Broschüre für Bürgerinnen und Bürger

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Broschüre für Bürgerinnen und Bürger
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– Arbeit und F
Broschüre für Bürgerinnen und Bürger
>> Wegweiser durch die Kreisverwaltung
Ihr Anliegen - unser Auftrag
2016 / 2017
Broschüre für Bürgerinnen und Bürger
Stand 01.01.2016
>> Inhaltsverzeichnis
Inhalt
Grußwort des Landrats
Dezernat II
3
Der Landkreis
Der Landkreis im Portrait
4
Die Kreiskarte
5
Der Kreistag
Aufgabe und Funktion
6
Fraktionen und Mandatsträger
7
Ausschüsse und Gremien
7
Die Mitglieder des Kreistages
8
Die Kreisverwaltung
Recht
24
Ordnung und Verkehr
25
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
30
Soziales
33
Jugend
37
Servicebüro für Familien
47
Gesundheitsdienste
48
Dezernat III
Bauen
53
Regionalentwicklung
56
Umwelt
61
Die kreisnahen Einrichtungen
BAWN - Betrieb Abfallwirtschaft Nienburg/Weser
70
Jobcenter im Landkreis Nienburg
71
Klimaschutzagentur Mittelweser e.V.
72
Der Landrat und seine Stellvertreter
10
Landschaftsverband Weser-Hunte e.V.
73
Aufgabe und Funktion
12
Mittelweser-Touristik GmbH
74
Servicezeiten der Kreisverwaltung
12
VLN - Verkehrsgesellschaft LK Nienburg mbH
75
WIN - Wirtschaftsförderung im
76
Die Kommunen
77
Verwaltungsgliederungsplan
79
Impressum
80
Dezernat I
2
Service und Personal
14
Finanzen
16
Rechnungsprüfung
16
Bildung und Kultur
17
Büro des Landrates
22
Die Gleichstellungsbeauftragte
23
>> Grußwort
Grußwort des Landrats
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
liebe Leserinnen und Leser,
ich begrüße Sie in der 3. Auf lage der aktuellen
Bürgerbroschüre des Landkreises Nienburg/Weser. In einem großen Haus wie diesem sind Zuständigkeiten und Arbeitsschwerpunkte ständig
in Bewegung. Das hat ein Update erforderlich
gemacht, das Sie nun in den Händen halten.
Detlev Kohlmeier
Rund 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagieren sich in der Kreisverwaltung in Bereichen, die Sie
als Bürger direkt oder indirekt betreffen. Der neue Wegweiser führt Sie bequem und schnell zu den vielfältigen Dienstleistungen unserer Verwaltung. So können Sie sich ein Bild davon verschaffen, in welchen
Bereichen Sie unsere Unterstützung in Anspruch nehmen können und wer Ihre Ansprechpartner sind.
Wir informieren Sie außerdem über die Zusammensetzung der politischen Gremien, über kreisnahe
Einrichtungen im Bildungs-, Kultur- und Wirtschaftsbereich und über die kreisangehörigen Städte und
Gemeinden.
In den vergangenden Jahren haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, unsere Verwaltung modern
und zukunftsorientiert aufzustellen. Viele Informationen über Dienstleistungen und Angebote aus dem
Hause können Sie darum heute auch im Internet nachlesen. Auch Behördengänge lassen sich dank moderner Technik immer häufiger vermeiden und durch einen Online-Service erledigen.
Bei allen Aktivitäten richtet sich unser Augenmerk immer auch auf die künftige Entwicklung des Landkreises. Mit unserer Imagekampagne „einfach lebenswert“ möchten wir deshalb Neubürger und Alteingesessene für die nur scheinbar selbstverständlichen Qualitäten unserer Region sensibilisieren. Als
Botschafter dieses attraktiven Lebensraumes haben wir einen Schmetterling in die Welt geschickt, der
den Umriss unserer Region Mittelweser stilisiert. Mit ihm zusammen werben im Rahmen der Kampagne
immer mehr Unternehmen und Betriebe für die positiven Werte unserer Region.
Aktuell wie eh und je ist unser Maßnahmenpaket für einen familienfreundlichen Landkreis. Unser Familienservicebüro, kurz FSB, bietet seit inzwischen acht Jahren seine unterschiedlichen Angebote an. Seit
Sommer 2009 führt der Kreis außerdem das Zertifikat „audit berufundfamilie“, das vor drei Jahren im
Rahmen einer Re-Auditierung bestätigt wurde und aktuell in der Konsolidierungsphase optimiert wird.
Mit dieser Auszeichnung, die unter der Schirmherrschaft der Bundesministerien für Familie und für Wirtschaft steht, baut der Landkreis seine familienbewusste Personalpolitik weiter aus und präsentiert sich
damit als wettbewerbsfähiger Arbeitgeber. Und das sicherlich auch zu Ihrem Vorteil: Denn gute Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter erbringen gute Leistungen für Sie als Bürgerinnen und Bürger.
Beim Durchblättern der nun folgenden Seiten wünsche ich Ihnen interessante Einblicke in die Arbeit
unseres Hauses und nicht zuletzt die passenden Antworten auf Ihre Fragen.
Ihr Detlev Kohlmeier
Landrat
Januar 2016
3
>> Der Landkreis
Der Landkreis Nienburg/Weser
Im Zentrum Niedersachsens: der Landkreis im Portrait
Sattes Grün und ein schillerndes Blau – das sind
die prägenden Farben des Landkreises aus der
Vogelperspektive. Wo der Fluss „Weser“ das Weserbergland hinter sich lässt und umsäumt von
Wiesen und Wäldern durch die Porta Westfalica
in die norddeutsche Tiefebene eintritt, beginnt
der Mittelweserraum. Mehr als 80 Flusskilometer
entlang der Mittelweser erstreckt sich der Landkreis Nienburg/Weser. Weitläuf ige Flussmarschen gehen hier über in leicht wellige, von den
Gletschern der Eiszeit geformte Geestgebiete.
Große Moor- und Waldgebiete prägen ebenso
das Bild dieser norddeutschen Landschaft.
Der Landkreis Nienburg/Weser liegt im Zentrum
Niedersachsens zwischen den Großstädten
Hannover und Bremen. Mit rund 120.000 Einwohnern auf einer Fläche von 1.398 Quadratkilometern zählt er zu Niedersachsens dünn besiedelten Regionen. Sein Zentrum ist die Kreisstadt
Nienburg mit rund 31.000 Einwohnern. Als Verkehrsknotenpunkt hat Nienburg seit der ersten
urkundlichen Erwähnung im Jahre 1025 eine besondere Bedeutung. Damals kreuzten sich hier
verschiedene wichtige Handelsstraßen und eine
..
Furt ermöglichte den Ubergang von einem Weserufer zum anderen.
Heute liegt die Stadt an der Kreuzung dreier Bundesstraßen: der B6 von Hannover nach Bremen,
der B214 von Celle nach Diepholz und der B215
von Minden nach Verden. Die Bahnlinie Hannover - Bremen erschließt den Zugang sowohl zur
Landeshauptstadt mit ihrer wirtschaftlichen Vielfalt als auch zum internationalen Handel über
die Seehafenstadt Bremen.
Große wie kleinere, mittelständische Unternehmen setzen im Kreisgebiet mit Erfolg auf den Export. Die Produktion von Glas, Papier und Lebensmitteln, die Chemische Industrie, die Zulieferung
im Automobilbereich oder der Sondermaschi4
nen- und Anlagenbau sind einige der Segmente,
in denen Unternehmen von der Mittelweser aus
bis in den internationalen Markt liefern.
Ein großer Kartonhersteller produziert in Hoya,
ein Chemiewerk arbeitet in Steyerberg und in
Eystrup stellt ein namhafter Hersteller von Marmelade seine süße Ware her. In Rehburg sind
ein Automobilzulieferer und ein Milchverarbeitungsbetrieb die größten Arbeitgeber. Im Uchter Raum und in weiteren großen Mooren wird
industriell Torf abgebaut. Das Wesertal bei Stolzenau ist das bedeutendste Kiesabbaugebiet in
Niedersachsen: Im Kreisgebiet lagern über 700
Millionen Tonnen Kies und Sand, das sind 15 %
aller Vorräte in Niedersachsen.
Der Landkreis Nienburg ist außerdem ein großer
Produzent von erneuerbaren Energien. 2013 lag
der Anteil regenerativer Energien bereits bei 88
Prozent. Im Jahr 2030 sollen es ganze 100 Prozent sein. Ziel ist es, dass der Landkreis zum
Exporteur von Strom wird, der unter anderem
durch Biogas- und Windkraftanlagen gewonnen
wird.
>> Der Landkreis
Geprägt ist der Landkreis bis heute durch seine
Landwirtschaft. Tierhaltung und Ackerbau stellen nach wie vor einen Schwerpunkt in der Landwirtschaft dar. Die sandigen Geestböden bringen
eine ganz besondere Spezialität hervor: den „Nienburger Spargel“. Als eingetragenes Markenzeichen ist er weit über die Kreisgrenzen hinaus bekannt und wird von ortsansässigen Speditionen
frisch bis nach Japan transportiert. Seinen Bürgern bietet der Landkreis eine ausgewogene Mischung kultureller Angebote, darunter ein großes
Gastspielhaus und mehrere Museen, etwa das
norddeutsche Spargelmuseum, das Polizeimuseum und das Freilichtmuseum Dinosaurier-Park
Münchehagen. Die Lebensqualität im Landkreis
wird außerdem positiv geprägt durch eine gewachsene Einzelhandelsstruktur mit vielen Fachgeschäften, durch zahlreiche Sportstätten und
Bäder sowie eine flächendeckende Schulstruktur
mit mehreren Gymnasialstandorten und einer
Integrierten Gesamtschule (IGS).
5
>> Der Kreistag
Der Kreistag
Aufgabe und Funktionen des Kreistages
Der Kreistag ist das oberste Beschlussorgan des
Landkreises Nienburg/Weser. Er entscheidet über
die ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben und
überwacht die Durchführung seiner Beschlüsse,
wie zum Beispiel den Bau kreiseigener Schulen,
die Festsetzung öffentlicher Abgaben, den Erlass
von Satzungen oder den Haushalt des Landkreises.
Er wird von den wahlberechtigten Bürgerinnen
und Bürgern im Landkreis alle fünf Jahre gewählt. Ihm gehören 46 Mitglieder sowie Landrat
Detlev Kohlmeier an. Der Kreistag tritt in der Regel viermal jährlich auf Einladung des Landrates
zusammen. Seine Sitzungen sind grundsätzlich
öffentlich, so dass jeder Einwohner als Zuhörer
daran teilnehmen kann. Die Sitzungstermine
werden rechtzeitig vorher in den örtlichen Tageszeitungen und im Internet bekannt gegeben.
Sitzverteilung
CDU:
SPD:
Bündnis 90 / Die Grünen:
WG:
FDP:
Die Linke:
S
19
16
5
4
1
1
Kreistagsvorsitz
Kreistagsvorsitzender:
Dr. Ralf Weghöft (CDU)
1. stellv. Vorsitzender:
Bernd Brieber (SPD)
2. stellv. Vorsitzender:
Manfred Sanftleben (B90/Die Grünen)
6
>> Der Kreistag
Fraktionen des Kreistages
Fraktion
Vorsitz
Stellvertretung
CDU-Kreistagsfraktion
Weserstr. 15 • 31582 Nienburg
Tel. 05021 911791 • Fax 05021 911793
Karsten Heineking
Wegerden 119
31606 Warmsen
Henry Koch
Elisabeth Kurowski
Dr. Ralf Weghöft
SPD-Kreistagsfraktion Nienburg
Georgstr. 28 • 31582 Nienburg
Tel. 05021 3738 • Fax 05021 14564
Ernst Brunschön
Düsselburger Str. 54
31547 Rehburg-Loccum
Bernd Brieber
Peter Westermann
..
..
BUNDNIS 90 / DIE GRUNEN
Fraktion im Kreistag Nienburg
Auf der Heide 1 • 31638 Stöckse
Manfred Sanftleben
Schumannstr. 3
31582 Nienburg
Christiane Bormann
Heinz-Friedel Bomhoff
Fraktion der Wählergemeinschaft
Landkreis Nienburg/Weser
Grüner Jäger 9 • 27324 Hassel
Günter Kesebom
Grüner Jäger 9
27324 Hassel
Jürgen Leseberg
Ausschüsse und Gremien des Kreistages
Ausschuss
Vorsitz
Stellv. Vorsitz
Ausschuss für Brandschutz
und Rettungswesen
KTA Wilhelm Schlemermeyer
(CDU)
KTA Heinz Schmidt
(SPD)
Ausschuss für die
allgemein bildenden Schulen
KTA Henry Koch
(CDU)
KTA Insa Höltke
(SPD)
Ausschuss für die
berufsbildenden Schulen
KTA Alfred Plate
(CDU)
KTA Ute Paczkowski
(SPD)
Ausschuss für Finanzen
und Personal
2. stellv. Landrat Heinz-Friedel
Bomhoff (B90/Die Grünen)
3. stellv. Landrat
Jürgen Leseberg (WG)
Ausschuss für Kreisstraßen
KTA Günter Kesebom
(WG)
2. stellv. Landrat Heinz-Friedel
Bomhoff (B90/Die Grünen)
Ausschuss für Landschaftspflege,
Natur und Umwelt
KTA Friedrich Andermann
(CDU)
KTA Bernd Brieber
(SPD)
Ausschuss für Liegenschaften
KTA Rüdiger Kaltofen
(CDU)
KTA Bernd Brieber
(SPD)
Ausschuss für
Regionalentwicklung
KTA Rolf Warnecke
(SPD)
KTA Dr. Ralf Weghöft
(CDU)
Ausschuss für Soziales,
Gesundheit und Senioren
KTA Barbara König-Meyer
(SPD)
KTA Elisabeth Kurowski
(CDU)
Ausschuss für Integration,
Sport und Kultur
KTA Ute Paczkowski
(SPD)
KTA Rüdiger Kaltofen
(CDU)
IGS-Bauausschuss
KTA Bernd Brieber
(SPD)
KTA Werner Cunow
(CDU)
Jugendhilfeausschuss
KTA Birgit Menzel
(SPD)
KTA Friedrich Andermann
(CDU)
Kreisausschuss
Landrat Detlev Kohlmeier
1. stellv. Landrat
Grant Hendrik Tonne (SPD)
Verwaltungsrat des
Betriebes Abfallwirtschaft
Kreisrat Thomas Schwarz
KTA Norbert Sommerfeld
(SPD)
Klaas Warnecke
Britta Waschke
Volkshochschulbeirat
7
>> Der Kreistag
Mitglieder des Kreistages
CDU-Kreistagsfraktion
Friedrich Andermann
Wilhelm
Bergmann-Kramer
Werner Cunow
Werner Dralle
Heinrich Gerling
Tim Hauschildt
Karsten Heineking
Dörthe Heuer
Fritz-Karsten Hüneke
Rüdiger Kaltofen
Henry Koch
Marco Kreibohm
Elisabeth Kurowski
Alfred Plate
Wilhelm
Schlemermeyer
Dr. Frank Schmädeke
Friedrich Sieling
Dr. Ralf Weghöft
Falk Huneke
Manfred Sanftleben
Bündnis 90 / Die Grünen - Kreistagsfraktion
Heinz-Friedel
Bomhoff
8
Christiane Bormann
Jörg Brüning
>> Der Kreistag
Mitglieder des Kreistages
SPD-Kreistagsfraktion
Jens Beckmeyer
Bernd Brieber
Ernst Brunschön
Bernd Heckmann
Insa Höltke
Barbara König-Meyer
Heinz-Dieter Meinzen
Birgit Menzel
Bernd Meyer
Ute Paczkowski
Heinz Schmidt
Norbert Sommerfeld
Grant Hendrik Tonne
Rolf Warnecke
Hartmut Waschke
Peter Westermann
Fraktion der Wählergemeinschaft Landkreis Nienburg/Weser
Günter Kesebom
Die Linke
Viktoria Kretschmer
Friedrich Leseberg
Jürgen Leseberg
Frank Podehl
F.D.P.
Heinrich Werner
9
>> Die Kreisverwaltung
Der Landrat und seine Stellvertreter
Jürgen Leseberg, Grant Hendrik Tonne, Detlev Kohlmeier und Heinz-Friedel Bomhoff (v. li.)
Detlev Kohlmeier ist im September 2011 von der
Bevölkerung des Landkreises Nienburg/Weser
zum Landrat gewählt worden und hat sein Amt
am 1. November 2011 für die Dauer von acht
Jahren angetreten.
Er ist der erste Repräsentant des Landkreises
und zugleich dessen Hauptverwaltungsbeamter – und damit der Leiter der Kreisverwaltung.
Als Behördenleiter verantwortet der Landrat das
Geschäft der Verwaltung. Er führt die Beschlüsse von Kreistag und Kreisausschuss herbei und
sorgt für deren Umsetzung. Als Chef der Kreisverwaltung wird er vertreten vom Ersten Kreisrat
Thomas Klein und von Kreisrat Thomas Schwarz.
Da Detlev Kohlmeier selbst stimmberechtigtes
Mitglied des Kreistages ist, übernimmt er die
Funktion des Bindegliedes zwischen den Bürgerinnen und Bürgern, den gewählten Vertre10
terinnen und Vertretern des Kreistages und der
Verwaltung in Person der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter. Bei Veranstaltungen von Vereinen,
Verbänden, Gemeinden und Institutionen gibt er
als repräsentativer Vertreter dem Landkreis ein
Gesicht und trägt dabei Themen aus Politik und
..
Verwaltung in die Offentlichkeit.
In seiner repräsentativen Funktion wird er ehrenamtlich von drei stellvertretenden Landräten
vertreten. Als Zeichen der Kooperation von SPD,
Grünen und Wählergemeinschaft stellte jede
dieser Fraktionen für die Wahlperiode 2011 bis
2016 einen stellvertretenden Landrat:
Grant Hendrik Tonne (SPD) Heinz-Friedel Bomhoff (Grüne)
Jürgen Leseberg (WG).
>> Der Landkreis
Detlev Kohlmeier
Jahrgang 1961, verheiratet, drei Kinder, Studium
an der Fachhochschule für Verwaltung und
Rechtspflege.
> Ab 1986 allgemeiner Vertreter des Samtgemeindedirektors , ab Juli 1996 Samtge meindedirektor Marklohe
> von 2001 bis 2011 dortiger erste
hauptamtlicher Bürgermeister
> seit 2011 Landrat des Landkreises
Nienburg/Weser
Grant Hendrik Tonne
Jahrgang 1976, verheiratet, vier Kinder, Landtagsabgeordneter, Rechtsanwalt, Leese.
..
Aktuelle kommunale Amter:
Landrat, Mitglied des Kreistages
> stellv.
> Mitglied im Samtgemeinderat Mittel weser
im Gemeinderat Leese
> Mitglied
Bürgermeister der Gemeinde Leese
>
> Mitglied des Niedersächsischen Landtages
Heinz-Friedel Bomhoff
Jahrgang 1952, verheiratet, zwei Kinder,
Samtgemeindedirektor/-bürgermeister a. D.,
Liebenau
..
Aktuelle kommunale Amter:
>
stellv. Landrat, Mitglied des Kreistages
Jürgen Leseberg
Jahrgang 1953, verheiratet, drei Kinder, leitender Angestellter in Altersteilzeit, Linsburg.
..
Aktuelle kommunale Amter:
Das Wappen des Landkreises
Nienburg/Weser
Das Wappen des Landkreises zeigt in gespaltenem Schilde, unter einem roten mit zwei
gekreuzten silbernen Pferdeköpfen belegten
Schildeshaupt, links auf Gold eine schwarze, rot
bewehrte Bärentatze, rechts auf Blau ein silbernes Büffelhorn. Bei der Gestaltung des Wappens
übernahm man 1935 die historischen Symbole der Landschaft und der alten Territorialherrschaften.
Die Pferdeköpfe als Schmuck der Giebel niedersächsischer Bauernhäuser weisen im Wappen
auf die Lage in Niedersachsen hin. Die schwarze,
rot bewehrte Bärentatze auf goldenem Grund ist
dem Wappen der Grafen von Hoya entnommen,
zu deren Territorium ein großer Teil des heutigen Kreisgebietes bis 1582 gehörte. Dass sich ein
weiterer Teil des Landkreises in früherer Zeit im
Besitz der Grafen von Wölpe befand, bringt das
Büffelhorn zum Ausdruck. Ihr Wappen zeigte auf
blauem Grund zwei silberne Büffelhörner.
stellv. Landrat, Mitglied des Kreistages
>
> Mitglied im Samtgemeinderat Steimbke
11
>> Die Kreisverwaltung
Die Kreisverwaltung
Aufgabe und Funktionen der Kreisverwaltung
>> Info
Landkreis Nienburg/Weser
Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg
Tel. 05021/967-0, Fax. 05021/967-429
Email: [email protected]
Servicezeiten: Mo - Do 8.00 - 16.00 Uhr
8.00 - 12.00 Uhr
Fr
Servicezeiten und Adressen der
Außenstellen
>> Der Landkreis Nienburg/Weser ist wie alle
Landkreise in Niedersachsen eine Schnittstelle
zwischen Staats- und Kommunalverwaltung. Er
erfüllt zum einen im Auftrag von Bund und Land
eine Fülle staatlicher Aufgaben und nimmt zum
anderen die bürgerschaftliche Selbstverwaltung
für sein Gebiet wahr.
Nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz ist der Landkreis, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, in seinem Gebiet der
Träger der öffentlichen Aufgaben, die von überörtlicher Bedeutung sind oder deren zweckmäßige Erfüllung die Verwaltungs- und Finanzkraft
der kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden übersteigt. Die Aufgabenstellung des
Landkreises ist damit so vielschichtig, dass eine abschließende Auflistung kaum möglich ist.
Das Aufgabenspektrum verdeutlicht sich jedoch
durch die zahlreichen, in dieser Broschüre beispielhaft beschriebenen Tätigkeitsfelder.
Außenstelle Rühmkorffstraße
Rühmkorffstraße 12, 31582 Nienburg
Beratungsstelle für Kinder,
Jugendliche und Eltern
Tel. 05021/967-676
Familie und Integration
Tel. 05021/967-686
Familienservicebüro
Tel. 05021/967-680
Kontakt- und Informationsstelle gegen sexuelle Tel. 05021/967-676
Gewalt
Kreismedienzentrum
Mo./Mi.
12
8.00 - 12.00 Uhr
14.30 - 16.00 Uhr
Di. 14.30 - 16.00 Uhr
Fr.
Rechnungsprüfung
Seniorenservicebüro
Ein umfangreicher Dienstleistungskatalog der
Kreisverwaltung ist außerdem im Internetauftritt
des Landkreises im Bereich „Bürgerservice“ unter
www.landkreis-nienburg.de zu finden.
Tel. 05021/967-641
und Pflegestützpunkt
8.00 - 12.00 Uhr
Tel. 05021/967-650
Tel. 05021/967-682
Schule und Kultur
Tel. 05021/967-637
Volkshochschule
Tel. 05021/967-600
>> Die Kreisverwaltung
Straßenverkehrsamt
Kräher Weg 60, 31582 Nienburg
Fachdienst Straßenverkehr Tel. 05021/967-700
Fachdienst Verkehrsordnungswidrigkeiten
Fachdienst Zulassung
Mo. bis Fr.
Tel. 05021/967-700
Tel. 05021/967-700
Di.
7.30 - 12.30 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Do.
14.00 - 16.00 Uhr
Gesundheitsamt
Außenstelle Weserstraße
Triemerstraße 17, 31582 Nienburg
Weserstraße 13, 31582 Nienburg
Fachbereich
Fachdienst Jugendarbeit
Gesundheitsdienste
Tel. 05021/967-900
und Sport
Tel. 05021/967-750
Fachdienst Frühkindliche
Bildung und Teilhabe
Tel. 05021/967-371
Beratungsstützpunkt Hoya
Hasseler Steinweg 2, 27318 Hoya
Fachbereich Jugend
Beratungsstützpunkt
Tel. 04251/67262-0
Feuerwehrtechnische Zentrale des
Landkreises Nienburg/Weser
Verdener Landstraße 107, 31582 Nienburg
Fachbereich
Gesundheitsdienste
Terminvereinbarung
Tel. 05021/6045922
Tel. 04251/67262-0
Tel. 05021/967-900
Außenstelle Stolzenau
Soweit keine anderen Zeiten angegeben sind,
gelten die Servicezeiten des Haupthauses, siehe
S. 12.
Allee 6, 31592 Stolzenau
Fachbereich Jugend
Beratungsstützpunkt
Tel. 05761/92260-0
Fachbereich
Gesundheitsdienste
Tel. 05761/92260-0
Terminvereinbarung
Tel. 05021/967-900
13
>> Dezernat I
Die Fachbereiche im Dezernat I
>> Dem Dezernat I sind die Fachbereiche Service
und Personal, Finanzen, Rechnungsprüfung sowie Bildung und Kultur zugeordnet. Mit Ausnahme des Fachbereichs Bildung und Kultur regeln
und verantworten sie die inneren Angelegenheiten der Verwaltung und werden auch als Querschnittsverwaltung bezeichnet.
Dezernatsleiter:
Detlev Kohlmeier, Landrat
Fachbereich Service
und Personal Stabsstellen:
> Büro des Landrats
> Gleichstellungsbeauftragte.
Fachbereiche:
> Service und Personal
> Finanzen
> Rechnungsprüfung
> Bildung und Kultur.
gaben wahrgenommen, die im Zusammenhang
mit den Europa-, Bundes-, Landtags- und Kommunalwahlen dem Landkreis zufallen.
Unser Auftrag – unsere Aufgaben
Zu den Aufgaben des Fachbereichs gehören:
> Personalangelegenheiten
> Liegenschaftsverwaltung
> EDV-Organisation
> Wahlen
> Beschaffung
> zentrale Dienste (Poststellle, Druck
dienst, Telefonzentrale).
Brigitte Immel,
Leiterin des
Fachbereichs Service
und Personal
Die größte Organisationseinheit in der so genannten Querschnittsverwaltung“ ist der Fachbereich Service und Personal. Hier werden die
sachlichen Voraussetzungen für die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung geschaffen und zentral organisiert. Dies reicht zum Beispiel von der
Einstellung des Personals und dessen Bezahlung
über die Betreuung der kreiseigenen Gebäude
und die Ausstattung mit EDV-Technik bis hin
zur Beschaffung von Möbeln und Büromaterial.
Daneben werden in dem Fachbereich alle Auf14
Zertifikat „audit berufundfamilie“ schafft
beste Voraussetzungen
Für seine familienbewusste Personalpolitik hat
der Landkreis Nienburg/Weser erstmals im Jahr
2009 das Zertifikat „audit berufundfamilie“ erhalten. Im Jahr 2012 hat der Landkreis die so
genannte Re-Auditierung erhalten, für die die
>> Dezernat I
Betriebskrippe des Landkreises Nienburg
bereits vorhandenen Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie begutachtet und weiterführende Ziele definiert wurden. Im Re-Audit
Konsolidierung im Jahr 2015 wurden die familienbewusste Personalpolitik überprüft und die
Ziele und Maßnahmen dafür optimiert. Die Verwaltung möchte damit ihren eingeschlagenen
Weg zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und
Familie weiterhin konsequent verfolgen und sich
auf diese Weise als wettbewerbsfähiger Arbeitgeber präsentieren. Einen Nutzen hieraus sollen
nicht nur Familien im klassischen Sinne ziehen.
Auch etwa Singles, die beispielsweise einen Elternteil pflegen, sollen davon profitieren.
Im bisherigen Zeitraum der Zertifizierung wurden die Information und Kommunikation über
die Themen Beruf und Familie ausgeweitet. Für
künftige Arbeitnehmer hat die Verwaltung im
Rahmen eines Pilotprojektes auch Ausbildung
in Teilzeit angeboten. Im Jahr 2011 wurde eine
betriebliche Großtagespflegestelle eingerichtet
und 2013 zu einer Krippe weiterentwickelt. Sie
steht für Kinder von 1 bis 3 Jahren der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung,
aber auch für Kinder von Beschäftigten anderer öffentlicher Einrichtungen und Institutionen
zur Verfügung. Ein Pilotprojekt zur Einführung
der alternierenden Telearbeit ist gestartet, daneben besteht die Möglichkeit, nach Absprache
gelegentlich von zu Hause zu arbeiten. Mit der
Re-Auditierung im Jahr 2012 hat der Landkreis
vor allem die nachhaltige Sicherung bzw. Intensivierung bestehender familienbewusster Maßnahmen erreicht und diese zielgerichtet ergänzt.
Dabei soll künftig besonders die Zielgruppe der
Beschäftigten mit zu pflegenden Angehörigen in
den Focus rücken. Familienbewusstsein soll die
Balance zwischen dienstlichen und persönlichen
Anforderungen verbessern. Dabei gilt insbesondere, dass die Berücksichtigung der Lebensumstände der einen nicht dauerhaft zu Lasten anderer gehen. Mit den in der Zielvereinbarung
vereinbarten Maßnahmen für die Auditierung
im Jahr 2015 sollen die flexiblen Arbeitsbedingungen stabilisiert werden. Die Erfahrungsauswertung im Hinblick auf Telearbeit soll als Entscheidungsgrundlage dafür dienen, inwieweit
Telearbeit oder mobiles Arbeiten ermöglicht
werden sollte. Familienbewusstsein jedenfalls
soll Teil des Führungsalltags werden, mit dem
Ziel, die Balance zwischen dienstlichen und persönlichen Anforderungen weiter zu verbessern.
Initiiert wurde das „audit berufundfamilie“ 1998
von der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung. Stiftungsvorsitzender ist Frank-Jürgen Weise, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur. Ehrenvorsitzender ist der ehemalige Bundespräsident
Roman Herzog.
Weitere Informationen gibt es auch im Internet
unter www.beruf-und-familie.de.
&
Ihre Ansprechpartnerin:
Brigitte Immel
Fachbereich Service und Personal
Tel. 05021/967-174
[email protected]
15
>> Dezernat I
Fachbereich Finanzen
Unser Auftrag – unsere Aufgaben
Fachbereich Rechnungsprüfung
Unser Auftrag – unsere Aufgaben
Kerstin
Gun Dachs,
Kreiskämmerin
und Leiterin des
Fachbereichs Finanzen
Zentrale Aufgabe des Fachbereichs Finanzen ist
die Vorbereitung, Aufstellung und Ausführung
des Haushaltsplanes und seiner Nachträge sowie
nach Abschluss eines Haushaltsjahres die erfor..
derliche Rechnungslegung. Uber die Kreiskasse
wickelt der Fachbereich alle Ein- und Auszahlungen der Kreisverwaltung ab. Bleiben öffentliche
Forderungen unbezahlt, werden die Vollstreckungsbeamtinnen und -beamten des Landkreises tätig, die ebenfalls dem Fachbereich Finanzen zugeordnet sind.
Zu den Aufgaben des Fachbereichs gehören:
> Finanzwirtschaft
> Controlling
> Anlagenbuchhaltung
> Finanzbuchhaltung (Kreiskasse)
> Vollstreckungsdienst
&
16
Schwill-Rudolph,
Leiterin des
Fachbereichs
Rechnungsprüfung
Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Nienburg/Weser hat zum 01.01.2013 auf
Basis einer Zweckvereinbarung mit dem RPA
des Landkreises Schaumburg fusioniert. Der
Sitz der Einrichtung ist in Nienburg, ein Nebenstandort wird in Stadthagen geführt. Der Aufgabenschwerpunkt des RPA ist die Prüfung der
Jahresabschlüsse der Landkreise Nienburg und
Schaumburg sowie deren kreisangehöriger Gemeinden und der kommunalen Eigenbetriebe.
Ausgenommen sind nur die Städte Nienburg
und Rinteln, die eigene Rechnungsprüfungsämter besitzen. Seit 2013 wird als ergänzende Aufgabe die Prüfung der konsolidierten Gesamtabschlüsse (Konzernabschlüsse) wahrgenommen.
Das RPA prüft dabei das Haushalts-, Kassen- und
Rechnungswesen der Kommunen sowie das
Vergabewesen auf ordnungsmäßiges, zweckmäßiges und wirtschaftliches Handeln. Das RPA
nimmt hier zunehmend eine beratende und begleitende Funktion wahr.
Ihre Ansprechpartnerin:
Gun Dachs
Fachbereich Finanzen
Tel. 05021/967-340
[email protected]
&
Ihre Ansprechpartnerin:
Kerstin Schwill-Rudolph
Fachbereich Rechnungsprüfung
Tel. 05021/967-650
[email protected]
>> Dezernat I
Fachbereich Bildung und Kultur
Unser Auftrag – unsere Aufgaben
Dieter Labode,
Leiter des
Fachbereichs Bildung
und Kultur
Im Fachbereich Bildung und Kultur geht es um
die Bildung von Groß und Klein. Er kümmert sich
um die Schulentwicklung und hier besonders um
die Belange der weiterführenden Schulen, die in
der Trägerschaft des Kreises liegen. Die Lernförderung wird ebenfalls von hier aus angeboten
und das Bildungsbüro erstellt Auswertungen
und unterstützt quer durch alle Bildungsbereiche. Außerdem organisiert der Fachbereich im
Rahmen der Volkshochschule Nienburg ein attraktives Bildungsangebot, das sich hauptsächlich an Erwachsene richtet. Ebenfalls Aufgabe
dieses Fachbereichs ist die Unterstützung der
Musikschule, des Theaters und der Museen sowie die Förderung vieler einzelner kultureller Aktivitäten. Darüber hinaus betreibt der Landkreis
Kulturförderung über den Landschaftsverband
Weser-Hunte (siehe S. 73).
Zu den Aufgaben des Fachbereichs gehören:
>
>
>
>
Gestaltung der Schullandschaft
Organisation der Schülerbeförderung
Bildungsarbeit mit Medien
Erwachsenenbildung mit der
Volkshochschule Nienburg
> Kulturförderung
> Angebote zur Lernförderung
> Bildungsmonitoring
Unsere Schulen sind unser Kapital
Die Landkreise sind die wesentlichen Träger der
öffentlichen Sekundarschulen, die mit der Klassenstufe fünf beginnen, und der Förderschulen.
Im Kreisgebiet sind dies im Schuljahr 2015/2016
insgesamt 25 allgemein bildende Schulen, von
denen sich 18 in der Schulträgerschaft des
Landkreises befinden, sowie die Berufsbildenden
Schulen. Mehr als 9.000 Schülerinnen und Schüler besuchen die Sekundarbereiche und im Primarbereich (1. bis 4. Klasse) die Förderschulen. Von
den 34 Grundschulen im Kreisgebiet befinden
sich 33 in der Trägerschaft der Gemeinden. Eine
Grundschule wird in freier Schulträgerschaft betrieben.
Als allgemein bildende Schulen bietet der Landkreis die Schulformen Gymnasium, Oberschule
und die Integrierte Gesamtschule (IGS) an sowie
die Schulform Förderschule mit den Schwerpunkten Lernen, Sprache, geistige Entwicklung,
körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung. Die vom Landkreis getragenen Haupt- und Realschulen laufen
aus. Die neue IGS mit Standort Nienburg wird
zum Schuljahr 2016/17 einen großzügigen Neubau beziehen. In ihr werden alle Schülerinnen
und Schüler eines Schuljahrgangs in der Regel in
gemeinsamen Lerngruppen unterrichtet.
17
>> Dezernat I
Zusammen mit dem Land Niedersachsen setzt
sich der Fachbereich Bildung und Kultur dafür
ein, dass die jungen Menschen erfolgreich ihren Schul- und Ausbildungsweg bestreiten. Dabei geht es auch darum, geeignete innovative
Schulmodelle einzuführen. Ganztagsschulen
beispielsweise sollen dabei helfen, die Bildungschancen bei Kindern und Jugendlichen zu erweitern. Darüber hinaus unterstützen sie berufstätige Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder. Als
Befürworter von Ganztagsschulen kümmert sich
der Kreis neben der Einführung dieser Schulorganisationsform auch um die hiermit einhergehenden nicht pädagogischen Belange. Aktuell
gibt es in den Sekundarbereichen insgesamt 35
Ganztagsschulen im Kreis, von denen sich 17 in
der Schulträgerschaft des Landkreises befinden.
Ausbildungsvielfalt wird bei den Berufsbildenden Schulen (BBS) in Nienburg groß geschrieben.
Mit sieben Fachbereichen unter einem Dach bieten die BBS alle gängigen Ausbildungsberufe an.
Bei den regelmäßig stattfindenden Nienburger
Berufsinformationstagen (NiBit) informieren sie
hierüber ausführlich.
Ein wichtiges Augenmerk bei der Auswahl des
Bildungsangebotes liegt auf dem Prinzip der
Nachhaltigkeit. Tiefpunkte bei der Nachfrage bestimmter Ausbildungsbereiche werden nicht mit
kurzfristigen Streichungen im Lehrplan quittiert,
sondern längerfristig beobachtet und analysiert.
Die Berufsbildenden Schulen bieten neben der
Berufsschule (Berufsausbildung im Dualen System) weitere Schulformen an. Hierzu gehören
die Berufsfachschule (einjährig oder mehrjährig),
die ein- oder mehrjährige Fachschule, die Fachoberschulen Technik und Wirtschaft und das
Berufliche Gymnasium mit unterschiedlichen
Schwerpunkten. In der Berufseinstiegsschule
(Berufsvorbereitungsjahr und Berufseinstiegsklasse) holen Schülerinnen und Schüler ihren
Hauptschulabschluss nach und werden generell
auf das Berufsleben vorbereitet. Dafür werden
die Basiskompetenzen in den Fächern Deutsch,
18
Mathematik und Englisch sowie soziale Kompetenzen gestärkt.
&
Ihr Ansprechpartner:
Jörg Niemeyer
Fachdienst Schule und Kultur
Rühmkorffstraße 12
31582 Nienburg
Tel. 05021/967-637
[email protected]
Lernförderung – wenn es in der Schule
mal nicht so klappt
Kinder, die in der Schule in einzelnen Fächern
deutlich im Rückstand sind oder deren Versetzung gefährdet ist, können mit einer Bestätigung
ihrer Schule auf Antrag Lernförderung, eine Art
Nachhilfeunterricht, erhalten. Wer die Voraussetzungen des Bildungs- und Teilhabepaketes
erfüllt, erhält vom Jobcenter oder dem FB Soziales einen Gutschein, um in Einzel- oder Kleingruppenunterricht unterstützt zu werden. Wer
nicht zu dieser Gruppe gehört, dessen Hauptschulabschluss aber gefährdet ist, kann an der
kostenlosen Lernförderung in Kleingruppen teilnehmen, die vom Landkreis finanziert wird.
&
Ihre Ansprechpartnerin:
Elke Wagner
Servicestelle Lernförderung
und Bildungsbüro
Rühmkorffstr. 12
31582 Nienburg
Tel. 05021/967-628
[email protected]
Mit dem Bus zur Schule
Die Schülerbeförderung umfasst in der Regel den
Weg von der Wohnung zur Schule und wieder
>> Dezernat I
zurück. Einen Anspruch auf eine kostenlose Be-
&
Ihre Ansprechpartnerin:
Kerstin Mailand
Fachdienst Schule und Kultur
Rühmkorffstraße 12
31582 Nienburg
Tel. 05021/967-633
[email protected]
Kreismedienzentrum unterstützt
Bildungsarbeit mit Medien
förderung oder auf die Erstattung der dafür notwendigen Aufwendungen haben: Schülerinnen
und Schüler, die im Landkreis wohnen und die 1.
bis 10. Klasse der allgemein bildenden Schulen
oder den 11. und 12. Schuljahrgang einer Förderschule für geistig Behinderte besuchen sowie
unter bestimmten Voraussetzungen Schülerinnen und Schüler der BBS.
Träger der Schülerbeförderung sind kraft Gesetz
die Landkreise in ihrer Funktion als Aufgaben..
träger für den straßengebundenen OPVN; Informationen hierzu finden sich auch unter dem
..
Stichwort „Offentlicher Personennahverkehr“ auf
S. 58.
Der Fachdienst Schule und Kultur ist deshalb
Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Schülerbeförderung im Kreis. Er sorgt für die Ausstellung der Fahrkarten, die über die jeweils zuständige Schule ausgegeben werden und kümmert
sich im Einzelfall um die Fahrtkostenerstattung.
Rund 6.800 Anträge auf kostenlose Schülerbeförderung werden jedes Jahr bearbeitet. Rund
6 Millionen Euro gibt der Landkreis pro Jahr
für den öffentlichen Personennahverkehr und
den Freistellungsverkehr aus. Die Schülerbeförderung wird durch die Busunternehmen der
Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg (VLN)
und durch Taxiunternehmen gewährleistet. Der
Landkreis koordiniert Bedarf und Angebot in Abstimmung mit der VLN.
Aufgeschlossene Pädagogen haben heute ein
umfassendes Verständnis vom Einsatz der Medien in der Bildungsarbeit. Alte wie neue Medien
haben hierbei ihren Stellenwert. Hörfunk- und
Video-Arbeit gehören ebenso dazu wie Internet-Projekte, regionale Filmwettbewerbe und
Mediennetzwerke und ergänzen die klassische
Arbeit mit Büchern, Theater und Kunst.
Wer für seine Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, als Elternvertreter in der Schule oder im
Verein entsprechende Medien oder technische
Geräte benötigt, ist im Kreismedienzentrum an
der richtigen Adresse. Hier gibt es von der Videokamera über den Beamer bis zum Videoschnittgerät die ganze Bandbreite an medialen Geräten.
Am häufigsten nachgefragt werden für den Schulunterricht geeignete Filme. Insgesamt 1.758
DVD-Titel und einige Duzend Videofilme stehen
zum Verleih. Für Schulen besteht die Möglichkeit, Filme und Filmausschnitte auch im Onlineverleihverfahren mit inzwischen 18.427 Titeln zu
nutzen. Ein Teil davon ist auch geeignet für den
Einsatz an Förderschulen. 147 Bilderbuchkinos
stehen für die Kleinsten zur Verfügung. Darüber
hinaus stellen der medienpädagogische Berater
und die Mitarbeitenden auch ihr Fachwissenzur Verfügung. Sie beraten Lehrer bei der Ge19
>> Dezernat I
staltung ihrer Medienkonzepte. Sie informieren
über Filme, über anregende Beispiele aus dem
Unterricht und über Projekte aus Schulen oder
Kindertageseinrichtungen. Als Fortbildung bietet
das Kreismedienzentrum Veranstaltungen an, in
denen der Umgang mit Medientechnik vermittelt wird, Interessierte können außerdem Videoschnitt-Seminare besuchen.
beinhaltet neben einer finanziellen Unterstützung auch die Bereitstellung der benötigten
Räumlichkeiten in Zusammenarbeit mit den
Schulen im Landkreis.
Unterstützung erfahren das über die Kreisgrenze
hinaus bekannte Nienburger Museum, die Pulverfabrik in Liebenau, das Mehrgenerationenhaus und die Kunstschule in Stolzenau sowie die
Chöre und Sängerkreise des Landkreises. Weitere Kulturangebote werden auch über den Landschaftsverband Weser-Hunte gemeinsam mit
dem Landkreis Diepholz gefördert (siehe S. 73).
&
&
Ihre Ansprechpartnerin:
Elke Schröder
Kreismedienzentrum
Rühmkorffstraße 12
31582 Nienburg
Tel. 05021/967-643
[email protected]
..
Offentliche Kulturförderung – ein großes
Plus für Kunst und Kultur
Die öffentliche Kulturförderung bedeutet ein
großes Plus für die Kulturlandschaft. Denn damit
ist ein Großteil der Kunst- und Kulturförderung
langfristig gesichert. Der Landkreis unterstützt
mit erheblichen finanziellen Mitteln die Arbeit
des Museums, des Theaters und der Musikschule Nienburg sowie weitere kulturelle Aktivitäten
in der Stadt und im Landkreis Nienburg/Weser.
Kulturförderung bei der Musikschule Nienburg
20
Ihr Ansprechpartner:
Jörg Niemeyer
Fachdienst Schule und Kultur
Rühmkorffstraße 12
31582 Nienburg
Tel. 05021/967-637
[email protected]
Das Bildungsbüro – analysiert und
vernetzt
Eine qualitativ hochwertige Bildungslandschaft
wird zu einem immer wichtigeren Standortfaktor. Der Landkreis Nienburg verfügt über eine
Vielzahl von Einrichtungen mit guten Angeboten, Initiativen und Projekten im Bereich der
Bildungsarbeit. Um alle Aufgaben im Bildungsbereich lösen zu können, bedarf es verlässlicher
Zahlen. Das Bildungsbüro der Landkreises hat
deshalb 2013 den ersten umfassenden Bildungsbericht von der frühkindlichen Bildung bis hin
zur Weiterbildung getreu dem Motto des „lebenslangen Lernens“ erstellt. Der Bericht ist eine
wichtige Grundlage dafür, Handlungsfelder zu
erkennen, in denen der Landkreis aktiv werden
muss und will. Nach drei Jahren Zuständigkeit für
die gesamte Regionale Entwicklungskooperation
Weserbergland plus legt das Bildungsbüro seit
Herbst 2015 in einer neuen Förderperiode den
Schwerpunkt ganz auf den eigenen Landkreis.
>> Dezernat I
Die Handlungsfelder, die zunächst angegangen
werden, sind:
Chancengerechtigkeit fördern, Bildungserträge
..
steigern, Fachkräfte sichern helfen, Ubergang
Schule/Beruf unterstützen und die Bildungsberichterstattung fortschreiben.
&
Ihr Ansprechpartner:
Ralf Mödeker
Servicestelle Lernförderung
und Bildungsbüro
Rühmkorffstr. 12
31582 Nienburg
Tel. 05021/967-631
[email protected]
kenntnisse erwerben, um die Möglichkeit, später
erwerbstätig zu werden, auch nutzen zu können.
Die „Junge VHS“ macht Programm
Bildung nach Maß die Volkshochschule
Eine Hochschule für das Volk ist die Volkshochschule (VHS) Nienburg tatsächlich. Mit ihren
jährlich über 1.200 angebotenen Kursen und fast
500 Dozentinnen und Dozenten erreicht die VHS
in der Stadt Nienburg und an ihren kreisweit verteilten 12 Arbeitsstellen einen Großteil der Bevölkerung. Die Volkshochschule hat sich längst zu
einem modernen Dienstleister entwickelt. Neben
dem aktuellen Kursprogramm wird Bildung auf
Bestellung für Firmen und geschlossene Gruppen angeboten, werden zahlreiche Integrationskurse durchgeführt und viele Prüfungen sowie
der Einbürgerungstest abgenommen. Darüber
hinaus werden Projekte, unter anderem des Europäischen Sozialfonds, durchgeführt.
Ein anerkanntes Gütesiegel, das alle vier Jahre
neu erworben wird, garantiert einen hohen Qualitätsstandard. Das Spektrum der Angebote reicht
von den Bereichen Mensch und Gesellschaft, Politik und Geschichte, Umwelt und Technik, über
Kultur, Gesundheit, Fremdsprachen und Natur
bis hin zu beruflicher Bildung und Grundbildung
mit Schulabschlüssen. Ein aktueller Schwerpunkt
sind Kurse für Flüchtlinge, die erste Deutsch-
Die Volkshochschule hat auch Kurse für junge
Menschen im Programm. Ergänzend zum Schulangebot macht die „Junge VHS“ Jugendliche im
Alter von 12 bis 15 Jahren hauptsächlich in den
Bereichen EDV und Sprachen fit.
Das europaweit anerkannte „Basiszertifikat zum
Europäischen Computerpass Xpert“ ist ein beliebter Abschluss. Computer-Schreib-Kurse vermitteln die Basis für müheloses Zehnfingerschreiben. Sprachkurse vertiefen die in der Schule erworbenen Kenntnisse und bereiten auf international anerkannte Prüfungen vor, die ein
gewichtiges Plus bei Bewerbungen darstellen.
Anerkannter Träger der Integrationskurse
Ein weiterer Schwerpunkt sind die Integrationskurse im Auftrag des Bundesamtes für Migration
und Flüchtlinge. In 600 bis 900 Unterrichtsstunden wird hier Deutsch als Fremdsprache
vermittelt. Die VHS ist Prüfungszentrum für die
abschließende Zertifikatsprüfung – eine der Voraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft. Viele der Teilnehmenden haben diese
Prüfung mit Erfolg absolviert. Rund 60 Kurse hat
21
>> Dezernat I
es bei stetig steigenden Teilnehmerzahlen seit
2005 gegeben.
Büro des Landrats
Unser Auftrag – unsere Aufgaben
Bildungsberatung und individuelle
Bildungsangebote
Immer mehr Menschen nehmen eine Bildungsberatung in Anspruch. Sie fragen sich: Welche
Entwicklungsmöglichkeiten gibt es für mich im
Beruf oder vor dem geplanten Wiedereinstieg?
Was gilt es, hierfür zu lernen? Führungskräfte
fragen: Welche Fortbildung ist für meine Mitarbeiter geeignet?
Torsten Rötschke,
Leiter der Stabsstelle
Büro des Landrat
Das Büro des Landrates unterstützt den Landrat
in seiner Funktion als Bindeglied zwischen Bevölkerung, Politik und Verwaltung. So werden in
..
dieser Stabsstelle etwa die Presse und Offentlichkeitsarbeit für die Verwaltung koordiniert, die
Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages vorbereitet sowie Veranstaltungen organisiert und begleitet.
Die Volkshochschule berät Einzelpersonen, Firmen und Institutionen. Es werden dabei Fortbildungsmöglichkeiten aufgezeigt und vermittelt.
Für Gruppen organisiert die VHS wohnortnahe,
individuelle Bildungsangebote. Das können beispielsweise qualitätszertifizierte Sprachkurse für
Betriebe oder pädagogische Fortbildungen für
Kindertagesstätten und Schulen und vieles mehr
sein.
&
22
Zu den Aufgaben der Stabsstelle gehören:
..
> Presse- und Offentlichkeitsarbeit
> zentraler Sitzungsdienst
> Steuerungsunterstützung
> Ordensangelegenheiten
> Ehrenamtskarte
> Partnerschaften
Ehrenamt ist Gold wert
Ihr Ansprechpartner:
Dieter Labode
Volkshochschule
Rühmkorffstraße 12
31582 Nienburg
Tel. 05021/967-600
[email protected]
Sie hat das Format einer EC-Scheckkarte - und
wird doch von keinem Bankautomaten akzeptiert: die landesweite Ehrenamtskarte in Niedersachsen. Sie wird seit Dezember 2007 im Landkreis Nienburg/Weser an Menschen verliehen,
die sich in ihrer Freizeit herausragend für das
Gemeinwohl engagieren. Mit der Ehrenamtskar-
>> Dezernat I
te verbinden sich landesweit Vergünstigungen
für die Karteninhaber. An erster Stelle steht jedoch, mit der Karte Dank und Anerkennung an
diejenigen auszusprechen, die sich in ihrer Freizeit uneigennützig für das Gemeinwohl engagieren. Für die Ehrenamtskarte können sich alle
ehrenamtlich Aktiven anmelden, die die landesweiten Voraussetzungen zum Erwerb der Karte
erfüllen. Hierzu gehört unter anderem, dass das
ehrenamtliche Engagement seit mindestens drei
Gleichstellungsbeauftragte
Unser Auftrag – unsere Aufgaben
Petra Bauer,
Gleichstellungsbeauftragte
Gerne helfen wir Ihnen weiter!
Die Gleichstellungsbeauftragte hat den gesetzlichen Auftrag, innerhalb der Kreisverwaltung
sowie im Kreisgebiet Diskriminierungen von
Frauen zu erkennen, abzubauen und dafür Sorge zu tragen, dass das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung verwirklicht wird. Ihr
Blick richtet sich dabei auf beide Geschlechter, in
erster Linie ist sie aber Ansprechpartnerin für die
Bürgerinnen des Landkreises und für die Mitarbeiterinnen der Verwaltung. Ihr Augenmerk liegt
auf der Frauenförderung im Erwerbsleben, auf
der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie
auf Maßnahmen gegen Diskriminierung, Gewalt
und Ausgrenzung. Als Netzwerkerin koordiniert
und verknüpft sie Hilfs- und Informationsangebote der unterschiedlichsten Institutionen, Verbände und Initiativen für Frauen und Männer. In
der Verwaltung wirkt sie bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen mit,
die Frauen in der Kreisverwaltung betreffen.
&
&
Jahren und mit fünf Stunden pro Woche beziehungsweise 250 Stunden im Jahr betrieben wird.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen und möchten
sich gerne für die Ehrenamtskarte anmelden
oder eine engagierte Person vorschlagen?
Ihre Ansprechpartnerin:
Viktoria Stammer
Büro des Landrates
Tel. 05021/967-156
[email protected]
Ihre Ansprechpartnerin:
Petra Bauer
Gleichstellungsbeauftragte
Tel. 05021/967-581
gleichstellungsbeauftragte @kreis-ni.de
23
>> Dezernat II
Die Fachbereiche im Dezernat II
Dezernatsleiter
Thomas Klein, Erster Kreisrat
Jahrgang 1957, verheiratet, 2 Kinder.
Jurist: Studium in Kiel und Bordeaux,
Referendariat in Oldenburg.
1987 – 1994 Justitiar und ab 1992 stellvertretender Stadtdirektor bei der Stadt Stadthagen.
Thomas Klein,
Erster Kreisrat
Fachbereiche:
> Recht
> Ordnung und Verkehr
> Veterinärwesen und
Lebensmittelüberwachung
> Soziales
> Jugend
> Gesundheitsdienste
Fachbereich Recht
Unser Auftrag – unsere Aufgaben
Seit Ende 1994 Dezernent beim Landkreis
Nienburg/Weser, zunächst mit den Aufgabenschwerpunkten Recht, öffentliche Ordnung,
Abfallwirtschaft und später auch Schulen.
Seit Ende 2004 als Erster Kreisrat allgemeiner
Vertreter des Landrates mit den Dezernatsschwerpunkten Recht, öffentliche Ordnung,
Veterinärwesen, Soziales, Jugend und Gesundheit.
ren vor den Verwaltungsgerichten sowie den Sozial-, Arbeits-, Zivil- und Familiengerichten. Daneben führt der Fachbereich unter anderem die
Aufsicht über die kreisangehörigen Kommunen
und berät diese in kommunalrechtlichen Fragen.
Zu den Aufgaben des Fachbereichs gehören:
Anett Hofrage-Wehr,
Leiterin des
Fachbereichs Recht
Der Fachbereich Recht ist für die Prozessführung
und Rechtsberatung der Fachbereiche zuständig.
Er vertritt den Landkreis in gerichtlichen Verfah24
> Prozessführung und rechtliche Beratung der Fachbereiche und Fachdienste
des Landkreises
> Kommunal- und
Realverbandsaufsicht
> Planfeststellungsverfahren
> Nachprüfungsstelle für Vergaben
> Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen durch den Fachdienst
Unterhaltsforderungen
>> Dezernat II
Fachbereich Ordnung
und Verkehr
Mehr Rechte und Freiheit durch
Einbürgerung
Unser Auftrag – unsere Aufgaben
Ausländer, die dauerhaft in Deutschland leben,
können durch Einbürgerung deutsche Staatsangehörige werden. Niemand ist hierzu verpflichtet – es handelt sich um eine freiwillige Entscheidung. Tatsache aber ist: wer auf Dauer in
Deutschland leben möchte, dem bringt es Vorteile, sich einbürgern zu lassen. Als Deutscher
sind Sie gleichberechtigter Bürger unseres Landes und können somit beispielsweise zur Wahl
gehen, in viele Länder ohne Visum reisen und
den Beruf frei aussuchen. Auch die Familienmitglieder haben dadurch Vorteile. Für eine
Einbürgerung müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen, wie zum Beispiel der dauerhafte
Aufenthalt in Deutschland, erfüllt werden. Auch
eine ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache muss vorhanden sein.
Elke Berg-Düsberg,
Leiterin des
Fachbereichs
Ordnung und Verkehr
Der Fachbereich Ordnung und Verkehr ist für
eine Fülle unterschiedlichster Aufgaben in den
Bereichen Verkehr und öffentliche Sicherheit zuständig. Dabei geht es für die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter um den Schutz der Einwohnerinnen und Einwohner sowie des Gemeinwohls.
Sie organisieren den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz, sie erteilen nach den verschiedenen gesetzlichen Vorgaben Genehmigungen,
nehmen Aufsichtsaufgaben wahr und ahnden –
wenn nötig – Rechtsverstöße.
Zu den Aufgaben des Fachbereichs gehören:
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
Ausländerangelegenheiten Einbürgerungen
Gewerbeangelegenheiten
Jagd- und Waffenrecht
Schornsteinfegerwesen
Führerscheine
Verkehrsüberwachung
Verkehrsordnungswidrigkeiten
straßenverkehrsbehördliche
Genehmigungen
Fahrzeug-Zulassung
Feuerwehr und Rettungsdienst
Katastrophenschutz
Bekämpfung von Schwarzarbeit
&
Ihre Ansprechpartnerin:
Meike Scheffel
Fachdienst Ausländerwesen
und Staatsangehörigkeit
Tel. 05021/967-214
[email protected]
25
>> Dezernat II
Fehlverhalten mit Folgen:
die Ordnungswidrigkeit
Der Landkreis Nienburg ist zuständig für die
Verfolgung und Ahndung von angezeigten Ordnungswidrigkeiten in verschiedenen Bereichen.
Im Unterschied zu Straftaten stellen Ordnungswidrigkeiten vergleichsweise kleine Gesetzesübertretungen dar. Um dem Betroffenen sein
Fehlverhalten aufzuzeigen, können Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße belegt werden.
Wann jemand ordnungswidrig handelt, regeln
Gesetze und Verordnungen, etwa aus den Bereichen Straßenverkehrsrecht, Jagd-, Waffenund Gewerberecht, Schwarzarbeitsbekämpfung,
Handwerksordnung und Ausländerrecht.
Im Bereich des Jagdrechtes gibt es für den Landkreis Nienburg als Jagdbehörde eine Vielzahl von
Aufgaben, dazu gehören unter anderem:
> die Erteilung von Jagdscheinen
> die jährliche Durchführung der
Jägerprüfung
> die Abschussfreigabe von Schalenwild
> die Fachaufsicht für Jagdgenossenschaften und Eigenjagden einschließlich der Forstreviere.
&
Unser Team erreichen Sie unter:
Fachdienst Gewerbe, Jagd und Waffen
Tel. 05021/967-219 oder 119
[email protected]
Waffenrecht immer ein Thema
Jäger, Sportschützen, Waffensammler und andere Personen, die erlaubnispflichtige Waffen erwerben möchten, müssen bei der Behörde eine
waffenrechtliche Erlaubnis beantragen. Es wird
daraufhin die notwendige Zuverlässigkeit sowie
die persönliche Eignung überprüft und es muss
ein Bedürfnis nachgewiesen werden.
Schwarzarbeit schadet uns allen
Schwarzarbeit ist kein „Kavaliersdelikt“, sondern
schädigt die gesamte Volkswirtschaft. Durch
Schwarzarbeit gehen nicht nur riesige Summen
an Steuern verloren, sie gefährdet außerdem Arbeitsplätze in den Betrieben durch illegale Konkurrenz.
Schwarzarbeit liegt zum Beispiel dann vor, wenn
ein Unternehmer für einen Arbeitnehmer keine
Steuern und Sozialabgaben zahlt. Gleiches gilt
für die unerlaubte Handwerksausübung sowie
die Ausübung eines Gewerbes ohne Gewerbemeldung oder Reisegewerbekarte. Verdacht auf
Schwarzarbeit kann bei uns gemeldet werden.
&
Auch für die Aufbewahrung von Waffen gelten
bestimmte Sicherheitsanforderungen. Jede berechtigte Person muss eine ordnungsgemäße
Aufbewahrung von Waffen und Munition nach..
weisen. Mit einer Uberprüfung vor Ort durch die
Waffenbehörde sollte daher gerechnet werden.
26
Unser Team erreichen Sie unter:
Fachdienst Gewerbe, Jagd und Waffen
Tel. 05021/967-217
[email protected]
>> Dezernat II
Unser Schornsteinfeger: der Experte für
Sicherheit, Umwelt und Energie
„Sieht man einen Schornsteinfeger, berührt gar
seinen Besen, wird es ein guter Tag“ - schon im
Mittelalter galten Kaminfeger, Rauchfangkehrer,
Sotje, Essenkehrer oder Feuermaurerkehrer als
Glücksbringer. Sie waren es, die für einen sauberen Schornstein sorgten und damit das ganze
Haus schützten.
Heute ist das Aufgabengebiet eines Schornsteinfegers weitaus größer. Bestimmte Tätigkeiten wie Feuerstättenschau, anlassbezogene
..
Uberprüfungen und Abnahmen neuer Anlagen
dürfen per Gesetz nur durch den jeweils bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden.
Vorsicht Temposünder, es wird geblitzt
Rasen, unerlaubtes Halten und Parken – der
größte Teil der Ordnungswidrigkeiten im Landkreis Nienburg hat mit dem Straßenverkehr zu
tun. Um die Geschwindigkeit im Straßenverkehr
zu überwachen, setzt die Straßenverkehrsbehörde zwei Geschwindigkeitsmessgeräte ein. Die
mobilen Messgeräte werden unter anderem am
Straßenrand in der Nähe von Schulen und Kindergärten, an Ortseingängen, -ausgängen und
-durchfahrten sowie an Unfallschwerpunkten
aufgestellt. Vorrangiges Ziel ist es, Unfälle zu
vermeiden. Der Messplan der aktuellen Woche
kann unter der Internetadresse www.kreis-ni.de
eingesehen werden.
Die sogenannten freien Arbeiten (Kehren, Mes..
sen, Uberprüfen) dürfen jedoch bereits seit dem
Jahr 2013 auch durch andere Schornsteinfeger
ausgeführt werden. Das „Schornsteinfeger-Monopol“ ist damit abgeschafft und den Hauseigentümern - hinsichtlich der freien Arbeiten - ein
Wahlrecht bei der Beauftragung eines Schornsteinfegers eingeräumt.
Aufsichtsbehörde über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Landkreis Nienburg ist
der Fachdienst Gewerbe, Jagd und Waffen. Hier
erfahren Sie, wer Ihr bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger ist.
Nähere Informationen erhalten Sie überdies
auch im Internet unter www.myschornsteinfeger.de.
&
&
Ihr Ansprechpartner:
Eckhard Friemelt
Fachdienst
Verkehrsordnungswidrigkeiten
Tel. 05021/967-719
[email protected]
Unser Team erreichen Sie unter:
Fachdienst Gewerbe, Jagd und Waffen
Tel. 05021/967-218
[email protected]
Keine Fahrt ohne Erlaubnis
Autofahren will gelernt sein. Wer sein Können in
der Fahrschule erfolgreich bewiesen hat, bekommt einen Führerschein und ist damit für das
Führen von Fahrzeugen zugelassen. Anlaufstelle
27
>> Dezernat II
in Sachen Führerschein ist der Fachdienst Straßenverkehr. Er ist zuständig für das Ausstellen
von Führerscheinen, Ersatzführerscheinen und
Internationalen Führerscheinen sowie für den
Austausch von alten Führerscheinen gegen neue
EU-Führerscheine im Scheckkartenformat. Hier
bekommen außerdem Bus- und Taxifahrer die
nötigen Konzessionen.
&
ab gewissen Abmessungen nicht mehr ohne Erlaubnis fahren dürfen.
&
Ihre Ansprechpartnerin:
Mirjam Koloff
Fachdienst Zulassung
Tel. 05021/967-717
[email protected]
Ihr Ansprechpartner:
Kai Jurczyk
Fachdienst Straßenverkehr
Tel. 05021/967-716
Erst zulassen – dann anlassen
Sondernutzung von Straßen
Der Fachdienst Straßenverkehr ist auch Ansprechpartner, wenn Straßen und Wege im
Kreisgebiet einmal anders als gewohnt nutzen
wollen; zum Beispiel, wenn Sie ein Gerüst auf
einem Radweg aufstellen möchten, einen Schützenumzug durch den Heimatort planen oder die
Radtour des Sportvereins über die Straßen im
Landkreis organisieren.
&
Ihr Ansprechpartner:
Ingo Hartmann
Fachdienst Straßenverkehr
Tel. 05021/967-718
[email protected]
Schwertransport - aber sicher!
28
Immer länger, immer breiter, immer höher, immer schwerer - der Fahrzeugverkehr auf deutschen Straßen verändert sich zusehends. Teile
von Windrädern werden durch die Lande gefahren, industrielle Anlagen entstehen in Windeseile
und landwirtschaftliche Gerätschaften erreichen
ungeahnte Dimensionen. Diese Entwicklungen
erfordern Spezialfahrzeuge und Transporte, die
Sie wollen ein Kraftfahrzeug in Betrieb nehmen,
ummelden oder außer Betrieb setzen? Dann sind
Sie beim Fachdienst Zulassung der Straßenverkehrsbehörde an der richtigen Stelle. Hier können außerdem Kurzkennzeichen und Wechselkennzeichen für zwei gleichartige Fahrzeuge
beantragt werden. Diesen Service bieten neben
der Straßenverkehrsbehörde in Nienburg auch
die Außenstellen in Hoya, Rehburg-Loccum und
Uchte. Für private Fahrzeughalter, die beim Zulassen von Kraftfahrzeugen und Anhängern
Zeit sparen wollen, gibt es einen extra Service:
montags bis freitags können feste Termine telefonisch vereinbart werden. Dies gilt aber nur für
die Zulassungsbehörde in Nienburg.
&
Unser Team erreichen Sie unter:
Fachdienst Zulassung
Tel. 05021/967-700
[email protected]
>> Dezernat II
Mein Wunschkennzeichen
Unter www.kreis-ni.de kann sich jeder ein
Wunschkennzeichen für seine Fahrzeugzulassung aussuchen und für 30 Tage reservieren. Neu
hinzugekommen ist der Service, sein Wunschkennzeichen per App mobil über das Smartphone unter www.kdo.de/wunschkennzeichen
zu reservieren.
&
In der Einsatzzentrale laufen Notrufe auf: über
die 112 aus dem Landkreis Nienburg und über
die einheitliche Rufnummer 19222 für Krankentransporte. Pro Jahr werden rund 20.000 Einsätze
im Rettungsdienst, Krankentransport und Feuerwehrwesen abgewickelt. Mehr als die Hälfte davon sind Notfalleinsätze.
Ihr Ansprechpartner:
Fachdienst Zulassung
Tel. 05021/967-700
[email protected]
Mit Blaulicht und Martinshorn jederzeit
einsatzbereit
Ob Brand, Verkehrsunfall oder Sturmschaden unsere Feuerwehren löschen, retten, bergen und
schützen. Sie übernehmen damit zusammen mit
den Rettungsdiensten wichtige Aufgaben für die
Allgemeinheit. Um jederzeit einsatzbereit zu sein,
ist die Rettungs- und Feuerwehreinsatzleitstelle
ständig besetzt. Diese Aufgabe wird gemeinsam
mit dem Landkreis Schaumburg durchgeführt. Es
wurde die Integrierte Regionalleitstelle Schaum-
Damit ein Rettungseinsatz reibungslos funktionieren kann, müssen vom Anrufer folgende Angaben gemacht werden:
>
>
>
>
>
Wer ruft an?
Wo ist etwas geschehen?
Was ist geschehen?
Wie viele Personen sind betroffen?
Welche Art der Erkrankung/Verletzung liegt vor?
Danach bitte auf Rückfragen der Einsatzleitstelle
warten. Der Gesprächspartner wird das Gespräch
beenden, wenn ihm alle notwendigen Angaben
vorliegen.
&
burg/Nienburg in Stadthagen eingerichtet. Hier
werden die Meldungen aufgenommen, um Rettungskräfte und Feuerwehren im Landkreis Nienburg zu alarmieren, zu koordinieren und zu lenken.
Unser Team erreichen Sie unter:
Fachdienst Brandschutz und
Rettungsdienst
Tel. 05021/967-314
[email protected]
29
>> Dezernat II
Auf Notlagen gut vorbereitet
Wenn es zu einem Unfall oder einer Katastrophe
kommt, benötigen Rettungskräfte Zeit, um den
Einsatzort zu erreichen und Hilfe leisten zu können. Bei Unfall oder Feuer sind dies meist nur wenige Minuten, bei einer Katastrophe oder Großschadenslage kann es wesentlich länger dauern,
bis die Rettungskräfte eintreffen.
Es ist daher wichtig, dass die Bürgerinnen und
Bürger sich erst einmal selbst helfen können, bis
die organisierte Hilfe eintrifft. Hierzu gehört das
vorbereitet sein auf Versorgungsengpässe oder
besondere Risiken, zum Beispiel Sturm, Hochwasser oder Stromausfall.
&
Unser Team erreichen Sie unter:
Fachdienst Brandschutz und
Rettungsdienst
Tel. 05021/967-314
[email protected]
Fachbereich Veterinärwesen und
Lebensmittelüberwachung
Unser Auftrag – unsere Aufgaben
Dr. Kay Schimansky,
Leiter des
Fachbereichs
Veterinärwesen und
Lebensmittelüberwachung
Die Broschüre „Katastrophen-Alarm“ zur Vorsorge und Eigenhilfe in Notsituationen, kann man
kostenfrei beim Landkreis beziehen oder im Internet unter www.kreis-ni.de. herunterladen.
Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe www.
bbk.bund.de sind unter Service neben dieser
Broschüre auch weitere nützliche Ratschläge für
die Vorsorge und Eigenhilfe in Notsituationen zu
finden.
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Für die vier Amtstierärzte und drei Lebensmittelkontrolleure des Fachbereichs steht der Schutz
des Verbrauchers und das Wohlbefinden der
Tiere an erster Stelle. Die Experten überprüfen
Lebensmittelbetriebe, Gaststätten sowie landwirtschaftliche und erforderlichenfalls private
Tierhaltungen in Stadt und Landkreis Nienburg.
Um den Verbraucher vor Gesundheitsgefährdung und vor Irreführung zu schützen, werden
Lebensmittel entlang der Nahrungskette von der
Erzeugung bis zur Vermarktung überwacht.
Sie können den Fachbereich über die zentrale
Rufnummer 05021/967-113, über die Fax-Nr.
05021/967-431 oder über die E-Mailadresse
[email protected] erreichen.
>> Dezernat II
Zu den Aufgaben des Fachbereichs gehören:
> Tierseuchenschutz bei landwirt-
schaftlichen Nutztieren > gesundheitlicher Verbraucherschutz (Fleischuntersuchung, Lebensmittelüberwachung)
> Tierschutz
..
..
> Uberprüfung und Uberwachung gefährlicher Hunde
> Tierkörperbeseitigung und Entsorgung
von Schlacht- und Speiseabfällen sowie
sonstiger tierischer Nebenprodukte
Schnelles Handeln beim Bekämpfen von
Tierseuchen
die Tierhalter die erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen anfordern. Da viele Krankheitserreger vom Tier auch auf den Menschen übertragen werden können, dient die Gesunderhaltung
der Tierbestände auch der menschlichen Gesundheit.
&
Ihre Ansprechpartnerin:
Dr. Christiane Mamarvar
Fachbereich Veterinärwesen und
Lebensmittelüberwachung
Tel. 05021/967-114
[email protected]
Hygienekontrollen – Schutz für den
Verbraucher
33 Millionen Geflügeltiere, 20.000 Schweine und
2.300 Rinder werden im Landkreis Nienburg jährlich geschlachtet. Jedes Tier, das zur Schlachtung
vorgesehen ist, muss zuvor von einem amtlichen
Tierarzt untersucht werden. Nach der Schlachtung folgt eine weitere Untersuchung des
Schlachtkörpers und der Innereien. Diese Untersuchungen gewährleisten, dass nur genusstaugliches Fleisch als Lebensmittel in den Umlauf
kommt.
Fahrzeugdekontamination: Feuerwehr und Technisches Hilfswerk im
Einsatz gegen Tierseuchen.
Beim Ausbruch einer hochansteckenden Tierseuche, zum Beispiel Maul- und Klauenseuche, Geflügelpest, Schweinepest, Blauzungenkrankheit
oder Faulbrut, muss alles sehr schnell gehen, um
die Gefahr der Seuchenausbreitung gering zu
halten. Je nach Krankheit werden Sperrbezirke
und Beobachtungsgebiete festgelegt und gegebenenfalls auch Impfungen vorgenommen.
Um sicher zu stellen, dass über Handelswege
keine Tierseuchen verschleppt werden, müssen
Nicht nur Fleischerzeugnisse, sondern auch Lebensmittel wie Blaubeeren, Spargel, Eis, Erdbeeren und Bedarfsgegenstände wie Kosmetika, Pflegemittel, Kinderspielzeug, Nahrungsergänzungsmittel werden vom Fachbereich regelmäßig
überprüft. Die Kontrolleure des Landkreises
besuchen außerdem Bäckereien, Gaststätten,
Volksfeste und Wochenmärkte, um zu sehen, ob
dort die Hygienevorschriften eingehalten werden. Ein Augenmerk wird auch auf Produktqualität und Kennzeichnung gelegt.
Haben Sie verdorbene oder Ekel erregende Lebensmittel eingekauft oder hatten Sie gesundheitliche Beschwerden nach dem Verzehr von
Lebensmitteln?
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>> Dezernat II
Dann wenden Sie sich direkt an die Lebensmittelkontrolleure. Mitteilen können Sie auch andere Mängel wie:
> Ungezieferbefall und Hygienemängel in
Lebensmittelbetrieben
> mangelhafte oder fehlende Kennzeichnung von Waren
> schlechte Qualität von Lebensmitteln
Artgerechte Haltung zum Wohl der Tiere
Der Fachbereich kümmert sich auch um die Einhaltung des Tierschutzgesetzes in den Bereichen:
> landwirtschaftliche Nutztierhaltung
> Tierhandel und gewerbliche Zuchten
> private Heimtierhaltung
Das Interesse der Bevölkerung am Wohl der Tiere
ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen.
So sind es meistens Beschwerden von Bürgern,
die die Kontrolleure des Fachbereichs auf den
Plan rufen. Sie müssen beurteilen, ob tatsächlich
Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorliegen.
Dafür werden die Haltungsbedingungen sowie
der Ernährungs- und Pflegezustand der Tiere
(vom Hund bis zum Exoten) begutachtet. Jedem
Hinweis aus der Bevölkerung auf tierschutzwidrige Haltung wird nachgegangen. Die Anzeigen
werden auf Wunsch vertraulich behandelt.
Foto: Annika Dreßler, Rehburg-Loccum
..
Im Ubrigen geben die Experten auch Auskunft
über Herkunft, Beschaffenheit oder Herstellung
der Erzeugnisse. Innerhalb der EU gibt es außerdem ein Schnellwarnsystem, über das mangelhafte Produkte zurückgerufen werden. Darunter fallen Lebensmittel und Futtermittel sowie
verbrauchernahe Produkte wie Kosmetika und
Spielzeug.
&
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Unser Team erreichen Sie unter:
Fachbereich Veterinärwesen und
Lebensmittelüberwachung
Tel. 05021/967-113
[email protected]
Ein besonderes Aufgabengebiet ist daneben
..
die Uberwachung gefährlicher Hunde. Beurteilungskriterium ist nicht die Rasse des Hundes,
sondern das auffällige Verhalten des Tieres.
Hunde, die auffällig geworden sind, werden
von den Experten auf ihre Aggressivität hin
überprüft. Die Hundehalter müssen gegebenenfalls bestimmte Haltungsauflagen erfüllen.
>> Dezernat II
&
Unser Team erreichen Sie unter:
Zu den Aufgaben des Fachbereichs gehören:
Fachbereich Veterinärwesen und
Lebensmittelüberwachung
Tel. 05021/967-113
[email protected]
> Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
> Hilfe bei der Unterbringung und
Leistungsgewährung für Flüchtlinge
> Hilfe zur Pflege
> Heimaufsicht
> Hilfe für behinderte Menschen und Hilfeplanung
> Wohngeld
> Ausbildungsförderung
Fachbereich Soziales
Unser Auftrag – unsere Aufgaben
Finanzielle Sicherheit fürs Grundlegende
Karsten Buchholz,
Leiter des
Fachbereichs Soziales
Menschen, die nicht alleine ihren Lebensunterhalt bestreiten können oder sich in einer besonderen Lebenslage nicht selbst helfen können,
erhalten vom Fachbereich Soziales unterschiedliche Unterstützungsangebote. Sie haben ein
Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfe,
die ihrem besonderen Bedarf entspricht, sie zur
Selbsthilfe befähigt, ihnen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht und damit
auch die Führung eines menschenwürdigen Lebens sichert. Im Fachbereich Soziales werden darüber hinaus Leistungen für Ausländerinnen und
Ausländer gewährt, die Ansprüche nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz haben.
Wir alle möchten im Rentenalter oder wenn wir
aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbsfähig sind mit einem eigenen Einkommen
unseren Lebensunterhalt sicherstellen. Nicht wenige Menschen jedoch haben keinen Anspruch
auf eine auskömmliche Alters- oder Erwerbsminderungsrente. Damit sie nicht ohne ein ausreichendes Einkommen dastehen, tritt für sie der
Staat ein. Antragsstelle für die „Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung“ ist der
Fachdienst Sozialhilfe, bei dem auch „Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ und
„Hilfe zum Lebensunterhalt“ gewährt werden.
33
>> Dezernat II
Die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ ist ein finanzieller Zuschuss
für Menschen im Rentenalter und für Personen, die voll erwerbsgemindert sind und
deren Einkommen nicht ausreicht um den
eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen.
Die finanzielle Leistung ist abhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen und unabhängig vom Einkommen der Eltern und Kinder,
solange dieses nicht jährlich 100.000 Euro übersteigt. Gewährt wird die Grundsicherung in der
Regel für 12 Monate und muss dann erneut beantragt werden.
&
Unser Team erreichen Sie unter:
Fachdienst Sozialhilfe
Tel. 05021/967-130
[email protected]
Helfende Hände wollen bezahlt werden
Die Pflegekassen-Pauschalen sind knapp, die
Geldmittel älterer Menschen zum Teil ebenso.
Wer im Alter wegen Krankheit oder Behinderung
bei seinen alltäglichen Handlungen auf fremde
Hilfe angewiesen ist, kann Anspruch auf „Hilfe
zur Pflege“ haben. Fragen hierzu beantworten
die Experten des Fachdienstes Altenhilfe.
Finanzielle Unterstützung wird zum Beispiel
grundsätzlich dann gewährt, wenn der Pflegebedürftige die Aufwendungen für Pflegeleistungen
nicht selbst tragen kann, eine Pflegeversicherung
nicht existiert oder deren Leistungen nicht ausreichen. Geht es etwa um einen Umzug in ein
Heim, so werden im Beratungsgespräch die
tatsächlichen Lebenshaltungskosten, Miet- und
Wohnkosten und der spezielle Bedarf ermittelt.
Auch die Situation eines möglichen Partners wird
berücksichtigt. Es wird errechnet, wie hoch der
noch offene Geldbetrag ist, wie hoch der staatliche Zuschuss sein wird und welches Heim in Frage kommt. Es wird auch geklärt, ob auf Wunsch
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die Pflege Zuhause durch eine Verdichtung der
ambulanten Hilfe erfolgen kann. Bei der Heimauswahl gilt grundsätzlich: Günstige Heimkosten sind nicht gleichbedeutend mit schlechten
Leistungen. Teuer heißt nicht immer gut.
Wer einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ stellen
möchte, sollte für ein Gespräch oder Telefonat
mit dem Fachdienst Altenhilfe folgende Unterlagen zur Hand haben:
> Nachweise über Einkommen und Ver-
mögen, z.B. durch Rente, Vermietung etc.
> Unterlagen über Ausgaben, z.B. Miete, Versicherungen, Arzneimittel etc.
> Bescheid über die Leistung der Pflegekasse
&
Unser Team erreichen Sie unter:
Fachdienst Altenhilfe
Tel. 05021/967-148
[email protected]
>> Dezernat II
Senioren- und Pflegestützpunkt
Niedersachsen
Mit Unterstützung von zwei Fachkräften für Seniorinnen und Senioren kümmert sich der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen intensiv um die Belange älterer Menschen. Er zeigt auf
Wunsch die verschiedenen Möglichkeiten auf,
die eine eigenständige Lebensführung im Alter
fördern und erhalten. Eine besondere Rolle spielen dabei die persönlichen Bedürfnisse und Neigungen und die individuelle Lebenssituation der
betroffenen Senioren.
Im Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen finden Interessierte darüber hinaus gebündelte Informationen über ambulante Pflegedienste und Heime, Essen auf Rädern, hauswirtschaftliche Hilfen oder Vereine, sowie Sport- und
Freizeitangebote. Ein ehrenamtliches Betreuungsnetz mit geschulten Seniorenbegleiterinnen
stehen für Besuche, Gespräche, Einkaufsbegleitung, Spaziergänge oder auch Wohnberatungen
zur Verfügung.
&
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Silke Grelle
Andrea Mänz
Senioren- und Pflegestützpunkt
Niedersachsen
Tel. 05021/967-685, -682
[email protected]
Regelmäßig überprüft die Heimaufsicht im Rahmen einer Nachschau die Leistungen und Standards aller Heime. Sofern es konkrete Hinweise
auf einen Mangel oder Missstand gibt, überprüft
der Fachdienst darüber hinaus ohne Voranmeldung.
Als oberstes Prinzip bei der Pflegeheimsuche
sollte gelten, dass der gewohnte Lebensrhythmus eines Menschen auch im Heim beibehalten
werden kann. Die gewählte Einrichtung muss daher bereit sein, auf persönliche Wünsche und Bedürfnisse einzugehen. Um dies sicherzustellen,
raten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Fachdienstes, sich mehrere Heime anzusehen,
mit dem Personal zu reden und dabei Fragen,
Wünsche und Bedürfnisse offen anzusprechen.
&
Heimaufsicht garantiert Pflegestandards
Der Fachdienst Altenhilfe ist dafür verantwortlich, eine gute Versorgung in den Pflegeheimen
sicherzustellen. An der richtigen Adresse sind
hier außerdem diejenigen, die ein geeignetes
Pflegeheim suchen. Der Fachdienst ist damit zugleich Ansprechpartner für Suchende, für Heimbewohner/innen und deren Angehörige, für die
Betreiber/innen und das Personal der Einrichtungen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Margret Joritz
Fachdienst Altenhilfe
Tel. 05021/967-859
[email protected]
Unterstützung und Hilfeplanung nach Maß
Wenn ein Mensch geistig, körperlich oder seelisch behindert ist, braucht er Unterstützung.
Diese Hilfe bietet der Fachdienst Eingliederungs35
>> Dezernat II
hilfe. Mit seiner Unterstützung soll Menschen
mit einer Behinderung und solchen, die davon
bedroht sind, die Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben erleichtert beziehungsweise ermöglicht
werden. Darüber hinaus soll ihnen die Ausübung
eines angemessenen Berufs oder einer anderen
geeigneten Tätigkeit ermöglicht werden. Eingliederungshilfe kann als finanzielle Unterstützung
gewährt werden, wenn Ansprüche gegen andere
Rehabilitationsträger wie Krankenkasse, Agentur
für Arbeit, Rentenversicherungs- oder Unfallversicherungsträger ausgeschlossen sind. Sie ist mit
einigen Ausnahmen abhängig vom Einkommen
und Vermögen des Leistungsberechtigten, seines Ehegatten oder Lebenspartners beziehungsweise bei Minderjährigkeit der Eltern.
Seit einiger Zeit gibt es beim Fachdienst Eingliederungshilfe eine so genannte Hilfeplanung.
Aufgabe der Hilfeplanung ist es, für jeden einzelnen Betroffenen eine passgenaue Wohn- und
Betreuungsform zu finden. Das hat bisher eine
optimale Versorgung ermöglicht und damit viel
Zufriedenheit geschaffen. Im gemeinsamen Gespräch werden Fragen, Wünsche und Möglichkeiten erörtert. Gesprächspartner sind neben
dem Betroffenen auch dessen Verwandte oder
gesetzliche Betreuer. Auch die Fachdienste des
Landkreises sowie Einrichtungen und Institutionen für Menschen mit einer Behinderung sitzen
bei Bedarf mit am Runden Tisch.
&
Unser Team erreichen Sie unter:
Fachdienst Eingliederungshilfe
Tel. 05021/967-205
[email protected]
Wohngeld ist kein Almosen
Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Bedürftige haben ein Recht darauf. Es soll einkommensschwachen Mietern und selbst nutzenden
Eigentümern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen dabei helfen, die angemessenen
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Wohnkosten zu tragen. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat auf diesen staatlichen Zuschuss einen Rechtsanspruch.
Bildungspaket: Chancen für Kinder
Seit Januar 2011 können Familien mit Kindern, die
Leistungen nach dem SGB II (Harz IV), nach dem
SGB XII (Grundsicherung), Wohngeld (Wohngeldgesetz) und/oder Kinderzuschlag (Bundeskindergeldgesetz) beziehen, das so genannte Bildungspaket in Anspruch nehmen. Im Einzelnen
können die nachfolgenden Leistungen genutzt
werden:
> 100 € jährlich für Schulbedarf:
70 € im August und 30 € im Februar
> 10 € monatlich für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, z.B. Sportverein, Musikschule oder Freizeiten
> Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule oder Kindergarten, es ist
lediglich ein Eigenanteil von 1 € zu zahlen
> die tatsächlich anfallenden Kosten für einund mehrtägige Tagesausflüge oder
Klassenfahrten werden übernommen
> Schülerinnen oder Schüler, die zur Erreichung des Klassenzieles Lernförderung
benötigen, erhalten diese kostenlos
> die notwendigen Kosten für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule werden,
soweit sie nicht von Dritter Seite getragen werden, übernommen
>> Dezernat II
&
Unser Team erreichen Sie unter:
Fachdienst Bundesleistungen
Tel. 05021/967-425
[email protected]
Ausbildungsförderung erleichtert
Schulbesuch
unter bestimmten Voraussetzungen auch Unterstützung, wenn sie nicht bei ihren Eltern wohnen
und, um diese Schulen zu besuchen, auswärts
untergebracht sind.
Die Förderung ist einkommensabhängig und erfolgt als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Ausbildungsförderung für ein Studium wird beim zuständigen Studentenwerk der
ausgewählten Universität beantragt.
&
Ihre Ansprechpartnerin:
Laura Wehlage
Fachdienst Bundesleistungen
Tel. 05021/967-426
[email protected]
Fachbereich Jugend
Unser Auftrag – unsere Aufgaben
Ein Schulbesuch kostet Geld – auch ohne Schulgebühren. Zu Buche schlagen Lehrmittel, Lebensmittel und Kleidung und je nach Situation
Miete, Krankenversicherung und einiges mehr.
Damit niemandem dabei die Puste ausgeht, gibt
es die finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, bekannt unter
der Abkürzung BAföG. Sie soll jungen Menschen
die Möglichkeit geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation, eine Ausbildung zu absolvieren, die den persönlichen Fähigkeiten und Neigungen entspricht.
Der Fachdienst Bundesleistungen leistet Ausbildungsförderung für den Besuch von weiterführenden allgemein bildenden Schulen sowie
Berufsfachschulen ab der Klasse 10, Fach- und
Fachoberschulen, Berufsaufbauschulen und Abend..
schulen. Diese Schüler bekommen im Ubrigen
Horst Barthel,
Leiter des
Fachbereichs Jugend
Der Fachbereich Jugend kümmert sich um die
Belange und Interessen von Kindern, Jugendlichen und deren Familien. Aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen sind Eltern und Erziehungsberechtigte heute in zunehmendem Maße mit
der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder gefordert. Mit gezielten Angeboten reagiert der
Fachbereich hier auf einen wachsenden Bedarf
an Unterstützung.
37
>> Dezernat II
Zu den Aufgaben des Fachbereichs gehören:
für ein Gespräch am Vormittag auf Wunsch auch
eine Schulbescheinigung erhalten.
> Beratung und Unterstützung für
Eltern, Kinder und Jugendliche
> allgemeiner Sozialer Dienst
> Beratung und Information bei
sexueller Gewalt
> Jugend und Sport
> Integration
> Frühkindliche Bildung und Teilhabe
> Pflegekinderdienst und Adoption
> Erziehungsgeld
> Unterhaltsvorschuss
> Beistandschaften und Vormundschaften
Erziehungs- und
Familienberatung
Pauschale Erziehungstipps a la „Supernanny“
gibt es in der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern nicht, ebenso wenig ein
Handbuch zum Umgang mit den Eltern. Bei der
Erziehungsberatung erhalten Ratsuchende stattdessen eine individuelle, auf ihre persönliche
Situation zugeschnittene Unterstützung. Einen
grundsätzlichen Rat geben die Experten und Expertinnen jedoch schon: Holen Sie sich frühzeitig
Hilfe, beziehungsweise: Meldet euch rechtzeitig.
Speziell Kinder und Jugendliche erhalten immer
sehr kurzfristig einen Termin. Eine Kurzberatung
ohne Termin ist immer in der Offenen Sprechstunde dienstags zwischen 9 und 11 Uhr und
donnerstags zwischen 15 und 17 Uhr möglich.
Darüber hinaus gibt es Termine nach Absprache
auch in Stolzenau und Hoya.
Häufig nehmen Alleinerziehende und Eltern in
Trennungssituationen das Beratungsangebot
wahr, um über die negativen Auswirkungen problematischer Familienverhältnisse auf ihre Kinder zu sprechen. Schwerpunkte bei der Beratung
sind auch Zeugnissorgen und Fragen zu Drogen- und übermäßigem Medienkonsum, der bei
Kindern und Jugendlichen zu Problemen in der
Schule und Familie führen kann. Schüler können
38
..
Das Beratungsangebot richtet sich im Ubrigen
nicht nur an betroffene Kinder, Jugendliche und
Eltern, sondern auch an Fachkräfte aus Institutionen wie Kindertageseinrichtungen und Schulen.
Der Fachdienst unterstützt bei der Durchführung
von Elternabenden und bietet Gruppenangebote
für Eltern, Kinder und Jugendliche zu pädagogischen Themen an.
&
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Elke Thiel
Regina Mailand
Fachdienst Beratungsstellen
Tel. 05021/967-676
[email protected]
Konkrete Hilfe in der Not
Der Fachdienst Allgemeiner Sozialer Dienst versteht sich als eine moderne Dienstleistungsbehörde, die jungen Menschen, Eltern und Familien
neben einem grundsätzlichen Beratungsangebot
auch konkrete Hilfe vermittelt. Die Mitarbeiter
möchten dazu ermutigen, offen über Probleme
zu reden, um dann gemeinsam nach Lösungen
suchen zu können. Beratung und Unterstützung
betreffen in der Regel Probleme im familiären
Zusammenleben sowie in Trennungs- und Scheidungssituationen. Kinder und Jugendliche haben
>> Dezernat II
grundsätzlich das Recht, sich ohne Kenntnis ihrer
Eltern beraten zu lassen. Folgende Hilfeleistungen, für die der Landkreis bei Rechtsanspruch
weitgehend die Kosten übernimmt, kann der
Fachdienst anbieten:
> Erziehungsbeistandschaft
> sozialpädagogische Familienhilfe/
Familienhebammen
> Betreuung in einer Tagesgruppe oder
einer 5-Tage-Gruppe
> Unterbringung außerhalb des Elternhauses in einer Pflegestelle oder Einrichtung
der Jugendhilfe
> Betreuung und Versorgung von Kindern
und Jugendlichen in Notsituationen
> Hilfen für junge Volljährige
Beratung
und Information
gegen
sexuelle
..
Ubergriffe an Kindern
Die Kontakt- und Informationsstelle gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen ist für alle
da, die Fragen zu sexueller Gewalt haben. Kinder und Jugendliche und deren Bezugspersonen
können sich telefonisch und persönlich an die
Kontakt- und Informationsstelle wenden – egal,
welche Fragen sie diesbezüglich bewegen oder
welchen Rat sie brauchen. Die Beratungen sind
kostenlos und vertraulich.
Der Allgemeine Soziale Dienst versteht sich nicht
als eine Kontrollinstanz oder Eingriffsbehörde.
Doch seine Mitarbeiter achten in ihrer Funktion als ausgebildete Sozialpädagogen und unter
dem Schutzauftrag des Paragraphen 8a Kinderund Jugendhilfegesetz sehr genau darauf, dass
Eltern ihrer Erziehungsverantwortung nachkommen.
Grundsätzlich ist es das Ziel, Kinder möglichst in
ihren Familien zu belassen und die Eltern bei ihrer Erziehungsaufgabe zu unterstützen. Bei Verstößen gegen das Kindeswohl, also insbesondere
bei Kindesmisshandlung, sexuellem Missbrauch
und Verwahrlosung sind die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes per Gesetz verpflichtet, eingreifend tätig zu
sein. Bei fehlender Zustimmung der Eltern erfolgen weitergehende Entscheidungen, dann unter
der Beteiligung des Familiengerichts.
&
Ihre Ansprechpartnerin:
Regina Bodenstab
Fachdienst Allgemeiner
Sozialer Dienst
Tel. 05021/967-309
[email protected]
Kein Kind kann sich alleine schützen. Erwachsene
müssen daher für mögliche Sorgen und Nöte von
Kindern sensibilisiert werden. Das Team des
Fachdienstes möchte sie zum Hinsehen und
Handeln ermutigen und ihnen dabei zur Seite
stehen, denn Erwachsene stehen dem Problem
des sexuellen Missbrauchs oft hilflos und mit
vielen Fragen gegenüber. Das Team der Kontakt- und Informationsstelle ist übrigens nicht zu
einer Anzeige verpflichtet. Auf Wunsch werden
auch anonyme Gespräche angeboten. Um das
Selbstbewusstsein von Kindern zu fördern und
Berührungsängste mit dem Thema zu nehmen,
organisiert die Kontakt- und Informationsstelle
in Schulen und Kindergärten auch präventive
39
>> Dezernat II
Angebote für Kinder, Jugendliche, Eltern und
Fachkräfte und stellt hierfür entsprechende Materialien zur Verfügung.
&
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Elke Thiel
Regina Mailand
Fachdienst Beratungsstellen
Tel. 05021/967-676
[email protected]
Präventionsangeboten an allen Schulen im gesamten Landkreis unterwegs. Jugendgruppenleiterschulungen und Fortbildungen sind ein
weiteres Angebot des Fachdienstes. Zudem berät er Gewerbetreibende, Sorgeberechtigte und
Fachkräfte in Bezug auf rechtliche Vorgaben verschiedener Gesetze zum Schutz von Kindern und
Jugendlichen.
Ein Team für die Jugend
Der Fachdienst Jugendarbeit und Sport, früher
bekannt als Kreisjugendpflege, ist Ansprechpartner für Verbände, Vereine und Gruppen und für
die Jugendpflegen in den Gemeinden. Die Zusammenarbeit betrifft Fragen zur Gestaltung der
Jugendarbeit, zu Fördermöglichkeiten von Gruppenaktivitäten oder zur so genannten „Card für
Jugendleiter/innen“ (JuLeiCa). Materialien für die
Jugendarbeit, wie etwa ein komplettes Zirkuszelt
oder ein KFZ-Anhänger mit Spielmaterial, können hier ausgeliehen werden.
In Kooperation mit den freien Trägern der Jugendarbeit im Landkreis organisieren die Mitarbeiter jedes Jahr ein umfangreiches Freizeitprogramm. Kinder, Jugendliche und Eltern können
sich direkt an den Fachdienst wenden, um sich
nach Ferienaktionen, Gruppen- und Freizeitan..
geboten zu erkundigen. Eine Ubersicht hierzu gibt es als Ferienfreizeitplaner online unter
www.sjf-nienburg.eu.
40
Der
Bereich
Prävention
nimmt
einen
großen Stellenwert im Fachdienst ein, bei
dem auch das Programm CTC „Communities
That Care“ angesiedelt ist. CTC nutzt die
Ergebnisse einer kreisweiten Schülerbefragung
sowie
aufbereitete
Sozialstrukturdaten.
Fachkräfte verschiedener Institutionen, Vereine
und Verbände gestalten auf dieser Grundlage
einen passgenauen Aktionsplan. Zusätzlich ist
der Fachdienst mit vielfältigen
In den letzten Jahren hat die Jugendsozialarbeit,
die sich um die Unterstützung benachteiligter
..
junger Menschen am Ubergang von der Schule
in den Beruf kümmert, merklich an Bedeutung
gewonnen. Zu den größten Projekten in diesem
Bereich gehören die Jugendwerkstatt in Lemke
und das Pro-Aktiv-Center Nienburg mit maßgeschneiderten Qualifizierungsangeboten für junge Menschen.
&
Ihre Ansprechpartnerin:
Claudia Oelsner
Fachdienst Jugendarbeit und Sport
Tel. 05021/967 750
[email protected]
>> Dezernat II
Integration: Menschen mit Zuwanderungsgeschichte
Die Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ist der Landkreisverwaltung
besonders wichtig. Seit 2014 gibt es die „Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe“, eingebunden im Fachdienst Familie und Integration.
Im landkreisweiten Integrationsnetzwerk haben
sich öffentliche und freie Träger und weitere an
der Integration von Zugewanderten beteiligte
Vereine, Organisationen, Institutionen, Verbände und Einzelpersonen unter der Leitung und
Koordination des Landkreises Nienburg freiwillig zusammengeschlossen. Die Koordinierungsstelle ist darum bemüht, die Möglichkeiten von
Migrantinnen und Migranten stärker zu fördern
und es ihnen damit zu ermöglichen, ihre Potentiale verstärkt in die Gemeinschaft einzubringen.
Ein besonderer Schwerpunkt der Integrationsarbeit ist es, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen. Mit dem Projekt „Elmigra - Mein Kind und ich“ ist es dem Fachdienst
Familie und Integration gelungen, einen ersten
Preis beim niedersächsischen Landeswettbewerb „Integrationspreis 2008“ zu erzielen.
Erziehung miteinander und wird in Zusammenarbeit mit Migrantinnen und Migranten realisiert.
Die Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe
entwickelt u. a. Projekte zu aktuellen Themen, die
sich immer auch muttersprachlich an Bürgerinnen und Bürger wenden, außerdem Multiplikatorenschulungen und Ausbildungsangebote in
den Bereichen Bildung, Erziehung, Sprache und
Gesundheit.
Weitere Themenschwerpunkte liegen im Bereich der Zusammenarbeit und Vernetzung der
Migrantenselbstorganisationen und deren För..
derung, in der interkulturellen Offnung, im Aufbau und der Pflege verbindlicher kooperativer
Strukturen mit den verschiedenen Trägern sowie
in der Koordination des Zusammenwirkens.
&
Unser Team erreichen Sie unter:
Fachdienst Familie und Integration
Tel. 05021/967-686
[email protected]
Mit Kindern leben – Kindern neue
Chancen geben
Der Fachdienst Pflegekinderdienst und Adoptionen setzt sich für Kinder ein, die aus unterschiedlichen Gründen eine Zeitlang oder auf Dauer
nicht in ihren Herkunftsfamilien leben können.
Für sie suchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagierte Adoptiv- oder Pflegeeltern, die
dazu bereit sind, diese Kinder in ihre Familie aufzunehmen.
Nds. Sozialministerin Cornelia Rundt mit Integrationslotsinnen
aus dem Landkreis Nienburg.
Das prämierte Schulungsangebot richtet sich an
Eltern mit Migrationshintergrund. Es verknüpft
Themen der Bildung, Sprache, Gesundheit und
Wenn Eltern sich endgültig entschieden haben,
auf ihre Elternrechte und -pflichten zu verzichten, wird eine Adoptivfamilie für ihr Kind gesucht.
Säuglinge und Kleinkinder, die zur Adoption gegeben werden, haben Eltern, die sich nicht in
der Lage fühlen, ihre Kinder selbst ausreichend
zu versorgen. Die Gründe dafür können vielfältig
41
>> Dezernat II
len suchen nicht Kinder für unfreiwillig kinderlose
Paare. Sie suchen einfühlsame Eltern für Kinder,
die ohne leibliche Eltern aufwachsen müssen.
sein: jugendliches Alter, fehlende Unterstützung
durch den anderen Elternteil oder durch Eltern und Verwandte, Trennung der Partner,
..
psychische Belastungen, Uberforderung. Es ist
ein äußerst schmerzhafter Schritt, sein Kind in
schwieriger persönlicher Situation zur Adoption
freizugeben.
Die Eltern – überwiegend allein stehende Mütter
– haben in der Regel ein Leben lang damit zu tun.
Sie müssen sich darauf verlassen können, dass
die Adoptionsvermittlungsstelle ihr Kind in eine
stabile Familie vermittelt, zu Eltern, die liebevoll
und fürsorglich den weiteren Lebensweg ihres
Kindes gestalten. Leibliche Eltern haben deshalb
das Recht, Informationen über die zukünftige
Adoptivfamilie zu erhalten, damit sie zumindest
in dem Gefühl handeln können, das Beste für ihr
Kind getan zu haben. Die früher überwiegenden
„Inkognito-Adoptionen“ weichen zunehmend der
„halboffenen“ beziehungsweise der „offenen Adoption“, bei der sich leibliche Eltern und Adoptiveltern auf unterschiedliche Weise kennen lernen.
Der Fachdienst Adoption berät Eltern und allein
stehende Elternteile, wenn sie überlegen, ihr Kind
zur Adoption freizugeben. Auf der anderen Seite
finden Paare, die ein Adoptivkind in ihre Familie aufnehmen möchten, hier eine umfassende
Beratung. In vielen Fällen hat sich für sie der ursprüngliche Wunsch nach einem eigenen Kind
nicht erfüllt. Jedoch: Adoptionsvermittlungsstel42
Weitaus häufiger werden jedoch Familien gebraucht, die Kinder aufnehmen, die gegen den
Willen der Eltern untergebracht werden müssen.
Die Gründe für diese Maßnahmen sind oft ähnliche wie bei der Adoption mit dem Unterschied,
dass die Eltern ihre eigenen Möglichkeiten falsch
einschätzen und es in der Folge zu Vernachlässigung und /oder Misshandlung des Kindes
kommt. Pflegefamilien bieten den betroffenen
Kindern Geborgenheit, Verständnis, Unterstützung und Förderung und zwar solange, bis die
Kinder in ihre Herkunftsfamilie zurückkehren
können oder bis sie erwachsen sind oder eine
andere Unterbringungsform angezeigt ist. Dennoch haben Pflegekinder ihre Wurzeln bei ihren
leiblichen Eltern. Das bedeutet, dass Pflegeltern
immer wieder auch mit den Eltern ihrer Pflegekinder zu tun haben, zum Beispiel bei regelmäßigen Umgangskontakten.
Im Landkreis Nienburg ist der Bereich Pflegekinder seit langem ein Schwerpunkt. Der Fachbereich Jugend hat sich zum Ziel gesetzt, möglichst
allen Kindern die Chance zu geben, in einer Familie aufzuwachsen – wenn nicht in der eigenen,
dann in einer Pflegefamilie. Im September 2015
lebten im Landkreis Nienburg 226 Kinder in 144
Pflegefamilien. Kinder, die in einer Familie groß
werden, haben als Erwachsene eher die Chance auf ein selbst bestimmtes und eigenständiges Leben. Mit ihrer Pflegefamilie. haben sie ein
funktionierendes Familiensystem kennengelernt,
die dort gesammelten Erfahrungen sind prägend
für den späteren Umgang mit eigenen Kindern.
Es gibt, orientiert an den Bedürfnissen der aufzunehmenden Kinder, unterschiedlichste Pflegeformen zum Beispiel Vollzeitpflege, Bereitschaftspflege oder Kurzzeitpflege. Der Pflegekinderdienst bereitet in Schulungen auf diese Aufgaben vor, begleitet die Pflegeverhältnisse, bietet
Fortbildungsveranstaltungen an und fördert den
Austausch zwischen den Pflegeltern.
>> Dezernat II
Wenn Sie Interesse an der Aufnahme eines Kindes haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.
&
Unser Team erreichen Sie unter:
Fachdienst Pflegekinderdienst
und Adoptionen
Tel. 05021/967-343, -344 (579/846)
[email protected]
Aufteilung von familiären und beruflichen Aufgaben fördern soll. Wenn sowohl Mutter als auch
Vater gleichzeitig in vier aufeinanderfolgenden
Monaten zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche Teilzeit arbeiten, erhalten sie je Elternteil
vier weitere Elterngeld Plus-Monate. Die neuen
Regelungen können von zusammenlebenden Eltern und Alleinerziehenden genutzt werden.
Elterngeld steht jedem zu
Einen Anspruch auf Elterngeld hat, wer einen
Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt
in Deutschland hat, mit seinem Kind in einem
Haushalt lebt, dieses Kind selbst betreut und erzieht und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit
ausübt.
Familie und Beruf entwickeln sich immer mehr
zu gleichberechtigten Lebensinhalten für Mütter
und Väter. Elterngeld und Elternzeit sollen den
Eltern helfen, den Start in die neue Lebensphase mit Kind nach ihren Wünschen zu gestalten.
Als Unterstützung bei der partnerschaftlichen
Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde das
Elterngeld für Geburten ab dem 01.07.2015 zu
einem Elterngeld Plus weiterentwickelt. Mit dem
Elterngeld Plus wird Eltern die bestmögliche Inanspruchnahme des Elterngeldes in Kombination mit einer Teilzeittätigkeit ermöglicht und damit der Wiedereinstieg erleichtert.
Eltern, die frühzeitig nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten, verlieren durch die Berücksichtigung ihres Teilzeiteinkommens einen
Teil ihres Elterngeldanspruchs. Das Elterngeld
Plus gleicht dies durch eine längere finanzielle
Unterstützung über den 14. Lebensmonat des
Kindes hinaus aus. Aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden zwei Elterngeld Plus-Monate.
Elterngeld wird für volle Lebensmonate des Kindes gezahlt. Fehlt eine Anspruchsvoraussetzung
auch nur an einem Tag, besteht für den gesamten Monat kein Anspruch. Eine Ausnahme besteht nur, wenn eine Anspruchsvoraussetzung
entfällt; dann endet der Anspruch mit Ablauf des
entsprechenden Lebensmonats.
Das Elterngeld wird schriftlich beantragt und
kann rückwirkend (nur) für die letzten drei Lebensmonate vor der Antragstellung geleistet
werden.
&
Unser Team erreichen Sie unter:
Fachdienst Wirtschaftliche Hilfen
Tel. 05021/967-302, -379
[email protected]
Zudem wird das Elterngeld um einen Partnerschaftsbonus ergänzt, der die partnerschaftliche
43
>> Dezernat II
Unterhaltsvorschuss: eine Hilfe für
Alleinerziehende
Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherstellung
des Unterhalts von minderjährigen Kindern,
wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen
oder nur teilweise Unterhalt für ein Kind zahlt
beziehungsweise dies nicht kann. In diesem Fall
tritt die zuständige Unterhaltsvorschusskasse
zunächst in Vorleistung.
Unterhaltsvorschussleistung richtet sich, so wie
der Unterhalt, nach dem für die betreffende Altersstufe festgelegten Mindestunterhalt.
&
Unser Team erreichen Sie unter:
Fachdienst Vertretung
Minderjähriger
Tel. 05021/967-303
[email protected]
Im Namen des Kindes
Ein Kind hat ein Recht darauf, seine eigene Abstammung zu kennen. Das heißt, es soll wissen
dürfen, wer sein Vater und seine Mutter sind. In
der Regel ist die Mutter bekannt, der Vater nicht
immer. Wenn es Probleme bei der Vaterschaftsfeststellung oder bei der Geltendmachung von
Unterhaltsansprüchen gibt, hilft der Fachdienst
Vertretung Minderjähriger.
Die Voraussetzungen für die Leistung sind im
Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) geregelt Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, wenn:
> ein Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
> der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ledig,
verwitwet oder geschieden ist oder von
seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt
> der andere Elternteil, bei dem das Kind
nicht lebt, keinen oder nur teilweise oder
unregelmäßig Unterhalt zahlt, beziehungsweise das Kind nach dem Tod des
unterhaltspflichtigen Elternteils keine
oder keine ausreichenden Waisenbezüge
erhält
Die Unterhaltsleistung wird längstens für insgesamt sechs Jahre gezahlt. Auch ausländische
Kinder erhalten diese Leistung, sofern sie selber
oder der allein erziehende Elternteil einen bestimmten Aufenthaltstitel besitzen. Die Höhe der
44
Hier kann eine Beistandschaft für das Kind eingerichtet werden. Der Fachdienst kann dann im Namen des Kindes die Feststellung der Vaterschaft
einklagen und das Kind in einem gerichtlichen
Verfahren vertreten. Möglich ist dies bereits vor
der Geburt eines Kindes und danach jederzeit bis
zu dessen 18. Lebensjahr. Auch für die Führung
von Vormundschaften für unter 18-Jährige ist
der Fachdienst zuständig. Eine Vormundschaft
>> Dezernat II
oder Pflegschaft wird dann erforderlich, wenn
leibliche Eltern nicht in der Lage sind, sich angemessen um ihr Kind zu kümmern oder wenn sie
nicht bereit oder willens sind, eine Gefährdung
des Kindes zu verhindern. Dann bestellt das Familiengericht unter Mitwirkung des Fachdienstes
Allgemeiner Sozialer Dienst einen Vormund oder
Pfleger für den oder die Minderjährige.
&
Unser Team erreichen Sie unter:
Fachdienst Vertretung
Minderjähriger
Tel. 05021/967-345
[email protected]
Kinderbetreuung qualifiziert gestalten
Kinder qualifiziert zu betreuen, muss erlernt
werden. Dafür bietet die Fachberatung Kindertagespflege des Landkreises in Kooperation mit der
Volkshochschule (VHS) Qualifizierungsmaßnahmen und Fortbildungen an. In den Kursen geht
es um die altersgerechte Förderung der kindlichen Entwicklung, Betreuung, Bildung und Erziehung und um das Berufsfeld Kindertagespflege.
Die Fachberatung Kindertagespflege stärkt die
Qualität durch ein umfassendes Angebot persönlicher Beratung und die regionale Vernetzung
der Tagespflegepersonen. Sie arbeitet daran, das
Profil der Tagespflege als personenbezogene, in-
dividuelle und flexible Betreuungsform in dem
für Eltern insgesamt vorgehaltenen Angebot in
der Tagesbetreuung weiter zu entwickeln.
&
Ihre Ansprechpartnerin:
Bettina Menke-Siebels
Fachdienst Frühkindliche Bildung
und Teilhabe
Tel. 05021/967-760
[email protected]
Fachberatung für Kindertagesstätten
Für die Kindertagesstätten mit ihren Leitungen
Und ihren Erzieherinnen und Erziehern gibt es
im Landkreis Nienburg eine ausgewiesene Fachberatung.
Zu ihrem Aufgabenkreis gehört z. B.:
> Begleitung und Unterstützung der
Qualitätsoffensive „Kita-Frühling“
> Begleitung und Umsetzung der Projektes
„Kita-Kennzahlen“
> fachliche und organisatorische Beratung
der Tageseinrichtungen (z. B. Inklusion,
Kinderschutz)
> Beratung zur Entwicklung und Fortschreibung der Einrichtungskonzeption
> Entwicklung qualitativer Standards zum
Kinderschutz
> Beratung im Rahmen der gemeinsamen
Betreuung, Bildung und Erziehung von
Kindern in unterschiedlichen Lebenslagen
> Begleitung und Beratung hinsichtlich der
Zusammenarbeit zwischen Kita und
Grundschule
> Kooperation mit lokalen Netzwerkpartnern
45
>> Dezernat II
Spracherwerb mit Spiel und festen Regeln
Derzeit beschäftigt der Landkreis Nienburg drei
qualifizierte Sprachförderkräfte mit der Umsetzung des kreisweiten Sprachförderkonzeptes. Sie
haben die Aufgabe, Erzieherinnen und Erzieher
beim Erlernen und Durchführen der Sprachförderung zu unterstützen und zu coachen. Für die
persönliche Entwicklung von Kindern ist die sichere Anwendung der deutschen Sprache ein
wichtiger Schlüssel zu Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe.
Außerdem bekommen sie Informationen rund
um Bildung und Erziehung durch Themenveranstaltungen und den Erfahrungsaustausch mit
anderen Eltern. Gemeinsam haben sie die Möglichkeit, die Elterncafés mit Fragen, Wünschen
und Ideen mitzugestalten und auf diese Weise
ganz aktiv daran teilzunehmen.
Durchgeführt und begleitet werden die Elterncafés von ehrenamtlich tätigen, geschulten Eltern.
Koordiniert werden die Treffen durch die Regionalteams in den Außenstellen Hoya und Stolzenau des Landkreises Nienburg/Weser.
&
&
Fachdienst Frühkindliche Bildung
und Teilhabe
Regionalteam Nord
Tel 04251/6726-223
[email protected]
Regionalteam Süd
Tel. 05761/9226-029
[email protected]
Ihre Ansprechpartnerin:
Daniela Krone
Fachdienst Frühkindliche Bildung
und Teilhabe
Tel. 05021/967-7910
[email protected]
Elterncafés – ein niedrigschwelliges,
sozialräumliches Angebot
Gemeinsam aktiv sein und sich gegenseitig unterstützen – durch Austausch, gute Gespräche,
Eltern-Kind-Aktionen, Themenveranstaltungen
rund ums Kind. Das ist das Motto der kostenfreien und offenen Elterncafés, die iin der Regel in
den wohnortnahen Kindertagesstätten, bzw. als
Modellphase nun auch in Grundschulen, stattfinden. Eltern haben die Möglichkeit, andere Eltern
kennenzulernen, eine kleine Auszeit vom Alltag
zu nehmen und Erfahrungen auszutauschen.
46
Ihre Ansprechpartner:
Frühe Hilfen für Familien mit Kindern
von 0 bis 7 Jahren
Seit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes 2012 sind die Frühen Hilfen erstmals
gesetzlich verankert und gewinnen immer mehr
an Bedeutung. Der Ansatz der Frühen Hilfen ist
präventiv, um Kinder so früh wie möglich zu unterstützen. Es gibt unterschiedliche individuelle
Unterstützungsangebote für Eltern und Kinder
ab der Schwangerschaft. Angebote im Rahmen
der Frühen Hilfen sind neben individuellen Einzelberatungen durch geschulte Familienhebammen unter anderem das „Café Kinderwagen“
und das neu eingeführte Angebot des „Familienrates“.
Im „Familienrat“ werden gemeinsam Lösungen
gefunden. Etwa wenn eine Familie Unterstützung
und Hilfe braucht, weil sie gerade in eine Not-
>> Dezernat II
situation geraten ist oder gewichtige Entscheidungen treffen muss. Dann ist der Familienrat
eine Möglichkeit, gemeinsam mit Verwandten
und Freunden und anderen wichtigen Menschen
Lösungen zu entwickeln. Alle Anwesenden diskutieren dabei mit und überlegen, was sie selbst für
die Familie tun können. Unterstützung bekommt
die Familie von einer Koordinatorin. Ihre Aufgabe
ist es, den Rat gemeinsam mit der Familie zu organisieren und den Ablauf sicherzustellen. Jeder
Familienrat ist in seiner Durchführung einzigartig, weil er die Werte und die Kultur der jeweiligen Familie berücksichtigt.
&
> Schwangerschaftsberatung; auch Antragstellung Bundesstiftung „Mutter und Kind“
> Unterstützung von Elternverantwortung
und Förderung von Elternkompetenzen
> themenbezogene Elterninformationsveranstaltungen
Ihre Ansprechpartnerin:
Heike Prüshoff
Fachdienst Frühkindliche Bildung
und Teilhabe
Tel. 05021/967-761
[email protected]
Ein Servicebüro für Familien
Mit dem Familienservicebüro, kurz
FSB, entwickelt die Landkreisverwaltung ihre Familienfreundlichkeit entscheidend weiter. Als Anlaufstelle für alle Belange von Familien wurde dieses Büro im Jahr 2008
ins Leben gerufen. Hier erhalten Bürgerinnen
und Bürger seitdem Informationen zu Familienthemen und zu den Leistungen des Landkreises. Auch konkrete Unterstützung wird vermittelt
– insbesondere bei Fragen der Kinder-, Jugendund Familienhilfe. Das FSB arbeitet eng mit den
kommunalen FSBs zusammen.
Mit den thematisch wechselnden Elternveranstaltungen „Eltern werden – Eltern sein“ greift das
Familienservicebüro unterschiedliche Schwerpunktthemen auf. Dazu gehören beispielsweise
Elternabende zu Erziehungsfragen oder zur Mediennutzung von Kindern. Als Grundlage für diese Arbeit ermittelt das Büro den aktuellen Bedarf
und erfasst und vernetzt die entsprechenden
Angebote im Landkreis. Die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter sind Ansprechpartner für Familien aber auch für Betriebe, Institutionen oder pädagogischen Fachkräfte.
&
Unser Team erreichen Sie unter:
Familienservicebüro
Tel. 05021/967-680
[email protected]
Es bietet für Familien im Landkreis Nienburg:
> Beratungs- und Serviceleistungen rund
um das Thema Familie
> Beratung und Vermittlung von Betreuungsangeboten für Kinder in der Kindertagespflege; auch über die kreiseigene
Kinderbetreuungsbörse im Internet
47
>> Dezernat II
Fachbereich Gesundheitsdienste
Unser Auftrag – unsere Aufgaben
zur Aufregung. Dabei geht es bei den Aufgaben und Tests nicht um die Erfüllung einzelner
Testnormen. Vielmehr wird begutachtet, ob das
Kind insgesamt den Anforderungen der Schule
gewachsen ist. Das heißt, ob es die körperliche,
emotionale und intellektuelle Schulreife hat. Ein
Rat an die Eltern lautet daher, keinen Leistungsdruck aufzubauen. Andernfalls kann es schwierig
sein, beim Einschulungstest den tatsächlichen
Entwicklungsstand festzustellen.
Dr. Torsten Vogel
Leiter des
Fachbereichs
Gesundheitsdienste
Der Fachbereich Gesundheitsdienste sieht es
als seine Aufgabe, die Lebensbedingungen der
Menschen im Landkreis gesundheitsfördernd
mitzugestalten. Er berät und informiert über
Möglichkeiten der Gesundheitsvorsorge und
hilft bei körperlichen und seelischen Problemen.
Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem
Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen.
Zu den Aufgaben des Fachbereichs gehören:
> Einschulungsuntersuchungen und Kindergarten-Screening
> Behindertenfürsorge
> Impfungen
> Hilfe in existentiellen Krisen
> Infektionsschutz und Trinkwasserqualität
> amtsärztliche Untersuchungen
> Betreuungsregelungen
Fit für die Schule
Mit der Einschulung beginnt ein neues Kapitel im
Leben eines Kindes. Wenn die Schule zur Einschulungsuntersuchung durch den Kinder- und
Jugendärztlichen Dienst einlädt, ist das für
manchen Elternteil und einige Kinder Anlass
48
Die Schuleingangsuntersuchung überprüft die
motorischen, koordinativen, sozialen und kognitiven Fähigkeiten des Kindes sowie dessen Wahrnehmungsverarbeitung und Sprachkompetenz.
Abschließend gibt der Schularzt eine Empfehlung
hinsichtlich der Einschulung. Bei festgestellten
Entwicklungsdefiziten, körperlichen Auffälligkeiten und Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten
und Fehlernährungen bietet der Kinder- und Jugendärztliche Dienst eine Beratung über weitere
schulische und schulbegleitende Fördermaßnahmen an. In besonderen Fällen wird der Schule
empfohlen, das Kind für ein Jahr vom Schulbesuch zurückzustellen.
&
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Sandra Schröder
Ute Tscherner
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Tel. 05021/967-930, -929
[email protected]
>> Dezernat II
Entwicklungsberatung für Kinder
und Jugendliche
> Aufnahme in einen speziellen Förderkindergarten, eine Förderschule oder
eine Rehaeinrichtung
&
Ihr Ansprechpartner:
Uwe Müller
Kinder- und
Jugendärztlicher Dienst
Tel. 05021/967-951
[email protected]
Impfungen: sinnvoller Schutz vor
Infektionskrankheiten
Menschen mit einer Entwicklungsverzögerung
oder einer Behinderung haben Anspruch auf
Förderung und Integration. Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst betreut im Rahmen seiner
Sprechstunden hiervon betroffene Kinder und
Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren. Seine
Aufgabe ist es, Hilfe suchende Familien über die
verschiedenen Möglichkeiten der Förder- und
Hilfsmaßnahmen zu beraten. Dies betrifft den
Einsatz technischer Mittel, den Besuch eines spezialisierten heilpädagogischen Kindergartens,
schulbezogene Hilfen aber auch eine Empfehlung zu weiterer medizinischer Diagnostik. Bei
der Beratung werden die bestehenden Kontakte
zu regionalen und überregionalen Institutionen
genutzt. Im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung wird der individuelle Hilfebedarf des betroffenen Kindes festgestellt und es wird über
Leistungsansprüche beraten. Außerdem leistet
der Fachdienst, wenn es um Leistungsansprüche
geht, Unterstützung bei der Antragstellung.
Grundsätzlich ist der Kinder- und Jugendärztliche Dienst Ansprechpartner bei:
> Veranlassungen von Frühförder-
maßnahmen
> Hilfe zur Integration in Kindergarten,
Schule und Ausbildung
Impfungen gehören zu den wichtigsten vorbeugenden Maßnamen in der Medizin. Trotzdem
nehmen Infektionskrankheiten zu, auch solche,
die in Europa vor einigen Jahren nur noch sporadisch aufgetreten sind. Da in der Bundesrepublik
Deutschland keine Impfpflicht besteht, wird die
Notwendigkeit des Impfschutzes heute zum Teil
unterschätzt.
Alexander Raths - Fotolia.com
Das Gesundheitsamt informiert und klärt auf über
Infektionskrankheiten und die Möglichkeiten der
Vorbeugung durch Impfung. Hierbei handelt es
sich um die von der Ständigen Impfkommission
des Robert-Koch-Institutes öffentlich empfohlenen Impfungen für Kinder, Jugendliche und Er49
>> Dezernat II
wachsene und um spezielle Impfungen, die vor
Antritt einer Reise ins Ausland erforderlich werden. Reiseimpfungen sollten rechtzeitig vor Reiseantritt geplant werden. Wenden Sie sich daher
spätestens zwei Monate vor Reisebeginn an das
Gesundheitsamt. Die öffentlich empfohlenen
..
Impfungen sind im Ubrigen für alle bis zum 18.
Lebensjahr kostenlos erhältlich. Eine Impfsprechstunde findet regelmäßig am ersten Donnerstag
im Monat von 15 bis 16 Uhr im Gesundheitsamt
Nienburg, Triemerstr. 17, statt und gegebenenfalls individuell nach telefonischer Rücksprache.
&
> als Angehörige/r oder Bezugsperson Rat und Unterstützung beim Umgang mit Sucht oder psychischer Erkrankung sucht
Für ein Beratungsgespräch machen die Mitarbeiter auf Wunsch auch Haus- und Klinikbesuche.
Außerdem vermittelt der Fachdienst weiterführende Behandlungs- und Therapieangebote und
stellt dafür Verbindungen zu beteiligten Personen, Gruppen oder Institutionen her. In psychiatrischen Krisensituationen sorgt er bei Bedarf
für die notwendige ärztliche Behandlung. Dabei
sind auch Einweisungen in psychiatrische Kliniken möglich.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Sabine Potratz
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Tel. 05021/967-957
[email protected]
Hilfe in existentiellen Krisen
Der Fachdienst Psychosoziale Aufgaben bietet
ambulante Hilfe und Beratung für psychisch
kranke, suchtgefährdete oder abhängige Menschen sowie deren Angehörige und Bezugspersonen an. Seine Aufgabe ist es, diesen Menschen
vorsorgende, begleitende und nachsorgende
Unterstützung anzubieten. Die Patienten- und
Beratungskontakte werden dabei stets vertraulich behandelt.
Der Fachdienst ist grundsätzlich für jeden da,
der:
>
>
>
>
>
im Leben nicht mehr zurechtkommt
vor Angst und Traurigkeit krank ist
mit der Alltagsbewältigung Probleme hat
Einsamkeit als Problem erlebt
keinen Ausweg mehr weiß und sich überfordert fühlt
> Konflikte in der Familie, im Freundeskreis
oder am Arbeitsplatz hat
> Hilfe bei seiner psychischen Erkrankung
oder Sucht braucht
50
Dan Race - Fotolia.com
Besonders bei Kindern und Jugendlichen steigt
die Anzahl derjenigen, die aufgrund psychosozialer Probleme Hilfe benötigen. Daher steht neben den Fachdiensten des Fachbereichs Jugend
seit 2008 auch der Fachdienst Psychosoziale Aufgaben in schwerwiegenden Problemlagen mit
psychiatrischem Hintergrund als Ansprechpartner zur Verfügung. Außerhalb der Dienstzeiten
steht für akute Krisensituationen der kassenärztliche Notdienst zur Verfügung.
>> Dezernat II
&
Ihre Ansprechpartnerin:
Heike Schmeling
Fachdienst Psychosoziale Aufgaben
Tel. 05021/967-910, -949
[email protected]
Infektionen erkennen und verhindern
Im öffentlichen Bewusstsein spielen übertragbare Krankheiten heute in der Regel eine untergeordnete Rolle, obwohl Infektionskrankheiten
wie Salmonellen oder Tuberkulose nach wie vor
unsere Gesundheit bedrohen. In den Bereichen
Hygiene und Infektionsschutz werden eine ganze Reihe von präventiven und überwachenden
Aufgaben übernommen, um übertragbaren
Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Grundlegend für die Infektionsprophylaxe ist die
..
Uberwachung der Trinkwasser-Hygiene. Der
Fachdienst Sozialmedizin, Hygiene und Umwelt
überwacht alle Trinkwasser-Versorgungsanlagen und die Qualität des daraus abgegebenen
Trinkwassers. Hierzu werden regelmäßig Begehungen durchgeführt sowie bakteriologische
und chemische Wasseruntersuchungen vorgenommen. Außerdem wird das Wasser in den
Schwimmbecken der Bäder und Saunen sowie
in öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten,
Schulen, Alten- und Pflegeheimen, Sportplätzen
..
sowie die Badegewässer überprüft. Uberall dort,
wo kein Anschluss an die zentrale Wasserversorgung besteht, liefern Hausbrunnen das notwendige Wasser. Wasserversorgungsanlagen müssen beim zuständigen Fachdienst angezeigt und
genehmigt werden. Dieses Wasser wird in der
Regel jedes Jahr bakteriologisch und jedes dritte Jahr hygienisch-chemisch untersucht. Bei den
regelmäßigen, gebührenpflichtigen Ortsbesichtigungen wird auch geprüft, ob der Betrieb der
Anlage nach den allgemein anerkannten Regeln
der Technik erfolgt.
Zu den ortshygienischen Aufgaben des Fachdienstes gehört auch die Uberwachung von Ge..
meinschaftseinrichtungen und medizinischen
Einrichtungen nach medizinisch-hygienischen
Qualitätsstandards. Außerdem fällt die Umwelthygiene, die Gewerbe-Hygiene, die Aufsicht
über die Heil- und Hilfsberufe und die Gesundheitsberichterstattung nach rechtlichen Vorgaben in dessen Aufgabenbereich.
&
Ihr Ansprechpartner:
Christoph Rosinski
Fachdienst Sozialmedizin, Hygiene
und Umwelt
Tel. 05021/967-921
[email protected]
Von Amts wegen: Untersuchungen
und Begutachtungen
Der Fachdienst Sozialmedizin, Hygiene und Umwelt führt Begutachtungen nach gesetzlichen
Vorschriften, etwa dem Bundesbeamtengesetz,
dem Landesbeamtengesetz oder der Beihilfeverordnung durch. Dafür muss er von einer Behörde,
einer öffentlich rechtlichen Institution oder einer
vergleichbaren Einrichtung beauftragt werden.
Amtsärztliche Gutachten werden zu den verschiedensten Fragestellungen erstellt. Geprüft
51
>> Dezernat II
werden zum Beispiel: die gesundheitliche Eignung für eine Einstellung, die gesundheitlichen
Voraussetzungen für die Dienst-, Arbeits- oder
Erwerbsfähigkeit beziehungsweise auch Verrentung, Dienstunfallfolgen oder auch die Notwendigkeit einer Kur oder anderer Rehabilitationsmaßnahmen.
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, muss
sich ärztlich und psychologisch untersuchen lassen, soweit dies für die Leistungsentscheidung
erforderlich ist. Sofern noch kein Anspruch über
eine Pflegekasse besteht, werden Begutachtungen über Hilfsmittel oder über die Pflegebedürftigkeit von Personen in der Regel im Rahmen von
Hausbesuchen erstellt. Bei älteren Menschen
..
führen die zuständigen Arzte diesen Hausbesuch
durch. Bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung kann auch ein Sozialarbeiter
bei der Begutachtung mit vor Ort sein.
&
Ihr Ansprechpartner:
Dr. Torsten Vogel
Fachdienst Sozialmedizin, Hygiene
und Umwelt
Tel. 05021/967-934
[email protected]
Beizeiten eine Vollmacht erteilen
Mit dem Alter kommt häufig die Vergesslichkeit.
Vermögensangelegenheiten, Gesundheitssorge
und Behördengänge sind für Viele dann nicht
mehr zu leisten. Ein rechtlicher Betreuer ist gefragt. Eine Betreuung übernehmen zu 60 Prozent Familienangehörige. Gibt es jedoch keinen
Familienangehörigen, Bekannten oder Vertrauten, der diese Aufgabe übernehmen kann, sucht
der Fachdienst Betreuung einen ehrenamtlichen
Betreuer oder auch einen Berufsbetreuer. Mehr
als 600 Betreuungen werden pro Jahr kreisweit
neu eingerichtet. Wer Unterstützung benötigt,
erfahren die Mitarbeiterinnen von Verwandten,
besorgten Mitbürgern, Behörden oder von den
Betreuungsgerichten.
52
Die Mitarbeiterinnen des Fachdienstes raten im
..
Ubrigen jedem, frühzeitig eine persönliche Betreuungsverfügung oder aber eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Durch Unfall, Krankheit oder
Alter kann schnell unvermittelt Hilfe erforderlich
werden. In einem persönlichen Gespräch hilft der
Fachdienst, die entsprechenden Regelungen zu
treffen. Die Kernfragen heißen dabei: Wer handelt und entscheidet für mich, wenn ich auf die
Hilfe anderer angewiesen bin? Wie kann ich sicherstellen, dass mein Wille dann beachtet wird?
Die „Vorsorgevollmacht“ ist eine Willenserklärung, mit der einer anderen Person eine Vertretungsvollmacht erteilt wird. Sie wird vorsorglich
erteilt und kann formlos erfolgen. Die Vollmacht
beinhaltet, ab welchem Zeitpunkt der Bevollmächtigte die Entscheidungen übernehmen soll
und für welche Bereiche die Vollmacht gilt. Bei
der Erstellung dieser Willenserklärung empfiehlt
es sich, eine Beglaubigung der Unterschriften
der betroffenen Personen durch den Landkreis
vornehmen zu lassen.
Wer Interesse daran hat, einen Menschen persönlich als Betreuer zu begleiten, seine Lebenserfahrung und sein fachliches Wissen für ihn einzubringen, kann sich gerne beim Fachdienst
Betreuung melden.
&
Ihre Ansprechpartnerin:
Anja Münch-Lange
Fachdienst Betreuung
Tel. 05021/967-936
[email protected]
>> Dezernat III
Die Fachbereiche im Dezernat III
Dezernatsleiter
Thomas Schwarz, Kreisrat
Jahrgang 1960, verheiratet, 5 Kinder.
1980 - 1993 Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr und Studium der Wirtschaftswissenschaften.
Abschluss Diplom-Kaufmann.
Thomas Schwarz,
Kreisrat
1993 - 2000 Kaufmännischer Leiter der
Stadtentwässerung Hannover.
2000 - 2009 Kaufmännischer Werkleiter
der Münchner Stadtentwässerung.
Stabsstelle:
> Regionalentwicklung
Seit 2009 Leitung des Dezernats III beim
Landkreis Nienburg/Weser.
Stabsstelle:
> Bauen
> Umwelt
Fachbereich Bauen
Unser Auftrag – unsere Aufgaben
Nienburg/Weser wahr. Die Aufgaben der Unteren Immissionsschutzbehörde erstrecken sich
dagegen auch auf das Gebiet der Stadt Nienburg/Weser. Der Fachdienst Immissionsschutz
führt unter anderem immissionsschutzrechtliche
Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen
und große Tierhaltungsanlagen durch.
Zu den Aufgaben des Fachbereichs gehören:
Angelika Sack,
Leiterin des
Fachbereichs Bauen
Der Fachdienst Bauordnung nimmt die Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde und der
Unteren Denkmalschutzbehörde für den Landkreis mit Ausnahme des Gebietes der Stadt
>
>
>
>
Bauvoranfragen
Bauanträge
Denkmalpflege
Immissionsschutzrechtliche
Genehmigungsverfahren
> Bewilligung von „B-Scheinen“
53
>> Dezernat III
Die Bauvoranfrage
Mit einer Bauvoranfrage kann der zukünftige
Bauherr klären, ob ein bestimmtes Grundstück
überhaupt nach seinen Vorstellungen bebaut
werden kann. Diese oder andere Einzelfragen
können so schon vor dem Kauf eines Grundstücks geklärt werden.
&
Ihr Ansprechpartner:
Reina Bünting
Fachdienst Bauordnung
Tel. 05021/967-444
[email protected]
Bauakte online
Der Bauantrag
Der Verlauf eines Bauantrages kann auch im Internet unter dem Stichwort Bauakte-online verfolgt werden. Der Fachdienst Bauordnung bietet
außerdem die Möglichkeit, Bauanträge online
entgegen zu nehmen. Dazu steht den Entwurfsverfassern auf der Internetseite des Landkreises
unter dem Stichwort „Bauen online“ eine Plattform zur Verfügung. Mit der Online-Antragstellung wird die Bearbeitung eines Bauantrages
erleichtert.
Auskunft aus Bauakten
Martin Dittes, Steyerberg
..
Alle Baumaßnahmen sowie Anderungen an be..
stehenden baulichen Anlagen und auch die Anderung einer Nutzung sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Hier muss sich der Bauherr in
der Regel durch einen qualifizierten Fachmann,
den Entwurfsverfasser, die notwendigen Unterlagen erarbeiten lassen. Wenn ein Bauantrag gestellt ist, gibt es eine Mitteilung vom Fachdienst
Bauordnung darüber, dass der Antrag eingegangen ist und ob gegebenenfalls weitere Unterlagen benötigt werden.
54
Soll ein Gebäude umgebaut oder verkauft werden, kann ein Blick in die Bauakten hilfreich sein.
Ob zum betreffenden Gebäude Bauakten vorhanden sind, kann beim Fachdienst Bauordnung
erfragt werden.
&
Unser Team erreichen Sie unter:
Fachdienst Bauordnung
Tel. 05021/967-362
[email protected]
>> Dezernat III
Denkmalschutz zum Schutz der
Bau- und Bodendenkmale
Fast 800 Baudenkmale und unzählige Bodendenkmale gilt es als Zeugen unserer Vergangenheit zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich
zu erforschen. Im Landkreis Nienburg kümmert
sich die Untere Denkmalschutzbehörde beim
Fachdienst Bauordnung um die Bau- und Bodendenkmale. Mit dem Kommunalarchäologen Dr.
Jens Berthold steht bei allen Fragen rund um die
Bodendenkmalpflege ein ausgewiesener Experte
zur Verfügung.
Der Mittelweserraum ist insbesondere für die Archäologen von großem Interesse, so dass in den
vergangenen Jahren zahlreiche Ausgrabungen
stattgefunden haben. In der Fachwerkkirche des
Klosters Schinna in der Samtgemeinde Mittelweser werden dort gemachte Funde in einer kleinen
archäologischen Ausstellung präsentiert.
&
lichen Umwelteinwirkungen geschützt werden
und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorgebeugt wird.
Der Landkreis Nienburg ist für folgende
Anlagen zuständig:
> große Tierhaltungsanlagen
> Windenergieanlagen mit mehr als 50m Gesamthöhe
> landwirtschaftliche Biogasanlagen
> offene Schießstände
&
Ihr Ansprechpartner:
Olaf Frankenberg
Fachdienst Immissionsschutz
Tel. 05021/967-370
[email protected]
Der „B-Schein“
Ihre Ansprechpartner:
Ursula Hockemeyer
Fachdienst Bauordnung
Tel. 05021/967-443
[email protected]
Dr. Jens Berthold
Tel. 05722/9566-15
Kommunalarchäologe
[email protected]
Genehmigungsverfahren nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz
In der 4. Durchführungsverordnung des BundesImmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind Leistungsgrenzen und Anlagengrößen genannt, ab
wann für eine Anlage ein Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG durchzuführen ist. Dabei ist sicherzustellen, dass Menschen, Tiere und
Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre
sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schäd-
Damit sich Personen oder Familien eine angemessene Wohnung leisten können, werden bestimmte Wohnungen mit öffentlichen Mitteln
gefördert. Die Bauherren beziehungsweise Eigentümer sind anschließend verpflichtet, die
Wohnungen zu günstigen Preisen und nur an
bestimmte Personenkreise zu vermieten. Wer
eine solche Sozialwohnung mieten möchte,
braucht daher einen Wohnberechtigungsschein
auch „B-Schein“ genannt.
&
Ihre Ansprechpartnerin:
Marika Matiaske
Fachdienst Immissionsschutz
Tel. 05021/967-445
[email protected]
55
>> Dezernat III
Stabsstelle Regionalentwicklung
Unser Auftrag – unsere Aufgaben
Dietrich Pagels,
Leiter der Stabsstelle
Regionalentwicklung
Regionalentwicklung heißt Zukunftsgestaltung.
Damit der Landkreis Nienburg seine Entwicklungschancen erfolgreich wahrnehmen kann,
müssen landkreisweit Kräfte gebündelt werden.
Jeder ist aufgerufen, sich für die Zukunft des
Landkreises einzusetzen. Kommunen, Verbände, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft müssen
miteinander kooperieren. Die Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren übernimmt
die Stabsstelle Regionalentwicklung.
50 % Landkreismittel) 251 Dauerarbeitsplätze
geschaffen werden. In den Jahren 2015 – 2020
führt der Landkreis das Programm ausschließlich mit 1,5 Mio. € Eigenmitteln weiter, weil die
EU-Förderung nicht mehr gewährt wird. Dabei
bekommen kleine und mittlere Unternehmer sowie Existenzgründer die Möglichkeit, ihr Vorhaben mithilfe einer Förderung in Höhe von 15 %
der Ausgaben zu realisieren. Der Landkreis stellt
den Unternehmen dabei maximal 50.000 € zur
Verfügung. Der Unternehmer verpflichtet sich
im Gegenzug unter anderem dazu, mindestens
einen Dauerarbeitsplatz zu schaffen und für drei
Jahre vorzuhalten. Weitere Informationen können im Internet nachgelesen oder in einem persönlichen Beratungsgespräch erfragt werden.
&
Ihre Ansprechpartner:
Mark Härtel
Mandy Meister
Stabsstelle Regionalentwicklung
Tel. 05021/967-458, -368
[email protected]
Regionalentwicklung vernetzt
Zu den Aufgaben der Stabsstelle gehören:
>
>
>
>
>
>
>
Regionalentwicklung
Regionalplanung
öffentlicher Personennahverkehr
Tourismusentwicklung
Geoinformationssysteme
Statistik
Klimaschutz
Regionalentwicklung fördert
Seit der europäischen Förderperiode 2007 –
2013 betreibt der Landkreis Nienburg mit großem Erfolg das Programm pro-Invest. Bis Mitte
2014 konnten mit den eingesetzten Mitteln in
Höhe von 2,76 Mio. € (50 % Mittel der EU und
56
www.metropolregion.de
Eine grundlegende Aufgabe der Regionalentwicklung ist es, sich eng mit relevanten Organisationen und Institutionen zu vernetzen. Es gilt,
ökonomische, ökologische und soziale Belange
in Einklang zu bringen. Ziele sind beispielsweise die Stärkung der wirtschaftlichen Attraktivität
der Region, die Schaffung beziehungsweise die
Erhaltung von Arbeitsplätzen, die Verbesserung
der Infrastrukturausstattung sowie die Sicherung einer ausreichenden Daseinsvorsorge.
>> Dezernat III
Langfristig geht es darum, die Lebensqualität in
der Region zu sichern. Die Regionalentwicklung
des Landkreises hat sich daher zum Beispiel die
Mitarbeit in der Regionalen Entwicklungskooperation (REK) Weserbergland plus und in der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen
-Wolfsburg zur Aufgabe gemacht. In der neuen
EU-Förderperiode 2015– 2020 sollen bestehende
Kooperationen weiter vertieft und ergänzt werden. Deshalb haben die Landkreise Nienburg/
Weser und Diepholz verabredet, ihre Zusammenarbeit weiter auszubauen und sich in das
kommunale Netzwerk „Regionalmanagement
Mitte Niedersachsen“ stärker einzubringen. In
diesem Netzwerk werden EU-Förderprojekte für
die Kommunen entwickelt und möglichst in Kooperation mit weiteren Kommunen realisiert.
www.rek-weserbergland.de
Zudem arbeitet die Stabstelle Regionalentwicklung sehr eng mit den kreisnahen Einrichtungen (siehe S. 70 ff) wie der WIN GmbH, der Klimaschutzagentur Mittelweser, der VLN und der
Mittelwesertouristik zusammen.
&
> die Aufstellung eines Regionalen
Raumordnungsprogrammes
> die Durchführung von Raumordnungsverfahren
> die Durchführung von Zielabweichungsverfahren sowie
> die Erstellung von Stellungnahmen der
Regionalplanung
Regionales Raumordnungsprogramm
Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP)
ist das zentrale Instrument der Regionalplanung. Es enthält die Ziele für die Entwicklung
des Landkreises in beschreibender und zeichnerischer Darstellung, die aus den Vorgaben des
Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen (LROP) entwickelt wurden. Das RROP für den
Landkreis Nienburg enthält unter anderem die
Zielsetzungen:
> zur Entwicklung der räumlichen Struktur
im Landkreis Nienburg/Weser
> zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung
der natürlichen Lebensgrundlagen, der
Kulturlandschaften und der kulturellen
Sachgüter
> zur Nutzung und Entwicklung natürlicher
und raumstruktureller Standortvoraussetzungen
Ihr Ansprechpartner:
Dietrich Pagels
Stabsstelle Regionalentwicklung
Tel. 05021/967-454
[email protected]
Regionalplanung
ln Niedersachsen ist Regionalplanung eine gesetzliche Aufgabe der Landkreise. Gleichzeitig
sind diese aber auch untere Landesplanungsbehörden, indem sie Vorgaben des Landes und des
Bundes umsetzen. Schwerpunkte der Regionalplanung sind:
Das RROP wurde in einem Beteiligungsverfahren
mit den Kommunen sowie den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt und im Sommer 2003
vom Kreistag beschlossen. In den vergangenen
Jahren wurde das RROP für den Teilabschnitt
„Windenergie“ geändert. Im Frühjahr trat diese
..
1. Anderung des RROP in Kraft.
Mit der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten vom März 2012 wurde ein zwei..
tes Anderungsverfahren eingeleitet, um das
RROP auch für alle anderen an die aktuellen
Herausforderungen und Planungsgrundlagen
anzupassen.
57
>> Dezernat III
..
Uber das RROP und seine Fortschreibung informiert das Interportal des Landkreises unter Rubrik „Politik und Verwaltung“ / „Planen und Bauen“.
Das Raumordnungsverfahren
Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen,
etwa Torfabbauvorhaben oder Ortsumgehungen von Bundesstraßen, werden in einem besonderen Verfahren, dem Raumordnungsverfahren
(ROV), untereinander und mit den Erfordernissen der Raumordnung abgestimmt. Es wird im
Verfahren festgestellt, ob und unter welchen
Bedingungen ein raumbedeutsames Vorhaben
realisierbar ist.
nahmen und Vorhaben im Landkreis Nienburg
Stellung. Dabei wird im Wesentlichen die Vereinbarkeit der Planungen mit den Erfordernissen
der Raumordnung überprüft; zum Beispiel ob die
Bauleitplanung der Gemeinden den Zielen der
Raumordnung angepasst ist, ob geplante Einzelhandelsgroßprojekte den siedlungsstrukturellen
Gegebenheiten entsprechen beziehungsweise
ausgeglichene Versorgungsstrukturen beeinträchtigt werden. Aktuell ist die raumordnerische
Begleitung des Stromnetzausbaus im Landkreis
Nienburg ein wichtiger Bestandteil dieser Aufgabe.
&
Ihre Ansprechpartner:
Markus Arndt
Meike Rohlfing
Stabsstelle Regionalentwicklung
Tel. 05021/967-478, -457
[email protected]
..
..
Offentlicher Personennahverkehr (OPNV)
Der Landkreis Nienburg ist Aufgabenträger für
..
den straßengebundenen OPNV in seinem Gebiet. Er hat damit die Aufgabe, eine ausreichen..
de Bedienung mit Verkehrsleistungen im OPNV
sicherzustellen.
Bürger haben die Möglichkeit, zu einer Planung
..
Stellung zu nehmen, Anderungs- oder Verbesserungsvorschläge zu machen sowie Bedenken an
der Notwendigkeit einer Planung anzumelden.
Die Planungsbehörde wägt die Interessen gegen­
einander ab und fordert gegebenenfalls den Planungsträger auf, die Planung zu verändern und
eine verträglichere Variante vorzulegen.
Stellungnahmen der Regionalplanung
Die Regionalplanung nimmt als Träger öffentlicher Belange zu zahlreichen Planungen, Maß58
Der Busverkehr im Landkreis ist auf vier Linienbündel aufgeteilt. Aufgrund der vergaberechtlichen Vorschriften muss die Vergabe der Leistungen in diesen Linienbündeln in einem aufwändigen, formellen Vergabeverfahren erfolgen. Die
Vergabe für das Linienbündel 2 ist für 2017 vorgesehen, die Vergabe für die drei übrigen Linienbündel soll im Jahr 2019 erfolgen.
Im Nahverkehrsplan, der alle fünf Jahre fortgeschrieben wird, legt der Landkreis Rahmen, Eckdaten und grundsätzliche Ziele zur Weiterentwicklung des Nahverkehrs fest. Der Nahverkehrsplan wird in Abstimmung mit den im Landkreis tätigen Verkehrsunternehmen und der
>> Dezernat III
Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg mbH
(VLN) sowie weiteren Beteiligten aufgestellt.
Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz. Der aktuelle
Nahverkehrsplan 2013 – 2017 kann im Internetportal unter der Rubrik „Leben im Landkreis“/
“Mobilität“ eingesehen werden.
Als Aufgabenträger steuert der Landkreis Nienburg die Vergabe und Verwendung von Förder..
mitteln für die Verbesserung des OPNV zum Beispiel den Neu- und Ausbau von Haltestellen. Bei
der Bewältigung von Management- und Service..
aufgaben im Bereich des OPNV wird der Landkreis von der VLN unterstützt (siehe S. 75). Die
..
VLN ist im Ubrigen Anlaufstelle für die Fahrgäste
..
des OPNV. Darüber hinaus arbeitet die VLN in
verschiedenen Projekten an einer zeitgemäßen
..
Vermarktung des OPNV.
&
das Netzwerk motiviert, die Situation für die Rad
fahrenden Bürgerinnen und Bürger weiter zu
verbessern. Dazu bietet das ausgeschilderte Radverkehrsnetz von über 1.000 km Länge mit dem
Weserradweg als Hauptachse gute Voraussetzungen. Engagierte Radlerinnen und Radler fahren als so genannte Radwegepaten regelmäßig
die Routen des Alltags- wie des touristischen
Netzes ab und kontrollieren Beschilderung und
Belag.
www.radkreis-nienburg.de
Neben dieser Qualitätssicherung der Infrastruktur durch Radwegepatenschaften steht die enge
Kooperation mit den Kommunen und Akteuren
wie dem ADFC, der Polizei und der MWT im Mittelpunkt des fahrradfreundlichen Landkreises.
Ihr Ansprechpartner:
Markus Arndt
Stabsstelle Regionalentwicklung
Tel. 05021/967-478
[email protected]
&
Ihre Ansprechpartnerin:
Meike Rohlfing
Stabsstelle Regionalentwicklung
Tel. 05021/967-457
[email protected]
Fahrradfreundlicher Landkreis
Unter dem Dach des Landkreises Nienburg existiert das „Netzwerk Radverkehr“, das sich mit
dem Radtourismus und dem Alltagsradverkehr
befasst.
Expertinnen und Experten des Landkreises, der
Städte und Gemeinden arbeiten gemeinsam
mit vielen weiteren Akteuren unter anderem des
ADFC und der Mittelweser-Touristik GmbH an
zahlreichen Projekten. Ziel ist es, das Fahrrad als
umweltverträgliches und gesundheitsförderndes
Fortbewegungsmittel zu etablieren.
2007 hat sich der Landkreis beim Landeswettbewerb „Fahrradfreundliche Kommune“ unter den
besten Fünf platziert. Das gute Abschneiden hat
Touristische Infrastruktur
Die Stabstelle Regionalentwicklung ist in Kooperation mit den Städten und Gemeinden und der
Mittelweser-Tourismus GmbH zuständig für den
Ausbau und die Pflege der Infrastruktur, etwa die
Trassierung und Beschilderung von Rad-, Kanuund Wanderrouten. Die Vermarktung der Angebote obliegt der Mittelweser-Tourismus GmbH
(siehe S. 74).
Das Radwandern ist die „tragende Säule“ des
Tourismus im Landkreis Nienburg. Der „Radfernweg Weser“ gehört zu den beliebtesten Radrouten in Deutschland. Im Jahr 2014 wurde dieser
Fernweg im Rahmen der „Qualitätsoffensive
59
>> Dezernat III
Weserradweg“ aufwendig instand gesetzt und
modernisiert. Insgesamt sind über 750.000 Euro
investiert worden, 50% Eigenanteil durch Kommunen und Landkreis, 50% werden durch die EU,
Bund und Land gefördert.
Daneben gewinnt der Wassertourismus an Bedeutung. Er konzentriert sich im Landkreis Nienburg zurzeit auf die Weser, den Steinhuder
Meerbach und die Große Aue. Dort sollen auf der
Grundlage des vorliegenden wassertouristischen
Konzeptes die Fahrgastschifffahrt, der Motorboot- und Kanutourismus gestärkt werden.
Karten und Pläne, sind aus dem Alltag nicht mehr
wegzudenken. Planerische Entscheidungen im
kommunalen Umfeld sollen schneller und auf
Basis hochaktueller Informationen erfolgen und
werden damit auch für die Bürgerinnen und Bürger transparenter.
Diese Anforderungen und Aufgaben werden
beim Landkreis Nienburg im GIS-Büro der Stabsstelle Regionalentwicklung erfüllt. Das Büro ist
damit Ansprechpartner für alle Fragen rund um
das Thema GIS und bietet:
> Beratung und Koordinierung des GIS–
Einsatzes intern sowie für Kommunen
und Verbände, Beschaffung von Geobasisdaten und Geofachdaten
> Schulung und Unterstützung der Mit-
arbeiter/innen des Landkreises und der kreisangehörigen Kommunen
> GIS-Konzepte zum Ausbau des Intra-,
Extra- und Internets des Landkreises –
GIS-online.
&
&
Ihr Ansprechpartner:
Dietrich Pagels
Stabsstelle Regionalentwicklung
Tel. 05021/967-454
[email protected]
Ihr Ansprechpartner:
Sven-Erik Rien
Stabsstelle Regionalentwicklung
Tel. 05021/967-153
[email protected]
Zahlen, Daten, Fakten Demographischer Wandel
Geoinformationssystem GIS
..
Uber 80% aller kommunalen Entscheidungen
weisen Bezug zu Grund und Boden auf. Zur Erarbeitung von Planungen und Entscheidungen
waren früher umfangreiche Planarchive, Karteien und Recherchen erforderlich. Heute ermöglichen geographische Daten und Geographische
Informationssysteme (GIS) schnell und einfach,
Auskünfte und Analysen aus digitalen Informationen zu gewinnen. Raumbezogene Informationen, wie zum Beispiel Luftbilder, topographische
60
Seit Jahrzehnten sinkt in Deutschland die Zahl
der Kinder. Die Bevölkerung wird immer älter, Familienstrukturen verändern sich und viele Städte und Regionen schrumpfen. Dieser demographische Wandel stellt vor allem die Kommunen
vor neue Aufgaben, da sich die Folgen auf viele
Lebensbereiche auswirken und die kommunalen
Finanzen stark betroffen sind. Es gilt deshalb,
sich rechtzeitig auf die Veränderungen einzustellen und so früh wie möglich nach Lösungen
zu suchen.
>> Dezernat III
Auch der Landkreis Nienburg ist vom demographischen Wandel betroffen. Im Jahr 2013
hat die Einwohnerzahl am 31.12. erstmals seit
1992 wieder die Zahl von 120.000 Einwohnern
unterschritten. Seit 2008 ist die Geburtenzahl
regelmäßig kleiner als 1.000 Geburten. Da die
Zahl der Gestorbenen in den letzten Jahren nur
geringfügig variiert hat, ist das Geburtendefizit
in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen; im Jahr 2013 wurde ein Defizit von
623 Einwohner er­reicht. Die Einwohnerzahl im
Landkreis wird daher in den kommenden Jahren
kontinuierlich abnehmen. Nach aktuellen Prognosen wird erwartet, dass der Landkreis im Jahr
2030 nur noch weniger als 110.000 Einwohner
hat. Besonders drastisch wird dabei die Zahl der
Kinder und Jugendlichen abnehmen. Im Gegenzug wird die Zahl der älteren Menschen deutlich
zunehmen.
Diese Daten zum demographischen Wandel und
weitere Zahlen und Fakten werden in der Stabsstelle Regionalentwicklung gesammelt, ausgewertet und unter Rubrik „Zahlen, Daten, Fakten“
präsentationsfähig auch im Internetportal des
Landkreises bereitgestellt.
Landkreises vor Ort. Das Klimaschutzmanagement vernetzt die Akteure im Landkreis und führt
..
eine umfangreiche Offentlichkeitsarbeit durch.
Als Schnittstelle zwischen Unternehmen, Kommunen, Projektpartnern, Akteuren und Bürgern
fungieren die Klimaschutzmanager des Landkreises. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem
die Organisation und Durchführung von Aktionen und Kampagnen zu den Themen Energieeffizienz und Klimaschutz und die Unterstützung
und Beratung von Kommunen, Unternehmen
und Bürgern.
&
Ihre Ansprechpartner:
Maren Hoffmann
Ulrike Gieger-Graßl
Hauke Herdejürgen
Stabsstelle Regionalentwicklung
Tel. 05021/87-293, -295
[email protected]
Fachbereich Umwelt
Unser Auftrag – unsere Aufgaben
&
Ihr Ansprechpartner:
Markus Arndt
Stabsstelle Regionalentwicklung
Tel. 05021/967-478
[email protected]
Klimaschutz
Schon in der Vergangenheit hat der Landkreis
Nienburg beispielgebende Maßnahmen zum
Klimaschutz und zur Steigerung der Energieeffizienz umgesetzt, wie zum Beispiel die Aufstellung des Klimaschutzkonzeptes oder die energetische Modernisierung kreiseigener Gebäude.
Mit der Ende 2010 beschlossenen kreisweiten Klimaschutzstrategie wird dieser Weg konsequent
fortgesetzt. Zielsetzung ist die praktische Umsetzung der Energie- und CO2-Reduktionsziele des
Manuel Wehr,
Leiter des
Fachbereichs Umwelt
Der Fachbereich Umwelt sorgt im Rahmen der
staatlichen Daseinsvorsorge für intakte Lebensbedingungen für Menschen, Tiere und Pflanzen.
Der nachhaltige Schutz von Wasser, Boden, Natur und Landschaft ist dabei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein besonderes Anliegen.
61
>> Dezernat III
Zu den Aufgaben des Fachbereichs gehören:
>
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>
>
>
>
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>
>
Gewässerschutz
Zulassung der Abwasserentsorgung
Hochwasser- und Deichschutz
Ausweisungen von Trinkwasserschutz..
und Uberschwemmungsgebieten
Arten- und Biotopschutz
Bodenabbau
Eingriffsregelung
Landschaftsplanung
Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten
Waldangelegenheiten
Altlasten- und Brachflächenkataster
Bodenschutz und Abfallrecht
Kreisstraßen
Wasseruntersuchungen im Labor
Wasser – ein kostbares Gut
Wasser ist unsere wichtigste Lebensquelle und
ein nicht ersetzbarer Naturstoff. Deshalb muss es
besonders geschützt werden. Dass die Gewässer
als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere zu sichern sind,
ist daher auch gesetzlich vorgeschrieben. Im
Landkreis Nienburg kümmert sich um Schutz
und Erhalt der Gewässer der Fachdienst Wasserwirtschaft. Seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwachen das Grundwasser und die oberirdischen Gewässer wie Gräben, Flüsse und Seen.
62
Aufgabe der Behörde ist auch die Gefahrenabwehr, zum Beispiel bei Unfällen mit wasserge..
fährdenden Stoffen, und die Uberwachung von
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen. Außerdem erteilt die Behörde Erlaubnisse oder Genehmigungen beispielsweise für Anlagen in und an Gewässern, für Abwassereinleitungen und für Gewässerbenutzungen.
&
Ihre Ansprechpartnerin:
Melanie Nolte
Fachdienst Wasserwirtschaft
Tel. 05021/967-264
[email protected]
Hochwasserschutzplan
Mittelweser –
..
auf Uberschwemmungen gut vorbereitet
Die Mittelweser fließt 90 km von Süd nach Nord
durch den Landkreis und hat in der Vergangenheit immer wieder mit Hochwässern mehr oder
weniger große Schäden an Flächen und Gebäuden verursacht. Durch eine vorsorgende Planung
sind nunmehr aktuelle Karten vorhanden, die Auskunft über das Maß der Betroffenheit für die
Kreisbevölkerung geben. Neben den Angaben
zu Wasserständen und Fließgeschwindigkeiten
eines Jahrhundert- und eines Extremhochwassers der Weser können die Bürger daraus auch
Angaben zur Bauvorsorge und zum Hochwasser-
>> Dezernat III
schutz entnehmen. Karten sind verfügbar unter
www.lk-nienburg.de, Umwelt, Wasserwirtschaft,
Hochwasser und Deiche.
flächengewässer oder in das Grundwasser erteilt
der Fachdienst Wasserwirtschaft des Landkreises
Nienburg.
&
Fachdienst Wasserwirtschaft
Tel. 05021/967-873
[email protected]
Für einen reibungslosen Betrieb der Anlage ist
der Grundstückseigentümer verantwortlich. Ver..
gleichbar mit der regelmäßigen Olstandskontrolle am Auto muss auch die Kleinkläranlage eigenständig kontrolliert werden.
Kleinkläranlagen – Abwasserentsorgung
mit Verantwortung
Die regelmäßige Wartung und Instandsetzung
durch qualifiziertes Fachpersonal ist ebenfalls
Pflicht. Für die Fäkalschlammabfuhr ist die Gemeinde zuständig.
Unser Team erreichen Sie unter:
&
Unser Team erreichen Sie unter:
Fachdienst Wasserwirtschaft
Tel. 05021/967-873
[email protected]
Vorsicht beim Umgang mit Chemikalien
Mehr als 5.000 Grundstücke sind im Landkreis
nicht an den öffentlichen Schmutzwasserkanal
angeschlossen. Für diese Grundstücksbesitzer
sind Kleinkläranlagen die einzige Möglichkeit der
Abwasserentsorgung. Kleinkläranlagen werden
auf dem zu entwässernden Grundstücks eingebaut. Das Abwasser wird nach Durchfließen einer
solchen Anlage gereinigt und kann danach entweder versickern oder es wird dem nächsten offenen Gewässer zugeleitet.
Die Bereiche, in denen Kleinkläranlagen eingesetzt werden müssen, legt die entsprechende
Gemeinde per Satzung fest. Erlaubnisse für die
Einleitung aus einer Kleinkläranlage in ein Ober-
Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
im Landkreis Nienburg nimmt stetig zu. Damit
steigt auch die Gefahr von Gewässer- und Bodenverunreinigungen. In allen Fällen, in denen
schädliche Stoffe in das Grundwasser, in oberirdische Gewässer oder in den Boden gelangt
sind, muss unbedingt der Fachbereich Umwelt
informiert werden. Um einen größeren Schaden
zu verhindern, ist außerdem die Feuerwehr unter der Nummer 05021/975-50 oder die Notrufnummer 112 erreichbar.
Wassergefährdende Stoffe sind insbesondere:
>
>
>
>
>
>
>
Heizöl und Kraftstoffe
Säuren und Laugen
Gifte, Arzneimittel
Pflanzenschutzmittel, Dünger
Chemikalien, Lösemittel
Farben, Verdünner
radioaktive Stoffe
63
>> Dezernat III
Energie aus dem Erdreich:
Heizen mit Wärmepumpen
Bis zu 90 Prozent der im Haushalt benötigten
Energie gehen auf das Konto von Heizung und
Warmwasser. Dabei werden vor allem für Bürger,
..
die mit Ol und Gas heizen, die Energiekosten
immer häufiger zur finanziellen Belastung. Eine
Möglichkeit, um den hohen Energiepreisen zu
begegnen, ist die Nutzung von Erdwärme.
..
Ollagerung, Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft,
Küsten und Naturschutz
Um Unfälle mit gefährlichen Stoffen zu vermeiden, müssen diese sicher gelagert werden. Entsprechende Anlagen müssen die DIN-Vorschriften
erfüllen. Dabei wird unterschieden nach Anlagen
zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen. Auch landwirtschaftliche Anlagen zum Lagern von Jauche, Gülle und
Silagesäften müssen so beschaffen sein, dass Erdreich und Gewässer geschützt sind. Für die Sicherheit seiner Anlage ist der Betreiber selbst
verantwortlich.
Benötigt werden dafür Wärmepumpen-Heizanlagen. Eine Wärmepumpe arbeitet nach dem umgekehrten Prinzip eines Kühlschranks. Anstatt dem
Gefriergut entzieht die Wärmepumpe der Außenluft, dem Erdreich oder dem Grundwasser Wärme und gibt sie in das Heizwassernetz oder in
das Heizungssystem ab. Unterschieden wird
zwischen der Grundwasserwärmepumpe, der
Erdsondenwärmepumpe und den Erdwärmekollektoren. Grundwasserwärmepumpen müssen
Nähere Informationen über Tankanlagen oder
Heizöllager sind beim Fachdienst Wasserwirtschaft oder den zuständigen Kommunen erhältlich.
&
Unser Team erreichen Sie unter:
Fachdienst Wasserwirtschaft
Tel. 05021/967-873
[email protected]
Erdwärmesonden, Quelle: Bundesverband Wärmepumpe e.V.
64
>> Dezernat III
vom Landkreis genehmigt werden, da bei ihrem
Betrieb Grundwasser entnommen und wieder
eingeleitet wird.
über die Teilnahme am Qualitätsmanagement.
Das kreiseigene Labor befindet sich ausgelagert
aus dem Kreishaus auf dem Gelände der Deula,
Kräher Weg.
Erdwärmekollektoren, die ihren Wärmebedarf
flächenhaft aus dem Erdreich oberhalb des
Grundwassers beziehen, und Erdsondenwärmepumpen müssen in jedem Fall in einem Antragsverfahren geprüft werden. Je nach Standort reichen entweder allgemeine Anforderungen aus
oder es muss eine Erlaubnis erteilt werden. In
Wasserschutzgebieten können sie verboten sein
oder bedürfen einer Ausnahmegenehmigung.
&
Unser Team erreichen Sie unter:
Fachdienst Wasserwirtschaft
Tel. 05021/967-873
[email protected]
Wie ist die Qualität meines Grundwassers?
Seit 1987 führt das kreiseigene Labor Wasserund Umweltuntersuchungen für den Landkreis
Nienburg durch. Neben den Fachdiensten der
Kreisverwaltung steht es auch den Gemeinden,
Gewerbebetrieben und Bürgern beratend zur
Seite. Hauptaufgabe des kreiseigenen Labors ist
..
die Uberwachung von kommunalen Kläranlagen.
..
Darüber hinaus werden Grund- und Oberflächenwasser, Abwasser aus dem industriellen
Bereich sowie Sickerwasser aus Deponien und
..
Altlasten kontrolliert. Uberwacht werden auch
Einrichtungen wie Tankstellen und Autowaschplätze. Neben den Routineanalysen steht das
Labor auch für Sonderuntersuchungen zum Beispiel im Rahmen der Gefahrenabwehr zur Verfügung.
Von Beginn an wurde im Labor der Sicherung der
analytischen Qualität größte Aufmerksamkeit
gewidmet. Zum Einsatz kommen nur Verfahren,
die den geltenden DIN, beziehungsweise ISO/EN
Vorschriften, entsprechen. Die Qualitätssicherung
der Untersuchungsmethoden erfolgt laufend
Auch Bürger können ihr Grund- oder Teichwasser auf chemische Inhaltsstoffe untersuchen lassen. Die Gebühren für eine Wasseruntersuchung
sind nach Umfang gestaffelt und können erfragt
werden.
&
Ihre Ansprechpartner:
Sieglinde Kolbrink-Wolf
Ehler Meyer
Fachdienst Umweltrecht und Kreisstraßen
Tel. 05021/600-2893, -1971
[email protected]
Altlasten – welche Flächen betroffen sind
Ein Blick ins Altlastenkataster – das sollte Ihr erster
Schritt bei bevorstehenden Grundstücksgeschäften, bei Bauaktivitäten oder bei der Umnutzung
von Flächen sein. Altlasten sind Flächen, auf de65
>> Dezernat III
nen durch den Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen schädliche Bodenveränderungen
entstanden sind. Sie können durch den Betrieb
von gewerblichen oder industriellen Anlagen
verursacht worden sein aber auch im privaten
Bereich beispielsweise durch unsachgemäße Lagerung von Heizöl oder Pflanzenschutzmitteln.
Im Landkreis Nienburg gibt es rund 2.722 altlastverdächtige Flächen (Stand 2015). Der Kreis ist
verpflichtet, die altlastverdächtigen Flächen und
die Altlasten in einem Kataster zu erfassen.
Bauherren, Investoren, Käufer, Eigentümer und
andere Interessierte können sich beim Fachdienst
Umweltrecht und Kreisstraßen über Eintragungen informieren. So können Planungsfehler rechtzeitig verhindert werden. Außerdem berät die
Behörde über geeignete Untersuchungs- und
Sanierungsmethoden..
&
&
Ihre Ansprechpartner:
Claus Witt
Henning Kwiatkowski
Fachdienst Umweltrecht und Kreisstraßen
Tel. 05021/967-265, - 7902
[email protected]
Naturschutz – Einsatz für eine
lebenswerte Zukunft
Die Landschaft im Landkreis Nienburg hat viele
schöne Gesichter. Große Wald- und Moorgebiete
und die Wesermarsch bestimmen unter anderem das Bild.
Ihre Ansprechpartnerin:
Heidrun Spehlbrink
Fachdienst Umweltrecht und Kreisstraßen
Tel. 05021/967-269
[email protected]
Das Brachflächenkataster – Nachnutzung
gewerblicher Flächen
Grund und Boden steht uns nur begrenzt zur
Verfügung. Um ihn für künftige Generationen zu
erhalten, müssen wir sparsam mit ihm umgehen.
Anstatt beispielsweise neue Freiflächen zu erschließen, könnten alte Gewerbeflächen reaktiviert werden. Tatsächlich liegen zahlreiche Areale, die früher gewerblich-industriell, militärisch
oder von der Bahn genutzt wurden, brach und
warten auf eine Nachnutzung. Um diese Flächen
schneller und besser zu vermarkten, werden sie
beim Landkreis in einem Kataster erfasst. Auf
Wunsch stellt der Fachdienst Umweltrecht und
Kreisstraßen Kontakt zu potentiellen Investoren
her und erarbeitet eine Vermarktungsstrategie.
66
Friedhelm Schwiering, Uchte
Um gefährdete Arten und Lebensräume in der
freien Landschaft zu schützen, zu pflegen und zu
entwickeln, wird der Fachdienst Naturschutz aktiv. So werden beispielsweise Naturschutz- und
Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen. Zu den
weiteren Aufgaben des Fachdienstes Naturschutz zählt der gesetzliche Arten- und Biotopschutz. Die Behörde kümmert sich um Schutz
und Pflege der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und überwacht Vorschriften über Besitz
und Vermarktung gesetzlich geschützter Tiere
und Pflanzen.
>> Dezernat III
Eigenart und Schönheit und wegen ihres Erholungswertes gegen menschliche Eingriffe wie Bebauung, wildes Campen oder Gehölzbeseitigung
unter Schutz gestellt.
&
Unser Team erreichen Sie unter:
Fachdienst Naturschutz
Tel. 05021/967-875
[email protected]
Meldepflicht für geschützte Tiere
Vor allem im Zuge von Baumaßnahmen besteht
die Gefahr, dass Lebensräume für Tiere und
Pflanzen, die Bodenfunktion und das charakteristische Landschaftsbild beeinträchtigt werden.
Um derartige Schäden zu vermeiden oder zumindest auszugleichen, gibt es im Naturschutzrecht die so genannte Eingriffsregelung. Wer
beispielsweise durch den Bau eines Gebäudes
ein Biotop zerstört oder beeinträchtigt, muss an
anderer Stelle eine Kompensationsfläche anlegen. Die Eingriffsregelung soll schon während
des Planungsprozesses berücksichtigt werden.
Welche Bauvorhaben als Eingriffe einzustufen
sind, können Sie bei den Gemeinden und bei der
Unteren Naturschutzbehörde erfragen.
Johann Kasiw, Eystrup
Naturschutzgebiete sind wegen ihrer Seltenheit
oder besonderen Schönheit streng geschützte
..
Gebiete. Zur Erhaltung von Okosystemen bestimmter Pflanzen und Tierarten unterliegen sie
einem absoluten Veränderungsverbot. Naturschutzgebiete dürfen nur auf den befestigten
und zusätzlich durch Beschilderung nicht gesperrten Wegen betreten werden. Landschaftsschutzgebiete sind naturnahe Bereiche, die
sich über große Flächen erstrecken können. Sie
werden zur Erhaltung ihrer natürlichen Vielfalt,
Griechische Landschildkröte, Igel, Ringelnatter
und viele andere Tierarten sind vom Aussterben bedroht und müssen deshalb besonders
geschützt werden. Ganz gleich, ob es sich um
ein exotisches, oder ein heimisches Tier handelt:
Wer ein artengeschütztes Tier hält, muss es beim
Fachdienst Naturschutz anmelden. Wichtig ist
es, sich bereits vor dem Kauf von geschützten
Exemplaren zu informieren. Insbesondere die
..
Uberwachung des Handels mit Tier- und Pflanzenarten ist Aufgabe des Artenschutzes.
67
>> Dezernat III
Auch wer Exemplare wild lebender oder besonders geschützter Tierarten, etwa Singvögel, Papageien, Strauße oder Greifvögel, dauerhaft in
einem Gehege hält, muss dies beim Fachdienst
Naturschutz anzeigen.
Der Fachbereich Umwelt ist dabei auf die Hilfe
von freiwilligen Krötenzaunbetreuern angewiesen, die die Kröten einsammeln und über die Straße tragen. Interessierte Helfer werden gebeten,
sich beim Fachdienst Naturschutz zu melden.
Generell gilt: Tiere und auch Pflanzen besonders
geschützter Arten dürfen nicht aus der Natur
entnommen werden. Nur verletzte oder kranke
Tiere dürfen vorübergehend aufgenommen werden, um sie gesund zu pflegen. Anschließend jedoch müssen die Tiere sofort freigelassen oder in
eine Pflegestation gegeben werden.
&
Verletzt oder verwaist aufgefundene sowie beschlagnahmte Wildtiere und Exoten nimmt die Artenschutzstation Sachsenhagen, Tel. 05725/708730, www.wildtierstation.de auf.
Beschwerliche Wanderung – Kröten auf
dem Weg zum Laichgewässer
Unser Team erreichen Sie unter:
Fachdienst Naturschutz
Tel. 05021/967-353
[email protected]
Kein Grund zur Panik bei Wespen und
Hornissen
Wer kennt das nicht: Ein gemütlicher Sommernachmittag auf der Terrasse bei Kaffee und Kuchen wird jäh unterbrochen, weil sich plötzlich
ungeladene Gäste dazu gesellen – Wespen. Viele
Menschen geraten sogar in Panik, weil sie die Tiere für gefährlich halten. Dabei, so raten Experten,
müssen nur bestimmte Verhaltensregeln beachtet werden, dann kann nichts passieren.
Tipps zum Umgang mit Hornissen, Wespen
und Hummeln erhalten Bürger im Landkreis Nienburg von ehrenamtlichen Wespenberatern
und unter www.lk-nienburg.de, Umwelt, Naturschutz, Artenschutz. Viele Wespenarten und
Hornissen stehen unter Schutz. Das heißt, sie
dürfen nicht getötet und ihre Nester nicht zerstört werden. Nur in Ausnahmefällen darf ein
Nest umgesiedelt oder beseitigt werden. Listen
Arne Kopp, Steyerberg
Jedes Jahr müssen Krötenweibchen etliche Kilometer bis zu ihrem Laichgewässer zurücklegen.
Dabei tragen sie ein oder sogar bis zu 10 Männchen auf ihrem Rücken Huckepack. Das größte
Problem auf der Reise sind die Straßen, die die
Kröten und andere Amphibien überqueren müssen. Jedes Jahr zur Wandersaison müssen daher
an kritischen Stellen Krötenschutzzäune aufgebaut werden, um die Tiere vor dem Tod durch
..
Uberfahren zu bewahren.
68
>> Dezernat III
und Telefonnummern der Berater zum Schutz
von Hornissen, Wespen und Hummeln liegen
beim Landkreis Nienburg vor.
die praktische Unterhaltung der Kreisstraßen und
Radwege vor Ort im Auftrag der Kreisverwaltung
aus.
&
Fragen zu Nutzungserlaubnissen bei Inanspruchnahme des Straßengeländes, zur Kostenerstattung von beschädigtem Kreisstraßenzubehör nach Unfällen oder zum Grunderwerb
bei Baumaßnahmen beantwortet der Fachdienst
Umweltrecht und Kreisstraßen.
Unser Team erreichen Sie unter:
Fachdienst Naturschutz
Tel. 05021/967-875
[email protected]
Gute Fahrt auf den Kreisstraßen
Der Landkreis Nienburg/Weser ist Eigentümer
und somit Straßenbaulastträger von rund 309
km Kreisstraßen und rund 112 km Radwegen.
Dieses Kreisstraßen- und Radwegenetz erstreckt
sich über das gesamte Kreisgebiet und ermöglicht zusammen mit den Bundes-, Landes- und
Gemeindestraßen eine schnelle Verbindung zwischen den einzelnen Gemeinden und Städten.
&
Ihre Ansprechpartner:
Claus Witt
Renate Fabisch
Marina Melloh (Nutzungserlaubnisse)
Fachdienst Umweltrecht und Kreisstraßen
Tel. 05021/967-265, -266, -890
[email protected]
Martin Dittes, Steyerberg
Die Verwaltung der Kreisstraßen und Radwege
ist dem Fachdienst Umweltrecht und Kreisstraßen zugeordnet. Planungen und Baumaßnahmen werden aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Land und dem Landkreis Nienburg
durch die Niedersächsische Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Nienburg, durchgeführt. Die Straßenmeistereien in
Lemke, Uchte und Bruchhausen-Vilsen führen
69
>> Die kreisnahen Einrichtungen
Die kreisnahen Einrichtungen
Der BAWN
Geht‘s um die Entsorgung – sind wir
die Profis
Abfallentsorgung – fair und sicher
Bei der Abfallentsorgung haben die Bürgerinnen
und Bürger im Landkreis Nienburg/Weser mit
dem BAWN einen starken Partner an ihrer Seite: Der BAWN ist das einzige Unternehmen im
Landkreis, mit dem jeder etwas zu tun hat. Sämtliche Abfallströme laufen unter der Regie des
BAWN zusammen.
Bürgernähe steht oben an
Als kommunales Unternehmen ist der BAWN der
Bürgernähe verpflichtet: Oberstes Ziel ist es, die
Entsorgung aller Abfälle und Wertstoffe jederzeit
zuverlässig, fachgerecht und zu fairen Konditionen zu gewährleisten. Um diesem Anspruch
dauerhaft zu genügen, setzt das kommunale
Unternehmen auf technische Neuerungen, nutzt
die Instrumente des Prozessbenchmarkings und
arbeitet aktiv mit den Spielräumen, die der Gesetzgeber schafft.
Mehr Service, bessere Ergebnisse
Im Zuge seiner Wertstoffoffensive investiert der
BAWN Millionen in die weitere Verbesserung von
Service und Infrastruktur. Ein flächendeckendes
Angebot von Wertstoffhöfen, Wertstoffinseln
und der Aus- beziehungsweise Neubau der Zentralen Wertstoffhöfe in Uchte und Hoya erlaubt
überall im Kreisgebiet die wohnortnahe Entsorgung sämtlicher Abfälle – vom Elektrorasierer bis
zur Gartenbank.
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Biotonne spart Zeit und Geld
Seit Anfang des Jahres ist die getrennte Erfassung von Bioabfällen Pflicht. Der BAWN setzt
auf Freiwilligkeit: Wer die Biotonne nutzt, spart
Zeit und Geld. Nicht nur, weil Fahrten zur Grüngutannahmestelle entfallen: Nutzer der Biotonne müssen auch weniger für die Restmüllentsorgung zahlen. Das macht ökonomisch Sinn – und
ist ökologisch: Die vom BAWN über die Biotonne
erfassten Abfälle liefern Energie für eine Biogasanlage, die Strom und Wärme unter anderem für
das Krankenhaus Bassum liefert. Rufen Sie uns
an, wir helfen Ihnen gerne.
&
Ihr Ansprechpartner:
An der Steingrube 1-3
EZ Nienburg/Krähe
Tel. 05021/9219-0
Fax. 05021/9219-299
[email protected]
www.bawn.de
>> Die kreisnahen Einrichtungen
Das Jobcenter im Landkreis
Nienburg
sonen im Alter von 15 bis 64 Jahre, wenn sie sich
gewöhnlich in Deutschland aufhalten. Leistungen können auch Personen erhalten, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer so
genannten Bedarfsgemeinschaft leben.
Wo ist das Jobcenter?
Das Jobcenter bietet seinen Kunden Ansprechpartner vor Ort. Wenn Sie unsicher sind, welche
Geschäftsstelle Sie betreut, dann rufen Sie uns
an. Wir helfen Ihnen gern.
Jobcenter Nienburg
Verdener Straße 21, 31582 Nienburg
Tel. 05021/ 907- 1300, Fax. 05021/ 907- 1009
[email protected]
Geschäftsführer Frank Köhring
Welche Aufgaben hat das Jobcenter?
>> Das Jobcenter ist die Anlaufstelle für erwerbs- und hilfebedürftige Menschen, die Unterstützung in Form von finanziellen und beraterischen Hilfen oder Leistungen benötigen. In
den Geschäftsstellen werden Arbeitslosengeld
II-Anträge ausgegeben, Kunden werden bei der
Antragstellung beraten und Anträge entgegengenommen. Die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) umfasst die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, das
heißt, die Regelleistungen (hierin sind Pauschalen für Nahrung, Bekleidung, Haushalt, etc. enthalten), Mehrbedarfe (z.B. für Schwangerschaft,
Alleinerziehung, etc.) sowie die Leistungen für
Bildung und Teilhabe und die angemessenen
Kosten der Unterkunft (Miete plus Nebenkosten).
Außerdem werden die Kunden durch persönliche Ansprechpartner betreut, indem ihnen Hilfestellungen in Form von Beratung zu verschiedenen Lebenslagen, Vermittlung von Arbeits- und
Ausbildungsplätzen und Qualifizierung gegeben
werden. Hierzu gehören zum Beispiel Arbeitsvermittlung, Praktika, Weiterbildung und Bewerbungstrainings.
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II?
Grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld II
haben alle erwerbsfähigen hilfebedürftigen Per-
Leistungsabteilung
Tel. 05021/907-1300, Fax. 05021/907-1309
[email protected]
Markt und Integration
Tel. 05021/907-1300, Fax. 05021/907-1109
[email protected]
Geschäftsstelle Stolzenau
Bürgermeister-Heuvemann-Straße 12, 31592 Stolzenau
Tel.: 05761 / 9200-67, Fax: 05761 / 9200-16
[email protected]
Leistungsabteilung
Tel. 05761/9200-51, Fax. 05761/9200-16
Markt und Integration
Tel. 05761/9200-51, Fax. 05761/9200-16
Geschäftsstelle Hoya
Von-Kronenfeldt-Straße 11, 27318 Hoya
alle Bereiche: Tel. 04251/9314-63, Fax. 04251/9314-50
Jobcenter-im-Landkreis-Nienburg. [email protected]
>> Offnungszeiten
Nienburg
Stolzenau
Hoya
Mo
Di
Mi
Do
8.00 - 12.30 8.00 - 12.00 8.00 - 11.30
8.00 - 12.30 8.00 - 12.00 14.00 - 18.00
8.00 - 12.30 8.00 - 12.00 geschlossen
8.00 - 12.30 8.00 - 12.00 8.00 - 11.30
13.30 - 18.00 14.00 - 18.00
Fr 8.00 - 12.30 8.00 - 12.00 8.00 - 11.30
Darüber hinaus können auch Beratungsgespräche außerhalb
..
der Offnungszeiten vereinbart werden.
71
>> Die kreisnahen Einrichtungen
Klimaschutzagentur
Mittelweser e.V.
Klimaschutz ist Zukunftsvorsorge
>> Die Klimaschutzagentur Mittelweser e.V. bündelt seit 2012 alle regionalen Klimaschutzaktivitäten und baut die Rolle des Klimaschutzes als
Wachstumsmotor in der Region weiter aus. Sie
wird partnerschaftlich von der Wirtschaft, den
Kommunen, Umwelt- und Wirtschaftsverbänden
und dem Landkreis Nienburg/Weser getragen.
Sie informiert Unternehmen und Bürger zu einem
breiten Themenspektrum. Als Impulsgeber für
Politik und Wirtschaft entwickelt die Agentur gemeinsam mit ihren Partnern Projekte in den Handlungsfeldern Gebäudemodernisierung, Energieeffizienz in Unternehmen, Kraft-Wärme-Kopplung,Solarenergie,Bioenergie,Windenergie,Stromsparen sowie umweltschonende Mobilität. Außerdem werden die Kommunen bei der Erstellung
und Umsetzung von integrierten Klimaschutzkonzepten unterstützt. Ziel ist es, den Ausstoß klimaschädlicher Emissionen zu senken und den Einsatz
von regenerativen Energieträgern und energieeffizienten Technologien zu fördern.
erfolgreiche Arbeit der Klimaschutzagentur Mittelweser e.V. Mit Informationsmaterialien, öffentlichen und pressewirksamen Veranstaltungen
sowie einem regionalen Internetportal macht die
Klimaschutzagentur das Thema Klimaschutz einer
..
breiten Offentlichkeit zugänglich und spricht die
verschiedenen Zielgruppen handlungsorientiert
und themenspezifisch an. So können beispielsweise alle Bürger des Landkreises Nienburg eine
neutrale Erstberatung zu allen Klimaschutzthemen und Fördermitteln von den Mitarbeitern der
Klimaschutzagentur erhalten, am Telefon, im Internet und bei Veranstaltungen aller Art.
Ein weiterer Schwerpunkt der Aktivitäten der Klimaschutzagentur Mittelweser e.V. liegt in der
Unterstützung und Initiierung von Projekten und
Kampagnen zum Themenfeld Energieeffizienz
und Klimaschutz gemeinsam mit Kooperationspartnern. So entstanden zum Beispiel zusammen
mit Elektrofachbetrieben und Autohäusern das
Projekt „Förderung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur für Elektro-Fahrzeuge“ und, zusammen
mit Energieberatern aus dem Landkreis, die Kampagne „Planen – Beraten – Sparen“ mit einer kostenlosen Erstberatung zur Gebäudemodernisierung. Als Partner für neue Projekte im Landkreis
Nienburg steht die Klimaschutzagentur gern zur
Verfügung.
&
..
Eine umfangreiche Netzwerkarbeit sowie Offentlichkeitsarbeit und Kommunikation mit Akteuren,
Medien und Bürgern sind die Grundlage für die
72
Ihre Ansprechpartnerin:
Maren Hoffmann
Klimaschutzagentur Mittelweser e.V.
Marktplatz 1a
31582 Nienburg
Tel. 05021/87–295
[email protected]
>> Die kreisnahen Einrichtungen
Landschaftsverband WeserHunte fördert kulturelle Vielfalt
Auf der Suche nach den Wurzeln
hin zu neuen Akzenten
>> Der Landschaftsverband versteht sich als regionaler Kulturförderer und kultureller Kooperationspartner. Seine Aufgaben und Ziele erfüllt
er durch finanzielle Förderung, durch Beratung
von Kulturschaffenden und durch Initiierung eigener Projekte. Seit seiner Gründung 1991 hat
der Landschaftsverband Weser-Hunte e.V. rund
6 Mio. € in die Kulturförderung in den Landkreisen Diepholz und Nienburg investiert. Insgesamt
wurden damit über 1.000 Projekte und Maßnahmen unterstützt.
Seid dem 01.01.2016 wird der Landschaftsverband vom Landrat des Landkreises Nienburg/
Weser, Detlev Kohlmeier, ehrenamtlich geführt.
Zweiter Vorsitzender ist Cord Bockhop, Landrat
des Landkreises Diepholz. Beisitzer im Vorstand
ist Werner von Behr, Landschaftspräsident der
Hoya-Diepholz´schen Landschaft.
Besonderes Anliegen des Verbandes ist unter anderem die Pflege und Förderung der plattdeutschen Sprache. Er beteiligt sich am landesweiten
Postkartenwettbewerb „Platt is cool“ und dem
plattdeutschen Bandcontest „Plattsounds“, mit
dem besonders junge Menschen angesprochen
werden.
Auch publizistisch ist der Landschaftsverband
tätig: Die neueste Broschüre „Bauernhäuser in
den Landkreisen Diepholz und Nienburg/Weser“
wurde 2014 veröffentlicht und ergänzt die Reihe
der kostenlos erhältlichen Broschüren über die
vielfältige Geschichte, Kultur, Kunst und Architektur der beiden Landkreise.
Im Auftrag des Landes Niedersachsen nehmen
die Landschaften und Landschaftsverbände Aufgaben der regionalen Kulturförderung wahr. Die
Mittel der regionalen Kulturförderung sind insbesondere für Projekte des freien professionellen Theaters, der Theater- und Tanzpädagogik,
der Museumsarbeit der nicht staatlichen Museen, der Musik, der Literatur, der niederdeutschen
Sprache, der Soziokultur, der Bildenden Kunst, der
Kunstschulen sowie für Projekte der außerschulischen kulturellen Jugendbildung vorgesehen. Aus
Sicht des Landschaftsverbandes ist die regionale
Kulturförderung, die die regionalen Unterschiede
und Strukturen berücksichtigt, ein Erfolgsmodell
zur Stärkung des ländlichen Raums.
&
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Ingrid Decke
Geschäftsstelle Landkreis Nienburg/Weser
Kreishaus am Schloßplatz
31582 Nienburg/Weser
Tel. 05021/967-163
[email protected]
Anja Schweers
Geschäftsstelle Landkreis Diepholz
Niedersachsenstr. 2, 49356 Diepholz
Tel. 05441/976-1909
[email protected]
www.weser-hunte.de
73
>> Die kreisnahen Einrichtungen
Warum es bei
uns so schön ist
Mittelweser-Touristik GmbH bündelt
touristische Möglichkeiten
>> Warum es bei uns im Landkreis so schön ist
und wo am schönsten – Experte für diese Fragen
ist die Mittelweser-Touristik GmbH. Von Minden
im Süden bis nach Bremen im Norden reicht die
Region Mittelweser und sie ist ein lohnendes Ferien- und Reiseziel. Die Region kann mit sehenswerten Fachwerkstädten, mit beeindruckenden
historischen Gebäuden, so einigen kulturellen
Highlights und einem sehr reizvollen Umland aufwarten, das sich vor allem zum Radfahren und
Wandern eignet. Auch Wassersportfreunde kommen durch den Fluss „Weser“ auf ihre Kosten.
Freizeitmöglichkeiten in der Region Mittelweser.
Urlauber und Interessierte können sich hier informieren lassen über:
> Pauschalreisen
> Kurzurlaube
..
> Ubernachtungsmöglichkeiten
> Ausflugsziele und Sehenswürdigkeiten
> Radtouren
> Familienaktivitäten
Die Mittelweser-Touristik GmbH ist Ende 2000
durch den Landkreis Nienburg, zehn Kommunen
im Landkreis und den DEHOGA Kreisverband Nienburg gegründet worden. Mittlerweile wird die
Gesellschaft von 17 Gesellschaftern, darunter
Kommunen aus den Landkreisen Nienburg, Diepholz, Verden und Minden-Lübbecke kommunal
getragen.
&
Um diese Urlaubsregion den potentiellen Gästen
schmackhaft zu machen, koordiniert und bündelt
die Mittelweser-Touristik GmbH die touristischen
Möglichkeiten und bietet sie unter ihrer Dachmarke an. Sie ist damit zugleich Ansprechpartner für
Urlauber wie für touristische Anbieter der Region.
Ihre Gesellschafter berät und unterstützt sie in
allen Angelegenheiten des Tourismus. Bei der
Mittelweser-Touristik GmbH gibt es jederzeit aktuelle Informationen über das breite Spektrum an
74
Ihr Ansprechpartner:
Martin Fahrland
Lange Straße 18
31582 Nienburg/Weser
Tel. 05021/91763-0
[email protected]
www.mittelweser-tourismus.de
>> Die kreisnahen Einrichtungen
Von Mensch zu
Mensch
Die VLN organisiert den Busverkehr im
Landkreis Nienburg
>> Die Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg
mbH (VLN) ist seit über 25 Jahren der erster Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Busverkehr im Landkreis Nienburg. Gesellschafter
der VLN sind sieben Busunternehmen, die den
Linienverkehr im Landkreis betreiben, und der
Landkreis Nienburg/Weser.
Die Regio-Linien verbinden werktags jede Stunde die Gemeindehauptorte mit der Kreisstadt Nienburg und sind am Bahnhof in Nienburg auf die
RE-Züge von bzw. nach Hannover abgestimmt.
Die Lokal-Linien orientieren sich insbesondere
an den Bedürfnissen der Schüler. Das übersichtliche Tarifsystem der VLN richtet sich weitgehend
nach den Samtgemeinde- bzw. Gemeindegrenzen. Die Fahrpreise lassen sich anhand der befahrenen Tarifzonen und einer Fahrpreistabelle
mit fünf Preisstufen errechnen. Alle Fahrkarten
können direkt beim Fahrpersonal gekauft werden.
Für Informationen über den aktuellen Fahrplan
der VLN stehen den Fahrgästen verschiedene
Auskunftsmöglichkeiten zur Verfügung:
Aufgabenschwerpunkte der VLN sind die Verkehrsplanung und Steuerung des Verkehrs, die
Erstellung von Fahrplan-, Tarif- und Servicekonzepten, die Organisation und Durchführung der
Schülerbeförderung sowie der Fahrgastservice
und die Fahrgastinformation. Die VLN arbeitet
eng mit dem Landkreis Nienburg als Aufgaben..
träger des OPNV und Träger der Schülerbeförderung zusammen.
Derzeit bedienen rund 140 Busse auf 7 Regio-Linien und 33 Lokal-Linien ca. 1.100 Haltestellen
im Kreisgebiet, wobei die VLN jährlich auf 3,9
Millionen Fahrplankilometern mehr als 4,2 Millionen Fahrgäste befördert.
>
>
>
>
>
Aushangfahrpläne an den Haltestellen
linienbezogene Faltfahrpläne
das Internet unter www.vln-nienburg.de
die Geschäftsstelle der VLN
Fahrplan-App des VBN oder des GVH
&
Ihr Ansprechpartner:
Verkehrsgesellschaft
Landkreis Nienburg mbH (VLN)
Wilhelmstraße 30
31582 Nienburg
Telefon 05021/ 66011
[email protected]
www.vln-nienburg.de
75
>> Die kreisnahen Einrichtungen
Bestandsentwicklung für ansässige Unternehmen
WIN GmbH – Ihr Partner im Dialog
Professionelle Begleitung aus einer Hand
>> „Türen auf für unternehmerisches Handeln.“
Das ist die Losung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft WIN GmbH, die seit 2008 im Landkreis
Nienburg aktiv ist. Sie versteht sich als ein „Partner
im Dialog“, der die individuellen unternehmerischen Ziele seiner Kunden engagiert mitträgt und
zwar von der Idee bis zur endgültigen Umsetzung.
> Fördermittelberatung und Begleitung von Investitionsvorhaben
> Regionale Kontaktvermittlung und Aufbau von Kooperationen
> Innovations- und Technologieberatung
> Projektentwicklung für Mitarbeiternachwuchs und Fachkräftesicherung
Gesundes Klima für Existenzgründungen
> Informations- und Kontaktvermittlung
> Beratung und Begleitung im Gründungsnetzwerk
Begleitung bei Neuansiedlungen
> Beratung zu Gewerbeflächen und
Immobilien
> Begleitung von Investitionsvorhaben
> unbürokratische Kontaktvermittlung zu
Behörden und Institutionen
Standortmarketing und Imagebildung
Gegründet wurde die Gesellschaft vom Landkreis
Nienburg, den Kommunen, der Sparkasse Nienburg und den Volksbanken der Region. Sie ist ein
Bindeglied zwischen Politik, Verwaltung und privatwirtschaftlichen Unternehmen. Ihren Kunden
vermittelt die WIN GmbH neben regionalspezifischem Know-how wertvolle Kontakte und entwickelt mit ihnen zusammen zukunftsorientierte
Projekte. Ganz gleich, ob es um Existenzgründung,
Unternehmensaufbau, Unternehmensnachfolge,
die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen oder um die Standortwahl eines Investors
für unsere Region geht, unternehmerisches Handeln fällt bei uns auf fruchtbaren Boden.
Mit folgenden Dienstleistungen unterstützt die
WIN GmbH zukünftige und bereits ansässige Unternehmen der Region:
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> Moderation/Management interkommunaler und anderer zukunftsorientierter
Projekte
> Entwicklung und Förderung von
Branchennetzwerken
> Imagekampagne
www.einfach-lebenswert.net
&
Ihre Ansprechpartnerin:
Uta Kupsch
WIN Wirtschaftsförderung im
Landkreis Nienburg/Weser GmbH
Rühmkorffstraße 12
31582 Nienburg/Weser
Tel. 05021/887772-0
[email protected]
>> Die Kommunen
Die Kommunen
Verzeichnis der Verwaltungseinheiten im Landkreis Nienburg/Weser
Stadt Nienburg/Weser
Stadt Rehburg-Loccum
Marktplatz 1 • 31582 Nienburg
Bgm. Henning Onkes
Telefon: 05021/87-0
Telefax: 05021/87-422
E-Mail: [email protected]
Internet: www.nienburg.de
Heidtorstr. 2 • 31547 Rehburg-Loccum
Bgm. Martin Franke
Telefon: 05037/9701-0
Telefax: 05037/9701-18
E-Mail: [email protected]
Internet: www.rehburg-loccum.de
Samtgemeinde Steimbke
Samtgemeinde Marklohe
Kirchstr. 4 • 31634 Steimbke
SG-Bgm. Knut Hallmann
Telefon: 05026/9808-0
Telefax: 05026/9808-55
E-Mail: [email protected]
Internet: www.steimbke.de
Rathausstr. 14 • 31608 Marklohe
SG-Bgm. Volker Friemelt
Telefon: 05021/6025-0
Telefax: 05021/6025-60
E-Mail: [email protected]
Internet: www.marklohe.de
Samtgemeinde Grafschaft Hoya
Samtgemeinde Uchte
Schloßplatz 2 • 27318 Hoya/Weser
SG-Bgm. Detlef Meyer
Telefon: 04251/815-0
Telefax: 04251/815-50
E-Mail: [email protected]
Internet: www.grafschaft-hoya.de
Balkenkamp 1 • 31600 Uchte
SG-Bgm. Reinhard Schmale
Telefon: 05763/183-0
Telefax: 05763/183-81
E-Mai: [email protected]
Internet: www.samtgemeinde-uchte.de
77
>> Die Kommunen
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Flecken Steyerberg
Samtgemeinde Heemsen
Lange Str. 21 • 31595 Steyerberg
Bgm. Hein-Jürgen Weber
Telefon: 05764/96 06-0
Telefax: 05764/96 06-29
E-Mail: [email protected]
Internet: www.steyerberg.de
Wilhelmstr. 4 • 31627 Rohrsen
SG-Bgm. Friedrich-Wilhelm Koop
Telefon: 05024/98 05-0
Telefax: 05024/98 05-55
E-Mail: [email protected]
Internet: www.heemsen.de
Samtgemeinde Steimbke
Samtgemeinde Liebenau
Kirchstr. 4 • 31634 Steimbke
SG-Bgm. Knut Hallmann
Telefon: 05026/9808-0
Telefax: 05026/9808-55
E-Mail: [email protected]
Internet: www.steimbke.de
Ortstr. 28 • 31618 Liebenau
SG-Bgm. Walter Eisner
Telefon: 05023/29-0
Telefax: 05023/1722
E-Mail: [email protected]
Internet: www.liebenau.com
>> Verwaltungsgliederungsplan
Verwaltungsgliederungsplan
für die Verwaltung des Landkreises Nienburg/Weser
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>> Impressum
Herausgeber
Landkreis Nienburg/Weser
Kreishaus am Schloßplatz
31582 Nienburg
Tel. 05021/967-0
Internet: www.kreis-ni.de
Redaktion
Landkreis Nienburg/Weser
– Pressestelle –
31582 Nienburg
Tel. 05021/967-169
Gestaltung
Design Perfekt Werbeagentur
Bildnachweis:
S. 19: Schüler steigt ein, RegioBus Hannover
GmbH/Henning Scheffen
S. 35: Senior Lady playing cards, www.istockphoto.com, Fotograf: KLH49
Stand der Informationen Januar 2016
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Titel oben, 1. Bild v. li. und S. 42: © Funshooter,
shotshop.de
ssen chutzgebieten
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– Natu
Näher dran am
Leben
– Eine starke Ge
meinschaft, in d
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Nachbarn und lo
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B
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n
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b
Le
izeit vereinen
re
– Arbeit und F
Broschüre für Bürgerinnen und Bürger
>> Wegweiser durch die Kreisverwaltung
Ihr Anliegen - unser Auftrag
2016 / 2017