änderung Görsroth - Ost
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änderung Görsroth - Ost
SLE - CONSULT Stadtplanung Landschaftsplanung Erschließung Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Görsroth - Ost Gemeinde Hünstetten Rheingau-Taunus-Kreis Vorentwurf Juni 2013 Dipl. - Ing. Egon Köhler Rudolf-Dietz-Straße 13 65520 Bad Camberg Telefon: (06434) 900400 Fax: (06434) 900403 -IBegründung zur Flächennutzungsplanänderung Görsroth Ost der Gemeinde Hünstetten VORENTWURF Juni 13 1.0 ALLGEMEINES .........................................................................................................1 1.1 2.0 VERANLASSUNG DER PLANUNG (ZIELE UND ZWECKE) ...............................................2 2.1 2.2 2.3 2.4 3.0 12.0 13.0 14.0 15.0 Abfallentsorgung..................................................................................................... 12 Abwasserentsorgung .............................................................................................. 12 ALTFLÄCHEN, SCHÄDLICHE BODENVERÄNDERUNG ..................................................13 IMMISSIONSSCHUTZ ...............................................................................................13 VERKEHR .............................................................................................................13 9.1 9.2 10.0 11.0 Landesentwicklungsplan........................................................................................... 6 Landschaftsprogramm .............................................................................................. 6 Regionalplan Südhessen 2010................................................................................. 7 Flächennutzungsplan................................................................................................ 9 WASSERSCHUTZGEBIETE .......................................................................................11 ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIETE / GEWÄSSER ............................................................12 ENTSORGUNG .......................................................................................................12 6.1 6.2 7.0 8.0 9.0 Gemeindestrukturdaten ............................................................................................ 5 Siedlungsentwicklung ............................................................................................... 5 Einwohnerentwicklung .............................................................................................. 5 Einwohnerprognose.................................................................................................. 6 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN ................................................................................6 3.1 3.2 3.3 3.4 4.0 5.0 6.0 Lage im Raum / Abgrenzung des Änderungsbereiches ........................................... 1 Straßenverkehr ....................................................................................................... 13 Schienenverkehr, ÖPNV......................................................................................... 14 BERGBAU .............................................................................................................14 BRANDSCHUTZTECHNISCHE ANFORDERUNGEN BEI DER SIEDLUNGSFLÄCHENAUSWEISUNG ..........................................................................14 BEWERTUNG DER PLANAUSWIRKUNGEN .................................................................16 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND ZUM AUSGLEICH ..............................................17 EINGRIFFSREGELUNG ............................................................................................17 ZUSAMMENFASSENDE FLÄCHENCHARAKTERISTIK ....................................................18 -1Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Görsroth Ost der Gemeinde Hünstetten VORENTWURF Juni 13 1.0 Allgemeines Die Gemeinde Hünstetten weist in Ihrem, im Januar 2008 rechtsgültig gewordenen, Flächennutzungsplan eine Fläche von rd. 5.000 ha auf, die sich aus 10 Ortsteilen bzw. Gemarkungen zusammensetzen: Bechtheim Beuerbach Görsroth Kesselbach Ketternschwalbach Limbach Oberlibbach Strinz-Trinitatis Wallbach Wallrabenstein Innerhalb der Planungsregion Südhessen liegt Hünstetten im Kreisgebiet des Rheingau-Taunus-Kreises. Mehr als 40 % der Gemarkungsfläche ist bewaldet. Die Gemeinde ist Mitglied der Rheingau-Taunus Kultur und Tourismus GmbH. Die Verkehrsanbindung der Gemeinde erfolgt über die B 417 Limburg-Wiesbaden. Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist 22 km, Mainz 26 km und Frankfurt 50 km entfernt. Zum Autobahnanschluss Idstein an die A 3 Köln-Frankfurt-Würzburg sind es etwa 9 km. In den Ortsteilen entlang der B 417 bestehen Busverbindungen innerhalb des Rhein-Main-Verkehrsverbundes nach Wiesbaden, Limburg und Idstein (Schnellbus). 1.1 Lage im Raum / Abgrenzung des Änderungsbereiches Die Gemeinde Hünstetten liegt nördlich des Taunushauptkammes in einer von Wald und Ackerbau geprägten Kulturlandschaft, die von zahlreichen schmalen Wiesentälern durchzogen ist. Sie besteht aus den 10 Ortsteilen Bechtheim, Beuerbach, Görsroth, Kesselbach, Ketternschwalbach, Limbach, Oberlibbach, Strinz-Trinitatis, Wallbach und Wallrabenstein. Der Ortsteil Wallbach ist Verwaltungssitz mit zentralörtlicher Funktion. Das Gemeindegebiet gehört zum Rheingau-Taunus-Kreis und liegt im Einzugsbereich der Landeshauptstadt Wiesbaden, d.h. am Nordwestrand des Ballungsraumes Rhein-Main, und hier am Übergang zu einem ausschließlich ländlich geprägten Raum. Der Einfluss des Ballungsgebietes ist vor allem an der Siedlungsentwicklung und der Erwerbsstruktur abzulesen. Die wichtigste Verkehrsachse für die Gemeinde Hünstetten ist die in Nord-SüdRichtung verlaufende Hühnerstraße (B 417) westlich von Görsroth, die das Gemeindegebiet auf der Wasserscheide zwischen Wörsbach und Aar in etwa zwei gleich große Hälften teilt. Sie stellt die kürzeste Verbindung nach Wiesbaden dar. Daneben tangiert die Bundesautobahn A 3 Frankfurt-Köln den Planungsraum im Osten. Sie ist über die Anschlussstellen Idstein und Bad Camberg schnell erreichbar. Sie stellt die Verbindung zwischen der Gemeinde Hünstetten und dem Großraum Frankfurt dar. Das Plangebiet der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung liegt östlich angrenzend an die bebaute Ortslage des Ortsteiles Görsroth. M:\Zentrale\PROJEKTE\Hünstetten\Projekte Bauleitplanung\Görsroth\FNP Görsroth Ost\FNP-Plan\Vorentwurf\Begründung Juni 2013.doc -2Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Görsroth Ost der Gemeinde Hünstetten VORENTWURF Juni 13 Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung: Görsroth Flur: 5 Flurstücke: 84/14; 84/1; 79/4; 249; 109 tw.; 110; 76; 75/1; 75/2; 73/10; Flurstücke Verkehrsflächen: 99/1 tw.; 100 tw.; 107/1 tw.; 77; 72/2; 72/1 tw.; 74; 78/3; 241 tw.; 78/1; Die reine Wohnbaufläche beträgt ca. 4,8 ha, etwa 2 ha werden für Grünflächen und Verkehrsflächen benötigt. Derzeit wird die Fläche überwiegend landwirtschaftlich, hier ackerbaulich genutzt. In einem Teilbereich der Fläche besteht eine Sportanlage mit entsprechenden Versiegelungen (Pflasterungen, Dachflächen, Schotterungen, Kunstrasen etc.). Die derzeit vorhandene Sportplatzanlage mit Fußballspielfeld (Kunstrasen), Trainingsplatz und Vereinsheim im Osten von Görsroth, grenzt unmittelbar an eine vorhandene Wohnbebauung an. Hieraus resultiert bereits ein nicht unerhebliches immissionsschutzrechtliches Konfliktpotential. Es wird daher von der Gemeinde angestrebt, diesen Konflikt zu entschärfen und unter Berücksichtigung regionalplanerischer Zielsetzungen die Sportanlage an einen verträglicheren Standort zu verlegen. Siehe auch Abb. 1: Übersichtsplan Luftbild unter Pkt. 2.0 2.0 Veranlassung der Planung (Ziele und Zwecke) Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Hünstetten in der Sitzung am 06.09.2007 beschlossene Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet wurde gem. § 6 BauGB durch das Regierungspräsidium Darmstadt mit Verfügung vom 12. November 2007 unter dem Aktenzeichen Az. III 31.2-61d 02/01-FNP mit einer Nebenbestimmung genehmigt. Er ist im Januar 2009 in Kraft getreten. Im Zuge dieser Genehmigung wurde auch der Landschaftsplan der Gemeinde Hünstetten genehmigt. Der derzeit rechtskräftige Flächennutzungsplan wurde für den Projektionszeitraum von 2007 bis 2025 erstellt. Derzeit gibt es nach Aussage der Gemeinde Hünstetten keine Haus-Leerstände im Gemeindegebiet und ebenso keine Baulandreserven. Die Bevölkerungszunahme laut Hessischer Gemeindestatistik 2010 liegt bei 0,4 % gegenüber dem Jahr 2008, die Zunahme gegenüber dem Jahr 2003 liegt bei 0,9 %. Die Baulandnachfrage (auch durch, in das Gemeindegebiet einpendelnde Arbeitnehmer) in den vergangenen Jahren hat gezeigt, dass mit Ausnahme des Ortsteiles Oberlibbach die Eigenentwicklung in den meisten Ortsteilen durch wenige Bauplätze gedeckt werden kann. Im Gegensatz hierzu hat sich im Entwicklungsgebiet Kesselbach / Görsroth eine enorme Bauplatznachfrage eingestellt und es wurden bereits alle verfügbaren Bauplätze veräußert. Es besteht jedoch im Bereich Kesselbach / Görsroth eine weitere große Baulandnachfrage. Diese Situation ergibt sich durch die günstige Verkehrslage und die hervorragende Versorgungs- und Infrastruktursituation (vorhanden: Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs, Kindergarten, Grund- M:\Zentrale\PROJEKTE\Hünstetten\Projekte Bauleitplanung\Görsroth\FNP Görsroth Ost\FNP-Plan\Vorentwurf\Begründung Juni 2013.doc -3Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Görsroth Ost der Gemeinde Hünstetten VORENTWURF Juni 13 Schule, ärztliche Versorgung, Dorfgemeinschaftshaus, etc., sowie eine gute verkehrliche Anbindung zur A 3 und B 417) Nach vorliegenden Prognosen wird der Ortsteil Görsroth eine attraktive Wohngemeinde bleiben. Die aus den anhaltenden Veränderungen der Haushaltsstruktur resultierende Wohnungsnachfrage trägt dazu bei, dass der gegenwärtige Bedarf nach Wohnraum und der Druck auf Baulandausweisungen bestehen bleibt. Wesentlicher Planungsinhalt der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung ist es, dem aktuellen Bedarf / Nachfrage zu folgen und entsprechend Bauland für private Wohnnutzung im Bereich Görsroth zur Verfügung zu stellen. Weiterhin hat sich gezeigt, dass der Ortsteil Wallbach, mit Sitz der Gemeindeverwaltung, nicht weiter entwickelbar ist, da es der Gemeinde nicht möglich ist, hier geeignete Flächen zu erwerben. Der Regionalplan 2010 gibt als Planungsinstrument vor, eine polyzentrale Siedlungstätigkeit zu erhalten und die, über die Eigenentwicklung hinausgehende Wohnsiedlungstätigkeit in zentralen Orten mit Flächenreserven an Nahverkehrs- und Siedlungsachsen zu konzentrieren. Da der Sitz der Gemeindeverwaltung in Wallbach ist, wurde daher Wallbach als zentraler Ort der Gemeinde Hünstetten festgelegt. Wie oben aufgeführt, gibt es in diesem Ort jedoch keine Flächenreserven, ebenso liegt Görsroth sehr viel günstiger an der Nahverkehrsachse B 417. Weiterhin hat sich, wie auch im Regionalplan unter Nummer 3.2 aufgeführt, die zentralörtliche Standortbindung infolge des Strukturwandels gelockert. Die Zahl der Einwohner ist ein maßgebliches Kriterium für die wirtschaftliche Tragfähigkeit. Der Einwohnerstand laut Gemeindeverwaltung Hünstetten war am 31.12.2012 wie folgt: Wallbach: 1.066 EW Görsroth: 1.379 EW Unter Berücksichtigung dieser Fakten, verlagert sich die weitere Entwicklung der Siedlungstätigkeit derzeit in den Ortsteil Görsroth. Um den Ortskern Görsroth zu entlasten, soll im Zuge der vollständigen Entwicklung der geplanten Flächen eine Anbindung an die L 3274 erfolgen. In Görsroth sind nach derzeitigem Planungsstand keine Siedlungserweiterungsflächen mehr verfügbar. Laut Ziel 3.4.1-5 des derzeit rechtskräftigen Regionalplans Südhessen 2010 dürfen, sofern keine Vorranggebiete Siedlung, Planung ausgewiesen sind, in allen Ortsteilen kleinere Flächen unterhalb der Darstellungsgrenze von 5 ha im Rahmen der Flächenwerte die der ROP der Gemeinde insgesamt zuordnet am Rande der Ortslage, zu Lasten der Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft, in Anspruch genommen werden. Weiterhin sieht der Regionalplan 2010 grundsätzlich einen „Flächentausch“ vor, sofern die in Ortsteilen ausgewiesenen Vorranggebiete Siedlung, Bestand und Planung, nicht nutzbar sind. Es werden daher genehmigte Siedlungsflächen in Bechtheim, Beuerbach, Ketternschwalbach, Limbach und Wallrabenstein zurückgenommen. Die Ausweisung neuer Siedlungsgebiete bleibt somit flächenmäßig innerhalb des, durch den RP zugeteilten, Flächenrahmens von 20 ha. Baurecht wird durch die Darstellung im FNP noch nicht geschaffen. Hierzu muss als weiterer Schritt ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der Details der künftig mögli- M:\Zentrale\PROJEKTE\Hünstetten\Projekte Bauleitplanung\Görsroth\FNP Görsroth Ost\FNP-Plan\Vorentwurf\Begründung Juni 2013.doc -4Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Görsroth Ost der Gemeinde Hünstetten VORENTWURF Juni 13 chen Bebauung und Erschließung festsetzt und auch Einschränkungen der zulässigen Nutzungen gemäß Baunutzungsverordnung, Lage und Anordnungen von Grünflächen, Ausgleichsmaßnahmen, Maßnahmen zur Eingriffsminimierung etc. festlegt. Die übrigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes sind bestandsbezogen bzw. auch nachrichtliche Übernahmen anderer Rechtsvorschriften, insbesondere ggf. von Schutzgebieten und Schutzobjekten. Diese Bestandsdarstellungen haben keinen Planungscharakter. Der Raumordnungsplan setzt den max. Bedarf an Wohnsiedlungsfläche für die verschiedenen Städte und Gemeinden fest. Der festgesetzte max. Bedarf an Siedlungsfläche für das Gemeindegebiet Hünstetten beträgt laut Regionalplan 2010 max. 20 ha Im Rahmen bereits genehmigter Bauleitplanungen hat bereits eine Zurücknahme anderer Siedlungserweiterungsflächen stattgefunden. Konkret hat die Gemeinde bis zum Februar 2012 ca. 11,2 ha Siedlungserweiterungsfläche bauleitplanerisch abgedeckt und umgesetzt. Davon ca. 8,1 ha im Ortsteil Görsroth ca. 2,6 ha im Ortsteil Oberlibbach ca. 0,5 ha im Ortsteil Strinz-Trinitatis Die Gemeinde Hünstetten beabsichtigt mit vorliegender Planung eine weitere Fläche von ca. 4,8 ha Siedlungserweiterungsflächen im Ortsteil Görsroth neu auszuweisen, so dass durch vorliegende Planung die Vorgabe des ROP 2010 nicht überschritten wird. Abb. 1: Übersicht Luftbild mit Geltungsbereich, ohne Maßstab M:\Zentrale\PROJEKTE\Hünstetten\Projekte Bauleitplanung\Görsroth\FNP Görsroth Ost\FNP-Plan\Vorentwurf\Begründung Juni 2013.doc -5Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Görsroth Ost der Gemeinde Hünstetten VORENTWURF Juni 13 2.1 Gemeindestrukturdaten Auf einer Gemeindefläche von 50,56 Quadratkilometer leben insgesamt 10.153 Einwohner, gegenüber dem Jahr 2008 ist eine Zunahme von 37 Einwohnern zu verzeichnen. Es waren 637 Einwohner zugezogen. Von den 3.616 sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern waren 3.316 Einwohner Auspendler und 532 Einpendler über die Gemeindegrenzen hinweg. Von insgesamt 56 erteilten Baugenehmigungen in Hünstetten in 2009 entfielen 52 auf Ein- und Zweifamilienhäuser. Die Angaben sind der Hessischen Gemeindestatistik 2010 auf Datengrundlage von 2009 entnommen. 2.2 Siedlungsentwicklung Bei der Verabschiedung des derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplanes wurde das künftige Entwicklungspotential in Hünstetten fehleingeschätzt. Das ursprünglich zugrunde gelegte Konzept ist von einer dezentralen Entwicklung ausgegangen, so dass die Erweiterungsflächen im Prinzip auf alle Ortsteile verteilt wurden. Die aktuelle Baulandnachfrage der vergangenen Jahre hat jedoch gezeigt, dass mit Ausnahme des Ortsteiles Oberlibbach die Eigenentwicklung in den meisten Ortsteilen durch einige wenige Bauplätze gedeckt werden kann. Freie Bauplätze wurden in den meisten Ortsteilen in den vergangenen Jahren nur wenig nachgefragt. Dagegen war im Entwicklungsgebiet Kesselbach / Görsroth eine enorme Baulandnachfrage zu verzeichnen die auch weiterhin besteht. Diese Situation begründet sich durch günstige Verkehrslage und die hervorragende Versorgungs- und Infrastruktursituation. Diesem Fakt, zusammen gesehen mit den ungünstigen Entwicklungsmöglichkeiten in Wallbach, trägt die Gemeinde mit vorliegender Planung Rechnung. 2.3 Einwohnerentwicklung Entwicklung der Einwohnerzahlen des Ortsteils Görsroth Görsroth 1998 2005 2006 2012 31.12. 31. 12. 31.12. 30.06. 1.267 1.302 1.329 1.379 Aus der Tabelle geht deutlich hervor, dass sich die gute Wohnlage, die günstige Verkehrslage sowie die hervorragende Versorgungs- und Infrastruktursituation im Bevölkerungszuwachs niederschlägt, was die derzeitig starke Nachfrage nach Bauland in diesem Ortsteil erklärt. M:\Zentrale\PROJEKTE\Hünstetten\Projekte Bauleitplanung\Görsroth\FNP Görsroth Ost\FNP-Plan\Vorentwurf\Begründung Juni 2013.doc -6Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Görsroth Ost der Gemeinde Hünstetten VORENTWURF Juni 13 2.4 Einwohnerprognose Bevölkerungsprojektion gemäß Regionalplan 2010 31.12.2002 Planungsregion 3.761.749 Rheingau-Taunus- 185.665 Kreis 3.0 31.12.2006 3.772.906 184.288 Projektion 31.12.2020 3.809 900 185.053 Differenz 2006 bis 2020 36.994 + 765 Übergeordnete Planungen Die Flächennutzungsplanung vollzieht sich prinzipiell auf verschiedenen Ebenen. Grundsätzlich muss sich der Flächennutzungsplan an den Aussagen und Vorgaben der nächsthöheren Planungsebene, dem Regionalplan (bekannt gemacht vom Regierungspräsidium Darmstadt am 17. Oktober 2011 im Staatsanzeiger 42/2011) anpassen (§ 1 (4) BauGB). 3.1 Landesentwicklungsplan Mit der Vorlage des Landesentwicklungsplans (LEP) Hessen 2000 entspricht die Landesregierung dem Planungs- und Koordinierungsauftrag des Bundesrechts. In Wahrnehmung seiner Rahmenkompetenz nach Art. 75 Nr. 4 GG hat der Bundesgesetzgeber im Raumordnungsgesetz (ROG) die Länder verpflichtet, für ihr Gebiet übergeordnete und zusammenfassende Programme und Pläne aufzustellen. Für die Landesplanung vollzieht dies der LEP, der damit im hessischen Planungssystem das wichtigste Steuerungsinstrument für die Landespolitik darstellt. Der LEP legt die aus den Leitvorstellungen und Grundsätzen abgeleiteten übergeordneten Zielvorgaben zur räumlichen Ordnung und umweltverträglichen Entwicklung des Landes und seiner Regionen als Vorgeben für die Regionalplanung fest. Er nimmt zudem die Abstimmung mit den Vorstellungen der Region vor (vertikale Koordination) und stimmt die Fachplanungen auf Landesebene untereinander, insbesondere auch mit den Erfordernissen des Umwelt-, Natur- und Ressourcenschutz, ab (horizontale Koordination). Wesentliche landesplanerische Ziele sind hier für Hünstetten nicht vorgesehen. 3.2 Landschaftsprogramm Auf überörtlicher Ebene wird das Landschaftsprogramm als Bestandteil des Landesentwicklungsplans für das gesamte Land Hessen aufgestellt und von der Landesregierung beschlossen. Bis zur Beschlussfassung der Landesregierung über das Landschaftsprogramm kann der nach altem Recht für den Regierungsbezirk Darmstadt aufgestellte Landschaftsrahmenplan weiterhin als fachliche Leitlinie benutzt werden. Auf örtlicher Ebene stellen die Kommunen als Träger der Bauleitplanung Landschaftspläne für ihr Hoheitsgebiet als Bestandteile der Flächennutzungspläne auf. Die Erstellung erfolgt im Benehmen mit den Naturschutzbehörden. M:\Zentrale\PROJEKTE\Hünstetten\Projekte Bauleitplanung\Görsroth\FNP Görsroth Ost\FNP-Plan\Vorentwurf\Begründung Juni 2013.doc -7Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Görsroth Ost der Gemeinde Hünstetten VORENTWURF Juni 13 Der vorliegende Landschaftsrahmenplan wurde erstmals nach Neufassung des Hessischen Naturschutzgesetzes (HENatG) als eigenständiger Fachplan des Naturschutzes erstellt. Das HENatG wurde inzwischen abgelöst vom Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG vom 20.12.2010) das in § 6 Aussagen zum Landentwicklungsplan trifft. Die inhaltlichen Anforderungen an Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne sind weiterhin in §§ 9 und 10 BNatSchG vom 29.07.2009 ausgeführt. Aufgabe der Landschaftsrahmenplanung ist es, die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes in ein regionales, räumliches Zielkonzept und damit das naturschutzfachliche Handeln zu steuern. Dabei sind die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des § 1 Abs. 1 BNatSchG weit gefasst. Sie betreffen den besiedelten und den unbesiedelten Bereich. Sie umfassen die Handlungsansätze Schutz, Pflege und Entwicklung. Inhaltlich sind die Ziele auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, auf die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft ausgerichtet. Die Aussagen und wesentlichen Darstellungen des Landschaftsrahmenplanes bezüglich der zu betrachtenden Fläche sind dem aktuell gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hünstetten zu entnehmen. 3.3 Regionalplan Südhessen 2010 Zentralität: Hünstetten, OT Wallbach ist Kleinzentrum. Kleinzentren Die Funktion der Kleinzentren als ergänzende Standorte für Einrichtungen der überörtlichen Grundversorgung. Bei der Ausweisung von Wohnsiedelungs- und Gewerbeflächen sollen Kleinzentren sich grundsätzlich auf die Eigenentwicklung konzentrieren. Das Verkehrskonzept soll so gestaltet werden, dass die zentralen Ortsteile der Kleinzentren im ÖPNV erreichbar und mit den dazugehörigen Unterzentren verknüpft sind. Maximaler Bedarf an Wohnsiedelungsfläche für den Zeitraum von 2002 bis 2020: 20 ha M:\Zentrale\PROJEKTE\Hünstetten\Projekte Bauleitplanung\Görsroth\FNP Görsroth Ost\FNP-Plan\Vorentwurf\Begründung Juni 2013.doc -8Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Görsroth Ost der Gemeinde Hünstetten VORENTWURF Juni 13 Abb. 2: Auszug aus dem Regionalplan 2010, ohne Maßstab Der rechtskräftige Regionalplan 2010 stellt im Planbereich ein Vorranggebiet Siedlung Bestand dar. Daneben ein Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft, überlagert von einem Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen. Hinweis: Vorbehaltsgebiete sind Grundsätze der Raumordnung. Das heißt: in diesen Gebieten soll bestimmten, raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden. Sie sind jedoch nicht endgültig abgewogen! Der Regionalplan 2010 trifft zu den Vorbehaltsgebieten für besondere Klimafunktionen folgende grundsätzlichen Aussagen: (1) Klimaschützende Aspekte, insbesondere die Reduzierung des CO2 Ausstoßes sollen berücksichtigt werden. Klimarelevante Planungen sind daher hinsichtlich CO2 mindernder Maßnahmen, vor allem für den Energiebereich sowie die Siedlungs- und Verkehrsplanung zu berücksichtigen. M:\Zentrale\PROJEKTE\Hünstetten\Projekte Bauleitplanung\Görsroth\FNP Görsroth Ost\FNP-Plan\Vorentwurf\Begründung Juni 2013.doc -9Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Görsroth Ost der Gemeinde Hünstetten VORENTWURF Juni 13 (2) Die Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete sowie die Kalt- und Frischluft-AbflussSchneisen sollen gesichert, offen gehalten und soweit erforderlich, wiederhergestellt werden. Die klimatischen Wirkungen des Freiraumes umfassen die Entstehung von Kaltluft i.d.R. auf offenen Standorten, die weitgehend den Waldgebieten zuzuordnende Frischluftproduktion, sowie den Kalt- und Frischlufttransport in Luftleitbahnen. Von besonderem überörtlichen Sicherungsbedarf sind die Tal- und Hanglagen, soweit sie im Wirkungszusammenhang mit bioklimatisch-lufthygienisch belasteten Räumen (vor allem überwärmte Ortslagen) liegen. (3) Die im Regionalplan -Karte- als Vorbehaltsgebiete dargestellten Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete sowie die Kalt- und Frischluft-Abfluss-Schneisen sollen von Bebauung und anderen Maßnahmen, die die Produktion bzw. den Transport frischer und kühler Luft behindern können, freigehalten werden. Planungen und Maßnahmen, die die Durchlüftung von klimatisch bzw. lufthygienisch belasteten Ortslagen verschlechtern können, sollen in diesen Gebieten vermieden werden. Die Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen sollen die bioklimatischen und lufthygienischen Ausgleichsfunktionen für Räume mit erhöhter stofflicher und vor allem thermischer Belastung sichern. Bewertung zu: (1) Das geplante Siedlungsgebiet soll als Wohnbaufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO ausgewiesen werden. Es werden keine gewerblichen Vorhaben zugelassen, die Klimarelevante negative Auswirkungen haben. Der nachfolgende Bebauungsplan favorisiert ausstoßarme Energiesysteme und die Verwendung von regenerativen Energien. Die Anbindung des geplanten Siedlungsgebietes erfolgt auf kürzestem Weg an die Landstraße L 3247. Eine zusätzliche Belastung der Ortslage durch aufkommenden Verkehr wird vermieden. (2) Die umgebenden Waldgebiete der Ortslage Görsroth werden nicht beeinträchtigt. Die geplante Bebauung soll ein vertretbares Maß an Verdichtung vorsehen, die entstehenden Freiflächen mit entsprechenden Bepflanzungsfestsetzungen im nachfolgenden Bebauungsplan, tragen einen nicht zu vernachlässigenden Beitrag zur Frischluftproduktion bei. Weiterhin liegt die Planfläche nicht in einem Raum der bioklimatisch-lufthygienisch vorbelastet ist und wird aufgrund der Entfernung zu Ballungsgebieten auch nicht für solche wirksam. Die Durchlüftung der Ortslage Görsroth ist nach derzeitigem Kenntnisstand auch nach Realisierung der Planung vollständig gewährleistet. (3) Das Gemeindegebiet Hünstetten liegt nicht in einem Raum mit erhöhter stofflicher und vor allem thermischer Belastung. 3.4 Flächennutzungsplan Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan wird das Plangebiet dargestellt als: - Wohnbaufläche - Fläche für die Landwirtschaft (Acker, Grünland) - Grünfläche (Ortsrandeingrünung, Sportplatz, Spielplatz) M:\Zentrale\PROJEKTE\Hünstetten\Projekte Bauleitplanung\Görsroth\FNP Görsroth Ost\FNP-Plan\Vorentwurf\Begründung Juni 2013.doc - 10 Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Görsroth Ost der Gemeinde Hünstetten VORENTWURF Juni 13 Abb. 3: Auszug aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan, ohne Maßstab: Der Landschaftsplan - Entwicklung zum Flächennutzungsplan stellt, gekennzeichnet mit B 35 und H 35, 5 zu pflanzende Bäume (B 35) und eine zu pflanzende Hecke (H 35) dar. Weiterhin sind im Bereich der Sportanlage Bäume zum Erhalt dargestellt. M:\Zentrale\PROJEKTE\Hünstetten\Projekte Bauleitplanung\Görsroth\FNP Görsroth Ost\FNP-Plan\Vorentwurf\Begründung Juni 2013.doc - 11 Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Görsroth Ost der Gemeinde Hünstetten VORENTWURF Juni 13 Abb. 4: Flächennutzungsplanänderung, ohne Maßstab Die Flächennutzungsplanänderung setzt für das Plangebiet Wohnbaufläche gem. § 5 (2) Nr. 1 BauGB fest. 4.0 Wasserschutzgebiete Der Planbereich liegt nicht in einem geplanten oder rechtskräftigen Trinkwasserschutzgebiet oder Heilquellengebiet. M:\Zentrale\PROJEKTE\Hünstetten\Projekte Bauleitplanung\Görsroth\FNP Görsroth Ost\FNP-Plan\Vorentwurf\Begründung Juni 2013.doc - 12 Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Görsroth Ost der Gemeinde Hünstetten VORENTWURF Juni 13 5.0 Überschwemmungsgebiete / Gewässer Im Plangebiet sind keine Gewässer und dementsprechend auch keine Überschwemmungsgebiete vorhanden. 6.0 Entsorgung 6.1 Abfallentsorgung Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis (EAW) ist für die Einsammlung und Entsorgung bzw. Verwertung der im Gemeindegebiet anfallenden Siedlungsabfälle zuständig. Folgende Sammelsysteme werden vom EAW betrieben: Holsysteme: Restmülltonne Biotonne Altpapiertonne Sperrmüll Elektrogeräte Bringsysteme: Sonderabfall Altglas Grünschnitt 6.2 Leerungsintervall minimal 14-tägig, nach Bedarf Leerungsintervall 14-tägig, im Sommer wöchentlich Leerungsintervall 4-wöchentlich max. 6 Termine im Jahr, nach telefonischer Anmeldung max. 6 Termine im Jahr, nach telefonischer Anmeldung Sammlung über ein Schadstoffmobil, Sammeltermine vierteljährlich; Standort Parkplatz „Auf dem Amthaupt“, Ortsteil Wallbach Containerstandorte in allen Ortsteilen; getrennt nach Glassorten Standorte der Grünschnittboxen in allen Ortsteilen Abwasserentsorgung Die OT Görsroth und Kesselbach östlich der Wasserscheide werden über die mechanisch-biologische Gruppenkläranlage des Abwasserverband Idstein entsorgt. Die Kläranlage befindet sich im Wörsbachtal östlich des OT Beuerbach. Wasserwirtschaftliche Anforderungen bei der Siedlungsflächenausweisung Bei der Ableitung des Niederschlagswassers ist Folgendes zu fordern: - Die Baugebiete sind möglichst im Trennsystem zu entwässern. Die einzelnen Grundstücke müssen mit einem Übergabeschacht / Kontrollschacht für das Abwasser und einem separaten Anschluss an die Leitung für die Dränwasser versehen werden. M:\Zentrale\PROJEKTE\Hünstetten\Projekte Bauleitplanung\Görsroth\FNP Görsroth Ost\FNP-Plan\Vorentwurf\Begründung Juni 2013.doc - 13 Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Görsroth Ost der Gemeinde Hünstetten VORENTWURF Juni 13 7.0 Altflächen, schädliche Bodenveränderung Im Bereich der Flächennutzungsplanänderung sind keine Altflächen, Altablagerungen, Altstandorte, Altlastenverdachtsflächen, Altlasten oder sonstige schädliche Bodenveränderungen/Grundwasserschadensfälle bekannt. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan sind alle bekannten Flächen, die im Altablagerungskataster der Hessischen Landesanstalt für Umwelt aufgeführt sind, gekennzeichnet. 8.0 Immissionsschutz Geplant ist eine Wohnbaufläche gem. § 5 (2) 1 BauGB, die an vorhandene Wohnnutzung angrenzt. Somit werden keine unterschiedlichen Gebiete aneinandergrenzen, deren Planungsrichtpegel sich um mehr als 5 dB(A) unterscheiden. Daraus ergeben sich für die Entwicklung keine derzeit absehbaren immissionsschutzrechtlichen Konflikte. 9.0 Verkehr 9.1 Straßenverkehr Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes ist im Bebauungsplan-Verfahren zu konkretisieren. Entsprechende Maßnahmen an klassifizierten Straßen des überörtlichen Verkehrs bedürfen immer einer Abstimmung mit dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) Wiesbaden und dessen Zustimmung. Das Gebiet der Gemeinde Hünstetten ist über ein dichtes Netz gut ausgebauter Straßen verkehrsmäßig erschlossen und an den Ballungsraum Rhein-Main angebunden. Die wichtigste Verkehrsachse ist die Bundesstrasse B 417, die westlich von Görsroth auf der Wasserscheide in Nord-Süd-Richtung verläuft und die Verbindung nach Wiesbaden im Süden und Limburg im Norden herstellt. Diese Hauptachse wird durch mehrere Landesstraßen in Ost-West-Richtung ergänzt. Die südliche Querverbindung ist die L 3274, die den OT Oberlibbach an die B 417 anbindet und gleichzeitig die Querspange über die OT Kesselbach + Görsroth zur Bundesautobahn A 3 mit der Anschlussstelle Idstein bildet. Der Ortsteil Görsroth ist durch eine Umgehungsstraße vom Durchgangsverkehr entlastet. M:\Zentrale\PROJEKTE\Hünstetten\Projekte Bauleitplanung\Görsroth\FNP Görsroth Ost\FNP-Plan\Vorentwurf\Begründung Juni 2013.doc - 14 Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Görsroth Ost der Gemeinde Hünstetten VORENTWURF Juni 13 Um den Ortskern Görsroth zu entlasten soll die östliche Siedlungsergänzungsfläche eine Anbindung an die L 3274 erhalten. Das Gemeindegebiet wird im Osten von der Bundesautobahn A 3 tangiert, die eine gute Verbindung zum Ballungsraum Rhein-Main herstellt. In Görsroth West sowie an der Hühnerkirche, beide im Bereich der B 417 sowie an den Anschlusspunkten Idstein + Bad Camberg, stehen umfangreiche Park & Ride Parkplätze zur Förderung von Fahrgemeinschaften zur Verfügung. Dieses Angebot wird so gut angenommen, dass die Parkplätze bereits mehrfach erweitert werden mussten. 9.2 Schienenverkehr, ÖPNV Der öffentliche Personennahverkehr wird in Hünstetten über nachfolgende Buslinien sichergestellt: Linie 102 Linie 103 Linie 104 Linie 405 Linie 503 Linie 5463 Linie 5472 Linie 5473 Hünstetten – Aarbergen – Taunusstein – Wiesbaden Ketternschwalbach – Idstein Wallrabenstein – Strinz-Trinitatis – Görsroth Anrufsammelbus Hünstetten Oberlibbach – Taunusstein und zurück Strinz-Trinitatis – Görsroth – Idstein Limburg – Hünstetten – Wiesbaden Kirberg – Hünstetten – Taunusstein – Wiesbaden Die nächstgelegenen Bahnhaltepunkte befinden sich in Idstein und Bad Camberg. Die ICE-Strecke Frankfurt-Köln ist von vorliegender Planung nicht betroffen. 10.0 Bergbau Nach derzeitigem Kenntnisstand liegt das Plangebiet nicht in im Bereich eines Bergwerkfeldes. 11.0 Brandschutztechnische Anforderungen bei der Siedlungsflächenausweisung Die vorhandenen bzw. herzustellenden Straßen sowie die Anforderungen an die Löschwasserversorgung müssen den nachfolgenden Ausführungen entsprechen bzw. bei der Bebauungsplanung und dem Bau von neuen Straßen sowie der Löschwasserversorgung berücksichtigt werden. M:\Zentrale\PROJEKTE\Hünstetten\Projekte Bauleitplanung\Görsroth\FNP Görsroth Ost\FNP-Plan\Vorentwurf\Begründung Juni 2013.doc - 15 Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Görsroth Ost der Gemeinde Hünstetten VORENTWURF Juni 13 1. Verkehrsanbindung: 1.1 Die öffentlichen Straßen sind so zu unterhalten bzw. herzustellen, dass diese durch Löschfahrzeuge der Feuerwehr ohne Beeinträchtigung genutzt werden können. 1.2 Vorgesehene Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sind mit der örtlichen Feuerwehr und der Brandschutzdienststelle des Rheingau-Taunus-Kreises Kreisbrandinspektor -, Vorbeugender Brandschutz, Heimbacher Str. 7, 65307 Bad Schwalbach, abzustimmen. 1.3 Behinderungen im Bereich von Zufahrts-, Aufstell-, Anleiter- und Zugangsflächen für die Feuerwehr dürfen in keinem Fall vorhanden sein oder geschaffen werden. 2. Löschwasserversorgung: 2.1 Die Löschwasserversorgung für Bebauungen ist gemäß dem § 38 Abs. 2 Hessische Bauordnung – 2002 und gemäß den Mindestanforderungen nach dem Arbeitsblatt W 405 DVGW abs. 4 und 5 zu planen, wobei als Grundsatz folgende Mindestwassermengen zur Verfügung stehen müssen: 2.2 Zur Löschwasserversorgung für eine Wohnbebauung bis drei Geschosse (außer Fachwerkbauten u. landwirtschaftliche Anwesen) muss eine Wassermenge von mind. 800 l/min. (48 m³/h) über einen Zeitraum von mind. 2 Stunden zur Verfügung stehen, die Brandreserve im Hochbehälter muss mindestens 96 m³ betragen. 3. Hydranten 3.1 Die Löschwassermenge muss aus genormten Hydranten, die im öffentlichen Verkehrsbereich eingebaut sind, entnommen werden können. 3.2 Von der Gebäudemitte sollte in einer Entfernung von höchstens 80 m bis 100 m mindestens einer der erforderlichen Hydranten erreichbar sein. Der Abstand der Hydranten untereinander sollte das Maß von 150 m nicht überschreiten 3.3 Für den Fall, dass eine Schneeräumung im Winter nicht durchgeführt wird, sind Überflurhydranten nach DIN 3222 vorzusehen. 3.4 Der Fließdruck bei Hydranten darf bei maximaler Löschwasserentnahme 1,5 bar nicht unterschreiten und sollte aus technischen Gründen jedoch, dort wo es möglich ist, die 2 bar erreichen. 3.5 Die Hydranten sind nach DIN 1066 zu beschildern. M:\Zentrale\PROJEKTE\Hünstetten\Projekte Bauleitplanung\Görsroth\FNP Görsroth Ost\FNP-Plan\Vorentwurf\Begründung Juni 2013.doc - 16 Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Görsroth Ost der Gemeinde Hünstetten VORENTWURF Juni 13 Planung Löschwasserversorgung: Die Erschließungsplanungen sind bezüglich der Löschwasserversorgung mit der Brandschutzstelle des Rheingau-Taunus-Kreises, Kreisbrandinspektor-, Vorbeugender Brandschutz, Heimbacher Str. 7, 65307 Bad Schwalbach, abzustimmen. 12.0 Bewertung der Planauswirkungen Durch die vorgesehene Planung ist die nachfolgende Eingriffswirkung abschätzbar, wobei eine exakte Eingriffs-/Ausgleichsplanung im nachfolgenden Bauleitplanverfahren Bebauungsplan abgearbeitet werden muss. Boden: Die zur Verfügung gestellten Plankarten der „Arbeitshilfe zur Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen in der Abwägung und der Umweltprüfung nach BauGB in Hessen“, stellen für den Planbereich keine verwertbaren Unterlagen zur Verfügung. Vielmehr wird hier die Aussage getroffen, dass sich der Planbereich derzeit in Vorbereitung befindet. - Es ist von umfangreichem Verlust vegetationsfähiger Bodenfläche mit den daraus resultierenden Bodenfunktionen auszugehen. Gewässer: Oberflächengewässer: Grundwassergüte, -stand und –schwankungen: Örtliches Klima, Emissionen und Immissionen: Luftaustausch: Kaltluftentstehung, Wärmebelastung, Bioklima: Keine Beeinträchtigungen Keine Beeinträchtigungen Lufthygiene: Lärm, Geruch: Keine Beeinträchtigungen geringe bis keine Beeinträchtigungen keine Beeinträchtigung keine Beeinträchtigung Flora, Fauna: mäßige Beeinträchtigung Landschaftsbild: mäßige Beeinträchtigung, die Ortsrandlage verschiebt sich weiter nach Osten, aufgrund der Exposition ist jedoch nicht mit einer nachhaltigen Beeinträchtigung zu rechnen. M:\Zentrale\PROJEKTE\Hünstetten\Projekte Bauleitplanung\Görsroth\FNP Görsroth Ost\FNP-Plan\Vorentwurf\Begründung Juni 2013.doc - 17 Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Görsroth Ost der Gemeinde Hünstetten VORENTWURF Juni 13 13.0 Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich Die Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung und Eingriffsminimierung, wie sie im rechtskräftigen Flächennutzungsplan dargestellt sind, bleiben unverändert: Maßnahmen rechtskräftiger FNP: Ausgewiesene Bauflächen: a. Die Errichtung von Regenwasserzisternen ist obligatorisch vorzuschreiben. b. Die Versiegelung der Grundstücksflächen ist auf das erforderliche Maß zu beschränken. Für die Befestigung von Zufahrten, Stellplätzen etc. ist versickerungsfähiges Material zu verwenden. c. Die nicht überbauten und versiegelten Baugrundstücksflächen sind gärtnerisch oder naturnah zu gestalten. Zur Durchgrünung ist eine Festsetzung zur Anpflanzung von heimischen Gehölzen aufzunehmen. d. Bei Baugebieten in Bereichen mit besonderen Klimafunktionen ist eine lockere Einzelhausbebauung mit angepassten Firsthöhen festzulegen. e. Zur Minimierung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie als Teilausgleich sind die im Flächennutzungsplan dargestellten Ortsrandeingrünungen umzusetzen. Maßnahmen nachfolgender Bebauungsplan: Schutzgut Mensch: Einhaltung gesetzlicher immissionsschutzrechtlicher Vorgaben. Schutzgut Tiere und Pflanzen: Festsetzung entsprechender Grünordnerischer Maßnahmen, sowie entsprechender Kompensationsmaßnahmen. Schutzgut Boden und Wasser: Reduzierung von Neuversiegelungen, wo möglich Festsetzung von teilversiegelnde Oberflächen. Getrennter Ausbau, Lagerung und Wiedereinbau von Oberboden gem. DIN 18915. Schonung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen durch geeignete Maßnahmen. Ermittlung des Kompensationsbedarfs im Rahmen der nachfolgenden Bauleitplanung mit entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen. Schutzgut Landschaftsbild: Konkrete Bewertung des Landschaftsbildes und Festsetzungen von innerbaugebietlichen Durchgrünungen sowie von Ortsrandeingrünungen. 14.0 Eingriffsregelung Der Flächentausch (Rücknahme von bereits genehmigten Siedlungsflächen an anderen Stellen, siehe auch Punkt 2.0) bezieht sich ausschließlich auf vergleichbare landwirtschaftlich genutzte und ertragsfähige Böden. Zusätzliche Eingriffe werden nicht vorbereitet. M:\Zentrale\PROJEKTE\Hünstetten\Projekte Bauleitplanung\Görsroth\FNP Görsroth Ost\FNP-Plan\Vorentwurf\Begründung Juni 2013.doc - 18 Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Görsroth Ost der Gemeinde Hünstetten VORENTWURF Juni 13 Die im Flächennutzungsplan geplante Ausweisung von neuen Wohnbauflächen beträgt insgesamt ca. 4,8 ha reine Siedlungsfläche. Die verbleibende überplante Fläche von ca. 2 ha wird für Erschließung und Ortsrandeingrünung bzw. Grünflächen benötigt. Die Darstellung im Flächennutzungsplan schafft noch kein Baurecht, d. h. die vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft können nicht unmittelbar umgesetzt werden. Dafür wird es erforderlich, Bebauungspläne aufzustellen. Die Umsetzung der geplanten Wohnbaufläche zieht Eingriffe in Natur und Landschaft nach sich. Somit ist die Eingriffsregelung gem. § 1a BauGB anzuwenden. Die Beeinträchtigungen sind durch entsprechende Darstellungen und Festsetzungen nach den §§ 5 und 9 BauGB auszugleichen. In der Eingriffsbeurteilung sind alle Tier- und Pflanzenarten als Teil des Naturhaushaltes zu berücksichtigen. Werden Biotope streng geschützter Arten zerstört, so ist im Rahmen der Eingriffszulassung zunächst zu prüfen, ob diese Lebensräume funktional auszugleichen sind. Andernfalls darf ein Eingriff nur aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses zugelassen werden (vgl. Leitfaden für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen). Auf B-Planebene sind als Teilausgleich entsprechende Maßnahmen zur Durchgrünung und zur Ortsrandeingrünung zu treffen. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass bei der konkreten Beurteilung des Eingriffs und die damit verbundenen Auswirkungen, auf Ebene des Bebauungsplanes zur Berücksichtigung der Inhalte des § 1a BauGB, eine zusätzliche Kompensationsmaßnahme erforderlich wird. Auf Ebene der Darstellungen des Flächennutzugsplanes kann festgestellt werden, dass dies in den Gemarkungen der Gemeinde Hünstetten, ggf. auch unter Heranziehung einer Ökokontomaßnahme, sichergestellt werden kann. 15.0 Zusammenfassende Flächencharakteristik Bezeichnung Gemeinde Ortsteil Ausweisungsziel Lage Fläche Topographie Aktuelle Nutzung Gemeinde Hünstetten OT Görsroth Wohnbaufläche § 5 (2) 1 BauGB Grünfläche § 5 (2) 5 BauGB Fläche für den Verkehr § 5 (2) 3 BauGB nordöstlicher Ortsrand Die reine Wohnbaufläche beträgt ca. 4,8 ha, etwa 2 ha werden für Grünflächen und Verkehrsflächen benötigt. mäßig ostexponiert, ca. 370 m ü NN Landwirtschaft, Ackerbau/Grünland, Sportplatz M:\Zentrale\PROJEKTE\Hünstetten\Projekte Bauleitplanung\Görsroth\FNP Görsroth Ost\FNP-Plan\Vorentwurf\Begründung Juni 2013.doc - 19 Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Görsroth Ost der Gemeinde Hünstetten VORENTWURF Juni 13 Umgebungsnutzung Regionalplan 2010 F-Plan, derzeit rechtskräftig Schutzgebiete Biotope gem. § 30 BNatSchG Wald Gewässer Aussiedlerhöfe (VDI-Richtlinie 3471) Gewerbegebiet-Wohngebiete Freihaltezonen für Leitungstrassen Bergbau Altlasten Erschließung Anpassungs- und Sicherheitserfordernisse hinsichtlich angrenzender Nutzungen Besonderheiten Wohnbebauung, Landwirtschaft Vorranggebiet Siedlung Bestand Vorbehaltgebiet für Landwirtschaft, überlagert von einem Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen Wohnbaufläche § 5 (2) 1 BauGB Fläche für die Landwirtschaft (Acker, Grünland) § 5 (2) 9a BauGB Grünfläche (Ortsrandeingrünung, Sportplatz, Spielplatz) § 5 (2) 5 BauGB nicht betroffen nicht betroffen nicht betroffen nicht betroffen nicht betroffen keine Konflikte keine Konflikte nicht bekannt nicht bekannt Anbindung an die L 3274 Berücksichtigung der Belange der Landwirtschaft. Einhaltung der Immissionsrichtwerte im geplanten WA nicht bekannt Hünstetten, im Juni 2013 Bad Camberg, im Juni 2013 Für die Gemeinde Hünstetten SLE Consult Rudolf-Dietz-Straße 13 65520 Bad Camberg J. Kraus (Bürgermeister) E. Köhler (Dipl.-Ingenieur) M:\Zentrale\PROJEKTE\Hünstetten\Projekte Bauleitplanung\Görsroth\FNP Görsroth Ost\FNP-Plan\Vorentwurf\Begründung Juni 2013.doc