Ausgabe 05/2013 - hausundgrundwtal.de
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HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 1 Mai 2013 Die Fachzeitschrift für Haus-, Wohnungsund Grundeigentümer im Bergischen Land Eigentümer journal. Besuchen Sie uns im Internet! www.hausundgrundwtal.de www.eigentuemerjournal.de fon 0202.479 55 0 fax 0202.479 55 70 05 HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 2 sicher, zuverlässig, zertifiziert Techem Funk-Rauchwarnmelder – höchste Qualität auf dem neuesten Stand der Technik. Umfassende Selbsttests und Umfeldüberwachung ÕÌ>ÌÃV iÊ1vi`ØLiÀ«ÀØvÕ}ÊâÕÀÊ`iÀà iÀiÕ}ÊÊ1ÀiÃÊÛÊxäÊVÊ i À>ÃÊÌB}V Ê>ÕÌ>ÌÃV iÊ4LiÀ«ÀØvÕ}Ê`iÃÊ Melders auf Funktionsfähigkeit von Elektronik, Alarm und Batterie sowie auf Durchlässigkeit der Raucheindringöffnung Fehler-Logbuch mit Funkübertragung zur Dokumentation von Status- und Störungsmeldungen Intelligente Mikroprozessor-Technologie -V iÀiÊ1ÌiÀÃV i`Õ}ÊÕÀâvÀÃÌ}iÀÊ-ÌÀÕ}iÊâ°Ê°Ê<}>ÀiÌÌiÀ>ÕV ]Ê7>ÃÃiÀ`>«vÊ`iÀÊiiÌÀÃV iÊ Felder) von echtem Brandrauch zur Vermeidung von Falschalarmen ÕÌ>ÌÃV iÊ«>ÃÃÕ}Ê`iÀÊ«w`V iÌÊ>ÊiÛiÌÕiiÊ6iÀÃV ÕÌâÕ}iÊvØÀÊ`>ÕiÀ >vÌÊâÕÛiÀ lässige Raucherkennung Höchster Sicherheitsstandard V Ì>>ÀÊÌÊ`iÃÌiÃÊnxÊ`ÊÜiVÌÊ>ÕV Ê>ÕÃÊ`iÊ/ivÃV >vÊ >ÕiiÊ>À«ÀØvÕ}Êi`iÀâiÌÊ«iÀÊiÕÌâiÀÌ>ÃÌiÊ ÛÊÇxÊ` durchführbar – mit reduzierter Lautstärke iÃÌÊi}iL>ÕÌiÊ>ÌÌiÀiÊÌÊ£äÊ> ÀiÊ`iÃÌ >ÌL>ÀiÌÆÊ>ÕÃÌÃV iÃÊÕ`Ê«ÌÃV iÃÊ-}>Ê `iÃÌiÃÊÎäÊ/>}iÊÛÀÊ`iÊ`iÀÊ>ÌÌiÀi>«>âÌBÌ Elektronische Sensoren zur Umfeldüberwachung Raucheintrittsöffnung Benutzertaste Rote Leuchtdiode /iV iÊiÀ}ÞÊ-iÀÛViÃÊLÊUÊ i`iÀ>ÃÃÕ}Ê7Õ««iÀÌ> "ÌÌ>ÕÃ>,}Ê££ÎÊUÊ{Ó££xÊ7Õ««iÀÌ> /i°ÊäÓÊäÓÉÓÈÊÈÓÊnäÊUÊ>Ý°ÊäÓÊäÓÉÓÈÊÈÓÊnÎ£Ó www.techem.de * VdS ist die unabhängige und akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsstelle für Brandschutz und Einbruchdiebstahlschutz. ** Richtlinie der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes. /iV iÊÕ,>ÕV Ü>Ài`iÀÊÃ`Ê>V Ê Ê Ê£{Èä{ÊâÕ}i>ÃÃiÊ Õ`Ê6`-}i«ÀØvÌI°Ê-iÊiÀvØiÊâÕ`iÊ`iÊiÀÊ ÌiÊ+Õ>ÌBÌÃÀÌiÀiÊ`iÀÊ Ûv`L,V ÌiÊ£{ä£IIÊÕ`ÊÃ`Ê`> iÀÊÌÊ`iÊÛv`L+Õ>ÌBÌÃ>LiʹQ“ ausgezeichnet. HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 3 Inhalt Aus’m Verein Ausgabe Mai 2013 Unsere Leistungen Von Fall zu Fall Verkauf eines mangelhaften Grundstücks durch die Gemeinde 4 Fälligkeit des Erschliessungsbeitrages 4 Verantwortlichkeit für Sanierung der Grundstücksentwässerungsanlage – Verkaufs- und Vermietungsservice • Wir verkaufen oder vermieten Ihre Immobilien und begleiten Sie bis zur Vertragsunterzeichnung 5 Verpflichtung zum Anschluss eines Grundstücks an das öffentliche Regenwassernetz • Bei der Wohnungsabnahme werden alle Einzelheiten schriftlich und fotografisch dokumentiert 5 Umfangreiche Instandhaltungsmaßnahmen ohne Baugenehmigung • Wir erstellen ein Wohnungsübergabeprotokoll, dabei werden alle relevanten Daten (Zählerstände) aktuell erfasst 6 Entwässerung des tief liegenden Grundstu ̈cks 6 Übermäßige Gebühren für Frischwasser 7 Kein Bestandsschutz bei Erneuerung eines Bauwerks 8 Nachbar gegen Hundepension im allgemeinen Wohngebiet 8 Anspruch auf das Notwegerecht 9 Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks durch Ausübung des Hammerschlagsund Leiterrechts 10 – Buchhaltung und Steuerrecht: • Wir erstellen Ihre Neben- und Betriebskostenabrechnung • Gerne übernehmen wir Ihre Mietbuchhaltung • Die Fragen in den Bereichen Vermögen, Finanzierung und Steuern werden durch unser Team oder von unabhängige Spezialisten beantwortet – Technische – und Objektberatung: • Wir beraten Sie bei der Durchführung von Reparaturen, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, dabei lassen wir auch die wirtschaftliche Prüfung nicht außer Acht. Verantwortlichkeit für Abwasserleitungen 10 Inhalt der Grunddienstbarkeit 11 • Wir erstellen Ihnen eine Wohnflächenberechnung mittels Aufmass vor Ort Ein modernes Mietrecht bringt dem Vermieter viele Vorteile 12 • Auf Wunsch fertigen wir für Sie eine Grundrisszeichnung mittels CAD-Software Neues & Wissenswertes Unterschätzte Gefahr: Jeder sechste Deutsche wohnt in einer Schimmelwohnung 15 Energiewende mit System 16 Erneuerbare Energien und moderne Heiztechnik 17 Moderne Öl-Brennwertkessel 18 Heizöl mit Bioanteilen 18 Eine Heizungssanierung kann eine starke Rendite bringen 20 Dämmen, aber richtig 22 Befreit durchatmen 23 Ein Geschenk des Himmels 24 Licht rein, Hitze raus 25 S&K-Pleite: Tausende Anleger zittern um ihr Geld 26 Baumfällen kann teuer werden 27 Efeu & Co: Fünf Fragen zur Fassadenbegrünung Den Putztag verkürzen und das eigene Verwöhnprogramm verlängern Nachfrage nach Immobilien bleibt hoch: gute Zeiten für potenzielle Verkäufer – Rechtsfragen: • Unsere Juristen beraten Sie bei allen Fragen rund um Ihre Immobilien • Wir vertreten Sie gegenüber Ihren Mietern, Nachbarn, Behörden und helfen bei Schlichtungsfragen – Schriftwechsel: • Wir helfen Ihnen bei Schriftwechsel gegenüber Mietern, Nachbarn, Behörden, insbesondere Betriebskostenabrechnungen, Anpassungs- und Kündigungserklärungen Sollten Sie Fragen, Tipps oder Anregungen haben, dann sprechen Sie uns an. Wir stehen Ihnen gerne unter der Rufnummer 02 02 / 47 95 50 zur Verfügung oder benutzen Sie unsere E-Mailadresse: [email protected]. 28 30 32 Aus’m Verein Rätsel / Sudoku Geburtstage / Neumitglieder 33 35 Pinnwand 36 Impressum / Beratungszeiten / Index 38 Mai 2013 | Eigentümerjournal 3 HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 4 Von Fall zu Fall Verkauf eines mangelhaften Grundstücks durch die Gemeinde Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 7.1.2013 – 4 U 585/12 – stellt die beim Verlauf eines Grundstücks durch die Gemeinde nicht gesicherte gewerbliche Nutzung des Grundstücks einen Sachmangel im Sinne des BGB dar. Gemäß § 434 weist eine Sache einen Sachmangel auf, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit oder, wenn eine solche Vereinbarung nicht existiert, die Eignung für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung bzw. für die gewöhnliche Verwendung nicht aufweist. Eingang gefunden. Der Kaufvertrag selbst sah eine Fortsetzung der bestehenden gewerblichen Mietverträge vor und enthielt den Hinweis darauf, dass eine Wohnnutzung nicht genehmigungsfähig wäre. Das Anwesen war vielmehr im Rahmen des Bestandsschutzes so wie er besteht weiter gewerblich zu nutzen. Nicht vereinbart war hingegen, dass auch eine bauaufsichtliche Genehmigung für die gewerbliche Nutzung vorliegt, vielmehr sollte die gewerbliche Nutzung ausweislich des Kaufvertrages auf Bestandsschutz beruhen. Um nicht einen ungesicherten Rechtszustand bezüglich der gewerblichen Nutzung zu haben, hatte die Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde den Grundstückskäufer aufgefordert, für die von der vorliegenden Baugenehmigung abweichende Nutzung des Gebäudes einzureichen und die nachträgliche Erteilung einer Baugenehmigung zu beantragen. Der Sachmangel bestand bereits darin, dass es ihm an der baurechtlich gesicherten Befugnis fehlte, das Objekt auf Dauer für den vertraglich vorausgesetzten Zweck nutzen zu können. Zwischen den Parteien war vereinbart worden, dass das Anwesen gewerblich zu nutzen ist. Dieser Umstand war im Vorfeld des Kaufvertragsabschlusses zwischen den Parteien besprochen worden und hatte in mehrfacher Hinsicht auch in den notariellen Kaufvertrag Die Haftung der Gemeinde für den bestehenden Sachmangel war nicht wegen des vertraglich vereinbarten Haftungsausschlusses ausgeschlossen, weil sie den Mangel arglistig verschwiegen hatte. Der Vertragspartner einer Gemeinde soll nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden als derjenige einer natürlichen Person. Die Schlechterstellung wird dadurch vermieden, dass das innerhalb der Gemeinde typischerweise auf mehrere Wissensträger aufgespaltene Wissen der Gemeinde auch dann zugerechnet wird, wenn nicht ein Wissensträger selbst, sondern eine andere Person für die Gemeinde den Vertrag abschließt. Diese Wissenszurechnung beruht auf dem Gedanken, dass bei einer Gemeinde die wichtigen Informationen typischerweise in den Akten oder in elektronischen Daten festgehalten Haben Sie Ihren Tank aufgefüllt? Rufen Sie uns an. Tel. 02 02/30 38 43 Mineralöle · 42103 Wuppertal 4 Eigentümerjournal | Mai 2013 werden und für den für die Gemeinde Handelnden verfügbar sind. Hieraus folgt die Pflicht zur ordnungsgemäßen Organisation der internen Kommunikation. Dazu gehört zunächst die grundsätzliche Pflicht, wichtige Informationen zu speichern. Weiter ist es notwendig, dass solche Informationen von der Stelle, die sie erlangt hat an die Stelle weitergeleitet werden, die es angeht. Diese müssen solche Informationen abfragen, wenn sie bei ihnen gebraucht werden. RA Dr. Otto Fälligkeit des Erschliessungsbeitrages Die Gemeinde kann die Zahlung des Erschließungsbeitrages verlangen, wenn die Erschließungsanlage endgültig hergestellt ist. Demgegenüber kann nicht mit Erfolg die Auffassung vertreten werden, es wäre erst eine Teileinrichtung vorhanden, die baulich noch ergänzt werden müsse. Die Gemeinde muss ihre Auffassung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage nur zum Ausdruck bringen und dabei vom dem maßgeblichen Ausbauprogramm ausgehen. Dem steht nicht entgegen, daß die Gemeinde die Auffassung äußert, die hergestellte Erschließungsanlage müsse eventuell später noch geändert werden (Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 31.10.2012 – 15 A 1137/12). RA Dr. Otto HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 5 Von Fall zu Fall Verantwortlichkeit für Sanierung der Grundstücksentwässerungsanlage Generell gilt, dass die Grundstücke an den Kanal der Gemeinde angeschlossen werden müssen. Diese Anschlussleitung hält allerdings nicht unbedingt auf Dauer. Es kann erforderlich werden, die Entwässerungsleitung zu erneuern, was Kosten verursacht. Die Erforderlichkeit für eine neue Entwässerungsleitung kann sich auch daraus ergeben, dass Wurzeln in die Anschlussleitung eingedrungen sind oder weil sich die Grundstückssituation im Laufe der Jahrzehnte dadurch verändert hat, dass die Leitung nicht mehr unverändert im Erdboden liegt. Wird ein solcher Erneuerungsbedarf durch die Gemeinde festgestellt, wird der Grundstückseigentümer verpflichtet, die Kanalsanierung durchzuführen. Kommt der Grundstückseigentümer einer entsprechenden Aufforderung nicht nach, kann die Sanierung angeordnet werden. Es kommt allerdings in Frage, dass der Grundstückseigentümer davon ausgeht, die Erneuerung der Anschlussleitung wäre von ihm nicht zu verantworten, so dass die Gemeinde die Kosten der Erneuerung zu tragen hätte. Auf alle Fälle muss die neue Leitung wasserdicht und wurzelfest hergestellt werden. Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes München vom 27.9.2012 – 4 ZB 11.1826 – kann die Gemeinde den Anschlussnehmer zur Sanierung der schadhaften Grundstücksentwässerung grundsätzlich auch dann verpflichten, wenn der Schadeneintritt möglicherweise von der Gemeinde mit verursacht wurde. Die Unbestimmtheit, weshalb eine Erneuerung der Anschlussleitung erforderlich ist, geht also zu Lasten des Grundstückseigentümers. RA Dr. Otto Verpflichtung zum Anschluss eines Grundstücks an das öffentliche Regenwassernetz Wenn die Gemeinde einen Anspruch auf Anschluss eines Grundstücks an das Regenwassernetz geltend macht, taucht beim Grundstückseigentümer die Frage auf, ob vielleicht die ordnungsgemäße Verwendung des Niederschlagswassers als Brauchwasser auf dem Grundstück sichergestellt ist. Er muss bereit und in der Lage sein, für eine ordnungsgemäße Beseitigung des Niederschlagswassers zu sorgen. Weiter ergibt sich für den Grundstückseigentümer die Frage, ob die Anschlussverpflichtung an die öffentliche Abwasseranlage unverhältnismäßig und rechtswidrig ist, weil die erforderlichen Anschlusskosten das zumutbare Maß übersteigen. In dem durch Beschluss vom 10.10.2012 – 15 A 1505/12 – vom Oberverwaltungsgericht Münster zu entscheidenden Fall war vom Grundstückseigentümer geltend gemacht worden, für den Anschluss des Grundstücks an die Regenwasserkanalisation müsste er 13.000 EUR aufwenden, was für ihn unzumutbar wäre. Demgegen- über vertritt das Gericht die Auffassung, dass es darauf ankommt, ob die Aufwendungen in einem tragbaren Verhältnis zum Wert des Grundstücks stehen, bei dessen Bemessung die durch die Erschließung vermittelte Wertsteigerung zu berücksichtigen ist. Es darf nicht verkannt werden, daß es im Ermessen der Gemeinde liegt, den Anschluss eines Grundstücks an die Regenwasserkanalisation zu verlangen. RA Dr. Otto • Fassade • Treppenhaus • Wohnung • Wärmedämmsysteme • dekorative und denkmalpflegerische Malerarbeiten Simonshöfchen 4a Telefon 73 20 04 • Telefax 73 43 18 www.malerwerkstaetten-orth.de Mai 2013 | Eigentümerjournal 5 HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 6 Von Fall zu Fall Umfangreiche Instandhaltungsmaßnahmen ohne Baugenehmigung Bei Gebäuden ergibt es sich manchmal, dass Instandsetzungsmaßnahmen notwendig werden. Es taucht dann die Frage auf, ob dafür vor Beginn eine Baugenehmigung eingeholt werden muss. Zu dieser Problematik hat sich der Verwaltungsgerichtshof München im Beschluss vom 14.8.2012 – 1 CS 12.1489 – geäußert. In dem konkreten Falle hatte ein Baukontrolleur Sanierungsmaßnahmen festgestellt. Dabei handelte es sich jedoch nicht um die Änderung einer baulichen Anlage. Es waren nicht Instandhaltungsmaßnahmen im Sinne der Bauordnung, die im Rahmen einer Gesamtbetrachtung nach der Verkehrsauffassung von der Änderung baulicher Anlagen abzugrenzen sind. Der Austausch der Dacheindeckung und der Fenster sowie die Giebeleinschalung dienten dazu, die Gebrauchsfähigkeit und den Wert des Gebäudes zu erhalten, ohne dass die Konstruktion und die äußere Gestalt des Gebäudes wesentlich verändert wurden. Zwar war nicht ausgeschlossen, dass zusammen mit weiteren Sanierungsmaßnahmen oder der Einbau einer Zentralheizung sowie der Einbau von großflächigen Terrassentüren eine städtebaulich erhebliche Änderung eines vorhandenen Wohngebäudes zu einem dem heutigen Standard entsprechenden Wohngebäude vorgelegen hatte. Das hätte zur Folge gehabt, dass die Arbeiten ohne Vorliegen einer Baugenehmigung eingestellt werden mussten. Allerdings fehlte es an ausreichenden Anhaltspunkten, die es wahrscheinlich gemacht hätten, dass ein derartiger dem öffentlichen Recht widersprechender Zustand geschaffen wurde. Eine andere rechtliche Beurteilung kam nicht in Frage, auch wenn das vorhandene Wohnhaus keinen Bestandsschutz hatte, denn fehlender Bestandsschutz spielt keine Rolle für die Beurteilung, ob es sich bei Sanierungsmaßnahmen um eine Änderung einer baulichen Anlage handelt. Es kam nicht die Anwendung der baurechtlichen Generalklausel in Frage, sie kommt nur zur Durchsetzung von Anforderungen in Frage, die die Bauordnung an die Instandhaltung baulicher Anlagen stellt. Dabei geht es jedoch um die Einhaltung von materiellen Anforderungen, nicht aber um die Gewährleistung von Kontrollen, weil es dafür in der Bauordnung eine abschließende Regelung gibt. RA Dr. Otto Entwässerung des tief liegenden Grundstücks Überwiegend gibt es keine technischen Schwierigkeiten, Grundstücke, die höher liegen als der Straßenkanal anzuschließen, der das Abwasser abnehmen muss. Anders ist die Situation dagegen im hängigen Gelände, oder wenn der Straßenkanal nicht ausreichend tief liegt. Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 8.1.2013 – 15 A 2596/12 – gilt der Zwang zum Anschluss eines Grundstücks an eine Druckentwässerungsanlage, auch wenn eine andere Möglichkeit nicht be- 6 Eigentümerjournal | Mai 2013 steht. Der Gleichheitssatz des Grundgesetzes wird regelmäßig dadurch nicht verletzt. Daraus kann sich also kein betroffener Grundstückseigentümer berufen. Es steht im weiten Ermessen der Gemeinde, welche technischen Lösungen sie in ihrer Entwässerungssatzung zur Grundstücksentwässerung vorsieht. Es steht im Planungsermessen der Gemeinde, für welche Entwässerungslosung sie sich im konkreten Fall entscheidet. Läßt sie sich hierbei von der Erwägung leiten, auch in zentrumfernen Gebieten Grundstücke wirtschaft- lich vertretbar an die öffentliche Kanalisation anschließen zu können, um so eine höhere Anschlussdichte und ein höheres Maß an Sicherheit bei der Schmutzwasserbeseitigung zu erlangen, ist hiergegen rechtlich nichts einzuwenden. Anschlussnehmer haben die Unterhaltungskosten für eine Druckpumpe und die dazu gehörige Druckleitung dann zu tragen, wenn diese technischen Einrichtungen nicht Bestandteil der gemeindlichen Abwasseranlage sind. RA Dr. Otto HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 7 Von Fall zu Fall Übermäßige Gebühren für Frischwasser Eine Gemeinde benötigte für die Frischwasserversorgung jährlich etwa 420.000 € cbm. Diese Menge erhöhte sich um 720.000 cbm, da die Gemeinde mit einem Stadtwerkebetrieb in der Nachbarschaft eine Vertrag abgeschlossen hatte, der sie verpflichtete, dorthin einen weitergehenden Wasserbedarf zur Verfügung zu stellen. Technisch war dieses Ziel ohne Weiteres zu erreichen, da in der eigenen Gemeinde eine ausreichende Wassergewinnungsanlage zur Verfügung stand. Der Frischwasserbedarf musste jedoch nicht laufend befriedigt werden, sondern erst dann, wenn er geltend gemacht wurde. Nur im Umfang der Lieferung von Frischwasser in die Nachbarschaft bekam die Gemeinde eine Vergütung, so dass die eigene Bürgerschaft dafür bezahlen musste, dass die technischen Voraussetzungen für eine verstärkte Frischwasserförderung vorhanden waren. Diese Besonderheiten wurden aber in der eigenen Gemeinde bei der Festlegung der Höhe der Frischwassergebühren nicht beachtet, so dass die Abnehmer in der Gemeinde im Grunde für die Möglichkeiten der Nachbargemeinde mit zah- len sollten. Deshalb gingen die betroffenen Bürger gegen die Höhe der Frischwassergebühren im Wege der Klage vor. Mit diesem Sachverhalt hat sich das Verwaltungsgericht Gießen im Urteil vom 27.8.2012 – 8 K 554/11 – befasst. Im Urteil kommt eindeutig zum Ausdruck, dass die Kosten für die Frischwasserbereitstellung der Nachbarschaft als Gebühren, nicht ansatzfähig waren. Der Umfang der als gebührenfähig anzusetzenden Kosten wird nämlich durch den Grundsatz der Erforderlichkeit begrenzt. Danach soll das gebührenpflichtige Handeln der Kommune einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung unterworfen werden. Im Hinblick auf die Angemessenheit der entstandenen Kosten und die Erforderlichkeit der gebührenfähigen öffentlichen Einrichtung beschreibt dieser Grundsatz die äußerste Grenze. Demgegenüber waren die aufgrund einer echten Überkapazität entstandenen Mehrkosten nicht gebührenfähig. Eine echte Überkapazität ist anzunehmen, wenn Frank Hüttemann Bedachungen Ihr Meisterbetrieb für Dach, Wand und Solartechnik • Dach-, Fassaden-, und Klempnerarbeiten • Balkon- und Terrassensanierung • Energieberatung/Energieausweis • Wärmedämmtechnik weit Die weltgsstärksten • Dachbegrünung leistunlagen! • Schieferarbeiten PV-An • Solartechnik • Photovoltaik 7KHUPRJUDÀH • Reparaturnotdienst Telefon 0202 - 976 55 40 • Küllenhahner Str. 242 42349 Wuppertal•www.huettemann-bedachungen.de eine sachlich unvertretbar hohe, auf Vorrat geschaffene Kapazität vorliegt und diese Kapazität auf einem der Kommune zurechenbaren Planungsfehler beruht. Diese Voraussetzungen lagen vor. Der aufgrund der vertraglichen Bindung der Gemeinde mit den Stadtwerken in der Nachbarschaft vorzuhaltenden zusätzlichen Wassermenge von 720.000 cbm hatte sich nicht im Rahmen des Prognosespielraums der Gemeinde gehalten. Es ist anerkannt, dass eine Gemeinde im Rahmen eines solchen Spielraums eine Reserve von bis zu 20% der Ausbaugröße ansetzen kann. Die von der Gemeinde vorgehaltene Überkapazität liegt deutlich über diesen Werten, was sich daraus ergab, dass ihre Wasserversorgungsanlagen so ausgelegt waren, dass sie weitaus mehr Wasser für Dritte als für die örtliche Versorgung notwendig bereitzustellen und zu liefern in der Lage waren. Wenn die Gemeinde Wasser in die Nachbarschaft hinein verkaufte, konnte sie den dadurch bedingten Aufwand in der eigenen Gemeinde nicht verteilen RA Dr. Otto mehr als 40 Jahre Erfahrung Mai 2013 | Eigentümerjournal 7 HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 8 Von Fall zu Fall Kein Bestandsschutz bei Erneuerung eines Bauwerks Ein Grundstückseigentümer nimmt eigentlich immer an, dass die vorhandenen Baulichkeiten einen Bestandsschutz genießen, d. h. von den zuständigen Behörden und Nachbarn in der vorhandenen Form ohne weiteres hingenommen werden müssen. Probleme entstehen dann nicht, wenn eine Baugenehmigung vorgelegt werden kann, aus der sich ergibt, dass die vorhandenen Baulichkeiten der Baugenehmigung entsprechen. Vom Bestandsschutz nicht mehr gedeckt sind aber solche Maßnahmen, die eine Neuerrichtung eines Bauwerks darstellen oder einer solchen gleichkommen. Die Identi- tät des wiederhergestellten mit dem ursprünglichen Bauwerk muss gewahrt werden, denn der Bestandsschutz rechtfertigt nicht einen Ersatzbau anstelle des bestandsgeschützten Bauwerks. Eine vom Bestandsschutz nicht mehr gedeckte Identitätsänderung der ursprünglich baulichen Anlage liegt u. a. dann vor, wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen so wesentlich erweitert wird, dass die Anlage einem Neubau gleichgesetzt werden muss. Für die Beurteilung kommt es auch nicht allein auf das Hauptbauwerk an, sondern auch auf kleine Ergänzungen, also beispielsweise einen Schuppen. Eine früher erteilte Baugenehmigung führt auch dann nicht zu einem Bestandsschutz, wenn im Laufe der Jahre von der Baugenehmigung in wesentlicher Hinsicht abgewichen worden ist. Kann der Bestandsschutz für eine Gebäude nicht mehr geltend gemacht werden, kommt eine Beseitigungsverfügung der Baugenehmigungsbehörde in Betracht. Diese Auffassung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Urteil vom 29.1.2013 – 10 N 91/12 – vertreten. RA Dr. Otto Nachbar gegen Hundepension im allgemeinen Wohngebiet Das Oberverwaltungsgericht Münster hat sich im Beschluss vom 22.10.2012 – 2 A 529/12 – mit der Frage befasst, ob es sich bei einer gewerbliche Hundepension um einen nicht störenden Gewerbebetrieb handelt, der in einem allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise zugelassen werden kann. Im Wesentlichen ging es darum, ob es durch die Hundepension zu wohnungsunvertraglichen Lärmbelästigungen kam. Durch das Anleinen der Hunde und die Begleitung durch Aufsichtspersonen konnte nach Auffassung des 8 Eigentümerjournal | Mai 2013 Gerichts lautes Gebell der Hunde als deren natürliches Kommunikationsmittel nicht verhindert werden. Der Nachbar berief sich auf einen Gebietserhaltungsanspruch. Das Gebiet war faktisch überwiegend durch Wohnbebauung geprägt. Die Verwirkung von Nachbarrechten kam nicht in Frage. Gegenstand der Baugenehmigung war das Vorhaben, wie es der Bauherr zur Genehmigung stellt. Die Baugenehmigungsbehörde hat zu prüfen, ob diesem Vorhaben öffentlichrechtliche Vorschriften entgegenstehen. Die baurechtliche Nut- zungsänderung betraf die Kellerräume und den Wintergarten als Teil der baulichen Anlage Wohngebäude, so dass es auf das angrenzende Wiesengrundstück nicht ankam. RA Dr. Otto Wir suchen neue Verkaufsobjekte Eine Werteinschätzung übernehmen wir kostenlos. Angebote bitte an Haus und Grund, Tel.: 02 02 / 4 79 55-0 HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 9 Von Fall zu Fall Stefan Peukert Garten- und Landschaftsbau Staatl. geprüfter Techniker für Gartenbau Wittener Straße 84 42279 Wuppertal Tel.: Fax: 0202-2819933 0202-2502006 Anlagenpflege, Gartenpflege, Fällungen, Pflanzungen, Pflaster, Plattenbeläge, Holzbeläge, Teichbau, Steingärten, Winterdienst Gerne machen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot und beraten Sie zu Ihren Fragen rund um den Garten! Rufen Sie uns an! www.galabau-peukert.de/ Mail : [email protected] 5f7CFSXBDIU +BISF(FXjISMFJTUVOH 'FTUQSFJTHBSBOUJF 4BVCFSLFJUTHBSBOUJF %JQM*OH%BOJFM4DIBVC #SP8VQQFSUBM /i°ÊäÓÊäÓÊÉÊÎäÊnäÊÎ{ JOGP!JTPUFDCPCBDIEF XXXJTPUFDEF Diese Auffassung hat das Oberlandesgericht Karlsruhe im Urteil vom 7.1.2013 – 12 U 205/12 – vertreten. Dem hinterliegenden Grundstück fehlte es nicht an einer Verbindung zu einem öffentlichen Weg. Denn es konnte über einen Fuß- und Radweg erreicht werden. Zwar steht eine vorhandene Verbindung der Zubilligung eines Notwegrechts dann nicht entgegen, wenn diese für die ordnungsmäßige Benutzung des Grundstücks nicht ausreicht. Davon konnte in dem konkreten Fall aber nicht ausgegangen werden. Vielmehr war die bestehende Verbindung ausreichend. >ÃÃiÊ7B`i¶ iÕV ÌiÊiiÀ¶ 4Ä62HEINLAND Nach § 917 BGB kann der Eigentümer eines Grundstücks, dem die zur sofortigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg fehlt, von den Nachbarn die Duldung der Benutzung ihrer Grundstücke zur Herstellung der erforderlichen Verbindung verlangen. Die Pflicht zur Duldung der Benutzung durch den Nachbarn stellt für den Eigentümer des Verbindungsgrundstücks eine Beschränkung seines Eigentums dar, die kraft Gesetzes mit dem Vorliegen der Zugangsnot entsteht. Diese Eigentumsbeschränkung muss der Verpflichtete im Interesse einer wirtschaftlichen Ausnutzung des Grund und Bodens hinnehmen. Auf Seiten des Berechtigten führt der Notwegeanspruch zu einer Erweiterung des Inhalts seines Grundstückseigentums. Wegen der schwerwiegenden Folgen, den ein Notweg für das Eigentum des Nachbarn bedeutet, hat die Rechtssprechung an die Erfordernisse für ein Überfahrtsrecht stets einen strengen Maßstab angelegt und besonders sorgfältig geprüft, ob nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls die beanspruchte Zufahrtsmöglichkeit tatsächlich für eine bedürfnisgerechte Benutzung des betreffenden Grundstücks unerlässlich und damit notwenig ist. Es findet keine Abwägung der beiderseitigen Interessen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit und Berücksichtigung des Ausmasses der Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks statt. Anspruch auf das Notwegerecht ,ÕviÊ-iÊÕÃÊ>°Ê7ÀÊ iviÊ}iÀiÊÜiÌiÀt oÊ>V ÌÊ ÀÊ>ÕÃÊÌÀVit Die ordnungsgemäße Benutzung eines Grundstücks ist nach objektiven Gesichtspunkten am Maßstab der Bedürfnisse der praktischen Wirtschaft zu bestimmen, wobei es auf die Nutzungsart und Größe des Grundstücks, seine Umgebung und die sonstigen Umstände des Einzelfalls ankommt. Die Erreichbarkeit des Grundstücks ist aber auch dann gegeben, wenn das Kraftfahrzeug in zumutbarer Nähe des Grundstücks abgestellt und das Grundstück über einen begehbaren Verbindungsweg erreicht werden kann. Ein Anspruch auf Einräumung eines Überfahrtsrechts ergibt sich nicht aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis, das die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme begründet, woraus sich im Eintelfall Duldungs-, Handlungs- oder Unterlassungspflichten ergeben können. Aufgrund der abschließenden Regelung des Notwegerechts in § 917 BGB kann ein Wegerecht nicht unabhängig von einer Zugangsnot begründet werden. RA Dr. Otto Mai 2013 | Eigentümerjournal 9 HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 10 Von Fall zu Fall Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks durch Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts Wenn ein Gebäude saniert werden soll und dafür keine Arbeitsfläche auf dem eigenen Grundstück zur Verfügung steht, kommt unter Umständen das Hammerschlags und Leiterrecht in Frage, das der Nachbar hinnehmen muss. Es geht um die Ausübung des Nachbarrechts, so dass die Befugnis auf Bau – und Instandsetzungsarbeiten beschränkt ist. Es geht um die Reparaturbedürftigkeit, denn, was instand ist, kann und muss nicht instand gesetzt werden. Die Arbeiten müssen zur Beseitigung von Schäden notwendig sein. Auch Unterhaltungsarbeiten, die den Eintritt von Schäden vermeiden und die Baulichkeiten in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten sollen, ebenso wie Maßnahmen, die dazu führen, dass die Baulichkeiten in einen den heutigen Erfordernissen und Anschauungen entsprechenden Zustand versetzt werden, z. B. das Anbringen einer Wärmedämmung. Reine Verschönerungsmaßnahmen, bei denen lediglich das Aussehen der Baulichkeit verändert wird, ohne dass dafür eine objektive Notwendigkeit besteht, sind dagegen keine Instandhaltungsarbeiten. Der bloße Wunsch des Eigentümers nach einer solchen Veränderung rechtfertigt nicht den Eingriff in das besonders geschützte Eigentumsrecht des Grundstücknachbarn. Die dem Nachbarn durch das Hammerschlags- und Leiterrechts auferlegte Duldungspflicht wird nicht durch besondere Voraussetzungen begrenzt, sondern dadurch, dass sie nur bei bestimmten Arbeiten besteht. Wenn die Nachbarn sich über die Instandsetzungsarbeiten nicht einigen können, müssen die Voraussetzungen gerichtlich festgestellt werden. Der Bundesgerichtshof hat sich im Urteil vom 14.12.2012 – V ZR 49/12 – mit einem Sachverhalt befasst, wo es um die Instandsetzungsbedürf- Verantwortlichkeit für Abwasserleitungen Die örtliche Entwässerungssatzung sieht gewöhnlich vor, dass die Verpflichtung besteht, die Grundstücksentwässerung an die Kanalisation anzuschließen. Dies führt nicht dazu, dass die Gemeinde für einen fehlerhaften Anschluss gegenüber dem Hauseigentümer haftet, auch wenn die Abnahme durch die Gemeinde fehlerhaft war oder Schlüsseldienst unterlassen worden ist. Die Abnahme stellt nämlich eine rein tatsächliche, im Interesse der Allgemeinheit erfolgende Kontrollmaßnahme dar, ohne die die öffentliche Abwasseranlage nicht benutzt werden darf. Hierdurch wird der Hauseigentümer aber nicht von seiner Verantwortung für die ordnungsgemäße Herstellung, Erneuerung Becker Meisterbetrieb seit 1877 콯 30 17 18 Tag + Nacht Ihr Fachgeschäft für Sicherheit Kasinostr. 32 · 42103 Wuppertal · Fax 30 51 76 10 Eigentümerjournal | Mai 2013 Notdienst G m b H tigkeit des Anstrichs der Giebelwand, das Vorhandensein von Dachrinnen und Fallrohren an der Wand sowie die Notwendigkeit des Aufstellens eines Gerüstes ging. Nach Auffassung des Nachbarn war zum Teil kein Anlass für die Durchführung der beabsichtigten Arbeiten vorhanden, ebenso musste nach seiner Auffassung ein Teil seines Grundstücks nicht in der vom Bauherrn gewünschten Weise in Anspruch genommen werden. Auch waren die Angaben des Bauherrn zu Art und Umfang der beabsichtigten Arbeiten nicht ausreichend. Auch war nicht ersichtlich, dass Putz-, Abdichtungs- und Malerarbeiten ausgeführt werden sollten. Dabei handelte es sich nicht um Instandsetzungsarbeiten im Sinne des Nachbarrechts. Es fehlte an der Grundvoraussetzung für das Bestehen des Duldungsanspruchs, wenn nicht nachträglich noch die Voraussetzungen für die beabsichtigten Arbeiten festgestellt werden konnten. RA Dr. Otto und Veränderung sowie die laufende Unterhaltung der Hausanschlussleitung entlastet. Diese Verantwortung verbleibt vielmehr dauerhaft bei diesem. Insbesondere hat der Hauseigentümer den ordnungsgemäßen Anschluss an das öffentliche Kanalnetz zu gewährleisten (Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NordrheinWestfalen vom 18.6.2012 – 15 A 589/12). RA Dr. Otto HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 11 Von Fall zu Fall Inhalt der Grunddienstbarkeit Für die Eintragung einer Grunddienstbarkeit in das Grundbuch wird der Inhalt festgelegt, so dass Lage, Richtung und Ausübung des Rechts bestimmt wird, was so allerdings nicht immer gemacht wird. Wenn es um einen Weg geht, kann es vorkommen, dass weder der Weg selbst, noch die Art und Weise der bisherigen oder der künftigen gewährten Nutzung beschrieben wird, stattdessen allein auf eine Handhabung „wie bisher“ verwiesen wird. Dann ist eine Auslegung der Grunddienstbarkeit erforderlich. Vorrangig dafür ist der Wortlaut und der Sinn der Grundbucheintragung sowie derjenige, der Eintragungsbewilligung maßge- bend, wie er sich aus den Umständen ergibt. Umstände außerhalb der Urkunde dürfen nur insoweit mit herangezogen werden, als sie nach den Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind. Wird auf eine tatsächliche Handhabung verwiesen, gibt diese Hinweise für die Auslegung des Wortlauts der Grundbucheintragung und zwar auch dann, wenn die umfassende Handhabung erst einige Zeit nach der Bestellung der Grunddienstbarkeit einsetzte. Maßgeblich ist insoweit, ob sich die Handhabung und der sich daraus ergebende Bedarf auch jedem Dritten vermittelt oder mitgeteilt hat. Derjenige, der die Grunddienstbarkeit in Anspruch nehmen will, dass der Anspruch von der Dienstbarkeit gedeckt ist. Der Begünstigte muss die begehrte Wegführung und die Breite des Zuwegs beweisen, also ob dieses Verlangen von der ursprünglichen Vereinbarung gedeckt ist. Weiterhin kommt es darauf an, ob der ursprünglich vereinbarte Inhalt der Grunddienstbarkeit durch eine für jedermann offenkundige Handhabung abgeändert wurde. Diese Auffassung hat das Thüringer Oberlandesgericht im Urteil vom 22.5.2012 – 4 U 599/11 – vertreten. RA Dr. Otto Straßenreinigungspflicht war rechtswidrig Die Straßenreinigungspflicht der Anlieger besteht bereits seit Jahrzehnten, ohne dass spätere Veränderungen bei der Benutzung des Straßengeländes berücksichtigt worden sind. Generell gilt jedoch, dass die Gemeinde bei Übertragung der Straßenreinigungspflicht auf die Anlieger den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsprinzip Rechnung zu tragen hat. Die Erfüllung der Reinigungspflicht in Bezug auf Gehwege ist regelmäßig mit Belastungen verbunden, die nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den Nutzungsvorteilen der Anlieger stehen. Eine satzungsrechtliche Regelung, wonach ein reiner Spazierweg, der ohne weitere Verkehrs- bedeutung in den Außenbereich führt, unabhängig ist von einem konkreten Bedarf einmal in der Woche zu reinigen ist, ist unverhältnismäßig und deshalb nichtig. Diese Auffassung hat das Oberverwaltungsgericht Münster im Urteil vom 3.12.2012 – 9 193/10 – vertreten. Mit der Entwicklung moderner Abfall- und Abwasserentsorgungssysteme ist die Gefahrenabwehr aus gesundheitspolitischen und hygienischen Gründen in den Hintergrund getreten. Mit der Zunahme des Verkehrs im allgemeinen und des Kraftfahrzeugverkehrs im besonderen sollte die Forderung des gemeindlichen Wirtschaftslebens sowie der Sicherheit und Bequemlichkeit der Bürger im Vordergrund stehen, ohne dass der ordnungsrechtliche Bezug ganz aufgegeben werden muss. Auch die Übertragung des Winterdienstes erfordert eine sorgfältige Prüfung der Zumutbarkeit unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse. Steht den Belastungen, die den Anliegern von der Gemeinde auferlegt werden, während der frühen Morgen- und Abendstunden hinsichtlich eines Weges kein diese rechtfertigender Verkehrssicherungsbedarf gegenüber, weil mit der Benutzung ohnehin nicht mehr zu rechnen ist, ist die Anordnung einer ganztägig zu erfüllenden Räumpflicht unverhältsnismäßig. RA Dr. Otto ENTSORGUNG GMBH Entsorgungs- und Containerdienst • Papier/Pappe • Gewerbeabfälle • Sonderabfälle • Bauschutt • Baustellenabfälle 0202 / 271 22 00 Mettmanner Str. 77-79 • 42115 Wuppertal Mai 2013 | Eigentümerjournal 11 HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 12 Von Fall zu Fall Ein modernes Mietrecht bringt dem Vermieter viele Vorteile Mit dem Mietrechtsänderungsgesetz passte die Bundesregierung das Mietrecht den aktuellen Bedürfnissen vielfach an. Insbesondere die Erleichterung von energiesparenden und klimafreundlichen Modernisierungen sowie ein wirksameres Vorgehen gegen Mietnomaden wurden gesetzlich verankert. Die Änderungen umfassen im Einzelnen: A. Energetische Modernisierung Das Mietrecht muss dafür sorgen, dass Nutzen und Lasten einer energetischen Modernisierung ausgewogen zwischen Vermieter und Mieter verteilt werden. Die Vorschriften über die Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (bisher: § 554 BGB) wurden reformiert. Größeres Gewicht erhält der neu geschaffene Tatbestand der "energetischen Modernisierung". Er umfasst alle Maßnahmen, die zur Endenergieeinsparung in Bezug auf die Mietsache beitragen, etwa den Einsatz von Solartechnik für die Warmwasserbereitung. Das schafft Rechtssicherheit für den investitionswilligen Vermieter. Rein klimaschützende Maßnahmen oder Maßnahmen wie die Installation einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach, deren Strom der Vermieter in das öffentliche Stromnetz einspeist, muss der Mieter zwar dulden. Sie berechtigen aber nicht zur Mieterhöhung. Energetische Modernisierungen führen für eine begrenzte Zeit von drei Monaten nicht mehr zu einer Mietmin- derung (§ 536 BGB). Ist etwa eine Dämmung der Außenfassade mit Baulärm verbunden, ist für die Dauer von drei Monaten die Mietminderung wegen dieser Beeinträchtigung ausgeschlossen. Ab dem vierten Monat kann eine Mietminderung wie bisher geltend gemacht werden, sofern die Baumaßnahme bis dahin nicht abgeschlossen und die Nutzung der Wohnung weiter beeinträchtigt ist. Der vorübergehende Minderungsausschluss gilt nur für energetische Modernisierungen. Bei anderen Modernisierungen (z.B. Modernisierung eines Bades) bleibt es beim unbeschränkten Minderungsrecht. Unberührt bleibt natürlich auch das Recht des Mieters zur Mietminderung, wenn die Wohnung wegen der Baumaßnahmen nicht mehr benutzbar ist. Bei dem Grundsatz, dass die Kosten von Modernisierungsmaßnahmen mit jährlich maximal elf Prozent auf die Miete umgelegt werden können, wird das geltende Recht nicht verändert (§ 559 BGB). Die Umlagemöglichkeit gilt auch für die energetische Modernisierung. Kosten für Erhaltungsaufwendungen, die mit Modernisierungen verbunden sind, berechtigen nicht zur Mieterhöhung. Dieser Abzugsposten wird im Mieterinteresse künftig ausdrücklich geregelt; diese Klarstellung fehlte im Gesetz bislang. Bisher konnte sich der Beginn von Modernisierungsmaßnahmen verzögern, wenn der Mieter vorträgt, dass die gesetzlich vorgesehene Umlage von Modernisierungskosten eine für ihn unzumutbare wirtschaftliche Härte sei. Diese Härtefallprüfung wird nun in das spätere Mieterhöhungsverfahren verlagert, damit die Modernisierung zu- nächst ohne Verzögerungen realisiert werden kann. Beruft sich also ein Mieter darauf, dass er nach seinem Einkommen eine spätere Modernisierungsumlage nicht verkraften kann, so kann der Vermieter die geplante Maßnahme dennoch durchführen. Das schafft Planungssicherheit in der Bauphase. Der Härtefalleinwand ist künftig schriftlich und fristgebunden vorzubringen, der Vermieter soll den Mieter in der Ankündigung aber auf Form und Frist hinweisen. Der Härtegrund der fehlenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird im Mieterhöhungsverfahren nach Abschluss der Maßnahmen geprüft, auch der Abwägungsmaßstab wird nicht verschärft. Der Mieter behält also seinen umfassenden Schutz vor Mieterhöhungen, die er nicht tragen kann. Er muss also, wenn der Härtegrund gegeben ist, trotz zu duldender Modernisierung später eine mögliche erhöhte Miete nicht zahlen. Die formalen Anforderungen an die Begründungspflichten des Vermieters bei Modernisierungen werden gesenkt, um überzogene Anforderungen zu beseitigen. Der Vermieter kann sich etwa auf anerkannte Pauschalwerte berufen, um die Wärmeleitfähigkeit alter Fenster zu beschreiben, die ausgetauscht werden sollen. Die Rechtsprechung verlangt hier bisher teilweise kostspielige Sachverständigengutachten. In den Vorschriften über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) wird gesetzlich klargestellt, dass die energetische Ausstattung und Beschaffenheit bei der Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu berücksichtigen sind. Energetische Kriterien sollen so künftig auch verstärkt in Mietspiegeln abgebildet werden. MALERBETRIEB Telefon (0202) 50 12 44 42281 Wuppertal Wilkhausstraße 34 Telefax (0202) 50 87 37 www.malerbetrieb-bruehne.de Ausführung sämtlicher Maler- und Anstricharbeiten 12 Eigentümerjournal | Mai 2013 HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 13 Von Fall zu Fall B. Wirkungsvolles Vorgehen gegen das sogenannte Mietnomadentum Gegen das sogenannte Mietnomadentum kann durch neue Verfahrensregeln verbessert vorgegangen werden: Räumungssachen sind künftig vorrangig von den Gerichten zu bearbeiten: Denn der Vermieter oder Verpächter kann auch bei wirksamer Kündigung des Vertrags seine Leistung – nämlich die Besitzüberlassung – nicht eigenmächtig zurückhalten. Hier ist eine besonders schnelle Durchführung des Verfahrens erforderlich, um nach Möglichkeit zu vermeiden, dass sich die Klagforderung monatlich um das auflaufende Nutzungsentgelt erhöht, falls der Mieter oder Pächter nicht zahlt. Deshalb sind Räumungsprozesse schneller als andere Zivilprozesse durchzuführen: Sie sind vorrangig zu terminieren; die Fristen zur Stellungnahme für die Parteien sind auf das unbedingt Notwendige zu reduzieren. Mit einer neuen Sicherungsanordnung kann der Mieter vom Gericht verpflichtet werden, für die während eines Gerichtsverfahrens Monat für Monat auflaufende Miete eine Sicherheit (z.B. Bürgschaft, Hinterlegung von Geld) zu leisten. Damit soll verhindert werden, dass der Vermieter durch das Gerichtsverfahren einen wirtschaftlichen Schaden erleidet, weil der Mieter am Ende des Prozesses nicht mehr in der Lage ist, die während des Prozesses aufgelaufenen Mietschulden zu bezahlen. Befolgt der Mieter bei einer Räumungsklage wegen Zahlungsverzugs eine vom Gericht erlassene Sicherungsanordnung nicht, kann der Vermieter im Wege des einstweiligen Rechtschutzes schneller als bislang ein Räumungsurteil erwirken. Die in der Praxis entwickelte "Berliner Räumung" erleichtert die Vollstre- ckung von Räumungsurteilen. Sie wird auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Hat ein Vermieter vor Gericht ein Räumungsurteil erstritten, soll der Gerichtsvollzieher die Wohnung räumen können, ohne gleichzeitig die – oft kostenaufwendige - Wegschaffung und Einlagerung der Gegenstände in der Wohnung durchzuführen. Die Räumung kann also darauf beschränkt werden, den Schuldner aus dem Besitz der Wohnung zu setzen. Auf diese Weise fällt kein Kostenvorschuss für Abtransport und Einlagerung der in der Wohnung verbleibenden Gegenstände an. Die Haftung des Vermieters für die vom Schuldner zurückgelassenen Gegenstände wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Wenn der Gerichtsvollzieher an der Wohnungstür klingelt, um ein Räumungsurteil zu vollstrecken, öffnet manchmal ein Unbekannter die Tür und behauptet, Untermieter zu sein. Auch wenn der Vermieter von der Untermiete nichts wusste, kann die Wohnung zunächst nicht geräumt werden, weil das Räumungsurteil nur gegen die Personen wirkt, die dort benannt sind. Ein neuer Anspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren gibt dem Vermieter die Möglichkeit, in dieser Situation schnell einen weiteren Räumungstitel auch gegen den unberechtigten Untermieter zu bekommen. C. Contracting Mit der Umstellung auf Contracting (gewerbliche Wärmelieferung durch ein spezialisiertes Unternehmen) kann Energie gespart oder effizienter genutzt werden. Vermieter, die bisher in Eigenregie für die Wärmeversorgung ihrer Häuser gesorgt haben, können einen Beitrag zu Klimaschutz und Ressourcenschonung leisten, wenn sie einen gewerblichen Wärmelieferanten beauftragen, der in der Regel in eine neue, sparsamere Heizungsanlage investiert. Die Umlage der Contractingkosten auf den Mieter anstelle der bisherigen Heizkosten, und damit ein Umstellungsanspruch des Vermieters, wird gesetzlich geregelt. Wenn Vermieter von der Wärmeversorgung in Eigenregie auf Wärmelieferung durch einen gewerblichen Anbieter umstellen, können sie die Kosten dieser Wärmelieferung künftig unter folgenden Voraussetzungen als Betriebskosten auf den Mieter umlegen: In der Regel muss der Contractor eine neue Anlage errichten oder die Wärme aus einem Wärmenetz liefern, z.B. als Fernwärme oder aus einem Blockheizkraftwerk. Bei Bestandsanlagen, die noch effizient weiter betrieben werden können, kann er sich auch auf die verbesserte Betriebsführung beschränken. In jedem Fall muss die Umstellung für den Mieter kostenneutral sein. Außerdem muss die Umstellung rechtzeitig zuvor angekündigt werden, damit der betroffene Mieter prüfen kann, ob die Voraussetzungen für eine spätere Umlage als Betriebskosten tatsächlich vorliegen. Die Änderungen traten zum 1. Mai 2013 in Kraft. Die Regelung zum Contracting wird zwei Monate danach, also zum 1. Juli 2013 wirksam. Unsere Mietverträge werden ständig durch unsere Juristen auf Rechtssicherheit geprüft, aktualisiert und angepasst. Seit 1928 Neubau An- u. Umbauten Fachwerksanierung Fassadensanierung Terrassen u. Balkone Erd- u. Abdichtungsarbeiten Bad- Dachgeschossgestaltung Trockenbau Putz- u. Fliesenarbeiten Schwammsanierung Reparaturen Bauen aus einer Hand 42117 Wuppertal • Friedr.-Ebert-Str. 382a Tel. 0202 712050 + 713245 Fax 0202 712335 E-Mail: [email protected] • Internet: oehlergmbh.de Mai 2013 | Eigentümerjournal 13 HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 14 Neues und Wissenswertes – Anzeige – – Anzeige – – Anzeige – Ein Einstieg ins Thema Schimmelpilzberatung und Schimmelpilzbeseitigung Schimmelpilze lieben es feucht und warm Schimmelpilz-Gefahr lauert immer und überall. Warum? Ein 4-Personen-Haushalt produziert zwölf Liter Wasserdampf pro Tag. Das kann in kleinen Räumen, die nicht ausreichend gelüftet werden, durchaus bereits zu einer Schimmelbildung auslösenden (zu) hohen, relativen Luftfeuchtigkeit führen. Denn irgendwann kann die Raumluft keine Feuchtigkeit mehr aufnehmen und sie beginnt zu kondensieren. Kondensation ist nichts anderes als der Ausfall des Wassers aus der Luft. Am ehesten erkennt man dies an den Fensterscheiben. Schimmelpilze mögen es feucht und warm. Und sie entwickeln sich meist im Verborgenen. Dann plötzlich die Entdeckung – wahlweise mit Augen oder Nase: bröckelnder abgeplatzter Putz , die ersten dunklen Stockflecken an der Wand, der Decke oder gar am Mobiliar. Ein modriger, muffiger Geruch… Guter und vor allen Dingen schneller Rat tut Not. Ein Experte muss her, der der Sache auf den Grund geht. Es gilt zu ermitteln, woher die Feuchtigkeit kommt, denn sie ist es, die letzten Endes für das Malheur verantwortlich ist. Ganz unabhängig davon, ob der Schimmelpilzbefall bereits gesundheitsgefährdend ist oder nicht, führt ein solches Szenario zu einer Einschränkung der Wohnqualität. Die Unterhaltskosten drohen deutlich zu steigen, da mit einem Feuchteschaden auch stets ein Verlust des Wärmedämmwertes einher geht und dadurch die Heizkosten steigen. Bauschäden und falsches Lüftungsverhalten Schimmel entsteht durch überhöhte Feuchtigkeit, gepaart mit Wärme. Was kann hierzu führen? Ungedämmte Häuser sind häufige Auslöser. Defekte Dächer, Risse im Mauerwerk, ungenügendes Austrocknen nach Baumaßnahmen oder Wassereintritt durch einen Rohrbruch oder Überschwemmungen sind häufig die Auslöser. Aber die Verbraucher können auch selbst verantwortlich sein: wenn Feuchtigkeit (Raumluftfeuchte) nicht oder zu wenig aus dem Gebäude abgeführt wird, ist dies die perfekte Basis für Schimmelpilzbildung. Energie sparen ist zweifelsohne richtig und wichtig, doch sollten die eigenen vier 14 Eigentümerjournal | Mai 2013 Wände nicht zu weit „heruntergelüftet“ werden. Als Nährboden dienen Schimmelpilze diverse Holzarten, Pappe und Tapeten ebenso wie Kunststoff, Gummi, Teppichboden, Farben, Lacke oder Leder. Wichtig: Schimmelpilze können aber auf „ihren“ Materialien nur wachsen, wenn eine bestimmte Mindestfeuchte vorhanden ist. Sporen und Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen können, über die Luft eingeatmet, zu erheblichen Atemwegbeschwerden, zu allergischen und reizenden Reaktionen führen. Besonders gefährdet sind Kinder, alte Menschen und Menschen mit einem geschwächten Immunsystem. Erste Anzeichen sind Schnupfen, gerötet Augen oder Hauausschlag. Durch Schimmelpilze ausgelöste Reaktionen können unter anderem Bindehaut-, Hals- und Nasenreizungen sein, ebenso Husten, Kopfschmerzen und Müdigkeit. Bei einer Studie der Universität Jena in 5530 Wohnungen wurden bei rund 1200 Wohnungen (das sind mehr als 20 Prozent) Feuchteschäden entdeckt. 750 Wohnung waren bereits von Schimmelpilz befallen, davon 500 durch falsches Lüftungsverhalten verursacht. Auf den gesamten Wohnungsbestand in Deutschland hochgerechnet ist zu befürchten, dass in nicht weniger als 3,3 Millionen Wohnungen feuchte- bzw. hygienische Probleme auftreten. Unentdeckt wohlgemerkt! Schimmelpilzbefall in den eigenen vier Wänden können die Verbraucher mit ebenso einfachen wie wirksamen Maßnahmen vermeiden. Hier einige Lüftungstipps: - Lüften Sie Ihre Räume mindestens zweimal täglich fünf bis zehn Minuten (Stoßlüften). Dabei sollten viele Fenster und Türen, die ins Freie führen, gleichzeitig geöffnet werden und für reichlich Zugluft sorgen. - Entlüften Sie Wasserdampf aus dem Bad und aus der Küche niemals in die Wohnung. - Im Bad sollte nach dem Duschen das Wasser von Wänden und Boden entfernt werden. Nach dem Duschen sollte man die Fenster kurzzeitig weit öffnen. Bei fensterlosen Badzimmern ist darauf zu achten, dass die eingebaute Schachtlüftung einwandfrei funktioniert. - In der Küche kann durch einen Dunstabzug mit Abführung der Abluft ins Freie viel Feuchtigkeit aus dem Raum entfernt werden. - Um stets auf dem Laufenden zu sein, macht ein Hygrometer Sinn, der die relative Luftfeuchtigkeit misst. Sie sollte 65 Prozent nicht überschreiten. - In der Heizperiode sollte die Heizung nie abgestellt und alle Räume gleichmäßig warm gehalten werden. - Weniger beheizte Räume wie das Schlafzimmer sollten nicht mit warmer Luft aus anderen Räumen aufgewärmt werden. - Wäsche sollte niemals in der Wohnung getrocknet werden. - Je weiter die Möbel von der Wand stehen, desto besser ist die Luftzirkulation dahinter und die Gefahr der Schimmelbildung geringer. Das sagt die Rechtsprechung Etliche Grundsatzurteile in Sachen Feuchtigkeitsschäden liegen der momentanen Rechtsprechung zugrunde. So ist zum Beispiel bei Schimmelpilzbefall vom Mieter keine Mietminderung durchzusetzen, wenn er selbst nachweislich falsch geheizt oder zu wenig gelüftet hat. Bei ganz massivem Fehlverhalten diesbezüglich droht im sogar eine fristlose Kündigung des Mietvertrags. Schlechte Wärmedämmung dagegen kann zu teils erheblicher Mietminderung führen. Wir bieten Ihnen professionelle Schimmelpilzbeseitigung Ein Schimmelschaden ist immer verbunden mit Feuchtigkeitsproblemen. Schimmel als Pilzart benötigt zum Wachsen einen Nährboden, Feuchtigkeit und Wärme. Das bedeutet aber gleichzeitig: fehlt eine dieser Komponenten, wird das Pilzwachstum gestoppt bzw. gehemmt. Doch Vorsicht: eine falsche bzw. eine unvollständige Diagnose oder gar eine falsche Sanierung von Schimmelschäden wären für den Betroffenen fatal. TÜV-zertifiziertes Ingenieurbüro für Schimmelbeseitigung und Schimmelhygiene Dipl. Ing. Markus Wunsch & Horst Kunzelmann GbR Talstrasse 25 42115 Wuppertal Fon: 0202 - 269 232 32 Fax: 0202 - 248 630 9 [email protected] www.schimmelpilzagentur.de HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 15 Neues und Wissenswertes Recht & Urteil In 17 Prozent der deutschen Haushalte versteckt er sich hinter Schränken oder befällt gut sichtbar ganze Wände: Schimmel. Dennoch glaubt jeder neunte Deutsche irrtümlicherweise, Schimmel sei harmlos, so das Ergebnis einer repräsentativen Studie des Immobilienportals immowelt.de. Unbedarft oder unwissend? 17 Prozent der Deutschen leben in einer schimmeligen Wohnung. Das belegt eine repräsentative Studie von immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale. Die vom Schimmel ausgehende Gefahr verkennen allerdings viele: Jeder neunte Deutsche ist der Meinung, dass sich Schimmel gar nicht oder zumindest nur leicht auf die Gesundheit auswirkt – und irrt damit gewaltig. Die möglichen Folgen reichen von Übelkeit und Konzentrationsstörungen über Kopfschmerzen bis hin zu Asthma, Allergien und Schädigungen des Immunsystems. Da Schimmel häufig an dunklen, schwer einsehbaren Stellen gedeiht, dürfte die Dunkelziffer der von Schimmel betroffenen Haushalte allerdings deutlich über 17 Prozent liegen. Grafik: immowelt.de Unterschätzte Gefahr: Jeder sechste Deutsche wohnt in einer Schimmelwohnung Mindestens sieben Prozent der Kinder leben in einer Schimmelwohnung Vor allem bei Kindern führt Schimmel zu einem deutlich erhöhten Risiko, langfristig an den Atemwegen zu erkranken. Und obwohl Eltern sonst oft gut über potentielle Gesundheitsrisiken informiert sind, unterschätzen auch sie die von Schimmel ausgehende Gefahr. Mindestens sieben Prozent der deutschen Kinder unter 18 Jahren leben in einem Schimmelhaushalt. TÜV-zertifiziertes Ingenieurbüro für Schimmelbeseitigung und Schimmelhygiene Dipl. Ing. Markus Wunsch & Horst Kunzelmann GbR Talstrasse 25 42115 Wuppertal Fon: 0202 - 269 232 32 Fax: 0202 - 248 630 9 [email protected] www.schimmelpilzagentur.de Schimmel vor allem in Bad und Schlafzimmer Hauptursachen für Schimmelbildung in Wohnräumen sind hohe Luftfeuchtigkeit und falsches Lüften. Bei jedem zweiten Befragten tritt Schimmel am häufigsten im Badezimmer auf, wo durch Baden und Duschen hohe Luftfeuchtigkeit herrscht und oftmals nicht gelüftet werden kann. 38 Prozent gaben das Schlafzimmer als häufig von Schimmel betroffenen Raum an. Viele verzichten dort komplett aufs Heizen und begünstigen so unbewusst Schimmelbildung, denn die durch Atem und Schweiß entstehende feuchtwarme Luft kondensiert an den kalten Wänden – ein idealer Nährboden für Schimmelpilzsporen. Für die repräsentative Studie „Wohnen und Leben 2012“ wurden im Auftrag von immowelt.de 1.012 Personen durch das Marktforschungsinstitut Innofact befragt. Reichen Sie das Eigentümer Journal weiter, Ihr Nachbar freut sich. Mai 2013 | Eigentümerjournal 15 HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 16 Neues und Wissenswertes Ratgeber Energiewende mit System In der Gebäudetechnik zählt Teamfähigkeit sup.- Für die Umsetzung der Energiewende müssen alle einen Beitrag leisten: die Politik, die Stromund Wärmelieferanten und natürlich auch die Verbraucher in Wirtschaft und privaten Haushalten. Nur bei gemeinsamer Anstrengung ist diese anspruchsvolle Herausforderung zu bewältigen. Und was fürs große Ganze gilt, trifft auch auf die technischen Details im einzelnen Gebäude zu: Gefragt sind heute innovative Systemlösungen, bei denen alle Komponenten erst im Verbund die optimale Effizienz erzielen. So verpufft z. B. das Spar-Potenzial eines neuen Heizkessels, wenn sich der Rest der Anlage damit nicht harmonisieren lässt. Und auch die Einbindung einer Solaranlage bleibt in ihrer Wirkung weit unter den Erwartungen, wenn nicht auf eine perfekte Verständigung bzw. Aufgabenteilung zwischen den Kollektoren und dem ergänzenden Wärmeerzeuger geachtet wird. Anschauliche Beispiele für Systemlösungen beim Heizen gibt es im Internet z. B. unter www.wolf-heiztechnik.de. Hier werden die verschiedenen Möglichkeiten erläutert, einen zeitgemäßen Brennwertkessel, den geeigneten Warmwasserspeicher und je nach Bedarf beispielsweise eine Solaranlage, eine Biomasseheizung oder eine Wärmepumpe in der Gebäudetechnik zum leistungsstarken Team zu kombinieren. Zudem gibt es wertvolle Hinweise darauf, welche staatlichen Fördermittel derzeit für ein besonders energieeffizientes Gesamtkonzept beantragt werden können. Die Zuschuss-Konditionen für eine Nutzung von erneuerbaren Energien sind nämlich seit Sommer 2012 deutlich ausgeweitet worden. Einer der wichtigsten System-Bausteine für die Schonung von Umwelt, Energie-Ressourcen und Haushaltskasse ist übrigens die Regelung der Anlage. Deren Funktionsumfang sollte bei jedem Beratungsgespräch vor einem Neubau oder einer Gebäudesanierung eine zentrale Rolle spielen. So sollten Bauherren und Modernisierer stets darauf achten, dass die Heizungsregelung eine spätere Integration zusätzlicher Funktionsmodule zulässt. Nur mit dieser Option kann der Systemgedanke auch dann aufrechterhalten werden, wenn die Gebäudetechnik etwa um ein Klimagerät oder eine Fernwartungsfunktion erweitert werden soll. Poschen & Giebel – Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner für Entsorgungs- und Reinigungsarbeiten, privat + gewerblich. Kanal- und Rohrreinigung Kanal-TV und Videodokumentation Benzin-, Öl- und Fettabscheider Industrieentsorgung 24-Stundenservice schnell, sauber, preiswert! 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Zum Vergleich: Die gesamte Beleuchtung eines Haushalts kommt lediglich auf einen Anteil von zwei Prozent der insgesamt eingesetzten Energie. Das Ausschalten des Lichts in ungenutzten Räumen ist also eine sinnvolle Maßnahme, kann aber den GesamtEnergiebedarf nicht maßgeblich beeinflussen. Die wahren Spar-Potenziale verbergen sich im Heizungskeller. Und das ist das Problem: Ein alter Heizkessel ist für die Hausbewohner meist viel weniger präsent als eine Glühbirne im Wohnbereich – selbst dann, wenn er ständig in überdimensionierten Leistungsstufen läuft und enorme Mengen an Brennstoff benötigt. Dabei lohnt es sich, solch einem Energieverschwender erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen und über einen Austausch nachzudenken. Die Heiztechnik hat nämlich in den letzten Jahren in zweifacher Weise entscheidende Schritte in Richtung Verbrauchsminderung gemacht. Zum einen durch die Brennwerttechnik, mit deren Hilfe sogar die versteckte Wärme aus den Abgasen verwertet werden kann. Sowohl bei Gas als auch bei Ölheizkesseln sorgt dieses Prinzip heute für eine enorme Verbesserung der Energieeffizienz. Der zweite Spar-Trend: Noch kostenschonender als der effizienteste Heizkessel sind GebäudetechnikKonzepte, bei denen erst gar keine Wärme produziert werden muss, weil sie bereits vorhanden ist. Dieses Kunststück gelingt durch die Beteiligung erneuerbarer Energien. So sammeln Solaranlagen die Sonnenstrahlung und Wärmepumpen verwerten die Umgebungswärme z. B. aus der Luft oder dem Erdreich. Maßgeschneiderte Gesamtlösungen, die diese kostenlosen und umweltfreundlichen Wärmereserven mit Brennwertheizkesseln kombinieren, liefern spezialisierte Systemanbieter wie z. B. Wolf Heiz und Klimatechnik (Mainburg). Das dadurch verfügbare EinsparPotenzial beim Rekordverbraucher Wärmeerzeugung sollte im Rahmen einer Gebäudesanierung grundsätzlich berücksichtigt werden. A-Z, Tor & Zaun GmbH Am Walzwerk 40 45527 Hattingen Fon: 0 23 24 - 68 57 20-0 Fax: 0 23 24 - 68 57 20-10 http://www.tor-und-zaun.de E-Mail: [email protected] Mai 2013 | Eigentümerjournal 17 HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 18 Neues und Wissenswertes Moderne Öl-Brennwertkessel: Heizöl mit Bioanteilen: Effizienz ist beim Heizen Trumpf Geräte sollten kompatibel sein sup.- Ölheizkessel werden auch in Zukunft eine große Rolle bei der gebäudetechnischen Planung von Neubauten und Sanierungen spielen. Das liegt nicht nur an den nach wie vor enormen Mengen gesicherter Erdölvorkommen, sondern auch an der jüngsten Entwicklung der Heiztechnik. Während früher der Wunsch nach hohem Wärmekomfort zwangsläufig große Heizkessel mit äußerst verbrauchsintensiven Leistungsstufen voraussetzte, haben sich die Akzente inzwischen deutlich verschoben: Nicht auf die Kilowattleistung, sondern auf die Energieeffizienz der Anlage kommt es heute beim Heizen an. Vor dem Hintergrund von Klimawandel und steigenden Rohölpreisen geht es darum, dass Heizungsanlagen aus möglichst wenig Energieeinsatz ein Maximum an Wärmeertrag gewinnen können. Für diesen Anspruch haben sich zeitgemäße Öl-Brennwertkessel als besonders geeignet bewährt. Deshalb ist es auch kein Wunder, dass sie bei Bauherren zu einer immer beliebteren Heizungslösung werden. Die Brennwerttechnik erlaubt es, die so genannte latente Wärme, die bei herkömmlichen Kesseln ungenutzt mit den Abgasen durch den Schornstein entweicht, zusätzlich fürs Heizen zu verwerten. Die ökologisch bedeutsame Folge dieser Effizienz-Zugabe: Obwohl die Gesamtzahl der in Deutschland installierten Ölheizungen seit 20 Jahren mehr oder weniger unverändert geblieben ist, hat sich der Heizölverbrauch im gleichen Zeitraum nahezu halbiert. Ein Spar-Effekt, den natürlich auch die geringeren jährlichen Heizkosten der einzelnen Verbraucher nach einer Heizungsmodernisierung zeigen – nicht zuletzt deshalb übrigens, weil sich Öl-Brennwertkessel hervorragend mit Solaranlagen kombinieren lassen. Um so wichtiger ist es, dass dieses Potenzial zur individuellen Nebenkosten-Reduzierung nicht bereits durch ungenaue Mengenerfassung bei der Heizöl-Lieferung zunichte gemacht wird. Denn auch ein hochwertiger Brennwertkessel, bei dessen Betriebsweise jeder Liter Minderverbrauch zählt, kann die mögliche Negativbilanz durch fehlerhafte Zähleranlagen am Tankwagen nicht verhindern. Um sicher zu gehen, dass wirklich bei jeder Befüllung die vereinbarte Liefermenge im Tank landet, sollten Heizölkunden bei ihrem Anbieter auf das RAL-Gütezeichen Energiehandel achten (www.guetezeichenenergiehandel.de). Brennstoffhändler mit diesem Prädikat werden kontinuierlich auf ihre Seriosität und auf die einwandfreie Qualität der Liefertechnik überprüft. Diese Kontrollen können Verbraucher davor schützen, dass Mess- oder Abrechnungsfehler die erwünschte Kostenbremse einer effizienten Heizung unbemerkt aushebeln. !!"!# $ %& Tel.: 0202-7054078 18 Eigentümerjournal | Mai 2013 www.sparchitekt.de sup.- Die Heizungsanlagen für Wohngebäude verändern sich, die Brennstoffe ebenfalls: Effizienz und Schadstoffarmut ste-hen heute nicht nur bei den Wärmeerzeugern im Vordergrund, sondern auch bei bewährten Energieträgern wie dem Heizöl. Hier werden aus Klimaschutzgründen neue Produktvarianten mit einer Beimischung von Biobestandteilen allmählich das rein fossile Öl ablösen. Damit Anlage und Brennstoff perfekt harmonieren, sollte deshalb bei der Anschaffung einer neuen Ölheizung unbedingt auf deren Verträglichkeit mit dem Bio-Mix geachtet werden. So gibt es z. B. vom Systemanbieter Wolf Heiz- und Klimatechnik (Mainburg) Ölbrennwertkessel, die sowohl mit herkömmlichem Heizöl als auch mit schwefelarmen Varianten und mit Bio-Heizöl kompatibel sind. Die Zu-kunftssicherheit solcher Geräte belegt die Kennzeichnung „BioÖl (B10) Ready“: Das Zeichen weist darauf hin, dass der Kessel auch mit künftigen höheren Beimischungen betrieben werden kann. Wuppertal, Hofkamp 148, Tel. 28 09 00 Bauunternehmen Walter Carls & Sohn gegründet 1935 Inhaber Klaus Carls e.K. Neubau G Umbau G Reparaturen G Sanierungen G Hausschwammbeseitigung G Gipskarton G Trockenbau G Brandschutz Fassaden-Vollwärmeschutz G Knauf-Fließ-Estrich Telefon (02 02) 62 20 84 42289 Wuppertal Telefax 62 67 35 Hammesberg 38 www.bauen-mit-carls.de Lager: Rheinstraße HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 19 Neues und Wissenswertes – Anzeige – – Anzeige PROBLEME MIT BALKONEN BALKONEN –– TERRASSEN TERRASSEN UND AUSSENTREPPEN AUSSENTREPPEN ?? Wir bieten eine effiziente effiziente Lösung Lösung !!! !!! Umwelteinflüsse, Umwelteinflüsse, Hitze, Hitze, ReRegen, Schnee, Eis und gen, Schnee, Eis und Frost Frost sowie sowie mechanische mechanische und und chemische chemische Belastungen Belastungen sind sind für für Balkone, Balkone, Terrassen Terrassen und und Außentreppen Außentreppen höchste höchste BeBelastungen lastungen und und enden enden immer immer damit, damit, dass dass die die entstandeentstandenen nen Schäden Schäden nur nur durch durch ununseren seren Spezialbetrieb Spezialbetrieb behobehoben ben werden werden können. können. Kunststoffmaterialien, Kunststoffmaterialien, die die durch durch unsere unsere jahrelange jahrelange ErErfahrung fahrung an an den den ProblemzoProblemzonen nen immer immer wieder wieder verbessert verbessert werden konnten, werden konnten, helfen helfen uns uns und und unseren unseren Kunden Kunden heuheute, te, eine eine optimale optimale wasserunwasserundurchlässige durchlässige Oberfläche Oberfläche herherzustellen. zustellen. Wasser Wasser ist ist der der größte größte Feind Feind der Außentreppen-, der Außentreppen-, TerrasTerrassen sen und und Balkonbeläge. Balkonbeläge. Warnzeichen Warnzeichen für für gravierengravierende Schäden sind de Schäden sindAusblühunAusblühungen: gen:Über Überdefekte defekteFugen Fugengegelangt das Wasser unter langt das Wasser unter die die Schutzschicht. Schutzschicht. Durch DurchHaarrisse Haarrisseim imFugenbeFugenbereich reich kann kann Wasser Wasser ungehinungehindert dert eindringen, eindringen, den den darundarunter ter liegenden liegenden Estrich Estrich sowie sowie die dieIsolierung Isolierungtotal totalzerstören. zerstören. Bei Bei Erwärmung Erwärmung steigt steigt das das Wasser über den Mörtel Wasser über den Mörtel an an die die Oberfläche. Oberfläche. Bei Bei MinusMinusgraden graden verwandelt verwandelt sich sich das das Wasser in den Poren Wasser in den Poren zu zu Eis. Eis. Der Der entstehende entstehende Druck Druck ververursacht ursacht Risse, Risse, durch durch die die ererneut Wasser eindringt. neut Wasser eindringt. Die Die Folge Folge sind sind größere größereRisRisse, ein Kreislauf, se, ein Kreislauf, der der die die Bausubstanz Bausubstanzzerstört! zerstört! Vorher Vorher KBT-MEIS KBT-MEIS entwickelte entwickelte gegemeinsam mit meinsam mit der der chemichemischen schen Industrie Industrie einen einenWerkWerkstoff, der sich als stoff, der sich alsalternative alternative Lösung Lösungzur zurtraditionellen traditionellenInInstandsetzung standsetzung geradezu geradezu ananbietet. bietet. Durch Durch unsere unsere gegeschulten schulten und und qualifizierten qualifizierten Fachkräfte Fachkräfteentsteht entstehteine einebebesonders sondersstrapazierfähige strapazierfähigeund und optisch optischaufgewertete aufgewerteteFläche, Fläche, ohne den ohne den Altbelag Altbelag entferentfernen nenzu zumüssen! müssen! Bei BeiBalkonen Balkonenoder oderTerrassen, Terrassen, die sich über die sich über bewohnten bewohnten Räumen Räumen befinden, befinden, besteht besteht die Möglichkeit, die Möglichkeit, eine eine WärWärmedämmung medämmung mit mit DampfDampfsperre sperreeinzubauen. einzubauen. Trockenlegung Trockenlegung eines eines feuchfeuchten Untergrundes ten Untergrundesist istfür füruns uns als als spezialisierten spezialisierten MeisterMeister- betrieb betrieb durch durch die die EinarbeiEinarbeitung eines Drainagesystems tung eines Drainagesystems selbstverständlich. selbstverständlich.Die DieWahl Wahl der richtigen Werkstoffe der richtigen Werkstoffeererfordert fordert solides solides und undfundierfundiertes tesFachwissen. Fachwissen.Nur Nurspeziell speziell dafür erforschte und dafür erforschte undhergehergestellte stellte Kunststoffe, Kunststoffe, die die von von KBT-MEIS KBT-MEIS inin jahrelanger jahrelanger ErErfahrung fahrunggesammelt gesammeltwurden, wurden, halten halten den denhohen hohenAnfordeAnforderungen an rungen an WitterungsbeWitterungsbeständigkeit ständigkeitund undRissüberbrüRissüberbrückung auf Dauer ckung auf Dauerstand. stand. Nähere NähereInformationen: Informationen: KBT-MEIS KBT-MEISGmbH GmbH&&Co. Co.KG KG Meisterbetrieb Meisterbetrieb Alte AlteZiegelei Ziegelei33 42653 42653Solingen Solingen Telefon: Telefon: 02 0212 12/ /31 3100 0030 30 Telefax: 02 12 / 31 81 Telefax: 02 12 / 31 8106 06 www.kbt-meis.de www.kbt-meis.de Vorher Vorher Nachher Nachher Nachher Nachher Mai 2013 | Eigentümerjournal 19 HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 20 Neues und Wissenswertes Ratgeber Eine Heizungssanierung senkt die Energiekosten, entlastet das Klima und erhöht den Immobilienwert Die Investition in eine neue zeitgemäße Energietechnik für die Hausheizung rechnet sich nach Ansicht von Dr. Michael Herma, Geschäftsführer des VdZ, durch die erzielten Einsparungen langfristig. Diese Investition verbessere zudem den Wert des Hauses, spare wertvolle RUSI Metallbau GmbH Schweißfachbetrieb nach DIN 18 800-7 Schweißkonstruktionen Stahl-Anbaubalkone Treppen, Tore Geländer, Gitter Vordächer nach Maß www.ruesi.de Am Stahlwerk 48 . 45527 Hattingen Tel. (0 23 24) 57 07 77 . Fax (0 23 24) 57 07 57 20 Eigentümerjournal | Mai 2013 Rohstoffe ein und schütze die Umwelt. Zudem sei die Heizungssanierung dadurch eine sichere Geldanlage. Der Heizungsfachmann als "Anlagenberater" Den Heizungsbauer kann man deshalb heute im doppelten Wortsinne als Anlagenberater betrachten. Denn neben der Beratung zur Technik kann er auch Hinweise geben, wie sich eine Heizungssanierung auf den Wert des Hauses auswirkt und wie groß die Einsparungen ausfallen können. Kern seiner Beratung ist der Heizungs-Check. Er zeigt auf, welche Schwachstellen die aktuelle Heizungsinstallation besitzt und wie sie sich verbessern lässt. Nicht in jedem Fall ist eine komplette Heizungssanierung der Königsweg. Heizungspumpen etwa können die Stromrechnung erheblich belasten, wenn sie noch mit veralteter und ungeregelter Technik arbeiten. Die alte Pumpe auszutauschen und durch ein aktuelles, hoch effizientes Modell zu ersetzen, kostet nicht viel, und schon nach wenigen Jahren sind die Ausgaben für den Austausch durch Einsparungen auf der Nebenkostenrechnung wieder eingespielt. ELEKTRO-ANLAGEN STRASSBURGER • • • • • Installationen Reparaturen Nachtspeicheranlagen Breitbandverkabelung Netzwerktechnik Gathe 47 42107 Wuppertal • • • • GmbH (mpt-13/78). Ihr Geld ins eigene Häuschen zu stecken, erscheint den meisten Bundesbürgern Vertrauen erweckender als andere Formen der Geldanlage wie etwa Aktien oder Fonds. Das fand das "VdZ - Modernisierungsbarometer für Hausbesitzer 2013" heraus. Mehr als tausend Teilnehmer wurden im Rahmen dieser Studie von TNS Emnid interviewt. Welche Art der Geldanlage sich in den eigenen vier Wänden am besten bezahlt macht, darüber sind sich viele Hauseigentümer unsicher, wie die Studie nahelegt. Eine Heizung, die noch ihren Dienst versieht, haben beispielsweise 92 Prozent der Studienteilnehmer noch nicht ausgetauscht. Und das, obwohl überalterte Heizungen zu den größten Kostentreibern zählen und eine Heizungssanierung daher einen guten Ertrag einbringt. Foto: djd/VdZ Eine Heizungssanierung kann eine starke Rendite bringen Industrieanlagen Warmwassergeräte Sprechanlagen Kundendienst Telefon: (02 02) 45 32 27 Telefax: (02 02) 45 23 69 HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 21 Neues und Wissenswertes Klare Präferenzen bei der Auswahl der Technik für eine Heizungssanierung Fast die Hälfte der Modernisierungsbarometer-Teilnehmer können sich bei einer Heizungssanierung für die Brennwerttechnik erwärmen, würden also weiterhin mit Öl oder Gas heizen. Zusätzlich zu einer anderen Technik Sonnenkollektoren zur Wärmeerzeugung zu installieren, können sich 47 Prozent vorstellen. Die Wärmepumpentechnik ist immerhin für 34 Prozent eine interessante Alternative. Der parallele Einsatz verschiedener Heiztechniken mit einem HybridSystem kommt für 33 Prozent infrage. Die Entscheidung, welche Technik man im Falle einer Heizungssanierung einsetzt, sollte nicht aus dem Bauch heraus gefällt werden. Heizungsfachbetriebe können bei der Auswahl beraten und beurteilen, welche Technik zu welchem Haus passt. Auch bei der Beantragung staatlicher Förderungen können sie dem Hausbesitzer zur Seite stehen. Eine Datenbank mit Förderungen und Infos zur Heizungssanierung gibt es auf www.intelligent-heizen.info nachzulesen. Foto: djd/VdZ Bei der Heizungssanierung rechnen sich Optimierungen Oft werden nicht alle Zimmer eines Hauses gleich gut mit Wärme versorgt. Dann müssen Pumpe und Kessel mehr arbeiten als nötig - der Energieverbrauch ist zu hoch. Mit einem sogenannten hydraulischen Abgleich stellt der Heizungsfachmann sicher, dass die Wärmeverteilung über alle Etagen gleichmäßig erfolgt. Neue Thermostatventile erlauben eine gradgenaue Einstellung der Raumtemperatur und ermöglichen, die Temperaturen automatisch auf die Nutzungszeiten der Zimmer abzustimmen. Dadurch lässt sich gegenüber alten Heizkörperventilen ebenfalls eine Menge Energie einsparen. Verbraucher vertrauen dem Heizungsfachmann Für eine umfassende Sanierung der Heizung wenden sich die Deutsch am liebsten an einen Fachbetrieb für Heizungsbau. In der Befragung zum Modernisierungsbarometer des VdZ schnitt er mit Abstand am besten ab. 84 Prozent der Teilnehmer fühlen sich bei allen Fragen zur Heizungssanierung beim Fachmann am besten aufgehoben, erst danach folgen Schornsteinfeger, Freunde, Nachbarn oder die eigene Familie als "Heizungsberater". Mai 2013 | Eigentümerjournal 21 HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 22 Neues und Wissenswertes Ratgeber Dämmen, aber richtig (djd/pt). Dämmen ist heute fast so etwas wie die erste Bürgerpflicht: Nach dem Prinzip Fordern und Fördern stellt der Staat auch im Altbau bestimmte Anforderungen an die Energieeffizienz eines Hauses, die beispielsweise im Rahmen umfangreicherer Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen einzuhalten sind. Gleichzeitig werden die Hausbesitzer durch Zuschüsse oder Förderkredite unterstützt. Wenn die Entscheidung getroffen ist, dass in Dach und Fassade der Wärmeschutz verbessert werden soll, stehen Hausbesitzer vor einer Fülle unterschiedlicher Dämmstoffe - und jeder Hersteller reklamiert für sich, dass er die beste Lösung bietet. Bedarfsgerechte Lösungen für die eigenen vier Wände Die Qual der Wahl hat man zwischen preiswertem Polystyrol und anderen synthetischen Werkstoffen, Holz- und anderen Pflanzenfasern, Mineralwolle oder Schafwolle. Wählen muss man zudem zwischen Platten, Matten, Einblas-Fasern oder Schüttungen. Die unterschiedlichen Produkte und Verarbeitungsmethoden dienen dem Ziel einer besseren Energieeffizienz. Darüber, welcher Werkstoff und welche Art des Einbaus denn nun am besten sind, lässt sich keine generelle Aussage treffen. Neben Frank Hiby Putz-, Stuck- u. Trockenbau oder 0177 / 526 02 18 22 Eigentümerjournal | Mai 2013 Foto: djd/Bauherren-Schutzbund So findet man den passenden Wärmeschutz fürs Haus Altbausanierungen mit Verbesserungen des Wärmeschutzes können dauerhaft Kosten senken. den Anbietern sollte man deshalb auch einen unabhängigen Bauherrenberater zu Rate zu ziehen. Denn viele Verarbeiter haben bestimmte Vorlieben, die nicht immer optimal zu den baulichen Gegebenheiten des eigenen Hauses passen müssen. Rat und Hilfe beim Dämmen nach Maß Hinzu kommen persönliche Beweggründe, die es zu berücksichtigen gilt: Will der Hausbesitzer eine besonders preiswerte Lösung oder legt er Wert auf eine optimale GesamtÖkobilanz? Spielt die Architektur des Hauses und ihre Veränderung durch eine nachträgliche Dämmung eine Rolle, oder sind gar Denkmalschutzaspekte zu beachten? Ein Ratgeberblatt "Dämmstoff-ABC", herausgegeben von der Verbraucherschutzorganisation BauherrenSchutzbund e.V., gibt wichtige Informationen dazu und kann unter www.bsb-ev.de kostenlos heruntergeladen werden. HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:55 Seite 23 Neues und Wissenswertes Ratgeber Befreit durchatmen Fotos: djd/Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V Kontrollierte Lüftung mit Pollenfilter kann Allergiebeschwerden lindern (djd/pt). Brennende Augen, Kopfschmerzen, Niesen und Atemnot: 15 Prozent der Bundesbürger machen Schätzungen zufolge jährlich eine Leidenszeit durch. Wenn Erlen-, Eschen- und Birkenpollen durch die Lüfte wehen, wird für Heuschnupfenpatienten das Leben häufig zur Qual. Neben den notwendigen medizinischen Vorsorgemaßnahmen sollte man den "Übeltätern" so gut wie möglich aus dem Wege gehen. Spezialfilter gegen Pollen Besonders wichtig ist es, die eigene Wohnung möglichst allergenfrei zu halten, denn immerhin verbringt der Durchschnittsbürger rund 80 Prozent seiner Zeit in geschlossenen Räumen. "Daher sollten Heuschnupfenpatienten unbedingt für gesunde Luftverhältnisse im Haus sorgen. Kontrollierte Wohnungslüftungssysteme mit Feinstpollenfiltern können ganz entscheidend die Allergenbelastung in der Raumluft verringern", erklärt Dr. Lothar Breidenbach, technischer Geschäftsführer des Bundesindustrieverbands Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V. (BDH). Die meisten modernen Lüftungssysteme können heute zu geringen Kosten mit einem solchen Spezialfilter ausgestattet werden. Damit lässt sich die Pollenkonzentration im Gebäude auf ein Minimum reduzieren, Pollenallergiker können wieder befreit durchatmen. Mehr zum Thema Wohnungslüftung gibt es unter www.wohnungs-lueftung.de, dem Verbraucher-Informationsportal des BDH und des Fachverbands Gebäude-Klima e.V. (FGK). Gesunde Luftverhältnisse Eine kontrollierte Wohnungslüftung sorgt generell für ein gesundes Innenraumklima, indem sie selbst in modernen, hochgedämmten Energieeffizienzbauten stets einen kontinuierlichen Luftaustausch sicherstellt. Damit wird verhindert, dass sich potenzielle Schadstoffe in der Luft anreichern können oder der CO2-Wert zu hoch wird. Zudem reguliert die Wohnungslüftung die Raumluftfeuchte und beugt damit einer Bauschimmelbildung vor, die ebenfalls Allergien und Atemwegserkrankungen auslösen kann. über 50 Jahre Fachbetrieb für: Mai 2013 | Eigentümerjournal 23 HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:55 Seite 24 Neues und Wissenswertes Ratgeber Ein Geschenk des Himmels Solarlüftung: So bringt die Sonne frische, warme Luft ins Haus Foto: djd/Grammer Solar GmbH (djd/pt). Wer ein ausgezeichnetes Raumklima mit sparsamem Energieverbrauch und Klimaschutz unter einen Hut bringen möchte, kann die Sonne für seine Zwecke arbeiten lassen. Sogenannte Solarlüftungen transportieren sowohl Wärme als auch frische Luft ins Haus und tragen so zur Reduzierung der Heizkosten sowie zur Verbesserung des Raumklimas bei. In den Zimmern sorgt beispielsweise eine Solarlüftung von Grammer Solar während der Heizsaison dafür, dass verbrauchte Luft und hohe Luftfeuchtigkeit abgeführt werden und dafür frische, warme Luft ins Haus gelangt. Solarluftkollektoren sorgen für stete Frischluftzufuhr ins Haus mit solar erwärmter Luft. 24 Eigentümerjournal | Mai 2013 Solare Lüftung für energetisch sanierte Gebäude Besonders sinnvoll ist eine solche "Plusenergielüftung" in energetisch sanierten Gebäuden mit neuen luftdichten Fenstern. Wird hier zu wenig gelüftet, steigt die Luftfeuchtigkeit in den Räumen durch Duschen, Kochen, Waschen und durch die normale Feuchteabgabe über die Haut stark an. In der Folge kann es zur Bildung von Kondenswasser und schlimmstenfalls zur Entstehung von Schimmel kommen. Um überschüssige Luftfeuchtigkeit abzuführen und frische Luft zuzuführen, müssten die Räume mehrmals täglich von Hand gelüftet werden - viel komfortabler und energieeffizienter ist die automatische Solarlüftung. Foto: djd/Grammer Solar GmbH Frische Luft und wohlige Wärme Effiziente Solarluftkollektoren bringen neben reichlich frischer Luft auch viel solare Wärme ins Haus und schaffen damit im Unterschied zu anderen Systemen ein echtes "Energieplus" (mehr Informationen dazu gibt es unter www.grammersolar.de). Eine solare Lüftung arbeitet unabhängig vom jeweiligen Heizsystem und lässt sich daher einfach und ohne Eingriff in bestehende Haustechnik nachrüsten. Durch den getrennten Betrieb kann sie auch dann zur Lüftung und Heizung genutzt werden, wenn die Heizungsanlage ausgeschaltet ist, etwa in den Übergangszeiten oder bei Abwesenheit. Vielfach ist im Kollektor zusätzlich ein Photovoltaikelement integriert. Dann arbeitet der Gebläsemotor, der die erwärmte Luft aus den Kollektoren ins Haus transportiert, ganz ohne Stromverbrauch. HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:55 Seite 25 Neues und Wissenswertes Ratgeber Licht rein, Hitze raus Wirksamer Hitzeschutz für die Fenster im Dachgeschoss Heiße Sonnenstrahlen stoppen Wichtig ist dabei, dass der Sonnenschutz außen vor dem Dachfenster liegt. Auf diese Weise können Rollläden oder Hitzeschutz-Markisen beispielsweise von Velux die heißen Sonnenstrahlen stoppen, bevor sie auf die Fensterscheibe treffen und die energiereiche Strahlung die Zimmer aufheizt. Wer nicht auf Tageslicht verzichten, sondern lediglich die Wärme abhalten will, kann eine Hitzeschutz-Markise nutzen. Das netzartige, wetterbeständige Material ist lichtdurchlässig und ermöglicht den Blick nach draußen. Mieter oder Eigentümer können die Markise selbstständig Fenster + Türen Inh. Klaus Tessarek e. K. WERU-Fachbetrieb Fenster, Haustüren, Wintergärten, Garagentore + Vordächer Foto: djd/VELUX (djd/pt). Unter dem Dach ist es besonders gemütlich: Gerade bei Kindern und Jugendlichen sind die Räume im Obergeschoss beliebt, weil sie hier ungestört von den Erwachsenen ihren Bereich nach eigenen Vorstellungen einrichten können. In der warmen Jahreszeit verliert die Abenteuerwelt im Oberstübchen jedoch schnell an Reiz: Die starke Sonneneinstrahlung heizt die Räume übermäßig auf, dies wiederum kann die Konzentration beeinträchtigen und sogar den Schlaf rauben. Empfehlenswert ist es daher, rechtzeitig vorzusorgen und die Dachfenster mit einem Hitzeschutz auszustatten. von innen einbauen - das Dach muss dafür nicht betreten werden. Unter www.velux.de gibt es mehr Informationen dazu. Auch auf frische Luft muss niemand verzichten, denn Hitzeschutz-Markisen erfüllen selbst bei geöffneten Fenstern ihren Zweck - praktisch für Räume, die tagsüber genutzt werden, wie Büro oder Küche. Nützlich zu jeder Jahreszeit Wer den Raum zugleich abdunkeln möchte, etwa im Schlafzimmer, sollte sich für Rollläden entscheiden. Diese Lösung schützt noch besser vor Hitze als die Markise und schafft eine vollständige Verdunkelung selbst bei hellem Tageslicht. Zugleich bieten Rollläden einen zusätzlichen Lärmschutz, indem beispielsweise Regen- und Hagelgeräusche deutlich vermindert werden. Im Winter profitieren die Bewohner im Dachgeschoss zudem davon, dass die Wärmedämmung von Dachfenstern um bis zu 15 Prozent verbessert wird. SANITÄRE ANLAGEN - HEIZUNGSBAU Tradition schafft Vertrauen - über 100 Jahre in Vohwinkel Tel.: 0202 - 781168 www.shk-vohwinkel.de Mai 2013 | Eigentümerjournal 25 HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:55 Seite 26 Neues und Wissenswertes Ratgeber S&K-Pleite: Tausende Anleger zittern um ihr Geld Verbraucheranwälte: Schadensersatz für die Betroffenen (djd/pt). Gegen Verantwortliche der Frankfurter S&K-Gruppe wird wegen des Verdachts auf Anlagebetrug im großen Stil ermittelt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist durch ein Schneeballsystem Tausenden Investoren ein Schaden in dreistelliger MillionenEuro-Höhe entstanden. Im Rahmen einer Großrazzia durchsuchten Mitte Februar rund 1.200 Beamte bundesweit an 130 Orten Wohn- und Geschäftsräume von S&K sowie deren Partnerfirmen. Dabei wurden sechs Hauptverdächtige festgenommen, darunter die beiden S&K-Chefs. Insgesamt wird gegen etwa 50 Beschuldigte ermittelt. Bei der Razzia stellten die Ermittler mehr als 16.000 Beweismittel sicher, darunter etwa ein Dutzend Luxussportwagen, säckeweise Bargeld, Computer und Aktenmaterial. Der Gesamtschaden könnte bei schätzungsweise 111 Millionen Euro liegen, verteilt auf fünf Immobilienfonds. Die beiden Gründer der mutmaßlichen Betrugsfirma waren durch einen extravaganten Lebensstil und ausschweifende Partys aufgefallen, nun sitzen sie in U-Haft. Den Anlegern eines Immobilienfonds beispielsweise verspra- chen sie eine Rendite von zwölf Prozent bei monatlicher Auszahlung und Rückzahlung des Kapitals nach vier Jahren. Berateraussagen blind vertraut Allein diese hohe Rendite hätte Anleger stutzig machen müssen. Anlegeranwalt Thomas Diler von der führenden Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP nimmt die Betroffenen aber auch in Schutz: "Viele Anleger sind von ihren Beratern nicht auf die Risiken hingewiesen worden, die Geldanlage in die entsprechenden Fonds wurde sogar als vermeintlich sichere Sache mit guter Rendite dargestellt." Dies sei eine klare Falschberatung, weil es sich bei den S&K-Fonds um hochriskante Unternehmensbeteiligungen handele mit Totalverlustgefahr für die Einlagen. "Zunächst machen wir für die von uns vertretenen Anleger deshalb Schadensersatz wegen einer Verletzung der Aufklärungspflicht geltend, die Anleger sind von den Beratern häufig sogar arglistig über eine angebliche Sicherheit getäuscht worden", so Diler. Erste Verfahren wurden bereits gegen die verantwortlichen Vermittlungsfirmen eingeleitet. Mehrere Dutzend weitere Klagen werden vorbereitet. Die Anlegerschutzkanzlei ist zu- dem damit befasst, das angelegte Geld der von ihr vertretenen Anleger im Wege der sogenannten Rückgewinnungshilfe zurückzuholen. "Da die Staatsanwaltschaft angeblich über 100 Millionen Euro an Vermögenswerten sichergestellt hat, können die Anleger darauf zugreifen, sofern sich die Betrugsvorwürfe bestätigen", erläutert Thomas Diler. Dies funktioniere jedoch nicht automatisch, sondern dafür müssten sich die Betroffenen zunächst einen Gerichtstitel erstreiten. Vorsicht bei hohen Renditeversprechen Nach Ansicht von Thomas Diler sollten Anleger - wie auch im Betrugsfall S&K - sehr vorsichtig sein, wenn außergewöhnlich hohe Gewinne versprochen würden, die über der marktüblichen Rendite liegen. "Je höher die versprochene Rendite ist, desto höher ist unserer Erfahrung nach auch das Risiko, dass man sein eingesetztes Kapital verliert." Vorsicht sei bereits bei Geldanlagen geboten, die mit Renditen von mehr als fünf Prozent werben. In der Regel gebe es bei solchen Geldanlagen nämlich keinen Einlagenschutz - und zu diesen Anlagen zählen auch die Finanzprodukte von S&K. Ihr Recht steht bei uns im Mittelpunkt! Seit vielen Jahren stehen wir Privatpersonen, Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern als kompetente Ansprechpartner bei nahezu sämtlichen rechtlichen Fragestellungen zur Verfügung. Unser Leistungsspektrum umfasst sowohl die beratende und rechtsgestaltende Tätigkeit als auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen. Schwerpunktgebiete unserer anwaltlichen Tätigkeit sind das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, das allgemeine Zivil- und Vertragsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht sowie die Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren. Wir freuen uns, Sie als Mandanten kennenzulernen! Michael Koepchen Rechtsanwalt Andreas Ranft Rechtsanwalt Michael Rellmann Rechtsanwalt & Mediator Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Schöne Gasse 3 Telefon: 0202 / 45 01 65 www.krr-rechtsanwaelte.de 26 Eigentümerjournal | Mai 2013 42103 Wuppertal Telefax: 0202 / 45 13 37 [email protected] HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:55 Seite 27 Neues und Wissenswertes Garten Baumfällen kann teuer werden Mein Haus, mein Grundstück, mein Baum: Doch selbst wenn dieser Baum die Sicht stört oder zu viel Schatten wirft, darf er nicht einfach gefällt werden. Das Immobilienportal immowelt.de erklärt, was beachtet werden muss. Wer einen eigenen Garten hat, darf ihn frei gestalten: Beete und Teiche anlegen, Obst und Gemüse anpflanzen, ein Spielhaus für die Kinder bauen. Beim Baumfällen hört diese Freiheit jedoch auf, weiß das Immobilienportal immowelt.de. Ob und wann die Axt geschwungen werden darf, regelt nämlich die Baumschutzverordnung. Heimlich fällen kann teuer werden Die kommunale Baumschutzverordnung gibt strenge Regeln für Fällungen vor und sanktioniert Zuwiderhandlungen mit heftigen Strafen: Wer die Motorsäge ohne amtliche Genehmigung ansetzt, riskiert eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. In der Regel lässt die Genehmigung jedoch nicht lange auf sich warten. Der Immowelt-Tipp: Wer an seinem Haus einen Anbau plant, für den ein alter Baum weichen müsste oder sein frisch erworbenes Baugrund- stück von Bäumen befreien möchte, sollte zunächst die Situation vor Ort auf Fotos dokumentieren und diese dann zusammen mit dem Antrag auf Baumfällung bei der zuständigen Behörde einreichen. Baumschutzverordnung: Baum ist nicht gleich Baum Grundsätzlich richtet sich die Erlaubnis zum Fällen nach der Baumart, der Baumgröße und dem Zeitpunkt an dem der Baum gefällt werden soll. Da die Gestaltung der Baumschutzverordnung Ländersache ist, gibt es keine bundeseinheitliche oder gar EU-weite Regelung. In den meisten Bundesländern dürfen Bäume mit einem Stammumfang ab 80 Zentimetern und einer Höhe von einem Meter nicht ohne Genehmigung gefällt werden. Obstbäume oder Hecken bilden dabei allerdings eine Ausnahme, in der Regel stehen nur Laub- und Nadelbäume unter Schutz. Schutz von Pflanzen und Tieren hat Vorrang Zu welcher Jahreszeit ein Baum gefällt werden darf, unterscheidet sich von Kommune zu Kommune. Grundsätzlich hat der Schutz von Pflanzen und Tieren innerhalb der Vegetations-, Nist- oder Brutzeit Vorrang. Deshalb ist ein Fällen von Anfang März bis Ende September generell untersagt. Einzelne Bundesländer verbieten das Fällen jedoch in einem noch größeren Zeitraum. Immowelt.de empfiehlt daher grundsätzlich: Wer einen Baum fällen möchte, sollte sich vorab bei der zuständigen Behörde informieren und wenn nötig die erforderliche Genehmigung einholen. Diese kostet je nach Kommune zwischen 25 und 85 Euro. Verschiedene Ämter zuständig Welches Amt die erforderliche Fällgenehmigung erteilt, hängt maßgeblich vom Grund der Fällung ab. Bei sehr alten, denkmalgeschützten Bäumen ist die Denkmalschutzbehörde zuständig. Soll ein Baum gefällt werden, weil er die Sicht stört oder zu wenig Licht ins Haus lässt, ist die Naturschutzbehörde der Kommune der richtige Ansprechpartner. Stellt der Baum eine potentielle Gefahr dar, weil er beispielsweise auf die Straße ragt oder instabil und morsch ist, sind das Ordnungsamt oder die Katastrophendienste vor Ort zuständig. Mai 2013 | Eigentümerjournal 27 HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:55 Seite 28 Neues und Wissenswertes Hausbau/ Ausbau & Renovieren Efeu & Co: Fünf Fragen zur Fassadenbegrünung Frage 1: Was muss man bei der Planung berücksichtigen? Soll die Fassade begrünt werden, muss sie tragfähig und belastbar sein: Wandlast, Zuglast und eventuell auch Windsoglast wirken auf sie ein. Manchmal sollte auch ein Be- und Entwässerungssystem eingeplant werden. Immowelt.de empfiehlt, einen Fachmann Konstruktion und Beschaffenheit der Fassade überprüfen zu lassen. Frage 2: Boden- oder wandgebundene Fassadenbegrünung? Klassische Fassadenbegrünung ist bodengebunden, wobei die Pflanzen entweder direkt an der Wand oder an einer Kletterhilfe emporranken. Als Alternative nennt immowelt.de wandgebundene Kas- 28 Eigentümerjournal | Mai 2013 Foto: Hans Palm – NABU Kempen Efeu oder wilder Wein an der Hauswand sehen gut aus und schützen die Fassade vor Wind und Wetter – die Kletterpflanzen können aber auch Schäden verursachen. Anhand von fünf Fragen erklärt das Immobilienportal immowelt.de, was bei begrünten Fassaden zu beachten ist. settensysteme: An einer Unterkonstruktion werden dabei bepflanzte Vliestaschen, Substratkästen oder ähnliches aufgehängt. Diese moderne Art der Fassadenbegrünung ist im Hinblick auf Bewässerung, Pflege und Nährstoffversorgung kostenintensiver. Allerdings wirkt die Konstruktion wie eine vorgehängte, hinterlüftete Fassade und stellt weniger Ansprüche an deren Tragfähigkeit. Frage 3: Welche Pflanzen eignen sich? Für die Begrünung eignen sich verschiedene ein- und mehrjährige Pflanzen, die entweder selbst oder an einem Gerüst klettern. Bei der Auswahl sollten nicht nur die Optik HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:55 Seite 29 Neues und Wissenswertes zählen, gibt immowelt.de zu Bedenken, sondern auch Pflegeaufwand und Standort. Selbstklimmende Pflanzen wie Efeu oder wilder Wein haben Haftwurzeln oder Haftscheiben, mit denen sie sich direkt an die Fassade anheften. Die meisten anderen Kletterpflanzen wie Kapuzinerkresse, Duftwinde und Rose brauchen ebenso wie Hopfenstauden eine belastbare und tragfähige Kletterhilfe. Wandgebundene Systemen lassen sich individueller bepflanzen, selbst ein Frühlingsgarten mit Krokus, Hyazinthe und Narzisse ist hier laut immowelt.de vorstellbar. Frage 4: Was sind die Vorteile einer Wandbegrünung? Der Bewuchs schafft ebenso wie vorgehängte Systeme eine zusätzliche Wärmedämmung, was für ge- wöhnlich die Energiekosten senkt. Auch schützen die Pflanzen die Fassade vor Verwitterung und wirken wie eine natürliche Schallisolierung. Das dichte Laubwerk bietet zudem Insekten und Kleintieren ein Zuhause. Frage 5: Was sollte man beachten? Eine begrünte Fassade braucht Pflege: Mindestens einmal im Jahr sollte man die Pflanzen zurückschneiden. Unkontrollierter Wildwuchs kann ansonsten zu Schäden an Putz und Mauerwerk führen. Pflanze und Kletterhilfe sollten außerdem aufeinander abgestimmt sein: Schlingpflanzen wie Bohnen oder Glyzinien winden sich bevorzugt um Rundstäbe, Rankpflanzen wie Wein oder Clematis greifen nach dünnen Seilen oder Stäben und Spreizklimmer wie Rose oder Brombeere haken sich in Gitter ein. Reicht die Kletterhilfe nicht aus oder wird nicht rechtzeitig zurückgeschnitten, suchen sich die Pflanzen Halt in Rissen und Löchern des Putzes. Entfernt man Selbstklimmer zu spät, bleiben ihre Haftorgane unansehnlich auf der freigelegten Fassadenfläche kleben. Wir suchen neue Verkaufsobjekte Eine Werteinschätzung übernehmen wir kostenlos. Angebote bitte an Haus und Grund, Tel.: 02 02 / 4 79 55-0 Sparkassen-Finanzgruppe Wie viel Sparpotenzial steckt in Ihrem Eigenheim? Jetzt modernisieren. Mit der Sparkassen-Baufinanzierung. Senken Sie Ihre Energiekosten – z. B. mit einer günstig finanzierten Modernisierung. Zusammen mit unserem Partner LBS beraten wir Sie gern und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um riestergefördertes Wohneigentum und Bausparen kompetent zur Seite. Mehr Infos in Ihrer Filiale oder unter www.sparkasse-wuppertal.de. Wenn’s um Geld geht – Sparkasse. Mai 2013 | Eigentümerjournal 29 HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:55 Seite 30 Neues und Wissenswertes ," -Ê, i7Õ««iÀÊLÊEÊ °Ê Ratgeber Den Putztag verkürzen und das eigene Verwöhnprogramm verlängern Dampfreiniger sorgen für Glanz - ohne Anstrengung und ohne Chemie Foto: djd/Kärcher iÊ}ÕÌiÊ6iÀL`Õ}ÊvØÀÊ ÀiÊÌÃÀ}Õ}t UÊ Ì>iÀ`iÃÌ UÊ`ÕÃÌÀi>LvBi UÊiÜiÀLi>LvBi UÊ>ÕÃÌii>LvBi UÊ7iÀÌÃÌvvi UÊÀØ>LvBi Foto: djd/Kärcher 1 iLÀÕV ÊÈ {ÓÓÇÊ7Õ««iÀÌ> /i°ÊäÓäÓÉÈÓääää >ÝÊäÓäÓÉÈÓääänÈ7 ÜÕ««iÀÌ>JÀi`ð`i (djd/pt). Die Fenster sollen streifenfrei sein, der Boden glänzen und die Badarmatur von letzten Ablagerungen befreit werden: Beim täglichen oder wöchentlichen Hausputz wird oft gescheuert, was der Putzlappen hergibt. Es gibt einen Reiniger für die Fliesen, ein Spray für den Spiegel und ein Mittel für die Badewanne. Der Putzschrank droht überzuquellen und die Vielzahl an chemischen Reinigern frisst ein großes Loch in die Haushaltskasse. Natürlich reinigen Doch der Hausputz kann auch ganz ohne "Chemiebaukasten" einfach, schnell und leicht von der Hand gehen. Eine natürliche Alternative zu aggressiven Reinigungsmitteln bieten Dampfreiniger, beispielsweise aus der aktuellen "Home Line"-Serie von Kärcher: einfach Wasser in den Tank, Dampfpistole in die Hand und los gehts! Danach muss nur noch die Oberfläche mit einem Mikrofasertuch trocken gerieben werden. So wird der sonst oft mühevolle Haus- oder Wohnungs- 30 Eigentümerjournal | Mai 2013 putz zum Kinderspiel. Mit ihrer kraftvollen Kombination aus Temperatur und Druck sind die vielseitigen Helfer eine natürliche, schonende Alternative zu herkömmlichen, schweißtreibenden und vor allem zeitraubenden Putzmethoden. Mehr Infos gibt's unter www.kaercher.de/dampfreiniger nachzulesen. Schmutz vorbeugen Aus nur einem Liter Wasser entstehen 1.700 Liter Dampf, mit denen rund 60 Quadratmeter Fläche im Handumdrehen gereinigt werden können. Die mikroskopisch kleinen Partikel des Dampfes dringen selbst in winzigste Poren ein. So löst der Wasserdampf nicht nur widerspenstigen Schmutz, sondern wirkt zugleich vorbeugend gegen Bakterien- und Keimwachstum. Andere Reinigungsmittel und die "chemische Keule" können getrost im Putzschrank bleiben. Daher ist die Dampfreinigung besonders für Haushalte mit Kindern und Allergikern empfehlenswert. Aber auch der Singlehaushalt spart auf diese HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:55 Seite 31 Wer b nimm Neues und Wissenswertes Foto: djd/Kärcher Foto: djd/Kärcher Weise Zeit, Geld und Nerven für die wesentlichen Dinge im Leben. Dampfreiniger von Kärcher helfen im Übrigen auch gegen Wäscheberge. Dazu muss man einfach nur das Dampfbügeleisen an den Dampfreiniger anschließen, danach kann geglättet werden. 9599 4/' +PMNWUKXG9QJN HØJNICTCPVKG 9KTDTKPIGP+JTG*GK\WPICWHFGPPGWGUVGP 5VCPFQJPGFCUU5KGFCDGKKPXGUVKGTGP /KV9599ÀTOGGTJCNVGP5KGGKPGJQEJ OQFGTPG*GK\WPIUCPNCIGWPFFC\WCNNG &KGPUVNGKUVWPIGPXQPFGT2NCPWPIDKU\WT OQPCVNKEJGP#DTGEJPWPI YYYYUYQPNKPGFG Mai 2013 | Eigentümerjournal 31 HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:55 Seite 32 Neues und Wissenswertes Ratgeber Foto: djd/www.myimmo.de/thx Nachfrage nach Immobilien bleibt hoch: gute Zeiten für potenzielle Verkäufer Dachfenster vom Profi ! jetzt auch in Übergrößen ! Roto Profipartner (djd/pt). Die Bundesbürger reißen sich derzeit geradezu um Immobilien. Die Folge: In vielen deutschen Städten sind die Preise in den letzten Jahren kräftig gestiegen, dieser Trend dürfte sich auch 2013 fortsetzen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat beispielsweise den Markt in 25 deutschen Großstädten untersucht, in 19 davon werden weiter steigende Immobilienpreise erwartet, zum Teil deutlich oberhalb der Inflationsrate. günstigen Zeitpunkt vor", erläutert Kathrin Vetter, Immobilienexpertin beim Portal www.myimmo.de. Denn nach Ansicht von Vetter ist eine mittelfristige Prognose über die weitere Preisentwicklung schwierig: "Die Preise für Immobilien in guten Lagen können in den nächsten Jahren noch weiter steigen, genauso gut kann es aber in einigen überhitzten Märkten zumindest zu einem vorübergehenden Ende des Preisanstiegs kommen." Was für Käufer zu einem recht teuren Vergnügen werden kann, ist im Gegenzug für Verkäufer eine gute Gelegenheit. "Wer seine Immobilie - aus welchen Gründen auch immer - verkaufen will, findet in diesem Jahr einen außergewöhnlich Insofern seien potenzielle Verkäufer aktuell auf der sicheren Seite, falls sie ihre Immobilie veräußern wollten. "Wenn alle kaufen wollen, kann man als Verkäufer natürlich auch den besten Preis erzielen", so Vetter. Büro und Ausstellung Händeler Str. 49 42349 Wuppertal [email protected] Tel. 0202 47 32 43 Gern unterstützen wir Sie bei dem Verkauf Ihrer Immobilie oder helfen Ihnen bei der Vermietung Ihrer Immobilie. Sprechen Sie uns an! Sie erreichen uns unter der Rufnummer 02 02 / 4 79 55-0 E-Mail: [email protected] A-Z, Tor & Zaun GmbH Am Walzwerk 40 · 45527 Hattingen · Fon: 0 23 24 - 68 57 20-0 · Fax: 0 23 24 - 68 57 20-10 http://www.tor-und-zaun.de · E-Mail: [email protected] 32 Eigentümerjournal | Mai 2013 HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:55 Seite 33 Neues und Wissenswertes Peter Leitmann Wir suchen neue Verkaufsobjekte Gas- u. Ölfeuerungstechnik Neuenhofer Str. 34 i · 42349 Wuppertal Eine Werteinschätzung übernehmen wir kostenlos. Angebote bitte an Haus und Grund, Tel.: 02 02 / 4 79 55-0 Tel.: 4 08 79 95 · Fax: 4 08 79 96 • Brennerwartung • Reparatur • Kesselreinigung • Modernisierung • Notdienst nordeine amerikaMeeresnischer muschel Staat im Verborgenen 7 Notwendigkeit Abk.: Drachme Roman von Jane Austen verbrauchte Luft Abk.: im Ruhestand Hinterlist 9 2 3 2 7 5 englischer Männername legeres Grußwort 8 Teil des Bruches, Zähler 4 5 6 7 8 4 Zuruf an Zugtiere: Halt! Freude an etwas unverfälscht 6 verführerisch Teichpflanzen Lauge 1 2 6 3 9 7 1 5 4 2 6 9 4 1 7 5 6 2 2 6 8 5 enger Vertrauter 1 Vergnügen (engl.) poetisch: flaches Wiesengelände 3 9 4 9 Stoßgerät Nadelloch engl. Parlamentsentscheid Staat in Mittelamerika weibl. USRockstar (2 W.) Teledialog (Kw.) 2 engl. Frauenkurzname Tempelruinenstätte in Angkor • Rufen Sie uns an! Ballwiederholung b. Tennis byzantinischer Kaiser französisch: Ära einfarbig anbeißen, knabbern Stufe des alpinen Trias Initialen Dürers 1 deutsche Vorsilbe 9 Reichen Sie das Auch Ihre Anzeige könnte hier stehen! Eigentümer Journal Telefon 0 23 24 / 2 58 22 weiter, Ihr Nachbar freut sich. Wir beraten Sie gerne: e-mail: [email protected] Mai 2013 | Eigentümerjournal 33 HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:55 Seite 34 – Anzeige – – Anzeige Sicherheit geht vor! Schweizer Sicherheitszeichen für die Alarmanlagen Bublitz B1 und B2 Dank cleverer Alarmanlage unbesorgt in den Urlaub fahren (epr) Neben dem Sommer ist auch der Winter eine beliebte Jahreszeit, um aus dem Alltag auszubrechen und in den Urlaub zu fahren. Manche zieht es in die Berge zum Skifahren, andere wiederum auf die Südhalbkugel in die Sonne. So oder so lässt man sein Zuhause für längere Zeit unbewohnt zurück und denkt, dass das herkömmliche Türschloss als Einbruchschutz ausreicht. Dabei sind geübte Einbrecher schneller in den eigenen vier Wänden, als man sich vorstellen mag. Darum hat die Firma Sicherheitstechnik Bublitz GmbH neben den deutschen Abnahmen auch die Abnahmen durch ein neutrales, international akkreditiertes Prüfinstitut ausführen lassen und das Schweizer Sicherheitszeichen vom ESTI (Eidgenössisches Starkstrominspektorat) verliehen bekommen. Mit dieser freiwilligen Prüfung unterstreicht die Firma Bublitz die besondere Verantwortung gegenüber dem Kunden im Privat-und Gewerbebereich. Auch während eines Urlaubs sollte man auf Nummer sicher gehen, in clevere Sicherheitstechnik investieren und sein Zuhause rund um die Uhr vor Eindringlingen schützen. Eine innovative Alarmanlage von der Firma Bublitz beispielsweise nutzt im Gegensatz zu herkömmlichen Alarmanlagen die Raumluft (Resonanzfrequenz) als Übertragungsmedium und funktioniert ganz ohne Sensoren. So kann man Bereiche über mehrere Etagen mühelos überwachen – in einem Umfang von 50 bis zu 1.000 Quadratmetern! Das hat den Vorteil, dass bei einem mehrstöckigen Haus nicht nur das Erdgeschoss gesichert ist, sondern auch unter anderem die Balkontüre, die gerne zum Einstiegsziel wird. Durch die innovative Technik führt der Einbruchversuch zur sofortigen Alarmauslösung. Eine lautstarke Sirene mit 110 Dezibel vertreibt den Einbrecher mit Sicherheit, sogar wenn er noch draußen ist. Gleichzeitig holt das Telefonwählgerät automatisch Hilfe und mittels einer Nottastatur kann jederzeit und auch ohne eingeschaltete Anlage ein Überfall-oder Notalarm ausgelöst werden, wahlweise über die Sirene oder mit einem stillen Alarm. Das ist aber noch nicht alles: Durch zusätzlich installierte Funk-Rauchmelder dient das Gerät nebenbei auch als Rauch-und Brandmeldeanlage, die mit 110 Dezibel jeden Tiefschläfer weckt. So sind alle Bewohner rundum optimal geschützt. Bei eingeschalteter Alarmanlage können sich Mensch und Tier innerhalb des Gebäudes aber trotzdem weiterhin frei bewegen. Übrigens ist die Handhabung des Alarmsystems völlig montagefrei: Zum Anschließen genügt eine Steckdose und da keine Kabel verlegt werden müssen, entstehen auch keine Handwerkskosten. Wichtig ist auch, dass es sich bei der Firma Bublitz um ein deutsches Familienunternehmen handelt, das in der 2. Generation seit über 35 Jahren im Dienste der Sicherheit tätig ist. Mehr zu den Einbruchmeldeanlagen von Bublitz und einer kostenlosen Testvorführung vor Ort unter: Sicherheitstechnik Bublitz GmbH, Tel. 0 25 24 - 92 88 37, Fax: 0 25 24 - 92 88 53, E-Mail: [email protected], www.bublitz-alarm.de HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:55 Seite 35 Au s ’ m Ve re i n Wir begrüßen als neue Mitglieder Wir gratulieren Die Rechtsberatung von HAUS + GRUND Wir stehen Ihnen gerne unter der Rufnummer 02 02 / 47 95 50 zur Verfügung oder nutzen Sie unsere E-Mailadresse: [email protected] 4 8 3 7 6 1 5 2 9 DANN GIBT ES FÜR SIE NUR EINE (RICHTIGE) LÖSUNG 7 9 6 2 3 5 8 4 1 – Mietern/Mietervereinen – Miethöhen – Versicherungen – Versorgungsträgern – Mietminderungen – Handwerkern – Hausverwaltern – Wohnungseigentümer gemeinschaften – Finanzämtern – Verwaltungen/Behörden – Nachbarn – Architekten – Bauunternehmen – Rechtsanwälten – Ihr Problem 2 1 5 8 4 9 6 7 3 Sie haben Schwierigkeiten mit: 6 5 4 1 2 3 7 9 8 RECHTS- UND STEUERPROBLEME 8 7 2 9 5 6 1 3 4 Auflösung Kreuzworträtsel S.33: ROTHIRSCH Fr. Martina Holfelder-Kammlander Frau Heike Hartmann Herrn Burkhard Grefrath Herrn Walter Lusebring Herrn Mehmet Adigüzel Frau Christa Gerschler Ehel. Heidi u. Reiner Hellmuth Herrn Werner Wallbaum Herrn Thomas Stricker Herrn Dirk Sauer 9 3 1 4 7 8 2 6 5 16.05. 17.05. 18.05. 19.05. 20.05. 20.05. 21.05. 22.05. 22.05. 23.05. 24.05. 24.05. 26.05. 26.05. 28.05. 29.05. 30.05. 30.05. 30.05. 5 2 7 3 1 4 9 8 6 Hans-Kurt Nagel Bruno Niesser Willi Saurmann Klaus-Gerd Schoppmann Baerbel Gayler Renate Weber Hans Schlack Gisela Ribbeck Gisela Bortz Paul Happ Gisela Steimann Gerd Lusebrink Anna-Elisabeth Berger Christel Boergener Marlis Geue Christtraud Storat Bruno Jankowski Horst Mueller Dieter Kehrenberg 3 6 8 5 9 7 4 1 2 01.05. 01.05. 01.05. 01.05. 02.05. 02.05. 04.05. 05.05. 07.05. 07.05. 08.05. 08.05. 09.05. 09.05. 09.05. 09.05. 11.05. 15.05. 15.05. Auflösung Sudoku S.33 1 4 9 6 8 2 3 5 7 Reinhold Karau Waltraud Bornscheuer Lili Elzer Illa Roleff Margit Vogel Gerhard Fischer Gisela Kloeker Gerd Pickelin Helga Graf Hans-Peter Zimmer Rita Fickel Johannes Probach Karl Mallmann Christel Horchemer Marieluise Stein Bruno Simon Ruth Breil Heide Ermels Doris Schwaiger Natürlich lassen wir Sie im CHAOS nicht allein! Wohnungsabnahme-Service von Haus + Grund Die Wohnungsübernahme nach Beendigung des Mietverhältnisses können Sie gegen Gebühr auch über Frau Gottschalk veranlassen. Sie ersparen sich eventuell lästige Diskussionen und Ärger und haben einen Partner von Haus und Grund zur Seite, der angefallene Streitigkeiten mit mehr Distanz und Ruhe behandelt und die Sachebene der Wohnung und Mängel dokumentiert. Frau Gottschalk steht Ihnen gerne telefonisch unter der Rufnummer 02 02 / 4 79 55-0 zur Verfügung 35 ad st.SBcehh weefirnddeenndsie ein Foen ns23.05.13 telb r ebeesltd e09:55 hie u uignsetsrrto liäertveenrguln HuG_05-13_RZ ueleiznt b ich inv E stnfa uSeite ßlsäK uf36 eifcf hubnadr.sind ndiseorg Elberfeld. Anbindung an den ÖPNV ist als sehr gut zu bezeichnen. Das Stad entrum zenlm neitnteW üb r euitnoebanhenuw eingtera izrumnig Gra mre u lbaorhenruNnägheen. D ieeA A e4r6tiigse t iG na wsezn nlh Fe ah nuutn ed ne resitchhebra . n in d e n A p p a r t e m e n t s . Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Beda sind ebenfalls f läufig erreichbar. Du iessG b:eD eiineh haethe e iFlileänch ha euvsow n u9r1dm d /v1 e9 rf5ü7gtdrüebig eresecih no esnsisgepinarm ataesn56 A taetw tuenrg seesitM rfianm e ²1u 9n K e l l e r m i t 2 5 m ² N u t z f l ä c h e ( l a n g f r i s t i g v e r m i e t e t ) . A u f d e m H o f b e f i n d e n s i c h 5 siver Bauweise erbaut. Es befinden sich 6 Wohnungen im Haus, diese sind wie fG ola g-t läG tzp raugfg ee nte uinltd: 12. S tie l3lpO ero Etage befindet sich eine Wohnungen mit 40m² aufgeteilt a b s P ni DnnBetnutonw n 2d9o.h0n00u,n0g0 m eiim nam hm p.ae.a Euitro7,0K ee ist:e3il0t 5in .0030Z ,0im 0E VD BB. Die urfg mUeR rK iM n i1etZ ereK d incea.W ma²uafp T e l e f o n 0 2 0 2 / 4 7 9 5 5 5 0 , M l:fifm wstta. lB .deeheizt werden die einFenster bestehen aus Kunsta stio um ndo@ sih naduissuon lid ergvreurngdla zelnen Wohnungen über eine neuwertige Gaszentralheizung und Gasthermen in den Appartements. LiaegGeerwhearblleeeinchae,i4t 5h0atqem ep9a1rma²teunndGveebräfüugdteüibneW D in,einFleäicnheemvosn r eu inpepnesretapla-rC atreonne rgit.2D ie² L üb errmeiiente ürHLoK Paa-K elnlebrem 5m Naug tzefrlähcahlele(lv ae nrgffürigsttig ve etR ). a Am ufpdeefm f bW efiunn dd enisstich 5t G lre t t e n r e g a l e n a u s g e r ü s t e t . 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Freitag im Monat 16.00 - 17.30 Uhr 02 02 / 4 79 55-0 02 02 / 4 79 55-70 email [email protected] web www.hausundgrundwtal.de Langerfeld Allianz-Vertretung Grote Langerfelder Str. 136 jeden 1. und 3. Dienstag im Monat 15.30 - 17.00 Uhr Haus-, Wohnungsund Grundeigentümerverein Langenberg e.V. Ronsdorf Kath. Jugendheim St. Josef Remscheider Str. 8, 1. OG jeden 1. und 3. Dienstag im Monat 14.30 - 15.00 Uhr Redaktion Verantwortlich Der Vorstand Uwe Ley, 1. Vorsitzender Helge Zimmermann, 2. Vorsitzender Angela Müllenbach-Michel, Kassenwart Georg Röder, Schriftführer Dessauerstraße 3, 42119 Wuppertal fon 0202 / 4 79 55-0 – fax 0202 / 4 79 55-70 Anzeigenverwaltung Andreas Wimmers Martin-Luther-Straße 15 45525 Hattingen Telefon 0 23 24/2 58 22 Telefax 0 23 24/50 13 11 email [email protected] Herstellung druckkonzept - Dienstleistungen rund um den Druck Tinkrathstraße 51a, 45472 Mülheim a.d. Ruhr Telefon 02 08 / 44 48 89 01 Telefax 02 08 / 44 48 89 02 email [email protected] Bezugspreis jährlich 42,00 € Auflage 7.000 Namentlich oder mit Initialen gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des jeweiligen Verfassers, nicht unbedingt die der Redaktion wieder. Eine Haftung für Beiträge, in denen Produkte von Firmen besprochen werden, wird nicht übernommen. Eine Garantieerklärung für Produkte und Firmen ist daher nicht damit verbunden. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck von Texten und Textteilen sowie das Abspeichern auf elektronische Medien nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages. Froweinplatz 6b 42555 Velbert Steuerberatung für den Bereich Haus- und Grundeigentum Geschäftsstelle Dessauer Str. 3 Mi. (nur nach 09.30 - 10.30 Uhr Vereinbarung) Herausgeber Haus & Grund Wuppertal u. Umland, vorm. Elberfeld von 1880 e.V. fon 02052 / 847 74 fax 02052 / 847 74 Immobilien sind unsere Spezialität! Deshalb sollten Sie uns – Ihr Haus anvertrauen, wenn Sie verkaufen wollen – Ihre Wohnung anvertrauen, wenn Sie vermieten wollen. Haus und Grund Wuppertal und Umland e. V., Tel. 0202/47955-0, Fax 0202/47955-70 Preisindex für Lebenshaltung Verbraucherpreisindex Deutschland Basisjahr 2010 = 100 Juni 99,9 102 103,7 Juli 100,1 102,2 104,1 Aug. 100,2 102,3 104,5 Sep. 100,1 102,5 104,6 Okt. 100,2 102,5 104,6 Nov. 100,3 102,7 104,7 Dez. 100,9 102,9 105,0 Juni 99,9 102,1 103,6 Juli 99,9 102,3 104,0 Aug. 100,0 102,3 104,5 Sep. 100,0 102,7 104,6 Okt. 100,2 102,6 104,6 Nov. 100,4 102,7 104,7 Dez. 101,1 102,9 105,0 Harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI) für DeutschlandBasisjahr 2005 = 100 Jan. Feb. März April Mai Juni Juli 2012 111,9 112,9 113,4 113,5 113,3 113,1 113,5 2013 114,0 114,9 Aug. 113,9 Sep. 113,9 Okt. 114 Nov. 113,8 Dez. 114,8 Okt. 116,78 Nov. 116,54 Dez. 116,95 2010 2011 2012 2013 Jan. 99,0 100,7 102,8 104,5 Feb. 99,4 101,3 103,5 105,1 März 99,9 101,9 104,1 105,6 April 100,0 101,9 103,9 Mai 99,9 101,9 103,9 Verbraucherpreisindex NRW Basisjahr 2010 = 100 Basisjahr 2010 2011 2012 2013 Jan. 99,1 100,8 102,8 104,5 Feb. 99,5 101,4 103,4 105,1 März 100,0 102,0 104,1 105,6 April 100,0 102,1 104,0 Mai 99,9 102,0 103,8 Harmonisierter europäischer Verbraucherpreisindex (HVPI) (VPI-EWU) EUR 17 Basisjahr 2005 = 100 Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sep. 2012 113,49 114,05 115,53 116,07 115,91 115,82 115,21 115,65 116,5 2013 115,73 116,15 Daten für weiter zurückliegende Monate bitte bei Haus und Grund erfragen. HINWEIS: Bund und Land haben ihre Indexreihen per 01.01.2013 auf das Basisjahr 2010 = 100 umgestellt. Werte für frühere Basisjahre oder unterschiedliche Verbrauchergruppen werden nicht mehr veröffentlicht. Dies erfordert in manchen Fällen eine Anpassung der vereinbarten Wertsicherungsklausel. Lassen Sie sich insoweit von den Juristen Ihrer Haus und Grund Geschäftsstelle beraten. 38 Eigentümerjournal | Mai 2013 HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:55 Seite 39 Brennstoffe 120 JAHRE HEIZOELVORST Deutscher Ring 69, 42327 Wuppertal, Tel. 74 40 35 E J D L F T P I O EjDIFSÁGBTTBEFOÁLPNQFUFO[ ,MPQIBVTTUSBF 8VQQFSUBM + + + + Flach- und Steildächer Wärmedämmung Balkonsanierung Solartechnik 5FMFGPO XXXEJDLFVOETPIOEF Dach + Wand 7YVMLZZPVULSSL 4(9+,9()>,/9 ZZZQROWHEHGDFKXQJHQGH PT+HJOILYLPJO 'HXWVFKHU5LQJ:XSSHUWDO 7HOHIRQ +DQV-RDFKLP1ROWH%HGDFKXQJHQ*PE+ 0HLVWHUEHWULHEVHLW Vorsicht Falle ! Warnung an unsere Anzeigenkunden! Unter dem Mantel des Eigentümer Journals schleichen sich unseriöse Mitbewerber ein, die vorgeben, für uns tätig zu sein! Die von Ihnen gewünschte Anzeige erscheint dann in einem Blättchen oder sie finden sich in Vertragsformularen wieder, in denen sie nicht werben wollten. Diese Rechnungen sollten Sie vermeiden! Für das Eigentümer Journal ist ausschließlich Herr Andreas Wimmers tätig! Wenn sie Zweifel haben, fragen Sie bitte in der Geschäftsstelle nach! Beilagenhinweis KBT und Dirk Roland Garten Landschaftsbau Gerüstbau / Leitern HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:55 Seite 40 BEDACHUNGEN ANDREAS WILMS GMBH Meisterbetrieb der Dachdeckerinnung Andreas Wilms Konrad-Adenauer-Straße 1 42111 Wuppertal Tel. 02 02 / 70 71 77 Mobil 01 71/190 40 60 Fax 02 02 / 70 11 99 Dachdeckermeister www.bedachungen-wilms.de [email protected] Aufgepaßt Prüfen Sie neue Mieter – mit dem Solvenzcheck von HAUS + GRUND für € 16,50 + MwSt. Weitere Auskünfte erhalten Sie gerne in der Geschäftsstelle. – seit 1958 – • Fassadenschutz • Reparatur-Service • Wärmedämmsysteme 쏢 (02150) 705410 쏢 (0202) 312383 Düsseldorf-Meerbusch Hier könnte Ihre Anzeige stehen! Wir beraten Sie • Gerüste • Renovierung • Bodenbeläge Wuppertal Rolladen / Markisen gerne. Telefon 0 23 24 / 2 58 22 e-mail: [email protected] Hausverwaltung Ralf Gumny Hausverwaltungen Qualifizierter Fachverwalter von Mietwohnungen u. 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