Geschäftsbericht 2014

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Geschäftsbericht 2014
Geschäftsbericht 2014
HAUS+GRUND MÜNCHEN
HAUS- UND GRUNDBESITZERVEREIN MÜNCHEN und Umgebung e.V.
„Ihr Berater in allen Fragen rund um Haus+Grund“
Seit 1879 die
Interessenvertretung
der Haus-, Wohnungsund Grundeigentümer
HAUS+GRUND MÜNCHEN
HAUS- UND GRUNDBESITZERVEREIN MÜNCHEN und Umgebung e.V.
Sonnenstraße 13 III
80331 München
Telefon 089/55141-0
Telefax 089/55141-366
Internet:
www.haus-und-grund-muenchen.de
e-mail:
[email protected]
Unsere Dienstleistungen
Die Rechtsabteilung des Vereins beschäftigt derzeit 20 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich auf das Immobilienrecht spezialisiert haben. Sie beraten und unterstützen unsere
Mitglieder u.a. bei allen Fragen und Problemen im Zusammenhang mit Mietverträgen, Bau- und
Werkverträgen, in Angelegenheiten des Nachbarschafts- und Wohnungseigentumsrechtes sowie
gegenüber Bau- und Finanzbehörden.
–
ie Beratung ist im Mitgliedsbeitrag inbegriffen und umfasst u.a. auch die Unterstützung bei der
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Formulierung und Gestaltung von Verträgen, Vereinbarungen und sonstigen Schreiben, z.B.
Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen, Kündigungen, Abmahnungen etc.
Gegen eine geringe Unkostenpauschale übernehmen wir auch den entsprechenden Schriftverkehr.
Einen umfassenden Überblick über die gesamte Tätigkeit des Vereins bietet Ihnen unser
Geschäftsbericht.
–
ie Leistungen des Vereins können nach Beginn der Mitgliedschaft sofort, d.h. ohne Wartezeit in
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Anspruch genommen werden.
–
ine persönliche Beratung kann zu den nachfolgend angegebenen Sprechzeiten ohne vor­
E
herige Anmeldung erfolgen:
Vormittag:
Nachmittag:
Montag bis Freitag
Montag bis Mittwoch
Donnerstag
Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
13.30 Uhr bis 17.45 Uhr
13.30 Uhr bis 15.45 Uhr
–
erner können Sie durch telefonische Voranmeldung auch einen festen Beratungstermin
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vereinbaren.
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ür kurze Rechtsauskünfte, die ohne Einsichtnahme in Unterlagen möglich sind, steht Ihnen
F
unsere telefonische Rechtsauskunft zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
Vormittag:
Nachmittag:
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Montag bis Freitag
Montag bis Donnerstag
Freitag
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
13.30 Uhr bis 15.45 Uhr geschäftsbericht 2014
–
In allen steuerrechtlichen Fragen rund um Haus, Wohnung oder Grundstück, z.B. bezüglich
Abschreibungen, Erbschaft- und Schenkungsteuer, kann die Beratung durch unsere Steuer­
beraterinnen in Anspruch genommen werden.
–
egen eine geringe Gebühr ermitteln wir den Wert Ihrer Immobilie zur Berechnung der ErbG
schaft- und Schenkungsteuer.
–
ür bautechnische Fragen z.B. im Zusammenhang mit Renovierung, Umbau oder ModernisieF
rung sowie für Fragen zu Energiesparmaßnahmen können wir Ihnen die Beratung durch einen
erfahrenen Architekten und einen Energieberater anbieten.
–
egen eine Unkostenpauschale wird z.B. auch der Zustand Ihrer Wohnung dokumentiert, u.a.
G
beim Wohnungswechsel oder beim Auftreten von Mängeln. Dies erleichtert Ihnen im Streitfalle
die Beweisführung.
–
cheitert trotz der Bemühungen der Rechtsabteilung eine außergerichtliche Erledigung Ihres
S
Problems, übernehmen spezialisierte Rechtsanwälte Ihre Vertretung vor Gericht.
–
ur Abdeckung des Kostenrisikos besteht für Sie die Möglichkeit, eine preisgünstige RechtsZ
schutzversicherung abzuschließen. Die Höhe der Prämie berücksichtigt die Mitgliedschaft im
Verein.
Die Geschäftsstelle des Vereins hält für Sie Formularverträge und Musterschreiben – auch
online im Internet – bereit, die von den Juristen des Vereins laufend auf dem neuesten Stand
von Gesetzgebung und Rechtsprechung gehalten werden. Diese können rund um die Uhr aus
dem Internet heruntergeladen werden.
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ormulare für Mietverträge, Mieterhöhungen, Betriebskostenumlage,
F
Betriebskostenabrechnungen, Kündigungen etc.
–
Muster für Mieter-Selbstauskunft
–
Mieter-Bonitätsprüfung durch Online-Abfrage im Internet
–
Vergleichsmietenlisten zur Begründung von Mieterhöhungen
–
Merkblätter und Literatur zu wichtigen und aktuellen Fragen des Immobilienrechts
–
Hausbuch für die Zusammenstellung Ihrer Einnahmen und Ausgaben
–
eschäftszeiten der Geschäftsstelle:
G
Montag bis Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr,
Donnerstag 8.00 bis 17.45 Uhr,
Freitag 8.00 bis 15.45 Uhr
Die Bayerische Hausbesitzer-Zeitung informiert Sie monatlich umfassend u.a. über aktuelle
Urteile im Immobilien- und Steuerrecht, wichtige gesetzliche Änderungen und bedeutsame politische Entwicklungen und Entscheidungen auf dem Immobiliensektor, die jeder Eigentümer und
Vermieter kennen sollte.
Der Haus- und Grundbesitzerverein München und Umgebung e.V. ist dem Landesverband
bayerischer Haus- und Grundbesitzer e.V. Haus & Grund Bayern angeschlossen.
Haus & Grund Bayern ist Mitglied bei Haus & Grund Deutschland, dem Zentralverband der
Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V., in dem über 800.000 Mitglieder im
Bundesgebiet organisiert sind.
Über diese Organisationsstruktur werden die Interessen unserer Mitglieder über die Stadtgrenzen
hinaus auch landes- und bundesweit gegenüber den politischen Parteien und Gesetzgebungsorganen vertreten.
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geschäftsbericht 2014
D
ie Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) und das
gleichzeitige Aufblähen der in den Wirtschaftskreislauf gepumpten Geldmenge führten im zurückliegenden Jahr zu
einer scheinbaren Beruhigung der Euro-Krise. Dass dem Frieden nicht ganz
zu trauen war, belegen die vor allem in
den bundesdeutschen Ballungsräumen
enorm gestiegenen Immobilienpreise.
Diese und der Wertzuwachs bei Bestandsimmobilien haben jedoch eine
Kehrseite: Für den Normalverdiener ist
es jetzt noch schwerer, wenn nicht gar
unmöglich geworden, allein aus eigener Kraft vom Mieter zum Wohnungseigentümer zu werden.
Für Immobilieneigentümer hielt das Jahr
2014 ein Feuerwerk an zusätzlicher Reglementierung bereit. Entgegen früherer Beteuerungen beschloss die Bayerische
Staatsregierung zum 1. März 2014 gleichsam über Nacht für bestimmte Gebiete das
Verbot der Umwandlung von Mietshäusern
in Eigentumswohnungen. Am 1. Mai 2014
führte die neue Energieeinsparverordnung
2014 (EnEV) nicht nur verschärfte Austausch- und Nachrüstpflichten bei Heizungsanlagen ein, sondern verordnete den
Eigentümern bei Vermietung und Verkauf
eine Inhaltsangabe für die Immobilienanzeige und verpflichtete sie darüber hinaus
zur Aushändigung eines meist nicht aussagekräftigen Energieausweises an den
Interessenten – im Falle der Nichtbeachtung verbunden mit empfindlichen finanziellen Sanktionen. Mitte Juni 2014 sorgte
das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie – das Widerrufsrecht
Geschäftsleitung
Vorstand
Vorsitzender:
Rudolf Stürzer, Rechtsanwalt
Stellvertretender Vorsitzender:
Michael Koch, Rechtsanwalt
Ehrenvorsitzender
Helmut Schweiger, Dipl.-Kfm.
Versicherungsdirektor i. R.
Hauptausschuss
Angela Blanke, Betriebswirtin
Agnes Fischl,
Rechtsanwältin/Steuerberaterin
Peter Götzinger, Dipl.-Sportlehrer
Jörg Heinemann, Geschäftsführer
Manuel Pretzl, Museumsdirektor,
e.a. Stadtrat LH München
Erika Schindecker,
Geschäftsführende Gesellschafterin, Gesellschaft für Organisation,
Vorbereitung u. Betreuung von
Bauobjekten mbH
Harry Schulze-Berl, Hausverwalter
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RA Rudolf Stürzer: „Staat und Fiskus verdienen an den hohen Münchner Wohnungsmieten
kräftig mit.“
bei Abschluss eines Maklervertrages und
bei Mietvertragsänderungen betreffend –
für erhebliche Verunsicherung und Unverständnis bei den Mitgliedern.
Umrahmt wurden diese bürokratischen
Auswüchse von der in der zweiten Jahreshälfte Fahrt aufnehmenden Diskussion um
die Einführung einer so genannten Mietpreisbremse.
Gebremst wurde jedoch erst mal nichts
– im Gegenteil. Die Sorge vieler Vermieter,
von Mieterhöhungen künftig ausgeschlossen zu sein, und die Ungewissheit über
den Zeitpunkt des Inkrafttretens führten
zu einer Flut von Mieterhöhungsverlangen, die ohne das schon vor seinem Inkrafttreten höchst umstrittene Projekt
„Mietpreisbremse“ in vielen Fällen unterblieben wären.
Im Einzelnen wurde zu folgenden
Themen beraten:
„„ Die Vermietung von Wohnraum stand
unverändert im Mittelpunkt der Beratung.
Angesichts einer Reihe bereits in Kraft getretener und geplanter gesetzlicher Änderungen war besondere Aufmerksamkeit
auf die individuelle Ausgestaltung der
Mietverträge zu richten. Wie im Vorjahreszeitraum stieß die Befristung von Mietverhältnissen auf geringes Interesse. Im Fokus stand die Umlegung von Betriebskos­
ten auf den Mieter, insbesondere der neu
eingeführten Kostenpositionen Trinkwasseruntersuchung und Wartung von
Rauchwarnmeldern. Bei Neuabschluss
von Mietverträgen war die Indexmiete
mittlerweile der Normalfall. Bisher war
Motivation hierfür, dass der Mietspiegel
der Stadt München 2013 circa 30 % unterhalb des Mietpreisniveaus bei Neuvermietungen liegt und Vermieter ohne die
Vereinbarung einer Index- oder Staffelmiete auf viele Jahre hinaus keine Mög-
lichkeit haben, die Miete in einem bestehenden Mietverhältnis auf Vergleichsmietenniveau zu erhöhen. Verstärkt wurde
dieser Trend durch das Gesetzgebungsverfahren zur so genannten Mietpreisbremse. Die Indexmiete ermöglicht den
Vermietern, sich der Deckelung der Miete
durch die Mietpreisbremse zu entziehen.
„„ Das Dauerthema Schönheitsreparaturen, durch die Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofes (BGH) ständig in Bewegung, war auch 2014 regelmäßig Anlass für Verunsicherung bei den Mitgliedern. Zwar waren den Mitgliedern die
wesentlichen Entscheidungen des BGH
der jüngsten Zeit bekannt, insbesondere
zur Unzulässigkeit starrer Renovierungsfristen, „starrer“ Abgeltungsregelungen
oder Farbvorgabeklauseln. Die Sorge, die
Schönheitsreparaturklauseln in bestehenden Mietverträgen könnten bereits wieder
unwirksam geworden sein, war dennoch
weit verbreitet. Nicht selten nahmen die
Mitglieder an, dem Mieter könnte die
Durchführung der Schönheitsreparaturen
gar nicht mehr auferlegt werden. Insgesamt war eine deutliche Frustration der
Vermieter hinsichtlich der „rechtlichen
Haltbarkeit“ von Verträgen zu beobachten.
„„ Stärker umkämpft als noch im Vorjahreszeitraum waren die Betriebskosten –
traditionell das zweite beherrschende
Thema in der mietrechtlichen Beratung.
Die von den Mitgliedern erstellten Betriebskostenabrechnungen gaben nicht
selten Anlass zur Beanstandung.
Vor allem Mitgliedern, die erstmals Eigentümer einer Wohnung geworden sind
und diese vermieten, war häufig nicht bewusst, dass die Wohngeldabrechnung der
Hausverwaltung meist nicht uneingeschränkt zur Grundlage der Betriebskos­
tenabrechnung für den Mieter gemacht
werden kann. Deren hohe formale und in-
geschäftsbericht 2014
haltliche Anforderungen waren den Mitgliedern nicht in ausreichendem Maß bekannt. Hier leistete der Verein in vielen
Fällen aktive Hilfe bei der Erstellung der
Betriebskostenabrechnung.
Die Fragen der Mitglieder konzentrierten
sich zunehmend auf die Abrechnung der
Heiz- und Warmwasserkosten. Insbesondere aufgrund stark gestiegener Energiepreise waren für das Jahr 2013 oftmals
hohe Nachzahlungen zu leisten. Auch die
Umstellung von Heizkostenverteilern nach
dem Verdunstungsprinzip auf elektronische
Heizkostenverteiler führte bei einzelnen
Mietern zu hohen Nachzahlungen. Stärker
als im Vorjahreszeitraum gingen die Fragen
sehr ins Detail und betrafen auch technische Probleme, z.B. bei Heizungsanlagen
oder Erfassungsgeräten. Auch Themen, die
bisher am Rande angesprochen worden
waren, z.B. das Wärmecontracting, die Abrechnung bei Anlagen mit Solarunterstützung oder Holzpellets-Heizungen, gewannen an Bedeutung. Darüber hinaus interessierte die Mitglieder, unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen der Heiz- und
Warmwasserverbrauch geschätzt oder in
sonstiger Weise nicht verbrauchsabhängig
ermittelt werden kann, wenn z.B. die Ablesung nicht möglich, versäumt oder fehlerhaft durchgeführt worden ist.
Schließlich führten neu eingeführte
Betriebskos­tenarten, konkret die Kosten
der turnusmäßigen Trinkwasseruntersuchung und die Kosten der Rauchwarnmelder-Wartung, zu Unklarheit bei den Mitgliedern, ob diese Kosten in einem bestehenden Mietvertrag auf den Mieter umgelegt
werden dürfen und wie deren Umlegung in
einem neu abzuschließenden Mietvertrag
künftig vereinbart werden könne. In diesem
Zusammenhang war bei einem positiven
Legionellen-Befund darauf hinzuweisen,
dass zwar die Kosten der turnusmäßigen
Untersuchung, nicht aber die Kosten der
anschließenden anlassbezogenen Nachuntersuchungen auf den Mieter umgelegt
werden dürfen. Bei der Installation von
Rauchwarnmeldern in der Wohnung wurden mit Miete und Kauf die unterschiedlichen Bereitstellungsmöglichkeiten und die
Berücksichtigung der anfallenden Kosten
im Rahmen von Be­triebs­kos­ten­abrech­nung
bzw. Mieterhöhung aufgezeigt.
„„ Bei Mieterhöhungsverlangen auf Vergleichsmietenniveau gemäß § 558 BGB
war ab der zweiten Jahreshälfte ein geradezu flutartiger Anstieg zu verzeichnen.
Die Mitglieder sahen sich in Anbetracht
der für Mitte 2015 angekündigten „Mietpreisbremse“ der Bundesregierung veranlasst, vorsorglich die Miete zu erhöhen.
Hierbei wirkte sich die Verunsicherung
der Mitglieder hinsichtlich der (Un-)Möglichkeit künftiger Mieterhöhungen und des
konkreten Termins des Inkrafttretens der
„Mietpreisbremse“ gleichsam als „Mieterhöhungs-Beschleuniger“ aus. In der Mehrzahl der Fälle war ein Mieterhöhungsverlan-
gen berechtigt und wurde von der Rechtsabteilung angefertigt. Bereits die Ankündigung dieses erneuten Eingriffs des
Gesetzgebers in den Wohnungsmarkt hatte somit unmittelbare und prompte Wirkung
– allerdings in entgegengesetzter Wirkung
als von der Bundesregierung gewünscht.
Viele Mitglieder hatten angesichts der
sich aus Münchner Mietspiegel 2013 ergebenden unrealistisch niedrigen Durchschnittsmiete und der um circa 30 % höheren Neuvermietungsmieten bereits vor
dem Einsetzen der Diskussion über die
„Mietpreisbremse“ eine Indexmiete vereinbart. Für diese Mitglieder erstellte der
Verein zahlreiche Indexmieterhöhungen
unter Zugrundelegung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland.
„„ Die Beratung zu Mieterhöhungen wegen Modernisierung gemäß § 559 BGB
bewegte sich zahlenmäßig auf dem Niveau des Vorjahres. Die Bereitschaft der
Mitglieder, in den Erhalt und die Modernisierung ihrer Immobilien zu investieren,
insbesondere in die energetische Sanierung von Fenstern, Fassade und Dachfläche, war unverändert hoch. Im Einzelnen
waren Modernisierungsmaßnahmen im
Sinne des § 559 BGB von nicht zu einer
Mieterhöhung berechtigenden Instandhaltungsmaßnahmen abzugrenzen. Ferner
wurden die Mitglieder über die seit 1. Mai
2013 teilweise erleichterten Vorschriften
zur Ankündigung von Modernisierungen
und den zeitlich begrenzten Wegfall des
Rechts zur Mietminderung informiert.
„„ Die Mietminderung wegen Feuchtigkeits- und Schimmelschäden in den Miet­
räumen war auch 2014 ein gefragtes Thema in der Rechtsberatung des Vereins. Die
vermehrt durchgeführte energetische Sanierung von Wohnhäusern, vor allem der
Austausch alter Holzkastenfenster gegen
dicht abschließende Isolierglasfenster,
stellt an die Wohnungsnutzer veränderte
Heiz- und Lüftungsanforderungen, die im
Alltag oftmals nicht im erforderlichen Maß
erfüllt werden. Auf Mieterseite bestand
hier im Allgemeinen wenig Einsicht in eigene Versäumnisse. Die Aufgabe der
Rechtsabteilung bestand darin, zum Einen
die Beweislastverteilung für die Schimmel­
entstehung zu erläutern, zum Anderen
praxisgerechte Maßnahmen aufzuzeigen,
um kostenträchtige Rechtsstreitigkeiten
vor Gericht zu vermeiden und eine kostenmäßig und bautechnisch interessengerechte Lösung herbeizuführen.
In vielen Fällen war die wahrscheinlichste Ursache der Schimmelentstehung
bereits anhand der Heizkostenabrechnung
auszumachen. Aufgrund der hohen Energiepreise wurden zahlreiche Wohnungen
nur unzureichend beheizt und kaum gelüftet – ein Problem, bei dem sich auch entsprechende Heiz- und Lüftungshinweise
im Mietvertrag als wirkungslos erweisen.
Weitere Minderungsgründe waren unverändert Lärmstörungen durch Woh-
Mitgliederbewegung
Mitgliederstand
am 1. Januar 2014
27.933
Zugang während des Jahres
2.122
Austritte
1.151
Mitgliederstand
am 31. Dezember 2014
28.904
Die Zahl der Mitglieder erhöhte sich
im Berichtsjahr auf 28.904 (Vj. 27.933).
Es wurden 2.122 neue Mitglieder aufgenommen (Vj. 2.104), 1.151 Mitglieder verließen den Verein (Vj. 1.016).
Ohne Angabe von Gründen erklärten
391 (Vj. 363) Mitglieder den Austritt,
118 (Vj. 123) verloren wir durch Tod,
201 (Vj. 177) infolge Grundstücksveräußerung. In einem Fall (Vj. 5) trat Fusion ein. Der Anteil der Wohnungseigentümer an den Austrittserklärungen
beträgt 440 (Vj. 348). Die Bemühungen um Rückwerbung waren in
insgesamt 35 Fällen erfolgreich (Vj.
33).
nungsnachbarn und lärmintensive Bauarbeiten auf einem Nachbargrundstück.
Hier waren die Mitglieder auf die von der
Rechtsprechung gelockerten Anforderungen an die Darlegung der Beeinträchtigungen hinzuweisen.
„„ Bei der Beendigung von Mietverhältnissen waren gegenüber dem Vorjahreszeitraum Veränderungen zu beobachten.
Außerordentlich fristlose Kündigungen
wegen Zahlungsverzugs waren deutlich
rückläufig. Die Kündigung wegen Nichtzahlung der Mietkaution und wegen wiederholt verspäteter Mietzahlung spielte
kaum eine Rolle. Stark angestiegen ist die
Zahl der Kündigungen wegen Eigenbedarfs. Unverändert ist den meisten Mitgliedern nicht bewusst, wie substantiiert
die Kündigungsbegründung zu sein hat,
damit die Kündigung erfolgreich sein
kann. Das Angebot des Vereins, das Kündigungsschreiben anzufertigen, wurde
daher von den Mitgliedern in hohem Umfang in Anspruch genommen.
Im Zuge der geplanten Veräußerung einer Wohnung oder eines bevorstehenden
Mieterwechsels fertigte die Rechtsabteilung zahlreiche Aufhebungsvereinbarungen an, in denen individuelle Regelungen zur konfliktfreien und interessengerechten Beendigung des Mietverhältnisses
getroffen wurden. Standen auf Mieterseite
mehrere Personen als Vertragspartner und
sollte eine davon zum Beispiel aufgrund
einer Trennung aus dem Mietverhältnis
ausscheiden, wurden vielfach Parteiänderungsvereinbarungen getroffen, in denen
die weitest gehende Wahrung der Rechte
des Vermieters zu regeln war.
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geschäftsbericht 2014
Regelmäßiger Bestandteil der Beratung
war das Vorgehen bei Rückgabe der Miet­
räume. Im Mittelpunkt standen die rechtliche Bedeutung des Abnahmeprotokolls
für die Geltendmachung von Beschädigungen, die Abgrenzung von vertragsgemäßen Abnutzungserscheinungen von zu
ersetzenden Schäden, die Erforderlichkeit
der Nachfristsetzung bei nicht erfüllten
Mieterpflichten, z.B. der Durchführung von
Schönheitsreparaturen, sowie die Frist zur
Abrechnung der Mietkaution, die Möglichkeit eines Einbehalts wegen zu erwartender
Betriebskostennachzahlung und die Verjährung von Schadensersatzansprüchen.
Um seinen Mitgliedern die aussagekräftige Dokumentation des Zustands der
Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses zu erleichtern, bot der Verein
die professionelle Erstellung des Abnahmeprotokolls durch Architektin Andrea
Lange an. Dieser Service erfreute sich
großen Zuspruchs.
„„ Fragen zur Vermietung von Geschäftsräumen bewegten sich zahlenmäßig auf Vorjahresniveau. Im Mittelpunkt
standen die Befristung des Mietverhältnisses und die Vorabvereinbarung künftiger Mieterhöhungen. Hier waren insbesondere die Voraussetzungen einer wirksamen Wertsicherungsklausel und ihre
Funktionsweise zu erläutern. In einzelnen
Fällen berechnete die Rechtsabteilung die
mögliche Mieterhöhung und erstellte das
gesamte Mieterhöhungsverlangen. Bei
größeren Mietobjekten mit langer Vertragslaufzeit war für die Mitglieder von
besonderem Interesse, die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht möglichst umfassend auf den Mieter zu übertragen. Ferner waren von den Mitgliedern
vorformulierte, konkret auf das Objekt bezogene Vertragsklauseln auf ihre Wirksamkeit hin zu prüfen. Fristlose Kündigungen wegen Zahlungsverzugs waren
nur vereinzelt auszusprechen. Fälle von
Mieterinsolvenz waren deutlich rückläufig.
„„ Das Maklerrecht rückte, den Trend der
Vorjahre fortsetzend, im Zuge des starken
Anstiegs von Immobilienkäufen zunehmend in den Vordergrund. Verstärkt wurde
diese Entwicklung nun in der zweiten Jahreshälfte durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie
zum Maklerrecht. Viele als Makler tätige
Mitglieder informierten sich über das Widerrufsrecht der Auftraggeber und die
Anforderungen an eine ordnungsgemäße
Widerrufsbelehrung.
Ferner waren die Mitglieder über die seit
1. Mai 2014 geltenden inhaltlichen Anforderungen an ein Inserat zur Vermietung
oder zum Verkauf einer Immobilie zu unterrichten, insbesondere die Angabe der
Kennwerte des Energieausweises. Zu Verunsicherung sowohl bei Vermietern als
auch bei Maklern führte die geplante Einführung des so genannten Besteller-Prinzips, wonach derjenige die Maklerprovisi-
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on zu bezahlen habe, der den Makler
beauftragt habe. Nicht selten waren Mitglieder irrtümlich der Meinung, das Besteller-Prinzip gelte bereits.
„„ Der anhaltende Boom beim Erwerb von
Eigentumswohnungen festigte das seit
Jahren bedeutende Gewicht des Wohnungseigentumsrechts in der Rechtsberatung des Vereins. Viele neu beigetretene
Mitglieder waren erstmals Eigentümer einer Eigentumswohnung geworden und
informierten sich umfassend über die
rechtlichen Gegebenheiten sowie über
ihre Rechte und Pflichten innerhalb einer
Wohnungseigentümergemeinschaft. Im
Rahmen der persönlichen Rechtsberatung und in speziellen Seminarveranstaltungen zum Wohnungseigentumsrecht
konnten die Mitglieder grundlegende
Kenntnisse auf diesem Gebiet erwerben.
Im Mittelpunkt der Rechtsberatung
standen unverändert die Prüfung der formellen und materiellen Wirksamkeit von
Beschlüssen der Wohnungseigentümer,
die Voraussetzungen für ihre gerichtliche
Überprüfung, bei geplanten Instandsetzungsmaßnahmen die Abgrenzung von
Sondereigentum zu Gemeinschaftseigentum im Hinblick auf die Kostentragung,
die Anwendung des richtigen Schlüssels
bei der Verteilung der Bewirtschaftungskosten in der Jahresabrechnung, die Ausweisung des Vermögensstandes der Wohnungseigentümergemeinschaft, die ordnungsgemäße Verbuchung der Instandhaltungsrücklage sowie Vorbereitung und
Ablauf einer Wohnungseigentümerversammlung, insbesondere im Hinblick auf
den Abstimmungsmodus und die Risiken
einer Übertragung des Stimmrechts z.B.
auf die Hausverwaltung.
In der Rechtsberatung des Vereins fiel
die hohe Zahl baulicher Veränderungen,
Sanierungen, modernisierender Instandsetzungen und Modernisierungen auf. Hier
lag der Schwerpunkt auf der ordnungsgemäßen Vorbereitung der baulichen Maßnahme und dem konkreten Mehrheitserfordernis bei der Beschlussfassung. Angesichts der mit derartigen Vorhaben verbundenen, meist hohen Kosten waren
einzelne Wohnungseigentümer oftmals finanziell überfordert. Auch die Zahl der
Wohnungseigentümer, die die monatlichen
Wohngeldzahlungen, die nicht selten eine
beträchtliche Höhe erreichen, nicht mehr
bezahlen konnten, stieg deutlich an. Vermehrt veranlassten Wohnungseigentümergemeinschaften die gerichtliche Beitreibung nicht gezahlten Wohngeldes.
Die laufende Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft gab in vielen Fällen Anlass zu Kompetenzstreitigkeiten zwischen Hausverwaltung und Verwaltungsbeirat. Nicht selten nahm dieser
Befugnisse für sich in Anspruch, die ihm
von Gesetzes wegen nicht zustehen und
ihm auch nicht übertragen werden können.
Anhaltend hohe Unzufriedenheit herrschte
auch mit der Leistung von Hausverwaltungen. In der Kritik standen insbesondere
mangelhafte oder unzureichende Kenntnisse auf wirtschaftlichem und rechtlichem
Gebiet. Viele Wohnungseigentümer beklagten mangelndes Engagement oder
eine abwehrende Haltung ihrer Hausverwaltung gegenüber dem einzelnen Eigentümer. Dennoch wurde die Abberufung der
Hausverwaltung 2014 weniger häufig thematisiert als in den Vorjahren. Viele Wohnungseigentümer beklagten das Fehlen
strenger gesetzlicher Vorgaben für die Ausübung des Verwalterberufs, gerade aufgrund der Funktion der Hausverwaltung als
Sachwalter für fremdes Vermögen.
„„ Im Einkommensteuerrecht befasste
sich die Beratung mit den Themen Vermietung und Verpachtung, gewerblicher
Grundstückshandel, Spekulationsgewinne bei der Veräußerung von Immobilien und Zweitwohnungsteuer.
Die zu versteuernden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung standen 2014
stärker im Mittelpunkt der Beratung als im
Vorjahreszeitraum. Die Fragen der Mitglieder konzentrierten sich insbesondere
auf die Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage bei Neuerwerb vermieteter Immobilien. Die Rechtsabteilung erstellte umfassende Berechnungsmodelle, um gegenüber der Finanzverwaltung die AfA-Bemessungsgrundlage möglichst niedrig zu
halten. Die vom Verein mit den Finanz­
ämtern geführte Korrespondenz war für die
Mitglieder größtenteils erfolgreich. Hoher
Beratungsbedarf bestand auch bei der Abgrenzung von Erhaltungsaufwand von
nachträglichen Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten. Wie in den Vorjahren lag ein
Schwerpunkt bei den anschaffungsnahen
Aufwendungen. Gerade Investitionen innerhalb der ersten drei Jahre nach Erwerb der
Immobilie führen oftmals zu nachträglichen
Herstellungskosten und werden deshalb
von der Finanzverwaltung kritisch geprüft.
Das Angebot des Vereins, die Mitglieder
bei der Erstellung der Anlage ‚Vermietung
und Verpachtung‘ der jährlichen Einkommensteuererklärung zu unterstützen, wurden in großem Umfang angenommen –
Tendenz steigend.
Fragen zum gewerblichen Grundstückshandel sowie zu haushaltsnahen
Dienstleistungen waren rückläufig. Beratungen zur steuerpflichtigen Veräußerung
von Immobilien bewegten sich zahlenmäßig auf dem Niveau des Vorjahres.
„„ Die Grunderwerbsteuer wurde 2014
weniger häufig thematisiert. Die Mitglieder
informierten sich vielmehr gezielt über die
Tatbestände zur Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Überlassung von Immobilien an nahe Angehörige.
„„ Bei der Beratung zur Umsatzsteuer
standen Fragen zur umsatzsteuerpflichtigen Vermietung und zur ordnungsgemäßen Erstellung der Betriebskostenabrechnung bei umsatzsteuerpflichtiger
geschäftsbericht 2014
Vermietung im Mittelpunkt. Die Fragestellungen waren umfassend. Soweit erforderlich, erstellte der Verein für die Mitglieder die Betriebskostenabrechnungen.
„„ Die Zweitwohnungsteuer sorgt für
hohen, weiter ansteigenden Beratungsbedarf. Die Fragen konzentrierten sich insbesondere auf die Zweitwohnung bei Verheirateten und bei Auseinanderfallen von
Heimatort und Ort des Arbeitsplatzes. Der
Verein begleitete die Mitglieder in mehreren Widerspruchsverfahren.
„„ Die Erbschaft- und Schenkungsteuer
sowie Fragen zur vorweggenommenen
Erbfolge waren wie in den Vorjahren fester
Bestandteil der Mitgliederberatung. Im
Zuge der Berechnung der möglichen Erbschaft- und Schenkungsteuer fertigte die
Rechtsabteilung zahlreiche umfassende
Immobilienbewertungen an und begleitete die Verfahren vor den Finanzämtern.
Die Beratung erstreckte sich auch auf
die Gestaltung einer möglichen Überlassung zu Lebzeiten sowie eines Testaments. Hier erstellte der Verein Alternativberechnungen sowie Gesamtkonzepte zur
vorweggenommenen Erbfolge.
Der Beratungsbedarf in diesem Bereich
steigt seit Jahren kontinuierlich an, zumal
Immobilien einen starken Wertzuwachs
erfahren haben.
„„ Die Beratung zum Erbrecht beansprucht zunehmend mehr Raum. Themen
waren insbesondere die Erstellung eines
Testaments sowie die möglichen Regelungen zur Erbeinsetzung, die Ersatzerbenbestimmung, die Anordnung von Vermächtnissen, Teilungsanordnungen und
Regelungen zur Testamentsvollstreckung.
Starker Beratungsbedarf bestand auch
bei Erbengemeinschaften, hier vornehmlich zur Verwaltung und Trennung der Erbengemeinschaft.
„„ Das private Baurecht war angesichts
der anhaltenden Entwicklung, Vermögen
wieder verstärkt in Immobilien anzulegen
– eine Folge des anhaltenden niedrigen
Zinsniveaus und des erwarteten Preisanstiegs bei Immobilien –, auch 2014 fester
Bestandteil der Mitgliederberatung. Im
Zuge der vielfach durchgeführten Prüfung
von Wohnungskaufverträgen waren den
Mitgliedern die einzelnen Schritte von der
Unterzeichnung des Kaufvertrages bis zur
abschließenden Umschreibung des
Grundbuches zu erläutern. Die Beratung
bezog sich insbesondere auf die Absicherung des Käufers durch eine Auflassungsvormerkung, die Gestaltung der Regelung
zum Übergang von Besitz, Nutzungen und
Lasten auf den Käufer sowie die Einräumung einer so genannten Finanzierungsvollmacht für den Käufer, falls dieser ein
Bankdarlehen mit einer Grundschuld auf
dem Kaufgrundstück absichern wollte.
Im Einzelnen konzentrierten sich die
Fragen der Mitglieder auf die Gewährleis­
tungsrechte des Käufers einer neu errichteten Eigentumswohnung, den Beginn der
Verjährungsfrist bei
unwirksamen Abnahmeklauseln, die
Reichweite des Gewährleistungsausschlusses beim Kauf
einer sanierten Altbauwohnung sowie
die Möglichkeit, gegenüber dem Anspruch des Verkäufers auf Zahlung des
Restkaufpreises Zurückbehaltungsrechte
geltend zu machen
oder die Aufrechnung
zu erklären. Die Mitgliederberatung befasste sich ferner mit
Architektenabrechnungen, der Neufassung der HOAI und
deren Mindestpreischarakter, der Haftung des Architekten
sowie den Auswirkungen einer Insolvenz des Bauträgers.
„„ Im öffentlichen
Baurecht war die
Rechtsberatung wie in
den Vorjahren durch
eine große Bandbreite
an Themen geprägt.
Anlass, die Hilfe des
Vereins in Anspruch zu
nehmen, war meist ein
RA Rudolf Stürzer, Professor Dr. Dr. h.c. mult. Hans-Werner Sinn
Bauvorhaben auf dem
Nachbargrundstück
oder ein eigenes Bauvorhaben des Mitend, Haidhausen), die Auslegung dieser
glieds. Im Vordergrund standen die BedeuVorschrift, die Berechnungsgrundsätze
tung und die Rechtsfolgen der Nachbarunsowie das Angebot der Stadt München,
terschrift auf den Bauplänen des Bauherrn
bei Verzicht des Eigentümers auf Ansowie das Abstandsflächenrecht, insbesonfechtung des Beitragsbescheides einen
dere Inhalt, Umfang und Reichweite einer
„Nachlass“ zu gewähren
Abstandsflächenübernahme. Hier war darauf hinzuweisen, dass das Abstandsflä–d
ie Änderung der Nutzung als Wohnung
chenrecht bereits seit 1. Januar 2008 von
in gewerbliche Nutzung, die Erforderder Baugenehmigungsbehörde nicht mehr
lichkeit einer Zweckentfremdungsgegeprüft wird und insoweit eine Anfechnehmigung und ihre Voraussetzungen
tungsklage nicht mehr zulässig ist. Erläutert
sowie die bauordnungsrechtlichen Folwurden ferner der Unterschied zwischen
gen der Nutzungsänderung, insbesonVerfahrensfreiheit und Genehmigungsfreidere die Stellplatzablöse
heit, Prüfungsumfang und Wirkung der
–V
erstöße gegen das ZweckentfremBaugenehmigung sowie die Folgen des
dungsverbot, z.B. durch Vermietung der
Wegfalls des Widerspruchsverfahrens. Die
Wohnung als Ferienwohnung, an OktoFragen der Mitglieder betrafen zudem die
berfest- oder Messebesucher
Möglichkeit, eine dem Grundstücksnach–d
ie Erfordernisse des Brandschutzes im
barn erteilte Baugenehmigung anzufechten,
Baugenehmigungsverfahren, insbesonsowie einen möglichen Anspruch auf Eindere „zweiter Rettungsweg“ und nachschreiten der Bauaufsichtsbehörde bei Verträgliche Brandschutzauflagen außerletzung nachbarschützender Normen, die
halb eines Genehmigungsverfahrens
im Baugenehmigungsverfahren nicht mehr
unter Durchbrechung des Bestandsgeprüft werden.
schutzes
Weitere Themen waren:
–k
ommunales Abgabenrecht, Beitrags– der Ausgleichsbetrag gemäß § 154 des
satzungen nach dem Baugesetzbuch
Baugesetzbuches (BauGB) im förmlich
und dem Kommunalabgabengesetz
festgelegten Sanierungsgebiet (West(KAG), die Beitragsbemessungsgrund-
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geschäftsbericht 2014
Die Zahl der Beratungen zum Kauf einer
Immobilie sowie zu behördlichen Auflagen
blieb unverändert. Fragen zur Wohnflächenberechnung im Zusammenhang mit einer
Betriebskostenabrechnung sowie zu bautechnischen Aspekten bei der Beendigung
eines Mietverhältnisses bewegten sich zahlenmäßig auf dem Niveau des Vorjahres.
Jahreshauptversammlung
Neue Fallstricke für Eigentümer und Vermieter führen zu starker Verunsicherung
sätze sowie die Möglichkeiten, Beitragsbescheide anzufechten. Hier lag der
Schwerpunkt bei Straßenausbaubeiträgen der Eigentümer von Anliegergrundstücken
– verwaltungsgerichtliche Klageverfahren
bzw. einstweiliger Rechtsschutz gemäß
§ 80 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), § 123 VwGO sowie die
nachträgliche Genehmigung von
„Schwarzbauten“
„„ Nachbarrechtliche Fragen bewegten
sich zahlenmäßig auf dem niedrigen Niveau des Vorjahres. Im Mittelpunkt standen die Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung durch überhängende
Zweige, die Einhaltung von Grenzabständen bei Bepflanzungen entlang einer gemeinsamen Grundstücksgrenze, die Verjährung eines Anspruchs auf Beseitigung
bzw. Rückschnitt sowie die haftungsrechtlichen Anforderungen an den Grundstückseigentümer im Hinblick auf seine
Verkehrssicherungspflicht.
Die rechtlichen Beziehungen zwischen
Grundstücksnachbarn mit gemeinsamen
Grenzwänden im Zuge von Maßnahmen
zur Wärmedämmung spielten ebenso wie
zu duldende Immissionen von einem
Nachbargrundstück kaum eine Rolle.
„„ Die Energieberatung des Vereins erfreute sich auch 2014 großer Nachfrage.
Im Themenbereich ‚Energieeinsparverordnung 2014 – Sanierung der Gebäudehülle‘
zeigte der Verein die aktuellen Fördermöglichkeiten auf, erläuterte die bestehenden
Nachrüstpflichten gemäß der Energieeinsparverordnung, betreffend insbesondere
den Austausch alter Heizkessel, und informierte über lüftungstechnische Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Austausch von Fenstern.
8
Vielfach betrafen die Fragen der Mitglieder auch die Erneuerung einer Heizungsanlage und die Sinnhaftigkeit, eine
konventionelle Heizung durch eine alternative Anlage zu ersetzen.
Unverändert häufig aufgeworfen wurden Fragen zu Ursachen der Entstehung
von Feuchtigkeitsschäden und Schimmel
sowie den Möglichkeiten, diese Mängel
dauerhaft zu beseitigen. Auskünfte zur
Trinkwasserverordnung, zur Heizkostenverordnung sowie zum Brandschutz ergänzten das Beratungsspektrum.
„„ Die Zahl der durchgeführten bautechnischen Beratungen bewegte sich auf
dem Niveau des Vorjahres. Während Fragen zu geplanten Um- und Ausbauten
selbst genutzter oder vermieteter Objekte
sowie zu Nutzungsänderungen unverändert häufig gestellt wurden, sanken die
Beratungszahlen zu beabsichtigten Instandhaltungsmaßnahmen und anstehenden Modernisierungen geringfügig.
Aufgrund der anhaltenden Diskussion
um ein mögliches Umwandlungsverbot
nahmen Fragen der Mitglieder zur Aufteilung von Mietshäusern in Wohnungseigentum in den beiden ersten Monaten des
Jahres stark zu. Nach Inkrafttreten des
Verbots der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen in bestimmten Gebieten zum 1. März 2014
spielte dieses Thema erwartungsgemäß
kaum noch eine Rolle.
Leistungen von Bauträgern, Handwerkern und Planern sowie die Leistungen
von Hausverwaltungen im Zusammenhang mit der Behebung von Bauschäden
und Mängeln in Wohnanlagen stagnierten.
Ein deutlicher Anstieg war hingegen bei
Feuchtigkeitsschäden und Schallschutzmängeln zu beobachten.
Unter dem Titel „Das grüne Paradoxon
– Plädoyer für eine illusionsfreie Klimapolitik“ stellte Professor Dr. Dr. h.c. mult.
Hans-Werner Sinn, Präsident des ifo-instituts und Professor für National­ökonomie
und Finanzwissenschaft an der LudwigMaximilian-Universität München, die Klimapolitik der Bundesrepublik Deutschland
auf den Prüfstand. Die mit ihr verbundenen Maßnahmen seien teuer und belas­
teten einseitig Haus- und Wohnungseigentümer. Überhaupt sei fraglich, ob diese
Maßnahmen überhaupt zielführend seien.
In sechs Thesen zeigte Professor Sinn
die grundlegenden Zusammenhänge auf:
Die Energieeinsparverordnung treibe die
Baukosten um circa 6–8 % in die Höhe.
Die Einsparungen hingegen wögen die Investitionen nicht auf und führten zu finanziellen Verlusten, gleichsam eine „grüne
Enteignung“. Grundlegend falsch sei der
schrittweise „doppelte Ausstieg“, d.h. aus
der Nutzung fossiler Brennstoffe und der
Atomenergie. Der Wegfall dieser beiden
Energieressourcen und deren Ersetzung
durch „grünen Strom“ kämen einer neuen
industriellen Revolution gleich. In Sachen
Atomausstieg verhalte sich Deutschland
wie ein Geisterfahrer. Weltweit seien 380
Atomkraftwerke in Betrieb. Neu gebaut
würden 66, Vorplanungen gebe es für 303
Atomkraftwerke. Der Atomausstieg
Deutschlands habe nicht zu einer Trendwende bei der Nutzung der Atomenergie
geführt. Deutschland stehe damit zusammen mit Belgien weltweit allein.
Haben Wind- und Sonnenstrom das
Potenzial, die Energielücke zu schließen?
Allein um das Atomkraftwerk Biblis A zu
ersetzen, benötige man 6.800 Windräder
mit einem Flächenverbrauch, der der leer
geräumten Fläche Baden-Württembergs
oder Nordrhein-Westfalens entspreche.
Selbst für Windräder im Wattenmeer benötigte man dessen 6 ½-fache Fläche.
Hinzu kämen die sehr hohen Kosten für
Windparks auf See. In Süddeutschland
wiederum wäre die Winderzeugung wegen der im Vergleich zu Norddeutschland
um 50 % niedrigeren Windstärke unwirtschaftlich. Die Energieausbeute betrüge
aus physikalischen Gründen nur ⅛ der im
Norden Deutschlands. Die Stromtrassen,
um den Strom aus Norddeutschland in
den Süden zu transportieren, hätten
ebenfalls einen erheblichen Landschaftsverbrauch zur Folge. Als Alternative blie-
geschäftsbericht 2014
ben Stromtrassen in die westlichen und
östlichen Nachbarländer, in denen 142
Atomkraftwerke in Betrieb sind. Im Falle
einer Atomkatastrophe wäre die Gefährdungslage Deutschlands unverändert.
Zudem sei der Import von Atomstrom
nicht zu verhindern.
Strom aus Wind und Sonne sei nicht mit
konventionell erzeugtem Strom vergleichbar. Es handle sich um „Zappelstrom“.
Diese Schwankungen müssten für die Verwendung in der Industrie zunächst „geglättet“ werden. Windenergie mit einer
Nennleistung von 35 Gigawatt entspreche
der Leistung von 35 Atomkraftwerken.
Praktisch stünden jedoch nur 5,37 Gigawatt zur Verfügung, d.h. die Leistung von
fünf Atomkraftwerken. Der Anteil „gesicherter Leistung“, die mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,5 % zur Verfügung
stehe, betrug 2013 bei Windstrom nur 1 %
der Nennleistung der Windkraftanlagen.
Noch schlechter sei die Bilanz bei der
Energiegewinnung aus Sonne. Hier betrug
2013 die tatsächliche Einspeisung ins
Stromnetz nur 1/10 der Nennleistung. Der
Anteil der „gesicherten Leistung“ lag bei
0%.
Zum „Glätten“ von Wind- und Sonnenstrom benötige man z.B. Speicherkraftwerke. Aktuell existierten in Deutschland
35 Pumpspeicherkraftwerke. Notwendig
wären jedoch 3559 Pumpspeicherkraftwerke. Bei aufwandsneutraler Berechnung
würde die Leistung von neun Atomkraftwerken erzeugt, abzüglich 25 % Verlust für
deren Betrieb. Wollte man die Leistung
von fünf Atomkraftwerken mit dem Bau
von Pumpspeicherkraftwerken ersetzen,
koste dies so viel wie 36 Atomkraftwerke.
Die vereinzelt diskutierte Speicherung von
„Zappelstrom“ in Elektrofahrzeugen könne
aufgrund der hierfür notwendigen, unrealistisch hohen Anzahl von Elektrofahrzeugen nur als Scherz bezeichnet werden.
Wesentlich wirtschaftlicher sei die Speicherung in Form von Methan. Durch die
Umwandlung von Strom in Methan und zurück gingen jedoch 75 % der Energie verloren. Hier könnte, so Professor Sinn, Erdgas zum Tragen kommen, nämlich wenn
gerade mal kein Wind- oder Sonnenstrom
erzeugt werde. Dadurch würde Deutschland noch stärker von russischem Erdgas
abhängig. Man müsse sich bewusst machen, dass sich Wind- und Sonnenenergie
nur in Verbindung mit der Nutzung von Erdgas wirtschaftlich nutzen ließen. Unabhängigkeit in der Energieversorgung sei nicht
erreichbar. Mit der Ener­giewende habe sich
Deutschland verwundbar gemacht.
Ohnehin habe sich Deutschland von
seinem Klimaziel verabschiedet. Dies könne aus der Endenergie-Verbrauchsstruktur abgeleitet werden.
Leisten wenigstens das ErneuerbareEnergien-Gesetz (EEG) und die Einspeisevergütungen einen positiven Beitrag zum
Klima? Dahinter seien große Fragezeichen
Professor Sinn: „Der von der Bundesrepublik beschrittene Weg ist ein Irrweg.“
zu machen. Sicher sei, dass die Einspeisevergütungen sehr teuer seien. Im Jahr
2012 habe Sonnenstrom � 8,9 Mrd. zusätzlich gekostet, Wind- und Sonnenstrom
zusammen sogar � 15 Mrd. zusätzlich.
Schon heute sei Strom in Deutschland
doppelt so teuer wie in Frankreich und stelle einen ernstzunehmenden Standortnachteil dar. Das EEG sei nicht nur sehr teuer.
Es werde durch den europäischen Emissionshandel sogar neutralisiert. Wer in Eu­ro­
pa fossile Brennstoffe verbrauchen wolle,
benötige hierzu Emissionszertifikate. Die
Vergabe erfolge nicht in Deutschland, sondern zentral in Brüssel. Benötige Deutschland weniger Emissionszertifikate, würden
diese von den Unternehmen in anderen
europäischen Ländern genutzt. Der Effekt
auf die CO2-Einsparung sei Null. Das EEG
schütze das Klima nicht, verteuere jedoch
den Strom und gehöre abgeschafft.
Professor Sinn kritisierte, es werde im
Zusammenhang mit der CO2-Einsparung
einseitig auf die ‚Nachfrage‘ nach Energie
abgestellt. Das ‚Angebot‘ an Energie werde
völlig ausge­b lendet. Entscheidend sei
nicht, wo die CO 2-Emissionen anfielen,
sondern wie viel. Europa habe hier seine
Hausaufgaben gemacht. Seit 1990 seien
die CO2-Emissionen um 18 %, in Deutschland sogar um 21 % gesunken. Weltweit
jedoch sei der CO2-Ausstoß seit 1990 stark
angestiegen. Auch das 1997 geschlossene
und 2005 in Kraft getretene Kyoto-Protokoll sowie der Beginn des Emissionszertifikate-Handels der EU im Jahr 2005 führten
nicht einmal zu einem Knick in der steil
nach oben zeigenden Kurve des CO2-Ausstoßes. Der Grund sei, dass die Politik auf
Maßnahmen setze, die die Nachfrage nach
Energie senken. Richtigerweise komme es
aber auf die Angebotsseite an. Wir
könnten, so Professor Sinn, Energie sparen
so viel wir wollen. All das werde nutzlos
sein, wenn andernorts viel Energie nachgefragt werde. Weiterer negativer Nebeneffekt: Je mehr Energie wir sparten, desto
stärker sinke der Preis für Energie auf dem
Weltmarkt. Dies heize den Energieverbrauch in den USA und in China an. Die
Anbieter von Energie müssten ihr Angebot
reduzieren, denn alles was gefördert werde, werde anschließend auch verbrannt.
Der europäische Klimaschutz sei unwirksam, solange nicht die Besitzer der Energieressourcen reagierten. Die Frage sei, zu
welchem Zeitpunkt die Öl exportierenden
Staaten ihr Öl verkaufen. Die „grüne Energiepolitik“ wirke auf die Energieanbieter
wie ein „grünes Säbelrasseln“ und komme
der Ankündigung einer Marktvernichtung
gleich. Die nachvollziehbare Reaktion sei,
dass diese Länder bestrebt seien, so viel
Öl wie möglich zu fördern und auf den
Markt zu bringen.
Gerade weil wir grün werden wollen,
werde besonders viel gefördert, betonte
Professor Sinn. Das „grüne Säbelrasseln“
habe eine 30 Jahre währende Verzögerung
des Ölpreisanstiegs verursacht und zu einer Erhöhung der Fördermengen geführt
und dadurch den Klimawandel beschleunigt. Dies sei das „grüne Paradoxon“.
Als Lösungsansätze schlug Professor
Sinn erstens die Einführung eines weltweiten Emissionshandels zur Mengenbegrenzung bei der Förderung fossiler Energien,
zweitens die Erhebung von Quellensteuern auf Kapitalerträge sowie drittens die
Aufforstung vor. Deutschland befinde sich
auf einem Irrweg. Notwendig sei der Ausstieg aus dem Ausstieg.
9
geschäftsbericht 2014
Pressewesen und
Öffentlichkeitsarbeit
Professor Sinn: „Das grüne Säbelrasseln hat den Klimawandel beschleunigt.“
Fachseminare 2014
•Seminar „Betriebskosten leicht gemacht“ am 08.04.2014; 05.06.2014,
21.10.2014 und am 20.11.2014; Referentinnen: RAin Birgit Noack, RAin Martina Westner
•Seminar „Mietminderung & Mieterhöhung“ am 13.11.2014 und am
02.12.2014; Referentinnen: RAin Birgit
Noack, RAin Martina Westner
•Seminar „Wohnungseigentumsrecht für
Einsteiger und Profis mit aktueller
Rechtsprechung“ am 01.10.2014; Referent: RA Detlef L. Sterns
•Seminar „Begründung, Beendigung und
Abwicklung von Mietverhältnissen, Tipps
für Vermieter/Verwalter von Wohn- und
Geschäftsraummietobjekten“ am
11.03.2014; 10.10.2014 und am
09.12.2014; Referent: RA Detlef L. Sterns
•Seminar „Begründung, Beendigung und
Abwicklung von Mietverhältnissen, Praxistipps für Vermieter/Verwalter von
Wohn- und Geschäftsraummietobjekten“ am 10.04.2014, 26.06.2014 und
am 06.11.2014; Referentinnen: RAin Kathrin Gerber, RAin Andrea Nasemann
•Seminar „Nachbarschaftsrecht, Praxis­
tipps für Eigentümer, Vermieter, Verwalter von Wohn- und Gewerbeimmobilien
und Wohnungseigentumsanlagen“ am
24.06.2014 und am 14.10.2014; Referentinnen: RAin Kathrin Gerber, RAin
Andrea Nasemann
•Seminar „Was Immobilieneigentümer
wissen sollten, Praxistipps für Eigentümer, Vermieter, Verwalter von Wohn- und
Gewerbeimmobilien und Wohnungseigentumsanlagen“ am 26.03.2014,
03.06.2014 und am 04.11.2014; Referentinnen: RAin Kathrin Gerber, RAin
Andrea Nasemann
•Seminar „Sanierung von Wohngebäuden, Praxistipps für Eigentümer, Vermie-
10
ter, Verwalter von Wohn- und Gewerbe­
immobilien und Wohnungseigentumsanlagen“ am 23.10.2014; Referent:
Dipl.-Ing. Gerhard Feldmann
Abendseminare:
•Seminar „Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung“ am
28.01.2014; Referenten: RAin Cäcilie
Küsel, RA Stefan Spangenberg
•Seminar „Neues zum Erbschaftsteuerrecht“ am 25.02.2014; Referentin: RAin/
StBin Agnes Fischl
•Seminar „Die Patchworkfamilie“ am
25.03.2014; Referentin: RAin Cäcilie Küsel
•Seminar „Berliner Testament – ein einfaches Testament mit zahlreichen Fallstricken“ am 29.04.2014; Referenten: RAin
Cäcilie Küsel, RA Stefan Spangenberg
•Seminar „Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung“ am
27.05.2014; Referenten: RAin Cäcilie
Küsel, RA Stefan Spangenberg
•Seminar „Die Familiengesellschaft / Der
Familienpool“ am 24.06.2014; Referentin: RAin/StBin Agnes Fischl
•Seminar „Lebzeitige Übertragungsmöglichkeiten im Wege des Übergabevertrages“ am 22.07.2014: Referentin:
RAin/StBin Agnes Fischl
•Seminar „Einführung in die steuerliche
Bewertung von Immobilienvermögen /
Einführung in die Familiengesellschaft“
am 23.09.2014; Referentin: RAin/StBin
Agnes Fischl
•Seminar „Einführung in die steuerliche
Immobilienbewertung und Erläuterungen zum Übergabevertrag“ am
21.10.2014, Referenten: RAin/StBin
Agnes Fischl, RAin Cäcilie Küsel
•Seminar „Die Familiengesellschaft / Der
Familienpool“ am 25.11.2014; Referentin: RAin/StBin Agnes Fischl
•S e m i n a r „ W i r s i n d E r b e n “ a m
16.12.2014; Referenten: RAin Cäcilie
Küsel, RA Stefan Spangenberg
– Presse, Rundfunk und Fernsehen berichteten ausführlich über die Jahreshauptversammlung am 14. Mai 2014,
auf der Professor Dr. Dr. h.c. mult. HansWerner Sinn, Präsident des ifo Instituts
und Professor für Nationalökonomie und
Finanzwissenschaft an der LMU München zum Thema „Das grüne Paradoxon
– Plädoyer für eine illusionsfreie Klimapolitik“ referierte.
– Sämtliche Münchener Tageszeitungen
berichteten über die Auszeichnung des
Vereins als bundesweit erfolgreichste
Interessenvertretung der Haus- und
Wohnungseigentümer.
– Bei den turnusmäßig stattfindenden Veranstaltungen der Landeshauptstadt
München „Attraktive Innenstadt“ war
der Verein durch RA Bernhard Stocker
vertreten.
–B
ei der Münchner Wirtschaftstafel von
MdL a.D. Heinrich Traublinger, Präsident
der Handwerkskammer für München
und Oberbayern, zu der sich Vertreter
von führenden Wirtschaftsunternehmen
und Verbänden turnusmäßig zu einem
Informations- und Gedankenaustausch
treffen, war der Verein durch RA Rudolf
Stürzer vertreten.
– Fachseminare des Vereins zu miet- und
steuerrechtlichen Themen, die auch von
Nichtmitgliedern besucht werden können, mussten wegen der großen Nachfrage von den Referenten des Vereins
mehrmals wiederholt werden.
– In mehreren Münchner Tageszeitungen,
in Stadtteilblättern sowie bei regionalen
Rundfunk- und Fernsehsendern wurden
zahlreiche Spots, Inserate und Anzeigen geschaltet.
– Die Zeitschrift Capital veröffentlicht monatlich auf dem Deckblatt eine Anzeige
mit Informationen über die Dienstleistungen des Vereins.
– Der Immobilienteil der Münchner Wochenanzeiger veröffentlichte unter der
Rubrik „Die Expertenrunde“ regelmäßig
Interviews mit Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälten des Vereins zu aktuellen Rechtsfragen.
– Die Wochenzeitung Hallo veröffentlichte
regelmäßig Interviews mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten des Vereins zu aktuellen Themen.
– In zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen konnte der Verein die Interessen
und Belange der Mitglieder nachhaltig
zum Ausdruck bringen.
– P resse, Rundfunk und Fernsehen
zeigten reges Interesse an der Meinung
des Vereins zu den verschiedensten
Themen. Dementsprechend nahmen
Vorstand und Mitarbeiter in zahlreichen
Interviews und Stellungnahmen die Ge-
geschäftsbericht 2014
legenheit wahr, der Öffentlichkeit die
Auffassung des Vereins zu vermitteln.
Im Einzelnen:
„„ 2.1.: RA Detlef Sterns erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, wann ein Mieter trotz einer unwirksamen Renovierungsklausel zur
Durchführung von Malerarbeiten bei seinem Auszug verpflichtet ist.
Ferner veröffentlichen die Münchner Wochenanzeiger ein Statement von RA Rudolf Stürzer zu einer Neujahrsumfrage.
„„ 8.1.: RAin Kathrin Gerber erläutert im
Interview mit der Wochenzeitung Hallo,
ob ein Mieter einen Hund oder eine Katze
halten darf, wenn dies durch eine Formularklausel im Mietvertrag untersagt ist.
„„ 9.1.: Die Verbandszeitschrift von
Haus und Grund Köln berichtet in der Januarausgabe über die Neuauflage des
Vermieter-Praxishandbuchs Stürzer/
Koch/Noack/Westner.
„„ 10.1.: Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht ein Interview mit RAin/StBin
Agnes Fischl zu den Vorteilen einer Familiengesellschaft für die vorweggenommene Erbfolge.
Die Bild-Zeitung berichtet über die Auszeichnung des Vereins als erfolgreichste
Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer im Bundesgebiet.
Das Amtsblatt der Landeshauptstadt
München berichtet über die Neuauflage
des Ratgebers Mietrecht für Vermieter von
A-Z von Stürzer/Koch.
„„ 11./12.1.: In einem Beitrag des Münchner Merkurs „Was ein Vermieter wissen
muss“ erläutert RA Rudolf Stürzer Rechtsfragen aus der mietrechtlichen Praxis.
Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht
ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu
einem neuen BGH-Urteil, wonach Mieter
beim Auszug generell zur Durchführung
von Malerarbeiten verpflichtet sind, wenn
sie die Räume in ungewöhnlichen Farbtönen gestrichen hatten.
„„ 14.1.: RA Rudolf Stürzer nimmt in der
Abendzeitung Stellung zum Fall eines
Mietnomaden und erläutert im Interview
mit der Abendzeitung, wie sich Vermieter
vor Mietnomaden schützen können.
„„ 15.1.: RAin Anna-Lena KretschmerTonke erläutert im Interview mit den
Münchner Wochenanzeigern die Rechte
des Vermieters, wenn der Mieter die gemieteten Wohnräume zu gewerblichen
Zwecken nutzt.
„„ 17.1.: RA Rudolf Stürzer gibt in der tz
Tipps zur Einsparung von Heizkosten.
„„ 20.1.: RA Rudolf Stürzer nimmt als Vertreter des Vereins am Neujahrsempfang
des IVD Süd teil.
„„ 22.1.: RA Detlef Sterns erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, was
Eigentümer und Vermieter bei energe-
tischen Modernisierungsmaßnahmen beachten müssen.
„„ 25./26.1.: RA Rudolf Stürzer erläutert
in der tz, bei welchen Gebäuden Eigentümer zur Nachdämmung der obersten Geschossdecke verpflichtet sind.
Ferner erläutert RA Rudolf Stürzer unter
welchen Voraussetzungen Vermieter zur
Kündigung des Mietverhältnisses wegen
Zahlungsverzugs mit der Miete berechtigt
sind.
Im Immobilienteil veröffentlichen Münchner
Merkur und tz eine Presseinformation des
Vereins zur Frage, ob Mieter auch bei Mängeln, die bei Vertragsabschluss bekannt
waren, zur Minderung der Miete berechtigt
sind sowie eine Presseinformation des Vereins zur Haftung der Erben für Ansprüche
des Vermieters bei Tod des Mieters.
„„ 29.1.: RAin Kathrin Gerber erläutert im
Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, ob Mieter nach ihrem Auszug
aus der Mietwohnung noch für Mietschulden des in der Wohnung verbleibenden
Mieters haften.
RA Rudolf Stürzer nimmt in der Wochenzeitung Hallo Stellung zur Frage, in welchen Fällen Mieter bei einem feuchten
Keller zur Minderung der Miete berechtigt
sind.
Ferner erläutert RA Rudolf Stürzer, ob und
unter welchen Voraussetzungen der Vermieter vom Mieter bei dessen Auszug aus
der Wohnung die Durchführung von Malerarbeiten verlangen kann.
„„ 31.1.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der
Süddeutschen Zeitung, wie Hauseigentümer die Räum- und Streupflicht wirksam
auf die Mieter des Hauses übertragen
können.
In der tz nimmt RA Rudolf Stürzer in der
Reihe „Der Bürgeranwalt“ Stellung zur
Frage, ob Anwohner gegen störendes
Licht durch gemeindliche Straßenlaternen
vorgehen können.
„„ 1./2.2.: Münchner Merkur und tz veröffentlichen Presseinformationen des Vereins zur Begrenzung der Instandhaltungspflichten des Vermieters sowie zu den
Kündigungsrechten bei Zahlungsverzug
mit der Miete.
Die Fachzeitschrift „Das Grundeigentum“ berichtet über die Neuauflage des
Vermieter-Praxishandbuchs von Stürzer/
Koch/Noack/Westner.
„„ 4.2.: RA Rudolf Stürzer nimmt in der tz
Stellung zur Frage, warum ältere Menschen schwerer eine neue Mietwohnung
finden als jüngere.
Ferner veröffentlicht die tz eine Presseinformation des Vereins zu den Möglichkeiten der Aufteilung eines Mehrfamilienhauses trotz Umwandlungsverbotes.
„„ 5.2.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der
Wochenzeitung Hallo, unter welchen Voraussetzungen ein Mieter einen Anspruch
auf Zustimmung des Vermieters zur Montage einer Parabolantenne hat.
RAin/StBin Agnes Fischl erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, wie ein
Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sicherstellen kann, dass er im
Falle der Trennung seine Geldleistung, mit
der er sich am Bau eines Hauses beteiligt
hat, zurück erhält.
„„ 7.2.: RA Rudolf Stürzer nimmt in der tz
Stellung zur Frage, ob eine Wohnungseigentümergemeinschaft Beschränkungen
der Tierhaltung, z.B. Verbot bestimmter
Rassen oder Leinenzwang, mit Mehrheit
beschließen kann.
„„ 11.2.: RA Rudolf Stürzer nimmt im
Münchner Merkur Stellung zur Rechtslage bei der Vermietung von Wohnungen als
Ferienwohnung durch Eigentümer und
Mieter.
„„ 12.2.: RA Rudolf Stürzer erläutert im
Interview mit den Münchner Wochenanzeigern ein neues BGH-Urteil, wonach
Mieter nicht zur Minderung der Miete berechtigt sind, wenn die Heizungsanlage
des Hauses aufgrund ihres Alters hohe
Heizkosten produziert; im Übrigen aber
fehlerfrei arbeitet.
„„ 15.2.: RA Rudolf Stürzer erläutert in
einer Serie der Abendzeitung über aktuelle Urteile ein neues Urteil des BGH, wonach der Mieter nach Erlöschen einer
befristeten Erlaubnis zur Untervermietung
die Räumung der Wohnung durch den
Untermieter betreiben muss.
„„ 19.2.: RAin Kathrin Gerber erläutert im
Interview mit der Wochenzeitung Hallo, wie
eine selbst genutzte Immobilie steuerfrei
bzw. steuergünstig vererbt werden kann.
Ferner veröffentlicht die Wochenzeitung
Hallo ein Interview mit RA Rudolf Stürzer
zur Frage, ob Mieter bei Feuchtigkeit im
Keller zur Minderung der Miete berechtigt
sind.
„„ 21.2.: Der Immostar veröffentlicht ein
Interview mit RA Rudolf Stürzer zu einem
neuen BGH-Urteil, wonach Vermieter
auch bei überdurchschnittlich hohen Heizkosten des Mieters nicht zur Erneuerung
der Heizungsanlage verpflichtet sind.
Ferner veröffentlicht der Immostar eine
Presseinformation des Vereins zur Frage,
unter welchen Voraussetzungen Hauseigentümer trotz des am 1.3. in Kraft tretenden Umwandlungsverbotes für Anwesen in Erhaltungssatzungsgebieten einen
Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zur Aufteilung haben.
„„ 22./23.2.: RA Rudolf Stürzer erläutert
im Interview mit dem Münchner Merkur
und der tz, wie sich Bauherren beim Auftreten von Baumängeln verhalten sollen
und wie sie sich vor Baumängeln schützen können.
Die Abendzeitung veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Mieter bei
Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten
zur Minderung der Miete berechtigt sind.
11
geschäftsbericht 2014
Wie in jedem Jahr: Voll besetzter Löwenbräukeller
„„ 26.2.: RA Simon Koch erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, unter welchen Voraussetzungen
der Mieter in der Mietwohnung einen
Hund halten darf.
„„ 1./2.3.: Die Abendzeitung veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer
zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Hauseigentümer trotz des am 1.3.
in Kraft getretenen Umwandlungsverbotes für Anwesen in Erhaltungssatzungsgebieten einen Anspruch auf Erteilung
einer Genehmigung zur Aufteilung haben.
„„ 3.3.: RA Rudolf Stürzer kritisiert in der
WirtschaftsWoche die unrealistisch niedrigen Mietwerte des Münchner Mietspiegels und nimmt Stellung zu den Gründen
für die starke Zunahme von Indexmieten.
„„ 4.3.: Der Bayerische Rundfunk sendet
ein Interview mit RA Michael Koch zur Frage, ob eine Hausverwaltung die Auszahlung eines Guthabens aus einer Jahresabrechnung verweigern darf, wenn diese
wegen strittiger Heizkosten von einem
Wohnungseigentümer angefochten wurde.
„„ 5.3.: Die Zeitschrift der Landesbausparkasse (LBS) DAS HAUS veröffentlicht
in dem Beitrag der März-Ausgabe „Die
Rechte der Renovierer“ ein Interview mit
RA Georg Hopfensperger zur Frage, welche Mehrheiten für Beschlüsse über ener­
getische Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen in einer Wohnungseigentumsanlage erforderlich sind. RA Rudolf Stürzer erläutert in diesem Beitrag,
was gegenüber dem Mieter bei Ankündigung und Durchführung solcher Maßnahmen beachtet werden muss.
RAin Anna-Lena Kretschmer-Tonke erläutert im Interview mit der Wochenzeitung
12
Hallo die neue gesetzliche Regelung, wonach Vermieter nicht nur bei Zahlungsverzug mit der Miete, sondern auch bei Verzug des Mieters mit Zahlung der vereinbarten Kaution zur fristlosen Kündigung
des Mietverhältnisses berechtigt sind.
Die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen Presseinformationen des Vereins zu neuen höchstrichterlichen Urteilen
zu Eigenbedarf und Mietminderung.
Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht
ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu
einem neuen BGH-Urteil, wonach Mieter
nicht zur Minderung berechtigt sind, wenn
die Heizungsanlage des Hauses aufgrund
ihres Alters hohe Heizkosten produziert;
im Übrigen aber fehlerfrei arbeitet.
„„ 6.3.: Die Zeitschrift Lichtblick veröffentlicht in der März-Ausgabe ein Interview
mit RA Rudolf Stürzer zu einem neuen
BGH-Urteil, wonach Mieter unabhängig
von der Wirksamkeit einer vertraglichen
Renovierungsklausel zu Malerarbeiten bei
Auszug verpflichtet sind, wenn sie die
Wohnung in ungewöhnlichen Farbtönen
gestrichen haben.
„„ 7.3.: RAin Claudia Ziegelmayer nimmt
in der Süddeutschen Zeitung Stellung
zur Frage, ob ein Mieter bereits vor Einzug
in die Mietwohnung zur Kündigung des
bereits abgeschlossenen Mietvertrags berechtigt ist.
„„ 8./9.3.: RA Rudolf Stürzer erläutert im
Interview mit der Abendzeitung die Frage, ob Mieter zur Prüfung ihrer Heizkos­
tenabrechnung einen Anspruch auf Einsichtnahme in die Verbrauchsdaten aller
Nutzer des Anwesens haben.
„„ 12.3.: RA Bernhard Stocker erläutert im
Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, wer nach dem Verkauf einer ver-
mieteten Eigentumswohnung während
des laufenden Kalenderjahres zur Abrechnung der Betriebskosten gegenüber dem
Mieter verpflichtet ist.
Die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen ein Interview mit RA Rudolf
Stürzer zu den Vorteilen, die der lokale
Einzelhandel seinen Kunden bietet.
„„ 13.3.: Die münchner immobilien
nachrichten veröffentlichen in der MärzAusgabe eine Presseinformation des Vereins zu den Änderungen aufgrund der am
1.5.2014 in Kraft tretenden Neufassung
der Energieeinsparverordnung (EnEV).
„„ 14.3.: RA Rudolf Stürzer nimmt in der
Süddeutschen Zeitung Stellung zu den
Gründen für die Zunahme von Indexmietvereinbarungen.
„„ 15./16.3.: Die Abendzeitung veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer
zu aktuellen Urteilen über die Kündigung
des Vermieters wegen Eigenbedarfs.
„„ 19.3.: RA Simon Koch erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo die Frage, ob ein Mieter zur Erteilung von Klavierunterricht in der Mietwohnung berechtigt ist.
„„ 21.3.: Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht eine Stellungnahme von RA
Rudolf Stürzer zu den Auswirkungen einer
gesetzlichen Begrenzung von Neuvertragsmieten auf den Wohnungsbau.
RA Georg Hopfensperger erläutert in der
Süddeutschen Zeitung, welche Maßnahmen in Wohnungseigentumsanlagen mit
welchen Mehrheiten beschlossen werden
können.
RA Rudolf Stürzer erläutert im Interview
mit der tz die Gründe gegen die Einführung einer gesetzlichen Begrenzung von
Neuvertragsmieten sowie einer gesetzlichen Regelung über die Zahlung von
Maklerprovisionen.
Ferner veröffentlicht die tz eine Presseinformation des Vereins zur Frage der Fälligkeit von Mietzahlungen und zur Wirksamkeit von vertraglichen Fälligkeitsklauseln.
„„ 22./23.3.: Die Abendzeitung veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer
zu den Verkehrssicherungspflichten des
Vermieters bei der Vermietung von Garagen und Stellplätzen.
„„ 26.3.: RAin Claudia Ziegelmayer erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, wie durch eine sog. Kettenschenkung bei der Übertragung von
Immobilien Schenkungsteuer gespart
werden kann.
„„ 27.3.: In der Sendung Radiowelt des
Bayerischen Rundfunks erläutert RA Rudolf Stürzer die Gründe für den Leerstand
von Mietwohnungen in München.
„„ 27.3.: Der Immostar veröffentlicht
Presseinformationen des Vereins zu den
ab 1.5.2014 geltenden Neuregelungen der
Energieeinsparverordnung (EnEV).
„„ 28.3.: RA Rudolf Stürzer beantwortet in
der tz Leserfragen, u.a. ob ein Grund-
geschäftsbericht 2014
stückseigentümer zur Fällung eines
Baumes verpflichtet werden kann, wenn
dieser das Nachbargrundstück verschattet und was man tun kann, wenn ein Mieter spurlos verschwunden ist und keine
Mieten mehr eingehen.
Münchens Immobilienmagazin (MIM),
eine Beilage der Süddeutschen Zeitung
veröffentlicht in der März-Ausgabe ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Frage,
ob Hauseigentümer trotz des seit 1.3.2014
geltenden Umwandlungsverbots einen
Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zur Aufteilung in Eigentumswohnungen haben.
„„ 29./30.3.: Das IHK-Magazin für München und Oberbayern sowie die BildZeitung veröffentlichen ein Interview mit
RA Rudolf Stürzer zum gleichen Thema.
Münchner Merkur und tz veröffentlichen
ein ausführliches Interview mit RA Rudolf
Stürzer zu den zahlreichen Vorteilen einer
eigenen Immobilie.
In der Abendzeitung erläutert RA Rudolf
Stürzer ein Urteil des AG München, wonach
Mieter zur Entfernung von Kondenswasser
an Fensterscheiben verpflichtet sind.
„„ 2.4.: RA Dr. Benjamin Merkel erläutert
im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, ob und in welcher Höhe ein Vermieter
bei Beendigung des Mietverhältnisses einen Teil der vom Mieter geleisteten Kaution wegen evtl. Nachzahlungen aus einer
noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung einbehalten darf.
„„ 5./6.4.: Die Abendzeitung veröffentlicht Presseinformationen des Vereins zur
Verschärfung der energetischen Anforderungen an Immobilien ab 1.5.2014 durch
die Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV).
Ferner veröffentlicht die Abendzeitung
ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu den
Voraussetzungen einer Kündigung des
Vermieters wegen Eigenbedarfs.
Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht in
ihrer Wochenendausgabe ein Interview
mit RA Rudolf Stürzer zu neuen Urteilen,
wonach der Mieter nicht zu einer Mietmin­
derung berechtigt ist, wenn er mit Störungen (z.B. durch Baulärm) rechnen
muss­te, z.B. weil die Wohnung in der Innenstadt liegt und absehbar war, dass bei
Vertragsschluss vorhandene Baulücken
geschlossen werden.
„„ 9.4.: RAin Andrea Nasemann erläutert
im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, ob Mieter bei Beendigung des
Mietverhältnisses zur anteiligen Zahlung
von Kosten für Malerarbeiten verpflichtet
sind, wenn die vertraglichen Renovierungsfristen noch nicht abgelaufen sind.
„„ 11.4.: Die Süddeutsche Zeitung berichtet über die Argumente von RA Rudolf
Stürzer auf der Podiumsdiskussion des
Münchner Immobilien Fokus über die Einführung einer Mietpreisbremse.
Professor Sinn: „Beim Atomausstieg ist Deutschland der Geisterfahrer.“
In der tz erläutert RA Rudolf Stürzer die
ab 1.5. geltende Verpflichtung zur Vorlage
eines Energieausweises bei Verkauf und
Vermietung einer Immobilie.
von Tiefgaragenstellplätzen, die nicht für
den öffentlichen Verkehr geöffnet sind, zur
Ausstattung des Einfahrtstores mit Lichtschranke und Sensorleiste verpflichtet sind.
„„ 12./13.4.: Die Abendzeitung veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer
zur Frage, wer für Wartung und Funktionsprüfung von Rauchmeldern zuständig ist.
„„ 26./27.4.: Die Abendzeitung veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer
zur Frage, ob eine Einfachverglasung, die
nicht die aktuellen Wärme- und Schallschutzbestimmungen erfüllt, einen Mangel der Mietsache darstellt und den Mieter
zur Minderung der Miete berechtigt.
„„ 16.4.: RA Rudolf Stürzer erläutert im
Münchner Merkur anlässlich eines
Streits zwischen dem Mieter einer Eigentumswohnung und der Eigentümergemeinschaft über eine bunt gemalte Balkontrennwand, was Mieter auf ihren Balkonen machen dürfen und was nicht.
Die Immowelt veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Rudolf Stürzer zu den
Vorteilen einer Indexmiete.
RAin Claudia Ziegelmayer erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo,
wann die Kosten von Baumaßnahmen an
selbst genutzten Immobilien steuermindernd geltend gemacht werden können.
„„ 19./20.4.: Das Samstagsblatt der
Münchner Wochenanzeiger veröffentlicht
ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu den
Schwierigkeiten von Wohnungssuchenden
mit lediglich befristeten Arbeitsverträgen.
In der Abendzeitung erläutert RA Rudolf
Stürzer, wann sich Vermieter und Mieter
bei einer unberechtigten Kündigung des
Mietverhältnisses schadenersatzpflichtig
machen.
„„ 23.4.: RAin/StBin Agnes Fischl erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, wann ein Veräußerungsgewinn, der beim Verkauf einer Immobilie
erzielt worden ist, steuerpflichtig ist.
RA Rudolf Stürzer nimmt in der Wochenzeitung Hallo Stellung zur Frage, ob Vermieter
„„ 30.4.: Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RA Bernhard
Stocker zur Frage, ob der Hausverwalter
beim Verkauf einer Eigentumswohnung die
anteilige Berechnung und Verteilung der
Heiz- und Warmwasserkosten auf alten
und neuen Eigentümer veranlassen muss.
„„ 2.5.: RA Rudolf Stürzer nimmt in der tz
Stellung zur Rechtslage bei Beeinträchtigungen durch starken Laubfall und nächtliches Hundegebell.
„„ 3./4.5.: Münchner Merkur und tz veröffentlichen eine Stellungnahme von RA
Rudolf Stürzer zu Immobilien als Kapitalanlage.
RA Rudolf Stürzer erläutert in der Abendzeitung ein neues BGH-Urteil zur Frage,
wann Mietverträge über Wohnung und
Garage rechtlich selbstständig sind und
die Garage daher nicht dem Kündigungsschutz für Wohnungen unterliegt.
Das Samstagsblatt berichtet über die
Kritik von RA Rudolf Stürzer und RAin/
StBin Agnes Fischl an der geplanten Mietpreisbremse bei der Podiumsdiskussion
des Münchner Immobilien Fokus im Literaturhaus.
„„ 5.5.: Die Fachzeitschrift Immobilienwirtschaft empfiehlt zur Information über
13
geschäftsbericht 2014
die neuen Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) ab 1.5.2014 das
von RA Georg Hopfensperger und Architekt Stefan Onischke verfasste Buch „Renovieren und Modernisieren – Pflichten
und Chancen nach der neuen EnEV“.
„„ 6.5.: RA Rudolf Stürzer nimmt in der
Abendzeitung Stellung zu Abmahnungen, die seit 1. Mai von unseriösen
Abmahnern an Makler verschickt werden,
die Immobilien ohne energetische Angaben anbieten.
„„ 7.5.: RA Martin Sauer erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, unter welchen Voraussetzungen die
Miete für eine Garage erhöht werden
kann, die zusammen mit einer Wohnung
vermietet wurde.
„„ 8.5.: In der Immobilienzeitung – Fachzeitung für die Immobilienwirtschaft –
nimmt RA Rudolf Stürzer Stellung zu den
Auswirkungen des geplanten Bestellerprinzips auf den Wohnungsmarkt und die
Haus- und Grundbesitzervereine.
„„ 10./11.5.: RA Rudolf Stürzer erläutert
in der Abendzeitung die Rechtsprechung
zur Frage, ob und in welchem Umfang
eine Mieterin in der Mietwohnung eine Tagespflege für Kleinkinder betreiben darf.
Der Eichstätter Kurier berichtet über den
Landesverbandstag und die Kritik von RA
Rudolf Stürzer an der geplanten Mietpreisbremse bei der Pressekonferenz von
Haus & Grund Bayern.
„„ 14.5.: Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht eine Stellungnahme von RA
Rudolf Stürzer zu den Vorteilen einer
Dachbegrünung und deren Förderung
durch die Stadt München.
RAin Andrea Nasemann erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, wer für
die Beseitigung von Ungeziefer in der
Mietwohnung zuständig ist.
„„ 15.5.: Süddeutsche Zeitung, Abendzeitung, Münchner Merkur und tz berichten über die Themen der Pressekonferenz des Vereins anlässlich der Jahreshauptversammlung.
– W ie Staat und Fiskus an den hohen
Münchner Mieten kräftig mitverdienen –
aber beim Wohngeld für bedürftige Mieter und beim Baugeld für Investoren
knausern.
– Betriebskostenbremse statt Mietpreisbremse
– Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) seit 1.5.2014
„„ 16.5.: Die Süddeutsche Zeitung berichtet über die Kritik der Abfallwirtschaftswerke München (AWM) am Vorwurf des Vereins, auch die Müllgebühren
gehören zu den Preistreibern bei den
Wohnkosten.
„„ 17./18.5.: Das Samstagsblatt veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu dem Thema der Pressekonferenz
anlässlich der Jahreshauptversammlung
14
„Wie Staat und Fiskus an den hohen
Münchner Mieten kräftig mitverdienen“.
München TV berichtet über die Jahreshauptversammlung des Vereins mit Prof.
Dr. Dr. h.c. mult. Hans-Werner Sinn als
Hauptredner und sendet ein Interview mit
RA Rudolf Stürzer zu den Themen der
Pressekonferenz des Vereins.
Die Abendzeitung veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Frage, ob
die unerlaubte Überlassung der Wohnung
an volljährige Kinder den Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt.
„„ 19.5.: Der Münchner Merkur berichtet
über die Kritik des Vereins an der geplanten
Mietpreisbremse und dem Bestellerprinzip
bei der Vermittlung von Wohnungen.
„„ 21.5.: Die Münchner Wochenanzeiger berichten über die rasante Steigerung
der Mitgliederzahlen bei Haus und Grund
München in den letzten Jahren.
RAin Andrea Nasemann erörtert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, ob es zulässig ist, dass sich ein
Wohnungseigentümer in der Wohnungseigentümerversammlung vertreten lässt.
„„ 23.5.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der
tz, für welche Immobilien kein Energieausweis erforderlich ist und dementsprechend auch keine energetischen Angaben
in Vermietungs- und Verkaufsanzeigen
erforderlich sind.
Der Immostar berichtet über die Themen
der Pressekonferenz des Vereins anlässlich der Jahreshauptversammlung und die
rasante Entwicklung der Mitgliederzahlen
des Vereins.
„„ 24./25.5.: RA Rudolf Stürzer erläutert in
der Abendzeitung ein Urteil des BGH,
wonach der Mieter zwar eine fristlose Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs mit der Miete durch vollständige
Nachzahlung der Mieten unwirksam machen kann; nicht jedoch eine gleichzeitig
ausgesprochene ordentliche, d.h. fristgemäße Kündigung des Vermieters.
Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht
den ersten Teil eines ausführlichen Interviews mit RA Rudolf Stürzer über die Entwicklung des Vereins, die Auszeichnung
des Vereins durch den Bundesverband als
erfolgreichste Interessenvertretung der
Haus- und Wohnungseigentümer im Bundesgebiet sowie zu aktuellen Themen, wie
Mietpreisbremse und Bestellerprinzip bei
der Vermittlung von Wohnungen.
„„ 28.5.: RAin Ariane Schlegel erläutert im
Interview mit der Wochenzeitung Hallo,
ob Mieter wegen eines erhöhten Lärmpegels durch den Straßenverkehr zur Minderung der Miete berechtigt sind.
„„ 30.5.: RA Rudolf Stürzer nimmt in der tz
Stellung zur Frage der Verjährung von
rückständigen Mieten sowie zum Anspruch
auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Berechnung von Warmwasserkos­ten.
Das Amtsblatt der Landeshauptstadt
München berichtet über die Neuauflage
des Praxishandbuchs Wohnungseigentum Stürzer/Koch/Hopfensperger/SternsKolbeck/Sterns/Ziegelmayer.
„„ 31.5./1.6.: Die Wochenzeitung Hallo
veröffentlicht den zweiten Teil des Interviews mit RA Rudolf Stürzer.
In der Abendzeitung erläutert RA Rudolf
Stürzer bei welchen eigenmächtigen, vom
Vermieter ungenehmigten baulichen Änderungen durch den Mieter der Vermieter
zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt ist.
Münchner Merkur und tz veröffentlichen
eine Presseinformation des Vereins zu
einem neuen Urteil des BGH, wonach ein
Mieter bei Verlust von Wohnungsschlüsseln die Kosten für den Austausch der
Schließanlage zahlen muss.
„„ 4.6.: RAin Birgit Noack erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die seit 1. Mai geltenden neuen
Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), wonach Vermieter und Verkäufer einer Immobilie spätestens bei der
Besichtigung durch einen Interessenten
einen Energieausweis vorlegen oder aushändigen müssen.
„„ 6.6.: RAin Kathrin Gerber nimmt in der
Süddeutschen Zeitung Stellung zur Frage, ob und in welchem Umfang Hauseigentümer zum Abschneiden von Wurzeln
und überhängenden Ästen eines Baumes
des Nachbargrundstücks berechtigt sind.
Der Münchner Merkur berichtet über die
Forderung von HAUS + GRUND MÜNCHEN
nach einer steuerlichen Förderung des
Wohnungsbaus sowie über die Kritik des
Vereins an der geplanten Mietpreisbremse.
Der Immostar veröffentlicht ein Interview
mit RA Rudolf Stürzer zur neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Eigenbedarf
des Vermieters und zu den Anforderungen
an das Kündigungsschreiben.
„„ 7./8.6.: RA Rudolf Stürzer erläutert im
Interview mit der Abendzeitung neue Urteile zur Abrechnung von Betriebskosten.
Münchner Merkur und tz veröffentlichen
eine Presseinformation des Vereins zu den
seit 1. Mai geltenden Bestimmungen über
den Energieausweis.
„„ 10.6.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der
Juni-Ausgabe der Zeitschrift Lichtblick
aktuelle Urteile zum Mietrecht.
„„ 11.6.: RAin Martina Westner erläutert
im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, ob und auf welche Weise neue Betriebskosten, die durch Einbau eines Lifts
oder durch Rauchmelder entstehen, auf
die Mieter umgelegt werden können.
„„ 14./15.6.: RA Rudolf Stürzer erläutert
im Interview mit der Abendzeitung ein
neues Urteil des BGH, wonach der Verkäufer einer vermieteten Immobilie den
Käufer zu einer Mieterhöhung bereits vor
dessen Eintragung im Grundbuch ermächtigen kann.
geschäftsbericht 2014
Die Mitarbeiter der Rechtsabteilung (v.l.n.r.): Reihe vorne: RA Florian Wies6, RA Michael Koch3 – stellvertr. Vorsitzender, RA Rudolf Stürzer
– Vorsitzender Haus + Grund München, RAin Ariane Schlegel 3 , RAin/StBin Agnes Fischl 4 , RAin Claudia Ziegelmayer 1, RAin Anna-Lena
Kretschmer-Tonke, RAin Martina Westner, RAin Melanie Sterns-Kolbeck 3, RA Simon Koch, RA Detlef Sterns, RA Francesco di Pace5
Reihe mitte: RA Harald Spöth 3 , RAin Andrea Nasemann, RA Georg Hopfensperger 3 , RAin Birgit Noack, RAin Kathrin Gerber 1,3, Dipl.-Ing.
Andreas Heisler 7,8, RA Martin Sauer 3 , RA Stefan Spangenberg, RA Bernhard Stocker, Dipl.-Arch. Andrea Lange 9
Reihe hinten: RA Dr. Benjamin Merkel, Dipl.-Ing. Gerhard Feldmann 7,8, RAin Astrid Congiu-Wehle 2
Fachanwältin für Steuerrecht, 2 Fachanwältin für Familien- und Steuerrecht, 3 Fachanwalt/-anwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, 4 Fachanwältin für Erbrecht, 5 Fachanwalt
für Bau- und Architektenrecht, 6 Fachanwalt für Arbeitsrecht, 7 Energieberater, 8 Bauberater, 9 Architektin
1
„„ 16.6.: Das Eichstätter Journal berichtet über den Landesverbandstag von
Haus und Grund Bayern in Eichstätt und
die Kritik von RA Rudolf Stürzer an der
geplanten Mietpreisbremse.
„„ 17.6.: RA Rudolf Stürzer referiert bei
einer Kundenveranstaltung der Hausbank
München über die Details der geplanten
Mietpreisbremse und beantwortet zahlreiche Fragen der Gäste.
„„ 18.6.: RAin Martina Westner erläutert
im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die neuen Bestimmungen des
Mietrechtsänderungsgesetzes, wonach
Mieter bei energetischen Sanierungsmaßnahmen nicht zu einer Mietminderung
(z.B. wegen Lärm und Schmutz durch
Baumaßnahmen) berechtigt sind.
„„ 21./22.6.: Die Abendzeitung veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer
zur Frage, wann Vermieter bei Vermietung
einer Wohnung die Bestimmungen des
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(AGG) beachten müssen.
„„ 23.6.: RA Rudolf Stürzer nimmt im
Münchner Merkur Stellung zum Widerrufsrecht des Mieters, wenn der Mietvertrag ohne Besichtigung des Mietobjekts
abgeschlossen oder eine Änderung oder
Aufhebung des Mietvertrages in der Wohnung des Mieters vereinbart wurde.
„„ 25.6.: RAin Andrea Nasemann erörtert
im Interview mit der Wochenzeitung Hallo
die Haftung von privaten Umzugshelfern
für Schäden beim Umzug.
Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht
ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu
einem neuen BGH-Urteil zum Thema
Mieterhöhung.
„„ 28./29.6.: RA Rudolf Stürzer erläutert
in der Abendzeitung ein neues BGH-Urteil, wonach Käufer einer Immobilie bei
erheblicher Überschreitung der Bauzeit
und des vertraglichen Fertigstellungstermins vom Bauträger die Zahlung einer
Nutzungsausfallentschädigung verlangen
können.
Ferner veröffentlicht die Abendzeitung
eine Presseinformation des Vereins zum
Thema „Wie Staat und Fiskus an den hohen Münchner Wohnungsmieten kräftig
mitverdienen – aber beim Wohngeld für
bedürftige Mieter und beim Baugeld für
Investoren knausern“.
Die Bild-Zeitung berichtet über die Auszeichnung von HAUS + GRUND MÜNCHEN durch den Bundesverband als erfolgreichste Interessenvertretung der
Haus- und Wohnungseigentümer im Bundesgebiet.
„„ 2.7.: Die Süddeutsche Zeitung sowie
die Wochenzeitung Hallo berichten über die
Auszeichnung des Vereins als erfolgreichste
Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer im Bundesgebiet.
RA Dr. Benjamin Merkel erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die Rechtsfolgen einer unzutreffenden Wohnflächenangabe in Vermietungsanzeigen.
„„ 5./6.7.: RA Michael Koch erläutert im
Münchner Merkur und tz das Erbbaurecht als Alternative zum Kauf und gibt
Tipps, was dabei zu beachten ist.
RAin Anna-Lena Kretschmer-Tonke nimmt
im Münchner Merkur und der tz Stellung
zur Frage, welche Kosten zum Hausgeld
bei Eigentumswohnungen zählen.
„„ 9.7.: Der Bayerische Rundfunk sendet
ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur
Frage, ob die Untervermietung einer Wohnung als Ferienwohnung zulässig ist und
welche Konsequenzen eine unberechtigte
Untervermietung für den Mieter hat.
RA Rudolf Stürzer erläutert in der Wochenzeitung Hallo die Rechtslage, wenn
dem Mieter Räume oder Flächen, z.B.
zum Abstellen eines Pkw oder von Fahrrädern überlassen werden, die im Mietvertrag nicht aufgeführt sind.
RA Simon Koch erläutert im Interview mit
der Wochenzeitung Hallo, ob und unter
welchen Voraussetzungen der Mieter zur
Haltung eines Hundes in der Mietwohnung berechtigt ist.
Die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen Presseinformationen des Vereins
zu neuen mietrechtlichen Urteilen, u.a. zur
Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarfs und zur Rechtslage bei Auszug
eines Ehepartners aus der Mietwohnung.
„„ 10.7.: Auf dem 5. Münchener Mietgerichtstag mit dem Bayerischen Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback im Jus­
tizpalast diskutiert RA Rudolf Stürzer mit
15
geschäftsbericht 2014
Mietrichtern, Rechtsanwälten und Vertretern der Wohnungswirtschaft zu den Themen energetische Sanierungen und Mietpreisbremse.
„„ 16.7.: RAin Anna-Lena KretschmerTonke erläutert im Interview mit den
Münchner Wochenanzeigern, wann der
Vermieter nach einer Mieterhöhung von
einer stillschweigenden Zustimmung des
Mieters ausgehen kann.
Die Süddeutsche Zeitung berichtet über
die Auszeichnung des Vereins durch den
Dachverband Haus & Grund Deutschland
als erfolgreichste Vertretung der Hausund Wohnungseigentümer im Bundesgebiet und veröffentlicht den Beitrag des
Vereins „Wie Staat und Fiskus an den hohen Münchner Wohnungsmieten kräftig
mitverdienen – aber beim Wohngeld für
bedürftige Mieter und beim Baugeld für
Investoren knausern“.
„„ 17.7.: Das IHK-Magazin für München
und Oberbayern berichtet über die Auszeichnung des Vereins durch den Dachverband Haus & Grund Deutschland als
erfolgreichste Vertretung der Haus- und
Wohnungseigentümer im Bundesgebiet.
„„ 18.7.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der
tz die Rechtslage zu verschiedenen Themen, u.a. unter welchen Voraussetzungen
Mieter einen Anspruch auf Genehmigung
der Untervermietung haben, welche
Rechtsfolgen ein nur mündlich abgeschlossener Mietvertrag hat und wie sich
die Rechtslage bei Überlassung von Räumen und Flächen darstellt, wenn diese
nicht im Mietvertrag angeführt sind.
Der Immostar veröffentlicht Presseinformationen des Vereins zu aktuellen mietrechtlichen Urteilen.
„„ 23.7.: RAin Birgit Noack erläutert im
Interview mit der Wochenzeitung Hallo,
ob auch Wohnungseigentumsgemeinschaften von der gesetzlichen Verpflichtung zur Prüfung des Trinkwassers auf
Legionellen betroffen sind.
„„ 24.7.: Die Verbandszeitschrift von
Haus + Grund Köln berichtet in der Ausgabe Juli/August 2014 über die Neuauflage des Praxishandbuchs Wohnungseigentum von Stürzer/Koch/Hopfensperger/
Sterns-Kolbeck/Sterns/Ziegelmayer und
über das neue Buch „Renovieren und Modernisieren“ von RA Georg Hopfensperger
und Architekt Stefan Onischke.
„„ 25.7.: RA Rudolf Stürzer nimmt in der
Süddeutschen Zeitung Stellung zur Frage, ob Mieter bei übermäßiger Aufheizung
der Mieträume infolge sommerlicher Außentemperaturen Anspruch auf Montage
eines Sonnenschutzes durch den Vermieter haben.
„„ 30.7.: RAin Andrea Nasemann erläutert
im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, ob und in welchen Fällen der
Vermieter einem Mieter mit ausländischer
Staatsangehörigkeit die Montage einer
Parabolantenne gestatten muss.
16
Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht
ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu
einem aktuellen BGH-Urteil, wonach bei
einer verhaltensbedingten Kündigung des
Mieters durch den Vermieter auch ein u.U.
provozierendes Verhalten des Vermieters
berücksichtigt werden muss.
„„ 1.8.: Der Immostar veröffentlicht mehrere Presseinformationen des Vereins zu
aktuellen mietrechtlichen Urteilen.
„„ 6.8.: Der Münchner Merkur veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Rudolf
Stürzer zur Entwicklung der Nachfrage
nach Studentenwohnungen und zur Rendite für Anleger in Studentenwohnheimen.
RAin Andrea Nasemann erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo die Frage, ob sich die Wohnungseigentümer in
der Eigentümerversammlung durch den
Verwalter vertreten lassen können.
„„ 9./10.8.: Münchner Merkur und tz veröffentlichen Presseinformationen des Vereins zu aktuellen mietrechtlichen Urteilen.
„„ 13.8.: RA Martin Sauer erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die Rechtslage nach dem Tod
eines alleinstehenden Mieters.
„„ 14.8.: Der Immostar veröffentlicht eine
Presseinformation des Vereins zu einem
neuen Urteil des VGH München, wonach
Grundstückseigentümer keinen Anspruch
auf Erteilung einer Fällungsgenehmigung
haben, wenn ihre Solaranlage von hohen
Bäumen verschattet und dadurch in ihrer
Leistung beeinträchtigt wird.
„„ 18.8.: Die Fachzeitschrift des Deutschen Mieterbundes (DMB) Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM) stellt in
der August-Ausgabe das neu erschienene
Buch „Renovieren und Modernisieren“
vor, das von RA Georg Hopfensperger
und Architekt Stefan Onischke verfasst
wurde.
„„ 20.8.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der
Süddeutschen Zeitung die Gründe für
die unterschiedlichen Leerstandsquoten
im Bundesgebiet und gibt Tipps, wie Eigentümer in strukturschwachen Regionen
Leerstand vermeiden können.
RAin Claudia Ziegelmayer erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, wie bei
der Übertragung von Immobilien mittels einer sog. Kettenschenkung Schenkungsteuer gespart bzw. vermieden werden kann.
Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht
eine Presseinformation des Vereins zur
Rechtsprechung bei der Kündigung des
Vermieters wegen Eigenbedarfs.
„„ 21.8.: Die Zeitschrift Lichtblick veröffentlicht in der Ausgabe August 2014 ein
Interview mit RA Rudolf Stürzer zu aktuellen mietrechtlichen Urteilen.
„„ 27.8.: RAin/StBin Agnes Fischl erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern den Unterschied zwischen dem Verkehrswert und dem Steuerwert einer Immobilie.
„„ 29.8.: Auf Immowelt.de kritisiert RA Rudolf Stürzer die auf 15% gesenkte Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen in zahlreichen Städten und Gemeinden und nimmt
Stellung zu den Erfahrungen in Bayern.
Im Immostar erläutert RA Rudolf Stürzer
ein aktuelles Urteil des BGH, wonach der
Verkäufer eines mangelhaften Parkettbodens auch die Kosten eines Sachverständigengutachtens zur Klärung der Verantwortlichkeit für die Mängel bezahlen muss.
„„ 30.8.: Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu einem neuen BGH-Urteil zum gleichen Thema.
„„ 2.9.: RA Rudolf Stürzer erläutert im
Münchner Merkur die Umlagefähigkeit
von Kosten für die Erneuerung veralteter
Heizkessel und Heizöfen auf die Miete.
„„ 3.9.: RA Bernhard Stocker erläutert im
Interview mit der Wochenzeitung Hallo,
wer beim Verkauf einer Eigentumswohnung während des laufenden Kalenderjahres zur Abrechnung der Betriebskos­
ten­v orauszahlungen des Mieters verpflichtet ist.
„„ 6./7.9.: Münchner Merkur und tz veröffentlichen eine Presseinformation des
Vereins zu einem neuen BGH-Urteil zur
Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Grundstückseigentümer zur
Duldung von unterirdischen Leitungen aus
dem Nachbargrundstück verpflichtet ist,
die durch sein Grundstück verlegt wurden.
„„ 10.9.: RA Martin Sauer erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die Frage, ob Mieter ihre Wohnung während des Oktoberfestes an Touristen untervermieten dürfen.
Ferner veröffentlichen die Münchner Wochenanzeiger Presseinformationen des
Vereins zu einem neuen Urteil des BGH
zur Zulässigkeit der Untervermietung von
Wohnräumen sowie zur Instandhaltungspflicht des Vermieters.
„„ 12.9.: Der Immostar veröffentlicht eine
Presseinformation des Vereins zur Frage,
unter welchen Voraussetzungen Anpflanzungen des Mieters, z.B. im Garten des
gemieteten Hauses wesentlicher Bestandteil des Grundstücks werden und damit in
das Eigentum des Vermieters übergehen.
Die Verbandszeitschrift von Haus +
Grund Köln berichtet in der SeptemberAusgabe über die Neuauflage des Praxishandbuchs Wohnungseigentum von Stürzer/Koch/Hopfensperger/Sterns-Kolbeck/
Sterns/Ziegelmayer.
„„ 17.9.: RAin/StBin Agnes Fischl erläutert im Interview mit der Wochenzeitung
Hallo, wann Veräußerungsgewinne, die
beim Verkauf einer oder mehrerer Immobilien erzielt werden, steuerpflichtig sind.
Ferner veröffentlicht die Wochenzeitung
Hallo eine Presseinformation des Vereins
zu einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts München, wonach Grundstücks-
geschäftsbericht 2014
eigentümer grundsätzlich keinen Anspruch
auf Erteilung einer Genehmigung zur Fällung von Bäumen haben, wenn diese zu
einer Verschattung und damit Leistungsreduzierung der Solaranlage führen.
„„ 20./21.9.: Die Süddeutsche Zeitung
veröffentlicht eine Stellungnahme von RA
Bernhard Stocker zur Unzulässigkeit einer
nicht genehmigten Untervermietung der
Mietwohnung an Touristen.
„„ 24.9.: RA Rudolf Stürzer kritisiert im
Münchner Merkur die geplante Mietpreisbremse bei Neuvermietungen und
erläutert die negativen Auswirkungen auf
den Wohnungsmarkt.
Im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern erläutert RA Rudolf Stürzer die
neuen Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), wonach in Immobilienanzeigen der Energiebedarf bzw. -verbrauch der angebotenen Immobilie angegeben werden muss.
„„ 26.9.: Der Immostar veröffentlicht Presseinformationen des Vereins über neue Urteile zur Frage, ob Mieter berechtigt sind,
zur Erhöhung des Wohnkomforts Veränderungen an der Mietsache vorzunehmen.
„„ 27./28.9.: RA Rudolf Stürzer erläutert
im Interview mit dem Münchner Merkur
und der tz die ab 1.10.2014 geltenden
neuen Bestimmungen der Grundbuchordnung (GBO), wonach Haus- und Wohnungseigentümer vom Grundbuchamt
Auskunft darüber verlangen können, wer
in das Grundbuch ihrer Immobilie Einsicht
genommen hat.
Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht
ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur
Frage, welche Heizungsanlagen und Einzelraumheizungen nach dem 31.12.2014
nicht mehr betrieben werden dürfen und
vom Eigentümer erneuert bzw. nachgebessert werden müssen.
In der Bild-Zeitung kritisiert RA Rudolf
Stürzer die geplante Mietpreisbremse und
erläutert die negativen Auswirkungen auf
den Wohnungsbestand.
„„ 30.9.: Münchner Merkur und tz berichten über die Auszeichnung des Vereins durch den Dachverband Haus &
Grund Deutschland als erfolgreichste Vertretung der Haus- und Wohnungseigentümer im Bundesgebiet und veröffentlichen
den Beitrag des Vereins „Wie Staat und
Fiskus an den hohen Münchner Wohnungsmieten kräftig mitverdienen – aber
beim Wohngeld für bedürftige Mieter und
beim Baugeld für Investoren knausern“.
„„ 1.10.: RA Detlef Sterns erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo die
Schadenersatzpflicht des Mieters, wenn
er die Wohnung bei Auszug mit farbig gestrichenen Wänden übergibt.
„„ 2.10.: Die Bayerische Staatszeitung
veröffentlicht eine Stellungnahme von RA
Rudolf Stürzer zu den Fördermitteln bei
energetischen Sanierungen.
Die Geschäftsstelle: Untere Reihe (v.l.n.r.): Sabine Grasarevic, Angelika Fottner, Renate Neßlauer, Karina Haufe, Erna Strasser, Eva Stoiss
Obere Reihe (v.l.n.r.): Anita Gerlach, Vera Person-Böhm, Elisabeth Karner
„„ 6.10.: Das Magazin der Industrie- und
Handelskammer für München und Oberbayern (IHK) veröffentlicht ein Interview
mit RA Rudolf Stürzer zu den neuen Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), wonach ältere
Heizungsanlagen und Einzelraumheizungen nur noch bis 31.12.2014 betrieben
werden dürfen und vom Hauseigentümer
modernisiert oder erneuert werden müssen.
„„ 8.10.: Die Wochenzeitung Hallo sowie
die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Neufassung von § 12 Abs. 4 Grundbuchordnung, wonach Grundstücks­
eigentümer vom Grundbuchamt Auskunft
darüber verlangen können, wer in das
Grundbuch ihres Grundstücks Einsicht genommen hat.
RA Bernhard Stocker erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die Rechtslage, wenn ein Mieter aus
einem gemeinsamen, z.B. mit dem Lebensgefährten begründeten Mietverhältnis ausscheiden will.
„„ 9.10.: Die Neuauflage des Merkblattes
über „Hinweise zum Energiesparen“,
das vom Bayerischen Wirtschaftsminis­
terium in Zusammenarbeit mit der Obersten Baubehörde herausgegeben wird,
enthält die Münchner Modernisierungsvereinbarung, die der Verein gemeinsam mit
dem Münchner Mieterverein erarbeitet hat.
„„ 15.10.: RA Rudolf Stürzer kritisiert in
der Süddeutschen Zeitung ein neues
Urteil des AG München, wonach Wohnungseigentümer ihre Wohnung auch gegen den Willen der Eigentümergemeinschaft an laufend wechselnde Mieter, z.B.
Touristen vermieten dürfen.
RA Martin Sauer erläutert im Interview mit
der Wochenzeitung Hallo, ob und auf welche Weise die Miete für eine mit der Wohnung mitvermietete Garage erhöht werden
kann.
„„ 23.10.: RA Rudolf Stürzer erläutert im
Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, zu welchen Tageszeiten nach der
Münchner Hausarbeits- und Musiklärmverordnung Gartengeräte und sonstige
lärmerzeugende Maschinen benutzt werden dürfen.
In der Wochenzeitung Hallo erläutert RA
Rudolf Stürzer, was Vermieter bei der Abrechnung der Betriebskosten nach dem
gesetzlichen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachten müssen; sowie die
Rechtslage bei Feuchtigkeitsschäden in
der Mietwohnung.
„„ 29.10.: RA Dr. Benjamin Merkel erläutert im Interview mit der Wochenzeitung
Hallo, unter welchen Voraussetzungen ein
Grundstückseigentümer von seinem
Nachbarn wegen starken Laubfalls auf
sein Grundstück eine sog. Laubrente verlangen kann.
„„ 1.11.: Das Samstagsblatt veröffentlicht den Beitrag von RA Rudolf Stürzer
„31. Dezember 2014 – Das Aus für Oldtimerheizungen“ zur Frage, welche Heizungsanlagen und Einzelöfen nur noch bis
Jahresende betrieben werden dürfen.
„„ 5.11.: RA Simon Koch erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, unter welchen Voraussetzungen Mieter zur Untervermietung berechtigt sind.
Ferner veröffentlichen die Münchner Wochenanzeiger einen Beitrag des Vereins
zur Frage, ob Bepflanzungen des Mieters
bei Beendigung des Mietverhältnisses in
das Eigentum des Vermieters übergehen.
17
geschäftsbericht 2014
2013 spätestens am 31.12.2014 eine Abrechnung zugehen muss.
„„ 17.11.: RA Rudolf Stürzer ist Ehrengast
bei der Verabschiedung von Handwerkskammerpräsident Heinrich Traublinger.
„„ 18.11.: Die Verbandszeitschrift von
Haus + Grund Köln berichtet in der Ausgabe November 2014 über das von den
RAinnen Birgit Noack und Martina Westner verfasste Buch „Mietminderung und
Mietmängel“.
„„ 19.11.: RAin Anna-Lena KretschmerTonke erläutert im Interview mit den
Münchner Wochenanzeigern, was
Grundstückseigentümer gegen überhängende Äste von Bäumen des Nachbargrundstücks unternehmen können.
„„ 21.11.: Der Immostar veröffentlicht
Presseinformationen des Vereins zur aktuellen Rechtsprechung aus dem Immobilienrecht.
„„ 22./23.11.: RA Rudolf Stürzer erläutert
im Samstagsblatt ein neues BGH-Urteil
zur Frage, wann die Schenkung einer Immobilie wegen groben Undanks widerrufen werden kann.
Anlässlich des „Tages der Hausmusik“
berichtet die Süddeutsche Zeitung über
die vom Verein zu diesem Thema zusammengestellten Gerichtsentscheidungen
und veröffentlicht eine Stellungnahme von
RA Rudolf Stürzer.
In der Wochenzeitung Hallo erläutert RA
Rudolf Stürzer, unter welchen Voraussetzungen Mieter mit ausländischer Staatsangehörigkeit vom Vermieter die Zustimmung zur Montage einer Parabolantenne
verlangen können.
„„ 7.11.: RA Rudolf Stürzer erläutert im
Immostar, zu welchen Zeiten im Stadtgebiet München Laubbläser betrieben werden dürfen.
Ferner veröffentlicht der Immostar den
Beitrag von RA Rudolf Stürzer „31. Dezember 2014 – Das Aus für Oldtimerheizungen“.
Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht
eine Stellungnahme von RA Rudolf Stürzer zu der Frage, wann Vermieter eine
Erlaubnis zur Montage einer Parabolantenne durch Mieter mit ausländischer
Staatsangehörigkeit verweigern können.
„„ 8./9.11.: RAin Claudia Ziegelmayer erläutert im Interview mit dem Münchner
Merkur und der tz die verschiedenen Verfahren zur Bewertung einer Immobilie und
was Hauseigentümer dabei beachten
sollten.
„„ 10.11.: Der Spiegel berichtet über die
Auszeichnung des Vereins als größte und
erfolgreichste Interessenvertretung der
18
Haus- und Wohnungseigentümer im Bundesgebiet.
„„ 12.11.: RAin Anna-Lena KretschmerTonke erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, wann eine gewerbliche Nutzung von vermieteten Wohnräumen vorliegt und wie Vermieter dagegen
vorgehen können.
In der Süddeutschen Zeitung erscheint
eine Anzeige über die Dienstleistungen
des Vereins.
„„ 14.11.: RA Rudolf Stürzer nimmt in der
tz Stellung zur Frage, ob ein Grundstücks­
eigentümer Anspruch auf Ersatz der Kosten hat, die zur Entfernung des Laubs
eines Baumes des Nachbarn aufgewendet werden müssen.
„„ 15./16.11.: In der Welt am Sonntag
erläutert RA Rudolf Stürzer, was bei der
Begrünung von Dächern beachtet werden
sollte.
RAin Birgit Noack beantwortet im Interview mit Münchner Merkur und der tz die
häufigsten Fragen zur Trinkwasserverordnung.
RA Rudolf Stürzer erläutert im Münchner
Merkur und der tz die gesetzlichen Abrechnungsfristen für Betriebskosten, wonach dem Mieter über die Betriebskostenvorauszahlungen des Kalenderjahres
„„ 24.11.: Das von der Landeshauptstadt
München herausgegebene Klimasparbuch München 2015 veröffentlicht ein
Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Frage,
welche Heizungsanlagen und Einzelöfen
ab 31.12.2014 nicht mehr betrieben werden dürfen und welche Förderungen und
Zuschüsse es für Hauseigentümer bei Erneuerung von Heizungen und Öfen gibt.
„„ 26.11.: RAin Birgit Noack erläutert im
Interview mit der Wochenzeitung Hallo
die neuen Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), wonach bei Vermietung und Verkauf einer Wohnung oder
eines Gebäudes ein Energieausweis vorgelegt werden muss.
„„ 28.11.: RA Rudolf Stürzer nimmt in der
tz Stellung zur Verpflichtung von Hausverwaltungen, vor Vergabe größerer Renovierungsaufträge mehrere Angebote von
Handwerksfirmen einzuholen.
„„ 29./30.11.: Im Münchner Merkur, der
tz sowie in der Wochenzeitung Hallo erläutert RA Rudolf Stürzer ein neues BGHUrteil zur Frage, wann die Schenkung einer Immobilie wegen groben Undanks
widerrufen werden kann.
Münchner Merkur und tz veröffentlichen
ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu den
neuen Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), wonach ältere Heizungsanlagen und Einzelöfen nur noch bis
31.12.2014 betrieben werden dürfen.
Ferner veröffentlichen Münchner Merkur
und tz eine Stellungnahme von RA Rudolf
geschäftsbericht 2014
Stürzer zu den Auswirkungen der geplanten Mietpreisbremse bei Neuvermietungen, die derzeit zu einem deutlichen
Anstieg der Zahl der Mieterhöhungen führt.
„„ 2.12.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der
Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Lichtblick aktuelle Urteile aus dem Mietrecht.
„„ 3.12.: RA Rudolf Stürzer diskutiert mit
der CSU-Fraktion im Münchner Rathaus
aktuelle wohnungspolitische Themen.
Auf einer Kundenveranstaltung der Hausbank München referiert RA Rudolf Stürzer über den aktuellen Stand der Diskussion über die Mietpreisbremse und beantwortet zahlreiche Fragen der Gäste.
Das Magazin der Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und
Oberbayern veröffentlicht in der Dezember-Ausgabe ein Interview mit RA Rudolf
Stürzer zur Räum- und Streupflicht von
Hauseigentümern und Mietern.
RA Dr. Benjamin Merkel erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die Frage, ob Mieter bei Verlust eines
Wohnungsschlüssels nur zur Zahlung der
Kosten für einen Ersatzschlüssel oder der
gesamten Schließanlage verpflichtet sind.
„„ 5.12.: Der Immostar veröffentlicht ein
Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Verfassungswidrigkeit der geplanten Mietpreisbremse sowie eine Presseinformation des
Vereins zu einem neuen Urteil des BGH zur
Frage, unter welchen Voraussetzungen
eine an die Kinder verschenkte Immobilie
wegen groben Undanks zurückgefordert
werden kann.
Ferner veröffentlicht der Immostar unter
der Rubrik „Notizen und Tipps für Eigentümer und Mieter“ Presseinformationen
des Vereins zu neuen Urteilen über die
Rechte des Grundstückskäufers bei Mangelhaftigkeit der gekauften Immobilie sowie zur Begrenzung der Instandhaltungspflicht des Vermieters.
„„ 10.12.: RA Kathrin Gerber erläutert im
Interview mit der Wochenzeitung Hallo
die Haftung des Mitmieters für Mietschulden nach seinem Auszug aus der Mietwohnung.
„„ 12.12.: RA Rudolf Stürzer erläutert im
Interview mit der tz die Rechte des Auftraggebers, z.B. des Hauseigentümers bei
mangelhaft durchgeführten handwerklichen Leistungen.
„„ 13./14.12.: tz und Münchner Merkur
veröffentlichen ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung in München ab
1.1.2015.
Ferner nimmt RA Rudolf Stürzer im
Münchner Merkur und der tz Stellung zu
den Auswirkungen des sog. Bestellerprinzips bei Beauftragung eines Maklers.
„„ 14.12.: RA Rudolf Stürzer erläutert in
der Welt am Sonntag die Gründe für die
Zunahme von Nachbarstreitigkeiten und
die hohe Erfolgsquote bei Schlichtungen
durch den Verein.
„„ 17.12.: RA Rudolf Stürzer berichtet im
Interview mit dem Immostar über die
neueste Rechtsprechung zur Räum- und
Streupflicht von Hauseigentümern und
Mietern.
Ferner veröffentlicht der Immostar eine
Presseinformation des Vereins zu einem
neuen BGH-Urteil zur Rechtslage bei Verursachung von Brandschäden durch fahrlässiges Verhalten des Mieters.
Die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen ein Interview mit RAin Birgit
Noack zu den Themen Mieterhöhung,
Kappungsgrenze und Mietpreisbremse.
„„ 19.12.: Das Amtsblatt der Landeshauptstadt München berichtet über das
neue Buch „Mietminderung und Mietmängel“ das von den RAinnen Birgit Noack
und Martina Westner verfasst wurde.
„„ 20./21.12.: RA Rudolf Stürzer erläutert
im Münchner Merkur und der tz ein
neues BGH-Urteil, wonach Mieter, die
über die Betriebskosten die (anteiligen)
Kosten der Brandversicherung für das Anwesen zahlen müssen, für Brandschäden
in der Mietwohnung oder am Anwesen nur
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften.
„„ 22.12.: Der Münchner Merkur veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Zulässigkeit der Tierhaltung in der
Mietwohnung und zur Haftung des Mieters für Schäden durch Haustiere.
„„ 24.12.: RA Rudolf Stürzer erläutert im
Interview mit der Wochenzeitung Hallo ein
neues BGH-Urteil, wonach Mieter auch
bei überdurchschnittlich hohen Heizkos­ten
keinen Anspruch auf Erneuerung oder Modernisierung der Heizungsanlage haben.
„„ 30.12.: Radio Arabella sendet ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Frage,
was Hauseigentümer und Mieter veranlassen müssen, wenn sie an der Durchführung der Räum- und Streupflicht bei Eisund Schneeglätte, z.B. wegen Urlaub
oder Krankheit verhindert sind.
RAin Kathrin Gerber erläutert im Interview
mit den Münchner Wochenanzeigern die
Instandhaltungspflichten sowie die Haftung von Wohnungseigentümern für Wasserschäden in einer Eigentumswohnung
aufgrund undichter Dachabdichtung.
Kassenwesen
Das Beitragssoll für 2014 errechnet sich
mit EUR 3.033.474. Hiervon waren am
Jahresende beglichen EUR 3.001.466,
sodass im Berichtsjahr ein Beitragsrückstand von EUR 32.008 (Vj. EUR 26.675)
angefallen ist.
Von den Beitragsrückständen der Jahre
vor 2014, die zu Beginn desselben
EUR 55.877 betrugen, konnten unter Berücksichtigung einiger Beitragsberichtigungen und Außersollstellungen EUR
22.683 bereinigt werden. EUR 33.194 stehen noch offen. Zum 31.12.2014 errechnet sich ein Gesamtrückstand von
EUR 65.202 (Vj. EUR 55.877), um dessen
Ausgleichung die Geschäftsleitung unter
Heranziehung aller gebotenen Möglichkeiten bemüht ist. Nach Abzug der Mehrwertsteuer ergibt sich für die Einnahmenund Ausgabenrechnung ein Gesamteingangssoll von Beiträgen für 2014 in Höhe
von EUR 2.942.717.
Geschäftsstelle
Der Verein beschäftigte 24 Angestellte
und 9 freie Mitarbeiter. Die Nachfrage bei
Drucksachen, Merkblättern und Broschüren war unverändert hoch. Mietverträge
und Musterschreiben sind jetzt auch online über das Internet erhältlich.
Unsere ­Vergleichsmietensammlung wird
laufend fortgeschrieben und aktualisiert.
Sie umfasst inzwischen ca. 7.260 Wohnungen und erfreute sich reger Nachfrage.
Gleiches gilt auch für die Grundstücksund Mietrechtsschutzversicherung.
Dank an Mitglieder und
Mitarbeiter
Die Vorlage des Geschäftsberichtes und
des Jahresabschlusses für das Kalenderjahr 2014 gibt der Geschäftsleitung Anlass, allen Mitgliedern für ihren Zusammenhalt und allen ehrenamtlichen sowie
hauptberuflichen Mitarbeitern für ihre erfolgreich geleistete Arbeit Dank und Anerkennung auszusprechen.
HAUS- UND GRUNDBESITZERVEREIN
München und Umgebung e. V.
RA Rudolf Stürzer
Vorsitzender
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HAUS+GRUND MÜNCHEN
HAUS- UND GRUNDBESITZERVEREIN MÜNCHEN und Umgebung e.V.
Zusammenarbeit innerhalb der Organisation HAUS + GRUND
■ HAUSBANK MÜNCHEN eG
Bank für Haus- und Grundbesitz
Telefon 0 89/5 51 41-1 00, Fax 0 89/5 51 41-211
www.hausbank.de
E-Mail: [email protected]
 Kompetenz für Immobilienbesitzer und die Immobilienwirtschaft
■ HAUSBESITZER-VERSICHERUNG
BAYERISCHE HAUSBESITZER-VERSICHERUNGSGESELLSCHAFT a.G.
Telefon 0 89/5 51 41-6 20, Fax 0 89/59 89 55
www.bhvg.de E-Mail: [email protected]
 Spezialist für sämtliche Versicherungen rund um Haus und Grund
■ BAYERISCHE HAUSBESITZER-ZEITUNG
HAUS & GRUND BAYERN – VERLAG UND SERVICE GmbH
Telefon 0 89/5 40 41 33-22, Fax 0 89/5 40 41 33-55
www.bayerische-hausbesitzer-zeitung.de
E-Mail: [email protected]
 Die Informationszeitschrift für Hauseigentümer
Die Bayerische Hausbesitzer-Versicherungesellschaft a.G., ein Institut
der Münchner Hausbesitzerorganisation, betreibt die Sachversicherungszweige rund um Haus, Wohnung und
Grund. Sie bietet den Mitgliedern einen preiswerten und günstigen Versicherungsschutz zu attraktiven Konditionen. Das Angebot um­fasst auch
eine preisgünstige Rechts­s chutz­
versicherung, ausschließlich für Mitglieder von Haus- und Grundbesitzervereinen in Deutschland.
Die Hausbank München, die Geschäftsbank unserer Organisation,
stand dem Münchner Haus- und
Grundbesitz und dem gewerblichen
Mittelstand in bewährter Weise zur
Seite. Sie ist spezialisiert auf die Verwaltung von Mietkau­tionen und bietet
Mitgliedern und Kunden einen professionellen Hausverwalter-Service an.
RA Stürzer ist Vorsitzender des Aufsichtsrates der Bayerischen Hausbesitzer-Versicherungsgesellschaft und
Mitglied des Aufsichtsrats der Hausbank München.
Durch die gute Zusammenarbeit von
Verein, Bank und Versicherung konnten den Haus­eigentümern und Vermietern „unter einem Dach“ professionelle Dienstleis­tungen rund um Haus,
Wohnung und Grundstück angeboten
werden.
bedeutsame politische Entwicklungen
und Entscheidungen auf dem Immobiliensektor. Ferner veröffentlichte die
Bayerische Hausbesitzer-Zeitung in
bewährter Weise alle wichtigen Informationen über Veranstaltungen, Fachseminare und Dienstleistungen, welche die Mitglieder in Anspruch nehmen können.
Die Bayerische Hausbesitzer-Zeitung informierte die Mitglieder monatlich umfassend u.a. über aktuelle Urteile im Immobilien- und Steuerrecht,
wichtige gesetzliche Änderungen und
RA Stürzer ist Vorsitzender des Aufsichtsrats von Haus & Grund Bayern.
Dadurch fließen die Anregungen und
Auffassungen des Vereins auch in die
Strategien unserer Dachverbände ein.
Rechtsanwalt Bernhard Stocker, Mitarbeiter der Rechtsabteilung des Vereins, ist verantwortlicher Redakteur
der Bay­erischen Hausbesitzer-Zeitung.
alles unter einem Dach:
■ Sonnenstraße 13 · 80331 München