GEMEINDE GREBENHAIN

Transcription

GEMEINDE GREBENHAIN
GEMEINDE
GREBENHAIN
Vorentwurf:
12. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
und
BEBAUUNGSPLAN NR. 5 „HERCHENHAINER HÖHE“
IM ORTSTEIL HERCHENHAIN
Begründung gemäß § 5 Abs. 5 und § 9 Abs. 8 BauGB
Übersichtsplan OT Herchenhain (unmaßstäblich, genordet)
PLANUNGSBÜRO HOFMANN
[email protected]
Am Hirtenweg 4
35410 Hungen
Tel.: 06043/9840180
Fax: 06043/9840181
Im Auftrag der:
Gemeinde Grebenhain
Hauptstraße 51
36355 Grebenhain
Telefon: 06644-96270
Telefax: 06644-962722
Grebenhain,
................................................
gez. S. Stang (Bürgermeister)
Auftragnehmer: Planungsbüro Hofmann
Am Hirtenweg 4
35410 Hungen
Tel.: 06043 / 9840180
Fax.: 06043 / 9840181
Hungen, 20.11.2015
...............................................
gez. R. Hofmann
Bearbeitungsstand / Bemerkung
BauGB
Aufstellungsbeschluss
§ 2 (1)
27.01.2015
Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 3 (1)
26.11.2015 – 04.01.2016
Beteiligung der Behörden und der sonstigen § 4 (1)
Träger öffentlicher Belange
Öffentliche Auslegung
§ 3 (2)
Beteiligung der Behörden und der sonstigen § 4 (2)
Träger öffentlicher Belange
Feststellungsbeschluss / Satzungsbeschluss
§ 10
Datum / Zeitraum
24.11.2015
Inhalt
Teil A - Allgemeine Begründung
1
2
3
4
5
6
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
6.6
6.6.1
6.6.2
6.6.3
7
7.1
7.2
7.3
7.3.1
7.4
8
9
10
Vorbemerkungen
Geltungsbereich
Grundlagen, Veranlassung und Planziel
Übergeordnete Planungen
Schutzgebiete / Schutzobjekte
Städtebauliche Situation und Bestandsbeschreibung
Nutzungsstruktur
Geländeverhältnisse / Boden- und Baugrundbeschaffenheit
Immissionen
Ablagerungen
Verkehrserschließung
Ver- und Entsorgung
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Niederschlagswasser
Elektrotechnische Erschließung und Telekommunikation
Städtebauliche Planung
Alternativenprüfung
Städtebauliche Ziele
Begründung der wesentlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes
Art und Maß der baulichen Nutzung
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
Standortalternativen, Eignung des gewählten Standorts
Planverwirklichende Maßnahmen
Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung
5
5
7
7
9
9
9
9
9
9
10
10
10
10
10
10
10
11
11
11
13
13
14
14
Teil B - Umweltbericht
11
12
12.1
12.2
12.3
13
13.1
13.2
13.3
13.4
13.4.1
13.5
13.6
13.6.1
13.6.2
13.6.3
13.6.4
Rechtliche Grundlagen
Beschreibung der Festsetzungen sowie Kurzdarstellung der Inhalte und
wichtigsten Ziele des Planes
Angaben über Standorte, Art und Umfang des geplanten Vorhabens
Bedarf an Grund und Boden des geplanten Vorhabens
Darstellung der für die Planung bedeutsamen Ziele des Umweltschutzes in
einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen und deren Berücksichtigung bei
der Planaufstellung
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung von erheblichen
Umweltauswirkungen
Naturräumliche Gliederung
Geologie und Boden
Hydrologie
Klima und Lufthygiene
Potentielle natürliche Vegetation (BOHN, 1996)
Vegetations- und Biotopausstattung
Natura 2000-Vorprüfung EU-Vogelschutzgebiet
Anlass und Aufgabenstellung
Gebietsbeschreibung
Beschreibung des Vorhabens
Wirkfaktoren des Vorhabens
15
15
16
16
16
16
16
17
19
20
20
20
24
24
24
25
30
13.6.5
13.7
13.8
13.9
13.10
13.11
13.12
14
15
15.1
15.2
15.3
16
17
18
18.1
18.2
19
Prognose
Mensch / Erholung / Orts- und Landschaftsbild
Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Vermeidung von Emissionen, Abfällen und Abwässern
Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von
Energie
Erhaltung bestmöglicher Luftqualität in Gebieten mit Immissionsgrenzwerten, die
nach europarechtlichen Vorgaben durch Rechtsverordnung festgesetzt sind
Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen
Berücksichtigung der Vorgaben nach § 1a BauGB
Vermeidungs-, Eingriffs- und Ausgleichsplanung
Bilanzierung der Eingriffe
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
nachteiliger Auswirkungen
Sonstige Ausgleichsmaßnahmen
Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung bzw. bei
Durchführung der Planung
Planungsalternativen
Zusätzliche Angaben
Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren und eventueller
Probleme bei der Zusammenstellung der Angaben
Beschreibung der geplanten Maßnahmen des Monitoring
Allgemeinverständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben
Anlagen:
Anlage 1 – Literaturverzeichnis
Anlage 2 – Bestandsplan
Anlage 3 – Gehölzauswahl
30
30
31
31
31
31
31
34
34
34
34
35
35
35
36
36
36
38
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TEIL A: ALLGEMEINE BEGRÜNDUNG
1
Vorbemerkungen
Die Gemeinde Grebenhain hat im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bauleitplans gemäß
§ 2 a BauGB eine Begründung beizufügen. In der Begründung sind entsprechend dem Stand des
Verfahrens die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung darzulegen. Dem Entwurf
der Begründung ist ein Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung beizufügen. Der Umweltbericht kann jedoch erst dann formuliert werden, wenn die Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung nach § 3 (1) BauGB ihre Stellungnahmen vorgetragen und die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB ihrer Informationspflicht
nachgekommen sind.
Die Verfahren zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) sowie zum Bebauungsplan Nr. 5
„Herchenhainer Höhe“ werden im Parallelverfahren durchgeführt. Zur Vereinfachung des Bauleitplanverfahrens werden die Begründungen für FNP und Bebauungsplan zusammengefasst. Nach Abschluss der Verfahren wird den Planungen jeweils eine separate Begründung beigefügt.
Der inhaltliche Schwerpunkt der Begründung liegt auf dem Bebauungsplanverfahren, da hier konkrete
Festsetzungen getroffen werden und grundsätzlich ein höherer Detaillierungsgrad der Planung erreicht wird.
2
Geltungsbereich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grebenhain hat am 27.01.2015 den Beschluss zur Aufstellung der 12. Änderung des FNP sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 „Herchenhainer
Höhe“ im Ortsteil Herchenhain gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) gefasst.
In den Geltungsbereich des FNP fällt lediglich der östliche Teil des Flurstückes 36 mit einer Fläche
von 6.430 m² in der Flur 6, Gemarkung Herchenhain, Flurbezeichnung „Am Höhberg“.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst zusätzlich einen Teilbereich des Flurstückes 32/3
(Rathausstraße) mit einer Fläche von ca. 340 m², ebenfalls Flur 6 in der Gemarkung Herchenhain.
Der Geltungsbereich der Änderung des FNP und des Bebauungsplans liegt ca. 250 m nordöstlich der
Ortslage Herchenhain unmittelbar westlich angrenzend an die bestehende Bebauung im Bereich des
Appartementhauses (Hausnr. 19a) bzw. des ehemaligen Bergrasthauses (Hausnr. 21). Das Plangebiet schließt südlich an die „Rasthausstraße“ an und umfasst insgesamt eine Fläche von 6.770 m².
Das Plangebiet ist durch folgende Mittelpunktkoordinate (ETRS 1989 UTM Zone 32 N) definiert:
Rechtswert: 519527 /
Hochwert: 5592462
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist auf den nachfolgenden Abbildungen dargestellt.
Projekt:
12. Änderung des FNP / Bebauungsplan Nr. 5 „Herchenhainer Höhe“, OT Herchenhain, Gemeinde Grebenhain
-6–
________________________________________________________
Abbildung 1:
Geltungsbereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Grebenhain (unmaßstäbliche Abbildung, genordet)
Abbildung 2:
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 „Herchenhainer Höhe“ im Ortsteil Herchenhain (unmaßstäbliche Abbildung, genordet)
Projekt:
12. Änderung des FNP / Bebauungsplan Nr. 5 „Herchenhainer Höhe“, OT Herchenhain, Gemeinde Grebenhain
-7–
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3
Grundlagen, Veranlassung und Planziel
Herchenhain ist eines der höchstgelegenen Dörfer in Hessen (645 m). Im Jahr 1926 wurde auf der
Herchenhainer Höhe eine Jugendherberge erbaut und unter dem Namen Vater-Bender-Heim vom
Vogelsberger Höhen-Club (VHC) betrieben. Sie wurde bei dem Bombenangriff 1941 zerstört. Auf
dem Gelände der früheren Herchenhainer Jugendherberge wurde in 1961 das Hotel-Restaurant
Bergrasthaus „Herchenhainer Höhe“ eröffnet (Wikipedia, 2015).
Während sich der Gipfel der höchste Punkt der Herchenhainer Höhe im Wald befindet, hat man im
Bereich des Plangebietes eine schöne Aussicht auf den südlichen Vogelsberg. Nicht zuletzt deshalb
wird die Herchenhainer Höhe im Sommer von Wanderern (Ausgangspunkt zahlreicher überörtlicher
Wanderwege, Anschlussmöglichkeit an den „Hessenweg“) und Radfahrern (Nebenstrecke des Vulkanradweges „Hoherodskopfsteig“) besucht. Im Winter werden die Loipen, Skipiste mit Skilift und die
Rodelbahn von Wintersportlern und sonstigen Ausflüglern stark frequentiert. Sie ist als beliebtes Naherholungsgebiet für die Region und darüber hinaus bis in die Rhein-Main-Region von Bedeutung.
Seit dem Verkauf und der Umnutzung des ca. 80 m östlich Plangebietes gelegenen ehemaligen Bergrasthauses in 2013 ist die gastronomische Versorgung an der Herchenhainer Höhe nicht mehr gegeben. Außerdem wurden die Möglichkeiten für Übernachtungsgäste erheblich eingeschränkt.
Zum Erhalt und der Steigerung der touristischen Attraktivität und der Erlebbarkeit der Herchenhainer
Höhe ist die gastronomische Grundversorgung und die Möglichkeit zum Übernachten insbesondere
für Tagesausflügler und Kurzurlauber jedoch zwingend erforderlich. Aus diesem Grund unterstützt
die Gemeinde Grebenhain den von Investoren beabsichtigten Neubau einer Ausflugsgaststätte mit
den sonstigen Dienstleistungen und den untergeordneten Nebenanlagen.
Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung eines „Sonstigen Sondergebietes“ mit der Zweckbestimmung „Fremdenverkehr und Fremdenbeherbergung“ nach § 11 BauGB. Mit dem Bebauungsplan
sollen die bauplanungsrechtlichen Vorrausetzungen zur Ansiedlung der Ausflugsgaststätte sowie die
Möglichkeit zum Übernachten geschaffen werden. Das Vorhaben soll langfristig den Erhalt und die
Verbesserung der touristischen Attraktivität und somit auch der Erlebbarkeit der Herchenhainer Höhe
sichern.
4
Übergeordnete Planungen
Regionalplan Mittelhessen 2010 (REGIERUNGSPRÄSIDIUM GIESSEN, 28.02.2011):
Im Regionalplan Mittelhessen 2010 ist das Plangebiet wie folgt dargestellt (s. Abbildung 1):
 Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft
 Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz
Projekt:
12. Änderung des FNP / Bebauungsplan Nr. 5 „Herchenhainer Höhe“, OT Herchenhain, Gemeinde Grebenhain
-8–
________________________________________________________
Abbildung 1:
Auszug aus dem Regionalplan Mittelhessen (unmaßstäblich, genordet)
Flächennutzungsplan:
Im rechtskräftigen FNP der Gemeinde Grebenhain ist der Geltungsbereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt, aus diesem Grund wird die Änderung des FNP erforderlich.
Abbildung 2:
Projekt:
Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Grebenhain (unmaßstäblich, genordet)
12. Änderung des FNP / Bebauungsplan Nr. 5 „Herchenhainer Höhe“, OT Herchenhain, Gemeinde Grebenhain
-9–
________________________________________________________
Landschaftsplan:
Die Gemeinde Grebenhain verfügt über einen genehmigten Landschaftsplan. Das Plangebiet wird in
diesem als „Grünland, mäßig extensiv“ beschrieben. In der Entwicklungskonzeption ist im Bereich
des Plangebietes keine Siedlungsfläche dargestellt.
Bebauungsplan:
Für das Plangebiet besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan.
5
Schutzgebiete / Schutzobjekte
Das Plangebiet liegt innerhalb der Trinkwasserschutzzone IIIB, die Verbote der Schutzgebietsverordnung sind zu beachten.
Aufgrund der Innenabgrenzung liegen die Ortslage Herchenhain sowie der Bereich des Plangebietes
mit den östlich angrenzenden Gebäudekomplexen nicht innerhalb ausgewiesener Schutzgebiete
nach Naturschutzrecht. Unabhängig davon grenzen im Süden und Norden das Vogelschutzgebiet
„Vogelsberg (5421-401)“ und im Norden zusätzlich das Flora-Fauna-Habitat (FFH) „Hoher Vogelsberg (5421-302)“ an das Plangebiet an.
6
Städtebauliche Situation und Bestandsbeschreibung
6.1
Nutzungsstruktur
In östlicher Nachbarschaft zum Planungsgebiet befinden sich zunächst das mehrgeschossige Appartementhaus und darüber hinaus der ehemalige Bergrasthof. Nach Norden, Süden und Westen grenzt
Offenland an. Die Ortslage Herchenhain liegt ca. 250 m südwestlich des Plangebietes.
6.2
Geländeverhältnisse / Boden- und Baugrundbeschaffenheit
Der Bereich des geplanten Sondergebietes ist nach Süden geneigt, es liegt auf einer Höhe von ca.
685 bis 693 m ü. NN und weist eine durchschnittliche Neigung von ca. 9 % auf.
Auf Grundlage der Erkenntnisse der östlich angrenzenden Bebauung, können die Baugrundverhältnisse als „normal“ bezeichnet werden.
6.3
Immissionen
Neben dem üblichen Hausbrand gehen von dem Vorhaben keine maßgeblichen Immissionen aus.
Immissionen die auf das Plangebiet einwirken sind nicht zu verzeichnen.
6.4
Ablagerungen
Nach Auswertung des FNP und des Landschaftsplanes sind im Plangebiet keine Ablagerungen oder
Altlastverdachtsflächen bekannt.
Projekt:
12. Änderung des FNP / Bebauungsplan Nr. 5 „Herchenhainer Höhe“, OT Herchenhain, Gemeinde Grebenhain
- 10 –
________________________________________________________
6.5
Verkehrserschließung
Die verkehrliche Erschließung ist über die nördlich angrenzende „Rathausstraße“ gegeben. Hierzu
ist es unumgänglich, dass ein ca. 6 m breiter Einschnitt durch den straßenbegleiteten Gehölzbestand
vorgenommen werden muss.
6.6
Ver- und Entsorgung
6.6.1
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Die Wasserversorgung und Löschwasserversorgung kann qualitativ und quantitativ durch die in der
Rathausstraße vorhandene Wasserleitung erfolgen. Die Abwasserentsorgung erfolgt über den Mischwasserkanal im südlich angrenzenden Wirtschaftsweg (vgl. Kapitel 6.6.2).
6.6.2
Niederschlagswasser
Bei kleineren baulichen Anlagen (u.a. Schlafhütten, sonstige untergeordneten Nebenanlagen) sowie
Zuwegungen besteht die Möglichkeit der flächigen Versickerung über die belebte Bodenzone.
Das Niederschlagswasser von Dachflächen kann in einer Zisterne gesammelt und z. B. zur Gartenbewässerung und Toilettenspülung verwendet werden. Auf eine verbindliche Festsetzung wird verzichtet.
Ungeachtet dessen wird am Südrand des Geltungsbereiches innerhalb des Plangebietes eine “Fläche für die Abwasserbeseitigung“ verbindlich festgesetzt. Als Zweckbestimmung wird die „Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser“ festgesetzt. Die Fläche soll der Einleitung und Versickerung des gesammelten Niederschlagswassers dienen.
6.6.3
Elektrotechnische Erschließung und Telekommunikation
Die elektrotechnische und telekommunikative Erschließung des Planungsraumes ist durch Anschluss
an die bestehenden Trassen gegeben.
7
7.1
Städtebauliche Planung
Alternativenprüfung
Der ehemalige Bergrasthof wurde verkauft und wird nach Umbau seit 2013 anderweitig genutzt, sodass im Bereich der Herchenhainer Höhe keine gastronomische Versorgung mehr besteht. Zur Erhaltung bzw. der Wiederherstellung der traditionellen gastronomischen Versorgung ist der geplante
Standort an der Herchenhainer Höhe alternativlos, dies insbesondere auch aufgrund der vorhandenen Infrastruktur wie z.B. Parkplätze, Skipiste mit Skilift, Rodelbahn.
Auch hinsichtlich der Lage ist der Standort Plangebiet im östlichen Anschluss an die bestehende
Bebauung (Bereich „Herchenhainer Höhe“) alternativlos, da sowohl nördlich als auch südlich Schutzgebiete nach Naturschutzrecht ausgewiesen sind.
Projekt:
12. Änderung des FNP / Bebauungsplan Nr. 5 „Herchenhainer Höhe“, OT Herchenhain, Gemeinde Grebenhain
- 11 –
________________________________________________________
7.2
Städtebauliche Ziele
Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung eines „Sonstigen Sondergebietes“ mit der Zweckbestimmung „Fremdenverkehr und Fremdenbeherbergung“ nach § 11 BauGB. Mit dem Bebauungsplan
sollen die bauplanungsrechtlichen Vorrausetzungen zur Ansiedlung der Ausflugsgaststätte sowie die
Möglichkeit zum Übernachten geschaffen werden. Das Vorhaben soll langfristig den Erhalt und die
Verbesserung der touristischen Attraktivität und somit auch der Erlebbarkeit der Herchenhainer Höhe
sichern.
7.3
Begründung der wesentlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes
Bei der Änderung des Bebauungsplanes wurde darauf geachtet, dass Festsetzungen und Gestaltungsvorschriften nur in dem Umfang getroffen wurden, soweit sie im Interesse einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung notwendig sind.
7.3.1
Art und Maß der baulichen Nutzung
Festsetzung – Art der baulichen Nutzung:
In der FNP-Änderung und dem Bebauungsplan wird das Gebiet entsprechend der beabsichtigen baulichen Nutzung als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Fremdenverkehr und Fremdenbeherbergung“ dargestellt bzw. festgesetzt.
Begründung der Festsetzung:
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung erfolgt in erster Linie in Anlehnung an die zu erwartende bauliche Nutzung des Plangebietes. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass
die östlich angrenzende bauliche Nutzung im rechtskräftigen FNP ebenfalls als Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Fremdenverkehr und Fremdenbeherbergung“ dargestellt ist.
Durch die Festsetzung von SO 1-Gebiet und SO 2-Gebiet erfolgt eine klare Gliederung des Gebietes
in den Bereich der Ausflugsgaststätte mit den Parkflächen sowie in den Bereich mit den geplanten
Schlafhütten.
Festsetzung – Maß der baulichen Nutzung:
Im nördlichen Teilbereich ist der Neubau einer Ausflugsgaststätte mit einer großen Besucherterrasse
geplant. Die maximale Gebäudehöhe wird mit 10,50 m und die maximale Traufhöhe mit 6,50 m festgesetzt. Für das eingeschossige Hauptgebäude ist lediglich die ortstypische Dachform „Satteldach“
zulässig. Weiterhin sind in diesem Bereich die erforderlichen Stellplätze gemäß der Stellplatzsatzung
der Gemeinde Grebenhain vorgesehen. Ein zusätzliches umfangreiches Angebot an Parkplätzen besteht im öffentlichen Bereich entlang der Rathausstraße.
Im südlichen Teilbereich erfolgt lediglich eine lockere Bebauung mit kleinen Schlafhütten mit einer
maximalen Gebäudehöhe von 4,50 m.
Begründung der Festsetzung:
Das Maß der baulichen Nutzung wurde auf der Grundlage des vom Planungsbüro SP Plus aus 61321
Bad Nauheim ausgearbeiteten Freiflächenkonzeptes sowie einer ersten unverbindlichen Bauantragsplanung festgesetzt (s. Abbildung 2 und Abbildung 3).
Projekt:
12. Änderung des FNP / Bebauungsplan Nr. 5 „Herchenhainer Höhe“, OT Herchenhain, Gemeinde Grebenhain
- 12 –
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Aufgrund der bereits verfestigten Vorstellungen der Investoren ist im Baugebiet lediglich ein Hauptgebäude mit einem Satteldach und einer maximalen Gebäudehöhe von 10,50 m möglich. Die Bebauung bleibt damit deutlich unterhalb der Baukubatur des östlich angrenzenden Appartementhauses.
Abbildung 2:
Projekt:
Etwaiges Freiflächenkonzept für den Planbereich (Bearbeitung: Planungsbüro SP Plus
aus Bad Nauheim)
12. Änderung des FNP / Bebauungsplan Nr. 5 „Herchenhainer Höhe“, OT Herchenhain, Gemeinde Grebenhain
- 13 –
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Abbildung 3:
7.4
Höhenfestsetzung für den Neubau einer Ausflugsgaststätte
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
Diese Regelungen werden gemäß § 5 HGO i. V. m. § 81 HBO als Satzung beschlossen und als
bauordnungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in den Bebauungsplan aufgenommen.
Auf der Grundlage der o.a. Gesetze sind zahlreiche Gestaltungsvorschriften in den Bebauungsplan
integriert worden. Die Gestaltungsvorschriften beziehen sich auf die von außen sichtbaren Elemente
der Gebäude (Dachform, -neigung und –eindeckung, Fassadengestaltung etc.) und der Grundstücksfreiflächen (z. B. Höhe der Einfriedungen).
Durch die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen z.B. niedrige geschossige Bauweise, ortstypisches
Satteldach mit einer üblichen Dachneigung von 30° bis 45°, Verwendung von kleinformatigen Dachziegel oder Betonsteine in ortstypischen Farben sowie der Fassadengestaltung wird eine gute Einbindung des Gebäudes in das Ortsbild erreicht.
8
Standortalternativen, Eignung des gewählten Standorts
Der ehemalige Bergrasthof wurde verkauft und wird seit 2013 anderweitig genutzt, sodass im Bereich
der Herchenhainer Höhe keine gastronomische Versorgung mehr besteht. Zur Erhaltung bzw. der
Wiederherstellung der traditionellen gastronomischen Versorgung ist der geplante Standort an der
Herchenhainer Höhe alternativlos.
Die Nutzung möglicher Flächenpotentiale im Bereich der Ortslage Herchenhain stellen keine Standortalternativen dar, da das gastronomische Angebot unmittelbar am Ausflugsziel „Herchenhainer
Höhe“ angeboten werden muss.
Hinsichtlich der östlich angrenzenden Bebauung und der nach Nord- und Süd unmittelbar angrenzenden Schutzgebiete nach Naturschutzrecht ergeben sich auch hinsichtlich des gewählten Standortes keine Alternativen. Der gewählte Standort ist für eine Bebauung als unproblematisch anzusehen.
Projekt:
12. Änderung des FNP / Bebauungsplan Nr. 5 „Herchenhainer Höhe“, OT Herchenhain, Gemeinde Grebenhain
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9
Planverwirklichende Maßnahmen
Für die geplante Maßnahme ist eine Änderung der Grundstücksstruktur erforderlich. Durch Grundstücksteilung des insgesamt ca. 32.100 m² Flurstücks 36 wird eine Fläche von 6.430 m² als Plangebiet neu abgegrenzt.
10
Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung
Im Hinblick auf die Ausgleichsfrage im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 4 BauGB ist bei dem Bebauungsplan zu prüfen, ob durch die Festsetzungen zusätzliche Eingriffe vorbereitet werden. Nur für die zusätzlich möglichen Eingriffe gegenüber dem bisherigen Zustand ist die Eingriffsregelung anzuwenden. Es entstehen durch die Nutzungsänderung des Plangebietes Festsetzungen und gestalterische
Umbaumaßnahmen, welche durch Eingriffs- und Ausgleichsplanungen ausgeglichen werden müssen. Die Eingriffsregelung erfolgt im nachfolgenden Umweltbericht.
Projekt:
12. Änderung des FNP / Bebauungsplan Nr. 5 „Herchenhainer Höhe“, OT Herchenhain, Gemeinde Grebenhain
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TEIL B: UMWELTBERICHT
11
Rechtliche Grundlagen
Für die Belange des Umweltschutzes (§ 1 (6) Nr. 7 und § 1a BauGB) ist gemäß § 2 (4) BauGB eine
Umweltprüfung durchzuführen, in ihr sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu
ermitteln und in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Der Umweltbericht ist gemäß
§ 2a BauGB dem Entwurf des Bebauungsplans als gesonderter Teil der Begründung beizufügen.
Der Umweltbericht kann jedoch erst dann formuliert werden, wenn die Öffentlichkeit im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB ihre Stellungnahmen vorgetragen und die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB ihrer Informationspflicht nachgekommen sind. Aus diesem Grund werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB zur Äußerung, auch im Hinblick
auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, aufgefordert. Auf der
Grundlage der aus diesen Beteiligungen gewonnenen Erkenntnisse, wird der „vorläufige Umweltbericht“ überarbeitet und der Detaillierungsgrad in Abstimmung mit der Gemeinde festgelegt.
Die Umweltprüfung beschränkt sich dabei auf die Untersuchungskriterien und Prüfmethoden, die für
ein derartiges städtebauliches Vorhaben verlangt werden können.
Die gesetzlichen Regelungen bezüglich des Artenschutzes (§ 42 ff BNatSchG, Art. 12-16 FFH-RL
sowie Art. 5-7 & 9 VSRL) geben vor, dass Planungen auf ihr Gefährdungspotenzial für besonders
oder streng geschützte Arten zu prüfen sind. Diese Prüfung erfolgt im Rahmen des Umweltberichtes.
Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft sind gemäß § 19 BNatSchG auszugleichen oder zu
kompensieren. Art und Umfang dieser Maßnahmen werden im Umweltbericht ermittelt und beschrieben.
Um Überschneidungen zu vermeiden und somit eine Vereinfachung des Verfahrens zu gewährleisten, wird die Bestandsaufnahme und Bewertung sowie die Abarbeitung der Eingriffsregelung nach
§ 1a (3) BauGB und die hierfür notwendigen zusätzlichen Inhalte, die als Belange des Naturschutzes
und der Landschaftspflege gemäß § 1a (3) und § 1 (6) Nr. 7 BauGB gleichberechtigt in die bauleitplanerische Abwägung einzustellen sind, in den Umweltbericht integriert.
12
Beschreibung der Festsetzungen sowie Kurzdarstellung der Inhalte
und wichtigsten Ziele des Planes
Der ehemalige Bergrasthof wurde verkauft und wird zwischenzeitlich anderweitig genutzt, sodass im
Bereich der Herchenhainer Höhe keine gastronomische Versorgung mehr besteht. Zur Erhaltung
bzw. der Wiederherstellung der traditionellen gastronomischen Versorgung ist der geplante Standort
an der Herchenhainer Höhe alternativlos.
Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung eines „Sonstigen Sondergebietes“ mit der Zweckbestimmung „Fremdenverkehr und Fremdenbeherbergung“ nach § 11 BauGB. Mit dem Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Vorrausetzungen zur Ansiedlung der Ausflugsgaststätte sowie die Möglichkeit zum Übernachten geschaffen werden.
Die Ausnutzung der Grundstücke erfolgt mit einer GRZ von 0,3 bzw. 0,2. Die maximale Gebäudehöhe
wird mit 10,5 m festgesetzt. Der südliche Teilbereich wird als Grünfläche ausgewiesen.
Projekt:
12. Änderung des FNP / Bebauungsplan Nr. 5 „Herchenhainer Höhe“, OT Herchenhain, Gemeinde Grebenhain
- 16 –
________________________________________________________
12.1
Angaben über Standorte, Art und Umfang des geplanten Vorhabens
Das Plangebiet befindet sich östlich der bestehenden Bebauung an der Herchenhainer Höhe, ca.
250 m nordöstlich der Ortslage Herchenhain.
12.2
Bedarf an Grund und Boden des geplanten Vorhabens
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtfläche von 6.770 m², dabei handelt
es sich im Wesentlichen um landwirtschaftlich genutztes Grünland.
Nutzung / Biotop
Bestand
1. Intensiv genutzte Wirtschaftswiesen und Weiden (Flst. 36)
6.340 m²
2. Gehölzriegelbestand / anteilig Flst. 36) und entlang der Straßenböschung
(Flst. 32/3)
Planung
375 m²
323 m²
3. Versickerungsteich (neu)
-
183 m²
4. Frischwiesen extensiv genutzt, anteilig 50% der Grünfläche (s. Nr. 9)
-
1.170 m²
5. Hecken- und Gebüschpflanzung (neu)
-
395 m²
55 m²
90 m²
7. SO-1 und SO-2 Gebiete anteilig maximal überbaubare Fläche inkl. Überschreitung der GRZ nach § 19 BauNVO (SO-1 = 1.077 m², SO-2 = 468 m²)
-
1.545 m²
8. SO-1 und SO-2 Gebiete anteilig Grünflächen, abzgl. Flächen für Gehölzerhaltung und Gehölzneuanlage (SO-1 = 1.118 m², SO-2 = 776 m²)
-
1.894 m²
9. Intensivrasen (Spielwiese, Zeltwiese), anteilig 50 % der Grünfläche
-
1.170 m²
6.770 m²
6.770 m²
6. Versiegelte Flächen (Flst. 32/3) / Neuversiegelung für Zufahrt
Summe
Tabelle 1:
12.3
Flächenbilanz
Darstellung der für die Planung bedeutsamen Ziele des Umweltschutzes
in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen und deren
Berücksichtigung bei der Planaufstellung
Hinsichtlich der übergeordneten Planungen wie Regionalplanung und FNP wird auf Kapitel 4 verwiesen.
13
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung von erheblichen
Umweltauswirkungen
13.1
Naturräumliche Gliederung
Naturräumlich befindet sich das Plangebiet innerhalb des „Osthessischen Berglandes (35)“, welches
als relativ geschlossene Bruchscholle im Osten des Hessischen Hochschollentafellandes emporgehoben wurde. Im Rahmen der weiteren Untergliederung wird das Plangebiet dem „Hohen Vogelsberg“ (351) zugeordnet.
Projekt:
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13.2
Geologie und Boden
Den geologischen Sockel des Planungsgebietes bildet tertiärer Basalt.
Nach dem Bodenviewer Hessen (HLUG, 2015) liegt der nördliche Ortsteil Herchenhain und somit
auch das Plangebiet im Bereich:
 Hauptgruppe - Böden aus solifluidalen Sedimenten
 Gruppe – Böden aus lösslehmhaltigen Solifluktionsdecken
 Untergruppe – Böden aus lösslehmhaltigen Solifluktionsdecken mit basischen Gesteinsanteilen
 Bodeneinheit – Braunerden
 Substrat – aus 3 bis 6 dm Fließerde (Hauptlage) über Fließschutt (Basislage) mit basaltischem
Vulkanit, örtl. Vulkaniklastit (Tertiär)
Bewertung:
Die Leistungsfähigkeit des Schutzguts „Boden“ wird anhand von folgenden Funktionen ermittelt:
a. Boden als Ausgleichskörper für den Wasserkreislauf,
b. Boden als Filter und Puffer für Schadstoffe,
c. Boden als Lebensraum für Bodenorganismen und als Standort der natürlichen Vegetation
(Standortfunktion),
d. Boden als landschaftsgeschichtliche Urkunde,
e. Standort für Kulturpflanzen (Produktionsfunktion).
zu a: Boden als Ausgleichskörper für den Wasserkreislauf
Die Bodenoberfläche und der Bodenkörper beeinflussen alle Prozesse des Wasserkreislaufs. Dem
Boden kommt hierbei insbesondere die Fähigkeit zu, durch Aufnahme von Niederschlagswasser den
Abfluss zu verzögern bzw. zu verhindern. Das im Boden gespeicherte Wasser steht den Pflanzen zur
Transpiration zur Verfügung oder es trägt zur Grundwasserspende bei. Die geringmächtigen Böden
des Plangebiets sind im Hinblick auf ihre Funktion als Ausgleichskörper für den Wasserkreislauf als
„gering“ bedeutsam einzustufen. Die Feldkapazität der vorhandenen Böden wird mit „gering-mittel“
bewertet (s. Abbildung 4).
zu b: Boden als Filter und Puffer für Schadstoffe
Die im Plangebiet in der Deckschicht natürlicherweise vorherrschenden Böden weisen nur ein „geringes“ Filtervermögen auf.
Über die aktuelle Nähr- und Schadstoffbelastung des Bodens liegen keine detaillierten Angaben vor.
Neben diffusen Einträgen aus der Luft trägt die Grünlandnutzung zumindest zu einer geringen Nährund Schadstoffbelastung des Bodens bei. Das Nitratrückhaltevermögen wird mit „gering“ bewertet (s.
Abbildung 4).
Nach Auswertung des FNP und des Landschaftsplans sind Altablagerungen im Plangebiet selbst
sowie den angrenzenden Flächen nicht nachgewiesen.
zu c: Boden als Lebensraum für Bodenorganismen und als Standort der natürlichen Vegetation
(Standortfunktion)
Das landwirtschaftlich genutzte Plangebiet mit weitgehend unveränderter Bodenhorizontierung verfügt über einen mäßigen anthropogenen Einfluss. Das Biotopentwicklungspotenzial wird mit „mittel“
bewertet (s. Abbildung 4).
Projekt:
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zu d: Boden als landschaftsgeschichtliche Urkunde
Böden, die als naturgeschichtliche Urkunde gelten können (seltene, natürliche Böden mit geringer
Reproduzierbarkeit wie beispielsweise Niedermoore oder Dünen), kommen im Plangebiet nicht vor.
Ebenso wurden im Gebiet selbst keine kulturhistorisch bedeutsamen Böden (Grabungsschutzgebiete
und archäologische Kulturdenkmale) erfasst.
zu e: Boden als Standort für Kulturpflanzen (Ertragspotenzial)
Bei den durch die Planung in Anspruch genommenen Böden handelt es sich nach der Standortkarte
von Hessen, Blatt L 5520 Schotten (HMLULF, 1979) um Böden mit „mittlerer“ Nutzungseignung für
Grünland. Die Ertragspotenzial der Standorte wird für diesen Bewirtschaftungstyp als „mittel“ eingestuft (s. Abbildung 4).
Die Wind- und Wassererosionsempfindlichkeit der Böden ist aufgrund langjähriger Vegetationsbedeckung (Grünlandnutzung) unbeachtlich.
Die einzelnen Bewertungskriterien BodenViewer Hessen 2013 sind in der nachstehenden Abbildung
und Tabelle ersichtlich.
Grüne Fläche
Abbildung 4:
Gesamtbewertung
Biotopentwicklung
Ertragspotenzial
Feldkapazität
Nitratrückhaltevermögen
2 (gering)
3 (mittel)
3 (mittel)
2 (gering)
2 (gering)
Bodenfunktionsbewertung nach BodenViewer Hessen 2013, Hessisches Landesamt für Umwelt
und Geologie, Wiesbaden.
Bewertung / Umweltauswirkungen
Baubedingte Wirkungen:
Baubedingt werden die Böden lediglich im nördlichen Teilbereich mit Maschinen/Arbeitsgeräten befahren und zur Lagerung von Materialien genutzt werden. Außerhalb von befestigten oder versiegelten Flächen führt dies in der Regel zu Bodenverdichtungen bzw. zu qualitativen Veränderungen der
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Bodeneigenschaften (z. B. Verringerung des Porenvolumens durch mechanische Belastung mit nur
begrenzter Regenerationsfähigkeit, nachhaltige Schädigung des Bodenlebens durch Luftmangel, erschwerte Wiederbesiedlung des Bodens durch die Bodenflora und –fauna). Im Bereich von Böden
mit einem mäßigen anthropogenen Einfluss (landwirtschaftliche Flächen) sind diese baubedingten
Wirkungen deshalb als erhebliche Beeinträchtigung anzusehen.
Aufgrund des konkreten Planvorhabens wurden die Grundflächenzahlen exakt auf das Vorhaben abgestimmt und mit 0,3 bzw. 0,2 GRZ festgesetzt. Hierdurch ergibt sich eine zusätzliche maximale Versiegelung von ca. 1.550 m², bzw. 23 % des Plangebietes. In Bereich der zukünftig versiegelten r/überbauter Flächen wird die Wirkung von den anlagebedingten Maßnahmen überlagert. Die verbleibenden Freiflächen werden für die Anlage von Wiesen-, Rasen- und Gehölzflächen sowie eines kleinen
Versickerungsteiches beansprucht.
Emissionen von Baufahrzeugen (Abgase, Öl, Diesel, Schmierstoffe der Baumaschinen) oder die Lagerung von Betriebsstoffen können bei grob fahrlässigem Verhalten zu potentiellen Verunreinigungen
des Bodens (und in der Folge des Grundwassers) führen. Bei einem ordnungsgemäßen und sachgerechten Umgang mit den Baumaschinen (der vorausgesetzt werden kann) ist die Wahrscheinlichkeit
des Eintretens einer solchen Situation jedoch eher gering.
Anlagebedingte Wirkungen:
Bodenabgrabungen, -umlagerungen, -auffüllungen und -verdichtungen führen zu einer Veränderung
der vorhandenen Bodenverhältnisse (z. B. Entfernen des organischen Auflagehorizonts bzw. von
schützenden und filternden Deckschichten im Zuge von Abgrabungen). Insbesondere im Zuge der
Herstellung des Ausflugslokals sowie der Zufahrten, Zuwegungen und Stellplätze werden ca.
1.100 m2 Boden nachhaltig verändert.
Auffüllungen innerhalb Baugebietes, welche zu zusätzlichen Nähr- und Schadstoffbelastungen des
anstehenden Bodens und des Wasserhaushalts führen können, sind nicht vorgesehen. Durch Bodenabgrabungen verändert sich der jeweils vorhandene Bodentyp. Der organische Auflagehorizont
und Teile des darunter liegenden Mineralhorizonts des anstehenden Bodens werden entfernt und
abtransportiert eine Umlagerung und Überdeckung der angrenzenden Freiflächen erfolgt nicht.
Die Versiegelung und Befestigung von Flächen bewirkt zudem den Verlust aller Bodenfunktionen
(insb. Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Filter und Puffer für Schadstoffe, Lebensraum für Bodenorganismen, Standort für die natürliche Vegetation). Durch vorhabenbedingte Versiegelungen
und Befestigungen wird maximal eine Fläche von ca. 1.550 m2 erheblich beeinträchtigt.
Aufgrund der geplanten Nutzung als Ausflugsgaststätte können Nutzungs- und betriebsbedingte Wirkungen ausgeschlossen werden.
Insgesamt sind die zu erwartenden Auswirkungen auf den Boden und seine Funktionen aufgrund der
o. g. Bedeutung bzw. der geplanten Maßnahmen als „gering“ zu bewerten.
13.3
Hydrologie
Bestand:
Das Plangebiet liegt innerhalb des festgesetzten Trinkwasserschutzgebietes Zone IIIB (WSG-ID: 435022) (HLUG-Trinkwasserschutzgebiete , 2015).
Bewertung:
Im Rahmen der Bebauung des Sonstigen Sondergebietes werden Böden versiegelt, wodurch grundsätzlich auch der Verlust von Versickerungsfläche verbunden ist.
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Aufgrund der Größe des Bauvorhabens, der geplanten Nutzung und dem damit zu erwartenden Versiegelungsgrad ist ein nicht zu vernachlässigender quantitativer Eingriff in den örtlichen Wasserhaushalt verbunden. Überschlägig sind folgende Versiegelungen bislang offener Bodenflächen zu erwarten:
Neuversiegelung gemäß GRZ 0,2 bzw. 0,3:
ca. 1.550 m²
Bei einem durchschnittlichen Jahresniederschlag von 1.100 I/m² ergibt sich für die versiegelte Fläche
jährlich eine Niederschlagsmenge von ca. 1.705 m³. Ein Großteil dieses Niederschlagswassers kann
auf den teilversiegelten Flächen (Stellplätze, Zufahrten, Zuwegungen etc.) versickern oder seitlich
ablaufen und auf den Grünflächen versickern.
Das von Dachflächen und sonstigen Flächen gesammelte Niederschlagswasser soll einem noch herzustellenden Versickerungsteich zugeführt und dort versickert werden. Maßgebliche Belastungen des
Grundwassers sind durch die geplante Nutzung nicht zu erwarten.
Fließgewässer werden durch die Planung nicht betroffen.
13.4
Klima und Lufthygiene
Der Planungsraum gehört zum Klimabereich Vogelsberg-Rhön mit relativ milden Wintern und warmen
Sommern. Die Niederschläge sind mit Durchschnittswerten zwischen 900 mm bis 1.200 mm im Jahr
relativ hoch. Die durchschnittliche Temperatur liegt bei ca. 6,3°C - 7°C. Pro Jahr sind durchschnittlich
100 - 120 Forsttage sowie 50 - 60 Schneefalltage zu erwarten, was einen ausgeprägten Mittelgebirgscharakter kennzeichnet. Nach ELLENBERG (ELLENBERG, 1974) wird der Planungsraum in der 11stufigen Skala als „ziemlich rau“ eingestuft.
Bewertung:
Aufgrund einer eher lockeren Bebauung mit niedrigen Gebäudehöhen und einem hohen Anteil an
Gehölz- und Grünflächen sind durch die Umwidmung der Fläche keine maßgeblichen Auswirkungen
auf das örtliche Kleinklima und die Lufthygiene zu erwarten.
13.4.1
Potentielle natürliche Vegetation
Im Planungsraum würde sich als potentielle natürliche Vegetation ein „Typischer Zahnwurz-Buchenwald, örtlich mit Hainsimsen-Zahnwurz-Buchenwald“ entwickeln (BOHN, 1996). Als bodenständige
Gehölze sind folgende Arten zu nennen:
Bäume: Buche (Fagus sylvatica), Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Esche (Fraxinus excelsior), Spitzahorn (Acer platanoides), Bergulme (Ulmus glabra)
Sträucher: Echter Seidelblast (Daphne mezereum), Roter Holunder (Sambucus racemosa), Himbeere (Rubus idaeus), Rote Heckenkirsche (Lonicera xylosteum)
13.5
Vegetations- und Biotopausstattung
Bestand:
Das Plangebiet wurde im Rahmen zahlreicher Begehungen zu unterschiedlichen Tages- und Jahreszeiten untersucht. Die grundlegende Kartierung wurde am 04.06.2014 durchgeführt.
Das Untersuchungsgebiet besteht zum größten Teil aus Grünland, lediglich am Nord- und Südrand
des Plangebietes bestehen Gehölzstrukturen (vgl. Bestandsplan, Anlage 2).
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Bei dem betroffenen Grünland handelt es sich um mäßig intensiv genutztes Frischgrünland, das in
diesem Bereich gemäht und/oder beweidet wird. Typische Feuchtstellen und Quellbereiche wie sie
in den nördlich angrenzenden Wiesen vorkommen sind innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden.
Das Grünland ist durchweg obergrasreich, neben dominierenden typischen Obergräsern, zu denen
unter anderen:
-
Glatthafer (Arrhenatherum elatius)
Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis)
Wolliges Honiggras (Holcus lanatus)
Wiesen-Lieschgras (Phleum pratense)
Knäuelgras (Dactylis glomerata)
Wiesen-Schwingel (Festuca pratensis)
Zählen, besteht die Krautschicht hauptsächlich aus:
-
Spitzwegerich (Plantago lanceolata)
Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris)
Wiesenlöwenzahn (Taraxacum officinale agg.)
Wiesen Klee (Trifolium pratense)
Weiß Klee (Trifolium repens)
Wiesen-Knöterich (Polygonum bistorta)
Großer Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis)
Sauerampfer (Rumex acetosa)
Waldstorchschnabel (Geranium sylvaticum)
Wiesen-Kerbel (Anthriscus sylvestris)
Wiesen-Glockenblume (Campanula patula)
Wiesen Schaumkraut (Cardamine pratensis)
Johanniskraut (Hypericum maculatum)
Lupinie (Lupinus)
An Randbereichen oder im Krautsaum der Gehölzbestände zusätzlich auch:
-
Große Brennnessel (Urtica dioica)
Weiße Taubnessel (Lamium album)
Zaun-Girsch (Aegopodium podagraria)
Wiesen-Labkraut (Galium mollugo)
Quecke (Agropyron repens)
Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata)
Klebkraut (Galium aparine)
In dem betroffenen Gehölzsaum entlang der Straßenböschung zur Rathausstraße kommen folgende
Baum- und Straucharten vor:
-
Projekt:
Esche (Fraxinus excelsior)
Sal-Weide (Salix caprea)
Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus)
Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
Sommerlinde (Tilia platyphyllos)
Haselnuss (Corylus avellana)
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Abbildung 5:
Blick auf die Rathausstraße und das Plangebiet – Blickrichtung aus Herchenhain kommend
Abbildung 6:
Blick auf das Plangebiet in Richtung Südwest nach Herchenhain
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Nach Auswertung von Natureg-Daten (HMUKLV, 2014) ergeben sich für den Planbereich:





keine direkte Betroffenheit von Flora-Fauna-Habitat (FFH-Gebieten) – das FFH-Gebiet „Hoher Vogelsberg“ Nr. 5421-302 grenzt im Norden an das Plangebiet an.
Keine direkte Betroffenheit von Vogelschutzgebieten – das Vogelschutzgebiet „Vogelsberg“
Nr. 5421-401 grenzt im Norden und Süden an das Plangebiet an (s. Kapitel 13.6)
keine Hinweise auf gesetzlich geschützte Biotope,
keine Hinweise auf gesetzlich geschützte Biotopkomplexe,
mit Ausnahme des straßenbegleitenden Gehölzes keine besonderen Biotope nach der
hessischen Biotopkartierung.
Grundsätzlich ist im Untersuchungsgebiet mit Brut-Vorkommen typischer Vogelarten der Ortsrandlagen, wie bspw. Amsel, Kohl- und Blaumeise und Buchfink zu rechnen. Es ist wahrscheinlich, dass
darüber hinaus auch Vogelarten deren Erhaltungszustand in Hessen als „ungünstig“ angesehen wird,
wie zum Beispiel Stieglitz und Wacholderdrossel, in dem betroffenen Gebiet vorkommen. Diese und
weitere potenziell zu erwartenden Vogelarten nutzten insbesondere Bäume und andere Gehölze als
Brutplätze, entweder als Freibrüter in jährlich neugebauten Nestern oder als Höhlenbrüter in Baumhöhlen. Störungssensible Brutvogelarten, wie Greifvogel- oder Gewässervogelarten sind aufgrund
der bestehenden anthropogenen Beeinflussung durch die Rathausstraße, den östlich angrenzenden
lockeren Siedlungsbereich sowie die ca. 250 m südwestlich gelegene Ortslage Herchenhain nicht zu
erwarten.
Im Bereich des Grünlandes ist mit verschiedenen Heuschrecken- und Falterarten zu rechnen. Da es
sich allerdings um eine intensiv genutzte Wiese handelt, ist ihr keine besondere Bedeutung als Lebensraum für Insekten allgemein zuzurechnen und es sind keine regelmäßigen Vorkommen gefährdeter Arten zu erwarten. Ein Vorkommen der beiden FFH-Richtlinien Anhang IV Arten Dunkler und
Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling konnte nicht nachgewiesen werden.
Das Vorkommen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie größerer Populationen gefährdeter
Säugetier-, Amphibien- und Reptilienarten ist als sehr unwahrscheinlich anzusehen.
Nach Auswertung des Landschaftsplans ergeben sich für den Planbereich keine Vorkommen gefährdeter Pflanzen- und Tierarten; es wird lediglich auf das Vorkommen des Wiesenpiepers in den Wiesen nördlich der ehemaligen Gaststätte „Herchenhainer Höhe“ hingewiesen.
Bewertung/ Umweltauswirkungen:
Bei der Umsetzung des Bauvorhabens wird zum überwiegenden Teil eine landwirtschaftlich genutzte
Wiesenfläche in Anspruch genommen, der für den Arten- und Biotopschutz nur eine mäßige bis mittlere Bedeutung zukommt. Gemäß § 44 BNatSchG ist zu prüfen, ob durch das Bauvorhaben artenschutzrechtliche Verbotstatbestände entstehen. Außerdem ist zu bewerten, ob die im Plangebiet vorhandenen Strukturen aus artenschutzrechtlicher Sicht bedeutsam sind.
Hinsichtlich des Grünlandes bleibt festzuhalten, dass innerhalb der Fläche keine wichtigen Strukturen, Arten- und Lebensgemeinschaften vorhanden sind.
Bei dem Rückschnitt und der Rodung von Gehölzen kann es in geringem Umfang zur Zerstörung von
Fortpflanzungs- und Ruheplätzen von Vögeln sowie der Zerstörung bzw. Tötung von Jungvögeln oder
Eiern in Nestern kommen. Da dies einen Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG darstellt
wird nachfolgende Vermeidungsmaßnahme notwendig.
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Vermeidungsmaßnahme: Bauzeitliche Beschränkung:
Alle Rodungen und der Rückschnitte von Bäumen und anderen Gehölze sind außerhalb der Brutzeit,
die vom 1. März bis 30. September reicht, durchzuführen. Durch diese zeitliche Beschränkung können baubedingte Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG hinsichtlich der Artengruppe der
Vögel vermieden werden.
Bei Inanspruchnahme des Gebietes und den damit verbundenen bau- und nutzungsbedingten Wirkungen sind wesentliche Störungen wichtiger Bereiche als Tierlebensraum nicht zu erwarten. Die
Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG werden bei Umsetzung der Vermeidungsmaßnahme
nicht berührt. CEF-Maßnahmen (Maßnahmen der dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion)
werden nicht erforderlich.
13.6
Natura 2000-Vorprüfung EU-Vogelschutzgebiet
Im Rahmen der FFH-Richtlinie ist die Verträglichkeit von Plänen und Projekten (einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen) mit den festgelegten Erhaltungszielen der davon
betroffenen Natura 2000 Gebiete zu überprüfen. Dazu muss eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, die in verschiedene Phasen unterteilt ist.
Hierbei können im Wesentlichen drei Verfahrensschritte unterschieden werden:
 Abgabe einer Prognose/Vorprüfung
 Durchführung der Verträglichkeitsprüfung
 Ausnahmeverfahren nach § 34 HENatG
Liegt ein Natura 20000 Gebiet in räumlicher Nähe zu einem geplanten Eingriff, ist zunächst eine
Prognose über die zu erwartenden Beeinträchtigungen durch diese Planung abzugeben. Dieser Arbeitsschritt dient vor allem dazu, die Fälle zu bestimmen, bei denen eine vertiefende Verträglichkeitsuntersuchung definitiv unterbleiben kann. Die theoretische Möglichkeit oder die begründete Vermutung einer erheblichen Beeinträchtigung reicht aus, um die Verpflichtung zur Verträglichkeitsprüfung
auszulösen.
13.6.1
Anlass und Aufgabenstellung
Das VSG „Vogelsberg“, das eine Größe von 63.057 ha aufweist, befindet sich in einer Mittelgebirgslandschaft auf Basaltschild, deren Hochlagen von großen weitgehend geschlossenen Wäldern (Fichten- und Buchenwald) bestimmt werden. Eingestreut liegen teilweise heckenreiche Bergwiesen und
Bergweiden, Vermoorungen, Quellfluren und Bäche.
Die Schutzwürdigkeit dieses Gebietes begründet sich dadurch, dass es sich hierbei um eines der fünf
besten hessischen Gebiete für Brutvogelarten des Anhangs 1 und Zugvögel nach Art. 4 (2) VSRL
handelt. Des Weiteren handelt es sich hierbei um ein Spitzengebiet für einige besonders wichtige
Arten. Das Gebiet hat eine europaweite Verantwortung für Rotmilan, Schwarzstorch, Neuntöter und
Raubwürger.
13.6.2
Gebietsbeschreibung
Das Plangebiet selbst liegt nicht innerhalb des ausgewiesenen Vogelschutzgebietes, es wird jedoch
nach Norden, Osten und Westen durch das Vogelschutzgebiet umrahmt (s. Abbildung 7). Aus diesem
Grund ist eine Prognose der Auswirkungen auf das Vogelschutzgebiet erforderlich.
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Abbildung 7:
13.6.3
Lage des Plangebietes zum Vogelschutzgebiet 5421-401 „Vogelsberg“
Beschreibung des Vorhabens
Der ehemalige Bergrasthof wurde verkauft und wird zwischenzeitlich anderweitig genutzt, sodass im
Bereich der Herchenhainer Höhe keine gastronomische Versorgung mehr besteht. Zur Erhaltung
bzw. der Wiederherstellung der traditionellen gastronomischen Versorgung ist die Ausweisung eines
„Sonstigen Sondergebietes“ mit der Zweckbestimmung „Fremdenverkehr und Fremdenbeherbergung“ geplant. Innerhalb des Gebietes sollen folgende bauliche Anlagen und Nutzungen zulässig
sein:
Im SO 1 - Gebiet sind zulässig:
 ein Hauptgebäude mit einer maximalen Grundfläche von 200 m² zur Nutzung als
Ausflugsgaststätte, Räume für touristische Dienstleistungen sowie eine Wohnung für den
Betriebsleiter oder Betriebsinhaber,
 ein Freisitz/Terrasse mit einer maximalen Grundfläche von 200 m² im direkten Anschluss an
das Hauptgebäude,
 ein dem SO 1 - Gebiet dienendes Nebengebäude für Lagerräume, Toiletten etc.,
 erforderliche Stellplätze, Zufahrten und Zuwegungen.
Im SO 2 - Gebiet sind zulässig:
 max. zehn Schlafhütten mit je einer Grundfläche von 25 m² inkl. überdachten Freisitz,
 ein dem SO 2 - Gebiet dienendes Nebengebäude für Toiletten und Waschmöglichkeiten etc.,
 Zuwegungen
Nachfolgend werden tabellarisch die nach VS-RL im Vogelschutzgebiet „Vogelsberg“ (VR-Nr.: 5421401) geschützten Vogelarten aufgelistet, im Anschluss erfolgt die Beurteilung der Auswirkungen auf
diese Arten.
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Art
Status Lebensraum
Rauhfußkauz
(Aegolius funereus)
VR 1
Brutvogel in montanen oder subalpinen Gebieten, aber auch in der Tiefebene,
in abgeschiedenen, unterholzarmen Nadelwald-Altholzbeständen und in
Buchenwäldern. Wichtig ist Anteil an Schwarzspechthöhlen, aber auch das
Vorhandensein von offenen und mäusereichen Gebieten (z.B. Windwurfflächen,
Kahlflächen, Graswege etc.) sowie Jungwald und Dickungen, die als
Tagesruheplätze, aber auch Jagdplatz genutzt werden.
Eisvogel (Alcedo
atthis)
VR 1
Lebt an mäßig schnell fließenden oder stehenden, klaren Gewässern mit
Kleinfischbestand und Sitzwarten. Als Brutplätze dienen Steilufer oder große
Wurzelteller umgestürzter Bäume mit dicker Erdschicht. Auch vom Menschen
geschaffene Hohlwege und Gruben werden genutzt. Seine Nahrung setzt sich
aus Fischen, Wasserinsekten und deren Larven, Kleinkrebsen und
Kaulquappen zusammen.
Rohrdommel
(Botaurus stellaris)
VR 1
Lebt an ausgedehnten, störungsarmen Bereichen stehender Gewässer, die
wasserdurchflutete, strukturreiche Röhrichte sowie Flachwasserzonen
aufweisen müssen.
Uhu (Bubo bubo)
VR 1
Bevorzugt offene, meist locker bewaldete und reich strukturierte Gebiete, oft in
der Nähe von Flüssen und Seen. Nistplätze befinden sich überwiegend an
schmalen Vorsprüngen exponierter Felswände, an felsigen Abbrüchen oder an
schütter bewachsenen Steilwänden. Die Jagdgebiete sind weiträumige
Niederungen, Siedlungsränder, halb offene Hanglagen, nahrungsreiche Wälder
etc.
Weißbartseeschwal
be (Chlidonias
hybridus)
VR 1
Lebt an natürlichen und künstlichen Seichtgewässern mit ausgeprägter
Schwimmblattzone, stehenden Süß- und Brackgewässern, periodischen
Gewässern und Überschwemmungsgebiete entlang von Flüssen. Nester
befinden sich auf Schwimmblattdecke, oft von höheren Röhrichtbeständen
umgeben.
Trauerseeschwalbe
(Chlidonias niger)
VR 1
Lebt in breiten, strukturreichen Talauen und Niederungen mit eutrophen
Gewässern. Allgemein werden möglichst naturnahe Wasserstandsverhältnisse
und dynamische Verlandungssukzessionen benötigt. Brutbiotope sind
Temporär- und Daueraltwässer sowie trockenfallende Sümpfe der Flussauen,
strukturreiche Schilf- und andere Verlandungsröhrichte. Nester schwimmen auf
Seggeninseln.
Schwarzstorch
(Ciconia nigra)
VR 1
Typischer Waldbewohner und Indikator für störungsarme, altholzreiche
Waldökosysteme. Brutgebiete liegen in großflächigen, strukturreichen und
ungestörten Waldgebieten der Mittelgebirge mit eingestreuten Altholzbeständen
(insb. Buche und Eiche). Zur Nahrungssuche dienen abwechslungsreiche
Feuchtgebiete, d.h. fischreiche Fließgewässer und Gräben, Bruchwälder,
Teichgebiete sowie Nass- und Feuchtwiesen.
Kornweihe (Circus
cyaneus)
VR 1
Brutvogel offener und halboffener, ausgedehnter und wenig gestörter feuchter
Niederungsgebiete. Brutplätze reichen von Feuchtwiesen, Röhrichten,
Großseggenrieden über Heiden, Dünen bis hin zu Ackerflächen.
Singschwan
(Cygnus cygnus)
VR 1
Lebt in meist ungestörten, ausgedehnten, naturnahen Verlandungs- und
Röhrichtzonen von Still- und Fließgewässern.
Mittelspecht
(Dendrocopos
medius)
VR 1
Bevorzugt in Hartholzauen sowie in artenreichen und alten Laubmischwäldern
aber auch in Streuobstbeständen oder Parks zu finden.
Schwarzspecht
(Dryocopus
martius)
VR 1
Typische Art großer geschlossener Wälder, unabhängig vom Waldtyp
(Buchenwälder und gemischte Forsten mit überwiegend Nadelbäumen).
Silberreiher (Egretta VR 1
alba)
Projekt:
Lebt in ausgedehnten, ungestörten Schilfbeständen von Seeuferzonen und
Strömen, Altwässern und Flussmündungen, Flachwasserzonen und
Überschwemmungsflächen.
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Art
Status Lebensraum
Seidenreiher
(Egretta garzetta)
VR 1
Lebt in offenen Seichtgewässern (flache Seen, Teiche, Flussmündungen,
Salinen, Küstenlagunen), schilfreichen Sümpfe mit Büschen und Bäumen,
Verlandungszonen von Gewässern, naturnahe Überschwemmungsbereiche.
Für Nestern werden Gebüsche (z.B. Weiden) und Laub-oder Nadelbäume
benötigt.
Sperlingskauz
(Glaucidium
passerinum)
VR 1
Lebt in reich strukturierten Wäldern: Hoher Anteil an Nadelbäumen,
deckungsreiche Tagesruheplätze, Alt- und Totholz mit zahlreichen Höhlen und
freien Warten, offene Jagdflächen wie Lichtungen und Hochmoore. Im Sommer
Nutzung von nahezu reinen mehrschichtigen alten Laubwäldern mit gutem
Höhlenangebot.
Kranich (Grus grus) VR 1
Brutvogel in feuchten bis nassen Flächen, meist in Niederungsgebieten wie
Verlandungszonen, Nieder- und Hochmoore, Waldbrüche und –seen,
Seggenrieder. Außerhalb der Brutzeit häufig auf Feldern und Wiesen in weithin
offenen Bereichen, Schlafplätze meist im Flachwasser.
Seeadler
VR 1
(Haliaeetus albicilla)
Lebt in ausgedehnten, wenig durch Straßen und Siedlungen zerschnittene
Waldgebiete in gewässerreichen Landschaften des Flach- und hügellandes. Die
Nähe von Gewässern begünstigt die Ansiedlung. Baumbrüter: Kronenaufbau
muss genug Halt für voluminöses Nest sowie Raum für freien An- und Abflug
bieten.
Neuntöter (Lanius
collurio)
VR 1
Brütet in reich strukturierten, offenen bis halb offenen Landschaften in
thermisch günstiger Lage. Dazu gehören z.B. Heckenlandschaften, Trockenund Magerrasen, frühe Stadien von Sukzessionsflächen, Feldgehölze,
Weinberge, Streuobstwiesen, Ödländer Moore verwilderte Gärten usw. Die
Nester befinden sich meist in bis zum Boden Deckung bietenden Hecken oder
Gebüschen.
Schwarzmilan
(Milvus migrans)
VR 1
Kommt vor allem in gewässerreichen Landschaften der Tieflagen (Flussauen,
Seen). Er meidet dicht bewaldete Bereiche mit nur wenigen Gewässern und
geringem Offenlandanteil. Brütet auf Bäumen größerer Feldgehölze und hoher,
lückiger Altholzbestände in ebenem und hügeligem Gelände oft in
Gewässernähe und daher häufig in Eichenmischwäldern beziehungsweise
Hart- und Weichholzauen.
Rotmilan (Milvus
milvus)
VR 1
Nutzt Wald als Bruthabitat und waldfreies Gelände als Nahrungshabitat. Die
Horste werden generell auf hohen Bäumen, meist in der Waldrandzone,
angelegt. Als bevorzugtes Jagdgebiet dienen Grünlandgebiete mit
unterschiedlichem Nutzungsmuster.
Fischadler (Pandion VR 1
haliaetus)
Benötigt Landschaften mit fischreichen Gewässern und Angebot
störungsarmer, exponierter vertikaler Strukturen zum Nestbau. Die Nestbäume
befinden sich in lichten Altholzbeständen, an Waldrändern oder frei in der
offenen Feldflur.
Wespenbussard
(Pernis apivorus)
VR 1
Brütet in größeren, abwechslungsreich strukturierten Buchen-, Eichen- und
Laubmischwälder. Im Mittelgebirge werden kuppen und obere Hangbereiche als
Horststandorte bevorzugt. Nahrungshabitate sind sonnige Waldpartien wie
Lichtungen, Waldwiesen, Wegränder, Schneisen sowie halb offenes Grünland,
Magerrasen, Heiden und ähnliche extensiv genutzte Flächen; 100 – 200 m
Fluchtdistanz.
Kampfläufer
(Philomachus
pugnax)
VR 1
Lebt in großräumigen, offenen bis halboffenen Niederungslandschaften in
Küstennähe und im Binnenland. Im Binnenland auf extensiv genutzten, nassen
Feuchtwiesen möglichst mit vegetationsfreien, schlammigen Blänken oder in
teilabgetorften und wiedervernässten Hochmooren in unmittelbarer Nähe von
nassem Grünland.
Grauspecht (Picus
canus)
VR 1
Benötigt ausgedehnte, grenzlinienreiche Laubwälder (bevorzugt Rotbuche)
oder Auwälder sowie Streuobstbestände, Gartenstädte, Parkanlagen. Wichtig
sind Altholzbestände mit Brut- und Schlafbäumen und Strukturreichtum sowie
niedrigwüchsige Flächen zur Nahrungssuche am Boden aber auch lichte
Strukturen und Waldwiesen
Projekt:
12. Änderung des FNP / Bebauungsplan Nr. 5 „Herchenhainer Höhe“, OT Herchenhain, Gemeinde Grebenhain
- 28 –
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Art
Status Lebensraum
Goldregenpfeifer
(Pluvialis apricaria)
VR 1
Brutvogel in nassen Heiden und anmoorigen Grasflächen von den Niederungen
bis in höhere Lagen. Wichtig sind Flächen mit geringer Vegetationshöhe zur
Nahrungssuche, aber auch auf angrenzenden Weiden, Wiesen und Äckern.
Rast vor allem auf Viehweiden und kurzrasigen Mähwiesen (entlang der Küste)
sowie auf Ackerflächen mit niedriger Vegetation (vor allem im Binnenland)
Ohrentaucher
(Podiceps auritus)
VR 1
Flache, kleine bis mittelgroße Gewässer mit ausgedehnter
Verlandungsvegetation (Binsen-, Seggen-, Schachtelhalmbestände). Teilweise
auf Fischteichen mit geringer ausgeprägter Röhrichtvegetation sowie an
vegetationsreichen Seen mit ausgeprägten Schilfbeständen. Brutgewässer oft
nur mit sehr kleiner offener Wasserfläche.
Flussseeschwalbe
(Sterna hirundo)
VR 1
Brutvogel an Nord- und Ostsee sowie im Binnenland zumeist an Flüssen.
Brutplätze an geschützten Stellen am Boden, wobei höhere Vegetation
gemieden wird. Nestmulden häufig in kurzrasigen, lückigen Flächen. Natürliche
Brutplätze im Binnenland kaum vorhanden (hier meist auf speziellen Brutflößen)
Spießente (Anas
acuta)
VR 2.1 Offene, häufig überschwemmte Niederungslandschaften, u.a. Altwasser von
Flüssen, Seen mit ausgedehnten Verlandungszonen, Gewässer innerhalb von
Grünlandgebieten sowie Klärteichgebiete. Von Bedeutung für die Ansiedlung
sind breite Röhrichtzonen.
Löffelente
(Anasclypeata)
VR 2.1 Eutrophe, flache Gewässer mit ausgeprägtem Verlandungsgürtel (Röhrichte
und Seggenbestände) in offenen Niederungslandschaften, Sumpfgebiete mit
kleinen, offenen Wasserflächen (u.a. auch von dichten Gehölzen umgeben), im
Feuchtgrünland an Gräben sowie im Bereich von Überschwemmungswiesen
Krickente (Anas
crecca)
VR 2.1 Flache Binnengewässer, meistens mit dichter Ufer- und Verlandungsvegetation
(Röhrichte, Seggenriede, Schwimmblattbestände). Freiliegende Schlickinseln
bzw. –flächen sind wichtige Komponenten des Bruthabitats zur Nahrungssuche.
Pfeifente (Anas
penelope)
VR 2.1 Offene Feuchtgebiete, Ästuare und vegetationsreiche Seen, Altwässer und
Polder. Wichtige Habitatkomponenten sind flache Gewässer mit kurzrasiger
Vegetation (Nahrungshabitate) in Kombination mit höherer Grasvegetation
(Bruthabitate).
Knäkente (Anas
querquedula)
VR 2.1 Eutrophe, flache Gewässer mit ausgeprägtem Verlandungsgürtel (Röhrichte
und Seggenbestände) in offenen Niederungslandschaften, z.B. Flachseen,
Altarme und temporäre Gewässer (Flutmulden).
Schnatterente
(Anas strepera)
VR 2.1 Meso- bis eutrophe, meist flache Stilgewässer, i.d.R. Seen und Teiche, aber
auch langsam strömende Gewässer sowie an Gräben. Zur Kükenaufzucht von
besonderer Bedeutung sind eine ausgeprägte Ufervegetation auf Inseln und im
Uferbereich sowie Laichkrautvorkommen.
Tafelente (Aythya
ferina)
VR 2.1 Eutrophe, flache Stillgewässer mit einer Wassertiefe von 1 bis 2 m, z.B.
Flachseen, Weiher und Altwasser mit ausgeprägter Ufervegetation; bevorzugt
größere Gewässer (ab 5 ha), aber auch kleinflächige Teiche (ca. 1 ha)
Reiherente (Aythya
fuligula)
VR 2.1 Meso- bis polytreophe Stillgewässer mit einer Wassertiefe von 1 bis 3 m (z.B.
Seen, Weiher und Altwasser mit ausgeprägter Ufervegetation), bevorzugt
größere Gewässer (ab 5 ha), auch Stillgewässer mit großer Tiefe (aber mit
Flachwasserbereichen)
Bläßhuhn (Fulica
atra)
VR 2.1 In fast allen Landschaften an stehenden und langsam fließenden Gewässern
unterschiedlicher Ausprägung. Voraussetzung für die Ansiedlung sind Flachufer
und Ufervegetation, gemieden werden nährstoffarme sowie rasch fließende
Gewässer.
Bekassine
(Gallinago
gallinago)
VR 2.1 Offene bis halboffene Niederungslandschaften von unterschiedlicher
Ausprägung: Niedermoore, Hoch- und Übergangsmoore, Marschen,
Feuchtwiesen, Streuwiesen, nasse Brachen etc. Von besonderer Bedeutung für
die Ansiedlung sind hoch anstehende Grundwasserstände, Schlammflächen
und eine hohe, Deckung bietende und nicht zu dichte Vegetation.
Projekt:
12. Änderung des FNP / Bebauungsplan Nr. 5 „Herchenhainer Höhe“, OT Herchenhain, Gemeinde Grebenhain
- 29 –
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Art
Status Lebensraum
Zwergschnepfe
(Lymnocryptes
minimus)
VR 2.1 Niederungen, Moore, sumpfige Bruchwälder, feuchte bis staunasse Wiesen,
Überschwemmungsflächen, Verlandungszonen von Seen, Schachtelhalmfluren,
auch Ruderalflächen. Wichtig für die Ansiedlung sind offene, schlammige
Böden in direktem Wechsel mit Deckung bietenden Strukturen wie
Schilfbestände, Zwergsträucher oder Gräben
Waldschnepfe
VR 2.1 Ausgedehnte, reich gegliederte Waldbestände in Niederungen und bis in die
(Scolopax rusticola)
Hochlagen der Mittelgebirge. Bevorzugt in mittleren Lagen der Mittelgebirge
Laubmischwälder und Erlenbrüche. Von besonderer Bedeutung sind
mehrstufige Waldbestände mit lückigem Kronenschluss und strukturreichen
Strauch- und Krautschichten sowie Waldlichtungen (z.B. Wiesen, Moore,
Bäche, Waldwege)
Uferschnepfe
(Limosa limosa)
VR 2.2 Weitgehend offene Niederungslandschaften, insbesondere Kleinseggensümpfe
in Niedermooren, baumlose Hochmoore und Ästuare. Von besonderer
Bedeutung für die Ansiedlung sind hoch anstehende Grundwasserstände,
lückige Pflanzenbestände, „stocherfähige“ Böden und Kleingewässer (Blänken)
mit offenen, schlammigen Uferpartien. Selten auch auf Ackerflächen
(ehemaliges Grünland).
Gänsesäger
VR 2.2 Im Binnenland: oligotrophe bis schwach eutrophe Seen, häufiger an großen
(Mergus merganser)
Flüssen mit ihren Altarmen und Gräben in den Auen. Voraussetzung für
Ansiedlung sind geeignete Höhlen in Altbaumbeständen in Gewässernähe.
Mittelsäger (Mergus VR 2.2 Brütet an Stillgewässern in der Nähe von schnell fließenden, schmalen Flüssen
serrator)
mit stellenweise größeren Wassertiefen. Bevorzugt werden Fließgewässer mit
sandigem Grund.
Kolbenente (Netta
rufina)
VR 2.2 Größere Gewässer mit reicher Unterwasser- und Ufervegetation, auch
Fischteichgebiete.
Großer Brachvogel
(Numenius arquata)
VR 2.2 Weitgehende offenen Niederungslandschaften, insbesondere
Kleinseggensümpfe in Niedermooren, baumlose Hochmoore. Aktuell
überwiegend im Grünland auf Nieder- und Hochmoorböden, auch in
Ackerbaugebieten und Abtorfungsflächen. Von besonderer Bedeutung sind
hoch anstehende Grundwasserstände, kurzrasige und lückige
Pflanzenbestände, „stocherfähige“ Böden und Kleingewässer mit offenen,
schlammigen Uferpartien.
Kiebitzregenpfeifer
(Pluvialis
squatarola)
VR 2.2 Brutvogel der hocharktischen Tundra. Ziehen an westeuropäische Küsten wo
sie teilweise überwintern. Mehrheitlich Zug nach Westafrika.
Dunkelwasserläufer VR 2.2 Brutvogel der offenen arktischen Taiga mit Mooren und Sümpfen sowie der
(Tringa erythropus)
Tundra. Überwindern in Südeuropa und Afrika. Während des Zuges oft in
kleinen Gruppen an Küsten und binnenländischen Schlammflächen.
Grünschenkel
(Tringa nebularia)
VR 2.2 Offene Moore und Heiden, meist mit Zugang zu offenem Wasser und erhöhten
Sitzwarten (Einzelbäume, Wurzelstöcke, Zaunpfähle o.ä.). meidet allzu hohe
Vegetation. Typische Rastgebiete auf dem Durchzug sind im Binnenland
Schlammflächen verschiedenster Art (Flachwasserbuchten an Flüssen und
Seen).
Kiebitz (Vanellus
vanellus)
VR 2.2 Weitgehend offene Landschaften. Besiedelt unterschiedliche Biotope:
Salzwiesen, Grünland (nasse bis trockene Wiesen und Weiden), Äcker,
Hochmoore, Heideflächen. Von Bedeutung für die Ansiedlung sind weitgehend
gehölzarme, offene Flächen mit lückiger und sehr kurzer Vegetation bzw.
teilweise offenen, grundwassernahen Böden. Auch für Aufzucht der Jungen ist
eine geringe Vegetationshöhe und-dichte Voraussetzung.
Tabelle 2:
Projekt:
Geschützte Vogelarten, ihr Status und ihre Lebensräume im Vogelschutzgebiet „Vogelsberg“ (VSG-Nr.: 5421-401)
12. Änderung des FNP / Bebauungsplan Nr. 5 „Herchenhainer Höhe“, OT Herchenhain, Gemeinde Grebenhain
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Bewertung:
Viele der in diesem Gebiet nach der Vogelschutzrichtlinie geschützten Arten sind auf Gewässer,
Feuchtgebiete, Moore und Bruchwälder angewiesen (z. B. Eisvogel, Trauerseeschwalbe, Silberreiher, Enten, Goldregenpfeifer etc.), welche innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden sind. Aus diesem Grund sind auch keine Auswirkungen auf diese Arten zu erwarten.
13.6.4
Wirkfaktoren des Vorhabens
Durch die Umsetzung der geplanten Maßnahmen kommt es nicht zwangsläufig zu einer erhöhten
Nutzer- bzw. Besucherzahl im Plangebiet – durch die Schließung des ehemaligen Bergrasthofes und
den geplanten Neubau einer Ausflugsgaststätte kommt es lediglich zu einer Wirkungsverlagerung in
enger räumlicher Nähe. In diesem Zusammenhang ist zu dem festzustellen, dass die touristischen
Ziele z. B. Rodelbahn, Skipisten unverändert bleiben, auch die verkehrliche Erschließung und die
öffentlichen Parkflächen bleiben unverändert sodass hierdurch keine zusätzlichen Auswirkungen zu
erwarten sind.
Lediglich während der der Bauphase sind kurzzeitige zusätzliche Auswirkungen insbesondere in
Form von Lärm zu erwarten, welche jedoch nicht zu vermeiden sind.
Die Entwertung von Flächen innerhalb des Plangebietes, wird sich auf den nördlichen Teilbereich
(SO-Gebiet) beschränken.
Kumulative Wirkungen, wie ein beantragtes Vorhaben unter Umständen im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten haben kann und so zu erheblichen Beeinträchtigungen der für ein NATURA-2000 Gebiet genannten Erhaltungsziele führen könnte, sind bei dem vorliegenden Vorhaben
nicht relevant.
13.6.5
Prognose
Die Überprüfung der vom Plangebiet ausgehenden Einflussfaktoren unter Berücksichtigung
 der Gründe für die Schutzgebietsausweisung,
 der aufgeführten Entwicklungsziele (siehe Standarddatenbögen),
 des Arteninventars der Schutzgebiete
kommt zu dem Ergebnis, dass keine erheblichen Auswirkungen des Baugebietes auf die Vogelarten
des Vogelschutzgebietes zu erwarten sind. Eine vertiefende Verträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
13.7
Mensch / Erholung / Orts- und Landschaftsbild
Bestand:
Dem Planungsraum „Herchenhainer Höhe“ kommt traditionell eine hohe Bedeutung für die Naherholung zu.
Bewertung / Umweltauswirkungen:
Mit der Planung soll die touristische Attraktivität und der Erlebbarkeit der Herchenhainer Höhe erhalten und die gastronomische Grundversorgung sowie die Möglichkeit zum Übernachten wieder angeboten werden. Hierdurch sind ausnahmslos positive Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und
Erholung zu erwarten.
Projekt:
12. Änderung des FNP / Bebauungsplan Nr. 5 „Herchenhainer Höhe“, OT Herchenhain, Gemeinde Grebenhain
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Maßgebliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind nicht zu erwarten, da das Bauvorhaben in
1-geschossiger Bauweise vorgesehen ist und eine intensive Ein- und Durchgrünung des Plangebietes festgesetzt wird.
13.8
Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Innerhalb des Geltungsbereiches sind weder Kulturgüter noch sonstige Sachgüter bekannt.
Bei möglichen Bodenfunden wird auf das Denkmalschutzgesetz und die Meldepflicht an die zuständige Denkmalschutzbehörde hingewiesen.
13.9
Vermeidung von Emissionen, Abfällen und Abwässern
Im Rahmen der Bebauung ist davon auszugehen, dass die Gebäude zumindest nach dem Stand der
gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Dämmung ausgestattet werden.
Die Entsorgung der anfallenden Abwässer des Planungsgebietes erfolgt über die bestehende Kanalisation.
13.10
Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung
von Energie
Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie sind zulässig. Weitere Aussagen bzw. Festsetzungen zur
Nutzung erneuerbarer Energien oder zur sparsamen Nutzung von Energie werden nicht getroffen.
13.11
Erhaltung
bestmöglicher
Luftqualität
in
Gebieten
mit
Immissionsgrenzwerten, die nach europarechtlichen Vorgaben durch
Rechtsverordnung festgesetzt sind
Der Bebauungsplan bereitet die Ausweisung eines „Sonstigen Sondergebietes“ mit der Zweckbestimmung „Fremdenverkehr und Fremdenbeherbergung“ vor. Es sind keine erheblichen Beeinträchtigungen hinsichtlich der bestehenden und zu erhaltenden bestmöglichen Luftqualität zu erwarten.
13.12
Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen
Laut § 1 Abs. 6 Nr. 7 i BauGB sind die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Wechselwirkungen
zwischen den Belangen des Umweltschutzes zu ermitteln und zu beschreiben. Aus Tabelle 3Tabelle
3 geht hervor, in welcher Weise einzelne Schutzgüter miteinander verknüpft sein können. So stellen
beispielsweise Pflanzen für das Schutzgut Mensch und Tier u. a. eine Nahrungsgrundlage dar, dem
Schutzgut Landschaft können sie hingegen als Strukturelemente dienen.
In der Umweltprüfung sind, wie in den voranstehenden Kapiteln erfolgt, die erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter zu bewerten und darzustellen. Die Auswirkungen der
in Tabelle 3 beschriebenen Wechselwirkungen sind dabei in diesen Ausführungen zu den einzelnen
Schutzgütern bereits mit berücksichtigt und bewertet worden.
Im Plangebiet sind solche Wechselwirkungen insbesondere für das Schutzgut Wasser festzustellen.
So führt die Überbauung von Böden zu einem Verlust an Funktionen, wozu auch die Speicherung
von Niederschlagswasser gehört. Infolge der Versiegelung des Bodens erhöht sich somit der Oberflächenwasserabfluss und die Grundwasserneubildung wird verringert.
Projekt:
12. Änderung des FNP / Bebauungsplan Nr. 5 „Herchenhainer Höhe“, OT Herchenhain, Gemeinde Grebenhain
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Aufgrund der mäßigen Flächenbeanspruchung und Rückhaltung des Oberflächenwassers im Rahmen der Planung (Anlage eines Versickerungsteiches) können die Umweltfolgen dieser Wechselwirkung als gering beurteilt werden. Auch für die weiteren Schutzgüter ist durch die möglichen, sich
negativ verstärkenden Wechselwirkungen mit keinen zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen
zu rechnen, die nicht bei den einzelnen Schutzgütern berücksichtigt wurden.
Projekt:
12. Änderung des FNP / Bebauungsplan Nr. 5 „Herchenhainer Höhe“, OT Herchenhain, Gemeinde Grebenhain
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Menschen
Tiere
Pflanzen
Boden
Wasser
Luft
Klima
Landschaft
Tiere
Ernährung,
Erholung,
Naturerlebnis
Fraß, Tritt,
Düngung,
Bestäubung,
Verbreitung
Düngung,
Bodenbildung,
(Bodenfauna)
Nutzung
Stoffein- u.-austrag
(N, CO 2,...)
Nutzung,
Stoffein- u. –austrag (O2, CO2,...)
Beeinflussung durch
CO2 Produktion etc.
Atmosphärenbildung
(zus. mit Pflanzen)
Gestaltende Elemente
Pflanzen
Schutz,
Ernährung,
Erholung,
Naturerlebnis
Konkurrenz,
Minimalareal,
Populationsdynamik,
Nahrungskette
Nahrungsgrundlage,
O2 –Produktion,
Lebensraum,
Schutz
Konkurrenz,
Pflanzengesellschaften,
Schutz
Durchwurzelung,
Erosionsschutz,
Nährstoffentzug,
Schadstoffentzug,
Bodenbildung
Nutzung,
Stoffein- u. –austrag (O2, CO2,...),
Reinigung
Klimabildung,
Beeinflussung durch
O2 – Produktion,
CO2 – Aufnahme,
Atmosphärenbildung
(zus. mit Tieren)
Strukturelemente,
Topographie,
Höhen
Boden
Lebensgrundlage,
Lebensraum,
Ertragspotential,
Landwirtschaft,
Rohstoffgewinnung
Lebensgrundlage,
Trinkwasser,
Brauchwasser,
Erholung
Lebensraum
Lebensraum,
Nährstoffversorgung,
Schadstoffquelle
trockene Deposition,
Bodeneintrag
Nutzung
Stoffein- u. -austrag
(O2, CO2,...)
Reinigung
Regulation
Wasserhaushalt
Stoffeintrag
Trübung
Sedimentbildung
Filtration von
Schadstoffen
Staubbildung
Klimabeeinflussung
durch Staubbildung
Strukturelemente
Lebensgrundlage, Stoffverlagerung,
Lebensraum
nasse Deposition,
Beeinflussung der Bodenart und der Bodenstruktur
Lebensgrundlage, Lebensgrundlage, Lebensgrundlage, Bodenluft,
Atemluft
Atemluft
z. T. Bestäubung Bodenklima,
Erosion,
Stoffeintrag
Wohlbefinden,
Wohlbefinden,
Wuchsbedingun- Bodenklima,
Umfeldbedingungen Umfeldbedingungen gen,
Bodenentwicklung
Umfeldbedingungen
Regen
Stoffeintrag
Aerosole,
Luftfeuchtigkeit
Lokalklima,
Wolken, Nebel etc.
Strukturelemente
Belüftung
trockene Deposition (Trägermedium)
chem. Reaktionen Lokal- u. Kleinklima
von Schadstoffen,
Durchmischung,
O2- Ausgleich
Luftqualität,
Erholungseignung
Gewässertemperatur
Strömung,
Wind,
Luftqualität
Element der gesamtästhetischen Wirkung
Ästhetisches Empfinden,
Erholungseignung,
Wohlbefinden
Gewässerverlauf
Wasserscheiden
Strömungsverlauf Klimabildung,
Reinluftbildung,
Kaltluftströmung
Wasser
Luft
Klima
Landschaft
Tabelle 3:
Projekt:
Lebensgrundlage,
Trinkwasser,
Lebensraum
Lebensraumstruktur Lebensraumstruk- ggf. Erosionsschutz
tur
Wechselbeziehungen zwischen den Schutzgütern des UVP-Gesetzes
12. Änderung des FNP / Bebauungsplan Nr. 5 „Herchenhainer Höhe“, OT Herchenhain, Gemeinde Grebenhain
Beeinflussung verschiedener Klimazonen (Stadt, Land,...)
Naturlandschaft vs.
Stadt-/ Kulturlandschaft
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14
Berücksichtigung der Vorgaben nach § 1a BauGB
Bodenschutzklausel, Flächenrecycling, Nachverdichtung und Umwidmungssperrklausel
Die Bodenschutzklausel und die Umwidmungssperrklausel sind in § 1 Abs. 2 BauGB verankert. Die
Bodenschutzklausel fordert generell den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden
und die Begrenzung von Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß. Die Umwidmungssperrklausel besagt, dass die Inanspruchnahme von u.a. landwirtschaftlichen Flächen und Wald nur im
notwendigen Umfang erfolgen darf, die Gründe für die Überplanung solcher Flächen sind im Umweltbericht ausdrücklich zu verlautbaren.
Der Hauptgrund für die Beanspruchung der landwirtschaftlichen Flächen resultiert aus dem nachgewiesenen Bedarf zur Ausweisung von Flächen für touristische Dienstleistungen im Bereich der Herchenhainer Höhe (vgl. Kapitel 3).
15
Vermeidungs-, Eingriffs- und Ausgleichsplanung
15.1
Bilanzierung der Eingriffe
Gemäß der Flächenbilanz (s. Kap. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden., Tabelle 1) kann für die vorgesehenen Nutzungen eine Fläche von maximal 1.545 m² neu versiegelt
werden. Sonstige maßgebliche Eingriffe in den Naturhaushalt sowie das Orts- und Landschaftsbild
sind nicht zu erwarten.
15.2
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum
Ausgleich nachteiliger Auswirkungen
Um die Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie die Auswirkungen auf die Umgebung so gering wie möglich zu halten, wurden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes folgende Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen
berücksichtigt:
Vermeidungsmaßnahme:
Bauzeitliche Beschränkung:
Alle Rodungen und der Rückschnitte von Bäumen und anderen Gehölze sind außerhalb der Brutzeit,
die vom 1. März bis 30. September reicht, durchzuführen. Durch diese zeitliche Beschränkung können baubedingte Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG hinsichtlich der Artengruppe der
Vögel vermieden werden.
Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen:
 Festsetzung einer geringen Grundflächenzahl zur Sicherung einer lockeren Bauweise mit einem
hohen Anteil an Grünflächen innerhalb des Baugebietes.
 Festsetzung einer nur 1-geschossigen Bauweise, wodurch eine gute Einbindung der baulichen
Anlagen in das Landschaftsbild erreicht werden kann.
 Eingrünung
am
süd(Teilausgleichsmaßnahme)
und
westlichen
Außenrand
des
Sondergebietes
 Rückhaltung und verzögerte Ableitung des anfallenden Niederschlagswasser durch Einleitung
des Niederschlagswassers
in
den noch herzustellenden Versickerungsteiches
(Teilausgleichsmaßnahme).
 Mit Ausnahme der Bebauung sind sonstige Flächenversiegelungen wie z.B. Zuwegungen und
Zufahrten in wasserdurchlässiger Bauweise herzustellen.
 Bauliche und gestalterische Auflagen zur Gestaltung der Grundstücksfreiflächen (Einfriedungen
etc.)
Projekt:
12. Änderung des FNP / Bebauungsplan Nr. 5 „Herchenhainer Höhe“, OT Herchenhain, Gemeinde Grebenhain
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15.3
Sonstige Ausgleichsmaßnahmen
Die möglichen grünordnerischen Maßnahmen auf dem Baugrundstück beschränken sich im Wesentlichen auf die Schaffung neuer Gehölzstrukturen am Süd- und Westrand des Baugebietes, die
naturnahe Anlage des Versickerungsteiches sowie die teilweise extensive Nutzung der Grünflächen.
Nach Durchführung der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
sowie der Öffentlichkeit und einer möglichen Ergänzung bzw. Überarbeitung der Planung wird geprüft ob zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen erforderlich werden.
Gegebenenfalls werden diese in einem externen zweiten Teilgeltungsbereich ausgewiesen, alternativ bietet sich auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme des gemeindlichen Biotopwertkontos.
16
Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung bzw. bei Durchführung der Planung
In der Sache geht es um die zu erwartenden Folgen bei Unterbleiben der Planung einerseits und bei
Durchführung der Planung andererseits. Bei Unterbleiben der Planung ist die Entwicklung zu betrachten, die sich unter Berücksichtigung der Rechtslage aufgrund der im Planungszeitpunkt vorhandenen Nutzungen ergibt.
Bei Nichtdurchführung der Planung „Null-Variante“ bliebe es bei dem Fortbestand der landwirtschaftlich genutzten Wiesenfläche. Ein Verzicht auf die Planung hätte jedoch zur Folge, dass die touristische Attraktivität der „Herchenhainer Höhe“ entscheidend negativ beeinträchtigt würde, da die gastronomische Grundversorgung insbesondere für Tagesausflügler und Kurzurlauber nicht mehr gegeben wäre.
Bei Durchführung der Planung kommt es zur Beanspruchung von landwirtschaftlich genutzten Wiesenflächen. Insgesamt kommt es jedoch nur zu einer maximalen Versiegelung von etwa 1.550 m²,
etwa 5.100 m² bleiben als Wiesen, Rasen- und Gehölzflächen erhalten.
Besonders hochwertige bzw. zwingend zu erhaltende Lebensräume werden durch diese Planung
nicht beeinträchtigt, so dass keine erheblichen Umweltauswirkungen durch das Vorhaben zu prognostizieren sind.
17
Planungsalternativen
Der ehemalige Bergrasthof wurde verkauft und wird zwischenzeitlich anderweitig genutzt, sodass im
Bereich der Herchenhainer Höhe keine gastronomische Versorgung mehr besteht. Zur Erhaltung
bzw. der Wiederherstellung der traditionellen gastronomischen Versorgung ist der geplante Standort
an der Herchenhainer Höhe alternativlos, dies insbesondere auch aufgrund der vorhandenen Infrastruktur wie z.B. Parkplätze, Skilift und Rodelbahn.
Auch hinsichtlich der Lage ist der Standort Plangebiet im östlichen Anschluss an die bestehende
Bebauung alternativlos, da sowohl Im Norden als auch im Süden Schutzgebiete nach Naturschutzrecht ausgewiesen sind.
Projekt:
12. Änderung des FNP / Bebauungsplan Nr. 5 „Herchenhainer Höhe“, OT Herchenhain, Gemeinde Grebenhain
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18
Zusätzliche Angaben
18.1
Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren und eventueller
Probleme bei der Zusammenstellung der Angaben
Neben der Realnutzungskartierung des Plangebietes, wurden die übergeordneten Planungen sowie
die relevanten Fachplanungen ausgewertet und ggf. berücksichtigt.
18.2
Beschreibung der geplanten Maßnahmen des Monitoring
Vorgaben und Zweck des Monitoring:
Seit in Kraft treten des EAG Bau am 20.7.2004 sind die Gemeinden verpflichtet, die erheblichen
Umweltauswirkungen (vgl. § 4c BauGB), die aufgrund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten,
zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln um in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes muss sich die planaufstellende Gemeinde mit der Frage befassen, welche Maßnahmen zur Überwachung geeignet und zweckmäßig sind. Das Gesetz fordert ausdrücklich, dass hierzu im Umweltbericht entsprechende Angaben zu machen sind.
Entsprechende Datengrundlagen ergeben sich aus eigenen Untersuchungen während der Planaufstellung, durch die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie im Rahmen der Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Abwicklung und Umsetzung der bisherigen Ergebnisse:
Nach den bisherigen Untersuchungen ergeben sich bei dem Plangebiet keine erheblichen Umweltauswirkungen. Es werden keine der im Gesetz aufgeführten Schutzgüter „erheblich beeinträchtigt“
und dies ist auch zukünftig nicht zu erwarten.
Die weniger erheblichen Umweltauswirkungen beabsichtigt die Gemeinde Grebenhain wie folgt zu
überwachen:
Projekt:
12. Änderung des FNP / Bebauungsplan Nr. 5 „Herchenhainer Höhe“, OT Herchenhain, Gemeinde Grebenhain
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Betroffene
Schutzgüter
Zu erwartende Beeinträchtigungen bereits
beim plangegebenen
Zustand
Vorkehrungen zur Vermeidung und zum
Ausgleich von Beeinträchtigungen
Maßnahmen zur
Überwachung
Monitoring / Zeitpunkt und Abfolge
Boden
Verlust von belebtem
Boden (Lebensraum,
Puffer- / Filterfunktion)
durch Versiegelung.
Verwendung wasserdurchlässiger Materialien zur Flächenbefestigung von Zuwege und –
Zufahrten.
Reduzierung des Versiegelungsgrades.
Überprüfung der
Angaben des
Bauantrages.
Spontane Überprüfung während der
Bauarbeiten sowie
Überprüfung nach
Durchführung der
kompletten Baumaßnahme.
Wasser
Quantitativ mittlere Beeinträchtigung durch
Versiegelung offener
Bodenflächen (Verlust
Versickerungsfläche);
qualitative Beeinträchtigung nicht zu erwarten.
Begrenzung der Bodenversiegelung durch Verwendung wasserdurchlässiger Bodenbeläge im
Bereich sämtlicher Stellplätze und Zufahrten.
Überprüfung der
Angaben des
Bauantrages.
Verwendung der
vorgesehenen
Materialien.
Spontane Überprüfung während der
Bauarbeiten sowie
Überprüfung nach
Durchführung der
kompletten Baumaßnahme.
Klima
Kaum Beeinträchtigung
von Kaltluftentstehung.
Beanspruchung von
„Vorbehaltsgebieten für
besondere Klimafunktionen“.
Reduzierung des Versiegelungsgrades.
Ein- und Durchgrünung
des Plangebietes.
Überprüfung der
Angaben des
Bauantrages.
Spätestens nach
zwei Jahre.
Im Anschluss spontane unregelmäßige
Kontrollen.
Pflanzen
/Tiere
Verlust von Grünlandflächen durch Überbauung und Versiegelung.
Verlust von Gehölzen.
Neuanlage des Gehölzriegels am Rand des
Plangebietes.
Überprüfung der
Angaben des
Bauantrages.
Spätestens nach
zwei Jahren.
Landschaftsbild,
Mensch und
Erholung
Beeinträchtigung von
Orts- und Landschaftsbild
Schallemissionen.
Eingrünung / Durchgrünung der geplanten Lagerhalle bzw. des Plangebietes.
Beschränkung auf Lagerhaltung, Massivbauweise zur Vermeidung
von Lärm
Überprüfung der
Angaben des
Bauantrages.
Spätestens nach
zwei Jahren.
Im Anschluss spontane unregelmäßige
Kontrollen.
Tabelle 4:
Maßnahmen des Monitorings
Bei dem Monitoring-Konzept wurden die behördlichen Überwachungsaufgaben nach Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Denkmalrecht und sonstigen Überwachungsstrukturen in zentralen Bereichen des Umweltschutzes nicht berücksichtigt.
Sollten sich im Rahmen der Ausweisung und Bebauung des Gebietes oder durch Hinweise der Behörden nach Abschluss des Verfahrens (§ 4 Abs. 3 BauGB) unvorhergesehene erhebliche Umweltauswirkungen ergeben, wird die Gemeinde Grebenhain prüfen, ob sie erneut planerisch tätig werden
muss.
Projekt:
12. Änderung des FNP / Bebauungsplan Nr. 5 „Herchenhainer Höhe“, OT Herchenhain, Gemeinde Grebenhain
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19
Allgemeinverständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben
Gemäß § 2a BauGB muss, bis auf wenige Ausnahmen, jedem Bauleitplanverfahren ein Umweltbericht beigefügt werden. Die Aufgabe des Umweltberichtes ist es, die Auswirkungen des geplanten
Vorhabens auf die Umwelt nachvollziehbar darzustellen und so die Vermeidung bzw. Verringerung
von Beeinträchtigungen sowie die Abwägung aller gemäß § 1 BauGB zu berücksichtigenden Belange zu ermöglichen.
Die Gemeinde Grebenhain plant im Bereich der Herchenhainer Höhe die Ausweisung eines „Sonstigen Sondergebietes“ mit der Zweckbestimmung „Fremdenverkehr und Fremdenbeherbergung“.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Größe von 6.770 m².
Der Regionalplan Mittelhessen wird das Gebiet als „Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist der Geltungsbereich als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt, aus diesem Grund wird im Parallelverfahren die 12. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt.
Durch die vorliegende Bauleitplanung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines erforderlichen Ausflugslokals mit zugehörigen Dienstleistungen geschaffen werden.
Im vorläufigen Umweltbericht wurde die Bestandssituation aller Schutzgüter dargestellt und bewertet. Die mit der Planung verbundenen Beeinträchtigungen von Schutzgütern sind von „geringem –
mittlerem“ Ausmaß.
Anlagen:
Anlage 1 – Literaturverzeichnis
Anlage 2 - Bestandsplan
Anlage 2 – Gehölzauswahl
Projekt:
12. Änderung des FNP / Bebauungsplan Nr. 5 „Herchenhainer Höhe“, OT Herchenhain, Gemeinde Grebenhain
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Anlage 1 - Literaturverzeichnis
BOHN, U. (1996). Vegetationskarte der Bundesrepublik Deutschland - Potentielle natürliche
Vegetation, Blatt CC 5518 Fulda M 1:200.000, 2. erweiterte Auflage. Bonn-Bad Godesberg.
ELLENBERG, H. u. (1974). Karte : Wuchsklimagliederung von Hessen 1:200.000, auf
pflanzenphänologischer Grundlage; Wiesbaden 1974. Wiesbaden.
HLUG. (23. 11 2015). Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie; BodenViewer Hessen. Von
http://bodenviewer.hessen.de/viewer.htm abgerufen
HLUG-Trinkwasserschutzgebiete . (23. 11 2015). Fachinformationssystem GrundTrinkwasserschutz Hessen. Von http://gruschu.hessen.de/viewer.htm abgerufen
und
HMLULF. (1979). Hessische Minister für Landesentwicklung, Umwelt, Landwirtschaft und Forsten
(Hsrg.): Standortkarte von Hessen, Blatt L 5520 Schotten, M 1:50.000. Wiesbaden.
HMUKLV. (2014). Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz. Von http://natureg.hessen.de/Main.html?role=default abgerufen
REGIERUNGSPRÄSIDIUM GIESSEN. (28.02.2011). Regionalplan Mittelhessen. Gießen.
Wikipedia. (20. 11 2015). Herchenhain. Von https://de.wikipedia.org/wiki/Herchenhain abgerufen
Projekt:
12. Änderung des FNP / Bebauungsplan Nr. 5 „Herchenhainer Höhe“, OT Herchenhain, Gemeinde Grebenhain
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Anlage 2 - Bestandsplan
Projekt:
12. Änderung des FNP / Bebauungsplan Nr. 5 „Herchenhainer Höhe“, OT Herchenhain, Gemeinde Grebenhain
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ANLAGE 3 - Gehölzauswahl
Artenauswahl für standortgerechte Gehölze (unvollständige Liste):
Bäume
Rotbuche - Fagus sylvatica, Stieleiche - Quercus robur, Traubeneiche - Quercus petraea, Vogelkirsche - Prunus avium, Esche - Fraxinus excelsior, Bergahorn - Acer pseudoplatanus, Spitzahorn Acer platanoides, Feldahorn - Acer campestre, Hainbuche - Carpinus betulus, Vogelkirsche - Prunus
avium, Traubenkirsche - Prunus padus, Salweide - Salix caprea, Bruchweide - Salix fragilis, Bergulme - Ulmus glabra, Winterlinde - Tilia cordata, Schwarzerle - Alnus glutinosa
Sträucher
Hasel - Corylus avellana, zweigr. Weißdorn - Crataegus oxyacantha, Rosen - Rosa canina, R.
tomentosa, R. rubiginosa, R. dumetorum, Rote Heckenkirsche - Lonicera xylosteum, Hartriegel Cornus alba, Gewöhnlicher Schneeball - Viburnum opulus, Schwarzer Holunder - Sambucus
racemosa, Kreuzdorn - Rhamnus cathartica, Himbeere - Rubus idaeus, Schwarzdorn - Prunus spinosa, Brombeere - Rubus fruticosus, Stachelbeere - Ribes uva-crispa
Selbstklimmer und Ranker (Fassadenbegrünung)
Bergwaldrebe - Clematis montana rubens, Goldwaldrebe - Clematis tangutica, Knöterich - Fallopia
aubertii, Efeu - Hedera helix, Hopfen - Humulus lupulus, Waldgeißblatt - Lonicera caprifolium, Waldgeißschlinge - Lonicera periclymenum, Wilder Wein - Parthenocissus quinquefolia, Wilder Wein Parthenocissus tricuspicata, Blauregen - Wisteria sinensis, Waldrebe - Clematis vitalba,
Obstgehölze
Äpfel
Bismarckapfel, Hilde, Himbacher Grüner, Jakob Lebel, Kaiser Wilhelm, Kanadarenette, Lohrer Rambour, Rheinischer Bohnapfel, Schafsnase, Winterzitronenapfel, Winterrambour, Bittenfelder Sämling, Brauner Matapfel, Renette, Boskoop, Ditzels Rosenapfel, Erbachhofener, Freiherr von Berlepsch, Geheimrat Dr. Oldenburg, Gelber Edelapfel, Gewürzluiken, Goldparmäne, Gravensteiner,
Weißer Klarapfel
Birnen
Alexander Lukas, Köstliche von Charneu, Bosc´s Flaschenbirne, Madame Verte, Clapps Liebling,
Neue Poiteau, Gellerts Butterbrine, Nordhäuser Winterforelle, Gräfin von Paris, Grüne Jagdbirne,
Pastorenbirne, Gute Graue, Gute Luise, Schweizer Wasserbirne, Williams Christ
Süßkirschen
Büttners Rote Knorpelkirsche, Große Prinzessin, Große Schwarze Knorpelkirsche, Haumüller, Hedelfinger, Königskirsche, Oktavia, Regina, Schmahlfelds Schwarze, Schneiders späte Knorpelkirsche, Teickners Schwarze
Pflaumen
Zimmers Frühzwetschge, Bühler Frühzwetschge, Große Grüne Reneklode, Hauszwetschge in Typen, Nancy Mirabelle, Wangenheims Frühzwetschgen
sowie
Walnuss
Speierling
Projekt:
12. Änderung des FNP / Bebauungsplan Nr. 5 „Herchenhainer Höhe“, OT Herchenhain, Gemeinde Grebenhain
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Projekt:
12. Änderung des FNP / Bebauungsplan Nr. 5 „Herchenhainer Höhe“, OT Herchenhain, Gemeinde Grebenhain