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Gesetze Nationale und internationale Gesetze Deutschland Beim Nachweis dieser Mindcontrol bzw. Bewusstseinskontrolle oder anderen Verletzungen, die durch elektromagnetische Strahlung hervorgerufen wurden, wird man sich auf diese Gesetzgebung berufen. Das Waffengesetz (WaffG) 1 / 16 Gesetze Quelle: Text vom 11.Oktober 2002 nach Bundesgesetzblatt 2002 Teil 1 Nr 73, Seite 3970ff mit Änderungen vom 19. Dezember 2002 laut Bundesgesetzblatt 2002 Teil 1 Nr. 86, Seite 4592, mit Berichtigung vom 19. September 2003 laut Bundesgesetzblatt 2003 Teil 1 Nr. 49, Seite 1957, mit Änderung vom 10. September 2004 laut Bundesgesetzblatt 2004 Teil 1 Nr.49, Seite 2318f, mit Änderung vom 21. Juni 2005 laut Bundesgesetzblatt 2005 Teil 1 Nr. 39, Seite 1818f mit Änderung vom 5. November 2007 laut Bundesgesetzblatt 2007 Teil 1 Nr. 56, Seite 2557 Zusammenfassung zu den Gesetzen: - StGB §§ 309 und 311 Missbrauch und Freisetzung von ionisierenden Strahlen, - StGB § 325 a Verursachen von Schäden in der Umwelt wegen Aussendung nichtionisierender Strahlen, - StGB § 326 unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen, die Krankheiten verursachen, - StGB § 327 unerlaubtes Betreiben von Anlagen zur Aussendung von Strahlen, - Waffengesetz mit Waffenliste: § 1.3.6 Verbot der Verwendung von Waffen mit nichtmechanischer Energie (lt. Anlage 2 des Waffengesetzes) sowie Gegenstände, die eine elektromagnetische Strahlung aussenden und gesundheitlich schädlich sind (lt. Anlage 1, Unterabschnitt 2 zum Waffengesetz) - Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen vom 29. Juli 2009 mit Überprüfung einer entsprechenden Anlage (Immissionsschutzgesetz) in Verbindung mit § 327 StGB. Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 des Waffengesetzes 2 / 16 Gesetze Abschnitt 1 – Allgemeine Bestimmungen § 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen (1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. (2) Waffen sind: 1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände 2. tragbare Gegenstände, a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind. (3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Unterabschnitt 2 - Tragbare Gegenstände 3 / 16 Gesetze 1.2.1 die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), a) eine angriffsunfähig machende Wirkung durch ein gezieltes Versprühen oder Ausstoßen von Reiz- oder anderen Wirkstoffen oder b) eine gesundheitsschädliche Wirkung durch eine andere als kinetische Energie, insbesondere durch ein gezieltes Ausstrahlen einer elektromagnetischen Strahlung hervorgerufen werden kann, 2.2.1 die bestimmungsgemäß unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Tieren Verletzungen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), mit Ausnahme der ihrer Bestimmung entsprechend im Bereich der Tierhaltung Verwendung findenden Gegenstände. Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzung en beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen tragen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit; Strafgesetzbuch der BRD/Besonderer Teil 129a Bildung terroristischer Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, 12. Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird 4 / 16 Gesetze mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, 1. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zuzufügen. http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#Ab1 http://www.rechtliches.de/info_WaffG.html Russland Russisches Gesetz gegen Psychothronwaffen http://mindcontrol.twoday.net/stories/320071/ Die russische Duma hat ein Gesetz verabschiedet, das vom Präsidenten Putin unterzeichnet wurde, und seit Juli 2001 in Kraft ist. Gegenüber der ursprünglichen Gesetzesvorlage wurden in der endgültigen Fassung Abstriche vorgenommen. Im Strafgesetzbuch der Russischen Föderation sollen danach in den Paragraphen 221, 355 – 356 die Anwendung, den illegalen Erwerb, Besitz, Transport, das Mit-Sich-Führen, Verkauf, Übergabe und das In-Verkehr-Bringen von verbotenen elektromagnetischen, Infra- und Ultrasound- und anderen derartigen Sendern, die dazu geeignet sind, Leid zuzufügen, unter Strafe gestellt werden. Gefängnisstrafen von mehreren Monaten bis zu 12 Jahren sind vorgesehen. Russischer Gesetzesentwurf über das Verbot des Gebrauchs ziviler- und Dienstwaffen sowie anderer Mittel, deren schädigende Wirkung auf der Ausnutzung elektromagnetischer 5 / 16 Gesetze Strahlung, Infraschallstrahlung und Ultraschallstrahlung basiert. ÜBER DIE EINBRINGUNG EINER ERGÄNZUNG ZUM ARTIKEL 6 DES FÖDERATIONSGESETZES „ÜBER WAFFEN“ angenommen von der staatlichen Duma am 28. Juni 2001 Artikel 1. Absatz 7, Punkt 1 des Artikel 6 des Föderativen Gesetzes vom 13. Dezember 1996, N 150-F3 „Über Waffen“ (Gesetzsammlung der Russischen Föderation 1996, N 51, Artikel 5681): http://mindcontrol.twoday.net/stories/483921/ Gurow http://net-disk.de/u/bdf263a1472d6c7fd886a85100e0012b/11168_g urow_1.pdf http://net-disk.de/u/bdf263a1472d6c7fd886a85100e0012b/11169_g urow_2.pdf Original 6 / 16 Gesetze 7 / 16 Gesetze Voroschilow http://mcfiles.freehost.ag/Russ_Gesetz_1.jpg http://mcfiles.freehost.ag/Russ_Gesetz_2.jpg http://mcfiles.freehost.ag/Russ_Gesetz_3.jpg http://www.raven1.net/1-02-5.htm http://mindcontrol.twoday.net/stories/2471790/ http://mindcontrol.twoday.net/stories/294711/ http://mindcontrol.twoday.net/stories/1816096/ 8 / 16 Gesetze http://mindcontrol.twoday.net/stories/296149 http://www.raven1.net/russlaw.htm http://mindcontrol.twoday.net/stories/2471790/ http://mindcontrol.twoday.net/month?date=200501 http://mindcontrol.twoday.net/stories/2594747/ Amerika Michigan und Massachussetts Michigan and Massachusetts already passed laws about the misuse of electronic or electromagnetic devices or weapons. House Enrolled Bills 4513 and 4514 from Michigan took effect on January 1, 2004. The laws provide for a possible life sentence in prison if someone is convicted of using equipment that causes personal injury or death. Bill 4513 section 200h, subsections (k) and (m) (vii), and Bill 4514 section 200i (1), subsection (d), briefly describe harmful electromagnetic devices or weapons. The following two web sites will access the Michigan bills: http://www.michiganlegislature.org/documents/2003-2004/publica ct/htm/2003-PA-0256.htm http://www.michiganlegislature.org/documents/2003-2004/publica ct/htm/2003-PA-0257.htm Chapters 140 and 170 of the General Laws of Massachusetts took effect on July 15, 2004. The laws address the sale or possession 9 / 16 Gesetze of electrical weapons. The following two web sites will access the Massachusetts bills: Michigan Deutsch http://mcfiles.freehost.ag/michigesetz_1.jpg http://mcfiles.freehost.ag/michigesetz_2.jpg http://mcfiles.freehost.ag/michigesetz_3.jpg http://www.mass.gov/legis/laws/mgl/140-131j.htm http://www.mass.gov/legis/laws/seslaw04/sl040170.htm Massachusetts Deutsch http://mcfiles.freehost.ag/massachgesetz_1.jpg http://mcfiles.freehost.ag/massachgesetz_2.jpg http://mcfiles.freehost.ag/massachgesetz_3.jpg http://mcfiles.freehost.ag/massachgesetz_4.jpg http://mcfiles.freehost.ag/massachgesetz_5.jpg http://mcfiles.freehost.ag/massachgesetz_6.jpg http://mindcontrol.twoday.net/stories/1012689/ http://www.globalresearch.ca/articles/BAB408B.html Auszug aus dem Gesetz gegen elektronische Waffen/ Massachussets / USA 10 / 16 Gesetze Sitzungsgesetze /Rechte http://www.malegislature.gov/Laws/SessionLaws/Acts/2004/Chapter170 2004 KAPITEL 170 Gesetz, das den Besitz elektronischer Waffen betrifft Dieses Gesetz, das den Besitz elektronischer Waffen betrifft, soll Regelungen treffen, die den Besitz und den Gebrauch bestimmter elektronischer Waffen genehmigungspflichtig machen. Es wird ein Notfallgesetz verabschiedet, dessen Notwendigkeit im öffentlichen Interesse liegt. Durch die Autorität von Senat und Repräsentantenhaus, vertreten hier in diesem Gericht, wird Folgendes bestimmt: Abschnitt 1, Kapitel 140 der allgemeinen Gesetze wird durch Streichung des Abschnitts 131J geändert (wie in der 2002 Official Edition) und an dieser Stelle wird der folgende Abschnitt eingefügt: 11 / 16 Gesetze 131J Niemand darf im Besitz tragbarer Geräte oder Waffen sein, mit denen elektrischer Strom, Impulse, Wellen oder Strahlen ausgesendet werden können oder die Strom, Impulse, Wellen oder Strahlen entwickeln, um vorübergehend außer Gefecht zu setzen, zu verletzen oder zu töten, außer durch: 1) einen bundesstaatlich, staatlichen oder kommunalen Vollzugsbeamten oder durch Mitglieder eines speziellen Teams in einem staatlichen Gefängnis oder eines, das für spezielle Operationen ernannt wurde oder taktische Teams in einer Justizvollzugsanstalt des Landkreises, die in Erfüllung ihrer Amtspflichten handeln oder eine Schulung mit einem Sekretär absolvieren mit einem anerkannten Abschluss im Bereich öffentliche Sicherheit und beim Einsatz einer solchen Vorrichtung oder Waffe, um eine Person vorübergehend außer Gefecht zu setzen oder 2) durch einen Anbieter solcher Geräte oder Waffen für kurzzeitige Handlungsunfähigkeit, wenn der Besitz einer Vorrichtung oder Waffe notwendig ist, um die Lieferung oder den Verkauf des Gerätes im Rahmen eines Unternehmens zu tätigen. Niemand darf solche Geräte oder Waffensysteme verkaufen oder zum Verkauf anbieten, außer im Rahmen der Bundes-, Landes- oder kommunalen Strafverfolgungsbehörden. Ein Gerät oder eine Waffe nach diesem Abschnitt der Verkehrsbezeichnung muss über einen Mechanismus verfügen, anhand dessen es nachzuverfolgen ist, wie oft das Gerät oder die Waffe abgefeuert worden ist. Der Sekretär der öffentlichen Sicherheit erlässt Vorschriften über den möglichen Verkauf und über das mögliche Angebot, damit solche Geräte oder Waffen im Gemeinwesen nach anwendbarem Recht eingesetzt werden und organisiert die Ausbildung für den angemessenen Gebrauch von tragbaren elektronischen Waffen. Wer gegen diesen Abschnitt verstößt, wird mit einer Geldstrafe von nicht weniger als 500 Dollar und nicht mehr als 1000 Dollar oder mit einer Freiheitsstrafe im Gefängnis nicht weniger als 6 Monate, aber nicht mehr als zweieinhalb Jahre oder mit beidem, nämlich Strafzahlung und Gefängnis, bestraft. Ein Vollzugsbeamter kann ohne Haftbefehl Personen festnehmen, die nach seiner Ansicht diesen Abschnitt verletzt haben. 12 / 16 Gesetze Abschnitt 2 Der Sekretär der öffentlichen Sicherheit entwickelt ein koordiniertes Protokoll mit der staatlichen Polizei und den städtischen Polizeieinheiten, um so die erforderlichen Daten für dieses Gesetz zu sammeln. Diese Daten enthalten, wie oft ein Gerät oder eine Waffe abgefeuert wurde und die identifikationsrelevanten Merkmale der Personen, auf die geschossen wurde, einschließlich der Rasse und des Geschlechts. Spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes übergibt der Sekretär der öffentlichen Sicherheit die wesentlichen Daten einer Universität, die Erfahrung hat mit der Analyse solcher Daten, damit eine jährliche Analyse und ein Bericht über die Resultate erstellt werden kann. Der Sekretär schreibt unverzüglich einen jährlichen Bericht an die betreffenden Abteilungen der Hochschule und an die Abteilungen der Generalstaatsanwaltschaft und der Polizei. Genehmigt am 15. Juli 2004 ************************************************************************* AN ACT RELATIVE TO THE POSSESSION OF ELECTRONIC WEAPONS Massachusetts USA 13 / 16 Gesetze Original http://www.malegislature.gov/Laws/SessionLaws/Acts/2004/Chapter170 Session Laws Click to Print Print PageActs2004 Jump to: CHAPTER 170 AN ACT RELATIVE TO THE POSSESSION OF ELECTRONIC WEAPONS Whereas, The deferred operation of this act would tend to defeat its purpose, which is to authorize forthwith certain possession and use of electronic weapons, therefore it is hereby declared to be an emergency law, necessary for the immediate preservation of the public convenience. 14 / 16 Gesetze Be it enacted by the Senate and House of Representatives in General Court assembled, and by the authority of the same, as follows: SECTION 1. Chapter 140 of the General Laws is hereby amended by striking out section 131J, as appearing in the 2002 Official Edition, and inserting in place thereof the following section: Section 131J. No person shall possess a portable device or weapon from which an electrical current, impulse, wave or beam may be directed, which current, impulse, wave or beam is designed to incapacitate temporarily, injure or kill, except: (1) a federal, state or municipal law enforcement officer, or member of a special reaction team in a state prison or designated special operations or tactical team in a county correctional facility, acting in the discharge of his official duties who has completed a training course approved by the secretary of public safety in the use of such a device or weapon designed to incapacitate temporarily; or (2) a supplier of such devices or weapons designed to incapacitate temporarily, if possession of the device or weapon is necessary to the supply or sale of the device or weapon within the scope of such sale or supply enterprise. No person shall sell or offer for sale such device or weapon, except to federal, state or municipal law enforcement agencies. A device or weapon sold under this section shall include a mechanism for tracking the number of times the device or weapon has been fired. The secretary of public safety shall adopt regulations governing who may sell or offer to sell such devices or weapons in the commonwealth and governing law enforcement training on the appropriate use of portable electrical weapons. Whoever violates this section shall be punished by a fine of not less than $500 no more than $1,000 or by imprisonment in the house of correction for not less than 6 months no more than 2 1/2 years, or by both such fine and imprisonment. A law enforcement officer may arrest without a warrant any person whom he has probable cause to believe has violated this section. SECTION2. The secretary of public safety shall develop a uniform protocol directing state police and municipal police officers to collect data pursuant to this act. Such data shall include the number of times the device or weapon has been fired and the identifying characteristics, including the race and gender, of the individuals who have 15 / 16 Gesetze been fired upon. Not later than 1 year after the effective date of this act, the secretary of public safety shall transmit the necessary data to a university in the commonwealth with experience in the analysis of such data, for annual preparation of an analysis and report of its findings. The secretary shall forthwith transmit the university's annual report to the department of the attorney general, the department of state police, the Massachusetts Chiefs of Police Association, the executive office of public safety and the clerks of the house of representative and the senate. Approved July 15, 2004 16 / 16