Broschüre für Bürgerinnen und Bürger
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Broschüre für Bürgerinnen und Bürger
ssen chutzgebieten o r G d rs en un n Natu rün G ande vo R m i m a n en Lebe s Wohn assene rbel – Natu Näher dran am Leben – Eine starke Ge meinschaft, in d er man Nachbarn und lo kale Erzeuger k ennt ce n la a B in n e b Le izeit vereinen re – Arbeit und F Broschüre für Bürgerinnen und Bürger >> Wegweiser durch die Kreisverwaltung Ihr Anliegen - unser Auftrag 2016 / 2017 Broschüre für Bürgerinnen und Bürger Stand 01.01.2016 >> Inhaltsverzeichnis Inhalt Grußwort des Landrats Dezernat II 3 Der Landkreis Der Landkreis im Portrait 4 Die Kreiskarte 5 Der Kreistag Aufgabe und Funktion 6 Fraktionen und Mandatsträger 7 Ausschüsse und Gremien 7 Die Mitglieder des Kreistages 8 Die Kreisverwaltung Recht 24 Ordnung und Verkehr 25 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung 30 Soziales 33 Jugend 37 Servicebüro für Familien 47 Gesundheitsdienste 48 Dezernat III Bauen 53 Regionalentwicklung 56 Umwelt 61 Die kreisnahen Einrichtungen BAWN - Betrieb Abfallwirtschaft Nienburg/Weser 70 Jobcenter im Landkreis Nienburg 71 Klimaschutzagentur Mittelweser e.V. 72 Der Landrat und seine Stellvertreter 10 Landschaftsverband Weser-Hunte e.V. 73 Aufgabe und Funktion 12 Mittelweser-Touristik GmbH 74 Servicezeiten der Kreisverwaltung 12 VLN - Verkehrsgesellschaft LK Nienburg mbH 75 WIN - Wirtschaftsförderung im 76 Die Kommunen 77 Verwaltungsgliederungsplan 79 Impressum 80 Dezernat I 2 Service und Personal 14 Finanzen 16 Rechnungsprüfung 16 Bildung und Kultur 17 Büro des Landrates 22 Die Gleichstellungsbeauftragte 23 >> Grußwort Grußwort des Landrats Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Leserinnen und Leser, ich begrüße Sie in der 3. Auf lage der aktuellen Bürgerbroschüre des Landkreises Nienburg/Weser. In einem großen Haus wie diesem sind Zuständigkeiten und Arbeitsschwerpunkte ständig in Bewegung. Das hat ein Update erforderlich gemacht, das Sie nun in den Händen halten. Detlev Kohlmeier Rund 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagieren sich in der Kreisverwaltung in Bereichen, die Sie als Bürger direkt oder indirekt betreffen. Der neue Wegweiser führt Sie bequem und schnell zu den vielfältigen Dienstleistungen unserer Verwaltung. So können Sie sich ein Bild davon verschaffen, in welchen Bereichen Sie unsere Unterstützung in Anspruch nehmen können und wer Ihre Ansprechpartner sind. Wir informieren Sie außerdem über die Zusammensetzung der politischen Gremien, über kreisnahe Einrichtungen im Bildungs-, Kultur- und Wirtschaftsbereich und über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. In den vergangenden Jahren haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, unsere Verwaltung modern und zukunftsorientiert aufzustellen. Viele Informationen über Dienstleistungen und Angebote aus dem Hause können Sie darum heute auch im Internet nachlesen. Auch Behördengänge lassen sich dank moderner Technik immer häufiger vermeiden und durch einen Online-Service erledigen. Bei allen Aktivitäten richtet sich unser Augenmerk immer auch auf die künftige Entwicklung des Landkreises. Mit unserer Imagekampagne „einfach lebenswert“ möchten wir deshalb Neubürger und Alteingesessene für die nur scheinbar selbstverständlichen Qualitäten unserer Region sensibilisieren. Als Botschafter dieses attraktiven Lebensraumes haben wir einen Schmetterling in die Welt geschickt, der den Umriss unserer Region Mittelweser stilisiert. Mit ihm zusammen werben im Rahmen der Kampagne immer mehr Unternehmen und Betriebe für die positiven Werte unserer Region. Aktuell wie eh und je ist unser Maßnahmenpaket für einen familienfreundlichen Landkreis. Unser Familienservicebüro, kurz FSB, bietet seit inzwischen acht Jahren seine unterschiedlichen Angebote an. Seit Sommer 2009 führt der Kreis außerdem das Zertifikat „audit berufundfamilie“, das vor drei Jahren im Rahmen einer Re-Auditierung bestätigt wurde und aktuell in der Konsolidierungsphase optimiert wird. Mit dieser Auszeichnung, die unter der Schirmherrschaft der Bundesministerien für Familie und für Wirtschaft steht, baut der Landkreis seine familienbewusste Personalpolitik weiter aus und präsentiert sich damit als wettbewerbsfähiger Arbeitgeber. Und das sicherlich auch zu Ihrem Vorteil: Denn gute Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter erbringen gute Leistungen für Sie als Bürgerinnen und Bürger. Beim Durchblättern der nun folgenden Seiten wünsche ich Ihnen interessante Einblicke in die Arbeit unseres Hauses und nicht zuletzt die passenden Antworten auf Ihre Fragen. Ihr Detlev Kohlmeier Landrat Januar 2016 3 >> Der Landkreis Der Landkreis Nienburg/Weser Im Zentrum Niedersachsens: der Landkreis im Portrait Sattes Grün und ein schillerndes Blau – das sind die prägenden Farben des Landkreises aus der Vogelperspektive. Wo der Fluss „Weser“ das Weserbergland hinter sich lässt und umsäumt von Wiesen und Wäldern durch die Porta Westfalica in die norddeutsche Tiefebene eintritt, beginnt der Mittelweserraum. Mehr als 80 Flusskilometer entlang der Mittelweser erstreckt sich der Landkreis Nienburg/Weser. Weitläuf ige Flussmarschen gehen hier über in leicht wellige, von den Gletschern der Eiszeit geformte Geestgebiete. Große Moor- und Waldgebiete prägen ebenso das Bild dieser norddeutschen Landschaft. Der Landkreis Nienburg/Weser liegt im Zentrum Niedersachsens zwischen den Großstädten Hannover und Bremen. Mit rund 120.000 Einwohnern auf einer Fläche von 1.398 Quadratkilometern zählt er zu Niedersachsens dünn besiedelten Regionen. Sein Zentrum ist die Kreisstadt Nienburg mit rund 31.000 Einwohnern. Als Verkehrsknotenpunkt hat Nienburg seit der ersten urkundlichen Erwähnung im Jahre 1025 eine besondere Bedeutung. Damals kreuzten sich hier verschiedene wichtige Handelsstraßen und eine .. Furt ermöglichte den Ubergang von einem Weserufer zum anderen. Heute liegt die Stadt an der Kreuzung dreier Bundesstraßen: der B6 von Hannover nach Bremen, der B214 von Celle nach Diepholz und der B215 von Minden nach Verden. Die Bahnlinie Hannover - Bremen erschließt den Zugang sowohl zur Landeshauptstadt mit ihrer wirtschaftlichen Vielfalt als auch zum internationalen Handel über die Seehafenstadt Bremen. Große wie kleinere, mittelständische Unternehmen setzen im Kreisgebiet mit Erfolg auf den Export. Die Produktion von Glas, Papier und Lebensmitteln, die Chemische Industrie, die Zulieferung im Automobilbereich oder der Sondermaschi4 nen- und Anlagenbau sind einige der Segmente, in denen Unternehmen von der Mittelweser aus bis in den internationalen Markt liefern. Ein großer Kartonhersteller produziert in Hoya, ein Chemiewerk arbeitet in Steyerberg und in Eystrup stellt ein namhafter Hersteller von Marmelade seine süße Ware her. In Rehburg sind ein Automobilzulieferer und ein Milchverarbeitungsbetrieb die größten Arbeitgeber. Im Uchter Raum und in weiteren großen Mooren wird industriell Torf abgebaut. Das Wesertal bei Stolzenau ist das bedeutendste Kiesabbaugebiet in Niedersachsen: Im Kreisgebiet lagern über 700 Millionen Tonnen Kies und Sand, das sind 15 % aller Vorräte in Niedersachsen. Der Landkreis Nienburg ist außerdem ein großer Produzent von erneuerbaren Energien. 2013 lag der Anteil regenerativer Energien bereits bei 88 Prozent. Im Jahr 2030 sollen es ganze 100 Prozent sein. Ziel ist es, dass der Landkreis zum Exporteur von Strom wird, der unter anderem durch Biogas- und Windkraftanlagen gewonnen wird. >> Der Landkreis Geprägt ist der Landkreis bis heute durch seine Landwirtschaft. Tierhaltung und Ackerbau stellen nach wie vor einen Schwerpunkt in der Landwirtschaft dar. Die sandigen Geestböden bringen eine ganz besondere Spezialität hervor: den „Nienburger Spargel“. Als eingetragenes Markenzeichen ist er weit über die Kreisgrenzen hinaus bekannt und wird von ortsansässigen Speditionen frisch bis nach Japan transportiert. Seinen Bürgern bietet der Landkreis eine ausgewogene Mischung kultureller Angebote, darunter ein großes Gastspielhaus und mehrere Museen, etwa das norddeutsche Spargelmuseum, das Polizeimuseum und das Freilichtmuseum Dinosaurier-Park Münchehagen. Die Lebensqualität im Landkreis wird außerdem positiv geprägt durch eine gewachsene Einzelhandelsstruktur mit vielen Fachgeschäften, durch zahlreiche Sportstätten und Bäder sowie eine flächendeckende Schulstruktur mit mehreren Gymnasialstandorten und einer Integrierten Gesamtschule (IGS). 5 >> Der Kreistag Der Kreistag Aufgabe und Funktionen des Kreistages Der Kreistag ist das oberste Beschlussorgan des Landkreises Nienburg/Weser. Er entscheidet über die ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben und überwacht die Durchführung seiner Beschlüsse, wie zum Beispiel den Bau kreiseigener Schulen, die Festsetzung öffentlicher Abgaben, den Erlass von Satzungen oder den Haushalt des Landkreises. Er wird von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis alle fünf Jahre gewählt. Ihm gehören 46 Mitglieder sowie Landrat Detlev Kohlmeier an. Der Kreistag tritt in der Regel viermal jährlich auf Einladung des Landrates zusammen. Seine Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich, so dass jeder Einwohner als Zuhörer daran teilnehmen kann. Die Sitzungstermine werden rechtzeitig vorher in den örtlichen Tageszeitungen und im Internet bekannt gegeben. Sitzverteilung CDU: SPD: Bündnis 90 / Die Grünen: WG: FDP: Die Linke: S 19 16 5 4 1 1 Kreistagsvorsitz Kreistagsvorsitzender: Dr. Ralf Weghöft (CDU) 1. stellv. Vorsitzender: Bernd Brieber (SPD) 2. stellv. Vorsitzender: Manfred Sanftleben (B90/Die Grünen) 6 >> Der Kreistag Fraktionen des Kreistages Fraktion Vorsitz Stellvertretung CDU-Kreistagsfraktion Weserstr. 15 • 31582 Nienburg Tel. 05021 911791 • Fax 05021 911793 Karsten Heineking Wegerden 119 31606 Warmsen Henry Koch Elisabeth Kurowski Dr. Ralf Weghöft SPD-Kreistagsfraktion Nienburg Georgstr. 28 • 31582 Nienburg Tel. 05021 3738 • Fax 05021 14564 Ernst Brunschön Düsselburger Str. 54 31547 Rehburg-Loccum Bernd Brieber Peter Westermann .. .. BUNDNIS 90 / DIE GRUNEN Fraktion im Kreistag Nienburg Auf der Heide 1 • 31638 Stöckse Manfred Sanftleben Schumannstr. 3 31582 Nienburg Christiane Bormann Heinz-Friedel Bomhoff Fraktion der Wählergemeinschaft Landkreis Nienburg/Weser Grüner Jäger 9 • 27324 Hassel Günter Kesebom Grüner Jäger 9 27324 Hassel Jürgen Leseberg Ausschüsse und Gremien des Kreistages Ausschuss Vorsitz Stellv. Vorsitz Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen KTA Wilhelm Schlemermeyer (CDU) KTA Heinz Schmidt (SPD) Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen KTA Henry Koch (CDU) KTA Insa Höltke (SPD) Ausschuss für die berufsbildenden Schulen KTA Alfred Plate (CDU) KTA Ute Paczkowski (SPD) Ausschuss für Finanzen und Personal 2. stellv. Landrat Heinz-Friedel Bomhoff (B90/Die Grünen) 3. stellv. Landrat Jürgen Leseberg (WG) Ausschuss für Kreisstraßen KTA Günter Kesebom (WG) 2. stellv. Landrat Heinz-Friedel Bomhoff (B90/Die Grünen) Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt KTA Friedrich Andermann (CDU) KTA Bernd Brieber (SPD) Ausschuss für Liegenschaften KTA Rüdiger Kaltofen (CDU) KTA Bernd Brieber (SPD) Ausschuss für Regionalentwicklung KTA Rolf Warnecke (SPD) KTA Dr. Ralf Weghöft (CDU) Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren KTA Barbara König-Meyer (SPD) KTA Elisabeth Kurowski (CDU) Ausschuss für Integration, Sport und Kultur KTA Ute Paczkowski (SPD) KTA Rüdiger Kaltofen (CDU) IGS-Bauausschuss KTA Bernd Brieber (SPD) KTA Werner Cunow (CDU) Jugendhilfeausschuss KTA Birgit Menzel (SPD) KTA Friedrich Andermann (CDU) Kreisausschuss Landrat Detlev Kohlmeier 1. stellv. Landrat Grant Hendrik Tonne (SPD) Verwaltungsrat des Betriebes Abfallwirtschaft Kreisrat Thomas Schwarz KTA Norbert Sommerfeld (SPD) Klaas Warnecke Britta Waschke Volkshochschulbeirat 7 >> Der Kreistag Mitglieder des Kreistages CDU-Kreistagsfraktion Friedrich Andermann Wilhelm Bergmann-Kramer Werner Cunow Werner Dralle Heinrich Gerling Tim Hauschildt Karsten Heineking Dörthe Heuer Fritz-Karsten Hüneke Rüdiger Kaltofen Henry Koch Marco Kreibohm Elisabeth Kurowski Alfred Plate Wilhelm Schlemermeyer Dr. Frank Schmädeke Friedrich Sieling Dr. Ralf Weghöft Falk Huneke Manfred Sanftleben Bündnis 90 / Die Grünen - Kreistagsfraktion Heinz-Friedel Bomhoff 8 Christiane Bormann Jörg Brüning >> Der Kreistag Mitglieder des Kreistages SPD-Kreistagsfraktion Jens Beckmeyer Bernd Brieber Ernst Brunschön Bernd Heckmann Insa Höltke Barbara König-Meyer Heinz-Dieter Meinzen Birgit Menzel Bernd Meyer Ute Paczkowski Heinz Schmidt Norbert Sommerfeld Grant Hendrik Tonne Rolf Warnecke Hartmut Waschke Peter Westermann Fraktion der Wählergemeinschaft Landkreis Nienburg/Weser Günter Kesebom Die Linke Viktoria Kretschmer Friedrich Leseberg Jürgen Leseberg Frank Podehl F.D.P. Heinrich Werner 9 >> Die Kreisverwaltung Der Landrat und seine Stellvertreter Jürgen Leseberg, Grant Hendrik Tonne, Detlev Kohlmeier und Heinz-Friedel Bomhoff (v. li.) Detlev Kohlmeier ist im September 2011 von der Bevölkerung des Landkreises Nienburg/Weser zum Landrat gewählt worden und hat sein Amt am 1. November 2011 für die Dauer von acht Jahren angetreten. Er ist der erste Repräsentant des Landkreises und zugleich dessen Hauptverwaltungsbeamter – und damit der Leiter der Kreisverwaltung. Als Behördenleiter verantwortet der Landrat das Geschäft der Verwaltung. Er führt die Beschlüsse von Kreistag und Kreisausschuss herbei und sorgt für deren Umsetzung. Als Chef der Kreisverwaltung wird er vertreten vom Ersten Kreisrat Thomas Klein und von Kreisrat Thomas Schwarz. Da Detlev Kohlmeier selbst stimmberechtigtes Mitglied des Kreistages ist, übernimmt er die Funktion des Bindegliedes zwischen den Bürgerinnen und Bürgern, den gewählten Vertre10 terinnen und Vertretern des Kreistages und der Verwaltung in Person der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bei Veranstaltungen von Vereinen, Verbänden, Gemeinden und Institutionen gibt er als repräsentativer Vertreter dem Landkreis ein Gesicht und trägt dabei Themen aus Politik und .. Verwaltung in die Offentlichkeit. In seiner repräsentativen Funktion wird er ehrenamtlich von drei stellvertretenden Landräten vertreten. Als Zeichen der Kooperation von SPD, Grünen und Wählergemeinschaft stellte jede dieser Fraktionen für die Wahlperiode 2011 bis 2016 einen stellvertretenden Landrat: Grant Hendrik Tonne (SPD) Heinz-Friedel Bomhoff (Grüne) Jürgen Leseberg (WG). >> Der Landkreis Detlev Kohlmeier Jahrgang 1961, verheiratet, drei Kinder, Studium an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege. > Ab 1986 allgemeiner Vertreter des Samtgemeindedirektors , ab Juli 1996 Samtge meindedirektor Marklohe > von 2001 bis 2011 dortiger erste hauptamtlicher Bürgermeister > seit 2011 Landrat des Landkreises Nienburg/Weser Grant Hendrik Tonne Jahrgang 1976, verheiratet, vier Kinder, Landtagsabgeordneter, Rechtsanwalt, Leese. .. Aktuelle kommunale Amter: Landrat, Mitglied des Kreistages > stellv. > Mitglied im Samtgemeinderat Mittel weser im Gemeinderat Leese > Mitglied Bürgermeister der Gemeinde Leese > > Mitglied des Niedersächsischen Landtages Heinz-Friedel Bomhoff Jahrgang 1952, verheiratet, zwei Kinder, Samtgemeindedirektor/-bürgermeister a. D., Liebenau .. Aktuelle kommunale Amter: > stellv. Landrat, Mitglied des Kreistages Jürgen Leseberg Jahrgang 1953, verheiratet, drei Kinder, leitender Angestellter in Altersteilzeit, Linsburg. .. Aktuelle kommunale Amter: Das Wappen des Landkreises Nienburg/Weser Das Wappen des Landkreises zeigt in gespaltenem Schilde, unter einem roten mit zwei gekreuzten silbernen Pferdeköpfen belegten Schildeshaupt, links auf Gold eine schwarze, rot bewehrte Bärentatze, rechts auf Blau ein silbernes Büffelhorn. Bei der Gestaltung des Wappens übernahm man 1935 die historischen Symbole der Landschaft und der alten Territorialherrschaften. Die Pferdeköpfe als Schmuck der Giebel niedersächsischer Bauernhäuser weisen im Wappen auf die Lage in Niedersachsen hin. Die schwarze, rot bewehrte Bärentatze auf goldenem Grund ist dem Wappen der Grafen von Hoya entnommen, zu deren Territorium ein großer Teil des heutigen Kreisgebietes bis 1582 gehörte. Dass sich ein weiterer Teil des Landkreises in früherer Zeit im Besitz der Grafen von Wölpe befand, bringt das Büffelhorn zum Ausdruck. Ihr Wappen zeigte auf blauem Grund zwei silberne Büffelhörner. stellv. Landrat, Mitglied des Kreistages > > Mitglied im Samtgemeinderat Steimbke 11 >> Die Kreisverwaltung Die Kreisverwaltung Aufgabe und Funktionen der Kreisverwaltung >> Info Landkreis Nienburg/Weser Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg Tel. 05021/967-0, Fax. 05021/967-429 Email: [email protected] Servicezeiten: Mo - Do 8.00 - 16.00 Uhr 8.00 - 12.00 Uhr Fr Servicezeiten und Adressen der Außenstellen >> Der Landkreis Nienburg/Weser ist wie alle Landkreise in Niedersachsen eine Schnittstelle zwischen Staats- und Kommunalverwaltung. Er erfüllt zum einen im Auftrag von Bund und Land eine Fülle staatlicher Aufgaben und nimmt zum anderen die bürgerschaftliche Selbstverwaltung für sein Gebiet wahr. Nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz ist der Landkreis, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, in seinem Gebiet der Träger der öffentlichen Aufgaben, die von überörtlicher Bedeutung sind oder deren zweckmäßige Erfüllung die Verwaltungs- und Finanzkraft der kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden übersteigt. Die Aufgabenstellung des Landkreises ist damit so vielschichtig, dass eine abschließende Auflistung kaum möglich ist. Das Aufgabenspektrum verdeutlicht sich jedoch durch die zahlreichen, in dieser Broschüre beispielhaft beschriebenen Tätigkeitsfelder. Außenstelle Rühmkorffstraße Rühmkorffstraße 12, 31582 Nienburg Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern Tel. 05021/967-676 Familie und Integration Tel. 05021/967-686 Familienservicebüro Tel. 05021/967-680 Kontakt- und Informationsstelle gegen sexuelle Tel. 05021/967-676 Gewalt Kreismedienzentrum Mo./Mi. 12 8.00 - 12.00 Uhr 14.30 - 16.00 Uhr Di. 14.30 - 16.00 Uhr Fr. Rechnungsprüfung Seniorenservicebüro Ein umfangreicher Dienstleistungskatalog der Kreisverwaltung ist außerdem im Internetauftritt des Landkreises im Bereich „Bürgerservice“ unter www.landkreis-nienburg.de zu finden. Tel. 05021/967-641 und Pflegestützpunkt 8.00 - 12.00 Uhr Tel. 05021/967-650 Tel. 05021/967-682 Schule und Kultur Tel. 05021/967-637 Volkshochschule Tel. 05021/967-600 >> Die Kreisverwaltung Straßenverkehrsamt Kräher Weg 60, 31582 Nienburg Fachdienst Straßenverkehr Tel. 05021/967-700 Fachdienst Verkehrsordnungswidrigkeiten Fachdienst Zulassung Mo. bis Fr. Tel. 05021/967-700 Tel. 05021/967-700 Di. 7.30 - 12.30 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr Do. 14.00 - 16.00 Uhr Gesundheitsamt Außenstelle Weserstraße Triemerstraße 17, 31582 Nienburg Weserstraße 13, 31582 Nienburg Fachbereich Fachdienst Jugendarbeit Gesundheitsdienste Tel. 05021/967-900 und Sport Tel. 05021/967-750 Fachdienst Frühkindliche Bildung und Teilhabe Tel. 05021/967-371 Beratungsstützpunkt Hoya Hasseler Steinweg 2, 27318 Hoya Fachbereich Jugend Beratungsstützpunkt Tel. 04251/67262-0 Feuerwehrtechnische Zentrale des Landkreises Nienburg/Weser Verdener Landstraße 107, 31582 Nienburg Fachbereich Gesundheitsdienste Terminvereinbarung Tel. 05021/6045922 Tel. 04251/67262-0 Tel. 05021/967-900 Außenstelle Stolzenau Soweit keine anderen Zeiten angegeben sind, gelten die Servicezeiten des Haupthauses, siehe S. 12. Allee 6, 31592 Stolzenau Fachbereich Jugend Beratungsstützpunkt Tel. 05761/92260-0 Fachbereich Gesundheitsdienste Tel. 05761/92260-0 Terminvereinbarung Tel. 05021/967-900 13 >> Dezernat I Die Fachbereiche im Dezernat I >> Dem Dezernat I sind die Fachbereiche Service und Personal, Finanzen, Rechnungsprüfung sowie Bildung und Kultur zugeordnet. Mit Ausnahme des Fachbereichs Bildung und Kultur regeln und verantworten sie die inneren Angelegenheiten der Verwaltung und werden auch als Querschnittsverwaltung bezeichnet. Dezernatsleiter: Detlev Kohlmeier, Landrat Fachbereich Service und Personal Stabsstellen: > Büro des Landrats > Gleichstellungsbeauftragte. Fachbereiche: > Service und Personal > Finanzen > Rechnungsprüfung > Bildung und Kultur. gaben wahrgenommen, die im Zusammenhang mit den Europa-, Bundes-, Landtags- und Kommunalwahlen dem Landkreis zufallen. Unser Auftrag – unsere Aufgaben Zu den Aufgaben des Fachbereichs gehören: > Personalangelegenheiten > Liegenschaftsverwaltung > EDV-Organisation > Wahlen > Beschaffung > zentrale Dienste (Poststellle, Druck dienst, Telefonzentrale). Brigitte Immel, Leiterin des Fachbereichs Service und Personal Die größte Organisationseinheit in der so genannten Querschnittsverwaltung“ ist der Fachbereich Service und Personal. Hier werden die sachlichen Voraussetzungen für die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung geschaffen und zentral organisiert. Dies reicht zum Beispiel von der Einstellung des Personals und dessen Bezahlung über die Betreuung der kreiseigenen Gebäude und die Ausstattung mit EDV-Technik bis hin zur Beschaffung von Möbeln und Büromaterial. Daneben werden in dem Fachbereich alle Auf14 Zertifikat „audit berufundfamilie“ schafft beste Voraussetzungen Für seine familienbewusste Personalpolitik hat der Landkreis Nienburg/Weser erstmals im Jahr 2009 das Zertifikat „audit berufundfamilie“ erhalten. Im Jahr 2012 hat der Landkreis die so genannte Re-Auditierung erhalten, für die die >> Dezernat I Betriebskrippe des Landkreises Nienburg bereits vorhandenen Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie begutachtet und weiterführende Ziele definiert wurden. Im Re-Audit Konsolidierung im Jahr 2015 wurden die familienbewusste Personalpolitik überprüft und die Ziele und Maßnahmen dafür optimiert. Die Verwaltung möchte damit ihren eingeschlagenen Weg zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiterhin konsequent verfolgen und sich auf diese Weise als wettbewerbsfähiger Arbeitgeber präsentieren. Einen Nutzen hieraus sollen nicht nur Familien im klassischen Sinne ziehen. Auch etwa Singles, die beispielsweise einen Elternteil pflegen, sollen davon profitieren. Im bisherigen Zeitraum der Zertifizierung wurden die Information und Kommunikation über die Themen Beruf und Familie ausgeweitet. Für künftige Arbeitnehmer hat die Verwaltung im Rahmen eines Pilotprojektes auch Ausbildung in Teilzeit angeboten. Im Jahr 2011 wurde eine betriebliche Großtagespflegestelle eingerichtet und 2013 zu einer Krippe weiterentwickelt. Sie steht für Kinder von 1 bis 3 Jahren der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung, aber auch für Kinder von Beschäftigten anderer öffentlicher Einrichtungen und Institutionen zur Verfügung. Ein Pilotprojekt zur Einführung der alternierenden Telearbeit ist gestartet, daneben besteht die Möglichkeit, nach Absprache gelegentlich von zu Hause zu arbeiten. Mit der Re-Auditierung im Jahr 2012 hat der Landkreis vor allem die nachhaltige Sicherung bzw. Intensivierung bestehender familienbewusster Maßnahmen erreicht und diese zielgerichtet ergänzt. Dabei soll künftig besonders die Zielgruppe der Beschäftigten mit zu pflegenden Angehörigen in den Focus rücken. Familienbewusstsein soll die Balance zwischen dienstlichen und persönlichen Anforderungen verbessern. Dabei gilt insbesondere, dass die Berücksichtigung der Lebensumstände der einen nicht dauerhaft zu Lasten anderer gehen. Mit den in der Zielvereinbarung vereinbarten Maßnahmen für die Auditierung im Jahr 2015 sollen die flexiblen Arbeitsbedingungen stabilisiert werden. Die Erfahrungsauswertung im Hinblick auf Telearbeit soll als Entscheidungsgrundlage dafür dienen, inwieweit Telearbeit oder mobiles Arbeiten ermöglicht werden sollte. Familienbewusstsein jedenfalls soll Teil des Führungsalltags werden, mit dem Ziel, die Balance zwischen dienstlichen und persönlichen Anforderungen weiter zu verbessern. Initiiert wurde das „audit berufundfamilie“ 1998 von der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung. Stiftungsvorsitzender ist Frank-Jürgen Weise, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur. Ehrenvorsitzender ist der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog. Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.beruf-und-familie.de. & Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Immel Fachbereich Service und Personal Tel. 05021/967-174 [email protected] 15 >> Dezernat I Fachbereich Finanzen Unser Auftrag – unsere Aufgaben Fachbereich Rechnungsprüfung Unser Auftrag – unsere Aufgaben Kerstin Gun Dachs, Kreiskämmerin und Leiterin des Fachbereichs Finanzen Zentrale Aufgabe des Fachbereichs Finanzen ist die Vorbereitung, Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes und seiner Nachträge sowie nach Abschluss eines Haushaltsjahres die erfor.. derliche Rechnungslegung. Uber die Kreiskasse wickelt der Fachbereich alle Ein- und Auszahlungen der Kreisverwaltung ab. Bleiben öffentliche Forderungen unbezahlt, werden die Vollstreckungsbeamtinnen und -beamten des Landkreises tätig, die ebenfalls dem Fachbereich Finanzen zugeordnet sind. Zu den Aufgaben des Fachbereichs gehören: > Finanzwirtschaft > Controlling > Anlagenbuchhaltung > Finanzbuchhaltung (Kreiskasse) > Vollstreckungsdienst & 16 Schwill-Rudolph, Leiterin des Fachbereichs Rechnungsprüfung Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Nienburg/Weser hat zum 01.01.2013 auf Basis einer Zweckvereinbarung mit dem RPA des Landkreises Schaumburg fusioniert. Der Sitz der Einrichtung ist in Nienburg, ein Nebenstandort wird in Stadthagen geführt. Der Aufgabenschwerpunkt des RPA ist die Prüfung der Jahresabschlüsse der Landkreise Nienburg und Schaumburg sowie deren kreisangehöriger Gemeinden und der kommunalen Eigenbetriebe. Ausgenommen sind nur die Städte Nienburg und Rinteln, die eigene Rechnungsprüfungsämter besitzen. Seit 2013 wird als ergänzende Aufgabe die Prüfung der konsolidierten Gesamtabschlüsse (Konzernabschlüsse) wahrgenommen. Das RPA prüft dabei das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Kommunen sowie das Vergabewesen auf ordnungsmäßiges, zweckmäßiges und wirtschaftliches Handeln. Das RPA nimmt hier zunehmend eine beratende und begleitende Funktion wahr. Ihre Ansprechpartnerin: Gun Dachs Fachbereich Finanzen Tel. 05021/967-340 [email protected] & Ihre Ansprechpartnerin: Kerstin Schwill-Rudolph Fachbereich Rechnungsprüfung Tel. 05021/967-650 [email protected] >> Dezernat I Fachbereich Bildung und Kultur Unser Auftrag – unsere Aufgaben Dieter Labode, Leiter des Fachbereichs Bildung und Kultur Im Fachbereich Bildung und Kultur geht es um die Bildung von Groß und Klein. Er kümmert sich um die Schulentwicklung und hier besonders um die Belange der weiterführenden Schulen, die in der Trägerschaft des Kreises liegen. Die Lernförderung wird ebenfalls von hier aus angeboten und das Bildungsbüro erstellt Auswertungen und unterstützt quer durch alle Bildungsbereiche. Außerdem organisiert der Fachbereich im Rahmen der Volkshochschule Nienburg ein attraktives Bildungsangebot, das sich hauptsächlich an Erwachsene richtet. Ebenfalls Aufgabe dieses Fachbereichs ist die Unterstützung der Musikschule, des Theaters und der Museen sowie die Förderung vieler einzelner kultureller Aktivitäten. Darüber hinaus betreibt der Landkreis Kulturförderung über den Landschaftsverband Weser-Hunte (siehe S. 73). Zu den Aufgaben des Fachbereichs gehören: > > > > Gestaltung der Schullandschaft Organisation der Schülerbeförderung Bildungsarbeit mit Medien Erwachsenenbildung mit der Volkshochschule Nienburg > Kulturförderung > Angebote zur Lernförderung > Bildungsmonitoring Unsere Schulen sind unser Kapital Die Landkreise sind die wesentlichen Träger der öffentlichen Sekundarschulen, die mit der Klassenstufe fünf beginnen, und der Förderschulen. Im Kreisgebiet sind dies im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 25 allgemein bildende Schulen, von denen sich 18 in der Schulträgerschaft des Landkreises befinden, sowie die Berufsbildenden Schulen. Mehr als 9.000 Schülerinnen und Schüler besuchen die Sekundarbereiche und im Primarbereich (1. bis 4. Klasse) die Förderschulen. Von den 34 Grundschulen im Kreisgebiet befinden sich 33 in der Trägerschaft der Gemeinden. Eine Grundschule wird in freier Schulträgerschaft betrieben. Als allgemein bildende Schulen bietet der Landkreis die Schulformen Gymnasium, Oberschule und die Integrierte Gesamtschule (IGS) an sowie die Schulform Förderschule mit den Schwerpunkten Lernen, Sprache, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung. Die vom Landkreis getragenen Haupt- und Realschulen laufen aus. Die neue IGS mit Standort Nienburg wird zum Schuljahr 2016/17 einen großzügigen Neubau beziehen. In ihr werden alle Schülerinnen und Schüler eines Schuljahrgangs in der Regel in gemeinsamen Lerngruppen unterrichtet. 17 >> Dezernat I Zusammen mit dem Land Niedersachsen setzt sich der Fachbereich Bildung und Kultur dafür ein, dass die jungen Menschen erfolgreich ihren Schul- und Ausbildungsweg bestreiten. Dabei geht es auch darum, geeignete innovative Schulmodelle einzuführen. Ganztagsschulen beispielsweise sollen dabei helfen, die Bildungschancen bei Kindern und Jugendlichen zu erweitern. Darüber hinaus unterstützen sie berufstätige Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder. Als Befürworter von Ganztagsschulen kümmert sich der Kreis neben der Einführung dieser Schulorganisationsform auch um die hiermit einhergehenden nicht pädagogischen Belange. Aktuell gibt es in den Sekundarbereichen insgesamt 35 Ganztagsschulen im Kreis, von denen sich 17 in der Schulträgerschaft des Landkreises befinden. Ausbildungsvielfalt wird bei den Berufsbildenden Schulen (BBS) in Nienburg groß geschrieben. Mit sieben Fachbereichen unter einem Dach bieten die BBS alle gängigen Ausbildungsberufe an. Bei den regelmäßig stattfindenden Nienburger Berufsinformationstagen (NiBit) informieren sie hierüber ausführlich. Ein wichtiges Augenmerk bei der Auswahl des Bildungsangebotes liegt auf dem Prinzip der Nachhaltigkeit. Tiefpunkte bei der Nachfrage bestimmter Ausbildungsbereiche werden nicht mit kurzfristigen Streichungen im Lehrplan quittiert, sondern längerfristig beobachtet und analysiert. Die Berufsbildenden Schulen bieten neben der Berufsschule (Berufsausbildung im Dualen System) weitere Schulformen an. Hierzu gehören die Berufsfachschule (einjährig oder mehrjährig), die ein- oder mehrjährige Fachschule, die Fachoberschulen Technik und Wirtschaft und das Berufliche Gymnasium mit unterschiedlichen Schwerpunkten. In der Berufseinstiegsschule (Berufsvorbereitungsjahr und Berufseinstiegsklasse) holen Schülerinnen und Schüler ihren Hauptschulabschluss nach und werden generell auf das Berufsleben vorbereitet. Dafür werden die Basiskompetenzen in den Fächern Deutsch, 18 Mathematik und Englisch sowie soziale Kompetenzen gestärkt. & Ihr Ansprechpartner: Jörg Niemeyer Fachdienst Schule und Kultur Rühmkorffstraße 12 31582 Nienburg Tel. 05021/967-637 [email protected] Lernförderung – wenn es in der Schule mal nicht so klappt Kinder, die in der Schule in einzelnen Fächern deutlich im Rückstand sind oder deren Versetzung gefährdet ist, können mit einer Bestätigung ihrer Schule auf Antrag Lernförderung, eine Art Nachhilfeunterricht, erhalten. Wer die Voraussetzungen des Bildungs- und Teilhabepaketes erfüllt, erhält vom Jobcenter oder dem FB Soziales einen Gutschein, um in Einzel- oder Kleingruppenunterricht unterstützt zu werden. Wer nicht zu dieser Gruppe gehört, dessen Hauptschulabschluss aber gefährdet ist, kann an der kostenlosen Lernförderung in Kleingruppen teilnehmen, die vom Landkreis finanziert wird. & Ihre Ansprechpartnerin: Elke Wagner Servicestelle Lernförderung und Bildungsbüro Rühmkorffstr. 12 31582 Nienburg Tel. 05021/967-628 [email protected] Mit dem Bus zur Schule Die Schülerbeförderung umfasst in der Regel den Weg von der Wohnung zur Schule und wieder >> Dezernat I zurück. Einen Anspruch auf eine kostenlose Be- & Ihre Ansprechpartnerin: Kerstin Mailand Fachdienst Schule und Kultur Rühmkorffstraße 12 31582 Nienburg Tel. 05021/967-633 [email protected] Kreismedienzentrum unterstützt Bildungsarbeit mit Medien förderung oder auf die Erstattung der dafür notwendigen Aufwendungen haben: Schülerinnen und Schüler, die im Landkreis wohnen und die 1. bis 10. Klasse der allgemein bildenden Schulen oder den 11. und 12. Schuljahrgang einer Förderschule für geistig Behinderte besuchen sowie unter bestimmten Voraussetzungen Schülerinnen und Schüler der BBS. Träger der Schülerbeförderung sind kraft Gesetz die Landkreise in ihrer Funktion als Aufgaben.. träger für den straßengebundenen OPVN; Informationen hierzu finden sich auch unter dem .. Stichwort „Offentlicher Personennahverkehr“ auf S. 58. Der Fachdienst Schule und Kultur ist deshalb Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Schülerbeförderung im Kreis. Er sorgt für die Ausstellung der Fahrkarten, die über die jeweils zuständige Schule ausgegeben werden und kümmert sich im Einzelfall um die Fahrtkostenerstattung. Rund 6.800 Anträge auf kostenlose Schülerbeförderung werden jedes Jahr bearbeitet. Rund 6 Millionen Euro gibt der Landkreis pro Jahr für den öffentlichen Personennahverkehr und den Freistellungsverkehr aus. Die Schülerbeförderung wird durch die Busunternehmen der Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg (VLN) und durch Taxiunternehmen gewährleistet. Der Landkreis koordiniert Bedarf und Angebot in Abstimmung mit der VLN. Aufgeschlossene Pädagogen haben heute ein umfassendes Verständnis vom Einsatz der Medien in der Bildungsarbeit. Alte wie neue Medien haben hierbei ihren Stellenwert. Hörfunk- und Video-Arbeit gehören ebenso dazu wie Internet-Projekte, regionale Filmwettbewerbe und Mediennetzwerke und ergänzen die klassische Arbeit mit Büchern, Theater und Kunst. Wer für seine Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, als Elternvertreter in der Schule oder im Verein entsprechende Medien oder technische Geräte benötigt, ist im Kreismedienzentrum an der richtigen Adresse. Hier gibt es von der Videokamera über den Beamer bis zum Videoschnittgerät die ganze Bandbreite an medialen Geräten. Am häufigsten nachgefragt werden für den Schulunterricht geeignete Filme. Insgesamt 1.758 DVD-Titel und einige Duzend Videofilme stehen zum Verleih. Für Schulen besteht die Möglichkeit, Filme und Filmausschnitte auch im Onlineverleihverfahren mit inzwischen 18.427 Titeln zu nutzen. Ein Teil davon ist auch geeignet für den Einsatz an Förderschulen. 147 Bilderbuchkinos stehen für die Kleinsten zur Verfügung. Darüber hinaus stellen der medienpädagogische Berater und die Mitarbeitenden auch ihr Fachwissenzur Verfügung. Sie beraten Lehrer bei der Ge19 >> Dezernat I staltung ihrer Medienkonzepte. Sie informieren über Filme, über anregende Beispiele aus dem Unterricht und über Projekte aus Schulen oder Kindertageseinrichtungen. Als Fortbildung bietet das Kreismedienzentrum Veranstaltungen an, in denen der Umgang mit Medientechnik vermittelt wird, Interessierte können außerdem Videoschnitt-Seminare besuchen. beinhaltet neben einer finanziellen Unterstützung auch die Bereitstellung der benötigten Räumlichkeiten in Zusammenarbeit mit den Schulen im Landkreis. Unterstützung erfahren das über die Kreisgrenze hinaus bekannte Nienburger Museum, die Pulverfabrik in Liebenau, das Mehrgenerationenhaus und die Kunstschule in Stolzenau sowie die Chöre und Sängerkreise des Landkreises. Weitere Kulturangebote werden auch über den Landschaftsverband Weser-Hunte gemeinsam mit dem Landkreis Diepholz gefördert (siehe S. 73). & & Ihre Ansprechpartnerin: Elke Schröder Kreismedienzentrum Rühmkorffstraße 12 31582 Nienburg Tel. 05021/967-643 [email protected] .. Offentliche Kulturförderung – ein großes Plus für Kunst und Kultur Die öffentliche Kulturförderung bedeutet ein großes Plus für die Kulturlandschaft. Denn damit ist ein Großteil der Kunst- und Kulturförderung langfristig gesichert. Der Landkreis unterstützt mit erheblichen finanziellen Mitteln die Arbeit des Museums, des Theaters und der Musikschule Nienburg sowie weitere kulturelle Aktivitäten in der Stadt und im Landkreis Nienburg/Weser. Kulturförderung bei der Musikschule Nienburg 20 Ihr Ansprechpartner: Jörg Niemeyer Fachdienst Schule und Kultur Rühmkorffstraße 12 31582 Nienburg Tel. 05021/967-637 [email protected] Das Bildungsbüro – analysiert und vernetzt Eine qualitativ hochwertige Bildungslandschaft wird zu einem immer wichtigeren Standortfaktor. Der Landkreis Nienburg verfügt über eine Vielzahl von Einrichtungen mit guten Angeboten, Initiativen und Projekten im Bereich der Bildungsarbeit. Um alle Aufgaben im Bildungsbereich lösen zu können, bedarf es verlässlicher Zahlen. Das Bildungsbüro der Landkreises hat deshalb 2013 den ersten umfassenden Bildungsbericht von der frühkindlichen Bildung bis hin zur Weiterbildung getreu dem Motto des „lebenslangen Lernens“ erstellt. Der Bericht ist eine wichtige Grundlage dafür, Handlungsfelder zu erkennen, in denen der Landkreis aktiv werden muss und will. Nach drei Jahren Zuständigkeit für die gesamte Regionale Entwicklungskooperation Weserbergland plus legt das Bildungsbüro seit Herbst 2015 in einer neuen Förderperiode den Schwerpunkt ganz auf den eigenen Landkreis. >> Dezernat I Die Handlungsfelder, die zunächst angegangen werden, sind: Chancengerechtigkeit fördern, Bildungserträge .. steigern, Fachkräfte sichern helfen, Ubergang Schule/Beruf unterstützen und die Bildungsberichterstattung fortschreiben. & Ihr Ansprechpartner: Ralf Mödeker Servicestelle Lernförderung und Bildungsbüro Rühmkorffstr. 12 31582 Nienburg Tel. 05021/967-631 [email protected] kenntnisse erwerben, um die Möglichkeit, später erwerbstätig zu werden, auch nutzen zu können. Die „Junge VHS“ macht Programm Bildung nach Maß die Volkshochschule Eine Hochschule für das Volk ist die Volkshochschule (VHS) Nienburg tatsächlich. Mit ihren jährlich über 1.200 angebotenen Kursen und fast 500 Dozentinnen und Dozenten erreicht die VHS in der Stadt Nienburg und an ihren kreisweit verteilten 12 Arbeitsstellen einen Großteil der Bevölkerung. Die Volkshochschule hat sich längst zu einem modernen Dienstleister entwickelt. Neben dem aktuellen Kursprogramm wird Bildung auf Bestellung für Firmen und geschlossene Gruppen angeboten, werden zahlreiche Integrationskurse durchgeführt und viele Prüfungen sowie der Einbürgerungstest abgenommen. Darüber hinaus werden Projekte, unter anderem des Europäischen Sozialfonds, durchgeführt. Ein anerkanntes Gütesiegel, das alle vier Jahre neu erworben wird, garantiert einen hohen Qualitätsstandard. Das Spektrum der Angebote reicht von den Bereichen Mensch und Gesellschaft, Politik und Geschichte, Umwelt und Technik, über Kultur, Gesundheit, Fremdsprachen und Natur bis hin zu beruflicher Bildung und Grundbildung mit Schulabschlüssen. Ein aktueller Schwerpunkt sind Kurse für Flüchtlinge, die erste Deutsch- Die Volkshochschule hat auch Kurse für junge Menschen im Programm. Ergänzend zum Schulangebot macht die „Junge VHS“ Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren hauptsächlich in den Bereichen EDV und Sprachen fit. Das europaweit anerkannte „Basiszertifikat zum Europäischen Computerpass Xpert“ ist ein beliebter Abschluss. Computer-Schreib-Kurse vermitteln die Basis für müheloses Zehnfingerschreiben. Sprachkurse vertiefen die in der Schule erworbenen Kenntnisse und bereiten auf international anerkannte Prüfungen vor, die ein gewichtiges Plus bei Bewerbungen darstellen. Anerkannter Träger der Integrationskurse Ein weiterer Schwerpunkt sind die Integrationskurse im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. In 600 bis 900 Unterrichtsstunden wird hier Deutsch als Fremdsprache vermittelt. Die VHS ist Prüfungszentrum für die abschließende Zertifikatsprüfung – eine der Voraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft. Viele der Teilnehmenden haben diese Prüfung mit Erfolg absolviert. Rund 60 Kurse hat 21 >> Dezernat I es bei stetig steigenden Teilnehmerzahlen seit 2005 gegeben. Büro des Landrats Unser Auftrag – unsere Aufgaben Bildungsberatung und individuelle Bildungsangebote Immer mehr Menschen nehmen eine Bildungsberatung in Anspruch. Sie fragen sich: Welche Entwicklungsmöglichkeiten gibt es für mich im Beruf oder vor dem geplanten Wiedereinstieg? Was gilt es, hierfür zu lernen? Führungskräfte fragen: Welche Fortbildung ist für meine Mitarbeiter geeignet? Torsten Rötschke, Leiter der Stabsstelle Büro des Landrat Das Büro des Landrates unterstützt den Landrat in seiner Funktion als Bindeglied zwischen Bevölkerung, Politik und Verwaltung. So werden in .. dieser Stabsstelle etwa die Presse und Offentlichkeitsarbeit für die Verwaltung koordiniert, die Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages vorbereitet sowie Veranstaltungen organisiert und begleitet. Die Volkshochschule berät Einzelpersonen, Firmen und Institutionen. Es werden dabei Fortbildungsmöglichkeiten aufgezeigt und vermittelt. Für Gruppen organisiert die VHS wohnortnahe, individuelle Bildungsangebote. Das können beispielsweise qualitätszertifizierte Sprachkurse für Betriebe oder pädagogische Fortbildungen für Kindertagesstätten und Schulen und vieles mehr sein. & 22 Zu den Aufgaben der Stabsstelle gehören: .. > Presse- und Offentlichkeitsarbeit > zentraler Sitzungsdienst > Steuerungsunterstützung > Ordensangelegenheiten > Ehrenamtskarte > Partnerschaften Ehrenamt ist Gold wert Ihr Ansprechpartner: Dieter Labode Volkshochschule Rühmkorffstraße 12 31582 Nienburg Tel. 05021/967-600 [email protected] Sie hat das Format einer EC-Scheckkarte - und wird doch von keinem Bankautomaten akzeptiert: die landesweite Ehrenamtskarte in Niedersachsen. Sie wird seit Dezember 2007 im Landkreis Nienburg/Weser an Menschen verliehen, die sich in ihrer Freizeit herausragend für das Gemeinwohl engagieren. Mit der Ehrenamtskar- >> Dezernat I te verbinden sich landesweit Vergünstigungen für die Karteninhaber. An erster Stelle steht jedoch, mit der Karte Dank und Anerkennung an diejenigen auszusprechen, die sich in ihrer Freizeit uneigennützig für das Gemeinwohl engagieren. Für die Ehrenamtskarte können sich alle ehrenamtlich Aktiven anmelden, die die landesweiten Voraussetzungen zum Erwerb der Karte erfüllen. Hierzu gehört unter anderem, dass das ehrenamtliche Engagement seit mindestens drei Gleichstellungsbeauftragte Unser Auftrag – unsere Aufgaben Petra Bauer, Gleichstellungsbeauftragte Gerne helfen wir Ihnen weiter! Die Gleichstellungsbeauftragte hat den gesetzlichen Auftrag, innerhalb der Kreisverwaltung sowie im Kreisgebiet Diskriminierungen von Frauen zu erkennen, abzubauen und dafür Sorge zu tragen, dass das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung verwirklicht wird. Ihr Blick richtet sich dabei auf beide Geschlechter, in erster Linie ist sie aber Ansprechpartnerin für die Bürgerinnen des Landkreises und für die Mitarbeiterinnen der Verwaltung. Ihr Augenmerk liegt auf der Frauenförderung im Erwerbsleben, auf der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie auf Maßnahmen gegen Diskriminierung, Gewalt und Ausgrenzung. Als Netzwerkerin koordiniert und verknüpft sie Hilfs- und Informationsangebote der unterschiedlichsten Institutionen, Verbände und Initiativen für Frauen und Männer. In der Verwaltung wirkt sie bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen mit, die Frauen in der Kreisverwaltung betreffen. & & Jahren und mit fünf Stunden pro Woche beziehungsweise 250 Stunden im Jahr betrieben wird. Erfüllen Sie die Voraussetzungen und möchten sich gerne für die Ehrenamtskarte anmelden oder eine engagierte Person vorschlagen? Ihre Ansprechpartnerin: Viktoria Stammer Büro des Landrates Tel. 05021/967-156 [email protected] Ihre Ansprechpartnerin: Petra Bauer Gleichstellungsbeauftragte Tel. 05021/967-581 gleichstellungsbeauftragte @kreis-ni.de 23 >> Dezernat II Die Fachbereiche im Dezernat II Dezernatsleiter Thomas Klein, Erster Kreisrat Jahrgang 1957, verheiratet, 2 Kinder. Jurist: Studium in Kiel und Bordeaux, Referendariat in Oldenburg. 1987 – 1994 Justitiar und ab 1992 stellvertretender Stadtdirektor bei der Stadt Stadthagen. Thomas Klein, Erster Kreisrat Fachbereiche: > Recht > Ordnung und Verkehr > Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung > Soziales > Jugend > Gesundheitsdienste Fachbereich Recht Unser Auftrag – unsere Aufgaben Seit Ende 1994 Dezernent beim Landkreis Nienburg/Weser, zunächst mit den Aufgabenschwerpunkten Recht, öffentliche Ordnung, Abfallwirtschaft und später auch Schulen. Seit Ende 2004 als Erster Kreisrat allgemeiner Vertreter des Landrates mit den Dezernatsschwerpunkten Recht, öffentliche Ordnung, Veterinärwesen, Soziales, Jugend und Gesundheit. ren vor den Verwaltungsgerichten sowie den Sozial-, Arbeits-, Zivil- und Familiengerichten. Daneben führt der Fachbereich unter anderem die Aufsicht über die kreisangehörigen Kommunen und berät diese in kommunalrechtlichen Fragen. Zu den Aufgaben des Fachbereichs gehören: Anett Hofrage-Wehr, Leiterin des Fachbereichs Recht Der Fachbereich Recht ist für die Prozessführung und Rechtsberatung der Fachbereiche zuständig. Er vertritt den Landkreis in gerichtlichen Verfah24 > Prozessführung und rechtliche Beratung der Fachbereiche und Fachdienste des Landkreises > Kommunal- und Realverbandsaufsicht > Planfeststellungsverfahren > Nachprüfungsstelle für Vergaben > Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen durch den Fachdienst Unterhaltsforderungen >> Dezernat II Fachbereich Ordnung und Verkehr Mehr Rechte und Freiheit durch Einbürgerung Unser Auftrag – unsere Aufgaben Ausländer, die dauerhaft in Deutschland leben, können durch Einbürgerung deutsche Staatsangehörige werden. Niemand ist hierzu verpflichtet – es handelt sich um eine freiwillige Entscheidung. Tatsache aber ist: wer auf Dauer in Deutschland leben möchte, dem bringt es Vorteile, sich einbürgern zu lassen. Als Deutscher sind Sie gleichberechtigter Bürger unseres Landes und können somit beispielsweise zur Wahl gehen, in viele Länder ohne Visum reisen und den Beruf frei aussuchen. Auch die Familienmitglieder haben dadurch Vorteile. Für eine Einbürgerung müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen, wie zum Beispiel der dauerhafte Aufenthalt in Deutschland, erfüllt werden. Auch eine ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache muss vorhanden sein. Elke Berg-Düsberg, Leiterin des Fachbereichs Ordnung und Verkehr Der Fachbereich Ordnung und Verkehr ist für eine Fülle unterschiedlichster Aufgaben in den Bereichen Verkehr und öffentliche Sicherheit zuständig. Dabei geht es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um den Schutz der Einwohnerinnen und Einwohner sowie des Gemeinwohls. Sie organisieren den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz, sie erteilen nach den verschiedenen gesetzlichen Vorgaben Genehmigungen, nehmen Aufsichtsaufgaben wahr und ahnden – wenn nötig – Rechtsverstöße. Zu den Aufgaben des Fachbereichs gehören: > > > > > > > > > > > > > Ausländerangelegenheiten Einbürgerungen Gewerbeangelegenheiten Jagd- und Waffenrecht Schornsteinfegerwesen Führerscheine Verkehrsüberwachung Verkehrsordnungswidrigkeiten straßenverkehrsbehördliche Genehmigungen Fahrzeug-Zulassung Feuerwehr und Rettungsdienst Katastrophenschutz Bekämpfung von Schwarzarbeit & Ihre Ansprechpartnerin: Meike Scheffel Fachdienst Ausländerwesen und Staatsangehörigkeit Tel. 05021/967-214 [email protected] 25 >> Dezernat II Fehlverhalten mit Folgen: die Ordnungswidrigkeit Der Landkreis Nienburg ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von angezeigten Ordnungswidrigkeiten in verschiedenen Bereichen. Im Unterschied zu Straftaten stellen Ordnungswidrigkeiten vergleichsweise kleine Gesetzesübertretungen dar. Um dem Betroffenen sein Fehlverhalten aufzuzeigen, können Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße belegt werden. Wann jemand ordnungswidrig handelt, regeln Gesetze und Verordnungen, etwa aus den Bereichen Straßenverkehrsrecht, Jagd-, Waffenund Gewerberecht, Schwarzarbeitsbekämpfung, Handwerksordnung und Ausländerrecht. Im Bereich des Jagdrechtes gibt es für den Landkreis Nienburg als Jagdbehörde eine Vielzahl von Aufgaben, dazu gehören unter anderem: > die Erteilung von Jagdscheinen > die jährliche Durchführung der Jägerprüfung > die Abschussfreigabe von Schalenwild > die Fachaufsicht für Jagdgenossenschaften und Eigenjagden einschließlich der Forstreviere. & Unser Team erreichen Sie unter: Fachdienst Gewerbe, Jagd und Waffen Tel. 05021/967-219 oder 119 [email protected] Waffenrecht immer ein Thema Jäger, Sportschützen, Waffensammler und andere Personen, die erlaubnispflichtige Waffen erwerben möchten, müssen bei der Behörde eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen. Es wird daraufhin die notwendige Zuverlässigkeit sowie die persönliche Eignung überprüft und es muss ein Bedürfnis nachgewiesen werden. Schwarzarbeit schadet uns allen Schwarzarbeit ist kein „Kavaliersdelikt“, sondern schädigt die gesamte Volkswirtschaft. Durch Schwarzarbeit gehen nicht nur riesige Summen an Steuern verloren, sie gefährdet außerdem Arbeitsplätze in den Betrieben durch illegale Konkurrenz. Schwarzarbeit liegt zum Beispiel dann vor, wenn ein Unternehmer für einen Arbeitnehmer keine Steuern und Sozialabgaben zahlt. Gleiches gilt für die unerlaubte Handwerksausübung sowie die Ausübung eines Gewerbes ohne Gewerbemeldung oder Reisegewerbekarte. Verdacht auf Schwarzarbeit kann bei uns gemeldet werden. & Auch für die Aufbewahrung von Waffen gelten bestimmte Sicherheitsanforderungen. Jede berechtigte Person muss eine ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen und Munition nach.. weisen. Mit einer Uberprüfung vor Ort durch die Waffenbehörde sollte daher gerechnet werden. 26 Unser Team erreichen Sie unter: Fachdienst Gewerbe, Jagd und Waffen Tel. 05021/967-217 [email protected] >> Dezernat II Unser Schornsteinfeger: der Experte für Sicherheit, Umwelt und Energie „Sieht man einen Schornsteinfeger, berührt gar seinen Besen, wird es ein guter Tag“ - schon im Mittelalter galten Kaminfeger, Rauchfangkehrer, Sotje, Essenkehrer oder Feuermaurerkehrer als Glücksbringer. Sie waren es, die für einen sauberen Schornstein sorgten und damit das ganze Haus schützten. Heute ist das Aufgabengebiet eines Schornsteinfegers weitaus größer. Bestimmte Tätigkeiten wie Feuerstättenschau, anlassbezogene .. Uberprüfungen und Abnahmen neuer Anlagen dürfen per Gesetz nur durch den jeweils bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden. Vorsicht Temposünder, es wird geblitzt Rasen, unerlaubtes Halten und Parken – der größte Teil der Ordnungswidrigkeiten im Landkreis Nienburg hat mit dem Straßenverkehr zu tun. Um die Geschwindigkeit im Straßenverkehr zu überwachen, setzt die Straßenverkehrsbehörde zwei Geschwindigkeitsmessgeräte ein. Die mobilen Messgeräte werden unter anderem am Straßenrand in der Nähe von Schulen und Kindergärten, an Ortseingängen, -ausgängen und -durchfahrten sowie an Unfallschwerpunkten aufgestellt. Vorrangiges Ziel ist es, Unfälle zu vermeiden. Der Messplan der aktuellen Woche kann unter der Internetadresse www.kreis-ni.de eingesehen werden. Die sogenannten freien Arbeiten (Kehren, Mes.. sen, Uberprüfen) dürfen jedoch bereits seit dem Jahr 2013 auch durch andere Schornsteinfeger ausgeführt werden. Das „Schornsteinfeger-Monopol“ ist damit abgeschafft und den Hauseigentümern - hinsichtlich der freien Arbeiten - ein Wahlrecht bei der Beauftragung eines Schornsteinfegers eingeräumt. Aufsichtsbehörde über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Landkreis Nienburg ist der Fachdienst Gewerbe, Jagd und Waffen. Hier erfahren Sie, wer Ihr bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger ist. Nähere Informationen erhalten Sie überdies auch im Internet unter www.myschornsteinfeger.de. & & Ihr Ansprechpartner: Eckhard Friemelt Fachdienst Verkehrsordnungswidrigkeiten Tel. 05021/967-719 [email protected] Unser Team erreichen Sie unter: Fachdienst Gewerbe, Jagd und Waffen Tel. 05021/967-218 [email protected] Keine Fahrt ohne Erlaubnis Autofahren will gelernt sein. Wer sein Können in der Fahrschule erfolgreich bewiesen hat, bekommt einen Führerschein und ist damit für das Führen von Fahrzeugen zugelassen. Anlaufstelle 27 >> Dezernat II in Sachen Führerschein ist der Fachdienst Straßenverkehr. Er ist zuständig für das Ausstellen von Führerscheinen, Ersatzführerscheinen und Internationalen Führerscheinen sowie für den Austausch von alten Führerscheinen gegen neue EU-Führerscheine im Scheckkartenformat. Hier bekommen außerdem Bus- und Taxifahrer die nötigen Konzessionen. & ab gewissen Abmessungen nicht mehr ohne Erlaubnis fahren dürfen. & Ihre Ansprechpartnerin: Mirjam Koloff Fachdienst Zulassung Tel. 05021/967-717 [email protected] Ihr Ansprechpartner: Kai Jurczyk Fachdienst Straßenverkehr Tel. 05021/967-716 Erst zulassen – dann anlassen Sondernutzung von Straßen Der Fachdienst Straßenverkehr ist auch Ansprechpartner, wenn Straßen und Wege im Kreisgebiet einmal anders als gewohnt nutzen wollen; zum Beispiel, wenn Sie ein Gerüst auf einem Radweg aufstellen möchten, einen Schützenumzug durch den Heimatort planen oder die Radtour des Sportvereins über die Straßen im Landkreis organisieren. & Ihr Ansprechpartner: Ingo Hartmann Fachdienst Straßenverkehr Tel. 05021/967-718 [email protected] Schwertransport - aber sicher! 28 Immer länger, immer breiter, immer höher, immer schwerer - der Fahrzeugverkehr auf deutschen Straßen verändert sich zusehends. Teile von Windrädern werden durch die Lande gefahren, industrielle Anlagen entstehen in Windeseile und landwirtschaftliche Gerätschaften erreichen ungeahnte Dimensionen. Diese Entwicklungen erfordern Spezialfahrzeuge und Transporte, die Sie wollen ein Kraftfahrzeug in Betrieb nehmen, ummelden oder außer Betrieb setzen? Dann sind Sie beim Fachdienst Zulassung der Straßenverkehrsbehörde an der richtigen Stelle. Hier können außerdem Kurzkennzeichen und Wechselkennzeichen für zwei gleichartige Fahrzeuge beantragt werden. Diesen Service bieten neben der Straßenverkehrsbehörde in Nienburg auch die Außenstellen in Hoya, Rehburg-Loccum und Uchte. Für private Fahrzeughalter, die beim Zulassen von Kraftfahrzeugen und Anhängern Zeit sparen wollen, gibt es einen extra Service: montags bis freitags können feste Termine telefonisch vereinbart werden. Dies gilt aber nur für die Zulassungsbehörde in Nienburg. & Unser Team erreichen Sie unter: Fachdienst Zulassung Tel. 05021/967-700 [email protected] >> Dezernat II Mein Wunschkennzeichen Unter www.kreis-ni.de kann sich jeder ein Wunschkennzeichen für seine Fahrzeugzulassung aussuchen und für 30 Tage reservieren. Neu hinzugekommen ist der Service, sein Wunschkennzeichen per App mobil über das Smartphone unter www.kdo.de/wunschkennzeichen zu reservieren. & In der Einsatzzentrale laufen Notrufe auf: über die 112 aus dem Landkreis Nienburg und über die einheitliche Rufnummer 19222 für Krankentransporte. Pro Jahr werden rund 20.000 Einsätze im Rettungsdienst, Krankentransport und Feuerwehrwesen abgewickelt. Mehr als die Hälfte davon sind Notfalleinsätze. Ihr Ansprechpartner: Fachdienst Zulassung Tel. 05021/967-700 [email protected] Mit Blaulicht und Martinshorn jederzeit einsatzbereit Ob Brand, Verkehrsunfall oder Sturmschaden unsere Feuerwehren löschen, retten, bergen und schützen. Sie übernehmen damit zusammen mit den Rettungsdiensten wichtige Aufgaben für die Allgemeinheit. Um jederzeit einsatzbereit zu sein, ist die Rettungs- und Feuerwehreinsatzleitstelle ständig besetzt. Diese Aufgabe wird gemeinsam mit dem Landkreis Schaumburg durchgeführt. Es wurde die Integrierte Regionalleitstelle Schaum- Damit ein Rettungseinsatz reibungslos funktionieren kann, müssen vom Anrufer folgende Angaben gemacht werden: > > > > > Wer ruft an? Wo ist etwas geschehen? Was ist geschehen? Wie viele Personen sind betroffen? Welche Art der Erkrankung/Verletzung liegt vor? Danach bitte auf Rückfragen der Einsatzleitstelle warten. Der Gesprächspartner wird das Gespräch beenden, wenn ihm alle notwendigen Angaben vorliegen. & burg/Nienburg in Stadthagen eingerichtet. Hier werden die Meldungen aufgenommen, um Rettungskräfte und Feuerwehren im Landkreis Nienburg zu alarmieren, zu koordinieren und zu lenken. Unser Team erreichen Sie unter: Fachdienst Brandschutz und Rettungsdienst Tel. 05021/967-314 [email protected] 29 >> Dezernat II Auf Notlagen gut vorbereitet Wenn es zu einem Unfall oder einer Katastrophe kommt, benötigen Rettungskräfte Zeit, um den Einsatzort zu erreichen und Hilfe leisten zu können. Bei Unfall oder Feuer sind dies meist nur wenige Minuten, bei einer Katastrophe oder Großschadenslage kann es wesentlich länger dauern, bis die Rettungskräfte eintreffen. Es ist daher wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger sich erst einmal selbst helfen können, bis die organisierte Hilfe eintrifft. Hierzu gehört das vorbereitet sein auf Versorgungsengpässe oder besondere Risiken, zum Beispiel Sturm, Hochwasser oder Stromausfall. & Unser Team erreichen Sie unter: Fachdienst Brandschutz und Rettungsdienst Tel. 05021/967-314 [email protected] Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Unser Auftrag – unsere Aufgaben Dr. Kay Schimansky, Leiter des Fachbereichs Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Die Broschüre „Katastrophen-Alarm“ zur Vorsorge und Eigenhilfe in Notsituationen, kann man kostenfrei beim Landkreis beziehen oder im Internet unter www.kreis-ni.de. herunterladen. Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe www. bbk.bund.de sind unter Service neben dieser Broschüre auch weitere nützliche Ratschläge für die Vorsorge und Eigenhilfe in Notsituationen zu finden. 30 Für die vier Amtstierärzte und drei Lebensmittelkontrolleure des Fachbereichs steht der Schutz des Verbrauchers und das Wohlbefinden der Tiere an erster Stelle. Die Experten überprüfen Lebensmittelbetriebe, Gaststätten sowie landwirtschaftliche und erforderlichenfalls private Tierhaltungen in Stadt und Landkreis Nienburg. Um den Verbraucher vor Gesundheitsgefährdung und vor Irreführung zu schützen, werden Lebensmittel entlang der Nahrungskette von der Erzeugung bis zur Vermarktung überwacht. Sie können den Fachbereich über die zentrale Rufnummer 05021/967-113, über die Fax-Nr. 05021/967-431 oder über die E-Mailadresse [email protected] erreichen. >> Dezernat II Zu den Aufgaben des Fachbereichs gehören: > Tierseuchenschutz bei landwirt- schaftlichen Nutztieren > gesundheitlicher Verbraucherschutz (Fleischuntersuchung, Lebensmittelüberwachung) > Tierschutz .. .. > Uberprüfung und Uberwachung gefährlicher Hunde > Tierkörperbeseitigung und Entsorgung von Schlacht- und Speiseabfällen sowie sonstiger tierischer Nebenprodukte Schnelles Handeln beim Bekämpfen von Tierseuchen die Tierhalter die erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen anfordern. Da viele Krankheitserreger vom Tier auch auf den Menschen übertragen werden können, dient die Gesunderhaltung der Tierbestände auch der menschlichen Gesundheit. & Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Christiane Mamarvar Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Tel. 05021/967-114 [email protected] Hygienekontrollen – Schutz für den Verbraucher 33 Millionen Geflügeltiere, 20.000 Schweine und 2.300 Rinder werden im Landkreis Nienburg jährlich geschlachtet. Jedes Tier, das zur Schlachtung vorgesehen ist, muss zuvor von einem amtlichen Tierarzt untersucht werden. Nach der Schlachtung folgt eine weitere Untersuchung des Schlachtkörpers und der Innereien. Diese Untersuchungen gewährleisten, dass nur genusstaugliches Fleisch als Lebensmittel in den Umlauf kommt. Fahrzeugdekontamination: Feuerwehr und Technisches Hilfswerk im Einsatz gegen Tierseuchen. Beim Ausbruch einer hochansteckenden Tierseuche, zum Beispiel Maul- und Klauenseuche, Geflügelpest, Schweinepest, Blauzungenkrankheit oder Faulbrut, muss alles sehr schnell gehen, um die Gefahr der Seuchenausbreitung gering zu halten. Je nach Krankheit werden Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete festgelegt und gegebenenfalls auch Impfungen vorgenommen. Um sicher zu stellen, dass über Handelswege keine Tierseuchen verschleppt werden, müssen Nicht nur Fleischerzeugnisse, sondern auch Lebensmittel wie Blaubeeren, Spargel, Eis, Erdbeeren und Bedarfsgegenstände wie Kosmetika, Pflegemittel, Kinderspielzeug, Nahrungsergänzungsmittel werden vom Fachbereich regelmäßig überprüft. Die Kontrolleure des Landkreises besuchen außerdem Bäckereien, Gaststätten, Volksfeste und Wochenmärkte, um zu sehen, ob dort die Hygienevorschriften eingehalten werden. Ein Augenmerk wird auch auf Produktqualität und Kennzeichnung gelegt. Haben Sie verdorbene oder Ekel erregende Lebensmittel eingekauft oder hatten Sie gesundheitliche Beschwerden nach dem Verzehr von Lebensmitteln? 31 >> Dezernat II Dann wenden Sie sich direkt an die Lebensmittelkontrolleure. Mitteilen können Sie auch andere Mängel wie: > Ungezieferbefall und Hygienemängel in Lebensmittelbetrieben > mangelhafte oder fehlende Kennzeichnung von Waren > schlechte Qualität von Lebensmitteln Artgerechte Haltung zum Wohl der Tiere Der Fachbereich kümmert sich auch um die Einhaltung des Tierschutzgesetzes in den Bereichen: > landwirtschaftliche Nutztierhaltung > Tierhandel und gewerbliche Zuchten > private Heimtierhaltung Das Interesse der Bevölkerung am Wohl der Tiere ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. So sind es meistens Beschwerden von Bürgern, die die Kontrolleure des Fachbereichs auf den Plan rufen. Sie müssen beurteilen, ob tatsächlich Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorliegen. Dafür werden die Haltungsbedingungen sowie der Ernährungs- und Pflegezustand der Tiere (vom Hund bis zum Exoten) begutachtet. Jedem Hinweis aus der Bevölkerung auf tierschutzwidrige Haltung wird nachgegangen. Die Anzeigen werden auf Wunsch vertraulich behandelt. Foto: Annika Dreßler, Rehburg-Loccum .. Im Ubrigen geben die Experten auch Auskunft über Herkunft, Beschaffenheit oder Herstellung der Erzeugnisse. Innerhalb der EU gibt es außerdem ein Schnellwarnsystem, über das mangelhafte Produkte zurückgerufen werden. Darunter fallen Lebensmittel und Futtermittel sowie verbrauchernahe Produkte wie Kosmetika und Spielzeug. & 32 Unser Team erreichen Sie unter: Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Tel. 05021/967-113 [email protected] Ein besonderes Aufgabengebiet ist daneben .. die Uberwachung gefährlicher Hunde. Beurteilungskriterium ist nicht die Rasse des Hundes, sondern das auffällige Verhalten des Tieres. Hunde, die auffällig geworden sind, werden von den Experten auf ihre Aggressivität hin überprüft. Die Hundehalter müssen gegebenenfalls bestimmte Haltungsauflagen erfüllen. >> Dezernat II & Unser Team erreichen Sie unter: Zu den Aufgaben des Fachbereichs gehören: Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Tel. 05021/967-113 [email protected] > Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung > Hilfe bei der Unterbringung und Leistungsgewährung für Flüchtlinge > Hilfe zur Pflege > Heimaufsicht > Hilfe für behinderte Menschen und Hilfeplanung > Wohngeld > Ausbildungsförderung Fachbereich Soziales Unser Auftrag – unsere Aufgaben Finanzielle Sicherheit fürs Grundlegende Karsten Buchholz, Leiter des Fachbereichs Soziales Menschen, die nicht alleine ihren Lebensunterhalt bestreiten können oder sich in einer besonderen Lebenslage nicht selbst helfen können, erhalten vom Fachbereich Soziales unterschiedliche Unterstützungsangebote. Sie haben ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfe, die ihrem besonderen Bedarf entspricht, sie zur Selbsthilfe befähigt, ihnen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht und damit auch die Führung eines menschenwürdigen Lebens sichert. Im Fachbereich Soziales werden darüber hinaus Leistungen für Ausländerinnen und Ausländer gewährt, die Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben. Wir alle möchten im Rentenalter oder wenn wir aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbsfähig sind mit einem eigenen Einkommen unseren Lebensunterhalt sicherstellen. Nicht wenige Menschen jedoch haben keinen Anspruch auf eine auskömmliche Alters- oder Erwerbsminderungsrente. Damit sie nicht ohne ein ausreichendes Einkommen dastehen, tritt für sie der Staat ein. Antragsstelle für die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ ist der Fachdienst Sozialhilfe, bei dem auch „Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ und „Hilfe zum Lebensunterhalt“ gewährt werden. 33 >> Dezernat II Die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ ist ein finanzieller Zuschuss für Menschen im Rentenalter und für Personen, die voll erwerbsgemindert sind und deren Einkommen nicht ausreicht um den eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen. Die finanzielle Leistung ist abhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen und unabhängig vom Einkommen der Eltern und Kinder, solange dieses nicht jährlich 100.000 Euro übersteigt. Gewährt wird die Grundsicherung in der Regel für 12 Monate und muss dann erneut beantragt werden. & Unser Team erreichen Sie unter: Fachdienst Sozialhilfe Tel. 05021/967-130 [email protected] Helfende Hände wollen bezahlt werden Die Pflegekassen-Pauschalen sind knapp, die Geldmittel älterer Menschen zum Teil ebenso. Wer im Alter wegen Krankheit oder Behinderung bei seinen alltäglichen Handlungen auf fremde Hilfe angewiesen ist, kann Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“ haben. Fragen hierzu beantworten die Experten des Fachdienstes Altenhilfe. Finanzielle Unterstützung wird zum Beispiel grundsätzlich dann gewährt, wenn der Pflegebedürftige die Aufwendungen für Pflegeleistungen nicht selbst tragen kann, eine Pflegeversicherung nicht existiert oder deren Leistungen nicht ausreichen. Geht es etwa um einen Umzug in ein Heim, so werden im Beratungsgespräch die tatsächlichen Lebenshaltungskosten, Miet- und Wohnkosten und der spezielle Bedarf ermittelt. Auch die Situation eines möglichen Partners wird berücksichtigt. Es wird errechnet, wie hoch der noch offene Geldbetrag ist, wie hoch der staatliche Zuschuss sein wird und welches Heim in Frage kommt. Es wird auch geklärt, ob auf Wunsch 34 die Pflege Zuhause durch eine Verdichtung der ambulanten Hilfe erfolgen kann. Bei der Heimauswahl gilt grundsätzlich: Günstige Heimkosten sind nicht gleichbedeutend mit schlechten Leistungen. Teuer heißt nicht immer gut. Wer einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ stellen möchte, sollte für ein Gespräch oder Telefonat mit dem Fachdienst Altenhilfe folgende Unterlagen zur Hand haben: > Nachweise über Einkommen und Ver- mögen, z.B. durch Rente, Vermietung etc. > Unterlagen über Ausgaben, z.B. Miete, Versicherungen, Arzneimittel etc. > Bescheid über die Leistung der Pflegekasse & Unser Team erreichen Sie unter: Fachdienst Altenhilfe Tel. 05021/967-148 [email protected] >> Dezernat II Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen Mit Unterstützung von zwei Fachkräften für Seniorinnen und Senioren kümmert sich der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen intensiv um die Belange älterer Menschen. Er zeigt auf Wunsch die verschiedenen Möglichkeiten auf, die eine eigenständige Lebensführung im Alter fördern und erhalten. Eine besondere Rolle spielen dabei die persönlichen Bedürfnisse und Neigungen und die individuelle Lebenssituation der betroffenen Senioren. Im Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen finden Interessierte darüber hinaus gebündelte Informationen über ambulante Pflegedienste und Heime, Essen auf Rädern, hauswirtschaftliche Hilfen oder Vereine, sowie Sport- und Freizeitangebote. Ein ehrenamtliches Betreuungsnetz mit geschulten Seniorenbegleiterinnen stehen für Besuche, Gespräche, Einkaufsbegleitung, Spaziergänge oder auch Wohnberatungen zur Verfügung. & Ihre Ansprechpartnerinnen: Silke Grelle Andrea Mänz Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen Tel. 05021/967-685, -682 [email protected] Regelmäßig überprüft die Heimaufsicht im Rahmen einer Nachschau die Leistungen und Standards aller Heime. Sofern es konkrete Hinweise auf einen Mangel oder Missstand gibt, überprüft der Fachdienst darüber hinaus ohne Voranmeldung. Als oberstes Prinzip bei der Pflegeheimsuche sollte gelten, dass der gewohnte Lebensrhythmus eines Menschen auch im Heim beibehalten werden kann. Die gewählte Einrichtung muss daher bereit sein, auf persönliche Wünsche und Bedürfnisse einzugehen. Um dies sicherzustellen, raten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes, sich mehrere Heime anzusehen, mit dem Personal zu reden und dabei Fragen, Wünsche und Bedürfnisse offen anzusprechen. & Heimaufsicht garantiert Pflegestandards Der Fachdienst Altenhilfe ist dafür verantwortlich, eine gute Versorgung in den Pflegeheimen sicherzustellen. An der richtigen Adresse sind hier außerdem diejenigen, die ein geeignetes Pflegeheim suchen. Der Fachdienst ist damit zugleich Ansprechpartner für Suchende, für Heimbewohner/innen und deren Angehörige, für die Betreiber/innen und das Personal der Einrichtungen. Ihre Ansprechpartnerin: Margret Joritz Fachdienst Altenhilfe Tel. 05021/967-859 [email protected] Unterstützung und Hilfeplanung nach Maß Wenn ein Mensch geistig, körperlich oder seelisch behindert ist, braucht er Unterstützung. Diese Hilfe bietet der Fachdienst Eingliederungs35 >> Dezernat II hilfe. Mit seiner Unterstützung soll Menschen mit einer Behinderung und solchen, die davon bedroht sind, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtert beziehungsweise ermöglicht werden. Darüber hinaus soll ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer anderen geeigneten Tätigkeit ermöglicht werden. Eingliederungshilfe kann als finanzielle Unterstützung gewährt werden, wenn Ansprüche gegen andere Rehabilitationsträger wie Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Rentenversicherungs- oder Unfallversicherungsträger ausgeschlossen sind. Sie ist mit einigen Ausnahmen abhängig vom Einkommen und Vermögen des Leistungsberechtigten, seines Ehegatten oder Lebenspartners beziehungsweise bei Minderjährigkeit der Eltern. Seit einiger Zeit gibt es beim Fachdienst Eingliederungshilfe eine so genannte Hilfeplanung. Aufgabe der Hilfeplanung ist es, für jeden einzelnen Betroffenen eine passgenaue Wohn- und Betreuungsform zu finden. Das hat bisher eine optimale Versorgung ermöglicht und damit viel Zufriedenheit geschaffen. Im gemeinsamen Gespräch werden Fragen, Wünsche und Möglichkeiten erörtert. Gesprächspartner sind neben dem Betroffenen auch dessen Verwandte oder gesetzliche Betreuer. Auch die Fachdienste des Landkreises sowie Einrichtungen und Institutionen für Menschen mit einer Behinderung sitzen bei Bedarf mit am Runden Tisch. & Unser Team erreichen Sie unter: Fachdienst Eingliederungshilfe Tel. 05021/967-205 [email protected] Wohngeld ist kein Almosen Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Bedürftige haben ein Recht darauf. Es soll einkommensschwachen Mietern und selbst nutzenden Eigentümern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen dabei helfen, die angemessenen 36 Wohnkosten zu tragen. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat auf diesen staatlichen Zuschuss einen Rechtsanspruch. Bildungspaket: Chancen für Kinder Seit Januar 2011 können Familien mit Kindern, die Leistungen nach dem SGB II (Harz IV), nach dem SGB XII (Grundsicherung), Wohngeld (Wohngeldgesetz) und/oder Kinderzuschlag (Bundeskindergeldgesetz) beziehen, das so genannte Bildungspaket in Anspruch nehmen. Im Einzelnen können die nachfolgenden Leistungen genutzt werden: > 100 € jährlich für Schulbedarf: 70 € im August und 30 € im Februar > 10 € monatlich für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, z.B. Sportverein, Musikschule oder Freizeiten > Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule oder Kindergarten, es ist lediglich ein Eigenanteil von 1 € zu zahlen > die tatsächlich anfallenden Kosten für einund mehrtägige Tagesausflüge oder Klassenfahrten werden übernommen > Schülerinnen oder Schüler, die zur Erreichung des Klassenzieles Lernförderung benötigen, erhalten diese kostenlos > die notwendigen Kosten für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule werden, soweit sie nicht von Dritter Seite getragen werden, übernommen >> Dezernat II & Unser Team erreichen Sie unter: Fachdienst Bundesleistungen Tel. 05021/967-425 [email protected] Ausbildungsförderung erleichtert Schulbesuch unter bestimmten Voraussetzungen auch Unterstützung, wenn sie nicht bei ihren Eltern wohnen und, um diese Schulen zu besuchen, auswärts untergebracht sind. Die Förderung ist einkommensabhängig und erfolgt als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Ausbildungsförderung für ein Studium wird beim zuständigen Studentenwerk der ausgewählten Universität beantragt. & Ihre Ansprechpartnerin: Laura Wehlage Fachdienst Bundesleistungen Tel. 05021/967-426 [email protected] Fachbereich Jugend Unser Auftrag – unsere Aufgaben Ein Schulbesuch kostet Geld – auch ohne Schulgebühren. Zu Buche schlagen Lehrmittel, Lebensmittel und Kleidung und je nach Situation Miete, Krankenversicherung und einiges mehr. Damit niemandem dabei die Puste ausgeht, gibt es die finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, bekannt unter der Abkürzung BAföG. Sie soll jungen Menschen die Möglichkeit geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation, eine Ausbildung zu absolvieren, die den persönlichen Fähigkeiten und Neigungen entspricht. Der Fachdienst Bundesleistungen leistet Ausbildungsförderung für den Besuch von weiterführenden allgemein bildenden Schulen sowie Berufsfachschulen ab der Klasse 10, Fach- und Fachoberschulen, Berufsaufbauschulen und Abend.. schulen. Diese Schüler bekommen im Ubrigen Horst Barthel, Leiter des Fachbereichs Jugend Der Fachbereich Jugend kümmert sich um die Belange und Interessen von Kindern, Jugendlichen und deren Familien. Aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen sind Eltern und Erziehungsberechtigte heute in zunehmendem Maße mit der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder gefordert. Mit gezielten Angeboten reagiert der Fachbereich hier auf einen wachsenden Bedarf an Unterstützung. 37 >> Dezernat II Zu den Aufgaben des Fachbereichs gehören: für ein Gespräch am Vormittag auf Wunsch auch eine Schulbescheinigung erhalten. > Beratung und Unterstützung für Eltern, Kinder und Jugendliche > allgemeiner Sozialer Dienst > Beratung und Information bei sexueller Gewalt > Jugend und Sport > Integration > Frühkindliche Bildung und Teilhabe > Pflegekinderdienst und Adoption > Erziehungsgeld > Unterhaltsvorschuss > Beistandschaften und Vormundschaften Erziehungs- und Familienberatung Pauschale Erziehungstipps a la „Supernanny“ gibt es in der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern nicht, ebenso wenig ein Handbuch zum Umgang mit den Eltern. Bei der Erziehungsberatung erhalten Ratsuchende stattdessen eine individuelle, auf ihre persönliche Situation zugeschnittene Unterstützung. Einen grundsätzlichen Rat geben die Experten und Expertinnen jedoch schon: Holen Sie sich frühzeitig Hilfe, beziehungsweise: Meldet euch rechtzeitig. Speziell Kinder und Jugendliche erhalten immer sehr kurzfristig einen Termin. Eine Kurzberatung ohne Termin ist immer in der Offenen Sprechstunde dienstags zwischen 9 und 11 Uhr und donnerstags zwischen 15 und 17 Uhr möglich. Darüber hinaus gibt es Termine nach Absprache auch in Stolzenau und Hoya. Häufig nehmen Alleinerziehende und Eltern in Trennungssituationen das Beratungsangebot wahr, um über die negativen Auswirkungen problematischer Familienverhältnisse auf ihre Kinder zu sprechen. Schwerpunkte bei der Beratung sind auch Zeugnissorgen und Fragen zu Drogen- und übermäßigem Medienkonsum, der bei Kindern und Jugendlichen zu Problemen in der Schule und Familie führen kann. Schüler können 38 .. Das Beratungsangebot richtet sich im Ubrigen nicht nur an betroffene Kinder, Jugendliche und Eltern, sondern auch an Fachkräfte aus Institutionen wie Kindertageseinrichtungen und Schulen. Der Fachdienst unterstützt bei der Durchführung von Elternabenden und bietet Gruppenangebote für Eltern, Kinder und Jugendliche zu pädagogischen Themen an. & Ihre Ansprechpartnerinnen: Elke Thiel Regina Mailand Fachdienst Beratungsstellen Tel. 05021/967-676 [email protected] Konkrete Hilfe in der Not Der Fachdienst Allgemeiner Sozialer Dienst versteht sich als eine moderne Dienstleistungsbehörde, die jungen Menschen, Eltern und Familien neben einem grundsätzlichen Beratungsangebot auch konkrete Hilfe vermittelt. Die Mitarbeiter möchten dazu ermutigen, offen über Probleme zu reden, um dann gemeinsam nach Lösungen suchen zu können. Beratung und Unterstützung betreffen in der Regel Probleme im familiären Zusammenleben sowie in Trennungs- und Scheidungssituationen. Kinder und Jugendliche haben >> Dezernat II grundsätzlich das Recht, sich ohne Kenntnis ihrer Eltern beraten zu lassen. Folgende Hilfeleistungen, für die der Landkreis bei Rechtsanspruch weitgehend die Kosten übernimmt, kann der Fachdienst anbieten: > Erziehungsbeistandschaft > sozialpädagogische Familienhilfe/ Familienhebammen > Betreuung in einer Tagesgruppe oder einer 5-Tage-Gruppe > Unterbringung außerhalb des Elternhauses in einer Pflegestelle oder Einrichtung der Jugendhilfe > Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen > Hilfen für junge Volljährige Beratung und Information gegen sexuelle .. Ubergriffe an Kindern Die Kontakt- und Informationsstelle gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen ist für alle da, die Fragen zu sexueller Gewalt haben. Kinder und Jugendliche und deren Bezugspersonen können sich telefonisch und persönlich an die Kontakt- und Informationsstelle wenden – egal, welche Fragen sie diesbezüglich bewegen oder welchen Rat sie brauchen. Die Beratungen sind kostenlos und vertraulich. Der Allgemeine Soziale Dienst versteht sich nicht als eine Kontrollinstanz oder Eingriffsbehörde. Doch seine Mitarbeiter achten in ihrer Funktion als ausgebildete Sozialpädagogen und unter dem Schutzauftrag des Paragraphen 8a Kinderund Jugendhilfegesetz sehr genau darauf, dass Eltern ihrer Erziehungsverantwortung nachkommen. Grundsätzlich ist es das Ziel, Kinder möglichst in ihren Familien zu belassen und die Eltern bei ihrer Erziehungsaufgabe zu unterstützen. Bei Verstößen gegen das Kindeswohl, also insbesondere bei Kindesmisshandlung, sexuellem Missbrauch und Verwahrlosung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes per Gesetz verpflichtet, eingreifend tätig zu sein. Bei fehlender Zustimmung der Eltern erfolgen weitergehende Entscheidungen, dann unter der Beteiligung des Familiengerichts. & Ihre Ansprechpartnerin: Regina Bodenstab Fachdienst Allgemeiner Sozialer Dienst Tel. 05021/967-309 [email protected] Kein Kind kann sich alleine schützen. Erwachsene müssen daher für mögliche Sorgen und Nöte von Kindern sensibilisiert werden. Das Team des Fachdienstes möchte sie zum Hinsehen und Handeln ermutigen und ihnen dabei zur Seite stehen, denn Erwachsene stehen dem Problem des sexuellen Missbrauchs oft hilflos und mit vielen Fragen gegenüber. Das Team der Kontakt- und Informationsstelle ist übrigens nicht zu einer Anzeige verpflichtet. Auf Wunsch werden auch anonyme Gespräche angeboten. Um das Selbstbewusstsein von Kindern zu fördern und Berührungsängste mit dem Thema zu nehmen, organisiert die Kontakt- und Informationsstelle in Schulen und Kindergärten auch präventive 39 >> Dezernat II Angebote für Kinder, Jugendliche, Eltern und Fachkräfte und stellt hierfür entsprechende Materialien zur Verfügung. & Ihre Ansprechpartnerinnen: Elke Thiel Regina Mailand Fachdienst Beratungsstellen Tel. 05021/967-676 [email protected] Präventionsangeboten an allen Schulen im gesamten Landkreis unterwegs. Jugendgruppenleiterschulungen und Fortbildungen sind ein weiteres Angebot des Fachdienstes. Zudem berät er Gewerbetreibende, Sorgeberechtigte und Fachkräfte in Bezug auf rechtliche Vorgaben verschiedener Gesetze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Ein Team für die Jugend Der Fachdienst Jugendarbeit und Sport, früher bekannt als Kreisjugendpflege, ist Ansprechpartner für Verbände, Vereine und Gruppen und für die Jugendpflegen in den Gemeinden. Die Zusammenarbeit betrifft Fragen zur Gestaltung der Jugendarbeit, zu Fördermöglichkeiten von Gruppenaktivitäten oder zur so genannten „Card für Jugendleiter/innen“ (JuLeiCa). Materialien für die Jugendarbeit, wie etwa ein komplettes Zirkuszelt oder ein KFZ-Anhänger mit Spielmaterial, können hier ausgeliehen werden. In Kooperation mit den freien Trägern der Jugendarbeit im Landkreis organisieren die Mitarbeiter jedes Jahr ein umfangreiches Freizeitprogramm. Kinder, Jugendliche und Eltern können sich direkt an den Fachdienst wenden, um sich nach Ferienaktionen, Gruppen- und Freizeitan.. geboten zu erkundigen. Eine Ubersicht hierzu gibt es als Ferienfreizeitplaner online unter www.sjf-nienburg.eu. 40 Der Bereich Prävention nimmt einen großen Stellenwert im Fachdienst ein, bei dem auch das Programm CTC „Communities That Care“ angesiedelt ist. CTC nutzt die Ergebnisse einer kreisweiten Schülerbefragung sowie aufbereitete Sozialstrukturdaten. Fachkräfte verschiedener Institutionen, Vereine und Verbände gestalten auf dieser Grundlage einen passgenauen Aktionsplan. Zusätzlich ist der Fachdienst mit vielfältigen In den letzten Jahren hat die Jugendsozialarbeit, die sich um die Unterstützung benachteiligter .. junger Menschen am Ubergang von der Schule in den Beruf kümmert, merklich an Bedeutung gewonnen. Zu den größten Projekten in diesem Bereich gehören die Jugendwerkstatt in Lemke und das Pro-Aktiv-Center Nienburg mit maßgeschneiderten Qualifizierungsangeboten für junge Menschen. & Ihre Ansprechpartnerin: Claudia Oelsner Fachdienst Jugendarbeit und Sport Tel. 05021/967 750 [email protected] >> Dezernat II Integration: Menschen mit Zuwanderungsgeschichte Die Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ist der Landkreisverwaltung besonders wichtig. Seit 2014 gibt es die „Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe“, eingebunden im Fachdienst Familie und Integration. Im landkreisweiten Integrationsnetzwerk haben sich öffentliche und freie Träger und weitere an der Integration von Zugewanderten beteiligte Vereine, Organisationen, Institutionen, Verbände und Einzelpersonen unter der Leitung und Koordination des Landkreises Nienburg freiwillig zusammengeschlossen. Die Koordinierungsstelle ist darum bemüht, die Möglichkeiten von Migrantinnen und Migranten stärker zu fördern und es ihnen damit zu ermöglichen, ihre Potentiale verstärkt in die Gemeinschaft einzubringen. Ein besonderer Schwerpunkt der Integrationsarbeit ist es, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen. Mit dem Projekt „Elmigra - Mein Kind und ich“ ist es dem Fachdienst Familie und Integration gelungen, einen ersten Preis beim niedersächsischen Landeswettbewerb „Integrationspreis 2008“ zu erzielen. Erziehung miteinander und wird in Zusammenarbeit mit Migrantinnen und Migranten realisiert. Die Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe entwickelt u. a. Projekte zu aktuellen Themen, die sich immer auch muttersprachlich an Bürgerinnen und Bürger wenden, außerdem Multiplikatorenschulungen und Ausbildungsangebote in den Bereichen Bildung, Erziehung, Sprache und Gesundheit. Weitere Themenschwerpunkte liegen im Bereich der Zusammenarbeit und Vernetzung der Migrantenselbstorganisationen und deren För.. derung, in der interkulturellen Offnung, im Aufbau und der Pflege verbindlicher kooperativer Strukturen mit den verschiedenen Trägern sowie in der Koordination des Zusammenwirkens. & Unser Team erreichen Sie unter: Fachdienst Familie und Integration Tel. 05021/967-686 [email protected] Mit Kindern leben – Kindern neue Chancen geben Der Fachdienst Pflegekinderdienst und Adoptionen setzt sich für Kinder ein, die aus unterschiedlichen Gründen eine Zeitlang oder auf Dauer nicht in ihren Herkunftsfamilien leben können. Für sie suchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagierte Adoptiv- oder Pflegeeltern, die dazu bereit sind, diese Kinder in ihre Familie aufzunehmen. Nds. Sozialministerin Cornelia Rundt mit Integrationslotsinnen aus dem Landkreis Nienburg. Das prämierte Schulungsangebot richtet sich an Eltern mit Migrationshintergrund. Es verknüpft Themen der Bildung, Sprache, Gesundheit und Wenn Eltern sich endgültig entschieden haben, auf ihre Elternrechte und -pflichten zu verzichten, wird eine Adoptivfamilie für ihr Kind gesucht. Säuglinge und Kleinkinder, die zur Adoption gegeben werden, haben Eltern, die sich nicht in der Lage fühlen, ihre Kinder selbst ausreichend zu versorgen. Die Gründe dafür können vielfältig 41 >> Dezernat II len suchen nicht Kinder für unfreiwillig kinderlose Paare. Sie suchen einfühlsame Eltern für Kinder, die ohne leibliche Eltern aufwachsen müssen. sein: jugendliches Alter, fehlende Unterstützung durch den anderen Elternteil oder durch Eltern und Verwandte, Trennung der Partner, .. psychische Belastungen, Uberforderung. Es ist ein äußerst schmerzhafter Schritt, sein Kind in schwieriger persönlicher Situation zur Adoption freizugeben. Die Eltern – überwiegend allein stehende Mütter – haben in der Regel ein Leben lang damit zu tun. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass die Adoptionsvermittlungsstelle ihr Kind in eine stabile Familie vermittelt, zu Eltern, die liebevoll und fürsorglich den weiteren Lebensweg ihres Kindes gestalten. Leibliche Eltern haben deshalb das Recht, Informationen über die zukünftige Adoptivfamilie zu erhalten, damit sie zumindest in dem Gefühl handeln können, das Beste für ihr Kind getan zu haben. Die früher überwiegenden „Inkognito-Adoptionen“ weichen zunehmend der „halboffenen“ beziehungsweise der „offenen Adoption“, bei der sich leibliche Eltern und Adoptiveltern auf unterschiedliche Weise kennen lernen. Der Fachdienst Adoption berät Eltern und allein stehende Elternteile, wenn sie überlegen, ihr Kind zur Adoption freizugeben. Auf der anderen Seite finden Paare, die ein Adoptivkind in ihre Familie aufnehmen möchten, hier eine umfassende Beratung. In vielen Fällen hat sich für sie der ursprüngliche Wunsch nach einem eigenen Kind nicht erfüllt. Jedoch: Adoptionsvermittlungsstel42 Weitaus häufiger werden jedoch Familien gebraucht, die Kinder aufnehmen, die gegen den Willen der Eltern untergebracht werden müssen. Die Gründe für diese Maßnahmen sind oft ähnliche wie bei der Adoption mit dem Unterschied, dass die Eltern ihre eigenen Möglichkeiten falsch einschätzen und es in der Folge zu Vernachlässigung und /oder Misshandlung des Kindes kommt. Pflegefamilien bieten den betroffenen Kindern Geborgenheit, Verständnis, Unterstützung und Förderung und zwar solange, bis die Kinder in ihre Herkunftsfamilie zurückkehren können oder bis sie erwachsen sind oder eine andere Unterbringungsform angezeigt ist. Dennoch haben Pflegekinder ihre Wurzeln bei ihren leiblichen Eltern. Das bedeutet, dass Pflegeltern immer wieder auch mit den Eltern ihrer Pflegekinder zu tun haben, zum Beispiel bei regelmäßigen Umgangskontakten. Im Landkreis Nienburg ist der Bereich Pflegekinder seit langem ein Schwerpunkt. Der Fachbereich Jugend hat sich zum Ziel gesetzt, möglichst allen Kindern die Chance zu geben, in einer Familie aufzuwachsen – wenn nicht in der eigenen, dann in einer Pflegefamilie. Im September 2015 lebten im Landkreis Nienburg 226 Kinder in 144 Pflegefamilien. Kinder, die in einer Familie groß werden, haben als Erwachsene eher die Chance auf ein selbst bestimmtes und eigenständiges Leben. Mit ihrer Pflegefamilie. haben sie ein funktionierendes Familiensystem kennengelernt, die dort gesammelten Erfahrungen sind prägend für den späteren Umgang mit eigenen Kindern. Es gibt, orientiert an den Bedürfnissen der aufzunehmenden Kinder, unterschiedlichste Pflegeformen zum Beispiel Vollzeitpflege, Bereitschaftspflege oder Kurzzeitpflege. Der Pflegekinderdienst bereitet in Schulungen auf diese Aufgaben vor, begleitet die Pflegeverhältnisse, bietet Fortbildungsveranstaltungen an und fördert den Austausch zwischen den Pflegeltern. >> Dezernat II Wenn Sie Interesse an der Aufnahme eines Kindes haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme. & Unser Team erreichen Sie unter: Fachdienst Pflegekinderdienst und Adoptionen Tel. 05021/967-343, -344 (579/846) [email protected] Aufteilung von familiären und beruflichen Aufgaben fördern soll. Wenn sowohl Mutter als auch Vater gleichzeitig in vier aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche Teilzeit arbeiten, erhalten sie je Elternteil vier weitere Elterngeld Plus-Monate. Die neuen Regelungen können von zusammenlebenden Eltern und Alleinerziehenden genutzt werden. Elterngeld steht jedem zu Einen Anspruch auf Elterngeld hat, wer einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, dieses Kind selbst betreut und erzieht und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt. Familie und Beruf entwickeln sich immer mehr zu gleichberechtigten Lebensinhalten für Mütter und Väter. Elterngeld und Elternzeit sollen den Eltern helfen, den Start in die neue Lebensphase mit Kind nach ihren Wünschen zu gestalten. Als Unterstützung bei der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde das Elterngeld für Geburten ab dem 01.07.2015 zu einem Elterngeld Plus weiterentwickelt. Mit dem Elterngeld Plus wird Eltern die bestmögliche Inanspruchnahme des Elterngeldes in Kombination mit einer Teilzeittätigkeit ermöglicht und damit der Wiedereinstieg erleichtert. Eltern, die frühzeitig nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten, verlieren durch die Berücksichtigung ihres Teilzeiteinkommens einen Teil ihres Elterngeldanspruchs. Das Elterngeld Plus gleicht dies durch eine längere finanzielle Unterstützung über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus aus. Aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden zwei Elterngeld Plus-Monate. Elterngeld wird für volle Lebensmonate des Kindes gezahlt. Fehlt eine Anspruchsvoraussetzung auch nur an einem Tag, besteht für den gesamten Monat kein Anspruch. Eine Ausnahme besteht nur, wenn eine Anspruchsvoraussetzung entfällt; dann endet der Anspruch mit Ablauf des entsprechenden Lebensmonats. Das Elterngeld wird schriftlich beantragt und kann rückwirkend (nur) für die letzten drei Lebensmonate vor der Antragstellung geleistet werden. & Unser Team erreichen Sie unter: Fachdienst Wirtschaftliche Hilfen Tel. 05021/967-302, -379 [email protected] Zudem wird das Elterngeld um einen Partnerschaftsbonus ergänzt, der die partnerschaftliche 43 >> Dezernat II Unterhaltsvorschuss: eine Hilfe für Alleinerziehende Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherstellung des Unterhalts von minderjährigen Kindern, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen oder nur teilweise Unterhalt für ein Kind zahlt beziehungsweise dies nicht kann. In diesem Fall tritt die zuständige Unterhaltsvorschusskasse zunächst in Vorleistung. Unterhaltsvorschussleistung richtet sich, so wie der Unterhalt, nach dem für die betreffende Altersstufe festgelegten Mindestunterhalt. & Unser Team erreichen Sie unter: Fachdienst Vertretung Minderjähriger Tel. 05021/967-303 [email protected] Im Namen des Kindes Ein Kind hat ein Recht darauf, seine eigene Abstammung zu kennen. Das heißt, es soll wissen dürfen, wer sein Vater und seine Mutter sind. In der Regel ist die Mutter bekannt, der Vater nicht immer. Wenn es Probleme bei der Vaterschaftsfeststellung oder bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gibt, hilft der Fachdienst Vertretung Minderjähriger. Die Voraussetzungen für die Leistung sind im Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) geregelt Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, wenn: > ein Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat > der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt > der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, keinen oder nur teilweise oder unregelmäßig Unterhalt zahlt, beziehungsweise das Kind nach dem Tod des unterhaltspflichtigen Elternteils keine oder keine ausreichenden Waisenbezüge erhält Die Unterhaltsleistung wird längstens für insgesamt sechs Jahre gezahlt. Auch ausländische Kinder erhalten diese Leistung, sofern sie selber oder der allein erziehende Elternteil einen bestimmten Aufenthaltstitel besitzen. Die Höhe der 44 Hier kann eine Beistandschaft für das Kind eingerichtet werden. Der Fachdienst kann dann im Namen des Kindes die Feststellung der Vaterschaft einklagen und das Kind in einem gerichtlichen Verfahren vertreten. Möglich ist dies bereits vor der Geburt eines Kindes und danach jederzeit bis zu dessen 18. Lebensjahr. Auch für die Führung von Vormundschaften für unter 18-Jährige ist der Fachdienst zuständig. Eine Vormundschaft >> Dezernat II oder Pflegschaft wird dann erforderlich, wenn leibliche Eltern nicht in der Lage sind, sich angemessen um ihr Kind zu kümmern oder wenn sie nicht bereit oder willens sind, eine Gefährdung des Kindes zu verhindern. Dann bestellt das Familiengericht unter Mitwirkung des Fachdienstes Allgemeiner Sozialer Dienst einen Vormund oder Pfleger für den oder die Minderjährige. & Unser Team erreichen Sie unter: Fachdienst Vertretung Minderjähriger Tel. 05021/967-345 [email protected] Kinderbetreuung qualifiziert gestalten Kinder qualifiziert zu betreuen, muss erlernt werden. Dafür bietet die Fachberatung Kindertagespflege des Landkreises in Kooperation mit der Volkshochschule (VHS) Qualifizierungsmaßnahmen und Fortbildungen an. In den Kursen geht es um die altersgerechte Förderung der kindlichen Entwicklung, Betreuung, Bildung und Erziehung und um das Berufsfeld Kindertagespflege. Die Fachberatung Kindertagespflege stärkt die Qualität durch ein umfassendes Angebot persönlicher Beratung und die regionale Vernetzung der Tagespflegepersonen. Sie arbeitet daran, das Profil der Tagespflege als personenbezogene, in- dividuelle und flexible Betreuungsform in dem für Eltern insgesamt vorgehaltenen Angebot in der Tagesbetreuung weiter zu entwickeln. & Ihre Ansprechpartnerin: Bettina Menke-Siebels Fachdienst Frühkindliche Bildung und Teilhabe Tel. 05021/967-760 [email protected] Fachberatung für Kindertagesstätten Für die Kindertagesstätten mit ihren Leitungen Und ihren Erzieherinnen und Erziehern gibt es im Landkreis Nienburg eine ausgewiesene Fachberatung. Zu ihrem Aufgabenkreis gehört z. B.: > Begleitung und Unterstützung der Qualitätsoffensive „Kita-Frühling“ > Begleitung und Umsetzung der Projektes „Kita-Kennzahlen“ > fachliche und organisatorische Beratung der Tageseinrichtungen (z. B. Inklusion, Kinderschutz) > Beratung zur Entwicklung und Fortschreibung der Einrichtungskonzeption > Entwicklung qualitativer Standards zum Kinderschutz > Beratung im Rahmen der gemeinsamen Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern in unterschiedlichen Lebenslagen > Begleitung und Beratung hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Kita und Grundschule > Kooperation mit lokalen Netzwerkpartnern 45 >> Dezernat II Spracherwerb mit Spiel und festen Regeln Derzeit beschäftigt der Landkreis Nienburg drei qualifizierte Sprachförderkräfte mit der Umsetzung des kreisweiten Sprachförderkonzeptes. Sie haben die Aufgabe, Erzieherinnen und Erzieher beim Erlernen und Durchführen der Sprachförderung zu unterstützen und zu coachen. Für die persönliche Entwicklung von Kindern ist die sichere Anwendung der deutschen Sprache ein wichtiger Schlüssel zu Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe. Außerdem bekommen sie Informationen rund um Bildung und Erziehung durch Themenveranstaltungen und den Erfahrungsaustausch mit anderen Eltern. Gemeinsam haben sie die Möglichkeit, die Elterncafés mit Fragen, Wünschen und Ideen mitzugestalten und auf diese Weise ganz aktiv daran teilzunehmen. Durchgeführt und begleitet werden die Elterncafés von ehrenamtlich tätigen, geschulten Eltern. Koordiniert werden die Treffen durch die Regionalteams in den Außenstellen Hoya und Stolzenau des Landkreises Nienburg/Weser. & & Fachdienst Frühkindliche Bildung und Teilhabe Regionalteam Nord Tel 04251/6726-223 [email protected] Regionalteam Süd Tel. 05761/9226-029 [email protected] Ihre Ansprechpartnerin: Daniela Krone Fachdienst Frühkindliche Bildung und Teilhabe Tel. 05021/967-7910 [email protected] Elterncafés – ein niedrigschwelliges, sozialräumliches Angebot Gemeinsam aktiv sein und sich gegenseitig unterstützen – durch Austausch, gute Gespräche, Eltern-Kind-Aktionen, Themenveranstaltungen rund ums Kind. Das ist das Motto der kostenfreien und offenen Elterncafés, die iin der Regel in den wohnortnahen Kindertagesstätten, bzw. als Modellphase nun auch in Grundschulen, stattfinden. Eltern haben die Möglichkeit, andere Eltern kennenzulernen, eine kleine Auszeit vom Alltag zu nehmen und Erfahrungen auszutauschen. 46 Ihre Ansprechpartner: Frühe Hilfen für Familien mit Kindern von 0 bis 7 Jahren Seit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes 2012 sind die Frühen Hilfen erstmals gesetzlich verankert und gewinnen immer mehr an Bedeutung. Der Ansatz der Frühen Hilfen ist präventiv, um Kinder so früh wie möglich zu unterstützen. Es gibt unterschiedliche individuelle Unterstützungsangebote für Eltern und Kinder ab der Schwangerschaft. Angebote im Rahmen der Frühen Hilfen sind neben individuellen Einzelberatungen durch geschulte Familienhebammen unter anderem das „Café Kinderwagen“ und das neu eingeführte Angebot des „Familienrates“. Im „Familienrat“ werden gemeinsam Lösungen gefunden. Etwa wenn eine Familie Unterstützung und Hilfe braucht, weil sie gerade in eine Not- >> Dezernat II situation geraten ist oder gewichtige Entscheidungen treffen muss. Dann ist der Familienrat eine Möglichkeit, gemeinsam mit Verwandten und Freunden und anderen wichtigen Menschen Lösungen zu entwickeln. Alle Anwesenden diskutieren dabei mit und überlegen, was sie selbst für die Familie tun können. Unterstützung bekommt die Familie von einer Koordinatorin. Ihre Aufgabe ist es, den Rat gemeinsam mit der Familie zu organisieren und den Ablauf sicherzustellen. Jeder Familienrat ist in seiner Durchführung einzigartig, weil er die Werte und die Kultur der jeweiligen Familie berücksichtigt. & > Schwangerschaftsberatung; auch Antragstellung Bundesstiftung „Mutter und Kind“ > Unterstützung von Elternverantwortung und Förderung von Elternkompetenzen > themenbezogene Elterninformationsveranstaltungen Ihre Ansprechpartnerin: Heike Prüshoff Fachdienst Frühkindliche Bildung und Teilhabe Tel. 05021/967-761 [email protected] Ein Servicebüro für Familien Mit dem Familienservicebüro, kurz FSB, entwickelt die Landkreisverwaltung ihre Familienfreundlichkeit entscheidend weiter. Als Anlaufstelle für alle Belange von Familien wurde dieses Büro im Jahr 2008 ins Leben gerufen. Hier erhalten Bürgerinnen und Bürger seitdem Informationen zu Familienthemen und zu den Leistungen des Landkreises. Auch konkrete Unterstützung wird vermittelt – insbesondere bei Fragen der Kinder-, Jugendund Familienhilfe. Das FSB arbeitet eng mit den kommunalen FSBs zusammen. Mit den thematisch wechselnden Elternveranstaltungen „Eltern werden – Eltern sein“ greift das Familienservicebüro unterschiedliche Schwerpunktthemen auf. Dazu gehören beispielsweise Elternabende zu Erziehungsfragen oder zur Mediennutzung von Kindern. Als Grundlage für diese Arbeit ermittelt das Büro den aktuellen Bedarf und erfasst und vernetzt die entsprechenden Angebote im Landkreis. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Ansprechpartner für Familien aber auch für Betriebe, Institutionen oder pädagogischen Fachkräfte. & Unser Team erreichen Sie unter: Familienservicebüro Tel. 05021/967-680 [email protected] Es bietet für Familien im Landkreis Nienburg: > Beratungs- und Serviceleistungen rund um das Thema Familie > Beratung und Vermittlung von Betreuungsangeboten für Kinder in der Kindertagespflege; auch über die kreiseigene Kinderbetreuungsbörse im Internet 47 >> Dezernat II Fachbereich Gesundheitsdienste Unser Auftrag – unsere Aufgaben zur Aufregung. Dabei geht es bei den Aufgaben und Tests nicht um die Erfüllung einzelner Testnormen. Vielmehr wird begutachtet, ob das Kind insgesamt den Anforderungen der Schule gewachsen ist. Das heißt, ob es die körperliche, emotionale und intellektuelle Schulreife hat. Ein Rat an die Eltern lautet daher, keinen Leistungsdruck aufzubauen. Andernfalls kann es schwierig sein, beim Einschulungstest den tatsächlichen Entwicklungsstand festzustellen. Dr. Torsten Vogel Leiter des Fachbereichs Gesundheitsdienste Der Fachbereich Gesundheitsdienste sieht es als seine Aufgabe, die Lebensbedingungen der Menschen im Landkreis gesundheitsfördernd mitzugestalten. Er berät und informiert über Möglichkeiten der Gesundheitsvorsorge und hilft bei körperlichen und seelischen Problemen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen. Zu den Aufgaben des Fachbereichs gehören: > Einschulungsuntersuchungen und Kindergarten-Screening > Behindertenfürsorge > Impfungen > Hilfe in existentiellen Krisen > Infektionsschutz und Trinkwasserqualität > amtsärztliche Untersuchungen > Betreuungsregelungen Fit für die Schule Mit der Einschulung beginnt ein neues Kapitel im Leben eines Kindes. Wenn die Schule zur Einschulungsuntersuchung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst einlädt, ist das für manchen Elternteil und einige Kinder Anlass 48 Die Schuleingangsuntersuchung überprüft die motorischen, koordinativen, sozialen und kognitiven Fähigkeiten des Kindes sowie dessen Wahrnehmungsverarbeitung und Sprachkompetenz. Abschließend gibt der Schularzt eine Empfehlung hinsichtlich der Einschulung. Bei festgestellten Entwicklungsdefiziten, körperlichen Auffälligkeiten und Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten und Fehlernährungen bietet der Kinder- und Jugendärztliche Dienst eine Beratung über weitere schulische und schulbegleitende Fördermaßnahmen an. In besonderen Fällen wird der Schule empfohlen, das Kind für ein Jahr vom Schulbesuch zurückzustellen. & Ihre Ansprechpartnerinnen: Sandra Schröder Ute Tscherner Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Tel. 05021/967-930, -929 [email protected] >> Dezernat II Entwicklungsberatung für Kinder und Jugendliche > Aufnahme in einen speziellen Förderkindergarten, eine Förderschule oder eine Rehaeinrichtung & Ihr Ansprechpartner: Uwe Müller Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Tel. 05021/967-951 [email protected] Impfungen: sinnvoller Schutz vor Infektionskrankheiten Menschen mit einer Entwicklungsverzögerung oder einer Behinderung haben Anspruch auf Förderung und Integration. Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst betreut im Rahmen seiner Sprechstunden hiervon betroffene Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren. Seine Aufgabe ist es, Hilfe suchende Familien über die verschiedenen Möglichkeiten der Förder- und Hilfsmaßnahmen zu beraten. Dies betrifft den Einsatz technischer Mittel, den Besuch eines spezialisierten heilpädagogischen Kindergartens, schulbezogene Hilfen aber auch eine Empfehlung zu weiterer medizinischer Diagnostik. Bei der Beratung werden die bestehenden Kontakte zu regionalen und überregionalen Institutionen genutzt. Im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung wird der individuelle Hilfebedarf des betroffenen Kindes festgestellt und es wird über Leistungsansprüche beraten. Außerdem leistet der Fachdienst, wenn es um Leistungsansprüche geht, Unterstützung bei der Antragstellung. Grundsätzlich ist der Kinder- und Jugendärztliche Dienst Ansprechpartner bei: > Veranlassungen von Frühförder- maßnahmen > Hilfe zur Integration in Kindergarten, Schule und Ausbildung Impfungen gehören zu den wichtigsten vorbeugenden Maßnamen in der Medizin. Trotzdem nehmen Infektionskrankheiten zu, auch solche, die in Europa vor einigen Jahren nur noch sporadisch aufgetreten sind. Da in der Bundesrepublik Deutschland keine Impfpflicht besteht, wird die Notwendigkeit des Impfschutzes heute zum Teil unterschätzt. Alexander Raths - Fotolia.com Das Gesundheitsamt informiert und klärt auf über Infektionskrankheiten und die Möglichkeiten der Vorbeugung durch Impfung. Hierbei handelt es sich um die von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institutes öffentlich empfohlenen Impfungen für Kinder, Jugendliche und Er49 >> Dezernat II wachsene und um spezielle Impfungen, die vor Antritt einer Reise ins Ausland erforderlich werden. Reiseimpfungen sollten rechtzeitig vor Reiseantritt geplant werden. Wenden Sie sich daher spätestens zwei Monate vor Reisebeginn an das Gesundheitsamt. Die öffentlich empfohlenen .. Impfungen sind im Ubrigen für alle bis zum 18. Lebensjahr kostenlos erhältlich. Eine Impfsprechstunde findet regelmäßig am ersten Donnerstag im Monat von 15 bis 16 Uhr im Gesundheitsamt Nienburg, Triemerstr. 17, statt und gegebenenfalls individuell nach telefonischer Rücksprache. & > als Angehörige/r oder Bezugsperson Rat und Unterstützung beim Umgang mit Sucht oder psychischer Erkrankung sucht Für ein Beratungsgespräch machen die Mitarbeiter auf Wunsch auch Haus- und Klinikbesuche. Außerdem vermittelt der Fachdienst weiterführende Behandlungs- und Therapieangebote und stellt dafür Verbindungen zu beteiligten Personen, Gruppen oder Institutionen her. In psychiatrischen Krisensituationen sorgt er bei Bedarf für die notwendige ärztliche Behandlung. Dabei sind auch Einweisungen in psychiatrische Kliniken möglich. Ihre Ansprechpartnerinnen: Sabine Potratz Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Tel. 05021/967-957 [email protected] Hilfe in existentiellen Krisen Der Fachdienst Psychosoziale Aufgaben bietet ambulante Hilfe und Beratung für psychisch kranke, suchtgefährdete oder abhängige Menschen sowie deren Angehörige und Bezugspersonen an. Seine Aufgabe ist es, diesen Menschen vorsorgende, begleitende und nachsorgende Unterstützung anzubieten. Die Patienten- und Beratungskontakte werden dabei stets vertraulich behandelt. Der Fachdienst ist grundsätzlich für jeden da, der: > > > > > im Leben nicht mehr zurechtkommt vor Angst und Traurigkeit krank ist mit der Alltagsbewältigung Probleme hat Einsamkeit als Problem erlebt keinen Ausweg mehr weiß und sich überfordert fühlt > Konflikte in der Familie, im Freundeskreis oder am Arbeitsplatz hat > Hilfe bei seiner psychischen Erkrankung oder Sucht braucht 50 Dan Race - Fotolia.com Besonders bei Kindern und Jugendlichen steigt die Anzahl derjenigen, die aufgrund psychosozialer Probleme Hilfe benötigen. Daher steht neben den Fachdiensten des Fachbereichs Jugend seit 2008 auch der Fachdienst Psychosoziale Aufgaben in schwerwiegenden Problemlagen mit psychiatrischem Hintergrund als Ansprechpartner zur Verfügung. Außerhalb der Dienstzeiten steht für akute Krisensituationen der kassenärztliche Notdienst zur Verfügung. >> Dezernat II & Ihre Ansprechpartnerin: Heike Schmeling Fachdienst Psychosoziale Aufgaben Tel. 05021/967-910, -949 [email protected] Infektionen erkennen und verhindern Im öffentlichen Bewusstsein spielen übertragbare Krankheiten heute in der Regel eine untergeordnete Rolle, obwohl Infektionskrankheiten wie Salmonellen oder Tuberkulose nach wie vor unsere Gesundheit bedrohen. In den Bereichen Hygiene und Infektionsschutz werden eine ganze Reihe von präventiven und überwachenden Aufgaben übernommen, um übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Grundlegend für die Infektionsprophylaxe ist die .. Uberwachung der Trinkwasser-Hygiene. Der Fachdienst Sozialmedizin, Hygiene und Umwelt überwacht alle Trinkwasser-Versorgungsanlagen und die Qualität des daraus abgegebenen Trinkwassers. Hierzu werden regelmäßig Begehungen durchgeführt sowie bakteriologische und chemische Wasseruntersuchungen vorgenommen. Außerdem wird das Wasser in den Schwimmbecken der Bäder und Saunen sowie in öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen, Sportplätzen .. sowie die Badegewässer überprüft. Uberall dort, wo kein Anschluss an die zentrale Wasserversorgung besteht, liefern Hausbrunnen das notwendige Wasser. Wasserversorgungsanlagen müssen beim zuständigen Fachdienst angezeigt und genehmigt werden. Dieses Wasser wird in der Regel jedes Jahr bakteriologisch und jedes dritte Jahr hygienisch-chemisch untersucht. Bei den regelmäßigen, gebührenpflichtigen Ortsbesichtigungen wird auch geprüft, ob der Betrieb der Anlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgt. Zu den ortshygienischen Aufgaben des Fachdienstes gehört auch die Uberwachung von Ge.. meinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen nach medizinisch-hygienischen Qualitätsstandards. Außerdem fällt die Umwelthygiene, die Gewerbe-Hygiene, die Aufsicht über die Heil- und Hilfsberufe und die Gesundheitsberichterstattung nach rechtlichen Vorgaben in dessen Aufgabenbereich. & Ihr Ansprechpartner: Christoph Rosinski Fachdienst Sozialmedizin, Hygiene und Umwelt Tel. 05021/967-921 [email protected] Von Amts wegen: Untersuchungen und Begutachtungen Der Fachdienst Sozialmedizin, Hygiene und Umwelt führt Begutachtungen nach gesetzlichen Vorschriften, etwa dem Bundesbeamtengesetz, dem Landesbeamtengesetz oder der Beihilfeverordnung durch. Dafür muss er von einer Behörde, einer öffentlich rechtlichen Institution oder einer vergleichbaren Einrichtung beauftragt werden. Amtsärztliche Gutachten werden zu den verschiedensten Fragestellungen erstellt. Geprüft 51 >> Dezernat II werden zum Beispiel: die gesundheitliche Eignung für eine Einstellung, die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Dienst-, Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit beziehungsweise auch Verrentung, Dienstunfallfolgen oder auch die Notwendigkeit einer Kur oder anderer Rehabilitationsmaßnahmen. Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, muss sich ärztlich und psychologisch untersuchen lassen, soweit dies für die Leistungsentscheidung erforderlich ist. Sofern noch kein Anspruch über eine Pflegekasse besteht, werden Begutachtungen über Hilfsmittel oder über die Pflegebedürftigkeit von Personen in der Regel im Rahmen von Hausbesuchen erstellt. Bei älteren Menschen .. führen die zuständigen Arzte diesen Hausbesuch durch. Bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung kann auch ein Sozialarbeiter bei der Begutachtung mit vor Ort sein. & Ihr Ansprechpartner: Dr. Torsten Vogel Fachdienst Sozialmedizin, Hygiene und Umwelt Tel. 05021/967-934 [email protected] Beizeiten eine Vollmacht erteilen Mit dem Alter kommt häufig die Vergesslichkeit. Vermögensangelegenheiten, Gesundheitssorge und Behördengänge sind für Viele dann nicht mehr zu leisten. Ein rechtlicher Betreuer ist gefragt. Eine Betreuung übernehmen zu 60 Prozent Familienangehörige. Gibt es jedoch keinen Familienangehörigen, Bekannten oder Vertrauten, der diese Aufgabe übernehmen kann, sucht der Fachdienst Betreuung einen ehrenamtlichen Betreuer oder auch einen Berufsbetreuer. Mehr als 600 Betreuungen werden pro Jahr kreisweit neu eingerichtet. Wer Unterstützung benötigt, erfahren die Mitarbeiterinnen von Verwandten, besorgten Mitbürgern, Behörden oder von den Betreuungsgerichten. 52 Die Mitarbeiterinnen des Fachdienstes raten im .. Ubrigen jedem, frühzeitig eine persönliche Betreuungsverfügung oder aber eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Durch Unfall, Krankheit oder Alter kann schnell unvermittelt Hilfe erforderlich werden. In einem persönlichen Gespräch hilft der Fachdienst, die entsprechenden Regelungen zu treffen. Die Kernfragen heißen dabei: Wer handelt und entscheidet für mich, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin? Wie kann ich sicherstellen, dass mein Wille dann beachtet wird? Die „Vorsorgevollmacht“ ist eine Willenserklärung, mit der einer anderen Person eine Vertretungsvollmacht erteilt wird. Sie wird vorsorglich erteilt und kann formlos erfolgen. Die Vollmacht beinhaltet, ab welchem Zeitpunkt der Bevollmächtigte die Entscheidungen übernehmen soll und für welche Bereiche die Vollmacht gilt. Bei der Erstellung dieser Willenserklärung empfiehlt es sich, eine Beglaubigung der Unterschriften der betroffenen Personen durch den Landkreis vornehmen zu lassen. Wer Interesse daran hat, einen Menschen persönlich als Betreuer zu begleiten, seine Lebenserfahrung und sein fachliches Wissen für ihn einzubringen, kann sich gerne beim Fachdienst Betreuung melden. & Ihre Ansprechpartnerin: Anja Münch-Lange Fachdienst Betreuung Tel. 05021/967-936 [email protected] >> Dezernat III Die Fachbereiche im Dezernat III Dezernatsleiter Thomas Schwarz, Kreisrat Jahrgang 1960, verheiratet, 5 Kinder. 1980 - 1993 Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr und Studium der Wirtschaftswissenschaften. Abschluss Diplom-Kaufmann. Thomas Schwarz, Kreisrat 1993 - 2000 Kaufmännischer Leiter der Stadtentwässerung Hannover. 2000 - 2009 Kaufmännischer Werkleiter der Münchner Stadtentwässerung. Stabsstelle: > Regionalentwicklung Seit 2009 Leitung des Dezernats III beim Landkreis Nienburg/Weser. Stabsstelle: > Bauen > Umwelt Fachbereich Bauen Unser Auftrag – unsere Aufgaben Nienburg/Weser wahr. Die Aufgaben der Unteren Immissionsschutzbehörde erstrecken sich dagegen auch auf das Gebiet der Stadt Nienburg/Weser. Der Fachdienst Immissionsschutz führt unter anderem immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen und große Tierhaltungsanlagen durch. Zu den Aufgaben des Fachbereichs gehören: Angelika Sack, Leiterin des Fachbereichs Bauen Der Fachdienst Bauordnung nimmt die Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde und der Unteren Denkmalschutzbehörde für den Landkreis mit Ausnahme des Gebietes der Stadt > > > > Bauvoranfragen Bauanträge Denkmalpflege Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren > Bewilligung von „B-Scheinen“ 53 >> Dezernat III Die Bauvoranfrage Mit einer Bauvoranfrage kann der zukünftige Bauherr klären, ob ein bestimmtes Grundstück überhaupt nach seinen Vorstellungen bebaut werden kann. Diese oder andere Einzelfragen können so schon vor dem Kauf eines Grundstücks geklärt werden. & Ihr Ansprechpartner: Reina Bünting Fachdienst Bauordnung Tel. 05021/967-444 [email protected] Bauakte online Der Bauantrag Der Verlauf eines Bauantrages kann auch im Internet unter dem Stichwort Bauakte-online verfolgt werden. Der Fachdienst Bauordnung bietet außerdem die Möglichkeit, Bauanträge online entgegen zu nehmen. Dazu steht den Entwurfsverfassern auf der Internetseite des Landkreises unter dem Stichwort „Bauen online“ eine Plattform zur Verfügung. Mit der Online-Antragstellung wird die Bearbeitung eines Bauantrages erleichtert. Auskunft aus Bauakten Martin Dittes, Steyerberg .. Alle Baumaßnahmen sowie Anderungen an be.. stehenden baulichen Anlagen und auch die Anderung einer Nutzung sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Hier muss sich der Bauherr in der Regel durch einen qualifizierten Fachmann, den Entwurfsverfasser, die notwendigen Unterlagen erarbeiten lassen. Wenn ein Bauantrag gestellt ist, gibt es eine Mitteilung vom Fachdienst Bauordnung darüber, dass der Antrag eingegangen ist und ob gegebenenfalls weitere Unterlagen benötigt werden. 54 Soll ein Gebäude umgebaut oder verkauft werden, kann ein Blick in die Bauakten hilfreich sein. Ob zum betreffenden Gebäude Bauakten vorhanden sind, kann beim Fachdienst Bauordnung erfragt werden. & Unser Team erreichen Sie unter: Fachdienst Bauordnung Tel. 05021/967-362 [email protected] >> Dezernat III Denkmalschutz zum Schutz der Bau- und Bodendenkmale Fast 800 Baudenkmale und unzählige Bodendenkmale gilt es als Zeugen unserer Vergangenheit zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen. Im Landkreis Nienburg kümmert sich die Untere Denkmalschutzbehörde beim Fachdienst Bauordnung um die Bau- und Bodendenkmale. Mit dem Kommunalarchäologen Dr. Jens Berthold steht bei allen Fragen rund um die Bodendenkmalpflege ein ausgewiesener Experte zur Verfügung. Der Mittelweserraum ist insbesondere für die Archäologen von großem Interesse, so dass in den vergangenen Jahren zahlreiche Ausgrabungen stattgefunden haben. In der Fachwerkkirche des Klosters Schinna in der Samtgemeinde Mittelweser werden dort gemachte Funde in einer kleinen archäologischen Ausstellung präsentiert. & lichen Umwelteinwirkungen geschützt werden und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorgebeugt wird. Der Landkreis Nienburg ist für folgende Anlagen zuständig: > große Tierhaltungsanlagen > Windenergieanlagen mit mehr als 50m Gesamthöhe > landwirtschaftliche Biogasanlagen > offene Schießstände & Ihr Ansprechpartner: Olaf Frankenberg Fachdienst Immissionsschutz Tel. 05021/967-370 [email protected] Der „B-Schein“ Ihre Ansprechpartner: Ursula Hockemeyer Fachdienst Bauordnung Tel. 05021/967-443 [email protected] Dr. Jens Berthold Tel. 05722/9566-15 Kommunalarchäologe [email protected] Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz In der 4. Durchführungsverordnung des BundesImmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind Leistungsgrenzen und Anlagengrößen genannt, ab wann für eine Anlage ein Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG durchzuführen ist. Dabei ist sicherzustellen, dass Menschen, Tiere und Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schäd- Damit sich Personen oder Familien eine angemessene Wohnung leisten können, werden bestimmte Wohnungen mit öffentlichen Mitteln gefördert. Die Bauherren beziehungsweise Eigentümer sind anschließend verpflichtet, die Wohnungen zu günstigen Preisen und nur an bestimmte Personenkreise zu vermieten. Wer eine solche Sozialwohnung mieten möchte, braucht daher einen Wohnberechtigungsschein auch „B-Schein“ genannt. & Ihre Ansprechpartnerin: Marika Matiaske Fachdienst Immissionsschutz Tel. 05021/967-445 [email protected] 55 >> Dezernat III Stabsstelle Regionalentwicklung Unser Auftrag – unsere Aufgaben Dietrich Pagels, Leiter der Stabsstelle Regionalentwicklung Regionalentwicklung heißt Zukunftsgestaltung. Damit der Landkreis Nienburg seine Entwicklungschancen erfolgreich wahrnehmen kann, müssen landkreisweit Kräfte gebündelt werden. Jeder ist aufgerufen, sich für die Zukunft des Landkreises einzusetzen. Kommunen, Verbände, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft müssen miteinander kooperieren. Die Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren übernimmt die Stabsstelle Regionalentwicklung. 50 % Landkreismittel) 251 Dauerarbeitsplätze geschaffen werden. In den Jahren 2015 – 2020 führt der Landkreis das Programm ausschließlich mit 1,5 Mio. € Eigenmitteln weiter, weil die EU-Förderung nicht mehr gewährt wird. Dabei bekommen kleine und mittlere Unternehmer sowie Existenzgründer die Möglichkeit, ihr Vorhaben mithilfe einer Förderung in Höhe von 15 % der Ausgaben zu realisieren. Der Landkreis stellt den Unternehmen dabei maximal 50.000 € zur Verfügung. Der Unternehmer verpflichtet sich im Gegenzug unter anderem dazu, mindestens einen Dauerarbeitsplatz zu schaffen und für drei Jahre vorzuhalten. Weitere Informationen können im Internet nachgelesen oder in einem persönlichen Beratungsgespräch erfragt werden. & Ihre Ansprechpartner: Mark Härtel Mandy Meister Stabsstelle Regionalentwicklung Tel. 05021/967-458, -368 [email protected] Regionalentwicklung vernetzt Zu den Aufgaben der Stabsstelle gehören: > > > > > > > Regionalentwicklung Regionalplanung öffentlicher Personennahverkehr Tourismusentwicklung Geoinformationssysteme Statistik Klimaschutz Regionalentwicklung fördert Seit der europäischen Förderperiode 2007 – 2013 betreibt der Landkreis Nienburg mit großem Erfolg das Programm pro-Invest. Bis Mitte 2014 konnten mit den eingesetzten Mitteln in Höhe von 2,76 Mio. € (50 % Mittel der EU und 56 www.metropolregion.de Eine grundlegende Aufgabe der Regionalentwicklung ist es, sich eng mit relevanten Organisationen und Institutionen zu vernetzen. Es gilt, ökonomische, ökologische und soziale Belange in Einklang zu bringen. Ziele sind beispielsweise die Stärkung der wirtschaftlichen Attraktivität der Region, die Schaffung beziehungsweise die Erhaltung von Arbeitsplätzen, die Verbesserung der Infrastrukturausstattung sowie die Sicherung einer ausreichenden Daseinsvorsorge. >> Dezernat III Langfristig geht es darum, die Lebensqualität in der Region zu sichern. Die Regionalentwicklung des Landkreises hat sich daher zum Beispiel die Mitarbeit in der Regionalen Entwicklungskooperation (REK) Weserbergland plus und in der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen -Wolfsburg zur Aufgabe gemacht. In der neuen EU-Förderperiode 2015– 2020 sollen bestehende Kooperationen weiter vertieft und ergänzt werden. Deshalb haben die Landkreise Nienburg/ Weser und Diepholz verabredet, ihre Zusammenarbeit weiter auszubauen und sich in das kommunale Netzwerk „Regionalmanagement Mitte Niedersachsen“ stärker einzubringen. In diesem Netzwerk werden EU-Förderprojekte für die Kommunen entwickelt und möglichst in Kooperation mit weiteren Kommunen realisiert. www.rek-weserbergland.de Zudem arbeitet die Stabstelle Regionalentwicklung sehr eng mit den kreisnahen Einrichtungen (siehe S. 70 ff) wie der WIN GmbH, der Klimaschutzagentur Mittelweser, der VLN und der Mittelwesertouristik zusammen. & > die Aufstellung eines Regionalen Raumordnungsprogrammes > die Durchführung von Raumordnungsverfahren > die Durchführung von Zielabweichungsverfahren sowie > die Erstellung von Stellungnahmen der Regionalplanung Regionales Raumordnungsprogramm Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) ist das zentrale Instrument der Regionalplanung. Es enthält die Ziele für die Entwicklung des Landkreises in beschreibender und zeichnerischer Darstellung, die aus den Vorgaben des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen (LROP) entwickelt wurden. Das RROP für den Landkreis Nienburg enthält unter anderem die Zielsetzungen: > zur Entwicklung der räumlichen Struktur im Landkreis Nienburg/Weser > zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen, der Kulturlandschaften und der kulturellen Sachgüter > zur Nutzung und Entwicklung natürlicher und raumstruktureller Standortvoraussetzungen Ihr Ansprechpartner: Dietrich Pagels Stabsstelle Regionalentwicklung Tel. 05021/967-454 [email protected] Regionalplanung ln Niedersachsen ist Regionalplanung eine gesetzliche Aufgabe der Landkreise. Gleichzeitig sind diese aber auch untere Landesplanungsbehörden, indem sie Vorgaben des Landes und des Bundes umsetzen. Schwerpunkte der Regionalplanung sind: Das RROP wurde in einem Beteiligungsverfahren mit den Kommunen sowie den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt und im Sommer 2003 vom Kreistag beschlossen. In den vergangenen Jahren wurde das RROP für den Teilabschnitt „Windenergie“ geändert. Im Frühjahr trat diese .. 1. Anderung des RROP in Kraft. Mit der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten vom März 2012 wurde ein zwei.. tes Anderungsverfahren eingeleitet, um das RROP auch für alle anderen an die aktuellen Herausforderungen und Planungsgrundlagen anzupassen. 57 >> Dezernat III .. Uber das RROP und seine Fortschreibung informiert das Interportal des Landkreises unter Rubrik „Politik und Verwaltung“ / „Planen und Bauen“. Das Raumordnungsverfahren Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, etwa Torfabbauvorhaben oder Ortsumgehungen von Bundesstraßen, werden in einem besonderen Verfahren, dem Raumordnungsverfahren (ROV), untereinander und mit den Erfordernissen der Raumordnung abgestimmt. Es wird im Verfahren festgestellt, ob und unter welchen Bedingungen ein raumbedeutsames Vorhaben realisierbar ist. nahmen und Vorhaben im Landkreis Nienburg Stellung. Dabei wird im Wesentlichen die Vereinbarkeit der Planungen mit den Erfordernissen der Raumordnung überprüft; zum Beispiel ob die Bauleitplanung der Gemeinden den Zielen der Raumordnung angepasst ist, ob geplante Einzelhandelsgroßprojekte den siedlungsstrukturellen Gegebenheiten entsprechen beziehungsweise ausgeglichene Versorgungsstrukturen beeinträchtigt werden. Aktuell ist die raumordnerische Begleitung des Stromnetzausbaus im Landkreis Nienburg ein wichtiger Bestandteil dieser Aufgabe. & Ihre Ansprechpartner: Markus Arndt Meike Rohlfing Stabsstelle Regionalentwicklung Tel. 05021/967-478, -457 [email protected] .. .. Offentlicher Personennahverkehr (OPNV) Der Landkreis Nienburg ist Aufgabenträger für .. den straßengebundenen OPNV in seinem Gebiet. Er hat damit die Aufgabe, eine ausreichen.. de Bedienung mit Verkehrsleistungen im OPNV sicherzustellen. Bürger haben die Möglichkeit, zu einer Planung .. Stellung zu nehmen, Anderungs- oder Verbesserungsvorschläge zu machen sowie Bedenken an der Notwendigkeit einer Planung anzumelden. Die Planungsbehörde wägt die Interessen gegen einander ab und fordert gegebenenfalls den Planungsträger auf, die Planung zu verändern und eine verträglichere Variante vorzulegen. Stellungnahmen der Regionalplanung Die Regionalplanung nimmt als Träger öffentlicher Belange zu zahlreichen Planungen, Maß58 Der Busverkehr im Landkreis ist auf vier Linienbündel aufgeteilt. Aufgrund der vergaberechtlichen Vorschriften muss die Vergabe der Leistungen in diesen Linienbündeln in einem aufwändigen, formellen Vergabeverfahren erfolgen. Die Vergabe für das Linienbündel 2 ist für 2017 vorgesehen, die Vergabe für die drei übrigen Linienbündel soll im Jahr 2019 erfolgen. Im Nahverkehrsplan, der alle fünf Jahre fortgeschrieben wird, legt der Landkreis Rahmen, Eckdaten und grundsätzliche Ziele zur Weiterentwicklung des Nahverkehrs fest. Der Nahverkehrsplan wird in Abstimmung mit den im Landkreis tätigen Verkehrsunternehmen und der >> Dezernat III Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg mbH (VLN) sowie weiteren Beteiligten aufgestellt. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz. Der aktuelle Nahverkehrsplan 2013 – 2017 kann im Internetportal unter der Rubrik „Leben im Landkreis“/ “Mobilität“ eingesehen werden. Als Aufgabenträger steuert der Landkreis Nienburg die Vergabe und Verwendung von Förder.. mitteln für die Verbesserung des OPNV zum Beispiel den Neu- und Ausbau von Haltestellen. Bei der Bewältigung von Management- und Service.. aufgaben im Bereich des OPNV wird der Landkreis von der VLN unterstützt (siehe S. 75). Die .. VLN ist im Ubrigen Anlaufstelle für die Fahrgäste .. des OPNV. Darüber hinaus arbeitet die VLN in verschiedenen Projekten an einer zeitgemäßen .. Vermarktung des OPNV. & das Netzwerk motiviert, die Situation für die Rad fahrenden Bürgerinnen und Bürger weiter zu verbessern. Dazu bietet das ausgeschilderte Radverkehrsnetz von über 1.000 km Länge mit dem Weserradweg als Hauptachse gute Voraussetzungen. Engagierte Radlerinnen und Radler fahren als so genannte Radwegepaten regelmäßig die Routen des Alltags- wie des touristischen Netzes ab und kontrollieren Beschilderung und Belag. www.radkreis-nienburg.de Neben dieser Qualitätssicherung der Infrastruktur durch Radwegepatenschaften steht die enge Kooperation mit den Kommunen und Akteuren wie dem ADFC, der Polizei und der MWT im Mittelpunkt des fahrradfreundlichen Landkreises. Ihr Ansprechpartner: Markus Arndt Stabsstelle Regionalentwicklung Tel. 05021/967-478 [email protected] & Ihre Ansprechpartnerin: Meike Rohlfing Stabsstelle Regionalentwicklung Tel. 05021/967-457 [email protected] Fahrradfreundlicher Landkreis Unter dem Dach des Landkreises Nienburg existiert das „Netzwerk Radverkehr“, das sich mit dem Radtourismus und dem Alltagsradverkehr befasst. Expertinnen und Experten des Landkreises, der Städte und Gemeinden arbeiten gemeinsam mit vielen weiteren Akteuren unter anderem des ADFC und der Mittelweser-Touristik GmbH an zahlreichen Projekten. Ziel ist es, das Fahrrad als umweltverträgliches und gesundheitsförderndes Fortbewegungsmittel zu etablieren. 2007 hat sich der Landkreis beim Landeswettbewerb „Fahrradfreundliche Kommune“ unter den besten Fünf platziert. Das gute Abschneiden hat Touristische Infrastruktur Die Stabstelle Regionalentwicklung ist in Kooperation mit den Städten und Gemeinden und der Mittelweser-Tourismus GmbH zuständig für den Ausbau und die Pflege der Infrastruktur, etwa die Trassierung und Beschilderung von Rad-, Kanuund Wanderrouten. Die Vermarktung der Angebote obliegt der Mittelweser-Tourismus GmbH (siehe S. 74). Das Radwandern ist die „tragende Säule“ des Tourismus im Landkreis Nienburg. Der „Radfernweg Weser“ gehört zu den beliebtesten Radrouten in Deutschland. Im Jahr 2014 wurde dieser Fernweg im Rahmen der „Qualitätsoffensive 59 >> Dezernat III Weserradweg“ aufwendig instand gesetzt und modernisiert. Insgesamt sind über 750.000 Euro investiert worden, 50% Eigenanteil durch Kommunen und Landkreis, 50% werden durch die EU, Bund und Land gefördert. Daneben gewinnt der Wassertourismus an Bedeutung. Er konzentriert sich im Landkreis Nienburg zurzeit auf die Weser, den Steinhuder Meerbach und die Große Aue. Dort sollen auf der Grundlage des vorliegenden wassertouristischen Konzeptes die Fahrgastschifffahrt, der Motorboot- und Kanutourismus gestärkt werden. Karten und Pläne, sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Planerische Entscheidungen im kommunalen Umfeld sollen schneller und auf Basis hochaktueller Informationen erfolgen und werden damit auch für die Bürgerinnen und Bürger transparenter. Diese Anforderungen und Aufgaben werden beim Landkreis Nienburg im GIS-Büro der Stabsstelle Regionalentwicklung erfüllt. Das Büro ist damit Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema GIS und bietet: > Beratung und Koordinierung des GIS– Einsatzes intern sowie für Kommunen und Verbände, Beschaffung von Geobasisdaten und Geofachdaten > Schulung und Unterstützung der Mit- arbeiter/innen des Landkreises und der kreisangehörigen Kommunen > GIS-Konzepte zum Ausbau des Intra-, Extra- und Internets des Landkreises – GIS-online. & & Ihr Ansprechpartner: Dietrich Pagels Stabsstelle Regionalentwicklung Tel. 05021/967-454 [email protected] Ihr Ansprechpartner: Sven-Erik Rien Stabsstelle Regionalentwicklung Tel. 05021/967-153 [email protected] Zahlen, Daten, Fakten Demographischer Wandel Geoinformationssystem GIS .. Uber 80% aller kommunalen Entscheidungen weisen Bezug zu Grund und Boden auf. Zur Erarbeitung von Planungen und Entscheidungen waren früher umfangreiche Planarchive, Karteien und Recherchen erforderlich. Heute ermöglichen geographische Daten und Geographische Informationssysteme (GIS) schnell und einfach, Auskünfte und Analysen aus digitalen Informationen zu gewinnen. Raumbezogene Informationen, wie zum Beispiel Luftbilder, topographische 60 Seit Jahrzehnten sinkt in Deutschland die Zahl der Kinder. Die Bevölkerung wird immer älter, Familienstrukturen verändern sich und viele Städte und Regionen schrumpfen. Dieser demographische Wandel stellt vor allem die Kommunen vor neue Aufgaben, da sich die Folgen auf viele Lebensbereiche auswirken und die kommunalen Finanzen stark betroffen sind. Es gilt deshalb, sich rechtzeitig auf die Veränderungen einzustellen und so früh wie möglich nach Lösungen zu suchen. >> Dezernat III Auch der Landkreis Nienburg ist vom demographischen Wandel betroffen. Im Jahr 2013 hat die Einwohnerzahl am 31.12. erstmals seit 1992 wieder die Zahl von 120.000 Einwohnern unterschritten. Seit 2008 ist die Geburtenzahl regelmäßig kleiner als 1.000 Geburten. Da die Zahl der Gestorbenen in den letzten Jahren nur geringfügig variiert hat, ist das Geburtendefizit in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen; im Jahr 2013 wurde ein Defizit von 623 Einwohner erreicht. Die Einwohnerzahl im Landkreis wird daher in den kommenden Jahren kontinuierlich abnehmen. Nach aktuellen Prognosen wird erwartet, dass der Landkreis im Jahr 2030 nur noch weniger als 110.000 Einwohner hat. Besonders drastisch wird dabei die Zahl der Kinder und Jugendlichen abnehmen. Im Gegenzug wird die Zahl der älteren Menschen deutlich zunehmen. Diese Daten zum demographischen Wandel und weitere Zahlen und Fakten werden in der Stabsstelle Regionalentwicklung gesammelt, ausgewertet und unter Rubrik „Zahlen, Daten, Fakten“ präsentationsfähig auch im Internetportal des Landkreises bereitgestellt. Landkreises vor Ort. Das Klimaschutzmanagement vernetzt die Akteure im Landkreis und führt .. eine umfangreiche Offentlichkeitsarbeit durch. Als Schnittstelle zwischen Unternehmen, Kommunen, Projektpartnern, Akteuren und Bürgern fungieren die Klimaschutzmanager des Landkreises. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die Organisation und Durchführung von Aktionen und Kampagnen zu den Themen Energieeffizienz und Klimaschutz und die Unterstützung und Beratung von Kommunen, Unternehmen und Bürgern. & Ihre Ansprechpartner: Maren Hoffmann Ulrike Gieger-Graßl Hauke Herdejürgen Stabsstelle Regionalentwicklung Tel. 05021/87-293, -295 [email protected] Fachbereich Umwelt Unser Auftrag – unsere Aufgaben & Ihr Ansprechpartner: Markus Arndt Stabsstelle Regionalentwicklung Tel. 05021/967-478 [email protected] Klimaschutz Schon in der Vergangenheit hat der Landkreis Nienburg beispielgebende Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Steigerung der Energieeffizienz umgesetzt, wie zum Beispiel die Aufstellung des Klimaschutzkonzeptes oder die energetische Modernisierung kreiseigener Gebäude. Mit der Ende 2010 beschlossenen kreisweiten Klimaschutzstrategie wird dieser Weg konsequent fortgesetzt. Zielsetzung ist die praktische Umsetzung der Energie- und CO2-Reduktionsziele des Manuel Wehr, Leiter des Fachbereichs Umwelt Der Fachbereich Umwelt sorgt im Rahmen der staatlichen Daseinsvorsorge für intakte Lebensbedingungen für Menschen, Tiere und Pflanzen. Der nachhaltige Schutz von Wasser, Boden, Natur und Landschaft ist dabei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein besonderes Anliegen. 61 >> Dezernat III Zu den Aufgaben des Fachbereichs gehören: > > > > > > > > > > > > > > Gewässerschutz Zulassung der Abwasserentsorgung Hochwasser- und Deichschutz Ausweisungen von Trinkwasserschutz.. und Uberschwemmungsgebieten Arten- und Biotopschutz Bodenabbau Eingriffsregelung Landschaftsplanung Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten Waldangelegenheiten Altlasten- und Brachflächenkataster Bodenschutz und Abfallrecht Kreisstraßen Wasseruntersuchungen im Labor Wasser – ein kostbares Gut Wasser ist unsere wichtigste Lebensquelle und ein nicht ersetzbarer Naturstoff. Deshalb muss es besonders geschützt werden. Dass die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere zu sichern sind, ist daher auch gesetzlich vorgeschrieben. Im Landkreis Nienburg kümmert sich um Schutz und Erhalt der Gewässer der Fachdienst Wasserwirtschaft. Seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwachen das Grundwasser und die oberirdischen Gewässer wie Gräben, Flüsse und Seen. 62 Aufgabe der Behörde ist auch die Gefahrenabwehr, zum Beispiel bei Unfällen mit wasserge.. fährdenden Stoffen, und die Uberwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Außerdem erteilt die Behörde Erlaubnisse oder Genehmigungen beispielsweise für Anlagen in und an Gewässern, für Abwassereinleitungen und für Gewässerbenutzungen. & Ihre Ansprechpartnerin: Melanie Nolte Fachdienst Wasserwirtschaft Tel. 05021/967-264 [email protected] Hochwasserschutzplan Mittelweser – .. auf Uberschwemmungen gut vorbereitet Die Mittelweser fließt 90 km von Süd nach Nord durch den Landkreis und hat in der Vergangenheit immer wieder mit Hochwässern mehr oder weniger große Schäden an Flächen und Gebäuden verursacht. Durch eine vorsorgende Planung sind nunmehr aktuelle Karten vorhanden, die Auskunft über das Maß der Betroffenheit für die Kreisbevölkerung geben. Neben den Angaben zu Wasserständen und Fließgeschwindigkeiten eines Jahrhundert- und eines Extremhochwassers der Weser können die Bürger daraus auch Angaben zur Bauvorsorge und zum Hochwasser- >> Dezernat III schutz entnehmen. Karten sind verfügbar unter www.lk-nienburg.de, Umwelt, Wasserwirtschaft, Hochwasser und Deiche. flächengewässer oder in das Grundwasser erteilt der Fachdienst Wasserwirtschaft des Landkreises Nienburg. & Fachdienst Wasserwirtschaft Tel. 05021/967-873 [email protected] Für einen reibungslosen Betrieb der Anlage ist der Grundstückseigentümer verantwortlich. Ver.. gleichbar mit der regelmäßigen Olstandskontrolle am Auto muss auch die Kleinkläranlage eigenständig kontrolliert werden. Kleinkläranlagen – Abwasserentsorgung mit Verantwortung Die regelmäßige Wartung und Instandsetzung durch qualifiziertes Fachpersonal ist ebenfalls Pflicht. Für die Fäkalschlammabfuhr ist die Gemeinde zuständig. Unser Team erreichen Sie unter: & Unser Team erreichen Sie unter: Fachdienst Wasserwirtschaft Tel. 05021/967-873 [email protected] Vorsicht beim Umgang mit Chemikalien Mehr als 5.000 Grundstücke sind im Landkreis nicht an den öffentlichen Schmutzwasserkanal angeschlossen. Für diese Grundstücksbesitzer sind Kleinkläranlagen die einzige Möglichkeit der Abwasserentsorgung. Kleinkläranlagen werden auf dem zu entwässernden Grundstücks eingebaut. Das Abwasser wird nach Durchfließen einer solchen Anlage gereinigt und kann danach entweder versickern oder es wird dem nächsten offenen Gewässer zugeleitet. Die Bereiche, in denen Kleinkläranlagen eingesetzt werden müssen, legt die entsprechende Gemeinde per Satzung fest. Erlaubnisse für die Einleitung aus einer Kleinkläranlage in ein Ober- Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Landkreis Nienburg nimmt stetig zu. Damit steigt auch die Gefahr von Gewässer- und Bodenverunreinigungen. In allen Fällen, in denen schädliche Stoffe in das Grundwasser, in oberirdische Gewässer oder in den Boden gelangt sind, muss unbedingt der Fachbereich Umwelt informiert werden. Um einen größeren Schaden zu verhindern, ist außerdem die Feuerwehr unter der Nummer 05021/975-50 oder die Notrufnummer 112 erreichbar. Wassergefährdende Stoffe sind insbesondere: > > > > > > > Heizöl und Kraftstoffe Säuren und Laugen Gifte, Arzneimittel Pflanzenschutzmittel, Dünger Chemikalien, Lösemittel Farben, Verdünner radioaktive Stoffe 63 >> Dezernat III Energie aus dem Erdreich: Heizen mit Wärmepumpen Bis zu 90 Prozent der im Haushalt benötigten Energie gehen auf das Konto von Heizung und Warmwasser. Dabei werden vor allem für Bürger, .. die mit Ol und Gas heizen, die Energiekosten immer häufiger zur finanziellen Belastung. Eine Möglichkeit, um den hohen Energiepreisen zu begegnen, ist die Nutzung von Erdwärme. .. Ollagerung, Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz Um Unfälle mit gefährlichen Stoffen zu vermeiden, müssen diese sicher gelagert werden. Entsprechende Anlagen müssen die DIN-Vorschriften erfüllen. Dabei wird unterschieden nach Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen. Auch landwirtschaftliche Anlagen zum Lagern von Jauche, Gülle und Silagesäften müssen so beschaffen sein, dass Erdreich und Gewässer geschützt sind. Für die Sicherheit seiner Anlage ist der Betreiber selbst verantwortlich. Benötigt werden dafür Wärmepumpen-Heizanlagen. Eine Wärmepumpe arbeitet nach dem umgekehrten Prinzip eines Kühlschranks. Anstatt dem Gefriergut entzieht die Wärmepumpe der Außenluft, dem Erdreich oder dem Grundwasser Wärme und gibt sie in das Heizwassernetz oder in das Heizungssystem ab. Unterschieden wird zwischen der Grundwasserwärmepumpe, der Erdsondenwärmepumpe und den Erdwärmekollektoren. Grundwasserwärmepumpen müssen Nähere Informationen über Tankanlagen oder Heizöllager sind beim Fachdienst Wasserwirtschaft oder den zuständigen Kommunen erhältlich. & Unser Team erreichen Sie unter: Fachdienst Wasserwirtschaft Tel. 05021/967-873 [email protected] Erdwärmesonden, Quelle: Bundesverband Wärmepumpe e.V. 64 >> Dezernat III vom Landkreis genehmigt werden, da bei ihrem Betrieb Grundwasser entnommen und wieder eingeleitet wird. über die Teilnahme am Qualitätsmanagement. Das kreiseigene Labor befindet sich ausgelagert aus dem Kreishaus auf dem Gelände der Deula, Kräher Weg. Erdwärmekollektoren, die ihren Wärmebedarf flächenhaft aus dem Erdreich oberhalb des Grundwassers beziehen, und Erdsondenwärmepumpen müssen in jedem Fall in einem Antragsverfahren geprüft werden. Je nach Standort reichen entweder allgemeine Anforderungen aus oder es muss eine Erlaubnis erteilt werden. In Wasserschutzgebieten können sie verboten sein oder bedürfen einer Ausnahmegenehmigung. & Unser Team erreichen Sie unter: Fachdienst Wasserwirtschaft Tel. 05021/967-873 [email protected] Wie ist die Qualität meines Grundwassers? Seit 1987 führt das kreiseigene Labor Wasserund Umweltuntersuchungen für den Landkreis Nienburg durch. Neben den Fachdiensten der Kreisverwaltung steht es auch den Gemeinden, Gewerbebetrieben und Bürgern beratend zur Seite. Hauptaufgabe des kreiseigenen Labors ist .. die Uberwachung von kommunalen Kläranlagen. .. Darüber hinaus werden Grund- und Oberflächenwasser, Abwasser aus dem industriellen Bereich sowie Sickerwasser aus Deponien und .. Altlasten kontrolliert. Uberwacht werden auch Einrichtungen wie Tankstellen und Autowaschplätze. Neben den Routineanalysen steht das Labor auch für Sonderuntersuchungen zum Beispiel im Rahmen der Gefahrenabwehr zur Verfügung. Von Beginn an wurde im Labor der Sicherung der analytischen Qualität größte Aufmerksamkeit gewidmet. Zum Einsatz kommen nur Verfahren, die den geltenden DIN, beziehungsweise ISO/EN Vorschriften, entsprechen. Die Qualitätssicherung der Untersuchungsmethoden erfolgt laufend Auch Bürger können ihr Grund- oder Teichwasser auf chemische Inhaltsstoffe untersuchen lassen. Die Gebühren für eine Wasseruntersuchung sind nach Umfang gestaffelt und können erfragt werden. & Ihre Ansprechpartner: Sieglinde Kolbrink-Wolf Ehler Meyer Fachdienst Umweltrecht und Kreisstraßen Tel. 05021/600-2893, -1971 [email protected] Altlasten – welche Flächen betroffen sind Ein Blick ins Altlastenkataster – das sollte Ihr erster Schritt bei bevorstehenden Grundstücksgeschäften, bei Bauaktivitäten oder bei der Umnutzung von Flächen sein. Altlasten sind Flächen, auf de65 >> Dezernat III nen durch den Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen schädliche Bodenveränderungen entstanden sind. Sie können durch den Betrieb von gewerblichen oder industriellen Anlagen verursacht worden sein aber auch im privaten Bereich beispielsweise durch unsachgemäße Lagerung von Heizöl oder Pflanzenschutzmitteln. Im Landkreis Nienburg gibt es rund 2.722 altlastverdächtige Flächen (Stand 2015). Der Kreis ist verpflichtet, die altlastverdächtigen Flächen und die Altlasten in einem Kataster zu erfassen. Bauherren, Investoren, Käufer, Eigentümer und andere Interessierte können sich beim Fachdienst Umweltrecht und Kreisstraßen über Eintragungen informieren. So können Planungsfehler rechtzeitig verhindert werden. Außerdem berät die Behörde über geeignete Untersuchungs- und Sanierungsmethoden.. & & Ihre Ansprechpartner: Claus Witt Henning Kwiatkowski Fachdienst Umweltrecht und Kreisstraßen Tel. 05021/967-265, - 7902 [email protected] Naturschutz – Einsatz für eine lebenswerte Zukunft Die Landschaft im Landkreis Nienburg hat viele schöne Gesichter. Große Wald- und Moorgebiete und die Wesermarsch bestimmen unter anderem das Bild. Ihre Ansprechpartnerin: Heidrun Spehlbrink Fachdienst Umweltrecht und Kreisstraßen Tel. 05021/967-269 [email protected] Das Brachflächenkataster – Nachnutzung gewerblicher Flächen Grund und Boden steht uns nur begrenzt zur Verfügung. Um ihn für künftige Generationen zu erhalten, müssen wir sparsam mit ihm umgehen. Anstatt beispielsweise neue Freiflächen zu erschließen, könnten alte Gewerbeflächen reaktiviert werden. Tatsächlich liegen zahlreiche Areale, die früher gewerblich-industriell, militärisch oder von der Bahn genutzt wurden, brach und warten auf eine Nachnutzung. Um diese Flächen schneller und besser zu vermarkten, werden sie beim Landkreis in einem Kataster erfasst. Auf Wunsch stellt der Fachdienst Umweltrecht und Kreisstraßen Kontakt zu potentiellen Investoren her und erarbeitet eine Vermarktungsstrategie. 66 Friedhelm Schwiering, Uchte Um gefährdete Arten und Lebensräume in der freien Landschaft zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, wird der Fachdienst Naturschutz aktiv. So werden beispielsweise Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen. Zu den weiteren Aufgaben des Fachdienstes Naturschutz zählt der gesetzliche Arten- und Biotopschutz. Die Behörde kümmert sich um Schutz und Pflege der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und überwacht Vorschriften über Besitz und Vermarktung gesetzlich geschützter Tiere und Pflanzen. >> Dezernat III Eigenart und Schönheit und wegen ihres Erholungswertes gegen menschliche Eingriffe wie Bebauung, wildes Campen oder Gehölzbeseitigung unter Schutz gestellt. & Unser Team erreichen Sie unter: Fachdienst Naturschutz Tel. 05021/967-875 [email protected] Meldepflicht für geschützte Tiere Vor allem im Zuge von Baumaßnahmen besteht die Gefahr, dass Lebensräume für Tiere und Pflanzen, die Bodenfunktion und das charakteristische Landschaftsbild beeinträchtigt werden. Um derartige Schäden zu vermeiden oder zumindest auszugleichen, gibt es im Naturschutzrecht die so genannte Eingriffsregelung. Wer beispielsweise durch den Bau eines Gebäudes ein Biotop zerstört oder beeinträchtigt, muss an anderer Stelle eine Kompensationsfläche anlegen. Die Eingriffsregelung soll schon während des Planungsprozesses berücksichtigt werden. Welche Bauvorhaben als Eingriffe einzustufen sind, können Sie bei den Gemeinden und bei der Unteren Naturschutzbehörde erfragen. Johann Kasiw, Eystrup Naturschutzgebiete sind wegen ihrer Seltenheit oder besonderen Schönheit streng geschützte .. Gebiete. Zur Erhaltung von Okosystemen bestimmter Pflanzen und Tierarten unterliegen sie einem absoluten Veränderungsverbot. Naturschutzgebiete dürfen nur auf den befestigten und zusätzlich durch Beschilderung nicht gesperrten Wegen betreten werden. Landschaftsschutzgebiete sind naturnahe Bereiche, die sich über große Flächen erstrecken können. Sie werden zur Erhaltung ihrer natürlichen Vielfalt, Griechische Landschildkröte, Igel, Ringelnatter und viele andere Tierarten sind vom Aussterben bedroht und müssen deshalb besonders geschützt werden. Ganz gleich, ob es sich um ein exotisches, oder ein heimisches Tier handelt: Wer ein artengeschütztes Tier hält, muss es beim Fachdienst Naturschutz anmelden. Wichtig ist es, sich bereits vor dem Kauf von geschützten Exemplaren zu informieren. Insbesondere die .. Uberwachung des Handels mit Tier- und Pflanzenarten ist Aufgabe des Artenschutzes. 67 >> Dezernat III Auch wer Exemplare wild lebender oder besonders geschützter Tierarten, etwa Singvögel, Papageien, Strauße oder Greifvögel, dauerhaft in einem Gehege hält, muss dies beim Fachdienst Naturschutz anzeigen. Der Fachbereich Umwelt ist dabei auf die Hilfe von freiwilligen Krötenzaunbetreuern angewiesen, die die Kröten einsammeln und über die Straße tragen. Interessierte Helfer werden gebeten, sich beim Fachdienst Naturschutz zu melden. Generell gilt: Tiere und auch Pflanzen besonders geschützter Arten dürfen nicht aus der Natur entnommen werden. Nur verletzte oder kranke Tiere dürfen vorübergehend aufgenommen werden, um sie gesund zu pflegen. Anschließend jedoch müssen die Tiere sofort freigelassen oder in eine Pflegestation gegeben werden. & Verletzt oder verwaist aufgefundene sowie beschlagnahmte Wildtiere und Exoten nimmt die Artenschutzstation Sachsenhagen, Tel. 05725/708730, www.wildtierstation.de auf. Beschwerliche Wanderung – Kröten auf dem Weg zum Laichgewässer Unser Team erreichen Sie unter: Fachdienst Naturschutz Tel. 05021/967-353 [email protected] Kein Grund zur Panik bei Wespen und Hornissen Wer kennt das nicht: Ein gemütlicher Sommernachmittag auf der Terrasse bei Kaffee und Kuchen wird jäh unterbrochen, weil sich plötzlich ungeladene Gäste dazu gesellen – Wespen. Viele Menschen geraten sogar in Panik, weil sie die Tiere für gefährlich halten. Dabei, so raten Experten, müssen nur bestimmte Verhaltensregeln beachtet werden, dann kann nichts passieren. Tipps zum Umgang mit Hornissen, Wespen und Hummeln erhalten Bürger im Landkreis Nienburg von ehrenamtlichen Wespenberatern und unter www.lk-nienburg.de, Umwelt, Naturschutz, Artenschutz. Viele Wespenarten und Hornissen stehen unter Schutz. Das heißt, sie dürfen nicht getötet und ihre Nester nicht zerstört werden. Nur in Ausnahmefällen darf ein Nest umgesiedelt oder beseitigt werden. Listen Arne Kopp, Steyerberg Jedes Jahr müssen Krötenweibchen etliche Kilometer bis zu ihrem Laichgewässer zurücklegen. Dabei tragen sie ein oder sogar bis zu 10 Männchen auf ihrem Rücken Huckepack. Das größte Problem auf der Reise sind die Straßen, die die Kröten und andere Amphibien überqueren müssen. Jedes Jahr zur Wandersaison müssen daher an kritischen Stellen Krötenschutzzäune aufgebaut werden, um die Tiere vor dem Tod durch .. Uberfahren zu bewahren. 68 >> Dezernat III und Telefonnummern der Berater zum Schutz von Hornissen, Wespen und Hummeln liegen beim Landkreis Nienburg vor. die praktische Unterhaltung der Kreisstraßen und Radwege vor Ort im Auftrag der Kreisverwaltung aus. & Fragen zu Nutzungserlaubnissen bei Inanspruchnahme des Straßengeländes, zur Kostenerstattung von beschädigtem Kreisstraßenzubehör nach Unfällen oder zum Grunderwerb bei Baumaßnahmen beantwortet der Fachdienst Umweltrecht und Kreisstraßen. Unser Team erreichen Sie unter: Fachdienst Naturschutz Tel. 05021/967-875 [email protected] Gute Fahrt auf den Kreisstraßen Der Landkreis Nienburg/Weser ist Eigentümer und somit Straßenbaulastträger von rund 309 km Kreisstraßen und rund 112 km Radwegen. Dieses Kreisstraßen- und Radwegenetz erstreckt sich über das gesamte Kreisgebiet und ermöglicht zusammen mit den Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen eine schnelle Verbindung zwischen den einzelnen Gemeinden und Städten. & Ihre Ansprechpartner: Claus Witt Renate Fabisch Marina Melloh (Nutzungserlaubnisse) Fachdienst Umweltrecht und Kreisstraßen Tel. 05021/967-265, -266, -890 [email protected] Martin Dittes, Steyerberg Die Verwaltung der Kreisstraßen und Radwege ist dem Fachdienst Umweltrecht und Kreisstraßen zugeordnet. Planungen und Baumaßnahmen werden aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Land und dem Landkreis Nienburg durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Nienburg, durchgeführt. Die Straßenmeistereien in Lemke, Uchte und Bruchhausen-Vilsen führen 69 >> Die kreisnahen Einrichtungen Die kreisnahen Einrichtungen Der BAWN Geht‘s um die Entsorgung – sind wir die Profis Abfallentsorgung – fair und sicher Bei der Abfallentsorgung haben die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Nienburg/Weser mit dem BAWN einen starken Partner an ihrer Seite: Der BAWN ist das einzige Unternehmen im Landkreis, mit dem jeder etwas zu tun hat. Sämtliche Abfallströme laufen unter der Regie des BAWN zusammen. Bürgernähe steht oben an Als kommunales Unternehmen ist der BAWN der Bürgernähe verpflichtet: Oberstes Ziel ist es, die Entsorgung aller Abfälle und Wertstoffe jederzeit zuverlässig, fachgerecht und zu fairen Konditionen zu gewährleisten. Um diesem Anspruch dauerhaft zu genügen, setzt das kommunale Unternehmen auf technische Neuerungen, nutzt die Instrumente des Prozessbenchmarkings und arbeitet aktiv mit den Spielräumen, die der Gesetzgeber schafft. Mehr Service, bessere Ergebnisse Im Zuge seiner Wertstoffoffensive investiert der BAWN Millionen in die weitere Verbesserung von Service und Infrastruktur. Ein flächendeckendes Angebot von Wertstoffhöfen, Wertstoffinseln und der Aus- beziehungsweise Neubau der Zentralen Wertstoffhöfe in Uchte und Hoya erlaubt überall im Kreisgebiet die wohnortnahe Entsorgung sämtlicher Abfälle – vom Elektrorasierer bis zur Gartenbank. 70 Biotonne spart Zeit und Geld Seit Anfang des Jahres ist die getrennte Erfassung von Bioabfällen Pflicht. Der BAWN setzt auf Freiwilligkeit: Wer die Biotonne nutzt, spart Zeit und Geld. Nicht nur, weil Fahrten zur Grüngutannahmestelle entfallen: Nutzer der Biotonne müssen auch weniger für die Restmüllentsorgung zahlen. Das macht ökonomisch Sinn – und ist ökologisch: Die vom BAWN über die Biotonne erfassten Abfälle liefern Energie für eine Biogasanlage, die Strom und Wärme unter anderem für das Krankenhaus Bassum liefert. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne. & Ihr Ansprechpartner: An der Steingrube 1-3 EZ Nienburg/Krähe Tel. 05021/9219-0 Fax. 05021/9219-299 [email protected] www.bawn.de >> Die kreisnahen Einrichtungen Das Jobcenter im Landkreis Nienburg sonen im Alter von 15 bis 64 Jahre, wenn sie sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten. Leistungen können auch Personen erhalten, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft leben. Wo ist das Jobcenter? Das Jobcenter bietet seinen Kunden Ansprechpartner vor Ort. Wenn Sie unsicher sind, welche Geschäftsstelle Sie betreut, dann rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern. Jobcenter Nienburg Verdener Straße 21, 31582 Nienburg Tel. 05021/ 907- 1300, Fax. 05021/ 907- 1009 [email protected] Geschäftsführer Frank Köhring Welche Aufgaben hat das Jobcenter? >> Das Jobcenter ist die Anlaufstelle für erwerbs- und hilfebedürftige Menschen, die Unterstützung in Form von finanziellen und beraterischen Hilfen oder Leistungen benötigen. In den Geschäftsstellen werden Arbeitslosengeld II-Anträge ausgegeben, Kunden werden bei der Antragstellung beraten und Anträge entgegengenommen. Die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) umfasst die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, das heißt, die Regelleistungen (hierin sind Pauschalen für Nahrung, Bekleidung, Haushalt, etc. enthalten), Mehrbedarfe (z.B. für Schwangerschaft, Alleinerziehung, etc.) sowie die Leistungen für Bildung und Teilhabe und die angemessenen Kosten der Unterkunft (Miete plus Nebenkosten). Außerdem werden die Kunden durch persönliche Ansprechpartner betreut, indem ihnen Hilfestellungen in Form von Beratung zu verschiedenen Lebenslagen, Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und Qualifizierung gegeben werden. Hierzu gehören zum Beispiel Arbeitsvermittlung, Praktika, Weiterbildung und Bewerbungstrainings. Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II? Grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben alle erwerbsfähigen hilfebedürftigen Per- Leistungsabteilung Tel. 05021/907-1300, Fax. 05021/907-1309 [email protected] Markt und Integration Tel. 05021/907-1300, Fax. 05021/907-1109 [email protected] Geschäftsstelle Stolzenau Bürgermeister-Heuvemann-Straße 12, 31592 Stolzenau Tel.: 05761 / 9200-67, Fax: 05761 / 9200-16 [email protected] Leistungsabteilung Tel. 05761/9200-51, Fax. 05761/9200-16 Markt und Integration Tel. 05761/9200-51, Fax. 05761/9200-16 Geschäftsstelle Hoya Von-Kronenfeldt-Straße 11, 27318 Hoya alle Bereiche: Tel. 04251/9314-63, Fax. 04251/9314-50 Jobcenter-im-Landkreis-Nienburg. [email protected] >> Offnungszeiten Nienburg Stolzenau Hoya Mo Di Mi Do 8.00 - 12.30 8.00 - 12.00 8.00 - 11.30 8.00 - 12.30 8.00 - 12.00 14.00 - 18.00 8.00 - 12.30 8.00 - 12.00 geschlossen 8.00 - 12.30 8.00 - 12.00 8.00 - 11.30 13.30 - 18.00 14.00 - 18.00 Fr 8.00 - 12.30 8.00 - 12.00 8.00 - 11.30 Darüber hinaus können auch Beratungsgespräche außerhalb .. der Offnungszeiten vereinbart werden. 71 >> Die kreisnahen Einrichtungen Klimaschutzagentur Mittelweser e.V. Klimaschutz ist Zukunftsvorsorge >> Die Klimaschutzagentur Mittelweser e.V. bündelt seit 2012 alle regionalen Klimaschutzaktivitäten und baut die Rolle des Klimaschutzes als Wachstumsmotor in der Region weiter aus. Sie wird partnerschaftlich von der Wirtschaft, den Kommunen, Umwelt- und Wirtschaftsverbänden und dem Landkreis Nienburg/Weser getragen. Sie informiert Unternehmen und Bürger zu einem breiten Themenspektrum. Als Impulsgeber für Politik und Wirtschaft entwickelt die Agentur gemeinsam mit ihren Partnern Projekte in den Handlungsfeldern Gebäudemodernisierung, Energieeffizienz in Unternehmen, Kraft-Wärme-Kopplung,Solarenergie,Bioenergie,Windenergie,Stromsparen sowie umweltschonende Mobilität. Außerdem werden die Kommunen bei der Erstellung und Umsetzung von integrierten Klimaschutzkonzepten unterstützt. Ziel ist es, den Ausstoß klimaschädlicher Emissionen zu senken und den Einsatz von regenerativen Energieträgern und energieeffizienten Technologien zu fördern. erfolgreiche Arbeit der Klimaschutzagentur Mittelweser e.V. Mit Informationsmaterialien, öffentlichen und pressewirksamen Veranstaltungen sowie einem regionalen Internetportal macht die Klimaschutzagentur das Thema Klimaschutz einer .. breiten Offentlichkeit zugänglich und spricht die verschiedenen Zielgruppen handlungsorientiert und themenspezifisch an. So können beispielsweise alle Bürger des Landkreises Nienburg eine neutrale Erstberatung zu allen Klimaschutzthemen und Fördermitteln von den Mitarbeitern der Klimaschutzagentur erhalten, am Telefon, im Internet und bei Veranstaltungen aller Art. Ein weiterer Schwerpunkt der Aktivitäten der Klimaschutzagentur Mittelweser e.V. liegt in der Unterstützung und Initiierung von Projekten und Kampagnen zum Themenfeld Energieeffizienz und Klimaschutz gemeinsam mit Kooperationspartnern. So entstanden zum Beispiel zusammen mit Elektrofachbetrieben und Autohäusern das Projekt „Förderung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur für Elektro-Fahrzeuge“ und, zusammen mit Energieberatern aus dem Landkreis, die Kampagne „Planen – Beraten – Sparen“ mit einer kostenlosen Erstberatung zur Gebäudemodernisierung. Als Partner für neue Projekte im Landkreis Nienburg steht die Klimaschutzagentur gern zur Verfügung. & .. Eine umfangreiche Netzwerkarbeit sowie Offentlichkeitsarbeit und Kommunikation mit Akteuren, Medien und Bürgern sind die Grundlage für die 72 Ihre Ansprechpartnerin: Maren Hoffmann Klimaschutzagentur Mittelweser e.V. Marktplatz 1a 31582 Nienburg Tel. 05021/87–295 [email protected] >> Die kreisnahen Einrichtungen Landschaftsverband WeserHunte fördert kulturelle Vielfalt Auf der Suche nach den Wurzeln hin zu neuen Akzenten >> Der Landschaftsverband versteht sich als regionaler Kulturförderer und kultureller Kooperationspartner. Seine Aufgaben und Ziele erfüllt er durch finanzielle Förderung, durch Beratung von Kulturschaffenden und durch Initiierung eigener Projekte. Seit seiner Gründung 1991 hat der Landschaftsverband Weser-Hunte e.V. rund 6 Mio. € in die Kulturförderung in den Landkreisen Diepholz und Nienburg investiert. Insgesamt wurden damit über 1.000 Projekte und Maßnahmen unterstützt. Seid dem 01.01.2016 wird der Landschaftsverband vom Landrat des Landkreises Nienburg/ Weser, Detlev Kohlmeier, ehrenamtlich geführt. Zweiter Vorsitzender ist Cord Bockhop, Landrat des Landkreises Diepholz. Beisitzer im Vorstand ist Werner von Behr, Landschaftspräsident der Hoya-Diepholz´schen Landschaft. Besonderes Anliegen des Verbandes ist unter anderem die Pflege und Förderung der plattdeutschen Sprache. Er beteiligt sich am landesweiten Postkartenwettbewerb „Platt is cool“ und dem plattdeutschen Bandcontest „Plattsounds“, mit dem besonders junge Menschen angesprochen werden. Auch publizistisch ist der Landschaftsverband tätig: Die neueste Broschüre „Bauernhäuser in den Landkreisen Diepholz und Nienburg/Weser“ wurde 2014 veröffentlicht und ergänzt die Reihe der kostenlos erhältlichen Broschüren über die vielfältige Geschichte, Kultur, Kunst und Architektur der beiden Landkreise. Im Auftrag des Landes Niedersachsen nehmen die Landschaften und Landschaftsverbände Aufgaben der regionalen Kulturförderung wahr. Die Mittel der regionalen Kulturförderung sind insbesondere für Projekte des freien professionellen Theaters, der Theater- und Tanzpädagogik, der Museumsarbeit der nicht staatlichen Museen, der Musik, der Literatur, der niederdeutschen Sprache, der Soziokultur, der Bildenden Kunst, der Kunstschulen sowie für Projekte der außerschulischen kulturellen Jugendbildung vorgesehen. Aus Sicht des Landschaftsverbandes ist die regionale Kulturförderung, die die regionalen Unterschiede und Strukturen berücksichtigt, ein Erfolgsmodell zur Stärkung des ländlichen Raums. & Ihre Ansprechpartnerinnen: Ingrid Decke Geschäftsstelle Landkreis Nienburg/Weser Kreishaus am Schloßplatz 31582 Nienburg/Weser Tel. 05021/967-163 [email protected] Anja Schweers Geschäftsstelle Landkreis Diepholz Niedersachsenstr. 2, 49356 Diepholz Tel. 05441/976-1909 [email protected] www.weser-hunte.de 73 >> Die kreisnahen Einrichtungen Warum es bei uns so schön ist Mittelweser-Touristik GmbH bündelt touristische Möglichkeiten >> Warum es bei uns im Landkreis so schön ist und wo am schönsten – Experte für diese Fragen ist die Mittelweser-Touristik GmbH. Von Minden im Süden bis nach Bremen im Norden reicht die Region Mittelweser und sie ist ein lohnendes Ferien- und Reiseziel. Die Region kann mit sehenswerten Fachwerkstädten, mit beeindruckenden historischen Gebäuden, so einigen kulturellen Highlights und einem sehr reizvollen Umland aufwarten, das sich vor allem zum Radfahren und Wandern eignet. Auch Wassersportfreunde kommen durch den Fluss „Weser“ auf ihre Kosten. Freizeitmöglichkeiten in der Region Mittelweser. Urlauber und Interessierte können sich hier informieren lassen über: > Pauschalreisen > Kurzurlaube .. > Ubernachtungsmöglichkeiten > Ausflugsziele und Sehenswürdigkeiten > Radtouren > Familienaktivitäten Die Mittelweser-Touristik GmbH ist Ende 2000 durch den Landkreis Nienburg, zehn Kommunen im Landkreis und den DEHOGA Kreisverband Nienburg gegründet worden. Mittlerweile wird die Gesellschaft von 17 Gesellschaftern, darunter Kommunen aus den Landkreisen Nienburg, Diepholz, Verden und Minden-Lübbecke kommunal getragen. & Um diese Urlaubsregion den potentiellen Gästen schmackhaft zu machen, koordiniert und bündelt die Mittelweser-Touristik GmbH die touristischen Möglichkeiten und bietet sie unter ihrer Dachmarke an. Sie ist damit zugleich Ansprechpartner für Urlauber wie für touristische Anbieter der Region. Ihre Gesellschafter berät und unterstützt sie in allen Angelegenheiten des Tourismus. Bei der Mittelweser-Touristik GmbH gibt es jederzeit aktuelle Informationen über das breite Spektrum an 74 Ihr Ansprechpartner: Martin Fahrland Lange Straße 18 31582 Nienburg/Weser Tel. 05021/91763-0 [email protected] www.mittelweser-tourismus.de >> Die kreisnahen Einrichtungen Von Mensch zu Mensch Die VLN organisiert den Busverkehr im Landkreis Nienburg >> Die Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg mbH (VLN) ist seit über 25 Jahren der erster Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Busverkehr im Landkreis Nienburg. Gesellschafter der VLN sind sieben Busunternehmen, die den Linienverkehr im Landkreis betreiben, und der Landkreis Nienburg/Weser. Die Regio-Linien verbinden werktags jede Stunde die Gemeindehauptorte mit der Kreisstadt Nienburg und sind am Bahnhof in Nienburg auf die RE-Züge von bzw. nach Hannover abgestimmt. Die Lokal-Linien orientieren sich insbesondere an den Bedürfnissen der Schüler. Das übersichtliche Tarifsystem der VLN richtet sich weitgehend nach den Samtgemeinde- bzw. Gemeindegrenzen. Die Fahrpreise lassen sich anhand der befahrenen Tarifzonen und einer Fahrpreistabelle mit fünf Preisstufen errechnen. Alle Fahrkarten können direkt beim Fahrpersonal gekauft werden. Für Informationen über den aktuellen Fahrplan der VLN stehen den Fahrgästen verschiedene Auskunftsmöglichkeiten zur Verfügung: Aufgabenschwerpunkte der VLN sind die Verkehrsplanung und Steuerung des Verkehrs, die Erstellung von Fahrplan-, Tarif- und Servicekonzepten, die Organisation und Durchführung der Schülerbeförderung sowie der Fahrgastservice und die Fahrgastinformation. Die VLN arbeitet eng mit dem Landkreis Nienburg als Aufgaben.. träger des OPNV und Träger der Schülerbeförderung zusammen. Derzeit bedienen rund 140 Busse auf 7 Regio-Linien und 33 Lokal-Linien ca. 1.100 Haltestellen im Kreisgebiet, wobei die VLN jährlich auf 3,9 Millionen Fahrplankilometern mehr als 4,2 Millionen Fahrgäste befördert. > > > > > Aushangfahrpläne an den Haltestellen linienbezogene Faltfahrpläne das Internet unter www.vln-nienburg.de die Geschäftsstelle der VLN Fahrplan-App des VBN oder des GVH & Ihr Ansprechpartner: Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg mbH (VLN) Wilhelmstraße 30 31582 Nienburg Telefon 05021/ 66011 [email protected] www.vln-nienburg.de 75 >> Die kreisnahen Einrichtungen Bestandsentwicklung für ansässige Unternehmen WIN GmbH – Ihr Partner im Dialog Professionelle Begleitung aus einer Hand >> „Türen auf für unternehmerisches Handeln.“ Das ist die Losung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft WIN GmbH, die seit 2008 im Landkreis Nienburg aktiv ist. Sie versteht sich als ein „Partner im Dialog“, der die individuellen unternehmerischen Ziele seiner Kunden engagiert mitträgt und zwar von der Idee bis zur endgültigen Umsetzung. > Fördermittelberatung und Begleitung von Investitionsvorhaben > Regionale Kontaktvermittlung und Aufbau von Kooperationen > Innovations- und Technologieberatung > Projektentwicklung für Mitarbeiternachwuchs und Fachkräftesicherung Gesundes Klima für Existenzgründungen > Informations- und Kontaktvermittlung > Beratung und Begleitung im Gründungsnetzwerk Begleitung bei Neuansiedlungen > Beratung zu Gewerbeflächen und Immobilien > Begleitung von Investitionsvorhaben > unbürokratische Kontaktvermittlung zu Behörden und Institutionen Standortmarketing und Imagebildung Gegründet wurde die Gesellschaft vom Landkreis Nienburg, den Kommunen, der Sparkasse Nienburg und den Volksbanken der Region. Sie ist ein Bindeglied zwischen Politik, Verwaltung und privatwirtschaftlichen Unternehmen. Ihren Kunden vermittelt die WIN GmbH neben regionalspezifischem Know-how wertvolle Kontakte und entwickelt mit ihnen zusammen zukunftsorientierte Projekte. Ganz gleich, ob es um Existenzgründung, Unternehmensaufbau, Unternehmensnachfolge, die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen oder um die Standortwahl eines Investors für unsere Region geht, unternehmerisches Handeln fällt bei uns auf fruchtbaren Boden. Mit folgenden Dienstleistungen unterstützt die WIN GmbH zukünftige und bereits ansässige Unternehmen der Region: 76 > Moderation/Management interkommunaler und anderer zukunftsorientierter Projekte > Entwicklung und Förderung von Branchennetzwerken > Imagekampagne www.einfach-lebenswert.net & Ihre Ansprechpartnerin: Uta Kupsch WIN Wirtschaftsförderung im Landkreis Nienburg/Weser GmbH Rühmkorffstraße 12 31582 Nienburg/Weser Tel. 05021/887772-0 [email protected] >> Die Kommunen Die Kommunen Verzeichnis der Verwaltungseinheiten im Landkreis Nienburg/Weser Stadt Nienburg/Weser Stadt Rehburg-Loccum Marktplatz 1 • 31582 Nienburg Bgm. Henning Onkes Telefon: 05021/87-0 Telefax: 05021/87-422 E-Mail: [email protected] Internet: www.nienburg.de Heidtorstr. 2 • 31547 Rehburg-Loccum Bgm. Martin Franke Telefon: 05037/9701-0 Telefax: 05037/9701-18 E-Mail: [email protected] Internet: www.rehburg-loccum.de Samtgemeinde Steimbke Samtgemeinde Marklohe Kirchstr. 4 • 31634 Steimbke SG-Bgm. Knut Hallmann Telefon: 05026/9808-0 Telefax: 05026/9808-55 E-Mail: [email protected] Internet: www.steimbke.de Rathausstr. 14 • 31608 Marklohe SG-Bgm. Volker Friemelt Telefon: 05021/6025-0 Telefax: 05021/6025-60 E-Mail: [email protected] Internet: www.marklohe.de Samtgemeinde Grafschaft Hoya Samtgemeinde Uchte Schloßplatz 2 • 27318 Hoya/Weser SG-Bgm. Detlef Meyer Telefon: 04251/815-0 Telefax: 04251/815-50 E-Mail: [email protected] Internet: www.grafschaft-hoya.de Balkenkamp 1 • 31600 Uchte SG-Bgm. Reinhard Schmale Telefon: 05763/183-0 Telefax: 05763/183-81 E-Mai: [email protected] Internet: www.samtgemeinde-uchte.de 77 >> Die Kommunen 78 Flecken Steyerberg Samtgemeinde Heemsen Lange Str. 21 • 31595 Steyerberg Bgm. Hein-Jürgen Weber Telefon: 05764/96 06-0 Telefax: 05764/96 06-29 E-Mail: [email protected] Internet: www.steyerberg.de Wilhelmstr. 4 • 31627 Rohrsen SG-Bgm. Friedrich-Wilhelm Koop Telefon: 05024/98 05-0 Telefax: 05024/98 05-55 E-Mail: [email protected] Internet: www.heemsen.de Samtgemeinde Steimbke Samtgemeinde Liebenau Kirchstr. 4 • 31634 Steimbke SG-Bgm. Knut Hallmann Telefon: 05026/9808-0 Telefax: 05026/9808-55 E-Mail: [email protected] Internet: www.steimbke.de Ortstr. 28 • 31618 Liebenau SG-Bgm. Walter Eisner Telefon: 05023/29-0 Telefax: 05023/1722 E-Mail: [email protected] Internet: www.liebenau.com >> Verwaltungsgliederungsplan Verwaltungsgliederungsplan für die Verwaltung des Landkreises Nienburg/Weser 79 >> Impressum Herausgeber Landkreis Nienburg/Weser Kreishaus am Schloßplatz 31582 Nienburg Tel. 05021/967-0 Internet: www.kreis-ni.de Redaktion Landkreis Nienburg/Weser – Pressestelle – 31582 Nienburg Tel. 05021/967-169 Gestaltung Design Perfekt Werbeagentur Bildnachweis: S. 19: Schüler steigt ein, RegioBus Hannover GmbH/Henning Scheffen S. 35: Senior Lady playing cards, www.istockphoto.com, Fotograf: KLH49 Stand der Informationen Januar 2016 80 Titel oben, 1. Bild v. li. und S. 42: © Funshooter, shotshop.de ssen chutzgebieten o r G d rs en un n Natu rün G ande vo R m i m a n en Lebe s Wohn assene rbel – Natu Näher dran am Leben – Eine starke Ge meinschaft, in d er man Nachbarn und lo kale Erzeuger k ennt ce n la a B in n e b Le izeit vereinen re – Arbeit und F Broschüre für Bürgerinnen und Bürger >> Wegweiser durch die Kreisverwaltung Ihr Anliegen - unser Auftrag 2016 / 2017