änderung Görsroth - Ost

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änderung Görsroth - Ost
SLE -
CONSULT
Stadtplanung
Landschaftsplanung
Erschließung
Begründung zur
Flächennutzungsplanänderung
Görsroth - Ost
Gemeinde Hünstetten
Rheingau-Taunus-Kreis
Vorentwurf
Juni 2013
Dipl. - Ing. Egon Köhler
Rudolf-Dietz-Straße 13
65520 Bad Camberg
Telefon: (06434) 900400
Fax: (06434) 900403
-IBegründung zur Flächennutzungsplanänderung Görsroth Ost
der Gemeinde Hünstetten
VORENTWURF
Juni 13
1.0
ALLGEMEINES .........................................................................................................1
1.1
2.0
VERANLASSUNG DER PLANUNG (ZIELE UND ZWECKE) ...............................................2
2.1
2.2
2.3
2.4
3.0
12.0
13.0
14.0
15.0
Abfallentsorgung..................................................................................................... 12
Abwasserentsorgung .............................................................................................. 12
ALTFLÄCHEN, SCHÄDLICHE BODENVERÄNDERUNG ..................................................13
IMMISSIONSSCHUTZ ...............................................................................................13
VERKEHR .............................................................................................................13
9.1
9.2
10.0
11.0
Landesentwicklungsplan........................................................................................... 6
Landschaftsprogramm .............................................................................................. 6
Regionalplan Südhessen 2010................................................................................. 7
Flächennutzungsplan................................................................................................ 9
WASSERSCHUTZGEBIETE .......................................................................................11
ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIETE / GEWÄSSER ............................................................12
ENTSORGUNG .......................................................................................................12
6.1
6.2
7.0
8.0
9.0
Gemeindestrukturdaten ............................................................................................ 5
Siedlungsentwicklung ............................................................................................... 5
Einwohnerentwicklung .............................................................................................. 5
Einwohnerprognose.................................................................................................. 6
ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN ................................................................................6
3.1
3.2
3.3
3.4
4.0
5.0
6.0
Lage im Raum / Abgrenzung des Änderungsbereiches ........................................... 1
Straßenverkehr ....................................................................................................... 13
Schienenverkehr, ÖPNV......................................................................................... 14
BERGBAU .............................................................................................................14
BRANDSCHUTZTECHNISCHE ANFORDERUNGEN BEI DER
SIEDLUNGSFLÄCHENAUSWEISUNG ..........................................................................14
BEWERTUNG DER PLANAUSWIRKUNGEN .................................................................16
MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND ZUM AUSGLEICH ..............................................17
EINGRIFFSREGELUNG ............................................................................................17
ZUSAMMENFASSENDE FLÄCHENCHARAKTERISTIK ....................................................18
-1Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Görsroth Ost
der Gemeinde Hünstetten
VORENTWURF
Juni 13
1.0
Allgemeines
Die Gemeinde Hünstetten weist in Ihrem, im Januar 2008 rechtsgültig gewordenen,
Flächennutzungsplan eine Fläche von rd. 5.000 ha auf, die sich aus 10 Ortsteilen
bzw. Gemarkungen zusammensetzen:
Bechtheim
Beuerbach
Görsroth
Kesselbach
Ketternschwalbach
Limbach
Oberlibbach
Strinz-Trinitatis
Wallbach
Wallrabenstein
Innerhalb der Planungsregion Südhessen liegt Hünstetten im Kreisgebiet des Rheingau-Taunus-Kreises.
Mehr als 40 % der Gemarkungsfläche ist bewaldet. Die Gemeinde ist Mitglied der
Rheingau-Taunus Kultur und Tourismus GmbH.
Die Verkehrsanbindung der Gemeinde erfolgt über die B 417 Limburg-Wiesbaden.
Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist 22 km, Mainz 26 km und Frankfurt 50 km entfernt. Zum Autobahnanschluss Idstein an die A 3 Köln-Frankfurt-Würzburg sind es
etwa 9 km. In den Ortsteilen entlang der B 417 bestehen Busverbindungen innerhalb
des Rhein-Main-Verkehrsverbundes nach Wiesbaden, Limburg und Idstein (Schnellbus).
1.1
Lage im Raum / Abgrenzung des Änderungsbereiches
Die Gemeinde Hünstetten liegt nördlich des Taunushauptkammes in einer von Wald
und Ackerbau geprägten Kulturlandschaft, die von zahlreichen schmalen Wiesentälern durchzogen ist. Sie besteht aus den 10 Ortsteilen Bechtheim, Beuerbach, Görsroth, Kesselbach, Ketternschwalbach, Limbach, Oberlibbach, Strinz-Trinitatis, Wallbach und Wallrabenstein.
Der Ortsteil Wallbach ist Verwaltungssitz mit zentralörtlicher Funktion.
Das Gemeindegebiet gehört zum Rheingau-Taunus-Kreis und liegt im Einzugsbereich der Landeshauptstadt Wiesbaden, d.h. am Nordwestrand des Ballungsraumes
Rhein-Main, und hier am Übergang zu einem ausschließlich ländlich geprägten
Raum. Der Einfluss des Ballungsgebietes ist vor allem an der Siedlungsentwicklung
und der Erwerbsstruktur abzulesen.
Die wichtigste Verkehrsachse für die Gemeinde Hünstetten ist die in Nord-SüdRichtung verlaufende Hühnerstraße (B 417) westlich von Görsroth, die das Gemeindegebiet auf der Wasserscheide zwischen Wörsbach und Aar in etwa zwei gleich
große Hälften teilt. Sie stellt die kürzeste Verbindung nach Wiesbaden dar. Daneben
tangiert die Bundesautobahn A 3 Frankfurt-Köln den Planungsraum im Osten. Sie ist
über die Anschlussstellen Idstein und Bad Camberg schnell erreichbar. Sie stellt die
Verbindung zwischen der Gemeinde Hünstetten und dem Großraum Frankfurt dar.
Das Plangebiet der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung liegt östlich angrenzend an die bebaute Ortslage des Ortsteiles Görsroth.
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Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung:
Görsroth
Flur:
5
Flurstücke:
84/14; 84/1; 79/4; 249; 109 tw.; 110; 76; 75/1; 75/2; 73/10;
Flurstücke
Verkehrsflächen: 99/1 tw.; 100 tw.; 107/1 tw.; 77; 72/2; 72/1 tw.; 74; 78/3; 241 tw.;
78/1;
Die reine Wohnbaufläche beträgt ca. 4,8 ha, etwa 2 ha werden für Grünflächen und
Verkehrsflächen benötigt. Derzeit wird die Fläche überwiegend landwirtschaftlich,
hier ackerbaulich genutzt. In einem Teilbereich der Fläche besteht eine Sportanlage
mit entsprechenden Versiegelungen (Pflasterungen, Dachflächen, Schotterungen,
Kunstrasen etc.).
Die derzeit vorhandene Sportplatzanlage mit Fußballspielfeld (Kunstrasen), Trainingsplatz und Vereinsheim im Osten von Görsroth, grenzt unmittelbar an eine vorhandene Wohnbebauung an. Hieraus resultiert bereits ein nicht unerhebliches immissionsschutzrechtliches Konfliktpotential. Es wird daher von der Gemeinde angestrebt, diesen Konflikt zu entschärfen und unter Berücksichtigung regionalplanerischer Zielsetzungen die Sportanlage an einen verträglicheren Standort zu verlegen.
Siehe auch Abb. 1: Übersichtsplan Luftbild unter Pkt. 2.0
2.0
Veranlassung der Planung (Ziele und Zwecke)
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Hünstetten in der Sitzung am
06.09.2007 beschlossene Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet
wurde gem. § 6 BauGB durch das Regierungspräsidium Darmstadt mit Verfügung
vom 12. November 2007 unter dem Aktenzeichen Az. III 31.2-61d 02/01-FNP mit einer Nebenbestimmung genehmigt. Er ist im Januar 2009 in Kraft getreten. Im Zuge
dieser Genehmigung wurde auch der Landschaftsplan der Gemeinde Hünstetten
genehmigt.
Der derzeit rechtskräftige Flächennutzungsplan wurde für den Projektionszeitraum
von 2007 bis 2025 erstellt.
Derzeit gibt es nach Aussage der Gemeinde Hünstetten keine Haus-Leerstände im
Gemeindegebiet und ebenso keine Baulandreserven.
Die Bevölkerungszunahme laut Hessischer Gemeindestatistik 2010 liegt bei 0,4 %
gegenüber dem Jahr 2008, die Zunahme gegenüber dem Jahr 2003 liegt bei 0,9 %.
Die Baulandnachfrage (auch durch, in das Gemeindegebiet einpendelnde Arbeitnehmer) in den vergangenen Jahren hat gezeigt, dass mit Ausnahme des Ortsteiles
Oberlibbach die Eigenentwicklung in den meisten Ortsteilen durch wenige Bauplätze
gedeckt werden kann. Im Gegensatz hierzu hat sich im Entwicklungsgebiet Kesselbach / Görsroth eine enorme Bauplatznachfrage eingestellt und es wurden bereits
alle verfügbaren Bauplätze veräußert. Es besteht jedoch im Bereich Kesselbach /
Görsroth eine weitere große Baulandnachfrage. Diese Situation ergibt sich durch die
günstige Verkehrslage und die hervorragende Versorgungs- und Infrastruktursituation (vorhanden: Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs, Kindergarten, Grund-
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Schule, ärztliche Versorgung, Dorfgemeinschaftshaus, etc., sowie eine gute verkehrliche Anbindung zur A 3 und B 417)
Nach vorliegenden Prognosen wird der Ortsteil Görsroth eine attraktive Wohngemeinde bleiben. Die aus den anhaltenden Veränderungen der Haushaltsstruktur resultierende Wohnungsnachfrage trägt dazu bei, dass der gegenwärtige Bedarf nach
Wohnraum und der Druck auf Baulandausweisungen bestehen bleibt. Wesentlicher
Planungsinhalt der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung ist es, dem aktuellen Bedarf / Nachfrage zu folgen und entsprechend Bauland für private Wohnnutzung im Bereich Görsroth zur Verfügung zu stellen.
Weiterhin hat sich gezeigt, dass der Ortsteil Wallbach, mit Sitz der Gemeindeverwaltung, nicht weiter entwickelbar ist, da es der Gemeinde nicht möglich ist, hier geeignete Flächen zu erwerben.
Der Regionalplan 2010 gibt als Planungsinstrument vor, eine polyzentrale Siedlungstätigkeit zu erhalten und die, über die Eigenentwicklung hinausgehende Wohnsiedlungstätigkeit in zentralen Orten mit Flächenreserven an Nahverkehrs- und Siedlungsachsen zu konzentrieren.
Da der Sitz der Gemeindeverwaltung in Wallbach ist, wurde daher Wallbach als
zentraler Ort der Gemeinde Hünstetten festgelegt. Wie oben aufgeführt, gibt es in
diesem Ort jedoch keine Flächenreserven, ebenso liegt Görsroth sehr viel günstiger
an der Nahverkehrsachse B 417.
Weiterhin hat sich, wie auch im Regionalplan unter Nummer 3.2 aufgeführt, die zentralörtliche Standortbindung infolge des Strukturwandels gelockert. Die Zahl der Einwohner ist ein maßgebliches Kriterium für die wirtschaftliche Tragfähigkeit.
Der Einwohnerstand laut Gemeindeverwaltung Hünstetten war am 31.12.2012 wie
folgt:
Wallbach: 1.066 EW
Görsroth: 1.379 EW
Unter Berücksichtigung dieser Fakten, verlagert sich die weitere Entwicklung der
Siedlungstätigkeit derzeit in den Ortsteil Görsroth.
Um den Ortskern Görsroth zu entlasten, soll im Zuge der vollständigen Entwicklung
der geplanten Flächen eine Anbindung an die L 3274 erfolgen.
In Görsroth sind nach derzeitigem Planungsstand keine Siedlungserweiterungsflächen mehr verfügbar.
Laut Ziel 3.4.1-5 des derzeit rechtskräftigen Regionalplans Südhessen 2010 dürfen,
sofern keine Vorranggebiete Siedlung, Planung ausgewiesen sind, in allen Ortsteilen
kleinere Flächen unterhalb der Darstellungsgrenze von 5 ha im Rahmen der Flächenwerte die der ROP der Gemeinde insgesamt zuordnet am Rande der Ortslage,
zu Lasten der Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft, in Anspruch genommen werden.
Weiterhin sieht der Regionalplan 2010 grundsätzlich einen „Flächentausch“ vor, sofern die in Ortsteilen ausgewiesenen Vorranggebiete Siedlung, Bestand und Planung, nicht nutzbar sind.
Es werden daher genehmigte Siedlungsflächen in Bechtheim, Beuerbach, Ketternschwalbach, Limbach und Wallrabenstein zurückgenommen.
Die Ausweisung neuer Siedlungsgebiete bleibt somit flächenmäßig innerhalb des,
durch den RP zugeteilten, Flächenrahmens von 20 ha.
Baurecht wird durch die Darstellung im FNP noch nicht geschaffen. Hierzu muss als
weiterer Schritt ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der Details der künftig mögli-
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chen Bebauung und Erschließung festsetzt und auch Einschränkungen der zulässigen Nutzungen gemäß Baunutzungsverordnung, Lage und Anordnungen von Grünflächen, Ausgleichsmaßnahmen, Maßnahmen zur Eingriffsminimierung etc. festlegt.
Die übrigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes sind bestandsbezogen bzw.
auch nachrichtliche Übernahmen anderer Rechtsvorschriften, insbesondere ggf. von
Schutzgebieten und Schutzobjekten.
Diese Bestandsdarstellungen haben keinen Planungscharakter.
Der Raumordnungsplan setzt den max. Bedarf an Wohnsiedlungsfläche für die verschiedenen Städte und Gemeinden fest.
Der festgesetzte max. Bedarf an Siedlungsfläche für das Gemeindegebiet Hünstetten beträgt
laut Regionalplan 2010
max. 20 ha
Im Rahmen bereits genehmigter Bauleitplanungen hat bereits eine Zurücknahme
anderer Siedlungserweiterungsflächen stattgefunden.
Konkret hat die Gemeinde bis zum Februar 2012 ca. 11,2 ha Siedlungserweiterungsfläche bauleitplanerisch abgedeckt und umgesetzt.
Davon
ca. 8,1 ha im Ortsteil Görsroth
ca. 2,6 ha im Ortsteil Oberlibbach
ca. 0,5 ha im Ortsteil Strinz-Trinitatis
Die Gemeinde Hünstetten beabsichtigt mit vorliegender Planung eine weitere Fläche
von ca. 4,8 ha Siedlungserweiterungsflächen im Ortsteil Görsroth neu auszuweisen,
so dass durch vorliegende Planung die Vorgabe des ROP 2010 nicht überschritten
wird.
Abb. 1: Übersicht Luftbild mit Geltungsbereich, ohne Maßstab
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2.1
Gemeindestrukturdaten
Auf einer Gemeindefläche von 50,56 Quadratkilometer leben insgesamt 10.153 Einwohner, gegenüber dem Jahr 2008 ist eine Zunahme von 37 Einwohnern zu verzeichnen.
Es waren 637 Einwohner zugezogen.
Von den 3.616 sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern waren 3.316 Einwohner Auspendler und 532 Einpendler über die Gemeindegrenzen hinweg.
Von insgesamt 56 erteilten Baugenehmigungen in Hünstetten in 2009 entfielen 52
auf Ein- und Zweifamilienhäuser.
Die Angaben sind der Hessischen Gemeindestatistik 2010 auf Datengrundlage von
2009 entnommen.
2.2
Siedlungsentwicklung
Bei der Verabschiedung des derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplanes wurde
das künftige Entwicklungspotential in Hünstetten fehleingeschätzt. Das ursprünglich
zugrunde gelegte Konzept ist von einer dezentralen Entwicklung ausgegangen, so
dass die Erweiterungsflächen im Prinzip auf alle Ortsteile verteilt wurden. Die aktuelle Baulandnachfrage der vergangenen Jahre hat jedoch gezeigt, dass mit Ausnahme
des Ortsteiles Oberlibbach die Eigenentwicklung in den meisten Ortsteilen durch einige wenige Bauplätze gedeckt werden kann. Freie Bauplätze wurden in den meisten Ortsteilen in den vergangenen Jahren nur wenig nachgefragt. Dagegen war im
Entwicklungsgebiet Kesselbach / Görsroth eine enorme Baulandnachfrage zu verzeichnen die auch weiterhin besteht. Diese Situation begründet sich durch günstige
Verkehrslage und die hervorragende Versorgungs- und Infrastruktursituation.
Diesem Fakt, zusammen gesehen mit den ungünstigen Entwicklungsmöglichkeiten
in Wallbach, trägt die Gemeinde mit vorliegender Planung Rechnung.
2.3
Einwohnerentwicklung
Entwicklung der Einwohnerzahlen des Ortsteils Görsroth
Görsroth
1998
2005
2006
2012
31.12. 31. 12. 31.12. 30.06.
1.267
1.302
1.329
1.379
Aus der Tabelle geht deutlich hervor, dass sich die gute Wohnlage, die günstige
Verkehrslage sowie die hervorragende Versorgungs- und Infrastruktursituation im
Bevölkerungszuwachs niederschlägt, was die derzeitig starke Nachfrage nach Bauland in diesem Ortsteil erklärt.
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2.4
Einwohnerprognose
Bevölkerungsprojektion gemäß Regionalplan 2010
31.12.2002
Planungsregion
3.761.749
Rheingau-Taunus- 185.665
Kreis
3.0
31.12.2006
3.772.906
184.288
Projektion
31.12.2020
3.809 900
185.053
Differenz
2006 bis 2020
36.994
+ 765
Übergeordnete Planungen
Die Flächennutzungsplanung vollzieht sich prinzipiell auf verschiedenen Ebenen.
Grundsätzlich muss sich der Flächennutzungsplan an den Aussagen und Vorgaben
der nächsthöheren Planungsebene, dem Regionalplan (bekannt gemacht vom Regierungspräsidium Darmstadt am 17. Oktober 2011 im Staatsanzeiger 42/2011) anpassen (§ 1 (4) BauGB).
3.1
Landesentwicklungsplan
Mit der Vorlage des Landesentwicklungsplans (LEP) Hessen 2000 entspricht die
Landesregierung dem Planungs- und Koordinierungsauftrag des Bundesrechts. In
Wahrnehmung seiner Rahmenkompetenz nach Art. 75 Nr. 4 GG hat der Bundesgesetzgeber im Raumordnungsgesetz (ROG) die Länder verpflichtet, für ihr Gebiet übergeordnete und zusammenfassende Programme und Pläne aufzustellen. Für die
Landesplanung vollzieht dies der LEP, der damit im hessischen Planungssystem das
wichtigste Steuerungsinstrument für die Landespolitik darstellt.
Der LEP legt die aus den Leitvorstellungen und Grundsätzen abgeleiteten übergeordneten Zielvorgaben zur räumlichen Ordnung und umweltverträglichen Entwicklung des Landes und seiner Regionen als Vorgeben für die Regionalplanung fest. Er
nimmt zudem die Abstimmung mit den Vorstellungen der Region vor (vertikale Koordination) und stimmt die Fachplanungen auf Landesebene untereinander, insbesondere auch mit den Erfordernissen des Umwelt-, Natur- und Ressourcenschutz, ab
(horizontale Koordination).
Wesentliche landesplanerische Ziele sind hier für Hünstetten nicht vorgesehen.
3.2
Landschaftsprogramm
Auf überörtlicher Ebene wird das Landschaftsprogramm als Bestandteil des Landesentwicklungsplans für das gesamte Land Hessen aufgestellt und von der Landesregierung beschlossen. Bis zur Beschlussfassung der Landesregierung über das
Landschaftsprogramm kann der nach altem Recht für den Regierungsbezirk Darmstadt aufgestellte Landschaftsrahmenplan weiterhin als fachliche Leitlinie benutzt
werden. Auf örtlicher Ebene stellen die Kommunen als Träger der Bauleitplanung
Landschaftspläne für ihr Hoheitsgebiet als Bestandteile der Flächennutzungspläne
auf. Die Erstellung erfolgt im Benehmen mit den Naturschutzbehörden.
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Der vorliegende Landschaftsrahmenplan wurde erstmals nach Neufassung des Hessischen Naturschutzgesetzes (HENatG) als eigenständiger Fachplan des Naturschutzes erstellt. Das HENatG wurde inzwischen abgelöst vom Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG vom 20.12.2010) das
in § 6 Aussagen zum Landentwicklungsplan trifft. Die inhaltlichen Anforderungen an
Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne sind weiterhin in §§ 9 und 10
BNatSchG vom 29.07.2009 ausgeführt.
Aufgabe der Landschaftsrahmenplanung ist es, die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes in ein regionales, räumliches Zielkonzept und damit das naturschutzfachliche Handeln zu steuern. Dabei sind die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des § 1 Abs. 1 BNatSchG weit gefasst.
Sie betreffen den besiedelten und den unbesiedelten Bereich.
Sie umfassen die Handlungsansätze Schutz, Pflege und Entwicklung.
Inhaltlich sind die Ziele auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, auf die
Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft ausgerichtet.
Die Aussagen und wesentlichen Darstellungen des Landschaftsrahmenplanes bezüglich der zu betrachtenden Fläche sind dem aktuell gültigen Flächennutzungsplan
der Gemeinde Hünstetten zu entnehmen.
3.3
Regionalplan Südhessen 2010
Zentralität:
Hünstetten, OT Wallbach ist Kleinzentrum.
Kleinzentren
Die Funktion der Kleinzentren als ergänzende Standorte für Einrichtungen der überörtlichen Grundversorgung.
Bei der Ausweisung von Wohnsiedelungs- und Gewerbeflächen sollen Kleinzentren
sich grundsätzlich auf die Eigenentwicklung konzentrieren.
Das Verkehrskonzept soll so gestaltet werden, dass die zentralen Ortsteile der
Kleinzentren im ÖPNV erreichbar und mit den dazugehörigen Unterzentren verknüpft sind.
Maximaler Bedarf an Wohnsiedelungsfläche
für den Zeitraum von 2002 bis 2020:
20 ha
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Abb. 2: Auszug aus dem Regionalplan 2010, ohne Maßstab
Der rechtskräftige Regionalplan 2010 stellt im Planbereich ein Vorranggebiet Siedlung Bestand dar. Daneben ein Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft, überlagert von
einem Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen.
Hinweis:
Vorbehaltsgebiete sind Grundsätze der Raumordnung. Das heißt: in diesen Gebieten soll bestimmten, raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden. Sie sind jedoch nicht endgültig abgewogen!
Der Regionalplan 2010 trifft zu den Vorbehaltsgebieten für besondere Klimafunktionen folgende grundsätzlichen Aussagen:
(1) Klimaschützende Aspekte, insbesondere die Reduzierung des CO2 Ausstoßes
sollen berücksichtigt werden.
Klimarelevante Planungen sind daher hinsichtlich CO2 mindernder Maßnahmen,
vor allem für den Energiebereich sowie die Siedlungs- und Verkehrsplanung zu
berücksichtigen.
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(2) Die Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete sowie die Kalt- und Frischluft-AbflussSchneisen sollen gesichert, offen gehalten und soweit erforderlich, wiederhergestellt werden.
Die klimatischen Wirkungen des Freiraumes umfassen die Entstehung von Kaltluft i.d.R. auf offenen Standorten, die weitgehend den Waldgebieten zuzuordnende Frischluftproduktion, sowie den Kalt- und Frischlufttransport in Luftleitbahnen. Von besonderem überörtlichen Sicherungsbedarf sind die Tal- und Hanglagen, soweit sie im Wirkungszusammenhang mit bioklimatisch-lufthygienisch belasteten Räumen (vor allem überwärmte Ortslagen) liegen.
(3) Die im Regionalplan -Karte- als Vorbehaltsgebiete dargestellten Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete sowie die Kalt- und Frischluft-Abfluss-Schneisen sollen
von Bebauung und anderen Maßnahmen, die die Produktion bzw. den Transport
frischer und kühler Luft behindern können, freigehalten werden. Planungen und
Maßnahmen, die die Durchlüftung von klimatisch bzw. lufthygienisch belasteten
Ortslagen verschlechtern können, sollen in diesen Gebieten vermieden werden.
Die Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen sollen die bioklimatischen
und lufthygienischen Ausgleichsfunktionen für Räume mit erhöhter stofflicher und
vor allem thermischer Belastung sichern.
Bewertung zu:
(1) Das geplante Siedlungsgebiet soll als Wohnbaufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1
BauNVO ausgewiesen werden. Es werden keine gewerblichen Vorhaben zugelassen, die Klimarelevante negative Auswirkungen haben. Der nachfolgende Bebauungsplan favorisiert ausstoßarme Energiesysteme und die Verwendung von
regenerativen Energien. Die Anbindung des geplanten Siedlungsgebietes erfolgt
auf kürzestem Weg an die Landstraße L 3247. Eine zusätzliche Belastung der
Ortslage durch aufkommenden Verkehr wird vermieden.
(2) Die umgebenden Waldgebiete der Ortslage Görsroth werden nicht beeinträchtigt.
Die geplante Bebauung soll ein vertretbares Maß an Verdichtung vorsehen, die
entstehenden Freiflächen mit entsprechenden Bepflanzungsfestsetzungen im
nachfolgenden Bebauungsplan, tragen einen nicht zu vernachlässigenden Beitrag zur Frischluftproduktion bei. Weiterhin liegt die Planfläche nicht in einem
Raum der bioklimatisch-lufthygienisch vorbelastet ist und wird aufgrund der Entfernung zu Ballungsgebieten auch nicht für solche wirksam. Die Durchlüftung der
Ortslage Görsroth ist nach derzeitigem Kenntnisstand auch nach Realisierung
der Planung vollständig gewährleistet.
(3) Das Gemeindegebiet Hünstetten liegt nicht in einem Raum mit erhöhter stofflicher und vor allem thermischer Belastung.
3.4
Flächennutzungsplan
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan wird das Plangebiet dargestellt als:
- Wohnbaufläche
- Fläche für die Landwirtschaft (Acker, Grünland)
- Grünfläche (Ortsrandeingrünung, Sportplatz, Spielplatz)
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Abb. 3: Auszug aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan, ohne Maßstab:
Der Landschaftsplan - Entwicklung zum Flächennutzungsplan stellt, gekennzeichnet
mit B 35 und H 35, 5 zu pflanzende Bäume (B 35) und eine zu pflanzende Hecke (H
35) dar.
Weiterhin sind im Bereich der Sportanlage Bäume zum Erhalt dargestellt.
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Abb. 4: Flächennutzungsplanänderung, ohne Maßstab
Die Flächennutzungsplanänderung setzt für das Plangebiet Wohnbaufläche gem. § 5
(2) Nr. 1 BauGB fest.
4.0
Wasserschutzgebiete
Der Planbereich liegt nicht in einem geplanten oder rechtskräftigen Trinkwasserschutzgebiet oder Heilquellengebiet.
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5.0
Überschwemmungsgebiete / Gewässer
Im Plangebiet sind keine Gewässer und dementsprechend auch keine Überschwemmungsgebiete vorhanden.
6.0
Entsorgung
6.1
Abfallentsorgung
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis (EAW) ist für die Einsammlung und Entsorgung bzw. Verwertung der im Gemeindegebiet anfallenden
Siedlungsabfälle zuständig.
Folgende Sammelsysteme werden vom EAW betrieben:
Holsysteme:
Restmülltonne
Biotonne
Altpapiertonne
Sperrmüll
Elektrogeräte
Bringsysteme:
Sonderabfall
Altglas
Grünschnitt
6.2
Leerungsintervall minimal 14-tägig, nach Bedarf
Leerungsintervall 14-tägig, im Sommer wöchentlich
Leerungsintervall 4-wöchentlich
max. 6 Termine im Jahr, nach telefonischer Anmeldung
max. 6 Termine im Jahr, nach telefonischer Anmeldung
Sammlung über ein Schadstoffmobil,
Sammeltermine vierteljährlich;
Standort Parkplatz „Auf dem Amthaupt“, Ortsteil Wallbach
Containerstandorte in allen Ortsteilen; getrennt nach Glassorten
Standorte der Grünschnittboxen in allen Ortsteilen
Abwasserentsorgung
Die OT Görsroth und Kesselbach östlich der Wasserscheide werden über die mechanisch-biologische Gruppenkläranlage des Abwasserverband Idstein entsorgt. Die
Kläranlage befindet sich im Wörsbachtal östlich des OT Beuerbach.
Wasserwirtschaftliche Anforderungen bei der Siedlungsflächenausweisung
Bei der Ableitung des Niederschlagswassers ist Folgendes zu fordern:
-
Die Baugebiete sind möglichst im Trennsystem zu entwässern.
Die einzelnen Grundstücke müssen mit einem Übergabeschacht / Kontrollschacht für das Abwasser und einem separaten Anschluss an die Leitung für
die Dränwasser versehen werden.
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7.0
Altflächen, schädliche Bodenveränderung
Im Bereich der Flächennutzungsplanänderung sind keine Altflächen, Altablagerungen, Altstandorte, Altlastenverdachtsflächen, Altlasten oder sonstige schädliche Bodenveränderungen/Grundwasserschadensfälle bekannt.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan sind alle bekannten Flächen, die im Altablagerungskataster der Hessischen Landesanstalt für Umwelt aufgeführt sind, gekennzeichnet.
8.0
Immissionsschutz
Geplant ist eine Wohnbaufläche gem. § 5 (2) 1 BauGB, die an vorhandene Wohnnutzung angrenzt. Somit werden keine unterschiedlichen Gebiete aneinandergrenzen, deren Planungsrichtpegel sich um mehr als 5 dB(A) unterscheiden. Daraus ergeben sich für die Entwicklung keine derzeit absehbaren immissionsschutzrechtlichen Konflikte.
9.0
Verkehr
9.1
Straßenverkehr
Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes ist im Bebauungsplan-Verfahren zu
konkretisieren. Entsprechende Maßnahmen an klassifizierten Straßen des überörtlichen Verkehrs bedürfen immer einer Abstimmung mit dem Amt für Straßen- und
Verkehrswesen (ASV) Wiesbaden und dessen Zustimmung.
Das Gebiet der Gemeinde Hünstetten ist über ein dichtes Netz gut ausgebauter
Straßen verkehrsmäßig erschlossen und an den Ballungsraum Rhein-Main angebunden.
Die wichtigste Verkehrsachse ist die Bundesstrasse B 417, die westlich von Görsroth auf der Wasserscheide in Nord-Süd-Richtung verläuft und die Verbindung nach
Wiesbaden im Süden und Limburg im Norden herstellt.
Diese Hauptachse wird durch mehrere Landesstraßen in Ost-West-Richtung ergänzt.
Die südliche Querverbindung ist die L 3274, die den OT Oberlibbach an die B 417
anbindet und gleichzeitig die Querspange über die OT Kesselbach + Görsroth zur
Bundesautobahn A 3 mit der Anschlussstelle Idstein bildet.
Der Ortsteil Görsroth ist durch eine Umgehungsstraße vom Durchgangsverkehr entlastet.
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- 14 Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Görsroth Ost
der Gemeinde Hünstetten
VORENTWURF
Juni 13
Um den Ortskern Görsroth zu entlasten soll die östliche Siedlungsergänzungsfläche
eine Anbindung an die L 3274 erhalten.
Das Gemeindegebiet wird im Osten von der Bundesautobahn A 3 tangiert, die eine
gute Verbindung zum Ballungsraum Rhein-Main herstellt.
In Görsroth West sowie an der Hühnerkirche, beide im Bereich der B 417 sowie an
den Anschlusspunkten Idstein + Bad Camberg, stehen umfangreiche Park & Ride
Parkplätze zur Förderung von Fahrgemeinschaften zur Verfügung. Dieses Angebot
wird so gut angenommen, dass die Parkplätze bereits mehrfach erweitert werden
mussten.
9.2
Schienenverkehr, ÖPNV
Der öffentliche Personennahverkehr wird in Hünstetten über nachfolgende Buslinien
sichergestellt:
Linie 102
Linie 103
Linie 104
Linie 405
Linie 503
Linie 5463
Linie 5472
Linie 5473
Hünstetten – Aarbergen – Taunusstein – Wiesbaden
Ketternschwalbach – Idstein
Wallrabenstein – Strinz-Trinitatis – Görsroth
Anrufsammelbus Hünstetten
Oberlibbach – Taunusstein und zurück
Strinz-Trinitatis – Görsroth – Idstein
Limburg – Hünstetten – Wiesbaden
Kirberg – Hünstetten – Taunusstein – Wiesbaden
Die nächstgelegenen Bahnhaltepunkte befinden sich in Idstein und Bad Camberg.
Die ICE-Strecke Frankfurt-Köln ist von vorliegender Planung nicht betroffen.
10.0
Bergbau
Nach derzeitigem Kenntnisstand liegt das Plangebiet nicht in im Bereich eines Bergwerkfeldes.
11.0
Brandschutztechnische Anforderungen bei der Siedlungsflächenausweisung
Die vorhandenen bzw. herzustellenden Straßen sowie die Anforderungen an die
Löschwasserversorgung müssen den nachfolgenden Ausführungen entsprechen
bzw. bei der Bebauungsplanung und dem Bau von neuen Straßen sowie der Löschwasserversorgung berücksichtigt werden.
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- 15 Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Görsroth Ost
der Gemeinde Hünstetten
VORENTWURF
Juni 13
1.
Verkehrsanbindung:
1.1
Die öffentlichen Straßen sind so zu unterhalten bzw. herzustellen, dass diese
durch Löschfahrzeuge der Feuerwehr ohne Beeinträchtigung genutzt werden
können.
1.2
Vorgesehene Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sind mit der örtlichen
Feuerwehr und der Brandschutzdienststelle des Rheingau-Taunus-Kreises Kreisbrandinspektor -, Vorbeugender Brandschutz, Heimbacher Str. 7, 65307
Bad Schwalbach, abzustimmen.
1.3
Behinderungen im Bereich von Zufahrts-, Aufstell-, Anleiter- und Zugangsflächen für die Feuerwehr dürfen in keinem Fall vorhanden sein oder geschaffen werden.
2.
Löschwasserversorgung:
2.1
Die Löschwasserversorgung für Bebauungen ist gemäß dem § 38 Abs. 2
Hessische Bauordnung – 2002 und gemäß den Mindestanforderungen nach
dem Arbeitsblatt W 405 DVGW abs. 4 und 5 zu planen, wobei als Grundsatz
folgende Mindestwassermengen zur Verfügung stehen müssen:
2.2
Zur Löschwasserversorgung für eine Wohnbebauung bis drei Geschosse
(außer Fachwerkbauten u. landwirtschaftliche Anwesen) muss eine Wassermenge von mind. 800 l/min. (48 m³/h) über einen Zeitraum von mind. 2 Stunden zur Verfügung stehen, die Brandreserve im Hochbehälter muss mindestens 96 m³ betragen.
3.
Hydranten
3.1
Die Löschwassermenge muss aus genormten Hydranten, die im öffentlichen
Verkehrsbereich eingebaut sind, entnommen werden können.
3.2
Von der Gebäudemitte sollte in einer Entfernung von höchstens 80 m bis 100
m mindestens einer der erforderlichen Hydranten erreichbar sein. Der Abstand der Hydranten untereinander sollte das Maß von 150 m nicht überschreiten
3.3
Für den Fall, dass eine Schneeräumung im Winter nicht durchgeführt wird,
sind Überflurhydranten nach DIN 3222 vorzusehen.
3.4
Der Fließdruck bei Hydranten darf bei maximaler Löschwasserentnahme 1,5
bar nicht unterschreiten und sollte aus technischen Gründen jedoch, dort wo
es möglich ist, die 2 bar erreichen.
3.5
Die Hydranten sind nach DIN 1066 zu beschildern.
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- 16 Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Görsroth Ost
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VORENTWURF
Juni 13
Planung Löschwasserversorgung:
Die Erschließungsplanungen sind bezüglich der Löschwasserversorgung mit der
Brandschutzstelle des Rheingau-Taunus-Kreises, Kreisbrandinspektor-, Vorbeugender Brandschutz, Heimbacher Str. 7, 65307 Bad Schwalbach, abzustimmen.
12.0
Bewertung der Planauswirkungen
Durch die vorgesehene Planung ist die nachfolgende Eingriffswirkung abschätzbar,
wobei eine exakte Eingriffs-/Ausgleichsplanung im nachfolgenden Bauleitplanverfahren Bebauungsplan abgearbeitet werden muss.
Boden:
Die zur Verfügung gestellten Plankarten der „Arbeitshilfe zur Berücksichtigung von
Bodenschutzbelangen in der Abwägung und der Umweltprüfung nach BauGB in
Hessen“, stellen für den Planbereich keine verwertbaren Unterlagen zur Verfügung.
Vielmehr wird hier die Aussage getroffen, dass sich der Planbereich derzeit in Vorbereitung befindet.
- Es ist von umfangreichem Verlust vegetationsfähiger Bodenfläche mit den daraus resultierenden Bodenfunktionen auszugehen.
Gewässer:
Oberflächengewässer:
Grundwassergüte, -stand und –schwankungen:
Örtliches Klima, Emissionen und Immissionen:
Luftaustausch:
Kaltluftentstehung, Wärmebelastung, Bioklima:
Keine Beeinträchtigungen
Keine Beeinträchtigungen
Lufthygiene:
Lärm, Geruch:
Keine Beeinträchtigungen
geringe bis keine Beeinträchtigungen
keine Beeinträchtigung
keine Beeinträchtigung
Flora, Fauna:
mäßige Beeinträchtigung
Landschaftsbild:
mäßige Beeinträchtigung, die Ortsrandlage verschiebt sich weiter
nach Osten, aufgrund der Exposition ist jedoch nicht mit einer
nachhaltigen Beeinträchtigung zu
rechnen.
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- 17 Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Görsroth Ost
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VORENTWURF
Juni 13
13.0
Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich
Die Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung und Eingriffsminimierung, wie sie im
rechtskräftigen Flächennutzungsplan dargestellt sind, bleiben unverändert:
Maßnahmen rechtskräftiger FNP: Ausgewiesene Bauflächen:
a. Die Errichtung von Regenwasserzisternen ist obligatorisch vorzuschreiben.
b. Die Versiegelung der Grundstücksflächen ist auf das erforderliche Maß zu beschränken. Für die Befestigung von Zufahrten, Stellplätzen etc. ist versickerungsfähiges Material zu verwenden.
c. Die nicht überbauten und versiegelten Baugrundstücksflächen sind gärtnerisch
oder naturnah zu gestalten. Zur Durchgrünung ist eine Festsetzung zur Anpflanzung von heimischen Gehölzen aufzunehmen.
d. Bei Baugebieten in Bereichen mit besonderen Klimafunktionen ist eine lockere
Einzelhausbebauung mit angepassten Firsthöhen festzulegen.
e. Zur Minimierung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie als Teilausgleich sind die im Flächennutzungsplan dargestellten Ortsrandeingrünungen
umzusetzen.
Maßnahmen nachfolgender Bebauungsplan:
Schutzgut Mensch:
Einhaltung gesetzlicher immissionsschutzrechtlicher Vorgaben.
Schutzgut Tiere und Pflanzen:
Festsetzung entsprechender Grünordnerischer Maßnahmen, sowie entsprechender
Kompensationsmaßnahmen.
Schutzgut Boden und Wasser:
Reduzierung von Neuversiegelungen, wo möglich Festsetzung von teilversiegelnde
Oberflächen.
Getrennter Ausbau, Lagerung und Wiedereinbau von Oberboden gem. DIN 18915.
Schonung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen durch geeignete Maßnahmen.
Ermittlung des Kompensationsbedarfs im Rahmen der nachfolgenden Bauleitplanung mit entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen.
Schutzgut Landschaftsbild:
Konkrete Bewertung des Landschaftsbildes und Festsetzungen von innerbaugebietlichen Durchgrünungen sowie von Ortsrandeingrünungen.
14.0
Eingriffsregelung
Der Flächentausch (Rücknahme von bereits genehmigten Siedlungsflächen an anderen Stellen, siehe auch Punkt 2.0) bezieht sich ausschließlich auf vergleichbare
landwirtschaftlich genutzte und ertragsfähige Böden. Zusätzliche Eingriffe werden
nicht vorbereitet.
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- 18 Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Görsroth Ost
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Juni 13
Die im Flächennutzungsplan geplante Ausweisung von neuen Wohnbauflächen beträgt insgesamt ca. 4,8 ha reine Siedlungsfläche. Die verbleibende überplante Fläche von ca. 2 ha wird für Erschließung und Ortsrandeingrünung bzw. Grünflächen
benötigt.
Die Darstellung im Flächennutzungsplan schafft noch kein Baurecht, d. h. die vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft können nicht unmittelbar umgesetzt werden. Dafür wird es erforderlich, Bebauungspläne aufzustellen.
Die Umsetzung der geplanten Wohnbaufläche zieht Eingriffe in Natur und Landschaft nach sich. Somit ist die Eingriffsregelung gem. § 1a BauGB anzuwenden. Die
Beeinträchtigungen sind durch entsprechende Darstellungen und Festsetzungen
nach den §§ 5 und 9 BauGB auszugleichen.
In der Eingriffsbeurteilung sind alle Tier- und Pflanzenarten als Teil des Naturhaushaltes zu berücksichtigen. Werden Biotope streng geschützter Arten zerstört, so ist
im Rahmen der Eingriffszulassung zunächst zu prüfen, ob diese Lebensräume funktional auszugleichen sind. Andernfalls darf ein Eingriff nur aus zwingenden Gründen
des überwiegenden öffentlichen Interesses zugelassen werden (vgl. Leitfaden für die
artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen).
Auf B-Planebene sind als Teilausgleich entsprechende Maßnahmen zur Durchgrünung und zur Ortsrandeingrünung zu treffen.
Es ist jedoch wahrscheinlich, dass bei der konkreten Beurteilung des Eingriffs und
die damit verbundenen Auswirkungen, auf Ebene des Bebauungsplanes zur Berücksichtigung der Inhalte des § 1a BauGB, eine zusätzliche Kompensationsmaßnahme
erforderlich wird.
Auf Ebene der Darstellungen des Flächennutzugsplanes kann festgestellt werden,
dass dies in den Gemarkungen der Gemeinde Hünstetten, ggf. auch unter Heranziehung einer Ökokontomaßnahme, sichergestellt werden kann.
15.0
Zusammenfassende Flächencharakteristik
Bezeichnung
Gemeinde
Ortsteil
Ausweisungsziel
Lage
Fläche
Topographie
Aktuelle Nutzung
Gemeinde Hünstetten
OT Görsroth
Wohnbaufläche § 5 (2) 1 BauGB
Grünfläche § 5 (2) 5 BauGB
Fläche für den Verkehr § 5 (2) 3 BauGB
nordöstlicher Ortsrand
Die reine Wohnbaufläche beträgt ca. 4,8 ha,
etwa 2 ha werden für Grünflächen und Verkehrsflächen benötigt.
mäßig ostexponiert,
ca. 370 m ü NN
Landwirtschaft, Ackerbau/Grünland, Sportplatz
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- 19 Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Görsroth Ost
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Juni 13
Umgebungsnutzung
Regionalplan 2010
F-Plan, derzeit rechtskräftig
Schutzgebiete
Biotope gem. § 30 BNatSchG
Wald
Gewässer
Aussiedlerhöfe (VDI-Richtlinie 3471)
Gewerbegebiet-Wohngebiete
Freihaltezonen für Leitungstrassen
Bergbau
Altlasten
Erschließung
Anpassungs- und Sicherheitserfordernisse
hinsichtlich angrenzender Nutzungen
Besonderheiten
Wohnbebauung, Landwirtschaft
Vorranggebiet Siedlung Bestand
Vorbehaltgebiet für Landwirtschaft, überlagert von einem Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen
Wohnbaufläche § 5 (2) 1 BauGB
Fläche für die Landwirtschaft (Acker, Grünland) § 5 (2) 9a BauGB
Grünfläche (Ortsrandeingrünung, Sportplatz,
Spielplatz) § 5 (2) 5 BauGB
nicht betroffen
nicht betroffen
nicht betroffen
nicht betroffen
nicht betroffen
keine Konflikte
keine Konflikte
nicht bekannt
nicht bekannt
Anbindung an die L 3274
Berücksichtigung der Belange der Landwirtschaft. Einhaltung der Immissionsrichtwerte
im geplanten WA
nicht bekannt
Hünstetten, im Juni 2013
Bad Camberg, im Juni 2013
Für die Gemeinde Hünstetten
SLE Consult
Rudolf-Dietz-Straße 13
65520 Bad Camberg
J. Kraus
(Bürgermeister)
E. Köhler
(Dipl.-Ingenieur)
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