Erläuterungsbericht
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Erläuterungsbericht
Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN Erläuterungsbericht Vorhabensbezeichnung: Lückenschluss Erding – Flughafen München Planfeststellungsabschnitt 4.1 Streckennummer/Strecke: 5601 / Erding – Flughafen München Eingereicht im Namen und Auftrag von Verantwortliche Planungsgemeinschaft Ingenieurgemeinschaft Östliche Schienenanbindung Flughafen München OBERMEYER Planen + Beraten GmbH, Postfach 20 15 42, 80015 München München, den 28.02.2014 Ersteller 30.06.2015 …………… Datum: ………..…………....…… Institut für Umweltplanung und Raumentwicklung Amalienstr. 79, 80799 München Unterschrift München, den 28.02.2014 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Beteiligte Planer und Gutachter: OBERMEYER Planen + Beraten GmbH Hansastraße 40, 80686 München SSF Ingenieure AG Domagkstraße 1a, 80807 München Baugeologisches Büro Bauer GmbH Domagkstraße 1a, 80807München Dr. Blasy – Dr. Øverland Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG Moosstraße 3, 82279 Eching am Ammersee Ingenieurbüro für Vermessung & Geoinformation Hansastraße 40, 80686 München ifuplan, Institut für Umweltplanung und Raumentwicklung Amalienstr. 79, 80799 München Seite II Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Inhaltsverzeichnis Seite 0 Aufbau der Unterlage ...........................................................................................................1 1 1.1 AUFGABENSTELLUNG UND RAHMENBEDINGUNGEN ..................................................3 Aufgabenstellung .................................................................................................................3 1.2 2 Inhaltliche und methodische Grundlagen ............................................................................3 BESCHREIBUNG DES VORHABENS ................................................................................5 2.1 2.2 Technische Konzeption der baulichen Maßnahmen............................................................5 Baulogistik und Baustelleneinrichtungsflächen ....................................................................9 2.3 Betriebsbedingte Emissionen ............................................................................................10 3 3.1 CHARAKTERISIERUNG DES UNTERSUCHUNGSRAUMES .........................................11 Wirkungsbezogene Abgrenzung des Untersuchungsraumes ...........................................11 3.2 3.3 Naturräumliche Beschreibung ............................................................................................11 Flächennutzung und Siedlungsstruktur .............................................................................13 3.4 3.4.1 Planerische Vorgaben und Planungen Dritter ...................................................................14 Planerische Vorgaben ....................................................................................................... 14 3.4.2 Planungen Dritter .............................................................................................................. 18 3.5 4 Voraussichtliche Entwicklung ohne das Vorhaben ............................................................20 ERMITTLUNG, BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DES SCHUTZGUTBEZOGENEN 4.1 BESTANDES .....................................................................................................................21 Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt ............................................................................21 4.1.1 4.1.1.1 Rechtliche Grundlagen, Schutzziele und Leitbilder .......................................................... 21 Rechtliche Grundlagen ..................................................................................................... 21 4.1.1.2 Schutzziele und Leitbilder ................................................................................................. 23 4.1.2 4.1.2.1 Methodik der Erfassung, Bewertung und Darstellung ...................................................... 29 Abgrenzung des Untersuchungsraums ............................................................................ 29 4.1.2.2 4.1.2.3 Datengrundlagen............................................................................................................... 29 Methodik der Bestandsbewertung - Pflanzen ................................................................... 34 4.1.2.4 4.1.2.5 Methodik der Bestandsbewertung – Tiere ........................................................................ 37 Methodik der Bestandsbewertung – Biologische Vielfalt .................................................. 43 4.1.2.6 Darstellung ........................................................................................................................ 44 4.1.3 4.1.3.1 Beschreibung und Bewertung des Bestandes einschließlich der Vorbelastungen .......... 45 Schutzgebiete und Ausweisungen nach Fachplänen ....................................................... 45 4.1.3.2 4.1.3.3 Streng geschützte Arten ................................................................................................... 50 Bestandsbeschreibung - Pflanzen .................................................................................... 52 4.1.3.4 4.1.3.5 Bestandsbeschreibung - Tiere .......................................................................................... 57 Faunistische Funktionsbeziehungen................................................................................. 99 4.1.3.6 Bestandsbeschreibung – Biologische Vielfalt ................................................................. 100 4.1.3.7 4.1.3.8 Bestandsbeschreibung – Wald im Sinn des BayWaldG ................................................. 100 Empfindlichkeiten ............................................................................................................ 100 4.1.3.9 4.1.3.10 Vorbelastungen ............................................................................................................... 101 Bestandsbewertung - Pflanzen ....................................................................................... 103 4.1.3.11 4.1.3.12 Bestandsbewertung - Tiere ............................................................................................. 106 Bestandsbewertung – Biologische Vielfalt ...................................................................... 111 4.2 Schutzgut Boden ..............................................................................................................112 4.2.1 4.2.1.1 Rechtliche Grundlagen, Schutzziele und Leitbilder ........................................................ 112 Rechtliche Grundlagen ................................................................................................... 112 Seite III Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan 4.2.1.2 Schutzziele und Leitbilder ............................................................................................... 112 4.2.2 4.2.2.1 Methodik der Erfassung und Bewertung ......................................................................... 115 Abgrenzung des Untersuchungsraums .......................................................................... 115 4.2.2.2 4.2.2.3 Datengrundlagen............................................................................................................. 115 Methodik der Bestandsbewertung .................................................................................. 118 4.2.3 4.2.3.1 Beschreibung und Bewertung des Bestandes einschließlich der Vorbelastungen ........ 126 Schutzgebiete und Ausweisungen nach Fachplänen ..................................................... 126 4.2.3.2 Bestandsbeschreibung ................................................................................................... 127 4.2.3.3 4.2.3.4 Empfindlichkeiten ............................................................................................................ 131 Vorbelastungen ............................................................................................................... 132 4.2.3.5 4.3 Gesamtbewertung – Funktionaler Wert .......................................................................... 135 Wasser .............................................................................................................................137 4.3.1 4.3.1.1 Rechtliche Grundlagen, Schutzziele und Leitbilder ........................................................ 137 Rechtliche Grundlagen ................................................................................................... 137 4.3.1.2 Schutzziele und Leitbilder ............................................................................................... 138 4.3.2 4.3.2.1 Methodik der Erfassung, Bewertung und Darstellung .................................................... 142 Abgrenzung des Untersuchungsraums .......................................................................... 142 4.3.2.2 4.3.2.3 Datengrundlagen............................................................................................................. 142 Methodik der Bestandsbewertung .................................................................................. 144 4.3.3 4.3.3.1 Beschreibung und Bewertung des Bestandes einschließlich der Vorbelastungen ........ 150 Grundwasser ................................................................................................................... 150 4.3.3.2 Oberflächenwasser ......................................................................................................... 156 4.3.3.3 4.4 Schutzgebiete und Ausweisungen nach Fachplänen ..................................................... 161 Klima/Luft .........................................................................................................................162 4.4.1 4.4.1.1 Rechtliche Grundlagen, Schutzziele und Leitbilder ........................................................ 162 Rechtliche Grundlagen ................................................................................................... 162 4.4.1.2 4.4.2 Schutzziele und Leitbilder ............................................................................................... 162 Methodik der Erfassung, Bewertung und Darstellung .................................................... 163 4.4.2.1 Abgrenzung des Untersuchungsraums .......................................................................... 163 4.4.2.2 4.4.2.3 Datengrundlagen............................................................................................................. 164 Methodik und Bestandsbewertung.................................................................................. 164 4.4.3 4.4.3.1 Beschreibung und Bewertung des Bestandes einschließlich der Vorbelastungen ........ 166 Schutzgebiete und Ausweisungen nach Fachplänen ..................................................... 166 4.4.3.2 4.4.3.3 Bestandsbeschreibung ................................................................................................... 166 Empfindlichkeiten ............................................................................................................ 168 4.4.3.4 Vorbelastungen ............................................................................................................... 169 4.4.3.5 4.5 Gesamtbewertung- Funktionaler Wert ............................................................................ 169 Schutzgut Landschaft ......................................................................................................170 4.5.1 4.5.1.1 Rechtliche Grundlagen, Schutzziele und Leitbilder ........................................................ 170 Rechtliche Grundlagen ................................................................................................... 170 4.5.1.2 4.5.2 Schutzziele und Leitbilder ............................................................................................... 171 Methodik der Erfassung, Bewertung und Darstellung .................................................... 174 4.5.2.1 Abgrenzung des Untersuchungsraums .......................................................................... 174 4.5.2.2 4.5.2.3 Datengrundlagen............................................................................................................. 174 Methodik und Bestandsbewertung.................................................................................. 175 Seite IV Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan 4.5.3 Beschreibung und Bewertung des Bestandes einschließlich der Vorbelastungen ........ 179 4.5.3.1 4.5.3.2 Schutzgebiete und Ausweisungen nach Fachplänen ..................................................... 179 Bestandsbeschreibung ................................................................................................... 179 4.5.3.3 4.5.3.4 Empfindlichkeiten ............................................................................................................ 180 Vorbelastungen ............................................................................................................... 181 4.5.3.5 5 Gesamtbewertung- Funktionaler Wert ............................................................................ 181 DARSTELLUNG DER VORHABENSBEDINGTEN WIRKUNGEN .................................183 6 AUSWIRKUNGEN AUF DIE SCHUTZGÜTER ................................................................184 6.1 6.1.1 Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt ..........................................................................187 Baubedingte Beeinträchtigungen .................................................................................... 187 6.1.2 6.1.3 Anlagenbedingte Beeinträchtigungen ............................................................................. 193 Betriebsbedingte Beeinträchtigungen ............................................................................. 198 6.1.4 Zusammenfassung der bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen der Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt ..................................................... 202 6.1.5 Beeinträchtigungen von Schutzgebieten und Ausweisungen nach Fachplänen ............ 203 6.2 6.2.1 Boden ...............................................................................................................................208 Baubedingte Beeinträchtigungen .................................................................................... 208 6.2.2 6.2.3 Anlagenbedingte Beeinträchtigungen ............................................................................. 210 Betriebsbedingte Beeinträchtigungen ............................................................................. 213 6.2.4 Zusammenfassung der bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden ......................................................................................................... 213 6.3 Wasser .............................................................................................................................214 6.3.1 6.3.2 Baubedingte Beeinträchtigungen .................................................................................... 214 Anlagenbedingte Beeinträchtigungen ............................................................................. 216 6.3.3 6.3.4 Betriebsbedingte Beeinträchtigungen ............................................................................. 220 Zusammenfassung der bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen des 6.4 Schutzgutes Wasser ....................................................................................................... 220 Klima/Luft .........................................................................................................................221 6.4.1 Baubedingte Beeinträchtigungen .................................................................................... 221 6.4.2 6.4.3 Anlagenbedingte Beeinträchtigungen ............................................................................. 222 Betriebsbedingte Beeinträchtigungen ............................................................................. 223 6.4.4 Zusammenfassung der bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima/Luft ................................................................................................... 223 6.5 6.5.1 Landschaft........................................................................................................................224 Baubedingte Beeinträchtigungen .................................................................................... 224 6.5.2 Anlagenbedingte Beeinträchtigungen ............................................................................. 224 6.5.3 6.5.4 Betriebsbedingte Beeinträchtigungen ............................................................................. 227 Zusammenfassung der bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen des 7 Schutzgutes Landschaft .................................................................................................. 227 VERMEIDUNGS- UND VERMINDERUNGSMAßNAHMEN, MASSNAHMEN ZUR SICHERUNG DES ERHALTUNGSZUSTANDES UND KOHÄRENZSICHERUNGSMASSNAHMEN .......................................................................................228 7.1 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen gem. §§ 13, 15-17 BNatSchG 7.1.1 (Naturschutzrecht)............................................................................................................228 Schutzgut Tiere und Pflanzen ......................................................................................... 228 7.1.2 Schutzgut Boden ............................................................................................................. 230 Seite V Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan 7.1.3 Schutzgut Wasser ........................................................................................................... 232 7.1.4 7.1.5 Schutzgut Klima/Luft ....................................................................................................... 233 Schutzgut Landschaft ..................................................................................................... 233 7.2 7.2.1 Vermeidung der Verbotsverletzungen des § 44 BNatSchG (Artenschutz) ......................234 Maßnahmen zur Vermeidung ......................................................................................... 234 7.2.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 BNatSchG) ............................ 237 7.3 Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes ....................................................238 7.4 7.5 Kohärenzsicherungsmaßnahmen gem. FFH-RL (FFH-Verträglichkeit) ..........................240 Unvermeidbare Beeinträchtigungen ................................................................................241 8 8.1 METHODIK ZUR BEMESSUNG DES KOMPENSATIONSBEDARFS ...........................243 Bilanzierungsmethodik zur Ermittlung des Bedarfs an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 8.2 .........................................................................................................................................243 Berechnungsansätze .......................................................................................................243 8.2.1 Anlagenbedingte Eingriffe ............................................................................................... 243 8.2.1.1 8.2.1.2 Allgemeines ..................................................................................................................... 243 Berücksichtigung der Funktionsbewertung der betroffenen Flächen ............................. 244 8.2.1.3 8.2.1.4 Grundsätzliches Vorgehen .............................................................................................. 244 Berechnungsansätze für direkte Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes (Grundsätze 1 8.2.1.5 – 5) .................................................................................................................................. 244 Lage und Anrechnung der Ausgleichs-/ Ersatzflächen für Beeinträchtigungen des Naturhaushalts (Grundsätze 6 und 7) ............................................................................. 247 8.2.1.6 8.2.1.7 Beurteilung des Landschaftsbildes (Grundsatz 8) .......................................................... 248 Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Wasser, Klima/Luft (Grundsatz 9)....................... 250 8.2.2 8.2.3 Deponien für Ausbruchmaterial (Grundsatz 10) ............................................................. 250 Bahnstromleitungen (Grundsatz 11) ............................................................................... 250 8.2.4 8.2.5 Baubedingte Eingriffe (Grundsatz 12) ............................................................................ 250 Nachbilanzierung ............................................................................................................ 251 8.2.5.1 Übersichtsdarstellung der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen ...................... 251 8.2.5.2 8.3 Darlegung der Umsetzung des LBP ............................................................................... 251 Berechnungsansatz für den waldrechtlichen Ausgleich ..................................................252 9 9.1 ERMITTLUNG DES KOMPENSATIONSFLÄCHENBEDARFS .......................................253 Kompensation direkter Beeinträchtigungen des Naturhaushalts .....................................253 9.2 9.3 Kompensation baubedingter Eingriffe ..............................................................................254 Kompensation für die Beeinträchtigung streng geschützter Arten ..................................255 9.4 Kompensation für die Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten ...............................256 9.5 9.6 Kompensation für Eingriffe in das Landschaftsbild ..........................................................256 Kompensation für Eingriffe in die Schutzgüter Wasser, Klima/Luft .................................257 9.7 9.8 Kompensation für die Eingriffe in Wald nach BayWaldG ................................................257 Übersicht über den ermittelten Kompensationsflächenbedarf .........................................258 9.9 9.9.1 Berücksichtigung der Belange des § 15 Abs. 3 BNatSchG .............................................258 Reduzierung der in Anspruch zu nehmenden landwirtschaftlichen Nutzflä-che ............ 258 9.9.2 Erforderlichkeit der in Anspruch zu nehmenden landwirtschaftlichen Nutz-flächen ....... 260 9.10 Berücksichtigung der Belange des § 19 BNatSchG ........................................................261 Seite VI Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan 10 ERMITTLUNG UND DARSTELLUNG DER LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEN 10.1 MAßNAHMEN ..................................................................................................................262 Allgemeines Planungskonzept .........................................................................................262 10.2 10.3 Gestaltungsmaßnahmen ..................................................................................................263 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (naturschutzrechtliche Eingriffsplanung) ...............266 10.3.1 10.3.2 Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen ..................................................................... 266 Beschreibung der Ersatzmaßnahmen ............................................................................ 267 10.4 CEF- und FCS-Maßnahmen (Artenschutz) .....................................................................267 10.5 10.6 Kohärenzsicherungsmaßnahmen (FFH-Verträglichkeit) .................................................268 Maßnahmen Wald ............................................................................................................268 10.7 10.8 Pflanzliste .........................................................................................................................268 Zeitlicher Ablauf der Durchführung landschaftspflegerischer Maßnahmen .....................273 11 GEGENÜBERSTELLUNG VON EINGRIFFEN UND LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEN MAßNAHMEN UND AUSSAGEN ZUR AUSGLEICHBARKEIT BZW. ERSETZBARKEIT DER EINGRIFFE .............................................................................................................275 12 UMSETZUNGSKONTROLLE, ZUSTANDSKONTROLLE, WIRKUNGSKONTROLLE UND ÖKOLOGISCHE BAUÜBERWACHUNG .........................................................................284 13 LITERATUR .....................................................................................................................289 Seite VII Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Planverzeichnis Nur zur Information Anlage Anlage 15.2 Anlage 15.2.0 Anlage 15.2.1-3 Anlage 15.3 Anlage 15.3.0 Anlage 15.3.1-3 Anlage 15.4 Anlage 15.4.0 Anlage 15.4.1-3 Anlage 15.5 Anlage 15.5.0 Anlage 15.5.1-3 Anlage 15.6 Anlage 15.6.0 Anlage 15.6.1-3 Anlage 15.7 Anlage 15.7.0 Anlage 15.7.1-3 Inhalt Schutzgut Pflanzen, Bestand Legendenblatt Bestand Schutzgut Pflanzen Schutzgut Tiere und Biologische Vielfalt, Bestand Legendenblatt Schutzgut Tiere und Biologische Vielfalt, Bestand Schutzgut Boden und Wasser, Bestand Legendenblatt Schutzgut Boden und Wasser, Bestand Schutzgut Klima/Luft und Landschaft, Bestand Legendenblatt Schutzgut Klima/Luft und Landschaft, Bestand Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt Auswirkungen und Konflikte Legendenblatt Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt Auswirkungen und Konflikte Schutzgut Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaft Auswirkungen und Konflikte Legendenblatt Schutzgut Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaft Auswirkungen und Konflikte Maßstab 1:5.000 1:5.000 1:5.000 1:5.000 1:5.000 1:5.000 Unterlagen zur Planfeststellung Anlage 15.8 Anlage 15.8.0 Anlage 15.8.1.1 Anlage 15.8.2 Anlage 15.8.2.1-12 Anlage 15.9 Maßnahmenpläne Legendenblatt Maßnahmenübersichtsplan Maßnahmenlagepläne Maßnahmenlagepläne Maßnahmenverzeichnis Seite VIII 1:10.000 1:1.000, 1:2.500, 1:5.000 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Zusammenspiel der beiden Planwerke UVS und LBP ........................................................2 Abbildung 2: Übersicht der Vorhaben und Konzepte ...............................................................................6 Tabellenverzeichnis Tab. 4-1: Erfassungskriterien und Daten-/Informationsgrundlagen für das Schutzgut Tab. 4-2: Tiere und Pflanzen ...................................................................................................31 Allgemeines Bewertungsschema zum Erhaltungszustand der Tab. 4-3: Lebensraumtypen in Deutschland (LANA 2001) .....................................................35 Bewertungsskala der Biotop- und FFH-Lebensraumtypen sowie der Nutzungs- und Strukturtypen ...................................................................................35 Tab. 4-4: Fünfstufige Bewertungsmatrix zur Bewertung von Flächen auf Basis von Tierarten-Vorkommen ..............................................................................................37 Tab. 4-5: Gefährdungskategorien nach SCHEUERER & AHLMER (2003) und deren Zuordnung zur Bewertungsskala .............................................................................41 Tab. 4-6: Tab. 4-7 Bewertungskriterien Artenschutz/Artenvielfalt .........................................................42 Nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG gesetzlich geschützte Biotope ..........47 Tab. 4-8: Nach Art. 16 BayNatSchG gesetzlich geschützte Biotope ......................................48 Tab. 4-9: Tab. 4-10: Lebensraumtypen nach Anhang 1 der FFH-RL .......................................................48 Vorkommen der streng geschützten Arten ..............................................................50 Tab. 4-11: Tab. 4-12: Vorkommende Biotop- und Lebensraumtypen ........................................................53 Vorkommende Nutzungs- und Strukturtypen ...........................................................54 Tab. 4-13: Tab. 4-14: Wertbestimmende Pflanzenarten .............................................................................56 Kartierte Fledermäuse..............................................................................................61 Tab. 4-15: Kartierte Säuger .......................................................................................................63 Tab. 4-16: Tab. 4-17: Kartierte Vögel .........................................................................................................64 Liste außerhalb der Brutzeit nachgewiesener Vogelarten innerhalb des Tab. 4-18: Untersuchungsraumes (Bereich Dorfen – Gemarkungsgrenze Erding) ..................68 Kartierte Fische ........................................................................................................70 Tab. 4-19: Tab. 4-20: Kartierte Tagfalter ....................................................................................................71 Kartierte Heuschrecken............................................................................................72 Tab. 4-21: Kartierte Libellen ......................................................................................................74 Tab. 4-22: Tab. 4-23: Kartierte Amphibien..................................................................................................76 Kartierung Makrozoobenthos ...................................................................................78 Tab. 4-24: Tab. 4-25: Reptilien ...................................................................................................................84 Kartierte Nachtfalter und Kleinschmetterlinge .........................................................86 Tab. 4-26: Tab. 4-27: Kartierte Laufkäfer....................................................................................................94 Kartierte Holzkäfer ...................................................................................................96 Tab. 4-28: Kartierte Stechimmen...............................................................................................98 Tab. 4-29: Tab. 4-30: Prozentuale Verteilung der Wertstufen ..................................................................103 Gesamtbewertung der vorkommenden Biotop- und Lebensraumtypen (FW) .......104 Tab. 4-31: Tab. 4-32: Gesamtbewertung der vorkommenden Nutzungs- und Strukturtypen (FW) .........105 Erfassungskriterien und Daten-/Informationsgrundlagen für das Schutzgut Boden.....................................................................................................................116 Seite IX Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Tab. 4-33: Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Bewertungsrahmen zur Lebensraumfunktion (LF) - Einstufung des Entwicklungspotenzials für seltene und gefährdete Lebensräume (n. GLA, 2003) ......................................................................................................................119 Tab. 4-34: Tab. 4-35: Bewertung der Retentionsfunktion des Bodens bei Niederschlagsereignissen (RV) über die gesättigte Leitfähigkeit (kfp) und das Wasserspeichervermögen (WSV) (n. GLA, 2003) ..........................................120 Bewertung des Rückhaltevermögens für wasserlösliche Stoffe über die Austauschhäufigkeit ...............................................................................................122 Tab. 4-36: Bewertungsrahmen zur Filter- und Pufferfunktion - relative Bindungsstärke für Schwermetalle am Beispiel Cadmium (n. GLA, 2003) .....................................122 Tab. 4-37: Einstufung der Pufferkapazität des Bodens für versauernd wirkende Einträge..................................................................................................................123 Tab. 4-38: Bewertungsrahmen für die natürliche Ertragsfunktion (EF) - Ertragsfähigkeit landwirtschaftlich genutzter Böden ........................................................................124 Tab. 4-39: Bewertungsrahmen für die natürliche Ertragsfunktion - Ertragsfähigkeit Tab. 4-40: forstwirtschaftlich genutzter Böden ........................................................................124 Matrix zur Gesamtbewertung von Böden (n. GLA, 2003) ......................................126 Tab. 4-41: Tab. 4-42: Bodeneinheiten im Untersuchungsraum ................................................................130 Übersicht über die Altlastenstandorte im Untersuchungsraum .............................134 Tab. 4-43: Bodentypen des Untersuchungsraumes mit Bewertung nach Bodenfunktionen ....................................................................................................135 Tab. 4-44: Erfassungskriterien und Daten-/Informationsgrundlagen für das Schutzgut Tab. 4-45: Wasser ...................................................................................................................143 Definition des Funktionalen Wertes (FW) für Grundwasser ..................................145 Tab. 4-46: Tab. 4-47: Güteklassen der Fließgewässer ............................................................................147 Trophiestufen der Stillgewässer .............................................................................147 Tab. 4-48: Tab. 4-49: Einstufung der Gewässerstruktur der Fließgewässer (nach BayLFW 2002) .........148 Naturnähe (Still- und Fließgewässer) ....................................................................148 Tab. 4-50: Definition des Funktionalen Wertes (FW) für Oberflächengewässer .....................149 Tab. 4-51: Tab. 4-52: Grundwasserverhältnisse (Quartär) im Trassenumfeld .........................................152 Gesamtbewertung des Schutzgutes Grundwasser ...............................................155 Tab. 4-53: Tab. 4-54: Fließgewässer im Untersuchungsraum .................................................................158 Stillgewässer im Untersuchungsraum ....................................................................160 Tab. 4-55: Erfassungskriterien und Daten-/Informationsgrundlagen für das Schutzgut Luft/Klima ...............................................................................................................164 Tab. 4-56: Tab. 4-57: Klimakennwerte der Wetterwarte Erdinger Moos (1993- 2004).............................167 Erfassungskriterien und Daten- und Informationsgrundlagen für das Tab. 4-58: Schutzgut Landschaft ............................................................................................175 Bewertungsrahmen zur Zuordnung der Bedeutung des Funktionalen Tab. 4-59: Wertes (FW) im Schutzgut Landschaft ..................................................................178 Bewertung der Landschaftsbildeinheiten ...............................................................182 Tab. 6-1: Mögliche Wirkungen auf die Schutzgüter mit Konfliktbenennung .........................185 Tab. 6-2: Baubedingte Flächenverluste in ha ........................................................................188 Tab. 6-3: Tab. 6-4: Anlagenbedingte Flächenverluste in ha .................................................................194 Zusammenfassende Darstellung der erheblichen Konflikte der Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt ................................................................202 Seite X Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Tab. 6-5: Baubedingte Bodenverluste in ha ..........................................................................209 Tab. 6-6: Anlagenbedingte Verluste und Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen in ha ...........................................................................................................................212 Tab. 6-7: Zusammenfassende Darstellung der erheblichen Konflikte des Schutzgutes Boden.....................................................................................................................214 Tab. 6-8: Zusammenfassende Darstellung der erheblichen Konflikte des Schutzgutes Wasser ...................................................................................................................220 Tab. 6-9: Zusammenfassende Darstellung der erheblichen Konflikte des Schutzgutes Tab. 6-10: Klima/Luft ...............................................................................................................223 Zusammenfassende Darstellung der erheblichen Konflikte des Schutzgutes Tab. 8-1: Landschaft .............................................................................................................227 Schema zur Ableitung des Ausgleichsbedarfs für die dauerhafte Inanspruchnahme von Biotopen, Waldflächen und landwirtschaftlich genutzten Flächen mit hohem Biotopwert (letztere mit einem FW im Schutzgut Tiere, Pflanzen u. Biologische Vielfalt der Stufen 4 oder 5). ................245 Tab. 8-2: Schema zur Ableitung des Ausgleichsbedarfs für die dauerhafte Inanspruchnahme von Acker und Intensivgrünland (FW im SG Tiere, Tab. 8-3: Pflanzen u. Biologische Vielfalt 1 bis 3) .................................................................246 Schema zur Ableitung des Ausgleichsbedarfs für baubedingte Eingriffe Tab. 9-1: differenziert nach der Entwicklungszeit der betroffenen Biotope ..........................251 Kompensationsbedarf für die dauerhafte Inanspruchnahme von Biotopen, Waldflächen und landwirtschaftlich genutzten Flächen mit hohem Biotopwert (letztere mit einem FW im Schutzgut Tiere, Pflanzen u. Biologische Vielfalt der Stufen 4 oder 5). ..............................................................253 Tab. 9-2: Kompensationsbedarf für die dauerhafte Inanspruchnahme von Acker und Intensivgrünland (FW im SG Tiere, Pflanzen u. Biologische Vielfalt 1 bis 3). .......254 Tab. 9-3: Tab. 9-4: Kompensationsbedarf für baubedingte Eingriffe ....................................................255 Kompensationsbedarf für die Inanspruchnahme von Waldflächen nach BayWaldG. .............................................................................................................257 Tab. 9-5: Tab. 10-1: Übersicht über den ermittelten Kompensationsflächenbedarf ...............................258 Bäume 1. Größe (über 25 m Höhe) .......................................................................269 Tab. 10-2: Tab. 10-3: Bäume 2. Größe (über 10 bis 25 m Hohe).............................................................269 Bäume 3. Größe und Großsträucher über 5 m bis 10 m Höhe..............................270 Tab. 10-4: Tab. 10-5: Sträucher über 2 m bis 5 m Höhe ..........................................................................271 Sträucher bis 2 m Höhe .........................................................................................272 Anhang I Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Seite XI Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Abkürzungsverzeichnis ABAG AbfAlG ABSP ABuDIS 2.0 AbwV Abzw AD AEG aP Art. AS ASK AVV-Baulärm Allgemeine Bodenabtragsgleichung Abfallwirtschafts- und Altlastengesetz Arten- und Biotopschutzprogramm Altlasten-, Bodenschutz- und Deponieinformationsystem Abwasserverordnung Abzweig Autobahndreieck Allgemeines Eisenbahngesetz artenschutzrechtliche Prüfung Artikel Anschlussstelle Artenschutzkartierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen B B-Plan BAB BArtSchV BauGB BauNVO BayAbfG BayBodSchG BayDSchG BayLplG BayNatSchG BayVwVfG BayWaldG BayWG BBodSchG BBodSchV Bf BfN BGBl BImSchG BImSchV BMU BMVBW BNatSchG BoVEK BÜ Bv BVerwG BVWP BY Bundesstraße Bebauungsplan Bundesautobahn Bundesartenschutzverordnung Baugesetzbuch Baunutzungsverordnung Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz Bayerisches Bodenschutzgesetz Bayerisches Denkmalschutzgesetz Bayerisches Landesplanungsgesetz Bayerisches Naturschutzgesetz Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz Bayerisches Waldgesetz Bayerisches Wassergesetz Bundes-Bodenschutzgesetz Bundes-Bodenschutzverordnung Bahnhof Bundesamt für Naturschutz Bundesgesetzblatt Bundes-Immissionsschutzgesetz Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Bundesnaturschutzgesetz Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept Bahnübergang Brutvogel Bundesverwaltungsgericht Bundesverkehrswegeplan Bayern CEF continuous ecological functionality-measures dB DB AG DIN® DIN VDE DSchG Dezibel Deutsche Bahn Aktiengesellschaft Verbandzeichen des Deutschen Instituts für Normung e.V. Deutsche Industrie-Norm des Verbandes Deutscher Elektrotechniker Bayerisches Denkmalschutzgesetz Seite XII Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan DTV Dz durchschnittlicher täglicher Verkehr Durchzügler EB EBA EG ER EU EÜ Erholungsbereiche Eisenbahn-Bundesamt Europäische Gemeinschaft Erding Europäische Union Eisenbahnüberführung FCS FFH-RL FFH-VP FMG FND FNP FO FS FTO FW favourable conservation status = günstiger Erhaltungszustand Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EG FFH-Verträglichkeitsprüfung Flughafen München GmbH Flächenhaftes Naturdenkmal Flächennutzungsplan Fahrbahnoberkante Freising Flughafentangente Ost Funktionaler Wert GE GLA GLB GmbH GOK GOP GSM-R GUP Gv GVBl GVS GW GWF GWW Gewerbegebiet Bayerisches Geologisches Landesamt Geschützter Landschaftsbestandteil Gesellschaft mit beschränkter Haftung Geländeoberkante Grünordnungsplan Global System for Mobile Communication – Rail Grundlagen der Umweltplanung Gastvogel Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Gemeindeverbindungsstraße Grundwasser Grundwasserflurabstand Grundwasserwanne HEP HGWS Hrsg. HVZ Habitateignungsanalyse höchster Grundwasserstand oder -spiegel in m über NN Herausgeber Hauptverkehrszeit IBA ID Important Bird Area (Internationales Vogelschutzgebiet) Identifikationsnummer des Geoobjekts bei der projektbezogenen Biotoptypenkartierung Identifikationsnummer des Geoobjekts bei der Biotoptypen- und Vegetationskartierung der FMG ID KrW-/AbfG KS Kreislauf- Wirtschafts- und Abfallgesetz Kohärenzsicherungsmaßnahme L LAGA LAWA LBE LEK Landesstraße Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser Landschaftsbildeinheiten Landschaftsentwicklungskonzept Seite XIII Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan LEP LfD LfL LfU LHM LP LRT LSG LSK LW Landesentwicklungsprogramm Landesamt für Denkmalpflege Landesamt für Landwirtschaft Landesamt für Umweltschutz Landeshauptstadt München Landschaftsplan Lebensraumtypen Landschaftsschutzgebiet Landwirtschaftliche Standortkarte Landwirtschaft MAC MVV Munich Airport Center Münchner Verkehrs- und Tarifverbund n ND NBS Ng NN NL NSG Anzahl Naturdenkmal Neubaustrecke Nahrungsgast Höhe eines Punktes über Normalnull Nutzlänge Naturschutzgebiet OPB ÖPNV OBERMEYER Planen + Beraten GmbH öffentlicher Personennahverkehr PFA PFU PFV PIK PV Planfeststellungsabschnitt Planfeststellungsunterlagen Planfeststellungsverfahren Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen Planungsverband RAS-LP RLB RLD RO ROG ROK ROV RP RPS RPV RRB RvO Richtlinie für die Anlage von Straßen - Landschaftspflege Rote Liste Bayerns Rote Liste Deutschland Raumordnung Raumordnungsgesetz Raumordnungskataster Raumordnungsverfahren Regionalplan Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen an Straßen Regionaler Planungsverband Regenrückhaltebecken Regierung von Oberbayern SDB SPA SPFV St StMLU SÜ S1 S8 Standarddatenbogen Special Protected Area nach Vogelschutzrichtlinie der EG Schienenpersonenfernverkehr Staatsstraße Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen Straßenüberführung S-Bahnlinie 1 S-Bahnlinie 8 TWSZ UNB Trinkwasserschutzzone Untere Naturschutzbehörde Seite XIV Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan UR Untersuchungsraum UVS UVP UVPG UVPVwV UVU UWB Umweltverträglichkeitsstudie Umweltverträglichkeitsprüfung Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung Umweltverträglichkeitsuntersuchung Untere Wasserbehörde V ve VSG VSch-RL VwVfG Vermeidungsmaßnahme Entwurfsgeschwindigkeit Vogelschutzgebiet Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union Verwaltungsverfahrensgesetz WHG WWA Wasserhaushaltsgesetz Wasserwirtschaftsamt Seite XV Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 0 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan AUFBAU DER UNTERLAGE Für die Planfeststellungsunterlagen werden eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) und ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erarbeitet. Um Doppelungen zu vermeiden, beschränkt sich die Umweltverträglichkeitsstudie auf die UVP-relevanten Schutzgüter: Menschen, Kultur- und Sachgüter. Die übrigen Schutzgüter gemäß § 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), die auch in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) abgearbeitet werden, sind dementsprechend auch nur im vorliegenden LBP dargestellt. Dies sind im Einzelnen die Schutzgüter: Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt, Boden und Wasser sowie Klima/Luft und Landschaft. Es erfolgt an den entsprechenden Stellen jeweils der Verweis auf das jeweils andere Planwerk. Das Zusammenspiel der beiden Planwerke UVS und LBP ist in der Abb. 1 dargestellt. Die Bestandsdarstellung des Schutzgutes Pflanzen erfolgt in einem separaten Plan (siehe Anlage 15.2), der Schutzgüter Tiere und Biologische Vielfalt zusammen in einem Plan (Anlage 15.3), der Schutzgüter Boden und Wasser zusammen in einem Plan (Anlage 15.4) sowie ebenso die Schutzgüter Klima/Luft und Landschaft zusammen in einem Plan (Anlage 15.5). In weiteren Plänen werden die zu erwartenden Auswirkungen und Konflikte (siehe Anlage 15.6: Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt; Anlage 15.7: Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaft) wiedergegeben, die für die Beurteilung der landschaftspflegerischen Begleitplanung relevant sind und in den weiteren Planungsschritten bei der Eingriffsbeurteilung vertieft betrachtet werden müssen. Die Allgemeinverständliche Zusammenfassung nach § 6 UVPG enthält eine zusammenfassende Darstellung zu allen Schutzgütern auf Basis von LBP und UVS und ist im Erläuterungsbericht (Anlage 1) enthalten. Des Weiteren sind dort die Ergebnisse des LBPs inklusive Aspekten des Fachbeitrags Artenschutz und die Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsstudie zusammengefasst dargestellt. Seite 1 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan ANLAGE 15 ANLAGE 17 LBP UVS (Nur zur Information) Vorhabensbeschreibung Darstellung der Projektwirkungen Verweis auf: Vorhabensbeschreibung Verweis auf: Darstellung der Projektwirkungen Alternativen- und Variantenprüfung Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungsprognose für die Schutzgüter: Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungsprognose für die Schutzgüter: - - - Tiere, Pflanzen, Vielfalt Boden Wasser Klima/Luft Landschaft biologische Verweis auf: - Ermittlung des Kompensationsbedarfs Landschaftspflegerische Maßnahmen Plandarstellung: - Bestandspläne sowie Auswirkungs- und Konfliktpläne für o.g. Schutzgüter - Maßnahmenübersichtsplan - Maßnahmenpläne Maßnahmenblätter Menschen Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt Boden Wasser Klima/Luft Landschaft Kultur- und sonstige Sachgüter Wechselwirkungen Plandarstellung: - Bestandsplan sowie Auswirkungs- und Konfliktplan für die Schutzgüter Menschen und Kultur- und sonstige Sachgüter Anhang I: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Allgemeinverständliche Zusammenfassung - Vorgehensweise nach Umwelt-Leitfaden EBA. - Zusammenfassende Darstellung zu allen Schutzgütern auf Basis von LBP und UVS (§6 UVPG) ANLAGE 16 Natura 2000 (Nur zur Information) FFH-Verträglichkeitsprüfung Verweis auf: Erläuterungsbericht (Anlage 1, Kap. 11.2.1) Abbildung 1: Zusammenspiel der beiden Planwerke UVS und LBP Seite 2 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan 1 AUFGABENSTELLUNG UND RAHMENBEDINGUNGEN 1.1 Aufgabenstellung Das Vorhaben Lückenschluss Erding – Flughafen München umfasst den Neubau einer zweigleisig elektrifizierten Bahnstrecke zwischen dem Bf Erding und dem Flughafen München, eines Abzweiges für die überregionale Anbindung in Richtung Mühldorf, eines neuen Haltepunktes für den überregionalen Verkehr, des neuen Bahnhofs Schwaigerloh sowie einer Abstell- und Wendeanlage nördlich des Gewerbegebietes Schwaigerloh. Der hiermit zur Planfeststellung beantragte Planfeststellungsabschnitt 4.1 umfasst die Neubaustrecke 5601 Markt Schwaben – Bf München Flughafen Terminal von der Stadtgrenze Erding bei km 18,3+00 bis zum Bf München Flughafen Terminal bei km 27,0+46. Weitere Aussagen zum Anlass und Überblick über das Vorhaben Lückenschluss Erding – Flughafen München enthält der Erläuterungsbericht (Anlage 1). Der vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) dient innerhalb der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren der Abhandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gemäß §§ 14 ff. BNatSchG. Die Eingriffsregelung ist ein Instrument zur Umsetzung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Genehmigung von planfeststellungspflichtigen Vorhaben. Der LBP bezieht sich auf die Faktoren des Naturhaushalts Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima / Luft und das Landschaftsbild. An Hand von Wert- und Funktionselementen von allgemeiner und besonderer Bedeutung (gem. Umwelt-Leitfaden Teil III des EBA, 2010) werden die erheblichen Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes ermittelt, Möglichkeiten der Eingriffsvermeidung geprüft sowie notwendige Kompensationsmaßnahmen nach Art und Umfang geplant. Die zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation von Eingriffen erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden nach § 17 Abs. 4 BNatSchG im Einzelnen in einem LBP mit Text und Karten dargestellt. 1.2 Inhaltliche und methodische Grundlagen Inhaltliche Grundlagen Die relevanten Daten- und Informationsgrundlagen und Erfassungskriterien der Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaft sind den entsprechenden Unterkapiteln „Datengrundlagen“ des Seite 3 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Kapitel 4 „Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des schutzgutbezogenen Bestandes“ zu entnehmen. Methodische Grundlagen Die Darstellung der Grundlagen der Methodik der Erfassung und Bewertung des jeweiligen Schutzgutes ist den entsprechenden Unterkapiteln des Kapitels 4 „Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des schutzgutbezogenen Bestandes“ zu entnehmen. Seite 4 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan 2 BESCHREIBUNG DES VORHABENS 2.1 Technische Konzeption der baulichen Maßnahmen Anlass, Ziel und Projektbeschreibung Durch das Vorhaben „Lückenschluss Erding - Flughafen München“ soll eine Direktanbindung der S-Bahn von Erding und Markt Schwaben an den Flughafen München geschaffen werden. Außerdem soll eine Verbesserung der Schienenanbindung an den Münchner Flughafen aus Südostbayern durch Umsteigen in Markt Schwaben erreicht werden. Durch die geplante Walpertskirchner Spange, deren Anbindung an den Lückenschluss Erding – Flughafen München im Rahmen dieses Vorhabens Berücksichtigung findet und die Elektrifizierung und den Ausbau der ABS 38 soll die Anbindung Südostbayerns an den Münchner Flughafen weiter verbessert werden (siehe Anlage 1, Kap. 1. 6). Insgesamt besteht das verkehrliche Gesamtkonzept zur Verbesserung der Schienenanbindung des Flughafens derzeit aus voraussichtlich sieben Vorhaben bzw. planerischen Konzepten mit den folgenden Zielen: Vorhaben 1: Überwerfungsbauwerk München Flughafen West Vorhaben 2: Neubau Neufahrner Kurve Konzept 3: Ausbau Streckenabschnitt Neufahrn Nord – Freising Vorhaben 4: Ausbau des Bahnhofsteils München Flughafen Terminal (Flughafenbereich Ost), Neubau des Streckenabschnitts München Flughafen – Erding (Erdinger Ringschluss) Konzept 5: Ausbau der Strecke Altenerding – Markt Schwaben Konzept 6: Neubau Walpertskirchener Spange Konzept 7: Teilweiser Ausbau und Elektrifizierung der Ausbaustrecke 38 zwischen München und Freilassing Mit den Vorhaben 1 und 2, dem Konzept 3 und dem Vorhaben 4 soll eine Verbesserung der Anbindung aus Nordostbayern erreicht werden und die Städte Regensburg, Landshut, Moosburg und Freising direkt an den Flughafen angebunden werden. Das Vorhaben 4 sowie die Konzepte 5, 6 und 7 sollen eine Verbesserung der Schienenanbindung aus dem südostbayerischen Raum und Österreich ermöglichen und die Städte Salzburg, Mühldorf, Dorfen und Erding direkt an den Flughafen München anbinden. Seite 5 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Mit dem verkehrlichen Gesamtkonzept soll des Weiteren die Schienenanbindung des Flughafens München weiter qualitativ verbessert und die prognostizierte Verkehrsnachfrage befriedigt werden. Der „Lückenschluss Erding - Flughafen München“ trägt dazu bei, folgende weitere Ziele zu erreichen: Weiterführung der Anbindung Regensburg – Flughafen München nach Mühldorf und Salzburg Einrichtung einer direkte Verbindung zwischen Freising – München Flughafen – Erding – Markt Schwaben – München-Leuchtenbergring Abbildung 2: Übersicht der Vorhaben und Konzepte Gegenstand der Betrachtung ist der erste Planfeststellungsabschnitt des Vorhabens 4: Lückenschluss Erding – Flughafen München (Planfeststellungsabschnitt 4.1). Der PFA 4.1 beinhaltet den Trassenverlauf der zweigleisigen, elektrifizierten Neubaustrecke von der nordwestlichen Stadtgrenze Erding bis zum Flughafen München. Die Strecke verläuft ab der Stadtgrenze Erding in Richtung Flughafen in leichter Dammlage weiter in westlicher Richtung. Seite 6 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Neben Straßen (ED 19) und Wegen wird der Mittlere-Isar-Kanal (Bahn-km 19,8+24) auf einer Brücke gekreuzt. Daran anschließend schwenkt die Trasse in einem Rechtsbogen nach Nordwesten und verläuft in enger Bündelung mit der St 2580 (FTO), die zuvor ebenfalls überquert wurde. Auf Höhe Bahn-km 22,3 wird die Bündelung mit der FTO aufgegeben, die Neubaustrecke schwenkt nach Westen, überquert die Dorfen und erreicht den Bf Schwaigerloh im Bereich des gleichnamigen Gewerbegebietes. Zwischen der Querung der Dorfen bei Bahn-km 22,4+07 und dem Bf Schwaigerloh wird eine zwischen den beiden Streckengleisen liegende Abstellanlage angeordnet. Westlich des Bahnhofs Schwaigerloh unterquert die Bahntrasse bei km 24,1+13 die ED 5. Im weiteren Verlauf wird der Abfanggraben Ost des Flughafens München bei Bahn-km 24,5+50 überquert, bevor die Strecke in einem Trogbauwerk abtaucht, bei Bahn-km 24,8+61 an das Trogbauwerk der FMG anschließt und bei Bahn-km 24,9-87 das künftige Ostportal des bereits im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur 3. Start- und Landebahn des Flughafens München wasserrechtlich genehmigten Tunnels unter dem Flughafen München erreicht. Anschließend verläuft die Strecke im wasserrechtlich bereits genehmigten Tunnel unter dem Flughafen München und schließt an das Bestandsnetz an. Zwischen der westlichen Stadtgrenze Erding und dem Abfanggraben Ost verläuft die Trasse überwiegend in leichter Dammlage, allein im Bereich der Querungen Mittlerer-Isar-Kanal, Weichgraben und Dorfen steigt die Trasse bis auf maximal 7 m Höhe über Gelände an. Die Entwässerung der oberirdischen Streckenabschnitte erfolgt vorrangig über großflächige Versickerung durch die Schutzschichten. Das nicht versickerte Oberflächenwasser wird entweder über die Böschungsflanken abgeleitet und im Gelände versickert (bei Dammlage) oder mittels neuer bzw. verlegter Bahnseitengräben linienhaft versickert. Des Weiteren wird zwischen den aufgeweiteten Gleisen im Bereich des Betriebsbahnhofs Schwaigerloh eine Versickerrigole angeordnet. Die geplante Neubaustrecke greift in das bestehende Straßen- und Wegenetz ein. Es werden zahlreiche bestehende Verkehrswege gekreuzt, so dass für die höhenfrei auszubildenden Kreuzungen Über- bzw. Unterführungen neu zu erstellen sind und die Straßen und Wege angepasst werden müssen. Seite 7 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Die Bahnsteigentwässerung des Bf Schwaigerloh erfolgt über Quergefälle zur Hinterseite der Bahnsteige und über die Böschungen in Versickermulden am Böschungsfuß. Bezüglich der detaillierten Beschreibung der Entwässerung der Straßen und Wege sowie EÜ und SÜ wird auf Kap. 7.13 des Erläuterungsberichts, Anlage 1 verwiesen. Weitere Aussagen zur technischen Konzeption der baulichen Maßnahmen enthält der Erläuterungsbericht in der Anlage 1. Seite 8 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 2.2 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Baulogistik und Baustelleneinrichtungsflächen Insgesamt werden für Baustelleneinrichtungsflächen, Baufelder und Baustraßen Flächen mit einer Gesamtgröße von rd. 19,2 ha vorübergehend in Anspruch genommen. Die BE-Flächen und Baustellenzufahrten werden für alle Maßnahmen des PFA 4.1 gemeinsam genutzt. Die BE-Flächen befinden sich größtenteils unmittelbar angrenzend an die erforderlichen Baustraßen, die parallel zu den Gleisanlagen verlaufen. Die Zufahrt zum Baufeld kann über das öffentliche Verkehrsnetz und die vorhandenen Wirtschaftswege erfolgen. Teilweise müssen Baustraßen für die Maßnahme neu errichtet werden, die i.d.R. als Wirtschaftswege für den Endzustand genutzt werden und deshalb entsprechendbefestigt werden. In den Zufahrtsbereichen zu den stark befahrenen Staatsstraße St 2580 und den Kreisstraßen ED 5 und ED 19 werden Reifenwaschanlagen installiert, um eine Verschmutzung der Fahrbahnen weitestgehend zu vermeiden. Notwendige Wasseranschlüsse werden hergestellt. Nach Beendigung der Bauarbeiten werden die Befestigungen der nicht mehr benötigten Baustraßen zurückgebaut. Im Bereich der zu errichtenden konstruktiven Bauwerke (Trogbauwerk Flughafen) sind durch Aushub größere Erdmassenbewegungen zu erwarten. Ein erheblicher Teil der Massen muss abgefahren und entsorgt werden. Detaillierte Angaben sind Kap. 7.14 des Erläuterungsberichts, Anlage 1 zu entnehmen. Die Baustelleneinrichtung und -logistik ist den Anlagen 13.1 bis 13.4 (Lagepläne Baulogistik) zu entnehmen. Seite 9 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 2.3 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Betriebsbedingte Emissionen Negative Umwelteinwirkungen können sowohl durch Schallimmissionen beim Betrieb als auch durch betriebsbedingte Erschütterungsimmissionen entstehen. Schall Betriebsbedingte Beeinträchtigungen durch Lärmemissionen können eine Verstärkung der Meidung der an die Bahntrassen angrenzenden Bereiche durch Tiere bewirken (s. Anlage 15.1, Anhang I Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag). Die Wirkungen von Lärm sind artspezifisch unterschiedlich. Nach neueren Forschungsergebnissen ist von einer Reduzierung der Brutdichte von der Überzahl der bestandsgefährdeten bodenbrütenden Vogelarten durch den diskontinuierlichen Bahnlärm auszugehen (EBA 2004). Da die Lärmwirkung durch Bahnverkehr zusammen mit Kulissenwirkungen einen summarischen Effekt für die Abnahme der Habitateignung für diese Arten erzeugt, wurde im Rahmen der aP (Anlage 15.1, Anhang I Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) das Abstandsverhalten der bestandsgefährdeten bodenbrütenden Vogelarten im Umfeld der geplanten Baumaßnahme an Bahnstrecken mit vergleichbarer Situation (hohe dichte bestandsgefährdeter bodenbrütender Vogelarten, vergleichbare Taktfrequenz) untersucht. Dabei ergab sich je nach Art ein unterschiedliches Abstandsverhalten, das für die Feldlerche und Wiesenschafstelze bei 120 m, für den Kiebitz bei 110 m und für die Wachtel bei 100 m von der Bahntrasse liegt. Inwieweit diese Ergebnisse auf gehölzbewohnende Arten übertragen werden können, ist unklar. Die im Rahmen der aP gemachten Untersuchungen legen jedoch nahe, dass für die vorkommenden gehölzbewohnenden Arten kein erheblicher Effekt des Lärms in Hinblick auf die Siedlungsdichte feststellbar ist. Erschütterung Die Beeinträchtigung von Tierarten durch verkehrsbedingte Erschütterungen ist nicht erheblich, da die Störwirkungen zwar einen dauerhaften, aber nicht kontinuierlichen Charakter haben. Zudem haben die erschütterungsbedingten Wirkungen eine geringe Reichweite bzw. beschränken sich auf den unmittelbaren Nahbereich der Trasse. Seite 10 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan 3 CHARAKTERISIERUNG DES UNTERSUCHUNGSRAUMES 3.1 Wirkungsbezogene Abgrenzung des Untersuchungsraumes Der Untersuchungsraum (UR) des Vorhabens erstreckt sich von Bahn-km 18,30 der Strecke 5601 an der Gemarkungsgrenze der Stadt Erding im Osten bis zum Bahn-km 24,86 am Münchener Flughafen im Westen. Der UR verläuft ab der Querung des Mittleren-Isar-Kanals entlang der Flughafentangente Ost bis zur Dorfenquerung. Hier beschreibt der UR einen nach Nordwesten gerichteten Bogen, der unter Einbeziehung des geplanten Gewerbegebietes Oberding schließlich den Anknüpfungspunkt zum Münchener Flughafen erreicht. Die Flächengröße des Untersuchungsraums beträgt 1875 ha. Der Untersuchungsraum wurde so festgelegt, dass vom Vorhaben ausgehende Wirkungen in ihrer räumlichen Dimension erfasst werden können. Hierzu gehören neben dem Bahnkörper selbst auch zum Betrieb notwendige Einrichtungen wie Stromzufuhr etc. und für die Baulogistik notwendige Einrichtungen wie die vorgesehenen Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen. Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes für die einzelnen Schutzgüter gem. UVPG orientiert sich an den Wirkungen des Vorhabens und erfolgt in erster Linie anhand der aus der Raumordnung und zum Zeitpunkt des Beginns der Bestandsaufnahme bereits bekannten räumlich wirksamen Vorhabenswirkungen. Soweit zu Beginn der Bestandsaufnahme noch keine hinreichend exakten Aussagen über diese Wirkungen vorlagen, wurde die räumliche Ausdehnung von potenziell möglichen Wirkungen für die Abgrenzung herangezogen. Unter Berücksichtigung der potenziellen Vorhabenswirkungen wurde für diese Neubaustrecke für die Schutzgüter Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Klima / Luft und Landschaft eine Untersuchungsraumregelbreite von 1.000 m beidseits der geplanten Bahntrasse festgelegt. 3.2 Naturräumliche Beschreibung Nach der naturräumlichen Gliederung Deutschlands (MEYNEN et al., 1963) befindet sich der Untersuchungsraum in der naturräumlichen Haupteinheit 051„Münchener Ebene“ mit der gleichnamigen Untereinheit 051-A sowie in der Haupteinheit 052 „Isen-Sempt-Hügelland“ mit der gleichnamigen Untereinheit. Die Einheiten 051 und 052 wechseln sich im Verlauf des UR untereinander ab. Die Einheit 051 erstreckt sich von der Planfeststellungsgrenze im Osten bis etwa 300 m westlich der Kreisstraße ED 19. Ab hier bis zur Dorfen liegt der UR wieder im Bereich der Einheit 052. Der Rest des UR zwischen Dorfen und der westlichen UR-Grenze wird wieder von der Einheit 051 gebildet. Im UR besitzt die na- Seite 11 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan turräumliche Haupteinheit 051- „Münchener Ebene“ eine Fläche von rd. 1 060 ha (57 %) und die naturräumliche Haupteinheit 052 „Isen-Sempt-Hügellandes“ eine Fläche von 785 ha (43 %). Die Münchener Ebene (051) ist Bestandteil der Isar-Inn-Schotterplatten, welche sich zwischen dem unterbayerischen Hügelland im Norden und den Jungmoränenablagerungen des Hügel- und Moorlandes im Süden befinden. Sie entstanden durch Ablagerungen der Schotter eiszeitlicher Schmelzwässer. Die Münchener Ebene ist ein überwiegend ebenes Gebiet mit jungen ungefalteten Ablagerungen. Da sich das Schotterpaket von Süden nach Norden ausdünnt, ist die gesamte Ebene nach Norden geneigt. Natürliche Seen und Quellen fehlen im Naturraum vollkommen. In den Schottern bewegt sich auf dem undurchlässigen Untergrund des obermiozänen Flinzes ein Grundwasserstrom nach Norden. Dieser tritt am Nordrand der Ebene infolge der allmählichen Ausdünnung der fluvioglazialen Schotter aus und verursacht so die Bildung von Niedermooren. Die Altmoränenlandschaft des Isen-Sempt-Hügellandes (052) ist aus mindel- und risseizeitlichen Schottern und Geschiebemergeln aufgebaut. Die Hochterrassenflächen blieben als inselförmige Rücken erhalten, als würmeiszeitliche Schmelzwässer des Inngletschers die Münchner Schotterebene ausräumten. Durch Erosion und Lösslehmüberlagerungen entstand die wellige Hügellandschaft mit teilweise schluchtartigen Schmelzwasserrinnen. Geologie Der oben beschriebene Landschaftscharakter wird durch zwei geologische Einheiten geprägt: Altmoränenlandschaft Würmeiszeitliche Niederterrassenschotter der Münchner Schotterebene und Niedermoorgebiet Erdinger Moos Die Landschaft ist durch das Eiszeitalter gestaltet. In diesen Bereichen bedecken mächtige Quartärsedimente die Landschaft. Der tiefere Untergrund des Raumes besteht aus Tertiärsedimenten des süddeutschen Molassebeckens. Altmoränenlandschaft Mit Geländehöhen bis zu 630 m ü. NN lagern im südlichen Zentralteil des Landkreises Erding vorwürmeiszeitliche, wechselnd schluffig-sandig-kiesige pleistozäne Altmoränen. Die Altmoräne lagert vereinzelt auf hochliegendem Tertiär. Im östlichen Teil des UR liegt sie als flachwellige Erhöhung über den Niederterrassenschottern und ist dort überwiegend mit teils mächtigen Lösslehmschichten Seite 12 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan überdeckt. Vorherrschende Böden sind tiefgründige Braunerden und Parabraunerden, die zu den bevorzugten Ackerstandorten gehören. Würmeiszeitliche Niederterrassenschotter der Münchner Schotterebene und Niedermoorgebiet Erdinger Moos Die Niederterrassenschotter der Münchner Schotterebene bilden eine weite, mehr oder minder ebene Fläche, die im UR von einzelnen, nach Norden verlaufenden Altmoränenzügen unterbrochen wird (s. o.). Sie werden von lehmigsandigen, kiesigen Deckschichten geringer Mächtigkeit überdeckt. Wo die Niederterrassenschotter ausdünnen und das Grundwasser an die Oberfläche dringt, entstanden bis zu 5 m mächtige Niedermoore und mächtige Almablagerungen. Die Böden der Niederterrasse sind aus kalkreichen Sedimenten aufgebaut (Ausnahme: Moore). Die ursprüngliche terrestrische Bodenform ist die Parabraunerde aus Schotter. Bedingt durch die rezente Grundwasserabsenkung sind heute grundwasserfreie Böden aus geringmächtigen holozänen Ablagerungen weit verbreitet. Hier sind alle Übergänge von den Rendzinen bis zu den Gleyen vertreten. Im Bereich des Münchener Flughafens sind zudem häufig aus Kiesen aber auch aus anderen Bodenmaterialien zusammengesetzte Auffüllungen anzutreffen. 3.3 Flächennutzung und Siedlungsstruktur Der Untersuchungsraum liegt im Landkreis Erding. Die Siedlungsstruktur wird im Kapitel Schutzgut Menschen der UVS (Anlage 17.1, Kap. 5.1) näher beschrieben. Die Ortschaften weisen zumeist dörflichen Charakter auf. Streu- und Splittersiedlungen sind im UR häufig anzutreffen. Folgende Gemeinden finden sich im Untersuchungsraum: Eitting Oberding Der westlichste Teil des UR ist vom Flughafen München geprägt, während im Osten bis nach Erding hauptsächlich landwirtschaftlicher Ackerbau betrieben wird. Außerhalb des Untersuchungsraumes wird auf den entwässerten Niedermoorstandorten im Umland des Flughafens - vor allem nordöstlich des Flughafens - Grünlandnutzung betrieben. Im Bereich des Flughafengeländes dominieren große Gebäude, Verkehrsflächen und gestaltete Grünanlagen. Die Freiflächen zwischen den Gebäuden und Verkehrsflächen sind meist landschaftsarchitektonisch gestaltet (Baumreihen bzw. Alleen auf Rasenflächen). Große Wiesenflächen um die Start- und Landebahnen leiten in die angrenzende Landschaft über. Seite 13 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Im Untersuchungsraum befinden sich folgende Verkehrswege (ab Kreisstraßenniveau von Ost nach West): Straßen: Kreisstraße ED 19 westlich Erding Staatsstraße 2580 (Flughafentangente Ost, FTO) zwischen Erding und Flughafen München Staatsstraße 2584 zwischen FTO und Flughafen München 3.4 Planerische Vorgaben und Planungen Dritter 3.4.1 Planerische Vorgaben Landesentwicklungsprogramm (LEP) Die Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm (LEP, 2006) stellt in Teil A Ziele und Grundsätze zur raumstrukturellen Entwicklung Bayerns und seiner Teilräume und in Teil B Ziele und Grundsätze zur nachhaltigen Sicherung raumbedeutender Fachbereiche dar. Für das Projekt insbesondere bedeutsam sind die Ziele und Grundsätze zur nachhaltigen Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen (Naturhaushalt, Wasser und Boden, Pflanzen und Tiere), der nachhaltigen Wasserwirtschaft (Schutz, Nutzung, Einflüsse) sowie der Sicherung, Pflege und Entwicklung der Landschaft. Die spezifischen Ziele der Schutzgüter werden in den jeweiligen Kapiteln dargestellt. Regionalplan München (RP) Der Regionalplan München (RPV 2002, Fortschreibungsentwurf 2010) bildet einen Rahmen zur Einschätzung des Konfliktpotenzials und dient als Grundlage zur Planung von Kompensationsmaßnahmen. Im Folgenden werden die wesentlichen umweltrelevanten Inhalte und Ziele des RP, soweit sie für die Planung von Bedeutung sind, kurz dargestellt. Der Untersuchungsraum liegt im Stadt- und Umlandbereich des Verdichtungsraumes München. Der wirtschaftliche Belebungseffekt des Flughafens München soll, insbesondere auch in Verbindung mit der zu schaffenden Infrastruktur, grundsätzlich für sein ganzes Umland wirksam werden mit Schwerpunkt im Landkreis Erding. Der Flughafen stellt ein Beispiel für die Entwicklungsdynamik des Verdichtungsraums dar. Dessen Verkehrspotenzial hat bereits in der Vergangenheit Anpassungen der verkehrlichen Infrastruktur erfordert und verlangt Seite 14 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan dies auch weiterhin. Innerhalb des UR ist die Ortschaft Schwaigerloh am Flughafen München als „Bereich, der für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommt“, gekennzeichnet. Zur verkehrlichen Entwicklung siehe unten. In der Region München werden Umwelt- und Lebensqualität in besonderem Maße von der begrenzten Belastbarkeit des Naturhaushaltes bestimmt. Deshalb ist der Sicherung von Natur und Landschaft und der Erhaltung der natürlichen Ressourcen besonders in der Verdichtungszone große Bedeutung beizumessen. Übergeordnete fachliche Ziele für den Untersuchungsraum sind im Teil B, Kapitel B 1 Natur und Landschaft des Regionalplans enthalten. Die wichtigsten Aussagen des Regionalplans mit Bezug zum Untersuchungsraum und zur Maßnahmenplanung lassen sich wie folgt zusammenfassen: In der gesamten Region soll zur Sicherung der Umwelt und Lebensqualität ein zusammenhängendes Netz von Grünzügen und Freiflächen erhalten und aufgebaut werden. In der engeren Verdichtungszone des großen Verdichtungsraumes München sollen die noch vorhandenen naturnahen Vegetationsflächen gesichert werden. Großflächige Infrastrukturanlagen sollen besonders sorgfältig in die Landschaft eingebunden werden. Die Siedlungsentwicklung soll durch ein überörtliches, vernetztes Konzept von Regionalen Grünzügen und Trenngrüns als Grundgerüst eines räumlichen Verbundsystems zur Freiraumsicherung und -entwicklung geordnet und gegliedert werden. Regionale Grünzüge sollen dabei zur Verbesserung des Bioklimas und zur Sicherung eines ausreichenden Luftaustausches, zur Gliederung der Siedlungsräume, und zur Erholungsvorsorge in Siedlungsgebieten und siedlungsnahen Bereichen dienen. Im Regionalplan München ist das Erdinger Moos mit dem Talraum der Dorfen als Regionaler Grünzug ausgewiesen (Teil des Grüngürtels Nr. 12 Flughafen München/Erdinger Moos/Aschheimer Speichersee/Grüngürtel MünchenNordost). Seite 15 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Trenngrün soll das Entstehen großflächiger und bandartiger Siedlungsstrukturen vermeiden und die Freiflächen zwischen aufeinander zuwachsenden Siedlungseinheiten erhalten und sichern. Der Freiraum zwischen Oberding und Niederding, knapp außerhalb des UR, ist demnach für Trenngrün festgelegt. Die Ausweisung von Bannwäldern ist innerhalb des UR laut Regionalplan nicht vorgesehen. Landschaftliche Vorbehaltsgebiete Im Regionalplan München sind Räume mit ökologisch-landschaftsgestalterisch wertvollen Strukturelementen ausgewiesen, die sog. Landschaftlichen Vorbehaltsgebiete. In ihnen kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Dort soll die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts gesichert oder wiederhergestellt werden, die Eigenart des Landschaftsbildes bewahrt und die Erholungseignung der Landschaft erhalten oder verbessert werden. Siedlungstätigkeit, Bebauung und bauliche Infrastrukturen sollen sich in den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten nach den hier besonders bedeutsamen Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege richten. Im UR befindet sich ein Landschaftliches Vorbehaltsgebiet entlang der Dorfen. Hier wird insbesondere die Erhaltung und naturnahe Bewirtschaftung der Auwälder gefordert. Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) Wesentliche fachplanerische Vorgaben liefert das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) des Landkreises Erding. Das ABSP ordnet den Untersuchungsraum der naturräumlichen Haupteinheit 051 „Münchner Schotterebene“ mit der Untereinheit 051-A „Münchner Ebene“ und der Haupt- und Untereinheit 052-A „Isen-Sempt-Hügelland“ zu. Nach dem ABSP weist die Münchener Schotterebene im Untersuchungsraum eine starke Verarmung an naturnahen Lebensräumen und Strukturen auf. Die im ABSP formulierten Ziele ergeben sich aus den Vorgaben der Naturschutzgesetze, aus den Vorgaben der Landesplanung sowie aus dem ZieleMaßnahmen-Programm des Landschaftspflegekonzeptes Bayern. Im ABSP werden als übergeordnete, raumübergreifende Ziele für die Münchner Ebene allgemein der Erhalt und die Optimierung der Reststandorte des Erdinger Mooses genannt. Die nachfolgend aufgeführten, naturraumübergreifenden Ziele sind eine Auswahl der im ABSP genannten Ziele, die für die Einschätzung des Konfliktpotenzials im Untersuchungsraum sowie als Grundlage für die Maßnahmenplanung von Bedeutung sind. Seite 16 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Für die Münchener Schotterebene werden als Ziele genannt: Erhaltung bzw. Optimierung von Flüssen, Bächen und Gräben als funktionsfähige Lebensräume und Ausbreitungsachsen für fließgewässertypische Arten; Erhalt, Optimierung und Neuschaffung von Gewässerlebensräumen im Bereich ehemaliger Niedermoorflächen mit hohem Standortpotenzial; Erhalt, Optimierung und Neuschaffung von Niedermoorflächen mit hohem Standortpotenzial; Optimierung und Wiederherstellung der Talräume als Vernetzungslinien (Dorfen). Für das Isen-Sempt-Hügelland werden folgende Ziele genannt: Erhaltung bzw. Optimierung von Flüssen, Bächen und Gräben als funktionsfähige Lebensräume und Ausbreitungsachsen für fließgewässertypische Arten. Für die landwirtschaftlich genutzten Flächen der beiden Naturräume werden u.a. als Ziele genannt: Erhaltung, Optimierung und Neuschaffung von Kleinstrukturen in den ausgeräumten, intensiv genutzten Agrarlandschaften. Rahmenplan zur Verbesserung der Agrarstruktur Vom Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) am 12.12 2012 beschlossen dient der Rahmenplan 2013 der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) für den Zeitraum 2013 bis 2016. Der Rahmenplan enthält die Maßnahmen, die in den einzelnen Haushaltsjahren durchgeführt werden und gibt die Förderungsarten (Darlehen, Zuschüsse, Zinszuschüsse, Bürgschaften) sowie die Ziele der einzelnen Maßnahmen an. Außer den Mitteln und Maßnahmen muss der Rahmenplan auch allgemeine Grundsätze für die Vergabe der ausgewiesenen Mittel enthalten, um eine einheitliche Förderung der Maßnahmen in den Ländern zu gewährleisten. Der Rahmenplan wird aufgrund von Anmeldungen der Länder und Vorschlägen des Bundes aufgestellt. Unabhängig von der unterschiedlichen Zuordnung müssen bei der Durchführung agrarstruktureller Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe die Erfordernisse der Raumordnung, Landesplanung sowie des Umweltschutzes und des Seite 17 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Tierschutzes beachtet werden, um die strukturellen sowie ökologischen Rahmenbedingungen des ländlichen Raumes zu verbessern. Im Rahmen der Förderung soll verstärkt dazu beigetragen werden, eine mit ökologisch wertvollen Landschaftselementen vielfältig ausgestattete Landschaft zu erhalten und zu schaffen, den Erosionsschutz zu sichern und den Tierschutz zu verbessern. Er besitzt die Förderbereiche Verbesserung der ländlichen Strukturen, Verbesserung der Produktions- und Vermarktungsstrukturen, nachhaltige Landbewirtschaftung und Küstenschutz. Waldfunktionspläne Waldfunktionspläne enthalten gem. Art. 6 Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) die Darstellung und Bewertung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen der Wälder sowie ihre Bedeutung für die biologische Vielfalt und die zur Erfüllung der Funktionen und zum Erhalt der biologischen Vielfalt erforderlichen Ziele und Maßnahmen sowie Wege zu ihrer Verwirklichung. Es werden ebenfalls die Ergebnisse der Bundeswaldinventur und des Waldumbaus auf regionaler Ebene dargestellt. Die Waldfunktionspläne bilden eine Grundlage für die Landschaftspläne und werden in ihnen daher berücksichtigt. Sie sind somit eine Argumentations- und Arbeitshilfe im Planungsrecht. Sie werden seit Sommer 2007 überarbeitet. Die Aussagen der Waldfunktionspläne werden in den entsprechenden Bestandskapiteln wiedergegeben. 3.4.2 Planungen Dritter Raumordnungsverfahren 3. Start- und Landebahn Flughafen München Im Juli 2006 wurde von der Flughafen GmbH München das Raumordnungsverfahren zum Vorhaben 3. Start- und Landebahn des Verkehrsflughafens München beantragt. Zur Beschreibung des Vorhabens nach Art und Umfang, Bedarf an Grund und Boden sowie der vorgesehenen Folgefunktionen, einschließlich Alternativen, und der nach dem Planungsstand zu erwartenden erheblichen Auswirkungen des Vorhabens hat die Flughafen München GmbH Unterlagen, Pläne, Erläuterungsberichte, Stellungnahmen und Gutachten einschließlich einer Umweltverträglichkeitsstudie nebst Verträglichkeitsbetrachtung Natura 2000 - FFH und Vogelschutz - vorgelegt. Das Raumordnungsverfahren wurde im März 2007 abgeschlossen. Die Regierung von Oberbayern beurteilte das Vorhaben insgesamt landesplanerisch positiv. Planfeststellungsverfahren 3. Start- und Landebahn Flughafen München Seite 18 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Im November 2007 wurde von der Regierung von Oberbayern das Planfeststellungsverfahren zum Bau der 3. Start- und Landebahn eingeleitet. In den Antragsunterlagen befinden sich u.a. die Umweltverträglichkeitsstudie, der Landschaftspflegerische Begleitplan und Gutachten über wasserwirtschaftliche Maßnahmen. Ende September 2008 wurde das Einwendungsverfahren abgeschlossen und bis Ende März 2009 fand das öffentliche Anhörungsverfahren mit den Trägern öffentlicher Belange und den privaten Einwenden statt. Die Regierung von Oberbayern hat am 05.07.2011 den Planfeststellungsbeschluss für die dritte Start- und Landebahn am Flughafen München erlassen. Vierspuriger Ausbau der St 2580 (FTO) Im 7. Bayerischen Ausbauplan für Staatsstraßen vom 11.10.2011 ist der 4spurige Ausbau der FTO ausgewiesen. Es bestehen dementsprechend bereits verfestigte Planungen seitens der zuständigen Straßenbauverwaltung des Freistaates Bayern in Gestalt des Staatlichen Bauamtes Freising als zuständigem Vorhabenträger. Es ist beabsichtigt, das Planfeststellungsverfahren zeitgleich mit dem gegenständlichen Verfahren zu betreiben. Der geplante vierspurige Ausbau der FTO berührt die Planungen für den Bündelungsabschnitt des gegenständlichen Vorhabens mit der FTO zwischen Isarkanal und Dorfen. Die beiden Vorhaben stehen in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang. Sie haben einen gemeinsamen Kreuzungspunkt. Das Kreuzungsbauwerk ist in Form einer Eisenbahnüberführung (EÜ) geplant. Ferner verlaufen die beiden Verkehrswege über ca. 2 km Länge in enger Bündelungslage. Die Planung zum Ausbau der FTO wurde bei der vorliegend zur Planfeststellung beantragten Planung im PFA 4.1 berücksichtigt. Die beiden Planungen wurden aufeinander abgestimmt und berücksichtigen die jeweils andere Planung unter Wahrung der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung. In den Bestands-, Auswirkungs- und Konfliktplänen (Anlage 15.2-15.7) sowie Maßnahmenplänen (Anlage 15.8) ist die Ausbauplanung der FTO nachrichtlich dargestellt. Gestaltungs- und Ausgleichsplanungen für das gegenständliche Vorhaben sind hierauf abgestimmt. Kommunale Planungen Die planerischen Darstellungen der Flächennutzungsplanungen im Nahbereich der Bahntrasse fließen in die umweltplanerische Bearbeitung mit ein. Dies sind im Einzelnen: Seite 19 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Flächennutzungsplan der Gemeinde Eitting, Änderung A, Gesamtüberarbeitung, 2011, Flächennutzungsplan der Gemeinde Oberding, 7. Änderung 2011. Gleichfalls wurden die Bebauungspläne der Gemeinden berücksichtigt, soweit sie einen gewissen Konkretisierungsgrad erreicht hatten. 3.5 Voraussichtliche Entwicklung ohne das Vorhaben Die voraussichtliche Entwicklung des Untersuchungsraums wird maßgeblich von der Verwirklichung der unter 3.4.2 dargestellten Planungen abhängen. Aufgrund der prognostizierten Steigerung des Fluggastaufkommens wird mit einem Anstieg der Verkehrsbelastung gerechnet, der möglicherweise mit Erweiterungen der bestehenden Verkehrsinfrastruktur begegnet wird. Eine Erweiterung der Siedlungstätigkeit ist in diesem Bereich ebenfalls zu erwarten. Für Änderungen der bestehenden landwirtschaftlichen und sonstigen Nutzungen bestehen keine Anhaltspunkte. Seite 20 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan 4 ERMITTLUNG, BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DES SCHUTZGUTBEZOGENEN BESTANDES 4.1 Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt 4.1.1 Rechtliche Grundlagen, Schutzziele und Leitbilder 4.1.1.1 Rechtliche Grundlagen Tiere Rechtliche Grundlagen für die Betrachtung des Schutzgutes Tiere sind insbesondere die nachfolgend aufgelisteten Gesetze und Verordnungen: EU FFH-Richtlinie (92/43/EWG) bzw. FFH-Änderungsrichtlinie (97/62/EG) Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG EG-Artenschutzverordnung (Verordnung (EG) Nr. 338/97) Bund Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Bundeswaldgesetz (BWaldG) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) Land Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) Pflanzen Rechtliche Grundlagen für die Betrachtung des Schutzgutes Pflanzen sind insbesondere die nachfolgend aufgelisteten Vorschriften: EU FFH-Richtlinie (92/43/EWG) bzw. FFH-Änderungsrichtlinie (97/62/EG) EG-Artenschutzverordnung (Verordnung (EG) Nr. 338/97) Bund Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Bundeswaldgesetz (BWaldG) Seite 21 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) Land Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) Biologische Vielfalt Rechtliche Grundlagen für die Betrachtung der Biologischen Vielfalt sind insbesondere die nachfolgend aufgelisteten Vorschriften und Gesetze: EU Convention on Biological Diversity (CBD) Bund Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Land Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) Landesplanerische Beurteilung für Tiere und Pflanzen Die landesplanerische Beurteilung der Regierung von Oberbayern (RvO 1992) für die zusätzliche Anbindung des Flughafens München an die S-Bahn und an die Fernbahn München – Mühldorf – Freilassing enthält für den UR folgende relevante Maßgaben bezüglich des Schutzgutes Tiere und Pflanzen: „Als Grundlage für die erforderlichen umfassenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem zuständigen Forstamt und dem Wasserwirtschaftsamt ein landschaftspflegerischer Begleitplan durch einen qualifizierten Landschaftsarchitekten zu erarbeiten.“ „Eingriffe in die ökologisch wertvollen Waldflächen sind generell auf das unumgängliche Maß zu beschränken. Zum Schutze der Lohwälder im Erdinger Moos bei Schwaigerloh ist bei der Detailplanung die Möglichkeit einer Trassenverschiebung zu prüfen. Bei unvermeidbarer Flächeninanspruchnahme sind Ersatzaufforstungen in mindestens doppelter Flächengröße vorzunehmen. Die Trasse ist in ausreichend großem Abstand von Waldrändern zu führen.“ Seite 22 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 4.1.1.2 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan „Die Errichtung von Wildschutzzäunen, insbesondere bei der Kreuzung von Wildwechseln, ist vorzusehen.“ Schutzziele und Leitbilder Gesetzlich verankerte Schutzziele Das BNatSchG enthält Ziele und Grundsätze zum Schutzgut Tiere und Pflanzen: „Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass - die biologische Vielfalt, - die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie, - die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft.“ (§ 1 Abs. 1 BNatSchG) „Zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt sind entsprechend dem jeweiligen Gefährdungsgrad insbesondere - lebensfähige Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten zu erhalten und der Austausch zwischen den Populationen sowie Wanderungen und Wiederbesiedelungen zu ermöglichen, - Gefährdungen von natürlich vorkommenden Ökosystemen, Biotopen und Arten - entgegenzuwirken, Lebensgemeinschaften und Biotope mit ihren strukturellen und geografischen Eigenheiten in einer repräsentativen Verteilung zu erhalten; bestimmte Landschaftsteile sollen der natürlichen Dynamik überlassen bleiben. “(§ 1 Abs. 2 BNatSchG) „Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sind insbesondere - die räumlich abgrenzbaren Teile seines Wirkungsgefüges im Hinblick auf die prägenden biologischen Funktionen, Stoff- und Energieflüsse sowie landschaftlichen Strukturen zu schützen; Naturgüter, die sich nicht erneuern, sind sparsam und schonend zu nutzen; sich erneuernde Naturgüter dürfen nur so genutzt werden, - dass sie auf Dauer zur Verfügung stehen, wild lebende Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften sowie ihre Biotope und Lebensstätten auch im Hinblick auf ihre jeweiligen Funktionen im Naturhaushalt zu erhalten, Seite 23 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 - Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan der Entwicklung sich selbst regulierender Ökosysteme auf hierfür geeigneten Flächen Raum und Zeit zu geben.“(§ 1 Abs..3, S. 1,5 und 6 BNatSchG) „Die europäischen Bemühungen auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden insbesondere durch den Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“unterstützt (…).“ (§ 2 Abs. 5 S. 1 BNatSchG) Planerische Schutzziele Landesentwicklungsprogramm Bayern Gemäß Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006 (LEP 2006) können heimische Pflanzen- und Tierarten nur dann dauerhaft erhalten werden, wenn neben dem Schutz von Einzelindividuen vor allem die standorttypischen Lebensräume ganzer Populationen gesichert und, soweit notwendig, gepflegt werden. Das genetische Potenzial kann auf Dauer nur gesichert werden, wenn der Austausch zwischen verschiedenen Populationen von Tieren und Pflanzen sowie deren Ausbreitung gemäß ihren artenspezifischen Bedürfnissen ermöglicht wird (LEP. B I 1.3.1). Die Sicherung und der Erhalt der biologischen Vielfalt hängen unmittelbar von der Sicherung der Lebensräume von Pflanzen und Tieren einschließlich deren Schutzes vor Beeinträchtigungen ab. Den Ansprüchen vieler Pflanzen und Tiere und ihrer Vergesellschaftungen kann am besten innerhalb eines Systems miteinander verbundener Lebensräume entsprochen werden. Ergänzend muss auch auf den Flächen außerhalb der Biotopverbundsysteme den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Rechnung getragen werden, um die Artenvielfalt in Bayern langfristig zu sichern und zu erhalten. Beim Aufbau des Biotopverbundes ist neben qualitativen Kriterien der einzelnen Biotope der Größe und Verteilung im Raum große Bedeutung beizumessen. Biotopverbundsysteme auf örtlicher und regionaler Ebene sind auch mit Blick auf die Sicherung der als Natura 2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete) gemeldeten Flächen zu sichern und zu entwickeln (LEP. B I 1.3.2). Es ist anzustreben, dass naturnahe Gewässer einschließlich ihrer Auen in ihrer Biotopverbundfunktion erhalten und zu naturnahen Landschaftsräumen weiter entwickelt werden. Es ist von besonderer Bedeutung, naturraumtypische, weitgehend naturnahe Fließgewässer insgesamt zu naturnahen Fließgewässersystemen zu entwickeln (LEP. B I 2.2.4). Regionalplan München Laut Regionalplan 14 „München“ (RPV 2002, Fortschreibung 2010) kommt den außerhalb des Stadtgebiets gelegenen regionalen Grünzügen und landschaftli- Seite 24 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan chen Vorbehaltsgebieten, insbesondere in Verbindung mit bestehenden innerstädtischen Grün- und Freiflächen, eine besondere Bedeutung zu. Zur Sicherung und Erhaltung der natürlichen Ressourcen sowie zur Stabilisierung des Naturhaushalts trägt ein zusammenhängendes System von Grünzügen und Freiflächen entscheidend bei. Es umfasst die bedeutenden naturnahen Lebensräume, wie z.B. die weitflächig zusammenhängenden Waldgebiete im großen Verdichtungsraum München. Im Regionalplan kommt den Ökosystemen des ländlichen Raums eine besondere Bedeutung zu, da hier die Ökosysteme noch zur Selbstregulation fähig sind. Sie bedürfen jedoch vor allem in den ausgeräumten Landschaftsteilen der Ergänzung und Stabilisierung durch Biotope, die sich möglichst netzartig über den gesamten Raum erstrecken sollen. Die pflegliche Behandlung der Biotope dient hier insbesondere der Erhaltung der natürlichen Regelungskräfte und einer abwechslungsreichen, vielgestaltigen Naturausstattung. Der Regionalplan 14 „München“ weist in den Räumen mit ökologisch-landschaftsgestalterisch wertvollen Strukturelementen landschaftliche Vorbehaltsgebiete aus, in denen den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonderes Gewicht zukommt. In den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten soll die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes gesichert oder wiederhergestellt, die Eigenart des Landschaftsbildes bewahrt und die Erholungseignung der Landschaft erhalten oder verbessert werden. Bauliche Infrastrukturen sollen sich nach den hier besonders bedeutsamen Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege richten. Im Untersuchungsraum liegt das landschaftliche Vorbehaltsgebiet „Viehlaßmoos und Eittinger Moos“. Für dieses landschaftliche Vorbehaltsgebiet stellt der Regionalplan 14 „München“ folgende Ziele auf: Viehlaßmoos und Eittinger Moos: Erhaltung, Schutz und Pflege der naturnahen Niedermoore mit ihrer charakteristischen Pflanzenwelt, Erhaltung der Baum- und Strauchvegetation, Erhaltung der bestehenden Grundwasserverhältnisse, Sicherung der Brutstätten für Wasser- und Sumpfvögel, Vermeidung von Kiesabbau, Vermeidung weiterer Zersiedelung. Seite 25 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Landschaftsplan Oberding Gemäß Landschaftsplan Oberding (2007) können im Naturraum Isen-SemptHügelland folgende Maßnahmen zur Wiederherstellung einer ausreichenden Lebensraumqualität zumindest für anspruchslosere Arten der Kulturlandschaft beitragen: Verbesserung der Flurdurchgrünung in "ausgeräumten" Landschaftsteilen durch Anpflanzen von Hecken, Alleen und Feldgehölzen Anlegen von nicht oder nur extensiv genutzten Feld- oder Wegrainen als Rückzugsgebiet und Nahrungshabitat für Vögel, Kleinsäuger und Insekten Anlegen von Pufferstreifen und / oder Ufergehölzen an Fließgewässern, Sanierung der Dorfenaue Förderung naturnah gestalteter Gärten und Grünflächen in Siedlungs- und Gewerbegebieten, Verbesserung der Ortseingrünung Für den Naturraum Münchener Ebene – Erdinger Moos ist aufgrund der akuten Bedrohung von stark gefährdeten Lebensgemeinschaften der Niedermoore als Ziel die Niedermoorrenaturierung genannt. Die Umsetzung kann durch folgende Maßnahmen erfolgen: Ankauf möglichst großer, zusammenhängender Flächen innerhalb der Niedermoorkerngebiete im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen Aufgabe der Ackernutzung in den Niedermoorkerngebieten – extensive Grünlandnutzung ist weiterhin möglich und wünschenswert Bekämpfung von Neophytenbeständen (Goldrute, Indisches Springkraut, Topinambur) durch häufige Mahd; Bekämpfung der Herkulesstaude durch Abstechen der Wurzelstöcke im Frühjahr Anheben des Grundwasserspiegels durch Grabeneinstau / -überstau; für die Planung konkreter Maßnahmen sind weitere hydrologische Untersuchungen erforderlich Wiederherstellung niedermoortypischer Grünlandgesellschaften (Pfeifengraswiese, Kohldistelwiese... ) durch Mähgutübertragung oder Einsaat mit autochthonem Saatgut Für den Untersuchungsraum sind folgende Entwicklungsziele genannt: Gewässerrenaturierung der Dorfen und des Weichgrabens durch Seite 26 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Renaturierung naturfern ausgebauter Wasserläufe Anlegen von Uferstreifen Optische Aufwertung durch Ufergehölze Keine weitere Gewässereintiefung im Zuge von Grabenräumungen Flurdurchgrünung in ausgeräumten Agrargebieten durch Anlage von Gehölzreihen / Hecken entlang von Straßen und Wegen Einzelbäume oder Gehölzgruppen an Wegkreuzungen Gehölzuferstreifen an Fließgewässern Extensivgrünland (Flächen oder Streifen) Ackerrandstreifen Ungenutzte Feld- und Wegraine Erhaltung / Erweiterung von Lohwaldbeständen Folgenutzung Naturschutz: Die Kiesgruben sollten nach Beendigung der Entnahme nach ökologischen Gesichtspunkten gestaltet werden: Anlegen / Erhalten von offenen Kiesflächen für Trockenlebensraumbewohner Anlegen / Erhalten von Tümpeln und Kleingewässern (z.B. auch in verdichteten Fahrspuren) als Lebensraum für Feuchtgebietsarten Weitere Entwicklung durch Sukzession, keine Pflegemaßnahmen Vernetzung mit anderen naturnahen Strukturen z. B. durch Gehölzstrukturen (soweit erforderlich) Verbesserung des Biotopverbunds: Das bestehende Biotopverbundsystem sollte weiter ausgebaut werden durch Sicherung und Optimierung bestehender Haupt- und Nebenvernetzungsachsen (Dorfen und Abfanggraben Ost) Entwicklung von potenziellen Haupt- und Nebenvernetzungsachsen zu funktionsfähigen Wanderungskorridoren (Weichgraben) Landschaftsplan Eitting Gemäß Vorentwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan Eitting (PLANUNGSVERBAND ÄUSSERER WIRTSCHAFTSRAUM MÜNCHEN 2011) kann eine Verbesserung des Landschaftsbildes bzw. der räumlichen Gliederung im betreffenden Gebiet erreicht werden durch: Anpflanzen von Gehölzreihen / Hecken entlang von Wegen und Straßen Anpflanzen von Einzelbäumen oder Gehölzgruppen an Wegkreuzungen Seite 27 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Wiederherstellen von Gehölzuferstreifen Gestaltung von Wegrainen in Form von Hochstaudensäumen. Leitbilder Leitbilder beschreiben die naturschutzfachlichen Zielsetzungen, auf die Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in einem bestimmten Raum abzielen. Sie lassen sich insbesondere aus Vorgaben des Regionalplans 14 München (RP 2005) und des Arten- und Biotopschutzprogramms (ABSP Erding 2001) entnehmen oder ableiten. Die geplante Bahntrasse berührt im Wesentlichen zwei Naturräume, die Münchener Ebene und das Isen-Sempt-Hügelland, deren maßgebliche Leitbilder bezogen auf den Untersuchungsraum - nachfolgend ergänzend aufgeführt sind. Münchener Ebene: Erhaltung bzw. Wiederausdehnung der Lebensgemeinschaften der Niedermoore und Feuchtwiesen des Erdinger Mooses insbesondere als Biotopverbundkorridore zwischen den Niedermoorkerngebieten und als Wiesenbrüterlebensräume, Erhaltung bzw. Optimierung der Flusstäler von Sempt und Dorfen als überregionale Verbundachsen für Feuchtlebensräume, Wiederherstellung eines feuchtgebietstypischen Arten- und Lebensraumspektrums durch Optimierung der Talräume der kleineren Bäche (Weichgraben) als Vernetzungslinien zwischen den größeren Feuchtverbundachsen. Isen-Sempt-Hügelland: Erhöhung des Anteils naturnaher, nicht oder nur extensiv genutzter Flächen auf den strukturarmen Erdinger Lössterrassen und Erweiterung vorhandener Biotopfragmente und Vernetzung durch Trittstein- und Verbundstrukturen untereinander. Zielvorgaben der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (BMU 2007) Zur Festlegung von Zielen zur Optimierung der Biodiversität können u.a. folgende Zielvorgaben herangezogen werden: Bis 2010 ist der Rückgang der heute vorhandenen Vielfalt wildlebender Arten aufgehalten. Seite 28 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Bis zum Jahre 2020 kann sich die Natur auf 2 % der Fläche Deutschlands wieder nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten ungestört entwickeln und Wildnis entstehen. Bis 2010 besitzt Deutschland auf 10 % der Landesfläche ein repräsentatives und funktionsfähiges System vernetzter Biotope. Dieses Netz ist geeignet, die Lebensräume der wildlebenden Arten dauerhaft zu sichern und ist integraler Bestandteil eines europäischen Biotopverbunds. Bis 2010 ist der Rückgang von gefährdeten Lebensraumtypen aufgehalten. Danach nehmen die heute nach den Roten Listen von vollständiger Vernichtung bedrohten und die stark gefährdeten Biotoptypen an Fläche und Anzahl wieder zu, Degradierungen sind aufgehalten und die Regeneration hat begonnen. 2020 soll der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung 5 % der Waldfläche betragen. Bis 2020 sind Fließgewässer und ihre Auen in ihrer Funktion als Lebensraum soweit gesichert, dass eine für Deutschland naturraumtypische Vielfalt gewährleistet ist. Bis 2015 nimmt der Flächenanteil naturschutzfachlich wertvoller Agrarbiotope (hochwertiges Grünland, Streuobstwiesen) um mindestens 10 % gegenüber 2005 zu. 4.1.2 Methodik der Erfassung, Bewertung und Darstellung 4.1.2.1 Abgrenzung des Untersuchungsraums Der Untersuchungsraum für das Schutzgut Tiere und Pflanzen umfasst mit einem 2.000 m breiten Korridor den Nahbereich der Trasse zwischen der Gemarkungsgrenze der Stadt Erding im Osten und dem bebauten Flughafengelände im Nordwesten. In diesem Untersuchungsraum wurden flächendeckend Biotop- und Nutzungstypen und bereichsweise ausgewählte Tiergruppen mit ihrer Bedeutung sowie vorhandene Vorbelastungen und Empfindlichkeiten erfasst und dargestellt. Die räumliche Lage des Untersuchungsraumes zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt ist den Anlagen 15.2.1-3 und 15.3.1-3 zu entnehmen. 4.1.2.2 Datengrundlagen Für den Untersuchungsraum zwischen Gemarkungsgrenze der Stadt Erding und der Dorfen wurden im Sommer 2007 auf der Basis von Luftbildern im Maßstab 1:5.000 projektbezogene Kartierungen von Biotop- und Lebensraum- bzw. Nutzungs- und Strukturtypen und Pflanzen durchgeführt (AGL ULM 2008). Projekt- Seite 29 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan bezogene faunistische Kartierungen erfolgten 2008 und dienen als Grundlage für die UVS und den LBP im Planfeststellungsverfahren. Für den Untersuchungsraum zwischen der Dorfen und dem Flughafen wurden die Ergebnisse der vegetationskundlichen, der floristischen sowie der faunistischen Kartierungen für die Planung der 3. Start- und Landebahn des Flughafens München übernommen (GRÜNPLAN 2007a, b, ÖKOKART 2007). Darüber hinaus wurden weitere, 2008 bis 2010 im Zuge von Monitoring und ergänzenden Untersuchungen im Bereich des UR erhobene Faunadaten v.a. zu Zauneidechsen und Wiesenbrüter / Bodenbrüter, von der FMG zur Verfügung gestellt. Zusätzlich standen für den Bereich ab Mittlerem-Isar-Kanal bis östlicher Planfeststellungsgrenze weitere aktuelle tierökologische Erhebungen und eine Realnutzungs- und Biotoptypenkartierung aus dem Jahre 2011 zur Verfügung, die im Rahmen der ED 99 – Nordumfahrung Erding erhoben wurden (IFUPLAN 2011). Somit ist der gesamte Untersuchungsraum zusammen mit den jüngeren, nacherhobenen Kartierungen hinreichend abgedeckt. Das Kartierkonzept wurde mit dem EBA (17.10.2007) sowie mit der Höheren und den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Erding, Ebersberg und München (08.11.2007) abgestimmt. Festgelegt wurden hierbei auch die Grundzüge der Methodik für die Bearbeitung. Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, dass nach einem fachlich begründeten Konzept auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand Tiere, Pflanzen, Vegetation und Biotope erfasst und beurteilt werden. Das Konzept zielt auf eine eingriffsbezogene Kartierung von Indikatorgruppen und Biotoptypen zur sachgemäßen Bestandsbewertung des Eingriffsraums ab. Es erfüllt projektspezifisch die Rahmenanforderungen des Umwelt-Leitfadens des Eisenbahn-Bundesamtes. Der notwendige Untersuchungsrahmen und Untersuchungsumfang (§ 6 UVPG) wurden im Scoping (02-03.07.2008) und im Unterrichtungsschreiben des EBA gemäß § 5 Satz 1 UVPG vom 6.10.2008 festgelegt. Seite 30 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Tab. 4-1: Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Erfassungskriterien und Daten-/Informationsgrundlagen für das Schutzgut Tiere und Pflanzen Erfassungskriterien Relevante Daten- / Informationsgrundlagen Biotoptypen und Flora: kartierte Biotoptypen Flora ausgewählter Biotope nach § 30 BNatSchG besonders geschützte Biotope nach § 39 Abs. 5 BNatSchG geschützte Lebensstätten, Pflanzenarten der Roten Liste Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-RL Biotope mit streng geschützten Pflanzenarten im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG amtlich kartierte Biotope Fauna: Tierarten bzw. Artengruppen mit Indikatorfunktion und deren Lebensräume Tierarten nach Anhang II der FFHRichtlinie Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie Vorkommen von Tierarten der Roten Liste BRD und Bayern bezogen auf erfasste Artengruppen Landkreisbedeutsame und überregional bedeutsame Arten nach dem ABSP Streng geschützte Tierarten im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG sowie besonders geschützte europäische Vogelarten im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG inklusive der Biotope, in denen sie vorkommen Gesetzlich und gesamtplanerisch geschützte Bereiche: gesetzlich geschützte Biotope RAMSAR-, FFH- und Vogelschutzgebiete Schutzgebiete nach §§ 23 – 29 BNatSchG in Verbindung mit BayNatSchG (NSG, Nationalpark, Biosphärenreservat, LSG, Naturpark, LB, ND) landschaftliche Vorbehaltsgebiete, landschaftliche Vorranggebiete Bannwald, Naturwaldreservat Wälder mit besonderer Bedeutung bereits vorhandene Kompensationsflächen Dritter Ökokontoflächen Seite 31 Fachbericht der Biotoptypenkartierung Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises Erding Artenschutzkartierung Amtliche Biotopkartierung Bayern Vegetations- und Biotoptypenkartierung der FMG Floristische Kartierungen der FMG Realnutzungs- und Biotoptypenkartierung im Rahmen der ED 99 – Nordumfahrung Erding Fachbericht der Zoologischen Erhebungen Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises Erding Artenschutzkartierung Faunistische Kartierungen der FMG tierökologische Erhebungen im Rahmen der ED 99 – Nordumfahrung Erding Fachbericht der Biotoptypenkartierung Standarddatenbögen der FFH- und SPAGebiete aufgrund von Veröffentlichungen und Auskünften des LfU Schutzgebietsverordnungen Regionalplan 14 „München“ Waldfunktionsplan für den Regierungsbezirk Oberbayern Flächennutzungs- und Landschaftspläne der Gemeinden Oberding, Eitting Auskünfte der Unteren Naturschutzbehörde LRA Erding Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Pflanzen Als wesentliche Datengrundlage dient das Gutachten „Erdinger Ringschluss – Verbesserung der Schienenanbindung des Flughafens München-Paket B - Erläuterungsbericht – Biotoptypenkartierung“ der AGL ULM (2008). Die Ergebnisse der Biotopkartierung sind in Flächenerfassungsbögen für jede einzelne Fläche als Rohdaten erfasst. Diese beinhalten neben der ID-Nummer der Fläche die Geländenummer, das Aufnahmedatum, den oder die Biotop- und Lebensraumtypen (letztere ggf. mit FFH-spezifischer Bewertung von Habitatstruktur, Artenausstattung und Beeinträchtigung) bzw. Nutzungs- und Strukturtypen, ggf. eine textliche Beschreibung, Angaben zu Nutzungen und Beeinträchtigungen, eine Artenliste mit Angaben zum Status bestimmter Arten (Mengenangaben, Rote Liste Bayern, Rote Liste Bundesrepublik, Bundesartenschutzverordnung) und schließlich obligat die Bewertung der Fläche nach der 5-stufigen Bewertungsskala. Für den Untersuchungsraum zwischen der Dorfen und dem Flughafen wurden die Ergebnisse der vegetationskundlichen und floristischen Kartierungen für die Planung der 3. Start- und Landebahn des Flughafens München übernommen (GRÜNPLAN 2007a, b, ÖKOKART 2007). Die Kartierergebnisse wurden im Rahmen eigener Begehungen im Jahr 2013 überprüft und, soweit erforderlich, an neue Entwicklungen wie Bebauung/ Nutzungsänderung angepasst. Im Folgenden werden die wesentlichen Punkte der einzelnen Kartierungsmethoden zusammengefasst dargestellt. Diese Zusammenfassung basiert einerseits auf dem Kartierbericht Biotoptypen (AGL ULM 2008) und auf dem Bericht der Bestandsaufnahme Vegetation und Flora (GRÜNPLAN 2007a, b). Bereich Gemarkungsgrenze Stadt Erding - Dorfen Im Bereich zwischen Gemarkungsgrenze im Osten und der Dorfen im Nordwesten wurden die Biotop- und FFH-Lebensraumtypen bzw. die Nutzungs- und Strukturtypen in einem bis zu 2.000 m breiten Korridor flächendeckend aufgenommen. Die bei der Biotopkartierung gültigen Mindestgrößen für die Aufnahme, d.h. etwa 1.000 m2 bei flächigen Elementen, etwa 50 m Länge bei linearen Elementen und etwa 100 m Länge bei flutender Wasservegetation wurden oft deutlich unterschritten, um eine flächendeckende Darstellung der Biotope in der Karte zu gewährleisten. Seite 32 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Bei kleinräumigem Wechsel oder Durchdringen der Biotope wurden die einzelnen Bestandteile solcher Komplexe i.d.R. gesondert kartiert, soweit sie noch im Maßstab 1:5000 darstellbar waren. In Ausnahmefällen (bei sehr kleinen oder schmalen Komplexen) wurden aber auch mehrere Biotoptypen notgedrungen in einer Einzelfläche als Biotopkomplex erfasst. Flächen, die nicht als Biotope anzusprechen sind, aber dennoch durch ihre Vegetation charakterisiert sind sowie nicht durch ihre Vegetation definierte Flächen wurden als Nutzungs- und Strukturtypen kartiert. Zur Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope wurden die Biotoptypen im Rahmen der Biotoptypenkartierung auf ihren Schutzstatus nach Art. 23 (vorher Art. 13d) BayNatSchG bzw. § 30 BNatSchG hin überprüft. Die Flora des Untersuchungsraumes wurde auf der Basis der Biotop- und Nutzungstypenkartierung durch floristische Erhebungen im Sommer 2007 erfasst. In den Biotopen und/oder Lebensraumtypen wurden die charakteristischen Pflanzenarten mit aufgenommen und Artenlisten erstellt. Bereich Dorfen - Flughafen Für den Bereich östlich des Flughafens bis zur Dorfen hin, wird auf die in den Jahren 2004 - 2007 durchgeführte flächendeckende Biotoptypen-, vegetationskundliche und floristische Kartierung, die bei ökologischen Erhebungen im Rahmen der Planungsarbeiten für die 3. Start- / Landebahn des Flughafens München durchgeführt wurde, zurückgegriffen. In den Jahren 2004 - 2005 wurde eine Biotoptypenkartierung durchgeführt, die in 2006 durch eine pflanzensoziologische Kartierung auf Ebene der Vegetationseinheiten ergänzt wurde. Für die Vegetationskartierung wurde ein eigener Kartierschlüssel erstellt. Die Erfassungsgrenze lag bei linearen Biotopen bei einer Breite von 2,5 m und bei Flächenbiotopen bei einer Fläche von 20 m2. Die pflanzensoziologische Kartierung für die Planung der 3. Start- und Landebahn des Flughafens München ist detaillierter als die projektbezogene Biotopund FFH-Lebensraumtypenkartierung. Um die beiden Kartierungen zu vereinheitlichen, wurden die Vegetationseinheiten dem jeweiligen Biotoptyp entsprechend der Kartieranleitung Biotopkartierung Bayern (LfU 2007), die auch für die projektbezogene Kartierung (AGL ULM 2008) verwendet wurde, zugeordnet. Seite 33 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Tiere Bereich Gemarkungsgrenze Stadt Erding - Dorfen Als wesentliche Datengrundlagen dienen das Gutachten „Erdinger Ringschluss – Verbesserung der Schienenanbindung des Flughafens München-Los B2 - Endbericht – Zoologische Erhebungen“ der AGL ULM & MAIER (2009) sowie die tierökologischen Erhebungen und die Kartierung bestandsgefährdeter bodenbrütender Vogelarten für die Nordumfahrung Erding ED 99 (IFUPLAN 2011, 2012). Bereich Dorfen - Flughafen Für den Untersuchungsraum zwischen der Dorfen und dem Flughafen wurden die Ergebnisse der faunistischen Kartierungen für die Planung der 3. Start- und Landebahn des Flughafens München übernommen (ÖKOKART 2007). Biologische Vielfalt Die flächendeckende Biotoptypenkartierung, Kartierungen zu gesetzlich geschützten Biotopen, Informationen zu den Schutzgebieten im UR und zu den vorkommenden Tier- und Pflanzenarten sind den Gutachten von AGL ULM (2008), AGL ULM & MAIER (2009), den Planfeststellungsunterlagen für die 3. Start- und Landebahn (ÖKOKART 2007, GRÜNPLAN 2007a, b) sowie den faunistischen Kartierungen im Zuge der Planung der Nordumfahrung ED 99 (IFUPLAN 2011, 2012) zu entnehmen. 4.1.2.3 Methodik der Bestandsbewertung - Pflanzen Bewertungsschlüssel für FFH-Lebensraumtypen Die FFH-Lebensraumtypen werden nach einem EU-weit gültigen, an die jeweiligen Gegebenheiten der Mitgliedsstaaten angepassten Schema bewertet. Für Bayern gelten hierfür die „Vorgaben zur Bewertung der OffenlandLebensraumtypen nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (LRTen 1340 bis 8340) in Bayern“ (LfU 2007). Die Bewertung der Lebensraumtypen erfolgt im Sinne des dreiteiligen Grundschemas der Arbeitsgemeinschaft "Naturschutz" der Landes-Umweltministerien (LANA) (siehe Tabelle 4-2). Seite 34 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Tab. 4-2: Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Allgemeines Bewertungsschema zum Erhaltungszustand der Lebensraumtypen in Deutschland (LANA 2001) Vollständigkeit der lebensraumtypischen Habitatstrukturen Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars Beeinträchtigungen A C B hervorragende Ausprägung gute Ausprägung A B lebensraum-typisches Arteninventar vorhanden lebensraum-typisches Arteninventar weitgehend vorhanden A B gering mittel mäßige bis durchschnittliche Ausprägung C lebensraumtypisches Arteninventar nur in Teilen vorhanden C stark Die Gesamtbewertung einer Teilfläche wird wie folgt vorgenommen: Die Vergabe von 1xA, 1xB und 1xC ergibt B. Ansonsten entscheidet die Doppelnennung über die Bewertung des Erhaltungszustandes (Ausnahme: 1xC und 2xA bzw. 1xA und 2xC ergibt B). Bewertungsschlüssel für alle Biotop- und FFH-Lebensraumtypen sowie Nutzungs- und Strukturtypen Alle aufgenommenen Einzelflächen wurden mit einer ökologischen Wertstufe versehen, die sich an der neunstufigen Skala von KAULE (1991) für eine flächendeckende Bewertung für Belange des Artenschutzes orientiert. Die Einstufungskriterien für die einzelnen Biotoptypen der fünfstufigen komprimierten Bewertungsskala (s. Tabelle 4-3), die bei der Biotopkartierung zur Anwendung kommt, werden in der Methodik der Biotopkartierung näher erläutert (AGL ULM 2007). Hierbei bezeichnet die Wertstufe 1 den geringsten Funktionalen Wert und die Wertstufe 5 den höchsten Funktionalen Wert. Tab. 4-3: Bewertungsskala der Biotop- und FFH-Lebensraumtypen sowie der Nutzungs- und Strukturtypen Beschreibung Wertstufen nach Kaule 5-stufig (FW) Seltene und repräsentative natürliche und extensiv genutzte Ökosysteme. I. d. R. alte und/oder oligotrophe Ökosysteme mit Spitzenarten der Roten Liste, geringe Störung, soweit vom Typ möglich große Flächen. „Urwälder“, Moore, Seen, dynamische Auen, Felsfluren, alpine Ökosysteme, Küstenökosysteme, Heiden, Magerrasen, Streuwiesen, Äcker, Stadtbiotope mit hervorragender Artenausstattung. 9 5 Wie 9, jedoch weniger gut ausgebildet, vorrangig auch zurückgehende Waldökosysteme und Waldnutzungsformen, extensive Kulturökosysteme und Brachen, Komplexe mit bedrohten Arten, die einen größeren Aktionsraum benötigen. Gebiete mit besonderer Bedeutung 8 5 Seite 35 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Beschreibung Wertstufen nach Kaule 5-stufig (FW) auf Landes- und Regionalebene, d.h. in einem größeren Bezugsraum sind höher zu bewertende Gebiete vorhanden. Umgekehrt kann auf Landesebene eine Einstufung in 8 gerechtfertigt sein, obwohl aufgrund des Schwerpunktvorkommens aus europäischer Sicht eine höhere Einstufung vorliegt. Gebiete mit regionaler Bedeutung. Nicht oder extensiv genutzte Flächen mit Rote-Liste-Arten zwischen Wirtschaftsflächen, regional zurückgehende Arten, oligotraphente Arten, Restflächen der Typen von 8 und 9, Kulturflächen, in denen regional zurückgehende Arten noch zahlreich vorkommen. Altholzbestände, Plenterwälder, spezielle Schlagfluren, Hecken, Bachsäume, Dämme, etc., Sukzessionsflächen mit Magerkeitszeigern, regionaltypische Arten; Wiesen und Äcker mit stark zurückgehenden Arten, Industriebrachen, Böschungen, Parks, Villengärten mit alten Baumbeständen. 7 4 Gebiete mit örtlicher Bedeutung. Kleinere Ausgleichsflächen zwischen Nutzökosystemen (Kleinstrukturen) in Landschaftskomplexen. Unterscheidet sich von 7 durch Fehlen oder Seltenheit von oligotraphenten Arten und Rote-Liste-Arten. Bedeutend für Arten, die in den eigentlichen Kulturflächen nicht mehr vorkommen. Artenarme Wälder, Mischwälder mit hohem Fichtenanteil, Hecken, Feldgehölze mit wenig regionaltypischen Arten; Äcker und Wiesen, in denen noch standortspezifische Arten vorkommen; kleinere Sukzessionsflächen in Städten, alte Gärten und Kleingartenanlagen. 6 3 Nutzflächen, in denen nur noch wenig standortspezifische Arten vorkommen. Die Bewirtschaftungsintensität überlagert die natürlichen Standorteigenschaften. Grenze der „ordnungsgemäßen“ Land- und Forstwirtschaft; Äcker und Wiesen ohne spezifische Flora und Fauna, Siedlungsgebiete mit überwiegend intensiv gepflegten Anlagen. 5 2 Nutzflächen, in denen nur noch Arten eutropher Einheitstandorte vorkommen bzw. die Ubiquisten der Siedlungen oder die widerstandsfähigsten Ackerunkräuter. Randliche Flächen werden beeinträchtigt. Äcker und Intensivwiesen, Aufforstungen in schutzwürdigen Bereichen, stark belastete Abstandsflächen, Fichtenforste, dicht bebaute Siedlungsgebiete mit wenigen extensiv genutzten Restflächen. 4 2 Nur für wenige Ubiquisten nutzbare Flächen, starke Trennwirkung, sehr deutliche negative Beeinflussung von Nachbargebieten. Intensiväcker mit enger Fruchtfolge, stark verarmtes Grünland, 4-8 höhere Pflanzenarten/100 qm, Wohngebiete mit „Einheitsgrün“, Zwergkoniferen, Rasen, wenige Zierpflanzen, Forstplantagen in Auen und in anderen schutzwürdigen Lebensräumen. 3 2 Fast vegetationsfreie Flächen. Durch Emissionen starke Belastungen für andere Ökosysteme von hier ausgehend. GülleEntsorgungsgebiete in der Landwirtschaft, extrem enge Fruchtfolgen und höchster Chemieeinsatz, intensive Weinbau- und Obstanlagen, Aufforstungen in hochwertigen Lebensräumen, IntensivForstplantagen. 2 1 Vegetationsfreie Flächen. Durch Emissionen sehr starke Belastungen für andere Ökosysteme von hier ausgehend. Innenstädte, Industriegebiete fast ohne Restflächen, Hauptverkehrsstraßen. 1 1 Seite 36 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Für die Bewertung der Biotop- und Vegetationstypen der FMG wurde eine andere Bewertungsmethodik angewendet. Bei dieser Methodik wurden den Biotoptypen hinsichtlich der Seltenheit/Gefährdung, Naturnähe, Wiederherstellbarkeit und Repräsentanz Stufen zwischen 1-5 vergeben und daraus ein Gesamtwert abgeleitet. Dieser Gesamtwert wurde übernommen. Um die beiden Kartierungen zu vereinheitlichen, wurden die Vegetationseinheiten dem jeweiligen Biotoptyp entsprechend der Kartieranleitung Biotopkartierung Bayern (LfU 2007), die auch für die projektbezogene Kartierung verwendet wurde, zugeordnet. Methodik der Bestandsbewertung – Tiere Als Basis für die verwendete Bewertungsmatrix wurde das 9-stufige Bewertungsschema von KAULE (1991), in seiner Abwandlung für Tiergruppen von RECK (1996) herangezogen und durch Aggregation einiger Wertstufen entsprechend der nachfolgenden Tabelle auf 6 Bewertungskategorien (0 – 5) reduziert. Tab. 4-4: Fünfstufige Bewertungsmatrix zur Bewertung von Flächen auf Basis von 5 (9) (1996) nach RECK Einstufung Tierarten-Vorkommen Wertstufe 4.1.2.4 Kriterien für die Einstufung von Flächen in eine Wertstufe Gesamtstaatlich bedeutsame Flächen Individuenreiches oder v.a. bei Wirbeltieren, regelmäßiges bzw. lange tradiertes Vor-kommen einer bundesweit vom Aussterben bedrohten Art. Bei Arten mit sehr großen Aktionsräumen bzw. Streifgebieten Vorkommen der Art zur Fortpflanzungszeit sowie Vorhandensein der Fortpflanzungslebensräume und der essentiellen Nahrungsgebiete. Weiterhin kann bei Erfüllung folgender Alternativ-Kriterien eine Einstufung in die Bewertungskategorie erfolgen: - Vorkommen zahlreicher stark gefährdeter Arten, z. T. in überdurchschnittlicher Individuendichte mit artenreicher Begleitfauna aus weiteren gefährdeten Arten. - Überwinterungs- oder Rastbiotope für vom Aussterben bedrohte oder stark gefährdete Arten, in denen diese in überdurchschnittlichen Individuenzahlen auftreten oder Kriterien nach der Ramsar-Konvention erfüllt sind. - Vorkommen einer bundesweit extrem seltenen Art, die historisch weit zurückreichend ± dauerhafte Vorkommen in Deutschland hat(te). Ausgenommen sind da- - von zwar regelmäßige, aber zugleich räumlich stark variierende Brutgäste. Vorkommen zahlreicher Arten, die in Deutschland sehr selten sind. Vorkommen von Arten oder Unterarten, für die Deutschland eine besondere Schutzverantwortung hat, z.B. zentraleuropäisch endemische Arten oder Arten, die ein europäisches Schwerpunktvorkommen in Deutschland haben und die stark gefährdet oder sehr selten sind. Erfüllung des höchstmöglichen Erwartungswertes, d.h. nahezu vollständiges mögliches Arteninventar bzw. einzigartig gut ausgeprägte Biozönose für stand- Seite 37 (1996) nach RECK Einstufung Wertstufe Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Kriterien für die Einstufung von Flächen in eine Wertstufe ortheimische Arten naturnaher Biotoptypen aus mehreren charakteristischen, eher artenreichen taxonomischen Gruppen. - Überdurchschnittlich große Vorkommen von Arten des Anhangs II der FFHRichtlinie oder des Anhanges I der EG-Vogelschutzrichtlinie, die in Deutschland und im betreffenden Bundesland als gefährdet eingestuft sind, oder die in Deutschland selten sind. Bei allen der angegebenen Alternativ-Kriterien gilt: Der überwiegende Anteil biotoptypischer Zönosen der untersuchten -und potenziell auch von weiteren, verschiedenen Anspruchstypen bzw. taxonomischen Gruppen darf nicht verarmt sein. 5 (8) Landesweit bedeutsame Flächen: Vorkommen einer landesweit vom Aussterben bedrohten Art, wobei es sich um ein überdurchschnittlich individuenreiches oder v.a. bei Wirbeltieren, regelmäßiges bzw. lange tradiertes Vorkommen handelt. Bei Arten mit sehr großen Aktionsräumen bzw. Streifgebieten Vorkommen der Art zur Fortpflanzungszeit sowie Vorhandensein der Fortpflanzungslebensräume sowie der essentiellen Nahrungsgebiete von i.d.R. mindestens zwei stark gefährdeten Arten. Bei Amphibien auch Großpopulationen gefährdeter Arten. Weiterhin kann bei Erfüllung folgender Alternativ-Kriterien eine Einstufung in die Bewertungskategorie erfolgen: - Vorkommen mehrerer stark gefährdeter oder zahlreicher gefährdeter Arten in z.T. überdurchschnittlicher Individuendichte mit artenreicher, biotoptypischer Begleitfauna. - Wichtige Überwinterungs- oder Rastbiotope von vom Aussterben bedrohten oder stark gefährdeten Arten, bzw. von gefährdeten Arten, wenn diese in über- - - - durchschnittlichen Individuenzahlen auftreten. Vorkommen einer bundesweit sehr seltenen oder landesweit extrem seltenen Art, die historisch weit zurückreichend ± dauerhafte Vorkommen in Deutschland bzw. Bayern hatte. Vorkommen zahlreicher Arten, die in Deutschland selten oder in Bayern sehr selten sind. Vorkommen von Arten bzw. Unterarten, für die der Bund oder das Land besondere Schutzverantwortung haben und die gefährdet oder selten sind bzw. stark überdurchschnittlich individuenreiche Vorkommen (Schwerpunktvorkommen) solcher Arten, unabhängig vom Gefährdungsgrad. Erfüllung des Erwartungswertes, d.h. eine nahezu vollständige Präsenz des möglichen Arteninventars bzw. eine einzigartig ausgeprägte Biozönose an standortheimischen Arten naturnaher Biotoptypen. Als Referenz ist hierbei eines der 2 bedeutendsten Gebiete orientiert an großen Naturräumen IV. Ordnung aus mehreren charakteristischen taxonomischen Gruppen oder bei nur einer (dann artenreichen) taxonomischen Gruppe, orientiert am Naturraum III. Ordnung hinzuzuziehen. Vorkommen von Arten des Anhanges II der FFH-Richtlinie bzw. der EGVogelschutzrichtlinie Anhang I, die landesweit rückläufig oder selten sind, bzw. Seite 38 (1996) nach RECK Einstufung Wertstufe Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Kriterien für die Einstufung von Flächen in eine Wertstufe des Anhanges IV der FFH-Richtlinie, die gefährdet sind. Achtung: Bei allen der angegebenen Alternativ-Kriterien gilt: Der überwiegende Anteil biotoptypischer Zönosen der untersuchten - und ‘potenziell’ von weiteren taxonomischen Gruppen bzw. Anspruchstypen darf nicht stark verarmt sein. Bei sehr künstlichen Flächen sind als Referenz vergleichbare, aber naturnahe Lebensräume heranzuziehen. 4 (7) Regional bedeutsame Fläche Vorkommen einer stark gefährdeten Art. Individuenreiches oder, v.a. bei Wirbeltieren, regelmäßiges bzw. lange tradiertes Vorkommen. Bei Arten mit sehr großen Aktionsräumen bzw. Streifgebieten die Vorkommen der Art zur Fortpflanzungszeit sowie Vorhandensein der Fortpflanzungslebensräume sowie der essentiellen Nahrungsgebiete einer gefährdeten Art. Bei Amphibien auch Großpopulationen rückläufiger Arten. Weiterhin kann bei Erfüllung folgender Alternativ-Kriterien eine Einstufung in diese Wertstufe erfolgen: - Vorkommen zahlreicher landesweit rückläufiger Arten, z.T. in überdurchschnittlicher Individuendichte mit artenreicher Begleitfauna. - Vorkommen einer bundesweit seltenen oder landesweit sehr seltenen bzw. - regional extrem seltenen Art. Vorkommen zahlreicher landesweit seltener Arten. Individuenreiche Vorkommen von rückläufigen Arten, für die Bayern eine besondere Schutzverantwortung hat. Überdurchschnittlich hohe, lebensraumtypische Artenvielfalt in naturnahen Biotopen. Überdurchschnittlich individuenreiche Vorkommen von in Bayern nicht gefährdeten und häufigen Arten des Anhanges II und IV der FFH-Richtlinie. - Hohe Zahl regional rückläufiger oder hohe Zahl regional sehr seltener Arten bzw. Vorkommen von Arten mit sehr hohem Biotopbindungsgrad und regional sehr wenigen Lebensräumen. 3 (6) Lokal bedeutsame, artenschutzrelevante Flächen: Nur einzelne landesweit seltene oder gefährdete Arten, wobei die gefährdeten Arten in sehr geringer Individuendichte vorkommen oder der Bestand erkennbar instabil ist. Weiterhin kann bei Erfüllung folgender Alternativ-Kriterien eine Einstufung in diese Wertstufe erfolgen: - Vorkommen regional sehr seltener oder lokal extrem seltener Arten - regional durchschnittliche, biotoptypische Artenvielfalt wertbestimmender Taxazönosen biotoptypische, im Bundesland noch weit verbreitete Arten mit lokal sehr wenig Ausweichlebensräumen - hohe allgemeine Artenvielfalt (lokaler Bezugsraum) Seite 39 2 (5) (1996) nach RECK Einstufung Wertstufe Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Kriterien für die Einstufung von Flächen in eine Wertstufe Verarmte, noch artenschutzrelevante Flächen: Gefährdete Arten nur randlich einstrahlend, euryöke, eurytope und ubiquitäre Arten überwiegen deutlich, unterdurchschnittliche Artenzahlen (verglichen mit lokalen Durchschnittswerten der biotoptypischen Zönosen), geringe Individuendichte bzw. Fundhäufigkeit charakteristischer Arten. 1 (4) Stark verarmte Flächen: Stark unterdurchschnittliche Artenzahlen, nahezu ausschließlich Vorkommen euryöker, eurytoper bzw. ubiquitärer Arten (3) Belastende oder extrem verarmte Flächen: Tiervorkommen benachbarter Flächen durch Störung oder Emissionen belastend; oder: deutliche Trennwirkung oder extreme Artenverarmung 0 (2) Stark belastende Flächen: Nachbarflächen stark beeinträchtigend oder hohe Trennwirkung; i.d.R. für höhere Tierarten kaum mehr besiedelbare Flächen, wobei z.B. Gebäudebrüter eine Ausnahme bilden können. (1) Sehr stark belastende Flächen: Nachbarflächen sehr stark beeinträchtigend, extrem hohe Trennwirkung; i.d.R. für höhere Tierarten nicht besiedelbare Flächen. Nicht bewertete Flächen: In der Regel Verkehrsflächen, Parkplätze, größere Hallen usw. Ein wesentliches Kriterium für die Bewertung ist das Vorkommen von Arten der Roten Listen. SCHEUERER & AHLMER (2003) geben eine Möglichkeit, die Gefährdungskategorien nach der zunehmenden Gefährdung einzuteilen. In der nachfolgenden Auflistung sind die Gefährdungskategorien in absteigender Gefährdung geordnet. Gleichzeitig wird den einzelnen Gefährdungsstufen ein minimaler Wert nach der vorangehenden Bewertungsmatrix von RECK (1996) zugeordnet. Im Weiteren findet sich eine Zuordnung zur verwendeten 5-stufigen Skala. Seite 40 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Tab. 4-5: Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Gefährdungskategorien nach SCHEUERER & AHLMER (2003) und deren Zuordnung zur Bewertungsskala RL Kategorie Erläuterung zugeordnete vereinfachte RLKategorie Entspricht minimaler RECK-Stufe minimaler Wert der 5-stufigen Skala 0 Ausgestorben oder verschollen 0 9 5 1 Vom Aussterben bedroht 1 8 5 2 Stark gefährdet 2 7 4 R Extrem seltene Arten und Arten mit geographischer Restriktion 2 7 4 3 Gefährdet 3 6 3 G Gefährdung anzunehmen, aber Status 3 6 3 unbekannt D Daten mangelhaft V 5 2 V Arten der Vorwarnliste V 5 2 keine nicht gefährdet keine 3 1 Wenn das Besiedlungsbild bzw. die Ausstattung mit Arten deutlich unter dem Erwartungswert lag, wurden die Flächen im Sinne der Skala von RECK (1996) um eine Stufe niedriger bewertet. Die Stufen 4 und 5 wurden in der Regel nur vergeben, wenn Rote-Liste-Arten der Kategorie „stark gefährdet“ oder „vom Aussterben bedroht“ registriert werden konnten. Wenn solche Arten fehlen, wie es z.B. bei der Tiergruppe Reptilien der Fall ist, werden die wertvollsten Lebensräume für diese Tiergruppe in die Bewertungskategorie 3 (lokal bedeutsam, artenschutzrelevant) gestellt. Für die Bewertung von Tiervorkommen im Bereich Dorfen – Flughafen wurde eine andere Bewertungsmethodik angewendet, die dem Bericht Fachbeitrag Fauna zu UVS und LBP des Planfeststellungsverfahrens für die 3. Start- und Landebahn entnommen wurde. Die Bewertungen aus der Sicht des Artenschutzes stützen sich wesentlich auf die Funktion der untersuchten Biotope, Flächen bzw. Funktionsräume/Gewässersysteme als Lebensraum für bedrohte Arten. Hinsichtlich der Artenvielfalt fließen zwei Aspekte, die Vielfalt der naturraum- und standorttypischen Lebensgemeinschaften und vorrangig diversitätsbedeutsame Artenvorkommen, in die Bewertung ein. Die Umsetzung der wertbestimmenden Kriterien erfolgt in Wertstufen, die in der Tab. 4-6 definiert werden. Seite 41 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Tab. 4-6: Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Bewertungskriterien Artenschutz/Artenvielfalt Wertstufe Bedeutung Bezugsraum 5+, herausragend über landesweit Deutschland, Mitteleuropa usw. Funktion für bedrohte Arten Ungewöhnliche Akkumulation vom Aussterben bedrohter und stark gefährdeter bzw. extrem seltener Arten in besonders großen/vitalen Beständen (RL BY oder D) oder Zutreffen mehrerer Kriterien der nachgeordneten Bewertungsebene, soweit nicht redundant Bedeutung Artenvielfalt [diversitätsbedeutsame Arten, Spezifität/Erfüllungsgrad Zönose] Lebensraum [= L+R] mit vitalen Beständen von Arten, deren Fortbestand für den Erhalt der natürlichen Artenvielfalt insgesamt von hoher Bedeutung ist: Eines von wenigen oder letztes Vorkommen einer im Bezugsraum heimischen Art (Stenendemiten, z.B. Aurikel Primula auricula monacensis, Federgras Stipa bavarica, Wühlmaus Microtus bavaricus, Köcherfliege Drusus franzi, Federkiemenschnecke Valvata studeri; Isolate fern ab des geschlossenen Areals z.B. Libelle Coenagrion hylas, Hakenkäfer Riolus illiesi) oder Naturraum- und Lebensraum-typische Zönose, die bezüglich Spezifität und Erfüllungsgrad weitestgehend dem vorgestellten Naturzustand entspricht und in dieser herausragenden Ausprägung nur noch von wenigen weiteren Stellen bekannt ist bzw. erwartet werden kann 5, sehr hoch überregional bis landesweit Naturraugroßgruppe, Bayern Funktion für bedrohte Arten LR mit hoher Funktion für eine oder mehrere bayernweit vom Aussterben bedrohte (RL 1) bzw. eine Reihe stark gefährdeter Arten (RL 2) oder LR mit hoher Funktion für eine bundes- oder bayernweit extrem seltene Art oder mehrere sehr seltene Arten (RL R) oder LR mit hoher Funktion für eine bayernweit stark gefährdete Art (RL 2), von der überregional nur noch wenige Vorkommen bekannt sind oder LR mit hoher Funktion für übergreifend bestandsbedrohte Arten mit schwerpunktmäßig mitteleuropäischer Verbreitung, für die D bzw. BY eine besondere Schutzverantwortung tragen oder Zutreffen mehrerer Kriterien der nachgeordneten Bewertungsebene, soweit nicht redundant Bedeutung Artenvielfalt [diversitätsbedeutsame Arten, Spezifität/Erfüllungsgrad Zönose] LR mit vitalen Beständen von Arten, deren Fortbestand für den Erhalt der natürlichen Artenvielfalt im Bezugsraum (Naturraum[groß]-gruppe) bzw. ggf. auch darüber hinaus von hoher Bedeutung ist: Eines von wenigen oder letztes Vorkommen einer LR-charakteristischen, autochthonen Art im naturräumlichen Bezugsraum oder Naturraum- und LR-typische Zönose, die absolut gesehen noch einen sehr hohen Grad an Spezifität bei hoher Diversität der typischen Arten aufweist; bedrohte Arten sind Teil der typischen Gemeinschaft 4, hoch regional Naturraum (051 Münchener Ebene) oder Gruppe naturräumlicher Untereinheiten (Nördliche Münchener Ebene) Funktion für bedrohte Arten LR mit hoher Funktion für eine bayernweit stark gefährdete Art (RL 2), die überregional noch gut oder regional noch sehr gut repräsentiert ist oder LR mit hoher Funktion für mehrere bayernweit gefährdete Arten (RL 3) oder LR mit hoher Funktion für eine bayernweit gefährdete Art (RL 3), von der regional nur noch wenige Vorkommen bekannt sind oder Akkumulation von Arten, die in weiten Teilen Bayerns und/oder Deutschland rückläufig (RL V) und im Bezugsraum selten geworden sind oder Zutreffen mehrerer Kriterien der nachgeordneten Bewertungsebene, soweit nicht redundant Bedeutung Artenvielfalt [diversitätsbedeutsame Arten, Spezifität/Erfüllungsgrad Zönose] LR mit vitalen Beständen von Arten, die für den Erhalt der Artenvielfalt des Bezugsraums (Naturraum) von hoher Bedeutung sind: Eines von wenigen oder letztes Vorkommen einer LR-charakteristischen, autochthonen Art im naturräumlichen Bezugsraum oder Naturraum- und standorttypische Zönose, deren Spezifität und Erfüllungsgrad deutlich über den heute durchschnittlichen Verhältnissen liegt Seite 42 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Wertstufe Bedeutung Bezugsraum 3, mittel lokal Naturräumliche Untereinheit (Nördliches Erdinger Moos) Funktion für bedrohte Arten LR mit hoher Funktion für einzelne bayernweit gefährdete Arten (RL 3), die regional noch gut repräsentiert sind oder LR mit hoher Funktion für eine Reihe von Arten der Vorwarnliste (RL V), die auch im Bezugsraum deutlich rückläufig bzw. selten sind, bzw. von lokal bedeutsamen Arten oder Zutreffen mehrerer Kriterien der nachgeordneten Bewertungsebene, soweit nicht redundant Bedeutung Artenvielfalt [diversitätsbedeutsame Arten, Spezifität/Erfüllungsgrad Zönose] LR mit vitalen Beständen mindestens einer Art, die für den Erhalt der Artenvielfalt des Bezugsraums (Naturräumliche Untereinheit) von Bedeutung ist: Eines von wenigen oder letztes Vorkommen einer LRcharakteristischen, autochthonen Art im naturräumlichen Bezugsraum oder Naturraum- und standorttypische Zönose, deren Spezifität und Erfüllungsgrad im Bereich der heute durchschnittlichen Verhältnissen liegt; der Charakter der Gemeinschaft ist noch deutlich erkennbar 2, gering - Naturräumliche Untereinheit (Nördliches Erdinger Moos) Funktion für bedrohte Arten LR mit allenfalls stark limitierter Funktion für einzelne bayernweit gefährdete Arten, die regional noch gut repräsentiert sind oder LR mit Funktion für einzelne Arten der Vorwarnliste, die auch im Bezugsraum rückläufig bzw. selten sind, bzw. einzelne anderweitig lokal bedeutsame Arten oder LR mit Funktion für Arten der Vorwarnliste, die im Bezugsraum noch weit verbreitet und häufig sind Bedeutung Artenvielfalt [diversitätsbedeutsame Arten, Spezifität/Erfüllungsgrad Zönose] LR mit vitalen Beständen mindestens einer Art, die für den Erhalt der Artenvielfalt des Bezugsraums (Naturräumliche Untereinheit) von Bedeutung ist (lokal rückläufig) oder Zönose, deren Spezifität und Erfüllungsgrad bezogen auf Naturraum und Standort maximal dem heutigen Durchschnitt entspricht 1, sehr gering - Naturräumliche Untereinheit (Nördliches Erdinger Moos) Funktion für bedrohte Arten LR mit stark limitierter Funktion für einzelne im Bezugsraum noch gut repräsentierte Arten der Vorwarnliste Bedeutung Artenvielfalt [diversitätsbedeutsame Arten, Spezifität/Erfüllungsgrad Zönose] LR mit vitalen Beständen mindestens einer Art, die für den Erhalt der Artenvielfalt des Bezugsraums (Naturräumliche Untereinheit) von Bedeutung ist (lokal rückläufig) oder Verarmte bzw. veränderte Zönose mit unterdurchschnittlicher Spezifität 0, keine erkennbar -- -- Funktion für bedrohte Arten LR ohne erkennbare Funktion für bedrohte oder lokal bedeutsame Arten Bedeutung Artenvielfalt [diversitätsbedeutsame Arten, Spezifität/Erfüllungsgrad Zönose] Diversitätsbedeutsame Arten sind nicht vorhanden und/oder Zönose verödet bzw. unspezifisch, i.W. ubiquitäre oder "fremde" Arten 4.1.2.5 Methodik der Bestandsbewertung – Biologische Vielfalt In Bezug auf die Biologische Vielfalt existiert in Deutschland noch keine einheitliche Bewertungsmethodik. Nach LIPP (2009) lässt sich die biologische Vielfalt anhand der Kriterien Struktur, Komposition und Funktion auf unterschiedlichen Ebenen charakterisieren. Für das Kriterium Struktur wird die Naturnähe, die Seltenheit oder die Gefährdung der Arten bewertet; für die Komposition die Größe oder Dichte der Artenverbreitung und für die Funktion die Naturnähe. Die Lebensräume, die Tier- und Pflan- Seite 43 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan zenarten sowie die Prozesse, die zwischen diesen Komponenten ablaufen, werden räumlich und zeitlich unter Berücksichtigung des Klimawandels bewertet. Als Indikator können Biotoptypen herangezogen werden, die keiner oder nur extensiver menschlicher Nutzung unterliegen, z.B. Naturwaldreservate, Feuchtwiesen oder Moore. MÜLLER et al. (2008) ermitteln regionalisierte Zielwerte für die Ausstattung der naturräumlichen Einheiten mit Kleinstrukturen, JOOSS et al. (2006) definieren für Gemeinden eine besondere Verantwortung für Arten aus dem bundesweiten Zielartenkatalog, in dem sie die Anteile an geeigneten Habitaten mit potenziellen Verbundräumen berechnen. In dem vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplan werden Biotopkomplexe mit einer hohen Biologischen Vielfalt benannt. 4.1.2.6 Darstellung Die Darstellung des Bestandes und der Bewertung ist der Anlage 15.3.1-3 (Schutzgut Tiere) und der Anlage 15.2.1-3 (Schutzgut Pflanzen) zu entnehmen. Das Schutzgut Biologische Vielfalt wird nicht gesondert kartographisch darstellt. Die Auswirkungen und Konflikte des Vorhabens auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen werden in der Anlage 15.6.1-3 dargestellt. Für das Schutzgut Pflanzen werden die Biotoptypen flächendeckend farbig dargestellt. Die auftretenden Biotop- und Lebensraum- bzw. Nutzungs- und Strukturtypen wurden zu Formationen gruppiert, die jeweils eine einheitliche Farbsignatur erhalten. Der in der jeweiligen Fläche auftretende Biotop- und Lebensraum- bzw. Nutzungs- und Strukturtyp wird durch einen Buchstabenkurzcode wiedergegeben. In denjenigen Flächen, in denen die Zusammenfassung zu Biotoptypenkomplexen unvermeidlich ist, gibt der Buchstabencode den Biotop- und Lebensraum- bzw. Nutzungs- und Strukturtyp wieder, der den höchsten Deckungsanteil besitzt. Die Gruppierung der Formationen ist der Legende 15.2.0 (Schutzgut Pflanzen) zu entnehmen. Der ihnen zugeordnete Funktionale Wert wird über die farbliche Hinterlegung der Abkürzungszeichen gezeigt, die einen Biotoptyp definieren. Neben den Biotoptypen werden in der Karte die Schutzgebiete, die nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützten Flächen und amtlich kartierten Biotope dargestellt. Für das Schutzgut Tiere wird der kartierte Bestand im Untersuchungsraum dargestellt. Das Vorkommen streng geschützter Arten, faunistische Funktionsbeziehungen und gesetzlich und durch Fachplanung geschützte Bereiche werden ebenfalls dargestellt. Der den einzelnen Tiergruppen zugeordnete Funktionale Wert wird über die farbliche Hinterlegung der Abkürzungszeichen gezeigt, die eine Tiergruppe definieren. Seite 44 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Während bei den zoologischen Erhebungen der AGL ULM & MAIER (2009) zwischen der Stadtgrenze Erding und der Dorfen die Verkehrsflächen, Parkplätze, größere Hallen usw. nicht bewertet wurden und keine farbliche Hinterlegung in den Plänen erhalten haben, wurden bei den faunistischen Kartierungen für die Planung der 3. Start- und Landebahn des Flughafens München (ÖKOKART 2007) für den Untersuchungsraum zwischen der Dorfen und dem Flughafen diese Flächen dem jeweiligen Funktionsraum zugeordnet und in den Plänen dementsprechend farblich hinterlegt. 4.1.3 Beschreibung und Bewertung des Bestandes einschließlich der Vorbelastungen 4.1.3.1 Schutzgebiete und Ausweisungen nach Fachplänen Im Untersuchungsraum liegen gesetzlich und gesamtplanerisch geschützte Bereiche sowie fachplanerisch ausgewiesene Bereiche folgender Kategorien: Natura 2000-Gebiete: FFH-Gebiet / EU-Vogelschutzgebiet (Art. 4 Abs.1 FFHRL bzw. Art. 4 Abs. 1 u. 2 VSch-RL) Naturdenkmale (§ 28 BNatSchG) Geschützte Landschaftsbestandteile (§ 29 BNatSchG) Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG, Art. 23 BayNatSchG) Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL Biotope der amtlichen Biotopkartierung Regionale Grünzüge Landschaftliche Vorbehaltsgebiete Ökoflächenkataster / Ökokonto Wälder mit besonderer Bedeutung (Gesamtökologie, Biotop) Natura 2000-Gebiete Das nachfolgend aufgeführte Natura 2000-Gebiet liegt im unmittelbaren Trassenbereich und wird von der Bahntrasse tangiert bzw. gequert. Im Bereich östlich vom Flughafen, nördlich der geplanten Bahntrasse, liegt das EU-Vogelschutzgebiet „Nördliches Erdinger Moos“ (DE 7637-471). Das Gebiet Seite 45 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan weist eine Größe von ca. 4.525 ha auf. Bei dem Schutzgebiet handelt es sich um eines der wichtigsten bayerischen Wiesenbrütergebiete, einer der größten Brachvogel-Bestände, sehr bedeutende Brutvorkommen von Kiebitz, Feldlerche, Grauammer, weiterer Arten der Stillgewässer, Röhrichte und Verlandungszonen, insbesondere Blaukehlchen. Deutlich außerhalb des Untersuchungsraumes befindet sich das FFH-Gebiet „Moorreste im Freisinger und Erdinger Moos“ (Teilgebiet DE 7636 – 371.04). Naturdenkmale Bei dem aus drei Teilflächen bestehenden Naturdenkmal „Baumgruppen Schwaigerloh“ bei Schwaig handelt es sich um Baumgruppen und Baumreihen aus Stieleichen und Eschen. Geschützte Landschaftsbestandteile Zwischen Flughafen und der FTO liegen insgesamt 6 als Geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesene Teilflächen „Lohwälder Schwaigerloh“. Zwei Teilflächen mit einer Gesamtfläche von 1,86 ha liegen nördlich der St 2584. Drei weitere Teilflächen, die insgesamt 4,0 ha groß sind, befinden sich südlich der St 2584, östlich von Schwaig. Eine weitere 0,6 ha große Teilfläche liegt weiter östlich an der Dorfen. Es handelt sich um eschen- und eichenreiche Feldgehölze und Hecken. Der geschützte Landschaftsbestandteil „Auwaldreste an der Dorfen“ mit einer Gesamtgröße von ca. 5 ha besteht aus zwei Teilflächen, die nordöstlich von Schwaig, westlich und östlich der FTO liegen. Es handelt sich um einen überwiegend naturnahen Gehölzbestand. Gesetzlich geschützte Biotope Im Untersuchungsraum liegen zahlreiche nach § 30 BNatSchG bzw. nach Art. 23 BayNatSchG gesetzlich geschützte Biotope. Diese werden bei der Bestandsbeschreibung erwähnt und sind in den Bestandskarten Pflanzen (Anlage 15.2.1-3) gekennzeichnet. Die räumliche Verteilung der Biotoptypen mit ihrer Beschreibung und Bewertung ist dem Erläuterungsbericht Biotoptypenkartierung (AGL ULM 2008) sowie dem Bericht Bestandsaufnahme Vegetation und Flora (GRÜNPLAN 2007a, b) entnommen. Unter seinen Schutz fallen die nachfolgend in der Reihenfolge ihres Flächenanteils behandelten Biotoptypen: Seite 46 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Tab. 4-7 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG gesetzlich geschützte Biotope Code KurzBiotop- bzw. Lebensraumtyp code 9170 WM1 Fläche Fläche in in ha Prozent Wald mesophil 5,27 0,28 WA91E0 WA1 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) 3,35 0,18 VH00BK VH Großröhrichte / kein LRT 0,19 0,01 VC00BK VC Großseggenriede der Verlandungszone / kein LRT 0,25 0,01 SI00BK SI Initialvegetation, kleinbinsenreich / kein LRT 0,14 0,01 MF7230 MF1 Kalkreiche Niedermoore/LRT 7230 0,14 0,01 SU3150 SU3 Vegetationsfreie Wasserflächen in geschützten Gewässern / Natürliche, eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder des Hydrocharitions 0,11 0,01 Magerrasen (Trocken-/Halbtrockenrasen)/6210 0,08 0,01 GN00BK GN Seggen- oder binsenreiche Nasswiesen, Sümpfe 0,07 0,00 GH6430 GH1 Feuchte und nasse Hochstaudenfluren, planar bis montan / an Fließgewässern oder Waldrändern 0,04 0,00 VK00BK VK Kleinröhrichte / kein LRT 0,03 0,00 GH00BK GH Feuchte und nasse Hochstaudenfluren, planar bis montan / kein LRT 0,02 GT6210 GT1 Summe 0,00 9,69 0,52 Der § 39 Abs. 5 BNatSchG i.V.m. Art. 16 BayNatSchG regelt den allgemeinen Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen bzw. den Schutz bestimmter Landschaftsbestandteile. Er verbietet u.a. nicht land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich genutzte Flächen so zu behandeln, dass die Tier- oder Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigt wird (§ 39 Abs. 5 Nr.1 BNatSchG), Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen (§ 39 Abs. 5 Satz 1 Nr.2 BNatSchG), Röhrichte in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September zurückzuschneiden; außerhalb dieser Zeiten dürfen Röhrichte nur in Abschnitten zurückgeschnitten werden (§ 39 Abs. 5 Satz 1 Nr.3 BNatSchG), Hecken, lebende Zäune, Feldgehölze oder -gebüsche einschließlich Ufergehölze oder -gebüsche zu roden, abzuschneiden, zu fällen oder auf sonstige Weise erheblich zu beeinträchtigen (Art. 16 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 BayNatSchG), Seite 47 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Höhlen, ökologisch oder geomorphologisch bedeutsame Dolinen, Toteislöcher, aufgelassene künstliche unterirdische Hohlräume, Trockenmauern, Lesesteinwälle sowie Tümpel und Kleingewässer zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen (Art. 16 Abs.1 Nr. 2 BayNatSchG). Unter seinen Schutz fallen im Untersuchungsraum die nachfolgend in der Reihenfolge ihres Flächenanteils behandelten Biotoptypen (AGL ULM 2008). Dabei werden nur die Art. 16-Flächen aufgeführt, die nicht gleichzeitig unter den Schutz des § 30 BNatSchG fallen und in Tabelle 4-7 bereits aufgeführt sind: Tab. 4-8: Nach Art. 16 BayNatSchG gesetzlich geschützte Biotope Code KurzBiotop- bzw. Lebensraumtyp code GE6510 GE1 Fläche Fläche in in ha Prozent Artenreiches Extensivgrünland / Magere FlachlandMähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) 25,39 1,35 WH00BK WH Hecken, naturnah 12,55 0,67 WO00BK WO Feldgehölze, naturnah 5,94 0,32 ST00BK Initialvegetation, trocken 4,14 0,22 WN00BK WN Gewässer-Begleitgehölze, linear 3,85 0,21 WX00BK WX Mesophile Gebüsche, naturnah 2,05 0,11 GB00BK GB Magere Altgrasbestände und Grünlandbrachen 1,28 0,07 GE00BK GE Artenreiches Extensivgrünland / kein LRT 1,04 0,06 WI00BK WI Gebüsch / Gehölz, initial 0,86 0,05 LR6510 LR6510 Artenreiche Flachland-Mähwiesen mittlerer Standorte 0,04 0,00 57,14 3,06 ST Summe Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL Der Schutz der FFH-Richtlinie greift nur innerhalb ausgewiesener FFH-Gebiete. Dort gilt ein Verschlechterungsverbot für alle Lebensraumtypen. Nach den Kartierungen von AGL ULM (2008) und GRÜNPLAN (2007a, b) liegen im UR alle Flächen mit Lebensraumtypen außerhalb von FFH-Gebieten. Tab. 4-9: Lebensraumtypen nach Anhang 1 der FFH-RL Code KurzBiotop- bzw. Lebensraumtyp code GE6510 GE1 Artenreiches Extensivgrünland / Magere FlachlandMähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Fläche Fläche in in ha Prozent 25,39 1,35 WM9170 WM1 Wald mesophil 5,27 0,28 WA91E0 WA1 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) 3,35 0,18 MF7230 Kalkreiche Niedermoore/LRT 7230 0,14 0,01 MF1 Seite 48 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Code KurzBiotop- bzw. Lebensraumtyp code VU3140 VU1 Unterwasser- und Schwimmblattvegetation /LRT 3140 0,12 0,01 SU3150 SU3 Vegetationsfreie Wasserflächen in geschützten Gewässern / Natürliche, eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder des Hydrocharitions 0,11 0,01 GT6210 GT1 Magerrasen (Trocken-/Halbtrockenrasen)/6210 0,08 0,01 GH6430 GH1 Feuchte und nasse Hochstaudenfluren, planar bis montan / an Fließgewässern oder Waldrändern 0,04 0,00 LR6510 LR6510 Artenreiche Flachland-Mähwiesen mittlerer Standorte 0,04 0,00 34,54 1,85 Summe Fläche Fläche in in ha Prozent Der Umfang der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL liegt im Untersuchungsraum insgesamt bei 34,54 ha (1,85%). Biotope der amtlichen Biotopkartierung Die innerhalb des Untersuchungsraumes liegenden amtlich kartierten Biotopflächen sind in der Bestandsbeschreibung erwähnt und in den Bestandskarten Pflanzen (Anlage 15.2.1-3) mit Nummer dargestellt. Die Erhebung im Landkreis Erding erfolgte 1984 und wurde bis jetzt nicht aktualisiert. Der Umfang der in der amtlichen Biotopkartierung Bayerns erfassten Flächen liegt im Untersuchungsraum insgesamt bei 27,3 ha (1,5 %). Landschaftliche Vorbehaltsgebiete / Regionale Grünzüge Die im Untersuchungsraum liegenden Teilbereiche des Regionalen Grünzuges 11 „Grüngürtel Flughafen München / Erdinger Moos“ und des Landschaftlichen Vorbehaltsgebietes „Viehlassmoos und Eittinger Moos“, werden in Kapitel 4.5 (Schutzgut Landschaft) genauer erfasst und beschrieben. Ökoflächenkataster / Ökokonto Die für Maßnahmen nach Art. 7 BayNatSchG (Ersatzgeldverwendung) sowie die Kompensationsflächen (Ökokonto-Flächen) nach Art. 8 BayNatSchG festgesetzten Flächen werden im Kompensationsverzeichnis als Teil des Ökoflächenkatasters erfasst, das vom LfU geführt und laufend fortgeschrieben wird. Im Untersuchungsraum liegen mehrere Kompensationsflächen Dritter und Ökokontoflächen. Bei diesen Flächen handelt sich einerseits um planfestgestellte Kompensationsflächen der FMG und anderer Vorhabensträger für die im Raum durchgeführten Bauvorhaben, andererseits um Ausgleichsflächen im Zusammenhang mit Bebauungsplänen. Diese Flächen wurden noch durch Flächen aus dem Ökokonto der Gemeinde Oberding ergänzt, die bisher noch nicht im Ökoflächenkataster Seite 49 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan gemeldet sind. Die Ökoflächen aus dem Ökoflächenkataster / Ökokonto sind in den Bestandskarten Pflanzen (Anlage 15.2.1-3) dargestellt. Wälder mit besonderer Bedeutung In der Waldfunktionskarte Landkreis Erding sind im Hinblick auf den Biotopschutz folgende Wälder ausgewiesen: das Waldstück östlich Abfanggraben Ost als Wald mit besonderer Bedeutung für die Gesamtökologie, der Wald nördlich Schwaigerloh als Wald mit besonderer Bedeutung für die Gesamtökologie, der Wald zwischen dem Flughafen und dem Abfanggraben Ost als Wald mit besonderer Bedeutung für die Gesamtökologie. Sie sind in den Bestandskarten Pflanzen (Anlage 15.2.1-3) dargestellt. 4.1.3.2 Streng geschützte Arten Die streng geschützten Arten werden in § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG definiert: Es sind die im Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (EG-Artenschutzverordnung), im Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) und in der Bundesartenschutzverordnung Anlage I, Spalte 3, aufgeführten Arten. In der Tabelle 4-10 sind die im Zuge von verschiedenen im Untersuchungsraum durchgeführten Kartierungen nachgewiesenen streng geschützten Arten (AGL ULM & MAIER 2009, IFUPLAN 2011 und 2012, ÖKOKART 2007) aufgelistet: Tab. 4-10: Vorkommen der streng geschützten Arten deutscher Name wissenschaftlicher Name RLD RLB Pflanzen: Keine Arten Tiere: Säugetiere Biber Castor fiber V . Bartfledermaus Myotis mystacinus/brandtii . . Breitflügelfledermaus Eptesicusserotinus G 3 Großes Mausohr Myotis myotis V V Mausohren Myotis spec . . Nordfledermaus Eptesicus nilssonii G 3 Rauhhautfledermaus Pipistrellus nathusii . 3 Wasserfledermaus Myotis daubentoni . . Seite 50 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 deutscher Name Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan wissenschaftlicher Name RLD RLB Weißrandfledermaus Pipistrellus kuhlii . D Zweifarbfledermaus Vespertilio discolor D 2 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus . . Baumfalke Falco subbuteo 3 V Bekassine Gallinago gallinago 1 1 Bruchwasserläufer Tringa glareola 1 Flußregenpfeifer Charadrius dubius Grauammer Emberizia calandra 3 1 Großer Brachvogel Numenius arquata 1 1 Grünspecht Picus viridis . V Habicht Accipiter gentilis Kampfläufer Philomachus pugnax 1 0 Kiebitz Vanellus vanellus 2 2 Kornweihe Circus cyaneus 2 1 Mäusebussard Buteo buteo Raubwürger Lanius excubitor 2 1 Rohrweihe Circus aeruginosus . 3 Schleiereule Tyto alba . 2 Schwarzmilan Milvus migrans Silberreiher Casmerodius albus . . Sperber Accipiter nisus . . Sumpfohreule Asio flammeus 1 0 Teichhuhn Gallinula chloropus V V Turmfalke Falco tinnunculus . . Uferschwalbe Riparia riparia . V Wendehals Jynx torquilla 2 3 Wespenbussard Pernis apivorus V 3 Wiesenweihe Circus pygargus 2 1 Lacerta agilis V V Hyla arborea 3 2 Coenagrion ornatum 1 1 Vögel 3 3 3 Kriechtiere Zauneidechse Amphibien Laubfrosch Libellen Vogel-Azurjungfer Erläuterungen: RL D: Gefährdungsgrad nach Roter Liste gefährdeter Tiere Deutschland 2009 RL B: Gefährdungsgrad nach Roter Liste gefährdeter Tiere Bayern 2003 Gefährdungsgrade: 0 - ausgestorben oder verschollen, 1 - vom Aussterben bedroht, Seite 51 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan 2 - stark gefährdet, 3 - gefährdet, G - Gefährdung anzunehmen aber Status unbekannt, V - Arten der Vorwarnliste, R - extrem seltene Arten und Arten mit geografischen Restriktionen, D - Daten defizitär; Streng geschützte Pflanzenarten sind im Untersuchungsraum nicht vorhanden. Es wurden 9 streng geschützte Fledermausarten, 25 streng geschützte Vogelarten, eine streng geschützte Reptilienart, eine streng geschützte Amphibienart, eine streng geschützte Libellenart und eine streng geschützte Säugetierart nachgewiesen (siehe Tab. 4-10). Der Schwerpunkt dieser Vorkommen liegt für die Fledermäuse im Bereich der Dorfen und des Mittleren-Isar-Kanals mit angrenzenden Gehölzsäumen, für die Zauneidechse am Abfanggraben Ost, an der Dorfen, südexponierten Böschungen der Flughafentangente Ost sowie am MittlerenIsar-Kanal. Bedeutung für die streng geschützten Vogelarten des Offenlandes haben v.a. die landwirtschaftlich genutzten, weitgehend gehölzfreien Bereiche zwischen der ED 5 im Westen und der Gemarkungsgrenze Erding im Osten. Die streng geschützte Vogel-Azurjungfer kommt im Untersuchungsraum nur an einem Gewässer der Vorbehaltsfläche Ost vor. Das Vorkommen des Laubfrosches im Untersuchungsraum beschränkt sich auf die Abbaustellen nördlich Siglfing. Die Dorfen stellt das einzige Vorkommensgebiet des Bibers im Untersuchungsraum dar. Auf einzelne Aspekte des Artenschutzes wird im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag im Anhang I eingegangen. Basierend auf den Ergebnissen der zoologischen Erhebungen aus den Jahren 2008 - 2012 und sonstiger Datengrundlagen wurde in Abstimmungen mit den entsprechenden Behörden geprüft, welche Arten zu betrachten sind (Abschichtungstabellen siehe im Anhang I,1). Die Ergebnisse des Fachbeitrags fließen direkt in die Maßnahmenplanung mit ein (siehe Kap. 7.1.1). 4.1.3.3 Bestandsbeschreibung - Pflanzen Biotop- und Nutzungstypen Insgesamt wurden im Untersuchungsraum zwischen der Gemarkungsgrenze der Stadt Erding im Osten und dem Flughafen im Nordwesten im Kartierungskorridor von jeweils bis zu 1.000 m beiderseits der Trasse 29 Biotop- und FFHLebensraumtypen und 28 Nutzungs- und Strukturtypen kartiert. Die räumliche Darstellung der Biotope kann den Bestandskarten Schutzgut Pflanzen (Anlage 15.2.1-3) entnommen werden. Seite 52 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Tab. 4-11: Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Vorkommende Biotop- und Lebensraumtypen Code Kurzcode Biotop- bzw. Lebensraumtyp GE6510 GE1 Artenreiches Extensivgrünland / Magere FlachlandMähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) 25,39 1,35 WH00BK WH Hecken, naturnah 12,55 0,67 WO00BK WO Feldgehölze, naturnah 5,94 0,32 WM9170 WM1 Wald mesophil / 9170 5,27 0,28 XR00BK XR Rohboden / kein LRT 4,57 0,24 ST00BK Initialvegetation, trocken 4,14 0,22 WN00BK WN Gewässer-Begleitgehölze, linear 3,85 0,21 WA91E0 WA1 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) 3,35 0,18 WX00BK WX Mesophile Gebüsche, naturnah 2,05 0,11 UA00BK UA Alleen, Baumreihen, Baumgruppen 1,50 0,08 GB00BK GB Magere Altgrasbestände und Grünlandbrachen 1,28 0,07 GE00BK GE Artenreiches Extensivgrünland / kein LRT 1,04 0,06 WI00BK WI Gebüsch / Gehölz, initial 0,86 0,05 VT00BK VT Verlandungsvegetation an nicht geschützten Stillgewässern 0,66 0,04 VC00BK VC Großseggenriede der Verlandungszone / kein LRT 0,25 0,01 XU00BK XU Vegetationsfreie Wasserflächen in nicht geschützten Fließgewässern 0,25 0,01 LR3260 Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis ohne 13d-Schutz 0,23 0,01 VH00BK VH Großröhrichte / kein LRT 0,19 0,01 MF7230 MF1 Kalkreiche Niedermoore/LRT 7230 0,14 0,01 SI00BK SI Initialvegetation, kleinbinsenreich / kein LRT 0,14 0,01 VU3140 VU1 Unterwasser- und Schwimmblattvegetation /LRT 3140 0,12 0,01 SU3 Vegetationsfreie Wasserflächen in geschützten Gewässern / Natürliche, eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder des Hydrocharitions 0,11 0,01 Magerrasen (Trocken-/Halbtrockenrasen)/6210 0,08 0,01 Seggen- oder binsenreiche Nasswiesen, Sümpfe 0,07 0,00 0,04 0,00 SU3150 GT6210 ST LR3260 GT1 GN00BK GN LR6510 LR6510 Artenreiche Flachland-Mähwiesen mittlerer Standorte Fläche Fläche in in ha Prozent GH6430 GH1 Feuchte und nasse Hochstaudenfluren, planar bis montan / an Fließgewässern oder Waldrändern 0,04 0,00 VK00BK VK Kleinröhrichte / kein LRT 0,03 0,00 GH00BK GH Feuchte und nasse Hochstaudenfluren, planar bis montan / kein LRT 0,02 0,00 UE00BK UE Einzelbäume 0,01 0,00 74,17 3,96 Summe Die Biotop- und Lebensraumtypen nehmen mit 74,17 ha knapp 3,96 % der Gesamtfläche (1875 ha) ein. Seite 53 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Tab. 4-12: Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Vorkommende Nutzungs- und Strukturtypen Code Kurzcode Biotop- bzw. Lebensraumtyp Fläche Fläche in in ha Prozent NLA0 NLAa Ackerflächen, Wechselgrünland 1110,13 59,21 NVS0 NVS Sonstige Straßen und Plätze 198,13 10,57 NLG0 NLGa Intensivgrünland 181,16 9,66 NLG1 NLGb Nährstoffreiches Extensivgrünland und Wiesenbrachen 117,73 6,28 NIG0 NIG Industrie, Gewerbe, Ver- und Entsorgung 44,51 2,37 NWG0 NWG Gehölze (nicht biotopwürdig) 21,43 1,14 NVW1 NVWb Gras- und Schotterfeldwege 20,00 1,07 NLA1 NLAb Ackerbrachen 17,74 0,95 NBD0 NBD Kernbereiche der Dörfer, landwirtschaftliche Gebäude im Außenbereich 16,87 0,90 NLR0 NLRa Ruderal- und Brachflächen (ohne Ackerbrachen, nicht biotopwürdig) 16,41 0,88 NBS0 NBS Sonderbauten 8,10 0,43 NBE0 NBE Einzel-, Doppel-, Reihenhausbebauung 7,77 0,41 NAD0 NAD Deponien 6,43 0,34 NWL0 NWL Laubwald (nicht biotopwürdig) 6,22 0,33 NGK0 NGK Kanal 6,06 0,32 NGB0 NGBb Bäche und Gräben (nicht biotop- oder LRT-würdig) 4,29 0,23 NLW1 NLWa Intensive Weidefläche, Standweide, Koppel 4,19 0,22 NGB1 NGBa Bäche und Gräben mit strukturarmen Randflächen 4,12 0,22 NVW0 NVWa Feld- und Wirtschaftswege, asphaltiert 2,27 0,12 NEK0 NEK Kleingartenanlagen, Gartengrundstücke im Außenbereich 2,02 0,11 NLW2 NLWb Extensive Weidefläche, Weidebrache (nicht biotopwürdig) 1,53 0,08 NWA0 NWA Aufforstungen 1,12 0,06 NLR1 NLRb Nitrophile Säume 0,80 0,04 NBG0 NBG Gemeinbedarfsflächen: Schulen, Verwaltung, Kirchen, Krankenhäuser etc. 0,65 0,03 NWM0 NWM Mischwald 0,53 0,03 NGS0 NGSa Stillgewässer (nicht biotopwürdig) 0,17 0,02 NWNO NWN Nadelwald 0,15 0,01 NES0 NES Sportanlagen Spielplätze Summe 0,14 0,01 1800,67 96,04 Die Nutzungs- und Strukturtypen nehmen mit 1800,67 ha ca. 96,04 % der Gesamtfläche (1875 ha) ein. Seite 54 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Flora Es sind im Bereich der projektbezogenen Biotopkartierung, zwischen der Gemarkungsgrenze der Stadt Erding im Osten und der Dorfen im Nordwesten 32 Arten nachgewiesen worden, die aufgrund ihres Rote-Liste-Status oder ihrer Einstufung in der BArtSchV als besonders geschützte Arten, eine naturschutzfachlich wertgebende Bedeutung haben. Die Art mit höchster Gefährdungsstufe ist die Kirschpflaume (Prunus cerasifera) - RLB2. Die Kirschpflaume wächst in einer Brennnesselflur in einem flachen Bachtälchen zwischen Reisen und Schwaig (Weichgraben). Da hier junge Eichen, Ahorne und Fichten angepflanzt wurden, liegt der Schluss nahe, dass auch die Kirschpflaume angesalbt ist. Das Schwarze Bilsenkraut kommt am natürlichen Standort in einer nährstoffreichen Ruderalflur an der Dorfen vor. Die Behaarte Karde kommt relativ häufig in nährstoffreichen Ruderalfluren des Untersuchungskorridors vor. Die Stein-Weichsel ist Bestandteil mehrerer gepflanzter Gehölze und mit Sicherheit nicht autochthon. Der WasserHahnenfuß tritt im Untersuchungskorridor nur einmal auf, und zwar im kleinen Bach zwischen Reisen und Schwaig (Weichgraben). Die im Untersuchungskorridor festgestellten Wuchsorte der Roten Johannisbeere liegen in gepflanzten Gehölzen und sind sicher nicht natürlich. Die Feld-Ulme wurde im Untersuchungskorridor einmal festgestellt und zwar in einer Hecke am Mittleren-Isar-Kanal. Für den Bereich östlich des Flughafens bis zur Dorfen hin liegen Nachweise von 4 weiteren gefährdeten und wertbestimmenden Pflanzen vor (GRÜNPLAN 2007a, b). Die Graue Scabiose (Scabiosa canescens), RLB2 und RLD3, und die Labkraut-Wiesenraute (Thalictrum simplex ssp. galioides), RLB2 und RLD2, wurden in den trocken-mageren Biotopen am Abfanggraben Ost kartiert. Diese wurden dort durch Mähgutübertragung aus dem Erdinger Moos angesalbt. Vorausgegangen war ein Abtrag des nährstoffreichen Oberbodens. Zwei weitere wertbestimmende Arten, das Schwarze Kopfried (Schoenus nigricans) RLB2 und RLD2 und die Schuppensegge (Carex lepidocarpa) RLBV und RLD3, wurden ebenfalls am Abfanggraben Ost nachgewiesen. Eine künstliche Ansiedlung ist auch bei diesen beiden Arten sehr wahrscheinlich. In den Lohwäldern im Umkreis von Schwaig tritt das Moschuskraut (Adoxa moschatellina) auf. Im Untersuchungsraum kommen drei nach BArtSchV besonders geschützte Arten vor. Die Karthäuser-Nelke (Dianthus carthusianorum) wurde im Gebiet nur zweimal gefunden, zum einen in einem mageren Wiesenstreifen am MittlerenIsar-Kanal, zum anderen auf einer Böschung mit Altgrasflur im Bachtälchen des Weichgrabens zwischen Reisen und Schwaig. Der einzige festgestellte Wuchsort der Wiesen-Schlüsselblume (Primula veris) liegt in einer als Bolzplatz genutzten mageren Mähwiese westlich Reisen. Die Sumpf-Schwertlilie kommt im Gebiet häufig an den Ufern von Bächen, Gräben und Stillgewässern (Teiche, Weiher, Tümpel) vor. Seite 55 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Die in den einzelnen Biotoptypen erfassten gefährdeten und wertbestimmenden Pflanzen mit Angabe ihres Rote-Liste-Status in Bayern und in Deutschland und ihrer Einstufung in der BArtSchV gibt die folgende Tabelle wieder. Tab. 4-13: Wertbestimmende Pflanzenarten wissenschaftlicher Name deutscher Name B D BArtSchV Adoxa moschatelina Moschuskraut V . Anthemis tinctoria Färber-Hundskamille V . . Arctium nemorosum Hain-Klette V . . Carax lepidocarpa Schuppen-Segge V 3 . Cydonia oblonga Echte Quitte R . . Dianthus carthusianorum Karthäuser-Nelke V . b Dipsacus pilosus Behaarte Karde 3 . . Epilobium tetragonum Vierkantiges Weidenröschen i.w.S. V . . Erigeron acris Scharfes Berufkraut i.w.S V . . Geranium pratense Wiesen-Storchschnabel V . . Helictotrichon pratense Echter Wiesenhafer V . . Hieracium piloselloides Florentiner Habichtskraut V . . Hippophae rhamnoides Sanddorn V . . Hyoscyamus niger Schwarzes Bilsenkraut 3 . . Iris pseudacorus Sumpf-Schwertlilie . . b Nasturtium officinale Echte Brunnenkresse V . . Primula veris Echte Schlüsselblume V . b Prunus mahaleb Felsen-Kirsche 3 . . Prunus cerasifera Kirschpflaume 2 . . Ranunculus fluitans Flutender Wasser-Hahnenfuß 3 . . Ribes rubrum Rote Johannisbeere 3 . . Salix alba Silber-Weide V . . Salix eleagnos Lavendel-Weide V . . Scabiosa canescens Graue Skabiose 2 3 - Schoenus nigricans Schwarzes Kopfried 2 2 - Sedum telephium Purpur-Fetthenne i.w.S. V . . Sorbus intermedia Schwedische Mehlbeere R . . Thalictrum simplex ssp. galioides Labkraut-Wiesenraute 2 2 . Ulmus glabra Berg-Ulme V . . Ulmus minor Feld-Ulme 3 3 . Verbascum nigrum Schwarze Königskerze V . . Zannichellia palustris Teichfaden V . . Erläuterungen: D: Gefährdungsgrad nach Roter Liste Deutschland B: Gefährdungsgrad nach Roter Liste Bayern Gefährdungsgrade: 1 - vom Aussterben bedroht, Seite 56 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan 2 - stark gefährdet, 3 - gefährdet, G - Gefährdung anzunehmen, V - Arten der Vorwarnliste, R – potenziell gefährdet, BArtSchV b – besonders geschützt; 4.1.3.4 Bestandsbeschreibung - Tiere Innerhalb des Untersuchungsraumes erfolgten verschiedene, jeweils umfassende faunistische Kartierungen. Die Beschreibung der Tierwelt einschließlich ihrer Lebensräume erfolgt durch die zusammenfassende Auswertung der bei den verschiedenen faunistischen Kartierungen festgestellten Arten bzw. Artengruppen mit Indikatorfunktion. Im Bereich zwischen der Gemarkungsgrenze der Stadt Erding und der Dorfen wurden bei der projektbezogenen faunistischen Kartierung im Jahre 2008 (AGL ULM & MAIER 2009) folgende Tiergruppen erfasst: Fledermäuse, Vögel, Fische, Tagfalter, Reptilien, Amphibien, Makrozoobenthos, Libellen, Nachtfalter und Laufkäfer. Im Zuge der projektbezogenen Biotopkartierung wurden Beibeobachtungen zu Heuschrecken, Libellen, Reptilien und Biber notiert. Für die Beschreibung der Tierwelt im Bereich zwischen dem Flughafen und der Dorfen wurden die faunistischen Kartierungen für die Planung einer dritten Startund Landebahn der Flughafen München GmbH (ÖKOKART 2007) zu Grunde gelegt. Für diesen Teilbereich des Untersuchungsraumes liegen Daten für folgende Tiergruppen vor: Fledermäuse, Vögel, Tagfalter, Reptilien, Amphibien, Säuger/Biber, Kleinsäuger, Heuschrecken, Libellen, Nachtfalter, Laufkäfer, Holzkäfer, Stechimmen und Makrozoobenthos. Darüber hinaus wurde auf die Daten aus den faunistischen Kartierungen im Zuge der Planung der Nordumfahrung Erding ED 99 (IFUPLAN 2011, 2012) zurückgegriffen. Aus diesen Erhebungen liegen Daten für folgende Tiergruppen/-arten vor: Fledermäuse, Vögel, Tagfalter, Libellen, Amphibien und Zauneidechse. Fledermäuse Fledermäuse sind die einzigen aktiv fliegenden Säugetiere. Alle heimischen Fledermäuse ernähren sich ausschließlich insektivor. Sie orientieren sich durch Echoortungsrufe, die im Kehlkopf gebildet und über Mund oder Nase mit einer Frequenz von 15 bis 115 kHz ausgestoßen werden. Das Echo dieser Ortungsrufe liefert den Tieren Informationen über die Umgebung und ihre Nahrungsinsekten. Mit diesen Ultraschallrufen erfolgt u.a. auch die Ortung von Beuteinsekten. Seite 57 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Für Bayern liegen Nachweise von 23 Fledermausarten vor. Arten mit Schwerpunktverbreitung in Europa, von denen ein erheblicher Teil der Populationen in Deutschland lebt, sind Mausohr, Bechstein-, Große Bart- und Mopsfledermaus. Arten die innerhalb Deutschlands einen Verbreitungsschwerpunkt in Bayern besitzen und für deren Erhaltung Bayern eine besondere Verantwortung trägt sind die Mopsfledermaus, die Wimperfledermaus sowie die Große und Kleine Hufeisennase. Aufgrund ihrer artspezifischen Habitatanforderungen können Fledermäuse wichtige Indikatoren zur Bewertung von Lebensräumen darstellen. Durch ihre hohe Mobilität sind sie allerdings in der Lage, verschiedenste Lebensräume zu nutzen und dabei beträchtliche Distanzen zurücklegen. So können zwischen den Tagesquartieren und den nächtlichen Jagdquartieren wenige hundert Meter, bei einigen Arten aber auch deutlich über 10 km liegen. Während manche Fledermausarten sich vergleichsweise standortstreu verhalten, wandern andere mehrere hundert Kilometer zwischen ihren Sommer- und Winterquartieren hin und her. Diese funktionalen Beziehungen zwischen den einzelnen Lebensräumen gilt es für einen umfassenden Fledermausschutz zu berücksichtigen. Sie sollen im Folgenden im Überblick dargestellt werden (ausführlichere Beschreibungen finden sich z.B. bei GEBHARD 1997, HELVERSEN 1989, LIMPENS, MOSTERT & BONGERS 1997, NEUWEILER 1993 oder SCHOBER & GRIMMBERGER 1987). Ein effektiver Fledermausschutz erfordert die Beachtung aller Teillebensräume einer Fledermauspopulation und erfordert damit eine Betrachtung der Gesamtlandschaft (JANSEN & LIMPENS 1997, KAPTEYN 1995). Alle einheimischen Fledermäuse verbringen den Tag in störungsfreien Quartieren, in der Nacht fliegen sie zum Nahrungserwerb in ihre Jagdhabitate. Während ihrer Transfer- und Jagdflüge orientieren sich Fledermäuse weitgehend an räumlichen Strukturen, z.B. Waldränder, Saumbereiche, Gewässer sowie auch anthropogene Strukturen wie breite Wege und Schneisen in Wäldern, Gehölzsäume in intensiv genutzten Agrargebieten. Nicht zu vergessen die Siedlungsbereiche, die mit ihrer starken Strukturierung auch häufig noch Quartiere bieten. Zusätzlich kommt hinzu, dass viele dieser Strukturen durch ein anderes Mikroklima häufig auch gute Nahrungsgründe darstellen, weshalb Fledermäuse nicht selten, wenigstens zeitweise, dort auch jagen. Über Waldschneisen – etwa über Straßen- oder Bahndämmen – sammeln sich nach Einbruch der Dämmerung Insekten, die die abstrahlende Wärme von Asphalt und Dammschotter für ihre Aktivität nutzen. Zusätzlich haben sich zum Damm hin Vegetationssäume Seite 58 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan gebildet. An diesen Säumen findet man oft Fledermäuse, die diese Nahrungsräume während der ersten Stunden nach Sonnenuntergang bejagen. Aufgrund ihrer Fähigkeit zur Echoortung sind sie in der Lage sich auch bei völliger Dunkelheit zu orientieren und Nahrung, z.B. nachtaktive Fluginsekten zu erbeuten. Da der aktive Flug viel Energie verbraucht, müssen die Tiere diesen durch eine große Nahrungsaufnahme kompensieren und sind daher auf ergiebige Nahrungsressourcen sowie auch auf störungsfreie Tagesquartiere angewiesen (NEUWEILER 1993). Um während ihrer Tagesruhe den Energieverbrauch zusätzlich zu reduzieren, verfallen sie in der Regel in eine Tageslethargie (Torpor). Mit dem Detektor ist es möglich die Mehrzahl der einheimischen Fledermausarten, zumindest in typischen Flugsituationen sicher zu bestimmen (LIMPENS & ROSCHEN 1995). Nah verwandte Arten mit ähnlichem Orientierungsverhalten, z.B. Große und Kleine Bartfledermaus und weitere Arten der Gattung Myotis, können dagegen im Gelände nicht sicher bestimmt werden. Weiterhin ist zu beachten, dass einige Arten ein Sonar von nur geringer Reichweite besitzen. Ihre Lautäußerungen sind nur aus wenigen Metern Entfernung im Detektor hörbar, wodurch ihre Erfassbarkeit eingeschränkt ist. Nachgewiesene Arten Die Aussagen zum Vorkommen von Fledermäusen im Untersuchungsraum wurden der im Jahr 2006 im Bereich zwischen Flughafen und Dorfen durchgeführten Fledermauskartierung (ÖKOKART 2007) entnommen. Die Beschreibung der Fledermausvorkommen für den Bereich zwischen der Dorfen und Gemarkungsgrenze Erding stammen aus der projektbezogenen Fledermauskartierung, die in 2008 (AGL ULM & MAIER 2009) erfolgte sowie aus der Faunakartierung für die Nordumfahrung ED 99 (IFUPLAN 2011). Im Untersuchungsraum wurden 9 Arten bei den Geländeerhebungen nachgewiesen. Alle 9 Arten werden in der Bundesartenschutzverordnung als „streng geschützt“ kategorisiert. In der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Bayerns sind alle 9 Arten aufgeführt. Auf der Roten Liste Deutschland stehen 3 Arten. Von den gefährdeten Arten ist in mindestens einer der beiden Roten Listen eine Art als „stark gefährdet“ oder „Vom Aussterben bedroht“ eingestuft. Alle aktuell nachgewiesenen Fledermausarten sind naturschutzrelevant. Seite 59 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Quartiere Im Untersuchungsraum bzw. im nahen Umfeld wurden 4 Kirchen als potenzielle Quartiere eingestuft und untersucht. In der Kirche St. Georg in Eitting wurden frische Kotspuren einer Fledermaus entdeckt. Ein Individuum konnte im Dachstuhl beobachtet werden. Mit großer Wahrscheinlichkeit handelt es sich hierbei um ein Sommerquartier eines Langohrs. In der Kirche St. Johann Baptiste in Aufkirchen wurden Hangplatzspuren und größere Kotmengen entdeckt, die vermutlich von Langohren stammen. Die deutlich frischen Kotspuren deuten auf eine Wochenstube mit ca. 12 Tieren hin. Nach den ASK-Daten befindet sich in dieser Kirche eine Wochenstube von Grauen Langohren mit 7 Tieren im Jahr 2007. In Niederding in der Kirche St. Martin deuteten wenige frische Kotspuren auf ein einzelnes Langohr hin. Vermutlich handelt es sich um ein Männchenquartier. In Schwaig in der Kirche St. Korbinian wurden Hangplatzspuren und große Mengen an Kot festgestellt. Es konnten keine lebenden Tiere entdeckt werden, jedoch wurde ein Totfund eines Grauen Langohrs sichergestellt und fotografiert. Nach den ASK-Daten handelt es sich bei der Kirche um ein Langohrquartier mit mind. 3 Tieren im Jahr 2007. Auch die Lohwälder der Niederterrasse westlich Dorfen dürften als Quartierbiotope von Bedeutung sein. Im Bereich der geplanten Bahntrasse sind, bis auf einen Höhlenbaum (Hainbuche, 1 Höhle, ÖKOKART 2007), fast ausschließlich sehr junge Gehölze vorhanden. Somit ist mit Vorkommen weiterer potenzieller Fledermausquartiere nicht zu rechnen. Jagdgebiete Die im Untersuchungsraum nachgewiesenen Arten nutzen den Raum als Jagdhabitat, bzw. sie wechseln jagend von den Quartieren in die Jagdlebensräume entlang von Leitstrukturen (Gewässer, Gehölze usw.). Für die linienorientiert fliegenden Arten muss der Untersuchungsraum durch die gute Ausstattung mit Lineargehölzen, vor allem in Fließrichtung der Gewässer (Dorfen, Mittlerer-Isar-Kanal), als sehr gut vernetzt angesehen werden. Östlich des Flughafens stellt die Dorfen durch hohe Artenvielfalt mit teilweise hoher Nachweisdichte einen bedeutenden Lebensraum für Fledermäuse und eine stark frequentierte Leitlinie dar. Hier wurden 5 Fledermausarten, die Wasserfledermaus, Bartfledermäuse, Mausohren, die Nordfledermaus und die Zwergfle- Seite 60 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan dermaus nachgewiesen. In den restlichen untersuchten Flächen östlich des Flughafens wurde insgesamt nur eine geringe Aktivität festgestellt. Das schließt auch den Bereich der Vorbehaltsfläche Ost mit sehr kleinen Vorkommen und Quartierverdacht von Bart- und Zwergfledermaus sowie der Rauhhautfledermaus ein. Der Mittlere-Isar-Kanal zwischen Niederding und Reisen ist ein bedeutendes Jagdgebiet und stark frequentierte Leitlinie. Es wurden dort die folgenden wertgebenden Arten nachgewiesen: Breitflügelfledermaus, Großes Mausohr, Rauhautfledermaus, Weißrandfledermaus, Zweifarbfledermaus und Zwergfledermaus. Mit 46 Registrierungen wurde in diesem Bereich die Wasserfledermaus am häufigsten registriert. An zweiter Stelle in der Rangfolge der Aktivität, insbesondere im Herbst, treten die Rauhaut- und die Weißrandfledermaus auf. Die beiden Arten sind am Detektor schwer zu trennen, so dass die Aktivitätsverhältnisse beider Arten zueinander nicht sicher festgestellt werden konnten. Es ergab sich jedoch der Eindruck, dass die Weißrandfledermaus die im Herbst eindeutig häufigere Art ist. Beide Arten beflogen in vergleichsweise schnellem Flug vor allem die dichteren Gehölzsäume am Westufer des Kanals und kreuzten an den Brücken auf das andere Ufer, um sich dort an den Saumbereichen der Straßen zu orientieren. Die Artenzahl aktiver Fledermäuse wird innerhalb des Untersuchungsraumes nach Süden zu immer höher. Vor allem am östlichen Ortsausgang von Niederding (südliche Brücke des Transektes) kommt die Breitflügelfledermaus dazu, die mit ihrer hohen Jagdaktivität an der Straße nach Erding in der Nachbarschaft von Viehhaltung die dritte Rangstufe belegt. Die Tiere jagten hier im Schein der Straßenbeleuchtung auf ca. 5-10 m Höhe zusammen mit der Weißrandfledermaus. Bedingt durch viele ältere Gebäude sind Quartiere der Breitflügelfledermaus, und auch der Zwergfledermäuse (Zwerg-, Weißrandfledermaus) in direkter Nähe sehr wahrscheinlich. Nur vereinzelt wurden die Zwergfledermaus (südlicher Untersuchungsraum), die Zweifarbfledermaus (Bestimmung nicht eindeutig möglich) (nördlicher Bereich) und das Große Mausohr (Nähe der nördlichen Brücke) registriert. Tab. 4-14: Kartierte Fledermäuse deutscher Name wissenschaftlicher Name RL D RL B FFH Bartfledermaus (unbestimmt) Myotis mystacinus oder brandti §§ s Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus G 3 IV s Großes Mausohr Myotis myotis V V II, IV s Mausohren (unbestimmt) Myotis spec. Nordfledermaus Eptesicus nilssoni G 3 IV s Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii . 3 IV s Wasserfledermaus Myotis daubentonii . IV s Weißrandfledermaus Pipistrellus kuhlii . IV s Seite 61 s D Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 deutscher Name Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan wissenschaftlicher Name RL D RL B FFH §§ Zweifarbfledermaus Vespertilio discolor D 2 IV s Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus . . IV s Erläuterungen: RL D: Gefährdungsgrad nach Roter Liste Gefährdeter Tiere Deutschland 2009 RL B: Gefährdungsgrad nach Roter Liste Gefährdeter Tiere Bayern 2003 Gefährdungsgrade: 0 – ausgestorben oder verschollen, 1 - vom Aussterben bedroht, 2 - stark gefährdet, 3 - gefährdet, G - Gefährdung anzunehmen aber Status unbekannt, V – Arten der Vorwarnliste, R – extrem seltene Arten und Arten mit geografischen Restriktionen, D - Daten defizitär; Spalte FFH: II - Art nach Anhang II bzw. IV der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie, Spalte §§: s - streng geschützte Art, b- besonders geschützte Art gem. § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG Säuger Die Beschreibung und Bewertung der Kleinsäuger und des Bibervorkommens beruht auf den Erhebungen zum Planfeststellungsverfahren Flughafen-München (ÖKOKART 2007). Im Untersuchungsraum wurden 5 Arten bei den Geländeerhebungen nachgewiesen. Von den 5 Arten sind in der Bundesartenschutzverordnung 3 Arten als „besonders geschützt“ bezeichnet und eine Art ist als „streng geschützt“ kategorisiert. In der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Bayerns ist keine Art aufgeführt. Auf der Roten Liste Deutschland steht eine der nachgewiesenen Arten. Von den gefährdeten Arten ist keine Art in mindestens einer der beiden Roten Listen als „stark gefährdet“ oder „Vom Aussterben bedroht“ eingestuft. Der Biber gilt als Leitart für relativ naturnahe Uferbereiche. Er besiedelt bevorzugt weichholzreiche Ufergehölze und Auwälder an ruhigen Fließ- und Stillgewässern und reagiert empfindlich auf die Zerschneidung seiner Lebensräume. Der Biber ist gem. § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG eine streng geschützte Art, nach der Roten Liste gefährdeter Tiere Deutschlands als Art der Vorwarnstufe eingestuft, wird in den Anhängen II und IV der FFH-RL geführt, jedoch nach erfolgreicher Ansiedlung wieder an zahlreichen Orten heimisch. Die Dorfen stellt das einzige Vorkommensgebiet im Untersuchungsraum dar. Die Erfassung erfolgte anhand von Spuren (Rutschen, Trittsiegeln, Bauten und Fällungen) an der Dorfen. Hervorzuheben sind ein Familienrevier - eine umfangreiche Ansiedlung mit Mittelund Erdbauen und zahlreichen Fällungen, Ausstiegen und Rutschen nördlich der Seite 62 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan der FTO-Querung. Nordöstlich von Schwaig besteht eine kleinere Ansiedlung. Ein Paarrevier – wahrscheinlich Erdbau, zahlreiche Fällungen großer Bäume, kleinere Fällungen und Fraßspuren an Gehölzen – ist im Zusammenhang mit dem Vorkommen an der FTO zu sehen. Die nachgewiesenen Mausarten sind offensichtlich über den gesamten Untersuchungsraum weit verbreitet und erreichen zum Teil auch hohe Dichten. Nach Aussagen von Herrn Vesenmaier, des Jagdrevierleiters von Erding Stadt, stellt der Mittlere-Isar-Kanal eine natürliche Barriere für das Wild dar. Ein reger Wildwechsel findet nördlich der FTO, im Bereich zwischen dem Mittleren-IsarKanal und der ED 19 statt. Tab. 4-15: Kartierte Säuger deutscher Name wissenschaftlicher Name RL D RL B FFH §§ V . II, IV s Biber Castor fiber Rötelmaus Myodes glareolus Waldmaus Apodemus sylvaticus b Waldspitzmaus Sorex araneus b Zwergspitzmaus Sorex minutus b Erläuterungen: siehe Tabelle 4-14 Vögel Nachgewiesene Arten Innerhalb des Untersuchungsraumes wurden verschiedene, jeweils umfassende avifaunistische Kartierungen durchgeführt. Im Bereich des Flughafens erfolgten diese 2006 und 2007 (ÖKOKART 2007). Östlich der Dorfen bzw. der ED 5 fanden umfassende Kartierungen 2008 und 2009 (AGL ULM & MAIER 2009) sowie 2010 und 2012 (IFUPLAN 2011, 2012) statt. Des Weiteren erfolgte für den Bereich zwischen dem Flughafen und der Dorfen eine Erfassung von Horst- und Höhlenbäumen in Teilen der Rodungsbereiche (ÖKOKART 2007). Im Untersuchungsraum wurden 108 Arten bei den Geländeerhebungen nachgewiesen. Alle heimischen Vogelarten sind nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchVO 2005) geschützt. Von den 108 Arten des Gebietes sind nach dieser Verordnung 83 Arten als „besonders geschützt“, 25 Arten als „streng geschützt“ kategorisiert. In der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Bayerns sind 45 Arten der 108 Arten, in der Roten Liste für Deutschland 30 Arten aufgeführt. Von diesen gefährdeten Arten sind 17 Arten nach mindestens einer der beiden Roten Listen als „stark gefährdet“ oder „vom Aussterben bedroht“ eingestuft. Bei 43 Seite 63 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan nachgewiesenen Arten handelt es sich um weit verbreitete Arten ("Allerweltsarten"), die im Untersuchungsraum noch häufig anzutreffen sind. Von den bei den Kartierungen erfassten Arten besteht zu 69 Arten zumindest Brutverdacht im Untersuchungsraum. Als Zug- und/oder Nahrungsgäste wurden 38 der 108 nachgewiesenen Arten eingestuft, da deren Brutverbreitungen außerhalb des UR liegen oder denen im UR entsprechender Lebensraum fehlt. Für rastende Vogelarten hat der Untersuchungsraum keine besondere Bedeutung. Der Untersuchungsraum ist überwiegend landwirtschaftlich intensiv genutzt. Ackerflächen dominieren bei weitem, Grünland findet sich nur kleinflächig in zumeist feuchteren Bereichen. Stellenweise ist die Feldflur von gehölzreicheren Abschnitten durchzogen, teils entlang von Bächen (Dorfen), teils entlang anthropogener Strukturen (Weichgraben, Mittlerer-Isar-Kanal, Abfanggraben Ost, FTO). Von Bedeutung sind daneben die Orte und Ortsränder. Größere Wälder fehlen, entsprechend sind auch Waldarten im Untersuchungsraum wenig vertreten. Bedeutung für Offenlandarten haben v.a. die landwirtschaftlich genutzten, weitgehend gehölzfreien Bereiche zwischen der ED 5 im Westen und der Gemarkungsgrenze Erding im Osten. Hier konzentrieren sich die Vorkommen von Feldlerche, Großem Brachvogel, Kiebitz, Rebhuhn, Wachtel und Wiesenschafstelze. Auch die Goldammer ist in diesen Bereichen vertreten, besonders dort wo zumindest einzelne Gehölze vorhanden sind. Revierzentren der Arten Besonderes Augenmerk lag auf der lagegenauen Erfassung der Brutreviere der wertgebenden Arten, d.h. insbesondere der Arten der Roten Liste (Kategorie 1 bis 3) sowie der streng geschützten Arten im Wirkungsbereich der geplanten Trasse. Für die meisten wertgebenden Arten konnte eine nahezu flächendeckende Revierkartierung erstellt werden. Detaillierte Ausführungen zu den Vorkommen von artenschutzrelevanten Arten im Untersuchungsraum sind dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (Anhang I) zu entnehmen. Tab. 4-16: Kartierte Vögel deutscher Name wissenschaftlicher Name RL D RL B Stat §§ Amsel* Turdus merula W b Bachstelze* Motacilla alba W, G b Baumfalke Falco subbuteo 3 V G s Baumpieper Anthus trivialis V 3 G b Bekassine Gallinago gallinago 1 1 G s Seite 64 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 deutscher Name Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan wissenschaftlicher Name Beutelmeise Remiz pendulinus Blässhuhn* RL D RL B §§ G b Fulica atra S, G b Blaumeise* Parus caeruleus W, S b Bluthänfling Carduelis cannabina V 3 W, G b Braunkehlchen Saxicola rubetra 3 2 G b Bruchwasserläufer Tringa glareola 1 G s Buchfink* Fringilla coelebs W, S b Buntspecht* Dendrocopos major W, G b Dohle Corvus monedula G b Dorngrasmücke Sylvia communis W b Dunkler Wasserläufer Tringa erythropus G b Eichelhäher* Garrulus glandarius G b Elster* Pica pica W, S, G b Fasan* Phasianus colchicus W b Feldlerche Alauda arvensis 3 W, S b Feldschwirl Locustella naevia V W b Feldsperling Passer montanus V W, S, G b Fitis* Phylloscopus trochilus W, S b Flußregenpfeifer Charadrius dubius 3 W, S s Gänsesäger Mergus merganser 2 W, G b Gartenbaumläufer* Certhia brachydactyla W b Gartengrasmücke* Sylvia borin W b Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus G b Gebirgsstelze* Motacilla cinerea W b Gelbspötter Hippolais icterina W b Girlitz* Serinus serinus W, G b Goldammer Emberiza citrinella V W, S b Grauammer Emberiza calandra 1 G, W s Graugans Anser anser W b Graureiher Ardea cinerea G b Grauschnäpper* Muscicapa striata W b Großer Brachvogel Numenius arquata W, S, G s Grünfink* Carduelis chloris W, G b Grünspecht Picus viridis V W, G, S s Habicht Accipiter gentilis 3 G s Haubentaucher Podiceps cristatus G b Hausrotschwanz* Phoenicurus ochruros W, G b Haussperling* Passer domesticus W, G b Heckenbraunelle* Prunella modularis W, G b Kampfläufer Philomachus pugnax G s Kernbeißer* Coccothraustes coccothraustes G, W b Seite 65 3 Stat V 2 3 V 3 3 V 1 1 V 1 0 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 deutscher Name Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan wissenschaftlicher Name RL D RL B Stat §§ 2 2 S, W, G s V G b S, W, G b W, S b V G b Kiebitz Vanellus vanellus Klappergrasmücke Sylvia curruca Kleiber* Sitta europaea Kohlmeise* Parus major Kormoran Phalacrocorax carbo Kornweihe Circus cyaneus 2 1 G s Krickente Anas crecca 3 2 G b Kuckuck Cuculus canorus V V W, S b Lachmöwe Larus ridibundus G b Mauersegler Apus apus W, G b Mäusebussard Buteo buteo W, S s Mehlschwalbe Delichon urbica G b Misteldrossel* Turdus viscivorus W b Mönchsgrasmücke* Sylvia atricapilla W, S b Neuntöter Lanius collurio W b Pirol Oriolus oriolus W, G, S b Rabenkrähe* Corvus corone corone W, S, G b Raubwürger Lanius excubitor 2 1 G s Rauchschwalbe Hirundo rustica V V S, G b Rebhuhn Perdix perdix 2 3 W, G b Reiherente* Aythya fuligula W b Ringeltaube* Columba palumbus W, S, G b Rohrammer Emberiza schoeniclus W b Rohrweihe Circus aeruginosus G s Rotkehlchen* Erithacus rubecula W, S b Rotkehlpieper Anthus cervinus G b Saatkrähe Corvus frugilegus V G b Schleiereule Tyto alba 2 G s Schwanzmeise* Aegithalos caudatus W b Schwarzmilan Milvus migrans G s Silberreiher Casmerodius albus G s Singdrossel* Turdus philomelos W, G b Sperber Accipiter nisus W, G s Star* Sturnus vulgaris W, S, G b Steinschmätzer Oenanthe oenanthe G b Stieglitz* Carduelis carduelis W, G b Stockente* Anas platyrhynchos W, S, G b Straßentaube* Columba livia f. domestica W, G b Sumpfmeise* Parus palustris G, W b Sumpfohreule Asio flammeus G s Sumpfrohrsänger * Acrocephalus palustris W b V Seite 66 V V V V 3 3 1 1 1 0 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 deutscher Name Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan wissenschaftlicher Name RL D RL B Stat §§ Tafelente Aythya ferina G b Tannenmeise* Parus ater G b Teichhuhn Gallinula chloropus W, G s Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus G b Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca G b Türkentaube* Streptopelia decaocto W b Turmfalke Falco tinnunculus W, S, G s Uferschwalbe Riparia riparia S, G s Wacholderdrossel* Turdus pilaris W, S, G b Wachtel Coturnix coturnix W, G b Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix G b Weidenmeise* Parus montanus G, W b Wendehals Jynx torquilla 2 3 G s Wespenbussard Pernis apivorus V 3 G s Wiesenpieper Anthus pratensis V V G b Wiesenschafstelze Motacilla flava 3 W, S, G b Wiesenweihe Circus pygargus 1 G s Wintergoldhähnchen* Regulus regulus W b Zaunkönig* Troglodytes troglodytes W b Zilpzalp* Phylloscopus collybita W b Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis G b V V V V 2 Erläuterungen: siehe Tabelle 4-14 Stat: S = Sicherer Brutvogel, W = Wahrscheinlicher Brutvogel, M = Möglicher Brutvogel, G = Gast. Vögel außerhalb der Brutzeit Im Teilbereich des Untersuchungsraumes zwischen der Dorfen im Westen und der Gemarkungsgrenze der Stadt Erding im Osten wurden außerhalb der Brutzeit in den Monaten September bis Februar 35 Arten bei den Geländeerhebungen nachgewiesen (AGL ULM & MAIER 2009). Für den Bereich zwischen dem Flughafen und der Dorfen sind keine Angaben zu den Vorkommen von Vögeln außerhalb der Brutzeit vorhanden. Alle heimischen Vogelarten sind nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchVO 2005) geschützt. Von den 35 Arten des Gebietes sind nach dieser Verordnung 28 Arten als „besonders geschützt“, 7 Arten als „streng geschützt“ kategorisiert. In der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Bayerns sind 10 Arten der 35 Arten, in der Roten Liste für Deutschland 7 Arten aufgeführt. Von diesen gefährdeten Arten sind 3 Arten nach mindestens einer der beiden Roten Listen als „stark gefährdet“ oder „vom Aussterben bedroht“ eingestuft. Seite 67 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Am häufigsten wurden folgende Arten nachgewiesen: Rabenkrähe, Fasan und Kiebitz. Ein etwas lückenhaftes Verbreitungsbild bzw. eine lückenhafte Raumnutzung wurde bei den nachfolgend genannten Arten festgestellt: Blaumeise, Buchfink, Elster, Goldammer, Grünfink, Mäusebussard, Rebhuhn, Saatkrähe, Star, Wacholderdrossel. Die nachfolgend genannten Arten wurden lückenhaft nur in bestimmten Teilbereichen nachgewiesen: Amsel, Buntspecht, Eichelhäher, Feldlerche, Feldsperling, Graureiher, Haussperling, Kohlmeise, Kormoran, Raubwürger, Ringeltaube, Rotkehlchen, Rohrweihe, Silberreiher, Sperber, Stieglitz, Stockente, Sumpfmeise, Türkentaube, Tannenmeise, Turmfalke, Zaunkönig. Mehrere der letztgenannten Arten stehen auf der Roten Liste Bayerns oder der Bundesrepublik Deutschland. Störungen oder Beeinträchtigungen in den von diesen Arten außerhalb der Brutzeiten genutzten Lebensräumen können sich möglicherweise negativ auf die Bestände dieser Arten auswirken. Tab. 4-17: Liste außerhalb der Brutzeit nachgewiesener Vogelarten innerhalb des Untersuchungsraumes (Bereich Dorfen – Gemarkungsgrenze Erding) deutscher Name wissenschaftlicher Name RL D RL B §§ Amsel Turdus merula b Blaumeise Parus caeruleus b Buchfink Fringilla coelebs b Buntspecht Dendrocopos major b Eichelhäher Garrulus glandarius b Elster Pica pica b Fasan Phasianus colchicus b Feldlerche Alauda arvensis 3 3 b Feldsperling Passer montanus V V b Goldammer Emberiza citrinella V b Graureiher Ardea cinerea V b Grünfink Carduelis chloris Haussperling Passer domesticus V Kiebitz Vanellus vanellus 2 Kohlmeise Parus major Kormoran Phalacrocorax carbo Mäusebussard Buteo buteo s Rabenkrähe Corvus corone corone b Raubwürger Lanius excubitor 2 1 s Rebhuhn Perdix perdix 2 3 b Seite 68 b b 2 s b V V b Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 deutscher Name Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan wissenschaftlicher Name RL D RL B §§ Ringeltaube Columba palumbus Rohrweihe Circus aeruginosus Rotkehlchen Erithacus rubecula Saatkrähe Corvus frugilegus Silberreiher Casmerodius albus s Sperber Accipiter nisus s Star Sturnus vulgaris b Stieglitz Carduelis carduelis b Stockente Anas platyrhynchos b Sumpfmeise Parus palustris b Tannenmeise Parus ater b Türkentaube Streptopelia decaocto b Turmfalke Falco tinnunculus s Wacholderdrossel Turdus pilaris b Zaunkönig Troglodytes troglodytes b b 3 s b V b Erläuterungen: siehe Tabelle 4-14 Fische Da viele Arten im Hinblick auf ihr Laich- und Jungfischhabitat sowie auch die Aufenthaltsorte der erwachsenen Tiere teilweise sehr spezifische LebensraumAnsprüche zeigen, sind Fische gute Indikatoren für den Gewässerzustand im Hinblick auf Wasserqualität und Strukturgüte. Nachgewiesene Arten Die Angaben zur Roten Liste Bayern für die Fische beziehen sich auf das Einzugsgebiet Donau, welches abweichend vom Rheinsystem ist. Die Fischfauna ist mit 3 nachgewiesenen Arten als artenarm einzustufen. Von den 3 Arten ist in der Bundesartenschutzverordnung keine Art als „besonders geschützt“ bezeichnet und keine Art ist als „streng geschützt“ kategorisiert. In der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Bayerns sind 2 Arten in der Schutzkategorie „Art der Vorwarnliste“ aufgeführt. Auf der Roten Liste Deutschland steht keine der Arten. Die Beschreibung und Bewertung der Fische beruht auf den Erhebungen der projektbezogenen Fauna-Kartierung (AGL ULM & MAIER 2009). Im Weichgraben oberhalb der Staatsstraße St2580 wurde hier ausschließlich der Dreistachlige Stichling in höherer Individuendichte nachgewiesen. Im Abschnitt des Weichgrabens unterhalb der Staatsstraße St2580 tritt neben dem Dreistach- Seite 69 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan ligen Stichling in geringer Individuendichte die Schmerle auf. Weiter bachabwärts, unterhalb von Reisen wurde zusätzlich noch der gebietsfremde Amurbärbling als einzelnes Exemplar nachgewiesen. Tab. 4-18: Kartierte Fische deutscher Name wissenschaftlicher Name RL D RL B Amurbärbling, Blaubandbärbling Pseudorasbora parva . . Dreistachliger Stichling Gasterosteus aculeatus . V Schmerle Barbatula barbatula . V FFH § Erläuterungen: siehe Tabelle 4-14 Tagfalter In Bayern sind 172 Tagfalterarten bekannt. Mit einem Gefährdungsanteil von 60,5 % zählen die Tagfalter zu den überdurchschnittlich gefährdeten Tiergruppen Bayerns. Die überwiegende Mehrzahl der Arten ist an offene Lebensräume wie z.B. Wiesen, Säume und sehr lichte Wälder gebunden. Tagfalter weisen vor allem während ihres Larvenstadiums eine sehr enge Bindung an einen bestimmten Lebensraum mit Vorkommen bestimmter Nahrungspflanzen auf. Wobei häufig weitere Faktoren wie z.B. Mikroklima, Flächengröße des Lebensraumes sowie der räumliche Verbund von Teilhabitaten von großer Bedeutung sind. Nachgewiesene Arten Die Beschreibung und Bewertung der Tagfalter beruht auf den Erhebungen zum Planfeststellungsverfahren Flughafen-München (ÖKOKART 2007) sowie auf der projektbezogenen Fauna-Kartierung (AGL ULM & MAIER 2009). Im Untersuchungsraum wurden 34 Arten bei den Geländeerhebungen nachgewiesen. Von den 34 Arten sind in der Bundesartenschutzverordnung 13 Arten als „besonders geschützt“ bezeichnet und keine Art ist als „streng geschützt“ kategorisiert. In der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Bayerns sind 7 Arten aufgeführt. Auf der Roten Liste Deutschland stehen 8 Arten. Von den gefährdeten Arten ist in mindestens einer der beiden Roten Listen keine Art als „stark gefährdet“ oder „Vom Aussterben bedroht“ eingestuft. An Raupen- oder Nektarpflanzen reiche, magere Flächen sind östlich des Flughafens, vor allem im Bereich der Vorbehaltsfläche Ost und des Abfanggrabens Ost vorhanden. Neben den hier vorkommenden Pionierarten initialer bzw. Arten lückiger Magerrasen wie Himmelblauer Bläuling und Arten reifer, teils auch gebüschreicher Magerrasen sowie Arten trockener Magerrasen wie Silberfleck- und Magerrasen-Perlmutterfalter, Schachbrett und Rundaugen-Mohrenfalter wurde Seite 70 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan auch der für lichte Wälder typische Kleine Schillerfalter nachgewiesen. In diesen Flächen dominieren Ubiquisten, wie der Kleine Kohlweißling und der Distelfalter sowie Tagfalter, die auch schmale und wüchsige Altgras- und Hochstaudenfluren bzw. in intensiv genutzte Grünländer als Lebensraum nutzen, wie Schwarzkolbiger Braun-Dickkopffalter, Hauhechel-Bläuling, Großes Ochsenauge und Kleines Wiesenvögelchen. Im überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzten Untersuchungsraum wurden v.a. ruderale Bereiche untersucht. Diese Flächen bieten überwiegend lediglich ein Artenspektrum mit weit verbreiteten Schmetterlingsarten. An wertgebenden Arten wurde im Bereich des Weichgrabens, zwischen den Ortschaften Reisen und Schwaig, der Große Schillerfalter mit 1 Exemplar gesichtet. Tab. 4-19: Kartierte Tagfalter wissenschaftlicher Name deutscher Name RL D RL B FFH §§ Aglais urticae Kleiner Fuchs Anthocharis cardamines Aurorafalter Apatura ilia Kleiner Schillerfalter 3 V b Apatura iris Großer Schillerfalter V V b Aphantopus hyperantus Schornsteinfeger Apoda limacodes Großer Schneckenspinner Araschnia levana Landkärtchen Boloria dia Magerrasen-Perlmutterfalter 3 3 b Boloria euphrosyne Silberfleck-Perlmuttfalter 3 3 b Celastrina agriolus Faulbaum-Bläuling Coenonympha pamphilus Kleines Wiesenvögelchen b Colias croceus Wander-Gelbling b Colias hyale/alfacariensis Gelbling Cossus cossus Weidenbohrer Erebia medusa Rundaugen-Mohrenfalter Gonepteryx rhamni Zitronenfalter Inachis io Tagpfauenauge b V V V b Limenitis sp. Lycaena phlaeas Kleiner Feuerfalter Maniola jurtina Großes Ochsenauge Melanargia galathea Schachbrett Ochlodes venata Rostfarbiger Dickkopffalter Papilio machaon Schwalbenschwanz Pieris brassicae Großer Kohl-Weißling Pieris napi Hecken-Weißling Pieris rapae Kleiner Kohl-Weißling Polygonia c-album C-Falter Polymmatus bellargus Himmelblauer Bläuling Polyommatus icarus Hauhechel-Bläuling Pyrgus malvae Kleiner Würfel-Dickkopffalter Thymelicus lineola Schwarzkolbiger BraunDickkopffalter Seite 71 b V 3 b 3 b b V b Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 wissenschaftlicher Name Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan deutscher Name RL D Thymelicus sylvestris Braunkolbiger Braundickkopffalter Vanessa atalanta Admiral Vanessa cardui Distelfalter RL B FFH §§ Erläuterungen: siehe Tabelle 4-14 RL D: Gefährdungsgrad nach Roter Liste Gefährdeter Tiere Deutschland, Stand 1998 Heuschrecken Die Beschreibung und Bewertung der Heuschrecken beruht auf den Erhebungen zum Planfeststellungsverfahren Flughafen-München (ÖKOKART 2007) sowie auf den Beibeobachtungen im Zuge der planungsbezogenen Biotopkartierung (AGL ULM 2008). Im Untersuchungsraum wurden 12 Arten bei den Geländeerhebungen nachgewiesen. Von den 12 Arten ist in der Bundesartenschutzverordnung keine Art als „besonders geschützt“ oder als „streng geschützt“ kategorisiert. In der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Bayerns sind 2 Arten der 12 Arten aufgeführt. Auf der Roten Liste Deutschland steht 1 Art. Von den gefährdeten Arten ist keine Art in mindestens einer der beiden Roten Listen als „stark gefährdet“ oder „Vom Aussterben bedroht“ eingestuft. Im Bereich zwischen dem Flughafen und der Dorfen dominieren vier verbreitete und ungefährdete Arten, Gemeiner Grashüpfer, Nachtigal, Grashüpfer, Roesels Beißschrecke und Grünes Heupferd, die selbst unter den Bedingungen der modernen Kulturlandschaft konkurrenz- und ausbreitungsstark sind. Naturschutzrelevante Arten wurden deutlich seltener nachgewiesen. In der Vorbehaltsfläche Ost und am Abfanggraben Ost wurden kleinere bis mittelgroße Bestände der Feldgrille nachgewiesen. Die Langflügelige Schwertschrecke wurde in wenigen Exemplaren an der Dorfen festgestellt. Tab. 4-20: Kartierte Heuschrecken deutscher Name wissenschaftlicher Name Brauner Grashüpfer Chorthippus brunneus Eichenschrecke Meconema thalassium Feldgrille Gryllus campestris Gemeine Dornschrecke Tetrix undulata Gemeiner Grashüpfer Chorthippus parallelus Gewöhnliche Strauchschrecke Pholidoptera griseoaptera Grünes Heupferd Tettigonia viridissima Langflügelige Schwert- Conocephalus fuscus Seite 72 RL D RL B 3 3 . . V FFH §§ . . Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 deutscher Name Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan wissenschaftlicher Name RL D RL B FFH §§ . . . . schrecke Nachtigall-Grashüpfer Chorthippus biguttulus Roesels Beisschrecke Metrioptera roeseli Weißrandiger Grashüpfer Chorthippus albomarginatus Zwitscherschrecke Tettigonia cantans Erläuterungen: siehe Tabelle 4-14 RL D: Gefährdungsgrad nach Roter Liste Gefährdeter Tiere Deutschland, Stand 1998 Libellen Die Libellen (Odonata) bilden eine Ordnung innerhalb der Klasse der Insekten. Der bundesweite Artenbestand bei den Libellen umfasst etwa 80 Arten. Für Bayern sind einschließlich aller historischen Angaben 75 Arten nachgewiesen. Libellen halten sich zur Larvalentwicklung den größten Teil ihres Lebens (bis zu 5 Jahre) im Wasser auf. Sie verbringen nur einige Tage bis Monate als Imagines. Die Mehrzahl der Arten stellt sehr spezifische Ansprüche an ihren Lebensraum und eignet sich gut zur Charakterisierung der strukturellen und trophischen Bedingungen. Nachgewiesene Arten Die Beschreibung und Bewertung der Libellen beruht auf den Erhebungen zum Planfeststellungsverfahren Flughafen-München (ÖKOKART 2007) sowie auf der projektbezogenen Fauna-Kartierung (AGL ULM & MAIER 2009). Im Untersuchungsraum wurden 27 Arten bei den Geländeerhebungen nachgewiesen. Von den 27 Arten sind in der Bundesartenschutzverordnung 26 Arten als „besonders geschützt“ bezeichnet und eine Art ist als „streng geschützt“ kategorisiert. In der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Bayerns sind 6 Arten der 27 Arten aufgeführt. Auf der Roten Liste Deutschland stehen 8 Arten. Von den gefährdeten Arten sind 3 Arten in mindestens einer der beiden Roten Listen als „stark gefährdet“ oder „Vom Aussterben bedroht“ eingestuft. Die untersuchten Gewässer Weichgraben und Mittlerer-Isar-Kanal wiesen allgemein nur wenige Vorkommen bemerkenswerter Arten auf. Südlicher Blaupfeil und Kleine Pechlibelle wurden westlich von Reisen festgestellt. Gebänderte Prachtlibelle wurde außerdem am Weichgraben zwischen Niederding und Reisen festgestellt. Hier ist allerdings die Bodenständigkeit nicht gesichert. Im Bereich östlich des Flughafens wurden in den Gewässern der Vorbehaltsfläche Ost mit Kleiner Mosaikjungfer, Vogel-Azurjungfer, Kleiner Pechlibelle, Südlicher Binsenjungfer, Südlichem Blaupfeil und Gemeiner Winterlibelle 6 naturschutzrelevante Libellenarten nachgewiesen. Von der Vogel-Azurjungfer, die Seite 73 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan permanent wasserführende und besonnte Gräben mit Grundwassereinfluss bewohnt, wurden nur Einzeltiere in einem Tümpel im NW Schwaigs gefunden. Die Kleine Mosaikjunfer, ein primärer Stillwasserbewohner, erreicht von den naturschutzrelevanten Arten die größte Stetigkeit. Die Nachweise der Einzeltiere der Kleinen Pechlibelle, einer Pionierart der rohbodenreichen Flachgewässer mit vertikalen Strukturen, wie z.B. Gräser, erfolgten in zwei Tümpeln im NW Schwaigs. Bei den Beobachtungen der Gemeinen Winterlibelle in den Tümpeln der Vorbehaltsfläche Ost haben sich Hinweise auf Reproduktion ergeben. Auch beim Vorkommen der Südlichen Binsenjungfer und des Südlichen Blaupfeils in den Gewässern der Vorbehaltsfläche Ost handelt es sich um sicher reproduzierende Bestände. Tab. 4-21: Kartierte Libellen wissenschaftlicher Name deutscher Name §§ RL D RL B Aeshna cyanea Blaugrüne Mosaikjungfer b Aeshna mixta Herbst-Mosaikjungfer b Anax imperator Große Koenigslibelle b Anax parthenope Kleine Königslibelle b G G Brachytron pratense Kleine Mosaikjungfer b 3 2 Calopterix splendens Gebärende Prachtlibelle b V Chalcolestes viridis Große Binsenjungfer b Coenagrion ornatum Vogel-Azurjungfer s Coenagrion puella Hufeisen-Azurjungfer b Cordulia aenea Gemeine Smaragdlibelle b Crocothemis erythraea Feuerlibelle b Enallagma cyathigerum Becher-Azurjungfer b Ischnura elegans Große Pechlibelle b Ischnura pumilio Kleine Pechlibelle b 3 3 Lestes barbarus Südliche Binsenjungfer b 2 3 Lestes sponsa Gemeine Binsenjungfer b Libellula depressa Plattbauch b Libellula quadrimaculata Vierfleck b Orthetrum brunneum Südlicher Blaupfeil b 3 3 Orthetrum cancellatum Großer Blaupfeil b Pyrrhosoma nymphula Frühe Adonislibelle b Sympecma fusca Gemeine Winterlibelle b 3 V Sympetrum danae Schwarze heidelibelle b Sympetrum fonscolombii Frühe Heidelibelle b Sympetrum sanguineum Blutrote Heidelibelle b Sympetrum striolatum Große Heidelibelle b Sympetrum vulgatum Gemeine Heidelibelle b 1 V Erläuterungen: siehe Tabelle 4-14 RL D: Gefährdungsgrad nach Roter Liste Gefährdeter Tiere Deutschland, Stand 1998 Seite 74 1 FFH II Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Amphibien Der bundesweite Artenbestand bei den Amphibien umfasst 20 bis 21 Arten von denen in Bayern für 19 bis 20 Arten Nachweise vorliegen. Die Bestände der meisten Arten werden als mehr oder weniger stark gefährdet eingestuft. Die Paarung, Laichablage und die Larvalentwicklung findet bei den meisten heimischen Arten im Wasser statt, wohingegen die Sommer- und Winterlebensräume sich in der Regel an Land befinden. Dabei werden, je nach Art, verschiedenste terrestrischen Biotoptypen genutzt die sich teilweise in erheblicher Entfernung zu den Laichgewässern befinden können. Die Artengruppe stellt aufgrund ihrer komplexen Lebensraumansprüche und ihres hohen Raumanspruchs einen wichtigen Indikator für die landschaftsökologische Bewertung dar. Bei den Erhebungen wurden Amphibien vornehmlich an ausgewählten Laichgewässern innerhalb der Untersuchungsräume erhoben. Amphibien könnten zumindest zu deren Wanderzeiten potenziell in nahezu allen Lebensräumen (z.B. auch auf Straßen) des Untersuchungsraums angetroffen werden. Durch die im Gegensatz zu früheren Zeiten intensive Bearbeitung der meisten Äcker und Wiesen ist die potenzielle Bedeutung dieser Lebensräume gesunken. Vor allem die extensiv genutzten Landschaftsteile innerhalb des Untersuchungsraums haben potenziell eine höhere Bedeutung für Amphibien. Hierzu zählen u.a. Wälder, Feldgehölze, Gebüsche, Brachen, breite Säume, Hochstaudenfluren, Gräben, Uferbereiche etc. Aber auch Abbaugebiete und Ruderalflächen können bedeutende Landlebensräume sein, nicht zuletzt können auch die Gartengebiete, strukturreiche Randbereiche von Siedlungen, Gehöften etc. von Bedeutung sein. Nachgewiesene Arten Die Beschreibung und Bewertung der Amphibien beruht auf den Erhebungen zum Planfeststellungsverfahren Flughafen-München (ÖKOKART 2007) sowie auf der projektbezogenen Fauna-Kartierung (AGL ULM & MAIER 2009) sowie aus der Faunakartierung für die Nordumfahrung ED 99 (IFUPLAN 2011). Im Untersuchungsraum wurden 4 Arten bei den Geländeerhebungen nachgewiesen. Von den 4 Arten sind in der Bundesartenschutzverordnung 3 Arten als „besonders geschützt“ bezeichnet und 1 Art ist als „streng geschützt“ kategorisiert. In der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Bayerns sind 2 der 4 Arten aufgeführt. Auf der Roten Liste Deutschland steht 1 Art. Von den gefährdeten Arten ist 1 Art in mindestens einer der beiden Roten Listen als „stark gefährdet“ oder „Vom Aussterben bedroht“ eingestuft. Schwerpunkt der Amphibienvorkommen im Untersuchungsraum stellen die Abbaustellen nördlich Siglfing dar, wobei besonders die frisch abgeschobenen Bereiche mit flachen Tümpeln aufgrund ihrer Laubfroschvorkommen eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung besitzen. Das Vorkommen des Laubfrosches wies Seite 75 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan bis zu etwa 20 Rufer auf. Aufgrund der günstigen Wasserführung der Tümpel war guter Fortpflanzungserfolg zu verzeichnen, es konnten mehrere Hundert Kaulquappen registriert werden. Im Umfeld dieses Vorkommens wurden einzelne Rufer auch an weiteren Stellen ermittelt, wobei jedoch kein Fortpflanzungserfolg zu verzeichnen war. Die Vorkommen der Erdkröte konzentrierten sich auf die älteren Abbaustellen nördlich Siglfing, wo die Art an den meisten Gewässern in kleinen bis mittelgroßen Beständen festgestellt wurde. Weiterhin wurde sie in den Kiestümpeln östlich des Flughafens und an der Dorfen nachgewiesen. Ähnlich ist die Verbreitung beim Grasfrosch, wobei zusätzlich auch Gräben nördlich von Niederding und ein Tümpel westlich von Reisen sowie die Gewässer entlang von Abfanggraben Ost und Dorfen mit durchweg kleinen oder sehr kleinen Bestandsgrößen besiedelt waren. Der Grasfrosch besiedelt die meisten Gewässer im Untersuchungsraum. Der Seefrosch besiedelt die Abbaustellen nördlich Siglfing. In diesen Bereichen lagen auch Nachweise unbestimmter Grünfrösche, die größtenteils dem Teichfrosch zuzuordnen sein dürften. Weitere Funde liegen von einem neu angelegten Weiher westlich von Reisen, an der Dorfen und in den Kiestümpeln östlich des Flughafens vor. Tab. 4-22: Kartierte Amphibien deutscher Name wissenschaftlicher Name Erdkröte Bufo bufo Grasfrosch Rana temporaria Grünfrösche (Unbestimmt) RL D RL B FFH §§ b . V . . . . 2 IV s Laubfrosch Hyla arborea 3 Seefrosch Rana ridibunda . b b Erläuterungen: siehe Tabelle 4-14 Makrozoobenthos Unter dem Begriff Makrozoobenthos werden alle wirbellosen tierischen Bewohner des Gewässergrundes bis zu einer bestimmten Größe, d.h. so dass sie noch mit dem bloßen Auge erkennbar sind, zusammengefasst. Diese Tiergruppe stellt daher keine systematisch einheitliche Gruppe des Tierreichs dar, sondern setzt sich aus den wasserbewohnenden Vertretern oder deren Entwicklungsstadien verschiedener taxonomischer Gruppen wie den Schwämmen, den Hohltieren, den Krebsen, den Muscheln, den Schnecken, den Strudelwürmern, den Egeln und den Insekten (Stein-, Köcher-, Eintags- und Schlammfliegen, Zweiflügler, Käfer, Seite 76 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Libellen) zusammen. Hinsichtlich der Artenzahl bilden hiervon die wasserbewohnenden Insekten die weitaus größte Gruppe. Das Makrozoobenthos erlaubt u.a. Aussagen zur Gewässergüte und Belastungssituation von Fließgewässern, sowie auch darüber hinausgehende Bewertungen zur Qualität des Gewässerlebensraumes. Nachgewiesene Arten Die Beschreibung und Bewertung von Makrozoobenthos beruht auf den Erhebungen zum Planfeststellungsverfahren Flughafen-München (ÖKOKART 2007) sowie auf der projektbezogenen Fauna-Kartierung (AGL ULM & MAIER 2009). Im Untersuchungsraum wurden in den untersuchten Gewässern (Fließgewässer, stehende Kleingewässer) 201 Arten, darunter 33 nicht auf Artniveau bestimmte Taxa, bei den Geländeerhebungen nachgewiesen. Von den 201 Arten sind in der Bundesartenschutzverordnung 14 Arten als „besonders geschützt“ bezeichnet und keine Art ist als „streng geschützt“ kategorisiert. In der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Bayerns sind 22 der 201 Arten aufgeführt. Auf der Roten Liste Deutschland stehen 15 Arten. Von den gefährdeten Arten sind sechs Arten in mindestens einer der beiden Roten Listen als „stark gefährdet“ oder „Vom Aussterben bedroht“ eingestuft. Der oberhalb und unterhalb der Staatsstraße St 2580 untersuchte Abschnitt des Weichgrabens weist die Gewässergüteklasse II (mäßig belastet) auf. Mit 27 nachgewiesenen Taxa ist die Artenvielfalt der Gewässerstrecke als mittelmäßig einzustufen. Das Substrat der Bachsohle ist überwiegend schlammig, es ist jedoch eine üppige Wasservegetation vorhanden. Häufigste Taxa sind die Flohkrebsarten Gammarus roeseli und Gammarus pulex sowie die Larven der Zuckmücken (Chironomidae). Alle anderen Wirbellosenarten sind in deutlich geringerer Individuendichte vorhanden. Im Weichgrabenabschnitt westlich von Reisen dominiert im Gegensatz zu der Strecke oberhalb sandiges Substrat. Mit 27 nachgewiesenen Taxa ist die Artenvielfalt der Gewässerstrecke als mittelmäßig einzustufen. Die Besiedlung ist geprägt durch individuenreiche Vorkommen der beiden Flohkrebsarten Gammarus roeseli und Gammarus pulex. Bis auf die Zuckmückenlarven wurden alle anderen Taxa in geringen Individuendichten nachgewiesen. Typische Arten der Gewässerstrecke sind die Maifliege (Ephemera danica) und die Köcherfliegen (Plectrocnemia conspersa, Hydropsyche siltalai). Die Artenvielfalt im Dorfenabschnitt südlich der Querung FTO ist mit 58 nachgewiesenen Taxa sehr hoch. Im Weichgrabenabschnitt nördlich der Querung FTO ist die Artenvielfalt mit 44 nachgewiesenen Taxa als hoch einzustufen. Seite 77 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan In den beiden untersuchten Gewässerabschnitten sind mehrere Arten wie Gammarus roeseli und Gammarus fossarum sehr weit verbreitet. Hohe bis mittlere Abundanzen wurden auch bei den allgemein weit verbreiteten Rithralarten Elmis aenea, Silo nigricornis und Odontocernus albicorne festgestellt. Hinzu kommen noch weit verbreitete Fließgewässerarten ohne deutliche Präferenz für bestimmte Fließgewässertypen wie Baetis rhodani, Baetis vernus und Limnicus volckmari. Von besonderer Bedeutung ist das Vorkommen der Moor-Federkiemenschnecke (Valvata struderi). Bei der Art handelt es sich um einen hochgradig gefährdeten Endemiten des westlichen und mittleren Nordalpen-Vorlandes, der aufgrund seiner engen Bindung an kalkreich-oligotroph, kühle, langsam strömende Bäche und Gräben sehr typisch für die Quellaufstoßmoore der nördlichen Münchener Ebene ist. In der Dorfen oberhalb Schwaig wurde ein Individuum gefunden. Bei den untersuchten stehenden Kleingewässern (zwei Tümpel am Abfanggraben Ost, ein Tümpel im Gewerbegebiet Schwaig, ein Tümpel in Dorfen-Auwald südlich der Querung FTO und Geländerinnen am Weichgraben nördlich der Querung der FTO) wurden neben den im Naturraum noch weit verbreiteten, häufigen und eher euryöken Stillwasserarten wie die Eintagsfliege Cloeeon dipterum und dem Schwimmkäfer Agabus bipustulatus auch wenige vorrangig naturschutzrelevante Arten nachgewiesen. Hervorzuheben ist das Vorkommen des stark gefährdeten Runzelwasserkäfers Helophorus asperatus in den Geländerinnen am Weichgraben, eines eher ausbreitungsstarken typischen Besiedlers ephemerer, offener Flachgewässer/Wiesenseigen, der im Bezugsraum eine deutliche Präferenz für Niedermoorgebiete zeigt. Die Art wurde mit weiteren typischen Vertretern der Seigenfauna vergesellschaftet. Tab. 4-23: Kartierung Makrozoobenthos wissenschaftlicher Name deutscher Name Adicella reducta Köcherfliegen Aeshnidae gen. sp. Edelliebellen Agabus bipustulatus Wasserkäfer Agabus nebulosus Wasserkäfer Agabus undulatus Wasserkäfer Agapetus ochripes Köcherfliegen Agrypnia varia Kövherfliegen Anabolia nervosa Köcherfliegen Ancylus fluviatilis Weichtiere; Wasserschnecken Asellus aquaticus Krebse Anacaena globulus Wasserkäfer Anacaena limbata Wasserkäfer Anacaena lutescens Wasserkäfer Anax imperator Edellibellen Seite 78 RL D RL B FFH §§ b b Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan wissenschaftlicher Name deutscher Name Anopheles sp. Zweiflügler Aquarius paludum Wasserwanzen; Wasserläufer Athripsodes albifrons Köcherfliegen Baetis liebenauae Eintagsfliegen Baetis muticus Eintagsfliegen Baetis rhodani Eintagsfliegen Baetis scambus Eintagsfliegen Baetis vernus Eintagsfliegen Bathyomphalus contortus Weichtiere Bithynia tentaculata Weichtiere; Wasserschnecken Brachycentrus subnubilus Köcherfliegen 3 Calopteryx virgo Libellen 3 Caenis horaria Eintagsfliegen Callicorixa praeusta Wasserwanzen; Wasserläufer Ceraclea albimacula Köcherfliegen Ceraclea dissimilis Köcherfliegen Ceratopogonidae gen. sp. Zweiflügler Chaetopteryx villosa Köcherfliegen Chalcolestes viridis Teichjungfern Cheumatopsyche lepida Köcherfliegen Chironomidae gen. sp. Zweiflügler Chironomini gen. sp. Zweiflügler Chloroperla tripunctata Steinfliegen Cloeon dipterum Eintagsfliegen Coenagrion puella/pulchellum Schlanklibellen Colymbetes fuscus Wasserkäfer Corixa punctata Wasserwanzen; Wasserläufer Cottus gobio Groppe Cyrnus flavidus Köcherfliegen Dendrocoelum lacteum sonst. Wirbellose (Asseln,Hundertfüßer,Würmer...) Dina lineata sonst. Wirbellose (Asseln,Hundertfüßer,Würmer...) Diamesinae gen. sp. Zweiflügler Dicranota sp. Zweiflügler Dina punctata Egel Dixella sp. Zweiflügler Dryops auriculatus Wasserkäfer Dryops ernesti Wasserkäfer Dryops luridus Wasserkäfer Dugesia lugubris/polychroa sonst. Wirbellose (Asseln,Hundertfüßer,Würmer...) Dytiscus marginalis Wasserkäfer Dytiscus sp. Wasserkäfer Ecnomus tenellus Köcherfliegen Eiseniella tetraedra Wenigborster Elmis aenea Wasserkäfer Elmis maugetii Ad. Käfer Seite 79 RL D RL B D 3 FFH §§ V V b b V Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan wissenschaftlicher Name deutscher Name Elmis sp. Wasserkäfer Elodes minuta-Gruppe Wasserkäfer Enallagma cyathigerum Schlanklibellen Enochrus coarctatus Wasserkäfer Ephemera danica Eintagsfliegen Erpobdellidae gen. sp. Egel Galba truncatula Schnecken; Muscheln Gammarus fossarum Krebse Gammarus pulex Krebse Gammarus roeselii Krebse Gasterosteus aculeatus Dreistachliger Stichling Gerris lacustris Wasserwanzen; Wasserläufer Gerris odontogaster Wasserwanzen; Wasserläufer Glossiphonia complanata sonst. Wirbellose (Asseln,Hundertfüßer,Würmer...) Glossiphonia nebulosa Egel Gyraulus crista Schnecken; Muscheln Halesus radiatus Köcherfliegen Hydropsyche angustipennis angustipennis Köcherfliegen Hydropsyche pellucidula Köcherfliegen Hydropsyche siltalai Köcherfliegen Habroleptoides confusa Eintagsfliegen Halesus sp. Köcherfliegen Haliplus obliquus Wasserkäfer Haliplus ruficollis Wasserkäfer Haliplus ruficollis-Gruppe Wasserkäfer Helochares lividus Wasserkäfer Helochares obscurus Wasserkäfer Helophorus aequalis Wasserkäfer Helophorus asperatus Wasserkäfer Helophorus brevipalpis Wasserkäfer Helophorus obscurus Wasserkäfer Helophorus strigifrons Wasserkäfer Heptagenia sulphurea Eintagsfliegen Hesperocorixa sahlbergi Wasserwanzen; Wasserläufer Heterocerus fenestratus Wasserkäfer Hydaticus seminiger Wasserkäfer Hydraena melas Wasserkäfer Hydrobius fuscipes Wasserkäfer Hydrochus crenatus Wasserkäfer Hydroglyphus geminus Wasserkäfer Hydroporus erythrocephalus Wasserkäfer Hydroporus nigrita Wasserkäfer Hydroporus palustris Wasserkäfer Hydroporus planus Wasserkäfer Hydropsyche contubernalis Köcherfliegen Hydropsyche guttata Köcherfliegen Hydropsyche pellucidu- Köcherfliegen Seite 80 RL D RL B FFH §§ b V 3 3 3 2 V Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 wissenschaftlicher Name Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan deutscher Name RL D RL B FFH §§ la/incognita Hydropsyche saxonica Köcherfliegen Hydropsyche sp. Köcherfliegen Hydroptila sp. Köcherfliegen Hydroptila sparsa Köcherfliegen Hygrotus impressopunctatus Wasserkäfer Hygrotus inaequalis Wasserkäfer Hyphydrus ovatus Wasserkäfer Ilybius fuliginosus Wasserkäfer Ilyocoris cimicoides Wasserwanzen; Wasserläufer Ischnura elegans Schlanklibellen Isoperla grammatica Steinfliegen Laccobius bipunctatus Wasserkäfer Laccobius sinuatus/striatulus Wasserkäfer Laccobius striatulus Wasserkäfer Lepidostoma basalis Köcherfliegen Lepidostoma hirtum Köcherfliegen b Leptocerus sp. Leptocerus tineiformis Lestes barbarus Teichjungfern Lestes sp. Teichjungfern Lestes sponsa Teichjungfern Leuctra fusca Steinfliegen Libellula quadrimaculata Segellibellen Limnephilus extricatus Köcherfliegen Limnephilus rhombicus Köcherfliegen Limnius perrisi Wasserkäfer Limnius volckmari Wasserkäfer Liopterus haemorrhoidalis Wasserkäfer Lumbriculidae gen. sp. Wenigborster Lymnaea stagnalis Weichtiere Lype sp. Köcherfliegen Melampophylax mucoreus Köcherfliegen 3 Microvelia reticulata Wasserwanzen; Wasserläufer V Musculium lacustre Schnecken; Muscheln Mystacides longicornis Köcherfliegen Nepa cinerea Wasserwanzen; Wasserläufer Noterus clavicornis Wasserkäfer Notonecta glauca Wasserwanzen; Wasserläufer Notonecta sp. Wasserwanzen; Wasserläufer Odontocerum albicorne Köcherfliegen Oecetis lacustris Köcherfliegen Oecetis notata Köcherfliegen Oecetis ochracea Köcherfliegen Oreodytes sanmarkii Wasserkäfer Orthetrum brunneum Segellibellen Orthetrum cancellatum Segellibellen Orthotrichia costalis Köcherfliegen Seite 81 2 3 b b b V V V 3 3 b b Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan wissenschaftlicher Name deutscher Name Oxycera sp. Zweiflügler Oxyethira flavicornis Köcherfliegen Limnephilus lunatus Köcherfliegen Lumbriculus variegatus sonst. Wirbellose (Asseln,Hundertfüßer,Würmer...) Microcara testacea Käfer Physa fontinalis Weichtiere; Wasserschnecken Platambus maculatus Ad. Käfer Plectrocnemia conspersa conspersa Köcherfliegen Paracorixa concinna Wasserkäfer Paraleptophlebia submarginata Eintagsfliegen Peltodytes caesus Wasserkäfer Phryganea bipunctata Köcherfliegen Pisidium obtusale Schnecken; Muscheln Pisidium subtruncatum Schnecken; Muscheln Planorbis planorbis Schnecken; Muscheln Plea minutissima Wasserwanzen; Wasserläufer Polycentropus flavomaculatus Köcherfliegen Potamophylax cingulatus Köcherfliegen Potamophylax sp. Köcherfliegen Potamopyrgus antipodarum Weichtiere Psychodidae gen. sp. Zweiflügler Psychomyia pusilla Köcherfliegen Rhyacophila s. str. sp. Köcherfliegen Radix balthica Schnecken; Muscheln Rhantus exsoletus Wasserkäfer Rhantus suturalis Wasserkäfer Rhyacophila dorsalis Köcherfliegen RL D RL B V V V V V Rhyacophila dorsalis-Gruppe Köcherfliegen Riolus sp. Wasserkäfer Riolus subviolaceus Wasserkäfer Silo nigricornis Köcherfliegen Salmo trutta f. 'fario' Bachforelle Sericostoma sp. Köcherfliegen Serratella ignita Eintagsfliegen Setodes punctatus Steinfliegen 2 2 Setodes viridis Steinfliegen 1 G Sialis fuliginosa Schlammfliegen; Netzflügler Sigara lateralis Wasserwanzen; Wasserläufer Simulium (s.l.) sp. Zweiflügler Simulium ornatum Zweiflügler Sisyra nigra Schlammfliegen; Netzflügler Stagnicola fuscus Schnecken; Muscheln Stratiomyidae gen. sp. Zweiflügler Stratiomys sp. Zweiflügler Stylodrilus heringianus Wenigborster Seite 82 V 0 V 3 V FFH §§ Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan wissenschaftlicher Name deutscher Name RL D Sympetrum sanguineum Segellibellen Sympetrum sp. Segellibellen Sympetrum vulgatum Segellibellen Tanypodinae gen. sp. Zweiflügler Tanytarsini gen. sp. Zweiflügler Theromyzon tessulatum Egel Tinodes sp. Köcherfliegen Tipula lateralis-Gruppe Zweiflügler Trichostegia minor Köcherfliegen Tubificidae gen. sp. Wenigborster Valvata cristata Schnecken; Muscheln V Valvata studeri Schnecken; Muscheln 1 Velia caprai caprai Schnabelkerfe RL B FFH §§ b b 1 Erläuterungen: siehe Tabelle 4-14 RL D: Gefährdungsgrad nach Roter Liste gefährdeter Tiere Deutschland, Stand 1998 Reptilien Reptilien sind echte Landwirbeltiere, deren Eiablage ausschließlich an Land stattfindet. In Bayern siedeln zehn Reptilienarten, wobei die Bestände fast aller heimischen Arten mehr oder weniger stark gefährdet sind. Hauptgefährdungsfaktoren für diese Tiergruppe sind die Fragmentierung und der Verlust von Lebensräumen. Nachgewiesene Arten Die Beschreibung und Bewertung von Reptilien beruht auf den Erhebungen zum Planfeststellungsverfahren Flughafen-München (ÖKOKART 2007, BÜRO H2 2009), auf der projektbezogenen Fauna-Kartierung (AGL ULM & MAIER 2009) sowie der Fauna-Kartierung dür die Nordumfahrung ED 99 (IFUPLAN 2011, 2012). Im Untersuchungsraum zeichnet sich eine nur sehr lückige Verbreitung der Reptilienarten ab. Dies ist in erster Linie auf die zumeist intensive landwirtschaftliche Nutzung mit nur sehr wenigen für Reptilien geeigneten (und zumeist isolierten) Strukturen und das weitgehende Fehlen von Wäldern zurückzuführen. Die Vorkommen liegen an technischen Bauwerken (Straßen, Ableitgräben, Kanäle) oder sonstigen Sekundärstandorten. Innerhalb des Untersuchungsraumes sind drei Bereiche mit Vorkommen bekannt. Die Dichten innerhalb der Teillebensräume sind überwiegend gering. Östlich des Flughafens, am Abfanggraben Ost, wurden nur wenige Nachweise der Zauneidechse erbracht. Allerdings stellen die meist monotonen Grasfluren Seite 83 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan des Grabenbauwerks ein durchgängig suboptimales Habitat dar. Ein Jungtierfund auf Höhe Schwaigerloh belegt die erfolgreiche Fortpflanzung des Bestandes. An der Dorfen konnte die Zauneidechse nur lokal nachgewiesen werden. Sie besiedelt die magere, schütter bewachsene Dammkrone des rechten Ufers. Auch hier ist der Reproduktionsnachweis belegt. Bei den am Weichgraben beobachteten Individuen handelt es sich um keine dauerhafte Ansiedlung, sondern um von der Dorfen herüberwechselnde Individuen. An einer kleinen Sandgrube südlich der FTO (Klausenfeld nördlich Niederding), an den südexponierten Böschungen der Flughafentangente Ost (FTO, St 2580) und entlang des Mittleren-Isar-Kanals wurde die Zauneidechse bei den Erhebungen nachgewiesen. Ein Fund von 2 Jungtieren am Mittleren-Isar-Kanal, nordöstlich von Niederding, zwischen ED9 und FTO belegt auch hier die erfolgreiche Fortpflanzung des Bestandes. Weitere Vorkommen sind abseits der Untersuchungsflächen möglich. Die Dämme des Mittleren-Isar-Kanals bilden eine weit greifende Vernetzungsachse, die vom nordöstlichen Ende des Ismaninger Speichersees über die Dämme des Sempt-Flutkanals bis zu den Hochwasserdämmen der Isar im Norden reicht. Stark befahrene Straßen und breitere Gewässer dürften als Ausbreitungsbarrieren wirken. Innerhalb des Untersuchungsraumes erscheinen die meisten aktuell bekannten Bestände der Zauneidechse gut miteinander vernetzt. Einschränkungen ergeben sich vor allem durch die Dorfen und die FTO, die allenfalls gelegentlich von Einzeltieren, eventuell über Brückenbauwerke, gequert werden dürften. Tab. 4-24: Reptilien deutscher Name Zauneidechse wissenschaftlicher Name Lacerta agilis Erläuterungen: siehe Tabelle 4-14 Seite 84 RL D RL B FFH §§ V V IV s Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Nachtfalter und Kleinschmetterlinge Als Nachtfalter werden die Vertreter der Großschmetterlinge bezeichnet, die nicht zu den Tagfaltern gehören. Allerdings stellen Nachtfalter keine zoologische Einheit dar. Für Bayern sind über 1000 nachtaktive Großschmetterlinge nachgewiesen. Zu den nachtaktiven sogenannten Großschmetterlingen gehören die drei Großgruppen der Eulen (Noctuidae), Spanner (Geometridae) und die Spinner und Schwärmer (Bombyces bzw. Sphinges). Knapp über 33 % der Nachtfalterarten sind in der Roten Liste als gefährdet zugeordnet. Sie besiedeln die verschiedensten Lebensräume, so leben manche Nachtfalterraupen unterirdisch an Graswurzeln und Knollen. Um die bekannte Lockwirkung künstlicher Lichtquellen auf nachtfliegende Insekten als mögliche Projektfolgen zu beurteilen, sind Aussagen über den Bestand dieser sehr artenreichen Tiergruppe wichtig. Nachgewiesene Arten Die Beschreibung und Bewertung von Nachtfaltern beruht auf den Erhebungen zum Planfeststellungsverfahren Flughafen-München (ÖKOKART 2007) sowie auf der projektbezogenen Fauna-Kartierung (AGL ULM & MAIER 2009). Für den Bereich östlich des Flughafens wurden zusätzlich Kleinschmetterlinge untersucht (ÖKOKART 2007). Im Untersuchungsraum wurden 370 Arten bei den Geländeerhebungen nachgewiesen. Von den 370 Arten ist in der Bundesartenschutzverordnung eine Art als „besonders geschützt“ und keine Art als „streng geschützt“ kategorisiert. In der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Bayerns sind 27 Arten der 370 Arten aufgeführt. Auf der Roten Liste Deutschland stehen 4 Arten. Von den gefährdeten Arten ist eine Art in mindestens einer der beiden Roten Listen als „stark gefährdet“ oder „Vom Aussterben bedroht“ eingestuft. In den untersuchten Flächen östlich von Schwaig und nördlich von Siglfing wurden relativ hohe arten- und Individuenreiche Vorkommen mit jeweils 2 gefährdeten Arten der Roten Liste Bayern, Idaea fuscovenosa, Mythimna l-album sowie Atethmia centrago, Ennomos autumnaria festgestellt. Die Artenzahl der in den untersuchten Flächen am Abfanggraben Ost, westlich Schwaig (Grünland und Dämme) und in einem Lohwaldrest bei Loh (Edellaubholz-Bestand aus Esche und Eiche) nachgewiesenen Arten ist mit 247 bzw. 194 Arten hoch, der Anteil an wertgebenden Arten ist relativ gering. Die wertbestimmenden Arten rekrutieren sich vor allem aus den ökologischen Gruppen Magerrasenbewohner und Waldarten. Bewertungsrelevant für die Flächen sind jeweils 6 bayernweit gefährdete Arten (Ancylis obtusana, Atethmia centrago, Ennomus Seite 85 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan autumnaria, Epinotia abbreviana, Nemapogon clematella, Nematopogon metaxela im Lohwald und Calamotropha paludella, Epinotia signatana, Ethmia dodecea, Neosphaleroptera nubiliana, Sciota adelphella, Scopula rubiginata am Abfanggraben Ost). Tab. 4-25: Kartierte Nachtfalter und Kleinschmetterlinge wissenschaftlicher Name deutscher Name RL D RL B Abrostola tripartita Abrostola triplasia Dunkelgraue NesselHöckereule Acanthophila alacella Acentria ephemerella Acleris forsskaleana Acompsia cinerella Acronicta megacephala Acronicta rumicis Ampfereule Acronicta strigosa 2 V Aethes smeathmanniana Agapeta hamana Agapeta zoegana Agonopterix arenella Agonopterix liturosa Agonopterix propinquella Agriphila inquinatella Agriphila straminella Agriphila tristella Agrochola circellaris Rötlichgelbe Herbsteule Agrotis exclamationis Gemeine Graseule Agrotis ipsilon Agrotis segetum Alcis repandata Aleimma loeflingiana Amphipoea fucosa Amphipyra pyramidea Pyramideneule Amphipyra tragopoginis Dreipunkt-Glanzeule Ancylis achatana Ancylis obtusana 3 Angerona prunaria Apamea epomidion Apamea lithoxylaea Weißlichgelbe Grasbüscheleule Apamea scolopacina Apamea sordens Aphelia paleana V Apoda limacodes Apotomis betuletana Apotomis capreana Aproaerema anthyllidella Archips podana Seite 86 FFH §§ Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 wissenschaftlicher Name Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan deutscher Name RL D RL B FFH §§ Archips rosana Argyresthia albistria Argyresthia curvella Argyresthia pruniella Argyresthia retinella Argyresthia spinosella Atethmia centrago Ockergelbe Escheneule 3 3 Atolmis rubricollis Autographa gamma Gammaeule Axylia putris Putris-Erdeule Bisigna procerella Biston betularia Blastodacna hellerella Bryotropha senectella Bucculatrix bechsteinella Bucculatrix ulmella Bupalus piniaria Cabera exanthemata Cabera pusaria Calamotropha paludella 3 Caloptilia alchimiella Caloptilia rufipennella Calybites phasianipennella Cameraria ohridella Campaea margaritata Campaea margaritata Camptogramma bilineata Caradrina morpheus Catarhoe cuculata Catocala nupta b Catoptria verellus Celypha lacunana Celypha rufana Celypha striana Charanyca trigrammica Dreilinieneule Chiasmia clathrata Chionodes electella Chionodes luctuella Chloroclysta truncata Chloroclystis v-ata Chortodes extrema Chortodes fluxa Gelbliche Sumpfgraseule Chrysoteuchia culmella Clostera curtula Cnephasia genitalana V Cnephasia incertana Cnephasia stephensiana Coleophora albidella Seite 87 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 wissenschaftlicher Name Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan deutscher Name RL D RL B Coleophora caespititiella Coleophora glaucicolella Coleophora hemerobiella Coleophora lusciniaepennella Coleophora lutipennella Coleophora striatipennella Coleophora therinella Coleophora trifolii Coleophora versurella Colobochyla salicalis Colostygia pectinataria Conistra vaccinii Braune Heidelbeereule Conobathra tumidana Cosmia pyralina Cosmia trapezina Trapezeule Cosmorhoe ocellata Crambus lathoniellus Crambus pascuella Crambus perlella Craniophora ligustri Ligustereule Crassa unitella Cryphia algae Cydia splendana Deilephila elpenor Deilephila porcellus Kleiner Weinschwärmer Deltote bankiana Deltote deceptoria BuschrasenGrasmotteneulchen Diachrysia chrysitis Messingeule Diachrysia tutti Diacrisia sannio Diarsia brunnea Diarsia rubi Rötliche Erdeule Dipleurina lacustrata Drepana falcataria Heller Sichelflügler Earias clorana Eccopisa effractella V Ecliptopera capitata Ecliptopera silaceata Ecliptopera silaceata Ecpyrrhorrhoe rubiginalis Ectoedemia albifasciella Ectropis crepuscularia Ectropis crepuscularia Eilema complana Flechtenspinner Eilema depressa Eilema griseola V Elachista alpinella Elachista monosemiella Seite 88 V FFH §§ Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 wissenschaftlicher Name Elaphria venustula Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan deutscher Name RL D RL B Marmoriertes Gebüscheulchen Ematurga atomaria Emmelina monodactyla Endotricha flammealis Endrosis sarcitrella Ennomos autumnaria Großer Herbstspanner 3 Epiblema scutulana Epicallima formosella V Epinotia abbreviana 3 Epinotia nisella Epinotia signatana 3 Epinotia tedella Epirrhoe alternata Epirrhoe alternata Epirrhoe tristata Ethmia dodecea 3 Ethmia quadrillella Euchoeca nebulata Eucosma cana Eucosma conterminana Eucosma hohenwartiana Eucosma obumbratana Eudonia mercurella Eudonia pallida Eudonia truncicolella Eulamprotes atrella Eulithis pyraliata Eupithecia centaureata Eupithecia exiguata Eupithecia inturbata Eupithecia subfuscata Eupithecia tenuiata Eupithecia tripunctaria Eupithecia virgaureata Euplexia lucipara Eurrhypara hortulata Euthrix potatoria Grasglucke Euzophera pinguis Furcula furcula Gelechia muscosella Geometra papilionaria Grünes Blatt Gluphisia crenata Pappelauen-Zahnspinner Gracillaria syringella Gypsonoma aceriana Gypsonoma dealbana Habrosyne pyritoides Hadena compta V Hadena perplexa Seite 89 FFH §§ Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 wissenschaftlicher Name Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan deutscher Name RL D RL B Hadula trifolii Harpella forficella Hedya nubiferana Hedya ochroleucana Hedya salicella Helcystogramma lutatella Helcystogramma rufescens Heliophobus reticulata Herminia tarsicrinalis Braungestreifte Spannereule Hoplodrina octogenaria Gelbbraune Staubeule Hoplodrina ambigua Hoplodrina blanda Hydraecia micacea Markeule Hydraecia petasitis 3 V Hydrelia flammeolaria Hydriomena furcata Hydriomena impluviata Hypena proboscidalis Nessel-Schnabeleule Hypochalcia ahenella Hypomecis punctinalis Hypomecis roboraria Idaea aversata Idaea biselata Idaea biselata Idaea dimidiata Idaea dimidiata Idaea emarginata Idaea fuscovenosa Buschspanner 3 Ipimorpha retusa Lacanobia oleracea Lacanobia suasa Veränderliche Kräutereule Lacanobia thalassina Lampropteryx suffumata Laothoe populi Pappelschwärmer Laspeyria flexula Lathronympha strigana Ligdia adustata Ligdia adustata Lomaspilis marginata Lomaspilis marginata Lomographa temerata Luperina testacea Lehmfarbige Graswurzeleule Luquetia lobella V Macaria alternata Macaria alternata Macaria liturata Seite 90 FFH §§ Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 wissenschaftlicher Name Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan deutscher Name RL D RL B Macaria notata Malacosoma neustria Ringelspinner Mamestra brassicae Melanchra persicariae Mesapamea didyma Mesapamea secalis Mesoligia furuncula Metzneria metzneriella Mompha epilobiella Monochroa lutulentella Monopis laevigella Monopis monachella Monopis weaverella Mythimna albipuncta Weißpunkt-Graseule Mythimna comma Mythimna conigera Mythimna ferrago Kapuzen-Graseule Mythimna impura Stumpfflügel-Graseule Mythimna l-album Weißes L Mythimna pallens Bleiche Graseule 3 Nemapogon clematella 3 Nematopogon metaxella 3 Nemophora degeerella Neosphaleroptera nubilana 3 Nephopterix angustella Niditinea striolella Noctua comes Noctua janthina Janthina-Bandeule Noctua pronuba Hausmutter Nomophila noctuella Notocelia cynosbatella Notocelia trimaculana Notocelia uddmanniana Notodonta dromedarius Erlenzahnspinner Notodonta ziczac Nyctegretis lineana Ochropleura plecta Hellrandige Erdeule Oligia latruncula Oligia strigilis Striegel-Halmeulchen Oligia versicolor Oncocera semirubella Orthosia gothica Gothica-Kätzcheneule Orthosia incerta Variable Kätzcheneule Ostrinia nubilalis Ourapteryx sambucaria Pammene fasciana Pandemis cerasana Pandemis heparana Seite 91 FFH §§ Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 wissenschaftlicher Name Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan deutscher Name RL D RL B Parapoynx stratiotata Parastichtis ypsillon Paraswammerdamia lutarea Parornix anglicella Pediasia contaminella Pediasia luteella V Pelochrista caecimaculana V Pelurga comitata Peribatodes rhomboidaria Perizoma alchemillata Pheosia tremula Pappel-Zahnspinner Philereme transversata Philereme vetulata Phlyctaenia coronata Phlyctaenia stachydalis Photedes minima Phragmatobia fuliginosa Zimtbär Phyllocnistis saligna Platytes alpinella Plemyria rubiginata Pleuroptya ruralis Plutella xylostella Polia nebulosa Prays fraxinella Prays ruficeps Protodeltote pygarga WaldrasenGrasmotteneulchen Pseudargyrotoza conwagana Pseudoips prasinanus Pterapherapteryx sexalata Pterophorus pentadactyla Pterostoma palpina Ptilodon capucina Pyrausta despicata Pyrausta purpuralis Rhinoprora rectangulata Rhopobota naevana Rivula sericealis Seideneulchen Rusina ferruginea Dunkle Waldschatteneule Salebriopsis albicilla V Sciota adelphella 3 Scoliopteryx libatrix Scoparia ambigualis Scoparia basistrigalis Scoparia pyralella Scopula immorata Scopula ornata Scopula rubiginata 3 Seite 92 FFH §§ Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 wissenschaftlicher Name Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan deutscher Name RL D RL B Scrobipalpa acuminatella Selenia dentaria Selenia lunularia Sideridis rivularis Smerinthus ocellata Sphinx ligustri Spilonota ocellana Spilosoma lubricipeda Spilosoma lutea Gelbe Tigermotte Teleiodes luculella Teleiodes vulgella Tethea or Thalera fimbrialis V Tholera decimalis Thyatira batis Timandra comae Tinea semifulvella Tinea trinotella Tischeria ekebladella Tortrix viridana Trachycera advenella Triphosa dubitata Udea ferrugalis Udea prunalis Watsonalla binaria Xanthorhoe montanata Xanthorhoe ferrugata Xanthorhoe fluctuata Xanthorhoe quadrifasiata Xestia c-nigrum Schwarzes C Xestia ditrapezium Trapez-Bodeneule Xestia triangulum Xestia xanthographa Braune SpätsommerBodeneule Yponomeuta cagnagella Yponomeuta evonymella Yponomeuta irrorella Yponomeuta padella Yponomeuta plumbella Ypsolopha dentella Ypsolopha falcella Ypsolopha horridella Ypsolopha parenthesella Ypsolopha scabrella Zeiraphera isertana Zeuzera pyrina Erläuterungen: siehe Tabelle 4-14 RL D: Gefährdungsgrad nach Roter Liste gefährdeter Tiere Deutschland, Stand 1998 Seite 93 FFH §§ Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Laufkäfer Von den 553 Laufkäferarten, die innerhalb Deutschlands als sicher nachgewiesen gelten, haben 474 (86%) Arten natürliche Vorkommen in Bayern. Damit beherbergt Bayern im Bundesländervergleich die mit Abstand artenreichste Laufkäferfauna. Laufkäfer treten in allen Landlebensräumen einschließlich nasser Verlandungszonen sowie in periodisch überfluteten Bereichen der Binnengewässer auf und bilden dabei lebensraumspezifische Artengemeinschaften aus. Aufgrund ihrer differenzierten Lebensweise und sehr unterschiedlichen Habitatansprüchen stellen Laufkäfer gute Indikatoren für eine landschaftsökologische Bewertung dar. Nachgewiesene Arten Die Beschreibung und Bewertung der Laufkäfer beruht auf der projektbezogenen Fauna-Kartierung (AGL ULM & MAIER 2009). Im Untersuchungsraum wurden 50 Arten bei den Geländeerhebungen nachgewiesen. Der größte Teil der nachgewiesenen Arten ist weit verbreitet und häufig. Von den 50 Arten sind in der Bundesartenschutzverordnung 3 Arten als „besonders geschützt“ bezeichnet und keine Art ist als „streng geschützt“ kategorisiert. In der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Bayerns sind 7 Arten der 50 Arten aufgeführt. Auf der Roten Liste Deutschland stehen 6 Arten. Von den gefährdeten Arten ist in mindestens einer der beiden Roten Listen keine Art als „stark gefährdet“ oder „Vom Aussterben bedroht“ eingestuft. Auf den untersuchten Flächen bei Niederding wurden relativ artenarme Zönosen festgestellt, die immerhin einige anspruchsvollere Arten aufweisen. Gefährdete Laufkäfer wurden nicht festgestellt, aber eine Reihe von Arten der Vorwarnliste: Asaphidion pallipes, Bembidion guttula, Carabus cancellatus, Carabus ulrichii, Pterostichus melas, Pterostichus diligens, Elaphropus quadrisignatus. In der Kiesgrube wurde zudem mit Porotachys bisulcatus eine kleine Laufkäferart festgestellt, die bisher in Bayern relativ selten nachgewiesen wurde. Auf der untersuchten Fläche am Mittleren-Isar-Kanal bei Reisen wurden keine faunistisch bemerkenswerten Artvorkommen gefunden. Die Dammkrone wurde ohne besonders anspruchsvolle xerothermophile Arten vorgefunden. Tab. 4-26: Kartierte Laufkäfer wissenschaftlicher Name deutscher Name Acupalpus meridianus Feld-Buntschnelläufer Agonum afrum Dunkler Glanzflachläufer Amara aenea Erzfarbener Kamelläufer Amara bifrons Brauner Punkthals- Seite 94 RL D RL B FFH §§ Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 wissenschaftlicher Name Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan deutscher Name RL D RL B V V V V V V FFH §§ Kamelläufer Amara communis Schmaler WiesenKamelläufer Amara convexior Gedrungener WiesenKamelläufer Amara familiaris Gelbbeiniger Kamelläufer Amara littorea Strand-Kamelläufer Amara lunicollis Dunkelhörniger Kamelläufer Amara ovata Ovaler Kamelläufer Amara similata Gewöhnlicher Kamelläufer Anchomenus dorsalis Bunter Enghalsläufer Anisodactylus binotatus Gewöhnlicher Rotstirnläufer Asaphidion pallipes Ziegelei-Haarahlenläufer Badister sodalis Kleiner GelbschulterWanderläufer Bembidion femoratum Kreuzgezeichneter Ahlenläufer Bembidion guttula Wiesen-Ahlenläufer Bembidion lampros Gewöhnlicher Ahlenläufer Bembidion properans Feld-Ahlenläufer Bembidion quadrimaculatum Vierfleck-Ahlenläufer Bembidion tetracolum Gewöhnlicher UferAhlenläufer Calathus fuscipes Großer Kahnläufer Carabus cancellatus Kletten-Großlaufkaefer Carabus coriaceus Lederlaufkäfer Carabus ulrichii Ulrichs Großlaufkaefer 3 V Elaphropus quadrisignatus Vierfleckiger Zwergahlenläufer V V Harpalus affinis Haarrand-Schnelläufer Harpalus azureus Leuchtender Haarschnelläufer Harpalus distinguendus Düstermetallischer Schnelläufer Harpalus rubripes Metallglänzender Schnelläufer Harpalus rufipes Gewöhnlicher Haarschnelläufer Leistus ferrugineus Gewöhnlicher Bartläufer Loricera pilicornis Borstenhornläufer Microlestes minutulus Schmaler Zwergstutzläufer Nebria brevicollis Gewöhnlicher Dammläufer Notiophilus biguttatus Zweifleckiger Laubläufer Notiophilus palustris Gewöhnlicher Laubläufer Oodes helopioides Eiförmiger Sumpfläufer Panagaeus bipustulatus Trockenwiesen-Kreuzläufer Platynus assimilis Schwarzer Enghalsläufer Poecilus cupreus Gewöhnlicher Buntgrabläufer Poecilus versicolor Glatthalsiger Buntgrabläufer Pterostichus diligens Ried-Grabläufer Seite 95 b b V V V b Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan wissenschaftlicher Name deutscher Name Pterostichus melanarius Gewöhnlicher Grabläufer Pterostichus melas Fam. Laufkaefer Pterostichus strenuus Kleiner Grabläufer Stomis pumicatus Spitzzangenläufer Syntomus truncatellus Gewöhnlicher Zwergstreuläufer Synuchus vivalis Scheibenhalsläufer Trechus quadristriatus Gewöhnlicher Flinkläufer RL D RL B FFH §§ V Erläuterungen: siehe Tabelle 4-14 RL D: Gefährdungsgrad nach Roter Liste gefährdeter Tiere Deutschland, Stand 1998 Holzkäfer Die Beschreibung und Bewertung von Holzkäfern beruht auf den Erhebungen zum Planfeststellungsverfahren Flughafen-München (ÖKOKART 2007). Im Untersuchungsraum wurden 44 Arten bei den Geländeerhebungen nachgewiesen. Von den 44 Arten sind in der Bundesartenschutzverordnung 8 Arten als „besonders geschützt“ bezeichnet und keine Art ist als „streng geschützt“ kategorisiert. In der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Bayerns sind 2 Arten der 44 Arten aufgeführt. Auf der Roten Liste Deutschland stehen 3 Arten. Von den gefährdeten Arten ist in mindestens einer der beiden Roten Listen keine Art als „stark gefährdet“ oder „Vom Aussterben bedroht“ eingestuft. Mehrere der nachgewiesenen Arten wie der Wollhaarkäfer (Dasytes plumbeus), Scheinrüsselkäfer (Salpingus planirostris), Zwergstachelkäfer (Anaspis frontalis), Feuerkäfer (Schizotus pectinicornis), Rindenkäfer (Synchita humeralis), Bockkäfer (Leiopus nebulosus) sind weit verbreitet und häufig. Bei diesen Arten handelt es sich durchweg um kommune, euryöke Arten. Im Lohwaldrest nördlich Schwaigerloh wurde der gefährdete Kurzflügler (Siagonum quadricome) nachgewiesen, der als anspruchsvoller Totholzbewohner gilt und ein diversitätsbedeutsames Reliktvorkommen repräsentiert. Weiterhin wurde hier der gefährdete Kopfhornschröter (Sinodendron cylindricum), ein Bewohner von stärkerem Holz, gefunden. In den jüngeren Aufforstungen nördlich des Lohwaldes wurde die in der RL Deutschland als gefährdet eingestufte, im Raum häufig vorkommende Holzkäferart Geißblatt-Linienbock (Oberea pupillata) nachgewiesen. In den übrigen Lohwaldresten und Weichholzzeilen östlich von Flughafen wurden keine naturschutzrelevanten Holzkäferarten nachgewiesen. Tab. 4-27: Kartierte Holzkäfer Seite 96 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 deutscher Familienname Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan wissenschaftlicher Name RL D RL B FFH §§ Baumschwammkäfer Litargus connexus Bockkäfer Leiopus nebulosus Bockkäfer Oberea pupillata Bockkäfer Pogonocherus hispidus b Bockkäfer Rhagium mordax b Bockkäfer Stenurella melanura b Borkenkäfer Leperisinus fraxini Breitrüsselkäfer Anthribus albinus Faulholzkäfer Dacne bipustulata Faulholzkäfer Tritoma bipustulata Feuerkäfer Pyrochroa coccinea Feuerkäfer Schizotus pectinicornis Glanzkäfer Cychramus luteus Hirschkäfer Sinodendron cylindricum Holzpilzkäfer Cis boleti Holzpilzkäfer Cis hispidus Kurzflügler Bolitochara bella Kurzflügler Leptusa fumida Kurzflügler Phloeopora corticalis Kurzflügler Phloeopora testacea Kurzflügler Siagonum quadricorne Leuchtkäfer Malthodes dispar Palpenkäfer Bibloporus bicolor Plattkäfer Uleiota planata Pochkäfer Anobium fulvicorne Pochkäfer Ptilinus pectinicornis Prachtkäfer Agrilus angustulus b Prachtkäfer Agrilus cyanescens b Rindenglanzkäfer Rhizophagus bipustulatus Rindenkäfer Cerylon ferrugineum Rindenkäfer Cerylon histeroides Rindenkäfer Synchita humeralis Sägepalpenkäfer Orchesia undulata Scheinrüsselkäfer Salpingus planirostris Scheinrüsselkäfer Salpingus ruficollis Schnellkäfer Ampedus pomorum Schnellkäfer Denticollis linearis Schnellkäfer Melanotus rufipes Schwarzkäfer Scaphidema metallicum Stachelkäfer Mordellistena neuwaldeggiana Stachelkäfer Mordellistena variegata Stachelkäfer Variimorda villosa Wolhaarkäfer Dasytes plumbeus Zwerstachelkäfer Anaspis frontalis b 3 b 3 3 3 3 Erläuterungen: siehe Tabelle 4-14 RL D: Gefährdungsgrad nach Roter Liste gefährdeter Tiere Deutschland, Stand 1998 Seite 97 b Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Stechimmen Die Beschreibung und Bewertung der Stechimmen beruht auf den Erhebungen zum Planfeststellungsverfahren Flughafen-München (ÖKOKART 2007). In den Biotopflächen östlich Abfanggraben Ost, die teils flachgründig und schütter bewachsen, teils hochstaudenartig und extrem blütenreich, lokal auch vegetationslos sind, wurden 60 Arten bei den Geländeerhebungen nachgewiesen. Von den 60 Arten sind in der Bundesartenschutzverordnung 38 Arten als „besonders geschützt“ bezeichnet und keine Art ist als „streng geschützt“ kategorisiert. In der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Bayerns sind 9 Arten der 60 Arten aufgeführt. Auf der Roten Liste Deutschland stehen 5 Arten. Von den gefährdeten Arten ist eine Art in mindestens einer der beiden Roten Listen als „stark gefährdet“ oder „Vom Aussterben bedroht“ eingestuft. Bei den nachgewiesenen Arten handelt es sich überwiegend um Arten der Magerrasen und Rohbodenbesiedler, die artenreiche Zönosen bilden. Eudominant sind die Steinhummel (Bombus lapidarius), die Waldhummel (Bombus sylvarum), gefolgt von der Gartenhummel (Bombus hortorum). Von der vorrangig naturschutzrelevanten Art Bombus subterraneus sowie weiteren drei gefährdeten Arten Allodynerus delphinalis, Ectemnius confinis und Nomada fuscicornis gelangen lediglich Einzelnachweise. Tab. 4-28: Kartierte Stechimmen wissenschaftlicher Name deutscher Familienname RL D RL B V V FFH §§ Allodynerus delphinalis Faltenwespen Ammophila campestris Grabwespen Ancistrocerus nigricornis Faltenwespen Ancistrocerus trifasciatus Faltenwespen Andrena bicolor Bienen b Andrena flavipes Bienen b Anoplius infuscatus Wegwespen Anthidium manicatum Bienen Arachnospila minutula Wegwespen Bombus campestris Bienen Bombus hortorum Bienen Bombus humilis Bienen Bombus lapidarius Bienen b Bombus pascuorum Bienen b Bombus pratorum Bienen b Bombus rupestris Bienen b Bombus soroeensis Bienen b Bombus subterraneus Bienen Bombus sylvarum Bienen b Bombus terrestris Bienen b Caliadurgus fasciatellus Wegwespen Seite 98 3 b b b V G V 2 b b Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 wissenschaftlicher Name Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan deutscher Familienname RL D RL B 3 3 FFH §§ Cerceris rybyensis Grabwespen Diodontus minutus Grabwespen Ectemnius confinis Grabwespen Eumenes pedunculatus Faltenwespen Evagetes crassicornis Wegwespen Gorytes quinquecinctus Grabwespen Gymnomerus laevipes Faltenwespen Halictus maculatus Bienen Halictus subauratus Bienen Halictus tumulorum Bienen Hedychridium roseum Goldwespen Hedychrum gerstaeckeri Goldwespen Hylaeus annularis Bienen b Hylaeus communis Bienen b Hylaeus confusus Bienen b Hylaeus gredleri Bienen b Lasioglossum fulvicorne Bienen b Lasioglossum leucopus Bienen b Lasioglossum leucozonium Bienen b Lasioglossum lucidulum Bienen b Lasioglossum morio Bienen b Lasioglossum pauxillum Bienen b Lasioglossum politum Bienen b Lindenius panzeri Grabwespen Mimumesa unicolor Grabwespen Nomada fucata Bienen Nomada fuscicornis Bienen Nysson niger Grabwespen Osmia bicolor Bienen Osmia rapunculi Bienen Osmia spinulosa Bienen Osmia truncorum Bienen Oxybelus trispinosus Grabwespen Panurgus calcaratus Bienen Polistes dominulus Faltenwespen Sphecodes crassus Bienen b Sphecodes gibbus Bienen b Sphecodes monilicornis Bienen b Tiphia femorata Rollwespen V b V b b b 3 b b b 3 V b b b Erläuterungen: siehe Tabelle 4-14 RL D: Gefährdungsgrad nach Roter Liste gefährdeter Tiere Deutschland, Stand 1998 4.1.3.5 Faunistische Funktionsbeziehungen Funktionale Vernetzungen bestehen im Untersuchungsraum entlang von Fließgewässern. Bedeutende Funktionsbeziehungen im Nahbereich bestehen entlang Seite 99 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan des Weichgrabens vor allem für Fische und Makrozoobenthos sowie entlang des Abfanggfabens Ost für Reptilien, Tagfalter, Heuschrecken und Stechimmen. Bedeutende großräumige Funktionsbeziehungen bestehen entlang des MittlerenIsar-Kanals vor allem für Reptilien und Fledermäuse sowie entlang der Dorfen für Biber, Makrozoobenthos und Fledermäuse. 4.1.3.6 Bestandsbeschreibung – Biologische Vielfalt Gebiete, die im Untersuchungsraum eine hohe Biologische Vielfalt aufweisen, sind im vorliegenden Fall an die Fließgewässer gebundene Biotopkomplexe, wie der Weichgraben, die Dorfen und Abfanggraben Ost. 4.1.3.7 Bestandsbeschreibung – Wald im Sinn des BayWaldG Nach Art. 2 (1) BayWaldG ist Wald (Forst) jede mit Waldbäumen bestockte oder nach den Vorschriften dieses Gesetzes wiederaufzuforstende Fläche. Die amtliche Abgrenzung von Waldflächen i.S. des BayWaldG im Untersuchungsraum wurde vom Amt für Landwirtschaft und Forsten in Erding zur Verfügung gestellt (2008). 4.1.3.8 Empfindlichkeiten Eine Empfindlichkeit des Schutzgutes Tiere und Pflanzen besteht gegenüber (Teil-) Verlust, Standortveränderungen sowie Zerschneidungswirkungen. Zusätzlich ergeben sich für bestimmte Tiergruppen Empfindlichkeiten gegenüber Schallimmissionen, Barrierewirkungen, optischen Reizen und Kollisionen. Als wichtigste Faktorenkomplexe über die Auswirkungen von Verkehrswegen auf die Tier- und Pflanzenwelt seien genannt: Seite 100 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Flächenverbrauch, Flächenbeeinträchtigung außerhalb der Trassen durch Fragmentierung von Lebensräumen und Unterbrechung funktionaler Vernetzungen (z.B. Wechsel zwischen Brut- und Nahrungsplätzen, Abschneiden von Fluchtmöglichkeiten usw.), Flächenbeeinträchtigung außerhalb der Trassen durch Störung (Lärm, Licht, Bewegungen), Flächenbeeinträchtigung außerhalb der Trassen durch eventuelle stoffliche Belastungen, Todesstreifen für so gut wie alle mobilen Tiere, der jahreszeitlich unterschiedlich sogar besondere Anziehungswirkung hat. Zur Einschätzung der Empfindlichkeit von Biotopen und Lebensräumen gegenüber einer Inanspruchnahme werden eventuelle Funktionsverluste bzw. –beeinträchtigungen durch quantitative oder qualitative Beschreibung der Veränderungen erläutert (Kap.6). Die Empfindlichkeit wird des Weiteren in der Beurteilung der Eingriffe berücksichtigt, d.h. unterschiedliche Artengruppen reagieren mit unterschiedlicher Empfindlichkeit auf Beeinträchtigungen. 4.1.3.9 Vorbelastungen Im Untersuchungsraum besteht eine hohe Vorbelastung für das Schutzgut Pflanzen und Tiere durch vorhandene Verkehrsträger. Die Vorbelastungen bestehen aus: Geräuschimmissionen, Schadstoffausstoß der Fahrzeuge und Flugzeuge, starker Barrierewirkung für wandernde Tiergruppen, linearer Zerschneidung bestehender Lebensräume, erhöhter Mortalität durch Kollisionen, Grundwasserabsenkung im Bereich des Flughafens. Pflanzen/Biotope Die stärkste Vorbelastung der Standorte ergibt sich durch vorhandene Bebauung und Verkehrsträger. Großflächige Bebauung wie der Flughafenbereich westlich des Abfanggrabens Ost mit einer Versiegelung < 70 % führte zum Verlust der Seite 101 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Standortdiversität. Allerdings liegen innerhalb dieser Bereiche neben großflächig versiegelten Bereichen (wie Flughafen mit Gebäuden, Start- und Landebahnen, Siedlungsgebiete, Straßen) auch Standorte mit Acker-, Grünland- und forstwirtschaftlicher bzw. extensiver Nutzung oder zumindest großflächige begrünte Flugbetriebsflächen. Große Bereiche des Untersuchungsraumes werden intensiv landwirtschaftlich genutzt. In den Bereichen intensiver Nutzung ergeben sich Beeinträchtigungen durch Schadstoffeinträge in Biotope und Habitate, die an diese Flächen grenzen. Weitere Schadstoffeinträge in Biotope und Habitate erfolgen im Zuge des starken Verkehrs auf den Staatsstraßen St 2584, St 2580, ED 5 und ED 19. Entwässerungsmaßnahmen und Grundwasserabsenkungen, im Zuge der Moorkultivierung und durch Großbauvorhaben, haben die ehemals ausgedehnten Niedermoorflächen größtenteils trocken fallen lassen und bis auf kleine Restbestände zerstört. Die Intensität der Vorbelastung spiegelt sich in der festgestellten Biotopstruktur und dem kartierten Artenbestand wider. Insofern sind die Auswirkungen der Vorbelastungen mit Hilfe der durchgeführten Kartierungen erfasst und in der Bewertung der Bestandssituation berücksichtigt worden. Tiere In Bezug auf Vögel bestehen wesentliche Vorbelastungen durch Geräuschimmissionen und Kollisionsgefahr. Große Bereiche des Untersuchungsraumes weisen bereits eine hohe Lärmbelastung auf, die im Wesentlichen auf den Flughafen und die stark frequentierten Staatsstraßen St 2580, St 2584, ED 5 und ED 9 zurückzuführen ist. Da sich nach einschlägiger Literatur (RECK Hrsg. 2001, RECK et.al 2002) bei mittleren Lärmbelastungen über 70 dB(A) für Vögel bereits eine stark verminderte Lebensraumeignung (je nach Art 70-100%) ergibt, gelten die straßennahen Bereiche (65 dB (A)), hinsichtlich der Vogelfauna als stark vorbelastet. Auch hinsichtlich der Kollisionsgefahr besteht eine Vorbelastung durch die vorhandenen Verkehrsträger. Eine Vorbelastung durch die bereits bestehenden Verkehrsträger ist die funktionale Störung bzw. Trennung von Wechselbeziehungen zwischen Lebensräumen (Zerschneidung, Barrierewirkung). Durch den regen Verkehr auf Straßen wird ein gefahrloses Überqueren der Fahrbahnen stark erschwert bzw. verhindert. Ursache sind vornehmlich optische (Fluchtverhalten auslösende) Reize bei hochfrequentem Verkehr. Im Bereich des Flughafens ist der Flugverkehr zusätzlich eine starke akustische und auch reizoptische (Start- und Landeanflug) Vorbelastung, speziell für lärmempfindliche Vogelarten. Für Großsäuger stellen hinsichtlich der Störung der funktionalen Beziehungen (Barriereeffekt, Zerschneidung des Lebensraums) die Verkehrstrassen sowie das umzäunte Gelände des Flughafens und der FTO eine hohe Vorbelastung dar. Wanderbewegungen und Austausch der Populationen sind nur entlang der Ge- Seite 102 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan wässer möglich. Der Großteil an Migrationen dürfte entlang des Abfangraben Ost, der Dorfen und des Weichgrabens erfolgen. Zudem besteht durch die genannten Verkehrsträger eine hohe Vorbelastung hinsichtlich Lärm und optischen Reizen. Für die Kleinsäuger bestehen zahlreiche Vorbelastungen durch gestörte funktionale Beziehungen zwischen den Habitaten. Neben den für Kleinsäuger nicht (lebend) überquerbaren Fahrbahnen der FTO (Barrierewirkung) stellen auch intensiv genutzte und naturferne Habitate wie Gewässer mit steilen, verbauten Ufern eine Störung der Beziehungen dar, da sie den ungehinderten Austausch zwischen den Populationen erschweren oder verhindern. Kleinsäuger sind im Vergleich zu Groß- und Mittelsäugern gegenüber Lärm wenig empfindlich. Die Vorbelastungen für Fledermäuse, insbesondere die Kollisionsgefahr, bestehen an der FTO in Höhe des Mittleren-Isar-Kanals und der Dorfen, da die Fledermäuse sich an Gehölz- und Waldsäumen als Leitlinien orientieren Als für das Makrozoobenthos relevante Vorbelastungen der Gewässer sind v.a. Aufstau, Eutrophierung, Verschlammung und Grundwasserabsenkung zu nennen. Die untersuchten Niederterrassenbäche zeigen einen niedrigen Erfüllungsgrad des Arteninventars und sind biozönotisch stark verändert. 4.1.3.10 Bestandsbewertung - Pflanzen Die Bestandsbewertung basiert auf dem Erläuterungsbericht zur Biotoptypenkartierung (AGL ULM 2008) sowie der Vegetationskartierung für die Planung der 3. Start- und Landebahn des Flughafens München (GRÜNPLAN 2007a, b). Für den Untersuchungsraum ergeben sich folgende prozentuale Verteilungen der Bewertungskategorien der Biotop- und Lebensraum- bzw. Nutzungs- und Strukturtypen: Tab. 4-29: Prozentuale Verteilung der Wertstufen Wertstufe Fläche in ha Prozent 1 535,15 28,54 2 862,03 45,97 3 170,46 9,09 4 56,52 3,01 5 7,23 0,39 Die mit Wertstufe 0 (keine Bewertung) bewerteten Flächen im Bereich des Flughafens betragen insgesamt 243,1 ha (13%). Zur Berechnung der in der Tabelle dargestellten Prozentwerte wird die Gesamtfläche des Untersuchungsraums (1875 ha) betrachtet. Wertstufe: 5 (sehr hoch), 4 (hoch), 3 (mittel), 2 (gering), 1 (sehr gering) Seite 103 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Die ökologisch hochwertigen Wertstufen 4 und 5 beinhalten vor allem Biotop- und Lebensraumtypen. Sie nehmen mit ca. 63,75 ha nur knapp 4 % der Gesamtfläche (1875 ha) ein. In Wertstufe 5 fällt der hohe Anteil von mesophilen Wäldern (WM 9170) auf. Mit Wertstufe 4 wurden vorwiegend naturnahe Hecken und Feldgehölze, (WH00BK, WO00BK), Artenreiches Extensivgrünland / Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (GE 6510), Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (WA91E0) und Gewässer-Begleitgehölze (WN00BK) bewertet. In Wertstufe 3 überwiegt Grünland (meist Mähwiesen, seltener Weiden und Brachen), gefolgt von strukturreichen Siedlungen. Nur gelegentlich wurden stark beeinträchtigte Biotopflächen am unteren Rand der Erfassungsgrenze auch mit Kategorie 3 bewertet, z.B. Hecken, Laubwald, Gebüsche und Feldgehölze mit relativ hoher Beimischung standortfremder Arten oder schwachem Aufbau, eutrophierte Flachland-Mähwiesen, Altgras- und Ruderalfluren. In Wertstufe 2 fallen hauptsächlich Äcker (Bewertung gemäß AGL ULM 2008). Wertstufe 1 wird neben Äcker (gemäß Bewertung Ökokart 2007) und Intensivgrünland von stark versiegelten Verkehrs- und Industrieflächen und Kanal gebildet. Die Biotop- und Lebensraumtypen, die durch § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG, § 39 Abs. 5 BNatSchG i.V.m. Art. 16 BayNatSchG oder FFH-Richtlinie geschützt sind, nehmen mit 66,95 ha nur knapp 3,6 % der Gesamtfläche ein. Ihre Bewertung fällt überwiegend in die hochwertigsten Kategorien 4 und 5. In den beiden folgenden Tabellen ist die Gesamtbewertung der vorkommenden Biotop- und Lebensraumtypen und der vorkommenden Nutzungs- und Strukturtypen wiedergegeben. Tab. 4-30: Gesamtbewertung der vorkommenden Biotop- und Lebensraumtypen (FW) Code Kurzcode Biotop- bzw. Lebensraumtyp GE6510 GE1 Artenreiches Extensivgrünland / Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) WH00BK WH Hecken, naturnah 3-5 WO00BK WO Feldgehölze, naturnah 3-4 WM9170 WM1 Wald mesophil / 9170 5 XR00BK XR Rohboden / kein LRT 1-2 ST00BK ST Initialvegetation, trocken 2 WN00BK WN Gewässer-Begleitgehölze, linear 4 WA91E0 WA1 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (AlnoPadion, Alnion incanae, Salicion albae) Seite 104 FW 4 4-5 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Code Kurzcode Biotop- bzw. Lebensraumtyp FW WX00BK WX Mesophile Gebüsche, naturnah UA00BK UA Alleen, Baumreihen, Baumgruppen 4 GB00BK GB Magere Altgrasbestände und Grünlandbrachen 3 GE00BK GE Artenreiches Extensivgrünland / kein LRT 2-3 WI00BK WI Gebüsch / Gehölz, initial 3-4 VT00BK VT Verlandungsvegetation an nicht geschützten Stillgewässern 3 VC00BK VC Großseggenriede der Verlandungszone / kein LRT 4 XU00BK XU Vegetationsfreie Wasserflächen in nicht geschützten Fließgewässern 4 LR3260 LR3260 Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis ohne 13d-Schutz 4 VH00BK VH Großröhrichte / kein LRT 4 MF7230 MF1 Kalkreiche Niedermoore/LRT 7230 4 SI00BK SI Initialvegetation, kleinbinsenreich / kein LRT 4 VU3140 VU1 Unterwasser- und Schwimmblattvegetation /LRT 3140 4 SU3150 SU3 Vegetationsfreie Wasserflächen in geschützten Gewässern / Natürliche, eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder des Hydrocharitions 4 GT6210 GT1 Magerrasen (Trocken-/Halbtrockenrasen)/6210 4 GN00BK GN Seggen- oder binsenreiche Nasswiesen, Sümpfe 4 LR6510 LR6510 Artenreiche Flachland-Mähwiesen mittlerer Standorte 4 GH6430 GH1 Feuchte und nasse Hochstaudenfluren, planar bis montan / an Fließgewässern oder Waldrändern 4 VK00BK VK Kleinröhrichte / kein LRT 4 GH00BK GH Feuchte und nasse Hochstaudenfluren, planar bis montan / kein LRT 4 UE00BK UE Einzelbäume 4 3-4 FW = Funktionaler Wert: 5 (sehr hoch), 4 (hoch), 3 (mittel), 2 (gering), 1 (sehr gering) Tab. 4-31: Gesamtbewertung der vorkommenden Nutzungs- und Strukturtypen (FW) Code Kurzcode Nutzungs- und Strukturtyp FW NLA0 NLAa Ackerflächen, Wechselgrünland 1-2 NVS0 NVS Sonstige Straßen und Plätze 0-1 NLG0 NLGa Intensivgrünland 1-3 NLG1 NLGb Nährstoffreiches Extensivgrünland und Wiesenbrachen 2-3 NIG0 NIG Industrie, Gewerbe, Ver- und Entsorgung NWG0 NWG Gehölze (nicht biotopwürdig) 2-3 NVW1 NVWb Gras- und Schotterfeldwege 1-2 NLA1 NLAb Ackerbrachen 2-3 NBD0 NBD Kernbereiche der Dörfer, landwirtschaftliche Gebäude im Außenbereich 0-3 NLR0 NLRa Ruderal- und Brachflächen (ohne Ackerbrachen, nicht biotopwürdig) 2-4 NBS0 NBS Sonderbauten 0-2 Seite 105 0,2-3 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Code Kurzcode Nutzungs- und Strukturtyp FW NBE0 NBE Einzel-, Doppel-, Reihenhausbebauung 2-3 NAD0 NAD Deponien 0-1 NWL0 NWL Laubwald (nicht biotopwürdig) 3 NGK0 NGK Kanal 1 NGB0 NGBb Bäche und Gräben (nicht biotop- oder LRT-würdig) 2-3 NLW1 NLWa Intensive Weidefläche, Standweide, Koppel 2-3 NGB1 NGBa Bäche und Gräben mit strukturarmen Randflächen 3-4 NVW0 NVWa Feld- und Wirtschaftswege, asphaltiert 0-1 NEK0 NEK Kleingartenanlagen, Gartengrundstücke im Außenbereich 1-3 NLW2 NLWb Extensive Weidefläche, Weidebrache (nicht biotopwürdig) 3 NWA0 NWA Aufforstungen 2-3 NLR1 NLRb Nitrophile Säume 2-3 NBG0 NBG Gemeinbedarfsflächen: Schulen, Verwaltung, Kirchen, Krankenhäuser etc. 0-2 NWM0 NWM Mischwald 3 NGS0 NGSa Stillgewässer (nicht biotopwürdig) 2 NWNO NWN Nadelwald 3 NES0 NES Sportanlagen Spielplätze 2 FW = Funktionaler Wert: 5 (sehr hoch), 4 (hoch), 3 (mittel), 2 (gering), 1 (sehr gering) 4.1.3.11 Bestandsbewertung - Tiere Die Bewertung des Schutzgutes Tiere basiert auf dem Erläuterungsbericht Zoologische Erhebungen Los B2 (AGL ULM & MAIER 2009) sowie den faunistischen Kartierungen für die Planung der 3. Start- und Landebahn des Flughafens München (ÖKOKART 2007). Der Untersuchungsraum für die zoologischen Erhebungen (AGL ULM & MAIER 2009) erstreckt sich zwischen dem Ostrand der Dorfenaue und der östlichen Planfeststellungsgrenze an der Stadtgrenze Erding (km 18,3+00). Die faunistischen Kartierungen für die Planung der 3. Start- und Landebahn des Flughafens München (ÖKOKART 2007) decken den Untersuchungsraum zwischen der westlichen Planfestellungsgrenze (km 27,0+46) bis einschließlich der Dorfenaue ab. Fledermäuse Die Dorfen mit 5 nachgewiesenen Arten stellt eine besonders typische und vollständige Gemeinschaft dar und wurde mit Wertstufe 4 bewertet. Der unmittelbar östlich des Flughafens liegende Bereich der Vorbehaltsfläche Ost mit sehr kleinen Vorkommen und Quartierverdacht von 3 Fledermausarten erreicht die Wertstufe 2. Die weiteren Bereiche zwischen dem Flughafen und der Dorfen sind höchstens sehr geringer Bedeutung (Wertstufe ≤ 1). Seite 106 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Der Bereich Mittlerer-Isar-Kanal zwischen Niederding und Reisen würde auf Grund der Vorkommen knapp die Wertstufe 4 erreichen. Da die Zweifarbfledermaus jedoch nur einmal registriert wurde, kann noch nicht auf ein dauerhaft genutztes Jagdgebiet dieser Art geschlossen werden. Aus diesem Grund wird die Wertstufe 3 vergeben. Vögel Aufgrund der flächendeckenden Erfassung wird für die Tiergruppe Vögel auch eine flächendeckende Bewertung gegeben. Hohe Bedeutung (Wertstufe 4) erreichen die östlich des Flughafens liegenden Funktionsräume Vorbehaltsfläche Ost und Schwaiger Schotterterrassen. Hier führen signifikante bzw. dichte Brutvorkommen des Kiebitz, der Feldlerche, der Wiesenschafstelze, des Rebhuhns, der Goldammer und des Pirols oder Akkumulationen schwächer bedrohter bzw. rückläufiger Arten der kleinstrukturreichen Agrarlandschaft (u. a. Grünspecht, Turteltaube, Klappergrasmücke, Neuntöter, Bluthänfling, Feldsperling) zur Einstufung in die Stufe 4. Der Funktionsraum Dorfen ist aus Sicht des Vogelartenschutzes von mittlerer Bedeutung (Wertstufe 3) und der Abfanggraben Ost von geringer Bedeutung (Wertstufe 2). Die intensiv landwirtschaftlich genutzten, weitgehend gehölzfreien Bereiche beiderseits der FTO zwischen der Dorfen im Westen und der Gemarkungsgrenze Erding im Osten mit Bedeutung v.a. für Offenlandarten weisen hinsichtlich der Avifauna eine hohe Bedeutung (FW 4) auf. Hier konzentrieren sich die Vorkommen von Kiebitz, Feldlerche, Schafstelze, Rebhuhn und Wachtel. Der südlich der FTO, östlich an die Dorfen angrenzende Bereich, wurde als mittelwertig (Wertstufe 3) bewertet. Die unmittelbar an die FTO und den Mittleren-Isar-Kanal angrenzenden Bereiche sowie die Orts- und Ortsrandbereiche von Reisen und Oberding sowie das Abbbaugebiet nördlich Siglfing sind aus Sicht des Vogelschutzes von geringer Bedeutung (Wertstufe 2). Fische Im Einzelnen ergibt sich für die untersuchten Gewässer bzw. Gewässerabschnitte das folgende Bild. Der Abschnitt des Weichgrabens oberhalb der Staatsstraße St2580 wurde mit der Wertstufe 2 (verarmte, noch artenschutzrelevante Fläche) und der Abschnitt Seite 107 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan unterhalb der Staatsstraße St2580 mit der Wertstufe 3 (lokal bedeutsame Fläche) bewertet. Tagfalter Auf Grund der vorgefundenen Bestände wurden den untersuchten Flächen die Wertstufen 1-5 vergeben. Im Bereich zwischen dem Flughafen und der Dorfen sind Biotopneuanlagen (Ausgleichflächen der FMG) und technische Bauwerke (Abfanggraben Ost) mit ihrer Vegetation die wichtigsten Lebensräume. Der Vorbehaltsfläche Ost wurde aufgrund des Vorkommens von Magerrasenarten der Roten Liste wie die gefährdeten Himmelblaue Bläuling, Silberfleck- und Magerrasen-Perlmutterfalter und der Art der Vorwarnliste RundaugenMohrenfalter sowie des Vorkommens des deutschlandweit gefährdeten, für die Lichtwälder typischen Kleinen Schillerfalters die Wertstufe 4 (regional bedeutsame Fläche) zugewiesen. Der Funktionsraum Abfanggraben Ost erhielt die Wertstufe 5 (sehr hohe Bedeutung, überregional bedeutsame Fläche). Ausschlaggebend für die Einstufung wurden das Vorkommen von Magerrasenarten der Roten Liste wie die gefährdeten Himmelblaue Bläuling, Silberfleck- und Magerrasen-Perlmutterfalter und die Art der Vorwarnliste Rundaugen-Mohrenfalter und vor allem der weiter nördlich, außerhalb des Untersuchungsraumes nachgewiesene streng geschützte und deutschland- und bayernweit gefährdete Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling sowie der auf der Vorwarnliste geführte Zwerg-Bläuling. Im Funktionsraum Schwaiger Schotterterrassen sind jeweils nur einzelne Flächen mit Vorkommen von bewertungsrelevanten Arten wie der Himmelblaue Bläuling und das Schachbrett für die Bewertung in die Wertstufe 3 (mittlere Bedeutung) bestimmend. Auch der Funktionsraum der Dorfen erhielt aufgrund des Vorkommens des Rundaugen-Mohrenfalters, einer Art der Vorwarnliste, die Wertstufe 3 (mittlere Bedeutung, verarmte, noch artenschutzrelevante Fläche). Bei dem Weichgraben und dem Mittleren-Isar-Kanal handelt es sich um Bereiche, die aus der Sicht des Tagfalterschutzes verarmt bis stark verarmt sind (Wertstufe 2-1). Seite 108 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Säuger An der ca. 8 km Gewässerstrecke der Dorfen konnten acht Biberreviere (auch außerhalb des Untersuchungsraumes) festgestellt werden. Die sehr dichten Bestände des Bibers sind von besonderer Bedeutung. Gemäß der Bewertungsmethodik „Artenschutz/Artenvielfalt“ (ÖKOKART 2007) ist der Bestand des Bibers im Untersuchungsraum aus rein artenschutzrechtlicher Sicht ohne besondere Relevanz (Wertstufe 0), die Art gilt bayernweit als expansiv und ungefährdet. Mit Blick auf den Biber als Art der Anhänge II und IV der FFH-RL und seiner damit implizierten Schutzwürdigkeit ist festzustellen, dass die Dorfen Lebensraum eines individuenreichen, nach innen wie nach außen gut vernetzten Bestandes des Bibers ist, der die Dorfen mit optimaler Dichte besetzt. Zwischen Flughafen und Dorfen wurden keine vorrangig naturschutzrelevanten Arten nachgewiesen. Aus Sicht des Kleinsäugerschutzes weisen die Funktionsräume eine höchstens geringe Bedeutung auf (≤ Wertstufe 2). Reptilien Aufgrund der kleineren Zauneidechsenvorkommen wurden die untersuchten Bereiche am Abfanggraben Ost und an der Dorfen mit Wertstufe 2 bewertet. Der Abschnitt des Weichgrabens südlich der FTO einschließlich der kleinen Sandgrube (Klausenfeld nördlich Niederding) sowie der Mittlere-Isar-Kanal wurden in die Wertstufe 3 eingestuft. Amphibien Von besonderer Bedeutung ist vor allem der stark gefährdete und streng geschützte Laubfrosch. Den frisch abgeschobenen Bereichen mit flachen Tümpeln innerhalb der Abbaustellen nördlich Siglfing, kommt aufgrund des Laubfroschvorkommens eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung zu. Die übrigen Untersuchungsgewässer waren zumeist nicht oder nur vom Grasfrosch, Seefrosch und Erdkröte mit geringen Bestandsgrößen besiedelt. Im Hinblick auf das Artenspektrum und bezüglich der Bestandsgrößen sind sie als verarmt zu bezeichnen und weisen vorwiegend keine bis geringe, vereinzelt mittlere Bedeutung auf. Makrozoobenthos Im Einzelnen ergibt sich für die untersuchten Gewässer bzw. Gewässerabschnitte das folgende Bild. Das Makrozoobenthos erlaubt u.a. Aussagen zur Gewässergüte und Belastungssituation von Fließgewässern sowie auch darüber hinausgehende Bewertungen der Qualität des Gewässerlebensraumes. Die Erfassung der Makrozoobenthos- Seite 109 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan fauna erfolgte in ausgewählten Fließgewässerabschnitten von Dorfen und Weichgraben. Als lokal bedeutsam (Wertstufe 3) wurde der Weichgrabenabschnitt westlich von Reisen eingestuft. Die beiden Weichgrabenabschnitte oberhalb und unterhalb der Staatsstraße St 2580 wurden mit Wertstufe 2 (verarmte, noch artenschutzrelevante Fläche) bewertet. Der Dorfenabschnitt südlich der FTO ist aufgrund des Vorkommens der besonders diversitätsbedeutsamen Valvata struderi als sehr hochwertig einzustufen (Wertstufe 5). Dem Weichgrabenabschnitt nördlich der FTO kommt aus naturschutzfachlicher Sicht eine mittlere Bedeutung (Wertstufe 3) zu. Für die Kleingewässerfauna von geringer Bedeutung sind die Tümpel in der Vorbehaltsfläche Ost sowie der Tümpel im Dorfen-Auwald nördlich der FTO. Die Dorfenaue im Untersuchungsraum ist äußerst schmal ausgeprägt und beherbergt nur wenige begleitende Kleingewässer. Dem Tümpel in Schwaigerloh wurde mittlere Bedeutung zugewiesen. Die Geländerinnen am Weichgraben erhielten aufgrund des Vorkommens einer stark gefährdeten Art sowie weiterer typischer Vertreter der Seigenfauna die Wertstufe 4 (hohe Bedeutung). Libellen Den untersuchten Gewässern Mittlerer-Isar-Kanal und Weichgraben wurde aufgrund von nur wenigen Vorkommen bemerkenswerter Arten wie Südlicher Blaupfeil, Kleine Pechlibelle und Gebänderte Prachtlibelle eine sehr geringe bis geringe Bedeutung zugewiesen. Wertbestimmend für die Gewässer in der Vorbehaltsfläche Ost, die eine mittlere Bedeutung aufweisen, waren jeweils kleinere reproduzierende Vorkommen der Gemeinen Winterlibelle, der Südlichen Binsenjungfer und des Südlichen Blaupfeils. Heuschrecken In den Funktionsräumen Vorbehaltsfläche Ost und Abfanggraben Ost sind Vorkommen der Feldgrille wertbestimmend, sie wurden mit der Wertstufe 3 bewertet. Dem übrigen Bereich östlich des Flughafens, einschließlich der Dorfen, kommt maximal eine geringe Bedeutung aus der Sicht des Heuschreckenschutzes zu. Nachtfalter Aufgrund der Erfassung auf ausgewählten Probeflächen ist nur eine Bewertung von Teilbereichen möglich. Aufgrund der relativ hohen Arten- und Individuenanzahl und der Präsenz von Rote Liste Arten wurden sowohl die untersuchten Flächen östlich von Schwaig und Seite 110 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan nördlich von Siglfing als auch die Flächen am Abfanggraben Ost und der Lohwaldrest bei Loh mit Wertstufe 3 bewertet. Laufkäfer Aufgrund der Erfassung auf ausgewählten Probeflächen ist nur eine Bewertung von Teilbereichen möglich. Aufgrund der relativ artenarmen Zönosen wurden die Flächen bei Niederding mit Wertstufe 3 bewertet. Die untersuchten Flächen bei Reisen wurden mit Wertstufe 2 bewertet, da keine faunistisch bemerkenswerten Arten gefunden wurden. Holzkäfer Aufgrund der Erfassung auf ausgewählten Probeflächen ist nur eine Bewertung von Teilbereichen möglich. Der hochwertigste Holzkäfer-Lebensraum ist der Lohwaldrest nördlich von Loh im Funktionsraum Schwaiger Schotterterrassen. Vorrangig wertbestimmend für die Bewertung dieses Lohwaldrestes sind das Reliktvorkommen des gefährdeten Vierhornkurzflüglers und der Bestand des gefährdeten Kopfhornschröters. Den Flächen wurde die Wertstufe 4 zugewiesen. Die jüngeren Aufforstungen, restlichen Lohwälder und Gehölzstreifen nordwestlich Schwaigerloh sind dagegen als wenig bedeutsam hinsichtlich des Holzkäferschutzes zu beurteilen und wurden mit Wertstufe 1 bzw. 0 bewertet. Stechimmen Die Biotopflächen am Abfanggraben Ost erreichen die höchste Artenvielfalt bei den ökologischen Gruppen Magerrasenarten und Rohbodenbesiedler und belegen damit die hohe Qualität, die derartige Gestaltungsflächen (anthropogener Ersatzstandort) im Raum erreichen können. Sie sind als Lebensraum von Stechimmen von sehr hoher Bedeutung (Wertstufe 5). 4.1.3.12 Bestandsbewertung – Biologische Vielfalt Gebiete mit einer hohen Biologischen Vielfalt sind in die hochwertigen Kategorien 4 und 5 einzustufen. Im Untersuchungsraum sind dies die an die Fließgewässer Weichgraben und Dorfen gebundenen Biotopkomplexe. Seite 111 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan 4.2 Schutzgut Boden 4.2.1 Rechtliche Grundlagen, Schutzziele und Leitbilder 4.2.1.1 Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen für die Betrachtung des Schutzgutes Boden sind insbesondere die nachfolgend aufgelisteten Gesetze und Rechtsverordnungen: Bund Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) Bundes-Naturschutzgesetz (BNatSchG) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Kreislauf-Wirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Land Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) Landesplanerische Beurteilung Für die vorliegende Planung sind die Maßgaben der Landesplanerischen Beurteilung der Regierung von Oberbayern vom 28.02.1992 zum „ROV Zusätzliche Anbindung des Flughafens München an die S-Bahn und an die Fernbahnen München-Mühldorf-Freilassing“ zu berücksichtigen. Hinsichtlich des Schutzgutes Boden ist folgende Forderung in den Maßgaben formuliert, die vor allem auf die landwirtschaftliche Bodennutzung abzielt: „Der Bedarf an landwirtschaftlichen Nutzflächen für die Baumaßnahmen sowie für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist auf das unumgängliche Maß zu beschränken.“ (A.II.2.1) 4.2.1.2 Schutzziele und Leitbilder Die Beschreibung der Funktionen des Bodens bezieht sich auf die im § 2 Abs. 2 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) genannten Bodenfunktionen. Seite 112 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Boden im Sinne dieses Gesetzes ist die obere Schicht der Erdkruste, soweit sie Träger der in Absatz 2 genannten Bodenfunktionen ist, einschließlich der flüssigen Bestandteile (Bodenlösung) und der gasförmigen Bestandteile (Bodenluft), ohne Grundwasser und Gewässerbetten (BBodSchG § 2 Abs. 1). Der Boden erfüllt im Sinne dieses Gesetzes 1. Natürliche Funktionen a) Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen b) Bestandteil des Naturhaushaltes, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen c) Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen aufgrund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers 2. Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie 3. Nutzungsfunktionen a) Rohstofflagerstätte b) Fläche für Siedlung und Erholung c) Standort für land- und forstwirtschaftliche Nutzung d) Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Verund Entsorgung. Die BBodSchV stellt Anforderungen an die Untersuchung und Bewertung von Altlastenverdachtsflächen und zur Vorsorge, Gefahrenabwehr und Sanierung von Altlasten. Die Anforderungen sind insbesondere für stoffliche Einwirkungen auf Böden durch Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmewerte konkretisiert. Potenzielle Belastungen des Bodens durch Altlasten werden unter dem Teilkapitel Vorbelastungen berücksichtigt. Im § 1 Abs.3 Nr.2 BNatSchG sind folgende Ziele für das Schutzgut Boden festgelegt: „Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sind insbesondere (…) Böden so zu erhalten, dass sie ihre Funktion im Naturhaushalt erfüllen können; nicht mehr genutzte versiegelte Flächen Seite 113 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan sind zu renaturieren, oder, soweit eine Entsiegelung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, der natürlichen Entwicklung zu überlassen.“ Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP 2006) nennt bezüglich des Schutzgutes Boden folgende Ziele: Die biologische Vielfalt in Natur und Landschaft soll erhalten und entwickelt werden. Dazu sollen die Naturgüter Boden, auch in seiner geologischen Vielfalt, Wasser, Luft/Klima, Pflanzen- und Tierwelt in ihrer Funktion und ihrem dynamischen Zusammenwirken als natürliche Lebensgrundlagen dauerhaft gesichert und – wo erforderlich – wieder hergestellt werden. (BI,1.1) Als Lebensgrundlage, insbesondere als Standortpotenzial zur Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt, sollen die Böden in natürlicher Vielfalt, Aufbau, Struktur, Stoffgehalt und Bodenwasserhaushalt gesichert und – wo erforderlich – wieder hergestellt werden. Hierzu zählen auch bedeutende Geotope. (BI,1.2.2) Verluste an Substanz und Funktionsfähigkeit des Bodens, insbesondere durch Versiegelung, Erosion, Auswaschung und Schadstoffanreicherung, sollen bei allen Maßnahmen und Nutzungen minimiert werden. Soweit möglich und zumutbar, soll der Boden entsiegelt und regeneriert werden. (BI,1.2.2) Altlastverdacht soll geklärt sowie Altlasten entsprechend ihrer Dringlichkeit saniert und damit wieder nutzbar gemacht werden. (BI, 1.2.3) In gestörten Moorbereichen soll auf Maßnahmen zur Renaturierung hingewirkt werden. In Niedermoorbereichen soll bei einer Bodennutzung darauf hingewirkt werden, dass die Moorsackung verhindert wird. (BI, 2.2.6.1) Die Schutzwirkung des Bodens für das Grundwasser soll erhalten oder wiederhergestellt werden. (BI, 3.1.1.2) Die Erhaltung der Versickerungsfähigkeit von Flächen, insbesondere durch Beschränkung der Bodenversiegelung, soll angestrebt werden. (BI, 3.2.1.2) Im Regionalplan 14 „München“ (2005) werden Ziele hinsichtlich des Bodenwasserhaushaltes formuliert. Danach sollen Feuchtbiotope nicht entwässert und Talauen und Moorböden, soweit sie nicht schon als Ackerland genutzt werden, nicht ackerfähig entwässert werden. Auf landschaftliche Vorbehaltsgebiete bezogen werden folgende Aussagen getroffen: Landschaftliches Vorbehaltsgebiet Viehlaßmoos und Eittinger Moos: Erhaltung, Schutz und Pflege der naturnahen Niedermoore mit ihrer charakteristischen Pflanzenwelt. Seite 114 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Für die vom Vorhaben betroffenen Bereiche im Erdinger Moos werden nach dem Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises Erding die Erhaltung von Niedermoorböden und die Wiederherstellung von Teilflächen mit Niedermoorcharakter als Schwerpunktziele aufgeführt. Zusammenfassung der Leitbilder Aus den oben dargelegten Grundlagen und Leitbildern sind folgende Ziele zusammenzufassen, die als Bewertungsmaßstäbe für den LBP zu Grunde gelegt werden: Erhalt natürlicher oder naturnaher Böden, nachhaltige Sicherung der vielfältigen Funktionen des Bodens (Speicher-, Regler- und Pufferfunktion, Standortfunktion für Pflanzen und Tiere, natürliche Bodenfruchtbarkeit, Archiv der Natur- und Kulturgeschichte), Erhaltung von Niedermoorböden und Vermeidung von Entwässerungen im Bereich von Feuchtbiotopen, Talauen und Mooren, Beseitigung eingetretener Belastungen (Altlasten) sowie Vermeidung oder Minderung ihrer Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. 4.2.2 Methodik der Erfassung und Bewertung 4.2.2.1 Abgrenzung des Untersuchungsraums Der Untersuchungsraum für das Schutzgut Boden umfasst mit einem 2 000 m breiten Korridor den Nahbereich der Trasse zwischen der Gemarkungsgrenze der Stadt Erding im Osten und der derzeitigen Endstation S8 /S1 am Flughafen im Nordwesten. Die räumliche Lage des Untersuchungsraumes zum Schutzgut Boden ist der Anlage 15.4.1-3 zu entnehmen. Die untersuchten Bodeneinheiten werden in ihrer Bedeutung für die Erfüllung verschiedener Bodenfunktionen sowie vorhandene Vorbelastungen und Empfindlichkeiten erfasst und dargestellt. 4.2.2.2 Datengrundlagen Die Methodik der Bestandsdarstellung und -bewertung im Schutzgut Boden basiert auf der gemeinsam vom Bayerischen Geologischen Landesamt (GLA) und dem Bayerischen Landesamt für Umweltschutz (LfU) herausgegebenen Arbeitshilfe „Das Schutzgut Boden in der Planung - Bewertung natürlicher Bodenfunktionen und Umsetzung in Planungs- und Genehmigungsverfahren“ (GLA 2003). Seite 115 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Gemäß der Arbeitshilfeangaben des GLA und LfU (2003) bestehen die Bewertungsgrundlagen und Methoden zur Bewertung der natürlichen Bodenfunktionen, der Bodenarchivfunktion und der Bodengefährdung in folgenden Teilfunktionen (bezogen auf den Maßstab 1:5.000 – 1:1.000): Bestimmung des Standortpotenzials für die natürliche Vegetation (Arten- und Biotopschutz-Funktion) Retentionsvermögen des Bodens bei Niederschlagsereignissen Rückhaltevermögen des Bodens für wasserlösliche Stoffe und Schwermetalle Puffervermögen des Bodens für versauernd wirkende Einträge Filter-, Puffer und Transformatorfunktion des Bodens für organische Schadstoffe Bewertung der Böden mit einer bedeutenden Funktion als Archiv der Naturund Kulturgeschichte Bewertung der natürlichen Ertragsfähigkeit land- und forstwirtschaftlich genutzter Böden Bewertung der Erosionsgefährdung Datengrundlagen für das Schutzgut Boden stellen die Konzeptbodenkarte 1:25 000, die Bodenschätzungskarte 1:25 000, die Landwirtschaftliche Standortkarte (LSK) 1:25 000, die Standortkundliche Bodenkarte von Bayern 1:50 000, die Geologische Karte 1:500 000, die Topographischen Übersichtskarten (TÜK) 1:25 000 und der Geodatenserver Bayern dar. Des Weiteren werden im Waldfunktionsplan ausgewiesene Wälder mit besonderer Bedeutung für den Bodenschutz erfasst. Die Analyse der Vorbelastungen bezieht neben den bestehenden Versiegelungen durch Siedlungsgebiete und größere Verkehrsanlagen den Kenntnisstand über Altlasten und anthropogen überformte Böden (z.B. Aufschüttböden) mit ein. Für Böden der Gewässer entfällt die Darstellung von Bodeneinheiten. Tab. 4-32: Erfassungskriterien und Daten-/Informationsgrundlagen für das Schutzgut Boden Seite 116 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Erfassungskriterien Relevante Daten- und Informationsgrundlagen Bodeneinheiten Bodentypen, Bodenart und Ausgangsgestein Geologische Karte von Bayern M 1:500.000 ABSP des Landkreises Erding Konzeptbodenkarte von Bayern M 1:25.000, relevante Geometrien und Sachdaten zu den Blättern 7636 Freising Süd, 7637 Erding Standortkundliche Bodenkarte von Bayern, M 1:50.000, Blatt L7736 Erding Bodenfunktionen gemäß § 2 BBodSchG 1 „Lebensraumfunktion“ „Ausgleichsfunktion im Wasserkreislauf“ „Filter- und Pufferfunktion“ Datenauswertung nach LEK-Methode durch das GLA auf Basis der Konzeptbodenkarten (GLA, 2003) Erläuterungen zur Standortkundlichen Bodenkarte von Bayern 1:50.000 München Augsburg und Umgebung ABSP des Landkreises Erding eigene Einstufung „natürliche Ertragsfunktion“ Landwirtschaftliche Standortkarten (LSK) in Bayern M 1:25.000, relevante Geometrien und Sachdaten zu den Blättern 7636 Freising Süd, 7637 Erding Bodenschätzungs-Übersichtskarte von Bayern M 1:25.000, relevante Geometrien und Sachdaten zu den Blättern 7636 Freising Süd, 7637 Erding „Archivfunktion“ eigene Einstufung, Auskünfte des LfU Wälder mit Bodenschutzfunktion Waldflächen mit besonderer Bedeutung für den Bodenschutz Waldfunktionskarte des Landkreises Erding Vorbelastungen Siedlungs- und Verkehrsflächen, Abgrabungsstätten Topografische Karten anthropogen überformte Böden, Aufschüttböden, Planierungen, Kiesabbauflächen, etc. Topografische Karten, Luftbilder, Digitale Flurkarten Altlasten Anlage 21.2.1 (BoVEK) Hydrogeologisches Gutachten, Hydraulische Berechnungen zu den geplanten Bauwerken ( Anlage 21.3) 1 LEK-Methode: Auswertungsmethodik Boden nach Methodikband des Landschaftsentwicklungskonzepts (LEK) Bayern (LfU, unveröff., zitiert in GLA, 2003) Seite 117 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 4.2.2.3 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Methodik der Bestandsbewertung Die Gesamtbewertung der Schutzwürdigkeit der Böden (Funktionaler Wert) erfolgt zunächst anhand der Berücksichtigungen der jeweiligen Bodenfunktionen (nach § 2 BBodSchG) und ihrer Teilfunktionen. Für jede Bodenfunktion wird im Folgenden auf die Bewertungskriterien laut GLA (2003) eingegangen. Die Bedeutungseinstufungen wurden auf Grundlage der Angaben zu den verschiedenen Bodentypen aus der Konzeptbodenkarte und der Standortkundlichen Bodenkarte und ihrer Erläuterungen durchgeführt (GLA 1986, 1987). Eine weitere Grundlage stellen die Bewertungstabellen der Bodenkundlichen Kartieranleitung dar (AG Boden, 1996). Lebensraumfunktion (LF) Der Boden stellt die Lebensgrundlage und den Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen dar. Als Teilfunktion wird das Standortpotenzial für die natürliche Vegetation (Arten- und Biotopschutz-Funktion) mit den folgenden Parametern bestimmt (vgl. GLA 2003, Methode II.1.1): Bodentyp Nutzbare Feldkapazität des effektiven Wurzelraumes Carbonatgehalt Grundwassereinfluss Überflutungsdynamik Die Böden werden nach Bodentypen, Wasser- und Feuchteregime, nutzbarer Feldkapazität im Wurzelraum und dem Carbonatgehalt Standortgruppen und Standorttypen zugeordnet und in Werteklassen klassifiziert. Auch die Bewertung aus der Bodenschätzung, den Ertragszahlen und den Raumeinheiten der Standort-Nutzungstypisierung kann zur Klassifizierung verwendet werden. Für die Einstufung in Wertklassen für seltene und gefährdete Lebensräume mit bayernweiter Bedeutsamkeit und überregionaler Standortvernetzung werden alternativ folgende Kriterien verwendet (vgl. GLA 2003, Methode II.1.1.b): Nutzungstyp Standort, Relief Potenziell natürliche Vegetation Seite 118 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Vernetzungsfunktion Wiederherstellbarkeit des Standorts Die flächendeckende Bewertung der Böden erfolgt anhand des Grades ihrer Funktionserfüllung durch Einstufung in Bewertungsklassen bzw. Wertstufen in die Wertklassen 1 (sehr geringer Funktionaler Wert) bis in die Wertklasse 5 (sehr hoher Funktionaler Wert). Dabei werden die aktuellen Zustände und Entwicklungspotenziale der vorhandenen Böden bzw. Bodenlandschaften für seltene bzw. gefährdete Lebensräume in Bayern berücksichtigt, wie es Tab. 4-33 zu entnehmen ist. Für die terrestrischen Böden (Pararendzinen) wird der Wasserhaushalt hingegen berücksichtigt und führt aufgrund des Fehlens von deutlichen rezenten Grund- oder Stauwassereinflüssen bei geringen Werten für die nutzbare Feldkapazität zu einer entsprechenden Aufwertung für sehr trockene Standorte. Tab. 4-33: Bewertungsrahmen zur Lebensraumfunktion (LF) - Einstufung des Entwicklungspotenzials für seltene und gefährdete Lebensräume (n. GLA, 2003) Wertklasse 5 4 3 1 2,3 Bedeutung Zustand / Entwicklungspotenzial bayernweit potenziell äußerst selten oder einzigartig natürlicherweise äußerst seltene Standorte in Bayern und Reliktstandorte, die andernorts aufgrund irreversibler Veränderungen nicht wiederherstellbar sind (z.B. naturnahe Moore); große überregionale Fließgewässer und deren rezente Talauenabschnitte mit noch vorhandener Überschwemmungs- und Grundwasserdynamik; Landschaftsteile, die als überregionale Verbindungswege bayernweite funktionale Bedeutung besitzen bayernweit potenziell selten bzw. regional oder überregional einzigartig natürlicherweise oder anthropogen bedingt seltene Sonderstandorte, die nicht irreversibel beeinträchtigt sind; überregionale (allochthone, naturraumverbindende) Fließgewässer sowie ihre Talauen, sofern diese noch einer Hochwasserdynamik oder zumindest wechselnden Grundwasserständen unterliegen; Landschaftsteile, in denen Lebensräume unterschiedlicher Naturräume und Verbreitung gemeinsam vorkommen bayernweit potenziell verbreitet, aber nicht häufig früher häufige, heute bayernweit eher seltene Sonderstandorte, in einem mehr oder minder veränderten Zustand, die heute aber noch wertvolle Sekundärlebensräume zur Verfügung stellen können (z.B. irreversibel veränderte Moorlandschaften); Landschaftsteile mit zahlreichen Trocken- und Feuchtstandorten sowie aus dem Naturraum stammende (autochthone) Fließgewässer und deren Talräume; Seite 119 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Wertklasse 2 2 3 Bedeutung Zustand / Entwicklungspotenzial 2,3 bayernweit potenziell häufig zonale Waldgesellschaften (z.B. EichenHainbuchenwälder, Buchenwälder) und durchschnittlich strukturierte Kulturlandschaften, mit vereinzelten Sonderstandorten, die in Bayern in ähnlicher Ausprägung auch in anderen Naturräumen vorkommen können 3 standörtlich ungebunden Lebensräume, die weitgehend standortunabhängig überall etabliert sein können und dabei eigene standörtliche Gegebenheiten ausbilden (z.B. Städte, Industrieansiedlungen) 1 1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Aufwertung bei nFK < 60 mm um 1 Stufe bei Moor- und Gleyböden unter Wald (nFK > 140 mm) Aufwertung um 1 Stufe Aufwertung bei nFK < 60 mm um 2 Stufen, bei nFK 60-140 mm um 1 Stufe Ausgleichsfunktion für den Wasserhaushalt a) Retentionsvermögen bei Niederschlagsereignissen (RV) Unversiegelter Boden hat die Fähigkeit Niederschlagswasser aufzunehmen, zu speichern und zeitlich verzögert an die Atmosphäre, an die Vegetation, an die Vorfluter oder an das Grundwasser abzugeben (Retention). Verdichtung und Versiegelung des Bodens vermindert die Infiltration und Grundwasserneubildung, führt zu einem vermehrten oberflächlichen Abfluss des Niederschlags mit den möglichen Folgen der Erosion, Gewässereutrophierung und einer möglichen Hochwassergefahr. Das Retentionsvermögen kann über folgende Parameter bestimmt und Bewertungsklassen zugeordnet werden (vgl. GLA 2003, Methode II.1.3 und Tab. 4-34): Gesättigte Wasserleitfähigkeit (kfp-Wert) Nutzbare Feldkapazität Luftkapazität Grund- und Stauwassereinfluss Hangneigung Auch die Beschreibungsparameter der Bodenschätzung und hydrogeologische Informationen sind für die Bewertung möglich. Tab. 4-34: Bewertung der Retentionsfunktion des Bodens bei Niederschlagsereignissen (RV) über die gesättigte Leitfähigkeit (kfp) und das Wasserspeichervermögen (WSV) (n. GLA, 2003) Seite 120 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan kfp [cm/d] WSV (mm) < 50 50 - < 90 90 - < 140 140 - < 200 ≥ 200 ≤7 2 2 2 2-3 3 > 7 bis 15 2 2-3 3 3 4-5 > 15 bis 30 2 3 3-4 4-5 5 1 1 5 5 > 30 2 3 4 1 Wertklassen der Retentionsfunktion: 5 = sehr hoch, 4 = hoch, 3 = mittel, 2 = niedrig, 1 = nicht definiert 1 nicht grundwasserbeeinflusste Böden mit kfp-Werten > 40 cm/d in allen Horizonten bis in eine Tiefe von ≥ 1 m erhalten die Wertklasse 5, sofern ein ungehinderter Abfluss des Wassers in größere Tiefen zu erwarten ist. Bei potenziellem Grundwassereinfluss erfolgt eine Aufwertung bis maximal Stufe 4. Böden in Hanglage (> 18 %) erhalten einen Abschlag um eine Wertklasse b) Rückhaltevermögen für wasserlösliche Stoffe Nitrat als wichtigster wasserlöslicher Stoff liegt im Bodenwasser in gelöster Form vor und wird zusammen mit dem Sickerwasser in die Tiefe verlagert. Unsachgemäße Düngung, die den von den Pflanzen verursachten Nährstoffentzug überschreitet, kann daher langfristig zu einem Anstieg der Nährstoffgehalte im Grundwasser führen. Die Parameter zur Bestimmung und zur Zuordnung in Bewertungsklassen sind (vgl. GLA 2003, Methode II 1.4. und Tab. 4-35): Feldkapazität im effektiven Wurzelraum Sickerwasserrate Austauschhäufigkeit des Bodenwassers Seite 121 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Tab. 4-35: Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Bewertung des Rückhaltevermögens für wasserlösliche Stoffe über die Austauschhäufigkeit Austauschhäufigkeit (1/a) ≥ 2,5 1,5 bis < 2,5 1,0 bis < 1,5 0,7 bis < 1,0 < 0,7 Rückhaltevermögen für wasserlösliche Stoffe sehr gering gering mittel hoch sehr hoch Wertklasse 1 2 3 4 5 Filter- und Pufferfunktion Böden besitzen in unterschiedlichem Umfang die Fähigkeit gelöste oder suspendierte Stoffe vom Bodenwasser zu trennen. Nach BLUME (1990) wird die mechanische Rückhaltung als Filterung, eine Adsorption an Bodentauschern oder eine chemische Fällung als Pufferung oder ein biologischer Abbau als Transformation bezeichnet. a) Rückhaltevermögen für Schwermetalle Es wird über folgende Parameter bestimmt und bewertet (vgl. GLA 2003, Methode II 1.5): pH-Wert Tongehalt / Bodenart Humusgehalt / Humusstufe Skelettgehalt Grundwasserstand Moor Die Filter- und Pufferfunktion leitet sich dabei aus der relativen Bindungsstärke des Bodens für Cadmium ab (s. Tab. 4-36). Tab. 4-36: Bewertungsrahmen zur Filter- und Pufferfunktion - relative Bindungsstärke für Schwermetalle am Beispiel Cadmium (n. GLA, 2003) relative Bindungsstärke < 1,5 1,5 bis < 2,5 2,5 bis < 3,5 3,5 bis < 4,5 ≥ 4,5 Bewertung der relativen Bindungsstärke sehr gering gering mittel hoch sehr hoch Wertklasse 1 2 3 4 5 Auch die Klassenzeichen der Bodenschätzung sind für die Bewertung möglich. Seite 122 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan b) Puffervermögen für versauernd wirkende Einträge Es wird über folgende Parameter bestimmt und bewertet (vgl. GLA 2003, Methode II 1.6 und Tab. 4-37): Rohdichte Skelettgehalt Horizontmächtigkeiten Potenzielle Kationenaustauschkapazität Basensättigung Carbonatgehalt Humusgehalt Tab. 4-37: Einstufung der Pufferkapazität des Bodens für versauernd wirkende Einträge Pufferkapazität (molc / m²) < 10 10 - < 30 30 - < 100 100 - < 300 ≥ 300 Bewertung der Pufferkapazität sehr gering gering mittel hoch sehr hoch Wertklasse 1 2 3 4 5 grobe Abschätzung des Zeitraumes in Jahren bis zum Verbrauch des Basenvorrats < 50 < 150 < 500 < 1500 > 1500 Natürliche Ertragsfunktion Die natürliche Ertragsfähigkeit des Bodens ist Ausdruck für seine Fähigkeit zur Biomasseproduktion. Folgende Standorteigenschaften sind bei der Erfassung und Bewertung zu berücksichtigen: Speichervermögen des Bodens für pflanzenverfügbares Wasser Nährstoffvorrat und -verfügbarkeit Durchwurzelbarkeit Grund- und Staunässe klimatische Bedingungen Seite 123 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Diese Parameter sind den Bodenzahlen der Bodenschätzung oder der Standortkennzeichnung der landwirtschaftlichen Standortkarte (LSK) zu entnehmen. Es erfolgt die Bewertung über Angaben der LSK (vgl. GLA 2003, Methode II 1.8.2 und II.1.9 und Tab. 4-38 bzw. Tab. 4-39): Tab. 4-38: Bewertungsrahmen für die natürliche Ertragsfunktion (EF) - Ertragsfähigkeit landwirtschaftlich genutzter Böden Standortkennzeichnung der Landwirtschaftlichen Standortkarte (LSK) t5, t6 t3, t4 Bedeutung Wertklasse a6 sehr hoch 5 a5 hoch 4 h5, h6, h7 s4, s5 b5, b6 h3, hZ s3,sZ b3, b4, bZ a3, a4 m4 mittel 3 h1, h2 s2 b2 a2 m2, m3 gering 2 s1, b1 a1, aF m1, mP sehr gering 1 Tab. 4-39: Bewertungsrahmen für die natürliche Ertragsfunktion - Ertragsfähigkeit forstwirtschaftlich genutzter Böden Substrat Sand (0) lehmiger Sand (1) Lehm (3) Feinlehm (3) milder Ton (4) Ton (5) trocken (0) 1 1 1 - - 1 1 - - - mäßig trocken (1) 1 1 1 1 1 1 1 1 1 - mäßig frisch (3) 3 3 3 3 3 1 3 3 3 - ziemlich frisch (3) - 5 5 5 3 3 3 5 5 * frisch (4) - 5 5 5 - - 5 5 5 * hangwasserzügig (5) 5 5 5 5 5 3 3 5 5 - wechseltrocken (6) - - - - 1 1 1 1 1 * mäßig wechselfeucht (7) - 3 3 5 3 3 3 3 3 - wechselfeucht (8) - - 3 3 1 1 1 1 1 - feucht (9) 3 - 5 - - - - - - * ---------------- Wasserhaushalt Deck- Schicht Schicht Moor sand/- sand lehm (9) lehm (7) (8) (6) Wertklasse 5: leistungsstark Wertklasse 3: normale Leistungsfähigkeit Wertklasse 1: leistungsschwach - : nicht oder kaum repräsentiert * : abhängig von der Nährstoffversorgung Verschlüsselungsziffern der forstlichen Standortkartierung in Klammern. Bei der Bewertung erfolgte aus Konsistenzgründen die Spreizung der 3-stufigen auf eine 5-stufige Skala; die Wertstufen 2 und 4 kommen deshalb nicht vor. Archivfunktion Seite 124 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Jeder Boden ist grundsätzlich ein Archiv der Naturgeschichte, weil anhand seiner Ausprägung Rückschlüsse auf die Umweltbedingungen während der Ausbildung seiner Eigenschaften gezogen werden können. Böden können auch die Geschichte unserer Kulturlandschaft widerspiegeln. Besondere Nutzungen oder Bewirtschaftungen lassen sich am Aufbau der Böden ablesen. Böden, die weit verbreitet sind, benötigen keinen besonderen Schutz hinsichtlich ihrer Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte. Von besonderer Bedeutung kann die Archivfunktion jedoch bei Böden sein, die nur sehr selten vorkommen, im Landschaftskontext eine Besonderheit darstellen oder von hohem wissenschaftlichem Wert sind (z.B. aussagekräftige geologische Aufschlüsse). Potenzielle Erosionsgefährdung Die potenzielle Erosionsgefährdung der Böden ist zu ermitteln und zu bewerten durch: die Klassenzeichen der Bodenschätzung den langjährigen Niederschlag das Relief die Bodenbewirtschaftung Die GLA-Methode II.3.1 beruht auf dem Prognosemodell ABAG nach SCHWERTMANN et al. (1987) und berechnet über den geschätzten Bodenabtrag und einen Toleranzwert die Bewertung der Erosionsgefährdung. Da die reliefbedingte Erosionsgefährdung durch Wasser im vorliegenden UR (nördlicher Teil der Münchener Schotterebene und Isen-Sempt-Hügelland) aufgrund der geringen Reliefenergie eine untergeordnete Rolle spielt, wurde auf die Angaben der "Standortkundlichen Bodenkarte" (GLA 1986) zur Erosionsanfälligkeit der jeweiligen Böden zurückgegriffen. Gesamtbewertung der Bodenfunktionen Das Verfahren zur Gesamtbewertung der Bodenfunktionen nach GLA (2003) beruht auf dem arithmetischen Mittel der Wertklassen der flächenhaft ermittelten Einzelfunktionen, berücksichtigt jedoch zusätzlich die besondere Bedeutung der Wertstufen „sehr hoch“ (Wertklasse 5) und „hoch“ (Wertklasse 4) bei einer oder mehreren Bodenfunktionen. Deshalb können Böden, bei denen aufgrund mangelnder Datengrundlagen nicht alle Funktionen bewertet werden können, bei denen aber eine Funktion in Klasse 5 (sehr hoher Funktionaler Wert) eingestuft wurde, in der Gesamtbewertung in Wertklasse 5 eingeordnet werden (vgl. Tab. 440). In der Gesamtbewertung entfällt die Wertstufe „sehr gering“ (Wertklasse 1), da auf Extremstandorten mit einer sehr geringen oder geringen Funktionserfül- Seite 125 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan lung der Bodenteilfunktionen „natürliche Ertragsfunktion“, „Filter- und Pufferfunktion“ sowie „Ausgleichsfunktion im Wasserkreislauf“ stets ein hohes oder sehr hohes Lebensraum-/Standortpotenzial für die natürliche Vegetation (Lebensraumfunktion) auftritt. Ggf. punktuell oder in Einzelflächen erfasste Böden/Bodenstandorte mit besonderer Bedeutung für die Archivfunktion führen im Kontext des Gesamtwertes um eine Höherstufung des entsprechenden Bereiches um eine Wertstufe. Unter dem Begriff „Überformte Böden, Aufschüttböden“ zusammengefasste Bereiche werden in der Gesamtbewertung pauschal mit gering (Wertklasse 2) eingestuft. Auf den entsprechenden Flächen sind zwar zumindest oberflächennah keine natürlich gewachsenen oder ungestörten Böden mehr vorhanden. Dennoch können diese Standorte noch bestimmte Bodenfunktionen wie z.B. „Ausgleichsfunktion im Wasserkreislauf“ oder „Filter- und Pufferfunktion“ erfüllen. Tab. 4-40: Matrix zur Gesamtbewertung von Böden (n. GLA, 2003) Bewertungsergebnis für einzelne Bodenfunktionen Gesamtbewertung Schutzwürdigkeit des Standortes Wertklasse der Gesamtbewertung = FW sehr hoch 5 2 x Bewertungsklasse 4 hoch 4 1 x Bewertungsklasse 4 oder arithmetisches Mittel ≥ 2,5 mittel 3 arithmetisches Mittel < 2,5 gering 2 mind. 1 x Bewertungsklasse 5 oder mind. 3 x Bewertungsklasse 4 4.2.3 Beschreibung und Bewertung des Bestandes einschließlich der Vorbelastungen Die Bestandssituation des Schutzgutes Boden wird in den Anlagen 15.4.1-3 dargestellt. Die im Untersuchungsraum vorkommenden Bodentypen sind mit ihrer seitens des Geologischen Landesamtes zugewiesenen Kennnummer der Konzeptbodenkarte dargestellt. Die für jede Bodeneinheit ermittelte Gesamtbewertung (Funktionaler Wert) wird durch eine entsprechende Farbgebung der Kennnummer dargestellt. 4.2.3.1 Schutzgebiete und Ausweisungen nach Fachplänen Gesetzlich und gesamtplanerisch geschützte Bereiche mit speziellen Aussagen zum Schutzgut Boden treten im Untersuchungsraum nicht auf. Waldbereiche mit besonderer Bedeutung für den Bodenschutz laut Waldfunktionsplan kommen im Untersuchungsraum nicht vor. Seite 126 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 4.2.3.2 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Bestandsbeschreibung Allgemeine geologische Verhältnisse Der Untersuchungsraum zwischen Erding und dem Flughafen liegt im Bereich der glazialen Schmelzwasserablagerungen der nördlichen Münchner Schotterebene. In diesem Bereich werden fluvioglaziale Kiese, die den würmeiszeitlichen Niederterrassen und den nacheiszeitlichen Altstadt-, Pulling- und Dichtlstufen zuzuordnen sind, von jung-tertiären Kiesen und Sanden der oberen Süßwassermolasse (Flinz) unterlagert. In diese Schotter sind stellenweise mit lückenhafter Verbreitung schwach durchlässige schluffige und tonige Schichten variabler Mächtigkeit eingeschaltet. Die Deckschichten sind meist weniger als 0,5 m, in Talauenbereiche bis zu 1 m mächtig und bestehen aus Humus, Torf und limonitischen und humosen Verwitterungslagen. Die Quartärmächtigkeit im Untersuchungsraum schwankt zwischen ca. 5 m und 15 m. Quartärmächtigkeiten von mehreren Zehnermetern können im Verbreitungsgebiet der Rißmoräne und in quartären Rinnenfüllungen auftreten. Allgemeine Bodenverhältnisse Die Geologie des Untersuchungsraumes ist durch das Eiszeitalter bestimmt, wodurch sich die anstehenden Böden aus den mächtigen Quartärsedimenten unterschiedlicher Ausprägung entwickelt haben. Der tiefere Untergrund des Raumes aus Tertiärsedimenten des Süddeutschen Molassebeckens ist an der Bodengenese innerhalb des Untersuchungsraumes nicht beteiligt. Die Verwitterung des geologischen Ausgangsmaterials, das bewegte Relief und die unterschiedliche Mächtigkeit äolischer Deckschichten schufen ein engräumig wechselndes Bodenmosaik. Vor allem bei stärkeren Deckschichten mit Löss und Lösslehm entstanden tiefgründige Braunerden und Parabraunerden, die bei einem höheren Anteil feinkörnigen und bindigen Materials zu Staunässe neigen (Pseudogley-Braunerden, Pseudogleye). Zu den fruchtbarsten Böden gehören schwarzerdeähnliche Böden aus Lössablagerungen an den westexponierten Rändern der Altmoräne, insbesondere im Bereich zwischen Aufkirchen und Eitting. Mittel bis tiefgründige Pararendzinen kennzeichnen die Erosionslagen. Daneben stößt man in vernässten Senken und in den Talräumen auf sehr frische bis feuchte Gleye und örtlich auch auf Gleye aus lehmigen Talsedimenten. Böden der Altmoränenlandschaft: Die Altmoräne lagert vereinzelt direkt auf hochliegendem Tertiär und repräsentiert sich im östlichen Untersuchungsraum, zwischen Dorfen und der Gemarkungsgrenze Erding, als flachwellige Erhöhung über der Niederterrassenschotterverebnung; sie ist dort überwiegend mit teils mächtigen Lösslehmschichten überdeckt. Weitere Lössüberdeckungen findet man auch an den Nord- und Osthängen der Talflanken sowie auf den Talrücken. Seite 127 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Vorherrschende Böden sind tiefgründige Braunerden und Parabraunerden, die wegen ihrer günstigen Eigenschaften zu den bevorzugten Ackerstandorten gehören. Negative Eigenschaften des Lösslehms sind allerdings seine Neigung zur Staunässe und seine hohe Erosionsanfälligkeit. Eine bodenkundliche Besonderheit stellen die zwischen Aufkirchen und Eitting verbreiteten schwarzerdeähnlichen Böden dar, die mit ihrer tiefreichenden Humosität und der dadurch bedingten Bodenporosität ausgezeichnete Ackerstandorte mit sehr hoher Durchwurzelbarkeit und sehr hohem Wasserspeicherungsvermögen darstellen. Sie sind als die wertvollsten Böden im Kreis Erding anzusehen. Böden der Würmeiszeitlichen Niederterrassenschotter und des Niedermoorgebietes Erdinger Moos: Die würmeiszeitlichen Niederterrassenschotter der Münchener Schotterebene bilden eine weite, mehr oder minder ebene Fläche, die von einzelnen, nach Norden ausgreifenden Altmoränenzügen unterbrochen wird. Im nördlichen Teil der Münchener Schotterebene, wo die Niederterrassenschotter ausdünnen und das Grundwasser bis an die Oberfläche dringt, entstanden Niedermoore bis zu 5 m Dicke und mächtige Almablagerungen. Dabei wirkten mergelig-schluffige Tertiärschichten als Stauer, auf dem die Grundwasserströme im Schotterkörper flossen. Die Böden auf der Niederterrasse werden mit Ausnahme der Moore aus kalkreichen Sedimenten unterschiedlicher Korngrößenzusammensetzung aufgebaut. Als weiteres ökologisch prägendes Merkmal tritt der unterschiedlich hohe Grundwasserstand hinzu. Die terrestrische Bodenform der Niederterrasse ist die Parabraunerde aus Schotter mit ihren charakteristischen, oft tiefreichenden Verwitterungszapfen. Durch die rezente Grundwasserabsenkung bedingt, sind heute grundwasserfreie, aber ehemals hydromorphe Böden aus geringmächtigen holozänen Ablagerungen weit verbreitet. Die Bodenansprache in diesen Gebieten wird durch eine Profilmorphologie erschwert, die von der ehemaligen Hydromorphie geprägt wurde. Hier sind alle Übergänge von den Rendzinen bis zu den Gleyen vertreten. Hinzu kommt örtlich ein mehr oder minder hoher Humusgehalt, der bei höheren Werten zur Reihe der Anmoorgleye bzw. der Moore überleitet. Bodenverhältnisse gem. Konzeptbodenkarte (s. Anlagen 15.4.1-3) Pararendzinen (3a), Parabraunerden und Braunerden (4a) sowie Humusbraunerde und Humusparabraunerde (4b) entstanden aus Lösslehm. Ihre schwerpunktmäßige Verbreitung liegt sowohl zwischen Reisen und der Dorfen als auch zwischen dem Mittleren-Isar-Kanal und der Gemarkungsgrenze Erding. Das Rückhaltevermögen für Schwermetalle (Filter- und Pufferfunktion) und die natürliche Ertragsfunktion sind als sehr hoch bis hoch und das Retentionsvermögen für Niederschlagswasser als hoch einzustufen. Das Standortpotenzial für die natürliche Vegetation (Lebensraumfunktion) liegt dagegen im mittleren Bereich. Seite 128 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Zwischen der Dorfen und der Kreisstraße ED 19 entwickelten sich aus lehmigen Abschwemmmassen Kolluvisole (12a), die ein sehr hohes Filtervermögen für Schwermetalle (Filter- und Pufferfunktion) sowie ein hohes Retentionsvermögen für Niederschlagswasser und eine hohe natürliche Ertragsfunktion aufweisen. Das Standortpotenzial für die natürliche Vegetation (Lebensraumfunktion) ist dagegen lediglich mittel. Ohne Grundwassereinfluss entwickelten sich zwischen Abfanggraben Ost und der Dorfen aus flachem, teilweise entkalktem Flussmergel Pararendzinen (19a) und Braunerden (20), die ein geringes Filtervermögen für Schwermetalle (Filterund Pufferfunktion) sowie ein mittleres Retentionsvermögen für Niederschlagswasser und eine mittlere natürliche Ertragsfunktion besitzen. Das Standortpotenzial für die natürliche Vegetation (Lebensraumfunktion) ist mittel (20) bis hoch (19a). Die Braunerden aus Hochterrassenschotter (26) spielen mit 0,2 % Flächenanteil im UR eine untergeordnete Rolle. Westlich und östlich der Dorfen finden sich Gley-Rendzina und Rendzina-Gley (62a) aus Kalktuff und Alm. Filtervermögen für Schwermetalle (Filter- und Pufferfunktion), Retentionsvermögen für Niederschlagswasser und Standortpotenzial für die natürliche Vegetation (Lebensraumfunktion) dieser Böden sind hoch. Die natürliche Ertragsfunktion ist mittel. Im Bereich der Dorfen- und der Weichgrabenaue (62b) bzw. östlich des Flughafens (64b) entwickelten sich aus Flussmergel oder Alm Kalkgleye (62b und 64b), bei denen Filtervermögen für Schwermetalle (Filter- und Pufferfunktion) und natürliche Ertragsfunktion jeweils mittel ausgeprägt sind. Das Retentionsvermögen für Niederschlagswasser ist mittel (64b) bzw. bei etwas tieferem Grundwasserstand hoch (62b). Die Lebensraumfunktion beider Bodeneinheiten ist hoch. Westlich der Dorfen sind in geringerem Umfang Kalkanmoorgleye (64c) vertreten, die mit Ausnahme einer hohen Lebensraumfunktion sonst mittlere Ausprägungen von Retentionsvermögen für Niederschlagswasser, natürlicher Ertragsfunktion und Filtervermögen für Schwermetalle haben. Echte Gleye über Niedermoor und Niedermoor-Gleye (67) kommen im Untersuchungsraum lediglich nordwestlich der Dorfen vor. Ihr Retentionsvermögen für Niederschlagswasser und ihre Lebensraumfunktion ist hoch, wogegen das Filtervermögen für Schwermetalle (Filter- und Pufferfunktion) gering und die natürliche Ertragsfunktion mittel ausgeprägt sind. Das Retentionsvermögen für Niederschlagswasser ist mittel (64b) bzw. bei etwas tieferem Grundwasserstand hoch (62b). Die Lebensraumfunktion beider Bodeneinheiten ist hoch. Im Bereich der Aue des Weichgrabens nördlich Niederding wurden die grundwassernahen Böden aus Talsedimenten zum Bodenkomplex der Gleye (76b) zusammengefasst. Mit Ausnahme der natürlichen Ertragsfunktion, die hier hoch ist, Seite 129 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan sind Filtervermögen für Schwermetalle, Retentionsvermögen für Niederschlagswasser und Lebensraumfunktion dieser Böden mittel ausgeprägt. Kalkniedermoorböden (77), die sich über carbonatreichem, kiesigen bis lehmigen Untergrund gebildet haben, finden sich in der nördlichen Weichgrabenniederung. Die Lebensraumfunktion und das Retentionsvermögen für Niederschlagswasser sind hier hoch. Die natürliche Ertragsfunktion ist mittel ausgeprägt, während das Filtervermögen für Schwermetalle (Filter- und Pufferfunktion) sehr gering ist. Auf dem Flughafengelände kommen ausschließlich Überformte Böden, Aufschüttböden (ÜA) vor. Aufgrund des geringen Flächenumfangs (deutlich unter 1 ‰ des UR) spielen die Einheiten 57 (Rendzinen) und 78 (Niedermoor und Übergangsmoor) eine untergeordnete Rolle im Untersuchungsraum. Die Tabelle 4-41 gibt einen Überblick über die im Untersuchungsraum vorkommenden Bodeneinheiten mit ihren entsprechenden absoluten und relativen Flächenanteilen. Neben den natürlichen Böden mit differenziert erfassten Bodenfunktionen sind auch die anthropogen durch Aufschüttung bzw. Abgrabung (Einheit ÜA) veränderten Böden dargestellt. Der Tabelle sind auch die Flächenanteile (in ha und in %) der im Untersuchungsraum vorkommenden Böden zu entnehmen. Vollständig versiegelte Böden (Gebäude-, Verkehrsflächen) sind hierin nicht enthalten. Tab. 4-41: GLA-Nr. Bodeneinheiten im Untersuchungsraum Bodentyp Beschreibung Flächen Relativer chen- Flächenanteil größe [ha] 3a Pararendzina aus carbotnatreichem Löss 52,9 3,5 % 4a Parabraunerde und Braunerde aus Lösslehm über carbotnatreichem Löss 167,0 11,1 % 4b Humusbrauerde und Humusparabraunerde örtlich pseudovergleyt ; aus Lösslehm 379,0 25,1 % 12a Kolluvisol örtlich pseudovergleyt oder im tieferen Untergund vergleyt ; aus lehmigen Abschwemmmassen 56,2 3,7 % 19a Pararendzina aus flachem Flussmergel über carbonatreichem Schotter 186,2 12,3 % 20 Braunerde aus lehmig-schluffiger Deckschicht (entkalkter Flussmergel) über carbonatreichem Schotter 47,1 3,1 % 26 Braunerde aus Hochterrassenschotter und dessen Verwitterungsprodukten meist mit lehmiger, örtlich lehmigsandiger Deckschicht 2,7 0,2 % Seite 130 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 GLA-Nr. Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Bodentyp Beschreibung 57 Rendzinen aus Kalktuff oder Alm 62a Gley-Rendzina und Rendzina-Gley aus Kalktuff oder Alm 62b Kalkgley 64b Flächen Relativer chen- Flächenanteil größe [ha] 0,1 < 0,01 % 24,8 1,6 % aus Flussmergel oder Alm über carbonatreichem Schotter (meist tief) 93,0 6,2 % Kalkgley aus Flussmergel oder Alm über carbonatreichem Schotter, z.T. aus carbonathaltigen Tal- und Bachsedimenten 59,4 3,9 % 64c Kalkanmoorgley Kalkanmoorgley aus Flussmergel über carbonatreichem Schotter, z.T. aus carbonathaltigen Talund Bachsedimenten 141,3 9,3 % 67 Gley über Niedermoor und Niedermoor-Gley teils aus wechsellagernden Torf- und Mineralbodenhorizonten über carbonatreichem Schotter 14,5 1,0 % 76b Bodenkomplex der Gleye aus lehmigen bis schluffigen Talsedimenten 7,2 0,5 % 77 Kalkniedermoor über carbonatreichem, kiesigem bis lehmigem Untergrund 80,0 5,3 % 78 Niedermoor und Übergangsmoor über carbonateichem bis carbonatfreiem Untergrund mit weitem Korngrößenspektrum 1,3 < 0,01 % ÜA überschüttete Böden, Aufschüttböden Straßenböschungen, Grün- und Parkanlagen, begrünte Flugbetriebsflächen 198,6 13,1 % Summe: 1 511,5 4.2.3.3 100 % Empfindlichkeiten Grundsätzlich wird eine hohe Empfindlichkeit unversiegelter Böden gegenüber Überbauung und Versiegelung zugrunde gelegt. Die Empfindlichkeit gegenüber Umlagerung ist bei natürlichen Böden hoch, bei anthropogen überprägten Böden gering. Die Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeintrag wird unter dem Aspekt „Rückhaltevermögen für wasserlösliche Stoffe“ berücksichtigt. Die Bodenformen aus Löss und Lösslehmen besitzen nach Angaben der Erläuterungen zur Standortkundlichen Bodenkarte eine hohe bis sehr hohe Erosionsanfälligkeit. Im Untersuchungsraum sind hier die Bodeneinheiten Pararendzina (3a), Parabraunerde und Braunerde (4a) sowie Humusbraunerde und Humusparabraunerde (4b) zu nennen. Seite 131 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Bei den grundwasserbeeinflussten Böden mit hohen Anteilen an organischer Substanz ergeben sich darüber hinaus folgende potenzielle Empfindlichkeiten: 4.2.3.4 Die auftretenden Niedermoorböden und Anmoorgleye weisen bei Entwässerung und Durchlüftung ein hohes Mineralisationspotenzial auf, was zu Verlusten von organischer Substanz und Auswaschung von Nitrat führen kann. Die Humus-, Anmoor- und Torfhorizonte der im Untersuchungsraum auftretenden Böden unter Ackernutzung können bei oberflächiger Austrocknung wasserabweisend reagieren und sind dann zeitweise durch Verwehung / Winderosion gefährdet (Hydrophobie, Puffigkeit). Im Untersuchungsraum kommen als gefährdete Bodeneinheiten der Kalkanmoorgley (64c) und der Gley (67) nördlich der Dorfenquerung sowie Niedermoor und Übergangsmoor (78) am südwestlichen Rand des Flughafens vor. Niedermoor- und organogene Gleyböden im Untersuchungsraum können auch im entwässerten Zustand witterungsbedingt eingeschränkte Befahrbarkeit und Tragfähigkeit aufweisen. Für Kalkanmoorgleye der Bodeneinheit 64c besteht bei Bearbeitung / Befahrung in ungünstigem Feuchtezustand potenziell eine Verdichtungsgefahr. Auch die Bodeneinheiten 4a Parabraunerde und 12a Kolluvisol neigen bei Bearbeitung / Befahrung zu Unterbodenverdichtung. Vorbelastungen Die stärkste Vorbelastung von Böden ergibt sich durch Überbauung, Versiegelung, Verdichtung, Abtrag oder Überschüttung durch ortsfremde Böden. Eine weitere starke Vorbelastung stellen die Altlastverdachtsflächen sowie anthropogene Schadstoffeinträge und ggf. geogen bedingt erhöhte Arsengehalte dar. Schließlich ist die Vorbelastung durch Grundwasserabsenkungen zu nennen. Überbauung, Versiegelung, Verdichtung, Abtrag, Auftrag ortsfremder Böden Die im Untersuchungsraum vorkommenden Verkehrs- und Siedlungsflächen werden entsprechend der Einteilung nach Konzeptbodenkarte (GLA Nr. 997a) oder analoger eigener Einstufung erfasst. Da sie keine natürlichen Böden darstellen, sind sie in der Bodenkarte (Anlage 15.4.1-3) nicht dargestellt und werden auch nicht bewertet. Die Konzeptbodenkarte grenzt großflächige Gebiete wie den Flughafenbereich westlich des Abfanggrabens Ost pauschal als Bodeneinheit 997b, Versiegelung < 70 % ab. Allerdings liegen innerhalb dieser Einheit neben großflächig versiegelten Bereichen (wie Flughafen mit Gebäuden, Start- und Landebahnen, Straßen) auch Flächen, die noch über natürliche Böden mit Acker-, Grünland- bzw. exten- Seite 132 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan siver Nutzung oder zumindest über großflächige anthropogene Böden wie die begrünten Flugbetriebsflächen verfügen. Daher erscheint eine Differenzierung dahingehend geboten, dass zumindest eine Unterscheidung zwischen überwiegend versiegelten Bereichen und Bereichen mit großflächig unversiegelten Böden als sog. Überformten Böden, Aufschüttböden (ÜA) getroffen wird, die auch planlich dargestellt werden. Unter dem Begriff „Überformte Böden, Aufschüttböden“ zusammengefasste Bereiche werden in der Gesamtbewertung pauschal mit gering (Wertklasse 2) eingestuft. Auf den entsprechenden Flächen sind zwar zumindest oberflächennah überwiegend keine natürlich gewachsenen oder ungestörten Böden mehr vorhanden, dennoch können diese Standorte noch bestimmte Bodenfunktionen wie Ausgleichsfunktionen im Wasserkreislauf oder Filter- und Pufferfunktion erfüllen. Generell werden im Untersuchungsraum Vorbelastungen des Bodens in Form von Aufschüttungen und anderen Bodenveränderungen insbesondere im Bereich von begrünten Flugbetriebsflächen, Straßenböschungen der Kategorie „Überformte Böden, Aufschüttböden“ (Einheit ÜA) zugewiesen. Altlasten Nachfolgende Beschreibung der Altlastverdachtsflächen erfolgt auf der Grundlage aktueller Informationen des „Hydrogeologischen Gutachtens, Hydraulische Berechnungen zu den geplanten Bauwerken“ (Anlage 21.3); die Flächen sind in der Anlage 15.4.1-3 dargestellt. Der gewählte Streckenabschnitt selbst verläuft nach Aussagen der genannten Anlage 21.3 auf offensichtlich unbelasteten Flächen ohne Altlastenverdacht. Die im Untersuchungsraum in der Anlage 21.3 genannten Altlastenstandorte bzw. -verdachtsflächen sind nachfolgend tabellarisch zusammengestellt. Seite 133 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Tab. 4-42: Nr. in der Bestandskarte Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Übersicht über die Altlastenstandorte im Untersuchungsraum Kurzbezeichnung Lage der Standorte A3 Km 22,0 Östlich der Trasse in ca. 440 m Entfernung nordwestlich von Reisen Altablagerung, diverse Schadstoffe A4 Km 22,3 im unmittelbaren Bereich der Trasse (Oberding Schwaig MSP20, westlich Dorfenquerung) Altablagerung, diverse Schadstoffe A5 Km 23,5 ca. 660 m südlich der Trasse (Oberding Kiesgrube Schwaig) Altablagerung, diverse Schadstoffe Lt. BoVEK (Anlage 21.2.1) wurden im Zuge der Erkundung keine nennenswerten Belastungen außerhalb der Bestandsgleiskörper erkundet. Anthropogene Schadstoffeinträge und geogen bedingt erhöhte Arsenwerte Mit Ausnahme des Flughafenbereichs sowie der Niederungen von Weichgraben und Dorfen werden die Böden überwiegend intensiv ackerbaulich genutzt. Hier ist mit Schadstoffeinträgen zu rechnen, die auf den Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln zurückzuführen sind. Obwohl eine Quantifizierung der Einträge nicht möglich ist, kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die intensiv ackerbaulich genutzten Flächen deutlich höher belastet sind als Waldflächen sowie Grünland im Bereich der Talauen von der Dorfen und des Weichgrabens. Weitere anthropogene Schadstoffeinträge erfolgen im Zuge des starken Verkehrs auf den Straßen St 2580 (FTO) und ED 19. Schadstoffe, Reifenabrieb und Öl führen hier zu einer Belastung der angrenzenden Böden. Untersuchungen des Bayerischen Geologischen Landesamtes (GLA 2004) ergaben, dass neben den Bereichen Hallbergmoos, Freisinger und Dachauer Moos auch im Bereich Erdinger Moos geogen bedingt erhöhte Arsengehalte in den oberen Bodenhorizonten festgestellt worden sind. Im hier betrachteten Untersuchungsraum des nördlichen Erdinger Mooses liegen aber nach den Unterlagen des GLA keine Standorte mit erhöhter Arsen-Konzentration vor, d.h. die Arsenkonzentrationen liegen unter dem Grenzwert der BBodSchV. Grundwasserabsenkungen Entwässerungsmaßnahmen und Grundwasserabsenkungen, im Zuge der Moorkultivierung und durch Großbauvorhaben, haben die ehemals ausgedehnten Niedermoorflächen größtenteils trocken fallen lassen und bis auf kleine Restbestände zerstört. Durch die Grundwasserabsenkungen im Zuge der Moorkultivierung und durch Großbauprojekte waren insbesondere die grundwasserabhängigen Böden einer weitreichenden Genese unterworfen. Die organischen Nassbö- Seite 134 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan den sowie andere hydromorphe Böden sind heute weiträumig verschwunden und haben sich, auch unter dem Einfluss der Ackernutzung, weiterentwickelt. Dies zeigt auch ein Blick auf die Standortkundliche Bodenkarte, die nur wenige Standorte im Bereich der ehemaligen Moorlandschaft und in den Talräumen im Bereich der Altmoräne als ackerfähig ausweist. Heute überwiegt jedoch die Ackernutzung in weiten Bereichen. 4.2.3.5 Gesamtbewertung – Funktionaler Wert In der nachfolgenden Tabelle 4-43 werden die im Untersuchungsraum vorkommenden Bodentypen dargestellt und bewertet. Dabei werden die versiegelten und überbauten Flächen des Flughafenbereichs sowie sonstige Siedlungs- und Verkehrsflächen nicht bewertet. Weitere anthropogen überprägte Böden – Aufschüttböden, Überformte Böden ÜA – werden in der Gesamtbewertung generell mit Wertstufe 2 bewertet (s. Kap. 4.2.3.4). Tab. 4-43: Bodentypen des Untersuchungsraumes mit Bewertung nach Bodenfunktionen GLA-Nr. Bodentyp Bewertung der Bodenfunktionen LF RV FP EF Gesamtbewertung 3a Pararendzina 3 4 5 4 5 4a Parabraunerde und Braunerde 3 4 5 5 5 4b Humusbraunerde und Humusparabraunerde 3 4 5 5 5 12a Kolluvisol 3 4 5 4 5 19a Pararendzina 4 3 2 3 3 20 Braunerde 3 3 2 3 3 26 Braunerde 3 4 4 5 5 57 Rendzinen 4 5 5 4 5 62a Gley-Rendzina und Rendzina-Gley 4 4 4 3 5 62b Kalkgley 4 4 3 3 4 64b Kalkgley 4 3 3 3 3 64c Kalkanmoorgley 4 3 3 3 3 67 Gley 4 4 2 3 4 Seite 135 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 GLA-Nr. Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Bodentyp Bewertung der Bodenfunktionen 76b Bodenkomplex der Gleye 3 3 3 4 3 77 Kalkniedermoor 4 4 1 3 4 78 Niedermoor und Übergangsmoor 4 4 1 3 4 ÜA überschüttete Böden, Aufschüttböden - - - - 2 LF Lebensraumfunktion RV Ausgleichsfunktion im Wasserhaushalt (Retentionsvermögen) FP Filter-/Pufferfunktion EF natürliche Ertragsfunktion Werte: 5 = sehr hoch, 4 = hoch, 3 = mittel, 2 = gering, 1 = sehr gering Die Tabelle 4-43, in Zusammenspiel mit der Tabelle 4-41, zeigt auf, dass der Untersuchungsraum überwiegend von Böden sehr hoher und hoher Schutzwürdigkeit geprägt ist (ca. 58 %). Rund 29 % der Böden haben eine mittlere und rund 13 % eine geringe Schutzwürdigkeit. Bei den Böden sehr hoher Schutzwürdigkeit handelt es sich überwiegend um die Einheiten 4a und 4b (Parabaunerde und Braunerde, Humusbraunerde und Humusparabraunerde), die im Bereich zwischen der Dorfen und der ED 19 auftreten. Der sehr hohe Funktionale Wert resultiert hier aus der sehr hohen Filter/Pufferfunktion, aus der sehr hohen bis hohen natürlichen Ertragsfähigkeit sowie aus dem hohen Retentionsvermögen. Den flächenmäßig größten Anteil an den Böden mittlerer Schutzwürdigkeit haben die Einheiten 19a (Pararendzina) und 64c (Kalkanmoorgley), die überwiegend westlich der Dorfen zu finden sind. Geringe Schutzwürdigkeit weisen die überschütteten Böden, Aufschüttböden der Einheit ÜA auf, die sich im Wesentlichen auf den Flughafenbereich (unbefestigte Flugbetriebsflächen) beschränken. Eine Erhöhung des Gesamtwertes aufgrund einer hohen Archivfunktion ist für die Bodeneinheiten des Untersuchungsraumes nicht gegeben. Nach Auskunft des LfU kann zwar als schützenswerte Bodenform die Bodeneinheit 57 (Rendzinen aus Kalktuff oder Alm) betrachtet werden. Diese Einheit weist jedoch bereits die höchste Bewertungsstufe auf und ist daher nicht weiter aufzuwerten. Seite 136 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 4.3 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Wasser Das Schutzgut Wasser erfüllt als abiotischer Bestandteil des Naturhaushalts wesentliche Funktionen wie die Lebensgrundlage für Menschen, Pflanzen und Tiere, als Transportmedium für Nährstoffe, als wesentlicher Bestandteil des Naturund Wasserhaushaltes mit Regulations- und Retentionsfunktionen und als Landschaftselement. 4.3.1 Rechtliche Grundlagen, Schutzziele und Leitbilder 4.3.1.1 Rechtliche Grundlagen Für die Betrachtung der rechtlichen Grundlagen des Schutzgutes Wasser sind die im Folgenden aufgeführten Gesetze und Rechtsverordnungen von Bedeutung: EG Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) der EG Bund Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Land Bayerisches Wassergesetz (BayWG) Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) Landesplanerische Beurteilung Für die vorliegende Planung sind die Maßgaben der Landesplanerischen Beurteilung der Regierung von Oberbayern vom 28.02.1992 zum „ROV Zusätzliche Anbindung des Flughafens München an die S-Bahn und an die Fernbahnen München-Mühldorf-Freilassing“ zu berücksichtigen. Hinsichtlich des Schutzgutes Wasser sind folgenden Forderungen für den Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässer in den Maßgaben formuliert: Seite 137 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 4.3.1.2 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan „Bei der Querung der Landschaftlichen Vorbehaltsgebiete in den Tälern der Dorfen, Sempt und Strogen sind durch großzügige Überbrückungen die ökologischen Funktionen der Gewässer zu erhalten.“ (A.II.1.1) „Der Einfluss der Bahntrassen auf das Grundwasser in den unterirdischen Streckenabschnitten ist auch während der Bauphase so gering wie möglich zu halten. Dabei sind Bauverfahren zu wählen, die einen Grundwasseraufstau und eine Verletzung der tertiären Trennschicht sowie schädliche Veränderungen des Grundwassers auszuschließen.“ (A.II.6.1) „Bei der Kreuzung von Oberflächengewässern sind ausreichend Abflussprofile vorzusehen; auch während der Bauzeit ist ein ungehinderter Hochwasserabfluss sicherzustellen.“ (A.II.6.1) Schutzziele und Leitbilder Schutzziele Gemäß Art. 1 Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) der EG sind im Hinblick auf das Schutzgut Wasser folgende Ziele zu beachten: Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie Schutz und Verbesserung des Zustands der aquatischen Ökosysteme und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt, Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung auf der Grundlage eines langfristigen Schutzes der vorhandenen Ressourcen, Anstreben eines stärkeren Schutzes und einer Verbesserung der aquatischen Umwelt, u.a. durch spezifische Maßnahmen zur schrittweisen Reduzierung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären gefährlichen Stoffen und durch die Beendigung oder schrittweise Einstellung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären gefährlichen Stoffen, Sicherstellung einer schrittweisen Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers und Verhinderung seiner weiteren Verschmutzung. Gemäß §§ 1, 5 Abs.1 und § 6 Abs.1 WHG sind im Hinblick auf das Schutzgut Wasser folgende Grundsätze bzw. Schutzziele zu beachten: Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Ein- Seite 138 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan zelner dienen und vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen unterbleiben. Jedermann ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine Verunreinigung des Wassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu verhüten, um eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers zu erzielen, um die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushaltes zu erhalten und um eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden. Gewässer sind mit dem Ziel zu bewirtschaften, ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu verbessern, Beeinträchtigungen auch im Hinblick auf den Wasserhaushalt der direkt von den Gewässern abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete zu vermeiden und unvermeidbare, nicht nur geringfügige Beeinträchtigungen so weit wie möglich auszugleichen, sie zum Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch im Interesse Einzelner zu nutzen, bestehende oder künftige Nutzungsmöglichkeiten insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung zu erhalten oder zu schaffen, möglichen Folgen des Klimawandels vorzubeugen, an oberirdischen Gewässern so weit wie möglich natürliche und schadlose Abflussverhältnisse zu gewährleisten und insbesondere durch Rückhaltung des Wassers in der Fläche der Entstehung von nachteiligen Hochwasserfolgen vorzubeugen und zum Schutz der Meeresumwelt beizutragen. In § 1 Abs.3 Nr. 3 BNatSchG sind im Hinblick auf das Schutzgut Wasser folgende Grundsätze bzw. Schutzziele genannt: „Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sind insbesondere (…) Meeres- und Binnengewässer vor Beeinträchtigungen zu bewahren und ihre natürliche Selbstreinigungsfähigkeit und Dynamik zu erhalten; dies gilt insbesondere für natürliche und naturnahe Gewässer einschließlich ihrer Ufer, Auen und sonstigen Rückhalteflächen; Hochwasserschutz hat auch durch natürliche oder naturnahe Maßnahmen zu erfolgen; für den vorsorgenden Grundwasserschutz sowie für einen ausgeglichenen Niederschlags-Abflusshaushalt ist auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Sorge zu tragen.“ Dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP 2006) sind folgende Grundsätze bzw. Schutzziele zu entnehmen: Seite 139 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Der Wasserhaushalt soll für Menschen, Tiere und Pflanzen intakt erhalten und entwickelt werden; Naturnahe Gewässer einschließlich ihrer Auen sollen in ihrer Biotopverbundfunktion erhalten und zu naturnahen Landschaftsräumen weiterentwickelt werden. Bei Nutzungen ist möglichst zu gewährleisten, dass die Fließgewässerlebensgemeinschaften dauerhaft aufrechterhalten werden; Die Funktion der Gewässer als vernetzende Elemente der Lebensräume soll gestärkt werden; Gräben sollen möglichst naturnah gestaltet und unterhalten werden sowie ihre Uferbereiche nicht oder nur extensiv genutzt werden; Für Grundwasser, für oberirdische Gewässer und für künstlich oder erheblich veränderte Oberflächengewässer soll der gute mengenmäßige und chemische Zustand erhalten oder erreicht werden. Tiefengrundwasser, das sich nur langsam erneuert, soll besonders geschont werden; Nutzungen der Grundwasservorkommen und Eingriffe, die Veränderungen der Grundwassermenge oder -beschaffenheit besorgen lassen, sollen nur dann zulässig sein, wenn die Belange der öffentlichen Wasserversorgung nicht beeinträchtigt werden; Die Gewässerlandschaften mit ihren Auen sind im Rahmen der Gewässerentwicklung zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Der Anlegung von Gewässerrandstreifen als Lebensräume zur Entwicklung der Auen und zum Schutz der Gewässer vor Nährstoffbelastungen kommt dabei besondere Bedeutung zu; Eine Verringerung von Abflussextremen ist anzustreben; Die Erhaltung und Verbesserung der Versickerungsfähigkeit von Flächen, insbesondere durch Beschränkung der Bodenversiegelung, ist anzustreben; Genutzte oder zur Nutzung vorgesehene Trinkwasservorkommen sollen durch Wasserschutzgebiete gesichert werden. Außerhalb der Schutzgebiete sollen empfindliche Bereiche der Grundwassereinzugsgebiete als Vorrangoder Vorbehaltsgebiete für die öffentliche Wasserversorgung gesichert werden; Niederschlagswasser von befestigten Siedlungs- und Verkehrsflächen soll möglichst dezentral entsorgt werden und vorzugsweise versickern; Seite 140 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Es ist anzustreben, den Schutz vor den Gefahren des Wassers durch natürlichen Rückhalt in der Fläche, technische Schutzmaßnahmen und eine weitergehende Vorsorge sicherzustellen. Im Regionalplan 14 „München“ (2005) sind für das Schutzgut Wasser folgende Ziele festgelegt worden: Der Versorgung der Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser und der Reinhaltung der Gewässer ist große Bedeutung beizumessen; Die Gewässer der Region sind vor weiteren Belastungen zu schützen. Die Qualität der Oberflächengewässer ist zu verbessern; Die für die Trinkwasserversorgung nutzbaren Grundwasservorkommen, insbesondere im großen Verdichtungsraum München, sind zu sichern. Die Grundwasservorkommen in den tertiären Schichten sollen künftig ausschließlich der Trinkwasserversorgung vorbehalten werden; Die hohen Speicherkapazitäten der Münchener Schotterebene sind für eine jeweils kurzfristige Deckung der Trinkwasserbedarfsspitzen in verbrauchsreichen Zeiten zu sichern; Für alle Gewässer der Region München, die die Güteklasse II unterschreiten, ist mindestens die Wassergüte II anzustreben; Bei Wasserbaumaßnahmen, die zu Eingriffen in den Naturhaushalt führen, ist die biologische Wirksamkeit des Gewässers durch Ausgleichs- und Pflegemaßnahmen wieder herzustellen und langfristig zu sichern. Dabei sind insbesondere die Belange der Gewässerunterhaltung, des Landschafts- und Naturschutzes und der Erholungsfunktion der Gewässer aufeinander abzustimmen. Auf das Landschaftliche Vorbehaltsgebiet „Viehlaßmoos und Eittinger Moos“ bezogen wird auf die notwendige Erhaltung der bestehenden Grundwasserverhältnisse hingewiesen. Leitbilder Als Leitbilder für das Schutzgut Wasser (Grund- und Oberflächengewässer) sind folgende Punkte zu nennen: die Erhaltung und die Reinhaltung von Gewässern; Vermeidung von Beeinträchtigungen des Grundwassers und der Gewässer (baubedingte Verunreinigungen oder sonstige nachteilige Veränderungen der Seite 141 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Eigenschaften, Grundwasserabsenkungen, Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Wasserhaushaltes, Abflussvergrößerung oder -beschleunigung); qualitative und quantitative Sicherung der für die Trinkwasserversorgung relevanten Grundwasservorkommen; die Sicherung und der Erhalt naturnaher Gewässerabschnitte und deren Uferzonen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und als Retentionsraum; die Stärkung der ökologischen Vernetzungsfunktionen von Gewässern; der möglichst naturnahe Ausbau von Gewässern; Wiederherstellung und Sicherung einer hohen Gewässergüte, mindestens Güteklasse II; die Sicherung und der Erhalt von Gewässern als Lebensraum im besiedelten Raum. Dabei sind alle genutzten Wasservorkommen zu erhalten, technisch ausgebaute Wasserläufe umzugestalten und ökologisch zu verbessern, vorhandene Grundwasserbelastungen zu sanieren und die noch weitgehend unbeeinträchtigten, für die Trinkwassergewinnung geeigneten Bereiche von Nutzungen freizuhalten, die zu einer Gefährdung der Trinkwassergewinnung nach Menge und Beschaffenheit führen können. 4.3.2 Methodik der Erfassung, Bewertung und Darstellung 4.3.2.1 Abgrenzung des Untersuchungsraums Der Untersuchungsraum für das Schutzgut Wasser umfasst mit einem 2 000 m breiten Korridor den Nahbereich der Trasse zwischen der Gemarkungsgrenze der Stadt Erding im Osten und der derzeitigen Endstation S8 /S1 am Flughafen im Nordwesten. Die räumliche Lage des Untersuchungsraumes zum Schutzgut Wasser ist der Anlage 15.4.1-3 zu entnehmen. 4.3.2.2 Datengrundlagen Datengrundlagen für das Schutzgut Wasser stellen die Daten des WWA München zur Gewässergüte, zu Wasserschutzgebieten und zu Überschwemmungsgebieten, vorhandene Gewässerstrukturkartierungen bzw. -entwicklungspläne, die Geologische Karte von Bayern M 1:500.000 (GLA 1998), die Standortkundliche Bodenkarte von Bayern M 1:50.000, Blatt L7736 Erding (GLA 1986), die Konzeptbodenkarte M 1:25.000 (GLA 2007), die Bodenkundliche Kartieranleitung Seite 142 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan (AG BODEN 1996), das Gutachten „Hydrogeologie, Hydraulische Berechnungen zu den geplanten Bauwerken“ (Anlage 21.3), das Gutachten zur Wasserwirtschaft der Raumordnungsunterlagen zur 3. Start- und Landebahn des Flughafen Münchens (2006), das ABSP für den Landkreis Erding (2001), der Informationsdienst überschwemmungsgefährdete Gebiete Bayerns (LFU) und die Topographische Karte und Luftbilder dar. Die folgende Tabelle 4-44 gibt eine Übersicht über die Erfassungskriterien und deren Informationsgrundlagen. Tab. 4-44: Erfassungskriterien und Daten-/Informationsgrundlagen für das Schutzgut Wasser Erfassungskriterien Relevante Daten- und Informationsgrundlagen Grundwasser Hydrogeologische Ausgangssituation, Grundwasserdeckschichten Grundwasserflurabstände, -fließrichtung Verschmutzungsempfindlichkeit Geologische Karte von Bayern M 1:500.000 Geologisch-Hydrologische Karte von München 1:50.000 (GLA,1950) Hydrogeologisches Gutachten, Hydraulische Berechnungen zu den geplanten Bauwerken (Anlage 21.3) Gutachten zur Wasserwirtschaft, ROV Flughafen München Standortkundliche Bodenkarte von Bayern, M 1:50.000, Blatt L7736 Erding Konzeptbodenkarte von Bayern M 1:25.000, relevante Geometrien und Sachdaten zu den Blättern 7636 und 7637 Auskünfte des Wasserwirtschaftsamtes München Informationsdienst des Bayerischen Landesamtes für Umwelt: Überschwemmungsgefährdete Gebiete Bayerns Wasserschutzgebiete, Quellen Überschwemmungsgebiete Oberflächengewässer Geometrien Topographische Karten, Luftbilder Gewässergüte, Trophiestufe Auskünfte des Wasserwirtschaftsamtes München zur Gewässergüte Gewässerstruktur ABSP für den Landkreis Erding Vorbelastungen Siedlungs- und Verkehrsflächen Topografische Karten, Luftbilder Altlasten Hydrogeologisches Gutachten, Hydraulische Berechnungen zu den geplanten Bauwerken (Anlage 21.3) Seite 143 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 4.3.2.3 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Methodik der Bestandsbewertung Grundwasser Bedeutung Erfasst werden für das Schutzgut Grundwasser folgende Bewertungskriterien: die Grundwasserflurabstände; die Grundwasserisolinien (Bemessungswasserstand HW 100); die Grundwasserfließrichtung; die durchschnittliche Fließgeschwindigkeit; die Wasserdurchlässigkeit und die Sorptionsfähigkeit der Deckschichten; das Vorkommen von Schutzgebieten und Quellen; sowie ggf. Aussagen zur Grundwasserqualität. Als wichtigstes Kriterium werden aufgrund ihrer Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser die Wasserschutzgebiete herangezogen. Der Grundwasserflurabstand ist das wichtigste Kriterium für die Beurteilung der Bedeutung des Grundwassers für den Naturhaushalt, da von ihm abhängt, ob und inwieweit Pflanzen (insbesondere in grundwasserabhängigen bzw. -beeinflussten Biotoptypen) den Grundwasserkörper erreichen können. Empfindlichkeit Die Einstufung der Empfindlichkeit orientiert sich an den potenziell zu erwartenden Projektwirkungen. Die Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffen während der Bauzeit wird mittels quartärem GW-Flurabstand einerseits und Wasserdurchlässigkeit der Deckschichten andererseits hergeleitet. Ergänzend werden hierzu die Aussagen der Konzeptbodenkarte (GLA, 2007) verwendet. Die grundsätzliche Beurteilung der Empfindlichkeit sieht wie folgt aus: Je durchlässiger und/oder geringmächtiger die Deckschichten, desto höher wird die Empfindlichkeit des Grundwassers eingestuft. Gleiches gilt für den Grundwasserflurabstand: Je höher das Grundwasser ansteht, desto empfindlicher ist es gegenüber Verunreinigungen. Die Angaben zur Durchlässigkeit und Mächtigkeit der Deckschichten werden dem Gutachten zur Wasserwirtschaft (ROV Flughafen München, 2006) und den Erläu- Seite 144 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan terungen zur Standortkundlichen Bodenkarte (GLA, 1987) entnommen. Bei einem Grundwasser - Flurabstand von < 2 m ist die Empfindlichkeit des Grundwassers unabhängig von der Durchlässigkeit der Deckschichten als sehr hoch einzustufen. Vorbelastung Als Vorbelastungen von Grundwasser werden sowohl die anthropogen bedingte Absenkung des Grundwassers als auch die Veränderung der Grundwasserqualität erfasst. Gesamtbewertung Grundwasser - Funktionaler Wert Der Funktionale Wert eines Teilgebietes des Untersuchungsraumes im Hinblick auf das Grundwasser setzt sich zusammen aus der Bedeutung und der Empfindlichkeit und hängt damit ab vom Vorhandensein von Wasserschutzgebieten und Quellen, d.h. von der Nutzung von Grundwasservorkommen und von der Empfindlichkeit des Grundwasser gegenüber Verunreinigungen. Letztere lässt sich durch das Maß der Durchlässigkeit der Grundwasserdeckschichten und durch den Grundwasserflurabstand ausdrücken. Für die Zuordnung des Funktionalen Wertes ist jeweils das am höchsten eingestufte Beurteilungskriterium ausschlaggebend. Tab. 4-45: Definition des Funktionalen Wertes (FW) für Grundwasser Kriterium Bewertung der Schutzwürdigkeit des Standortes Wertklasse (FW) Wasserschutzgebiet Zone I Quellbereiche Grundwasserflurabstand < 2 m unabhängig von der Durchlässigkeit der Deckschichten (u.a. Grundwasser in Gewässerniederungen) Grundwasserflurabstand 2 - 5 m bei hoher Durchlässigkeit der Deckschichten sehr hoch 5 Wasserschutzgebiet Zone II Grundwasserflurabstand 2 - 5 m bei mittlerer bis geringer Durchlässigkeit der Deckschichten hoch 4 Wasserschutzgebiete Zone III Grundwasserflurabstand 5 - 10 m bei hoher Durchlässigkeit der Deckschichten mittel 3 Grundwasserflurabstand 5 - 10 m bei mittlerer bis geringer Durchlässigkeit der Deckschichten Bereiche mit Grundwasserflurabständen > 10 m unabhängig von der Durchlässigkeit der Deckschichten gering 2 sehr gering 1 Nicht belegt Seite 145 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Oberflächengewässer Bedeutung Oberflächengewässer stellen die Lebensgrundlage vieler Organismen dar und spielen eine wichtige Rolle im Naturhaushalt (Sammlung und Ableitung von Niederschlagswasser, Transport von Sedimenten/Stoffen etc.). Für das Schutzgut Oberflächengewässer werden folgende Beurteilungskriterien verwendet: die Gewässerstruktur (Ausbauzustand, Naturnähe) die Gewässergüte (Wasserqualität) Ausweisung von Überschwemmungsgebieten Das entscheidende Kriterium der Bedeutungseinstufung der Oberflächengewässer ist die Gewässerstruktur (Naturnähe, Ausbauzustand). Des Weiteren werden die Daten der Gewässergüte (Saprobien- bzw. Trophiestufen) für die Bewertung herangezogen. Aussagen zu den Auenbereichen sind im Kap. Pflanzen und Tiere enthalten (s. Kap. 4.1). Die Gewässergüte der Oberflächengewässer im Untersuchungsraum wird anhand der vom BayLFW (2003) und des Wasserwirtschaftsamtes München erstellten Gewässergütekarten nach Saprobienstufen der Fließgewässer wiedergegeben (amtliche Angaben zu Trophiestufen der Stillgewässer liegen für den UR nicht vor). Saprobienstufen stellen ein Klassifizierungssystem für die Gewässergüte auf Grundlage der vom Verschmutzungsgrad abhängigen, charakteristischen Saprobienlebensgemeinschaften dar. Saprobien sind in verunreinigten Gewässern lebende Organismen wie Protozoen, Bakterien und Pilze, die den organischen Gehalt des Wassers allmählich abbauen. Seite 146 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Tab. 4-46: Stufe Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Güteklassen der Fließgewässer Bezeichnung der Saprobienstufe I unbelastet I – II gering belastet II mäßig belastet II – III kritisch belastet III stark verschmutzt III – IV sehr stark verschmutzt IV übermäßig verschmutzt Tab. 4-47: Stufe Trophiestufen der Stillgewässer Bezeichnung oligotroph geringe Nährstoffbelastung mesotroph mäßige Nährstoffbelastung eutroph starke Nährstoffbelastung polytroph übermäßig starke Nährstoffbelastung Die jeweilige Einstufung der Gewässerstruktur erfolgt auf Grundlage vorliegender Gewässerstrukturkartierungen (GSK) bzw. Gewässerentwicklungspläne (GEP). Von folgenden Fließgewässern im Untersuchungsraum liegen GSK und / oder GEP vor: Dorfen, Gewässer II. Ordnung GSK und GEP, Oktober 2007 Weichgraben, Gewässer III. Ordnung GEP, März 2004 Die genannten Gewässerstrukturkartierungen als sog. Vor-Ort-Verfahren erfolgten nach dem in Bayern üblichen Kartier- und Bewertungsverfahren „Gewässerstruktur“ (BayLFW 2002). Die Bewertung berücksichtigt dabei morphologischfunktionelle sowie naturraum- und gewässerspezifische Zusammenhänge. Neben der Gesamtstrukturgüte (= Strukturklasse, s. Tab. 4-48) werden die Bewertungsergebnisse für die ökologisch bedeutsamen Teilsysteme Sohle, Ufer und Aue getrennt alle 100 m in sog. Gewässerstrukturkarten dargestellt. Für die Gewässerbewertung wird die Strukturklasse herangezogen: Seite 147 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Tab. 4-48: Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Einstufung der Gewässerstruktur der Fließgewässer (nach BayLFW 2002) Strukturklasse Bezeichnung der Gewässerstruktur 1 unverändert 2 gering verändert 3 mäßig verändert 4 deutlich verändert 5 stark verändert 6 sehr stark verändert 7 vollständig verändert Wo Gewässerstrukturkartierungen fehlen, wird die Bedeutungseinstufung über die Naturnähe der Gewässer vorgenommen. Hierzu werden die Ergebnisse der zoologischen Kartierung (Makrozoobenthos und Libellen) vor Ort herangezogen. (AGL ULM & MAIER 2009). Die Naturnähe wird wie folgt eingestuft und in den Karten dargestellt: Tab. 4-49: Naturnähe (Still- und Fließgewässer) Stufe Bezeichnung NN natürlich / naturnah BN bedingt naturnah TV teilweise verbaut NF naturfremd Empfindlichkeit Empfindlichkeiten ergeben sich gegenüber Veränderungen des Gewässerbettes (Begradigung/Verrohrung etc.), Verlegung des Gewässerlaufes und gegenüber Schadstoffeintrag. Empfindlichkeit gegenüber Überbauung/Versiegelung/Lageveränderung Eine Überbauung von Gewässern hat abhängig von der Länge des überbauten Bereiches Veränderungen des Lebensraumes für Fauna und Flora zur Folge. Die Beurteilung der Empfindlichkeit von Oberflächengewässern gegenüber Überbauung / Versiegelung / Lageveränderung wird entsprechend ihrer Bedeutungseinstufung vorgenommen. Seite 148 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeintrag Die Beurteilung der Empfindlichkeit von Oberflächengewässern gegenüber Schadstoffeintrag wird entsprechend ihrer Bedeutungseinstufung vorgenommen. Vorbelastung Als Vorbelastungen werden sowohl anthropogene Veränderungen der Wasserqualität als auch der Ausbaugrad der Gewässer betrachtet. Beide Kriterien finden ihre Berücksichtigung in den Güteklassen bzw. Trophiestufen von Fließ- bzw. Stillgewässern (s. Tab. 4-46 und Tab. 4-47) sowie in der Einstufung von Gewässerstruktur bzw. Naturnähe der Gewässer (s. Tab. 4-48 und Tab. 4-49). Gesamtbewertung Oberflächengewässer - Funktionaler Wert Da die Beurteilung der generellen Empfindlichkeit von Oberflächengewässern in der Regel identisch ist mit deren Bedeutungseinstufung (Empfindlichkeit verringert sich mit abnehmender Natürlichkeit eines Gewässers), wird auf deren Grundlage die Einstufung des Funktionalen Wertes der Oberflächengewässer vorgenommen. Tab. 4-50: Definition des Funktionalen Wertes (FW) für Oberflächengewässer Kriterium Bewertung der Schutzwürdigkeit des Standortes Wertklasse (FW) sehr hoch 5 Gewässerstruktur: Gewässer mäßig verändert (Strukturklasse 3) bzw. Naturnähe: bedingt naturnah (BN) Gewässergüte: Stillgewässer - Nährstoffhaushalt mesotroph; Fließgewässer - Güteklasse I - II (gering belastet) Überschwemmungsgebiete hoch 4 Gewässerstruktur: Gewässer deutlich bis stark verändert (Strukturklassen 4 + 5) bzw. Naturnähe: teilweise verbaut (TV), Gewässergüte: Stillgewässer - Nährstoffhaushalt mesotroph bis eutroph; Fließgewässer - Güteklasse II (mäßig belastet) mittel 3 Gewässerstruktur: Gewässer unverändert bis gering verändert (Strukturklassen 1 + 2) bzw. Naturnähe: natürlich / naturnah (NN) Gewässergüte: Stillgewässer - Nährstoffhaushalt oligotroph; Fließgewässer - Güteklasse I (unbelastet) Seite 149 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Kriterium 4.3.3 Bewertung der Schutzwürdigkeit des Standortes Wertklasse (FW) Gewässerstruktur: Gewässer sehr stark bis vollständig verändert (Strukturklassen 6 + 7) bzw. Naturnähe: naturfremd (NF) Gewässergüte: Stillgewässer - Nährstoffhaushalt eutroph bis polytroph; Fließgewässer - Güteklasse II-III (kritisch belastet) gering 2 Gewässer vollständig verrohrt Gewässergüte: III (stark verschmutzt) und schlechter sehr gering 1 Beschreibung und Bewertung des Bestandes einschließlich der Vorbelastungen Die Bestandssituation des Schutzgutes Wasser wird in Anlage 15.4.1-3 dargestellt. Der Bestandsplan zeigt den Grundwasserflurabstand (bezogen auf den Nahbereich der geplanten Trasse) und die Grundwasserfließrichtung. Fließgewässer sind, soweit vorhanden, mit ihrer Saprobienstufe (Gewässergüte) und ihrer Strukturklasse bzw. Naturnähe dargestellt. Die Stillgewässer sind in der Stufe ihrer Naturnähe und ggf. mit ihrer Trophiestufe (Gewässergüte) verzeichnet. 4.3.3.1 Grundwasser Bestandsbeschreibung Vorbemerkung Die Daten zum Grundwasser, insbesondere zu den Grundwassergleichen stammen vom „Hydrogeologischen Gutachten, Hydraulische Berechnungen zu den geplanten Bauwerken“ (Anlage 21.3), dessen Grundlage eine vom Büro Dr. Blasy – Dr. Øverland für die Flughafen München GmbH erstellte Datenbank ist und im Osten bis zur Sempt reicht. Hydrogeologische Ausgangssituation Der Untersuchungsraum lässt sich grob in zwei grundlegende Bereiche einteilen – die Münchener Schotterebene (westlich der Dorfen) und die Altmoräne (Rißmoräne, östlich der Dorfen). Die Münchener Schotterebene birgt in mehreren Stockwerken eines der bedeutendsten Grundwasservorkommen Europas. Das oberste Stockwerk bildet eine während und nach der Würmeiszeit über einer wasserundurchlässigen Schicht aus tertiären Ablagerungen (Flinz) aufgeschüttete Schotterdecke. In ihr fließt das Grundwasser in nördliche Richtung. Da der Schotterkörper von Süden nach Nor- Seite 150 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan den ein stärkeres Gefälle aufweist als die Flinzschicht, nimmt der Grundwasserabstand unter Flur nach Norden hin ab. Ursprünglich trat das Grundwasser im Erdinger Moos großflächig an die Oberfläche. Der Bau des Mittleren-Isar-Kanals ab 1919 brachte tiefgreifende Veränderungen des Gesamtwasserhaushaltes mit sich (Absenkung des Grundwassers, Trockenfallen zahlreicher Bäche und Gräben). Zuletzt erfolgten mit dem Bau des Flughafens München weitere Grundwasserabsenkungen. Im Bereich der Altmoräne gibt es dagegen keinen oberflächennahen geschlossenen Grundwasserkörper. In der schluffigen Grundmoräne treten jedoch räumlich begrenzte schwebende Grundwasserstockwerke (Schichtenwasser in kiesigen Linsen) auf. Grundwasserfließrichtung und –geschwindigkeit Die Grundwasserfließrichtung ist überregional mit einem Gefälle von ca. 2,9 ‰ nach Nordnordost gerichtet. Die tertiäre Grundwasserfließrichtung ist gegenüber der Süd-Nord verlaufenden quartären Grundwasserfließrichtung etwas nach Osten gedreht. Die entsprechenden Grundwassergleichen (Quartär) sind den Bestandskarten Boden, Wasser, Anlagen 15.4.1-3 zu entnehmen (zwischen Flughafen und Sempt, s. oben). Die Abflussspenden liegen zwischen 9 l/s*km² im Sommer und 15 l/s*km² im Winter. Die Grundwasserabstandsgeschwindigkeiten liegen im Bereich von ca. 0,4 m/d in den tertiären Kiesen und Sanden und ca. 3,5 m/d in den quartären Schottern. Die mittleren hydraulischen Durchlässigkeiten liegen bei ca. 5 x 10-3 m/s für Quartärkiese, ca. 1 x 10-3 m/s für Tertiärkiese und ca. 1 x 10-5 m/s für Tertiärsande. Der Schwankungsbereich liegt abhängig vom Feinkornanteil bei den Kiesen zwischen 10-1 m/s und 10-5 m/s und bei den Sanden zwischen 10-2 m/s und 10-5 m/s. Schluffig-tonige Deckschichten und Einschaltungen weisen eine Durchlässigkeit von ca. 1 x 10-8 m/s auf. Grundwassermächtigkeit und –schichtung Eine Trennung zwischen tertiärem und quartärem Grundwasser wird durch bindige Zwischenschichten bewirkt, wobei das tertiäre Grundwasser bei Überdeckung gespannt sein kann. Fehlen diese bindigen Einschaltungen, so entsteht ein Mischhorizont aus quartärem und tertiärem Grundwasser. Der durchlässige quartäre Schotterkörper fungiert wegen seines hohen nutzbaren Porenraumes als gewaltiger Grundwasserspeicher und -leiter. Die Mächtigkeit des quartären Grundwasserleiters im Untersuchungsraum liegt im Mittel bei 7 Seite 151 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan bis 8 m, kann aber zwischen 5 und ca. 11 m schwanken. Der tertiäre Grundwasserleiter weist im betrachteten Raum eine Mächtigkeit von ca. 7 bis 8 m auf. Flurabstände Laut Ergebnissen des „Hydrogeologischen Gutachtens, Hydraulische Berechnungen zu den geplanten Bauwerken“ (Anlage 21.3) nehmen die Grundwasserflurabstände (Abstand zwischen Gelände und Grundwasserspiegel) generell von Süd nach Nord ab. Für den westlich der Gemarkungsgrenze von Erding liegenden Abschnitt (SemptNiederterrasse bis Flughafen) beruhen die im Gegensatz zur Grundmoräne deutlich differenzierteren Angaben zu Grundwassergleichen und Flurabständen auf Daten einer umfangreichen Stichtagsmessung vom 15.10.2001 (Quartär) und einer weiteren Stichtagsmessung am 26.02.2008. Demnach liegt das Grundwasser westlich der Stadtgrenze Erding, im Bereich der Schotterzungen der Hochterrasse nordwestlich von Erding, ca. 10 m unter Flur. Etwa westlich der Dorfen bis zum Flughafen werden die Flurabstände wieder gering und liegen bei ca. 2 m bis 5 m. Flurabstände unter 2 m beschränken sich auf die Auebereiche von Dorfen und Weichgraben. Der Flurabstand (Grundwasser Quartär) stellt sich gemäß des „Hydrogeologischen Gutachtens, Hydraulische Berechnungen zu den geplanten Bauwerken“ (Anlage 21.3) wie folgt dar: Tab. 4-51: Bereich (Bahn-km) Grundwasserverhältnisse (Quartär) im Trassenumfeld Flurabstand Grundwasser Quartär Bemerkungen 18,30 – 18,50 2–5m 18,50 – 20,70 5 m – 10 m 20,70 – 20,80 2–5m 20,80 – 20,90 <2m 20,90 – 21,00 2–5m 21,00 – 21,70 5 m – 10 m bis max. ca. 9 m 21,70 – 21,85 2–5m Ausläufer Weichgraben-Aue 21,85 – 22,25 5 m – 10 m 22,25 – 22,30 2–5m 22,30 – 22,35 <2m 22,35 – 27,05 2–5m bis max. ca. 9 m Weichgraben-Aue Dorfen-Aue Seite 152 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Vorbelastungen Als Vorbelastungen des Grundwassers werden sowohl die anthropogen bedingte Veränderung der Grundwasserqualität als auch die Absenkung des Grundwassers gewertet. Unter Grundwasserqualität ist die chemische Zusammensetzung und physikalische Beschaffenheit des Grundwassers, einschließlich der Beiträge aus menschlichen Tätigkeiten zu verstehen. Zu Beeinträchtigungen der Grundwasserqualität kann es durch Flächennutzungen oder Niederschlag von Luftbelastungen als diffuse Schadstoffquellen sowie durch beispielsweise Einleitungen oder belastete Böden als punktuelle Schadstoffquellen kommen. Die stoffliche Beschaffenheit des Grundwassers im Erdinger Moos ist im unbeeinflussten Zustand durch den geogen bedingten hohen Kalkgehalt, durch einen im Vergleich zu Grundwasser rein mineralischer Einzugsgebiete erhöhten Anteil organischer Stoffe aus den Torfgebieten und ansonsten durch natürliche Reinheit und Armut an Nährstoffen geprägt. Die Grundwasserqualität wird jedoch auch durch die hohe Versickerungsrate im Erdinger Moos in Verbindung mit der Oberflächennutzung beeinflusst. Belastungen durch menschliche Tätigkeit können beispielsweise aus der landwirtschaftlichen Nutzung (diffuse Quelle für die Belastung mit Nitrat und Spurenstoffen), aus Streusalzeinsatz und verkehrsbürtigen Schadstoffen an Straßen und durch Deposition von Luftschadstoffen (Hintergrundbelastung mit Schadstoffen) und Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor entstehen. Punktuelle Quellen können die Grundwasserbeschaffenheit beeinflussen, nur sind diese meist von der Lage und vom Anteil der Belastungen her nicht bekannt. Besonders im quartären Grundwasser liegen teilweise erhöhte Nitratgehalte vor. Für die Wasserversorgung werden überwiegend Grundwässer des Tertiärs genutzt, die durch bindige Deckschichten geschützt sind. Eine erhöhte geogene Arsen-Belastung des Grundwassers liegt nach Untersuchungen des Bayerischen Geologischen Landesamtes (GLA 2004) für den Untersuchungsraum nicht vor (vgl. auch Kap. 4.2.3.4 Boden). Der Untersuchungsraum ist Teil des Wasserkörpers-Nr. IS_IIB1 (Isar IIB1), für den im Rahmen der Erhebungen zur Wasserrahmenrichtlinie der chemische als auch der mengenmäßige Zusatnd mit „gut“ beurteilt wird und die „Zielerreichung Grundwasserkörper“ d.h. ein guter Zustand konstatiert wurde (BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND GESUNDHEIT 2009). Erkenntnisse zu möglichen Belastungen des Grundwassers durch die in Kap. 4.2.3.4 (Schutzgut Boden) dargestellten Altlastenstandorte liegen nicht vor. Seite 153 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Im Bereich des Erdinger Mooses wurde der ursprünglich nahe der Geländeoberkante anstehende Grundwasserspiegel durch großflächige Moorentwässerungen abgesenkt. Empfindlichkeiten Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeintrag Im Untersuchungsraum sind die Deckschichten vergleichsweise durchlässig bei geringeren Flurabständen. Wo die Flurabstände zwischen 2 und 5 m liegen, ist die Empfindlichkeit in Hinblick auf potenzielle Schadstoffeinträge hoch, in den Bereichen mit Flurabständen unter 2 m (Talgründe Weichgraben und Dorfen) sogar sehr hoch. Empfindlichkeit gegenüber Versiegelung sowie Bauwerke im Grundwasser Das Projekt Lückenschluss Erding – Flughafen München als lineares Vorhaben führt zu keinen großflächigen Bodenversiegelungen, trotz erforderlichem Bau von Regenrückhaltebecken (Böden großteils nicht versickerungsfähig). Eine erhebliche Verringerung der Grundwasserneubildung durch eine anlagenbedingte starke Verminderung der Versickerungsrate ist nicht zu erwarten; eine Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Versiegelung wird daher nicht gesondert ausgewiesen. Gesamtbewertung – Funktionaler Wert Für den Untersuchungsraum ergibt sich folgende Gesamtbewertung bezüglich der Schutzwürdigkeit des Grundwassers (s. Tabelle 4-52). Wertgebender Faktor ist im Wesentlichen die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen. Eine sehr hohe Bewertung (FW 5) des Grundwassers erfolgt für die Bereiche mit hoch anstehendem Grundwasser (Flurabstand < 2 m), bei denen es sich um die Talgründe von Weichgraben und Dorfen handelt. Die mit hoch bewerteten (FW 4) Grundwasserbereiche liegen am äußersten östlichen Rand des Untersuchungsraumes, ansonsten aber überwiegend westlich der Dorfenaue, wo das Grundwasser mit Flurabständen zwischen 2 und 5 m immer noch relativ hoch ansteht und die Durchlässigkeit der Deckschichten überwiegend hoch (bis mittel) ist. Wo die Durchlässigkeit der Deckschichten dagegen hoch bis sehr hoch ist, werden die Grundwasserbereiche mit sehr hoch (FW 5) bewertet. Seite 154 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Tab. 4-52: Bereich Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Gesamtbewertung des Schutzgutes Grundwasser Kriterium Bewertung FW 18,30 – 18,50 mittlere bis hohe Durchlässigkeit der Deckschichten relativ geringe Grundwasserflurabstände von 2–5m hoch 4 18,50 – 20,70 mittlere bis hohe Durchlässigkeit der Deckschichten hohe Grundwasserflurabstände von ca. 5 – 10 m mittel 3 20,70 – 20,80 hohe bis sehr hohe Durchlässigkeit der Deckschichten relativ geringe Grundwasserflurabstände von 2–5m sehr hoch 5 20,80 – 20,90 geringer Grundwasserflurabstand von < 2 m sehr hoch 5 20,90 – 21,00 mittlere bis hohe Durchlässigkeit der Deckschichten relativ geringe Grundwasserflurabstände von 2–5m hoch 4 21,00 – 21,70 mittlere bis hohe Durchlässigkeit der Deckschichten hohe Grundwasserflurabstände von ca. 5 – 10 m mittel 3 21,70 – 21,85 mittlere bis hohe Durchlässigkeit der Deckschichten relativ geringe Grundwasserflurabstände von 2–5m hoch 4 21,85 – 22,25 mittlere bis geringe Durchlässigkeit der Deckschichten hohe Grundwasserflurabstände von ca. 5 – 10 m gering 2 22,25 – 22,30 mittlere bis hohe Durchlässigkeit der Deckschichten relativ geringe Grundwasserflurabstände von 2–5m hoch 4 22,30 – 22,35 geringer Grundwasserflurabstand von < 2 m sehr hoch 5 22,35 – 22,55 mittlere bis hohe Durchlässigkeit der Deckschichten relativ geringe Grundwasserflurabstände von 2–5m hoch 4 22,55 – 22,75 hohe bis sehr hohe Durchlässigkeit der Deckschichten relativ geringe Grundwasserflurabstände von 2–5m sehr hoch 5 22,75 – 24,95 mittlere bis hohe Durchlässigkeit der Deckschichten relativ geringe Grundwasserflurabstände von 2–5m hoch 4 24,95 – 25,60 hohe bis sehr hohe Durchlässigkeit der Deckschichten relativ geringe Grundwasserflurabstände von 2–5m sehr hoch 5 25,60 – 27,05 mittlere bis hohe Durchlässigkeit der Deckschichten relativ geringe Grundwasserflurabstände von 2–5m hoch 4 Seite 155 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 4.3.3.2 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Oberflächenwasser Fließgewässer Bestandsbeschreibung Vorflutverhältnisse Hauptvorfluter für die nördliche Münchner Schotterebene ist die Isar, die bei Freising von ihrer Süd-Nord verlaufenden Fließrichtung nach Osten hin abbiegt. Der Untersuchungsraum wird überwiegend durch die Dorfen entwässert. Der kleine Vorfluter Weichgraben mündet selbst wiederum in die Dorfen. Der nach Norden verlaufende Mittlere-Isar-Kanal ist abgedichtet und besitzt keine Vorflutfunktion. Vorbelastungen Vorbelastungen drücken sich zum Einen in der Gewässergüte durch Eutrophierung aus landwirtschaftlicher Nutzung und Einleitungen und zum Anderen im Ausbaugrad des Gewässers (Gewässerstruktur) aus. Darüber hinaus sind die bestehenden Bauwerke der Gewässerquerungen durch Straßen und Wege als Vorbelastungen anzuführen. Die Durchlassprofile sind mehr oder weniger stark eingeschränkt und die Gerinne z.T. ausgeprägt künstlich verbaut. Auf die Gewässergüte wie auf den Gewässerverbau wird im Einzelnen in Tabelle 4-53 eingegangen. Gemäß „Bewirtschaftungsplan für den bayerischen Anteil der Flussgebietseinheit Donau“ (BAYSTMLU 2009) wird der ökologische Zustand der Dorfen als unbefriedigend, der chemische Zustand als gut eingestuft. Die Zielerreichung für die Dorfen wird mit „nach 2015“ angegeben. Empfindlichkeiten Durch die Anlage neuer Gleise mit einer Planumsschutzschicht und dem Abführen des Niederschlagswassers über die Bahnseitengräben ist mit einem vermehrten Oberflächenabfluss zu rechnen. Je nach Gewässergüte und Abflussmenge / Abflussregime sind die jeweiligen Gewässer mehr oder weniger stark durch Einleitung von Oberflächenwässern betroffen. Insofern korrespondiert hier die Empfindlichkeit eng mit der Bedeutungseinstufung. Grundsätzlich sind alle Fließgewässer hoch empfindlich gegenüber direkten Überbauungen bzw. Veränderungen des Gewässerbettes (Gewässerverlegung / Verringerung des Gewässerquerschnitts). Bei Gewässerquerungen werden die Eisenbahnüberführungen so dimensioniert, dass es zu keiner Einengung der Fließgewässer kommt. Seite 156 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Hinsichtlich bauzeitlicher Flächenbeanspruchungen ist davon auszugehen, dass diese zeitlich begrenzt sind und nach Abschluss der Bauarbeiten ein Rückbau betroffener Gewässer in den ursprünglichen Zustand (oder gar ein naturnäherer Ausbau) erfolgt. Bei einem ordnungsgemäßen Baubetrieb sind keine Schadstoffemissionen und -immissionen während des Baus zu erwarten. Dies trifft auch auf einen ordnungsgemäßen Betrieb zu. Gesamtbewertung – Funktionaler Wert Wie in Kap. 4.3.2.3 beschrieben wird die Bedeutungseinstufung der Fließgewässer, wo vorhanden, mittels der Gewässerstrukturkartierungen (Strukturgüteklasse) zusammen mit der Gewässergüte vorgenommen, im Übrigen über die Naturnähe der Oberflächengewässer (ebenfalls mit der Gewässergüte). Die Einstufung der Naturnähe wiederum stützt sich auf die Biotoptypenkartierung sowie auf die Ergebnisse der zoologischen Kartierung von Makrozoobenthos und Libellen (AGL ULM 2008, AGL & MAIER 2009). Hinsichtlich der anthropogenen Belastung sind die Dorfen und der Abfanggraben Ost gem. der Gewässergütekarte des WWA München als mäßig belastet (Gewässergüteklasse II) eingestuft. Eine kritische Belastung (Gewässergüteklasse II-III) weisen der Mittlere-IsarKanal und der Weichgraben auf. Aufgrund größerer gewässerbaulicher Maßnahmen mit Ufer- und Sohlbefestigung und Begradigung werden Weichgraben und Dorfen hinsichtlich ihrer Naturnähe als teilweise verbaut (TV) eingestuft. Bei den übrigen Fließgewässern handelt es sich um den Mittleren-Isar-Kanal und den Abfanggraben Ost, die als naturfremd (NF) zu beurteilen sind. Da die Beurteilung der generellen Empfindlichkeit von Oberflächengewässern in der Regel identisch ist mit deren Bedeutungseinstufung (Empfindlichkeit verringert sich mit abnehmender Natürlichkeit eines Gewässers), ergibt sich die Gesamtbewertung der Oberflächengewässer im Wesentlichen aus ihrer Naturnähe. Eine detaillierte Darstellung der Bestandssituation und der wertgebenden Merkmale sowie der abschließenden Gesamtbewertung der Fließgewässer ist in Tabelle 4-53 dargelegt. Seite 157 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Tab. 4-53: Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Fließgewässer im Untersuchungsraum wertgebende Merkmale im Projektraum Bahnkm Bezeichnung, Lage 19,84 Mittlerer-IsarKanal Gewässer II. Ordnung; Kanal mit regelmäßigem, geometrischem Querprofil, gerader Lauf, Uferbereich weitgehend ohne Gehölzbewuchs; lt. Biotoptypenkartierung betonierter Kanal (Regelprofil, kein naturnahes Ufer, keine Wasservegetation). II-III (kritisch belastet) naturfremd (NF) gering 20,30 – 22,90, Querung bei 20,87 Weichgraben Gewässer III. Ordnung, durchschnittlich 2 m breiter Bachgraben; vorwiegend unverbautes, stellenweise stark unterschnittenes Schemaprofil mit paralleler Uferführung und mäßiger, in vielen Abschnitten auch fehlender Breiten- und Tiefenvariabilität; Linienführung geradlinig bis schwach gewunden; Sohle sehr stark eingetieft (bis zu 1,5 m); im Untersuchungsraum keine Anzeichen von Ufererosion (fehlende natürliche Bachbettverlagerung); nur wenig freie Wasserfläche (große Bestände von Brunnenkresse); schmale Uferstreifen mit Rohrglanzgras- und Sumpfseggenbeständen; naturnahe Bereiche nicht mehr vorhanden Fauna-Kartierung (AGL ULM & MAIER, 2009): Makrozoobenthos und Libellen - geringe Bedeutung, Fische: südlich FTO geringe Bedeutung, nördlich FTO mittlere Bedeutung II-III (kritisch belastet) 4 – deutlich verändert bis 5 – stark verändert mittel 22,36 Dorfen Gewässer II. Ordnung; nahezu auf gesamter Länge begradigt; durch Laufbegradigung hat sich die Dorfen in das unter der Niedermoorauflage liegende Quartär eingetieft; überwiegend unregelmäßiges Gewässerbett mit flachem Profil; Tiefen- und Breitenvariabilität sowie Seitenerosion ausgeprägt bis mäßig; Im Untersuchungsraum Ausuferungsvermögen westlich FTO naturgemäß, nordöstlich der FTO beeinträchtigt II (mäßig belastet) 4 – deutlich verändert bis 5 – stark verändert, im Bereich der Querung 4 – deutlich verändert mittel 24,48 Abfanggraben Ost Künstlicher, naturferner Graben, gestreckter bis schwach gewundener Lauf mit Trapezprofil, über den Großteil des Jahres trocken, dient der Entwässerung und Hochwasserentlastung des Flughafens II (mäßig belastet) naturfremd (NF) gering 24,61 Graben Grabenzulauf zum Abfanggraben Ost, geradliniges Gerinne, mit strukturarmer Randvegetation keine amtlichen Angaben naturfremd (NF) gering 25,38 Grabenzulauf zum Grüselgraben Entwässerungsgraben mit häufig sehr geringer bzw. in Teilbereichen temporärer Wasserführung, gestreckter Lauf mit Trapezprofil, überwiegend von Gehölzpflanzungen gesäumt keine amtlichen Angaben teilweise verbaut (TV) mittel 25,59 Grüselgraben Entwässerungsgraben mit häufig sehr geringer bzw. in Teilbereichen temporärer Wasserführung, gestreckter Lauf mit Trapezprofil, überwiegend von Gehölzpflanzungen gesäumt keine amtlichen Angaben teilweise verbaut (TV) mittel Beschreibung Güteklasse / Trophiestufe Seite 158 Strukturklasse / Naturnähe Funktionaler Wert Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Stillgewässer Bestandsbeschreibung Der kleinere Baggersee bei Schwaigerloh ist vor dem Hintergrund des laufenden Abbaubetriebs und der fehlenden naturnahen Strukturen (Gewässerbegleitgehölze oder naturnahe Uferlinien) als naturfremd zu bezeichnen, wird jedoch aufgrund der guten Wasserqualität (oligotroph) insgesamt als mittel (mittlerer Funktionaler Wert) eingestuft. Vorbelastungen Amtliche Angaben zur Wasserqualität der Stillgewässer liegen nicht vor. Der Trophiegrad wird daher, soweit Angaben gemacht wurden, aus der Biotoptypenbeschreibung entnommen. Bei dem Baggersee bei Schwaigerloh kann aufgrund seines Grundwasseranschlusses und, außer der eigentlichen Kiesabbaunutzung, dem Fehlen von belastenden Nutzungen, von einer guten Wasserqualität ausgegangen werden (oligotroph - geringe Nährstoffbelastung). Darüber hinaus sind die meist künstliche Anlage der Gewässer und/oder ihre starke anthropogene Überprägung (v.a. geradlinige Ufer, fehlender naturnaher Uferbewuchs, geringe Tiefenvariabilität) als Vorbelastung anzusehen. Empfindlichkeiten Die Betrachtung der Empfindlichkeiten der Stillgewässer beschränkt sich aus Vorhabenssicht auf mögliche Schadstoffeinträge. Flächenhaft auftretende Schadstoffimmissionen sind während der Betriebsphase auszuschließen. Während der Bauphase sind sie allenfalls punktuell zu erwarten. Die Beurteilung der Empfindlichkeit von Stillgewässern gegenüber Schadstoffeintrag wird entsprechend ihrer Bedeutungseinstufung vorgenommen. Gesamtbewertung – Funktionaler Wert Da die Beurteilung der generellen Empfindlichkeit von Oberflächengewässern in der Regel identisch ist mit deren Bedeutungseinstufung (Empfindlichkeit verringert sich mit abnehmender Natürlichkeit eines Gewässers), ergibt sich die Gesamtbewertung der Stillgewässer im Wesentlichen aus ihrer Naturnähe. Nachfolgende Tabelle 4-54 stellt die Bewertung der Stillgewässer im Untersuchungsraum zusammenfassend dar. Dabei wird situationsbezogen im Einzelfall bei gleichlautenden Merkmalen eine unterschiedliche Einstufung im FW vorgenommen, die u. U. vom Bewertungsrahmen (Tabelle 4-50) abweichen kann. Seite 159 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Tab. 4-54: Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Stillgewässer im Untersuchungsraum Bahnkm Bezeichnung, Lage 17,85 – 18,40 8 ehemalige Kiesabbaugewässer, 480 - 830 m südlich der Trasse 22,40 wertgebende Merkmale im Projektraum Beschreibung Funktionaler Wert Güteklasse / Trophiestufe Strukturklasse / Naturnähe Ehemalige Kiesabbaugewässer ohne spezifische Gewässervegetation, mit z.T. mehrere Meter hohen Steilufern, mit einer Ausnahme nur sehr extensiv als Angelgewässer genutzt. Kleinstes der 7 Gewässer sehr intensiv als privater Fischteich (vermutlich ehemaliges Kiesabbaugewässer) mit Betonufern. keine amtlichen Angaben, kleinstes Gewässer eutroph teilweise verbaut (TV), kleinstes Gewässer naturfremd (NF) mittel, kleinstes Gewässer gering 2 Teiche in der Dorfenaue, 160 m bzw. 250 m nördlich der Trasse periodisch wasserführende Teiche nahe der Dorfen, mit geschlossenem Ufergehölzbewuchs (Auwald) keine amtlichen Angaben bedingt naturnah (BN) mittel 23,35 Baggersee, 200 m südlich der Trasse im Abbau befindlicher Kiessee mit türkisblauem, trübem Wasser; naturferne Ufer ohne natürlichem Bewuchs keine amtlichen Angaben naturfremd (NF) mittel 24,25 Weiher, 600 m südlich der Trasse Weiher, von naturnahem Gehölzbestand umgeben keine amtlichen Angaben bedingt naturnah (BN) mittel Seite 160 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 4.3.3.3 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Schutzgebiete und Ausweisungen nach Fachplänen Das der Vorzugstrasse nächstgelegene Wasserschutzgebiet befindet sich westlich Oberding, ca. 2,4 km südwestlich der Trasse. Überschwemmungsgebiete sind im Untersuchungsraum nicht ausgewiesen. Seite 161 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan 4.4 Klima/Luft 4.4.1 Rechtliche Grundlagen, Schutzziele und Leitbilder 4.4.1.1 Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen für die Betrachtung des Schutzgutes Luft / Klima sind insbesondere die nachfolgend aufgelisteten Gesetze und Rechtsverordnungen: Bund Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Bundeswaldgesetz (BWaldG) Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (BImSchV) Land 4.4.1.2 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) Schutzziele und Leitbilder Schutzziele Im Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006 (LEP) ist der Grundsatz der dauerhaften Sicherung bzw. Wiederherstellung u. a. des Naturgutes Klima/Luft als natürliche Lebensgrundlage enthalten. Im Regionalplan München (RP 14, 2005) sind Grundsätze in Bezug auf die Regionalen Grünzüge enthalten. Regionale Grünzüge sollen u. a. zur Verbesserung des Bioklimas und zur Sicherung eines ausreichenden Luftaustausches dienen und sind u. a. für die Erhaltung von lage- und nutzungsbedingten mesoklimatischen Wirkungen auf benachbarte Siedlungsbereiche (z.B. Frischlufttransport, Staubfilterwirkung etc.) von Bedeutung. Im Waldfunktionsplan für Erding werden die Ziele des Landesentwicklungsprogramms auf regionaler Ebene konkretisiert und Wälder dargestellt, die dem Klima und Immissionsschutz in besonderem Maße dienen. Sie sollen in ihrem Bestand und Zusammenhang möglichst erhalten werden (WALDFUNKTIONSPLAN, 1997). Seite 162 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Zweck des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§ 1 BImSchG) ist es u. a. die Atmosphäre vor schädlichen Umwelteinwirkungen und, soweit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt, auch vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen, die auf andere Weise herbeigeführt werden, zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Über den Vorsorgegedanken des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hinaus formuliert das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in § 1 Abs. 3 Nr. 4 folgende Zielvorstellungen für das Schutzgut Klima/Luft: „Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sind insbesondere (…) Luft und Klima auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu schützen; dies gilt insbesondere für Flächen mit günstiger lufthygienischer oder klimatischer Wirkung wie Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete oder Luftaustauschbahnen (…)“ Leitbilder Als Leitbilder werden im Regionalplan München definiert: Flächen, die für das Klima in Siedlungsgebieten wichtig sind, wie Kaltluftentstehungsgebiete, Frischluftschneisen, klimawirksame Vegetationsstrukturen und Wasserflächen sollen erhalten und verbessert werden. Minimierung zeitlich bedingter Emissionen. Wälder, die wie die großen Waldgebiete um München dem Klima- und Immissionsschutz in besonderem Maße dienen, sollen in ihrem Bestand und Zusammenhang möglichst erhalten werden. Regionale Grünzüge dienen der Verbesserung des Bioklimas und der Sicherung des ausreichenden Luftaustausches und sollen deshalb erhalten werden. Landesplanerische Beurteilung In der Landesplanerischen Beurteilung sind keine Aussagen zum Schutzgut Luft und Klima enthalten. 4.4.2 Methodik der Erfassung, Bewertung und Darstellung 4.4.2.1 Abgrenzung des Untersuchungsraums Der Untersuchungsraum für das Schutzgut Luft / Klima umfasst mit einem 2 000 m breiten Korridor den Nahbereich der Trasse zwischen der Gemarkungsgrenze der Stadt Erding im Osten und der derzeitigen Endstation S8 /S1 am Seite 163 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Flughafen im Nordwesten. Die räumliche Lage des Untersuchungsraumes ist den Anlagen 15.5.1-3 zu entnehmen. 4.4.2.2 Datengrundlagen Zur allgemeinen Charakteristik des Klimas im UR werden Daten von Klimahauptstationen des Deutschen Wetterdienstes verwendet. Die Erfassung kalt- und frischluftproduzierender Bereiche erfolgt durch Beschreibung und Einschätzung der klimatischen und lufthygienischen Funktionen mit Hilfe der Realnutzungskartierung, der Topographie und von allgemeinen meteorologischen Daten. Bereiche mit Luftfilterwirkung werden mit Hilfe der Realnutzungskartierung ermittelt. Zur Erfassung der Klima- und Immissionsschutzwälder und der Regionalen Grünzüge werden der Waldfunktionsplan Erding und der Regionalplan München herangezogen. In der nachfolgenden Tab. 4-55 sind die für die Bestandserfassung erforderlichen Daten zusammengefasst. Tab. 4-55: Erfassungskriterien und Daten-/Informationsgrundlagen für das Schutzgut Luft/Klima Erfassungskriterien Relevante Daten- und Informationsgrundlagen Regionalklima Klimaatlas von Bayern Geländeklima Kaltluftentstehungsgebiete mit und ohne Wohnsiedlungsbezug Kaltluftsammelgebiete Kalt- und Frischluftabflussbahnen mit und ohne Wohnsiedlungsbezug Topografische Karte M 1 : 25.000 Luftbilder Geländebegehung Klimagutachten ROV Flughafen-München Realnutzungskartierung Gesetzlich und gesamtplanerisch geschützte Bereiche Klima- und Immissionsschutzwälder Regionale Grünzüge Waldfunktionsplan für Erding Regionalplan 14 „München“ Raumwirksame Vorbelastungen Großemittenten lineare Emissionsquellen 4.4.2.3 Topografische Karte M 1 : 25.000 Luftbilder Geländebegehung Realnutzungskartierung Methodik und Bestandsbewertung Bedeutung Flächen mit klimatischen oder lufthygienischen Funktionen im Untersuchungsraum werden in mittlere, hohe oder sehr hohe Bedeutung eingestuft. Prinzipiell werden hierzu folgende Kriterien in den Karten (s. Anlagen 15.5.1-3) ausgewiesen: Seite 164 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Kalt-/Frischluftentstehungsgebiete mit/ohne Filterfunktion mit Wohnsiedlungsbezug Kalt-/Frischluftabfluss mit Wohnsiedlungsbezug Kalt-/Frischluftentstehungsgebiete mit/ohne Filterfunktion ohne Wohnsiedlungsbezug Kalt-/Frischluftabfluss ohne Wohnsiedlungsbezug Kaltluftsammelgebiete Wald mit besonderer Bedeutung für den Klima- und Immissionsschutz Luftaustauschbahnen mit Wohnsiedlungsbezug Belastungsgebiete Lineare Emissionsquellen (z.B. Straße) mit hohem Verkehrsaufkommen Empfindlichkeit Die Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen in Form von Flächenversiegelungen hängt von deren Umfang ab und ist im Einzelfall zu beurteilen, da es keine standardisierten Bewertungsgrößen gibt. Grundsätzlich ist die Empfindlichkeit gegenüber Versiegelung als hoch anzunehmen, da kalt- und frischluftproduzierende Flächen ihre Funktion durch Überbauung verlieren. Gleiches gilt für Zerschneidungswirkungen, bei denen Kaltluftströmungen abgeschnitten oder behindert werden. Frischluftbahnen mit Siedlungsbezug, die den Transport von Frischluft in Belastungsräume sicherstellen, sind generell als hoch empfindlich gegenüber Zerschneidung anzusehen. Hinsichtlich der Lufthygiene besteht eine generelle Empfindlichkeit gegenüber einer Zunahme von Luftschadstoffen. Eine Bewertung muss einzelfallbezogen unter Berücksichtigung der örtlichen Situation (Freiland/innerstädtischer Bereich) und der Vorbelastung in verbal-argumentativer Form erfolgen. Vorbelastung Die Vorbelastung des Klimas wird verbal-argumentativ beurteilt, wobei sowohl die örtliche Situation als auch die Flächennutzung berücksichtigt wird. Hinsichtlich der Lufthygiene werden örtliche Großemittenten und hoch belastende Verkehrsachsen als lineare Emittenten (z.B. Straße mit hohem Verkehrsaufkommen) berücksichtigt. Als Vorbelastung gelten großflächig versiegelte Bereiche, bestehen- Seite 165 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan de Barrieren für Kaltluftabflüsse oder Frischluftaustausch sowie hohe Schadstoffbelastungen im Raum. Gesamtbewertung- Funktionaler Wert Die Bestandsbewertung erfolgt weitgehend verbal-argumentativ im Rahmen der Bestandsbeschreibung. Auf die Anwendung eines formalisierten Bewertungsverfahrens mit differenzierter Ausweisung des Funktionalen Wertes wird im Schutzgut Luft/Klima verzichtet. 4.4.3 Beschreibung und Bewertung des Bestandes einschließlich der Vorbelastungen Die Bestandssituation und Bewertung des Schutzgutes Luft/Klima wird in den Anlagen 15.5.1-3 dargestellt. Die Bestandspläne zeigen die kalt- und frischluftproduzierenden Flächen sowie soweit vorhanden - die dazugehörigen Abflussbahnen im UR. Ebenfalls verzeichnet sind Wälder mit besonderer Bedeutung für den Klima- und Immissionsschutz gemäß des Waldfunktionsplanes „Erding“. Zur Darstellung vorbelasteter Bereiche aus Sicht der Lufthygiene wurden die am stärksten belastenden Straßen im Untersuchungsraum (lineare Emissionsquellen mit DTV >10.000) farbig hinterlegt. 4.4.3.1 Schutzgebiete und Ausweisungen nach Fachplänen Der Waldfunktionsplan von Erding (1997) weist den wenigen Waldflächen im Untersuchungsraum keine besondere Bedeutung für den Klimaschutz zu. Die Waldflächen östlich des Flughafens München sind als Wald mit besonderer Bedeutung für den Immissionsschutz ausgewiesen. Im Regionalplan München ist das Erdinger Moos mit dem Talraum der Dorfen als Regionaler Grünzug ausgewiesen (RP, 2005). Er soll zur Verbesserung des Bioklimas und zur Sicherung eines ausreichenden Luftaustausches beitragen. Die Wälder besitzen als Frischluftentstehungsgebiete besondere Bedeutung. 4.4.3.2 Bestandsbeschreibung Das regionale Klima ist typisch für Mitteleuropa. Laut Klimagutachten zum Flughafen-München (ROV, 2006) beträgt die mittlere jährliche Niederschlagssumme im Untersuchungsraum im 10-jährigen Mittel 828 l/m2, das Maximum ist im Juli mit 119 l/m2 zu finden, die trockenste Zeit sind Januar und Februar mit 35 bzw. 38 l/m2. Es gibt 123 Tage (im Mittel von 10 Jahren) mit Niederschlägen mit mindestens 1 l/m2 mit einem Schwerpunkt im Sommerhalbjahr. Seite 166 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Die mittlere Lufttemperatur liegt an der Wetterwarte Flughafen-München bei 9 °C (10-Jahresmittel). Das Minimum im Jahresverlauf liegt im Januar, das Maximum im Juli und August. Zur Darstellung des lokalen Klimas sind auch die Häufigkeiten bestimmter Schwellenwerte der täglichen Extremwerte berücksichtigt worden. So beträgt die Anzahl der Frosttage an der Wetterwarte Erdinger Moos 132, die Anzahl der Eistage (Tageshöchsttemperatur unter dem Gefrierpunkt) 30 und die Anzahl der Sommertage (Maximum der Temperatur von mind. 25 °C) 38 mit einer Verteilung von Mai bis September. Tab. 4-56 zeigt die wichtigsten meteorologischen Daten der östlich gelegenen Wetterstation des Flughafens - München im Mittel von 1993 - 2004 (Klimagutachten ROV, 2006). Tab. 4-56: Klimakennwerte der Wetterwarte Erdinger Moos (1993- 2004) Klimaparameter Kennwerte Monatsmittel Lufttemperatur 7,7 °C mittleres Tagesmittelmaximum im Januar 2,4 °C mittleres Tagesmittelmaximum im Juli 23,5 °C mittlerer Jahresniederschlag 803 mm Anzahl der Eistage 30 Anzahl der Frosttage 132 Anzahl der Sommertage 38 Große Flächen, insbesondere das Flughafengelände, das Gewerbegebiet „Schwaigerloh“ sowie die vorhandenen Straßen sind versiegelt. Diese Flächen erwärmen sich tagsüber stark und kühlen nachts langsam ab. Die Luftfeuchtigkeit ist über versiegelten Flächen gering, da die Verdunstung durch Vegetation fehlt. Sie stellen somit keine Kaltluftentstehungsgebiete dar. Im übrigen UR befinden sich offene, landwirtschaftlich genutzte Flächen, die sich ebenfalls durch einen ausgeprägten Tages- und Jahresgang der Temperatur und Feuchte auszeichnen. In diesen offenen Landschaften sind relativ hohe Windgeschwindigkeiten anzutreffen. Die Windströmung wird auf diesen Flächen nur durch wenige Hindernisse wie Gehölze entlang der Fließgewässer und einzelnen Überführungsbauwerken von Straßen verändert. Kaltluftentstehungsgebiete Über den ausgedehnten Acker- und Wiesenflächen zwischen dem westlichen Stadtrand von Erding und dem Flughafen München entsteht in wolkenarmen Seite 167 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Nächten durch Ausstrahlung Kaltluft. Die Kaltluftproduktion wird durch Böden mit einem hohen Anteil an organischer Substanz und durch einen hohen Grundwasserstand begünstigt. Diese Bedingungen findet man in weiten Teilen des Erdinger Mooses. Das Grundwasser steht in der Niederterrasse östlich des Flughafens im Mittel bei 2 m bis 5 m unter Flur an. Nur im Talverlauf der Dorfen und des Weichgrabens finden sich Flurabstände von ca. 2 m. Bei den geringeren Flurabständen sind entsprechend frischere Standorte anzutreffen, die als Kaltluftentstehungsgebiete wirken. Die wenigen Waldflächen sind Frischluftentstehungsgebiete. Das Klima innerhalb des Waldes ist ausgeglichen, d. h. Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsschwankungen sind geringer als außerhalb des Waldes. Während tagsüber durch die Verschattung und Verdunstung relativ niedrige Temperaturen bei hoher Luftfeuchtigkeit vorherrschen, treten nachts milde Temperaturen auf. Diese klimatischen Vorteile beschränken sich allerdings auf den Wald selber. Einfluss auf ihre Umgebung nehmen Wälder, indem sie nachgelagerte Flächen vor Windeinwirkungen schützen. Durch die Rauhigkeit ihres Kronendaches tragen sie darüber hinaus zu einer erhöhten Turbulenz und zur Luftdurchmischung bei. Ausgedehnte, windexponierte Waldflächen können mit Schadstoffen und Staub verunreinigte Luft filtern. Diese Funktion können auch Gehölzpflanzungen entlang von stark befahrenen Straßen übernehmen. Die Wirkung solcher Immissionsschutzpflanzungen ist abhängig von Breite und Aufbau der Pflanzung. Aufgrund der sehr geringen Walddichte im UR sind Wälder Frischluftentstehungsgebiete mit Bezug zu Siedlungsflächen von untergeordneter Bedeutung. Kaltluftabflussgebiete Ausgeprägte Kaltluftabflussgebiete sind im UR nicht vorhanden. Das Gelände im Trassenverlauf zwischen dem Stadtgebiet Erding und dem Flughafen München ist weitgehend eben. Bei windschwachen Wetterlagen findet ein Transport von entstehender Kaltluft nur in sehr beschränktem Umfang statt. Bereiche mit ausgeprägtem Kalt-/ Frischluftabfluss liegen daher im UR nur im Bereich der Flussaue der Dorfen vor. 4.4.3.3 Empfindlichkeiten Die Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen in Form von Flächenversiegelungen hängt von deren Umfang ab. Grundsätzlich ist die Empfindlichkeit gegenüber Versiegelung als hoch anzunehmen, da kalt- und frischluftproduzierende Flächen ihre Funktion durch Überbauung verlieren. Gleiches gilt für Zerschneidungswirkungen, bei denen Luftströmungen abgeschnitten oder behindert werden. Frischluftbahnen mit Siedlungsbezug, die den Transport von Frisch- Seite 168 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan luft in Belastungsräume sicherstellen, sind generell als hoch empfindlich gegenüber Zerschneidung anzusehen. Hinsichtlich der Lufthygiene besteht eine generelle Empfindlichkeit gegenüber einer Zunahme von Luftschadstoffen. Die wirtschaftliche Entwicklung im Umfeld des Flughafens München hat in den letzten Jahren kontinuierlich stark zugenommen. Mit dieser Entwicklung ist auch eine Zunahme des Straßenverkehrs verbunden die generell mit einer Zunahme von Luftschadstoffen verbunden ist. 4.4.3.4 Vorbelastungen Die lufthygienischen und klimatischen Verhältnisse sind im UR bereits durch verschiedene Emittenten vorbelastet. Hier sind verschiedene Kreis- und Staatsstraßen zu nennen (ED 19 und St 2580, St 2584). Weitere Vorbelastungen werden durch den Flugverkehr verursacht, da die Ein-/Ausflugschneise über dem nordwestlichen Untersuchungsraum liegt. Allerdings sind die Auswirkungen des Flughafenbetriebes auf die Luftqualität relativ gering. Im Rahmen der lufthygienischen Untersuchung für das Raumordungsverfahren zum Ausbau des Flughafen Münchens (2006) wurde u.a. der IstZustand der lufthygienischen Verhältnisse im Jahr 2004 ermittelt und für das Jahr 2020 prognostiziert. Es werden seit 1991 regelmäßig Luftschadstoffe auf dem Gelände des Flughafens (Station Schwaigerloh) und in seiner Umgebung (Station Brandau) gemessen. Für 2004 ergaben sich Hintergrundbelastungen für Stickstoffdioxid mit 20-25 µg/m3, Stickstoffoxid mit 20-35 µg/m3, Schwebstaub mit 20-25 µg/m3, Benzol ca. 1 µg/m3, Schwefeldioxid ca. 1 µg/m3 und Kohlenmonoxid mit 100-200 µg/m3. Das Konzentrationsniveau ist damit bei den meisten Schadstoffen niedrig, mittlere Werte wurden bei Stickstoffdioxid und Staub gemessen. Alle Schadstoffkonzentrationen liegen unter den jeweiligen Grenz- und Zielwerten zum Schutz der menschlichen Gesundheit und zum Schutz der Vegetation und Ökosystemen (BImSchV 2005, TA Luft). Geruchsbelastungen treten im UR nur temporär durch die Landwirtschaft (Gülleausbringung) auf. Des Weiteren sind die großflächig versiegelten Flächen im Bereich des Gewerbeparks „Schwaigerloh“ sowie in den östlichen Randbereichen des Flughafens als Vorbelastung einzustufen. 4.4.3.5 Gesamtbewertung- Funktionaler Wert Insgesamt befinden sich im Untersuchungsraum folgende Flächen mit klimatischen oder lufthygienischen Funktionen, denen eine hohe Gesamtbewertung der Schutzwürdigkeit (Funktionaler Wert) zugeordnet wird: Luftaustauschbahn entlang des Talraumes der Dorfen Seite 169 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan die wenigen Waldflächen im Bereich der Dorfen sowie östlich des Flughafens München Äcker und Grünland innerhalb des regionalen Grünzugs im Talraum der Dorfen Außerhalb des Talraums der Dorfen ist das Gelände des Untersuchungsraumes weitgehend eben ohne besondere topographische Unterschiede, die größere Kaltluftabflussbewegungen bewirken könnten. 4.5 Schutzgut Landschaft 4.5.1 Rechtliche Grundlagen, Schutzziele und Leitbilder Unter dem Schutzgut Landschaft wird das Landschaftsbild als die sinnlich wahrnehmbare Erscheinung von Natur und Landschaft verstanden. Beide stellen wesentliche materielle Grundlagen für den menschlichen Erlebnisraum dar. Das Landschaftsbild bildet eine wesentliche Grundlage für die natürliche Erholungseignung der Landschaft für den Menschen. 4.5.1.1 Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen für die Betrachtung des Schutzgutes Landschaft sind insbesondere die nachfolgend aufgelisteten Gesetze: Bund Bundes-Naturschutzgesetz (BNatSchG) Bundeswaldgesetz (BWaldG) Raumordnungsgesetz (ROG) Land Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) Bayerisches Denkmalschutzgesetz (DSchG) Landesplanerische Beurteilung Im Rahmen der Maßgaben der Landesplanerischen Beurteilung wird formuliert, dass „generell auf eine landschaftsschonende Bauausführung“ zu achten ist. Dazu ist der Trassenkörper an die bestehende Landschaftsstruktur anzupassen um Seite 170 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan eine landschaftsgerechte Gestaltung der Trasse zu erzielen. „Eine Riegelwirkung durch Dämme, Einschnitte und Talbrücken ist soweit wie möglich zu vermeiden.“ „Bei der Querung der landschaftlichen Vorbehaltsgebiete in den Tälern der Dorfen, Sempt und Strogen sind durch großzügige Überbrückungen die ökologischen Funktionen der Gewässer zu erhalten.“ Einzelheiten hierzu sind im Rahmen der Bearbeitung der Landschaftspflegerischen Begleitplanung mit der zuständigen Naturschutzbehörde, dem Forstamt sowie dem Wasserwirtschaftsamt abzustimmen. 4.5.1.2 Schutzziele und Leitbilder Gesetzliche Schutzziele Das BNatSchG enthält Ziele zum Schutzgut Landschaft: „Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass (…) die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich die Wiederherstellung von Natur und Landschaft“ (§ 1 Abs.1 Nr. 3 BNatSchG). „Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft sind insbesondere Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften, auch mit ihren Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern, vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren, zum Zweck der Erholung in der freien Landschaft nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen vor allem im besiedelten und siedlungsnahen Bereich zu schützen und zugänglich zu machen“ (§ 1 Abs.4 BNatSchG). „Großflächige, weitgehend unzerschnittene Landschaftsräume sind vor weiterer Zerschneidung zu bewahren. Die erneute Inanspruchnahme bereits bebauter Flächen sowie die Bebauung unbebauter Flächen im beplanten und unbeplanten Innenbereich, soweit sie nicht für Grünflächen vorgesehen sind, hat Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich. Verkehrswege, Energieleitungen und ähnliche Vorhaben sollen landschaftsgerecht geführt, gestaltet und so gebündelt werden, dass die Zerschneidung und Seite 171 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan die Inanspruchnahme der Landschaft sowie Beeinträchtigungen des Naturhaushalts vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden“ (§ 1 Abs.5 BNatSchG). Das ROG des Bundes enthält folgende Leitvorstellungen und Grundsätze zur Entwicklung der Landschaft: „Natur und Landschaft einschließlich Gewässer und Wald sind zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln...“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 8 ROG). Das BWaldG enthält im Hinblick auf das Schutzgut Landschaft folgenden Grundsatz: Wald ist „wegen (...) seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für (...) das Landschaftsbild (...) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren...“(§ 1 Nr. 1 BWaldG). Planerische Zielsetzungen Der Regionalplan 14 „München“ (RPV 2002, Fortschreibung 2010) formuliert in seinen Zielen für Natur und Landschaft folgendes Landschaftliches Leitbild: In der gesamten Region soll zur Sicherung der Umwelt und Lebensqualität ein zusammenhängendes Netz von Grünzügen und Freiflächen erhalten und aufgebaut werden. Im Verbund mit dem Verdichtungsraum soll mit Nachdruck auf ein ökologisches Gleichgewicht hingewirkt werden. Im ländlichen Raum der Region soll insbesondere die Sicherung eines stabilen Naturhaushaltes angestrebt werden. Als Ziele zur Erhaltung und Gestaltung der Landschaft sollen u. a. „die offenen Fluren der Region ... durch Gehölzpflanzungen durchgrünt werden. Die Ortsränder, insbesondere bei Neubaugebieten, sollen in das überörtliche Grünund Freiflächensystem einbezogen werden. Großflächige Infrastrukturanlagen sollen besonders sorgfältig in die Landschaft eingebunden werden“. In der engeren Verdichtungszone des großen Verdichtungsraumes München sollen die noch vorhandenen naturnahen Vegetationsflächen gesichert werden. In landschaftlichen Vorbehaltsgebieten soll unter anderem die Eigenart des Landschaftsbildes bewahrt werden. Siedlungstätigkeit, Bebauung und bauliche Infrastrukturen sollen sich dort nach den besonders bedeutsamen Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege richten. Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet „Erdinger Moos und Viehlaßmoos“ sowie „Täler im Erdinger Raum“ sollen die Niedermoore, die Wälder, uferbegleitende Gehölze und Talwiesen erhalten und naturnah bewirtschaftet werden. Seite 172 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan In Abstimmung der ökologischen, ökonomischen und so zialen Erfordernisse sind bei der Entwicklung der Region München die landschaftlichen Eigenarten und das Landschaftsbild, die unterschiedliche Belastbarkeit der einzelnen Teilräume und lärmarmer Erholungsgebiete, die Bedeutung der landschaftlichen Werte und die klimafunktionalen Zusammenhänge zu berücksichtigen. Die Fragmentierung von Landschaftsräumen soll möglichst verhindert werden. Der Landschaftsplan von Oberding (MAX BAUER 2007) sowie der Entwurf des Flächennutzungsplanes (mit integriertem Landschaftsplan) von Eitting (PLANUNGSVERBAND ÄUSSERER WIRTSCHAFTSRAUM MÜNCHEN 2011) nennen für den Untersuchungsraum folgende Ziele und Maßnahmen (vgl. auch Kap. 4.1.1.2): Flurdurchgrünung Lohwaldausweitung (östlich Schwaigerloh) Folgenutzung Naturschutz (Kiesgewinnung östlich Schwaigerloh) Gewässerrenaturierung im Bereich von Dorfen und Weichgraben Erhaltung des Trenngrüns zwischen Niederding und Oberding Ortsrandeingrünung (Oberding, Niederding) Aufwertung der Hauptvernetzungsachse entlang Dorfen Aufwertung der potenziellen Nebenvernetzungsachse entlang Weichgraben Zudem werden folgende Suchräume für Renaturierungsmaßnahmen ausgewiesen: Talauen von Dorfen und Weichgraben Ortsränder von Niederding und Oberding Oberdinger Moos (außerhalb UR) Notzinger Moos (außerhalb UR) Trattmoos westlich Notzing (außerhalb UR) Leitbilder Aus den oben dargelegten Grundlagen sind folgende Ziele zusammenzufassen, die als wesentliche Beurteilungsmaßstäbe für den LBP zugrunde gelegt werden: Seite 173 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Landschaftsgerechte Einpassung von Verkehrswegen und Bebauungen; Natur und Landschaft sollen bei Planungen und Maßnahmen möglichst so erhalten und entwickelt werden, dass jeweilig vorhandene naturräumliche Potenziale besondere Berücksichtigung finden; Die Landschaften Bayerns sollen in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit erhalten werden; Im Verbund mit dem Verdichtungsraum soll im ländlichen Raum der Region mit Nachdruck auf ein ökologisches Gleichgewicht hingewirkt werden; In der engeren Verdichtungszone des großen Verdichtungsraumes München sollen die noch vorhandenen naturnahen Vegetationsflächen gesichert werden; Schutz, Optimierung und Neuaufbau von Gehölzstreifen; Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen und Sträuchern; kleinräumige Aufforstung; Renaturierung von Bächen und Gräben sowie Sicherung bzw. Neuaufbau von Uferrandvegetation. 4.5.2 Methodik der Erfassung, Bewertung und Darstellung 4.5.2.1 Abgrenzung des Untersuchungsraums Der Untersuchungsraum für das Schutzgut Landschaft umfasst mit einem 2 000 m breiten Korridor den Nahbereich der Trasse zwischen der Gemarkungsgrenze der Stadt Erding im Osten und der derzeitigen Endstation S8 /S1 am Flughafen im Nordwesten. Die räumliche Lage des Untersuchungsraumes ist den Anlagen 15.5.1-3 zu entnehmen. 4.5.2.2 Datengrundlagen Die Bestandserfassung im Schutzgut Landschaft erfolgt anhand der im Rahmen des Fachgutachtens durchgeführten Biotoptypenkartierung sowie Geländebegehungen zur Erfassung der Gliederungsprinzipien und Anordnungsmuster der Landschaftsbildkomponenten. Zusätzlich werden bestehende Planungsgrundlagen ausgewertet. In Tab. 4-57 sind die wesentlichen Erfassungskriterien und die zugehörigen Quellen (Daten- / Informationsgrundlagen) zusammengestellt, die zur Bestandsbeschreibung und -bewertung herangezogen werden. Seite 174 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Tab. 4-57: Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Erfassungskriterien und Daten- und Informationsgrundlagen für das Schutzgut Landschaft Erfassungskriterien Relevante Daten- / Informationsgrundlagen Landschaftsbildkomponenten: Geomorphologischer Formenschatz Naturräumliche Struktur Landnutzung / Biotoptypen Siedlungen Landschaftsbildprägende Ortsränder Gewässer Visuelle Leitlinien und Sichtbeziehungen Gliederungsprinzipien und Anordnungsmuster der Landschaftsbildkomponenten Gesetzlich und gesamtplanerisch geschützte Bereiche: LSG und ND werden aufgrund der Bedeutung für das Landschaftsbild bei der Bestandserfassung und -bewertung berücksichtigt Wald mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild Vorbelastungen visuelle Beeinträchtigungen durch: Freileitungen Verkehrstrassen störende Bauwerke Abgrabungsbereiche Geräuschimmissionen aus Verkehrsanlagen durch flugbetriebsbedingte Geräusche und straßenbedingte Geräusche werden unter dem Schutzgut Menschen - Erholungs- und Freizeitfunktion, Geruchsbelästigungen unter dem Schutzgut Luft behandelt. 4.5.2.3 Die Naturräume Bayerns Biotoptypenkartierung Topografische Karten 1:25.000 Geländebegehungen Luftbilder Flächennutzungspläne Geländebegehungen Ableitung aus den oben genannten Datenquellen Regionalplan 14 „München“ Schutzgebietsverordnungen Waldfunktionsplan Topografische Karten (1:25.000) Geländebegehungen Luftbilder Flächennutzungspläne Raumordnungskataster Methodik und Bestandsbewertung Bedeutung Die Bewertung der qualitativen Ausprägung der Landschaft erfolgt nach den Kriterien Eigenart, Vielfalt und Schönheit. Nach einer qualitativen Beschreibung der unterschiedlichen Ausprägung für die Landschaftsbildeinheiten erfolgt eine Zuordnung der Qualität in eine vierstufige Bewertungsskala (sehr hoch, hoch, mittel, gering). Hierdurch erhält man eine dif- Seite 175 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan ferenziertere Bewertung, die eine genauere Beurteilung der Betroffenheit von einzelnen Landschaftsräumen ermöglicht. Bei der Bewertung der einzelnen Kriterien werden auch die Vorbelastungen wie visuelle Beeinträchtigungen durch Verkehrstrassen und störende Bauwerke beispielsweise als Eigenartverluste berücksichtigt. Eine Gesamtbewertung wird einzelfallbezogen vorgenommen und begründet. Die Eigenart stellt dabei i. d. R. das maßgebende Kriterium der Bewertung dar. Im Folgenden werden die genannten Kriterien näher erläutert. Eigenart Unter Eigenart sind die charakteristischen Merkmale zu verstehen, die sich in einer Landschaft unverwechselbar natur- und kulturhistorisch herausgebildet haben. Eine Landschaft erhält ihre Eigenart also nicht nur durch Naturelemente wie z.B. Relief, Boden, Gewässer und Vegetation, sondern auch durch Kulturelemente wie Siedlungsstruktur, Bauformen und Nutzungsart. Je weniger eine Landschaft von ihrer gewachsenen Eigenart verloren hat, desto größer sind die Identifikationsmöglichkeiten des Betrachters mit ihr. „Eigenart entsteht über eine bestimmte Konstellation natürlicher und kultureller Elemente, über eine charakteristische Abfolge von Nutzungsformen und Landschaftselementen, wie sie sich etwa im Laufe einer ablesbaren historischen Entwicklung herausgebildet hat“ (JESSEL, B., 1998). Vielfalt Kennzeichnend für die Vielfalt eines Raumes ist der mehr oder weniger häufige Wechsel unterschiedlicher Oberflächenformen (Reliefvielfalt), Nutzungen und Kleinstrukturen (Nutzungs- / Kleinstrukturenvielfalt) sowie die Ausstattung mit Gewässern (Gewässervielfalt). Ein reichhaltig gegliederter Landschaftsraum bietet vielfältige Informationen und wird deshalb vom Menschen als interessant empfunden. Neben der mengenmäßigen Ausstattung mit Strukturelementen und deren Verteilung im Raum ist dabei auch ihre qualitative Ausprägung bei der Bewertung hervorzuheben. Schönheit „Schönheit kennzeichnet (...) einen wahrgenommenen und intuitiv als solchen empfundenen Gesamteindruck von Landschaften“ (JESSEL, B., 1998). Sie beruht vor allem auf der typischen Vielfalt und Eigenart eines Landschaftsraumes, jedoch unter Berücksichtigung der emotionalen, subjektiven Komponente der Landschaftsästhetik. Die Bewertung der Schönheit eines Landschaftsbildraumes Seite 176 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan hängt daher nicht nur von einzelnen Elementen ab, sondern auch von vielfältigen, ganzheitlichen Wahrnehmungen. Empfindlichkeiten Die Abschätzung des Funktionsverlustes bzw. der Funktionsbeeinträchtigung von Landschaftsbildeinheiten durch Überformung / Zerschneidung erfolgt qualitativ über die Beschreibung der Veränderung der landschaftsbildprägenden Elemente und wird durch die Empfindlichkeit der Landschaftsbildeinheiten gegenüber Überformung bestimmt. Grundsätzlich stellen Waldgebiete gegenüber der Überformung von Landschaftsbildeinheiten durch das Vorhaben im Allgemeinen visuell unempfindliche Bereiche dar, da das Vorhaben i. d. R. aufgrund der Bestandsdichte der Bäume verschattet wird und nur im unmittelbaren Nahbereich einsehbar ist (Ausnahmen können z.B. durch Aussichtspunkte entstehen, die oberhalb eines betroffenen Waldgebietes liegen). Demgegenüber können in Offenlandbereichen zusätzlich eingeführte Elemente in Abhängigkeit von der Reliefdynamik und der Anzahl und Anordnung sichtverschattend wirkender Vegetationsstrukturen stärker zurückaber auch hervortreten. Je weniger gliedernde und belebende Landschaftsbildkomponenten in einer Landschaft vorhanden sind, desto höher ist ihre Empfindlichkeit gegenüber einer Überformung. Offenlandbereiche weisen daher in Abhängigkeit von der Ausstattung mit gliedernden und belebenden Landschaftsbildkomponenten eine hohe Empfindlichkeit auf. Vorbelastungen Vorbelastungen durch visuelle Beeinträchtigungen im Untersuchungsraum, wie die Störung von Sichtachsen und -beziehungen, werden u. a. durch Freileitungen, Verkehrstrassen (Straße und Schiene) und störende Bauwerke hervorgerufen. Auch die an den Ortsrändern angesiedelten Gewerbegebiete stellen eine Vorbelastung dar, da sie die Ortsrandsituation aufbrechen und zu einer Überprägung der Siedlungsstruktur, insbesondere der kleineren Gemeinden, führen und wiederum weitere Vorbelastungen, z.B. in Form von LKW-Verkehr nach sich ziehen. Weitere Vorbelastungen ergeben sich aus den Geräuschimmissionen der Verkehrsanlagen und durch Luftschadstoffe. Da in die Bewertung der Landschaft auch das Kriterium Schönheit als Gesamteindruck der Landschaft mit einfließt, wird bei ausgeprägten Lärmbelastungen (z.B. Straßenverkehrslärm, Fluglärm) gesondert auf diese Vorbelastung hingewiesen. Die quantitative Beschreibung der Vorbelastungen durch Verlärmung werden im Rahmen des Schutzguts Menschen - Erholungs- und Freizeitfunktion sowie Seite 177 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Wohn- und Wohnumfeldfunktion, die Vorbelastungen durch Luftschadstoffe im Rahmen des Schutzguts Luft / Klima behandelt. Funktionaler Wert (FW) Die Ausprägungen der Kategorien von Eigenart, Vielfalt und Schönheit für die jeweilige Landschaftsbildeinheit wird unter Berücksichtigung der Vorbelastung verbal-argumentativ zu einem Gesamtwert (= Funktionaler Wert) zusammengeführt und einzelfallbezogen beschrieben und begründet. Mit einbezogen wird dabei die vorhabenbezogene Empfindlichkeit der Landschaft wie z.B. im Fall der weiträumigen Sichtbeziehungen. Tab. 4-58 zeigt typische Beispiele für die Bewertung von Landschaftsbildeinheiten mit unterschiedlichen Ausprägungen der Bewertungskriterien. Tab. 4-58: Bewertungsrahmen zur Zuordnung der Bedeutung des Funktionalen Wertes (FW) im Schutzgut Landschaft Erläuterung und Beispiel FW Gebiete mit hoher und / oder sehr hoher Vielfalt bzw. Eigenart und / oder fehlender Vorbelastung Beispiele: Naturnahe Au- und Mischwaldbestände Naturnahe Fließgewässerauen mit Gehölzufersaum Historische Stadtkerne mit hohem Anteil an Baudenkmälern (Ensembleschutz) sehr hoch (5) Gebiete mit mittlerer / hoher Vielfalt bzw. Eigenart und / oder einzeln auftretender Vorbelastung Beispiele: feldgehölzreiche Feldflur forstwirtschaftlich geprägter Wald deutlich durchgrünte locker bebaute Siedlungsbereiche hoch (4) Gebiete mit geringer / mittlerer Vielfalt bzw. Eigenart und / oder erkennbarer Vorbelastung Beispiele: Wechsel von Acker- und Grünlandnutzung mit strukturierenden Gehölzelementen Durchgrünte Siedlungsbereiche / Kleingärten mit älteren Gehölzbeständen Wenig strukturierte Offenlandbereiche mit weiträumigen Sichtbeziehungen (mit Siedlungsbezug) mittel (3) Gebiete mit sehr geringer / geringer Vielfalt bzw. Eigenart und / oder deutlicher Vorbelastung Beispiele: zusammenhängende Gewerbe- und Mischgebiete, Versorgungsanlagen dichte Bebauung gering (2) Gebiete mit untergeordneter Bedeutung für das SG Landschaft, keine Vielfalt bzw. Eigenart im Sinne einer abwechslungsreichen Kultur- bzw. Naturlandschaft Beispiele:· Flughafengelände Seite 178 sehr gering (1) Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 4.5.3 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Beschreibung und Bewertung des Bestandes einschließlich der Vorbelastungen Die Kartendarstellung des Bestandes und der Bewertung für das Schutzgut Landschaft erfolgt in den Anlagen 15.5.1-3. Es wird dort die jeweilige Landschaftseinheit mit ihrem Funktionalen Wert dargestellt. Ferner sind prägende, gliedernde und belebende Landschaftselemente (Wald mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild nach dem Waldfunktionsplan, landschaftsprägende Wald- und Ortsränder, weiträumige Sichtbeziehungen, Alleen, Einzelbäume und Aussichtspunkte), Vorbelastungen (landschaftlich störende Strukturen, Hochspannungsfreileitungen, Sendemasten und Schallisophonen) und gesetzlich und durch Fachplanung geschützte Bereiche (Bannwald, LSG, Landschaftliches Vorbehaltsgebiet und Regionaler Grünzug) in den Karten verzeichnet. 4.5.3.1 Schutzgebiete und Ausweisungen nach Fachplänen Im Umfeld des Gewerbegebietes von Schwaigerloh sind mehrere Naturdenkmäler nach § 28 BNatSchG (vor allem Einzelbäume) geschützt. Außerdem sind folgende geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 29 BNatSchG ausgewiesen: Auwaldreste an der Dorfen Lohwälder Schwaigerloh Der Talraum der Dorfen ist im Regionalplan 14 „München“ (RP 2005) als Landschaftliches Vorbehaltsgebiet und Regionaler Grünzug ausgewiesen. Kleinere Waldbereiche im UR sind in der Waldfunktionskarte (WFP 1997) als Wald mit besonderer Bedeutung für die Gesamtökologie ausgewiesen. Aufgrund des geringen Waldanteils im Untersuchungsraum haben diese Wälder jedoch auch eine Bedeutung für das Landschaftsbild. Die Waldflächen östlich des Flughafens München sind als Wald mit besonderer Bedeutung für den Immissionsschutz sowie für das Landschaftsbild ausgewiesen. 4.5.3.2 Bestandsbeschreibung Strukturen und Funktionsausprägungen Der Untersuchungsraum liegt innerhalb des Stadt- und Umlandbereichs des Verdichtungsraums München. Die Region besitzt eine hohe Wirtschaftskraft mit entsprechend hoher Bevölkerungs- und Arbeitsplatzdichte. Aufgrund dieser Eigenschaften besteht eine hohe Beanspruchung des Raumes durch Siedlungs- und Verkehrsflächen. Trotz der insgesamt hohen Verdichtung sind aufgrund der polyzentralen Siedlungsstruktur in der Peripherie von München zwischen den einzelnen Siedlungsflächen Freiräume mit unterschiedlicher Strukturvielfalt vorhanden, Seite 179 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan die entsprechende Bedeutung für die siedlungsnahe Freizeit- und FeierabendErholung haben. Beschreibung der Landschaftsbildeinheiten Im Folgenden werden Eigenart, Vielfalt und Schönheit für jede Landschaftsbildeinheit beschrieben. Insgesamt werden 3 Landschaftsbildeinheiten abgegrenzt: Intensiv landwirtschaftlich geprägte Flur auf beiden Seiten des Mittleren-IsarKanals ohne nennenswerte Strukturen (LBE 6) Wechsel von Acker- und Grünlandnutzung in einer weitgehend ausgeräumten Flur. Unterbrochen wird diese Flur von dem nahezu in einer Ebene mit der landwirtschaftlichen Fläche verlaufenden Mittleren-Isar-Kanal. Durch das ebene Gelände sind weitläufige Sichtbeziehungen gegeben. An der nordwestlichen Grenze der LBE verläuft die Dorfen parallel zur FTO in einem kanalisierten Gerinne. In Teilbereichen ist die LBE durch den Lärm der startenden und landenden Flugzeuge gestört. Gebiet mit geringer Vielfalt und Eigenart. Bereich zwischen der Dorfen und dem Flughafen Ost (LBE 7) Diese Landschaftsbildeinheit ist geprägt durch den Flughafen München und das Gewerbegebiet Schwaigerloh in einer ansonsten von Acker- und Grünlandnutzung geprägten Flur. Die Dorfen besitzt im UR keinen ausgeprägten und im Landschaftsbild wirksamen Talraum. Gehölzstrukturen sind fast nur im Bereich der Dorfen vorhanden. Die Waldflächen an der Dorfen sind im Waldfunktionsplan als Wälder mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild ausgewiesen. Gebiet mit mittlerer Viefalt und Eigenart. Flughafen München östlich Terminal 2 (LBE 8) Der Flughafen München reicht mit seinen östlichen Teilbereichen (Terminal 2) in den UR hinein und prägt die Landschaft mit seinen technischen Einrichtungen, Zufahrtsstraßen und den Start- und Landebahnen mit der entsprechenden Befeuerung. Gebiet mit untergeordneter Funktion für das Schutzgut Landschaft. 4.5.3.3 Empfindlichkeiten Die wenigen Waldgebiete sind visuell empfindliche Bereiche. Eine Öffnung der Waldränder oder eine Durchschneidung der Wälder durch die neue Bahntrasse hat eine negative Wirkung im Landschaftsbild und beeinträchtigt das Schutzgut in seiner Erlebbarkeit. Seite 180 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan In dem weitgehend ebenen und offenen Gelände der Schotterebene (LBE 6) sowie aufgrund fehlender sichtverschattender Elemente ist das Schutzgut Landschaft gegenüber Überformung hoch empfindlich. Die Landschaftsbildeinheit direkt östlich des Flughafens (LBE 7) sowie das Flughafengelände selbst (LBE 8) sind bereits stark technisch geprägt und daher gegenüber weiterer Überformung nur gering empfindlich. 4.5.3.4 Vorbelastungen Das Landschaftsbild ist im UR durch Verkehrstrassen und den Flughafen stark vorbelastet (Lärm, optische Reize und technische Überprägung): Verkehrstrassen Vorbelastend wirken insbesondere die stark befahrene Flughafentangente Ost (FTO St 2580), der Abzweig zum Flughafen, die St 2584 sowie die ED 5 östlich des Flughafens und die ED 19 zwischen Erding und Eitting. Flugverkehr Die LBE 6, 7 und 8 liegen im Überflugbereich des Flughafens München. Aufgrund der niedrigen Flughöhe wird das subjektive Erleben der Landschaft - und somit das Kriterium Schönheit - aufgrund der damit verbundenen Schallimmissionen beeinträchtigt. Freileitungen Südlich der Ortschaft Reisen belasten Hochspannungsleitungen die Landschaftsbildeinheit 6. Gewerbe Das Gewerbegebiet „Schwaigerloh“ in der LBE 7 ist als Vorbelastung einzustufen. 4.5.3.5 Gesamtbewertung- Funktionaler Wert Im wirkungsbezogenen Untersuchungsraum wurden flächendeckend Funktionsräume einheitlicher Strukturierung und Bewertung (Landschaftsbildeinheiten) abgegrenzt sowie nummeriert. Die nachfolgende Tabelle stellt die Bewertung des Bestandes zusammenfassend dar. Seite 181 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Tab. 4-59: LBE-Nummer Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Bewertung der Landschaftsbildeinheiten Landschaftsbildeinheit FW 6 Intensiv landwirtschaftlich geprägte Flur beidseits des Mittleren-Isar-Kanals Agrarlandschaft mit sehr geringer Ausprägung von Eigenart, Vielfalt und Schönheit. Vorbelastung durch: FTO; Freileitungen und Flughafenlärm 2 7 Bereich zwischen der Dorfen und dem Flughafen Ost Östliches Umfeld des Flughafens mit Gewerbe (Schwaigerloh): mittlere Ausprägung von Eigenart, Vielfalt und Schönheit. Vorbelastung durch: FTO; Freileitungen und Flughafenlärm 3 8 Flughafen München östlich Terminal 2 Durch den Flughafen und seine technischen Einrichtungen geprägte LBE 1 Seite 182 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 5 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan DARSTELLUNG DER VORHABENSBEDINGTEN WIRKUNGEN Nach § 14 Abs.1 BNatSchG sind Eingriffe in Natur und Landschaft definiert als Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Dies gilt auch für die geplante Ausbaumaßnahme. Die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes, die sich durch den Bau der Bahnstrecke ergeben, gliedern sich in bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen. Baubedingte Beeinträchtigungen beschreiben die Veränderungen und Störungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes, die während des Baus der Bahnstrecke zu berücksichtigen sind. Sie haben i. d. R. vorübergehenden Charakter und sind somit zeitlich begrenzt, teilweise sind jedoch nachhaltige Beeinträchtigungen und bleibende Schäden möglich, die nicht durch Schutzmaßnahmen zu vermeiden sind. Anlagenbedingte Beeinträchtigungen beschreiben die Veränderungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes, die durch den Baukörper selbst verursacht werden. Die Intensität der Belastung ist abhängig von Linienführung, Gradiente, Bauwerk und Ausbauzustand. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen beschreiben die Veränderungen des Naturhaushaltes und Landschaftsbildes, die nach Beendigung der Bauarbeiten dauerhaft durch den Betrieb entstehen, der auf dieser Bahnstrecke stattfindet. Die Intensität der Belastung ist abhängig von der Anzahl, Art und zeitlichen Verteilung der Züge. Die Beeinträchtigungen / Konflikte werden qualitativ bzw. quantitativ ermittelt und schutzgutbezogen beschrieben (siehe Kap.6). Eine ausführliche Beschreibung der Verkehrs- und Betriebsplanungen sowie des technischen Konzeptes enthält der Erläuterungsbericht (siehe Anlage 1). Im vorliegenden Fall ist zu berücksichtigen, dass die vorhabensbedingten Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastungen zu bewerten sind. Seite 183 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 6 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan AUSWIRKUNGEN AUF DIE SCHUTZGÜTER Im Folgenden werden die jeweiligen Beeinträchtigungen und ihre Auswirkungen projektbezogen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaft dargestellt und die potenziellen Konflikte auf ihre konkrete Relevanz geprüft. Die Kartendarstellung der Auswirkungen und Konflikte ist den Anlagen 15.6.1-3 und 15.7.1-3 zu entnehmen. Die in der folgenden Tabelle benannten Konfliktnummern beziehen sich auf die Darstellung im Auswirkungs- und Konfliktplan und gliedern sich wie folgt: baubedingt: K 0 _ _ anlagenbedingt: K 1 _ _ betriebsbedingt: K 2 _ _ Schutzgüter: K _ 1 _ bis K _ 7 _ Mögliche Wirkungen: K _ _ 1 bis K _ _ 9 Die beiden Schutzgüter Menschen und Kultur- und Sachgüter sind zur vollständigen Nennung der UVPG-Schutzgüter in der Tabelle zur Information mit enthalten, haben aber keine Relevanz bei der naturschutzrechtlichen Konfliktanalyse. Seite 184 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Tab. 6-1: Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Mögliche Wirkungen auf die Schutzgüter mit Konfliktbenennung Schutzgüter Mögliche Wirkungen Bemessungsgröße Tiere und Boden Pflanzen (K -1-) (K -2-) Wasser Klima/Luft Landschaft Menschen Kultur-und Sachgüter (K -3-) (K -4-) (K -5-) (K -6-) (K -7-) X X X X X X X X X X baubedingt (K 0--) K 0-1 temporäre Flächeninanspruchnahme durch Baustelleneinrichtungen, Baustraßen K 0-2 Barriere und Trennwirkungen K 0-3 ha X X lfdm X Schallemissionen dB(A) X K 0-3 Erschütterungen verbal X K 0-4 Staub- und Schadstoffemissionen verbal X K 0-5 Zerschneidung, Verlegung und Überbauung von Gewässern lfdm X K 0-6 Wirkungen auf das Grundwasser K 0-6 temporäre Grundwasserabsenkungen bzw. Grundwasseranstau K 0-7 Licht und optische Reize verbal X K 0-8 mechanische Bodenbelastung verbal X X X K 0-8 Bodenabtrag, Bodenauftrag ha /m3 X X X K 0-9 Einleitung von Oberflächenwasser in Fließgewässer / stehende Gewässer / Grundwasser verbal X X X X X X X X X X verbal X Seite 185 X X X X X X X Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Schutzgüter Mögliche Wirkungen Bemessungsgröße Tiere und Pflanzen Boden Wasser Klima /Luft Landschaft Menschen Kultur und Sachgüter (K -1-) (K -2-) (K -3-) (K -4-) (K -5-) (K -6-) (K -7-) anlagenbedingt (K 1--) K 1-1 K 1-2 K 1-3 K 1-4 K 1-5 K 1-6 K 1-7 K 1-8 K 1-9 Flächeninanspruchnahme durch technische Bauwerke und Betriebsanlagen mit Flächenversiegelung Flächeninanspruchnahme durch Erdbauwerke ohne Flächenversiegelung Barriere- und Trennwirkungen Durchtrennung, Verlegung, Überbauung von Gewässern Minderung / Durchstoßen von Deckschichten (Bauwerke im Grundwasser) Grundwasserabsenkungen bzw. Grundwasseranstau Einleitung und Versickerung von Oberflächenwasser in Fließgewässer /stehende Gewässer/ Grundwasser Änderung von Standortfaktoren (Verschattung; Öffnen von Wäldern, Aufwuchsbeschränkungen etc.) optische Überformung durch technische Bauwerke und Anlagen sowie Wälle und Einschnitte ha X X X X X X X ha X X X X X X X lfdm / ha X X X X lfdm X X X X verbal verbal X X X verbal X X X verbal X X X X X X verbal X betriebsbedingt (K 2--) K 2-1 Schallemissionen dB(A) X X K 2-2 Erschütterungen KB X X K 2-3 elektromagnetische Felder, Feinstaub verbal K 2-4 Tierkollisionen verbal X K 2-5 optische Reize durch den Fahrbetrieb verbal X X Seite 186 X X X Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 6.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt Bau-, betriebs- und anlagenbedingte Beeinträchtigungen faunistischer Lebensraumkomplexe mit gleichzeitigen und mehrfachen Einwirkungen finden durch Zerschneidung, Verinselung, Verlärmung bzw. Schadstoffeinwirkungen statt. Die Auswirkungen stehen in Wechselwirkung mit den biotischen Schutzgütern. Die Beeinträchtigungen durch Schadstoffe sind im UR als nicht erheblich zu bewerten. Sie können vermieden werden, wenn vorgesehene Vermeidungs- und Verminderungsnahmen durchgeführt werden (s. Kap.7.1.2). Bei ordnungsgemäßer Durchführung sind keine nachhaltigen Auswirkungen auf den Naturhaushalt zu erwarten. Im UR findet eine Verlärmung, eine Neuzerschneidung von faunistischen Lebensräumen sowie eine Verstärkung der Zerschneidungswirkung, vor allem aufgrund der Parallellage zur FTO, statt. Diese Beeinträchtigungen sind als erheblich zu bewerten und somit eingriffsrelevant. Alle in Tab. 6-1 zu betrachtenden potenziellen Konflikte werden nachfolgend beschrieben und auf ihre Relevanz im Wirkraum des Bauvorhabens hin überprüft. Mit Konfliktnummern versehen und in Tab. 6-4 zusammenfassend aufgelistet sowie in der Anlage 15.6.1-3 dargestellt werden schließlich nur die erheblichen Konflikte. Bei den dargestellten Symbolen mit Artnamen handelt es sich nicht zwangsläufig um Revierverluste, sondern um verschiedenartige Beeinträchtigungen. 6.1.1 Baubedingte Beeinträchtigungen Baubedingte Beeinträchtigungen haben i. d. R. vorübergehenden Charakter, teilweise sind jedoch nachhaltige Beeinträchtigungen und bleibende Schäden möglich, die nicht durch Schutzmaßnahmen zu vermeiden sind (z.B. Verlust von Gehölzen). Beeinträchtigungen durch temporäre Flächeninanspruchnahme im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen (K 011) Baustelleneinrichtungsflächen, Lagerflächen, Baustraßen und -streifen verursachen temporär - durch Flächeninanspruchnahme und die Störung von Funktionsbeziehungen - baubedingte Beeinträchtigungen für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen und deren biologische Vielfalt. Als Baustelleneinrichtungsflächen werden, wenn möglich, Flächen genutzt, die eine geringe Bedeutung für Flora und Fauna (Acker- und intensiv genutzte Grünlandflächen) aufweisen oder die im Anschluss an die Baumaßnahmen für landschaftspflegerische Maßnahmen (Gestaltungs- oder Ausgleichsmaßnahmen) genutzt werden. Die erforderlichen Baustelleneinrichtungsflächen befinden sich im unmittelbaren Umfeld der Bahntrasse und verteilen sich über die gesamte Trassenlänge. Flächen, die nicht für landschaftspflegerische Gestaltungs- oder Ausgleichsmaßnahmen genutzt werden, werden im Anschluss an die Baumaßnahmen rekultiviert und in ihre ursprüngliche landSeite 187 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan wirtschaftliche Nutzung zurückgeführt. Für Flächen, die zwar lediglich bauzeitlich betroffen, aber dennoch dauerhaft verändert werden, ist ein Ausgleich notwendig, da hier nach z.B. durchgeführten Rodungen und bauzeitlichen Beanspruchungen, die natürlichen Funktionen der Flächen nur noch eingeschränkt bestehen, aber nicht vollständig erloschen sind, wie z.B. im Falle von Versiegelungen. Dabei wird die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes auf der Fläche angerechnet. Die Tab. 6-2 gibt einen Überblick über die baubedingten Flächenverluste der betroffenen Biotop-/ Nutzungs- und Strukturtypen. Insgesamt beträgt der baubedingte Flächenverlust 19,27 ha. Durch die bauzeitliche Flächeninanspruchnahme werden vorwiegend Ackerflächen und Wechselgrünland beansprucht (16,33 ha), gefolgt von Ackerbrachen (0,90 ha), Extensivgrünland und Wiesenbrachen (0,65 ha) und Intensivgrünland (0,38 ha). Im Bereich der geplanten Trasse weisen die Acker- und Intensivgrünlandflächen keine höhere Wertigkeit als Lebensraum für die Fauna, mit Ausnahme der Avifauna, auf. Die Bedeutung dieser Bereiche als Lebensräume für die Avifauna, v.a. für die störungsempfindlichen Bodenbrüter, wurde im Rahmen der Ermittlung von Verbotsverletzungen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG sowie des artenschutzrechtlich motivierten Kompensationsbedarfs detailliert aufgezeigt bzw. berücksichtigt. Auch die übrigen betroffenen Biotop/Nutzungs- und Strukturtypen, bis auf den Biotoptyp Hecke naturnah (FW 5), sind mit sehr geringen bis mittleren Funktionalen Werten (FW 1-3) bewertet. Die Beeinträchtigung durch temporäre Flächeninanspruchnahme ist als erheblich zu bewerten und somit eingriffsrelevant. Tab. 6-2: Kurzcode Baubedingte Flächenverluste in ha Biotop-/Nutzungs- und Funktionaler Baubedingter Strukturtyp Wert (FW) Flächenverlust in ha Biotopflächen mit mittlerer und langer Entwicklungszeit WM1 Wald mesophil / 9170 5 0,03 WH Hecke, naturnah 5 0,02 WH Hecke, naturnah 4 0,01 NGBa Gewässer mit strukturarmen Randflächen Feldgehölz, naturnah 4 0,01 4 0,01 WO Seite 188 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Kurzcode Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Biotop-/Nutzungs- und Funktionaler Baubedingter Strukturtyp Wert (FW) Flächenverlust in ha XU 0,01 WN Vegetationsfreie Wasserflä4 che / kein LRT Gewässerbegleitgehölz, linear 4 NLGb Extensivgrünland und Wie- 3 0,58 0,33 NWL Ausgedehnte Gebüsche, brei- 3 te Hecken, Gehölze (nicht biotopwürdig) Laubwald 3 WH Hecke, naturnah 3 0,01 GB Magerer Altgrasbestand / Grünlandbrache Artenreiches Extensivgrünland / kein LRT Feldgehölz, naturnah 3 0,02 3 0,01 3 0,01 Extensivgrünland und Wiesenbrachen 2 0,07 Ausgedehnte Gebüsche, brei- 2 te Hecken, Gehölze (nicht biotopwürdig) Sonstige unversieglete Flächen 0,11 NLRa Ruderal- und Brachflächen (ohne Ackerbrachen) 3 0,03 NLAb Ackerbrachen 3 0,08 NLGa Intensivgrünland 3 0,26 NLAa Ackerflächen, Wechselgrün- 2 12,57 0,03 senbrachen NWG GE WO NLGb NWG 0,13 land NLAb Ackerbrachen 2 0,82 NVWb Gras- und Schotterfeldwege 2 0,21 NLAa Ackerflächen, Wechselgrünland 1 3,76 NLGa Intensivgrünland 1 0,12 Seite 189 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Kurzcode Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Biotop-/Nutzungs- und Funktionaler Baubedingter Strukturtyp Wert (FW) Flächenverlust in ha NEK Kleingartenanlagen, Garten- 1 0,03 grundstücke im Aussenbereich Summe 19,27 FW: 5 = sehr hoch, 4 = hoch, 3 = mittel, 2 = gering, 1 = sehr gering Beeinträchtigungen durch Barriere- und Trennwirkungen im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen (K 012) Störungen von Funktionsbeziehungen liegen mit Trenn- und Barrierewirkungen von Lebensräumen z.B. durch Baufeld und Baustraßen ebenfalls temporär vor. Hier werden funktionale Vernetzungen, wie z.B. Wildwechsel, Unterbrechung von Fledermaus-Flugrouten, Wechsel zwischen Brut- und Nahrungsplätzen und das Abschneiden von Fluchtmöglichkeiten, unterbrochen. Um die Funktionsfähigkeit der Leitstrukturen bekannter FledermausFlugrouten zu gewährleisten, sind Maßnahmen erforderlich, die den Flug über die Dorfen und den Mittleren-Isar-Kanal zwischen April und Oktober durchgehend ermöglichen. Da Baustraßen und Baufelder durch sensible Flächen bzw. bekannte Wanderkorridore wie Abfanggraben Ost, Dorfen, Weichgraben und Mittler-IsarKanal angelegt werden, sind diesbezüglich erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen und Erschütterungen im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen (K 013) Durch den Baustellenverkehr entlang der Baustraßen und im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen wird die Tierwelt durch Schallimmissionen und Erschütterungen beeinträchtigt. In baustellennahen Ökosystemen kann es durch Verlärmung und Erschütterungen zu temporären Verschiebungen im faunistischen Arteninventar kommen; insbesondere können störungsempfindliche Arten verdrängt werden. Baustellenlärm ist gekennzeichnet durch einen höheren Anteil an starken und kurzzeitigen Schallereignissen. Dadurch ist die Scheuchwirkung relativ groß, die Dauerbelastung dagegen gering. Störwirkungen durch Lärm, die durch die Baumaßnahmen ausgelöst werden, übersteigen bei den im offenen Gelände brütenden Vögeln jedoch die dauerhafte Kulissenwirkung nicht. Insgesamt wird die Beeinträch- Seite 190 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan tigung durch technische Maßnahmen während der Bauausführung (siehe Anlage 1) und eine ökologische Bauüberwachung minimiert (vgl. Kap. 12). Im Bündelungsabschnitt mit der FTO werden die Beeinträchtigungen aufgrund der Vorbelastung als nicht erheblich, in den Neubauabschnitten (d.h. außerhalb des Bündelungsabschnittes mit der FTO) als erheblich bewertet. Beeinträchtigungen durch Staub- und Schadstoffemissionen im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen) Beeinträchtigungen der Gewässerqualität können nur im Zusammenhang mit Aushubarbeiten für die Brückenbauwerke im wasserführenden Bereich der Gewässer in Form von Trübungen durch feinkörnige Schwebstoffe auftreten und so das Schutzgut Pflanzen und Tiere beeinträchtigen. Dies betrifft vor allem den Weichgraben (Bahn-km 20,874), bei dem Baumaßnahmen im Gewässerbett stattfinden werden. Der Konflikt ist durch technische Maßnahmen während der Bauausführung (siehe Anlage 1) und eine ökologische Bauüberwachung (siehe Kap. 12) zu vermeiden. Es treten dann keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt auf. Beeinträchtigungen durch Zerschneidung, Verlegung und Überbauung von Gewässern Der Weichgraben wird für den Betrieb der trassenparallelen Baustraße und im Zuge des Neubaus der EÜ Weichgraben (Bahn-km 20,874) auf einer Länge von ca. 40 m für die Dauer von ca. 3 Jahren verrohrt. Mit der Verrohrung sind Beseitigung von Ufervegetation, Veränderung des Gewässerbettes und Beeinträchtigungen der Durchgängigkeit verbunden. Der Konflikt ist durch technische Maßnahmen während der Bauausführung (siehe Anlage 1) und eine ökologische Bauüberwachung (siehe Kap. 12) zu lösen. Erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt werden dadurch vermieden. Am Mittleren-Isar-Kanal, an der Dorfen und am Abfanggraben Ost sind keine Beeinträchtigungen durch Zerschneidung, Verlegung oder Überbauung zu erwarten. Beeinträchtigungen durch temporäre Grundwasserabsenkungen bzw. Grundwasseranstau im Bereich der Baustelle des Trogbauwerks und der Personenunterführung (Bf Schwaigerloh) Da davon auszugehen ist, dass aufgrund der hohen Durchlässigkeit des quartären Kieses eine Wiederversickerung von entnommenem Grundwasser aus der Baugrube möglich ist, werden die baubedingten Beeinträchtigungen durch temporäre Grundwasserabsenkungen bzw. Grundwasseran- Seite 191 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan stau im Bereich der Baustelle des Trogbauwerks als nicht erheblich für das Schutzgut Tiere und Pflanzen eingeschätzt. Beeinträchtigungen durch Licht und optische Reize im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen (K 017) Während der Bauzeit können Licht und visuelle Effekte (z.B. nächtliche Beleuchtung der Baustelle, erhöhte Betriebsamkeit auf den Flächen usw.) einen Vergrämungseffekt auslösen, der dazu führen kann, dass die Tiere (v.a. Vögel, Fledermäuse und Insekten) die Baustelle meiden und nicht mehr als Lebensraum, z.B. Brutplatz oder Jagdhabitat, nutzen. Die meisten Arbeiten werden tagsüber durchgeführt. Nächtliche Bauarbeiten und somit die bauzeitliche Beleuchtung der Baustelle sind jedoch aufgrund des Umfangs der Maßnahme und damit zusammenhängend einer längeren Bauzeit nicht auszuschließen. Bei Fledermäusen schränken die baubedingten Störungen durch Licht und optische Reize den Lebensraum nicht ein, da die Baustellenflächen keinen erheblichen Ausschnitt aus dem Jagdhabitat darstellen und die Tiere ausweichen können. Im Bereich der Fledermaus-Flugrouten an Dorfen und Mittlerem-Isar-Kanal wird die nächtliche Beleuchtung der Baustelle zwischen April und Oktober vermieden (V 5). Die durch die Baumaßnahmen ausgelösten Störwirkungen von bodenbrütenden Vogelarten durch optische Reize entlang der Bahntrasse und im Bereich der Verlegung der Verbindungsstraße zwischen Reisen und der ED 19 übersteigen die dauerhafte Kulissenwirkung nicht. Die Wirkung kann durch die Schutzmaßnahme V 1 (s. Kap. 7.1.1) ausgeschlossen werden, doch muss aufgrund des Umfangs der Maßnahme und damit zusammenhängend einer längeren Bauzeit auch mit Störungen zur Brutzeit gerechnet werden. Mit der vorübergehenden Aufgabe von Revieren durch Störwirkungen ist ab Baubeginn zu rechnen. Die Beeinträchtigungen sind als erheblich zu bewerten. Beeinträchtigungen durch mechanische Bodenbelastung und Bodenauftrag/-abtrag im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen (K 018) Im Bereich der BE-Flächen, Baufelder und Baustraßen kommt es durch die mechanische Bodenbelastung der Baufahrzeuge zu einer Bodenverdichtung und somit zu einem vorübergehenden Flächen- und Funktionsverlust für Tiere und Pflanzen. Die bauzeitlich in Anspruch genommenen Flächen werden nach Abschluss der Baumaßnahme ordnungsgemäß rekultiviert. Die Beeinträchtigung wurde bereits sowohl bei der temporären Flächenin- Seite 192 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan anspruchnahme beim Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (K 011) als auch beim Schutzgut Boden (K 028) als erheblich bewertet und bilanziert. Beeinträchtigungen durch Einleitung von Oberflächenwasser in Fließgewässer im Bereich des Weichgrabens und der Dorfen Im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen am Weichgraben und an der Dorfen könnte es prizipiell zu einer baubedingten Einleitung von Oberflächenwasser in Fließgewässer kommen. Das anfallende Grund- und Oberflächenwasser wird jedoch nicht in die Oberflächengewässer eingeleitet, sondern unmittelbar im Nahbereich der Baustellen im Boden wiederversickert. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Boden und Wasser einzuhalten. Zusätzlich sind Schutzmaßnahmen vorgesehen (S4), um zu gewährleisten, dass keine Oberflächenwässer aus dem Baustellenbereich und damit keine Schad- und Trübstoffe in die Oberflächengewässer Dorfen und Weichgraben gelangen (z.B. Anlage von Absetzbecken bzw. von Sickergräben entlang der Baustellenflächen). Die Beeinträchtigung ist dann nicht erheblich. 6.1.2 Anlagenbedingte Beeinträchtigungen Beeinträchtigungen durch Flächenversiegelung und –überbauung durch technische Bauwerke und Betriebsanlagen sowie Erdbauwerke (K 111, K 112) Als anlagenbedingte Beeinträchtigung ist die mit quantitativen und qualitativen Verlusten von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere verbundene Flächeninanspruchnahme und –versiegelung durch technische Bauwerke und Betriebsanlagen zu nennen. Sie beträgt insgesamt 27,28 ha. Der anlagenbedingte Flächenverlust der betroffenen Biotop-/ Nutzungs- und Strukturtypen ist der folgenden Tab. 6-3 zu entnehmen. Durch die Flächeninanspruchnahme werden vorwiegend Ackerflächen und Wechselgrünland sowie Ackerbrachen beansprucht (20,97 ha), gefolgt von Extensivgrünland und Wiesenbrachen (1,31 ha), Intensivgrünland (0,91 ha) und Ackerbrachen (0,89 ha). Insgesamt 0,98 ha der Flächen mit Acker und Intensivgrünland liegen auf ökologisch wertvollen Standorten, wie die Weichgrabenund Dorfenaue. Im Bereich der geplanten Trasse weisen die Acker- und Intensivgrünlandflächen keine höhere Wertigkeit als Lebensraum für die Fauna, mit Ausnahme der Avifauna, auf. Die Bedeutung dieser Bereiche als Lebensräume für die Avifauna, v.a. für die störungsempfindlichen Bodenbrüter, wurde im Rahmen der Ermittlung von Verbotsverletzungen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG sowie des arten- Seite 193 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan schutzrechtlich motivierten Kompensationsbedarfs detailliert aufgezeigt bzw. berücksichtigt. Geringumfänglich kommt es zu bau- und anlagebedingten Flächeninanspruchnahmen im Bereich von Vorkommen von Bodenbrütern. Durch direkte Überbauung sind rund 3 Feldlerchenreviere und 1 Kiebitzrevier betroffen. Die überbauten Habitate machen in Relation zu den verbleibenden Habitaten einen nicht erheblichen Anteil aus. Weitere Details sind dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zu entnehmen (siehe Anhang I). Auch die weiteren betroffenen Nutzungs- und Strukturtypen sind mit sehr geringen bis mittleren Funktionalen Werten (FW 1-3) bewertet. Mit insgesamt 0,22 ha werden die Biotoptypen hoher und sehr hoher Bedeutung (FW 4-5) nur in sehr geringem Umfang betroffen. Die Beeinträchtigung durch dauerhafte Flächeninanspruchnahme ist als erheblich zu bewerten und somit eingriffsrelevant. Tab. 6-3: Anlagenbedingte Flächenverluste in ha Kurzcode Biotop-/Nutzungs- und Funktionaler Anlagenbedingter Strukturtyp Wert (FW) Flächenverlust in ha (davon auf ökologisch wertvollen Standorten) Inanspruchnahme ohne Versiegelung - Biotope WH WH WN XU Hecke, naturnah Hecke, naturnah Gewässerbegleitgehölz linear Vegetationsfreie Wasserfläche / kein LRT 5 4 4 4 0,04 0,02 0,02 0,02 GB Magerer Altgrasbestand / Grünlandbrache Hecke, naturnah Extensivgrünland und Wiesenbrachen Ruderal- und Brachflächen (ohne Ackerbrachen) Ausgedehnte Gebüsche, breite Hecken, Gehölze (nicht biotopwürdig) Laubwald Extensivgrünland und Wie- 3 0,10 3 3 0,01 0,25 3 0,08 3 0,26 3 2 0,08 0,08 WH NLGb NLRa NWG NWL NLGb Seite 194 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Kurzcode Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Biotop-/Nutzungs- und Funktionaler Anlagenbedingter Strukturtyp Wert (FW) Flächenverlust in ha (davon auf ökologisch wertvollen Standorten) senbrachen NLRb NVWb NWG Nitrophile Säume 2 Gras- und Schotterfeldwege 2 Ausgedehnte Gebüsche, 2 breite Hecken, Gehölze (nicht biotopwürdig) Versiegelung - Biotope 0,02 0,18 0,27 WH Hecke, naturnah 5 0,03 NGBa Gewässer mit strukturarmen Randflächen 4 0,01 WH Hecke, naturnah 4 0,02 WN Gewässerbegleitgehölz linear 4 0,03 WO XU Feldgehölz, naturnah Vegetationsfreie Wasserfläche / kein LRT Gewässer mit strukturarmen Randflächen Magerer Altgrasbestand / Grünlandbrache 4 4 0,01 0,01 4 0,01 3 0,32 Extensivgrünland und Wie3 senbrachen Ruderal- und Brachflächen 3 0,68 NGBa GB NLGb NLRa 0,14 (ohne Ackerbrachen) NWG Ausgedehnte Gebüsche, 3 0,59 breite Hecken, Gehölze (nicht biotopwürdig) NWL Laubwald 3 Seite 195 0,18 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Kurzcode Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Biotop-/Nutzungs- und Funktionaler Anlagenbedingter Strukturtyp Wert (FW) Flächenverlust in ha (davon auf ökologisch wertvollen Standorten) WH NLGb 3 2 0,01 0,30 NLRb Hecke, naturnah Extensivgrünland und Wiesenbrachen Nitrophile Säume 2 0,02 NVWb Gras- und Schotterfeldwege 2 0,51 NWG Ausgedehnte Gebüsche, 2 0,21 breite Hecken, Gehölze (nicht biotopwürdig) Inanspruchnahme ohne Versiegelung - Acker und Intensivgrünland NLGa NLAb NLAa NLAb Intensivgrünland Ackerbrachen Ackerflächen, Wechselgrünland Ackerbrachen 3 3 2 0,44 (0,29) 0,03 7,66 2 0,11 NLAa Ackerflächen, Wechsel1 grünland NLGa Intensivgrünland 1 Versiegelung - Acker und Intensivgrünland 2,31 (0,25) NLGa NLAb NLAa 3 3 2 0,39 (0,25) 0,07 6,35 (0,19) 2 1 0,68 4,64 1 0,04 27,28 NLAb NLAa NLGa Summe Intensivgrünland Ackerbrachen Ackerflächen, Wechselgrünland Ackerbrachen Ackerflächen, Wechselgrünland Intensivgrünland 0,03 FW: 5 = sehr hoch, 4 = hoch, 3 = mittel, 2 = gering, 1 = sehr gering Beeinträchtigungen durch Zerschneidung der Lebensräume mit dauerhaften Barriere- und Trennwirkungen (K 113) Im Bereich zwischen dem geplanten Trogbauwerk und dem Abfanggraben Ost kommt es zu einer Zerschneidung von Lebensräumen der Pflanzenund Tierwelt mit Barriere- und Trennwirkungen. Jeder Neubau eines Durch- Seite 196 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan lasses bzw. einer Brücke bedeutet eine weitere Einschränkung der Durchlässigkeit. Die biologische Durchlässigkeit und die biologische Vielfalt werden durch den Neubau der EÜ Abfanggraben Ost (Bahn-km 24,550), der EÜ Dorfen (Bahn-km 22,407) und der EÜ Weichgraben (Bahn-km 20,874) und die damit verbundene Überbauung oder Verengung der Lebensräume und Wanderkorridore insbesondere für aquatische Lebewesen, den Biber und sonstige Klein- und Großsäuger erheblich beeinträchtigt. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass die bereits bestehenden Durchlässe und Brückenbauwerke der benachbarten FTO im Bereich von Dorfen und Weichgraben eine Vorbelastung hinsichtlich der biologischen Durchlässigkeit darstellen. Beeinträchtigungen durch Durchtrennung, Verlegung, Überbauung von Gewässern Da die Kreuzungsbauwerke über die Gewässer mindestens in den vorhandenen Dimensionen (lichte Weite, lichte Höhe) benachbarter Kreuzungsbauwerke (FTO) erweitert bzw. neu gebaut werden, kann keine anlagenbedingte Durchtrennung und Verlegung von Gewässern festgestellt werden. Dagegen werden dauerhafte Überbauungen von Gewässerrandstreifen am Abfanggraben Ost, Dorfen, Weichgraben und Mittlerer-Isar-Kanal erforderlich. Am Abfanggraben Ost und am Weichgraben geht kein Gewässerbegleitgehölz verloren und die Überbauung wirkt sich aufgrund der geringen Breite der Brückenbauwerke nicht erheblich auf die Funktionsfähigkeit von Fließgewässerlebensräumen aus. An der Dorfen und am Mittleren-IsarKanal führt der Bau der Brückenbauwerke zu einem dauerhaften Verlust von Gewässerbegleitgehölz. Während die Eingriffe durch das technische Bauwerk Mitllerer-Isar-Kanal als nicht erheblich zu beurteilen sind, sind die Eingriffe in den Gewässerrandstreifen der Dorfen, der ein wesentlicher Bestandteil des Gewässers und seiner Aue ist, als erheblich einzustufen. Die Beeinträchtigung wurde bereits sowohl bei der dauerhaften Flächeninanspruchnahme bei Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (K 111, K 112) als auch beim Schutzgut Wasser (K 134) als erheblich bewertet und bilanziert. Beeinträchtigungen durch Grundwasserabsenkungen bzw. Grundwasseranstau Dauerhafte Grundwasserabsenkungen bzw. Grundwasseranstauungen, die mit anlagenbedingten Beeinträchtigungen auf die Pflanzen- und Tierwelt verbunden wären, sind nicht zu erwarten. Grundwasseraufstau ist allenfalls im Bereich des Trogs Flughafen denkbar, jedoch aufgrund der vorgesehe- Seite 197 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan nen Maßnahmen zur Grundwasserüberleitung von untergeordneter Bedeutung (vgl. auch Kap. 6.3.2). Beeinträchtigungen durch Einleitung und Versickerung von Oberflächenwasser in Fließgewässer /stehende Gewässer/ Grundwasser Grundsätzlich wird bezüglich dieser Wirkungen auf das Kap. 6.3.2 verwiesen. Da der überwiegende Teil des anfallenden Oberflächenwassers in den Gräben, Rigolen, Regenrückhaltebecken oder über die Dammböschung ins Gelände wiederversickert bzw. verdunstet, sind zusätzliche anlagenbedingte Beeinträchtigungen der Pflanzen- und Tierwelt durch die Einleitung und Versickerung von Oberflächenwasser in Fließgewässer, stehende Gewässer und/oder in das Grundwasser nicht zu erwarten. Beeinträchtigungen durch Änderung der Standortfaktoren (Verschattung; Öffnen von Wäldern, Aufwuchsbeschränkungen etc.) im Bereich der angrenzenden Waldbestände Beeinträchtigungen durch Änderung der Standortfaktoren sind im Bereich des Waldes am Abfanggraben Ost zu erwarten. Durch die Trassenführung mittig des Laubwaldes wird der geschlossene Waldbestand (westlich des des Abfanggrabens auf einer Länge von ca. 100 m geöffnet (beidseits des Abfanggrabens Ost). Die dadurch entstehende Schneise ist ca. 20 m breit. Die Waldöffnung führt zu anlagenbedingten Änderungen der Standortfaktoren, die sich lokalklimatisch im Verlust der Beschattung, verstärkter Sonneneinstrahlung und somit erhöhter Verdunstungsrate auswirken. Diese Änderungen sind flächenwirksam. Der Wald ist jedoch insgesamt nur rd. 100 m breit, so dass sich bereits im Bestand ein typisches Waldinnenklima nicht entwickeln kann. Die Änderung der Standortfaktoren aufgrund der Durchschneidung des Waldes wird somit als nicht erheblich beurteilt. Verlust von Einzelbäumen Im Bereich des Vorhabens gehen keine Einzelbäume verloren. Alle Baumverluste beziehen sich auf geschlossene Gehölzstrukturen (NWG, NWL, WH, WO, WN, WM1) und sind in der Flächenbilanz enthalten (s. Tab. 6-3). 6.1.3 Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen im gesamten Bauvorhabenbereich (außerhalb des Trogbauwerks) (K 211) Durch betriebsbedingte Schallimmissionen findet außerhalb des Trogbereichs im gesamten Vorhabenbereich eine Beeinträchtigung insbesondere der Vogelarten der offenen Landschaft statt. Die Störwirkung durch die Seite 198 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Schallimmissionen des Bahnverkehrs übersteigen die Störwirkungen durch die optischen Reize nicht. Zusammen mit den Dammlagen mit ihrer Vegetation und der Elektrifizierung stellen sie dauerhafte Kulissenwirkungen dar, die zu Meidungsreaktionen führen. Durch Störungen werden Fortpflanzungs- und Ruhestätten erheblich beeinträchtigt und damit beschädigt, so dass diese nicht mehr nutzbar sind. Im Rahmen des Vorhabens ist die Verlegung der Verbindungsstraße zwischen Reisen und der ED 19 geplant. Zwar erzeugen Straßen bis 10.000 Kfz/24h nach GARNIEL & MIERWALD (2010) in den ersten 100-300 m vom Fahrbahnrand, je nach betroffener Art, eine Abnahme der Habitateignung um 20-25%. Diese Straße hat jedoch in ihrem jetzigen Zustand keine erkennbare Wirkung auf die Dichte der Bodenbrüterreviere. Durch die Verlegung der Verbindungsstraße zwischen Reisen und der ED 19 kann daher auch keine betriebsbedingte Störwirkung prognostiziert werden. Der Verbotstatbestand der Störung nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG wird bei Großem Brachvogel, Feldlerche, Kiebitz, Rebhuhn und Wiesenschafstelze erfüllt. Daher ist die Erteilung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich, die Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes (FCS 1, FCS 2, FCS 3) zur Folge hat. Weitere Details sind dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zu entnehmen (siehe Anhang I). Beeinträchtigungen durch Erschütterungen im gesamten Bauvorhabenbereich (außerhalb des Trogbauwerks) Die Beeinträchtigung von Tierarten durch verkehrsbedingte Erschütterungen ist nicht erheblich, da die Störwirkungen zwar einen dauerhaften, aber nicht kontinuierlichen Charakter haben. Zudem haben die erschütterungsbedingten Wirkungen eine geringe Reichweite bzw. beschränken sich auf den unmittelbaren Nahbereich der Trasse. Beeinträchtigungen durch Tierkollisionen im gesamten Bauvorhabenbereich (außerhalb des Trogbauwerks) Die Kollisionsgefahr für Tiere (außerhalb des Trogbereichs) durch den Betrieb auf der Trasse stellt eine potenzielle Gefährdung vor allem für Fledermäuse, Biber und Vögel dar. Die derzeit stark frequentierten Leitlinien an der Dorfen und am MittlereIsar-Kanal stellen potenzielle Konflikt-Schwerpunkte für Fledermäuse dar. Sowohl die zuleitende Gehölzstruktur als auch die Dimensionierung der- Seite 199 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan neuen Brückenbauwerke über die Dorfen und über den Mittleren-Isar-Kanal (km 19,824) erlauben eine gefahrlose Querung der Trasse. Ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko kann in beiden Bereichen ausgeschlossen werden. Insgesamt kann nicht von einer erheblichen betriebsbedingten Kollisionsgefahr für die Fledermäuse ausgegangen werden, da ein Teil der Strecke entlang der Flughafentangente-Ost bereits erheblich vorbelastet ist und die Kartierungen keine hohe Aktivität in der freien Feldflur ergeben haben. Unter der Voraussetzung, dass keine neuen Leitstrukturen in der freien Feldflur geschaffen werden, indem in diesen Bereichen auf die Pflanzung von Begleitgehölzen verzichtet wird (V 4), kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Trasse in erheblichen Maße von Fledermäusen genutzt wird. Die Elektrifizierung allein stellt keine ausreichende Leitstruktur für Fledermäuse dar. Um Kollisionen mit Bibern zu vermeiden, sind Leiteinrichtungen beiderseits der Dorfen entlang des Bahndammes vorgesehen (V 6). Unter Berücksichtigung dieser Maßnahme führt das Vorhaben zu keiner signifikanten Erhöhung des Verletzungs- und Tötungsrisikos für Biber. Das Vorhaben führt zu keiner signifikanten Erhöhung des verkehrsbedingten Kollisionsrisikos für Bodenbrüter. In den Bereichen mit nachgewiesenen Vorkommen von Bodenbrütern wie Feldlerche, Wachtel, Wiesenschafstelze und Kiebitz bietet die Trasse durch die Elektrifizierung und teilweise die Dammlage sowie den Zugverkehr eine erhebliche Kulissenwirkung, die zu einer Meidung des unmittelbaren Trassenbereiches führt. Im Bereich der Flughafentangente Ost (FTO, St 2580) besteht diese Meidungsreaktion in Bereichen der Dammlage und in Bereichen mit Gehölzen schon jetzt. Hier wird sich das Kollisionsrisiko nicht erheblich erhöhen. Rebhühner halten sich nicht regelmäßig im Fahrraumprofil von Bahntrassen auf, da der vegetationsfreie Schienenbereich weder Nahrung noch Deckung bietet. Dadurch, dass Dammlagen, die durch die freie Feldflur führen, nicht mit Gehölzen bepflanzt werden, entsteht kein zusätzliches Kollisionsrisiko für Goldammern (V 4). Insgesamt führt die Meidungsreaktion der Bodenbrüter zu der Trasse dazu, dass sich die Individuen nicht regelmäßig im Fahrraumprofil der Trasse aufhalten werden. Darüber hinaus ist nicht bekannt, dass die Bodenbrüter überproportional oft mit Leitungen an Bahntrassen kollidieren. Andere entlang von Bahntrassen weit verbreitete Vogelarten zeigen hinsichtlich des Kollisionsrisikos entweder keine gefährdungsgeneigten Verhaltensweisen (z.B. hohe Flughöhe, Meidung des Verkehrsraumes) oder es handelt sich um Arten, für die denkbare Risiken durch das Vorhaben insgesamt im Bereich der allgemeinen Mortalität im Naturraum liegen (die Art Seite 200 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan weist eine Überlebensstrategie auf, die es ihr ermöglicht, vorhabensbedingte Individuenverluste mit geringem Risiko abzupuffern, d.h. die Zahl der Opfer liegt im Rahmen der (im Naturraum) gegebenen artspezifischen Mortalität). Insgesamt ist die Beeinträchtigung durch Tierkollisionen, unter Berücksichtigung von entsprechenden Maßnahmen (V 4, V 5, V 8, V 9), für das Schutzgut Tiere und Biologische Vielfalt nicht erheblich. Weitere Details sind dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zu entnehmen (siehe Anhang I). Beeinträchtigungen durch optische Reize im gesamten Bauvorhabenbereich (außerhalb des Trogbauwerks) (K 215) Durch zusätzliche optische Reize findet außerhalb des Trogbereichs im gesamten Vorhabenbereich eine Beeinträchtigung insbesondere der Vogelarten der offenen Landschaft statt. Durch Dammlagen mit ihrer Vegetation, die Elektrifizierung sowie den Bahnverkehr entstehen in Bodenbrüterlebensräumen (Feldlerche, Kiebitz, Wachtel, Wiesenschafstelze, Großer Brachvogel) neue dauerhafte Kulissenwirkungen, die zu Meidungsreaktionen führen. Die Bodenbrüter halten einen Abstand von rund 100-140 m zu derartigen Strukturen ein. Es ist damit zu rechnen, dass Reviere, die in einem Abstand von 100-120 m zu der Trasse liegen, dauerhaft aufgegeben werden. Dies betrifft im Untersuchungsraum 5 Reviere der Kiebitze, 6 Reviere der Wiesenschafstelze, ein Revier der Wachtel und 16 Reviere der Feldlerche. Die Reviere werden durch Störungen so beeinträchtigt und damit beschädigt, dass diese nicht mehr nutzbar sind. Zwischen dem Mittleren-Isar-Kanal und der ED 19 wird ein Brachvogelrevier erheblich beeinträchtigt (ca. 30 ha von ca. 70 ha Revierfläche). Auch hier kann mit einer Aufgabe des Reviers gerechnet werden. Da, bis auf die Wachtel, ein Ausweichen der durch Kulissenwirkung gestörten Revierpaare nicht zu erwarten ist, wird der Verlust der Reviere als eine erhebliche Beeinträchtigung bewertet. Durch das Vermeiden von Gehölzpflanzungen in Bereichen, in denen Feldlerchen brüten (V 4), kann der Effekt der Meidungsreaktion durch Kulissenwirkung geringfügig vermindert werden. Trotz umfangreicher Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes (FCS 1, FCS 2, FCS 3) bewirkt das Vorhaben eine dauerhafte erhebliche Beeinträchtigung der Gebietspopulation der Feldlerche, des Kiebitzes und der Wiesenschafstelze durch Kulissenwirkungen. Der Verbotstatbestand der Störung nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG wird daher bei Wiesenschafstelze, Kiebitz und Feldlerche erfüllt. Die Erteilung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ist erforderlich. Seite 201 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Weitere Details sind dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zu entnehmen (siehe Anhang I). Die betriebsbedingte Beleuchtung des Bf Schwaigerloh ist mit dauerhaften Auswirkungen auf viele nachtaktive Insekten sowie Fledermäuse verbunden. Diese werden vom Licht angezogen. Nach Erreichen des Lichtkegels ist es den Insekten nahezu unmöglich, diesen wieder zu verlassen („Lichtkäfig / Lichtfalle“). Um dies zu vermeiden bzw. zu vermindern werden künstliche Lichtquellen auf dem Stand der Technik zur Beleuchtung des Bahnhofs Schwaigerloh verwendet (V 10), so dass die Auswirkungen für das Schutzgut Tiere und Biologische Vielfalt insgesamt nicht erheblich sind. 6.1.4 Zusammenfassung der bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen der Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt Die folgende Tab. 6-4 stellt die erheblichen bau-, anlage-und betriebsbedingten Beeinträchtigungen für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt im Untersuchungsraum zusammenfassend dar. Tab. 6-4: Zusammenfassende Darstellung der erheblichen Konflikte der Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt Das Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt ist von den Konflikten: K 011: K 012: K 013: K 017: K 018: Baubedingte Beeinträchtigungen durch temporäre Flächeninanspruchnahme im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen erheblich Baubedingte Beeinträchtigungen durch Barriere- und Trennwirkungen im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen erheblich Baubedingte Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen und Erschütterungen im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen erheblich Baubedingte Beeinträchtigungen durch Licht und optische Reize im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen erheblich Beeinträchtigungen durch mechanische Bodenbelastung und Bodenabtrag / -abtrag im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen erheblich K 111, K 112: Beeinträchtigungen durch Flächenversiegelung und –überbauung durch technische K 113: K 211: K 215: Bauwerke und Betriebsanlagen sowie Erdbauwerke erheblich Anlagenbedingte Beeinträchtigungen durch Zerschneidung der Lebensräume mit dauerhaften Trenn- und Barrierewirkungen erheblich Betriebsbedingte Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen im gesamten Bauvorhabenbereich (außerhalb des Trogbauwerks) erheblich Betriebsbedingte Beeinträchtigungen durch optische Reize im gesamten Bauvorhabenbereich (außerhalb des Trogbauwerks) erheblich Betroffen. Seite 202 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 6.1.5 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Beeinträchtigungen von Schutzgebieten und Ausweisungen nach Fachplänen Natura 2000-Gebiete Nach Art. 6 Abs. 3 FFH-RL sowie § 34 Abs.1 und 2 BNatSchG sind Pläne und Vorhaben, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung des FFH-Gebietes in Verbindung stehen oder hierfür nicht notwendig sind, einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Vorhaben jedoch den Schutzzweck eines Gebietes maßgeblich beeinträchtigen können, auf ihre Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen zu überprüfen. Der südliche Rand des FFH-Gebietes „Moorreste im Freisinger und Erdinger Moos“ (Teilgebiet DE 7636 – 371.04 Eittinger Weiher) befindet sich 3 km nördlich der geplanten Bahnstrecke, flussabwärts an der Dorfen. Bei dem Teilgebiet handelt es sich um den Eittinger Weiher. Das gesamte FFH-Gebiet wird im SDB als strukturreiche Reste des Freisinger Mooses mit Mosaik aus Wiesen, Moorwäldern, Hochstaudenfluren, Nass- und Streuwiesen sowie Gewässern (repräsentative Bachläufe, Gräben u. verlandender Stauweiher) beschrieben. Es ist ein bayernweit bedeutsames Wiesenbrütergebiet mit z.T. sehr günstigem Bruterfolg, eines der individuenstärksten Vorkommen der beiden Ameisenbläulinge. Das für die Betrachtung relevante Teilgebiet Eittinger Weiher liegt etwa 1,5 km nordwestlich Eitting (Lkr. Erding). Seine Größe beträgt 23 ha, womit es 5 % der Fläche des Gesamtgebiets stellt. Der Eittinger Weiher ist ein ursprünglich als Wasserrückhaltebecken angelegter, stark eutropher Stauweiher der Dorfen, der durch die zeitweise hohen Sedimentfrachten des Fließgewässers mittlerweile stark verlandet ist. Neben der Wasserfläche umfasst der Schutzgebietsteil auch die ausgedehnte Verlandung, i.W. Schilfflächen und Großröhrichte, sowie - randlich - feuchte Hochstaudenfluren und Gehölzbestände im Süden. Das Gebiet ist Vogelfreistätte und NSG und wird im ABSP Erding aus allgemein naturschutzfachlicher Sicht als überregional bedeutsam eingestuft ("bedeutende Vogelrast- und -brutstätte"). Die unten aufgeführten LRT sind in den "alten" Erhaltungszielentwürfen für den Eittinger Weiher genannt: 3140 - Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Stillgewässer mit benthischer Armleuchteralgen-Vegetation 6410 - Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden und Lehmboden Seite 203 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan 6430 - Feuchte Hochstaudensäume der planaren bis alpinen Höhenstufe inkl. Waldsäume Laut Standarddatenbogen kommen in dem Teilgebiet der Schlammpeitzger sowie die Groppe vor. Aktuelle Daten einer WRRL-Befischung der Dorfen bei Eitting vom 4. Mai 2012 bestätigen das Vorkommen der Groppe, nicht aber des Schlammpeitzgers in diesem Abschnitt der Dorfen. Aufgrund der großen Entfernung zwischen dem FFH-Gebiet (Teilgebiet Eittinger Weiher) und dem geplanten Vorhaben (rd. 3 km) sowie der Tatsache, dass nicht in die Dorfen eingegriffen wird und zudem Schutzvorkehrungen zur Verhinderung eines Eintrags von Schad- und Trübstoffen aus dem Baustellenbereich in die Dorfen (Schutzmaßnahme S4) vorgesehen sind, wird von keiner Betroffenheit des Gebietes ausgegangen. Auch für den Fall, dass bei Nachlässigkeit oder Nichtbeachtung der Vorschriften oder im ungünstigsten Fall bei besonderen Starkregenereignissen ggf. ein Eintrag von Nähr- und Schwebstoffen in das Gewässer erfolgen könnte, ist aber aufgrund der noch erheblichen Laufstrecke bis zur Gebietsgrenze (3 km) ein Nährstoff- oder Schwebstoff-Input in das Schutzgebiet auszuschließen. Daher kann auf eine förmliche FFH-Vorprüfung verzichtet werden. Das EU-Vogelschutzgebiet „Nördliches Erdinger Moos“ (DE 7637 – 471) wird durch das Vorhaben betroffen. Der südliche Randbereich des Schutzgebietes wird von der Trasse auf einer Länge von rd. 1.100 m durchfahren. Die Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung des Vogelschutzgebietes oder seiner maßgeblichen Bestandteile ist nicht auszuschließen, so dass für dieses Gebiet eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung wurde nach Maßgabe des Umwelt-Leitfadens des Eisenbahn-Bundesamtes (Teil IV) durchgeführt. Beim europäischen Vogelschutzgebiet „Nördliches Erdinger Moos“ richtet sich die FFH-Verträglichkeitsprüfung auf die für das Gebiet festgesetzten Erhaltungsziele der Vogelarten nach Anhang I VS-Richtlinie und die regelmäßig auftretenden Zugvogelarten nach Art. 4 Abs.2 VS-Richtlinie. Rechtsverbindliche Erhaltungsziele sind die Erhaltung oder Wiederherstellung der im Standarddatenbogen genannten Schutzgüter (Lebensraumtypen nach Anhang I einschl. charakteristischer Arten und Arten nach Anhang II FFH-RL) bzw. die in einer Verordnung nach § 32 BNatSchG i.V.m. Art. 13 b Abs. 1 Satz 2 BayNatSchG aufgeführten Schutzzwecke. Die prüfungsrelevante Gebietskulisse entspricht dem FFH-Gebiet bzw. dem VSGebiet. Dabei ist der Suchraum nicht nur auf die Reichweite der Immissionen zu Seite 204 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan beschränken, sondern es sind auch Zerschneidungswirkungen zu berücksichtigen (Umwelt-Leitfaden, Teil IV EBA 2010). Bei der Beurteilung der Erheblichkeit möglicher oder voraussichtlicher Beeinträchtigungen wurden das Fachinformationssystem und die Fachinformationen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP (LAMPRECHT, H. und TRAUTNER, J. 2007) berücksichtigt. Für das Vogelschutzgebiet „Nördliches Erdinger Moos“ (DE 7637 – 471) ergeben sich aus der FFH-Verträglichkeitsprüfung (siehe Anlage 16.1) folgende Ergebnisse: Der südliche Randbereich des Schutzgebietes wird von der Trasse auf einer Länge von rd. 1 100 m durchfahren. Durch Wirkungen des Vorhabens PFA 4.1 kommt es innerhalb des Vogelschutzgebietes zu Beeinträchtigungen von drei Feldlerchen- und einem Kiebitzrevier. Diese Funktionsverluste liegen für sich betrachtet unterhalb der Erheblichkeitsschwelle, so dass die Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes durch das Vorhaben PFA 4.1 in einem ersten Schritt als nicht erheblich beurteilt wird. Vorhaben können jedoch ggf. erst im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen (sog. Summationswirkungen). Besondere Relevanz in dem gegenständlichen Vogelschutzgebiet hat die mit Planfeststellungsbeschluss vom 05.07.2011 planfestgestellte Planung zur dritten Start- und Landebahn des Münchener Flughafens. Nach dem Planfeststellungsbeschluss führt dieses Vorhaben u.a. für die Feldlerche und den Kiebitz zu erheblichen Beeinträchtigungen i.S. des § 34 Abs. 1 BNatSchG. Unter Berücksichtigung von Kohärenzmaßnahmen wurde für das Vorhaben daher eine Abweichungsentscheidung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG erteilt. Da für das Vorhaben „3. Start- und Landebahn“ mit Erlass des genannten Planfeststellungsbeschlusses die Zulassung erteilt wurde, ist das Vorhaben mit Blick auf kumulative Wirkungen für die Frage der erheblichen Beeinträchtigung in der FFHverträglichkeitsprüfung (FFH-VP, Anlage 16.1.1) für das vorliegende Eisenbahnvorhaben gemäß § 34 Abs. 1 BNatSchG zu berücksichtigen. Die Zusatzbelastung, die durch das Vorhaben „Erdinger Ringschluss“ auf die bereits durch das planfestgestellte Projekt „3. Start- und Landebahn“ - erheblich beeinträchtigten Erhaltungsziele Kiebitz und Feldlerche einwirken wird, ist bezogen auf die beiden Erhaltungsziele als erheblich gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG zu bewerten. Dies wird vorsorglich auch angesichts der im Planfeststellungsbeschluss zur 3. Start- und Landebahn festgesetzten Kohärenzsicherungsmaßnahmen zu Grunde gelegt. Seite 205 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Nach § 34 Abs. 2 BNatSchG ist ein Projekt, das zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen kann, unzulässig. Von diesem Verbot darf nach § 34 Abs. 3 BNatSchG eine Abweichung nur dann zugelassen werden, wenn das Projekt aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses erforderlich ist und zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, nicht gegeben sind. Dieser Sachverhalt ist in einer FFH-Abweichungsprüfung (FFH-AP, Anlage 16.1.2) darzulegen. Die im Rahmen der fachplanerischen Alternativenprüfung (Kap. 6.2 der Anlage 1; planliche Darstellung siehe Anlage 3.3.1) untersuchten und dargestellten Trassenalternativen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Schutzgüter des Vogelschutzgebietes so gering, dass sich daraus keine Unterschiede im Verlust von Revieren relevanter Vogelarten ergeben. Im Ergebnis wäre auch durch alternative südliche Trassenführungen bzw. eine Tunnellösung (siehe Anlage 16.5) unter habitatschutz- und artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten keine relevante Reduzierung der vorhabensbedingten erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes „Nördliches Erdinger Moos“ möglich, denn auch durch diese würde das Erhaltungsziel Feldlerche erheblich beeinträchtigt. Zudem sind alle Alternativen mit Nachteilen verbunden, die entweder zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Gewerbegebietes Schwaigerloh (notwendige Gebäudeabrisse), zu Eingriffen in einen Lohwaldrest führen oder in keinem Verhältnis zu der festgestellten Betroffenheit der Erhaltungsziele stehen (Kosten hinsichtlich der Tunnellösung, stärkere Eingriffe in den Naturhaushalt) und somit nicht zumutbar sind. Die vorhabensbedingte - aufgrund der Summationswirkung mit dem Vorhaben „3. Start- und Landebahn“ zwar erhebliche - Beeinträchtigung der Vogelarten Kiebitz (Verlust von 1 Revier bei einer Anzahl von Revieren im VSG > 500) und Feldlerche (Verlust von 3 Revieren bei einer Anzahl von Revieren im VSG ~ 500) wird durch die Querung der Vorzugstrasse im äußeren Randbereich des Vogelschutzgebietes mit einer bereits bestehenden hohen Vorbelastung (Gewerbegebiet Schwaigerloh, ED5) hervorgerufen. Dem steht das öffentliche Interesse an der Schaffung einer Direktanbindung der S-Bahn von Erding und Markt Schwaben an den Flughafen München und an der Verbesserung der Schienenanbindung an den Münchner Flughafen aus Südostbayern gegenüber. Die Verbesserung der Erreichbarkeit dient der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags zur Daseinsvorsorge und ist ein zwingendes überwiegendes öffentliches Interesse. Es ist von nachhaltiger bzw. langfristiger Natur und ist von solchem Gewicht, dass es die Beeinträchtigung der vier genannten Brutvo- Seite 206 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan gelreviere rechtfertigt, zumal hierfür Ersatz durch Festsetzung durch Kohärenzsicherungsmaßnahmen geschaffen wird. Somit ist das öffentliche Interesse an dem Vorhaben zwingend i. S. d. § 34 Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG und kann nicht durch andere Lösungen erreicht werden. Die zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes „Natura-2000“ notwendigen Kohärenzsicherungsmaßnahmen sind gem. § 34 Abs. 5 BNatSchG vorgesehen. Das Kohärenzsicherungskonzept strebt eine vollständige Kompensation aller projektbedingten Funktionsverluste des Kohärenzbeitrags an. Dabei konzentriert es sich auf Maßnahmen, die die besten Voraussetzungen für eine rasche und vollständige Etablierung der festgelegten Kohärenzsicherungsziele gewährleisten. Die Maßnahmen werden innerhalb des Vogelschutzgebiets „Freisinger Moos“ DE 7636-471 durchgeführt. Das im gleichen Naturraum befindliche SPA liegt nur 2,5 bis 3,7 km westlich des SPA „Nördliches Erdinger Moos“. Beide Schutzgebiete sind, standörtlich wie auch nutzungsgeschichtlich, als Niedermoore der nördlichen Münchener Ebene weitreichend vergleichbar und avifaunistisch eng verwandt. Beziehungen zwischen den Populationen beider Gebiete, insbesondere auch bei den in dem Europäischen Vogelschutzgebiet DE 7637-471 "Nördliches Erdinger Moos" von den Eingriffen erheblich betroffenen Arten bestehen. Das Europäische Vogelschutzgebiet „Freisinger Moos“ DE 7636-471 hat eine hohe Bedeutung für die vorhabensbedingt betroffenen Erhaltungsziele. Die Kohärenzsicherungsmaßnahmen führen zu einem funktionalen Ausgleich des Eingriffs. Für die Sicherung des Kohärenzbeitrags der beeinträchtigten Erhaltungsziele des Europäischen Vogelschutzgebiets DE 7637-471 "Nördliches Erdinger Moos" sind im landschaftspflegerischen Begleitplan Kohärenzsicherungsmaßnahmen (KS 1 und KS 2) vorgesehen. Sie werden in den Maßnahmenblättern eingehend beschrieben. Die planerische Darstellung erfolgt in der Karte „FFHAbweichungsprüfung“ (16.4). Die Maßnahmen sind weiterhin unter Angabe der Platzierung (Zielgebiete) und Abschätzung des Zeitraums bis zur Wirksamkeit nach Durchführung/Herstellung tabellarisch in der FFH-Abweichungsprüfung, Anlage 16.1.2, Kap. 4.2.1 und 4.2.2, aufgelistet. Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG, Art. 23 BayNatSchG) Die im Untersuchungsraum kartierten nach § 30 BNatSchG/ Art. 23 BayNatSchG gesetzlich geschützten Biotope werden durch das geplante Bauvorhaben weder unmittelbar (Flächeninanspruchnahme) noch mittelbar (Zerschneidung, Immissionen, Standortveränderungen) betroffen. Seite 207 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL (§ 19 BNatSchG) Von den im Untersuchungsraum kartierten Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL werden durch das geplante Bauvorhaben nur der LRT Wald mesophil 9170 (WM1) auf 0,03 ha bauzeitlich in Anspruch genommen. Der Verlust des LRT WM1 betrifft Bereiche außerhalb der FFH-Gebiete. Unter Berücksichtigung der weiten Verbreitung innerhalb des Untersuchungsraumes (WM1 5,27 ha) und der geringen Betroffenheit durch das Bauvorhaben kann eine erhebliche Beeinträchtigung des LRT 9170 ausgeschlossen werden, so dass kein Umweltschaden gemäß § 19 BNatSchG zu erwarten ist. 6.2 Boden Alle in Tab. 6-1 zu betrachtenden potenziellen Konflikte werden nachfolgend beschrieben und auf ihre Relevanz im Wirkraum des Bauvorhabens hin überprüft. Mit Konfliktnummern versehen und in Tab. 6-7 zusammenfassend aufgelistet sowie in der Anlage 15.7.1-3 dargestellt werden schließlich nur die erheblichen Konflikte. 6.2.1 Baubedingte Beeinträchtigungen Folgende Beeinträchtigungen von Böden werden durch die Baumaßnahmen verursacht: Baubedinge Beeinträchtigung von Böden durch Flächeninanspruchnahme im Bereich von BE-Flächen, Baufeldern und Baustraßen (K 021): Durch die temporäre Inanspruchnahme von Böden für Baulogistikflächen werden folgende Bodenfunktionen weitgehend außer Kraft gesetzt: - Austauschprozesse zwischen Boden und Luft werden unterbunden; es findet keine Versickerung, keine Verdunstung und kein Luftaustausch statt und die Grundwasserneubildung verringert sich infolge Ableitung und schnellem Abfluss des Oberflächenwassers. - Bodenfeuchte und Sauerstoffgehalt in den Poren nehmen ab. Dieses wirkt sich negativ auf die Wachstumsbedingungen von Gehölzen aus. - Dichte Fahrbahndecken verringern den Sauerstoffgehalt der darunterliegenden Bodenschichten derart, dass sich weder aerobe Bakterien noch aktive Wurzeln bilden können. - humoser Oberboden wird erodiert. Seite 208 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Die erforderlichen Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen mit baubedingten Beeinträchtigungen nehmen im UR unversiegelte Flächen mit einem Umfang von rd. 19 ha ein und befinden sich im unmittelbaren Umfeld der Trasse bzw. der neu zu bauenden GVS ED 19 - Reisen. Überwiegend sind hiervon die Bodeneinheiten 4b, gefolgt von 4a, 12a, 19a, 20, 4a und 64b betroffen; bei 13,2 ha (rd. 70 %) handelt es sich um Böden mit sehr hohem Funktionalem Wert (s. Tab. 6-5). Die temporären baubedingten Beeinträchtigungen durch Flächenversiegelung, Überschüttung, Verdichtung und Erosion von humosem Oberboden mit ihren Auswirkungen auf abiotische Schutzgüter sind erheblich und somit eingriffsrelevant. Tab. 6-5: GLA-Nr. 3a 4a 4b Baubedingte Bodenverluste in ha Bodentyp Funktionaler Baubedingter BoWert denverlust [ha] Pararendzina Parabraunerde und Braunerde Humusbrauerde und Humusparabraunerde 5 0,64 5 1,67 5 7,00 12a Kolluvisol 5 2,85 19a Pararendzina 3 1,88 20 Braunerde 3 1,76 62a Gley-Rendzina und RendzinaGley 5 1,06 62b Kalkgley 4 0,33 64b Kalkgley 3 1,46 64c Kalkanmoorgley 3 0,16 77 Kalkniedermoor 4 0,18 Summe 18,99 FW: 5 = sehr hoch, 4 = hoch, 3 = mittel, 2 = gering, 1 = sehr gering Beeinträchtigungen von Böden durch bauzeitlichen Staub- und Schadstoffeintrag Im Bereich der BE-Flächen, Baufelder und Baustraßen sind Auswirkungen auf den Boden durch Schadstoffeinträge potenziell möglich. Diese Beeinträchtigungen können vermieden werden, wenn vorgesehene Vermeidungs- und Verminderungsnahmen durchgeführt werden (s. Kap.7.1.2). Bei Seite 209 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan ordnungsgemäßer Durchführung sind keine nachhaltigen Auswirkungen auf den Naturhaushalt zu erwarten, so dass keine weitere Kompensation erforderlich ist. Dieser Eingriff kann somit als nicht erheblicher Eingriff bewertet werden. Temporäre Funktionsbeeinträchtigungen von Böden durch temporäre Grundwasserabsenkungen bzw. Grundwasseranstau Im Zuge bauzeitlicher Grundwasserabsenkungen ist eine Änderung der chemischen, biologischen und physikalischen Bodeneigenschaften in den betroffenen Bereichen denkbar. Bauzeitliche Grundwasserabsenkungen und Wasserhaltungen sind im Bereich der geplanten Bauwerke EÜ Abfanggraben, EÜ Dorfen, EÜ Weichgraben und Trogbauwerk erforderlich. Sie sind jedoch räumlich und zeitlich sehr begrenzt wirksam und wirken sich daher nicht erheblich auf die umgebenden Böden aus. Beeinträchtigungen von Böden durch mechanische Bodenbelastung und Bodenabtrag /-auftrag (K 028) Im Bereich der BE-Flächen, Baufelder und Baustraßen kommt es durch die mechanische Bodenbelastung der Baufahrzeuge zu einer Bodenverdichtung und somit zum Verlust zahlreicher Bodenfunktionen, wie z.B. Wasserund Luftdurchlässigkeit. Zusammen mit dem Bodenabtrag/-auftrag sind diese Beeinträchtigungen als erheblich zu bewerten und somit eingriffsrelevant. Temporäre Funktionsbeeinträchtigungen von Böden durch Einleitung von Oberflächenwasser in Fließgewässer / stehende Gewässer / Grundwasser Zu möglichen Wirkungen wird auf Kap. 6.3.1 verwiesen. Grundsätzlich sind im Bereich der temporären Wasserversickerung Änderungen der chemischen, biologischen und physikalischen Bodeneigenschaften denkbar. Da sie aber zeitlich und räumlich sehr begrenzt auftreten und die Beachtung der einschlägigen Schutzbestimmungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (s. Kapitel 7.1.2, 7.1.3) im Normalbetrieb vorauszusetzen sind, ist allenfalls mit einer nicht erheblichen Beeinträchtigung zu rechnen. Eine Gefährdung durch Havarien lässt sich nicht abschätzen. 6.2.2 Anlagenbedingte Beeinträchtigungen Dauerhafte Beeinträchtigung von Böden durch Flächeninanspruchnahme durch technische Bauwerke und Betriebsanlagen mit Flächenversiegelung (K 121) Seite 210 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Anlagenbedingte und damit dauerhafte Beeinträchtigungen und Verluste von Bodenfunktionen durch technische Bauwerke und Betriebsanlagen resultieren aus der Versiegelung von Böden im Zuge des Baus von Brückenfundamenten, des Gleiskörpers (mit Planumsschutzschicht), durch den Bf Schwaigerloh (Bahnsteige, Fußwege etc.), durch Straßenverlegungen, Trogbauwerk und Rettungsplatz. Die Versiegelungen finden in einem Umfang von rd. 14,8 ha statt und sind als erheblich zu beurteilen. Am stärksten betroffen hiervon sind die Bodeneinheiten 4b und 19a; mit rd. 8 ha machen die Böden mit sehr hohem Funktionalem Wert rd. die Hälfte der Bodenversiegelung aus (s. Tab. 6-6). Im Zuge des Vorhabens werden jedoch auch Flächen in einer Größenordnung von rd. 0,94 ha entsiegelt. Die Flächengröße rsultiert neben der A7Maßnahme (rd. 0,19 ha) aus den Bereichen, die als Böschung geplant sind und bislang versiegelt waren (0,62 ha - G1 0,2 ha, G/A 4 - 0,42 ha) sowie aus der Rückführung (Rekultivierung) nicht mehr benötigter Wege in die landwirtschaftliche Nutzung (0,13 ha). Dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung von Böden durch Flächeninanspruchnahme durch Erdbauwerke ohne Flächenversiegelung (K 122) Anlagenbedingte und damit dauerhafte Beeinträchtigungen und Verluste von Bodenfunktionen sind auch durch Überdeckung und Umlagerung von Böden durch die Anlage von Böschungen (Dämme, Einschnitte) etc. sowie im Bereich der Entwässerungsgräben, Regenrückhaltebecken und Straßenböschungen zu erwarten. Entsprechende, als erheblich einzustufende Beeinträchtigungen finden in einer Größenordnung von rd. 12,1 ha statt. Am stärksten betroffen hiervon sind die Bodeneinheiten 4b, 12a und 20; mit rd. 8,5 ha machen die Böden mit sehr hohem Funktionalem Wert rd. 70 % der von Bodenumlagerungen, -abtrag und -auftrag betroffenen Böden aus (s. Tab. 6-6). Seite 211 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Tab. 6-6: Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Anlagenbedingte Verluste und Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen in ha GLA-Nr. Bodentyp FW Bodenversiegelung [ha] Überdeckung, Abtrag von Boden [ha] 3a 4a 4b Pararendzina Parabraunerde und Braunerde Humusbrauerde und Humusparabraunerde 5 0,86 0,84 5 1,46 1,04 5 4,26 4,28 12a Kolluvisol 5 1,21 1,84 19a Pararendzina 3 3,22 0,72 20 Braunerde 3 1,87 1,77 62a Gley-Rendzina und Rendzina-Gley 5 0,25 0,49 62b Kalkgley 4 0,29 0,50 64b Kalkgley 3 0,93 0,25 64c Kalkanmoorgley 3 0,24 0,08 77 Kalkniedermoor 4 0,22 0,28 14,81 12,09 Summe FW: 5 = sehr hoch, 4 = hoch, 3 = mittel, 2 = gering, 1 = sehr gering Dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung von Böden durch Durchtrennung, Verlegung, Überbauung von Gewässern Dauerhafte Durchtrennungen und Verlegungen von Gewässern sind im PFA 4.1 nicht geplant. Die Überbauung von Böden durch die Brückenbauwerke (Abfanggraben Ost, Dorfen, Mittlerer-Isar-Kanal) wirken sich aufgrund der geringen Breite der Bauwerke nicht erheblich auf die Böden aus. Dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung von Böden durch Grundwasserabsenkungen bzw. Grundwasseranstau Dauerhafte Grundwasserabsenkungen sind nicht vorgesehen. Grundwasseraufstau ist allenfalls im Bereich des Trogs Flughafen denkbar, jedoch aufgrund der vorgesehenen Maßnahmen zur Grundwasserüberleitung von untergeordneter Bedeutung (vgl. auch Kap. 6.3.2). Seite 212 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung von Böden durch Einleitung und Versickerung von Oberflächenwasser ins Grundwasser Grundsätzlich wird bezüglich dieser Wirkungen auf das Kap. 6.3.2 verwiesen. Im Kreuzungsbereich der Bahntrasse mit der St 2580 (FTO) wird das anfallende Niederschlagswasser in ein Regenrückhaltebecken eingeleitet und dort versickert. Die Böden in diesem Bereich sind durch Umlagerungen, Aufschüttungen etc. anthropogen stark überformt, so dass erhebliche Beeinträchtigungen von Böden durch die Versickerung von Oberflächenwasser auszuschließen sind. Im Bereich der Wende- und Abstellanlage sowie des Bf Schwaigerloh wird das anfallende Wasser über Rigolen, ausgeführt als Versickerschlitze gem. RiL 836, versickert. In den betroffenen Bereichen stehen keine natürlichen Böden mehr an, so dass sich die Einleitung in den Untergrund nicht erheblich auf das Schutzgut Boden auswirkt. Beeinträchtigung von Böden durch Änderung von Standortfaktoren (Verschattung, Öffnen von Wäldern, Aufwuchsbeschränkungen etc.) Die Trassenführung mittig des Laubwaldes westlich des Abfanggrabens Ost führt zu anlagenbedingten Änderungen der Bodenstandortfaktoren durch den Verlust der Beschattung, verstärkte Sonneneinstrahlung und somit erhöhte Verdunstungsrate. Da der Abschnitt innerhalb des Waldes mit rd. 100 m relativ kurz ist und aufgrund der geringen Flächenausdehung der Waldparzelle kein ausgeprägtes Waldinnenklima besteht, wird die Änderung der Bodenstandortfaktoren aufgrund der Walddurchfahrung als nicht erheblich beurteilt. 6.2.3 Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Die Änderung natürlicher Bodenverhältnisse durch betriebsbedingte Eutrophierung (Fäkalien) ist durch die Verwendung geschlossener Systeme nicht vorhanden. 6.2.4 Zusammenfassung der bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden Die folgende Tab. 6-7 stellt die bau-, anlage- und betriebsbedingten erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut Boden im Untersuchungsraum zusammenfassend dar. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind nicht vorhanden. Seite 213 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Tab. 6-7: Zusammenfassende Darstellung der erheblichen Konflikte des Schutzgutes Boden Das Schutzgut Boden ist von den Konflikten: K 021: K 028: Baubedingte Beeinträchtigungen von Böden durch temporäre Inanspruchnahme im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen erheblich Baubedingte Beeinträchtigungen von Böden durch mechanische Bodenbelastung und Bodenabtrag /-auftrag im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen erheblich K 121: Anlagenbedingte Beeinträchtigung von Böden durch Flächeninanspruchnahme mit Versiegelung und Funktionsbeeinträchtigung im gesamten Vorhabenbereich erheblich K 122: Dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung von Böden durch Flächeninanspruchnahme durch Erdbauwerke ohne Flächenversiegelung erheblich betroffen. 6.3 Wasser Alle in Tab. 6-1 zu betrachtenden potenziellen Konflikte werden nachfolgend beschrieben und auf ihre Relevanz im Wirkraum des Bauvorhabens hin überprüft. Mit Konfliktnummern versehen und in Tab. 6-8 zusammenfassend aufgelistet sowie in der Anlage 15.7.1-3 dargestellt werden schließlich nur die erheblichen Konflikte. 6.3.1 Baubedingte Beeinträchtigungen Beeinträchtigung der Fließgewässer durch temporäre Inanspruchnahme der Gewässer durch Baustelleneinrichtungen und Baustraßen Bauzeitlich können sich durch den Baustellenverkehr sowie durch die Bauabwicklung selbst qualitative Beeinträchtigungen, insbesondere Eintrübungen durch mineralische Einträge, ergeben. Westlich des Weichgrabens sind, unmittelbar an den Weichgraben angrenzend, zwei 500 m2 große Baustelleneinrichtungsflächen vorgesehen. Der Weichgraben wird dafür jedoch nicht in Anspruch genommen. Hierdurch können sich qualitative Beeinträchtigungen in Form von Immissionen in das Gewässer ergeben. Die bauzeitlichen Beeinträchtigungen werden durch einen Schutzzaun entlang der BE-Flächen sowie der Baustraße soweit wie möglich minimiert (siehe Kap 7.1.3). Die verbleibenden Beeinträchtigungen sind dann nicht mehr erheblich. Seite 214 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Hinsichtlich der temporären Verlegung des Weichgrabens wird auf die Thematik Zerschneidung, Verlegung und Überbauung von Gewässern verwiesen. Im Endzustand wird das neue Bachbett naturnah ausgebaut, so dass der ursprüngliche Zustand bzgl. der Rauigkeit, der Abflussverhältnisse und des Retentionsvermögens wiederhergestellt werden. Da für die BE-Flächen und Baustraßen eine flächige Versickerung über die Ränder vorgesehen ist, ist mit einer Veränderung der Abflussmenge (z.B. durch Entwässerung von Baustelleneinrichtungen) von Fließgewässern im Baustellenbereich nicht zu rechnen. Eine zeitlich begrenzte Flächeninanspruchnahme oder Abriegelung von Überschwemmungsgebieten tritt nicht auf. Bauzeitliche Staub- und Schadstoffemissionen in Gewässer Beeinträchtigungen der Gewässerqualität könnten nur im Zusammenhang mit Bauarbeiten für die Brückenbauwerke im Bereich der wasserführenden Gewässer in Form von Trübungen durch feinkörnige Schwebstoffe auftreten. Dies betrifft vor allem den Weichgraben (Bahn-km 20,8+74), bei dem das Gewässer zur Errichtung des Rahmenbauwerks bauzeitlich im Bereich des Baufeldes verlegt und verrohrt werden muss sowie die Dorfen (Bahnkm 22,4+09), wo Baumaßnahmen zur Errichtung der Brücke in unmittelbarer Nähe des Gewässers stattfinden werden. Unter der Voraussetzung, dass die einschlägigen Vorschriften zum Schutz von Gewässern (s. auch Kap. 7.12., 7.1.3) beachtet werden, ist von einer nicht erheblichen Beeinträchtigung auszugehen. Zerschneidung, Verlegung und Überbauung von Gewässern Im Zuge des Neubaus der EÜ Weichgraben (Bahn-km 20,87) wird das Gewässer auf einer Länge von ca. 40 m für die Dauer von ca. 3 Jahren verrohrt. Mit der Verrohrung sind Beeinträchtigungen wie Veränderungen des Gewässerbettes sowie Beseitigung von Ufervegetation verbunden. Eine erhebliche Veränderung der Bachlauflänge und somit des Sohlgefälles sowie eine Veränderung der Fließgeschwindigkeit ist dadurch nicht gegeben. Wirkungen durch die bauzeitliche Überbauung von Gewässern (Abfanggraben Ost, Dorfen, Weichgraben, Mittlerer-Isar-Kanal) reichen über den in K 134 dargestellten Konflikt nur unwesentlich hinaus; es wird daher auf Kap. 6.3.2 (K 134) verwiesen. Seite 215 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Temporäre Beeinträchtigung durch Eingriffe in das Grundwasser, Grundwasserabsenkungen bzw. Grundwasseranstau Zu betrachten sind Entwässerungsmaßnahmen beim Bau der Fundamente sowie Eingriffe in Grundwasserdeckschichten im Grundwasserbereich oder in Einschnittsbereichen. Bauzeitliche Grundwasserabsenkungen und Wasserhaltungen sind im Bereich der geplanten Bauwerke EÜ Abfanggraben, EÜ Dorfen, EU Weichgraben und Trogbauwerk erforderlich. Sie sind jedoch räumlich und zeitlich sehr begrenzt wirksam und wirken sich daher nicht erheblich auf das Grundwasser aus. Der Trog liegt auf ganzer Länge im Grundwasser. Aufgrund der Tatsache, dass ein Stauer in geringer Tiefe nicht zur Verfügung steht und wegen der hohen Durchlässigkeit des Bodens, ist eine Herstellung des Trogbauwerks innerhalb eines geschlossenen Spundwandkastens mit einer Unterwasserbetonsohle erforderlich. Nennenswerter Grundwasseranstau beschränkt sich auf den Baubereich um das Trogbauwerk; die geplante Dükerung verhindert, dass ein Grundwasseranstau über das erlaubte Maß eintritt. Baubedingte Beeinträchtigung durch Einleitung von Oberflächenwasser in Fließgewässer und in das Grundwasser Das in Baustellenbereichen und auf den Baustraßen anfallende Oberflächenwasser wird nicht zusammengeführt, sondern im Nahbereich flächig versickert. Versickerungsaktiv sind dabei auch die überwiegend unbefestigten Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen. Einleitungen von Oberflächenwasser in oberirdische Gewässer sind nicht vorgesehen. Zur Vermeidung baubedingter Verunreinigungen werden einschlägige Vorkehrungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (s. Kapitel 7.1.2, 7.1.3) getroffen, bzw. es sind grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des Wassers zu beachten. Aufgrund der vorgesehenen Maßnahmen zur Risikominimierung sind nenneswerte Beeinträchtigungen von Grundwasser und Oberflächenwasser im Normalbetrieb auszuschließen. Eine Gefährdung durch Havarien lässt sich nicht abschätzen. 6.3.2 Anlagenbedingte Beeinträchtigungen Flächeninanspruchnahme durch technische Bauwerke und Betriebsanlagen mit Flächenversiegelung Hinsichtlich der Flächeninanspruchnahme durch technische Bauwerke und Betriebsanlagen sind drei mögliche Beeinträchtigungen zu betrachten: Verfüllung/Überbauung von Gewässern Seite 216 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Flächeninanspruchnahme oder Abriegelung von Überschwemmungsgebieten Verminderung der Grundwasserneubildungsrate Es werden keine stehenden Gewässer überbaut. Bezüglich der Überbauung von Fließgewässern durch Brückenbauwerke wird auf K 134 verwiesen. Amtliche Überschwemmungsgebiete sind vom Vorhaben im PFA 4.1 nicht betroffen. Im Bereich der zu querenden Fließgewässer (Dorfen, Weichgraben, Mittlerer-Isar-Kanal) sind die Brückenbauwerke bzw. Durchlass so dimensioniert, dass die Abflussquerschnitte nicht eingeengt werden. Da die Entwässerung der geplanten Bahnstrecke, mit Ausnahme des Trogbauwerks, frei über Böschungen bzw. über Regenrückhaltebecken erfolgt, und auch die Entwässerungsgräben nur bei Starkregenereignissen in die Vorfluter entwässern, ist die Verminderung der Grundwasserneubildungsrate nicht erheblich. Gleiches gilt für die bahnparallelen Straßen und Wege, bei denen die Versickerung über Bankett und Böschung stattfindet. Im Bereich der Wende- und Abstellanlage sowie des Bf Schwaigerloh wird das anfallende Wasser über Rigolen, ausgeführt als Versickerschlitze gem. RiL 836, versickert. Das Trogbauwerk entwässert gemeinsam mit dem anschliessenden Trogteil (Planung FMG) in die Hebeanlage des FlughafenTunnels. Die Verminderung der Grundwasserneubildung fällt jedoch, bezogen auf die Länge des Trogbauwerks bzw. des Untersuchungsraums, sehr gering aus und ist als nicht erheblich zu beurteilen. Flächeninanspruchnahme durch Erdbauwerke ohne Flächenversiegelung Gewässer werden durch Erdbauwerke nicht in Anspruch genommen. Hinsichtlich der Auswirkungen durch die Entwässerung der Erdbauwerke wird auf die obengenannten Ausführungen verwiesen. Überbauung und Verlegung von Fließgewässern (K 134) Dauerhafte Verlegungen von Fließgewässern sind im Bereich des PFA 4.1 nicht geplant. Dagegen werden Überbauungen von Abfanggraben Ost, Dorfen, Weichgraben und Mittlerer-Isar-Kanal erforderlich. Der Abfanggraben Ost ist Bestandteil des übergeordneten Entwässerungssystems des Flughafens München. Für die Kreuzung mit dem Abfanggra- Seite 217 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan ben wird eine Eisenbahnüberführung als Stahlbetonrahmenbauwerk vorgesehen, die mit einer lichten Weite von ≥ 17,00 m einen möglichen Hochwasserabfluss hinreichend berücksichtigt. Für die Eisenbahnüberführung Weichgraben wird ein Stahlbetonrahmenbauwerk mit einer lichten Weite von 3,0 m und einer lichten Höhe über der Grabensohle von mind. 2,10 m vorgesehen. Es sind somit Abmessungen vorgesehen, die mindestens den gleichen Durchfluss wie der in Fließrichtung unterhalb der Bahntrasse liegende Durchlass der FTO gewährleisten. Im Bereich der Dorfen verläuft die neue Bahntrasse auf einem ca. 5 bis 6 m hohen Damm über dem bestehenden Gelände. Für die EÜ Dorfen wird ein Rahmenbauwerk aus Stahlbeton vorgesehen. Die Lichte Weite des Bauwerks beträgt ca. 21 m (zwischen den Schrägstützen) bzw. ca. 32 m (zwischen den Bauwerkswänden). Die EÜ Mittlerer-Isar-Kanal wird als einfeldriges, obenliegendes Tragwerk als Stabbogenkonstruktion ausgeführt. Die Lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt ≥ 47,80 m, die Lichte Weite zwischen den Bögen ≥ 9,18 m bei einer Lichten Höhe über den Kanal von ≥ 3,00 m bzw. Lichten Höhe über der Dammkrone von ≥ 3,00 m. Alle Eisenbahnüberführungen gewährleisten einen ausreichenden (Hoch)Wasserabfluss. Während beim Abfanggraben Ost und beim Weichgraben kein Gewässerbegleitgehölz verloren geht, führt der Bau der Brückenbauwerke zu einem dauerhaften Verlust von Gewässerbegleitgehölz an der Dorfen und am Mittleren-Isar-Kanal. Während die Eingriffe am technischen Bauwerk Mittlerer-Isar-Kanal als nicht erheblich zu beurteilen sind, sind die Eingriffe in den Gewässerrandstreifen der Dorfen, die ein wesentlicher Bestandteil des Gewässers und seiner Aue ist, als erheblich einzustufen. Minderung bzw. Durchstoßen von Deckschichten durch Bauwerke im Grundwasser Das Trogbauwerk (Flughafentunnel) liegt auf ganzer Strecke im Grundwasser, hier jedoch ausschließlich im Bereich quartärer Schichten. Tertiäre bindige Schichten (Deckschichten) liegen deutlich unterhalb der Trogsohle. Eine Minderung oder ein Durchstoßen von Deckschichten liegt somit nicht vor. Da das Trogbauwerk mit Oberboden wieder überdeckt wird, die ursprünglich vorhandenen Böden lediglich eine mittlere Pufferfunktion aufweisen und der Eingriff eng begrenzt erfolgt, wird von einer nicht erheblichen Beeinträchtigung ausgegangen. Seite 218 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Beeinträchtigung des Grundwassers durch Grundwasserabsenkungen bzw. Grundwasseranstau Dauerhafte Grundwasserabsenkungen sind nicht vorgesehen. Relevant hinsichtlich eines möglichen Grundwasseraufstaus ist v.a. das Trogbauwerk. Das Trogbauwerk liegt auf ganzer Länge, 180 m im Bereich des PFA 4.1, im Grundwasser quer zur Grundwasserfließrichtung. Es ist eine Dükerung erforderlich, wodurch ein Grundwasseranstau über das erlaubte Maß nicht eintritt. Wirkungen auf das Grundwasser treten somit allenfalls räumlich begrenzt auf; es ist daher von einer nicht erheblichen Beeinträchtigung auszugehen. Wo die Bahnstrecke in Dammlage verläuft, ist ein Bodenaustausch in Form von Rüttelstopfsäulen erforderlich, der sogar zu einer Erhöhung der Durchlässigkeit führt und somit keine Aufstaueffekte auf das Grundwasser hat. Einleitung und Versickerung von Oberflächenwasser in Fließgewässer /stehende Gewässer/ Grundwasser Überwiegend verlaufen die Gleise in leichter Dammlage, so dass das Niederschlagswasser über das Planum zur Böschungsoberkante des Dammes geführt wird und anschließend über die Böschung abläuft bzw. versickert. Bei geländegleicher Lage der Schienenoberkante oder in Einschnitten werden beidseitig mindestens 0,40 m tiefe Seitengräben erstellt, in die die Frostschutzschicht frei entwässert. Soweit erforderlich wird das Wasser mit einer Tiefenentwässerung gesammelt und abgeleitet, soweit möglich mit Rigolen versickert. Im Abschnitt Dorfen - Weichgraben werden die in den Seitengräben gesammelten Niederschlagswässer in die Dorfen bzw. in den Weichgraben als Vorflut eingeleitet. Da der überwiegende Teil des Oberflächenwassers in den Gräben jedoch versickert bzw. verdunstet, ist mit keiner erheblichen Beeinträchtigung durch Veränderung der Abflussmenge und der Qualität der beiden Vorfluter im Zuge der Einleitung zu rechnen. Im Kreuzungsbereich der Bahntrasse mit der St 2580 (FTO) wird das anfallende Niederschlagswasser in ein Regenrückhaltebecken eingeleitet und dort versickert. Die Böden in diesem Bereich sind durch Umlagerungen, Aufschüttungen etc. anthropogen stark überformt, so dass erhebliche Beeinträchtigungen von Böden durch die Versikerung von Oberflächenwasser auszuschließen sind. Seite 219 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Im Bereich der Wende- und Abstellanlage sowie des Bf Schwaigerloh wird das anfallende Wasser über Rigolen, ausgeführt als Versickerschlitze gem. RiL 836, versickert und mittels der Bodenpassage gereinigt. Mögliche Beeinträchtigungen sind im Normalbetrieb als nicht erheblich einzustufen. Die Entwässerung der bahnparallelen Straßen und Wege erfolgt über das Bankett und die Dammböschung ins Gelände. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Grundwassers ist hierdurch nicht zu erwarten. Das Trogbauwerk entwässert gemeinsam mit dem anschließenden Trogteil (Planung FMG) in die Hebeanlage des Flughafen-Tunnels. Die Hebeanlage wird auf diese zusätzlichen Wassermengen dimensioniert. Beeinträchtigungen des Grundwassers resultieren hieraus nicht. 6.3.3 Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Betriebsbedingte Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser sind systembedingt nicht zu erwarten (Elektrotraktion). 6.3.4 Zusammenfassung der bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser Die folgende Tab. 6-8 stellt die bau-, und anlagenbedingten erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut Wasser im Untersuchungsraum zusammenfassend dar. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind nicht vorhanden. Tab. 6-8: Zusammenfassende Darstellung der erheblichen Konflikte des Schutzgutes Wasser Das Schutzgut Wasser ist von den Konflikten: K 134: Überbauung von Fließgewässern erheblich betroffen. Seite 220 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 6.4 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Klima/Luft Alle in Tab. 6-1 zu betrachtenden potenziellen Konflikte werden nachfolgend beschrieben und auf ihre Relevanz im Wirkraum des Bauvorhabens hin überprüft. Mit Konfliktnummern versehen und in Tab. 6-9 zusammenfassend aufgelistet sowie in den Anlagen 15.7.1-3 dargestellt werden schließlich nur die erheblichen Konflikte. 6.4.1 Baubedingte Beeinträchtigungen Baubedingte Beeinträchtigungen für das Schutzgut Klima/Luft sind in erster Linie durch die Bodenarbeiten (Bodentransport und Bodenaufschüttungen) und die damit verbundenen lufthygienisch relevanten Staub- und Schadstoffemissionen möglich. Diese Beeinträchtigungen beschränken sich räumlich auf die Randbereiche der Baustelle und sind in ihren möglichen Auswirkungen auf das Klima und die Lufthygiene als nicht erheblich einzustufen. Temporäre Flächeninanspruchnahme klimawirksamer Flächen mit Funktionsverlust im Bereich der BE-Flächen und Baustraßen Eine temporäre linienhafte Überbauung klimawirksamer Flächen entlang der Trasse ist nicht zu vermeiden. So werden baubedingt im Bereich des Abfanggrabens Ost und östlich der Dorfen Laubwaldflächen mit bioklimatischer bzw. lufthygienischer Ausgleichsfunktion in einer Größenordnung von rd. 0,27 ha gerodet. Der Wirkraum ist allerdings auf das unmittelbare Umfeld der Trasse begrenzt; zudem werden die Bereiche nach Abschluss der Bauarbeiten größtenteils wieder neu begründet (Waldsaum). Gesamt betrachtet sind die baubedingten Waldrodungen als nicht erheblich zu beurteilen. Temporäre Beeinträchtigungen des Frischluftabflusses durch Barriere- und Trennwirkungen Ein ausgeprägter Kalt-/ Frischluftabfluss liegt im UR nur im Bereich der Flussaue der Dorfen vor. Auf Grund der bestehenden Vorbelastung durch die FTO verschlechtert sich der Luftaustauch entlang der Dorfen während der Bauphase nicht wesentlich. Temporäre Beeinträchtigungen durch Staub- und Schadstoffemissionen Baubedingt werden die mesoklimatischen und lufthygienischen Verhältnisse bei Einhaltung der in Kap. 7.1.4 genannten Verminderungsmaßnahmen nicht erheblich beeinträchtigt. Seite 221 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 6.4.2 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Anlagenbedingte Beeinträchtigungen Flächeninanspruchnahme klimawirksamer Flächen durch technische Bauwerke und Betriebsanlagen mit Flächenversiegelung sowie durch Erdbauwerke mit Flächenüberbauung (K 141, K 142) Durch das Bauvorhaben kommt es zur Überbauung von Laubwaldflächen mit bioklimatischer bzw. lufthygienischer Ausgleichsfunktion in einer Größenordnung von 0,30 ha. Gem. Waldfunktionsplan ist der Laubwald beidseits des Abfanggrabens Ost zwar nicht als Wald mit besonderer Bedeutung für den regionalen Klima- und Immissionsschutz ausgewiesen. Dennoch besitzt der Wald eine klimatische Ausgleichsfunktion, so dass die Flächenverluste als erhebliche Beeinträchtigung einzustufen sind. Die vorhandenen Versiegelungsflächen (Gewerbegebiet Schwaigerloh, Straßen, Flughafen) beeinflussen bereits erheblich das Mikroklima. Versiegelte Flächen speichern tagsüber die eingestrahlte Sonnenenergie, heizen sich auf und erwärmen die Luft. Weiterhin schließt die Versiegelung eine kontinuierliche Nachführung von Wasser an die verdunstende Oberfläche aus, so dass es zu einer Reduzierung der Evapotranspiration kommt. Verbunden mit der erhöhten Rückstrahlung bedingt der veränderte Wasserhaushalt wesentlich trockenere Luft in den durch großflächige Versiegelungen beeinflussten Räumen. Die zusätzliche Neuversiegelung von Flächen im Rahmen des Bauvorhabens in einer Größenordnung von knapp 14 ha kann zu einer Verstärkung dieses Effektes führen. Die Beeinträchtigung ist als erheblich zu bewerten. Beeinträchtigungen klimawirksamer Flächen durch Barriere- und Trennwirkungen Auf Grund des ebenen Reliefs liegen Bereiche mit einem ausgeprägten Kaltluftabfluss im UR nicht vor. Somit findet im UR keine Beeinträchtigung klimatischer Ausgleichsräume (Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete) für die Durchlüftung von Siedlungsgebieten statt. Auf Grund der bestehenden Vorbelastung durch die FTO verschlechtert sich der Luftaustauch entlang der Dorfen nicht wesentlich. Der Regionale Grünzug „Talraum der Dorfen“, der zur Verbesserung des Bioklimas und zur Sicherung eines ausreichenden Luftaustausches beitragen soll, wird durch die Trasse nicht unterbrochen. Die Dorfen wird durch eine Brücke mit Lichter Weite von 21 m (zwischen den Schrägstützen) bzw. ca. 32 m (zwischen den Bauwerkswänden) und Lichter Höhe von 4,5 m überbrückt. Erhebliche anlagenbedingte Beeinträchtigungen durch Barriere- und Trenn- Seite 222 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan wirkungen mit Beeinträchtigungen von Frischluftaustauschbahnen sind im UR nicht zu erwarten. Dauerhafte Änderung lokalklimatischer Standortfaktoren Die Trassenführung mittig des Laubwaldes westlich des Abfanggrabens Ost führt zu anlagenbedingten Änderungen der Standortfaktoren, die sich lokalklimatisch im Verlust der Beschattung, verstärkter Sonneneinstrahlung und somit erhöhter Verdunstungsrate auswirken. Diese Änderungen sind flächenwirksam. Der Wald ist jedoch insgesamt nur 100 m breit, so dass sich ein typisches Waldinnenklima nicht entwickeln kann. Die Änderung der Standortfaktoren aufgrund der Durchschneidung des Waldes wird somit als nicht erheblich beurteilt. 6.4.3 Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Durch den Bahnbetrieb werden entlang der Trasse keine Schadstoffe immittiert. Betriebsbedingt werden die mesoklimatischen und lufthygienischen Verhältnissenicht erheblich beeinträchtigt. Eine Darstellung betriebsbedingter Wirkungen entfällt daher insoweit. 6.4.4 Zusammenfassung der bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima/Luft Die folgende Tab. 6-9 stellt die bau- und anlagenbedingten erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut Klima/Luft im Untersuchungsraum zusammenfassend dar. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind nicht vorhanden. Tab. 6-9: Zusammenfassende Darstellung der erheblichen Konflikte des Schutzgutes Klima/Luft Das Schutzgut Klima/Luft ist vom Konflikt: K 141 Flächeninanspruchnahme von klimawirksamen Flächen durch technische Bauwerke und Betriebsanlagen mit Flächenversiegelung im gesamten Bauvorhabenbereich K 142 erheblich Flächeninanspruchnahme von klimawirksamen Flächen durch Erdbauwerke mit Flächenüberbauung im gesamten Bauvorhabenbereich erheblich betroffen. Seite 223 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 6.5 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Landschaft Alle in Tab. 6-1 zu betrachtenden potenziellen Konflikte werden nachfolgend beschrieben und auf ihre Relevanz im Wirkraum des Bauvorhabens hin überprüft. Mit Konfliktnummern versehen und in Tab. 6-10 zusammenfassend aufgelistet sowie in den Anlagen 15.7.1-3 dargestellt werden schließlich nur die erheblichen Konflikte. 6.5.1 Baubedingte Beeinträchtigungen Baubedingte Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Flächeninanspruchnahme mit Funktionsverlust im Bereich der BE-Flächen, Baufelder und Baustraßen Der baubedingte Flächen- und Funktionsverlust im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen wird als vorübergehende Beeinträchtigung eingestuft. Die Wiederherstellung der betroffenen Flächen und Funktionen in Bezug auf das Landschaftsbild sind kurzfristig zu erreichen. Die Beeinträchtigung ist nicht erheblich. Temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Barriere- und Trennwirkungen Wirkungen durch die temporären Zerschneidungen landschaftsbildprägender Strukturen bzw. von Sichtbeziehungen reichen über die anlagenbedingten Barriere- und Trennwirkungen nur unwesentlich hinaus; es wird daher auf den in Kap. 6.5.2 behandelten Punkt verwiesen. Temporäre Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Schallemissionen sowie durch Licht und optische Reize Da im UR nur Landschaftsbildeinheiten mit geringer bis mittlerer Bedeutung baubedingt betroffen sind, können die zeitlich begrenzten baubedingten Beeinträchtigungen durch Schallemissionen sowie Licht und optische Reize als nicht erheblich bewertet werden. 6.5.2 Anlagenbedingte Beeinträchtigungen Anlagenbedingte Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch technische Bauwerke und Betriebsanlagen mit Flächenversiegelung sowie durch Erdbauwerke mit Flächenüberbauung (K 151 und K 152) Als Verlust eines Landschaftselementes ist die Inanspruchnahme des Waldes bzw. Feldgehölzes beidseits des Abfanggrabens Ost, Bahn-km 24,5+00 bis 24,7+00 zu nennen. Des Weiteren kommt es zu Verlusten Seite 224 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan landschaftsbildprägender Ufergehölze und Auwaldreste beidseits der Dorfen zwischen Bahn-km 22,2+80 bis 22,5+50 und beidseits des MittlerenIsar-Kanals zwischen Bahn-km 19,8+00 und 19,8+70, jeweils bei der Querung der Gewässer, sowie von Straßenbegleitgehölzen bei der Querung der GVS Reisen – Niederding in Höhe Bahn-km 20,3+30. Da es sich bei den Landschaftsbildeinheiten um wald- und gehölzarme Bereiche handelt, sind die Verluste als erheblich einzustufen. Durch die Trasse wird eine Teilfläche des Geschützten Landschaftsbestandteils „Auwaldreste an der Dorfen“ in Anspruch genommen. Der Verlust wird als erheblich bewertet. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Barriere- und Trennwirkungen Als Zerschneidung eines Landschaftselementes ist die Durchfahrung des Waldes bzw. Feldgehölzes beidseits des Abfanggrabens Ost, Bahn-km 24,5+00 bis 24,7+00 zu nennen. Des Weiteren kommt es zu Durchschneidungen landschaftsbildprägender Ufergehölze und Auwaldreste beidseits der Dorfen zwischen Bahn-km 22,2+80 bis 22,5+50 und beidseits des Mittleren-Isar-Kanals zwischen Bahn-km 19,8+00 und 19,8+70, jeweils bei der Querung der Gewässer, sowie von Straßenbegleitgehölzen bei der Querung der GVS Reisen – Niederding in Höhe Bahn-km 20,3+30. Anlagenbedingte Barriere- und Trennwirkungen sind aufgrund der Vorbelastung der betroffenen Landschaftsbildeinheiten von geringer bis mittlerer Bedeutung sowie der geringen optischen Wahrnehmbarkeit der Zerschneidungswirkungen (Sichtverschattung durch verbleibende Gehölze) nicht erheblich. Die Trasse durchschneidet eine Teilfläche des Geschützten Landschaftsbestandteils „Auwaldreste an der Dorfen“. Da die Durchschneidung den nördlichen an die FTO angrenzenden Randbereich betrifft, der ohnehin bereits durch die FTO durchschnitten ist, wird die Beeinträchtigung als nicht erheblich eingestuft. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Durchtrennung, Verlegung und Überbauung von Gewässern Eine dauerhafte Durchtrennung und Verlegung von Gewässern findet nicht statt. Da die Kreuzungsbauwerke über die Gewässer in den vorhandenen Dimensionen (lichte Weite, lichte Höhe) neu gebaut werden, kann keine anlagenbedingte Durchtrennung und Verlegung von Gewässern und somit keine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes prognostiziert werden. Seite 225 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch optische Überformung durch technische Bauwerke und Anlagen Als landschaftsuntypische Strukturen sind v.a. die Brückenbauwerke an der ED 19, über den Mittleren-Isar-Kanal und die Dorfen sowie die Streckenabschnitte mit ausgeprägter Dammlage zu sehen. Die hohen Dämme der Brückenbauwerke an der ED 19 und am Mittleren-Isar-Kanal, in nahezu ausgeräumter Landschaft, führen zu einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und zu Störungen von Sichtbeziehungen. Durch Gehölzpflanzungen werden sie in das Landschaftsbild eingebunden, so dass die Beeinträchtigungen nicht erheblich sind. Die Dammlagen der Trasse zwischen 20,7+00 bis 20,9+50, 21,0+50 bis 21,2+50 und 21,7+30 bis 21,8+30 liegen im Bereich der optischen Vorbelastung durch die FTO und sind daher nicht als erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu betrachten. Die Anpassung der GVS Niederding – Reisen ist mit keiner erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes verbunden. Die bestehenden Dämme im Bereich der Querung mit der FTO wirken bereits als optische Barriere und stellen eine Vorbelastung des Landschaftsbildes dar. Eine Dammerhöhung und -verbreiterung führt zu keiner zusätzlichen erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Ebenso befinden sich der Bahnhof Schwaigerloh, die Abstellanlage, die anzupassende ED 5 und das Brückenbauwerk über den Abfanggraben Ost im Nahbereich bestehender und ausgewiesener Gewerbegebietsflächen, wodurch sich ebenfalls keine erheblichen Beeinträchtigungen ergeben. Die im Gewerbegebiet Schwaigerloh auf rund 200 m Länge geplanten, zwischen 1 und 2 m hohen Schallschutzwände liegen innerhalb eines optisch stark vorbelasteten Gebietes. Die Schallschutzwände sind im Bereich eines Parkplatzes geplant, der sich zwischen einem mehrstöckigen Bürokomplex im Norden, einem Verkehrskreisel im Süden sowie dem südöstlichen Gewerbegebiet befindet. Vor dem Hintergrund dieser starken optischen Vorbelastung ist die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die geplanten Schallschutzwände als unerheblich einzustufen. Bei ca. Bahn-km 23,0+37 ist unmittelbar östlich der Abstell- und Wendeanlage Schwaigerloh die Errichtung eines 30 m hohen GSM-R-Funkmastes (Betonmast) vorgesehen. Er liegt rd. 150 m nördlich der geplanten Gewerbegebietserweiterung von Schwaigerloh und in unmittelbarer Nähe zum Anwesen Kirchenstraße 61. Vor dem Hintergrund der optischen Vorbelastung durch das Gewerbegebiet Schwaigerloh (einschließlich der geplanten Erweiterung) und die nahegelegene FTO ist der Funkmast als unerhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu betrachten. Seite 226 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 6.5.3 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Beeinträchtigung durch optische Reize durch den Fahrbetrieb Das Landschaftliche Vorbehaltsgebiet und der Regionale Grünzug „Talaue der Dorfen“ mit einem mittleren Funktionalen Wert für das Schutzgut Landschaft wird im Nahbereich der Bahnstrecke betriebsbedingt durch die optischen Reize des Fahrbetriebs beeinträchtigt. Die Trasse liegt hier im Bereich der optischen Vorbelastung durch die FTO. Zudem ist die Taktdichte auf der geplanten Trasse gering, so dass zusammenbetrachtet die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes als nicht erheblich einzustufen sind. Die Beeinträchtigungen durch optische Reize durch den Fahrbetrieb im übrigen Verlauf der Trasse sind ebenfalls nicht erheblich, da die betroffenen Landschaftsbildeinheiten aufgrund bestehender Vorbelastungen durch Hochspannungsleitung und FTO von überwiegend geringer Empfindlichkeit gegenüber optischen Beeinträchtigungen sind. 6.5.4 Zusammenfassung der bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft Die folgende Tab. 6-10 stellt die bau-, anlage- und betriebsbedingten erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut Landschaft im Untersuchungsraum zusammenfassend dar. Tab. 6-10: Zusammenfassende Darstellung der erheblichen Konflikte des Schutzgutes Landschaft Das Schutzgut Landschaft ist von den Konflikten: K 151: Anlagenbedingte Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch technische Bauwerke und Betriebsanlagen mit Flächenversiegelung erheblich K 152: Anlagenbedingte Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Erdbauwerke mit Flächenüberbauung erheblich betroffen. Seite 227 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan 7 VERMEIDUNGS- UND VERMINDERUNGSMAßNAHMEN, MAßNAHMEN ZUR SICHERUNG DES ERHALTUNGSZUSTANDES UND KOHÄRENZSICHERUNGSMAßNAHMEN 7.1 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen gem. §§ 13, 15-17 BNatSchG (Naturschutzrecht) Im Folgenden werden allgemeine Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (Schutzmaßnahmen) dargestellt, die die Beeinträchtigungen der einzelnen Naturhaushaltsfaktoren minimieren. Sie sind den einzelnen Eingriffsorten nicht zuzuordnen und gelten daher für den gesamten Planfeststellungsabschnitt. Flächenscharfe Maßnahmen werden im Maßnahmenplan (siehe Anlage 15.8.2.1, 15.8.2.10) mit „S“ gekennzeichnet. Generell ist zu beachten: 7.1.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen In der DIN 18 920, ZTV Baumpflege und sinngemäß in der RAS-LP 4 (Richtlinien zum Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen) werden Maßnahmen zur Erhaltung schützenswerter Gehölzbestände bzw. Vegetationsflächen aufgeführt. Wurzelbereich, Stamm und Kronenbereich von Gehölzen im trassennahen Bereich sind vor Verdichtungen, Bodenab- und - aufträgen, Quetschungen und ähnlichem zu schützen. Folgende Maßnahmen zum Schutz von Biotopen sind über die gesamte Neubaustrecke in unmittelbarem Trassenbereich vorgesehen: S 1: Flächenhafter Biotopschutz (Baum-, Gehölz- und Biotopschutzmaßnahmen, Kronen- und Wurzelschutz, allgemeiner Flächenschutz) Zur Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft durch die erforderlichen Baustelleneinrichtungsflächen wurden bereits in enger Abstimmung mit der technischen Planung bei der Vorauswahl geeigneter Flächen, neben Kriterien wie erforderliche Kapazität, Baustellennähe, Anbindung an das Straßennetz und angrenzende sensible Nutzungen, v.a. die Belange des Natur- bzw. Biotopschutzes berücksichtigt (Vermeidung von Eingriffen in amtlich geschützte Biotope und sonstige naturschutzfachlich sensible Bereiche, möglichst Nutzung bereits versiegelter / teilversiegelter Flächen). Schutz der angrenzenden Biotopflächen vor Schäden an oberirdischen Pflanzenteilen oder Veränderungen der Bodenstruktur durch räumliche Einschränkung des Baufeldes auf das technisch unbedingt erforderliche Maß mit geeigneten Maßnahmen. Offensichtliche Kennzeichnung der zu schützenden Flächen im Gelände für das Baupersonal. Seite 228 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Schutz der angrenzenden Wald- und Gehölzflächen vor vermeidbaren Beschädigungen und baubedingten Auswirkungen wie Bodenverdichtung, Aufschüttung, Abgrabung, chemische Verunreinigung oder mechanische Beschädigung. Ziel ist die Erhaltung der Standsicherheit und Vitalität der Gehölze der fahrbahnnahen Bestände. Im Wurzelbereich von Bäumen und Gehölzen werden keine Baumaschinen eingesetzt oder abgestellt. Außerdem werden hier keine Baumaterialien gelagert. Der Wurzelbereich wird nicht durch Bodenanschüttungen überfüllt oder durch Bodenabtrag abgegraben. Bei eingetretenen Verdichtungen ist die Regenerierung des Wurzelraumes durch leichtes Aufreißen der Oberfläche zur Belüftung und durch eine Einsaat mit Leguminosen zu erreichen. Der Wurzelbereich ist durch das Aufstellen eines ortsfesten ca. 2 m hohen Schutzzaunes vor Befahren und Ablagerungen von Baumaterialien zu sichern. Bei der Anlage der Schutzzäune und des Stammschutzes sind die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ und die RASLP 4 „Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen“ zu beachten. Zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Gehölze (z.B. Aufastung, Abschneiden von Wurzeln, Anlegen eines Wurzelvorhanges) werden von ausgebildeten Fachkräften ausgeführt bzw. überwacht. Neben den Gehölzflächen kommen die Baum-, Gehölz und Biotopschutzmaßnahmen auch bei nach § 30 BNatSchG geschützten Biotopen bzw. empfindlichen Biotoptypen zum Einsatz, so z.B. im Bereich der Dorfen und des Abfanggrabens Ost (hinsichtlich eines speziellen Schutzes von Fließgewässern vor Stoffeinträgen siehe S 4). Zur Zielerreichung eines flächenhaften Biotopschutzes ist ein geeigneter Schutz durch Abgrenzung oder Einzäunung auf ca. 1 665 m Länge vorzusehen. Die mit der Maßnahme S 1 zu schützenden Biotope sind in den Maßnahmenplänen (Anlage 15.8.2, Blatt 2, 3, 5, 7, 8, 9, 10) dargestellt und und die Maßnahme in den Maßnahmenblättern (Anlage 15.9) detailliert beschrieben. S 2: Baumschutzmaßnahmen (Stammschutz) - sind in diesem Vorhaben nicht notwendig und daher nicht vorgesehen S 3: Zeitlicher Biotopschutz (Gehölze) Gemäß § 39, Satz 5 Nr. 2 BNatSchG bzw. Art. 16 BayNatSchG sind Baumfällarbeiten und die Rodung bzw. der Rückschnitt von Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen, Feldgehölzen oder -gebüschen so in den Bauablauf einzuordnen, dass deren Realisierung in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar, also außerhalb der Vegetationsperiode erfolgt. Auf diese Weise werden v.a. Vögel (März bis September) und Säugetiere (Schutzzeiten für Fledermaus-Wochenstuben von Anfang Mai bis Ende August) in der Fortpflanzungszeit geschont. Seite 229 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Damit sind notwendige Schnittmaßnahmen zur Herrichtung der Baustelleneinrichtung bzw. im Nahbereich der Neubaustrecke spätestens im Winterhalbjahr vor Beginn der Bautätigkeiten durchzuführen. Die Durchführung der Schnittarbeiten hat durch ausgebildete Fachkräfte zu erfolgen. Diese Maßnahme betrifft im UR die Bereiche der Gehölzbestände NWL (Laubwald), NWG (ausgedehnte Gebüsche, breite Hecken), WH (naturnahe Hecken), WO (naturnahe Feldgehölze), WN (Gewässerbegleitgehölz), NWA (Aufforstung) entlang der Strecke, wo Gehölzbestände bau- oder anlagenbedingt verloren gehen bzw. beeinträchtigt werden. Die Maßnahmen des zeitlichen Biotopschutzes wirken zusammen mit dem flächigen Biotopschutz (S 1) und minimieren die Eingriffe in die Gehölzbiotope. Die mit der Maßnahme S 3 zu schützenden Biotope sind in den Maßnahmenplänen (Anlage 15.8.2., Blatt 2, 3, 4, 8) dargestellt und die Maßnahme in den Maßnahmenblättern (Anlage 15.9) detailliert beschrieben. S 4: Schutz von Fließgewässern Zur Vermeidung eines Eintrags von Schadstoffen und von Schweb-/Trübstoffen aus gewässernahen Baustellenbereichen in empfindliche Fließgewässer sind entsprechende Schutzvorkehrungen erforderlich. Grundsätzlich sind die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Boden und Wasser zu beachten. Darüber hinaus sind jedoch spezielle Maßnahmen wie beispielsweise die Anlage von Absetzbecken und / oder die Anlage von Sickergräben entlang der Baufelder erforderlich. Die Schutzmaßnahmen konzentrieren sich auf die Dorfen und den Weichgraben und sind in den Maßnahmenplänen (Anlage 15.8.2, Blatt 3, 5) dargestellt und in den Maßnahmenblättern (Anlage 15.9) detailliert beschrieben 7.1.2 Schutzgut Boden Zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen für das Schutzgut Boden ist ein schonender und flächensparender Umgang in Planung und Ausführung anzustreben. Die Ausweisung von Baustellenflächen und Baustraßen ist auf das notwendige Maß zu reduzieren. Anlage aller Material- und Lagerungsplätze außerhalb von Bereichen hoher Empfindlichkeit. Baustellenflächen sind nach Beendigung der Arbeiten zu rekultivieren und tiefgründig zu lockern. Die Sicherung der Oberböden und eine zweckmäßige Zwischenlagerung in Mieten (vernässungsfrei, geeignete Mietenhöhe, Nachlieferung von organischen Stoffen durch Begrünung) vermindern Beeinträchtigungen, die durch Abtrag und Umlagerungen entstehen. Beim späteren Bodenauftrag soll der Unterboden gelockert und eine Verdichtung des Kulturbodens vermieden werden. Seite 230 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Die Zeitspanne zwischen Rodung und Entfernung von Vegetation / Wurzelstöcken einerseits sowie dem Abschieben der humosen Bodenschichten andererseits sollte möglichst kurz gehalten werden. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, eine flächenhafte erhöhte Stoffauswaschung zu vermeiden. Zur Vermeidung und Verminderung von erhöhten Stoffauswaschungen mit dem Sickerwasser und Bodenschadverdichtungen sind die notwendigen Erdbau- und ggf. Rodungsmaßnahmen so weit möglich in Zeiten mit geringen Bodenwassergehalten zu legen. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass aus zwingenden Gründen überschüssig anfallendes Bodenmaterial einer zweckentsprechenden Verwertung zugeführt wird. Die Verwertung sollte grundsätzlich gemäß den Technischen Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA-TR) „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen“ erfolgen. Des Weiteren ist auf die Einhaltung eines möglichst kurzen Zeitabstandes zwischen dem Wiederauftrag des Bodens, der Rückverfestigung (Walzen) und der Begrünung der wiederhergestellten Flächen des Baufeldes und der Baustelleneinrichtungsflächen zu achten. Als weitere Maßnahmen sind zu nennen: Durchführung von Bodenschutz nach DIN 18300 und Schutzmaßnahmen nach DIN 18915, DIN 18920 und sinngemäß nach der RAS-LP 4 in empfindlichen Landschaftsbereichen (Dorfen, Weichgraben). Beachtung der Rechtsvorschriften des § 12 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Bodenschonende Verfahren (Tiefgründung über Pfähle statt einer Flachgründung mit umfangreichem Bodenaustausch) im Bereich der Brückenbauwerke. Zur Vermeidung von Einträgen in den Boden sind „umweltfreundliche“, wirksame Korrosionsschutzmaßnahmen an den Anlagenbauteilen zu verwenden. Befahrung und Einsatz von schwerem Gerät auf Böden mit hohem Schluffund Tonanteil nur bei trockener Witterung. Grundsätzliche Nutzung vorhandener Wege als Baustraßen. Einhaltung der Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen / Abfällen (Technische Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall, LAGA, 1994); s. auch hierzu das Bodenverwertungs-und Entsorgungskonzept (BoVEK) in der Anlage 21.2.1. Seite 231 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 7.1.3 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Anlage aller Material- und Lagerungsplätze außerhalb von Bereichen mit hohem Konfliktpotenzial. Schutzgut Wasser Schutz des zu querenden Weichgrabens während der Bauarbeiten gegen unbeabsichtigte Schmutz- und Schadstoffeinträge durch Überdeckung (Verrohrung) des Gewässerbettes im Arbeitsbereich während der Bauphase. Minderung der Barrierewirkung des technischen Bauwerkes - EÜ Weichgraben - für terrestrische und aquatische Lebewesen, sowie Minderung der Beeinträchtigungen des Bodenwasserhaushaltes und Verbesserung der pflanzenverfügbaren Bodenwasserverhältnisse durch naturnahe Gestaltung des Bodensubstrats in der Fließgewässerunterführung. Minimierung von Beeinträchtigungen durch Erosion und Sedimenteintrag in Oberflächengewässer (v.a. im Bereich von Baustelleneinrichtungsflächen) durch bauzeitliche Zwischenbegrünung von Oberbodenmieten. Es ist generell keine Einleitung von Oberflächenwasser von den BE-Flächen in Vorfluter vorgesehen. Sollten dennoch Einleitungen erforderlich werden, sind die einschlägigen Bestimmungen (s. unten) zu beachten, z.B. Einsatz von Leichtflüssigkeitsabscheidern, Gravitationsabscheidern, etc. vor Einleitung in Vorfluter. Minimierung von Beeinträchtigungen durch Eingriffe in das Grund- oder Schichtenwasser bzw. in Deckschichten, indem sie auf die Bauzeit und dabei auf möglichst kurzfristige Bauphasen beschränkt werden. Vermeidung von Grundwasserverschmutzung, insbesondere bei der Baugrubenkonstruktion und der Wasserhaltung im Bereich der EÜ Weichgraben, der EÜ Dorfen und des Trogs Flughafen. Vermeidung von Beeinträchtigungen des Grundwassers durch fachgerechten Umgang mit Treibstoffen, Öl- und Schmierstoffen sowie eine fachgerechte, regelmäßige Wartung von Maschinen während der Bauphase. In dieser Hinsicht werden die einschlägigen Regeln gemäß Baugesetzbuch (BauG) Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Seite 232 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 7.1.4 7.1.5 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Ortssatzungen Bayerisches Wassergesetz (BayWG) Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) Landesverordnung über das Lagern wassergefährdender Flüssigkeiten (Stoffe) (VLwF-S) Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) Öltankrichtlinien einschlägige DIN beachtet. Schutzgut Klima/Luft Verminderung von Staub- und Schadstoffimmissionen durch Einsatz emissionsarmer Maschinen und Fahrzeuge sowie durch Befeuchtung der Bauflächen bei anhaltender Trockenheit. Verminderung von Auswirkungen von Staub- und Schadstoffimmissionen in klimatisch und lufthygienisch relevanten Flächen sowie Siedlungen durch Bauzeitenplanung mit möglichst kurzen Bauphasen in der Nähe sensibler Bereiche. Schutzgut Landschaft Bauzeitlicher Schutz landschaftsprägender Vegetationsbestände (siehe Kap. 7.1.1). Sachgerechte Rekultivierung bauzeitlich genutzter Flächen und Wiederherstellung entsprechend ihrem Ausgangszustand. Seite 233 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 7.2 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Vermeidung der Verbotsverletzungen des § 44 BNatSchG (Artenschutz) Als Ergebnis des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags (siehe Anhang I) sind mehrere konfliktvermeidende Maßnahmen vorgesehen. Die bereits in Kap. 7.1 genannten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen gem. §§ 13, 15-17 BNatSchG (Schutzmaßnahmen) tragen auch dazu bei, Verbotsverletzungen gem. § 44 BNatSchG zu vermeiden. 7.2.1 Maßnahmen zur Vermeidung V 1: Schutz von Bodenbrütern Zum Schutz der Bruten von Rebhuhn, Wachtel, Großem Brachvogel, Kiebitz, Feldlerche, Wiesenschafstelze und Goldammer erfolgt die Baufeldfreimachung auf Äckern, Grünländern, Randstreifen oder ruderalen Standorten sowie an Waldrändern nicht während der Brutzeit dieser Arten (Mitte März bis Mitte August). Abweichend davon kann räumlich begrenzt eine Freigabe des Oberbodenabschubs oder -auftrags und der Baustelleneinrichtung durch die UmweltBaubegleitung erfolgen, wenn sich auf Grundlage von Übersichtsbegehungen keine Verdachtsmomente für das Vorkommen oben genannter Arten ergeben. V 2: Baufeldfreimachung Reptilien Zur Vermeidung der Tötung von Zauneidechsen im Bereich des Baufeldes und der BE-Flächen während ihrer Ruhezeit wird die Baufeldfreimachung (Beseitigung von Deckungsstrukturen, Flächen kahl mähen, Erdbauarbeiten) während der Aktivitätsphase der Zauneidechsen entweder vor der Eiablage zwischen Anfang März und Ende April oder zwischen der Fortpflanzungszeit und der Winterruhe im September durchgeführt. Zur Erhöhung der Fluchtmöglichkeit ist die Baufeldfreimachung bei guter Witterung durchzuführen. Die Eingriffsflächen werden durch Reduktion des Strukturreichtums (z.B. Entnahme von Sonnenplätzen und Versteckplätzen) vorsichtig und abschnittsweise als Lebensraum entwertet und die Zauneidechsen aus dem Baubereich vergrämt. Durch den frühzeitigen Baubeginn können sich die Tiere in benachbarte Lebensräume begeben. Anschließend werden die Baufeld-Bereiche in Zauneidechsenlebensräumen durch geeignete Absperrungen (z.B. eingegrabene temporäre Amphibienschutzzäune) abgesperrt (siehe CEF 1). Ersatzlebensräume werden auf den Dammböschungen des Mittleren-Isar-Kanals in Bereichen angelegt, die bislang für Zauneidechsen ungeeignet sind (dicht mit Gehölzen bestanden) und haben eine räumliche Verbindung zu den betroffenen Teilpopulationen. Die jeweils aufgewerteten Lebensräume entsprechen flächenmäßig dem Verlust von Lebensraum durch anlagenund baubedingte Flächeninanspruchnahme. Seite 234 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan V 3: Schutz möglicher Fledermausquartiere in Bäumen Zum Schutz von Fledermäusen in Baumrissen, -spalten und -höhlen werden keine Altbäume während der Wochenstubenzeiten gefällt. Potenzielle Fledermausquartiere (vgl. Habitat-/Höhlenbaumkartierung (Ökokart 2007); Spechthöhlen, ausgefaulte Streifschäden, usw.) werden im August vor Beginn der Fällarbeiten durch Lappen abgehängt. Dabei wird der obere Teil der Lappen mit Nägeln fixiert während der herabhängende untere Teil nicht fixiert wird. Zum Schutz von Fledermäusen im Winterquartier sind Rodungsarbeiten nur im September und Oktober möglich. In dieser Zeit erfolgt ein schonendes Umlegen der potenziellen Quartierbäume (Seilsicherung des Baumes) und Liegenlassen über Nacht, damit eine eigenständige Flucht der Tiere über Nacht möglich ist. Eine Fällung von Höhlenbäumen außerhalb des September und Oktobers ist möglich, wenn eine Kontrolle ergibt, dass keine Fledermäuse in den Höhlen sind und die Höhlen anschließend bis zur Fällung der Bäume versiegelt werden. V 4: Verzicht auf trassenbegleitende Gehölzpflanzungen und Beseitigung von aufkommenden Gehölzen Vermeidung von Kulissenwirkungen im Bereich bestehender BodenbrüterVorkommen, die zu Meidungsreaktionen von Wachtel, Großem Brachvogel, Kiebitz, Feldlerche und Wiesenschafstelze führen. Ebenso Verzicht auf Gehölzpflanzungen in Bereichen, wo die Trasse in der freien Feldflur verläuft. Hierdurch wird auch verhindert, dass sich eine für Fledermäuse attraktive Leitstruktur bildet. In diesen Bereichen sind aufkommende Gehölze im Trassenbereich im regelmäßigen Turnus (maximales Intervall: 4 Jahre) zu entfernen. V 5: Schutz von Fledermaus-Flugrouten während des Brückenbaus Um die Funktionsfähigkeit der Leitstrukturen bekannter Fledermaus-Flugrouten zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass der Flug über die Dorfen und den Mittleren-Isar-Kanal zwischen April und Oktober durchgehend möglich ist. Ein vollständiges Abhängen der Baustelle bis auf die Wasseroberfläche darf in dieser Zeit nicht erfolgen. Es muss zwischen April und Oktober ein Flugraum von mind. 2 m lichter Höhe über dem Wasser erhalten bleiben. Die nächtliche Beleuchtung der Baustellen an Dorfen und Mittlerem-Isar-Kanal ist zwischen April und Oktober zu vermeiden. V 6: Querungshilfen für Biber Um Kollisionen zu vermeiden müssen gemäß den Angaben der FGSV (MAQ, 2008) Leiteinrichtungen von 20 m Länge beiderseits der Dorfen entlang des Bahndammes auf den Brückendurchfluss hinführen. Eine Höhe der Leiteinrichtungen von 90 cm ist ausreichend. Zur Sicherung gegen Untergraben müssen die Seite 235 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Leiteinrichtungen mindestens 30 cm tief in den Boden eingegraben werden. In dieser Tiefe sind die Leiteinrichtungen in Anwanderrichtung umzuschlagen. Der Umschlag muss eine Mindestlänge von 30 cm aufweisen. V 7: Schutz von Zauneidechsenhabitaten Am Rand der ehemaligen Kiesentnahmestelle östlich des Weichgrabens ist eine Baustelleinrichtungsfläche geplant. Hier muss durch entsprechende Abgrenzungen dafür gesorgt werden, dass keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG eintreten. Die Kiesentnahmestelle muss von jeglichen Bauaktivitäten verschont bleiben, was durch entsprechende offensichtliche Kennzeichnung während der Bauphase zu gewährleisten ist (z.B. Bauzaun, Flatterbänder, farbige Pflöcke). Weiterhin muss eine für Zauneidechsen nicht überwindbare Barriere verhindern, dass Eidechsen auf das Baugelände gelangen. Dies kann durch die Errichtung eines temporären Amphibienzaunes erreicht werden, wobei zwingend darauf zu achten ist, dass der untere Teil eingegraben ist und während der Bauzeit eingegraben bleibt (Funktionsprüfung). Das Einhalten der Maßnahme wird durch die ökologische Baubegleitung sichergestellt. V 8: Leitstrukturen für Zauneidechsen unter Brücken Um die Barrierewirkung unter den Brücken über den Abfanggraben-Ost und den Mittleren-Isar-Kanal zu minimieren, sind folgende Strukturen zu schaffen: Auf beiden Uferseiten Schaffung/Gestaltung von mind. 2 m breiten und jeweils mind. 20 m langen Grünstreifen mit lockerem Bewuchs, die von den Dämmen unter die Brücke leiten Unter der Brücke: Einbringen von Strukturen wie Totholz und Steinen, so dass auf beiden Seiten der Ufer eine durchgängige Leitstruktur für Eidechsen entsteht. V 9: Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen (Oberleitungen) Mit der Elektrifizierung von Bahnstrecken sind Gefahren für die Vogelwelt durch Drahtanflug und Erdschluss (Stromtod) verbunden. Es kommen auf der gesamten Strecke alle z. Z. verfügbaren technischen Möglichkeiten des Vogelschutzes zur Anwendung. Der Bau der Oberleitung muss gemäß der bahneigenen Richtlinie Ril 997.9114 erfolgen, die der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4210-11 „Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen“ (Ausgabe August 2011) entspricht. Seite 236 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan V 10: Minderung der Gefahren für Fledermäuse und nachtaktive Insekten durch Verwendung „insektenfreundlicher“ Beleuchtung Künstliche Lichtquellen werden auf dem Stand der Technik und „insektenfreundliche“ Beleuchtungsmöglichkeiten bei Arbeiten in der Dunkelheit sowie zur Beleuchtung des Bahnhofs Schwaigerloh verwendet: Verwendung spezieller Leuchten mit möglichst geringem UV-Anteil (z.B. Natriumdampf-Hochdrucklampen), die geringere Anlockwirkung für nachtaktive Tiere haben. Konzentration des Lichtes auf den Zielort durch Anordnung und Ausführung der Leuchten (die Lichtpunkthöhe der Lampen sollte so gering als möglich sein, Verwendung von mehreren niedrigen statt wenigen hohen Leuchten, Lampenformen, die das Licht nur nach unten abstrahlen). Die nächtliche Beleuchtung der Baustellen an Dorfen und Mittlerem-Isar-Kanal ist zwischen April und Oktober zu vermeiden (siehe V 5). V 11: Schutz von Fischfauna Zur Vermeidung/Minderung von Beeinträchtigungen der Fischfauna und sonstiger Wasserorganismen durch bauzeitliche Verlegung des Weichgrabens ist vor Beginn der Bachumleitung des Weichgrabens die Umsiedlung der Fische aus dem trocken fallenden Bereich in nicht durch die Baumaßnahmen betroffene Bachabschnitte durchzuführen. Das alte Bachbett sollte dabei nach der Absperrung möglichst komplett mittels Elektro-Befischung abgefischt werden. Die Maßnahme ist vor Beginn der Baumaßnahme, im Frühjahr vor Beginn der Vegetationszeit und der Laichzeit der Fische, durchzuführen. 7.2.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 BNatSchG) Als Ergebnis des Fachbeitrags Artenschutz (siehe Anhang I) ist folgende Maßnahme vorgesehen: CEF 1: Schaffung von Zauneidechsenhabitaten Als Ersatz-Lebensraum für Zauneidechsen werden auf dem östlichen Damm des Mittleren-Isar-Kanals auf einer Fläche von 1000 m² und in einem Abstand von rd. 300 m zu dem geplanten Brückenbauwerk und im Anschluss an bestehende Zauneidechsenlebensräume Gebüschbereiche maschinell abgeschoben und ggf. mit Kies aufgeschüttet, um entstehende Unebenheiten auszugleichen. Aus Gründen des Erosionsschutzes kann eine Ansaat mit autochthonem Magergrünland erfolgen, wobei auf eine lückige Vegetationsdecke zu achten ist. Diese Flä- Seite 237 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan chen werden mit dem Aufbringen z. B. der ausgerissenen Wurzelstöcke, Totholz oder Reisighaufen strukturell angereichert. Auf diese Flächen können Zauneidechsen, die im Bereich der Brückenbauwerke betroffen sind ausweichen. Entsprechende Verbundsituationen sind vorhanden. Zeitpunkt für die Durchführung ist vor Baubeginn. Die Maßnahme muss bereits in der Vegetationsperiode vor Beginn des Eingriffs eine Habitatfunktion übernehmen. 7.3 Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes FCS 1: Entwicklung extensiv genutzter magerer Wiesen aus Acker oder intensiv genutztem Grünland mit feuchten Geländemulden in der Rosenau südlich Moosburg Um erhebliche Beeinträchtigungen der lokalen Populationen von Feldlerche, Großem Brachvogel, Kiebitz und Wiesenschafstelze zu kompensieren, werden auf ca. 11,63 ha bislang intensiv genutzten Äckern oder Intensivgrünländern extensiv genutzte Magerwiesen mit feuchten Geländemulden eingerichtet. Die Flächen werden im Bereich Rosenau südlich Moosburg (Lkr. Erding) gestaltet. Die Maßnahme soll bereits mit Beginn des Eingriffs eine gewisse Habitatfunktion übernehmen. Die Initiierung soll vor Beginn der ersten vom Baubeginn betroffenen Brutzeit erfolgen (Geländemodellierung und ggf. Ansaat). Begleitend zu der Maßnahme erfolgt ein Monitoring, das die Bestände der Zielarten mindestens im ersten, zweiten, dritten, fünften und zehnten Jahr nach Fertigstellung der Maßnahmenfläche erfasst, so dass ggf. notwendige Änderungen des zu erstellenden Pflege- und Entwicklungsplanes formuliert werden können. Sollten die Maßnahmen nicht ausreichen, eine Ansiedlung eines Brachvogelpaares zu erwirken, sind auf Basis des Monitorings weitere Maßnahmen zu ergreifen, die eine Verbesserung der Maßnahmenflächen beinhalten. Diese Aufwertungen der Maßnahmenflächen sind mit den Naturschutzbehörden abzustimmen. FCS 2: Entwicklung extensiv genutzter magerer Wiesen aus Acker oder intensiv genutztem Grünland mit feuchten Geländemulden im Notzinger Moos/Trattmoos südwestlich Notzing Um erhebliche Beeinträchtigungen der lokalen Populationen von Feldlerche, Großem Brachvogel, Kiebitz und Wiesenschafstelze zu kompensieren, werden auf ca. 11,80 ha bislang intensiv genutzten Äckern oder Intensivgrünländern extensiv genutzte Magerwiesen mit feuchten Geländemulden eingerichtet. Die Flächen werden im Bereich Notzinger Moos/Trattmoos südwestlich Notzing (Lkr. Erding) gestaltet. Seite 238 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Die Maßnahme soll bereits mit Beginn des Eingriffs eine gewisse Habitatfunktion übernehmen. Die Initiierung soll vor Beginn der ersten vom Baubeginn betroffenen Brutzeit erfolgen (Geländemodellierung und ggf. Ansaat). Begleitend zu der Maßnahme erfolgt ein Monitoring, das die Bestände der Zielarten mindestens im ersten, zweiten, dritten, fünften und zehnten Jahr nach Fertigstellung der Maßnahmenfläche erfasst, so dass ggf. notwendige Änderungen des zu erstellenden Pflege- und Entwicklungsplanes formuliert werden können. Sollten die Maßnahmen nicht ausreichen, eine Ansiedlung eines Brachvogelpaares zu erwirken, sind, auf Basis des Monitorings, weitere Maßnahmen zu ergreifen, die eine Verbesserung der Maßnahmenflächen beinhalten. Diese Aufwertungen der Maßnahmenflächen sind mit den Naturschutzbehörden abzustimmen. FCS 3: Produktionsintegrierte Maßnahmen zum Schutz von bestandsgefährdeten bodenbrütenden Vogelarten, Gelegeschutz für ein Kiebitzbrutpaar Diese Maßnahme dient der dauerhaften Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen der Feldlerche sowie temporärer Beeinträchtigungen von Kiebitz, Rebhuhn und Wiesenschafstelze. Sie besteht aus 2 Teilen. Teil a ist zeitlich nicht begrenzt, Teil b ist auf die Dauer von 5 Jahren begrenzt: a.) Im Kontext der lokalen Populationen (=westlicher Landkreis Erding), jedoch abseits der Reichweite der Eingriffswirkungen werden produktionsintegrierte Kompensationmsmaßnahmen (PIK) durchgeführt. Im Bereich des Notzinger Mooses sind auf 5 Parzellen (4,30 ha) mit landwirtschaftlicher Nutzung folgende PIK vorgesehen: Auf einer Parzelle wird eine ca. 0,55 ha große Blühfläche eingerichtet (Saatgutmischung mit mind. 40 niedrig wachsenden Kräuter- und Grasarten) und nach 4-5 Jahren wieder umgebrochen und auf einer der anderen Parzellen neu angelegt. Auf 3 Parzellen wird entweder Sommergetreide ohne Lerchenfenster oder Wintergetreide mit Lerchenfenstern (ca. 3 x 7 m (Richtwert 20 m²), 2 Stück pro Hektar) oder Wintergetreide mit einem Getreidestreifen mit doppeltem Saatreihenabstand oder mit halber Saatgutmenge, mind. 12 m breit und mind. 100 m lang angebaut bzw. angelegt. Eine Parzelle mit freier Fruchtwahl (i.d.R. Mais oder Hülsenfrüchte), damit eine Fruchtfolge eingehalten werden kann und auch um den Krautdruck nach der Blühflächennutzung zu reduzieren. Auf dieser Parzelle wird ein Schwarzbrachestreifen (mind. 12 m breit und 100 m lang) eingerichtet. Diese drei Nutzungsarten sollen nach Bewirtschaftungs-Erfordernissen rotieren. Seite 239 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Die Initiierung dieser Maßnahme soll spätestens mit der Einsaat im Herbst vor dem Baubeginn erfolgen. Die bereit gestellten Flächen erfüllen die Habitatfunktion in der Vegetationsperiode nach der Einsaat. b.) Um erhebliche nicht reversible Beeinträchtigungen der lokalen KiebitzPopulationen zwischen Baubeginn und voller Funktionsfähigkeit der Ausgleichsflächen FCS 1 und 2 zu kompensieren, sind weitere ergänzende Maßnahmen zur Stützung der Kiebitzpopulation während der Bauzeit erforderlich. Ziel ist eine Steigerung des Bruterfolges der Kiebitze um durchschnittlich 0,4 Jungtiere pro Jahr auf die Dauer von 5 Jahren. Die Differenz zwischen den vorhabensbedingt beeinträchtigten Revieren und den sofort verfügbaren Ersatzrevieren beträgt 3 Kiebitzreviere. Das bedeutet, dass etwa 6 Individuen auf die Dauer von 5 Jahren betroffen sind. Bei einer auf Grundlage einer Generationslänge von 5 Jahren angesetzten jährlichen Überlebensrate von 0,8 sterben bis zur Verfügbarkeit einer ausreichenden Zahl von Ersatzhabitaten rechnerisch 2 Kiebitze, ohne sich fortzupflanzen, also 0,4 Individuen pro Jahr. Diese Verluste gilt es zu ersetzen, um einen dauerhaften Rückgang zu verhindern. Hierzu muss der Bruterfolg einer ausreichenden Anzahl der vorhandenen Kiebitz-Brutpaare über den zum Bestandserhalt erforderlichen Wert angehoben werden. Nach Vorlage des Planfeststellungsbeschlusses zur 3. Start- und Landebahn des Münchener Flughafens (Regierung von Oberbayern 2011) muss der für einen Bestandserhalt erforderliche durchschnittliche Bruterfolgswert bereits im ersten Lebensjahr ca. 0,67 Juv/BP betragen. Vor dem Hintergrund der aktuell vorliegenden Zahlen zu den Bruterfolgen aus dem Vogelschutzgebiet „Nördliches Erdinger Moos“ und anderen süddeutschen Wiesenbrütergebieten ist von einem Schlupferfolg von 1,2 Juv/BP als erreichbarem Wert auszugehen. Um mit dieser Steigerung eine zusätzliche Individuenzahl von 0,4 pro Jahr zu erreichen, ist es erforderlich, entsprechende Maßnahmen bei einem Gelege durchzuführen. Dies entspricht einer Maßnahmenfläche von 5 ha, die in den Kontext von Teil a (s.o.) sowie den FCS-Maßnahmen 1 und 2 eingebunden werden kann. 7.4 Kohärenzsicherungsmaßnahmen gem. FFH-RL (FFH-Verträglichkeit) Für die Sicherung des Kohärenzbeitrags der beeinträchtigten Erhaltungsziele des Europäischen Vogelschutzgebiets DE 7637-471 "Nördliches Erdinger Moos" sind die nachfolgend dargestellten Maßnahmen vorgesehen. Die Maßnahmen kommen vor allem Kiebitz und Feldlerche aber auch anderen bestandsgefährdeten Bodenbrütern wie dem Großen Brachvogel zugute. Seite 240 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan KS 1 Entwicklung extensiv genutzter magerer Wiesen aus Acker mit feuchten Geländemulden im SPA Freisinger Moos Im SPA Freisinger Moos werden für den Kiebitz und die Feldlerche vor Baubeginn extensiv genutzte magere Wiesen mit feuchten Geländemulden auf bislang intensiv genutzten Äckern oder Intensivgrünländern durch Oberbodenabschub und Ansaat oder Heudrusch entwickelt. Die Maßnahme soll bereits mit Beginn des Eingriffs eine gewisse Habitatfunktion übernehmen. Die Initiierung soll vor Beginn der ersten vom Baubeginn betroffenen Brutzeit erfolgen (Geländemodellierung und ggf. Ansaat). Ziel ist die Sicherung des Kohärenzbeitrags der beeinträchtigten Erhaltungsziele Kiebitz und Feldlerche des Europäischen Vogelschutzgebiets DE 7637-471 "Nördliches Erdinger Moos". Begleitend zu der Maßnahme erfolgt ein Monitoring, das die Bestände der Zielarten mindestens im ersten, zweiten, dritten, fünften und zehnten Jahr nach Fertigstellung der Maßnahmenfläche erfasst und ggf. notwendige Änderungen des zu erstellenden Pflege- und Entwicklungsplanes formuliert. KS 2 Entwicklung extensiv genutzter magerer Wiesen aus intensiv genutztem Grünland im SPA Freisinger Moos Im SPA Freisinger Moos werden für die Feldlerche vor Baubeginn extensiv genutzte magere Wiesen auf bislang intensiv genutztem Grünland durch vorherigen Umbruch und Ansaat oder Heudrusch entwickelt. Die Maßnahme soll bereits mit Beginn des Eingriffs eine gewisse Habitatfunktion übernehmen. Die Initiierung soll vor Beginn der ersten vom Baubeginn betroffenen Brutzeit erfolgen. Ziel ist die Sicherung des Kohärenzbeitrags des beeinträchtigten Erhaltungszieles Feldlerche des Europäischen Vogelschutzgebiets DE 7637-471 "Nördliches Erdinger Moos" Begleitend zu der Maßnahme erfolgt ein Monitoring, das die Bestände der Zielarten mindestens im ersten, zweiten, dritten, fünften und zehnten Jahr nach Fertigstellung der Maßnahmenfläche erfasst und ggf. notwendige Änderungen des zu erstellenden Pflege- und Entwicklungsplanes formuliert. 7.5 Unvermeidbare Beeinträchtigungen Trotz der aufgezeigten Möglichkeiten der Konfliktvermeidung bzw. –minimierung verbleiben erhebliche und / oder nachhaltige Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes: Seite 241 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Bau- und anlagenbedingter Biotopverlust, Biotopschädigung verbunden mit - Bodenverdichtung durch mechanische Beeinträchtigung wie baubedingtes Befahren, Betreten und Materiallagerung, - Flächenversiegelung und Überbauung durch den Neubau der Trasse und der Nebenanlagen, Verstärkung der Zerschneidungswirkung bei zusammenhängenden linearen Biotopen durch den Neubau der Brücken bei den Gewässerquerungen am Mittleren-Isar-Kanal, am Weichgraben, an der Dorfen und am Abfanggraben Ost, Betriebsbedingte Beeinträchtigungen der Bodenbrüterlebensräume durch Schallimmissionen und optische Reize (sog. Kulissenwirkung) im gesamten Bauvorhabenbereich (außer des Trogbauwerkes). Seite 242 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan 8 METHODIK ZUR BEMESSUNG DES KOMPENSATIONSBEDARFS 8.1 Bilanzierungsmethodik zur Ermittlung des Bedarfs an Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen Die Bilanzierungsmethodik für das Gesamtkonzept „Lückenschluss Erding Flughafen München“ basiert auf der Vereinbarung zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen (StMLU) und der Deutschen Bundesbahn, Bundesbahndirektion Nürnberg Hauptabteilung Fahrweg Projekte zu Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau der NBS Nürnberg – Ingolstadt aus dem Jahr 1993 (kurz: ICE-Papier). Entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Technik, dem aktuellen Stand der Naturschutzgesetzgebung, den seither formulierten Vorgaben des UmweltLeitfadens des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA 2010) sowie vorhabensspezifischen Eigenheiten wurden einige Weiterentwicklungen dieser Methodik vorgenommen und mit der Regierung von Oberbayern abgestimmt. Diese fortgeschriebene Methodik mit Stand 18.11.2008 ist für alle Vorhaben des "Erdinger Ringschlusses: Lückenschluss Erding - Flughafen München" anzuwenden; sie wird nachfolgend (Kap. 8.2.ff) dargelegt. Unabhängig von der bilanztechnischen Ableitung eines flächenbezogenen Kompensationsbedarfs ist gemäß den Vorgaben des Umwelt-Leitfadens Teil III des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA 2010) für alle zu erwartenden vorhabensbedingten Eingriffe in einer Gegenüberstellung nachzuweisen, dass in ausreichender Weise Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in die Landschaftspflegerische Begleitplanung eingestellt werden. Daraus kann ein zusätzlicher, funktional begründeter Kompensationsbedarf resultieren. 8.2 Berechnungsansätze Nachfolgend werden auf Basis des „ICE-Papiers“ fortgeschriebene Berechnungsansätze dargelegt. Die Nummerierung der Berechnungsansätze entspricht derjenigen des „ICE-Papiers“. 8.2.1 Anlagenbedingte Eingriffe 8.2.1.1 Allgemeines Die Ermittlung der erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich der dafür notwendigen Flächen für die direkten bau- und anlagenbedingten Beeinträchtigungen durch die Bahnanlagen erfolgt nach den gleichen Berechnungsgrundsätzen. Seite 243 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Als veränderte Flächen, für die Ausgleich/Ersatz zu leisten sind, gelten alle von den Baumaßnahmen veränderten Flächen (Schotterkörper einschließlich Gleisanlagen, Böschungen, Bahnseitengräben, Feld- und sonstige begleitende Wege, Nebenanlagen, Straßen mit Böschungen und Schutzstreifen u.ä.). 8.2.1.2 Berücksichtigung der Funktionsbewertung der betroffenen Flächen Die Bewertungskriterien und die Zuordnung der funktionalen Werte für die einzelnen Naturhaushaltsfaktoren (= Schutzgüter) werden im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie bzw. der Landschaftspflegerischen Begleitplanung dargelegt. Sie sind eine wesentliche Grundlage des Berechnungsansatzes. 8.2.1.3 Grundsätzliches Vorgehen Der Ausgleichsbedarf für eine direkt beeinträchtigte Fläche wird über einen Multiplikator ermittelt, der sich aus der Verknüpfung der Beurteilungskriterien "Funktionaler Wert" (FW) und "Beeinträchtigungsart“ (BA) ergibt. Bei der Ermittlung des Funktionalen Wertes werden grundsätzlich auch die Schwierigkeit der Ersetzbarkeit eines Lebensraumes und die zeitliche Entwicklung der entsprechend zu treffenden Ersatzmaßnahme berücksichtigt. 8.2.1.4 Berechnungsansätze für direkte Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes (Grundsätze 1 – 5) Biotope, Waldflächen und landwirtschaftlich genutzte Flächen mit hohem Biotopwert (Grundsatz 1) Die Versiegelung von Biotopflächen, Waldflächen und landwirtschaftlich genutzten Flächen mit hohem Biotopwert stellt den höchsten Grad der Funktionalen Beeinflussung (= FB) dar. Er entspricht der FB Stufe 5 gemäß Anlage 1 des „ICEPapiers“. Ihr werden entsprechend dem „ICE-Papier“ in Abhängigkeit vom Funktionalen Wert der betroffenen Fläche die Multiplikatoren 1 bis 3 zugewiesen. Im Falle einer Inanspruchnahme von Biotopflächen ohne Versiegelung bestehen die natürlichen Funktionen der Flächen nur noch eingeschränkt, z.B. auf Dammoder Einschnittsböschungen oder im Bereich von Geländemodellierungen, sind aber nicht vollständig erloschen, wie im Falle von Versiegelungen. Die „Inanspruchnahme ohne Versiegelung“ stellt somit den zweithöchsten Grad der FB dar und entspricht der FB Stufe 4 gemäß Anlage 1 des „ICE-Papiers“. Ihr werden in Abhängigkeit vom Funktionalen Wert der betroffenen Fläche die Multiplikatoren 0,5 bis 2,5 zugewiesen (vgl. Tab. 8-1). Für die Bilanzierung der direkten Beeinträchtigungen von Biotopen, Waldflächen und landwirtschaftlich genutzten Flächen mit hohem Biotopwert wird abweichend zur Anlage 1 des „ICE-Papiers“, der Funktionale Wert des Teilaspekts Pflanzen Seite 244 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan herangezogen. Dies wird damit begründet, dass der Funktionale Wert des Teilaspektes Tiere durch die Berücksichtigung sowie die Integration der Ergebnisse des „Fachbeitrags Artenschutz“ in den LBP abgelöst wird. Abweichend zur Anlage 1 des „ICE-Papiers“ werden für die direkte Inanspruchnahme von Biotopen, Waldflächen und landwirtschaftlich genutzten Flächen mit hohem Biotopwert keine geringeren Stufen der Funktionalen Beeinflussung als die Stufe 4 angesetzt. Tab. 8-1: Schema zur Ableitung des Ausgleichsbedarfs für die dauerhafte Inanspruchnahme von Biotopen, Waldflächen und landwirtschaftlich genutzten Flächen mit hohem Biotopwert (letztere mit einem FW im Schutzgut Tiere, Pflanzen u. Biologische Vielfalt der Stufen 4 oder 5). Beeinträchtigungsart Funktionaler Wert Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt Unversiegelte Inanspruchnahme (Geländemodelierungen, Böschungen) Versieglung (Straßen, Wege, Bauwerke) FW 1 FW 2 FW 3 FW 4 FW 5 0,5 1 1,5 2 2,5 1 1,5 2 2,5 3 In begründeten Ausnahmefällen ist bei nicht wiederherstellbaren Biotopen und Lebensgemeinschaften ein zusätzlicher Multiplikator bis 1,5 zu berücksichtigen. Verliert die Restfläche einer veränderten Fläche ihre ökologische Funktion, gilt auch sie als verändert und ist im Sinne der „Inanspruchnahme ohne Versiegelung“ auszugleichen. Kann die Restfläche einer veränderten Fläche durch Ausgleichsmaßnahmen in ihrer ökologischen Funktion erhalten werden, gilt sie insoweit als nicht verändert Acker- und Intensivgrünland (Grundsatz 2) Bei dauernder Beanspruchung von Acker- und Intensivgrünland und anderen durch intensive Bodennutzung geprägten Flächen sollen Ausgleichsflächen im Umfang von 20 bis 50 % der veränderten Fläche zur Verfügung gestellt werden (vgl. Tab. 8-2). Dieser Grundsatz bezieht sich – ebenso wie der Grundsatz 3 – Seite 245 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan auf Acker- und Intensivgrünland, das nicht schon gemäß Grundsatz 1 bewertet wurde, das also einen Biotopwert der Stufen 1, 2 oder 3 aufweist. Acker- und Intensivgrünland auf ökologisch wertvollen Standorten (Grundsatz 3) Bei dauernder Beanspruchung von Acker- und Intensivgrünland und anderen durch intensive Bodennutzung geprägten Flächen auf ökologisch wertvollen Standorten sollen Ausgleichsflächen je nach FW maximal im Verhältnis 1:1,2 der veränderten Fläche zur Verfügung gestellt werden. Acker- und Intensivgrünland auf ökologisch wertvollen Standorten werden mit Hilfe des Funktionalen Wertes zum Schutzgut Boden (FW Stufe 4 und 5) ermittelt. Dieser wiederum wird gemäß der Methodik des Bayerischen Geologischen Landesamtes und des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (2003) bewertet. Die Vorgehensweise zur Ermittlung der Multiplikatoren für die Inanspruchnahme von Acker- und Intensivgrünland gemäß den Grundsätzen 2 und 3 des „ICEPapiers“ ist in Tab. 8-2 dargelegt. Tab. 8-2: Schema zur Ableitung des Ausgleichsbedarfs für die dauerhafte Inanspruchnahme von Acker und Intensivgrünland (FW im SG Tiere, Pflanzen u. Biologische Vielfalt 1 bis 3) Beeinträchtigungsart Funktionaler Wert Schutzgut Boden Unversiegelte Inanspruchnahme (Geländemodelierungen, Böschungen) Versieglung (Straßen, Wege, Bauwerke) FW 1 FW 2 FW 3 FW 4 FW 5 0,2 0,3 0,4 0,6 0,8 0,3 0,4 0,5 0,8 1,2 Lebensräume störempfindlicher Tierarten (Grundsatz 4) Im „ICE-Papier“ wurde ein Grundsatz entwickelt, um direkte und indirekte, betriebsbedingte Auswirkungen von Bahnvorhaben auf Wiesenbrüterlebensräume bewerten zu können. Aufgrund der mittlerweile in die Naturschutzgesetzgebung eingeführten artenschutzrechtlichen Regelungen (§§ 44 ff BNatSchG) wird dieser Grundsatz durch Seite 246 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan die Integration der Ergebnisse des „Fachbeitrags Artenschutz“ in den LBP abgelöst. Im Fachbeitrag Artenschutz werden bezogen auf die einzelnen durch das Vorhaben betroffenen streng geschützten Arten spezifische Vermeidungs- sowie CEF-Maßnahmen (Continuous ecological functionality) zur kontinuierlichen Sicherung der ökologischen Funktionen und FCS-Maßnahmen (favourable conservation status = günstiger Erhaltungszustand) zur Sicherung des Erhaltungszustandes lokaler Populationen entwickelt. Die Ableitung solcher Maßnahmen mit Hilfe eines bilanzierungstechnischen Ansatzes ist daher nicht erforderlich. Artenschutzrechtlich motivierte Vermeidungs-, CEF- und FCS-Maßnahmen können gleichzeitig Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung darstellen (vgl. Umwelt-Leitfaden des EBA). Flächen im 50 m-Streifen entlang stark befahrener Straßen bei direkter Beeinträchtigung (Grundsatz 5) Gemäß „ICE-Papier“ ist für vorbelastete Flächen in 50 m-Streifen entlang einer stark befahrenen Straße ein verminderter Kompensationsbedarf anzusetzen. Im aktuellen Fall besteht keine Veranlassung, einen pauschalen Minderungsfaktor für Flächen im Nahbereich einer stark befahrenen Straße anzusetzen, da alle Flächen im aktuellen Zustand, also ggf. im Zustand wirksamer Vorbelastungen untersucht und hinsichtlich ihres Funktionalen Wertes eingeschätzt werden, so dass der FW bereits eine Vorbelastung aufzeigt soweit eine solche bestehen sollte. 8.2.1.5 Lage und Anrechnung der Ausgleichs-/ Ersatzflächen für Beeinträchtigungen des Naturhaushalts (Grundsätze 6 und 7) Grundsätzlich sind Ausgleichs- und Ersatzflächen nicht im unmittelbaren Einflussbereich (50 m) eines bestehenden oder geplanten stark befahrenen Verkehrsweges bereitzustellen. Dies gilt auch für die Bahnstrecke selbst, wenn Ausgleichs-/ Ersatzflächen einen hohen tierökologischen Wert erreichen sollen. Wenn Ausgleichs- und Ersatzflächen eine hohe Bedeutung als Lebensraum für Vögel erlangen sollen, soll mindestens ein Abstand von 100 m eingehalten werden. Dieser Abstand ist auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Literatur – in Abhängigkeit von den Zielarten – ggf. noch weiter zu fassen. Im Einzelfall können jedoch auch vorhabensbedingt beanspruchte Flächen, wie z.B. Flächen für Seitenablagerungen, durch geeignete Maßnahmen (z.B. Geländemodellierungen) als Kompensationsflächen herangezogen werden. Ausgleichs- und Ersatzflächen sind ebenfalls nicht bzw. nur mit Abstrichen auf Einschlussflächen zwischen stark befahrenen Verkehrswegen bereitzustellen (vgl. Grundsätze 6 und 7). Seite 247 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Randabstand bis zu 50 m (Grundsatz 6) Flächen zwischen einer Autobahn oder anderen stark befahrenen Straße und der Bahnstrecke werden bei einem Abstand von weniger als 50 m zwischen den beiden Verkehrswegen nicht als Ausgleichs-/ Ersatzflächen anerkannt. Randabstand größer als 50 m (Grundsatz 7) Flächen zwischen einer Autobahn oder anderen stark befahrenen Straße und der Bahnstrecke können bei einem Abstand von größer als 50 m zwischen den beiden Verkehrswegen und soweit sie außerhalb des 50 m-Streifens entlang der Bahnstrecke liegen bei Vorliegen fachlicher Gründe mit einem Abschlag von 50 % als Ausgleichs-/ Ersatzflächen anerkannt werden. 8.2.1.6 Beurteilung des Landschaftsbildes (Grundsatz 8) Zur Beurteilung des Landschaftsbildes wird auf die methodischen Vorgaben des Umwelt-Leitfadens des EBA zurück gegriffen, der zu diesem Punkt ausführt, dass sich dieser Naturhaushaltsfaktor im besonderen Maße mathematischen Bilanzierungsversuchen entzieht (s.u.). Insofern wird der Ausgleichsumfang für das Landschaftsbild qualitativ ermittelt. Die Vorgaben des Umwelt-Leitfadens des EBA, Teil III, Kap. 2.8.2, Nr. 9 werden zu Grunde gelegt: “Das Landschaftsbild entzieht sich im besonderen Maße mathematischen Bilanzierungsversuchen. Es muss sichergestellt werden, dass der verbalargumentativen Bewertung ein besonderes Gewicht zukommt und auch die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs auf diese Weise erfolgt. Auch wenn das Landschaftsbild nicht mathematisch bilanziert wird, bleibt die Verpflichtung zur Entwicklung und Begründung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bestehen. Weiterhin darf der Verzicht auf rechnerische Methoden nicht zu willkürlich entwickelten oder nicht nachvollziehbaren Ergebnissen führen. Vielmehr ist in diesem Fall eine nachvollziehbare Entwicklung der Kompensationsmaßnahmen von besonderem Gewicht und stellt erhöhte Anforderungen an die Argumentation und fachliche Kompetenz des Gutachters. Die folgenden Arbeitsschritte sind in jedem Fall unverzichtbar: Beschreibung und Bewertung des Raumes (Raumeinheiten, Landschaftsbildstrukturen und -elemente, Gesamteindruck, historische Prägung, Bewertung unter den Aspekten Vielfalt, Eigenart und Schönheit), Ermittlung des tatsächlich visuell betroffenen Raumes unter Berücksichtigung von Sichtverschattungen, Relief, etc., Beschreibung der Veränderung der Landschaft durch das Vorhaben, Seite 248 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Bewertung der oben beschriebenen Veränderung, Beschreibung der Wirkung durch die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Hinblick auf die Beeinträchtigung, Bewertung der Wirkung durch die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und abschließende Bewertung, ob der Eingriff in das Landschaftsbild ausgleichbar oder ersetzbar ist. Hilfsweise werden in der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz den Eingriffen in landschaftsbildprägende Strukturen wie Waldbestände, Hecken, Gehölze etc. die zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit landschaftsbildprägender Funktion qualitativ und quantitativ gegenübergestellt. Ausgleichspflicht Die Landschaftsbildbeeinträchtigungen sind nach § 15 BNatSchG ebenfalls auszugleichen. Nebenanlagen wie Zugbahnfunk-, Zugpostfunkeinrichtungen, Stellwerke und Unterwerke sind in der Gesamtwertung mit abgedeckt. Entfallen der Ausgleichspflicht Gemäß den unter Grundsatz 8 dargelegten Arbeitsschritten sind die vorhabenbedingten Veränderungen des Landschaftsbildes zu beschreiben und zu bewerten. Im Zuge dessen ist auch zu berücksichtigen, dass bei einer engen Bündelung des Schienenweges mit einer Autobahn fallweise nur relativ geringfügige über das Maß der vorhandenen Vorbelastung des Landschaftsbildes hinausgehende Auswirkungen zu erwarten sind. Ein pauschales Entfallen der Ausgleichspflicht im Bereich einer engen Bündelung – wie unter Punkt 2.1.6.2 das ICEPapiers nahegelegt – erübrigt sich bei dieser Vorgehensweise. Lage der Ausgleichsmaßnahmen Analog den Vereinbarungen des „ICE-Papiers“ werden landschaftsbildgestaltende Maßnahmen zwischen bestehenden oder geplanten stark befahrenen Verkehrswegen oder in 50 m-Streifen entlang der Bahnstrecke als Ausgleichsmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes anerkannt. Ausgleichsumfang Wie im Umwelt-Leitfaden des EBA, Teil III, Kap. 2.8.2, Nr. 9 dargelegt, entzieht sich das Landschaftsbild im besonderen Maße mathematischen Bilanzierungsversuchen. Daher wird die unter Punkt 2.1.6.4 des ICE-Papiers dargelegte Berechnungsmethodik nicht angewendet, sondern eine qualitative und quantitative Gegenüberstellung vorgenommen, in der ggf. besonders begründete zusätzliche Seite 249 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen für das Landschaftsbild berücksichtigt werden (vgl. auch Kap. Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Wasser, Klima/Luft – Grundsatz 9). 8.2.1.7 Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Wasser, Klima/Luft (Grundsatz 9) In Ergänzung des „ICE-Papiers“ und analog zu Grundsatz 8 werden die Eingriffe in Oberflächengewässer sowie in Funktionsräume mit lufthygienischer oder klimatischer Funktion wie Klima- und Immissionsschutzwälder, Immissionsschutzgehölze etc. in der Eingriffs-Ausgleichsbilanz den zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit vergleichbarer Funktion qualitativ und quantitativ gegenübergestellt. In begründeten Fällen ist abweichend von der oben dargelegten Methodik weitergehender Ausgleichsbedarf verbal-argumentativ abzuleiten. 8.2.2 Deponien für Ausbruchmaterial (Grundsatz 10) Sofern Geländemodellierungen, z.B. Lärmschutzwälle, Abkommenschutzwälle, Gestaltungsmaßnahmen für die landschaftliche Einbindung, vorgesehen sind, wird deren Platzierung unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege gewählt. Für die Bemessung des Ausgleichs gelten die Grundsätze 1 - 3 entsprechend. 8.2.3 Bahnstromleitungen (Grundsatz 11) Durch Bahnstromleitungen wird das Landschaftsbild zusätzlich beeinträchtigt. Abweichend von Grundsatz 2.3 des „ICE-Papiers“ werden notwendige Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen gemäß den Grundsätzen 1 bis 3 sowie 8 ermittelt. Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Tierlebensräume werden gemäß Grundsatz 4 abgeleitet. 8.2.4 Baubedingte Eingriffe (Grundsatz 12) Die mit der Bautätigkeit verbundenen Beeinträchtigungen außerhalb der auf Dauer veränderten Flächen werden gesondert ausgeglichen. Für Ausgleich/ Ersatz sind entsprechend gestaltete Flächen auf Dauer bereitzustellen. Die Größe der Ausgleichs-/ Ersatzflächen beträgt je nach ökologischer Wertigkeit 10 - 20 % der beanspruchten Fläche; im Übrigen ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Die Ausführungen des „ICE-Papiers“ zu diesem Aspekt werden so interpretiert, dass für Flächen, die zwar lediglich bauzeitlich betroffen, aber dennoch dauerhaft verändert werden, ein weiter reichender Berechnungsgrundsatz zu wählen ist. Für solche Flächen wird analog zu Grundsatz 1, „Inanspruchnahme ohne Versiegelung“ vorgegangen, da hier nach durchgeführten Rodungen und bauzeitlichen Beanspruchungen, die natürlichen Funktionen der Flächen nur noch einge- Seite 250 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan schränkt bestehen, aber nicht vollständig erloschen sind, wie im Falle von Versiegelungen. Dabei wird die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes auf der Fläche angerechnet, woraus die in Tab. 8-3 angegebenen Berechnungsansätze für baubedingte Eingriffe abgeleitet werden. Tab. 8-3: Schema zur Ableitung des Ausgleichsbedarfs für baubedingte Eingriffe differenziert nach der Entwicklungszeit der betroffenen Biotope Beeinträchtigungsart Funktionaler Wert Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt FW 1 FW 2 FW 3 FW 4 FW 5 Bauzeitliche Inanspruchnahme von Biotopflächen mit mittlerer und langer Entwicklungszeit 0,1 0,5 0,5 1 1,5 Bauzeitliche Inanspruchnahme sonstiger unversiegleter Flächen (Baustreifen, BE-Flächen) 0,1 0,1 0,2 0,2 0,2 In begründeten Ausnahmefällen ist bei nicht wiederherstellbaren Biotopen undLebensgemeinschaften ein zusätzlicher Multiplikator bis 1,5 zu berücksichtigen. 8.2.5 Nachbilanzierung 8.2.5.1 Übersichtsdarstellung der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen Für die im Rahmen der Planfeststellung zu erbringenden landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen wird eine Übersicht erstellt. Dieser Stand repräsentiert den letztendlichen Stand der zu erbringenden Maßnahmen nach der Einarbeitung etwaiger Planänderungen. 8.2.5.2 Darlegung der Umsetzung des LBP Mit Abschluss der Baumaßnahme wird anhand von „Bestandsplänen“ und einem Soll-/Ist-Vergleich der Stand der Umsetzung des planfestgestellten landschaftspflegerischen Begleitplans aufgezeigt. Die „Bestandspläne“ geben den Stand der tatsächlich umgesetzten landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen wieder. Seite 251 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 8.3 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Berechnungsansatz für den waldrechtlichen Ausgleich Gemäß landesplanerischen Beurteilung der Regierung von Oberbayern (RvO 1992) für die zusätzliche Anbindung des Flughafens München an die S-Bahn und an die Fernbahn München – Mühldorf – Freilassing sind bei unvermeidbarer Flächeninanspruchnahme von Waldflächen Ersatzaufforstungen in mindestens doppelter Flächengröße vorzunehmen. Seite 252 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan 9 ERMITTLUNG DES KOMPENSATIONSFLÄCHENBEDARFS 9.1 Kompensation direkter Beeinträchtigungen des Naturhaushalts Die Ermittlung des Kompensationsumfangs für die Beeinträchtigung des Naturhaushaltes fasst die Grundsätze 1 - 3 (Biotopflächen, Waldflächen und landwirtschaftlich genutzte Flächen mit hohem Biotopwert / Acker und Intensivgrünland auf ökologisch wertvollen Standorten) wie folgt zusammen. Tab. 9-1: Kompensationsbedarf für die dauerhafte Inanspruchnahme von Biotopen, Waldflächen und landwirtschaftlich genutzten Flächen mit hohem Biotopwert (letztere mit einem FW im Schutzgut Tiere, Pflanzen u. Biologische Vielfalt der Stufen 4 oder 5). Funktionaler Wert Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt Inanspruchnahme ohne Versiegelung (Geländemodellierungen, Böschungen) FW 1 FW 2 FW 3 FW 4 FW 5 - 0,55 ha 0,78 ha 0,06 ha 0,04 ha 0,5 1,0 1,5 2 2,5 - 0,55 ha 1,17 ha 0,12 ha 0,10 ha - 1,04 ha 1,92 ha 0,09 ha 0,03 ha 1,0 1,5 2,0 2,5 3 - 1,56 ha 3,84 ha 0,22 ha 0,09 ha Beeinträchtigungsart Kompensationsfaktor Summe Kompensationsbedarf: Versiegelung (Gleisanlange, Straßen, Wege, Bauwerke) Kompensationsfaktor Summe Kompensationsbedarf: Kompensationsbedarf gesamt: 7,65 ha Seite 253 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Tab. 9-2: Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Kompensationsbedarf für die dauerhafte Inanspruchnahme von Acker und Intensivgrünland (FW im SG Tiere, Pflanzen u. Biologische Vielfalt 1 bis 3). Funktionaler Wert Schutzgut Boden Inanspruchnahme ohne Versiegelung (Geländemodellierungen, Böschungen, Grünwege) FW 1 FW 2 FW 3 FW 4 FW 5 2,09 ha 7,77 ha 0,18 ha 0,42 ha 0,12 ha 0,2 0,3 0,4 0,6 0,8 0,42 ha 2,33 ha 0,07 ha 0,25 ha 0,10 ha 4,68 ha 6,84 ha 0,21 ha 0,35 ha 0,09 ha 0,3 0,4 0,5 0,8 1,2 1,40 ha 2,74 ha 0,11 ha 0,28 ha 0,11 ha Beeinträchtigungsart Kompensationsfaktor Summe Kompensationsbedarf: Versiegelung (Gleisanlange, Straßen, Wege, Bauwerke) Kompensationsfaktor Summe Kompensationsbedarf: Kompensationsbedarf gesamt: 7,81 ha 9.2 Kompensation baubedingter Eingriffe Je nach ökologischer Wertigkeit werden 10 – 20 % der beanspruchten Fläche bei der Kompensationsermittlung berücksichtigt (Grundsatz 12). Grundsätzlich wird nach Möglichkeit der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt, bzw. soll das Entwicklungsziel die Wiederherstellung sein. Für Flächen, die dauerhaft verändert werden, wird daher zusätzlich zur Renaturierung bzw. Rekultivierung ein Kompensationsbearf ermittelt: Seite 254 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Tab. 9-3: Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Kompensationsbedarf für baubedingte Eingriffe Funktionaler Wert Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt FW 1 FW 2 FW 3 FW 4 FW 5 - 0,18 ha 1,09 ha 0,07 ha 0,05 ha 0,1 0,5 0,5 1,0 1,5 - 0,09 ha 0,55 ha 0,07 ha 0,08 ha 3,91 ha 13,60 ha 0,37 ha - - 0,1 0,1 0,2 0,2 0,2 0,39 ha 1,36 ha 0,07 ha - - Bauzeitliche Inanspruchnahme von Biotopflächen mit mittlerer und langer Entwicklungszeit Beeinträchtigungsart Kompensationsfaktor Summe Kompensationsbedarf: Bauzeitliche Inanspruchnahme sonstiger unversiegelter Flächen (Baustreifen, BE-Flächen) Kompensationsfaktor Summe Kompensationsbedarf: Kompensationsbedarf gesamt: 2,61 ha 9.3 Kompensation für die Beeinträchtigung streng geschützter Arten Als Ergebnis des Fachbeitrags Artenschutz (siehe Anhang I) sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Schaffung eines Zauneidechsenhabitats als Ersatz-Lebensraum auf einer Fläche von rd. 1 000 m² auf dem östlichen Damm des Mittleren-IsarKanals (siehe Kap. 7.2.2, CEF 1), Entwicklung extensiv genutzter magerer Wiesen aus Acker oder intensiv genutztem Grünland mit feuchten Geländemulden auf rd. 11,5 ha in der Rosenau südlich Moosburg für die bestandsgefährdeten bodenbrütenden Vogelarten Feldlerche, Großer Brachvogel, Kiebitz und Wiesenschafstelze (siehe Kap. 7.3, FCS 1), Seite 255 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 9.4 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Entwicklung extensiv genutzter magerer Wiesen aus Acker oder intensiv genutztem Grünland mit feuchten Geländemulden auf rd. 12 ha im Notzinger Moos/Trattmoos südwestlich Notzing für die bestandsgefährdeten bodenbrütenden Vogelarten Feldlerche, Großer Brachvogel, Kiebitz und Wiesenschafstelze (siehe Kap. 7.3, FCS 2), Bedarfsweise Verbesserung der Maßnahmenflächen in der Rosenau (FCS 1) und im Notzinger Moos (FCS 2) für den Großen Brachvogel (siehe Kap. 7.3), Produktionsintegrierte Maßnahmen zum Schutz von bestandsgefährdeten bodenbrütenden Vogelarten auf ca. 4,3 ha einschließlich Gelegeschutz für 1 Kiebitzpaar während der Bauzeit (siehe Kap. 7.3, FCS 3). Kompensation für die Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten Es sind zusätzliche Flächenkompensationen für Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Europäischen Vogelschutzgebiets DE 7637-471 "Nördliches Erdinger Moos" erforderlich. Als Kohärenzsicherungsmaßnahmen sind vorgesehen: 9.5 Entwicklung extensiv genutzter magerer Wiesen aus Acker mit feuchten Geländemulden im SPA Freisinger Moos auf rd. 9,4 ha für den Kiebitz und die Feldlerche (siehe Kap. 7.4, KS 1), Entwicklung extensiv genutzter magerer Wiesen aus intensiv genutztem Grünland im SPA Freisinger Moos auf rd. 3,2 ha für die Feldlerche (siehe Kap. 7.4, KS 2). Kompensation für Eingriffe in das Landschaftsbild Die Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbild-Raumes erfolgte im Kap. 4.5.3. Der tatsächlich visuell betroffene Raum beschränkt sich unter Berücksichtigung von Sichtverschattungen und dem künstlichen Relief der vorhandenen Verkehrswege (hier vor allem die FTO) auf den direkten Nahbereich der Bahnstrecke. Die Veränderung der Landschaft durch das Vorhaben ist in diesem stark vorbelasteten Bereich nicht erheblich. Die für den Naturhaushalt vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bewirken ebenfalls einen Ausgleich für das Landschaftsbild. Die Kompensation für Eingriffe in das Landschaftsbild (Grundsatz 8) erfolgt also multifunktional über die ansonsten für den Naturhaushalt notwendigen Kompensationsmaßnahmen. In Kap. 11 (Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich) wird in der qualitativen und quantitativen Gegenüberstellung dokumentiert, dass in diesem stark vorbelasteten und technisch sehr überprägten Landschaftsraum Seite 256 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan keine besonders begründeten zusätzlichen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen für das Landschaftsbild notwendig werden. 9.6 Kompensation für Eingriffe in die Schutzgüter Wasser, Klima/Luft Eingriffe in das Schutzgut Wasser (Oberflächengewässer), die über den bewerteten Biotopwert hinausgehen, sind nicht zu erwarten. Durch das Bauvorhaben kommt es zur Überbauung von Laubwaldflächen mit bioklimatischer bzw. lufthygienischer Ausgleichsfunktion in einer Größenordnung von 0,57 ha. Die Kompensation für Eingriffe in die Schutzgüter Wasser, Klima/Luft (Grundsatz 9) erfolgt multifunktional über die ansonsten notwendigen Kompensationsmaßnahmen. In Kap. 11 (Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich) wird in der qualitativen und quantitativen Gegenüberstellung dokumentiert, dass keine besonders begründete zusätzliche Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen für das Schutzgut Wasser notwendig werden. 9.7 Kompensation für die Eingriffe in Wald nach BayWaldG Der Kompensationsumfang für die Waldverluste nach dem BayWaldG wird wie folgt ermittelt: Tab. 9-4: Kompensationsbedarf für die Inanspruchnahme von Waldflächen nach BayWaldG. Funktionaler Wert Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt Inanspruchnahme FW 1 FW 2 FW 3 FW 4 FW 5 - 0,10 ha 0,39 ha 0,05 ha 0,03 ha 2 2 2 2 2 - 0,20 ha 0,78 ha 0,10 ha 0,06 ha Kompensationsfaktor Summe Kompensationsbedarf: Kompensationsbedarf gesamt 1,14 ha Seite 257 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 9.8 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Übersicht über den ermittelten Kompensationsflächenbedarf Tab. 9-5: Übersicht über den ermittelten Kompensationsflächenbedarf Pos. Kompensationsbedarf 1. für direkte Beeinträchtigungen in den Naturhaushalt 15,46 ha 2. für baubedingte Beeinträchtigungen 2,61 ha 3. für die Beeinträchtigung streng und besonders geschützter Arten (Vögel, Zauneidechse) ca. 20 ha 4. für die Beeinträchtigung Natura 2000-Gebiete ca. 12,50 ha 5. für Eingriffe in das Landschaftsbild multifunktional über die Pos.1 und 2 6. für Eingriffe in die Schutzgüter Wasser, Klima/Luft multifunktional über die Pos.1 und 2 7 für Eingriffe in Wald nach BayWaldG 1,14 ha Summe Kompensationsflächenbedarf: Naturschutzrechtlicher Ausgleich Artenschutz Natura-2000-Gebiete Forstrechtlicher Ausgleich 9.9 18,07 ha 20 ha 12,50 ha 1,14 ha Berücksichtigung der Belange des § 15 Abs. 3 BNatSchG Das Kompensationskonzept trägt bei der Auswahl der als Kompensationsflächen geeigneten Grundstücke – unter Beachtung der zu erfüllenden naturschutzfachlichen Anforderungen – auch den Interessen der Landwirtschaft angemessen Rechnung. 9.9.1 Reduzierung der in Anspruch zu nehmenden landwirtschaftlichen Nutzfläche Durch Minimierung des vorhabensbedingten Eingriffs in Natur und Landschaft und des Umfangs des Flächenverbrauchs im Rahmen des planerisch Möglichen werden für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen (§ 15 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG). Es wurde geprüft, ob der Ausgleich und/oder Ersatz auch durch andere Maßnahmen, etwa durch Entsiegelung, Wiedervernetzung usw. erbracht werden kann, um möglichst zu vermeiden, dass Flächen aus der (landwirtschaftlichen) Nutzung genommen werden (§ 15 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG). Alle solche Möglichkeiten wurden in das Maßnahmenkonzept integriert, so dass darüber hinaus landwirtschaftliche Flächen mit ertragreicheren Böden nur in geringem Umfang Seite 258 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan und nur dort, wo es zwingend notwendig ist (Kohärenzsicherungsmaßnahmen im Vogelschutzgebiet Freisinger Moos), in Anspruch genommen werden. Den Belangen der Landwirtschaft wird auch dadurch angemessen Rechnung getragen, dass ein maßgeblicher Teil der Kompensation (ca. 15 ha) – naturschutzfachlich wünschenswert - auf Flächen innerhalb von Schutzgebiet/en (Vogelschutzgebiet Freisinger Moos) erfolgt. Zudem werden schließlich – in weitest möglichem Umfang – für die landwirtschaftliche Nutzung nicht besonders geeignete Böden für die Maßnahmen (gem. Landwirtschaftlicher Standortkartierung [LSK] Böden mit durchschnittlichen und ungünstigen Erzeugungsbedingungen) genommen. Bei den für die Kompensationsmaßnahmen ausgewählten Flächen handelt es sich um Flächen aus dem Bereich des Notzinger Mooses sowie aus dem Bereich Rosenau südlich Moosburg (beide Lkr. Erding). Der erforderliche Waldausgleich wird im Wesentlichen durch eine Aufforstung im Bereich der Dorfenaue (A 1) realisiert. Bei den hierfür erforderlichen landwirtschaftlich genutzten Flächen handelt es sich lt. LSK um absolutes Dauergrünland mit ungünstigen Erzeugungsbedingungen. Auf den Flächen mit den artenschutzrechtlich motivierten Maßnahmen und Kohärenzsicherungsmaßnahmen ist die landwirtschaftliche Nutzung auch weiterhin möglich. Bei den Ackerflächen mit sog. Produktionsintegrierten Maßnahmen kann die bisherige landwirtschaftliche Nutzung unverändert beibehalten werden. Auch bei den Flächen mit Extensivgrünland und feuchten Geländemulden ist die landwirtschaftliche Nutzung auch weiterhin möglich, nur die künftige Nutzungsart wird einer Änderung unterliegen. Insgesamt stellt sich die Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen für den naturschutzfachlichen bzw. artenschutzrechtlich motivierten Kompensationsbedarf wie folgt dar: Kompensa- Fläche tionsmaßnahme (ha) FCS 1 11,63 FCS 2 11,80 Lage Bewertung lt. LSK Rosenau absolutes Grünland Künftige Nutzung mit Extensivgrünland mit durchschnittlichen Erzeugungsbedingungen feuchten Geländemulden, LW-Nutzung weiterhin möglich Notzinger Ackerstandorte mit durch- Extensivgrünland Moos schnittlichen Erzeugungsbedingungen feuchten Geländemulden, LW-Nutzung weiterhin möglich Seite 259 mit Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Kompensa- Fläche tionsmaßnahme (ha) FCS 3 4,30 A1 1,36 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Lage Bewertung lt. LSK Künftige Nutzung Notzinger Ackerstandorte mit durch- Bisherige Moos schnittlichen Erzeugungsbedingungen bleibt bestehen mit sog. Produktionsintegrierten Maßnahmen Dorfenaue absolutes Grünland mit ungünstigen Erzeugungs- Aufforstung Nutzung) LW-Nutzung (forstliche bedingungen KS 1 3,57 VSG Freisinger Moos absolutes Grünland mit ungünstigen Erzeugungsbedingungen Extensivgrünland mit feuchten Geländemulden, LW-Nutzung weiterhin möglich KS 1 KS 2 KS 2 5,81 0,47 2,70 VSG Ackerstandorte mit günsti- Extensivgrünland Freisinger Moos gen Erzeugungsbedingungen feuchten Geländemulden, LW-Nutzung weiterhin möglich VSG absolutes Extensivgrünland, Freisinger Moos ungünstigen Erzeugungsbedingungen Nutzung weiterhin möglich VSG Ackerstandorte mit günsti- Extensivgrünland, Freisinger Moos gen Erzeugungsbedingungen Nutzung weiterhin möglich Grünland mit mit LW- LW- Die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen für die aus Gründen des Naturschutzrechtes zu leistende Kompensation ist entsprechend § 15 Abs. 3 S. 2 BNatSchG auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt. Das spezielle Rücksichtnahmegebot des § 15 Abs. 3 BNatSchG wird somit beachtet. 9.9.2 Erforderlichkeit der in Anspruch zu nehmenden landwirtschaftlichen Nutzflächen Weitere Möglichkeiten zur Schonung agrarstrukturell hochwertiger Bereiche bestehen nicht. Vor allem ist ein Verzicht auf einzelne bzw. die Änderung von Teilen der landschaftspflegerischen Maßnahmen nicht zielführend. Sämtliche beantragte Maßnahmen sind Teil des planfestgestellten Gesamtkonzepts. Sie sind ökologisch geeignet und erforderlich, einerseits die Kohärenz des VSG „Nördliches Erdinger Moos“ zu sichern und andererseits die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft vollständig zu kompensieren und damit den zwingenden Vorgaben des § 34 Abs. 5 bzw. des § 15 Abs. 2 BNatSchG zu entsprechen. Die planfestgestellten Maßnahmen sind schließlich auch aus Gründen des europäischen und/oder nationalen Artenschutzes nicht verzichtbar. Seite 260 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 9.10 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Berücksichtigung der Belange des § 19 BNatSchG Der Kompensationsbedarf für die bauzeitliche Inanspruchnahme des LRT 9170 von 0,03 ha erfolgt über die Kompensationsermittlung für die baubedingten Eingriffe. Seite 261 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan 10 ERMITTLUNG UND DARSTELLUNG DER LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEN MAßNAHMEN 10.1 Allgemeines Planungskonzept Nach § 15 Abs. 1-2 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in gleichartiger Weise wiederherstellen (Ausgleichsmaßnahmen) oder in gleichwertiger Weise in dem betroffenen Naturraum zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist. Ein Eingriff darf nicht zugelassen oder durchgeführt werden, wenn die Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht in angemessener Frist auszugleichen oder zu ersetzen sind und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur und Landschaft anderen Belangen im Range vorgehen. Für Ausgleichsmaßnahmen ist ein enger räumlich-funktionaler Zusammenhang zum Eingriffsort sichergestellt, für Ersatzmaßnahmen ist der räumliche, ggf. auch der funktionale Bezug deutlich gelockert. Weiterhin werden Maßnahmen erforderlich, die sich aus der Prüfung und Rechtsfolgenbewältigung des speziellen Artenschutzes ergeben. In die Beurteilung, ob gem. § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG ein Verbotstatbestand erfüllt wird, müssen neben den im Rahmen der Eingriffsregelung erforderlichen Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen zur Wahrung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität) einbezogen werden. Vermeidungs- und Verminderungs-, Gestaltungs- und Schutzmaßnahmen dienen dem Schutz insbesondere vor baubedingten Eingriffen und der landschaftsgerechten Einbindung der Neubaustrecke „Lückenschluss Erding – Flughafen München“ einschließlich der Nebenanlagen. Den Maßnahmen liegt ein allgemeines Planungskonzept zugrunde, das sich einerseits an den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege i.S. des § 1 BNatSchG sowie an den für den Planfeststellungsabschnitt vorliegenden Zielen der naturschutzfachlichen Planungen orientiert. Soweit diese z. B. aus Flächennutzungsplänen bzw. Landschaftsplänen, Sondergutachten und Programmen zu Seite 262 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan entnehmenden Ziele keine hinreichend konkreten Vorgaben erbringen, wurden hieraus raumspezifische fachliche Leitbilder entwickelt und in den jeweiligen Schutzgutkapiteln dargelegt. 10.2 Gestaltungsmaßnahmen Gestaltungsmaßnahmen im Bereich der Neubaustrecke „Lückenschluss Erding – Flughafen München“ sowie im unmittelbaren Umfeld dienen der Eingrünung / Wiederherstellung bauzeitlich in Anspruch genommener Flächen und der Einbindung der Trasse und der Nebenanlagen in das Landschaftsbild. Dadurch kann die optische Beeinträchtigung der Landschaft vermieden oder verringert werden. Sie sind, soweit möglich, auf die Erfordernisse des Artenschutzes abgestimmt und erfüllen darüber hinaus ggf. verkehrsleitende Funktionen. Für die Anlage der Gestaltungsmaßnahmen sind die Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftsgestaltung, Abschnitt 2: Landschaftspflegerische Ausführung (RAS-LP 2) zu berücksichtigen. Gestaltungsmaßnahmen gelten grundsätzlich nicht als Ausgleich bzw. Ersatz für Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes im Sinne des BNatSchG. Für den Naturhaushalt sind sie häufig nur von geringem Wert, denn begrünte Bahnböschungen sind z.B. Lärm und einer immer wiederkehrenden Unterhaltung ausgesetzt und daher weniger wertvoll für den Naturhaushalt als Gehölze in der freien Landschaft. Die Maßnahmen dienen jedoch der landschaftsgerechten Neugestaltung und der Einbindung des technischen Bauwerkes in die Landschaft. Der Schwerpunkt der Gestaltungsmaßnahmen für dieses Vorhaben liegt in der Begrünung der Eisenbahnstrecke und ihrer Nebenanlagen (Damm- und Einschnittsböschungen, Bahnseitengräben, Regenrückhaltebecken). Es wird in Gestaltungsmaßnahmen (G) und Gestaltungsmaßnahmen mit Ausgleichsfunktion (G/A) für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes unterschieden. Die einzelnen Gestaltungsmaßnahmen sind in Anlage 15.8.2.1-10 (Maßnahmenlagepläne im Maßstab 1:1.000) mit G bzw. G/A gekennzeichnet, fortlaufend nummeriert und in der Anlage 15.9 (Maßnahmenverzeichnis - Maßnahmenblätter) einzeln erläutert. Die räumliche Anordnung der Maßnahmen für den gesamten Streckenbereich wird in den Maßnahmenübersichtsplänen der Anlage 15.8.1.1 (Maßstab 1:5.000) dargestellt. Es sind folgende Gestaltungsmaßnahmen vorgesehen: Seite 263 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan G1: Begrünung der Bahnböschungen / Bahnseitengräben sowie Straßen und Wegeboschungen (Erosionsschutz) Damm- und Einschnittsböschungen der Bahntrasse, der Straßen und Wege, Bahnseitengräben im Bereich der neuen Bahnanlagen sowie sonstige unversiegelte Flächen außerhalb des direkten Gleisbetts, die der Erosion ausgesetzt sind, erhalten eine Ansaat mit einer Gräser-Kräutermischung, um blütenreiche Flächen zu schaffen. Die Flächen werden in weiterer Entwicklung der natürlichen Sukzession überlassen. Diese Maßnahme erfüllt vorwiegend bautechnische Funktionen zum Erhalt der Böschungen und zum Schutz gegen Erosionsschäden. Diese Maßnahme minimiert Eingriffe in das Landschaftsbild. Diese Maßnahme kommt im gesamten Streckenabschnitt zum Einsatz (siehe Anlagen 15.8.2.1 bis 15.8.2.9). G2: Sukzession im Umfeld der Bahnanlage Ebene Flächen im unmittelbaren Umfeld der Bahnanlagen sollen der Sukzession überlassen werden. Durch Nutzungsverzicht und Neuentwicklung durch Brachfallen entsprechender Standorte ist eine natürliche Entwicklung dieser Flächen möglich. Durch die Sukzession sollen die natürlichen Standortfaktoren stärker zur Geltung kommen, um einen artenreicheren und standortgemäßeren Bestand zu etablieren. Die Sukzessionsflächen erfüllen zwei wesentliche Aufgaben: Zum einen schaffen sie Ersatzlebensräume für Kleinlebewesen und zum anderen verbessern sie den optischen Eindruck des Bahnkörpers bzw. integrieren diesen in die benachbarten Biotopstrukturen. Diese Maßnahme minimiert Eingriffe in das Landschaftsbild. Aufgrund Ihrer Nähe und Lage zur Bahnanlage stellen diese Flächen jedoch noch keine Kompensation dar. Diese Maßnahme kommt im gesamten Streckenabschnitt zum Einsatz (siehe Anlagen 15.8.2.1 bis 15.8.2.8). G3: Ansaat von Landschaftsrasen Auf den Böschungen von Versickerungsbecken und auf den ebenen Flächen zwischen den verschiedenen Verkehrswegen wird Landschaftsrasen „Standard mit Kräutern“ (entsprechend RSM 7.1.2) angesät und gepflegt. Auf der südexponierten Böschung der Verbindungsrampe der Kreisstraße ED 5 - Südring wird die Ansaat von „Biotopflächen“ (entsprechend RSM 8.1, Variante 1) vorgenommen. Seite 264 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Hier sollen sich artenreiche Extensivwiesen auf mäßig nährstoffversorgten, mäßig trockenen bis wechselfeuchten Standorten entwickeln. Die Flächen werden grundsätzlich nur gemäht. Durch diese Maßnahme entstehen begrünte Flächen mit eingeschränktem ökologischem Potenzial. In geringem Umfang minimiert diese Maßnahme auch den Eingriff in das Landschaftsbild (landschaftsgerechte Neugestaltung). Diese Maßnahme kommt nur abschnittsweise zum Einsatz (siehe Anlagen 15.8.2.3 und 15.8.2.7). G/A4: Anlage von Gehölzpflanzungen und Hecken Gestaltungsmaßnahmen mit Ausgleichsfunktion Auf ausreichend breiten Dammböschungen der neuen Straßenüberführungen und der neu zu bauenden und anzupassenden Straßen wird eine geschlossene Bepflanzung mit Heistern und Sträuchern vorgesehen. Der Baumanteil (Heister) soll bei max. 15 % liegen. Die Wahl der Gehölzarten ist der Pflanzliste (siehe Kap.10.7) zu entnehmen. Die Anlage von Gehölzstrukturen dient der Eingliederung und landschaftsgerechten Neugestaltung der Trasse sowie der exponierten Bauwerke im unmittelbaren Trassenbereich im Sinne des BNatSchG und gleicht die Beeinträchtigungen der Schutzgüter Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume und Boden durch bau- und anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme sowie die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes an Ort und Stelle mit 2,90 ha zur Hälfte aus. Die Bepflanzung entlang der Strecke erfolgt gemäß den Vorgaben der Geschäftsbereichsrichtlinie der Deutschen Bahn - Ril 882.0205 – „Landschaftspflegerische Maßnahmen planen und überwachen; Bepflanzungen an Bahnstrecken“ mit Hinweisen für die Auswahl von Gehölzen zur Pflanzung an Bahnstrecken und den jeweils zu wählenden Abständen der Pflanzen von der Gleismitte. Diese Maßnahme wird im Bereich der ED 19, der GVS Niederding – Reisen, beidseits der ED 5, auf der nordexponierten Böschung der Vebindungsrampe der Kreisstraße ED 5 - Südring sowie beidseits der Zufahrt zum Rettungsplatz realisiert (siehe Anlagen 15.8.2.1, 15.8.2.3, 15.8.2.7, 15.8.2.8) und wird zu 50% als Kompensation für Beeinträchtigungen trassennaher Gehölzbestände bzw. für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes angerechnet (siehe Tabelle 11-2). Die Maßnahme beinhaltet auch eine Entsiegelung der bestehenden GVS auf einer Länge von rd. 700 m in Höhe von 4 000 m². Seite 265 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 10.3 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (naturschutzrechtliche Eingriffsplanung) Alle erheblichen Beeinträchtigungen sind nach Maßgabe des § 15 BNatSchG durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglichst frühzeitig auszugleichen. Dabei ist die Funktion eines Biotopes gleichartig und gleichwertig bzw. das Erscheinungsbild einer Landschaft landschaftsgerecht wiederherzustellen bzw. neu zu gestalten. Die Begründung der Art und des Umfanges von Ausgleichsmaßnahmen wird aus dem Eingriff unmittelbar abgeleitet. Grundsätzlich wird der Ausgleich im räumlichen und funktionalen Zusammenhang zum Eingriff durchgeführt, unter Beachtung der allgemeinen und örtlichen Zielsetzungen von Naturschutz und Landschaftspflege. Die Ausgleichsmaßnahmen werden so gestaltet, dass sie die durch den Eingriff beeinträchtigten Wert- und Funktionselemente wiederherstellen bzw. aufwerten, soweit dies den Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege entspricht. Bei der Bestimmung erforderlicher Ausgleichsmaßnahmen wird berücksichtigt, welche Wert- und Funktionselemente in Anspruch genommen bzw. auf andere Weise beeinträchtigt werden, welche Flächen in räumlichem Zusammenhang für Ausgleichsmaßnahmen bereitgestellt werden können, in welchem ökologischen Zustand (einschließlich Funktionen) die vorhandenen in Frage kommenden Flächen derzeit sind und welche Ausgleichsziele die Fläche künftig übernehmen soll und ab wann sie die zugewiesene Ausgleichsfunktion erfüllen kann (unter Beachtung der Multifunktionalität von Maßnahmen). Innerhalb des betroffenen Naturraumes sind diese Maßnahmen als Ausgleichsmaßnahmen einzustufen. 10.3.1 Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen Die folgenden Ausgleichsmaßnahmen sind vorgesehen und in den Maßnahmenblättern detailliert dargestellt (siehe Anlage 15.8.1.1 Maßnahmenübersichtsplan 1:10.000; Anlage 15.8.2.1-12 Maßnahmenpläne 1:1.000 bzw. 1:2.500 und Anlage 15.9 Maßnahmenblätter). A 1: Anlage von Wald / Waldsaum Als naturschutz- und forstrechtlicher Ausgleich für die Eingriffe in Laubwald bzw. in Wald im Sinn des BayWaldG am Abfanggraben Ost sowie in die Feldgehölze entlang der Trasse ist die Aufforstung mit standortheimischen Laubbäumen, die Anlage eines vorgelagerten, stufigen Waldmantels durch Pflanzung von standortheimischen Sträuchern auf einer Breite von 5 m entlang der Aufforstung und Seite 266 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan die Entwicklung des Waldsaumes durch Sukzession sowie die Anlage eines Waldmantels im Bereich der Querung des Waldes westlich Abfanggraben Ost unter Verwendung von Sträuchern und Bäumen max. 2. Wuchsordnung geplant. Diese Maßnahme wird im Bereich der Dorfenaue sowie beidseits des Abfanggrabens Ost (siehe Anlagen 15.8.2.5, 15.8.2.8) umgesetzt. A 7: Entsiegelung Als Ausgleich für die Versiegelungen werden nicht mehr benötigte befestigte Verkehrsflächen entsiegelt. Die Beläge, die die Bodenoberflächen bedecken und die Funktionen des Bodens und des Wasserhaushaltes behindern bzw. unterbinden, werden entfernt und fachgerecht zu entsorgt oder ggf. einer Wiederverwertung zugeführt. Die Flächen werden so hergerichtet, dass insbesondere die Besiedlung durch Pflanzen und Tiere, Versickerung von Oberflächenwasser, physikalische und chemische Austauschprozesse wieder möglich werden. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung von Rohbodenstandorten, die der natürlichen Sukzession überlassen werden und die vorwiegend thermophilen Arten einen Lebensraum als Trittsteinbiotope bieten sollen. Diese Maßnahme wird im Bereich der rückzubauenden GVS Reisen-ED 19 und der rückzubauenden Verbindungsrampe Kreisstraße ED 5 – Südring (siehe Anlagen 15.8.2.1, 15.8.2.3, 15.8.2.4, 15.8.2.7) umgesetzt. 10.3.2 Beschreibung der Ersatzmaßnahmen Isolierte Ersatzmaßnahmen zur Kompensation nicht ausgleichbarer Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild werden nicht erforderlich, weil die vorgesehenen Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes und Kohärenzsicherungsmaßnahmen multifunktional auch die Eingriffe in Natur und Landschaft ersetzen. 10.4 CEF- und FCS-Maßnahmen (Artenschutz) CEF-Maßnahmen stellen artenschutzrechtlich motivierte, funktionswahrende Ausgleichsmaßnahmen dar, durch die die Gefährdungen lokaler Populationen bestimmter streng geschützter Tierarten / -gruppen und somit auch Verbotsverletzungen nach § 44 Absatz 1 Nr. 3 BNatSchG bezüglich der streng geschützten Arten durch das Bauvorhaben vermieden werden. Die CEF-Maßnahmen sind im Anhang I des LBP beschrieben und fließen als Vermeidung der Verbotsverletzungen des § 44 BNatSchG (Artenschutz) in den LBP mit ein (Kap. 7.2.2 und 7.3). Seite 267 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Trotz CEF- und anderer Vermeidungsmaßnahmen können bei einer Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (Zauneidechse) Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG sowie bei fünf europäischen Vogelarten gem. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie (Feldlerche, Großer Brachvogel, Kiebitz, Rebhuhn, Wiesenschafstelze) Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BNatSchG nicht vermieden werden, so dass eine Ausnahmeerteilung im Sinne des § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich wird. Als Voraussetzung für diese Ausnahmeerteilung werden FCS-Maßnahmen durchgeführt, um den Erhaltungszustand der lokalen Populationen der betreffenden streng geschützten Tierarten zu sichern. Die CEF- und FCS-Maßnahmen sind in Kap. 7.2.2 und 7.3 sowie im Anhang I des LBP beschrieben. 10.5 Kohärenzsicherungsmaßnahmen (FFH-Verträglichkeit) Zur Sicherung des Kohärenzbeitrags der beeinträchtigten Erhaltungsziele des Europäischen Vogelschutzgebiets DE 7637-471 "Nördliches Erdinger Moos" sowie des Zusammenhangs des Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 sind gemäß § 34 Abs.5 BNatSchG Kohärenzsicherungsmaßnahmen notwendig. Weitere Einzelheiten sind der FFH-Verträglichkeitsund Abweichungsprüfung (siehe Anlagen 16.1 bis 16.5) zu entnehmen. 10.6 FFH- Maßnahmen Wald Für die Inanspruchnahme des Waldes ist nach dem Bayerischen Waldgesetz eine Kompensation erforderlich. Der erforderliche forstliche Ausgleich nach dem BayWaldG wird durch die Anlage eines Waldmantels innerhalb des Baufeldes westlich vom Abfanggraben Ost sowie durch die Aufforstung in der Dorfenaue erbracht. Neben dem forstrechtlichen Ausgleich nach dem BayWaldG dient diese Maßnahme auch dem naturschutzrechtlichen Ausgleich. 10.7 Pflanzliste Zur Umsetzung der o.g. Maßnahmen können je nach Anforderungen der Maßnahme und der Standortverhältnisse die folgenden landschaftstypischen Gehölze Verwendung finden, die in der Geschäftsbereichsrichtlinie der Deutschen Bahn Ril 882.0205 genannt werden. Diese Richtlinie enthält auch Mindestabstände der Gehölze von der Gleismitte. Es gibt keine Rechtsvorschriften dafür, wie weit Gehölze (Bäume oder Sträucher), abhängig jeweils von der möglichen Wuchshöhe, vom nächstgelegenen Gleis entfernt sein müssen. Da für die Praxis eine handhabbare Regelung erforderlich ist, die den geforderten Schutzfunktionen und den Belangen der Sicher- Seite 268 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan heit und Leichtigkeit des Bahnbetriebs gleichermaßen Rechnung trägt, wurden die in den Tabellen genannten Mindestabstände zur Gleismitte in der Ril 882.0205 festgelegt: Tab. 10-1: Deutscher Name Bäume 1. Größe (über 25 m Höhe) Botanischer Name Jugendentwicklung Bemerkungen Mindestabstand vom Gleis bei Ve [km/h] ≤ 160 Spitz-Ahorn Acer platanoides schnell starke Sämlingsvermehrung, vorwüchsig Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus langsam auch für HöhenIagen, sehr 12 m windfest Rotbuche Fagus sylvatica langsam sehr breite Krone, Stockausschlag gering 12 m Gemeine Esche Fraxinus excelsior schnell starke Sämlingsvermehrung, windfest 12 m Trauben-Eiche Quercus petraea schnell wertvoller Bodenbefestiger, windfest 12 m Stiel-Eiche Quercus robur schnell wie vor 12 m Winter-Linde Tilia cordata langsam guter Bodenbefestiger, windfest 12 m Sommer-Linde Tilia platyphyllos schnell anspruchsvoller, auch für Baumhecken 12 m Silber-Weide Salix alba schnell Jungpflanzen empfindlich gegen Graswuchs 12 m Feld-Ulme Ulmus carpinifolia schnell gefährdet durch die „Ulmenkrankheit“ 12 m Berg-Ulme Ulmus glabra wie vor 12 m Tab. 10-2: Deutscher Name Feld-Ahorn schnell 12 m Bäume 2. Größe (über 10 bis 25 m Hohe) Botanischer Name Acer campestre Jugendentwicklung langsam Seite 269 Bemerkungen verträgt Heckenschnitt, schattenverträgIich Mindestabstand vom Gleis bei Ve [km/h] ≤ 160 10 m Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Deutscher Name Botanischer Name Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Jugendentwicklung Bemerkungen Mindestabstand vom Gleis bei Ve [km/h] ≤ 160 Schwarz-Erle Alnus glutinosa schnell Pioniergehölz, auch für tonige, vernässte Böden 10 m Grau-Erle Alnus incana schnell Pioniergehölz, stark verwildernd 10 m Birke Betula pendula schnell starke Sämlingsvermehrung Pioniergehölz 10 m Hainbuche Carpinus betulus schnell verträgt Heckenschnitt, windfest, in der Jugend trockenheitsempfindlich 10 m Wildbirne Pyrus communis langsam nicht in Obstbaugebieten, Feuerbrandgefahr 10 m Vogel-Kirsche Prunus avium schnell TraubenKirsche Prunus padus schnell Späte TraubenKirsche Prunus serotina schnell Bruch-Weide Salix fragilis schnell empfindlich gegen Graswuchs 10 m Eberesche Sorbus aucuparia schnell Pioniergehölz, sehr windfest, Feuerbrandgefahr 10 m Schwedische Mehlbeere Sorbus intermdia langsam für Küstenbereich, sehr windfest, Feuerbrandgefahr 10 m Tab. 10-3: Deutscher Name besonders für sonnige Hänge, oft vorzeitig alternd Feuerbrandgefahr sehr wertvoll für Schutzpflanzungen, Feuerbrandgefahr für steinige Hänge, nicht heimisch, Feuerbrandgefahr 10 m 10 m 10 m Bäume 3. Größe und Großsträucher über 5 m bis 10 m Höhe Botanischer Name Jugendentwicklung Bemerkungen Mindestabstand vom Gleis bei Ve [km/h] ≤ 160 Kanadische Felsenbirne Amelanchier lamarckii langsam nicht heimisch, besonders sonnige Hänge, Feuerbrandgefahr 8m Kornelkirsche Cornus mas langsam verträgt Heckenschnitt, schattenverträglich 8m Haselnuss Corylus avelana schnell guter Bodenbefestiger 8m Zweigriffeliger Weißdorn Crataegus laevigata langsam nicht in Obstanbaugebieten (Feuerbrandgefahr), verträgt Heckenschnitt 8m Eingriffeliger Weißdorn Crataegus monogyna langsam wie vor 8m Seite 270 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Deutscher Name Botanischer Name Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Jugendentwicklung Bemerkungen Mindestabstand vom Gleis bei Ve [km/h] ≤ 160 Ölweide Elaeagnus. augustifolia schnell nicht heimisch, Dünenbefestiger 7m Pfaffenhütchen Eonymus europaea langsam schattenverträglich 7m Sanddorn Hippophae rhamnoides langsam windfest, Dünenbefestiger 7m Wildapfel Malus sylvestris langsam nicht in Obstbaugebieten, Feuerbrandgefahr (Schädlinge) 8m Kreuzdorn Rhamnus catharticus langsam anspruchslos, Stockausschlag gering 8m Faulbaum Rhamnus frangula schnell Pioniergehölz, schattenverträglich 7m Steinweichsel Prunus mahaleb langsam für Felsböschungen, anspruchslos, Feuerbrandgefahr 8m Schwarzer Holunder Sambucus nigra schnell häufig spontan, schattenverträglich 7m Reif-Weide Salix daphnoides schnell für Faschinen geeignet, Dünenbefestiger 8m LavendelWeide Salix elaeagnos schnell Pioniergehölz, auch für Gebirgslagen 8m Korb-Weide Salix viminalis schnell für Flechtzaune, Faschinen und Spreitlagen 8m Tab. 10-4: Deutscher Name Sträucher über 2 m bis 5 m Höhe Botanischer Name Jugendentwicklung Bemerkungen Mindestabstand vom Gleis bei Ve [km/h] ≤ 160 Grün-ErIe Alnus viridis schnell Schutzgehölz in Gebirgslagen 6m Hartriegel Cornus sanguinea langsam für Flechtzäune geeignet, schattenverträglich, stark ausläufertreibend 6m Rainweide Ligustrum vuIgare langsam verträgt Heckenschnitt, schattenverträglich 6m Heckenkirsche Lonicera xylosteum schnell nicht in Obstanbaugebieten (Kirschfruchtfliege) 6m Bocksdorn Lycium halimifolium schnell für trockene Hänge, stark verwildernd 6m Seite 271 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Deutscher Name Botanischer Name Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Jugendentwicklung Bemerkungen für felsige Hänge, Wirt für Obstschädlinge, Feuerbrandgefahr für trockene Hänge, viele Standortrassen, Feuerbrandgefahr für Böschungen, sehr windfest, Feuerbrandgefahr Mindestabstand vom Gleis bei Ve [km/h] ≤ 160 Schlehe Prunus spinosa langsam Hundsrose Rosa canina schnell Wein-Rose Rosa rubiginosa schnell Ohr-Weide Salix aurita schnell Pioniergehölz, für Faschinen und Spreitlagen 6m SaI-Weide Salix caprea schnell Pioniergehölz, starke Sämlingsvermehrung 6m Grau-Weide Salix cinerea schnell Pioniergehölz, für Faschinen und Spreitlagen 6m Purpur-Weide Salix purpurea langsam für Flechtzäune, Faschinen und Spreitlagen 6m TraubenHolunder Sambucus racemosa schnell windempfindlich 6m Wolliger SchneebalI Viburnum lantana schnell wärrneliebend, schattenverträglich 6m Wasserschneeball Viburnum opulus schnell für feuchte Hänge, schattenverträglich 6m Tab. 10-5: Deutscher Name 6m 6m 6m Sträucher bis 2 m Höhe Botanischer Name Jugendentwicklung Bemerkungen Mindestabstand vom Gleis bei Ve [km/h] ≤ 160 Gemeine Berberitze Berberis vulgaris schnell nicht in Getreideanbaugebieten (Getreiderost) 5m Besenginster Cytisus scoparius schnell Pioniergehölz für ärmste Böden (Sand) 5m AlpenJohannis-beere Ribes alpinum schnell schattenverträglich, sehr anpassungsfähig 5m Bibernell-Rose Rosa pimpinellifolia schnell für Böschungsbefestigungen, ausläufertreibend, Feuerbrandgefahr 5m Kartoffel-Rose Rosa rugosa schnell nicht heimisch, sehr windfest, Feuerbrandgefahr 5m Seite 272 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Deutscher Name Brombeere 10.8 Botanischer Name Rubus fructicosus Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Jugendentwicklung schnell Bemerkungen Pioniergehölz, schattenverträglich, verwildernd, Feuerbrandgefahr Mindestabstand vom Gleis bei Ve [km/h] ≤ 160 5m Zeitlicher Ablauf der Durchführung landschaftspflegerischer Maßnahmen Der Erfolg der geplanten Kompensationsmaßnahmen kann durch möglichst frühzeitigen Beginn am Besten gewährleistet werden. Soweit es möglich ist, sollten Ausgleichsmaßnahmen auf Flächen, auf denen keine baulichen Veränderungen geplant sind, vorzeitig ausgeführt werden. Im Rahmen dieser Baumaßnahmen sollten folgende Maßnahmen vorgezogen werden: CEF-Maßnahme 1 und FCS-Maßnahmen 1, 2 und 3, da sie die Aspekte der Vermeidung der Verbotsverletzungen des § 44 BNatSchG bzw. der Sicherung des Erhaltungszustandes für bestimmte gemeinschaftsrechtlich geschützte Arten (Bodenbrüter, Zauneidechse) wahrnehmen. Der vorgezogene Funktionsausgleich (CEF-Maßnahmen) ist nur dann gegeben, wenn vor Umsetzung des geplanten Eingriffs ein für die betroffenen Arten äquivalentes Ersatzhabitat geschaffen und besiedelt wurde. Die Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes (FCS-Maßnahmen) müssen vor Baubeginn initiiert sein und mit Beginn des Eingriffs eine gewisse Habitatfunktion übernehmen. KS-Maßnahmen 1 und 2, da sie die Sicherung des Zusammenhangs des Netzes „Natura-2000“ gem. § 34 Abs. 5 BNatSchG gewährleisten. Sie müssen vor Beginn der ersten vom Baubeginn betroffenen Brutzeit initiiert sein und mit Beginn des Eingriffs eine gewisse Habitatfunktion übernehmen. Zur Vermeidung von langfristigen Störungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes sollten u.a. folgende Vorgaben eingehalten werden: Rodungen von Bäumen werden grundsätzlich gem. § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG in der Zeit vom 01.10. bis 28.02. durchgeführt. Abholzungen erfolgen nach Möglichkeit so kurzfristig wie möglich vor Baubeginn (nicht Jahre im Voraus) und vorhabensweise je nach Fortschritt des Streckenneubaus. Seite 273 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Die Bepflanzungen erfolgen zum frühest möglichen Zeitpunkt, d.h. auf ebenen Flächen in der auf das Ende der Baumaßnahme folgenden Pflanzperiode (Oktober bis Mitte April). Spätestens 2 Jahre nach Bauende werden alle Maßnahmen begonnen. Der genaue zeitliche Ablauf der Realisierung der Einzelmaßnahmen bzw. die Koordinierung mit den technischen Bau- und Vermeidungsmaßnahmen wird in der landschaftspflegerischen Ausführungsplanung erarbeitet. Seite 274 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 11 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan GEGENÜBERSTELLUNG VON EINGRIFFEN UND LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEN MAßNAHMEN UND AUSSAGEN ZUR AUSGLEICHBARKEIT BZW. ERSETZBARKEIT DER EINGRIFFE Die Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleichsmaßnahmen orientiert sich an den in Kapitel 8.2 benannten Berechnungsansätzen und erfolgt in Anlehnung an Anhang III-12 des Umwelt-Leitfadens des EBA (EBA 2010) in tabellarischer Form. In der Tabelle wird auf der einen Seite die Konfliktsituation sortiert nach Konfliktbereichen mit Angaben zur Nummer, Lage und der Art der erheblichen Beeinträchtigung angegeben. Auf der Maßnahmenseite wird der Maßnahmenbereich, die Nummer, Lage, Beschreibung und Dimensionierung der Maßnahme aufgezeigt. Dabei wird auch auf die Ausgleich-/Ersetzbarkeit der Eingriffe durch die geplanten Kompensationsmaßnahmen eingegangen. Die nachfolgende Übersicht (siehe Tab. 11-1) stellt eine Zusammenfassung von Eingriffen und Maßnahmen hinsichtlich der betroffenen Biotoptypen dar. Die Gestaltungsmaßnahmen (G1, G2 und G3) erfüllen rein gestalterische und erosionssichernde Aspekte. Die Gestaltungsmaßnahme mit Ausgleichsfunktion (G/A4) erfüllt vorwiegend gestalterische Aspekte bzw. Ausgleichsaspekte für das Landschaftsbild und als Habitat für gehölzbrütende Arten. Sie kann aber aufgrund der beiden Grundsätze 6 und 7 „Lage und Anrechnung Ausgleichs- bzw. Ersatzflächen für Beeinträchtigungen des Naturhaushalts“ nur zu 50 % als Kompensation für Beeinträchtigungen in trassennahe Gehölzbestände bzw. für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes in die flächenmäßige Bilanz mit einfließen. Die Ausgleichsmaßnahme A 1 dient neben dem naturschutzrechtlichen Ausgleich auch dem forstrechtlichen Ausgleich nach dem BayWaldG sowie dem Ausgleich für den Eingriff in den LRT 9170 (§ 19 BNatSchG). Im Bereich der Dorfenaue wird sie aufgrund der Entfernung zur Trasse zu 100 % angerechnet. Im Bereich des Abfanggrabens Ost kann sie aber aufgrund der beiden Grundsätze 6 und 7 „Lage und Anrechnung Ausgleichs- bzw. Ersatzflächen für Beeinträchtigungen des Naturhaushalts“ nur zu 50 % in die flächenmäßige Bilanz mit einfließen Die Ausgleichsmaßnahme A 7 dient dem naturschutzrechtlichen Ausgleich. Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden kann sie zu 100% angerechnet werden, für das Schutzgut Tiere und Pflanzen kann sie aber aufgrund der beiden Grundsätze 6 und 7 „Lage und Anrechnung Ausgleichs- bzw. Ersatzflächen für Beeinträchtigungen des Naturhaushalts“ nur zu 50 % in die flächenmäßige Bilanz mit einfließen. Die Vermeidungsmaßnahme V 8 sowie die vorgezogene Ausgleichsmaßnahme CEF 1 und die Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes FCS 1, FCS Seite 275 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan 2 und FCS 3 erfüllen vorwiegend artenschutzrechtliche Aspekte und dienen gleichzeitig auch dem naturschutzrechtlichen Ausgleich. Die Kohärenzsicherungsmaßnahmen KS 1 und KS 2 dienen der Sicherung des Zusammenhangs des Netzes „Natura-2000“ und gleichzeitig auch dem naturschutzrechtlichen Ausgleich. Grundsätzlich sind alle artenschutzmotivierten Ausgleichsmaßnahmen sowie Kohärenzsicherungsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen (potenziell ackerfähige Flächen) oder im Bereich der technischen Bauwerke (Mittlerer-IsarKanal) vorgesehen, die eine sehr geringe Ausgangswertigkeit haben. Dagegen werden mit den angestrebten Entwicklungszielen hochwertige Biotope/Lebensräume geschaffen. Daraus ergibt sich, dass die Ausgleichsmaßnahmen in ihrer Gesamtgröße vollständig angerechnet werden können. Im Kapitel 9 wurde ein naturschutzrechtlicher Ausgleichsbedarf von 18,07 ha ermittelt, dem zum Ausgleich anrechenbare Maßnahmen in einem Umfang von 39,66 ha gegenüberstehen. Nachfolgende Tabelle zeigt die Eingriffe und die Maßnahmen zu ihrer Kompensation, getrennt nach den bau-, anlage- und betriebsbedingten Konflikten und den entsprechenden Schutzgütern Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft auf und geht explizit auf die Ausgleichbarkeit der Eingriffe ein. Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich / Ersatz gemäß Bayerischem Waldgesetz Es werden durch dieses Vorhaben sowohl bauzeitlich als auch dauerhaft 0,57 ha Waldflächen im Sinne des BayWaldG beansprucht. Der erforderliche Ausgleich von 1,14 ha wird auf insgesamt 1,31 ha durch die Aufforstung in der Dorfenaue sowie Anlage eines Waldmantels im Bereich der Querung des Waldes westlich des Abfanggrabens Ost erbracht. Seite 276 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Tab. 11-1: Vergleichende Gegenüberstellung von Eingriff und landschaftspflegerischen Maßnahmen Konflikte Nr. Bahn-km Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Schutzgut Art der erheblichen Be- betroffene Fläche/ Ausgleichsfaktor/ einträchtigung Ausgleichsbedarf/ Betroffenheit/ Ausgleichbarkeit Nr. Blatt-Nr. Beschreibung der Maßnahme Umfang der Maßnahme temporäre Flächeninanspruchnahme von Biotopen / Tierlebensräumen der Wertstufen sehr gering: 3,91 ha gering 13,78 ha mittel: 1,46 ha hoch: 0,07 ha sehr hoch: 0,05 ha S 1, S3 2,3,5,7,8 Flächenhafter und 1.665 lfdm 9,10 zeitlicher Biotopschutz Schutzzaun 2,3,4,8 V1 1-9 Schutz von Bodenbrütern, V2 2, 3, 8 Baufeldfreimachung Reptilien V3 8 Schutz möglicher Fledermausquartiere in Bäumen V7 3 Schutz von Zauneidechsenhabitaten V 11 3 Schutz von Fischfauna A7 1,3,4,7 Entsiegelung 0,19 ha CEF 1 2 Schaffung von Zauneidechsenhabitaten 0,10 ha FCS 1 11 Entwicklung extensiv genutzter magerer 11,63 ha Bemerkungen Baubedingte Konflikte K011 24,9+80 18,3+00 Tiere, Pflanzen und Biol. Vielfalt K021 Boden temporäre Flächeninanspruchnahme und Funktionsbeeinträchtigung von Böden 19,27 ha/ 1:0,1 – 1:1,5 / 2,61 ha temporäre Inanspruchnahme / ausgleichbar Seite 277 Eingriff z.T. vermeidbar 220 lfdm Reptilienschutzzaun Funktionen und Werte ausgeglichen bzw. ersetzt Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Konflikte Nr. Bahn-km Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Schutzgut Art der erheblichen Be- betroffene Fläche/ Ausgleichsfaktor/ einträchtigung Ausgleichsbedarf/ Betroffenheit/ Ausgleichbarkeit Nr. Blatt-Nr. Beschreibung der Maßnahme Umfang der Maßnahme Bemerkungen Wiesen aus Acker oder intensiv genutztem Grünland mit feuchten Geländemulden K012 K013 24,5+35 24,5+70, 22,3+90 22,4+30, 20,8+50 20,9+00, 19,7+90 19,8+60 Tiere, Pflanzen und Biol. Vielfalt 18,3+0019,8+00, 22,5+00 24,8+60 Tiere, Pflanzen und Biol. Vielfalt Zerschneidung von Lebensräumen mit vorübergehendenBarriere- und Trennwirkungen ca. 200 m RK/RN 1-10 Rekultivierung / Rena- 13,70 ha turierung V5 2,5 Schutz von Fledermaus-Flugrouten während des Brückenbaus 5 V6 Schallimmissionen und Erschütterungen ca. 3.860 m Querungshilfen für Biber Eingriff vermeidbar 80 lfdm Leiteinrichtung FCS 3 11 Produktionsintegrierte 0,79 ha (GeMaßnahmen zum samtfläche Schutz von bestands- 4,30 ha) gefährdeten bodenbrütenden Vogelarten während der Bauzeit (Gelegeschutz Kiebitz) FCS 2 11 Entwicklung extensiv genutzter magerer Wiesen aus Acker oder intensiv genutztem Grünland mit feuchten Geländemulden Seite 278 11,80 ha Funktionen und Werte ausgeglichen bzw. ersetzt Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Konflikte Nr. Bahn-km Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Schutzgut Art der erheblichen Be- betroffene Fläche/ Ausgleichsfaktor/ einträchtigung Ausgleichsbedarf/ Betroffenheit/ Ausgleichbarkeit K017 24,9+80 18,3+00 Tiere, Pflanzen und Biol. Vielfalt Licht und optische Reize K018 24,9+80 18,3+00 Tiere, Pflanzen und Biol. Vielfalt mechanische Bodenbelas- s. K011 und K021 tung und Bodenabtrag /auftrag K028 gesamter Trassenbereich Nr. Blatt-Nr. Beschreibung der Maßnahme FCS 1+2 11 Bedarfsweise Verbesserung der Maßnahmenflächen im Notzinger Moos und Rosenau für den Großen Brachvogel KS 1 11 Entwicklung extensiv 9,38 ha genutzter magerer Wiesen aus Acker mit feuchten Geländemulden im SPA Freisinger Moos V4 1-6 Verzicht auf trassenbegleitende Gehölzpflanzungen und Beseitigung von aufkommenden Gehölzen RK/RN 1-10 Rekultivierung / Renaturierung 13,70 ha A7 1,3,4,7 Entsiegelung 0,19 ha Boden Seite 279 Umfang der Maßnahme Bemerkungen Eingriff z.T. vermeidbar Funktionen und Werte ausgeglichen bzw. ersetzt Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Konflikte Nr. Bahn-km Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Schutzgut Art der erheblichen Be- betroffene Fläche/ Ausgleichsfaktor/ einträchtigung Ausgleichsbedarf/ Betroffenheit/ Ausgleichbarkeit Nr. Blatt-Nr. Beschreibung der Maßnahme Umfang der Maßnahme Bemerkungen dauerhafte Flächeninanspruchnahme von Biotopen / Tierlebensräumen der Wertstufen sehr gering: 7,03 ha gering: 16,39 ha mittel: 3,63 ha hoch: 0,15 ha sehr hoch: 0,08 ha G/A 4 1,3,7,8, 10 Anlage von Gehölzpflanzungen und Hecken 1,45 ha (Gesamtfläche 2,90 ha) Funktionen und Werte ausgeglichen bzw. ersetzt Entsiegelung (SG Boden) 0,42 ha Anlagenbedingte Konflikte K111 K112 24,9+80 18,3+00 Tiere, Pflanzen und Biol. Vielfalt K121 K122 Boden dauerhafte Flächeninanspruchnahme und Funktionsbeeinträchtigung von Böden K141 K142 Klima dauerhafte Flächeninanspruchnahme von klimawirksamen Flächen K151 K152 Landschaft Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch technische Bauwerke und Erdbauwerke K113 24,5+35 24,5+70, 22,3+90 22,4+30, 20,8+50 20,9+00 Tiere, Pflanzen und Biol. Vielfalt 27,28 ha/ 1:0,2 – 1:3,0 / 15,46 ha dauerhafte Inanspruchnahme / ausgleichbar Zerschneidung von Leca. 125 m bensräumen mit dauerhaften Barriere- und Trennwirkungen FCS 2 11 Entwicklung extensiv genutzter magerer Wiesen aus Acker oder intensiv genutztem Grünland mit feuchten Geländemulden 11,80 ha A1 5,8 Anlage von Wald / Waldsaum 1,23 ha (Gesamtfläche 1,31 ha) G1 Entsiegelung (SG Boden) 0,2 ha RK Entsiegelung (SG Boden) 0,13 ha Leitstrukturen für Zauneidechsen unter Brücken 0,01 ha V8 2,8 Seite 280 Eingriff z.T. vermeidbar Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Nr. Bahn-km Schutzgut Art der erheblichen Be- betroffene Fläche/ Ausgleichsfaktor/ einträchtigung Ausgleichsbedarf/ Betroffenheit/ Ausgleichbarkeit Nr. Blatt-Nr. Beschreibung der Maßnahme K134 22,3+90 22,4+30 Wasser Überbauung von Fließgewässern (Aue / Ufergehölz) S4 3,5 Schutz von Fließgewässern A1 5,8 Anlage von Wald V 10 7 Minderung der Gefahren für Fledermäuse und nachtaktive Insekten durch Verwendung „insektenfreundlicher“ Beleuchtung FCS 3 11 Produktionsintegrierte Maßnahmen zum Schutz von bestandsgefährdeten bodenbrütenden Vogelarten 0,79 ha (Gesamtfläche 4,30 ha) FCS 1, FCS 2 11 11 Entwicklung extensiv genutzter magerer Wiesen aus Acker oder intensiv genutztem Grünland mit feuchten Geländemulden 11,63 ha 11,80 ha ca. 40 m Umfang der Maßnahme Bemerkungen Eingriff z.T. vermeidbar 1,22 ha (Gesamtfläche 1,31 ha) Funktionen und Werte ausgeglichen bzw. ersetzt Betriebsbedingten Konflikte K211 K215 24,9+80 18,3+00 Tiere, Pflanzen und Biol. Vielfalt Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen und optische Reite gesamter Trassenbereich Seite 281 Eingriff z.T. vermeidbar Funktionen und Werte ausgeglichen bzw. ersetzt Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Konflikte Nr. Bahn-km Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Schutzgut Art der erheblichen Be- betroffene Fläche/ Ausgleichsfaktor/ einträchtigung Ausgleichsbedarf/ Betroffenheit/ Ausgleichbarkeit Nr. Blatt-Nr. Beschreibung der Maßnahme FCS 1 +2 11 KS 2 Umfang der Maßnahme Bemerkungen Bedarfsweise Verbesserung der Maßnahmenflächen im Notzinger Moos und Rosenau für den Großen Brachvogel Entwicklung extensiv genutzter magerer Wiesen aus intensiv genutztem Grünland im SPA Freisinger Moos 3,17 ha Naturschutzrechtlicher Ausgleichsbedarf - 18,07 ha Naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen - 39,66 ha Ausgleichsbedarf aus dem Artenschutz - 20 ha davon artenschutzmotivierte Maßnahmen – 24,32 ha Ausgleichsbedarf Natura 2000-Gebiete – 12,50 ha davon Kohärenzsicherungsmaßnahmen – 12,55 ha Artenschutzrechtlich motivierte Vermeidungs-, CEF- und FCS-Maßnahmen sowie Kohärenzsicherungsmaßnahmen stellen gleichzeitig Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung dar. Sofern eine Maßnahme (auch) dazu dient, artenschutzrechtliche Verbotsverletzungen zu verhindern oder die Kohärenz des Natura 2000-Netzes zu sichern, wird im LBP und im Maßnahmenblatt gesondert darauf hingewiesen. Seite 282 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Abschließend ergibt sich bei der vorgelegten Maßnahmenplanung eine ausgeglichene Bilanz (siehe folgende Tabelle) Tab. 11-2: Gesamtbilanz Eingriff-Ausgleich für den Neubau der Bahntrasse nicht als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen anerkannt Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Schutzmaßnahmen 1.665 lfdm Schutzzaun Vermeidungsmaßnahmen 220 lfdm Reptilienschutzzaun 80 lfdm Leiteinrichtungen Biber Rekultivierung / Renaturierung 13,70 ha Gestaltungsmaßnahmen 16,08 ha Gestaltungsmaßnahmen mit Ausgleichsfunktion G/A 4 (50%) 1,45 ha (50%) 1,45 ha Ausgleichsmaßnahme A 1 Waldneubegründung Waldsaum (50%) 0,09 ha 1,14 ha (50%) 0,09 ha Ausgleichsmaßnahme A 7* (50%) 0,10 ha (50%) 0,10 ha 0,01 ha Ausgleichsmaßnahmen CEF 1, FCS 1, FCS 2, FCS 3 24,32 ha Kohärenzsicherungsmaßnahmen KS 1, KS 2 12,55 ha erreichter Kompensationsumfang : Summe: 39,66 ha baubedingte Flächeninanspruchnahme 2,61 ha 15,46 ha anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme erforderlicher Kompensationsumfang: Summe: 18,07 ha Differenz + 21,59 ha *Für die Kompensation der Eingriffe in das Schutzgut Boden kann sie zu 100% angerechnet werden. Damit werden durch die vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen alle unvermeidbaren Eingriffe ausgeglichen bzw. ersetzt, so dass keine erheblichen und/oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zurückbleiben. Seite 283 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 12 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan UMSETZUNGSKONTROLLE, ZUSTANDSKONTROLLE, WIRKUNGSKONTROLLE UND ÖKOLOGISCHE BAUÜBERWACHUNG Im LBP wird die Notwendigkeit einer im Benehmen mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde vorzunehmenden Umsetzungskontrolle der Maßnahmen festgeschrieben. Zustands- und Wirkungskontrollen über das Erreichen der vorgesehenen Entwicklungsziele oder mindestens gleichwertiger Entwicklungszustände werden im Einzelfall für wichtige Maßnahmen bzw. insbesondere größere Maßnahmenkomplexe vorgesehen. Umsetzungskontrollen Umsetzungskontrollen (vgl. Umwelt-Leitfaden Teil VII EBA 2013) sollen überprüfen, ob die geplanten Maßnahmen hinsichtlich Art, Umfang, Zeitplan etc. bzw. Nebenbestimmungen tatsächlich und richtig entsprechend den Vorgaben im Planfeststellungsbeschluss umgesetzt wurden. Der Zeitpunkt, ab dem diese Feststellung möglich ist, variiert je nach Biotoptyp erheblich und liegt regelmäßig später als der Termin der zivilrechtlichen Abnahme der vom Auftragnehmer geschilderten Leistung. Sofern Abnahmetermine des Vorhabenträgers unter Beteiligung der Naturschutzbehörden nach Abschluss der Fertigstellungspflege durchgeführt werden, kann die Kontrolle der Umsetzung durch das EBA durch Kenntnisnahme der Abnahmeprotokolle erfolgen. Stichprobenweise sollten Außenkontrollen erfolgen. Die Umsetzungskontrolle bezieht sich u.a. auf: Errichtung baulicher Anlagen Durchführung von Erdarbeiten Durchführung von Pflanzmaßnahmen Vorkehrungen zur dauerhaften Sicherung der Maßnahmen Die Umsetzungskontrolle ist von der (zivilrechtlichen) Abnahme zu unterscheiden. Bei der Abnahme kontrolliert der Vorhabenträger die vertragsgemäße Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer. Die vertragsgemäße Leistungserbringung ist für das EBA zwar nicht unmittelbar relevant, doch bietet es sich in einigen Fällen an, am Abnahmetermin teilzunehmen und dabei gleichzeitig die Vollzugskontrolle durchzuführen, da die erörterten Fragen häufig sowohl für die vertragsrechtliche Abnahme als auch für die planungsrechtliche Vollzugskontrolle von Interesse sind. Das Abnahmeprotokoll des Vorhabenträgers ist Teil des von ihm zu fordernden Berichtswesens. Die vertragsgemäße Leistungserbringung ist eine notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung für die ordnungsgemäße Umsetzung der im LBP angeordneten Maßnahmen. Seite 284 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Beim vorliegenden Projekt sollen solche Maßnahmenkontrollen im Rahmen der Bauüberwachung bzw. der Bauabnahme stattfinden. Zustandskontrolle Landschaftspflegerische Maßnahmen sind auf Dauer zu erhalten. Im Rahmen der Zustandskontrolle wird ausgehend von der Zieldefinition im LBP anhand augenfälliger und einfach zu erhebender Merkmale eine Beurteilung des biotischen Potenzials der Maßnahmen vollzogen. Ziel ist hier die Prüfung, ob eine umgesetzte Maßnahme zu einem beliebigen Zeitpunkt nach Fertigstellung noch existiert bzw. sich in einem Zustand befindet, der ihre Funktionserfüllung sicherstellt. Zustandskontrollen können generell auf Stichprobengruppen und bestimmte Problemmaßnahmen beschränkt werden. Sie sind regelmäßig Aufgabe der örtlichen Naturschutzbehörden. Wenn von dieser originären Aufgabenverteilung zwischen Planfeststellungsbehörde und Naturschutzbehörde abgewichen werden soll, ist dies im Planfeststellungsbeschluss anzuordnen. Eine solche Regelung kommt insbesondere bei Artenschutzmaßnahmen hochgefährdeter Populationen in Betracht, deren effektive Umsetzung nach der Vorstellung aller Beteiligten eine Bedingung für das Baurecht darstellt. Wirkungskontrollen Wirkungskontrollen (im Sinne von Zielerreichungskontrollen) dienen zur Beurteilung, ob die eingesetzten Maßnahmen im Hinblick auf die Zielsetzung richtig und effektiv waren und ob die naturschutzfachlichen Ziele erreicht wurden (BLAB & VÖLKL 1994). Ihre Bedeutung liegt auch darin, Fehlentwicklungen zu erkennen und somit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu optimieren. Derzeit gibt es keine allgemein gültige und einheitliche Vorgehensweise, wie Wirkungskontrollen von Kompensationsmaßnahmen durchgeführt und mit welchen Methoden die Aussagen zum Erfolg getroffen werden sollen (BLAB & VÖLKL 1994). Eine standardisierte Vorgehensweise ist aus fachlicher Sicht nicht möglich, weil Kompensationsmaßnahmen viel zu unterschiedlich sind. Im Rahmen der vorliegenden landschaftspflegerischen Begleitplanung werden nachfolgend grundsätzliche Hinweise zur Durchführung von Umsetzungs- und Erfolgskontrollen gegeben; konkrete Handlungsanweisungen bleiben nachfolgenden Planungen in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde vorbehalten. Je nach Maßnahmentyp ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an Maßnahmenkontrollen: Bei der Neuaufforstung, Anlage von Hecken, Feldgehölzen, Baumreihen und Einzelgehölzen ist eine sinnvolle Maßnahmenkontrolle ab dem Abnahmetermin oder nach Abschluss der Entwicklungspflege möglich. Dabei sind Lage, Abgrenzung, Artenzusammensetzung, Vitalitätseindruck und Herkunftsnachweise zu kontrollieren. Seite 285 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Bei Entwicklung von extensivem Grünland ist eine Maßnahmenkontrolle erst nach 3-5 Jahren möglich, da für die Herstellung der Maßnahme mehrere Jahre benötigt werden. Es wird geprüft, ob das Ergebnis in groben Zügen dem Maßnahmenziel entspricht. Begleitend zu den FCS-Maßnahmen 1 und 2 erfolgt ein Monitoring, das die Bestände der Zielarten mindestens im ersten, zweiten, dritten, fünften und zehnten Jahr nach Fertigstellung der Maßnahmenfläche erfasst und ggf. notwendige Änderungen des zu erstellenden Pflege- und Entwicklungsplanes formuliert. Ökologische Bauüberwachung Im Rahmen des Vorhabens „Lückenschluss Erding - Flughafen München“ ist eine Ökologische Bauüberwachung vorgesehen. Die ökologische Bauüberwachung hat gem. Umwelt-Leitfaden, Teil VII, des EBA (EBA 2013) die Aufgabe, die Durchführung der Bauarbeiten unter umwelt- und naturschutzfachlichen Aspekten zu begleiten und zu kontrollieren. Ihr Einsatz soll v. a. vorgesehen werden bei größeren Bauvorhaben mit hohem umweltbezogenem Schutz-, Vermeidungs- und Kompensationserfordernis, bei Eingriffen in ökologisch sensible Bereiche, z. B. in Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete oder FFH-Gebiete, bei besonderen artenschutzrechtlich bzw. vegetationskundlich begründeten Anforderungen an die Bauausführung oder bei Vorhaben, bei denen die Bauabwicklung und die naturschutzrechtlichen Folgemaßnahmen zeitlich eng miteinander verzahnt sind. Grundsätzlich ist die Vermeidung von Fehlern im Bauablauf ökologisch sinnvoller, unaufwendiger und wirtschaftlicher als eine Heilung im Nachgang. Die ökologische Bauüberwachung stellt eine Vorkehrung zum Wohl der Allgemeinheit i. S. d. § 74 Abs. 2 VwVfG dar. Ihre Notwendigkeit ergibt sich entweder generell aus dem naturschutzrechtlichen Vermeidungsgebot bzw. dem Prinzip der Umweltvorsorge, ggf. zudem aus den speziellen Anforderungen an die Bauausführung, die der besonderen Empfindlichkeit von Schutzgütern, Arten und Lebensstätten Rechnung tragen. Sofern CEF-Maßnahmen gem. §§ 44 Abs. 5 BNatSchG sowie Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes (FCS) im Bescheid festgesetzt wurden, muss die Wirksamkeit der Maßnahmen im Verlauf der Durchführung bzw. vor Durchführung der entsprechenden Eingriffe kontrolliert werden. Seite 286 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Zu den Aufgaben der ökologischen Bauüberwachung gehören im Einzelnen: Überprüfung der zeitlichen Koordination, z.B. Einbringen der landschaftspflegerischen Maßnahmen im Bauzeitenplan, besonderes Augenmerk erfordern dabei die Maßnahmen, die im Vorfeld zu anderen Maßnahmen bereits durchgeführt und abgeschlossen sein müssen, Einarbeitung der für die Ausführung der Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen notwendigen Leistungsbeschreibungen in die Vergabeunterlagen zum Eisenbahnbau; z.B. Einarbeitung relevanter Naturschutzauflagen, Kennzeichnung der Flächen, die für die Bauarbeiten nicht (auch nicht vorübergehend) in Anspruch genommen werden dürfen, im Gelände (Tabuzonen), Ökologische Auftakteinweisung / Aufklärung der Bauleitung sowie der am Bau Beschäftigten über die Sinnhaftigkeit der Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen, Kontrolle der Einhaltung von Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen im Zuge der Bauarbeiten, z.B. Überprüfung von aktiven Schutzmaßnahmen wie der Errichtung von Schutzeinrichtungen, Kontrolle der Einhaltung von Baugrenzen und Schutzabständen, regelmäßige Teilnahme an den Bauberatungen und Baubesprechungen, allgemeine Überwachung der Bauarbeiten unter naturschutzfachlichen und ökologischen Aspekten, Einflussnahme auf die Vorbereitung der landschaftspflegerischen Gestaltungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (z.B. Böschungsneigung), Fachliche Begleitung und Überwachung der CEF- und FCS-Maßnahmen während der Durchführung dieser Maßnahmen, Kontrolle ihrer Wirksamkeit vor anderweitiger Inanspruchnahme des ursprünglichen Standortes (Lebensraumes), Überwachung der fachgerechten Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Dokumentation des Bauablaufs (Protokolle, Fotos etc.), Seite 287 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Anlaufstelle für Fragen der Öffentlichkeit sowie der Fachbehörden während der Bauausführung, regelmäßige Berichterstattung an das EBA sowie die Beweissicherung in Schadensfällen. Seite 288 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 13 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan LITERATUR Fachliche und methodische Grundlagen AG BODEN (Hrsg.) 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BVF-001 Bestandsaufnahme Vegetation und Flora. – Gutachten im Auftrag der Flughafen München GmbH, GRÜNPLAN (2007b): Planfeststellungsverfahren, 3. Start- und Landebahn, Anlage Nr. FLO-001 Fachbeitrag Vegetation und Flora. – Gutachten im Auftrag der Flughafen München GmbH, 109 S. IFUPLAN (2011): Nordumgehung Erding ED 99, Tierökologische Erhebungen und Realnutzungs- und Biotoptypenkartierung. – Unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag des Staatlichen Bauamtes Freising, 99 S. IFUPLAN (2012): ED 99 – Nordumfahrung Erding, Kartierung bestandsgefährdeter bodenbrütender Vogelarten in potenziellen Ausgleichsflächen, Kartierung 2012. – Unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag des Staatlichen Bauamtes Freising, 11 S. KfFS - Koordinationsstelle für Fledermausschutz Südbayern (2012): Fledermausnachweise für den Landkreis Erding (Stand 08/2012) ÖKOKART (2007): Planfeststellungsverfahren, 3. Start- und Landebahn, Fachbeitrag Fauna zu UVS und LBP. – Gutachten im Auftrag der Flughafen München GmbH, 207 S. PLANUNGSVERBAND ÄUSSERER WIRTSCHAFTSRAUM MÜNCHEN (2011): Eitting Flächennutzungsplan Änderung A - Gesamtüberarbeitung. Nicht rechtskräftiger Entwurf vom 01.02.2012 REGIONALER PLANUNGSVERBAND MÜNCHEN - RPV (Hrsg.) (2002): Regionalplan 14 München. Fortschreibungsentwurf 2010. München. REGIERUNG VON OBERBAYERN (2011): Planfeststellungsbeschluss für die dritte Start- und Landebahn am Flughafen München. WASSERWIRTSCHAFTSAMT MÜNCHEN (2007): Gewässerentwicklungsplan Gewässer II. Ordnung Dorfen Rechtliche Grundlagen (in der jeweils aktuellen Fassung) ALLGEMEINE VERWALTUNGSVORSCHRIFT ZUM SCHUTZ GEGEN BAULÄRM - GERÄUSCHIMMISSIONEN - AVV Baulärm Seite 295 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan ALLGEMEINE VERWALTUNGSVORSCHRIFT ZUR AUSFÜHRUNG DES GESETZES ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - UVPVwV ALLGEMEINES EISENBAHNGESETZ (AEG) “Allgemeines Eisenbahngesetz“ BAUGESETZBUCH (BauGB) BAUNUTZUNGSVERORDNUNG (BauNVO) BAYERISCHES ABFALLWIRTSCHAFTSGESETZ (BayAbfG) „Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Entsorgung von Abfällen in Bayern“ BAYERISCHES BODENSCHUTZGESETZ (BayBodSchG) „Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes“ BAYERISCHES DENKMALSCHUTZGESETZ (BayDSchG) BAYERISCHES NATURSCHUTZGESETZ (BayNatSchG) „Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur“ BAYERISCHES WALDGESETZ (BayWaldG) BAYERISCHES WASSERGESETZ (BayWG) BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG (BArtSchV) BUNDES-BODENSCHUTZ- UND ALTLASTENVERORDNUNG (BBodSchV) „Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung“ BUNDES-BODENSCHUTZGESETZ (BBodSchG) „Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten“ BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ (BImSchG) BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG) „Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege“ BUNDESWALDGESETZ (BWaldG) „Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft“ DENKMALSCHUTZGESETZ (DSchG) DIN 18005 - Schallschutz im Städtebau -Berechnungsverfahren DIN 4150-2 - Erschütterungen im Bauwesen; Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden Seite 296 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan EG-ARTENSCHUTZVERORDNUNG (Verordnung (EG) Nr. 338/97) vom 09. 12 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels ERSTE ALLGEMEINE VERWALTUNGSVORSCHRIFT IMMISSIONSSCHUTZGESETZ (TA - Luft) ZUM BUNDES- FFH-RICHTLINIE (92/43/EWG) vom 21. 05. 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen GERÄTE- UND MASCHINENLÄRMSCHUTZVERORDNUNG – 32. BImSchV KREISLAUFWIRTSCHAFTS- UND ABFALLGESETZ (KrW-/AbfG) „Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz“ RAUMORDNUNGSGESETZ (ROG) TECHNISCHE ANLEITUNG ZUM SCHUTZ GEGEN LÄRM - TA Lärm UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNGSGESETZ (UVPG) VERKEHRSWEGE-SCHALLSCHUTZMAßNAHMENVERORDNUNG – 24. BImSchV VERORDNUNG ÜBER DAS LANDESENTWICKLUNGSPROGRAMM BAYERN (LEP) VERORDNUNG ÜBER ELEKTROMAGNETISCHE FELDER - 26. BImSchV VERORDNUNG ÜBER IMMISSIONSWERTE FÜR SCHADSTOFFE IN DER LUFT – 22: BImSchV VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG SCHUTZGESETZES - 16. BImSchV DES BUNDESIMMISSIONS- VOGELSCHUTZRICHTLINIE 2009/147/EG WASSERHAUSHALTSGESETZ (WHG). "Wasserhaushaltsgesetz WASSERRAHMENRICHTLINIE (2000/60/EG) (2000) (EU WRRL) Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik Seite 297 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan Anlagen Nur zur Information Anlage Inhalt Maßstab Anlage 15.2 Schutzgut Pflanzen, Bestand Anlage 15.2.0 Legendenblatt Anlage 15.2.1-3 Schutzgut Pflanzen, Bestand Anlage 15.3 Schutzgut Tiere und Biologische Vielfalt, Bestand Anlage 15.3.0 Legendenblatt Anlage 15.3.1-3 Schutzgut Tiere und Biologische Vielfalt, Bestand Anlage 15.4 Schutzgut Boden und Wasser, Bestand Anlage 15.4.0 Legendenblatt Anlage 15.4.1-3 Schutzgut Boden und Wasser, Bestand Anlage 15.5 Schutzgut Klima/Luft und Landschaft, Bestand Anlage 15.5.0 Legendenblatt Anlage 15.5.1-3 Schutzgut Klima/Luft und Landschaft, Bestand Anlage 15.6 Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt M 1:5.000 M 1:5.000 M 1:5.000 M 1:5.000 Auswirkungen und Konflikte Anlage 15.6.0 Legendenblatt Anlage 15.6.1-3 Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt Auswirkungen und Konflikte Anlage 15.7 M 1:5.000 Schutzgut Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaft Auswirkungen und Konflikte Anlage 15.7.0 Legendenblatt Anlage 15.7.1-3 Schutzgut Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaft Auswirkungen und Konflikte M 1:5.000 Unterlagen zur Planfeststellung Anlage 15.8 Maßnahmepläne Anlage 15.8.0 Legendenblatt Anlage 15.8.1.1 Maßnahmenübersichtsplan Anlage 15.8.2.1-12 Maßnahmenlagepläne Anlage 15.9 Maßnahmenverzeichnis Seite 298 M 1:10.000 M 1:1.000 bzw. M 1:2.500 Lückenschluss Erding – Flughafen München PFA 4.1 Genehmigungsplanung Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan ANHÄNGE ANHANG I FACHBEITRAG ARTENSCHUTZ Weitere Anlagen zur Umweltplanung Anlage Inhalt Anlage 16.1.1 FFH-Verträglichkeitsprüfung für das Vogelschutzgebiet DE 7637-471 „Nördliches Erdinger Moos“ Anlage 16.1.2 FFH-Abweichungsprüfung für das Vogelschutzgebiet DE 7637-471 „Nördliches Erdinger Moos“ Anlage 16.2 FFH-Verträglichkeitsprüfung für das Vogelschutzgebiet DE 7637-471 „Nördliches Erdinger Moos“ Übersichtskarte FFH- und Vogelschutzgebiete Anlage 16.3 FFH-Verträglichkeitsprüfung für das Vogelschutzgebiet DE 7637-471 „Nördliches Erdinger Moos“ Lebensraumtypen und Arten / Beeinträchtigung der Erhaltungsziele Anlage 16.4 FFH-Abweichungsprüfung für das Vogelschutzgebiet DE 7637-471 „Nördliches Erdinger Moos“ Maßnahmen zur Kohärenzsicherung Anlage 16.5 FFH-Abweichungsprüfung für das Vogelschutzgebiet DE 7637-471 „Nördliches Erdinger Moos“ - Alternativen gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG Anlage 17 Umweltvertäglichkeitsstudie „Lückenschluss Erding - Flughafen München, Planfeststellungsabschnitt 4.1“ Seite 299