Erläuterungsbericht

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Erläuterungsbericht
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN
Erläuterungsbericht
Vorhabensbezeichnung:
Lückenschluss Erding – Flughafen München
Planfeststellungsabschnitt 4.1
Streckennummer/Strecke:
5601 / Erding – Flughafen München
Eingereicht im Namen und Auftrag von
Verantwortliche Planungsgemeinschaft
Ingenieurgemeinschaft Östliche
Schienenanbindung Flughafen München
OBERMEYER Planen + Beraten GmbH, Postfach 20 15 42, 80015 München
München, den 28.02.2014
Ersteller
30.06.2015
……………
Datum:
………..…………....……
Institut für Umweltplanung und Raumentwicklung
Amalienstr. 79, 80799 München
Unterschrift
München, den 28.02.2014
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Beteiligte Planer und Gutachter:
OBERMEYER Planen + Beraten GmbH
Hansastraße 40, 80686 München
SSF Ingenieure AG
Domagkstraße 1a, 80807 München
Baugeologisches Büro Bauer GmbH
Domagkstraße 1a, 80807München
Dr. Blasy – Dr. Øverland Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG
Moosstraße 3, 82279 Eching am Ammersee
Ingenieurbüro für Vermessung & Geoinformation
Hansastraße 40, 80686 München
ifuplan, Institut für Umweltplanung und Raumentwicklung
Amalienstr. 79, 80799 München
Seite II
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Inhaltsverzeichnis
Seite
0
Aufbau der Unterlage ...........................................................................................................1
1
1.1
AUFGABENSTELLUNG UND RAHMENBEDINGUNGEN ..................................................3
Aufgabenstellung .................................................................................................................3
1.2
2
Inhaltliche und methodische Grundlagen ............................................................................3
BESCHREIBUNG DES VORHABENS ................................................................................5
2.1
2.2
Technische Konzeption der baulichen Maßnahmen............................................................5
Baulogistik und Baustelleneinrichtungsflächen ....................................................................9
2.3
Betriebsbedingte Emissionen ............................................................................................10
3
3.1
CHARAKTERISIERUNG DES UNTERSUCHUNGSRAUMES .........................................11
Wirkungsbezogene Abgrenzung des Untersuchungsraumes ...........................................11
3.2
3.3
Naturräumliche Beschreibung ............................................................................................11
Flächennutzung und Siedlungsstruktur .............................................................................13
3.4
3.4.1
Planerische Vorgaben und Planungen Dritter ...................................................................14
Planerische Vorgaben ....................................................................................................... 14
3.4.2
Planungen Dritter .............................................................................................................. 18
3.5
4
Voraussichtliche Entwicklung ohne das Vorhaben ............................................................20
ERMITTLUNG, BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DES SCHUTZGUTBEZOGENEN
4.1
BESTANDES .....................................................................................................................21
Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt ............................................................................21
4.1.1
4.1.1.1
Rechtliche Grundlagen, Schutzziele und Leitbilder .......................................................... 21
Rechtliche Grundlagen ..................................................................................................... 21
4.1.1.2
Schutzziele und Leitbilder ................................................................................................. 23
4.1.2
4.1.2.1
Methodik der Erfassung, Bewertung und Darstellung ...................................................... 29
Abgrenzung des Untersuchungsraums ............................................................................ 29
4.1.2.2
4.1.2.3
Datengrundlagen............................................................................................................... 29
Methodik der Bestandsbewertung - Pflanzen ................................................................... 34
4.1.2.4
4.1.2.5
Methodik der Bestandsbewertung – Tiere ........................................................................ 37
Methodik der Bestandsbewertung – Biologische Vielfalt .................................................. 43
4.1.2.6
Darstellung ........................................................................................................................ 44
4.1.3
4.1.3.1
Beschreibung und Bewertung des Bestandes einschließlich der Vorbelastungen .......... 45
Schutzgebiete und Ausweisungen nach Fachplänen ....................................................... 45
4.1.3.2
4.1.3.3
Streng geschützte Arten ................................................................................................... 50
Bestandsbeschreibung - Pflanzen .................................................................................... 52
4.1.3.4
4.1.3.5
Bestandsbeschreibung - Tiere .......................................................................................... 57
Faunistische Funktionsbeziehungen................................................................................. 99
4.1.3.6
Bestandsbeschreibung – Biologische Vielfalt ................................................................. 100
4.1.3.7
4.1.3.8
Bestandsbeschreibung – Wald im Sinn des BayWaldG ................................................. 100
Empfindlichkeiten ............................................................................................................ 100
4.1.3.9
4.1.3.10
Vorbelastungen ............................................................................................................... 101
Bestandsbewertung - Pflanzen ....................................................................................... 103
4.1.3.11
4.1.3.12
Bestandsbewertung - Tiere ............................................................................................. 106
Bestandsbewertung – Biologische Vielfalt ...................................................................... 111
4.2
Schutzgut Boden ..............................................................................................................112
4.2.1
4.2.1.1
Rechtliche Grundlagen, Schutzziele und Leitbilder ........................................................ 112
Rechtliche Grundlagen ................................................................................................... 112
Seite III
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
4.2.1.2
Schutzziele und Leitbilder ............................................................................................... 112
4.2.2
4.2.2.1
Methodik der Erfassung und Bewertung ......................................................................... 115
Abgrenzung des Untersuchungsraums .......................................................................... 115
4.2.2.2
4.2.2.3
Datengrundlagen............................................................................................................. 115
Methodik der Bestandsbewertung .................................................................................. 118
4.2.3
4.2.3.1
Beschreibung und Bewertung des Bestandes einschließlich der Vorbelastungen ........ 126
Schutzgebiete und Ausweisungen nach Fachplänen ..................................................... 126
4.2.3.2
Bestandsbeschreibung ................................................................................................... 127
4.2.3.3
4.2.3.4
Empfindlichkeiten ............................................................................................................ 131
Vorbelastungen ............................................................................................................... 132
4.2.3.5
4.3
Gesamtbewertung – Funktionaler Wert .......................................................................... 135
Wasser .............................................................................................................................137
4.3.1
4.3.1.1
Rechtliche Grundlagen, Schutzziele und Leitbilder ........................................................ 137
Rechtliche Grundlagen ................................................................................................... 137
4.3.1.2
Schutzziele und Leitbilder ............................................................................................... 138
4.3.2
4.3.2.1
Methodik der Erfassung, Bewertung und Darstellung .................................................... 142
Abgrenzung des Untersuchungsraums .......................................................................... 142
4.3.2.2
4.3.2.3
Datengrundlagen............................................................................................................. 142
Methodik der Bestandsbewertung .................................................................................. 144
4.3.3
4.3.3.1
Beschreibung und Bewertung des Bestandes einschließlich der Vorbelastungen ........ 150
Grundwasser ................................................................................................................... 150
4.3.3.2
Oberflächenwasser ......................................................................................................... 156
4.3.3.3
4.4
Schutzgebiete und Ausweisungen nach Fachplänen ..................................................... 161
Klima/Luft .........................................................................................................................162
4.4.1
4.4.1.1
Rechtliche Grundlagen, Schutzziele und Leitbilder ........................................................ 162
Rechtliche Grundlagen ................................................................................................... 162
4.4.1.2
4.4.2
Schutzziele und Leitbilder ............................................................................................... 162
Methodik der Erfassung, Bewertung und Darstellung .................................................... 163
4.4.2.1
Abgrenzung des Untersuchungsraums .......................................................................... 163
4.4.2.2
4.4.2.3
Datengrundlagen............................................................................................................. 164
Methodik und Bestandsbewertung.................................................................................. 164
4.4.3
4.4.3.1
Beschreibung und Bewertung des Bestandes einschließlich der Vorbelastungen ........ 166
Schutzgebiete und Ausweisungen nach Fachplänen ..................................................... 166
4.4.3.2
4.4.3.3
Bestandsbeschreibung ................................................................................................... 166
Empfindlichkeiten ............................................................................................................ 168
4.4.3.4
Vorbelastungen ............................................................................................................... 169
4.4.3.5
4.5
Gesamtbewertung- Funktionaler Wert ............................................................................ 169
Schutzgut Landschaft ......................................................................................................170
4.5.1
4.5.1.1
Rechtliche Grundlagen, Schutzziele und Leitbilder ........................................................ 170
Rechtliche Grundlagen ................................................................................................... 170
4.5.1.2
4.5.2
Schutzziele und Leitbilder ............................................................................................... 171
Methodik der Erfassung, Bewertung und Darstellung .................................................... 174
4.5.2.1
Abgrenzung des Untersuchungsraums .......................................................................... 174
4.5.2.2
4.5.2.3
Datengrundlagen............................................................................................................. 174
Methodik und Bestandsbewertung.................................................................................. 175
Seite IV
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
4.5.3
Beschreibung und Bewertung des Bestandes einschließlich der Vorbelastungen ........ 179
4.5.3.1
4.5.3.2
Schutzgebiete und Ausweisungen nach Fachplänen ..................................................... 179
Bestandsbeschreibung ................................................................................................... 179
4.5.3.3
4.5.3.4
Empfindlichkeiten ............................................................................................................ 180
Vorbelastungen ............................................................................................................... 181
4.5.3.5
5
Gesamtbewertung- Funktionaler Wert ............................................................................ 181
DARSTELLUNG DER VORHABENSBEDINGTEN WIRKUNGEN .................................183
6
AUSWIRKUNGEN AUF DIE SCHUTZGÜTER ................................................................184
6.1
6.1.1
Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt ..........................................................................187
Baubedingte Beeinträchtigungen .................................................................................... 187
6.1.2
6.1.3
Anlagenbedingte Beeinträchtigungen ............................................................................. 193
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen ............................................................................. 198
6.1.4
Zusammenfassung der bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen der
Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt ..................................................... 202
6.1.5
Beeinträchtigungen von Schutzgebieten und Ausweisungen nach Fachplänen ............ 203
6.2
6.2.1
Boden ...............................................................................................................................208
Baubedingte Beeinträchtigungen .................................................................................... 208
6.2.2
6.2.3
Anlagenbedingte Beeinträchtigungen ............................................................................. 210
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen ............................................................................. 213
6.2.4
Zusammenfassung der bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen des
Schutzgutes Boden ......................................................................................................... 213
6.3
Wasser .............................................................................................................................214
6.3.1
6.3.2
Baubedingte Beeinträchtigungen .................................................................................... 214
Anlagenbedingte Beeinträchtigungen ............................................................................. 216
6.3.3
6.3.4
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen ............................................................................. 220
Zusammenfassung der bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen des
6.4
Schutzgutes Wasser ....................................................................................................... 220
Klima/Luft .........................................................................................................................221
6.4.1
Baubedingte Beeinträchtigungen .................................................................................... 221
6.4.2
6.4.3
Anlagenbedingte Beeinträchtigungen ............................................................................. 222
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen ............................................................................. 223
6.4.4
Zusammenfassung der bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen des
Schutzgutes Klima/Luft ................................................................................................... 223
6.5
6.5.1
Landschaft........................................................................................................................224
Baubedingte Beeinträchtigungen .................................................................................... 224
6.5.2
Anlagenbedingte Beeinträchtigungen ............................................................................. 224
6.5.3
6.5.4
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen ............................................................................. 227
Zusammenfassung der bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen des
7
Schutzgutes Landschaft .................................................................................................. 227
VERMEIDUNGS- UND VERMINDERUNGSMAßNAHMEN, MASSNAHMEN ZUR
SICHERUNG DES ERHALTUNGSZUSTANDES UND KOHÄRENZSICHERUNGSMASSNAHMEN .......................................................................................228
7.1
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen gem. §§ 13, 15-17 BNatSchG
7.1.1
(Naturschutzrecht)............................................................................................................228
Schutzgut Tiere und Pflanzen ......................................................................................... 228
7.1.2
Schutzgut Boden ............................................................................................................. 230
Seite V
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
7.1.3
Schutzgut Wasser ........................................................................................................... 232
7.1.4
7.1.5
Schutzgut Klima/Luft ....................................................................................................... 233
Schutzgut Landschaft ..................................................................................................... 233
7.2
7.2.1
Vermeidung der Verbotsverletzungen des § 44 BNatSchG (Artenschutz) ......................234
Maßnahmen zur Vermeidung ......................................................................................... 234
7.2.2
Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität
(vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 BNatSchG) ............................ 237
7.3
Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes ....................................................238
7.4
7.5
Kohärenzsicherungsmaßnahmen gem. FFH-RL (FFH-Verträglichkeit) ..........................240
Unvermeidbare Beeinträchtigungen ................................................................................241
8
8.1
METHODIK ZUR BEMESSUNG DES KOMPENSATIONSBEDARFS ...........................243
Bilanzierungsmethodik zur Ermittlung des Bedarfs an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
8.2
.........................................................................................................................................243
Berechnungsansätze .......................................................................................................243
8.2.1
Anlagenbedingte Eingriffe ............................................................................................... 243
8.2.1.1
8.2.1.2
Allgemeines ..................................................................................................................... 243
Berücksichtigung der Funktionsbewertung der betroffenen Flächen ............................. 244
8.2.1.3
8.2.1.4
Grundsätzliches Vorgehen .............................................................................................. 244
Berechnungsansätze für direkte Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes (Grundsätze 1
8.2.1.5
– 5) .................................................................................................................................. 244
Lage und Anrechnung der Ausgleichs-/ Ersatzflächen für Beeinträchtigungen des
Naturhaushalts (Grundsätze 6 und 7) ............................................................................. 247
8.2.1.6
8.2.1.7
Beurteilung des Landschaftsbildes (Grundsatz 8) .......................................................... 248
Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Wasser, Klima/Luft (Grundsatz 9)....................... 250
8.2.2
8.2.3
Deponien für Ausbruchmaterial (Grundsatz 10) ............................................................. 250
Bahnstromleitungen (Grundsatz 11) ............................................................................... 250
8.2.4
8.2.5
Baubedingte Eingriffe (Grundsatz 12) ............................................................................ 250
Nachbilanzierung ............................................................................................................ 251
8.2.5.1
Übersichtsdarstellung der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen ...................... 251
8.2.5.2
8.3
Darlegung der Umsetzung des LBP ............................................................................... 251
Berechnungsansatz für den waldrechtlichen Ausgleich ..................................................252
9
9.1
ERMITTLUNG DES KOMPENSATIONSFLÄCHENBEDARFS .......................................253
Kompensation direkter Beeinträchtigungen des Naturhaushalts .....................................253
9.2
9.3
Kompensation baubedingter Eingriffe ..............................................................................254
Kompensation für die Beeinträchtigung streng geschützter Arten ..................................255
9.4
Kompensation für die Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten ...............................256
9.5
9.6
Kompensation für Eingriffe in das Landschaftsbild ..........................................................256
Kompensation für Eingriffe in die Schutzgüter Wasser, Klima/Luft .................................257
9.7
9.8
Kompensation für die Eingriffe in Wald nach BayWaldG ................................................257
Übersicht über den ermittelten Kompensationsflächenbedarf .........................................258
9.9
9.9.1
Berücksichtigung der Belange des § 15 Abs. 3 BNatSchG .............................................258
Reduzierung der in Anspruch zu nehmenden landwirtschaftlichen Nutzflä-che ............ 258
9.9.2
Erforderlichkeit der in Anspruch zu nehmenden landwirtschaftlichen Nutz-flächen ....... 260
9.10
Berücksichtigung der Belange des § 19 BNatSchG ........................................................261
Seite VI
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
10
ERMITTLUNG UND DARSTELLUNG DER LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEN
10.1
MAßNAHMEN ..................................................................................................................262
Allgemeines Planungskonzept .........................................................................................262
10.2
10.3
Gestaltungsmaßnahmen ..................................................................................................263
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (naturschutzrechtliche Eingriffsplanung) ...............266
10.3.1
10.3.2
Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen ..................................................................... 266
Beschreibung der Ersatzmaßnahmen ............................................................................ 267
10.4
CEF- und FCS-Maßnahmen (Artenschutz) .....................................................................267
10.5
10.6
Kohärenzsicherungsmaßnahmen (FFH-Verträglichkeit) .................................................268
Maßnahmen Wald ............................................................................................................268
10.7
10.8
Pflanzliste .........................................................................................................................268
Zeitlicher Ablauf der Durchführung landschaftspflegerischer Maßnahmen .....................273
11
GEGENÜBERSTELLUNG VON EINGRIFFEN UND LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEN
MAßNAHMEN UND AUSSAGEN ZUR AUSGLEICHBARKEIT BZW. ERSETZBARKEIT
DER EINGRIFFE .............................................................................................................275
12
UMSETZUNGSKONTROLLE, ZUSTANDSKONTROLLE, WIRKUNGSKONTROLLE UND
ÖKOLOGISCHE BAUÜBERWACHUNG .........................................................................284
13
LITERATUR .....................................................................................................................289
Seite VII
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Planverzeichnis
Nur zur Information
Anlage
Anlage 15.2
Anlage 15.2.0
Anlage 15.2.1-3
Anlage 15.3
Anlage 15.3.0
Anlage 15.3.1-3
Anlage 15.4
Anlage 15.4.0
Anlage 15.4.1-3
Anlage 15.5
Anlage 15.5.0
Anlage 15.5.1-3
Anlage 15.6
Anlage 15.6.0
Anlage 15.6.1-3
Anlage 15.7
Anlage 15.7.0
Anlage 15.7.1-3
Inhalt
Schutzgut Pflanzen, Bestand
Legendenblatt
Bestand Schutzgut Pflanzen
Schutzgut Tiere und Biologische Vielfalt, Bestand
Legendenblatt
Schutzgut Tiere und Biologische Vielfalt, Bestand
Schutzgut Boden und Wasser, Bestand
Legendenblatt
Schutzgut Boden und Wasser, Bestand
Schutzgut Klima/Luft und Landschaft, Bestand
Legendenblatt
Schutzgut Klima/Luft und Landschaft, Bestand
Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt
Auswirkungen und Konflikte
Legendenblatt
Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt
Auswirkungen und Konflikte
Schutzgut Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaft
Auswirkungen und Konflikte
Legendenblatt
Schutzgut Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaft
Auswirkungen und Konflikte
Maßstab
1:5.000
1:5.000
1:5.000
1:5.000
1:5.000
1:5.000
Unterlagen zur Planfeststellung
Anlage 15.8
Anlage 15.8.0
Anlage 15.8.1.1
Anlage 15.8.2
Anlage 15.8.2.1-12
Anlage 15.9
Maßnahmenpläne
Legendenblatt
Maßnahmenübersichtsplan
Maßnahmenlagepläne
Maßnahmenlagepläne
Maßnahmenverzeichnis
Seite VIII
1:10.000
1:1.000, 1:2.500, 1:5.000
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Zusammenspiel der beiden Planwerke UVS und LBP ........................................................2
Abbildung 2: Übersicht der Vorhaben und Konzepte ...............................................................................6
Tabellenverzeichnis
Tab. 4-1:
Erfassungskriterien und Daten-/Informationsgrundlagen für das Schutzgut
Tab. 4-2:
Tiere und Pflanzen ...................................................................................................31
Allgemeines
Bewertungsschema
zum
Erhaltungszustand
der
Tab. 4-3:
Lebensraumtypen in Deutschland (LANA 2001) .....................................................35
Bewertungsskala der Biotop- und FFH-Lebensraumtypen sowie der
Nutzungs- und Strukturtypen ...................................................................................35
Tab. 4-4:
Fünfstufige Bewertungsmatrix zur Bewertung von Flächen auf Basis von
Tierarten-Vorkommen ..............................................................................................37
Tab. 4-5:
Gefährdungskategorien nach SCHEUERER & AHLMER (2003) und deren
Zuordnung zur Bewertungsskala .............................................................................41
Tab. 4-6:
Tab. 4-7
Bewertungskriterien Artenschutz/Artenvielfalt .........................................................42
Nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG gesetzlich geschützte Biotope ..........47
Tab. 4-8:
Nach Art. 16 BayNatSchG gesetzlich geschützte Biotope ......................................48
Tab. 4-9:
Tab. 4-10:
Lebensraumtypen nach Anhang 1 der FFH-RL .......................................................48
Vorkommen der streng geschützten Arten ..............................................................50
Tab. 4-11:
Tab. 4-12:
Vorkommende Biotop- und Lebensraumtypen ........................................................53
Vorkommende Nutzungs- und Strukturtypen ...........................................................54
Tab. 4-13:
Tab. 4-14:
Wertbestimmende Pflanzenarten .............................................................................56
Kartierte Fledermäuse..............................................................................................61
Tab. 4-15:
Kartierte Säuger .......................................................................................................63
Tab. 4-16:
Tab. 4-17:
Kartierte Vögel .........................................................................................................64
Liste außerhalb der Brutzeit nachgewiesener Vogelarten innerhalb des
Tab. 4-18:
Untersuchungsraumes (Bereich Dorfen – Gemarkungsgrenze Erding) ..................68
Kartierte Fische ........................................................................................................70
Tab. 4-19:
Tab. 4-20:
Kartierte Tagfalter ....................................................................................................71
Kartierte Heuschrecken............................................................................................72
Tab. 4-21:
Kartierte Libellen ......................................................................................................74
Tab. 4-22:
Tab. 4-23:
Kartierte Amphibien..................................................................................................76
Kartierung Makrozoobenthos ...................................................................................78
Tab. 4-24:
Tab. 4-25:
Reptilien ...................................................................................................................84
Kartierte Nachtfalter und Kleinschmetterlinge .........................................................86
Tab. 4-26:
Tab. 4-27:
Kartierte Laufkäfer....................................................................................................94
Kartierte Holzkäfer ...................................................................................................96
Tab. 4-28:
Kartierte Stechimmen...............................................................................................98
Tab. 4-29:
Tab. 4-30:
Prozentuale Verteilung der Wertstufen ..................................................................103
Gesamtbewertung der vorkommenden Biotop- und Lebensraumtypen (FW) .......104
Tab. 4-31:
Tab. 4-32:
Gesamtbewertung der vorkommenden Nutzungs- und Strukturtypen (FW) .........105
Erfassungskriterien und Daten-/Informationsgrundlagen für das Schutzgut
Boden.....................................................................................................................116
Seite IX
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Tab. 4-33:
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Bewertungsrahmen zur Lebensraumfunktion (LF) - Einstufung des
Entwicklungspotenzials für seltene und gefährdete Lebensräume (n. GLA,
2003) ......................................................................................................................119
Tab. 4-34:
Tab. 4-35:
Bewertung
der
Retentionsfunktion
des
Bodens
bei
Niederschlagsereignissen (RV) über die gesättigte Leitfähigkeit (kfp) und
das Wasserspeichervermögen (WSV) (n. GLA, 2003) ..........................................120
Bewertung des Rückhaltevermögens für wasserlösliche Stoffe über die
Austauschhäufigkeit ...............................................................................................122
Tab. 4-36:
Bewertungsrahmen zur Filter- und Pufferfunktion - relative Bindungsstärke
für Schwermetalle am Beispiel Cadmium (n. GLA, 2003) .....................................122
Tab. 4-37:
Einstufung der Pufferkapazität des Bodens für versauernd wirkende
Einträge..................................................................................................................123
Tab. 4-38:
Bewertungsrahmen für die natürliche Ertragsfunktion (EF) - Ertragsfähigkeit
landwirtschaftlich genutzter Böden ........................................................................124
Tab. 4-39:
Bewertungsrahmen für die natürliche Ertragsfunktion - Ertragsfähigkeit
Tab. 4-40:
forstwirtschaftlich genutzter Böden ........................................................................124
Matrix zur Gesamtbewertung von Böden (n. GLA, 2003) ......................................126
Tab. 4-41:
Tab. 4-42:
Bodeneinheiten im Untersuchungsraum ................................................................130
Übersicht über die Altlastenstandorte im Untersuchungsraum .............................134
Tab. 4-43:
Bodentypen
des
Untersuchungsraumes
mit
Bewertung
nach
Bodenfunktionen ....................................................................................................135
Tab. 4-44:
Erfassungskriterien und Daten-/Informationsgrundlagen für das Schutzgut
Tab. 4-45:
Wasser ...................................................................................................................143
Definition des Funktionalen Wertes (FW) für Grundwasser ..................................145
Tab. 4-46:
Tab. 4-47:
Güteklassen der Fließgewässer ............................................................................147
Trophiestufen der Stillgewässer .............................................................................147
Tab. 4-48:
Tab. 4-49:
Einstufung der Gewässerstruktur der Fließgewässer (nach BayLFW 2002) .........148
Naturnähe (Still- und Fließgewässer) ....................................................................148
Tab. 4-50:
Definition des Funktionalen Wertes (FW) für Oberflächengewässer .....................149
Tab. 4-51:
Tab. 4-52:
Grundwasserverhältnisse (Quartär) im Trassenumfeld .........................................152
Gesamtbewertung des Schutzgutes Grundwasser ...............................................155
Tab. 4-53:
Tab. 4-54:
Fließgewässer im Untersuchungsraum .................................................................158
Stillgewässer im Untersuchungsraum ....................................................................160
Tab. 4-55:
Erfassungskriterien und Daten-/Informationsgrundlagen für das Schutzgut
Luft/Klima ...............................................................................................................164
Tab. 4-56:
Tab. 4-57:
Klimakennwerte der Wetterwarte Erdinger Moos (1993- 2004).............................167
Erfassungskriterien und Daten- und Informationsgrundlagen für das
Tab. 4-58:
Schutzgut Landschaft ............................................................................................175
Bewertungsrahmen zur Zuordnung der Bedeutung des Funktionalen
Tab. 4-59:
Wertes (FW) im Schutzgut Landschaft ..................................................................178
Bewertung der Landschaftsbildeinheiten ...............................................................182
Tab. 6-1:
Mögliche Wirkungen auf die Schutzgüter mit Konfliktbenennung .........................185
Tab. 6-2:
Baubedingte Flächenverluste in ha ........................................................................188
Tab. 6-3:
Tab. 6-4:
Anlagenbedingte Flächenverluste in ha .................................................................194
Zusammenfassende Darstellung der erheblichen Konflikte der Schutzgüter
Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt ................................................................202
Seite X
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Tab. 6-5:
Baubedingte Bodenverluste in ha ..........................................................................209
Tab. 6-6:
Anlagenbedingte Verluste und Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen in
ha ...........................................................................................................................212
Tab. 6-7:
Zusammenfassende Darstellung der erheblichen Konflikte des Schutzgutes
Boden.....................................................................................................................214
Tab. 6-8:
Zusammenfassende Darstellung der erheblichen Konflikte des Schutzgutes
Wasser ...................................................................................................................220
Tab. 6-9:
Zusammenfassende Darstellung der erheblichen Konflikte des Schutzgutes
Tab. 6-10:
Klima/Luft ...............................................................................................................223
Zusammenfassende Darstellung der erheblichen Konflikte des Schutzgutes
Tab. 8-1:
Landschaft .............................................................................................................227
Schema zur Ableitung des Ausgleichsbedarfs für die dauerhafte
Inanspruchnahme von Biotopen, Waldflächen und landwirtschaftlich
genutzten Flächen mit hohem Biotopwert (letztere mit einem FW im
Schutzgut Tiere, Pflanzen u. Biologische Vielfalt der Stufen 4 oder 5). ................245
Tab. 8-2:
Schema zur Ableitung des Ausgleichsbedarfs für die dauerhafte
Inanspruchnahme von Acker und Intensivgrünland (FW im SG Tiere,
Tab. 8-3:
Pflanzen u. Biologische Vielfalt 1 bis 3) .................................................................246
Schema zur Ableitung des Ausgleichsbedarfs für baubedingte Eingriffe
Tab. 9-1:
differenziert nach der Entwicklungszeit der betroffenen Biotope ..........................251
Kompensationsbedarf für die dauerhafte Inanspruchnahme von Biotopen,
Waldflächen
und
landwirtschaftlich
genutzten
Flächen
mit
hohem
Biotopwert (letztere mit einem FW im Schutzgut Tiere, Pflanzen u.
Biologische Vielfalt der Stufen 4 oder 5). ..............................................................253
Tab. 9-2:
Kompensationsbedarf für die dauerhafte Inanspruchnahme von Acker und
Intensivgrünland (FW im SG Tiere, Pflanzen u. Biologische Vielfalt 1 bis 3). .......254
Tab. 9-3:
Tab. 9-4:
Kompensationsbedarf für baubedingte Eingriffe ....................................................255
Kompensationsbedarf für die Inanspruchnahme von Waldflächen nach
BayWaldG. .............................................................................................................257
Tab. 9-5:
Tab. 10-1:
Übersicht über den ermittelten Kompensationsflächenbedarf ...............................258
Bäume 1. Größe (über 25 m Höhe) .......................................................................269
Tab. 10-2:
Tab. 10-3:
Bäume 2. Größe (über 10 bis 25 m Hohe).............................................................269
Bäume 3. Größe und Großsträucher über 5 m bis 10 m Höhe..............................270
Tab. 10-4:
Tab. 10-5:
Sträucher über 2 m bis 5 m Höhe ..........................................................................271
Sträucher bis 2 m Höhe .........................................................................................272
Anhang I
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Seite XI
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Abkürzungsverzeichnis
ABAG
AbfAlG
ABSP
ABuDIS 2.0
AbwV
Abzw
AD
AEG
aP
Art.
AS
ASK
AVV-Baulärm
Allgemeine Bodenabtragsgleichung
Abfallwirtschafts- und Altlastengesetz
Arten- und Biotopschutzprogramm
Altlasten-, Bodenschutz- und Deponieinformationsystem
Abwasserverordnung
Abzweig
Autobahndreieck
Allgemeines Eisenbahngesetz
artenschutzrechtliche Prüfung
Artikel
Anschlussstelle
Artenschutzkartierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen
B
B-Plan
BAB
BArtSchV
BauGB
BauNVO
BayAbfG
BayBodSchG
BayDSchG
BayLplG
BayNatSchG
BayVwVfG
BayWaldG
BayWG
BBodSchG
BBodSchV
Bf
BfN
BGBl
BImSchG
BImSchV
BMU
BMVBW
BNatSchG
BoVEK
BÜ
Bv
BVerwG
BVWP
BY
Bundesstraße
Bebauungsplan
Bundesautobahn
Bundesartenschutzverordnung
Baugesetzbuch
Baunutzungsverordnung
Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz
Bayerisches Bodenschutzgesetz
Bayerisches Denkmalschutzgesetz
Bayerisches Landesplanungsgesetz
Bayerisches Naturschutzgesetz
Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz
Bayerisches Waldgesetz
Bayerisches Wassergesetz
Bundes-Bodenschutzgesetz
Bundes-Bodenschutzverordnung
Bahnhof
Bundesamt für Naturschutz
Bundesgesetzblatt
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Bundesnaturschutzgesetz
Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept
Bahnübergang
Brutvogel
Bundesverwaltungsgericht
Bundesverkehrswegeplan
Bayern
CEF
continuous ecological functionality-measures
dB
DB AG
DIN®
DIN VDE
DSchG
Dezibel
Deutsche Bahn Aktiengesellschaft
Verbandzeichen des Deutschen Instituts für Normung e.V.
Deutsche Industrie-Norm des Verbandes Deutscher Elektrotechniker
Bayerisches Denkmalschutzgesetz
Seite XII
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
DTV
Dz
durchschnittlicher täglicher Verkehr
Durchzügler
EB
EBA
EG
ER
EU
EÜ
Erholungsbereiche
Eisenbahn-Bundesamt
Europäische Gemeinschaft
Erding
Europäische Union
Eisenbahnüberführung
FCS
FFH-RL
FFH-VP
FMG
FND
FNP
FO
FS
FTO
FW
favourable conservation status = günstiger Erhaltungszustand
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EG
FFH-Verträglichkeitsprüfung
Flughafen München GmbH
Flächenhaftes Naturdenkmal
Flächennutzungsplan
Fahrbahnoberkante
Freising
Flughafentangente Ost
Funktionaler Wert
GE
GLA
GLB
GmbH
GOK
GOP
GSM-R
GUP
Gv
GVBl
GVS
GW
GWF
GWW
Gewerbegebiet
Bayerisches Geologisches Landesamt
Geschützter Landschaftsbestandteil
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Geländeoberkante
Grünordnungsplan
Global System for Mobile Communication – Rail
Grundlagen der Umweltplanung
Gastvogel
Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt
Gemeindeverbindungsstraße
Grundwasser
Grundwasserflurabstand
Grundwasserwanne
HEP
HGWS
Hrsg.
HVZ
Habitateignungsanalyse
höchster Grundwasserstand oder -spiegel in m über NN
Herausgeber
Hauptverkehrszeit
IBA
ID
Important Bird Area (Internationales Vogelschutzgebiet)
Identifikationsnummer des Geoobjekts bei der projektbezogenen Biotoptypenkartierung
Identifikationsnummer des Geoobjekts bei der Biotoptypen- und Vegetationskartierung der FMG
ID
KrW-/AbfG
KS
Kreislauf- Wirtschafts- und Abfallgesetz
Kohärenzsicherungsmaßnahme
L
LAGA
LAWA
LBE
LEK
Landesstraße
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser
Landschaftsbildeinheiten
Landschaftsentwicklungskonzept
Seite XIII
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
LEP
LfD
LfL
LfU
LHM
LP
LRT
LSG
LSK
LW
Landesentwicklungsprogramm
Landesamt für Denkmalpflege
Landesamt für Landwirtschaft
Landesamt für Umweltschutz
Landeshauptstadt München
Landschaftsplan
Lebensraumtypen
Landschaftsschutzgebiet
Landwirtschaftliche Standortkarte
Landwirtschaft
MAC
MVV
Munich Airport Center
Münchner Verkehrs- und Tarifverbund
n
ND
NBS
Ng
NN
NL
NSG
Anzahl
Naturdenkmal
Neubaustrecke
Nahrungsgast
Höhe eines Punktes über Normalnull
Nutzlänge
Naturschutzgebiet
OPB
ÖPNV
OBERMEYER Planen + Beraten GmbH
öffentlicher Personennahverkehr
PFA
PFU
PFV
PIK
PV
Planfeststellungsabschnitt
Planfeststellungsunterlagen
Planfeststellungsverfahren
Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen
Planungsverband
RAS-LP
RLB
RLD
RO
ROG
ROK
ROV
RP
RPS
RPV
RRB
RvO
Richtlinie für die Anlage von Straßen - Landschaftspflege
Rote Liste Bayerns
Rote Liste Deutschland
Raumordnung
Raumordnungsgesetz
Raumordnungskataster
Raumordnungsverfahren
Regionalplan
Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen an Straßen
Regionaler Planungsverband
Regenrückhaltebecken
Regierung von Oberbayern
SDB
SPA
SPFV
St
StMLU
SÜ
S1
S8
Standarddatenbogen
Special Protected Area nach Vogelschutzrichtlinie der EG
Schienenpersonenfernverkehr
Staatsstraße
Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen
Straßenüberführung
S-Bahnlinie 1
S-Bahnlinie 8
TWSZ
UNB
Trinkwasserschutzzone
Untere Naturschutzbehörde
Seite XIV
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
UR
Untersuchungsraum
UVS
UVP
UVPG
UVPVwV
UVU
UWB
Umweltverträglichkeitsstudie
Umweltverträglichkeitsprüfung
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Umweltverträglichkeitsuntersuchung
Untere Wasserbehörde
V
ve
VSG
VSch-RL
VwVfG
Vermeidungsmaßnahme
Entwurfsgeschwindigkeit
Vogelschutzgebiet
Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union
Verwaltungsverfahrensgesetz
WHG
WWA
Wasserhaushaltsgesetz
Wasserwirtschaftsamt
Seite XV
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
0
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
AUFBAU DER UNTERLAGE
Für die Planfeststellungsunterlagen werden eine Umweltverträglichkeitsstudie
(UVS) und ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erarbeitet. Um Doppelungen zu vermeiden, beschränkt sich die Umweltverträglichkeitsstudie auf die
UVP-relevanten Schutzgüter:

Menschen,

Kultur- und Sachgüter.
Die übrigen Schutzgüter gemäß § 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), die auch in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung im
Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) abgearbeitet werden, sind dementsprechend auch nur im vorliegenden LBP dargestellt. Dies sind im Einzelnen die
Schutzgüter:

Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt,

Boden und Wasser sowie

Klima/Luft und Landschaft.
Es erfolgt an den entsprechenden Stellen jeweils der Verweis auf das jeweils andere Planwerk. Das Zusammenspiel der beiden Planwerke UVS und LBP ist in
der Abb. 1 dargestellt.
Die Bestandsdarstellung des Schutzgutes Pflanzen erfolgt in einem separaten
Plan (siehe Anlage 15.2), der Schutzgüter Tiere und Biologische Vielfalt zusammen in einem Plan (Anlage 15.3), der Schutzgüter Boden und Wasser zusammen in einem Plan (Anlage 15.4) sowie ebenso die Schutzgüter Klima/Luft und
Landschaft zusammen in einem Plan (Anlage 15.5). In weiteren Plänen werden
die zu erwartenden Auswirkungen und Konflikte (siehe Anlage 15.6: Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt; Anlage 15.7: Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaft) wiedergegeben, die für die Beurteilung der landschaftspflegerischen Begleitplanung relevant sind und in den weiteren Planungsschritten bei der Eingriffsbeurteilung vertieft betrachtet werden müssen.
Die Allgemeinverständliche Zusammenfassung nach § 6 UVPG enthält eine zusammenfassende Darstellung zu allen Schutzgütern auf Basis von LBP und UVS
und ist im Erläuterungsbericht (Anlage 1) enthalten. Des Weiteren sind dort die
Ergebnisse des LBPs inklusive Aspekten des Fachbeitrags Artenschutz und die
Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsstudie zusammengefasst dargestellt.
Seite 1
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
ANLAGE 15
ANLAGE 17
LBP
UVS
(Nur zur Information)
Vorhabensbeschreibung
Darstellung der Projektwirkungen
Verweis auf:
Vorhabensbeschreibung
Verweis auf:
Darstellung der Projektwirkungen
Alternativen- und Variantenprüfung
Bestandsbeschreibung und
-bewertung sowie Auswirkungsprognose für die Schutzgüter:
Bestandsbeschreibung und
-bewertung sowie Auswirkungsprognose für die Schutzgüter:
-
-
-
Tiere, Pflanzen,
Vielfalt
Boden
Wasser
Klima/Luft
Landschaft
biologische
Verweis auf:
-
Ermittlung des
Kompensationsbedarfs
Landschaftspflegerische
Maßnahmen
Plandarstellung:
- Bestandspläne sowie Auswirkungs- und Konfliktpläne für
o.g. Schutzgüter
- Maßnahmenübersichtsplan
- Maßnahmenpläne
Maßnahmenblätter
Menschen
Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
Boden
Wasser
Klima/Luft
Landschaft
Kultur- und sonstige Sachgüter
Wechselwirkungen
Plandarstellung:
- Bestandsplan sowie Auswirkungs- und Konfliktplan
für die Schutzgüter Menschen und Kultur- und
sonstige Sachgüter
Anhang I: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Allgemeinverständliche
Zusammenfassung
- Vorgehensweise
nach
Umwelt-Leitfaden EBA.
- Zusammenfassende Darstellung zu allen Schutzgütern auf Basis von LBP und
UVS (§6 UVPG)
ANLAGE 16
Natura 2000
(Nur zur Information)
FFH-Verträglichkeitsprüfung
Verweis auf: Erläuterungsbericht
(Anlage 1, Kap. 11.2.1)
Abbildung 1: Zusammenspiel der beiden Planwerke UVS und LBP
Seite 2
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
1
AUFGABENSTELLUNG UND RAHMENBEDINGUNGEN
1.1
Aufgabenstellung
Das Vorhaben Lückenschluss Erding – Flughafen München umfasst den Neubau
einer zweigleisig elektrifizierten Bahnstrecke zwischen dem Bf Erding und dem
Flughafen München, eines Abzweiges für die überregionale Anbindung in Richtung Mühldorf, eines neuen Haltepunktes für den überregionalen Verkehr, des
neuen Bahnhofs Schwaigerloh sowie einer Abstell- und Wendeanlage nördlich
des Gewerbegebietes Schwaigerloh.
Der hiermit zur Planfeststellung beantragte Planfeststellungsabschnitt 4.1 umfasst die Neubaustrecke 5601 Markt Schwaben – Bf München Flughafen Terminal von der Stadtgrenze Erding bei km 18,3+00 bis zum Bf München Flughafen
Terminal bei km 27,0+46.
Weitere Aussagen zum Anlass und Überblick über das Vorhaben Lückenschluss
Erding – Flughafen München enthält der Erläuterungsbericht (Anlage 1).
Der vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) dient innerhalb der
Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren der Abhandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gemäß §§ 14 ff. BNatSchG. Die Eingriffsregelung ist
ein Instrument zur Umsetzung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Genehmigung von planfeststellungspflichtigen Vorhaben.
Der LBP bezieht sich auf die Faktoren des Naturhaushalts Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima / Luft und das Landschaftsbild. An Hand
von Wert- und Funktionselementen von allgemeiner und besonderer Bedeutung
(gem. Umwelt-Leitfaden Teil III des EBA, 2010) werden die erheblichen Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes ermittelt, Möglichkeiten der Eingriffsvermeidung geprüft sowie notwendige
Kompensationsmaßnahmen nach Art und Umfang geplant. Die zur Vermeidung,
Verminderung und Kompensation von Eingriffen erforderlichen Maßnahmen des
Naturschutzes und der Landschaftspflege werden nach § 17 Abs. 4 BNatSchG
im Einzelnen in einem LBP mit Text und Karten dargestellt.
1.2
Inhaltliche und methodische Grundlagen
Inhaltliche Grundlagen
Die relevanten Daten- und Informationsgrundlagen und Erfassungskriterien der
Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima/Luft
und Landschaft sind den entsprechenden Unterkapiteln „Datengrundlagen“ des
Seite 3
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Kapitel 4 „Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des schutzgutbezogenen
Bestandes“ zu entnehmen.
Methodische Grundlagen
Die Darstellung der Grundlagen der Methodik der Erfassung und Bewertung des
jeweiligen Schutzgutes ist den entsprechenden Unterkapiteln des Kapitels 4 „Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des schutzgutbezogenen Bestandes“ zu
entnehmen.
Seite 4
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
2
BESCHREIBUNG DES VORHABENS
2.1
Technische Konzeption der baulichen Maßnahmen
Anlass, Ziel und Projektbeschreibung
Durch das Vorhaben „Lückenschluss Erding - Flughafen München“ soll eine Direktanbindung der S-Bahn von Erding und Markt Schwaben an den Flughafen
München geschaffen werden. Außerdem soll eine Verbesserung der Schienenanbindung an den Münchner Flughafen aus Südostbayern durch Umsteigen in
Markt Schwaben erreicht werden. Durch die geplante Walpertskirchner Spange,
deren Anbindung an den Lückenschluss Erding – Flughafen München im Rahmen dieses Vorhabens Berücksichtigung findet und die Elektrifizierung und den
Ausbau der ABS 38 soll die Anbindung Südostbayerns an den Münchner Flughafen weiter verbessert werden (siehe Anlage 1, Kap. 1. 6).
Insgesamt besteht das verkehrliche Gesamtkonzept zur Verbesserung der
Schienenanbindung des Flughafens derzeit aus voraussichtlich sieben Vorhaben
bzw. planerischen Konzepten mit den folgenden Zielen:
Vorhaben 1:
Überwerfungsbauwerk München Flughafen West
Vorhaben 2:
Neubau Neufahrner Kurve
Konzept 3:
Ausbau Streckenabschnitt Neufahrn Nord – Freising
Vorhaben 4:
Ausbau des Bahnhofsteils München Flughafen Terminal (Flughafenbereich Ost), Neubau des Streckenabschnitts München Flughafen – Erding
(Erdinger Ringschluss)
Konzept 5:
Ausbau der Strecke Altenerding – Markt Schwaben
Konzept 6:
Neubau Walpertskirchener Spange
Konzept 7:
Teilweiser Ausbau und Elektrifizierung der Ausbaustrecke 38
zwischen München und Freilassing
Mit den Vorhaben 1 und 2, dem Konzept 3 und dem Vorhaben 4 soll eine Verbesserung der Anbindung aus Nordostbayern erreicht werden und die Städte
Regensburg, Landshut, Moosburg und Freising direkt an den Flughafen angebunden werden.
Das Vorhaben 4 sowie die Konzepte 5, 6 und 7 sollen eine Verbesserung der
Schienenanbindung aus dem südostbayerischen Raum und Österreich ermöglichen und die Städte Salzburg, Mühldorf, Dorfen und Erding direkt an den Flughafen München anbinden.
Seite 5
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Mit dem verkehrlichen Gesamtkonzept soll des Weiteren die Schienenanbindung
des Flughafens München weiter qualitativ verbessert und die prognostizierte Verkehrsnachfrage befriedigt werden. Der „Lückenschluss Erding - Flughafen München“ trägt dazu bei, folgende weitere Ziele zu erreichen:
 Weiterführung der Anbindung Regensburg – Flughafen München nach Mühldorf und Salzburg
 Einrichtung einer direkte Verbindung zwischen Freising – München Flughafen
– Erding – Markt Schwaben – München-Leuchtenbergring
Abbildung 2: Übersicht der Vorhaben und Konzepte
Gegenstand der Betrachtung ist der erste Planfeststellungsabschnitt des Vorhabens 4: Lückenschluss Erding – Flughafen München (Planfeststellungsabschnitt
4.1). Der PFA 4.1 beinhaltet den Trassenverlauf der zweigleisigen, elektrifizierten
Neubaustrecke von der nordwestlichen Stadtgrenze Erding bis zum Flughafen
München. Die Strecke verläuft ab der Stadtgrenze Erding in Richtung Flughafen
in leichter Dammlage weiter in westlicher Richtung.
Seite 6
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Neben Straßen (ED 19) und Wegen wird der Mittlere-Isar-Kanal (Bahn-km
19,8+24) auf einer Brücke gekreuzt. Daran anschließend schwenkt die Trasse in
einem Rechtsbogen nach Nordwesten und verläuft in enger Bündelung mit der St
2580 (FTO), die zuvor ebenfalls überquert wurde.
Auf Höhe Bahn-km 22,3 wird die Bündelung mit der FTO aufgegeben, die Neubaustrecke schwenkt nach Westen, überquert die Dorfen und erreicht den Bf
Schwaigerloh im Bereich des gleichnamigen Gewerbegebietes.
Zwischen der Querung der Dorfen bei Bahn-km 22,4+07 und dem Bf Schwaigerloh wird eine zwischen den beiden Streckengleisen liegende Abstellanlage angeordnet.
Westlich des Bahnhofs Schwaigerloh unterquert die Bahntrasse bei km 24,1+13
die ED 5.
Im weiteren Verlauf wird der Abfanggraben Ost des Flughafens München bei
Bahn-km 24,5+50 überquert, bevor die Strecke in einem Trogbauwerk abtaucht,
bei Bahn-km 24,8+61 an das Trogbauwerk der FMG anschließt und bei Bahn-km
24,9-87 das künftige Ostportal des bereits im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur 3. Start- und Landebahn des Flughafens München wasserrechtlich
genehmigten Tunnels unter dem Flughafen München erreicht. Anschließend verläuft die Strecke im wasserrechtlich bereits genehmigten Tunnel unter dem Flughafen München und schließt an das Bestandsnetz an.
Zwischen der westlichen Stadtgrenze Erding und dem Abfanggraben Ost verläuft
die Trasse überwiegend in leichter Dammlage, allein im Bereich der Querungen
Mittlerer-Isar-Kanal, Weichgraben und Dorfen steigt die Trasse bis auf maximal
7 m Höhe über Gelände an.
Die Entwässerung der oberirdischen Streckenabschnitte erfolgt vorrangig über
großflächige Versickerung durch die Schutzschichten. Das nicht versickerte
Oberflächenwasser wird entweder über die Böschungsflanken abgeleitet und im
Gelände versickert (bei Dammlage) oder mittels neuer bzw. verlegter Bahnseitengräben linienhaft versickert. Des Weiteren wird zwischen den aufgeweiteten
Gleisen im Bereich des Betriebsbahnhofs Schwaigerloh eine Versickerrigole angeordnet.
Die geplante Neubaustrecke greift in das bestehende Straßen- und Wegenetz
ein. Es werden zahlreiche bestehende Verkehrswege gekreuzt, so dass für die
höhenfrei auszubildenden Kreuzungen Über- bzw. Unterführungen neu zu erstellen sind und die Straßen und Wege angepasst werden müssen.
Seite 7
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Die Bahnsteigentwässerung des Bf Schwaigerloh erfolgt über Quergefälle zur
Hinterseite der Bahnsteige und über die Böschungen in Versickermulden am Böschungsfuß. Bezüglich der detaillierten Beschreibung der Entwässerung der
Straßen und Wege sowie EÜ und SÜ wird auf Kap. 7.13 des Erläuterungsberichts, Anlage 1 verwiesen.
Weitere Aussagen zur technischen Konzeption der baulichen Maßnahmen enthält der Erläuterungsbericht in der Anlage 1.
Seite 8
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
2.2
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Baulogistik und Baustelleneinrichtungsflächen
Insgesamt werden für Baustelleneinrichtungsflächen, Baufelder und Baustraßen
Flächen mit einer Gesamtgröße von rd. 19,2 ha vorübergehend in Anspruch genommen.
Die BE-Flächen und Baustellenzufahrten werden für alle Maßnahmen des PFA
4.1 gemeinsam genutzt. Die BE-Flächen befinden sich größtenteils unmittelbar
angrenzend an die erforderlichen Baustraßen, die parallel zu den Gleisanlagen
verlaufen.
Die Zufahrt zum Baufeld kann über das öffentliche Verkehrsnetz und die vorhandenen Wirtschaftswege erfolgen.
Teilweise müssen Baustraßen für die Maßnahme neu errichtet werden, die i.d.R.
als Wirtschaftswege für den Endzustand genutzt werden und deshalb entsprechendbefestigt werden.
In den Zufahrtsbereichen zu den stark befahrenen Staatsstraße St 2580 und den
Kreisstraßen ED 5 und ED 19 werden Reifenwaschanlagen installiert, um eine
Verschmutzung der Fahrbahnen weitestgehend zu vermeiden. Notwendige Wasseranschlüsse werden hergestellt.
Nach Beendigung der Bauarbeiten werden die Befestigungen der nicht mehr benötigten Baustraßen zurückgebaut.
Im Bereich der zu errichtenden konstruktiven Bauwerke (Trogbauwerk Flughafen)
sind durch Aushub größere Erdmassenbewegungen zu erwarten. Ein erheblicher
Teil der Massen muss abgefahren und entsorgt werden. Detaillierte Angaben
sind Kap. 7.14 des Erläuterungsberichts, Anlage 1 zu entnehmen.
Die Baustelleneinrichtung und -logistik ist den Anlagen 13.1 bis 13.4 (Lagepläne
Baulogistik) zu entnehmen.
Seite 9
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
2.3
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Betriebsbedingte Emissionen
Negative Umwelteinwirkungen können sowohl durch Schallimmissionen beim Betrieb als auch durch betriebsbedingte Erschütterungsimmissionen entstehen.
Schall
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen durch Lärmemissionen können eine Verstärkung der Meidung der an die Bahntrassen angrenzenden Bereiche durch Tiere bewirken (s. Anlage 15.1, Anhang I Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag). Die
Wirkungen von Lärm sind artspezifisch unterschiedlich.
Nach neueren Forschungsergebnissen ist von einer Reduzierung der Brutdichte
von der Überzahl der bestandsgefährdeten bodenbrütenden Vogelarten durch
den diskontinuierlichen Bahnlärm auszugehen (EBA 2004). Da die Lärmwirkung
durch Bahnverkehr zusammen mit Kulissenwirkungen einen summarischen Effekt für die Abnahme der Habitateignung für diese Arten erzeugt, wurde im Rahmen der aP (Anlage 15.1, Anhang I Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) das Abstandsverhalten der bestandsgefährdeten bodenbrütenden Vogelarten im Umfeld
der geplanten Baumaßnahme an Bahnstrecken mit vergleichbarer Situation (hohe dichte bestandsgefährdeter bodenbrütender Vogelarten, vergleichbare Taktfrequenz) untersucht. Dabei ergab sich je nach Art ein unterschiedliches Abstandsverhalten, das für die Feldlerche und Wiesenschafstelze bei 120 m, für
den Kiebitz bei 110 m und für die Wachtel bei 100 m von der Bahntrasse liegt.
Inwieweit diese Ergebnisse auf gehölzbewohnende Arten übertragen werden
können, ist unklar. Die im Rahmen der aP gemachten Untersuchungen legen jedoch nahe, dass für die vorkommenden gehölzbewohnenden Arten kein erheblicher Effekt des Lärms in Hinblick auf die Siedlungsdichte feststellbar ist.
Erschütterung
Die Beeinträchtigung von Tierarten durch verkehrsbedingte Erschütterungen ist
nicht erheblich, da die Störwirkungen zwar einen dauerhaften, aber nicht kontinuierlichen Charakter haben. Zudem haben die erschütterungsbedingten Wirkungen eine geringe Reichweite bzw. beschränken sich auf den unmittelbaren Nahbereich der Trasse.
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
3
CHARAKTERISIERUNG DES UNTERSUCHUNGSRAUMES
3.1
Wirkungsbezogene Abgrenzung des Untersuchungsraumes
Der Untersuchungsraum (UR) des Vorhabens erstreckt sich von Bahn-km 18,30
der Strecke 5601 an der Gemarkungsgrenze der Stadt Erding im Osten bis zum
Bahn-km 24,86 am Münchener Flughafen im Westen. Der UR verläuft ab der
Querung des Mittleren-Isar-Kanals entlang der Flughafentangente Ost bis zur
Dorfenquerung. Hier beschreibt der UR einen nach Nordwesten gerichteten Bogen, der unter Einbeziehung des geplanten Gewerbegebietes Oberding schließlich den Anknüpfungspunkt zum Münchener Flughafen erreicht. Die Flächengröße des Untersuchungsraums beträgt 1875 ha.
Der Untersuchungsraum wurde so festgelegt, dass vom Vorhaben ausgehende
Wirkungen in ihrer räumlichen Dimension erfasst werden können. Hierzu gehören
neben dem Bahnkörper selbst auch zum Betrieb notwendige Einrichtungen wie
Stromzufuhr etc. und für die Baulogistik notwendige Einrichtungen wie die vorgesehenen Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen.
Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes für die einzelnen Schutzgüter gem.
UVPG orientiert sich an den Wirkungen des Vorhabens und erfolgt in erster Linie
anhand der aus der Raumordnung und zum Zeitpunkt des Beginns der Bestandsaufnahme bereits bekannten räumlich wirksamen Vorhabenswirkungen.
Soweit zu Beginn der Bestandsaufnahme noch keine hinreichend exakten Aussagen über diese Wirkungen vorlagen, wurde die räumliche Ausdehnung von potenziell möglichen Wirkungen für die Abgrenzung herangezogen.
Unter Berücksichtigung der potenziellen Vorhabenswirkungen wurde für diese
Neubaustrecke für die Schutzgüter Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Klima / Luft
und Landschaft eine Untersuchungsraumregelbreite von 1.000 m beidseits der
geplanten Bahntrasse festgelegt.
3.2
Naturräumliche Beschreibung
Nach der naturräumlichen Gliederung Deutschlands (MEYNEN et al., 1963) befindet sich der Untersuchungsraum in der naturräumlichen Haupteinheit 051„Münchener Ebene“ mit der gleichnamigen Untereinheit 051-A sowie in der
Haupteinheit 052 „Isen-Sempt-Hügelland“ mit der gleichnamigen Untereinheit.
Die Einheiten 051 und 052 wechseln sich im Verlauf des UR untereinander ab.
Die Einheit 051 erstreckt sich von der Planfeststellungsgrenze im Osten bis etwa
300 m westlich der Kreisstraße ED 19. Ab hier bis zur Dorfen liegt der UR wieder
im Bereich der Einheit 052. Der Rest des UR zwischen Dorfen und der westlichen UR-Grenze wird wieder von der Einheit 051 gebildet. Im UR besitzt die na-
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
turräumliche Haupteinheit 051- „Münchener Ebene“ eine Fläche von rd. 1 060 ha
(57 %) und die naturräumliche Haupteinheit 052 „Isen-Sempt-Hügellandes“ eine
Fläche von 785 ha (43 %).
Die Münchener Ebene (051) ist Bestandteil der Isar-Inn-Schotterplatten, welche
sich zwischen dem unterbayerischen Hügelland im Norden und den Jungmoränenablagerungen des Hügel- und Moorlandes im Süden befinden. Sie entstanden durch Ablagerungen der Schotter eiszeitlicher Schmelzwässer. Die Münchener Ebene ist ein überwiegend ebenes Gebiet mit jungen ungefalteten Ablagerungen. Da sich das Schotterpaket von Süden nach Norden ausdünnt, ist die gesamte Ebene nach Norden geneigt. Natürliche Seen und Quellen fehlen im Naturraum vollkommen. In den Schottern bewegt sich auf dem undurchlässigen Untergrund des obermiozänen Flinzes ein Grundwasserstrom nach Norden. Dieser
tritt am Nordrand der Ebene infolge der allmählichen Ausdünnung der fluvioglazialen Schotter aus und verursacht so die Bildung von Niedermooren.
Die Altmoränenlandschaft des Isen-Sempt-Hügellandes (052) ist aus mindel- und
risseizeitlichen Schottern und Geschiebemergeln aufgebaut. Die Hochterrassenflächen blieben als inselförmige Rücken erhalten, als würmeiszeitliche Schmelzwässer des Inngletschers die Münchner Schotterebene ausräumten. Durch Erosion und Lösslehmüberlagerungen entstand die wellige Hügellandschaft mit teilweise schluchtartigen Schmelzwasserrinnen.
Geologie
Der oben beschriebene Landschaftscharakter wird durch zwei geologische Einheiten geprägt:

Altmoränenlandschaft

Würmeiszeitliche Niederterrassenschotter der Münchner Schotterebene und
Niedermoorgebiet Erdinger Moos
Die Landschaft ist durch das Eiszeitalter gestaltet. In diesen Bereichen bedecken
mächtige Quartärsedimente die Landschaft. Der tiefere Untergrund des Raumes
besteht aus Tertiärsedimenten des süddeutschen Molassebeckens.
Altmoränenlandschaft
Mit Geländehöhen bis zu 630 m ü. NN lagern im südlichen Zentralteil des Landkreises Erding vorwürmeiszeitliche, wechselnd schluffig-sandig-kiesige pleistozäne Altmoränen. Die Altmoräne lagert vereinzelt auf hochliegendem Tertiär. Im
östlichen Teil des UR liegt sie als flachwellige Erhöhung über den Niederterrassenschottern und ist dort überwiegend mit teils mächtigen Lösslehmschichten
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PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
überdeckt. Vorherrschende Böden sind tiefgründige Braunerden und Parabraunerden, die zu den bevorzugten Ackerstandorten gehören.
Würmeiszeitliche Niederterrassenschotter der Münchner Schotterebene und Niedermoorgebiet Erdinger Moos
Die Niederterrassenschotter der Münchner Schotterebene bilden eine weite,
mehr oder minder ebene Fläche, die im UR von einzelnen, nach Norden verlaufenden Altmoränenzügen unterbrochen wird (s. o.). Sie werden von lehmigsandigen, kiesigen Deckschichten geringer Mächtigkeit überdeckt. Wo die Niederterrassenschotter ausdünnen und das Grundwasser an die Oberfläche dringt,
entstanden bis zu 5 m mächtige Niedermoore und mächtige Almablagerungen.
Die Böden der Niederterrasse sind aus kalkreichen Sedimenten aufgebaut (Ausnahme: Moore). Die ursprüngliche terrestrische Bodenform ist die Parabraunerde
aus Schotter. Bedingt durch die rezente Grundwasserabsenkung sind heute
grundwasserfreie Böden aus geringmächtigen holozänen Ablagerungen weit
verbreitet. Hier sind alle Übergänge von den Rendzinen bis zu den Gleyen vertreten.
Im Bereich des Münchener Flughafens sind zudem häufig aus Kiesen aber auch
aus anderen Bodenmaterialien zusammengesetzte Auffüllungen anzutreffen.
3.3
Flächennutzung und Siedlungsstruktur
Der Untersuchungsraum liegt im Landkreis Erding. Die Siedlungsstruktur wird im
Kapitel Schutzgut Menschen der UVS (Anlage 17.1, Kap. 5.1) näher beschrieben. Die Ortschaften weisen zumeist dörflichen Charakter auf. Streu- und Splittersiedlungen sind im UR häufig anzutreffen. Folgende Gemeinden finden sich im
Untersuchungsraum:

Eitting

Oberding
Der westlichste Teil des UR ist vom Flughafen München geprägt, während im
Osten bis nach Erding hauptsächlich landwirtschaftlicher Ackerbau betrieben
wird. Außerhalb des Untersuchungsraumes wird auf den entwässerten Niedermoorstandorten im Umland des Flughafens - vor allem nordöstlich des Flughafens - Grünlandnutzung betrieben. Im Bereich des Flughafengeländes dominieren große Gebäude, Verkehrsflächen und gestaltete Grünanlagen. Die Freiflächen zwischen den Gebäuden und Verkehrsflächen sind meist landschaftsarchitektonisch gestaltet (Baumreihen bzw. Alleen auf Rasenflächen). Große Wiesenflächen um die Start- und Landebahnen leiten in die angrenzende Landschaft
über.
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Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Im Untersuchungsraum befinden sich folgende Verkehrswege (ab Kreisstraßenniveau von Ost nach West):
Straßen:

Kreisstraße ED 19 westlich Erding

Staatsstraße 2580 (Flughafentangente Ost, FTO) zwischen Erding und Flughafen München

Staatsstraße 2584 zwischen FTO und Flughafen München
3.4
Planerische Vorgaben und Planungen Dritter
3.4.1
Planerische Vorgaben
Landesentwicklungsprogramm (LEP)
Die Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm (LEP, 2006) stellt in Teil
A Ziele und Grundsätze zur raumstrukturellen Entwicklung Bayerns und seiner
Teilräume und in Teil B Ziele und Grundsätze zur nachhaltigen Sicherung raumbedeutender Fachbereiche dar. Für das Projekt insbesondere bedeutsam sind
die Ziele und Grundsätze zur nachhaltigen Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen (Naturhaushalt, Wasser und Boden, Pflanzen und Tiere), der nachhaltigen Wasserwirtschaft (Schutz, Nutzung, Einflüsse) sowie der
Sicherung, Pflege und Entwicklung der Landschaft. Die spezifischen Ziele der
Schutzgüter werden in den jeweiligen Kapiteln dargestellt.
Regionalplan München (RP)
Der Regionalplan München (RPV 2002, Fortschreibungsentwurf 2010) bildet einen Rahmen zur Einschätzung des Konfliktpotenzials und dient als Grundlage
zur Planung von Kompensationsmaßnahmen. Im Folgenden werden die wesentlichen umweltrelevanten Inhalte und Ziele des RP, soweit sie für die Planung von
Bedeutung sind, kurz dargestellt.
Der Untersuchungsraum liegt im Stadt- und Umlandbereich des Verdichtungsraumes München. Der wirtschaftliche Belebungseffekt des Flughafens München
soll, insbesondere auch in Verbindung mit der zu schaffenden Infrastruktur,
grundsätzlich für sein ganzes Umland wirksam werden mit Schwerpunkt im
Landkreis Erding. Der Flughafen stellt ein Beispiel für die Entwicklungsdynamik
des Verdichtungsraums dar. Dessen Verkehrspotenzial hat bereits in der Vergangenheit Anpassungen der verkehrlichen Infrastruktur erfordert und verlangt
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
dies auch weiterhin. Innerhalb des UR ist die Ortschaft Schwaigerloh am Flughafen München als „Bereich, der für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommt“, gekennzeichnet. Zur verkehrlichen Entwicklung siehe unten.
In der Region München werden Umwelt- und Lebensqualität in besonderem Maße von der begrenzten Belastbarkeit des Naturhaushaltes bestimmt. Deshalb ist
der Sicherung von Natur und Landschaft und der Erhaltung der natürlichen Ressourcen besonders in der Verdichtungszone große Bedeutung beizumessen.
Übergeordnete fachliche Ziele für den Untersuchungsraum sind im Teil B, Kapitel
B 1 Natur und Landschaft des Regionalplans enthalten.
Die wichtigsten Aussagen des Regionalplans mit Bezug zum Untersuchungsraum und zur Maßnahmenplanung lassen sich wie folgt zusammenfassen:

In der gesamten Region soll zur Sicherung der Umwelt und Lebensqualität
ein zusammenhängendes Netz von Grünzügen und Freiflächen erhalten und
aufgebaut werden.

In der engeren Verdichtungszone des großen Verdichtungsraumes München
sollen die noch vorhandenen naturnahen Vegetationsflächen gesichert werden.

Großflächige Infrastrukturanlagen sollen besonders sorgfältig in die Landschaft eingebunden werden.
Die Siedlungsentwicklung soll durch ein überörtliches, vernetztes Konzept von
Regionalen Grünzügen und Trenngrüns als Grundgerüst eines räumlichen Verbundsystems zur Freiraumsicherung und -entwicklung geordnet und gegliedert
werden.
Regionale Grünzüge sollen dabei

zur Verbesserung des Bioklimas und zur Sicherung eines ausreichenden
Luftaustausches,

zur Gliederung der Siedlungsräume,

und zur Erholungsvorsorge in Siedlungsgebieten und siedlungsnahen Bereichen
dienen. Im Regionalplan München ist das Erdinger Moos mit dem Talraum der
Dorfen als Regionaler Grünzug ausgewiesen (Teil des Grüngürtels Nr. 12 Flughafen München/Erdinger Moos/Aschheimer Speichersee/Grüngürtel MünchenNordost).
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PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Trenngrün soll das Entstehen großflächiger und bandartiger Siedlungsstrukturen
vermeiden und die Freiflächen zwischen aufeinander zuwachsenden Siedlungseinheiten erhalten und sichern. Der Freiraum zwischen Oberding und Niederding,
knapp außerhalb des UR, ist demnach für Trenngrün festgelegt.
Die Ausweisung von Bannwäldern ist innerhalb des UR laut Regionalplan nicht
vorgesehen.
Landschaftliche Vorbehaltsgebiete
Im Regionalplan München sind Räume mit ökologisch-landschaftsgestalterisch
wertvollen Strukturelementen ausgewiesen, die sog. Landschaftlichen Vorbehaltsgebiete. In ihnen kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu. Dort soll die Leistungsfähigkeit des
Naturhaushalts gesichert oder wiederhergestellt werden, die Eigenart des Landschaftsbildes bewahrt und die Erholungseignung der Landschaft erhalten oder
verbessert werden. Siedlungstätigkeit, Bebauung und bauliche Infrastrukturen
sollen sich in den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten nach den hier besonders
bedeutsamen Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege richten.
Im UR befindet sich ein Landschaftliches Vorbehaltsgebiet entlang der Dorfen.
Hier wird insbesondere die Erhaltung und naturnahe Bewirtschaftung der Auwälder gefordert.
Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP)
Wesentliche fachplanerische Vorgaben liefert das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) des Landkreises Erding. Das ABSP ordnet den Untersuchungsraum der naturräumlichen Haupteinheit 051 „Münchner Schotterebene“
mit der Untereinheit 051-A „Münchner Ebene“ und der Haupt- und Untereinheit
052-A „Isen-Sempt-Hügelland“ zu.
Nach dem ABSP weist die Münchener Schotterebene im Untersuchungsraum eine starke Verarmung an naturnahen Lebensräumen und Strukturen auf.
Die im ABSP formulierten Ziele ergeben sich aus den Vorgaben der Naturschutzgesetze, aus den Vorgaben der Landesplanung sowie aus dem ZieleMaßnahmen-Programm des Landschaftspflegekonzeptes Bayern.
Im ABSP werden als übergeordnete, raumübergreifende Ziele für die Münchner
Ebene allgemein der Erhalt und die Optimierung der Reststandorte des Erdinger
Mooses genannt. Die nachfolgend aufgeführten, naturraumübergreifenden Ziele
sind eine Auswahl der im ABSP genannten Ziele, die für die Einschätzung des
Konfliktpotenzials im Untersuchungsraum sowie als Grundlage für die Maßnahmenplanung von Bedeutung sind.
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Für die Münchener Schotterebene werden als Ziele genannt:

Erhaltung bzw. Optimierung von Flüssen, Bächen und Gräben als funktionsfähige Lebensräume und Ausbreitungsachsen für fließgewässertypische Arten;

Erhalt, Optimierung und Neuschaffung von Gewässerlebensräumen im Bereich ehemaliger Niedermoorflächen mit hohem Standortpotenzial;

Erhalt, Optimierung und Neuschaffung von Niedermoorflächen mit hohem
Standortpotenzial;

Optimierung und Wiederherstellung der Talräume als Vernetzungslinien (Dorfen).
Für das Isen-Sempt-Hügelland werden folgende Ziele genannt:

Erhaltung bzw. Optimierung von Flüssen, Bächen und Gräben als funktionsfähige Lebensräume und Ausbreitungsachsen für fließgewässertypische Arten.
Für die landwirtschaftlich genutzten Flächen der beiden Naturräume werden u.a.
als Ziele genannt:

Erhaltung, Optimierung und Neuschaffung von Kleinstrukturen in den ausgeräumten, intensiv genutzten Agrarlandschaften.
Rahmenplan zur Verbesserung der Agrarstruktur
Vom Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) am
12.12 2012 beschlossen dient der Rahmenplan 2013 der Gemeinschaftsaufgabe
"Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) für den Zeitraum 2013 bis 2016.
Der Rahmenplan enthält die Maßnahmen, die in den einzelnen Haushaltsjahren
durchgeführt werden und gibt die Förderungsarten (Darlehen, Zuschüsse, Zinszuschüsse, Bürgschaften) sowie die Ziele der einzelnen Maßnahmen an. Außer
den Mitteln und Maßnahmen muss der Rahmenplan auch allgemeine Grundsätze
für die Vergabe der ausgewiesenen Mittel enthalten, um eine einheitliche Förderung der Maßnahmen in den Ländern zu gewährleisten. Der Rahmenplan wird
aufgrund von Anmeldungen der Länder und Vorschlägen des Bundes aufgestellt.
Unabhängig von der unterschiedlichen Zuordnung müssen bei der Durchführung
agrarstruktureller Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe die Erfordernisse der Raumordnung, Landesplanung sowie des Umweltschutzes und des
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Tierschutzes beachtet werden, um die strukturellen sowie ökologischen Rahmenbedingungen des ländlichen Raumes zu verbessern. Im Rahmen der Förderung soll verstärkt dazu beigetragen werden, eine mit ökologisch wertvollen
Landschaftselementen vielfältig ausgestattete Landschaft zu erhalten und zu
schaffen, den Erosionsschutz zu sichern und den Tierschutz zu verbessern. Er
besitzt die Förderbereiche Verbesserung der ländlichen Strukturen, Verbesserung der Produktions- und Vermarktungsstrukturen, nachhaltige Landbewirtschaftung und Küstenschutz.
Waldfunktionspläne
Waldfunktionspläne enthalten gem. Art. 6 Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) die
Darstellung und Bewertung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen der Wälder sowie ihre Bedeutung für die biologische Vielfalt und die zur Erfüllung der
Funktionen und zum Erhalt der biologischen Vielfalt erforderlichen Ziele und
Maßnahmen sowie Wege zu ihrer Verwirklichung. Es werden ebenfalls die Ergebnisse der Bundeswaldinventur und des Waldumbaus auf regionaler Ebene
dargestellt.
Die Waldfunktionspläne bilden eine Grundlage für die Landschaftspläne und
werden in ihnen daher berücksichtigt. Sie sind somit eine Argumentations- und
Arbeitshilfe im Planungsrecht. Sie werden seit Sommer 2007 überarbeitet.
Die Aussagen der Waldfunktionspläne werden in den entsprechenden Bestandskapiteln wiedergegeben.
3.4.2
Planungen Dritter
Raumordnungsverfahren 3. Start- und Landebahn Flughafen München
Im Juli 2006 wurde von der Flughafen GmbH München das Raumordnungsverfahren zum Vorhaben 3. Start- und Landebahn des Verkehrsflughafens München beantragt. Zur Beschreibung des Vorhabens nach Art und Umfang, Bedarf
an Grund und Boden sowie der vorgesehenen Folgefunktionen, einschließlich Alternativen, und der nach dem Planungsstand zu erwartenden erheblichen Auswirkungen des Vorhabens hat die Flughafen München GmbH Unterlagen, Pläne,
Erläuterungsberichte, Stellungnahmen und Gutachten einschließlich einer Umweltverträglichkeitsstudie nebst Verträglichkeitsbetrachtung Natura 2000 - FFH
und Vogelschutz - vorgelegt.
Das Raumordnungsverfahren wurde im März 2007 abgeschlossen. Die Regierung von Oberbayern beurteilte das Vorhaben insgesamt landesplanerisch positiv.
Planfeststellungsverfahren 3. Start- und Landebahn Flughafen München
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Im November 2007 wurde von der Regierung von Oberbayern das Planfeststellungsverfahren zum Bau der 3. Start- und Landebahn eingeleitet. In den Antragsunterlagen befinden sich u.a. die Umweltverträglichkeitsstudie, der Landschaftspflegerische Begleitplan und Gutachten über wasserwirtschaftliche Maßnahmen. Ende September 2008 wurde das Einwendungsverfahren abgeschlossen und bis Ende März 2009 fand das öffentliche Anhörungsverfahren mit den
Trägern öffentlicher Belange und den privaten Einwenden statt. Die Regierung
von Oberbayern hat am 05.07.2011 den Planfeststellungsbeschluss für die dritte
Start- und Landebahn am Flughafen München erlassen.
Vierspuriger Ausbau der St 2580 (FTO)
Im 7. Bayerischen Ausbauplan für Staatsstraßen vom 11.10.2011 ist der 4spurige Ausbau der FTO ausgewiesen. Es bestehen dementsprechend bereits
verfestigte Planungen seitens der zuständigen Straßenbauverwaltung des Freistaates Bayern in Gestalt des Staatlichen Bauamtes Freising als zuständigem
Vorhabenträger. Es ist beabsichtigt, das Planfeststellungsverfahren zeitgleich mit
dem gegenständlichen Verfahren zu betreiben.
Der geplante vierspurige Ausbau der FTO berührt die Planungen für den Bündelungsabschnitt des gegenständlichen Vorhabens mit der FTO zwischen Isarkanal
und Dorfen. Die beiden Vorhaben stehen in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang. Sie haben einen gemeinsamen Kreuzungspunkt. Das
Kreuzungsbauwerk ist in Form einer Eisenbahnüberführung (EÜ) geplant. Ferner
verlaufen die beiden Verkehrswege über ca. 2 km Länge in enger Bündelungslage.
Die Planung zum Ausbau der FTO wurde bei der vorliegend zur Planfeststellung
beantragten Planung im PFA 4.1 berücksichtigt. Die beiden Planungen wurden
aufeinander abgestimmt und berücksichtigen die jeweils andere Planung unter
Wahrung der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung.
In den Bestands-, Auswirkungs- und Konfliktplänen (Anlage 15.2-15.7) sowie
Maßnahmenplänen (Anlage 15.8) ist die Ausbauplanung der FTO nachrichtlich
dargestellt. Gestaltungs- und Ausgleichsplanungen für das gegenständliche Vorhaben sind hierauf abgestimmt.
Kommunale Planungen
Die planerischen Darstellungen der Flächennutzungsplanungen im Nahbereich
der Bahntrasse fließen in die umweltplanerische Bearbeitung mit ein. Dies sind
im Einzelnen:
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PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan

Flächennutzungsplan der Gemeinde Eitting, Änderung A, Gesamtüberarbeitung, 2011,

Flächennutzungsplan der Gemeinde Oberding, 7. Änderung 2011.
Gleichfalls wurden die Bebauungspläne der Gemeinden berücksichtigt, soweit sie
einen gewissen Konkretisierungsgrad erreicht hatten.
3.5
Voraussichtliche Entwicklung ohne das Vorhaben
Die voraussichtliche Entwicklung des Untersuchungsraums wird maßgeblich von
der Verwirklichung der unter 3.4.2 dargestellten Planungen abhängen. Aufgrund
der prognostizierten Steigerung des Fluggastaufkommens wird mit einem Anstieg
der Verkehrsbelastung gerechnet, der möglicherweise mit Erweiterungen der bestehenden Verkehrsinfrastruktur begegnet wird. Eine Erweiterung der Siedlungstätigkeit ist in diesem Bereich ebenfalls zu erwarten. Für Änderungen der bestehenden landwirtschaftlichen und sonstigen Nutzungen bestehen keine Anhaltspunkte.
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PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
4
ERMITTLUNG, BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DES SCHUTZGUTBEZOGENEN BESTANDES
4.1
Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt
4.1.1
Rechtliche Grundlagen, Schutzziele und Leitbilder
4.1.1.1
Rechtliche Grundlagen
Tiere
Rechtliche Grundlagen für die Betrachtung des Schutzgutes Tiere sind insbesondere die nachfolgend aufgelisteten Gesetze und Verordnungen:
EU

FFH-Richtlinie (92/43/EWG) bzw. FFH-Änderungsrichtlinie (97/62/EG)

Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG

EG-Artenschutzverordnung (Verordnung (EG) Nr. 338/97)
Bund

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Bundeswaldgesetz (BWaldG)

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG)

Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
Land

Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)

Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG)
Pflanzen
Rechtliche Grundlagen für die Betrachtung des Schutzgutes Pflanzen sind insbesondere die nachfolgend aufgelisteten Vorschriften:
EU

FFH-Richtlinie (92/43/EWG) bzw. FFH-Änderungsrichtlinie (97/62/EG)

EG-Artenschutzverordnung (Verordnung (EG) Nr. 338/97)
Bund

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Bundeswaldgesetz (BWaldG)
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PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG)

Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
Land

Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)

Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG)
Biologische Vielfalt
Rechtliche Grundlagen für die Betrachtung der Biologischen Vielfalt sind insbesondere die nachfolgend aufgelisteten Vorschriften und Gesetze:
EU

Convention on Biological Diversity (CBD)
Bund

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Land

Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)
Landesplanerische Beurteilung für Tiere und Pflanzen
Die landesplanerische Beurteilung der Regierung von Oberbayern (RvO 1992)
für die zusätzliche Anbindung des Flughafens München an die S-Bahn und an
die Fernbahn München – Mühldorf – Freilassing enthält für den UR folgende relevante Maßgaben bezüglich des Schutzgutes Tiere und Pflanzen:

„Als Grundlage für die erforderlichen umfassenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem
zuständigen Forstamt und dem Wasserwirtschaftsamt ein landschaftspflegerischer Begleitplan durch einen qualifizierten Landschaftsarchitekten zu erarbeiten.“

„Eingriffe in die ökologisch wertvollen Waldflächen sind generell auf das unumgängliche Maß zu beschränken. Zum Schutze der Lohwälder im Erdinger
Moos bei Schwaigerloh ist bei der Detailplanung die Möglichkeit einer Trassenverschiebung zu prüfen. Bei unvermeidbarer Flächeninanspruchnahme
sind Ersatzaufforstungen in mindestens doppelter Flächengröße vorzunehmen. Die Trasse ist in ausreichend großem Abstand von Waldrändern zu führen.“
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
4.1.1.2
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
„Die Errichtung von Wildschutzzäunen, insbesondere bei der Kreuzung von
Wildwechseln, ist vorzusehen.“
Schutzziele und Leitbilder
Gesetzlich verankerte Schutzziele
Das BNatSchG enthält Ziele und Grundsätze zum Schutzgut Tiere und Pflanzen:
 „Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass
-
die biologische Vielfalt,
-
die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie,
-
die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und
Landschaft
auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung
und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft.“ (§
1 Abs. 1 BNatSchG)
 „Zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt sind entsprechend dem
jeweiligen Gefährdungsgrad insbesondere
-
lebensfähige Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer
Lebensstätten zu erhalten und der Austausch zwischen den Populationen sowie
Wanderungen und Wiederbesiedelungen zu ermöglichen,
-
Gefährdungen von natürlich vorkommenden Ökosystemen, Biotopen und Arten
-
entgegenzuwirken,
Lebensgemeinschaften und Biotope mit ihren strukturellen und geografischen Eigenheiten in einer repräsentativen Verteilung zu erhalten; bestimmte Landschaftsteile sollen der natürlichen Dynamik überlassen bleiben. “(§ 1 Abs. 2
BNatSchG)
 „Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sind insbesondere
-
die räumlich abgrenzbaren Teile seines Wirkungsgefüges im Hinblick auf die prägenden biologischen Funktionen, Stoff- und Energieflüsse sowie landschaftlichen
Strukturen zu schützen; Naturgüter, die sich nicht erneuern, sind sparsam und
schonend zu nutzen; sich erneuernde Naturgüter dürfen nur so genutzt werden,
-
dass sie auf Dauer zur Verfügung stehen,
wild lebende Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften sowie ihre Biotope
und Lebensstätten auch im Hinblick auf ihre jeweiligen Funktionen im Naturhaushalt zu erhalten,
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-
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
der Entwicklung sich selbst regulierender Ökosysteme auf hierfür geeigneten
Flächen Raum und Zeit zu geben.“(§ 1 Abs..3, S. 1,5 und 6 BNatSchG)
 „Die europäischen Bemühungen auf dem Gebiet des Naturschutzes und der
Landschaftspflege werden insbesondere durch den Aufbau und Schutz des
Netzes „Natura 2000“unterstützt (…).“ (§ 2 Abs. 5 S. 1 BNatSchG)
Planerische Schutzziele
Landesentwicklungsprogramm Bayern
Gemäß Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006 (LEP 2006) können heimische Pflanzen- und Tierarten nur dann dauerhaft erhalten werden, wenn neben
dem Schutz von Einzelindividuen vor allem die standorttypischen Lebensräume
ganzer Populationen gesichert und, soweit notwendig, gepflegt werden. Das genetische Potenzial kann auf Dauer nur gesichert werden, wenn der Austausch
zwischen verschiedenen Populationen von Tieren und Pflanzen sowie deren
Ausbreitung gemäß ihren artenspezifischen Bedürfnissen ermöglicht wird (LEP.
B I 1.3.1).
Die Sicherung und der Erhalt der biologischen Vielfalt hängen unmittelbar von
der Sicherung der Lebensräume von Pflanzen und Tieren einschließlich deren
Schutzes vor Beeinträchtigungen ab. Den Ansprüchen vieler Pflanzen und Tiere
und ihrer Vergesellschaftungen kann am besten innerhalb eines Systems miteinander verbundener Lebensräume entsprochen werden. Ergänzend muss auch
auf den Flächen außerhalb der Biotopverbundsysteme den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Rechnung getragen werden, um die Artenvielfalt in Bayern langfristig zu sichern und zu erhalten. Beim Aufbau des Biotopverbundes ist neben qualitativen Kriterien der einzelnen Biotope der Größe
und Verteilung im Raum große Bedeutung beizumessen.
Biotopverbundsysteme auf örtlicher und regionaler Ebene sind auch mit Blick auf
die Sicherung der als Natura 2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete) gemeldeten Flächen zu sichern und zu entwickeln (LEP. B I 1.3.2).
Es ist anzustreben, dass naturnahe Gewässer einschließlich ihrer Auen in ihrer
Biotopverbundfunktion erhalten und zu naturnahen Landschaftsräumen weiter
entwickelt werden. Es ist von besonderer Bedeutung, naturraumtypische, weitgehend naturnahe Fließgewässer insgesamt zu naturnahen Fließgewässersystemen zu entwickeln (LEP. B I 2.2.4).
Regionalplan München
Laut Regionalplan 14 „München“ (RPV 2002, Fortschreibung 2010) kommt den
außerhalb des Stadtgebiets gelegenen regionalen Grünzügen und landschaftli-
Seite 24
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Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
chen Vorbehaltsgebieten, insbesondere in Verbindung mit bestehenden innerstädtischen Grün- und Freiflächen, eine besondere Bedeutung zu.
Zur Sicherung und Erhaltung der natürlichen Ressourcen sowie zur Stabilisierung
des Naturhaushalts trägt ein zusammenhängendes System von Grünzügen und
Freiflächen entscheidend bei. Es umfasst die bedeutenden naturnahen Lebensräume, wie z.B. die weitflächig zusammenhängenden Waldgebiete im großen
Verdichtungsraum München.
Im Regionalplan kommt den Ökosystemen des ländlichen Raums eine besondere Bedeutung zu, da hier die Ökosysteme noch zur Selbstregulation fähig sind.
Sie bedürfen jedoch vor allem in den ausgeräumten Landschaftsteilen der Ergänzung und Stabilisierung durch Biotope, die sich möglichst netzartig über den
gesamten Raum erstrecken sollen. Die pflegliche Behandlung der Biotope dient
hier insbesondere der Erhaltung der natürlichen Regelungskräfte und einer abwechslungsreichen, vielgestaltigen Naturausstattung.
Der Regionalplan 14 „München“ weist in den Räumen mit ökologisch-landschaftsgestalterisch wertvollen Strukturelementen landschaftliche Vorbehaltsgebiete aus, in denen den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
besonderes Gewicht zukommt. In den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten soll
die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes gesichert oder wiederhergestellt, die
Eigenart des Landschaftsbildes bewahrt und die Erholungseignung der Landschaft erhalten oder verbessert werden. Bauliche Infrastrukturen sollen sich nach
den hier besonders bedeutsamen Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege richten.
Im Untersuchungsraum liegt das landschaftliche Vorbehaltsgebiet „Viehlaßmoos
und Eittinger Moos“. Für dieses landschaftliche Vorbehaltsgebiet stellt der Regionalplan 14 „München“ folgende Ziele auf:
Viehlaßmoos und Eittinger Moos:
 Erhaltung, Schutz und Pflege der naturnahen Niedermoore mit ihrer charakteristischen Pflanzenwelt,
 Erhaltung der Baum- und Strauchvegetation,
 Erhaltung der bestehenden Grundwasserverhältnisse,
 Sicherung der Brutstätten für Wasser- und Sumpfvögel,
 Vermeidung von Kiesabbau,
 Vermeidung weiterer Zersiedelung.
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Landschaftsplan Oberding
Gemäß Landschaftsplan Oberding (2007) können im Naturraum Isen-SemptHügelland folgende Maßnahmen zur Wiederherstellung einer ausreichenden Lebensraumqualität zumindest für anspruchslosere Arten der Kulturlandschaft beitragen:
 Verbesserung der Flurdurchgrünung in "ausgeräumten" Landschaftsteilen
durch Anpflanzen von Hecken, Alleen und Feldgehölzen
 Anlegen von nicht oder nur extensiv genutzten Feld- oder Wegrainen als
Rückzugsgebiet und Nahrungshabitat für Vögel, Kleinsäuger und Insekten
 Anlegen von Pufferstreifen und / oder Ufergehölzen an Fließgewässern, Sanierung der Dorfenaue
 Förderung naturnah gestalteter Gärten und Grünflächen in Siedlungs- und
Gewerbegebieten, Verbesserung der Ortseingrünung
Für den Naturraum Münchener Ebene – Erdinger Moos ist aufgrund der akuten
Bedrohung von stark gefährdeten Lebensgemeinschaften der Niedermoore als
Ziel die Niedermoorrenaturierung genannt. Die Umsetzung kann durch folgende
Maßnahmen erfolgen:
 Ankauf möglichst großer, zusammenhängender Flächen innerhalb der Niedermoorkerngebiete im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen
 Aufgabe der Ackernutzung in den Niedermoorkerngebieten – extensive Grünlandnutzung ist weiterhin möglich und wünschenswert
 Bekämpfung von Neophytenbeständen (Goldrute, Indisches Springkraut, Topinambur) durch häufige Mahd; Bekämpfung der Herkulesstaude durch Abstechen der Wurzelstöcke im Frühjahr
 Anheben des Grundwasserspiegels durch Grabeneinstau / -überstau; für die
Planung konkreter Maßnahmen sind weitere hydrologische Untersuchungen
erforderlich
 Wiederherstellung niedermoortypischer Grünlandgesellschaften (Pfeifengraswiese, Kohldistelwiese... ) durch Mähgutübertragung oder Einsaat mit autochthonem Saatgut
Für den Untersuchungsraum sind folgende Entwicklungsziele genannt:
 Gewässerrenaturierung der Dorfen und des Weichgrabens durch
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Renaturierung naturfern ausgebauter Wasserläufe
Anlegen von Uferstreifen
Optische Aufwertung durch Ufergehölze
Keine weitere Gewässereintiefung im Zuge von Grabenräumungen
 Flurdurchgrünung in ausgeräumten Agrargebieten durch
Anlage von Gehölzreihen / Hecken entlang von Straßen und
Wegen
Einzelbäume oder Gehölzgruppen an Wegkreuzungen
Gehölzuferstreifen an Fließgewässern
Extensivgrünland (Flächen oder Streifen)
Ackerrandstreifen
Ungenutzte Feld- und Wegraine
 Erhaltung / Erweiterung von Lohwaldbeständen
 Folgenutzung Naturschutz: Die Kiesgruben sollten nach Beendigung der Entnahme nach ökologischen Gesichtspunkten gestaltet werden:
Anlegen / Erhalten von offenen Kiesflächen für Trockenlebensraumbewohner
Anlegen / Erhalten von Tümpeln und Kleingewässern (z.B. auch
in verdichteten Fahrspuren) als Lebensraum für Feuchtgebietsarten
Weitere Entwicklung durch Sukzession, keine Pflegemaßnahmen
Vernetzung mit anderen naturnahen Strukturen z. B. durch Gehölzstrukturen (soweit erforderlich)
 Verbesserung des Biotopverbunds: Das bestehende Biotopverbundsystem
sollte weiter ausgebaut werden durch
Sicherung und Optimierung bestehender Haupt- und Nebenvernetzungsachsen (Dorfen und Abfanggraben Ost)
Entwicklung von potenziellen Haupt- und Nebenvernetzungsachsen zu funktionsfähigen Wanderungskorridoren
(Weichgraben)
Landschaftsplan Eitting
Gemäß Vorentwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan
Eitting (PLANUNGSVERBAND ÄUSSERER WIRTSCHAFTSRAUM MÜNCHEN
2011) kann eine Verbesserung des Landschaftsbildes bzw. der räumlichen Gliederung im betreffenden Gebiet erreicht werden durch:
 Anpflanzen von Gehölzreihen / Hecken entlang von Wegen und Straßen
 Anpflanzen von Einzelbäumen oder Gehölzgruppen an Wegkreuzungen
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
 Wiederherstellen von Gehölzuferstreifen
 Gestaltung von Wegrainen in Form von Hochstaudensäumen.
Leitbilder
Leitbilder beschreiben die naturschutzfachlichen Zielsetzungen, auf die Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in einem bestimmten
Raum abzielen. Sie lassen sich insbesondere aus Vorgaben des Regionalplans
14 München (RP 2005) und des Arten- und Biotopschutzprogramms (ABSP Erding 2001) entnehmen oder ableiten.
Die geplante Bahntrasse berührt im Wesentlichen zwei Naturräume, die Münchener Ebene und das Isen-Sempt-Hügelland, deren maßgebliche Leitbilder bezogen auf den Untersuchungsraum - nachfolgend ergänzend aufgeführt sind.
Münchener Ebene:

Erhaltung bzw. Wiederausdehnung der Lebensgemeinschaften der Niedermoore und Feuchtwiesen des Erdinger Mooses insbesondere als Biotopverbundkorridore zwischen den Niedermoorkerngebieten und als Wiesenbrüterlebensräume,

Erhaltung bzw. Optimierung der Flusstäler von Sempt und Dorfen als überregionale Verbundachsen für Feuchtlebensräume,

Wiederherstellung eines feuchtgebietstypischen Arten- und Lebensraumspektrums durch Optimierung der Talräume der kleineren Bäche (Weichgraben) als Vernetzungslinien zwischen den größeren Feuchtverbundachsen.
Isen-Sempt-Hügelland:

Erhöhung des Anteils naturnaher, nicht oder nur extensiv genutzter Flächen
auf den strukturarmen Erdinger Lössterrassen und Erweiterung vorhandener
Biotopfragmente und Vernetzung durch Trittstein- und Verbundstrukturen untereinander.
Zielvorgaben der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (BMU 2007)
Zur Festlegung von Zielen zur Optimierung der Biodiversität können u.a. folgende
Zielvorgaben herangezogen werden:

Bis 2010 ist der Rückgang der heute vorhandenen Vielfalt wildlebender Arten
aufgehalten.
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan

Bis zum Jahre 2020 kann sich die Natur auf 2 % der Fläche Deutschlands
wieder nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten ungestört entwickeln und
Wildnis entstehen.

Bis 2010 besitzt Deutschland auf 10 % der Landesfläche ein repräsentatives
und funktionsfähiges System vernetzter Biotope. Dieses Netz ist geeignet,
die Lebensräume der wildlebenden Arten dauerhaft zu sichern und ist integraler Bestandteil eines europäischen Biotopverbunds.

Bis 2010 ist der Rückgang von gefährdeten Lebensraumtypen aufgehalten.
Danach nehmen die heute nach den Roten Listen von vollständiger Vernichtung bedrohten und die stark gefährdeten Biotoptypen an Fläche und Anzahl
wieder zu, Degradierungen sind aufgehalten und die Regeneration hat begonnen.

2020 soll der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung 5 %
der Waldfläche betragen.

Bis 2020 sind Fließgewässer und ihre Auen in ihrer Funktion als Lebensraum
soweit gesichert, dass eine für Deutschland naturraumtypische Vielfalt gewährleistet ist.

Bis 2015 nimmt der Flächenanteil naturschutzfachlich wertvoller Agrarbiotope
(hochwertiges Grünland, Streuobstwiesen) um mindestens 10 % gegenüber
2005 zu.
4.1.2
Methodik der Erfassung, Bewertung und Darstellung
4.1.2.1
Abgrenzung des Untersuchungsraums
Der Untersuchungsraum für das Schutzgut Tiere und Pflanzen umfasst mit einem
2.000 m breiten Korridor den Nahbereich der Trasse zwischen der Gemarkungsgrenze der Stadt Erding im Osten und dem bebauten Flughafengelände im
Nordwesten. In diesem Untersuchungsraum wurden flächendeckend Biotop- und
Nutzungstypen und bereichsweise ausgewählte Tiergruppen mit ihrer Bedeutung
sowie vorhandene Vorbelastungen und Empfindlichkeiten erfasst und dargestellt.
Die räumliche Lage des Untersuchungsraumes zum Schutzgut Pflanzen, Tiere
und Biologische Vielfalt ist den Anlagen 15.2.1-3 und 15.3.1-3 zu entnehmen.
4.1.2.2
Datengrundlagen
Für den Untersuchungsraum zwischen Gemarkungsgrenze der Stadt Erding und
der Dorfen wurden im Sommer 2007 auf der Basis von Luftbildern im Maßstab
1:5.000 projektbezogene Kartierungen von Biotop- und Lebensraum- bzw. Nutzungs- und Strukturtypen und Pflanzen durchgeführt (AGL ULM 2008). Projekt-
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
bezogene faunistische Kartierungen erfolgten 2008 und dienen als Grundlage für
die UVS und den LBP im Planfeststellungsverfahren.
Für den Untersuchungsraum zwischen der Dorfen und dem Flughafen wurden
die Ergebnisse der vegetationskundlichen, der floristischen sowie der faunistischen Kartierungen für die Planung der 3. Start- und Landebahn des Flughafens
München übernommen (GRÜNPLAN 2007a, b, ÖKOKART 2007). Darüber hinaus wurden weitere, 2008 bis 2010 im Zuge von Monitoring und ergänzenden
Untersuchungen im Bereich des UR erhobene Faunadaten v.a. zu Zauneidechsen und Wiesenbrüter / Bodenbrüter, von der FMG zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich standen für den Bereich ab Mittlerem-Isar-Kanal bis östlicher Planfeststellungsgrenze weitere aktuelle tierökologische Erhebungen und eine Realnutzungs- und Biotoptypenkartierung aus dem Jahre 2011 zur Verfügung, die im
Rahmen der ED 99 – Nordumfahrung Erding erhoben wurden (IFUPLAN 2011).
Somit ist der gesamte Untersuchungsraum zusammen mit den jüngeren, nacherhobenen Kartierungen hinreichend abgedeckt.
Das Kartierkonzept wurde mit dem EBA (17.10.2007) sowie mit der Höheren und
den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Erding, Ebersberg und München (08.11.2007) abgestimmt. Festgelegt wurden hierbei auch die Grundzüge
der Methodik für die Bearbeitung. Damit wurde die Voraussetzung geschaffen,
dass nach einem fachlich begründeten Konzept auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand Tiere, Pflanzen, Vegetation und Biotope erfasst und beurteilt werden. Das Konzept zielt auf eine eingriffsbezogene Kartierung von Indikatorgruppen und Biotoptypen zur sachgemäßen Bestandsbewertung des Eingriffsraums
ab. Es erfüllt projektspezifisch die Rahmenanforderungen des Umwelt-Leitfadens
des Eisenbahn-Bundesamtes. Der notwendige Untersuchungsrahmen und Untersuchungsumfang (§ 6 UVPG) wurden im Scoping (02-03.07.2008) und im Unterrichtungsschreiben des EBA gemäß § 5 Satz 1 UVPG vom 6.10.2008 festgelegt.
Seite 30
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Tab. 4-1:
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Erfassungskriterien und Daten-/Informationsgrundlagen für das Schutzgut
Tiere und Pflanzen
Erfassungskriterien
Relevante Daten- / Informationsgrundlagen
Biotoptypen und Flora:

kartierte Biotoptypen

Flora ausgewählter Biotope

nach § 30 BNatSchG besonders geschützte Biotope

nach § 39 Abs. 5 BNatSchG geschützte
Lebensstätten,

Pflanzenarten der Roten Liste

Lebensraumtypen nach Anhang I der
FFH-Richtlinie

Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-RL

Biotope mit streng geschützten Pflanzenarten im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 14
BNatSchG

amtlich kartierte Biotope
Fauna:

Tierarten bzw. Artengruppen mit Indikatorfunktion und deren Lebensräume

Tierarten nach Anhang II der FFHRichtlinie

Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Vorkommen von Tierarten der Roten Liste
BRD und Bayern bezogen auf erfasste Artengruppen

Landkreisbedeutsame und überregional
bedeutsame Arten nach dem ABSP

Streng geschützte Tierarten im Sinne des
§ 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG sowie besonders geschützte europäische Vogelarten
im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG
inklusive der Biotope, in denen sie vorkommen
Gesetzlich und gesamtplanerisch geschützte
Bereiche:

gesetzlich geschützte Biotope

RAMSAR-, FFH- und Vogelschutzgebiete

Schutzgebiete nach §§ 23 – 29 BNatSchG
in Verbindung mit BayNatSchG (NSG, Nationalpark, Biosphärenreservat, LSG, Naturpark, LB, ND)

landschaftliche Vorbehaltsgebiete, landschaftliche Vorranggebiete

Bannwald, Naturwaldreservat

Wälder mit besonderer Bedeutung

bereits vorhandene Kompensationsflächen Dritter

Ökokontoflächen
Seite 31



















Fachbericht der Biotoptypenkartierung
Arten- und Biotopschutzprogramm des
Landkreises Erding
Artenschutzkartierung
Amtliche Biotopkartierung Bayern
Vegetations- und Biotoptypenkartierung
der FMG
Floristische Kartierungen der FMG
Realnutzungs- und Biotoptypenkartierung
im Rahmen der ED 99 – Nordumfahrung
Erding
Fachbericht der Zoologischen Erhebungen
Arten- und Biotopschutzprogramm des
Landkreises Erding
Artenschutzkartierung
Faunistische Kartierungen der FMG
tierökologische Erhebungen im Rahmen
der ED 99 – Nordumfahrung Erding
Fachbericht der Biotoptypenkartierung
Standarddatenbögen der FFH- und SPAGebiete aufgrund von Veröffentlichungen
und Auskünften des LfU
Schutzgebietsverordnungen
Regionalplan 14 „München“
Waldfunktionsplan für den Regierungsbezirk Oberbayern
Flächennutzungs- und Landschaftspläne
der Gemeinden Oberding, Eitting
Auskünfte der Unteren Naturschutzbehörde LRA Erding
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Pflanzen
Als wesentliche Datengrundlage dient das Gutachten „Erdinger Ringschluss –
Verbesserung der Schienenanbindung des Flughafens München-Paket B - Erläuterungsbericht – Biotoptypenkartierung“ der AGL ULM (2008).
Die Ergebnisse der Biotopkartierung sind in Flächenerfassungsbögen für jede
einzelne Fläche als Rohdaten erfasst. Diese beinhalten neben der ID-Nummer
der Fläche die Geländenummer, das Aufnahmedatum, den oder die Biotop- und
Lebensraumtypen (letztere ggf. mit FFH-spezifischer Bewertung von Habitatstruktur, Artenausstattung und Beeinträchtigung) bzw. Nutzungs- und Strukturtypen, ggf. eine textliche Beschreibung, Angaben zu Nutzungen und Beeinträchtigungen, eine Artenliste mit Angaben zum Status bestimmter Arten (Mengenangaben, Rote Liste Bayern, Rote Liste Bundesrepublik, Bundesartenschutzverordnung) und schließlich obligat die Bewertung der Fläche nach der 5-stufigen Bewertungsskala.
Für den Untersuchungsraum zwischen der Dorfen und dem Flughafen wurden
die Ergebnisse der vegetationskundlichen und floristischen Kartierungen für die
Planung der 3. Start- und Landebahn des Flughafens München übernommen
(GRÜNPLAN 2007a, b, ÖKOKART 2007).
Die Kartierergebnisse wurden im Rahmen eigener Begehungen im Jahr 2013
überprüft und, soweit erforderlich, an neue Entwicklungen wie Bebauung/ Nutzungsänderung angepasst.
Im Folgenden werden die wesentlichen Punkte der einzelnen Kartierungsmethoden zusammengefasst dargestellt. Diese Zusammenfassung basiert einerseits
auf dem Kartierbericht Biotoptypen (AGL ULM 2008) und auf dem Bericht der
Bestandsaufnahme Vegetation und Flora (GRÜNPLAN 2007a, b).
Bereich Gemarkungsgrenze Stadt Erding - Dorfen
Im Bereich zwischen Gemarkungsgrenze im Osten und der Dorfen im Nordwesten wurden die Biotop- und FFH-Lebensraumtypen bzw. die Nutzungs- und
Strukturtypen in einem bis zu 2.000 m breiten Korridor flächendeckend aufgenommen.
Die bei der Biotopkartierung gültigen Mindestgrößen für die Aufnahme, d.h. etwa
1.000 m2 bei flächigen Elementen, etwa 50 m Länge bei linearen Elementen und
etwa 100 m Länge bei flutender Wasservegetation wurden oft deutlich unterschritten, um eine flächendeckende Darstellung der Biotope in der Karte zu gewährleisten.
Seite 32
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Bei kleinräumigem Wechsel oder Durchdringen der Biotope wurden die einzelnen
Bestandteile solcher Komplexe i.d.R. gesondert kartiert, soweit sie noch im Maßstab 1:5000 darstellbar waren. In Ausnahmefällen (bei sehr kleinen oder schmalen Komplexen) wurden aber auch mehrere Biotoptypen notgedrungen in einer
Einzelfläche als Biotopkomplex erfasst.
Flächen, die nicht als Biotope anzusprechen sind, aber dennoch durch ihre Vegetation charakterisiert sind sowie nicht durch ihre Vegetation definierte Flächen
wurden als Nutzungs- und Strukturtypen kartiert.
Zur Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope wurden die Biotoptypen im
Rahmen der Biotoptypenkartierung auf ihren Schutzstatus nach Art. 23 (vorher
Art. 13d) BayNatSchG bzw. § 30 BNatSchG hin überprüft.
Die Flora des Untersuchungsraumes wurde auf der Basis der Biotop- und Nutzungstypenkartierung durch floristische Erhebungen im Sommer 2007 erfasst. In
den Biotopen und/oder Lebensraumtypen wurden die charakteristischen Pflanzenarten mit aufgenommen und Artenlisten erstellt.
Bereich Dorfen - Flughafen
Für den Bereich östlich des Flughafens bis zur Dorfen hin, wird auf die in den
Jahren 2004 - 2007 durchgeführte flächendeckende Biotoptypen-, vegetationskundliche und floristische Kartierung, die bei ökologischen Erhebungen im Rahmen der Planungsarbeiten für die 3. Start- / Landebahn des Flughafens München
durchgeführt wurde, zurückgegriffen.
In den Jahren 2004 - 2005 wurde eine Biotoptypenkartierung durchgeführt, die in
2006 durch eine pflanzensoziologische Kartierung auf Ebene der Vegetationseinheiten ergänzt wurde. Für die Vegetationskartierung wurde ein eigener Kartierschlüssel erstellt. Die Erfassungsgrenze lag bei linearen Biotopen bei einer
Breite von 2,5 m und bei Flächenbiotopen bei einer Fläche von 20 m2.
Die pflanzensoziologische Kartierung für die Planung der 3. Start- und Landebahn des Flughafens München ist detaillierter als die projektbezogene Biotopund FFH-Lebensraumtypenkartierung. Um die beiden Kartierungen zu vereinheitlichen, wurden die Vegetationseinheiten dem jeweiligen Biotoptyp entsprechend
der Kartieranleitung Biotopkartierung Bayern (LfU 2007), die auch für die projektbezogene Kartierung (AGL ULM 2008) verwendet wurde, zugeordnet.
Seite 33
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Tiere
Bereich Gemarkungsgrenze Stadt Erding - Dorfen
Als wesentliche Datengrundlagen dienen das Gutachten „Erdinger Ringschluss –
Verbesserung der Schienenanbindung des Flughafens München-Los B2 - Endbericht – Zoologische Erhebungen“ der AGL ULM & MAIER (2009) sowie die
tierökologischen Erhebungen und die Kartierung bestandsgefährdeter bodenbrütender Vogelarten für die Nordumfahrung Erding ED 99 (IFUPLAN 2011, 2012).
Bereich Dorfen - Flughafen
Für den Untersuchungsraum zwischen der Dorfen und dem Flughafen wurden
die Ergebnisse der faunistischen Kartierungen für die Planung der 3. Start- und
Landebahn des Flughafens München übernommen (ÖKOKART 2007).
Biologische Vielfalt
Die flächendeckende Biotoptypenkartierung, Kartierungen zu gesetzlich geschützten Biotopen, Informationen zu den Schutzgebieten im UR und zu den vorkommenden Tier- und Pflanzenarten sind den Gutachten von AGL ULM (2008),
AGL ULM & MAIER (2009), den Planfeststellungsunterlagen für die 3. Start- und
Landebahn (ÖKOKART 2007, GRÜNPLAN 2007a, b) sowie den faunistischen
Kartierungen im Zuge der Planung der Nordumfahrung ED 99 (IFUPLAN 2011,
2012) zu entnehmen.
4.1.2.3
Methodik der Bestandsbewertung - Pflanzen
Bewertungsschlüssel für FFH-Lebensraumtypen
Die FFH-Lebensraumtypen werden nach einem EU-weit gültigen, an die jeweiligen Gegebenheiten der Mitgliedsstaaten angepassten Schema bewertet. Für
Bayern gelten hierfür die „Vorgaben zur Bewertung der OffenlandLebensraumtypen nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (LRTen
1340 bis 8340) in Bayern“ (LfU 2007). Die Bewertung der Lebensraumtypen erfolgt im Sinne des dreiteiligen Grundschemas der Arbeitsgemeinschaft "Naturschutz" der Landes-Umweltministerien (LANA) (siehe Tabelle 4-2).
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Tab. 4-2:
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Allgemeines Bewertungsschema zum Erhaltungszustand der Lebensraumtypen in Deutschland (LANA 2001)
Vollständigkeit der
lebensraumtypischen
Habitatstrukturen
Vollständigkeit des
lebensraumtypischen
Arteninventars
Beeinträchtigungen
A
C
B
hervorragende Ausprägung
gute Ausprägung
A
B
lebensraum-typisches
Arteninventar vorhanden
lebensraum-typisches
Arteninventar weitgehend vorhanden
A
B
gering
mittel
mäßige bis durchschnittliche Ausprägung
C
lebensraumtypisches Arteninventar nur in Teilen vorhanden
C
stark
Die Gesamtbewertung einer Teilfläche wird wie folgt vorgenommen: Die Vergabe
von 1xA, 1xB und 1xC ergibt B. Ansonsten entscheidet die Doppelnennung über
die Bewertung des Erhaltungszustandes (Ausnahme: 1xC und 2xA bzw. 1xA und
2xC ergibt B).
Bewertungsschlüssel für alle Biotop- und FFH-Lebensraumtypen sowie
Nutzungs- und Strukturtypen
Alle aufgenommenen Einzelflächen wurden mit einer ökologischen Wertstufe
versehen, die sich an der neunstufigen Skala von KAULE (1991) für eine flächendeckende Bewertung für Belange des Artenschutzes orientiert. Die Einstufungskriterien für die einzelnen Biotoptypen der fünfstufigen komprimierten Bewertungsskala (s. Tabelle 4-3), die bei der Biotopkartierung zur Anwendung
kommt, werden in der Methodik der Biotopkartierung näher erläutert (AGL ULM
2007). Hierbei bezeichnet die Wertstufe 1 den geringsten Funktionalen Wert und
die Wertstufe 5 den höchsten Funktionalen Wert.
Tab. 4-3:
Bewertungsskala der Biotop- und FFH-Lebensraumtypen sowie der Nutzungs- und Strukturtypen
Beschreibung
Wertstufen
nach
Kaule
5-stufig
(FW)
Seltene und repräsentative natürliche und extensiv genutzte Ökosysteme. I. d. R. alte und/oder oligotrophe Ökosysteme mit Spitzenarten
der Roten Liste, geringe Störung, soweit vom Typ möglich große
Flächen. „Urwälder“, Moore, Seen, dynamische Auen, Felsfluren,
alpine Ökosysteme, Küstenökosysteme, Heiden, Magerrasen,
Streuwiesen, Äcker, Stadtbiotope mit hervorragender Artenausstattung.
9
5
Wie 9, jedoch weniger gut ausgebildet, vorrangig auch zurückgehende Waldökosysteme und Waldnutzungsformen, extensive Kulturökosysteme und Brachen, Komplexe mit bedrohten Arten, die einen
größeren Aktionsraum benötigen. Gebiete mit besonderer Bedeutung
8
5
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Beschreibung
Wertstufen
nach
Kaule
5-stufig
(FW)
auf Landes- und Regionalebene, d.h. in einem größeren Bezugsraum
sind höher zu bewertende Gebiete vorhanden. Umgekehrt kann auf
Landesebene eine Einstufung in 8 gerechtfertigt sein, obwohl aufgrund des Schwerpunktvorkommens aus europäischer Sicht eine
höhere Einstufung vorliegt.
Gebiete mit regionaler Bedeutung. Nicht oder extensiv genutzte
Flächen mit Rote-Liste-Arten zwischen Wirtschaftsflächen, regional
zurückgehende Arten, oligotraphente Arten, Restflächen der Typen
von 8 und 9, Kulturflächen, in denen regional zurückgehende Arten
noch zahlreich vorkommen. Altholzbestände, Plenterwälder, spezielle
Schlagfluren, Hecken, Bachsäume, Dämme, etc., Sukzessionsflächen mit Magerkeitszeigern, regionaltypische Arten; Wiesen und
Äcker mit stark zurückgehenden Arten, Industriebrachen, Böschungen, Parks, Villengärten mit alten Baumbeständen.
7
4
Gebiete mit örtlicher Bedeutung. Kleinere Ausgleichsflächen zwischen Nutzökosystemen (Kleinstrukturen) in Landschaftskomplexen.
Unterscheidet sich von 7 durch Fehlen oder Seltenheit von oligotraphenten Arten und Rote-Liste-Arten. Bedeutend für Arten, die in den
eigentlichen Kulturflächen nicht mehr vorkommen. Artenarme Wälder, Mischwälder mit hohem Fichtenanteil, Hecken, Feldgehölze mit
wenig regionaltypischen Arten; Äcker und Wiesen, in denen noch
standortspezifische Arten vorkommen; kleinere Sukzessionsflächen
in Städten, alte Gärten und Kleingartenanlagen.
6
3
Nutzflächen, in denen nur noch wenig standortspezifische Arten
vorkommen. Die Bewirtschaftungsintensität überlagert die natürlichen
Standorteigenschaften. Grenze der „ordnungsgemäßen“ Land- und
Forstwirtschaft; Äcker und Wiesen ohne spezifische Flora und Fauna, Siedlungsgebiete mit überwiegend intensiv gepflegten Anlagen.
5
2
Nutzflächen, in denen nur noch Arten eutropher Einheitstandorte
vorkommen bzw. die Ubiquisten der Siedlungen oder die widerstandsfähigsten Ackerunkräuter. Randliche Flächen werden beeinträchtigt. Äcker und Intensivwiesen, Aufforstungen in schutzwürdigen
Bereichen, stark belastete Abstandsflächen, Fichtenforste, dicht
bebaute Siedlungsgebiete mit wenigen extensiv genutzten Restflächen.
4
2
Nur für wenige Ubiquisten nutzbare Flächen, starke Trennwirkung,
sehr deutliche negative Beeinflussung von Nachbargebieten. Intensiväcker mit enger Fruchtfolge, stark verarmtes Grünland, 4-8 höhere
Pflanzenarten/100 qm, Wohngebiete mit „Einheitsgrün“, Zwergkoniferen, Rasen, wenige Zierpflanzen, Forstplantagen in Auen und in
anderen schutzwürdigen Lebensräumen.
3
2
Fast vegetationsfreie Flächen. Durch Emissionen starke Belastungen
für andere Ökosysteme von hier ausgehend. GülleEntsorgungsgebiete in der Landwirtschaft, extrem enge Fruchtfolgen
und höchster Chemieeinsatz, intensive Weinbau- und Obstanlagen,
Aufforstungen in hochwertigen Lebensräumen, IntensivForstplantagen.
2
1
Vegetationsfreie Flächen. Durch Emissionen sehr starke Belastungen für andere Ökosysteme von hier ausgehend. Innenstädte, Industriegebiete fast ohne Restflächen, Hauptverkehrsstraßen.
1
1
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Für die Bewertung der Biotop- und Vegetationstypen der FMG wurde eine andere
Bewertungsmethodik angewendet. Bei dieser Methodik wurden den Biotoptypen
hinsichtlich der Seltenheit/Gefährdung, Naturnähe, Wiederherstellbarkeit und
Repräsentanz Stufen zwischen 1-5 vergeben und daraus ein Gesamtwert abgeleitet. Dieser Gesamtwert wurde übernommen. Um die beiden Kartierungen zu
vereinheitlichen, wurden die Vegetationseinheiten dem jeweiligen Biotoptyp entsprechend der Kartieranleitung Biotopkartierung Bayern (LfU 2007), die auch für
die projektbezogene Kartierung verwendet wurde, zugeordnet.
Methodik der Bestandsbewertung – Tiere
Als Basis für die verwendete Bewertungsmatrix wurde das 9-stufige Bewertungsschema von KAULE (1991), in seiner Abwandlung für Tiergruppen von RECK
(1996) herangezogen und durch Aggregation einiger Wertstufen entsprechend
der nachfolgenden Tabelle auf 6 Bewertungskategorien (0 – 5) reduziert.
Tab. 4-4:
Fünfstufige Bewertungsmatrix zur Bewertung von Flächen auf Basis von
5
(9)
(1996)
nach RECK
Einstufung
Tierarten-Vorkommen
Wertstufe
4.1.2.4
Kriterien für die Einstufung von Flächen in eine Wertstufe
Gesamtstaatlich bedeutsame Flächen
Individuenreiches oder v.a. bei Wirbeltieren, regelmäßiges bzw. lange tradiertes
Vor-kommen einer bundesweit vom Aussterben bedrohten Art. Bei Arten mit sehr
großen Aktionsräumen bzw. Streifgebieten Vorkommen der Art zur Fortpflanzungszeit sowie Vorhandensein der Fortpflanzungslebensräume und der essentiellen
Nahrungsgebiete.
Weiterhin kann bei Erfüllung folgender Alternativ-Kriterien eine Einstufung in die
Bewertungskategorie erfolgen:
- Vorkommen zahlreicher stark gefährdeter Arten, z. T. in überdurchschnittlicher
Individuendichte mit artenreicher Begleitfauna aus weiteren gefährdeten Arten.
- Überwinterungs- oder Rastbiotope für vom Aussterben bedrohte oder stark gefährdete Arten, in denen diese in überdurchschnittlichen Individuenzahlen auftreten oder Kriterien nach der Ramsar-Konvention erfüllt sind.
- Vorkommen einer bundesweit extrem seltenen Art, die historisch weit zurückreichend ± dauerhafte Vorkommen in Deutschland hat(te). Ausgenommen sind da-
-
von zwar regelmäßige, aber zugleich räumlich stark variierende Brutgäste.
Vorkommen zahlreicher Arten, die in Deutschland sehr selten sind.
Vorkommen von Arten oder Unterarten, für die Deutschland eine besondere
Schutzverantwortung hat, z.B. zentraleuropäisch endemische Arten oder Arten,
die ein europäisches Schwerpunktvorkommen in Deutschland haben und die
stark gefährdet oder sehr selten sind.
Erfüllung des höchstmöglichen Erwartungswertes, d.h. nahezu vollständiges
mögliches Arteninventar bzw. einzigartig gut ausgeprägte Biozönose für stand-
Seite 37
(1996)
nach RECK
Einstufung
Wertstufe
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Kriterien für die Einstufung von Flächen in eine Wertstufe
ortheimische Arten naturnaher Biotoptypen aus mehreren charakteristischen,
eher artenreichen taxonomischen Gruppen.
- Überdurchschnittlich große Vorkommen von Arten des Anhangs II der FFHRichtlinie oder des Anhanges I der EG-Vogelschutzrichtlinie, die in Deutschland
und im betreffenden Bundesland als gefährdet eingestuft sind, oder die in
Deutschland selten sind.
Bei allen der angegebenen Alternativ-Kriterien gilt: Der überwiegende Anteil biotoptypischer Zönosen der untersuchten -und potenziell auch von weiteren, verschiedenen Anspruchstypen bzw. taxonomischen Gruppen darf nicht verarmt sein.
5
(8)
Landesweit bedeutsame Flächen:
Vorkommen einer landesweit vom Aussterben bedrohten Art, wobei es sich um ein
überdurchschnittlich individuenreiches oder v.a. bei Wirbeltieren, regelmäßiges
bzw. lange tradiertes Vorkommen handelt. Bei Arten mit sehr großen Aktionsräumen bzw. Streifgebieten Vorkommen der Art zur Fortpflanzungszeit sowie Vorhandensein der Fortpflanzungslebensräume sowie der essentiellen Nahrungsgebiete
von i.d.R. mindestens zwei stark gefährdeten Arten. Bei Amphibien auch Großpopulationen gefährdeter Arten.
Weiterhin kann bei Erfüllung folgender Alternativ-Kriterien eine Einstufung in die
Bewertungskategorie erfolgen:
- Vorkommen mehrerer stark gefährdeter oder zahlreicher gefährdeter Arten in
z.T. überdurchschnittlicher Individuendichte mit artenreicher, biotoptypischer
Begleitfauna.
- Wichtige Überwinterungs- oder Rastbiotope von vom Aussterben bedrohten
oder stark gefährdeten Arten, bzw. von gefährdeten Arten, wenn diese in über-
-
-
-
durchschnittlichen Individuenzahlen auftreten.
Vorkommen einer bundesweit sehr seltenen oder landesweit extrem seltenen
Art, die historisch weit zurückreichend ± dauerhafte Vorkommen in Deutschland
bzw. Bayern hatte.
Vorkommen zahlreicher Arten, die in Deutschland selten oder in Bayern sehr
selten sind.
Vorkommen von Arten bzw. Unterarten, für die der Bund oder das Land besondere Schutzverantwortung haben und die gefährdet oder selten sind bzw. stark
überdurchschnittlich individuenreiche Vorkommen (Schwerpunktvorkommen)
solcher Arten, unabhängig vom Gefährdungsgrad.
Erfüllung des Erwartungswertes, d.h. eine nahezu vollständige Präsenz des
möglichen Arteninventars bzw. eine einzigartig ausgeprägte Biozönose an
standortheimischen Arten naturnaher Biotoptypen. Als Referenz ist hierbei eines
der 2 bedeutendsten Gebiete orientiert an großen Naturräumen IV. Ordnung aus
mehreren charakteristischen taxonomischen Gruppen oder bei nur einer (dann
artenreichen) taxonomischen Gruppe, orientiert am Naturraum III. Ordnung hinzuzuziehen.
Vorkommen von Arten des Anhanges II der FFH-Richtlinie bzw. der EGVogelschutzrichtlinie Anhang I, die landesweit rückläufig oder selten sind, bzw.
Seite 38
(1996)
nach RECK
Einstufung
Wertstufe
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Kriterien für die Einstufung von Flächen in eine Wertstufe
des Anhanges IV der FFH-Richtlinie, die gefährdet sind.
Achtung: Bei allen der angegebenen Alternativ-Kriterien gilt: Der überwiegende
Anteil biotoptypischer Zönosen der untersuchten - und ‘potenziell’ von weiteren taxonomischen Gruppen bzw. Anspruchstypen darf nicht stark verarmt sein. Bei
sehr künstlichen Flächen sind als Referenz vergleichbare, aber naturnahe Lebensräume heranzuziehen.
4
(7)
Regional bedeutsame Fläche
Vorkommen einer stark gefährdeten Art. Individuenreiches oder, v.a. bei Wirbeltieren, regelmäßiges bzw. lange tradiertes Vorkommen. Bei Arten mit sehr großen
Aktionsräumen bzw. Streifgebieten die Vorkommen der Art zur Fortpflanzungszeit
sowie Vorhandensein der Fortpflanzungslebensräume sowie der essentiellen Nahrungsgebiete einer gefährdeten Art. Bei Amphibien auch Großpopulationen rückläufiger Arten.
Weiterhin kann bei Erfüllung folgender Alternativ-Kriterien eine Einstufung in diese
Wertstufe erfolgen:
- Vorkommen zahlreicher landesweit rückläufiger Arten, z.T. in überdurchschnittlicher Individuendichte mit artenreicher Begleitfauna.
- Vorkommen einer bundesweit seltenen oder landesweit sehr seltenen bzw.
-
regional extrem seltenen Art.
Vorkommen zahlreicher landesweit seltener Arten.
Individuenreiche Vorkommen von rückläufigen Arten, für die Bayern eine besondere Schutzverantwortung hat.
Überdurchschnittlich hohe, lebensraumtypische Artenvielfalt in naturnahen Biotopen.
Überdurchschnittlich individuenreiche Vorkommen von in Bayern nicht gefährdeten und häufigen Arten des Anhanges II und IV der FFH-Richtlinie.
- Hohe Zahl regional rückläufiger oder hohe Zahl regional sehr seltener Arten
bzw. Vorkommen von Arten mit sehr hohem Biotopbindungsgrad und regional
sehr wenigen Lebensräumen.
3
(6)
Lokal bedeutsame, artenschutzrelevante Flächen:
Nur einzelne landesweit seltene oder gefährdete Arten, wobei die gefährdeten Arten
in sehr geringer Individuendichte vorkommen oder der Bestand erkennbar instabil
ist.
Weiterhin kann bei Erfüllung folgender Alternativ-Kriterien eine Einstufung in diese
Wertstufe erfolgen:
- Vorkommen regional sehr seltener oder lokal extrem seltener Arten
-
regional durchschnittliche, biotoptypische Artenvielfalt wertbestimmender Taxazönosen
biotoptypische, im Bundesland noch weit verbreitete Arten mit lokal sehr wenig
Ausweichlebensräumen
- hohe allgemeine Artenvielfalt (lokaler Bezugsraum)
Seite 39
2
(5)
(1996)
nach RECK
Einstufung
Wertstufe
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Kriterien für die Einstufung von Flächen in eine Wertstufe
Verarmte, noch artenschutzrelevante Flächen:
Gefährdete Arten nur randlich einstrahlend, euryöke, eurytope und ubiquitäre Arten
überwiegen deutlich, unterdurchschnittliche Artenzahlen (verglichen mit lokalen
Durchschnittswerten der biotoptypischen Zönosen), geringe Individuendichte bzw.
Fundhäufigkeit charakteristischer Arten.
1
(4)
Stark verarmte Flächen:
Stark unterdurchschnittliche Artenzahlen, nahezu ausschließlich Vorkommen euryöker, eurytoper bzw. ubiquitärer Arten
(3)
Belastende oder extrem verarmte Flächen:
Tiervorkommen benachbarter Flächen durch Störung oder Emissionen belastend;
oder: deutliche Trennwirkung oder extreme Artenverarmung
0
(2)
Stark belastende Flächen:
Nachbarflächen stark beeinträchtigend oder hohe Trennwirkung; i.d.R. für höhere
Tierarten kaum mehr besiedelbare Flächen, wobei z.B. Gebäudebrüter eine Ausnahme bilden können.
(1)
Sehr stark belastende Flächen:
Nachbarflächen sehr stark beeinträchtigend, extrem hohe Trennwirkung; i.d.R. für
höhere Tierarten nicht besiedelbare Flächen.
Nicht bewertete Flächen:
In der Regel Verkehrsflächen, Parkplätze, größere Hallen usw.
Ein wesentliches Kriterium für die Bewertung ist das Vorkommen von Arten der
Roten Listen. SCHEUERER & AHLMER (2003) geben eine Möglichkeit, die Gefährdungskategorien nach der zunehmenden Gefährdung einzuteilen. In der
nachfolgenden Auflistung sind die Gefährdungskategorien in absteigender Gefährdung geordnet. Gleichzeitig wird den einzelnen Gefährdungsstufen ein minimaler Wert nach der vorangehenden Bewertungsmatrix von RECK (1996) zugeordnet. Im Weiteren findet sich eine Zuordnung zur verwendeten 5-stufigen Skala.
Seite 40
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Tab. 4-5:
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Gefährdungskategorien nach SCHEUERER & AHLMER (2003) und deren
Zuordnung zur Bewertungsskala
RL
Kategorie
Erläuterung
zugeordnete
vereinfachte
RLKategorie
Entspricht
minimaler
RECK-Stufe
minimaler
Wert der
5-stufigen
Skala
0
Ausgestorben oder verschollen
0
9
5
1
Vom Aussterben bedroht
1
8
5
2
Stark gefährdet
2
7
4
R
Extrem seltene Arten und Arten mit
geographischer Restriktion
2
7
4
3
Gefährdet
3
6
3
G
Gefährdung anzunehmen, aber
Status
3
6
3
unbekannt
D
Daten mangelhaft
V
5
2
V
Arten der Vorwarnliste
V
5
2
keine
nicht gefährdet
keine
3
1
Wenn das Besiedlungsbild bzw. die Ausstattung mit Arten deutlich unter dem Erwartungswert lag, wurden die Flächen im Sinne der Skala von RECK (1996) um
eine Stufe niedriger bewertet.
Die Stufen 4 und 5 wurden in der Regel nur vergeben, wenn Rote-Liste-Arten der
Kategorie „stark gefährdet“ oder „vom Aussterben bedroht“ registriert werden
konnten. Wenn solche Arten fehlen, wie es z.B. bei der Tiergruppe Reptilien der
Fall ist, werden die wertvollsten Lebensräume für diese Tiergruppe in die Bewertungskategorie 3 (lokal bedeutsam, artenschutzrelevant) gestellt.
Für die Bewertung von Tiervorkommen im Bereich Dorfen – Flughafen wurde eine andere Bewertungsmethodik angewendet, die dem Bericht Fachbeitrag Fauna
zu UVS und LBP des Planfeststellungsverfahrens für die 3. Start- und Landebahn entnommen wurde. Die Bewertungen aus der Sicht des Artenschutzes stützen sich wesentlich auf die Funktion der untersuchten Biotope, Flächen bzw.
Funktionsräume/Gewässersysteme als Lebensraum für bedrohte Arten. Hinsichtlich der Artenvielfalt fließen zwei Aspekte, die Vielfalt der naturraum- und standorttypischen Lebensgemeinschaften und vorrangig diversitätsbedeutsame Artenvorkommen, in die Bewertung ein. Die Umsetzung der wertbestimmenden Kriterien erfolgt in Wertstufen, die in der Tab. 4-6 definiert werden.
Seite 41
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Tab. 4-6:
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Bewertungskriterien Artenschutz/Artenvielfalt
Wertstufe
Bedeutung
Bezugsraum
5+, herausragend
über landesweit
Deutschland, Mitteleuropa usw.
Funktion für bedrohte Arten
 Ungewöhnliche Akkumulation vom Aussterben bedrohter und stark gefährdeter bzw. extrem seltener Arten
in besonders großen/vitalen Beständen (RL BY oder D) oder
 Zutreffen mehrerer Kriterien der nachgeordneten Bewertungsebene, soweit nicht redundant
Bedeutung Artenvielfalt [diversitätsbedeutsame Arten, Spezifität/Erfüllungsgrad Zönose]
 Lebensraum [= L+R] mit vitalen Beständen von Arten, deren Fortbestand für den Erhalt der natürlichen
Artenvielfalt insgesamt von hoher Bedeutung ist: Eines von wenigen oder letztes Vorkommen einer im Bezugsraum heimischen Art (Stenendemiten, z.B. Aurikel Primula auricula monacensis, Federgras Stipa
bavarica, Wühlmaus Microtus bavaricus, Köcherfliege Drusus franzi, Federkiemenschnecke Valvata studeri; Isolate fern ab des geschlossenen Areals z.B. Libelle Coenagrion hylas, Hakenkäfer Riolus illiesi)
oder
 Naturraum- und Lebensraum-typische Zönose, die bezüglich Spezifität und Erfüllungsgrad weitestgehend
dem vorgestellten Naturzustand entspricht und in dieser herausragenden Ausprägung nur noch von wenigen weiteren Stellen bekannt ist bzw. erwartet werden kann
5, sehr hoch
überregional bis landesweit
Naturraugroßgruppe, Bayern
Funktion für bedrohte Arten
 LR mit hoher Funktion für eine oder mehrere bayernweit vom Aussterben bedrohte (RL 1) bzw. eine Reihe
stark gefährdeter Arten (RL 2) oder
 LR mit hoher Funktion für eine bundes- oder bayernweit extrem seltene Art oder mehrere sehr seltene
Arten (RL R) oder
 LR mit hoher Funktion für eine bayernweit stark gefährdete Art (RL 2), von der überregional nur noch
wenige Vorkommen bekannt sind oder
 LR mit hoher Funktion für übergreifend bestandsbedrohte Arten mit schwerpunktmäßig mitteleuropäischer
Verbreitung, für die D bzw. BY eine besondere Schutzverantwortung tragen
 oder Zutreffen mehrerer Kriterien der nachgeordneten Bewertungsebene, soweit nicht redundant
Bedeutung Artenvielfalt [diversitätsbedeutsame Arten, Spezifität/Erfüllungsgrad Zönose]
 LR mit vitalen Beständen von Arten, deren Fortbestand für den Erhalt der natürlichen Artenvielfalt im
Bezugsraum (Naturraum[groß]-gruppe) bzw. ggf. auch darüber hinaus von hoher Bedeutung ist: Eines von
wenigen oder letztes Vorkommen einer LR-charakteristischen, autochthonen Art im naturräumlichen Bezugsraum oder
 Naturraum- und LR-typische Zönose, die absolut gesehen noch einen sehr hohen Grad an Spezifität bei
hoher Diversität der typischen Arten aufweist; bedrohte Arten sind Teil der typischen Gemeinschaft
4, hoch
regional
Naturraum (051 Münchener Ebene)
oder Gruppe naturräumlicher Untereinheiten (Nördliche Münchener
Ebene)
Funktion für bedrohte Arten
 LR mit hoher Funktion für eine bayernweit stark gefährdete Art (RL 2), die überregional noch gut oder
regional noch sehr gut repräsentiert ist oder
 LR mit hoher Funktion für mehrere bayernweit gefährdete Arten (RL 3) oder
 LR mit hoher Funktion für eine bayernweit gefährdete Art (RL 3), von der regional nur noch wenige Vorkommen bekannt sind oder
 Akkumulation von Arten, die in weiten Teilen Bayerns und/oder Deutschland rückläufig (RL V) und im
Bezugsraum selten geworden sind oder
 Zutreffen mehrerer Kriterien der nachgeordneten Bewertungsebene, soweit nicht redundant
Bedeutung Artenvielfalt [diversitätsbedeutsame Arten, Spezifität/Erfüllungsgrad Zönose]
 LR mit vitalen Beständen von Arten, die für den Erhalt der Artenvielfalt des Bezugsraums (Naturraum) von
hoher Bedeutung sind: Eines von wenigen oder letztes Vorkommen einer LR-charakteristischen, autochthonen Art im naturräumlichen Bezugsraum oder
 Naturraum- und standorttypische Zönose, deren Spezifität und Erfüllungsgrad deutlich über den heute
durchschnittlichen Verhältnissen liegt
Seite 42
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Wertstufe
Bedeutung
Bezugsraum
3, mittel
lokal
Naturräumliche Untereinheit
(Nördliches Erdinger Moos)
Funktion für bedrohte Arten
 LR mit hoher Funktion für einzelne bayernweit gefährdete Arten (RL 3), die regional noch gut repräsentiert
sind oder
 LR mit hoher Funktion für eine Reihe von Arten der Vorwarnliste (RL V), die auch im Bezugsraum deutlich
rückläufig bzw. selten sind, bzw. von lokal bedeutsamen Arten oder
 Zutreffen mehrerer Kriterien der nachgeordneten Bewertungsebene, soweit nicht redundant
Bedeutung Artenvielfalt [diversitätsbedeutsame Arten, Spezifität/Erfüllungsgrad Zönose]
 LR mit vitalen Beständen mindestens einer Art, die für den Erhalt der Artenvielfalt des Bezugsraums
(Naturräumliche Untereinheit) von Bedeutung ist: Eines von wenigen oder letztes Vorkommen einer LRcharakteristischen, autochthonen Art im naturräumlichen Bezugsraum oder
 Naturraum- und standorttypische Zönose, deren Spezifität und Erfüllungsgrad im Bereich der heute durchschnittlichen Verhältnissen liegt; der Charakter der Gemeinschaft ist noch deutlich erkennbar
2, gering
-
Naturräumliche Untereinheit
(Nördliches Erdinger Moos)
Funktion für bedrohte Arten
 LR mit allenfalls stark limitierter Funktion für einzelne bayernweit gefährdete Arten, die regional noch gut
repräsentiert sind oder
 LR mit Funktion für einzelne Arten der Vorwarnliste, die auch im Bezugsraum rückläufig bzw. selten sind,
bzw. einzelne anderweitig lokal bedeutsame Arten oder
 LR mit Funktion für Arten der Vorwarnliste, die im Bezugsraum noch weit verbreitet und häufig sind
Bedeutung Artenvielfalt [diversitätsbedeutsame Arten, Spezifität/Erfüllungsgrad Zönose]
 LR mit vitalen Beständen mindestens einer Art, die für den Erhalt der Artenvielfalt des Bezugsraums
(Naturräumliche Untereinheit) von Bedeutung ist (lokal rückläufig) oder
 Zönose, deren Spezifität und Erfüllungsgrad bezogen auf Naturraum und Standort maximal dem heutigen
Durchschnitt entspricht
1, sehr gering
-
Naturräumliche Untereinheit
(Nördliches Erdinger Moos)
Funktion für bedrohte Arten
 LR mit stark limitierter Funktion für einzelne im Bezugsraum noch gut repräsentierte Arten der Vorwarnliste
Bedeutung Artenvielfalt [diversitätsbedeutsame Arten, Spezifität/Erfüllungsgrad Zönose]
 LR mit vitalen Beständen mindestens einer Art, die für den Erhalt der Artenvielfalt des Bezugsraums
(Naturräumliche Untereinheit) von Bedeutung ist (lokal rückläufig) oder
 Verarmte bzw. veränderte Zönose mit unterdurchschnittlicher Spezifität
0, keine erkennbar
--
--
Funktion für bedrohte Arten
 LR ohne erkennbare Funktion für bedrohte oder lokal bedeutsame Arten
Bedeutung Artenvielfalt [diversitätsbedeutsame Arten, Spezifität/Erfüllungsgrad Zönose]
 Diversitätsbedeutsame Arten sind nicht vorhanden und/oder
 Zönose verödet bzw. unspezifisch, i.W. ubiquitäre oder "fremde" Arten
4.1.2.5
Methodik der Bestandsbewertung – Biologische Vielfalt
In Bezug auf die Biologische Vielfalt existiert in Deutschland noch keine einheitliche Bewertungsmethodik.
Nach LIPP (2009) lässt sich die biologische Vielfalt anhand der Kriterien Struktur,
Komposition und Funktion auf unterschiedlichen Ebenen charakterisieren. Für
das Kriterium Struktur wird die Naturnähe, die Seltenheit oder die Gefährdung
der Arten bewertet; für die Komposition die Größe oder Dichte der Artenverbreitung und für die Funktion die Naturnähe. Die Lebensräume, die Tier- und Pflan-
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
zenarten sowie die Prozesse, die zwischen diesen Komponenten ablaufen, werden räumlich und zeitlich unter Berücksichtigung des Klimawandels bewertet. Als
Indikator können Biotoptypen herangezogen werden, die keiner oder nur extensiver menschlicher Nutzung unterliegen, z.B. Naturwaldreservate, Feuchtwiesen
oder Moore.
MÜLLER et al. (2008) ermitteln regionalisierte Zielwerte für die Ausstattung der
naturräumlichen Einheiten mit Kleinstrukturen, JOOSS et al. (2006) definieren für
Gemeinden eine besondere Verantwortung für Arten aus dem bundesweiten
Zielartenkatalog, in dem sie die Anteile an geeigneten Habitaten mit potenziellen
Verbundräumen berechnen. In dem vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplan werden Biotopkomplexe mit einer hohen Biologischen Vielfalt benannt.
4.1.2.6
Darstellung
Die Darstellung des Bestandes und der Bewertung ist der Anlage 15.3.1-3
(Schutzgut Tiere) und der Anlage 15.2.1-3 (Schutzgut Pflanzen) zu entnehmen.
Das Schutzgut Biologische Vielfalt wird nicht gesondert kartographisch darstellt.
Die Auswirkungen und Konflikte des Vorhabens auf die Schutzgüter Tiere und
Pflanzen werden in der Anlage 15.6.1-3 dargestellt.
Für das Schutzgut Pflanzen werden die Biotoptypen flächendeckend farbig dargestellt. Die auftretenden Biotop- und Lebensraum- bzw. Nutzungs- und Strukturtypen wurden zu Formationen gruppiert, die jeweils eine einheitliche Farbsignatur
erhalten. Der in der jeweiligen Fläche auftretende Biotop- und Lebensraum- bzw.
Nutzungs- und Strukturtyp wird durch einen Buchstabenkurzcode wiedergegeben. In denjenigen Flächen, in denen die Zusammenfassung zu Biotoptypenkomplexen unvermeidlich ist, gibt der Buchstabencode den Biotop- und Lebensraum- bzw. Nutzungs- und Strukturtyp wieder, der den höchsten Deckungsanteil
besitzt. Die Gruppierung der Formationen ist der Legende 15.2.0 (Schutzgut
Pflanzen) zu entnehmen. Der ihnen zugeordnete Funktionale Wert wird über die
farbliche Hinterlegung der Abkürzungszeichen gezeigt, die einen Biotoptyp definieren. Neben den Biotoptypen werden in der Karte die Schutzgebiete, die nach
§ 30 BNatSchG gesetzlich geschützten Flächen und amtlich kartierten Biotope
dargestellt.
Für das Schutzgut Tiere wird der kartierte Bestand im Untersuchungsraum dargestellt. Das Vorkommen streng geschützter Arten, faunistische Funktionsbeziehungen und gesetzlich und durch Fachplanung geschützte Bereiche werden
ebenfalls dargestellt. Der den einzelnen Tiergruppen zugeordnete Funktionale
Wert wird über die farbliche Hinterlegung der Abkürzungszeichen gezeigt, die eine Tiergruppe definieren.
Seite 44
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Während bei den zoologischen Erhebungen der AGL ULM & MAIER (2009) zwischen der Stadtgrenze Erding und der Dorfen die Verkehrsflächen, Parkplätze,
größere Hallen usw. nicht bewertet wurden und keine farbliche Hinterlegung in
den Plänen erhalten haben, wurden bei den faunistischen Kartierungen für die
Planung der 3. Start- und Landebahn des Flughafens München (ÖKOKART
2007) für den Untersuchungsraum zwischen der Dorfen und dem Flughafen diese Flächen dem jeweiligen Funktionsraum zugeordnet und in den Plänen dementsprechend farblich hinterlegt.
4.1.3
Beschreibung und Bewertung des Bestandes einschließlich der Vorbelastungen
4.1.3.1
Schutzgebiete und Ausweisungen nach Fachplänen
Im Untersuchungsraum liegen gesetzlich und gesamtplanerisch geschützte Bereiche sowie fachplanerisch ausgewiesene Bereiche folgender Kategorien:

Natura 2000-Gebiete: FFH-Gebiet / EU-Vogelschutzgebiet (Art. 4 Abs.1 FFHRL bzw. Art. 4 Abs. 1 u. 2 VSch-RL)

Naturdenkmale (§ 28 BNatSchG)

Geschützte Landschaftsbestandteile (§ 29 BNatSchG)

Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG, Art. 23 BayNatSchG)

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL

Biotope der amtlichen Biotopkartierung

Regionale Grünzüge

Landschaftliche Vorbehaltsgebiete

Ökoflächenkataster / Ökokonto

Wälder mit besonderer Bedeutung (Gesamtökologie, Biotop)
Natura 2000-Gebiete
Das nachfolgend aufgeführte Natura 2000-Gebiet liegt im unmittelbaren Trassenbereich und wird von der Bahntrasse tangiert bzw. gequert.
Im Bereich östlich vom Flughafen, nördlich der geplanten Bahntrasse, liegt das
EU-Vogelschutzgebiet „Nördliches Erdinger Moos“ (DE 7637-471). Das Gebiet
Seite 45
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
weist eine Größe von ca. 4.525 ha auf. Bei dem Schutzgebiet handelt es sich um
eines der wichtigsten bayerischen Wiesenbrütergebiete, einer der größten
Brachvogel-Bestände, sehr bedeutende Brutvorkommen von Kiebitz, Feldlerche,
Grauammer, weiterer Arten der Stillgewässer, Röhrichte und Verlandungszonen,
insbesondere Blaukehlchen.
Deutlich außerhalb des Untersuchungsraumes befindet sich das FFH-Gebiet
„Moorreste im Freisinger und Erdinger Moos“ (Teilgebiet DE 7636 – 371.04).
Naturdenkmale
Bei dem aus drei Teilflächen bestehenden Naturdenkmal „Baumgruppen
Schwaigerloh“ bei Schwaig handelt es sich um Baumgruppen und Baumreihen
aus Stieleichen und Eschen.
Geschützte Landschaftsbestandteile
Zwischen Flughafen und der FTO liegen insgesamt 6 als Geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesene Teilflächen „Lohwälder Schwaigerloh“. Zwei
Teilflächen mit einer Gesamtfläche von 1,86 ha liegen nördlich der St 2584. Drei
weitere Teilflächen, die insgesamt 4,0 ha groß sind, befinden sich südlich der St
2584, östlich von Schwaig. Eine weitere 0,6 ha große Teilfläche liegt weiter östlich an der Dorfen. Es handelt sich um eschen- und eichenreiche Feldgehölze
und Hecken.
Der geschützte Landschaftsbestandteil „Auwaldreste an der Dorfen“ mit einer
Gesamtgröße von ca. 5 ha besteht aus zwei Teilflächen, die nordöstlich von
Schwaig, westlich und östlich der FTO liegen. Es handelt sich um einen überwiegend naturnahen Gehölzbestand.
Gesetzlich geschützte Biotope
Im Untersuchungsraum liegen zahlreiche nach § 30 BNatSchG bzw. nach Art. 23
BayNatSchG gesetzlich geschützte Biotope. Diese werden bei der Bestandsbeschreibung erwähnt und sind in den Bestandskarten Pflanzen (Anlage 15.2.1-3)
gekennzeichnet. Die räumliche Verteilung der Biotoptypen mit ihrer Beschreibung
und Bewertung ist dem Erläuterungsbericht Biotoptypenkartierung (AGL ULM
2008) sowie dem Bericht Bestandsaufnahme Vegetation und Flora (GRÜNPLAN
2007a, b) entnommen. Unter seinen Schutz fallen die nachfolgend in der Reihenfolge ihres Flächenanteils behandelten Biotoptypen:
Seite 46
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Tab. 4-7
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG gesetzlich geschützte Biotope
Code
KurzBiotop- bzw. Lebensraumtyp
code
9170
WM1
Fläche Fläche in
in ha Prozent
Wald mesophil
5,27
0,28
WA91E0 WA1
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior
(Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
3,35
0,18
VH00BK VH
Großröhrichte / kein LRT
0,19
0,01
VC00BK VC
Großseggenriede der Verlandungszone / kein LRT
0,25
0,01
SI00BK
SI
Initialvegetation, kleinbinsenreich / kein LRT
0,14
0,01
MF7230
MF1
Kalkreiche Niedermoore/LRT 7230
0,14
0,01
SU3150
SU3
Vegetationsfreie Wasserflächen in geschützten Gewässern
/ Natürliche, eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder des Hydrocharitions
0,11
0,01
Magerrasen (Trocken-/Halbtrockenrasen)/6210
0,08
0,01
GN00BK GN
Seggen- oder binsenreiche Nasswiesen, Sümpfe
0,07
0,00
GH6430 GH1
Feuchte und nasse Hochstaudenfluren, planar bis montan /
an Fließgewässern oder Waldrändern
0,04
0,00
VK00BK VK
Kleinröhrichte / kein LRT
0,03
0,00
GH00BK GH
Feuchte und nasse Hochstaudenfluren, planar bis montan /
kein LRT
0,02
GT6210
GT1
Summe
0,00
9,69
0,52
Der § 39 Abs. 5 BNatSchG i.V.m. Art. 16 BayNatSchG regelt den allgemeinen
Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen bzw. den Schutz bestimmter Landschaftsbestandteile. Er verbietet u.a.

nicht land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich genutzte Flächen so zu behandeln, dass die Tier- oder Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigt wird (§ 39 Abs.
5 Nr.1 BNatSchG),

Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche
und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und
Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur
Gesunderhaltung von Bäumen (§ 39 Abs. 5 Satz 1 Nr.2 BNatSchG),

Röhrichte in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September zurückzuschneiden; außerhalb dieser Zeiten dürfen Röhrichte nur in Abschnitten zurückgeschnitten werden (§ 39 Abs. 5 Satz 1 Nr.3 BNatSchG),

Hecken, lebende Zäune, Feldgehölze oder -gebüsche einschließlich Ufergehölze oder -gebüsche zu roden, abzuschneiden, zu fällen oder auf sonstige
Weise erheblich zu beeinträchtigen (Art. 16 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 BayNatSchG),
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1

Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Höhlen, ökologisch oder geomorphologisch bedeutsame Dolinen, Toteislöcher, aufgelassene künstliche unterirdische Hohlräume, Trockenmauern, Lesesteinwälle sowie Tümpel und Kleingewässer zu beseitigen oder erheblich
zu beeinträchtigen (Art. 16 Abs.1 Nr. 2 BayNatSchG).
Unter seinen Schutz fallen im Untersuchungsraum die nachfolgend in der Reihenfolge ihres Flächenanteils behandelten Biotoptypen (AGL ULM 2008). Dabei
werden nur die Art. 16-Flächen aufgeführt, die nicht gleichzeitig unter den Schutz
des § 30 BNatSchG fallen und in Tabelle 4-7 bereits aufgeführt sind:
Tab. 4-8:
Nach Art. 16 BayNatSchG gesetzlich geschützte Biotope
Code
KurzBiotop- bzw. Lebensraumtyp
code
GE6510
GE1
Fläche Fläche in
in ha Prozent
Artenreiches Extensivgrünland / Magere FlachlandMähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
25,39
1,35
WH00BK WH
Hecken, naturnah
12,55
0,67
WO00BK WO
Feldgehölze, naturnah
5,94
0,32
ST00BK
Initialvegetation, trocken
4,14
0,22
WN00BK WN
Gewässer-Begleitgehölze, linear
3,85
0,21
WX00BK WX
Mesophile Gebüsche, naturnah
2,05
0,11
GB00BK GB
Magere Altgrasbestände und Grünlandbrachen
1,28
0,07
GE00BK GE
Artenreiches Extensivgrünland / kein LRT
1,04
0,06
WI00BK
WI
Gebüsch / Gehölz, initial
0,86
0,05
LR6510
LR6510 Artenreiche Flachland-Mähwiesen mittlerer Standorte
0,04
0,00
57,14
3,06
ST
Summe
Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL
Der Schutz der FFH-Richtlinie greift nur innerhalb ausgewiesener FFH-Gebiete.
Dort gilt ein Verschlechterungsverbot für alle Lebensraumtypen.
Nach den Kartierungen von AGL ULM (2008) und GRÜNPLAN (2007a, b) liegen
im UR alle Flächen mit Lebensraumtypen außerhalb von FFH-Gebieten.
Tab. 4-9:
Lebensraumtypen nach Anhang 1 der FFH-RL
Code
KurzBiotop- bzw. Lebensraumtyp
code
GE6510
GE1
Artenreiches Extensivgrünland / Magere FlachlandMähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
Fläche Fläche in
in ha Prozent
25,39
1,35
WM9170 WM1
Wald mesophil
5,27
0,28
WA91E0 WA1
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior
(Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
3,35
0,18
MF7230
Kalkreiche Niedermoore/LRT 7230
0,14
0,01
MF1
Seite 48
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Code
KurzBiotop- bzw. Lebensraumtyp
code
VU3140
VU1
Unterwasser- und Schwimmblattvegetation /LRT 3140
0,12
0,01
SU3150
SU3
Vegetationsfreie Wasserflächen in geschützten Gewässern
/ Natürliche, eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder des Hydrocharitions
0,11
0,01
GT6210
GT1
Magerrasen (Trocken-/Halbtrockenrasen)/6210
0,08
0,01
GH6430
GH1
Feuchte und nasse Hochstaudenfluren, planar bis montan /
an Fließgewässern oder Waldrändern
0,04
0,00
LR6510
LR6510 Artenreiche Flachland-Mähwiesen mittlerer Standorte
0,04
0,00
34,54
1,85
Summe
Fläche Fläche in
in ha Prozent
Der Umfang der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL liegt im Untersuchungsraum insgesamt bei 34,54 ha (1,85%).
Biotope der amtlichen Biotopkartierung
Die innerhalb des Untersuchungsraumes liegenden amtlich kartierten Biotopflächen sind in der Bestandsbeschreibung erwähnt und in den Bestandskarten
Pflanzen (Anlage 15.2.1-3) mit Nummer dargestellt. Die Erhebung im Landkreis
Erding erfolgte 1984 und wurde bis jetzt nicht aktualisiert. Der Umfang der in der
amtlichen Biotopkartierung Bayerns erfassten Flächen liegt im Untersuchungsraum insgesamt bei 27,3 ha (1,5 %).
Landschaftliche Vorbehaltsgebiete / Regionale Grünzüge
Die im Untersuchungsraum liegenden Teilbereiche des Regionalen Grünzuges
11 „Grüngürtel Flughafen München / Erdinger Moos“ und des Landschaftlichen
Vorbehaltsgebietes „Viehlassmoos und Eittinger Moos“, werden in Kapitel 4.5
(Schutzgut Landschaft) genauer erfasst und beschrieben.
Ökoflächenkataster / Ökokonto
Die für Maßnahmen nach Art. 7 BayNatSchG (Ersatzgeldverwendung) sowie die
Kompensationsflächen (Ökokonto-Flächen) nach Art. 8 BayNatSchG festgesetzten Flächen werden im Kompensationsverzeichnis als Teil des Ökoflächenkatasters erfasst, das vom LfU geführt und laufend fortgeschrieben wird. Im Untersuchungsraum liegen mehrere Kompensationsflächen Dritter und Ökokontoflächen.
Bei diesen Flächen handelt sich einerseits um planfestgestellte Kompensationsflächen der FMG und anderer Vorhabensträger für die im Raum durchgeführten
Bauvorhaben, andererseits um Ausgleichsflächen im Zusammenhang mit Bebauungsplänen. Diese Flächen wurden noch durch Flächen aus dem Ökokonto
der Gemeinde Oberding ergänzt, die bisher noch nicht im Ökoflächenkataster
Seite 49
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
gemeldet sind. Die Ökoflächen aus dem Ökoflächenkataster / Ökokonto sind in
den Bestandskarten Pflanzen (Anlage 15.2.1-3) dargestellt.
Wälder mit besonderer Bedeutung
In der Waldfunktionskarte Landkreis Erding sind im Hinblick auf den Biotopschutz
folgende Wälder ausgewiesen:

das Waldstück östlich Abfanggraben Ost als Wald mit besonderer Bedeutung für die Gesamtökologie,

der Wald nördlich Schwaigerloh als Wald mit besonderer Bedeutung für die
Gesamtökologie,

der Wald zwischen dem Flughafen und dem Abfanggraben Ost als Wald mit
besonderer Bedeutung für die Gesamtökologie.
Sie sind in den Bestandskarten Pflanzen (Anlage 15.2.1-3) dargestellt.
4.1.3.2
Streng geschützte Arten
Die streng geschützten Arten werden in § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG definiert: Es
sind die im Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (EG-Artenschutzverordnung), im Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) und in der
Bundesartenschutzverordnung Anlage I, Spalte 3, aufgeführten Arten.
In der Tabelle 4-10 sind die im Zuge von verschiedenen im Untersuchungsraum
durchgeführten Kartierungen nachgewiesenen streng geschützten Arten (AGL
ULM & MAIER 2009, IFUPLAN 2011 und 2012, ÖKOKART 2007) aufgelistet:
Tab. 4-10:
Vorkommen der streng geschützten Arten
deutscher Name
wissenschaftlicher Name
RLD
RLB
Pflanzen:
Keine Arten
Tiere:
Säugetiere
Biber
Castor fiber
V
.
Bartfledermaus
Myotis mystacinus/brandtii
.
.
Breitflügelfledermaus
Eptesicusserotinus
G
3
Großes Mausohr
Myotis myotis
V
V
Mausohren
Myotis spec
.
.
Nordfledermaus
Eptesicus nilssonii
G
3
Rauhhautfledermaus
Pipistrellus nathusii
.
3
Wasserfledermaus
Myotis daubentoni
.
.
Seite 50
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
deutscher Name
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
wissenschaftlicher Name
RLD
RLB
Weißrandfledermaus
Pipistrellus kuhlii
.
D
Zweifarbfledermaus
Vespertilio discolor
D
2
Zwergfledermaus
Pipistrellus pipistrellus
.
.
Baumfalke
Falco subbuteo
3
V
Bekassine
Gallinago gallinago
1
1
Bruchwasserläufer
Tringa glareola
1
Flußregenpfeifer
Charadrius dubius
Grauammer
Emberizia calandra
3
1
Großer Brachvogel
Numenius arquata
1
1
Grünspecht
Picus viridis
.
V
Habicht
Accipiter gentilis
Kampfläufer
Philomachus pugnax
1
0
Kiebitz
Vanellus vanellus
2
2
Kornweihe
Circus cyaneus
2
1
Mäusebussard
Buteo buteo
Raubwürger
Lanius excubitor
2
1
Rohrweihe
Circus aeruginosus
.
3
Schleiereule
Tyto alba
.
2
Schwarzmilan
Milvus migrans
Silberreiher
Casmerodius albus
.
.
Sperber
Accipiter nisus
.
.
Sumpfohreule
Asio flammeus
1
0
Teichhuhn
Gallinula chloropus
V
V
Turmfalke
Falco tinnunculus
.
.
Uferschwalbe
Riparia riparia
.
V
Wendehals
Jynx torquilla
2
3
Wespenbussard
Pernis apivorus
V
3
Wiesenweihe
Circus pygargus
2
1
Lacerta agilis
V
V
Hyla arborea
3
2
Coenagrion ornatum
1
1
Vögel
3
3
3
Kriechtiere
Zauneidechse
Amphibien
Laubfrosch
Libellen
Vogel-Azurjungfer
Erläuterungen:
RL D: Gefährdungsgrad nach Roter Liste gefährdeter Tiere Deutschland 2009
RL B: Gefährdungsgrad nach Roter Liste gefährdeter Tiere Bayern 2003
Gefährdungsgrade:
0 - ausgestorben oder verschollen,
1 - vom Aussterben bedroht,
Seite 51
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
2 - stark gefährdet,
3 - gefährdet,
G - Gefährdung anzunehmen aber Status unbekannt,
V - Arten der Vorwarnliste,
R - extrem seltene Arten und Arten mit geografischen Restriktionen,
D - Daten defizitär;
Streng geschützte Pflanzenarten sind im Untersuchungsraum nicht vorhanden.
Es wurden 9 streng geschützte Fledermausarten, 25 streng geschützte Vogelarten, eine streng geschützte Reptilienart, eine streng geschützte Amphibienart, eine streng geschützte Libellenart und eine streng geschützte Säugetierart nachgewiesen (siehe Tab. 4-10). Der Schwerpunkt dieser Vorkommen liegt für die
Fledermäuse im Bereich der Dorfen und des Mittleren-Isar-Kanals mit angrenzenden Gehölzsäumen, für die Zauneidechse am Abfanggraben Ost, an der Dorfen, südexponierten Böschungen der Flughafentangente Ost sowie am MittlerenIsar-Kanal. Bedeutung für die streng geschützten Vogelarten des Offenlandes
haben v.a. die landwirtschaftlich genutzten, weitgehend gehölzfreien Bereiche
zwischen der ED 5 im Westen und der Gemarkungsgrenze Erding im Osten. Die
streng geschützte Vogel-Azurjungfer kommt im Untersuchungsraum nur an einem Gewässer der Vorbehaltsfläche Ost vor. Das Vorkommen des Laubfrosches
im Untersuchungsraum beschränkt sich auf die Abbaustellen nördlich Siglfing.
Die Dorfen stellt das einzige Vorkommensgebiet des Bibers im Untersuchungsraum dar.
Auf einzelne Aspekte des Artenschutzes wird im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag im Anhang I eingegangen. Basierend auf den Ergebnissen der zoologischen
Erhebungen aus den Jahren 2008 - 2012 und sonstiger Datengrundlagen wurde
in Abstimmungen mit den entsprechenden Behörden geprüft, welche Arten zu
betrachten sind (Abschichtungstabellen siehe im Anhang I,1). Die Ergebnisse
des Fachbeitrags fließen direkt in die Maßnahmenplanung mit ein (siehe Kap.
7.1.1).
4.1.3.3
Bestandsbeschreibung - Pflanzen
Biotop- und Nutzungstypen
Insgesamt wurden im Untersuchungsraum zwischen der Gemarkungsgrenze der
Stadt Erding im Osten und dem Flughafen im Nordwesten im Kartierungskorridor
von jeweils bis zu 1.000 m beiderseits der Trasse 29 Biotop- und FFHLebensraumtypen und 28 Nutzungs- und Strukturtypen kartiert. Die räumliche
Darstellung der Biotope kann den Bestandskarten Schutzgut Pflanzen (Anlage
15.2.1-3) entnommen werden.
Seite 52
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Tab. 4-11:
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Vorkommende Biotop- und Lebensraumtypen
Code
Kurzcode
Biotop- bzw. Lebensraumtyp
GE6510
GE1
Artenreiches Extensivgrünland / Magere FlachlandMähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
25,39
1,35
WH00BK WH
Hecken, naturnah
12,55
0,67
WO00BK WO
Feldgehölze, naturnah
5,94
0,32
WM9170 WM1
Wald mesophil / 9170
5,27
0,28
XR00BK XR
Rohboden / kein LRT
4,57
0,24
ST00BK
Initialvegetation, trocken
4,14
0,22
WN00BK WN
Gewässer-Begleitgehölze, linear
3,85
0,21
WA91E0 WA1
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior
(Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
3,35
0,18
WX00BK WX
Mesophile Gebüsche, naturnah
2,05
0,11
UA00BK UA
Alleen, Baumreihen, Baumgruppen
1,50
0,08
GB00BK GB
Magere Altgrasbestände und Grünlandbrachen
1,28
0,07
GE00BK GE
Artenreiches Extensivgrünland / kein LRT
1,04
0,06
WI00BK
WI
Gebüsch / Gehölz, initial
0,86
0,05
VT00BK
VT
Verlandungsvegetation an nicht geschützten Stillgewässern
0,66
0,04
VC00BK VC
Großseggenriede der Verlandungszone / kein LRT
0,25
0,01
XU00BK XU
Vegetationsfreie Wasserflächen in nicht geschützten Fließgewässern
0,25
0,01
LR3260
Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis ohne 13d-Schutz
0,23
0,01
VH00BK VH
Großröhrichte / kein LRT
0,19
0,01
MF7230
MF1
Kalkreiche Niedermoore/LRT 7230
0,14
0,01
SI00BK
SI
Initialvegetation, kleinbinsenreich / kein LRT
0,14
0,01
VU3140
VU1
Unterwasser- und Schwimmblattvegetation /LRT 3140
0,12
0,01
SU3
Vegetationsfreie Wasserflächen in geschützten Gewässern
/ Natürliche, eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder des Hydrocharitions
0,11
0,01
Magerrasen (Trocken-/Halbtrockenrasen)/6210
0,08
0,01
Seggen- oder binsenreiche Nasswiesen, Sümpfe
0,07
0,00
0,04
0,00
SU3150
GT6210
ST
LR3260
GT1
GN00BK GN
LR6510
LR6510 Artenreiche Flachland-Mähwiesen mittlerer Standorte
Fläche Fläche in
in ha Prozent
GH6430 GH1
Feuchte und nasse Hochstaudenfluren, planar bis montan /
an Fließgewässern oder Waldrändern
0,04
0,00
VK00BK VK
Kleinröhrichte / kein LRT
0,03
0,00
GH00BK GH
Feuchte und nasse Hochstaudenfluren, planar bis montan /
kein LRT
0,02
0,00
UE00BK UE
Einzelbäume
0,01
0,00
74,17
3,96
Summe
Die Biotop- und Lebensraumtypen nehmen mit 74,17 ha knapp 3,96 % der Gesamtfläche (1875 ha) ein.
Seite 53
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Tab. 4-12:
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Vorkommende Nutzungs- und Strukturtypen
Code
Kurzcode
Biotop- bzw. Lebensraumtyp
Fläche Fläche in
in ha Prozent
NLA0
NLAa
Ackerflächen, Wechselgrünland
1110,13
59,21
NVS0
NVS
Sonstige Straßen und Plätze
198,13
10,57
NLG0
NLGa
Intensivgrünland
181,16
9,66
NLG1
NLGb
Nährstoffreiches Extensivgrünland und Wiesenbrachen
117,73
6,28
NIG0
NIG
Industrie, Gewerbe, Ver- und Entsorgung
44,51
2,37
NWG0
NWG
Gehölze (nicht biotopwürdig)
21,43
1,14
NVW1
NVWb
Gras- und Schotterfeldwege
20,00
1,07
NLA1
NLAb
Ackerbrachen
17,74
0,95
NBD0
NBD
Kernbereiche der Dörfer, landwirtschaftliche Gebäude im
Außenbereich
16,87
0,90
NLR0
NLRa
Ruderal- und Brachflächen (ohne Ackerbrachen, nicht biotopwürdig)
16,41
0,88
NBS0
NBS
Sonderbauten
8,10
0,43
NBE0
NBE
Einzel-, Doppel-, Reihenhausbebauung
7,77
0,41
NAD0
NAD
Deponien
6,43
0,34
NWL0
NWL
Laubwald (nicht biotopwürdig)
6,22
0,33
NGK0
NGK
Kanal
6,06
0,32
NGB0
NGBb
Bäche und Gräben (nicht biotop- oder LRT-würdig)
4,29
0,23
NLW1
NLWa
Intensive Weidefläche, Standweide, Koppel
4,19
0,22
NGB1
NGBa
Bäche und Gräben mit strukturarmen Randflächen
4,12
0,22
NVW0
NVWa
Feld- und Wirtschaftswege, asphaltiert
2,27
0,12
NEK0
NEK
Kleingartenanlagen, Gartengrundstücke im Außenbereich
2,02
0,11
NLW2
NLWb
Extensive Weidefläche, Weidebrache (nicht biotopwürdig)
1,53
0,08
NWA0
NWA
Aufforstungen
1,12
0,06
NLR1
NLRb
Nitrophile Säume
0,80
0,04
NBG0
NBG
Gemeinbedarfsflächen: Schulen, Verwaltung, Kirchen,
Krankenhäuser etc.
0,65
0,03
NWM0
NWM
Mischwald
0,53
0,03
NGS0
NGSa
Stillgewässer (nicht biotopwürdig)
0,17
0,02
NWNO
NWN
Nadelwald
0,15
0,01
NES0
NES
Sportanlagen Spielplätze
Summe
0,14
0,01
1800,67
96,04
Die Nutzungs- und Strukturtypen nehmen mit 1800,67 ha ca. 96,04 % der Gesamtfläche (1875 ha) ein.
Seite 54
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Flora
Es sind im Bereich der projektbezogenen Biotopkartierung, zwischen der Gemarkungsgrenze der Stadt Erding im Osten und der Dorfen im Nordwesten 32 Arten
nachgewiesen worden, die aufgrund ihres Rote-Liste-Status oder ihrer Einstufung
in der BArtSchV als besonders geschützte Arten, eine naturschutzfachlich wertgebende Bedeutung haben. Die Art mit höchster Gefährdungsstufe ist die
Kirschpflaume (Prunus cerasifera) - RLB2. Die Kirschpflaume wächst in einer
Brennnesselflur in einem flachen Bachtälchen zwischen Reisen und Schwaig
(Weichgraben). Da hier junge Eichen, Ahorne und Fichten angepflanzt wurden,
liegt der Schluss nahe, dass auch die Kirschpflaume angesalbt ist. Das Schwarze
Bilsenkraut kommt am natürlichen Standort in einer nährstoffreichen Ruderalflur
an der Dorfen vor. Die Behaarte Karde kommt relativ häufig in nährstoffreichen
Ruderalfluren des Untersuchungskorridors vor. Die Stein-Weichsel ist Bestandteil
mehrerer gepflanzter Gehölze und mit Sicherheit nicht autochthon. Der WasserHahnenfuß tritt im Untersuchungskorridor nur einmal auf, und zwar im kleinen
Bach zwischen Reisen und Schwaig (Weichgraben). Die im Untersuchungskorridor festgestellten Wuchsorte der Roten Johannisbeere liegen in gepflanzten Gehölzen und sind sicher nicht natürlich. Die Feld-Ulme wurde im Untersuchungskorridor einmal festgestellt und zwar in einer Hecke am Mittleren-Isar-Kanal.
Für den Bereich östlich des Flughafens bis zur Dorfen hin liegen Nachweise von
4 weiteren gefährdeten und wertbestimmenden Pflanzen vor (GRÜNPLAN
2007a, b). Die Graue Scabiose (Scabiosa canescens), RLB2 und RLD3, und die
Labkraut-Wiesenraute (Thalictrum simplex ssp. galioides), RLB2 und RLD2, wurden in den trocken-mageren Biotopen am Abfanggraben Ost kartiert. Diese wurden dort durch Mähgutübertragung aus dem Erdinger Moos angesalbt. Vorausgegangen war ein Abtrag des nährstoffreichen Oberbodens. Zwei weitere wertbestimmende Arten, das Schwarze Kopfried (Schoenus nigricans) RLB2 und
RLD2 und die Schuppensegge (Carex lepidocarpa) RLBV und RLD3, wurden
ebenfalls am Abfanggraben Ost nachgewiesen. Eine künstliche Ansiedlung ist
auch bei diesen beiden Arten sehr wahrscheinlich. In den Lohwäldern im Umkreis
von Schwaig tritt das Moschuskraut (Adoxa moschatellina) auf.
Im Untersuchungsraum kommen drei nach BArtSchV besonders geschützte Arten vor. Die Karthäuser-Nelke (Dianthus carthusianorum) wurde im Gebiet nur
zweimal gefunden, zum einen in einem mageren Wiesenstreifen am MittlerenIsar-Kanal, zum anderen auf einer Böschung mit Altgrasflur im Bachtälchen des
Weichgrabens zwischen Reisen und Schwaig. Der einzige festgestellte Wuchsort
der Wiesen-Schlüsselblume (Primula veris) liegt in einer als Bolzplatz genutzten
mageren Mähwiese westlich Reisen. Die Sumpf-Schwertlilie kommt im Gebiet
häufig an den Ufern von Bächen, Gräben und Stillgewässern (Teiche, Weiher,
Tümpel) vor.
Seite 55
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Die in den einzelnen Biotoptypen erfassten gefährdeten und wertbestimmenden
Pflanzen mit Angabe ihres Rote-Liste-Status in Bayern und in Deutschland und
ihrer Einstufung in der BArtSchV gibt die folgende Tabelle wieder.
Tab. 4-13:
Wertbestimmende Pflanzenarten
wissenschaftlicher Name
deutscher Name
B
D
BArtSchV
Adoxa moschatelina
Moschuskraut
V
.
Anthemis tinctoria
Färber-Hundskamille
V
.
.
Arctium nemorosum
Hain-Klette
V
.
.
Carax lepidocarpa
Schuppen-Segge
V
3
.
Cydonia oblonga
Echte Quitte
R
.
.
Dianthus carthusianorum
Karthäuser-Nelke
V
.
b
Dipsacus pilosus
Behaarte Karde
3
.
.
Epilobium tetragonum
Vierkantiges Weidenröschen i.w.S.
V
.
.
Erigeron acris
Scharfes Berufkraut i.w.S
V
.
.
Geranium pratense
Wiesen-Storchschnabel
V
.
.
Helictotrichon pratense
Echter Wiesenhafer
V
.
.
Hieracium piloselloides
Florentiner Habichtskraut
V
.
.
Hippophae rhamnoides
Sanddorn
V
.
.
Hyoscyamus niger
Schwarzes Bilsenkraut
3
.
.
Iris pseudacorus
Sumpf-Schwertlilie
.
.
b
Nasturtium officinale
Echte Brunnenkresse
V
.
.
Primula veris
Echte Schlüsselblume
V
.
b
Prunus mahaleb
Felsen-Kirsche
3
.
.
Prunus cerasifera
Kirschpflaume
2
.
.
Ranunculus fluitans
Flutender Wasser-Hahnenfuß
3
.
.
Ribes rubrum
Rote Johannisbeere
3
.
.
Salix alba
Silber-Weide
V
.
.
Salix eleagnos
Lavendel-Weide
V
.
.
Scabiosa canescens
Graue Skabiose
2
3
-
Schoenus nigricans
Schwarzes Kopfried
2
2
-
Sedum telephium
Purpur-Fetthenne i.w.S.
V
.
.
Sorbus intermedia
Schwedische Mehlbeere
R
.
.
Thalictrum simplex ssp. galioides
Labkraut-Wiesenraute
2
2
.
Ulmus glabra
Berg-Ulme
V
.
.
Ulmus minor
Feld-Ulme
3
3
.
Verbascum nigrum
Schwarze Königskerze
V
.
.
Zannichellia palustris
Teichfaden
V
.
.
Erläuterungen:
D: Gefährdungsgrad nach Roter Liste Deutschland
B: Gefährdungsgrad nach Roter Liste Bayern
Gefährdungsgrade:
1 - vom Aussterben bedroht,
Seite 56
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
2 - stark gefährdet,
3 - gefährdet,
G - Gefährdung anzunehmen,
V - Arten der Vorwarnliste,
R – potenziell gefährdet,
BArtSchV b – besonders geschützt;
4.1.3.4
Bestandsbeschreibung - Tiere
Innerhalb des Untersuchungsraumes erfolgten verschiedene, jeweils umfassende
faunistische Kartierungen. Die Beschreibung der Tierwelt einschließlich ihrer Lebensräume erfolgt durch die zusammenfassende Auswertung der bei den verschiedenen faunistischen Kartierungen festgestellten Arten bzw. Artengruppen
mit Indikatorfunktion.
Im Bereich zwischen der Gemarkungsgrenze der Stadt Erding und der Dorfen
wurden bei der projektbezogenen faunistischen Kartierung im Jahre 2008 (AGL
ULM & MAIER 2009) folgende Tiergruppen erfasst: Fledermäuse, Vögel, Fische,
Tagfalter, Reptilien, Amphibien, Makrozoobenthos, Libellen, Nachtfalter und
Laufkäfer. Im Zuge der projektbezogenen Biotopkartierung wurden Beibeobachtungen zu Heuschrecken, Libellen, Reptilien und Biber notiert.
Für die Beschreibung der Tierwelt im Bereich zwischen dem Flughafen und der
Dorfen wurden die faunistischen Kartierungen für die Planung einer dritten Startund Landebahn der Flughafen München GmbH (ÖKOKART 2007) zu Grunde gelegt. Für diesen Teilbereich des Untersuchungsraumes liegen Daten für folgende
Tiergruppen vor: Fledermäuse, Vögel, Tagfalter, Reptilien, Amphibien, Säuger/Biber, Kleinsäuger, Heuschrecken, Libellen, Nachtfalter, Laufkäfer, Holzkäfer,
Stechimmen und Makrozoobenthos.
Darüber hinaus wurde auf die Daten aus den faunistischen Kartierungen im Zuge
der Planung der Nordumfahrung Erding ED 99 (IFUPLAN 2011, 2012) zurückgegriffen. Aus diesen Erhebungen liegen Daten für folgende Tiergruppen/-arten vor:
Fledermäuse, Vögel, Tagfalter, Libellen, Amphibien und Zauneidechse.
Fledermäuse
Fledermäuse sind die einzigen aktiv fliegenden Säugetiere. Alle heimischen Fledermäuse ernähren sich ausschließlich insektivor. Sie orientieren sich durch
Echoortungsrufe, die im Kehlkopf gebildet und über Mund oder Nase mit einer
Frequenz von 15 bis 115 kHz ausgestoßen werden. Das Echo dieser Ortungsrufe
liefert den Tieren Informationen über die Umgebung und ihre Nahrungsinsekten.
Mit diesen Ultraschallrufen erfolgt u.a. auch die Ortung von Beuteinsekten.
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Für Bayern liegen Nachweise von 23 Fledermausarten vor. Arten mit Schwerpunktverbreitung in Europa, von denen ein erheblicher Teil der Populationen in
Deutschland lebt, sind Mausohr, Bechstein-, Große Bart- und Mopsfledermaus.
Arten die innerhalb Deutschlands einen Verbreitungsschwerpunkt in Bayern besitzen und für deren Erhaltung Bayern eine besondere Verantwortung trägt sind
die Mopsfledermaus, die Wimperfledermaus sowie die Große und Kleine Hufeisennase.
Aufgrund ihrer artspezifischen Habitatanforderungen können Fledermäuse wichtige Indikatoren zur Bewertung von Lebensräumen darstellen.
Durch ihre hohe Mobilität sind sie allerdings in der Lage, verschiedenste Lebensräume zu nutzen und dabei beträchtliche Distanzen zurücklegen. So können zwischen den Tagesquartieren und den nächtlichen Jagdquartieren wenige hundert
Meter, bei einigen Arten aber auch deutlich über 10 km liegen. Während manche
Fledermausarten sich vergleichsweise standortstreu verhalten, wandern andere
mehrere hundert Kilometer zwischen ihren Sommer- und Winterquartieren hin
und her.
Diese funktionalen Beziehungen zwischen den einzelnen Lebensräumen gilt es
für einen umfassenden Fledermausschutz zu berücksichtigen. Sie sollen im Folgenden im Überblick dargestellt werden (ausführlichere Beschreibungen finden
sich z.B. bei GEBHARD 1997, HELVERSEN 1989, LIMPENS, MOSTERT &
BONGERS 1997, NEUWEILER 1993 oder SCHOBER & GRIMMBERGER 1987).
Ein effektiver Fledermausschutz erfordert die Beachtung aller Teillebensräume
einer Fledermauspopulation und erfordert damit eine Betrachtung der Gesamtlandschaft (JANSEN & LIMPENS 1997, KAPTEYN 1995).
Alle einheimischen Fledermäuse verbringen den Tag in störungsfreien Quartieren, in der Nacht fliegen sie zum Nahrungserwerb in ihre Jagdhabitate.
Während ihrer Transfer- und Jagdflüge orientieren sich Fledermäuse weitgehend
an räumlichen Strukturen, z.B. Waldränder, Saumbereiche, Gewässer sowie
auch anthropogene Strukturen wie breite Wege und Schneisen in Wäldern, Gehölzsäume in intensiv genutzten Agrargebieten. Nicht zu vergessen die Siedlungsbereiche, die mit ihrer starken Strukturierung auch häufig noch Quartiere
bieten. Zusätzlich kommt hinzu, dass viele dieser Strukturen durch ein anderes
Mikroklima häufig auch gute Nahrungsgründe darstellen, weshalb Fledermäuse
nicht selten, wenigstens zeitweise, dort auch jagen. Über Waldschneisen – etwa
über Straßen- oder Bahndämmen – sammeln sich nach Einbruch der Dämmerung Insekten, die die abstrahlende Wärme von Asphalt und Dammschotter für
ihre Aktivität nutzen. Zusätzlich haben sich zum Damm hin Vegetationssäume
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gebildet. An diesen Säumen findet man oft Fledermäuse, die diese Nahrungsräume während der ersten Stunden nach Sonnenuntergang bejagen.
Aufgrund ihrer Fähigkeit zur Echoortung sind sie in der Lage sich auch bei völliger Dunkelheit zu orientieren und Nahrung, z.B. nachtaktive Fluginsekten zu erbeuten. Da der aktive Flug viel Energie verbraucht, müssen die Tiere diesen
durch eine große Nahrungsaufnahme kompensieren und sind daher auf ergiebige Nahrungsressourcen sowie auch auf störungsfreie Tagesquartiere angewiesen (NEUWEILER 1993). Um während ihrer Tagesruhe den Energieverbrauch
zusätzlich zu reduzieren, verfallen sie in der Regel in eine Tageslethargie (Torpor).
Mit dem Detektor ist es möglich die Mehrzahl der einheimischen Fledermausarten, zumindest in typischen Flugsituationen sicher zu bestimmen (LIMPENS &
ROSCHEN 1995). Nah verwandte Arten mit ähnlichem Orientierungsverhalten,
z.B. Große und Kleine Bartfledermaus und weitere Arten der Gattung Myotis,
können dagegen im Gelände nicht sicher bestimmt werden. Weiterhin ist zu beachten, dass einige Arten ein Sonar von nur geringer Reichweite besitzen. Ihre
Lautäußerungen sind nur aus wenigen Metern Entfernung im Detektor hörbar,
wodurch ihre Erfassbarkeit eingeschränkt ist.
Nachgewiesene Arten
Die Aussagen zum Vorkommen von Fledermäusen im Untersuchungsraum wurden der im Jahr 2006 im Bereich zwischen Flughafen und Dorfen durchgeführten
Fledermauskartierung (ÖKOKART 2007) entnommen. Die Beschreibung der Fledermausvorkommen für den Bereich zwischen der Dorfen und Gemarkungsgrenze Erding stammen aus der projektbezogenen Fledermauskartierung, die in 2008
(AGL ULM & MAIER 2009) erfolgte sowie aus der Faunakartierung für die
Nordumfahrung ED 99 (IFUPLAN 2011).
Im Untersuchungsraum wurden 9 Arten bei den Geländeerhebungen nachgewiesen. Alle 9 Arten werden in der Bundesartenschutzverordnung als „streng geschützt“ kategorisiert. In der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Bayerns sind
alle 9 Arten aufgeführt. Auf der Roten Liste Deutschland stehen 3 Arten. Von den
gefährdeten Arten ist in mindestens einer der beiden Roten Listen eine Art als
„stark gefährdet“ oder „Vom Aussterben bedroht“ eingestuft. Alle aktuell nachgewiesenen Fledermausarten sind naturschutzrelevant.
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Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Quartiere
Im Untersuchungsraum bzw. im nahen Umfeld wurden 4 Kirchen als potenzielle
Quartiere eingestuft und untersucht.
In der Kirche St. Georg in Eitting wurden frische Kotspuren einer Fledermaus
entdeckt. Ein Individuum konnte im Dachstuhl beobachtet werden. Mit großer
Wahrscheinlichkeit handelt es sich hierbei um ein Sommerquartier eines Langohrs.
In der Kirche St. Johann Baptiste in Aufkirchen wurden Hangplatzspuren und
größere Kotmengen entdeckt, die vermutlich von Langohren stammen. Die deutlich frischen Kotspuren deuten auf eine Wochenstube mit ca. 12 Tieren hin. Nach
den ASK-Daten befindet sich in dieser Kirche eine Wochenstube von Grauen
Langohren mit 7 Tieren im Jahr 2007.
In Niederding in der Kirche St. Martin deuteten wenige frische Kotspuren auf ein
einzelnes Langohr hin. Vermutlich handelt es sich um ein Männchenquartier.
In Schwaig in der Kirche St. Korbinian wurden Hangplatzspuren und große Mengen an Kot festgestellt. Es konnten keine lebenden Tiere entdeckt werden, jedoch wurde ein Totfund eines Grauen Langohrs sichergestellt und fotografiert.
Nach den ASK-Daten handelt es sich bei der Kirche um ein Langohrquartier mit
mind. 3 Tieren im Jahr 2007.
Auch die Lohwälder der Niederterrasse westlich Dorfen dürften als Quartierbiotope von Bedeutung sein. Im Bereich der geplanten Bahntrasse sind, bis auf einen
Höhlenbaum (Hainbuche, 1 Höhle, ÖKOKART 2007), fast ausschließlich sehr
junge Gehölze vorhanden. Somit ist mit Vorkommen weiterer potenzieller Fledermausquartiere nicht zu rechnen.
Jagdgebiete
Die im Untersuchungsraum nachgewiesenen Arten nutzen den Raum als Jagdhabitat, bzw. sie wechseln jagend von den Quartieren in die Jagdlebensräume
entlang von Leitstrukturen (Gewässer, Gehölze usw.).
Für die linienorientiert fliegenden Arten muss der Untersuchungsraum durch die
gute Ausstattung mit Lineargehölzen, vor allem in Fließrichtung der Gewässer
(Dorfen, Mittlerer-Isar-Kanal), als sehr gut vernetzt angesehen werden.
Östlich des Flughafens stellt die Dorfen durch hohe Artenvielfalt mit teilweise hoher Nachweisdichte einen bedeutenden Lebensraum für Fledermäuse und eine
stark frequentierte Leitlinie dar. Hier wurden 5 Fledermausarten, die Wasserfledermaus, Bartfledermäuse, Mausohren, die Nordfledermaus und die Zwergfle-
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dermaus nachgewiesen. In den restlichen untersuchten Flächen östlich des
Flughafens wurde insgesamt nur eine geringe Aktivität festgestellt. Das schließt
auch den Bereich der Vorbehaltsfläche Ost mit sehr kleinen Vorkommen und
Quartierverdacht von Bart- und Zwergfledermaus sowie der Rauhhautfledermaus
ein.
Der Mittlere-Isar-Kanal zwischen Niederding und Reisen ist ein bedeutendes
Jagdgebiet und stark frequentierte Leitlinie. Es wurden dort die folgenden wertgebenden Arten nachgewiesen: Breitflügelfledermaus, Großes Mausohr, Rauhautfledermaus, Weißrandfledermaus, Zweifarbfledermaus und Zwergfledermaus. Mit 46 Registrierungen wurde in diesem Bereich die Wasserfledermaus
am häufigsten registriert. An zweiter Stelle in der Rangfolge der Aktivität, insbesondere im Herbst, treten die Rauhaut- und die Weißrandfledermaus auf. Die
beiden Arten sind am Detektor schwer zu trennen, so dass die Aktivitätsverhältnisse beider Arten zueinander nicht sicher festgestellt werden konnten. Es ergab
sich jedoch der Eindruck, dass die Weißrandfledermaus die im Herbst eindeutig
häufigere Art ist. Beide Arten beflogen in vergleichsweise schnellem Flug vor allem die dichteren Gehölzsäume am Westufer des Kanals und kreuzten an den
Brücken auf das andere Ufer, um sich dort an den Saumbereichen der Straßen
zu orientieren. Die Artenzahl aktiver Fledermäuse wird innerhalb des Untersuchungsraumes nach Süden zu immer höher. Vor allem am östlichen Ortsausgang
von Niederding (südliche Brücke des Transektes) kommt die Breitflügelfledermaus dazu, die mit ihrer hohen Jagdaktivität an der Straße nach Erding in der
Nachbarschaft von Viehhaltung die dritte Rangstufe belegt. Die Tiere jagten hier
im Schein der Straßenbeleuchtung auf ca. 5-10 m Höhe zusammen mit der
Weißrandfledermaus. Bedingt durch viele ältere Gebäude sind Quartiere der
Breitflügelfledermaus, und auch der Zwergfledermäuse (Zwerg-, Weißrandfledermaus) in direkter Nähe sehr wahrscheinlich. Nur vereinzelt wurden die Zwergfledermaus (südlicher Untersuchungsraum), die Zweifarbfledermaus (Bestimmung nicht eindeutig möglich) (nördlicher Bereich) und das Große Mausohr (Nähe der nördlichen Brücke) registriert.
Tab. 4-14:
Kartierte Fledermäuse
deutscher Name
wissenschaftlicher
Name
RL D
RL B
FFH
Bartfledermaus (unbestimmt) Myotis mystacinus oder
brandti
§§
s
Breitflügelfledermaus
Eptesicus serotinus
G
3
IV
s
Großes Mausohr
Myotis myotis
V
V
II, IV
s
Mausohren (unbestimmt)
Myotis spec.
Nordfledermaus
Eptesicus nilssoni
G
3
IV
s
Rauhautfledermaus
Pipistrellus nathusii
.
3
IV
s
Wasserfledermaus
Myotis daubentonii
.
IV
s
Weißrandfledermaus
Pipistrellus kuhlii
.
IV
s
Seite 61
s
D
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PFA 4.1
deutscher Name
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
wissenschaftlicher
Name
RL D
RL B
FFH
§§
Zweifarbfledermaus
Vespertilio discolor
D
2
IV
s
Zwergfledermaus
Pipistrellus pipistrellus
.
.
IV
s
Erläuterungen:
RL D: Gefährdungsgrad nach Roter Liste Gefährdeter Tiere Deutschland 2009
RL B: Gefährdungsgrad nach Roter Liste Gefährdeter Tiere Bayern 2003
Gefährdungsgrade:
0 – ausgestorben oder verschollen,
1 - vom Aussterben bedroht,
2 - stark gefährdet,
3 - gefährdet,
G - Gefährdung anzunehmen aber Status unbekannt,
V – Arten der Vorwarnliste,
R – extrem seltene Arten und Arten mit geografischen Restriktionen,
D - Daten defizitär;
Spalte FFH: II - Art nach Anhang II bzw. IV der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie,
Spalte §§: s - streng geschützte Art, b- besonders geschützte Art gem. § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG
Säuger
Die Beschreibung und Bewertung der Kleinsäuger und des Bibervorkommens beruht auf den Erhebungen zum Planfeststellungsverfahren Flughafen-München
(ÖKOKART 2007).
Im Untersuchungsraum wurden 5 Arten bei den Geländeerhebungen nachgewiesen. Von den 5 Arten sind in der Bundesartenschutzverordnung 3 Arten als „besonders geschützt“ bezeichnet und eine Art ist als „streng geschützt“ kategorisiert. In der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Bayerns ist keine Art aufgeführt. Auf der Roten Liste Deutschland steht eine der nachgewiesenen Arten.
Von den gefährdeten Arten ist keine Art in mindestens einer der beiden Roten
Listen als „stark gefährdet“ oder „Vom Aussterben bedroht“ eingestuft.
Der Biber gilt als Leitart für relativ naturnahe Uferbereiche. Er besiedelt bevorzugt
weichholzreiche Ufergehölze und Auwälder an ruhigen Fließ- und Stillgewässern
und reagiert empfindlich auf die Zerschneidung seiner Lebensräume.
Der Biber ist gem. § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG eine streng geschützte Art, nach der
Roten Liste gefährdeter Tiere Deutschlands als Art der Vorwarnstufe eingestuft,
wird in den Anhängen II und IV der FFH-RL geführt, jedoch nach erfolgreicher
Ansiedlung wieder an zahlreichen Orten heimisch. Die Dorfen stellt das einzige
Vorkommensgebiet im Untersuchungsraum dar. Die Erfassung erfolgte anhand
von Spuren (Rutschen, Trittsiegeln, Bauten und Fällungen) an der Dorfen. Hervorzuheben sind ein Familienrevier - eine umfangreiche Ansiedlung mit Mittelund Erdbauen und zahlreichen Fällungen, Ausstiegen und Rutschen nördlich der
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
der FTO-Querung. Nordöstlich von Schwaig besteht eine kleinere Ansiedlung.
Ein Paarrevier – wahrscheinlich Erdbau, zahlreiche Fällungen großer Bäume,
kleinere Fällungen und Fraßspuren an Gehölzen – ist im Zusammenhang mit
dem Vorkommen an der FTO zu sehen.
Die nachgewiesenen Mausarten sind offensichtlich über den gesamten Untersuchungsraum weit verbreitet und erreichen zum Teil auch hohe Dichten.
Nach Aussagen von Herrn Vesenmaier, des Jagdrevierleiters von Erding Stadt,
stellt der Mittlere-Isar-Kanal eine natürliche Barriere für das Wild dar. Ein reger
Wildwechsel findet nördlich der FTO, im Bereich zwischen dem Mittleren-IsarKanal und der ED 19 statt.
Tab. 4-15:
Kartierte Säuger
deutscher Name
wissenschaftlicher
Name
RL D
RL B
FFH
§§
V
.
II, IV
s
Biber
Castor fiber
Rötelmaus
Myodes glareolus
Waldmaus
Apodemus sylvaticus
b
Waldspitzmaus
Sorex araneus
b
Zwergspitzmaus
Sorex minutus
b
Erläuterungen: siehe Tabelle 4-14
Vögel
Nachgewiesene Arten
Innerhalb des Untersuchungsraumes wurden verschiedene, jeweils umfassende
avifaunistische Kartierungen durchgeführt. Im Bereich des Flughafens erfolgten
diese 2006 und 2007 (ÖKOKART 2007). Östlich der Dorfen bzw. der ED 5 fanden umfassende Kartierungen 2008 und 2009 (AGL ULM & MAIER 2009) sowie
2010 und 2012 (IFUPLAN 2011, 2012) statt. Des Weiteren erfolgte für den Bereich zwischen dem Flughafen und der Dorfen eine Erfassung von Horst- und
Höhlenbäumen in Teilen der Rodungsbereiche (ÖKOKART 2007).
Im Untersuchungsraum wurden 108 Arten bei den Geländeerhebungen nachgewiesen. Alle heimischen Vogelarten sind nach der Bundesartenschutzverordnung
(BArtSchVO 2005) geschützt. Von den 108 Arten des Gebietes sind nach dieser
Verordnung 83 Arten als „besonders geschützt“, 25 Arten als „streng geschützt“
kategorisiert. In der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Bayerns sind 45 Arten
der 108 Arten, in der Roten Liste für Deutschland 30 Arten aufgeführt. Von diesen gefährdeten Arten sind 17 Arten nach mindestens einer der beiden Roten
Listen als „stark gefährdet“ oder „vom Aussterben bedroht“ eingestuft. Bei 43
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
nachgewiesenen Arten handelt es sich um weit verbreitete Arten ("Allerweltsarten"), die im Untersuchungsraum noch häufig anzutreffen sind.
Von den bei den Kartierungen erfassten Arten besteht zu 69 Arten zumindest
Brutverdacht im Untersuchungsraum. Als Zug- und/oder Nahrungsgäste wurden
38 der 108 nachgewiesenen Arten eingestuft, da deren Brutverbreitungen außerhalb des UR liegen oder denen im UR entsprechender Lebensraum fehlt. Für
rastende Vogelarten hat der Untersuchungsraum keine besondere Bedeutung.
Der Untersuchungsraum ist überwiegend landwirtschaftlich intensiv genutzt.
Ackerflächen dominieren bei weitem, Grünland findet sich nur kleinflächig in zumeist feuchteren Bereichen. Stellenweise ist die Feldflur von gehölzreicheren
Abschnitten durchzogen, teils entlang von Bächen (Dorfen), teils entlang anthropogener Strukturen (Weichgraben, Mittlerer-Isar-Kanal, Abfanggraben Ost, FTO).
Von Bedeutung sind daneben die Orte und Ortsränder. Größere Wälder fehlen,
entsprechend sind auch Waldarten im Untersuchungsraum wenig vertreten.
Bedeutung für Offenlandarten haben v.a. die landwirtschaftlich genutzten, weitgehend gehölzfreien Bereiche zwischen der ED 5 im Westen und der Gemarkungsgrenze Erding im Osten. Hier konzentrieren sich die Vorkommen von Feldlerche, Großem Brachvogel, Kiebitz, Rebhuhn, Wachtel und Wiesenschafstelze.
Auch die Goldammer ist in diesen Bereichen vertreten, besonders dort wo zumindest einzelne Gehölze vorhanden sind.
Revierzentren der Arten
Besonderes Augenmerk lag auf der lagegenauen Erfassung der Brutreviere der
wertgebenden Arten, d.h. insbesondere der Arten der Roten Liste (Kategorie 1
bis 3) sowie der streng geschützten Arten im Wirkungsbereich der geplanten
Trasse. Für die meisten wertgebenden Arten konnte eine nahezu flächendeckende Revierkartierung erstellt werden.
Detaillierte Ausführungen zu den Vorkommen von artenschutzrelevanten Arten
im Untersuchungsraum sind dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (Anhang I)
zu entnehmen.
Tab. 4-16:
Kartierte Vögel
deutscher Name
wissenschaftlicher Name
RL D
RL B
Stat
§§
Amsel*
Turdus merula
W
b
Bachstelze*
Motacilla alba
W, G
b
Baumfalke
Falco subbuteo
3
V
G
s
Baumpieper
Anthus trivialis
V
3
G
b
Bekassine
Gallinago gallinago
1
1
G
s
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PFA 4.1
deutscher Name
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
wissenschaftlicher Name
Beutelmeise
Remiz pendulinus
Blässhuhn*
RL D
RL B
§§
G
b
Fulica atra
S, G
b
Blaumeise*
Parus caeruleus
W, S
b
Bluthänfling
Carduelis cannabina
V
3
W, G
b
Braunkehlchen
Saxicola rubetra
3
2
G
b
Bruchwasserläufer
Tringa glareola
1
G
s
Buchfink*
Fringilla coelebs
W, S
b
Buntspecht*
Dendrocopos major
W, G
b
Dohle
Corvus monedula
G
b
Dorngrasmücke
Sylvia communis
W
b
Dunkler Wasserläufer
Tringa erythropus
G
b
Eichelhäher*
Garrulus glandarius
G
b
Elster*
Pica pica
W, S, G
b
Fasan*
Phasianus colchicus
W
b
Feldlerche
Alauda arvensis
3
W, S
b
Feldschwirl
Locustella naevia
V
W
b
Feldsperling
Passer montanus
V
W, S, G
b
Fitis*
Phylloscopus trochilus
W, S
b
Flußregenpfeifer
Charadrius dubius
3
W, S
s
Gänsesäger
Mergus merganser
2
W, G
b
Gartenbaumläufer*
Certhia brachydactyla
W
b
Gartengrasmücke*
Sylvia borin
W
b
Gartenrotschwanz
Phoenicurus phoenicurus
G
b
Gebirgsstelze*
Motacilla cinerea
W
b
Gelbspötter
Hippolais icterina
W
b
Girlitz*
Serinus serinus
W, G
b
Goldammer
Emberiza citrinella
V
W, S
b
Grauammer
Emberiza calandra
1
G, W
s
Graugans
Anser anser
W
b
Graureiher
Ardea cinerea
G
b
Grauschnäpper*
Muscicapa striata
W
b
Großer Brachvogel
Numenius arquata
W, S, G
s
Grünfink*
Carduelis chloris
W, G
b
Grünspecht
Picus viridis
V
W, G, S
s
Habicht
Accipiter gentilis
3
G
s
Haubentaucher
Podiceps cristatus
G
b
Hausrotschwanz*
Phoenicurus ochruros
W, G
b
Haussperling*
Passer domesticus
W, G
b
Heckenbraunelle*
Prunella modularis
W, G
b
Kampfläufer
Philomachus pugnax
G
s
Kernbeißer*
Coccothraustes coccothraustes
G, W
b
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3
Stat
V
2
3
V
3
3
V
1
1
V
1
0
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
deutscher Name
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
wissenschaftlicher Name
RL D
RL B
Stat
§§
2
2
S, W, G
s
V
G
b
S, W, G
b
W, S
b
V
G
b
Kiebitz
Vanellus vanellus
Klappergrasmücke
Sylvia curruca
Kleiber*
Sitta europaea
Kohlmeise*
Parus major
Kormoran
Phalacrocorax carbo
Kornweihe
Circus cyaneus
2
1
G
s
Krickente
Anas crecca
3
2
G
b
Kuckuck
Cuculus canorus
V
V
W, S
b
Lachmöwe
Larus ridibundus
G
b
Mauersegler
Apus apus
W, G
b
Mäusebussard
Buteo buteo
W, S
s
Mehlschwalbe
Delichon urbica
G
b
Misteldrossel*
Turdus viscivorus
W
b
Mönchsgrasmücke*
Sylvia atricapilla
W, S
b
Neuntöter
Lanius collurio
W
b
Pirol
Oriolus oriolus
W, G, S
b
Rabenkrähe*
Corvus corone corone
W, S, G
b
Raubwürger
Lanius excubitor
2
1
G
s
Rauchschwalbe
Hirundo rustica
V
V
S, G
b
Rebhuhn
Perdix perdix
2
3
W, G
b
Reiherente*
Aythya fuligula
W
b
Ringeltaube*
Columba palumbus
W, S, G
b
Rohrammer
Emberiza schoeniclus
W
b
Rohrweihe
Circus aeruginosus
G
s
Rotkehlchen*
Erithacus rubecula
W, S
b
Rotkehlpieper
Anthus cervinus
G
b
Saatkrähe
Corvus frugilegus
V
G
b
Schleiereule
Tyto alba
2
G
s
Schwanzmeise*
Aegithalos caudatus
W
b
Schwarzmilan
Milvus migrans
G
s
Silberreiher
Casmerodius albus
G
s
Singdrossel*
Turdus philomelos
W, G
b
Sperber
Accipiter nisus
W, G
s
Star*
Sturnus vulgaris
W, S, G
b
Steinschmätzer
Oenanthe oenanthe
G
b
Stieglitz*
Carduelis carduelis
W, G
b
Stockente*
Anas platyrhynchos
W, S, G
b
Straßentaube*
Columba livia f. domestica
W, G
b
Sumpfmeise*
Parus palustris
G, W
b
Sumpfohreule
Asio flammeus
G
s
Sumpfrohrsänger *
Acrocephalus palustris
W
b
V
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V
V
V
V
3
3
1
1
1
0
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
deutscher Name
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
wissenschaftlicher Name
RL D
RL B
Stat
§§
Tafelente
Aythya ferina
G
b
Tannenmeise*
Parus ater
G
b
Teichhuhn
Gallinula chloropus
W, G
s
Teichrohrsänger
Acrocephalus scirpaceus
G
b
Trauerschnäpper
Ficedula hypoleuca
G
b
Türkentaube*
Streptopelia decaocto
W
b
Turmfalke
Falco tinnunculus
W, S, G
s
Uferschwalbe
Riparia riparia
S, G
s
Wacholderdrossel*
Turdus pilaris
W, S, G
b
Wachtel
Coturnix coturnix
W, G
b
Waldlaubsänger
Phylloscopus sibilatrix
G
b
Weidenmeise*
Parus montanus
G, W
b
Wendehals
Jynx torquilla
2
3
G
s
Wespenbussard
Pernis apivorus
V
3
G
s
Wiesenpieper
Anthus pratensis
V
V
G
b
Wiesenschafstelze
Motacilla flava
3
W, S, G
b
Wiesenweihe
Circus pygargus
1
G
s
Wintergoldhähnchen*
Regulus regulus
W
b
Zaunkönig*
Troglodytes troglodytes
W
b
Zilpzalp*
Phylloscopus collybita
W
b
Zwergtaucher
Tachybaptus ruficollis
G
b
V
V
V
V
2
Erläuterungen: siehe Tabelle 4-14
Stat: S = Sicherer Brutvogel, W = Wahrscheinlicher Brutvogel, M = Möglicher Brutvogel, G = Gast.
Vögel außerhalb der Brutzeit
Im Teilbereich des Untersuchungsraumes zwischen der Dorfen im Westen und
der Gemarkungsgrenze der Stadt Erding im Osten wurden außerhalb der Brutzeit
in den Monaten September bis Februar 35 Arten bei den Geländeerhebungen
nachgewiesen (AGL ULM & MAIER 2009). Für den Bereich zwischen dem Flughafen und der Dorfen sind keine Angaben zu den Vorkommen von Vögeln außerhalb der Brutzeit vorhanden. Alle heimischen Vogelarten sind nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchVO 2005) geschützt. Von den 35 Arten des
Gebietes sind nach dieser Verordnung 28 Arten als „besonders geschützt“, 7 Arten als „streng geschützt“ kategorisiert. In der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Bayerns sind 10 Arten der 35 Arten, in der Roten Liste für Deutschland 7 Arten aufgeführt. Von diesen gefährdeten Arten sind 3 Arten nach mindestens einer
der beiden Roten Listen als „stark gefährdet“ oder „vom Aussterben bedroht“ eingestuft.
Seite 67
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Am häufigsten wurden folgende Arten nachgewiesen: Rabenkrähe, Fasan und
Kiebitz.
Ein etwas lückenhaftes Verbreitungsbild bzw. eine lückenhafte Raumnutzung
wurde bei den nachfolgend genannten Arten festgestellt: Blaumeise, Buchfink,
Elster, Goldammer, Grünfink, Mäusebussard, Rebhuhn, Saatkrähe, Star, Wacholderdrossel.
Die nachfolgend genannten Arten wurden lückenhaft nur in bestimmten Teilbereichen nachgewiesen: Amsel, Buntspecht, Eichelhäher, Feldlerche, Feldsperling, Graureiher, Haussperling, Kohlmeise, Kormoran, Raubwürger, Ringeltaube,
Rotkehlchen, Rohrweihe, Silberreiher, Sperber, Stieglitz, Stockente, Sumpfmeise, Türkentaube, Tannenmeise, Turmfalke, Zaunkönig.
Mehrere der letztgenannten Arten stehen auf der Roten Liste Bayerns oder der
Bundesrepublik Deutschland. Störungen oder Beeinträchtigungen in den von
diesen Arten außerhalb der Brutzeiten genutzten Lebensräumen können sich
möglicherweise negativ auf die Bestände dieser Arten auswirken.
Tab. 4-17:
Liste außerhalb der Brutzeit nachgewiesener Vogelarten innerhalb des Untersuchungsraumes (Bereich Dorfen – Gemarkungsgrenze Erding)
deutscher Name
wissenschaftlicher Name
RL D
RL B
§§
Amsel
Turdus merula
b
Blaumeise
Parus caeruleus
b
Buchfink
Fringilla coelebs
b
Buntspecht
Dendrocopos major
b
Eichelhäher
Garrulus glandarius
b
Elster
Pica pica
b
Fasan
Phasianus colchicus
b
Feldlerche
Alauda arvensis
3
3
b
Feldsperling
Passer montanus
V
V
b
Goldammer
Emberiza citrinella
V
b
Graureiher
Ardea cinerea
V
b
Grünfink
Carduelis chloris
Haussperling
Passer domesticus
V
Kiebitz
Vanellus vanellus
2
Kohlmeise
Parus major
Kormoran
Phalacrocorax carbo
Mäusebussard
Buteo buteo
s
Rabenkrähe
Corvus corone corone
b
Raubwürger
Lanius excubitor
2
1
s
Rebhuhn
Perdix perdix
2
3
b
Seite 68
b
b
2
s
b
V
V
b
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
deutscher Name
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
wissenschaftlicher Name
RL D
RL B
§§
Ringeltaube
Columba palumbus
Rohrweihe
Circus aeruginosus
Rotkehlchen
Erithacus rubecula
Saatkrähe
Corvus frugilegus
Silberreiher
Casmerodius albus
s
Sperber
Accipiter nisus
s
Star
Sturnus vulgaris
b
Stieglitz
Carduelis carduelis
b
Stockente
Anas platyrhynchos
b
Sumpfmeise
Parus palustris
b
Tannenmeise
Parus ater
b
Türkentaube
Streptopelia decaocto
b
Turmfalke
Falco tinnunculus
s
Wacholderdrossel
Turdus pilaris
b
Zaunkönig
Troglodytes troglodytes
b
b
3
s
b
V
b
Erläuterungen: siehe Tabelle 4-14
Fische
Da viele Arten im Hinblick auf ihr Laich- und Jungfischhabitat sowie auch die
Aufenthaltsorte der erwachsenen Tiere teilweise sehr spezifische LebensraumAnsprüche zeigen, sind Fische gute Indikatoren für den Gewässerzustand im
Hinblick auf Wasserqualität und Strukturgüte.
Nachgewiesene Arten
Die Angaben zur Roten Liste Bayern für die Fische beziehen sich auf das Einzugsgebiet Donau, welches abweichend vom Rheinsystem ist.
Die Fischfauna ist mit 3 nachgewiesenen Arten als artenarm einzustufen. Von
den 3 Arten ist in der Bundesartenschutzverordnung keine Art als „besonders geschützt“ bezeichnet und keine Art ist als „streng geschützt“ kategorisiert. In der
Roten Liste der gefährdeten Tierarten Bayerns sind 2 Arten in der Schutzkategorie „Art der Vorwarnliste“ aufgeführt. Auf der Roten Liste Deutschland steht keine
der Arten.
Die Beschreibung und Bewertung der Fische beruht auf den Erhebungen der
projektbezogenen Fauna-Kartierung (AGL ULM & MAIER 2009).
Im Weichgraben oberhalb der Staatsstraße St2580 wurde hier ausschließlich der
Dreistachlige Stichling in höherer Individuendichte nachgewiesen. Im Abschnitt
des Weichgrabens unterhalb der Staatsstraße St2580 tritt neben dem Dreistach-
Seite 69
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
ligen Stichling in geringer Individuendichte die Schmerle auf. Weiter bachabwärts, unterhalb von Reisen wurde zusätzlich noch der gebietsfremde Amurbärbling als einzelnes Exemplar nachgewiesen.
Tab. 4-18:
Kartierte Fische
deutscher Name
wissenschaftlicher Name
RL D
RL B
Amurbärbling, Blaubandbärbling
Pseudorasbora parva
.
.
Dreistachliger Stichling
Gasterosteus aculeatus
.
V
Schmerle
Barbatula barbatula
.
V
FFH
§
Erläuterungen: siehe Tabelle 4-14
Tagfalter
In Bayern sind 172 Tagfalterarten bekannt. Mit einem Gefährdungsanteil von
60,5 % zählen die Tagfalter zu den überdurchschnittlich gefährdeten Tiergruppen
Bayerns. Die überwiegende Mehrzahl der Arten ist an offene Lebensräume wie
z.B. Wiesen, Säume und sehr lichte Wälder gebunden. Tagfalter weisen vor allem während ihres Larvenstadiums eine sehr enge Bindung an einen bestimmten
Lebensraum mit Vorkommen bestimmter Nahrungspflanzen auf. Wobei häufig
weitere Faktoren wie z.B. Mikroklima, Flächengröße des Lebensraumes sowie
der räumliche Verbund von Teilhabitaten von großer Bedeutung sind.
Nachgewiesene Arten
Die Beschreibung und Bewertung der Tagfalter beruht auf den Erhebungen zum
Planfeststellungsverfahren Flughafen-München (ÖKOKART 2007) sowie auf der
projektbezogenen Fauna-Kartierung (AGL ULM & MAIER 2009).
Im Untersuchungsraum wurden 34 Arten bei den Geländeerhebungen nachgewiesen. Von den 34 Arten sind in der Bundesartenschutzverordnung 13 Arten als
„besonders geschützt“ bezeichnet und keine Art ist als „streng geschützt“ kategorisiert. In der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Bayerns sind 7 Arten aufgeführt. Auf der Roten Liste Deutschland stehen 8 Arten. Von den gefährdeten Arten ist in mindestens einer der beiden Roten Listen keine Art als „stark gefährdet“
oder „Vom Aussterben bedroht“ eingestuft.
An Raupen- oder Nektarpflanzen reiche, magere Flächen sind östlich des Flughafens, vor allem im Bereich der Vorbehaltsfläche Ost und des Abfanggrabens
Ost vorhanden. Neben den hier vorkommenden Pionierarten initialer bzw. Arten
lückiger Magerrasen wie Himmelblauer Bläuling und Arten reifer, teils auch gebüschreicher Magerrasen sowie Arten trockener Magerrasen wie Silberfleck- und
Magerrasen-Perlmutterfalter, Schachbrett und Rundaugen-Mohrenfalter wurde
Seite 70
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
auch der für lichte Wälder typische Kleine Schillerfalter nachgewiesen. In diesen
Flächen dominieren Ubiquisten, wie der Kleine Kohlweißling und der Distelfalter
sowie Tagfalter, die auch schmale und wüchsige Altgras- und Hochstaudenfluren
bzw. in intensiv genutzte Grünländer als Lebensraum nutzen, wie Schwarzkolbiger Braun-Dickkopffalter, Hauhechel-Bläuling, Großes Ochsenauge und Kleines
Wiesenvögelchen.
Im überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzten Untersuchungsraum wurden v.a. ruderale Bereiche untersucht. Diese Flächen bieten überwiegend lediglich ein Artenspektrum mit weit verbreiteten Schmetterlingsarten. An wertgebenden Arten wurde im Bereich des Weichgrabens, zwischen den Ortschaften Reisen und Schwaig, der Große Schillerfalter mit 1 Exemplar gesichtet.
Tab. 4-19:
Kartierte Tagfalter
wissenschaftlicher Name
deutscher Name
RL D
RL B
FFH
§§
Aglais urticae
Kleiner Fuchs
Anthocharis cardamines
Aurorafalter
Apatura ilia
Kleiner Schillerfalter
3
V
b
Apatura iris
Großer Schillerfalter
V
V
b
Aphantopus hyperantus
Schornsteinfeger
Apoda limacodes
Großer Schneckenspinner
Araschnia levana
Landkärtchen
Boloria dia
Magerrasen-Perlmutterfalter
3
3
b
Boloria euphrosyne
Silberfleck-Perlmuttfalter
3
3
b
Celastrina agriolus
Faulbaum-Bläuling
Coenonympha pamphilus
Kleines Wiesenvögelchen
b
Colias croceus
Wander-Gelbling
b
Colias hyale/alfacariensis
Gelbling
Cossus cossus
Weidenbohrer
Erebia medusa
Rundaugen-Mohrenfalter
Gonepteryx rhamni
Zitronenfalter
Inachis io
Tagpfauenauge
b
V
V
V
b
Limenitis sp.
Lycaena phlaeas
Kleiner Feuerfalter
Maniola jurtina
Großes Ochsenauge
Melanargia galathea
Schachbrett
Ochlodes venata
Rostfarbiger Dickkopffalter
Papilio machaon
Schwalbenschwanz
Pieris brassicae
Großer Kohl-Weißling
Pieris napi
Hecken-Weißling
Pieris rapae
Kleiner Kohl-Weißling
Polygonia c-album
C-Falter
Polymmatus bellargus
Himmelblauer Bläuling
Polyommatus icarus
Hauhechel-Bläuling
Pyrgus malvae
Kleiner Würfel-Dickkopffalter
Thymelicus lineola
Schwarzkolbiger BraunDickkopffalter
Seite 71
b
V
3
b
3
b
b
V
b
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
wissenschaftlicher Name
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
deutscher Name
RL D
Thymelicus sylvestris
Braunkolbiger Braundickkopffalter
Vanessa atalanta
Admiral
Vanessa cardui
Distelfalter
RL B
FFH
§§
Erläuterungen: siehe Tabelle 4-14
RL D: Gefährdungsgrad nach Roter Liste Gefährdeter Tiere Deutschland, Stand 1998
Heuschrecken
Die Beschreibung und Bewertung der Heuschrecken beruht auf den Erhebungen
zum Planfeststellungsverfahren Flughafen-München (ÖKOKART 2007) sowie auf
den Beibeobachtungen im Zuge der planungsbezogenen Biotopkartierung (AGL
ULM 2008).
Im Untersuchungsraum wurden 12 Arten bei den Geländeerhebungen nachgewiesen. Von den 12 Arten ist in der Bundesartenschutzverordnung keine Art als
„besonders geschützt“ oder als „streng geschützt“ kategorisiert. In der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Bayerns sind 2 Arten der 12 Arten aufgeführt. Auf
der Roten Liste Deutschland steht 1 Art. Von den gefährdeten Arten ist keine Art
in mindestens einer der beiden Roten Listen als „stark gefährdet“ oder „Vom
Aussterben bedroht“ eingestuft.
Im Bereich zwischen dem Flughafen und der Dorfen dominieren vier verbreitete
und ungefährdete Arten, Gemeiner Grashüpfer, Nachtigal, Grashüpfer, Roesels
Beißschrecke und Grünes Heupferd, die selbst unter den Bedingungen der modernen Kulturlandschaft konkurrenz- und ausbreitungsstark sind. Naturschutzrelevante Arten wurden deutlich seltener nachgewiesen. In der Vorbehaltsfläche
Ost und am Abfanggraben Ost wurden kleinere bis mittelgroße Bestände der
Feldgrille nachgewiesen. Die Langflügelige Schwertschrecke wurde in wenigen
Exemplaren an der Dorfen festgestellt.
Tab. 4-20:
Kartierte Heuschrecken
deutscher Name
wissenschaftlicher Name
Brauner Grashüpfer
Chorthippus brunneus
Eichenschrecke
Meconema thalassium
Feldgrille
Gryllus campestris
Gemeine Dornschrecke
Tetrix undulata
Gemeiner Grashüpfer
Chorthippus parallelus
Gewöhnliche Strauchschrecke
Pholidoptera griseoaptera
Grünes Heupferd
Tettigonia viridissima
Langflügelige Schwert-
Conocephalus fuscus
Seite 72
RL
D
RL B
3
3
.
.
V
FFH
§§
.
.
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
deutscher Name
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
wissenschaftlicher Name
RL
D
RL B
FFH
§§
.
.
.
.
schrecke
Nachtigall-Grashüpfer
Chorthippus biguttulus
Roesels Beisschrecke
Metrioptera roeseli
Weißrandiger Grashüpfer
Chorthippus albomarginatus
Zwitscherschrecke
Tettigonia cantans
Erläuterungen: siehe Tabelle 4-14
RL D: Gefährdungsgrad nach Roter Liste Gefährdeter Tiere Deutschland, Stand 1998
Libellen
Die Libellen (Odonata) bilden eine Ordnung innerhalb der Klasse der Insekten.
Der bundesweite Artenbestand bei den Libellen umfasst etwa 80 Arten. Für Bayern sind einschließlich aller historischen Angaben 75 Arten nachgewiesen. Libellen halten sich zur Larvalentwicklung den größten Teil ihres Lebens (bis zu 5
Jahre) im Wasser auf. Sie verbringen nur einige Tage bis Monate als Imagines.
Die Mehrzahl der Arten stellt sehr spezifische Ansprüche an ihren Lebensraum
und eignet sich gut zur Charakterisierung der strukturellen und trophischen Bedingungen.
Nachgewiesene Arten
Die Beschreibung und Bewertung der Libellen beruht auf den Erhebungen zum
Planfeststellungsverfahren Flughafen-München (ÖKOKART 2007) sowie auf der
projektbezogenen Fauna-Kartierung (AGL ULM & MAIER 2009).
Im Untersuchungsraum wurden 27 Arten bei den Geländeerhebungen nachgewiesen. Von den 27 Arten sind in der Bundesartenschutzverordnung 26 Arten als
„besonders geschützt“ bezeichnet und eine Art ist als „streng geschützt“ kategorisiert. In der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Bayerns sind 6 Arten der 27
Arten aufgeführt. Auf der Roten Liste Deutschland stehen 8 Arten. Von den gefährdeten Arten sind 3 Arten in mindestens einer der beiden Roten Listen als
„stark gefährdet“ oder „Vom Aussterben bedroht“ eingestuft.
Die untersuchten Gewässer Weichgraben und Mittlerer-Isar-Kanal wiesen allgemein nur wenige Vorkommen bemerkenswerter Arten auf. Südlicher Blaupfeil
und Kleine Pechlibelle wurden westlich von Reisen festgestellt. Gebänderte
Prachtlibelle wurde außerdem am Weichgraben zwischen Niederding und Reisen
festgestellt. Hier ist allerdings die Bodenständigkeit nicht gesichert.
Im Bereich östlich des Flughafens wurden in den Gewässern der Vorbehaltsfläche Ost mit Kleiner Mosaikjungfer, Vogel-Azurjungfer, Kleiner Pechlibelle, Südlicher Binsenjungfer, Südlichem Blaupfeil und Gemeiner Winterlibelle 6 naturschutzrelevante Libellenarten nachgewiesen. Von der Vogel-Azurjungfer, die
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
permanent wasserführende und besonnte Gräben mit Grundwassereinfluss bewohnt, wurden nur Einzeltiere in einem Tümpel im NW Schwaigs gefunden. Die
Kleine Mosaikjunfer, ein primärer Stillwasserbewohner, erreicht von den naturschutzrelevanten Arten die größte Stetigkeit. Die Nachweise der Einzeltiere der
Kleinen Pechlibelle, einer Pionierart der rohbodenreichen Flachgewässer mit vertikalen Strukturen, wie z.B. Gräser, erfolgten in zwei Tümpeln im NW Schwaigs.
Bei den Beobachtungen der Gemeinen Winterlibelle in den Tümpeln der Vorbehaltsfläche Ost haben sich Hinweise auf Reproduktion ergeben. Auch beim Vorkommen der Südlichen Binsenjungfer und des Südlichen Blaupfeils in den Gewässern der Vorbehaltsfläche Ost handelt es sich um sicher reproduzierende
Bestände.
Tab. 4-21:
Kartierte Libellen
wissenschaftlicher Name
deutscher Name
§§
RL D
RL B
Aeshna cyanea
Blaugrüne Mosaikjungfer
b
Aeshna mixta
Herbst-Mosaikjungfer
b
Anax imperator
Große Koenigslibelle
b
Anax parthenope
Kleine Königslibelle
b
G
G
Brachytron pratense
Kleine Mosaikjungfer
b
3
2
Calopterix splendens
Gebärende Prachtlibelle
b
V
Chalcolestes viridis
Große Binsenjungfer
b
Coenagrion ornatum
Vogel-Azurjungfer
s
Coenagrion puella
Hufeisen-Azurjungfer
b
Cordulia aenea
Gemeine Smaragdlibelle
b
Crocothemis erythraea
Feuerlibelle
b
Enallagma cyathigerum
Becher-Azurjungfer
b
Ischnura elegans
Große Pechlibelle
b
Ischnura pumilio
Kleine Pechlibelle
b
3
3
Lestes barbarus
Südliche Binsenjungfer
b
2
3
Lestes sponsa
Gemeine Binsenjungfer
b
Libellula depressa
Plattbauch
b
Libellula quadrimaculata
Vierfleck
b
Orthetrum brunneum
Südlicher Blaupfeil
b
3
3
Orthetrum cancellatum
Großer Blaupfeil
b
Pyrrhosoma nymphula
Frühe Adonislibelle
b
Sympecma fusca
Gemeine Winterlibelle
b
3
V
Sympetrum danae
Schwarze heidelibelle
b
Sympetrum fonscolombii
Frühe Heidelibelle
b
Sympetrum sanguineum
Blutrote Heidelibelle
b
Sympetrum striolatum
Große Heidelibelle
b
Sympetrum vulgatum
Gemeine Heidelibelle
b
1
V
Erläuterungen: siehe Tabelle 4-14
RL D: Gefährdungsgrad nach Roter Liste Gefährdeter Tiere Deutschland, Stand 1998
Seite 74
1
FFH
II
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Amphibien
Der bundesweite Artenbestand bei den Amphibien umfasst 20 bis 21 Arten von
denen in Bayern für 19 bis 20 Arten Nachweise vorliegen. Die Bestände der
meisten Arten werden als mehr oder weniger stark gefährdet eingestuft. Die Paarung, Laichablage und die Larvalentwicklung findet bei den meisten heimischen
Arten im Wasser statt, wohingegen die Sommer- und Winterlebensräume sich in
der Regel an Land befinden. Dabei werden, je nach Art, verschiedenste terrestrischen Biotoptypen genutzt die sich teilweise in erheblicher Entfernung zu den
Laichgewässern befinden können. Die Artengruppe stellt aufgrund ihrer komplexen Lebensraumansprüche und ihres hohen Raumanspruchs einen wichtigen Indikator für die landschaftsökologische Bewertung dar. Bei den Erhebungen wurden Amphibien vornehmlich an ausgewählten Laichgewässern innerhalb der Untersuchungsräume erhoben. Amphibien könnten zumindest zu deren Wanderzeiten potenziell in nahezu allen Lebensräumen (z.B. auch auf Straßen) des Untersuchungsraums angetroffen werden. Durch die im Gegensatz zu früheren Zeiten
intensive Bearbeitung der meisten Äcker und Wiesen ist die potenzielle Bedeutung dieser Lebensräume gesunken. Vor allem die extensiv genutzten Landschaftsteile innerhalb des Untersuchungsraums haben potenziell eine höhere
Bedeutung für Amphibien. Hierzu zählen u.a. Wälder, Feldgehölze, Gebüsche,
Brachen, breite Säume, Hochstaudenfluren, Gräben, Uferbereiche etc. Aber auch
Abbaugebiete und Ruderalflächen können bedeutende Landlebensräume sein,
nicht zuletzt können auch die Gartengebiete, strukturreiche Randbereiche von
Siedlungen, Gehöften etc. von Bedeutung sein.
Nachgewiesene Arten
Die Beschreibung und Bewertung der Amphibien beruht auf den Erhebungen
zum Planfeststellungsverfahren Flughafen-München (ÖKOKART 2007) sowie auf
der projektbezogenen Fauna-Kartierung (AGL ULM & MAIER 2009) sowie aus
der Faunakartierung für die Nordumfahrung ED 99 (IFUPLAN 2011).
Im Untersuchungsraum wurden 4 Arten bei den Geländeerhebungen nachgewiesen. Von den 4 Arten sind in der Bundesartenschutzverordnung 3 Arten als „besonders geschützt“ bezeichnet und 1 Art ist als „streng geschützt“ kategorisiert.
In der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Bayerns sind 2 der 4 Arten aufgeführt. Auf der Roten Liste Deutschland steht 1 Art. Von den gefährdeten Arten ist
1 Art in mindestens einer der beiden Roten Listen als „stark gefährdet“ oder „Vom
Aussterben bedroht“ eingestuft.
Schwerpunkt der Amphibienvorkommen im Untersuchungsraum stellen die Abbaustellen nördlich Siglfing dar, wobei besonders die frisch abgeschobenen Bereiche mit flachen Tümpeln aufgrund ihrer Laubfroschvorkommen eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung besitzen. Das Vorkommen des Laubfrosches wies
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
bis zu etwa 20 Rufer auf. Aufgrund der günstigen Wasserführung der Tümpel war
guter Fortpflanzungserfolg zu verzeichnen, es konnten mehrere Hundert Kaulquappen registriert werden. Im Umfeld dieses Vorkommens wurden einzelne Rufer auch an weiteren Stellen ermittelt, wobei jedoch kein Fortpflanzungserfolg zu
verzeichnen war.
Die Vorkommen der Erdkröte konzentrierten sich auf die älteren Abbaustellen
nördlich Siglfing, wo die Art an den meisten Gewässern in kleinen bis mittelgroßen Beständen festgestellt wurde. Weiterhin wurde sie in den Kiestümpeln östlich
des Flughafens und an der Dorfen nachgewiesen.
Ähnlich ist die Verbreitung beim Grasfrosch, wobei zusätzlich auch Gräben nördlich von Niederding und ein Tümpel westlich von Reisen sowie die Gewässer entlang von Abfanggraben Ost und Dorfen mit durchweg kleinen oder sehr kleinen
Bestandsgrößen besiedelt waren. Der Grasfrosch besiedelt die meisten Gewässer im Untersuchungsraum.
Der Seefrosch besiedelt die Abbaustellen nördlich Siglfing. In diesen Bereichen
lagen auch Nachweise unbestimmter Grünfrösche, die größtenteils dem Teichfrosch zuzuordnen sein dürften. Weitere Funde liegen von einem neu angelegten
Weiher westlich von Reisen, an der Dorfen und in den Kiestümpeln östlich des
Flughafens vor.
Tab. 4-22:
Kartierte Amphibien
deutscher Name
wissenschaftlicher Name
Erdkröte
Bufo bufo
Grasfrosch
Rana temporaria
Grünfrösche (Unbestimmt)
RL D
RL B
FFH
§§
b
.
V
.
.
.
.
2
IV
s
Laubfrosch
Hyla arborea
3
Seefrosch
Rana ridibunda
.
b
b
Erläuterungen: siehe Tabelle 4-14
Makrozoobenthos
Unter dem Begriff Makrozoobenthos werden alle wirbellosen tierischen Bewohner
des Gewässergrundes bis zu einer bestimmten Größe, d.h. so dass sie noch mit
dem bloßen Auge erkennbar sind, zusammengefasst. Diese Tiergruppe stellt daher keine systematisch einheitliche Gruppe des Tierreichs dar, sondern setzt sich
aus den wasserbewohnenden Vertretern oder deren Entwicklungsstadien verschiedener taxonomischer Gruppen wie den Schwämmen, den Hohltieren, den
Krebsen, den Muscheln, den Schnecken, den Strudelwürmern, den Egeln und
den Insekten (Stein-, Köcher-, Eintags- und Schlammfliegen, Zweiflügler, Käfer,
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Libellen) zusammen. Hinsichtlich der Artenzahl bilden hiervon die wasserbewohnenden Insekten die weitaus größte Gruppe.
Das Makrozoobenthos erlaubt u.a. Aussagen zur Gewässergüte und Belastungssituation von Fließgewässern, sowie auch darüber hinausgehende Bewertungen
zur Qualität des Gewässerlebensraumes.
Nachgewiesene Arten
Die Beschreibung und Bewertung von Makrozoobenthos beruht auf den Erhebungen zum Planfeststellungsverfahren Flughafen-München (ÖKOKART 2007)
sowie auf der projektbezogenen Fauna-Kartierung (AGL ULM & MAIER 2009).
Im Untersuchungsraum wurden in den untersuchten Gewässern (Fließgewässer,
stehende Kleingewässer) 201 Arten, darunter 33 nicht auf Artniveau bestimmte
Taxa, bei den Geländeerhebungen nachgewiesen. Von den 201 Arten sind in der
Bundesartenschutzverordnung 14 Arten als „besonders geschützt“ bezeichnet
und keine Art ist als „streng geschützt“ kategorisiert. In der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Bayerns sind 22 der 201 Arten aufgeführt. Auf der Roten Liste Deutschland stehen 15 Arten. Von den gefährdeten Arten sind sechs Arten in
mindestens einer der beiden Roten Listen als „stark gefährdet“ oder „Vom Aussterben bedroht“ eingestuft.
Der oberhalb und unterhalb der Staatsstraße St 2580 untersuchte Abschnitt des
Weichgrabens weist die Gewässergüteklasse II (mäßig belastet) auf. Mit 27
nachgewiesenen Taxa ist die Artenvielfalt der Gewässerstrecke als mittelmäßig
einzustufen. Das Substrat der Bachsohle ist überwiegend schlammig, es ist jedoch eine üppige Wasservegetation vorhanden. Häufigste Taxa sind die Flohkrebsarten Gammarus roeseli und Gammarus pulex sowie die Larven der Zuckmücken (Chironomidae). Alle anderen Wirbellosenarten sind in deutlich geringerer Individuendichte vorhanden.
Im Weichgrabenabschnitt westlich von Reisen dominiert im Gegensatz zu der
Strecke oberhalb sandiges Substrat. Mit 27 nachgewiesenen Taxa ist die Artenvielfalt der Gewässerstrecke als mittelmäßig einzustufen. Die Besiedlung ist geprägt durch individuenreiche Vorkommen der beiden Flohkrebsarten Gammarus
roeseli und Gammarus pulex. Bis auf die Zuckmückenlarven wurden alle anderen
Taxa in geringen Individuendichten nachgewiesen. Typische Arten der Gewässerstrecke sind die Maifliege (Ephemera danica) und die Köcherfliegen
(Plectrocnemia conspersa, Hydropsyche siltalai).
Die Artenvielfalt im Dorfenabschnitt südlich der Querung FTO ist mit 58 nachgewiesenen Taxa sehr hoch. Im Weichgrabenabschnitt nördlich der Querung FTO
ist die Artenvielfalt mit 44 nachgewiesenen Taxa als hoch einzustufen.
Seite 77
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
In den beiden untersuchten Gewässerabschnitten sind mehrere Arten wie
Gammarus roeseli und Gammarus fossarum sehr weit verbreitet. Hohe bis mittlere Abundanzen wurden auch bei den allgemein weit verbreiteten Rithralarten Elmis aenea, Silo nigricornis und Odontocernus albicorne festgestellt. Hinzu kommen noch weit verbreitete Fließgewässerarten ohne deutliche Präferenz für bestimmte Fließgewässertypen wie Baetis rhodani, Baetis vernus und Limnicus
volckmari.
Von besonderer Bedeutung ist das Vorkommen der Moor-Federkiemenschnecke
(Valvata struderi). Bei der Art handelt es sich um einen hochgradig gefährdeten
Endemiten des westlichen und mittleren Nordalpen-Vorlandes, der aufgrund seiner engen Bindung an kalkreich-oligotroph, kühle, langsam strömende Bäche
und Gräben sehr typisch für die Quellaufstoßmoore der nördlichen Münchener
Ebene ist. In der Dorfen oberhalb Schwaig wurde ein Individuum gefunden.
Bei den untersuchten stehenden Kleingewässern (zwei Tümpel am Abfanggraben Ost, ein Tümpel im Gewerbegebiet Schwaig, ein Tümpel in Dorfen-Auwald
südlich der Querung FTO und Geländerinnen am Weichgraben nördlich der Querung der FTO) wurden neben den im Naturraum noch weit verbreiteten, häufigen
und eher euryöken Stillwasserarten wie die Eintagsfliege Cloeeon dipterum und
dem Schwimmkäfer Agabus bipustulatus auch wenige vorrangig naturschutzrelevante Arten nachgewiesen. Hervorzuheben ist das Vorkommen des stark gefährdeten Runzelwasserkäfers Helophorus asperatus in den Geländerinnen am
Weichgraben, eines eher ausbreitungsstarken typischen Besiedlers ephemerer,
offener Flachgewässer/Wiesenseigen, der im Bezugsraum eine deutliche Präferenz für Niedermoorgebiete zeigt. Die Art wurde mit weiteren typischen Vertretern
der Seigenfauna vergesellschaftet.
Tab. 4-23:
Kartierung Makrozoobenthos
wissenschaftlicher
Name
deutscher Name
Adicella reducta
Köcherfliegen
Aeshnidae gen. sp.
Edelliebellen
Agabus bipustulatus
Wasserkäfer
Agabus nebulosus
Wasserkäfer
Agabus undulatus
Wasserkäfer
Agapetus ochripes
Köcherfliegen
Agrypnia varia
Kövherfliegen
Anabolia nervosa
Köcherfliegen
Ancylus fluviatilis
Weichtiere; Wasserschnecken
Asellus aquaticus
Krebse
Anacaena globulus
Wasserkäfer
Anacaena limbata
Wasserkäfer
Anacaena lutescens
Wasserkäfer
Anax imperator
Edellibellen
Seite 78
RL D
RL B
FFH
§§
b
b
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
wissenschaftlicher
Name
deutscher Name
Anopheles sp.
Zweiflügler
Aquarius paludum
Wasserwanzen; Wasserläufer
Athripsodes albifrons
Köcherfliegen
Baetis liebenauae
Eintagsfliegen
Baetis muticus
Eintagsfliegen
Baetis rhodani
Eintagsfliegen
Baetis scambus
Eintagsfliegen
Baetis vernus
Eintagsfliegen
Bathyomphalus contortus
Weichtiere
Bithynia tentaculata
Weichtiere; Wasserschnecken
Brachycentrus subnubilus
Köcherfliegen
3
Calopteryx virgo
Libellen
3
Caenis horaria
Eintagsfliegen
Callicorixa praeusta
Wasserwanzen; Wasserläufer
Ceraclea albimacula
Köcherfliegen
Ceraclea dissimilis
Köcherfliegen
Ceratopogonidae gen. sp.
Zweiflügler
Chaetopteryx villosa
Köcherfliegen
Chalcolestes viridis
Teichjungfern
Cheumatopsyche lepida
Köcherfliegen
Chironomidae gen. sp.
Zweiflügler
Chironomini gen. sp.
Zweiflügler
Chloroperla tripunctata
Steinfliegen
Cloeon dipterum
Eintagsfliegen
Coenagrion puella/pulchellum
Schlanklibellen
Colymbetes fuscus
Wasserkäfer
Corixa punctata
Wasserwanzen; Wasserläufer
Cottus gobio
Groppe
Cyrnus flavidus
Köcherfliegen
Dendrocoelum lacteum
sonst. Wirbellose
(Asseln,Hundertfüßer,Würmer...)
Dina lineata
sonst. Wirbellose
(Asseln,Hundertfüßer,Würmer...)
Diamesinae gen. sp.
Zweiflügler
Dicranota sp.
Zweiflügler
Dina punctata
Egel
Dixella sp.
Zweiflügler
Dryops auriculatus
Wasserkäfer
Dryops ernesti
Wasserkäfer
Dryops luridus
Wasserkäfer
Dugesia lugubris/polychroa
sonst. Wirbellose
(Asseln,Hundertfüßer,Würmer...)
Dytiscus marginalis
Wasserkäfer
Dytiscus sp.
Wasserkäfer
Ecnomus tenellus
Köcherfliegen
Eiseniella tetraedra
Wenigborster
Elmis aenea
Wasserkäfer
Elmis maugetii Ad.
Käfer
Seite 79
RL D
RL B
D
3
FFH
§§
V
V
b
b
V
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
wissenschaftlicher
Name
deutscher Name
Elmis sp.
Wasserkäfer
Elodes minuta-Gruppe
Wasserkäfer
Enallagma cyathigerum
Schlanklibellen
Enochrus coarctatus
Wasserkäfer
Ephemera danica
Eintagsfliegen
Erpobdellidae gen. sp.
Egel
Galba truncatula
Schnecken; Muscheln
Gammarus fossarum
Krebse
Gammarus pulex
Krebse
Gammarus roeselii
Krebse
Gasterosteus aculeatus
Dreistachliger Stichling
Gerris lacustris
Wasserwanzen; Wasserläufer
Gerris odontogaster
Wasserwanzen; Wasserläufer
Glossiphonia complanata
sonst. Wirbellose
(Asseln,Hundertfüßer,Würmer...)
Glossiphonia nebulosa
Egel
Gyraulus crista
Schnecken; Muscheln
Halesus radiatus
Köcherfliegen
Hydropsyche angustipennis
angustipennis
Köcherfliegen
Hydropsyche pellucidula
Köcherfliegen
Hydropsyche siltalai
Köcherfliegen
Habroleptoides confusa
Eintagsfliegen
Halesus sp.
Köcherfliegen
Haliplus obliquus
Wasserkäfer
Haliplus ruficollis
Wasserkäfer
Haliplus ruficollis-Gruppe
Wasserkäfer
Helochares lividus
Wasserkäfer
Helochares obscurus
Wasserkäfer
Helophorus aequalis
Wasserkäfer
Helophorus asperatus
Wasserkäfer
Helophorus brevipalpis
Wasserkäfer
Helophorus obscurus
Wasserkäfer
Helophorus strigifrons
Wasserkäfer
Heptagenia sulphurea
Eintagsfliegen
Hesperocorixa sahlbergi
Wasserwanzen; Wasserläufer
Heterocerus fenestratus
Wasserkäfer
Hydaticus seminiger
Wasserkäfer
Hydraena melas
Wasserkäfer
Hydrobius fuscipes
Wasserkäfer
Hydrochus crenatus
Wasserkäfer
Hydroglyphus geminus
Wasserkäfer
Hydroporus erythrocephalus
Wasserkäfer
Hydroporus nigrita
Wasserkäfer
Hydroporus palustris
Wasserkäfer
Hydroporus planus
Wasserkäfer
Hydropsyche contubernalis
Köcherfliegen
Hydropsyche guttata
Köcherfliegen
Hydropsyche pellucidu-
Köcherfliegen
Seite 80
RL D
RL B
FFH
§§
b
V
3
3
3
2
V
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
wissenschaftlicher
Name
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
deutscher Name
RL D
RL B
FFH
§§
la/incognita
Hydropsyche saxonica
Köcherfliegen
Hydropsyche sp.
Köcherfliegen
Hydroptila sp.
Köcherfliegen
Hydroptila sparsa
Köcherfliegen
Hygrotus impressopunctatus
Wasserkäfer
Hygrotus inaequalis
Wasserkäfer
Hyphydrus ovatus
Wasserkäfer
Ilybius fuliginosus
Wasserkäfer
Ilyocoris cimicoides
Wasserwanzen; Wasserläufer
Ischnura elegans
Schlanklibellen
Isoperla grammatica
Steinfliegen
Laccobius bipunctatus
Wasserkäfer
Laccobius sinuatus/striatulus
Wasserkäfer
Laccobius striatulus
Wasserkäfer
Lepidostoma basalis
Köcherfliegen
Lepidostoma hirtum
Köcherfliegen
b
Leptocerus sp.
Leptocerus tineiformis
Lestes barbarus
Teichjungfern
Lestes sp.
Teichjungfern
Lestes sponsa
Teichjungfern
Leuctra fusca
Steinfliegen
Libellula quadrimaculata
Segellibellen
Limnephilus extricatus
Köcherfliegen
Limnephilus rhombicus
Köcherfliegen
Limnius perrisi
Wasserkäfer
Limnius volckmari
Wasserkäfer
Liopterus haemorrhoidalis
Wasserkäfer
Lumbriculidae gen. sp.
Wenigborster
Lymnaea stagnalis
Weichtiere
Lype sp.
Köcherfliegen
Melampophylax mucoreus
Köcherfliegen
3
Microvelia reticulata
Wasserwanzen; Wasserläufer
V
Musculium lacustre
Schnecken; Muscheln
Mystacides longicornis
Köcherfliegen
Nepa cinerea
Wasserwanzen; Wasserläufer
Noterus clavicornis
Wasserkäfer
Notonecta glauca
Wasserwanzen; Wasserläufer
Notonecta sp.
Wasserwanzen; Wasserläufer
Odontocerum albicorne
Köcherfliegen
Oecetis lacustris
Köcherfliegen
Oecetis notata
Köcherfliegen
Oecetis ochracea
Köcherfliegen
Oreodytes sanmarkii
Wasserkäfer
Orthetrum brunneum
Segellibellen
Orthetrum cancellatum
Segellibellen
Orthotrichia costalis
Köcherfliegen
Seite 81
2
3
b
b
b
V
V
V
3
3
b
b
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
wissenschaftlicher
Name
deutscher Name
Oxycera sp.
Zweiflügler
Oxyethira flavicornis
Köcherfliegen
Limnephilus lunatus
Köcherfliegen
Lumbriculus variegatus
sonst. Wirbellose (Asseln,Hundertfüßer,Würmer...)
Microcara testacea
Käfer
Physa fontinalis
Weichtiere; Wasserschnecken
Platambus maculatus Ad.
Käfer
Plectrocnemia conspersa
conspersa
Köcherfliegen
Paracorixa concinna
Wasserkäfer
Paraleptophlebia submarginata
Eintagsfliegen
Peltodytes caesus
Wasserkäfer
Phryganea bipunctata
Köcherfliegen
Pisidium obtusale
Schnecken; Muscheln
Pisidium subtruncatum
Schnecken; Muscheln
Planorbis planorbis
Schnecken; Muscheln
Plea minutissima
Wasserwanzen; Wasserläufer
Polycentropus flavomaculatus
Köcherfliegen
Potamophylax cingulatus
Köcherfliegen
Potamophylax sp.
Köcherfliegen
Potamopyrgus antipodarum
Weichtiere
Psychodidae gen. sp.
Zweiflügler
Psychomyia pusilla
Köcherfliegen
Rhyacophila s. str. sp.
Köcherfliegen
Radix balthica
Schnecken; Muscheln
Rhantus exsoletus
Wasserkäfer
Rhantus suturalis
Wasserkäfer
Rhyacophila dorsalis
Köcherfliegen
RL D
RL B
V
V
V
V
V
Rhyacophila dorsalis-Gruppe Köcherfliegen
Riolus sp.
Wasserkäfer
Riolus subviolaceus
Wasserkäfer
Silo nigricornis
Köcherfliegen
Salmo trutta f. 'fario'
Bachforelle
Sericostoma sp.
Köcherfliegen
Serratella ignita
Eintagsfliegen
Setodes punctatus
Steinfliegen
2
2
Setodes viridis
Steinfliegen
1
G
Sialis fuliginosa
Schlammfliegen; Netzflügler
Sigara lateralis
Wasserwanzen; Wasserläufer
Simulium (s.l.) sp.
Zweiflügler
Simulium ornatum
Zweiflügler
Sisyra nigra
Schlammfliegen; Netzflügler
Stagnicola fuscus
Schnecken; Muscheln
Stratiomyidae gen. sp.
Zweiflügler
Stratiomys sp.
Zweiflügler
Stylodrilus heringianus
Wenigborster
Seite 82
V
0
V
3
V
FFH
§§
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
wissenschaftlicher
Name
deutscher Name
RL D
Sympetrum sanguineum
Segellibellen
Sympetrum sp.
Segellibellen
Sympetrum vulgatum
Segellibellen
Tanypodinae gen. sp.
Zweiflügler
Tanytarsini gen. sp.
Zweiflügler
Theromyzon tessulatum
Egel
Tinodes sp.
Köcherfliegen
Tipula lateralis-Gruppe
Zweiflügler
Trichostegia minor
Köcherfliegen
Tubificidae gen. sp.
Wenigborster
Valvata cristata
Schnecken; Muscheln
V
Valvata studeri
Schnecken; Muscheln
1
Velia caprai caprai
Schnabelkerfe
RL B
FFH
§§
b
b
1
Erläuterungen: siehe Tabelle 4-14
RL D: Gefährdungsgrad nach Roter Liste gefährdeter Tiere Deutschland, Stand 1998
Reptilien
Reptilien sind echte Landwirbeltiere, deren Eiablage ausschließlich an Land stattfindet. In Bayern siedeln zehn Reptilienarten, wobei die Bestände fast aller heimischen Arten mehr oder weniger stark gefährdet sind. Hauptgefährdungsfaktoren für diese Tiergruppe sind die Fragmentierung und der Verlust von Lebensräumen.
Nachgewiesene Arten
Die Beschreibung und Bewertung von Reptilien beruht auf den Erhebungen zum
Planfeststellungsverfahren Flughafen-München (ÖKOKART 2007, BÜRO H2
2009), auf der projektbezogenen Fauna-Kartierung (AGL ULM & MAIER 2009)
sowie der Fauna-Kartierung dür die Nordumfahrung ED 99 (IFUPLAN 2011,
2012).
Im Untersuchungsraum zeichnet sich eine nur sehr lückige Verbreitung der Reptilienarten ab. Dies ist in erster Linie auf die zumeist intensive landwirtschaftliche
Nutzung mit nur sehr wenigen für Reptilien geeigneten (und zumeist isolierten)
Strukturen und das weitgehende Fehlen von Wäldern zurückzuführen. Die Vorkommen liegen an technischen Bauwerken (Straßen, Ableitgräben, Kanäle) oder
sonstigen Sekundärstandorten. Innerhalb des Untersuchungsraumes sind drei
Bereiche mit Vorkommen bekannt. Die Dichten innerhalb der Teillebensräume
sind überwiegend gering.
Östlich des Flughafens, am Abfanggraben Ost, wurden nur wenige Nachweise
der Zauneidechse erbracht. Allerdings stellen die meist monotonen Grasfluren
Seite 83
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
des Grabenbauwerks ein durchgängig suboptimales Habitat dar. Ein Jungtierfund
auf Höhe Schwaigerloh belegt die erfolgreiche Fortpflanzung des Bestandes.
An der Dorfen konnte die Zauneidechse nur lokal nachgewiesen werden. Sie besiedelt die magere, schütter bewachsene Dammkrone des rechten Ufers. Auch
hier ist der Reproduktionsnachweis belegt. Bei den am Weichgraben beobachteten Individuen handelt es sich um keine dauerhafte Ansiedlung, sondern um von
der Dorfen herüberwechselnde Individuen.
An einer kleinen Sandgrube südlich der FTO (Klausenfeld nördlich Niederding),
an den südexponierten Böschungen der Flughafentangente Ost (FTO, St 2580)
und entlang des Mittleren-Isar-Kanals wurde die Zauneidechse bei den Erhebungen nachgewiesen. Ein Fund von 2 Jungtieren am Mittleren-Isar-Kanal, nordöstlich von Niederding, zwischen ED9 und FTO belegt auch hier die erfolgreiche
Fortpflanzung des Bestandes. Weitere Vorkommen sind abseits der Untersuchungsflächen möglich.
Die Dämme des Mittleren-Isar-Kanals bilden eine weit greifende Vernetzungsachse, die vom nordöstlichen Ende des Ismaninger Speichersees über die
Dämme des Sempt-Flutkanals bis zu den Hochwasserdämmen der Isar im Norden reicht.
Stark befahrene Straßen und breitere Gewässer dürften als Ausbreitungsbarrieren wirken. Innerhalb des Untersuchungsraumes erscheinen die meisten aktuell
bekannten Bestände der Zauneidechse gut miteinander vernetzt. Einschränkungen ergeben sich vor allem durch die Dorfen und die FTO, die allenfalls gelegentlich von Einzeltieren, eventuell über Brückenbauwerke, gequert werden dürften.
Tab. 4-24:
Reptilien
deutscher Name
Zauneidechse
wissenschaftlicher
Name
Lacerta agilis
Erläuterungen: siehe Tabelle 4-14
Seite 84
RL D
RL B
FFH
§§
V
V
IV
s
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Nachtfalter und Kleinschmetterlinge
Als Nachtfalter werden die Vertreter der Großschmetterlinge bezeichnet, die nicht
zu den Tagfaltern gehören. Allerdings stellen Nachtfalter keine zoologische Einheit dar. Für Bayern sind über 1000 nachtaktive Großschmetterlinge nachgewiesen. Zu den nachtaktiven sogenannten Großschmetterlingen gehören die drei
Großgruppen der Eulen (Noctuidae), Spanner (Geometridae) und die Spinner
und Schwärmer (Bombyces bzw. Sphinges). Knapp über 33 % der Nachtfalterarten sind in der Roten Liste als gefährdet zugeordnet. Sie besiedeln die verschiedensten Lebensräume, so leben manche Nachtfalterraupen unterirdisch an
Graswurzeln und Knollen.
Um die bekannte Lockwirkung künstlicher Lichtquellen auf nachtfliegende Insekten als mögliche Projektfolgen zu beurteilen, sind Aussagen über den Bestand
dieser sehr artenreichen Tiergruppe wichtig.
Nachgewiesene Arten
Die Beschreibung und Bewertung von Nachtfaltern beruht auf den Erhebungen
zum Planfeststellungsverfahren Flughafen-München (ÖKOKART 2007) sowie auf
der projektbezogenen Fauna-Kartierung (AGL ULM & MAIER 2009). Für den Bereich östlich des Flughafens wurden zusätzlich Kleinschmetterlinge untersucht
(ÖKOKART 2007).
Im Untersuchungsraum wurden 370 Arten bei den Geländeerhebungen nachgewiesen. Von den 370 Arten ist in der Bundesartenschutzverordnung eine Art als
„besonders geschützt“ und keine Art als „streng geschützt“ kategorisiert. In der
Roten Liste der gefährdeten Tierarten Bayerns sind 27 Arten der 370 Arten aufgeführt. Auf der Roten Liste Deutschland stehen 4 Arten. Von den gefährdeten
Arten ist eine Art in mindestens einer der beiden Roten Listen als „stark gefährdet“ oder „Vom Aussterben bedroht“ eingestuft.
In den untersuchten Flächen östlich von Schwaig und nördlich von Siglfing wurden relativ hohe arten- und Individuenreiche Vorkommen mit jeweils 2 gefährdeten Arten der Roten Liste Bayern, Idaea fuscovenosa, Mythimna l-album sowie
Atethmia centrago, Ennomos autumnaria festgestellt.
Die Artenzahl der in den untersuchten Flächen am Abfanggraben Ost, westlich
Schwaig (Grünland und Dämme) und in einem Lohwaldrest bei Loh (Edellaubholz-Bestand aus Esche und Eiche) nachgewiesenen Arten ist mit 247 bzw. 194
Arten hoch, der Anteil an wertgebenden Arten ist relativ gering. Die wertbestimmenden Arten rekrutieren sich vor allem aus den ökologischen Gruppen Magerrasenbewohner und Waldarten. Bewertungsrelevant für die Flächen sind jeweils
6 bayernweit gefährdete Arten (Ancylis obtusana, Atethmia centrago, Ennomus
Seite 85
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
autumnaria, Epinotia abbreviana, Nemapogon clematella, Nematopogon metaxela im Lohwald und Calamotropha paludella, Epinotia signatana, Ethmia dodecea,
Neosphaleroptera nubiliana, Sciota adelphella, Scopula rubiginata am Abfanggraben Ost).
Tab. 4-25:
Kartierte Nachtfalter und Kleinschmetterlinge
wissenschaftlicher
Name
deutscher Name
RL D
RL B
Abrostola tripartita
Abrostola triplasia
Dunkelgraue NesselHöckereule
Acanthophila alacella
Acentria ephemerella
Acleris forsskaleana
Acompsia cinerella
Acronicta megacephala
Acronicta rumicis
Ampfereule
Acronicta strigosa
2
V
Aethes smeathmanniana
Agapeta hamana
Agapeta zoegana
Agonopterix arenella
Agonopterix liturosa
Agonopterix propinquella
Agriphila inquinatella
Agriphila straminella
Agriphila tristella
Agrochola circellaris
Rötlichgelbe Herbsteule
Agrotis exclamationis
Gemeine Graseule
Agrotis ipsilon
Agrotis segetum
Alcis repandata
Aleimma loeflingiana
Amphipoea fucosa
Amphipyra pyramidea
Pyramideneule
Amphipyra tragopoginis
Dreipunkt-Glanzeule
Ancylis achatana
Ancylis obtusana
3
Angerona prunaria
Apamea epomidion
Apamea lithoxylaea
Weißlichgelbe Grasbüscheleule
Apamea scolopacina
Apamea sordens
Aphelia paleana
V
Apoda limacodes
Apotomis betuletana
Apotomis capreana
Aproaerema anthyllidella
Archips podana
Seite 86
FFH
§§
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
wissenschaftlicher
Name
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
deutscher Name
RL D
RL B
FFH
§§
Archips rosana
Argyresthia albistria
Argyresthia curvella
Argyresthia pruniella
Argyresthia retinella
Argyresthia spinosella
Atethmia centrago
Ockergelbe Escheneule
3
3
Atolmis rubricollis
Autographa gamma
Gammaeule
Axylia putris
Putris-Erdeule
Bisigna procerella
Biston betularia
Blastodacna hellerella
Bryotropha senectella
Bucculatrix bechsteinella
Bucculatrix ulmella
Bupalus piniaria
Cabera exanthemata
Cabera pusaria
Calamotropha paludella
3
Caloptilia alchimiella
Caloptilia rufipennella
Calybites phasianipennella
Cameraria ohridella
Campaea margaritata
Campaea margaritata
Camptogramma bilineata
Caradrina morpheus
Catarhoe cuculata
Catocala nupta
b
Catoptria verellus
Celypha lacunana
Celypha rufana
Celypha striana
Charanyca trigrammica
Dreilinieneule
Chiasmia clathrata
Chionodes electella
Chionodes luctuella
Chloroclysta truncata
Chloroclystis v-ata
Chortodes extrema
Chortodes fluxa
Gelbliche Sumpfgraseule
Chrysoteuchia culmella
Clostera curtula
Cnephasia genitalana
V
Cnephasia incertana
Cnephasia stephensiana
Coleophora albidella
Seite 87
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
wissenschaftlicher
Name
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
deutscher Name
RL D
RL B
Coleophora caespititiella
Coleophora glaucicolella
Coleophora hemerobiella
Coleophora lusciniaepennella
Coleophora lutipennella
Coleophora striatipennella
Coleophora therinella
Coleophora trifolii
Coleophora versurella
Colobochyla salicalis
Colostygia pectinataria
Conistra vaccinii
Braune Heidelbeereule
Conobathra tumidana
Cosmia pyralina
Cosmia trapezina
Trapezeule
Cosmorhoe ocellata
Crambus lathoniellus
Crambus pascuella
Crambus perlella
Craniophora ligustri
Ligustereule
Crassa unitella
Cryphia algae
Cydia splendana
Deilephila elpenor
Deilephila porcellus
Kleiner Weinschwärmer
Deltote bankiana
Deltote deceptoria
BuschrasenGrasmotteneulchen
Diachrysia chrysitis
Messingeule
Diachrysia tutti
Diacrisia sannio
Diarsia brunnea
Diarsia rubi
Rötliche Erdeule
Dipleurina lacustrata
Drepana falcataria
Heller Sichelflügler
Earias clorana
Eccopisa effractella
V
Ecliptopera capitata
Ecliptopera silaceata
Ecliptopera silaceata
Ecpyrrhorrhoe rubiginalis
Ectoedemia albifasciella
Ectropis crepuscularia
Ectropis crepuscularia
Eilema complana
Flechtenspinner
Eilema depressa
Eilema griseola
V
Elachista alpinella
Elachista monosemiella
Seite 88
V
FFH
§§
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
wissenschaftlicher
Name
Elaphria venustula
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
deutscher Name
RL D
RL B
Marmoriertes Gebüscheulchen
Ematurga atomaria
Emmelina monodactyla
Endotricha flammealis
Endrosis sarcitrella
Ennomos autumnaria
Großer Herbstspanner
3
Epiblema scutulana
Epicallima formosella
V
Epinotia abbreviana
3
Epinotia nisella
Epinotia signatana
3
Epinotia tedella
Epirrhoe alternata
Epirrhoe alternata
Epirrhoe tristata
Ethmia dodecea
3
Ethmia quadrillella
Euchoeca nebulata
Eucosma cana
Eucosma conterminana
Eucosma hohenwartiana
Eucosma obumbratana
Eudonia mercurella
Eudonia pallida
Eudonia truncicolella
Eulamprotes atrella
Eulithis pyraliata
Eupithecia centaureata
Eupithecia exiguata
Eupithecia inturbata
Eupithecia subfuscata
Eupithecia tenuiata
Eupithecia tripunctaria
Eupithecia virgaureata
Euplexia lucipara
Eurrhypara hortulata
Euthrix potatoria
Grasglucke
Euzophera pinguis
Furcula furcula
Gelechia muscosella
Geometra papilionaria
Grünes Blatt
Gluphisia crenata
Pappelauen-Zahnspinner
Gracillaria syringella
Gypsonoma aceriana
Gypsonoma dealbana
Habrosyne pyritoides
Hadena compta
V
Hadena perplexa
Seite 89
FFH
§§
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
wissenschaftlicher
Name
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
deutscher Name
RL D
RL B
Hadula trifolii
Harpella forficella
Hedya nubiferana
Hedya ochroleucana
Hedya salicella
Helcystogramma lutatella
Helcystogramma rufescens
Heliophobus reticulata
Herminia tarsicrinalis
Braungestreifte Spannereule
Hoplodrina octogenaria
Gelbbraune Staubeule
Hoplodrina ambigua
Hoplodrina blanda
Hydraecia micacea
Markeule
Hydraecia petasitis
3
V
Hydrelia flammeolaria
Hydriomena furcata
Hydriomena impluviata
Hypena proboscidalis
Nessel-Schnabeleule
Hypochalcia ahenella
Hypomecis punctinalis
Hypomecis roboraria
Idaea aversata
Idaea biselata
Idaea biselata
Idaea dimidiata
Idaea dimidiata
Idaea emarginata
Idaea fuscovenosa
Buschspanner
3
Ipimorpha retusa
Lacanobia oleracea
Lacanobia suasa
Veränderliche Kräutereule
Lacanobia thalassina
Lampropteryx suffumata
Laothoe populi
Pappelschwärmer
Laspeyria flexula
Lathronympha strigana
Ligdia adustata
Ligdia adustata
Lomaspilis marginata
Lomaspilis marginata
Lomographa temerata
Luperina testacea
Lehmfarbige Graswurzeleule
Luquetia lobella
V
Macaria alternata
Macaria alternata
Macaria liturata
Seite 90
FFH
§§
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
wissenschaftlicher
Name
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
deutscher Name
RL D
RL B
Macaria notata
Malacosoma neustria
Ringelspinner
Mamestra brassicae
Melanchra persicariae
Mesapamea didyma
Mesapamea secalis
Mesoligia furuncula
Metzneria metzneriella
Mompha epilobiella
Monochroa lutulentella
Monopis laevigella
Monopis monachella
Monopis weaverella
Mythimna albipuncta
Weißpunkt-Graseule
Mythimna comma
Mythimna conigera
Mythimna ferrago
Kapuzen-Graseule
Mythimna impura
Stumpfflügel-Graseule
Mythimna l-album
Weißes L
Mythimna pallens
Bleiche Graseule
3
Nemapogon clematella
3
Nematopogon metaxella
3
Nemophora degeerella
Neosphaleroptera nubilana
3
Nephopterix angustella
Niditinea striolella
Noctua comes
Noctua janthina
Janthina-Bandeule
Noctua pronuba
Hausmutter
Nomophila noctuella
Notocelia cynosbatella
Notocelia trimaculana
Notocelia uddmanniana
Notodonta dromedarius
Erlenzahnspinner
Notodonta ziczac
Nyctegretis lineana
Ochropleura plecta
Hellrandige Erdeule
Oligia latruncula
Oligia strigilis
Striegel-Halmeulchen
Oligia versicolor
Oncocera semirubella
Orthosia gothica
Gothica-Kätzcheneule
Orthosia incerta
Variable Kätzcheneule
Ostrinia nubilalis
Ourapteryx sambucaria
Pammene fasciana
Pandemis cerasana
Pandemis heparana
Seite 91
FFH
§§
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
wissenschaftlicher
Name
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
deutscher Name
RL D
RL B
Parapoynx stratiotata
Parastichtis ypsillon
Paraswammerdamia lutarea
Parornix anglicella
Pediasia contaminella
Pediasia luteella
V
Pelochrista caecimaculana
V
Pelurga comitata
Peribatodes rhomboidaria
Perizoma alchemillata
Pheosia tremula
Pappel-Zahnspinner
Philereme transversata
Philereme vetulata
Phlyctaenia coronata
Phlyctaenia stachydalis
Photedes minima
Phragmatobia fuliginosa
Zimtbär
Phyllocnistis saligna
Platytes alpinella
Plemyria rubiginata
Pleuroptya ruralis
Plutella xylostella
Polia nebulosa
Prays fraxinella
Prays ruficeps
Protodeltote pygarga
WaldrasenGrasmotteneulchen
Pseudargyrotoza conwagana
Pseudoips prasinanus
Pterapherapteryx sexalata
Pterophorus pentadactyla
Pterostoma palpina
Ptilodon capucina
Pyrausta despicata
Pyrausta purpuralis
Rhinoprora rectangulata
Rhopobota naevana
Rivula sericealis
Seideneulchen
Rusina ferruginea
Dunkle Waldschatteneule
Salebriopsis albicilla
V
Sciota adelphella
3
Scoliopteryx libatrix
Scoparia ambigualis
Scoparia basistrigalis
Scoparia pyralella
Scopula immorata
Scopula ornata
Scopula rubiginata
3
Seite 92
FFH
§§
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
wissenschaftlicher
Name
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
deutscher Name
RL D
RL B
Scrobipalpa acuminatella
Selenia dentaria
Selenia lunularia
Sideridis rivularis
Smerinthus ocellata
Sphinx ligustri
Spilonota ocellana
Spilosoma lubricipeda
Spilosoma lutea
Gelbe Tigermotte
Teleiodes luculella
Teleiodes vulgella
Tethea or
Thalera fimbrialis
V
Tholera decimalis
Thyatira batis
Timandra comae
Tinea semifulvella
Tinea trinotella
Tischeria ekebladella
Tortrix viridana
Trachycera advenella
Triphosa dubitata
Udea ferrugalis
Udea prunalis
Watsonalla binaria
Xanthorhoe montanata
Xanthorhoe ferrugata
Xanthorhoe fluctuata
Xanthorhoe quadrifasiata
Xestia c-nigrum
Schwarzes C
Xestia ditrapezium
Trapez-Bodeneule
Xestia triangulum
Xestia xanthographa
Braune SpätsommerBodeneule
Yponomeuta cagnagella
Yponomeuta evonymella
Yponomeuta irrorella
Yponomeuta padella
Yponomeuta plumbella
Ypsolopha dentella
Ypsolopha falcella
Ypsolopha horridella
Ypsolopha parenthesella
Ypsolopha scabrella
Zeiraphera isertana
Zeuzera pyrina
Erläuterungen: siehe Tabelle 4-14
RL D: Gefährdungsgrad nach Roter Liste gefährdeter Tiere Deutschland, Stand 1998
Seite 93
FFH
§§
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Laufkäfer
Von den 553 Laufkäferarten, die innerhalb Deutschlands als sicher nachgewiesen gelten, haben 474 (86%) Arten natürliche Vorkommen in Bayern. Damit beherbergt Bayern im Bundesländervergleich die mit Abstand artenreichste Laufkäferfauna. Laufkäfer treten in allen Landlebensräumen einschließlich nasser Verlandungszonen sowie in periodisch überfluteten Bereichen der Binnengewässer
auf und bilden dabei lebensraumspezifische Artengemeinschaften aus. Aufgrund
ihrer differenzierten Lebensweise und sehr unterschiedlichen Habitatansprüchen
stellen Laufkäfer gute Indikatoren für eine landschaftsökologische Bewertung
dar.
Nachgewiesene Arten
Die Beschreibung und Bewertung der Laufkäfer beruht auf der projektbezogenen
Fauna-Kartierung (AGL ULM & MAIER 2009).
Im Untersuchungsraum wurden 50 Arten bei den Geländeerhebungen nachgewiesen. Der größte Teil der nachgewiesenen Arten ist weit verbreitet und häufig.
Von den 50 Arten sind in der Bundesartenschutzverordnung 3 Arten als „besonders geschützt“ bezeichnet und keine Art ist als „streng geschützt“ kategorisiert.
In der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Bayerns sind 7 Arten der 50 Arten
aufgeführt. Auf der Roten Liste Deutschland stehen 6 Arten. Von den gefährdeten Arten ist in mindestens einer der beiden Roten Listen keine Art als „stark gefährdet“ oder „Vom Aussterben bedroht“ eingestuft.
Auf den untersuchten Flächen bei Niederding wurden relativ artenarme Zönosen
festgestellt, die immerhin einige anspruchsvollere Arten aufweisen. Gefährdete
Laufkäfer wurden nicht festgestellt, aber eine Reihe von Arten der Vorwarnliste:
Asaphidion pallipes, Bembidion guttula, Carabus cancellatus, Carabus ulrichii,
Pterostichus melas, Pterostichus diligens, Elaphropus quadrisignatus. In der
Kiesgrube wurde zudem mit Porotachys bisulcatus eine kleine Laufkäferart festgestellt, die bisher in Bayern relativ selten nachgewiesen wurde.
Auf der untersuchten Fläche am Mittleren-Isar-Kanal bei Reisen wurden keine
faunistisch bemerkenswerten Artvorkommen gefunden. Die Dammkrone wurde
ohne besonders anspruchsvolle xerothermophile Arten vorgefunden.
Tab. 4-26:
Kartierte Laufkäfer
wissenschaftlicher
Name
deutscher Name
Acupalpus meridianus
Feld-Buntschnelläufer
Agonum afrum
Dunkler Glanzflachläufer
Amara aenea
Erzfarbener Kamelläufer
Amara bifrons
Brauner Punkthals-
Seite 94
RL D
RL B
FFH
§§
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
wissenschaftlicher
Name
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
deutscher Name
RL D
RL B
V
V
V
V
V
V
FFH
§§
Kamelläufer
Amara communis
Schmaler WiesenKamelläufer
Amara convexior
Gedrungener WiesenKamelläufer
Amara familiaris
Gelbbeiniger Kamelläufer
Amara littorea
Strand-Kamelläufer
Amara lunicollis
Dunkelhörniger Kamelläufer
Amara ovata
Ovaler Kamelläufer
Amara similata
Gewöhnlicher Kamelläufer
Anchomenus dorsalis
Bunter Enghalsläufer
Anisodactylus binotatus
Gewöhnlicher Rotstirnläufer
Asaphidion pallipes
Ziegelei-Haarahlenläufer
Badister sodalis
Kleiner GelbschulterWanderläufer
Bembidion femoratum
Kreuzgezeichneter Ahlenläufer
Bembidion guttula
Wiesen-Ahlenläufer
Bembidion lampros
Gewöhnlicher Ahlenläufer
Bembidion properans
Feld-Ahlenläufer
Bembidion quadrimaculatum
Vierfleck-Ahlenläufer
Bembidion tetracolum
Gewöhnlicher UferAhlenläufer
Calathus fuscipes
Großer Kahnläufer
Carabus cancellatus
Kletten-Großlaufkaefer
Carabus coriaceus
Lederlaufkäfer
Carabus ulrichii
Ulrichs Großlaufkaefer
3
V
Elaphropus quadrisignatus
Vierfleckiger Zwergahlenläufer
V
V
Harpalus affinis
Haarrand-Schnelläufer
Harpalus azureus
Leuchtender Haarschnelläufer
Harpalus distinguendus
Düstermetallischer Schnelläufer
Harpalus rubripes
Metallglänzender Schnelläufer
Harpalus rufipes
Gewöhnlicher Haarschnelläufer
Leistus ferrugineus
Gewöhnlicher Bartläufer
Loricera pilicornis
Borstenhornläufer
Microlestes minutulus
Schmaler Zwergstutzläufer
Nebria brevicollis
Gewöhnlicher Dammläufer
Notiophilus biguttatus
Zweifleckiger Laubläufer
Notiophilus palustris
Gewöhnlicher Laubläufer
Oodes helopioides
Eiförmiger Sumpfläufer
Panagaeus bipustulatus
Trockenwiesen-Kreuzläufer
Platynus assimilis
Schwarzer Enghalsläufer
Poecilus cupreus
Gewöhnlicher Buntgrabläufer
Poecilus versicolor
Glatthalsiger Buntgrabläufer
Pterostichus diligens
Ried-Grabläufer
Seite 95
b
b
V
V
V
b
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
wissenschaftlicher
Name
deutscher Name
Pterostichus melanarius
Gewöhnlicher Grabläufer
Pterostichus melas
Fam. Laufkaefer
Pterostichus strenuus
Kleiner Grabläufer
Stomis pumicatus
Spitzzangenläufer
Syntomus truncatellus
Gewöhnlicher Zwergstreuläufer
Synuchus vivalis
Scheibenhalsläufer
Trechus quadristriatus
Gewöhnlicher Flinkläufer
RL D
RL B
FFH
§§
V
Erläuterungen: siehe Tabelle 4-14
RL D: Gefährdungsgrad nach Roter Liste gefährdeter Tiere Deutschland, Stand 1998
Holzkäfer
Die Beschreibung und Bewertung von Holzkäfern beruht auf den Erhebungen
zum Planfeststellungsverfahren Flughafen-München (ÖKOKART 2007).
Im Untersuchungsraum wurden 44 Arten bei den Geländeerhebungen nachgewiesen. Von den 44 Arten sind in der Bundesartenschutzverordnung 8 Arten als
„besonders geschützt“ bezeichnet und keine Art ist als „streng geschützt“ kategorisiert. In der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Bayerns sind 2 Arten der 44
Arten aufgeführt. Auf der Roten Liste Deutschland stehen 3 Arten. Von den gefährdeten Arten ist in mindestens einer der beiden Roten Listen keine Art als
„stark gefährdet“ oder „Vom Aussterben bedroht“ eingestuft.
Mehrere der nachgewiesenen Arten wie der Wollhaarkäfer (Dasytes plumbeus),
Scheinrüsselkäfer (Salpingus planirostris), Zwergstachelkäfer (Anaspis frontalis),
Feuerkäfer (Schizotus pectinicornis), Rindenkäfer (Synchita humeralis), Bockkäfer (Leiopus nebulosus) sind weit verbreitet und häufig. Bei diesen Arten handelt
es sich durchweg um kommune, euryöke Arten.
Im Lohwaldrest nördlich Schwaigerloh wurde der gefährdete Kurzflügler (Siagonum quadricome) nachgewiesen, der als anspruchsvoller Totholzbewohner
gilt und ein diversitätsbedeutsames Reliktvorkommen repräsentiert. Weiterhin
wurde hier der gefährdete Kopfhornschröter (Sinodendron cylindricum), ein Bewohner von stärkerem Holz, gefunden. In den jüngeren Aufforstungen nördlich
des Lohwaldes wurde die in der RL Deutschland als gefährdet eingestufte, im
Raum häufig vorkommende Holzkäferart Geißblatt-Linienbock (Oberea pupillata)
nachgewiesen. In den übrigen Lohwaldresten und Weichholzzeilen östlich von
Flughafen wurden keine naturschutzrelevanten Holzkäferarten nachgewiesen.
Tab. 4-27:
Kartierte Holzkäfer
Seite 96
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
deutscher
Familienname
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
wissenschaftlicher Name
RL D
RL B
FFH
§§
Baumschwammkäfer
Litargus connexus
Bockkäfer
Leiopus nebulosus
Bockkäfer
Oberea pupillata
Bockkäfer
Pogonocherus hispidus
b
Bockkäfer
Rhagium mordax
b
Bockkäfer
Stenurella melanura
b
Borkenkäfer
Leperisinus fraxini
Breitrüsselkäfer
Anthribus albinus
Faulholzkäfer
Dacne bipustulata
Faulholzkäfer
Tritoma bipustulata
Feuerkäfer
Pyrochroa coccinea
Feuerkäfer
Schizotus pectinicornis
Glanzkäfer
Cychramus luteus
Hirschkäfer
Sinodendron cylindricum
Holzpilzkäfer
Cis boleti
Holzpilzkäfer
Cis hispidus
Kurzflügler
Bolitochara bella
Kurzflügler
Leptusa fumida
Kurzflügler
Phloeopora corticalis
Kurzflügler
Phloeopora testacea
Kurzflügler
Siagonum quadricorne
Leuchtkäfer
Malthodes dispar
Palpenkäfer
Bibloporus bicolor
Plattkäfer
Uleiota planata
Pochkäfer
Anobium fulvicorne
Pochkäfer
Ptilinus pectinicornis
Prachtkäfer
Agrilus angustulus
b
Prachtkäfer
Agrilus cyanescens
b
Rindenglanzkäfer
Rhizophagus bipustulatus
Rindenkäfer
Cerylon ferrugineum
Rindenkäfer
Cerylon histeroides
Rindenkäfer
Synchita humeralis
Sägepalpenkäfer
Orchesia undulata
Scheinrüsselkäfer
Salpingus planirostris
Scheinrüsselkäfer
Salpingus ruficollis
Schnellkäfer
Ampedus pomorum
Schnellkäfer
Denticollis linearis
Schnellkäfer
Melanotus rufipes
Schwarzkäfer
Scaphidema metallicum
Stachelkäfer
Mordellistena neuwaldeggiana
Stachelkäfer
Mordellistena variegata
Stachelkäfer
Variimorda villosa
Wolhaarkäfer
Dasytes plumbeus
Zwerstachelkäfer
Anaspis frontalis
b
3
b
3
3
3
3
Erläuterungen: siehe Tabelle 4-14
RL D: Gefährdungsgrad nach Roter Liste gefährdeter Tiere Deutschland, Stand 1998
Seite 97
b
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stechimmen
Die Beschreibung und Bewertung der Stechimmen beruht auf den Erhebungen
zum Planfeststellungsverfahren Flughafen-München (ÖKOKART 2007).
In den Biotopflächen östlich Abfanggraben Ost, die teils flachgründig und schütter bewachsen, teils hochstaudenartig und extrem blütenreich, lokal auch vegetationslos sind, wurden 60 Arten bei den Geländeerhebungen nachgewiesen. Von
den 60 Arten sind in der Bundesartenschutzverordnung 38 Arten als „besonders
geschützt“ bezeichnet und keine Art ist als „streng geschützt“ kategorisiert. In der
Roten Liste der gefährdeten Tierarten Bayerns sind 9 Arten der 60 Arten aufgeführt. Auf der Roten Liste Deutschland stehen 5 Arten. Von den gefährdeten Arten ist eine Art in mindestens einer der beiden Roten Listen als „stark gefährdet“
oder „Vom Aussterben bedroht“ eingestuft.
Bei den nachgewiesenen Arten handelt es sich überwiegend um Arten der Magerrasen und Rohbodenbesiedler, die artenreiche Zönosen bilden. Eudominant
sind die Steinhummel (Bombus lapidarius), die Waldhummel (Bombus sylvarum),
gefolgt von der Gartenhummel (Bombus hortorum). Von der vorrangig naturschutzrelevanten Art Bombus subterraneus sowie weiteren drei gefährdeten Arten Allodynerus delphinalis, Ectemnius confinis und Nomada fuscicornis gelangen lediglich Einzelnachweise.
Tab. 4-28:
Kartierte Stechimmen
wissenschaftlicher Name
deutscher
Familienname
RL D
RL B
V
V
FFH
§§
Allodynerus delphinalis
Faltenwespen
Ammophila campestris
Grabwespen
Ancistrocerus nigricornis
Faltenwespen
Ancistrocerus trifasciatus
Faltenwespen
Andrena bicolor
Bienen
b
Andrena flavipes
Bienen
b
Anoplius infuscatus
Wegwespen
Anthidium manicatum
Bienen
Arachnospila minutula
Wegwespen
Bombus campestris
Bienen
Bombus hortorum
Bienen
Bombus humilis
Bienen
Bombus lapidarius
Bienen
b
Bombus pascuorum
Bienen
b
Bombus pratorum
Bienen
b
Bombus rupestris
Bienen
b
Bombus soroeensis
Bienen
b
Bombus subterraneus
Bienen
Bombus sylvarum
Bienen
b
Bombus terrestris
Bienen
b
Caliadurgus fasciatellus
Wegwespen
Seite 98
3
b
b
b
V
G
V
2
b
b
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
wissenschaftlicher Name
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
deutscher
Familienname
RL D
RL B
3
3
FFH
§§
Cerceris rybyensis
Grabwespen
Diodontus minutus
Grabwespen
Ectemnius confinis
Grabwespen
Eumenes pedunculatus
Faltenwespen
Evagetes crassicornis
Wegwespen
Gorytes quinquecinctus
Grabwespen
Gymnomerus laevipes
Faltenwespen
Halictus maculatus
Bienen
Halictus subauratus
Bienen
Halictus tumulorum
Bienen
Hedychridium roseum
Goldwespen
Hedychrum gerstaeckeri
Goldwespen
Hylaeus annularis
Bienen
b
Hylaeus communis
Bienen
b
Hylaeus confusus
Bienen
b
Hylaeus gredleri
Bienen
b
Lasioglossum fulvicorne
Bienen
b
Lasioglossum leucopus
Bienen
b
Lasioglossum leucozonium
Bienen
b
Lasioglossum lucidulum
Bienen
b
Lasioglossum morio
Bienen
b
Lasioglossum pauxillum
Bienen
b
Lasioglossum politum
Bienen
b
Lindenius panzeri
Grabwespen
Mimumesa unicolor
Grabwespen
Nomada fucata
Bienen
Nomada fuscicornis
Bienen
Nysson niger
Grabwespen
Osmia bicolor
Bienen
Osmia rapunculi
Bienen
Osmia spinulosa
Bienen
Osmia truncorum
Bienen
Oxybelus trispinosus
Grabwespen
Panurgus calcaratus
Bienen
Polistes dominulus
Faltenwespen
Sphecodes crassus
Bienen
b
Sphecodes gibbus
Bienen
b
Sphecodes monilicornis
Bienen
b
Tiphia femorata
Rollwespen
V
b
V
b
b
b
3
b
b
b
3
V
b
b
b
Erläuterungen: siehe Tabelle 4-14
RL D: Gefährdungsgrad nach Roter Liste gefährdeter Tiere Deutschland, Stand 1998
4.1.3.5
Faunistische Funktionsbeziehungen
Funktionale Vernetzungen bestehen im Untersuchungsraum entlang von Fließgewässern. Bedeutende Funktionsbeziehungen im Nahbereich bestehen entlang
Seite 99
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
des Weichgrabens vor allem für Fische und Makrozoobenthos sowie entlang des
Abfanggfabens Ost für Reptilien, Tagfalter, Heuschrecken und Stechimmen.
Bedeutende großräumige Funktionsbeziehungen bestehen entlang des MittlerenIsar-Kanals vor allem für Reptilien und Fledermäuse sowie entlang der Dorfen für
Biber, Makrozoobenthos und Fledermäuse.
4.1.3.6
Bestandsbeschreibung – Biologische Vielfalt
Gebiete, die im Untersuchungsraum eine hohe Biologische Vielfalt aufweisen,
sind im vorliegenden Fall an die Fließgewässer gebundene Biotopkomplexe, wie
der Weichgraben, die Dorfen und Abfanggraben Ost.
4.1.3.7
Bestandsbeschreibung – Wald im Sinn des BayWaldG
Nach Art. 2 (1) BayWaldG ist Wald (Forst) jede mit Waldbäumen bestockte oder
nach den Vorschriften dieses Gesetzes wiederaufzuforstende Fläche. Die amtliche Abgrenzung von Waldflächen i.S. des BayWaldG im Untersuchungsraum
wurde vom Amt für Landwirtschaft und Forsten in Erding zur Verfügung gestellt
(2008).
4.1.3.8
Empfindlichkeiten
Eine Empfindlichkeit des Schutzgutes Tiere und Pflanzen besteht gegenüber
(Teil-) Verlust, Standortveränderungen sowie Zerschneidungswirkungen. Zusätzlich ergeben sich für bestimmte Tiergruppen Empfindlichkeiten gegenüber Schallimmissionen, Barrierewirkungen, optischen Reizen und Kollisionen.
Als wichtigste Faktorenkomplexe über die Auswirkungen von Verkehrswegen auf
die Tier- und Pflanzenwelt seien genannt:
Seite 100
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan

Flächenverbrauch,

Flächenbeeinträchtigung außerhalb der Trassen durch Fragmentierung von
Lebensräumen und Unterbrechung funktionaler Vernetzungen (z.B. Wechsel
zwischen Brut- und Nahrungsplätzen, Abschneiden von Fluchtmöglichkeiten
usw.),

Flächenbeeinträchtigung außerhalb der Trassen durch Störung (Lärm, Licht,
Bewegungen),

Flächenbeeinträchtigung außerhalb der Trassen durch eventuelle stoffliche
Belastungen,

Todesstreifen für so gut wie alle mobilen Tiere, der jahreszeitlich unterschiedlich sogar besondere Anziehungswirkung hat.
Zur Einschätzung der Empfindlichkeit von Biotopen und Lebensräumen gegenüber einer Inanspruchnahme werden eventuelle Funktionsverluste bzw. –beeinträchtigungen durch quantitative oder qualitative Beschreibung der Veränderungen erläutert (Kap.6). Die Empfindlichkeit wird des Weiteren in der Beurteilung
der Eingriffe berücksichtigt, d.h. unterschiedliche Artengruppen reagieren mit unterschiedlicher Empfindlichkeit auf Beeinträchtigungen.
4.1.3.9
Vorbelastungen
Im Untersuchungsraum besteht eine hohe Vorbelastung für das Schutzgut Pflanzen und Tiere durch vorhandene Verkehrsträger. Die Vorbelastungen bestehen
aus:

Geräuschimmissionen,

Schadstoffausstoß der Fahrzeuge und Flugzeuge,

starker Barrierewirkung für wandernde Tiergruppen,

linearer Zerschneidung bestehender Lebensräume,

erhöhter Mortalität durch Kollisionen,

Grundwasserabsenkung im Bereich des Flughafens.
Pflanzen/Biotope
Die stärkste Vorbelastung der Standorte ergibt sich durch vorhandene Bebauung
und Verkehrsträger. Großflächige Bebauung wie der Flughafenbereich westlich
des Abfanggrabens Ost mit einer Versiegelung < 70 % führte zum Verlust der
Seite 101
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Standortdiversität. Allerdings liegen innerhalb dieser Bereiche neben großflächig
versiegelten Bereichen (wie Flughafen mit Gebäuden, Start- und Landebahnen,
Siedlungsgebiete, Straßen) auch Standorte mit Acker-, Grünland- und forstwirtschaftlicher bzw. extensiver Nutzung oder zumindest großflächige begrünte
Flugbetriebsflächen.
Große Bereiche des Untersuchungsraumes werden intensiv landwirtschaftlich
genutzt. In den Bereichen intensiver Nutzung ergeben sich Beeinträchtigungen
durch Schadstoffeinträge in Biotope und Habitate, die an diese Flächen grenzen.
Weitere Schadstoffeinträge in Biotope und Habitate erfolgen im Zuge des starken
Verkehrs auf den Staatsstraßen St 2584, St 2580, ED 5 und ED 19. Entwässerungsmaßnahmen und Grundwasserabsenkungen, im Zuge der Moorkultivierung
und durch Großbauvorhaben, haben die ehemals ausgedehnten Niedermoorflächen größtenteils trocken fallen lassen und bis auf kleine Restbestände zerstört.
Die Intensität der Vorbelastung spiegelt sich in der festgestellten Biotopstruktur
und dem kartierten Artenbestand wider. Insofern sind die Auswirkungen der Vorbelastungen mit Hilfe der durchgeführten Kartierungen erfasst und in der Bewertung der Bestandssituation berücksichtigt worden.
Tiere
In Bezug auf Vögel bestehen wesentliche Vorbelastungen durch Geräuschimmissionen und Kollisionsgefahr. Große Bereiche des Untersuchungsraumes
weisen bereits eine hohe Lärmbelastung auf, die im Wesentlichen auf den Flughafen und die stark frequentierten Staatsstraßen St 2580, St 2584, ED 5 und ED
9 zurückzuführen ist. Da sich nach einschlägiger Literatur (RECK Hrsg. 2001,
RECK et.al 2002) bei mittleren Lärmbelastungen über 70 dB(A) für Vögel bereits
eine stark verminderte Lebensraumeignung (je nach Art 70-100%) ergibt, gelten
die straßennahen Bereiche (65 dB (A)), hinsichtlich der Vogelfauna als stark vorbelastet. Auch hinsichtlich der Kollisionsgefahr besteht eine Vorbelastung durch
die vorhandenen Verkehrsträger. Eine Vorbelastung durch die bereits bestehenden Verkehrsträger ist die funktionale Störung bzw. Trennung von Wechselbeziehungen zwischen Lebensräumen (Zerschneidung, Barrierewirkung). Durch
den regen Verkehr auf Straßen wird ein gefahrloses Überqueren der Fahrbahnen
stark erschwert bzw. verhindert. Ursache sind vornehmlich optische (Fluchtverhalten auslösende) Reize bei hochfrequentem Verkehr. Im Bereich des Flughafens ist der Flugverkehr zusätzlich eine starke akustische und auch reizoptische
(Start- und Landeanflug) Vorbelastung, speziell für lärmempfindliche Vogelarten.
Für Großsäuger stellen hinsichtlich der Störung der funktionalen Beziehungen
(Barriereeffekt, Zerschneidung des Lebensraums) die Verkehrstrassen sowie das
umzäunte Gelände des Flughafens und der FTO eine hohe Vorbelastung dar.
Wanderbewegungen und Austausch der Populationen sind nur entlang der Ge-
Seite 102
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
wässer möglich. Der Großteil an Migrationen dürfte entlang des Abfangraben
Ost, der Dorfen und des Weichgrabens erfolgen. Zudem besteht durch die genannten Verkehrsträger eine hohe Vorbelastung hinsichtlich Lärm und optischen
Reizen.
Für die Kleinsäuger bestehen zahlreiche Vorbelastungen durch gestörte funktionale Beziehungen zwischen den Habitaten. Neben den für Kleinsäuger nicht (lebend) überquerbaren Fahrbahnen der FTO (Barrierewirkung) stellen auch intensiv genutzte und naturferne Habitate wie Gewässer mit steilen, verbauten Ufern
eine Störung der Beziehungen dar, da sie den ungehinderten Austausch zwischen den Populationen erschweren oder verhindern. Kleinsäuger sind im Vergleich zu Groß- und Mittelsäugern gegenüber Lärm wenig empfindlich.
Die Vorbelastungen für Fledermäuse, insbesondere die Kollisionsgefahr, bestehen an der FTO in Höhe des Mittleren-Isar-Kanals und der Dorfen, da die Fledermäuse sich an Gehölz- und Waldsäumen als Leitlinien orientieren
Als für das Makrozoobenthos relevante Vorbelastungen der Gewässer sind v.a.
Aufstau, Eutrophierung, Verschlammung und Grundwasserabsenkung zu nennen. Die untersuchten Niederterrassenbäche zeigen einen niedrigen Erfüllungsgrad des Arteninventars und sind biozönotisch stark verändert.
4.1.3.10
Bestandsbewertung - Pflanzen
Die Bestandsbewertung basiert auf dem Erläuterungsbericht zur Biotoptypenkartierung (AGL ULM 2008) sowie der Vegetationskartierung für die Planung der
3. Start- und Landebahn des Flughafens München (GRÜNPLAN 2007a, b).
Für den Untersuchungsraum ergeben sich folgende prozentuale Verteilungen der
Bewertungskategorien der Biotop- und Lebensraum- bzw. Nutzungs- und Strukturtypen:
Tab. 4-29:
Prozentuale Verteilung der Wertstufen
Wertstufe
Fläche in ha
Prozent
1
535,15
28,54
2
862,03
45,97
3
170,46
9,09
4
56,52
3,01
5
7,23
0,39
Die mit Wertstufe 0 (keine Bewertung) bewerteten Flächen im Bereich des Flughafens betragen
insgesamt 243,1 ha (13%). Zur Berechnung der in der Tabelle dargestellten Prozentwerte wird
die Gesamtfläche des Untersuchungsraums (1875 ha) betrachtet.
Wertstufe: 5 (sehr hoch), 4 (hoch), 3 (mittel), 2 (gering), 1 (sehr gering)
Seite 103
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Die ökologisch hochwertigen Wertstufen 4 und 5 beinhalten vor allem Biotop- und
Lebensraumtypen. Sie nehmen mit ca. 63,75 ha nur knapp 4 % der Gesamtfläche (1875 ha) ein. In Wertstufe 5 fällt der hohe Anteil von mesophilen Wäldern
(WM 9170) auf. Mit Wertstufe 4 wurden vorwiegend naturnahe Hecken und Feldgehölze, (WH00BK, WO00BK), Artenreiches Extensivgrünland / Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (GE 6510), Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (WA91E0) und Gewässer-Begleitgehölze (WN00BK) bewertet.
In Wertstufe 3 überwiegt Grünland (meist Mähwiesen, seltener Weiden und Brachen), gefolgt von strukturreichen Siedlungen. Nur gelegentlich wurden stark beeinträchtigte Biotopflächen am unteren Rand der Erfassungsgrenze auch mit Kategorie 3 bewertet, z.B. Hecken, Laubwald, Gebüsche und Feldgehölze mit relativ hoher Beimischung standortfremder Arten oder schwachem Aufbau, eutrophierte Flachland-Mähwiesen, Altgras- und Ruderalfluren.
In Wertstufe 2 fallen hauptsächlich Äcker (Bewertung gemäß AGL ULM 2008).
Wertstufe 1 wird neben Äcker (gemäß Bewertung Ökokart 2007) und Intensivgrünland von stark versiegelten Verkehrs- und Industrieflächen und Kanal gebildet.
Die Biotop- und Lebensraumtypen, die durch § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG, § 39 Abs. 5 BNatSchG i.V.m. Art. 16 BayNatSchG oder FFH-Richtlinie
geschützt sind, nehmen mit 66,95 ha nur knapp 3,6 % der Gesamtfläche ein. Ihre
Bewertung fällt überwiegend in die hochwertigsten Kategorien 4 und 5.
In den beiden folgenden Tabellen ist die Gesamtbewertung der vorkommenden
Biotop- und Lebensraumtypen und der vorkommenden Nutzungs- und Strukturtypen wiedergegeben.
Tab. 4-30:
Gesamtbewertung der vorkommenden Biotop- und Lebensraumtypen
(FW)
Code
Kurzcode
Biotop- bzw. Lebensraumtyp
GE6510
GE1
Artenreiches Extensivgrünland / Magere Flachland-Mähwiesen
(Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
WH00BK
WH
Hecken, naturnah
3-5
WO00BK
WO
Feldgehölze, naturnah
3-4
WM9170
WM1
Wald mesophil / 9170
5
XR00BK
XR
Rohboden / kein LRT
1-2
ST00BK
ST
Initialvegetation, trocken
2
WN00BK
WN
Gewässer-Begleitgehölze, linear
4
WA91E0
WA1
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (AlnoPadion, Alnion incanae, Salicion albae)
Seite 104
FW
4
4-5
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Code
Kurzcode
Biotop- bzw. Lebensraumtyp
FW
WX00BK
WX
Mesophile Gebüsche, naturnah
UA00BK
UA
Alleen, Baumreihen, Baumgruppen
4
GB00BK
GB
Magere Altgrasbestände und Grünlandbrachen
3
GE00BK
GE
Artenreiches Extensivgrünland / kein LRT
2-3
WI00BK
WI
Gebüsch / Gehölz, initial
3-4
VT00BK
VT
Verlandungsvegetation an nicht geschützten Stillgewässern
3
VC00BK
VC
Großseggenriede der Verlandungszone / kein LRT
4
XU00BK
XU
Vegetationsfreie Wasserflächen in nicht geschützten Fließgewässern
4
LR3260
LR3260
Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation
des Ranunculion fluitantis ohne 13d-Schutz
4
VH00BK
VH
Großröhrichte / kein LRT
4
MF7230
MF1
Kalkreiche Niedermoore/LRT 7230
4
SI00BK
SI
Initialvegetation, kleinbinsenreich / kein LRT
4
VU3140
VU1
Unterwasser- und Schwimmblattvegetation /LRT 3140
4
SU3150
SU3
Vegetationsfreie Wasserflächen in geschützten Gewässern /
Natürliche, eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder des Hydrocharitions
4
GT6210
GT1
Magerrasen (Trocken-/Halbtrockenrasen)/6210
4
GN00BK
GN
Seggen- oder binsenreiche Nasswiesen, Sümpfe
4
LR6510
LR6510
Artenreiche Flachland-Mähwiesen mittlerer Standorte
4
GH6430
GH1
Feuchte und nasse Hochstaudenfluren, planar bis montan / an
Fließgewässern oder Waldrändern
4
VK00BK
VK
Kleinröhrichte / kein LRT
4
GH00BK
GH
Feuchte und nasse Hochstaudenfluren, planar bis montan / kein
LRT
4
UE00BK
UE
Einzelbäume
4
3-4
FW = Funktionaler Wert: 5 (sehr hoch), 4 (hoch), 3 (mittel), 2 (gering), 1 (sehr gering)
Tab. 4-31:
Gesamtbewertung der vorkommenden Nutzungs- und Strukturtypen (FW)
Code
Kurzcode
Nutzungs- und Strukturtyp
FW
NLA0
NLAa
Ackerflächen, Wechselgrünland
1-2
NVS0
NVS
Sonstige Straßen und Plätze
0-1
NLG0
NLGa
Intensivgrünland
1-3
NLG1
NLGb
Nährstoffreiches Extensivgrünland und Wiesenbrachen
2-3
NIG0
NIG
Industrie, Gewerbe, Ver- und Entsorgung
NWG0
NWG
Gehölze (nicht biotopwürdig)
2-3
NVW1
NVWb
Gras- und Schotterfeldwege
1-2
NLA1
NLAb
Ackerbrachen
2-3
NBD0
NBD
Kernbereiche der Dörfer, landwirtschaftliche Gebäude im Außenbereich
0-3
NLR0
NLRa
Ruderal- und Brachflächen (ohne Ackerbrachen, nicht biotopwürdig)
2-4
NBS0
NBS
Sonderbauten
0-2
Seite 105
0,2-3
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Code
Kurzcode
Nutzungs- und Strukturtyp
FW
NBE0
NBE
Einzel-, Doppel-, Reihenhausbebauung
2-3
NAD0
NAD
Deponien
0-1
NWL0
NWL
Laubwald (nicht biotopwürdig)
3
NGK0
NGK
Kanal
1
NGB0
NGBb
Bäche und Gräben (nicht biotop- oder LRT-würdig)
2-3
NLW1
NLWa
Intensive Weidefläche, Standweide, Koppel
2-3
NGB1
NGBa
Bäche und Gräben mit strukturarmen Randflächen
3-4
NVW0
NVWa
Feld- und Wirtschaftswege, asphaltiert
0-1
NEK0
NEK
Kleingartenanlagen, Gartengrundstücke im Außenbereich
1-3
NLW2
NLWb
Extensive Weidefläche, Weidebrache (nicht biotopwürdig)
3
NWA0
NWA
Aufforstungen
2-3
NLR1
NLRb
Nitrophile Säume
2-3
NBG0
NBG
Gemeinbedarfsflächen: Schulen, Verwaltung, Kirchen, Krankenhäuser etc.
0-2
NWM0
NWM
Mischwald
3
NGS0
NGSa
Stillgewässer (nicht biotopwürdig)
2
NWNO
NWN
Nadelwald
3
NES0
NES
Sportanlagen Spielplätze
2
FW = Funktionaler Wert: 5 (sehr hoch), 4 (hoch), 3 (mittel), 2 (gering), 1 (sehr gering)
4.1.3.11
Bestandsbewertung - Tiere
Die Bewertung des Schutzgutes Tiere basiert auf dem Erläuterungsbericht Zoologische Erhebungen Los B2 (AGL ULM & MAIER 2009) sowie den faunistischen
Kartierungen für die Planung der 3. Start- und Landebahn des Flughafens München (ÖKOKART 2007).
Der Untersuchungsraum für die zoologischen Erhebungen (AGL ULM & MAIER
2009) erstreckt sich zwischen dem Ostrand der Dorfenaue und der östlichen
Planfeststellungsgrenze an der Stadtgrenze Erding (km 18,3+00). Die faunistischen Kartierungen für die Planung der 3. Start- und Landebahn des Flughafens
München (ÖKOKART 2007) decken den Untersuchungsraum zwischen der westlichen Planfestellungsgrenze (km 27,0+46) bis einschließlich der Dorfenaue ab.
Fledermäuse
Die Dorfen mit 5 nachgewiesenen Arten stellt eine besonders typische und vollständige Gemeinschaft dar und wurde mit Wertstufe 4 bewertet. Der unmittelbar
östlich des Flughafens liegende Bereich der Vorbehaltsfläche Ost mit sehr kleinen Vorkommen und Quartierverdacht von 3 Fledermausarten erreicht die Wertstufe 2. Die weiteren Bereiche zwischen dem Flughafen und der Dorfen sind
höchstens sehr geringer Bedeutung (Wertstufe ≤ 1).
Seite 106
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Der Bereich Mittlerer-Isar-Kanal zwischen Niederding und Reisen würde auf
Grund der Vorkommen knapp die Wertstufe 4 erreichen. Da die Zweifarbfledermaus jedoch nur einmal registriert wurde, kann noch nicht auf ein dauerhaft genutztes Jagdgebiet dieser Art geschlossen werden. Aus diesem Grund wird die
Wertstufe 3 vergeben.
Vögel
Aufgrund der flächendeckenden Erfassung wird für die Tiergruppe Vögel auch
eine flächendeckende Bewertung gegeben.
Hohe Bedeutung (Wertstufe 4) erreichen die östlich des Flughafens liegenden
Funktionsräume Vorbehaltsfläche Ost und Schwaiger Schotterterrassen. Hier
führen signifikante bzw. dichte Brutvorkommen des Kiebitz, der Feldlerche, der
Wiesenschafstelze, des Rebhuhns, der Goldammer und des Pirols oder Akkumulationen schwächer bedrohter bzw. rückläufiger Arten der kleinstrukturreichen Agrarlandschaft (u. a. Grünspecht, Turteltaube, Klappergrasmücke, Neuntöter, Bluthänfling, Feldsperling) zur Einstufung in die Stufe 4.
Der Funktionsraum Dorfen ist aus Sicht des Vogelartenschutzes von mittlerer
Bedeutung (Wertstufe 3) und der Abfanggraben Ost von geringer Bedeutung
(Wertstufe 2).
Die intensiv landwirtschaftlich genutzten, weitgehend gehölzfreien Bereiche beiderseits der FTO zwischen der Dorfen im Westen und der Gemarkungsgrenze
Erding im Osten mit Bedeutung v.a. für Offenlandarten weisen hinsichtlich der
Avifauna eine hohe Bedeutung (FW 4) auf. Hier konzentrieren sich die Vorkommen von Kiebitz, Feldlerche, Schafstelze, Rebhuhn und Wachtel.
Der südlich der FTO, östlich an die Dorfen angrenzende Bereich, wurde als mittelwertig (Wertstufe 3) bewertet.
Die unmittelbar an die FTO und den Mittleren-Isar-Kanal angrenzenden Bereiche
sowie die Orts- und Ortsrandbereiche von Reisen und Oberding sowie das Abbbaugebiet nördlich Siglfing sind aus Sicht des Vogelschutzes von geringer Bedeutung (Wertstufe 2).
Fische
Im Einzelnen ergibt sich für die untersuchten Gewässer bzw. Gewässerabschnitte das folgende Bild.
Der Abschnitt des Weichgrabens oberhalb der Staatsstraße St2580 wurde mit
der Wertstufe 2 (verarmte, noch artenschutzrelevante Fläche) und der Abschnitt
Seite 107
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
unterhalb der Staatsstraße St2580 mit der Wertstufe 3 (lokal bedeutsame Fläche)
bewertet.
Tagfalter
Auf Grund der vorgefundenen Bestände wurden den untersuchten Flächen die
Wertstufen 1-5 vergeben. Im Bereich zwischen dem Flughafen und der Dorfen
sind Biotopneuanlagen (Ausgleichflächen der FMG) und technische Bauwerke
(Abfanggraben Ost) mit ihrer Vegetation die wichtigsten Lebensräume.
Der Vorbehaltsfläche Ost wurde aufgrund des Vorkommens von Magerrasenarten der Roten Liste wie die gefährdeten Himmelblaue Bläuling, Silberfleck- und
Magerrasen-Perlmutterfalter und der Art der Vorwarnliste RundaugenMohrenfalter sowie des Vorkommens des deutschlandweit gefährdeten, für die
Lichtwälder typischen Kleinen Schillerfalters die Wertstufe 4 (regional bedeutsame Fläche) zugewiesen.
Der Funktionsraum Abfanggraben Ost erhielt die Wertstufe 5 (sehr hohe Bedeutung, überregional bedeutsame Fläche). Ausschlaggebend für die Einstufung
wurden das Vorkommen von Magerrasenarten der Roten Liste wie die gefährdeten Himmelblaue Bläuling, Silberfleck- und Magerrasen-Perlmutterfalter und die
Art der Vorwarnliste Rundaugen-Mohrenfalter und vor allem der weiter nördlich,
außerhalb des Untersuchungsraumes nachgewiesene streng geschützte und
deutschland- und bayernweit gefährdete Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling
sowie der auf der Vorwarnliste geführte Zwerg-Bläuling.
Im Funktionsraum Schwaiger Schotterterrassen sind jeweils nur einzelne Flächen
mit Vorkommen von bewertungsrelevanten Arten wie der Himmelblaue Bläuling
und das Schachbrett für die Bewertung in die Wertstufe 3 (mittlere Bedeutung)
bestimmend.
Auch der Funktionsraum der Dorfen erhielt aufgrund des Vorkommens des
Rundaugen-Mohrenfalters, einer Art der Vorwarnliste, die Wertstufe 3 (mittlere
Bedeutung, verarmte, noch artenschutzrelevante Fläche).
Bei dem Weichgraben und dem Mittleren-Isar-Kanal handelt es sich um Bereiche, die aus der Sicht des Tagfalterschutzes verarmt bis stark verarmt sind
(Wertstufe 2-1).
Seite 108
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Säuger
An der ca. 8 km Gewässerstrecke der Dorfen konnten acht Biberreviere (auch
außerhalb des Untersuchungsraumes) festgestellt werden. Die sehr dichten Bestände des Bibers sind von besonderer Bedeutung. Gemäß der Bewertungsmethodik „Artenschutz/Artenvielfalt“ (ÖKOKART 2007) ist der Bestand des Bibers im
Untersuchungsraum aus rein artenschutzrechtlicher Sicht ohne besondere Relevanz (Wertstufe 0), die Art gilt bayernweit als expansiv und ungefährdet. Mit Blick
auf den Biber als Art der Anhänge II und IV der FFH-RL und seiner damit implizierten Schutzwürdigkeit ist festzustellen, dass die Dorfen Lebensraum eines individuenreichen, nach innen wie nach außen gut vernetzten Bestandes des Bibers ist, der die Dorfen mit optimaler Dichte besetzt.
Zwischen Flughafen und Dorfen wurden keine vorrangig naturschutzrelevanten
Arten nachgewiesen. Aus Sicht des Kleinsäugerschutzes weisen die Funktionsräume eine höchstens geringe Bedeutung auf (≤ Wertstufe 2).
Reptilien
Aufgrund der kleineren Zauneidechsenvorkommen wurden die untersuchten Bereiche am Abfanggraben Ost und an der Dorfen mit Wertstufe 2 bewertet. Der
Abschnitt des Weichgrabens südlich der FTO einschließlich der kleinen Sandgrube (Klausenfeld nördlich Niederding) sowie der Mittlere-Isar-Kanal wurden in
die Wertstufe 3 eingestuft.
Amphibien
Von besonderer Bedeutung ist vor allem der stark gefährdete und streng geschützte Laubfrosch. Den frisch abgeschobenen Bereichen mit flachen Tümpeln
innerhalb der Abbaustellen nördlich Siglfing, kommt aufgrund des Laubfroschvorkommens eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung zu. Die übrigen Untersuchungsgewässer waren zumeist nicht oder nur vom Grasfrosch, Seefrosch und
Erdkröte mit geringen Bestandsgrößen besiedelt. Im Hinblick auf das Artenspektrum und bezüglich der Bestandsgrößen sind sie als verarmt zu bezeichnen und
weisen vorwiegend keine bis geringe, vereinzelt mittlere Bedeutung auf.
Makrozoobenthos
Im Einzelnen ergibt sich für die untersuchten Gewässer bzw. Gewässerabschnitte das folgende Bild.
Das Makrozoobenthos erlaubt u.a. Aussagen zur Gewässergüte und Belastungssituation von Fließgewässern sowie auch darüber hinausgehende Bewertungen
der Qualität des Gewässerlebensraumes. Die Erfassung der Makrozoobenthos-
Seite 109
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
fauna erfolgte in ausgewählten Fließgewässerabschnitten von Dorfen und
Weichgraben.
Als lokal bedeutsam (Wertstufe 3) wurde der Weichgrabenabschnitt westlich von
Reisen eingestuft. Die beiden Weichgrabenabschnitte oberhalb und unterhalb
der Staatsstraße St 2580 wurden mit Wertstufe 2 (verarmte, noch artenschutzrelevante Fläche) bewertet.
Der Dorfenabschnitt südlich der FTO ist aufgrund des Vorkommens der besonders diversitätsbedeutsamen Valvata struderi als sehr hochwertig einzustufen
(Wertstufe 5). Dem Weichgrabenabschnitt nördlich der FTO kommt aus naturschutzfachlicher Sicht eine mittlere Bedeutung (Wertstufe 3) zu.
Für die Kleingewässerfauna von geringer Bedeutung sind die Tümpel in der Vorbehaltsfläche Ost sowie der Tümpel im Dorfen-Auwald nördlich der FTO. Die
Dorfenaue im Untersuchungsraum ist äußerst schmal ausgeprägt und beherbergt
nur wenige begleitende Kleingewässer. Dem Tümpel in Schwaigerloh wurde mittlere Bedeutung zugewiesen. Die Geländerinnen am Weichgraben erhielten aufgrund des Vorkommens einer stark gefährdeten Art sowie weiterer typischer Vertreter der Seigenfauna die Wertstufe 4 (hohe Bedeutung).
Libellen
Den untersuchten Gewässern Mittlerer-Isar-Kanal und Weichgraben wurde aufgrund von nur wenigen Vorkommen bemerkenswerter Arten wie Südlicher Blaupfeil, Kleine Pechlibelle und Gebänderte Prachtlibelle eine sehr geringe bis geringe Bedeutung zugewiesen.
Wertbestimmend für die Gewässer in der Vorbehaltsfläche Ost, die eine mittlere
Bedeutung aufweisen, waren jeweils kleinere reproduzierende Vorkommen der
Gemeinen Winterlibelle, der Südlichen Binsenjungfer und des Südlichen Blaupfeils.
Heuschrecken
In den Funktionsräumen Vorbehaltsfläche Ost und Abfanggraben Ost sind Vorkommen der Feldgrille wertbestimmend, sie wurden mit der Wertstufe 3 bewertet.
Dem übrigen Bereich östlich des Flughafens, einschließlich der Dorfen, kommt
maximal eine geringe Bedeutung aus der Sicht des Heuschreckenschutzes zu.
Nachtfalter
Aufgrund der Erfassung auf ausgewählten Probeflächen ist nur eine Bewertung
von Teilbereichen möglich.
Aufgrund der relativ hohen Arten- und Individuenanzahl und der Präsenz von Rote Liste Arten wurden sowohl die untersuchten Flächen östlich von Schwaig und
Seite 110
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
nördlich von Siglfing als auch die Flächen am Abfanggraben Ost und der Lohwaldrest bei Loh mit Wertstufe 3 bewertet.
Laufkäfer
Aufgrund der Erfassung auf ausgewählten Probeflächen ist nur eine Bewertung
von Teilbereichen möglich.
Aufgrund der relativ artenarmen Zönosen wurden die Flächen bei Niederding mit
Wertstufe 3 bewertet. Die untersuchten Flächen bei Reisen wurden mit Wertstufe
2 bewertet, da keine faunistisch bemerkenswerten Arten gefunden wurden.
Holzkäfer
Aufgrund der Erfassung auf ausgewählten Probeflächen ist nur eine Bewertung
von Teilbereichen möglich.
Der hochwertigste Holzkäfer-Lebensraum ist der Lohwaldrest nördlich von Loh im
Funktionsraum Schwaiger Schotterterrassen. Vorrangig wertbestimmend für die
Bewertung dieses Lohwaldrestes sind das Reliktvorkommen des gefährdeten
Vierhornkurzflüglers und der Bestand des gefährdeten Kopfhornschröters. Den
Flächen wurde die Wertstufe 4 zugewiesen.
Die jüngeren Aufforstungen, restlichen Lohwälder und Gehölzstreifen nordwestlich Schwaigerloh sind dagegen als wenig bedeutsam hinsichtlich des Holzkäferschutzes zu beurteilen und wurden mit Wertstufe 1 bzw. 0 bewertet.
Stechimmen
Die Biotopflächen am Abfanggraben Ost erreichen die höchste Artenvielfalt bei
den ökologischen Gruppen Magerrasenarten und Rohbodenbesiedler und belegen damit die hohe Qualität, die derartige Gestaltungsflächen (anthropogener
Ersatzstandort) im Raum erreichen können. Sie sind als Lebensraum von
Stechimmen von sehr hoher Bedeutung (Wertstufe 5).
4.1.3.12
Bestandsbewertung – Biologische Vielfalt
Gebiete mit einer hohen Biologischen Vielfalt sind in die hochwertigen Kategorien
4 und 5 einzustufen. Im Untersuchungsraum sind dies die an die Fließgewässer
Weichgraben und Dorfen gebundenen Biotopkomplexe.
Seite 111
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
4.2
Schutzgut Boden
4.2.1
Rechtliche Grundlagen, Schutzziele und Leitbilder
4.2.1.1
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen für die Betrachtung des Schutzgutes Boden sind insbesondere die nachfolgend aufgelisteten Gesetze und Rechtsverordnungen:
Bund

Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)

Bundes-Naturschutzgesetz (BNatSchG)

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Kreislauf-Wirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Land

Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG)

Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)

Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG)
Landesplanerische Beurteilung
Für die vorliegende Planung sind die Maßgaben der Landesplanerischen Beurteilung der Regierung von Oberbayern vom 28.02.1992 zum „ROV Zusätzliche
Anbindung des Flughafens München an die S-Bahn und an die Fernbahnen
München-Mühldorf-Freilassing“ zu berücksichtigen. Hinsichtlich des Schutzgutes
Boden ist folgende Forderung in den Maßgaben formuliert, die vor allem auf die
landwirtschaftliche Bodennutzung abzielt:
„Der Bedarf an landwirtschaftlichen Nutzflächen für die Baumaßnahmen sowie
für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist auf das unumgängliche Maß zu beschränken.“ (A.II.2.1)
4.2.1.2
Schutzziele und Leitbilder
Die Beschreibung der Funktionen des Bodens bezieht sich auf die im § 2 Abs. 2
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) genannten Bodenfunktionen.
Seite 112
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Boden im Sinne dieses Gesetzes ist die obere Schicht der Erdkruste, soweit sie
Träger der in Absatz 2 genannten Bodenfunktionen ist, einschließlich der flüssigen Bestandteile (Bodenlösung) und der gasförmigen Bestandteile (Bodenluft),
ohne Grundwasser und Gewässerbetten (BBodSchG § 2 Abs. 1).
Der Boden erfüllt im Sinne dieses Gesetzes
1. Natürliche Funktionen
a) Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen
b) Bestandteil des Naturhaushaltes, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen
c) Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen aufgrund
der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum
Schutz des Grundwassers
2. Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie
3. Nutzungsfunktionen
a) Rohstofflagerstätte
b) Fläche für Siedlung und Erholung
c) Standort für land- und forstwirtschaftliche Nutzung
d) Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Verund Entsorgung.
Die BBodSchV stellt Anforderungen an die Untersuchung und Bewertung von Altlastenverdachtsflächen und zur Vorsorge, Gefahrenabwehr und Sanierung von
Altlasten. Die Anforderungen sind insbesondere für stoffliche Einwirkungen auf
Böden durch Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmewerte konkretisiert. Potenzielle Belastungen des Bodens durch Altlasten werden unter dem Teilkapitel Vorbelastungen berücksichtigt.
Im § 1 Abs.3 Nr.2 BNatSchG sind folgende Ziele für das Schutzgut Boden festgelegt:

„Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sind insbesondere (…) Böden so zu erhalten, dass sie ihre Funktion im Naturhaushalt erfüllen können; nicht mehr genutzte versiegelte Flächen
Seite 113
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
sind zu renaturieren, oder, soweit eine Entsiegelung nicht möglich oder nicht
zumutbar ist, der natürlichen Entwicklung zu überlassen.“
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP 2006) nennt bezüglich des
Schutzgutes Boden folgende Ziele:

Die biologische Vielfalt in Natur und Landschaft soll erhalten und entwickelt
werden. Dazu sollen die Naturgüter Boden, auch in seiner geologischen Vielfalt, Wasser, Luft/Klima, Pflanzen- und Tierwelt in ihrer Funktion und ihrem
dynamischen Zusammenwirken als natürliche Lebensgrundlagen dauerhaft
gesichert und – wo erforderlich – wieder hergestellt werden. (BI,1.1)

Als Lebensgrundlage, insbesondere als Standortpotenzial zur Erhaltung und
Wiederherstellung der biologischen Vielfalt, sollen die Böden in natürlicher
Vielfalt, Aufbau, Struktur, Stoffgehalt und Bodenwasserhaushalt gesichert
und – wo erforderlich – wieder hergestellt werden. Hierzu zählen auch bedeutende Geotope. (BI,1.2.2)

Verluste an Substanz und Funktionsfähigkeit des Bodens, insbesondere
durch Versiegelung, Erosion, Auswaschung und Schadstoffanreicherung, sollen bei allen Maßnahmen und Nutzungen minimiert werden. Soweit möglich
und zumutbar, soll der Boden entsiegelt und regeneriert werden. (BI,1.2.2)

Altlastverdacht soll geklärt sowie Altlasten entsprechend ihrer Dringlichkeit
saniert und damit wieder nutzbar gemacht werden. (BI, 1.2.3)

In gestörten Moorbereichen soll auf Maßnahmen zur Renaturierung hingewirkt werden. In Niedermoorbereichen soll bei einer Bodennutzung darauf
hingewirkt werden, dass die Moorsackung verhindert wird. (BI, 2.2.6.1)

Die Schutzwirkung des Bodens für das Grundwasser soll erhalten oder wiederhergestellt werden. (BI, 3.1.1.2)

Die Erhaltung der Versickerungsfähigkeit von Flächen, insbesondere durch
Beschränkung der Bodenversiegelung, soll angestrebt werden. (BI, 3.2.1.2)
Im Regionalplan 14 „München“ (2005) werden Ziele hinsichtlich des Bodenwasserhaushaltes formuliert. Danach sollen Feuchtbiotope nicht entwässert und Talauen und Moorböden, soweit sie nicht schon als Ackerland genutzt werden, nicht
ackerfähig entwässert werden. Auf landschaftliche Vorbehaltsgebiete bezogen
werden folgende Aussagen getroffen:

Landschaftliches Vorbehaltsgebiet Viehlaßmoos und Eittinger Moos: Erhaltung, Schutz und Pflege der naturnahen Niedermoore mit ihrer charakteristischen Pflanzenwelt.
Seite 114
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Für die vom Vorhaben betroffenen Bereiche im Erdinger Moos werden nach dem
Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises Erding die Erhaltung von
Niedermoorböden und die Wiederherstellung von Teilflächen mit Niedermoorcharakter als Schwerpunktziele aufgeführt.
Zusammenfassung der Leitbilder
Aus den oben dargelegten Grundlagen und Leitbildern sind folgende Ziele zusammenzufassen, die als Bewertungsmaßstäbe für den LBP zu Grunde gelegt
werden:

Erhalt natürlicher oder naturnaher Böden,

nachhaltige Sicherung der vielfältigen Funktionen des Bodens (Speicher-,
Regler- und Pufferfunktion, Standortfunktion für Pflanzen und Tiere, natürliche Bodenfruchtbarkeit, Archiv der Natur- und Kulturgeschichte),

Erhaltung von Niedermoorböden und Vermeidung von Entwässerungen im
Bereich von Feuchtbiotopen, Talauen und Mooren,

Beseitigung eingetretener Belastungen (Altlasten) sowie Vermeidung oder
Minderung ihrer Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.
4.2.2
Methodik der Erfassung und Bewertung
4.2.2.1
Abgrenzung des Untersuchungsraums
Der Untersuchungsraum für das Schutzgut Boden umfasst mit einem 2 000 m
breiten Korridor den Nahbereich der Trasse zwischen der Gemarkungsgrenze
der Stadt Erding im Osten und der derzeitigen Endstation S8 /S1 am Flughafen
im Nordwesten. Die räumliche Lage des Untersuchungsraumes zum Schutzgut
Boden ist der Anlage 15.4.1-3 zu entnehmen.
Die untersuchten Bodeneinheiten werden in ihrer Bedeutung für die Erfüllung
verschiedener Bodenfunktionen sowie vorhandene Vorbelastungen und Empfindlichkeiten erfasst und dargestellt.
4.2.2.2
Datengrundlagen
Die Methodik der Bestandsdarstellung und -bewertung im Schutzgut Boden basiert auf der gemeinsam vom Bayerischen Geologischen Landesamt (GLA) und
dem Bayerischen Landesamt für Umweltschutz (LfU) herausgegebenen Arbeitshilfe „Das Schutzgut Boden in der Planung - Bewertung natürlicher Bodenfunktionen und Umsetzung in Planungs- und Genehmigungsverfahren“ (GLA 2003).
Seite 115
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Gemäß der Arbeitshilfeangaben des GLA und LfU (2003) bestehen die Bewertungsgrundlagen und Methoden zur Bewertung der natürlichen Bodenfunktionen,
der Bodenarchivfunktion und der Bodengefährdung in folgenden Teilfunktionen
(bezogen auf den Maßstab 1:5.000 – 1:1.000):

Bestimmung des Standortpotenzials für die natürliche Vegetation (Arten- und
Biotopschutz-Funktion)

Retentionsvermögen des Bodens bei Niederschlagsereignissen

Rückhaltevermögen des Bodens für wasserlösliche Stoffe und Schwermetalle

Puffervermögen des Bodens für versauernd wirkende Einträge

Filter-, Puffer und Transformatorfunktion des Bodens für organische Schadstoffe

Bewertung der Böden mit einer bedeutenden Funktion als Archiv der Naturund Kulturgeschichte

Bewertung der natürlichen Ertragsfähigkeit land- und forstwirtschaftlich genutzter Böden

Bewertung der Erosionsgefährdung
Datengrundlagen für das Schutzgut Boden stellen die Konzeptbodenkarte
1:25 000, die Bodenschätzungskarte 1:25 000, die Landwirtschaftliche Standortkarte (LSK) 1:25 000, die Standortkundliche Bodenkarte von Bayern 1:50 000,
die Geologische Karte 1:500 000, die Topographischen Übersichtskarten (TÜK)
1:25 000 und der Geodatenserver Bayern dar.
Des Weiteren werden im Waldfunktionsplan ausgewiesene Wälder mit besonderer Bedeutung für den Bodenschutz erfasst.
Die Analyse der Vorbelastungen bezieht neben den bestehenden Versiegelungen durch Siedlungsgebiete und größere Verkehrsanlagen den Kenntnisstand
über Altlasten und anthropogen überformte Böden (z.B. Aufschüttböden) mit ein.
Für Böden der Gewässer entfällt die Darstellung von Bodeneinheiten.
Tab. 4-32:
Erfassungskriterien und Daten-/Informationsgrundlagen für das Schutzgut
Boden
Seite 116
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Erfassungskriterien
Relevante Daten- und
Informationsgrundlagen
Bodeneinheiten
Bodentypen, Bodenart und
Ausgangsgestein
Geologische Karte von Bayern M 1:500.000
ABSP des Landkreises Erding
Konzeptbodenkarte von Bayern M 1:25.000,
relevante Geometrien und Sachdaten zu den
Blättern 7636 Freising Süd, 7637 Erding
Standortkundliche Bodenkarte von Bayern,
M 1:50.000, Blatt L7736 Erding
Bodenfunktionen gemäß § 2 BBodSchG
1
„Lebensraumfunktion“
„Ausgleichsfunktion im Wasserkreislauf“
„Filter- und Pufferfunktion“
Datenauswertung nach LEK-Methode durch
das GLA auf Basis der Konzeptbodenkarten
(GLA, 2003)
Erläuterungen zur Standortkundlichen Bodenkarte von Bayern 1:50.000 München Augsburg und Umgebung
ABSP des Landkreises Erding
eigene Einstufung
„natürliche Ertragsfunktion“
Landwirtschaftliche Standortkarten (LSK) in
Bayern M 1:25.000, relevante Geometrien
und Sachdaten zu den Blättern 7636 Freising Süd, 7637 Erding
Bodenschätzungs-Übersichtskarte von Bayern M 1:25.000, relevante Geometrien und
Sachdaten zu den Blättern 7636 Freising
Süd, 7637 Erding
„Archivfunktion“
eigene Einstufung, Auskünfte des LfU
Wälder mit Bodenschutzfunktion
Waldflächen mit besonderer Bedeutung für den
Bodenschutz
Waldfunktionskarte des Landkreises Erding
Vorbelastungen
Siedlungs- und Verkehrsflächen, Abgrabungsstätten
Topografische Karten
anthropogen überformte Böden, Aufschüttböden, Planierungen, Kiesabbauflächen, etc.
Topografische Karten, Luftbilder, Digitale
Flurkarten
Altlasten
Anlage 21.2.1 (BoVEK)
Hydrogeologisches Gutachten, Hydraulische
Berechnungen zu den geplanten Bauwerken
( Anlage 21.3)
1
LEK-Methode: Auswertungsmethodik Boden nach Methodikband des Landschaftsentwicklungskonzepts
(LEK) Bayern (LfU, unveröff., zitiert in GLA, 2003)
Seite 117
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
4.2.2.3
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Methodik der Bestandsbewertung
Die Gesamtbewertung der Schutzwürdigkeit der Böden (Funktionaler Wert) erfolgt zunächst anhand der Berücksichtigungen der jeweiligen Bodenfunktionen
(nach § 2 BBodSchG) und ihrer Teilfunktionen. Für jede Bodenfunktion wird im
Folgenden auf die Bewertungskriterien laut GLA (2003) eingegangen.
Die Bedeutungseinstufungen wurden auf Grundlage der Angaben zu den verschiedenen Bodentypen aus der Konzeptbodenkarte und der Standortkundlichen
Bodenkarte und ihrer Erläuterungen durchgeführt (GLA 1986, 1987). Eine weitere Grundlage stellen die Bewertungstabellen der Bodenkundlichen Kartieranleitung dar (AG Boden, 1996).
Lebensraumfunktion (LF)
Der Boden stellt die Lebensgrundlage und den Lebensraum für Menschen, Tiere,
Pflanzen und Bodenorganismen dar. Als Teilfunktion wird das Standortpotenzial
für die natürliche Vegetation (Arten- und Biotopschutz-Funktion) mit den folgenden Parametern bestimmt (vgl. GLA 2003, Methode II.1.1):

Bodentyp

Nutzbare Feldkapazität des effektiven Wurzelraumes

Carbonatgehalt

Grundwassereinfluss

Überflutungsdynamik
Die Böden werden nach Bodentypen, Wasser- und Feuchteregime, nutzbarer
Feldkapazität im Wurzelraum und dem Carbonatgehalt Standortgruppen und
Standorttypen zugeordnet und in Werteklassen klassifiziert. Auch die Bewertung
aus der Bodenschätzung, den Ertragszahlen und den Raumeinheiten der Standort-Nutzungstypisierung kann zur Klassifizierung verwendet werden.
Für die Einstufung in Wertklassen für seltene und gefährdete Lebensräume mit
bayernweiter Bedeutsamkeit und überregionaler Standortvernetzung werden alternativ folgende Kriterien verwendet (vgl. GLA 2003, Methode II.1.1.b):

Nutzungstyp

Standort, Relief

Potenziell natürliche Vegetation
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PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan

Vernetzungsfunktion

Wiederherstellbarkeit des Standorts
Die flächendeckende Bewertung der Böden erfolgt anhand des Grades ihrer
Funktionserfüllung durch Einstufung in Bewertungsklassen bzw. Wertstufen in die
Wertklassen 1 (sehr geringer Funktionaler Wert) bis in die Wertklasse 5 (sehr
hoher Funktionaler Wert). Dabei werden die aktuellen Zustände und Entwicklungspotenziale der vorhandenen Böden bzw. Bodenlandschaften für seltene
bzw. gefährdete Lebensräume in Bayern berücksichtigt, wie es Tab. 4-33 zu entnehmen ist. Für die terrestrischen Böden (Pararendzinen) wird der Wasserhaushalt hingegen berücksichtigt und führt aufgrund des Fehlens von deutlichen rezenten Grund- oder Stauwassereinflüssen bei geringen Werten für die nutzbare
Feldkapazität zu einer entsprechenden Aufwertung für sehr trockene Standorte.
Tab. 4-33:
Bewertungsrahmen zur Lebensraumfunktion (LF) - Einstufung des Entwicklungspotenzials für seltene und gefährdete Lebensräume (n. GLA,
2003)
Wertklasse
5
4
3
1
2,3
Bedeutung
Zustand / Entwicklungspotenzial
bayernweit potenziell
äußerst selten oder
einzigartig
natürlicherweise äußerst seltene Standorte in Bayern
und Reliktstandorte, die andernorts aufgrund irreversibler Veränderungen nicht wiederherstellbar sind (z.B.
naturnahe Moore);
große überregionale Fließgewässer und deren rezente
Talauenabschnitte mit noch vorhandener Überschwemmungs- und Grundwasserdynamik;
Landschaftsteile, die als überregionale Verbindungswege bayernweite funktionale Bedeutung besitzen
bayernweit potenziell
selten bzw. regional
oder überregional
einzigartig
natürlicherweise oder anthropogen bedingt seltene Sonderstandorte, die nicht irreversibel beeinträchtigt sind;
überregionale (allochthone, naturraumverbindende)
Fließgewässer sowie ihre Talauen, sofern diese noch
einer Hochwasserdynamik oder zumindest wechselnden
Grundwasserständen unterliegen;
Landschaftsteile, in denen Lebensräume unterschiedlicher Naturräume und Verbreitung gemeinsam vorkommen
bayernweit potenziell
verbreitet,
aber nicht häufig
früher häufige, heute bayernweit eher seltene Sonderstandorte, in einem mehr oder minder veränderten Zustand, die heute aber noch wertvolle Sekundärlebensräume zur Verfügung stellen können (z.B. irreversibel
veränderte Moorlandschaften);
Landschaftsteile mit zahlreichen Trocken- und Feuchtstandorten sowie aus dem Naturraum stammende (autochthone) Fließgewässer und deren Talräume;
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PFA 4.1
Wertklasse
2
2
3
Bedeutung
Zustand / Entwicklungspotenzial
2,3
bayernweit potenziell
häufig
zonale Waldgesellschaften (z.B. EichenHainbuchenwälder, Buchenwälder) und durchschnittlich
strukturierte Kulturlandschaften,
mit vereinzelten Sonderstandorten, die in Bayern in
ähnlicher Ausprägung auch in anderen Naturräumen
vorkommen können
3
standörtlich ungebunden
Lebensräume, die weitgehend standortunabhängig
überall etabliert sein können und dabei eigene standörtliche Gegebenheiten ausbilden (z.B. Städte, Industrieansiedlungen)
1
1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Aufwertung bei nFK < 60 mm um 1 Stufe
bei Moor- und Gleyböden unter Wald (nFK > 140 mm) Aufwertung um 1 Stufe
Aufwertung bei nFK < 60 mm um 2 Stufen, bei nFK 60-140 mm um 1 Stufe
Ausgleichsfunktion für den Wasserhaushalt
a) Retentionsvermögen bei Niederschlagsereignissen (RV)
Unversiegelter Boden hat die Fähigkeit Niederschlagswasser aufzunehmen, zu
speichern und zeitlich verzögert an die Atmosphäre, an die Vegetation, an die
Vorfluter oder an das Grundwasser abzugeben (Retention). Verdichtung und
Versiegelung des Bodens vermindert die Infiltration und Grundwasserneubildung,
führt zu einem vermehrten oberflächlichen Abfluss des Niederschlags mit den
möglichen Folgen der Erosion, Gewässereutrophierung und einer möglichen
Hochwassergefahr.
Das Retentionsvermögen kann über folgende Parameter bestimmt und Bewertungsklassen zugeordnet werden (vgl. GLA 2003, Methode II.1.3 und Tab. 4-34):

Gesättigte Wasserleitfähigkeit (kfp-Wert)

Nutzbare Feldkapazität

Luftkapazität

Grund- und Stauwassereinfluss

Hangneigung
Auch die Beschreibungsparameter der Bodenschätzung und hydrogeologische
Informationen sind für die Bewertung möglich.
Tab. 4-34:
Bewertung der Retentionsfunktion des Bodens bei Niederschlagsereignissen (RV) über die gesättigte Leitfähigkeit (kfp) und das Wasserspeichervermögen (WSV) (n. GLA, 2003)
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Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
kfp [cm/d]
WSV (mm)
< 50
50 - < 90
90 - < 140
140 - < 200
≥ 200
≤7
2
2
2
2-3
3
> 7 bis 15
2
2-3
3
3
4-5
> 15 bis 30
2
3
3-4
4-5
5
1
1
5
5
> 30
2
3
4
1
Wertklassen der Retentionsfunktion: 5 = sehr hoch, 4 = hoch, 3 = mittel, 2 = niedrig, 1 = nicht definiert
1
nicht grundwasserbeeinflusste Böden mit kfp-Werten > 40 cm/d in allen Horizonten bis in eine Tiefe
von ≥ 1 m erhalten die Wertklasse 5, sofern ein ungehinderter Abfluss des Wassers in größere Tiefen
zu erwarten ist. Bei potenziellem Grundwassereinfluss erfolgt eine Aufwertung bis maximal Stufe 4.
Böden in Hanglage (> 18 %) erhalten einen Abschlag um eine Wertklasse
b) Rückhaltevermögen für wasserlösliche Stoffe
Nitrat als wichtigster wasserlöslicher Stoff liegt im Bodenwasser in gelöster Form
vor und wird zusammen mit dem Sickerwasser in die Tiefe verlagert. Unsachgemäße Düngung, die den von den Pflanzen verursachten Nährstoffentzug überschreitet, kann daher langfristig zu einem Anstieg der Nährstoffgehalte im
Grundwasser führen.
Die Parameter zur Bestimmung und zur Zuordnung in Bewertungsklassen sind
(vgl. GLA 2003, Methode II 1.4. und Tab. 4-35):

Feldkapazität im effektiven Wurzelraum

Sickerwasserrate

Austauschhäufigkeit des Bodenwassers
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Tab. 4-35:
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Bewertung des Rückhaltevermögens für wasserlösliche Stoffe über die
Austauschhäufigkeit
Austauschhäufigkeit
(1/a)
≥ 2,5
1,5 bis < 2,5 1,0 bis < 1,5
0,7 bis < 1,0 < 0,7
Rückhaltevermögen für
wasserlösliche Stoffe
sehr gering
gering
mittel
hoch
sehr hoch
Wertklasse
1
2
3
4
5
Filter- und Pufferfunktion
Böden besitzen in unterschiedlichem Umfang die Fähigkeit gelöste oder suspendierte Stoffe vom Bodenwasser zu trennen. Nach BLUME (1990) wird die mechanische Rückhaltung als Filterung, eine Adsorption an Bodentauschern oder
eine chemische Fällung als Pufferung oder ein biologischer Abbau als Transformation bezeichnet.
a) Rückhaltevermögen für Schwermetalle
Es wird über folgende Parameter bestimmt und bewertet (vgl. GLA 2003, Methode II 1.5):

pH-Wert

Tongehalt / Bodenart

Humusgehalt / Humusstufe

Skelettgehalt

Grundwasserstand

Moor
Die Filter- und Pufferfunktion leitet sich dabei aus der relativen Bindungsstärke
des Bodens für Cadmium ab (s. Tab. 4-36).
Tab. 4-36:
Bewertungsrahmen zur Filter- und Pufferfunktion - relative Bindungsstärke
für Schwermetalle am Beispiel Cadmium (n. GLA, 2003)
relative Bindungsstärke
< 1,5
1,5 bis < 2,5 2,5 bis < 3,5
3,5 bis < 4,5 ≥ 4,5
Bewertung der
relativen Bindungsstärke
sehr gering
gering
mittel
hoch
sehr hoch
Wertklasse
1
2
3
4
5
Auch die Klassenzeichen der Bodenschätzung sind für die Bewertung möglich.
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Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
b) Puffervermögen für versauernd wirkende Einträge
Es wird über folgende Parameter bestimmt und bewertet (vgl. GLA 2003, Methode II 1.6 und Tab. 4-37):

Rohdichte

Skelettgehalt

Horizontmächtigkeiten

Potenzielle Kationenaustauschkapazität

Basensättigung

Carbonatgehalt

Humusgehalt
Tab. 4-37:
Einstufung der Pufferkapazität des Bodens für versauernd wirkende Einträge
Pufferkapazität (molc / m²)
< 10
10 - < 30
30 - < 100
100 - < 300
≥ 300
Bewertung der Pufferkapazität
sehr gering
gering
mittel
hoch
sehr hoch
Wertklasse
1
2
3
4
5
grobe Abschätzung des
Zeitraumes in Jahren bis
zum Verbrauch des Basenvorrats
< 50
< 150
< 500
< 1500
> 1500
Natürliche Ertragsfunktion
Die natürliche Ertragsfähigkeit des Bodens ist Ausdruck für seine Fähigkeit zur
Biomasseproduktion. Folgende Standorteigenschaften sind bei der Erfassung
und Bewertung zu berücksichtigen:

Speichervermögen des Bodens für pflanzenverfügbares Wasser

Nährstoffvorrat und -verfügbarkeit

Durchwurzelbarkeit

Grund- und Staunässe

klimatische Bedingungen
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PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Diese Parameter sind den Bodenzahlen der Bodenschätzung oder der Standortkennzeichnung der landwirtschaftlichen Standortkarte (LSK) zu entnehmen. Es
erfolgt die Bewertung über Angaben der LSK (vgl. GLA 2003, Methode II 1.8.2
und II.1.9 und Tab. 4-38 bzw. Tab. 4-39):
Tab. 4-38:
Bewertungsrahmen für die natürliche Ertragsfunktion (EF) - Ertragsfähigkeit landwirtschaftlich genutzter Böden
Standortkennzeichnung der
Landwirtschaftlichen Standortkarte (LSK)
t5, t6
t3, t4
Bedeutung
Wertklasse
a6
sehr hoch
5
a5
hoch
4
h5, h6, h7 s4, s5
b5, b6
h3, hZ
s3,sZ
b3, b4, bZ a3, a4
m4
mittel
3
h1, h2
s2
b2
a2
m2, m3
gering
2
s1,
b1
a1, aF
m1, mP
sehr gering
1
Tab. 4-39:
Bewertungsrahmen für die natürliche Ertragsfunktion - Ertragsfähigkeit
forstwirtschaftlich genutzter Böden
Substrat
Sand
(0)
lehmiger
Sand
(1)
Lehm
(3)
Feinlehm
(3)
milder
Ton
(4)
Ton
(5)
trocken (0)
1
1
1
-
-
1
1
-
-
-
mäßig
trocken (1)
1
1
1
1
1
1
1
1
1
-
mäßig
frisch (3)
3
3
3
3
3
1
3
3
3
-
ziemlich frisch
(3)
-
5
5
5
3
3
3
5
5
*
frisch (4)
-
5
5
5
-
-
5
5
5
*
hangwasserzügig (5)
5
5
5
5
5
3
3
5
5
-
wechseltrocken (6)
-
-
-
-
1
1
1
1
1
*
mäßig wechselfeucht (7)
-
3
3
5
3
3
3
3
3
-
wechselfeucht (8)
-
-
3
3
1
1
1
1
1
-
feucht (9)
3
-
5
-
-
-
-
-
-
*
----------------
Wasserhaushalt
Deck- Schicht Schicht Moor
sand/- sand
lehm
(9)
lehm
(7)
(8)
(6)
Wertklasse 5: leistungsstark
Wertklasse 3: normale Leistungsfähigkeit
Wertklasse 1: leistungsschwach
- : nicht oder kaum repräsentiert
* : abhängig von der Nährstoffversorgung
Verschlüsselungsziffern der forstlichen Standortkartierung in Klammern. Bei der Bewertung erfolgte aus Konsistenzgründen die Spreizung der 3-stufigen auf eine 5-stufige Skala; die Wertstufen 2 und 4 kommen deshalb
nicht vor.
Archivfunktion
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PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Jeder Boden ist grundsätzlich ein Archiv der Naturgeschichte, weil anhand seiner
Ausprägung Rückschlüsse auf die Umweltbedingungen während der Ausbildung
seiner Eigenschaften gezogen werden können. Böden können auch die Geschichte unserer Kulturlandschaft widerspiegeln. Besondere Nutzungen oder
Bewirtschaftungen lassen sich am Aufbau der Böden ablesen. Böden, die weit
verbreitet sind, benötigen keinen besonderen Schutz hinsichtlich ihrer Funktion
als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte. Von besonderer Bedeutung kann die
Archivfunktion jedoch bei Böden sein, die nur sehr selten vorkommen, im Landschaftskontext eine Besonderheit darstellen oder von hohem wissenschaftlichem
Wert sind (z.B. aussagekräftige geologische Aufschlüsse).
Potenzielle Erosionsgefährdung
Die potenzielle Erosionsgefährdung der Böden ist zu ermitteln und zu bewerten
durch:

die Klassenzeichen der Bodenschätzung

den langjährigen Niederschlag

das Relief

die Bodenbewirtschaftung
Die GLA-Methode II.3.1 beruht auf dem Prognosemodell ABAG nach
SCHWERTMANN et al. (1987) und berechnet über den geschätzten Bodenabtrag und einen Toleranzwert die Bewertung der Erosionsgefährdung. Da die reliefbedingte Erosionsgefährdung durch Wasser im vorliegenden UR (nördlicher
Teil der Münchener Schotterebene und Isen-Sempt-Hügelland) aufgrund der geringen Reliefenergie eine untergeordnete Rolle spielt, wurde auf die Angaben der
"Standortkundlichen Bodenkarte" (GLA 1986) zur Erosionsanfälligkeit der jeweiligen Böden zurückgegriffen.
Gesamtbewertung der Bodenfunktionen
Das Verfahren zur Gesamtbewertung der Bodenfunktionen nach GLA (2003) beruht auf dem arithmetischen Mittel der Wertklassen der flächenhaft ermittelten
Einzelfunktionen, berücksichtigt jedoch zusätzlich die besondere Bedeutung der
Wertstufen „sehr hoch“ (Wertklasse 5) und „hoch“ (Wertklasse 4) bei einer oder
mehreren Bodenfunktionen. Deshalb können Böden, bei denen aufgrund mangelnder Datengrundlagen nicht alle Funktionen bewertet werden können, bei denen aber eine Funktion in Klasse 5 (sehr hoher Funktionaler Wert) eingestuft
wurde, in der Gesamtbewertung in Wertklasse 5 eingeordnet werden (vgl. Tab. 440). In der Gesamtbewertung entfällt die Wertstufe „sehr gering“ (Wertklasse 1),
da auf Extremstandorten mit einer sehr geringen oder geringen Funktionserfül-
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PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
lung der Bodenteilfunktionen „natürliche Ertragsfunktion“, „Filter- und Pufferfunktion“ sowie „Ausgleichsfunktion im Wasserkreislauf“ stets ein hohes oder sehr
hohes Lebensraum-/Standortpotenzial für die natürliche Vegetation (Lebensraumfunktion) auftritt.
Ggf. punktuell oder in Einzelflächen erfasste Böden/Bodenstandorte mit besonderer Bedeutung für die Archivfunktion führen im Kontext des Gesamtwertes um
eine Höherstufung des entsprechenden Bereiches um eine Wertstufe.
Unter dem Begriff „Überformte Böden, Aufschüttböden“ zusammengefasste Bereiche werden in der Gesamtbewertung pauschal mit gering (Wertklasse 2) eingestuft. Auf den entsprechenden Flächen sind zwar zumindest oberflächennah
keine natürlich gewachsenen oder ungestörten Böden mehr vorhanden. Dennoch
können diese Standorte noch bestimmte Bodenfunktionen wie z.B. „Ausgleichsfunktion im Wasserkreislauf“ oder „Filter- und Pufferfunktion“ erfüllen.
Tab. 4-40:
Matrix zur Gesamtbewertung von Böden (n. GLA, 2003)
Bewertungsergebnis für einzelne
Bodenfunktionen
Gesamtbewertung
Schutzwürdigkeit
des Standortes
Wertklasse der
Gesamtbewertung
= FW
sehr hoch
5
2 x Bewertungsklasse 4
hoch
4
1 x Bewertungsklasse 4
oder arithmetisches Mittel ≥ 2,5
mittel
3
arithmetisches Mittel < 2,5
gering
2
mind. 1 x Bewertungsklasse 5 oder
mind. 3 x Bewertungsklasse 4
4.2.3
Beschreibung und Bewertung des Bestandes einschließlich der Vorbelastungen
Die Bestandssituation des Schutzgutes Boden wird in den Anlagen 15.4.1-3 dargestellt. Die im Untersuchungsraum vorkommenden Bodentypen sind mit ihrer
seitens des Geologischen Landesamtes zugewiesenen Kennnummer der Konzeptbodenkarte dargestellt. Die für jede Bodeneinheit ermittelte Gesamtbewertung (Funktionaler Wert) wird durch eine entsprechende Farbgebung der
Kennnummer dargestellt.
4.2.3.1
Schutzgebiete und Ausweisungen nach Fachplänen
Gesetzlich und gesamtplanerisch geschützte Bereiche mit speziellen Aussagen
zum Schutzgut Boden treten im Untersuchungsraum nicht auf.
Waldbereiche mit besonderer Bedeutung für den Bodenschutz laut Waldfunktionsplan kommen im Untersuchungsraum nicht vor.
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PFA 4.1
4.2.3.2
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Bestandsbeschreibung
Allgemeine geologische Verhältnisse
Der Untersuchungsraum zwischen Erding und dem Flughafen liegt im Bereich
der glazialen Schmelzwasserablagerungen der nördlichen Münchner Schotterebene. In diesem Bereich werden fluvioglaziale Kiese, die den würmeiszeitlichen
Niederterrassen und den nacheiszeitlichen Altstadt-, Pulling- und Dichtlstufen zuzuordnen sind, von jung-tertiären Kiesen und Sanden der oberen Süßwassermolasse (Flinz) unterlagert. In diese Schotter sind stellenweise mit lückenhafter Verbreitung schwach durchlässige schluffige und tonige Schichten variabler Mächtigkeit eingeschaltet. Die Deckschichten sind meist weniger als 0,5 m, in Talauenbereiche bis zu 1 m mächtig und bestehen aus Humus, Torf und limonitischen
und humosen Verwitterungslagen.
Die Quartärmächtigkeit im Untersuchungsraum schwankt zwischen ca. 5 m und
15 m. Quartärmächtigkeiten von mehreren Zehnermetern können im Verbreitungsgebiet der Rißmoräne und in quartären Rinnenfüllungen auftreten.
Allgemeine Bodenverhältnisse
Die Geologie des Untersuchungsraumes ist durch das Eiszeitalter bestimmt,
wodurch sich die anstehenden Böden aus den mächtigen Quartärsedimenten unterschiedlicher Ausprägung entwickelt haben. Der tiefere Untergrund des Raumes aus Tertiärsedimenten des Süddeutschen Molassebeckens ist an der Bodengenese innerhalb des Untersuchungsraumes nicht beteiligt.
Die Verwitterung des geologischen Ausgangsmaterials, das bewegte Relief und
die unterschiedliche Mächtigkeit äolischer Deckschichten schufen ein engräumig
wechselndes Bodenmosaik. Vor allem bei stärkeren Deckschichten mit Löss und
Lösslehm entstanden tiefgründige Braunerden und Parabraunerden, die bei einem höheren Anteil feinkörnigen und bindigen Materials zu Staunässe neigen
(Pseudogley-Braunerden, Pseudogleye). Zu den fruchtbarsten Böden gehören
schwarzerdeähnliche Böden aus Lössablagerungen an den westexponierten
Rändern der Altmoräne, insbesondere im Bereich zwischen Aufkirchen und Eitting. Mittel bis tiefgründige Pararendzinen kennzeichnen die Erosionslagen. Daneben stößt man in vernässten Senken und in den Talräumen auf sehr frische bis
feuchte Gleye und örtlich auch auf Gleye aus lehmigen Talsedimenten.
Böden der Altmoränenlandschaft: Die Altmoräne lagert vereinzelt direkt auf hochliegendem Tertiär und repräsentiert sich im östlichen Untersuchungsraum, zwischen Dorfen und der Gemarkungsgrenze Erding, als flachwellige Erhöhung über
der Niederterrassenschotterverebnung; sie ist dort überwiegend mit teils mächtigen Lösslehmschichten überdeckt. Weitere Lössüberdeckungen findet man auch
an den Nord- und Osthängen der Talflanken sowie auf den Talrücken.
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Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Vorherrschende Böden sind tiefgründige Braunerden und Parabraunerden, die
wegen ihrer günstigen Eigenschaften zu den bevorzugten Ackerstandorten gehören. Negative Eigenschaften des Lösslehms sind allerdings seine Neigung zur
Staunässe und seine hohe Erosionsanfälligkeit. Eine bodenkundliche Besonderheit stellen die zwischen Aufkirchen und Eitting verbreiteten schwarzerdeähnlichen Böden dar, die mit ihrer tiefreichenden Humosität und der dadurch bedingten Bodenporosität ausgezeichnete Ackerstandorte mit sehr hoher Durchwurzelbarkeit und sehr hohem Wasserspeicherungsvermögen darstellen. Sie sind als
die wertvollsten Böden im Kreis Erding anzusehen.
Böden der Würmeiszeitlichen Niederterrassenschotter und des Niedermoorgebietes Erdinger Moos: Die würmeiszeitlichen Niederterrassenschotter der Münchener Schotterebene bilden eine weite, mehr oder minder ebene Fläche, die von
einzelnen, nach Norden ausgreifenden Altmoränenzügen unterbrochen wird. Im
nördlichen Teil der Münchener Schotterebene, wo die Niederterrassenschotter
ausdünnen und das Grundwasser bis an die Oberfläche dringt, entstanden Niedermoore bis zu 5 m Dicke und mächtige Almablagerungen. Dabei wirkten mergelig-schluffige Tertiärschichten als Stauer, auf dem die Grundwasserströme im
Schotterkörper flossen.
Die Böden auf der Niederterrasse werden mit Ausnahme der Moore aus kalkreichen Sedimenten unterschiedlicher Korngrößenzusammensetzung aufgebaut.
Als weiteres ökologisch prägendes Merkmal tritt der unterschiedlich hohe Grundwasserstand hinzu. Die terrestrische Bodenform der Niederterrasse ist die Parabraunerde aus Schotter mit ihren charakteristischen, oft tiefreichenden Verwitterungszapfen. Durch die rezente Grundwasserabsenkung bedingt, sind heute
grundwasserfreie, aber ehemals hydromorphe Böden aus geringmächtigen holozänen Ablagerungen weit verbreitet. Die Bodenansprache in diesen Gebieten
wird durch eine Profilmorphologie erschwert, die von der ehemaligen Hydromorphie geprägt wurde. Hier sind alle Übergänge von den Rendzinen bis zu den
Gleyen vertreten. Hinzu kommt örtlich ein mehr oder minder hoher Humusgehalt,
der bei höheren Werten zur Reihe der Anmoorgleye bzw. der Moore überleitet.
Bodenverhältnisse gem. Konzeptbodenkarte (s. Anlagen 15.4.1-3)
Pararendzinen (3a), Parabraunerden und Braunerden (4a) sowie Humusbraunerde und Humusparabraunerde (4b) entstanden aus Lösslehm. Ihre schwerpunktmäßige Verbreitung liegt sowohl zwischen Reisen und der Dorfen als auch
zwischen dem Mittleren-Isar-Kanal und der Gemarkungsgrenze Erding. Das
Rückhaltevermögen für Schwermetalle (Filter- und Pufferfunktion) und die natürliche Ertragsfunktion sind als sehr hoch bis hoch und das Retentionsvermögen
für Niederschlagswasser als hoch einzustufen. Das Standortpotenzial für die natürliche Vegetation (Lebensraumfunktion) liegt dagegen im mittleren Bereich.
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PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Zwischen der Dorfen und der Kreisstraße ED 19 entwickelten sich aus lehmigen
Abschwemmmassen Kolluvisole (12a), die ein sehr hohes Filtervermögen für
Schwermetalle (Filter- und Pufferfunktion) sowie ein hohes Retentionsvermögen
für Niederschlagswasser und eine hohe natürliche Ertragsfunktion aufweisen.
Das Standortpotenzial für die natürliche Vegetation (Lebensraumfunktion) ist dagegen lediglich mittel.
Ohne Grundwassereinfluss entwickelten sich zwischen Abfanggraben Ost und
der Dorfen aus flachem, teilweise entkalktem Flussmergel Pararendzinen (19a)
und Braunerden (20), die ein geringes Filtervermögen für Schwermetalle (Filterund Pufferfunktion) sowie ein mittleres Retentionsvermögen für Niederschlagswasser und eine mittlere natürliche Ertragsfunktion besitzen. Das Standortpotenzial für die natürliche Vegetation (Lebensraumfunktion) ist mittel (20) bis
hoch (19a). Die Braunerden aus Hochterrassenschotter (26) spielen mit 0,2 %
Flächenanteil im UR eine untergeordnete Rolle.
Westlich und östlich der Dorfen finden sich Gley-Rendzina und Rendzina-Gley
(62a) aus Kalktuff und Alm. Filtervermögen für Schwermetalle (Filter- und Pufferfunktion), Retentionsvermögen für Niederschlagswasser und Standortpotenzial
für die natürliche Vegetation (Lebensraumfunktion) dieser Böden sind hoch. Die
natürliche Ertragsfunktion ist mittel.
Im Bereich der Dorfen- und der Weichgrabenaue (62b) bzw. östlich des Flughafens (64b) entwickelten sich aus Flussmergel oder Alm Kalkgleye (62b und 64b),
bei denen Filtervermögen für Schwermetalle (Filter- und Pufferfunktion) und natürliche Ertragsfunktion jeweils mittel ausgeprägt sind. Das Retentionsvermögen
für Niederschlagswasser ist mittel (64b) bzw. bei etwas tieferem Grundwasserstand hoch (62b). Die Lebensraumfunktion beider Bodeneinheiten ist hoch.
Westlich der Dorfen sind in geringerem Umfang Kalkanmoorgleye (64c) vertreten, die mit Ausnahme einer hohen Lebensraumfunktion sonst mittlere Ausprägungen von Retentionsvermögen für Niederschlagswasser, natürlicher Ertragsfunktion und Filtervermögen für Schwermetalle haben. Echte Gleye über Niedermoor und Niedermoor-Gleye (67) kommen im Untersuchungsraum lediglich
nordwestlich der Dorfen vor. Ihr Retentionsvermögen für Niederschlagswasser
und ihre Lebensraumfunktion ist hoch, wogegen das Filtervermögen für Schwermetalle (Filter- und Pufferfunktion) gering und die natürliche Ertragsfunktion mittel
ausgeprägt sind. Das Retentionsvermögen für Niederschlagswasser ist mittel
(64b) bzw. bei etwas tieferem Grundwasserstand hoch (62b). Die Lebensraumfunktion beider Bodeneinheiten ist hoch.
Im Bereich der Aue des Weichgrabens nördlich Niederding wurden die grundwassernahen Böden aus Talsedimenten zum Bodenkomplex der Gleye (76b) zusammengefasst. Mit Ausnahme der natürlichen Ertragsfunktion, die hier hoch ist,
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PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
sind Filtervermögen für Schwermetalle, Retentionsvermögen für Niederschlagswasser und Lebensraumfunktion dieser Böden mittel ausgeprägt.
Kalkniedermoorböden (77), die sich über carbonatreichem, kiesigen bis lehmigen
Untergrund gebildet haben, finden sich in der nördlichen Weichgrabenniederung.
Die Lebensraumfunktion und das Retentionsvermögen für Niederschlagswasser
sind hier hoch. Die natürliche Ertragsfunktion ist mittel ausgeprägt, während das
Filtervermögen für Schwermetalle (Filter- und Pufferfunktion) sehr gering ist.
Auf dem Flughafengelände kommen ausschließlich Überformte Böden, Aufschüttböden (ÜA) vor.
Aufgrund des geringen Flächenumfangs (deutlich unter 1 ‰ des UR) spielen die
Einheiten 57 (Rendzinen) und 78 (Niedermoor und Übergangsmoor) eine untergeordnete Rolle im Untersuchungsraum.
Die Tabelle 4-41 gibt einen Überblick über die im Untersuchungsraum vorkommenden Bodeneinheiten mit ihren entsprechenden absoluten und relativen Flächenanteilen. Neben den natürlichen Böden mit differenziert erfassten Bodenfunktionen sind auch die anthropogen durch Aufschüttung bzw. Abgrabung (Einheit ÜA) veränderten Böden dargestellt. Der Tabelle sind auch die Flächenanteile
(in ha und in %) der im Untersuchungsraum vorkommenden Böden zu entnehmen. Vollständig versiegelte Böden (Gebäude-, Verkehrsflächen) sind hierin nicht
enthalten.
Tab. 4-41:
GLA-Nr.
Bodeneinheiten im Untersuchungsraum
Bodentyp
Beschreibung
Flächen
Relativer
chen- Flächenanteil
größe
[ha]
3a
Pararendzina
aus carbotnatreichem Löss
52,9
3,5 %
4a
Parabraunerde und
Braunerde
aus Lösslehm über carbotnatreichem Löss
167,0
11,1 %
4b
Humusbrauerde und
Humusparabraunerde
örtlich pseudovergleyt ; aus Lösslehm
379,0
25,1 %
12a
Kolluvisol
örtlich pseudovergleyt oder im
tieferen Untergund vergleyt ; aus
lehmigen Abschwemmmassen
56,2
3,7 %
19a
Pararendzina
aus flachem Flussmergel über
carbonatreichem Schotter
186,2
12,3 %
20
Braunerde
aus lehmig-schluffiger Deckschicht (entkalkter Flussmergel)
über carbonatreichem Schotter
47,1
3,1 %
26
Braunerde
aus Hochterrassenschotter und
dessen Verwitterungsprodukten
meist mit lehmiger, örtlich lehmigsandiger Deckschicht
2,7
0,2 %
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
GLA-Nr.
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Bodentyp
Beschreibung
57
Rendzinen
aus Kalktuff oder Alm
62a
Gley-Rendzina und
Rendzina-Gley
aus Kalktuff oder Alm
62b
Kalkgley
64b
Flächen
Relativer
chen- Flächenanteil
größe
[ha]
0,1
< 0,01 %
24,8
1,6 %
aus Flussmergel oder Alm über
carbonatreichem Schotter (meist
tief)
93,0
6,2 %
Kalkgley
aus Flussmergel oder Alm über
carbonatreichem Schotter, z.T.
aus carbonathaltigen Tal- und
Bachsedimenten
59,4
3,9 %
64c
Kalkanmoorgley
Kalkanmoorgley aus Flussmergel
über carbonatreichem Schotter,
z.T. aus carbonathaltigen Talund Bachsedimenten
141,3
9,3 %
67
Gley
über Niedermoor und Niedermoor-Gley teils aus wechsellagernden Torf- und Mineralbodenhorizonten über carbonatreichem
Schotter
14,5
1,0 %
76b
Bodenkomplex der
Gleye
aus lehmigen bis schluffigen
Talsedimenten
7,2
0,5 %
77
Kalkniedermoor
über carbonatreichem, kiesigem
bis lehmigem Untergrund
80,0
5,3 %
78
Niedermoor und Übergangsmoor
über carbonateichem bis carbonatfreiem Untergrund mit weitem Korngrößenspektrum
1,3
< 0,01 %
ÜA
überschüttete Böden,
Aufschüttböden
Straßenböschungen, Grün- und
Parkanlagen, begrünte Flugbetriebsflächen
198,6
13,1 %
Summe: 1 511,5
4.2.3.3
100 %
Empfindlichkeiten
Grundsätzlich wird eine hohe Empfindlichkeit unversiegelter Böden gegenüber
Überbauung und Versiegelung zugrunde gelegt. Die Empfindlichkeit gegenüber
Umlagerung ist bei natürlichen Böden hoch, bei anthropogen überprägten Böden
gering. Die Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeintrag wird unter dem Aspekt
„Rückhaltevermögen für wasserlösliche Stoffe“ berücksichtigt.
Die Bodenformen aus Löss und Lösslehmen besitzen nach Angaben der Erläuterungen zur Standortkundlichen Bodenkarte eine hohe bis sehr hohe Erosionsanfälligkeit. Im Untersuchungsraum sind hier die Bodeneinheiten Pararendzina (3a),
Parabraunerde und Braunerde (4a) sowie Humusbraunerde und Humusparabraunerde (4b) zu nennen.
Seite 131
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Bei den grundwasserbeeinflussten Böden mit hohen Anteilen an organischer
Substanz ergeben sich darüber hinaus folgende potenzielle Empfindlichkeiten:
4.2.3.4

Die auftretenden Niedermoorböden und Anmoorgleye weisen bei Entwässerung und Durchlüftung ein hohes Mineralisationspotenzial auf, was zu Verlusten von organischer Substanz und Auswaschung von Nitrat führen kann.

Die Humus-, Anmoor- und Torfhorizonte der im Untersuchungsraum auftretenden Böden unter Ackernutzung können bei oberflächiger Austrocknung
wasserabweisend reagieren und sind dann zeitweise durch Verwehung /
Winderosion gefährdet (Hydrophobie, Puffigkeit). Im Untersuchungsraum
kommen als gefährdete Bodeneinheiten der Kalkanmoorgley (64c) und der
Gley (67) nördlich der Dorfenquerung sowie Niedermoor und Übergangsmoor
(78) am südwestlichen Rand des Flughafens vor.

Niedermoor- und organogene Gleyböden im Untersuchungsraum können
auch im entwässerten Zustand witterungsbedingt eingeschränkte Befahrbarkeit und Tragfähigkeit aufweisen.

Für Kalkanmoorgleye der Bodeneinheit 64c besteht bei Bearbeitung / Befahrung in ungünstigem Feuchtezustand potenziell eine Verdichtungsgefahr.
Auch die Bodeneinheiten 4a Parabraunerde und 12a Kolluvisol neigen bei
Bearbeitung / Befahrung zu Unterbodenverdichtung.
Vorbelastungen
Die stärkste Vorbelastung von Böden ergibt sich durch Überbauung, Versiegelung, Verdichtung, Abtrag oder Überschüttung durch ortsfremde Böden. Eine weitere starke Vorbelastung stellen die Altlastverdachtsflächen sowie anthropogene
Schadstoffeinträge und ggf. geogen bedingt erhöhte Arsengehalte dar. Schließlich ist die Vorbelastung durch Grundwasserabsenkungen zu nennen.
Überbauung, Versiegelung, Verdichtung, Abtrag, Auftrag ortsfremder Böden
Die im Untersuchungsraum vorkommenden Verkehrs- und Siedlungsflächen
werden entsprechend der Einteilung nach Konzeptbodenkarte (GLA Nr. 997a)
oder analoger eigener Einstufung erfasst. Da sie keine natürlichen Böden darstellen, sind sie in der Bodenkarte (Anlage 15.4.1-3) nicht dargestellt und werden
auch nicht bewertet.
Die Konzeptbodenkarte grenzt großflächige Gebiete wie den Flughafenbereich
westlich des Abfanggrabens Ost pauschal als Bodeneinheit 997b, Versiegelung <
70 % ab. Allerdings liegen innerhalb dieser Einheit neben großflächig versiegelten Bereichen (wie Flughafen mit Gebäuden, Start- und Landebahnen, Straßen)
auch Flächen, die noch über natürliche Böden mit Acker-, Grünland- bzw. exten-
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
siver Nutzung oder zumindest über großflächige anthropogene Böden wie die
begrünten Flugbetriebsflächen verfügen. Daher erscheint eine Differenzierung
dahingehend geboten, dass zumindest eine Unterscheidung zwischen überwiegend versiegelten Bereichen und Bereichen mit großflächig unversiegelten Böden als sog. Überformten Böden, Aufschüttböden (ÜA) getroffen wird, die auch
planlich dargestellt werden.
Unter dem Begriff „Überformte Böden, Aufschüttböden“ zusammengefasste Bereiche werden in der Gesamtbewertung pauschal mit gering (Wertklasse 2) eingestuft. Auf den entsprechenden Flächen sind zwar zumindest oberflächennah
überwiegend keine natürlich gewachsenen oder ungestörten Böden mehr vorhanden, dennoch können diese Standorte noch bestimmte Bodenfunktionen wie
Ausgleichsfunktionen im Wasserkreislauf oder Filter- und Pufferfunktion erfüllen.
Generell werden im Untersuchungsraum Vorbelastungen des Bodens in Form
von Aufschüttungen und anderen Bodenveränderungen insbesondere im Bereich
von

begrünten Flugbetriebsflächen,

Straßenböschungen
der Kategorie „Überformte Böden, Aufschüttböden“ (Einheit ÜA) zugewiesen.
Altlasten
Nachfolgende Beschreibung der Altlastverdachtsflächen erfolgt auf der Grundlage aktueller Informationen des „Hydrogeologischen Gutachtens, Hydraulische
Berechnungen zu den geplanten Bauwerken“ (Anlage 21.3); die Flächen sind in
der Anlage 15.4.1-3 dargestellt. Der gewählte Streckenabschnitt selbst verläuft
nach Aussagen der genannten Anlage 21.3 auf offensichtlich unbelasteten Flächen ohne Altlastenverdacht.
Die im Untersuchungsraum in der Anlage 21.3 genannten Altlastenstandorte
bzw. -verdachtsflächen sind nachfolgend tabellarisch zusammengestellt.
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Tab. 4-42:
Nr. in der
Bestandskarte
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Übersicht über die Altlastenstandorte im Untersuchungsraum
Kurzbezeichnung
Lage der Standorte
A3
Km 22,0
Östlich der Trasse in ca. 440 m Entfernung nordwestlich
von Reisen
Altablagerung,
diverse Schadstoffe
A4
Km 22,3
im unmittelbaren Bereich der Trasse
(Oberding Schwaig MSP20, westlich Dorfenquerung)
Altablagerung,
diverse Schadstoffe
A5
Km 23,5
ca. 660 m südlich der Trasse
(Oberding Kiesgrube Schwaig)
Altablagerung,
diverse Schadstoffe
Lt. BoVEK (Anlage 21.2.1) wurden im Zuge der Erkundung keine nennenswerten
Belastungen außerhalb der Bestandsgleiskörper erkundet.
Anthropogene Schadstoffeinträge und geogen bedingt erhöhte Arsenwerte
Mit Ausnahme des Flughafenbereichs sowie der Niederungen von Weichgraben
und Dorfen werden die Böden überwiegend intensiv ackerbaulich genutzt. Hier ist
mit Schadstoffeinträgen zu rechnen, die auf den Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln zurückzuführen sind. Obwohl eine Quantifizierung der Einträge
nicht möglich ist, kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die intensiv
ackerbaulich genutzten Flächen deutlich höher belastet sind als Waldflächen sowie Grünland im Bereich der Talauen von der Dorfen und des Weichgrabens.
Weitere anthropogene Schadstoffeinträge erfolgen im Zuge des starken Verkehrs
auf den Straßen St 2580 (FTO) und ED 19. Schadstoffe, Reifenabrieb und Öl
führen hier zu einer Belastung der angrenzenden Böden.
Untersuchungen des Bayerischen Geologischen Landesamtes (GLA 2004) ergaben, dass neben den Bereichen Hallbergmoos, Freisinger und Dachauer Moos
auch im Bereich Erdinger Moos geogen bedingt erhöhte Arsengehalte in den
oberen Bodenhorizonten festgestellt worden sind. Im hier betrachteten Untersuchungsraum des nördlichen Erdinger Mooses liegen aber nach den Unterlagen
des GLA keine Standorte mit erhöhter Arsen-Konzentration vor, d.h. die Arsenkonzentrationen liegen unter dem Grenzwert der BBodSchV.
Grundwasserabsenkungen
Entwässerungsmaßnahmen und Grundwasserabsenkungen, im Zuge der Moorkultivierung und durch Großbauvorhaben, haben die ehemals ausgedehnten
Niedermoorflächen größtenteils trocken fallen lassen und bis auf kleine Restbestände zerstört. Durch die Grundwasserabsenkungen im Zuge der Moorkultivierung und durch Großbauprojekte waren insbesondere die grundwasserabhängigen Böden einer weitreichenden Genese unterworfen. Die organischen Nassbö-
Seite 134
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
den sowie andere hydromorphe Böden sind heute weiträumig verschwunden und
haben sich, auch unter dem Einfluss der Ackernutzung, weiterentwickelt.
Dies zeigt auch ein Blick auf die Standortkundliche Bodenkarte, die nur wenige
Standorte im Bereich der ehemaligen Moorlandschaft und in den Talräumen im
Bereich der Altmoräne als ackerfähig ausweist. Heute überwiegt jedoch die
Ackernutzung in weiten Bereichen.
4.2.3.5
Gesamtbewertung – Funktionaler Wert
In der nachfolgenden Tabelle 4-43 werden die im Untersuchungsraum vorkommenden Bodentypen dargestellt und bewertet. Dabei werden die versiegelten
und überbauten Flächen des Flughafenbereichs sowie sonstige Siedlungs- und
Verkehrsflächen nicht bewertet. Weitere anthropogen überprägte Böden – Aufschüttböden, Überformte Böden ÜA – werden in der Gesamtbewertung generell
mit Wertstufe 2 bewertet (s. Kap. 4.2.3.4).
Tab. 4-43:
Bodentypen des Untersuchungsraumes mit Bewertung nach Bodenfunktionen
GLA-Nr.
Bodentyp
Bewertung der Bodenfunktionen
LF
RV
FP
EF
Gesamtbewertung
3a
Pararendzina
3
4
5
4
5
4a
Parabraunerde und
Braunerde
3
4
5
5
5
4b
Humusbraunerde und
Humusparabraunerde
3
4
5
5
5
12a
Kolluvisol
3
4
5
4
5
19a
Pararendzina
4
3
2
3
3
20
Braunerde
3
3
2
3
3
26
Braunerde
3
4
4
5
5
57
Rendzinen
4
5
5
4
5
62a
Gley-Rendzina und Rendzina-Gley
4
4
4
3
5
62b
Kalkgley
4
4
3
3
4
64b
Kalkgley
4
3
3
3
3
64c
Kalkanmoorgley
4
3
3
3
3
67
Gley
4
4
2
3
4
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
GLA-Nr.
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Bodentyp
Bewertung der Bodenfunktionen
76b
Bodenkomplex der Gleye
3
3
3
4
3
77
Kalkniedermoor
4
4
1
3
4
78
Niedermoor und Übergangsmoor
4
4
1
3
4
ÜA
überschüttete Böden,
Aufschüttböden
-
-
-
-
2
LF Lebensraumfunktion
RV Ausgleichsfunktion im Wasserhaushalt (Retentionsvermögen)
FP Filter-/Pufferfunktion
EF natürliche Ertragsfunktion
Werte: 5 = sehr hoch, 4 = hoch, 3 = mittel, 2 = gering, 1 = sehr gering
Die Tabelle 4-43, in Zusammenspiel mit der Tabelle 4-41, zeigt auf, dass der Untersuchungsraum überwiegend von Böden sehr hoher und hoher Schutzwürdigkeit geprägt ist (ca. 58 %). Rund 29 % der Böden haben eine mittlere und rund
13 % eine geringe Schutzwürdigkeit.
Bei den Böden sehr hoher Schutzwürdigkeit handelt es sich überwiegend um die
Einheiten 4a und 4b (Parabaunerde und Braunerde, Humusbraunerde und Humusparabraunerde), die im Bereich zwischen der Dorfen und der ED 19 auftreten. Der sehr hohe Funktionale Wert resultiert hier aus der sehr hohen Filter/Pufferfunktion, aus der sehr hohen bis hohen natürlichen Ertragsfähigkeit sowie
aus dem hohen Retentionsvermögen.
Den flächenmäßig größten Anteil an den Böden mittlerer Schutzwürdigkeit haben
die Einheiten 19a (Pararendzina) und 64c (Kalkanmoorgley), die überwiegend
westlich der Dorfen zu finden sind.
Geringe Schutzwürdigkeit weisen die überschütteten Böden, Aufschüttböden der
Einheit ÜA auf, die sich im Wesentlichen auf den Flughafenbereich (unbefestigte
Flugbetriebsflächen) beschränken.
Eine Erhöhung des Gesamtwertes aufgrund einer hohen Archivfunktion ist für die
Bodeneinheiten des Untersuchungsraumes nicht gegeben. Nach Auskunft des
LfU kann zwar als schützenswerte Bodenform die Bodeneinheit 57 (Rendzinen
aus Kalktuff oder Alm) betrachtet werden. Diese Einheit weist jedoch bereits die
höchste Bewertungsstufe auf und ist daher nicht weiter aufzuwerten.
Seite 136
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
4.3
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Wasser
Das Schutzgut Wasser erfüllt als abiotischer Bestandteil des Naturhaushalts wesentliche Funktionen wie die Lebensgrundlage für Menschen, Pflanzen und Tiere, als Transportmedium für Nährstoffe, als wesentlicher Bestandteil des Naturund Wasserhaushaltes mit Regulations- und Retentionsfunktionen und als Landschaftselement.
4.3.1
Rechtliche Grundlagen, Schutzziele und Leitbilder
4.3.1.1
Rechtliche Grundlagen
Für die Betrachtung der rechtlichen Grundlagen des Schutzgutes Wasser sind
die im Folgenden aufgeführten Gesetze und Rechtsverordnungen von Bedeutung:
EG

Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) der EG
Bund

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Land

Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)
Landesplanerische Beurteilung
Für die vorliegende Planung sind die Maßgaben der Landesplanerischen Beurteilung der Regierung von Oberbayern vom 28.02.1992 zum „ROV Zusätzliche Anbindung des Flughafens München an die S-Bahn und an die Fernbahnen München-Mühldorf-Freilassing“ zu berücksichtigen. Hinsichtlich des Schutzgutes
Wasser sind folgenden Forderungen für den Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässer in den Maßgaben formuliert:
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
4.3.1.2
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan

„Bei der Querung der Landschaftlichen Vorbehaltsgebiete in den Tälern der
Dorfen, Sempt und Strogen sind durch großzügige Überbrückungen die ökologischen Funktionen der Gewässer zu erhalten.“ (A.II.1.1)

„Der Einfluss der Bahntrassen auf das Grundwasser in den unterirdischen
Streckenabschnitten ist auch während der Bauphase so gering wie möglich
zu halten. Dabei sind Bauverfahren zu wählen, die einen Grundwasseraufstau und eine Verletzung der tertiären Trennschicht sowie schädliche Veränderungen des Grundwassers auszuschließen.“ (A.II.6.1)

„Bei der Kreuzung von Oberflächengewässern sind ausreichend Abflussprofile vorzusehen; auch während der Bauzeit ist ein ungehinderter Hochwasserabfluss sicherzustellen.“ (A.II.6.1)
Schutzziele und Leitbilder
Schutzziele
Gemäß Art. 1 Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) der EG sind im Hinblick auf
das Schutzgut Wasser folgende Ziele zu beachten:

Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie Schutz und Verbesserung des Zustands der aquatischen Ökosysteme und der direkt von ihnen
abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren
Wasserhaushalt,

Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung auf der Grundlage eines langfristigen Schutzes der vorhandenen Ressourcen,

Anstreben eines stärkeren Schutzes und einer Verbesserung der aquatischen Umwelt, u.a. durch spezifische Maßnahmen zur schrittweisen Reduzierung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären gefährlichen Stoffen und durch die Beendigung oder schrittweise Einstellung von
Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären gefährlichen Stoffen,

Sicherstellung einer schrittweisen Reduzierung der Verschmutzung des
Grundwassers und Verhinderung seiner weiteren Verschmutzung.
Gemäß §§ 1, 5 Abs.1 und § 6 Abs.1 WHG sind im Hinblick auf das Schutzgut
Wasser folgende Grundsätze bzw. Schutzziele zu beachten:

Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum
für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie
dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Ein-
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
zelner dienen und vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen unterbleiben.

Jedermann ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein
Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche
Sorgfalt anzuwenden, um eine Verunreinigung des Wassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu verhüten, um eine mit
Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des
Wassers zu erzielen, um die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushaltes zu erhalten und um eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses
zu vermeiden.

Gewässer sind mit dem Ziel zu bewirtschaften, ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für
Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu verbessern, Beeinträchtigungen auch
im Hinblick auf den Wasserhaushalt der direkt von den Gewässern abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete zu vermeiden und unvermeidbare, nicht nur geringfügige Beeinträchtigungen so weit wie möglich auszugleichen, sie zum Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch im Interesse Einzelner zu nutzen, bestehende oder künftige Nutzungsmöglichkeiten
insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung zu erhalten oder zu
schaffen, möglichen Folgen des Klimawandels vorzubeugen, an oberirdischen Gewässern so weit wie möglich natürliche und schadlose Abflussverhältnisse zu gewährleisten und insbesondere durch Rückhaltung des Wassers in der Fläche der Entstehung von nachteiligen Hochwasserfolgen vorzubeugen und zum Schutz der Meeresumwelt beizutragen.
In § 1 Abs.3 Nr. 3 BNatSchG sind im Hinblick auf das Schutzgut Wasser folgende
Grundsätze bzw. Schutzziele genannt:

„Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sind insbesondere (…) Meeres- und Binnengewässer vor Beeinträchtigungen zu bewahren und ihre natürliche Selbstreinigungsfähigkeit und
Dynamik zu erhalten; dies gilt insbesondere für natürliche und naturnahe
Gewässer einschließlich ihrer Ufer, Auen und sonstigen Rückhalteflächen;
Hochwasserschutz hat auch durch natürliche oder naturnahe Maßnahmen zu
erfolgen; für den vorsorgenden Grundwasserschutz sowie für einen ausgeglichenen Niederschlags-Abflusshaushalt ist auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Sorge zu tragen.“
Dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP 2006) sind folgende Grundsätze bzw. Schutzziele zu entnehmen:
Seite 139
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan

Der Wasserhaushalt soll für Menschen, Tiere und Pflanzen intakt erhalten
und entwickelt werden;

Naturnahe Gewässer einschließlich ihrer Auen sollen in ihrer Biotopverbundfunktion erhalten und zu naturnahen Landschaftsräumen weiterentwickelt
werden. Bei Nutzungen ist möglichst zu gewährleisten, dass die Fließgewässerlebensgemeinschaften dauerhaft aufrechterhalten werden;

Die Funktion der Gewässer als vernetzende Elemente der Lebensräume soll
gestärkt werden;

Gräben sollen möglichst naturnah gestaltet und unterhalten werden sowie ihre Uferbereiche nicht oder nur extensiv genutzt werden;

Für Grundwasser, für oberirdische Gewässer und für künstlich oder erheblich
veränderte Oberflächengewässer soll der gute mengenmäßige und chemische Zustand erhalten oder erreicht werden. Tiefengrundwasser, das sich nur
langsam erneuert, soll besonders geschont werden;

Nutzungen der Grundwasservorkommen und Eingriffe, die Veränderungen
der Grundwassermenge oder -beschaffenheit besorgen lassen, sollen nur
dann zulässig sein, wenn die Belange der öffentlichen Wasserversorgung
nicht beeinträchtigt werden;

Die Gewässerlandschaften mit ihren Auen sind im Rahmen der Gewässerentwicklung zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Der Anlegung von Gewässerrandstreifen als Lebensräume zur Entwicklung der Auen und zum Schutz
der Gewässer vor Nährstoffbelastungen kommt dabei besondere Bedeutung
zu;

Eine Verringerung von Abflussextremen ist anzustreben;

Die Erhaltung und Verbesserung der Versickerungsfähigkeit von Flächen,
insbesondere durch Beschränkung der Bodenversiegelung, ist anzustreben;

Genutzte oder zur Nutzung vorgesehene Trinkwasservorkommen sollen
durch Wasserschutzgebiete gesichert werden. Außerhalb der Schutzgebiete
sollen empfindliche Bereiche der Grundwassereinzugsgebiete als Vorrangoder Vorbehaltsgebiete für die öffentliche Wasserversorgung gesichert werden;

Niederschlagswasser von befestigten Siedlungs- und Verkehrsflächen soll
möglichst dezentral entsorgt werden und vorzugsweise versickern;
Seite 140
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1

Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Es ist anzustreben, den Schutz vor den Gefahren des Wassers durch natürlichen Rückhalt in der Fläche, technische Schutzmaßnahmen und eine weitergehende Vorsorge sicherzustellen.
Im Regionalplan 14 „München“ (2005) sind für das Schutzgut Wasser folgende
Ziele festgelegt worden:

Der Versorgung der Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser und der
Reinhaltung der Gewässer ist große Bedeutung beizumessen;

Die Gewässer der Region sind vor weiteren Belastungen zu schützen. Die
Qualität der Oberflächengewässer ist zu verbessern;

Die für die Trinkwasserversorgung nutzbaren Grundwasservorkommen, insbesondere im großen Verdichtungsraum München, sind zu sichern. Die
Grundwasservorkommen in den tertiären Schichten sollen künftig ausschließlich der Trinkwasserversorgung vorbehalten werden;

Die hohen Speicherkapazitäten der Münchener Schotterebene sind für eine
jeweils kurzfristige Deckung der Trinkwasserbedarfsspitzen in verbrauchsreichen Zeiten zu sichern;

Für alle Gewässer der Region München, die die Güteklasse II unterschreiten,
ist mindestens die Wassergüte II anzustreben;

Bei Wasserbaumaßnahmen, die zu Eingriffen in den Naturhaushalt führen, ist
die biologische Wirksamkeit des Gewässers durch Ausgleichs- und Pflegemaßnahmen wieder herzustellen und langfristig zu sichern. Dabei sind insbesondere die Belange der Gewässerunterhaltung, des Landschafts- und Naturschutzes und der Erholungsfunktion der Gewässer aufeinander abzustimmen.
Auf das Landschaftliche Vorbehaltsgebiet „Viehlaßmoos und Eittinger Moos“ bezogen wird auf die notwendige Erhaltung der bestehenden Grundwasserverhältnisse hingewiesen.
Leitbilder
Als Leitbilder für das Schutzgut Wasser (Grund- und Oberflächengewässer) sind
folgende Punkte zu nennen:

die Erhaltung und die Reinhaltung von Gewässern;

Vermeidung von Beeinträchtigungen des Grundwassers und der Gewässer
(baubedingte Verunreinigungen oder sonstige nachteilige Veränderungen der
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Eigenschaften, Grundwasserabsenkungen, Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Wasserhaushaltes, Abflussvergrößerung oder -beschleunigung);

qualitative und quantitative Sicherung der für die Trinkwasserversorgung relevanten Grundwasservorkommen;

die Sicherung und der Erhalt naturnaher Gewässerabschnitte und deren
Uferzonen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und als Retentionsraum;

die Stärkung der ökologischen Vernetzungsfunktionen von Gewässern;

der möglichst naturnahe Ausbau von Gewässern;

Wiederherstellung und Sicherung einer hohen Gewässergüte, mindestens
Güteklasse II;

die Sicherung und der Erhalt von Gewässern als Lebensraum im besiedelten
Raum.
Dabei sind alle genutzten Wasservorkommen zu erhalten, technisch ausgebaute
Wasserläufe umzugestalten und ökologisch zu verbessern, vorhandene Grundwasserbelastungen zu sanieren und die noch weitgehend unbeeinträchtigten, für
die Trinkwassergewinnung geeigneten Bereiche von Nutzungen freizuhalten, die
zu einer Gefährdung der Trinkwassergewinnung nach Menge und Beschaffenheit
führen können.
4.3.2
Methodik der Erfassung, Bewertung und Darstellung
4.3.2.1
Abgrenzung des Untersuchungsraums
Der Untersuchungsraum für das Schutzgut Wasser umfasst mit einem 2 000 m
breiten Korridor den Nahbereich der Trasse zwischen der Gemarkungsgrenze
der Stadt Erding im Osten und der derzeitigen Endstation S8 /S1 am Flughafen
im Nordwesten. Die räumliche Lage des Untersuchungsraumes zum Schutzgut
Wasser ist der Anlage 15.4.1-3 zu entnehmen.
4.3.2.2
Datengrundlagen
Datengrundlagen für das Schutzgut Wasser stellen die Daten des WWA München zur Gewässergüte, zu Wasserschutzgebieten und zu Überschwemmungsgebieten, vorhandene Gewässerstrukturkartierungen bzw. -entwicklungspläne,
die Geologische Karte von Bayern M 1:500.000 (GLA 1998), die Standortkundliche Bodenkarte von Bayern M 1:50.000, Blatt L7736 Erding (GLA 1986), die
Konzeptbodenkarte M 1:25.000 (GLA 2007), die Bodenkundliche Kartieranleitung
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
(AG BODEN 1996), das Gutachten „Hydrogeologie, Hydraulische Berechnungen
zu den geplanten Bauwerken“ (Anlage 21.3), das Gutachten zur Wasserwirtschaft der Raumordnungsunterlagen zur 3. Start- und Landebahn des Flughafen
Münchens (2006), das ABSP für den Landkreis Erding (2001), der Informationsdienst überschwemmungsgefährdete Gebiete Bayerns (LFU) und die Topographische Karte und Luftbilder dar.
Die folgende Tabelle 4-44 gibt eine Übersicht über die Erfassungskriterien und
deren Informationsgrundlagen.
Tab. 4-44:
Erfassungskriterien und Daten-/Informationsgrundlagen für das Schutzgut
Wasser
Erfassungskriterien
Relevante Daten- und
Informationsgrundlagen
Grundwasser
Hydrogeologische Ausgangssituation, Grundwasserdeckschichten
Grundwasserflurabstände, -fließrichtung
Verschmutzungsempfindlichkeit
Geologische Karte von Bayern M 1:500.000
Geologisch-Hydrologische Karte von München 1:50.000 (GLA,1950)
Hydrogeologisches Gutachten, Hydraulische
Berechnungen zu den geplanten Bauwerken
(Anlage 21.3)
Gutachten zur Wasserwirtschaft, ROV Flughafen München
Standortkundliche Bodenkarte von Bayern,
M 1:50.000, Blatt L7736 Erding
Konzeptbodenkarte von Bayern M 1:25.000,
relevante Geometrien und Sachdaten zu den
Blättern 7636 und 7637
Auskünfte des Wasserwirtschaftsamtes
München
Informationsdienst des Bayerischen Landesamtes für Umwelt: Überschwemmungsgefährdete Gebiete Bayerns
Wasserschutzgebiete, Quellen
Überschwemmungsgebiete
Oberflächengewässer
Geometrien
Topographische Karten, Luftbilder
Gewässergüte, Trophiestufe
Auskünfte des Wasserwirtschaftsamtes
München zur Gewässergüte
Gewässerstruktur
ABSP für den Landkreis Erding
Vorbelastungen
Siedlungs- und Verkehrsflächen
Topografische Karten, Luftbilder
Altlasten
Hydrogeologisches Gutachten, Hydraulische
Berechnungen zu den geplanten Bauwerken
(Anlage 21.3)
Seite 143
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
4.3.2.3
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Methodik der Bestandsbewertung
Grundwasser
Bedeutung
Erfasst werden für das Schutzgut Grundwasser folgende Bewertungskriterien:

die Grundwasserflurabstände;

die Grundwasserisolinien (Bemessungswasserstand HW 100);

die Grundwasserfließrichtung;

die durchschnittliche Fließgeschwindigkeit;

die Wasserdurchlässigkeit und die Sorptionsfähigkeit der Deckschichten;

das Vorkommen von Schutzgebieten und Quellen;

sowie ggf. Aussagen zur Grundwasserqualität.
Als wichtigstes Kriterium werden aufgrund ihrer Bedeutung für die Versorgung
der Bevölkerung mit Trinkwasser die Wasserschutzgebiete herangezogen. Der
Grundwasserflurabstand ist das wichtigste Kriterium für die Beurteilung der Bedeutung des Grundwassers für den Naturhaushalt, da von ihm abhängt, ob und
inwieweit Pflanzen (insbesondere in grundwasserabhängigen bzw. -beeinflussten
Biotoptypen) den Grundwasserkörper erreichen können.
Empfindlichkeit
Die Einstufung der Empfindlichkeit orientiert sich an den potenziell zu erwartenden Projektwirkungen.
Die Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffen während der Bauzeit wird mittels
quartärem GW-Flurabstand einerseits und Wasserdurchlässigkeit der Deckschichten andererseits hergeleitet. Ergänzend werden hierzu die Aussagen der
Konzeptbodenkarte (GLA, 2007) verwendet.
Die grundsätzliche Beurteilung der Empfindlichkeit sieht wie folgt aus: Je durchlässiger und/oder geringmächtiger die Deckschichten, desto höher wird die Empfindlichkeit des Grundwassers eingestuft. Gleiches gilt für den Grundwasserflurabstand: Je höher das Grundwasser ansteht, desto empfindlicher ist es gegenüber Verunreinigungen.
Die Angaben zur Durchlässigkeit und Mächtigkeit der Deckschichten werden dem
Gutachten zur Wasserwirtschaft (ROV Flughafen München, 2006) und den Erläu-
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
terungen zur Standortkundlichen Bodenkarte (GLA, 1987) entnommen. Bei einem Grundwasser - Flurabstand von < 2 m ist die Empfindlichkeit des Grundwassers unabhängig von der Durchlässigkeit der Deckschichten als sehr hoch
einzustufen.
Vorbelastung
Als Vorbelastungen von Grundwasser werden sowohl die anthropogen bedingte
Absenkung des Grundwassers als auch die Veränderung der Grundwasserqualität erfasst.
Gesamtbewertung Grundwasser - Funktionaler Wert
Der Funktionale Wert eines Teilgebietes des Untersuchungsraumes im Hinblick
auf das Grundwasser setzt sich zusammen aus der Bedeutung und der Empfindlichkeit und hängt damit ab vom Vorhandensein von Wasserschutzgebieten und
Quellen, d.h. von der Nutzung von Grundwasservorkommen und von der Empfindlichkeit des Grundwasser gegenüber Verunreinigungen. Letztere lässt sich
durch das Maß der Durchlässigkeit der Grundwasserdeckschichten und durch
den Grundwasserflurabstand ausdrücken.
Für die Zuordnung des Funktionalen Wertes ist jeweils das am höchsten eingestufte Beurteilungskriterium ausschlaggebend.
Tab. 4-45:
Definition des Funktionalen Wertes (FW) für Grundwasser
Kriterium
Bewertung der Schutzwürdigkeit des Standortes
Wertklasse
(FW)
Wasserschutzgebiet Zone I
Quellbereiche
Grundwasserflurabstand < 2 m unabhängig
von der Durchlässigkeit der Deckschichten
(u.a. Grundwasser in Gewässerniederungen)
Grundwasserflurabstand 2 - 5 m bei hoher
Durchlässigkeit der Deckschichten
sehr hoch
5
Wasserschutzgebiet Zone II
Grundwasserflurabstand 2 - 5 m bei mittlerer bis geringer Durchlässigkeit der Deckschichten
hoch
4
Wasserschutzgebiete Zone III
Grundwasserflurabstand 5 - 10 m bei hoher
Durchlässigkeit der Deckschichten
mittel
3
Grundwasserflurabstand 5 - 10 m bei mittlerer bis geringer Durchlässigkeit der Deckschichten
Bereiche mit Grundwasserflurabständen >
10 m unabhängig von der Durchlässigkeit
der Deckschichten
gering
2
sehr gering
1
Nicht belegt
Seite 145
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Oberflächengewässer
Bedeutung
Oberflächengewässer stellen die Lebensgrundlage vieler Organismen dar und
spielen eine wichtige Rolle im Naturhaushalt (Sammlung und Ableitung von Niederschlagswasser, Transport von Sedimenten/Stoffen etc.).
Für das Schutzgut Oberflächengewässer werden folgende Beurteilungskriterien
verwendet:

die Gewässerstruktur (Ausbauzustand, Naturnähe)

die Gewässergüte (Wasserqualität)

Ausweisung von Überschwemmungsgebieten
Das entscheidende Kriterium der Bedeutungseinstufung der Oberflächengewässer ist die Gewässerstruktur (Naturnähe, Ausbauzustand). Des Weiteren werden
die Daten der Gewässergüte (Saprobien- bzw. Trophiestufen) für die Bewertung
herangezogen. Aussagen zu den Auenbereichen sind im Kap. Pflanzen und Tiere enthalten (s. Kap. 4.1).
Die Gewässergüte der Oberflächengewässer im Untersuchungsraum wird anhand der vom BayLFW (2003) und des Wasserwirtschaftsamtes München erstellten Gewässergütekarten nach Saprobienstufen der Fließgewässer wiedergegeben (amtliche Angaben zu Trophiestufen der Stillgewässer liegen für den UR
nicht vor).
Saprobienstufen stellen ein Klassifizierungssystem für die Gewässergüte auf
Grundlage der vom Verschmutzungsgrad abhängigen, charakteristischen Saprobienlebensgemeinschaften dar. Saprobien sind in verunreinigten Gewässern lebende Organismen wie Protozoen, Bakterien und Pilze, die den organischen Gehalt des Wassers allmählich abbauen.
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Tab. 4-46:
Stufe
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Güteklassen der Fließgewässer
Bezeichnung der Saprobienstufe
I
unbelastet
I – II
gering belastet
II
mäßig belastet
II – III
kritisch belastet
III
stark verschmutzt
III – IV
sehr stark verschmutzt
IV
übermäßig verschmutzt
Tab. 4-47:
Stufe
Trophiestufen der Stillgewässer
Bezeichnung
oligotroph
geringe Nährstoffbelastung
mesotroph
mäßige Nährstoffbelastung
eutroph
starke Nährstoffbelastung
polytroph
übermäßig starke Nährstoffbelastung
Die jeweilige Einstufung der Gewässerstruktur erfolgt auf Grundlage vorliegender Gewässerstrukturkartierungen (GSK) bzw. Gewässerentwicklungspläne
(GEP). Von folgenden Fließgewässern im Untersuchungsraum liegen GSK und /
oder GEP vor:

Dorfen, Gewässer II. Ordnung
GSK und GEP, Oktober 2007

Weichgraben, Gewässer III. Ordnung
GEP, März 2004
Die genannten Gewässerstrukturkartierungen als sog. Vor-Ort-Verfahren erfolgten nach dem in Bayern üblichen Kartier- und Bewertungsverfahren „Gewässerstruktur“ (BayLFW 2002). Die Bewertung berücksichtigt dabei morphologischfunktionelle sowie naturraum- und gewässerspezifische Zusammenhänge. Neben
der Gesamtstrukturgüte (= Strukturklasse, s. Tab. 4-48) werden die Bewertungsergebnisse für die ökologisch bedeutsamen Teilsysteme Sohle, Ufer und Aue getrennt alle 100 m in sog. Gewässerstrukturkarten dargestellt. Für die Gewässerbewertung wird die Strukturklasse herangezogen:
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Tab. 4-48:
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Einstufung der Gewässerstruktur der Fließgewässer (nach BayLFW 2002)
Strukturklasse
Bezeichnung der Gewässerstruktur
1
unverändert
2
gering verändert
3
mäßig verändert
4
deutlich verändert
5
stark verändert
6
sehr stark verändert
7
vollständig verändert
Wo Gewässerstrukturkartierungen fehlen, wird die Bedeutungseinstufung über
die Naturnähe der Gewässer vorgenommen. Hierzu werden die Ergebnisse der
zoologischen Kartierung (Makrozoobenthos und Libellen) vor Ort herangezogen.
(AGL ULM & MAIER 2009).
Die Naturnähe wird wie folgt eingestuft und in den Karten dargestellt:
Tab. 4-49:
Naturnähe (Still- und Fließgewässer)
Stufe
Bezeichnung
NN
natürlich / naturnah
BN
bedingt naturnah
TV
teilweise verbaut
NF
naturfremd
Empfindlichkeit
Empfindlichkeiten ergeben sich gegenüber Veränderungen des Gewässerbettes
(Begradigung/Verrohrung etc.), Verlegung des Gewässerlaufes und gegenüber
Schadstoffeintrag.
Empfindlichkeit gegenüber Überbauung/Versiegelung/Lageveränderung
Eine Überbauung von Gewässern hat abhängig von der Länge des überbauten
Bereiches Veränderungen des Lebensraumes für Fauna und Flora zur Folge. Die
Beurteilung der Empfindlichkeit von Oberflächengewässern gegenüber Überbauung / Versiegelung / Lageveränderung wird entsprechend ihrer Bedeutungseinstufung vorgenommen.
Seite 148
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeintrag
Die Beurteilung der Empfindlichkeit von Oberflächengewässern gegenüber
Schadstoffeintrag wird entsprechend ihrer Bedeutungseinstufung vorgenommen.
Vorbelastung
Als Vorbelastungen werden sowohl anthropogene Veränderungen der Wasserqualität als auch der Ausbaugrad der Gewässer betrachtet. Beide Kriterien finden
ihre Berücksichtigung in den Güteklassen bzw. Trophiestufen von Fließ- bzw.
Stillgewässern (s. Tab. 4-46 und Tab. 4-47) sowie in der Einstufung von Gewässerstruktur bzw. Naturnähe der Gewässer (s. Tab. 4-48 und Tab. 4-49).
Gesamtbewertung Oberflächengewässer - Funktionaler Wert
Da die Beurteilung der generellen Empfindlichkeit von Oberflächengewässern in
der Regel identisch ist mit deren Bedeutungseinstufung (Empfindlichkeit verringert sich mit abnehmender Natürlichkeit eines Gewässers), wird auf deren
Grundlage die Einstufung des Funktionalen Wertes der Oberflächengewässer
vorgenommen.
Tab. 4-50:
Definition des Funktionalen Wertes (FW) für Oberflächengewässer
Kriterium
Bewertung der
Schutzwürdigkeit
des Standortes
Wertklasse
(FW)
sehr hoch
5
Gewässerstruktur: Gewässer mäßig verändert (Strukturklasse 3)
bzw. Naturnähe: bedingt naturnah (BN)
Gewässergüte: Stillgewässer - Nährstoffhaushalt mesotroph;
Fließgewässer - Güteklasse I - II (gering
belastet)
Überschwemmungsgebiete
hoch
4
Gewässerstruktur: Gewässer deutlich bis
stark verändert (Strukturklassen 4 + 5)
bzw. Naturnähe: teilweise verbaut (TV),
Gewässergüte: Stillgewässer - Nährstoffhaushalt mesotroph bis eutroph;
Fließgewässer - Güteklasse II (mäßig belastet)
mittel
3
Gewässerstruktur: Gewässer unverändert
bis gering verändert (Strukturklassen 1 + 2)
bzw. Naturnähe: natürlich / naturnah (NN)
Gewässergüte: Stillgewässer - Nährstoffhaushalt oligotroph;
Fließgewässer - Güteklasse I (unbelastet)
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Kriterium
4.3.3
Bewertung der
Schutzwürdigkeit
des Standortes
Wertklasse
(FW)
Gewässerstruktur: Gewässer sehr stark bis
vollständig verändert (Strukturklassen 6 +
7) bzw. Naturnähe: naturfremd (NF)
Gewässergüte: Stillgewässer - Nährstoffhaushalt eutroph bis polytroph;
Fließgewässer - Güteklasse II-III (kritisch
belastet)
gering
2
Gewässer vollständig verrohrt
Gewässergüte: III (stark verschmutzt) und
schlechter
sehr gering
1
Beschreibung und Bewertung des Bestandes einschließlich der Vorbelastungen
Die Bestandssituation des Schutzgutes Wasser wird in Anlage 15.4.1-3 dargestellt. Der Bestandsplan zeigt den Grundwasserflurabstand (bezogen auf den
Nahbereich der geplanten Trasse) und die Grundwasserfließrichtung. Fließgewässer sind, soweit vorhanden, mit ihrer Saprobienstufe (Gewässergüte) und ihrer Strukturklasse bzw. Naturnähe dargestellt. Die Stillgewässer sind in der Stufe
ihrer Naturnähe und ggf. mit ihrer Trophiestufe (Gewässergüte) verzeichnet.
4.3.3.1
Grundwasser
Bestandsbeschreibung
Vorbemerkung
Die Daten zum Grundwasser, insbesondere zu den Grundwassergleichen stammen vom „Hydrogeologischen Gutachten, Hydraulische Berechnungen zu den
geplanten Bauwerken“ (Anlage 21.3), dessen Grundlage eine vom Büro Dr. Blasy
– Dr. Øverland für die Flughafen München GmbH erstellte Datenbank ist und im
Osten bis zur Sempt reicht.
Hydrogeologische Ausgangssituation
Der Untersuchungsraum lässt sich grob in zwei grundlegende Bereiche einteilen
– die Münchener Schotterebene (westlich der Dorfen) und die Altmoräne (Rißmoräne, östlich der Dorfen).
Die Münchener Schotterebene birgt in mehreren Stockwerken eines der bedeutendsten Grundwasservorkommen Europas. Das oberste Stockwerk bildet eine
während und nach der Würmeiszeit über einer wasserundurchlässigen Schicht
aus tertiären Ablagerungen (Flinz) aufgeschüttete Schotterdecke. In ihr fließt das
Grundwasser in nördliche Richtung. Da der Schotterkörper von Süden nach Nor-
Seite 150
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
den ein stärkeres Gefälle aufweist als die Flinzschicht, nimmt der Grundwasserabstand unter Flur nach Norden hin ab. Ursprünglich trat das Grundwasser im
Erdinger Moos großflächig an die Oberfläche. Der Bau des Mittleren-Isar-Kanals
ab 1919 brachte tiefgreifende Veränderungen des Gesamtwasserhaushaltes mit
sich (Absenkung des Grundwassers, Trockenfallen zahlreicher Bäche und Gräben). Zuletzt erfolgten mit dem Bau des Flughafens München weitere Grundwasserabsenkungen.
Im Bereich der Altmoräne gibt es dagegen keinen oberflächennahen geschlossenen Grundwasserkörper. In der schluffigen Grundmoräne treten jedoch räumlich begrenzte schwebende Grundwasserstockwerke (Schichtenwasser in kiesigen Linsen) auf.
Grundwasserfließrichtung und –geschwindigkeit
Die Grundwasserfließrichtung ist überregional mit einem Gefälle von ca. 2,9 ‰
nach Nordnordost gerichtet. Die tertiäre Grundwasserfließrichtung ist gegenüber
der Süd-Nord verlaufenden quartären Grundwasserfließrichtung etwas nach Osten gedreht. Die entsprechenden Grundwassergleichen (Quartär) sind den Bestandskarten Boden, Wasser, Anlagen 15.4.1-3 zu entnehmen (zwischen Flughafen und Sempt, s. oben).
Die Abflussspenden liegen zwischen 9 l/s*km² im Sommer und 15 l/s*km² im
Winter. Die Grundwasserabstandsgeschwindigkeiten liegen im Bereich von ca.
0,4 m/d in den tertiären Kiesen und Sanden und ca. 3,5 m/d in den quartären
Schottern.
Die mittleren hydraulischen Durchlässigkeiten liegen bei ca. 5 x 10-3 m/s für
Quartärkiese, ca. 1 x 10-3 m/s für Tertiärkiese und ca. 1 x 10-5 m/s für Tertiärsande. Der Schwankungsbereich liegt abhängig vom Feinkornanteil bei den Kiesen
zwischen 10-1 m/s und 10-5 m/s und bei den Sanden zwischen 10-2 m/s und 10-5
m/s. Schluffig-tonige Deckschichten und Einschaltungen weisen eine Durchlässigkeit von ca. 1 x 10-8 m/s auf.
Grundwassermächtigkeit und –schichtung
Eine Trennung zwischen tertiärem und quartärem Grundwasser wird durch bindige Zwischenschichten bewirkt, wobei das tertiäre Grundwasser bei Überdeckung
gespannt sein kann. Fehlen diese bindigen Einschaltungen, so entsteht ein
Mischhorizont aus quartärem und tertiärem Grundwasser.
Der durchlässige quartäre Schotterkörper fungiert wegen seines hohen nutzbaren Porenraumes als gewaltiger Grundwasserspeicher und -leiter. Die Mächtigkeit des quartären Grundwasserleiters im Untersuchungsraum liegt im Mittel bei 7
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
bis 8 m, kann aber zwischen 5 und ca. 11 m schwanken. Der tertiäre Grundwasserleiter weist im betrachteten Raum eine Mächtigkeit von ca. 7 bis 8 m auf.
Flurabstände
Laut Ergebnissen des „Hydrogeologischen Gutachtens, Hydraulische Berechnungen zu den geplanten Bauwerken“ (Anlage 21.3) nehmen die Grundwasserflurabstände (Abstand zwischen Gelände und Grundwasserspiegel) generell von
Süd nach Nord ab.
Für den westlich der Gemarkungsgrenze von Erding liegenden Abschnitt (SemptNiederterrasse bis Flughafen) beruhen die im Gegensatz zur Grundmoräne deutlich differenzierteren Angaben zu Grundwassergleichen und Flurabständen auf
Daten einer umfangreichen Stichtagsmessung vom 15.10.2001 (Quartär) und einer weiteren Stichtagsmessung am 26.02.2008. Demnach liegt das Grundwasser
westlich der Stadtgrenze Erding, im Bereich der Schotterzungen der Hochterrasse nordwestlich von Erding, ca. 10 m unter Flur. Etwa westlich der Dorfen bis
zum Flughafen werden die Flurabstände wieder gering und liegen bei ca. 2 m bis
5 m. Flurabstände unter 2 m beschränken sich auf die Auebereiche von Dorfen
und Weichgraben.
Der Flurabstand (Grundwasser Quartär) stellt sich gemäß des „Hydrogeologischen Gutachtens, Hydraulische Berechnungen zu den geplanten Bauwerken“
(Anlage 21.3) wie folgt dar:
Tab. 4-51:
Bereich
(Bahn-km)
Grundwasserverhältnisse (Quartär) im Trassenumfeld
Flurabstand Grundwasser Quartär
Bemerkungen
18,30 – 18,50
2–5m
18,50 – 20,70
5 m – 10 m
20,70 – 20,80
2–5m
20,80 – 20,90
<2m
20,90 – 21,00
2–5m
21,00 – 21,70
5 m – 10 m
bis max. ca. 9 m
21,70 – 21,85
2–5m
Ausläufer Weichgraben-Aue
21,85 – 22,25
5 m – 10 m
22,25 – 22,30
2–5m
22,30 – 22,35
<2m
22,35 – 27,05
2–5m
bis max. ca. 9 m
Weichgraben-Aue
Dorfen-Aue
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Vorbelastungen
Als Vorbelastungen des Grundwassers werden sowohl die anthropogen bedingte
Veränderung der Grundwasserqualität als auch die Absenkung des Grundwassers gewertet. Unter Grundwasserqualität ist die chemische Zusammensetzung
und physikalische Beschaffenheit des Grundwassers, einschließlich der Beiträge
aus menschlichen Tätigkeiten zu verstehen. Zu Beeinträchtigungen der Grundwasserqualität kann es durch Flächennutzungen oder Niederschlag von Luftbelastungen als diffuse Schadstoffquellen sowie durch beispielsweise Einleitungen
oder belastete Böden als punktuelle Schadstoffquellen kommen.
Die stoffliche Beschaffenheit des Grundwassers im Erdinger Moos ist im unbeeinflussten Zustand durch den geogen bedingten hohen Kalkgehalt, durch einen
im Vergleich zu Grundwasser rein mineralischer Einzugsgebiete erhöhten Anteil
organischer Stoffe aus den Torfgebieten und ansonsten durch natürliche Reinheit
und Armut an Nährstoffen geprägt.
Die Grundwasserqualität wird jedoch auch durch die hohe Versickerungsrate im
Erdinger Moos in Verbindung mit der Oberflächennutzung beeinflusst. Belastungen durch menschliche Tätigkeit können beispielsweise aus der landwirtschaftlichen Nutzung (diffuse Quelle für die Belastung mit Nitrat und Spurenstoffen), aus
Streusalzeinsatz und verkehrsbürtigen Schadstoffen an Straßen und durch Deposition von Luftschadstoffen (Hintergrundbelastung mit Schadstoffen) und Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor entstehen. Punktuelle Quellen können die
Grundwasserbeschaffenheit beeinflussen, nur sind diese meist von der Lage und
vom Anteil der Belastungen her nicht bekannt. Besonders im quartären Grundwasser liegen teilweise erhöhte Nitratgehalte vor. Für die Wasserversorgung
werden überwiegend Grundwässer des Tertiärs genutzt, die durch bindige Deckschichten geschützt sind.
Eine erhöhte geogene Arsen-Belastung des Grundwassers liegt nach Untersuchungen des Bayerischen Geologischen Landesamtes (GLA 2004) für den Untersuchungsraum nicht vor (vgl. auch Kap. 4.2.3.4 Boden).
Der Untersuchungsraum ist Teil des Wasserkörpers-Nr. IS_IIB1 (Isar IIB1), für
den im Rahmen der Erhebungen zur Wasserrahmenrichtlinie der chemische als
auch der mengenmäßige Zusatnd mit „gut“ beurteilt wird und die „Zielerreichung
Grundwasserkörper“ d.h. ein guter Zustand konstatiert wurde (BAYERISCHES
STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND GESUNDHEIT 2009).
Erkenntnisse zu möglichen Belastungen des Grundwassers durch die in Kap.
4.2.3.4 (Schutzgut Boden) dargestellten Altlastenstandorte liegen nicht vor.
Seite 153
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Im Bereich des Erdinger Mooses wurde der ursprünglich nahe der Geländeoberkante anstehende Grundwasserspiegel durch großflächige Moorentwässerungen
abgesenkt.
Empfindlichkeiten
Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeintrag
Im Untersuchungsraum sind die Deckschichten vergleichsweise durchlässig bei
geringeren Flurabständen. Wo die Flurabstände zwischen 2 und 5 m liegen, ist
die Empfindlichkeit in Hinblick auf potenzielle Schadstoffeinträge hoch, in den Bereichen mit Flurabständen unter 2 m (Talgründe Weichgraben und Dorfen) sogar
sehr hoch.
Empfindlichkeit gegenüber Versiegelung sowie Bauwerke im Grundwasser
Das Projekt Lückenschluss Erding – Flughafen München als lineares Vorhaben
führt zu keinen großflächigen Bodenversiegelungen, trotz erforderlichem Bau von
Regenrückhaltebecken (Böden großteils nicht versickerungsfähig). Eine erhebliche Verringerung der Grundwasserneubildung durch eine anlagenbedingte starke Verminderung der Versickerungsrate ist nicht zu erwarten; eine Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Versiegelung wird daher nicht gesondert ausgewiesen.
Gesamtbewertung – Funktionaler Wert
Für den Untersuchungsraum ergibt sich folgende Gesamtbewertung bezüglich
der Schutzwürdigkeit des Grundwassers (s. Tabelle 4-52). Wertgebender Faktor
ist im Wesentlichen die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen.
Eine sehr hohe Bewertung (FW 5) des Grundwassers erfolgt für die Bereiche mit
hoch anstehendem Grundwasser (Flurabstand < 2 m), bei denen es sich um die
Talgründe von Weichgraben und Dorfen handelt.
Die mit hoch bewerteten (FW 4) Grundwasserbereiche liegen am äußersten östlichen Rand des Untersuchungsraumes, ansonsten aber überwiegend westlich
der Dorfenaue, wo das Grundwasser mit Flurabständen zwischen 2 und 5 m immer noch relativ hoch ansteht und die Durchlässigkeit der Deckschichten überwiegend hoch (bis mittel) ist. Wo die Durchlässigkeit der Deckschichten dagegen
hoch bis sehr hoch ist, werden die Grundwasserbereiche mit sehr hoch (FW 5)
bewertet.
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Tab. 4-52:
Bereich
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Gesamtbewertung des Schutzgutes Grundwasser
Kriterium
Bewertung
FW
18,30 – 18,50
mittlere bis hohe Durchlässigkeit der Deckschichten
relativ geringe Grundwasserflurabstände von
2–5m
hoch
4
18,50 – 20,70
mittlere bis hohe Durchlässigkeit der Deckschichten
hohe Grundwasserflurabstände von ca. 5 –
10 m
mittel
3
20,70 – 20,80
hohe bis sehr hohe Durchlässigkeit der
Deckschichten
relativ geringe Grundwasserflurabstände von
2–5m
sehr hoch
5
20,80 – 20,90
geringer Grundwasserflurabstand von < 2 m
sehr hoch
5
20,90 – 21,00
mittlere bis hohe Durchlässigkeit der Deckschichten
relativ geringe Grundwasserflurabstände von
2–5m
hoch
4
21,00 – 21,70
mittlere bis hohe Durchlässigkeit der Deckschichten
hohe Grundwasserflurabstände von ca. 5 –
10 m
mittel
3
21,70 – 21,85
mittlere bis hohe Durchlässigkeit der Deckschichten
relativ geringe Grundwasserflurabstände von
2–5m
hoch
4
21,85 – 22,25
mittlere bis geringe Durchlässigkeit der
Deckschichten
hohe Grundwasserflurabstände von ca. 5 –
10 m
gering
2
22,25 – 22,30
mittlere bis hohe Durchlässigkeit der Deckschichten
relativ geringe Grundwasserflurabstände von
2–5m
hoch
4
22,30 – 22,35
geringer Grundwasserflurabstand von < 2 m
sehr hoch
5
22,35 – 22,55
mittlere bis hohe Durchlässigkeit der Deckschichten
relativ geringe Grundwasserflurabstände von
2–5m
hoch
4
22,55 – 22,75
hohe bis sehr hohe Durchlässigkeit der
Deckschichten
relativ geringe Grundwasserflurabstände von
2–5m
sehr hoch
5
22,75 – 24,95
mittlere bis hohe Durchlässigkeit der Deckschichten
relativ geringe Grundwasserflurabstände von
2–5m
hoch
4
24,95 – 25,60
hohe bis sehr hohe Durchlässigkeit der
Deckschichten
relativ geringe Grundwasserflurabstände von
2–5m
sehr hoch
5
25,60 – 27,05
mittlere bis hohe Durchlässigkeit der Deckschichten
relativ geringe Grundwasserflurabstände von
2–5m
hoch
4
Seite 155
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
4.3.3.2
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Oberflächenwasser
Fließgewässer
Bestandsbeschreibung
Vorflutverhältnisse
Hauptvorfluter für die nördliche Münchner Schotterebene ist die Isar, die bei Freising von ihrer Süd-Nord verlaufenden Fließrichtung nach Osten hin abbiegt. Der
Untersuchungsraum wird überwiegend durch die Dorfen entwässert. Der kleine
Vorfluter Weichgraben mündet selbst wiederum in die Dorfen. Der nach Norden
verlaufende Mittlere-Isar-Kanal ist abgedichtet und besitzt keine Vorflutfunktion.
Vorbelastungen
Vorbelastungen drücken sich zum Einen in der Gewässergüte durch Eutrophierung aus landwirtschaftlicher Nutzung und Einleitungen und zum Anderen im
Ausbaugrad des Gewässers (Gewässerstruktur) aus.
Darüber hinaus sind die bestehenden Bauwerke der Gewässerquerungen durch
Straßen und Wege als Vorbelastungen anzuführen. Die Durchlassprofile sind
mehr oder weniger stark eingeschränkt und die Gerinne z.T. ausgeprägt künstlich
verbaut. Auf die Gewässergüte wie auf den Gewässerverbau wird im Einzelnen
in Tabelle 4-53 eingegangen.
Gemäß „Bewirtschaftungsplan für den bayerischen Anteil der Flussgebietseinheit
Donau“ (BAYSTMLU 2009) wird der ökologische Zustand der Dorfen als unbefriedigend, der chemische Zustand als gut eingestuft. Die Zielerreichung für die
Dorfen wird mit „nach 2015“ angegeben.
Empfindlichkeiten
Durch die Anlage neuer Gleise mit einer Planumsschutzschicht und dem Abführen des Niederschlagswassers über die Bahnseitengräben ist mit einem vermehrten Oberflächenabfluss zu rechnen. Je nach Gewässergüte und Abflussmenge /
Abflussregime sind die jeweiligen Gewässer mehr oder weniger stark durch Einleitung von Oberflächenwässern betroffen. Insofern korrespondiert hier die Empfindlichkeit eng mit der Bedeutungseinstufung.
Grundsätzlich sind alle Fließgewässer hoch empfindlich gegenüber direkten
Überbauungen bzw. Veränderungen des Gewässerbettes (Gewässerverlegung /
Verringerung des Gewässerquerschnitts). Bei Gewässerquerungen werden die
Eisenbahnüberführungen so dimensioniert, dass es zu keiner Einengung der
Fließgewässer kommt.
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Hinsichtlich bauzeitlicher Flächenbeanspruchungen ist davon auszugehen, dass
diese zeitlich begrenzt sind und nach Abschluss der Bauarbeiten ein Rückbau
betroffener Gewässer in den ursprünglichen Zustand (oder gar ein naturnäherer
Ausbau) erfolgt.
Bei einem ordnungsgemäßen Baubetrieb sind keine Schadstoffemissionen und
-immissionen während des Baus zu erwarten. Dies trifft auch auf einen ordnungsgemäßen Betrieb zu.
Gesamtbewertung – Funktionaler Wert
Wie in Kap. 4.3.2.3 beschrieben wird die Bedeutungseinstufung der Fließgewässer, wo vorhanden, mittels der Gewässerstrukturkartierungen (Strukturgüteklasse) zusammen mit der Gewässergüte vorgenommen, im Übrigen über die Naturnähe der Oberflächengewässer (ebenfalls mit der Gewässergüte). Die Einstufung
der Naturnähe wiederum stützt sich auf die Biotoptypenkartierung sowie auf die
Ergebnisse der zoologischen Kartierung von Makrozoobenthos und Libellen
(AGL ULM 2008, AGL & MAIER 2009).
Hinsichtlich der anthropogenen Belastung sind die Dorfen und der Abfanggraben
Ost gem. der Gewässergütekarte des WWA München als mäßig belastet (Gewässergüteklasse II) eingestuft.
Eine kritische Belastung (Gewässergüteklasse II-III) weisen der Mittlere-IsarKanal und der Weichgraben auf.
Aufgrund größerer gewässerbaulicher Maßnahmen mit Ufer- und Sohlbefestigung und Begradigung werden Weichgraben und Dorfen hinsichtlich ihrer Naturnähe als teilweise verbaut (TV) eingestuft. Bei den übrigen Fließgewässern handelt es sich um den Mittleren-Isar-Kanal und den Abfanggraben Ost, die als naturfremd (NF) zu beurteilen sind.
Da die Beurteilung der generellen Empfindlichkeit von Oberflächengewässern in
der Regel identisch ist mit deren Bedeutungseinstufung (Empfindlichkeit verringert sich mit abnehmender Natürlichkeit eines Gewässers), ergibt sich die Gesamtbewertung der Oberflächengewässer im Wesentlichen aus ihrer Naturnähe.
Eine detaillierte Darstellung der Bestandssituation und der wertgebenden Merkmale sowie der abschließenden Gesamtbewertung der Fließgewässer ist in Tabelle 4-53 dargelegt.
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Tab. 4-53:
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Fließgewässer im Untersuchungsraum
wertgebende Merkmale im
Projektraum
Bahnkm
Bezeichnung,
Lage
19,84
Mittlerer-IsarKanal
Gewässer II. Ordnung; Kanal mit regelmäßigem, geometrischem Querprofil,
gerader Lauf, Uferbereich weitgehend ohne Gehölzbewuchs; lt. Biotoptypenkartierung betonierter Kanal (Regelprofil, kein naturnahes Ufer, keine
Wasservegetation).
II-III (kritisch belastet)
naturfremd (NF)
gering
20,30 –
22,90,
Querung
bei
20,87
Weichgraben
Gewässer III. Ordnung, durchschnittlich 2 m breiter Bachgraben; vorwiegend
unverbautes, stellenweise stark unterschnittenes Schemaprofil mit paralleler
Uferführung und mäßiger, in vielen Abschnitten auch fehlender Breiten- und
Tiefenvariabilität; Linienführung geradlinig bis schwach gewunden; Sohle
sehr stark eingetieft (bis zu 1,5 m); im Untersuchungsraum keine Anzeichen
von Ufererosion (fehlende natürliche Bachbettverlagerung); nur wenig freie
Wasserfläche (große Bestände von Brunnenkresse); schmale Uferstreifen
mit Rohrglanzgras- und Sumpfseggenbeständen; naturnahe Bereiche nicht
mehr vorhanden
Fauna-Kartierung (AGL ULM & MAIER, 2009): Makrozoobenthos und Libellen - geringe Bedeutung, Fische: südlich FTO geringe Bedeutung, nördlich
FTO mittlere Bedeutung
II-III (kritisch belastet)
4 – deutlich verändert
bis 5 – stark verändert
mittel
22,36
Dorfen
Gewässer II. Ordnung; nahezu auf gesamter Länge begradigt; durch Laufbegradigung hat sich die Dorfen in das unter der Niedermoorauflage liegende Quartär eingetieft; überwiegend unregelmäßiges Gewässerbett mit flachem Profil; Tiefen- und Breitenvariabilität sowie Seitenerosion ausgeprägt
bis mäßig; Im Untersuchungsraum Ausuferungsvermögen westlich FTO
naturgemäß, nordöstlich der FTO beeinträchtigt
II (mäßig belastet)
4 – deutlich verändert
bis 5 – stark verändert,
im Bereich der Querung 4 – deutlich verändert
mittel
24,48
Abfanggraben
Ost
Künstlicher, naturferner Graben, gestreckter bis schwach gewundener Lauf
mit Trapezprofil, über den Großteil des Jahres trocken, dient der Entwässerung und Hochwasserentlastung des Flughafens
II (mäßig belastet)
naturfremd (NF)
gering
24,61
Graben
Grabenzulauf zum Abfanggraben Ost, geradliniges Gerinne, mit strukturarmer Randvegetation
keine amtlichen Angaben
naturfremd (NF)
gering
25,38
Grabenzulauf
zum Grüselgraben
Entwässerungsgraben mit häufig sehr geringer bzw. in Teilbereichen temporärer Wasserführung, gestreckter Lauf mit Trapezprofil, überwiegend von
Gehölzpflanzungen gesäumt
keine amtlichen Angaben
teilweise verbaut (TV)
mittel
25,59
Grüselgraben
Entwässerungsgraben mit häufig sehr geringer bzw. in Teilbereichen temporärer Wasserführung, gestreckter Lauf mit Trapezprofil, überwiegend von
Gehölzpflanzungen gesäumt
keine amtlichen Angaben
teilweise verbaut (TV)
mittel
Beschreibung
Güteklasse / Trophiestufe
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Strukturklasse /
Naturnähe
Funktionaler Wert
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stillgewässer
Bestandsbeschreibung
Der kleinere Baggersee bei Schwaigerloh ist vor dem Hintergrund des laufenden
Abbaubetriebs und der fehlenden naturnahen Strukturen (Gewässerbegleitgehölze oder naturnahe Uferlinien) als naturfremd zu bezeichnen, wird jedoch aufgrund der guten Wasserqualität (oligotroph) insgesamt als mittel (mittlerer Funktionaler Wert) eingestuft.
Vorbelastungen
Amtliche Angaben zur Wasserqualität der Stillgewässer liegen nicht vor. Der Trophiegrad wird daher, soweit Angaben gemacht wurden, aus der Biotoptypenbeschreibung entnommen.
Bei dem Baggersee bei Schwaigerloh kann aufgrund seines Grundwasseranschlusses und, außer der eigentlichen Kiesabbaunutzung, dem Fehlen von belastenden Nutzungen, von einer guten Wasserqualität ausgegangen werden (oligotroph - geringe Nährstoffbelastung). Darüber hinaus sind die meist künstliche
Anlage der Gewässer und/oder ihre starke anthropogene Überprägung (v.a. geradlinige Ufer, fehlender naturnaher Uferbewuchs, geringe Tiefenvariabilität) als
Vorbelastung anzusehen.
Empfindlichkeiten
Die Betrachtung der Empfindlichkeiten der Stillgewässer beschränkt sich aus
Vorhabenssicht auf mögliche Schadstoffeinträge. Flächenhaft auftretende
Schadstoffimmissionen sind während der Betriebsphase auszuschließen. Während der Bauphase sind sie allenfalls punktuell zu erwarten. Die Beurteilung der
Empfindlichkeit von Stillgewässern gegenüber Schadstoffeintrag wird entsprechend ihrer Bedeutungseinstufung vorgenommen.
Gesamtbewertung – Funktionaler Wert
Da die Beurteilung der generellen Empfindlichkeit von Oberflächengewässern in
der Regel identisch ist mit deren Bedeutungseinstufung (Empfindlichkeit verringert sich mit abnehmender Natürlichkeit eines Gewässers), ergibt sich die Gesamtbewertung der Stillgewässer im Wesentlichen aus ihrer Naturnähe.
Nachfolgende Tabelle 4-54 stellt die Bewertung der Stillgewässer im Untersuchungsraum zusammenfassend dar. Dabei wird situationsbezogen im Einzelfall
bei gleichlautenden Merkmalen eine unterschiedliche Einstufung im FW vorgenommen, die u. U. vom Bewertungsrahmen (Tabelle 4-50) abweichen kann.
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Tab. 4-54:
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stillgewässer im Untersuchungsraum
Bahnkm
Bezeichnung,
Lage
17,85 –
18,40
8 ehemalige
Kiesabbaugewässer,
480 - 830 m
südlich der
Trasse
22,40
wertgebende Merkmale im
Projektraum
Beschreibung
Funktionaler Wert
Güteklasse / Trophiestufe
Strukturklasse /
Naturnähe
Ehemalige Kiesabbaugewässer ohne spezifische Gewässervegetation, mit
z.T. mehrere Meter hohen Steilufern, mit einer Ausnahme nur sehr extensiv
als Angelgewässer genutzt.
Kleinstes der 7 Gewässer sehr intensiv als privater Fischteich (vermutlich
ehemaliges Kiesabbaugewässer) mit Betonufern.
keine amtlichen Angaben,
kleinstes Gewässer eutroph
teilweise verbaut (TV),
kleinstes Gewässer
naturfremd (NF)
mittel,
kleinstes
Gewässer
gering
2 Teiche in der
Dorfenaue,
160 m bzw.
250 m nördlich
der Trasse
periodisch wasserführende Teiche nahe der Dorfen, mit geschlossenem
Ufergehölzbewuchs (Auwald)
keine amtlichen Angaben
bedingt naturnah (BN)
mittel
23,35
Baggersee,
200 m südlich
der Trasse
im Abbau befindlicher Kiessee mit türkisblauem, trübem Wasser; naturferne
Ufer ohne natürlichem Bewuchs
keine amtlichen Angaben
naturfremd (NF)
mittel
24,25
Weiher,
600 m südlich
der Trasse
Weiher, von naturnahem Gehölzbestand umgeben
keine amtlichen Angaben
bedingt naturnah (BN)
mittel
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PFA 4.1
4.3.3.3
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Schutzgebiete und Ausweisungen nach Fachplänen
Das der Vorzugstrasse nächstgelegene Wasserschutzgebiet befindet sich westlich Oberding, ca. 2,4 km südwestlich der Trasse.
Überschwemmungsgebiete sind im Untersuchungsraum nicht ausgewiesen.
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PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
4.4
Klima/Luft
4.4.1
Rechtliche Grundlagen, Schutzziele und Leitbilder
4.4.1.1
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen für die Betrachtung des Schutzgutes Luft / Klima sind insbesondere die nachfolgend aufgelisteten Gesetze und Rechtsverordnungen:
Bund

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Bundeswaldgesetz (BWaldG)

Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (BImSchV)
Land
4.4.1.2

Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)

Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG)
Schutzziele und Leitbilder
Schutzziele
Im Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006 (LEP) ist der Grundsatz der dauerhaften Sicherung bzw. Wiederherstellung u. a. des Naturgutes Klima/Luft als
natürliche Lebensgrundlage enthalten.
Im Regionalplan München (RP 14, 2005) sind Grundsätze in Bezug auf die Regionalen Grünzüge enthalten. Regionale Grünzüge sollen u. a. zur Verbesserung
des Bioklimas und zur Sicherung eines ausreichenden Luftaustausches dienen
und sind u. a. für die Erhaltung von lage- und nutzungsbedingten mesoklimatischen Wirkungen auf benachbarte Siedlungsbereiche (z.B. Frischlufttransport,
Staubfilterwirkung etc.) von Bedeutung.
Im Waldfunktionsplan für Erding werden die Ziele des Landesentwicklungsprogramms auf regionaler Ebene konkretisiert und Wälder dargestellt, die dem
Klima und Immissionsschutz in besonderem Maße dienen. Sie sollen in ihrem
Bestand und Zusammenhang möglichst erhalten werden (WALDFUNKTIONSPLAN, 1997).
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Zweck des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§ 1 BImSchG) ist es u. a. die Atmosphäre vor schädlichen Umwelteinwirkungen und, soweit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt, auch vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen, die auf andere Weise herbeigeführt werden,
zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
Über den Vorsorgegedanken des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hinaus
formuliert das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in § 1 Abs. 3 Nr. 4 folgende
Zielvorstellungen für das Schutzgut Klima/Luft: „Zur dauerhaften Sicherung der
Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sind insbesondere (…) Luft
und Klima auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu schützen; dies gilt insbesondere für Flächen mit günstiger lufthygienischer
oder klimatischer Wirkung wie Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete oder Luftaustauschbahnen (…)“
Leitbilder
Als Leitbilder werden im Regionalplan München definiert:

Flächen, die für das Klima in Siedlungsgebieten wichtig sind, wie Kaltluftentstehungsgebiete, Frischluftschneisen, klimawirksame Vegetationsstrukturen und Wasserflächen sollen erhalten und verbessert werden.

Minimierung zeitlich bedingter Emissionen.

Wälder, die wie die großen Waldgebiete um München dem Klima- und Immissionsschutz in besonderem Maße dienen, sollen in ihrem Bestand und
Zusammenhang möglichst erhalten werden.

Regionale Grünzüge dienen der Verbesserung des Bioklimas und der Sicherung des ausreichenden Luftaustausches und sollen deshalb erhalten werden.
Landesplanerische Beurteilung
In der Landesplanerischen Beurteilung sind keine Aussagen zum Schutzgut Luft
und Klima enthalten.
4.4.2
Methodik der Erfassung, Bewertung und Darstellung
4.4.2.1
Abgrenzung des Untersuchungsraums
Der Untersuchungsraum für das Schutzgut Luft / Klima umfasst mit einem
2 000 m breiten Korridor den Nahbereich der Trasse zwischen der Gemarkungsgrenze der Stadt Erding im Osten und der derzeitigen Endstation S8 /S1 am
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Flughafen im Nordwesten. Die räumliche Lage des Untersuchungsraumes ist den
Anlagen 15.5.1-3 zu entnehmen.
4.4.2.2
Datengrundlagen
Zur allgemeinen Charakteristik des Klimas im UR werden Daten von Klimahauptstationen des Deutschen Wetterdienstes verwendet. Die Erfassung kalt- und
frischluftproduzierender Bereiche erfolgt durch Beschreibung und Einschätzung
der klimatischen und lufthygienischen Funktionen mit Hilfe der Realnutzungskartierung, der Topographie und von allgemeinen meteorologischen Daten. Bereiche mit Luftfilterwirkung werden mit Hilfe der Realnutzungskartierung ermittelt.
Zur Erfassung der Klima- und Immissionsschutzwälder und der Regionalen
Grünzüge werden der Waldfunktionsplan Erding und der Regionalplan München
herangezogen. In der nachfolgenden Tab. 4-55 sind die für die Bestandserfassung erforderlichen Daten zusammengefasst.
Tab. 4-55:
Erfassungskriterien und Daten-/Informationsgrundlagen für das Schutzgut
Luft/Klima
Erfassungskriterien
Relevante Daten- und
Informationsgrundlagen
Regionalklima
Klimaatlas von Bayern
Geländeklima
Kaltluftentstehungsgebiete mit und ohne
Wohnsiedlungsbezug
Kaltluftsammelgebiete
Kalt- und Frischluftabflussbahnen mit und
ohne Wohnsiedlungsbezug
Topografische Karte M 1 : 25.000
Luftbilder
Geländebegehung
Klimagutachten ROV Flughafen-München
Realnutzungskartierung
Gesetzlich und gesamtplanerisch geschützte Bereiche
Klima- und Immissionsschutzwälder
Regionale Grünzüge
Waldfunktionsplan für Erding
Regionalplan 14 „München“
Raumwirksame Vorbelastungen
Großemittenten
lineare Emissionsquellen
4.4.2.3
Topografische Karte M 1 : 25.000
Luftbilder
Geländebegehung
Realnutzungskartierung
Methodik und Bestandsbewertung
Bedeutung
Flächen mit klimatischen oder lufthygienischen Funktionen im Untersuchungsraum werden in mittlere, hohe oder sehr hohe Bedeutung eingestuft. Prinzipiell
werden hierzu folgende Kriterien in den Karten (s. Anlagen 15.5.1-3) ausgewiesen:
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
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Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan

Kalt-/Frischluftentstehungsgebiete mit/ohne Filterfunktion mit Wohnsiedlungsbezug

Kalt-/Frischluftabfluss mit Wohnsiedlungsbezug

Kalt-/Frischluftentstehungsgebiete mit/ohne Filterfunktion ohne Wohnsiedlungsbezug

Kalt-/Frischluftabfluss ohne Wohnsiedlungsbezug

Kaltluftsammelgebiete

Wald mit besonderer Bedeutung für den Klima- und Immissionsschutz

Luftaustauschbahnen mit Wohnsiedlungsbezug

Belastungsgebiete

Lineare Emissionsquellen (z.B. Straße) mit hohem Verkehrsaufkommen
Empfindlichkeit
Die Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen in Form von Flächenversiegelungen hängt von deren Umfang ab und ist im Einzelfall zu beurteilen, da es
keine standardisierten Bewertungsgrößen gibt. Grundsätzlich ist die Empfindlichkeit gegenüber Versiegelung als hoch anzunehmen, da kalt- und frischluftproduzierende Flächen ihre Funktion durch Überbauung verlieren.
Gleiches gilt für Zerschneidungswirkungen, bei denen Kaltluftströmungen abgeschnitten oder behindert werden. Frischluftbahnen mit Siedlungsbezug, die den
Transport von Frischluft in Belastungsräume sicherstellen, sind generell als hoch
empfindlich gegenüber Zerschneidung anzusehen.
Hinsichtlich der Lufthygiene besteht eine generelle Empfindlichkeit gegenüber einer Zunahme von Luftschadstoffen. Eine Bewertung muss einzelfallbezogen unter Berücksichtigung der örtlichen Situation (Freiland/innerstädtischer Bereich)
und der Vorbelastung in verbal-argumentativer Form erfolgen.
Vorbelastung
Die Vorbelastung des Klimas wird verbal-argumentativ beurteilt, wobei sowohl die
örtliche Situation als auch die Flächennutzung berücksichtigt wird. Hinsichtlich
der Lufthygiene werden örtliche Großemittenten und hoch belastende Verkehrsachsen als lineare Emittenten (z.B. Straße mit hohem Verkehrsaufkommen) berücksichtigt. Als Vorbelastung gelten großflächig versiegelte Bereiche, bestehen-
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
de Barrieren für Kaltluftabflüsse oder Frischluftaustausch sowie hohe Schadstoffbelastungen im Raum.
Gesamtbewertung- Funktionaler Wert
Die Bestandsbewertung erfolgt weitgehend verbal-argumentativ im Rahmen der
Bestandsbeschreibung. Auf die Anwendung eines formalisierten Bewertungsverfahrens mit differenzierter Ausweisung des Funktionalen Wertes wird im
Schutzgut Luft/Klima verzichtet.
4.4.3
Beschreibung und Bewertung des Bestandes einschließlich der Vorbelastungen
Die Bestandssituation und Bewertung des Schutzgutes Luft/Klima wird in den Anlagen 15.5.1-3 dargestellt.
Die Bestandspläne zeigen die kalt- und frischluftproduzierenden Flächen sowie soweit vorhanden - die dazugehörigen Abflussbahnen im UR. Ebenfalls verzeichnet sind Wälder mit besonderer Bedeutung für den Klima- und Immissionsschutz gemäß des Waldfunktionsplanes „Erding“. Zur Darstellung vorbelasteter
Bereiche aus Sicht der Lufthygiene wurden die am stärksten belastenden Straßen im Untersuchungsraum (lineare Emissionsquellen mit DTV >10.000) farbig
hinterlegt.
4.4.3.1
Schutzgebiete und Ausweisungen nach Fachplänen
Der Waldfunktionsplan von Erding (1997) weist den wenigen Waldflächen im Untersuchungsraum keine besondere Bedeutung für den Klimaschutz zu. Die Waldflächen östlich des Flughafens München sind als Wald mit besonderer Bedeutung für den Immissionsschutz ausgewiesen.
Im Regionalplan München ist das Erdinger Moos mit dem Talraum der Dorfen als
Regionaler Grünzug ausgewiesen (RP, 2005). Er soll zur Verbesserung des Bioklimas und zur Sicherung eines ausreichenden Luftaustausches beitragen. Die
Wälder besitzen als Frischluftentstehungsgebiete besondere Bedeutung.
4.4.3.2
Bestandsbeschreibung
Das regionale Klima ist typisch für Mitteleuropa. Laut Klimagutachten zum Flughafen-München (ROV, 2006) beträgt die mittlere jährliche Niederschlagssumme
im Untersuchungsraum im 10-jährigen Mittel 828 l/m2, das Maximum ist im Juli
mit 119 l/m2 zu finden, die trockenste Zeit sind Januar und Februar mit 35 bzw.
38 l/m2. Es gibt 123 Tage (im Mittel von 10 Jahren) mit Niederschlägen mit mindestens 1 l/m2 mit einem Schwerpunkt im Sommerhalbjahr.
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PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Die mittlere Lufttemperatur liegt an der Wetterwarte Flughafen-München bei 9 °C
(10-Jahresmittel). Das Minimum im Jahresverlauf liegt im Januar, das Maximum
im Juli und August.
Zur Darstellung des lokalen Klimas sind auch die Häufigkeiten bestimmter
Schwellenwerte der täglichen Extremwerte berücksichtigt worden. So beträgt die
Anzahl der Frosttage an der Wetterwarte Erdinger Moos 132, die Anzahl der Eistage (Tageshöchsttemperatur unter dem Gefrierpunkt) 30 und die Anzahl der
Sommertage (Maximum der Temperatur von mind. 25 °C) 38 mit einer Verteilung
von Mai bis September.
Tab. 4-56 zeigt die wichtigsten meteorologischen Daten der östlich gelegenen
Wetterstation des Flughafens - München im Mittel von 1993 - 2004 (Klimagutachten ROV, 2006).
Tab. 4-56:
Klimakennwerte der Wetterwarte Erdinger Moos (1993- 2004)
Klimaparameter
Kennwerte
Monatsmittel Lufttemperatur
7,7 °C
mittleres Tagesmittelmaximum im Januar
2,4 °C
mittleres Tagesmittelmaximum im Juli
23,5 °C
mittlerer Jahresniederschlag
803 mm
Anzahl der Eistage
30
Anzahl der Frosttage
132
Anzahl der Sommertage
38
Große Flächen, insbesondere das Flughafengelände, das Gewerbegebiet
„Schwaigerloh“ sowie die vorhandenen Straßen sind versiegelt. Diese Flächen
erwärmen sich tagsüber stark und kühlen nachts langsam ab. Die Luftfeuchtigkeit
ist über versiegelten Flächen gering, da die Verdunstung durch Vegetation fehlt.
Sie stellen somit keine Kaltluftentstehungsgebiete dar.
Im übrigen UR befinden sich offene, landwirtschaftlich genutzte Flächen, die sich
ebenfalls durch einen ausgeprägten Tages- und Jahresgang der Temperatur und
Feuchte auszeichnen. In diesen offenen Landschaften sind relativ hohe Windgeschwindigkeiten anzutreffen. Die Windströmung wird auf diesen Flächen nur
durch wenige Hindernisse wie Gehölze entlang der Fließgewässer und einzelnen
Überführungsbauwerken von Straßen verändert.
Kaltluftentstehungsgebiete
Über den ausgedehnten Acker- und Wiesenflächen zwischen dem westlichen
Stadtrand von Erding und dem Flughafen München entsteht in wolkenarmen
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Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Nächten durch Ausstrahlung Kaltluft. Die Kaltluftproduktion wird durch Böden mit
einem hohen Anteil an organischer Substanz und durch einen hohen Grundwasserstand begünstigt. Diese Bedingungen findet man in weiten Teilen des Erdinger Mooses. Das Grundwasser steht in der Niederterrasse östlich des Flughafens
im Mittel bei 2 m bis 5 m unter Flur an. Nur im Talverlauf der Dorfen und des
Weichgrabens finden sich Flurabstände von ca. 2 m. Bei den geringeren Flurabständen sind entsprechend frischere Standorte anzutreffen, die als Kaltluftentstehungsgebiete wirken.
Die wenigen Waldflächen sind Frischluftentstehungsgebiete. Das Klima innerhalb
des Waldes ist ausgeglichen, d. h. Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsschwankungen sind geringer als außerhalb des Waldes. Während tagsüber durch die Verschattung und Verdunstung relativ niedrige Temperaturen bei hoher Luftfeuchtigkeit vorherrschen, treten nachts milde Temperaturen auf. Diese klimatischen Vorteile beschränken sich allerdings auf den Wald selber. Einfluss auf ihre Umgebung nehmen Wälder, indem sie nachgelagerte Flächen vor Windeinwirkungen
schützen. Durch die Rauhigkeit ihres Kronendaches tragen sie darüber hinaus zu
einer erhöhten Turbulenz und zur Luftdurchmischung bei. Ausgedehnte, windexponierte Waldflächen können mit Schadstoffen und Staub verunreinigte Luft filtern. Diese Funktion können auch Gehölzpflanzungen entlang von stark befahrenen Straßen übernehmen. Die Wirkung solcher Immissionsschutzpflanzungen ist
abhängig von Breite und Aufbau der Pflanzung.
Aufgrund der sehr geringen Walddichte im UR sind Wälder Frischluftentstehungsgebiete mit Bezug zu Siedlungsflächen von untergeordneter Bedeutung.
Kaltluftabflussgebiete
Ausgeprägte Kaltluftabflussgebiete sind im UR nicht vorhanden. Das Gelände im
Trassenverlauf zwischen dem Stadtgebiet Erding und dem Flughafen München
ist weitgehend eben. Bei windschwachen Wetterlagen findet ein Transport von
entstehender Kaltluft nur in sehr beschränktem Umfang statt. Bereiche mit ausgeprägtem Kalt-/ Frischluftabfluss liegen daher im UR nur im Bereich der Flussaue der Dorfen vor.
4.4.3.3
Empfindlichkeiten
Die Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen in Form von Flächenversiegelungen hängt von deren Umfang ab. Grundsätzlich ist die Empfindlichkeit
gegenüber Versiegelung als hoch anzunehmen, da kalt- und frischluftproduzierende Flächen ihre Funktion durch Überbauung verlieren. Gleiches gilt für
Zerschneidungswirkungen, bei denen Luftströmungen abgeschnitten oder behindert werden. Frischluftbahnen mit Siedlungsbezug, die den Transport von Frisch-
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Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
luft in Belastungsräume sicherstellen, sind generell als hoch empfindlich gegenüber Zerschneidung anzusehen.
Hinsichtlich der Lufthygiene besteht eine generelle Empfindlichkeit gegenüber einer Zunahme von Luftschadstoffen. Die wirtschaftliche Entwicklung im Umfeld
des Flughafens München hat in den letzten Jahren kontinuierlich stark zugenommen. Mit dieser Entwicklung ist auch eine Zunahme des Straßenverkehrs
verbunden die generell mit einer Zunahme von Luftschadstoffen verbunden ist.
4.4.3.4
Vorbelastungen
Die lufthygienischen und klimatischen Verhältnisse sind im UR bereits durch verschiedene Emittenten vorbelastet. Hier sind verschiedene Kreis- und Staatsstraßen zu nennen (ED 19 und St 2580, St 2584). Weitere Vorbelastungen werden
durch den Flugverkehr verursacht, da die Ein-/Ausflugschneise über dem nordwestlichen Untersuchungsraum liegt.
Allerdings sind die Auswirkungen des Flughafenbetriebes auf die Luftqualität relativ gering. Im Rahmen der lufthygienischen Untersuchung für das Raumordungsverfahren zum Ausbau des Flughafen Münchens (2006) wurde u.a. der IstZustand der lufthygienischen Verhältnisse im Jahr 2004 ermittelt und für das Jahr
2020 prognostiziert. Es werden seit 1991 regelmäßig Luftschadstoffe auf dem
Gelände des Flughafens (Station Schwaigerloh) und in seiner Umgebung (Station Brandau) gemessen. Für 2004 ergaben sich Hintergrundbelastungen für
Stickstoffdioxid mit 20-25 µg/m3, Stickstoffoxid mit 20-35 µg/m3, Schwebstaub mit
20-25 µg/m3, Benzol ca. 1 µg/m3, Schwefeldioxid ca. 1 µg/m3 und Kohlenmonoxid
mit 100-200 µg/m3. Das Konzentrationsniveau ist damit bei den meisten Schadstoffen niedrig, mittlere Werte wurden bei Stickstoffdioxid und Staub gemessen.
Alle Schadstoffkonzentrationen liegen unter den jeweiligen Grenz- und Zielwerten
zum Schutz der menschlichen Gesundheit und zum Schutz der Vegetation und
Ökosystemen (BImSchV 2005, TA Luft). Geruchsbelastungen treten im UR nur
temporär durch die Landwirtschaft (Gülleausbringung) auf. Des Weiteren sind die
großflächig versiegelten Flächen im Bereich des Gewerbeparks „Schwaigerloh“
sowie in den östlichen Randbereichen des Flughafens als Vorbelastung einzustufen.
4.4.3.5
Gesamtbewertung- Funktionaler Wert
Insgesamt befinden sich im Untersuchungsraum folgende Flächen mit klimatischen oder lufthygienischen Funktionen, denen eine hohe Gesamtbewertung der
Schutzwürdigkeit (Funktionaler Wert) zugeordnet wird:

Luftaustauschbahn entlang des Talraumes der Dorfen
Seite 169
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PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan

die wenigen Waldflächen im Bereich der Dorfen sowie östlich des Flughafens München

Äcker und Grünland innerhalb des regionalen Grünzugs im Talraum der Dorfen
Außerhalb des Talraums der Dorfen ist das Gelände des Untersuchungsraumes
weitgehend eben ohne besondere topographische Unterschiede, die größere
Kaltluftabflussbewegungen bewirken könnten.
4.5
Schutzgut Landschaft
4.5.1
Rechtliche Grundlagen, Schutzziele und Leitbilder
Unter dem Schutzgut Landschaft wird das Landschaftsbild als die sinnlich wahrnehmbare Erscheinung von Natur und Landschaft verstanden. Beide stellen wesentliche materielle Grundlagen für den menschlichen Erlebnisraum dar. Das
Landschaftsbild bildet eine wesentliche Grundlage für die natürliche Erholungseignung der Landschaft für den Menschen.
4.5.1.1
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen für die Betrachtung des Schutzgutes Landschaft sind insbesondere die nachfolgend aufgelisteten Gesetze:
Bund
 Bundes-Naturschutzgesetz (BNatSchG)
 Bundeswaldgesetz (BWaldG)
 Raumordnungsgesetz (ROG)
Land
 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)
 Bayerisches Denkmalschutzgesetz (DSchG)
Landesplanerische Beurteilung
Im Rahmen der Maßgaben der Landesplanerischen Beurteilung wird formuliert,
dass „generell auf eine landschaftsschonende Bauausführung“ zu achten ist. Dazu ist der Trassenkörper an die bestehende Landschaftsstruktur anzupassen um
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PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
eine landschaftsgerechte Gestaltung der Trasse zu erzielen. „Eine Riegelwirkung
durch Dämme, Einschnitte und Talbrücken ist soweit wie möglich zu vermeiden.“
„Bei der Querung der landschaftlichen Vorbehaltsgebiete in den Tälern der Dorfen, Sempt und Strogen sind durch großzügige Überbrückungen die ökologischen
Funktionen der Gewässer zu erhalten.“ Einzelheiten hierzu sind im Rahmen der
Bearbeitung der Landschaftspflegerischen Begleitplanung mit der zuständigen
Naturschutzbehörde, dem Forstamt sowie dem Wasserwirtschaftsamt abzustimmen.
4.5.1.2
Schutzziele und Leitbilder
Gesetzliche Schutzziele
Das BNatSchG enthält Ziele zum Schutzgut Landschaft:
 „Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage
für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe
der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass (…)

die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur
und Landschaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die
Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich die Wiederherstellung
von Natur und Landschaft“ (§ 1 Abs.1 Nr. 3 BNatSchG).
 „Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft sind insbesondere

Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften,
auch mit ihren Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern, vor Verunstaltung,
Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren,

zum Zweck der Erholung in der freien Landschaft nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen vor allem im besiedelten und siedlungsnahen Bereich zu schützen und zugänglich zu machen“ (§ 1
Abs.4 BNatSchG).
 „Großflächige, weitgehend unzerschnittene Landschaftsräume sind vor weiterer Zerschneidung zu bewahren. Die erneute Inanspruchnahme bereits bebauter Flächen sowie die Bebauung unbebauter Flächen im beplanten und
unbeplanten Innenbereich, soweit sie nicht für Grünflächen vorgesehen sind,
hat Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich. Verkehrswege, Energieleitungen und ähnliche Vorhaben sollen landschaftsgerecht geführt, gestaltet und so gebündelt werden, dass die Zerschneidung und
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
die Inanspruchnahme der Landschaft sowie Beeinträchtigungen des Naturhaushalts vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden“ (§ 1 Abs.5
BNatSchG).
Das ROG des Bundes enthält folgende Leitvorstellungen und Grundsätze zur
Entwicklung der Landschaft: „Natur und Landschaft einschließlich Gewässer und
Wald sind zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln...“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 8 ROG).
Das BWaldG enthält im Hinblick auf das Schutzgut Landschaft folgenden Grundsatz: Wald ist „wegen (...) seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für (...)
das Landschaftsbild (...) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren...“(§ 1 Nr. 1
BWaldG).
Planerische Zielsetzungen
Der Regionalplan 14 „München“ (RPV 2002, Fortschreibung 2010) formuliert in
seinen Zielen für Natur und Landschaft folgendes Landschaftliches Leitbild:
 In der gesamten Region soll zur Sicherung der Umwelt und Lebensqualität ein
zusammenhängendes Netz von Grünzügen und Freiflächen erhalten und aufgebaut werden. Im Verbund mit dem Verdichtungsraum soll mit Nachdruck auf
ein ökologisches Gleichgewicht hingewirkt werden.
 Im ländlichen Raum der Region soll insbesondere die Sicherung eines stabilen Naturhaushaltes angestrebt werden.
 Als Ziele zur Erhaltung und Gestaltung der Landschaft sollen u. a. „die offenen
Fluren der Region ... durch Gehölzpflanzungen durchgrünt werden. Die Ortsränder, insbesondere bei Neubaugebieten, sollen in das überörtliche Grünund Freiflächensystem einbezogen werden. Großflächige Infrastrukturanlagen
sollen besonders sorgfältig in die Landschaft eingebunden werden“.
 In der engeren Verdichtungszone des großen Verdichtungsraumes München
sollen die noch vorhandenen naturnahen Vegetationsflächen gesichert werden.
 In landschaftlichen Vorbehaltsgebieten soll unter anderem die Eigenart des
Landschaftsbildes bewahrt werden. Siedlungstätigkeit, Bebauung und bauliche Infrastrukturen sollen sich dort nach den besonders bedeutsamen Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege richten. Im landschaftlichen
Vorbehaltsgebiet „Erdinger Moos und Viehlaßmoos“ sowie „Täler im Erdinger
Raum“ sollen die Niedermoore, die Wälder, uferbegleitende Gehölze und Talwiesen erhalten und naturnah bewirtschaftet werden.
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
 In Abstimmung der ökologischen, ökonomischen und so zialen Erfordernisse
sind bei der Entwicklung der Region München die landschaftlichen Eigenarten
und das Landschaftsbild, die unterschiedliche Belastbarkeit der einzelnen Teilräume und lärmarmer Erholungsgebiete, die Bedeutung der landschaftlichen
Werte und die klimafunktionalen Zusammenhänge zu berücksichtigen.
 Die Fragmentierung von Landschaftsräumen soll möglichst verhindert werden.
Der Landschaftsplan von Oberding (MAX BAUER 2007) sowie der Entwurf des
Flächennutzungsplanes (mit integriertem Landschaftsplan) von Eitting (PLANUNGSVERBAND ÄUSSERER WIRTSCHAFTSRAUM MÜNCHEN 2011) nennen für den Untersuchungsraum folgende Ziele und Maßnahmen (vgl. auch Kap.
4.1.1.2):
 Flurdurchgrünung
 Lohwaldausweitung (östlich Schwaigerloh)
 Folgenutzung Naturschutz (Kiesgewinnung östlich Schwaigerloh)
 Gewässerrenaturierung im Bereich von Dorfen und Weichgraben
 Erhaltung des Trenngrüns zwischen Niederding und Oberding
 Ortsrandeingrünung (Oberding, Niederding)
 Aufwertung der Hauptvernetzungsachse entlang Dorfen
 Aufwertung der potenziellen Nebenvernetzungsachse entlang Weichgraben
Zudem werden folgende Suchräume für Renaturierungsmaßnahmen ausgewiesen:
 Talauen von Dorfen und Weichgraben
 Ortsränder von Niederding und Oberding
 Oberdinger Moos (außerhalb UR)
 Notzinger Moos (außerhalb UR)
 Trattmoos westlich Notzing (außerhalb UR)
Leitbilder
Aus den oben dargelegten Grundlagen sind folgende Ziele zusammenzufassen,
die als wesentliche Beurteilungsmaßstäbe für den LBP zugrunde gelegt werden:
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
 Landschaftsgerechte Einpassung von Verkehrswegen und Bebauungen;
 Natur und Landschaft sollen bei Planungen und Maßnahmen möglichst so erhalten und entwickelt werden, dass jeweilig vorhandene naturräumliche Potenziale besondere Berücksichtigung finden;
 Die Landschaften Bayerns sollen in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit erhalten werden;
 Im Verbund mit dem Verdichtungsraum soll im ländlichen Raum der Region
mit Nachdruck auf ein ökologisches Gleichgewicht hingewirkt werden;
 In der engeren Verdichtungszone des großen Verdichtungsraumes München
sollen die noch vorhandenen naturnahen Vegetationsflächen gesichert werden;
 Schutz, Optimierung und Neuaufbau von Gehölzstreifen;
 Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen und Sträuchern;
 kleinräumige Aufforstung;
 Renaturierung von Bächen und Gräben sowie Sicherung bzw. Neuaufbau von
Uferrandvegetation.
4.5.2
Methodik der Erfassung, Bewertung und Darstellung
4.5.2.1
Abgrenzung des Untersuchungsraums
Der Untersuchungsraum für das Schutzgut Landschaft umfasst mit einem
2 000 m breiten Korridor den Nahbereich der Trasse zwischen der Gemarkungsgrenze der Stadt Erding im Osten und der derzeitigen Endstation S8 /S1 am
Flughafen im Nordwesten. Die räumliche Lage des Untersuchungsraumes ist den
Anlagen 15.5.1-3 zu entnehmen.
4.5.2.2
Datengrundlagen
Die Bestandserfassung im Schutzgut Landschaft erfolgt anhand der im Rahmen
des Fachgutachtens durchgeführten Biotoptypenkartierung sowie Geländebegehungen zur Erfassung der Gliederungsprinzipien und Anordnungsmuster der
Landschaftsbildkomponenten. Zusätzlich werden bestehende Planungsgrundlagen ausgewertet.
In Tab. 4-57 sind die wesentlichen Erfassungskriterien und die zugehörigen Quellen (Daten- / Informationsgrundlagen) zusammengestellt, die zur Bestandsbeschreibung und -bewertung herangezogen werden.
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Tab. 4-57:
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Erfassungskriterien und Daten- und Informationsgrundlagen für das
Schutzgut Landschaft
Erfassungskriterien
Relevante Daten- / Informationsgrundlagen
Landschaftsbildkomponenten:
Geomorphologischer Formenschatz
Naturräumliche Struktur
Landnutzung / Biotoptypen
Siedlungen
Landschaftsbildprägende Ortsränder
Gewässer
Visuelle Leitlinien und Sichtbeziehungen
Gliederungsprinzipien und Anordnungsmuster der Landschaftsbildkomponenten
Gesetzlich und gesamtplanerisch geschützte Bereiche:
LSG und ND werden aufgrund der Bedeutung für das Landschaftsbild bei der Bestandserfassung und -bewertung berücksichtigt
Wald mit besonderer Bedeutung für das
Landschaftsbild
Vorbelastungen
visuelle Beeinträchtigungen durch:
Freileitungen
Verkehrstrassen
störende Bauwerke
Abgrabungsbereiche
Geräuschimmissionen aus Verkehrsanlagen
durch flugbetriebsbedingte Geräusche und
straßenbedingte Geräusche werden unter dem
Schutzgut Menschen - Erholungs- und Freizeitfunktion, Geruchsbelästigungen unter dem
Schutzgut Luft behandelt.
4.5.2.3
Die Naturräume Bayerns
Biotoptypenkartierung
Topografische Karten 1:25.000
Geländebegehungen
Luftbilder
Flächennutzungspläne
Geländebegehungen
Ableitung aus den oben genannten Datenquellen
Regionalplan 14 „München“
Schutzgebietsverordnungen
Waldfunktionsplan
Topografische Karten (1:25.000)
Geländebegehungen
Luftbilder
Flächennutzungspläne
Raumordnungskataster
Methodik und Bestandsbewertung
Bedeutung
Die Bewertung der qualitativen Ausprägung der Landschaft erfolgt nach den Kriterien

Eigenart,

Vielfalt und

Schönheit.
Nach einer qualitativen Beschreibung der unterschiedlichen Ausprägung für die
Landschaftsbildeinheiten erfolgt eine Zuordnung der Qualität in eine vierstufige
Bewertungsskala (sehr hoch, hoch, mittel, gering). Hierdurch erhält man eine dif-
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
ferenziertere Bewertung, die eine genauere Beurteilung der Betroffenheit von
einzelnen Landschaftsräumen ermöglicht. Bei der Bewertung der einzelnen Kriterien werden auch die Vorbelastungen wie visuelle Beeinträchtigungen durch Verkehrstrassen und störende Bauwerke beispielsweise als Eigenartverluste berücksichtigt.
Eine Gesamtbewertung wird einzelfallbezogen vorgenommen und begründet. Die
Eigenart stellt dabei i. d. R. das maßgebende Kriterium der Bewertung dar.
Im Folgenden werden die genannten Kriterien näher erläutert.
Eigenart
Unter Eigenart sind die charakteristischen Merkmale zu verstehen, die sich in einer Landschaft unverwechselbar natur- und kulturhistorisch herausgebildet haben. Eine Landschaft erhält ihre Eigenart also nicht nur durch Naturelemente wie
z.B. Relief, Boden, Gewässer und Vegetation, sondern auch durch Kulturelemente wie Siedlungsstruktur, Bauformen und Nutzungsart. Je weniger eine
Landschaft von ihrer gewachsenen Eigenart verloren hat, desto größer sind die
Identifikationsmöglichkeiten des Betrachters mit ihr. „Eigenart entsteht über eine
bestimmte Konstellation natürlicher und kultureller Elemente, über eine charakteristische Abfolge von Nutzungsformen und Landschaftselementen, wie sie sich
etwa im Laufe einer ablesbaren historischen Entwicklung herausgebildet hat“
(JESSEL, B., 1998).
Vielfalt
Kennzeichnend für die Vielfalt eines Raumes ist der mehr oder weniger häufige
Wechsel unterschiedlicher Oberflächenformen (Reliefvielfalt), Nutzungen und
Kleinstrukturen (Nutzungs- / Kleinstrukturenvielfalt) sowie die Ausstattung mit
Gewässern (Gewässervielfalt). Ein reichhaltig gegliederter Landschaftsraum bietet vielfältige Informationen und wird deshalb vom Menschen als interessant
empfunden. Neben der mengenmäßigen Ausstattung mit Strukturelementen und
deren Verteilung im Raum ist dabei auch ihre qualitative Ausprägung bei der Bewertung hervorzuheben.
Schönheit
„Schönheit kennzeichnet (...) einen wahrgenommenen und intuitiv als solchen
empfundenen Gesamteindruck von Landschaften“ (JESSEL, B., 1998). Sie beruht vor allem auf der typischen Vielfalt und Eigenart eines Landschaftsraumes,
jedoch unter Berücksichtigung der emotionalen, subjektiven Komponente der
Landschaftsästhetik. Die Bewertung der Schönheit eines Landschaftsbildraumes
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
hängt daher nicht nur von einzelnen Elementen ab, sondern auch von vielfältigen, ganzheitlichen Wahrnehmungen.
Empfindlichkeiten
Die Abschätzung des Funktionsverlustes bzw. der Funktionsbeeinträchtigung von
Landschaftsbildeinheiten durch Überformung / Zerschneidung erfolgt qualitativ
über die Beschreibung der Veränderung der landschaftsbildprägenden Elemente
und wird durch die Empfindlichkeit der Landschaftsbildeinheiten gegenüber Überformung bestimmt.
Grundsätzlich stellen Waldgebiete gegenüber der Überformung von Landschaftsbildeinheiten durch das Vorhaben im Allgemeinen visuell unempfindliche Bereiche dar, da das Vorhaben i. d. R. aufgrund der Bestandsdichte der Bäume verschattet wird und nur im unmittelbaren Nahbereich einsehbar ist (Ausnahmen
können z.B. durch Aussichtspunkte entstehen, die oberhalb eines betroffenen
Waldgebietes liegen). Demgegenüber können in Offenlandbereichen zusätzlich
eingeführte Elemente in Abhängigkeit von der Reliefdynamik und der Anzahl und
Anordnung sichtverschattend wirkender Vegetationsstrukturen stärker zurückaber auch hervortreten. Je weniger gliedernde und belebende Landschaftsbildkomponenten in einer Landschaft vorhanden sind, desto höher ist ihre Empfindlichkeit gegenüber einer Überformung. Offenlandbereiche weisen daher in
Abhängigkeit von der Ausstattung mit gliedernden und belebenden Landschaftsbildkomponenten eine hohe Empfindlichkeit auf.
Vorbelastungen
Vorbelastungen durch visuelle Beeinträchtigungen im Untersuchungsraum, wie
die Störung von Sichtachsen und -beziehungen, werden u. a. durch Freileitungen, Verkehrstrassen (Straße und Schiene) und störende Bauwerke hervorgerufen.
Auch die an den Ortsrändern angesiedelten Gewerbegebiete stellen eine Vorbelastung dar, da sie die Ortsrandsituation aufbrechen und zu einer Überprägung
der Siedlungsstruktur, insbesondere der kleineren Gemeinden, führen und wiederum weitere Vorbelastungen, z.B. in Form von LKW-Verkehr nach sich ziehen.
Weitere Vorbelastungen ergeben sich aus den Geräuschimmissionen der Verkehrsanlagen und durch Luftschadstoffe. Da in die Bewertung der Landschaft
auch das Kriterium Schönheit als Gesamteindruck der Landschaft mit einfließt,
wird bei ausgeprägten Lärmbelastungen (z.B. Straßenverkehrslärm, Fluglärm)
gesondert auf diese Vorbelastung hingewiesen.
Die quantitative Beschreibung der Vorbelastungen durch Verlärmung werden im
Rahmen des Schutzguts Menschen - Erholungs- und Freizeitfunktion sowie
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Wohn- und Wohnumfeldfunktion, die Vorbelastungen durch Luftschadstoffe im
Rahmen des Schutzguts Luft / Klima behandelt.
Funktionaler Wert (FW)
Die Ausprägungen der Kategorien von Eigenart, Vielfalt und Schönheit für die
jeweilige Landschaftsbildeinheit wird unter Berücksichtigung der Vorbelastung
verbal-argumentativ zu einem Gesamtwert (= Funktionaler Wert) zusammengeführt und einzelfallbezogen beschrieben und begründet. Mit einbezogen wird
dabei die vorhabenbezogene Empfindlichkeit der Landschaft wie z.B. im Fall der
weiträumigen Sichtbeziehungen.
Tab. 4-58 zeigt typische Beispiele für die Bewertung von Landschaftsbildeinheiten mit unterschiedlichen Ausprägungen der Bewertungskriterien.
Tab. 4-58:
Bewertungsrahmen zur Zuordnung der Bedeutung des Funktionalen Wertes (FW) im Schutzgut Landschaft
Erläuterung und Beispiel
FW
Gebiete mit hoher und / oder sehr hoher Vielfalt bzw. Eigenart und / oder fehlender Vorbelastung
Beispiele:
Naturnahe Au- und Mischwaldbestände
Naturnahe Fließgewässerauen mit Gehölzufersaum
Historische Stadtkerne mit hohem Anteil an Baudenkmälern (Ensembleschutz)
sehr hoch
(5)
Gebiete mit mittlerer / hoher Vielfalt bzw. Eigenart und / oder einzeln auftretender
Vorbelastung
Beispiele:
feldgehölzreiche Feldflur
forstwirtschaftlich geprägter Wald
deutlich durchgrünte locker bebaute Siedlungsbereiche
hoch
(4)
Gebiete mit geringer / mittlerer Vielfalt bzw. Eigenart und / oder erkennbarer
Vorbelastung
Beispiele:
Wechsel von Acker- und Grünlandnutzung mit strukturierenden Gehölzelementen
Durchgrünte Siedlungsbereiche / Kleingärten mit älteren Gehölzbeständen
Wenig strukturierte Offenlandbereiche mit weiträumigen Sichtbeziehungen
(mit Siedlungsbezug)
mittel
(3)
Gebiete mit sehr geringer / geringer Vielfalt bzw. Eigenart und / oder deutlicher
Vorbelastung
Beispiele:
zusammenhängende Gewerbe- und Mischgebiete, Versorgungsanlagen
dichte Bebauung
gering
(2)
Gebiete mit untergeordneter Bedeutung für das SG Landschaft, keine Vielfalt
bzw. Eigenart im Sinne einer abwechslungsreichen Kultur- bzw. Naturlandschaft
Beispiele:·
Flughafengelände
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sehr gering
(1)
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4.5.3
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Beschreibung und Bewertung des Bestandes einschließlich der Vorbelastungen
Die Kartendarstellung des Bestandes und der Bewertung für das Schutzgut
Landschaft erfolgt in den Anlagen 15.5.1-3. Es wird dort die jeweilige Landschaftseinheit mit ihrem Funktionalen Wert dargestellt. Ferner sind prägende,
gliedernde und belebende Landschaftselemente (Wald mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild nach dem Waldfunktionsplan, landschaftsprägende
Wald- und Ortsränder, weiträumige Sichtbeziehungen, Alleen, Einzelbäume und
Aussichtspunkte), Vorbelastungen (landschaftlich störende Strukturen, Hochspannungsfreileitungen, Sendemasten und Schallisophonen) und gesetzlich und
durch Fachplanung geschützte Bereiche (Bannwald, LSG, Landschaftliches Vorbehaltsgebiet und Regionaler Grünzug) in den Karten verzeichnet.
4.5.3.1
Schutzgebiete und Ausweisungen nach Fachplänen
Im Umfeld des Gewerbegebietes von Schwaigerloh sind mehrere Naturdenkmäler nach § 28 BNatSchG (vor allem Einzelbäume) geschützt. Außerdem sind folgende geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 29 BNatSchG ausgewiesen:
Auwaldreste an der Dorfen
Lohwälder Schwaigerloh
Der Talraum der Dorfen ist im Regionalplan 14 „München“ (RP 2005) als Landschaftliches Vorbehaltsgebiet und Regionaler Grünzug ausgewiesen.
Kleinere Waldbereiche im UR sind in der Waldfunktionskarte (WFP 1997) als
Wald mit besonderer Bedeutung für die Gesamtökologie ausgewiesen. Aufgrund
des geringen Waldanteils im Untersuchungsraum haben diese Wälder jedoch
auch eine Bedeutung für das Landschaftsbild. Die Waldflächen östlich des Flughafens München sind als Wald mit besonderer Bedeutung für den Immissionsschutz sowie für das Landschaftsbild ausgewiesen.
4.5.3.2
Bestandsbeschreibung
Strukturen und Funktionsausprägungen
Der Untersuchungsraum liegt innerhalb des Stadt- und Umlandbereichs des Verdichtungsraums München. Die Region besitzt eine hohe Wirtschaftskraft mit entsprechend hoher Bevölkerungs- und Arbeitsplatzdichte. Aufgrund dieser Eigenschaften besteht eine hohe Beanspruchung des Raumes durch Siedlungs- und
Verkehrsflächen. Trotz der insgesamt hohen Verdichtung sind aufgrund der polyzentralen Siedlungsstruktur in der Peripherie von München zwischen den einzelnen Siedlungsflächen Freiräume mit unterschiedlicher Strukturvielfalt vorhanden,
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
die entsprechende Bedeutung für die siedlungsnahe Freizeit- und FeierabendErholung haben.
Beschreibung der Landschaftsbildeinheiten
Im Folgenden werden Eigenart, Vielfalt und Schönheit für jede Landschaftsbildeinheit beschrieben. Insgesamt werden 3 Landschaftsbildeinheiten abgegrenzt:

Intensiv landwirtschaftlich geprägte Flur auf beiden Seiten des Mittleren-IsarKanals ohne nennenswerte Strukturen (LBE 6)
Wechsel von Acker- und Grünlandnutzung in einer weitgehend ausgeräumten
Flur. Unterbrochen wird diese Flur von dem nahezu in einer Ebene mit der landwirtschaftlichen Fläche verlaufenden Mittleren-Isar-Kanal. Durch das ebene Gelände sind weitläufige Sichtbeziehungen gegeben. An der nordwestlichen Grenze
der LBE verläuft die Dorfen parallel zur FTO in einem kanalisierten Gerinne. In
Teilbereichen ist die LBE durch den Lärm der startenden und landenden Flugzeuge gestört. Gebiet mit geringer Vielfalt und Eigenart.

Bereich zwischen der Dorfen und dem Flughafen Ost (LBE 7)
Diese Landschaftsbildeinheit ist geprägt durch den Flughafen München und das
Gewerbegebiet Schwaigerloh in einer ansonsten von Acker- und Grünlandnutzung geprägten Flur. Die Dorfen besitzt im UR keinen ausgeprägten und im
Landschaftsbild wirksamen Talraum. Gehölzstrukturen sind fast nur im Bereich
der Dorfen vorhanden. Die Waldflächen an der Dorfen sind im Waldfunktionsplan
als Wälder mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild ausgewiesen. Gebiet mit mittlerer Viefalt und Eigenart.

Flughafen München östlich Terminal 2 (LBE 8)
Der Flughafen München reicht mit seinen östlichen Teilbereichen (Terminal 2) in
den UR hinein und prägt die Landschaft mit seinen technischen Einrichtungen,
Zufahrtsstraßen und den Start- und Landebahnen mit der entsprechenden Befeuerung. Gebiet mit untergeordneter Funktion für das Schutzgut Landschaft.
4.5.3.3
Empfindlichkeiten
Die wenigen Waldgebiete sind visuell empfindliche Bereiche. Eine Öffnung der
Waldränder oder eine Durchschneidung der Wälder durch die neue Bahntrasse
hat eine negative Wirkung im Landschaftsbild und beeinträchtigt das Schutzgut in
seiner Erlebbarkeit.
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
In dem weitgehend ebenen und offenen Gelände der Schotterebene (LBE 6) sowie aufgrund fehlender sichtverschattender Elemente ist das Schutzgut Landschaft gegenüber Überformung hoch empfindlich. Die Landschaftsbildeinheit direkt östlich des Flughafens (LBE 7) sowie das Flughafengelände selbst (LBE 8)
sind bereits stark technisch geprägt und daher gegenüber weiterer Überformung
nur gering empfindlich.
4.5.3.4
Vorbelastungen
Das Landschaftsbild ist im UR durch Verkehrstrassen und den Flughafen stark
vorbelastet (Lärm, optische Reize und technische Überprägung):

Verkehrstrassen
Vorbelastend wirken insbesondere die stark befahrene Flughafentangente Ost
(FTO St 2580), der Abzweig zum Flughafen, die St 2584 sowie die ED 5 östlich
des Flughafens und die ED 19 zwischen Erding und Eitting.

Flugverkehr
Die LBE 6, 7 und 8 liegen im Überflugbereich des Flughafens München. Aufgrund der niedrigen Flughöhe wird das subjektive Erleben der Landschaft - und
somit das Kriterium Schönheit - aufgrund der damit verbundenen Schallimmissionen beeinträchtigt.

Freileitungen
Südlich der Ortschaft Reisen belasten Hochspannungsleitungen die Landschaftsbildeinheit 6.

Gewerbe
Das Gewerbegebiet „Schwaigerloh“ in der LBE 7 ist als Vorbelastung einzustufen.
4.5.3.5
Gesamtbewertung- Funktionaler Wert
Im wirkungsbezogenen Untersuchungsraum wurden flächendeckend Funktionsräume einheitlicher Strukturierung und Bewertung (Landschaftsbildeinheiten) abgegrenzt sowie nummeriert.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Bewertung des Bestandes zusammenfassend
dar.
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Tab. 4-59:
LBE-Nummer
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Bewertung der Landschaftsbildeinheiten
Landschaftsbildeinheit
FW
6
Intensiv landwirtschaftlich geprägte Flur beidseits des Mittleren-Isar-Kanals
Agrarlandschaft mit sehr geringer Ausprägung von Eigenart, Vielfalt und
Schönheit.
Vorbelastung durch: FTO; Freileitungen und Flughafenlärm
2
7
Bereich zwischen der Dorfen und dem Flughafen Ost
Östliches Umfeld des Flughafens mit Gewerbe (Schwaigerloh): mittlere Ausprägung von Eigenart, Vielfalt und Schönheit.
Vorbelastung durch: FTO; Freileitungen und Flughafenlärm
3
8
Flughafen München östlich Terminal 2
Durch den Flughafen und seine technischen Einrichtungen geprägte LBE
1
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
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5
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
DARSTELLUNG DER VORHABENSBEDINGTEN WIRKUNGEN
Nach § 14 Abs.1 BNatSchG sind Eingriffe in Natur und Landschaft definiert als
Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen
des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das
Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Dies gilt auch für die geplante
Ausbaumaßnahme.
Die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes, die sich
durch den Bau der Bahnstrecke ergeben, gliedern sich in bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen.
Baubedingte Beeinträchtigungen beschreiben die Veränderungen und Störungen
des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes, die während des Baus der
Bahnstrecke zu berücksichtigen sind. Sie haben i. d. R. vorübergehenden Charakter und sind somit zeitlich begrenzt, teilweise sind jedoch nachhaltige Beeinträchtigungen und bleibende Schäden möglich, die nicht durch Schutzmaßnahmen zu vermeiden sind.
Anlagenbedingte Beeinträchtigungen beschreiben die Veränderungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes, die durch den Baukörper selbst verursacht werden. Die Intensität der Belastung ist abhängig von Linienführung, Gradiente, Bauwerk und Ausbauzustand.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen beschreiben die Veränderungen des Naturhaushaltes und Landschaftsbildes, die nach Beendigung der Bauarbeiten
dauerhaft durch den Betrieb entstehen, der auf dieser Bahnstrecke stattfindet.
Die Intensität der Belastung ist abhängig von der Anzahl, Art und zeitlichen Verteilung der Züge.
Die Beeinträchtigungen / Konflikte werden qualitativ bzw. quantitativ ermittelt und
schutzgutbezogen beschrieben (siehe Kap.6). Eine ausführliche Beschreibung
der Verkehrs- und Betriebsplanungen sowie des technischen Konzeptes enthält
der Erläuterungsbericht (siehe Anlage 1).
Im vorliegenden Fall ist zu berücksichtigen, dass die vorhabensbedingten Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastungen zu bewerten sind.
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
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6
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
AUSWIRKUNGEN AUF DIE SCHUTZGÜTER
Im Folgenden werden die jeweiligen Beeinträchtigungen und ihre Auswirkungen
projektbezogen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt, Boden,
Wasser, Klima/Luft und Landschaft dargestellt und die potenziellen Konflikte auf
ihre konkrete Relevanz geprüft. Die Kartendarstellung der Auswirkungen und
Konflikte ist den Anlagen 15.6.1-3 und 15.7.1-3 zu entnehmen.
Die in der folgenden Tabelle benannten Konfliktnummern beziehen sich auf die
Darstellung im Auswirkungs- und Konfliktplan und gliedern sich wie folgt:
baubedingt: K 0 _ _
anlagenbedingt: K 1 _ _
betriebsbedingt: K 2 _ _
Schutzgüter: K _ 1 _ bis K _ 7 _
Mögliche Wirkungen: K _ _ 1 bis K _ _ 9
Die beiden Schutzgüter Menschen und Kultur- und Sachgüter sind zur vollständigen Nennung der UVPG-Schutzgüter in der Tabelle zur Information mit enthalten,
haben aber keine Relevanz bei der naturschutzrechtlichen Konfliktanalyse.
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Tab. 6-1:
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Mögliche Wirkungen auf die Schutzgüter mit Konfliktbenennung
Schutzgüter
Mögliche Wirkungen
Bemessungsgröße
Tiere und
Boden
Pflanzen
(K -1-)
(K -2-)
Wasser
Klima/Luft
Landschaft
Menschen
Kultur-und
Sachgüter
(K -3-)
(K -4-)
(K -5-)
(K -6-)
(K -7-)
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
baubedingt (K 0--)
K 0-1
temporäre Flächeninanspruchnahme durch
Baustelleneinrichtungen, Baustraßen
K 0-2
Barriere und Trennwirkungen
K 0-3
ha
X
X
lfdm
X
Schallemissionen
dB(A)
X
K 0-3
Erschütterungen
verbal
X
K 0-4
Staub- und Schadstoffemissionen
verbal
X
K 0-5
Zerschneidung, Verlegung und Überbauung von
Gewässern
lfdm
X
K 0-6
Wirkungen auf das Grundwasser
K 0-6
temporäre Grundwasserabsenkungen bzw.
Grundwasseranstau
K 0-7
Licht und optische Reize
verbal
X
K 0-8
mechanische Bodenbelastung
verbal
X
X
X
K 0-8
Bodenabtrag, Bodenauftrag
ha /m3
X
X
X
K 0-9
Einleitung von Oberflächenwasser in Fließgewässer / stehende Gewässer / Grundwasser
verbal
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
verbal
X
Seite 185
X
X
X
X
X
X
X
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Schutzgüter
Mögliche Wirkungen
Bemessungsgröße
Tiere und
Pflanzen
Boden
Wasser
Klima
/Luft
Landschaft
Menschen
Kultur und
Sachgüter
(K -1-)
(K -2-)
(K -3-)
(K -4-)
(K -5-)
(K -6-)
(K -7-)
anlagenbedingt (K 1--)
K 1-1
K 1-2
K 1-3
K 1-4
K 1-5
K 1-6
K 1-7
K 1-8
K 1-9
Flächeninanspruchnahme durch technische
Bauwerke und Betriebsanlagen mit Flächenversiegelung
Flächeninanspruchnahme durch Erdbauwerke
ohne Flächenversiegelung
Barriere- und Trennwirkungen
Durchtrennung, Verlegung, Überbauung von
Gewässern
Minderung / Durchstoßen von Deckschichten
(Bauwerke im Grundwasser)
Grundwasserabsenkungen bzw. Grundwasseranstau
Einleitung und Versickerung von Oberflächenwasser in Fließgewässer /stehende Gewässer/
Grundwasser
Änderung von Standortfaktoren (Verschattung;
Öffnen von Wäldern, Aufwuchsbeschränkungen
etc.)
optische Überformung durch technische Bauwerke und Anlagen sowie Wälle und Einschnitte
ha
X
X
X
X
X
X
X
ha
X
X
X
X
X
X
X
lfdm / ha
X
X
X
X
lfdm
X
X
X
X
verbal
verbal
X
X
X
verbal
X
X
X
verbal
X
X
X
X
X
X
verbal
X
betriebsbedingt (K 2--)
K 2-1
Schallemissionen
dB(A)
X
X
K 2-2
Erschütterungen
KB
X
X
K 2-3
elektromagnetische Felder, Feinstaub
verbal
K 2-4
Tierkollisionen
verbal
X
K 2-5
optische Reize durch den Fahrbetrieb
verbal
X
X
Seite 186
X
X
X
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
6.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt
Bau-, betriebs- und anlagenbedingte Beeinträchtigungen faunistischer Lebensraumkomplexe mit gleichzeitigen und mehrfachen Einwirkungen finden durch
Zerschneidung, Verinselung, Verlärmung bzw. Schadstoffeinwirkungen statt. Die
Auswirkungen stehen in Wechselwirkung mit den biotischen Schutzgütern. Die
Beeinträchtigungen durch Schadstoffe sind im UR als nicht erheblich zu bewerten. Sie können vermieden werden, wenn vorgesehene Vermeidungs- und Verminderungsnahmen durchgeführt werden (s. Kap.7.1.2). Bei ordnungsgemäßer
Durchführung sind keine nachhaltigen Auswirkungen auf den Naturhaushalt zu
erwarten. Im UR findet eine Verlärmung, eine Neuzerschneidung von faunistischen Lebensräumen sowie eine Verstärkung der Zerschneidungswirkung, vor
allem aufgrund der Parallellage zur FTO, statt. Diese Beeinträchtigungen sind als
erheblich zu bewerten und somit eingriffsrelevant. Alle in Tab. 6-1 zu betrachtenden potenziellen Konflikte werden nachfolgend beschrieben und auf ihre Relevanz im Wirkraum des Bauvorhabens hin überprüft. Mit Konfliktnummern versehen und in Tab. 6-4 zusammenfassend aufgelistet sowie in der Anlage 15.6.1-3
dargestellt werden schließlich nur die erheblichen Konflikte. Bei den dargestellten
Symbolen mit Artnamen handelt es sich nicht zwangsläufig um Revierverluste,
sondern um verschiedenartige Beeinträchtigungen.
6.1.1
Baubedingte Beeinträchtigungen
Baubedingte Beeinträchtigungen haben i. d. R. vorübergehenden Charakter,
teilweise sind jedoch nachhaltige Beeinträchtigungen und bleibende Schäden
möglich, die nicht durch Schutzmaßnahmen zu vermeiden sind (z.B. Verlust von
Gehölzen).

Beeinträchtigungen durch temporäre Flächeninanspruchnahme im Bereich
der Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen (K 011)
Baustelleneinrichtungsflächen, Lagerflächen, Baustraßen und -streifen verursachen temporär - durch Flächeninanspruchnahme und die Störung von
Funktionsbeziehungen - baubedingte Beeinträchtigungen für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen und deren biologische Vielfalt. Als Baustelleneinrichtungsflächen werden, wenn möglich, Flächen genutzt, die eine geringe Bedeutung für Flora und Fauna (Acker- und intensiv genutzte Grünlandflächen) aufweisen oder die im Anschluss an die Baumaßnahmen für landschaftspflegerische Maßnahmen (Gestaltungs- oder Ausgleichsmaßnahmen) genutzt werden. Die erforderlichen Baustelleneinrichtungsflächen befinden sich im unmittelbaren Umfeld der Bahntrasse und verteilen sich über
die gesamte Trassenlänge. Flächen, die nicht für landschaftspflegerische
Gestaltungs- oder Ausgleichsmaßnahmen genutzt werden, werden im Anschluss an die Baumaßnahmen rekultiviert und in ihre ursprüngliche landSeite 187
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
wirtschaftliche Nutzung zurückgeführt. Für Flächen, die zwar lediglich bauzeitlich betroffen, aber dennoch dauerhaft verändert werden, ist ein Ausgleich notwendig, da hier nach z.B. durchgeführten Rodungen und bauzeitlichen Beanspruchungen, die natürlichen Funktionen der Flächen nur noch
eingeschränkt bestehen, aber nicht vollständig erloschen sind, wie z.B. im
Falle von Versiegelungen. Dabei wird die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes auf der Fläche angerechnet.
Die Tab. 6-2 gibt einen Überblick über die baubedingten Flächenverluste
der betroffenen Biotop-/ Nutzungs- und Strukturtypen. Insgesamt beträgt
der baubedingte Flächenverlust 19,27 ha. Durch die bauzeitliche Flächeninanspruchnahme werden vorwiegend Ackerflächen und Wechselgrünland
beansprucht (16,33 ha), gefolgt von Ackerbrachen (0,90 ha), Extensivgrünland und Wiesenbrachen (0,65 ha) und Intensivgrünland (0,38 ha). Im Bereich der geplanten Trasse weisen die Acker- und Intensivgrünlandflächen
keine höhere Wertigkeit als Lebensraum für die Fauna, mit Ausnahme der
Avifauna, auf. Die Bedeutung dieser Bereiche als Lebensräume für die
Avifauna, v.a. für die störungsempfindlichen Bodenbrüter, wurde im Rahmen der Ermittlung von Verbotsverletzungen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG
sowie des artenschutzrechtlich motivierten Kompensationsbedarfs detailliert aufgezeigt bzw. berücksichtigt. Auch die übrigen betroffenen Biotop/Nutzungs- und Strukturtypen, bis auf den Biotoptyp Hecke naturnah (FW
5), sind mit sehr geringen bis mittleren Funktionalen Werten (FW 1-3) bewertet. Die Beeinträchtigung durch temporäre Flächeninanspruchnahme ist
als erheblich zu bewerten und somit eingriffsrelevant.
Tab. 6-2:
Kurzcode
Baubedingte Flächenverluste in ha
Biotop-/Nutzungs- und
Funktionaler
Baubedingter
Strukturtyp
Wert (FW)
Flächenverlust in
ha
Biotopflächen mit mittlerer und langer Entwicklungszeit
WM1
Wald mesophil / 9170
5
0,03
WH
Hecke, naturnah
5
0,02
WH
Hecke, naturnah
4
0,01
NGBa
Gewässer mit strukturarmen
Randflächen
Feldgehölz, naturnah
4
0,01
4
0,01
WO
Seite 188
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Kurzcode
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Biotop-/Nutzungs- und
Funktionaler
Baubedingter
Strukturtyp
Wert (FW)
Flächenverlust in
ha
XU
0,01
WN
Vegetationsfreie Wasserflä4
che / kein LRT
Gewässerbegleitgehölz, linear 4
NLGb
Extensivgrünland und Wie-
3
0,58
0,33
NWL
Ausgedehnte Gebüsche, brei- 3
te Hecken, Gehölze (nicht
biotopwürdig)
Laubwald
3
WH
Hecke, naturnah
3
0,01
GB
Magerer Altgrasbestand /
Grünlandbrache
Artenreiches Extensivgrünland / kein LRT
Feldgehölz, naturnah
3
0,02
3
0,01
3
0,01
Extensivgrünland und Wiesenbrachen
2
0,07
Ausgedehnte Gebüsche, brei- 2
te Hecken, Gehölze (nicht
biotopwürdig)
Sonstige unversieglete Flächen
0,11
NLRa
Ruderal- und Brachflächen
(ohne Ackerbrachen)
3
0,03
NLAb
Ackerbrachen
3
0,08
NLGa
Intensivgrünland
3
0,26
NLAa
Ackerflächen, Wechselgrün-
2
12,57
0,03
senbrachen
NWG
GE
WO
NLGb
NWG
0,13
land
NLAb
Ackerbrachen
2
0,82
NVWb
Gras- und Schotterfeldwege
2
0,21
NLAa
Ackerflächen, Wechselgrünland
1
3,76
NLGa
Intensivgrünland
1
0,12
Seite 189
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Kurzcode
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Biotop-/Nutzungs- und
Funktionaler
Baubedingter
Strukturtyp
Wert (FW)
Flächenverlust in
ha
NEK
Kleingartenanlagen, Garten-
1
0,03
grundstücke im Aussenbereich
Summe
19,27
FW: 5 = sehr hoch, 4 = hoch, 3 = mittel, 2 = gering, 1 = sehr gering

Beeinträchtigungen durch Barriere- und Trennwirkungen im Bereich der
Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen (K 012)
Störungen von Funktionsbeziehungen liegen mit Trenn- und Barrierewirkungen von Lebensräumen z.B. durch Baufeld und Baustraßen ebenfalls
temporär vor. Hier werden funktionale Vernetzungen, wie z.B. Wildwechsel,
Unterbrechung von Fledermaus-Flugrouten, Wechsel zwischen Brut- und
Nahrungsplätzen und das Abschneiden von Fluchtmöglichkeiten, unterbrochen. Um die Funktionsfähigkeit der Leitstrukturen bekannter FledermausFlugrouten zu gewährleisten, sind Maßnahmen erforderlich, die den Flug
über die Dorfen und den Mittleren-Isar-Kanal zwischen April und Oktober
durchgehend ermöglichen.
Da Baustraßen und Baufelder durch sensible Flächen bzw. bekannte Wanderkorridore wie Abfanggraben Ost, Dorfen, Weichgraben und Mittler-IsarKanal angelegt werden, sind diesbezüglich erhebliche Beeinträchtigungen
zu erwarten.

Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen und Erschütterungen im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen (K 013)
Durch den Baustellenverkehr entlang der Baustraßen und im Bereich der
Baustelleneinrichtungsflächen wird die Tierwelt durch Schallimmissionen
und Erschütterungen beeinträchtigt. In baustellennahen Ökosystemen kann
es durch Verlärmung und Erschütterungen zu temporären Verschiebungen
im faunistischen Arteninventar kommen; insbesondere können störungsempfindliche Arten verdrängt werden. Baustellenlärm ist gekennzeichnet
durch einen höheren Anteil an starken und kurzzeitigen Schallereignissen.
Dadurch ist die Scheuchwirkung relativ groß, die Dauerbelastung dagegen
gering. Störwirkungen durch Lärm, die durch die Baumaßnahmen ausgelöst werden, übersteigen bei den im offenen Gelände brütenden Vögeln jedoch die dauerhafte Kulissenwirkung nicht. Insgesamt wird die Beeinträch-
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Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
tigung durch technische Maßnahmen während der Bauausführung (siehe
Anlage 1) und eine ökologische Bauüberwachung minimiert (vgl. Kap. 12).
Im Bündelungsabschnitt mit der FTO werden die Beeinträchtigungen aufgrund der Vorbelastung als nicht erheblich, in den Neubauabschnitten (d.h.
außerhalb des Bündelungsabschnittes mit der FTO) als erheblich bewertet.

Beeinträchtigungen durch Staub- und Schadstoffemissionen im Bereich der
Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen)
Beeinträchtigungen der Gewässerqualität können nur im Zusammenhang
mit Aushubarbeiten für die Brückenbauwerke im wasserführenden Bereich
der Gewässer in Form von Trübungen durch feinkörnige Schwebstoffe auftreten und so das Schutzgut Pflanzen und Tiere beeinträchtigen. Dies betrifft vor allem den Weichgraben (Bahn-km 20,874), bei dem Baumaßnahmen im Gewässerbett stattfinden werden. Der Konflikt ist durch technische
Maßnahmen während der Bauausführung (siehe Anlage 1) und eine ökologische Bauüberwachung (siehe Kap. 12) zu vermeiden. Es treten dann keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut Tiere, Pflanzen und
Biologische Vielfalt auf.

Beeinträchtigungen durch Zerschneidung, Verlegung und Überbauung von
Gewässern
Der Weichgraben wird für den Betrieb der trassenparallelen Baustraße und
im Zuge des Neubaus der EÜ Weichgraben (Bahn-km 20,874) auf einer
Länge von ca. 40 m für die Dauer von ca. 3 Jahren verrohrt. Mit der Verrohrung sind Beseitigung von Ufervegetation, Veränderung des Gewässerbettes und Beeinträchtigungen der Durchgängigkeit verbunden. Der Konflikt ist
durch technische Maßnahmen während der Bauausführung (siehe Anlage
1) und eine ökologische Bauüberwachung (siehe Kap. 12) zu lösen. Erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt werden dadurch vermieden. Am Mittleren-Isar-Kanal, an der
Dorfen und am Abfanggraben Ost sind keine Beeinträchtigungen durch Zerschneidung, Verlegung oder Überbauung zu erwarten.

Beeinträchtigungen durch temporäre Grundwasserabsenkungen bzw.
Grundwasseranstau im Bereich der Baustelle des Trogbauwerks und der
Personenunterführung (Bf Schwaigerloh)
Da davon auszugehen ist, dass aufgrund der hohen Durchlässigkeit des
quartären Kieses eine Wiederversickerung von entnommenem Grundwasser aus der Baugrube möglich ist, werden die baubedingten Beeinträchtigungen durch temporäre Grundwasserabsenkungen bzw. Grundwasseran-
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stau im Bereich der Baustelle des Trogbauwerks als nicht erheblich für das
Schutzgut Tiere und Pflanzen eingeschätzt.

Beeinträchtigungen durch Licht und optische Reize im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen (K 017)
Während der Bauzeit können Licht und visuelle Effekte (z.B. nächtliche Beleuchtung der Baustelle, erhöhte Betriebsamkeit auf den Flächen usw.) einen Vergrämungseffekt auslösen, der dazu führen kann, dass die Tiere
(v.a. Vögel, Fledermäuse und Insekten) die Baustelle meiden und nicht
mehr als Lebensraum, z.B. Brutplatz oder Jagdhabitat, nutzen. Die meisten
Arbeiten werden tagsüber durchgeführt. Nächtliche Bauarbeiten und somit
die bauzeitliche Beleuchtung der Baustelle sind jedoch aufgrund des Umfangs der Maßnahme und damit zusammenhängend einer längeren Bauzeit nicht auszuschließen.
Bei Fledermäusen schränken die baubedingten Störungen durch Licht und
optische Reize den Lebensraum nicht ein, da die Baustellenflächen keinen
erheblichen Ausschnitt aus dem Jagdhabitat darstellen und die Tiere ausweichen können. Im Bereich der Fledermaus-Flugrouten an Dorfen und
Mittlerem-Isar-Kanal wird die nächtliche Beleuchtung der Baustelle zwischen April und Oktober vermieden (V 5).
Die durch die Baumaßnahmen ausgelösten Störwirkungen von bodenbrütenden Vogelarten durch optische Reize entlang der Bahntrasse und im
Bereich der Verlegung der Verbindungsstraße zwischen Reisen und der
ED 19 übersteigen die dauerhafte Kulissenwirkung nicht. Die Wirkung kann
durch die Schutzmaßnahme V 1 (s. Kap. 7.1.1) ausgeschlossen werden,
doch muss aufgrund des Umfangs der Maßnahme und damit zusammenhängend einer längeren Bauzeit auch mit Störungen zur Brutzeit gerechnet
werden. Mit der vorübergehenden Aufgabe von Revieren durch Störwirkungen ist ab Baubeginn zu rechnen. Die Beeinträchtigungen sind als erheblich zu bewerten.

Beeinträchtigungen durch mechanische Bodenbelastung und Bodenauftrag/-abtrag im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen
(K 018)
Im Bereich der BE-Flächen, Baufelder und Baustraßen kommt es durch die
mechanische Bodenbelastung der Baufahrzeuge zu einer Bodenverdichtung und somit zu einem vorübergehenden Flächen- und Funktionsverlust
für Tiere und Pflanzen. Die bauzeitlich in Anspruch genommenen Flächen
werden nach Abschluss der Baumaßnahme ordnungsgemäß rekultiviert.
Die Beeinträchtigung wurde bereits sowohl bei der temporären Flächenin-
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Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
anspruchnahme beim Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (K
011) als auch beim Schutzgut Boden (K 028) als erheblich bewertet und bilanziert.

Beeinträchtigungen durch Einleitung von Oberflächenwasser in Fließgewässer im Bereich des Weichgrabens und der Dorfen
Im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen am Weichgraben und an der Dorfen könnte es prizipiell zu einer baubedingten Einleitung von Oberflächenwasser in Fließgewässer kommen. Das anfallende
Grund- und Oberflächenwasser wird jedoch nicht in die Oberflächengewässer eingeleitet, sondern unmittelbar im Nahbereich der Baustellen im Boden wiederversickert. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz
von Boden und Wasser einzuhalten. Zusätzlich sind Schutzmaßnahmen
vorgesehen (S4), um zu gewährleisten, dass keine Oberflächenwässer aus
dem Baustellenbereich und damit keine Schad- und Trübstoffe in die Oberflächengewässer Dorfen und Weichgraben gelangen (z.B. Anlage von Absetzbecken bzw. von Sickergräben entlang der Baustellenflächen). Die Beeinträchtigung ist dann nicht erheblich.
6.1.2
Anlagenbedingte Beeinträchtigungen

Beeinträchtigungen durch Flächenversiegelung und –überbauung durch
technische Bauwerke und Betriebsanlagen sowie Erdbauwerke (K 111, K
112)
Als anlagenbedingte Beeinträchtigung ist die mit quantitativen und qualitativen Verlusten von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere verbundene Flächeninanspruchnahme und –versiegelung durch technische Bauwerke und
Betriebsanlagen zu nennen. Sie beträgt insgesamt 27,28 ha. Der anlagenbedingte Flächenverlust der betroffenen Biotop-/ Nutzungs- und Strukturtypen ist der folgenden Tab. 6-3 zu entnehmen. Durch die Flächeninanspruchnahme werden vorwiegend Ackerflächen und Wechselgrünland sowie Ackerbrachen beansprucht (20,97 ha), gefolgt von Extensivgrünland
und Wiesenbrachen (1,31 ha), Intensivgrünland (0,91 ha) und Ackerbrachen (0,89 ha). Insgesamt 0,98 ha der Flächen mit Acker und Intensivgrünland liegen auf ökologisch wertvollen Standorten, wie die Weichgrabenund Dorfenaue. Im Bereich der geplanten Trasse weisen die Acker- und Intensivgrünlandflächen keine höhere Wertigkeit als Lebensraum für die
Fauna, mit Ausnahme der Avifauna, auf.
Die Bedeutung dieser Bereiche als Lebensräume für die Avifauna, v.a. für
die störungsempfindlichen Bodenbrüter, wurde im Rahmen der Ermittlung
von Verbotsverletzungen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG sowie des arten-
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schutzrechtlich motivierten Kompensationsbedarfs detailliert aufgezeigt
bzw. berücksichtigt. Geringumfänglich kommt es zu bau- und anlagebedingten Flächeninanspruchnahmen im Bereich von Vorkommen von Bodenbrütern. Durch direkte Überbauung sind rund 3 Feldlerchenreviere und
1 Kiebitzrevier betroffen. Die überbauten Habitate machen in Relation zu
den verbleibenden Habitaten einen nicht erheblichen Anteil aus.
Weitere Details sind dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zu entnehmen (siehe Anhang I).
Auch die weiteren betroffenen Nutzungs- und Strukturtypen sind mit sehr
geringen bis mittleren Funktionalen Werten (FW 1-3) bewertet. Mit insgesamt 0,22 ha werden die Biotoptypen hoher und sehr hoher Bedeutung
(FW 4-5) nur in sehr geringem Umfang betroffen. Die Beeinträchtigung
durch dauerhafte Flächeninanspruchnahme ist als erheblich zu bewerten
und somit eingriffsrelevant.
Tab. 6-3: Anlagenbedingte Flächenverluste in ha
Kurzcode
Biotop-/Nutzungs- und
Funktionaler
Anlagenbedingter
Strukturtyp
Wert (FW)
Flächenverlust in
ha (davon auf
ökologisch wertvollen Standorten)
Inanspruchnahme ohne Versiegelung - Biotope
WH
WH
WN
XU
Hecke, naturnah
Hecke, naturnah
Gewässerbegleitgehölz linear
Vegetationsfreie
Wasserfläche / kein LRT
5
4
4
4
0,04
0,02
0,02
0,02
GB
Magerer Altgrasbestand /
Grünlandbrache
Hecke, naturnah
Extensivgrünland und Wiesenbrachen
Ruderal- und Brachflächen
(ohne Ackerbrachen)
Ausgedehnte Gebüsche,
breite Hecken, Gehölze (nicht
biotopwürdig)
Laubwald
Extensivgrünland und Wie-
3
0,10
3
3
0,01
0,25
3
0,08
3
0,26
3
2
0,08
0,08
WH
NLGb
NLRa
NWG
NWL
NLGb
Seite 194
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Kurzcode
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Biotop-/Nutzungs- und
Funktionaler
Anlagenbedingter
Strukturtyp
Wert (FW)
Flächenverlust in
ha (davon auf
ökologisch wertvollen Standorten)
senbrachen
NLRb
NVWb
NWG
Nitrophile Säume
2
Gras- und Schotterfeldwege
2
Ausgedehnte Gebüsche,
2
breite Hecken, Gehölze (nicht
biotopwürdig)
Versiegelung - Biotope
0,02
0,18
0,27
WH
Hecke, naturnah
5
0,03
NGBa
Gewässer mit strukturarmen
Randflächen
4
0,01
WH
Hecke, naturnah
4
0,02
WN
Gewässerbegleitgehölz linear 4
0,03
WO
XU
Feldgehölz, naturnah
Vegetationsfreie Wasserfläche / kein LRT
Gewässer mit strukturarmen
Randflächen
Magerer Altgrasbestand /
Grünlandbrache
4
4
0,01
0,01
4
0,01
3
0,32
Extensivgrünland und Wie3
senbrachen
Ruderal- und Brachflächen 3
0,68
NGBa
GB
NLGb
NLRa
0,14
(ohne Ackerbrachen)
NWG
Ausgedehnte
Gebüsche, 3
0,59
breite Hecken, Gehölze (nicht
biotopwürdig)
NWL
Laubwald
3
Seite 195
0,18
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Kurzcode
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Biotop-/Nutzungs- und
Funktionaler
Anlagenbedingter
Strukturtyp
Wert (FW)
Flächenverlust in
ha (davon auf
ökologisch wertvollen Standorten)
WH
NLGb
3
2
0,01
0,30
NLRb
Hecke, naturnah
Extensivgrünland und Wiesenbrachen
Nitrophile Säume
2
0,02
NVWb
Gras- und Schotterfeldwege
2
0,51
NWG
Ausgedehnte Gebüsche,
2
0,21
breite Hecken, Gehölze (nicht
biotopwürdig)
Inanspruchnahme ohne Versiegelung - Acker und Intensivgrünland
NLGa
NLAb
NLAa
NLAb
Intensivgrünland
Ackerbrachen
Ackerflächen, Wechselgrünland
Ackerbrachen
3
3
2
0,44 (0,29)
0,03
7,66
2
0,11
NLAa
Ackerflächen, Wechsel1
grünland
NLGa
Intensivgrünland
1
Versiegelung - Acker und Intensivgrünland
2,31 (0,25)
NLGa
NLAb
NLAa
3
3
2
0,39 (0,25)
0,07
6,35 (0,19)
2
1
0,68
4,64
1
0,04
27,28
NLAb
NLAa
NLGa
Summe
Intensivgrünland
Ackerbrachen
Ackerflächen, Wechselgrünland
Ackerbrachen
Ackerflächen, Wechselgrünland
Intensivgrünland
0,03
FW: 5 = sehr hoch, 4 = hoch, 3 = mittel, 2 = gering, 1 = sehr gering

Beeinträchtigungen durch Zerschneidung der Lebensräume mit dauerhaften Barriere- und Trennwirkungen (K 113)
Im Bereich zwischen dem geplanten Trogbauwerk und dem Abfanggraben
Ost kommt es zu einer Zerschneidung von Lebensräumen der Pflanzenund Tierwelt mit Barriere- und Trennwirkungen. Jeder Neubau eines Durch-
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Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
lasses bzw. einer Brücke bedeutet eine weitere Einschränkung der Durchlässigkeit. Die biologische Durchlässigkeit und die biologische Vielfalt werden durch den Neubau der EÜ Abfanggraben Ost (Bahn-km 24,550), der
EÜ Dorfen (Bahn-km 22,407) und der EÜ Weichgraben (Bahn-km 20,874)
und die damit verbundene Überbauung oder Verengung der Lebensräume
und Wanderkorridore insbesondere für aquatische Lebewesen, den Biber
und sonstige Klein- und Großsäuger erheblich beeinträchtigt. Allerdings ist
hierbei zu beachten, dass die bereits bestehenden Durchlässe und Brückenbauwerke der benachbarten FTO im Bereich von Dorfen und Weichgraben eine Vorbelastung hinsichtlich der biologischen Durchlässigkeit darstellen.

Beeinträchtigungen durch Durchtrennung, Verlegung, Überbauung von
Gewässern
Da die Kreuzungsbauwerke über die Gewässer mindestens in den vorhandenen Dimensionen (lichte Weite, lichte Höhe) benachbarter Kreuzungsbauwerke (FTO) erweitert bzw. neu gebaut werden, kann keine anlagenbedingte Durchtrennung und Verlegung von Gewässern festgestellt werden.
Dagegen werden dauerhafte Überbauungen von Gewässerrandstreifen am
Abfanggraben Ost, Dorfen, Weichgraben und Mittlerer-Isar-Kanal erforderlich. Am Abfanggraben Ost und am Weichgraben geht kein Gewässerbegleitgehölz verloren und die Überbauung wirkt sich aufgrund der geringen
Breite der Brückenbauwerke nicht erheblich auf die Funktionsfähigkeit von
Fließgewässerlebensräumen aus. An der Dorfen und am Mittleren-IsarKanal führt der Bau der Brückenbauwerke zu einem dauerhaften Verlust
von Gewässerbegleitgehölz. Während die Eingriffe durch das technische
Bauwerk Mitllerer-Isar-Kanal als nicht erheblich zu beurteilen sind, sind die
Eingriffe in den Gewässerrandstreifen der Dorfen, der ein wesentlicher Bestandteil des Gewässers und seiner Aue ist, als erheblich einzustufen. Die
Beeinträchtigung wurde bereits sowohl bei der dauerhaften Flächeninanspruchnahme bei Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (K 111,
K 112) als auch beim Schutzgut Wasser (K 134) als erheblich bewertet und
bilanziert.

Beeinträchtigungen durch Grundwasserabsenkungen bzw. Grundwasseranstau
Dauerhafte Grundwasserabsenkungen bzw. Grundwasseranstauungen, die
mit anlagenbedingten Beeinträchtigungen auf die Pflanzen- und Tierwelt
verbunden wären, sind nicht zu erwarten. Grundwasseraufstau ist allenfalls
im Bereich des Trogs Flughafen denkbar, jedoch aufgrund der vorgesehe-
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Genehmigungsplanung
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nen Maßnahmen zur Grundwasserüberleitung von untergeordneter Bedeutung (vgl. auch Kap. 6.3.2).

Beeinträchtigungen durch Einleitung und Versickerung von Oberflächenwasser in Fließgewässer /stehende Gewässer/ Grundwasser
Grundsätzlich wird bezüglich dieser Wirkungen auf das Kap. 6.3.2 verwiesen. Da der überwiegende Teil des anfallenden Oberflächenwassers in den
Gräben, Rigolen, Regenrückhaltebecken oder über die Dammböschung ins
Gelände wiederversickert bzw. verdunstet, sind zusätzliche anlagenbedingte Beeinträchtigungen der Pflanzen- und Tierwelt durch die Einleitung und
Versickerung von Oberflächenwasser in Fließgewässer, stehende Gewässer und/oder in das Grundwasser nicht zu erwarten.

Beeinträchtigungen durch Änderung der Standortfaktoren (Verschattung;
Öffnen von Wäldern, Aufwuchsbeschränkungen etc.) im Bereich der angrenzenden Waldbestände
Beeinträchtigungen durch Änderung der Standortfaktoren sind im Bereich
des Waldes am Abfanggraben Ost zu erwarten. Durch die Trassenführung
mittig des Laubwaldes wird der geschlossene Waldbestand (westlich des
des Abfanggrabens auf einer Länge von ca. 100 m geöffnet (beidseits des
Abfanggrabens Ost). Die dadurch entstehende Schneise ist ca. 20 m breit.
Die Waldöffnung führt zu anlagenbedingten Änderungen der Standortfaktoren, die sich lokalklimatisch im Verlust der Beschattung, verstärkter Sonneneinstrahlung und somit erhöhter Verdunstungsrate auswirken. Diese
Änderungen sind flächenwirksam. Der Wald ist jedoch insgesamt nur rd.
100 m breit, so dass sich bereits im Bestand ein typisches Waldinnenklima
nicht entwickeln kann. Die Änderung der Standortfaktoren aufgrund der
Durchschneidung des Waldes wird somit als nicht erheblich beurteilt.
Verlust von Einzelbäumen
Im Bereich des Vorhabens gehen keine Einzelbäume verloren. Alle Baumverluste beziehen sich auf geschlossene Gehölzstrukturen (NWG, NWL,
WH, WO, WN, WM1) und sind in der Flächenbilanz enthalten (s. Tab. 6-3).
6.1.3
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen

Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen im gesamten Bauvorhabenbereich (außerhalb des Trogbauwerks) (K 211)
Durch betriebsbedingte Schallimmissionen findet außerhalb des Trogbereichs im gesamten Vorhabenbereich eine Beeinträchtigung insbesondere
der Vogelarten der offenen Landschaft statt. Die Störwirkung durch die
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Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Schallimmissionen des Bahnverkehrs übersteigen die Störwirkungen durch
die optischen Reize nicht. Zusammen mit den Dammlagen mit ihrer Vegetation und der Elektrifizierung stellen sie dauerhafte Kulissenwirkungen dar,
die zu Meidungsreaktionen führen. Durch Störungen werden Fortpflanzungs- und Ruhestätten erheblich beeinträchtigt und damit beschädigt, so
dass diese nicht mehr nutzbar sind.
Im Rahmen des Vorhabens ist die Verlegung der Verbindungsstraße zwischen Reisen und der ED 19 geplant. Zwar erzeugen Straßen bis 10.000
Kfz/24h nach GARNIEL & MIERWALD (2010) in den ersten 100-300 m
vom Fahrbahnrand, je nach betroffener Art, eine Abnahme der Habitateignung um 20-25%. Diese Straße hat jedoch in ihrem jetzigen Zustand keine
erkennbare Wirkung auf die Dichte der Bodenbrüterreviere. Durch die Verlegung der Verbindungsstraße zwischen Reisen und der ED 19 kann daher
auch keine betriebsbedingte Störwirkung prognostiziert werden.
Der Verbotstatbestand der Störung nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG wird
bei Großem Brachvogel, Feldlerche, Kiebitz, Rebhuhn und Wiesenschafstelze erfüllt. Daher ist die Erteilung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7
BNatSchG erforderlich, die Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes (FCS 1, FCS 2, FCS 3) zur Folge hat.
Weitere Details sind dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zu entnehmen (siehe Anhang I).

Beeinträchtigungen durch Erschütterungen im gesamten Bauvorhabenbereich (außerhalb des Trogbauwerks)
Die Beeinträchtigung von Tierarten durch verkehrsbedingte Erschütterungen ist nicht erheblich, da die Störwirkungen zwar einen dauerhaften, aber
nicht kontinuierlichen Charakter haben. Zudem haben die erschütterungsbedingten Wirkungen eine geringe Reichweite bzw. beschränken sich auf
den unmittelbaren Nahbereich der Trasse.

Beeinträchtigungen durch Tierkollisionen im gesamten Bauvorhabenbereich (außerhalb des Trogbauwerks)
Die Kollisionsgefahr für Tiere (außerhalb des Trogbereichs) durch den Betrieb auf der Trasse stellt eine potenzielle Gefährdung vor allem für Fledermäuse, Biber und Vögel dar.
Die derzeit stark frequentierten Leitlinien an der Dorfen und am MittlereIsar-Kanal stellen potenzielle Konflikt-Schwerpunkte für Fledermäuse dar.
Sowohl die zuleitende Gehölzstruktur als auch die Dimensionierung der-
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neuen Brückenbauwerke über die Dorfen und über den Mittleren-Isar-Kanal
(km 19,824) erlauben eine gefahrlose Querung der Trasse. Ein signifikant
erhöhtes Kollisionsrisiko kann in beiden Bereichen ausgeschlossen werden. Insgesamt kann nicht von einer erheblichen betriebsbedingten Kollisionsgefahr für die Fledermäuse ausgegangen werden, da ein Teil der Strecke entlang der Flughafentangente-Ost bereits erheblich vorbelastet ist und
die Kartierungen keine hohe Aktivität in der freien Feldflur ergeben haben.
Unter der Voraussetzung, dass keine neuen Leitstrukturen in der freien
Feldflur geschaffen werden, indem in diesen Bereichen auf die Pflanzung
von Begleitgehölzen verzichtet wird (V 4), kann nicht davon ausgegangen
werden, dass die Trasse in erheblichen Maße von Fledermäusen genutzt
wird. Die Elektrifizierung allein stellt keine ausreichende Leitstruktur für
Fledermäuse dar.
Um Kollisionen mit Bibern zu vermeiden, sind Leiteinrichtungen beiderseits
der Dorfen entlang des Bahndammes vorgesehen (V 6). Unter Berücksichtigung dieser Maßnahme führt das Vorhaben zu keiner signifikanten Erhöhung des Verletzungs- und Tötungsrisikos für Biber.
Das Vorhaben führt zu keiner signifikanten Erhöhung des verkehrsbedingten Kollisionsrisikos für Bodenbrüter. In den Bereichen mit nachgewiesenen
Vorkommen von Bodenbrütern wie Feldlerche, Wachtel, Wiesenschafstelze
und Kiebitz bietet die Trasse durch die Elektrifizierung und teilweise die
Dammlage sowie den Zugverkehr eine erhebliche Kulissenwirkung, die zu
einer Meidung des unmittelbaren Trassenbereiches führt. Im Bereich der
Flughafentangente Ost (FTO, St 2580) besteht diese Meidungsreaktion in
Bereichen der Dammlage und in Bereichen mit Gehölzen schon jetzt. Hier
wird sich das Kollisionsrisiko nicht erheblich erhöhen. Rebhühner halten
sich nicht regelmäßig im Fahrraumprofil von Bahntrassen auf, da der vegetationsfreie Schienenbereich weder Nahrung noch Deckung bietet.
Dadurch, dass Dammlagen, die durch die freie Feldflur führen, nicht mit
Gehölzen bepflanzt werden, entsteht kein zusätzliches Kollisionsrisiko für
Goldammern (V 4). Insgesamt führt die Meidungsreaktion der Bodenbrüter
zu der Trasse dazu, dass sich die Individuen nicht regelmäßig im Fahrraumprofil der Trasse aufhalten werden. Darüber hinaus ist nicht bekannt,
dass die Bodenbrüter überproportional oft mit Leitungen an Bahntrassen
kollidieren.
Andere entlang von Bahntrassen weit verbreitete Vogelarten zeigen hinsichtlich des Kollisionsrisikos entweder keine gefährdungsgeneigten Verhaltensweisen (z.B. hohe Flughöhe, Meidung des Verkehrsraumes) oder es
handelt sich um Arten, für die denkbare Risiken durch das Vorhaben insgesamt im Bereich der allgemeinen Mortalität im Naturraum liegen (die Art
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weist eine Überlebensstrategie auf, die es ihr ermöglicht, vorhabensbedingte Individuenverluste mit geringem Risiko abzupuffern, d.h. die Zahl der
Opfer liegt im Rahmen der (im Naturraum) gegebenen artspezifischen Mortalität).
Insgesamt ist die Beeinträchtigung durch Tierkollisionen, unter Berücksichtigung von entsprechenden Maßnahmen (V 4, V 5, V 8, V 9), für das
Schutzgut Tiere und Biologische Vielfalt nicht erheblich.
Weitere Details sind dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zu entnehmen (siehe Anhang I).

Beeinträchtigungen durch optische Reize im gesamten Bauvorhabenbereich (außerhalb des Trogbauwerks) (K 215)
Durch zusätzliche optische Reize findet außerhalb des Trogbereichs im gesamten Vorhabenbereich eine Beeinträchtigung insbesondere der Vogelarten der offenen Landschaft statt. Durch Dammlagen mit ihrer Vegetation,
die Elektrifizierung sowie den Bahnverkehr entstehen in Bodenbrüterlebensräumen (Feldlerche, Kiebitz, Wachtel, Wiesenschafstelze, Großer
Brachvogel) neue dauerhafte Kulissenwirkungen, die zu Meidungsreaktionen führen. Die Bodenbrüter halten einen Abstand von rund 100-140 m zu
derartigen Strukturen ein. Es ist damit zu rechnen, dass Reviere, die in einem Abstand von 100-120 m zu der Trasse liegen, dauerhaft aufgegeben
werden. Dies betrifft im Untersuchungsraum 5 Reviere der Kiebitze, 6 Reviere der Wiesenschafstelze, ein Revier der Wachtel und 16 Reviere der
Feldlerche. Die Reviere werden durch Störungen so beeinträchtigt und damit beschädigt, dass diese nicht mehr nutzbar sind. Zwischen dem Mittleren-Isar-Kanal und der ED 19 wird ein Brachvogelrevier erheblich beeinträchtigt (ca. 30 ha von ca. 70 ha Revierfläche). Auch hier kann mit einer
Aufgabe des Reviers gerechnet werden. Da, bis auf die Wachtel, ein Ausweichen der durch Kulissenwirkung gestörten Revierpaare nicht zu erwarten ist, wird der Verlust der Reviere als eine erhebliche Beeinträchtigung
bewertet. Durch das Vermeiden von Gehölzpflanzungen in Bereichen, in
denen Feldlerchen brüten (V 4), kann der Effekt der Meidungsreaktion
durch Kulissenwirkung geringfügig vermindert werden. Trotz umfangreicher
Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes (FCS 1, FCS 2,
FCS 3) bewirkt das Vorhaben eine dauerhafte erhebliche Beeinträchtigung
der Gebietspopulation der Feldlerche, des Kiebitzes und der Wiesenschafstelze durch Kulissenwirkungen. Der Verbotstatbestand der Störung nach §
44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG wird daher bei Wiesenschafstelze, Kiebitz und
Feldlerche erfüllt. Die Erteilung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7
BNatSchG ist erforderlich.
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Weitere Details sind dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zu entnehmen (siehe Anhang I).
Die betriebsbedingte Beleuchtung des Bf Schwaigerloh ist mit dauerhaften
Auswirkungen auf viele nachtaktive Insekten sowie Fledermäuse verbunden. Diese werden vom Licht angezogen. Nach Erreichen des Lichtkegels
ist es den Insekten nahezu unmöglich, diesen wieder zu verlassen („Lichtkäfig / Lichtfalle“). Um dies zu vermeiden bzw. zu vermindern werden
künstliche Lichtquellen auf dem Stand der Technik zur Beleuchtung des
Bahnhofs Schwaigerloh verwendet (V 10), so dass die Auswirkungen für
das Schutzgut Tiere und Biologische Vielfalt insgesamt nicht erheblich sind.
6.1.4
Zusammenfassung der bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen der Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt
Die folgende Tab. 6-4 stellt die erheblichen bau-, anlage-und betriebsbedingten
Beeinträchtigungen für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt
im Untersuchungsraum zusammenfassend dar.
Tab. 6-4:
Zusammenfassende Darstellung der erheblichen Konflikte der Schutzgüter
Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt
Das Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt ist von den Konflikten:
K 011:
K 012:
K 013:
K 017:
K 018:
Baubedingte Beeinträchtigungen durch temporäre Flächeninanspruchnahme im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen
erheblich
Baubedingte Beeinträchtigungen durch Barriere- und Trennwirkungen im Bereich der
Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen
erheblich
Baubedingte Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen und Erschütterungen im
Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen
erheblich
Baubedingte Beeinträchtigungen durch Licht und optische Reize im Bereich der
Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen
erheblich
Beeinträchtigungen durch mechanische Bodenbelastung und Bodenabtrag / -abtrag
im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen
erheblich
K 111, K 112: Beeinträchtigungen durch Flächenversiegelung und –überbauung durch technische
K 113:
K 211:
K 215:
Bauwerke und Betriebsanlagen sowie Erdbauwerke
erheblich
Anlagenbedingte Beeinträchtigungen durch Zerschneidung der Lebensräume mit
dauerhaften Trenn- und Barrierewirkungen
erheblich
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen im gesamten Bauvorhabenbereich (außerhalb des Trogbauwerks)
erheblich
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen durch optische Reize im gesamten Bauvorhabenbereich (außerhalb des Trogbauwerks)
erheblich
Betroffen.
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6.1.5
Genehmigungsplanung
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Beeinträchtigungen von Schutzgebieten und Ausweisungen nach Fachplänen
Natura 2000-Gebiete
Nach Art. 6 Abs. 3 FFH-RL sowie § 34 Abs.1 und 2 BNatSchG sind Pläne und
Vorhaben, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung des FFH-Gebietes in Verbindung stehen oder hierfür nicht notwendig sind, einzeln oder im Zusammenwirken
mit anderen Plänen und Vorhaben jedoch den Schutzzweck eines Gebietes
maßgeblich beeinträchtigen können, auf ihre Verträglichkeit mit den für dieses
Gebiet festgelegten Erhaltungszielen zu überprüfen.
Der südliche Rand des FFH-Gebietes „Moorreste im Freisinger und Erdinger
Moos“ (Teilgebiet DE 7636 – 371.04 Eittinger Weiher) befindet sich 3 km nördlich der geplanten Bahnstrecke, flussabwärts an der Dorfen. Bei dem Teilgebiet
handelt es sich um den Eittinger Weiher.
Das gesamte FFH-Gebiet wird im SDB als strukturreiche Reste des Freisinger
Mooses mit Mosaik aus Wiesen, Moorwäldern, Hochstaudenfluren, Nass- und
Streuwiesen sowie Gewässern (repräsentative Bachläufe, Gräben u. verlandender Stauweiher) beschrieben. Es ist ein bayernweit bedeutsames Wiesenbrütergebiet mit z.T. sehr günstigem Bruterfolg, eines der individuenstärksten Vorkommen der beiden Ameisenbläulinge.
Das für die Betrachtung relevante Teilgebiet Eittinger Weiher liegt etwa 1,5 km
nordwestlich Eitting (Lkr. Erding). Seine Größe beträgt 23 ha, womit es 5 % der
Fläche des Gesamtgebiets stellt. Der Eittinger Weiher ist ein ursprünglich als
Wasserrückhaltebecken angelegter, stark eutropher Stauweiher der Dorfen, der
durch die zeitweise hohen Sedimentfrachten des Fließgewässers mittlerweile
stark verlandet ist.
Neben der Wasserfläche umfasst der Schutzgebietsteil auch die ausgedehnte
Verlandung, i.W. Schilfflächen und Großröhrichte, sowie - randlich - feuchte
Hochstaudenfluren und Gehölzbestände im Süden. Das Gebiet ist Vogelfreistätte
und NSG und wird im ABSP Erding aus allgemein naturschutzfachlicher Sicht als
überregional bedeutsam eingestuft ("bedeutende Vogelrast- und -brutstätte").
Die unten aufgeführten LRT sind in den "alten" Erhaltungszielentwürfen für den
Eittinger Weiher genannt:
3140 - Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Stillgewässer mit benthischer Armleuchteralgen-Vegetation
6410 - Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden und Lehmboden
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6430 - Feuchte Hochstaudensäume der planaren bis alpinen Höhenstufe inkl.
Waldsäume
Laut Standarddatenbogen kommen in dem Teilgebiet der Schlammpeitzger sowie die Groppe vor. Aktuelle Daten einer WRRL-Befischung der Dorfen bei Eitting vom 4. Mai 2012 bestätigen das Vorkommen der Groppe, nicht aber des
Schlammpeitzgers in diesem Abschnitt der Dorfen.
Aufgrund der großen Entfernung zwischen dem FFH-Gebiet (Teilgebiet Eittinger
Weiher) und dem geplanten Vorhaben (rd. 3 km) sowie der Tatsache, dass nicht
in die Dorfen eingegriffen wird und zudem Schutzvorkehrungen zur Verhinderung
eines Eintrags von Schad- und Trübstoffen aus dem Baustellenbereich in die
Dorfen (Schutzmaßnahme S4) vorgesehen sind, wird von keiner Betroffenheit
des Gebietes ausgegangen. Auch für den Fall, dass bei Nachlässigkeit oder
Nichtbeachtung der Vorschriften oder im ungünstigsten Fall bei besonderen
Starkregenereignissen ggf. ein Eintrag von Nähr- und Schwebstoffen in das Gewässer erfolgen könnte, ist aber aufgrund der noch erheblichen Laufstrecke bis
zur Gebietsgrenze (3 km) ein Nährstoff- oder Schwebstoff-Input in das Schutzgebiet auszuschließen. Daher kann auf eine förmliche FFH-Vorprüfung verzichtet
werden.
Das EU-Vogelschutzgebiet „Nördliches Erdinger Moos“ (DE 7637 – 471) wird
durch das Vorhaben betroffen. Der südliche Randbereich des Schutzgebietes
wird von der Trasse auf einer Länge von rd. 1.100 m durchfahren. Die Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung des Vogelschutzgebietes oder seiner
maßgeblichen Bestandteile ist nicht auszuschließen, so dass für dieses Gebiet
eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
Die FFH-Verträglichkeitsprüfung wurde nach Maßgabe des Umwelt-Leitfadens
des Eisenbahn-Bundesamtes (Teil IV) durchgeführt.
Beim europäischen Vogelschutzgebiet „Nördliches Erdinger Moos“ richtet sich
die FFH-Verträglichkeitsprüfung auf die für das Gebiet festgesetzten Erhaltungsziele der Vogelarten nach Anhang I VS-Richtlinie und die regelmäßig auftretenden Zugvogelarten nach Art. 4 Abs.2 VS-Richtlinie.
Rechtsverbindliche Erhaltungsziele sind die Erhaltung oder Wiederherstellung
der im Standarddatenbogen genannten Schutzgüter (Lebensraumtypen nach
Anhang I einschl. charakteristischer Arten und Arten nach Anhang II FFH-RL)
bzw. die in einer Verordnung nach § 32 BNatSchG i.V.m. Art. 13 b Abs. 1 Satz 2
BayNatSchG aufgeführten Schutzzwecke.
Die prüfungsrelevante Gebietskulisse entspricht dem FFH-Gebiet bzw. dem VSGebiet. Dabei ist der Suchraum nicht nur auf die Reichweite der Immissionen zu
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beschränken, sondern es sind auch Zerschneidungswirkungen zu berücksichtigen (Umwelt-Leitfaden, Teil IV EBA 2010).
Bei der Beurteilung der Erheblichkeit möglicher oder voraussichtlicher Beeinträchtigungen wurden das Fachinformationssystem und die Fachinformationen
zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP (LAMPRECHT, H.
und TRAUTNER, J. 2007) berücksichtigt.
Für das Vogelschutzgebiet „Nördliches Erdinger Moos“ (DE 7637 – 471) ergeben
sich aus der FFH-Verträglichkeitsprüfung (siehe Anlage 16.1) folgende Ergebnisse:
Der südliche Randbereich des Schutzgebietes wird von der Trasse auf einer
Länge von rd. 1 100 m durchfahren. Durch Wirkungen des Vorhabens PFA 4.1
kommt es innerhalb des Vogelschutzgebietes zu Beeinträchtigungen von drei
Feldlerchen- und einem Kiebitzrevier. Diese Funktionsverluste liegen für sich betrachtet unterhalb der Erheblichkeitsschwelle, so dass die Beeinträchtigung der
Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes durch das Vorhaben PFA 4.1 in einem
ersten Schritt als nicht erheblich beurteilt wird.
Vorhaben können jedoch ggf. erst im Zusammenwirken mit anderen Plänen und
Projekten zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen (sog. Summationswirkungen). Besondere Relevanz in dem gegenständlichen Vogelschutzgebiet hat die mit Planfeststellungsbeschluss vom 05.07.2011 planfestgestellte Planung zur dritten Start- und Landebahn des Münchener Flughafens. Nach dem
Planfeststellungsbeschluss führt dieses Vorhaben u.a. für die Feldlerche und den
Kiebitz zu erheblichen Beeinträchtigungen i.S. des § 34 Abs. 1 BNatSchG. Unter
Berücksichtigung von Kohärenzmaßnahmen wurde für das Vorhaben daher eine
Abweichungsentscheidung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG erteilt. Da für das Vorhaben „3. Start- und Landebahn“ mit Erlass des genannten Planfeststellungsbeschlusses die Zulassung erteilt wurde, ist das Vorhaben mit Blick auf kumulative
Wirkungen für die Frage der erheblichen Beeinträchtigung in der FFHverträglichkeitsprüfung (FFH-VP, Anlage 16.1.1) für das vorliegende Eisenbahnvorhaben gemäß § 34 Abs. 1 BNatSchG zu berücksichtigen.
Die Zusatzbelastung, die durch das Vorhaben „Erdinger Ringschluss“ auf die bereits durch das planfestgestellte Projekt „3. Start- und Landebahn“ - erheblich beeinträchtigten Erhaltungsziele Kiebitz und Feldlerche einwirken wird, ist bezogen
auf die beiden Erhaltungsziele als erheblich gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG zu bewerten. Dies wird vorsorglich auch angesichts der im Planfeststellungsbeschluss
zur 3. Start- und Landebahn festgesetzten Kohärenzsicherungsmaßnahmen zu
Grunde gelegt.
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Nach § 34 Abs. 2 BNatSchG ist ein Projekt, das zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen
Bestandteilen führen kann, unzulässig. Von diesem Verbot darf nach § 34 Abs. 3
BNatSchG eine Abweichung nur dann zugelassen werden, wenn das Projekt aus
zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses erforderlich ist
und zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer
Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, nicht gegeben
sind. Dieser Sachverhalt ist in einer FFH-Abweichungsprüfung (FFH-AP, Anlage 16.1.2) darzulegen.
Die im Rahmen der fachplanerischen Alternativenprüfung (Kap. 6.2 der Anlage 1;
planliche Darstellung siehe Anlage 3.3.1) untersuchten und dargestellten Trassenalternativen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Schutzgüter
des Vogelschutzgebietes so gering, dass sich daraus keine Unterschiede im Verlust von Revieren relevanter Vogelarten ergeben.
Im Ergebnis wäre auch durch alternative südliche Trassenführungen bzw. eine
Tunnellösung (siehe Anlage 16.5) unter habitatschutz- und artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten keine relevante Reduzierung der vorhabensbedingten erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes „Nördliches Erdinger Moos“ möglich, denn auch durch diese würde das Erhaltungsziel
Feldlerche erheblich beeinträchtigt. Zudem sind alle Alternativen mit Nachteilen
verbunden, die entweder zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Gewerbegebietes Schwaigerloh (notwendige Gebäudeabrisse), zu Eingriffen in einen Lohwaldrest führen oder in keinem Verhältnis zu der festgestellten Betroffenheit der
Erhaltungsziele stehen (Kosten hinsichtlich der Tunnellösung, stärkere Eingriffe
in den Naturhaushalt) und somit nicht zumutbar sind.
Die vorhabensbedingte - aufgrund der Summationswirkung mit dem Vorhaben „3.
Start- und Landebahn“ zwar erhebliche - Beeinträchtigung der Vogelarten Kiebitz
(Verlust von 1 Revier bei einer Anzahl von Revieren im VSG > 500) und Feldlerche (Verlust von 3 Revieren bei einer Anzahl von Revieren im VSG ~ 500) wird
durch die Querung der Vorzugstrasse im äußeren Randbereich des Vogelschutzgebietes mit einer bereits bestehenden hohen Vorbelastung (Gewerbegebiet Schwaigerloh, ED5) hervorgerufen.
Dem steht das öffentliche Interesse an der Schaffung einer Direktanbindung der
S-Bahn von Erding und Markt Schwaben an den Flughafen München und an der
Verbesserung der Schienenanbindung an den Münchner Flughafen aus Südostbayern gegenüber. Die Verbesserung der Erreichbarkeit dient der Erfüllung des
gesetzlichen Auftrags zur Daseinsvorsorge und ist ein zwingendes überwiegendes öffentliches Interesse. Es ist von nachhaltiger bzw. langfristiger Natur und ist
von solchem Gewicht, dass es die Beeinträchtigung der vier genannten Brutvo-
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gelreviere rechtfertigt, zumal hierfür Ersatz durch Festsetzung durch Kohärenzsicherungsmaßnahmen geschaffen wird. Somit ist das öffentliche Interesse an
dem Vorhaben zwingend i. S. d. § 34 Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG und kann nicht
durch andere Lösungen erreicht werden.
Die zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes „Natura-2000“ notwendigen
Kohärenzsicherungsmaßnahmen sind gem. § 34 Abs. 5 BNatSchG vorgesehen.
Das Kohärenzsicherungskonzept strebt eine vollständige Kompensation aller projektbedingten Funktionsverluste des Kohärenzbeitrags an. Dabei konzentriert es
sich auf Maßnahmen, die die besten Voraussetzungen für eine rasche und vollständige Etablierung der festgelegten Kohärenzsicherungsziele gewährleisten.
Die Maßnahmen werden innerhalb des Vogelschutzgebiets „Freisinger Moos“ DE
7636-471 durchgeführt. Das im gleichen Naturraum befindliche SPA liegt nur 2,5
bis 3,7 km westlich des SPA „Nördliches Erdinger Moos“. Beide Schutzgebiete
sind, standörtlich wie auch nutzungsgeschichtlich, als Niedermoore der nördlichen Münchener Ebene weitreichend vergleichbar und avifaunistisch eng verwandt. Beziehungen zwischen den Populationen beider Gebiete, insbesondere
auch bei den in dem Europäischen Vogelschutzgebiet DE 7637-471 "Nördliches
Erdinger Moos" von den Eingriffen erheblich betroffenen Arten bestehen.
Das Europäische Vogelschutzgebiet „Freisinger Moos“ DE 7636-471 hat eine
hohe Bedeutung für die vorhabensbedingt betroffenen Erhaltungsziele. Die Kohärenzsicherungsmaßnahmen führen zu einem funktionalen Ausgleich des Eingriffs.
Für die Sicherung des Kohärenzbeitrags der beeinträchtigten Erhaltungsziele des
Europäischen Vogelschutzgebiets DE 7637-471 "Nördliches Erdinger Moos" sind
im landschaftspflegerischen Begleitplan Kohärenzsicherungsmaßnahmen (KS 1
und KS 2) vorgesehen. Sie werden in den Maßnahmenblättern eingehend beschrieben. Die planerische Darstellung erfolgt in der Karte „FFHAbweichungsprüfung“ (16.4). Die Maßnahmen sind weiterhin unter Angabe der
Platzierung (Zielgebiete) und Abschätzung des Zeitraums bis zur Wirksamkeit
nach Durchführung/Herstellung tabellarisch in der FFH-Abweichungsprüfung, Anlage 16.1.2, Kap. 4.2.1 und 4.2.2, aufgelistet.
Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG, Art. 23 BayNatSchG)
Die im Untersuchungsraum kartierten nach § 30 BNatSchG/ Art. 23 BayNatSchG
gesetzlich geschützten Biotope werden durch das geplante Bauvorhaben weder
unmittelbar (Flächeninanspruchnahme) noch mittelbar (Zerschneidung, Immissionen, Standortveränderungen) betroffen.
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Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL (§ 19 BNatSchG)
Von den im Untersuchungsraum kartierten Lebensraumtypen nach Anhang I der
FFH-RL werden durch das geplante Bauvorhaben nur der LRT Wald mesophil
9170 (WM1) auf 0,03 ha bauzeitlich in Anspruch genommen. Der Verlust des
LRT WM1 betrifft Bereiche außerhalb der FFH-Gebiete. Unter Berücksichtigung
der weiten Verbreitung innerhalb des Untersuchungsraumes (WM1 5,27 ha) und
der geringen Betroffenheit durch das Bauvorhaben kann eine erhebliche Beeinträchtigung des LRT 9170 ausgeschlossen werden, so dass kein Umweltschaden
gemäß § 19 BNatSchG zu erwarten ist.
6.2
Boden
Alle in Tab. 6-1 zu betrachtenden potenziellen Konflikte werden nachfolgend beschrieben und auf ihre Relevanz im Wirkraum des Bauvorhabens hin überprüft.
Mit Konfliktnummern versehen und in Tab. 6-7 zusammenfassend aufgelistet sowie in der Anlage 15.7.1-3 dargestellt werden schließlich nur die erheblichen
Konflikte.
6.2.1
Baubedingte Beeinträchtigungen
Folgende Beeinträchtigungen von Böden werden durch die Baumaßnahmen verursacht:

Baubedinge Beeinträchtigung von Böden durch Flächeninanspruchnahme
im Bereich von BE-Flächen, Baufeldern und Baustraßen (K 021):
Durch die temporäre Inanspruchnahme von Böden für Baulogistikflächen
werden folgende Bodenfunktionen weitgehend außer Kraft gesetzt:
- Austauschprozesse zwischen Boden und Luft werden unterbunden; es
findet keine Versickerung, keine Verdunstung und kein Luftaustausch
statt und die Grundwasserneubildung verringert sich infolge Ableitung und
schnellem Abfluss des Oberflächenwassers.
- Bodenfeuchte und Sauerstoffgehalt in den Poren nehmen ab. Dieses
wirkt sich negativ auf die Wachstumsbedingungen von Gehölzen aus.
- Dichte Fahrbahndecken verringern den Sauerstoffgehalt der darunterliegenden Bodenschichten derart, dass sich weder aerobe Bakterien noch
aktive Wurzeln bilden können.
- humoser Oberboden wird erodiert.
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Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Die erforderlichen Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen mit baubedingten Beeinträchtigungen nehmen im UR unversiegelte Flächen mit einem Umfang von rd. 19 ha ein und befinden sich im unmittelbaren Umfeld
der Trasse bzw. der neu zu bauenden GVS ED 19 - Reisen. Überwiegend
sind hiervon die Bodeneinheiten 4b, gefolgt von 4a, 12a, 19a, 20, 4a und
64b betroffen; bei 13,2 ha (rd. 70 %) handelt es sich um Böden mit sehr hohem Funktionalem Wert (s. Tab. 6-5). Die temporären baubedingten Beeinträchtigungen durch Flächenversiegelung, Überschüttung, Verdichtung und
Erosion von humosem Oberboden mit ihren Auswirkungen auf abiotische
Schutzgüter sind erheblich und somit eingriffsrelevant.
Tab. 6-5:
GLA-Nr.
3a
4a
4b
Baubedingte Bodenverluste in ha
Bodentyp
Funktionaler Baubedingter
BoWert
denverlust [ha]
Pararendzina
Parabraunerde und Braunerde
Humusbrauerde und Humusparabraunerde
5
0,64
5
1,67
5
7,00
12a
Kolluvisol
5
2,85
19a
Pararendzina
3
1,88
20
Braunerde
3
1,76
62a
Gley-Rendzina und RendzinaGley
5
1,06
62b
Kalkgley
4
0,33
64b
Kalkgley
3
1,46
64c
Kalkanmoorgley
3
0,16
77
Kalkniedermoor
4
0,18
Summe
18,99
FW: 5 = sehr hoch, 4 = hoch, 3 = mittel, 2 = gering, 1 = sehr gering

Beeinträchtigungen von Böden durch bauzeitlichen Staub- und Schadstoffeintrag
Im Bereich der BE-Flächen, Baufelder und Baustraßen sind Auswirkungen
auf den Boden durch Schadstoffeinträge potenziell möglich. Diese Beeinträchtigungen können vermieden werden, wenn vorgesehene Vermeidungs- und Verminderungsnahmen durchgeführt werden (s. Kap.7.1.2). Bei
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Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
ordnungsgemäßer Durchführung sind keine nachhaltigen Auswirkungen auf
den Naturhaushalt zu erwarten, so dass keine weitere Kompensation erforderlich ist. Dieser Eingriff kann somit als nicht erheblicher Eingriff bewertet
werden.

Temporäre Funktionsbeeinträchtigungen von Böden durch temporäre
Grundwasserabsenkungen bzw. Grundwasseranstau
Im Zuge bauzeitlicher Grundwasserabsenkungen ist eine Änderung der
chemischen, biologischen und physikalischen Bodeneigenschaften in den
betroffenen Bereichen denkbar. Bauzeitliche Grundwasserabsenkungen
und Wasserhaltungen sind im Bereich der geplanten Bauwerke EÜ Abfanggraben, EÜ Dorfen, EÜ Weichgraben und Trogbauwerk erforderlich. Sie
sind jedoch räumlich und zeitlich sehr begrenzt wirksam und wirken sich
daher nicht erheblich auf die umgebenden Böden aus.

Beeinträchtigungen von Böden durch mechanische Bodenbelastung und
Bodenabtrag /-auftrag (K 028)
Im Bereich der BE-Flächen, Baufelder und Baustraßen kommt es durch die
mechanische Bodenbelastung der Baufahrzeuge zu einer Bodenverdichtung und somit zum Verlust zahlreicher Bodenfunktionen, wie z.B. Wasserund Luftdurchlässigkeit. Zusammen mit dem Bodenabtrag/-auftrag sind
diese Beeinträchtigungen als erheblich zu bewerten und somit eingriffsrelevant.

Temporäre Funktionsbeeinträchtigungen von Böden durch Einleitung von
Oberflächenwasser in Fließgewässer / stehende Gewässer / Grundwasser
Zu möglichen Wirkungen wird auf Kap. 6.3.1 verwiesen. Grundsätzlich sind
im Bereich der temporären Wasserversickerung Änderungen der chemischen, biologischen und physikalischen Bodeneigenschaften denkbar. Da
sie aber zeitlich und räumlich sehr begrenzt auftreten und die Beachtung
der einschlägigen Schutzbestimmungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (s. Kapitel 7.1.2, 7.1.3) im Normalbetrieb vorauszusetzen
sind, ist allenfalls mit einer nicht erheblichen Beeinträchtigung zu rechnen.
Eine Gefährdung durch Havarien lässt sich nicht abschätzen.
6.2.2
Anlagenbedingte Beeinträchtigungen

Dauerhafte Beeinträchtigung von Böden durch Flächeninanspruchnahme
durch technische Bauwerke und Betriebsanlagen mit Flächenversiegelung
(K 121)
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PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Anlagenbedingte und damit dauerhafte Beeinträchtigungen und Verluste
von Bodenfunktionen durch technische Bauwerke und Betriebsanlagen resultieren aus der Versiegelung von Böden im Zuge des Baus von Brückenfundamenten, des Gleiskörpers (mit Planumsschutzschicht), durch den Bf
Schwaigerloh (Bahnsteige, Fußwege etc.), durch Straßenverlegungen,
Trogbauwerk und Rettungsplatz. Die Versiegelungen finden in einem Umfang von rd. 14,8 ha statt und sind als erheblich zu beurteilen. Am stärksten
betroffen hiervon sind die Bodeneinheiten 4b und 19a; mit rd. 8 ha machen
die Böden mit sehr hohem Funktionalem Wert rd. die Hälfte der Bodenversiegelung aus (s. Tab. 6-6).
Im Zuge des Vorhabens werden jedoch auch Flächen in einer Größenordnung von rd. 0,94 ha entsiegelt. Die Flächengröße rsultiert neben der A7Maßnahme (rd. 0,19 ha) aus den Bereichen, die als Böschung geplant sind
und bislang versiegelt waren (0,62 ha - G1 0,2 ha, G/A 4 - 0,42 ha) sowie
aus der Rückführung (Rekultivierung) nicht mehr benötigter Wege in die
landwirtschaftliche Nutzung (0,13 ha).

Dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung von Böden durch Flächeninanspruchnahme durch Erdbauwerke ohne Flächenversiegelung (K 122)
Anlagenbedingte und damit dauerhafte Beeinträchtigungen und Verluste
von Bodenfunktionen sind auch durch Überdeckung und Umlagerung von
Böden durch die Anlage von Böschungen (Dämme, Einschnitte) etc. sowie
im Bereich der Entwässerungsgräben, Regenrückhaltebecken und Straßenböschungen zu erwarten. Entsprechende, als erheblich einzustufende
Beeinträchtigungen finden in einer Größenordnung von rd. 12,1 ha statt.
Am stärksten betroffen hiervon sind die Bodeneinheiten 4b, 12a und 20; mit
rd. 8,5 ha machen die Böden mit sehr hohem Funktionalem Wert rd. 70 %
der von Bodenumlagerungen, -abtrag und -auftrag betroffenen Böden aus
(s. Tab. 6-6).
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PFA 4.1
Tab. 6-6:
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Anlagenbedingte Verluste und Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen in ha
GLA-Nr.
Bodentyp
FW
Bodenversiegelung [ha]
Überdeckung, Abtrag von Boden
[ha]
3a
4a
4b
Pararendzina
Parabraunerde und
Braunerde
Humusbrauerde und
Humusparabraunerde
5
0,86
0,84
5
1,46
1,04
5
4,26
4,28
12a
Kolluvisol
5
1,21
1,84
19a
Pararendzina
3
3,22
0,72
20
Braunerde
3
1,87
1,77
62a
Gley-Rendzina und
Rendzina-Gley
5
0,25
0,49
62b
Kalkgley
4
0,29
0,50
64b
Kalkgley
3
0,93
0,25
64c
Kalkanmoorgley
3
0,24
0,08
77
Kalkniedermoor
4
0,22
0,28
14,81
12,09
Summe
FW: 5 = sehr hoch, 4 = hoch, 3 = mittel, 2 = gering, 1 = sehr gering

Dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung von Böden durch Durchtrennung,
Verlegung, Überbauung von Gewässern
Dauerhafte Durchtrennungen und Verlegungen von Gewässern sind im
PFA 4.1 nicht geplant. Die Überbauung von Böden durch die Brückenbauwerke (Abfanggraben Ost, Dorfen, Mittlerer-Isar-Kanal) wirken sich aufgrund der geringen Breite der Bauwerke nicht erheblich auf die Böden aus.

Dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung von Böden durch Grundwasserabsenkungen bzw. Grundwasseranstau
Dauerhafte Grundwasserabsenkungen sind nicht vorgesehen. Grundwasseraufstau ist allenfalls im Bereich des Trogs Flughafen denkbar, jedoch
aufgrund der vorgesehenen Maßnahmen zur Grundwasserüberleitung von
untergeordneter Bedeutung (vgl. auch Kap. 6.3.2).
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PFA 4.1

Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung von Böden durch Einleitung und Versickerung von Oberflächenwasser ins Grundwasser
Grundsätzlich wird bezüglich dieser Wirkungen auf das Kap. 6.3.2 verwiesen.
Im Kreuzungsbereich der Bahntrasse mit der St 2580 (FTO) wird das anfallende Niederschlagswasser in ein Regenrückhaltebecken eingeleitet und
dort versickert. Die Böden in diesem Bereich sind durch Umlagerungen,
Aufschüttungen etc. anthropogen stark überformt, so dass erhebliche Beeinträchtigungen von Böden durch die Versickerung von Oberflächenwasser
auszuschließen sind.
Im Bereich der Wende- und Abstellanlage sowie des Bf Schwaigerloh wird
das anfallende Wasser über Rigolen, ausgeführt als Versickerschlitze gem.
RiL 836, versickert. In den betroffenen Bereichen stehen keine natürlichen
Böden mehr an, so dass sich die Einleitung in den Untergrund nicht erheblich auf das Schutzgut Boden auswirkt.

Beeinträchtigung von Böden durch Änderung von Standortfaktoren (Verschattung, Öffnen von Wäldern, Aufwuchsbeschränkungen etc.)
Die Trassenführung mittig des Laubwaldes westlich des Abfanggrabens Ost
führt zu anlagenbedingten Änderungen der Bodenstandortfaktoren durch
den Verlust der Beschattung, verstärkte Sonneneinstrahlung und somit erhöhte Verdunstungsrate. Da der Abschnitt innerhalb des Waldes mit rd.
100 m relativ kurz ist und aufgrund der geringen Flächenausdehung der
Waldparzelle kein ausgeprägtes Waldinnenklima besteht, wird die Änderung
der Bodenstandortfaktoren aufgrund der Walddurchfahrung als nicht erheblich beurteilt.
6.2.3
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Die Änderung natürlicher Bodenverhältnisse durch betriebsbedingte Eutrophierung (Fäkalien) ist durch die Verwendung geschlossener Systeme nicht vorhanden.
6.2.4
Zusammenfassung der bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden
Die folgende Tab. 6-7 stellt die bau-, anlage- und betriebsbedingten erheblichen
Beeinträchtigungen für das Schutzgut Boden im Untersuchungsraum zusammenfassend dar. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind nicht vorhanden.
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Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Tab. 6-7: Zusammenfassende Darstellung der erheblichen Konflikte des Schutzgutes
Boden
Das Schutzgut Boden ist von den Konflikten:
K 021:
K 028:
Baubedingte Beeinträchtigungen von Böden durch temporäre Inanspruchnahme im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen
erheblich
Baubedingte Beeinträchtigungen von Böden durch mechanische Bodenbelastung und
Bodenabtrag /-auftrag im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen
erheblich
K 121:
Anlagenbedingte Beeinträchtigung von Böden durch Flächeninanspruchnahme mit Versiegelung und Funktionsbeeinträchtigung im gesamten Vorhabenbereich
erheblich
K 122:
Dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung von Böden durch Flächeninanspruchnahme durch
Erdbauwerke ohne Flächenversiegelung
erheblich
betroffen.
6.3
Wasser
Alle in Tab. 6-1 zu betrachtenden potenziellen Konflikte werden nachfolgend beschrieben und auf ihre Relevanz im Wirkraum des Bauvorhabens hin überprüft.
Mit Konfliktnummern versehen und in Tab. 6-8 zusammenfassend aufgelistet sowie in der Anlage 15.7.1-3 dargestellt werden schließlich nur die erheblichen
Konflikte.
6.3.1
Baubedingte Beeinträchtigungen

Beeinträchtigung der Fließgewässer durch temporäre Inanspruchnahme
der Gewässer durch Baustelleneinrichtungen und Baustraßen
Bauzeitlich können sich durch den Baustellenverkehr sowie durch die Bauabwicklung selbst qualitative Beeinträchtigungen, insbesondere Eintrübungen durch mineralische Einträge, ergeben. Westlich des Weichgrabens
sind, unmittelbar an den Weichgraben angrenzend, zwei 500 m2 große
Baustelleneinrichtungsflächen vorgesehen. Der Weichgraben wird dafür jedoch nicht in Anspruch genommen. Hierdurch können sich qualitative Beeinträchtigungen in Form von Immissionen in das Gewässer ergeben.
Die bauzeitlichen Beeinträchtigungen werden durch einen Schutzzaun entlang der BE-Flächen sowie der Baustraße soweit wie möglich minimiert
(siehe Kap 7.1.3). Die verbleibenden Beeinträchtigungen sind dann nicht
mehr erheblich.
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PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Hinsichtlich der temporären Verlegung des Weichgrabens wird auf die
Thematik Zerschneidung, Verlegung und Überbauung von Gewässern verwiesen.
Im Endzustand wird das neue Bachbett naturnah ausgebaut, so dass der
ursprüngliche Zustand bzgl. der Rauigkeit, der Abflussverhältnisse und des
Retentionsvermögens wiederhergestellt werden.
Da für die BE-Flächen und Baustraßen eine flächige Versickerung über die
Ränder vorgesehen ist, ist mit einer Veränderung der Abflussmenge (z.B.
durch Entwässerung von Baustelleneinrichtungen) von Fließgewässern im
Baustellenbereich nicht zu rechnen. Eine zeitlich begrenzte Flächeninanspruchnahme oder Abriegelung von Überschwemmungsgebieten tritt nicht
auf.

Bauzeitliche Staub- und Schadstoffemissionen in Gewässer
Beeinträchtigungen der Gewässerqualität könnten nur im Zusammenhang
mit Bauarbeiten für die Brückenbauwerke im Bereich der wasserführenden
Gewässer in Form von Trübungen durch feinkörnige Schwebstoffe auftreten. Dies betrifft vor allem den Weichgraben (Bahn-km 20,8+74), bei dem
das Gewässer zur Errichtung des Rahmenbauwerks bauzeitlich im Bereich
des Baufeldes verlegt und verrohrt werden muss sowie die Dorfen (Bahnkm 22,4+09), wo Baumaßnahmen zur Errichtung der Brücke in unmittelbarer Nähe des Gewässers stattfinden werden.
Unter der Voraussetzung, dass die einschlägigen Vorschriften zum Schutz
von Gewässern (s. auch Kap. 7.12., 7.1.3) beachtet werden, ist von einer
nicht erheblichen Beeinträchtigung auszugehen.

Zerschneidung, Verlegung und Überbauung von Gewässern
Im Zuge des Neubaus der EÜ Weichgraben (Bahn-km 20,87) wird das Gewässer auf einer Länge von ca. 40 m für die Dauer von ca. 3 Jahren verrohrt. Mit der Verrohrung sind Beeinträchtigungen wie Veränderungen des
Gewässerbettes sowie Beseitigung von Ufervegetation verbunden. Eine
erhebliche Veränderung der Bachlauflänge und somit des Sohlgefälles sowie eine Veränderung der Fließgeschwindigkeit ist dadurch nicht gegeben.
Wirkungen durch die bauzeitliche Überbauung von Gewässern (Abfanggraben Ost, Dorfen, Weichgraben, Mittlerer-Isar-Kanal) reichen über den in
K 134 dargestellten Konflikt nur unwesentlich hinaus; es wird daher auf
Kap. 6.3.2 (K 134) verwiesen.
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
Genehmigungsplanung
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Temporäre Beeinträchtigung durch Eingriffe in das Grundwasser, Grundwasserabsenkungen bzw. Grundwasseranstau
Zu betrachten sind Entwässerungsmaßnahmen beim Bau der Fundamente
sowie Eingriffe in Grundwasserdeckschichten im Grundwasserbereich oder
in Einschnittsbereichen. Bauzeitliche Grundwasserabsenkungen und Wasserhaltungen sind im Bereich der geplanten Bauwerke EÜ Abfanggraben,
EÜ Dorfen, EU Weichgraben und Trogbauwerk erforderlich. Sie sind jedoch
räumlich und zeitlich sehr begrenzt wirksam und wirken sich daher nicht
erheblich auf das Grundwasser aus.
Der Trog liegt auf ganzer Länge im Grundwasser. Aufgrund der Tatsache,
dass ein Stauer in geringer Tiefe nicht zur Verfügung steht und wegen der
hohen Durchlässigkeit des Bodens, ist eine Herstellung des Trogbauwerks
innerhalb eines geschlossenen Spundwandkastens mit einer Unterwasserbetonsohle erforderlich. Nennenswerter Grundwasseranstau beschränkt
sich auf den Baubereich um das Trogbauwerk; die geplante Dükerung verhindert, dass ein Grundwasseranstau über das erlaubte Maß eintritt.

Baubedingte Beeinträchtigung durch Einleitung von Oberflächenwasser in
Fließgewässer und in das Grundwasser
Das in Baustellenbereichen und auf den Baustraßen anfallende Oberflächenwasser wird nicht zusammengeführt, sondern im Nahbereich flächig
versickert. Versickerungsaktiv sind dabei auch die überwiegend unbefestigten Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen. Einleitungen von Oberflächenwasser in oberirdische Gewässer sind nicht vorgesehen. Zur Vermeidung baubedingter Verunreinigungen werden einschlägige Vorkehrungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (s. Kapitel 7.1.2, 7.1.3)
getroffen, bzw. es sind grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen zum
Schutz des Wassers zu beachten. Aufgrund der vorgesehenen Maßnahmen zur Risikominimierung sind nenneswerte Beeinträchtigungen von
Grundwasser und Oberflächenwasser im Normalbetrieb auszuschließen.
Eine Gefährdung durch Havarien lässt sich nicht abschätzen.
6.3.2
Anlagenbedingte Beeinträchtigungen

Flächeninanspruchnahme durch technische Bauwerke und Betriebsanlagen mit Flächenversiegelung
Hinsichtlich der Flächeninanspruchnahme durch technische Bauwerke und
Betriebsanlagen sind drei mögliche Beeinträchtigungen zu betrachten:

Verfüllung/Überbauung von Gewässern
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PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan

Flächeninanspruchnahme oder Abriegelung von Überschwemmungsgebieten

Verminderung der Grundwasserneubildungsrate
Es werden keine stehenden Gewässer überbaut. Bezüglich der Überbauung von Fließgewässern durch Brückenbauwerke wird auf K 134 verwiesen.
Amtliche Überschwemmungsgebiete sind vom Vorhaben im PFA 4.1 nicht
betroffen. Im Bereich der zu querenden Fließgewässer (Dorfen, Weichgraben, Mittlerer-Isar-Kanal) sind die Brückenbauwerke bzw. Durchlass so dimensioniert, dass die Abflussquerschnitte nicht eingeengt werden.
Da die Entwässerung der geplanten Bahnstrecke, mit Ausnahme des Trogbauwerks, frei über Böschungen bzw. über Regenrückhaltebecken erfolgt,
und auch die Entwässerungsgräben nur bei Starkregenereignissen in die
Vorfluter entwässern, ist die Verminderung der Grundwasserneubildungsrate nicht erheblich. Gleiches gilt für die bahnparallelen Straßen und Wege,
bei denen die Versickerung über Bankett und Böschung stattfindet. Im Bereich der Wende- und Abstellanlage sowie des Bf Schwaigerloh wird das
anfallende Wasser über Rigolen, ausgeführt als Versickerschlitze gem. RiL
836, versickert. Das Trogbauwerk entwässert gemeinsam mit dem anschliessenden Trogteil (Planung FMG) in die Hebeanlage des FlughafenTunnels. Die Verminderung der Grundwasserneubildung fällt jedoch, bezogen auf die Länge des Trogbauwerks bzw. des Untersuchungsraums, sehr
gering aus und ist als nicht erheblich zu beurteilen.

Flächeninanspruchnahme durch Erdbauwerke ohne Flächenversiegelung
Gewässer werden durch Erdbauwerke nicht in Anspruch genommen. Hinsichtlich der Auswirkungen durch die Entwässerung der Erdbauwerke wird
auf die obengenannten Ausführungen verwiesen.

Überbauung und Verlegung von Fließgewässern (K 134)
Dauerhafte Verlegungen von Fließgewässern sind im Bereich des PFA 4.1
nicht geplant.
Dagegen werden Überbauungen von Abfanggraben Ost, Dorfen, Weichgraben und Mittlerer-Isar-Kanal erforderlich.
Der Abfanggraben Ost ist Bestandteil des übergeordneten Entwässerungssystems des Flughafens München. Für die Kreuzung mit dem Abfanggra-
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PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
ben wird eine Eisenbahnüberführung als Stahlbetonrahmenbauwerk vorgesehen, die mit einer lichten Weite von ≥ 17,00 m einen möglichen Hochwasserabfluss hinreichend berücksichtigt.
Für die Eisenbahnüberführung Weichgraben wird ein Stahlbetonrahmenbauwerk mit einer lichten Weite von 3,0 m und einer lichten Höhe über der
Grabensohle von mind. 2,10 m vorgesehen. Es sind somit Abmessungen
vorgesehen, die mindestens den gleichen Durchfluss wie der in Fließrichtung unterhalb der Bahntrasse liegende Durchlass der FTO gewährleisten.
Im Bereich der Dorfen verläuft die neue Bahntrasse auf einem ca. 5 bis 6 m
hohen Damm über dem bestehenden Gelände. Für die EÜ Dorfen wird ein
Rahmenbauwerk aus Stahlbeton vorgesehen. Die Lichte Weite des Bauwerks beträgt ca. 21 m (zwischen den Schrägstützen) bzw. ca. 32 m (zwischen den Bauwerkswänden).
Die EÜ Mittlerer-Isar-Kanal wird als einfeldriges, obenliegendes Tragwerk
als Stabbogenkonstruktion ausgeführt. Die Lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt ≥ 47,80 m, die Lichte Weite zwischen den Bögen ≥ 9,18
m bei einer Lichten Höhe über den Kanal von ≥ 3,00 m bzw. Lichten Höhe
über der Dammkrone von ≥ 3,00 m.
Alle Eisenbahnüberführungen gewährleisten einen ausreichenden (Hoch)Wasserabfluss. Während beim Abfanggraben Ost und beim Weichgraben
kein Gewässerbegleitgehölz verloren geht, führt der Bau der Brückenbauwerke zu einem dauerhaften Verlust von Gewässerbegleitgehölz an der
Dorfen und am Mittleren-Isar-Kanal. Während die Eingriffe am technischen
Bauwerk Mittlerer-Isar-Kanal als nicht erheblich zu beurteilen sind, sind die
Eingriffe in den Gewässerrandstreifen der Dorfen, die ein wesentlicher Bestandteil des Gewässers und seiner Aue ist, als erheblich einzustufen.

Minderung bzw. Durchstoßen von Deckschichten durch Bauwerke im
Grundwasser
Das Trogbauwerk (Flughafentunnel) liegt auf ganzer Strecke im Grundwasser, hier jedoch ausschließlich im Bereich quartärer Schichten. Tertiäre
bindige Schichten (Deckschichten) liegen deutlich unterhalb der Trogsohle.
Eine Minderung oder ein Durchstoßen von Deckschichten liegt somit nicht
vor. Da das Trogbauwerk mit Oberboden wieder überdeckt wird, die ursprünglich vorhandenen Böden lediglich eine mittlere Pufferfunktion aufweisen und der Eingriff eng begrenzt erfolgt, wird von einer nicht erheblichen Beeinträchtigung ausgegangen.
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PFA 4.1

Genehmigungsplanung
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Beeinträchtigung des Grundwassers durch Grundwasserabsenkungen bzw.
Grundwasseranstau
Dauerhafte Grundwasserabsenkungen sind nicht vorgesehen.
Relevant hinsichtlich eines möglichen Grundwasseraufstaus ist v.a. das
Trogbauwerk. Das Trogbauwerk liegt auf ganzer Länge, 180 m im Bereich
des PFA 4.1, im Grundwasser quer zur Grundwasserfließrichtung. Es ist
eine Dükerung erforderlich, wodurch ein Grundwasseranstau über das erlaubte Maß nicht eintritt. Wirkungen auf das Grundwasser treten somit allenfalls räumlich begrenzt auf; es ist daher von einer nicht erheblichen Beeinträchtigung auszugehen.
Wo die Bahnstrecke in Dammlage verläuft, ist ein Bodenaustausch in Form
von Rüttelstopfsäulen erforderlich, der sogar zu einer Erhöhung der Durchlässigkeit führt und somit keine Aufstaueffekte auf das Grundwasser hat.

Einleitung und Versickerung von Oberflächenwasser in Fließgewässer
/stehende Gewässer/ Grundwasser
Überwiegend verlaufen die Gleise in leichter Dammlage, so dass das Niederschlagswasser über das Planum zur Böschungsoberkante des Dammes
geführt wird und anschließend über die Böschung abläuft bzw. versickert.
Bei geländegleicher Lage der Schienenoberkante oder in Einschnitten werden beidseitig mindestens 0,40 m tiefe Seitengräben erstellt, in die die
Frostschutzschicht frei entwässert. Soweit erforderlich wird das Wasser mit
einer Tiefenentwässerung gesammelt und abgeleitet, soweit möglich mit
Rigolen versickert.
Im Abschnitt Dorfen - Weichgraben werden die in den Seitengräben gesammelten Niederschlagswässer in die Dorfen bzw. in den Weichgraben
als Vorflut eingeleitet. Da der überwiegende Teil des Oberflächenwassers
in den Gräben jedoch versickert bzw. verdunstet, ist mit keiner erheblichen
Beeinträchtigung durch Veränderung der Abflussmenge und der Qualität
der beiden Vorfluter im Zuge der Einleitung zu rechnen.
Im Kreuzungsbereich der Bahntrasse mit der St 2580 (FTO) wird das anfallende Niederschlagswasser in ein Regenrückhaltebecken eingeleitet und
dort versickert. Die Böden in diesem Bereich sind durch Umlagerungen,
Aufschüttungen etc. anthropogen stark überformt, so dass erhebliche Beeinträchtigungen von Böden durch die Versikerung von Oberflächenwasser
auszuschließen sind.
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PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Im Bereich der Wende- und Abstellanlage sowie des Bf Schwaigerloh wird
das anfallende Wasser über Rigolen, ausgeführt als Versickerschlitze gem.
RiL 836, versickert und mittels der Bodenpassage gereinigt. Mögliche Beeinträchtigungen sind im Normalbetrieb als nicht erheblich einzustufen.
Die Entwässerung der bahnparallelen Straßen und Wege erfolgt über das
Bankett und die Dammböschung ins Gelände. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Grundwassers ist hierdurch nicht zu erwarten.
Das Trogbauwerk entwässert gemeinsam mit dem anschließenden Trogteil
(Planung FMG) in die Hebeanlage des Flughafen-Tunnels. Die Hebeanlage
wird auf diese zusätzlichen Wassermengen dimensioniert. Beeinträchtigungen des Grundwassers resultieren hieraus nicht.
6.3.3
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser sind systembedingt nicht zu erwarten (Elektrotraktion).
6.3.4
Zusammenfassung der bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser
Die folgende Tab. 6-8 stellt die bau-, und anlagenbedingten erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut Wasser im Untersuchungsraum zusammenfassend dar. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind nicht vorhanden.
Tab. 6-8: Zusammenfassende Darstellung der erheblichen Konflikte des Schutzgutes
Wasser
Das Schutzgut Wasser ist von den Konflikten:
K 134:
Überbauung von Fließgewässern
erheblich
betroffen.
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
6.4
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Klima/Luft
Alle in Tab. 6-1 zu betrachtenden potenziellen Konflikte werden nachfolgend beschrieben und auf ihre Relevanz im Wirkraum des Bauvorhabens hin überprüft.
Mit Konfliktnummern versehen und in Tab. 6-9 zusammenfassend aufgelistet sowie in den Anlagen 15.7.1-3 dargestellt werden schließlich nur die erheblichen
Konflikte.
6.4.1
Baubedingte Beeinträchtigungen
Baubedingte Beeinträchtigungen für das Schutzgut Klima/Luft sind in erster Linie
durch die Bodenarbeiten (Bodentransport und Bodenaufschüttungen) und die
damit verbundenen lufthygienisch relevanten Staub- und Schadstoffemissionen
möglich. Diese Beeinträchtigungen beschränken sich räumlich auf die Randbereiche der Baustelle und sind in ihren möglichen Auswirkungen auf das Klima
und die Lufthygiene als nicht erheblich einzustufen.

Temporäre Flächeninanspruchnahme klimawirksamer Flächen mit Funktionsverlust im Bereich der BE-Flächen und Baustraßen
Eine temporäre linienhafte Überbauung klimawirksamer Flächen entlang
der Trasse ist nicht zu vermeiden. So werden baubedingt im Bereich des
Abfanggrabens Ost und östlich der Dorfen Laubwaldflächen mit bioklimatischer bzw. lufthygienischer Ausgleichsfunktion in einer Größenordnung von
rd. 0,27 ha gerodet. Der Wirkraum ist allerdings auf das unmittelbare Umfeld der Trasse begrenzt; zudem werden die Bereiche nach Abschluss der
Bauarbeiten größtenteils wieder neu begründet (Waldsaum). Gesamt betrachtet sind die baubedingten Waldrodungen als nicht erheblich zu beurteilen.

Temporäre Beeinträchtigungen des Frischluftabflusses durch Barriere- und
Trennwirkungen
Ein ausgeprägter Kalt-/ Frischluftabfluss liegt im UR nur im Bereich der
Flussaue der Dorfen vor. Auf Grund der bestehenden Vorbelastung durch
die FTO verschlechtert sich der Luftaustauch entlang der Dorfen während
der Bauphase nicht wesentlich.

Temporäre Beeinträchtigungen durch Staub- und Schadstoffemissionen
Baubedingt werden die mesoklimatischen und lufthygienischen Verhältnisse bei Einhaltung der in Kap. 7.1.4 genannten Verminderungsmaßnahmen
nicht erheblich beeinträchtigt.
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PFA 4.1
6.4.2
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Anlagenbedingte Beeinträchtigungen

Flächeninanspruchnahme klimawirksamer Flächen durch technische Bauwerke und Betriebsanlagen mit Flächenversiegelung sowie durch Erdbauwerke mit Flächenüberbauung (K 141, K 142)
Durch das Bauvorhaben kommt es zur Überbauung von Laubwaldflächen
mit bioklimatischer bzw. lufthygienischer Ausgleichsfunktion in einer Größenordnung von 0,30 ha. Gem. Waldfunktionsplan ist der Laubwald beidseits des Abfanggrabens Ost zwar nicht als Wald mit besonderer Bedeutung für den regionalen Klima- und Immissionsschutz ausgewiesen. Dennoch besitzt der Wald eine klimatische Ausgleichsfunktion, so dass die Flächenverluste als erhebliche Beeinträchtigung einzustufen sind.
Die vorhandenen Versiegelungsflächen (Gewerbegebiet Schwaigerloh,
Straßen, Flughafen) beeinflussen bereits erheblich das Mikroklima. Versiegelte Flächen speichern tagsüber die eingestrahlte Sonnenenergie, heizen
sich auf und erwärmen die Luft. Weiterhin schließt die Versiegelung eine
kontinuierliche Nachführung von Wasser an die verdunstende Oberfläche
aus, so dass es zu einer Reduzierung der Evapotranspiration kommt. Verbunden mit der erhöhten Rückstrahlung bedingt der veränderte Wasserhaushalt wesentlich trockenere Luft in den durch großflächige Versiegelungen beeinflussten Räumen. Die zusätzliche Neuversiegelung von Flächen
im Rahmen des Bauvorhabens in einer Größenordnung von knapp 14 ha
kann zu einer Verstärkung dieses Effektes führen. Die Beeinträchtigung ist
als erheblich zu bewerten.

Beeinträchtigungen klimawirksamer Flächen durch Barriere- und Trennwirkungen
Auf Grund des ebenen Reliefs liegen Bereiche mit einem ausgeprägten
Kaltluftabfluss im UR nicht vor. Somit findet im UR keine Beeinträchtigung
klimatischer Ausgleichsräume (Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete) für
die Durchlüftung von Siedlungsgebieten statt.
Auf Grund der bestehenden Vorbelastung durch die FTO verschlechtert
sich der Luftaustauch entlang der Dorfen nicht wesentlich. Der Regionale
Grünzug „Talraum der Dorfen“, der zur Verbesserung des Bioklimas und
zur Sicherung eines ausreichenden Luftaustausches beitragen soll, wird
durch die Trasse nicht unterbrochen. Die Dorfen wird durch eine Brücke mit
Lichter Weite von 21 m (zwischen den Schrägstützen) bzw. ca. 32 m (zwischen den Bauwerkswänden) und Lichter Höhe von 4,5 m überbrückt. Erhebliche anlagenbedingte Beeinträchtigungen durch Barriere- und Trenn-
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PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
wirkungen mit Beeinträchtigungen von Frischluftaustauschbahnen sind im
UR nicht zu erwarten.

Dauerhafte Änderung lokalklimatischer Standortfaktoren
Die Trassenführung mittig des Laubwaldes westlich des Abfanggrabens
Ost führt zu anlagenbedingten Änderungen der Standortfaktoren, die sich
lokalklimatisch im Verlust der Beschattung, verstärkter Sonneneinstrahlung
und somit erhöhter Verdunstungsrate auswirken. Diese Änderungen sind
flächenwirksam. Der Wald ist jedoch insgesamt nur 100 m breit, so dass
sich ein typisches Waldinnenklima nicht entwickeln kann. Die Änderung der
Standortfaktoren aufgrund der Durchschneidung des Waldes wird somit als
nicht erheblich beurteilt.
6.4.3
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Durch den Bahnbetrieb werden entlang der Trasse keine Schadstoffe immittiert.
Betriebsbedingt werden die mesoklimatischen und lufthygienischen Verhältnissenicht erheblich beeinträchtigt. Eine Darstellung betriebsbedingter Wirkungen entfällt daher insoweit.
6.4.4
Zusammenfassung der bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima/Luft
Die folgende Tab. 6-9 stellt die bau- und anlagenbedingten erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut Klima/Luft im Untersuchungsraum zusammenfassend dar. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind nicht vorhanden.
Tab. 6-9:
Zusammenfassende Darstellung der erheblichen Konflikte des Schutzgutes Klima/Luft
Das Schutzgut Klima/Luft ist vom Konflikt:
K 141
Flächeninanspruchnahme von klimawirksamen Flächen durch technische Bauwerke und
Betriebsanlagen mit Flächenversiegelung im gesamten Bauvorhabenbereich
K 142
erheblich
Flächeninanspruchnahme von klimawirksamen Flächen durch Erdbauwerke mit Flächenüberbauung im gesamten Bauvorhabenbereich
erheblich
betroffen.
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PFA 4.1
6.5
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Landschaft
Alle in Tab. 6-1 zu betrachtenden potenziellen Konflikte werden nachfolgend beschrieben und auf ihre Relevanz im Wirkraum des Bauvorhabens hin überprüft.
Mit Konfliktnummern versehen und in Tab. 6-10 zusammenfassend aufgelistet
sowie in den Anlagen 15.7.1-3 dargestellt werden schließlich nur die erheblichen
Konflikte.
6.5.1
Baubedingte Beeinträchtigungen

Baubedingte Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Flächeninanspruchnahme mit Funktionsverlust im Bereich der BE-Flächen, Baufelder
und Baustraßen
Der baubedingte Flächen- und Funktionsverlust im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen wird als vorübergehende Beeinträchtigung eingestuft. Die Wiederherstellung der betroffenen Flächen und Funktionen in Bezug auf das Landschaftsbild sind kurzfristig zu erreichen. Die
Beeinträchtigung ist nicht erheblich.

Temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Barriere- und
Trennwirkungen
Wirkungen durch die temporären Zerschneidungen landschaftsbildprägender Strukturen bzw. von Sichtbeziehungen reichen über die anlagenbedingten Barriere- und Trennwirkungen nur unwesentlich hinaus; es wird daher
auf den in Kap. 6.5.2 behandelten Punkt verwiesen.

Temporäre Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Schallemissionen sowie durch Licht und optische Reize
Da im UR nur Landschaftsbildeinheiten mit geringer bis mittlerer Bedeutung
baubedingt betroffen sind, können die zeitlich begrenzten baubedingten
Beeinträchtigungen durch Schallemissionen sowie Licht und optische Reize
als nicht erheblich bewertet werden.
6.5.2
Anlagenbedingte Beeinträchtigungen

Anlagenbedingte Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch technische
Bauwerke und Betriebsanlagen mit Flächenversiegelung sowie durch Erdbauwerke mit Flächenüberbauung (K 151 und K 152)
Als Verlust eines Landschaftselementes ist die Inanspruchnahme des Waldes bzw. Feldgehölzes beidseits des Abfanggrabens Ost, Bahn-km
24,5+00 bis 24,7+00 zu nennen. Des Weiteren kommt es zu Verlusten
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Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
landschaftsbildprägender Ufergehölze und Auwaldreste beidseits der Dorfen zwischen Bahn-km 22,2+80 bis 22,5+50 und beidseits des MittlerenIsar-Kanals zwischen Bahn-km 19,8+00 und 19,8+70, jeweils bei der Querung der Gewässer, sowie von Straßenbegleitgehölzen bei der Querung
der GVS Reisen – Niederding in Höhe Bahn-km 20,3+30. Da es sich bei
den Landschaftsbildeinheiten um wald- und gehölzarme Bereiche handelt,
sind die Verluste als erheblich einzustufen.
Durch die Trasse wird eine Teilfläche des Geschützten Landschaftsbestandteils „Auwaldreste an der Dorfen“ in Anspruch genommen. Der Verlust
wird als erheblich bewertet.

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Barriere- und Trennwirkungen
Als Zerschneidung eines Landschaftselementes ist die Durchfahrung des
Waldes bzw. Feldgehölzes beidseits des Abfanggrabens Ost, Bahn-km
24,5+00 bis 24,7+00 zu nennen. Des Weiteren kommt es zu Durchschneidungen landschaftsbildprägender Ufergehölze und Auwaldreste beidseits
der Dorfen zwischen Bahn-km 22,2+80 bis 22,5+50 und beidseits des Mittleren-Isar-Kanals zwischen Bahn-km 19,8+00 und 19,8+70, jeweils bei der
Querung der Gewässer, sowie von Straßenbegleitgehölzen bei der Querung
der GVS Reisen – Niederding in Höhe Bahn-km 20,3+30. Anlagenbedingte
Barriere- und Trennwirkungen sind aufgrund der Vorbelastung der betroffenen Landschaftsbildeinheiten von geringer bis mittlerer Bedeutung sowie
der geringen optischen Wahrnehmbarkeit der Zerschneidungswirkungen
(Sichtverschattung durch verbleibende Gehölze) nicht erheblich.
Die Trasse durchschneidet eine Teilfläche des Geschützten Landschaftsbestandteils „Auwaldreste an der Dorfen“. Da die Durchschneidung den nördlichen an die FTO angrenzenden Randbereich betrifft, der ohnehin bereits
durch die FTO durchschnitten ist, wird die Beeinträchtigung als nicht erheblich eingestuft.

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Durchtrennung, Verlegung
und Überbauung von Gewässern
Eine dauerhafte Durchtrennung und Verlegung von Gewässern findet nicht
statt. Da die Kreuzungsbauwerke über die Gewässer in den vorhandenen
Dimensionen (lichte Weite, lichte Höhe) neu gebaut werden, kann keine anlagenbedingte Durchtrennung und Verlegung von Gewässern und somit
keine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes prognostiziert
werden.
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
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch optische Überformung durch
technische Bauwerke und Anlagen
Als landschaftsuntypische Strukturen sind v.a. die Brückenbauwerke an der
ED 19, über den Mittleren-Isar-Kanal und die Dorfen sowie die Streckenabschnitte mit ausgeprägter Dammlage zu sehen. Die hohen Dämme der Brückenbauwerke an der ED 19 und am Mittleren-Isar-Kanal, in nahezu ausgeräumter Landschaft, führen zu einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und zu Störungen von Sichtbeziehungen. Durch Gehölzpflanzungen
werden sie in das Landschaftsbild eingebunden, so dass die Beeinträchtigungen nicht erheblich sind. Die Dammlagen der Trasse zwischen 20,7+00
bis 20,9+50, 21,0+50 bis 21,2+50 und 21,7+30 bis 21,8+30 liegen im Bereich der optischen Vorbelastung durch die FTO und sind daher nicht als
erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu betrachten. Die
Anpassung der GVS Niederding – Reisen ist mit keiner erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes verbunden. Die bestehenden Dämme im
Bereich der Querung mit der FTO wirken bereits als optische Barriere und
stellen eine Vorbelastung des Landschaftsbildes dar. Eine Dammerhöhung
und -verbreiterung führt zu keiner zusätzlichen erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Ebenso befinden sich der Bahnhof Schwaigerloh, die Abstellanlage, die anzupassende ED 5 und das Brückenbauwerk
über den Abfanggraben Ost im Nahbereich bestehender und ausgewiesener Gewerbegebietsflächen, wodurch sich ebenfalls keine erheblichen Beeinträchtigungen ergeben.
Die im Gewerbegebiet Schwaigerloh auf rund 200 m Länge geplanten, zwischen 1 und 2 m hohen Schallschutzwände liegen innerhalb eines optisch
stark vorbelasteten Gebietes. Die Schallschutzwände sind im Bereich eines
Parkplatzes geplant, der sich zwischen einem mehrstöckigen Bürokomplex
im Norden, einem Verkehrskreisel im Süden sowie dem südöstlichen Gewerbegebiet befindet. Vor dem Hintergrund dieser starken optischen Vorbelastung ist die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die geplanten
Schallschutzwände als unerheblich einzustufen.
Bei ca. Bahn-km 23,0+37 ist unmittelbar östlich der Abstell- und Wendeanlage Schwaigerloh die Errichtung eines 30 m hohen GSM-R-Funkmastes
(Betonmast) vorgesehen. Er liegt rd. 150 m nördlich der geplanten Gewerbegebietserweiterung von Schwaigerloh und in unmittelbarer Nähe zum
Anwesen Kirchenstraße 61. Vor dem Hintergrund der optischen Vorbelastung durch das Gewerbegebiet Schwaigerloh (einschließlich der geplanten
Erweiterung) und die nahegelegene FTO ist der Funkmast als unerhebliche
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu betrachten.
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6.5.3
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen

Beeinträchtigung durch optische Reize durch den Fahrbetrieb
Das Landschaftliche Vorbehaltsgebiet und der Regionale Grünzug „Talaue
der Dorfen“ mit einem mittleren Funktionalen Wert für das Schutzgut Landschaft wird im Nahbereich der Bahnstrecke betriebsbedingt durch die optischen Reize des Fahrbetriebs beeinträchtigt. Die Trasse liegt hier im Bereich der optischen Vorbelastung durch die FTO. Zudem ist die Taktdichte
auf der geplanten Trasse gering, so dass zusammenbetrachtet die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes als nicht erheblich einzustufen sind.
Die Beeinträchtigungen durch optische Reize durch den Fahrbetrieb im übrigen Verlauf der Trasse sind ebenfalls nicht erheblich, da die betroffenen
Landschaftsbildeinheiten aufgrund bestehender Vorbelastungen durch
Hochspannungsleitung und FTO von überwiegend geringer Empfindlichkeit
gegenüber optischen Beeinträchtigungen sind.
6.5.4
Zusammenfassung der bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft
Die folgende Tab. 6-10 stellt die bau-, anlage- und betriebsbedingten erheblichen
Beeinträchtigungen für das Schutzgut Landschaft im Untersuchungsraum zusammenfassend dar.
Tab. 6-10: Zusammenfassende Darstellung der erheblichen Konflikte des Schutzgutes
Landschaft
Das Schutzgut Landschaft ist von den Konflikten:
K 151: Anlagenbedingte Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch technische Bauwerke und
Betriebsanlagen mit Flächenversiegelung
erheblich
K 152: Anlagenbedingte Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Erdbauwerke mit Flächenüberbauung
erheblich
betroffen.
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Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
7
VERMEIDUNGS- UND VERMINDERUNGSMAßNAHMEN, MAßNAHMEN ZUR SICHERUNG DES ERHALTUNGSZUSTANDES UND KOHÄRENZSICHERUNGSMAßNAHMEN
7.1
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen gem. §§ 13, 15-17
BNatSchG (Naturschutzrecht)
Im Folgenden werden allgemeine Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
(Schutzmaßnahmen) dargestellt, die die Beeinträchtigungen der einzelnen Naturhaushaltsfaktoren minimieren. Sie sind den einzelnen Eingriffsorten nicht zuzuordnen und gelten daher für den gesamten Planfeststellungsabschnitt.
Flächenscharfe Maßnahmen werden im Maßnahmenplan (siehe Anlage 15.8.2.1,
15.8.2.10) mit „S“ gekennzeichnet. Generell ist zu beachten:
7.1.1
Schutzgut Tiere und Pflanzen
In der DIN 18 920, ZTV Baumpflege und sinngemäß in der RAS-LP 4 (Richtlinien
zum Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen) werden Maßnahmen zur Erhaltung schützenswerter Gehölzbestände bzw.
Vegetationsflächen aufgeführt. Wurzelbereich, Stamm und Kronenbereich von
Gehölzen im trassennahen Bereich sind vor Verdichtungen, Bodenab- und - aufträgen, Quetschungen und ähnlichem zu schützen.
Folgende Maßnahmen zum Schutz von Biotopen sind über die gesamte Neubaustrecke in unmittelbarem Trassenbereich vorgesehen:
S 1: Flächenhafter Biotopschutz (Baum-, Gehölz- und Biotopschutzmaßnahmen, Kronen- und Wurzelschutz, allgemeiner Flächenschutz)
Zur Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft durch die erforderlichen
Baustelleneinrichtungsflächen wurden bereits in enger Abstimmung mit der technischen Planung bei der Vorauswahl geeigneter Flächen, neben Kriterien wie erforderliche Kapazität, Baustellennähe, Anbindung an das Straßennetz und angrenzende sensible Nutzungen, v.a. die Belange des Natur- bzw. Biotopschutzes
berücksichtigt (Vermeidung von Eingriffen in amtlich geschützte Biotope und
sonstige naturschutzfachlich sensible Bereiche, möglichst Nutzung bereits versiegelter / teilversiegelter Flächen).
Schutz der angrenzenden Biotopflächen vor Schäden an oberirdischen Pflanzenteilen oder Veränderungen der Bodenstruktur durch räumliche Einschränkung
des Baufeldes auf das technisch unbedingt erforderliche Maß mit geeigneten
Maßnahmen. Offensichtliche Kennzeichnung der zu schützenden Flächen im Gelände für das Baupersonal.
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Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Schutz der angrenzenden Wald- und Gehölzflächen vor vermeidbaren Beschädigungen und baubedingten Auswirkungen wie Bodenverdichtung, Aufschüttung,
Abgrabung, chemische Verunreinigung oder mechanische Beschädigung. Ziel ist
die Erhaltung der Standsicherheit und Vitalität der Gehölze der fahrbahnnahen
Bestände. Im Wurzelbereich von Bäumen und Gehölzen werden keine Baumaschinen eingesetzt oder abgestellt. Außerdem werden hier keine Baumaterialien
gelagert. Der Wurzelbereich wird nicht durch Bodenanschüttungen überfüllt oder
durch Bodenabtrag abgegraben. Bei eingetretenen Verdichtungen ist die Regenerierung des Wurzelraumes durch leichtes Aufreißen der Oberfläche zur Belüftung und durch eine Einsaat mit Leguminosen zu erreichen. Der Wurzelbereich
ist durch das Aufstellen eines ortsfesten ca. 2 m hohen Schutzzaunes vor Befahren und Ablagerungen von Baumaterialien zu sichern. Bei der Anlage der
Schutzzäune und des Stammschutzes sind die DIN 18920 „Schutz von Bäumen,
Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ und die RASLP 4 „Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen“ zu beachten. Zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Gehölze (z.B. Aufastung, Abschneiden von Wurzeln, Anlegen eines Wurzelvorhanges) werden von
ausgebildeten Fachkräften ausgeführt bzw. überwacht.
Neben den Gehölzflächen kommen die Baum-, Gehölz und Biotopschutzmaßnahmen auch bei nach § 30 BNatSchG geschützten Biotopen bzw. empfindlichen
Biotoptypen zum Einsatz, so z.B. im Bereich der Dorfen und des Abfanggrabens
Ost (hinsichtlich eines speziellen Schutzes von Fließgewässern vor Stoffeinträgen siehe S 4). Zur Zielerreichung eines flächenhaften Biotopschutzes ist ein geeigneter Schutz durch Abgrenzung oder Einzäunung auf ca. 1 665 m Länge vorzusehen. Die mit der Maßnahme S 1 zu schützenden Biotope sind in den Maßnahmenplänen (Anlage 15.8.2, Blatt 2, 3, 5, 7, 8, 9, 10) dargestellt und und die
Maßnahme in den Maßnahmenblättern (Anlage 15.9) detailliert beschrieben.
S 2: Baumschutzmaßnahmen (Stammschutz)
- sind in diesem Vorhaben nicht notwendig und daher nicht vorgesehen S 3: Zeitlicher Biotopschutz (Gehölze)
Gemäß § 39, Satz 5 Nr. 2 BNatSchG bzw. Art. 16 BayNatSchG sind Baumfällarbeiten und die Rodung bzw. der Rückschnitt von Bäumen, Hecken, lebenden
Zäunen, Feldgehölzen oder -gebüschen so in den Bauablauf einzuordnen, dass
deren Realisierung in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar, also außerhalb
der Vegetationsperiode erfolgt. Auf diese Weise werden v.a. Vögel (März bis
September) und Säugetiere (Schutzzeiten für Fledermaus-Wochenstuben von
Anfang Mai bis Ende August) in der Fortpflanzungszeit geschont.
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Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Damit sind notwendige Schnittmaßnahmen zur Herrichtung der Baustelleneinrichtung bzw. im Nahbereich der Neubaustrecke spätestens im Winterhalbjahr
vor Beginn der Bautätigkeiten durchzuführen. Die Durchführung der Schnittarbeiten hat durch ausgebildete Fachkräfte zu erfolgen.
Diese Maßnahme betrifft im UR die Bereiche der Gehölzbestände NWL (Laubwald), NWG (ausgedehnte Gebüsche, breite Hecken), WH (naturnahe Hecken),
WO (naturnahe Feldgehölze), WN (Gewässerbegleitgehölz), NWA (Aufforstung)
entlang der Strecke, wo Gehölzbestände bau- oder anlagenbedingt verloren gehen bzw. beeinträchtigt werden.
Die Maßnahmen des zeitlichen Biotopschutzes wirken zusammen mit dem flächigen Biotopschutz (S 1) und minimieren die Eingriffe in die Gehölzbiotope. Die
mit der Maßnahme S 3 zu schützenden Biotope sind in den Maßnahmenplänen
(Anlage 15.8.2., Blatt 2, 3, 4, 8) dargestellt und die Maßnahme in den Maßnahmenblättern (Anlage 15.9) detailliert beschrieben.
S 4: Schutz von Fließgewässern
Zur Vermeidung eines Eintrags von Schadstoffen und von Schweb-/Trübstoffen
aus gewässernahen Baustellenbereichen in empfindliche Fließgewässer sind
entsprechende Schutzvorkehrungen erforderlich. Grundsätzlich sind die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Boden und Wasser zu beachten. Darüber hinaus sind jedoch spezielle Maßnahmen wie beispielsweise die Anlage von Absetzbecken und / oder die Anlage von Sickergräben entlang der Baufelder erforderlich. Die Schutzmaßnahmen konzentrieren sich auf die Dorfen und den
Weichgraben und sind in den Maßnahmenplänen (Anlage 15.8.2, Blatt 3, 5) dargestellt und in den Maßnahmenblättern (Anlage 15.9) detailliert beschrieben
7.1.2
Schutzgut Boden
Zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen für das Schutzgut Boden ist ein schonender und flächensparender Umgang in Planung und Ausführung anzustreben. Die Ausweisung von Baustellenflächen und Baustraßen ist auf
das notwendige Maß zu reduzieren. Anlage aller Material- und Lagerungsplätze
außerhalb von Bereichen hoher Empfindlichkeit. Baustellenflächen sind nach
Beendigung der Arbeiten zu rekultivieren und tiefgründig zu lockern.
Die Sicherung der Oberböden und eine zweckmäßige Zwischenlagerung in Mieten (vernässungsfrei, geeignete Mietenhöhe, Nachlieferung von organischen
Stoffen durch Begrünung) vermindern Beeinträchtigungen, die durch Abtrag und
Umlagerungen entstehen. Beim späteren Bodenauftrag soll der Unterboden gelockert und eine Verdichtung des Kulturbodens vermieden werden.
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Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Die Zeitspanne zwischen Rodung und Entfernung von Vegetation / Wurzelstöcken einerseits sowie dem Abschieben der humosen Bodenschichten andererseits sollte möglichst kurz gehalten werden. Diese Maßnahmen zielen darauf ab,
eine flächenhafte erhöhte Stoffauswaschung zu vermeiden. Zur Vermeidung und
Verminderung von erhöhten Stoffauswaschungen mit dem Sickerwasser und Bodenschadverdichtungen sind die notwendigen Erdbau- und ggf. Rodungsmaßnahmen so weit möglich in Zeiten mit geringen Bodenwassergehalten zu legen.
Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass aus zwingenden Gründen überschüssig
anfallendes Bodenmaterial einer zweckentsprechenden Verwertung zugeführt
wird. Die Verwertung sollte grundsätzlich gemäß den Technischen Regeln der
Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA-TR) „Anforderungen an die stoffliche
Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen“ erfolgen.
Des Weiteren ist auf die Einhaltung eines möglichst kurzen Zeitabstandes zwischen dem Wiederauftrag des Bodens, der Rückverfestigung (Walzen) und der
Begrünung der wiederhergestellten Flächen des Baufeldes und der Baustelleneinrichtungsflächen zu achten.
Als weitere Maßnahmen sind zu nennen:

Durchführung von Bodenschutz nach DIN 18300 und Schutzmaßnahmen
nach DIN 18915, DIN 18920 und sinngemäß nach der RAS-LP 4 in empfindlichen Landschaftsbereichen (Dorfen, Weichgraben).

Beachtung der Rechtsvorschriften des § 12 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)

Bodenschonende Verfahren (Tiefgründung über Pfähle statt einer Flachgründung mit umfangreichem Bodenaustausch) im Bereich der Brückenbauwerke.

Zur Vermeidung von Einträgen in den Boden sind „umweltfreundliche“,
wirksame Korrosionsschutzmaßnahmen an den Anlagenbauteilen zu verwenden.

Befahrung und Einsatz von schwerem Gerät auf Böden mit hohem Schluffund Tonanteil nur bei trockener Witterung.

Grundsätzliche Nutzung vorhandener Wege als Baustraßen.

Einhaltung der Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen / Abfällen (Technische Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall, LAGA, 1994); s. auch hierzu das Bodenverwertungs-und
Entsorgungskonzept (BoVEK) in der Anlage 21.2.1.
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
7.1.3
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Anlage aller Material- und Lagerungsplätze außerhalb von Bereichen mit
hohem Konfliktpotenzial.
Schutzgut Wasser

Schutz des zu querenden Weichgrabens während der Bauarbeiten gegen
unbeabsichtigte Schmutz- und Schadstoffeinträge durch Überdeckung
(Verrohrung) des Gewässerbettes im Arbeitsbereich während der Bauphase.

Minderung der Barrierewirkung des technischen Bauwerkes - EÜ Weichgraben - für terrestrische und aquatische Lebewesen, sowie Minderung der
Beeinträchtigungen des Bodenwasserhaushaltes und Verbesserung der
pflanzenverfügbaren Bodenwasserverhältnisse durch naturnahe Gestaltung
des Bodensubstrats in der Fließgewässerunterführung.

Minimierung von Beeinträchtigungen durch Erosion und Sedimenteintrag in
Oberflächengewässer (v.a. im Bereich von Baustelleneinrichtungsflächen)
durch bauzeitliche Zwischenbegrünung von Oberbodenmieten. Es ist generell keine Einleitung von Oberflächenwasser von den BE-Flächen in Vorfluter vorgesehen. Sollten dennoch Einleitungen erforderlich werden, sind die
einschlägigen Bestimmungen (s. unten) zu beachten, z.B. Einsatz von
Leichtflüssigkeitsabscheidern, Gravitationsabscheidern, etc. vor Einleitung
in Vorfluter.

Minimierung von Beeinträchtigungen durch Eingriffe in das Grund- oder
Schichtenwasser bzw. in Deckschichten, indem sie auf die Bauzeit und dabei auf möglichst kurzfristige Bauphasen beschränkt werden.

Vermeidung von Grundwasserverschmutzung, insbesondere bei der Baugrubenkonstruktion und der Wasserhaltung im Bereich der EÜ Weichgraben, der EÜ Dorfen und des Trogs Flughafen.

Vermeidung von Beeinträchtigungen des Grundwassers durch fachgerechten Umgang mit Treibstoffen, Öl- und Schmierstoffen sowie eine fachgerechte, regelmäßige Wartung von Maschinen während der Bauphase.
In dieser Hinsicht werden die einschlägigen Regeln gemäß

Baugesetzbuch (BauG)

Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG)

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
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7.1.4
7.1.5
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan

Ortssatzungen

Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF)

Landesverordnung über das Lagern wassergefährdender Flüssigkeiten
(Stoffe) (VLwF-S)

Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF)

Öltankrichtlinien

einschlägige DIN beachtet.
Schutzgut Klima/Luft

Verminderung von Staub- und Schadstoffimmissionen durch Einsatz emissionsarmer Maschinen und Fahrzeuge sowie durch Befeuchtung der Bauflächen bei anhaltender Trockenheit.

Verminderung von Auswirkungen von Staub- und Schadstoffimmissionen in
klimatisch und lufthygienisch relevanten Flächen sowie Siedlungen durch
Bauzeitenplanung mit möglichst kurzen Bauphasen in der Nähe sensibler
Bereiche.
Schutzgut Landschaft

Bauzeitlicher Schutz landschaftsprägender Vegetationsbestände (siehe
Kap. 7.1.1).

Sachgerechte Rekultivierung bauzeitlich genutzter Flächen und Wiederherstellung entsprechend ihrem Ausgangszustand.
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7.2
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Vermeidung der Verbotsverletzungen des § 44 BNatSchG (Artenschutz)
Als Ergebnis des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags (siehe Anhang I) sind
mehrere konfliktvermeidende Maßnahmen vorgesehen. Die bereits in Kap. 7.1
genannten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen gem. §§ 13, 15-17
BNatSchG (Schutzmaßnahmen) tragen auch dazu bei, Verbotsverletzungen
gem. § 44 BNatSchG zu vermeiden.
7.2.1
Maßnahmen zur Vermeidung
V 1: Schutz von Bodenbrütern
Zum Schutz der Bruten von Rebhuhn, Wachtel, Großem Brachvogel, Kiebitz,
Feldlerche, Wiesenschafstelze und Goldammer erfolgt die Baufeldfreimachung
auf Äckern, Grünländern, Randstreifen oder ruderalen Standorten sowie an
Waldrändern nicht während der Brutzeit dieser Arten (Mitte März bis Mitte August). Abweichend davon kann räumlich begrenzt eine Freigabe des Oberbodenabschubs oder -auftrags und der Baustelleneinrichtung durch die UmweltBaubegleitung erfolgen, wenn sich auf Grundlage von Übersichtsbegehungen
keine Verdachtsmomente für das Vorkommen oben genannter Arten ergeben.
V 2: Baufeldfreimachung Reptilien
Zur Vermeidung der Tötung von Zauneidechsen im Bereich des Baufeldes und
der BE-Flächen während ihrer Ruhezeit wird die Baufeldfreimachung (Beseitigung von Deckungsstrukturen, Flächen kahl mähen, Erdbauarbeiten) während
der Aktivitätsphase der Zauneidechsen entweder vor der Eiablage zwischen Anfang März und Ende April oder zwischen der Fortpflanzungszeit und der Winterruhe im September durchgeführt. Zur Erhöhung der Fluchtmöglichkeit ist die Baufeldfreimachung bei guter Witterung durchzuführen. Die Eingriffsflächen werden
durch Reduktion des Strukturreichtums (z.B. Entnahme von Sonnenplätzen und
Versteckplätzen) vorsichtig und abschnittsweise als Lebensraum entwertet und
die Zauneidechsen aus dem Baubereich vergrämt. Durch den frühzeitigen Baubeginn können sich die Tiere in benachbarte Lebensräume begeben. Anschließend werden die Baufeld-Bereiche in Zauneidechsenlebensräumen durch geeignete Absperrungen (z.B. eingegrabene temporäre Amphibienschutzzäune) abgesperrt (siehe CEF 1). Ersatzlebensräume werden auf den Dammböschungen des
Mittleren-Isar-Kanals in Bereichen angelegt, die bislang für Zauneidechsen ungeeignet sind (dicht mit Gehölzen bestanden) und haben eine räumliche Verbindung zu den betroffenen Teilpopulationen. Die jeweils aufgewerteten Lebensräume entsprechen flächenmäßig dem Verlust von Lebensraum durch anlagenund baubedingte Flächeninanspruchnahme.
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Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
V 3: Schutz möglicher Fledermausquartiere in Bäumen
Zum Schutz von Fledermäusen in Baumrissen, -spalten und -höhlen werden keine Altbäume während der Wochenstubenzeiten gefällt. Potenzielle Fledermausquartiere (vgl. Habitat-/Höhlenbaumkartierung (Ökokart 2007); Spechthöhlen,
ausgefaulte Streifschäden, usw.) werden im August vor Beginn der Fällarbeiten
durch Lappen abgehängt. Dabei wird der obere Teil der Lappen mit Nägeln fixiert
während der herabhängende untere Teil nicht fixiert wird. Zum Schutz von Fledermäusen im Winterquartier sind Rodungsarbeiten nur im September und Oktober möglich. In dieser Zeit erfolgt ein schonendes Umlegen der potenziellen
Quartierbäume (Seilsicherung des Baumes) und Liegenlassen über Nacht, damit
eine eigenständige Flucht der Tiere über Nacht möglich ist. Eine Fällung von
Höhlenbäumen außerhalb des September und Oktobers ist möglich, wenn eine
Kontrolle ergibt, dass keine Fledermäuse in den Höhlen sind und die Höhlen anschließend bis zur Fällung der Bäume versiegelt werden.
V 4: Verzicht auf trassenbegleitende Gehölzpflanzungen und Beseitigung
von aufkommenden Gehölzen
Vermeidung von Kulissenwirkungen im Bereich bestehender BodenbrüterVorkommen, die zu Meidungsreaktionen von Wachtel, Großem Brachvogel, Kiebitz, Feldlerche und Wiesenschafstelze führen. Ebenso Verzicht auf Gehölzpflanzungen in Bereichen, wo die Trasse in der freien Feldflur verläuft. Hierdurch wird
auch verhindert, dass sich eine für Fledermäuse attraktive Leitstruktur bildet. In
diesen Bereichen sind aufkommende Gehölze im Trassenbereich im regelmäßigen Turnus (maximales Intervall: 4 Jahre) zu entfernen.
V 5: Schutz von Fledermaus-Flugrouten während des Brückenbaus
Um die Funktionsfähigkeit der Leitstrukturen bekannter Fledermaus-Flugrouten
zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass der Flug über die Dorfen und den Mittleren-Isar-Kanal zwischen April und Oktober durchgehend möglich ist. Ein vollständiges Abhängen der Baustelle bis auf die Wasseroberfläche darf in dieser
Zeit nicht erfolgen. Es muss zwischen April und Oktober ein Flugraum von mind.
2 m lichter Höhe über dem Wasser erhalten bleiben. Die nächtliche Beleuchtung
der Baustellen an Dorfen und Mittlerem-Isar-Kanal ist zwischen April und Oktober
zu vermeiden.
V 6: Querungshilfen für Biber
Um Kollisionen zu vermeiden müssen gemäß den Angaben der FGSV (MAQ,
2008) Leiteinrichtungen von 20 m Länge beiderseits der Dorfen entlang des
Bahndammes auf den Brückendurchfluss hinführen. Eine Höhe der Leiteinrichtungen von 90 cm ist ausreichend. Zur Sicherung gegen Untergraben müssen die
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Leiteinrichtungen mindestens 30 cm tief in den Boden eingegraben werden. In
dieser Tiefe sind die Leiteinrichtungen in Anwanderrichtung umzuschlagen. Der
Umschlag muss eine Mindestlänge von 30 cm aufweisen.
V 7: Schutz von Zauneidechsenhabitaten
Am Rand der ehemaligen Kiesentnahmestelle östlich des Weichgrabens ist eine
Baustelleinrichtungsfläche geplant. Hier muss durch entsprechende Abgrenzungen dafür gesorgt werden, dass keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1
BNatSchG eintreten. Die Kiesentnahmestelle muss von jeglichen Bauaktivitäten
verschont bleiben, was durch entsprechende offensichtliche Kennzeichnung
während der Bauphase zu gewährleisten ist (z.B. Bauzaun, Flatterbänder, farbige
Pflöcke). Weiterhin muss eine für Zauneidechsen nicht überwindbare Barriere
verhindern, dass Eidechsen auf das Baugelände gelangen. Dies kann durch die
Errichtung eines temporären Amphibienzaunes erreicht werden, wobei zwingend
darauf zu achten ist, dass der untere Teil eingegraben ist und während der Bauzeit eingegraben bleibt (Funktionsprüfung). Das Einhalten der Maßnahme wird
durch die ökologische Baubegleitung sichergestellt.
V 8: Leitstrukturen für Zauneidechsen unter Brücken
Um die Barrierewirkung unter den Brücken über den Abfanggraben-Ost und den
Mittleren-Isar-Kanal zu minimieren, sind folgende Strukturen zu schaffen:

Auf beiden Uferseiten Schaffung/Gestaltung von mind. 2 m breiten und jeweils mind. 20 m langen Grünstreifen mit lockerem Bewuchs, die von den
Dämmen unter die Brücke leiten

Unter der Brücke: Einbringen von Strukturen wie Totholz und Steinen, so
dass auf beiden Seiten der Ufer eine durchgängige Leitstruktur für Eidechsen entsteht.
V 9: Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen (Oberleitungen)
Mit der Elektrifizierung von Bahnstrecken sind Gefahren für die Vogelwelt durch
Drahtanflug und Erdschluss (Stromtod) verbunden. Es kommen auf der gesamten Strecke alle z. Z. verfügbaren technischen Möglichkeiten des Vogelschutzes
zur Anwendung.
Der Bau der Oberleitung muss gemäß der bahneigenen Richtlinie Ril 997.9114
erfolgen, die der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4210-11 „Vogelschutz an
Mittelspannungsfreileitungen“ (Ausgabe August 2011) entspricht.
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V 10: Minderung der Gefahren für Fledermäuse und nachtaktive Insekten
durch Verwendung „insektenfreundlicher“ Beleuchtung
Künstliche Lichtquellen werden auf dem Stand der Technik und „insektenfreundliche“ Beleuchtungsmöglichkeiten bei Arbeiten in der Dunkelheit sowie zur Beleuchtung des Bahnhofs Schwaigerloh verwendet:

Verwendung spezieller Leuchten mit möglichst geringem UV-Anteil (z.B.
Natriumdampf-Hochdrucklampen), die geringere Anlockwirkung für nachtaktive Tiere haben.

Konzentration des Lichtes auf den Zielort durch Anordnung und Ausführung
der Leuchten (die Lichtpunkthöhe der Lampen sollte so gering als möglich
sein, Verwendung von mehreren niedrigen statt wenigen hohen Leuchten,
Lampenformen, die das Licht nur nach unten abstrahlen).
Die nächtliche Beleuchtung der Baustellen an Dorfen und Mittlerem-Isar-Kanal ist
zwischen April und Oktober zu vermeiden (siehe V 5).
V 11: Schutz von Fischfauna
Zur Vermeidung/Minderung von Beeinträchtigungen der Fischfauna und sonstiger Wasserorganismen durch bauzeitliche Verlegung des Weichgrabens ist vor
Beginn der Bachumleitung des Weichgrabens die Umsiedlung der Fische aus
dem trocken fallenden Bereich in nicht durch die Baumaßnahmen betroffene
Bachabschnitte durchzuführen. Das alte Bachbett sollte dabei nach der Absperrung möglichst komplett mittels Elektro-Befischung abgefischt werden. Die Maßnahme ist vor Beginn der Baumaßnahme, im Frühjahr vor Beginn der Vegetationszeit und der Laichzeit der Fische, durchzuführen.
7.2.2
Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 BNatSchG)
Als Ergebnis des Fachbeitrags Artenschutz (siehe Anhang I) ist folgende Maßnahme vorgesehen:
CEF 1: Schaffung von Zauneidechsenhabitaten
Als Ersatz-Lebensraum für Zauneidechsen werden auf dem östlichen Damm des
Mittleren-Isar-Kanals auf einer Fläche von 1000 m² und in einem Abstand von rd.
300 m zu dem geplanten Brückenbauwerk und im Anschluss an bestehende
Zauneidechsenlebensräume Gebüschbereiche maschinell abgeschoben und ggf.
mit Kies aufgeschüttet, um entstehende Unebenheiten auszugleichen. Aus
Gründen des Erosionsschutzes kann eine Ansaat mit autochthonem Magergrünland erfolgen, wobei auf eine lückige Vegetationsdecke zu achten ist. Diese Flä-
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Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
chen werden mit dem Aufbringen z. B. der ausgerissenen Wurzelstöcke, Totholz
oder Reisighaufen strukturell angereichert. Auf diese Flächen können Zauneidechsen, die im Bereich der Brückenbauwerke betroffen sind ausweichen.
Entsprechende Verbundsituationen sind vorhanden. Zeitpunkt für die Durchführung ist vor Baubeginn. Die Maßnahme muss bereits in der Vegetationsperiode
vor Beginn des Eingriffs eine Habitatfunktion übernehmen.
7.3
Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes
FCS 1: Entwicklung extensiv genutzter magerer Wiesen aus Acker oder intensiv genutztem Grünland mit feuchten Geländemulden in der Rosenau südlich Moosburg
Um erhebliche Beeinträchtigungen der lokalen Populationen von Feldlerche,
Großem Brachvogel, Kiebitz und Wiesenschafstelze zu kompensieren, werden
auf ca. 11,63 ha bislang intensiv genutzten Äckern oder Intensivgrünländern extensiv genutzte Magerwiesen mit feuchten Geländemulden eingerichtet. Die Flächen werden im Bereich Rosenau südlich Moosburg (Lkr. Erding) gestaltet.
Die Maßnahme soll bereits mit Beginn des Eingriffs eine gewisse Habitatfunktion
übernehmen. Die Initiierung soll vor Beginn der ersten vom Baubeginn betroffenen Brutzeit erfolgen (Geländemodellierung und ggf. Ansaat).
Begleitend zu der Maßnahme erfolgt ein Monitoring, das die Bestände der Zielarten mindestens im ersten, zweiten, dritten, fünften und zehnten Jahr nach Fertigstellung der Maßnahmenfläche erfasst, so dass ggf. notwendige Änderungen des
zu erstellenden Pflege- und Entwicklungsplanes formuliert werden können.
Sollten die Maßnahmen nicht ausreichen, eine Ansiedlung eines Brachvogelpaares zu erwirken, sind auf Basis des Monitorings weitere Maßnahmen zu ergreifen, die eine Verbesserung der Maßnahmenflächen beinhalten. Diese Aufwertungen der Maßnahmenflächen sind mit den Naturschutzbehörden abzustimmen.
FCS 2: Entwicklung extensiv genutzter magerer Wiesen aus Acker oder intensiv genutztem Grünland mit feuchten Geländemulden im Notzinger Moos/Trattmoos südwestlich Notzing
Um erhebliche Beeinträchtigungen der lokalen Populationen von Feldlerche,
Großem Brachvogel, Kiebitz und Wiesenschafstelze zu kompensieren, werden
auf ca. 11,80 ha bislang intensiv genutzten Äckern oder Intensivgrünländern extensiv genutzte Magerwiesen mit feuchten Geländemulden eingerichtet. Die Flächen werden im Bereich Notzinger Moos/Trattmoos südwestlich Notzing (Lkr. Erding) gestaltet.
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Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Die Maßnahme soll bereits mit Beginn des Eingriffs eine gewisse Habitatfunktion
übernehmen. Die Initiierung soll vor Beginn der ersten vom Baubeginn betroffenen Brutzeit erfolgen (Geländemodellierung und ggf. Ansaat).
Begleitend zu der Maßnahme erfolgt ein Monitoring, das die Bestände der Zielarten mindestens im ersten, zweiten, dritten, fünften und zehnten Jahr nach Fertigstellung der Maßnahmenfläche erfasst, so dass ggf. notwendige Änderungen des
zu erstellenden Pflege- und Entwicklungsplanes formuliert werden können.
Sollten die Maßnahmen nicht ausreichen, eine Ansiedlung eines Brachvogelpaares zu erwirken, sind, auf Basis des Monitorings, weitere Maßnahmen zu ergreifen, die eine Verbesserung der Maßnahmenflächen beinhalten. Diese Aufwertungen der Maßnahmenflächen sind mit den Naturschutzbehörden abzustimmen.
FCS 3: Produktionsintegrierte Maßnahmen zum Schutz von bestandsgefährdeten bodenbrütenden Vogelarten, Gelegeschutz für ein Kiebitzbrutpaar
Diese Maßnahme dient der dauerhaften Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen der Feldlerche sowie temporärer Beeinträchtigungen von Kiebitz, Rebhuhn und Wiesenschafstelze. Sie besteht aus 2 Teilen. Teil a ist zeitlich nicht begrenzt, Teil b ist auf die Dauer von 5 Jahren begrenzt:
a.) Im Kontext der lokalen Populationen (=westlicher Landkreis Erding), jedoch abseits der Reichweite der Eingriffswirkungen werden produktionsintegrierte Kompensationmsmaßnahmen (PIK) durchgeführt.
Im Bereich des Notzinger Mooses sind auf 5 Parzellen (4,30 ha) mit landwirtschaftlicher Nutzung folgende PIK vorgesehen:
 Auf einer Parzelle wird eine ca. 0,55 ha große Blühfläche eingerichtet (Saatgutmischung mit mind. 40 niedrig wachsenden Kräuter- und Grasarten) und
nach 4-5 Jahren wieder umgebrochen und auf einer der anderen Parzellen
neu angelegt.
 Auf 3 Parzellen wird entweder Sommergetreide ohne Lerchenfenster oder
Wintergetreide mit Lerchenfenstern (ca. 3 x 7 m (Richtwert 20 m²), 2 Stück pro
Hektar) oder Wintergetreide mit einem Getreidestreifen mit doppeltem Saatreihenabstand oder mit halber Saatgutmenge, mind. 12 m breit und mind.
100 m lang angebaut bzw. angelegt.
 Eine Parzelle mit freier Fruchtwahl (i.d.R. Mais oder Hülsenfrüchte), damit eine Fruchtfolge eingehalten werden kann und auch um den Krautdruck nach
der Blühflächennutzung zu reduzieren. Auf dieser Parzelle wird ein Schwarzbrachestreifen (mind. 12 m breit und 100 m lang) eingerichtet.
Diese drei Nutzungsarten sollen nach Bewirtschaftungs-Erfordernissen rotieren.
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Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Die Initiierung dieser Maßnahme soll spätestens mit der Einsaat im Herbst vor
dem Baubeginn erfolgen. Die bereit gestellten Flächen erfüllen die Habitatfunktion in der Vegetationsperiode nach der Einsaat.
b.) Um erhebliche nicht reversible Beeinträchtigungen der lokalen KiebitzPopulationen zwischen Baubeginn und voller Funktionsfähigkeit der Ausgleichsflächen FCS 1 und 2 zu kompensieren, sind weitere ergänzende Maßnahmen
zur Stützung der Kiebitzpopulation während der Bauzeit erforderlich.
Ziel ist eine Steigerung des Bruterfolges der Kiebitze um durchschnittlich 0,4
Jungtiere pro Jahr auf die Dauer von 5 Jahren. Die Differenz zwischen den vorhabensbedingt beeinträchtigten Revieren und den sofort verfügbaren Ersatzrevieren beträgt 3 Kiebitzreviere. Das bedeutet, dass etwa 6 Individuen auf die
Dauer von 5 Jahren betroffen sind. Bei einer auf Grundlage einer Generationslänge von 5 Jahren angesetzten jährlichen Überlebensrate von 0,8 sterben bis
zur Verfügbarkeit einer ausreichenden Zahl von Ersatzhabitaten rechnerisch 2
Kiebitze, ohne sich fortzupflanzen, also 0,4 Individuen pro Jahr. Diese Verluste
gilt es zu ersetzen, um einen dauerhaften Rückgang zu verhindern.
Hierzu muss der Bruterfolg einer ausreichenden Anzahl der vorhandenen Kiebitz-Brutpaare über den zum Bestandserhalt erforderlichen Wert angehoben
werden. Nach Vorlage des Planfeststellungsbeschlusses zur 3. Start- und Landebahn des Münchener Flughafens (Regierung von Oberbayern 2011) muss der
für einen Bestandserhalt erforderliche durchschnittliche Bruterfolgswert bereits
im ersten Lebensjahr ca. 0,67 Juv/BP betragen. Vor dem Hintergrund der aktuell
vorliegenden Zahlen zu den Bruterfolgen aus dem Vogelschutzgebiet „Nördliches Erdinger Moos“ und anderen süddeutschen Wiesenbrütergebieten ist von
einem Schlupferfolg von 1,2 Juv/BP als erreichbarem Wert auszugehen. Um mit
dieser Steigerung eine zusätzliche Individuenzahl von 0,4 pro Jahr zu erreichen,
ist es erforderlich, entsprechende Maßnahmen bei einem Gelege durchzuführen. Dies entspricht einer Maßnahmenfläche von 5 ha, die in den Kontext von
Teil a (s.o.) sowie den FCS-Maßnahmen 1 und 2 eingebunden werden kann.
7.4
Kohärenzsicherungsmaßnahmen gem. FFH-RL (FFH-Verträglichkeit)
Für die Sicherung des Kohärenzbeitrags der beeinträchtigten Erhaltungsziele des
Europäischen Vogelschutzgebiets DE 7637-471 "Nördliches Erdinger Moos" sind
die nachfolgend dargestellten Maßnahmen vorgesehen. Die Maßnahmen kommen vor allem Kiebitz und Feldlerche aber auch anderen bestandsgefährdeten
Bodenbrütern wie dem Großen Brachvogel zugute.
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KS 1 Entwicklung extensiv genutzter magerer Wiesen aus Acker mit feuchten Geländemulden im SPA Freisinger Moos
Im SPA Freisinger Moos werden für den Kiebitz und die Feldlerche vor Baubeginn extensiv genutzte magere Wiesen mit feuchten Geländemulden auf bislang
intensiv genutzten Äckern oder Intensivgrünländern durch Oberbodenabschub
und Ansaat oder Heudrusch entwickelt. Die Maßnahme soll bereits mit Beginn
des Eingriffs eine gewisse Habitatfunktion übernehmen. Die Initiierung soll vor
Beginn der ersten vom Baubeginn betroffenen Brutzeit erfolgen (Geländemodellierung und ggf. Ansaat).
Ziel ist die Sicherung des Kohärenzbeitrags der beeinträchtigten Erhaltungsziele
Kiebitz und Feldlerche des Europäischen Vogelschutzgebiets DE 7637-471
"Nördliches Erdinger Moos".
Begleitend zu der Maßnahme erfolgt ein Monitoring, das die Bestände der Zielarten mindestens im ersten, zweiten, dritten, fünften und zehnten Jahr nach Fertigstellung der Maßnahmenfläche erfasst und ggf. notwendige Änderungen des zu
erstellenden Pflege- und Entwicklungsplanes formuliert.
KS 2 Entwicklung extensiv genutzter magerer Wiesen aus intensiv genutztem Grünland im SPA Freisinger Moos
Im SPA Freisinger Moos werden für die Feldlerche vor Baubeginn extensiv genutzte magere Wiesen auf bislang intensiv genutztem Grünland durch vorherigen
Umbruch und Ansaat oder Heudrusch entwickelt. Die Maßnahme soll bereits mit
Beginn des Eingriffs eine gewisse Habitatfunktion übernehmen. Die Initiierung
soll vor Beginn der ersten vom Baubeginn betroffenen Brutzeit erfolgen.
Ziel ist die Sicherung des Kohärenzbeitrags des beeinträchtigten Erhaltungszieles Feldlerche des Europäischen Vogelschutzgebiets DE 7637-471 "Nördliches
Erdinger Moos"
Begleitend zu der Maßnahme erfolgt ein Monitoring, das die Bestände der Zielarten mindestens im ersten, zweiten, dritten, fünften und zehnten Jahr nach Fertigstellung der Maßnahmenfläche erfasst und ggf. notwendige Änderungen des zu
erstellenden Pflege- und Entwicklungsplanes formuliert.
7.5
Unvermeidbare Beeinträchtigungen
Trotz der aufgezeigten Möglichkeiten der Konfliktvermeidung bzw. –minimierung
verbleiben erhebliche und / oder nachhaltige Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes:
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
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Bau- und anlagenbedingter Biotopverlust, Biotopschädigung verbunden mit
-
Bodenverdichtung durch mechanische Beeinträchtigung wie baubedingtes Befahren, Betreten und Materiallagerung,
-
Flächenversiegelung und Überbauung durch den Neubau der Trasse und
der Nebenanlagen,

Verstärkung der Zerschneidungswirkung bei zusammenhängenden linearen Biotopen durch den Neubau der Brücken bei den Gewässerquerungen
am Mittleren-Isar-Kanal, am Weichgraben, an der Dorfen und am Abfanggraben Ost,

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen der Bodenbrüterlebensräume durch
Schallimmissionen und optische Reize (sog. Kulissenwirkung) im gesamten
Bauvorhabenbereich (außer des Trogbauwerkes).
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8
METHODIK ZUR BEMESSUNG DES KOMPENSATIONSBEDARFS
8.1
Bilanzierungsmethodik zur Ermittlung des Bedarfs an Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen
Die Bilanzierungsmethodik für das Gesamtkonzept „Lückenschluss Erding Flughafen München“ basiert auf der Vereinbarung zwischen dem Bayerischen
Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen (StMLU) und der
Deutschen Bundesbahn, Bundesbahndirektion Nürnberg Hauptabteilung Fahrweg Projekte zu Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit der
Planung und dem Bau der NBS Nürnberg – Ingolstadt aus dem Jahr 1993 (kurz:
ICE-Papier).
Entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Technik, dem aktuellen Stand
der Naturschutzgesetzgebung, den seither formulierten Vorgaben des UmweltLeitfadens des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA 2010) sowie vorhabensspezifischen Eigenheiten wurden einige Weiterentwicklungen dieser Methodik vorgenommen und mit der Regierung von Oberbayern abgestimmt. Diese fortgeschriebene Methodik mit Stand 18.11.2008 ist für alle Vorhaben des "Erdinger
Ringschlusses: Lückenschluss Erding - Flughafen München" anzuwenden; sie
wird nachfolgend (Kap. 8.2.ff) dargelegt.
Unabhängig von der bilanztechnischen Ableitung eines flächenbezogenen Kompensationsbedarfs ist gemäß den Vorgaben des Umwelt-Leitfadens Teil III des
Eisenbahn-Bundesamtes (EBA 2010) für alle zu erwartenden vorhabensbedingten Eingriffe in einer Gegenüberstellung nachzuweisen, dass in ausreichender
Weise Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in die Landschaftspflegerische Begleitplanung eingestellt werden. Daraus kann ein zusätzlicher, funktional begründeter Kompensationsbedarf resultieren.
8.2
Berechnungsansätze
Nachfolgend werden auf Basis des „ICE-Papiers“ fortgeschriebene Berechnungsansätze dargelegt. Die Nummerierung der Berechnungsansätze entspricht
derjenigen des „ICE-Papiers“.
8.2.1
Anlagenbedingte Eingriffe
8.2.1.1
Allgemeines
Die Ermittlung der erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich der dafür notwendigen Flächen für die direkten bau- und anlagenbedingten
Beeinträchtigungen durch die Bahnanlagen erfolgt nach den gleichen Berechnungsgrundsätzen.
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Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Als veränderte Flächen, für die Ausgleich/Ersatz zu leisten sind, gelten alle von
den Baumaßnahmen veränderten Flächen (Schotterkörper einschließlich Gleisanlagen, Böschungen, Bahnseitengräben, Feld- und sonstige begleitende Wege,
Nebenanlagen, Straßen mit Böschungen und Schutzstreifen u.ä.).
8.2.1.2
Berücksichtigung der Funktionsbewertung der betroffenen Flächen
Die Bewertungskriterien und die Zuordnung der funktionalen Werte für die einzelnen Naturhaushaltsfaktoren (= Schutzgüter) werden im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie bzw. der Landschaftspflegerischen Begleitplanung dargelegt. Sie sind eine wesentliche Grundlage des Berechnungsansatzes.
8.2.1.3
Grundsätzliches Vorgehen
Der Ausgleichsbedarf für eine direkt beeinträchtigte Fläche wird über einen Multiplikator ermittelt, der sich aus der Verknüpfung der Beurteilungskriterien "Funktionaler Wert" (FW) und "Beeinträchtigungsart“ (BA) ergibt. Bei der Ermittlung des
Funktionalen Wertes werden grundsätzlich auch die Schwierigkeit der Ersetzbarkeit eines Lebensraumes und die zeitliche Entwicklung der entsprechend zu treffenden Ersatzmaßnahme berücksichtigt.
8.2.1.4
Berechnungsansätze für direkte Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes
(Grundsätze 1 – 5)
Biotope, Waldflächen und landwirtschaftlich genutzte Flächen mit hohem Biotopwert (Grundsatz 1)
Die Versiegelung von Biotopflächen, Waldflächen und landwirtschaftlich genutzten Flächen mit hohem Biotopwert stellt den höchsten Grad der Funktionalen Beeinflussung (= FB) dar. Er entspricht der FB Stufe 5 gemäß Anlage 1 des „ICEPapiers“. Ihr werden entsprechend dem „ICE-Papier“ in Abhängigkeit vom Funktionalen Wert der betroffenen Fläche die Multiplikatoren 1 bis 3 zugewiesen.
Im Falle einer Inanspruchnahme von Biotopflächen ohne Versiegelung bestehen
die natürlichen Funktionen der Flächen nur noch eingeschränkt, z.B. auf Dammoder Einschnittsböschungen oder im Bereich von Geländemodellierungen, sind
aber nicht vollständig erloschen, wie im Falle von Versiegelungen. Die „Inanspruchnahme ohne Versiegelung“ stellt somit den zweithöchsten Grad der FB dar
und entspricht der FB Stufe 4 gemäß Anlage 1 des „ICE-Papiers“. Ihr werden in
Abhängigkeit vom Funktionalen Wert der betroffenen Fläche die Multiplikatoren
0,5 bis 2,5 zugewiesen (vgl. Tab. 8-1).
Für die Bilanzierung der direkten Beeinträchtigungen von Biotopen, Waldflächen
und landwirtschaftlich genutzten Flächen mit hohem Biotopwert wird abweichend
zur Anlage 1 des „ICE-Papiers“, der Funktionale Wert des Teilaspekts Pflanzen
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Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
herangezogen. Dies wird damit begründet, dass der Funktionale Wert des Teilaspektes Tiere durch die Berücksichtigung sowie die Integration der Ergebnisse
des „Fachbeitrags Artenschutz“ in den LBP abgelöst wird.
Abweichend zur Anlage 1 des „ICE-Papiers“ werden für die direkte Inanspruchnahme von Biotopen, Waldflächen und landwirtschaftlich genutzten Flächen mit
hohem Biotopwert keine geringeren Stufen der Funktionalen Beeinflussung als
die Stufe 4 angesetzt.
Tab. 8-1:
Schema zur Ableitung des Ausgleichsbedarfs für die dauerhafte Inanspruchnahme von Biotopen, Waldflächen und landwirtschaftlich genutzten
Flächen mit hohem Biotopwert (letztere mit einem FW im Schutzgut Tiere,
Pflanzen u. Biologische Vielfalt der Stufen 4 oder 5).
Beeinträchtigungsart
Funktionaler Wert
Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt
Unversiegelte Inanspruchnahme (Geländemodelierungen, Böschungen)
Versieglung (Straßen, Wege, Bauwerke)
FW 1
FW 2
FW 3
FW 4
FW 5
0,5
1
1,5
2
2,5
1
1,5
2
2,5
3
In begründeten Ausnahmefällen ist bei nicht wiederherstellbaren Biotopen und
Lebensgemeinschaften ein zusätzlicher Multiplikator bis 1,5 zu berücksichtigen.
Verliert die Restfläche einer veränderten Fläche ihre ökologische Funktion, gilt
auch sie als verändert und ist im Sinne der „Inanspruchnahme ohne Versiegelung“ auszugleichen. Kann die Restfläche einer veränderten Fläche durch Ausgleichsmaßnahmen in ihrer ökologischen Funktion erhalten werden, gilt sie insoweit als nicht verändert
Acker- und Intensivgrünland (Grundsatz 2)
Bei dauernder Beanspruchung von Acker- und Intensivgrünland und anderen
durch intensive Bodennutzung geprägten Flächen sollen Ausgleichsflächen im
Umfang von 20 bis 50 % der veränderten Fläche zur Verfügung gestellt werden
(vgl. Tab. 8-2). Dieser Grundsatz bezieht sich – ebenso wie der Grundsatz 3 –
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auf Acker- und Intensivgrünland, das nicht schon gemäß Grundsatz 1 bewertet
wurde, das also einen Biotopwert der Stufen 1, 2 oder 3 aufweist.
Acker- und Intensivgrünland auf ökologisch wertvollen Standorten (Grundsatz 3)
Bei dauernder Beanspruchung von Acker- und Intensivgrünland und anderen
durch intensive Bodennutzung geprägten Flächen auf ökologisch wertvollen
Standorten sollen Ausgleichsflächen je nach FW maximal im Verhältnis 1:1,2 der
veränderten Fläche zur Verfügung gestellt werden. Acker- und Intensivgrünland
auf ökologisch wertvollen Standorten werden mit Hilfe des Funktionalen Wertes
zum Schutzgut Boden (FW Stufe 4 und 5) ermittelt. Dieser wiederum wird gemäß
der Methodik des Bayerischen Geologischen Landesamtes und des Bayerischen
Landesamtes für Umweltschutz (2003) bewertet.
Die Vorgehensweise zur Ermittlung der Multiplikatoren für die Inanspruchnahme
von Acker- und Intensivgrünland gemäß den Grundsätzen 2 und 3 des „ICEPapiers“ ist in Tab. 8-2 dargelegt.
Tab. 8-2:
Schema zur Ableitung des Ausgleichsbedarfs für die dauerhafte Inanspruchnahme von Acker und Intensivgrünland (FW im SG Tiere, Pflanzen
u. Biologische Vielfalt 1 bis 3)
Beeinträchtigungsart
Funktionaler Wert
Schutzgut Boden
Unversiegelte Inanspruchnahme (Geländemodelierungen, Böschungen)
Versieglung (Straßen, Wege, Bauwerke)
FW 1
FW 2
FW 3
FW 4
FW 5
0,2
0,3
0,4
0,6
0,8
0,3
0,4
0,5
0,8
1,2
Lebensräume störempfindlicher Tierarten (Grundsatz 4)
Im „ICE-Papier“ wurde ein Grundsatz entwickelt, um direkte und indirekte, betriebsbedingte Auswirkungen von Bahnvorhaben auf Wiesenbrüterlebensräume
bewerten zu können.
Aufgrund der mittlerweile in die Naturschutzgesetzgebung eingeführten artenschutzrechtlichen Regelungen (§§ 44 ff BNatSchG) wird dieser Grundsatz durch
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Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
die Integration der Ergebnisse des „Fachbeitrags Artenschutz“ in den LBP abgelöst. Im Fachbeitrag Artenschutz werden bezogen auf die einzelnen durch das
Vorhaben betroffenen streng geschützten Arten spezifische Vermeidungs- sowie
CEF-Maßnahmen (Continuous ecological functionality) zur kontinuierlichen Sicherung der ökologischen Funktionen und FCS-Maßnahmen (favourable conservation status = günstiger Erhaltungszustand) zur Sicherung des Erhaltungszustandes lokaler Populationen entwickelt. Die Ableitung solcher Maßnahmen mit
Hilfe eines bilanzierungstechnischen Ansatzes ist daher nicht erforderlich.
Artenschutzrechtlich motivierte Vermeidungs-, CEF- und FCS-Maßnahmen können gleichzeitig Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung darstellen (vgl. Umwelt-Leitfaden des EBA).
Flächen im 50 m-Streifen entlang stark befahrener Straßen bei direkter Beeinträchtigung (Grundsatz 5)
Gemäß „ICE-Papier“ ist für vorbelastete Flächen in 50 m-Streifen entlang einer
stark befahrenen Straße ein verminderter Kompensationsbedarf anzusetzen. Im
aktuellen Fall besteht keine Veranlassung, einen pauschalen Minderungsfaktor
für Flächen im Nahbereich einer stark befahrenen Straße anzusetzen, da alle
Flächen im aktuellen Zustand, also ggf. im Zustand wirksamer Vorbelastungen
untersucht und hinsichtlich ihres Funktionalen Wertes eingeschätzt werden, so
dass der FW bereits eine Vorbelastung aufzeigt soweit eine solche bestehen sollte.
8.2.1.5
Lage und Anrechnung der Ausgleichs-/ Ersatzflächen für Beeinträchtigungen des Naturhaushalts (Grundsätze 6 und 7)
Grundsätzlich sind Ausgleichs- und Ersatzflächen nicht im unmittelbaren Einflussbereich (50 m) eines bestehenden oder geplanten stark befahrenen Verkehrsweges bereitzustellen. Dies gilt auch für die Bahnstrecke selbst, wenn Ausgleichs-/ Ersatzflächen einen hohen tierökologischen Wert erreichen sollen.
Wenn Ausgleichs- und Ersatzflächen eine hohe Bedeutung als Lebensraum für
Vögel erlangen sollen, soll mindestens ein Abstand von 100 m eingehalten werden. Dieser Abstand ist auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Literatur – in
Abhängigkeit von den Zielarten – ggf. noch weiter zu fassen.
Im Einzelfall können jedoch auch vorhabensbedingt beanspruchte Flächen, wie
z.B. Flächen für Seitenablagerungen, durch geeignete Maßnahmen (z.B. Geländemodellierungen) als Kompensationsflächen herangezogen werden.
Ausgleichs- und Ersatzflächen sind ebenfalls nicht bzw. nur mit Abstrichen auf
Einschlussflächen zwischen stark befahrenen Verkehrswegen bereitzustellen
(vgl. Grundsätze 6 und 7).
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Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Randabstand bis zu 50 m (Grundsatz 6)
Flächen zwischen einer Autobahn oder anderen stark befahrenen Straße und der
Bahnstrecke werden bei einem Abstand von weniger als 50 m zwischen den beiden Verkehrswegen nicht als Ausgleichs-/ Ersatzflächen anerkannt.
Randabstand größer als 50 m (Grundsatz 7)
Flächen zwischen einer Autobahn oder anderen stark befahrenen Straße und der
Bahnstrecke können bei einem Abstand von größer als 50 m zwischen den beiden Verkehrswegen und soweit sie außerhalb des 50 m-Streifens entlang der
Bahnstrecke liegen bei Vorliegen fachlicher Gründe mit einem Abschlag von
50 % als Ausgleichs-/ Ersatzflächen anerkannt werden.
8.2.1.6
Beurteilung des Landschaftsbildes (Grundsatz 8)
Zur Beurteilung des Landschaftsbildes wird auf die methodischen Vorgaben des
Umwelt-Leitfadens des EBA zurück gegriffen, der zu diesem Punkt ausführt, dass
sich dieser Naturhaushaltsfaktor im besonderen Maße mathematischen Bilanzierungsversuchen entzieht (s.u.). Insofern wird der Ausgleichsumfang für das
Landschaftsbild qualitativ ermittelt. Die Vorgaben des Umwelt-Leitfadens des
EBA, Teil III, Kap. 2.8.2, Nr. 9 werden zu Grunde gelegt:
“Das Landschaftsbild entzieht sich im besonderen Maße mathematischen Bilanzierungsversuchen. Es muss sichergestellt werden, dass der verbalargumentativen Bewertung ein besonderes Gewicht zukommt und auch die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs auf diese Weise erfolgt. Auch wenn das Landschaftsbild nicht mathematisch bilanziert wird, bleibt die Verpflichtung zur Entwicklung und Begründung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bestehen.
Weiterhin darf der Verzicht auf rechnerische Methoden nicht zu willkürlich entwickelten oder nicht nachvollziehbaren Ergebnissen führen. Vielmehr ist in diesem
Fall eine nachvollziehbare Entwicklung der Kompensationsmaßnahmen von besonderem Gewicht und stellt erhöhte Anforderungen an die Argumentation und
fachliche Kompetenz des Gutachters. Die folgenden Arbeitsschritte sind in jedem
Fall unverzichtbar:

Beschreibung und Bewertung des Raumes (Raumeinheiten, Landschaftsbildstrukturen und -elemente, Gesamteindruck, historische Prägung, Bewertung unter den Aspekten Vielfalt, Eigenart und Schönheit),

Ermittlung des tatsächlich visuell betroffenen Raumes unter Berücksichtigung von Sichtverschattungen, Relief, etc.,

Beschreibung der Veränderung der Landschaft durch das Vorhaben,
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
Bewertung der oben beschriebenen Veränderung,

Beschreibung der Wirkung durch die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Hinblick auf die Beeinträchtigung,

Bewertung der Wirkung durch die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
und abschließende Bewertung, ob der Eingriff in das Landschaftsbild
ausgleichbar oder ersetzbar ist.
Hilfsweise werden in der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz den Eingriffen in landschaftsbildprägende Strukturen wie Waldbestände, Hecken, Gehölze etc. die zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit landschaftsbildprägender
Funktion qualitativ und quantitativ gegenübergestellt.
Ausgleichspflicht
Die Landschaftsbildbeeinträchtigungen sind nach § 15 BNatSchG ebenfalls auszugleichen. Nebenanlagen wie Zugbahnfunk-, Zugpostfunkeinrichtungen, Stellwerke und Unterwerke sind in der Gesamtwertung mit abgedeckt.
Entfallen der Ausgleichspflicht
Gemäß den unter Grundsatz 8 dargelegten Arbeitsschritten sind die vorhabenbedingten Veränderungen des Landschaftsbildes zu beschreiben und zu bewerten. Im Zuge dessen ist auch zu berücksichtigen, dass bei einer engen Bündelung des Schienenweges mit einer Autobahn fallweise nur relativ geringfügige
über das Maß der vorhandenen Vorbelastung des Landschaftsbildes hinausgehende Auswirkungen zu erwarten sind. Ein pauschales Entfallen der Ausgleichspflicht im Bereich einer engen Bündelung – wie unter Punkt 2.1.6.2 das ICEPapiers nahegelegt – erübrigt sich bei dieser Vorgehensweise.
Lage der Ausgleichsmaßnahmen
Analog den Vereinbarungen des „ICE-Papiers“ werden landschaftsbildgestaltende Maßnahmen zwischen bestehenden oder geplanten stark befahrenen Verkehrswegen oder in 50 m-Streifen entlang der Bahnstrecke als Ausgleichsmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes anerkannt.
Ausgleichsumfang
Wie im Umwelt-Leitfaden des EBA, Teil III, Kap. 2.8.2, Nr. 9 dargelegt, entzieht
sich das Landschaftsbild im besonderen Maße mathematischen Bilanzierungsversuchen. Daher wird die unter Punkt 2.1.6.4 des ICE-Papiers dargelegte Berechnungsmethodik nicht angewendet, sondern eine qualitative und quantitative
Gegenüberstellung vorgenommen, in der ggf. besonders begründete zusätzliche
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Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen für das Landschaftsbild berücksichtigt werden (vgl. auch Kap. Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Wasser, Klima/Luft –
Grundsatz 9).
8.2.1.7
Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Wasser, Klima/Luft (Grundsatz 9)
In Ergänzung des „ICE-Papiers“ und analog zu Grundsatz 8 werden die Eingriffe
in Oberflächengewässer sowie in Funktionsräume mit lufthygienischer oder klimatischer Funktion wie Klima- und Immissionsschutzwälder, Immissionsschutzgehölze etc. in der Eingriffs-Ausgleichsbilanz den zugeordneten Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen mit vergleichbarer Funktion qualitativ und quantitativ gegenübergestellt. In begründeten Fällen ist abweichend von der oben dargelegten Methodik weitergehender Ausgleichsbedarf verbal-argumentativ abzuleiten.
8.2.2
Deponien für Ausbruchmaterial (Grundsatz 10)
Sofern Geländemodellierungen, z.B. Lärmschutzwälle, Abkommenschutzwälle,
Gestaltungsmaßnahmen für die landschaftliche Einbindung, vorgesehen sind,
wird deren Platzierung unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes
und der Landschaftspflege gewählt. Für die Bemessung des Ausgleichs gelten
die Grundsätze 1 - 3 entsprechend.
8.2.3
Bahnstromleitungen (Grundsatz 11)
Durch Bahnstromleitungen wird das Landschaftsbild zusätzlich beeinträchtigt.
Abweichend von Grundsatz 2.3 des „ICE-Papiers“ werden notwendige Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen gemäß den Grundsätzen 1 bis 3 sowie 8 ermittelt. Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Tierlebensräume werden gemäß
Grundsatz 4 abgeleitet.
8.2.4
Baubedingte Eingriffe (Grundsatz 12)
Die mit der Bautätigkeit verbundenen Beeinträchtigungen außerhalb der auf
Dauer veränderten Flächen werden gesondert ausgeglichen. Für Ausgleich/ Ersatz sind entsprechend gestaltete Flächen auf Dauer bereitzustellen. Die Größe
der Ausgleichs-/ Ersatzflächen beträgt je nach ökologischer Wertigkeit 10 - 20 %
der beanspruchten Fläche; im Übrigen ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen.
Die Ausführungen des „ICE-Papiers“ zu diesem Aspekt werden so interpretiert,
dass für Flächen, die zwar lediglich bauzeitlich betroffen, aber dennoch dauerhaft
verändert werden, ein weiter reichender Berechnungsgrundsatz zu wählen ist.
Für solche Flächen wird analog zu Grundsatz 1, „Inanspruchnahme ohne Versiegelung“ vorgegangen, da hier nach durchgeführten Rodungen und bauzeitlichen
Beanspruchungen, die natürlichen Funktionen der Flächen nur noch einge-
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PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
schränkt bestehen, aber nicht vollständig erloschen sind, wie im Falle von Versiegelungen. Dabei wird die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes auf
der Fläche angerechnet, woraus die in Tab. 8-3 angegebenen Berechnungsansätze für baubedingte Eingriffe abgeleitet werden.
Tab. 8-3:
Schema zur Ableitung des Ausgleichsbedarfs für baubedingte Eingriffe differenziert nach der Entwicklungszeit der betroffenen Biotope
Beeinträchtigungsart
Funktionaler Wert
Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt
FW 1
FW 2
FW 3
FW 4
FW 5
Bauzeitliche Inanspruchnahme von Biotopflächen
mit mittlerer und langer
Entwicklungszeit
0,1
0,5
0,5
1
1,5
Bauzeitliche Inanspruchnahme sonstiger unversiegleter Flächen (Baustreifen,
BE-Flächen)
0,1
0,1
0,2
0,2
0,2
In begründeten Ausnahmefällen ist bei nicht wiederherstellbaren Biotopen undLebensgemeinschaften ein zusätzlicher Multiplikator bis 1,5 zu berücksichtigen.
8.2.5
Nachbilanzierung
8.2.5.1
Übersichtsdarstellung der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen
Für die im Rahmen der Planfeststellung zu erbringenden landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen wird eine Übersicht erstellt. Dieser Stand repräsentiert
den letztendlichen Stand der zu erbringenden Maßnahmen nach der Einarbeitung etwaiger Planänderungen.
8.2.5.2
Darlegung der Umsetzung des LBP
Mit Abschluss der Baumaßnahme wird anhand von „Bestandsplänen“ und einem
Soll-/Ist-Vergleich der Stand der Umsetzung des planfestgestellten landschaftspflegerischen Begleitplans aufgezeigt. Die „Bestandspläne“ geben den Stand der
tatsächlich umgesetzten landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen wieder.
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PFA 4.1
8.3
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Berechnungsansatz für den waldrechtlichen Ausgleich
Gemäß landesplanerischen Beurteilung der Regierung von Oberbayern (RvO
1992) für die zusätzliche Anbindung des Flughafens München an die S-Bahn und
an die Fernbahn München – Mühldorf – Freilassing sind bei unvermeidbarer Flächeninanspruchnahme von Waldflächen Ersatzaufforstungen in mindestens doppelter Flächengröße vorzunehmen.
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PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
9
ERMITTLUNG DES KOMPENSATIONSFLÄCHENBEDARFS
9.1
Kompensation direkter Beeinträchtigungen des Naturhaushalts
Die Ermittlung des Kompensationsumfangs für die Beeinträchtigung des Naturhaushaltes fasst die Grundsätze 1 - 3 (Biotopflächen, Waldflächen und landwirtschaftlich genutzte Flächen mit hohem Biotopwert / Acker und Intensivgrünland
auf ökologisch wertvollen Standorten) wie folgt zusammen.
Tab. 9-1:
Kompensationsbedarf für die dauerhafte Inanspruchnahme von Biotopen,
Waldflächen und landwirtschaftlich genutzten Flächen mit hohem Biotopwert (letztere mit einem FW im Schutzgut Tiere, Pflanzen u. Biologische Vielfalt der Stufen 4 oder 5).
Funktionaler Wert
Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt
Inanspruchnahme ohne Versiegelung (Geländemodellierungen,
Böschungen)
FW 1
FW 2
FW 3
FW 4
FW 5
-
0,55 ha
0,78 ha
0,06 ha
0,04 ha
0,5
1,0
1,5
2
2,5
-
0,55 ha
1,17 ha
0,12 ha
0,10 ha
-
1,04 ha
1,92 ha
0,09 ha
0,03 ha
1,0
1,5
2,0
2,5
3
-
1,56 ha
3,84 ha
0,22 ha
0,09 ha
Beeinträchtigungsart
Kompensationsfaktor
Summe Kompensationsbedarf:
Versiegelung (Gleisanlange, Straßen, Wege, Bauwerke)
Kompensationsfaktor
Summe Kompensationsbedarf:
Kompensationsbedarf gesamt:
7,65 ha
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Tab. 9-2:
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Kompensationsbedarf für die dauerhafte Inanspruchnahme von Acker und
Intensivgrünland (FW im SG Tiere, Pflanzen u. Biologische Vielfalt 1 bis
3).
Funktionaler Wert
Schutzgut Boden
Inanspruchnahme ohne Versiegelung (Geländemodellierungen,
Böschungen, Grünwege)
FW 1
FW 2
FW 3
FW 4
FW 5
2,09 ha
7,77 ha
0,18 ha
0,42 ha
0,12 ha
0,2
0,3
0,4
0,6
0,8
0,42 ha
2,33 ha
0,07 ha
0,25 ha
0,10 ha
4,68 ha
6,84 ha
0,21 ha
0,35 ha
0,09 ha
0,3
0,4
0,5
0,8
1,2
1,40 ha
2,74 ha
0,11 ha
0,28 ha
0,11 ha
Beeinträchtigungsart
Kompensationsfaktor
Summe Kompensationsbedarf:
Versiegelung (Gleisanlange, Straßen, Wege, Bauwerke)
Kompensationsfaktor
Summe Kompensationsbedarf:
Kompensationsbedarf gesamt:
7,81 ha
9.2
Kompensation baubedingter Eingriffe
Je nach ökologischer Wertigkeit werden 10 – 20 % der beanspruchten Fläche bei
der Kompensationsermittlung berücksichtigt (Grundsatz 12). Grundsätzlich wird
nach Möglichkeit der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt, bzw. soll das Entwicklungsziel die Wiederherstellung sein. Für Flächen, die dauerhaft verändert
werden, wird daher zusätzlich zur Renaturierung bzw. Rekultivierung ein Kompensationsbearf ermittelt:
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Tab. 9-3:
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Kompensationsbedarf für baubedingte Eingriffe
Funktionaler Wert
Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische
Vielfalt
FW 1
FW 2
FW 3
FW 4
FW 5
-
0,18 ha
1,09 ha
0,07 ha
0,05 ha
0,1
0,5
0,5
1,0
1,5
-
0,09 ha
0,55 ha
0,07 ha
0,08 ha
3,91 ha
13,60 ha
0,37 ha
-
-
0,1
0,1
0,2
0,2
0,2
0,39 ha
1,36 ha
0,07 ha
-
-
Bauzeitliche Inanspruchnahme
von Biotopflächen mit mittlerer und
langer Entwicklungszeit
Beeinträchtigungsart
Kompensationsfaktor
Summe Kompensationsbedarf:
Bauzeitliche Inanspruchnahme
sonstiger unversiegelter Flächen
(Baustreifen, BE-Flächen)
Kompensationsfaktor
Summe Kompensationsbedarf:
Kompensationsbedarf gesamt:
2,61 ha
9.3
Kompensation für die Beeinträchtigung streng geschützter Arten
Als Ergebnis des Fachbeitrags Artenschutz (siehe Anhang I) sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

Schaffung eines Zauneidechsenhabitats als Ersatz-Lebensraum auf einer
Fläche von rd. 1 000 m² auf dem östlichen Damm des Mittleren-IsarKanals (siehe Kap. 7.2.2, CEF 1),

Entwicklung extensiv genutzter magerer Wiesen aus Acker oder intensiv
genutztem Grünland mit feuchten Geländemulden auf rd. 11,5 ha in der
Rosenau südlich Moosburg für die bestandsgefährdeten bodenbrütenden
Vogelarten Feldlerche, Großer Brachvogel, Kiebitz und Wiesenschafstelze (siehe Kap. 7.3, FCS 1),
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9.4
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan

Entwicklung extensiv genutzter magerer Wiesen aus Acker oder intensiv
genutztem Grünland mit feuchten Geländemulden auf rd. 12 ha im
Notzinger Moos/Trattmoos südwestlich Notzing für die bestandsgefährdeten bodenbrütenden Vogelarten Feldlerche, Großer Brachvogel, Kiebitz
und Wiesenschafstelze (siehe Kap. 7.3, FCS 2),

Bedarfsweise Verbesserung der Maßnahmenflächen in der Rosenau
(FCS 1) und im Notzinger Moos (FCS 2) für den Großen Brachvogel (siehe Kap. 7.3),

Produktionsintegrierte Maßnahmen zum Schutz von bestandsgefährdeten
bodenbrütenden Vogelarten auf ca. 4,3 ha einschließlich Gelegeschutz
für 1 Kiebitzpaar während der Bauzeit (siehe Kap. 7.3, FCS 3).
Kompensation für die Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten
Es sind zusätzliche Flächenkompensationen für Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Europäischen Vogelschutzgebiets DE 7637-471 "Nördliches Erdinger Moos" erforderlich. Als Kohärenzsicherungsmaßnahmen sind vorgesehen:
9.5

Entwicklung extensiv genutzter magerer Wiesen aus Acker mit feuchten
Geländemulden im SPA Freisinger Moos auf rd. 9,4 ha für den Kiebitz
und die Feldlerche (siehe Kap. 7.4, KS 1),

Entwicklung extensiv genutzter magerer Wiesen aus intensiv genutztem
Grünland im SPA Freisinger Moos auf rd. 3,2 ha für die Feldlerche (siehe
Kap. 7.4, KS 2).
Kompensation für Eingriffe in das Landschaftsbild
Die Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbild-Raumes erfolgte im Kap.
4.5.3. Der tatsächlich visuell betroffene Raum beschränkt sich unter Berücksichtigung von Sichtverschattungen und dem künstlichen Relief der vorhandenen
Verkehrswege (hier vor allem die FTO) auf den direkten Nahbereich der Bahnstrecke. Die Veränderung der Landschaft durch das Vorhaben ist in diesem stark
vorbelasteten Bereich nicht erheblich. Die für den Naturhaushalt vorgesehenen
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bewirken ebenfalls einen Ausgleich für das
Landschaftsbild.
Die Kompensation für Eingriffe in das Landschaftsbild (Grundsatz 8) erfolgt also
multifunktional über die ansonsten für den Naturhaushalt notwendigen Kompensationsmaßnahmen. In Kap. 11 (Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich)
wird in der qualitativen und quantitativen Gegenüberstellung dokumentiert, dass
in diesem stark vorbelasteten und technisch sehr überprägten Landschaftsraum
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Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
keine besonders begründeten zusätzlichen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen
für das Landschaftsbild notwendig werden.
9.6
Kompensation für Eingriffe in die Schutzgüter Wasser, Klima/Luft
Eingriffe in das Schutzgut Wasser (Oberflächengewässer), die über den bewerteten Biotopwert hinausgehen, sind nicht zu erwarten. Durch das Bauvorhaben
kommt es zur Überbauung von Laubwaldflächen mit bioklimatischer bzw. lufthygienischer Ausgleichsfunktion in einer Größenordnung von 0,57 ha. Die Kompensation für Eingriffe in die Schutzgüter Wasser, Klima/Luft (Grundsatz 9) erfolgt multifunktional über die ansonsten notwendigen Kompensationsmaßnahmen. In Kap. 11 (Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich) wird in der qualitativen und quantitativen Gegenüberstellung dokumentiert, dass keine besonders
begründete zusätzliche Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen für das Schutzgut
Wasser notwendig werden.
9.7
Kompensation für die Eingriffe in Wald nach BayWaldG
Der Kompensationsumfang für die Waldverluste nach dem BayWaldG wird wie
folgt ermittelt:
Tab. 9-4:
Kompensationsbedarf für die Inanspruchnahme von Waldflächen nach
BayWaldG.
Funktionaler Wert
Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt
Inanspruchnahme
FW 1
FW 2
FW 3
FW 4
FW 5
-
0,10 ha
0,39 ha
0,05 ha
0,03 ha
2
2
2
2
2
-
0,20 ha
0,78 ha
0,10 ha
0,06 ha
Kompensationsfaktor
Summe Kompensationsbedarf:
Kompensationsbedarf gesamt
1,14 ha
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PFA 4.1
9.8
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Übersicht über den ermittelten Kompensationsflächenbedarf
Tab. 9-5:
Übersicht über den ermittelten Kompensationsflächenbedarf
Pos.
Kompensationsbedarf
1.
für direkte Beeinträchtigungen in den Naturhaushalt
15,46 ha
2.
für baubedingte Beeinträchtigungen
2,61 ha
3.
für die Beeinträchtigung streng und besonders geschützter Arten (Vögel, Zauneidechse)
ca. 20 ha
4.
für die Beeinträchtigung Natura 2000-Gebiete
ca. 12,50 ha
5.
für Eingriffe in das Landschaftsbild
multifunktional über die
Pos.1 und 2
6.
für Eingriffe in die Schutzgüter Wasser, Klima/Luft
multifunktional über die
Pos.1 und 2
7
für Eingriffe in Wald nach BayWaldG
1,14 ha
Summe Kompensationsflächenbedarf:
Naturschutzrechtlicher Ausgleich
Artenschutz
Natura-2000-Gebiete
Forstrechtlicher Ausgleich
9.9
18,07 ha
20 ha
12,50 ha
1,14 ha
Berücksichtigung der Belange des § 15 Abs. 3 BNatSchG
Das Kompensationskonzept trägt bei der Auswahl der als Kompensationsflächen
geeigneten Grundstücke – unter Beachtung der zu erfüllenden naturschutzfachlichen Anforderungen – auch den Interessen der Landwirtschaft angemessen
Rechnung.
9.9.1
Reduzierung der in Anspruch zu nehmenden landwirtschaftlichen Nutzfläche
Durch Minimierung des vorhabensbedingten Eingriffs in Natur und Landschaft
und des Umfangs des Flächenverbrauchs im Rahmen des planerisch Möglichen
werden für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden nur im
notwendigen Umfang in Anspruch genommen (§ 15 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG).
Es wurde geprüft, ob der Ausgleich und/oder Ersatz auch durch andere Maßnahmen, etwa durch Entsiegelung, Wiedervernetzung usw. erbracht werden
kann, um möglichst zu vermeiden, dass Flächen aus der (landwirtschaftlichen)
Nutzung genommen werden (§ 15 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG). Alle solche Möglichkeiten wurden in das Maßnahmenkonzept integriert, so dass darüber hinaus
landwirtschaftliche Flächen mit ertragreicheren Böden nur in geringem Umfang
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
und nur dort, wo es zwingend notwendig ist (Kohärenzsicherungsmaßnahmen im
Vogelschutzgebiet Freisinger Moos), in Anspruch genommen werden.
Den Belangen der Landwirtschaft wird auch dadurch angemessen Rechnung getragen, dass ein maßgeblicher Teil der Kompensation (ca. 15 ha) – naturschutzfachlich wünschenswert - auf Flächen innerhalb von Schutzgebiet/en (Vogelschutzgebiet Freisinger Moos) erfolgt.
Zudem werden schließlich – in weitest möglichem Umfang – für die landwirtschaftliche Nutzung nicht besonders geeignete Böden für die Maßnahmen (gem.
Landwirtschaftlicher Standortkartierung [LSK] Böden mit durchschnittlichen und
ungünstigen Erzeugungsbedingungen) genommen. Bei den für die Kompensationsmaßnahmen ausgewählten Flächen handelt es sich um Flächen aus dem Bereich des Notzinger Mooses sowie aus dem Bereich Rosenau südlich Moosburg
(beide Lkr. Erding).
Der erforderliche Waldausgleich wird im Wesentlichen durch eine Aufforstung im
Bereich der Dorfenaue (A 1) realisiert. Bei den hierfür erforderlichen landwirtschaftlich genutzten Flächen handelt es sich lt. LSK um absolutes Dauergrünland
mit ungünstigen Erzeugungsbedingungen.
Auf den Flächen mit den artenschutzrechtlich motivierten Maßnahmen und Kohärenzsicherungsmaßnahmen ist die landwirtschaftliche Nutzung auch weiterhin
möglich. Bei den Ackerflächen mit sog. Produktionsintegrierten Maßnahmen
kann die bisherige landwirtschaftliche Nutzung unverändert beibehalten werden.
Auch bei den Flächen mit Extensivgrünland und feuchten Geländemulden ist die
landwirtschaftliche Nutzung auch weiterhin möglich, nur die künftige Nutzungsart
wird einer Änderung unterliegen.
Insgesamt stellt sich die Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen
für den naturschutzfachlichen bzw. artenschutzrechtlich motivierten Kompensationsbedarf wie folgt dar:
Kompensa-
Fläche
tionsmaßnahme
(ha)
FCS 1
11,63
FCS 2
11,80
Lage
Bewertung lt. LSK
Rosenau
absolutes
Grünland
Künftige Nutzung
mit
Extensivgrünland
mit
durchschnittlichen Erzeugungsbedingungen
feuchten Geländemulden,
LW-Nutzung
weiterhin
möglich
Notzinger
Ackerstandorte mit durch-
Extensivgrünland
Moos
schnittlichen Erzeugungsbedingungen
feuchten Geländemulden,
LW-Nutzung
weiterhin
möglich
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mit
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Kompensa-
Fläche
tionsmaßnahme
(ha)
FCS 3
4,30
A1
1,36
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Lage
Bewertung lt. LSK
Künftige Nutzung
Notzinger
Ackerstandorte mit durch-
Bisherige
Moos
schnittlichen Erzeugungsbedingungen
bleibt bestehen mit sog.
Produktionsintegrierten
Maßnahmen
Dorfenaue
absolutes Grünland mit
ungünstigen Erzeugungs-
Aufforstung
Nutzung)
LW-Nutzung
(forstliche
bedingungen
KS 1
3,57
VSG
Freisinger
Moos
absolutes Grünland mit
ungünstigen Erzeugungsbedingungen
Extensivgrünland
mit
feuchten Geländemulden,
LW-Nutzung
weiterhin
möglich
KS 1
KS 2
KS 2
5,81
0,47
2,70
VSG
Ackerstandorte mit günsti-
Extensivgrünland
Freisinger
Moos
gen
Erzeugungsbedingungen
feuchten Geländemulden,
LW-Nutzung
weiterhin
möglich
VSG
absolutes
Extensivgrünland,
Freisinger
Moos
ungünstigen Erzeugungsbedingungen
Nutzung weiterhin möglich
VSG
Ackerstandorte mit günsti-
Extensivgrünland,
Freisinger
Moos
gen
Erzeugungsbedingungen
Nutzung weiterhin möglich
Grünland
mit
mit
LW-
LW-
Die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen für die aus Gründen des
Naturschutzrechtes zu leistende Kompensation ist entsprechend § 15 Abs. 3 S. 2
BNatSchG auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt. Das spezielle Rücksichtnahmegebot des § 15 Abs. 3 BNatSchG wird somit beachtet.
9.9.2
Erforderlichkeit der in Anspruch zu nehmenden landwirtschaftlichen Nutzflächen
Weitere Möglichkeiten zur Schonung agrarstrukturell hochwertiger Bereiche bestehen nicht. Vor allem ist ein Verzicht auf einzelne bzw. die Änderung von Teilen
der landschaftspflegerischen Maßnahmen nicht zielführend. Sämtliche beantragte Maßnahmen sind Teil des planfestgestellten Gesamtkonzepts. Sie sind ökologisch geeignet und erforderlich, einerseits die Kohärenz des VSG „Nördliches
Erdinger Moos“ zu sichern und andererseits die mit dem Vorhaben verbundenen
Eingriffe in Natur und Landschaft vollständig zu kompensieren und damit den
zwingenden Vorgaben des § 34 Abs. 5 bzw. des § 15 Abs. 2 BNatSchG zu entsprechen. Die planfestgestellten Maßnahmen sind schließlich auch aus Gründen
des europäischen und/oder nationalen Artenschutzes nicht verzichtbar.
Seite 260
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
9.10
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Berücksichtigung der Belange des § 19 BNatSchG
Der Kompensationsbedarf für die bauzeitliche Inanspruchnahme des LRT 9170
von 0,03 ha erfolgt über die Kompensationsermittlung für die baubedingten Eingriffe.
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
10
ERMITTLUNG UND DARSTELLUNG DER LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEN MAßNAHMEN
10.1
Allgemeines Planungskonzept
Nach § 15 Abs. 1-2 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet,
vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen sowie
unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege in gleichartiger Weise wiederherstellen (Ausgleichsmaßnahmen) oder in gleichwertiger Weise in dem betroffenen Naturraum zu ersetzen
(Ersatzmaßnahmen). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald
die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt
oder neu gestaltet ist. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes in dem betroffenen Naturraum in
gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht
neu gestaltet ist. Ein Eingriff darf nicht zugelassen oder durchgeführt werden,
wenn die Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht in angemessener
Frist auszugleichen oder zu ersetzen sind und die Belange des Naturschutzes
und der Landschaftspflege bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur und
Landschaft anderen Belangen im Range vorgehen.
Für Ausgleichsmaßnahmen ist ein enger räumlich-funktionaler Zusammenhang
zum Eingriffsort sichergestellt, für Ersatzmaßnahmen ist der räumliche, ggf. auch
der funktionale Bezug deutlich gelockert.
Weiterhin werden Maßnahmen erforderlich, die sich aus der Prüfung und Rechtsfolgenbewältigung des speziellen Artenschutzes ergeben. In die Beurteilung, ob
gem. § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG ein Verbotstatbestand erfüllt wird,
müssen neben den im Rahmen der Eingriffsregelung erforderlichen Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen
(CEF-Maßnahmen zur Wahrung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität)
einbezogen werden.
Vermeidungs- und Verminderungs-, Gestaltungs- und Schutzmaßnahmen dienen
dem Schutz insbesondere vor baubedingten Eingriffen und der landschaftsgerechten Einbindung der Neubaustrecke „Lückenschluss Erding – Flughafen München“ einschließlich der Nebenanlagen.
Den Maßnahmen liegt ein allgemeines Planungskonzept zugrunde, das sich einerseits an den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege i.S. des § 1
BNatSchG sowie an den für den Planfeststellungsabschnitt vorliegenden Zielen
der naturschutzfachlichen Planungen orientiert. Soweit diese z. B. aus Flächennutzungsplänen bzw. Landschaftsplänen, Sondergutachten und Programmen zu
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
entnehmenden Ziele keine hinreichend konkreten Vorgaben erbringen, wurden
hieraus raumspezifische fachliche Leitbilder entwickelt und in den jeweiligen
Schutzgutkapiteln dargelegt.
10.2
Gestaltungsmaßnahmen
Gestaltungsmaßnahmen im Bereich der Neubaustrecke „Lückenschluss Erding –
Flughafen München“ sowie im unmittelbaren Umfeld dienen der Eingrünung /
Wiederherstellung bauzeitlich in Anspruch genommener Flächen und der Einbindung der Trasse und der Nebenanlagen in das Landschaftsbild. Dadurch kann
die optische Beeinträchtigung der Landschaft vermieden oder verringert werden.
Sie sind, soweit möglich, auf die Erfordernisse des Artenschutzes abgestimmt
und erfüllen darüber hinaus ggf. verkehrsleitende Funktionen.
Für die Anlage der Gestaltungsmaßnahmen sind die Richtlinien für die Anlage
von Straßen, Teil Landschaftsgestaltung, Abschnitt 2: Landschaftspflegerische
Ausführung (RAS-LP 2) zu berücksichtigen.
Gestaltungsmaßnahmen gelten grundsätzlich nicht als Ausgleich bzw. Ersatz für
Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes im Sinne des
BNatSchG. Für den Naturhaushalt sind sie häufig nur von geringem Wert, denn
begrünte Bahnböschungen sind z.B. Lärm und einer immer wiederkehrenden Unterhaltung ausgesetzt und daher weniger wertvoll für den Naturhaushalt als Gehölze in der freien Landschaft. Die Maßnahmen dienen jedoch der landschaftsgerechten Neugestaltung und der Einbindung des technischen Bauwerkes in die
Landschaft.
Der Schwerpunkt der Gestaltungsmaßnahmen für dieses Vorhaben liegt in der
Begrünung der Eisenbahnstrecke und ihrer Nebenanlagen (Damm- und Einschnittsböschungen, Bahnseitengräben, Regenrückhaltebecken).
Es wird in Gestaltungsmaßnahmen (G) und Gestaltungsmaßnahmen mit Ausgleichsfunktion (G/A) für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes unterschieden.
Die einzelnen Gestaltungsmaßnahmen sind in Anlage 15.8.2.1-10 (Maßnahmenlagepläne im Maßstab 1:1.000) mit G bzw. G/A gekennzeichnet, fortlaufend
nummeriert und in der Anlage 15.9 (Maßnahmenverzeichnis - Maßnahmenblätter) einzeln erläutert. Die räumliche Anordnung der Maßnahmen für den gesamten Streckenbereich wird in den Maßnahmenübersichtsplänen der Anlage
15.8.1.1 (Maßstab 1:5.000) dargestellt.
Es sind folgende Gestaltungsmaßnahmen vorgesehen:
Seite 263
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
G1: Begrünung der Bahnböschungen / Bahnseitengräben sowie Straßen
und Wegeboschungen (Erosionsschutz)
Damm- und Einschnittsböschungen der Bahntrasse, der Straßen und Wege,
Bahnseitengräben im Bereich der neuen Bahnanlagen sowie sonstige unversiegelte Flächen außerhalb des direkten Gleisbetts, die der Erosion ausgesetzt sind,
erhalten eine Ansaat mit einer Gräser-Kräutermischung, um blütenreiche Flächen
zu schaffen. Die Flächen werden in weiterer Entwicklung der natürlichen Sukzession überlassen.
Diese Maßnahme erfüllt vorwiegend bautechnische Funktionen zum Erhalt der
Böschungen und zum Schutz gegen Erosionsschäden. Diese Maßnahme minimiert Eingriffe in das Landschaftsbild.
Diese Maßnahme kommt im gesamten Streckenabschnitt zum Einsatz (siehe Anlagen 15.8.2.1 bis 15.8.2.9).
G2: Sukzession im Umfeld der Bahnanlage
Ebene Flächen im unmittelbaren Umfeld der Bahnanlagen sollen der Sukzession
überlassen werden. Durch Nutzungsverzicht und Neuentwicklung durch Brachfallen entsprechender Standorte ist eine natürliche Entwicklung dieser Flächen
möglich. Durch die Sukzession sollen die natürlichen Standortfaktoren stärker zur
Geltung kommen, um einen artenreicheren und standortgemäßeren Bestand zu
etablieren.
Die Sukzessionsflächen erfüllen zwei wesentliche Aufgaben: Zum einen schaffen
sie Ersatzlebensräume für Kleinlebewesen und zum anderen verbessern sie den
optischen Eindruck des Bahnkörpers bzw. integrieren diesen in die benachbarten
Biotopstrukturen.
Diese Maßnahme minimiert Eingriffe in das Landschaftsbild. Aufgrund Ihrer Nähe
und Lage zur Bahnanlage stellen diese Flächen jedoch noch keine Kompensation dar.
Diese Maßnahme kommt im gesamten Streckenabschnitt zum Einsatz (siehe Anlagen 15.8.2.1 bis 15.8.2.8).
G3: Ansaat von Landschaftsrasen
Auf den Böschungen von Versickerungsbecken und auf den ebenen Flächen
zwischen den verschiedenen Verkehrswegen wird Landschaftsrasen „Standard
mit Kräutern“ (entsprechend RSM 7.1.2) angesät und gepflegt. Auf der südexponierten Böschung der Verbindungsrampe der Kreisstraße ED 5 - Südring wird die
Ansaat von „Biotopflächen“ (entsprechend RSM 8.1, Variante 1) vorgenommen.
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Hier sollen sich artenreiche Extensivwiesen auf mäßig nährstoffversorgten, mäßig trockenen bis wechselfeuchten Standorten entwickeln. Die Flächen werden
grundsätzlich nur gemäht.
Durch diese Maßnahme entstehen begrünte Flächen mit eingeschränktem ökologischem Potenzial. In geringem Umfang minimiert diese Maßnahme auch den
Eingriff in das Landschaftsbild (landschaftsgerechte Neugestaltung).
Diese Maßnahme kommt nur abschnittsweise zum Einsatz (siehe Anlagen
15.8.2.3 und 15.8.2.7).
G/A4: Anlage von Gehölzpflanzungen und Hecken
Gestaltungsmaßnahmen mit Ausgleichsfunktion
Auf ausreichend breiten Dammböschungen der neuen Straßenüberführungen
und der neu zu bauenden und anzupassenden Straßen wird eine geschlossene
Bepflanzung mit Heistern und Sträuchern vorgesehen. Der Baumanteil (Heister)
soll bei max. 15 % liegen. Die Wahl der Gehölzarten ist der Pflanzliste (siehe
Kap.10.7) zu entnehmen.
Die Anlage von Gehölzstrukturen dient der Eingliederung und landschaftsgerechten Neugestaltung der Trasse sowie der exponierten Bauwerke im unmittelbaren
Trassenbereich im Sinne des BNatSchG und gleicht die Beeinträchtigungen der
Schutzgüter Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume und Boden durch bau- und
anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme sowie die Beeinträchtigungen des
Landschaftsbildes an Ort und Stelle mit 2,90 ha zur Hälfte aus.
Die Bepflanzung entlang der Strecke erfolgt gemäß den Vorgaben der Geschäftsbereichsrichtlinie der Deutschen Bahn - Ril 882.0205 – „Landschaftspflegerische Maßnahmen planen und überwachen; Bepflanzungen an Bahnstrecken“
mit Hinweisen für die Auswahl von Gehölzen zur Pflanzung an Bahnstrecken und
den jeweils zu wählenden Abständen der Pflanzen von der Gleismitte.
Diese Maßnahme wird im Bereich der ED 19, der GVS Niederding – Reisen,
beidseits der ED 5, auf der nordexponierten Böschung der Vebindungsrampe der
Kreisstraße ED 5 - Südring sowie beidseits der Zufahrt zum Rettungsplatz realisiert (siehe Anlagen 15.8.2.1, 15.8.2.3, 15.8.2.7, 15.8.2.8) und wird zu 50% als
Kompensation für Beeinträchtigungen trassennaher Gehölzbestände bzw. für
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes angerechnet (siehe Tabelle 11-2).
Die Maßnahme beinhaltet auch eine Entsiegelung der bestehenden GVS auf einer Länge von rd. 700 m in Höhe von 4 000 m².
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
10.3
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (naturschutzrechtliche Eingriffsplanung)
Alle erheblichen Beeinträchtigungen sind nach Maßgabe des § 15 BNatSchG
durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglichst frühzeitig auszugleichen. Dabei ist die Funktion eines Biotopes gleichartig und
gleichwertig bzw. das Erscheinungsbild einer Landschaft landschaftsgerecht wiederherzustellen bzw. neu zu gestalten.
Die Begründung der Art und des Umfanges von Ausgleichsmaßnahmen wird aus
dem Eingriff unmittelbar abgeleitet. Grundsätzlich wird der Ausgleich im räumlichen und funktionalen Zusammenhang zum Eingriff durchgeführt, unter Beachtung der allgemeinen und örtlichen Zielsetzungen von Naturschutz und Landschaftspflege. Die Ausgleichsmaßnahmen werden so gestaltet, dass sie die
durch den Eingriff beeinträchtigten Wert- und Funktionselemente wiederherstellen bzw. aufwerten, soweit dies den Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege entspricht.
Bei der Bestimmung erforderlicher Ausgleichsmaßnahmen wird berücksichtigt,
welche Wert- und Funktionselemente in Anspruch genommen bzw. auf andere
Weise beeinträchtigt werden, welche Flächen in räumlichem Zusammenhang für
Ausgleichsmaßnahmen bereitgestellt werden können, in welchem ökologischen
Zustand (einschließlich Funktionen) die vorhandenen in Frage kommenden Flächen derzeit sind und welche Ausgleichsziele die Fläche künftig übernehmen soll
und ab wann sie die zugewiesene Ausgleichsfunktion erfüllen kann (unter Beachtung der Multifunktionalität von Maßnahmen).
Innerhalb des betroffenen Naturraumes sind diese Maßnahmen als Ausgleichsmaßnahmen einzustufen.
10.3.1
Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen
Die folgenden Ausgleichsmaßnahmen sind vorgesehen und in den Maßnahmenblättern detailliert dargestellt (siehe Anlage 15.8.1.1 Maßnahmenübersichtsplan
1:10.000; Anlage 15.8.2.1-12 Maßnahmenpläne 1:1.000 bzw. 1:2.500 und Anlage 15.9 Maßnahmenblätter).
A 1: Anlage von Wald / Waldsaum
Als naturschutz- und forstrechtlicher Ausgleich für die Eingriffe in Laubwald bzw.
in Wald im Sinn des BayWaldG am Abfanggraben Ost sowie in die Feldgehölze
entlang der Trasse ist die Aufforstung mit standortheimischen Laubbäumen, die
Anlage eines vorgelagerten, stufigen Waldmantels durch Pflanzung von standortheimischen Sträuchern auf einer Breite von 5 m entlang der Aufforstung und
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
die Entwicklung des Waldsaumes durch Sukzession sowie die Anlage eines
Waldmantels im Bereich der Querung des Waldes westlich Abfanggraben Ost
unter Verwendung von Sträuchern und Bäumen max. 2. Wuchsordnung geplant.
Diese Maßnahme wird im Bereich der Dorfenaue sowie beidseits des Abfanggrabens Ost (siehe Anlagen 15.8.2.5, 15.8.2.8) umgesetzt.
A 7: Entsiegelung
Als Ausgleich für die Versiegelungen werden nicht mehr benötigte befestigte
Verkehrsflächen entsiegelt. Die Beläge, die die Bodenoberflächen bedecken und
die Funktionen des Bodens und des Wasserhaushaltes behindern bzw. unterbinden, werden entfernt und fachgerecht zu entsorgt oder ggf. einer Wiederverwertung zugeführt.
Die Flächen werden so hergerichtet, dass insbesondere die Besiedlung durch
Pflanzen und Tiere, Versickerung von Oberflächenwasser, physikalische und
chemische Austauschprozesse wieder möglich werden.
Ziel der Maßnahme ist die Schaffung von Rohbodenstandorten, die der natürlichen Sukzession überlassen werden und die vorwiegend thermophilen Arten einen Lebensraum als Trittsteinbiotope bieten sollen.
Diese Maßnahme wird im Bereich der rückzubauenden GVS Reisen-ED 19 und
der rückzubauenden Verbindungsrampe Kreisstraße ED 5 – Südring (siehe Anlagen 15.8.2.1, 15.8.2.3, 15.8.2.4, 15.8.2.7) umgesetzt.
10.3.2
Beschreibung der Ersatzmaßnahmen
Isolierte Ersatzmaßnahmen zur Kompensation nicht ausgleichbarer Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild werden nicht erforderlich, weil die
vorgesehenen Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes und Kohärenzsicherungsmaßnahmen multifunktional auch die Eingriffe in Natur und Landschaft ersetzen.
10.4
CEF- und FCS-Maßnahmen (Artenschutz)
CEF-Maßnahmen stellen artenschutzrechtlich motivierte, funktionswahrende
Ausgleichsmaßnahmen dar, durch die die Gefährdungen lokaler Populationen
bestimmter streng geschützter Tierarten / -gruppen und somit auch Verbotsverletzungen nach § 44 Absatz 1 Nr. 3 BNatSchG bezüglich der streng geschützten
Arten durch das Bauvorhaben vermieden werden. Die CEF-Maßnahmen sind im
Anhang I des LBP beschrieben und fließen als Vermeidung der Verbotsverletzungen des § 44 BNatSchG (Artenschutz) in den LBP mit ein (Kap. 7.2.2 und
7.3).
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Trotz CEF- und anderer Vermeidungsmaßnahmen können bei einer Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (Zauneidechse) Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1
Nr. 1 BNatSchG sowie bei fünf europäischen Vogelarten gem. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie (Feldlerche, Großer Brachvogel, Kiebitz, Rebhuhn, Wiesenschafstelze) Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BNatSchG nicht vermieden werden, so dass eine Ausnahmeerteilung im Sinne des § 45 Abs. 7
BNatSchG erforderlich wird. Als Voraussetzung für diese Ausnahmeerteilung
werden FCS-Maßnahmen durchgeführt, um den Erhaltungszustand der lokalen
Populationen der betreffenden streng geschützten Tierarten zu sichern.
Die CEF- und FCS-Maßnahmen sind in Kap. 7.2.2 und 7.3 sowie im Anhang I
des LBP beschrieben.
10.5
Kohärenzsicherungsmaßnahmen (FFH-Verträglichkeit)
Zur Sicherung des Kohärenzbeitrags der beeinträchtigten Erhaltungsziele des
Europäischen Vogelschutzgebiets DE 7637-471 "Nördliches Erdinger Moos" sowie des Zusammenhangs des Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000
sind gemäß § 34 Abs.5 BNatSchG Kohärenzsicherungsmaßnahmen notwendig.
Weitere
Einzelheiten
sind
der
FFH-Verträglichkeitsund
Abweichungsprüfung (siehe Anlagen 16.1 bis 16.5) zu entnehmen.
10.6
FFH-
Maßnahmen Wald
Für die Inanspruchnahme des Waldes ist nach dem Bayerischen Waldgesetz eine Kompensation erforderlich. Der erforderliche forstliche Ausgleich nach dem
BayWaldG wird durch die Anlage eines Waldmantels innerhalb des Baufeldes
westlich vom Abfanggraben Ost sowie durch die Aufforstung in der Dorfenaue
erbracht. Neben dem forstrechtlichen Ausgleich nach dem BayWaldG dient diese
Maßnahme auch dem naturschutzrechtlichen Ausgleich.
10.7
Pflanzliste
Zur Umsetzung der o.g. Maßnahmen können je nach Anforderungen der Maßnahme und der Standortverhältnisse die folgenden landschaftstypischen Gehölze
Verwendung finden, die in der Geschäftsbereichsrichtlinie der Deutschen Bahn Ril 882.0205 genannt werden. Diese Richtlinie enthält auch Mindestabstände der
Gehölze von der Gleismitte.
Es gibt keine Rechtsvorschriften dafür, wie weit Gehölze (Bäume oder Sträucher), abhängig jeweils von der möglichen Wuchshöhe, vom nächstgelegenen
Gleis entfernt sein müssen. Da für die Praxis eine handhabbare Regelung erforderlich ist, die den geforderten Schutzfunktionen und den Belangen der Sicher-
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
heit und Leichtigkeit des Bahnbetriebs gleichermaßen Rechnung trägt, wurden
die in den Tabellen genannten Mindestabstände zur Gleismitte in der Ril
882.0205 festgelegt:
Tab. 10-1:
Deutscher
Name
Bäume 1. Größe (über 25 m Höhe)
Botanischer
Name
Jugendentwicklung
Bemerkungen
Mindestabstand
vom
Gleis bei Ve
[km/h] ≤ 160
Spitz-Ahorn
Acer platanoides
schnell
starke Sämlingsvermehrung, vorwüchsig
Berg-Ahorn
Acer pseudoplatanus
langsam
auch für HöhenIagen, sehr
12 m
windfest
Rotbuche
Fagus sylvatica
langsam
sehr breite Krone, Stockausschlag gering
12 m
Gemeine Esche
Fraxinus excelsior schnell
starke Sämlingsvermehrung, windfest
12 m
Trauben-Eiche
Quercus petraea
schnell
wertvoller Bodenbefestiger, windfest
12 m
Stiel-Eiche
Quercus robur
schnell
wie vor
12 m
Winter-Linde
Tilia cordata
langsam
guter Bodenbefestiger,
windfest
12 m
Sommer-Linde
Tilia platyphyllos
schnell
anspruchsvoller, auch für
Baumhecken
12 m
Silber-Weide
Salix alba
schnell
Jungpflanzen empfindlich
gegen Graswuchs
12 m
Feld-Ulme
Ulmus carpinifolia schnell
gefährdet durch die „Ulmenkrankheit“
12 m
Berg-Ulme
Ulmus glabra
wie vor
12 m
Tab. 10-2:
Deutscher
Name
Feld-Ahorn
schnell
12 m
Bäume 2. Größe (über 10 bis 25 m Hohe)
Botanischer
Name
Acer campestre
Jugendentwicklung
langsam
Seite 269
Bemerkungen
verträgt Heckenschnitt,
schattenverträgIich
Mindestabstand vom
Gleis bei Ve
[km/h] ≤ 160
10 m
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Deutscher
Name
Botanischer
Name
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Jugendentwicklung
Bemerkungen
Mindestabstand vom
Gleis bei Ve
[km/h] ≤ 160
Schwarz-Erle
Alnus glutinosa
schnell
Pioniergehölz, auch für
tonige, vernässte Böden
10 m
Grau-Erle
Alnus incana
schnell
Pioniergehölz, stark
verwildernd
10 m
Birke
Betula pendula
schnell
starke Sämlingsvermehrung Pioniergehölz
10 m
Hainbuche
Carpinus betulus
schnell
verträgt Heckenschnitt,
windfest, in der Jugend
trockenheitsempfindlich
10 m
Wildbirne
Pyrus communis
langsam
nicht in Obstbaugebieten,
Feuerbrandgefahr
10 m
Vogel-Kirsche
Prunus avium
schnell
TraubenKirsche
Prunus padus
schnell
Späte TraubenKirsche
Prunus serotina
schnell
Bruch-Weide
Salix fragilis
schnell
empfindlich gegen Graswuchs
10 m
Eberesche
Sorbus aucuparia
schnell
Pioniergehölz, sehr windfest, Feuerbrandgefahr
10 m
Schwedische
Mehlbeere
Sorbus intermdia
langsam
für Küstenbereich, sehr
windfest, Feuerbrandgefahr
10 m
Tab. 10-3:
Deutscher
Name
besonders für sonnige
Hänge, oft vorzeitig alternd Feuerbrandgefahr
sehr wertvoll für Schutzpflanzungen, Feuerbrandgefahr
für steinige Hänge, nicht
heimisch, Feuerbrandgefahr
10 m
10 m
10 m
Bäume 3. Größe und Großsträucher über 5 m bis 10 m Höhe
Botanischer
Name
Jugendentwicklung
Bemerkungen
Mindestabstand vom
Gleis bei Ve
[km/h] ≤ 160
Kanadische
Felsenbirne
Amelanchier
lamarckii
langsam
nicht heimisch, besonders sonnige Hänge,
Feuerbrandgefahr
8m
Kornelkirsche
Cornus mas
langsam
verträgt Heckenschnitt,
schattenverträglich
8m
Haselnuss
Corylus avelana
schnell
guter Bodenbefestiger
8m
Zweigriffeliger
Weißdorn
Crataegus laevigata
langsam
nicht in Obstanbaugebieten (Feuerbrandgefahr),
verträgt Heckenschnitt
8m
Eingriffeliger
Weißdorn
Crataegus monogyna
langsam
wie vor
8m
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Deutscher
Name
Botanischer
Name
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Jugendentwicklung
Bemerkungen
Mindestabstand vom
Gleis bei Ve
[km/h] ≤ 160
Ölweide
Elaeagnus. augustifolia
schnell
nicht heimisch, Dünenbefestiger
7m
Pfaffenhütchen
Eonymus europaea
langsam
schattenverträglich
7m
Sanddorn
Hippophae
rhamnoides
langsam
windfest, Dünenbefestiger
7m
Wildapfel
Malus sylvestris
langsam
nicht in Obstbaugebieten,
Feuerbrandgefahr
(Schädlinge)
8m
Kreuzdorn
Rhamnus
catharticus
langsam
anspruchslos, Stockausschlag gering
8m
Faulbaum
Rhamnus frangula
schnell
Pioniergehölz, schattenverträglich
7m
Steinweichsel
Prunus mahaleb
langsam
für Felsböschungen,
anspruchslos, Feuerbrandgefahr
8m
Schwarzer
Holunder
Sambucus nigra
schnell
häufig spontan, schattenverträglich
7m
Reif-Weide
Salix daphnoides
schnell
für Faschinen geeignet,
Dünenbefestiger
8m
LavendelWeide
Salix elaeagnos
schnell
Pioniergehölz, auch für
Gebirgslagen
8m
Korb-Weide
Salix viminalis
schnell
für Flechtzaune, Faschinen und Spreitlagen
8m
Tab. 10-4:
Deutscher
Name
Sträucher über 2 m bis 5 m Höhe
Botanischer
Name
Jugendentwicklung
Bemerkungen
Mindestabstand vom
Gleis bei Ve
[km/h] ≤ 160
Grün-ErIe
Alnus viridis
schnell
Schutzgehölz in Gebirgslagen
6m
Hartriegel
Cornus sanguinea
langsam
für Flechtzäune geeignet,
schattenverträglich, stark
ausläufertreibend
6m
Rainweide
Ligustrum vuIgare
langsam
verträgt Heckenschnitt,
schattenverträglich
6m
Heckenkirsche
Lonicera xylosteum
schnell
nicht in Obstanbaugebieten (Kirschfruchtfliege)
6m
Bocksdorn
Lycium halimifolium
schnell
für trockene Hänge, stark
verwildernd
6m
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Deutscher
Name
Botanischer
Name
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Jugendentwicklung
Bemerkungen
für felsige Hänge, Wirt für
Obstschädlinge, Feuerbrandgefahr
für trockene Hänge, viele
Standortrassen, Feuerbrandgefahr
für Böschungen, sehr
windfest, Feuerbrandgefahr
Mindestabstand vom
Gleis bei Ve
[km/h] ≤ 160
Schlehe
Prunus spinosa
langsam
Hundsrose
Rosa canina
schnell
Wein-Rose
Rosa rubiginosa
schnell
Ohr-Weide
Salix aurita
schnell
Pioniergehölz, für Faschinen und Spreitlagen
6m
SaI-Weide
Salix caprea
schnell
Pioniergehölz, starke
Sämlingsvermehrung
6m
Grau-Weide
Salix cinerea
schnell
Pioniergehölz, für Faschinen und Spreitlagen
6m
Purpur-Weide
Salix purpurea
langsam
für Flechtzäune, Faschinen und Spreitlagen
6m
TraubenHolunder
Sambucus
racemosa
schnell
windempfindlich
6m
Wolliger
SchneebalI
Viburnum lantana
schnell
wärrneliebend, schattenverträglich
6m
Wasserschneeball
Viburnum opulus
schnell
für feuchte Hänge, schattenverträglich
6m
Tab. 10-5:
Deutscher
Name
6m
6m
6m
Sträucher bis 2 m Höhe
Botanischer
Name
Jugendentwicklung
Bemerkungen
Mindestabstand vom
Gleis bei Ve
[km/h] ≤ 160
Gemeine Berberitze
Berberis vulgaris
schnell
nicht in Getreideanbaugebieten (Getreiderost)
5m
Besenginster
Cytisus scoparius
schnell
Pioniergehölz für ärmste
Böden (Sand)
5m
AlpenJohannis-beere
Ribes alpinum
schnell
schattenverträglich, sehr
anpassungsfähig
5m
Bibernell-Rose
Rosa pimpinellifolia
schnell
für Böschungsbefestigungen, ausläufertreibend, Feuerbrandgefahr
5m
Kartoffel-Rose
Rosa rugosa
schnell
nicht heimisch, sehr
windfest, Feuerbrandgefahr
5m
Seite 272
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Deutscher
Name
Brombeere
10.8
Botanischer
Name
Rubus fructicosus
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Jugendentwicklung
schnell
Bemerkungen
Pioniergehölz, schattenverträglich, verwildernd,
Feuerbrandgefahr
Mindestabstand vom
Gleis bei Ve
[km/h] ≤ 160
5m
Zeitlicher Ablauf der Durchführung landschaftspflegerischer Maßnahmen
Der Erfolg der geplanten Kompensationsmaßnahmen kann durch möglichst frühzeitigen Beginn am Besten gewährleistet werden. Soweit es möglich ist, sollten
Ausgleichsmaßnahmen auf Flächen, auf denen keine baulichen Veränderungen
geplant sind, vorzeitig ausgeführt werden.
Im Rahmen dieser Baumaßnahmen sollten folgende Maßnahmen vorgezogen
werden:

CEF-Maßnahme 1 und FCS-Maßnahmen 1, 2 und 3, da sie die Aspekte der
Vermeidung der Verbotsverletzungen des § 44 BNatSchG bzw. der Sicherung des Erhaltungszustandes für bestimmte gemeinschaftsrechtlich geschützte Arten (Bodenbrüter, Zauneidechse) wahrnehmen. Der vorgezogene
Funktionsausgleich (CEF-Maßnahmen) ist nur dann gegeben, wenn vor Umsetzung des geplanten Eingriffs ein für die betroffenen Arten äquivalentes Ersatzhabitat geschaffen und besiedelt wurde. Die Maßnahmen zur Sicherung
des Erhaltungszustandes (FCS-Maßnahmen) müssen vor Baubeginn initiiert
sein und mit Beginn des Eingriffs eine gewisse Habitatfunktion übernehmen.

KS-Maßnahmen 1 und 2, da sie die Sicherung des Zusammenhangs des
Netzes „Natura-2000“ gem. § 34 Abs. 5 BNatSchG gewährleisten. Sie müssen vor Beginn der ersten vom Baubeginn betroffenen Brutzeit initiiert sein
und mit Beginn des Eingriffs eine gewisse Habitatfunktion übernehmen.
Zur Vermeidung von langfristigen Störungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes sollten u.a. folgende Vorgaben eingehalten werden:

Rodungen von Bäumen werden grundsätzlich gem. § 39 Abs. 5 Nr. 2
BNatSchG in der Zeit vom 01.10. bis 28.02. durchgeführt.

Abholzungen erfolgen nach Möglichkeit so kurzfristig wie möglich vor Baubeginn (nicht Jahre im Voraus) und vorhabensweise je nach Fortschritt des
Streckenneubaus.
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PFA 4.1

Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Die Bepflanzungen erfolgen zum frühest möglichen Zeitpunkt, d.h. auf ebenen Flächen in der auf das Ende der Baumaßnahme folgenden Pflanzperiode
(Oktober bis Mitte April). Spätestens 2 Jahre nach Bauende werden alle
Maßnahmen begonnen.
Der genaue zeitliche Ablauf der Realisierung der Einzelmaßnahmen bzw. die
Koordinierung mit den technischen Bau- und Vermeidungsmaßnahmen wird in
der landschaftspflegerischen Ausführungsplanung erarbeitet.
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11
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
GEGENÜBERSTELLUNG VON EINGRIFFEN UND LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEN MAßNAHMEN UND AUSSAGEN ZUR AUSGLEICHBARKEIT BZW. ERSETZBARKEIT DER EINGRIFFE
Die Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleichsmaßnahmen orientiert sich an
den in Kapitel 8.2 benannten Berechnungsansätzen und erfolgt in Anlehnung an
Anhang III-12 des Umwelt-Leitfadens des EBA (EBA 2010) in tabellarischer
Form. In der Tabelle wird auf der einen Seite die Konfliktsituation sortiert nach
Konfliktbereichen mit Angaben zur Nummer, Lage und der Art der erheblichen
Beeinträchtigung angegeben. Auf der Maßnahmenseite wird der Maßnahmenbereich, die Nummer, Lage, Beschreibung und Dimensionierung der Maßnahme
aufgezeigt. Dabei wird auch auf die Ausgleich-/Ersetzbarkeit der Eingriffe durch
die geplanten Kompensationsmaßnahmen eingegangen. Die nachfolgende
Übersicht (siehe Tab. 11-1) stellt eine Zusammenfassung von Eingriffen und
Maßnahmen hinsichtlich der betroffenen Biotoptypen dar.
Die Gestaltungsmaßnahmen (G1, G2 und G3) erfüllen rein gestalterische und
erosionssichernde Aspekte. Die Gestaltungsmaßnahme mit Ausgleichsfunktion
(G/A4) erfüllt vorwiegend gestalterische Aspekte bzw. Ausgleichsaspekte für das
Landschaftsbild und als Habitat für gehölzbrütende Arten. Sie kann aber aufgrund der beiden Grundsätze 6 und 7 „Lage und Anrechnung Ausgleichs- bzw.
Ersatzflächen für Beeinträchtigungen des Naturhaushalts“ nur zu 50 % als Kompensation für Beeinträchtigungen in trassennahe Gehölzbestände bzw. für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes in die flächenmäßige Bilanz mit einfließen.
Die Ausgleichsmaßnahme A 1 dient neben dem naturschutzrechtlichen Ausgleich
auch dem forstrechtlichen Ausgleich nach dem BayWaldG sowie dem Ausgleich
für den Eingriff in den LRT 9170 (§ 19 BNatSchG). Im Bereich der Dorfenaue
wird sie aufgrund der Entfernung zur Trasse zu 100 % angerechnet. Im Bereich
des Abfanggrabens Ost kann sie aber aufgrund der beiden Grundsätze 6 und 7
„Lage und Anrechnung Ausgleichs- bzw. Ersatzflächen für Beeinträchtigungen
des Naturhaushalts“ nur zu 50 % in die flächenmäßige Bilanz mit einfließen
Die Ausgleichsmaßnahme A 7 dient dem naturschutzrechtlichen Ausgleich. Für
die Eingriffe in das Schutzgut Boden kann sie zu 100% angerechnet werden, für
das Schutzgut Tiere und Pflanzen kann sie aber aufgrund der beiden Grundsätze
6 und 7 „Lage und Anrechnung Ausgleichs- bzw. Ersatzflächen für Beeinträchtigungen des Naturhaushalts“ nur zu 50 % in die flächenmäßige Bilanz mit einfließen.
Die Vermeidungsmaßnahme V 8 sowie die vorgezogene Ausgleichsmaßnahme
CEF 1 und die Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes FCS 1, FCS
Seite 275
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
2 und FCS 3 erfüllen vorwiegend artenschutzrechtliche Aspekte und dienen
gleichzeitig auch dem naturschutzrechtlichen Ausgleich.
Die Kohärenzsicherungsmaßnahmen KS 1 und KS 2 dienen der Sicherung des
Zusammenhangs des Netzes „Natura-2000“ und gleichzeitig auch dem naturschutzrechtlichen Ausgleich.
Grundsätzlich sind alle artenschutzmotivierten Ausgleichsmaßnahmen sowie Kohärenzsicherungsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen (potenziell
ackerfähige Flächen) oder im Bereich der technischen Bauwerke (Mittlerer-IsarKanal) vorgesehen, die eine sehr geringe Ausgangswertigkeit haben. Dagegen
werden mit den angestrebten Entwicklungszielen hochwertige Biotope/Lebensräume geschaffen. Daraus ergibt sich, dass die Ausgleichsmaßnahmen in ihrer
Gesamtgröße vollständig angerechnet werden können.
Im Kapitel 9 wurde ein naturschutzrechtlicher Ausgleichsbedarf von 18,07 ha ermittelt, dem zum Ausgleich anrechenbare Maßnahmen in einem Umfang von
39,66 ha gegenüberstehen.
Nachfolgende Tabelle zeigt die Eingriffe und die Maßnahmen zu ihrer Kompensation, getrennt nach den bau-, anlage- und betriebsbedingten Konflikten und
den entsprechenden Schutzgütern Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft auf und geht explizit auf die Ausgleichbarkeit der Eingriffe ein.
Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich / Ersatz gemäß Bayerischem
Waldgesetz
Es werden durch dieses Vorhaben sowohl bauzeitlich als auch dauerhaft 0,57 ha
Waldflächen im Sinne des BayWaldG beansprucht. Der erforderliche Ausgleich
von 1,14 ha wird auf insgesamt 1,31 ha durch die Aufforstung in der Dorfenaue
sowie Anlage eines Waldmantels im Bereich der Querung des Waldes westlich
des Abfanggrabens Ost erbracht.
Seite 276
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PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Tab. 11-1: Vergleichende Gegenüberstellung von Eingriff und landschaftspflegerischen Maßnahmen
Konflikte
Nr.
Bahn-km
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Schutzgut
Art der erheblichen Be- betroffene Fläche/
Ausgleichsfaktor/
einträchtigung
Ausgleichsbedarf/
Betroffenheit/
Ausgleichbarkeit
Nr.
Blatt-Nr. Beschreibung der
Maßnahme
Umfang der
Maßnahme
temporäre Flächeninanspruchnahme
von Biotopen / Tierlebensräumen
der Wertstufen
sehr gering: 3,91 ha
gering 13,78 ha
mittel: 1,46 ha
hoch: 0,07 ha
sehr hoch: 0,05 ha
S 1,
S3
2,3,5,7,8 Flächenhafter und
1.665 lfdm
9,10
zeitlicher Biotopschutz Schutzzaun
2,3,4,8
V1
1-9
Schutz von Bodenbrütern,
V2
2, 3, 8
Baufeldfreimachung
Reptilien
V3
8
Schutz möglicher
Fledermausquartiere
in Bäumen
V7
3
Schutz von Zauneidechsenhabitaten
V 11
3
Schutz von Fischfauna
A7
1,3,4,7
Entsiegelung
0,19 ha
CEF 1
2
Schaffung von Zauneidechsenhabitaten
0,10 ha
FCS 1
11
Entwicklung extensiv
genutzter magerer
11,63 ha
Bemerkungen
Baubedingte Konflikte
K011
24,9+80 18,3+00
Tiere,
Pflanzen
und Biol.
Vielfalt
K021
Boden
temporäre Flächeninanspruchnahme und Funktionsbeeinträchtigung
von Böden
19,27 ha/
1:0,1 – 1:1,5 /
2,61 ha
temporäre
Inanspruchnahme /
ausgleichbar
Seite 277
Eingriff z.T.
vermeidbar
220 lfdm
Reptilienschutzzaun
Funktionen
und Werte
ausgeglichen
bzw. ersetzt
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Konflikte
Nr.
Bahn-km
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Schutzgut
Art der erheblichen Be- betroffene Fläche/
Ausgleichsfaktor/
einträchtigung
Ausgleichsbedarf/
Betroffenheit/
Ausgleichbarkeit
Nr.
Blatt-Nr. Beschreibung der
Maßnahme
Umfang der
Maßnahme
Bemerkungen
Wiesen aus Acker
oder intensiv genutztem Grünland mit
feuchten Geländemulden
K012
K013
24,5+35 24,5+70,
22,3+90 22,4+30,
20,8+50 20,9+00,
19,7+90 19,8+60
Tiere,
Pflanzen
und Biol.
Vielfalt
18,3+0019,8+00,
22,5+00 24,8+60
Tiere,
Pflanzen
und Biol.
Vielfalt
Zerschneidung von Lebensräumen mit vorübergehendenBarriere- und
Trennwirkungen
ca. 200 m
RK/RN
1-10
Rekultivierung / Rena- 13,70 ha
turierung
V5
2,5
Schutz von Fledermaus-Flugrouten
während des Brückenbaus
5
V6
Schallimmissionen und
Erschütterungen
ca. 3.860 m
Querungshilfen für
Biber
Eingriff vermeidbar
80 lfdm Leiteinrichtung
FCS 3
11
Produktionsintegrierte 0,79 ha (GeMaßnahmen zum
samtfläche
Schutz von bestands- 4,30 ha)
gefährdeten bodenbrütenden Vogelarten
während der Bauzeit
(Gelegeschutz Kiebitz)
FCS 2
11
Entwicklung extensiv
genutzter magerer
Wiesen aus Acker
oder intensiv genutztem Grünland mit
feuchten Geländemulden
Seite 278
11,80 ha
Funktionen
und Werte
ausgeglichen
bzw. ersetzt
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Konflikte
Nr.
Bahn-km
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Schutzgut
Art der erheblichen Be- betroffene Fläche/
Ausgleichsfaktor/
einträchtigung
Ausgleichsbedarf/
Betroffenheit/
Ausgleichbarkeit
K017
24,9+80 18,3+00
Tiere,
Pflanzen
und Biol.
Vielfalt
Licht und optische Reize
K018
24,9+80 18,3+00
Tiere,
Pflanzen
und Biol.
Vielfalt
mechanische Bodenbelas- s. K011 und K021
tung und Bodenabtrag /auftrag
K028
gesamter Trassenbereich
Nr.
Blatt-Nr. Beschreibung der
Maßnahme
FCS
1+2
11
Bedarfsweise Verbesserung der Maßnahmenflächen im
Notzinger Moos und
Rosenau für den Großen Brachvogel
KS 1
11
Entwicklung extensiv
9,38 ha
genutzter magerer
Wiesen aus Acker mit
feuchten Geländemulden im SPA Freisinger
Moos
V4
1-6
Verzicht auf trassenbegleitende Gehölzpflanzungen und Beseitigung von aufkommenden Gehölzen
RK/RN
1-10
Rekultivierung /
Renaturierung
13,70 ha
A7
1,3,4,7
Entsiegelung
0,19 ha
Boden
Seite 279
Umfang der
Maßnahme
Bemerkungen
Eingriff z.T.
vermeidbar
Funktionen
und Werte
ausgeglichen
bzw. ersetzt
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Konflikte
Nr.
Bahn-km
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Schutzgut
Art der erheblichen Be- betroffene Fläche/
Ausgleichsfaktor/
einträchtigung
Ausgleichsbedarf/
Betroffenheit/
Ausgleichbarkeit
Nr.
Blatt-Nr. Beschreibung der
Maßnahme
Umfang der
Maßnahme
Bemerkungen
dauerhafte Flächeninanspruchnahme
von Biotopen / Tierlebensräumen
der Wertstufen
sehr gering: 7,03 ha
gering: 16,39 ha
mittel: 3,63 ha
hoch: 0,15 ha
sehr hoch: 0,08 ha
G/A 4
1,3,7,8,
10
Anlage von Gehölzpflanzungen und Hecken
1,45 ha (Gesamtfläche
2,90 ha)
Funktionen
und Werte
ausgeglichen
bzw. ersetzt
Entsiegelung (SG
Boden)
0,42 ha
Anlagenbedingte Konflikte
K111
K112
24,9+80 18,3+00
Tiere,
Pflanzen
und Biol.
Vielfalt
K121
K122
Boden
dauerhafte Flächeninanspruchnahme und Funktionsbeeinträchtigung
von Böden
K141
K142
Klima
dauerhafte Flächeninanspruchnahme von klimawirksamen Flächen
K151
K152
Landschaft
Beeinträchtigung des
Landschaftsbildes durch
technische Bauwerke und
Erdbauwerke
K113
24,5+35 24,5+70,
22,3+90 22,4+30,
20,8+50 20,9+00
Tiere,
Pflanzen
und Biol.
Vielfalt
27,28 ha/
1:0,2 – 1:3,0 /
15,46 ha
dauerhafte
Inanspruchnahme /
ausgleichbar
Zerschneidung von Leca. 125 m
bensräumen mit dauerhaften Barriere- und Trennwirkungen
FCS 2
11
Entwicklung extensiv
genutzter magerer
Wiesen aus Acker
oder intensiv genutztem Grünland mit
feuchten Geländemulden
11,80 ha
A1
5,8
Anlage von Wald /
Waldsaum
1,23 ha (Gesamtfläche
1,31 ha)
G1
Entsiegelung (SG
Boden)
0,2 ha
RK
Entsiegelung (SG
Boden)
0,13 ha
Leitstrukturen für
Zauneidechsen unter
Brücken
0,01 ha
V8
2,8
Seite 280
Eingriff z.T.
vermeidbar
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Konflikte
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Nr.
Bahn-km
Schutzgut
Art der erheblichen Be- betroffene Fläche/
Ausgleichsfaktor/
einträchtigung
Ausgleichsbedarf/
Betroffenheit/
Ausgleichbarkeit
Nr.
Blatt-Nr. Beschreibung der
Maßnahme
K134
22,3+90 22,4+30
Wasser
Überbauung von Fließgewässern (Aue / Ufergehölz)
S4
3,5
Schutz von Fließgewässern
A1
5,8
Anlage von Wald
V 10
7
Minderung der Gefahren für Fledermäuse
und nachtaktive Insekten durch Verwendung
„insektenfreundlicher“
Beleuchtung
FCS 3
11
Produktionsintegrierte
Maßnahmen zum
Schutz von bestandsgefährdeten bodenbrütenden Vogelarten
0,79 ha (Gesamtfläche
4,30 ha)
FCS 1,
FCS 2
11
11
Entwicklung extensiv
genutzter magerer
Wiesen aus Acker
oder intensiv genutztem Grünland mit
feuchten Geländemulden
11,63 ha
11,80 ha
ca. 40 m
Umfang der
Maßnahme
Bemerkungen
Eingriff z.T.
vermeidbar
1,22 ha (Gesamtfläche
1,31 ha)
Funktionen
und Werte
ausgeglichen
bzw. ersetzt
Betriebsbedingten Konflikte
K211
K215
24,9+80 18,3+00
Tiere,
Pflanzen
und Biol.
Vielfalt
Beeinträchtigungen durch
Schallimmissionen und
optische Reite
gesamter Trassenbereich
Seite 281
Eingriff z.T.
vermeidbar
Funktionen
und Werte
ausgeglichen
bzw. ersetzt
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Konflikte
Nr.
Bahn-km
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Schutzgut
Art der erheblichen Be- betroffene Fläche/
Ausgleichsfaktor/
einträchtigung
Ausgleichsbedarf/
Betroffenheit/
Ausgleichbarkeit
Nr.
Blatt-Nr. Beschreibung der
Maßnahme
FCS 1
+2
11
KS 2
Umfang der
Maßnahme
Bemerkungen
Bedarfsweise Verbesserung der Maßnahmenflächen im
Notzinger Moos und
Rosenau für den Großen Brachvogel
Entwicklung extensiv
genutzter magerer
Wiesen aus intensiv
genutztem Grünland
im SPA Freisinger
Moos
3,17 ha
Naturschutzrechtlicher Ausgleichsbedarf - 18,07 ha
Naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen - 39,66 ha
Ausgleichsbedarf aus dem Artenschutz - 20 ha
davon artenschutzmotivierte Maßnahmen – 24,32 ha
Ausgleichsbedarf Natura 2000-Gebiete – 12,50 ha
davon Kohärenzsicherungsmaßnahmen – 12,55 ha
Artenschutzrechtlich motivierte Vermeidungs-, CEF- und FCS-Maßnahmen sowie Kohärenzsicherungsmaßnahmen stellen gleichzeitig Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung dar. Sofern eine Maßnahme (auch) dazu dient, artenschutzrechtliche Verbotsverletzungen zu verhindern oder die Kohärenz des Natura 2000-Netzes zu sichern, wird im LBP und im
Maßnahmenblatt gesondert darauf hingewiesen.
Seite 282
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Abschließend ergibt sich bei der vorgelegten Maßnahmenplanung eine ausgeglichene Bilanz (siehe folgende Tabelle)
Tab. 11-2:
Gesamtbilanz Eingriff-Ausgleich für den Neubau der Bahntrasse
nicht als Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen
anerkannt
Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen
Schutzmaßnahmen
1.665 lfdm Schutzzaun
Vermeidungsmaßnahmen
220 lfdm Reptilienschutzzaun
80 lfdm Leiteinrichtungen Biber
Rekultivierung / Renaturierung
13,70 ha
Gestaltungsmaßnahmen
16,08 ha
Gestaltungsmaßnahmen mit
Ausgleichsfunktion G/A 4
(50%) 1,45 ha
(50%) 1,45 ha
Ausgleichsmaßnahme A 1
Waldneubegründung
Waldsaum
(50%) 0,09 ha
1,14 ha
(50%) 0,09 ha
Ausgleichsmaßnahme A 7*
(50%) 0,10 ha
(50%) 0,10 ha
0,01 ha
Ausgleichsmaßnahmen CEF 1,
FCS 1, FCS 2, FCS 3
24,32 ha
Kohärenzsicherungsmaßnahmen
KS 1, KS 2
12,55 ha
erreichter Kompensationsumfang :
Summe:
39,66 ha
baubedingte Flächeninanspruchnahme
2,61 ha
15,46 ha
anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme
erforderlicher Kompensationsumfang:
Summe:
18,07 ha
Differenz
+ 21,59 ha
*Für die Kompensation der Eingriffe in das Schutzgut Boden kann sie zu 100% angerechnet werden.
Damit werden durch die vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen alle unvermeidbaren Eingriffe ausgeglichen bzw. ersetzt, so dass keine erheblichen
und/oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zurückbleiben.
Seite 283
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
12
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
UMSETZUNGSKONTROLLE, ZUSTANDSKONTROLLE, WIRKUNGSKONTROLLE UND ÖKOLOGISCHE BAUÜBERWACHUNG
Im LBP wird die Notwendigkeit einer im Benehmen mit der zuständigen unteren
Naturschutzbehörde vorzunehmenden Umsetzungskontrolle der Maßnahmen
festgeschrieben. Zustands- und Wirkungskontrollen über das Erreichen der vorgesehenen Entwicklungsziele oder mindestens gleichwertiger Entwicklungszustände werden im Einzelfall für wichtige Maßnahmen bzw. insbesondere größere
Maßnahmenkomplexe vorgesehen.
Umsetzungskontrollen
Umsetzungskontrollen (vgl. Umwelt-Leitfaden Teil VII EBA 2013) sollen überprüfen, ob die geplanten Maßnahmen hinsichtlich Art, Umfang, Zeitplan etc. bzw.
Nebenbestimmungen tatsächlich und richtig entsprechend den Vorgaben im
Planfeststellungsbeschluss umgesetzt wurden. Der Zeitpunkt, ab dem diese
Feststellung möglich ist, variiert je nach Biotoptyp erheblich und liegt regelmäßig
später als der Termin der zivilrechtlichen Abnahme der vom Auftragnehmer geschilderten Leistung. Sofern Abnahmetermine des Vorhabenträgers unter Beteiligung der Naturschutzbehörden nach Abschluss der Fertigstellungspflege durchgeführt werden, kann die Kontrolle der Umsetzung durch das EBA durch Kenntnisnahme der Abnahmeprotokolle erfolgen. Stichprobenweise sollten Außenkontrollen erfolgen. Die Umsetzungskontrolle bezieht sich u.a. auf:

Errichtung baulicher Anlagen

Durchführung von Erdarbeiten

Durchführung von Pflanzmaßnahmen

Vorkehrungen zur dauerhaften Sicherung der Maßnahmen
Die Umsetzungskontrolle ist von der (zivilrechtlichen) Abnahme zu unterscheiden. Bei der Abnahme kontrolliert der Vorhabenträger die vertragsgemäße Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer. Die vertragsgemäße Leistungserbringung ist für das EBA zwar nicht unmittelbar relevant, doch bietet es sich in
einigen Fällen an, am Abnahmetermin teilzunehmen und dabei gleichzeitig die
Vollzugskontrolle durchzuführen, da die erörterten Fragen häufig sowohl für die
vertragsrechtliche Abnahme als auch für die planungsrechtliche Vollzugskontrolle
von Interesse sind. Das Abnahmeprotokoll des Vorhabenträgers ist Teil des von
ihm zu fordernden Berichtswesens. Die vertragsgemäße Leistungserbringung ist
eine notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung für die ordnungsgemäße
Umsetzung der im LBP angeordneten Maßnahmen.
Seite 284
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Beim vorliegenden Projekt sollen solche Maßnahmenkontrollen im Rahmen der
Bauüberwachung bzw. der Bauabnahme stattfinden.
Zustandskontrolle
Landschaftspflegerische Maßnahmen sind auf Dauer zu erhalten. Im Rahmen
der Zustandskontrolle wird ausgehend von der Zieldefinition im LBP anhand augenfälliger und einfach zu erhebender Merkmale eine Beurteilung des biotischen
Potenzials der Maßnahmen vollzogen. Ziel ist hier die Prüfung, ob eine umgesetzte Maßnahme zu einem beliebigen Zeitpunkt nach Fertigstellung noch existiert bzw. sich in einem Zustand befindet, der ihre Funktionserfüllung sicherstellt.
Zustandskontrollen können generell auf Stichprobengruppen und bestimmte
Problemmaßnahmen beschränkt werden. Sie sind regelmäßig Aufgabe der örtlichen Naturschutzbehörden. Wenn von dieser originären Aufgabenverteilung zwischen Planfeststellungsbehörde und Naturschutzbehörde abgewichen werden
soll, ist dies im Planfeststellungsbeschluss anzuordnen. Eine solche Regelung
kommt insbesondere bei Artenschutzmaßnahmen hochgefährdeter Populationen
in Betracht, deren effektive Umsetzung nach der Vorstellung aller Beteiligten eine
Bedingung für das Baurecht darstellt.
Wirkungskontrollen
Wirkungskontrollen (im Sinne von Zielerreichungskontrollen) dienen zur Beurteilung, ob die eingesetzten Maßnahmen im Hinblick auf die Zielsetzung richtig und
effektiv waren und ob die naturschutzfachlichen Ziele erreicht wurden (BLAB &
VÖLKL 1994). Ihre Bedeutung liegt auch darin, Fehlentwicklungen zu erkennen
und somit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu optimieren.
Derzeit gibt es keine allgemein gültige und einheitliche Vorgehensweise, wie Wirkungskontrollen von Kompensationsmaßnahmen durchgeführt und mit welchen
Methoden die Aussagen zum Erfolg getroffen werden sollen (BLAB & VÖLKL
1994). Eine standardisierte Vorgehensweise ist aus fachlicher Sicht nicht möglich, weil Kompensationsmaßnahmen viel zu unterschiedlich sind.
Im Rahmen der vorliegenden landschaftspflegerischen Begleitplanung werden
nachfolgend grundsätzliche Hinweise zur Durchführung von Umsetzungs- und
Erfolgskontrollen gegeben; konkrete Handlungsanweisungen bleiben nachfolgenden Planungen in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde vorbehalten. Je nach Maßnahmentyp ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an
Maßnahmenkontrollen: Bei der Neuaufforstung, Anlage von Hecken, Feldgehölzen, Baumreihen und Einzelgehölzen ist eine sinnvolle Maßnahmenkontrolle ab
dem Abnahmetermin oder nach Abschluss der Entwicklungspflege möglich. Dabei sind Lage, Abgrenzung, Artenzusammensetzung, Vitalitätseindruck und Herkunftsnachweise zu kontrollieren.
Seite 285
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Bei Entwicklung von extensivem Grünland ist eine Maßnahmenkontrolle erst
nach 3-5 Jahren möglich, da für die Herstellung der Maßnahme mehrere Jahre
benötigt werden. Es wird geprüft, ob das Ergebnis in groben Zügen dem Maßnahmenziel entspricht.
Begleitend zu den FCS-Maßnahmen 1 und 2 erfolgt ein Monitoring, das die Bestände der Zielarten mindestens im ersten, zweiten, dritten, fünften und zehnten
Jahr nach Fertigstellung der Maßnahmenfläche erfasst und ggf. notwendige Änderungen des zu erstellenden Pflege- und Entwicklungsplanes formuliert.
Ökologische Bauüberwachung
Im Rahmen des Vorhabens „Lückenschluss Erding - Flughafen München“ ist eine
Ökologische Bauüberwachung vorgesehen. Die ökologische Bauüberwachung
hat gem. Umwelt-Leitfaden, Teil VII, des EBA (EBA 2013) die Aufgabe, die
Durchführung der Bauarbeiten unter umwelt- und naturschutzfachlichen Aspekten zu begleiten und zu kontrollieren. Ihr Einsatz soll v. a. vorgesehen werden

bei größeren Bauvorhaben mit hohem umweltbezogenem Schutz-, Vermeidungs- und Kompensationserfordernis,

bei Eingriffen in ökologisch sensible Bereiche, z. B. in Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete oder FFH-Gebiete,

bei besonderen artenschutzrechtlich bzw. vegetationskundlich begründeten Anforderungen an die Bauausführung oder

bei Vorhaben, bei denen die Bauabwicklung und die naturschutzrechtlichen Folgemaßnahmen zeitlich eng miteinander verzahnt sind.
Grundsätzlich ist die Vermeidung von Fehlern im Bauablauf ökologisch sinnvoller, unaufwendiger und wirtschaftlicher als eine Heilung im Nachgang.
Die ökologische Bauüberwachung stellt eine Vorkehrung zum Wohl der Allgemeinheit i. S. d. § 74 Abs. 2 VwVfG dar. Ihre Notwendigkeit ergibt sich entweder
generell aus dem naturschutzrechtlichen Vermeidungsgebot bzw. dem Prinzip
der Umweltvorsorge, ggf. zudem aus den speziellen Anforderungen an die Bauausführung, die der besonderen Empfindlichkeit von Schutzgütern, Arten und Lebensstätten Rechnung tragen.
Sofern CEF-Maßnahmen gem. §§ 44 Abs. 5 BNatSchG sowie Maßnahmen zur
Sicherung des Erhaltungszustandes (FCS) im Bescheid festgesetzt wurden,
muss die Wirksamkeit der Maßnahmen im Verlauf der Durchführung bzw. vor
Durchführung der entsprechenden Eingriffe kontrolliert werden.
Seite 286
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Zu den Aufgaben der ökologischen Bauüberwachung gehören im Einzelnen:

Überprüfung der zeitlichen Koordination, z.B. Einbringen der landschaftspflegerischen Maßnahmen im Bauzeitenplan, besonderes Augenmerk erfordern dabei die Maßnahmen, die im Vorfeld zu anderen
Maßnahmen bereits durchgeführt und abgeschlossen sein müssen,

Einarbeitung der für die Ausführung der Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen notwendigen Leistungsbeschreibungen in die Vergabeunterlagen zum Eisenbahnbau; z.B. Einarbeitung relevanter Naturschutzauflagen,

Kennzeichnung der Flächen, die für die Bauarbeiten nicht (auch nicht
vorübergehend) in Anspruch genommen werden dürfen, im Gelände
(Tabuzonen),

Ökologische Auftakteinweisung / Aufklärung der Bauleitung sowie der
am Bau Beschäftigten über die Sinnhaftigkeit der Vermeidungs- und
Schutzmaßnahmen,

Kontrolle der Einhaltung von Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen im
Zuge der Bauarbeiten, z.B. Überprüfung von aktiven Schutzmaßnahmen
wie der Errichtung von Schutzeinrichtungen, Kontrolle der Einhaltung
von Baugrenzen und Schutzabständen,

regelmäßige Teilnahme an den Bauberatungen und Baubesprechungen,

allgemeine Überwachung der Bauarbeiten unter naturschutzfachlichen
und ökologischen Aspekten,

Einflussnahme auf die Vorbereitung der landschaftspflegerischen Gestaltungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (z.B. Böschungsneigung),

Fachliche Begleitung und Überwachung der CEF- und FCS-Maßnahmen
während der Durchführung dieser Maßnahmen, Kontrolle ihrer Wirksamkeit vor anderweitiger Inanspruchnahme des ursprünglichen Standortes (Lebensraumes),

Überwachung der fachgerechten Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,

Dokumentation des Bauablaufs (Protokolle, Fotos etc.),
Seite 287
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan

Anlaufstelle für Fragen der Öffentlichkeit sowie der Fachbehörden während der Bauausführung,

regelmäßige Berichterstattung an das EBA sowie

die Beweissicherung in Schadensfällen.
Seite 288
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
13
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
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PFA 4.1
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
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AGL ULM (2008): Erdinger Ringschluss, Verbesserung der Schienen-anbindung
des Flughafens München, Paket B, Biotoptypenkartierung, Erläuterungsbericht. –
Unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, 45 S.
AGL ULM & MAIER (2009): Erdinger Ringschluss, Verbesserung der Schienenanbindung des Flughafens München, Los B2, Zoologische Erhebungen, Endbericht. – Unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, 210 S.
BAUER, M. & MATTHEIS, A. (2004): Gewässer – Entwicklungsplan, Gemeinden
Oberding und Eitting. Wörth.
BAUER, M. (2007): Landschaftsplan Gemeinde Oberding. Erläuterungsbericht
vom 20. 04. 2007
BAYERISCHES GEOLOGISCHES LANDESAMT (GLA) (Hrsg.) (1950): Geologisch-Hydrologische Karte von M 1:50 000. München.
BAYERISCHES GEOLOGISCHES LANDESAMT (GLA) (Hrsg.) (1958, 1983,
1985): Bodenschätzungskarten. Maßstab 1:25.000. Blätter 7636 Freising Süd,
7637 Erding, 7737 Altenerding, 7738 Dorfen.
BAYERISCHES GEOLOGISCHES LANDESAMT (GLA) (Hrsg.) (1986): Standortkundliche Bodenkarte von Bayern 1:50.000. München - Augsburg und Umgebung. Erläuterungen. München.
BAYERISCHES GEOLOGISCHES LANDESAMT (GLA) (Hrsg.) (1987): Standortkundliche Bodenkarte von Bayern 1:50.000. München - Augsburg und Umgebung. Blatt 7736 Erding. München.
Seite 292
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
BAYERISCHES GEOLOGISCHES LANDESAMT (GLA) (Hrsg.) (1998): Geologische Karte von Bayern 1:500.000. München.
BAYERISCHES GEOLOGISCHES LANDESAMT (GLA) (Hrsg.) (2007): Konzeptbodenkarte. Maßstab 1:25.000. München. München
BAYERISCHER KLIMAFORSCHUNGSVERBUND (Hrsg.) (1996): Klimaatlas von
Bayern. München.
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (LFU) (1987): Biotoptypenkartierung
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und 7738. Kurzliste, Geometrien, Sachdaten. (Stand 8/2012).
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (LFU) (2012b): Biotopkartierung
Bayern (Stand 8/2012).
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (LFU) (2012c): Informationsdienst
überschwemmungsgefährdete Gebiete Bayerns (www.geodaten.bayern.de)
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (LFU) (2007): Kartieranleitung Biotopkartierung Bayern – Biotoptypen inklusive der Offenland-Lebensraumtypen
der FFH-Richtlinie (Flachland/Städte), Teil 1 – Arbeitsmethodik
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (LFU) (2007): Kartieranleitung Biotopkartierung Bayern – Biotoptypen inklusive der Offenland-Lebensraumtypen
der FFH-Richtlinie (Flachland/Städte), Teil 2 – Biotoptypen inklusive der Offenland-Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (LFU) (2007): Kartieranleitung Biotopkartierung Bayern – Biotoptypen inklusive der Offenland-Lebensraumtypen
der FFH-Richtlinie (Flachland/Städte), Teil 3 – Vorgaben zur Bewertung der Offenland-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRTen 1340 bis
8340) in Bayern
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (LFU) (2003): Rote Liste gefährdeter Gefäßpflanzen Bayerns mit regionalisierter Florenliste. Schriftenreihe Heft
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BAYERISCHES LANDESAMT FÜR WASSERWIRTSCHAFT (BAYLFW) &
WASSERWIRTSCHAFTSAMT (WWA) MÜNCHEN (Hrsg.) (2001): Karte der
Wasserschutzgebiete. Maßstab 1:5.000. München.
Seite 293
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR WASSERWIRTSCHAFT (BAYLFW) (Hrsg.)
(2003): Gewässergütekarte. Maßstab 1:25.000. München.
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR WASSERWIRTSCHAFT (BAYLFW) (Hrsg.)
(2002): Kartier- und Bewertungsverfahren Gewässerstruktur. München.
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN (2000): Aktionsprogramm
Straßenerschließung Flughafen München. - Fortschreibung 2007
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN (1997): Waldfunktionsplan für den Regierungsbezirk
Oberbayern. Teilabschnitt Region München (14), Waldfunktionskarte Landkreis
Erding; München
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND
UMWELTFRAGEN (BAYSTMLU) (Hrsg.) (2001): Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern (ABSP). Landkreis Erding. Aktualisierte Fassung, Stand März
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BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND
UMWELTFRAGEN (BAYSTMLU) (Hrsg.) (2006): Landesentwicklungsprogramm
Bayern 2003. München.
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND GESUNDHEIT
(BAYSTMLU) (Hrsg.) (2009): Bewirtschaftungsplan für den bayerischen Anteil
der Flussgebietseinheit Donau. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und ihre
Umsetzung in Bayern. München
BLAB, J., VÖLKL, W. (1994): Voraussetzungen und Möglichkeiten für eine wirksame Effizienzkontrolle im Naturschutz. Schriftenr. Landschaftspflege u. Naturschutz 40: 291-300.
BIOCONSULT (2010): Erfassung und Bewertung der wiesenbrütenden Vogelarten Kiebitz und Großer Brachvogel auf dem Flughafen München sowie in weiteren Probeflächen im EU-Vogelschutzgebiet „Nördliches Erdinger Moos“ 2010. Gutachten, 33 S.
BÜRO H2 (2010a): NATURA 2000 – FFH und Vogelschutz Vogelschutzgebiet
7637-471 Nördliches Erdinger Moos, Unterlagen zur Verträglichkeitsprüfung. –
Gutachten im Auftrag der Flughafen München GmbH, 137 S
BÜRO H2 (2010b): Wiesenbrüter im Vogelschutzgebiet „Nördliches Erdinger
Moos“ – Bestandsentwicklung von Großem Brachvogel und Kiebitz 2006 bis
2010 und Konsequenzen für das PFV 3. S/L-Bahn Flughafen München. – Gutachten im Auftrag der Flughafen München GmbH, 15 S.
Seite 294
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
GEMEINDE OBERDING (2011): Flächennutzungsplan, 7. Änderung 2011
GRÜNPLAN (2007a): Planfeststellungsverfahren, 3. Start- und Landebahn, Anlage Nr. BVF-001 Bestandsaufnahme Vegetation und Flora. – Gutachten im Auftrag der Flughafen München GmbH,
GRÜNPLAN (2007b): Planfeststellungsverfahren, 3. Start- und Landebahn, Anlage Nr. FLO-001 Fachbeitrag Vegetation und Flora. – Gutachten im Auftrag der
Flughafen München GmbH, 109 S.
IFUPLAN (2011): Nordumgehung Erding ED 99, Tierökologische Erhebungen
und Realnutzungs- und Biotoptypenkartierung. – Unveröffentlichtes Gutachten im
Auftrag des Staatlichen Bauamtes Freising, 99 S.
IFUPLAN (2012): ED 99 – Nordumfahrung Erding, Kartierung bestandsgefährdeter bodenbrütender Vogelarten in potenziellen Ausgleichsflächen, Kartierung
2012. – Unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag des Staatlichen Bauamtes Freising, 11 S.
KfFS - Koordinationsstelle für Fledermausschutz Südbayern (2012): Fledermausnachweise für den Landkreis Erding (Stand 08/2012)
ÖKOKART (2007): Planfeststellungsverfahren, 3. Start- und Landebahn, Fachbeitrag Fauna zu UVS und LBP. – Gutachten im Auftrag der Flughafen München
GmbH, 207 S.
PLANUNGSVERBAND ÄUSSERER WIRTSCHAFTSRAUM MÜNCHEN (2011):
Eitting Flächennutzungsplan Änderung A - Gesamtüberarbeitung. Nicht rechtskräftiger Entwurf vom 01.02.2012
REGIONALER PLANUNGSVERBAND MÜNCHEN - RPV (Hrsg.) (2002): Regionalplan 14 München. Fortschreibungsentwurf 2010. München.
REGIERUNG VON OBERBAYERN (2011): Planfeststellungsbeschluss für die
dritte Start- und Landebahn am Flughafen München.
WASSERWIRTSCHAFTSAMT MÜNCHEN (2007): Gewässerentwicklungsplan
Gewässer II. Ordnung Dorfen
Rechtliche Grundlagen
(in der jeweils aktuellen Fassung)
ALLGEMEINE VERWALTUNGSVORSCHRIFT ZUM SCHUTZ GEGEN BAULÄRM - GERÄUSCHIMMISSIONEN - AVV Baulärm
Seite 295
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
ALLGEMEINE VERWALTUNGSVORSCHRIFT ZUR AUSFÜHRUNG DES GESETZES ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - UVPVwV
ALLGEMEINES EISENBAHNGESETZ (AEG) “Allgemeines Eisenbahngesetz“
BAUGESETZBUCH (BauGB)
BAUNUTZUNGSVERORDNUNG (BauNVO)
BAYERISCHES ABFALLWIRTSCHAFTSGESETZ (BayAbfG) „Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Entsorgung von Abfällen in Bayern“
BAYERISCHES BODENSCHUTZGESETZ (BayBodSchG) „Bayerisches Gesetz
zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes“
BAYERISCHES DENKMALSCHUTZGESETZ (BayDSchG)
BAYERISCHES NATURSCHUTZGESETZ (BayNatSchG) „Gesetz über den
Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur“
BAYERISCHES WALDGESETZ (BayWaldG)
BAYERISCHES WASSERGESETZ (BayWG)
BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG (BArtSchV)
BUNDES-BODENSCHUTZ- UND ALTLASTENVERORDNUNG (BBodSchV)
„Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung“
BUNDES-BODENSCHUTZGESETZ (BBodSchG) „Gesetz zum Schutz vor
schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten“
BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ (BImSchG)
BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG) „Gesetz über Naturschutz und
Landschaftspflege“
BUNDESWALDGESETZ (BWaldG) „Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur
Förderung der Forstwirtschaft“
DENKMALSCHUTZGESETZ (DSchG)
DIN 18005 - Schallschutz im Städtebau -Berechnungsverfahren
DIN 4150-2 - Erschütterungen im Bauwesen; Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden
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Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
EG-ARTENSCHUTZVERORDNUNG (Verordnung (EG) Nr. 338/97) vom 09. 12
1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten
durch Überwachung des Handels
ERSTE ALLGEMEINE VERWALTUNGSVORSCHRIFT
IMMISSIONSSCHUTZGESETZ (TA - Luft)
ZUM
BUNDES-
FFH-RICHTLINIE (92/43/EWG) vom 21. 05. 1992 zur Erhaltung der natürlichen
Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
GERÄTE- UND MASCHINENLÄRMSCHUTZVERORDNUNG – 32. BImSchV
KREISLAUFWIRTSCHAFTS- UND ABFALLGESETZ (KrW-/AbfG) „Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz“
RAUMORDNUNGSGESETZ (ROG)
TECHNISCHE ANLEITUNG ZUM SCHUTZ GEGEN LÄRM - TA Lärm
UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNGSGESETZ (UVPG)
VERKEHRSWEGE-SCHALLSCHUTZMAßNAHMENVERORDNUNG – 24. BImSchV
VERORDNUNG ÜBER DAS LANDESENTWICKLUNGSPROGRAMM BAYERN
(LEP)
VERORDNUNG ÜBER ELEKTROMAGNETISCHE FELDER - 26. BImSchV
VERORDNUNG ÜBER IMMISSIONSWERTE FÜR SCHADSTOFFE IN DER
LUFT – 22: BImSchV
VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG
SCHUTZGESETZES - 16. BImSchV
DES
BUNDESIMMISSIONS-
VOGELSCHUTZRICHTLINIE 2009/147/EG
WASSERHAUSHALTSGESETZ (WHG). "Wasserhaushaltsgesetz
WASSERRAHMENRICHTLINIE (2000/60/EG) (2000) (EU WRRL) Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung
eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik
Seite 297
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Anlagen
Nur zur Information
Anlage
Inhalt
Maßstab
Anlage 15.2
Schutzgut Pflanzen, Bestand
Anlage 15.2.0
Legendenblatt
Anlage 15.2.1-3
Schutzgut Pflanzen, Bestand
Anlage 15.3
Schutzgut Tiere und Biologische Vielfalt, Bestand
Anlage 15.3.0
Legendenblatt
Anlage 15.3.1-3
Schutzgut Tiere und Biologische Vielfalt, Bestand
Anlage 15.4
Schutzgut Boden und Wasser, Bestand
Anlage 15.4.0
Legendenblatt
Anlage 15.4.1-3
Schutzgut Boden und Wasser, Bestand
Anlage 15.5
Schutzgut Klima/Luft und Landschaft, Bestand
Anlage 15.5.0
Legendenblatt
Anlage 15.5.1-3
Schutzgut Klima/Luft und Landschaft, Bestand
Anlage 15.6
Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt
M 1:5.000
M 1:5.000
M 1:5.000
M 1:5.000
Auswirkungen und Konflikte
Anlage 15.6.0
Legendenblatt
Anlage 15.6.1-3
Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt
Auswirkungen und Konflikte
Anlage 15.7
M 1:5.000
Schutzgut Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaft
Auswirkungen und Konflikte
Anlage 15.7.0
Legendenblatt
Anlage 15.7.1-3
Schutzgut Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaft
Auswirkungen und Konflikte
M 1:5.000
Unterlagen zur Planfeststellung
Anlage 15.8
Maßnahmepläne
Anlage 15.8.0
Legendenblatt
Anlage 15.8.1.1
Maßnahmenübersichtsplan
Anlage 15.8.2.1-12
Maßnahmenlagepläne
Anlage 15.9
Maßnahmenverzeichnis
Seite 298
M 1:10.000
M 1:1.000 bzw. M 1:2.500
Lückenschluss Erding – Flughafen München
PFA 4.1
Genehmigungsplanung
Anlage 15.1, Landschaftspflegerischer Begleitplan
ANHÄNGE
ANHANG I
FACHBEITRAG ARTENSCHUTZ
Weitere Anlagen zur Umweltplanung
Anlage
Inhalt
Anlage 16.1.1
FFH-Verträglichkeitsprüfung für das Vogelschutzgebiet DE 7637-471
„Nördliches Erdinger Moos“
Anlage 16.1.2
FFH-Abweichungsprüfung für das Vogelschutzgebiet DE 7637-471
„Nördliches Erdinger Moos“
Anlage 16.2
FFH-Verträglichkeitsprüfung für das Vogelschutzgebiet DE 7637-471
„Nördliches Erdinger Moos“
Übersichtskarte FFH- und Vogelschutzgebiete
Anlage 16.3
FFH-Verträglichkeitsprüfung für das Vogelschutzgebiet DE 7637-471
„Nördliches Erdinger Moos“
Lebensraumtypen und Arten / Beeinträchtigung der Erhaltungsziele
Anlage 16.4
FFH-Abweichungsprüfung für das Vogelschutzgebiet DE 7637-471
„Nördliches Erdinger Moos“
Maßnahmen zur Kohärenzsicherung
Anlage 16.5
FFH-Abweichungsprüfung für das Vogelschutzgebiet DE 7637-471
„Nördliches Erdinger Moos“ - Alternativen gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 2
BNatSchG
Anlage 17
Umweltvertäglichkeitsstudie „Lückenschluss Erding - Flughafen München, Planfeststellungsabschnitt 4.1“
Seite 299