Einbringen von Kursen und Berechnung der Abiturnote
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Einbringen von Kursen und Berechnung der Abiturnote
Einbringen von Kursen und Berechnung der Abiturnote Die Gesamtzahl der Punkte ergibt sich aus zwei Blöcken: 1. Block: Kurse der 4 Kurshalbjahre (200 Punkte - 600 Punkte) Leistungskursbereich (80 Punkte bis 240 Punkte): 8 Leistungskurse, maximal 2 Ausfälle, kein Kurs mit 00 Punkten insgesamt mindestens 80 Punkte (bei doppelter Wertung) Grundkursbereich (120 Punkte bis 360 Punkte): 24 Grundkurse, maximal 4 Ausfälle, kein Kurs mit 00 Punkten insgesamt mindestens 120 Punkte folgende Grundkurse müssen eingebracht werden: − die 8 Kurse des 3. und 4. Prüfungsfaches (bei Sport als 4. Prüfungsfach: 1 Kurs Sport Theorie, 3 Kurse Sport Praxis) − der letzte Kurs (4. KHJ) des Referenzfaches der 5. Prüfungskomponente (bei Sport als Referenzfach: der letzte Kurs in Sport Theorie) − die weiteren Pflichtgrundkurse (außer Sport): • 4 Kurse Deutsch • 4 Kurse einer Fremdsprache • 2 Kurse Kunst, Musik oder DS • 4 Kurse eines Faches des 2. Aufgabenfeldes • 2 Kurse Geschichte (3.+4. KHJ) und 2 Kurse Religion (bei Geografie oder Politik als Prüfungsfach nur jeweils 1 Kurs Geschichte und 1 Kurs Religion) • 4 Kurse Mathematik • 4 Kurse Physik oder 4 Kurse Chemie oder 4 Kurse Biologie + 2 Kurse Physik oder Chemie − weitere frei wählbare Kurse, darunter • max. 4 Sportkurse (bei Sport als 4. Prüfungsfach oder Referenzfach der 5. Prüfungskomponente: max. 4 Sportkurse Praxis und 1 Sportkurs Theorie) • max. 4 Zusatzkurse (wenn das Fach als Grundkurs mind. 2 Sem. belegt ist) max. 2 Zusatzkurse, die ein Leistungskursfach ergänzen, daneben • max. 2 Seminarkurse • max. 2 Ensemblekurse • max. 2 Ergänzungskurse „Studium und Beruf“ Insgesamt sind 300 - 900 Punkte erreichbar. Die Gesamtzahl der Punkte wird anhand der Tabelle in eine Abitur-Durchschnittsnote umgerechnet. 2. Block: Abiturprüfungen (100 Punkte - 300 Punkte) Die Ergebnisse des 1. - 4. Prüfungsfaches und der 5. Prüfungskomponente (jeweils vierfache Wertung) insgesamt mindestens 100 Punkte Dabei muss gelten: − In zwei Prüfungsfächern (darunter mindestens ein LK) jeweils mindestens 20 Punkte (bei vierfacher Wertung) − In einer schriftlichen Prüfung mindestens 20 Punkte (bei vierfacher Wertung) Bei zusätzlichen mündlichen Prüfungen werden die Ergebnisse aus schriftlicher und mündlicher Prüfung im Verhältnis 2 : 1 gewertet.