTFOOJDIUBOUFJMJH an das Land abgeführt werden, sondern stehen in voller Höhe für weitere öffentliche und private Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung. t % BT(SVOETUàDLLBOOWPS[FJUJHBVT der Sanierung entlassen werden. Der Sanierungsvermerk wird im Grundbuch gelöscht. t 4 UFVFSWPSUFJM Unter bestimmten Bedingungen kann der Ausgleichsbetrag steuerlich geltend gemacht werden (Einzelfallprüfung durch das Finanzamt). Endwert Bodenwert nach Abschluss der Sanierung Bodenwert Abschöpfung sanierungsbedingter Bodenwerterhöhungen Änderung der Wertverhältnisse durch die Sanierung Änderung in den allgemeinen Wertverhältnissen Anfangswert sanierungsunbeeinflusster Bodenwert Bodenwert vor Beginn der Sanierung Beginn der Sanierung Schema der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung Ende der Sanierung Zeit Roßmarkt 13 – vor der Sanierung Was sind Ausgleichsbeträge und warum sind diese zu erheben? Die Stadt Limburg hat in den genannten förmlich festgelegten Sanierungsgebieten Sanierungsmaßnahmen im umfassenden Verfahren durchgeführt und Missstände behoben. Die Grundstückseigentümer haben hierfür zur anteiligen Finanzierung einen Ausgleichsbetrag an die Stadt Limburg zu zahlen. Dieser Ausgleichsbetrag entspricht der Bodenwerterhöhung, die das Grundstück durch die Sanierung erfahren hat. Während der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen fallen in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten im Gegenzug keine Erschließungsbeträge nach § 127 Abs. 2 BauGB für die Straßen, Wege, Plätze und öffentliche Grünflächen an. Die Beteiligung der Grundstückseigentümer ergibt sich aus der Verpflichtung des Baugesetzbuches (BauGB) in § 154 Abs. 1 Satz 1: /BDIf"CT#BV(#CFTUFIUEJFTBOJFrungsbedingte Bodenwerterhöhung „aus dem Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (Anfangswert) und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die rechtliche und UBUTÊDIMJDIF/FVPSEOVOHEFTGÚSNMJDI festgelegten Sanierungsgebietes ergibt (Endwert)“. „Der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks hat zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwertes seines Grundstücks entspricht“. Der Anfangswert ist aber nicht wie irrtümlich oft angenommen der einmal vor Beginn der Sanierung festgestellte Bodenwert, sondern der fortgeschriebene Bodenwert zum Zeitpunkt der Erhebung des Ausgleichsbetrages (siehe Diagramm). Der Ausgleichsbetrag ist als ein Beitrag zur Gesamtfinanzierung der Kosten anzusehen. Die tatsächlich aufgewendeten Sanierungskosten sind wesentlich höher. Zum Verfahren der Ermittlung von sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn hat auf Antrag des Magistrates der Kreisstadt Limburg vom 22.11.2004 die Anfangs- und Endwerte für das Sanierungsgebiet zum Wertermittlungsstichtag 01.03.2012 gemäß §154 Abs. 2 BauGB ermittelt. Dazu wurde das Sanierungsgebiet in 19 Richtwertzonen aufgeteilt und jeweils durchschnittliche zonale Anfangs- und Endwerte ermittelt. %JF&SNJUUMVOHFSGPMHUFNJU)JMGFEFTv/JFdersachsenmodells“ unter Berücksichtigung von Vergleichspreisen. Bei diesem Modell werden in den KomQMFYFO#FCBVVOH4USVLUVS/VU[VOHVOE Umfeld die städtebaulichen Missstände und die in der Sanierung erfolgten Maßnahmen jeweils in einem 10-stufigen Klassifikationsrahmen beurteilt und daraus in Abhängigkeit vom Anfangswert, der Missstände und der Maßnahmen die sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung in €/m² Grundstücksfläche abgeleitet. Die Erhebung der Missstände und Maßnahmen erfolgte durch die Firma teambau GmbH. Vor der Erstellung des Gutachtens hat eine gemeinsame Begehung des Sanierungsgebietes durch den Gutachterausschuss, die Stadt Limburg, Frau Dr. Schirmacher und teambau GmbH stattgefunden. Das Ergebnis dieses Gutachtens, das vom Gutachterausschuss der Stadt Limburg zum Stichtag 01.03.2012 erstellt wurde, ist aus der beigefügten Karte ersichtlich. Im Ergebnis wurden sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen zwischen 5,8 % und 22,2 % des Anfangswertes ermittelt. Diese Ermittlung der durchschnittlichen zonalen sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen dient der Stadt Limburg zur Erhebung der Ausgleichsbeträge gemäß §154 BauGB bzw. der vorzeitigen Ablösevereinbarungen. Gutachterausschuss der Stadt Limburg a. d. Lahn Berner Straße 11 65552 Limburg Tel.: 06431/9105 843 Roßmarkt 13 – nach der Sanierung Europaplatz/Stadthalle – vor der Sanierung Europaplatz/Stadthalle – nach der Sanierung Wann sind die Ausgleichsbeträge fällig? Der Ausgleichsbetrag ist nach Abschluss der Sanierung auf der Grundlage eines Bescheides der Stadt Limburg zu entrichten (§ 154 Abs. 3 u. 4 BauGB). Die Sanierung wird bis Mitte 2014 abgeschlossen. Vor der Festsetzung des Ausgleichsbetrages ist dem Eigentümer Gelegenheit zur Stellungnahme und Erörterung zu geben, u.a. zu möglichen von der Stadt Limburg vertraglich vereinbarten oder genehmigten Anrechnungssachverhalten gem. § 155 Abs. 1 BauGB. Der Betrag wird 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. Ein Widerspruch hat hinsichtlich der Zahlungspflicht keine aufschiebende Wirkung. Löhrgasse – vor der Sanierung Die vorzeitige Ablösevereinbarung Eine höhere Planungssicherheit sowohl für die Grundstückseigentümer als auch für die Stadt bietet das Verfahren der vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages durch eine freiwillige Ablösevereinbarung mit der Stadt als öffentlich-rechtlichen Vertrag vor Abschluss der Sanierung. Die Stadt Limburg lässt die Ablösung des Ausgleichsbetrages im Ganzen vor Abschluss der Sanierung gem. § 154 Abs. 3 Satz 2 BauGB und auf Antrag der Ausgleichspflichtigen zu. Diese Regelung hat sowohl für Eigentümer wie für die Stadt Limburg große Vorteile. t %FO(SVOETUàDLTFJHFOUàNFSOXFSEFO zeitlich befristete Abschläge bei Zahlung bis 30.06.2012 i.H. von 12%, bis 30.09.2012 i.H. von 9% und bis 31.12.2012 i.H. von 6% gewährt. t %JFWPS[FJUJHF;BIMVOHEFT"VTHMFJDITbetrages auf der Grundlage der entsprechenden Vereinbarung ist endgültig und abschließend, auch wenn sich später eine andere sanierungsbedingte Bodenwertstei- gerung herausstellen sollte. Ein Bescheid ergeht nicht mehr. t %JFWPS[FJUJHBCHFMÚTUFO"VTHMFJDITCFträge verbleiben zum Einsatz für weitere öffentliche und private Fördermaßnahmen innerhalb der Sanierungsgebiete, wodurch die Altstadt weiter aufgewertet wird. t %BT(SVOETUàDLLBOOWPS[FJUJHBVTEFS Sanierung entlassen werden. Der Sanierungsvermerk im Grundbuch wird gelöscht. Hierfür entfallen für die Grundstückseigentümer die bisher geltenden besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften. Grundstücksverkäufe, genehmigungspflichtige Vorhaben wie Bauanträge, Grundstücksteilungen, Rechtsvorgänge, Kaufpreise etc. benötigen dann nicht mehr die zusätzliche sanierungsrechtliche Genehmigung der Stadt Limburg. t %FS"CMÚTFCFUSBHLBOOVOUFSCFTUJNNUFO Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu stellt die Stadt Limburg auf Antrag eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt aus. Die abschließende Prüfung und Festlegung liegt beim Finanzamt. Antragstellung und Beratung Anträge auf vorzeitige Ablösung können formlos bei der Kreisstadt Limburg, Stadtbauamt, Abteilung Stadtsanierung telefonisch oder per mail angefordert werden (mit Angabe des/ der Eigentümer(s), Adresse, Flur und Flurstück). Für Rückfragen in Zusammenhang mit der Ablösung des Ausgleichbetrages oder für ein persönliches Beratungsgespräch stehen die am Verfahren beteiligten Stellen (siehe Kontaktadressen) gerne zur Verfügung. Für ein Beratungsgespräch während der Sprechstunden ist eine Terminvereinbarung erforderlich, die telefonisch oder per mail (mit Rückbestätigung) erfolgen kann. Löhrgasse – nach der Sanierung Kontaktadressen Kreisstadt Limburg a.d. Lahn Stadtbauamt Abteilung Stadtsanierung Herr Gundermann/ Herr Saal Werner-Senger-Straße 10 65549 Limburg a.d. Lahn Tel. 06431/203 - 351 (H. Gundermann) Tel. 06431/203 - 271 (H. Saal) Fax 06431/203 - 258 [email protected] teambau GmbH )FSS+VOH)FSS/JDLMBT /FFTCBDIFS4USBF 65597 Hünfelden Tel. 06438/9117 - 0 (H. Lauber) Tel. 06438/9117 - 14 (H. Jung) 5FM)/JDLMBT Fax 06438/9117 - 20 [email protected] Impressum Herausgeber: Kreisstadt Limburg/ teambau GmbH Fotos: Kreisstadt Limburg/ Archiv Dr. Schirmacher/ teambau GmbH Druck: Druckerei u. Verlag K. Koch GmbH Sprechstunden (von 14 bis 18 Uhr) Do. 03.05., Di. 08.05., Do. 10.05., Di. 15.05., Di 22.05., Do. 24.05., Di 29.05., Do. 31.05., Di. 05.06., Di. 12.06., Do 14.06.2012 Rütsche/Fahrgasse – vor der Sanierung Rütsche/Fahrgasse – nach der Sanierung /VSOBDI5FSNJOWFSFJOCBSVOH 113 112/2 112/1 111 110/2 110/1 109 108/2 108/1 107 106/2 106/1 105 104 103 102 101 100 70 € 380 € 460 € 440 € 330 € 215 € 215 € 25 € 150 € 150 € 195 € 165 € 155 € 200 € 190 € 250 € 360 € 400 € 900 € A 7,8 6,5 6,1 8,1 8,0 9,5 7,9 5,8 7,8 10,0 8,2 7,8 11,7 8,0 22,2 8,6 17,1 15,6 6,3 % 5,40 € 24,70 € 28,00 € 35,60 € 26,40 € 20,40 € 16,90 € 1,40 € 11,70 € 15,00 € 15,90 € 12,80 € 18,10 € 16,00 € 42,10 € 21,50 € 61,50 € 62,40 € 56,70 € San 75,40 € 404,70 € 488,00 € 475,60 € 356,40 € 235,40 € 231,90 € 26,40 € 161,70 € 165,00 € 210,90 € 177,80 € 173,10 € 216,00 € 232,10 € 271,50 € 421,50 € 462,40 € 956,70 € E Z 114 Z = Zonennummer A = Anfangswert in €/m2 % = Steigerung in % San = sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung in €/m2 E = Endwert in €/m2