Landschaftsplan UVF
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Landschaftsplan UVF
Landschaftsplan UVF Gemäß §§ 3 und 4 HENatG und Beschluß der Gemeindekammer des Umlandverbandes Frankfurt vom 13.12.2000 Stand: Dezember 2000 Herausgeber Umlandverband Frankfurt (UVF) Verbandsausschuß Verbandsdirektor Alfons Faust Referat Landschaftsplanung Leitung: Andreas Thomschke Am Hauptbahnhof 18 60329 Frankfurt am Main Telefon 069/2577-1575 Telefax 069/2577-1204 e-mail: [email protected] http://www.uvf.de Druck: Umlandverband Frankfurt (UVF) Text und Karten sind im Rahmen von § 5 Urheberrechtsgesetz geschützt. © Umlandverband Frankfurt, Dezember 2000 Band II Bestandsaufnahme und sektorale Bewertung Erläuterungen für das Gebiet des Umlandverbandes Frankfurt Landschaftsplan UVF Bd. II: Hinweis Hinweis Der Erläuterungstext zum ‘Landschaftsplan UVF’ ist in zwei Bände gegliedert: Band I, der auf einer Zusammenfassung der Bestandsaufnahme und der sektoralen Bewertungsergebnisse aufbaut, beinhaltet die zentralen Aussagen zum integrativen Leitbild und zur Entwicklungskonzeption für das UVF-Gebiet sowie die gemeindeweisen Betrachtungen für die verbandsangehörigen Städte und Gemeinden. Band II, der hier vorliegt, führt die umfangreichen und spezifischen Ergebnisse der Bestandsaufnahme und die zum Teil wissenschaftlichen Erläuterungen zum Bewertungsteil zusammen. Die Bestandsaufnahme stellt neben den natürlichen Grundlagen die vorhandenen Nutzungen der Flächen dar. Entsprechend den Vorgaben des Hessischen Naturschutzgesetzes (HENatG) konzentriert sich die Bestandsaufnahme auf Geologie, Böden, Wasser, Kleinklima, Biotop- und Nutzungstypen, Erholung sowie Beeinträchtigungen (Altlasten und Lärm). Aufbauend auf der Bestandsaufnahme, in die im Rahmen der Arbeitsgruppenbeteiligungen insbesondere durch die Vertreter der kommunalen Verwaltungen, der Fachämter und der § 29 Vertreter sowie durch die Ortslandwirte fortlaufend aktuelle Informationen eingeflossen sind, schließt sich eine Bewertung der Einzelbausteine des „System Landschaft“ an. Die Bewertung erfolgt durch Wirkungsanalysen der Bestandteile des Naturhaushaltes. Sie stützt sich auf verschiedene Teilfunktionen der oben genannten Bausteine, die den Charakter von Indikatoren für im Zusammenwirken verschiedener Landschaftsfaktoren erbrachte Leistungen haben. Resultat jeder Eingangsbewertung sind im Landschaftsplan des UVF die sektoralen Leitbilder. Diese dokumentieren die rein fachspezifischen Anforderungen aus den verschiedenen Ebenen als Idealforderungen an zukünftige Nutzungen. Das Ergebnis wird in einem nächsten Schritt den aktuellen Nutzungen gegenübergestellt und daraus sektorale Empfehlungen für die zukünftigen Nutzungen abgeleitet. Um für den Leser eine schnelle Orientierung in dem vorliegenden Band II zu ermöglichen, werden die wesentlichen Kapitel, Bestandsaufnahme und Bewertung, durch farbliche Markierungen der Ränder der Textseiten unterschieden und hervorgehoben: • blaue Seiten: In Anknüpfung an Band I des Erläuterungsberichtes zum ‘Landschaftsplan UVF’, Planerische Rahmenbedingen, finden sich in diesem Kapitel die Aussagen und Ergebnisse der Bestandsaufnahme. • rote Seiten: Dies ist der Bewertungsteil einschließlich der sektoralen Leitbilder und der sektoralen Empfehlungen. • weiße Seiten: Inhaltsverzeichnis und Anhang. I Landschaftsplan UVF II Bd. II: Hinweis Landschaftsplan UVF Bd. II: Inhaltsverzeichnis Hinweis Inhaltsverzeichnis Tabellenverzeichnis Abbildungsverzeichnis Kartenverzeichnis Anhang 1 I III VIII IX X XI Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen 1.1 1.2 Relief, Geologie und Böden 1.1.1 Grundlagen 1.1.2 Relief, Geologie und Böden in den Landschaftsräumen 1.1.2.1 Hintertaunus-Untereinheiten 1.1.2.2 Usinger Becken 1.1.2.3 Hoher Taunus 1.1.2.4 Vortaunus 1.1.2.5 Main-Taunus-Vorland 1.1.2.6 Friedberger Wetterau 1.1.2.7 Bergener Rücken 1.1.2.8 Flörsheim-Griesheimer Mainniederung 1.1.2.9 Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach 1.1.2.10 Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung 1.1.2.11 Mönchwald und Dreieich, Rodgau 1.1.2.12 Messeler Hügelland Wasser 1.2.1 1.2.2 1.3 Oberflächenwasser 1.2.1.1 Grundlagen 1.2.1.2 Fließgewässersysteme im UVF-Gebiet Grundwasser 1.2.2.1 Grundlagen 1.2.2.2 Sickerwasserraten nach Landschaftsräumen 1.2.2.3 Grundwasserqualität Klima (einschl. Luft) 1.3.1 Grundlagen 1.3.2 Klimasituation in den Landschaftsräumen 1.3.2.1 Hintertaunus-Untereinheiten 1.3.2.2 Usinger Becken 1.3.2.3 Hoher Taunus 1.3.2.4 Vortaunus 1.3.2.5 Main-Taunus-Vorland 1.3.2.6 Friedberger Wetterau 1.3.2.7 Bergener Rücken 1.3.2.8 Flörsheim-Griesheimer Mainniederung 1.3.2.9 Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach 1.3.2.10 Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung 1.3.2.11 Mönchwald und Dreieich, Rodgau 1.3.2.12 Messeler Hügelland 1 1 2 2 3 3 4 5 6 7 8 8 9 10 11 12 12 12 12 20 20 20 31 35 35 36 36 37 38 39 41 42 43 44 45 47 48 49 III Landschaftsplan UVF 1.4 1.5 2 Biotop- und Nutzungstypen 1.4.1 Grundlagen 1.4.2 Situation in der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Östlicher Hintertaunus’ 1.4.3 Situation in der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Hoher Taunus’ 1.4.4 Situation in der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Vortaunus’ 1.4.5 Situation in der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Main-Taunus-Vorland’ 1.4.6 Situation in der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Wetterau’ 1.4.7 Situation im Landschaftsraum ‘Kern des Verdichtungsraumes FrankfurtOffenbach’ 1.4.8 Situation in der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Untermainebene’ 1.4.9 Situation in der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Messeler Hügelland’ 51 51 51 53 55 58 61 64 Landschaft als Erlebnis- und Erholungsraum 1.5.1 Grundlagen 1.5.2 Landschaftsbild und Landschaftserleben 1.5.3 Landschaftsbildtypen 1.5.4 Landschaftsbildtypen in den Landschaftsräumen 1.5.4.1 Hintertaunus-Untereinheiten 1.5.4.2 Usinger Becken 1.5.4.3 Hoher Taunus 1.5.4.4 Vortaunus 1.5.4.5 Main-Taunus-Vorland 1.5.4.6 Friedberger Wetterau 1.5.4.7 Bergener Rücken 1.5.4.8 Flörsheim-Griesheimer Mainniederung 1.5.4.9 Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach 1.5.4.10 Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer niederung 1.5.4.11 Messeler Hügelland 1.5.4.12 Mönchwald und Dreieich, Rodgau 1.5.5 Sport- und Freizeitnutzungen in der Landschaft 1.5.6 Elemente der historischen Kulturlandschaft 73 73 73 76 78 80 80 80 81 81 82 82 82 83 83 Main- 67 70 83 84 84 84 Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen des Naturhaushaltes 2.1 Bodenschutz 2.1.1 2.1.2 IV Bd. II: Inhaltsverzeichnis Methodik 2.1.1.1 Grundlagen 2.1.1.2 Empfindlichkeit des Bodens 2.1.1.3 Belastung des Bodens 2.1.1.4 Gesamtbewertung des Bodens Ergebnisdarstellung 2.1.2.1 Hintertaunus-Untereinheiten 2.1.2.2 Usinger Becken 2.1.2.3 Hoher Taunus 2.1.2.4 Vortaunus 2.1.2.5 Main-Taunus-Vorland 2.1.2.6 Friedberger Wetterau 2.1.2.7 Bergener Rücken 2.1.2.8 Flörsheim-Griesheimer Mainniederung 2.1.2.9 Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach 2.1.2.10 Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer niederung 87 Main- 88 88 91 92 92 94 94 95 96 97 98 100 100 101 101 103 Landschaftsplan UVF 2.1.2.11 Mönchwald und Dreieich, Rodgau 2.1.2.12 Messeler Hügelland Sektorale Leitbilder aus der Sicht des Bodenschutzes 2.1.3.1 Generelle Leitbilder 2.1.3.2 Hintertaunus-Untereinheiten 2.1.3.3 Usinger Becken 2.1.3.4 Hoher Taunus 2.1.3.5 Vortaunus 2.1.3.6 Main-Taunus-Vorland 2.1.3.7 Friedberger Wetterau 2.1.3.8 Bergener Rücken 2.1.3.9 Flörsheim-Griesheimer Mainniederung 2.1.3.10 Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach 2.1.3.11 Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung 2.1.3.12 Mönchwald und Dreieich, Rodgau 2.1.3.13 Messeler Hügelland Empfehlungen für den Bodenschutz 104 105 106 106 107 107 107 108 108 109 109 109 110 110 Gewässerschutz 2.2.1 Oberflächengewässer 2.2.1.1 Methodik 2.2.1.1.1 Gewässerstruktur 2.2.1.1.2 Gewässergüte 2.2.1.2 Ergebnisdarstellung 2.2.1.3 Sektorale Leitbilder zum Schutz der Oberflächengewässer 2.2.2 Grundwasser 2.2.2.1 Methodik 2.2.2.2 Ergebnisdarstellung 2.2.2.2.1 Grundwasserstände 2.2.2.2.2 Gefährdungs- und Leistungspotentiale 2.2.2.2.2.1 Hintertaunus-Untereinheiten 2.2.2.2.2.2 Usinger Becken 2.2.2.2.2.3 Hoher Taunus 2.2.2.2.2.4 Vortaunus 2.2.2.2.2.5 Main-Taunus-Vorland 2.2.2.2.2.6 Friedberger Wetterau und Bergener Rücken 2.2.2.2.2.7 Fechenheim-Steinheimer Mainniederung 2.2.2.2.2.8 Flörsheim-Griesheimer Mainniederung 2.2.2.2.2.9 Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach 2.2.2.2.2.10 Auheim-Kleinostheimer Mainniederung 2.2.2.2.2.11 Mönchwald und Dreieich, Rodgau 2.2.2.2.2.12 Messeler Hügelland 2.2.2.3 Sektorale Leitbilder aus der Sicht des Gewässerschutzes 2.2.2.3.1 Generelle Leitbilder 2.2.2.3.2 Leitbilder für die Landschaftsräume 2.2.2.4 Empfehlungen aus der Sicht des Grundwasserschutzes 115 115 115 115 115 119 135 136 136 143 143 148 151 152 153 153 154 155 2.1.3 2.1.4 2.2 Bd. II: Inhaltsverzeichnis 111 111 111 156 157 158 159 159 161 162 162 163 165 V Landschaftsplan UVF 2.3 2.4 VI Bd. II: Inhaltsverzeichnis Klimaschutz (einschl. Luft) 2.3.1 Methodik 2.3.1.1 Gesamtbewertung für den Klimaschutz (einschließlich Luft) 2.3.2 Ergebnisdarstellung 2.3.2.1 Hintertaunus-Untereinheiten 2.3.2.2 Usinger Becken 2.3.2.3 Hoher Taunus 2.3.2.4 Vortaunus 2.3.2.5 Main-Taunus-Vorland 2.3.2.6 Friedberger Wetterau 2.3.2.7 Bergener Rücken 2.3.2.8 Flörsheim-Griesheimer Mainniederung 2.3.2.9 Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach 2.3.2.10 Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung 2.3.2.11 Mönchwald und Dreieich, Rodgau 2.3.2.12 Messeler Hügelland 2.3.3 Sektorale Leitbilder aus der Sicht des Klimaschutzes 2.3.3.1 Generelle Leitbilder 2.3.3.2 Leitbilder für die Landschaftsräume 168 168 171 173 173 174 175 176 177 179 180 181 182 184 Biotop- und Artenschutz 2.4.1 Methodik 2.4.1.1 Bewertungskriterien 2.4.1.2 Rechtliche Bindungen nach § 23 HENatG 2.4.1.3 Gesamtbewertung Biotop- und Artenschutz 2.4.2 Ergebnisdarstellung 2.4.2.1 Naturräumliche Haupteinheit Östlicher Hintertaunus 2.4.2.2 Naturräumliche Haupteinheit Hoher Taunus 2.4.2.3 Naturräumliche Haupteinheit Vortaunus 2.4.2.4 Naturräumliche Haupteinheit Main-Taunus-Vorland 2.4.2.5 Landschaftsraum Kern des Verdichtungsraumes FrankfurtOffenbach 2.4.2.6 Naturräumliche Haupteinheit Wetterau 2.4.2.7 Naturräumliche Haupteinheit Untermainebene 2.4.2.8 Naturräumliche Haupteinheit Messeler Hügelland 2.4.3 Sektorale Leitbilder aus der Sicht des Biotop- und Artenschutzes 2.4.3.1 Generelle Leitbilder 2.4.3.2 Leitbilder für Naturräumliche Haupteinheiten bzw. Landschaftsräume 2.4.3.2.1 Naturräumliche Haupteinheit Östlicher Hintertaunus 2.4.3.2.2 Naturräumliche Haupteinheit Hoher Taunus 2.4.3.2.3 Naturräumliche Haupteinheit Vortaunus 2.4.3.2.4 Naturräumliche Haupteinheit Main-Taunus-Vorland 2.4.3.2.5 Landschaftsraum Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach 2.4.3.2.6 Naturräumliche Haupteinheit Wetterau 2.4.3.2.7 Naturräumliche Haupteinheit Untermainebene 2.4.3.2.8 Naturräumliche Haupteinheit Messeler Hügelland 2.4.4 Empfehlungen für den Biotop- und Artenschutz 194 194 194 199 200 200 206 207 208 210 211 185 187 188 188 189 212 213 215 216 216 217 217 219 221 221 223 224 225 229 230 Landschaftsplan UVF 2.5 2.6 Bd. II: Inhaltsverzeichnis Erholungseignung 2.5.1 Methodik 2.5.2 Ergebnisdarstellung 2.5.2.1 Hintertaunus-Untereinheiten 2.5.2.2 Usinger Becken 2.5.2.3 Hoher Taunus 2.5.2.4 Vortaunus 2.5.2.5 Main-Taunus-Vorland 2.5.2.6 Friedberger Wetterau 2.5.2.7 Bergener Rücken 2.5.2.8 Flörsheim-Griesheimer Mainniederung 2.5.2.9 Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach 2.5.2.10 Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung 2.5.2.11 Mönchwald und Dreieich, Rodgau 2.5.2.12 Messeler Hügelland 232 232 235 237 241 241 242 242 243 243 244 244 245 2.5.3 2.5.4 247 251 Sektorales Leitbild Erholung Empfehlungen aus der Sicht der Erholungseignung Beeinträchtigungen 2.6.1 Altlasten 2.6.1.1 Grundlagen und Bestandserfassung 2.6.1.2 Methodik 2.6.1.3 Ergebnisdarstellung 2.6.1.4 Sektorale Leitbilder 2.6.2 Verkehrslärm 2.6.2.1 Grundlagen 2.6.2.2 Methodik 2.6.2.3 Ergebnisdarstellung 2.6.2.3.1 Hintertaunus-Untereinheiten, Usinger Becken, Hoher Taunus 2.6.2.3.2 Vortaunus 2.6.2.3.3 Main-Taunus-Vorland 2.6.2.3.4 Friedberger Wetterau 2.6.2.3.5 Bergener Rücken 2.6.2.3.6 Flörsheim-Griesheimer Mainniederung 2.6.2.3.7 Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach 2.6.2.3.8 Fechenheim-Steinheimer und AuheimKleinostheimer Mainniederung 2.6.2.3.9 Mönchwald und Dreieich, Rodgau 2.6.2.3.10 Messeler Hügelland 2.6.2.4 Zusammenfassung der Ergebnisse 2.6.2.5 Sektorale Leitbilder 246 246 254 254 254 254 255 259 260 260 260 261 261 262 262 262 262 263 263 263 264 264 264 265 VII Landschaftsplan UVF Bd. II: Inhaltsverzeichnis Tabellenverzeichnis Tabelle Tabellenüberschrift Nr. zu Kapitel auf Seite 1 Biotop- und Nutzungstypen der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Östlicher Hintertaunus’ 1.4.2 52 2 Biotop- und Nutzungstypen der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Hoher Taunus’ 1.4.3 54 3 Biotop- und Nutzungstypen der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Vortaunus’ 1.4.4 56 4 Biotop- und Nutzungstypen der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Main-TaunusVorland’ 1.4.5 59 5 Biotop- und Nutzungstypen der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Wetterau’ 1.4.6 62 6 Biotop- und Nutzungstypen der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ 1.4.7 64 7 Schwermetallgehalte in Gebieten mit „hoher“ Hintergrundbelastung (Landschaftsraum ‘Hintertaunus-Untereinheiten’) 1.4.8 67 8 Biotop- und Nutzungstypen der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Messeler Hügelland’ 1.4.9 70 9 Landschaftsbildtypen in den Landschaftsräumen 1.5.4 79 10 Stufen der Gesamtbewertung Bodenschutz 2.1.1.4 93 11 Schwermetallgehalte in Gebieten mit „hoher“ Hintergrundbelastung (Landschaftsraum ‘Hintertaunus-Untereinheiten’) 2.1.2.1 95 12 Schwermetallgehalte in Gebieten mit „hoher“ Hintergrundbelastung (Landschaftsraum ‘Hoher Taunus’) 2.1.2.3 97 13 Schwermetallgehalte in Gebieten mit „hoher“ Hintergrundbelastung (Landschaftsraum ‘Vortaunus’) 2.1.2.4 98 14 Schwermetallgehalte in Gebieten mit „hoher“ Hintergrundbelastung (Landschaftsraum ‘Main-Taunus-Vorland’) 2.1.2.5 99 15 Schwermetallgehalte in Gebieten mit „hoher“ Hintergrundbelastung (Landschaftsraum ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’) 2.1.2.9 102 16 Schwermetallgehalte in Gebieten mit „hoher“ Hintergrundbelastung (Landschaftsraum ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’) 2.1.2.10 104 17 Schwermetallgehalte in Gebieten mit „hoher“ Hintergrundbelastung (Landschaftsraum ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’) 2.1.2.11 105 18 Empfehlungen und Idealmaßnahmen für den Bodenschutz 2.1.4 112 19 Bewertungsskala für den Gewässergütezustand 20 Fließgewässersysteme im UVF-Gebiet 2.2.1.2 119 21 Zielnutzungen und Alternativen je nach standörtlicher Verschmutzungsempfindlichkeit 2.2.2.1 140 22 Beeinträchtigung durch Versiegelung 2.2.2.2.2 148 23 Siedlungserweiterung, Minderung der Entstehung von Sickerwasser 2.2.2.2.2 148 24 Verlagerung von Stoffen ins Grundwasser – Empfindliche Bereiche 2.2.2.2.2 149 25 Regenerationspotential; Gebiete hoher Leistungsfähigkeit für die Regeneration des Grundwassers 2.2.2.2.2 150 VIII Landschaftsplan UVF Bd. II: Inhaltsverzeichnis 26 Übersicht der Altablagerungen im Landkreis Offenbach - Sanierungserfordernisse 2.2.2.2.2 161 27 Bewertungskonzept – Klimaschutz und Luftreinhaltung im Landschaftsplan des UVF 2.3.1 170 28 Bewertungsskala der einzelnen Klassen 2.3.1.1 172 29 Prozentualer Anteil der Klimarelevanzklassen in allen Landschaftsräumen 2.3.1.1 173 30 Entwicklungsdauer 2.4.1.1 197 31 Seltenheit/Häufigkeit von Biotop- und Nutzungstypen und ihr Vorkommen in der „Roten Liste der Biotoptypen im UVF-Gebiet“ differenziert nach 8 Naturbzw. Landschaftsräumen 2.4.2 202 32 Verbundfunktion, differenziert nach acht Naturräumlichen Haupteinheiten bzw. Landschaftsräumen und dem Gesamtgebiet des Umlandverbandes Frankfurt 2.4.2 204 33 Regenerationspotential von Biotop- und Nutzungstypen, differenziert nach acht Naturräumlichen Haupteinheiten bzw. Landschaftsräumen und dem Gesamtgebiet des Umlandverbandes Frankfurt 2.4.2 204 34 Repräsentanz von Biotop- und Nutzungstypen, differenziert nach acht Naturräumlichen Haupteinheiten bzw. Landschaftsräumen 2.4.2 205 35 Gesamtwertstufen der Erholungseignung 2.5.1 233 36 Erholungseignung und deren Beeinträchtigungen 2.5.2 236 37 Erholungseignung der Landschaftsbildtypen 2.5.2 238 38 Grenzwerte für Ruhegebiete und Lärmbelastungsgebiete 2.6.2.2 260 39 Flächenanteile von Lärmbelastungs- und Ruhegebieten an den Gesamtflächen der einzelnen Landschaftsräume und des Verbandsgebietes gesamt 2.6.2.3 261 zu Kapitel auf Seite 2.1.1.1 90 Abbildungsverzeichnis Nr. Titel derAbbildung 1 Bewertungskonzept – Bodenschutz im Landschaftsplan des UVF 2 Legende der Defizitkarte zur Gewässerstrukturgüte 2.2.1.1.2 116 3 Beispielkarte Gesamtergebnis Strukturgüte, Einzelparameter und Schadmerkmale 2.2.1.1.2 117 4 Ablaufschema der EDV-gestützten Berechnung von standörtlicher Verschmutzungsempfindlichkeit und nutzungsbedingtem Gefährdungspotential 2.2.2.1 139 5 Ganglinie der Meßstelle Frankfurt, Stadtwald Unterschweinstiege 2.2.2.2.1 143 6 Ganglinie der Meßstelle Kelsterbach 2.2.2.2.1 144 7 Ganglinie der Meßstelle Heusenstamm 2.2.2.2.1 144 8 Ganglinie der Meßstelle Langen 2.2.2.2.1 145 9 Ganglinie der Meßstelle Froschhausen 2.2.2.2.1 146 10 Ganglinie der Meßstellen Heinzenberg II und Mönstadt 2.2.2.2.1 146 11 Ganglinie der Meßstellen Oberstedten und Neuenhain 2.2.2.2.1 147 12 Ganglinie der Meßstellen Bischofsheim und Niedererlenbach 2.2.2.2.1 147 IX Landschaftsplan UVF Bd. II: Inhaltsverzeichnis 13 Ableitung der aggregierten Plandarstellungen aus der Bewertungsebene 2.4.1.1 195 14 Seltenheitsmatrix, Verknüpfung von Flächengröße und Flächenanzahl 2.4.1.1 196 15 Regenerationspotential; Verknüpfung der Entwicklungsdauer mit dem Poten tial zur Wiederbesiedelung (Verbundfunktion) 2.4.1.1 198 16 Gesamtbewertung Biotop- und Artenschutz 2.4.1.3 200 17 Prozentuale Verteilung der Biotoptypen der „Roten Liste UVF“ differenziert nach acht Naturräumlichen Haupteinheiten bzw. Landschaftsräumen 2.4.2 201 18 Verbundfunktion, differenziert nach acht Naturräumlichen Haupteinheiten bzw. Landschaftsräumen und dem Gesamtgebiet des Umlandverbandes Frankfurt 2.4.2 204 19 Bewertung der Landschaftsbildtypen hinsichtlich ihrer Eignung für naturorientierte Erholung 2.5.1 235 20 Altablagerungen in den Landschaftsräumen des UVF, nach Typen klassifiziert 2.6.1.3 257 21 Altablagerungen und deren flächenhafte reale Nutzungen 2.6.1.3 258 22 Altablagerungen, die als Altlasten festgestellt sind, in den Landschaftsräumen des UVF 2.6.1.3 259 Kartenverzeichnis Karte Nr. Kartenname Maßstab Bestandserfassung 1 Landschaftsräume 1 : 200 000 2 Planerische Rahmenbedingungen 1 : 100 000 3 Flächen mit rechtlicher Bindung 1 : 75 000 4 Böden 1 : 75 000 5 Hydrogeologie 1 : 75 000 6 Potentielle Grundwasserneubildung 1 : 75 000 7 Klimaregionen 1 : 200 000 8 Klimafunktionen 1 : 75 000 9 Biotop- und Nutzungstypen 1 : 10 000 Bewertung X 10 Gesamtbewertung Bodenschutz 1 : 25 000 11 Empfehlungen für den Bodenschutz 1 : 25 000 12 Gesamtbewertung Grundwasserschutz 1 : 25 000 12a Gewässerstrukturgütekarte 1999 1 : 75 000 13 Empfehlungen für den Grundwasserschutz 1 : 25 000 14 Gesamtbewertung Klimaschutz und Luftreinhaltung 1 : 25 000 15 Gesamtbewertung für den Biotop- und Artenschutz 1 : 25 000 16 Empfehlungen für den Biotop- und Artenschutz 1 : 25 000 17 Landschaftsbildtypen und deren Erholungseignung 1 : 25 000 Landschaftsplan UVF Bd. II: Inhaltsverzeichnis 18 Empfehlungen für die Erholungseignung 1 : 75 000 19 Beeinträchtigungen 1 : 25 000 Zusammenfassung der Bewertung 20 Überlagerung bedeutsamer Flächen 1 : 25 000 21 Biotoptypen im Bereich geplanter Nutzungsänderungen 1 : 25 000 Leitbild 22 Leitbildkarte 1 : 25 000 23 Restriktionen durch Gebiete mit rechtlichen Bindungen 1 : 75 000 Entwicklung 24 Entwicklungskarte 1 : 10 000 25 Bedeutsame Flächen im Bereich geplanter Nutzungsänderungen 1 : 25 000 Anhang Definition der Flächen mit rechtlichen Bindungen gemäß den fachgesetzlichen Vorgaben 269 Zielvorstellungen des Gutachtens zum Landschaftsrahmenplan 1992 273 Leitvorstellungen des Landschaftsplanes des UVF (1984) 281 Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen 289 Glossar der verwendeten Fachausdrücke 291 Literaturverzeichnis 295 XI Landschaftsplan UVF 1. Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Die Bestandserfassung fußt auf den vielfältigen, beim UVF vorwiegend edv-gestützt vorliegenden Datengrundlagen zur Umweltsituation. Wesentliche, selbst erarbeitete Grundlagen sind die Kartierung der Biotop- und Nutzungstypen 1 : 10 000, die digitale Bodenkarte mit Bodeninformationssystem, die Klimafunktionskarte, die Modellierung der Grundwasserneubildung und die Erfassung des Landschaftsbildes. Im Folgenden werden die erfaßten Umwelt- und Landschaftsfaktoren für die Landschaftsräume des UVF-Gebietes übersichtlich beschrieben. Am Anfang werden jeweils die verwendeten Grundlagen und Daten dokumentiert. 1.1 Relief, Geologie und Böden 1.1.1 Grundlagen − − − − − − − − − − Höhenschichtenkarte des UVF Hangneigungskarte des UVF Geologische Karten von Hessen 1 : 25 000 mit Erläuterungsheften Geologische Karte des Umlandverbandes Frankfurt (generalisiert) Bodenkarten von Hessen 1 : 25 000 Manuskriptkarten der Bodenübersichtskarten von Hessen 1 : 50 000 Bodenkarte und Bodenkennwerttabelle des UVF Bodenübersichtskarte des UVF (Zusammenfassung aus der o.g. Karte, s. Karte 3 „Böden“) Ökologische Standortklassifizierung der Böden des UVF-Gebietes (s. Kap. 6.1.1.1) Vegetationskarte (potentielle natürliche Vegetation ohne Einfluß des Menschen) 1 : 100 000 der ehem. Bundesanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie (heute Bundesamt für Naturschutz, Bonn - Bad Godesberg), 1973 (für die Regionale Planungsgemeinschaft Untermain (RPU) erstellt) Im Folgenden werden für jeden Landschaftsraum die jeweils vorherrschenden bzw. prägenden Geofaktoren aufgelistet und Wechselwirkungen und Besonderheiten hervorgehoben. Höhenverteilung und Reliefformen sind durch geologisch-tektonische Strukturen bedingt, denen auch die naturräumliche Gliederung folgt. Die Verbreitung und Entstehung der Böden wiederum ist in hohem Maße von den geologischen Untergrundverhältnissen und der Relieflage abhängig. Die Landschaftsentwicklung in der Region Frankfurt RheinMain ist vor allem geprägt durch zwei charakteristische Abschnitte der Erdgeschichte: 1. Die Tertiärzeit (67 - 2 Millionen Jahre vor heute), während der zeitweilig tropische Klimabedingungen mit starker Gesteinsverwitterung und Flächenbildung in den devonischen und vordevonischen Gebirgen sowie periodische Meeresüberflutungen mit entsprechender Sedimentation im Bereich des tektonisch abgesunkenen Mainzer Beckens und der Hessischen Senke geherrscht haben. 2. Das Eiszeitalter (Pleistozän, als Unterabschnitt des Quartär, 2 Millionen bis ca. 10.000 Jahre vor heute), im dem sich vor allem die heutigen Täler durch Erosion herausgebildet haben und die Hangbereiche des Taunus durch Frostverwitterung und Solifluktion (Bodenkriechen) modelliert wurden. Eine Besonderheit für Hessen sind die mächtigen Löß- und Flugsandsedimentationen im MainTaunus-Vorland und in der Untermainebene, die während trockenkalter Perioden der Eiszeit durch die Ausblasung von feinkörnigem Material aus den breiten Schotterbetten des Ur-Rheins bei damals vorherrschenden starken Westwinden entstanden sind. Die heutigen Böden haben sich überwiegend seit Ende der letzten Eiszeit (vor rund 10.000 Jahren) unter gemäßigten Klimabedingungen in den oberflächennah anstehenden geologischen Schichten, meist in einer Tiefe um 1 m, entwickelt. Durch die eiszeitliche Solifluktion und Sedimentation sind oft mehrere oberflächennahe Lagen (sog. Schuttdecken) von verschiedener Körnung (Bodenart) entstanden, an die sich die Bodenhorizonte in ihrer Entwicklung angepaßt haben (Decklage aus lößlehmhaltigem Solifluktionsschutt oder Flugsand, Mittellage aus stark lößlehmhaltigem oder tonigem Solifluktionsschutt, Basislage aus verwittertem Gestein). In Karte 3 „Böden“ werden übersichtlich die vorherrschenden Bodenformen dargestellt. Der Begriff ‘Bodenform’ umfaßt charakteristische Konstellationen von Bodentyp 1 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen (Name des Bodens), Bodenart, Ausgangsgestein und Relieflage und ist somit das integrative Kriterium zur Beschreibung der ökologischen Standortverhältnisse und ihrer Wechselwirkungen mit dem Biotopund Nutzungspotential. 1.1.2 Relief, Geologie und Böden in den Landschaftsräumen 1.1.2.1 Hintertaunus-Untereinheiten Vorherrschende Reliefformen − Sanftgewellte Hochflächen mit einigen Kuppen, teilweise tief von Bachtälern zerschnitten. Diese Formen sind typisch für das Rheinische Schiefergebirge und setzen sich auch außerhalb des Verbandsgebietes nach N und NW fort. Dominierende Talformen − Weiltal mit Nebentälern, teilweise mit markanten Felsklippen. Vorherrschende Höhenlagen − 350 m ü. NN bis 600 m ü. NN, Weiltalsohle bei Austritt aus dem Verbandsgebiet 200 m ü. NN. Vorherrschende Hangneigungen − Talhänge > 10 %, teilweise auch > 20 %, Hochflächen 2,5 % – 5 %. Höchste kuppenartige Erhebungen − Pferdskopf bei Schmitten – Treisberg (663 m ü. NN), Sängelberg bei Schmitten – Oberreifenberg (665 m ü. NN) und Weilsberg bei Schmitten – Niederreifenberg (701 m ü. NN). Vorherrschende Gesteine und Tektonik − Devonische Tonschiefer, Grauwacken und Sandsteine, teilweise mit Quarzit- und Porphyroidbänken. Die SW-NO-streichenden Gesteine sind gefaltet, geklüftet und durch zahlreiche NW-SO-verlaufende Störungen verstellt, die teilweise als Quarzgänge ausgebildet sind. Der Bereich um Schmitten mit den höchsten Erhebungen ist als sogenannte Feldberg-Pferdskopf-Scholle tektonisch herausgehoben. − Auf Hochflächen im Raum Usingen – Merzhausen / Usingen – Wilhelmsdorf treten stark wasserstauende Verwitterungsreste des Tonschiefers auf, die bereits im Tertiär entstanden sind. Vorherrschende Bodenformen und ökologische Standortverhältnisse − An den Tal- und Berghängen sowie auf den Hochflächen Braunerden und Ranker-Braunerden aus Schuttdecken über Tonschiefer, stellenweise auch Schieferzersatz; vorwiegend frische und stark saure Standortbedingungen. In Kuppenlagen und an Steilhängen auch flachgründige, steinige, stark trockene Braunerde-Ranker, stellenweise mit Felsausbissen. − In Hangmulden aufgrund von Lößlehmablagerungen auch Pseudogley-Parabraunerden aus Schuttdecken mit hohem Lößlehmanteil über Tonschiefer; vorwiegend frisch und stark sauer. − Auf Hochflächen und in Talanfängen mit stark tonigem Schieferzersatz im Untergrund auch Pseudogleye mit staunassen Bedingungen. − Im Bereich der Auen Braune Auenböden und Auengleye aus Auenlehm mit wechselndem Grundwassereinfluß. Potentielle natürliche Vegetation − Flattergras-Hainsimsen-Buchenwald, im Raum Schmitten / Pferdskopfgebiet auch typischer Hainsimsen-Buchenwald. Besonderheiten − Hohe Quellendichte im Raum Schmitten entlang der Verwerfungen; auch viele großflächigere Grundwasseraustritte mit jahreszeitlichen Schwankungen. 2 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen 1.1.2.2 Usinger Becken Vorherrschende Reliefformen und Reliefgenese − Besondere Beckenlage innerhalb des östlichen Rheinischen Schiefergebirges, entstanden durch tektonische Absenkung und intramontane Flächenbildung aufgrund tropischer Verwitterungsbedingungen in der Tertiärzeit. Das Landschaftsbild ist durch ineinandergeschachtelte Reste dieser Flächen geprägt, die auch das Einzugsgebiet der Usa im Nordteil und des Erlenbachs im Südteil durch flache Hochflächen trennen. Die Usa mit Nebenbächen ist sanft in die Flächen eingeschnitten, während das obere Erlenbachtal eine breite Talmulde darstellt, die ihren Ursprung im Stahlnhainer Grund am Rande der Felberg-Pferdskopf-Scholle hat. Nach NO hin ist das Becken durch die sog. Beckenbarriere zur Wetterau hin abgetrennt, mit Erhebungen um 390 m ü. NN (Jungholz, Eichkopf) und einem entsprechenden Einschnitt des Usatales. Die gradlinig entlang der tektonischen Hebungslinien der Barriere in NW-SO-Richtung, rechtwinklig zur Usa, verlaufenden Nebentäler von Michelbach und Wiesbach sind ebenfalls tief eingeschnitten. Vorherrschende Höhenlagen − 300 m ü. NN bis 350 m ü. NN. Usa-Aue bei Austritt aus dem Verbandsgebiet 200 m ü. NN, Bereich der Erlenbachquelle bei 500 m ü. NN, Austritt des Erlenbaches ins Köpperner Tal bei 290 m ü. NN. Vorherrschende Hangneigungen − Um 5 %. Im Bereich des Durchbruchs der Usa und ihrer Nebenbäche durch die Beckenbarriere auch > 20 %. Vorherrschende Gesteine und Tektonik − Vorwiegend devonische Tonschiefer, bei Usingen auch Grauwacken. Die Gesteine sind gefaltet, geklüftet und durch zahlreiche NW-SO-verlaufende Störungen verstellt, die im NO von Usingen auch als Quarzgänge ausgebildet sind. Auf den Verebnungsflächen und den randlichen Hängen kommen auch oberflächlich Reste von toniger, tertiärer Verwitterung vor. Die oben genannte Beckenbarriere bei Usingen-Wernborn und -Kransberg ist parallel zu den Quarzgängen herausgehoben. − Randlich des Usatales und in der Wehrheimer Mulde kommen auch eiszeitliche Lößanwehungen vor, zumeist stark verlehmt, sowie lößlehmhaltige Solifluktionsschutte über Tonschiefern und Grauwakken. In den Talauen herrschen Auenlehme als Resultat historischer Bodenerosion vor. Vorherrschende Bodenformen und ökologische Standortverhältnisse − Braunerden aus Schuttdecken über Tonschiefer, stellenweise auch tonigem Schieferzersatz. − Pseudogley-Parabraunerden aus Schuttdecken über Tonschiefer oder Tonschieferzersatz. Im Bereich der Wehrheimer Mulde, auf den Hochflächen sowie an Unterhängen um Usingen auch Pseudogleye. − In den Auenbereichen vorwiegend Braune Auenböden aus Auenlehm. Potentielle natürliche Vegetation − Vorwiegend Flattergras-Hainsimsen-Buchenwald, in staunassen Bereichen auch HainsimsenBuchenwald mit Rasenschmiele. Auf Lößstandorten Hainsimsen-Perlgras-Buchenwald. Besonderheiten − Lößvorkommen mit fruchtbaren Parabraunerden am Rande des Usatales bei Usingen. − Quarzgang der Eschbacher Klippen bei Usingen – Eschbach. 1.1.2.3 Hoher Taunus Vorherrschende Reliefformen − Hoher Mittelgebirgskamm mit einigen deutlich herausragenden Kuppen. Im SW-Teil untergliedert in zwei parallel verlaufende, markante Höhenzüge (Feldberg-Taunuskamm), im NO-Teil zusammenlaufend zu einem Höhenzug (Winterstein-Taunuskamm). Durch einige große Täler zerschnitten, ansonsten weit ausgedehnte, wenig zerschnittene Hangbereiche. 3 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Dominierende Talformen − Durchbruchtäler des Erlenbaches (Köpperner Tal) im NO sowie des Daisbaches und des Dattenbaches im SW, Haidtränktal bei Oberursel (entspringt zwischen Großer Feldberg und Altkönig (s.u.)). Vorherrschende Höhenlagen − 350 m ü. NN bis 700 m ü. NN. Vorherrschende Hangneigungen − 10 % – 20 %. Höchste, kuppenartige Erhebungen (auch des Verbandsgebietes) − Großer Feldberg (879 m ü. NN), Kleiner Feldberg (825 m ü. NN), Altkönig (798 m ü. NN). Vorherrschende Gesteine und Tektonik − Die Kämme und Kuppen werden von hartem, unterdevonischem Taunusquarzit und HermeskeilSandstein aufgebaut. Daneben treten unterdevonische Bunte Schiefer auf, welche die Quarzite und Sandsteine unterlagern (Grundwasserstausohle) und in welche die Haupttäler eingeschnitten sind. Die SW-NO-streichenden Gesteine sind verschuppt, geklüftet und durch zahlreiche NW-SOverlaufende Störungen verstellt. Die Einmuldung bei der Saalburg hat sich parallel zu solchen Querstörungen herausgebildet. − Vor allem an den Unterhangbereichen sind die anstehenden Gesteine durch mächtige, steinige, teilweise lößlehmhaltige Solifluktionsschuttdecken überlagert. Vorherrschende Bodenformen und ökologische Standortverhältnisse − Flachgründige, steinige Podsole, Braunerde-Podsole und Ranker aus Sandstein oder Quarzit; extrem sauer und in Kuppenlagen, trotz hoher Niederschläge, extreme Trockenstandorte. − Braunerden und Lockerbraunerden aus steinigen Schuttdecken über Quarzit und Sandstein. Im östlichen Teil, in den mächtigen Schuttdecken der Unterhanglagen, auch Pseudogleye. Vorwiegend frische Standortverhältnisse, sehr stark sauer. − In Vernässungszonen Quellengleye. Potentielle natürliche Vegetation − Typischer Hainsimsen-Buchenwald. Besonderheiten − Lockerbraunerden aus Komponenten von verwitterter Vulkanasche des Laacher See - Vulkanismus 2 400 v. Chr. (seltener Boden). 1.1.2.4 Vortaunus Vorherrschende Reliefformen − Vorbergbereich am Fuße des Hohen Taunus. Der Westteil ist vor allem durch die markante Erhebung des Eppsteiner Horstes mit dem tief eingeschnittenen Schwarzbachtal geprägt. Östlich schließt die tiefer gelegene, flachwellige Hornauer Bucht an, während bei Königstein wieder herausragende Kuppen und tief eingeschnittene Täler auftreten. Der Taunusfuß von Kronberg bis Friedrichsdorf wird durch flache Riedel und langgestreckte Hänge geprägt. Dominierende Talformen − Schwarzbachtal zwischen Eppstein und Hofheim (Lorsbacher Schweiz) mit markanten Felsformationen. Vorherrschende Höhenlagen − 200 m ü. NN bis 300 m ü. NN. 4 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Vorherrschende Hangneigungen − Um 10 %. Auf Hochflächen und am Taunusfuß bei Oberursel und Bad Homburg 2,5 % - 5 %. Im Bereich des Schwarzbachtals und der Bachtäler bei Königstein und Bad Soden auch > 20 %. Höchste, kuppenartige Erhebungen − Burg Falkenstein (499 m ü. NN), Rossert bei Kelkheim-Eppenhain (516 m ü. NN), Staufen bei Eppstein (451 m ü. NN). Vorherrschende Gesteine und Tektonik − Vordevonische Phyllite, Grünschiefer und Serizitgneise, im Bereich des Eppsteiner Horstes tektonisch herausgehoben und stark durch Täler zerschnitten. Weiter östlich sind diese teilweise als Schollen abgesunken und tragen daher noch Reste der tertiären Verwitterungsrinde. Dieser älteste geologische Komplex im UVF-Gebiet wird nach Süden hin durch die tiefe und teilweise gestaffelte Taunus-Südrandverwerfung begrenzt, an der auch die Mineralwässer austreten, die die Grundlage für die Entstehung der bekannten Heilbäder entlang des Taunus sind. Durch die Verwerfung bedingt stehen am Südrand des Eppsteiner Horstes bereits permisches Rotliegendes (rötliche Konglomerate) und tertiäre Kiese (Kapellenberg bei Hofheim) an und heben sich gegenüber der Umgebung als einheitlicher, nur durch das Schwarzbachtal zerschnittener Höhenzug hervor. Tertiäre Kiese, Sande und Tone stehen auch bei Kronberg an, eng abgegrenzt gegenüber dem vordevonischen Serizitgneis, der hier als Zierstein abgebaut wird. − Im östlichen Teil werden die abgesunkenen Gesteine größtenteils durch mächtige, steinige Solifluktionsschuttdecken überlagert, im Raum Oberusel auch durch mächtige Kies- und Schotteraufschüttungen, die ein Resultat der eiszeitlichen Erosion im Haidtränktal sind. Vorherrschende Bodenformen und ökologische Standortverhältnisse − Im westlichen Teil (Eppsteiner Horst und Raum Königstein) flachgründige, steinige Braunerden aus Schuttdecken über Phyllit und Tonschiefer; häufig Trockenstandorte, stark sauer. Kleinräumig stark wechselnd mit anderen Bodenformen: Pseudogleye und Pseudogley-Parabraunerden aus stark lößlehmhaltigen Schuttdecken, Braunerde-Ranker über Schiefer sowie Auenböden aus Auenlehm. − Im östlichen Teil staunasse und hangnasse Pseudogleye aus mächtigen, steinigen Schuttdecken über Quarzit, Sandstein oder Tonschiefer, stellenweise mit mehreren wasserstauenden Tonlagen aus umgelagertem tertiärem Zersatzmaterial. Potentielle natürliche Vegetation − Ursprünglich Flattergras-Hainsimsen-Buchenwald, laut Aussage des Forstamtes unter den heutigen Bedingungen auf mäßig frischen oder besser wasserversorgten Standorten auch Hainsimsen-FichtenBuchenwald. Besonderheiten − Steinschutthalden aus Grünschiefer in den Kuppenlagen um Königstein; extreme Trockenstandorte. − Trockene Kiesböden aus tertiären Kiesen im Bereich des Hofheimer Kapellenberges. − Tiefe Runsen bzw. Schluchten westlich Hofheim als Resultat historischer Bodenerosion. 1.1.2.5 Main-Taunus-Vorland Vorherrschende Reliefformen − Sanft zum Main hin abfallende, flachwellige Riedellandschaft, die durch die vorwiegend von NW nach SO verlaufenden Muldentäler der zu Nidda und Main entwässernden Taunusbäche gegliedert wird. Die Muldentäler sind aufgrund der eiszeitlichen Entstehungsgeschichte (Lößanwehung von Westen) zumeist asymmetrisch mit flachen, NO-exponierten und steileren, SW-exponierten Hängen. Im SW-Teil wird das Main-Taunus-Vorland durch die südlichen Ausläufer des Eppsteiner Horstes bei Hofheim stark eingeengt und im NO-Teil im Bereich der Homburger Bucht ragt es breit in den Taunusfuß hinein. 5 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Vorherrschende Höhenlagen − 100 m ü. NN bis 200 m ü. NN. Vorherrschende Hangneigungen − 2,5 % – 5 %. Vorherrschende Gesteine und Tektonik − Das ‘Main-Taunus-Vorland’ stellt tektonisch den Übergang vom tief abgesenkten Oberrheingraben zur weniger stark abgesenkten Hessischen Senke dar. Die westliche Rheingraben-Randverwerfungszone, die von Flörsheim über Hofheim verläuft und dann in die Taunus-Südrandverwerfung nach Bad Homburg einschwenkt, bildet auch den östlichen Rand des Eppsteiner Horstes (s.a. ‘Vortaunus’). In dessen südlicher Verlängerung ist westlich der Rheingraben-Randverwerfungszone die Hochheimer Hochscholle (entspricht der naturräumlichen Bezeichnung „Hochheimer Ebene“) herausgehoben. Diese ist aus tertiären Kalken und Mergeln des Mainzer Beckens (Ur-Meer) aufgebaut, die von relativ geringmächtigen pleistozänen Kiesen und Sanden und von ausgedehnten Lößlagen überdeckt werden. Im gesamten östlichen Bereich werden die tertiären Kalke und Mergel von tertiären und pleistozänen Tonen, Sanden und Kiesen abgelöst, die teilweise als Schollen tief abgesunken („Hattersheimer Graben“: Kiesgewinnung) oder aufgrund der eiszeitlichen Erosions- und Akkumulationskraft des Mains in Terrassen gegliedert sind. Hinzu treten einzelne Basaltvorkommen als Ausläufer des Vogelsberg-Vulkanismus. In der Homburger Bucht treten nördlich der Verwerfungslinie, an der auch die Heilquellen aufsteigen, wieder vordevonische Grünschiefer (Hardtwald) und devonische Bunte Schiefer auf. Absolut prägend für den Raum ist jedoch die Lößüberdeckung, die an Ausdehnung und Mächtigkeit zur Wetterau hin immer mehr zunimmt. Vorherrschende Bodenformen und ökologische Standortverhältnisse − Tiefgründige und fruchtbare Parabraunerden aus Lößlehm über Löß. Häufig durch vorwiegend historische Erosion geschädigt. In Bereichen völliger Erosion des ehemaligen Bodenprofils reicht der kalkhaltige Löß bis an die Oberfläche (Pararendzinen). Das in Mulden und Dellentälern abgelagerte erodierte Bodenmaterial, das meist sehr nährstoffreich und oft kalkhaltig ist, wird Kolluvium aus Lößlehm genannt. Vorwiegend frische bis schwach trockene Standortbedingungen, hohe nutzbare Feldkapazität. − In den Auenbereichen finden sich Braune Auenböden und Auengleye aus lehmigem Bodenmaterial (Auenlehm), das in höheren Lagen während verschiedener historischer Perioden erosiv abgetragen und hier abgelagert wurde. Während der Vegetationsperiode vorwiegend frische Standortverhältnisse mit zumeist geringem aktuellem Grundwassereinfluß (Drainagen, langfristige Grundwasserabsenkung) und hoher Verdunstung. Potentielle natürliche Vegetation − Typischer Perlgras-Buchenwald. Besonderheiten − Kalkstein- und Mergelhänge entlang des Mains bei Hochheim und im Wickerbachtal. Da hier seit langer Zeit Weinbau betrieben wird, sind die natürlichen Böden (Rendzinen) oft durch Tiefumbruch und Fremdbodenauftrag (Rigolen) verändert worden. Weitere Kalk- und Mergelstandorte am Sulzbach südlich Sulzbach. − Trockenstandorte im Bereich der Hochheimer Ebene (hohe Verdunstung während des Sommerhalbjahres). Nährstoffarme Parabraunerden oder Braunerden aus Löß und Lößlehm als dünne Decke über Kies, stellenweise auch Ranker aus Kies. 1.1.2.6 Friedberger Wetterau Vorherrschende Reliefformen − Flachwellige Fortsetzung des Main-Taunus-Vorlandes, im S und O durch die breite Aue der Nidda begrenzt. 6 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Vorherrschende Höhenlagen − 100 m ü. NN bis 150 m ü. NN. Vorherrschende Hangneigungen − 2,5 % – 5 %. Im Bereich der Nidda-Aue eben (< 2,5 %). Vorherrschende Gesteine und Tektonik − Tertiäre Tone und Sande, die von einer mächtigen Lößschicht überlagert werden. In der Nidda-Aue großflächig Auenlehm. Vorherrschende Bodenformen und ökologische Standortverhältnisse − Fruchtbare Parabraunerden aus Lößlehm über Löß, übergehend zu Tschernosem-Parabraunerden (Schwarzerden), stellenweise erodiert, stellenweise Pararendzinen (völlig erodiert). In Muldenlagen Kolluvien als Ablagerungsmaterial der Bodenerosion. − In der Nidda-Aue: Braune Auenböden und Auengleye aus Auenlehm. Potentielle natürliche Vegetation − Typischer Perlgras-Buchenwald. In der Nidda-Aue artenreicher Sternmieren-StieleichenHainbuchenwald. Besonderheiten − Tschernosem-Parabraunerden (Schwarzerden) als seltene Reliktböden. 1.1.2.7 Bergener Rücken Vorherrschende Reliefformen − Plateauartiger Höhenzug, der die Wasserscheide zwischen Main und Nidda sowie Nidder darstellt. Im N bei Bad Vilbel und im S bei Bergen-Enkheim durch markante Steilhänge begrenzt. Ansonsten nur durch einige flache Muldentäler gegliedert. Vorherrschende Höhenlagen − 150 m ü. NN bis 200 m ü. NN. Vorherrschende Hangneigungen − Eben (< 2,5 % – 5 %). An den Hangbereichen teilweise > 10 %. Höchste Erhebungen − Berger Warte (212 m ü. NN). Vorherrschende Gesteine und Tektonik − Teilweise Rotliegendes (Konglomerate und Sandsteine), vorwiegend jedoch tertiäre Kalksteine, Tonmergel und Sande, die großflächig von einer mächtigen Lößdecke überzogen sind. Die Schichten sind tektonisch stark verstellt und treten daher an den Hangeinschnitten bei Bad Vilbel unterschiedlich zutage. Vorherrschende Bodenformen und ökologische Standortverhältnisse − Fruchtbare Parabraunerden aus Lößlehm über Löß, stellenweise erodiert, stellenweise Pararendzinen (völlig erodiert). In Muldenlagen Kolluvien als Ablagerungsmaterial der Bodenerosion. − An Hangeinschnitten bei Bad Vilbel Rendzinen und Pseudogley-Rendzinen aus Tonmergel und Kalkstein, vorwiegend stark trocken und basenreich. Potentielle natürliche Vegetation − Typischer Perlgras-Buchenwald. Besonderheiten − Terra Fusca - Reliktböden über tertiärem Kalkstein südlich Bad Vilbel. 7 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen 1.1.2.8 Flörsheim-Griesheimer Mainniederung Vorherrschende Reliefformen − Flußauenlandschaft des Mains, durch Terrassen- und Erosionskanten zum ‘Main-Taunus-Vorland’ hin abgegrenzt. Von einigen flach eingemuldeten ehemaligen Altlaufrinnen durchzogen und am Mainufer stark anthropogen verändert (durchgehender Deich). Vorherrschende Höhenlagen − 85 m ü. NN (Main beim Austritt aus dem Verbandsgebiet) bis 100 m ü. NN. Vorherrschende Hangneigungen − Weitgehend eben (< 2,5 %). Steilhang bei Hochheim bis 10 %. Vorherrschende Gesteine und Tektonik − Jungpleistozäne Hochflutlehme (entkalkt) über jüngeren Kies- und Sandterrassen des Mains (Niederterrassen). Bei Flörsheim und Hattersheim auch Lößüberdeckung über älteren Mainterrassen. Im unmittelbaren ehemaligen Mainauenbereich sowie im Altlaufzug zwischen Hattersheim-Okriftel und Flörsheim jüngere Hochflutlehme (kalkhaltig). Die westliche Rheingraben-Randverwerfungszone quert das Gebiet in N-S-Richtung bei Flörsheim. Vorherrschende Bodenformen und ökologische Standortverhältnisse − In der Mainniederung: fruchtbare Parabraunerden aus stark lehmigen, älteren Hochflutlehmen. In den jüngeren Hochflutlehmen sowie in den ehemaligen Altarmen meist kalkhaltige, ebenfalls fruchtbare Braune Auenböden. − Im Bereich der Fluß- und Bachauen sind durch Entwässerung und Grundwasserabsenkung die natürlichen Feuchtbedingungen teilweise stark verändert worden. Nach den vorliegenden Boden- und Klimadaten gibt es in den meisten Auenbereichen, auch aufgrund der hohen Verdunstung (s. Kap. 1.3 „Klima“), kaum noch wirklich feuchte Standortverhältnisse während der Vegetationsperiode, sondern vorwiegend frische. Potentielle natürliche Vegetation − Hochflutlehmbereiche: typischer Flattergras-Traubeneichen-Buchenwald. − Hartholzaue: Eichen-Ulmenwald der Mainaue. − Weichholzaue: Silberweidenwald und Mandelweidengebüsch. − Hangbereiche bei Hochheim: Eichen-Ulmen-Hangwald und Waldlabkraut-Eichen-Hainbuchenwald im Wechsel. Besonderheiten − Pleistozäne Flugsandanwehungen mit nährstoffarmen, extrem trockenen Braunerden bei FlörsheimFalkenberg und Hattersheim-Okriftel. 1.1.2.9 Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach Vorherrschende Reliefformen − Weitgehend eben, im Nordteil durch flache Riedel, Muldentäler und die Nidda-Aue gegliedert. Deutliche Höhenzüge mit Hochplateaus: Sachsenhäuser Mühlberg, Frankfurter Berg bei Preungesheim und Bieberer Berg bei Offenbach-Bieber. Vorherrschende Höhenlagen − 90 m ü. NN bis 150 m ü. NN. Vorherrschende Hangneigungen − Weitgehend eben (< 2,5 %). Sachsenhäuser Mühlberg bis 10 %. Bornheimer und Seckbacher Hang bis 20 %. Höchste Erhebung − Lohrberg (bei 180 m ü. NN). 8 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Vorherrschende Gesteine und Tektonik − Übergang von der westlichen zur östlichen Untermainebene. Vorwiegend jüngere und ältere Hochflutlehme über Niederterrassen des Mains. Deutliche Stufen zu den Mittelterrassen. Das Gebiet wird von S nach N von der Verlängerung des Sprendlinger Horstes (s. ‘Messeler Hügelland’) über den Sachsenhäuser-Offenbacher Rücken bis hin zum Bergener Rücken durchzogen (auch als Frankfurter Horst bezeichnet). Das Rotliegende wird hier von tertiären Kalksteinen, Tonmergeln, Tonen und Sanden überlagert, die deutlich gegenüber der Umgebung herausgehoben sind und eine charakteristische Verengung des Maintals am Frankfurt-Sachsenhäuser Maindurchbruch bewirken. Vorherrschende Bodenformen und ökologische Standortverhältnisse − Vorwiegend versiegelt und anthropogen stark verändert (Aufschüttungen, Abgrabungen). − In den verbliebenen Freiflächen, vorwiegend ehemalige Flußauen, Braune Auenböden aus Auenlehm und Pseudogley-Gleye aus Hochflutlehm über Terrassenmaterial. Besonderheiten − Basaltschlote des Vogelsberg-Vulkanismus im Raum Frankfurt-Bockenheim und -Eckenheim. − Schwanheimer Dünen als offene Binnendünen. − Deutliche Hangkante durch Erosion des Mains im O bei Frankfurt-Bornheim und -Seckbach. − Trockene Kalkstandorte in Offenbach im Bereich des Buchhügels, des Bieberer Berges und des Lohwaldes. 1.1.2.10 Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung Vorherrschende Reliefformen − Ebene Flußauenlandschaft des Mains. Von vielen ehemaligen Mäander-Altarmen des Mains durchzogen. In der Fechenheim-Steinheimer Mainniederung verbreitet Dünen und in der AuheimKleinostheimer Mainniederung verschiedene Terrassenniveaus. − Der Berger Hang als herausragende Landschaftsstruktur und südliche Begrenzung des ‘Bergener Rückens’ (s.o.) wurde, da der Mainniederung zugewandt und durch die Erosionskraft des Mains entstanden, diesem Landschaftsraum zugeschlagen. Vorherrschende Höhenlagen − 95 m ü. NN bis 110 m ü. NN. Vorherrschende Hangneigungen − Weitgehend eben (< 2,5 %), Berger Hang 10 % – 20 %, sonnenexponiert. Vorherrschende Gesteine und Tektonik − In der Fechenheim-Steinheimer Mainniederung ältere Hochflutlehme des Mains, häufig von Flugsanddünen überdeckt, über Tertiär des Frankfurter Horstes. Der Bereich wird von verschiedenen ehemaligen Altlaufrinnen durchzogen, die mit jüngerem Hochflutlehm verfüllt sind und in denen stellenweise Niedermoortorf auftritt. Am Berger Hang, der durch die eiszeitliche Erosionskraft des Mains entstanden ist, sind tertiäre Mergel und Kalksteine angeschnitten. − In der Auheim-Kleinostheimer Mainniederung der Zentralbereich der Hanau-Seligenstädter Senke mit Sanden und Kiesen der Niederterrassen des Mains. Nach W zum Rodgau hin mit leichter Stufe zu den Mittelterrassen abgesetzt. Von breiten ehemaligen Altlaufschlingen durchzogen, die teilweise mächtige Niedermoortorfe aufweisen. Vorherrschende Bodenformen und ökologische Standortverhältnisse − In der ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’ Parabraunerde oder Pseudogley-Parabraunerde aus Hochflutlehm oder -sand über Hochflutlehm über Terrassenmaterial. Im Bereich Enkheimer Ried auch Pseudogley-Gleye und Niedermoore. Auf Flugsanddünen Braunerden. Am Berger Hang Rendzinen aus Tonmergel und Kalkstein neben Quellen- und Hanggleyen. − In der ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ Braunerden aus Flugsand über Terrassenmaterial. In Altarmbereichen Auengleye aus Auenlehm und Auensand sowie Niedermoore, häufig drainiert oder mit abgesenktem Grundwasserspiegel. 9 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Potentielle natürliche Vegetation − In der ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’ artenarmer und artenreicher SternmierenStieleichen-Hainbuchenwald im Wechsel. Am Berger Hang Eichen-Ulmen-Hangwald und Waldlabkraut-Eichen-Hainbuchenwald im Wechsel. − In der ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ typischer Flattergras-Traubeneichen-Buchenwald. Im Bereich des Zeller Bruchs Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald. Besonderheiten − Berger Hang bei Frankfurt-Bergen-Enkheim; starker Wechsel zwischen Trocken- und Feuchtstandorten (Quellaustritte) über Kalk- und Mergelschichten im Hangbereich. − Zeller Bruch bei Mainhausen-Zellhausen; größtes zusammenhängendes ehemaliges Niedermoorgebiet innerhalb des UVF-Gebietes. − Tertiäres Braunkohlevorkommen in geringer Tiefe bei Hainburg-Klein-Krotzenburg. 1.1.2.11 Mönchwald und Dreieich, Rodgau Vorherrschende Reliefformen − Flacher Terrassenbereich mit deutlicher Geländekante nach N zur Mainniederung hin (Kelsterbacher Terrasse). Im W häufig Dünenanhäufungen und Deflationswannen (durch Wind ausgeblasene Vertiefungen). Im O durch die flachen Auenbereiche von Bieber und Rodau gegliedert. Vorherrschende Höhenlagen − 110 m ü. NN bis 130 m ü. NN. Vorherrschende Hangneigungen − Weitgehend eben (< 2,5 %). Vorherrschende Gesteine und Tektonik − Im Bereich Mönchwald und Dreieich (ehem. Reichsforst, nicht Stadtgebiet) großflächige eiszeitliche Flußaufschüttungslandschaft am nördlichen Ende des Oberrheingrabens. Vorwiegend Sande und Kiese mit verschieden mächtigen Toneinlagerungen, die die tertiären Schichten im tief abgesenkten Untergrund überlagern. − In der nördlichen Verlängerung des Sprendlinger Horstes (s. ‘Messeler Hügelland’), im Bereich zwischen Neu-Isenburg und Heusenstamm, treten über tertiären Kalken und Mergeln nur geringmächtige Terrassenkiese auf (um 10 m, Isenburger Pforte, ehemaliger eiszeitlicher Mainverlauf). Desgleichen im Bereich zwischen Offenbach und Mühlheim, wo auch Trapp-Basalte des VogelsbergVulkanismus auftreten. − Der ganze Bereich des Rodgaus, östlich des Sprendlinger Horstes, gehört wiederum zur HanauSeligenstädter Senke, einem abgesunkenen Bereich mit mächtigen Sanden und Kiesen als eiszeitliche Flußaufschüttungen des Mains, die häufig auch Toneinlagerungen enthalten. − In allen drei Bereichen treten teilweise ausgedehnte und mächtige Flugsandablagerungen auf. In den Auenbereichen liegen häufig ehemalige Niedermoore vor. Vorherrschende Bodenformen und ökologische Standortverhältnisse − Braunerden aus Flugsand über Terrassensedimenten oder Braunerden aus mächtigem Flugsand (häufig Dünen); vorwiegend schwach frisch und stark sauer, hoch wasserdurchlässig. Bei Kelsterbach, Mühlheim und Egelsbach unter Acker und Brachland auch extreme Trockenstandorte. − Im Raum Rodgau, zwischen Obertshausen und Offenbach sowie nördlich von Langen Pseudogleye aus Sand über wasserstauenden tertiären und pleistozänen Ton- und Lehmlagen; während der Vegetationsperiode vorwiegend frisch, im Offenland auch wechseltrocken. − In den Auenbereichen und Niederungen sowie über den tieferen wasserstauenden Tertiärschichten der Isenburger Pforte Gleye und Auengleye aus Sand oder Auenlehm über Terrassenmaterial, auch oft im Wechsel mit Pseudogleyen; unter natürlichen Bedingungen feucht bis wechselfeucht, jedoch häufig drainiert oder mit abgesenktem Grundwasserspiegel. 10 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Potentielle natürliche Vegetation − Im Bereich Mönchwald und Dreieich typischer Flattergras-Traubeneichen-Buchenwald neben trokkenem Eichen-Buchenwald. − Im Rodgau trockener Eichen-Buchenwald, teilw. mit feuchtem Eichen-Buchenwald im Wechsel. Besonderheiten − Basaltvorkommen bei Mühlheim-Dietesheim. − Auf tertiären Kalksteinen und Tonmergeln südlich Frankfurt-Sachsenhausen und östlich Offenbach Terra Fusca-Reste (seltener fossiler Boden). − Kelsterbacher Terrassenkante (Hangneigungen bis > 20 %). 1.1.2.12 Messeler Hügelland Vorherrschende Reliefformen − Flachwellige Hügellandschaft mit einigen Kuppen, die sich kaum merklich über die umgebenden Terrassenflächen erhebt. Von einigen flach eingeschnittenen Bachtälern radial gegliedert. Vorherrschende Höhenlagen − 150 m ü. NN bis 200 m ü. NN. Vorherrschende Hangneigungen − 2,5 % - 5 %. Höchste Erhebungen − Hexenberg bei Dietzenbach (208 m ü. NN) und südlich davon gelegener Wasserbehälter nähe Buchenbusch (über 210 m ü. NN). Vorherrschende Gesteine und Tektonik − Tektonischer Horst (Sprendlinger Horst), der als nördliche Verlängerung des Odenwaldes den Oberrheingraben im W von der Hanau-Seligenstädter Senke im O trennt. Aufgebaut überwiegend aus Sandsteinen, Tonsteinen und Konglomeraten des Rotliegenden (Perm), die stellenweise auch kalkhaltig sind. Untergeordnet treten auch Melaphyre als vulkanische Intrusionen auf. Weite Areale sind von geringmächtigen pleistozänen Flugsanden überdeckt, die nur im Bereich RödermarkUrberach eine größere Mächtigkeit erreichen („Auf der Bulau“). Vorherrschende Bodenformen und ökologische Standortverhältnisse − Braunerden aus Flugsand über Rotliegend-Sandstein; im Wald vorwiegend frisch, im Offenland, vor allem bei Dreieich und Dietzenbach, teilweise stark trocken. − Pseudogleye aus Flugsand über Rotliegend-Tonstein und Melaphyr; während der Vegetationsperiode, auch aufgrund der starken Verdunstung, vorwiegend wechseltrocken bis trocken. Potentielle natürliche Vegetation − Typischer Hainsimsen-Buchenwald im Wechsel mit Perlgras-Buchenwald und StieleichenHainbuchenwald. In den sandigeren Bereichen um Rödermark auch trockener Eichen-Buchenwald. Besonderheiten − Mächtige eiszeitliche Flugsandaufhäufungen im Bereich „Auf der Bulau“ bei Rödermark-Urberach. − Im Raum Rödermark kleinräumiger Wechsel zwischen Feucht- und Trockenstandorten. 11 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen 1.2 Wasser 1.2.1 Oberflächenwasser 1.2.1.1 Grundlagen − Gewässergütekarten des Bundes (LAWA 1990) und des Landes Hessen (Hessisches Ministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit 1990) − Biologischer Gewässerzustand (1994) der HLFU − Gewässerökologische Untersuchungen des UVF, unter besonderer Berücksichtigung von Kläranlageneinleitungen (UVF 1993) − Fließgewässerkartierung des UVF (UVF 1988) − Gewässerkundliches Flächenverzeichnis Land Hessen (1973) Die Datenlage zum Zustand der Gewässer im UVF-Gebiet ist lückenhaft. Zur Struktur der Fließgewässer fehlen aktuelle Daten beim UVF. Die Bestandsaufnahme der Biotop- und Nutzungstypen liefert nur unvollständige Aussagen, insbesondere in Waldbereichen sind schmale linienhafte Bäche wie auch punktförmige Stillgewässer luftbildgestützt nur unzureichend erfaßbar. Unter Kapitel 1.4 „Biotop- und Nutzungstypen“ sind jedoch statistische Angaben zu stehenden Gewässern zu finden . Auch über Quellen fehlen aktuelle Bestandsaufnahmen. Das Senckenberg-Institut arbeitet derzeit an einer Quellenkartierung (Krenozön 2000, pers. Mitteilung Prof. Tobias) im Taunus, deren Ergebnisse liegen jedoch bisher nur für das obere Einzugsgebiet der Weil vor. Hinweise auf Quellbereiche sind der Bodenkarte, nicht der Biotop- und Nutzungstypenkartierung zu entnehmen. Die in der Karte 5 dargestellten Quellen sind den geologischen Karten entnommen und nicht validiert. Die folgenden Ausführungen beschränken sich daher schwerpunktmäßig auf die Lage und den Verlauf der Fließgewässersysteme, zu denen beim UVF auch Daten über die Gewässergüte vorliegen (Angaben unter Kapitel 2.2.1). Die Gliederung der Fließgewässer erfolgt nach der Ordnung der Wasserscheiden gemäß Gewässerkundlichem Flächenverzeichnis Land Hessen (1973). Nebenbäche sind nach ihrer Hierarchie im Gewässersystem eingerückt. Die untergeordnetsten Bäche sind jeweils mit einem Gedankenstrich markiert. Damit ist eine eindeutige Zuordnung gewährleistet, einige kleinere Fließgewässer sind jedoch nicht namentlich aufgeführt. 1.2.1.2 Fließgewässersysteme im UVF-Gebiet Fließgewässersystem (4. Ord.) Lahn Fließgewässersystem (5. Ord.) Emsbach Der Emsbach entspringt im Waldgebiet östlich von Glashütten, durchfließt die Ortslage Oberems und verläßt dann das UVF-Gebiet. Fließgewässer Emsbach Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand teilweise mit Gehölzbestand Renaturierungsmaßnahme Fließgewässersystem (4. Ord.) Weil Die Weil entspringt im Waldgebiet zwischen großem und kleinem Feldberg. Sie durchfließt bzw. tangiert die Ortslagen Nieder- und Oberreifenberg, Schmitten, Dorfweil, Brombach, Hunoldstal, Altweilnau, Rod a.d. Weil, Emmershausen und Winden und mündet außerhalb des UVF-Gebietes in die Lahn. Fließgewässersystem (5. Ord.) Niedgesbach Der Niedgesbach entspringt südlich von Mauloff, durchfließt die Ortslage Finsternthal und mündet nordöstlich davon in die Weil. Fließgewässer Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand Niedgesbach mit Gehölzbestand geringer Gehölzbestand − Saubach − Bach von Mauloff- teilweise mit Gehölzbestand Finsternthal 12 Renaturierungsmaßnahme Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Fließgewässersystem (5. Ord.) Laubach Der Laubach entspringt westlich von Wilhelmsdorf, durchfließt die Ortslagen Laubach und Gemünden und mündet nördlich von Emmershausen in die Weil. Fließgewässer Laubach Sattelbach Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand Renaturierungsmaßnahme in Niederlauken verrohrt und kanalähnlich ausgebaut, in Gemünden kanalähnlich ausgebaut − Breitenbach − Reisterbach Fließgewässersystem (5. Ord.) Wiesbach Der Wiesbach entspringt im Waldgebiet östlich von Hundstadt, durchfließt bzw. tangiert die Ortschaften Grävenwiesbach und Mönstadt und mündet außerhalb des UVF-Gebietes in die Weil. Fließgewässer Wiesbach − Lindelbach − Kittelbach − Welschbach Steinkratzbach Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand Renaturierungsmaßnahme mit Gehölz, in Grävenwiesbach verrohrt mit Gehölzbestand wenige Einzelgehölze, in Grävenwiesbach verrohrt geringer Gehölzbestand mit Einzelgehölzen, in den Ortslagen verrohrt Fließgewässersystem (5. Ord.) Weil Fließgewässer Weil − Bettenbach − Emmerhäuser Bach − Grünbach − Cratzenbach − Wobach − Meerpfuhlbach Aubach − Krötenbach Lauterbach Riedelbach − Schnepfenbach Eichelbach − Langenbach Leistenbach Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand teilweise mit durchgängigem Gehölzbestand, in Niederreifenberg verrohrt, in Weilrod kanalähnlich teilweise mit Gehölzbestand mit Gehölzbestand Renaturierungsmaßnahme ohne Gehölzbestand in Cratzenbach vereinzelt verrohrte Abschnitte, teilweise mit Gehölzbestand teilweise mit Gehölzbestand geringer Gehölzbestand mit Gehölzbestand nach Schmitten verrohrt, teilw. Einzelgehölze geringer Gehölzbestand, ab Mündung Krötenbach verrohrt mit Gehölz bis Riedelbach, innerorts verrohrt teilweise mit Gehölz mit geringem Gehölzbestand mit Gehölzbestand ohne Gehölzbestand Fließgewässersystem (4. Ord.) Wetter Fließgewässersystem (5. Ord.) Usa Die Usa entspringt westlich von Anspach, durchfließt die Ortslagen Anspach und Westerfeld und verläßt nördlich von Friedrichsthal das UVF-Gebiet. Fließgewässer Usa Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand mit hohem Gehölzbestand Renaturierungsmaßnahme 13 Landschaftsplan UVF − − − − − − − − Ansbach Heisterbach Forstbach Ansbach Röderbach Häuserbach Schlichenbach Stockheimer Bach − Röllbach − Eschbach − Holzbach Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen teilweise Gehölz ohne Bewuchs wenig Gehölz ohne Bewuchs wenig Gehölz geringer Bewuchs, im Ort verrohrt mit Gehölzbestand naturnah mit Gehölzbestand, in Usingen ganz kurzer Abschnitt verrohrt mit Gehölzbestand teilweise mit Gehölz, in Eschbach verrohrt, mit hohem Gehölzbestand an der Mündung mit hohem Gehölzbestand Offenlegung einer Verrohrung (200 m) Michelbach teilweise mit Gehölz Wiesbach − Bach v. d. Kapers- mit Gehölzbestand burg Fließgewässersystem (4. Ord.) Erlenbach Der Erlenbach entspringt im Wald südlich von Neu-Anspach, fließt südlich an Wehrheim vorbei, durchfließt die Ortslagen Köppern, Burgholzhausen, Ober-Erlenbach, Nieder-Erlenbach und Massenheim und mündet südlich davon in die Nidda. Fließgewässersystem (5. Ord.) Seulbach Der Seulbach entspringt westlich von Friedrichsdorf, durchfließt die Ortslage Seulberg und mündet nach Zufluß des Rehlingsbaches nördlich von Ober-Erlenbach in den Erlenbach. Fließgewässer Seulbach − Schäferborngraben − Rehlingsbach (Salbach) Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand mit sehr hohem Gehölzbestand, in Seulberg verrohrt und danach meist kanalähnlich ausgebaut im Mündungsbereich verrohrt und kanalähnlich ausgebaut ohne Bewuchs Renaturierungsmaßnahme Fließgewässersystem (4. Ord.) Erlenbach Fließgewässer Erlenbach Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand mit hohem Gehölzbestand − Obernhainer Bach in Obernhain verrohrt (Mühlbach) − Langwiesengraben teilweise mit Gehölzbestand, in Wehrheim verrohrt mit Gehölzbestand − Pissebach 14 Renaturierungsmaßnahme Neutrassierung und Wehrumbau in Massenheim (2 km). Gewässerökologische Untersuchungen zu Maßnahmen am Erlenbach in Friedrichsdorf (28 km). Wehrumbau in Köppern. Renaturierung und Grunderwerb in Friedrichsdorf (100 m). Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Fließgewässersystem (4. Ord.) Nidder Der Nidder entspringt außerhalb des Verbandsgebietes und fließt in Gronau mit der Nidda zusammen. Fließgewässer Nidder Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand Renaturierungsmaßnahme Naturnahe Gestaltung der Mündung Fließgewässersystem (4. Ord.) Nidda (von Nidder-Mündung bis Mündung in Main) Die Nidda entspringt außerhalb des Verbandsgebietes, berührt die Ortsteile Gronau und Dortelweil, fließt durch Bad Vilbel und das Stadtgebiet Frankfurt und mündet bei Frankfurt-Nied in den Main. Fließgewässersystem (5. Ord.) Eschbach Der Eschbach entsteht aus dem Zusammenfluß von Dornbach, Heuchelbach und Kirdorfer Bach in OberEschbach. Er durchfließt die Ortslagen Ober- und Nieder-Eschbach und Harheim und mündet unterhalb davon in die Nidda. Fließgewässer Eschbach Dornbach − Kaltes Wasser (Bach v. d. Goldgrube) Heuchelbach − Hirschgraben − Bach aus den Braumannswiesen Kirdorfer Bach Taunengraben Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand mit Gehölzbestand, vereinzelt kanalähnliche und verrohrte Abschnitte teilweise verrohrte, kanalähnliche Abschnitte teilweise mit Bewuchs Renaturierungsmaßnahme teilweise verrohrte, kanalähnliche Abschnitte teilweise mit Gehölzbestand mit Gehölzbestand mit Gehölzbestand, einzelne verrohrte Abschnitte ohne Bewuchs Fließgewässersystem (5. Ord.) Urselbach Der Urselbach entspringt mit seinen Quellbächen Maßbach, Haidtränkbach, Schellbach und mehreren Quellzuflüssen im Waldgebiet zwischen Großer Feldberg und Oberursel, durchfließt die Stadtgebiete von Oberursel, Frankfurt-Niederursel und -Heddernheim und mündet danach in die Nidda. Fließgewässer Urselbach Haidtränkbach − Massenborn − Schellbach Maasgrund (Altbach) Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand teilweise mit Gehölzbestand ohne Bewuchs teilweise mit Bewuchs teilweise mit Bewuchs teilweise mit Gehölzbestand Renaturierungsmaßnahme Fließgewässersystem (5. Ord.) Westerbach Der Westerbach und seine Nebenbäche Waldwiesenbach und Niedersdorfbach (bzw. Stuhlbergbach) entspringen im Eschborner bzw. Oberurseler Stadtwald und durchfließen die Ortslagen Kronberg, Schönberg, Oberhöchstadt, Niederhöchstadt und Eschborn bis zur Mündung in die Nidda in Frankfurt-Rödelheim. Fließgewässer Westerbach − Schönberger Bach Hohlwiesenbach Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand mit hohem Gehölzbestand, in Eschborn und in Rödelheim verrohrt und kanalähnlich ausgebaut teilweise mit Gehölz Renaturierungsmaßnahme 15 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Fließgewässersystem (5. Ord.) Sulzbach Der Sulzbach entspringt südlich von Königstein im Johanniswald, durchfließt Altenhain, Bad Soden, Sulzbach und Frankfurt-Sossenheim und mündet südlich von Sossenheim in die Nidda. Fließgewässer Sulzbach Schwalbach − Rentbach − Sauerbornsbach − Waldbach Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand teilweise mit Gehölz, in Bad Soden überwiegend verrohrt, in Sulzbach teilweise kanalähnlich ausgebauter Zustand, bis Sossenheim mit Gehölzbestand, ab Sossenheim kanalähnlich mit hohem Gehölzbestand wenig kanalähnlicher Ausbau mit hohem Gehölzbestand mit hohem Gehölzbestand Renaturierungsmaßnahme Fließgewässersystem (4. Ord.) Nidda Fließgewässer Nidda − Mühlbach − Edelbach − Landgraben Kalbach Steinbach Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand Renaturierungsmaßnahme Offenhaltung des Hochwasserprofils, NW- und MW-Bereich in Bad Vilbel (600 m). Stellenweiser Einbau von Buhnen im Mittelwasserbereich in Bad Vilbel (2 km). Erstellung eines Entwicklungskonzeptes „Naturnahe Nidda“ teilweise mit Gehölzbestand, in Gronau verrohrt teilweise mit Gehölzbestand mit Gehölzbestand teilweise mit Gehölzbestand, in Kalbach verrohrt mit Gehölzbestand, einzelne kanalähnliche Abschnitte, in Frankfurt-Heddernheim verrohrt Fließgewässersystem (4. Ord.) Liederbach Der Liederbach entsteht in Königstein aus dem Zusammenfluß seiner Quellbäche Rombach und Reichenbach. Er durchfließt die Ortslagen Kelkheim, Oberliederbach und Frankfurt-Unterliederbach und mündet anschließend in den Main. Fließgewässer Liederbach − − − − − − Reichenbach Treisborn Woogbach Höhenbach Rombach Braubach Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand teilweise mit Gehölzbestand, in den Ortsteilen teilweise kanalähnlich ausgebaut teilweise mit Gehölzbestand teilweise mit Gehölzbestand kanalähnlicher Ausbau u. verrohrte Abschnitte verrohrt u. kanalähnlich ausgebaut in Schneidhain − Bach v. d. Hei- teilweise mit Gehölzbestand de 16 Renaturierungsmaßnahme Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Fließgewässersystem (4. Ord.) Schwarzbach Aus dem Zusammenfluß von Daisbach und Dattenbach entsteht der Schwarzbach in Eppstein, durchfließt die Ortslage sowie Lorsbach, Hofheim, Kriftel und als Goldbach Hattersheim und den östlichen Rand Okriftels. Fließgewässersystem (5. Ord.) Dattenbach Der Dattenbach entspringt nördlich von Glashütten, verläßt am Limes das UVF-Gebiet, tritt westlich davon bachabwärts wieder ein und durchfließt die Ortslagen Ehlhalten und Vockenhausen. Nach Einmündung des Daisbaches geht er in den Schwarzbach über. Fließgewässer Dattenbach Weiherbach Silberbach Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand mit Gehölzbestand, in Vockenhausen kanalähnlich ausgebaut teilweise mit Gehölzbestand teilweise mit Gehölzbestand Renaturierungsmaßnahme Fließgewässersystem (4. Ord.) Schwarzbach Fließgewässer Daisbach Josbach Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand mit Gehölzbestand im Bereich von Niederjosbach verrohrt Renaturierungsmaßnahme Fließgewässer Fischbach − Rettershofer Bach − Krebsbach Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand teilweise hoher Gehölzbestand geringer Gehölzbestand mit Gehölzbestand Renaturierungsmaßnahme Fließgewässer Schwarzbach Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand mit Gehölzbestand, in Hattersheim kanalähnlich in Eppstein verrohrt Renaturierungsmaßnahme − Wellbach Fließgewässersystem (4. Ord.) Wickerbach Der Wickerbach entspringt außerhalb des Verbandsgebietes, fließt durch Wallau und westlich an den Ortslagen Massenheim und Wicker vorbei und mündet bei Flörsheim-Falkenberg in den Main. Fließgewässersystem (5. Ord.) Klingenbach Der Klingenbach entspringt südwestlich von Bremthal, durchfließt die Ortslage Wildsachsen und mündet bei Wallau in den Wickerbach Fließgewässer Klingenbach − Seyenbach − Holterbach − Lotzenbach − Thierbach Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand Renaturierungsmaßnahme teilweise mit Gehölzbestand Fließgewässersystem (4. Ord.) Wickerbach Fließgewässer Wickerbach Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand mit Gehölzbestand Renaturierungsmaßnahme 17 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Fließgewässersystem (4. Ord.) Main (von der Nidda-Mündung bis zum Austritt aus UVF-Gebiet) Der Main durchfließt das UVF-Gebiet in Ost-West-Richtung. Fließgewässersystem (5. Ord.) Weilbach/Ardelgraben Der Weilbach (bzw. oberhalb Weilbach Kassernbach) entspringt nördlich von Langenhain, durchfließt die Ortslagen Langenhain und Weilbach und mündet als Ardelgraben zwischen Flörsheim und Eddersheim in den Main. Fließgewässer Ardelgraben Weilbach − Kassernbach − Bach vor der Kassernstraße Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand nicht ausgebaut, mit Gehölzbestand nicht ausgebaut, überwiegend mit Gehölzbestand nicht ausgebaut, mit Gehölzbestand Renaturierungsmaßnahme Fließgewässersystem (5. Ord.) Käsbach Der Käsbach entspringt außerhalb des UVF-Gebietes, durchfließt als Erster und Zweiter Käsbach nördlich von Hochheim das UVF-Gebiet und verläßt es hier auch wieder. Fließgewässer − Erster Käsbach Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand Renaturierungsmaßnahme Fließgewässersystem (4. Ord.) Main (von der Nidda-Mündung bis zum Austritt aus dem UVF-Gebiet) Fließgewässer Main Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand kanalähnlich, eingedeicht Renaturierungsmaßnahme Fließgewässersystem (4. Ord.) Kelsterbach Der Kelsterbach entspringt südlich von Frankfurt-Schwanheim und mündet in Kelsterbach in den Main. Fließgewässer Kelsterbach Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand Renaturierungsmaßnahme Fließgewässersystem (4. Ord.) Main (von Kinzig-Mündung bis Nidda-Mündung Fließgewässersystem (5. Ord.) Rodau (einschließlich Bieber) Die Rodau entspringt mit mehreren Quellbächen westlich von Urberach, durchfließt die Ortslagen OberRoden, Nieder-Roden, Dudenhofen, Jügesheim, Hainhausen, Weißkirchen, Hausen, Lämmerspiel und Mühlheim und mündet anschließend in den Main. Fließgewässer Rodau − Waldgraben Hornersgraben Bieber − Gehrengraben − Kaupenwiesengraben − Schmittgraben − Bieberbach − Liliengraben 18 Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand bis Urberach hoher Gehölzbestand, bis Rodgau überwiegend kanalähnlicher Ausbau oder verrohrt, bis zum Main mit teilweise hohem Gehölzbestand teilweise kanalähnlicher Ausbau oder verrohrt teilweise kanalähnlicher Ausbau oder verrohrt teilweise kanalähnlicher Ausbau und verrohrte Abschnitte, vereinzelt Gehölzbestand in Dietzenbach verrohrt bzw. kanalähnlich, geringer Gehölzbestand ein kanalähnlicher Abschnitt teilweise verrohrte Abschnitte kanalähnlicher Ausbau mit wenig Bewuchs Renaturierungsmaßnahme Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Fließgewässersystem (5. Ord.) Braubach Der Braubach entspringt nördl.ich von Maintal-Wachenbuchen, durchfließt die Ortslagen Wachenbuchen und Dörnigheim und mündet nach Zufluß mehrerer Nebenbäche/-gräben westlich von Dörnigheim in den Main. Fließgewässer Braubach Säulbach − Landgraben Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand Renaturierungsmaßnahme in Wachenbuchen verrohrt mit Gehölz Fließgewässersystem (5. Ord.) Hainbach Der Hainbach entspingt nördlich von Gravenbruch, durchfließt Offenbach-Tempelsee und ist anschließend bis zur Mündung in den Main verrohrt. Fließgewässer Hainbach Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand vereinzelt Gehölz Renaturierungsmaßnahme Fließgewässersystem (5. Ord.) Königsbach Der Königsbach entspringt beim Neuhof nördlich von Götzenhain, tangiert Neu-Isenburg im Nordosten und mündet in Frankfurt-Niederrad in den Main. Fließgewässer Königsbach Bach v. Mörderbr. Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand kurzer verrohrter Abschnitt in Neu Isenburg überwiegend kanalähnlicher Ausbau Renaturierungsmaßnahme Fließgewässersystem (5. Ord.) Main Fließgewässer Main − Birnbaumsgraben Riedgraben − Lachener Graben Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand Renaturierungsmaßnahme im Bereich von Bischofsheim verrohrt 1/3 der Strecke verrohrt (im Mündungsbereich) Fließgewässersystem (4. Ord.) Main (von Eintritt ins UVF-Gebiet bis Kinzig-Mündung) Fließgewässer Main Speckgraben Schleifbach − Moorbach (Riegelsbach) − Breitenbach Bachgraben Hellenbach − Mühl- und Wernig graben Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand vorwiegend eingedeicht fast ohne Gehölzbestand mit Gehölzbestand mit Gehölzbestand, in Seligenstadt kanalähnlich ausgebaut u. verrohrt mit sehr hohem Gehölzbestand mit hohem Gehölzbestand mit hohem Gehölzbestand mit Gehölzbestand Renaturierungsmaßnahme Fließgewässersystem (4. Ord.) Schwarzbach/Ried Fließgewässersystem (5. Ord.) Schwarzbach/Ried Der Schwarzbach oder Gundbach (Oberlauf im UVF-Gebiet Hengstbach) entspringt mit zahlreichen zufließenden Wiesengräben südöstl. von Götzenhain, durchfließt die Ortslagen Götzenhain, Dreieichenhain, Sprendlingen, Buchschlag und Zeppelinheim und ist im Bereich des Frankfurter Flughafens verrohrt; ab dort Gundbach. Fließgewässer Hengstbach (Gundbach) − Hundsgraben Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand längere Abschnitte mit kanalähnlichem Ausbau, geringer Gehölzbestand kanalähnlicher Ausbau bei Langen Renaturierungsmaßnahme 19 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Fließgewässersystem (5. Ord.) Hegbach Der Hegbach entspringt außerhalb des Verbandsgebietes, verläuft an der südlichen Gemarkungsgrenze von Egelsbach und mündet außerhalb des Verbandsgebietes in den Schwarzbach. Fließgewässer Hegbach − Rutschbach − Fritzenwiesengraben Tränkebach − Kirchnerseckgraben 1.2.2 Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand mit Gehölzbestand ohne Gehölzbestand in Offenthal überwiegend kanalähnlich, geringer Gehölzbestand teilweise mit Gehölzbestand, in Egelsbach kanalähnliche und verrohrte Abschnitte in Langen teilweise verrohrt, teilweise mit Gehölzbestand Renaturierungsmaßnahme Grundwasser 1.2.2.1 Grundlagen − Standortkarte von Hessen - Hydrogeologische Karte 1:50 000; Blätter L 5716, 5718, 5916, 5918, 6116, 6118 − Hydrogeologische Karte des Umlandverbandes Frankfurt, Grundwasserergiebigkeit und –empfindlichkeit (s. Karte 4) − Geologische Karten von Hessen 1:25 000 mit Erläuterungsheften − Geologische Karte des Umlandverbandes Frankfurt (generalisiert) − Hydrogeologisches Gutachten des Landesamtes für Bodenforschung Wiesbaden mit Kartenanhängen (1985) − Modellierte Sickerwasserraten „Potentielle Grundwasserneubildung“ im UVF-Gebiet (s. Karte 5) 1.2.2.2 Sickerwasserraten nach Landschaftsräumen Die Sickerwasserrate ist ein Indikator für die Regeneration des Grundwassers aus Niederschlag. Sie gibt den Niederschlagsanteil an, der klima-, relief-, boden- und nutzungsabhängig aus dem belebten Oberboden an den tieferen Untergrund abgegeben wird. Die Menge wird in mm ausgedrückt, sie bezieht sich auf einen Quadratmeter Fläche innerhalb eines definierten Zeitraums. Durch Aufsummieren der flächenspezifischen Mengen werden Gesamtsummen pro Landschaftsraum errechnet. Der Quotient aus Summe und Fläche ergibt die „mittlere Sickerwasserrate“, eine Orientierungs- und Vergleichsgröße. Für das Gesamtgebiet des UVF errechnet sich eine Summe von 238,3 Mio m3 Sickerwasser pro Jahr. Die folgenden Angaben basieren auf Berechnungen für ein Durchschnittsjahr, abgeleitet (WESSOLEK, 1992/93) aus dem Mittel einer Periode von 30 Jahren (1931-60). Die notwendigen Daten über die Jahresniederschläge können im Kapitel 1.3 „Klima (einschl. Luft)“ nachgelesen werden. Die Landschaftsräume zeichnen sich durch erheblich unterschiedliche Sickerwasserraten aus. • Hintertaunus-Untereinheiten potentielle Verdunstung:400 mm / a nördlicher Taunusrand, bis zu 600 mm / a im Weiltal Sickerwasserrate: > 450 mm / a Taunuskamm – Wald, 150 - 200 mm /a nördliche Talbereiche – Grünland mittlere Sickerwasserrate / a: 323 mm Summe / Landschaftsraum: 56,8 Mio. m3 Erwartungsgemäß liegen die Sickerwasserraten mit > 450 mm / a nördlich des Taunushauptkamms am höchsten. Nach Norden hin vermindern sie sich, der Höhenabhängigkeit der Bestimmungsfaktoren entsprechend, auf bis zu 150 - 200 mm / a. Zusätzlich ist der Anteil der Winterniederschläge am Jahresniederschlag im westlichen Taunusbereich höher als im östlichen und in den südlichen Landschaftsräumen. Hier werden mit Ausnahme des Taunuskamms die höchsten mittleren Sickerwasserraten erreicht. 20 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen • Usinger Becken potentielle Verdunstung:550 - 600 mm / a, bis 652 mm / a Talbereiche Sickerwasserrate: 100 - 200 mm / a Wald 200 - 300 mm / a Acker mittlere Sickerwasserrate / a: 268 mm Summe / Landschaftsraum: 19,5 Mio. m3 Bedingt durch abnehmende Geländehöhen und geschützt vor den von Westen eintreffenden Niederschlägen zeichnet sich das östlich des Taunuskamms gelegene Becken durch ein niedrigeres Niederschlagsniveau, höchste Niederschlagssummen im Sommer und höhere Verdunstung aus. Die Sickerwasserraten liegen im Osten unter Wald bei 100 - 200 mm / a, unter Acker bei 200 - 300 mm / a. • Hoher Taunus potentielle Verdunstung:350 - 500 mm / a Taunuskamm 575 - 625 mm / a östliche und westliche Randbereiche (Talbereiche) Sickerwasserrate: > 450 mm / a Wald 200 - 250 mm / a in den Randbereichen mittlere Sickerwasserrate / a: 360 mm Summe / Landschaftsraum: 32,9 Mio. m3 Ab einer Höhenstufe von etwa 700 m werden Sickerwasserraten von mehr als 450 mm / a erreicht. In Tallagen und im klimatisch begünstigten Osten (siehe Usinger Becken) 200 - 250 mm / a unter Wald. • Vortaunus potentielle Verdunstung:525 - 650 mm / a, am südlichen Rand steigend Sickerwasserrate: 450 - 150 mm / a Wald 300 - 200 mm / a Acker mittlere Sickerwasserrate/a: 285 mm Summe / Landschaftsraum: 28,7 Mio. m3 Hier zeigt sich ein ähnliches Bild wie im ‘Hintertaunus Untereinheiten’. Verbunden mit abnehmenden Geländehöhen spiegelt das errechnete Spektrum der Sickerwasserraten im Westen die Niederschlagssituation wider. Südlich von Hofheim-Langenhain läßt sich der Nutzungsbezug der errechneten Sickerwassermengen im Vergleich Acker/Wald gut erkennen. • Main-Taunus-Vorland potentielle Verdunstung: Sickerwasserrate: Summe / Landschaftsraum: 600 mm / a am nördlichen Taunusrand, bis 675 mm / a am südlichen Rand 700 mm / a Maximum (Westen) 100 - 200 mm / a Acker im Westen, 200 - 350 mm / a im Osten 150 - 200 mm / a Wald mittlere Sickerwasserrate/a: 230 mm 28,1 Mio. m3 Der Südwesten wie auch ein kleiner Bereich im Südosten dieses Landschaftsraumes (einschließlich der ‘Friedberger Wetterau’) zeichnen sich durch ein außerordentlich trockenes Klima aus. Dies zeigt sich im Ausmaß des Verdunstungsüberschusses von > 200 mm / a im Sommerhalbjahr (Karte 7). Dementsprechend werden dort auch unter Ackernutzung äußerst niedrige Sickerwasserraten errechnet (östlich von Hochheim 100 - 150 mm / a, Harheim/Bonames 150 - 250 mm / a). Im Nordosten bewegen sie sich korreliert mit dem geringeren Wasserbilanzdefizit (in der Größenordnung von 50 mm), auf höherem Niveau. 21 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen • Friedberger Wetterau und Bergener Rücken potentielle Verdunstung:625 - 675 mm / a Sickerwasserrate: 200 - 250 mm / a Acker 100 - 200 mm / a Wald mittlere Sickerwasserrate/a: 201 mm (Friedberger Wetterau ) bzw. 209 mm (Bergener Rücken) 3 Summe / Landschaftsraum: 4,1 Mio. m (Friedberger Wetterau) bzw. 5,4 Mio. m3 (Bergener Rücken) Im südlichen Teil der ‘Friedberger Wetterau’ herrschen dem trockenen westlichen ‘Main-TaunusVorland’ vergleichbare Klimabedingungen. Im Bereich des ‘Bergener Rückes’ entsprechen sie dem nordöstlichen ‘Maintaunus-Vorland’ (Karte 7). Dazu herrschen - mit Ausnahme des Vilbeler Hangs Böden sehr hoher nutzbarer Feldkapazitäten (> 200 mm / a) vor. Sie bedingen infolge höherer Wasserspeicherkapazität höhere Verdunstungsverluste, die zu den o.g. geringeren Sickerwasserraten führen. Die Rendzinen des Vilbeler Hangs sind durch ihre vergleichsweise geringen Speicherkapazitäten an höheren Sickerwasserraten erkennbar. • Flörsheim-Griesheimer Mainniederung, Fechenheim-Steinheimer Mainniederung potentielle Verdunstung:675 - 700 mm / a Sickerwasserraten: 150 - 200 mm / a Acker 50 - 150 mm / a Wald mittlere Sickerwasserrate/a: 155 mm (Flörsheim-Griesheimer Mainniederung) 161 mm (Fechenheim-Steinheimer Mainniederung) Summe / Landschaftsraum. 2,9 Mio. m3 (Flörsheim-Griesheimer Mainniederung) 7,6 Mio. m3 (Fechenheim-Steinheimer Mainniederung) Den Klimabedingungen entsprechend weisen beide Gebiete geringe Sickerwasserraten auf. In Mainnähe sind die Sickerwasserraten infolge der Mitnutzung des Grundwassers (kapillarer Aufstieg) unter Grünland sehr gering. Das verbleibende Gebiet weist, soweit ackerbaulich genutzt, dem westlichen ‘MainTaunus-Vorland’ vergleichbare Bedingungen auf. Sobald die Fläche waldbestanden ist, vermindern sich die Sickerwasserraten entsprechend. • Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach potentielle Verdunstung:675 - 700 mm / a Main- u. Niddaaue 650 - 675 mm / a Außenbereiche 625 - 650 mm / a Grenzbereich zum Berger Rücken Sickerwasserraten: 200 - 300 mm / a Acker 100 - 150 mm / a Wald mittlere Sickerwasserrate/a: 202 mm Summe / Landschaftsraum: 8,0 Mio. m3 Die Sickerwasserraten bewegen sich in ähnlichen Relationen wie in den angeschnittenen Naturräumen. Infolge der relativ geringen Bodenspeicherkapazitäten für Wasser herrschen südlich von Sachsenhausen und Oberrad für Kleingärten und Grabeland vergleichsweise hohe Sickerwasserraten (250 - 300 mm / a). Das ist im Hinblick auf die Verschmutzungsempfindlichkeit zu beachten. Offenbach zählt zu den klimatischen Bereichen, für die nur ein geringer Anteil der Gesamtniederschläge auf das Winterhalbjahr entfällt. 22 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen • Mönchwald und Dreieich, Rodgau potentielle Verdunstung:650 - 675 mm / a Sickerwasser: 50 - 100 bzw. 100 - 200 mm / a Wald im Westen, im Osten nur bis 150 mm / a 200 - 250 mm / a Acker mittlere Sickerwasserrate/a: 156 mm Summe / Landschaftsraum: 33,3 Mio. m3 (einschl. Auheim-Kleinostheimer Mainniederung.) Der Westen ist durch einen hohen Waldanteil geprägt. Die errechneten Sickerwasserraten bewegen sich mit 100 bis 150 mm / a auf einem niedrigen Niveau. Infolge von Grundwasseranschluß bzw. hoher pflanzenverfügbarer Wassermenge im Boden errechnen sich für einzelne Flächen nur 50 - 100 mm / a. Im Rodgau zeigt sich ein ähnliches Bild. Zwischen Hainburg und Froschhausen ist die Abfolge Acker → Grünland → Wald gut erkennbar. Um Dudenhofen und Jügesheim belaufen sich die Unterschiede zwischen Acker- und Waldnutzung auf rund 100 mm / a, da das pflanzenverfügbare Wasser der Ackerflächen etwa 50 mm / a geringer ist. • Auheim-Kleinostheimer Mainniederung potentielle Verdunstung:650 - 675 mm / a Sickerwasser: 50 - 100 bzw. 100 - 200 mm / a Wald (Westen) im Osten nur bis 150 mm / a 200 - 250 mm / a Acker Als regionale Besonderheit ist der z.T. noch grundwasserbeeinflußte Bereich des Zeller Bruchs hervorzuheben. Der kapillare Aufstieg führt zu äußerst geringen Sickerwasserraten. • Messeler Hügelland potentielle Verdunstung:625 - 650 mm / a Sickerwasser: 250 - 300 mm / a Acker 200 - 250 mm / a Grünland 200 - 300 mm / a Wald mittlere Sickerwasserrate/a: 195 mm Summe / Landschaftsraum: 11,2 Mio. m3 Die im Vergleich zum Rodgau unter Wald und Acker um eine Stufe höheren Sickerwassermengen sind auf die geringere pot. Verdunstung, verbunden mit geringerer pflanzenverfügbarer Wassermenge, zurückzuführen. Weite Flächen verfügen nur über 100 - 150 mm / a pflanzenverfügbares Wasser im Boden. Der Anteil der Sommerniederschläge liegt mit rund 57 % etwas höher als im Rodgau. 1.2.2.3 Hydrogeologische Situation Grundlage der folgenden Ausführungen ist die in Kapitel 5.1 erläuterte allgemeine geologische Situation. Die hydrogeologischen Eigenschaften der Landschaftsräume folgen grundsätzlich aus der Zugehörigkeit zu einer der beiden Großeinheiten: a) b) Festgesteinsgebiete mit Kluftgrundwasserleitern: sie konzentrieren sich auf das Rheinische Schiefergebirge. Lockergesteinsgebiete mit Porengrundwasserleitern, sie konzentrieren sich auf das Senkungsgebiet der Untermainebene. Gesteinstyp und -aufbau bestimmen Speicherfähigkeit und Durchlässigkeit der Gesteine für Wasser und damit ihre Ergiebigkeit. Die Ergiebigkeit wird durch den Erfolg von Bohrversuchen in definierter Tiefe charakterisiert. Die Verschmutzungsempfindlichkeit wird wesentlich durch den Grundwasser 23 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen stand und die Deckschichten beeinflußt. Beide Informationen sind aus der „Standortkarte von Hessen - Hydrogeologische Karte“ übernommen. Infolge einer tektonischen Gliederung in Hebungs- und Senkungsgebiete weicht die hydrogeologische Raumgliederung insbesondere in der Untermainebene vielfach ganz erheblich von den Landschaftsräumen ab. Hintertaunus, einschließlich Usinger Becken Hydrogeologische Eigenschaften, Ergiebigkeit Verschmutzungsempfindlichkeit Kluftgrundwasserleiter mit sehr geringer Leitfähigkeit und Porenvolumen (< 0,5 %). Ergiebigkeit: „sehr gering“. Die Fördermengen vermindern sich im Verlauf von Jahren auf 50 80 % der Ausgangsleistung. Bedeutsam für die Wasserwegsamkeit sind jüngere Schollengrenzen und Zerrungslinien (Verschmutzungsempfindlichkeit). Quarzgänge sind örtlich als Sammelstränge wichtig. An den Festgesteinssockel schließen sich Auflockerungszonen (bis zu 40 m) an. Der aufliegende Hangschutt (örtlich mehrere Meter) verfügt über höhere Leitfähigkeit und ein höheres Speichervermögen (5 – 15 % nutzbares Porenvolumen). Durch diese Zwischenspeicherung in den Schuttdecken wird der Abfluß um Tage bis Wochen verzögert. Für die Wasserversorgung ist der Hangschutt jedoch höchstens örtlich bedeutsam. Das Wasser fließt, der Topographie folgend, in die nächstgelegenen Vorfluter. Im Kluftgrundwasserleiter orientiert sich die Fließrichtung an Lage und Ausrichtung der Gesteinsschichten sowie den Querklüften und Störungslinien, die diese Schichten schneiden. Im ganzen Taunusbereich ist die Verschmutzungsempfindlichkeit über Löß/Solifluktionsschutt, er herrscht im ‘Usinger Becken’ vor, „gering”; über sandigen Tonschiefern und Grauwacken „wechselnd, mittel bis gering“; in den Talbereichen im wesentlichen wegen der hohen Grundwasserstände „‘mittel“. Der mittlere Grundwasserstand (GW-Stand) wird mit 2 m (in den Tälern) bis 25 m unter Grundwasseroberfläche (uGOF) angegeben. Taunuskamm oder Hochtaunus Hydrogeologische Eigenschaften, Ergiebigkeit Die Eigenschaften sind durch zwei zwischen 3,5 4,5 km breite, längs über den Taunuskamm verlaufende Züge aus Taunusquarzit und Hermeskeilsandstein definiert. Die Ergiebigkeit der östlichen Quarzitgänge ist „mäßig – mittel“, die der beiden westlichen Stränge aus Hermeskeilsandstein ist „gering” eingestuft. Die eingeschlossenen Bunten Schiefer, wie die sandigen Tonschiefer und Grauwacken des Hintertaunus sind mit „sehr gering” bewertet. Topographisch bedingt fließt des Grundwasser nach SO. Die Wertung der Speicherfähigkeit der Quarzite, Sand- u. Kalksteine ist relativ zu dem sie umgebenden Gestein. Ìm Vergleich zu dem nutzbaren Poren24 Verschmutzungsempfindlichkeit Korrespondierend mit den Gesteinseigenschaften über den beiden Gesteinszügen und der geringmächtigen Bodenabdeckung: „mittel“. Mittlerer GW-Stand: 3 m (in den Tälern) - 40 m uGOF. Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen volumen von 10 – 25 % der sandig-kiesigen Porengrundwasserleiter des Hattersheimer oder des Oberrheingrabens südlich des Mains ist die Aufnahmekapazität mit bis zu 1 % des Volumens immer noch gering. Hangschutt: örtlich 20 m bis zu 38 m erreichend, mit hoher Leitfähigkeit und hohem Speichervermögen. Vortaunus Hydrogeologische Eigenschaften, Ergiebigkeit Festgestein mit kurzen, wenig klaffenden Klüften (< 0,5 Vol %), wenig wasserwegsam; Ergiebigkeit: „gering“. Das Grundwasser der quartären und tertiären Schichten fließt nach Südosten, Hauptvorfluter ist die Nidda. Verschmutzungsempfindlichkeit Über Phyllit und Phyllitverwitterungsprodukten in der Regel: „wechselnd, mittel - gering”; über Terrassenablagerungen mit hohem Tonanteil und/oder mächtiger Lehmüberdekkung: „mittel“. Mittlerer GW-Stand: 4 m (in den Tälern) - 15 m uGOF. Im anschließenden UVF-Gebiet sind die Abgrenzungen der Landschaftsräume nur bedingt mit den hydrogeologischen Raumabgrenzungen in Einklang zu bringen. Hydrogeologisch gesehen gehört der Raum zum Untermaingebiet. Er gliedert sich in Nord–Süd-Richtung in drei tektonische Großräume: den Oberrheingraben im Westen, die Hochschollengebiete des Sprendlinger bzw. des Frankfurter Horstes im mittleren Teilbereich und die Hanau-Seligenstädter Senke im Osten. Jede dieser tektonischen Großeinheiten setzt sich wiederum aus einer Abfolge gegeneinander verschobener Schollen zusammen. Unter denen sind insbesondere die Senkungsgebiete, auch als Tiefschollen bezeichnet, hydrogeologisch von Interesse. Tiefschollengebiete sind der Hattersheimer Graben, der Bad Homburger Graben, der Nidda Graben, die Kelsterbacher Tiefscholle und die Hanau-Seligenstädter Senke. Die nördlich des Mains gelegenen Gebiete zeichnen sich durch geringmächtige Sand-, Kies- und Lößauflagen und geringen Speicherraum im tertiären Gestein aus. Hochschollengebiete sind der Hochheimer Horst, der Höchst-Sulzbacher Horst, der Frankfurter und der Sprendlinger sowie der Walldorfer Horst. Innerhalb der Landschaftsräume werden von West nach Ost folgende hydrogeologische Bedingungen vorgefunden: Main-Taunus-Vorland Hydrogeologische Eigenschaften, Ergiebigkeit Verschmutzungsempfindlichkeit Hochheimer Horst Kluftgrundwasserleiter: Durch mächtige Ton-, Schluff- und Mergelschichten ohne nutzbare Porenstruktur und geringmächtige pleistozäne Auflagen ist die Ergiebigkeit: „gering“. Nördlich des Mains fließt das Grundwasser nach Südosten in den Main ab. „wechselnd mittel - gering“; „mittel“: weniger gut abgedeckte Hochterrassen des Mains (Sand, Kies), Täler aufgrund von gelegentlich höher anstehendem Grundwasser (> 2 m ). Mittlerer GW-Stand: 5 m uGOF. 25 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Hattersheimer Graben Lokal können bis zu 4 Grundwasserstockwerke angetroffen werden: 1. Kluftgrundwasserleiter des Devon und Vordevon; 2. Kluft- und Porengrundwasserleiter des Miozän, der im wesentlichen mergelig entwickelt ist, in Kalkbänken und Kieslagen aber Grundwasser enthält; 3. Porengrundwasserleiter des Pliozän (aus diesem fördern die Wasserwerke Hattersheim der Stadtwerke Frankfurt); 4. Porengrundwasserleiter der pleistozänen Mainterrasse. Ergiebigkeit: „groß“ Grundwasserfließrichtung zum Main. . Siehe Hochheimer Horst. Mittlerer GW-Stand: Mainaue 2 m - 5 m uGOF; SW von Kriftel: rund 50 m uGOF. Höchst-Sulzbacher Horst Kluftgrundwasserleiter aus Kalksteinbänken. Daneben sind durch Lösungsprozesse Karstgrundwasserleiter entstanden, die z.T. durch Auffüllung mit Kalksand und Schluff zu Porengrundwasserleitern umgebildet sind. In Verbindung mit pleistozänen Auflagen ist die Ergiebigkeit „mäßig - mittel“. Generelle Grundwasserfließrichtung nach SO zur Nidda. Siehe Hochheimer Horst. Mittlerer GW-Stand: 5 m uGOF Nidda Graben Porengrundwasserleiter sind zwischen 10 und 30 m mächtig und bestehen aus einer Abfolge pliozäner Tone und Kiese sowie Ton- und Schluffschichten. Die jüngere pleistozäne Sand- und Kiesauflage ist bis zu 15 m mächtig. Ergiebigkeit: „groß“. Grundwasserfließrichtung: zur Nidda. Aus den südlich der Nidda gelegenen Stadtteilen (Bockenheim, Eschbach) fließt das GW nach Westen,. aus Nied und Griesheim zum Main. Niddaaue: „mittel“ (hohe Grundwasserstände, Auenlehm). Randbereich: „wechselnd, mittel - gering“ (bis zu 13 m mächtige Löß- u. Lößlehmüberdeckung). Mittlerer GW-Stand: Talaue Nidda: 1 – 3 m uGOF. Randbereich: 3 - 5 m uGOF. außerhalb: 20 m uGOF. Bad Homburger Graben Porengrundwasserleiter: > 70 m mächtige pliozäne Lockergesteine mit besonders hohem Kiesanteil, Wasserförderanlagen sind für die lokale Wasserversorgung bedeutsam (Bad Homburg). Ergiebigkeit: „mäßig - mittel“. Südwestl. des Grabens fehlen diese Porengrundwasserleiter, östl. vermindert sich die Mächtigkeit der kiesigen Auflageschichten (< 5 m), die Ergiebigkeit ist „gering“. Hang- und Deckschutt in Verbindung mit hohen Grundwasserabständen und hohem Anteil verwitterter Tonmineralien und Glimmer. „wechselnd, mittel bis gering“. Bei höherem Lehm- oder Deckschuttanteil: „gering“. Mittlerer GW-Stand: 20 m uGOF. Die folgende Zusammenstellung gibt einen Überblick der Situation im Verdichtungsraum einschließlich der angrenzenden Landschaftsräume. Wegen der hydrogeologisch begründeten Zergliederung in Hochund Tiefschollengebiete stimmen die naturräumlichen Abgrenzungen auch hier nicht mit den hydrogeologischen überein. 26 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Friedberger Wetterau Hydrogeologische Eigenschaften, Ergiebigkeit Hydrogeologisch besteht kein wesentlicher Unterschied zum östlichen ‘Main-Taunus-Vorland’. Über einer undurchlässigen Grundlage liegen Löß und Lößlehme. Ergiebigkeit: „gering“, da kaum Speicherraum für Sickerwasser vorhanden ist. Grundwasserfließrichtung: zur Nidda. Verschmutzungsempfindlichkeit Lößauflagen verbunden mit hohem Grundwasser-Flurabstand: „gering“. Mittlerer GW-Stand: überwiegend > 15 - 30 m uGOF Bergener Rücken Hydrogeologische Eigenschaften, Ergiebigkeit Verschmutzungsempfindlichkeit Teil des Frankfurter Horstes, der sich aus mehreren unterschiedlich herausgehobenen Teilschollen zusammensetzt. Infolge seiner Nord - Süd - Ausrichtung schneidet er alle in diesem Abschnitt zusammengefaßten Naturräume. Wichtige Merkmale des Horstes sind: 1. Rotliegendes: mächtiger Kluftgrundwasserleiter, aus dem Mineralwasser gefördert wird. 2. Oligozäne Scholle aus dem Tertiär: sie enthält als bedeutendste Schicht Rupelton, der von Cyrenenmergel überlagert wird. Beide Substrate sind extrem wenig wasserwegsam und speicherfähig. In diese Schichten sind punktuell Porengrundwasserleiter eingeschlossen, teilweise werden sie genutzt. Das hier gespeicherte Grundwasser ist gespannt, was auf eine geringere Verschmutzungsempfindlichkeit schließen läßt. Wegen des verbreiteten Vorkommens des Grundwassernichtleiters Ergiebigkeit: „gering - sehr gering“. Sand- und Kiesauflagen erreichen in den Talauen Mächtigkeiten bis zu 6 m und bilden den obersten Grundwasserleiter; auf dem Berger Hang fehlen sie. Verbunden mit Lößauflagerungen im Gebiet des miozänen Tertiärs nördlich von Maintal (Hohe Straße): „gering“. In Verbindung mit höherem Grundwasserstand: „wechselnd, mittel - gering“. Mittlerer GW-Stand: Bachauen < 5 m; Hochflächen > 15 - 30 m uGOF. Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach Hydrogeologische Eigenschaften, Ergiebigkeit Verschmutzungsempfindlichkeit Beginnend mit dem Hattersheimer Graben schneidet der Raum alle nördlich und südlich des Mains gelegenen hydrogeologischen Teilräume. Besonderheiten sind der im Süden gelegene Sachsenhausener und der Bieberer Berg. Hier sind einige der miozänen Kalksteinlagen des Frankfurter Horstes durch Lösungsvorgänge zu Karstgrundwasserleitern umgewandelt. Ausnahme Nidda Graben, siehe dort. Sonst „wechselnd, mittel - gering“. Zwischen Schwanheim und Höchst, pleistozäner Löß über geringmächtigen Grundwasserleitern: „gering“. 27 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Ergiebigkeit: „mäßig - mittel“. Die Vorkommen haben für die Wasserwirtschaft Bedeutung Aus den südöstlichen Stadtteilen liegen nur Informationen über das oberflächennahe quartäre Grundwasser vor, es fließt in süd- bis südwestlicher Richtung zum Main. Im Stadtgebiet von Offenbach verläuft die Fließrichtung zum Main, vom Stadtkern aus direkt nach Norden, an den östlichen Außenbereichen (Waldhof, Bieber) in südwestlicher Richtung zur Mainvorlände. Fechenheim-Steinheimer Mainniederung Hydrogeologische Eigenschaften, Ergiebigkeit Teil des Frankfurter Horstes. Verschmutzungsempfindlichkeit Auenlehm und hoher GW-Stand: „mittel“. Mittlerer GW-Stand: überwiegend < 5 m uGOF. Südlich des Mains gliedern sich die Großeinheiten hydrogeologisch folgendermaßen: • Die Ausläufer des Oberrheingrabens im Westen in die Kelsterbacher Tiefscholle und den Walldorfer Horst. Hier handelt es sich um ein außerordentlich grundwasserreiches Gebiet. • Der mittlere Teil besteht aus der Hochscholle des Sprendlinger Horstes und der Neu-Isenburger Quersenke. Sie grenzt im Osten an den Frankfurter Horst. • Im Osten befindet sich die hydrogeologisch wichtige Einheit der Hanau-Seligenstädter Senke. Sie ist neben dem Oberrheingraben der zweite wichtige Wasserspeicher im UVF-Gebiet. Die Randbereiche sind gegenüber dem zentralen Bereich, er entspricht etwa dem Rodgau, grundwasserärmer. Flörsheim-Griesheimer Mainniederung und Mönchwald und Dreieich, Rodgau - westlicherTeil Kelsterbacher Tiefscholle Hydrogeologische Eigenschaften, Ergiebigkeit Verschmutzungsempfindlichkeit Die Kelsterbacher Tiefscholle weist ein 200 m mächtiges oberes Grundwasserstockwerk auf, das nach unten durch einen tonig-schluffigen Grundwasserhemmer abgeschlossen ist. Der Grundwasserspeicher besteht aus 100 - 150 m mächtigen pliozänen Mainablagerungen mit mehrere Meter mächtigen schluffig-tonigen Zwischenlagen. Darauf lagern bis zu 45 m mächtige pleistozäne Gesteine, die sehr gut durchlässig sind, so daß auftreffendes Niederschlagswasser zu hohem Anteil versickert. Aus den angrenzenden Hochschollen findet nur ein geringer Zuzug statt. Die Niederschlagsversickerung ist demnach von außerordentlicher Bedeutung für die Grund- In der ‘Flörsheim-Griesheimer Mainniederung’: „mittel“. Bei Überdeckung mit höheren Schluff- oder Tonanteilen vermindert sich die Empfindlichkeit um 1 - 2 Stufen (Auenlehm, älterer Hochflutlehm zwischen Kelsterbach und Schwanheim). Im nördlichen Bereich der Kelsterbacher Tiefscholle und der Neu-Isenburger Quersenke wegen tiefliegender Grundwasserstände „wechselnd, mittel - gering“. Mittlerer GW-Stand: Die Grundwasserstände sind erheblich durch die Mainregulierung (1886) beeinflußt worden. In der Talaue und in 28 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen wasserneubildung. Ergiebigkeit: im Westen „hoch“; Mainnähe: von 3 – 7 m uGOF; südliche Terrassenkante: > 20 m uGOF. im Südosten „mäßig - mittel“. Die Fließrichtung des Grundwassers ist ursprünglich zum Main hin gerichtet, inzwischen hat sich ein Trichter abgesenkten Grundwasserspiegels ausgebildet. Südlich des Schwanheimer Waldes und des östlichen Gemarkungsgebietes von Kelsterbach strömt das Grundwasser zu den Brunnenanlagen. Walldorfer Horst Hydrogeologische Eigenschaften, Ergiebigkeit Auf tonig-mergeligen Schichten mit Kalksteinzwischenlagen liegen 20 - 40 m mächtige Sand- und Kiesauflagen, sodaß die Ergiebigkeit nur „mäßig mittel“ ist. Verschmutzungsempfindlichkeit „Wechselnd, groß - mittel“ bzw. „mittel“. Pleistozäne Tonablagerungen schützen örtlich hoch anstehendes Grundwasser. Mittlerer GW-Stand: im Westen 5 bis < 2 m uGOF. Mönchwald und Dreieich, Rodgau - mittlerer Teil siehe auch Landschaftsraum ‘Messeler Hügelland’ Neu-Isenburger Quersenke Hydrogeologische Eigenschaften, Ergiebigkeit Verschmutzungsempfindlichkeit 10 bis 15 m mächtige sandig-kiesige Mainablagerun- Siehe Kelsterbacher Tiefscholle. Mittlerer GW-Stand: 10 - 20 m uGOF gen mit tonigen Zwischenlagen; Ergiebigkeit: „gering“. Das Messeler Hügelland bildet etwa parallel mit dem Verlauf der A 661 nach Norden eine Wasserscheide. Etwa ab Gravenbruch fließt das Grundwasser nach Westen oder Nordosten, dann jeweils nach Norden in den Main. Mönchwald und Dreieich, Rodgau - östlicher Teil Hanau - Seligenstädter Senke - westlicher Randbereich Hydrogeologische Eigenschaften, Ergiebigkeit Verschmutzungsempfindlichkeit Mit 15 - 25 m vergleichsweise geringmächtige Poren- Grundwassernichtleiter, hohe Grundwassergrundwasserauflagen auf Rotliegendgestein. Da flurabstände: „wechselnd, mittel - gering“. kaum Ton- und Mergeleinlagerungen vorkommen, ist Mittlerer GW-Stand: 10 – 20 m uGOF. die Ergiebigkeit „ mäßig - mittel“. Im Übergangsbereich zum Messeler Hügelland befindet sich ein Grundwassernichtleiter. Viele für die Wasserversorgung wichtige Brunnengalerien, die in den zentralen Bereich hineinreichen. 29 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Hanau - Seligenstädter Senke - Zentralbereich = Rodgau Hydrogeologische Eigenschaften, Ergiebigkeit Verschmutzungsempfindlichkeit > 40 m mächtige Porengrundwasserleiter, die in mehrere voneinander getrennte Grundwasserstockwerke unterteilt sind. Pleistozäne Toneinlagerungen isolieren den tieferen Grundwasserleiter, so ist ein schwebendes Grundwasser-Stockwerk ausgebildet. Wegen der großen Ergiebigkeit befinden sich in diesem Gebiet und am westlichen Bereich der HanauSeligenstädter Senke verschiedene Förderanlagen. Verbunden mit der hohen Ergiebigkeit und der großen Durchlässigkeit der Deckschichten ist diesem Bereich die höchste Verschmutzungsempfindlichkeit zugeordnet: „wechselnd, groß mittel“. Mittlerer GW-Stand: 8 - 28 m uGOF Hanau - Seligenstädter Senke - nordöstlicher Randbereich Hydrogeologische Eigenschaften, Ergiebigkeit Verschmutzungsempfindlichkeit Von Tonserien unterlagerter Basalt: „wechDie tertiären Schichten enthalten Kalksteineinlagerungen, die ergiebige Kluft- und Karstgrundwasser- selnd, mittel - gering“. leiter darstellen. Sie stehen im Zusammenhang mit dem bereits erwähnten Bieberer Berg (Verdichtungs- Mittlerer GW-Stand: 10 – 20 m uGOF raum). Ganz am Ostrand des UVF-Gebietes befindet sich der Steinheimer Basalt. Er ist als ein geringmächtiges Festgestein mit einer Lockergesteinsüberdeckung von < 2 m anzusprechen: Ergiebigkeit „sehr gering“. Auheim - Kleinostheimer Mainniederung Hydrogeologische Eigenschaften, Ergiebigkeit Porengrundwasserleiter mit sich zum Main hin vermindernder Mächtigkeit (> 40 m bis < 10 m zwischen Seligenstadt und Hainstadt). Ergiebigkeit: „mäßig - mittel“ und „sehr gering“. Aufgrund von tonig-schluffigen Einlagerungen treten schwebende Grundwasserleiter auf. Er speist die Wasserversorgung der Vegetation. Verschmutzungsempfindlichkeit Die Mainterrassen südlich von Seligenstadt wegen des höher anstehenden Grundwassers: „mittel“. Nach Norden wird die Bewertung aus zunehmenden tonigen Anteilen erkärt. Mittlerer GW-Stand: er reicht in der Mainniederung von einigen dm bis zu einigen m uGOF. Messeler Hügelland Hydrogeologische Eigenschaften, Ergiebigkeit Verschmutzungsempfindlichkeit Wegen des hohen Tonanteils des Rotliegenden Die Sand-, Ton- und Schluffsteinserien, Arkosen, Konglomerate und Kalksteine des Rotliegenden sind und der geringmächtigen quartären Abdeckung „gering“. plastisch und sehr undurchlässig. Es handelt sich Mittlerer GW-Stand: 4 - 6 m uGOF. um einen Kluftgrundwasserleiter. Ergiebigkeit: „sehr gering“. 30 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen 1.2.2.3 Grundwasserqualität Diese Auswertungen sollen eine Übersicht der Belastungssituation geben und die im Bewertungsteil dargelegten standortbedingten Verschmutzungspotentiale verifizieren. Bezüge zur Wasserversorgung oder zu wasserrechtlichen Maßnahmenerfordernissen sind auf der hier verwendeten Grundlage nicht herzustellen. Im Hinblick auf diese Zielsetzung stehen daher auch hier die im Bewertungsteil verwendeten stofflichen Indikatoren „Nitrat“ und „Pflanzenschutzmittel“ im Mittelpunkt. Die Angaben stützen sich auf Mittelwerte, die im Rahmen der Grundwasserüberwachung der Hessischen Landesanstalt für Umwelt (inzwischen HLUG) auf Nitrat und Pflanzenschutzmittel im Rohwasser gewonnen wurden. Sie beziehen sich auf Brunnen, Schürfungen, Stollen und Grundwasseraufschlüsse im Zeitraum von 1990 -1997. Im Einzelfall ergänzen Auswertungen im Auftrag des UVF (Büro Amann, 1993) die Daten. In unbeeinflußten Roh- und Grundwässern liegen die Nitratkonzentrationen bei < 5 mg/l Nitrat (NO3). In Hessen liegt der Medianwert bei rund 10 mg/l, diese Konzentration wird als Folge diffuser Kontamination angesehen (HLfU; Bericht RohwasseruntersuchungsVO, 1996). Bei Brunnenanlagen wird versucht, ein Niveau anzugeben, auf dem sich die Konzentrationen der Brunnen in der Mehrzahl bewegen. Dabei wird die Klassifizierung benutzt, die der Einstufung von Wasserschutzgebieten (WSG) zugrunde liegen (mg NO3/l: < 15; 15 - 25; > 25 - 50). Die Angaben sind in der Karte Nr. 13 „Empfehlungen für den Grundwasserschutz“, dem Kapitel 2.2 zugeordnet, nachzuvollziehen. Es gelten die folgenden Vorgaben: Nach der Trinkwasserverordnung (TVO) gilt in der Bundesrepublik der Grenzwert von 50 mg Nitrat pro Liter, der in der Europäischen Gemeinschaft gültige Orientierungswert liegt bei 25 mg Nitrat pro Liter. Der Grenzwert für Pflanzenschutzmittel liegt für den Einzelstoff bei 0,1 µg/l, für die Summe der Stoffe bei 0,5 µg/l (entsprechend 0,0005 mg/l). Die Angaben zur Rohwasserqualität sind in der Karte 13 „Empfehlungen für den Grundwasserschutz“ nachzuvollziehen. • Hintertaunus Untereinheiten Überwiegend bleiben die mittleren Nitratkonzentrationen unter dem Medianwert von Hessen, nur in einem Brunnen überschreitet der Mittelwert den EU-Orientierungswert. Er erreicht damit die Hälfte des zulässigen Trinkwassergrenzwertes. Allerdings ist für die Mehrzahl der Anlagen davon auszugehen, daß bei einer höheren zeitlichen Auflösung der Messdaten deutlich höhere Einzelwerte im Jahresverlauf erreicht werden. Die z.T. erheblichen Schwankungen entstehen durch das geringe Puffervermögen des Bodens und des klüftigen Untergrundes im Zusammenwirken mit der Nutzung, ein Hinweis auf erforderliche Vorsorge. Pflanzenschutzmittel werden nur in einer Anlage gefunden, die mittlere Konzentration bleibt weit unter den zulässigen Grenzwerten. • Usinger Becken Im Vergleich zu dem vorher betrachteten Landschaftsraum sind relativ wenige Gewinnungsanlagen von erhöhten Nitratgehalten betroffen, die mittleren Gehalte liegen fast überall unter dem Medianwert für Hessen. In zwei Anlagen im ‘Usinger Becken’, eine im Usata, die andere in Wehrheim, überschreiten die Mittelwerte dieses niedrige Niveau. Die Nitratgehalte bewegen sich im Mittel knapp unterhalb des Orientierungswertes. Pflanzenschutzmittel werden in keinem Brunnen festgestellt. • Hoher Taunus Die überwiegende Zahl der untersuchten Entnahmestellen ist der Gruppe der Stollen und Quellen zuzuordnen. Sie zeichnen sich durch vergleichsweise geringe Boden- und Gesteinsüberdeckungen aus. Auf dem Gemarkungsgebiet von Friedrichsdorf, Glashütten und Schmitten bleiben die mittleren Konzentrationen unter dem Medianwert von Hessen. Drei Anlagen sind nicht wegen erhöhter Nitratgehalte, sondern aufgrund ihrer Aluminiumgehalte gefährdet (Glashütten, Oberursel, Bad Homburg). Das Vorkommen von Aluminium zeigt eine Überschreitung der Pufferkapazität des Bodens für Säure an. 31 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Pflanzenschutzmittel, chlorierte Kohlenwasserstoffe als auch PAK belasten nach den vorliegenden Meßdaten die Gewinnungsanlagen nicht. Zusammenfassend ergeben die Auswertungen der zuständigen Landesanstalt (1996) für den gesamten Hochtaunuskreis, daß knapp 50 % der Rohwassermeßstellen im unteren Konzentrationsbereich liegen, 3 % enthalten erhöhte Konzentrationen bis an den Grenzwert der Trinkwasserverordnung. Knapp 96 % der Rohwasserkontrollen sind frei von Pflanzenschutzmitten, der Grenzwert wird nicht überschritten. • Vortaunus Im ‘Vortaunus’ liegen die Nitratgehalte der Brunnen auf höherem Niveau als in den bisher betrachteten Landschaftsräumen. Im Vergleich scheint im NW (Gemarkungsgebiet von Eppstein, Hofheim, Bad Soden und Kelkheim) ein höheres Konzentrationsniveau vorgefunden zu werden als im NO des Landschaftsraums. Daten aus Kelkheim und Hofheim beziehen sich auf unterschiedlich tiefe Förderanlagen. Erwartungsgemäß treten in den flachen Meßstellen häufiger Konzentrationen, die bis an den Orientierungswert heranreichen, auf. Pflanzenschutzmittel sind in vier Gewinnungsanlagen (Hofheim, Bad Soden, Kronberg, Königstein) gemessen worden. In Königstein und Hofheim ist ihr Auftreten mit knapp unterhalb des Orientierungswertes liegenden Nitratkonzentrationen verbunden. Beide Anlagen liegen in landwirtschaftlich genutztem Umfeld. Vereinzelt wird auch in diesem Landschaftsraum Aluminium in den Rohwässern gefunden (Eppstein, Kelkheim, Bad Soden und Oberursel). Auch hier ist von Säureeintrag - Versauerung - Überforderung der Pufferkapazitäten der Böden auszugehen. • Main-Taunus-Vorland Im Vergleich zu den vorangegangenen Landschaftsräumen herrscht durchgehend eine höhere mittlere Belastung der Rohwässer vor. In 9 der 42 ausgewerteten Anlagen liegen die Mittelwerte über dem Grenzwert der Trinkwasserverordnung. Dies betrifft insbesondere den Westen des Landschaftsraumes. Die hoch belasteten Brunnen von Hochheim sind sehr flach, das Gebiet zeichnet sich durch eine hohe Dichte verschiedenster Nutzungsansprüche auf engem Raum aus, Kriftel ist ein Zentrum des Obstanbaus. Mit dem Vorkommen von Pflanzenschutzmitteln treten drei Standorte in Erscheinung, jeweils gekoppelt mit nennenswerten Nitratgehalten (bis zum Grenzwert der Trinkwasserverordnung). Dagegen können die Tiefbrunnen von Liederbach als praktisch unbelastet angesehen werden, auch tiefe Brunnenanlagen von Friedrichsdorf und Oberursel, die zwar aus dem Taunuskristallin fördern, aber im ‘Main-Taunus-Vorland’ liegen, zeichnen sich wieder durch unbelastete Wässer aus. In Bad Homburg und Schwalbach sind die Flachbrunnen aufgrund der bestehenden Belastung außer Betrieb. Die Auswertungen der HlfU, auf Kreisebene ausgewertet, (HLfU, 1997) unterstützen die aufgezeigte Tendenz. Gerade der Main-Taunus-Kreis ist mit 17 % hessenweit durch den höchsten Anteil von Brunnen gekennzeichnet, die den Trinkwassergrenzwert für Nitrat überschreiten (Hessen knapp 3 %, Hochtaunuskreis gar keine, Landkreis Offenbach knapp 11 % ; HLfU, 1997). Bei Pflanzenschutzmitteln liegen knapp 7 % der Grund- und Rohwässer über dem zulässigen Summenwert. Als ursächlich wird das Zusammenwirken von ballungsraumnaher Lage, einem hohen Anteil landwirtschaftlicher Nutzfläche mit einem hohen Prozentsatz an Sondernutzungen (Umfeld Hochheim, Kriftel) und viele Verkehrsstrecken angesehen. • Friedberger Wetterau Vorliegende Daten beschränken sich auf zwei Gewinnungsanlagen in der Niddaniederung (zwischen Bad Vilbel und Berkersheim). Sie entnehmen Wasser aus den tertiären Vilbeler Kiesen und Kalksteinen sowie den quartären Talkiesen. Die Nitratgehalte der Brunnen sind mit mittleren Gehalten (knapp unterhalb des EG-Richtwertes) relativ hoch. Pflanzenschutzmittel werden keine festgestellt. 32 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen • Bergener Rücken und Fechenheim-Steinheimer Mainniederung Die Charakterisierung dieses Landschaftsraumes stützt sich auf Brunnen, die oberflächennahes Grundwasser aus flachen, den miozänen, undurchlässigen Gesteinen aufliegenden Porengrundwasserleitern des Frankfurter Horstes nutzen (verwaltungsmäßig gehören davon 5 Anlagen bereits zum ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’). Die Grundwasserleiter sind durch eine Auenlehmschicht abgedeckt. Deren Schutzwirkung reicht offenbar nicht aus, so daß von den 19 betrachteten Gewinnungsanlagen 11 mittlere Konzentrationen zwischen EU Orientierungswert und Grenzwert der Trinkwasserverordnung aufweisen. Pflanzenschutzmittel werden nur in einzelnen Brunnen gefunden (Wachenbuchen, Enkheim), die mittleren Konzentrationen bleiben unter dem Grenzwert. • Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach a) Stadtgebiet Frankfurt Hier zeigt sich ein sehr heterogenes Bild. Auf der Basis der Mittelwerte wird der Grenzwert der Trinkwasserverordnung in keiner Rohwassermeßstelle überschritten. Die Gewinnungsanlagen am nördlichen Stadtrand in Praunheim fallen durch relativ hohe Nitratkonzentrationen auf. Für Griesheim liegen nur Ergebnisse von Mischwasseranalysen (mittlere Konzentrationen aller Brunnen) vor, im Mittel der letzten Jahre sind die Nitratkonzentrationen sehr gering. Eine der beiden in Nieder-Eschbach gelegenen Anlagen erweist sich mit Nitratgehalten, die über der Trinkwasserverordnung liegen, als sehr belastet, eine direkt daneben liegende ist völlig unauffällig. Im Gebiet von Frankfurt sind nur 19 % der Wässer aus Grund- und Rohwassermeßstellen frei von Pflanzenschutzmitteln. Knapp 63 % der Grund- und Rohwassermeßstellen enthalten Konzentrationen, die über dem Summengrenzwert der Trinkwasserverordnung liegen. b) Stadtgebiet Offenbach In den über das gesamte Stadtgebiet verteilten Notbrunnen – sie werden nicht für die reguläre Trinkwasserversorgung genutzt - kommt Nitrat in allen Konzentrationsstufen vor. Das dichte Auftreten von Stickstoffverbindungen ist auffällig und dokumentiert eine hohe diffuse Grundbelastung. • Mönchwald und Dreieich, Rodgau und südlicher Teil der Flörsheim-Griesheimer Mainniederung Das Gebiet wird den hydrogeologischen Einheiten entsprechend untergliedert behandelt: a) Kelsterbacher Tiefscholle, Walldorfer Horst im Westen über dem nördlichen Oberrheingraben Innerhalb des Gebietes zeigt sich ein unterschiedliches Bild: in den westlichen Brunnenanlagen (Hinkelstein) sind die mittleren Nitratkonzentrationen zumeist erhöht, ohne den Grenzwert der Trinkwasserverordnung zu überschreiten. In Schwanheim fallen recht niedrige Mittelwerte auf, in den östlicheren Anlagen (Oberforsthaus, Goldstein) sind die mittleren Konzentrationen tendenziell höher. Pflanzenschutzmittel werden annähernd in allen Gewinnungsanlagen gefunden. Im Südwesten (Zeppelinheim, Neu-Isenburg und Egelsbach) fällt eine der beiden dortigen Grundwassermeßstellen durch hohe Nitrat und Pflanzenschutzmittelwerte auf, auch in Dreieich/Sprendlingen variieren die mittleren Nitratkonzentrationen zwischen den Brunnen erheblich. Pflanzenschutzmittel treten in nennenswerter Konzentration nur in einer Grundwassermeßstelle auf. In Langen überschreiten die Nitratwerte in der Mehrzahl der Brunnen und Grundwassermeßstellen den Grenzwert der Trinkwasserverordnung, zumeist ist dies mit hohen Pflanzenschutzmittelwerten verbunden. b) mittlerer Teil: Messeler Hügelland, Neu-Isenburger Quersenke und nördliche HanauerSeligenstädter Senke (Offenbach) In der Quersenke befinden sich verwaltungsmäßig zu Neu-Isenburg gehörende Brunnen mit mittleren Nitratkonzentrationen. Sie zeichnen sich durch über dem Grenzwert liegende Pflanzenschutzmittelgehalte aus. Hiervon ist eine zweite Gruppe zu unterscheiden, die zwar erhöhte Nitratgehalte aufweist, 33 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen ohne allerdings die Vorgabe der Trinkwasserverordnung zu überschreiten. Die hohen Nitratgehalte sind auch hier mit erhöhten Pflanzenschutzmittelwerten kombiniert. c) östlicher Teil: Rodgau (Mittelteil) und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung In den großen Brunnengalerien westlich von Heusenstamm werden im Mittel der Jahre seit 1990 durchgängig hohe Nitratgehalte, ohne den Grenzwert zu überschreiten, ermittelt. Parallel hierzu liegen in fast allen Anlagen die Pflanzenschutzmittelkonzentrationen auf einem hohen Niveau. Das gilt ebenfalls für Brunnen und die Grundwassermeßstelle von Dietzenbach. Auffällig ist die unterschiedliche Situation im östlichen Bereich der Senke. Die Meßstellen um Froschhausen/Hainburg enthalten deutlich geringere Nitratkonzentrationen. Auch südlicher (Lange Schneise) sind einige Brunnen seit 1990 völlig nitratfrei, einige wenige bewegen sich in höheren Konzentrationsbereichen. Pflanzenschutzmittel werden, wenn überhaupt gemessen, nur in Konzentrationen vorgefunden, die weit unter den zulässigen Grenzwerten liegen. Auch aus Seligenstadt und Zellhausen liegen Mittelwerte vor: während die Gehalte der Grundwassermeßstelle wieder nahe des Grenzwertes für Nitrat liegen, sind die Konzentrationen in den Brunnen vergleichsweise gering. Pflanzenschutzmittel liegen mit Ausnahme einer Grundwassermeßstelle (Zellhausen) weit unter den zulässigen Grenzwerten. Zusammenfassend läßt sich aus den Auswertungen der HLfU für den Landkreis Offenbach festhalten: aus der hohen Nutzungsintensität folgt, daß bereits 10 % aller Meßstellen den Trinkwassergrenzwert nicht einhalten. 25 % aller Meßstellen weisen Konzentrationen auf, die zum Teil bis an den Grenzwert der Trinkwasserverordnung reichen, 29 % sind schwächer beeinflußt. Dieses Bild wiederholt sich für Pflanzenschutzmittel. Nur 58 % der Grund- und Rohwässer (ab 1994) sind frei von Pflanzenschutzmittelrückständen, 12 % überschreiten den zulässigen Grenzwert. 34 Landschaftsplan UVF 1.3 Klima (einschl. Luft) 1.3.1 Grundlagen Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen − Höhenschichtenkarte des UVF-Gebietes − Klimadaten von 36 Klimameßstationen des Deutschen Wetterdienstes (1931-1960; keine flächendeckenden Daten zu den Durchschnittstemperaturen) − Klimaregionalisierung des UVF-Gebietes (s. Karte 7 „Klimaregionen“): Klimatische Wasserbilanz als Differenz zwischen interpolierten Niederschlägen und potentieller Verdunstung (nach HAUDE) im Sommerhalbjahr (Hauptvegetationsperiode) − Wuchsklimagliederung von Hessen 1 : 200 000 (ELLENBERG & ELLENBERG 1974) − Karte der mittleren Windverhältnisse, Untersuchung der Regionalen Planungsgemeinschaft Untermain (1972/74) − Klimatopkarte des UVF-Gebietes, Thermalscanneraufnahmen aus dem Jahr 1985 (s. UmweltVorsorge-Atlas des Umlandverbandes Frankfurt (UVA)) − Karte der Kaltluftproduktion im UVF-Gebiet (s. UVA) − Karte der Akkumulierten Kaltluftmengen im UVF-Gebiet (s. UVA) − Klimafunktionskarte des UVF-Gebietes (s. Karte 8) − Luftgütekarte des UVF-Gebietes auf der Basis der Flechtenverbreitung (s. UVA) − Karte der Luftbelastung aus dem Kfz-Verkehr im UVF-Gebiet (s. UVA) Die Informationen zu Niederschlägen und klimatischer Wasserbilanz werden vor allem im Hinblick auf die Wechselwirkungen mit dem Biotop- und Nutzungspotential während des Sommerhalbjahres aufgelistet. Der Temperaturaspekt, zu dem keine übersichtlichen Daten vorliegen, wird dabei indirekt durch die Darstellung des Wuchsklimas abgedeckt. Generell ist im hessenweiten Vergleich der gesamte Bereich des Rhein-Main-Tieflandes während der Hauptvegetationsperiode als besonders mild und trocken einzustufen, während wirklich rauhes und feuchteres Klima nur im höheren Hochtaunus auftritt. Auch die klimatische Wasserbilanz während des Sommerhalbjahres ist daher im UVF-Gebiet weitgehend sehr gering, d. h. es besteht ein Verdunstungsüberschuß gegenüber den Niederschlägen. Nur im höheren Hoch- und Hintertaunus liegt ein Wasserüberschuß von bis zu 200 mm vor. Die Klimasituation des Verbandsgebietes wird in weiten Teilen durch die Beckenlage des Untermaingebietes zwischen Taunus, Vogelsberg, Spessart und Odenwald bestimmt. Dadurch sind die südlich des Taunuskammes gelegenen Gebiete allseitig gegen Winde abgeschirmt, so daß hier der Anteil an Windstillen besonders hoch ist. Der Taunus selbst ist als relativ „maritim“ einzustufen, da er durch hohe Niederschläge, hohe Windgeschwindigkeiten, seltene Windstillen, häufige Bewölkung, geringe Sonnenscheindauer und eine geringe Jahresschwankung der Lufttemperatur bei niedriger mittlerer Jahrestemperatur gekennzeichnet ist. Der Hohe Taunus stellt wegen seiner besonders niedrigen Temperaturen und der hohen Windgeschwindigkeiten noch einmal einen Sondertypus dar. Im Vergleich zu den Mittelgebirgslagen sind die Becken des UVF, dazu ist das gesamte Verbandsgebiet südlich des Taunuskammes zu zählen, „kontinental“ geprägt, so daß dieser räumliche Bereich durch geringe Niederschläge, geringe Windgeschwindigkeiten, häufige Windstillen, geringe Bewölkung, hohe Sonnenscheindauer und eine hohe Jahresschwankung der Lufttemperatur bei hoher mittlerer Jahrestemperatur gekennzeichnet ist. Auf Grund der Gegensätzlichkeiten kann das Verbandsgebiet in die 3 regionalen Klimaräume • Untermaingebiet • Hoher Taunus • Hintertaunus untergliedert werden. Der Klimaraum Untermaingebiet läßt sich außerdem in die 4 folgenden Klimaeinheiten differenzieren: • Taunusvorland • Kerngebiet Frankfurt-Offenbach 35 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen • Südliche Wetterau • Südliche Untermainebene. Neben der regionalen Klimazonierung muß innerhalb des Verbandsgebietes vor allem dem sog. Stadtklima Rechnung getragen werden, da insbesondere in der Untermainebene eine Vielzahl dicht bebauter Areale anzutreffen ist und das Kerngebiet der Untermainebene durch den Verdichtungsraum Frankfurt-Offenbach geprägt wird. Durch den starken Kontrast zwischen breitflächig, teilweise sehr kompakt bebauten Bereichen, landwirtschaftlichen Nutzflächen, Waldgebieten und tief eingeschnittenen Talzügen im Taunus entsteht innerhalb des Verbandsgebietes ein hoch differenziertes Mosaik aus klimatischen Gunst- und Ungunsträumen. Gegenüber dem Freiland zeichnet sich das Stadtklima beispielsweise durch eine starke Überwärmung (städtische Wärmeinsel), reduzierte Windgeschwindigkeiten, fehlende thermische Luftaustauschprozesse und eine Anreicherung von Luftschadstoffen aus. Die Region Frankfurt RheinMain ist durch das häufige Auftreten von Schwachwindwetterlagen gekennzeichnet, so daß die reduzierte oder sogar fehlende Luftbewegung in weiten Teilen des Verbandsgebietes und insbesondere in den dicht bebauten Siedlungsbereichen der Städte Frankfurt und Offenbach für eine Verstärkung der Hitzebelastung und eine Zunahme der Luftverunreinigung sorgen. Bei einigen Landschaftsräumen können nicht alle Parameter (Windverhältnisse, Oberflächentemperaturen, Luftgüte) flächendeckend in die Bestandsaufnahme einfließen, da nicht in allen Fällen Daten für das gesamte Verbandsgebiet vorhanden sind. 1.3.2 Klimasituation in den Landschaftsräumen 1.3.2.1 Hintertaunus-Untereinheiten Klimaraum − Hintertaunus. Mittlere jährliche Niederschläge − Im Nordteil: 700 bis 800 mm, davon Sommerniederschläge: 375 bis 425 mm. − Im Feldberg-Pferdskopf-Gebiet: 800 bis 1000 mm, davon Sommerniederschläge: 425 bis 475 mm. Klimatische Wasserbilanz im Sommerhalbjahr − Im Nordteil: Sehr gering bis gering (-100 bis 0 mm). − Im Feldberg-Pferdskopf-Gebiet: Gering bis mittel (0 bis 150 mm). Wuchsklima (Wärmesummen-Stufen) − Im Nordteil: Ziemlich kühl bis kühl. − Im Feldberg-Pferdskopf-Gebiet: Ziemlich rauh bis rauh. Windverhältnisse − Keine Daten vorhanden. Oberflächentemperaturen − Die mittleren Oberflächentemperaturen sind fast im gesamten Landschaftsraum niedriger als 13° C. Die Siedlungen zeichnen sich durch Temperaturen ≤ 13° C und eine Temperaturdifferenz (= Abkühlung) zwischen der Abend- und Morgenbefliegung von ≤ 2° C aus. Nur in wenigen Bereichen der Gemeinden ist die Abkühlung > 2° C. Dies steht im Gegensatz zu den innerstädtischen Siedlungsbereichen in den südlich des ‘Vortaunus’ liegenden Landschaftsräumen, in denen die Abkühlung häufig mehr als 3° C beträgt. Täler und landwirtschaftliche Nutzflächen weisen niedrige Temperaturen (≤ 10° C) und eine geringe Abkühlung (≤ 2° C) auf. Durch höhere Oberflächenstrahlungstemperaturen (> 11,5° C) der Baumkronen und eine ebenfalls geringe Abkühlung (≤ 2° C) sind die Waldflächen gekennzeichnet. 36 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Kaltluftproduktion und Reichweiten der Kaltluftabflüsse − Die Siedlungsgebiete (5 % Flächenanteil) zeichnen sich durch eine extrem niedrige Kaltluftproduktion aus. Auch die bewaldeten Flächen (64 %) sind durch eine sehr niedrige Kaltluftproduktion gekennzeichnet. Zwar entsteht in den Waldgebieten Kaltluft, es kann sich aber keine Kaltluftzirkulation einstellen. Die die Gemeinden umgebenden nicht bewaldeten Gebiete (landwirtschaftliche Nutzflächen) sowie die Täler (mit einem Flächenanteil von zusammen gut 30 %) weisen eine hohe Kaltluftproduktion auf. In die bebauten Gebiete kann die Kaltluft gut eindringen, so daß im Laufe der nächtlichen Abkühlungsperiode die Siedlungen in den Einflußbereich der Kaltluft kommen. Kaltluftdynamik und Stickstoffdioxidbelastung − Eine Ausgleichswirkung zwischen Kaltluftentstehungsgebieten (potentielle Ausgleichsräume) und Siedlungen (potentielle Wirkungsräume) ist nur auf einem geringen Flächenanteil gegeben. Die größten Ausgleichswirkungen („mäßig“ bis „hoch“) sind im Nordosten, Osten und Süden des Landschaftsraumes zu verzeichnen und haben einen Flächenanteil von 20 %. In diesen Gebieten treten „wirksame“ sowie „gering wirksame“ Tal- und Hangabwindsysteme auf. Die akkumulierten Kaltluftmengen sind insbesondere im Vergleich zu anderen besiedelten Bereichen im Verbandsgebiet sehr hoch. − Die NO2-Belastung ist in allen Siedlungen als „gering“ einzustufen. Luftgüte − Der Landschaftsraum ‘Hintertaunus-Untereinheiten’ gehört zu denjenigen mit der geringsten lufthygienischen Belastung im UVF-Gebiet. Über 80 % der kartierten Fläche der Luftgütekarte sind „sehr gering“ bis „mäßig“ belastet. Knapp 20 % der Fläche sind „hoch bis mäßig“ oder „hoch“ belastet. − Bei den überörtlichen Straßen sind die Luftschadstoff-Emissionen aus dem Straßenverkehr „sehr gering“. Im Vergleich zu den südlich des ‘Hohen Taunus’ liegenden Landschaftsräumen sind hier die niedrigsten Emissionen zu verzeichnen. Die Hauptbelastungen gehen von der B 456 und der B 275 aus. Besonderheiten − Sowohl in klimatischer wie auch lufthygienischer Hinsicht ist der Landschaftsraum ‘HintertaunusUntereinheiten’ ein ausgesprochener Gunstraum. 1.3.2.2 Usinger Becken Klimaraum − Hintertaunus. Mittlere jährliche Niederschläge − 600 bis 800 mm, davon Sommerniederschläge: 325 bis 400 mm, von SW nach NO deutlich abnehmend (Leelage zum Feldberg-Pferdskopf-Gebiet). Klimatische Wasserbilanz im Sommerhalbjahr − Sehr gering (-150 bis -50 mm). Wuchsklima (Wärmesummen-Stufen) − Vorwiegend ziemlich kühl. Windverhältnisse − Keine Daten vorhanden. Oberflächentemperaturen − Das ‘Usinger Becken’ weist im Vergleich zu den anderen Landschaftsräumen sehr niedrige Temperaturen auf. Die Siedlungsgebiete sind durch Temperaturen ≤ 13° C und eine Abkühlung (zwischen abends und morgens) von ≤ 3° C (in einigen Fällen > 3° C) gekennzeichnet. Die überwiegend im Umkreis der Siedlungen befindlichen landwirtschaftlich genutzten Flächen zeichnen sich durch Temperaturen ≤ 10° C und ein Abkühlverhalten ≤ 2° C aus. Die Oberflächenstrahlungstemperaturen der Baumkronen der Waldflächen liegen über 11,5° C, und die Abkühlung beträgt nicht mehr als 2° C. 37 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Kaltluftproduktion und Reichweiten der Kaltluftabflüsse − Die Siedlungsgebiete (10 % Flächenanteil) sind durch einen extrem geringen Anteil an Kaltluftproduktionsflächen gekennzeichnet. Die nicht bewaldeten Flächen (hauptsächlich landwirtschaftliche Nutzflächen) sowie die Täler (knapp 60 %) weisen eine hohe Kaltluftproduktion auf. Die Waldflächen im Osten und Norden des Landschaftsraumes (rund 30 %) zeichnen sich durch eine sehr niedrige Kaltluftproduktion aus. Alle Siedlungen sind von landwirtschaftlichen Nutzflächen umgeben. So kann die Kaltluft gut in die bebauten Gebiete eindringen, wodurch eine entsprechend gute Durchlüftung gewährleistet ist. Kaltluftdynamik und Stickstoffdioxidbelastung − Eine Ausgleichswirkung zwischen Kaltluftentstehungsgebieten (potentielle Ausgleichsräume) und Siedlungen (potentielle Wirkungsräume) ist nur auf einem geringen Flächenanteil gegeben (20 %). Gebiete mit relevanten, positiven Einflüssen („mäßige“ bis „hohe“ Ausgleichswirkung) sind westlich von Usingen, westlich und östlich von Anspach sowie westlich und östlich von Wehrheim zu verzeichnen. Hier sind „wirksame“ und „gering wirksame“ Tal- und Hangabwindsysteme vorhanden. Im Vergleich zu den ‘Hintertaunus-Untereinheiten’ zeichnen sich die Siedlungen im ‘Usinger Becken’ durch etwas geringere akkumulierte Kaltluftmengen aus. − Bezüglich der Stickoxidbelastung bestehen in allen Städten und Gemeinden fast ausschließlich “geringe“ Handlungspotentiale. Luftgüte − Im ‘Usinger Becken’ ist überwiegend eine „sehr geringe“ bis „mäßige“ Belastung vertreten (60 %), im Vergleich zu den ‘Hintertaunus-Untereinheiten’ ist jedoch ein wesentlich höherer Flächenanteil der Luftgüteklasse „hoch bis mäßig belastet“ (gut 30 %) zu verzeichnen. − Insgesamt sind die aus dem Straßenverkehr resultierenden Emissionen als „gering“ zu bezeichnen. Die Hauptbelastung geht von der B 456 aus. Im Osten liegen die geringsten Belastungen vor. Besonderheiten − Das ‘Usinger Becken’ ist sowohl in klimatischer wie auch lufthygienischer Hinsicht ein ausgesprochener „Gunstraum“. 1.3.2.3 Hoher Taunus Klimaraum − Hoher Taunus. Mittlere jährliche Niederschläge − Vorherrschend 750 bis 900 mm, davon Sommerniederschläge: 375 bis 450 mm, nach NO trockener werdend. − In den höheren Lagen: 900 bis > 1000 mm, davon Sommerniederschläge: 450 bis > 500 mm. Klimatische Wasserbilanz im Sommerhalbjahr − Vorherrschend sehr gering bis gering (-100 bis 50 mm). − In den höheren Lagen: Mittel bis hoch (50 bis > 150 mm, Wasserüberschuß). Wuchsklima (Wärmesummen-Stufen) − Vorherrschend ziemlich kühl bis ziemlich rauh. − In den höheren Lagen: Rauh bis sehr rauh. Windverhältnisse − Keine Daten vorhanden. 38 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Oberflächentemperaturen − Als fast vollständig bewaldeter Landschaftsraum ist der ‘Hohe Taunus’ gekennzeichnet. In den Siedlungen treten hauptsächlich Temperaturen ≤ 13° C und eine Abkühlung ≤ 3° C auf. Die ausgedehnten Waldflächen weisen hohe Oberflächenstrahlungstemperaturen im Kronenbereich (> 11,5° C) und eine geringe Abkühlung (≤ 2° C) auf. Kaltluftproduktion und Reichweiten der Kaltluftabflüsse − Der ‘Hohe Taunus’ ist nicht sehr dicht besiedelt, so daß der Anteil von extrem wenig kaltluftproduzierenden Flächen nur knapp 4 % beträgt. Bis auf einen flächenmäßig sehr geringen Anteil von landwirtschaftlichen Nutzflächen (gut 7 %), die eine hohe Kaltluftproduktion aufweisen, ist die Kaltluftproduktion infolge der ausgedehnten Waldflächen (90 %) sehr gering. Die Siedlungen grenzen alle an landwirtschaftliche Nutzflächen, wodurch eine entsprechend gute Durchlüftung der Siedlungen gewährleistet ist. Kaltluftdynamik und Stickstoffdioxidbelastung − Die Ausgleichswirkung zwischen Kaltluftentstehungsgebieten (potentielle Ausgleichsräume) und Siedlungen (potentielle Wirkungsräume) ist überwiegend (rund 60 %) „hoch“ bis „sehr hoch“. Es gibt „hoch wirksame“, „wirksame“ und „gering wirksame“ Tal- und Hangabwindsysteme, die zu einer Durchlüftung der Siedlungen beitragen. Insgesamt sind die in den Siedlungen akkumulierten Kaltluftmengen etwas geringer als in den Siedlungen der beiden nördlichen Landschaftsräume. − Bezüglich der lufthygienischen Situation (NO2) besteht in den Städten überwiegend ein „geringes“ Handlungspotential. Luftgüte − Auch im ‘Hohen Taunus’ sind etwa 60 % der kartierten Fläche der Luftgütekarte als „sehr gering“ bis „mäßig“ belastet einzustufen. Im Vergleich zu den beiden nördlichen Landschaftsräumen ist jedoch der Anteil an „hoch bis mäßig“ belasteten Gebieten wesentlich größer und beträgt rund 20 % der Gesamtfläche. Weitere 20 % der Fläche sind den Luftgüteklassen „hoch“ und „hoch bis sehr hoch“ belastet zuzuordnen. − Die aus dem Kfz-Verkehr resultierenden Emissionen sind „gering“. Zwei, allerdings nur kurze, Belastungsachsen stellen die B 456 und die B 8 dar. So gut wie keine Emissionen sind nördlich der B 8 und südlich der B 456 zu verzeichnen. Besonderheiten − Der ‘Hohe Taunus’ ist sowohl in klimatischer wie auch lufthygienischer Hinsicht ein Gunstraum. 1.3.2.4 Vortaunus Klimaraum − Untermaingebiet: Taunusvorland. Mittlere jährliche Niederschläge − 700 bis 850 mm, davon Sommerniederschläge: 375 bis 425 mm. Klimatische Wasserbilanz im Sommerhalbjahr − Sehr gering (-150 bis -50 mm). Wuchsklima (Wärmesummen-Stufen) − Vorwiegend mild. Windverhältnisse − Der in Südwest-Nordost-Richtung verlaufende Taunuskamm bestimmt maßgeblich die vorherrschenden Windrichtungen. So werden die großräumigen Winde auf eine südwestlich-nordöstlich orientierte Hauptdurchzugsbahn kanalisiert, die vom nördlichen Oberrheingebiet über die Untermainebene bis in die Wetterau verläuft. Durch das Königsteiner Stadtgebiet verläuft der als Wetterscheide wirkende Taunuskamm. Durch ihn wird das gesamte Taunusvorland gegen Nord- und Nordwestwinde abgeschirmt. Im Windschatten des Taunuskamms kommt es häufiger zu föhnarti39 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen gen Erscheinungen. Es dominieren Nordost- und Südwestwinde. Der Anteil an Winden aus nordwestlichen Richtungen liegt im allgemeinen zwischen 10 und 20 %, kann aber, wie z.B. in Kelkheim-Münster, in der Bedeutung noch vor den Nordost- und Südwestwinden liegen. Während des Tages überwiegt die Bedeutung der nordöstlichen und südwestlichen Winde, während nachts nordund nordwestorientierte Winde dominieren. In bezug auf die Windgeschwindigkeit sind die Werte tagsüber in der Regel höher (> 1,5 m/s) als nachts. − Besonders charakteristisch sind die lokal stark schwankenden windschwachen Wetterlagen, die einen Jahresanteil zwischen 22 bis 63 % besitzen. In den zum Teil gut windabgeschirmten Gebieten können die windschwachen Wetterlagen (sog. Fast-Windstillen ≤ 1,5 m/s) sogar einen höheren Anteil haben. Oberflächentemperaturen − In bezug auf die Oberflächentemperaturen stellt der ‘Vortaunus’ einen Übergangsraum zwischen den kühleren nördlichen und den thermisch stärker belasteten südlichen Landschaftsräumen dar. Die Siedlungen zeigen Wärmeinseleffekte, die jedoch viel geringer („thermisch geringfügig belastetes Stadtrandklima“) sind als beispielsweise im ‘Kern des Verdichtungsraumes FrankfurtOffenbach’. Die Temperaturen sind im besiedelten Bereich zumeist ≤ 13° C. In sehr dicht bebauten Gebieten sind jedoch auch Temperaturen > 13° C zu verzeichnen. Die Abkühlung unterschreitet in den meisten Städten 3° C. Landwirtschaftliche Nutzflächen sowie Grünland zeigen in der Regel Temperaturen ≤ 11,5° C und eine Abkühlung von ≤ 3°C. Die außerhalb der Siedlungen größtenteils hohen Oberflächenstrahlungstemperaturen der Baumkronen (> 11,5° C) sind in der Landnutzung (Wald) begründet. Kaltluftproduktion und Reichweiten der Kaltluftabflüsse − Im ‘Vortaunus’ ist ein hoher Flächenanteil bewaldet. Deshalb sind 50 % der Fläche des Landschaftsraumes durch eine sehr geringe Kaltluftproduktion gekennzeichnet. Grundsätzlich ist jedoch die niedrigste Kaltluftproduktion im besiedelten Bereich (20 %) zu verzeichnen. Der Anteil an Flächen mit mittlerer und hoher Kaltluftproduktion beträgt 30 %. Alle Siedlungen stehen zumindest in einigen Bereichen in direktem Kontakt mit landwirtschaftlichen Nutzflächen, die eine mittlere oder hohe Kaltluftproduktion aufweisen. Infolgedessen wird eine Durchlüftung der Städte begünstigt. Kaltluftdynamik und Stickstoffdioxidbelastung − Zwischen Kaltluftentstehungsgebieten (potentielle Ausgleichsräume) und Siedlungen (potentielle Wirkungsräume) ist zu 45 % eine „hohe“ oder „sehr hohe“ Ausgleichswirkung vorhanden. „Mäßige“ und „mittlere“ Ausgleichswirkungen haben einen Anteil von knapp 50 %. Der ‘Vortaunus’ zeichnet sich durch eine hohe Anzahl an Tal- und Hangabwindsystemen aus, die eine kräftige Durchlüftung bewirken. So sind die akkumulierten Kaltluftmengen in den Städten und Gemeinden relativ hoch. Im Inneren der meisten Siedlungen sind allerdings in der Regel sehr geringe akkumulierte Kaltluftmengen vorhanden. − Bezüglich der lufthygienischen Situation (NO2-Belastung) zeigen bis auf wenige Ausnahmen alle Städte ein „geringes“ bis „mittleres“ Handlungspotential. Luftgüte − Der ‘Vortaunus’ nimmt im Hinblick auf die lufthygienische Belastungssituation eine Übergangsstellung zwischen den geringen Luftschadstoffmengen im Norden und den sehr hoch belasteten Gebieten im Süden ein. Der Anteil von „sehr gering“ bis „mäßig“ belasteten Gebieten beträgt 45 %. Knapp 20 % der Fläche sind „hoch bis mäßig“, 25 % „hoch“ und 10 % „hoch bis sehr hoch“ sowie „sehr hoch“ belastet. − Im Vergleich zu den weiter nördlich liegenden Landschaftsräumen ist das Straßennetz sehr viel dichter und somit auch die Belastung insgesamt höher. In den meisten Bereichen (außer dem Westen des Landschaftsraumes) sind die Emissionen „mittel“ bis „hoch“. „Extrem hohe“ Belastungen werden nur auf kurzen Abschnitten der B 456 und der A 3 erreicht. Besonderheiten − Der Vordertaunusbereich ist ein sehr klimaempfindlicher, schützenswerter Raum, der nur in sehr geringem Umfang die negativen Eigenschaften urbaner Gebiete wie starke Überwärmung und hohe 40 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Luftschadstoffbelastung aufweist. Das Klima der im ‘Vortaunus’ liegenden Siedlungen wird als „thermisch geringfügig belastetes Stadtrandklima“ bezeichnet. 1.3.2.5 Main-Taunus-Vorland Klimaraum − Untermaingebiet. Innerhalb des Untermaingebietes liegt der Landschaftsraum im Übergangsbereich der 3 Klimaeinheiten Taunusvorland, Kerngebiet Frankfurt-Offenbach sowie südliche Wetterau, so daß hier, neben den Kaltluftabflüssen aus dem Taunus und neben dem Wetterauwind, zusätzlich das städtisch ausgeprägte Klima der angrenzenden Frankfurter Stadtteile zu berücksichtigen ist. Mittlere jährliche Niederschläge − Von SW (550 bis 700 mm) nach NO zunehmend (700 bis 800 mm), davon Sommerniederschläge: Von 300 bis 375 mm. Klimatische Wasserbilanz im Sommerhalbjahr − Im SW im Raum Hochheim und Flörsheim. äußerst gering (< -200 mm, wärmster und trockenster Bereich des UVF-Gebietes), nach NO hin zur Homburger Bucht: Äußerst gering bis sehr gering (-200 bis -100 mm). Wuchsklima (Wärmesummen-Stufen) − Sehr mild; bei Hochheim und Flörsheim-Wicker: Auch warm bis sehr warm (Weinbau). Windverhältnisse − Ursache für die dominierenden Südwest- und Nordost-Windrichtungen ist der Südwest-Nordost verlaufende Taunuskamm, der die großräumigen Winde auf diese Hauptdurchzugsbahn kanalisiert. An vielen Stellen im Main-Taunus-Vorland kommt zu diesen beiden Hauptwindrichtungen noch eine deutliche Nordwestkomponente hinzu, die durch lokal auftretende Kaltluftabflüsse verursacht wird. Im Hinblick auf die nordöstlichen Windrichtungen zeigt sich, daß diese überwiegend während der Nacht auftreten. Der Anteil von windschwachen Wetterlagen ist relativ hoch (30 bis 45%). Etwas günstigere Voraussetzungen findet man z. B. in Steinbach (20 %), Liederbach (22 %) oder im Raum Ober-Erlenbach (16 %). Oberflächentemperaturen − Im Hinblick auf die Überwärmungstendenzen erweisen sich speziell die innerstädtischen bzw. innerörtlichen Bereiche als ausgeprägte Wärmeinseln. Das gleiche gilt für großflächige Industrie- und Gewerbegebiete, die aufgrund ihres hohen Versiegelungsgrades eine verstärkte Überwärmung aufweisen. Im Verhältnis zum eigentlichen ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ sind die Überwärmungstendenzen der Städte und Gemeinden im Main-Taunus-Vorland als mäßig einzustufen, obwohl lokal durchaus extreme Wärmebelastungen entstehen können (z. B. südliches Eschborn). Je weiter man in den Norden des Landschaftsraumes geht, desto geringer ist die thermische Belastung. Etwa zwei Drittel der Fläche des Landschaftsraumes zeichnen sich durch mittlere Oberflächentemperaturen ≤ 11,5° C aus. Die niedrigsten Temperaturen (≤ 11,5° C) sowie geringe bis mittlere Abkühlung (≤ 3° C) sind auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zu verzeichnen. Die Siedlungsgebiete sind durch Temperaturen > 10° C und eine Abkühlung ≤ 3° C gekennzeichnet. In den Innenstadtbereichen sind die Temperaturen z.T. höher als 13° C und die Abkühlung kann 3° C überschreiten, was sich vor allem im Gebiet des Pilotlandschaftsplanes zeigt. Kaltluftproduktion und Reichweiten der Kaltluftabflüsse − Der Landschaftsraum setzt sich außerhalb der bebauten Flächen aus einem Mosaik von Flächen hoher bis sehr hoher Kaltluftproduktivität zusammen. Günstig wirken sich die fast alle Gemeinden und Städte umgebenden landwirtschaftlichen Nutzflächen als Gebiete mit einer hohen Kaltluftproduktion aus. Aufgrund der anzutreffenden überwiegend großen Reliefenergie kann die in den Außenbereichen produzierte Kaltluft in den meisten Gebieten bis tief in den Siedlungskörper einfließen. Dieses Phänomen wird durch mit dem Freiland in Verbindung stehende Grünachsen begüstigt. 41 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Insbesondere im Vergleich zu den nördlicher liegenden Landschaftsräumen ist das ‘Main-TaunusVorland’ relativ dicht besiedelt. Infolgedessen zeichnet sich ein Viertel der Fläche des Landschaftsraumes durch eine extrem niedrige Kaltluftproduktion aus. Kaltluftdynamik und Stickstoffdioxidbelastung − Eine überwiegend gute Ausgleichswirkung zwischen Kaltluftentstehungsgebieten (potentielle Ausgleichsräume) und Siedlungen (potentielle Wirkungsräume) ist vorhanden. Die Kaltluftproduktion ist fast flächendeckend „mittel bis sehr hoch“, so daß die Siedlungsgebiete hiervon in Form von Durchlüftung profitieren können. Es sind zahlreiche Tal- und Hangabwindsysteme vertreten, die hauptsächlich als „hoch wirksam“ und „wirksam“ einzustufen sind. − Hinsichtlich der Stickstoffdioxidbelastung ist in den Städten und Gemeinden meistens ein „geringes“ bis „mittleres“ Handlungspotential gegeben. In Hochheim und Bad Homburg besteht jedoch in einigen Bereichen ein „hohes“ Handlungspotential. Luftgüte − Bezüglich der lufthygienischen Belastung zeichnet sich der Landschaftsraum ‘Main-Taunus Vorland’ durch „mäßige“ bis „hohe“ Belastungen nördlich der Stadt Hofheim an der Grenze zum Landschaftsraum ‘Vortaunus’ aus. Insbesondere die Grenzbereiche zu den Landschaftsräumen ‘Friedberger Wetterau’, ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ sowie ‘FlörsheimGriesheimer Mainniederung’ sind „sehr hoch“ belastet. Der Anteil an „sehr gering“ bis „mäßig“ belasteten Gebieten beträgt etwa 4 %. „Hoch bis mäßig“ und „hoch“ belastet sind knapp 20 % der Fläche. Die größte Bedeutung kommt den Luftgüteklassen „hoch bis sehr hoch“ und „sehr hoch belastet“ mit einem Flächenanteil von gut 75 % zu. − Bei den Luftschadstoff-Emissionen aus dem Straßenverkehr ist eine „mittlere“ Belastung gegeben. Die niedrigsten Emissionen sind im Nordosten und Südwesten des ‘Main-Taunus-Vorlandes’ zu verzeichnen. A 5, A 66 und A 661 stellen Hauptbelastungsachsen dar, die durch „extrem hohe“ Emissionen gekennzeichnet sind. Besonderheiten − Der Landschaftsraum ‘Main-Taunus-Vorland’ ist der klimaempfindlichste Bereich des gesamten Verbandsgebietes. Als „thermisch geringfügig und z.T. thermisch mäßig belastetes Stadtrandklima“ wird das Klima der im ‘Main-Taunus-Vorland’ liegenden Siedlungen bezeichnet. Die thermische Belastung der Siedlungen ist insbesondere im Vergleich zum ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ relativ gering. 1.3.2.6 Friedberger Wetterau Klimaraum − Untermaingebiet: Südliche Wetterau. Mittlere jährliche Niederschläge − 600 bis 650 mm, davon Sommerniederschläge: 350 bis 375 mm. Klimatische Wasserbilanz im Sommerhalbjahr − Äußerst gering (< -200 bis -150 mm). Wuchsklima (Wärmesummen-Stufen) − Mild bis sehr mild. Windverhältnisse − Die vorherrschenden Windrichtungen sind Südwest und Nordost. Von besonderer Bedeutung ist der in der ‘Friedberger Wetterau’ stark ausgeprägte Wetterauwind. − Der Anteil von Fast-Windstillen ist in den Talsohlen (z.B. Bad Vilbel 41 % und Nieder-Erlenbach 47 %) sehr hoch, während auf den Plateaus die Windgeschwindigkeiten höher sind. 42 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Oberflächentemperaturen − Im Vergleich zu allen anderen Landschaftsräumen sind die Temperaturen in der ‘Friedberger Wetterau’ sehr niedrig. Wegen des hohen Flächenanteils an landwirtschaftlichen Nutzflächen ist der Anteil an Temperaturen ≤ 10° C mit 60 % sehr hoch. Die Abkühlung beträgt überwiegend weniger als 3° C. In den Siedlungen sind meist Temperaturen > 10° C und eine Abkühlung ≤ 3° C zu verzeichnen. Lediglich in den meisten dichter bebauten Siedlungsgebieten sind Temperaturen > 11,5° C und eine Abkühlung von > 3° C vertreten (7 % der Fläche). Die Siedlungen zeigen demzufolge nur eine geringe Überwärmung. Kaltluftproduktion und Reichweiten der Kaltluftabflüsse − Außerhalb der besiedelten Bereiche ist infolge des hohen Flächenanteils von landwirtschaftlichen Nutzflächen (über 70 %) die Kaltluftproduktion hoch. Die niedrigste Kaltluftproduktion ist im besiedelten Bereich (knapp 20 %) zu verzeichnen. Alle Siedlungen sind direkt von landwirtschaftlichen Nutzflächen umgeben, die sich als besonders „klimagünstig“ im Hinblick auf die Kaltluftproduktion erweisen. So ist eine überwiegend gute Durchlüftung der Städte gewährleistet. Kaltluftdynamik und Stickstoffdioxidbelastung − Eine „hohe“ oder „sehr hohe“ Ausgleichswirkung zwischen Kaltluftentstehungsgebieten (potentielle Ausgleichsräume) und Siedlungen (potentielle Wirkungsräume) ist zu 75 % gegeben. Neben „stark ausgeprägten“ Talabwinden und einem Regionalwind (mit mehreren Strömungsbahnen) gibt es auch „zu vernachlässigende“ Tal- und Hangabwindsysteme. Die akkumulierten Kaltluftmengen sind in den Siedlungen relativ hoch. − Die ‘Friedberger Wetterau’ zeichnet sich durch eine sehr heterogene Struktur im Hinblick auf die NO2-Belastung der Siedlungen aus. Es sind alle fünf Stufen („gering“ bis „hoch“) der unterschiedlichen Handlungspotentiale vorhanden. Insgesamt überwiegt der prozentuale Anteil der „mittleren“ und „erhöhten“ Handlungspotentiale. Luftgüte − 40 % der Fläche sind durch „hoch“ oder „hoch bis sehr hoch“ belastete Gebiete gekennzeichnet. Etwa 60 % der ‘Friedberger Wetterau’ weisen eine „sehr hohe“ Belastung auf. − Die Luftschadstoff-Emissionen aus dem Kfz-Verkehr sind als „mittel“ bis „hoch“ einzustufen. „Extrem hohe“ Belastungen werden nicht erreicht. Besonderheiten − Der Landschaftsraum zeichnet sich durch ein „thermisch geringfügig belastetes Stadtrandklima“ mit z.T. sehr hohen lufthygienischen Belastungen aus. 1.3.2.7 Bergener Rücken Klimaraum − Untermaingebiet: Südliche Wetterau. Mittlere jährliche Niederschläge − 650 bis 700 mm, davon Sommerniederschläge: 350 bis 375 mm. Klimatische Wasserbilanz im Sommerhalbjahr − Äußerst gering (-200 bis -150 mm). Wuchsklima (Wärmesummen-Stufen) − Sehr mild. Windverhältnisse − Die vorherrschenden Windrichtungen sind Südwest, Nord und Nordost. − Der Anteil von windschwachen Wetterlagen ist mit einem Jahresanteil von 24 % sehr gering. 43 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Oberflächentemperaturen − Ein Drittel der Fläche zeichnet sich durch Temperaturen ≤ 10° C aus. Über die Hälfte des Landschaftsraumes ‘Bergener Rücken’ ist durch Temperaturen > 10° C und ≤ 11,5° C gekennzeichnet. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen weisen Temperaturen ≤ 11,5° C und eine Abkühlung von ≤ 3° C auf. In den besiedelten Bereichen sind Temperaturen > 10° C und eine Abkühlung ≤ 3° C zu verzeichnen. Durch Temperaturen > 11,5° C und eine Abkühlung > 3° C sind die meisten Innenstadtbereiche gekennzeichnet. Insgesamt ist in den Siedlungen eine mittlere Überwärmung festzustellen. Kaltluftproduktion und Reichweiten der Kaltluftabflüsse − Wegen des hohen Anteils von landwirtschaftlichen Nutzflächen ist eine mittlere bis hohe Kaltluftproduktion mit einem Flächenanteil von über 80 % vertreten. Das südlich und östlich an Bad Vilbel grenzende Waldgebiet ist durch eine sehr geringe Kaltluftproduktion gekennzeichnet und besitzt einen Flächenanteil von gut 5 %. Wegen der unmittelbaren Nachbarschaft Bad Vilbels zu diesem Waldgebiet ist die Durchlüftung des Siedlungsbereiches zum Teil eingeschränkt. Kaltluftdynamik und Stickstoffdioxidbelastung − Die Ausgleichswirkungen zwischen Kaltluftentstehungsgebieten (potentielle Ausgleichsräume) und Siedlungen (potentielle Wirkungsräume) sind auf der Hälfte aller Kaltluftentstehungsgebiete als „hoch“ bis „sehr hoch“ einzustufen. Der Anteil an „mäßigen“ und „mittleren“ Ausgleichswirkungen beträgt gut 30%. Die regional bedeutsamen Luftaustauschsysteme sind großteils „gering wirksame“ Tal- und Hangabwindsysteme. Die akkumulierten Kaltluftmengen sind insbesondere in Bad Vilbel als sehr gering zu bezeichnen. − Aus der NO2-Belastung ergibt sich in den meisten Siedlungsbereichen ein „mitteleres“ Handlungspotential. Luftgüte − Gut 10 % des ‘Bergener Rückens’ sind den Luftgüteklassen „hoch bis mäßig“ und „hoch“ belastet zuzuordnen. Eine „hohe bis sehr hohe“ Belastung ist mit 20 % vertreten. Am bedeutendsten ist der Flächenanteil der „sehr hoch“ belasteten Gebiete (knapp 70 %). − Der Straßenverkehr verursacht überwiegend „mittlere“ bis „hohe“ sowie in kleineren Bereichen (z.B. im Bereich der B 3) „extrem hohe“ Emissionen. Besonderheiten − Der Landschaftsraum zeichnet sich durch eine geringe thermische Belastung (insbesondere auch in den Siedlungen) sowie eine relativ hohe Luftschadstoffbelastung aus. 1.3.2.8 Flörsheim-Griesheimer Mainniederung Klimaraum − Untermaingebiet: Südliche Untermainebene. Mittlere jährliche Niederschläge − 500 bis 650 mm, davon Sommerniederschläge: 300 bis 350 mm. Klimatische Wasserbilanz im Sommerhalbjahr − Äußerst gering (< -200 mm). Wuchsklima (Wärmesummen-Stufen) − Sehr mild bis warm (Weinbau-Hänge). Windverhältnisse − Die Hauptwindrichtungen der gesamten Rhein-Main-Region sind Südwest und Nordost. Insbesondere nahe des Mains erreichen die Südwest- und Nordostwindrichtungen einen Anteil von fast 100 %, da das Flußtal die Funktion einer windoffenen Ventilationsbahn hat. Eine Besonderheit stellt die regelmäßig, hauptsächlich während der warmen Jahreszeit und dann vor allem nachts auftretende, sich durch relativ geringe Windgeschwindigkeiten auszeichnende nordwestliche Windrichtung dar. 44 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen − Der Jahresanteil an windschwachen Wetterlagen beträgt rund 20 bis 25 % und ist somit im Vergleich zum Durchschnittswert des Rhein-Main-Gebietes (etwa 30 bis 35 %) relativ gering. Oberflächentemperaturen − Insbesondere im Vergleich zur ‘Friedberger Wetterau’ herrschen relativ hohe Temperaturen vor. Über 40 % der Fläche zeichnen sich durch Temperaturen > 11,5° C und ≤ 13° C aus. In den besiedelten Bereichen sind Temperaturen > 11,5° C und eine Abkühlung > 2° C zu verzeichnen. Insbesondere in den Innenstadtbereichen treten kompakte Wärmeinseln mit Temperaturen > 13° C und eine Abkühlung > 3° C auf. Die zwischen den Siedlungen liegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen zeichnen sich zumeist durch geringere Temperaturen (> 10° C und ≤ 11,5° C) sowie eine Abkühlung von ≤ 3° C aus und können deshalb zu einem thermischen Ausgleich der überwärmten, städtischen Bereiche beitragen. Kaltluftproduktion und Reichweiten der Kaltluftabflüsse − Abgesehen von den Städten und dem östlichen Bereich des Landschaftsraumes ‘Flörsheim-Griesheimer Mainniederung’ ist der Flächenanteil der stark kaltluftproduzierenden Gebiete mit 45 % relativ hoch. Die niedrigste Kaltluftproduktion tritt in den besiedelten Bereichen auf. Diese Gebiete nehmen rund 30 % der Gesamtfläche ein. In den Waldgebieten des Landschaftsraumes (im östlichen Teil; rund 20 % Flächenanteil) ist eine sehr niedrige Kaltluftproduktion zu verzeichnen. Zum großen Teil ist eine sehr gute Durchlüftung der Siedlungen gewährleistet. Kaltluftdynamik und Stickstoffdioxidbelastung − Zwischen Kaltluftentstehungsgebieten (potentielle Ausgleichsräume) und Siedlungen (potentielle Wirkungsräume) ist zu über 80 % eine „sehr hohe“ Ausgleichswirkung gegeben. Von besonderer Bedeutung sind die in der Mainebene auftretenden „stark“ ausgeprägten Talabwinde. Das Innere der Siedlungen zeichnet sich durch ein noch relativ hohes Maß an akkumulierten Kaltluftmengen aus (z.B. Flörsheim). − In Hinblick auf die lufthygienische Situation (NO2-Belastung) weisen die Städte hauptsächlich ein „mittleres“ sowie in Teilbereichen ein „erhöhtes“ oder auch „hohes“ Handlungspotential auf. Luftgüte − Über 90 % der kartierten Fläche der Luftgütekarte sind „hoch bis sehr hoch“ oder „sehr hoch“ belastet. „Extrem hohe“ Belastung wird auf 7 % registriert. − Die Luftschadstoff-Emissionen aus dem Straßenverkehr sind sehr unterschiedlich. Neben „geringen“ Belastungen treten auch „mittlere“ und „hohe“ Belastungen auf. „Extrem hohe“ Werte sind im Bereich der A 671 und der A 3 zu verzeichnen. Besonderheiten − Insbesondere in den besiedelten Gebieten zeichnet sich die ‘Flörsheim-Griesheimer Mainniederung’ durch eine relativ hohe thermische Belastung aus. Die hohe lufthygienische Belastung ist als ungünstig einzustufen. 1.3.2.9 Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach Klimaraum − Untermaingebiet: Taunusvorland, Kerngebiet Frankfurt-Offenbach, südliche Untermainebene, südliche Wetterau. Mittlere jährliche Niederschläge − Um 650 mm, davon Sommerniederschläge: Um 350 mm. Klimatische Wasserbilanz im Sommerhalbjahr − Äußerst gering (< -200 bis -150 mm). Wuchsklima (Wärmesummen-Stufen) − Sehr mild. 45 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Windverhältnisse − Südwest- und Nordostwinde sind hier mit Abstand am bedeutendsten. Eine wichtige Komponente der Nordostwinde ist der Wetterauwind, der als regionale Luftströmung im gesamten ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ eine wichtige Rolle spielt. − Der Jahresanteil von Fast-Windstillen liegt in etwa zwischen 25 und 40 %. Oberflächentemperaturen − Die mit Abstand höchsten Temperaturen des gesamten Verbandsgebietes sind in diesem Landschaftsraum vorhanden. Gut 65 % der Fläche besitzen Werte über 11,5° C, wovon der Anteil der Temperaturklasse > 13° C (besonders stark aufgeheizte Flächen) 25 % beträgt. So gibt es Gebiete, die fast lückenlos Temperaturen > 13° C aufweisen. Die Wärmeinseln erreichen hauptsächlich in den Innenstadtgebieten der Städte Frankfurt (insbesondere im Bereich des Hauptbahnhofs, des Haupt-Güterbahnhofs, östliches Gallusviertel) und Offenbach, auf dem Gelände der Hoechst AG sowie dem Frankfurter Flughafen ihre volle Ausprägung. Innerhalb der Siedlungen beträgt die Abkühlung fast überall mehr als 3° C. In den Randbereichen der Siedlungen (z.B. Grünflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen) sowie in der unmittelbaren Nachbarschaft innerstädtischer Grünflächen sind die Temperaturen niedriger (≤ 13° C) und die Abkühlung geringer (≤ 3° C). Der Anteil an Flächen mit Oberflächentemperaturen ≤ 10° C beträgt lediglich 8%. Kaltluftproduktion und Reichweiten der Kaltluftabflüsse − Der ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ zeichnet sich durch eine so kompakte und dichte Besiedlung aus, daß über 60 % der Fläche eine extrem niedrige Kaltluftproduktion aufweisen. Gebiete mit mittlerer (knapp 20 %) und hoher (knapp 20 %) Kaltluftproduktion sind Grünflächen oder landwirtschaftliche Nutzflächen und liegen hauptsächlich in den Randbereichen der Städte (die zumeist mit den Grenzen des Landschaftsraumes gleichzusetzen sind). Auch größere Grünflächen innerhalb der Städte weisen eine mittlere Kaltluftproduktion auf. Die Kaltluft kann nicht sehr weit in die kompakten Siedlungskörper des Landschaftsraumes eindringen. Eine relativ gute Durchlüftung ist fast nur in den Randbereichen der Siedlungen sowie im unmittelbaren Umfeld größerer Grünflächen feststellbar. Insbesondere in den sehr dicht bebauten Siedlungskernen ist so gut wie keine Durchlüftung gegeben. Kaltluftdynamik und Stickstoffdioxidbelastung − Zwischen Kaltluftentstehungsgebieten (potentielle Ausgleichsräume) und Siedlungen (potentielle Wirkungsräume) ist zu etwa 50 % eine „hohe“ oder „sehr hohe“ Ausgleichswirkung gegeben. Im Maintal sowie im Westen treten „stark ausgeprägte“ Talabwinde auf. Die Kaltluftabflußströmungen aus dem Vordertaunus sind insbesondere für Frankfurt von großer Bedeutung. Im Osten und Süden Frankfurts sowie im Westen Offenbachs sind die Tal- und Hangabwindsysteme nur noch von „geringer“ oder „zu vernachlässigender“ Bedeutung. Insgesamt sind die Reichweiten der Kaltluftabflüsse nur „gering bis sehr gering“. Flurwindsysteme begünstigen die Durchlüftung im Süden Frankfurts (z.B. Schwanheim) sowie in den südlichen Stadtteilen Offenbachs. Im Vergleich zu den anderen Landschaftsräumen besitzen die Areale mit sehr geringen akkumulierten Kaltluftmengen einen viel größeren Flächenanteil. − Fast die gesamte Siedlungsfläche zeichnet sich im Hinblick auf die NO2-Belastung durch ein „mittleres“ bis „hohes“ Handlungspotential aus. Luftgüte − Knapp 90 % der Fläche sind „sehr hoch“ bis „extrem hoch“ belastet. − Die Luftschadstoff-Emissionen aus dem Straßenverkehr sind als „sehr hoch“ einzustufen. Hierbei muß auch noch die Dichte des Straßennetzes berücksichtigt werden. Die höchsten Belastungen („extrem hoch“) gehen von den Autobahnen und Bundesstraßen A 3, A 5, A 66, A 648, A 661, B 3, B 8, B 40 und B 43 aus. 46 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Besonderheiten − Der ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ ist ein extremer Verdichtungsraum mit allen für derartige Gebiete charakteristischen negativen klimatologischen und lufthygienischen Eigenschaften. 1.3.2.10 Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung Klimaraum − Untermaingebiet: Südliche Untermainebene. Mittlere jährliche Niederschläge − Fechenheim-Steinheimer Mainniederung: 600 bis 650 mm, davon Sommerniederschläge: 350 bis 375 mm. − Auheim-Kleinostheimer Mainniederung: 650 bis 700 mm, davon Sommerniederschläge: 350 bis 375 mm. Klimatische Wasserbilanz im Sommerhalbjahr − Fechenheim-Steinheimer Mainniederung: Äußerst gering (< -200 mm). − Auheim-Kleinostheimer Mainniederung: Äußerst gering (-200 bis -150 mm). Wuchsklima (Wärmesummen-Stufen) − Sehr mild; Berger Hang: Warm (südexponierter Sonnenhang). Windverhältnisse − Während im Norden des Landschaftsraumes ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’ Südwestund Nordostwinde bzw. Westsüdwest- und Ostnordostwinde vorherrschen, zeichnet sich der Norden der ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ durch ein sehr heterogenes Windfeld aus. In Seligenstadt und Mainhausen stehen die Südostwinde in ihrer Bedeutung noch vor den aus Südwesten wehenden Winden. − Der Jahresanteil von windschwachen Wettersituationen ist mit 35 % als recht hoch einzustufen. Oberflächentemperaturen − Zwar ist der Anteil an Temperaturen > 11,5° C mit rund 35 % noch wesentlich geringer als beispielsweise in der ‘Flörsheim-Griesheimer Mainniederung’ (dort sind es rund 60 %), jedoch zeigen sich in den Städten und Gemeinden deutlich höhere thermische Belastungen (mit z.T. kompakten Wärmeinseln) als beispielsweise in der ‘Friedberger Wetterau’. In den Städten überwiegen Temperaturen, die höher als 11,5° C sind. Auch ist in den Siedlungen die Abkühlung größer als 2° C und übersteigt insbesondere in den sehr dicht bebauten Gebieten der Städte und Gemeinden 3° C. Die teilweise die Siedlungen umgebenden landwirtschaftlichen Nutzflächen und Grünlandareale sind für den relativ hohen Anteil an niedrigen Temperaturen ≤ 11,5° C sowie für eine geringe Abkühlung (< 3° C) verantwortlich. Kaltluftproduktion und Reichweiten der Kaltluftabflüsse − Der Flächenanteil von Flächen mit einer hohen Kaltluftproduktion (landwirtschaftliche Nutzflächen, Grünflächen) beträgt knapp 40 %. Die Siedlungsgebiete mit einer extrem niedrigen Kaltluftproduktion umfassen rund 30 % der Fläche. Auch in den Waldgebieten (gut 20 %) ist eine sehr geringe Kaltluftproduktion zu verzeichnen. Alle Siedlungen sind zumindest teilweise von landwirtschaftlichen Nutzflächen umgeben, woraus eine überwiegend gute Durchlüftung der Städte und Gemeinden resultiert. Kaltluftdynamik und Stickstoffdioxidbelastung − Zwischen Kaltluftentstehungsgebieten (potentielle Ausgleichsräume) und Siedlungen (potentielle Wirkungsräume) ist zu über 70 % eine „hohe“ oder „sehr hohe“ Ausgleichswirkung gegeben. Während in der ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’ „stark ausgeprägte“ Talabwindsysteme in der Mainebene sowie „gering wirksame“ und in ihrer Wirkung „zu vernachlässigende“ Talund Hangabwindsysteme eine Rolle spielen, sind in der ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ 47 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen die „stark ausgeprägten“ Talabwinde dominierend. Des weiteren treten „gering wirksame“ Talund Hangabwinde auf. In einigen Siedlungskernen (insbesondere Seligenstadt) sind sehr geringe akkumulierte Kaltluftmengen zu verzeichnen. − Auch in der ‘Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ zeigt sich in Bezug auf die NO2-Belastung ein heterogenes Bild in den Städten. Es überwiegen Gebiete mit „mittleren“ Handlungspotentialen, es treten jedoch auch Bereiche mit „erhöhten“ und „hohen“ Handlungspotentialen auf. Luftgüte − Gut 40 % des Landschaftsraumes sind „hoch bis sehr hoch“ und etwa 55 % „sehr hoch“ belastet. − Die aus dem Straßenverkehr resultierenden Luftschadstoff-Emissionen stellen eine überwiegend „mittlere“ Belastung dar. Allerdings sind im Bereich der A 66, dem westlichen Teil der B 8 und der A 45 „extrem hohe“ Belastungen zu verzeichnen. Besonderheiten − In der ‘Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ liegt ein mittleres Belastungsspektrum im Hinblick auf die thermische Überwärmung sowie eine hohe Luftbelastung vor. 1.3.2.11 Mönchwald und Dreieich, Rodgau Klimaraum − Untermaingebiet: Südliche Untermainebene. Mittlere jährliche Niederschläge − 650 bis 700 mm, davon Sommerniederschläge: 350 bis 375 mm. Klimatische Wasserbilanz im Sommerhalbjahr − Äußerst gering (< -200 bis -150 mm). Wuchsklima (Wärmesummen-Stufen) − Mild. Windverhältnisse − Die Hauptwindrichtungen sind, wie im gesamten Rhein-Main-Gebiet, Südwest und Nordost. − In Mühlheim hingegen herrschen Westsüdwest- und Ostnordostwinde mit einem Anteil von rund 65 % vor. − Dietzenbach nimmt gegenüber den Südwestwinden eine abgeschirmte Lage ein - die Nordostwinde können jedoch das Stadtgebiet erreichen. − Der Jahresanteil von windschwachen Wettersituationen ist in diesem Landschaftsraum sehr unterschiedlich und beträgt z.B. in Egelsbach und Langen nur 20 %, in Mühlheim 36 %, in Heusenstamm 37 % sowie in Neu-Isenburg 41 %. Der außerordentlich hohe Wert in Neu-Isenburg wird so nur in wenigen Bereichen des Verbandsgebietes erreicht. Oberflächentemperaturen − Die Temperaturen sind relativ hoch (rund 55 % der Fläche mit > 11,5° C). Die thermische Belastung der Städte ist unterschiedlich, jedoch liegen die Temperaturen in fast allen Siedlungsbereichen über 11,5° C. Einige Städte zeichnen sich durch kompakte Wärmeinseln aus, während andere nur schwache Wärmeinseln bilden. Die Abkühlung beträgt mehr als 2° C und übersteigt in den Innenstadtbereichen 3° C. Die bewaldeten Flächen weisen hohe Oberflächenstrahlungstemperaturen der Baumkronen (> 11,5° C) und zumeist eine hohe Abkühlung (> 3° C) auf. Die niedrigsten Temperaturen (≤ 11,5° C) sind auf den Flächen mit landwirtschaftlicher Nutzung zu finden. Diese Gebiete zeichnen sich durch eine Abkühlung von weniger als 3° C aus. Kaltluftproduktion und Reichweiten der Kaltluftabflüsse − Der Landschaftsraum ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’ ist durch eine heterogene Struktur in Bezug auf die Kaltluftproduktion gekennzeichnet. Die wenig kaltluftproduzierenden Waldgebiete 48 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen umfassen rund 55 % Flächenanteil. Die an zahlreiche Siedlungen anschließenden landwirtschaftlichen Flächen (20 %) sind durch eine hohe Kaltluftproduktion gekennzeichnet. Die Städte und Gemeinden (mit knapp 20 % Flächenanteil) weisen die niedrigste Kaltluftproduktion auf. Viele Siedlungen sind von landwirtschaftlichen Nutzflächen umgeben, so daß die dort produzierte Kaltluft z.T. tief in die Siedlungen eindringen kann und eine gute Durchlüftung ermöglicht. Kaltluftdynamik und Stickstoffdioxidbelastung − Zwischen Kaltluftentstehungsgebieten (potentielle Ausgleichsräume) und Siedlungen (potentielle Wirkungsräume) ist auf etwa der Hälfte der Fläche „keine“ Ausgleichswirkung gegeben. Kaltluftentstehungsgebiete mit den höchsten Ausgleichswirkungen liegen lediglich im Nordwesten des Landschaftsraumes sowie im Umkreis von Neu-Isenburg, Langen, Dietzenbach und Heusenstamm. Der Anteil an Flächen mit einer „hohen“ oder „sehr hohen“ Ausgleichswirkung beträgt gut 40 %. Insgesamt gibt es wenig Luftaustauschsysteme. Eine große Bedeutung ist den zahlreichen „stark“ und „mäßig“ ausgeprägten Flurwinden beizumessen. So ist beispielsweise in Langen der Wärmeinseleffekt so stark, daß ein Flurwindsystem entstehen kann und die Flurwinde bis in die inneren Stadtbereiche vordringen können. Deshalb sind die Durchlüftungseffekte in vielen Städten gut. − Im Hinblick auf die NO2-Belastung sind auch im Landschaftsraum ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’ in den Siedlungen alle fünf Klassen an Handlungspotentialen vertreten. Die größte Bedeutung haben die Kategorien „mittleres“ und „erhöhtes“ Handlungspotential. Insbesondere in einigen Innenstadtbereichen sind auch „hohe“ Handlungspotentiale gegeben. Luftgüte − Die Belastungen im Landschaftsraum ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’ sind vergleichbar mit denjenigen des nordwestlich liegenden ‘Main-Taunus-Vorlandes’. Knapp 40 % der Fläche sind „hoch bis sehr hoch“ und weitere 40 % „sehr hoch“ belastet. − Dieser Landschaftsraum zeichnet sich durch sehr hohe aus dem Straßenverkehr resultierende Emissionen aus. Die Belastung ist grundsätzlich „hoch“ und erreicht ihr Maximum („extrem hoch“) auf den Straßen A 3, A 5, A 661 sowie in einigen Bereichen der B 43, B 44, B 45 und B 459. Besonderheiten − Dieser große Landschaftsraum besitzt in einigen Städten (z.B. Obertshausen) ein „thermisch sehr gut ausgeglichenes Freilandklima mit geringen Anzeichen einer urbanen Überwärmung“ sowie in anderen (z.B. Langen) „kompakte Wärmeinseln“. Die Luftgüte ist in einigen Bereichen als sehr schlecht einzustufen. 1.3.2.12 Messeler Hügelland Klimaraum − Untermaingebiet: Südliche Untermainebene. Mittlere jährliche Niederschläge − 650 bis 700 mm, davon Sommerniederschläge: 375 bis 400 mm. Klimatische Wasserbilanz im Sommerhalbjahr − Äußerst bis sehr gering (< -150 bis -100 mm). Wuchsklima (Wärmesummen-Stufen) − Mild. Windverhältnisse − Grundsätzlich überwiegen Südwest- und Nordostwinde. Im Osten des Landschaftsraumes weisen die Siedlungen (Dietzenbach und Rödermark) gegenüber den Südwestwinden eine abgeschirmte Lage auf, während sich die Nordostwinde ungehindert ausbreiten können. − Auch im ‘Messeler Hügelland’ ist der Anteil an windschwachen Wettersituationen sehr hoch. Im Nordwesten hingegen ist der Jahresanteil von Fast-Windstillen (20 %) gegenüber den für das Rhein-Main-Gebiet üblichen Werten gering. 49 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Oberflächentemperaturen − Rund 45 % der Temperaturen liegen im ‘Messeler Hügelland’ über 11,5° C. Die Städte zeichnen sich durch Temperaturen > 11,5° C aus. In einigen Siedlungsrandbereichen sind die Temperaturen niedriger als 11,5° C. Die Abkühlung beträgt in den Städten mehr als 2° C und übersteigt in den Innenstädten 3° C. Insgesamt zeichnen sich die Städte durch verschieden stark ausgeprägte Wärmeinseln aus. Die niedrigsten Temperaturen von häufig weniger als 10° C und eine Abkühlung um ≤ 3° C sind auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zu finden. Kaltluftproduktion und Reichweiten der Kaltluftabflüsse − Auch im ‘Messeler Hügelland’ spiegelt sich die Nutzungsstruktur in der Kaltluftproduktion wider. Um die Siedlungen (15 % Flächenanteil), die sich durch eine extrem niedrige Kaltluftproduktion auszeichnen, gruppieren sich landwirtschaftliche Nutzflächen (30 %; hohe Kaltluftproduktion) sowie Waldflächen (45 %; sehr niedrige Kaltluftproduktion). Von den die Siedlungen umgebenden landwirtschaftlichen Flächen kann die Kaltluft in die Städte fließen und dadurch z.T. eine gute Durchlüftung bewirken. Kaltluftdynamik und Stickstoffdioxidbelastung − Für rund 50 % der Kaltluftentstehungsgebiete (potentielle Ausgleichsräume) ist keine direkte Zuordnung zu den Siedlungen (potentielle Wirkungsräume) gegeben. Bis auf Ober-Roden sind alle Städte und Gemeinden zumindest teilweise von kaltluftproduzierenden Gebieten mit einer „mittleren“ bis „sehr hohen“ Ausgleichswirkung (45 %) umgeben. „Regional bedeutsame“ Luftaustauschsysteme spielen eine untergeordnete Rolle. In einigen Bereichen treten in ihrer Wirkung „zu vernachlässigende“ Tal- und Hangabwinde auf. Die akkumulierten Kaltluftmengen sind in ihrer Verteilung in den Siedlungen unterschiedlich. − Die NO2-Belastung der Städte zeigt überwiegend ein „mittleres“ Handlungspotential auf. In einigen Bereichen sind „erhöhte“ und „hohe“ Handlungspotentiale von Bedeutung. Luftgüte − Knapp 30 % der Fläche sind „hoch“, 45 % „hoch bis sehr hoch“ und 25 % „sehr hoch“ belastet. − Die aus dem Kfz-Verkehr stammenden Emissionen von Luftschadstoffen sind als „mittlere“ bis „hohe“ Belastung einzustufen. Lediglich im Westen ist durch einen kurzen Abschnitt der A 661 eine „extreme“ Belastung zu verzeichnen. Besonderheiten − Das ‘Messeler Hügelland’ ist ein Landschaftsraum mit mittlerer thermischer Belastung und schlechter Luftgüte. 50 Landschaftsplan UVF 1.4 Biotop- und Nutzungstypen 1.4.1 Grundlagen Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen − Biotop- und Nutzungstypen des UVF, detaillierte Ausgabe (Stand 1991), Maßstab 1 : 10 000 − Biotop- und Nutzungstypen des UVF, generalisierte Ausgabe (Stand 1991), Maßstab 1 : 10 000 (s. Karte 6) − Biotop- und Nutzungstypen des UVF, Erläuterungen zu den Kartiereinheiten (Stand 1996) − Biotoptypen-Kataster des UVF (Stand 1993/94) Unter Biotoptypen werden Lebensstätten einer spezifischen Lebensgemeinschaft ähnlicher Ausprägung verstanden. Die Bestandserfassung des Umlandverbandes Frankfurt beruht auf der Biotop- und Nutzungstypenkartierung, die aus Color-Infrarot-Luftbildern interpretiert wurde. Im Sommer 1991 wurde das Verbandsgebiet flächendeckend im Maßstab 1:10 000 erfaßt. Die Interpretation der Luftbilder erfolgte stereoskopisch, wobei etwa 110 Biotop- und Nutzungstypen unterschieden wurden, die durch rund 90 Strukturmerkmale weiter differenziert sind. Parallel zur Interpretation wurde ein Abgleich mit kommunalen Biotopkartierungen vorgenommen und ein eigener Feldvergleich durchgeführt. Im Anschluß an die flächendeckende Interpretation der Biotop- und Nutzungstypen erfolgte in den Jahren 1993/94 eine selektive Geländekartierung. Hierbei wurden weitergehende Bewertungskriterien beispielsweise zum Schutzstatus nach BNatSchG und HENatG, zu Entwicklungszielen und Pflegehinweisen in einem Biotoptypen-Kataster erfaßt (siehe auch Biotop- und Nutzungstypenkartierung des Umlandverbandes Frankfurt; Bericht zum Stand, 1994). Die Darstellung der Ergebnisse der Bestandserfassung zur Biotop- und Nutzungstypenkartierung erfolgt nachfolgend in tabellarischer und textlicher Form. Die Bezugsebenen sind abweichend zu den übrigen Bestandsdarstellungen nicht primär die Landschaftsräume, sondern die Naturräumlichen Haupteinheiten. Eine Vergleichbarkeit zu übergeordneten Planungen, insbesondere zu den Vorgaben aus RROPS und Landschaftsrahmenplan, im Rahmen der späteren Bewertung ließ diese abweichende Vorgehensweise im Bereich Biotop- und Artenschutz sinnvoll erscheinen. Die Tabellen sind entsprechend der Einteilung der Legende der Biotop- und Nutzungstypenkartierung UVF (s.o.) in Blöcken zusammengestellt. Die textliche Beschreibung dieser Blöcke erfolgt im Kapitel 1.4 nur bei Vorliegen einer Relevanz für den Biotop- und Artenschutz. In den Tabellen sind derartige Blöcke durch eine Umrahmung mit Doppellinien hervorgehoben. 1.4.2 Situation in der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Östlicher Hintertaunus’ • Feuchte und trockene Biotoptypen Die Trockenbiotope sind mit knapp 10 ha vertreten. Sie umfassen durch Verbrachung gekennzeichnete Silikatmagerrasen östlich von Wernborn und Wacholderheiden bei Riedelbach (rund 7,5 ha im Naturschutzgebiet „Riedelbacher Heide“ gesichert) und im Bereich der Eschbacher Klippen (etwa 1 ha). Feuchte Hochstaudenfluren bilden den überwiegenden Anteil der an feuchte Standortverhältnisse angepaßten Biotope (40 ha). Die Hauptvorkommen finden sich entlang der Usa und ihren Zuflüssen (Schleichenbach und Röllbach in Usingen) und der Weil mit dem Niedgesbach. Für den überwiegenden Anteil dieser Flächen ist eine Veränderung der Standortverhältnisse und Artenzusammensetzung festzustellen. Daneben ist am Niedgesbach eine zu hohe Nutzungsintensität durch Pferdebeweidung der bestandsbedrohende Faktor. Auch die Röhricht- und Seggenbestände kommen hauptsächlich in den Talniederungen der Usa und Weil vor. • Kleinstrukturen 2,21 % der Gesamtfläche nehmen die Kleinstrukturen in Anspruch. Etwa die Hälfte davon ist mit Feldgehölzen und Gebüschen bestanden, die sich über den gesamten Naturraum gleichmäßig verteilen. Die flächenmäßig größeren Vorkommen sind entweder, wie östlich von Niederlauken (Gemeinde Weilrod), durch Nutzungsaufgabe aus ehemaligen Streuobstwiesen entstanden oder vereinzelt, wie in Grävenwiesbach (nordöstlich von Mönstadt), aus ehemaligen Niederwäldern. Zu den Kleinstrukturen gehören auch Hohlwege mit insgesamt 3 ha Fläche. Ein Drittel der Kleinstrukturen setzt sich aus Ruderalfluren und Verkehrsbegleitgrün zusammen. 51 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Tabelle 1: Biotop- und Nutzungstypen der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Östlicher Hintertaunus’ Biotop- und Nutzungstypen des Naturraumes ‘Östlicher Hintertaunus’ Bach/Graben und Uferstrukturen Altarm/Altwasser Stillgewässer Quellflur/Quellsumpf Fläche [ha] % Biotop- und Nutzungstypen des Naturraumes ‘Östlicher Hintertaunus’ Fläche [ha] % 7,46 107,43 0,39 Laubwald (Reinbestand) 2.076,38 0,06 0,00 Laubmischwald 3.358,48 12,06 38,64 0,14 Mischwald 4.855,83 17,44 1,51 0,01 Nadelmischwald Nadelwald (Reinbestand) 903,60 3,25 2.173,51 7,80 Verlandungszone, Niedermoor 0,41 0,00 Sonstige Waldfläche 980,03 3,52 Röhricht/Seggenried 5,83 0,02 Lichtung 109,28 0,39 40,80 0,15 Trockene Heide 8,48 0,03 Steinbruch 1,11 0,00 Sandtrockenrasen/Felstrockenrasen 0,89 0,00 Sandgrube/Kiesgrube 3,47 0,01 Aufschüttg./Lagerpl./Deponie/Halde 66,81 0,24 30,13 0,11 1,42 0,01 137,55 0,49 Feuchte Hochstaudenflur Gebüsch/Feldgehölz Baumgruppe Hecke/Baumreihe Hohlweg Allee Ruderalflur Verkehrsbegleitgrün/Abstandsgrün Offener Gesteinsstandort Feucht-/Naßgrünland (auch Brachen) Magergrünland (auch Brachen) Fettwiese/Fettweide (auch Brachen) Streuobstw./Grünl. (auch Brachen) Streuobstwiese/sonstige Nutzung 365,38 1,31 3,40 0,01 Parkanlage 34,80 0,13 Wildgehege/Zoo/Bot. Garten 3,05 0,01 Sport-/Erholungs-/Freizeitanlage 1,00 0,00 Golfplatz 51,56 0,19 90,61 0,33 Friedhof 26,85 0,10 115,60 0,42 Kleingarten/Grabeland 106,73 0,38 4,15 0,02 Überw. Wohnen/Öffentl. Verwaltung. 1.334,31 4,79 Gewerbe/Ver- und Entsorgung 138,89 0,50 103,80 0,37 7,28 0,03 Landwirtschaftliche Gebäude 96,02 0,35 Schloß/Ruine 4.377,63 15,72 Baustelle/Neubaugebiet 111,80 0,40 Sendeeinrichtung 0,70 0,00 Militärische Anlage Verkehrsfläche Acker (auch Brachen) 8,42 0,03 Obstplantage 8,16 0,03 36,54 0,13 Summe 0,02 0,18 111,64 0,40 7,90 0,03 568,18 2,04 5.179,92 18,60 Erwerbsgartenbau (auch Brachen) Baumschule (auch Brachen) 4,45 49,00 27.849,42 100,00 • Landwirtschaftliche Flächen Grünland Das Grünland stellt mit 16,1 % den drittgrößten Flächenanteil dar, mit mehr als 4.400 ha sind dies etwa 40 % des gesamten UVF-Vorkommens. 1991 lagen hiervon etwa 10 % brach. Im Westen des Naturraumes, der durch die Weil und ihre Nebenflüsse zertalt und in einzelne Riedel zerlegt ist, werden die Talräume fast durchgängig als Dauergrünland genutzt. Eine größere Verebnung des östlichen Gebietes begründet ein stärkeres Auftreten von Ackernutzung gegenüber Grünland. Größere zusammenhängende Gebiete finden sich hier bei Wehrheim, Neu-Anspach und Usingen. Mit etwa 100 ha sind mager ausge52 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen prägte Dauergrünländer vertreten. Im Bereich Ober-/Niederreifenberg und Arnoldshain gibt es noch vernetzte und größere Vorkommen. Eine Besonderheit stellen hier die hessenweit als rückgängig eingestuften Goldhaferwiesen dar (Rote Liste der Pflanzengesellschaften der Wiesen und Weiden Hessens, Hessisches Ministerium für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz, 1988), die trotz Sicherstellung im NSG „Reifenberger Wiesen“ durch Verbrachung bedroht sind. Den geringsten Flächenanteil besitzt das Feucht-/Naßgrünland, das großflächig bei Glashütten und mit kleineren Restvorkommen in der Gemeinde Weilrod vorhanden ist. Erwähnenswert ist der Brachflächenanteil (1991) von etwa 50 %. Streuobst Die für den Östlichen Hintertaunus als ortsprägend geltende Streuobstnutzung (laut Gutachten zum LRP) ist in der Regel kleinflächig verteilt und erstreckt sich auf 112 ha. Hiervon lagen im Jahr 1991 etwa 15 % brach. Dies ist ein deutlich geringerer Flächenanteil als im UVF-Gesamtgebiet, wo die brachgefallenen Streuobstwiesen 1991 etwa 30 % des Streuobstes ausmachten. Ackerbau Die Ackernutzung nimmt mit etwa 5.200 ha den zweitgrößten Flächenanteil ein (19 %). Sie konzentriert sich in den Höhenlagen zwischen 250 und 400 m ü. NN auf niedrigen Rücken und an Hängen und spart die Talräume in der Regel aus. Lößlehmüberdeckungen haben im östlichen Bereich des Naturraumes um Usingen, südöstlich von Grävenwiesbach sowie nördlich von Emmershausen zu einer höheren Bodenfruchtbarkeit geführt. Daher sind dort auch die großen zusammenhängenden Ackergebiete des Östlichen Hintertaunus zu finden. Die Bewirtschaftung erfolgt nach Flurbereinigungen auf großen Schlägen. Auch das Wegenetz ist entsprechend gut ausgebaut. Eine Strukturierung der Ackergebiete durch Hecken, Feldgehölze, Einzelbäume oder Baumreihen ist nur selten zu beobachten. • Waldflächen Die Waldflächen nehmen etwa die Hälfte (51,9 %) der Gesamtfläche in Anspruch. Im östlichen Bereich des Naturraumes geht die Waldfläche zugunsten der ackerbaulich genutzten Fläche zurück. Knapp 19,5 % der Waldfläche sind überwiegend mit Laubgehölzen bestanden. Entsprechend der potentiellen natürlichen Vegetation, die für den Hintertaunus verschiedene Buchenwald-Ausprägungen beschreibt, ist dies die charakteristische Waldbestockung. Buche und Eiche stellen die vorherrschenden Baumgattungen dar. Demgegenüber steht ein Flächanteil von etwa 11 % bezogen auf die Waldfläche mit überwiegend Nadelhölzern (hauptsächlich Fichte). Herausragend sind außerdem die etwa 430 ha Fläche mit ehemaliger oder inzwischen wieder aufgenommener Niederwaldnutzung. Östlich von Usingen, wo sich diese Flächen großräumig konzentrieren, bedingt die trockene Bodenbeschaffenheit Wuchsformen, die der Niederwaldnutzung gegenüber der ansonsten typischen Hochwaldnutzung den Vorrang einräumen. Auch im Bereich des Forstamtes Weilrod sind kleinflächig ehemalige Niederwälder anzutreffen. 1.4.3 Situation in der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Hoher Taunus’ • Feuchte und trockene Biotoptypen Knapp 30 ha nehmen diese Biotoptypen im Naturraum ‘Hoher Taunus’ ein. Den größten Anteil der Feuchtbiotope stellen mit etwa 27 ha verschiedene Ausprägungen feuchter Hochstaudenfluren. Sie finden sich zum überwiegenden Teil großflächig entlang des Dattenbaches und seiner Zuflüsse im Südwesten des Naturraumes. Je nach (ehemaliger) Nutzungsintensität variiert die Zusammensetzung von brachgefallenen Calthionwiesen bis zu reinen Brennesselfluren, wobei die stark eutrophierten Ausprägungen flächenmäßig überwiegen. Die vornehmlich im Bereich des Krebs- oder Fisch-baches (südlich von Ruppertshain) vorkommenden Großseggenrieder sind ebenfalls durch das verstärkte Auftreten von Stickstoffzeigern verändert. Im Naturraum ‘Hoher Taunus’ wurden keine Mager- oder Trockenrasen erfaßt, wobei die entsprechenden Böden, die solche Biotoptypen erwarten lassen, sämtlich mit Wald bestockt sind. 53 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Tabelle 2: Biotop- und Nutzungstypen der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Hoher Taunus’ Biotop- und Nutzungstypen des Naturraumes ‘Hoher Taunus’ Fläche [ha] % Biotop- und Nutzungstypen des Natur- Fläche [ha] raumes ‘Hoher Taunus’ % Bach/Graben und Uferstrukturen Stillgewässer Quellflur/Quellsumpf 32,85 12,12 0,19 0,33 0,12 0,00 Bruch-/Auwald Laubwald (Reinbestand) Laubmischwald Mischwald 2,15 0,02 541,30 5,38 1.223,37 12,15 3.300,05 32,77 Röhricht/Seggenried Feuchte Hochstaudenflur 1,29 27,40 0,01 0,27 Nadelmischwald Nadelwald (Reinbestand) 874,34 8,68 2.177,36 21,62 Sonstige Waldfläche Gebüsch/Feldgehölz 54,14 0,54 Baumgruppe Hecke/Baumreihe Allee Ruderalflur Verkehrsbegleitgrün/Abstandsgrün 0,35 1,34 0,59 16,47 25,16 0,00 0,01 0,01 0,16 0,25 429,74 4,27 Lichtung 66,26 0,66 Steinbruch Aufschüttg./Lagerpl./Deponie/Halde 30,06 2,97 0,30 0,03 6,60 0,07 28,08 0,28 6,53 0,07 22,25 0,22 342,19 15,95 6,10 10,01 3,40 0,16 0,06 0,10 Baustelle/Neubaugebiet 3,14 0,03 Sendeeinrichtung 2,61 0,03 56,84 0,56 143,84 1,43 Parkanlage Sport-/Erholungs-/Freizeitanlage Offener Gesteinsstandort 3,96 0,04 Friedhof Kleingarten/Grabeland Feucht-/Naßgrünl. (auch Brachen) Magergrünland (auch Brachen) Fettw./Fettweide (auch Brachen) Streuobstw./Grünl. (auch Brachen) Streuobstwiese/sonstige Nutzung 14,30 30,01 379,68 57,43 0,88 0,14 0,30 3,77 0,57 0,01 Acker (auch Brachen) 111,82 1,11 Überw. Wohnen/Öffentl. Verwaltung Gewerbe/Ver- und Entsorgung Landwirtschaftliche Gebäude Schloß/Ruine Militärische Anlage Erwerbsgartenbau (auch Brachen) Baumschule (auch Brachen) Summe 0,91 6,83 0,01 0,07 Verkehrsfläche 10.069,46 100,00 • Kleinstrukturen Kleinstrukturen nehmen nur knapp 1 % des Naturraumes in Anspruch. Gebüsch, Feldgehölz und Buschwerk sind am häufigsten vertreten (0,5 %). Auch bei den Kleinstrukturen konzentriert sich das Vorkommen auf den Südwesten des Naturraumes. Zum Teil großflächig und artenreich sind Feldgehölze im Bereich von Ehlhalten (Gemarkung Eppstein) anzutreffen. Bei Ruppertshain kann man von einer Zunahme von Kleinstrukturen ausgehen, da ehemalig genutzte Kleingärten, Streuobstwiesen und Feuchtwiesen durch langanhaltende Sukzession mittlerweile Feldgehölzcharakter entwickelt haben. Baumgruppen, Hecken und Alleen spielen eine eher untergeordnete Rolle. • Landwirtschaftliche Flächen Grünland Das Grünland stellt mit knapp 430 ha (4 %) die zweitgrößte Nutzungstypengruppe dar. Es beschränkt sich im Wesentlichen auf den Bereich westlich des Feldberg-Taunuskammes, wo die Erhebung auf etwa 450 m ü. NN abfällt. Hervorzuheben ist der durch Sozialbrache gekennzeichnete Anteil von 44 % bezogen auf das gesamte Dauergrünland (inkl. Streuobstwiesen) des Naturraumes. Bei extremeren Standortverhältnissen (feucht und/oder nährstoffarm) lag der nicht mehr bewirtschaftete Anteil mit 50 % im Jahre 1991 noch höher. Extensiv bewirtschaftetes Grünland tritt großflächig westlich von Ehlhalten auf, wobei eine zunehmende Umwandlung in Weihnachtsbaumkulturen die Bestände be54 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen droht. Im Bereich Schloßborn (Glashütten) benötigen die überwiegend mit Schafen im Durchtrieb genutzten Weiden zusätzliche Pflegemaßnahmen, um Artenverschiebung und Degeneration zu verhindern. Die Feuchtgrünlandbestände kommen großflächig im Bereich des Dattenbaches im Wechsel mit feuchten Hochstaudenfluren vor. Im Naturschutzgebiet „Schmittenröder Wiesen“ (nördlich von Königstein) sind die Hauptvorkommen der Pfeifengraswiesen, die nährstoffarmen Vertreter des Naßgrünlandes, sichergestellt. Streuobst Streuobstnutzung ist mit 58 ha (0,6 %) wenig verbreitet. Die Verbreitung beschränkt sich vor allem auf siedlungsnahe Einzelflächen im Südwesten des Naturraumes. Ackerbau Die Ackernutzung ist mit 1,1 % hauptsächlich im Bereich von Niederjosbach vertreten. Während diese landwirtschaftliche Nutzung im übrigen Südwesten nur kleinflächig im Wechsel mit Grünland und Streuobstwiesen vorkommt, tritt sie in diesem Teil Eppsteins großflächig in den Vordergrund. Erwerbsgartenbau/Weihnachtsbaumkultur/Baumschulen Die Sonderkulturen nehmen nur einen kleinen Teil (0,1 %) der Gesamtfläche in Anspruch. Den größten Flächenanteil davon besitzen Baumschulen und Weihnachtsbaumkulturen mit 6,8 ha bei Ehlhalten. • Waldflächen Mit 85,5 % bedecken Waldflächen fast den gesamten Naturraum. Obwohl verschiedene Buchenwaldgesellschaften die charakteristischen Waldbestände für den ‘Hohen Taunus’ sind, kommen nur etwa 17,5 % Laubwälder (Rein- und Mischbestände) vor. Daneben gibt es etwa 30 % standortfremde Nadelwälder mit schnellwachsenden Wirtschaftshölzern, vornehmlich Fichte, in den höheren Lagen des Naturraumes. Auf Mischwald entfallen etwa 33 % der Gesamtfläche des ‘Hohen Taunus’. Die Waldfläche erstreckt sich zusammenhängend über fast den gesamten Naturraum. Nur im Südwesten geht die Waldbedeckung zugunsten anderer Nutzungstypen zurück. Nordöstlich von Ruppertshain liegt der einzige Bruchwald mit einer Flächenausdehnung von 2,15 ha. Im Bereich von Schloßborn und Ehlhalten ist die ehemalige Niederwaldnutzung noch in den Eichen-Hainbuchenwäldern zu erkennen. • Offene Gesteinsstandorte Es gibt 3,96 ha offene Gesteinsstandorte. Dazu zählt die Blockschutthalde nordöstlich des Altkönig und Felswände nördlich von Königstein (Weiße Mauer) im NSG „Altkönig-Weiße Mauer“. 1.4.4 Situation in der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Vortaunus’ • Feuchte und trockene Biotoptypen Die Feuchtbiotope (knapp 61 ha) setzen sich zum größten Teil aus feuchten Hochstaudenfluren zusammen. Im Naturraum ‘Vortaunus’ ist das Hauptvorkommen von feuchten Hochstaudenfluren im UVFGebiet (59 ha entsprechen etwa einem Drittel des Gesamtvorkommens). Großflächig sind diese aus brachgefallenen Feucht- und Naßwiesen hervorgegangenen Biotoptypen in der Daisbachaue und im Barthelsteiner Grund (westlich von Kelkheim) im Westen des Naturraumes anzutreffen. Die typische Form des Auftretens ist allerdings eher kleinflächig und bachbegleitend. In der Regel kommen die unterschiedlich degenerierten feuchten Hochstaudenfluren im Wechsel mit verschiedenen Ausprägungen von Frischwiesen/-weiden und Feucht- und Naßwiesen vor. Neben gewässerbegleitenden Vorkommen bieten Hangquellaustritte die notwendigen Standortverhältnisse zur Ausbildung feuchter Hochstaudenfluren z.B. südlich von Ruppertshain und nördlich des Opelzoos (Heligshainer Wiesen). Seggenrieder und Röhrichte kommen, auf wenige Einzelflächen begrenzt, vor allem im Südwesten bei Wildsachsen und nordöstlich von Wallau vor. Zu den trockenen Biotoptypen zählend kann nur die Stierstädter Heide, westlich von Oberursel, erwähnt werden, eine von Verbuschung bedrohte Calluna-Heide. 55 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen • Kleinstrukturen Kleinstrukturen kommen auf etwa 311 ha (2 % des Naturraumes) vor. Gebüsche und Feldgehölze nehmen etwa die Hälfte der Fläche ein (170 ha). Sie konzentrieren sich, ihrem Ursprung als verwilderte Streuobstwiesen entsprechend, vornehmlich in Siedlungsnähe. In der Regel eher kleinflächig ausgeprägt, weisen die Feldgehölze im Bereich von Eppstein zum Teil beachtliche Größe von mehreren Hektar auf. Die linearen Kleinstrukturen der Hecken, Alleen und Hohlwege spielen flächenmäßig (rund 26 ha) eine eher untergeordnete Rolle. Ihr Hauptvorkommen liegt im Bereich zwischen Kelkheim und Kronberg. Tabelle 3: Biotop- und Nutzungstypen der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Vortaunus’ Biotop- und Nutzungstypen des Naturraumes ‘Vortaunus’ Fläche [ha] % Biotop- und Nutzungstypen des Naturraumes ‘Vortaunus’ Fläche [ha] Bach/Graben und Uferstrukturen 62,41 0,45 Bruch-/Auwald Stillgewässer Quellflur/Quellsumpf 14,30 0,18 0,10 0,00 Laubwald (Reinbestand) Laubmischwald 1.346,78 9,72 1.987,34 14,34 Mischwald 2.317,51 16,73 Verlandungszone Röhricht/Seggenried Feuchte Hochstaudenflur Tockene Heide Gebüsch/Feldgehölz Baumgruppe Hecke/Baumreihe Hohlweg Allee Ruderalflur Verkehrsbegleitgrün/Abstandsgrün Offener Gesteinsstandort Feucht-/Naßgrünland (auch Brachen) Magergrünland (auch Brachen) Fettwiese/Fettweide (auch Brachen) Streuobstw./Grünl. (auch Brachen) Streuobstwiese/sonstige Nutzung Acker (auch Brachen) Baumschule (auch Brachen) Summe 0,00 0,13 0,00 Nadelmischwald 164,23 1,19 16,45 44,49 0,12 0,32 Nadelwald (Reinbestand) Sonstige Waldfläche 551,39 360,30 3,98 2,60 3,50 0,03 Lichtung 36,32 0,26 170,57 1,26 22,54 1,20 1,73 43,67 1,23 0,01 0,16 0,01 0,01 0,32 Steinbruch Aufschüttung/Lagerplatz/Deponie/Halde 4,10 27,47 0,03 0,20 106,03 23,44 169,97 0,77 0,17 1,23 70,04 0,51 Golfplatz 85,06 0,61 Friedhof 47,79 0,35 213,92 1,54 Parkanlage Wildgehege/Zoo/Bot. Garten Sport-/Erholungs-/Freizeitanlage 1,86 0,01 Kleingarten/Grabeland 26,47 18,24 1.078,34 703,05 0,19 0,13 7,78 5,08 Überw. Wohnen/Öffentl. Verwaltung Gewerbe/Ver- und Entsorgung Landwirtschaftliche Gebäude Schloß/Ruine 14,95 0,11 Baustelle/Neubaugebiet 1.169,40 8,44 28,52 45,72 0,21 0,33 6,18 0,05 2.025,55 14,62 160,99 1,16 35,66 0,26 13,06 0,09 53,13 0,38 Sendeeinrichtung 1,13 0,01 Militärische Anlage 9,62 0,07 568,23 4,10 Verkehrsfläche Erwerbsgartenbau (auch Brachen) Obstplantage 0,26 % 13.854,48 100,00 • Landwirtschaftliche Flächen Grünland Die mit Grünland bewirtschaftete Fläche betrug 1991 rund 1.120 ha, dies entspricht in etwa der durch Ackerbau genutzten Fläche. Gegenüber dem Grünlandvorkommen im ‘Östlichen Hintertaunus’, wo etwa 56 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen 40 % des UVF-Gesamtvorkommens (ohne Streuobstwiesen) vorhanden sind, geht der Grünlandanteil im ‘Vortaunus’ auf 8 % (des Gesamtvorkommens) zurück. Das Grünland ist relativ gleichmäßig über den Naturraum verteilt. Die räumliche Lage der verschiedenen Grünlandgesellschaften läßt einerseits einen Auenschwerpunkt erkennen, andererseits in Siedlungsnähe eine Kombination aus Grünlandnutzung und Streuobst. Großflächige Vorkommen sind im Bereich der Auen des Daisbaches, Fischbaches, Liederbaches und Westerbaches festzustellen. Hier haben sich interessante Mosaike verschiedener Pflanzengesellschaften aufgrund unterschiedlicher Standortverhältnisse und Nutzungsintensitäten gebildet, die hohe Habitatvielfalt mit sich bringen. Für die mesophilen und mesotrophen Standorte muß man von einer Übernutzung des Dauergrünlandes ausgehen, wohingegen die stärker vom Wasserhaushalt bzw. der Nährstoffknappheit betroffenen Standorte von der Nutzungsaufgabe bedroht sind. Mit etwa 13 ha liegen rund 10 % des Gesamt-UVF-Vorkommens an Molinion- und Calthiongesellschaften im ‘Vortaunus’. Hiervon ist der überwiegende Anteil bereits über bestehende Naturschutzgebiete geschützt („Hühnerbergwiesen“ (Oberursel), „Förstergrund“, „Hinterste Neuwiese von Kronberg“, „Krebsmühlwiesen bei Hofheim“, „Waldwiesenbachtal von Oberhöchstadt“, „Rossert-HainkopfDachsbau“ (Kelkheim)). Ein deutlich höherer Anteil als die bestehenden 13 ha ist mittlerweile brachgefallen und unter den feuchten Hochstaudenfluren erfaßt, womit potentielle Entwicklungsmöglichkeiten für die Feucht- und Naßwiesen bei einer Wiederaufnahme der Nutzung aufgezeigt werden können. Der Anteil des nährstoffärmeren Dauergrünlandes entspricht in etwa dem des Feuchtgrünlandes. Es kommt in der Regel auf Einzelflächen vor. Nur im Naturschutzgebiet „Hühnerbergwiesen“ (Oberursel) und südlich von Langenhain (westlich der L 3368) kommt es zu einer Anhäufung verschiedener magerer Frischwiesen, z.T. mit Magerrasenpotentialen. Streuobst Im ‘Vortaunus’ ist mit über 700 ha das Hauptvorkommen an Streuobstwiesen im UVF-Gebiet (30 % des Gesamtvorkommens), wobei mit 27 % ein sehr hoher Brachflächenanteil zu verzeichnen ist. Die Streuobstwiesennutzung erfolgt siedlungsnah im gesamten ‘Vortaunus’. Der ehemalige Streuobstwiesenanteil ist unter Berücksichtigung bereits lange brachliegender und zu Feldgehölz durchgewachsener Flächen deutlich höher. Beim Vergleich der Streuobstvorkommen der Jahre 1935 und 1991 läßt sich eine deutliche Abnahme im Naturraum feststellen (eine Ausnahme bildet Langenhain). Gerade ein Wechsel aus extensiv genutzten Obstwiesen (zum Teil in Verbindung mit Kleingärten) und Streuobstwiesenbrachen bietet eine hohe Habitatvielfalt, wie sie beispielsweise im Naturschutzgebiet „Altenhainer Tal“ (Bad Soden) anzutreffen ist. In direkter Nachbarschaft sind extensiv genutzte Streuobstwiesen an südexponierten Hängen zum Waldbach nördlich von Neuenhain (Bad Soden) zu finden. Ackerbau Der Ackerbau ist mit 1.169 ha die drittgrößte Nutzungsform im Naturraum ‘Vortaunus’. Während die Kuppen des Naturraumes Laubwald tragen, hat sich in den tieferen Lagen Ackerbau entwickelt. Im Südwesten werden überwiegend große Gebiete ackerbaulich bewirtschaftet. Erwerbsgartenbau/Obstplantagen/Baumschulen Die Sonderkulturen nehmen etwa 80 ha ein. Auf weniger für Landwirtschaft geeigneten Böden tritt der Obstbau mit knapp 45 ha hierbei in den Vordergrund. Die Taunusrandlagen mit dem obstbaulichen Zentrum um Neuenhain (Bad Soden) nehmen zwischen dem kontinentaleren Vorland und dem kühleren und feuchteren Taunusbergland eine vermittelnde Stellung ein, was auch mit dem Auftreten von etwa 10 % des gesamten UVF-Obstanbaus gegenüber 60 % im Main-Taunus-Vorland und 2 % im Bereich hinter dem Taunuskamm deutlich wird. • Waldflächen Etwa die Hälfte der Gesamtfläche wird durch Wald bedeckt, damit ist er die den Naturraum prägende Erscheinungsform. Entlang des nördlichen Randes des Naturraumes ist die Waldfläche weitgehend zusammenhängend und großräumig, im Süden (im Bereich zwischen Kelkheim und Kronberg) geht die Waldfläche zugunsten der siedlungsnahen Landwirtschaft zurück. Laub- und Laubmischwälder 57 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen kommen insgesamt mit 3.334 ha im Naturraum vor, sie dominieren gegenüber anderen Waldbestockungen mit einem Anteil von 24 % der Waldfläche. Im Westen treten die durch Laubgehölze geprägten Flächen am stärksten in den Vordergrund. Die Mischwälder sind vornehmlich auf die höhergelegenen Bereiche konzentriert. Nadelwälder sind mit etwa 5 % flächenmäßig relativ gering vertreten. Eiche und Buche stellen den überwiegenden Anteil der Hauptbaumgattungen, unter den Nadelhölzern herrscht die Fichte vor. Als Besonderheit tritt auf schiefrigem Gestein überwiegend in den Gemarkungen der Städte Königstein, Kronberg und Bad Soden die Edelkastanie auf. Lokalklimatisch begünstigt gedeiht die frostempfindliche Art an ihrer nördlichsten Verbreitungsgrenze an südostexponierten Hangbereichen. Die ehemalige Fruchtgewinnung (Maronen) wird durch den stellenweise noch heute sichtbaren Stockausschlag in Niederwäldern deutlich. 1.4.5 Situation in der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Main-Taunus-Vorland’ Feuchte und trockene Biotoptypen Die Bestandsgröße der feuchten Biotoptypen beträgt 10 ha. Diese setzen sich zu ungefähr gleichen Anteilen aus Röhrichten/Seggenriedern und feuchten Hochstaudenfluren zusammen. Die Hauptvorkommen der feuchten Hochstaudenfluren sind entlang des Schmiehbaches zwischen Bad Soden und Kelkheim und entlang des Kassernbaches gelegen. Am Kassernbach ist eine Sicherung dieser Flächen im gleichnamigen Naturschutzgebiet erfolgt. Für die feuchten Hochstaudenfluren ist festzustellen, daß sie überwiegend einer Gefährdung durch zu hohen Nährstoffeintrag unterliegen oder durch Veränderung der Standortverhältnisse eine Artenverschiebung aufweisen. Auch die Röhrichte und Seggenrieder sind durch Nährstoffeintrag in ihrem Bestand gefährdet. Schwerpunktvorkommen dieser Biotoptypen sind nicht festzustellen, sie finden sich vielmehr als einzelne Flächen über den Naturraum verteilt. Eine Sicherung dieser Biotoptypen in Naturschutzgebieten ist im ‘Main-Taunus-Vorland’ bisher nicht erfolgt. In der Gemarkung von Flörsheim, südlich des Geißberges, wurden trockene Biotoptypen erfaßt. Es handelt sich um einen Sandtrockenrasen und einen Kalkmagerrasen. Beide Flächen sind aktuell in ihrem Bestand gefährdet. So wurde für den Kalkmagerrasen eine starke Verbuschung festgestellt. Durch eine angepaßte Nutzung wäre die Erhaltung dieser Biotoptypen zu erreichen. Beide Flächen werden im zukünftigen Naturschutzgebiet „Wickerbachaue v. Flörsheim und Hochheim“ gesichert. • Kleinstrukturen Von den 722 ha Kleinstrukturen entfallen rund 186 ha (25 %) auf Feldgehölze, Hecken usw. Die restlichen 536 ha setzen sich aus Ruderalfluren und Verkehrsbegleitgrün zusammen. Auffällig ist im Vergleich zu anderen Landschaftsräumen der relativ hohe Anteil von 48 ha, der durch Baumreihen eingenommen wird. Diese setzen sich auf der einen Seite aus Obstbäumen zusammen und müßten daher noch zum Streuobst gerechnet werden, was die Bedeutung dieses Naturraumes für die Streuobstnutzung untermauert, auf der anderen Seite handelt es sich um straßenbegleitende Bäume im besiedelten Bereich. Besonders Bad Homburg zeichnet sich durch einen Reichtum an Baumreihen aus. Als Besonderheit unter den Kleinstrukturen soll auch der Hohlweg erwähnt werden, der in Bad Homburg-Gonzenhain erfaßt wurde. Die 220 ha Ruderalfluren haben ihr Schwerpunktvorkommen auf den ehemaligen Abgrabungsflächen am Dyckerhoffbruch, im Naturschutzgebiet „Weilbacher Kiesgruben“ sowie im Naturschutzgebiet „Massenheimer Kiesgruben“. Daneben kommen sie über den gesamten Naturraum verteilt vor. • Landwirtschaftliche Flächen Das ‘Main-Taunus-Vorland’ zeichnet sich im Vergleich zu den Landschaftsräumen ‘Hohen Taunus’ und ‘Hintertaunus’ durch eine relative Klimagunst mit höheren Durchschnittstemperaturen, höherer Sonnenscheindauer und insgesamt einer längeren Vegetationsdauer aus. Außerdem sind im ‘MainTaunus-Vorland’ die ertragreichsten Böden des UVF-Gebietes zu finden. Weite Bereiche dieses 58 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Naturraumes weisen Böden auf, die auf Löß entstanden sind und somit eine hohe natürliche Fruchtbarkeit haben. Diese Bedingungen haben dazu geführt, daß dieser Raum besonders intensiv von der Landwirtschaft geprägt wird. Grünland Von der landwirtschaftlichen Nutzfläche werden 1.269 ha durch Dauergrünland in Anspruch genommen, d.h. im Bereich der Landwirtschaft ist die Grünlandnutzung zweitstärkste Nutzungsgruppe. Bis auf rund 4 % handelt es sich um mesophile Grünlandtypen, die auf den ertragsärmeren Standorten Tabelle 4: Biotop- und Nutzungstypen der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Main-Taunus-Vorland’ Biotop- und Nutzungstypen des Naturraumes ‘Main-Taunus-Vorland’ % Biotop- und Nutzungstypen des Naturraumes ‘Main-Taunus-Vorland’ 89,67 18,64 3,53 40,10 0,08 0,47 0,10 0,02 0,21 0,00 Laubwald (Reinbestand) Laubmischwald Mischwald Nadelmischwald Nadelwald (Reinbestand) Sonstige Waldfläche Röhricht/Seggenried 5,54 0,03 Lichtung Feuchte Hochstaudenflur Kalkmagerrasen/Kalktrockenrasen Sandtrockenrasen/Felstrockenrasen 5,13 1,08 0,16 0,03 0,01 0,00 Gebüsch/Feldgehölz Baumgruppe Hecke/Baumreihe Hohlweg Allee Ruderalflur Verkehrsbegleitgrün/Abstandsgrün 126,83 3,81 48,04 0,11 7,53 220,09 316,03 0,67 0,02 0,25 0,00 0,04 1,16 1,66 Bach/Graben und Uferstrukturen Fluß/Kanal Altarm/Altwasser Stillgewässer Quellflur/Quellsumpf Fläche [ha] 0,34 0,00 Feucht-/Naßgrünland (auch Brachen) Magergrünland (auch Brachen) Fettwiese/Fettweide (auch Brachen) Streuobstw./Grünl. (auch Brachen) Streuobstwiese/sonstige Nutzung 31,82 26,39 1.211,51 531,10 28,89 0,17 0,14 6,38 2,80 0,15 Acker (auch Brachen) 8.669,04 45,64 Erwerbsgartenbau (auch Brachen) Weinbau Obstplantage Baumschule (auch Brachen) Summe 150,00 180,92 306,92 47,00 % 80,82 282,26 121,54 1,77 22,10 71,69 0,43 1,49 0,64 0,01 0,12 0,38 2,48 0,01 Steinbruch Aufschüttg./Lagerpl./Deponie/Halde 15,48 151,12 0,08 0,80 Parkanlage Wildgehege/Zoo/Bot. Garten Sport-/Erholungs-/Freizeitanlage Golfplatz Friedhof Kleingarten/Grabeland 206,71 4,33 255,45 50,43 76,57 414,89 1,09 0,02 1,35 0,27 0,40 2,18 Überw. Wohnen/Öffentl. Verwaltung Offener Gesteinsstandort Fläche [ha] 2.955,38 15,56 Gewerbe/Ver- und Entsorgung 721,05 3,80 Landwirtschaftliche Gebäude 128,20 0,68 2,80 95,75 4,50 19,30 1.239,37 0,02 0,50 0,02 0,10 6,53 Schloß/Ruine Baustelle/Neubaugebiet Sendeeinrichtung Militärische Anlage Verkehrsfläche 0,79 0,95 1,62 0,25 18.994,29 100,00 (außerhalb der Lößgebiete) zu finden sind. Dies sind vor allem die Auenbereiche entlang der Vortaunusbäche wie Erlenbach, Eschbach, Wickerbach, Schmiehbach usw. Nur 7,7 % dieser Grünlän- der waren im Jahre 1991 nicht genutzt, was im Vergleich zu anderen Landschaftsräumen 59 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen mit bis zu 30 % Bracheanteil ausgesprochen wenig ist. Für die überwiegende Mehrzahl der mesophilen Grünländer war eine intensive Nutzung, einhergehend mit Eutrophierung, festzustellen. Bei einer Nutzungsextensivierung ist in einigen Bereichen eine Verbesserung im Artenbestand zu erwarten. Anders sieht es für die mageren Ausprägungen der Grünländer aus, die im Naturraum nur im Kirdorfer Feld und in Flörsheim südlich des Geißberges zu finden sind: von diesen ertragsärmeren Wiesengesellschaften waren 1991 27 % nicht mehr genutzt. Vor allem am Geißberg ist eine deutliche Verbrachung bis hin zur Verbuschung festzustellen. Im anderen Schwerpunktbereich des mageren Grünlandes, dem Kirdorfer Feld, ist ebenfalls eine Nutzungsaufgabe zu verzeichnen. Auch die Feuchtgrünländer, die im Naturraum eines ihrer Schwerpunktvorkommen haben, sind zu einem Drittel durch eine Aufgabe der Nutzung bedroht. Hier läßt sich auf der anderen Seite auf den genutzten Standorten aber auch eine deutliche Nutzungsintensivierung feststellen. Die Feuchtgrünländer sind im Naturraum mit größeren Flächen zum einen im Kirdorfer Feld zu finden, wo sie in einem engen Nutzungswechsel z.B. mit magerem Dauergrünland, Streuobst und Hochstaudenfluren vorkommen, zum anderen gibt es in Oberursel-Weißkirchen Calthionwiesen, die in einem größeren Grünlandkomplex liegen, der auf einigen Flächen Potentiale zur Entwicklung von weiteren Calthionwiesen aufweist. Streuobst Die Streuobstnutzung nimmt zwar nur knapp 3 % (560 ha) der Naturraumfläche in Anspruch, hat aber hier eines ihrer Schwerpunktvorkommen (17 % aller Streuobstflächen des UVF) neben dem benachbarten ‘Vortaunus’. Laut ERNST ist das ‘Main-Taunus-Vorland’, wie auch der ‘Vortaunus’, besonders durch die klimatischen Gegebenheiten ein Traditionsgebiet des Obstanbaues, der in früheren Zeiten in Form von Streuobstnutzung erfolgte. Ein Vergleich von Luftbildaufnahmen aus den 30er Jahren mit der jetzigen Situation (1991) zeigt aber ganz deutlich den Rückgang der Streuobstnutzung auch für diese Region. Dies ist sicherlich einmal bedingt durch die Ausweitung der Siedlungsflächen, was zu einer Reduzierung dieser v.a. in Siedlungsnähe ausgeübten Nutzung führte, auf der anderen Seite dürfte aber auch die mangelnde Rentabilität bei der Vermarktung des Obstes zu bestimmten Zeiten dazu beigetragen haben. Aktuell ist die Streuobstnutzung nach wie vor um die Siedlungen oder an den Talhängen der Vortaunusbäche verbreitet. Das Obst wird auf Flächen angebaut, die für die Ackernutzung nicht mehr optimal geeignet sind. Große zusammenhängende Streuobstgebiete gibt es v.a. zwischen Bad Homburg und Friedrichsdorf. Auch 1991 waren 25 % des Streuobstes von Nutzungsaufgabe bedroht. Ackerbau Der Ackerbau ist im ‘Main-Taunus-Vorland’ mit 46 % Flächenanteil (8.700 ha) die vorherrschende Nutzung. Nur dort, wo keine Sonderkulturen angebaut werden, und die Bodenqualität abnimmt, wird die Ackernutzung durch weniger anspruchsvolle Nutzungen wie Wald, Grünland oder Streuobst abgelöst. Seit Flurbereinigungen stattgefunden haben, ist die Ackerlandschaft überwiegend durch große Schläge gekennzeichnet. Vor allem im äußersten Nordosten und Südwesten des Naturraumes wird die Ackerlandschaft nur wenig durch Streuobst oder Grünland und Gehölzstrukturen gegliedert. Im Vergleich mit anderen Landschaftsräumen wird die Bedeutung des ‘Main-Taunus-Vorlandes’ für die Landwirtschaft deutlich: 32% aller Ackerflächen des gesamten UVF-Gebietes werden hier bewirtschaftet. Erwerbsgartenbau/Obstplantagen/Baumschulen/Weinbau Die Sonderkulturen nehmen rund 700 ha (3,6 %) des Naturraumes in Anspruch. Erwerbsgartenbau findet auf rund 150 ha Fläche statt, was bedeutet, daß 20 % aller Erwerbsgartenbauflächen des UVFGebietes in diesem Naturraum konzentriert sind. Die Betriebe haben ihre Anbauflächen fast immer in Siedlungsnähe. Größere zusammenhängende Flächen sind um Bad Homburg, Hofheim, Hattersheim, Nieder-Eschbach, Sulzbach und Eschborn gelegen. 60 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Das ‘Main-Taunus-Vorland’ ist die Obstanbauregion des UVF. 60 % aller Obstplantagen liegen hier. Hervorzuheben ist die Konzentration der Obstplantagen um Kriftel, wo 185 ha von dieser Nutzung in Anspruch genommen werden. Weitere 50 ha Obstplantagen sind in Hofheim zu finden, d.h. 75 % aller Obstkulturen des Naturraumes liegen im Gebiet dieser beiden UVF-Gemeinden. Dafür sind neben der allgemeinen Klimagunst des Naturraumes auch die kleinklimatischen Bedingungen verantwortlich. Der Obstanbau ist v.a. anfällig gegen Spätfröste, die in diesen Gebieten weniger stark sind. Begünstigt wird der Obstbau außerdem durch die nach Südwesten und Südosten exponierten Hänge mit einer höheren Sonneneinstrahlung sowie einer geringeren Beeinflussung durch den Stau von Kaltluftströmen, da diese hier ungehindert abfließen können. Auch Baumschulen und Weihnachtsbaumkulturen sind im ‘Main-Taunus-Vorland’ im Vergleich zu anderen Landschaftsräumen mit größeren Flächenanteilen (47 ha) zu finden. Sie liegen vor allem bei Sulzbach, Flörsheim, Hattersheim und Bad Homburg. Der Wein hat im ‘Main-Taunus-Vorland’ sein Hauptanbaugebiet. Rund 70 % aller Weinberge liegen hier, die restlichen Anbauflächen sind im benachbarten Landschaftsraum ‘Flörsheim-Griesheimer Mainniederung’ zu finden. Der Weinanbau konzentriert sich auf die Hänge zum Main bei Hochheim und die oberen Hangbereiche des Wickerbachtales bei Flörsheim-Wicker. Da Flurbereinigungen stattgefunden haben, werden große Schläge bewirtschaftet. In der Regel erfolgt die Anordnung der Rebstöcke senkrecht zu den Höhenlinien, ein Wechsel mit anderen Nutzungen findet selten statt. Auch eine Strukturierung der Weinanbaugebiete durch Gehölze ist praktisch nicht vorhanden. • Waldflächen Der Wald ist mit nur 582 ha (3 % der Fläche) im ‘Main-Taunus-Vorland’ vertreten. Knapp 2/3 der Waldfläche nehmen Laubrein- und -mischwälder ein, der Nadelwaldanteil ist mit 24 ha in diesem Naturraum verschwindend gering. In der Regel stocken die Wälder auf Böden, die nicht auf Löß entstanden und daher für die Landwirtschaft nicht optimal geeignet sind. Diese Bedingungen herrschen vor allem am Rand zum Taunus in den höheren Lagen und in den Auen mit Böden, die auf sandigen und kiesigen Ausgangssubstraten entstanden sind. Die größte zusammenhängende Waldfläche ist der Hardtwald bei Bad Homburg. Daneben gibt es Wälder nordöstlich von Friedrichsdorf, zwischen Kronberg und Oberursel und zwischen Hofheim und Liederbach. Auch entlang der Bäche, die vom Taunus kommend in den Main oder die Nidda entwässern, stocken vereinzelt Waldbestände, z.B. am Erlenbach. Wasserbeeinflußte Wälder, wie Auenwälder oder Bruchwälder, wurden im Naturraum nicht erfaßt. Hauptbaumgattung ist die Eiche, die z.T. Reinbestände bildet, die aber auch in den Laubmischbeständen und Mischwäldern die vorherrschende Baumart ist. Daneben ist v.a. die Buche im Naturraum vertreten. Als Besonderheit ist die Edelkastanie anzusprechen, die bei Bad Soden vorkommt. Diese Baumgattung hat ihr Vorkommen den günstigen Klimabedingungen an den Taunushängen zu verdanken und wurde vermutlich bereits zur Römerzeit dort angepflanzt. 1.4.6 Situation in der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Wetterau’ • Feuchte und trockene Biotoptypen Im Naturraum werden lediglich 3,6 ha (0,05 %) von den feuchten und trockenen Biotoptypen eingenommen. Davon entfallen 2,6 ha auf die feuchten Biotoptypen, die sich aus Röhrichten, Seggenriedern und feuchten Hochstaudenfluren zusammensetzen. Die Röhrichte und Seggenrieder lassen für ihr Vorkommen keinen räumlichen Schwerpunkt erkennen. Feststellen läßt sich aber, daß diese Biotoptypen überwiegend durch Nährstoffeintrag und Veränderungen des Arteninventars gefährdet sind. Feuchte Hochstaudenfluren sind nur auf einem halben Hektar Fläche bei Harheim und südlich von Gronau erfaßt. Die trockenen Biotoptypen zählen zu den Trespen-Magerrasen, die an kalkhaltige Standorte gebunden sind. Obwohl nur 1 ha dieses Biotoptyps im Naturraum liegt, sind damit bereits 22 % der Kalkmagerrasen im UVF-Gebiet erfaßt. Dieser Magerrasen liegt südlich des Bad Vilbeler Waldes und ist aktuell durch Brachfallen und Verbuschen bedroht. Nördlich von Hochstadt ist ein weiterer Kalkmagerrasen 61 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen (1 ha) mit Streuobstnutzung (daher statistisch unter Streuobst erfaßt) zu finden. Dieser ist im Naturschutzgebiet „Hartigwäldchen“ unter Schutz gestellt. Tabelle 5: Biotop- und Nutzungstypen der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Wetterau’ Biotop- und Nutzungstypen des Naturraumes ‘Wetterau’ % Biotop- und Nutzungstypen des Naturraumes ‘Wetterau’ 16,77 41,88 0,10 2,67 0,01 0,29 0,72 0,00 0,05 0,00 Laubwald (Reinbestand) Laubmischwald Mischwald Nadelmischwald Nadelwald (Reinbestand) Sonstige Waldfläche Verlandungszone/Niedermoor 0,03 0,00 Lichtung Röhricht/Seggenried Feuchte Hochstaudenflur Kalkmagerrasen/Kalkhalbtrockenrasen 2,47 0,14 0,97 0,04 0,00 0,02 37,27 1,64 9,41 0,68 32,93 69,56 0,64 0,03 0,16 0,01 0,56 1,19 Bach/Graben und Uferstrukturen Fluß/Kanal Altarm/Altwasser Stillgewässer Quellflur/Quellsumpf Gebüsch/Feldgehölz Baumgruppe Hecke/Baumreihe Hohlweg Ruderalflur Verkehrsbegleitgrün/Abstandsgrün Feucht-/Naßgrünland (auch Brachen) Magergrünland (auch Brachen) Fettwiese/Fettweide (auch Brachen) Streuobstwiese/Grünl. (auch Brachen) Streuobstwiese/sonstige Nutzung Acker (auch Brachen) Erwerbsgartenbau (auch Brachen) Obstplantage Baumschule (auch Brachen) Summe Fläche [ha] 1,02 3,36 330,02 317,77 2,83 0,02 0,06 5,64 5,43 0,05 Fläche [ha] % 21,97 151,57 41,12 0,92 3,61 4,54 0,38 2,59 0,70 0,02 0,06 0,08 1,11 0,02 Aufschüttg./Lagerpl./Deponie/Halde 11,58 0,20 Parkanlage Sport-/Erholungs-/Freizeitanlage Friedhof Kleingarten/Grabeland 36,89 42,58 30,60 94,33 0,63 0,73 0,52 1,61 Überw. Wohnen/Öffentl. Verwaltung 497,79 8,51 Gewerbe/Ver- und Entsorgung 101,89 1,74 Landwirtschaftliche Gebäude Schloß/Ruine Baustelle/Neubaugebiet Sendeeinrichtung Verkehrsfläche 40,06 0,35 8,62 10,47 212,34 0,69 0,01 0,15 0,18 3,63 3.608,35 61,67 26,29 18,35 13,88 0,45 0,31 0,24 5.850,74 100,00 • Kleinstrukturen Im Naturraum wurden 151 ha Kleinstrukturen erfaßt. Davon sind 70 ha dem Verkehrsbegleitgrün zuzurechnen, weitere 33 ha zählen zu den Ruderalfluren. Die restlichen 48 ha setzen sich aus Gebüschen, Feldgehölzen, Buschwerk (37 ha), Baumreihen und -gruppen sowie Hecken zusammen. Außerdem wurden zwei Hohlwege bei Gronau und Bischofsheim erfaßt. Gebüsche, Feldgehölze und Buschwerk sind gleichmäßig über den Naturraum verteilt zu finden, in den überwiegenden Fällen dürften sie aus brachgefallenen Streuobstwiesen hervorgegangen sein. Auch die Baumreihen sind überwiegend durch Obstbäume charakterisiert und kommen schwerpunktmäßig in den Gebieten mit Streuobstnutzung vor. 62 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen • Landwirtschaftliche Flächen Grünland Grünlandnutzung wird in der ‘Wetterau’ auf rund 334 ha (5 % der Fläche) betrieben. Sie konzentriert sich auf die Talauen und die Bereiche, die keine Böden auf Löß aufweisen, wie etwa südlich des Bad Vilbeler Waldes. Die größte zusammenhängende Grünlandfläche ist südlich von Dortelweil rund um den Dottenfelder Hof zu finden. Insgesamt werden die Wiesen und Weiden in der Wetterau eher intensiv genutzt. So war auch der Bracheanteil am Grünland 1991 mit 11 % im Vergleich mit anderen Landschaftsräumen geringer. Grünländer auf feuchten oder mageren Standorten sind im Naturraum kaum vorhanden. Es konnte nur ein Magergrünland nördlich Bischofsheim erfaßt werden. Dieses war 1991 brachgefallen. Für diese Grünlandtypen sind allerdings Flächenpotentiale östlich von Preungesheim vorhanden, auf denen mit angepaßter Nutzung Magergrünländer/Magerrasen entwickelt werden können. Bei Harheim wurde das einzige Feuchtgrünland erfaßt, das Teil einer größeren Fläche im Naturraum ‘Main-Taunus-Vorland’ ist. Streuobst Streuobstnutzung nimmt in der ‘Wetterau’ einen größeren Flächenanteil als die Grünlandwirtschaft ein (rund 320 ha). Dieser Naturraum ist neben dem ‘Main-Taunus-Vorland’ und dem ‘Vortaunus’ das Streuobstanbaugebiet des UVF. Streuobstwiesen finden sich auf allen siedlungsnahen Flächen, sofern sie nicht aufgrund ihrer Fruchtbarkeit besser für den Ackerbau nutzbar sind, und an den Hängen, die nach Süden oder Südosten exponiert sind. Große zusammenhängende Streuobstgebiete sind nördlich Hochstadt, nordwestlich Bischofsheim und am südwestlichen Rand von Bad Vilbel gelegen. Im Naturraum waren 1991 24 % des Streuobstes brachgefallen, wobei die Brachen immer große Bereiche einnehmen, wie etwa bei Hochstadt, am Berger Hang und im Streuobstgebiet von Bad Vilbel. Auffällig ist der geringe Brachflächenanteil in Nieder-Erlenbach. Zwischen 1935 und 1991 hat die Streuobstnutzung in den meisten Gemeinden abgenommen, einzig für Bischofsheim ist ein Zuwachs an Streuobstflächen zu verzeichnen. Ackerbau Die ‘Wetterau’ ist zu 62 % (3.608 ha) der Ackernutzung vorbehalten, im UVF-Gebiet ist sie damit das zweitwichtigste Gebiet für den Ackerbau mit 13 % aller Flächen. Dies ist darin begründet, daß die Böden dieser Region überwiegend auf Löß entstanden sind und sich durch eine hohe natürliche Fruchtbarkeit auszeichnen. So sind die Lößböden i.d.R. auch als Acker genutzt. Gewirtschaftet wird normalerweise auf großen zusammenhängenden Schlägen, die wenig durch Gehölzstrukturen gegliedert sind. Erwerbsgartenbau/Obstplantagen/Baumschulen Der Sonderkulturanbau nimmt in der ‘Wetterau’ 58 ha in Anspruch, das sind 1 % der Fläche. Davon werden 26 ha für den Erwerbsgartenbau genutzt, der auf großen zusammenhängenden Flächen wirtschaftet. Diese zeigen eine deutliche Konzentration um Nieder-Erlenbach, wo vor allem im Westen der Siedlung ein größeres Gebiet für den Erwerbsgartenbau in Nutzung genommen ist. Daneben ist dieser Nutzungstyp bei Wachenbuchen zu finden. Obstplantagen kommen auf 18 ha Fläche vor, mit einem größeren Anbaugebiet bei Bad Vilbel. Der Rest des Sonderkulturanbaus entfällt mit 13 ha auf Baumschulen. • Waldflächen Die größte zusammenhängende Waldfläche ist der Bad Vilbeler Wald. Das Hartigwäldchen nördlich Hochstadt wurde unter Naturschutz gestellt, um die dort vorkommenden Eichen-Hainbuchenwälder zu schützen. Daneben gibt es neben kleineren Waldstücken nur noch ein größeres zusammenhängendes Waldareal am Erlenbach nördlich von Nieder-Erlenbach. Insgesamt stockt der Wald in der Wetterau nur auf 224 ha (3,8 %) Fläche, wovon rund 70 % dem Laubmischwald zuzurechnen sind. Nadelbestände existieren hier kaum. Die vorherrschende Baumgattung in der Wetterau ist die Eiche. Daneben kommen vor allem Buchen, Pappeln und Eschen vor. 63 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Bemerkenswert sind bei einem Gesamtanteil von 220 ha Wald rund 60 ha (überwiegend im Bad Vilbeler Wald), die durch Altbestände vor allem mit Eichen charakterisiert sind. 1.4.7 Situation im Landschaftsraum ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ Der Landschaftsraum ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ wurde anhand von Bebauungsgrenzen festgelegt und beschreibt den innersten Bereich der Region Frankfurt RheinMain. Er umfaßt Teile der drei Naturräume ‘Wetterau’, ‘Main-Taunus-Vorland’ und ‘Untermainebene’. Daher sind für diesen Landschaftsraum keine einheitlichen naturräumlichen Gegebenheiten erkennbar. Tabelle 6: Biotop- und Nutzungstypen des Landschaftsraumes ‘Kern des Verdichtungsraumes’ Biotop- und Nutzungstypen des Landschaftsraumes ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ Bach/Graben und Uferstrukturen Fluß/Kanal Altarm/Altwasser Stillgewässer Fläche [ha] % Biotop- und Nutzungstypen des Landschaftsraumes ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ Fläche [ha] % 19,40 441,25 16,71 42,58 0,10 2,35 0,09 0,23 Bruch-/Auwald Laubwald (Reinbestand) Laubmischwald Mischwald Nadelmischwald 0,04 117,54 161,23 256,51 3,36 0,00 0,63 0,86 1,37 0,02 1,10 14,65 6,98 0,01 0,08 0,04 Nadelwald (Reinbestand) Sonstige Waldfläche Lichtung 43,75 14,04 0,95 0,23 0,08 0,01 Kalkmagerrasen/Kalkhalbtrockenrasen 0,22 0,00 Sandtrockenrasen/Felstrockenrasen 6,72 0,04 0,16 0,00 81,30 0,43 Gebüsch/Feldgehölz Baumgruppe Hecke/Baumreihe Allee Ruderalflur Verkehrsbegleitgrün/Abstandsgrün 166,66 2,39 36,14 54,05 257,70 450,97 0,89 0,01 0,19 0,29 1,37 2,41 Parkanlage Wildgehege/Zoo/Bot. Garten Sport-/Erholungs-/Freizeitanlage Friedhof Kleingarten/Grabeland 707,75 25,73 490,72 250,43 1.488,59 3,78 0,14 2,62 1,34 7,94 Feucht-/Naßgrünland (auch Brachen) Magergrünland (auch Brachen) Fettwiese/Fettweide (auch Brachen) Streuobstwiese/Grünl. (auch Brachen) Streuobstwiese/sonstige Nutzung 13,86 18,15 363,92 158,18 10,51 0,07 0,10 1,94 0,84 0,06 Überw. Wohnen/Öffentl. Verwaltung Gewerbe/Ver- und Entsorgung Landwirtschaftliche Gebäude Schloß/Ruine Baustelle/Neubaugebiet 5.109,38 27,25 1.939,75 10,35 14,29 0,08 1,42 0,01 151,27 0,81 Verlandungszone, Niedermoor Röhricht/Seggenried Feuchte Hochstaudenflur Steinbruch Aufschüttg./Lagerpl./Deponie/Halde Sendeeinrichtung Acker (auch Brachen) 1.195,35 6,38 Militärische Anlage Verkehrsfläche Erwerbsgartenbau (auch Brachen) Weinbau Obstplantage Baumschule (auch Brachen) Summe 64 234,63 1,34 58,70 52,62 1,03 0,01 7,47 0,04 4.257,61 22,71 1,25 0,01 0,31 0,28 18.749,10 100,00 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen • Feuchte und trockene Biotoptypen Feuchte und trockene Biotoptypen nehmen ungefähr gleichviel Fläche im Landschaftsraum ein. Die 22 ha an feuchten Biotoptypen setzen sich aus feuchten Hochstaudenfluren, Großröhrichten, Seggenriedern und einer Verlandungszone zusammen. Östlich von Kelsterbach findet man entlang des gleichnamigen Baches alle feuchten Biotoptypen, die für das Verdichtungsgebiet erfaßt wurden. Ein weiteres Schwerpunktgebiet für Röhrichte und feuchte Hochstauden ist das Sossenheimer Feld. Daneben kommen Röhrichte in Offenbach-Bieber vor, feuchte Hochstaudenfluren findet man außerdem im Fechenheimer Mainbogen. Die rund 7 ha Sand- und Felstrockenrasen konzentrieren sich im Bereich der Schwanheimer Düne, einer pleistozänen Flugsandablagerung. Die Kernbereiche der Düne sind im gleichnamigen Naturschutzgebiet sichergestellt. Die Sandtrockenrasen, die nicht alle im Naturschutzgebiet gesichert sind, zählen pflanzensoziologisch zu den Silbergrasfluren und Sandschwingelrasen. Aktuell sind sie durch Verbuschung, speziell duch die Ausbreitung der Brombeere, gefährdet. Auf der Schwanheimer Düne liegt eines der Hauptvorkommen für Sandtrockenrasen im UVF-Gebiet. Andere trockene Biotoptypen wie Heiden wurden im Landschaftsraum nicht erfaßt. • Kleinstrukturen Im Verdichtungsgebiet werden rund 968 ha von Kleinstrukturen eingenommen, davon entfallen 46 % auf die Gruppe Abstandsgrün/Verkehrsbegleitgrün. Die 258 ha Ruderalfluren, die 1991 im Landschaftsraum erfaßt wurden, dürften zu großen Teilen inzwischen einer anderen Flächennutzung zuzuordnen sein, da viele von ihnen so genannte Baulücken dargestellt haben. Feldgehölze, Gebüsche und Buschwerk nehmen im Verdichtungsraum rund 170 ha Fläche in Anspruch, das heißt, daß 14 % des Gesamtvorkommens im UVF-Gebiet hier konzentriert sind. Ihre Schwerpunktbereiche haben diese Kleinstrukturen auf der Schwanheimer Düne, im Sossenheimer Feld, in Oberrad sowie westlich von Bergen-Enkheim. Dort ist auch die größte zusammenhängende Fläche erfaßt worden, die mehrere ha in Anspruch nimmt. Dieses Feldgehölz ist aus einer früheren Streuobstwiesennutzung hervorgegangen und teilweise im Naturschutzgebiet „Mühlbachtal von Bergen-Enkheim“ gesichert. Eine Besonderheit stellen die feuchten Gebüsche im Naturschutzgebiet „Seckbacher Ried“, einer ehemaligen Mainschlinge, dar. Im Verdichtungsgebiet wurden 70 % aller Alleen des UVF-Gebietes sowie 36 ha Baumreihen erfaßt, die sich im wesentlichen auf die Innenstadtbereiche von Frankfurt und Offenbach konzentrieren. Die Alleen sind vor allem in den Gebieten der gründerzeitlichen Stadterweiterungen entlang der breiten Ausfallstraßen entstanden. • Landwirtschaftliche Flächen Grünland Das Grünland nimmt mit 396 ha nur 2 % des Verdichtungsgebietes ein. Im Vergleich dazu werden 6 % der Fläche als Acker genutzt und rund 8 % des Gebietes von Kleingärten eingenommen. Die Grünlandnutzung konzentriert sich in der nördlichen Hälfte des Landschaftsraumes. Schwerpunktvorkommen sind neben dem Sossenheimer Feld Offenbach-Bieber und die Riedwiesen von Niederursel. Auch die Aue des Liederbaches westlich Unter-Liederbach wird von Grünlandnutzung eingenommen. Nährstoffarme Grünländer findet man neben Offenbach-Bieber und Niederursel vor allem im Bereich der Schwanheimer Düne, dort zum Teil mit Streuobstnutzung. Ähnlich wie für die Sandrasen ist hier auch für die mageren Grünlandgesellschaften eine Verbrachung und damit einhergehend eine Artenverschiebung festzustellen. So wurde für das Jahr 1991 für 70 % aller mageren Grünländer eine Nutzungsaufgabe festgestellt. Im Verdichtungsgebiet wurden 7 ha Feuchtgrünland im Sossenheimer Feld und in Kelsterbach erfaßt. Im Sossenheimer Feld kommen diese Biotoptypen in engem räumlichem Wechsel mit Röhrichten und Gebüschen vor, in Kelsterbach ist das Calthion vergesellschaftet mit Schilfröhricht, Seggenriedern und feuchten Hochstaudenfluren. 65 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Streuobst Im Landschaftsraum werden 158 ha von Streuobstnutzung auf Dauergrünland eingenommen, weitere 10 ha weisen eine andere Unternutzung, in der Regel durch Gärten, auf. Die Streuobstnutzung konzentriert sich im wesentlichen auf das Sossenheimer Feld, die Schwanheimer Düne, einen Bereich zwischen Sindlingen und Zeilsheim, Offenbach-Bieber sowie einen Streuobstgürtel, der sich von Berkersheim über Preungesheim bis Bergen-Enkheim erstreckt, und kleinere Flächen südöstlich von Kelsterbach. Die Streuobstwiesennutzung wies 1991 einen Bracheanteil von 40 % auf, wobei ein größerer Anteil von älteren Brachen bereits unter den Feldgehölzen erfaßt ist. Dies ist vor allem zwischen Berkersheim und Bergen-Enkheim der Fall. Ackerbau Die 1.200 ha Ackerflächen (6,4 %) sind in einem Halbrund nördlich um die Siedlungskerne von Frankfurt und Offenbach angeordnet. Der Bereich südlich der Mainmetropole wird vom Frankfurter Stadtwald in Anspruch genommen. Schwerpunkt der Ackernutzung ist der Südwesten des Landschaftsraumes, der noch von den Lößböden des ‘Main-Taunus-Vorlandes’ geprägt wird. Auf den Lößböden finden sich auch die großen Ackerschläge, wie westlich von Unter-Liederbach, westlich Sindlingen und bei Niederursel. Einzig der Fechenheimer Mainbogen mit einem größeren Ackerbaugebiet weist keine derartigen Bodenverhältnisse auf. Die restlichen Ackerbaugebiete sind durch einen ausgeprägten Wechsel mit anderen Nutzungen wie Grünland und Streuobst gekennzeichnet. Erwerbsgartenbau/Obstplantagen/Weihnachtsbaumkultur/Baumschulen Die Sonderkulturen nehmen 347 ha des Landschaftsraumes in Anspruch, davon entfallen 234 ha auf den Erwerbsgartenbau, der in diesem Landschaftsraum seinen Schwerpunkt hat. Das bekannteste Erwerbsgartenbaugebiet des Raumes liegt in Oberrad, von wo aus die Versorgung der Frankfurter Stadtbevölkerung mit frischem Gemüse und Kräutern (Frankfurter Grüne Soße) bereits in früheren Zeiten erfolgte. Daneben ist der Erwerbsgartenbau um Eschersheim, Unter-Liederbach und Rödelheim verbreitet. Obstplantagen sind im Landschaftsraum vor allem im Bereich um Kriftel, Hattersheim und FrankfurtZeilsheim zu finden. Hier grenzen sie an das Hauptobstanbaugebiet des UVF. Weitere große Flächen finden sich westlich von Liederbach und zwischen Sossenheim und Rödelheim. Insgesamt werden im Verdichtungsgebiet 11 % aller Obstanbauflächen des UVF-Gebietes bearbeitet. Baumschulen sind mit 52 % in den Gemarkungen von Sindlingen, Kelsterbach und Offenbach sowie in Sossenheim zu finden. Erwähnenswert ist der einzige Frankfurter Weinberg auf dem Lohrberg. • Waldflächen 597 ha des Landschaftsraumes sind mit Wald bestockt. Den Hauptanteil des Waldes bilden Laubmischbestände mit 161 ha, der Anteil der Nadelrein- und Nadelmischbestände ist mit 47 ha ausgesprochen gering. Innerstädtisch gibt es den Riederwald, den Biegwald, das Ginnheimer Wäldchen sowie den Wald östlich der Eisenbahnsiedlung in Nied. Daneben finden sich Forstbestände rund um den Flughafen Rhein-Main und in kleinen Flächen entlang der gesamten Grenze des Verdichtungsgebietes nach Süden hin, wo der Frankfurter Stadtwald an den Landschaftsraum unmittelbar angrenzt. Im Stadtgebiet von Offenbach wurden kleine Flächen eines im benachbarten Naturraum ‘Untermainebene’ liegenden großen Erlenbruches erfaßt. Wichtigste Baumgattung ist in den Laubrein- und Laubmischbeständen die Eiche. In den Mischbeständen wechselt sie mit der Kiefer ab, die an die nährstoffärmeren Sandböden südlich von Frankfurt gut angepaßt ist. Die Kiefer dominiert auch in den Nadelbeständen, wobei diese bereits zu zwei Dritteln mit Buchen unterbaut sind. 66 Landschaftsplan UVF 1.4.8 Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Situation in der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Untermainebene’ • Feuchte und trockene Biotoptypen Die Feucht- und Trockenbiotope sind mit 154 ha Fläche im Vergleich des gesamten UVF-Gebietes überdurchschnittlich stark vertreten. Dabei entfallen rund zwei Drittel der Fläche auf Feuchtbiotope. Tabelle 7: Biotop- und Nutzungstypen der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Untermainebene’ Biotop- und Nutzungstypen des Naturraumes ‘Untermainebene’ Bach/Graben und Uferstrukturen Fluß/Kanal Altarm/Altwasser Stillgewässer Fläche [ha] % Biotop- und Nutzungstypen des Naturraumes ‘Untermainebene’ 83,01 0,21 Bruch-/Auwald 425,28 0,66 541,21 1,07 0,00 1,36 Laubwald (Reinbestand) Laubmischwald Mischwald Nadelmischwald Verlandungszone, Niedermoor Fläche [ha] 118,03 % 0,30 2.694,17 6,75 1.440,93 3,61 5.598,36 14,03 510,15 1,28 5,18 0,01 Nadelwald (Reinbestand) 6.954,35 17,42 Röhricht/Seggenried Feuchte Hochstaudenflur 72,77 32,65 0,18 0,08 Sonstige Waldfläche Lichtung 1.195,46 76,85 3,00 0,19 Trockene Heide 13,09 0,03 Kalkmagerrasen/Kalktrockenrasen Sandtrockenrasen/Felstrockenrasen 2,91 27,49 0,01 0,07 Sandgrube/Kiesgrube Aufschüttg./Lagerpl./Deponie/Halde 86,00 193,88 0,22 0,49 Gebüsch/Feldgehölz 225,72 0,57 Parkanlage 200,72 0,50 Baumgruppe Hecke/Baumreihe Hohlweg Allee Ruderalflur Verkehrsbegleitgrün/Abstandsgrün 5,02 74,08 0,12 12,82 552,70 610,58 0,01 0,19 0,00 0,03 1,39 1,53 Wildgehege/Zoo/Bot. Garten Sport-/Erholungs-/Freizeitanlage Golfplatz Friedhof Kleingarten/Grabeland 5,46 535,35 70,23 87,54 684,31 0,01 1,34 0,18 0,22 1,72 Offener Gesteinsstandort 0,23 0,00 Überw. Wohnen/Öffentl. Verwaltung 4078,46 10,22 Gewerbe/Ver- und Entsorgung 1.414,93 3,55 117,58 0,30 9,28 0,02 108,30 126,34 23,41 2.116,42 0,27 0,32 0,06 5,30 Landwirtschaftliche Gebäude Feucht-/Naßgrünland (auch Brachen) 105,57 0,27 Schloß/Ruine Magergrünland (auch Brachen) Fettwiese/Fettweide (auch Brachen) Streuobstw./Grünl. (auch Brachen) Streuobstwiese/sonstige Nutzung 73,83 2.434,51 316,06 9,57 0,19 6,10 0,79 0,02 Baustelle/Neubaugebiet Sendeeinrichtung Militärische Anlage Verkehrsfläche Acker (auch Brachen) 5.365,69 13,44 Erwerbsgartenbau (auch Brachen) Weinbau Obstplantage Baumschule (auch Brachen) Summe 263,78 0,66 71,53 64,46 74,16 0,18 0,16 0,19 39.911,19 100,00 67 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Verlandungszonen und Niedermoore (rund 5 ha) kommen in größerer Flächenausdehnung in der ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’ am Riedgraben vor, einem alten Mainlauf, der zum großen Teil verlandet und mit Torf gefüllt ist. Hervorzuheben ist hierbei das „Enkheimer Ried“, das als Naturschutzgebiet sichergestellt wurde. Im Gegensatz zum UVF-Gesamtgebiet übertreffen Röhrichte und Seggenrieder (72 ha) die Biotope mit feuchten Hochstaudenfluren (32 ha) deutlich in der Flächenausdehnung. Ein Verbreitungsschwerpunkt liegt in den Altläufen der Mainniederung bei Seligenstadt-Froschhausen in den Naturschutzgebieten „Schwarzbruch von Seligenstadt“ und „Pechgraben von Kleinkrotzenburg“. Im Naturschutzgebiet „Herrnröther- und Bornwaldswiesen von Sprendlingen“ kommt es zu umfangreichen Mosaiken unterschiedlicher Feuchtestufen und Nutzungsintensitäten, die neben vielen floristischen Besonderheiten auch aus avifaunistischer Sicht sehr bedeutsam sind. In der ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ treten nitrophile Röhrichte und feuchte Hochstaudenfluren entlang des Mains auf, die durch die Nährstofffracht des Mains belastet sind. Die wenigen Gebiete mit Vorkommen von feuchten Hochstaudenfluren lassen keine Konzentration erkennen. Die Trockenbiotope sind mit 43 ha im UVF-Vergleich relativ häufig vertreten. Den größten Anteil nehmen trockene Heiden und Sandtrockenrasen ein. Bis auf eine Fläche (trockene Heide) im Landschaftsraum ‘Flörsheim-Griesheimer Mainniederung’ sind alle an Trockenheit und Nährstoffarmut angepaßten Pflanzengesellschaften in der östlichen Untermainebene anzutreffen. Eine Besonderheit läßt sich bei Mainhausen im Gelände des Fernmeldeamtes Hanau feststellen, wo Calluna-Heiden im Wechsel mit Sandtrockenrasen von Damwild beweidet werden, was sich durchaus positiv auf die Artengemeinschaft auswirkt. Der einzige Kalkhalbtrockenrasen kommt am Bergener Hang im gleichnamigen Naturschutzgebiet vor. Der einzige kartierte Borstgrasrasen tritt im Naturschutzgebiet „Niederrodener Lache“ im kleinräumigen Mosaik mit Pfeifengraswiesen auf. Ganz im Gegensatz zu den beiden zuletzt beschriebenen ist der überwiegende Anteil der trockenen Biotoptypen nicht über Naturschutzgebiete gesichert und häufig durch Verbrachung gekennzeichnet. • Kleinstrukturen Der Flächenanteil der Kleinstrukturen beträgt mit über 1.400 ha knapp 3,7 %. Dreiviertel der Fläche entfallen auf Ruderalfluren und Verkehrsgrün. Gebüsche und Feldgehölze treten gleichmäßig verteilt im Landschaftsraum auf, mit einer gewissen Konzentration bei Dreieich / Langen, wo ihr Ursprung in Sozialbrachflächen zu finden ist. • Landwirtschaftliche Flächen Grünland Die Flächennutzung des Grünlandes beträgt mit rund 2.600 ha 7 % der ‘Untermainebene’. Der Bracheanteil des Grünlandes in der ‘Untermainebene’ lag 1991 bei 17 %, wobei der größte Anteil auf den Landschaftsraum ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’ entfällt. Die räumliche Verteilung des Dauergrünlandes in der ‘Flörsheim-Griesheimer Mainniederung’ beschränkt sich vornehmlich auf die Mainauen und, mit rückläufiger Tendenz, auf die Okrifteler Wiesen (Hattersheim). In der ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’ werden auch überwiegend die Auenböden entlang des Mains für Grünlandwirtschaft genutzt, außerdem ist sie im Bereich des Bergener Hanges im Wechsel mit Streuobst die vorherrschende Nutzungsform. Im Landschaftsraum ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’ dominiert das Grünland gegenüber anderen Nutzungen zwischen Langen und Egelsbach, entlang der Bieber, in der nördlichen Rodauniederung sowie zwischen Obertshausen und Rembrücken. Südlich von Schwanheim existiert ein großes zusammenhängendes grünlandwirtschaftlich genutztes Gebiet mit unterschiedlichen Feuchteverhältnissen, welches insgesamt stark gedüngt und z.T. unregelmäßig genutzt wird, durch Extensivierungsmaßnahmen aber erfolgversprechend naturschutzfachlich entwickelt werden kann. Kleinflächig im engen Wechsel mit Kleingärten und Gebüschen/Feldgehölzen kommen mesophile Grünländer östlich von Neu-Isenburg vor. In der ‘Auheim-Kleinostheimer-Mainniederung’ ist das Niedermoor zwischen Zellhausen und Seligenstadt kaum mehr pflanzensoziologisch feststellbar. Hinzu kommt eine intensive Nutzung, die zur Degeneration der Grünlandbestände zu artenarmen Wirtschaftswiesen beigetragen hat. 68 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Zwischen Froschhausen und Hainburg sind größere Grünlandbereiche, die zwar über § 12 HENatG als Naturschutzgebiet gesichert sind, allerdings durch zu intensive Nutzung bedroht werden. Nur geringe Flächenausdehnung nehmen die durch extremere Standortverhältnisse geprägten Grünländer mit etwa 100 Hektar ein. Insgesamt sind 11 % des mager ausgeprägten Grünlandes über Naturschutzgebiete sichergestellt, wobei diese Flächen überwiegend durch Brachezeiger gekennzeichnet sind. Insgesamt ist die Sozialbrache ein entscheidender, bestandsbedrohender Faktor für Magergrünländer. Beispiel für ein solches Vorkommen sind größere zusammenhängende Flächen südlich von Mühlheim, die alle durch Verbrachung bzw. zu unregelmäßige Nutzung gekennzeichnet sind. Im Naturschutzgebiet „Am Bergener Hang“ treten auf kalkhaltigem Untergrund Salbei-Glatthaferwiesen im Wechsel mit Halbtrokkenrasen und, auf wassergeprägten Tonschichten, auch mit Röhrichten und Pfeifengrasflecken auf. Im Gegensatz zur Situation bei den mager ausgeprägten Dauergrünländern sind die Feucht- und Naßgrünländer überwiegend durch Naturschutzgebiete in ihrem Bestand gesichert.Ihr Vorkommen beschränkt sich auf die östliche Hälfte der Untermainebene. Großflächig sind sie im Bereich der Naturschutzgebiete „Niederrodener Lache“ und „Oberwiesen, Herrenröther- und Bornwaldswiesen“ bei Sprendlingen anzutreffen. Streuobst Die Streuobstnutzung ist mit rund 320 ha (0,8 % des Naturraumes) nur wenig verbreitet. Sie konzentriert sich auf die Gebiete Maintal / Mühlheim und Dreieich / Langen. Ein Vergleich mit Vorkommen in den 30er Jahren zeigt eine deutliche Abnahme des Streuobstbestandes. Ackerbau Die Ackernutzung nimmt mit 14 % den zweitgrößten Flächenanteil im Naturraum ein. Relativ kleinflächig kommen Ackerflächen in der ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’ vor. Dominant tritt der Ackerbau dagegen in der ‘Auheim-Kleinostheimer’ und ‘Flörsheim-Griesheimer Mainniederung’ in Erscheinung. In beiden Bereichen ist er die Hauptnutzungsform der Landschaft (zwischen 20 und 30 Prozent). Für den Landschaftsraum ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’ läßt die naturräumliche Ausstattung auf ein wenig ackerfreundliches Gebiet schließen. Der überwiegende Anteil ist forstwirtschaftlich genutzt, es gibt nur drei Bereiche, in denen Ackerbau eine Rolle spielt: Im Gebiet der mächtigen Flugsanddecken um Heusenstamm, Dietzenbach und Rodgau-Dudenhofen nutzt man die ausgeprägte Trockenheit unter anderem für Spargelanbau (welcher in der Flächenstatistik allerdings unter Erwerbsgartenbau aufgeführt ist). Das hier vorhandene Standortpotential liefert große Entwicklungschancen für Sandmagerrasen. Weitere ackerbauliche Schwerpunkte sind im Bereich des Rodgau und, wie auch im übrigen Naturraum, fast ausschließlich siedlungsnah bei Egelsbach und Langen zu finden. Erwerbsgartenbau/Weinbau/Obstplantagen Die Sonderkulturen nehmen zusammen rund 1 % der Gesamtfläche ein. Den größten Anteil hat der Erwerbsgartenbau mit rund 263 ha. In der Regel werden hier die trockenen Standorte für einen verbrauchernahen Anbau von Erdbeeren und Spargel genutzt. Der Weinbau kommt fast ausschließlich in Hochheim am Main vor. Obstplantagen nehmen den flächenmäßig kleinsten Anteil der Sonderkulturen ein und sind nur für Egelsbach markant. • Waldflächen Die Forstwirtschaft ist größter Flächennutzer im Naturraum ‘Untermainebene’. Waldflächen nehmen knapp die Hälfte der Gesamtfläche in Anspruch. Am nördlichen Rand des Naturraumes bildet der Wald eine zusammenhängende Fläche. Nach Süden und Osten hin nimmt sein Flächenanteil zugunsten anderer Nutzungen ab. Der Nadelwald, zum großen Teil Kiefernbestände, hat mit 19 % den Hauptanteil an der Gesamtwaldfläche. Er ist vorwiegend im südöstlichen Gebiet verbreitet. Mischwald hat einen Flächenanteil von 14 % und Laubwald ist mit nur knapp 11 % der Waldfläche erfaßt. Als eines der Hauptvorkommen an Laubwald ist der Frankfurter Stadtwald mit zum Teil beträchtlichen Altbeständen zu nennnen. Knapp 118 ha Bruch-/Auwald gibt es in der Untermainebene. Große Flächen sind bei Obertshausen, südlich von Bieber und zwischen Seligenstadt und Zellhausen, die beiden letzteren als NSG geschützt. Weichholzauen sind in kleinem Umfang am Tränkebach bei Egelsbach und am Main bei Flörsheim und Mainflingen (NSG „Mainflinger Mainufer“) zu finden. 69 Landschaftsplan UVF 1.4.9 Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Situation in der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Messeler Hügelland’ • Feuchte und trockene Biotoptypen Der Naturraum ‘Messeler Hügelland’ ist eines der Schwerpunktgebiete für das Vorkommen von Röhrichten und Großseggenriedern. 23 % des gesamten Bestandes im UVF-Gebiet sind hier zu finden. Diese feuchten Biotoptypen (29 ha) sind über die gesamte Fläche des Naturraumes verteilt in der Regel in den Auen zu finden. Rund 20 % (5 ha) dieser Flächen sind in den Naturschutzgebieten „Hegbachaue von Messel“, „Herrnröther und Bornwaldswiesen“ und „Erlenwiesen von Ober-Roden“ gesichert. Für viele Röhrichte und Seggenrieder können Gefährdungen durch einen zu hohen Nährstoffeintrag, auch von angrenzenden Flächen, festgestellt werden. Tabelle 8: Biotop- und Nutzungstypen der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Messeler Hügelland’ Biotop- und Nutzungstypen des Naturraumes ‘Messeler Hügelland’ Fläche [ha] % Biotop- und Nutzungstypen des Naturraumes ‘Messeler Hügelland’ Fläche [ha] 17,48 0,23 405,93 5,44 485,07 6,51 1.224,64 16,42 % Bach/Graben und Uferstrukturen Stillgewässer Quellflur/Quellsumpf 25,00 15,69 0,07 0,34 0,21 0,00 Bruch-/Auwald Laubwald (Reinbestand) Laubmischwald Mischwald Verlandungszone, Niedermoor Röhricht/Seggenried Feuchte Hochstaudenflur Sandtrockenrasen/Felstrockenrasen 0,45 29,02 11,09 4,00 0,01 0,39 0,15 0,05 Nadelmischwald Nadelwald (Reinbestand) Sonstige Waldfläche Lichtung Gebüsch/Feldgehölz Baumgruppe Hecke/Baumreihe Allee Ruderalflur Verkehrsbegleitgrün/Abstandsgrün 90,12 0,52 12,04 0,07 49,26 72,90 1,21 0,01 0,16 0,00 0,66 0,98 Aufschüttg./Lagerpl./Deponie/Halde 11,89 0,16 Parkanlage Wildgehege/Zoo/Bot. Garten Sport-/Erholungs-/Freizeitanlage Golfplatz 30,37 5,21 90,52 55,70 0,41 0,07 1,21 0,75 69,32 18,80 659,12 137,78 2,64 0,93 0,25 8,84 1,85 0,04 Friedhof Feucht-/Naßgrünland (auch Brachen) Magergrünland (auch Brachen) Fettwiese/Fettweide (auch Brachen) Streuobstw./Grünl. (auch Brachen) Streuobstwiese/sonstige Nutzung 18,07 0,24 Kleingarten/Grabeland 144,71 1,94 Überw. Wohnen/Öffentl. Verwaltung Gewerbe/Ver- und Entsorgung Landwirtschaftliche Gebäude 730,16 194,39 28,08 9,79 2,61 0,38 Schloß/Ruine Acker (auch Brachen) 1.180,90 15,84 Baustelle/Neubaugebiet Sendeeinrichtung Erwerbsgartenbau (auch Brachen) Weinbau Obstplantage Baumschule (auch Brachen) Summe 16,03 0,33 7,94 22,99 0,22 0,00 0,11 0,31 120,27 1,61 792,12 10,62 319,52 4,29 10,37 0,14 Verkehrsfläche 4,60 0,06 43,72 0,59 2,80 0,04 295,09 3,96 7.456,79 100,00 Die restlichen feuchten Biotoptypen setzen sich aus einer Verlandungszone und feuchten Hochstaudenfluren zusammen. Die feuchten Hochstaudenfluren sind ebenfalls vorwiegend in den Auen zu finden und nehmen hier etwa 11 ha in Anspruch. Für diesen Biotoptyp ist neben dem Auftreten in Nachbarschaft zu Fließgewässern im gesamten Naturraum eine deutliche Konzentration im östlichen Teil des ‘Messeler Hügelland’ festzustellen. Südöstlich von Langen wurde ein verlandender Teich erfaßt. 70 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Bei den trockenen Biotoptypen handelt es sich um Sand- und Felstrockenrasen, die um die Stadtteile Urberach und Offenthal ihre Vorkommen haben. • Kleinstrukturen Im Naturraum werden 224 ha (3 %) Fläche durch Kleinstrukturen bedeckt, davon entfallen 90 ha auf Gebüsche, Feldgehölze und Buschwerk. Diese sind in den überwiegenden Fällen aus brachgefallenen Streuobstwiesen hervorgegangen. Im Bereich der „Herrnröther Wiesen“ bei Dreieich sind vor allem Weidengebüsche zu finden, die an die vorwiegend feuchten Standortverhältnisse angepaßt sind. Im Gegensatz dazu erstrecken sich bei Urberach im Gebiet „Auf der Bulau“ auf sandigen Böden ausgedehnte Schlehengebüsche angrenzend an Forstflächen. • Landwirtschaftliche Flächen Grünland Die Grünlandnutzung, ist in den Talauen zu finden. Das größte zusammenhängende Grünlandgebiet sind die Rohrwiesen östlich von Götzenhain, die von mehreren Gräben durchzogen werden. 1991 nahm das mesophile Dauergrünland 659 ha (9 %) in Anspruch, davon waren zu diesem Zeitpunkt 21 % nicht genutzt. Die bewirtschafteten Flächen sind überwiegend als zu charakterisieren, wobei sich die Intensität der Nutzung zum Teil als bestandsbedrohend auf die Pflanzengesellschaften auswirkt. Die Grünländer auf feuchten und mageren Standorten nehmen rund 88 ha ein, davon entfallen 69 ha auf feuchte Ausprägungen. Große Teile davon sind in den Naturschutzgebieten „Herrnröther Wiesen und Bornwaldswiesen“, „Hegbachaue von Messel“, „Niederrodener Lache“ und „Erlenwiesen von Ober-Roden“ unter Schutz gestellt. Insgesamt ist der Zustand dieses Grünlandtypes sehr unterschiedlich und reicht von zu intensiv genutzt bis hin zu brachgefallen. Für die mageren Grünlandtypen ist festzustellen, daß das ‘Messeler Hügelland’ der Naturraum mit dem geringsten Bracheanteil ist (1991). Diese Grünländer sind vor allem in den Rohrwiesen bei Götzenhain, in den Herrenröther Wiesen und in der Hegbachaue zu finden und teilweise in Naturschutzgebieten (s.o.) gesichert. Im Bereich des St. Albanus-Berg in Langen sind Magergrünländer zum Teil auch als Streuobst genutzt. Streuobst Nur knapp 2 % des Naturraumes (140 ha) werden von Streuobst eingenommen. Die Streuobstnutzung ist immer siedlungsnah zu finden und spart die Talauen in der Regel aus. Auffällig ist das Fehlen von Streuobst westlich von Ober-Roden und Urberach sowie an den nördlichen Siedlungsrändern von Offenthal. Ein Vergleich der Luftbildaufnahmen von 1935 und 1991 macht deutlich, daß der Flächenanteil der Streuobstnutzung inzwischen in allen Gemeinden erheblich abgenommen hat. Auch derzeit ist die Streuobstnutzung im Naturraum durch großflächige Nutzungsaufgaben (1991 waren 45 % ganz oder teilweise brachgefallen) bedroht, insbesondere östlich von Langen und westlich von Urberach. Die Streuobstnutzung erfolgt oftmals in kleinräumigem Wechsel mit anderen Nutzungen wie am Wingertsberg westlich von Dietzenbach, wo Acker, Grünland, Feldgehölze, feuchte Hochstauden und Gärten mit dem Streuobst ein Nutzungsmosaik unterschiedlicher Nutzungsintensitäten auf variierenden Standorten ergeben. Im Rahmen der Legalisierung der Gärten wurde bei der Erstellung des Bebauungsplanes durch Festschreibung bestehender Nutzungen beispielhaft auf die Sicherung dieser Strukturvielfalt geachtet. Ackerbau Die Ackernutzung nimmt im ‘Messeler Hügelland’ 16 % der Fläche (1.180 ha) ein, im Vergleich hierzu wird Grünlandwirtschaft nur auf 9 % der Fläche betrieben. Im Naturraum sind Böden mit hoher natürlicher Fruchtbarkeit nicht vorhanden, so daß die Ackernutzung in der räumlichen Verteilung nicht an bestimmte standörtliche Besonderheiten gebunden ist. Vielmehr ist diese Nutzung um die 71 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen bebauten Ortslagen angesiedelt. Dort findet im Allgemeinen eine Bewirtschaftung von großen zusammenhängenden Schlägen statt, die nur selten durch Gehölze strukturiert werden. Nur im direkten Anschluß an Gebiete mit kleinräumig wechselnder Nutzungsstruktur, wie die „Herrnröther Wiesen“, sind auch für die Ackernutzung kleinere Schläge zu verzeichnen. Erwerbsgartenbau/Weihnachtsbaumkultur/Baumschulen Die Sonderkulturen sind mit 47 ha vertreten, wobei die Baumschulen mit 23 ha den größten Anteil verzeichnen. Diese Nutzungstypen, die vor allem in Bereichen mit mittleren Standortverhältnissen vorkommen, konzentrieren sich um Götzenhain und Offenthal, darüber hinaus sind sie über den gesamten Naturraum verstreut zu finden. • Waldflächen 45 % (3.375 ha) des Naturraumes sind mit Wald bestockt. Im ‘Messeler Hügelland’ nehmen vor allem die Nadelreinbestände und daneben Nadelmischbestände mit insgesamt 12 % aller Waldstandorte, im Vergleich zu anderen Landschaftsräumen, einen hohen Anteil ein. Zu berücksichtigen ist hierbei, daß mehr als die Hälfte der Nadelreinbestände inzwischen mit Buchen unterbaut wurde. Weitere 16 % aller Bestände werden von Mischwäldern eingenommen und 12 % durch Laubrein- und Laubmischbestände. Mit 4 % an der Naturraumfläche sind die sonstigen Waldflächen vertreten. Diese setzen sich aus temporär unbestockten Flächen, wie sie z.B. nach Windbruch entstehen, und Aufforstungen zusammen. Die Bestandserfassung aus dem Jahr 1991 macht deutlich, daß das Sturmtief „Wiebke“ zum Jahresanfang 1990 in diesem Naturraum seine Spuren hinterlassen hat. Bei den Nadelbeständen ist die Kiefer, angepaßt an sandige Böden, wie sie auch im ‘Messeler Hügelland’ vorkommen, die vorherrschende Baumgattung. Als eine Baumgattungen, die trotz Überschattung gute Entwicklungsmöglichkeiten aufweist, wird die Buche den Kieferbeständen hier häufig unterbaut. Auch bei den Mischwäldern ist in der Hälfte der Bestände die Kiefer als dominierende Art vorhanden, in den restlichen Mischwäldern herrscht v.a. die Buche vor, die auch in den Laubrein- und -mischbeständen die Bestockung prägt. Auf mehr als 100 ha Fläche ist die Erle als Hauptbaumgattung erfaßt. Diese überwiegend in den Auebereichen verbreiteten Bestände weisen auf 17 ha Bruch- und Auwaldcharakter auf. Ein gut ausgeprägter aber kleinflächiger Walzenseggen-Bruchwald findet sich in der Nähe der „Erlenwiese“ südlich von Ober-Roden. 72 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen 1.5 Landschaft als Erlebnis- und Erholungsraum 1.5.1 Grundlagen − − − − FNP, Stand 1996, Maßstab 1 : 10 000 UVF-Radwegekarte 1996, Maßstab 1 : 50 000 Biotop- und Nutzungstypenkartierung des UVF, Stand 1991, Maßstab 1 : 10 000 Eigene Kartierung der Landschaftsbildtypen, Maßstab 1 : 25 000, dargestellt in der Karte „Erholungseignung“ − Auswertungen zur Häufigkeit und Verteilung der Landschaftsbildtypen in den Landschaftsräumen − Umfrage bei Stadtarchiven und Geschichts- und Heimatvereinen 1.5.2 Landschaftsbild und Landschaftserleben • Wildnis, Kulturlandschaft, Stadtlandschaft Eine von Menschen völlig unberührte und nur von den natürlichen Elementen geprägte großflächige Naturlandschaft, also Wildnis, existiert in Mitteleuropa und damit auch im Planungsraum nicht mehr. Das Zulassen von kleineren Wildnisbereichen geht in mitteleuropäischen Landschaften mit bewußten, wertenden Entscheidungen einher und ist dabei nicht zuletzt vom Einverständnis der örtlichen Bevölkerung abhängig. Toleranz und Respekt vor dem Eigenwert und dem Selbstheilungspotential der Natur spiegeln das Zulassen von Wildnis wider. Dabei gibt es keinen Zweifel über die große Bedeutung von Wildnis für das Naturerleben der Menschen, um so mehr, je naturferner und städtischer sie leben, und je bedrohter die Natur den Städtern erscheint. Von „Kulturlandschaften“ sprechen wir, wenn natürliche Strukturen des Reliefs und der Vegetation mit landschaftstypischen, naturraumangepaßten Flächennutzungen und Siedlungsstrukturen zusammen spielen, die langsam gewachsen sind. Die landschaftlichen Elemente überwiegen im Landschaftsbild, das Wirken des Menschen ist jedoch allgegenwärtig. Man spricht von einer Kulturlandschaft als „Ganzem“. In den verstädterten Bereichen ist dieses Zusammenspiel erheblich gestört. Die Unverwechselbarkeit und die damit verbundene visuelle Orientierung im Nahbereich wird hier überwiegend durch eine schnell gewachsene Besiedlung mit allgegenwärtigen künstlichen Elementen wie Hochhäusern, Siedlungskanten, Hochspannungsleitungen, Deponien, Brücken, Autobahnen, Zäunen etc. hervorgerufen. Die mit diesen künstlichen Elementen einhergehenden sinnlichen Wahrnehmungen (Geräuschkulissen, Geruch, Erschütterungen etc.) sind dabei selbstverständlich eingeschlossen. Für derartige Bereiche steht der Begriff „Stadtlandschaft“. Für das Erleben dominieren nicht mehr die Elemente der freien Landschaft, sondern es dominiert Besiedlung. Das Verhältnis von Siedlungen und Landschaft hat sich soweit verschoben, daß nicht mehr einzelne abgegrenzte Siedlungen in der Landschaft, sondern übrig gebliebene Landschaftsteile in der Besiedlung das Gesamtbild bestimmen. Stadt und Landschaft fließen ineinander. Dabei ist das Mosaik aus unterschiedlichen Nutzungsformen für das Erleben der Landschaftsreste in der Stadtlandschaft ein wichtiges Charakteristikum: die Wälder, eine zunehmend durch die Verdienstmöglichkeiten der nahen städtischen Absatzmärkte geprägte Landwirtschaft, durchsetzt mit einzelnen Inseln von Wildnis, die dort als Ergebnis der Naturschutzbewegung bzw. der Ausgleichsverpflichtungen nach dem Hessischen Naturschutzgesetz entstanden sind. Andererseits bestimmen städtische Freiraumnutzungen das Bild: neben den klassischen Grünflächen (Parks, Friedhöfe, Wohnungsferne Gärten etc.) die vielen Grünstrukturen auf künstlichen Standorten bzw. mit Sonderfunktionen, wie z. B. auf Deponien, entlang von Verkehrswegen und -einrichtungen, in Abbaustellen, in kommerziellen Freizeitanlagen, auf und unter Energieleitungen usw. Viele dieser Grünstrukturen existieren bereits seit Jahrzehnten und haben unerwartet hohe Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere gewonnen. Auch aus rein ästhetischer Sicht kann das Nutzungsmosaik einer Stadtlandschaft für den vorurteilsfreien Betrachter manchen Wert aufweisen. • Schönheit Schönheit von Landschaft ist im wissenschaftlichen Sinne nicht meßbar. Sie wird durch Kriterien wie Vielfalt und Eigenart, Harmonie der Übergänge bestimmt. Eine zentrale Rolle für das, was wir an 73 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Landschaft schön nennen, spielt sicherlich, was wir in unserer Kultur an Wahrnehmungsfähigkeiten erlernen; welche Idealbilder von Landschaft in unserer Gesellschaft vermittelt werden; Idealbilder, wie sie etwa in der Landschaftsmalerei bis ins 19. Jahrhundert entwickelt wurden und an denen sich die Urteile über schön und häßlich auch heute noch messen. Die Ergebnisse repräsentativer Befragungen bestätigen dies. Die Menschen haben nach wie vor sehr konkrete, oft auch unbewußte Vorstellungen von einer schönen, intakten, harmonischen Landschaft. Mehr als 90 % der Bevölkerung denken an die angrenzenden Mittelgebirgslandschaften, wenn sie sich Landschaft vorstellen, in der sie sich erholen wollen. Die Landschaft dort entspricht also ihren Vorstellungen: auch wenn es dort nicht mehr die wirklich intakte Naturlandschaft gibt, so kommt sie doch dem Idealbild sehr viel näher als die Stadtlandschaft: offene, jedoch strukturreiche Feldgemarkungen, in denen die Städter die ökonomischen Schwierigkeiten der Landwirtschaft kaum noch wahrnehmen können, vielfältige Wälder, Bachtäler und Grünlandauen, Viehweiden, Obstwiesen und Gärten um die Ortschaften bzw. Höfe herum, eindrucksvolle Blicke auf die Siedlungen und aus den Siedlungen. Gemessen an solchen noch vorhandenen Bildern von Kulturlandschaft wird die Stadtlandschaft von der Bevölkerung sicherlich selten als „schön“ beurteilt. Die Offenheit ist durch die Besiedlung verloren gegangen, das „Malerische“ in der Landschaft, das früher selbstverständlich durch kleinparzellige Landwirtschaft, durch Obstbaumgürtel um die bescheidenen Ortschaften hervorgebracht war, ist seltenes Relikt geworden. Neben solchen Veränderungen an sich führt auch die Geschwindigkeit, mit der sich diese Veränderungen zur Stadtlandschaft vollzogen haben, zu dem Eindruck von Fremdheit, zur Entfremdung. Denn Landschaftserleben wird nicht nur durch rein ästhetische Kategorien bestimmt, sondern durch Bedürfnisse wie Orientierung, Identifikation, Heimat, Freiheit, Selbstbestimmung. Solche Bedürfnisse kommen in einer Landschaft, die durch anonyme Kräfte allzu schnell verändert wurde, zu kurz: der Wandel im Erscheinungsbild der Landschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten durch zahllose Eingriffe, durch das Vordringen der Bebauung, durch Verkehrsbauten, durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft, durch das Vordringen städtischer Freiraumnutzungen mit großer Geschwindigkeit verändert. Dies führt zu einem Verlust an Heimat und Orientierung. Eine Landschaftsplanung, die sich mit dem Thema Landschaftsbild und Landschaftserleben im Verdichtungsraum beschäftigt, wird sich deshalb nicht nur mit Schönheit im Sinne tradierter, idealer Landschaftsbilder zu beschäftigen haben, sondern mit der Frage, wie Orientierung, Identifikation, Heimat, Beständigkeit in einer solchen Landschaft zu vermitteln wären. • Die Nachfrage nach Landschaftserleben Wenn auch die Menschen in der Region die Stadtlandschaft allgemein und speziell auch die Freiflächen um ihre Wohnorte in der Regel nicht als Landschaft, gar als schöne Landschaft anerkennen: es gibt eine außerordentlich starke Nachfrage nach Landschaftserleben in diesen Flächen. Tausendfach streben die Menschen zu Fuß, mit dem Fahrrad, zu Pferd und mit anderen exotischen, modischen und sportiven Fortbewegungsmitteln in die Landschaft. Mit Vorliebe in diejenigen Landschaftsteile, die als attraktiv gelten, etwa die Mainuferwege und die Wege entlang der Nidda. Solche Bereiche werden überlastet; und aus den Berichten von Naturschützern und Landwirten im ganzen Verbandsgebiet ist zu entnehmen, daß, jedenfalls aus Sicht dieser Interessengruppen, auch die übrigen Freiflächen von erholungssuchenden Städtern vielfach überlastet sind. Die Konflikte über die Nutzung der verbliebenen Landschaft werden sich verschärfen. Die weitere Zunahme der Bevölkerung, kürzere Arbeitszeiten und die sich verstärkende Suche nach dem Erlebnis von Natur und intakter Landschaft (in dem Maß, in dem solche Dinge in der sich verstädternden Landschaft bedroht erscheinen) werden eher zu einer Verstärkung der Nachfrage nach Naherholung in der verbliebenen Landschaft führen. Die landschafts- und technikorientierten, oft weder anlagen- noch vereinsgebundenen Freizeitaktivitäten, wie z.B. Reiten, Mountain-Biking, Free-Climbing, Tauchen, verzeichnen seit Jahren einen regen Zulauf auf Kosten typischer Vereinssportarten wie Fußball, Handball, Tischtennis, Turnen. Neben den bekannten Konflikten mit dem Naturschutz und der Landwirtschaft treten zunehmend auch Konflikte zwischen einzelnen Freizeitaktivitäten auf, wie z.B. zwischen Reitern und Joggern, Mountain-Bikern und Wanderern. Die zahlreichen örtlichen und die vom UVF betreuten überörtlichen Freizeit- und Erholungsgebiete, die vorhandenen Grünflächen sowie die kommerziellen Freizeitparks im UVF decken einen Teil solcher 74 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Freizeitbedürfnisse ab, bieten aber keinen Ersatz für die fehlenden wohnungsnahen Erlebnisse in der Landschaft. Damit ist als wesentliche Aufgabe der Landschaftsplanung die Gestaltung der im verstädterten Raum verbliebenen Landschaft für das Landschaftserleben der städtischen Bevölkerung definiert. Es stellt sich die Frage, aus welchen Elementen sich das Landschaftsbild, das da gestaltet oder verbessert werden soll, zusammensetzt. Wie kann man die im Verdichtungsraum verbliebene Landschaft beschreiben? • Regionale Grünzüge und natürliche Landschaftsräume Die Entwicklung der Landschaft im Rhein-Main-Gebiet zur Stadtlandschaft ist in den vergangenen dreißig Jahren nicht planlos verlaufen. Vielmehr hat die Regionalplanung wie auch die Flächennutzungsplanung und die Landschaftsplanung des UVF kontinuierlich ein Siedlungsstrukturkonzept verfolgt, dessen wesentliche Zielsetzung die Freihaltung eines Systems von zusammenhängenden Landschaftsteilen zwischen den Siedlungen bzw. Siedlungsachsen war: die regionalen Grünzüge. Trotz mancher Mängel hat das Konzept der regionalen Grünzüge Wirkung gehabt. Die Entwicklung zur Stadtlandschaft konnte kanalisiert werden, es ist zusammenhängende Landschaft übrig geblieben; sie gliedert die polyzentrische Besiedlung. Es liegt deshalb nahe, die regionalen Grünzüge bzw. ihre einzelnen Teilelemente als Grundlage für die Analyse der Landschaftsbilder bzw. den daraus abzuleitenden Aufbau einer für die Bedürfnisse der Städter nach Landschaftserleben gestalteten Landschaft zu verwenden. Dies ist ein wichtiger Grundgedanke, der dem Konzept des Regionalparks Rhein-Main zugrunde liegt. Für dieses Konzept werden diejenigen Routen definiert, von denen aus die jeweiligen Grünzüge als Landschaften in der Stadt „erlebbar“ sind und für die erholungssuchende Bevölkerung als Erlebnisräume aufgewertet werden. Dies insbesondere in den Bereichen des Verdichtungsraumes, in denen die Verstädterung soweit fortgeschritten ist, daß die Formationen und Elemente der natürlichen Landschaftsräume durch den Eindruck der Besiedelung stark überlagert und geprägt werden. Der Regionalpark und das Netzwerk von Erlebnislinien in den regionalen Grünzügen der Stadtlandschaft ist im Rahmen eines Pilotprojektes fast vollständig umgesetzt. In 32 Gemeinden ist das Regionalparkkonzept teils schon verwirklicht, im Entstehen oder wird in Zukunft weiter umgesetzt werden. Die Wahrnehmung von Landschaft im Verdichtungsraum wird dadurch zunehmend durch das neue Konzept bestimmt; die regionalen Grünzüge werden dann als Erlebnisräume im Bewußtsein der Bevölkerung des Verdichtungsraumes verankert sein. Das Netz der Regionalpark-Hauptwege stellt zunächst innerhalb der regionalen Grünzüge überörtliche Zusammenhänge zwischen den Landschaftsresten, dem Grüngürtel der Stadt Frankfurt und den umliegenden Naturparken her. Anbindungswege zu S-BahnHaltepunkten, Siedlungen, Freizeiteinrichtungen, besonderen natürlichen und künstlichen Elementen einer Gemarkung ermöglichen einerseits kurze Rundwege im Alltag und großräumige Rundwege, wenn mehr Zeit zur Verfügung steht, andererseits auch vielfältige Erkundungstouren innerhalb der Landschaften des Rhein-Main-Gebietes. Gegenwärtig kann von einer Verankerung der regionalen Grünzüge im Bewußtsein der Bevölkerung nicht die Rede sein. Trotz ihrer unzweifelhaften Bedeutung für die Struktur der Stadtlandschaft haben diese Grünzüge als Bezugs- und Orientierungssystem für das konkrete Landschaftserleben bislang eine sehr geringe Wirkung entfaltet: niemand würde sagen, daß er im regionalen Grünzug zwischen Bad Homburg und Oberursel spazieren geht, sondern man redet vom Spaziergang im Vortaunus, in der Homburger Gegend. Die regionalen Grünzüge sind für die Bevölkerung abstrakt geblieben. Auch aus der Sicht ihrer Erfinder waren sie bislang nie als aktiv zu gestaltende Erlebnisräume gedacht, sondern eher passiv als freizuhaltende Bereiche ohne eigenständige landschaftliche Charakterisierung und Gestaltung. Sie sind ein Planungsinstrument geblieben, mit dem nur eine sehr kleine Gruppe von Planern, Kommunal-, Regionalund Landespolitikern hantiert. Es ist aus diesem Grunde angemessen, die auf den Status quo bezogene Beschreibung von Landschaftsbildern und Landschaftserleben bis auf weiteres an den bislang üblichen Kategorien von Landschaftsräumen wie ‘Hintertaunus’, ‘Usinger Becken’, ‘Vortaunus’, ‘Bergener Rükken’, ‘Messeler Hügelland’ usw. zu orientieren und erst in zweiter Linie auf die Grünzüge in diesen Landschaftsräumen als „Einheiten“ hinzuweisen. 75 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Die für das Erleben von Landschaft genannten und bedeutenden Planungskategorien Regionale Grünzüge, Regionalpark Rhein-Main, Grüngürtel Frankfurt, Naturparke und die Landschaftsräume beziehen sich aufgrund ihrer Philosophie und Ziele auf bestimmte Bereiche. Sie schließen sich keinesfalls aus, sondern überlagern sich zum Teil sogar mehrfach. Nur die von den Naturräumen abgeleiteten Landschaftsräume erfassen den gesamten Planungsraum. Praktisch alle Freiflächen südlich des Taunuskamms gehören zu den Regionalen Grünzügen. Der Naturpark erstreckt sich vom Hintertaunus bis zur Waldgrenze südlich des Taunuskammes, der Regionalpark innerhalb der regionalen Grünzüge, jedoch abschnittsweise auch im Grüngürtel Frankfurt und im Naturpark. Wie unterschiedlich der räumliche Bezug sowie die Ein- oder Ausklammerung von Siedlungen ist, zeigt skizzenhaft die Karte 2 des Landschaftsplanes. Die Landschaftsräume, die in Karte 2 dargestellt sind, bilden in der Regel die räumliche Basis bzw. Gliederung bei den Grundlagenarbeiten zum Landschaftsplan. Daher werden auch die Landschaftsbildtypen in den jeweiligen Landschaftsräumen vorgestellt. 1.5.3 Landschaftsbildtypen Dem Maßstab des UVF-Landschaftsplans entsprechend kann der Planungsraum hinsichtlich des Landschaftsbildes nicht nur mit Mittelgebirgs- und Flußlandschaft beschrieben werden. Ebensowenig sind Aussagen zur Schönheit einzelner Flächen und Nutzungstypen leistbar. Der Landschaftsplan des UVF wird nicht vorgeben können, welche Landschaftsbereiche aus Gründen des Landschaftsbildes oder der Schönheit zu erhalten bzw. zu entwickeln sind. Er wird jedoch eine Typologie der Räume und Teilräume dokumentieren. Dabei werden die Räume aus Sicht eines Fußgängers abgegrenzt, der sich in den jeweiligen Räumen bewegt, weil das Sehen unter den Sinneswahrnehmungen in der Regel dominierend ist. Das Ergebnis des visuellen Eindrucks zeigt die Karte Nr. 17 „Landschaftsbildtypen und deren Erholungseignung“. Die Kurzdefinition der im Planungsraum erlebbaren Landschaftsbildtypen ist an die Reihenfolge der Legende angepaßt. Die meisten Grenzen zwischen den Landschaftsbildtypen sind zwar eindeutig, wie z. B. zwischen Weinberg und weiträumiger Flur, jedoch darf aus einem Landschaftsbildtyp nicht auf die reale Nutzung zurückgeschlossen werden. So kann z. B. eine kleine Streuobstwiese in einer weiträumigen Flur liegen. Einige Grenzen entsprechen eher einem Übergangsbereich, wie z. B. zwischen Siedlungen und kleinräumiger Flur. Je nach der visuellen Wirksamkeit von Zäsuren, z. B. durch Verkehrstrassen, können einheitliche Landschaftsbildtypen auch geteilt sein. Die für die Verstädterung typischen Elemente in der Landschaft wie Kleingärten, Sportanlagen, Golfplätze, Deponien, technische Einrichtungen etc. sind, sofern sie eine wahrnehmbare, räumliche Bedeutung haben, als Landschaftsbildtyp angesprochen. • Flur, weiträumig Sie ist eben bis leicht hügelig, landwirtschaftlich überwiegend intensiv genutzt. In geringen Anteilen kann sie Sonderkulturen, Grünland, einzelne Gärten, Einzelgehölze, Sportanlagen, Aussiedlerhöfe, technische Einrichtungen enthalten, solange der Eindruck der Weiträumigkeit dadurch nicht aufgehoben wird und diese Elemente nicht als eigener Landschaftsbildtyp erlebbar sind. Weite Ausblicke sind die Regel. Nur wenige Gehölze an dem oft rechtwinkligen Wegenetz und den wenigen, kaum auffallenden Wasserläufen sind zu erblicken. Die wenigen Stillgewässer sind in der Regel künstlich entstanden und haben keinen wesentlichen Einfluß auf den Gesamteindruck. Die weiträumige Flur kann andere, kleinere Landschaftsbildtypen umschließen. Eingriffe und Anpflanzungen von Gehölzen sind weithin sichtbar. • Flur, kleinräumig gegliedert Unabhängig vom Relief handelt es sich um Bereiche, die sich aus Äckern, Grünland, Streuobstwiesen, Feldgehölzen, Brachflächen, Gärten, Campingplätzen und anderen Freiraumnutzungen mosaikartig zusammensetzen. Auch einzelne bauliche Anlagen, Aussiedlerhöfe, kleinere Sportflächen, Friedhöfe und Grünanlagen können in der kleinräumigen Flur vorkommen. Bäume, Gebüsche, Hecken und Zäune grenzen immer wieder das Sehfeld ein bzw. erzeugen wechselnde Einblicke und Perspektiven. Weite Ausblicke sind die Ausnahme. Durch die Vielfalt an kleinflächigen Nutzungen und deren Änderung kommt es immer wieder zu neuen Eindrücken: Flächen fallen brach, bei anderen wird die Nutzung 76 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen wieder aufgenommen, Gärten werden angelegt und aufgegeben, Wiesen werden zu Weiden und umgekehrt etc. Das Landschaftsbild ist an Dynamik kaum zu überbieten. Auch kleinere Wasserflächen können zur kleinräumigen Flur gehören. Punktuelle Beeinträchtigungen und Veränderungen sind in der kleinräumig gegliederten Flur nur aus der Nähe erlebbar. • Hangkante Die Neigung der Hangkante beträgt mehr als 5 %. Gehölze, Grünland und Gärten prägen die Oberfläche und erzeugen einen kleinräumigen Eindruck im Nahbereich. Ackerflächen bleiben eine Ausnahme. Aus dem Hang heraus und oberhalb des Hanges bieten sich weite Aus- und Überblicke an. Bei der Abgrenzung spielen die Höhenlinien eine entscheidende Rolle. • Tal, kleinräumig gegliedert Gehölze, Grünland und Gärten prägen analog zur Hangkante die Oberfläche und erzeugen einen kleinräumigen Eindruck im Nahbereich. Im Tal kommen darüber hinaus Röhrichte, Seggenrieder, Feuchtwiesen und andere feuchtigkeitsabhängige Biotope vor. Seltener sind Ackerflächen anzutreffen. Die Abgrenzung des Tales orientiert sich mehr an der kleinräumigen Struktur als an den Höhenlinien. • Tal, Grünlandnutzung vorherrschend Dies ist eine meist flach in den umgebenden Landschaftsraum eingesenkte Niederung, in der Grünland und Weidezäune dominieren und Gehölzstrukturen nur vereinzelt oder entlang eines Gewässers zu finden sind. • Wald, eben Das sind ebene bis hügelige, mit Bäumen bestandene Flächen, Lichtungen, Steinfelder, Aussichtstürme, einzelne Gärten, isolierte Sportflächen, Waldspielplätze, Freizeiteinrichtungen etc., die als Wald bzw. zum Wald gehörig empfunden werden. Analog zur weiträumigen Flur durchzieht ein überwiegend rechtwinkliges Wegenetz diesen Landschaftsbildtyp. Der Wald bildet in der Regel die Kulisse für andere Landschaftsbildtypen und schließt auch einige Gewässer ein. • Wald, Neigung > 5 % Anhand der Höhenlinien sind die Waldbereiche identifiziert, deren Erlebbarkeit an überdurchschnittliche Anstrengungen gekoppelt ist. • Weinberg Dieser Landschaftsbildtyp zeichnet sich aus durch größere, im Zusammenhang von Weinstöcken geprägte Bereiche, in denen die üblichen Begleitstrukturen wie z. B. einzelne Gärten, Brachflächen, Nußbaumhaine, Gebüsche, Aussichtsplattformen etc. ebenso zum Bild gehören wie das Relief. • Streuobstwiese, Obstplantage Obstbäume vom Buschobst bis zum Hochstamm prägen diesen Bereich. Äcker, Grünland, einzelne Freizeitnutzungen (Grillplatz, Hobbytierhaltung, Gärten) werden nicht separat angesprochen. Erst ab einer Mindestgröße von 4 ha wird dieser Landschaftsbildtyp dargestellt. • Kleingarten Auch hier gilt für die Darstellung in der Karte die Mindestgröße von 4 ha, in denen ein Spaziergänger den Eindruck hat, überwiegend durch Kleingärten zu laufen. Einzelne Parzellen, die nicht als Garten genutzt werden, ändern den Gesamteindruck nicht. • Stadtpark, Grünanlage, Historischer Park Öffentliche Grünflächen, die vorrangig der Erholung dienen, werden in der Landschaft und innerhalb der Siedlungen, unabhängig von ihrer Größe, dokumentiert. • Sport- und Freizeitanlage Liegen mehrere Sport- und Freizeitanlagen wie z. B. Fußball- und Tennisplätze, Schwimmbad, Reitplatz, Schießanlage, Hundedressurplatz u. ä. räumlich eng beieinander, so daß sich die Frequentierung überwiegend durch die Nutzer der Anlagen ergibt, werden diese Bereiche als Sport- und Freizeitanlagen 77 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen abgegrenzt (Mindestgröße rund 4 ha). Diese Abgrenzung schließt nicht aus, daß kleinparzellig andere Nutzungen wie eine Streuobstwiese, ein Garten, eine Brachfläche etc. eingestreut sind. Hierunter fallen auch die vom UVF beschlossenen, überörtlichen Freizeitanlagen, sofern sie nicht in einen anderen Landschaftsbildtyp integriert sind. • Golfplatz Dabei handelt es sich um eine Freizeitanlage zum Golfspielen. Wanderwege, Naturschutzflächen, Gewässer etc. können innerhalb einer solchen, meist mehr als 50 ha großen Anlage liegen. • Fluß, Teich, künstlicher See Wasserflächen ab 0,5 ha Größe sind hierunter erfaßt. Es wird nicht differenziert, ob sie natürlich oder künstlich entstanden sind, ob es Fließgewässer 1. oder 2. Ordnung sind, ob sie zugänglich oder einer einzigen Nutzung vorbehalten sind. • Landschaft in Veränderung Flächenhafte Zivilisationselemente wie Deponien, Abgrabungen, Aufschüttungen, Rekultivierungen, deren Endzustand nicht absehbar ist, gehören zu diesem Landschaftsbildtyp (Mindestgröße für Darstellung: 4 ha). • Bebauter Bereich, Verkehrsfläche Dieser Landschaftsbildtyp umfaßt die im Zusammenhang bebauten Bereiche, einschl. der Verkehrsflächen, Kleingärten und Sportanlagen. Nur Kleingärten und Sportanlagen, die größer als 4 ha sind, werden innerhalb der Siedlungsflächen dargestellt. • Flughafen/Flugplatz • Technische Einrichtungen Sie sind in der Regel nicht zugänglich. Da sie jedoch oft auch aus größerer Entfernung wahrnehmbar sind, werden alle technischen Einrichtungen unabhängig von ihrer Größe dargestellt. Hierzu gehören Umspannanlagen, Kläranlagen, Autoteststrecken etc. Die Merkmale „kleinräumig“ und „weiträumig“ schließen weitere Eigenschaften ein. Die Weiträumigkeit ermöglicht eine gute Orientierung durch Blickbeziehungen in die Ferne, zu künstlichen und natürlichen Elementen gleichermaßen. Wege sind in der Regel weit voraus einsehbar, oft rechtwinklig angelegt. Jede Veränderung in die 3. Dimension durch Bäume oder bauliche Anlagen, ob positiv oder negativ, ist weithin sichtbar. Straßendämme wirken hier wie Raumkanten. Wenige, kleinräumige Maßnahmen können das Landschaftsbild erheblich bereichern, ohne die Weiträumigkeit einzuschränken. Eine Überlebenschance haben hier als Kulturfolger nur der Nutzung angepaßte Pflanzen und Tiere. Weiträumige Fluren sind oft durch Schienen, Straßen, Energieleitungen zerschnitten und wirken als reizlose „Leere“, die es zwischen kleinflächigeren Landschaftsbildtypen zu überwinden gilt. Die Kleinräumigkeit meint auch wechselnde Raumerlebnisse, Orientierung überwiegend an Kleinstrukturen, unterschiedliche Nutzungen der Flächen und eine Veränderungsresistenz im Gesamteindruck, d. h. einzelne, punktuelle Veränderungen, sind nur aus der Nähe erlebbar. Kleinräumig gegliederte Landschaftsbildtypen sind gut geeignet für die naturorientierte Erholung, wenn sie nicht nur aus eingezäunten Parzellen bestehen, und sind in der Regel gleichzeitig von Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Darüber hinaus gilt, je dichter ein Landschaftsbildtyp an einem Mittel- oder Oberzentrum liegt, um so mehr steigt die Bedeutung als Naherholungsraum und gleichzeitig die Beeinträchtigung durch eingezäunte Parzellen, Zerschneidungen, Lärm, Abgase, Licht etc. 1.5.4 Landschaftsbildtypen in den Landschaftsräumen Das Typische und Besondere hinsichtlich Menge und Verteilung der Landschaftsbildtypen in den Landschaftsräumen sowie der visuelle Eindruck, der durch die Komposition der Landschaftsbildtypen entsteht, werden im folgenden zusammengefaßt. Prozentangaben beziehen sich jeweils auf die Gesamtfläche des Landschaftsraumes. Tabelle 18 und Karte 17 dienen dafür als Grundlage. 78 3,0 6,2 582,6 1202,5 Gesamtfläche des Landschaftsraumes Sportanlage Technische Einrichtung Flughafen, Flugplatz Kleingarten Landschaft in Veränderung Bebauter Bereich, Verkehrsfläche 0,1 51,7 100,0 0,0 0,0 19260,7 0,6 117,2 6,4 1228,2 0,0 0,1 13,6 0,0 0,0 6,9 0,3 11,8 Golfplatz 0,0 0,0 0,0 0,1 25,8 0,0 8,9 53,6 1707,4 10330,8 0,2 3,4 652,5 42,7 17,1 % 3287,0 Fläche in ha Weinberg Stadtpark, Grünanlage, Histor. Park Wald, eben Fluß, Teich, künstlicher See Streuobstwiese oder Obstplantage Wald mit Neigung > 5% Hangkante Flur, weiträumig Flur, kleinräumig gegliedert Tal, kleinräumig gegliedert Tal, Grünlandnutzung vorherrschend Landschaftsbildtypen Hintertaunus Untereinheiten 8588,7 0,0 2,3 12,1 1099,6 14,4 15,6 0,0 47,7 0,0 0,0 15,0 628,5 1843,7 24,6 619,6 120,2 490,3 3655,1 Fläche in ha 100,0 0,0 0,0 0,1 12,8 0,2 0,2 0,0 0,6 0,0 0,0 0,2 7,3 21,5 0,3 7,2 1,4 5,7 42,6 % Usinger Becken 10069,5 0,0 59,5 8,1 548,0 30,1 6,7 0,0 10,6 0,0 16,5 12,5 551,6 8112,6 0,0 211,9 46,8 354,7 99,9 Fläche in ha 100,0 0,0 0,6 0,1 5,4 0,3 0,1 0,0 0,1 0,0 0,2 0,1 5,5 80,6 0,0 2,1 0,5 3,5 1,0 % Hoher Taunus 13854,5 0,0 10,8 88,8 3044,3 1,9 55,9 93,8 181,4 0,0 540,7 16,4 1519,5 5307,2 10,0 286,0 426,7 1569,8 701,3 Fläche in ha 100,0 0,0 0,1 0,6 22,0 0,0 0,4 0,7 1,3 0,0 3,9 0,1 11,0 38,3 0,1 2,1 3,1 11,3 5,1 % Vortaunus 18994,9 0,0 23,8 100,4 5568,9 227,3 156,3 59,0 354,7 201,2 396,6 70,7 345,2 157,7 111,0 220,4 636,1 2484,2 7881,4 Fläche in ha 100,0 0,0 0,1 0,5 29,3 1,2 0,8 0,3 1,9 1,1 2,1 0,4 1,8 0,8 0,6 1,2 3,3 13,1 41,5 % Main-TaunusVorland Tabelle 9: Landschaftsbildtypen in den Landschaftsräumen 2785,5 0,0 0,0 3,8 627,6 4,3 3,8 141,6 26,7 0,0 16,8 47,0 15,6 3,4 13,1 3,9 34,6 195,2 1648,1 Fläche in ha 100,0 0,0 0,0 0,1 22,5 0,2 0,1 5,1 1,0 0,0 0,6 1,7 0,6 0,1 0,5 0,1 1,2 7,0 59,2 % Friedberger Wetterau 3065,2 0,0 9,5 0,0 360,1 0,0 15,1 0,0 29,6 0,0 111,3 1,2 103,9 88,5 42,5 0,0 0,0 576,3 1727,2 Fläche in ha 100,0 0,0 0,3 0,0 11,7 0,0 0,5 0,0 1,0 0,0 3,6 0,0 3,4 2,9 1,4 0,0 0,0 18,8 56,3 % 3050,0 0,2 0,0 0,0 780,2 24,7 17,3 0,0 115,5 83,6 0,0 211,7 541,2 68,5 0,0 103,6 0,0 322,3 781,2 Fläche in ha 100,0 0,0 0,0 0,0 25,6 0,8 0,6 0,0 3,8 2,7 0,0 6,9 17,7 2,2 0,0 3,4 0,0 10,6 25,6 % 18748,6 1444,8 8,5 107,8 11018,0 20,2 1013,3 0,0 1108,6 1,3 27,1 497,8 640,6 22,1 30,8 32,2 33,5 2150,6 591,4 Fläche in ha 100,0 7,7 0,0 0,6 58,8 0,1 5,4 0,0 5,9 0,0 0,1 2,7 3,4 0,1 0,2 0,2 0,2 11,5 3,2 % Kern des VerFlörsheim-Griesdichtungsraumes Bergener Rücken heimer MainFrankniederung furt/Offenbach 7879,5 0,0 96,7 46,8 2138,1 23,6 61,4 0,0 86,6 0,0 133,3 491,1 1799,0 20,6 0,0 399,4 4,1 1658,4 920,4 Fläche in ha 100,0 0,0 1,2 0,6 27,1 0,3 0,8 0,0 1,1 0,0 1,7 6,2 22,8 0,3 0,0 5,1 0,1 21,0 11,7 % FechenheimSteinh.und Auheim-Kleinosth. Mainniederung 28979,8 47,2 342,3 156,8 5822,9 193,1 90,1 70,2 147,2 0,1 37,6 274,3 16027,7 84,5 0,0 560,0 36,2 2357,4 2732,2 Fläche in ha 100,0 0,2 1,2 0,5 20,1 0,7 0,3 0,2 0,5 0,0 0,1 0,9 55,3 0,3 0,0 1,9 0,1 8,1 9,4 % Mönchswald und Dreieich, Rodgau 7456,9 0,0 3,0 16,6 1390,9 0,0 0,0 66,3 37,3 0,0 0,0 15,0 3241,3 140,6 0,1 397,1 0,2 1615,6 532,9 Fläche in ha 100,0 0,0 0,0 0,2 18,7 0,0 0,0 0,9 0,5 0,0 0,0 0,2 43,5 1,9 0,0 5,3 0,0 21,7 7,1 % Messeler Hügelland Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen 1.5.4.1 Hintertaunus-Untereinheiten Die ‘Hintertaunus-Untereinheiten’ sind mit rund 192 km² der zweitgrößte Landschaftsraum im UVFGebiet. Tief eingeschnittene Täler prägen diesen waldreichen Landschaftsraum. Auf mehr als der Hälfte der Gesamtfläche steht Wald mit mehr als 5 % Neigung. Nur der ‘Hohe Taunus’ hat einen höheren Waldanteil. An einigen besonders steilen Stellen fehlt der Bewuchs, so daß markante Felswände das Grün des Waldes auflockern. Ebener Wald auf den Hochflächen kommt hinzu. Die zerstreuten, weiträumigen Fluren werden regelmäßig von Tälern durchzogen, die kleinräumig gegliedert sind oder in denen Grünlandnutzung und zunehmend auch Brachflächen vorherrschen. Die beiden Taltypen kommen zusammen auf rund 10 %. In keinem anderen Landschaftsraum ist ein höherer Anteil zu finden. Der mosaikartige Wechsel von engen Tälern, dichten Wäldern und weiträumigen Fluren verleiht diesem Landschaftsraum einen besonderen Reiz. Der geringe Anteil an bebauter Fläche setzt sich ausschließlich aus dörflichen Siedlungen zusammen, die überwiegend vorbildlich in die Landschaft eingebettet sind. Ein Phänomen sind die ebenfalls zerstreuten, kleinräumig gegliederten Fluren, weil sie nicht nur im Zusammenhang mit Siedlungen, sondern auch völlig vom Wald eingeschlossen oder am Waldrand ohne direkten Kontakt zur Bebauung vorkommen. Eine Kleingartenfläche existiert bei Glashütten, ein Golfplatz bei Alt-Weilnau. Die einzige technische Einrichtung bildet die Deponie Brandholz. Im Vergleich zu allen anderen Landschaftsräumen werden die ‘Hintertaunus-Untereinheiten’ am meisten der Vorstellung von der Kulturlandschaft eines Mittelgebirges mit den dazugehörenden, vielfältigen Möglichkeiten des Landschaftserlebens gerecht. Die ‘Hintertaunus-Untereinheiten’ gehören zum Naturpark Hochtaunus. 1.5.4.2 Usinger Becken Das Usinger Becken liegt mit rund 86 km² zwischen den ‘Hintertaunus-Untereinheiten’ und dem ‘Hohen Taunus’. Das Becken wird von zusammenhängender, weiträumiger Flur und bebauten Flächen dominiert, ist leicht hügelig und profitiert von den allgegenwärtigen, höhergelegenen Waldkulissen. Weite Ausblicke bestätigen diesen Charakter. Ein bewaldeter Höhenzug ragt von Nordosten nach Südwesten in diesen Landschaftsraum hinein. Geneigter und ebener Wald erreichen zusammen knapp ein Drittel der Gesamtfläche. Entlang der Wasserläufe überwiegen Täler, in denen Grünlandnutzung vorherrscht. Dadurch ereicht dieser Taltyp mit rund 7 % hierbei den höchsten Anteil im Vergleich zu allen anderen Landschaftsräumen. Die markante Hangkante bei Friedrichsthal ist sehenswert. Kleinräumig gegliederte Täler finden sich am Stockheimer Bach westlich von Usingen und am Oberlauf des Erlenbaches. Größere Stillgewässer neben dem Grünwiesenweiher und dem Hattsteinweiher kommen nicht vor. Die Reste von kleinräumig gegliederten Fluren schließen sich in der Regel an Siedlungen an. Nur der ‘Hohe Taunus’ und die ‘Hintertaunus-Untereinheiten’ weisen einen niedrigeren Anteil an Siedlungsflächen auf. Die schnell gewachsenen Siedlungsbereiche, wie z. B. Neu-Anspach, wirken durch fehlende Übergänge zur Landschaft wie Fremdkörper. Die Landschaftsbildtypen Kleingarten, Sport- und Freizeitanlagen konzentrieren sich um Usingen. Insgesamt präsentiert sich dieser Landschaftsraum als überwiegend intensiv genutzte Agrar- und Wohnlandschaft mit deutlichen Anzeichen zunehmender Verstädterung innerhalb eines weiträumigen Beckens, dessen Attraktivität wesentlich von den rahmenbildenden Waldhügeln des Taunus profitiert. Ausreichende Möglichkeiten des Landschaftserlebens sind vorhanden. Das ‘Usinger Becken’ gehört ebenfalls zum Naturpark Hochtaunus. 1.5.4.3 Hoher Taunus Hinsichtlich der Menge und Verteilung der Landschaftsbildtypen sind für den ‘Hohen Taunus’.die meisten Maximum- und Minimumwerte zu verzeichnen. Mit einer Gesamtfläche von rund 100 km² bildet er einen 3 - 5 km breiten Riegel zwischen den ‘Hintertaunus-Untereinheiten’ und dem ‘Usinger Becken’ auf der nordwestlichen Seite und dem ‘Vortaunus‘ auf der südöstlichen Seite. Der ‘Hohe Taunus’.ist fast vollständig im Zusammenhang dicht bewaldet. Mehr als 5 % Neigung der Waldflächen sind die Regel, ebener Wald ist hier eine Seltenheit. Kein anderer Landschaftsraum bietet weniger weiträumige Flur. Ansätze davon kommen nur bei Glashütten und Schloßborn vor. Im Südwesten des Landschaftsraumes konzentrieren sich die wenigen Siedlungsflächen und die dazugehörigen Landschaftsbildtypen kleinräumige Flur, Streuobstwiesen und Kleingärten. Zahlreiche Bäche verlaufen im Wald, werden jedoch 80 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen nur selten von kleinräumig gegliederten Tälern oder von Grünlandtälern begleitet. Stillgewässer kommen nicht vor. Andere Landschaftsbildtypen spielen in diesen für ein Mittelgebirge typischen, allein vom Wald beherrschten Hochlagen keine Rolle. Für das Landschaftserleben hinsichtlich Wald und Relief im großflächigen Zusammenhang bietet der ‘Hohe Taunus’ ideale Voraussetzungen. Der ‘Hohe Taunus’ liegt komplett im Naturpark Hochtaunus und mit mehr als 50 % innerhalb der regionalen Grünzüge. 1.5.4.4 Vortaunus Unterhalb des ‘Hohen Taunus’ erstreckt sich der ‘Vortaunus’ von Nordost nach Südwest, breiter werdend und wiederum riegelhaft durch das UVF-Gebiet mit einer Größe von rund 139 km². Die Landschaftsbildtypen Wald auf der Hälfte der Gesamtfläche und die Siedlungsflächen bestimmen den Eindruck. Mit der Spannweite des Reliefs nimmt auch der Wald mit mehr als 5 % Neigung im Vergleich zum ‘Hohen Taunus’ deutlich ab. Während der Wald im wesentlichen als zusammenhängend bezeichnet werden kann, präsentieren sich die Siedlungsflächen in verstädterten Bändern, die sich kompakt entlang einiger Taunusbäche erstrecken und ihre Fortsetzung im ‘Main-Taunus-Vorland’ finden. Die weiten Fluren sind zerstreut im Landschaftsraum zu erleben. Die kleinräumigen Fluren schmiegen sich eng an Siedlungen und Bachläufe. Neben einzelnen Streuobstwiesen, die in der kleinräumigen Flur enthalten sind, stößt man immer wieder auf größere Streuobstkomplexe. In keinem anderen Landschaftsraum ist mehr Streuobst anzutreffen. Einige kleinflächige Abschnitte der Taunusbäche werden vom kleinräumig gegliederten Tal bzw. vom Grünlandtal begleitet. Mehr als 20 Bereiche, in denen sich Sport- und Freizeitanlagen konzentrieren, sind als Landschaftsbildtyp angesprochen. Darüber hinaus liegen zwei Golfplätze direkt an der Taunuswaldgrenze. Nur in der ‘Friedberger Wetterau’ ist der Anteil an Golfflächen größer. Abgesehen von den Bächen sind keine nennenswerten Wasserflächen vorhanden. Die ständigen Wechsel zwischen Enge und Weite, zwischen Tälern und Hügeln, zwischen Siedlung und Wald prägen diesen Landschaftsraum. Faszinierende Aus- und Überblicke in die Mainniederung gehören hier zum Landschaftserleben. Der ‘Vortaunus’ gehört zu den Regionalen Grünzügen, mit großen Teilen noch zum Naturpark Hochtaunus und beinhaltet Verknüpfungspunkte zwischen Regionalpark und Naturpark. 1.5.4.5 Main-Taunus-Vorland Parallel zum Taunuskamm erstreckt sich dieser Landschaftsraum von Friedrichsdorf bis Hochheim. Seine vom Taunus Richtung Main verlaufenden Bäche gliedern den Raum in sanft wellige Hügel und Täler, die meistens in Nordwest-Südost-Richtung verlaufen. Von den Rücken der Hügel sind weite Blickbeziehungen Richtung Taunus und Mainniederung bis hin zu den umliegenden Mittelgebirgen möglich. Die Größe des Raumes beträgt rund 190 km². Die intensiv landwirtschaftlich genutzte, weiträumige Flur und der bebaute Bereich dominieren unter den Landschaftsbildtypen. Der Anteil der weiträumigen Flur ist einer der höchsten bei den Landschaftsräumen im Verbandsgebiet. Mehr als in anderen Landschaftsräumen ist die weiträumige Flur hier jedoch durch Verkehrs- und Energietrassen zerteilt. Während die näher am Taunuswald gelegene Bebauung noch häufig durch kleinräumig gegliederte Fluren umgeben ist, grenzen die tiefer liegenden Siedlungen ebenso häufig direkt an die weiträumige Flur an. Die Siedlungsflächen haben überwiegend den Charakter von bandartig zusammengewachsenen Städten und Kleinstädten, Dörfer bilden eine Ausnahme. Der im Vergleich zu anderen Landschaftsräumen hohe Anteil an bebauter Fläche spiegelt sich auch in dem Anteil an Sport- und Freizeitanlagen wider, die im Bild der Landschaft nicht zu übersehen sind. Die überwiegend durch Obstbäume und Gehölze kleinräumig gegliederte Flur schließt sich in der Regel an den Taunuswald bzw. einen Siedlungsrand an. Entlang einzelner Taunusbäche sind kleinräumig gegliederte Täler und durch Grünland geprägte Täler für Ortskundige zu finden. Die wenigen Waldflächen (knapp 3 %) konzentrieren sich in Bad Homburg und Friedrichsdorf. Das ‘Main-Taunus-Vorland’ gehört damit zu den waldärmsten Landschaftsräumen im Planungsraum. Zwar auch in niedrigen Prozentanteilen, aber dennoch markant treten in diesem Landschaftsraum der Weinbau bei Hochheim und Wicker, die Hangkante zwischen Wicker und Bad Weilbach und die Bereiche, in denen sich Landschaft verändert, sowie die Streuobstwiesen bzw. Obstplantagen, z. B. bei Kriftel, in Erscheinung. Abgesehen von den Taunusbächen existieren praktisch keine natürlich entstandenen Wasserflächen. Künstlich entstandene 81 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Stillgewässer (Teiche, Abgrabungsseen) sind selten. Diesen Landschaftsraum charakterisiert eine Weiträumigkeit, die durch sanfte Mulden, Siedlungsbänder und Verkehrstrassen stark untergliedert ist. Die allgegenwärtigen Elemente eines verstädterten Raumes drängen das Landschaftserleben hier in den Hintergrund bzw. auf wenige Flächen zurück. Das ‘Main-Taunus-Vorland’ ist Regionaler Grünzug, liegt nur mit wenigen Teilen noch im Naturpark Hochtaunus und enthält im Vergleich zu allen anderen Landschaftsräumen den höchsten Anteil an Regionalpark-Hauptwegen. 1.5.4.6 Friedberger Wetterau Nur ein kleiner Teil des Naturraumes ‘Friedberger Wetterau’ liegt als Landschaftsraum im Gebiet des UVF. Mit kapp 28 km² ist er der kleinste im Planungsraum. Hier finden sich die größten Anteile an weiträumigen Fluren und Golfplätzen. Erlenbach und Nidda, in flachen Niederungen und in langen Abschnitten von Siedlungen begleitet, unterteilen den Raum. Sanft steigt das Gelände zum Taunus hin an. Über weite Ackerflächen stößt der Blick in allen Richtungen bis auf wenige, gehölzbetonte Ausnahmen an Siedlungsränder, Verkehrstrassen, Leitungen. Die beiden auch mit Reliefveränderungen angelegten Golfplätze beleben das Landschaftsbild erheblich. Reste der kleinräumigen Flur finden sich in geringem Umfang an Siedlungsrändern und Fließgewässerufern. Etwas Wald existiert am Erlenbach. Stillgewässer mit Bedeutung für das Landschaftsbild kommen nicht vor. Mit Mittelgebirgen und der Frankfurter Skyline als ferne Kulissen prägen sich unter den visuellen Eindrücken die fehlenden Gehölze und die allgegenwärtigen Energiefreileitungen einer zur Verstädterung neigenden Agrarlandschaft besonders tief ein. Die Möglichkeiten des Natur- und Landschaftserlebens sind im Verhältnis zur Bevölkerungsdichte auf spärlichen und zerstreuten Restflächen äußerst gering. Die ‘Friedberger Wetterau’ ist Regionaler Grünzug und wird von einer Regionalpark-Hauptroute durchzogen. 1.5.4.7 Bergener Rücken Der ‘Bergener Rücken’ südlich und östlich von Bad Vilbel gehört mit rund 30 km² ebenfalls zu den kleinen Landschaftsräumen im UVF-Gebiet. Während er sich um Bad Vilbel mit Waldflächen, kleinräumiger Flur, Grünflächen und Kleingärten sehr abwechslungsreich präsentiert, beherrscht nach Osten hin die weiträumige Flur des sanft welligen Rückens das Landschaftsbild. Die weiträumige Flur ist hier jedoch weniger ausgeräumt als in der ‘Friedberger Wetterau’. Nördlich von Maintal, am südlichen Rand des Landschaftsraumes, bilden große Streuobstwiesenkomplexe, kleinräumige Flur und eine Hangkante eine strukturreiche Kulisse. Nennenswerte Stillgewässer kommen nicht vor. Das Verhältnis von weiträumiger Flur (rund 57 %) zu allen gehölzbetonten Landschaftsbildtypen (rund 29 %) erscheint hier mit 2 zu 1 besonders günstig entwickelt, zumal der Anteil bebauter Fläche unterdurchschnittlich ist. Vergleichsweise selten trifft der Rundblick direkt auf Siedlungsränder. Menschen, die Natur und Landschaft erleben wollen, treffen auf überwiegend gute Voraussetzungen. Der ‘Bergener Rücken’ gehört zu den Regionalen Grünzügen, in Teilbereichen auch zum Grüngürtel Frankfurt und beinhaltet RegionalparkHauptrouten. 1.5.4.8 Flörsheim-Griesheimer Mainniederung Entlang des Mains erstreckt sich von Hattersheim bis Hochheim die ‘Flörsheim-Griesheimer Mainniederung’ auf rund 30 km². Das ebene Gelände verändert sich nur um wenige Höhenmeter entsprechend dem träge dahinfließenden Main. Der Main ist in großen Abschnitten an den uferbegleitenden Pappeln zu erkennen. Zwischen Flughafen und Main bestimmt der Wald das Aussehen der Landschaft, nördlich des Mains halten sich Siedlungsflächen und weiträumige Flur kontrastreich die Waage, jeweils mit rund 25 %. Mit der kleinräumigen Flur zwischen Eddersheim und Okriftel, den Weinbauflächen bei Hochheim sowie den Grünlandflächen am Main wird das Landschaftsbild belebt. Kein anderer Landschaftsraum enthält einen höheren Anteil an Wasserflächen, der sich aus dem Main und einigen größeren Stillgewässern zusammensetzt. Nur eines der Stillgewässer ist für Erholungssuchende bzw. Freizeitnutzungen zugänglich. Die typischen Merkmale einer zunehmend verdichteten, technisierten, verstädterten, intensiv genutzten Landschaft wie Energiefreileitungen, Verkehrswege, Staustufen, Hafenanlagen, Grünflächen am Main (rund 5 %) sind allgegenwärtig. Nur der ‘Kern des Verdichtungsraumes’ hat einen höheren Anteil an Grünflächen. Das Potential geeineter 82 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Flächen für das Natur- und Landschaftserleben in Eddersheim und Kelsterbach ist durch den Flughafen mit Lärm extrem belastet. Insgesamt präsentiert sich die ‘Flörsheim-Griesheimer Mainniederung’ unübersehbar als Verdichtungsraum. Das Natur- und Landschafterleben konzentriert sich auf wenige, isolierte Restflächen. Die ‘Flörsheim-Griesheimer Mainniederung’ liegt vollständig in den Regionalen Grünzügen und wird auch von Regionalpark-Wegen durchzogen. 1.5.4.9 Kern des Verdichtungraumes Frankfurt-Offenbach Einen der größeren Landschaftsräume im UVF-Gebiet stellt mit rund 187 km² der ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ dar. Mit „eben“ und „im Zusammenhang bebaut“ sind die prägnantesten Eigenschaften angesprochen. Die größten Gewerbegebiete im UVF-Gebiet sind hier zu finden. Einschließlich des Flughafens, der Sportflächen und der technischen Einrichtungen sind hier mehr als zwei Drittel der Flächen bebaut. Auch die Anteile von Kleingärten und Grünanlagen erreichen unter allen Landschaftsräumen Spitzenwerte, jeweils rund 6 %. Der große Anteil an Grünflächen wird allerdings durch die hohe Einwohnerdichte relativiert. An den Außenrändern des Kernraumes finden sich noch kleinräumige Fluren. Alle übrigen Landschaftsbildtypen sind entweder nicht vorhanden oder nicht wahrnehmbar. Main und Nidda durchfließen den Kernraum. Während der Main nur sporadisch von kleineren Grünflächen begleitet wird, ist die Nidda in langen Abschnitten von Grünflächen, Kleingärten und kleinräumiger Flur eingerahmt. Prinzipiell findet man drei unterschiedliche Arten von Grünflächen. Dies sind kleine Parks, insbesondere im Stadtzentrum, größere Stadtparks, die sich für Spaziergänge, Sport und Spiel eignen, wie z. B. Grüneburgpark und Ostpark und vorwiegend am Stadtrand gelegene größere Grünflächen des Grüngürtels Frankfurt. Die wesentlichen Kennzeichen der nicht bebauten Landschaftsbildtypen sind Zäune und starke Frequentiertung im Rahmen der wohnraumnahen Erholungssuche. Außer einiger kleiner Teiche in den Grünanlagen existieren keine nennenswerten Stillgewässer. Im Verhältnis zur Masse der Einwohner sind Möglichkeiten für naturorientierte Erholungsformen praktisch nicht vorhanden. Die durchaus imposante Skyline von Frankfurt und einzelne Dachgärten symbolisieren das Zentrum der Region Frankfurt RheinMain und nicht zuletzt den Charakter dieses großstädtischen Landschaftsraumes. Im ‘Kern des Verdichtungsraumes’ dominieren in den Freiflächen die Regionalen Grünzüge und der Grüngürtel Frankfurt. Übergangspunkte zum Regionalpark und kurze Regionalpark-Hauptabschnitte gehören ebenfalls dazu. 1.5.4.10 Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung Als einziger Landschaftsraum im UVF-Gebiet ist dieser zweigeteilt. Beide Teile zusammen erreichen eine Größe von rund 79 km². Die Siedlungsbänder entlang des Mains finden hier ihre Fortsetzung. Große Gewerbegebiete sind ein Kennzeichen des Raumes. Der bebaute Bereich und die dazugehörigen Landschaftsbildtypen wie technische Einrichtungen und Sportanlagen sind allgegenwärtig, obwohl sie fast durchweg in kleinräumige Fluren oder Wald eingebettet sind. Kleinräumige Flur und Wald halten sich die Waage. Der Berger Hang mit seinen Streuobstwiesen und kleinteiligen Nutzungen stellt eine sehenswerte Kulisse im Norden des sonst ebenen Landschaftsraumes dar. Kein anderer Landschaftsraum enthält einen so hohen Anteil an Stillgewässern, die alle nach Sand- und Kiesabbau entstanden sind. Einer der größten zusammenhängenden Grünlandbereiche im UVF-Gebiet erstreckt sich von Seligenstadt bis Hainburg. Weiträumige Fluren sind nur bei Seligenstadt anzutreffen. Ebenso wie in der ‘Flörsheim-Griesheimer Mainniederung’ ist der Main durch alte Pappelreihen in langen Abschnitten markiert und durch den Mainuferweg für Erholungssuchende gut erschlossen. Die Pappelreihen unterstreichen den flußnahen Charakter dieses Landschaftsraumes. Außerhalb der Siedlungsbereiche präsentieren sich vielfältige und interessante Eindrücke von Landschaft und deren Veränderungen. Möglichkeiten für Natur- und Landschaftserleben sind gegeben. Die beiden Mainniederungen liegen im Regionalen Grünzug, haben einen kleinen Anteil am Grüngürtel Frankfurt und werden von RegionalparkHauptwegen durchzogen. 1.5.4.11 Messeler Hügelland Das ‘Messeler Hügelland’ hat im UVF-Gebiet eine Ausdehnung von rund 75 km² und liegt bis zu 50 m über dem Niveau des angrenzenden Landschaftraumes ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’. Das ebene bis flachwellige Hügelland bietet ein abwechslungsreiches Mosaik von Landschaftsbildtypen. 83 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Zwar dominiert der Wald auf fast der Hälfte der Fläche das Landschaftsbild, doch der bebaute Bereich ist umgeben von kleinräumigen Fluren, die in diesem Landschaftsraum mit rund 23 % ihr größtes prozentmäßiges Vorkommen haben. Die wenigen Bereiche der weiträumigen Flur grenzen an Grünlandtäler, Wald, kleinräumige Flur und selten an Siedlung. Eingebettet zwischen Waldrand, kleinräumiger und weiträumiger Flur befindet sich in Dreieich ein attraktiver Golfplatz. Die Bachläufe werden in der Regel von Grünlandnutzungen begleitet. Stillgewässer sind selten. Die eine Verstädterung anzeigenden Landschaftsbildtypen spielen außerhalb der Siedlungskomplexe noch keine Rolle. Trotz auffälliger Grünstrukturen in und um die Wohnsiedlungen wirkt der bebaute Bereich in diesem Landschaftsraum überdimensioniert. Dennoch stehen der Bevölkerung sehr vielfältige und flächenmäßig ausreichende Möglichkeiten des Natur- und Landschaftserlebens zur Verfügung. Das ‘Messeler Hügelland’ wird von den Regionalen Grünzügen überlagert und von Regionalpark-Wegen erschlossen. 1.5.4.12 Mönchwald und Dreieich, Rodgau Mit rund 290 km² ist dies der größte Landschaftsraum im UVF-Gebiet. Diese ebene Terrassenlandschaft ist mehr als zur Hälfte mit zusammenhängendem Wald bestanden. Mit der Nähe zum ‘Kern des Verdichtungsraumes’ nimmt die Dichte des Verkehrstrassen- und Energieleitungsnetzes zu, mit entsprechend zunehmenden Unterteilungen der Landschaft. Häufiger als in anderen Landschaftsräumen treffen Siedlungs- und Waldkanten aufeinander. Kleinräumige Fluren umschließen Dreieich und Langen sowie Teile von Rodgau. Kleinflächigere, kleinräumige Fluren und Kleingärten liegen nordöstlich von NeuIsenburg und um Mühlheim. Parallel zum Siedlungsband Rodgau verlaufen auf beiden Seiten weiträumige Fluren. Kilometerweite Ausblicke sind in diesem Landschaftsraum eher selten. In Egelsbach existiert ein Sportflugplatz. Südlich von Niederrad, direkt an den Frankfurter Stadtwald anschließend, befindet sich ein Golfplatz und eine größere Sportanlage. Weitere Sportanlagen in Rodgau und in Mühlheim, angrenzend an den bebauten Bereich, haben keine herausragende Bedeutung im Landschaftsbild. Die großen Badeseen bei Langen und Nieder-Roden sind aufgrund der sonst fehlenden Bademöglichkeiten stark frequentierte Anziehungspunkte. Kleinere Weiher finden sich im östlichen Teil des Frankfurter Stadtwaldes. Kleinere Stillgewässer bei Neu-Isenburg und Heusenstamm sind als NSG ausgewiesen. Waldspielplätze haben sich zu überörtlichen Anziehungspunkten entwickelt. Wie im ‘Vortaunus’ und ‘Main-Taunus-Vorland’ zeigt sich der bebaute Bereich in Form von Bändern und größeren Komplexen. Die Nähe zum Frankfurter Flughafen ist nicht zu übersehen und nicht zu überhören. Die meisten der zur Verstädterung gehörenden Landschaftsbildtypen wie technische Einrichtungen und Landschaft in Veränderung sind ebenfalls von Wald umgeben und folglich nur aus der Nähe sichtbar. Die waldreiche Tiefebene mit einem hohen Anteil kleinräumiger Fluren außerhalb des Waldes bietet abseits der Siedlungskomplexe noch vielfältige Möglichkeiten für das Natur- und Landschaftserleben. Komplett in den Regionalen Grünzügen liegend gehören große Teile des Grüngürtels Frankfurt und zahlreiche Regionalpark-Hauptwege zum Landschaftsraum. 1.5.5 Sport- und Freizeitnutzungen in der Landschaft Auch das Sporttreiben in der Landschaft außerhalb genehmigungspflichtiger Anlagen gehört zum Landschaftserleben. Zwar nimmt die Zahl der Sporttreibenden insgesamt ab, doch die Zahl derjenigen, die sich in der Regel mit Hilfe technischer Geräte und außerhalb der Zwänge eines Vereins die Landschaft als Sportkulisse suchen, steigt weiter – zu Lasten der klassischen, anlagengebundenen Sportarten wie Fußball, Handball, Tischtennis, Turnen, Leichtathletik und Schwimmen. Die Erschließung vorher nicht zugänglicher Naturräume durch Freizeitsportler (Mountainbike-Downhill, Rafting, Paragliding, Freeclimbing u. a. m.) ist auch im UVF-Gebiet an vielen Stellen zu beobachten. Mehr als 50 nicht anlagengebundene Sportarten sind bekannt. 1.5.6 Elemente der historischen Kulturlandschaft Ob stillgelegte Steinbrüche, Streuobstwiesen oder alte Römerstraßen: Historische Kulturlandschaft findet sich überall dort, wo man in der Landschaft einer anderen Zeit begegnet. Sie ist durch die frühere Siedlungs- oder Wirtschaftstätigkeit des Menschen entstanden. Die kulturhistorischen Landschaftselemente können gebaut (z.B. Wege), gepflanzt (z.B. Hecken) oder durch Bewirtschaftung entstanden sein (z.B. historische Ackerformen). Aus heutiger Sicht liefert die historische Kulturlandschaft wertvolle 84 Landschaftsplan UVF Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Zeugnisse für den Umgang früherer Generationen mit der Natur, durch sie wurde das Gesicht der Landschaft stark geprägt, und sie ist ein wichtiger Bestandteil von Heimat. Die Nutzung und Besiedlung während der letzten Jahrhunderte führte zu einer flächendeckenden Umwandlung der ursprünglichen Naturlandschaft in eine vom Menschen genutzte Kulturlandschaft. Diese war bis vor einigen Jahrzehnten allerdings noch wesentlich reicher an landschaftsprägenden Strukturen als heute. Entsprechend vielfältig waren die Formen der Landbewirtschaftung, die landschaftlichen Eindrücke sowie die Lebensräume für Fauna und Flora. Die überwiegende Zahl an Pflanzen- und Tierarten ist heute bei uns nur deswegen heimisch, weil menschliche Kultur sie begünstigt hat. Insbesondere seit dem Beginn der Industrialisierung hat ein tiefgreifender Landnutzungswandel stattgefunden. Großflächige Kahlschläge, Wiederaufforstungen, Flurneuordnungen, Nutzungsaufgaben und der irreversible Flächenverbrauch seit den sechziger Jahren haben vor allem in der freien Landschaft zu einem Verschwinden vieler nutzungsbedingter Elemente der historischen Kulturlandschaft geführt. Das Ergebnis ist eine „Nivellierung“ der Landschaftsbilder und eine strukturelle Verarmung der Landschaft. Diesem meist unvermeidbaren Prozeß stehen jedoch neue Funktionen solcher Elemente (militärische Übungsplätze werden zu Erholungs- und Landschaftsparks oder Naturschutzgebieten) und gänzlich neuartige Elemente (Rekultivierungsflächen, nachwachsende Rohstoffe) gegenüber. Neue Elemente führen wiederum in der Regel zur Neueinbürgerung von weiteren Pflanzen- und Tierarten. Aus der Geschichte der Landschaft heraus ist deshalb die Anlage von Golfplätzen, Windkraftanlagen und anderen neuartigen Elementen nach sorgfältigen Standortentscheidungen nicht grundsätzlich abzulehnen. Die Beseitigung oder Zerstörung historischer Elemente in der offenen Landschaft und im Wald erfolgte und erfolgt häufig unbeabsichtigt aus Unkenntnis über deren Bestand und Bedeutung. Deshalb war der erste Schritt die Erfassung der noch vorhandenen kulturhistorischen Elemente. Dies geschah durch Recherche in Archiven und historischen Karten sowie unter Einbeziehung örtlicher Geschichtsvereine und Heimatkundler. Auf diese Weise wurden über 1.000 solcher Elemente zusammengetragen, die in eine digitale Karte übertragen wurden. Ziel ist, aus diesen Daten in Zukunft ein lückenloses Kataster zu entwickeln. Bei den Denkmalschutzbehörden stehen bauliche Anlagen im Mittelpunkt der Untersuchung, so daß die meisten Relikte der historischen Kulturlandschaft nicht in den Denkmaltopographien erfaßt werden. Einige der Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler sind jedoch auch als landschaftsprägende, kulturhistorische Elemente von Bedeutung (z. B. Wegekreuze, historische Gartenanlagen). Im Landschaftsplan des UVF werden die kulturhistorischen Elemente vor allem beim Konzept des Regionalparks verwendet, wo sie gezielt zum Aufbau eines Natur- und Erholungsraumes beitragen, der bewußt Traditionen aufgreift und in einen neuen Zusammenhang einfügt. Ein Beispiel dafür sind die Kalkbrennöfen in Flörsheim am Main. Daneben werden die gesammelten Daten in der Entwicklungskarte und in der Karte 17 „Landschaftsbildtypen und deren Erholungseignung“ des Landschaftsplans dargestellt, so daß sie bei einer geplanten Nutzungsänderung Berücksichtigung finden können. Kulturhistorische Elemente der offenen Landschaft und der Waldgebiete stammen aus den Bereichen: Land- und Forstwirtschaft / Sakrale Fläche (Friedhof, Kirchhof, Judenfriedhof) Historisches Grün Historisches Grün Allee Ackerterrassen, Weinbergterrassen, Grabgärten Landschafts- und Kulturelement: Streuobst, Edelkastanien, Niederwald, Einzelbaum Bergbau / Gewerbe / Mühle Lehmkaute, Tonkaute, Flachsröste, Torfstich Versorgung Steinbruch Gewässer / Weiher / Be- und Entwässerungssystem / Graben, Quelle Bergbau: Eisenerz, Braunkohle, Stollen 85 Landschaftsplan UVF Verkehr Siedlung / Verteidigung 86 Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen Kiesgrube, Sandgrube Ziegelei, Aulofen Schlackenhalde, Köhlerei, Glashütte Hohlweg Ruhestein Historische Straße Historischer Bahndamm Brücke Ehemaliges Wehr, Schleuse, Staustufe, Dammanlage Landwehr Wüstung Ringwall, Schwedenschanze, Befestigungsanlage, Turmburg Historisches Gebäude, Sakrales Gebäude Grenzstein, Gedenkstein Bildstock, Wegekreuz, Heiligenhäuschen Hügelgrab, Gräberfeld, Steinrassel, Gerichtsstätte, Platz Brunnen, Viehtränke Römischer Turm, römischer Pfeilerbau, römische Niederlassung, Villa Rustica Landschaftsplan UVF 2. Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen des Naturhaushaltes Die in den nachfolgenden Texten aufgezeigte Bewertung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit sowie der Gefährdung des Naturhaushaltes gibt einen Überblick über die verwendete Bewertungsmethodik und die ermittelten Ergebnisse. Die Bewertung stützt sich auf verschiedene Teilfunktionen, die sich auf Landschaftsfaktoren wie Boden, Grundwasser , Arten und Biotope beziehen. So z. B. auf die Regeneration von Biotoptypen oder die Lebensraumfunktion von Böden. Die Teilfunktionen haben den Charakter von Indikatoren für im Zusammenwirken verschiedener Landschaftsfaktoren erbrachte Leistungen. Vielfach werden sie zu einer Gesamtbewertung zusammengefaßt (z. B. Biotop- und Artenschutz, Bodenschutz). Auf dieser Grundlage sind Prognosen der zukünftigen Belastbarkeit der Landschaft durch Nutzungsansprüche zu treffen. Eine weitere Dokumentation und Beschreibung einzelner Bewertungsmethoden findet sich auch im Umweltvorsorgeatlas des UVF. Resultat jeder sektoralen Bewertung sind die sektoralen Leitlinien und Ziele sowie die „Empfehlungskarten“. Sie dokumentieren die rein fachspezifischen Anforderungen und Grundsätze aus den verschiedenen Ebenen zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und formulieren Idealforderungen an bestehende und zukünftige Nutzungen. Die Empfehlungskarten wurden für die Bewertungsebenen Bodenschutz, Grundwasserschutz, Biotop- und Artenschutz sowie Erholungseignung, teilweise basierend auf einer Konfliktanalyse mit der realen Nutzung, abgeleitet. Sie zeigen Erhaltungs-, Verbesserungs- und Entwicklungspotentiale für eine umweltangepaßtere Nutzung auf. Diese Karten stellen ideale Maximalforderungen aus rein fachlicher Sicht dar und bilden den Orientierungsrahmen für die planerische Umsetzung in der Entwicklungskarte und im Maßnahmenkatalog. Je nach Themenfeld gibt es dabei verschiedene Schwerpunkte und Legendenkategorien, die in einem gesonderten Unterkapitel erläutert werden. Für das Themenfeld Klimaschutz wurde keine Empfehlungskarte erstellt, da dieses aufgrund der gesetzlichen Vorgabe in § 3 Abs. 2 Nr. 7 HENatG direkt Eingang in die Entwicklungskarte findet. Wechselwirkungen zwischen den hier aufgezeigten sektoralen Bewertungsergebnissen werden in Band I, Kapitel 5 „Zusammenfassung der Bestandsaufnahme und der sektoralen Bewertung“ behandelt. 2.1 Bodenschutz Der Boden nimmt im Ökosystem eine zentrale Stellung ein, so daß Veränderungen des Bodens Auswirkungen auf den Naturhaushalt als Ganzes haben. Die Ressource Boden soll vor allem vor chemischen (z. B. Stoffeintrag) und physikalischen (z. B. Erosion) Veränderungen geschützt werden, die ihre zahlreichen Funktionen im Naturhaushalt beeinträchtigen. Auch der Schutz vor gänzlicher Bodenvernichtung, beispielsweise durch Bebauung, ist Gegenstand des Bodenschutzes. Bodenschutz kann prinzipiell in vorsorgenden, reparierenden und gestaltenden Bodenschutz gegliedert werden (MOSIMANN, 1993). Im Bewertungskonzept des UVF liegt der Schwerpunkt auf dem vorsorgenden Bodenschutz, der den Schutz der ökologischen Bodenfunktionen wie Lebensraumfunktion, Regelungsfunktion und Produktionsfunktion umfaßt (= Bodenfunktionsschutz). Der Eigenwert des Bodens als Schutzgrund steht vor allem bei der Archivfunktion im Vordergrund. Böden werden hierbei wegen ihrer natur- und kulturhistorischen Bedeutung sowie ihrer regionalen Seltenheit als erhaltenswert betrachtet. Vorsorgender Bodenschutz im Sinne von Bodenfunktionsschutz ist gleichbedeutend mit einer Sicherung der Leistungs- und Nutzungsfähigkeit sowie der Nutzungsoptionen von Böden für Mensch und Natur, also der Erhaltung der Multifunktionalität des Bodens, sowie der Vielfalt und Eigenart von einzelnen Bodenformen und Bodengesellschaften. „Vorsorgemaßnahmen sind geboten, wenn wegen der räumlichen, langfristigen oder komplexen Auswirkungen einer Nutzung auf die Bodenfunktionen die Besorgnis einer schädlichen Bodenveränderung besteht.“ (§ 7 BBodSchG, Vorsorgegrundsatz). Beim vorsorgenden Bodenfunktionsschutz muß in Betracht gezogen werden, daß nicht nur die Bodenquantität, sondern auch die Bodenqualität gefährdet ist (vgl. u. a. DER RAT DER SACHVERSTÄNDIGEN FÜR UMWELTFRAGEN, 1994: 19). Es müssen also Strategien zum Tragen kommen, die diese beiden Aspekte der Bodenerhaltung berücksichtigen. 87 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... 2.1.1 Methodik Es erfolgte eine umfassende Bewertung der Böden nach ausgewählten Bodenfunktionen, Bodenempfindlichkeiten und Bodenbelastungen (siehe Karte 10). Grundlage hierfür war die nutzungsdifferenzierte Bodenkarte und die Bodenkennwerttabelle des UVF sowie die Klimaregionalisierung (siehe Karte 7). Das vorliegende, umfangreiche Datenmaterial ermöglichte modellhafte Datenverknüpfungen und komplexe Analysen nach verschiedenen wissenschaftlichen Ansätzen, über die im Folgenden eine Übersicht gegeben wird. Weitere Erläuterungen zur Methodik finden sich im Umweltvorsorgeatlas des UVF (UVF, 1993) und im Umweltschutzbericht Teil VIII (UVF, 1998). 2.1.1.1 Bodenfunktionen • Archivfunktion/Seltene Böden Böden sind Archive der Natur- und Landschaftsgeschichte, da ihre Profile die Entstehungsgeschichte während vergangener Klimaperioden sowie die anthropogenen Einflüsse seit prähistorischer Zeit widerspiegeln. Neben der punktuellen Bedeutung von Bodenaufschlüssen für die Wissenschaft ist die flächenhafte Ausdehnung bestimmter Böden unter dem Aspekt ihrer Seltenheit von Bedeutung. Es existiert noch keine „Rote Liste der Böden“ in der Bundesrepublik Deutschland, aber es gibt bereits Konventionen, nach denen bestimmte Böden im bundes- und landesweiten Vergleich als selten einzustufen sind (BOSCH, 1994; mündl. Mittl. von SABEL, HLfB 1996). Bewertet wird die natur- und kulturhistorische Bedeutung der Böden sowie ihre regionale Seltenheit. Bestimmte Bodenformen entsprechen flächenhaft und morphologisch direkt abgrenzbaren Landschaftsstrukturen wie z.B. Binnendünen, Quellbereichen oder natürlichen Block- und Geröllhalden. Diese Bereiche sind häufig auch Standorte schutzwürdiger Lebensräume und Landschaftsbestandteile nach § 23 (1) HENatG bzw. weisen das Potential hierfür auf. Die Bewertung erfolgt daher generell im Zusammenhang mit der Lebensraumfunktion (s. u.). Böden mit hoher Archivfunktion können bei besonders markanter Ausprägung auch identisch mit sog. Geotopen sein, die als „erdgeschichtliche Bildungen der unbelebten Natur“ definiert werden (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 1996). Bundesweit gibt es hierfür jedoch noch keine rechtsverbindlichen Schutzkategorien. − Hohe Archivfunktion (Kriterien: hohe Seltenheit, besondere Landschaftsstruktur, besondere Standortverhältnisse, fossile Böden, Reliktböden) − − − − − − − − − − − − Niedermoore Hanggleye, Quellengleye, Stagnogleye (natürliche Quellbereiche und Sümpfe) Braunerden aus Flugsand (Binnendünen und mächtige Flugsanddecken) Syroseme, Ranker, Podsole (natürliche Block- und Geröllhalden) Ranker-Braunerden über Quarzgängen Erosionsschluchten (Runsen) mit Lockersyrosemen Rendzinen aus Kalksteinschutt Rendzinen und Pseudogleye aus tertiären Tonmergeln von Auenlehm überdeckte Niedermoore Lockerbraunerden Tschernosem-Parabraunerden (Schwarzerde-Reliktböden) Terra Fusca − Mittlere Archivfunktion − Braune Auenböden, Auengleye, Anmoorgleye (Auenbereiche und historische Altarme) − sonstige regional seltene Böden (hohe statistische Seltenheit im UVF-Gebiet) Auenbereiche bzw. Talauen werden gemäß § 1 (2) 7 HENatG generell als besondere Landschaftselemente hervorgehoben. Die Abgrenzung erfolgt nach bodenkundlichen und geomorphologischen Gesichtspunkten und beschränkt sich nicht auf die im UVF-Gebiet nur partiell festgestellten Überschwemmungsgebiete (siehe STÜHLINGER in: HENatR, 1996, Kommentar zu § 1, 22). Damit wird 88 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... außerhalb der bebauten Bereiche die ehemalige natürliche Ausdehnung der Auenbereiche kenntlich gemacht, auch wenn diese z. B. aufgrund von langfristiger Eutrophierung oder Grundwasserabsenkung nur noch eine geringe Lebensraumfunktion aufweisen. • Lebensraumfunktion/Biotopentwicklungspotential Bewertet wird die Funktion des Bodens als Standort für Vegetationsgesellschaften. Wesentliche Basis war die Ermittlung boden- und klimaabhängiger ‘Ökologischer Feuchtestufen’ durch eine Verknüpfung der Daten ‘Nutzbare Feldkapazität des Wurzelraumes’, ‘Grundwasserstufe’, ‘Kapillare Nachlieferung des Grundwassers während der Vegetationsperiode’, ‘Staunässestufe’ und ‘Klimatische Wasserbilanz des Sommerhalbjahres’ (WESSOLEK, 1993: 21). Über eine Verknüpfungsmatrix (Ökogramm) wurden, in Anlehnung an ein Gutachten des Büros ARUM (1993), die Indikatoren ‘Ökologische Feuchtestufe’, ‘potentielle Nährstoffversorgung’ und ‘Bodenreaktion’ (pH-Werte) zu regional charakteristischen Standorttypen verknüpft, die an den Standortansprüchen der Vegetation Mitteleuropas geeicht sind (UVF, 1994b). Auf dieser Basis wurde eine ökologische Standortklassifizierung vorgenommen in Extremstandorte, Sonderstandorte und Normalstandorte und danach die Lebensraumfunktion eingestuft: − Hohe Lebensraumfunktion: − Mittlere Lebensraumfunktion: − Geringe Lebensraumfunktion: Extremstandorte mit hohem Biotopentwicklungspotential (stark feucht oder trocken, stark sauer, nährstoffarm oder kalkreich) Sonderstandorte mit mittlerem Biotopentwicklungspotential (feucht, trocken, sauer) Normalstandorte (vorwiegend mesophile Standortverhältnisse Die vollständige ökologische Standortklassifizierung, differenziert nach Feucht- und Trockenstandorten und ergänzt mit Zusatzinformationen über seltene Standorte, steht beim UVF als gesonderte Arbeitskarte zur Verfügung (UVA, Karte "Lebensraumfunktion und Produktionsfunktion"). Spezielle Auswertungen und Konfliktanalysen im Hinblick auf den Entwicklungs- und Maßnahmenteil des Landschaftsplanes (Biotopverbundflächen, Ersatzflächenpotentiale, Nutzungsumwandlungen) werden zusätzlich auf dieser detaillierteren Basis vorgenommen. • Produktionsfunktion Bewertet wird die natürliche Fruchtbarkeit der Böden bzw. ihre Produktionsfunktion für die Landwirtschaft. Im weiteren Verfahren werden nur Böden mit einer „hohen“ natürlichen Fruchtbarkeit bzw. mit einer „hohen“ Produktionsfunktion berücksichtigt (Urproduktionsflächen). Abgeleitet werden diese Flächen aus dem o. g. Ökogramm als Teilflächen der Normalstandorte, die nach folgenden Kriterien weiter selektiert werden: − optimale Feuchtebedingungen während der Vegetationsperiode (Ökologische Feuchtestufen: schwach trocken bis stark frisch, hohe nutzbare Feldkapazität im Durchwurzelungsraum) − keine oder sehr geringe Staunässe − hohe potentielle Kationenaustauschkapazität (Bindungs- und Wiederabgabevermögen der Bodenpartikel für Nährstoffe) des Durchwurzelungsraumes (bei vorwiegend tiefer Gründigkeit und geringem Steingehalt) − hohe pH-Werte in Ober- und Unterboden Die Standorte, für die diese Kriterien zutreffen, weisen vorwiegend auch eine geringe Hangneigung auf. Abweichungen von der auf den Daten der „Reichsbodenschätzung“ basierenden „Standortkarte von Hessen - Natürliche Standorteignung für landbauliche Nutzung“ sind mit dem Hessischen Landesamt für Regionalentwicklung und Landwirtschaft in Wiesbaden diskutiert worden und können begründet werden. 89 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Abbildung 1: Bewertungskonzept – Bodenschutz im Landschaftsplan des UVF 1. Bewertungsebene (3 bis 5 Stufen, hoch bis gering; Auswahl nach beim UVF vorliegenden Datengrundlagen) Bodenfunktionen Regelungsfunktion Archivfunktion Lebensraumfunktion Produktionsfunktion (i.w.S.) Kultur- und naturhistorisch bedeutsame Böden, Archivböden, regional seltene Böden (beinhaltet auch besondere Landschaftsstrukturen einschl. Talauen) Ökologische Standortklassifizierung Biotopentwicklungspotentiale Ausgleichsfunktion im Wasserhaushalt Filter- und Pufferfuktion Austauschhäufigkeit des Bodenwassers Pufferungsvermögen Oberflächendirektabfluß Schwermetallfiltervermögen Grundwasserstufe Nitratrückhaltevermögen Bodenempfindlichkeiten Bodenbelastungen aktuelle Erosionsgefährdung E, e Versauerungsgrad S, s aktuelle Versauerungsgefährdung V, v Schwermetallhintergrundbelastung M, m 2. Aggregierte Bewertungsebene (Hervorhebung der planerisch relevanten Besonderheiten) Flächen mit hoher und mittlerer Archivfunktion Flächen mit hoher und mittlerer Lebensraumfunktion A, a L, l Flächen mit hoher Produktionsfunktion (hohe natürliche Fruchtbarkeit) Flächen mit hoher und mittlerer Regelungsfunktion im natürlichen Stoffkreislauf P R, r Flächen mit hoher und mittlerer Bodenempfindlichkeit Flächen mit hoher und mittlerer Bodenbelastung E, e V, v S, s M, m Arbeitskarte „Biotopentwicklungspotentiale der Böden und besondere Landschaftsstrukturen“ 3.Bewertungsebene Gesamtbewertung des Bodens (13 Stufen) nach Funktionen, Empfindlichkeiten und Belastungen gewichtet 90 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... • Regelungsfunktion Bewertet wird die Bedeutung des Bodens als regelndes und ausgleichendes Medium im natürlichen Stoffkreislauf. Die Regelungsfunktion beschreibt die Eigenschaften des Bodens als Zwischenspeicher und Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für eingetragene (Schad-)Stoffe. In Anlehnung an die Ausführungen des UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (1995) setzt sie sich gleichwertig zusammen aus den folgenden Teilfunktionen: - Ausgleichsfunktion im Wasserhaushalt Bewertet wird die Bedeutung des Bodens als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt (Infiltrations- und Rückhaltevermögen). Sie wird abgeleitet aus dem jährlichen Oberflächendirektabfluß, der jährlichen Austauschhäufigkeit des Bodenwassers (Verhältnis von Versickerung zu nutzbarer Feldkapazität des Wurzelraumes) und dem Grundwasserflurabstand. Ein Boden besitzt eine hohe Ausgleichsfunktion im Wasserhaushalt, wenn er keinen Oberflächendirektabfluß erzeugt, über ein hohes Wasserrückhaltevermögen verfügt (geringe Austauschhäufigkeit) und grundwasserfern ist. Oberflächendirektabfluß und Austauschhäufigkeit werden mittels eines Simulationsmodells für den (Boden-)Wasserhaushalt aus den beim UVF vorliegenden Klima- und Bodendaten rechnerisch ermittelt (WASY GMBH 1993). - Filter- und Pufferfunktion Bewertet wird die Bedeutung des Bodens als Filter und Puffer für potentiell eingetragene (Schad-) Stoffe. Die Filter- und Pufferfunktion beschreibt die Fähigkeit des Bodens, mit dem Sickerwasser eingetragene (Schad-)Stoffe wie Schwermetalle, Nitrate und Säuren zu binden bzw. zu neutralisieren. Sie wird ermittelt aus dem Pufferungsvermögen (umgekehrte Versauerungsgefährdung, s. u.), dem Schwermetallfiltervermögen (abgeleitet aus pH-Wert, Tongehalt, Skelettgehalt, Wurzeltiefe, Grundwasserstufe und Versickerung) und dem Nitratrückhaltevermögen des Bodens (abgeleitet aus der Austauschhäufigkeit des Bodenwassers im Winterhalbjahr und der Grundwasserstufe). Eine hohe Regelungsfunktion ist nur bezüglich abbaubarer (Schad-)Stoffe als positiv anzusehen. Nicht abbaubare Schadstoffe, wie z. B. Schwermetalle, werden dagegen angereichert. Der Boden wirkt dann als Schadsstoffsenke. Eine hohe Regelungsfunktion ist daher immer gleichbedeutend mit einer hohen Schadstoffakkumulationsgefährdung. 2.1.1.2 Empfindlichkeit des Bodens Bewertet wird die Empfindlichkeit des Bodens gegenüber potentiellen Belastungen. Sie wird im vorliegenden Fall aus der Erosionsgefährdung und aus der Versauerungsgefährdung abgeleitet. Aussagen zur Empfindlichkeit des Bodens gegenüber Schadstoffakkumulation ergeben sich aus der Regelungsfunktion. • Erosionsgefährdung Die Empfindlichkeit des Bodens gegenüber niederschlagsbedingter Erosion ergibt sich aus dem Korngefüge, der Bindigkeit und der Durchlässigkeit des Bodens selbst sowie aus der Nutzung, der Hangneigung und der Höhe des erosionswirksamen Effektivniederschlages (Oberflächendirektabfluß) am jeweiligen Standort. Die 6-stufige Erosionsgefährdung wird gemäß Methodenbank des Niedersächsischen Bodeninformationssystems NIBIS (1992) zunächst aus der Bodenart und der Hangneigung für potentielle Akkerstandorte abgeleitet (potentielle Erosionsgefährdung) und bei rechnerisch nachgewiesenem, erosionswirksamem Oberflächendirektabfluß anschließend um ein bis zwei Stufen erhöht bzw. bei erosionsmindernder Grünland- oder Waldnutzung um ein bis zwei Stufen verringert (aktuelle Erosionsgefährdung). Dieses Verfahren ist abgestimmt mit dem Hessischen Landesamt für Regionalentwicklung und Landwirtschaft (mündl. und schriftl. Mitt. RICHTSCHEID, 1996) • Versauerungsgefährdung Die Versauerungsgefährdung beschreibt die Empfindlichkeit des Bodens gegenüber dem Eintrag von Säuren und Säurebildnern. Diese Schadstoffe, die in der Regel aus der Luft über den Niederschlag und das Sickerwasser in den Boden eingetragen werden, belasten das Pufferungssystem des Bodens und führen, nach stufenweisem Zusammenbruch der einzelnen Pufferbereiche (Carbonat-, Silikat-, Katio91 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... nenaustausch-, Aluminium- und Aluminium/Eisen-Puffer), zur fortschreitenden Versauerung. Die Versauerungsgefährdung wird aus den aktuellen pH-Werten im Bodenprofil (pH-Profilstufe), dem Kalkgehalt, der potentiellen Kationenaustauschkapazität und der Wasserdurchlässigkeit (kf-Profilstufe) des Bodens abgeleitet und anschließend an die Niederschlagshöhe des jeweiligen Standortes angepaßt. Eine hohe Versauerungsgefährdung ist gegeben bei niedrigen pH-Werten, geringer Kationenaustauschkapazität, hoher Wasserdurchlässigkeit und hohem infiltrierendem Niederschlag. 2.1.1.3 Belastung des Bodens Schwerpunkt dieser Bewertung ist die tatsächliche bzw. aktuelle Hintergrundbelastung des Bodens durch Versauerung (Säuregehalt bzw. pH-Wert) und Schwermetalle. Sie beruht im wesentlichen auf den Erläuterungen zur Amtlichen Bodenkarte des Hessischen Landesamtes für Bodenforschung und auf den Analysedaten des Bodenschadstoffkatasters des UVF (UVF 1993). Im Gegensatz zur Bodenempfindlichkeit, die die potentielle Gefährdung des Bodens beschreibt, wird hier die tatsächliche Belastung des Bodens berücksichtigt. Als Hintergrundbelastung wird dabei die regionale Belastung durch geogen vorhandene und diffus eingetragene Schadstoffe bezeichnet. Lokal erhöhte Zusatzbelastungen, wie sie z. B. im Umkreis von Industriebetrieben, stark befahrenen Straßen und bestehenden oder ehemaligen Deponien zu erwarten sind, sind nicht berücksichtigt. Die Schwermetallhintergrundbelastung wird ermittelt aus den Einzelgehalten der hauptsächlich anthropogen eingetragenen Schwermetalle Blei (Pb), Zink (Zn) und Kupfer (Cu) sowie aus dem Gehalt des überwiegend geogen vorhandenen Schwermetalles Nickel (Ni). Eine hohe Hintergrundbelastung liegt vor, wenn der Gehalt mindestens eines anthropogen bedingten Schwermetalles (Pb, Zn, Cu) den Vorsorgewert der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) überschreitet oder der geogen bedingte Schwermetallgehalt (Ni) den dreifachen Vorsorgewert übersteigt. Die Vorsorgewerte sind nach Bodenart und pH-Wert differenziert. Bei ihrem Überschreiten sind bereits schädliche Bodenveränderungen im Sinne der Vorsorge zu befürchten. Innerhalb eines 100 m-Puffers entlang viel befahrener Straßen sowie im Umkreis von Altlasten ist mit zusätzlichen hohen Belastungen zu rechnen, die in der Karte jedoch nicht dargestellt werden. Eine hohe Hintergrundbelastung durch Versauerung liegt vor, wenn der pH-Wert sowohl im Oberboden als auch im Unterboden unter 4.0 liegt. 2.1.1.4 Gesamtbewertung des Bodens Es wird eine gewichtete Gesamtbewertung nach allen Funktionen, Empfindlichkeiten und Belastungen der naturnahen Böden im Verbandsgebiet vorgenommen. Hierzu werden alle vorgenannten Einzelbewertungen nach Funktion, Empfindlichkeit und Belastung in ihrer jeweiligen Kombination neu bewertet und als Gesamtbewertung in einer einzigen Karte dargestellt (siehe Karte 10: „Gesamtbewertung Bodenschutz“). Je nach Informationsbedarf kann der Ableitungspfad der Gesamtbewertung anhand der im Umweltvorsorgeatlas enthaltenen Grundlagenkarten überprüft und nachvollzogen werden. Die 13-stufige Gesamtbewertungsskala stützt sich fast ausschließlich auf die im vorangegangenen Abschnitt als hoch eingestuften Funktionen (Archiv, Lebensraum, Produktion, Regelung), Empfindlichkeiten (Erosionsgefährdung und Versauerungsgefährdung) und Hintergrundbelastungen (Versauerung und Schwermetallbelastung). Eine hohe Hintergrundbelastung (Stufe 5) wird dabei stärker gewichtet als eine hohe Empfindlichkeit (Stufe 4) und diese wiederum stärker als eine hohe Regelungs- oder Produktionsfunktion (Stufen 1 u. 2). Böden mit geringer bis mittlerer Regelungs- und Produktionsfunktion oder mittlerer Empfindlichkeit und Belastung bilden die verbleibende Restmenge (Stufe 3). Diese Einstufungen können zusätzlich von einer mittleren oder hohen Archiv- oder Lebensraumfunktion überlagert werden (Stufen 6 bis 13). Die Reihenfolge der Bewertungsstufen stellt keine Rangfolge dar, und eine Gewichtung der Bewertungsstufen untereinander ist nach Landschaftsräumen getrennt vorzunehmen. Zusätzlich zur Gesamtbewertung gibt ein Buchstabenschlüssel (s. Legende Karte 10 und Abb. 1) alle Funktionen, Empfindlichkeiten und Belastungen ungewichtet und in ihrer jeweiligen Kombination wieder. Während die Gesamtbewertung vorwiegend zur Kennzeichnung von Konfliktbereichen dient, 92 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... kann aus dem Bewertungsschlüssel direkt auf notwendige Planaussagen und Maßnahmen geschlossen werden (s. Kap. 2.1.4). Tabelle 10: Stufen der Gesamtbewertung Bodenschutz Stufen der Gesamtbewertung Bodenschutz (keine Rangfolge) Stufe 1 2 3 Bezeichnung Hohe Produktions- und Regelungsfunktion, hohe Schadstoffakkumulationsgefährdung (Böden hoher natürlicher Fruchtbarkeit) Hohe Produktions- oder Regelungsfunktion, hohe Schadstoffakkumulationsgefährdung (teilweise hoher natürlicher Fruchtbarkeit) Keine hoheBöden Empfindlichkeit, keine hohe Hintergrundbelastung 4 Hohe Empfindlichkeit gegenüber Erosion und/oder Versauerung 5 Hohe Hintergrundbelastung durch Versauerung und/oder Schwermetalle 6 Mittlere Archiv- und/oder Lebensraumfunktion, hohe Produktions- und/oder Regelungsfunktion, hohe Schadstoffakkumulationsgefährdung Mittlere Archiv- und/oder Lebensraumfunktion, keine hohe Empfindlichkeit, keine hohe Hintergrundbelastung 7 8 Mittlere Archiv- und/oder Lebensraumfunktion, hohe Empfindlichkeit gegenüber Erosion und/oder Versauerung 9 Mittlere Archiv- und/oder Lebensraumfunktion, hohe Hintergrundbelastung durch Versauerung und/oder Schwermetalle 10 Hohe Archivfunktion (Schwarzerde Reliktböden), hohe Produktions- und/oder Regelungsfunktion, hohe Schadstoffakkumulationsgefährdung Hohe Archiv- und/oder Lebensraumfunktion, keine hohe Empfindlichkeit, keine hohe Hintergrundbelastung (hohes Biotopentwicklungspotential) Hohe Archiv- und/oder Lebensraumfunktion, hohe Empfindlichkeit gegenüber Erosion und/oder Versauerung (hohes Biotopentwicklungspotential) Hohe Archiv- und/oder Lebensraumfunktion, hohe Hintergrundbelastung durch Versauerung und/oder Schwermetalle (teilweise hohes Biotopentwicklungspotential) 11 12 13 93 Landschaftsplan UVF 2.1.2 Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Ergebnisdarstellung 2.1.2.1 Hintertaunus-Untereinheiten • Lebensraum- und Archivfunktion Die herausragende Struktur ist das Weiltal mit seinen Nebentälern, deren morphologisch deutlich abgrenzbare Auenbereiche nahezu durchgehend eine mittlere Archiv- und Lebensraumfunktion aufweisen. Die Auenböden sind vorwiegend mittel nährstoffversorgt, stark bis mittel sauer und stellen aufgrund des kleinräumig wechselnden Grundwassereinflusses überwiegend Sonderstandorte dar. Sehr stark saure und trockene bis schwach frische Sonderstandorte mit mittlerer Lebensraumfunktion treten insbesondere an den Hanglagen der mittleren und nördlichen Abschnitte des Weiltals auf flachgründigen Schieferböden auf. Bei Felsausbissen gehen diese in trockene Extremstandorte mit hoher Lebensraumfunktion für den hier standortgerechten Traubeneichenwald über (Grenzwirtschaftswald). Trockene Extremstandorte treten außerdem vereinzelt bei Rankern aus Schiefer oder Grauwacke in Höhenrücken- oder Kuppenlagen auf. In diesen Lagen sind sie teilweise landwirtschaftlich genutzt und bieten dort das Entwicklungspotential zu Magergrünland und Trockenrasen. Die im Raum Schmitten gehäuft auftretenden Quellaustritte stellen meist feuchte Extrem- bis Sonderstandorte dar. Aufgrund ihrer Seltenheit im UVF-Gebiet haben diese Quellengleye auch eine hohe Archivfunktion. • Produktions- und Regelungsfunktion Die vorherrschenden steinigen Braunerden über Schiefer oder die staunassen Böden haben eine geringe Produktionsfunktion, werden aber trotzdem seit alters her auch ackerbaulich genutzt. Natürlich fruchtbare Böden mit einer hohen Produktionsfunktion treten großflächig nur zwischen WeilrodEmmershausen und Weilrod-Winden sowie südlich Grävenwiesbach auf (Pseudogley-Parabraunerden aus Lößlehm mit geringer Staunässestufe). Die Regelungsfunktion der Böden ist überwiegend gering. Ursache hierfür ist sowohl eine geringe Ausgleichsfunktion im Wasserhaushalt (hohe Austauschhäufigkeit des Bodenwassers, teilweise mittlerer Oberflächendirektabfluß, zum Teil Grundwassernähe) als auch, insbesondere im Raum Schmitten, eine geringe Filter- und Pufferfunktion (geringes Nitratrückhaltevermögen, geringes bis mittleres Puffervermögen, geringes bis mittleres Schwermetallfiltervermögen). Lediglich die lößlehmhaltigen Böden in Unterhanglagen bei Weilrod und Grävenwiesbach weisen eine mittlere Regelungsfunktion auf (mittleres Nitratrückhaltevermögen, mittleres Puffervermögen, teilweise mittlere Austauschhäufigkeit des Bodenwassers). Böden mit hoher Regelungsfunktion sind im Landschaftsraum nicht vertreten. • Bodenempfindlichkeiten und Bodenbelastungen Alle Böden sind als hoch empfindlich einzustufen, wobei die Versauerungsgefährdung aufgrund niedriger pH-Werte und hoher Niederschläge flächenmäßig dominiert. Eine mittlere bis hohe Erosionsgefährdung ist nahezu auf der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche gegeben und im wesentlichen auf hohe Hangneigungen, langgestreckte Hänge sowie den Oberflächendirektabfluß begünstigenden tonigen Untergrund in Hochflächenlagen mit Schieferzersatz zurückzuführen. Bewaldete Hochlagen weisen im Raum Weilrod-Grävenwiesbach generell eine mittlere Versauerung (pH-Werte unter 4,0 in den Oberböden) und eine hohe Versauerung im Raum Schmitten auf (pH-Werte unter 4,0 im gesamten Bodenprofil). Die Versauerung ist sowohl auf den Eintrag von Luftschadstoffen als auch auf den hohen Nadelwaldanteil der betroffenen Gebiete zurückzuführen. Im Raum Schmitten und westlich von Usingen-Michelbach besteht eine hohe geogen bedingte Hintergrundbelastung durch die Schwermetalle Zink und Nickel, die im Raum Schmitten zusätzlich von einer hohen anthropogen bedingten Blei-Hintergrundbelastung überlagert wird. Letzteres wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit über den Luftpfad eingetragen und hat sich in den humosen Oberböden angereichert. Der Vorsorgewert der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) für Blei (Lehmboden, pH < 5,0) wird hierdurch deutlich überschritten (Tab. 11). Aufgrund der gleichzeitigen hohen Versauerung der 94 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Böden können nicht nur die anthropogen eingetragenen sondern auch die geogenen Schwermetalle leicht mobilisiert werden. Blei und Nickel können dabei u. a. deutlich phytotoxisch wirken. Tabelle 11: Schwermetallgehalte in Gebieten mit „hoher“ Hintergrundbelastung (Landschaftsraum ‘Hintertaunus-Untereinheiten’) Vorwiegend lehmige Böden mit pH < 5,0 Schmitten (Grünland) Schmitten (Wald) Neu-Anspach (Acker, Grünland) Vorsorgewerte BBodSchV Blei (mg/kg) Zink (mg/kg) Nickel (mg/kg) Oberboden Unterb. Oberboden Unterb. Oberboden Unterb. max. mittel geogen max mittel geogen max. mit- geogen . tel 60 55 40 105 90 80 60 55 65 200 110 40 105 65 80 60 35 50 60 50 40 100 80 80 55 45 65 40 (Lehm, pH < 5,0) 60 (Lehm, pH < 6,0) 15 (Lehm, pH < 6,0) 2.1.2.2 Usinger Becken • Lebensraum- und Archivfunktion Im östlichen Teil dieses Landschaftsraumes zwischen Usingen-Wernborn und Wehrheim-Pfaffenwiesbach ergibt sich eine deutliche Ballung von trockenen Sonder- und Extremstandorten. Dieser Bereich der „Beckenbarriere“ (siehe Kapitel 1.1.3) ist durch flachgründige, meist sehr stark saure Schieferböden und durch eine sehr geringe klimatische Wasserbilanz während des Sommerhalbjahres geprägt (siehe Kapitel 1.3.1.1). Die Bereiche mit mittlerer und hoher Archiv- und/oder Lebensraumfunktion machen daher über 33 % an der Gesamtfläche des Landschaftsraumes aus. Das ist der höchste Wert im nördlichen UVF-Gebiet. Die trockenen Extremstandorte mit typischen Traubeneichenwald-Standorten konzentrieren sich an den Felsausbissen der südwest-exponierten Talhänge des Wiesbach- und des Holzbachtales. Weitere, meist wechseltrockene Sonderstandorte finden sich auf den Quarzitschuttböden am Nordabfall des Taunuskammes bei Wehrheim-Obernhain. Die Auenbereiche der Usa-Nebenbäche sowie des Erlenbaches stellen überwiegend feuchte Sonderstandorte mit mittlerer Lebensraumfunktion dar, wohingegen die eigentliche Usa-Aue in weiten Teilen durch Eutrophierung, Grundwasserabsenkung und generell geringe nutzbare Feldkapazität nur eine geringe Lebensraumfunktion aufweist. Regional seltene Böden mit einer hohen Archivfunktion im Bereich des Hintertaunus sind Parabraunerden aus Lößlehm über Löß (s. u.), Kolluvien aus Lößlehm, Ranker-Braunerden über Quarzgängen (unterirdische Verlängerung der Eschbacher Klippen in südöstlicher Richtung) sowie die vereinzelten Quellengleye und Stagnogleye in den Waldgebieten um Wehrheim, die wiederum auch eine hohe Lebensraumfunktion besitzen. Regional seltene Böden mit mittlerer Archivfunktion und ohne Lebensraumfunktion treten nordöstlich von Usingen auf (Parabraunerden und Kolluvien mit hoher Produktions- und Regelungsfunktion). • Produktions- und Regelungsfunktion Im ‘Usinger Becken’ konzentrieren sich Flächen von hoher Produktionsfunktion vorrangig auf den Löß-Parabraunerden und ihren randlichen Kolluvien südlich und östlich von Usingen sowie auf den Pseudogley-Parabraunerden aus Lößlehm zwischen Neu-Anspach und Wehrheim. Der Flächenanteil beträgt dennoch nur 4,5 %, ohne diejenigen Böden, die zusätzlich auch eine hohe Empfindlichkeit aufweisen. Die Regelungsfunktion der Böden ist überwiegend gering. Ursache hierfür ist sowohl eine geringe Ausgleichsfunktion im Wasserhaushalt (hohe Austauschhäufigkeit des Bodenwassers, teilweise mittlerer bis hoher Oberflächendirektabfluß, teilweise Grundwassernähe) als auch eine geringe Filter- und Pufferfunktion (geringes Nitratrückhaltevermögen). Lediglich im Zentralbereich bei Usingen und Pfaffenwiesbach ist die Regelungsfunktion der lößlehmhaltigen Böden als mittel (mittlere Austauschhäufigkeit, mittleres Nitratrückhaltevermögen) und der regional seltenen Böden aus Lößlehm sogar als 95 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... hoch zu bezeichnen. Die zwischen Wehrheim und Neu-Anspach gelegenen Böden mit hoher Produktionsfunktion haben dagegen nur eine geringe Regelungsfunktion, da sie trotz sonstiger günstiger Bodeneigenschaften eine hohe Austauschhäufigkeit des Bodenwassers und ein geringes Nitratrückhaltevermögen aufweisen. • Bodenempfindlichkeiten und Bodenbelastungen In weiten Teilen der landwirtschaftlich genutzten Flächen in den Gemarkungen um Neu Anspach, Wehrheim und nördlich Usingen besteht eine mittlere bis hohe Erosionsgefährdung. Ursache hierfür sind die langgestreckten Hänge, die teilweise hohen Hangneigungen und die den Oberflächendirektabfluß begünstigenden tonigen Bodenschichten in den Hochflächenlagen, wo wasserstauender Schieferzersatz den Untergrund bildet. Die Böden in den bewaldeten Bereichen des Taunuskammes bei Usingen-Michelbach sowie zwischen Pfaffenwiesbach und Kransberg sind generell mittel bis hoch versauerungsgefährdet. Die bewaldeten Hochlagen zwischen Pfaffenwiesbach und Kransberg sind durch eine mittlere Versauerung (pH-Werte unter 4,0 in den Oberböden) und im Randbereich des ‘Usinger Beckens’ durch eine hohe Versauerung (pH-Werte unter 4,0 im gesamten Bodenprofil) gekennzeichnet. Die Versauerung ist dabei sowohl auf den Eintrag von Luftschadstoffen als auch auf den hohen Nadelwaldanteil der betroffenen Gebiete zurückzuführen. Im Bereich des Taunuskammes besteht außerdem eine mittlere Hintergundbelastung durch die Schwermetalle Blei, Zink und Nickel. 2.1.2.3 Hoher Taunus • Lebensraum- und Archivfunktion Der Landschaftsraum weist einen hohen Anteil an sehr stark sauren Extrem- und Sonderstandorten in den Waldgebieten auf (jeweils rund 12 %), die zumeist im Bereich von trockenen Rücken und Kuppen mit Blockschutthalden und Felsausbissen liegen oder in feuchten Quellmulden und in Auenbereichen. Hinzu kommen die Unterhänge des Taunuskammzuges und der Durchbruchtäler, deren mächtige Schuttdecken während der Vegetationsperiode oft wechseltrockene Standortverhältnisse mit mittlerer Lebensraumfunktion aufweisen. Der Hohe Taunus weist einen überdurchschnittlich hohen Anteil an regional seltenen Böden mit hoher Archivfunktion auf (über 10 %), die häufig identisch mit den trockenen oder feuchten Extremstandorten sind (Ranker und Podsole auf natürlichen Block- und Geröllhalden, Quellengleye). Eine regionale Besonderheit, die nur hier auftritt, sind die Lockerbraunerden (siehe Kapitel 1.1.4), die zwar sehr stark sauer, dafür jedoch tiefgründig und gut durchwurzelbar sind. • Produktions- und Regelungsfunktion Die im Landschaftsraum vorherrschenden stark steinigen Böden bieten keine hohe Produktionsfunktion für die Landwirtschaft. Es handelt sich vorwiegend um „Normalstandorte“ für die Waldnutzung. Die Regelungsfunktion der Böden ist insgesamt gering. Ursache hierfür ist sowohl eine geringe Ausgleichsfunktion der Böden im Wasserhaushalt (hohe Austauschhäufigkeit des Bodenwassers, teilweise mittlerer bis hoher Oberflächendirektabfluß, teilweise Grundwassernähe), als auch eine geringe Filter- und Pufferfunktion (geringes Puffervermögen, geringes Schwermetallfiltervermögen, geringes Nitratrückhaltevermögen). Nur bei Schloßborn und Niederjoßbach treten vereinzelt lößlehmhaltige Böden mit mittlerer Regelungsfunktion auf. Böden mit hoher Regelungsfunktion sind dagegen nicht vertreten. • Bodenempfindlichkeiten und Bodenbelastungen Sämtliche Böden sind als mittel bis hoch empfindlich einzustufen, wobei die Versauerungsgefährdung flächenmäßig dominiert. Ausschlaggebend hierfür sind niedrige pH-Werte und hohe Niederschläge. Bereiche mit mittlerer bis hoher Erosionsgefährdung sind auf die landwirtschaftlich genutzten Hanglagen im Bereich Glashütten, Eppenhain und Niederjoßbach beschränkt und sind im wesentlichen auf hohe Hangneigungen und den Oberflächendirektabfluß begünstigende, tonige Schieferzersatzböden zurückzuführen. 96 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Die bewaldeten Bereiche des Hohen Taunus sind generell hoch versauert mit pH-Werten unter 4,0 im gesamten Bodenprofil über schon primär saurem Ausgangsgestein. Lediglich einige lößlehmhaltige Böden bei Schloßborn sowie östlich des Altkönig weisen eine mittlere Versauerung mit pH-Werten unter 4,0 im Oberboden auf. Die Versauerung ist sowohl auf den Eintrag von Luftschadstoffen als auch auf den hohen Nadelwaldanteil der betroffenen Gebiete zurückzuführen. Im Raum Feldberg-Glashütten-Altkönig besteht eine hohe Hintergrundbelastung durch das Schwermetall Blei, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den Eintrag von Luftschadstoffen und deren anschließende Anreicherung in den humosen Oberböden zurückzuführen ist. Der Vorsorgewert der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) für Blei (Lehmboden, pH < 5,0) wird hierdurch deutlich überschritten (Tab. 12). Aufgrund der gleichzeitig hohen Versauerung der Böden kann Blei leicht mobilisiert werden und wirkt dann u. a. phytotoxisch. Tabelle 12: Schwermetallgehalte in Gebieten mit „hoher“ Hintergrundbelastung (Landschaftsraum ‘Hoher Taunus’) Vorwiegend lehmige Böden mit pH < 5,0; Waldnutzung Feldberg-Altkönig Vorsorgewert BBodSchV Blei (mg/kg) Oberboden Unterboden max. mittel geogen 190 90 40 40 (Lehm, pH < 5,0) 2.1.2.4 Vortaunus • Lebensraum- und Archivfunktion Der ‘Vortaunus’ ist geprägt durch einen sehr hohen Anteil an Sonderstandorten (über 20 %) und einen sehr geringen Anteil an Extremstandorten (unter 2 %). Die feuchten Sonderstandorte mit mittlerer Lebensraumfunktion umfassen vorwiegend die Auenbereiche sowie die großflächigen Quellaustritte am Taunushang. Großflächige Trockenstandorte stellen die Talhänge aus Schiefergestein am Lorsbachtal sowie zwischen Kronberg und Kelkheim dar. Extreme Trockenstandorte sind die steinigen Kuppen um Königstein (z. B. NSG Burg Falkenstein). Regional seltene Böden sind neben den Quellengleyen in Quellmulden am Taunussüdhang auch Braunerden und Lockersyroseme aus tertiären Kiesen und Rotliegend-Konglomeraten bei Hofheim. Regional seltene Böden mit mittlerer Archivfunktion und ohne Lebensraumfunktion treten westlich von Oberursel auf (hoch versauerte Braunerden aus tertiärem Kies). • Produktions- und Regelungsfunktion Auch hier, wie im ‘Hohen Taunus’, treten aufgrund der vorherrschenden flachgründigen oder staunassen Böden sowie der Hanglagen nur sehr vereinzelt Bereiche mit hoher Produktionsfunktion auf lößlehmreicherem Untergrund auf (Flächenanteil 1,5 %). Die Regelungsfunktion ist in lößarmen Hochlagen gering, auf lößlehmhaltigen Böden im Übergang zum ‘Main-Taunus-Vorland’ mittel und auf den Lößlehmböden zwischen Hofheim, Diedenbergen und Wallau hoch. Die Ausgleichsfunktion im Wasserhaushalt ist dabei nur in der Nähe zum Taunuskamm gering (hohe Austauschhäufigkeit des Bodenwassers, teilweise mittlerer Oberflächendirektabfluß), im überwiegenden Teil des Landschaftsraumes jedoch mittel (mittlere Austauschhäufigkeit, teilweise mittlere Grundwassernähe) und im Raum Hofheim-Diedenbergen sogar hoch. Die Filter- und Pufferfunktion ist dagegen fast im gesamten Landschaftsraum gering (geringes Nitratrückhaltevermögen, teilweise geringes Puffervermögen, teilweise geringes Schwermetallfiltervermögen), bei Kronberg mittel (mittleres Puffervermögen, mittleres Nitratrückhaltevermögen) und nur im Raum Hofheim-Diedenbergen hoch. 97 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... • Bodenempfindlichkeiten und Bodenbelastungen Böden in Hang- und Hochlagen sind in der Regel als hoch empfindlich einzustufen, wobei die flächenmäßig dominierenden Waldböden aufgrund niedriger pH-Werte und hoher Niederschläge eine mittlere bis hohe Versauerungsgefährdung aufweisen. Die selteneren, landwirtschaftlich genutzten Hanglagen besitzen eine mittlere bis hohe Erosionsgefährdung, die im wesentlichen auf hohe Hangneigungen und den Oberflächendirektabfluß begünstigende, tonige Schieferzersatzböden zurückzuführen ist. Eine hohe Schadstoffakkumulationsgefährdung besteht außerdem auf den durch eine hohe Regelungsfunktion gekennzeichneten Lößlehmböden zwischen Hofheim, Diedenbergen und Wallau. Nahezu alle Böden einschließlich der landwirtschaftlich genutzten Flächen sind mittel versauert mit pHWerten unter 4,0 im Oberboden. Waldböden im Übergangsbereich zum Taunuskamm sind sogar hoch versauert mit pH-Werten unter 4,0 im gesamten Bodenprofil. Die Versauerung ist dabei sowohl auf den Eintrag von Luftschadstoffen als auch auf den hohen Nadelwaldanteil der betroffenen Gebiete zurückzuführen. Die meisten Böden weisen außerdem eine mittlere bis hohe Hintergrundbelastung mit den Schwermetallen Zink (geogen) und Blei (anthropogen) auf. Tabelle 13: Schwermetallgehalte in Gebieten mit „hoher“ Hintergrundbelastung (Landschaftsraum ‘Vortaunus’) Gemessene Werte aus Acker- und Grünlandnutzung Vockenhausen (Sand/Kies) Vorsorgewerte BBodSchV Zink (mg/kg) Oberboden Unterboden. max. mittel geogen 90 90 95 60 (Sand) 2.1.2.5 Main-Taunus-Vorland • Lebensraum- und Archivfunktion Der Anteil an Bereichen mit mittlerer und hoher Lebensraumfunktion ist relativ gering (rund 17,5 %) und beschränkt sich im Osten auf schwach feuchte Auenbereiche im Raum Bad Homburg/Friedrichsdorf sowie großflächig wechseltrockene Standorte bei Bad Homburg im Bereich des Kirdorfer Feldes und des Hardtwaldes. Im zentralen und westlichen Bereich sind die Tonmergel-Rendzinen bei Sulzbach und in den Weinbergen bei Hochheim und Flörsheim-Wicker als trockene Extremstandorte sowie regional seltene Böden herausragend, wobei davon ausgegangen wird, daß in den Weinbergen die natürlichen Standortbedingungen stark verändert wurden. In der ausgeräumten Lößlandschaft ist weiterhin der Bereich zwischen Kelkheim und Hofheim herausragend, der durch einen kleinräumigen Wechsel von Feuchtstandorten in Auen und Quellmulden sowie trockenen bis wechseltrockenen Standorten auf den Riedeln geprägt ist. Auffallend ist auch der überdurchschnittlich hohe Anteil an trockenen Sonderstandorten (mittlere Lebensraumfunktion) über Kiesschichten um Hochheim, die dennoch überwiegend ackerbaulich genutzt werden. Die Auenbereiche der vom Taunus her kommenden Bäche weisen während der Vegetationsperiode aufgrund der hohen Verdunstungsrate und auch anthropogener Einflüsse auf den Wasserhaushalt keine feuchten sondern vorwiegend frische Standortverhältnisse auf. Hinzu kommt meist auch eine langfristige Eutrophierung durch intensive Grünland- oder gar Ackernutzung. Als landschaftsgliedernde Strukturen und aufgrund der Schichtung der Auenböden, die die Rekonstruktion der Landschaftsgeschichte zuläßt, sind sie aber mit einer mittleren Archivfunktion belegt. Weitere regional seltene Böden, die deutlich in diesem Landschaftsraum hervortreten, aber keine besondere Lebensraumfunktion aufweisen, sind die Tschernosem-Parabraunerden (Schwarzerde-Reliktböden) mit hoher Archivfunktion um Frankfurt-Nieder-Eschbach und die Parabraunerde-Pseudogleye aus Lößlehm mit mittlerer Archivfunktion um Steinbach. 98 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... • Produktions- und Regelungsfunktion Aufgrund der vorherrschenden Verbreitung der natürlich fruchtbaren Löß-Parabraunerden ist dies der Landschaftsraum mit dem höchsten Anteil an Böden mit hoher Produktionsfunktion (rund 35 %). Der Erosionsgrad der Böden aus Löß hat, bei der derzeitigen landwirtschaftlichen Praxis, keinen negativen Einfluß auf die Fruchtbarkeit. Die Kolluvien in den Talmulden sind zwar ebenfalls fruchtbar und werden vorwiegend ackerbaulich genutzt, stellen aber aufgrund des lateralen Hangwasserzuzugs oft schwach feuchte Standorte dar, wenn sie nicht drainiert sind, und werden daher nicht in eine hohe Produktionsfunktion eingestuft. Vielmehr ist hier das Potential für die Wiederanlage ehemals zusammenhängender Grünlandstreifen gegeben. Die landschaftsprägenden Löß- und Lößlehmböden haben eine überwiegend hohe Regelungsfunktion. Lediglich die höher gelegenen Lößböden zwischen Liederbach und Bad Homburg sind durch eine mittlere Regelungsfunktion gekennzeichnet (mittleres Nitratrückhaltevermögen, teilweise mittlere Austauschhäufigkeit des Bodenwassers). Eine geringe Regelungsfunktionen haben im übrigen Landschaftsraum nur die Pseudogleye bei Steinbach, die Rendzinen aus tertiären Kalk- und Tonmergeln bei Hochheim und Wicker sowie alle grundwassernahen Böden (mittlere bis hohe Austauschhäufigkeit, teilweise mittlerer bis hoher Oberflächendirektabfluß, teilweise Grundwassernähe, geringes Nitratrückhaltevermögen, teilweise geringes Schwermetallfiltervermögen). • Bodenempfindlichkeiten und Bodenbelastungen Bereiche mit mittlerer bis hoher Erosionsgefährdung sind im wesentlichen auf die weinbaugenutzten Hanglagen bei Hochheim, Wicker und Weilbach beschränkt. Die Erosionsgefährdung ist dabei insbesondere auf ungünstige Bodenarten bei hoher Hangneigung zurückzuführen. Mittel bis hoch versauerungsgefährdete Bereiche sind lediglich in den Auen, insbesondere des Wickerbachtales, sowie auf Sand- und Kiesböden bei Hochheim und Weilbach anzutreffen. Eine hohe Schadstoffakkumulationsgefährdung besteht außerdem auf den durch eine hohe Regelungsfunktion gekennzeichneten Löß- und Lößlehmböden. Mittel bis hoch versauerte Bereiche sind nicht bekannt. Die pH-Werte der Böden liegen allgemein über 5,0 und in den Auen zwischen 4,5 und 5,0. In den Weinbaugebieten von Hochheim und Wicker treten jedoch hohe anthropogen bedingte Hintergrundbelastungen mit dem Schwermetall Kupfer auf. Der Vorsorgewert der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) für Kupfer (Tonboden) wird hierdurch bis zum Zweifachen überschritten, obwohl diese Böden tiefer umgebrochen und stärker vermischt wurden als sonstige landwirtschaftlich genutzte Böden (Tab. 14). Ursache für die Kupferbelastung im Weinbau ist der früher weit verbreitete Einsatz kupferhaltiger Pflanzenschutzmittel. Nach heutigen Erkenntnissen findet keine Anreicherung in Weintrauben statt. Eine weitere anthropogen bedingte mittlere bis hohe Kupferbelastung ist außerdem aus dem Raum Kalbach-Heddernheim bekannt (siehe auch Kapitel 2.1.2.9), während mittlere anthropogen bedingte Hintergundbelastungen mit dem Schwermetall Zink bei Bad Homburg sowie im Raum Schwalbach und Sulzbach anzutreffen sind. Kupfer und Zink sind essentielle Spurenelemente für Pflanzen und Tiere, die bei Überdosierung jedoch toxisch wirken. Die ausgeglichenen Boden-pH-Werte können allerdings die Gefahr einer Mobilisierung und anschließenden Einlagerung dieser Schwermetalle in die Pflanzen reduzieren. Tabelle 14: Schwermetallgehalte in Gebieten mit „hoher“ Hintergrundbelastung (Landschaftsraum ‘Main-Taunus-Vorland’) Gemessene Werte aus Weinbau-, Acker- und Grünlandnutzung Hochheim (Wein, Ton) Hochheim (Sand) Wicker (Wein, Ton) Nieder-/Ober-Erlenbach (Sand/Kies) Vorsorgewerte BBodSchV Kupfer (mg/kg) Oberboden Unterb. max. mittel geogen 130 95 20 80 35 20 60 (Ton), 40 (Lehm) Zink (mg/kg) Oberboden Unterb. max. mittel geogen 140 80 50 105 75 60 60 (Sand) 99 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... 2.1.2.6 Friedberger Wetterau • Lebensraum- und Archivfunktion Es handelt sich um eine weitgehend homogene Lößlandschaft mit geringer Lebensraumfunktion. An den Hängen des Erlenbachtales und zur Nidda hin bei Frankfurt-Berkersheim treten kleinflächig TonmergelRendzinen als extreme Trockenstandorte auf. Eine Besonderheit, auch als regional seltene Böden, sind stark trockene, kleinflächige Braunerden aus Terrassen- oder Flugsand randlich des NiddaAuenbereiches zwischen Bad Vilbel und Gronau. Die eigentlichen Auenbereiche der Nidda und des Erlenbaches sind vorwiegend anthropogen stark beeinflußt und weisen frische und eutrophe Standortbedingungen auf. Als regional seltene Böden mit hoher Archivfunktion aber auch hoher Produktionsfunktion (s. u.) sind die Tschernosem-Parabraunerden (Schwarzerde-Reliktböden) aus Löß großflächig vertreten. • Produktions- und Regelungsfunktion Auf den vorherrschenden Lößböden sind die Bereiche mit hoher Produktionsfunktion dominierend (46 %). Die landschaftsprägenden Löß- und Lößlehmböden haben eine überwiegend hohe Regelungsfunktion. Lediglich die erodierten Bereiche weisen aufgrund ihres verkürzten Bodenprofils eine nur mittlere Regelungsfunktion auf (mittleres Nitratrückhaltevermögen). Die Auen der Nidda und des Erlenbaches besitzen aufgrund ihrer Grundwassernähe eine meist nur geringe bis mittlere Regelungsfunktion. • Bodenempfindlichkeiten und Bodenbelastungen Eine mittlere Versauerungsgefährdung ist in der Erlenbach-Aue gegeben, während Ranker aus Terrassensand bei Bad Vilbel sogar eine hohe Versauerungsgefährdung aufweisen. Eine hohe Schadstoffakkumulationsgefährdung besteht außerdem auf den durch eine hohe Regelungsfunktion gekennzeichneten Löß- und Lößlehmböden. Mittel bis hoch versauerte Bereiche sind nicht bekannt. Die pH-Werte der Böden liegen allgemein über 5,0 und nur in den Auen etwas niedriger. 2.1.2.7 Bergener Rücken • Lebensraum- und Archivfunktion Extreme Trockenstandorte mit hoher Lebensraumfunktion sowie regional seltene Böden mit hoher Archivfunktion in der ansonsten sehr homogenen Lößlandschaft sind die Tonmergel-Rendzinen nördlich Maintal-Hochstadt und südlich Bad Vilbel. Eine naturhistorische Besonderheit, die auch im letztgenannten Bereich auftritt, sind die tertiären Terra-Fusca-Reliktböden über Kalkstein. In den Lößgebieten bei Frankfurt-Berkersheim und Maintal-Wachenbuchen treten kleinflächig auch Tschernosem-Parabraunerden (Schwarzerde-Reliktböden) mit hoher Archivfunktion auf. • Produktions- und Regelungsfunktion Auf den vorherrschenden Lößböden sind die Bereiche mit einer hohen Produktionsfunktion dominierend (rund 45 %). Die Regelungsfunktion ist überwiegend hoch. Lediglich die erodierten Bereiche weisen aufgrund ihres verkürzten Bodenprofils eine mittlere Regelungsfunktion auf (mittleres Nitratrückhaltevermögen). • Bodenempfindlichkeiten und Bodenbelastungen Bereiche mit mittlerer bis hoher Erosionsgefährdung erstrecken sich überwiegend auf den Bereich des Berger Hanges und auf den ackerbaulich genutzten Hanglagen nördlich Hochstadt. Die Erosionsgefährdung ist dabei überwiegend auf ungünstige Bodenarten und mittlere bis hohe Hangneigungen zurückzuführen. Bereiche mit hoher Versauerungsgefährdung sind auf die Ranker aus Terrassensand oder Rotliegendem bei Bad Vilbel beschränkt. Eine hohe Schadstoffakkumulationsgefährdung besteht außerdem auf den durch eine hohe Regelungsfunktion gekennzeichneten Löß- und Lößlehmböden. 100 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Mittel bis hoch versauerte Bereiche sind nicht bekannt. Die pH-Werte der Böden liegen allgemein über 5,0 und nur in den Auen etwas niedriger. Mittlere, anthropogen bedingte Zink-Hintergrundbelastungen sind nur südlich von Bad Vilbel anzutreffen. 2.1.2.8 Flörsheim-Griesheimer Mainniederung • Lebensraum- und Archivfunktion Eine Besonderheit in diesem sonst sehr homogenen Raum sind die Flugsandflächen bei HattersheimOkriftel und Flörsheim-Keramag. Sie stellen trockene Extremstandorte mit hoher Lebensraumfunktion und aufgrund der Seltenheit auch hoher Archivfunktion dar. Weitere Standorte mit teilweise extrem trockenen Standortbedingungen finden sich auch auf sandigen Sedimenten im Mainauenbereich. Die sonstigen Mainauenbereiche und die ehemaligen Altarme bei Hattersheim-Eddersheim und -Okriftel werden aufgrund des Nährstoffreichtums sowie der frischen Standortverhältnisse schon lange ackerbaulich genutzt. Entwicklungspotentiale für Auenwälder und sonstige feuchteangepaßte Biotoptypen sind somit in diesen Bereichen, auch aufgrund der Veränderungen der Grundwasserdynamik, nicht mehr gegeben. • Produktions- und Regelungsfunktion Auf den Lößböden um Flörsheim sowie den älteren Hochflutlehmen der Mainaue um Eddersheim und Okriftel liegt flächendeckend eine hohe Produktionsfunktion vor. Die nördlich des Mains gelegenen grundwasserfernen Hochflutlehm-Böden sind generell durch eine hohe Regelungsfunktion gekennzeichnet. Die Auen- und Flugsandböden haben eine mittlere Regelungsfunktion (mittleres Nitratrückhaltevermögen, teilweise geringes Puffervermögen, teilweise mittleres Schwermetallfiltervermögen, teilweise mittlere Grundwassernähe), und die südlich des Mains gelegenen, waldbestandenen Terrassensandböden weisen eine insgesamt geringe Regelungsfunktion auf (mittlere Austauschhäufigkeit des Bodenwassers, geringes Puffervermögen, geringes Schwermetallfiltervermögen, geringes bis mittleres Nitratrückhaltevermögen). • Bodenempfindlichkeiten und Bodenbelastungen Eine mittlere bis hohe Erosionsgefährdung ist nur in den weinbaugenutzten Hanglagen bei Hochheim gegeben. Sie ist im wesentlichen auf ungünstige Bodenarten und starke Hangneigungen zurückzuführen. Aufgrund niedriger pH-Werte, hoher Durchlässigkeiten und geringer Kationenaustauschkapazitäten sind die vorwiegend südlich des Mains gelegenen Flug- und Terrassensandböden als hoch versauerungsgefährdet zu bezeichnen. Eine hohe Schadstoffakkumulationsgefährdung besteht außerdem auf den durch eine hohe Regelungsfunktion gekennzeichneten Löß- und Hochflutlehmböden. Alle bewaldeten Flug- und Terrassensandböden des Landschaftsraumes sind hoch versauert mit pHWerten unter 4,0 im gesamten Bodenprofil. Im Weinbaugebiet von Hochheim treten hohe, anthropogen bedingte Hintergrundbelastungen mit dem Schwermetall Kupfer auf (siehe Kapitel 2.1.2.5 ‘MainTaunus-Vorland’, sowie Tabelle 14). 2.1.2.9 Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach • Lebensraum- und Archivfunktion Auf den unversiegelten Flächen dieses Landschaftsraumes, die nur rund 22 % der Gesamtfläche ausmachen, dominieren die Bereiche mit geringer Lebensraumfunktion. Im westlichen und östlichen Stadtgebiet von Frankfurt sowie von Offenbach treten inselartig Flächen mit extrem trockenen Standortbedingungen und hoher Lebensraumfunktion auf, wie die Braunerden aus Dünensand im westlichen und östlichen Niederterrassenbereich des Mains sowie bei Kelsterbach und die Rendzinen aus Tonmergel oder Kalksteinschutt bei Frankfurt-Bornheim, -Seckbach und -Sachsenhausen sowie nördlich Offenbach-Bieber. Alle Trockenstandorte stellen auch regional seltene Böden dar. Hinzu kommen ehemalige Niedermoore im Nidda-Auenbereich sowie von Auenlehm überdeckte Niedermoore in den ehemaligen Altarmbereichen des Mains bei Seckbach und Bergen-Enkheim. Da die Torfschichten die Rekonstruktion historischer Vegetations- und Klimabedingungen erlauben, haben sie eine hohe Archivfunktion. Nach den vorliegenden Bodendaten ist der breite Nidda-Auenbereich im Bereich der ehema101 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... ligen Bundesgartenschau ein feuchter Sonderstandort, jedoch ist davon auszugehen, daß hier starke anthropogene Veränderungen der Standortbedingungen erfolgt sind. • Produktions- und Regelungsfunktion Die Lößböden in den unbebauten Bereichen nördlich des Mains sowie Teile der ehemaligen Auenbereiche von Main und Nidda mit lehmigen Böden weisen eine hohe Produktionsfunktion auf. Eine hohe Regelungsfunktion ist nur auf den Lößböden im Übergangsbereich zu den Landschaftsräumen ‘MainTaunus-Vorland’ und ‘Bergener Rücken’ gegeben. Innerhalb des Verdichtungsraumes dominieren dagegen Hochflutlehm- und Auenböden mit mittlerer Regelungsfunktion sowie Flug- und Terrassensandböden mit geringer Regelungsfunktion. Ursache hierfür ist sowohl eine geringe bis mittlere Ausgleichsfunktion im Wasserhaushalt (mittlere bis hohe Austauschhäufigkeit des Bodenwassers, teilweise mittlere Grundwassernähe) als auch eine geringe bis mittlere Filter- und Pufferfunktion (geringes Puffervermögen, geringes bis mittleres Schwermetallfiltervermögen, geringes bis mittleres Nitratrückhaltevermögen). • Bodenempfindlichkeiten und Bodenbelastungen Eine hohe Schadstoffakkumulationsgefährdung besteht auf den durch eine hohe Regelungsfunktion gekennzeichneten Löß- und Lößlehmböden im Übergangsbereich zu den Landschaftsräumen ‘MainTaunus-Vorland’ und ‘Bergener Rücken’. Sämtliche Flug- und Terrassensandböden des Landschaftsraumes sind aufgrund niedriger pH-Werte, hoher Durchlässigkeiten und geringer Kationenaustauschkapazitäten als hoch versauerungsgefährdet einzustufen. Darüberhinaus sind sie mittel bis hoch versauert mit pH-Werten unter 4,0 im Oberboden bzw. im gesamten Bodenprofil. Betroffen hiervon ist vor allem der Bereich Flughafen/Kelsterbach. Nahezu alle Böden des Verdichtungsraumes sind, anthropogen bedingt, mittel bis hoch schwermetallbelastet. Von einer regionalen Hintergrundbelastung im üblichen Sinne kann jedoch nicht gesprochen werden, da die Belastung sehr heterogen verteilt ist und auf die Überlagerung zahlreicher lokaler Einzelbelastungen zurückgeführt werden muß. Lokale Belastungen werden jedoch durch das Bodenkataster des UVF nicht mehr vollständig erfaßt. Allgemein hohe Belastungen durch die Schwermetalle Blei, Zink und Kupfer sind generell aus den Räumen Höchst/Kelsterbach, Sossenheim und Hausen/Ginnheim/Heddernheim bekannt. Die Grenzwerte der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) werden dabei meist deutlich überschritten (Tab. 15). Alle sonstigen nördlich des Mains gelegenen naturnahen Böden weisen eine mittlere Belastung mit den Schwermetallen Blei und Zink auf. Tabelle 15: Schwermetallgehalte in Gebieten mit „hoher“ Hintergrundbelastung (Landschaftsraum ‘Kern des Verdichtungsraumes ‘Frankfurt-Offenbach’) Gemessene Werte aus Acker- und Grünlandnutzung Höchst/Nied (Lehm + pH < 6,0) Gutleutviertel/Griesheim/Gallus/ Bokkenheim (Lehm + 5,0 < pH < 6,0) Sossenheim (Lehm + pH < 6,0) Hausen/Ginnheim (Lehm + 5,0 < pH < 6,0) Niederursel/Heddernheim/ Eschersheim (Lehm + pH < 6,0) Seckbach (Sand) Fechenheim (Sand) Sachsenhausen (Sand) Vorsorgewerte BBodSchV 102 Blei (mg/kg) Oberboden Unterb. max. mittel geogen 235 155 15 Kupfer (mg/kg) Oberboden Unterb. max. mittel geogen - Zink (mg/kg) Oberboden Unterb. max. mittel geogen 120 90 45 310 220 70 120 60 15 - - - 245 160 125 120 80 55 - - - 340 55 15 180 80 50 70 (Lehm + pH >= 5,0) 20 15 10 90 30 10 30 20 10 40 (Lehm), 20 (Sand) 100 70 50 100 60 40 60 (Lehm + pH < 6,0) 60 (Sand) Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... 2.1.2.10 Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung • Lebensraum- und Archivfunktion Der Bereich des Berger Hanges, der nördliche Rand der ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’, zeichnet sich durch die höchste Dichte und Standortvielfalt von extremen Trocken- und Feuchtstandorten im UVF-Gebiet aus und ist somit standortökologisch die herausragendste Landschaftsstruktur. Der restliche Bereich der Mainniederung ist in den Waldgebieten geprägt durch schwach frische und sehr stark saure Sandböden mit mittlerer Lebensraumfunktion. Einhergehend mit der Standortvielfalt ist vor allem der Bereich der ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’ durch eine große Variationsbreite regional seltener Böden gekennzeichnet: Kalkstein- und Tonmergel-Rendzinen sowie Quellengleye am Berger Hang, Braunerden aus Dünensand in der Mainniederung sowie von Auenlehm überdeckte Niedermoore in ehemaligen Altarmbereichen des Mains Die ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ ist dagegen dominiert von den großflächigen ehemaligen Niedermooren in früheren Altarmbereichen des Mains oder verlandeten ehemaligen Seen. Als großflächigster ehemaliger Niedermoorbereich des UVF-Gebietes ist vor allem der „Zeller Bruch“ südlich Seligenstadt zu nennen mit Torfmächtigkeiten um 1m. Da die Torfschichten die Rekonstruktion historischer Vegetations- und Klimabedingungen erlauben, haben sie eine hohe Archivfunktion, aufgrund von Grundwasserabsenkung, Drainagen und Eutrophierung (Vererdung der Torfschichten) aber weitgehend nur noch geringe Lebensraumfunktion. • Produktions- und Regelungsfunktion Im Bereich der Sandböden und der grundwasserbeeinflußten Böden ist eine geringe Produktionsfunktion gegeben. Eine hohe Produktionsfunktion liegt lediglich kleinflächig bei Kolluvien am Berger Hang sowie bei Auenböden und Parabraunerden aus Hochflutlehm in der ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung' vor. Die ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ weist flächendeckend eine geringe Produktionsfunktion auf. Im Falle der großflächigen Niedermoorböden sei jedoch darauf hingewiesen, daß die beim UVF vorliegenden Daten nicht genau den aktuellen Zustand widerspiegeln, der durch langfristige Grundwasserabsenkung und irreversible Vererdung der Torfe geprägt ist, was sehr fruchtbare Standortbedingungen für die Landwirtschaft bedeutet. Eine hohe Regelungsfunktion ist nur auf wenigen grundwasserfernen Auenböden in unmittelbarer Nähe zum Main gegeben. In der ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’ überwiegen dagegen sandiglehmige Böden mit mittlerer Regelungsfunktion (mittleres Nitrat-Rückhaltevermögen), während reine Terrassensandböden sowie Niedermoore in der ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ eine insgesamt geringe Regelungsfunktion aufweisen (mittlere bis hohe Austauschhäufigkeit des Bodenwassers, teilweise hohe Grundwassernähe, geringes Puffervermögen, geringes Schwermetallfiltervermögen, geringes Nitratrückhaltevermögen). • Bodenempfindlichkeiten und Bodenbelastungen Eine mittlere bis hohe Erosionsgefährdung besteht am Berger Hang. Sie ist überwiegend auf ungünstige Bodenarten, starke Hangneigungen und rechnerisch belegten Oberflächendirektabfluß zurückzuführen. Aufgrund niedriger pH-Werte und hoher Durchlässigkeiten sind die sandig-lehmigen Böden der ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’ und die Niedermoore der ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ als mittel versauerungsgefährdet anzusehen, während die Gleye im Enkheimer Ried und die Terrassensandböden der ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ wegen zusätzlicher geringer Kationenaustauschkapazitäten hoch versauerungsgefährdet sind. Alle bewaldeten Terrassensandböden bei Hainburg, Seligenstadt und Mainhausen sind hoch versauert mit pH-Werten unter 4,0 im gesamten Bodenprofil. Anthropogen bedingte Hintergundbelastungen mit dem Schwermetall Zink sind lediglich in der Mainniederung bei Maintal-Dörnigheim und Mühlheim sowie östlich von Offenbach-Bürgel bekannt. 103 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Tabelle 16: Schwermetallgehalte in Gebieten mit „hoher“ Hintergrundbelastung (Landschaftsraum ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’) Gemessene Werte aus Acker- und Grünlandnutzung Maintal (Sand) Of-Bürgel (Sand) Mühlheim (Sand) Vorsorgewerte BBodSchV Zink (mg/kg) Oberboden Unterboden max. mittel geogen 210 80 50 70 50 40 80 50 35 60 (Lehm + pH < 6,0) 60 (Sand) 2.1.2.11 Mönchwald und Dreieich, Rodgau • Lebensraum- und Archivfunktion Dominierend sind in den großflächigen Waldgebieten die schwach frischen (bezogen auf die Durchwurzelungstiefe von standortgerechten Laubbäumen), sehr stark sauren Sonderstandorte auf Sandböden. Sie sind teilweise von Dünenformen durchzogen, die als Landschaftsstruktur und Lebensraum eine regionale Besonderheit darstellen und daher mit einer hohen Archivfunktion belegt sind. Die großflächigen Auenbereiche im Rodau- und Bieber-Gebiet sowie bei Langen und Egelsbach sind aufgrund der schwebenden Grundwasserstockwerke meist feuchte Sonderstandorte mit mittlerer Lebensraumfunktion. Im Bereich des „Monte Scherbelino“ sind wasserstauende Tonschichten im Untergrund vorhanden, die feuchte bis wechselfeuchte Standortbedingungen mit mittlerer Lebensraumfunktion bedingen. Als Kontrast hierzu liegen südlich Frankfurt-Sachsenhausen und nördlich Offenbach-Bieber trockene Sonderstandorte aus Sandböden über tertiärem Kalkstein und Tonmergel vor, südlich des Lerchesberges auch als trockener Extremstandort mit Terrae Fuscae als seltene Archivböden. Trockene Extremstandorte mit hoher Lebensraumfunktion treten weiterhin auch bei Langen und Egelsbach im Bereich von Terrassensanden mit abgesenktem Grundwasser auf. Da der Kapillarsaum des Grundwassers bei Sand- und Kiesböden sehr schmal ist, können hier Trocken- und Feuchtstandorte bei geringen Unterschieden der Geländehöhen stark wechseln. • Produktions- und Regelungsfunktion Die vorherrschenden Sandböden bieten aufgrund ihrer geringen nutzbaren Feldkapazität und der geringen Nährstoffverfügbarkeit nahezu flächendeckend eine nur geringe Produktionsfunktion. Dies steht im Gegensatz zu den großflächigeren Darstellungen von „guter“ Nutzungseignung für Acker in der „Standortkarte von Hessen - Natürliche Standorteignung für landbauliche Nutzung“ im Rodgau und dem Raum Seligenstadt. Lediglich bei Langen und Egelsbach liegen einige „Inseln“ von tiefgründigen Hochflutlehm-Böden mit hoher Produktionsfunktion. Böden aus Flugsanden, tertiären Mergeln und pleistozänen Tonen sind generell durch eine mittlere Regelungsfunktion gekennzeichnet. Die bewaldeten Flugsandböden haben dabei eine geringe Filter-und Pufferfunktion (geringes Puffervermögen, mittleres Schwermetallfiltervermögen), während die Ton- und Mergelböden eine überwiegend mittlere Ausgleichsfunktion im Wasserhaushalt (mittlerer Oberflächendirektabfluß, mittleres Nitratrückhaltevermögen) besitzen. Alle übrigen Böden des Landschaftsraumes, insbesondere die Terrassensandböden und alle grundwassernahen Böden, sind durch eine geringe Regelungsfunktion gekennzeichet (geringe Austauschhäufigkeit des Bodenwassers, teilweise Grundwassernähe, geringes Puffervermögen, geringes bis mittleres Schwermetallfiltervermögen, geringes Nitratrückhaltevermögen). • Bodenempfindlichkeiten und Bodenbelastungen Aufgrund niedriger pH-Werte, hoher Durchlässigkeiten und geringer Kationenaustauschkapazitäten sind sämtliche Flug- und Terrassensandböden des Landschaftsraumes als hoch versauerungsgefährdet einzustufen. Sie sind gleichzeitig bereits hoch versauert mit pH-Werten unter 4,0 im gesamten Bodenprofil. 104 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Eine mittlere Versauerung mit pH-Werten unter 4,0 im Oberboden und höheren Werten im Restprofil ist lediglich auf den Böden aus pleistozänen Tonen bei Rodgau gegeben. Mittlere bis hohe Hintergundbelastungen mit den Schwermetallen Blei und Zink bestehen zwischen Kelsterbach und Schwanheim und sind wahrscheinlich auf den Eintrag von Luftschadstoffen mit anschließender Anreicherung in den humosen Oberböden zurückzuführen. Der Vorsorgewert der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) für Zink wird hierdurch teilweise deutlich überschritten (Tab. 17). Auch die Schwermetalle Kupfer und Nickel zeigen in diesem Bereich eine deutliche Anreicherung im Oberboden, allerdings auf niedrigerem Niveau. Aufgrund der gleichzeitig hohen Versauerung der Böden können Schwermetalle leicht mobilisiert werden. Blei und Zink können dabei u. a. deutlich phytotoxisch wirken. Tabelle 17: Schadstoffgehalte in Gebieten mit „hoher“ Hintergrundbelastung (Landschaftsraum ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’) Gemessene Werte aus Acker- und Grünlandnutzung Blei (mg/kg) Zink (mg/kg) Oberboden UnOberboden terboden max. mit- geo- max. mittel gen tel Kelsterbach (Sand) Schwanheim (Sand) Heusenstamm (Sand) Sprendlingen (Sand) Vorsorgewerte BBodSchV Richtwert UBA Kupfer (mg/kg) Unter- Oberboden boden Dioxin (ng/kg) Unter- Oberboden boden Unterboden geogen max. mittel geogen max. mittel geogen 55 50 30 90 70 20 20 20 10 - - - 80 60 30 125 85 20 30 20 10 - - - - - - - - - - - - 28 9 0 - - - 115 50 20 - - - - - - 40 (Sand) 60 (Sand) 20 (Sand) - - - - 5 Dioxine wurden im Verbandsgebiet nicht flächendeckend untersucht und sind daher auch nicht in der Gesamtbewertung berücksichtigt. Aus dem Raum Offernbach, Heusenstamm und Gravenbruch liegen jedoch zahlreiche Dioxin-Messungen vor, aus denen auf eine hohe luftschadstoffbedingte DioxinHintergrundbelastung in diesem Gebiet geschlossen werden kann und die daher kurz erwähnt werden sollen. Ein 1990 vom Umweltbundesamt vorgeschlagener Bodenrichtwert für erste Nutzungseinschränkungen in der Landwirtschaft wird hierdurch bereits deutlich überschritten (Tab. 17). Dioxin ist im Boden zwar kaum mobilisierbar, wirkt auf höhere Lebewesen jedoch toxisch. 2.1.2.12 Messeler Hügelland • Lebensraum- und Archivfunktion Das 'Messeler Hügelland' zeichnet sich durch eine hohe Standortdiversität zwischen feuchten und trokkenen sowie nährstoffarmen, sauren und nährstoffreicheren Bereichen aus. Dabei überwiegt die mittlere Lebensraumfunktion. Der nördliche und westliche Teil mit Sandböden über Rotliegendem ist mehr durch Trockenstandorte geprägt, der östliche, vor allem um Rödermark, vor allem durch feuchte Auenbereiche mit zum Teil hoch anstehendem Grundwasser oder Stauwasser. Als regional seltene Böden mit hoher Archivfunktion sind zwei größere Flugsandbereiche südlich Götzenhain und östlich Offenthal („In der Bulau“) herausragend. Regional seltene Böden mit mittlerer Archivfunktion und ohne Lebensraumfunktion treten bei Langen, Dreieichenhain und Dietzenbach auf (Braunerde-Ranker, Kolluvien). 105 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... • Produktions- und Regelungsfunktion Die zumeist sandigen und sauren Böden über Rotliegend-Gestein weisen nahezu flächendeckend eine geringe Produktionsfunktion auf. Lediglich in Bereichen mit Decklage über Rotliegend-Tonstein bei Dreieich und Dietzenbach tritt inselartig eine hohe Produktionsfunktion auf. Die bewaldeten Flugsandböden haben generell eine mittlere Regelungsfunktion (geringes Puffer- und Schwermetallfiltervermögen), während die Rotliegend-Böden je nach Untergrund eine geringe bis mittlere Regelungsfunktion aufweisen (mittlerer Oberflächendirektabfluß bei undurchlässigem Untergrund bzw. mittlere Austauschhäufigkeit des Bodenwassers und geringes bis mittleres Nitratrückhaltevermögen bei durchlässigem Untergrund). Bei Dreieichenhain und Langen haben einzelne Waldböden sogar hohe Regelungsfunktion. • Bodenempfindlichkeiten und Bodenbelastungen Die Flugsandböden bei Offenthal und Götzenhain sind aufgrund niedriger pH-Werte, hoher Durchlässigkeiten und geringer Kationenaustauschkapazitäten als hoch versauerungsgefährdet einzustufen. Eine hohe Versauerung mit pH-Werten unter 4,0 im gesamten Bodenprofil ist nur auf die Flugsandböden beschränkt, während alle übrigen Böden des Landschaftsraumes eine meist mittlere Versauerung mit pH-Werten unter 4,0 im Oberboden und höheren Werten im Restprofil aufweisen. 2.1.3 Sektorale Leitbilder aus der Sicht des Bodenschutzes 2.1.3.1 Generelle Leitbilder Grundsätzlich sind alle Böden in ihren ökologischen Funktionen und Potentialen zu erhalten und zu schützen, um für zukünftige Generationen, gerade im Ballungsraum, Nutzungsoptionen zu erhalten. Im Gebiet des UVF sollte eine dauerhaft umweltgerechte Bodennutzung angestrebt werden. Das bedeutet im Speziellen: • Naturnahe Böden sind vor künstlicher Abtragung, Versiegelung oder Überbauung zu schützen (Minimierung der Flächenumnutzung in Verkehrs-, Siedlungs- oder Gewerbeflächen) und durch die Landbewirtschaftung standortgerecht zu nutzen. Dies gilt insbesondere für: − Natur- und kulturhistorisch bedeutsame oder regional seltene Böden (mittlere und hohe Archivfunktion). − Potentielle Biotopstandorte sowie deren natürliche Standortvielfalt (mittlere und hohe Lebensraumfunktion). − Böden hoher natürlicher Fruchtbarkeit (hohe Produktions- und Regelungsfunktion). • Böden sind vor Erosion zu schützen und die Humusbildung ist zu fördern (§ 2a Abs. 2 Nr. 1 HENatG). • Böden sind vor Versauerung und (weiterem) Schadstoffeintrag zu schützen. • Hohe Bodenbelastungen sind zu sanieren oder angepaßt zu nutzen bzw. belastungsempfindliche Nutzungen sind aufzugeben. • Alle Böden mit mittlerer und hoher Lebensraum- und/oder Archivfunktion sind potentiell als Biotopverbund- und Biotopentwicklungsflächen geeignet. Insbesondere Talauen, die diese Kriterien erfüllen, sollen als großräumige Biotopverbundachsen dienen bzw. entwickelt werden. Generell gilt für alle Landschaftsräume, daß die Auenbereiche in ihren natürlichen Standortbedingungen zu erhalten und, falls möglich, wieder zu entwickeln sind. Die Beachtung der §§ 4, 7 und 17 BBodSchG (Pflichten zur Gefahrenabwehr, Vorsorgepflicht und gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft) wird dabei vorausgesetzt. 106 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... 2.1.3.2 Hintertaunus-Untereinheiten − Die Quell- und Feuchtgebiete im Raum Schmitten mit ihrer hohen Lebensraumfunktion sind zu erhalten, auch in deren Umfeld soll der Wasserhaushalt nicht gestört werden. − Die Auenbereiche der Weil und ihrer Nebenbäche sind in ihren natürlichen Standortverhältnissen sowie mit der weitgehend vorhandenen Grünlandnutzung zu erhalten. Drainagen und andere Standortveränderungen sind ggf. zurückzubauen. − Die großflächig vorhandenen, ackerbaulich genutzten Flächen mit hoher Erosionsgefährdung sind angepaßt zu nutzen. Bestehendes Grünland und Gehölze in erosionsgefährdeten Lagen sind zu erhalten. − Wald in mittel bis hoch erosionsgefährdeten Lagen ist zu erhalten. − Nadelwaldbestände auf hoch versauerten oder hoch versauerungsgefährdeten Standorten sind langfristig in Laub- oder Mischwald umzuwandeln. − Die Schwermetallbelastungen im Raum Schmitten sind durch die künftig für den Bodenschutz zuständigen Behörden vertiefend zu untersuchen. 2.1.3.3 Usinger Becken − Die Auenbereiche von Erlenbach, Usa und Nebenbächen sind in ihren natürlichen Standortverhältnissen zu erhalten und angepaßt zu bewirtschaften. Drainagen und andere Standortveränderungen sind ggf. zurückzubauen. − Ackerflächen in Auenbereichen bei Hausen-Arnsbach, Westerfeld, Usingen und Wernborn sind in extensives Grünland umzuwandeln. − Die feuchten Quellbereiche der Nebentäler sind zu erhalten. Junge Nadelwaldbestände im Bereich des NSG "Röllbachtal" und am Schlichenbach südlich Usingen sind prioritär in standortgerechten Laubwald zu überführen. − Die großflächigen Trockenstandorte auf flachgründigen Schieferböden im Raum Pfaffenwiesbach, Friedrichsthal, Wernborn sowie östlich Usingen bieten gute Entwicklungsmöglichkeiten für extensiven Landbau, vielfältige Vernetzungselemente und Sukzession. − Die im Hintertaunus seltenen, fruchtbaren Lößlehmböden und Kolluvien im Dreieck Usingen, Neu Anspach, Wehrheim sind dauerhaft in ihrer Produktionsfunktion für die Landwirtschaft zu erhalten. Es soll keine weitere Überbauung erfolgen. − Die im Raum Neu-Anspach, Obernhain, Wehrheim und Eschbach vorhandenen Ackerflächen mit hoher Erosionsgefährdung sind angepaßt zu nutzen. Dauergrünland auf solchen Standorten ist zu erhalten. − Nadelwaldbestände auf hoch versauerten oder hoch versauerungsgefährdeten Standorten bei Obernhain, Kransberg und Eschbach sind mittelfristig in Laubwald oder Mischwald zu überführen. − Die Schwermetallbelastungen südlich Neu-Anspach und um den Hessenpark sind durch die künftig für den Bodenschutz zuständigen Behörden vertiefend zu untersuchen. 2.1.3.4 Hoher Taunus − Nadelwaldbestände auf feuchten oder trockenen Extremstandorten, aber auch in weniger feuchten Auenbereichen, sollen in standortgerechten Laub- oder Laubmischwald überführt werden. Dies betrifft insbesondere die Quellbereiche im Haidtränktal bei Oberursel und die trockenen Kuppen von Romberg, Steinkopf und Eichkopf westlich Königstein. Die Priorität liegt bei Jungbeständen, da bei älteren Beständen davon ausgegangen wird, daß diese im Rahmen der naturgemäßen Waldbewirtschaftung ohnehin mittelfristig überführt werden. − Die großflächigen Quellaustritte östlich Ruppertshain sind auch mit ihren unterirdischen Einzugsgebieten zu schützen (Sondergutachten UVF 1991). 107 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... − Die naturnahen (das heißt hier, in ihrem Bodenaufbau und in ihrer Standortdynamik wenig veränderten) Auenbereiche von Daisbach, Dattenbach und Silberbach sind zu erhalten und angepaßt zu nutzen. − Die wenigen Offenlandbereiche bei Schloßborn, Ehlhalten und Niederjosbach im Westen und bei Köppern im Osten bieten, sofern nicht ohnehin schon Brachen vorliegen, auf den vorherrschenden trockenen Sonderstandorten gute Biotopentwicklungspotentiale für Magergrünland und Vernetzungselemente, was auch dem Erosionsschutz zugute kommt. − Die Waldgebiete dienen in weiten Bereichen dem Erosionsschutz, gerade auch in flacheren aber langgestreckten Hangbereichen mit Pseudogleyen, auf denen ohne Waldbedeckung ein hoher Oberflächenabfluß mit linearer Erosion entstehen könnte. Es ist darauf zu achten, Weggrabenabfluß nicht konzentriert in die Bestände einzuleiten. − Nadelwaldbestände aller Altersklassen auf hoch versauerten oder hoch versauerungsgefährdeten Standorten sollen mittelfristig in Laub- oder Mischwald überführt werden, um die Versauerung nicht weiter zu verstärken und damit auch die Schwermetall- und Nitratauswaschung in die Kluftgrundwasserleiter. Waldkalkung ist in allen Beständen sinnvoll. 2.1.3.5 Vortaunus − Erhaltder natürlichen Standortbedingungen der Auenbereiche. Rückbau von Drainagen und Wiedervernässung an geeigneten Stellen. Keine Überdüngung. − Extensivierung oder Umwandlung der Ackernutzung auf trockenen Sonderstandorten mit mittlerem Biotopentwicklungspotential um Bad Soden, südöstlich von Kelkheim-Ruppertshain sowie südwestlich von Hofheim-Wildsachsen. − Die überwiegend in den Waldgebieten vorhandenen Quellbereiche und ihr Umfeld sind zu schützen. Dort vorhandene Nadelwaldbestände sind in standortgerechten Laubwald oder Laubmischwald zu überführen. Vorhandene Entwässerungsgräben sind zurückzubauen. − In den hoch erosionsgefährdeten Hangbereichen, insbesondere bei Kelkheim, Kelkheim-Ruppertshain, Hofheim-Wildsachsen und Hofheim-Langenhain, sollten bei Ackerbau Erosionsschutzmaßnahmen erfolgen. Bestehende Grünlandnutzung in diesen Bereichen ist zu erhalten. − Die stark versauerten oder versauerungsgefährdeten Standorten, die überwiegend von Laub- und Mischwald bestanden sind, sind Vorranggebiete für Waldkalkung. 2.1.3.6 Main-Taunus-Vorland − In den Auenbereichen, die als großräumige Biotopverbundachsen zu entwickeln sind, ist die Grünlandnutzung zu extensivieren und ggf. Ackerfläche in Grünland umzuwandeln. Zusammenhängende Grünlandbereiche sind zu schaffen, in denen die typischen Standortverhältnisse der Auen erhalten werden. Drainagen sind zurückzubauen. − Die besonders fruchtbaren Löß-Parabraunerden (auch die erodierten) und Kolluvien mit hoher Produktions- und Regelungsfunktion sind in ihrem natürlichen Potential zu erhalten und langfristig als Ressource für eine angepaßte landwirtschaftliche Produktion zu sichern. Insbesondere das Bodengefüge, der Humusgehalt und das Bodenleben sind zu erhalten und durch geeignete Bearbeitungsmethoden zu verbessern. Die partielle Anlage von Vernetzungselementen sowie Waldneuanlagen (Buchen- und Edellaubholzwald) stehen mit diesen Zielen ebenfalls im Einklang. − Die zusätzlich innerhalb der fruchtbaren Bodenzone vorkommenden Schwarzerde-Reliktböden mit hoher Archivfunktion westlich und östlich Frankfurt–Nieder-Eschbach sind in ihrer Bodenstruktur vordringlich zu erhalten. − Die Weinberge bei Hochheim sind aufgrund von Erosionsgefährdung und Biotopentwicklungspotential am sinnvollsten extensiv ökologisch zu bewirtschaften und durch Vernetzungselemente zu bereichern. Ständige Bodenbedeckung ist notwendig. Die Schwermetallbelastungen sind durch die künftig für den Bodenschutz zuständigen Behörden vertiefend zu untersuchen. 108 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... 2.1.3.7 Friedberger Wetterau − Der Auenbereich der Nidda, der größtenteils ackerbaulich genutzt wird und der durch Nährstoffanreicherung, Grundwasserabsenkung und Eindeichung des Flusses geprägt ist, kann dennoch aus Bodenschutzsicht als großräumige Biotopverbundachse entwickelt werden. Hierfür ist die Grünlandnutzung zu extensivieren und großflächig Ackerfläche in Grünland umzuwandeln. Renaturierung des Flußlaufs ist anzustreben, um die natürliche Auendynamik wiederherzustellen. Weiterhin ist in der Erlenbachaue nördlich Nieder-Erlenbach an geeigneten Stellen der natürliche Auenwald zu ergänzen. − Die besonders fruchtbaren Löß-Parabraunerden (auch die erodierten) und Kolluvien mit hoher Produktions- und Regelungsfunktion sind in ihrem natürlichen Potential zu erhalten und langfristig als Ressourcen für eine angepaßte landwirtschaftliche Produktion zu sichern. Insbesondere das Bodengefüge, der Humusgehalt und das Bodenleben sind zu erhalten und durch geeignete Bearbeitungsmethoden zu verbessern. Die partielle Anlage von Vernetzungselementen sowie Waldneuanlagen (Buchen- und Edellaubholzwald) stehen mit diesen Zielen ebenfalls im Einklang. − Die innerhalb dieser fruchtbaren Bereiche weit verbreiteten Schwarzerde-Reliktböden mit hoher Archivfunktion sind in ihrer Bodenstruktur vordringlich zu erhalten. 2.1.3.8 Bergener Rücken − − − − − Die Grünlandbereiche auf extremen Trockenstandorten über Kalk südlich Bad Vilbel und nördlich Maintal-Hochstadt sind aufgrund ihres hohen Biotopentwicklungspotentials extensiv zu bewirtschaften. Die besonders fruchtbaren Löß-Parabraunerden (auch die erodierten) und Kolluvien mit hoher Produktions- und Regelungsfunktion sind in ihrem natürlichen Potential zu erhalten und langfristig als Ressourcen für eine angepaßte landwirtschaftliche Produktion zu sichern. Insbesondere das Bodengefüge, der Humusgehalt und das Bodenleben sind zu erhalten und durch geeignete Bearbeitungsmethoden zu verbessern. Die partielle Anlage von Vernetzungselementen sowie Waldneuanlagen (Buchen- und Edellaubholzwald) stehen mit diesen Zielen ebenfalls im Einklang. Die Schwarzerde-Reliktböden und Terrae Fuscae im Raum Bad Vilbel mit hoher Archivfunktion sind in ihrer Bodenstruktur vordringlich zu erhalten. Die hoch erosionsgefährdeten Hangbereiche im Ackerland nördlich Maintal-Hochstadt sind angepaßt zu bewirtschaften. Die hohen Schwermetallgehalte in den Streuobstwiesen nördlich Seckbach sind durch die künftig für den Bodenschutz zuständigen Behörden weiter zu untersuchen. 2.1.3.9 Flörsheim-Griesheimer Mainniederung − Vordringliche Erhaltung der trockenen Sandstandorte bei Flörsheim-Keramag, im Mainauenbereich südwestlich Eddersheim und im Bereich der Eddersheim-Okrifteler Obstwiesen. Umwandlung von Acker in extensives Grünland mit Feldgehölzen und Streuobst (Bodenbedeckung auch als Schutz gegen Winderosion). − Extensive Grünlandnutzung im ehemaligen Mainauenbereich. − Nicht planungsrechtlich abgesicherte Kleingärten in feuchten Auenbereichen sind zu beseitigen und durch extensive Grünlandnutzung zu ersetzen − Die besonders fruchtbaren Löß-Parabraunerden (auch die erodierten) mit hoher Produktions- und Regelungsfunktion sind in ihrem natürlichen Potential zu erhalten und langfristig als Ressourcen für eine angepaßte landwirtschaftliche Produktion zu sichern. Insbesondere das Bodengefüge, der Humusgehalt und das Bodenleben sind zu erhalten und durch geeignete Bearbeitungsmethoden zu verbessern. Die partielle Anlage von Vernetzungselementen sowie Waldneuanlagen (Buchen- und Edellaubholzwald) stehen mit diesen Zielen ebenfalls im Einklang. 109 Landschaftsplan UVF − Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Die Weinberge bei Hochheim sind aufgrund von Erosionsgefährdung und Biotopentwicklungspotential am sinnvollsten extensiv ökologisch zu bewirtschaften und durch Vernetzungselemente zu bereichern. Ständige Bodenbedeckung ist notwendig. Die Schwermetallbelastungen sind durch die künftig für den Bodenschutz zuständigen Behörden weiter zu untersuchen. 2.1.3.10 Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach − Keine weitere Versiegelung der wenigen verbliebenen, bisher in ihrem Bodenaufbau nicht veränderten Freiflächen und zwar unabhängig von ihren speziellen Bodenfunktionen. Flächenwiederverwertung im Siedlungsbereich hat Vorrang. − Erhalt oder Wiederherstellung der natürlichen Standortbedingungen im ehemaligen Nidda- und Main-Auenbereich. Umwandlung von Ackerflächen und Sonderkulturen in Extensivgrünland zur Schaffung zusammenhängender Grünlandzonen im Bereich nördlich Ginnheim, im Sossenheimer Unterfeld, im Fechenheimer Mainbogen, im Oberräder Erwerbsgartenbaugebiet und bei Höchst. − Großflächige Ausnutzung der Biotopentwicklungspotentiale der stark trockenen Sandböden im Südosten von Kelsterbach. Umwandlung von Ackerflächen in Magergrünland, Sukzessionsüberlassung oder Anlage von Feldgehölzen, auch zum Schutz vor Winderosion. − Beseitigung planungsrechtlich nicht abgesicherter Kleingartenanlagen in ehemaligen Auenbereichen mit potentiellen Feuchtstandorten. Anlage von extensivem Grünland. − Die besonders fruchtbaren Löß-Parabraunerden (auch die erodierten) mit hoher Produktions- und Regelungsfunktion im westlichen und nördlichen Teil sind in ihrem natürlichen Potential zu erhalten und langfristig als Ressourcen für eine angepaßte landwirtschaftliche Produktion zu sichern. Insbesondere das Bodengefüge, der Humusgehalt und das Bodenleben sind zu erhalten und durch geeignete Bearbeitungsmethoden zu verbessern. Die partielle Anlage von Vernetzungselementen sowie Waldneuanlagen (Buchen- und Edellaubholzwald) stehen mit diesen Zielen ebenfalls im Einklang. − Die hoch schwermetallbelasteten Böden im Sossenheimer Unterfeld sowie bei Höchst, Nied, Ginnheim und Heddernheim sind durch die künftig für den Bodenschutz zuständigen Behörden auf einen möglichen Schadstofftransfer zu untersuchen. 2.1.3.11 Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung − Erhalt der komplexen Standortdiversität im Bereich „Berger Hang“ durch angepaßte Nutzung. − Schaffung von zusammenhängenden Grünlandzonen in dem breiten Niederungsbereich südlich Maintal-Wachenbuchen sowie im südlichen Mainauenbereich durch Umwandlung bestehender Akkerflächen auf feuchten Sonderstandorten in extensives Grünland. − Erhalt und teilweise Wiederherstellung der ehemaligen Main-Altarme und des heutigen Mainauenbereiches als zusammenhängende Feuchtgebietsachsen. Neuschaffung zusammenhängender Grünlandzonen durch Umwandlung verstreut liegender Ackerflächen in Grünland, insbesondere im „Zeller Bruch“. Rückbau von Drainagen und Entwässerungsgräben. Wiederherstellung der natürlichen Wasserhaushalts- und Nährstoffbedingungen insbesondere im Bereich ehemaliger Niedermoore sowie großflächig extensive Grünlandnutzung, um weitere Eutrophierung dieser Standorte zu verhindern. − Die derzeitigen Ackerflächen auf trockenen Sandböden mit geringer Regelungsfunktion, die in weiten Teilen der Auheim-Kleinostheimer Mainniederung vorkommen, sind extensiv durch angepaßte Feldfrüchte zu bewirtschaften. Die Flächen sind hervorragend für die Anlage von Feldgehölzen und Vernetzungselementen geeignet, auch zum Schutz vor Winderosion. Die gesamten Bereiche sind aufgrund ihrer natürlichen Standortvoraussetzungen nicht für eine Intensivlandwirtschaft geeignet. − Großflächige Nadelwaldbestände auf hoch versauerten oder versauerungsgefährdeten Sandböden im Raum Mainhausen sollen, sofern es sich nicht um schutzwürdige Sandkiefernwälder handelt, mittelfristig in standortgerecheten Laubwald überführt werden, wenn dies forstwirtschaftlich sinnvoll und realisierbar ist. 110 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... 2.1.3.12 Mönchwald und Dreieich, Rodgau − Die bestehenden, teilweise auch ehemaligen Feuchtgebiete im Offenland im Raum Langen/Egelsbach, bei Neu Isenburg, bei Heusenstamm und großflächig im südlichen Rodgau sind extensiv durch Grünland zu nutzen. Ackerflächen sind bei gegebenen Biotopentwicklungspotentialen (wenn keine irreversible Änderung des Wasserhaushalts vorliegt) in extensives Grünland umzuwandeln. − Die derzeitigen Ackerflächen auf trockenen Sandböden mit geringer Regelungsfunktion im gesamten Rodgau sowie bei Dreieich-Sprendlingen, Dietzenbach und Ober-Roden sind extensiv mit angepaßten Feldfrüchten zu bewirtschaften. Die teilweise kleinflächigen, hohen Biotopentwicklungspotentiale für trockenheitsliebende, seltene Pflanzengesellschaften sind zu erhalten. Die Flächen sind hervorragend für die Anlage von Feldgehölzen und Vernetzungselementen geeignet, auch zum Schutz vor Winderosion. Der gesamte Bereich ist aufgrund seiner natürlichen Standortvoraussetzungen nicht für eine Intensivlandwirtschaft geeignet. − Größere, zusammenhängende Nadelwaldbestände auf Feuchtstandorten sollen in standortgerechten Laubwald umgewandelt werden, insbesondere die Jungbestände. − Nadelwaldbestände auf den hoch versauerten oder versauerungsgefährdeten Sandböden sollen, sofern es sich nicht um schutzwürdige Sandkiefernwälder handelt, mittelfristig in standortgerecheten Laubwald überführt werden, wenn dies forstwirtschaftlich sinnvoll und realisierbar ist. − Flugsanddünen als besondere erdgeschichtliche Bildungen sind auch innerhalb der Waldgebiete zu erhalten und zu schützen. 2.1.3.13 Messeler Hügelland − Erhalt der landschaftsraumtypischen, kleinräumigen Standortdiversität zwischen Feucht- und Trokkenstandorten. − Schutz der großflächigen Flugsandbereiche und Ausnutzung ihrer Biotopentwicklungspotentiale im Offenlandbereich, insbesondere im Bereich „In der Buhlau“ bei Rödermark-Urberach. − Großflächige Extensivierung der bestehenden Grünlandnutzung in den breiten Auenbereichen sowie auf den trockenen und wechseltrockenen Sonder- und Extremstandorten. Bei letzteren, insbesondere auf den Sandböden bei Dreieich und Dietzenbach, auch Extensivierung der Ackernutzung, Ausnutzung der Biotopentwicklungspotentiale für Ersatzmaßnahmen. Damit auch Schutz vor Winderosion. − Umwandlung von Ackerland in extensives Grünland, konkret in den feuchten Auenbereichen bei Dreieich-Offenthal und bei Ober-Roden. 2.1.4 Empfehlungen für den Bodenschutz Auf der Basis der Bewertungskategorien der Gesamtbodenbewertung sowie zusätzlich der Differenzierung der Lebensraumfunktion (s. Kap. 2.1.1.1) werden Zielnutzungen und Maßnahmen formuliert, die einer angepaßten und dauerhaften Erhaltung der jeweiligen Standortverhältnisse und Bodenfunktionen dienen. Über eine Verschneidung mit der Biotop- und Nutzungstypenkarte wurden Konflikte mit der Realnutzung analysiert, wie z.B. Acker auf Feuchtstandorten, in Talauen oder erosionsgefährdeten Lagen, nicht standortgerechte Nadelholzbestände im Forst oder Kleingärten und Sonderkulturen auf hoch schwermetallbelasteten Böden. Auf dieser Basis wurden Zielnutzungen bzw. Idealmaßnahmen abgeleitet, die in Tabelle B dokumentiert sind. Die Karte 11 stellt den nach der gegebenen Datenlage maximalen Umfang der Zielsetzungen und Maßnahmen dar, die aus Sicht des Bodenschutzes gefordert werden sollten. Sie ist Arbeitsgrundlage für die Entwicklungskarte und muß insbesondere mit den Bewertungsergebnissen der Themenblöcke „Artenund Biotopschutz“ und „Grundwasser“ abgestimmt werden. 111 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Es wurden folgende Kategorien gebildet: • Erhaltung der derzeitigen Nutzungsformen Biotope und Nutzungen, die optimal an die natürlichen Standortverhältnisse angepaßt sind und teilweise auch gleichzeitig den Boden vor Erosion schützen, sollen vorrangig erhalten werden. Hierzu gehören alle schutzwürdigen Biotope, Gebüsche und Feldgehölze sowie Laubwald und Laubmischwald. In hoch erosionsgefährdeten Lagen sowie in Auenbereichen und auch sonstigen Sonder- und Extremstandorten wird hierzu auch Dauergrünland gezählt. • Nutzungshinweise zur Bodenerhaltung Hier sind Bereiche betroffen, in denen die derzeitige Nutzungsform beibehalten werden kann. Zur Erhaltung der natürlichen Ressource Boden können aber auch besondere Formen der Bewirtschaftung empfohlen werden, wie z. B. erosionsverhindernde Maßnahmen im Ackerland, Erhalt von Archivböden, standortangepaßte Nutzungsformen auf Sonder- und Extremstandorten sowie Berücksichtigung hoher Schwermetallbelastungen der Böden. Unter diese Kategorie fällt weiterhin, da sich die Nutzungsform Wald nicht ändert, der Hinweis zur Überführung nicht standortgerechter Nadelwaldbestände in Laubwald. • Umwandlung in andere Nutzungsformen Dies betrifft Bereiche, in denen nach der Gesamtbewertung Bodenschutz ein echter Konflikt mit den derzeitigen Nutzungsformen besteht, wie bei Acker, Sonderkulturen und Kleingärten in Auenbereichen oder auf Feucht- und Trockenstandorten. Eine Umwandlung in Extensivgrünland, Sukzession oder Laubwald als standortgemäße Nutzung wird prinzipiell empfohlen. In der Entwicklungskarte werden aber nur solche Flächen mit einer Nutzungsumwandlung belegt, die zusätzlich durch Geländebegehungen oder weitere Informationen, wie z. B. historische Karten und Luftbilder, überprüft wurden. Für alle Flächen, die nicht mit diesen Kategorien belegt sind, erfolgen keine Vorgaben aus Sicht des Bodenschutzes. Dennoch gelten auch hier die generellen Leitbilder. Eine angepaßte Nutzung durch ordnungsgemäße Landwirtschaft oder naturgemäße Waldbewirtschaftung wird vorausgesetzt. Tabelle 18: Empfehlungen und Idealmaßnahmen für den Bodenschutz Erhaltung der derzeitigen Nutzungsform Zielnutzungen und Idealmaßnahmen: Standortangepaßte, überwiegend schutzwürdige Erhalt der standorttypischen Vegetationsgesellschaften bzw unersetzbaren Standort/BiotopBiotope auf Feucht- und Trockenstandorten soKomplexe oder Geotope wie in Auenbereichen und ehemaligen Niedermooren − Erhalt der teilweise auch gegebenen Erosionsschutzfunktion Erhalt von standortgerechten LaubwaldgesellBewertungsstufen 6 - 13 (Mittlere bis hohe Arschaften, keine Neubestockung mit Nadelwald chiv- und/oder Lebensraumfunktion) Grünland auf hoch erosionsgefährdeten Standor- − Erhalt der Erosionsschutzfunktion ten − Keine Verletzung der Grasnarbe durch ViehTeilmenge aus Bewertungsstufen 4, 8, 12 tritt oder Maschineneinsatz Bewertungsschlüssel: E (Hohe Empfindlichkeit gegenüber Erosion 112 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Nutzungshinweise zur Bodenerhaltung (Bereiche können sich gegenseitig überlagern) Aktuelle Nutzungen und Bodenbewertung: Zielnutzungen und Idealmaßnahmen: Acker und Sonderkulturen auf ausgewählten Archivböden Teilmenge aus Bewertungsstufen 10 - 13 (Hohe Archiv- und/oder Lebensraumfunktion): − Tschernosem-Parabraunerde − Terra Fusca (alle anderen werden derzeit schon durch Grünland, besondere Biotope oder Wald geschützt) Acker und Sonderkulturen in hoch erosionsgefährdeten Lagen Teilmenge aus Bewertungsstufen 4, 8, 12 Bewertungsschlüssel: E (Hohe Empfindlichkeit gegenüber Erosion) − Erhalt der Bodenstruktur − Kein Tiefumbruch (im Rahmen der ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung hier ohnehin nicht zu erwarten) Wirksamer Erosionsschutz auf der gesamten Fläche, durch z. B. (s. Maßnahmenkatalog): − Hangparallele Bearbeitung − Fruchtfolgemaßnahmen, Untersaaten und Zwischenfruchtanbau − Unterteilung überdurchschnittlich großer Feldschläge durch Anbau unterschiedlicher Fruchtarten − Anlage von Pflanzstreifen und Terrassierungen Auf überprüften, sehr hoch gefährdeten Flächen auch Umwandlung in Dauergrünland, Sukzession oder Wald. Aktuelle Nutzungen und Bodenbewertung: Zielnutzungen und Idealmaßnahmen: Verdachtsbereiche für hohe Schwermetallbelastungen in Grünland, Acker, Sonderkulturen, Kleingärten und Grabeland (Vorwiegend interpolierte Werte von wenigen Meßpunkten) − Stoffeintrag nicht über die zulässigen zusätzlichen jährlichen Frachten gem. BBodSchV hinaus − Vertiefende Untersuchungen zum Schadstofftransfer − Bei nachgewiesenem Schadstofftransfer keine Nahrungsmittelproduktion; Umwandlung in Sukzession oder Wald Teilmenge aus Bewertungsstufen 5, 9, 13 Bewertungsschlüssel M / sM / SM (Hohe Hintergrundbelastung durch Schwermetalle) Acker und Sonderkulturen auf trockenen Sonder- − Aufgrund des potentiellen Artenspektrums und Extremstandorten vorrangig geeignet für die Anlage von Vernetzungselementen, Ackerrandstreifen, AkTeilmenge aus Bewertungsstufen 7, 8, 9, 11, 12 kerschonstreifen und Wegbegleitgrün − Punktuelle Sukzessionsüberlassung oder (Mittlere bis hohe Archiv- und/oder LebensraumUmwandlung in extensives Grünland sinnfunktion) voll − Gutes Potential für die Entwicklung von Ackerwildkrautgesellschaften bei extensiver Bewirtschaftung 113 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... − Standortangepaßte, extensive Grünlandnutzung − Keine Melioration, keine Drainage − Punktuelle Sukzessionsüberlassung oder Teilmenge aus Bewertungsstufen 6 - 9 u. 11, 12, 13 Anlage von Vernetzungselementen sinnvoll. (Mittlere bis hohe Archiv- und/oder Lebensraumfunktion Grünland auf Feucht- und Trockenstandorten sowie in Auenbereichen und ehemaligen Niedermooren Nicht standortgerechter Nadelwald und Nadelmischwald (Feuchtstandorte und darüber hinausgehende Auenbereiche und Niedermoore sowie trockene Extremstandorte) Teilmenge aus Bewertungsstufen 6 - 9 u. 11, 12, 13: (Mittlere bis hohe Archiv- und/oder Lebensraumfunktion) − Überführung in standortgerechten Laubwald oder Laubmischwald (je nach Standort z. B. Bruchwald, Auewald oder Wälder trockenwarmer Ausprägung). − Prioritäre Umwandlung von Jungbeständen bis Stangenholz − In Auen auch, in Abhängigkeit vom Gesamtzusammenhang, ökologisch bedeutsames Grünland möglich Umwandlung in andere Nutzungsformen Aktuelle Nutzungen und Bodenbewertung: Zielnutzungen und Idealmaßnahmen: Acker und Sonderkulturen im Standortkonflikt (Feucht- und Trockenstandorte, Auenbereiche und ehemalige Niedermoore) − Validierte Flächen mit real nachgewiesenem Biotopentwicklungspotential Kleine Teilmenge aus Bewertungsstufen 6, 7, 8, 9 u. 11, 12, 13 (Mittlere bis hohe Archiv- und/oder Lebensraumfunktion) Kleingärten und Grabeland im potentiellen Standortkonflikt (Feucht- und Trockenstandorte, Auenbereiche und ehemalige Niedermoore) − Nicht validiert Teilmenge aus Bewertungsstufen 6 - 9 u. 11,12,13 (Mittlere bis hohe Archiv- und/oder Lebensraumfunktion) Umwandlung in: − Extensives Grünland feuchter, frischer und trockener Ausprägung sowie spezielle Biotope extremer Standorte (auch Sukzession oder Laubwald möglich) Wenn nicht rechtlich abgesichert, dann Umwandlung in: − Extensives Grünland, Sukzession, Laubwald oder Acker mit Nutzungsempfehlungen (Pauschaler Vorschlag, Einzelfallprüfung erforderlich) Keine Vorgaben aus Sicht des Bodenschutzes Aktuelle Nutzungen und Bodenbewertung: Zielnutzungen und Idealmaßnahmen: Agrarflächen, Wald und sonstige Flächen ohne künstliche Bodenveränderungen (Restmenge gegenüber allem hier genannten) Bewertungsstufen 1, 2, 3 (Böden hoher natürlicher Fruchtbarkeit oder mit geringem Konfliktpotential gegenüber den gegebenen Nutzungen) − Keine Vorgaben bei angepaßter Nutzung durch ordnungsgemäße Landbewirtschaftung oder naturgemäße Waldbewirtschaftung − Generelle Leitlinien gelten unabhängig davon − Erhalt der natürlichen Bodenfruchtbarkeit und Bodenstruktur 114 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... 2.2 Gewässerschutz 2.2.1 Oberflächengewässer 2.2.1.1 Methodik 2.2.1.1.1 Gewässerstruktur Eine Fließgewässerkartierung des UVF wurde 1985 abgeschlossen, hieraus vorliegende Informationen über Vegetationsbewuchs und Ausbauzustand sind unter Kapitel 1.2.1 aufgenommen worden. Abgestimmt mit dem begleitenden Arbeitskreis wurde auf weitere eigenen Auswertungen verzichtet, um statt dessen die vom Land Hessen nach einheitlichem bundesweit abgestimmten Kartierschlüssel erhobenen Daten zur Strukturgüte der Fließgewässer zu nutzen. Diese Auswertungen wurden im Sommer 2000 zugänglich, als der Landschaftsplan sich in der letzten Bearbeitungsphase befand. So ist das Ergebnis nachrichtlich in den Landschaftsplan übernommen. Die Karte 12 a gibt die vom Land veröffentlichte Übersichtskarte wieder. Sie zeigt die Zusammenfassung der Einzelergebnisse zur Strukturgüte eines jeweiligen Gewässerabschnitts. Die Darstellung bezieht sich auf die Bearbeitungseinheiten von 100 m. Hinter diesem Gesamtwert stehen 6 Hauptparameter, mit insgesamt bis zu 26 Einzelparameten. Die sechs Hauptparameter betreffen Laufentwicklung, Längsprofil, Querbauwerke, Sohlenstruktur, Querprofil, Uferstruktur und Gewässerumfeld. Die Einzelparameter umfassen Schad- und Wertstrukturen. Unter Wertstrukturen werden die natürlichen Formund Strukturkomponenten des Gewässserbetts verstanden, die die ökologische Funktionsfähigkeit fördern. Schadstrukturen sind zumeist technische Bauwerke, die die Funktionsfähigkeit der Gewässer beeinträchtigen und Ansatzpunkte für eine gezielte Beseitigung der Defizite liefern. Die folgende Abb. 2 zeigt die Legende der Schadmerkmale, die Abb. 3 gibt ein räumlich zugeordnetes Beispiel für einen Ausschnitt des UVF Gebietes. Hier sind neben dem Gesamtergebnis der Strukturgüte die 6 Einzelparameter sowie die Schadmerkmale dargestellt. Weitere Informationen zum Kartier- und Bewertungsverfahren, dem Ergebnis und zur Nutzung der Datengrundlage sind dem durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten veröffentlichten Bericht „Gewässerstrukturgüte in Hessen 1999“ zu entnehmen. Für das Gebiet des Umlandverbandes liegen darüber hinaus auch detaillierte Daten gemäß der Abb. xx vor, die über den Verband bezogen werden können. 2.2.1.1.2 Gewässergüte Die Angaben stützen sich auf: I. Bewertungen durch die HLUG: Dargestellt in der Karte „Biologischer Gewässerzustand, Untersuchungszeitraum 1990 - 1994 (1. Halbjahr), 1 : 200.000. Methode: Saprobienindex nach Deutscher Norm (DIN 38410) (DEV 1988, 1991) II. Ergänzende Auswertungen an ausgewählten Fließgewässern durch den UVF: Dargestellt im „Bericht zur Gewässergüte 1993 - 1995“; UVF, 1997. Methoden: Saprobienindex nach Deutscher Norm (DIN 38410) (DEV 1988, 1991). Die Gütedarstellungen erfolgen nach der von der Landesarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) herausgegebenen Kriterien für eine einheitliche Beurteilung von Fließgewässern in der Bundesrepublik Deutschland. • Saprobienindex Die Bewertung von Fließgewässern wird maßgeblich durch die Belastung mit abbaubaren organischen Substanzen (Saprobie) bestimmt. Diese Stoffe werden von angepaßten Zersetzerorganismen zerlegt, verwertet und entziehen dadurch dem Wasser Sauerstoff. Die Saprobität beeinflußt die Struktur und die Zusammensetzung von Populationen verschiedener Arten im Gewässer. Arten, deren Präsenz und Häufigkeit eng an bestimmte Belastungsgrade gekoppelt sind (Bioindikatoren), werden anhand von Indexberechnungen (Saprobienindex) spezifischen Gewässerbelastungen mit abbaubaren organischen 115 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Abbildung 2: Legende der Defizitkarte zur Gewässerstrukturgüte 116 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Abbildung 3: Beispielkarte Gesamtergebnis Strukturgüte, Einzelparameter und Schadmerkmale Stoffen zugeordnet und in den Gewässergüteklassen I - IV, ergänzt durch Zwischenstufen, ausgedrückt. Dabei stehen sich gegenüber : Tabelle 19: Bewertungsskala für den Gewässergütezustand Klasse I I – II II II – III III III – IV IV Saprobiebereich unbelastet gering belastet mäßig belastet kritisch belastet stark verschmutzt sehr stark verschmutzt übermäßig verschmutzt 117 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Ergänzende Untersuchungen des UVF: Im Landschaftsplan wird auf die 1993 – 1995 durch den UVF durchgeführten vertiefenden Untersuchungen zur Gewässergüte nach obigem Schema zurückgegriffen. • Ziel dieser Untersuchungen Aktualisierung der Landesdaten bezüglich der für das UVF-Gebiet typischen, häufig abflußschwachen Vorfluter II. und III. Ordnung (HWG) in größerer zeitlicher Dichte. Die Beurteilung der Reinigungsmaßnahmen durch Aufrüstungen der Kläranlagen steht im Vordergrund. Selbstreinigungskapazitäten der Gewässer unterhalb der Kläranlageneinläufe, Auswirkungen von Renaturierungen, Regenentlastungsanlagen sowie Auswirkungen angrenzender Nutzungen im Sinn ganzheitlicher Betrachtung der ökosystemaren Zusammenhänge werden berücksichtigt. Anlaß gibt das Faktum, daß die geforderten Reinigungsleistungen und damit die Sanierungsanforderungen an die Kläranlagen nicht auf die lokale Gewässerbelastung ausgelegt sind. Sie folgen vielmehr allgemeinen bundes- und landesgesetzlich geregelten Einleitungsbeschränkungen für Kläranlagen , die letztlich auf EG-Vorgaben zurückzuführen sind. Für die landschaftsplanerische Betrachtung sind insbesondere die Hinweise auf die Lebensraumqualität der Gewässer (Stoffgehalte) und die Auswirkungen angrenzender Nutzungen von Interesse und werden entsprechend hervorgehoben. • Standorte Insgesamt 29 Fließgewässer mit 79 Meßstellen unter besonderer Berücksichtigung von 27 Kläranlagen(KA)-Standorten: Einzugsgebiet Weil: Weil, Wiesbach und Laubach Einzugsgebiet Usa: Usa und Michelbach Einzugsgebiet Unterer Main: Wickerbach und Klingenbach Ardelgraben und Kasernbach Einzugsgebiet Schwarzbach/Ts.: Schwarzbach/Ts. Rettershofer Bach und Krebsbach Dattenbach Daisbach Einzugsgebiet Nidda: Schwalbach, Sauerbornsbach Urselbach Eschbach Erlenbach Einzugsgebiet Schwarzbach/Ried: Hundsgraben Fritzenwiesengraben Hengstbach/Gundbach Einzugsgebiet Rodau: Rodau Bieber Liliengraben Bieberbach Bauerbach (bis 1994 „altes Bachbett im Mündungsbereich der Rodau“) Einzugsgebiet Oberer Main: Schleifbach • Häufigkeit der Untersuchungen − − Biologische Erhebungen an 65 Meßstellen in den Jahren 1992-94 Chemisch-Physikalische Untersuchungen in der Regel an allen Standorten einmal monatlich. Ab 1995 eingeschränktes Meßprogramm. Details siehe: UVF, 1997. 118 Landschaftsplan UVF − Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Über die Häufigkeit der zur Erstellung der Gewässergütekarte Hessen durchgeführten biologischen Untersuchungen durch die HLUG liegen keine Angaben vor. • Ergebnisdarstellung im Landschaftsplan Die Bewertungen durch HLUG und UVF sind in Tabellen nach dem Schema der Bestandsdarstellung geordnet dargestellt. Kernaussage ist die ermittelte Gewässergüteklasse. Ist sie schlechter als II, ist dies fett hervorgehoben. Für diese Gewässerabschnitte wurde das von der Wasserwirtschaft geforderte Güteziel eine „mäßige Belastung entsprechend Gütezustandsklasse II“ nicht zu überschreiten, nicht eingehalten. Es wird dadurch die Möglichkeit gegeben, Verschmutzungszentren zu lokalisieren und ggf. Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Die Analysen des UVF liefern Hinweise und Anhaltspunkte hierfür. 2.2.1.2 Ergebnisdarstellung Der Gliederung der Fließgewässer liegt - wie bei den Ausführungen zur Bestandserfassung (siehe Kapitel 1.2.1) - die Ordnung der Wasserscheiden gemäß Gewässerkundlichem Flächenverzeichnis Land Hessen (1973), zugrunde. Tabelle 20: Fließgewässersysteme im UVF-Gebiet Fließgewässersystem Lahn Fließgewässersystem Emsbach Der Emsbach entspringt im Waldgebiet östlich von Glashütten, durchfließt die Ortslage Oberems und verläßt dann das UVF-Gebiet. Fließgewässer Emsbach I I-II Gewässergüte HLUG Oberlauf nach Durchfluß des Ortes Oberems Aussage UVF Fließgewässersystem Weil Die Weil entspringt im Waldgebiet zwischen Großem und Kleinem Feldberg. Sie durchfließt bzw. tangiert die Ortslagen Nieder- und Oberreifenberg, Schmitten, Dorfweil, Brombach, Hunoldsthal, Altweilnau, Rod a. d. Weil, Emmershausen und Winden und mündet außerhalb des UVF-Gebietes in die Lahn. Fließgewässersystem Niedgesbach Der Niedgesbach entspringt südlich von Mauloff, durchfließt die Ortslage Finsternthal und mündet nordöstlich davon in die Weil. Fließgewässer Niedgesbach − Saubach − Bach von MauloffFinsternthal I I-II II II Gewässergüte HLUG Oberlauf bis kurz vor Finsternthal Zufluß des Saubach Zufluß zum Niedgesbach Aussage UVF 119 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Fließgewässersystem Laubach Der Laubach entspringt westlich von Wilhelmsdorf, durchfließt die Ortslagen Laubach und Gemünden und mündet nördlich von Emmershausen in die Weil. Der UVF hat ober- und unterhalb der Kläranlage (KA) Wilhelmsdorf Messungen durchgeführt. Fließgewässer Laubach Sattelbach − Breitenbach − Reisterbach Gewässergüte HLUG II-III unterhalb KA II dann Aussage UVF I-II II oberhalb KA unterhalb KA Das Fließgewässer ist abflußschwach (∅ 2,5 - 4 l/s). Der KA-Ablauf beläuft sich auf durchschnittlich 58-69 % der Vorflut, es findet eine 2-3fache Abflußerhöhung statt, die Gewässergüte verschlechtert sich, erfüllt aber noch das Güteziel. Die ermittelte N-Belastung ist nicht ausschließlich auf den KAAblauf zurückzuführen. II etwa bis Oberlauken II-III bis zur Mündung II I-II Fließgewässersystem Wiesbach Der Wiesbach entspringt im Waldgebiet östlich von Hundstadt, durchfließt bzw. tangiert die Ortschaften Grävenwiesbach und Mönstadt und mündet außerhalb des UVF-Gebietes in die Weil. Er nimmt den gereinigten Abfluß der Kläranlage (KA) Grävenwiesbach auf. Fließgewässer Wiesbach I II − Lindelbach − Kittelbach − Welschbach Steinkratzbach 120 I-II II I-II II II-III I I-II II II-III II II-III II Gewässergüte HLUG bis Mündung Lindelbach, dann (ober- und unterhalb KA Grävenwiesbach) Oberlauf, dann Oberlauf bis Grävenwiesbach bis zur Mündung Oberlauf bis Hundstadt kurzer Abschnitt (ca. 300 m) bis Naunstadt kurzer Abschnitt (ca. 300 m) restliche Fließstrecke II Aussage UVF ober- und unterhalb KA, der Anteil des gereinigten Abwassers an der Vorflut beläuft sich auf durchschnittlich 20 %. Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Fließgewässersystem Weil Hier befindet sich die Kläranlage (KA) Weiltal, sie reinigt auch das Abwasser der oberhalb gelegenen Ortschaften. Fließgewässer Weil − − − − Bettenbach Emmerhäuser Bach Grünbach Cratzenbach − Wobach − Meerpfuhlbach Aubach − Krötenbach Lauterbach Riedelbach − Schnepfenbach Eichelbach − Langenbach Leistenbach Gewässergüte HLUG I-II Oberlauf II bis Niederreifenberg II-III knapp 1 km ab Niederreifenberg II der gesamte Flußlauf oberII und unterhalb der KA Oberes Weiltal II I-II I-II I-II Oberlauf II ab Cratzenbach keine Angaben I-II II Oberlauf I-II kurzer Abschnitt im Mündungsbereich I-II bis Schmitten II-III bis Lauterbach I I-II II ab Einmündung des Krötenbach II I I-II II-III ab Hasselbach (ca. 1 km) II I-II Aussage UVF ober- und unterhalb KA Fließgewässersystem Wetter Fließgewässersystem Usa Die Usa entspringt westlich von Anspach, durchfließt die Ortslagen Anspach und Westerfeld und verläßt nördlich von Friedrichsthal das UVF-Gebiet. Die Kläranlage (KA) Oberes Usatal erhält Abwasser der oberhalb gelegenen Gemeinden (z.B. Anspach, Merzhausen, Rod am Berg, Hausen-Arnsbach, Westerfeld u. Friedrichsthal, Pfaffenwiesbach) und entwässert in die Usa. Fließgewässer Usa Gewässergüte HLUG II II Aussage UVF Ober- und unterhalb KA unverändert. Unterhalb der KA wurden sporadische Stoßbelastungen durch NH4-N festgestellt, die z. T. erhebliche Überschreitungen der Grenzwerte für Fischgewässer nach EGRichtlinien nach sich zogen. 121 Landschaftsplan UVF − Ansbach − Heisterbach − Forstbach Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... II II I II II − Arnsbach II − Röderbach I − Häuserbach I-II II II − Schlichenbach I-II − Stockheimer Bach II II-III II I-II − Röllbach II − Eschbach II-III II I − Holzbach II II-III I-II Michelbach I-II II II-III II Wiesbach I, II III II II-III II − Bach v. d. Kapersburg II bis zur Einmündung von Röder- u. Arnsbach, dann sehr kurzer Abschnitt bis Usingen bei Mündung in die Usa überwiegend bis Ortsbeginn Eschbach ca. 1 km ca. 3 km, Ortsbereich Friedrichsthal, bei Mündung in die Usa bis KA unterhalb KA (ca. 1,5 km) I I-II oberhalb KA unterhalb KA abflußschwacher Bach (∅ 9 - 16 l/s) bis Pfaffenwiesbach kurzer Abschnitt, ca. 500 m bis Kransberg kurzer Abschnitt, ca. 500 m Fließgewässersystem Erlenbach Der Erlenbach entspringt im Wald südlich von Neu-Anspach, fließt südlich an Wehrheim vorbei, durchfließt die Ortslagen Köppern, Burgholzhausen, Ober-Erlenbach, Nieder-Erlenbach und Massenheim und mündet südlich davon in die Nidda. Fließgewässersystem Seulbach Der Seulbach entspringt westlich von Friedrichsdorf, durchfließt die Ortslage Seulberg und mündet nach Zufluß des Rehlingsbaches nördlich von Ober-Erlenbach in den Erlenbach. Fließgewässer Seulbach − Schäferborngraben − Rehlingsbach (Salbach) 122 Gewässergüte HLUG II II keine Angaben Aussage UVF Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Fließgewässersystem Erlenbach Unterhalb des Ortes befindet sich die Kläranlage (KA) Oberes Erlenbachtal. Ein Abwassersammler liefert die Abwässer oberhalb liegender Gemeinden, u. a. Wehrheim, Burgholzhausen, Köppern, Friedrichsdorf, Seulberg und Obererlenbach. Fließgewässer Erlenbach Gewässergüte HLUG II bis KA Erlenbachtal II-III unterhalb KA bis Massenheim II Mündungsbereich − Obernhainer Bach (Mühlbach) I-II II II-III II II II-III III II-III II − Langwiesengraben − Pissebach Aussage UVF II oberhalb KA II-III unterhalb KA Das Gewässer wird durch die Einleitung gereinigten Abwassers beeinflußt. Dieses hat einen Anteil von durchschnittlich 40-62 % an der Gesamtvorflut. Zusätzliche diffuse Belastungen durch Einschwemmungen aus angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, Regenentlastungen u. a. vermindern die Selbstreinigungskapazität des Baches bis zu seiner Mündung. bis Obernhain bis zum Erlenbach bis Wehrheim Einmündung des Pissebachs Fließgewässersystem Nidder Der Nidder entspringt außerhalb des Verbandsgebietes und fließt in Gronau mit der Nidda zusammen. Fließgewässer Nidder II Gewässergüte HLUG nur ca. 1 km im UVF-Gebiet Aussage UVF Fließgewässersystem Nidda (von Nidder-Mündung bis Main) Die Nidda entspringt außerhalb des Verbandsgebietes, tangiert die Ortsteile Gronau und Dortelweil, fließt durch Bad Vilbel und das Stadtgebiet Frankfurt und mündet bei Frankfurt-Nied in den Main. Fließgewässersystem Eschbach Der Eschbach entsteht aus dem Zusammenfluß von Dornbach, Heuchelbach und Kirdorfer Bach in Ober-Eschbach. Er durchfließt die Ortslagen Ober- und Nieder-Eschbach und Harheim und mündet unterhalb davon in die Nidda. Am Eschbach liegt unterhalb von Ober-Eschbach die Kläranlage (KA) Bad Homburg. Fließgewässer Eschbach Gewässergüte HLUG I-II Quellbach II-III ab Mündung des Dornbachs ab KA Bad Homburg (ca. III 500 m) Aussage UVF II oberhalb KA II-III unterhalb KA und im Mündungsbereich. Der Abwas- 123 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... II-III im Mündungsbereich II-III seranteil an der Gesamtvorflut unterhalb der KA beträgt durchschnittlich > 80 %; nach KA-Ausbau (1991 /92) verringerte sich die NBelastung. Neben dem gereinigten Abwasser beeinflussen zusätzlich weitere diffuse Emissionsquellen (Landwirtschaft, Regenwasserentlastungsanlagen) die Gewässergüte im weiteren Bachverlauf. Dornbach I-II im Quellbereich II Hauptanteil der Fließstrecke II-III untere Fließstrecke bis Mündung in Heuchelbach I-II − Kaltes Wasser (Bach v.d. Goldgrube) II Heuchelbach II II-III II − Hirschgraben Keine Angaben − Bach aus den Braumannswiesen Kirdorfer Bach II-III einer der beiden Quellbäche II II-III im Ortsteil Kirdorf II-III II nach Kreuzung mit B 456 bis Zusammenfluß mit Dornbach Taunengraben II Fließgewässersystem Urselbach Der Urselbach entspringt mit seinen Quellbächen Maßbach(born), Haidtränkbach, Schellbach und mehreren Quellzuflüssen im Waldgebiet zwischen Großem Feldberg und Oberursel, durchfließt das Stadtgebiet von Oberursel, Niederursel und Heddernheim und mündet in die Nidda. Am Unterlauf des Urselbachs liegt die KA Oberursel, an die auch Stierstadt und Weißkirchen angeschlossen sind. Fließgewässer Urselbach Gewässergüte HLUG I-II Quellbäche II oberhalb II-III unterhalb KA Oberursel Haidtränkbach − Maßenborn − Schellbach Altbach I-II I-II I-II II-III 124 Aussage UVF II II oberhalb KA II-III unterhalb KA Eine weitere Verbesserung der Gewässergüte nach Ausbau der Kläranlage (1994) ist durch die erfolgten Renaturierungsmaßnahmen zu erwarten. Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Fließgewässersystem Westerbach Der Westerbach und seine Nebenbäche Waldwiesenbach und Niedersdorfbach (bzw. Stuhlbergbach) entspringen im Eschborner bzw. Oberurseler Stadtwald und durchfließen die Ortslagen Kronberg, Schönberg, Oberhöchstadt, Niederhöchstadt und Eschborn bis zur Mündung in die Nidda in Rödelheim. Fließgewässer Westerbach − Schönberger Bach Hohlwiesenbach Gewässergüte HLUG Aussage UVF II II-III Mündungsbereich II I-II Fließgewässersystem Sulzbach Der Sulzbach entspringt südlich von Königstein im Johanniswald, durchfließt Altenhain, Bad Soden, Sulzbach und Sossenheim und mündet südlich von Sossenheim in die Nidda. Am Sauerbornsbach, er bildet im Zusammenfluß mit dem Waldbach den Schwalbach, liegt die Kläranlage (KA) Kronberg. Sie nimmt auch Abwasser aus umliegenden Ortsteilen auf (Falkenstein, Mammolshain, Schönberg). Fließgewässer Sulzbach Schwalbach Gewässergüte HLUG Quellbereich, ca. 300 m, Aussage UVF I-II II II-III etwa bis Altenhain, ca. 300m bis zur Mündung II II II − Rentbach − Sauerbornsbach Keine Angaben. II oberhalb II-III unterhalb KA Kronberg (über ca. 400 m) II − Waldbach II Messungen vor Mündung in den Sulzbach zeigten nach der KA Einleitung Kronberg eine zufriedenstellende Selbstreinigung des Gewässers im weiteren Verlauf (von II-III auf II). II oberhalb KA II-III unterhalb KA Der Vorfluter wird nachhaltig durch das eingeleitete gereinigte Abwasser beeinflußt. Der Abwasseranteil an der Vorflut ist mit > 80 % (1993/94) hoch. Außerdem wurde eine relativ hohe Belastung mit Nährstoffen festgestellt. Im Schwalbach ist die Gütestufe II als Ergebnis von Selbstreinigungsprozessen wieder erreicht. 125 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Fließgewässersystem Nidda Im UVF-Gebiet entläßt die Kläranlage (KA) Bad Vilbel gereinigtes Abwasser in die Nidda. Fließgewässer Nidda − Mühlbach − Edelbach − Landgraben Kalbach Steinbach Gewässergüte HLUG II bis zur KA Bad Vilbel II-III unterhalb KA. Auch münden II-III hier verschiedene Zuflüsse der Gewässergüte II-III. Für die Nidda gibt es umfassende Konzepte, die zur Verbesserung des Zustandes erarbeitet wurden. Details sind diesen Arbeiten zu entnehmen (Entwicklungskonzept „Naturnahe Nidda“, 1995; „Naturnahe Umgestaltung der Nidda im Stadtgebiet von Frankfurt“, ohne Jahresangabe). II II II-III im Mündungsbereich II II-III im Mündungsbereich II II-III nach Ortsdurchfluß II II Aussage UVF Fließgewässersystem Liederbach Der Liederbach beginnt in Königstein nach dem Zusammenfluß seiner Quellbäche Rombach und Reichenbach, durchfließt die Ortslagen Kelkheim, Oberliederbach und Unterliederbach und mündet anschließend in den Main. Fließgewässer Liederbach − − − − − Reichenbach Treisborn Woogbach Höhenbach Rombach − Braubach − Bach v. d. Heide 126 Gewässergüte HLUG II II-III im Mündungsbereich I-II keine Angaben II II I-II Quellbereich, Oberlauf II II keine Angaben Aussage UVF Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Fließgewässersystem Schwarzbach/Taunus Nach Zusammenfluß von Daisbach und Dattenbach beginnt der Schwarzbach in Eppstein, durchfließt die Ortslage sowie Lorsbach, Hofheim, Kriftel und als Goldbach Hattersheim und den östlichen Rand Okriftels. Dattenbach, Krebsbach und Daisbach werden jeweils mit gereinigtem Abwasser beschickt. Fließgewässersystem Dattenbach Der Dattenbach entspringt nördlich von Glashütten, verläßt am Limes das UVF-Gebiet, tritt westlich davon bachabwärts wieder ein und durchfließt die Ortslagen Ehlhalten und Vockenhausen. Nach Einmündung des Daisbaches geht er in den Schwarzbach über. Am Dattenbach befindet sich die KA Ehlhalten. Fließgewässer Dattenbach Weiherbach Silberbach Gewässergüte HLUG II I-II II Aussage UVF oberhalb unterhalb der KA Ehlhalten II Quellbereich II-III im Oberlauf knapp 2 km II überwiegender Teil der Fließstrecke I-II Selbstreinigung bis Mündung in den Dattenbach auf I-II I I-II Fließgewässersystem Daisbach Der Daisbach entspringt außerhalb des Verbandsgebietes, durchfließt am südlichen Ortsrand Niederjosbach und mündet zwischen Vockenhausen und Eppstein in den Schwarzbach. Standort der KA Niedernhausen. Fließgewässer Daisbach Josbach II Gewässergüte HLUG ober- und unterhalb der KA Niedernhausen Aussage UVF II-III oberhalb KA: starke Tendenz zur Gewässergüte II II-III unterhalb KA 1993/95 bestand eine starke Beeinflussung durch die gereinigten Abwässer der KA, insbesondere für NH4N. Es ist davon auszugehen, daß nach Inbetriebnahme der 3. Reinigungsstufe – 1995 fertiggestellt – sich der Gewässergütezustand verbessert. II-III II Verbesserung nach halber Fließstrecke bis Niederjosbach 127 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Fließgewässersystem Fischbach Der Fischbach entspringt östlich von Ruppertshain im Wald mit mehreren Quellbächen, durchfließt die Ortslage Fischbach und mündet in Eppstein in den Schwarzbach. Am Oberlauf des Krebsbachs liegt die KA Ruppertshain, die Rettershofer KA wurde 1993 stillgelegt. Fließgewässer Fischbach − Rettershofer Bach − Krebsbach Gewässergüte HLUG II II oberhalb und II-III unterhalb der KA II bis KA Ruppertshain II-III über ca. 500 m II Aussage UVF keine Messungen II II-III Nach Einstellung des Betriebs der KA ist von einer Verbesserung der Gewässergüte auf das angestrebte Güteziel auszugehen. II oberhalb KA II-III unterhalb Der Bach ist durch den KA-Abfluß belastet. Der Anteil des aus der KA abgeleiteten Abwassers an der Gesamtvorflut beträgt > 60 %. Fließgewässersystem Schwarzbach/Taunus (bis Eppstein) Am Schwarzbach befinden sich die beiden Kläranlagen Lorsbach und Kriftel. Fließgewässer Schwarzbach − Wellbach II II II-III II II-III Gewässergüte HLUG ober- und unterhalb der KA Lorsbach bis KA Kriftel unterhalb KA (ca. 2000 m) Mündungsbereich II Aussage UVF ober- u. unterhalb der KA II-III Ursächlich für mangelhaften Nährstoffabbau im Unterlauf können sein: Einschwemmungen aus angrenzenden landwirtschaftlich/gärtnerisch genutzten Flächen, Einspeisungen aus versiegelten Flächen, Regenwasserentlastungen. II Fließgewässersystem Wickerbach Der Wickerbach entspringt außerhalb des Verbandsgebietes, fließt durch Wallau und westlich an den Ortslagen Massenheim und Wicker vorbei und mündet bei Flörsheim-Falkenberg in den Main. Fließgewässersystem Klingenbach Der Klingenbach entspringt südwestlich von Bremthal, durchfließt die Ortslage Wildsachsen und mündet bei Wallau in den Wickerbach. Hier liegt südlich von Wildsachsen eine KA gleichen Namens. Fließgewässer Klingenbach 128 I-II II Gewässergüte HLUG bis KA unterhalb KA Wildsachsen II Aussage UVF oberhalb und unterhalb der KA Landschaftsplan UVF − Seyenbach − Holterbach − Lotzenbach − Thierbach Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... I-II II I-II II I-II I-II bis KA Fließgewässersystem Wickerbach (ab Wallau) Am Unterlauf des Wickerbachs liegt die KA Flörsheim, sie nimmt die Abwässer verschiedener Oberlieger (z.B. Wicker, Massenheim, Wallau, Nordenstadt etc.) auf. Fließgewässer Wickerbach Gewässergüte HLUG II bis KA II II-III Für das Wickerbachsystem III liegt inzwischen eine Rahmenplanung für die Renaturierung vor (April 1997; Wiesbaden, Flörsheim, Hochheim, Hofheim). Bezüglich weiterer Details wird hierauf verwiesen. Aussage UVF oberhalb KA unterhalb KA Vom Ausbau der KA wird eine Verbesserung im Mündungsbereich erwartet. Fließgewässersystem Main (von der Nidda-Mündung bis zum Austritt UVF-Gebiet) Der Main durchfließt das UVF-Gebiet in Ost-West-Richtung. Fließgewässersystem Weilbach/Ardelgraben Der Weilbach, bzw. oberhalb Weilbach der Kasernbach, entspringt nördlich von Langenhain, durchfließt die Ortslagen Langenhain und Weilbach und mündet als Ardelgraben zwischen Flörsheim und Eddersheim in den Main. Fließgewässer Ardelgraben Weilbach Gewässergüte HLUG II-III ab KA Eddersheim II bis Weilbach II-III Aussage UVF II Der Graben zeigt in der II-III Zusammenschau der verschiedenen Bewertungsparameter eine Tendenz zu „kritischer“ Belastung (IIIII). In der sich anschließenden, ca. 11 km langen Selbstreinigungsstrecke des Weilbachs und des Ardelgrabens konnte unterhalb der KA Langenhain ein guter Abbau der Restverschmutzung beobachtet werden. Bezüglich der Verschlechterung der Gewässergüte südlich von Weilbach kommen u. a. neben dem nährstoffreichen KAAblauf ein südlich von Weilbach gelegenes Hochwasserschutzbecken 129 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... − Kassernbach − Bach vor der Kassernstraße II II-III südlich der KA Langenhain II Selbstreinigung ab Höhe Diedenbergen II II sowie diffuse Einschwemmungen aus angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen in Betracht. oberhalb KA unterhalb KA Der Anteil des gereinigten Abwassers an der Vorflut war mit durchschnittlich 68-82 % im Messzeitraum relativ hoch. Keine Angaben. Fließgewässersystem Käsbach Der Käsbach entspringt außerhalb des UVF-Gebietes, durchfließt als Erster und Zweiter Käsbach nördlich von Hochheim das UVF-Gebiet und verläßt es hier auch wieder. Fließgewässer − Erster Käsbach Gewässergüte HLUG bis Industrieanlage / FlugII platz II-III ca. 1000 m II Aussage UVF Fließgewässersystem Main (von der Nidda-Mündung bis zum Verlassen des UVF-Gebietes) Fließgewässer Main Kelsterbach Gewässergüte HLUG II-III über die gesamte Fließstrekke Der Bewirtschaftungsplan Untermain beinhaltet eine wassergütewirtschaftliche Bestandsaufnahme, definiert Güteziele und führt Maßnahmen auf. Bezüglich weitere Details wird darauf verwiesen. II Aussage UVF Fließgewässersystem Main (von Kinzig-Mündung bis Nidda-Mündung) Fließgewässersystem Rodau (einschließlich Bieber) Die Rodau entspringt mit mehreren Quellbächen westlich von Urberach, durchfließt die Ortslagen Ober-Roden, Nieder-Roden, Dudenhofen, Jügesheim, Hainhausen, Weiskirchen, Hausen, Lämmerspiel und Mühlheim und mündet anschließend in den Main. Am Oberlauf der Rodau befindet sich südlich von Ober-Roden die gleichnamige KA, eine weitere unterhalb von Weiskirchen. Der Bieberbach nimmt unterhalb von Dietzenbach gereinigte Abwässer der gleichnamigen KA auf, südlich von Heusenstamm befindet sich die KA Heusenstamm. Fließgewässer Rodau 130 Gewässergüte HLUG II bis KA Oberroden II ab KA bis Hainhausen III III II-III Hainhausen bis oberhalb KA III Rodgau-Weiskirchen ab KA (ca. 500 m) III Aussage UVF oberhalb KA unterhalb KA Ober-Roden ist im weiteren Gewässerverlauf eine eingeschränkte Selbstreinigungskapazität Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... II-III IIIIV III − Waldgraben bis Industrieanlage (ca. 2 km), ab Industrieanlage (ca. 1 km), bis zum Main Neben KA leitet ein Industriebetrieb direkt Wasser ein. Generell zählt die Rodau zu den am stärksten verschmutzten Gewässern Hessens. festzustellen. Dazu tragen bei: Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlichen Flächen auch oberhalb der KA Oberroden (hohe NO3-NGehalte), unterhalb der KA sauerstoffzehrende NH4-NGehalte. Zudem wurden sowohl unterhalb der KA Ober-Roden als auch durch Einleitungen aus Industriebetrieben im Ortsbereich Hausen erhöhte Schwermetallgehalte festgestellt. Oberlauf nicht kartiert III II-III Hornersgraben Bieber − Gehrengraben − Kaupenwiesengraben − Schmittgraben − Bieberbach − Liliengraben II-III III II-III II II-III II II II Keine Angaben. bis KA Heusenstamm unterhalb KA ca. 2 km bis zur Mündung in Rodau Oberlauf ca. 2 km II-III oberhalb und II-III unterhalb KA bis zur Mündung in Rodau zwischen Dietzenbach und Steinberg in den Untergrund infiltrierend => Wasserqualität hat hohe Bedeutung. II III oberer Abschnitt verschlechtert sich nach Aufnahme des Stirngrabens. Unterer Abschnitt = Liliengraben II-III bis Mündung in die Bieber Fließgewässersystem Braubach Der Braubach entspringt nördlich von Maintal-Wachenbuchen, durchfließt die Ortslagen Wachenbuchen und Dörnigheim und mündet nach Zufluß mehrerer Nebenbäche bzw. Gräben westlich von Dörnigheim in den Main. Fließgewässer Braubach Gewässergüte HLUG Oberlauf II oberhalb von MaintalIII DörnigII-III heim nach Einmündung des Landgraben bis zur Mündung Aussage UVF 131 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Säulbach − Landgraben II bis Wachenbuchen II-III ca. 5 km unterhalb der Ortslage II II bis Mündung in den Braubach Fließgewässersystem Hainbach Der Hainbach entspingt nördlich von Gravenbruch, durchfließt Offenbach-Tempelsee und ist anschließend bis zur Mündung in den Main verrohrt. Fließgewässer Hainbach Gewässergüte HLUG II Oberlauf II-III ca. 7 km II nach Einmündung des Bach v. Gravenbruch II-III ab Erreichen der Stadtgrenze Offenbach Aussage UVF Fließgewässersystem Königsbach Der Königsbach oder Luderbach entspringt beim „Neuhof“ nördlich von Götzenhain, tangiert NeuIsenburg im Nordosten und mündet in Niederrad in den Main. Fließgewässer Königsbach (Luderbach) II III bis III-IV II II-III II Bach vom Mörderbrunnen Gewässergüte HLUG Quellbach kurzer Abschnitt im Oberlauf Aussage UVF Verbesserung nach Mündung des Bachs v. Mörderbrunnen oberhalb von Neu-Isenburg Unterlauf bis Mündung II Fließgewässersystem Main (von Kinzig-Mündung bis Nidda-Mündung) Fließgewässer Main − Birnbaumsgraben Riedgraben − Lachener Graben 132 Gewässergüte HLUG von der Kinzig-Mündung bis ca. Birnbaumsgraben ab Maintal-Dörnigheim bis II-III Frankfurt Ost II Frankfurt-Ost bis Lachener Graben bis Nidda-Mündung II-III II II Oberlauf zwischen Bischhofsheim II-III und Bergen II II-III II Aussage UVF Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Fließgewässersystem Main (von Eintritt in UVF-Gebiet bis Kinzig-Mündung) Am Unterlauf des Schleifbach befindet sich die gleichnamige KA. Fließgewässer Main Speckgraben Schleifbach − Moorbach (Riegelsbach) − Breitenbach Bachgraben Hellenbach − Mühl- und Werniggraben Gewässergüte HLUG II-III zwischen Eintritt in das UVF-Gebiet bis ca. 10 km vor Kinzigmündung II bis Kinzigmündung II-III II Oberlauf II-III unterhalb KA II Mündungsbereich II II II II II-III IV II II-III Aussage UVF Oberlauf unterhalb KA bis Mündung Oberlauf unterhalb von Froschhausen bis Mündung Fließgewässersystem Schwarzbach/Ried Der Schwarzbach oder Gundbach, dessen Oberlauf im UVF-Gebiet Hengstbach heißt, entspringt mit zahlreichen zufließenden Wiesengräben südöstlich von Götzenhain, durchfließt die Ortslagen Götzenhain, Drei- eichenhain, Sprendlingen, Buchschlag und Zeppelinheim und ist dann im Bereich des Frankfurter Flughafens verrohrt, ab dort Gundbach. Der Hengstbach wird unterhalb von Buchschlag durch die KA Hengstbachtal mit gereinigtem Abwasser beschickt, südwestlich der Airbase nimmt er als Gundbach erneut gereinigtes Abwasser auf. Die KA Langen liegt südwestlich außerhalb des Ortes. Fließgewässer Gewässergüte HLUG Hengstbach II oberhalb KA Hengstbachtal (8 km unterhalb der Quelle) Hengstbach III unterhalb der KA Hengstbach II-III bei Zeppelinheim, oberhalb KA der Airbase unterhalb der Airbase (auIIIßerhalb UVF-Gebiet) IV III Gundbach − Hundsgraben Aussage UVF II oberhalb KA Das Gewässer wird sowohl ober- als auch unterhalb der KA Hengstbachtal durch zahlreiche Regenentlastungsanlagen beansprucht. unterhalb KA mit einer II-III Tendenz zu III bei Zeppelinheim und II-III oberhalb der Airbase III IIIIV unterhalb KA Langen fließt über den Graben zu 100 % nur gereinigtes Abwasser ab. Die hohen NO2-N- und 133 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... NH4-N-Gehalte können toxisch wirken und zur Artenarmut im Gewässer beitragen. Eine Verbesserung der Gewässerqualität ist durch Inbetriebnahme der N-Eliminationsstufe der KA Langen zu erwarten. Fließgewässersystem Hegbach Der Hegbach entspringt außerhalb des Verbandsgebietes, verläuft an der südlichen Gemarkungsgrenze von Egelsbach und mündet außerhalb des Verbandsgebietes in den Schwarzbach. In den Fritzenwiesengraben entläßt die KA Offenthal ihr gereinigtes Abwasser. Fließgewässer Hegbach − Rutschbach − Fritzenwiesengraben Gewässergüte HLFU II I II III oberhalb unterhalb KA DreieichOffenthal II-III vor Mündung Tränkebach − Kirchnerseckgraben Aussage UVF nicht bestimm bar Sehr abflußschwach (∅ 3 4 l/s); 1993/94 stellte der Anteil des gereinigten Abwassers der Vorflut zwischen 79 und 89 %. Einschwemmungen aus angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen und einem oberhalb der KA am Ortsrand gelegenen Regenüberlauf beeinträchtigten die Güte bereits im Oberlauf. II Oberlauf (ca. 12 km) II-III bis Mündung in Hegbach II-III II III II-III Zusammenfassend ist festzustellen, daß die Gewässergüte in den Fließgewässern des Hintertaunus in der Regel die angestrebte Güteklasse erreicht, streckenweise auftretende Verschlechterungen um ½Klasse werden zumeist durch Selbstreinigungsprozesse aufgefangen (z. B. Wiesbach, Steinkratzbach, Langenbach). In den Fließgewässern des Vordertaunus wird insbesondere in den Unterläufen häufig die Güteklasse II-III festgestellt. Zu dieser kritischen Belastung tragen, wie die Untersuchungen des UVF vermuten lassen, in vielen Fällen Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlich genutzten Flächen, Regenentlastungsbauwerken etc. bei. Dies gilt z. B. für die Mündungsbereiche von Eschbach, Erlenbach und Urselbach in die Nidda, außerdem für Weilbach und Schwarzbach. Im südlichen Verbandsgebiet wird die bekannte Belastung der dort vorkommenden Fließgewässer auch durch die UVF-Untersuchungen bestätigt. Am stärksten sind die Rodau, der Fritzenwiesengraben, der Hundsgraben und außerhalb der UVF Gebiets der Gundbach belastet. Sie weisen über weite Fließstrekken die Gütestufe III „stark verschmutzt“ auf. Auch hier muß angenommen werden, daß die angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen und die Regenentlastungsanlagen punktuell zur Gewässerbelastung beitragen (z. B. an der Bieber). Hinsichtlich der Anforderungen an die Flächenbewirtschaftung besteht häufig ein enger Zusammenhang mit dem Grundwasserschutz. Eine Bewirtschaftung, die Nährstoffausträge minimiert, ist auch zum Schutz drainierender Gewässerabschnitte wichtig. 134 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Diese Hinweise sind mit weiteren Daten zur Struktur von Auen und Gewässern zu verbinden, um zu ganzheitlichen Handlungsansätzen zu führen. 2.2.1.3 Sektorale Leitbilder zum Schutz der Oberflächengewässer − Alle fließenden Gewässer sind, soweit gegeben, in einem naturnahen Zustand zu erhalten. Anderenfalls ist ein solcher Zustand nach Möglichkeit wiederherzustellen. − Ihre ökologischen Funktionen und ihre Selbstreinigungskraft sind zu stärken. Auf natürliche Lebensgemeinschaften soll im Rahmen der Gewässerunterhaltung Rücksicht genommen werden. Die Durchlässigkeit der Unterläufe für Fische soll verbessert, Beeinträchtigungen durch hochkonzentrierte punktuelle Abwassereinleitungen beseitigt werden. Vorhandene, abgestimmte Renaturierungskonzepte sollen möglichst zügig zur Umsetzung kommen. − Bepflanzungen zur Entwicklung typischer gewässerbegleitender Weich- und Hartholzauen sowie deren Begleit- und Ersatzgesellschaften sind vorzunehmen. − Für die Fließgewässer im Planungsraum ist mindestens die Gewässergüteklasse II anzustreben. Langfristig ist bei den kleinen Fließgewässern im Planungsraum die Güteklasse I - II (gering belastet) zu erreichen, soweit es die natürlichen Gegebenheiten der Gewässer und deren Umfeld zulassen. Dies gilt insbesondere in den Bereichen, in denen eine hohe Verschmutzungsempfindlichkeit und ein hohes Regenerationspotential bestehen. Die vorhandene Gewässerqualität darf sich nicht verschlechtern. − Die eingeleiteten Abwassermengen sind bestmöglich vorzubehandeln. Insbesondere die in Oberläufe und kleine Fließgewässer mit geringem Eigenabfluß einleitenden Kläranlagen sollten bevorzugt mit der dritten Reinigungsstufe ausgestattet werden. Beeinträchtigungen der Gewässergüte durch Einschwemmungen aus gärtnerisch oder landwirtschaftlich genutzten Flächen sind zu vermeiden (z. B. Mündungsbereich Schwarzbach/T., Weilbach/Ardelgraben, Niddazuflüsse und Fließgewässer im südlichen Verbandsgebiet). Regenüberläufe sollen auf ihre Auswirkungen überprüft werden. − Die Übernutzung und Gefährdung von Talauen- und Feuchtbereichen sowie natürlichen Überschwemmungsgebieten soll vermieden werden. Hinsichtlich der Regelungsfunktionen der Auen sollen Hochwasserrückhaltemaßnahmen nicht am Unterlauf, sondern ursächlich am Oberlauf ansetzen. 135 Landschaftsplan UVF 2.2.2 Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Grundwasser 2.2.2.1 Methodik Der Bewertungsteil gliedert sich in folgende Kategorien: ⇒ Grundwasserstände ⇒ Gefährdungspotentiale • Beeinträchtigung der Regeneration durch Versiegelung (bestehende und durch Planung vorbereitete Versiegelung) • Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit • Nutzungsbedingtes Gefährdungspotential • Altablagerungen ⇒ Leistungspotentiale • Regenerationspotential der Fläche Bereitstellung von Sickerwasser für die Grundwasserspeicher • Versickerungseignung der Fläche Grundwasserstände Ziel ist es, einen aktuellen Überblick über die Situation im UVF-Gebiet zu geben und in Gebieten, in denen dies relevant ist, exemplarisch auf die Grundwasserstandsentwicklung einzugehen. Die Aussagen beziehen sich, soweit nichts anderes gesagt ist, auf den oberen Hauptgrundwasserleiter. Bis auf wenige Gebiete liegt er zu tief, um für die Wasserversorgung der Vegetation bedeutsam zu sein. Bezüglich dieser für die Wasserversorgung nicht genutzten grundwasserführenden Schichten, einschließlich der schwebenden Grundwasserleiter, ist die Datenlage häufig lückenhaft. Grundwasser bzw. von oberflächennahen Grundwasserleitern abhängige Vegetation wird unter dem Kapitel 2.1 „Bodenschutz“ im Zusammenhang mit der Lebensraumfunktion der Böden und unter Kapitel 2.4 „Biotop- und Artenschutz“ behandelt. Grundwasserhöhengleichen Hierbei werden Linien gleicher Grundwasserstände (Karte 12) dargestellt. Eine zusammenhängende Grundwasseroberfläche bildet sich nur in Porengrundwasserleitern aus (siehe Kapitel 1.2.2.3 „Hydrogeologische Situation“). Die Daten gelten für den Oktober 1996, sie sind unverändert von der HLUG übernommen (HLfU, 1997; Dez. Hydrogeologie). Grundwasserganglinien Die dargestellten Grundwasserganglinien (Meßstellen-Nummern siehe Karte 12) sind repräsentativ für die verschiedenen Gesteinstypen im Untergrund. Außerdem für unterschiedlich durch Wasserentnahme aus dem Grundwasser beanspruchte Räume (pers. Mitteil. v. Pape, HLfU, 1997). Zeitliche Veränderungen der Grundwasserstände in den Porengrundwasserleitern der Untermainebene werden anhand von zwei Ganglinien der Oberrheinebene (Unterschweinstiege und Kelsterbach) exemplarisch behandelt. Zeitliche Veränderungen der Grundwasserstände Sie sind für Porengrundwasserleiter der Untermainebene relevant. Exemplarisch werden behandelt 1. Zwei Ganglinien der Oberrheinebene (Unterschweinstiege und Kelsterbach) 2. Aktuelle Auswertungen für die Hanau-Seligenstädter Senke Grundlage: Bewirtschaftungskonzept des ZWO, Phase A, 1997; (Lahmeyer International, 1997; unveröffentlichter und ungeprüfter Entwurf). Das Konzept beinhaltet eine ausführliche Analyse, die sich auf Grundwassergleichenpläne der vom ZWO genutzten Aquifere bezieht. Relevante Aussagen werden hier unverändert wiedergegeben: 136 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Grundwasserflurabstände Die Blätter 13, 14, 16 der Karte 12 enthalten Linien gleicher Abstände zur Geländeoberfläche (m). Das Jahr 1990 ist ein Beispiel für mittlere Grundwasserstände (ZWO, 4-20). Die Linien wurden aus Differenzbildung zwischen den Gleichen der Geländehöhe (topographische Karte 1:25.000) und dem jeweiligen Grundwasserstand errechnet. Klimatisch bedingte Schwankungen Aus den Grundwasserständen Oktober 1990 zu 1993 werden Differenzen errechnet (Lahmeyer, 1997; S. 4-20). Oktober 1993 ist durch einen eher niedrigen Grundwasserstand geprägt. Langzeitveränderungen der Grundwasserstände Die Grundwasserstände 1990 zu 1965 (Bereich westlich der Rodau) bzw. 1972 (östlich der Rodau) werden verglichen. Die Auswertungen sind mit Unschärfen behaftet, da 1965 bzw. 1972 (für die Mainniederung) jeweils nur relativ wenige Meßstellen zur Verfügung standen (Lahmeyer, 1997; S. 4-22). Gefährdungspotentiale • Beeinträchtigung der Regeneration durch Versiegelung Ziel ist es, die versiegelungsbedingte Minderung der Versickerungsraten nach ihrer Größenordnung einzuschätzen. Es wurde ermittelt: Auswirkung bestehender Versiegelung (a) Versiegelungsbedingter Verlust an Sickerwasser bezogen auf die Menge, die ohne Bebauung auf derselben Fläche theoretisch möglich wäre. Berechnung: C = B/A x 100 A: „Fiktive“ Sickerwassermenge pro Siedlungsfläche ohne Bebauung. B=AxV B: A gemindert um die bestehende Versiegelung. A=DxF C: Versiegelungsbedingter Verlust an Sickerwasser als Prozentsatz der Menge, die ohne Bebauung auf derselben Fläche theoretisch möglich wäre. D=H/I D: „Mittlere“ Sickerwasserrate. Sie wird benutzt, da für die bebaute Fläche keine Bodenkennwerte vorliegen und die Sickerwasserrate nur zu schätzen ist. F: Versiegelte (Siedlungs-)Fläche. H: Summe der Sickerwasserraten bezogen auf die unbebaute Gemarkungsfläche (Offenland). I: Offenland einer Gemarkung (unbebaute Gemarkungsfläche). V: Faktor der Minderung durch Versiegelung; er leitet sich aus der Versiegelungsstufe ab. Versiegelung: klassifiziert nach 10%-Stufen (Datengrundlage: Abteilung Umweltschutz des UVF). (b) Versiegelungsbedingte Minderung als Prozentsatz der Sickerwassersumme des Offenlandes. Berechnung: G = B/H x 100 G: Anteil, den die versiegelungsbedingt geminderte Sickerwassersumme an der Summe des Offenlandes ausmacht. Planerisch vorbereitete Verluste RROP Res = Siedlungserweiterungsbereiche des festgestellten RROP, die über den FNP hinausgehen = Reserveflächen, d. h. noch nicht in Anspruch genommene Flächen des gültigen FNP (Stand 1995) 137 Landschaftsplan UVF EW-F Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... = Flächen nach dem Entwicklungsplan 2015 des UVF, die über den gültigen FNP und den RROP hinausgehen. Diese Flächen werden voraussichtlich nicht zu 100 % im Planungszeitraum aktiviert werden. Berechnung: M=RxSxV R: Flächenspezifische Sickerrate bzw. z. B. bei FNP-Reserveflächen D S: Erweiterungsfläche M: Minderung der Sickerwassersumme durch Realisierung der Siedlungszuwächse. Darüber hinaus wird der Wirkungspfad „Wasserverbrauch“ hochgerechnet. Vereinfachend werden die im RROP angegebenen Zahlen zugrundegelegt: durchschnittliche Haushaltsgröße, Wohneinheiten, Wasserverbrauch 129 l/Pers/d. • Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit Allgemeines Gemessene, punktuelle Beeinträchtigungen zeigen bestehende Belastungen auf, aber sie informieren nicht über Ursachen. Hier werden daher die standörtlich bedingten Risikofaktoren ermittelt und unter Berücksichtigung der aktuellen Nutzung Gefährdungspotentiale abgeleitet. Die Verschmutzungsempfindlichkeit bezieht sich auf Nitrat als Indikator. Es ist wesentlicher Bestandteil von Düngern und atmosphärischem Eintrag. Sein Vorkommen im Rohwasser ist einer der wichtigsten Indikatoren für eine anthropogene Beeinflussung. Methodische Vorgehensweise Eine graphische Übersicht gibt die Abbildung 7. Die Bewertung stützt sich auf die Eigenschaften des Bodens und des tieferen Untergrundes (Standort), die für die Verlagerung von Stoffen relevant sind. So resultiert z. B. eine geringe Verschmutzungsempfindlichkeit aus einem hohen Retentionsvermögen des Bodens verbunden mit geringer Speicherfähigkeit und Durchlässigkeit des Gesteins. Diese Kombination tritt z. B. beim Zusammentreffen von Lößböden und Rotliegendgestein (z. B. Wetterau oberhalb von Maintal) auf. Modellierung Eingangsgrößen: Austauschhäufigkeit des Bodenwassers Verschmutzungsempfindlichkeit Die Austauschhäufigkeit des Bodenwassers (Gäth und Wohlrab, 1992) beschreibt das Nitratverlagerungsrisiko und charakterisiert den Boden als oberste Schicht (Vergleich Regelungsfunktionen in Kapitel 2.1.1.1). Die Verschmutzungsempfindlichkeit bewertet Art und Mächtigkeit der Deckschichten (z. B. undurchlässige Gesteine), Reinigungseigenschaften des Grundwasserleiters (z. B. Sorptionskapazität, mikrobielle Aktivität) und die Grundwasserflurabstände. Die Aussage ist unverändert aus der Standortkarte Hessen (Karte 5) übernommen und ist dort ebenfalls als Verschmutzungsempfindlichkeit bezeichnet. Von den 5 Stufen treten 4 im UVF-Gebiet auf. Zwischenergebnis: Vertikale Verlagerungsempfindlichkeit. Durch Verknüpfung mit der Grundwasserergiebigkeit (Indikator für die Speicherfähigkeit und Durchlässigkeit der Gesteine, Angleichung der Klassen, HLfB, Okt. 1996) sollen die Gebiete besonders berücksichtigt werden, in denen mächtige Grundwasserkörper vorliegen und die dementsprechend durch Verschmutzungspotentiale besonders betroffen sind (Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, § 1 BNatG). 138 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Endergebnis: Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit. Sie wird in 5 Klassen gegliedert. Weitere planerische Verwendung: Die beiden höchsten Bewertungsstufen sind in die Karten 21 und 22 übernommen worden. Abbildung 4: Ablaufschema der EDV-gestützten Berechnung von standörtlicher Verschmutzungsempfindlichkeit und nutzungsbedingtem Gefährdungspotential zur Charakterisierung der Fläche hinsichtlich ihrer Empfindlichkeit gegenüber flächigen Stoffeinträgen ins Grundwasser Nutzungsbedingtes Eintragsrisiko Standortspezifisches Risiko Boden ungesättigte Zone Feldkapazität des effektiven Wurzelraumes Modellierte Sickerwasserrate (5 Klassen) (5 Klassen) Grundwasserleiter Verschmutzungsempfindlichkeit nach Standortkarte Hessen, Hydrogeologische Karte (4 Klassen) Matrix 1 Grundwasserergiebigkeit Standortabhängiges Nitratauswaschungsrisiko nach Standortkarte Hessen, Hydrogeologische Karte nach Gäth & Wohlrab (1992) (Austauschhäufigkeit; 5 Klassen) (4 Klassen) Matrix 2 Landnutzung 5 Hauptnutzungstypen mit spezifischem Nitrat ein tragsrisiko (5 Klassen) Vertikale Verlagerungsempfindlichkeit (5 Klassen) Matrix 3 Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit (5 Klassen) Matrix 4 nutzungsbedingtes Gefährdungspotential Kursiv: Farbgebung: Eingangsgrößen der Modellierung Zwischenergebnis Endergebnis Aus der Belastbarkeit werden Nutzungsempfehlungen abgeleitet. Sie sind als Zielnutzungen bezeichnet und bestehen aus einer „optimalen“ Nutzungsqualität und Alternativen abnehmender Eignung. Die Zuordnung einer Nutzungsform alleine beschreibt das Anforderungsniveau nicht ausreichend, dasAuswaschungsrisiko ist innerhalb einer Nutzungsform maßgeblich durch jeweilige Kultur (Wirtschaftsweise, Bestandseigenschaften) bedingt (AID, 1991; Toussaint, 1989). Die Beispiele dienen der Präzisierung des allgemeinen Anforderungsniveaus. Auf einzelbetrieblicher Basis ist dann zu entscheiden, wie die Empfehlungen umgesetzt werden (höherer Aufwand zur Minimierung oder andere Wege der Anpassung). Die Zusammenstellung orientiert sich an den entsprechenden Vorgaben von HMUEJFG (1996) und HMILFN (1997). 139 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Tabelle 21: Zielnutzungen und Alternativen je nach standörtlicher Verschmutzungsempfindlichkeit Klasse der standörtlichen Verschmutzungsempfindlichkeit Zielnutzung - optimal angepaßte Nutzungen Alternativen mit abnehmender Priorität Generell sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Landwirtschaft unter allen Standortbedingungen zu beachten. sehr gering gering mittel hoch 140 Unter diesen Standortbedingungen sind Kulturen, die das Risiko hoch unausgeglichener N-Bilanzen bergen, tolerierbar. Sonderkulturen: z. B. Spargel, Tabak, Spinat, Sellerie, Buschbohne, Rosenkohl, Erdbeere. Ackerbau: z. B. Öl- und Eiweißfrüchte, Zuckerrübe. Alternativen: Alle den folgenden Klassen standörtlicher Verschmutzungsempfindlichkeit zugeordneten Nutzungen sind ebenfalls geeignet, da sie mit geringerer Inanspruchnahme einhergehen. Nutzungen mit dem Risiko unausgeglichener N-Bilanzen sind tolerabel. Acker- und Feldgemüsebau: z. B. Getreide inklusive Mais, Öl- u. Hackfrüchte, Weißkohl. Sondernutzungen: Kleingärten intensiv, z. B. Zierpflanzenanbau, Baumschulen. Alternativen: Bei Nutzungen mit höheren Eintragspotentialen als für diese Kategorie optimal ist zu prüfen, ob mit Maßnahmen des integrierten Pflanzenbaus eine höhere Standortverträglichkeit erreicht werden kann. Nutzungen geringeren Risikos, die erwarten lassen, die ’Grundlast’ 20-40 kg/ha N-Überschuß nicht zu überschreiten. Grünlandnutzung: Mittlere Nutzungsintensität (z. B. 3 Nutzungen), Düngung nach Entzug (möglichst Ertragserhebungen und Berechnungen), Futterleguminosen, Wiesen, Mähweiden; kein Grünland-Umbruch. Alternativen: Obstbaum- u. Weihnachtsbaumkulturen; Kleingärten extensiv Ackerbau: Geringe Intensitäten, z .B. durch Kulturen mit limitierten N-Gehalten; generell: niedrige NO3-Gehalte zur Erntezeit (Herbst); niedrige NMineralisierung während vegetationsfreier Zeit fördern (z .B. über Düngergabe nach Bedarf des Pflanzenbestandes und des N-Angebots des Boden; Zeitpunkt und Aufteilung der Düngergaben), Sicherung eines geringen N-Vorrates im Boden durch bedarfsangepaßte Düngung und Bewirtschaftung. Ausgeglichene N-Bilanzen; Nutzungsformen, die hohes Überschußrisiko bergen, sind ungeeignet. Extensive Grünlandnutzung: Z. B. Standweiden mit geringen Dichten, extensive Tierhaltungsformen, Düngung in unregelmäßigen Abständen höchstens entsprechend dem Nährstoffentzug, kein Grünlandumbruch. Bei Sukzession und Aufforstung vorherige Ansaat mehrjähriger Gräser (zur Abschöpfung der im Boden befindlichen Nährstoffmengen, soweit vorher Acker- oder Kleingartennutzung stattgefunden hat). Alternativen: Innerhalb der Bereiche höchsten Nitratauswaschungsrisikos (Klassen 4 und 5 ) extensive Grünlandnutzung. In den außerhalb gelegenen hoch bewerteten Randbereichen Grünlandnutzung mittlerer Intensität. Die potentiell ungeeigneten Nutzungen (Kategorien sehr gering - mittel) sind hinsichtlich ihrer tatsächlichen Nutzungsintensität zu überprüfen, Neuanlagen sind zu vermeiden. Landschaftsplan UVF Klasse der standörtlichen Verschmutzungsempfindlichkeit Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Zielnutzung - optimal angepaßte Nutzungen Alternativen mit abnehmender Priorität Hierzu zählen auch: Kleintierzuchtanlagen, Friedhöfe (in beiden Fällen Sonderprüfung unter wasserfachlichen Gesichtspunkten erforderlich), Aufschüttungen, Abgrabungen. sehr hoch Ausgeglichene N-Bilanzen, Einzelfallprüfung erforderlich. Geeignet sind extensive Nutzungsformen, Wald, bei Aufforstung Flächen vorher aushagern. • Nutzungsbedingtes Gefährdungspotential Das Gefährdungspotential bewertet Freiraumnutzungen im Hinblick auf die gegebene standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit vergleichend zueinander und kennzeichnet damit die aktuelle Beanspruchung eines Standortpotentials. Ist sie im Verhältnis zur standörtlichen Belastbarkeit zu hoch, besteht ein Handlungsbedarf. Das nutzungsabhängige Gefährdungspotential ist zu überprüfen, gegebenenfalls ist die Nutzungsintensität zu mindern. Modellierung Eingangsgrößen: Standörtliches Verschmutzungspotential Nitrateintragspotential der Nutzungen Ergebnis: Nutzungsbedingtes Gefährdungspotential Die Nutzungstypen (Biotop- und Nutzungstypenkartierung 1991) werden nach ihrem potentiellen Nitrateintrag (5 Hauptgruppen) zugeordnet. Grundlage sind potentielle N-Einträge (Luft, Bewirtschaftungsart und -intensität (Toussaint, 1989; HMUEJFG, 1996: Waldschadensbericht). Klasse 1 steht für ungedüngtes Grünland bzw. Wald (10-30 kg N/ha und Jahr), Klasse 5 für Sondernutzungen (90 - 300 kg N/ha und Jahr). Die Verknüpfung erfolgt anhand einer 5stufigen Matrix. Im Vergleich zu den Standortfaktoren hat die Nutzung ein relativ geringes Gewicht. Von den 5 Klassen werden nur die Generalisierungen „hohes“ und „sehr hohes“ nutzungsbedingtes Gefährdungspotential in die „Gesamtbewertung Grundwasserschutz“ sowie in hierauf aufbauende Karten übernommen. Einen Überblick zur Vorgehensweise gibt die Abbildung 4. Dazu einige generelle Anmerkungen: Anders als in Wasserschutzgebieten (Wasserschutzgebiete: StAnz. 13, 1996; S.985) werden Handlungserfordernisse nicht aus bereits eingetretenen stofflichen Belastungen des Grundwassers begründet. Sie dienen der Vorsorge. Liegen belastende Meßwerte von Grund- und Rohwässern vor, bestätigen sie diese Notwendigkeit. Die Auswertungen erfolgen flächendeckend. In Anbetracht der umfassenden Regelungsmöglichkeiten in WSG wird der abgeleitete Handlungsbedarf sich jedoch insbesondere auf die Gebiete richten, die nicht durch Schutzausweisungen mit weitergehenden Handlungsspielräumen ausgestattet sind. Leistungspotentiale • Regenerationspotential der Fläche zur Nachlieferung an die Grundwasserspeicher Aufgrund des zugewiesenen Potentials sind Gebiete hinsichtlich ihres Beitrags zur Regeneration des Grundwassers zu bewerten. (Der durch DIN 4049-3 (1994) definierte Begriff des GW-Dargebots geht inhaltlich hierüber hinaus. Er bezieht alle Glieder der Wasserbilanz für einen Grundwasserabschnitt, einschließlich der technischen Gewinnbarkeit, ein.) Ziel ist hier, Hinweise zur Lenkung der Siedlungsentwicklung zu erhalten. In Gebieten mit hohem Regenerationspotential ist von einem 141 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... hohen Beitrag der Fläche an Sickerwasser zur Auffüllung der Grundwasserspeicher und Erhöhung des Dargebots auszugehen; Versiegelung wirkt sich dementsprechend negativ aus. In diesen Räumen soll daher die Nachlieferung mit höchster Priorität erhalten werden. Hierzu sollen alle technischen Hilfsmittel wie durchlässige Bodenbeläge, zentrale oder dezentrale Versickerung etc. genutzt werden. Modellierung: Eingangsgrößen: Sickerwasserraten (6 Klassen von < 20 bis > 320 mm/a; WESSOLEK 1993) Ergiebigkeit des Grundwasserleiters, Indikator für Durchlässigkeit und der Speicherfähigkeit des Grundwasserleiters (Karte 5) Beide Größen werden anhand einer Matrix (Suppl.) miteinander verknüpft und in 5 Stufen gegliedert. In der „Gesamtbewertung Grundwasserschutz“ finden nur die Generalisierungen „hohes“ und „sehr hohes“ Regenerationspotential Eingang. Auf diesen Flächen ist ein hoher Beitrag der Niederschlagsversickerung zur Entstehung von Grundwasser zu unterstellen, anteilig auch an der Mehrung des Grundwasserdargebots. Da es um die Charakterisierung produktiver Flächen geht, wird nicht behandelt, wohin sich die aus solchen Flächen versickernden Wasserströme bewegen. Bestehende Belastungen Zur Validierung und Ergänzung der Aussagen zur Belastbarkeit der Fläche wird auf die unter dem Kapitel „Grundwasserqualität“ zusammengetragenen Daten der Rohwasseruntersuchungen (Kap. 1 „Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes ....“) Bezug genommen. Lage und Konzentrationsbereich ist der Karte 13 „Empfehlungen für den Grundwasserschutz“ zu entnehmen. Außerdem wird Bezug genommen auf Aussagen zur „Grundwasserüberwachung im Gebiet des Umlandverbandes Frankfurt“, der Schwerpunkt liegt auf Grundwasserbelastungen durch Altablagerungen und Altstandorte. Die Ermittlungen wurden dem gleichnamigen Bericht des Grundbau-Instituts GBA, Prof. Dr. Ing. P. Amann entnommen (im Auftrag des Umlandverbandes Frankfurt, Oktober 1993). Im Mittelpunkt steht das Auftreten von Kohlenwasserstoffen im Grundwasser. Ihr Auftreten ist generell anthropogen, in der Regel durch lokal begrenzte Emissionsherde, verursacht. Häufig steht es im Zusammenhang mit Altlasten, ihre Lage ist ebenfalls der Karte 13 zu entnehmen. Aus dieser Gruppe werden betrachtet: Chlorkohlenwasserstoffe (CKW) Grenzwert: 0,01 mg/l (Stoffgruppe), polychlorierte aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) Grenzwert: 0,2 µg/l (Summe), Mineralölkohlenwasserstoffe (KW H18) Grenzwert: 0,01 mg/l. • Versickerungseignung der Fläche Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung des Regenerationspotentials. Eingangsgrößen: Regenerationspotential Hohe Durchlässigkeit von Boden und angrenzendem Untergrund (Durchlässigkeitsstufe Kf > 3) bei ausreichend weiten Grundwasserflurabstände Darstellung: Versickerungseignung über die belebte Bodenzone innerhalb einer Pufferzone von 500 m um die Siedlungsaußengrenzen. Handlungsgrundlage liefert der § 51 HWG. Nutznießer der Versickerungsmaßnahme kann z. B., je nach Relieflage, auch ein Quellbereich oder ein Vorfluter sein, nicht immer der Grundwasserkörper selbst. Die Empfehlung bezieht sich bevorzugt auf geplante Siedlungserweiterungen. Sie schließt aber geeignete Verfahren zur Versickerung von Wasser aus bestehenden Siedlungsgebieten nicht aus, wenn dies nach detaillierter örtlicher Prüfung möglich erscheint (gegebenenfalls durch zentral abgeleitetes und versikkertes Wasser). Gültige wasserrechtliche Vorgaben sind zu beachten. 142 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... 2.2.2.2 Ergebnisdarstellung 2.2.2.2.1 Grundwasserstände Grundwasserstände werden durch folgende, nach ihrer Bedeutung aufgelistete Einflußgrößen, geprägt: Niederschlag, Vegetation, Klima (Verdunstung), Jahreszeit und Art des Untergrundes (Boden und Gestein). Insbesondere im oberflächennahen Grundwasser führt eine engere Abhängigkeit von den Niederschlägen zu Maxima im Frühjahr und Minima im Herbst. Mächtige Deckschichten wirken sich nivellierend auf die Abgabe an den Grundwasserleiter aus. Klimatische Bedingungen bestimmen das Niveau des Spiegels. In leitfähigen, durchlässigen Gesteinen (siehe Kapitel 1.1) bilden sich in ungespannten Grundwasserleitern freie Grundwasserspiegel aus. Infolge von Wechsellagerung besser oder schlechter wasserdurchlässiger Gesteine können mehrere Grundwasserstockwerke übereinander auftreten, z. B. im Hessischen Ried oder der Hanau-Seligenstädter Senke. Soweit nichts anderes ausgeführt, wird hier nur vom oberen Hauptgrundwasserleiter, nicht von oberflächennah schwebenden oder tieferen Grundwasserstockwerken gesprochen. Für den nördlichen Oberrheingraben und die Hanau-Seligenstädter Senke ist die Oberfläche des oberen Hauptgrundwasserleiters durch Linien gleicher Grundwasserhöhe dargestellt (Karte 12). Ausgenommen sind die präquartären Gebiete des Messeler Hügellandes, der NeuIsenburger Quersenke und der Karst- und Kluftgrundwasserleiter des Tertiär nördlich von Obertshausen. Hier liegen die Flurabstände bei >15 - 30 m. Der dichten Abfolge der Grundwassergleichen entsprechend, besteht ein Gefälle zum Main. Es ist am Westhang stärker, am Osthang des Sprendlinger Horstes schwächer ausgeprägt. Ein geringes Gefälle (mäandrierende Grundwassergleichen mit weiten Abständen) kennzeichnet die Mainterrassen zwischen Flughafen und Dreieich/Neu-Isenburg (hier ist ein entnahmebedingter Trichter erkennbar), den höher liegenden Terrassenkomplex zwischen den Brunnenanlagen Hintermark/Dietzenbach und der Rodau sowie die Mainschleifen. Zum Zusammenhang zwischen Entnahme, Klima und Grundwasserstand wurden keine eigenen Auswertungen angestellt. Exemplarisch werden Grundwasserganglinien hierzu ausgewertet: Die Ganglinie Unterschweinstiege (Nr. 507071) wird seit 1929 aufgezeichnet, sie verhält sich nutzungsabhängig. Von 1928 bis 1939 schwankt der Spiegel um 97 m ü. NN und erreichte 1940/41 mit 99 m ü. NN einen Höchststand. Bis Anfang der 50er Jahre fiel er auf ein neues, niedrigeres Niveau und verharrte dort annähernd bis zur Trockenperiode 1971 - 77. Zwischen 1950 und 1970 stieg die Wasserförderung entsprechend der gestiegenen Bevölkerungszahlen. Verstärkt durch die Trockenheit erreichten die Pegel 1977 einen Tiefstand. Seit Ende der 70er Jahre wurde die Förderung gedrosselt bzw. konstant gehalten, ab Anfang der 80er Jahre lagen die Pegel mit 95 - 96 m ü. NN wieder auf dem Level der 50er und 60er Jahre. Der über 15 Jahre zwischen 1930 und 1945 im Durchschnitt gehaltene Zustand wurde jedoch nicht wieder erreicht. Unterbrochen durch die Trockenperiode 1989 bis 1993 lagen die Pegel im Mai 1996 bei knapp 96 m ü. NN. Eine Verschärfung der Situation ist nicht erkennbar. Abbildung 5: Ganglinie der Meßstelle Frankfurt, Stadtwald Unterschweinstiege FRANKFURT Nr.507071 Nov 95 Nov 90 Nov 85 Nov 80 Nov 75 Nov 70 Nov 65 Nov 60 Nov 55 Nov 50 Nov 45 Nov 40 Nov 35 Nov 30 Nov 25 Nov 20 Nov 15 Nov 10 100 99 98 97 96 95 94 93 92 143 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Die Meßstelle Kelsterbach (Abb. 6) liefert ein Beispiel eines vergleichsweise nutzungsunabhängigen Verlaufs: Diese Meßstelle befindet sich außerhalb des UVF-Gebietes am Beginn der Startbahn West: Die Aufzeichnung beginnt 1960. Im Vergleich zur Ganglinie Unterschweinstiege (Nr. 507071) sind die Schwankungen flacher (man beachte die andere Auflösung auf der Y-Achse). Nach dem trockenheitsbedingten Einbruch (1971 - 1977) wird das Ausgangsniveau der 60er Jahre annähernd wieder erreicht (1980/84/95). Zwischenzeitlich erzeugen die beiden Trockenperioden zwischen 1962 - 64 und 1971 - 77 einen Abfall mit Minima von 92/91 m ü. NN im Frühjahr 1965 und 1978. Auch die Naßperioden wirken sich aus: Mitte bis Ende der 60er Jahre steigt der Spiegel auf 93 - 94 m ü. NN, ab den 80er Jahren haben sich ein neues Gleichgewicht um 92 - 93 m ü. NN und Spitzenwerte > 93 m ü. NN eingestellt. Die jüngste Entwicklung, so zeigt die folgende Grafik, führte in den die 80er Jahren zu Hochständen, die bisher selten überschritten worden sind (HLfU, mündliche Mitteilung). Abbildung 6: Ganglinie der Meßstelle Kelsterbach KELSTERBACH Nr.507139 94 93 92 91 Nov 98 Nov 96 Nov 94 Nov 92 Nov 90 Nov 88 Nov 86 Nov 84 Nov 82 Nov 80 Nov 78 Nov 76 Nov 74 Nov 72 Nov 70 Nov 68 Nov 66 Nov 64 Nov 62 Nov 60 Nov 58 Nov 56 Nov 54 Nov 52 Nov 50 90 Die Meßstelle von Heusenstamm (Abb. 7) befindet sich in der Hanau-Seligenstädter Senke. Oberhalb von Brunnen gelegen, zeigt sie sich wenig nutzungsbeeinflußt, aber durch die gesamtklimatische Situation (Trockenperiode 1989 - 93) geprägt: Abbildung 7: Ganglinie der Meßstelle Heusenstamm HEUSENSTAMM Nr.507131 NN +Meter 128,00 127,00 126,00 125,00 124,00 No v 80 No v 82 No v 84 No v 86 No v 88 No v 90 No v 92 No v 94 No v 96 No v 98 Die Meßstelle Langen (Abb. 8) im Walldorfer Horst charakterisiert einen großräumig durch Entnahme beeinflußten Verlauf. Hohe Flurabstände (15 bis 20 m) durch mächtige Deckschichten nivellieren die Anlieferung des Sickerwassers an den Grundwasserkörper und dämpfen die jahreszeitlichen Fluktuationen. Die Trockenperiode von 1989 - 93 senkt das Niveau : 144 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Abbildung 8: Ganglinie der Meßstelle Langen LANGEN Nr.507038 NN+Meter 103 102 101 100 99 98 Nov 80 Nov 82 Nov 84 Nov 86 Nov 88 Nov 90 Nov 92 Nov 94 Nov 96 Nov 98 Generell ist nicht nur bei den hier dargestellten Ganglinien keine Tendenz zur Verschärfung der Situation erkennbar (HLfU, 1997). Zwei Untersuchungen befassen sich gezielt mit dem Zusammenhang Entnahme – Klima – Grundwasserstand. Es handelt sich um den Bewirtschaftungsplan „Hessisches Ried“ und das Grundwasserbewirtschaftungskonzept für die Hanau-Seligenstädter Senke (Phase A; Entwurf: Lahmeyer International, 1997). Die Ergebnisse sollen hier exemplarisch für Gebiete, in denen die Grundwassergewinnung eine hohe Bedeutung hat, wiedergegeben werden: Im Hessischen Ried bestehen Bereiche, in denen die Vegetationsausprägung von dem Spiegel des Hauptgrundwasserleiters abhängt. Dort ist die Erhaltung der Grundwasserspiegel eine Bedingung für die Sicherung der abhängigen Lebensräume. Diese Gebiete liegen außerhalb des UVF. Für andere Räume liegen solche Auswertungen nicht vor bzw. sind in Bearbeitung. Eine zweite Untersuchung analysiert die Situation in der Hanau-Seligenstädter Senke (Grundwasserbewirtschaftungskonzept, Phase A; Entwurf: Lahmeyer International, 1997). Gebiete geringer Grundwasserflurabstände (1 bis 5 m unter Flur und damit vegetationsbedeutsam) konzentrieren sich auf die Niederungen von Main, Rodau (nördlich von Jügesheim) und Bieber (Höhe Heusenstamm; siehe Karte 12). Im Westen wird seit 1940 (Martinssee) gefördert, von 1950 bis 1970 wurden nach Süd und Ost fortschreitend weitere Anlagen in Betrieb genommen. Die Entnahme aus den 108 zur Zeit genutzten Brunnen wird im Mittel von 1990 - 94 auf 19,8 Mio. cbm/a beziffert (S. 3-2). Nach Auswertung zurückliegender Grundwassermessungen werden im Zusammenhang mit beginnender Förderung folgende Veränderungen der Grundwasserstände des Hauptgrundwasserleiters ermittelt: Westlich der Rodau (außer WW Dietzenbach) wird im Nahbereich von Brunnen von 1965 bis 1990 (Hintermark, Patershausen, Martinssee, Jügesheim, Birkig und Lämmerhecke) eine Absenkung bis zu 3 m für wahrscheinlich erachtet (S. 4-22). Weiter zurückreichende Messungen zeigen, daß der Spiegel im Mündungsbereich des Schmittgrabens (Heusenstamm) zwischen 1951 und 1965 um 0,7 m gefallen ist. Südlich der Förderanlage Birkig zwischen 1954 und 1965 um 1,5 m. Die Gewinnungsanlagen östlich der Rodau gingen erst später in Betrieb (ab 1959). Im Vergleich von 1990 zu 1972 ergibt sich ein differenziertes Bild. Die geringsten Absenkungen werden in der Mainniederung festgestellt (0,5 m), mit die höchsten im Bereich der Wasserscheide Froschhausen (3 - 4,5 m) und der Anlage Lange Schneise (Lange Schneise Süd bis zu 3,5 m). Eine typische Ganglinie für diesen Bereich zeigt die Abbildung 9: die Schwankungen sind wegen der in diesem Gebiet gleichmäßigen Anlieferung von Sickerwasser an den Grundwasserspeicher gedämpft, die Ganglinie weist eine fallende Tendenz auf (HLfU, persönliche Mitteilung, 1997): 145 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Abbildung 9: Ganglinie der Meßstelle Froschhausen FROSCHHAUSEN Nr.508044 118 117 116 115 Nov 98 Nov 96 Nov 94 Nov 92 Nov 90 Nov 88 Nov 86 Nov 84 Nov 82 Nov 80 Nov 78 Nov 76 Nov 74 Nov 72 Nov 70 Nov 68 Nov 66 Nov 64 Nov 62 Nov 60 Nov 58 Nov 56 Nov 54 Nov 52 Nov 50 114 Nur klimatisch bedingte Veränderungen der Grundwasserspiegel erreichen ein geringeres Ausmaß als solche, die nutzungsabhängig entstehen. Aus dem Vergleich der Jahre 1990 und 1993 wurden in einem Trockenjahr (1993) großräumige Absenkungen von 0,5 m, bei um 5 % zurückgegangenen Entnahmemengen (Lahmeyer, 1997; S. 4-20) festgestellt. Nach Auswertungen von Grundwassermeßstellen (ZWO) ist von einer Schwankungsbreite zwischen knapp 1,80 m bis 10 cm (Mittel 40 cm) auszugehen. Die Abbildungen 10 – 12 zeigen Beispiele für Ganglinien in Festgrundwasserleitern: Abbildung 10: Ganglinien der Meßstellen Heinzenberg II und Mönstadt HEINZENBERG II Nr.485013 205 204 Nov 92 Nov 94 Nov 96 Nov 98 Nov 92 Nov 94 Nov 96 Nov 98 Nov 90 Nov 88 Nov 86 Nov 84 Nov 82 Nov 80 203 MÖNSTADT Nr.485008 Nov 90 Nov 88 Nov 86 Nov 84 Nov 82 Nov 80 299 298 297 296 295 294 293 Oberstedten (43 m) und Neuenhain (10 m) (Abb. 11) liegen im Quartär des Vordertaunus. Die Feuchtperiode Anfang der 80er Jahre sowie die Trockenperiode von 1989 - 93 verändern das Spiegelniveau: 146 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Abbildung 11: Ganglinien der Meßstellen Oberstedten und Neuenhain OBERSTEDTEN Nr.507066 Nov 92 Nov 94 Nov 96 Nov 98 Nov 92 Nov 94 Nov 96 Nov 98 Nov 90 Nov 88 Nov 86 Nov 84 Nov 82 Nov 80 487 485 483 481 479 477 475 473 471 NEUENHAIN Nr.507026 Nov 90 Nov 88 Nov 86 Nov 84 Nov 82 Nov 80 251 250 249 248 247 246 245 244 Abbildung 12: Ganglinien der Meßstellen Bischofsheim und Niedererlenbach BISCHOFSHEIM Nr.507065 110,00 109,50 109,00 Nov 96 Nov 96 Nov 98 Nov 94 Nov 94 Nov 92 Nov 90 Nov 88 Nov 86 Nov 84 Nov 82 Nov 80 108,50 NIEDER ERLENBACH Nr.507051 Nov 98 Nov 92 Nov 90 Nov 88 Nov 86 Nov 84 Nov 82 Nov 80 158 157 156 155 154 153 152 Bischofsheim und Niedererlenbach (Abb. 12) befinden sich im Quartär von Untermain und Nidda. In Bischhofsheim (5,6 m tief) sind die Amplituden wegen des äußerst geringen Speicherraums (keine 147 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Bodenüberdeckung, siehe auch Verschmutzungsempfindlichkeit) auffallend gering (rund 50 cm). Die im Lößgebiet der Friedberger Wetterau gelegene Meßstelle Niedererlenbach (15 m tief) zeigt jahreszeitliche Amplituden von 1 - 3 m. Im Gegensatz zum Bergener Hang ist auch die Verschmutzungsempfindlichkeit durch die mächtige Überdeckung gering. 2.2.2.2.2 Gefährdungs- und Leistungspotentiale Tabelle 22: Beeinträchtigung durch Versiegelung Errechnete Minderung der Entstehung von Sickerwasser durch die bestehende Bebauung (versiegelter Fläche; Spalten 2-4), Vergleich zur Summe des unbebauten Offenlandes (Spalten 5 und 6). (2) (3) (4) Sickerwasser unter bebauter Fläche ohne Versiegelung (fiktive Summe) „Rest“ trotz Versiegelung mittlerer Verlust Sickerwasser im Offenland „Rest“ (3) in % vom Offenland (5) Mio. m³ Mio. m³ in % Mio. m³ % Hintertaunus Untereinh. 3,3 1,9 43 53,1 4 Usinger Becken 2,9 1,4 50 32,2 4 Vordertaunus 9,1 5,2 43 35,0 15 Main-Taunus-Vorland 15,6 8,6 45 39,0 22 Friedberger Wetterau u. Bergener Rücken 1,2 0,6 49 3,4 18 Flörsheim-Griesheimer Mainniederung 2,1 1,2 43 4,3 27 Fechenheim-Steinheimer Mainniederung 1,3 0,6 50 3,6 18 Auheim-Kleinostheimer Mainniederung 1,3 0,6 52 5,5 12 Mönchwald u. Dreieich, Rodgau 12,3 6,1 50 36,8 17 Kern d. Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach 26,4 13,1 51 25,4 52 Summe 75,5 39,5 (1) Landschaftsraum (5) (6) zum Vergleich 238,3 Tabelle 23: Siedlungserweiterung, Minderung der Entstehung von Sickerwasser Planerisch vorbereitete Siedlungserweiterung nach Reserveflächen des FNP, RROPS 1995, Entwicklungsplan 2015 des UVF. (1) (2) (3) (4) (5) Landschaftsraum zusätzlicher Sickerwasserverlust m³ / a Sickerwasser unter unbebauter Fläche m³ / a Verlust Zum Vergleich: Verlust entspricht x mal dem täglichen Verbrauch % 1) Hintertaunus Untereinh. 479.376 53.107.613 0,9 3.716 Usinger Becken 472.337 32.166.126 1,5 3.662 148 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... (1) (2) (3) (4) (5) Landschaftsraum zusätzlicher Sickerwasserverlust m³ / a Sickerwasser unter unbebauter Fläche m³ / a Verlust Zum Vergleich: Verlust entspricht x mal dem täglichen Verbrauch % 1) Vordertaunus 636.392 35.040.419 1,8 4.933 Main-Taunus-Vorland 1.393.536 38.957.103 3,6 10.803 Friedberger Wetterau und Bergener Rücken 106.267 3.402.494 3,1 824 Flörsheim-Griesheimer Mainniederung 197.856 4.290.412 4,6 1.534 Fechenheim.-Steinheimer Mainniederung 143.882 3.632.408 4,0 1.115 Auheim-Kleinostheimer Mainniederung 181.750 5.536.326 3,3 1.409 Mönchwald u. Dreieich, Rodgau 1.478.666 36.755.142 4,0 11.463 2.234.318 25.416.302 8,8 17.320 7.324.380 238.304.346 3,1 56.778 Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach Summe 1) täglicher Verbrauch = Tabelle 24: Verlagerung von Stoffen ins Grundwasser - Empfindliche Bereiche Flächenanteile der höchsten Bewertungsstufen (Klassen 4 und 5) der Standörtlichen Verschmutzungsempfindlichkeit und des nutzungsbedingten Gefährdungspotentials pro Landschaftsraum. Die Angaben beziehen sich auf die unbebaute Fläche eines Landschaftsraums. (1) (3) (4) (5) Landschaftsraum (LR) Hohe Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit Hohes nutzungsbedingtes Gefährdungspotential bewertete Fläche auf % der bewerteten Fläche auf % der bewerteten Fläche % des LR HintertaunusUntereinheiten 7 3 92 Usinger Becken 8 7 86 Hoher Taunus 62 12 91 Vortaunus 7 4 73 Main-Taunus-Vorland 19 19 65 Friedberger Wetterau 11 12 73 Bergener Rücken 7 4 84 Flörsheim-Griesheimer Mainniederung 33 32 55 Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung 26 24 55 149 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... (1) (3) (4) (5) Landschaftsraum (LR) Hohe Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit Hohes nutzungsbedingtes Gefährdungspotential bewertete Fläche auf % der bewerteten Fläche auf % der bewerteten Fläche % des LR Mönchwald u. Dreieich, Rodgau 33 19 73 Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach 36 34 13 Messeler Hügelland 1 1 78 Tabelle 25: Regenerationspotential; Gebiete hoher Leistungsfähigkeit für die Regeneration des Grundwassers Hohe Speicherfähigkeit des tieferen Untergrundes (Ergiebigkeit) und hohe Sickerwasserraten, Flächenanteile der am höchsten bewerteten Klassen 4 und 5 bezogen auf die Landschaftsräume, die Angaben beziehen sich auf die unbebaute Fläche eines Landschaftsraums. Landschaftraum Regenerationspotential Klassen 4 und 5 Hintertaunus-Untereinheiten 4 476 3 5 - - 4 95 1 5 3 <1 4 3.913 43 5 1.375 15 4 491 5 5 55 <1 4 2.851 23 5 818 7 4 11 <1 5 2 <1 4 22 <1 5 - - Flörsheim-Griesheimer 4 563 30 Mainniederung 5 6 <1 Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer 4 242 6 5 10 <1 Kern des Verdichtungsraumes 4 858 35 Frankfurt-Offenbach 5 116 5 Mönchwald und Dreieich, 4 1.679 8 Rodgau 5 908 4 Messeler Hügelland 4 <1 - 5 - - Usinger Becken Hoher Taunus Vortaunus Main-Taunus-Vorland Friedberger Wetterau Bergener Rücken Mainniederung 150 Flächenanteil in ha auf % der bewerteten Fläche Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Alle im folgenden zusammengetragenen Aussagen sind anhand der Karte 10 „Gesamtbewertung Grundwasserschutz“ nachzuvollziehen und beziehen sich auf die dort dargestellten Kategorien. 2.2.2.2.2.1 Hintertaunus-Untereinheiten • Gefährdungspotentiale Beeinträchtigung durch Versiegelung In diesem Landschaftsraum ist nur ein geringer Flächenanteil versiegelt, dementsprechend sind auch die der Versickerung vorenthaltenen Sickerwassermengen vergleichsweise gering (Tabelle 22). Siedlungserweiterungen (Tab. 23) verstärken dies nur geringfügig. Durch die geringmächtigen, durchlässigen Braunerden über wenig speicherfähigem Untergrund besteht nur eine geringe Neubildungskapazität. Das nutzbare Grundwasserdargebot ist ausgeschöpft, demzufolge sind jedoch auch geringe Zahlenwerte bedeutsam. Zusätzlicher Wasserverbrauch (nur für private Zwecke) durch Realisierung der genannten Planungen wird auf rund 0,2 Mio. cbm/a geschätzt, er ist nur durch weiteren Fremdbezug zu decken. Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit und nutzungsbedingtes Gefährdungspotential Mit über 90 % verfügt der Landschaftsraum überwiegend über mittlere standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit. Auf mittel bewerteten Flächen sind solche Nutzungen tolerierbar, die erwarten lassen, die „Grundlast“ 20 - 40 kg/ha Stickstoff-Überschuß nicht zu überschreiten (Tab. 21). Die verbreitete Grünlandnutzung (knapp 30 % der Fläche) ist demnach im Hinblick auf Grundwasserschutz als günstig zu beurteilen. Hohe standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit konzentriert sich auf die Täler, wo ein hoher Grundwasserstand und sandig-kiesige Auffüllungen der Talböden zusammentreffen. Kommt noch eine Nutzung mit vergleichsweise hohem Betriebsmitteleinsatz dazu, z. B. Äcker oder Gärten, entsteht ein hohes nutzungsbedingtes Gefährdungspotential. Mit den aufgezeigten Bereichen ist jedoch nicht ausgeschlossen, daß weitere, punktuell besonders empfindliche Gebiete vorkommen. Dies ist dann der Fall, wenn die flächig durchlässigen Oberböden (Braunerden) mit Verwerfungen zusammentreffen. Sie sind in den zugrundeliegenden Karten nicht alle berücksichtigt. Zutreffend ist jedoch die Situation um Hasselbach bzw. nördlich von Heinzenberg dargestellt. Hier sind die Ton- und Grauwackenschiefer mit durchlässigen Gesteinen wie Quarziten, Kieselgallen, Porphyroiden durchsetzt. Dort niedergebrachte Brunnen sind in zwei Fällen mit Werten zwischen 15 und 30 mg Nitrat/l relativ stark belastet (HLfU, 1997). Nach den vorliegenden Rohwasserdaten liegen jedoch mehr als 90 % der Ergebnisse in niedrigen Konzentrationsbereichen (bis 15 mg/l). In den Tiefbrunnen im ackerbaulich genutztem Umfeld von Cratzenbach, Gemünden, Naunstadt, Hundstadt sind höhere Nitratwerte festzustellen (Tiefbrunnen schwächen die Nutzungseinflüsse in der Regel eher ab, da sie Nutzungseinflüsse eines größeren Umfeldes integrieren). Eine höhere zeitliche Auflösung der Messungen (1/4jährlich) zeigt niedrige Herbst- und hohe Frühjahrswerte und weist damit auf eine eine Abhängigkeit von landwirtschaftlichen Nutzungen. Ein höherer Schutzbedarf der Fläche wird in der Regel auch durch die Ausweisung von Wasserschutzgebieten berücksichtigt, dies ist im Umfeld von Merzhausen und westlich von Riedelbach der Fall. Altablagerungen An den eingerichteten Kontrollstellen (Grävenwiesbach: Hundstadt, Weilrod: Oberlauken, Cratzenbach) werden erhöhte Werte für die Stickstoffparameter, Mineralölkohlenwasserstoffe (hohe Konzentrationen) und Schwermetalle (Weilrod) festgestellt, bei Naunstadt erhöhte Konzentrationen polyzyklischer Aromate (Amann, 1993; S. 91). • Gebiete hoher Leistungsfähigkeit Regenerationspotential Der Landschaftsraum ist durch ein mittleres Regenerationspotential charakterisiert, das sich aus dem Zusammentreffen von sehr durchlässigen geringmächtigen Braunerden mit kaum speicherfähigen Gesteinen im Untergrund erklärt. Die wenigen hoch bewerteten Gebiete (Tabelle 38) sind auf die höhere 151 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Aufnahmekapazität für Sickerwasser in den erwähnten geologischen Störbereichen zurückzuführen. Auch die Auen mit ihren Schotterauffüllungen (Weil, Ems, Lauterbach) verfügen über ein hohes Regenerationspotential und sollen offen gehalten werden. Versickerungseignung - Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung des Regenerationspotentials Im Abstand von einem halben Kilometer um die Siedlungen gelegene Flächen verfügen nicht über die gesuchten günstigen Eigenschaften zur Versickerung über die belebte Bodenzone. Die Oberböden sind sehr durchlässig, das Wasser fließt jedoch oberflächennah auf dem Gestein im Untergrund, dem Relief folgend ab. Erfolgt dennoch Versickerung von Niederschlagswasser sind daher die Reliefbedingungen unbedingt zu berücksichtigen. 2.2.2.2.2.2 Usinger Becken • Gefährdungspotentiale Beeinträchtigung durch Versiegelung Die Situation ist dem Hintertaunus vergleichbar. Die Sickerwasserraten/Flächeneinheit sind niederschlagsabhängig hoch, der Anteil versiegelter Fläche an der Gesamtfläche des Landschaftsraums ist jedoch eher gering, so daß die Verluste auch hier unter 5 % der Summe des Offenlandes bleiben. Würden alle planerisch vorbereiteten Siedlungserweiterungen realisiert, tragen Reserve- und Entwicklungsplanflächen gleichwertig dazu bei. Auch in diesem Landschaftsraum ist das nutzbare Grundwasserdargebot bereits ausgeschöpft, ohne weiteren Fremdbezug ist dieser zusätzliche Wasserverbrauch auch hier nicht zu decken, er beläuft sich auf rund 0,4 Mio. cbm. Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit und nutzungsbedingtes Gefährdungspotential Boden-und Gesteinsbedingungen entsprechend herrscht auch hier eine mittlere standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit vor. Nutzungsbedingt sind die Auen mit hoch anstehendem Grundwasser und kiesig/sandigen Bettfüllungen besonders gefährdet. Das flächig hohe Nitratverlagerungsrisiko der Bodenschicht legt es in größeren ackerbaulich genutzten Gebieten jedoch nahe, die Möglichkeiten standortangepaßter Bewirtschaftung umfassend zu beachten. Nordöstlich von Usingen treffen diese durchlässigen Oberböden mit durch in die Tonschiefer eingelagerte feldspatreiche Grauwacke-, Kieselschiefer- und Kalk-durchlässigem Untergrund zusammen. Dort ist insbesondere auf Nutzungen zu achten, die geringe Stoffeinträge erwarten lassen. Es liegen relativ wenig Rohwasser Meßdaten vor, ein Brunnen im Usatal enthält höhere Nitratmittelwerte, ein Hinweis auf Vorsorge. Altablagerungen An den Kontrollaufschlüssen in Usingen (Michelbach) und Wehrheim (Obernhain) werden Mineralölkohlenwasserstoffe, in Wehrheim außerdem Schwermetalle festgestellt. Polychlorierte und aromatische Kohlenwasserstoffe sind nicht an Altablagerungen gebunden (Amann, 1993; S. 92). • Gebiete hoher Leistungsfähigkeit Regenerationspotential Wie im östlichen Taunus dominiert auch im Westen ein mittleres Regenerationspotential. Niederschlagsabhängig vermindern sich die Sickerwasserraten vom Taunuskamm nach Nordosten, so daß weite Bereiche dort als gering eingestuft werden. Gerade unter Wald ist die Verdunstung sehr hoch, so daß der Beitrag zur Grundwasserneubildung in diesem Gebiet quantitativ relativ gering zu bewerten ist. Die geringen Anteile hoch bewerteter Flächen befinden sich im äußersten Südosten und resultieren aus der hohen Ergiebigkeit des Kammgebiets. Im Erlenbachtal folgt die Klassifizierung wieder der höheren Speicherfähigkeit des Talraums. 152 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Versickerungseignung - Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung des Regenerationspotentials Im Umfeld der Gemeinden fehlen zur Versickerung über die belebte Bodenzone gut geeignete Flächen. 2.2.2.2.2.3 Hoher Taunus • Gefährdungspotentiale Beeinträchtigung durch Versiegelung Versiegelung spielt hier praktisch keine Rolle (Glashütten, siehe Landschaftsraum Hintertaunus), Wege und Straßen ausgenommen. Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit und nutzungsbedingtes Gefährdungspotential Der Landschaftsraum verfügt wegen seiner klimabedingt hohen Sickerwasserraten, gekoppelt mit durchlässigen Gesteinszügen längs des Taunuskamms, über den höchsten Anteil hoch empfindlich bewerteter Flächen. Über den gesamten Taunuskamm verteilt, treten punktuell erhöhte Nitratwerte auf und stützen die Bewertung. In einem Bad Homburger Stollen, in Glashütten und Oberursel sind sie mit über der Trinkwasserverordnung liegenden Aluminiumgehalten im Rohwasser verknüpft. Aluminiumauswaschung ist Indikator einer Erschöpfung der Bodenpuffersysteme bei hoher Säurebelastung (siehe Bodenbewertung). Die Stickstoffeinträge - durchschnittlich 28 kg/ha - stören die Nährstoffbalance. In der Folge versauern die Böden, Kationen (K, Ca, Mg) werden ausgewaschen und nach Verarmung der Böden werden normalerweise in Ton und Gesteinen festgelegte Schwermetalle mobilisiert, wie hier das Aluminium. Auch unter Wald besteht ein Gefährdungspotential. Der Auskämmeffekt der Bäume (der Stammablauf ist häufig stark sauer) für anthropogene Immissionen führt zu Belastung der Böden mit Säurebildnern und Stickstoff, die sich unter ungünstigen Standortbedingungen bis auf die Grundwasserqualität auswirken (Stadtwerke Frankfurt am Main GmbH, 1997). Konsequent ist der mittlere Bereich des Taunuskamms annähernd vollständig durch Wasserschutzgebiete abgedeckt. Altablagerungen Den vorliegenden Unterlagen zufolge treten polyzyklische Aromate in erhöhten Konzentrationen nördlich von Schmitten (Seelenberg) auf (Amann, 1993; S. 92). • Gebiete hoher Leistungsfähigkeit Regenerationspotential Der Boden und Gesteinssituation zufolge ist der Landschaftsraum für die Regeneration der Wasserspeicher bedeutsam, die vielen Stollen belegen dies. Versickerungseignung - Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung des Regenerationspotentials Ausreichende Durchlässigkeit besteht über den aus Schuttdecken entwickelten Braunerden über Sandstein/Quarzit östlich von Glashütten und Schloßborn. Unter Grünland/Wald bietet es sich an, an Waldwegen Versickerungsmulden anzulegen, um in hängiger Lage mit sehr geringer Speicherkapazität des Untergrundes rasch abfließendes Niederschlagswasser im Wasserkreislauf zu halten. 2.2.2.2.2.4 Vortaunus • Gefährdungspotentiale Beeinträchtigung durch Versiegelung Im Vordertaunus wirkt sich die bestehende Versiegelung im Vergleich zu den vorstehend behandelten Landschaftsräumen deutlicher auf die Sickerwasserraten aus. Im bezug auf die unbebaute Fläche beläuft sich die Sickerwassersumme auf 15 %. 153 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Zu den Wasserverlusten bei Realisierung der Siedlungserweiterungen tragen die Reserverflächen wesentlich bei (467.000 cbm). Zusätzlich entstehender privater Wasserverbrauch wird etwa auf 0,7 Mio. cbm/a geschätzt und liegt damit in derselben Größenordnung wie die Minderung der Sickerwasserbildung. Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit und nutzungsbedingtes Gefährdungspotential Die empfindlich eingestuften Bereiche konzentrieren sich auf die Randbereiche des Hattersheimer und des Nidda-Grabens sowie auf die grundwasserbeeinflußten Talräume von Dattenbach, Schwarzbach, Fischbach, Urselbach, Dornbach, Kaltes Wasser und Erlenbach. Am Nordrand des Landschaftsraums herrschen wenig speicherfähige Gesteine im Untergrund vor, gekoppelt mit Wald ist auch das nutzungsbedingte Gefährdungspotential gering. Hoch bewertete Flächen finden sich bevorzugt kombiniert mit ackerbaulicher Nutzung zwischen Kronberg und Oberhöchstadt. Hier bestimmt das tiefgründig verwitterte Vordevonvorkommen mit seiner bis zu 15 m mächtigen Lockergesteinsüberdeckung das Ergebnis. Für die im Wald gelegenen Brunnen von Mammolshain, im Norden von Kronberg und Bad Homburg stimmen Bewertung und durchschnittliche Rohwasserdaten überein. Liegen die Brunnen innerhalb von landwirtschaftlich genutzten Bereichen (Eppstein-Bremthal, Wildsachsen, Kelkheim, Fischbach, Neuenhain), weisen einzelne bis an den Orientierungswert von 25 mg Nitrat pro Liter reichende Mittelwerte auf. Das gilt insbesondere für die flachen, nutzungsbeeinflußten Entnahmestellen und stützt das Bewertungsergebnis. Altablagerungen In Eppstein und Königstein existieren verschiedene Kontrollmeßstellen. Chlorierte Kohlenwasserstoffe unbekannter Ursache treten in diversen Brunnen (Kelkheim, Fischbach, Hornau, Königstein) auf. • Gebiete hoher Leistungsfähigkeit Regenerationspotential Über den ausgedehnten Porengrundwasserleitern des Hattersheimer und des Nidda-Grabens ist das Regenerationspotential erwartungsgemäß hoch bewertet. Die klimatisch trockenen Gebiete im Westen, Südwesten, Osten sowie in den Tälern von Schwarz- oder Sulzbach sind gering bewertet. Versickerungseignung - Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung des Regenerationspotentials Braunerden über Schieferzersatz oder Kies wären geeignet, kommen aber wegen starker Neigung und Waldbestand für die Versickerung von Niederschlagswasser aus dem Siedlungsraum kaum in Frage. 2.2.2.2.2.5 Main-Taunus-Vorland • Gefährdungspotentiale Beeinträchtigung durch Versiegelung Zu dem durchschnittlichen versiegelungsbedingten Verlust tragen die Kommunen Sulzbach, Schwalbach und Eschborn zu mehr als 50 % bei. In dem versiegelten Raum entstehen im Mittel 22 % des im Offenland entstehenden Sickerwassers. Das ist nördlich des Mains ein hoher Anteil. An den zusätzlichen Verlusten durch Siedlungserweiterungen haben auch hier die Reserveflächen den höchsten Anteil (742.000 cbm/a). Das Main-Taunus-Vorland erreicht die zweithöchste Verlustrate im Vergleich der Landschaftsräume. Zusätzlich wird ein privater Wasserverbrauch in der Größenordnung von 1,5 Mio. cbm/a entstehen, also mehr als durch Versiegelung vorenthalten würde. Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit und nutzungsbedingtes Gefährdungspotential Außerhalb der großen Porengrundwasserleiter über der Hochheimer Horst und den Lössgebieten besteht eine vergleichsweise geringe Empfindlichkeit. Am Rand der Wetterau schützen mächtige Deckschichten das Grundwasser. Nitratverlagerungsrisiko und Ergiebigkeit sind gering. Nördlich von Obererlenbach und südwestlich von Bad Homburg werden in landwirtschaftlich genutztem Umfeld nennenswerte Ni154 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... tratkonzentrationen in den Rohwässern gefunden. (Nördlich von Obererlenbach und südwestlich von Bad Homburg liegen sie in landwirtschaftlich genutztem Umfeld.) In Schwalbach, Burgholzhausen und Bad Soden bestätigen die Rohwasserdaten die geringen Standortempfindlichkeiten. Empfindliche Bereiche konzentrieren sich in den Talauen und an der Nordgrenze von Hattersheimer und Nidda-Graben. In Hofheim, Kriftel, Kelkheim und Stierstadt bestätigen die Nitratmeßwerte das Modellierungsergebnis, in Oberursel nicht (nördlich von Praunheim korreliert die Bewertung mit hohen Nitritund Ammoniumkonzentrationen in den Rohwässern). Auf den hoch eingestuften Flächen des Hochheimer Horst ist das Ergebnis primär durch das hohe Nitratverlagerungsrisiko der Böden über undurchlässigem, nicht speicherfähigem Untergrund geprägt. Es wird durch die Meßwerte bestätigt (z. B. westlich von Diedenbergen). Im Hattersheimer Graben, im Westen von Oberursel und zwischen Liederbach und Kelkheim entspricht die Abgrenzungen der Wasserschutzgebiete den Bereichen mit hoher Standortempfindlichkeit. Im Taunus und seinem Vorland prägt die aktuelle Nutzung die Nitratgehalte der Rohwässer deutlich. Der Zusammenhang ist nicht immer alleine aus den Standortempfindlichkeiten herzuleiten. Die Nutzungsformen können hier nur generalisierend behandelt werden, die aktuelle betriebliche Nutzungsintensität und klimatische Schwankungen können auf dieser Ebene nicht berücksichtigt werden. Hierzu sind detailliertere Betrachtungen erforderlich. Altablagerungen In Flörsheim/Hattersheim, Kriftel, Liederbach, Sulzbach, Oberursel, Kronberg, Oberhöchstadt, Steinbach, Friedrichsdorf, Seulberg und Bad Homburg werden Kontrollmeßstellen betrieben. Nach Aussagen der zuständigen Staatlichen Umweltämter sind verschiedene Schadensfälle registriert. Diese werden allerdings nicht nur durch Altablagerungen verursacht (Details siehe Wasserschutzkonzept UVF, 1993). Am häufigsten treten, verbunden mit Altablagerungen und Altstandorten, Kohlenwasserstoffe auf (Flörsheim/Hattersheim, Kriftel, Liederbach, Sulzbach, Steinbach, Kronberg, Friedrichsdorf), auch verbunden mit Schwermetallen (z. B. Liederbach, Oberhöchstadt) oder erhöhten Konzentrationen der Stickstoffgruppe (Steinbach). • Gebiete hoher Leistungsfähigkeit Regenerationspotential Erwartungsgemäß konzentrieren sich die hohen Potentiale auf die hydrogeologisch wichtigen Grabengebiete und den Höchst-Sulzbacher Horst. Wegen der niedrigen Sickerwasserraten und Ergiebigkeiten sind der Hochheimer Horst und die Lößbereiche der beginnenden Wetterau gering bewertet. Versickerungseignung - Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung des Regenerationspotentials Geeignete Voraussetzungen bieten Braunerden über Schieferzersatz oder Kies zwischen Kelkheim und Liederbach sowie nordöstlich von Niederhöchstadt. 2.2.2.2.2.6 Friedberger Wetterau und Bergener Rücken • Gefährdungspotentiale Beeinträchtigung durch Versiegelung Der bebaute Raum trägt trotz Versiegelung Sickerwasser in einer Menge von 616.000 cbm/a bei, die bestehende Versiegelung mindert die Versickerung um durchschnittlich 49 %. Zusätzliche Verluste (106.000 cbm/a) durch Siedlungserweiterungen werden maßgeblich durch die Reserveflächen bestimmt (103.000 cbm/a), dazu entsteht ein zusätzlicher privater Wasserverbrauch von rund 0,2 Mio. cbm/a. Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit und nutzungsbedingtes Gefährdungspotential Die Situation der hier zusammengefaßten Landschaftsräume ist vergleichbar. Nitratverlagerungsrisiko und hydrogeologische Ergiebigkeit sind überwiegend nicht bedeutsam. Die 12 % der Fläche sehr geringer Empfindlichkeit eignen sich besonders für den Anbau von Sonderkulturen, da sie mit hohem Betriebsmitteleinsatz und hoher Beanspruchung der Regulationsleistungen des Bodens einhergehen. 155 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Die durchlässigen, kalkreichen und kleinräumig variierenden Standortbedingungen des Vilbeler Hanges und die Auen von Erlenbach und Nidda (südlich und nordöstlich von Dortelweil, nördlich von Gronau) sind dagegen als empfindlich bewertet. In der Nidda-Aue decken sich hohe standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit (8 %) mit hohen nutzungsbedingtem Gefährdungspotential. Die Rohwässer der 30 - 40 m tief in die miozänen Kalkschichten reichenden Brunnen bestätigen dies durch erhöhte Nitratwerte. Mit Ausnahme von dort gelegenen Kleingärten, ist die Fläche mit kritischen Standorteigenschaften (hohe standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit) frei von Nutzungen mit hohen Nitrateintragspotentialen. Altablagerungen Die Altablagerung in Bad Vilbel Massenheim verursacht eine Kontamination mit Nitrit und Ammonium sowie Kohlenwasserstoffen (chlorierte und aromatische Verbindungen). • Gebiete hoher Leistungsfähigkeit Regenerationspotential Die wenigen hoch bewerteten Flächen liegen im Nidda-Graben. Die Gebiete geringerer Sickerwasserraten - Vilbeler Wald, Grünland und ackerbaulich genutzte Flächen am Ost- bzw. Nordrand der Wetterau und des Bergener Rückens - verfügen über ein entsprechend geringeres Potential. Die für das Gebiet bedeutsamen Mineralwässer stammen aus tieferen Schichten, sie steigen an den Klüften und Störungen unter den quartären Talablagerungen hoch (Erläuterungen zur Geologischen Karte, 5818, S. 196). Versickerungseignung - Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung des Regenerationspotentials Die erforderlichen Voraussetzungen bietet der braune Auenboden aus Auen- oder Hochflutsand in der Nidda-Aue. 2.2.2.2.2.7 Fechenheim-Steinheimer Mainniederung • Gefährdungspotentiale Beeinträchtigung durch Versiegelung Das unter dem bebauten Raum verbleibende Sickerwasser wird auf knapp 18 % der Summe des Offenlandes geschätzt; ein mittlerer Anteil. Im Vergleich zur „Nullvariante“ (theoretisch mögliche Summe ohne Bebauung) erzeugt die bestehende Versiegelung einen Verlust von 50 %. Die Reserverflächen tragen hauptsächlich zu den Verlusten durch Siedlungserweiterung bei. Zusätzlich wird der entstehende private Wasserverbrauch auf 0,2 Mio. cbm/a geschätzt. Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit und nutzungsbedingtes Gefährdungspotential Das Gebiet zählt zu den tertiären Hochgebieten, Grundwasser kann nur oberflächennah aus den geringmächtigen pleistozänen Grundwasserleitern der Tallagen oder den flächenhaft verbreiteten Klüften bei Hochstadt gewonnen werden. Die Brunnen sind dementsprechend flach (6 - < 15 m) und kaum abgedeckt. Bis östlich von Hochstadt besteht ein maximales Nitratverlagerungsrisiko, dessen Auswirkung hier jedoch durch eine geringe Ergiebigkeit abgeschwächt wird. Sie ist auf die hier ausstreichenden Rotliegendschichten unterlegt mit „nichtleitendem“ Rupelton zurückzuführen. Flächen hoher Verschmutzungsempfindlichkeit konzentrieren sich auf den westlichen Bergener Hang, die Braubachaue und den Hangfuß zwischen Bischofsheim und Hochstadt. Übereinstimmend sind die Rohwässer hoch Nitrat-belastet. In Bischofsheim wird das geförderte Wasser nur als Brauchwasser genutzt. Die Wasserschutzgebiete sind zur Vorsorge gegen Verschmutzung wichtig, extensive Bewirtschaftung soll am Hochstädter Hang vorherrschen. 156 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Altablagerungen In Maintal gibt es, neben drei festgestellten Altlasten innerhalb des besiedelten Bereichs, zahlreiche kleine und größere ehemalige Kiesgruben. Sie sind verfüllt mit Abfällen verschiedener Herkunft und Zusammensetzung, auch mit Problemabfällen. Sie liegen verstreut im Außenbereich der Gemarkung, vorwiegend südlich von Bischofsheim. Die Stadt betreibt ein umfassendes Untersuchungs- und Sicherungsprogramm an diesen Altflächen mit dem Ziel einer Sanierung. In Fechenheim beeinträchtigen hohe Kohlenwasserstoffkonzentrationen zeitweilig die flach abgeteuften Brunnen. (Amman, 1993; S. 32). • Gebiete hoher Leistungsfähigkeit Regenerationspotential Infolge der Verbreitung kaum oder gar nicht grundwasserleitender Gesteine herrschen geringe Potentiale vor. Versickerungseignung - Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung des Regenerationspotentials Es wurden keine Gebiete aufgefunden. 2.2.2.2.2.8 Flörsheim-Griesheimer Mainniederung • Gefährdungspotentiale Beeinträchtigung durch Versiegelung Die bestehende Versiegelung mindert die Versickerung um rund 43 % gegenüber der „Nullvariante“. Die unter dem versiegelten Raum verbleibende Sickerwassersumme macht in dem flächenmäßig kleinen Landschaftsraum einen hohen Anteil des im Offenland entstehenden Sickerwassers aus. Werden alle möglichen Siedlungserweiterungen realisiert, entsteht neben der versiegelungsbedingten Minderung zusätzlicher privater Verbrauch in der Größenordnung von 0,3 Mio. cbm/a. Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit und nutzungsbedingtes Gefährdungspotential In diesem, unter dem Auswertungsaspekt nicht sinnvoll abgegrenzten Raum, treten alle Stufen standörtlicher Empfindlichkeit auf. Die relativ geringen Anteile hoch belastbarer Flächen konzentrieren sich auf die Lößbereiche nördlich von Flörsheim. Die hohe Standortempfindlichkeit erklärt sich aus dem Zusammentreffen der günstigen Speichereigenschaften des Hattersheimer Grabens, durchlässigen Sandböden (Okrifteler Düne) und geringen Grundwasserflurabständen zwischen Main und Brunnengalerien (zwischen 3 bis 6 m uGOF). Unter diesen Standortvoraussetzungen birgt bereits Ackernutzung ein Gefährdungspotential; die Nitratmeßwerte belegen die Einstufung. Altablagerungen Dem UVF sind nur Stoffverlagerungen aus der Ablagerung von Eddersheim bekannt (Mineralöle im Unterstrom). • Gebiete hoher Leistungsfähigkeit Regenerationspotential Die hoch bewerteten Flächen befinden sich über dem sehr ergiebigen und intensiv für die Wasserversorgung genutzten Hattersheimer Graben. Durch die höheren Sickerwasserraten tragen hierzu insbesondere die zeitweilig bewachsenen Äcker bei. Der Bereich deckt sich mit der Abgrenzung des Wasserschutzgebietes. Versickerungseignung - Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung des Regenerationspotentials Ausreichend durchlässige Flächen finden sich südlich von Kelsterbach zwischen Bahn und Mainufer, im Nordosten und Südwesten von Flörsheim, innerhalb der Okrifteler Düne und den Okrifteler Wiesen. 157 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... 2.2.2.2.2.9 Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach • Gefährdungspotentiale Beeinträchtigung durch Versiegelung Erwartungsgemäß verursacht die Versiegelung in dem am stärksten verdichteten Gebiet gemessen an der „Nullvariante“ (ohne Bebauung) mit 51 % einen vergleichsweise hohen Verlust. Das gilt entsprechend für den Anteil der im besiedelten Bereich entstehenden Sickerwassersumme an der im Offenland entstehende Menge (52 %). Bei Ausschöpfung aller möglichen Siedlungserweiterungen können weitere 2,2 Mio. cbm/a Verlust hinzukommen, zu dem auch hier die Reserveflächen mit 1,2 Mio. cbm/a den Hauptbeitrag liefern. Hiermit ginge außerdem ein zusätzlicher privater Wasserverbrauch um rund 4 Mio. cbm einher. Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit und nutzungsbedingtes Gefährdungspotential Aufgrund fehlender Daten (Karte 5) sind wichtige Gebiete des Verdichtungsraumes nur unzureichend zu charakterisieren. Hierzu gehören der Fechenheimer Mainbogen, das Offenbach vorgelagerte Mainufer und die Oberräder Freiflächen. Im Südwesten von Schwanheimer und Sossenheimer Feld (Teillandschaftspläne), dem Großteil der gärtnerisch genutzten Flächen in Oberrad, dem Fechenheimer Mainbogen, dem Riedgraben zwischen Seckbach und Bergen Enkheim besteht ein hohes Nitratverlagerungspotential der Böden, das eine grundwasserschonende Bewirtschaftung zumindest in den Gebieten nahelegt, die über ergiebigen Grundwasserleitern liegen (Nidda-Graben, Höchst-Sulzbacher Horst). Grund- und Rohwasserdaten stützen dies durch teilweise hohe Nitrat- oder auch Ammoniumwerte (Praunheim II/III, Griesheim, Notbrunnen). In Offenbach ist von einer flächenhaften Verbreitung der Stickstoffverbindungen über das gesamte Stadtgebiet auszugehen (UVF, 1993). Für die Karstgrundwasserleiter des Frankfurter Horst (Bieberer Berg) und die Bieberaue läßt sich dies an der Standortempfindlichkeit nachvollziehen. Nitratverlagerungsrisiko, Grundwasserergiebigkeit und Grundwasserüberdeckung sind mittelhoch eingestuft. Altablagerungen 22 Meßstellen dienen in Frankfurt der Kontrolle von Altablagerungen/Altlasten bzw. Schadensfällen (außer Flughafenbereich; Amann, 1993; S. 20). Die Stadt Frankfurt beabsichtigt, die bestehende Situation in einem Bericht zu dokumentieren, dem hier nicht vorgegriffen werden soll (pers. Mitteil. Umweltamt, Dr. Schmitt, Sept. 97). Aus Offenbach werden 6 Altablagerungsstandorte (Im Eschig, Grix, Pechhütte, Winter.Grube, Tambourweg) und ein Altstandort (Gaswerk) kontinuierlich überwacht. Weiterhin dienen 85 Grundwasseraufschlüsse zur Kontrolle zumeist des oberflächennahen Grundwasserleiters. In der Regel tritt die gesamte Stoffpalette einschließlich chlorierter und polycyklischer Aromaten auf. Es ist von einer flächenhaften Verteilung chlorierter und polyzyclischer aromatischer Kohlenwasserstoffen im quartären (oberen) Grundwasserleiter auszugehen (Meßergebnisse der Notwasserbrunnen), während die Mineralölkohlenwasserstoffe vorwiegend lokal auftreten. Insgesamt wird die Situation im Stadtgebiet von Offenbach als „deutlich anthropogen verändert“ bezeichnet (Amann, 1993; S. 102f.). • Gebiete hoher Leistungsfähigkeit Regenerationspotential Erwartungsgemäß besteht ein hohes Potential über den Porengrundwasserleitern Hattersheimer und Nidda-Graben. Die Erhaltung der Sickerwasserraten erscheint - auch im Hinblick auf die durch Wasserschutzgebiete bezeugte wasserwirtschaftliche Bedeutung des Raumes - wesentlich. Versickerungseignung - Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung des Regenerationspotentials Aufgrund fehlender Bodenkennwerte sind nur wenig Aussagen zu treffen. Ausreichende Durchlässigkeiten wurden von West nach Ost ermittelt: im Frankfurter Teilbereich der Okrifteler Wiesen, der Schwanheimer Düne, im Sossenheimer Feld, im Rebstockgelände, nördlich von Rödelheim, zwischen 158 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Berger Hang und Nidda-Aue. In exemplarischen Projekten ist bereits mit Umsetzungen in die Praxis begonnen worden (z. B. Leuchte, Rebstock). 2.2.2.2.2.10 Auheim-Kleinostheimer Mainniederung • Gefährdungspotentiale Beeinträchtigung durch Versiegelung Versiegelung mindert die Sickerwassersumme im Vergleich zur „Nullvariante“ um mehr als 50 %. Die Restsumme wird auf knapp 12 % der im Offenland entstehenden Summe geschätzt, dem geringeren Anteil an Siedlungsfläche im Landschaftsraum entsprechend ein niedriger Anteil. Die Realisierung aller möglichen Siedlungserweiterungen wird die verbleibende Sickerwasserrate um weitere 182.000 cbm pro Jahr mindern. Auch hier tragen die Reserveflächen wieder den maßgeblichen Anteil ( 142.000 cbm/a). Der hierdurch ausgelöste zusätzliche private Wasserverbrauch wird auf die Größenordnung von 0,3 Mio. cbm/a geschätzt. Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit und nutzungsbedingtes Gefährdungspotential Der Landschaftsraum deckt sich etwa mit der Niederterrasse des Mains, in den Auen- und Quellbereichen (Mainaue, Mühl- und Werniggraben zwischen Froschhausen und Hainstadt), Bachgraben (nordöstlich von Seligenstadt), Moor- und Breitenbach (zwischen Zellhausen und Seligenstadt) (ZWO, 1997). Sie sind wegen fehlender Selbstreinigungsstrecken gefährdet. Außerdem ist er großräumig trotz der niederschlagsabhängig geringen Sickerwasserraten durch ein hohes Nitratverlagerungsrisiko charakterisiert (mit Ausnahme weniger Ackerflächen nördlich Hainstadt, Kleinkrotzenburg, südlich Froschhausen, zwischen Kleinwelzheim und Mainflingen). Während dies nördlich um Hainburg mit hoher Ergiebigkeit gekoppelt ist und damit durch die Bewertung betont wird, ist die Ergiebigkeit südlich von Seligenstadt sehr gering (Karte 5). Daraus resultiert ein geringerer Anteil hoch bewerteter Flächen mit dementsprechend geringen Nutzungsanforderungen. Das Ergebnis ist anhand der jüngsten Daten aus dem Bewirtschaftungsplan zu aktualisieren. Altablagerungen Es liegen keine Meßdaten vor. • Gebiete hoher Leistungsfähigkeit Regenerationspotential Der überwiegende Flächenanteil unterscheidet sich nicht wesentlich von dem bedeutsameren Kernbereich der Hanau-Seligenstädter Senke. Etwa ab Seligenstadt/Kleinwelzheim/Mainhausen wird die Ergiebigkeit gering eingeschätzt; entsprechend niedriger ist das Potential. Übereinstimmend überlagert das Wasserschutzgebiet nur den nordwestlichen Rand. Versickerungseignung - Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung des Regenerationspotentials Ausreichende Eignung lassen Braunerden als Decklagen über pleistozänem Terrassensand südöstlich um Kleinkrotzenburg als auch südlich von Hainburg erwarten. 2.2.2.2.2.11 Mönchwald und Dreieich, Rodgau • Gefährdungspotentiale Beeinträchtigung durch Versiegelung Die Ortsteile Dreieichenhain, Götzenhain, Offenthal, Urberach und Oberroden sind hier und nicht im Landschaftsraum Messeler Hügelland berücksichtigt. Unter diesen Voraussetzungen erzeugt die bestehende Versiegelung gegenüber der „Nullvariante“ (ohne Bebauung) einen Verlust von durchschnittlich 50 %. Dies ist in Anbetracht der wasserwirtschaftlichen Bedeutung des Raumes im Vergleich zu den nordmainischen Landschaftsräumen (Main-Taunus-Vorland, Vordertaunus) bedeutsam. Die unter der Siedlungsfläche verbleibende Sickerwassermenge beläuft sich auf durchschnittlich 17 % des im 159 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Offenland entstehenden Sickerwassers und liegt damit niedriger als in dem Siedlungsband entlang des Mains oder dem Main-Taunus-Vorland. Würden alle möglichen Siedlungserweiterungen realisiert, verursachten sie einen Verlust von 1,5 Mio. cbm/a. Wiederum tragen die Reserveflächen den Hauptanteil bei (1,0 Mio cbm/a). Die Erhöhung des privaten Wasserverbrauchs wird auf eine Größenordnung von 2,2 Mio. cbm/a geschätzt. Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit und nutzungsbedingtes Gefährdungspotential Mit rund einem Drittel hoch empfindlicher Fläche weist dieser Landschaftsraum einen vergleichsweise hohen Anteil auf. Er konzentriert sich auf die hoch produktiven Wasserspeicher in West und Ost, das Nordende des Oberrheingrabens und die Hanau-Seligenstädter Senke. In diesen, für die Wasserversorgung bedeutsamen Gebieten wird das Gesamtergebnis stark durch die nutzungsabhängigen Sickerwasserraten geprägt. Über dem bewaldeten Walldorfer Horst treffen geringe Sickerwasserraten, hier wirkt sich die höhere Verdunstung durch die Waldbäume aus, und mäßige Ergiebigkeiten zusammen. Der Grundwasserleiter nimmt hier abweichend von der offiziellen Standortkarte Hessen (L5916 und 6116) in seiner Mächtigkeit ab und ist daher in Absprache mit dem zuständigen Landesamt als weniger ergiebig einzuschätzen. Unterhalb dieser Zone in Höhe von Langen/Egelsbach herrscht Ackernutzung vor und die Sickerwasserraten sind höher. Aus dem Zusammenwirken mit einer höheren Speicherfähigkeit des Untergrundes folgt die höhere Einstufung. Das Zwischengebiet der Neu-Isenburger Quersenke erreicht wegen seiner geringen Ergiebigkeit keine hohe Bewertung. Südlich von Dietzenbach liegen aus Terrassensedimenten entwickelte, wenig speicherfähige Braunerden über hoch durchlässigen Sanden der ehemaligen Mainterrassen. Dies erklärt die Einschätzung als hoch empfindlich. Das aufgezeigte Gefährdungspotential wird durch die Meßdaten deutlich bestätigt: Im Landkreis Offenbach überschreiten 10 % aller Rohwassermeßstellen den Grenzwert der Trinkwasserverordnung. Vergleicht man die Flächenpotentiale mit den einzelnen Brunnenanlagen, belegen hohe Nitratgehalte über dem Grenzwert aller vier Brunnen in Dietzenbach das Potential. Das gilt gleichermaßen für die im Einflußbereich landwirtschaftlicher Flächen von Heusenstamm gelegenen Brunnen (die Mittelwerte erreichen die Hälfte des Grenzwertes nach der Trinkwasserverordnung). Vertiefende Untersuchungen (ZWO, 1997; UVF, 1996; S. 16) belegen außerdem erhöhte Werte an mineralischem Stickstoff in den Bodenschichten auf landwirtschaftlichen Flächen im Patershausener Feld, im Vorfeld des Wasserwerks Jügesheim, zwischen Obertshausen und Rembrücken und in der Gemarkung Sandhorst. Über der nordwestlich gelegenen Kelsterbacher Tiefscholle scheidet aufgrund des hohen Waldanteils und des nach Westen zum Main fließenden Grundwassers die landwirtschaftliche Nutzung als Einflußfaktor weitgehend aus. Der Raum ist jedoch intensiv genutzt. Flug-, Straßen- und Bahnverkehr verunreinigen das Grundwasser des Gebietes (erhöhte Nitratgehalte der Brunnen Hinkelstein und Schwanheim, Pflanzenschutzmittel-Gehalte in Grund- und Rohwassermeßstellen; HLfU, 1997), die Belastbarkeit des Standorts ist überbeansprucht. Im Südwesten, in Dreieich und Langen, werden standörtliches als auch nutzungsbedingtes Gefährdungspotential durch über der Trinkwasserverordnung liegende mittlere Nitratwerte der Rohwässer bestätigt. Landwirtschaftlich, kleingärtnerisch und gärtnerisch genutzte Flächen werden ausdrücklich als hierfür verantwortlich bezeichnet (UVF, 1996; S. 33). Altablagerungen Zum Landkreis Offenbach liegt eine detaillierte Gefährdungsabschätzung vor (UVF, 1996). Sie umfaßt neben weiteren Schadenspotentialen auch die Verdachtsflächen und relativiert die kartographischen Darstellungen. Es ergibt sich das Bild von Tabelle 26 (Fortschreibung Wasserschutzkonzept, 1996): 160 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Tabelle 26: Übersicht der Altablagerungen im Landkreis Offenbach – Sanierungserfordernisse Stadt Gemeinde Flächen mit Verdacht auf GW-Gefährdung Anzahl der Sanierungsobjekte weitere Erkundungen eingeleitet notwendig z. Zt. nicht erforderlich Auffällige Parameter Rodgau 15 1 2 12 CKW, BTX, Ni, Cu, Zi, NH4, CSB, DOC Heusenstamm, Obertshausen 8 1 3 4 AOX, PO4, CKW, As, Phenol, Hg, NH4, NO3, SO4, Br Dietzenbach 29 - 19 9 CKW, PO4, Cl, NO3, SO4, KW, Br, Schwermetalle 11 2 2 5 CKW, NO3, Br, Cd, DOC, Phenol Dreieich 17 - 3 14 CKW Langen 3 - - 3 CKW, AOX, POX, NO3, KW, Schwermetalle Mühlheim 1 1 - - AOX, CKW, POX Neu-Isenburg • Gebiete hoher Leistungsfähigkeit Regenerationspotential Das Gebiet umfaßt zwei höchst ergiebige Raumeinheiten, die Sickerwasserraten liegen dagegen klimabedingt auf einem niedrigen Niveau (Bestandsaufnahme), so daß im Gesamtergebnis mehr als die Hälfte der Fläche nur mit mittlerem Potential eingestuft wird. Da das versickernde Niederschlagswasser aber flächenhaft das pleistozäne und weitergehend das pliozäne Grundwasserstockwerk speist (Hydrogeologisches Gutachten, HLfU, 1985; S. 16), ist die Sickerwasserzufuhr relativ bedeutsamer, als sie durch den hier errechneten Quotienten zum Ausdruck kommt. Sie ist durch alle geeigneten Verfahren zu sichern, und die Fläche ist unbedingt offen zu halten. Über der Hanau-Seligenstädter Senke trifft das dargestellte Potential die Situation. Da unter Ackerflächen mehr Sickerwasser entsteht, wird eine höhere Gesamtbewertung erreicht. Versickerungseignung - Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung des Regenerationspotentials Die Braunerden aus Flugsand oder Terrassensedimenten bieten geeignete Voraussetzungen. Sie kommen z. B. westlich von Langen/Dreieich (Sprendlingen) und Langen/Egelsbach vor, außerdem über den älteren Terrassenabfolgen des Mains im Osten von Dietzenbach und Rödermark und liegen bandförmig um die Siedlungsgebiete. In Rodgau treten sie besonders hervor. Die jeweiligen Verschmutzungsempfindlichkeiten sind im Falle einer Versickerung von Niederschlagswasser zu beachten. 2.2.2.2.2.12 Messeler Hügelland • Gefährdungspotentiale Beeinträchtigung durch Versiegelung Siehe Landschaftsraum ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’ Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit und nutzungsbedingtes Gefährdungspotential Die Fläche ist weitgehend einheitlich zwischen gering und mittel bewertet. Nur auf 2 % der bewerteten 161 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Fläche ist von einem hohen standörtlichen oder nutzungsbedingten Gefährdungspotential auszugehen. Für diese Gesamtsituation ist vor allem das undurchlässige Rotliegende verantwortlich. Das Nitratverlagerungsrisiko der sandigen Braunerden aus Terrassenmaterial ist zumindest unter den ackerbaulich genutzten Flächen hoch. Für oberflächennah abfließendes Wasser, z. B. im Fall intensiver Sommerregen, bedeutet das ein Hochwasser- und gleichzeitig Kontaminationsrisiko. Für die Wassergewinnung hat das Gebiet hingegen aufgrund der Untergrundeigenschaften keine wesentliche Bedeutung. Altablagerungen Siehe in Tabelle 26 Landschaftsraum ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’ • Gebiete hoher Leistungsfähigkeit Regenerationspotential Der Rotliegendkomplex des Sprendlinger Horstes besitzt nur eine geringmächtige pleistozäne Überdekkung, dementsprechend ist der überwiegende Flächenanteil als gering eingestuft. Die höheren Sickerwasserraten der Ackerflächen können nur begrenzt gespeichert werden. Versickerungseignung - Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung des Regenerationspotentials Die auf Rotliegendgestein liegenden Braunerden verfügen nicht über die erforderliche Durchlässigkeit, gut geeignete Flächen fehlen daher. 2.2.2.3 Sektorale Leitbilder aus der Sicht des Gewässerschutzes 2.2.2.3.1 Generelle Leitbilder • Nähr- und Schadstoffausträge in Grund- und Oberflächenwasser sind flächendeckend zu vermeiden. • Art und Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung sollen sich an der standörtlichen Verschmutzungsempfindlichkeit orientieren und dieser entsprechende Bewirtschaftungsweisen zur Anwendung kommen. • Die Ursachen hoher Nitratgehalte einzelner Brunnenanlagen (Ergebnis der Rohwasseruntersuchungen) sollen abgeklärt werden. Ist die Bewirtschaftung ursächlich, dann sind die Intensität und gegebenenfalls die Bewirtschaftungsform der Standortempfindlichkeit entsprechend guter fachlicher Praxis anzupassen. • Nutzungsbedingte Gefährdungspotentiale stellen Überbeanspruchungen der standörtlichen Belastbarkeit dar und sind zu vermeiden. • Diese Erfordernisse sollen insbesondere in den nicht durch Wasserschutzverordnungen mit besonderen Anreizen und Regelungsmöglichkeiten ausgestatteten Gebieten zur Umsetzung kommen. • Überprüfung und ggf. Beseitigung ermittelter Gefährdungspotentiale aus Altablagerungen und Deponien. • Die flächenspezifischen Beiträge (Sickerwasserraten) zur Regeneration des Grundwassers sollen gesichert werden, grundwasserbeeinflußte Standorte sind zu erhalten. • Niederschlagswasser soll in geeigneten Fällen möglichst am Ort der Entstehung versickert werden (§ 51 HWG). • Entsiegelung und Rückbau versiegelter Flächen, wo dies möglich ist. • In den Landschaftsräumen, in denen die Reserveflächen hauptverantwortlich für die zusätzliche Minderung der Nachlieferung an die Grundwasserspeicher sind, sollte die Nutzungsmöglichkeit überprüft und geklärt werden, ob noch eine Nutzuungsabsicht besteht, um Einsparpotentiale zu nutzen. 162 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... 2.2.2.3.2 Leitbilder für die Landschaftsräume Hintertaunus-Untereinheiten • Insbesondere in den mit hohem Gefährdungspotential belegten Flußtälern von Weil, Wies- sowie Langenbach und ihren Nebenflüssen ist die Bewirtschaftung an die standörtliche Empfindlichkeit anzupassen und Stoffausträge mit dem Grundwasser als auch in das Oberflächenwasser zu vermeiden. Dies gilt gleichfalls für die Bereiche mit hohen Anteilen von in die Ton- und Grauwackeschiefer eingelagerten durchlässigen Gesteinen (Quarziten, Kieselgallen, Porphyroide bei Hasselbach, Cratzenbach, Riedelbach). Durch gezielte Bestandsaufnahmen und kleinräumigere Ursachenanalysen (höhere Auflösung) sollte eine Vorsorgestrategie entwickelt werden. • Auf den Grünlandflächen mit hohem standörtlichem Gefährdungspotential sollte die standörtliche Belastbarkeit anhand von einschlägigen Methoden kontrolliert und die Bewirtschaftungsintensität ggf. angepaßt werden. • Die wenigen Flächen mit einem erwähnenswerten Regenerationspotential nördlich von Heinzenberg und westlich von Hasselbach sollten vor einer Minderung der Versickerung geschützt werden. Die Flächen sollten offen gehalten und nicht versiegelt werden, auch eine Aufforstung von Grünlandflächen ist unter diesem Aspekt zu prüfen. • Die Versiegelung soll weiter gering gehalten werden, um den oberflächennahen Abfluß und hiervon abhängige Vegetationsformen zu sichern. Alle Möglichkeiten zur Erhaltung von Versickerung und Sammlung oberflächlich abfließenden Niederschlags sollen genutzt werden, um die äußerst begrenzten Wasserreserven dieses Raums zu schonen und den Verbrauch von Trinkwasser auf nicht ersetzbare Anwendungsbereiche zu reduzieren. Usinger Becken • In dem stark verschmutzungsgefährdeten Bereich über durchlässigen Tonschiefern mit Kieselschiefer und Kalkeinlagerungen zwischen Usingen und Eschbach sollten an die Belastbarkeit des Standortes angepaßte Bewirtschaftungskonzepte entwickelt und auf eine Minderung der Nitratbelastung des Rohwassers ursächlich hingewirkt werden. • Bei der Neuanlage von Nutzungen mit hohem Eintragspotential für Nitrat oder andere auswaschungsgefährdete Stoffe sollten solche Standorte vermieden werden, die über eine hohe standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit verfügen. Bestehende, über dem kreisweisen Durchschnitt der liegende Nitratgehalte der Rohwässer sollten durch Anpassung der Bewirtschaftung ursächlich gemindert werden, besonders sind Brunnenanlagen innerhalb landwirtschaftlich genutzter Gebiete betroffen. • Das hohe Regenerationspotential der Talräume, insbesondere des Erlenbachs, soll durch Freihaltung der Flächen erhalten werden. Hoher Taunus • Die hohe standörtliche Empfindlichkeit des Taunuskamms, belegt durch die Bewertungen Boden und Grundwasser sowie durch die aktuell gemessenen Stoffgehalte in den Rohwässern (Nitrat und Schwermetalle), sollte durch die Forstbewirtschaftung durch Vorsorgemaßnahmen berücksichtigt werden (z. B. Meliorationskalkungen). Zukünftige Nutzungsentscheidungen sollten auf die Empfindlichkeit des Gebietes Rücksicht nehmen. • Neubau forstlicher Wege sollte nur erfolgen, wenn unbedingt erforderlich. Dann wird eine hangparallele Wegeführung nahegelegt, so daß anfallendes Niederschlagswasser gesammelt und flächig über die belebte Bodenzone versickert werden kann. Hierdurch wird gleichzeitig ein Beitrag zum Hochwasserschutz geleistet. Vortaunus • Die Belastbarkeit der Flächen durch landwirtschaftliche Nutzung in den Gebieten über Kluftgrundwasserleitern ist offenbar stark beansprucht (höhere Nitratgehalte). Hier sollten Konzepte zur 163 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Anpassung der Bewirtschaftungsintensität gefunden werden. Ein hohes Regenerationspotential sollte durch Offenhalten der Flächen erhalten werden. Main-Taunus-Vorland • Erhaltung der Niederschlagsversickerung über den Porengrundwasserleitern Hattersheimer und Nidda-Graben bei hohem Regenerationspotential unter Berücksichtigung der Verschmutzungsempfindlichkeit. • Prüfung und möglichst Nutzung der günstigen Versickerungsbedingungen über den Braunerden über Schieferzersatz oder Kies, um den hohen versiegelungsbedingten Verlusten entgegenzuwirken. • Den aufgezeigten Nitratbelastungen (Kapitel 1.2.2.4) ist durch Ursachenanalyse nachzugehen und ggf. die Bewirtschaftungsintensität anzupassen, auch wenn die Standort- und Gefährdungspotentiale die Belastung nicht anzeigen. In einigenWassergewinnungsanlagen (z. B. Praunheim II in Eschborn, in Kriftel und Hofheim) bestehen mittlere Nitratgehalte über dem EG-Richt- und im Einzelfall auch über dem Grenzwert. Friedberger Wetterau und Bergener Rücken • Erhaltung/Entwicklung einer extensiven mit geringen Stoffeinträgen verbundenen Nutzung an den gering geschützten Talhängen - vom Bergener bis zum Hochstädter Hang. Flörsheim-Griesheimer Mainniederung • Sicherung, möglichst Steigerung der Wasserqualität im Hattersheimer Graben, Anpassung der Nutzung an die Standortempfindlichkeit zur Reduzierung bestehender Belastungen, Nutzung der wasserrechtlichen Handlungsmöglichkeiten innerhalb des WSG. • Erhaltung und Sicherung des Regenerationspotentials durch standortgerechte Bewirtschaftung und Vermeidung von Versiegelung. Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach • Nutzung von Möglichkeiten zur Entsiegelung, um den Sickerwasserbeitrag aus hochverdichteten Gebieten, insbesondere bei hohem Regenerationspotential, zu steigern. • Erhaltung der Niederschlagsversickerung über den Porengrundwasserleitern Hattersheimer und Nidda-Graben bei hohem Regenerationspotential unter Berücksichtigung der Verschmutzungsempfindlichkeit. • Kontrolle und geeignete Bewirtschaftungsverfahren für den kommerziellen als auch für den privaten Gartenbau innerhalb potentiell gefährdeter Gebiete. Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung • Erhaltung des Regenerationspotentials um Hainburg durch Erhaltung der Versickerung. • Berücksichtigung der potentiell alleine durch hohe Grundwasserstände konfliktreichen Bereiche in der Mainniederung im Hinblick auf Erhaltung der Standortbedingungen als auch auf Anpassung der Nutzung an die Verschmutzungsempfindlichkeit. Aktualisierung der Bewertung anhand des Grundwasserbewirtschaftungsplans für den Zuständigkeitsbereich des ZWO. • Berücksichtigung der Verschmutzungsempfindlichkeit im Bereich des Bergener Hangs, Kontrolle der Bodenwerte und ggf. Anpassung der Bewirtschaftungsintensität. Mönchwald und Dreieich, Rodgau • Über der Kelsterbacher Tiefscholle ist die niederschlagsabhängige Sickerwasserzufuhr unbedingt zu sichern, Versiegelung ist zu vermeiden. Alle technischen Möglichkeiten sind zu nutzen, um das durch eine unvermeidbare Versiegelung vorenthaltene Niederschlagswasser in den Wasserkreislauf zurückzuführen. 164 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... • Die Versickerungseignung im Umfeld der genannten Kommunen sollte, so weit als möglich (z. B. im Hinblick auf Verschmutzung, wasserrechtliche Vorgaben), für die Versickerung von Niederschlagswasser über die belebte Bodenzone genutzt werden. • Bereits begonnene Versuche, die Zusammenhänge zwischen Nutzungsform, Bewirtschaftungsintensität und Stoffgehalten der Rohwässer (insbesondere Nitrat und PSM) standortspezifisch zu überprüfen und geeignete Minimierungsstrategien zu entwickeln, sollten fortgesetzt werden. Wasser- und naturschutzrechtliche Unterstützung sollte, so weit als möglich, bereitgestellt werden (von Extensivierung im Biotopverbund bis zu Kooperationen nach Wasserrecht). Messeler Hügelland • Zum Schutz von Oberflächengewässern gegen Nähr- und schadstoffbeladenes Wasser und zur Erhaltung des Wasserkreislaufs sollte Niederschlagswasser mit geeigneten Techniken möglichst in der Landschaft zurückgehalten werden. 2.2.2.4 Empfehlungen aus der Sicht des Grundwasserschutzes Grundlagen für die Karte sind: • “Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit” und “Nutzungsbedingtes Gefährdungspotential“, es gehen jeweils die beiden höchsten Bewertungsklassen ein. • Austauschhäufigkeit des Bodenwassers, auch hier gehen die beiden höchsten Bewertungsklassen ein. • Zielnutzungen, die den jeweiligen Klassen der “Standörtlichen Verschmutzungsempfindlichkeit” zugeordnet sind. • aktuelle Nutzung nach der Biotop- und Nutzungstypenkartierung, Stand 1991 Die Karte stellt eine rein sektorale Betrachtung dar und soll auf Basis der in die Berechnung eingegangenen digital verfügbaren Daten darüber orientieren, wo räumlich gesehen Handlungsprioritäten gesehen werden und innerhalb dieser Großräume die bestehende Nutzung erhalten werden soll. So unterscheidet die Empfehlungskarte hinsichtlich der Handlungsprioritäten zwischen zwei Gruppen, weist aber gleichzeitig darauf hin, daß es unerläßlich ist, diese Prioritätensetzung anhand weiterer einschlägiger Methoden vor Ort in größerer räumlicher Auflösung zu überprüfen. Wichtige Hinweise liefern auch die im Bestandsteil dargestellten Nitratgehalte der Rohwässer. Die in manchen Gebieten bestehenden Differenzen zwischen der nach der Standortempfindlichkeit zu erwartenden und den tatsächlich vorhandenen Nitratbelastungen der Rohwässer (z. B. HintertaunusUntereinheiten um Merzhausen, Vordertaunus etc.) belegen den erheblichen Einfluß der Nutzungsintensität, der auf dieser Betrachtungsebene nicht zugänglich ist. Die Biotop- und Nutzungstypenkartierung liefert die Information über die aktuelle Nutzung. Sie trifft keine Aussagen über die jeweilige Nutzungsintensität und gibt keine Auskunft über angewendete Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffauswaschungen. Die Kategorie Acker, die sich neben Sondernutzungen in dieser Hinsicht als besonders problematisch darstellt, differenziert nicht zwischen extensiv und intensiv. Sie gibt keine Information über die Gehalte mineralischen Stickstoffs im Boden. Sie sind letztlich dafür entscheidend, wieviel Stickstoff zur Auswaschung verfügbar ist. Im Bundesdurchschnitt geht man von einem Überschuß der Stickstoffbilanz von 100 kg N/ha aus, 20 bis 40 kg mineralisierter Stickstoff pro ha Ackerland werden als “unvermeidliche Grundlast” angesehen (Toussaint, 1989, S. 81). Sollen Überschüsse unter außerordentlich gefährdeten Standorten ganz vermieden werden, ist die Bewirtschaftungsintensität über das im Rahmen der „standortgerechten ordnungsgemäßen Landwirtschaft“ zumutbare Maß an Vorsorge einzuschränken. Dies kann z. B. innerhalb der stark nitratauswaschungsgefährdeten Zonen von Wasserschutzgebieten der Fall sein. Man spricht dann von „wasserschutzgemäßer“ Landbewirtschaftung. Hierzu können in Wasserschutzgebieten über die Kooperationen besondere finanzielle Regelungsmöglichkeiten geschaffen und in der SchutzVerordnung festgelegt werden. Solche, durch die Betroffenen ( in der Regel die Wasserförderer) zu formulierenden Erfordernisse, soll und kann auf der hier verfügbaren Datenbasis nicht vorgegriffen werden. Zur Orientierung sind die Wasserschutzgebiete in die Karten übernommen. 165 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Folgende Kategorien sind in der Empfehlungskarte ausgegrenzt: Anpassung von Nutzungsintensität bzw. -form orientiert an der Zielnutzung je Klasse standörtlicher Verschmutzungempfindlichkeit Flächen mit erster Handlungspriorität verfügen über die folgenden Eigenschaften: • hohe standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit Zugrundegelegt werden die beiden höchsten Bewertungsklassen. • Kernbereiche hoher Nitratauswaschungsgefährdung. Es handelt sich um Bereiche höchst durchlässiger Böden. Nach dem geltenden Wasserrecht ist die Nitratauswaschungsgefährdung das entscheidende Merkmal zur Beurteilung des Gefährdungsgrades und damit der Handlungserfordernisse (Musterwasserschutz-Verordnung, STAnz. 13/1996). • Anders behandelt werden die Nutzungstypen Weinbau, Fettwiese, Streuobst-bestandene Fettwiese. Auch wenn die Flächen über eine hohe Nitratauswaschungsgefährdung verfügen, werden sie der folgenden Kategorie 1.2 zugeordnet. Kontrollierte Versuche im Weinbau haben gezeigt (z. B: Geisenheim), daß bei einem hohen Aufwand an Beratung und Kontrolle eine Minimierung der Stickstoffausträge zu erreichen ist. Der Aufwand ist allerdings erheblich und daher auf Spezialkulturen beschränkt. Auch bei den erwähnten Grünlandtypen werden ausreichende Chancen durch DeIntensivierung gesehen. • Die vorhandene Nutzung verfügt über ein hohes Stoff- bzw. Nitrateintragspotential. Hierzu werden gezählt: Acker, Sondernutzungen wie Erwerbsgartenbau, Obstplantage, Kleingärten, Nadelrein- und -mischbestände. Flächen zweiter Handlungspriorität: • Die Darstellung bezieht sich auf die vorstehend genannten Nutzungen mit hohem Nitrateintragspotential (zusätzlich wurde einbezogen: Baumschule, Weihnachtsbaumkultur). Im Unterschied zu der vorstehenden Kategorie liegen die hier zugeordneten Flächen aber nicht in den Kernbereichen hoher Nitratauswaschung. Die hohe Standortempfindlichkeit resultiert daher zumeist aus der Lage in Gebieten mit hoher Ergiebigkeit. • Wie vorstehend erwähnt, sind hier die Nutzungsformen Fettwiese/-weide und Weinbau angesiedelt, auch wenn sie auf hoch auswaschungsgefährdeten Flächen liegen. Erhaltung der derzeitigen Nutzungsform oder -intensität • Hohes standörtliches Gefährdungspotential, d. h. der Standort ist empfindlich, es besteht jedoch kein nutzungsbedingtes Gefährdungspotential • Bestand an gewünschten Nutzungs-/Vegetationsformen (Feucht- u. Naßgrünland, Magergrünland, auch mit Streuobst als Obernutzung, Hochstaudenfluren, trockene Biotoptypen, vegetationsarme Flächen, Bach, Graben, Gewässer, Laubwald, Auenwald etc. ) • Dieser Kategorie sind solche Flächen zugeordnet, auf denen, aufgrund ihrer Empfindlichkeit gegen Verschmutzung, ein potentieller Schutz durch Vegetations- bzw. Nutzungsform, die mit gerigem Nitrateintragspotential einhergehen, erwünscht ist. Überprüfung der Gefährdungspotentiale aus Altablagerungen und Deponien • 166 Hier werden die bislang in der Gesamtbewertung aufgeführten Altablagerungen und Deponien aufgeführt (dafür werden die Flächen zukünftig nicht mehr in der Gesamtbewertung Grundwasserschutz ausgewiesen werden). An die Darstellung in der Empfehlungskarte ist die Aufforderung zur Überprüfung der Gefährdungspotentiale geknüpft und damit die Fortschreibung der Altflächendatei gemäß § 10 HAltlG. Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Nutzung entsprechend bestehender Rechtsverordnung • In ausgewiesenen Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten sind die Vorgaben der gültigen Verordnungen zu beachten. Nitratgehalte in Wassergewinnungsanlagen • Die Darstellung visualisiert die Aussagen zur Grundwasserqualität in Kapitel 1.2.2.4. Wie dort erläutert, handelt sich um Mittelwerte der Jahre 1990 – 1997, die in 4 Gruppen zusammengefaßt sind. Die Angabe dient der Unterstützung und zur Veranschaulichung der Handlungserfordernisse der Maximalforderungen aus fachlicher Sicht. 167 Landschaftsplan UVF 2.3 Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Klimaschutz (einschl. Luft) Klima und Luft sind wichtige Komponenten von Ökosystemen. Veränderungen des Klimas und der Luftgüte (insbesondere anthropogene) haben z. T. große und gelegentlich irreversible Folgen für die zumeist sehr sensiblen Ökosysteme. Ziele im Sinne des Klimaschutzes sind vorsorgende Maßnahmen, um besonders sensible Gebiete schützen zu können. Hierbei müssen insbesondere Regionen berücksichtigt werden, die bereits einer hohen Belastung unterliegen, sowie Flächen, die eine wichtige Ausgleichsfunktion für urbane Räume besitzen. 2.3.1 Methodik Ziel der Bewertung ist die Ermittlung und Darstellung von Flächen mit hoher klimatischer und lufthygienischer Belastung, Empfindlichkeit sowie von Flächen mit einer besonders hohen Eignung für eine Verbesserung des Kleinklimas und der Luftqualität. Dieser Ansatz stützt sich auf die im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Hessischen Naturschutzgesetz (HENatG) genannten Forderungen. Im einzelnen wird dort verlangt, die Belastung der Luft nicht so stark werden zu lassen, daß sie ihre natürliche Leistungsfähigkeit nicht zurückgewinnen kann, Beeinträchtigungen des Klimas, insbesondere des örtlichen Klimas, sind zu vermeiden, unvermeidbare Beeinträchtigungen auch durch landschaftspflegerische Maßnahmen auszugleichen oder zu mindern. Luftverunreinigungen sind u. a. durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gering zu halten. Im besiedelten Bereich sollen Flächen zur Verbesserung des örtlichen Klimas erhalten und geschaffen sowie besonders geeignete Flächen aus klimatischen Gründen von nicht standortgebundenen Anlagen freigehalten werden. Das Bewertungsverfahren wurde nach den Vorgaben des HENatG, BNatSchG und des Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) entwickelt. Hierfür wurden 10 Kriterien zugrundegelegt, welche den folgenden 3 Bewertungskategorien zuzuordnen sind: I. Vorbelastung • Vorbelastung von Klima und Luft durch Luftverunreinigungen nach ihrer Zusammensetzung und Häufigkeit des Auftretens sowie durch Wärmebelastung. Bewertungskriterien: 1) Inversionshäufigkeit 2) Luftgüte 3) Nähe zu Kfz-Immissionen überörtlicher Straßen Flächen werden um so höher eingeschätzt, je stärker sie durch eine lufthygienische oder klimatische Vorbelastung gekennzeichnet sind (siehe Tabelle 27). II. Empfindlichkeit • Empfindlichkeit von Klima und Luft gegen Bebauung, Bodenversiegelung und von Emissionen ausgehenden nachteiligen Veränderungen. Bewertungskriterien: 4) Lage in der Klimazone 5) Häufigkeit von Schwachwind-Wettersituationen ⇒ Flächen werden um so höher bewertet, je empfindlicher sie sich gegenüber einer weiteren Zunahme der anthropogenen Beeinflussung des Kleinklimas verhalten (siehe Tabelle 27). III. Eignung • Eignung von Freiflächen für die Verbesserung des Kleinklimas und der Luftqualität. Bewertungskriterien: 6) Kaltluftproduktivität 168 Landschaftsplan UVF 7) 8) 9) 10) Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Dynamik des Kaltluftabflusses Zuordnung von Kaltluftschneisen zu lufthygienisch belasteten Gebieten Nähe von Kaltluftentstehungsgebieten zu Wärmeinseln Auftreten von Flurwinden ⇒ Flächen werden um so höher eingeschätzt, je mehr sie für die Verbesserung des Kleinklimas und der Luftqualität geeignet sind (siehe Tabelle 27). Zielsetzungen der Bewertung 1) Inversionshäufigkeit In vielen Regionen des Verbandsgebietes treten Inversionswetterlagen regelmäßig auf. Am häufigsten und beständigsten sind sie in den tieferen Lagen der Untermainebene. Mit dem Anstieg zum Hohen Taunus werden sie immer seltener. Im Hintertaunus und im Taunusvorland sind es nur die Talsohlen, in denen sich lokale Inversionen ausbilden können. Inversionen haben immer eine Anreicherung der Luftschadstoffe in der bodennahen Atmosphäre zur Folge. Je häufiger Inversionen in einem Gebiet auftreten, um so höherwertiger sind die dort vorhandenen klimatisch bedeutsamen Flächen. In bezug auf die Inversionshäufigkeit werden 4 Bewertungsstufen (siehe Tabelle 27) unterschieden. 2) Luftgüte Die Kartierung der Flechtenvorkommen vermittelt einen Überblick über die langfristige Gesamt-Immissionsbelastung durch Luftschadstoffe. Im Verbandsgebiet werden insgesamt 10 Luftgüteklassen unterschieden. Den Freiflächen kommt generell aufgrund der Filterleistung der Vegetation und der Ermöglichung turbulenten Luftaustausches eine luftverbessernde Wirkung zu. Freiflächen in Gebieten mit geringer Luftgüte wird eine größere Wertigkeit beigemessen als solchen in Regionen mit unbelasteter Luft. Bei der Luftgüte werden 3 Bewertungsstufen unterschieden. 3) Nähe zu Kfz-Immissionen überörtlicher Straßen (Autobahnen und Bundesstraßen) Ziel zur Verbesserung der Luftqualität und der klimatischen Verhältnisse ist es, entlang der unterschiedlich stark durch Kfz-Immissionen belasteten Straßenabschnitte verschieden breite Streifen von Immissionsschutzpflanzungen anzulegen. In der Klimafunktionskarte werden die überörtlichen Straßen hinsichtlich ihrer NO2-Belastung klassifiziert. Bei den Kfz-Immissionen überörtlicher Straßen sind 4 Bewertungsstufen vorhanden. 4) Lage in der Klimazone Die im Verbandsgebiet auftretenden Klimazonen zeigen unterschiedliche bioklimatisch-thermische und lufthygienische Vorbelastungen und sind daher gegen eine weitere anthropogene Beeinflussung des Klimas verschieden empfindlich. Diese Unterschiede werden in die Bewertung wie folgt eingebracht: Klimatisch bedeutsame Flächen haben in den stärker vorbelasteten Klimazonen eine höhere Wertigkeit als in den minder vorbelasteten Klimazonen. Es werden 3 Bewertungsstufen unterschieden. 5) Häufigkeit von Schwachwind-Wettersituationen Bei windschwachen Wetterlagen reichern sich Luftschadstoffe lokal an und werden kaum oder nur sehr langsam verfrachtet. Für die unter diesen Wetterbedingungen noch für einen Luftaustausch sorgenden lokalen Windsysteme müssen Durchlüftungsbahnen offen gehalten werden. Für Gebiete mit häufigeren Fast-Windstillen (d.h. mit Windgeschwindigkeiten < 1.5 m/s) haben die Durchlüftungsbahnen eine höhere Wertigkeit als in Regionen mit seltener auftretenden Fast-Windstillen. Bei der relativen Häufigkeit von Schwachwindwetterlagen werden 3 Bewertungsstufen unterschieden. 6) Kaltluftproduktivität Die Kaltluftproduktivität variiert in Abhängigkeit von der Vegetationsbedeckung. Stärker kaltluftproduzierende Flächen haben eine höhere Wertigkeit als geringer kaltluftproduzierende Gebiete. Die Kaltluftproduktivität wird in 3 Bewertungsstufen gegliedert. 169 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Tabelle 27: Bewertungskonzept - Klimaschutz und Luftreinhaltung im Landschaftsplan des UVF Kriterium 1) Inversionshäufigkeit 2) Luftgüte, festgestellt auf der Basis der Flechtenverbreitung 3) Kfz-Immissionen an überörtlichen Straßen 4) Klimazone 5) Häufigkeit von SchwachwindWettersituationen 6) Kaltluftproduktivität 7) Dynamik des Kaltluftabflusses 8) Zuordnung von Kaltluftschneisen zu lufthygienisch belasteten Gebieten 170 Wertigkeit Tallagen, Mainebene bis zu einer Höhe von 180 m ü. NN, hohe Inversionshäufigkeit Naturräume zwischen 180 und 260 m ü. NN, mittlere Inversionshäufigkeit Naturräume zwischen 260 und 340 m ü. NN, geringe Inversionshäufigkeit Hochlagen über 340 m ü. NN, sehr geringe Inversionshäufigkeit 3 Luftgüteklassen „sehr hoch belastet“ und „extrem hoch belastet“ Luftgüteklassen „mäßig belastet“ und „hoch belastet“ Luftgüteklassen „sehr gering belastet“ und „gering belastet“ 200 m breiter Saum beiderseits von überörtlichen Straßen mit hoher NO2-Belastung 200 m breiter Saum beiderseits von überörtlichen Straßen mit erhöhter NO2-Belastung 200 m breiter Saum beiderseits von überörtlichen Straßen mit mittlerer NO2-Belastung außerhalb eines 200 m breiten Saums parallel zur Straße Untermainebene Taunusvorland, Messeler Hügelland Taunus relative Häufigkeit von Fast-Windstillen über 30 % relative Häufigkeit von Fast-Windstillen 15 % - 30 % relative Häufigkeit von Fast-Windstillen bis 15 % Kaltluftproduktion >6 m3/m2h, Kaltluftproduktion des Waldes am Hang Kaltluftproduktion zwischen 5 und 6 m3/m2h, Kaltluftproduktion des Waldes in der Ebene Kaltluftproduktion < 5 m3/m2h hohe/sehr hohe Ausgleichsleistung laut Klimafunktionskarte mittlere Ausgleichsleistung laut Klimafunktionskarte mäßige Ausgleichsleistung laut Klimafunktionskarte keine Ausgleichsleistung laut Klimafunktionskarte Ausgleichsfläche, die einer Siedlungsfläche von mehr als 50 % erhöhter oder hoher NO2-Belastung zugeordnet ist Ausgleichsfläche, die einer Siedlungsfläche von mehr als 50 % mittlerer NO2-Belastung und geringen Anteilen erhöhter oder hoher NO2-Belastung zugeordnet ist Ausgleichsfläche, die einer Siedlungsfläche von mehr als 50 % mäßiger NO2-Belastung und keiner erhöhten oder hohen NO2-Belastung zugeordnet ist Ausgleichsfläche, die einer Siedlungsfläche von mehr als 50 % geringer NO2-Belastung und keiner erhöhten oder hohen NO2-Belastung zugeordnet ist Ausgleichsfläche, die keiner NO2-belasteten Siedlungsfläche zugeordnet ist 3 2 1 3 2 1 0 2 1 0 3 2 3 2 1 3 2 1 3 2 1 0 4 3 2 1 0 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... 9) Nähe von Kaltluftentstehungsgebieten zu Wärmeinseln Kaltluftfläche in 800 m Abstand zu starker Wärmeinsel Kaltluftfläche in 800 m Abstand zu mittlerer Wärmeinsel Kaltluftfläche in 800 m Abstand zu schwacher Wärmeinsel 3 0 10) Flurwinde außerhalb eines 800 m Puffer der Wärmeinseln Radial verlaufende Ventilationsbahn eines Flurwindsystems keine Ventilationsbahn für den Flurwind 2 1 3 0 7) Dynamik des Kaltluftabflusses Der Massenstrom eines Kaltluftabflusses ist abhängig von der Größe des Kaltlufteinzugsgebietes, der Kaltluftproduktionsrate und dem Gefälle. In der Klimafunktionskarte wurden die Kaltlufteinzugsgebiete bereits hinsichtlich ihrer Ausgleichsleistung nach diesem Prinzip bewertet. Es werden insgesamt 4 Bewertungsstufen unterschieden. 8) Zuordnung von Kaltluftschneisen zu lufthygienisch belasteten Gebieten Kaltluftschneisen, die in ein lufthygienisch vorbelastetes Siedlungsgebiet einmünden, haben eine größere Bedeutung für die Luftqualität als solche, die keine Siedlungsgebiete erreichen. Die Wertigkeit ist um so höher, je stärker die lufthygienische Vorbelastung ist. Als Maßstab wird die Klassifikation der NO2Belastung im Wirkungsraum, so wie sie die Klimafunktionskarte vornimmt, zugrunde gelegt. Für die Zuordnung von Kaltluftschneisen zu lufthygienisch belasteten Gebieten werden 5 Bewertungsstufen unterschieden. 9) Nähe von Kaltluftentstehungsgebieten zu Wärmeinseln Die Überwärmung der Städte verursacht generell eine bioklimatisch-thermische Belastung für den Menschen, von der für Patienten mit bestimmten Krankheitssymptomen (Herz-Kreislauf-Patienten) sogar eine gesundheitliche Gefahr ausgeht. Die Intensität der Wärmeinseln ist innerhalb des Verbandsgebietes unterschiedlich ausgeprägt. In der Nachbarschaft mittlerer bis starker Wärmeinseln kommt auch kleinen und/oder weniger stark produzierenden Kaltluftflächen eine höhere Wertigkeit zu als bei schwachen Wärmeinseln. Für die Berücksichtigung der Nähe von Kaltluftentstehungsgebieten zu Wärmeinseln werden 4 Bewertungsstufen unterschieden. 10) Auftreten von Flurwinden In den flachen Bereichen der Untermainebene treten Kaltluftabflüsse nicht auf, unter geeigneten Bedingungen stellen sich dafür jedoch Flurwinde ein. Sie sind radial vom Umland auf das Stadtgebiet ausgerichtet. Voraussetzung sind eine Überwärmung des Stadtgebietes sowie ein windoffenes, weitgehend hindernisloses Umland. In der Klimafunktionskarte sind Flurwinde dargestellt. Diese Windsysteme sind für eine Mischung der bodennahen Luftschichten besonders während windschwacher wettersituationen sehr wichtig. Deshalb kommt allen Ventilationsbahnen von Flurwinden eine hohe Wertigkeit zu. Für die Berücksichtigung von Flurwinden werden 2 Bewertungsstufen dargestellt. 2.3.1.1 Gesamtbewertung für den Klimaschutz (einschließlich Luft) Als Grundlage für die Karte 14 „Gesamtbewertung Klimaschutz und Luftreinhaltung“ wurden folgende Karten verwendet: − Höhenschichtenkarte des UVF − Klimafunktionskarte (Karte 8) − Karte der mittleren Windverhältnisse, Regionale Planungsgemeinschaft Untermain (RPU) − Luftgütekarte auf der Basis von Flechtenkartierungen (Umweltvorsorge-Atlas des UVF (UVA)) − Karte der Kaltluftproduktion (UVA) − Klimatopkarte (UVA) Die 10 Bewertungskriterien (siehe Kapitel 2.3.1) wurden mittels einer additiven Berechnung zu einer Gesamtbewertung aggregiert. Hierfür wurde jeder Fläche sukzessive im Rahmen jeder Einzelbewertung 171 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... eine Bewertungskennzahl zugewiesen (siehe Tabelle 27). Diese Kennzahlen wurden anschließend summiert. Das Spektrum der Summen der Bewertungskennzahlen reicht nach den 10 Einzelbewertungen von einem Minimalwert 4 bis zu einem Maximalwert 30 (siehe Tabelle 28). Mittels der Spanne der Werte wurde eine neunstufige Gesamtbewertungsskala erstellt. Den einzelnen Bewertungsklassen wurden verschiedene Stufen an Klimarelevanz zugeordnet. Während die niedrigste Stufe eine sehr geringe Klimarelevanz aufweist, ist die höchste Stufe durch eine sehr hohe Klimarelevanz gekennzeichnet. Kartographisch sind die Bewertungsstufen in der Gesamtbewertungskarte farbkodiert dargestellt und können somit gut gegeneinander abgegrenzt werden. Tabelle 28: Bewertungsskala der einzelnen Klassen Bewertungsklasse sehr geringe Klimarelevanz sehr geringe bis geringe Klimarelevanz geringe Klimarelevanz geringe bis mäßige Klimarelevanz mäßige Klimarelevanz mäßige bis hohe Klimarelevanz hohe Klimarelevanz hohe bis sehr hohe Klimarelevanz sehr hohe Klimarelevanz Bewertungspunkte (Bewertungskennzahl) 4 bis 6 7 bis 9 10 bis 12 13 bis 15 16 bis 18 19 bis 21 22 bis 24 25 bis 27 28 bis 30 Durch eine systematische Indizierung der Flächen in der Karte 14 „Gesamtbewertung Klimaschutz und Luftreinhaltung“ (jedem der 10 Kriterien wird ein Buchstabe zugeordnet) wird deutlich, welche Kriterien zu einer niedrigen oder hohen Gesamtbewertung geführt haben. Bei den Bewertungsindizes werden große und kleine Buchstaben unterschieden. Ein großer Buchstabe entspricht der höchsten Bewertungskennzahl bzw. Klimarelevanz, wohingegen ein kleiner Buchstabe eine mittlere Bewertungskennzahl darstellt. Niedrige Bewertungspunktzahlen werden nicht mit Hilfe von Buchstaben aufgeführt. Zur flächenhaften Darstellung der drei Bewertungskategorien ‘Vorbelastung’, ‘Empfindlichkeit’ und ‘Eignung’ werden (zusätzlich zu den Bewertungsindizes) jeweils zwei Schraffuren verwendet: a) hohe Relevanz, b) sehr hohe Relevanz, die durch Summenbildung der Bewertungskennzahlen innerhalb der Bewertungskriterien ermittelt werden. Die geringe bis mittlere Relevanzen aufweisenden Flächen werden nicht extra ausgewiesen. Um die Wichtigkeit von besonders bedeutsamen Flächen hervorheben zu können, werden sie in der Karte 14 „Gesamtbewertung Klimaschutz und Luftreinhaltung“ zusätzlich mittels einer Punktlinie abgegrenzt. Hierbei werden folgende Haupttypen unterschieden: 1) Klimatische Ausgleichsflächen im Umkreis mittel oder stark ausgeprägter Wärmeinseln Es werden diejenigen Flächen abgegrenzt, die im Umkreis einer Siedlung mit einer mittleren oder starken Wärmeinsel liegen und die mindestens eine „hohe“ Klimarelevanz aufweisen. Grundsätzlich sind Ausgleichsflächen im Einflußbereich von Siedlungen um so wichtiger, je stärker die thermische Belastung ist. 2) Ventilationsbahn der Mainniederung Von besonderer Bedeutung ist die Ventilationsbahn entlang der Mainniederung. Die im Einflußbereich der übergeordneten Austauschströmung liegenden Gebiete sind abgegrenzt. 172 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... 3) Hohe Vorbelastung der Luft durch Verkehrsimmissionen Die Abgrenzung erfolgt im unmittelbaren Einflußbereich wichtiger überörtlicher Straßen (Autobahnen), die laut Karte der Luftbelastung aus dem Kfz-Verkehr des UVF die höchste Belastungsstufe erreichen. 4) Relevante Flächen bezüglich der Dynamik des Kaltluftabflusses Insbesondere im Vordertaunus weisen die Flächen hinsichtlich der Dynamik des Kaltluftabflusses hohe bis sehr hohe Ausgleichsleistungen auf, die hauptsächlich für den Frankfurter Raum von großer Bedeutung sind. Desweiteren ist der Wetterauwind als übergeordnete Austauschströmung durch eine besondere Relevanz gekennzeichnet. Tabelle 29: Prozentualer Anteil der Klimarelevanzklassen in allen Landschaftsräumen Klimarelevanz Landschaftsräume sehr sehr geringe geringe gerin- geringe bis ge bis mäßige geringe % % % % mäßige mäßige bis hohe hohe % % % hohe bis sehr hohe % sehr hohe 0,1 Hintertaunus-Untereinheiten 44,3 46,6 8,5 0,6 Usinger Becken 18,6 52,9 24,5 4 9 31,2 49,4 9,8 0,6 10,5 32,4 35,6 18,3 3,1 0,1 0,2 5,4 35,7 40,1 15,9 2,6 0,7 27,7 44,4 26,9 0,3 0,3 17,7 16,8 54,4 10,8 Flörsheim-Griesheimer Mainniederung 11,3 2,7 12,8 22,4 43,4 7,4 Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach 0,6 2,5 14,9 29,3 38 14,7 Hoher Taunus Vortaunus Main-Taunus-Vorland Friedberger Wetterau Bergener Rücken Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung 2,8 1,2 14,7 20 28,6 28,8 3,9 Mönchwald und Dreieich, Rodgau 0,7 27,2 23,6 22,3 18,2 6,9 1,1 Messeler Hügelland 0,4 34 22,3 23,4 16,7 3,1 0,1 15,5 18,9 13,7 15,8 16,9 9,8 0,2 Landschaftsräume gesamt 2.3.2 9,2 % Ergebnisdarstellung 2.3.2.1 Hintertaunus-Untereinheiten Relevanz der Bewertungskategorien • Vorbelastung Fast flächendeckend ist der Hintertaunus durch eine geringe Vorbelastung gekennzeichnet. Die Inversionshäufigkeit ist überwiegend sehr gering (Wertigkeit 0) bis gering (Wertigkeit 1), und die Auswirkungen der Kfz-Immissionen überörtlicher Straßen sind kaum relevant. Die Luftgüte hingegen weist 173 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... eine niedrige (sehr geringe und geringe Belastung) bis mittlere (mäßige und hohe Belastung) Bewertungskennzahl auf. Im Hinblick auf die Vorbelastung gibt es nur geringfügige räumliche Unterschiede. • Empfindlichkeit Aufgrund der geringen Vorbelastung ist dieses Gebiet im Hinblick auf weitere potentielle anthropogene Belastungen weniger empfindlich als Regionen, in denen die Vorbelastung bereits hoch ist. Der Hintertaunus wird daher als eine Klimazone (Taunus) mit einer geringen Wertigkeit (1) eingestuft. Der Anteil an windschwachen Wetterlagen ist in der räumlichen Verteilung unterschiedlich. Der Norden (nördlich von Emmershausen, Gemünden, Niederlauken und Wilhelmsdorf) ist durch einen geringen Anteil (< 15 %) an Fast-Windstillen gekennzeichnet. Südlich der o. g. Siedlungen und nördlich von Riedelbach, Finsternthal, Treisberg und Hunoldstal liegt die Region mit einem Jahresanteil an Fast-Windstillen von 15 % bis 30 %. Durch mittlere bis hohe Anteile (≥ 15 %) an windschwachen Wetterlagen sind überwiegend die Gebiete südlich der o. g. Siedlungen gekennzeichnet. • Eignung Die Kaltluftproduktion ist räumlich sehr unterschiedlich. Neben Gebieten mit einer geringen Kaltluftproduktion sind auch Flächen mit mittleren und hohen Kaltluftproduktionen vertreten. Zumeist liegen die Gebiete mit einer geringen Kaltluftproduktion in der Klimarelevanzklasse „sehr gering“. Die aus der Dynamik des Kaltluftabflusses resultierenden Ausgleichsleistungen sind in den ‘HintertaunusUntereinheiten’ gering. Die größten Ausgleichsleistungen sind nördlich, östlich und südlich von Grävenwiesbach sowie westlich und östlich von Schmitten zu verzeichnen. Die Zuordnung von Kaltluftschneisen zu lufthygienisch belasteten Gebieten spielt in den ‘Hintertaunus-Untereinheiten’ eine sehr untergeordnete Rolle, da der Anteil an lufthygienisch stark belasteten Gebieten gering ist. Auch den Kriterien „Nähe von Kaltluftentstehungsgebieten zu Wärmeinseln“ sowie „Auftreten von Flurwinden“ kommt in diesem Landschaftsraum nur geringe Bedeutung Statistische Verteilung und Bewertung der Klimarelevanzstufen Aus den einzelnen Bewertungskriterien resultiert eine insgesamt „sehr geringe bis geringe“ Klimarelevanz. Etwa 45 % (siehe Tabelle 29) der Fläche weisen eine „sehr geringe“ Klimarelevanz auf. Die zweitniedrigste Stufe („sehr gering bis gering“) nimmt ebenfalls einen Flächenanteil von rund 45 % ein. Im Umkreis von Siedlungen überwiegt die Klimarelevanzstufe „sehr gering bis gering“. Weniger als 10 % der Fläche des Landschaftsraumes weisen eine „geringe“ Klimarelevanz auf. Ein Großteil dieser Bewertungsstufe befindet sich nördlich, östlich und südlich von Grävenwiesbach, nördlich und südlich von Oberreifenberg sowie nordwestlich von Oberems. Im Landschaftsraum ‘Hintertaunus-Untereinheiten’ wurden keine bedeutsamen Flächen abgegrenzt. 2.3.2.2 Usinger Becken Relevanz der Bewertungskategorien • Vorbelastung Dieser Landschaftsraum ist im wesentlichen durch eine geringe sowie punktuell durch eine mittlere Vorbelastung gekennzeichnet. Die Inversionshäufigkeit ist bis auf einige Gebiete im Nordosten des Landschaftsraumes „sehr gering bis gering“ (Wertigkeiten 0 und 1). Fast flächendeckend liegt bei der Luftgüte eine geringe (sehr gering und gering belastet) bis mittlere (mäßig und hoch belastet) Bewertungskennzahl vor. Die Auswirkungen der Kfz-Immissionen sind wegen der sehr geringen Anzahl an überörtlichen Straßen kaum relevant. • Empfindlichkeit Der Landschaftsraum ‘Usinger Becken’ liegt in der Klimazone Taunus (Wertigkeit 1). Im ‘Usinger Becken’ sind alle drei Klassen des Bewertungskriteriums „Häufigkeit von Schwachwind-Wettersituationen“ vertreten. Im Nordwesten ist ein nur geringer Anteil an Fast-Windstillen mit einem Jahresanteil < 15 % vorhanden, wohingegen ein Großteil des Flächenanteils eine relative Häufigkeit von Fast- 174 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Windstillen zwischen 15 % und 30 % zu verzeichnen hat. Ein Anteil von windschwachen Wetterlagen über 30 % ist südlich von Friedrichsthal bis zur Grenze des Landschaftsraums ‘Hoher Taunus’, östlich und südlich von Wehrheim sowie östlich und südlich von Anspach zu verzeichnen. • Eignung Durch eine mittlere bis hohe Kaltluftproduktion ist fast der gesamte Landschaftsraum gekennzeichnet. Die Dynamik des Kaltluftabflusses ist räumlich sehr unterschiedlich. Westlich von Usingen sowie westlich und östlich von Wehrheim sind mittlere und hohe bis sehr hohe Ausgleichsleistungen (Wertigkeiten 2 und 3) zu verzeichnen. Den Kriterien „Zuordnung von Kaltluftschneisen zu lufthygienisch belasteten Gebieten“, „Nähe von Kaltluftentstehungsgebieten zu Wärmeinseln“ und „Auftreten von Flurwinden“ kommt nur eine sehr geringe Bedeutung zu. Statistische Verteilung und Bewertung der Klimarelevanzstufen Aus der Summe der Bewertungskriterien resultiert eine sehr niedrige bis niedrige Bewertungskennzahl (Klimarelevanz). Knapp 20 % des Flächenanteils ist durch eine „sehr geringe“ und gut 50 % durch eine „sehr geringe bis geringe“ Klimarelevanz gekennzeichnet. 25 % des Landschaftsraums weisen eine „geringe“ Klimarelevanz auf. Diese Bewertungsstufe ist hauptsächlich im Umkreis von Siedlungsgebieten vertreten. Die größten Anteile liegen westlich, östlich und südlich von Wehrheim, westlich von Usingen, südlich von Eschbach sowie westlich und südlich von Anspach. Im Landschaftsraum ‘Usinger Becken’ wurden keine bedeutsamen Flächen abgegrenzt. 2.3.2.3 Hoher Taunus Relevanz der Bewertungskategorien • Vorbelastung Der Landschaftsraum ‘Hohe Taunus’ ist durch eine geringe Vorbelastung gekennzeichnet. Die Inversionshäufigkeit ist insgesamt sehr gering bis gering (Wertigkeiten 0 und 1), eine mittlere Inversionshäufigkeit ist westlich und nördlich von Köppern, südlich von Ehlhalten und westlich von Niederjosbach zu verzeichnen. In bezug auf die Luftgüte liegt fast flächendeckend eine geringe (sehr geringe und geringe Belastung) bis mittlere (mäßige und hohe Belastung) Bewertungskennzahl vor. Im Südwesten des Landschaftsraums (westlich von Niederjosbach und südlich von Schloßborn) tritt eine sehr hohe Luftbelastung (Wertigkeit 3) auf. Die Auswirkungen der Kfz-Immissionen an überörtlichen Straßen sind wegen der sehr geringen Zahl überörtlicher Straßen kaum relevant. • Empfindlichkeit Dieser Landschaftsraum wird in die durch eine geringe Wertigkeit vertretene Klimazone Taunus eingestuft. Der Jahresanteil an windschwachen Wetterlagen liegt über 30 %. • Eignung Laut Karte der Kaltluftproduktion des UVF weist dieser Landschaftsraum eine überwiegend geringe Kaltluftproduktion auf. Die Ausgleichsleistungen der Kaltlufteinzugsgebiete sind überwiegend hoch und sehr hoch. Mittlere Ausgleichsleistungen liegen westlich, nördlich und östlich von Niederjosbach sowie in einigen Waldgebieten südöstlich des Großen Feldbergs vor. Im Hinblick auf das Bewertungskriterium „Zuordnung von Kaltluftschneisen zu lufthygienisch belasteten Gebieten“ überwiegen die Ausgleichsflächen, welche keiner (Wertigkeit 0) oder einer nur geringen (Wertigkeit 1) NO2-Belastung zugeordnet sind. Von geringer Bedeutung sind in dem dünn besiedelten Landschaftsraum die Kriterien „Nähe von Kaltluftentstehungsgebieten zu Wärmeinseln“ sowie das „Auftreten von Flurwinden“. Statistische Verteilung und Bewertung der Klimarelevanzstufen Aus der Summe der Bewertungskriterien resultiert eine überwiegend niedrige und z. T. mittlere Bewertungskennzahl. Im Gegensatz zu den Landschaftsräumen ‘Hintertaunus-Untereinheiten’ und ‘Usinger Becken’ ist der Flächenanteil der niedrigsten Bewertungsklasse (sehr gering) mit knapp 10 % wesentlich geringer. Gut 30 % des Landschaftsraumes ‘Hoher Taunus’ weisen eine „sehr geringe bis geringe“ und 175 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... etwa 50 % eine „geringe“ Klimarelevanz auf. Rund 10 % der Fläche sind durch eine mittlere Bewertungsstufe („gering bis mäßig“) gekennzeichnet. Während sich die räumliche Ausdehnung der niedrigsten Klimarelevanzstufe fast ausschließlich auf den Grenzsaum zu den beiden nördlich des Landschaftsraumes ‘Hoher Taunus’ liegenden Landschaftsräumen beschränkt, sind die Stufen „sehr gering bis gering“ und „gering“ mosaikartig im gesamten Landschaftsraum verteilt. Im unmittelbaren Umkreis der Siedlungen liegen die eine „geringe bis mäßige“ Klimarelevanz aufweisenden Flächen. Als bedeutsame Fläche wird der kurze Streckenabschnitt der A3 abgegrenzt. 2.3.2.4 Vortaunus Relevanz der Bewertungskategorien • Vorbelastung Der Landschaftsraum ‘Vortaunus’ ist durch eine geringe bis mittlere Vorbelastung gekennzeichnet. Die räumliche Ausprägung der Inversionshäufigkeit ist unterschiedlich. Die Inversionshäufigkeit ist fast im gesamten Grenzsaum zum Landschaftsraum ‘Hoher Taunus’ sowie im Südwesten sehr gering oder gering. In anderen Gebieten hingegen überwiegen mittlere Inversionshäufigkeiten (Wertigkeit 2). Der Flächenanteil mit einer hohen Inversionshäufigkeit (nördlich und südlich von Lorsbach in den Tallagen sowie nördlich und südlich von Schwalbach) ist gering. Bezüglich der Luftgüte überwiegt der Flächenanteil mit mäßig und hoch belasteten Gebieten (Wertigkeit 2). Die beste Luftgüte ist nordöstlich von Vockenhausen, östlich von Eppstein, östlich von Fischbach und westlich von Königstein vorhanden. Die höchsten Belastungen (Wertigkeit 3) hingegen treten hauptsächlich im Südosten an der Grenze zum ‘Main-Taunus-Vorland’ auf. Die von den Kfz-Immissionen überörtlicher Straßen ausgehenden Luftverunreinigungen sind bis auf die im Westen verlaufende A 3 (Wertigkeit 3) gering. Die Anzahl der im Vortaunus liegenden überörtlichen Straßen ist gering. • Empfindlichkeit Der ‘Vortaunus’ hat Anteil an den beiden Klimazonen Taunus (Wertigkeit 1) und Taunusvorland (Wertigkeit 2). Die Klimazone Taunus liegt nördlich der Linie Langenhain, Vockenhausen, Fischbach, Schneidhain, Kronberg, Oberursel und Dornholzhausen. Fast der gesamte Landschaftsraum weist einen hohen Anteil an Fast-Windstillen auf (über 30 % Jahresanteil). Eine geringere Häufigkeit windschwacher Wettersituationen (≥ 15 % bis ≤ 30 %) tritt nordöstlich von Dornholzhausen auf. • Eignung Insbesondere im Umkreis von Siedlungen ist eine mittlere bis hohe Kaltluftproduktion gegeben. Die Dynamik des Kaltluftabflusses ist räumlich unterschiedlich. Es überwiegen die Flächenanteile mit einer mittleren und hohen Ausgleichsleistung. Insbesondere westlich und südlich von Eppstein sowie nördlich von Lorsbach liegen die Gebiete mit nur geringen Ausgleichsleistungen. Bezüglich der Zuordnung von Kaltluftschneisen zu lufthygienisch belasteten Gebieten dominieren die Flächenanteile mit einer geringen (1) und mittleren (2) Wertigkeit. Die zweithöchste Wertigkeitsstufe tritt nur vereinzelt auf, wohingegen die höchste Wertigkeit in diesem Landschaftsraum nicht erreicht wird. Im Gegensatz zu den drei im Norden liegenden Landschaftsräumen spielt die Nähe von Kaltluftentstehungsgebieten zu städtischen Wärmeinseln eine Rolle. Im Gegensatz zu den südlich des Vortaunus liegenden Landschaftsräumen wird hier jedoch fast durchgängig eine geringe Wertigkeit (Kaltluftfläche in 800 m Abstand zu schwacher Wärmeinsel) erreicht. Eine mittlere bis hohe Wertigkeit (Kaltluftfläche in 800 m Abstand zu mittlerer/starker Wärmeinsel) ist nördlich von Diedenbergen sowie südlich von Marxheim zu verzeichnen. Flurwinde sind im Vortaunus von geringer Bedeutung. Statistische Verteilung und Bewertung der Klimarelevanzstufen Im Vergleich zu den nördlich des ‘Vortaunus’ liegenden Landschaftsräumen ist der prozentuale Anteil an Klassen mit einer hohen Punktzahl bei der Gesamtbewertung wesentlich höher. Somit stellt der ‘Vortaunus’ eine Art Übergangsbereich zwischen den geringe Klimarelevanzen aufweisenden Land- 176 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... schaftsräumen im Norden und den durch höhere Klimarelevanzen gekennzeichneten Landschaftsräumen im Süden dar. Aus der Summe der 10 Bewertungskriterien resultiert ein heterogenes Ergebnis. Die niedrigste Bewertungsstufe ist nicht vertreten, und der Flächenanteil mit einer „sehr geringen bis geringen“ Klimarelevanz beträgt 10 %. Je ein Drittel der Fläche des Landschaftsraumes ist durch eine „geringe“ sowie eine „geringe bis mäßige“ Klimarelevanz vertreten. Der Flächenanteil der Klasse „mäßig“ beträgt knapp 20 % und der Klasse „mäßig bis hoch“ 3 %. Die niedrigsten Klimarelevanzen sind an der Grenzlinie zum Hohen Taunus und im Westen (östlich von Wildsachsen) des Landschaftsraums vertreten. Die höchsten Belastungsstufen liegen im Umkreis von Siedlungen, wobei hier ein Unterschied zwischen den im Norden sowie im Süden liegenden Siedlungen hinsichtlich der Belastung zu verzeichnen ist. So sind beispielsweise Vockenhausen, Bremthal und Wildsachsen von Flächen mit einer niedrigeren Klimarelevanz als Diedenbergen, Marxheim, Kelkheim und Kronberg umgeben. Südwestlich von Marxheim, nördlich von Hofheim sowie südlich von Kronberg liegt ein Großteil der Gebiete mit einer „mäßigen bis hohen“ Klimarelevanz. Die durch niedrige Bewertungspunktzahlen gekennzeichneten Gebiete liegen hauptsächlich in der eine geringe Wertigkeit aufweisenden Klimazone Taunus. Infolge des hohen Flächenanteils an niedrigen und mittleren Klimarelevanzstufen wird deutlich, daß der ‘Vortaunus’ eine räumlich differenzierte Vorbelastung, Empfindlichkeit sowie Eignung aufweist. Während eine geringe Vorbelastung im Grenzbereich zum Hohen Taunus sowie im Nordwesten des Landschaftsraums auftritt, liegt in den übrigen Gebieten eine mittlere Vorbelastung vor. Fast die gesamte Fläche südlich der Linie Langenhain, Eppstein, Fischbach, Königstein, Dornholzhausen und Friedrichsdorf ist durch eine hohe Relevanz bezüglich der Empfindlichkeit gekennzeichnet. Im Hinblick auf die Bewertung der Eignung ist südwestlich und südlich von Marxheim, nördlich von Hofheim, westlich von Kelkheim, östlich von Kronberg, östlich von Oberhöchstadt sowie östlich von Oberstedten eine hohe Relevanz und damit große Bedeutung für die Gesamtbewertung gegeben. Diese Flächen liegen in den Gebieten, die durch eine mäßige bis hohe Klimarelevanz gekennzeichnet sind. Als bedeutsame Fläche infolge einer hohen Vorbelastung der Luft durch Verkehrsimmissionen wird die im Westen des Landschaftsraumes liegende A 3 abgegrenzt. Da es sich um einen nur sehr kurzen durch den Landschaftsraum laufenden Streckenabschnitt handelt, trägt die A 3 kaum zu einer erhöhten Vorbelastung bei. 2.3.2.5 Main-Taunus-Vorland Relevanz der Bewertungskategorien • Vorbelastung Der Landschaftsraum ‘Main-Taunus-Vorland’ ist durch eine mittlere sowie überwiegend hohe Vorbelastung gekennzeichnet. Fast flächendeckend tritt eine hohe Inversionshäufigkeit auf. Gebiete mit einer mittleren Inversionshäufigkeit liegen westlich und nordwestlich von Steinbach, nördlich von Oberursel sowie nördlich von Bad Homburg. Bei der Luftgüte überwiegt der Flächenanteil mit der höchsten Belastungsklasse (sehr hoch und extrem hoch belastet). Eine mäßige und hohe Belastung (Wertigkeit 2) ist insbesondere in einigen Gebieten im Grenzbereich zum ‘Vortaunus’ gegeben: Nördlich von Bad Homburg, nördlich von Oberursel, nördlich und südwestlich von Schwalbach, südlich und südwestlich von Bad Soden, westlich und nördlich von Liederbach, westlich, südlich und östlich von Wallau. Bei den Kfz-Immissionen an überörtlichen Straßen kommt der Wertigkeit 3 eine große Bedeutung zu (A 3, A 5, A 66). Ansonsten ist im direkten Umfeld überörtlicher Straßen zumeist eine mittlere NO2-Belastung zu verzeichnen (Wertigkeit 1). • Empfindlichkeit Fast die gesamte Fläche des Landschaftsraumes ‘Main-Taunus-Vorland’ liegt in der eine mittlere Wertigkeit (2) aufweisenden Klimazone Taunusvorland. Die Gebiete nördlich, westlich und östlich von Hochheim, nördlich von Hattersheim, südöstlich, östlich und nordöstlich von Oberliederbach, südwestlich, südlich und südöstlich von Bonames sowie westlich und südlich von Harheim gehören zur Klimazone Untermainebene (Wertigkeit 3). Eine Häufigkeit von windschwachen Wettersituationen mit einem Jahresanteil über 30 % liegt in folgenden Gebieten vor: Fast der gesamte Bereich des Landschaftsraums 177 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... südlich der Linie Weilbach / Kriftel, nördlich der Linie Bad Soden / Sulzbach und südlich von Schwalbach sowie Eschborn, nördlich von Oberursel, östlich von Friedrichsdorf und nördlich von Harheim. Auf den restlichen Flächen beträgt der Anteil von Fast-Windstillen 15 % bis 30 %. • Eignung Der Landschaftsraum ‘Main-Taunus-Vorland’ zeichnet sich durch eine überwiegend mittlere bis hohe Kaltluftproduktion aus. Bezüglich der Dynamik des Kaltluftabflusses überwiegen die Flächenanteile mit einer hohen bis sehr hohen Ausgleichsleistung (Wertigkeit 3). Eine mittlere Ausgleichsleistung ist insbesondere östlich von Kriftel, nordöstlich von Bad Soden, nördlich von Oberursel, nordöstlich von Bad Homburg, westlich von Nieder-Eschbach sowie nördlich und östlich von Seulberg gegeben. Bei der Zuordnung von Kaltluftschneisen zu lufthygienisch belasteten Gebieten ist eine sehr heterogene Verteilung erkennbar. Es überwiegen die Flächenanteile mit einer niedrigen (1) und mittleren (2) Wertigkeit. Nördlich und südlich von Hochheim, südlich, östlich und nördlich von Kriftel, östlich von Liederbach, südlich, östlich und nördlich von Eschborn, südlich von Steinbach, nördlich von Oberursel, nördlich und westlich von Harheim und südwestlich von Bonames liegen die Ausgleichsflächen, die einer Siedlungsfläche von mehr als 50 % mittlerer NO2-Belastung und geringen Anteilen erhöhter oder hoher NO2Belastung zugeordnet sind (Wertigkeit 3). Die höchste Wertigkeit tritt südöstlich von Oberliederbach, südöstlich von Sulzbach sowie südlich und südöstlich von Bonames auf. Bezüglich der Nähe von Kaltluftentstehungsgebieten zu Wärmeinseln überwiegen die Gebiete mit einer Kaltluftfläche in 800 m Abstand zu schwachen Wärmeinseln (Wertigkeit 1). Eine mittlere Wertigkeit wird in folgenden Gebieten erreicht: Massenheim, Kriftel, Hattersheim, Sulzbach, Eschborn, Steinbach, Bonames und Bad Homburg. Kaltluftflächen in 800 m Abstand zu starken Wärmeinseln (Wertigkeit 3) liegen im Umkreis von Hochheim, Wicker, Weilbach und Eschborn. Flurwindsysteme spielen insgesamt eine untergeordnete Rolle. Lediglich nördlich von Hochheim liegt ein wichtiges Flurwindsystem. Statistische Verteilung und Bewertung der Klimarelevanzstufen Der Landschaftsraum ‘Main-Taunus-Vorland’ zeichnet sich durch eine überwiegend mittlere und z. T. hohe Klimarelevanz aus. 5 % der Fläche weisen eine „geringe bis mäßige“, 35 % eine „mäßige“ und 40 % eine „mäßige bis hohe“ Klimarelevanz auf. Die Stufen „hoch“ und „hoch bis sehr hoch“ sind mit 15 % bzw. 3 % vertreten. Während im Grenzbereich zum ‘Vortaunus’ überwiegend die durch niedrige Gesamtbewertungspunktzahlen gekennzeichneten Flächen liegen, weisen die an den Grenzen zur ‘Flörsheim-Griesheimer-Mainniederung’ und dem ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ liegenden Gebiete viel höhere Klimarelevanzen auf. Die höchsten Punktzahlen werden im Umkreis von Siedlungen sowie im Bereich überörtlicher Straßen erreicht. Auch in diesem Landschaftsraum sind die Siedlungen von unterschiedlichen Klimarelevanzen umgeben. So weisen die Bad Homburg und Friedrichsdorf umrahmenden Flächen kaum höhere Punktzahlen als 18 auf, während Hochheim und Sulzbach auch von Gebieten mit Maximalpunktzahlen von 27 umgeben sind. Eine „sehr hohe“ Klimarelevanz (> 28 bis ≤ 30) tritt im Süden von Eschborn auf. Zur Modifizierung des Gesamtergebnisses sollen die jeweiligen Relevanzen der drei Bewertungskategorien gesondert betrachtet werden. Nahezu flächendeckend liegt eine hohe Belastung (Relevanz) im Hinblick auf die Vorbelastung vor. Im Nordwesten des Landschaftsraumes (im Grenzbereich zum ‘Vortaunus’) ist eine mittlere Belastung gegeben. Eine sehr hohe Belastung hingegen ist im Bereich zahlreicher überörtlicher Straßen zu verzeichnen. Hierzu gehören hauptsächlich A 3, A 5, A 66, A 661 und A 671. Eine hohe Relevanz bezüglich der Empfindlichkeit tritt auf den meisten Flächen des Landschaftsraumes (außer der Umgebung von Liederbach) südlich von Eschborn und Schwalbach, nördlich von Oberursel, westlich von Bad Homburg, nördlich und östlich von Nieder-Eschbach sowie nordöstlich, östlich, südlich und südwestlich von Bonames auf. Sehr hohe Relevanzen sind vorwiegend im Bereich der A 66 nordöstlich von Oberliederbach und südlich von Sulzbach, südlich von Wicker und im Umkreis von Hochheim vertreten. Die Gebiete mit einer hohen Relevanz der Eignung sind nördlich und östlich von Hochheim, im gesamten Umkreis von Flörsheim, nördlich und südlich von Wicker, nördlich und südlich von Weilbach, nördlich, östlich und südlich von Kriftel, in fast allen Gebieten nördlich von Liederbach 178 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... und südlich von Steinbach, östlich von Oberursel sowie östlich und südlich von Bonames lokalisiert. Bei der Eignung sind nur auf wenigen Flächen (u.a. westlich und südlich von Hochheim und südlich von Sulzbach) sehr hohe Relevanzen vertreten. Folgende Gebiete werden gesondert betrachtet und als bedeutsame Flächen abgegrenzt: (1) Klimatische Ausgleichsflächen im Umkreis mittlerer und starker Wärmeinseln: Bonames, Eschborn, Steinbach, Sulzbach, Bad Soden, Kriftel, Hofheim, Weilbach, Wicker, Massenheim, Hochheim. (2) Lage im Bereich der Ventilationsbahn der Mainniederung: Westlich und östlich von Hochheim. (3) Hohe Vorbelastung der Luft durch Verkehrsimmissionen: A 3, A 5, A 66, A 661 und A 671. (4) Relevante Flächen bezüglich der Dynamik des Kaltluftabflusses: Nahezu der gesamte Flächenanteil des Landschaftsraumes ‘Main-Taunus-Vorlands’ nördlich von Kriftel. 2.3.2.6 Friedberger Wetterau Relevanz der Bewertungskategorien • Vorbelastung Der Landschaftsraum ‘Friedberger Wetterau’ ist durch eine überwiegend hohe Vorbelastung gekennzeichnet. Fast flächendeckend zeichnet sich der Landschaftsraum durch eine hohe Inversionshäufigkeit aus. Lediglich westlich von Burgholzhausen liegt eine mittlere Inversionshäufigkeit vor. Auch bei der Luftgüte ist fast im gesamten Landschaftsraum die höchste Wertigkeitsstufe (sehr hoch und extrem hoch belastet) vertreten. Wegen der geringen Anzahl überörtlicher Straßen ist die von den Kfz-Immissionen ausgehende Belastung relativ gering. • Empfindlichkeit Die ‘Friedberger Wetterau’ hat Anteil an den beiden Klimazonen Taunusvorland und Untermainebene. Die eine mittlere Wertigkeit aufweisende Klimazone Taunusvorland liegt westlich von Dortelweil und auf der gesamten Fläche nördlich von Nieder-Erlenbach. Der größte Flächenanteil weist eine Häufigkeit an windschwachen Wetterlagen mit einem Jahresanteil über 30 % auf. Regionen mit einem geringeren Anteil an Fast-Windstillen (≥ 15 % ≤ 30 %) liegen im Umkreis von Burgholzhausen sowie östlich von Dortelweil. • Eignung Der gesamte Landschaftsraum weist eine mittlere bis hohe Kaltluftproduktion auf. Bei der Dynamik des Kaltluftabflusses überwiegen Flächen mit einer hohen bis sehr hohen Ausgleichsleistung (Wertigkeit 3). Eine mittlere Ausgleichsleistung ist in den Gebieten nordwestlich von Nieder-Erlenbach sowie westlich und östlich von Massenheim gegeben. Bezüglich des Kriteriums „Zuordnung von Kaltluftschneisen zu lufthygienisch belasteten Gebieten“ zeigt die ‘Friedberger Wetterau’ ein sehr heterogenes Bild. Etwa die Hälfte der Fläche ist durch eine Ausgleichsfläche, die einer Siedlungsfläche von mehr als 50 % erhöhter oder hoher NO2-Belastung zugeordnet ist, gekennzeichnet (Wertigkeit 4). Die beiden niedrigsten Wertigkeitsstufen (0 und 1) liegen nördlich und nordöstlich von Nieder-Erlenbach sowie östlich und südlich von Burgholzhausen. Eine mittlere Wertigkeit ist kaum vertreten. Die westlich von Massenheim, östlich von Nieder-Erlenbach und nordwestlich von Dortelweil liegenden Gebiete weisen die zweithöchste Wertigkeit auf. Im Hinblick auf die Nähe von Kaltluftentstehungsgebieten zu städtischen Wärmeinseln ist die gleiche Verteilung wie im Landschaftsraum ‘Vortaunus’ gegeben, da durchgehend die zweitniedrigste Wertigkeit (Kaltluftfläche in 800 m Abstand zu schwacher Wärmeinsel) vertreten ist. Flurwindsysteme spielen eine untergeordnete Rolle. Statistische Verteilung und Bewertung der Klimarelevanzstufen Der Landschaftsraum ‘Friedberger Wetterau’ zeichnet sich durch eine mittlere bis hohe Klimarelevanz aus. Die drei niedrigsten Klassen sind gar nicht von Bedeutung. Hauptsächlich sind die Klassen „mäßige“ (knapp 30 %), „mäßige bis hohe“ (knapp 45 %) und „hohe“ (gut 25 % Flächenanteil) Klimarelevanz vertreten. Wie bereits erwähnt, liegen die Klassen mit den höchsten Wertigkeiten im Umkreis der Siedlungen. Bezüglich der räumlichen Verteilung der einzelnen Stufen stimmt die Gren179 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... ze zwischen dem weniger belasteten Norden und dem durch höhere Wertigkeiten gekennzeichneten Süden in etwa mit derjenigen der beiden Klimazonen überein. So sind nördlich von Nieder-Erlenbach kaum Gebiete vorhanden, die eine Gesamtbewertungspunktzahl von 18 überschreiten. Mittels der statistischen Bewertung wird deutlich, daß der Landschaftsraum ‘Friedberger Wetterau’ eine räumlich differenzierte Vorbelastung, Empfindlichkeit und Eignung aufweist. Eine hohe Relevanz der Vorbelastung liegt fast flächendeckend vor. Im Bereich der B 3 hingegen sind sehr hohe Belastungen zu verzeichnen. Eine hohe Relevanz bei der Empfindlichkeit ist überwiegend nördlich, nordöstlich, westlich und östlich von Nieder-Erlenbach, östlich von Dortelweil sowie nördlich und nordwestlich von Gronau gegeben. Eine sehr hohe Relevanz weisen fast alle Gebiete mit hoher Klimarelevanz auf (östlich von Massenheim sowie südlich und nördlich von Dortelweil). Des weiteren tritt westlich und südlich von Massenheim eine sehr hohe Relevanz betreffend der Empfindlichkeit auf. Hinsichtlich der Eignung ist auf dem gesamten Flächenanteil nördlich und nordöstlich von Nieder-Erlenbach eine geringe Relevanz vorhanden. Eine hohe Relevanz liegt östlich von Nieder-Erlenbach, südwestlich, nördlich und östlich von Massenheim sowie auf fast allen Flächen nordöstlich, östlich und südlich von Dortelweil vor. Im Landschaftsraum ‘Friedberger Wetterau’ werden keine bedeutsamen Flächen abgegrenzt, da keines der drei Kriterien zutrifft. 2.3.2.7 Bergener Rücken Relevanz der Bewertungskategorien • Vorbelastung Der Landschaftsraum ‘Bergener Rücken’ weist eine überwiegend hohe Vorbelastung auf. Der größte Flächenanteil ist durch eine hohe Inversionshäufigkeit gekennzeichnet. Eine mittlere Wertigkeit herrscht in den Gebieten westlich, nördlich und östlich von Bergen-Enkheim vor. Bis auf die Gebiete westlich von Wachenbuchen ist in dem gesamten Landschaftsraum die Luftgüteklasse sehr hoch und extrem hoch belastet (Wertigkeit 3) vertreten. Im Hinblick auf die aus dem Kfz-Verkehr überörtlicher Straßen resultierenden Immissionen ist bei einem 200 m breiten Saum beiderseits der Straßen eine mittlere NO2Belastung (Wertigkeit 1) gegeben. Lediglich an dem Streckenabschnitt der B 3 ist eine mittlere Wertigkeit (2) zu verzeichnen. • Empfindlichkeit Fast der gesamte Landschaftsraum ist der durch eine hohe Wertigkeit gekennzeichneten Klimazone Untermainebene zugeordnet. Die nordwestlich, nördlich und nordöstlich von Wachenbuchen liegenden Gebiete gehören zu einer Klimazone mit mittlerer Wertigkeit (2). Bezüglich der Häufigkeit windschwacher Wetterlagen überwiegt der Flächenanteil mit einer relativen Häufigkeit an Fast-Windstillen über 30 % Jahresanteil. Windschwache Wetterlagen mit einem Anteil von 15 % bis 30 % liegen in den Gebieten nordwestlich von Bad Vilbel sowie nordöstlich von Bergen-Enkheim. • Eignung Fast der gesamte Landschaftsraum weist eine mittlere bis hohe Kaltluftproduktion auf. Bezüglich der Dynamik des Kaltluftabflusses sind alle Klassen vertreten. Gebiete ohne Ausgleichsleistungen liegen nördlich und nordöstlich von Wachenbuchen. Südlich, östlich und nordöstlich von Bad Vilbel liegen die Gebiete mit einer mäßigen Ausgleichsleistung (Wertigkeit 1). Durch die höchste Wertigkeit (hohe bis sehr hohe Ausgleichsleistung) ist ein Großteil der restlichen Flächenanteile des Landschaftsraumes gekennzeichnet. Ein hoher Prozentsatz der Fläche des Landschaftsraumes ‘Bergener Rücken’ zeichnet sich im Hinblick auf die Zuordnung von Kaltluftschneisen zu lufthygienisch belasteten Gebieten durch eine hohe Wertigkeit (Ausgleichsflächen, die einer Siedlungsfläche von mehr als 50 % mittlerer NO2Belastung und geringen Anteilen erhöhter oder hoher NO2-Belastung zugeordnet sind) aus. Die höchste Wertigkeit (4) liegt in den Gebieten nördlich von Bergen-Enkheim und nördlich von Bischofsheim vor. Keine Belastungen (Wertigkeit 0) sind nordwestlich, nördlich und nordöstlich von Wachenbuchen vorhanden. Bei dem Kriterium „Nähe von Kaltluftentstehungsgebieten zu städtischen Wärmeinseln“ ist nahezu im gesamten Landschaftsraum eine geringe Wertigkeit (Kaltluftfläche in 800 m Abstand zu schwacher Wärmeinsel) vertreten. Flurwindsysteme sind von geringer Bedeutung. 180 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Statistische Verteilung und Bewertung der Klimarelevanzstufen Der Landschaftsraum ‘Bergener Rücken’ zeichnet sich durch eine mittlere bis hohe Klimarelevanz aus. Die drei niedrigsten Klassen sind lediglich mit einem Flächenanteil von 0,3 % vertreten. Gut 15 % der Fläche des ‘Bergener Rückens’ sind jeweils den Klassen „gering bis mäßig“ und „mäßig“ zugeordnet. Eine „mäßige bis hohe“ Klimarelevanz weist über die Hälfte der Fläche auf. Eine „hohe“ Klimarelevanz ist mit gut 10 % vertreten. Wie in den anderen Landschaftsräumen liegen die höchsten Bewertungskennzahlen im Umkreis von Siedlungen. Bezüglich der räumlichen Verteilung der einzelnen Stufen stimmt die Grenze zwischen dem weniger belasteten Osten und dem ansonsten durch höhere Wertigkeiten gekennzeichneten Landschaftsraum in etwa mit derjenigen der beiden Klimazonen überein. Mittels der statistischen Bewertung wird deutlich, daß der ‘Bergener Rücken’ eine räumlich differenzierte Vorbelastung, Empfindlichkeit und Eignung aufweist. Eine hohe Relevanz der Vorbelastung liegt fast flächendeckend vor. Im Bereich der B 3 tritt eine sehr hohe Belastung auf. Eine hohe bis sehr hohe Relevanz bei der Empfindlichkeit ist im gesamten Landschaftsraum gegeben. Die Gebiete mit einer sehr hohen Relevanz bezüglich der Empfindlichkeit sind überwiegend westlich von Hochstadt, nordwestlich von Bergen-Enkheim sowie nördlich, östlich, südlich und südwestlich von Bad Vilbel lokalisiert. Eine hohe Relevanz der Eignung ist auf folgenden Flächen gegeben: Nördlich und nordöstlich von Hochstadt, westlich, nördlich und östlich von Bergen-Enkheim sowie westlich und südwestlich von Bad Vilbel. In diesem Landschaftsraum werden keine bedeutsamen Flächen abgegrenzt, da keines der drei Kriterien zutrifft. 2.3.2.8 Flörsheim-Griesheimer Mainniederung Relevanz der Bewertungskategorien • Vorbelastung Der Landschaftsraum ‘Flörsheim-Griesheimer Mainniederung’ ist durch eine hohe bis sehr hohe Vorbelastung gekennzeichnet. Eine hohe Inversionshäufigkeit tritt im gesamten Landschaftsraum auf. Fast flächendeckend wird bei der Luftgüte die höchste Wertigkeitsstufe (3) und somit die höchste Belastung erreicht. Bezüglich der Kfz-Immissionen an überörtlichen Straßen liegt ein heterogenes Bild vor. Die Wertigkeit 1 (200 m breiter Saum beiderseits von überörtlichen Straßen mit mittlerer NO2-Belastung) wird von der B 43 erzielt. Die höchste Belastung (200 m breiter Saum beiderseits von überörtlichen Straßen mit hoher NO2-Belastung) tritt im Bereich der A 3 auf. Die von der A 671 ausgehenden Belastungen werden mit der mittleren Wertigkeit 2 bewertet. • Empfindlichkeit Der gesamte Landschaftsraum ist der eine hohe Wertigkeit (3) aufweisenden Klimazone Untermainebene zugeordnet. Im Hinblick auf die Häufigkeit windschwacher Wettersituationen gibt es eine Trennlinie in der ‘Flörsheim-Griesheimer Mainniederung’. Während alle Gebiete südlich von Eddersheim eine relative Häufigkeit an Fast-Windstillen über 30 % aufweisen, ist ein Jahresanteil an windschwachen Wetterlagen in den nördlich und nordöstlich von Eddersheim liegenden Gebieten zwischen 15 % und 30 % zu verzeichnen. • Eignung Fast flächendeckend tritt eine mittlere bis hohe Kaltluftproduktion auf. Im Hinblick auf die Dynamik des Kaltluftabflusses überwiegen die Gebiete mit einer hohen bis sehr hohen Ausgleichsleistung. Nordöstlich und östlich von Höchst ist keine Ausgleichsleistung gegeben. Bei der Zuordnung von Kaltluftschneisen zu lufthygienisch belasteten Gebieten ist fast flächendeckend die Wertigkeit 3 (Ausgleichsfläche, die einer Siedlungsfläche von mehr als 50 % mittlerer NO2-Belastung und geringen Anteilen erhöhter oder hoher NO2-Belastung zugeordnet ist) vertreten. Nordöstlich und östlich von Höchst liegen die Ausgleichsflächen, die keiner NO2-belasteten Siedlungsfläche zugeordnet sind. Bei der Nähe von Kaltluftentstehungsgebieten zu städtischen Wärmeinseln liegen im Umkreis von Hochheim und Flörsheim die höchsten Wertigkeiten (Kaltluftfläche in 800 m Abstand zu starker Wärmeinsel) vor. Eddersheim, Okriftel und der Süden Hatterheims stellen Wärmeinseln einer mittleren Intensität dar und sind somit der Wertigkeit 2 zugeordnet. Insgesamt gesehen spielen Flurwindsysteme eine untergeordnete Rolle. Von 181 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... besonderer Bedeutung ist das im Osten des Landschaftsraumes (an der Grenze zum Landschaftsraum ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’) auftretende Flurwindsystem. Statistische Verteilung und Bewertung der Klimarelevanzstufen Der Landschaftsraum ‘Flörsheim-Griesheimer Mainniederung’ weist eine mittlere sowie überwiegend hohe Klimarelevanz auf. Die beiden niedrigsten Klassen sind nicht vertreten und die Klimarelevanz „gering“ hat einen Anteil von gut 10 %. Die Klassen „mäßig“ und „mäßig bis hoch“ haben Flächenanteile von gut 10 % bzw. 20 %. Im Vergleich zu den meisten anderen Landschaftsräumen ist der prozentuale Anteil der Klimarelevanzen „hoch“ (45 %) und „hoch bis sehr hoch“ (7 %) von größerer quantitativer Bedeutung. Diese beiden Klimarelevanzklassen sind hauptsächlich im Umkreis von Siedlungen sowie im Bereich stark befahrener, überörtlicher Straßen vertreten. Nördlich und nordöstlich von Höchst liegen die nur durch geringe Gesamtbewertungspunktzahlen (≤ 15) gekennzeichneten Gebiete. Mit Hilfe der statistischen Bewertung kann dargelegt werden, daß der Landschaftsraum ‘FlörsheimGriesheimer Mainniederung’ eine räumlich differenzierte Vorbelastung, Empfindlichkeit und Eignung aufweist. Eine hohe Relevanz der Vorbelastung ist fast flächendeckend gegeben. Im Bereich der überörtlichen Straßen A 3, A 671 und B 43 liegen die Gebiete mit einer sehr hohen Relevanz. Fast im gesamten Landschaftsraum ist eine hohe oder sehr hohe Relevanz im Hinblick auf die Empfindlichkeit gegeben. Die Flächenanteile nördlich von Eddersheim sind überwiegend durch eine hohe Relevanz und die südlich von Eddersheim liegenden Gebiete durch eine sehr hohe Bedeutung gekennzeichnet. Die Grenze zwischen den beiden Klassen stimmt in etwa mit derjenigen der Häufigkeit windschwacher Wetterlagen überein. Nahezu flächendeckend besteht insbesondere auf den eine hohe oder hohe bis sehr hohe Klimarelevanz aufweisenden Flächen eine hohe oder sehr hohe Relevanz hinsichtlich der Eignung. Grundsätzlich überwiegen die Gebiete mit einer hohen Bedeutung. Eine sehr hohe Relevanz ist hauptsächlich auf folgenden Flächen gegeben: z. T. nördlich und südöstlich von Flörsheim sowie südlich von Hochheim. Folgende Gebiete werden gesondert betrachtet und als bedeutsame Flächen abgegrenzt: (1) Klimatische Ausgleichsflächen im Umkreis mittlerer und starker Wärmeinseln: Hochheim, Flörsheim, Eddersheim, Okriftel. (2) Lage im Bereich der Ventilationsbahn der Mainniederung: Fast der gesamte Landschaftsraum liegt im Einflußbereich der Ventilationsbahn der Mainniederung. (3) Hohe Vorbelastung der Luft durch Verkehrsimmissionen: A 3, A 671. (4) Keine bedeutsame Flächen bezüglich der Dynamik des Kaltluftabflusses. 2.3.2.9 Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach Relevanz der Bewertungskategorien • Vorbelastung Der Landschaftsraum ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ ist fast flächendeckend durch eine hohe bis sehr hohe Vorbelastung gekennzeichnet. Der Landschaftsraum weist eine hohe Inversionshäufigkeit auf. Bei der Luftgüte ist fast durchgehend die höchste Belastungsklasse (sehr hoch und extrem hoch belastet) vertreten. Infolge der von den überörtlichen Straßen ausgehenden KfzImmissionen ist eine sehr hohe Belastung zu verzeichnen. Das überörtliche Straßennetz ist in diesem Landschaftsraum besonders dicht. Es sind alle drei Belastungsklassen vertreten. Die höchsten Belastungen (200 m breiter Saum beiderseits von überörtlichen Straßen mit hoher NO2-Belastung) gehen von A 3, A 5, A 66 und A 661 aus. 182 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... • Empfindlichkeit Fast die gesamte Fläche des Landschaftsraumes ist der eine hohe Wertigkeit (3) aufweisenden Klimazone Untermainebene zugeordnet. Eine geringere Wertigkeit (2) tritt im Südosten des Landschaftsraumes (südöstlich von Offenbach) auf. Im Hinblick auf die Häufigkeit windschwacher Wetterlagen überwiegt der Flächenanteil mit einem Jahresanteil an Fast-Windstillen über 30 %. Südwestlich von Unterliederbach, südlich und östlich von Zeilsheim, nördlich und südlich von Kelsterbach, westlich, südlich und östlich von Rödelheim, nördlich der Linie Rödelheim, Bockenheim, Ginnheim, Eschersheim und Eckenheim, nordwestlich von Bornheim, nördlich von Nordend sowie östlich und nördlich von Oberrad liegen die Gebiete mit einem Anteil windschwacher Wetterlagen zwischen 15 % und 30 %. • Eignung In Relation zur Gesamtfläche des Landschaftsraumes ist der Anteil an kaltluftproduzierenden Flächen gering. Überwiegend in den Randbereichen des Landschaftsraumes liegen Gebiete, die eine mittlere bis hohe Kaltluftproduktion aufweisen. Bezüglich der Dynamik des Kaltluftabflusses ist ein hoher Flächenanteil mit einer hohen bis sehr hohen Ausgleichsleistung (Wertigkeit 3) vorhanden. Insbesondere folgende Gebiete sind durch keine oder eine nur mäßige Ausgleichsleistung gekennzeichnet: Südlich und östlich von Griesheim, nordöstlich von Bockenheim, südlich und östlich von Preungesheim, südlich von Eckenheim, nördlich und östlich von Bornheim, westlich und nördlich des Gallusviertels sowie südlich von Sachsenhausen. Grundsätzlich kann festgestellt werden, daß zwischen den nahe beieinander liegenden Ortsteilen kaum Ausgleichsleistungen möglich sind (Wertigkeiten 0 und 1). Eine mittlere Ausgleichsleistung ist südwestlich von Zeilsheim, nördlich von Eckenheim, nördlich und östlich von Seckbach sowie südlich von Oberrad zu verzeichnen. Bezüglich der Zuordnung von Kaltluftschneisen zu lufthygienisch belasteten Gebieten überwiegen die Flächenanteile mit der höchsten (Ausgleichsfläche, die einer Siedlungsfläche von mehr als 50 % erhöhter oder hoher NO2-Belastung zugeordnet ist) und teilweise zweithöchsten (Ausgleichsfläche, die einer Siedlungsfläche von mehr als 50 % mittlerer NO2Belastung und geringen Anteilen erhöhter oder hoher NO2-Belastung zugeordnet ist) Wertigkeitsstufe. Eine geringe bis mäßige Wertigkeit (1 und 2) ist hauptsächlich im gesamten Umkreis des Flughafens und südlich von Offenbach zu verzeichnen. Das Kriterium „Nähe von Kaltluftentstehungsgebieten zu Wärmeinseln“ nimmt in dem Landschaftsraum ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ eine besondere Stellung ein. Von hoher Bedeutung ist die Wertigkeitsstufe 3 (Kaltluftfläche in 800 m Abstand zu starker Wärmeinsel), die im Umkreis vieler Siedlungsbereiche sowie des Flughafens vertreten ist. In den Grenzbereichen zum Landschaftsraum ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’ und zum ‘Main-Taunus-Vorland’ überwiegen Kaltluftflächen in 800 m Abstand zu mittleren Wärmeinseln (Wertigkeit 2). Im Norden des Landschaftsraumes an der Grenze zu ‘Friedberger Wetterau’ und ‘Bergener Rücken’ sowie westlich und südwestlich von Niederursel liegen die eine geringere thermische Belastung (schwache Wärmeinsel) aufweisenden Gebiete. Flurwinde sind in diesem Landschaftsraum nicht sehr ausgeprägt. Am bedeutendsten ist das Flurwindsystem südlich von Kelsterbach. Statistische Verteilung und Bewertung der Klimarelevanzstufen Der ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ weist eine mittlere sowie überwiegend hohe Klimarelevanz auf. Die Klassen „mäßig“ und „mäßig bis hoch“ haben Flächenanteile von 15 % bzw. 30 %. Im Vergleich zu den meisten anderen Landschaftsräumen sind die Anteile der „hohen“ (knapp 40 %) und „hohen bis sehr hohen“ (15 %) Klimarelevanzen von größerer Bedeutung. Im Umkreis zahlreicher Siedlungsgebiete sowie im Bereich von Autobahnen liegen die höchsten Belastungsklassen. Die geringsten Klimarelevanzen weisen die Gebiete nördlich und südlich des Flughafens sowie südöstlich und östlich von Offenbach auf. Trotz der insgesamt hohen Belastung sind eine räumlich differenzierte Vorbelastung, Empfindlichkeit und Eignung gegeben. Der gesamte Landschaftsraum weist eine hohe bis sehr hohe Relevanz im Hinblick auf die Vorbelastung auf. Insbesondere in den Bereichen überörtlicher Straßen liegen die Gebiete mit einer sehr hohen Relevanz. Bezüglich der Empfindlichkeit ist flächendeckend eine hohe sowie primär sehr hohe Relevanz vorhanden. Eine hohe Relevanz ist überwiegend auf der gesamten Fläche südlich von Kelsterbach, südlich, südöstlich und nördlich von Zeilsheim, westlich und östlich von Rödelheim, westlich und östlich von Praunheim, nördlich, östlich und westlich von Niederursel sowie südlich und 183 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... östlich von Bieber gegeben. Eine mindestens hohe Relevanz im Hinblick auf die Eignung ist auf den meisten eine hohe Klimarelevanz aufweisenden Flächen gegeben. Regionen, in denen eine „hohe bis sehr hohe“ Klimarelevanz vorliegt, sowie im unmittelbaren Umfeld dieser Flächen liegende Gebiete mit einer „hohen“ Klimarelevanz, weisen zumeist eine sehr hohe Relevanz im Hinblick auf die Eignung auf. Folgende Gebiete werden gesondert betrachtet und als bedeutsame Flächen abgegrenzt: 1) Klimatische Ausgleichsflächen im Umkreis mittlerer und starker Wärmeinseln: Nahezu alle Flächen, die eine „hohe“ oder „hohe bis sehr hohe“ Klimarelevanz aufweisen (gut 50 % Flächenanteil) dienen als Ausgleichsflächen. 2) Lage im Bereich der Ventilationsbahn der Mainniederung: Infolge der dichten Bebauung gibt es nur wenige Freiflächen, die abgegrenzt werden können (vgl. Karte „Bedeutsame Flächen für den Klimaschutz“). 3) Hohe Vorbelastung der Luft durch Verkehrsimmissionen: A 3, A 5, A 66, A 648 und A 661. 4) Dynamik des Kaltluftabflusses: Geringe Flächenanteile im Norden und Nordwesten. 2.3.2.10 Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung Relevanz der Bewertungskategorien • Vorbelastung Der Landschaftsraum ‘Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ ist durch eine hohe und partiell sehr hohe Vorbelastung gekennzeichnet. In dem gesamten Landschaftsraum ist eine hohe Inversionshäufigkeit gegeben. Bei der Luftgüte ist auch fast flächendeckend die höchste Belastungsstufe (sehr hoch belastet und extrem hoch belastet) vertreten. Bei den Kfz-Immissionen an überörtlichen Straßen wird nahezu durchgehend die Wertigkeitsstufe 1 erreicht (200 m breiter Saum beiderseits von überörtlichen Straßen mit mittlerer NO2-Belastung). Ein Streckenabschnitt der A 66 ist der Wertigkeit 2 und somit einer höheren Belastung zuzuordnen. • Empfindlichkeit Dieser Landschaftsraum gehört fast flächendeckend zu der die hohe Wertigkeit 3 aufweisenden Klimazone Untermainebene. Die südöstlich von Wachenbuchen liegenden Gebiete sind hingegen der durch eine geringere Wertigkeit (2) charakterisierten Klimazone zuzuordnen. Annähernd flächendeckend beträgt der Jahresanteil an windschwachen Wetterlagen mehr als 30 %. Westlich und nordwestlich von Bischofsheim sowie südlich und östlich von Mainhausen liegen die Gebiete mit einer relativen Häufigkeit an Fast-Windstillen zwischen 15 % und 30 %. • Eignung Eine mittlere bis hohe Kaltluftproduktion tritt überwiegend flächendeckend auf. Bei der Dynamik der Kaltluftabflüsse überwiegen Flächen mit einer hohen bis sehr hohen Ausgleichsleistung. Die Gebiete, in denen keine Ausgleichsleistungen stattfinden, liegen im gesamten Grenzbereich der ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ zum Landschaftsraum ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’. Im Hinblick auf das Kriterium „Zuordnung von Kaltluftschneisen zu lufthygienisch belasteten Gebieten“ ist dieser Landschaftsraum durch eine heterogene Verteilung der Klassen charakterisiert. In der ‘FechenheimSteinheimer Mainniederung’ ist die höchste Wertigkeitsstufe (Ausgleichsfläche, die einer Siedlungsfläche von mehr als 50 % erhöhter oder hoher NO2-Belastung zugeordnet ist) auf etwa zwei Drittel der Fläche vertreten. Eine mittlere Wertigkeit (2) ist in einigen Gebieten westlich und östlich von Dörnigheim gegeben. In der ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ ist hauptsächlich die Wertigkeit 3 vertreten. Im Grenzbereich zum Landschaftsraum ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’ liegen keine Ausgleichsflächen, die einer NO2-Belastung zugeordnet sind. Bei der Nähe von Kaltluftentstehungsgebieten zu Wärmeinseln überwiegen Kaltluftflächen in einem 800 m Abstand zu schwachen Wärmeinseln. Insbesondere im Norden und Nordwesten von Seligenstadt sowie nördlich von Mühlheim liegen Gebiete mit Kaltluftflächen in einem 800 m Abstand zu einer mittleren Wärmeinsel. Eine hohe Wärmeinselintensität (Wertigkeit 3) ist südöstlich und nordwestlich von Bürgel gegeben. Flurwindsysteme spielen in diesem Landschaftsraum eine untergeordnete Rolle. 184 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Statistische Verteilung und Bewertung der Klimarelevanzstufen Der Landschaftsraum ‘Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ zeichnet sich durch eine mittlere bis hohe Klimarelevanz aus. Die drei niedrigsten Klassen sind mit einem Flächenanteil von knapp 5 % vertreten. Knapp 15 % der Fläche weisen eine „geringe bis mäßige“, 20 % eine „mäßige“ und rund 30 % eine „mäßige bis hohe“ Klimarelevanz auf. Die Anteile der Klassen „hoch“ und „hoch bis sehr hoch“ betragen etwa 30 % bzw. knapp 5 %. Wie in den anderen Landschaftsräumen liegen die höchsten Bewertungsklassen im Umkreis von Siedlungen und überörtlichen Straßen. Beim Vergleich der beiden Teilräume wird deutlich, daß in der ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’ ein viel höherer prozentualer Anteil an durch hohe Bewertungskennzahlen dargestellten Klassen vorhanden ist. So sind in der ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’ kaum Gebiete vertreten, die eine geringere Punktzahl als 19 aufweisen. Fast der gesamte Anteil der Klasse „hoch bis sehr hoch“ liegt in der ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’. Die ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ hingegen ist durch einen höheren Anteil niedriger Klimarelevanzstufen gekennzeichnet. Die am geringsten belasteten Gebiete liegen fast im gesamten Grenzbereich zum Landschaftsraum ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’. Zur Modifizierung des Gesamtergebnisses ist es sinnvoll, die jeweilige Relevanz der drei Bewertungskategorien innerhalb des Landschaftsraumes gesondert zu betrachten. Der gesamte Landschaftsraum weist eine hohe Vorbelastung auf, wohingegen im unmittelbaren Umfeld der A 66 und B 40 eine sehr hohe Relevanz gegeben ist. Hinsichtlich der Empfindlichkeit liegt fast flächendeckend eine sehr hohe Relevanz vor. Eine hohe Relevanz der Eignung ist auf einem Großteil der Flächen, die in der Regel mindestens eine „hohe“ Klimarelevanz aufweisen, gegeben. Insbesondere die durch eine „hohe bis sehr hohe“ Klimarelevanz gekennzeichneten Flächen besitzen eine sehr hohe Bedeutung der Eignung. Folgende Gebiete werden gesondert betrachtet und als bedeutsame Flächen abgegrenzt: 1) Klimatische Ausgleichsflächen im Umkreis mittlerer und starker Wärmeinseln: Bürgel, Fechenheim, Mühlheim, Dörnigheim, Seligenstadt. 2) Lage im Bereich der Ventilationsbahn der Mainniederung: Große Flächenanteile des Landschaftsraumes liegen im Bereich der Ventilationsbahn (vgl. Karte 14 „Gesamtbewertung Klimaschutz und Luftreinhaltung"). 3) Hohe Vorbelastung der Luft durch Verkehrsimmissionen: A 45, A 66. 4) Dynamik des Kaltluftabflusses: Im Nordwesten des Landschaftsraumes, westlich von Bischofsheim. 2.3.2.11 Mönchwald und Dreieich, Rodgau Relevanz der Bewertungskategorien • Vorbelastung Der Landschaftsraum ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’ ist durch eine hohe und teilweise sehr hohe Vorbelastung gekennzeichnet. Im gesamten Landschaftsraum liegt eine hohe Inversionshäufigkeit vor. Bis auf wenige Gebiete ist die höchste Luftgüteklasse (sehr hoch belastet und extrem hoch belastet) vertreten. Eine mäßige bis hohe Belastung ist westlich von Hainhausen, östlich von Rembrücken und östlich von Jügesheim gegeben. Infolge des dichten Straßennetzes an überörtlichen Straßen kommt dem Kriterium „Nähe zu Kfz-Immissionen überörtlicher Straßen“ eine besondere Bedeutung zu. Die meisten Straßen weisen eine geringe Wertigkeit (200 m breiter Saum beiderseits von überörtlichen Straßen mit einer mittleren NO2-Belastung) auf. Eine mittlere Wertigkeit (2) ist auf dem gesamten östlich von Weiskirchen liegenden Streckenabschnitt der A 3 sowie der B 45 (nördlich der A 3) und der A 661 (südlich der A 3) zu verzeichnen. Die höchsten Belastungen (200 m breiter Saum beiderseits von überörtlichen Straßen mit hoher NO2-Belastung) gehen von A 3, A 5 und A 661 (nördlich der A 3) aus. 185 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... • Empfindlichkeit Der Landschaftsraum ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’ hat Anteil an der eine hohe Wertigkeit (3) aufweisenden Klimazone Untermainebene sowie an der Klimazone Messeler Hügelland (Wertigkeit 2). Die Gebiete westlich der Linie Langen, Dreieich und Neu-Isenburg, die Gebiete östlich von der A 3 (an der Grenze zur ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ ) sowie östlich und nordöstlich der Linie Weiskirchen und Obertshausen bis zum Landschaftsraum ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’ gehören zur Klimazone Untermainebene. Im Hinblick auf die Häufigkeit windschwacher Wettersituationen überwiegt der Flächenanteil mit einem Jahresanteil an Fast-Windstillen über 30 %. Westlich und östlich von Egelsbach, westlich und östlich von Langen, westlich und südlich von Dreieich und im Südosten des Landschaftsraumes an der Grenze zur ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ liegen die Gebiete mit einem Anteil an windschwachen Wetterlagen zwischen 15 % und 30 %. • Eignung Im Hinblick auf die Kaltluftproduktion ist dieser Landschaftsraum durch eine sehr heterogene Verteilung gekennzeichnet. Im Süden an der Grenze zum ‘Messeler Hügelland’ wie auch östlich und nordöstlich vom ‘Messeler Hügelland’ liegen die Flächen mit der höchsten Kaltluftproduktion. Bei der Dynamik des Kaltluftabflusses ist eine hohe bis sehr hohe Ausgleichsleistung auf einem Großteil der gesamten Fläche westlich von Dietzenbach, Rembrücken und Obertshausen, nördlich von Obertshausen sowie südwestlich und südlich von Mühlheim gegeben. Ansonsten sind keine Ausgleichsleistungen zu verzeichnen. Bei der Zuordnung von Kaltluftschneisen zu lufthygienisch belasteten Gebieten liegen die Ausgleichsflächen, die einer Siedlungsfläche von mehr als 50 % erhöhter oder hoher NO2-Belastung zugeordnet sind (Wertigkeit 4), südwestlich von Schwanheim, nördlich von Langen, südlich von Dreieich, östlich von Sprendlingen sowie auf fast allen Flächen nördlich von Obertshausen bis zur Grenze des Landschaftsraumes ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’. Die Wertigkeit 3 wird vornehmlich in folgenden Gebieten erreicht: Westlich und südlich von Langen, nördlich von Sprendlingen, nördlich, nordöstlich, östlich und südlich von Neu-Isenburg, nördlich und nordöstlich von der B 459 sowie nördlich und südlich von Heusenstamm. Die anderen Gebiete weisen eine überwiegend sehr geringe Wertigkeit (0) auf. Auch bezüglich des Kriteriums „Nähe von Kaltluftentstehungsgebieten zu Wärmeinseln“ ergibt sich ein heterogenes Bild. Insgesamt überwiegen die Wertigkeiten 0 und 1. Kaltluftflächen mit einem 800 m Abstand zu einer Siedlung mit einer mittleren Wärmeinselintensität (Wertigkeit 2) sind im Umkreis von Dreieich, Dietzenbach, Heusenstamm, Mühlheim und Rodgau vorhanden. Kaltluftflächen mit einem 800 m Abstand zu einer starken Wärmeinsel (Wertigkeit 3) liegen in der Umgebung von Langen. Der Landschaftsraum ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’ ist durch eine Vielzahl von Flurwindsystemen gekennzeichnet, von denen nur einige aufgelistet werden (vgl. Karte 14). Nordöstlich von Neu-Isenburg, südlich von Dreieich, südlich von Langen und nordwestlich sowie südlich von Heusenstamm. Dieser flächenmäßig große Landschaftsraum weist eine sehr differenzierte Verteilung hinsichtlich der einzelnen Klimarelevanzklassen auf. Insgesamt überwiegt eine geringe bis mittlere Bewertungspunktzahl. Knapp 30 % der Fläche weisen eine „geringe“ und gut 20 % jeweils eine „geringe bis mäßige“ und „mäßige“ Klimarelevanz auf. Knapp 20 % der Fläche sind durch eine „mäßige bis hohe“, 7 % durch eine „hohe“ und 1 % durch eine „hohe bis sehr hohe“ Klimarelevanz gekennzeichnet. Wie in den anderen Landschaftsräumen liegen die Flächen mit hohen Gesamtbewertungspunktzahlen im Umkreis von Siedlungen. Hierbei sind jedoch räumliche Unterschiede im Hinblick auf die Belastung erkennbar. So ist Rodgau nur von Flächen mit einer Maximalpunktzahl von 18 und Egelsbach von Gebieten mit einer Höchstpunktzahl von 21 umgeben, wohingegen im Umkreis von Dreieich und Heusenstamm Punktzahlen bis 27 auftreten. Südlich der Linie Dietzenbach, Heusenstamm und Obertshausen liegen die größten zusammenhängenden Flächen mit einer „geringen“ Klimarelevanz. Weitere Flächen, auf denen eine „geringe“ oder „geringe bis mäßige“ Klimarelevanz auftritt, liegen zumeist in Wäldern. Mittels der statistischen Bewertung ist eine differenzierte Betrachtung der Bewertungskategorien Vorbelastung, Empfindlichkeit und Eignung möglich. Grundsätzlich ist im gesamten Landschaftsraum eine hohe oder sehr hohe Relevanz hinsichtlich der Vorbelastung gegeben. Eine sehr hohe Relevanz ist im Bereich fast aller überörtlichen Straßen (vgl. Umweltschutzbericht des UVF Teil III Luftreinhaltung, 186 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Bd. 6 „Immissionssimulation von Luftschadstoffen aus dem Kfz-Verkehr“) gegeben. Nahezu der gesamte Landschaftsraum zeichnet sich durch eine mindestens hohe Relevanz der Empfindlichkeit aus. Sehr hohe Relevanzen liegen hauptsächlich nördlich und südöstlich von Obertshausen, westlich und nordwestlich von Neu-Isenburg sowie südlich von Schwanheim vor. Eine hohe und z. T. sehr hohe Relevanz der Eignung ist auf einem insgesamt nur kleinen Flächenanteil gegeben: östlich von NeuIsenburg, südlich von Schwanheim, rund um Sprendlingen, nördlich und südlich von Langen, östlich von Heusenstamm, östlich und südlich von Dietzenbach, nördlich von Obertshausen sowie westlich und südwestlich von Mühlheim. In der Regel tritt eine hohe oder sehr hohe Relevanz der Eignung nur in Gebieten auf, die mindestens eine „hohe“ Klimarelevanz aufweisen. Folgende Gebiete werden gesondert betrachtet und als bedeutsame Flächen abgegrenzt: 1) Klimatische Ausgleichsflächen im Umkreis mittlerer und starker Wärmeinseln: Mühlheim, Heusenstamm, Dietzenbach, südwestlich von Niederrad, Neu-Isenburg, Dreieich, Langen. 2) Lage im Bereich der Ventilationsbahn der Mainniederung: westlich und östlich von Mühlheim, Flughafen. 3) Hohe Vorbelastung der Luft durch Verkehrsimmissionen: A 3, A 5 und A 661. 4) Keine bedeutsamen Flächen bezüglich der Dynamik des Kaltluftabflusses. 2.3.2.12 Messeler Hügelland Relevanz der Bewertungskategorien • Vorbelastung Der Landschaftsraum ‘Messeler Hügelland’ weist eine überwiegend hohe Vorbelastung auf. Ein großer Flächenanteil des Landschaftsraumes ist durch eine hohe Inversionshäufigkeit gekennzeichnet. In höheren Lagen hingegen (z. B. nordwestlich, östlich und südlich von Offenthal und östlich von Langen) treten weniger Inversionen auf. Fast flächendeckend ist eine sehr hohe Luftbelastung (Wertigkeit 3) zu verzeichnen. Eine mittlere bis hohe Belastung (Wertigkeit 2) liegt hauptsächlich westlich von Urberach, westlich und südlich von Offenthal, nördlich, östlich und südlich von Götzenhain sowie nördlich von Dietzenbach vor. Die von den überörtlichen Straßen ausgehenden Kfz-Immissionen sind überwiegend der niedrigen Wertigkeit 1 (200 m breiter Saum beiderseits von überörtlichen Straßen mit mittlerer NO2Belastung) zugeordnet. • Empfindlichkeit Der Landschaftsraum ‘Messeler Hügelland’ ist in die eine mittlere Wertigkeit aufweisende Klimazone Messeler Hügelland eingestuft. Nahezu flächendeckend liegt der Jahresanteil an Fast-Windstillen zwischen 15 % und 30 %. • Eignung Insbesondere im Umkreis von Siedlungen liegt eine überwiegend mittlere bis hohe Kaltluftproduktion vor. Die Dynamik des Kaltluftabflusses ist räumlich sehr unterschiedlich - es sind alle 4 Klassen vertreten. Grundsätzlich überwiegt der Anteil der Fläche ohne oder mit einer mäßigen Ausgleichsleistung. Von einer mittleren Ausgleichsleistung profitieren die Gebiete westlich und südlich von Dietzenbach sowie südwestlich von Rödermark. Nördlich und östlich von Offenthal, nördlich von Dietzenbach, nördlich von Dreieichenhain und westlich von Urberach liegen die eine hohe Ausgleichsleistung aufweisenden Gebiete. Im Hinblick auf die Zuordnung von Kaltluftschneisen zu lufthygienisch belasteten Gebieten ist ein großer Flächenanteil durch eine hohe Wertigkeit (Ausgleichsfläche, die einer Siedlungsfläche von mehr als 50 % mittlerer NO2-Belastung und geringen Anteilen erhöhter oder hoher NO2-Belastung zugeordnet ist) gekennzeichnet. Die Gebiete mit der o. g. Wertigkeit liegen überwiegend nördlich, westlich und südlich von Dietzenbach, nördlich und südlich von Götzenhain, südlich von Dreieichenhain, nördlich und südöstlich von Offenthal sowie westlich und südwestlich von Rödermark. Die höchste Wertigkeit (4) tritt nördlich und südwestlich von Dreieichenhain auf. Im Hinblick auf die Nähe von Kaltluftentstehungsgebieten zu Wärmeinseln ist fast flächendeckend die zweitniedrigste Wertigkeit (Kaltluftfläche in 800 m Abstand zu schwacher Wärmeinsel) vertreten. Die 187 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Dietzenbach umgebenden Bereiche sowie die nördlich und südlich von Dreieichenhain liegenden Gebiete weisen jedoch eine mittlere Wertigkeit (2) auf. Flurwindsysteme spielen im ‘Messeler Hügelland’ eine untergeordnete Rolle. Von besonderer Bedeutung sind wegen der auftretenden Flurwinde die nördlich von Dreieichenhain liegenden Bereiche. Statistische Verteilung und Bewertung der Klimarelevanzstufen Der Landschaftsraum ‘Messeler Hügelland’ zeichnet sich durch eine „geringe“ sowie vornehmlich „mittlere“ Klimarelevanz aus. Der Flächenanteil mit einer „geringen“ Klimarelevanz beträgt ein Drittel. Die beiden Klassen „geringe bis mäßige“ und „mäßige“ Klimarelevanz stellen jeweils gut 20 % des Anteils dar. Die Stufe „mäßig bis hoch“ ist mit gut 15 % vertreten. Eine „hohe“ Klimarelevanz ist nur auf 3 % der Fläche vorhanden. Der Süden des Landschaftsraumes weist insgesamt eine geringere Wertigkeit auf als die nördlich von Offenthal liegenden Gebiete. Grundsätzlich gesehen zeichnen sich Waldgebiete durch niedrige Klimarelevanzen aus. Auch in diesem Landschaftsraum sind die Klassen mit einer höheren Gesamtbewertungspunktzahl im Umkreis der Siedlungsbereiche vertreten. Einen weiteren Belastungspunkt stellt ein Streckenabschnitt der A 661 südlich von Dreieichenhain dar. Mit Hilfe der statistischen Bewertung wird aufgezeigt, daß das ‘Messeler Hügelland' durch eine regional differenzierte Vorbelastung, Empfindlichkeit und Eignung gekennzeichnet ist. Eine hohe Relevanz im Hinblick auf die Vorbelastung ist fast flächendeckend gegeben, eine sehr hohe Relevanz liegt im Bereich der A 661, B 45 und B 459 vor. Eine hohe Relevanz bezüglich der Empfindlichkeit ist nordwestlich und westlich von Dietzenbach und nordöstlich von Rödermark zu verzeichnen. Diese Gebiete sind fast dekkungsgleich mit denjenigen, die einen Jahresanteil an Fast-Windstillen über 30 % aufweisen. Bei der Darstellung einer hohen Relevanz bezüglich der Eignung sind hauptsächlich die durch Orangetöne gekennzeichneten Flächen („mäßige bis hohe“ und „hohe“ Klimarelevanz) hervorzuheben. In wenigen Gebieten ist eine sehr hohe Relevanz der Eignung gegeben. Diese Bereiche stellen zumeist eine „hohe“ Klimarelevanz dar: nördlich von Dreieichenhain (Bereich der A 661) sowie nördlich von Dietzenbach. Folgende Gebiete werden gesondert betrachtet und als bedeutsame Flächen abgegrenzt: 1) Klimatische Ausgleichsflächen im Umkreis mittlerer und starker Wärmeinseln: östlich von Dreieich, östlich von Langen, südlich von Dietzenbach. 2) Keine Lage im Bereich der Ventilationsbahn der Mainniederung. 3) Hohe Vorbelastung der Luft durch Verkehrsimmissionen: A 661. 4) Keine bedeutsamen Flächen bezüglich der Dynamik des Kaltluftabflusses. 2.3.3 Sektorale Leitbilder aus der Sicht des Klimaschutzes 2.3.3.1 Generelle Leitbilder • In Gebieten mit hoher Hintergrund-Luftbelastung ist die Regenerationsfähigkeit der Luft gefährdet. Die Belastung sollte daher gesenkt werden (vgl. Luftgütekarte im UVA). • In Regionen mit einer hohen Vorbelastung soll eine Entlastung durch die Reduzierung der KfzImmissionen stark befahrener Straßen zu einer Verbesserung der Luftgüte beitragen (vgl. Luftgütekarte im UVA). • In Regionen mit einem hohen Anteil an Fast-Windstillen ist darauf zu achten, daß es nicht zu einer zu hohen Akkumulation von Luftschadstoffen kommt (vgl. Karte der mittleren Windverhältnisse, Untersuchung der Regionalen Planungsgemeinschaft Untermain (RPU)). • Existierende Kaltluftentstehungsflächen, insbesondere um mittel und stark ausgeprägte Wärmeinseln, sind zu bewahren (vgl. Karte der Kaltluftproduktion im UVA). • Im Bereich oder Umkreis stark verdichteter und versiegelter Gebiete müssen kaltluftproduzierende Flächen (u. a. Grünflächen) erweitert werden. 188 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... • Die bestehenden sensiblen Flurwindsysteme sollen vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Schon kleine Strömungshindernisse können die Flurwindgeschwindigkeit reduzieren (vgl. Karte 14 „Gesamtbewertungskarte Klimaschutz und Luftreinhaltung“). • Die Kaltluftabflußbahnen sind zu bewahren und müssen von emittierenden Anlagen freigehalten werden (vgl. Karte 8 „Klimafunktionen“). • Unter besonderem Schutz müssen Kaltluftschneisen stehen, die in lufthygienisch belastete Gebiete einmünden. • Grundsätzlich sollten alle Ventilationsbahnen, insbesondere z B. entlang der Mainniederung, von Strömungshindernissen für Kaltluftabflüsse sowie von emittierenden Anlagen freigehalten werden (vgl. Karte 14 „Gesamtbewertungskarte Klimaschutz und Luftreinhaltung“). • In Gebieten, in denen sich bei niedrigem Gefälle keine bedeutenden Kaltluftströme einstellen, besteht eine Eignung für Immissionsschutzpflanzungen. 2.3.3.2 Leitbilder für die Landschaftsräume Die Grundlage für die folgende Zusammenstellung der landschaftsraumspezifischen Leitbilder stellen die obigen generellen Leitbilder dar. Hintertaunus-Untereinheiten und Usinger Becken • ‘Hintertaunus-Untereinheiten’ und ‘Usinger Becken’ sind durch eine geringe Vorbelastung hinsichtlich der Luftverunreinigung sowie durch eine relativ ausgeglichene klimaökologische Situation gekennzeichnet. Die Erhaltung des momentanen Zustandes ist anzustreben. • Geschützt werden sollten insbesondere Gebiete im Umkreis von Siedlungen, in denen die Kaltluftproduktion eine mäßige bis sehr hohe Ausgleichswirkung erzielt. • Bei einer potentiellen Ansiedlung von emittierenden Anlagen ist darauf zu achten, daß es in den Siedlungen zu keiner Akkumulation von Luftschadstoffen kommt. Hoher Taunus • ‘Hoher Taunus’ weist eine geringe Vorbelastung bezüglich der Luftverunreinigung auf, so daß keine Maßnahmen zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastung notwendig sind. • Besonders geschützt werden sollen Gebiete mit regional bedeutsamen Luftaustauschsystemen. Vortaunus • Der ‘Vortaunus’ ist insgesamt durch eine geringe Vorbelastung gekennzeichnet, so daß eine Erhaltung des momentanen Zustandes anzustreben ist. • Vorhandene Kaltluftentstehungsflächen, insbesondere im Umkreis von Siedlungen, sind zu erhalten. • Die Kaltluftabflußbahnen sind zu bewahren und müssen von emittierenden Anlagen freigehalten werden. • Kaltluftschneisen, die in lufthygienisch belastete Gebiete einmünden, müssen unter besonderem Schutz stehen. Main-Taunus-Vorland • In Gebieten mit einer hohen Vorbelastung soll eine Entlastung durch die Reduzierung der KfzImmissionen stark befahrener Straßen zu einer Verbesserung der Luftgüte beitragen. • In Gebieten mit einem hohen Anteil an Fast-Windstillen muß darauf geachtet werden, daß es nicht zu einer hohen Akkumulation von Luftschadstoffen kommt. Hieraus könnten gesundheitliche Schädigungen entstehen. 189 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... • Im gesamten Landschaftsraum müssen die vorhandenen Kaltluftentstehungsgebiete bewahrt und geschützt werden. Dies gilt insbesondere für die im Umkreis von Siedlungen liegenden Gebiete. • Die Kaltluftabflußbahnen sind zu bewahren und müssen von emittierenden Anlagen freigehalten werden. • Unter besonderem Schutz müssen Kaltluftschneisen stehen, die in lufthygienisch belastete Gebiete einmünden. • Die vorhandenen Flurwindsysteme müssen vor Beeinträchtigungen geschützt werden, so daß die Flurwindgeschwindigkeit nicht durch Strömungshindernisse herabgesetzt wird oder die Luftbewegungen sogar zum Erliegen kommen. • In Gebieten ohne bedeutsame Kaltluftströme (insbesondere entlang von Autobahnen) sollen Pflanzungen als Immissionsschutz erfolgen. Friedberger Wetterau und Bergener Rücken • In Regionen mit einer hohen Vorbelastung soll z. B. eine Entlastung durch die Reduzierung von KfzImmissionen stark befahrener Straßen eine Verbesserung der Luftgüte herbeiführen. • In Gebieten mit einem hohen Anteil an Fast-Windstillen muß darauf geachtet werden, daß es nicht zu einer hohen Akkumulation von Luftschadstoffen kommt. • Vorhandene Kaltluftentstehungsflächen, insbesondere im Umkreis von Siedlungen, sind zu erhalten. • Die Kaltluftabflußbahnen sind zu bewahren und müssen von emittierenden Anlagen freigehalten werden. • Kaltluftschneisen, die in lufthygienisch belastete Gebiete einmünden, müssen unter besonderem Schutz stehen. • Immissionsschutzpflanzungen sind in Regionen, in denen sich bei niedrigem Gefälle keine bedeutenden Kaltluftströme einstellen, sinnvoll, um die Luftqualität zu verbessern. • Gebiete im Landschaftsraum ‘Friedberger Wetterau’, die durch den Wetterauwind geprägt sind, sollen nicht so bebaut werden, daß diese übergeordnete Austauschströmung beeinflußt werden könnte. Flörsheim-Griesheimer Mainniederung • Infolge der z. T. hohen Hintergrund-Luftbelastung könnte die Regenerationsfähigkeit der Luft gefährdet sein. Die insgesamt sehr hohe Luftschadstoffbelastung (insbesondere durch KfzImmissionen) muß gesenkt werden. • In Gebieten mit einer hohen Vorbelastung soll eine Entlastung durch die Reduzierung der KfzImmissionen stark befahrener Straßen zu einer Verbesserung der Luftgüte beitragen. • In Gebieten mit einem hohen Anteil an Fast-Windstillen muß darauf geachtet werden, daß es nicht zu einer hohen Akkumulation von Luftschadstoffen kommt. Hieraus könnten gesundheitliche Schädigungen entstehen. • Die Kaltluftabflußbahnen sind zu bewahren und müssen von emittierenden Anlagen freigehalten werden. • Im gesamten Landschaftsraum müssen die vorhandenen Kaltluftentstehungsgebiete bewahrt und geschützt werden. Dies gilt insbesondere für die im Umkreis von Siedlungen liegenden Gebiete. • Unter besonderem Schutz müssen Kaltluftschneisen stehen, die in lufthygienisch belastete Gebiete einmünden. • Die Ventilationsbahn entlang der Mainniederung sollte nicht durch weitere Strömungshindernisse oder emittierende Anlagen in ihrer Funktion eingeschränkt werden. 190 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... • Die vorhandenen Flurwindsysteme müssen vor Beeinträchtigungen geschützt werden, so daß die Flurwindgeschwindigkeit nicht durch Strömungshindernisse herabgesetzt wird oder die Luftbewegungen sogar zum Erliegen kommen. • In Gebieten ohne bedeutsame Kaltluftströme (insbesondere entlang von Autobahnen) sollen Pflanzungen als Immissionsschutz erfolgen. Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach • Infolge der hohen Hintergrund-Luftbelastung könnte die Regenerationsfähigkeit der Luft gefährdet sein. Die insgesamt sehr hohe Luftschadstoffbelastung (insbesondere durch Kfz-Immissionen) muß gesenkt werden. • Der Landschaftsraum ist durch eine sehr hohe Vorbelastung gekennzeichnet. Eine Entlastung soll durch die Reduzierung der Kfz-Immissionen stark befahrener Straßen zu einer Verbesserung der Luftgüte beitragen. • Da der Anteil an Fast-Windstillen sehr hoch ist, muß darauf geachtet werden, daß es nicht zu einer hohen Akkumulation von Luftschadstoffen kommt - hieraus könnten gesundheitliche Schädigungen entstehen. • Kaltluftentstehungsgebiete müssen bewahrt und geschützt werden. Von besonderer Bedeutung sind die im Umkreis von Siedlungen liegenden, kaltluftproduzierenden Flächen. Ideal wäre die Erweiterung von kaltluftproduzierenden Flächen durch Nutzungsänderungen. • Im gesamten Landschaftsraum müssen die vorhandenen Kaltluftabflußbahnen geschützt und von emittierenden Anlagen freigehalten werden. • Unter besonderem Schutz müssen Kaltluftschneisen stehen, die in lufthygienisch belastete Gebiete einmünden. • Die vorhandenen Flurwindsysteme müssen vor Beeinträchtigungen geschützt werden, so daß die Flurwindgeschwindigkeit nicht durch Strömungshindernisse herabgesetzt wird oder die Luftbewegungen sogar zum Erliegen kommen. • Die Ventilationsbahn entlang der Mainniederung sollte nicht durch weitere Strömungshindernisse oder emittierende Anlagen in ihrer Funktion eingeschränkt werden. Auch die Gebiete, in denen sich die überörtliche Strömung des Wetterauwindes entfalten kann, müssen so geschützt werden, daß es zu keiner Geschwindigkeitsminderung der Strömung kommt. • In Gebieten ohne bedeutsame Kaltluftströme (insbesondere entlang von Autobahnen) sollen Pflanzungen als Immissionsschutz erfolgen. Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung • In Gebieten mit einer hohen Vorbelastung soll eine Entlastung durch die Reduzierung der KfzImmissionen stark befahrener Straßen zu einer Verbesserung der Luftgüte beitragen. • In Regionen mit einem hohen Anteil an Fast-Windstillen muß darauf geachtet werden, daß es nicht zu einer zu hohen Akkumulation von Luftschadstoffen kommt. • Kaltluftentstehungsgebiete, insbesondere im Umkreis von mittel oder stark ausgeprägten Wärmeinseln, müssen bewahrt werden. • Existierende Kaltluftabflußbahnen sind zu bewahren und müssen von emittierenden Anlagen freigehalten werden. • Von besonderer Relevanz und Schutzwürdigkeit sind Kaltluftschneisen, die in lufthygienisch belastete Gebiete einmünden. • Die Ventilationsbahn entlang der Mainniederung sollte nicht durch weitere Strömungshindernisse oder emittierende Anlagen in ihrer Funktion eingeschränkt werden. • In Gebieten ohne bedeutsame Kaltluftströme (insbesondere entlang von Autobahnen) sollen Pflanzungen als Immissionsschutz erfolgen. 191 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Mönchwald und Dreieich, Rodgau • In Gebieten mit einer hohen Vorbelastung soll eine Entlastung durch die Reduzierung der KfzImmissionen stark befahrener Straßen zu einer Verbesserung der Luftgüte beitragen. • In Regionen mit einem hohen Anteil an Fast-Windstillen muß darauf geachtet werden, daß es nicht zu einer zu hohen Akkumulation von Luftschadstoffen kommt. • Kaltluftentstehungsgebiete insbesondere im Umkreis von mittel oder stark ausgeprägten Wärmeinseln müssen bewahrt werden. • Existierende Kaltluftabflußbahnen sind zu bewahren und müssen von emittierenden Anlagen freigehalten werden. • Von besonderer Relevanz und Schutzwürdigkeit sind Kaltluftschneisen, die in lufthygienisch belastete Gebiete einmünden. • In Gebieten, wo sich bei niedrigem Gefälle keine bedeutsamen Kaltluftströme einstellen, besteht eine Eignung für Immissionsschutzpflanzungen. Hierbei bieten sich hauptsächlich die Nachbarbereiche von stark befahrenen Straßen an. • Die bestehenden, sehr sensiblen Flurwindsysteme müssen vor Beeinträchtigungen jeglicher Art (wie z. B. Bebauung) geschützt werden. Messeler Hügelland • In Gebieten mit einer hohen Vorbelastung soll eine Entlastung durch eine Reduzierung der KfzImmissionen stark befahrener Straßen zu einer Verbesserung der Luftgüte beitragen. • Die Kaltluftentstehungsflächen, insbesondere um mittel und stark ausgeprägte Wärmeinseln, sollen bewahrt werden. • Kaltluftabflußbahnen müssen erhalten bleiben und von emittierenden Anlagen freigehalten werden. • Von großer Bedeutung und Schutzwürdigkeit sind Kaltluftschneisen, die in lufthygienisch belastete Gebiete einmünden. • In Gebieten, wo sich bei niedrigem Gefälle keine bedeutsamen Kaltluftströme einstellen, können Immissionsschutzpflanzungen erfolgen. • Die vorhandenen Flurwindsysteme müssen vor Beeinträchtigungen jeglicher Art geschützt werden, so daß die Flurwindgeschwindigkeit nicht durch Strömungshindernisse herabgesetzt wird oder die Luftbewegungen sogar zum Erliegen kommen. 192 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Dokumentation: Ableitung von Planungsaussagen zum Klima Karte 8 Klimafunktionskarte: Karte 14 Gesamtbewertung Klima/Luft: Bedeutsame Flächen: 1 Klimatische Ausgleichsflächen im Umkreis mittel oder stark ausgeprägter Wärmeinseln 1-4 Karte 20 Überlagerungskarte: Bedeutsame Flächen für Klimaschutz Karte 22 Leitbildkarte: Karte 24 Entwicklungskarte: Kaltluftentstehungsgebiete und Ventilationsbahnen der Mainniederung 2 Ventilationsbahn der Mainniederung 4 Relevante Flächen bzgl. der Dynamik des Kaltluftabflusses Kaltluftproduktion der Kaltlufteinzugsgebiete 3 Hohe Vorbelastung der Luft durch Verkehrsimmissionen Bedeutsame Flächen 1,2 und 4, Klimarelevanz hoch / hoch bis sehr hoch / sehr hoch Immissionsschutzflächen Hoch / sehr hoch, Vortaunus und Main-Taunus-Vorland 193 Freizuhaltende Flächen Landschaftsplan UVF 2.4 Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Biotop- und Artenschutz Für die Bewertung von Biotoptypen liefern strukturelle und räumliche Kriterien in unterschiedlicher Gewichtung die Grundlage. Die Bewertungsmaßstäbe stammen entweder aus der Literatur (Entwicklungsdauer nach KAULE (1991), BIERHALS (1987)) oder sind das Ergebnis eigener statistischer Raumanalysen. Aus den beim UVF vorliegenden Daten zum Bereich „Biotop- und Artenschutz“ sind folgende strukturelle Bewertungskriterien gewonnen worden: Verbund-/Raumfunktion, Repräsentanz, Seltenheit/Häufigkeit und Regenerierbarkeit. Neben diesen Bewertungskriterien, die mit Hilfe des Geographischen Informationssystems für die Naturräume/Landschaftsräume und für die kommunalen Gemarkungen aufbereitet wurden, fließen auch die rechtlichen Bindungen nach § 23 HENatG in die Bewertung ein. Die Gewässer werden nur über die Einstufung nach § 23 HENatG bearbeitet, es wird hier auf die Daten der landesweiten Gewässerstrukturgütekartierung verwiesen. Die Bewertungen erfolgen auf der in Kapitel 1.4 beschriebenen Datengrundlage ‘Biotop- und Nutzungstypenkartierung’ aus dem Jahr 1991. Zusätzliche Hinweise aus vorhandenen terrestrischen Kartierungen finden nur Eingang in die Bewertung, sofern sie beim UVF bis Ende 1996 vorlagen, gehen aber in den Planungsprozeß selbstverständlich ein. Die zahlreichen Hinweise zur Entwicklung innerhalb der letzten 6 Jahre sowie die Korrekturhinweise aus den Stellungnahmen (beides mit dem Stichtag 30.06.1997) werden im Rahmen des Planungsprozesses in die Entwicklungskarte eingebracht (siehe Abb. 13). Spezielle Artkartierungen, überwiegend aus dem faunistischen Bereich, finden ebenfalls durch die Definition der Entwicklungsziele bzw. der Maßnahmen direkten Eingang in den Landschaftsplan. 2.4.1 Methodik 2.4.1.1 Bewertungskriterien • Seltenheit/Häufigkeit Bestimmte Biotoptypen sind, vorwiegend aufgrund ihrer Standortansprüche, naturbedingt selten. In unserer heutigen Kulturlandschaft sind viele Biotoptypen allerdings erst durch anthropogene Einflüsse in ihrem Bestand derart reduziert worden, daß sie heute als selten eingestuft werden müssen (BASTIAN, O. & SCHREIBER, K.-F. 1994). Aus der rückläufigen Entwicklungstendenz von Populationen oder deren Lebensstätten leitet sich die Dringlichkeit ihres Schutzes ab. Eine natürliche Seltenheit eines Biotoptyps bedeutet erst in Verbindung mit einem anthropogen bedingten Bestandsrückgang einen hohen Gefährdungsgrad und damit eine hohe Schutzbedürftigkeit. Seltene Biotoptypen, ob nun naturbedingt oder durch den Menschen verursacht, erlangen ihre Bedeutung als Bestandteil eines möglichst kompletten ökosystem- bzw. naturraumspezifischen Spektrums, das sich positiv auf die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und die ökologische Stabilität auswirkt (BASTIAN, O. & SCHREIBER, K.-F. 1994). Ihre Wertigkeit wird durch ihre Bedeutung als wichtige Rückzugs- oder Restlebensräume für meist auch gefährdete Tier- und Pflanzenarten und in bezug auf die Reproduzierbarkeit von Biotoptypen gesteigert, was insbesondere bei Fragen des Ausgleichs oder Ersatzes bei Eingriffen in die Landschaft besondere Beachtung verlangt. Die Seltenheit eines Biotop- oder Nutzungstyps ist quantitativ über seine Häufigkeit (Flächenanzahl) und seine Flächengröße gut zu erfassen. Die Auswertungen zur Seltenheit von Biotop- und Nutzungstypen sind nur für den jeweiligen Bezugsraum (Teil A: Natur- bzw. Landschaftsräume, Teil B: Städte und Gemeinden) gültig. Verglichen wird die Flächenanzahl und Flächengröße eines Biotop- und Nutzungstyps mit der Gesamtanzahl und Gesamtflächengröße aller Biotop- und Nutzungstypen im Bezugsraum. Die Bewertung zur Flächengröße und -anzahl erfolgt in jeweils 5 Klassen, die untereinander mit einem starken Gewicht der Flächengröße verknüpft werden (siehe Abb. 14: Seltenheitsmatrix). Die Bewertungsmethodik ist abgeleitet aus der Arbeit von PLACHTER (1994). In Anlehnung an die Vorgehensweise bei der Bestandserfassung werden die Ergebnisse nachfolgend nur für die aus Biotop- und und Artenschutzsicht besonders relevanten Biotoptypen interpretiert. Als zusammenfassendes Ergebnis der naturräumlichen Auswertungen wird, basierend auf der Seltenheit/ Häufigkeit, eine „Rote Liste der Biotoptypen des UVF-Gebietes“ ermittelt. Dabei wird die Gesamt- 194 B E W E R T U N G Flächen mit gesetzlichem Schutzstatus Entwicklungsflächen, die aufgrund ihrer Lage zu höherwertigen Biotoptypen als Verbundflächen besondere Bedeutung erlangen besonders wertvoll, wertvoll, bedeutend (außer bei kleinstflächigem und isoliertem Vorkommen) Biotop- und Artenschutz Bedeutsame Flächen für Überlagerungskarte Zusätzliche Biotop- und Artenkartierungen (UNBs, Kommunen, § 29 Verbände, Hessische Biotopkartierung) Flächen mit Schutzstatus nach § 23 HENatG und § 20c BNatSchG, Naturschutzgebiete Seltenheit/ Häufigkeit Raum-/ Verbundfunktion Repräsentanz Regenerationspotential Biotop- und Artenschutz Biotopverbundfläche Leitbildkarte Entwicklungszielkarte Gebiete, die wegen ihrer besonderen Lage, Größe, Schönheit oder Funktion für den Naturhaushalt, für das Orts- und Landschaftbild oder für die Naherholung zu schützen und zu entwickeln sind Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Gebiete, bei denen besondere Formen der Pflege oder Bewirtschaftung sicherzustellen sind Biotopvernetzungselemente Fließgewässer und Uferstrukturen Flora-Fauna-Habitat-Gebietsvorschläge nachrichtliche und vermerkte Naturschutzgebiete Lebensräume und Landschaftsbestandteile gemäß § 23 HENatG Verbund von Lebensräumen und Landschaftsbestandteilen Biotopverbundsystem Abbildung 13: Ableitung der aggregierten Plandarstellungen aus der Bewertungsebene Biotop- und Artenschutz Landschaft und von Natur und Pflege Entwicklung Erhaltung, zur Maßnahmen Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... häufigkeit jedes Biotop- und Nutzungstyps als arithmetisches Mittel der 8 Natur- bzw. Landschaftsräume errechnet. Mittels Rangfolgeanalyse werden die Bestandteile der ‘Roten Liste’ bestimmt. Dabei werden solche Natur-/Landschaftsräume nicht berücksichtigt, für die bestimmte Biotoptypen nicht kartiert wurden und auch die entsprechenden standörtlichen Voraussetzungen laut RROP 1995 fehlen. Abbildung 14: Seltenheitsmatrix, Verknüpfung von Flächengröße und Flächenanzahl Flächengröße 1 2 3 4 5 Flächenanzahl 1 2 3 4 5 1 1 1 - 2 2 2 2 3 3 3 3 3 3 3 4 4 4 4 4 5 5 5 1 2 3 4 5 sehr selten selten mäßig häufig häufig sehr häufig Bei der Bewertung ist nicht zwischen natürlicher und anthropogen verursachter Seltenheit eines Biotoptyps unterschieden. Erst in der Gesamtbewertung zum Biotop- und Artenschutz wird über regionale Kenntnisse zum Vorkommen von Biotoptypen (in Anlehnung an die „Rote Liste der Pflanzengesellschaften der Wiesen und Weiden Hessens“ (BERGMEIER & NOWAK 1988), „Beiträgen zur Kenntnis hessischer Pflanzengesellschaften“ (BOTANISCHE VEREINIGUNG FÜR NATURSCHUTZ IN HESSEN 1990), „Die Vegetation der Wiesen, Magerrasen und Rieder im Rhein-Main-Gebiet“ (GOEBEL 1995), „Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen der Bundesrepublik Deutschland“ (RIECKEN et al. 1994)) der anthropogene Einfluß auf die Bestandsentwicklung berücksichtigt. • Verbund- und Raumfunktion In der Landschaftsanalyse sind räumliche Aspekte wie Flächenausdehnung und Verteilung von Biotopen sehr bedeutsam. Biotoptypen müssen zur Entfaltung ihrer vollen ökosystemaren Funktionsfähigkeit einer Mindestgröße (Minimalareal) entsprechen. In der Regel wächst die Artenzahl eines Ökosystems mit der Flächengröße an. Von einem Biotoptyp müssen darüber hinaus mehrere ähnliche Bestände in artspezifisch definierter Mindestentfernung vorhanden sein. Mit der Analyse der bestehenden Biotopvernetzung wurde sowohl der Ist-Zustand definiert, als auch die Grundlage für den Aufbau eines Biotopverbundes geschaffen. Für die Verbundfunktion sind Biotoptypengruppen gebildet worden, in denen ähnliche Biotopausstattungen zusammengefaßt wurden, da eine Biotopvernetzung nur zwischen ‘gleichen’ Biotopen möglich ist. Differenziert nach 3 Klassen (gering, mittel, hoch) wurden folgende Gruppen bewertet: Grünland feuchte Ausprägung, Grünland magere Ausprägung, Grünland (insgesamt), Streuobstwiesen, röhrichtbestandene Biotoptypen, Gehölzstrukturen. Da relativ wenig wissenschaftliche Erkenntnisse hinsichtlich Minimalareal-Größen, Ausbreitungsökologie und Vernetzungsdistanzen für Biotoptypen vorliegen und für das UVF-Gebiet keine artspezifischen Daten in planungsverwertbarer Form bereitliegen, ist für eine vorhandene Verbundfunktion ein Maximalabstand von 50 m zwischen gleichen Biotoptypen definiert worden. Innerhalb dieses 50 m - Korridors wurden für jede Einzelfläche der 6 Biotoptypengruppen die Kontakte zu Nachbarflächen ermittelt. Über das Straßen- und Schienennetz wurden die bestehenden Barrieren, die die Wander- und Austauschbewegungen von Arten reduzieren, innerhalb dieser Korridore erfaßt. Die Bewertung erfolgt anhand der resultierenden Gesamtrestfläche (nach Abzug der Barrieren) innerhalb der Biotoptypengruppen: geringe Verbundfunktion: verbundene Gesamtfläche kleiner 1 ha mittlere Verbundfunktion: verbundene Gesamtfläche größer 1 ha, kleiner 2,5 ha hohe 196 Verbundfunktion: verbundene Gesamtfläche größer 2,5 ha Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Für alle Flächen mit hoher Verbundfunktion ist zusätzlich ihre Bedeutung im Hinblick auf die Raumfunktion bewertet worden. Auf der Basis ihrer zusammenhängenden Größen werden Gebiete unterschiedlicher Dimension ausgegrenzt. Die Flächengröße dieser Gebiete wurde anhand statistischer Parameter in die beiden Klassen mit lokaler und regionaler Bedeutung eingeteilt. Dies geschieht unabhängig von der momentanen Ausstattung und Qualität der Flächen lediglich unter Berücksichtigung ihrer räumlichen und funktionalen Beziehungen. • Regenerierbarkeit Die Kenntnis der Regenerationsfähigkeit eines Biotoptyps hilft, die Chancen seiner Wieder- bzw. Neuentstehung zu beurteilen. Entscheidend für die Bewertung des Regenerationsvermögens sind einerseits die für die Entwicklung eines Biotoptyps notwendige Zeit (KAULE 1986) und andererseits geeignete Standort- bzw. Umweltbedingungen. Ein Ökosystem gilt als regeneriert, wenn sich das Arteninventar wieder vollständig eingestellt hat, die Struktur der Vegetation entwickelt ist und die optimale Funktionsfähigkeit des Ökosystems erreicht ist. Tabelle 30: Entwicklungsdauer Entwicklungsdauer kurz mittel mittel mittel lang lang lang lang lang lang lang lang lang lang lang lang lang sehr lang sehr lang sehr lang bewertete Biotop- und Nutzungstypen Ruderalflur Fettwiese, Fettweide (intensiv genutzt, sofern luftbildsichtbar) Streuobstwiese (intensiv genutzt, sofern luftbildsichtbar) Gebüsch, Feldgehölz, Buschwerk Großröhricht, Großseggenried trockene Heide Kalkmagerrasen, Kalkhalbtrockenrasen Sandtrockenrasen, Felstrockenrasen Magergrünland Fettwiese, Fettweide Feucht- und Naßgrünland Streuobstwiese feuchte Hochstaudenflur Hecke Baumreihe Allee Baumgruppe Quellflur, Quellsumpf Verlandungszone, Niedermoor Hohlweg Die Bewertung der Entwicklungsdauer als ein Teilaspekt der Regenerierbarkeit erfolgt in Anlehnung an die AG STADTBIOTOP-KARTIERUNG HANNOVER (1985). Tabelle 30 dokumentiert die Zuordnung zu den Biotop- und Nutzungstypen des UVF. Die Bewertung erfolgt nur für die vorstehend genannte Auswahl von Biotop- und Nutzungstypen. Kenntnisse über Standortvoraussetzungen für bestimmte Biotoptypen können über zwei verschiedene Informationsquellen in die Bewertung eingehen. Zum einen kann aus vorhandenen Bodendaten das Biotopentwicklungspotential abgeleitet werden (siehe Kapitel 2.1.1.1). Diese Informationen liegen für das UVF-Gebiet in Form von Bodenkartierungen in den Maßstäben 1:25 000 bzw. 1:50 000 vor. Da eine automatisierte Verknüpfung dieser Hinweise mit der Biotop- und Nutzungstypenkartierung im Maßstab 1:10 000 aufgrund der unzureichenden Deckungsfähigkeit dieser beiden Ebenen nicht zulässig ist, konnte dieser Weg nicht gewählt werden. Eine alternative Vorgehensweise liefert die Verbundfunktion als Potential zur Wiederbesiedelung in erreichbarer Nähe. Mit den Kenntnissen zum Zeitbedarf, der zur 197 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Entwicklung der typischen/vollständigen Ausprägung notwendig ist, wird die Verbundfunktion zum Regenerationspotential verknüpft, einer Größe der Wiederherstellbarkeit (siehe Abbildung 15). Abbildung 15: Regenerationspotential; Verknüpfung der Entwicklungsdauer mit dem Potential zur Wiederbesiedelung (Verbundfunktion) Entwicklungsdauer + Verbundfunktion sehr lang lang gering mittel mittel hoch gering mittel kurz hoch Biotoptypenspezifisch und nutzungsabhängig = Regenerationspotential kein gering mittel hoch Für die Biotoptypen mit sehr langer und kurzer Entwicklungsdauer ist das Potential zur Wiederbesiedelung für die Beurteilung des Regenerationspotentials von untergeordneter Bedeutung. In bezug auf diejenigen Biotoptypen, die sehr lange zur Ausbildung ihrer vollständigen Artenausstattung benötigen, wäre vom Zeitpunkt der Regeneration her der Planungshorizont von 10 Jahren um ein Mehrfaches überschritten. Anhand der aus dem Biotoptypen-Kataster (UVF 1993/94) verfügbaren Informationen zur Ausprägung der Biotoptypen ist das Regenerationspotential in einem zweiten Schritt für jene Flächen verändert worden, für die eine Degeneration des Bestandes (Abschlag), eine positive Ausstattung (Aufschlag) oder ein Entwicklungspotential kartiert wurde. • Repräsentanz Das Vorhandensein eines möglichst kompletten naturraumspezifischen Biotoptypenspektrums wirkt sich positiv auf die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und die ökologische Stabilität aus. Daher ist es ein wichtiges Ziel des Naturschutzes, die für einen bestimmten Raum repräsentativen Arten und Ökosysteme zu erhalten und zu entwickeln. Neben den standörtlichen Voraussetzungen einer jeden Region, die jeweils nur bestimmten Organismen einen optimalen Verbreitungsschwerpunkt bieten, sind bestimmte Nutzungsformen für die Prägung von Räumen und das Vorkommen von Biotop- und Nutzungstypen ausschlaggebend. Um zu entscheiden, welche Biotop- und Nutzungstypen als naturraum-repräsentativ zu fördern sind, müssen gesellschaftspolitische Leitbilder erarbeitet werden, die sowohl naturwissenschaftliche Gesichtspunkte als auch sozioökonomische Aspekte berücksichtigen. In den übergeordneten Planungen (RROPS (1995) sowie im Gutachten zum Landschaftsrahmenplan (1992)) sind naturraumspezifisch zu erhaltende und entwickelnde Biotoptypen vorgegeben. Diese Erkenntnisse beruhen im wesentlichen auf Auswertungen der selektiven Hessischen Biotopkartierung aus den Jahren 1981-82. Da dem Umlandverband mit der Biotop- und Nutzungstypenkartierung sowohl flächendeckende als auch aktuellere Daten vorliegen, wurden die o. g. Vorgaben nicht berücksichtigt, sondern, wie im folgenden beschrieben, eigene Auswertungen zur Beurteilung der repräsentativen (= charakteristischen) Biotoptypen angestellt. Die aus Biotop- und Artenschutzsicht besonders relevanten Biotop- und Nutzungstypen wurden entsprechend ihrer standörtlichen Abhängigkeiten (nass, trocken, mager usw.) gruppiert. Waldstandorte wurden hierbei nicht berücksichtigt. Kombiniert mit den Angaben zur Häufigkeit bzw. Seltenheit werden 4 Gruppen unterschiedlich repräsentativer Biotop- und Nutzungstypen abgeleitet: 198 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... n stark abhängig von Standortfaktoren: (gekennzeichnet durch Vorkommen von stenoöken* Arten) n selten und sehr selten n mäßig häufig bis sehr häufig charakteristisch sehr charakteristisch n tolerant gegenüber Standortfaktoren: (gekennzeichnet durch Vorkommen von euryöken* Arten) n sehr selten bis mäßig häufig charakteristisch n häufig bis sehr häufig sehr charakteristisch (* siehe Glossar) Aus der Bodenkarte des UVF wurde für die Gebiete außerhalb des Waldes und des bebauten Bereiches der Flächenanteil des Bodens mit extremen Standortausprägungen ermittelt (naß, trocken, kalkhaltig usw.). Die verbleibende Restfläche ist als „Normalstandort“ gekennzeichnet. Im nächsten Schritt erfolgte ein statistischer Vergleich zwischen dem vorhandenen Potential (abgeleitet aus der o. g. Bodeninformation) mit dem tatsächlichen Bestand an Biotoptypen, um ein evtl. verfügbares Entwicklungspotential ableiten zu können. Aufgrund der oben bereits erwähnten unzureichenden Dekkungsfähigkeit dieser beiden Kartierungen wurde auf eine automatisierte Verknüpfung für die Repräsentanz verzichtet, so daß keine flächenscharfen Aussagen zu Entwicklungspotentialen gemacht werden. Beschrieben wird ein vorhandenes Entwicklungspotential, wenn das ermittelte standörtliche Potential um ein Vielfaches höher ist, als der aus der Biotop- und Nutzungstypenkartierung erfaßte Bestand. Dies muß im weiteren durch terrestrische Erhebungen validiert werden. Entwicklungsmöglichkeiten gehen aufgrund des fehlenden Flächenbezuges nicht mit in die Gesamtwert-Bildung Biotop- und Artenschutz ein, werden aber als naturschutzfachliches Leitbild verankert. 2.4.1.2 Rechtliche Bindungen nach § 23 HENatG Gemäß Landschaftsplanverordnung sind Flächen nach § 23 HENatG darzustellen. Die Kennzeichnung der nach § 23 HENatG schützenswerten Lebensräume und Landschaftsbestandteile erfolgt für die unter § 23 (1) Nr. 5 HENatG genannten Biotoptypen auf Grundlage der Verordnung vom Dezember 1997. Für die Darstellung der unter § 23 (1) Nr. 1 - 4 HENatG genannten Biotoptypen wurde der Verordnungsentwurf vom März 1996 (Hessisches Ministerium des Innern und für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz) herangezogen. Dieser soll in eine Verwaltungsvorschrift münden. Die Vorgehensweise bezüglich der Einstufung der Biotoptypen nach ihrem Schutzstatus entsprechend des § 23 HENatG ist geprägt durch die Tatsache, daß seit der Luftbildbefliegung (1991) eine Novellierung des HENatG (1994) mit markanten Veränderungen dieses Paragraphen stattgefunden hat und diese deshalb bei der Interpretation nicht explizit erfaßt wurden. Somit erfolgte eine nachträgliche Einstufung der Biotoptypen entsprechend der o. g. Vorgaben, wobei folgende Aspekte zu berücksichtigen sind: n Die vorhandenen Unterlagen lassen Interpretationsspielräume offen (bspw. Was sind landschafts- prägende Hecken? Wie sind Degradationsstadien verschiedener Pflanzengesellschaften zu bewerten?). n Biotoptypen, die nicht aus der Kartierung des UVF ableitbar sind wie etwa Trockenmauern, finden keine Berücksichtigung. n Die vorgegebenen Mindestgrößen aus dem Verordnungsentwurf vom März 1996 sind nicht immer im Maßstab des Landschaftsplanes (1:10 000) darstellbar. n Eine nachträgliche Einstufung der § 23 HENatG-Flächen erfolgte ebenfalls für die kommunalen Kartierungen, die in die Biotop- und Nutzungstypenkartierung Eingang gefunden haben. Abweichend 199 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... zur Vorgehensweise bei den sonstigen Teilaspekten des Biotop- und Artenschutzes erfolgt die Einstufung nach § 23 HENatG unter Berücksichtigung aller externen Hinweise auf Veränderungen, die bis zum Stichtag 30.06.1997 realisiert wurden. n Darüber hinaus wurden vorgelegte Befreiungen vom § 23 durch die obere Naturschutzbehörde in den Darstellungen berücksichtigt. Schützenswerte Lebensräume nach § 23 HENatG im Wald werden nach Informationen der entsprechenden Forstämter dargestellt. Die nach § 23 HENatG schützenswerten Landschaftsräume und Landschaftsbestandteile, die auch in der Entwicklungskarte (Karte 24) dargestellt sind, unterliegen aus rechtlichen und den oben aufgeführten Gründen immer dem Vorbehalt der Prüfung durch die Naturschutzbehörden. 2.4.1.3 Gesamtbewertung Biotop- und Artenschutz Die oben beschriebenen Bewertungskriterien werden für die bewerteten Flächen nach dem folgenden Schema zu einem Gesamtwert entsprechend ihrer Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz verknüpft (siehe Abb. 16). Die Bewertung Biotop- und Artenschutz geht über die oben genannte Gesamtwert-Bildung hinaus und nimmt folgende weitere Punkte auf: • Entwicklungsflächen innerhalb des Biotopverbundes, die aufgrund ihrer Lage zu höherwertigen Biotoptypen in ihrer Ausstattung verbessert werden sollen • Flächen mit potentieller Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz außerhalb des Biotopverbundes (vorwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen) • Lebensräume und Landschaftsbestandteile gem. § 23 HENatG • Bebaute Bereiche differenziert nach dem Durchgrünungsanteil und -bedarf Abbildung16: Gesamtbewertung Biotop- und Artenschutz Aus dem Flächenpool der als sehr wertvoll, wertvoll oder bedeutend eingestuften Flächen wird das Grundgerüst des Biotopverbundsystems abgeleitet. Eine Bündelung aller Naturschutzmaßnahmen und mittel auf diese Bereiche ist sinnvoll und zu empfehlen. 2.4.2 Ergebnisdarstellung In tabellarischer Form erfolgt zunächst eine Zusammenfassung der Bewertungsergebnisse (Seltenheit/Häufigkeit, Verbundfunktion, Regenerationspotential und Repräsentanz). Ergänzt werden diese um die Beschreibungen auf Landschaftsraumebene. 200 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... • Seltenheit/Häufigkeit Tabelle 31 stellt die Seltenheit/Häufigkeit von Biotop- und Nutzungstypen und die „Rote Liste der Biotoptypen im UVF-Gebiet“ differenziert nach acht Natur- bzw. Landschaftsräumen dar. Auffällig ist, daß alle Biotoptypen, die besondere Anforderungen an die Standortverhältnisse stellen, sehr selten bis mäßig häufig im UVF-Gebiet vertreten sind. Diese in der „Roten Liste der gefährdeten Biotoptypen des UVF-Gebietes“ („Rote Liste UVF“) zusammengestellten Flächen nehmen insgesamt etwa 1.100 ha des Planungsraumes ein, das entspricht etwa 0,8 %. Von dem UVF-Durchschnitt weicht die Wetterau mit nur 0,2 % und das Messeler Hügelland mit 1,4 % Flächenanteil der Biotoptypen der „Roten Liste“ am gesamten Landschaftsraum deutlich ab. Abbildung 17: Prozentuale Verteilung der Biotoptypen der „Roten Liste UVF“ differenziert nach acht Naturräumlichen Haupteinheiten bzw. Landschaftsräumen 100% proz. Flächenanteil der 'Rote Liste des UVF' 80% 60% offener Gesteinsstandort Bruch- und Auwald 40% Kleinstrukturen magere/trockene Biotoptypen feuchte Biotoptypen 20% Altarme/-wasser Messeler Hügelland Untermainebene Wetterau Ballungsraum Main-Taunus-Vorland Vortaunus Hoher Taunus Östlicher Hintertaunus 0% Während für die nördlichen Bereiche des UVF-Gebietes (‘Östlicher Hintertaunus, ‘Hoher Taunus’ und ‘Vortaunus’) ein Schwerpunkt bei den mageren/trockenen und feuchten Biotoptypen innerhalb der Biotoptypen der „Roten Liste“ festzustellen ist, treten im zentralen Gebiet (‘Verdichtungsraum’, ‘Wetterau’, ‘Main-Taunus-Vorland’) die Gehölzstrukturen (Hecken, Alleen u. a.) mit mehr als 30 % Flächenanteil an der „Roten Liste“ hervor. In der ‘Untermainebene’ und dem ‘Messeler Hügelland’ nimmt die Gruppe der stark von den Standortbedingungen abhängigen Biotoptypen den größten Anteil mit mehr als 85 % innerhalb der „Roten Liste“ ein. Ein Vergleich von „Rote Liste UVF“ und „Rote Liste BRD“ (1994) zeigt, daß sämtliche in der „Roten Liste UVF“ enthaltenen Biotoptypen bundesweit gefährdet sind, einige davon sogar in der Gefährdungskategorie 1 eingestuft, d. h. von vollständiger Vernichtung bedroht sind. Einzige Ausnahme bilden die feuchten Hochstaudenfluren, die bundesweit nicht als gefährdet eingestuft sind. Bei der regionalen Spezifizierung der „Roten Liste BRD“ werden, bezogen auf die westlichen Mittelgebirge, die feuchten Hochstauden allerdings ebenso als bestandsgefährdet eingestuft. • Verbundfunktion Da die Verbundfunktion nur innerhalb der 6 Biotoptypengruppen analysiert worden ist, ergibt sich pro Landschaftsraum ein Anteil bewerteter Fläche von unter 20 %. 201 202 selten selten sehr selten sehr selten sehr selten sehr selten selten selten selten Baumreihe Hecke Hohlweg mäßig häufig selten mäßig häufig mäßig häufig häufig mäßig häufig häufig mäßig häufig Ruderalflur sehr selten selten Acker mäßig häufig selten selten mäßig häufig sehr häufig häufig sehr häufig mäßig häufig häufig selten mäßig häufig selten mäßig häufig leere Kästchen: Biotop- und Nutzungstyp ist nicht kartiert worden Baumschule, Weihnachtsbaumkultur Obstplantage Weinbau mäßig häufig häufig sehr häufig Streuobstwiese Erwerbsgartenbau sehr häufig mäßig häufig sehr häufig mäßig häufig Fettwiese, Fettweide Gebüsch, Feldgehölz, Buschwerk Stillgewässer mäßig häufig Fluß, Kanal Bach, Graben Bruchwald, Weichholzaue Magergrünland mäßig häufig selten selten Feucht- und Naßgrünland mäßig häufig selten sehr selten selten selten sehr selten sehr selten sehr selten Allee offener Gesteinsstandort sehr selten selten häufig mäßig häufig mäßig häufig mäßig häufig selten häufig häufig häufig sehr häufig häufig häufig häufig häufig häufig sehr häufig häufig sehr häufig häufig häufig mäßig häufig mäßig häufig mäßig häufig mäßig häufig sehr selten selten selten mäßig häufig selten mäßig häufig selten häufig selten mäßig häufig sehr selten selten sehr selten selten mäßig häufig selten selten sehr selten sehr selten Sandtrockenrasen, Felstrockenrasen selten sehr selten sehr selten sehr selten sehr selten selten Baumgruppe Kalkmagerrasen, Kalkhalbtrockenrasen trockene Heide mäßig häufig selten mäßig häufig mäßig häufig Großröhricht, Großseggenried feuchte Hochstaudenflur selten selten sehr selten selten selten selten mäßig häufig sehr selten selten Verlandungszone, Niedermoor sehr selten sehr selten Main-Taunus Kern des Vorland Verdichtungsraumes sehr selten sehr selten Vortaunus Quellflur, Quellsumpf Biotop- und Nutzungstyp Hoher Taunus Altarm, Altwasser Östlicher Hintertaunus mäßig häufig mäßig häufig häufig sehr häufig sehr häufig sehr häufig mäßig häufig mäßig häufig selten häufig mäßig häufig sehr selten sehr selten sehr selten selten mäßig häufig sehr selten sehr selten sehr selten selten sehr selten Wetterau mäßig häufig mäßig häufig mäßig häufig häufig sehr häufig häufig sehr häufig häufig häufig häufig häufig mäßig häufig mäßig häufig mäßig häufig mäßig häufig sehr selten selten sehr selten selten mäßig häufig selten selten sehr selten selten mäßig häufig mäßig häufig selten sehr selten Untermainebene mäßig häufig selten sehr selten mäßig häufig sehr häufig häufig sehr häufig mäßig häufig häufig mäßig häufig mäßig häufig mäßig häufig mäßig häufig mäßig häufig sehr selten sehr selten mäßig häufig sehr selten selten selten mäßig häufig sehr selten Messeler Hügelland Tabelle 31: Seltenheit/Häufigkeit von Biotop- und Nutzungstypen und ihr Vorkommen in der 'Roten Liste der Biotoptypen im UVF-Gebiet' differenziert nach 8 Natur-/Landschaftsräumen U V F L I S T E R O T E Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... sehr häufig sehr häufig sehr häufig sehr häufig sehr häufig häufig mäßig häufig sehr häufig sehr häufig sehr häufig sehr häufig sehr häufig mäßig häufig selten Laubwald (Reinbestand) Laubmischwald Mischwald Nadelmischwald Nadelwald (Reinbestand) Lichtung selten häufig häufig selten sehr häufig mäßig häufig sehr häufig mäßig häufig selten mäßig häufig selten selten häufig häufig mäßig häufig mäßig häufig sehr häufig häufig mäßig häufig selten mäßig häufig mäßig häufig selten häufig mäßig häufig Kleingarten, Grabeland überwiegend Wohnen, Öffentliche Verwaltung Sendeeinrichtung militärische Anlage leere Kästchen: Biotop- und Nutzungstyp ist nicht kartiert worden Verkehrsbegleitgrün/Abstandsgrün Verkehrsfläche Baustelle, Neubaugebiet Burg, Schloß, Ruine, Kloster landwirtschaftliche Hof- und Gebäudefläche Gewerbe, Ver- und Entsorung mäßig häufig mäßig häufig Friedhof mäßig häufig sehr selten mäßig häufig selten mäßig häufig häufig sehr häufig häufig mäßig häufig mäßig häufig mäßig häufig Golfplatz mäßig häufig sehr selten Parkanlage, Wallanlage, Scherrasen Wildgehege, Zoo, Botanischer Garten Sport-, Erholungs-, Freizeitanlage mäßig häufig mäßig häufig Aufschüttung, Lagerplatz, Deponie, Halde häufig sehr häufig mäßig häufig selten häufig selten häufig sehr häufig sehr häufig häufig mäßig häufig mäßig häufig häufig selten häufig häufig mäßig häufig mäßig häufig mäßig häufig selten sehr selten selten mäßig häufig sehr selten häufig häufig häufig Main-Taunus Vorland mäßig häufig sehr selten mäßig häufig sehr häufig häufig sehr häufig sehr häufig sehr häufig Vortaunus Steinbruch Sandgrube, Kiesgrube Biotop- und Nutzungstyp Hoher Taunus Östlicher Hintertaunus häufig sehr häufig selten sehr selten häufig selten mäßig häufig sehr häufig sehr häufig sehr häufig häufig häufig mäßig häufig sehr häufig häufig sehr selten sehr selten mäßig häufig selten häufig häufig häufig Kern des Vedichtungsraumes häufig sehr häufig mäßig häufig mäßig häufig häufig häufig sehr häufig häufig häufig häufig häufig mäßig häufig selten selten sehr selten häufig sehr häufig mäßig häufig Wetterau häufig sehr häufig selten mäßig häufig mäßig häufig selten mäßig häufig sehr häufig sehr häufig häufig mäßig häufig mäßig häufig häufig selten häufig häufig mäßig häufig mäßig häufig sehr häufig häufig sehr häufig sehr häufig sehr häufig Untermainebene häufig sehr häufig selten mäßig häufig selten mäßig häufig häufig sehr häufig häufig mäßig häufig mäßig häufig häufig selten mäßig häufig mäßig häufig selten sehr häufig häufig sehr häufig sehr häufig sehr häufig Messeler Hügelland Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... 203 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Tabelle 32: Verbundfunktion, differenziert nach acht Naturräumlichen Haupteinheiten bzw. Landschaftsräumen und dem Gesamtgebiet des Umlandverbandes Frankfurt Östlicher Hintertaunus Hoher Taunus ha ha ha 22.867,87 9.493,99 11.767,59 gering 239,84 32,08 mittel 771,13 hoch 3.970,62 Verbundfunktion nicht bewertete Fläche Vortaunus Main-TaunusVorland Kern des Verdicht.raumes ha Wetterau Untermainebene Messeler Hügelland UVF-Gebiet ha ha ha ha ha 17.099,51 17.968,70 5.203,26 36.605,45 6.450,40 127.456,77 142,18 279,77 133,49 59,09 315,24 78,58 1.280,27 131,89 550,46 645,45 293,23 199,38 866,43 287,98 3.745,95 411,52 1.394,33 969,57 353,68 389,02 21.24,57 639,87 10.253,18 Abbildung 18: Verbundfunktion, differenziert nach acht Naturräumlichen Haupteinheiten bzw. Landschaftsräumen und dem Gesamtgebiet des Umlandverbandes Frankfurt Verbundfunktion 20 bewertete Fläche des Natur-/ Landschaftsraums (%) 18 hoch mittel gering 16 14 12 10 8 6 4 2 0 Östlicher Hintertaunus Hoher Taunus Vortaunus Main-TaunusVoralnd Kern des Verdichtungsraums Wetterau Untermainebene Messeler Hügelland UVF-Vergleich • Regenerationspotential Das Regenerationspotential ist für die in Tabelle 30 zur Entwicklungsdauer aufgeführten Biotoptypen bewertet worden. Die prozentualen Angaben in der Tabelle 33 beziehen sich auf die bewertete Fläche (=100 %) sowie auf den Anteil der im Gelände kartierten Fläche an der bewerteten Fläche. Tabelle 33: Regenerationspotential von Biotop- und Nutzungstypen, differenziert nach acht Naturräumlichen Haupteinheiten bzw. Landschaftsräumen und dem Gesamtgebiet des Umlandverbandes Frankfurt Regenerationspotenital kein ergänzt durch Aussagen der Geländekartierung gering mittel hoch bewertete Fläche davon im bewertete Fläche davon im bewertete Fläche davon im bewertete Fläche davon im Gelände Gelände Gelände Gelände überprüft überprüft überprüft überprüft * * * * Naturr. Haupteinheit/Landschaftsraum ha % % ha % % ha % % ha % östlicher Hintertaunus 4,74 0,10 27,00 498,98 10,04 94,82 3.864,09 77,77 0,22 Hoher Taunus 0,19 0,03 100,00 180,74 31,71 99,61 346,90 60,85 0,93 44,22 7,76 97,65 Vortaunus 1,30 0,06 7,69 305,04 14,63 97,97 1.612,10 77,32 1,11 174,78 8,38 89,11 204 603,11 12,14 % 94,57 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Regenerationspotenital kein ergänzt durch Aussagen der Geländekartierung gering mittel hoch bewertete Fläche davon im bewertete Fläche davon im bewertete Fläche davon im bewertete Fläche davon im Gelände Gelände Gelände Gelände überprüft überprüft überprüft überprüft * * * * Main-Taunus-Vorland 0,11 0,01 100,00 161,82 8,56 98,72 1.530,72 80,97 0,85 Kern d. Verdichtungsraumes 1,10 0,14 100,00 57,43 7,45 71,95 683,11 88,66 0,38 240,54 12,72 29,19 3,79 89,64 77,29 Wetterau 0,78 0,12 100,00 136,92 21,15 99,52 460,65 71,16 0,00 51,32 7,93 91,06 Untermainebene 4,56 0,14 100,00 476,23 14,84 81,29 2.512,22 78,29 2,53 233,09 7,26 76,25 Messeler Hügelland 0,45 0,04 100,00 179,94 17,98 77,32 766,53 76,58 0,30 54,15 5,41 78,50 * bezogen auf bewertete Fläche • Repräsentanz In Tabelle 34 sind die charakteristischen, stark von Standortfaktoren abhängigen sowie diejenigen Biotop- und Nutzungstypen, die toleranter gegenüber den Standortverhältnissen sind, zusammengestellt. Zusätzlich wurden die nach RROPS 1995 charakteristischen und als zu schützenden und zu erhaltenden Biotoptypen gekennzeichnet. Für den ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ sind alle Angaben des RROPS zur ‘Wetterau’, zum ‘Main-Taunus-Vorland’ sowie zur ‘Untermainebene’ übernommen worden, da sich der Landschaftsraum aus Teilen dieser drei Naturräume zusammensetzt. Tabelle 34: Repräsentanz von Biotop- und Nutzungstypen, differenziert nach acht Naturräumlichen Haupteinheiten bzw. Landschaftsräumen. Biotop- und Nutzungstyp Östlicher Hoher VorMainKern d. Wetter Unter- Messeler Hintertau- Taunus taunus Taunus- Verdichmain- Hügelau nus Vorland tungsebene land raumes stark abhängig von Standortfaktoren Feucht- und Naßgrünland 1 Großröhricht, Großseggenried 1 Hohlweg 1 Sandtrockenrasen, Felstrokkenrasen Verlandungszone, Niedermoor offener Gesteinsstandort trockene Heide Magergrünland feuchte Hochstaudenflur Streuobstwiese auf Magergrünland Kalkmagerrasen, Kalkhalbtrockenrasen Quellflur, Quellsumpf 1 1 1 1 1 1 1 2 2 1 2 2 2 1 1 1 1 2 2 1 2 2 1 1 1 1 1 4 1 1 1 1 2 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 1 1 1 1 1 1 1 3 3 3 3 4 4 4 1 1 tolerant gegenüber Standortfaktoren Allee 3 Baumgruppe 3 Baumreihe 3 Hecke 3 Streuobstwiese 3 Fettwiese, Fettweide 4 Gebüsch, Feldgehölz, Buschwerk 1 1 1 1 3 3 3 3 3 4 3 3 3 3 4 4 3 3 3 3 4 4 3 3 3 3 4 4 3 3 3 4 4 3 3 3 3 4 4 4 4 4 4 3 4 2 1 205 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... 1= standortabhängig, selten, sehr selten 2= standortabhängig, mäßig häufig bis sehr häufig 3= standortunabhängig, sehr selten bis mäßig häufig 4= standortunabhängig, häufig, sehr häufig ~ charakteristisch ~ sehr charakteristisch ~ charakteristisch ~ sehr charakteristisch leeres Kästchen = Biotoptypen wurden nicht kartiert laut RROPS 1995 zu erhalten und zu entwickeln In fast allen Naturräumen ist das standörtliche Flächenpotential deutlich höher als der Flächenanteil der daran angepaßten Biotop- und Nutzungstypen. Daraus läßt sich ein hohes Potential an Entwicklungsmöglichkeiten für diese Biotoptypen ableiten. 2.4.2.1 Naturräumliche Haupteinheit Östlicher Hintertaunus • Seltenheit/Häufigkeit Der Anteil der sehr seltenen bis mäßig häufigen Biotop- und Nutzungstypen beträgt insgesamt rund 4,7 % des ‘Östlichen Hintertaunus’ und liegt damit über den für das restliche UVF-Gebiet ermittelten Werten. Hierbei fällt der größere Anteil an mäßig häufigen Biotoptypen ins Gewicht. Diese Gruppe erstreckt sich mit 1.200 ha auf 4,3 % des Landschaftsraumes. Zu der Klasse der sehr seltenen Biotoptypen zählen Verlandungszonen, Alleen, Sand-/Felstrockenrasen und Quellfluren. Zu den seltenen Biotoptypen gehören Heiden, Feucht- und Naßgrünländer, Hohlwege, Großröhrichte/-seggenrieder und die kleinflächigen Vorkommen der Baumgruppen, Hecken, Baumreihen, wobei die Letztgenannten aufgrund der in Anspruch genommenen Flächengröße und nur nachgeordnet aufgrund der Flächenanzahl in diese Kategorie fallen. Die mäßig häufigen Biotoptypen sind magere Ausprägungen von Dauergrünland, feuchte Hochstauden und Streuobstwiesen. Bezüglich der räumlichen Verteilung der sehr seltenen und seltenen Biotoptypen kann man keine Konzentrationen innerhalb des Naturraumes feststellen. Die mäßig häufigen treten überwiegend gleichmäßig im ‘Östlichen Hintertaunus’ verteilt auf, wobei die mageren Ausprägungen des Dauergrünlandes im südlichen Gebiet (bei Schmitten) zusammenhängend vorkommen. Zu den häufigen und sehr häufigen Biotop- und Nutzungstypen zählen neben den verschiedenen Wäldern die mesophilen Wiesen und Weiden und Gebüsche und Feldgehölze. Nur etwa 15 % der als sehr selten und selten eingestuften Biotoptypen sind derzeit als Naturschutzgebiete (verordnete und im Entwurf befindliche) im ‘Östlichen Hintertaunus’ gesichert. • Verbund-/Raumfunktion Der durch Mittelgebirgsbäche und -flüsse geprägte ‘Östliche Hintertaunus’ zeichnet sich nur durch einen geringen Anteil von Grünland auf feuchten Standorten aus, welches im Auenbereich die typische Nutzungsform außerhalb des Waldes wäre. Die als hoch bewerteten Flächen finden sich vor allem im Tal der Weil und der Usa sowie im Dattenbachtal, wobei die hoch verbundene Klasse in den ‘Hintertaunus-Untereinheiten’ stärker vertreten ist als im ‘Usinger Becken’. Nur das Gebiet entlang des Dattenbaches ist im Naturschutzgebiet „Dattenbachtal“ erfaßt. Im UVF-Vergleich fällt die günstige Verbundfunktion für die mageren Dauergrünländer und Heiden auf, die sich vornehmlich im Westen des Naturraumes auf Vorkommen bei Schmitten (teilweise im NSG „Reifenberger Wiesen“) und Riedelbach (NSG „Riedelbacher Heide“) stützen. Besondere Bedeutung erlangt diese Biotoptypengruppe dadurch, daß sie mehr als ein Drittel des gesamten UVF-Vorkommens repräsentieren. Deutlich negativer sieht es für die Streuobstwiesenvernetzung im ‘Östlichen Hintertaunus’ aus, die eine hohe Verbundfunktion nur für unter 10 % des Bestandes aufweist. 206 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Auch die Röhrichtgesellschaften sind flächenmäßig nur schwach vertreten. Es gibt nur zwischen Oberreifenberg und Schmitten ein einziges stark verbundenes Gebiet. Bezüglich der linearen und kleinflächigen Gehölzstrukturen (Hecken, Feldgehölze, etc.) weisen die Gemeinden Grävenwiesbach, Schmitten und Weilrod Gebiete mit hoher Vernetzung auf. In Glashütten, Neu-Anspach, Usingen und Wehrheim sind die vorhandenen Bestände als mittel verbunden bewertet. Der ‘Östliche Hintertaunus’ ist bezüglich seiner Raumfunktion im UVF-Gebiet von herausragender Bedeutung. Fast die gesamte bewertete Fläche ist durch eine regionale Raumwirksamkeit charakterisiert. Den ‘Östlichen Hintertaunus’ kann man insgesamt noch als eine Region bezeichnen, die von großen zusammenhängenden Räumen (vor allem Grünlandbereiche, die die Auen kennzeichnen) geprägt ist. Nur ein geringer Anteil der Freifläche ist mit lokaler Bedeutung belegt, diese konzentriert sich hauptsächlich auf den Süden. • Regenerationspotential Für 4.970 ha (18 % des ‘Östlichen Hintertaunus’) ist die Regenerierbarkeit bewertet worden. Aufgrund des im UVF-Vergleich relativ hohen Anteils an Dauergrünland ist die Klasse der als mittelmäßig zu regenerierenden Biotoptypen mit insgesamt 3.865 ha (78 %) am stärksten ausgeprägt. Die Verteilung dieser Klasse erstreckt sich über den gesamten ‘Östlichen Hintertaunus’ gleichmäßig. Im südlichen Teil des Landschaftsraumes (in Schmitten, Glashütten und teilweise Usingen) wurde das Regenerationspotential aufgrund des positiven aktuellen Zustandes der Biotoptypen anhand der Ergebnisse der Geländekartierung um eine Klasse aufgewertet (geringes Regenerationspotential). Für den nördlichen Bereich weisen die Geländekartierungen stärker auf das Vorkommen von Biotoptypen mit hohem Regenerationspotential hin. Der Anteil an Biotoptypen mit hohem Regenerationspotential ist im Vergleich zum restlichen UVF-Gebiet mit 600 ha (12 % der im Landschaftsraum bewerteten Flächen) relativ hoch. Die intensive Grünlandnutzung und die damit einhergehende Degeneration der Wiesen- und Weidengesellschaften führte hauptsächlich dazu, daß der theoretisch ermittelte Wert für das mittlere Regenerationspotential durch die aus der Geländekartierung vorliegenden Informationen verändert wurde. Ein Vergleich des theoretisch ermittelten Regenerationspotentials mit dem durch Geländekartierung ergänzten läßt auch für die Restfläche eine stärkere Verlagerung vom mittleren zum hohen Regenerationspotential wahrscheinlich werden. 2.4.2.2 Naturräumliche Haupteinheit Hoher Taunus • Seltenheit/Häufigkeit Die sehr seltenen und seltenen Biotop- und Nutzungstypen nehmen rund 38 ha (0,4 %) und zusammen mit den mäßig häufigen 3,5 Flächenprozent ein. Über 90 % des Landschaftsraumes sind durch die sehr häufigen Biotoptypen belegt, was deutlich über dem UVF-Durchschnitt liegt. Zu der Klasse der sehr seltenen Biotoptypen zählen Quellfluren und kleinflächige Gehölzstrukturen wie Alleen, Hecken und Baumgruppen. Zu den seltenen Biotoptypen gehören Großröhrichte / Großseggenrieder, Heiden, Feucht- und Naßgrünländer und Baumreihen. Die mäßig häufigen Biotoptypen sind magere Ausprägungen von Dauergrünland, feuchte Hochstauden und Streuobstwiesen. Die sehr seltenen und seltenen Biotoptypen kommen fast ausschließlich im westlichen Bereich des ‘Hohen Taunus’ vor. Bis auf die als mäßig häufig eingestuften Streuobstwiesen im östlichen ‘Hohen Taunus’, in Friedrichsdorf (Köppern), treten alle mäßig häufigen Biotoptypen im nicht bewaldeten Westen des Naturraumes auf. Im Südwesten kommt es in Eppstein (Niederjosbach, Ehlhalten), Glashütten (Schloßborn) und Kelkheim (Ruppertshain) zu Schwerpunktvorkommen der mäßig häufigen Biotoptypen. Ähnlich wie im ‘Östlichen Hintertaunus’ zählen zu den häufigeren Biotop- und Nutzungstypen des ‘Hohen Taunus’ neben den verschiedenen Wäldern die mesophilen Wiesen und Weiden und Gebüsche und Feldgehölze. 207 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Über 50 % der als selten oder sehr selten eingestuften Biotoptypen sind derzeit als Naturschutzgebiete (verordnete und im Entwurf befindliche) im ‘Hohen Taunus’ gesichert. • Verbund-/Raumfunktion Für den überwiegend mit Wald bestockten ‘Hohen Taunus’ sind nur im westlichen, landwirtschaftlich geprägten Teil Biotoptypen vorhanden, die bezüglich der Verbundwirkung untersucht worden sind. Für die an feuchte Standortverhältnisse angepaßten Grünlandgesellschaften hat die Dattenbach-Aue eine herausragende Bedeutung. Das einzige Gebiet mit hoher Verbundfunktion (nördlich von Ehlhalten) wird auf weiteren 30 Hektar durch mittel verbundbedeutsame Flächen, vornehmlich im Naturschutzgebiet „Dattenbachaue“ und teilweise „Schmittröder Wiesen“ sowie im Bereich der sogenannten „Schafweide“ ergänzt. In diesen Gebieten konzentrieren sich auch die verschiedenen Röhrichtgesellschaften. Der Anteil an magerem Dauergrünland ist im ‘Hohen Taunus’ mit insgesamt 30 ha gering, durch die Konzentration auf im wesentlichen zwei Gebiete (Eppstein und Glashütten) ist eine positive Verbundfunktion festzustellen. Die Streuobstwiesennutzung findet in den Städten Eppstein (Niederjosbach) und Kelkheim (Ruppertshain) in hoch verbundenen Gebieten statt. Im Bereich von Eppstein (Ehlhalten) sind die vorhandenen Bestände nur mittel verbunden. Auch im Bereich der Kleinstrukturen (Feldgehölzen, Hecken etc.) ist das geringe Vorkommen auf den westlichen Bereich des Landschaftsraumes beschränkt, wobei die Vernetzung in Eppstein und Kelkheim überwiegend hoch ist und in Glashütten die vorhandenen Bestände nur als mittel verbunden bewertet worden sind. Die Flächen mit lokaler und regionaler Bedeutung beschränken sich aufgrund des hohen Waldanteils im Landschaftsraum hauptsächlich auf den westlichen Bereich und eine Teilfläche lokaler Bedeutung im Osten. Flächen regionaler Bedeutung sind das ausgedehnte Grünland westlich von Ehlhalten und westlich von Eppenhain, die bereits als NSG geschützte Dattenbachaue sowie der kleinräumige Wechsel von Streuobst, Grünland und Kleinstrukturen um Niederjosbach und Ruppertshain. Das westlich von Königstein gelegene Grünland in der Rombachaue gehört zum nördlichen Teil der regional bedeutsamen Liederbachaue, die sich bandartig nach Süden in den ‘Vortaunus’ fortsetzt. Von lokaler Bedeutung sind die Grünlandbestände südlich von Schloßborn und nordwestlich von Köppern. • Regenerierbarkeit Die 570 ha analysierte Fläche (6 % des Landschaftsraumes) konzentrieren sich auf den südwestlichen Teil des ‘Hohen Taunus’. Gebiete mit mittlerem bis geringem Regenerationspotential erstrecken sich überwiegend auf den größeren Grünlandbereichen in den Gemeinden Glashütten, Eppstein und Kelkheim. Auffällig ist der im UVF-Vergleich hohe Anteil der Flächen mit geringen Wiederherstellungschancen von mehr als 30 % (180 ha) der bewerteten Flächen. Der größte Teil dieser Flächen liegt innerhalb der Naturschutzgebiete des Landschaftsraumes, darüber hinaus werden in Glashütten (Schloßborn) Schwerpunkte deutlich. 2.4.2.3 Naturräumliche Haupteinheit Vortaunus • Seltenheit/Häufigkeit Die sehr seltenen und seltenen Biotop- und Nutzungstypen sind mit etwa 150 ha auf rund 1 % der Fläche des ‘Vortaunus’ vertreten. Zusammen mit den mäßig häufigen decken sie 6 % der Naturraumfläche ab, was das höchste Vorkommen dieser 3 Klassen innerhalb des UVF-Gebietes darstellt. Zu der Klasse der sehr seltenen Biotoptypen zählen Quellfluren, Hohlwege, trockene Heiden und kleinflächige Gehölzstrukturen wie Alleen, Hecken und Baumgruppen. Zu den seltenen Biotoptypen gehören 208 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Großröhrichte/-seggenrieder, Feucht- und Naßgrünländer, Magergrünländer und Baumreihen. Die mäßig häufigen Biotoptypen bestehen hauptsächlich aus feuchten Hochstaudenfluren. Die räumliche Verteilung der sehr seltenen bis mäßig häufigen Biotoptypen läßt keine wesentlichen Unterschiede innerhalb des ‘Vortaunus’ deutlich werden. Die feuchten Biotoptypen dieser drei Klassen konzentrieren sich entsprechend ihrer Standortansprüche vornehmlich in den Auen. Hierbei treten die Daisbachwiesen bei Bremthal (NSG in Eppstein) größenmäßig besonders hervor. Im ‘Vortaunus’ fallen innerhalb der häufiger auftretenden Klassen die Streuobstwiesen, Frischwiesen/weiden und Gebüsche, Feldgehölze aus Biotop- und Artenschutzsicht besonders ins Gewicht. Nur etwa 20 % der als selten oder sehr selten eingestuften Biotoptypen sind derzeit als Naturschutzgebiete (verordnete und im Entwurf befindliche) im ‘Vortaunus’ gesichert. • Verbund-/Raumfunktion Mager ausgeprägte Dauergrünländer und andere an diese Standortverhältnisse angepaßte Biotoptypen kommen im ‘Vortaunus’ nur mit geringer und mittlerer Verbundfunktion vor. Sie konzentrieren sich auf die Gebiete des NSG „Hünerbergwiesen“ (Oberursel), südlich von Langenhain und die Stierstädter Heide. Die hoch verbundenen feuchten Dauergrünländer befinden sich zum Großteil innerhalb von Naturschutzgebieten („Altenhainer Tal“, „Daisbachwiesen“, „Förstergrund“, „Waldwiesenbachtal“, „Hühnerbergwiesen“), darüber hinaus in der Klingenbach-Aue (Eppstein) und im Quellbereich des Sulzbachzuflusses südlich von Altenhain. Nur mittel oder gering verbunden treten Feucht- und Naßwiesen in den Naturschutzgebieten „Kassernbachtal“, „Krebsbachtal“, „Rossert-Hainkopf-Dachsbau“ auf. Auch in den Auen von Sulzbach, Schwarzbach, Braubach und Rombach ist diese Biotoptypen-Gruppe nur mittel verbunden. Streuobst hat seinen Vorkommensschwerpunkt innerhalb des UVF-Gebietes im ‘Vortaunus’. Daraus resultiert die hohe Verbundfunktion für fast 60 % der Bestände (rund 430 ha). Diese Streuobstgebiete befinden sich vornehmlich in Bad Soden, den westlich und östlich angrenzenden Bereichen der Städte Kelkheim und Königstein (Mammmolshain) sowie in Hofheim und in Friedrichsdorf. Gebiete mit nur gering bis mittel verbundenen Vorkommen sind im nördlichen Teil von Hofheim und Kelkheim sowie in Kronberg vorhanden. Die gehölzgeprägten Kleinstrukturen (Hecken, Feldgehölze etc.) sind z. T. aufgrund der beachtlichen Größe von Einzelflächen in die hoch verbundene Klasse eingestuft, wie z. B. in Eppstein, wo sie aus brachgefallenen Streuobstwiesen hervorgegangen sind. Einem hohen Anteil der bewerteten Flächen kommt eine raumwirksame Bedeutung zu. Dabei ist ein Schwerpunkt der regional bedeutsamen Flächen im zentralen und nordwestlichen Bereich des Landschaftsraumes zu lokalisieren. Dies sind das Grünland der Liederbachaue, die als NSG geschützte Sulzbachaue bei Bad Soden und das aus Streuobst, Kleinstrukturen und Grünland gebildete Mosaik nördlich und südöstlich von Altenhain, im Bereich zwischen Bad Soden und Kelkheim sowie zwischen Neuenhain, Mammolshain und Kronberg. Auch den Grünland- und Streuobstflächen bei Langenhain, Niederjosbach und zwischen Fischbach und Ruppertshain kommt eine regionale Bedeutung zu. Die Flächen lokaler Bedeutung sind im Landschaftsraum relativ gleichmäßig verteilt. Dies sind die GrünlandStreuobst-Komplexe zwischen Köppern und Friedrichsdorf, das Kirdorfer Feld, das Grünland bei Dornholzhausen, Oberhöchstadt, Königstein, Kelkheim und Wildsachsen sowie die Feldgehölze und Grünländer in der Schwarzbachaue zwischen Eppstein und Lorsbach. • Regenerierbarkeit Die bewerteten Flächen von 2.085 ha (15 % des Landschaftsraumes) verteilen sich hauptsächlich auf die südwestliche Hälfte des Landschaftsraumes. Die großen Bereiche der mittelfristig regenerierbaren Biotoptypen (1.600 ha, 77 % der bewerteten Fläche) konzentrieren sich hier siedlungsnah. Flächen mit hohem Regenerationspotential liegen auf etwa 175 ha überwiegend kleinflächig vor. Biotoptypen mit 209 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... geringem Potential zur Wiederherstellung konzentrieren sich in größeren Ausmaßen hauptsächlich im nördlichen Teil des Landschaftsraumes und nehmen etwa 300 ha ein (15 % der bewerteten Fläche). 2.4.2.4 Naturräumliche Haupteinheit Main-Taunus-Vorland • Seltenheit/Häufigkeit Die Klassen der sehr seltenen und seltenen Biotop- und Nutzungstypen umfassen rund 60 ha und damit weniger als 0,5 Flächenprozent des ‘Main-Taunus-Vorlandes’. Auch die mäßig häufigen Biotop- und Nutzungstypen decken mit nur etwa 2,1 % und 400 ha deutlich weniger Fläche als im restlichen UVFGebiet ab. Zu der Klasse der sehr seltenen Biotoptypen zählen Hohlwege, Sand- und Felstrockenrasen und Kalkmager-/Halbtrockenrasen. Zu den seltenen Biotoptypen gehören Großröhrichte/-seggenrieder, feuchte Hochstaudenfluren, Magergrünländer, Alleen, Baumgruppen und Hecken. Die mäßig häufigen Biotoptypen bestehen hauptsächlich aus Feucht- und Naßgrünländern und Baumreihen. Die räumliche Verteilung der sehr seltenen bis mäßig häufigen Biotoptypen läßt außer im Norden, im Bereich des Kirdorfer Feldes (Bad Homburg), keine Schwerpunktbildung erkennen. Ähnlich wie im ‘Vortaunus’ gehören Streuobstwiesen, mesophile auergrünländer, Gebüsche und Feldgehölze im ‘Main-Taunus-Vorland’ mit zu den dominierenden Klassen. Etwa 48 % der als selten oder sehr selten eingestuften Biotoptypen sind derzeit als Naturschutzgebiete (verordnete und im Entwurf befindliche) im ‘Main-Taunus-Vorland’ gesichert. • Verbund-/Raumfunktion Hinsichtlich der Verbundfunktion zeichnen sich das Kirdorfer Feld (NSG, Bad Homburg) und die Wikkerbach-Aue (teilweise NSG, Hochheim und Flörsheim) besonders aus. Während im Bad Homburger Gebiet feuchte und magere Ausprägungen von Grünlandgesellschaften genauso wie Streuobstwiesen mit hoher Verbundfunktion vorkommen, ist das Wickerbachtal für die Gehölzverbundfunktion (Streuobst, Hecken und Feldgehölze) außerordentlich bedeutsam. Zudem zeichnet sich das Wickerbachtal durch gering bis mittel verbundbedeutsame Sand- und Kalkmagerrasen aus. Weitere Vorkommen der feuchten und nassen Grünlandgesellschaften mit Bedarf an zusätzlichen Verbundelementen befinden sich in den Auen von Kalbach, Eschbach, Erlenbach, Kassernbach (NSG) und im Bereich des Urselbaches mit Zuflüssen. Streuobstwiesen mit hoher Verbundfunktion kommen im Nordosten (in Bad Homburg und Friedrichsdorf) und im Südwesten (in Hofheim und in der Wickerbach-Aue) des Landschaftsraumes vor. Weitere nur mittel oder gering verbundene Streuobstwiesen sind im gesamten Landschaftsraum verteilt. Der relativ geringe Anteil an Gebieten mit bedeutsamer Raumfunktion konzentriert sich fast ausschließlich auf den nordöstlichen und südwestlichen Bereich des Landschaftsraumes. Die Wickerbachaue ist der einzige Bereich mit regionaler Bedeutung im Landschaftsraum. Flächen mit lokaler Bedeutung sind der Grünlandbereich bei Wallau und Diedenbergen, der Streuobst-Feldgehölz-Komplex nördlich von Hofheim und im Osten verteilte Grünland-Streuobst-Gebiete um Bad Homburg, Friedrichsdorf, Oberursel, Ober-Erlenbach und Bonames sowie das Kirdorfer Feld und Teile der Erlenbachaue. Im zentralen Bereich ist das Grünlandgebiet zwischen Schwalbach, Sulzbach und Eschborn lokal bedeutsam. • Regenerierbarkeit Flächen mit geringem Regenerationspotential (160 ha) sind in größerer Ausdehnung im Norden des ‘Main-Taunus-Vorlandes’, im Kirdorfer Feld (Bad Homburg) und bei Oberursel anzutreffen. Die Geländekartierungen weisen mit größeren übernutzten Grünlandbereichen den nördlichen Teil des Landschaftsraumes als Gebiete mit hohen Regenerationschancen aus (insgesamt 240 ha). Die mittelfristig regenerierbaren Biotoptypen (1.530 ha bzw. 81 % der bewerteten Fläche) verteilen sich gleichmäßig 210 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... über den gesamten Landschaftsraum. Ein Vergleich des theoretisch ermittelten Regenerationspotentials mit dem durch Geländekartierung ergänzten läßt eine Verlagerung in die Klasse des hohen Regenerationspotentials deutlich werden. 2.4.2.5 Landschaftsraum Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach • Seltenheit/Häufigkeit Der ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ ist ebenso wie das ‘Main-Taunus-Vorland’ hinsichtlich der Flächenanteile der sehr seltenen bis mäßig häufigen Biotop- und Nutzungstypen deutlich unter dem UVF-Durchschnitt. Mit knapp 2,5 % der Fläche nehmen diese Gruppen etwa 460 ha ein. Zu der Klasse der sehr seltenen Biotoptypen zählen nur die Verlandungszonen. Zu den seltenen Biotoptypen gehören feuchte Hochstaudenfluren, Großröhrichte/-seggenrieder, Magergrünländer, Sand/Felstrockenrasen, Feucht- und Naßgrünländer, Baumgruppen und Hecken. Die mäßig häufigen Biotoptypen bestehen hauptsächlich aus Alleen und Baumreihen. Die Verteilung der sehr seltenen bis mäßig häufigen Biotoptypen wird durch die im innerstädtischen Bereich vorherrschenden Alleen und Baumreihen dominiert. Außerdem kommen wenige Konzentrationen dieser Gruppen im Westen, auf der Schwanheimer Düne und dem Sossenheimer Feld und im Osten, östlich von Preungesheim und Bieber, vor. Im ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ fallen innerhalb der häufigen Biotop- und Nutzungstypen die Streuobstwiesen, Frischwiesen/-weiden, Gebüsche und Feldgehölze aus Biotop- und Artenschutz-Sicht besonders ins Gewicht. Nur etwa 15 % der als sehr selten oder selten eingestuften Biotoptypen sind derzeit im ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ als Naturschutzgebiete (verordnete und im Entwurf befindliche) gesichert. • Verbund-/Raumfunktion Im Landschaftsraum ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ treten die beiden Gebiete der Schwanheimer Düne (NSG) und des Sossenheimer Feldes bezüglich hoch verbundener Biotoptypen besonders hervor. Im Bereich der Binnendüne ist eine Verdichtung an extensiv genutztem Grünland mit Streuobstnutzung und an Kleinstrukturen festzustellen. Das Sossenheimer Feld ist ebenfalls für Hecken, Feldgehölze etc. sowie Streuobstwiesen hoch verbunden, weist darüber hinaus auch für Feucht- und Naßgrünländer diese positiven Eigenschaften auf. Hohe Verbundfunktion für feuchte Ausprägungen von Dauergrünland und deren Brachen sind außerdem im NSG „Riedwiesen“ bei Niederursel und westlich von Preungesheim festzustellen. Im Seckbacher Ried (NSG) sind diese nur mittel verbunden ebenso wie südlich von Fechenheim und in der Kelsterbach-Aue. Die feuchten und mageren Ausprägungen der verschiedenen Grünlandgesellschaften sind jeweils über 75 % als sehr hoch verbunden klassifiziert, was allerdings durch das geringe Gesamtvorkommen dieser Gruppe auf rund 85 ha (dies sind weniger als 0,5 % des Landschaftsraumes) relativiert wird. Bezüglich der Streuobstvernetzung fällt die Klasse der hoch verbundenen Flächen mit unter 30 % auf. Diese Gebiete, die sich über die oben erwähnten hinaus in Preungesheim, Kelsterbach und Bieber befinden, sind vornehmlich im Frankfurter Stadtgebiet (Sindlingen, Niederursel, Bergen-Enkheim und Seckbach) durch gering bis mittel verbundene ergänzt. Die Flächen mit bedeutsamer Raumfunktion haben nur einen geringen Anteil an der Gesamtfläche des Landschaftsraumes. Von regionaler Bedeutung sind nur Flächen bei Preungesheim und BergenEnkheim, die mit den Streuobstwiesen der Wetterau einen räumlichen Schwerpunkt von regional bedeutsamen Flächen bilden. Bereiche lokaler Bedeutung sind die Naturschutzgebiete „Riedwiese“ bei Heddernheim und „Schwanheimer Düne“, die Streuobstbestände südlich von Kelsterbach und südlich von Sossenheim sowie Grünlandgebiete bei Bieber. 211 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... • Regenerierbarkeit Die etwa 680 ha der nur mittelfristig wiederherstellbaren Biotoptypen (hohes Regenerationspotential) konzentrieren sich auf wenige großflächige Vorkommen am nordöstlichen Rand des Landschaftraumes sowie auf Sossenheim und den Bereich der Schwanheimer Düne. Die Binnendüne ist außerdem durch größere Vorkommen nur langfristig entwickelbarer Vegetation charakterisiert. Mit nur 57 ha (7,5 % der bewerteten Fläche) stellt der ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ für diese Klasse mit geringen Wiederherstellungschancen das UVF-Schlußlicht dar. 2.4.2.6 Naturräumliche Haupteinheit Wetterau • Seltenheit/Häufigkeit In der ‘Wetterau’ werden etwa 170 ha (2,9 %) den Klassen der sehr seltenen bis mäßig häufigen Biotopund Nutzungstypen zugeordnet. Damit liegt die Naturräumliche Haupteinheit ‘Wetterau’ deutlich unter dem UVF-Durchschnitt, der mit 3,8 Flächenprozent für die drei ersten Häufigkeitsklassen berechnet wurde. Zu der Klasse der sehr seltenen Biotoptypen zählen feuchte Hochstaudenfluren, Hohlwege, Feucht- und Naßgrünländer, Kalkmagerrasen, Magergrünländer und Baumgruppen. Zu den seltenen Biotoptypen gehören Großröhrichte/-seggenrieder und Hecken. Die mäßig häufigen Biotoptypen bestehen hauptsächlich aus Gebüschen, Feldgehölzen und Baumreihen. Die räumliche Verteilung der sehr seltenen bis mäßig häufigen Biotoptypen läßt keine wesentlichen Konzentrationen innerhalb der ‘Wetterau’ und Unterschiede zwischen den beiden Landschaftsräumen ‘Friedberger Wetterau’ und ‘Bergener Rücken’ erkennen. In der ‘Wetterau’ haben innerhalb der häufigen Biotop- und Nutzungstypen die Streuobstwiesen und Frischwiesen/-weiden aus Biotop- und Artenschutzsicht besonderes Gewicht. Die Bewertung klassifiziert die Streuobstwiesen in der ‘Wetterau’ sogar als sehr häufig, was innerhalb des UVF-Gebietes nur noch einmal festzustellen war. In der ‘Wetterau’ sind derzeit keine Flächen von den als sehr selten oder selten eingestuften Biotoptypen in Naturschutzgebieten gesichert. • Verbund-/Raumfunktion Feuchte Dauergrünländer sind nur isoliert im Süden des Naturraumes (z. B. in der Nidda- und Braubach-Aue) vorhanden. Magere Biotoptypen wie der Kalkmagerrasen südöstlich von Bad Vilbel, Halbtrockenrasenvorkommen im NSG „Hartigwäldchen“ und mager ausgeprägtes Grünland bei Bischofsheim sind gering bis mittel verbunden. Im Jahre 1991 war die Nutzungsaufgabe ein maßgeblicher Gefährdungsfaktor. Positive Entwicklungsmöglichkeiten für diese Biotoptypengruppe ergeben die Standortverhältnisse östlich von Preungesheim durch Extensivierung auf derzeit intensiv genutzten Schafweiden. Für das Streuobst sind hochverbundene Gebiete in Bad Homburg (östlich von Burgholzhausen) erfaßt worden. Ebenso östlich von Preungesheim, wo sich ein Streuobstgebiet entlang der Grenze zu Bad Vilbel erstreckt. Eine Fortsetzung erfährt dieses überwiegend hoch verbundene Streuobstwiesenband östlich von Bergen-Enkheim bis nördlich von Maintal (Hochstadt). Es ist eine deutliche Konzentration der Flächen mit bedeutsamer Raumfunktion im zentralen Bereich Preungesheim–Bad Vilbel–Gronau zu erkennen. In der ‘Friedberger Wetterau’ liegen Bereiche mit lokaler Bedeutung bei Gronau, nordöstlich von Bad Vilbel und südlich von Burgholzhausen. Von regionaler Bedeutung sind die Streuobstbestände des ‘Bergener Rückens’, die sich von Preungesheim nach Bergen-Enkheim und weiter nach Bad Vilbel erstrecken. Den ausgedehnten Streuobstwiesen nördlich von Hochstadt kommt lokale Bedeutung zu. 212 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... • Regenerierbarkeit Die mittelfristig wiederherstellbaren Biotoptypen (460 ha, 71 % der bewerteten Fläche des Landschaftsraumes) kommen überwiegend kleinflächig verteilt vor. Nur im Südosten der ‘Wetterau’, im nördlichen Maintal, ist ein großflächiges Vorkommen. Es sind vornehmlich die Streuobstbestände der südlichen ‘Wetterau’, die die Klasse der nur langfristig entwickelbaren Typen darstellen (geringes Regenerationspotential). Diese Klasse nimmt insgesamt etwa 137 ha und damit 21 % der bewerteten Fläche des Landschaftsraumes ein. 2.4.2.7 Naturräumliche Haupteinheit Untermainebene • Seltenheit/Häufigkeit In der ‘Untermainebene’ kommen die sehr seltenen bis mäßig häufigen Biotop- und Nutzungstypen auf etwa 1.440 ha vor, dies entspricht mit 3,6 % dem Durchschnitt des UVF-Gebietes. Unterschiede werden beim Vergleich der vier Landschaftsräume deutlich, wobei die ‘Flörsheim-Steinheimer und AuheimKleinostheimer Mainniederung’ mit mehr als 5,5 Flächenprozent für die ersten drei Häufigkeitsklassen (sehr selten bis mäßig häufig) herausragt. In der ‘Flörsheim-Steinheimer Mainniederung’ geht dieser relativ hohe Flächenanteil allerdings im wesentlichen auf das Auftreten von sehr seltenen bis mäßig häufigen Nutzungstypen und weniger auf Biotoptypen zurück. Zu der Klasse der sehr seltenen Biotoptypen zählen überwiegend Hohlwege und Kalkhalbtrockenrasen. Zu den seltenen Biotoptypen gehören Verlandungszonen, Sandtrockenrasen, trockene Heiden, Alleen, Baumgruppen und Hecken. Die mäßig häufigen Biotoptypen bestehen hauptsächlich aus Magergrünländern, Feucht- und Naßgrünländern, feuchten Hochstaudenfluren, Großröhrichten/-seggenriedern und Baumreihen. Die räumliche Verteilung der sehr seltenen bis mäßig häufigen Biotoptypen weist den zentralen Teil der ‘Untermainebene’ (südlicher Bereich Frankfurts und Neu-Isenburgs, westliche Bereiche von Offenbach und Heusenstamm sowie den Norden Dreieichs) als Bereiche geringen Vorkommens aus. Die östliche Untermainebene im Bereich zwischen dem ‘Messeler Hügelland’ und der ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ ist in der südlichen Hälfte fast ausschließlich in der Niederrodener Lache bezüglich dieser Biotoptypen hervorzuheben. Weiter nördlich treten feuchte Pflanzengesellschaften in Heusenstamm, Obertshausen, Bieber und trockene, magere Ausprägungen sowie Streuobst durch räumliche Konzentrationen hervor. Westlich des ‘Messeler Hügellandes’ treten die selteneren Biotoptypen vermehrt in den Naturschutzgebieten „Herrenröther-/Bornwaldswiesen“ und den „Oberwiesen von Sprendlingen“ sowie östlich und südlich von Langen auf. In der ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ sind in den Städten Seligenstadt und Mainhausen Schwerpunkte im Vorhandensein dieser selteneren Biotoptypen primär durch das Auftreten von feuchten Hochstaudenfluren festzustellen. In der ‘Untermainebene’ übernehmen die Streuobstwiesen, Frischwiesen/-weiden und Gebüsche, Feldgehölze wie auch fast im gesamten übrigen UVF-Gebiet den Part der häufigen Biotop- und Nutzungstypen. In der ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’ treten die ersten drei Häufigkeitsklassen im Bereich des Berger Hanges und des Enkheimer Riedes durch Agglomeration besonders hervor. Über 70 % der als sehr selten oder selten eingestuften Biotoptypen sind derzeit durch Naturschutzgebiete (verordnete und im Entwurf befindliche) in der ‘Untermainebene’ gesichert, wobei die Klasse der sehr seltenen rund 61 % einnimmt. • Verbund-/Raumfunktion Für die an feuchte Standortverhältnisse angepaßten Pflanzengesellschaften des Grünlandes ist festzustellen, daß fast alle als hoch verbunden bewerteten Flächen bereits durch Naturschutzgebiete gesichert sind (Oberwiesen von Sprendlingen, Enkheimer Ried, Eirundwiese, Hochbruch von Hausen, Niederrodener Lache, Luderbachaue). 213 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Vereinzelt und/oder kleinräumig und von daher als gering oder mittel verbunden bewertet, treten feuchte Grünlandgesellschaften u a. in der Luderbachaue (Dreieich, Neu-Isenburg), der Bieberaue (Heusenstamm, Mühlheim, Offenbach), der Rodau-Aue (Mühlheim, Rodgau) und im Bereich der Mainauen (Flörsheim, Hainburg, Mainhausen, Seligenstadt) auf. Darüber hinaus gibt es Feucht- und Naßgrünländer mit zusätzlichem Verbundbedarf in den Naturschutzgebieten „Herrnröther- und Bornwaldswiesen“, „Langhorst“, „Obermannslache“, „Gräbenwälchesfeld v. Hausen“, „Rotsohl und Thomassee“, „Niederrodener Lache“, „Affelderchen“ und „Rettichbruch“ und auf wenigen Einzelflächen in Nachbarschaft zu Bächen und Gräben. Hoch verbundene Großröhricht- und Großseggenvorkommen konzentrieren sich ebenso wie die Feuchtund Naßgrünländer auf die Naturschutzgebiete. Zusätzlich zu den oben beschriebenen Gebieten haben sie im Schwarzbruch von Seligenstadt, der Bong’schen Kiesgrube, dem Mainflinger Mainufer und der Obermannslache hoch verbundene Schwerpunktvorkommen. Für die an magere und trockene Standortverhältnisse angepaßten Biotoptypen ist lediglich im NSG „Am Berger Hang“ und südlich von Mainhausen eine hohe Verbundfunktion bewertet worden. Die übrigen Flächen sind durch Isolation, Kleinräumigkeit und. besonders durch Nutzungsaufgabe gekennzeichnet und bedroht. Magere und trockene Biotoptypen mit mittlerer Biotopverbundfunktion sind in Mühlheim und Heusenstamm aufgrund der Bodenbeschaffenheit aus Flugsand zu Sandmagerrasen entwickelbar und durch weitere Flächenumnutzungen ergänzbar. Streuobstvorkommen mit hoher Verbundfunktion beschränken sich in der Untermainebene auf Gebiete westlich von Langen, das weitere Umfeld der Dietesheimer Steinbrüche in Mühlheim und einen Riegel von Hochstadt bis Bergen-Enkheim in Maintal und Frankfurt. Zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten werden im westlichen Raum in Hattersheim (Eddersheim/Okrifteler Obstwiesen), in Rodgau (nordöstlich von Dudenhofen), in Mainhausen (südlich und westlich von Zellhausen) und in Maintal (westlich von Dörnigheim) deutlich. Schwerpunkte des Kleinstrukturenvorkommens bilden in den Gemarkungen von Langen, Dreieich und Neu-Isenburg hoch verbundene Vernetzungskomplexe. In der gesamten östlichen Hälfte der Untermainebene treten Kleinstrukturen i. d. R. isoliert liegend auf, flächenmäßig spielen sie insbesondere in der Rodgauniederung und der Auheim-Kleinostheimer-Mainniederung eine untergeordnete Rolle. Die Gebiete mit lokal und regional bedeutsamer Raumfunktion bilden Schwerpunkte im Süden und im gesamten östlichen Bereich des Naturraums. In der ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’ kommt dem Streuobst-Grünland-Komplex zwischen Bergen-Enkheim und Bischofsheim und dem Grünland am Mainufer regionale Bedeutung zu. Lokal bedeutsam ist das Grünland bei Wachenbuchen, Hochstadt und Bürgel. In der ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ sind die Grünlandflächen einschließlich des NSG „Zellerbruch“ zwischen Zellhausen und Seligenstadt von regionaler Bedeutung. Die zusammenhängenden und als NSG geschützten Grünländer bei Froschhausen sind lokal bedeutsam. Im Landschaftsraum ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’ befinden sich die Bereiche regionaler Bedeutung im Osten bei Mühlheim, Rembrücken und Ober-Roden und im Südwesten bei Sprendlingen und Langen. Flächen mit lokal bedeutsamer Raumfunktion finden sich bei Schwanheim, Neu-Isenburg, Buchschlag sowie Einzelflächen bei Rodgau und Hausen. Die Grünlandflächen südlich von Maintal und nördlich von Heusenstamm bilden mit den Gebieten um Bieber einen größeren Bereich lokaler Bedeutung. Die als NSG geschützten Grünländer nordöstlich von Dreieich haben ebenfalls lokale Bedeutung. In der ‘Flörsheim-Griesheimer Mainniederung’ sind das Mainufer bei Flörsheim und Hochheim (Grünlandstandorte) und die Okrifteler Wiesen von lokaler Bedeutung. • Regenerierbarkeit Mehr als 2.500 ha, das sind 78 % der bewerteten Fläche, fallen in die Klasse der mittelfristig zu regenerierenden Biotoptypen. Während diese Klasse im zentralen Bereich der ‘Untermainebene’ fast nur klein214 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... flächig auftritt, ist das Vorkommen am nordöstlichen Rand der ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’ und weiter südlich in den Auen der Bieber, Rodau und Hengstengraben großflächig. Dasselbe trifft auch für die Mainauen im Bereich der ‘Auheim-Kleinostheimer’ und der ‘Flörsheim-Griesheimer Mainniederung’ sowie für die Auenbereiche westlich des ‘Messeler Hügellandes’ zu. Biotoptypen mit langfristiger Regenerationsdauer sind auf etwa 15 % der analysierten Fläche (476 ha) bewertet worden. Sie kommen verstärkt in Naturschutzgebieten (Hegbachaue bei Messel, Schwarzbruch von Seligenstadt, Herrnröther- und Bornaldswiesen, Luderbachaue, Niederrodener Lache, Kammereckswiesen) sowie in der Bieber- und Tränkebach-Aue vor. 2.4.2.8 Naturräumliche Haupteinheit Messeler Hügelland • Seltenheit/Häufigkeit Die sehr seltenen und seltenen Biotop- und Nutzungstypen kommen auf rund 50 ha vor und decken zusammen mit den etwa 385 ha der mäßig häufigen knapp 6 Prozent des ‘Messeler Hügellandes’ ab, womit im Vergleich zum Gesamt-UVF-Gebiet ein deutlich höheres Vorkommen dieser drei Gruppen zu verzeichnen ist. Zu der Klasse der sehr seltenen Biotoptypen zählen die Verlandungszonen und kleinflächigen Gehölzstrukturen der Alleen, Baumgruppen und Hecken. Zu den seltenen Biotoptypen gehören Sand-/Felstrockenrasen und feuchte Hochstaudenfluren, Feucht- und Naßgrünländer. Die mäßig häufigen Biotoptypen bestehen hauptsächlich aus mageren und feuchten Ausprägungen des Dauergrünlandes, Großröhrichten/-seggenriedern und Baumreihen. Die räumliche Verteilung der sehr seltenen bis mäßig häufigen Biotoptypen weist im wesentlichen die Hegbachaue, Bereiche südlich von Götzenhain und östlich Sprendlingens die Herrenröther und Bornwaldswiesen als Konzentrationsbereich aus. Nur etwa 10 % der als sehr selten oder selten eingestuften Biotoptypen sind derzeit durch Naturschutzgebiete (verordnete und im Entwurf befindliche) im ‘Messeler Hügelland’ gesichert. • Verbund-/Raumfunktion Feucht- und Naßgrünländer fallen im Messeler Hügelland, verglichen mit der Situation im restlichen UVF-Gebiet, durch ihre gute Verbundfunktion auf. Fast 50 % der hier erfaßten Vorkommen sind hoch verbunden. Sie konzentrieren sich auf Dreieich, wo sie über die Naturschutzgebiete „Herrnröther- und Bornwaldswiesen von Sprendlingen“, „Luderbachaue“ und „Hegbachaue“ bei Messel zum Großteil gesichert sind. Außerdem treten hoch verbundene Feuchtgrünländer in den Rohrwiesen südlich von Götzenhain und in Rödermark auf. Als mittel verbunden treten Feucht- und Naßgrünländer u. a. in den Auen der folgenden Gewässer auf: Hainwiesengraben (südlich Rödermark), Rodau (westlich von Urberach) und einem Zufluß zum Neuen Graben an der südlichen Grenze des Verbandsgebietes. Vereinzelt hier auftretende Calthionwiesen zeigen deutliche Brachemerkmale. Die allerdings überwiegend hohe Nutzungsintensität innerhalb dieser Auengebiete läßt nur eine langfristige Regeneration der typischen Pflanzengesellschaften realistisch erscheinen. Extensiv genutzte Grünländer auf mageren Standorten und trockene Biotoptypen treten im ‘Messeler Hügelland’ durchgehend gering bis mittel verbunden auf. Hoch verbundene Bereiche fehlen völlig, was besonders unter Berücksichtigung des Biotopentwicklungspotentials der Böden verwundert. Dieses weist zum Beispiel den Bereich nördlich von Götzenhain als stark trockenen Extremstandort aus. Die Streuobstvernetzung innerhalb des ‘Messeler Hügellandes’ zeichnet sich durch mehr als 65 % gering bis mittel verbundene Gebiete aus, die sich überwiegend in Ortsrandnähe befinden. Etwa 50 ha der Streuobstgebiete sind hoch verbunden: östlich von Langen (St. Albanus-Berg), in Dreieich (westlich von Götzenhain (Hirsengewann), südlich von Dreieichenhain) und in Rödermark (westlich Urberach). 215 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Die hoch verbundenen kleinflächigen Gehölzstrukturen finden sich entsprechend ihres überwiegenden Ursprungs (aus durchgewachsenen Streuobstwiesen hervorgegangen) u. a. in den ebenfalls beim Streuobst als hoch bewerteten Gebieten östlich von Langen und westlich von Dietzenbach. Im Landschaftsraum sind die Gebiete mit bedeutsamer Raumfunktion relativ gleichmäßig verteilt. Bereiche mit regionaler Bedeutung finden sich im Osten bei Messenhausen (Grünlandstandorte) und im Nordwesten bei Sprendlingen (Grünland-Feldgehölze), die jeweils mit angrenzenden Flächen der Untermainebene räumliche Schwerpunkte bilden. Lokal bedeutsam sind die Grünlandflächen westlich von Dietzenbach, östlich und westlich von Götzenhain, im südlichen Bereich von Urberach, östlich von Langen und westlich und südlich von Offenthal, wovon bereits Teilflächen als NSG geschützt sind. • Regenerierbarkeit 767 ha und damit etwa 77 % der bewerteten Fläche des Landschaftsraumes entfallen auf die mittelfristig zu regenerierenden Biotoptypen. Diese erstrecken sich überwiegend großflächig über das gesamte ‘Messeler Hügelland’. 180 ha (18 % der bewerteten Fläche des Landschaftsraumes) weisen ein geringes Regenerationspotential auf. Ihr Auftreten konzentriert sich vornehmlich auf die südwestliche Hälfte des Landschaftsraumes. Auf 54 ha sind Biotoptypen mit hohem Regenerationspotential vertreten, die zumeist isoliert liegen. 2.4.3 Sektorale Leitbilder aus der Sicht des Biotop- und Artenschutzes 2.4.3.1 Generelle Leitbilder • Umsetzung der naturschutzfachlichen Ziele des Biotop- und Artenschutzes innerhalb des Grundgerüstes des Biotopverbundsystems − Erhaltung und Entwicklung der Biotoptypen der ‘Roten Liste des UVF’ (Quellflur/-sumpfige Verlandungszone, Niedermoor, feuchte Hochstaudenflur, Feucht-/Naßgrünland, Großröhricht/-seggenried, Kalkmagerrasen/-halbtrockenrasen, trockene Heide, Sand-/Felstrockenrasen, magere Grünlandstandorte, offene Gesteinsstandorte, Hohlweg, Kleinstrukturen (Allee, Baumgruppe, Hekke, Baumreihe). Diese Lebensstätten müssen aufgrund ihrer Gefährdungssituation als unersetzbar gelten und sind damit vor jeglichem Eingriff zu schützen. Ihr Flächenanteil von derzeit 0,8 % des UVF-Gebietes ist deutlich zu erhöhen. − Erhalt der hoch vernetzten Biotoptypen und zusammenhängenden Räume, keine weitere Isolation und Zunahme der Barrierewirkung. − Vernetzung defizitärer Räume durch Entwicklung von Trittsteinen und Korridoren zwischen gleichen Biotoptypen, keine diffuse und isolierte Neuanlage. − Umsetzung der Entwicklungsflächen zu höherwertigeren Biotop- und Nutzungstypen. − Neuanlage, Wiederherstellung und Sicherung aller Biotoptypen mit langer Entwicklungsdauer und geringem Regenerationspotential. Dies sind neben den Biotoptypen der ‘Roten Liste des UVF’ auch die Glatthaferwiesen in typischer Ausprägung und Streuobstwiesen. − Erhöhung des Anteils an repräsentativen Biotoptypen unter Berücksichtigung des vorhandenen Vernetzungsbedarfs. − Konsequentere Umsetzung der Pflegekonzepte in Naturschutzgebieten mit einer Effizienzkontrolle für das Pflegemanagement. Stärkere Berücksichtigung der Biotoptypen der ‘Roten Liste des UVF’ bei Neuausweisungen von Naturschutzgebieten. − Neben den Fördermöglichkeiten der staatlichen Programme sollten sich auch die individuellen Erhaltungs- und Entwicklungsstrategien, wie etwa Obstwiesenrouten oder Baumpatenschaften etc., schwerpunktmäßig auf diese Bereiche konzentrieren. 216 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... • Umsetzung der naturschutzfachlichen Ziele des Biotop- und Artenschutzes außerhalb des Grundgerüstes des Biotopverbundsystems − Erhaltung aller für den Biotop- und Artenschutz als bedeutsam oder wertvoll eingestuften Flächen. − Erhöhung des Anteils an Biotopvernetzungselementen in Gebieten mit intensiver agrarischer Nutzung. − Allgemeine Reduktion der Landnutzungsintensität. − Sparsamer Flächenverbrauch insgesamt. • Umsetzung der naturschutzfachlichen Ziele des Biotop- und Artenschutzes auf der Gesamtfläche − Berücksichtigung der Belange der Artenschutzes. Vornehmlich für die Fauna ist die entsprechende Datengrundlage zu erarbeiten und bei der weiteren Planung zu integrieren. − Kein weiterer Gewässerverbau, Eigendynamik der Gewässer zulassen, naturnahe Ufergestaltung und -vegetation, Überprüfung der Einhaltung von § 68 HWG zu Gewässerrandstreifen, Gewässerbelastung reduzieren, Renaturierungsmöglichkeiten umsetzen, keine weiteren Fischteichanlagen, Wiederherstellung der Durchgängigkeit des Fließgewässersystems für die Regeneration der Fischfauna. − Entwicklung und Erhaltung natürlicher/naturnaher Waldbestände, insbesondere von Bruch-, Sumpfund Auwäldern und trockenen Waldgesellschaften, ökologische Waldrandgestaltung, keine Aufforstung in landschaftsgliedernden Wiesentälern. − Bei Maßnahmen des Regionalparks Leitbilder des Biotop- und Artenschutzes umsetzen. − Gelenkte Freizeitnutzung in sensiblen Bereichen. − Trassenneuplanungen vermeiden, bevorzugt Ausbau vorhandener Verkehrswege. 2.4.3.2 Leitbilder für Naturräumliche Haupteinheiten bzw. Landschaftsräume 2.4.3.2.1 Naturräumliche Haupteinheit Östlicher Hintertaunus − Der geringe Anteil der sehr seltenen und seltenen Biotoptypen (Verlandungszonen, Alleen, Sand-/ Felstrockenrasen und Quellfluren, Heiden, Feucht- und Naßgrünländer, Hohlwege, Großröhrichte / Großseggenrieder und Baumgruppen, Hecken, Baumreihen) soll erhalten und durch Entwicklung auf entsprechenden Standorten stark erhöht werden. Insbesondere die Feucht- und Naßgrünländer sind durch Nutzungsaufgabe auf 50 % der Fläche bedroht. Dem ist in zusammenhängenden Gebieten durch Vertragsnaturschutz und staatliche Fördermittel entgegenzuwirken. Der momentan sehr geringe Anteil der o. g. Biotoptypen, die über Naturschutzgebiete gesichert sind (derzeit 9 %), ist bei Neuausweisungen deutlich zu erhöhen. − Für die Auenbereiche des ‘Östlichen Hintertaunus’ muß bis auf wenige Ausnahmen insgesamt eine Nutzungsextensivierung gefordert werden. Intensive Beweidung und Mähnutzung sind der Grund für eine starke Degeneration des Grünlandes. − Für die Streuobstwiesen ist eine Konzentration von Neuanlagen auf vorhandene Streuobstgebiete zur Erhöhung der Verbundfunktion einer diffusen und isolierten Umsetzung vorzuziehen. Grundsätzlich ist dem Erhalt der Streuobstwiesen durch Verjüngung vorhandener Bestände gegenüber der Neuanlage der Vorrang einzuräumen. Aufgrund der verbliebenen Vernetzungspotentiale sind Neuanlagen im ‘Usinger Becken’ mit Priorität gegenüber den ‘Hintertaunus-Untereinheiten’ zu betreiben. − Für den südlichen Teil des Landschaftsraumes (Schmitten) soll die zunehmende Verbuschung durch Nutzungsaufgabe mit Hilfe sporadischer Pflege eingeschränkt werden. Eine großflächige Sukzession ist bei dem hohen Waldanteil im ‘Östlichen Hintertaunus’ nicht das anzustrebende Ziel. 217 Landschaftsplan UVF − Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Erhaltung der hoch verbundenen Kleinstrukturen (Hecken, Feldgehölzen etc.) in Grävenwiesbach, Schmitten und Weilrod. Folgende Gebiete des Biotopverbundes sind im ‘Östlichen Hintertaunus’ zu erhalten und zu entwickeln • Aue der Weil mit ihren Zuflüssen Die Aue der Weil, die den ‘Östlichen Hintertaunus’ ganz wesentlich prägt, ist überwiegend durch eine Übernutzung charakterisiert. Überdüngte Fettwiesen und Weiden (oft durch Pferdehaltung) wechseln mit hauptsächlich kleinflächigen Brachen. Positive Entwicklungsmöglichkeiten, die auch eine Konzentration von Fördermitteln sinnvoll werden lassen, bieten sich eher an den Zuflüssen (Mehrpfuhl-, Kröten-, Au- und Niedgesbach) als in der Aue der Weil selbst an. Aber auch die Aue der Weil sollte, insbesondere wegen der guten gewässerökologischen Voraussetzungen, langfristig extensiviert werden, um diese wesentliche Achse des Biotopverbundsystems im ‘Östlichen Hintertaunus’ zu erhalten und zu entwickeln. • Aue der Usa mit ihren Zuflüssen Die Usa und ihre Nebenflüsse gliedern mit ihren ausgedehnten Grünlandstandorten das ‘Usinger Becken’. Teilbereiche sind durch intensive Nutzung (Pferde- bzw. Rinderbeweidung und Überdüngung) gefährdet. Positive Entwicklungsmöglichkeiten bieten sich durch Extensivierung sowohl entlang der Usa selbst, als auch entlang ihrer Zuflüsse (Schleichenbach, Oberlauf des Stockheimer Bachs, Zufluß südlich von Usingen, Holzbach). Im NSG „Röllbachtal“ sollte durch konsequente Umsetzung des Pflegekonzeptes das Entwicklungspotential für die Entwicklung von wechselfeuchten Grünlandstandorten verzahnt mit feuchten Biotoptypen genutzt werden. Die langfristige Rücknahme der Nutzungsintensität in den Auen des gesamten Fließgewässersystems sichert den Erhalt des regional bedeutsamen Raumes. Grünlandgebiete • Glashütten (westlich von Glashütten) Die westlich von Glashütten vorhandenen Grünlandgebiete erlangen Bedeutung durch ihre Gesamtausdehnung, die von regionaler Bedeutung ist. Im südlichen Teil sollen die kleinräumig wechselnden Mosaike unterschiedlich feuchter Pflanzengesellschaften erhalten bleiben. Auch für die vorhandenen Glatthaferwiesen, die hier noch eine typische Ausprägung haben, soll die derzeitige Nutzung beibehalten werden. Westlich von Glashütten stellt die intensive Pferdehaltung einen wesentlichen Störfaktor aus Naturschutzsicht dar. Eine umgehende Unterbindung der Beweidung der feuchten Bereiche ist notwendig, mittelfristig ist ein Konzept für die Pferdehaltung zu entwickeln, welches durch Nutzung von mehr Fläche eine insgesamt extensivere Haltung ermöglicht. • Usingen, Schmitten Westlich von Usingen, auf den Flächen der Sendeanlage von Usingen-Merzhausen und nordöstlich von Schmitten (Brombach) gibt es größere Grünlandbestände, teilweise im Wechsel mit Ackernutzung, wo sich durch entsprechende Nutzung magere Ausprägungen von Grünland erhalten bzw. entwickeln lassen. Die Sendeanlage wird aktuell durch Schafbeweidung gepflegt, was aus Biotopschutzsicht beibehalten werden sollte. Westlich von Usingen ist die kombinierte Pferde- und Rinderbeweidung auf der Gesamtfläche zu extensivieren, die momentane Nutzungsintensität hat zur Degeneration der Dauergrünländer geführt. In Brombach ist bei extensiver Mähnutzung eine Verbesserung des Arteninventars zu erwarten. • Neu-Anspach (südlich Anspach), Aue des Erlenbachs Die Grünlandgebiete südlich von Anspach (Stahlnhainer Grund und benachbarte Flächen) und in der Aue des Erlenbaches haben aufgrund ihrer Gesamtausdehnung regionale Bedeutung für das Usinger Becken. Gefährdend wirkt sich allerdings die in weiten Bereichen vorhandene intensive Pferdebeweidung aus. Die Entwicklung eines Nutzungskonzeptes, das die pferdehaltenden Betriebe integriert und 218 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... eine extensivere Nutzung des Grünlandes zum Ziel hat, ist notwendig und sollte in enger Abstimmung mit dem ARLL Usingen erfolgen. Ziel sollte sein, über ein erweitertes Flächenangebot eine Verringerung von Besatzdichten- und -zeiten auf den Einzelflächen zu erreichen. Magere Grünlandbereiche/Magerrasen • Schmitten In Schmitten sind großflächig magere Grünlandbereiche vorhanden, die im Süden zu einem kleinen Teil im NSG „Reifenberger Wiesen“ liegen. Für die im UVF-Gebiet nur hier vorkommenden Goldhaferwiesen, die zum Teil zu Borstgrasrasen vermitteln, muß ein integriertes Bewirtschaftungskonzept erarbeitet werden, das den gesamten südlichen Bereich von Oberreifenberg und die Gebiete südlich von Arnoldshain abdeckt. Die derzeit stattfindende Nutzung durch Schafhaltung führt nicht zu einer ausreichenden Pflege dieser Flächen, an manchen Stellen aber zur Übernutzung durch Pferchhaltung und ist nur für jene Flächen mit Entwicklungstendenz zu Borstgrasrasen förderlich. Für die Goldhaferwiesen ist eine extensive Mähnutzung sicherzustellen, bei brachgefallenen Beständen mit entsprechender Grundpflege. 2.4.3.2.2 Naturräumliche Haupteinheit Hoher Taunus − Die sehr seltenen und seltenen Biotoptypen (Quellfluren und kleinflächige Gehölzstrukturen wie Alleen, Hecken und Baumgruppen, Großröhrichte/-seggenrieder, Heiden, Feucht- und Naßgrünländer, offene Gesteinsstandorte und Baumreihen) sollen erhalten und entwickelt werden. − Eine Erhaltung der Grünlandnutzung in dem ohnehin vornehmlich durch Wald gekennzeichneten ‘Hohen Taunus’ ist vordringlichstes Ziel. Der fortschreitenden Sozialbrache von 30 % (Stand 199194) für mesophiles Grünland, bzw. bis zu 50 % für mageres und feuchtes Grünland ist zur Erhaltung der Bioptopvielfalt unbedingt entgegenzuwirken. − Bezüglich der Streuobstentwicklung im ‘Hohen Taunus’ ist aufgrund des hohen Brachflächenanteils die Sicherung vorhandener Bestände durch Nutzung und Pflege mit absolutem Vorrang zu behandeln. Neuanlagen sollten sich auf die mittel verbundenen Bereiche bei Ehlhalten beschränken. Die historische Entwicklung der Streuobstwiesennutzung weist darüber hinaus Glashütten - beim Vorhandensein entsprechender Nutzer - als Gebiet potentieller Neuanlagen aus. − Erhaltung der vielfältigen Kleinstrukturen (Hecken, Feldgehölzen etc.) in Kelkheim und Eppstein und Verbesserung der Situation der mittleren Verbundfunktion für Kleinstrukturen in Glashütten. Folgende Gebiete des Biotopverbundes sind im ‘Hohen Taunus’ zu erhalten und zu entwickeln • Auen des Dattenbaches, Krebsbaches, Silberbaches Die Auen des Datten- und Krebsbaches sind in Teilbereichen als Naturschutzgebiete gesichert, für die allerdings deutliche Defizite festzustellen sind. In der Dattenbachaue führt eine zu geringe und unregelmäßige Nutzung zu einer großflächigen Verbrachung der Feuchtgrünländer. Darüber hinaus ist die Schaffung einer Pufferzone notwendig, die den gesamten Freiraum berücksichtigt, um aus Naturschutzsicht nicht gewollte Nutzungen zu unterbinden. Bei nicht vorhandener Genehmigung sollten diese ebenso entfernt werden wie die vorhandenen Kleingärten. Im Bereich südlich von Ruppertshain (Krebsbach-Aue, nur zum Teil im ‘Hohen Taunus’) ist ein Konzept für die Pferdehaltung zu erarbeiten, derzeit wirkt sich die intensive Nutzung gefährdend auf die wechselfeuchten Frischwiesen/-weiden aus. Die Silberbach-Aue unterliegt vielfältigen negativen Nutzungseinflüssen, die von Übernutzung der feuchten Grünlandgesellschaften (teilweise durch Pferdehaltung), zunehmende Verbrachung, über Fischteichanlagen bis hin zur flächenintensiven, zersiedelnden Inanspruchnahme durch Wochenendbebauung reichen. Um die noch vorhandenen wertvollen Bereiche erhalten zu können, muß eine adäquate durchgängige Auennutzung (wobei auch Brachflächen Bestandteil sein können) gewährleistet werden. 219 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Grünlandgebiete • Eppstein (Schafweide von Ehlhalten) Dieses durch eine hohe Strukturvielfalt gekennzeichnete Gebiet ist unbedingt durch eine sporadische Nutzung der Brachflächen zu erhalten. Die z. T. wechselfeuchten Frischwiesen sind stellenweise bereits extensiv genutzt, es sind noch weitere Entwicklungsmöglichkeiten für Magergrünland vorhanden. Die vorhandenen Weihnachtsbaumkulturen sind bei fehlender Genehmigung zu entfernen. • Glashütten (südlich von Schloßborn, Platte) Die in größerer Ausdehnung vorhandenen Extensivgrünländer werden sporadisch mit Schafen beweidet, was für eine dauerhafte Erhaltung der Pflanzengesellschaften jedoch nicht ausreicht. Ein naturschutzfachliches und landwirtschaftliches Bewirtschaftungskonzept muß erarbeitet werden. • Kelkheim (Eppenhainer Wiesen) Dieses Grünlandgebiet ist durch den sehr hohen Anteil an struktur- und habitatreichen Brachen geprägt und soll in dieser Form durch eine sporadische Mahd auf jeweils wechselnden Flächen erhalten werden. Um den Charakter dieses Gebietes zu erhalten, sollte sich der Brachflächenanteil nicht mehr stärker ausdehnen. Die im Norden vorhandenen Grünländer mit trockenen, wenig mit Nährstoffen versorgten Standortpotentialen sollten einer regelmäßigen extensiven Nutzung unterliegen. 2.4.3.2.3 Naturräumliche Haupteinheit Vortaunus Folgende Leitziele gelten für das gesamte Gebiet der Naturräumlichen Haupteinheit − Die sehr seltenen (Quellfluren, Hohlwege, trockene Heiden, Kleinstrukturen, Bruch- und Auwälder) und seltenen Biotoptypen (Großröhrichte/Seggenrieder, Feucht- und Naßgrünländer, Magergrünländer und Baumreihen) sind unbedingt durch angepaßte Nutzungen zu erhalten und durch Neuanlagen bzw. Wiederaufnahme einer Nutzung zu entwickeln. Eingriffe sind auf diesen Flächen zu unterlassen. − Insbesondere für feuchte Biotoptypen und magere Ausprägungen von Grünländern bietet dieser Landschaftsraum Standortpotentiale, die zur Entwicklung angepaßter Biotoptypen bei Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen Berücksichtigung finden sollen. − Die für diesen Landschaftsraum absolut prägenden Streuobstwiesengebiete sind nachhaltig in ihrem Bestand zu sichern. Der hohe Anteil von aus der Nutzung genommenen Flächen macht deutlich, daß dies nur über die Erarbeitung und Umsetzung flächendeckender Konzepte möglich ist. Eine Zunahme von Brachen und damit langfristig von Wald sollte verhindert werden. Eine Neuanlage von Streuobst ist nur angrenzend an bestehende Gebiete, sofern die Nutzung gesichert ist, sinnvoll. − Die etwa 8 % des Landschaftsraumes, die als Dauergrünland (mittlerer Standortverhältnisse) genutzt werden, sollen als ein Grundgerüst des Biotopverbundes erhalten bleiben und durch Nutzungsextensivierung vornehmlich in den Auen des Daisbaches, Fischbaches, Liederbaches und Westerbaches in artenreichere Bestände überführt werden. Folgende Bereiche für das Biotopverbundsystem sind im ‘Vortaunus’ zu erhalten und zu entwikkeln • Auen von Kassernbach, Fischbach, Daisbach, Schwarzbach, Dattenbach, Sulzbach, Braubach, Krebsbach, Seyenbach, Rombach sowie die Helbigshainer Wiesen Während die gut verbundenen Feucht- und Naßwiesen überwiegend durch Naturschutzgebiete gesichert sind und durch eine konsequente Umsetzung der Pflegepläne erhalten werden können, besteht in den Auen des Sulzbaches, Schwarzbaches, Braubaches und Rombaches Vernetzungs- und Extensivierungsbedarf. Das größte Potential liegt in der Wiederaufnahme einer Nutzung auf brachgefallenen 220 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Flächen, wobei diese aus feuchten Hochstauden entwickelt werden können. Im Westen des Landschaftsraumes (in der Daisbachaue und dem Barthelsteiner Grund) bieten sich die großflächigen Bestände hierfür an. Daneben sind Nutzungskonzepte für die derzeit zu intensiv genutzten Flächen zu entwickeln. Durch Rücknahme von Drainagen sind langfristig auch die meliorierten Wiesen der oben genannten Auen zu Feucht- und Naßwiesen zu entwickeln. • Streuobstgebiete: Bad Soden, Kelkheim, Kronberg, südlich von Königstein sowie Friedrichsdorf, Hofheim, Langenhain und Lorsbach Die warmen Taunusrandlagen wurden in den vergangenen Jahrzehnten siedlungsnah durch Obstanbau in Hochstammkulturen mit extensiver Wiesennutzung geprägt, wobei im Jahr 1991 ein sehr hoher Brachflächenanteil von mehr als 30 % festzustellen war. Daher ist die Erarbeitung und Umsetzung von Nutzungskonzepten zur Erhaltung der großen zusammenhängenden Streuobstgebiete von entscheidender Bedeutung und genießt Vorrang vor der Neuanlage. Die insbesondere für die Fauna interessanten Brachestadien sollen ebenfalls erhalten werden. Um großräumig eine Mindestnutzung aufrecht zu erhalten, sollten neben den staatlichen Fördermöglichkeiten auch individuelle Strategien (Obstwiesenroute, Baumpatenschaften etc.) ausgeschöpft werden. Neuanlagen sollen nur bei gesicherter Nutzung erfolgen und sich zur Verbesserung der Vernetzung vorhandener Bestände auf die Ergänzung der nur gering bis mittel verbundenen Vorkommen südöstlich von Kronberg und um Oberhöchstadt sowie im Bereich Wildsachsen, Bremthal, Niederjosbach konzentrieren. Keine diffusen und isolierten Neuanlagen. • Magere Grünlandstandorte/Magerrasen: „Hünerbergwiesen“ (Oberursel), südlich von Langenhain und die Stierstädter Heide Die Situation der Grünlandstandorte magerer Ausprägung ist ebenso wie die der Magerrasen im ‘Vortaunus’ dringend verbesserungsbedürftig. In der Regel kleinflächig vorkommend, sind sie durch Nutzungsaufgabe, Artenverarmung und Isolation gekennzeichnet. Die Erhaltung dieser Gebiete ist nur durch eine Aufrechterhaltung oder Wiederaufnahme einer extensiven Nutzung und unter Ausschöpfung der vorhandenen Biotopentwicklungspotentiale durch Extensivierung benachbarter Frischwiesen möglich. Diese Wiesen, die pflanzensoziologisch nicht nur aus Gründen des Erhalts vorhandenen Genmaterials äußerst wichtig sind, müssen eine besondere Berücksichtigung in einem regionalen Landschaftspflegekonzept erfahren. 2.4.3.2.4 Naturräumliche Haupteinheit Main-Taunus-Vorland Folgende Leitziele gelten für das gesamte Gebiet der Naturräumlichen Haupteinheit − Die im Landschaftsraum als sehr selten (Hohlwege, Sand- und Felstrockenrasen, Kalkmager/Kalkhalbtrockenrasen, offene Gesteinsstandorte) und selten bewerteten Biotoptypen (Großröhrichte/Großseggenrieder, feuchte Hochstaudenfluren, Magergrünländer, Alleen, Baumgruppen, Hecken) sind unbedingt vor Eingriffen zu schützen, bei Ausweisungen von Naturschutzgebieten verstärkt zu berücksichtigen und an geeigneten Stellen neu zu entwickeln. − Die für diesen Landschaftsraum sehr charakteristischen Feucht- und Naßgrünländer sind ebenfalls unbedingt schützenswert und durch geeignete Pflegemaßnahmen zu erhalten und neu zu entwickeln. − Die im Landschaftsraum vorhandenen Standortpotentiale für die Entwicklung standortabhängiger Biotoptypen sind insbesondere bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu nutzen. − Entlang der Bäche (z. B. Eschbach, Kalbach, Liederbach, Erlenbach, Weilbach) ist in weiten Bereichen keine standortangepaßte Grünlandnutzung mehr vorhanden. Vielmehr sind Acker- und Kleingartennutzungen oder intensive Grünlandnutzung zu verzeichnen. In den Talauen aller Bäche soll wieder eine durchgehende, an diese Standorte angepaßte extensive Grünlandnutzung erfolgen. − Die zur Zeit im Landschaftsraum vorhandenen Dauergrünländer mittlerer Standortverhältnisse sind zu erhalten und extensiv zu bewirtschaften. 221 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... − In den ackerbaulich intensiv genutzten Gebieten ist der Anteil an Biotopvernetzungselementen und Ackerrandstreifen zu erhöhen. − Die Erhaltung der Streuobstwiesen des Landschaftsraumes ist über Nutzungskonzepte anzustreben. Neuanlagen sind nur angrenzend an vorhandene Bestände sinnvoll und wünschenswert. Hierfür gibt es eine Reihe von Gebieten, die sich nur durch eine geringe oder mittlere Verbundfunktion auszeichnen, die dadurch verbessert werden kann. Folgende Bereiche für das Biotopverbundsystem sind im ‘Main-Taunus-Vorland’ zu erhalten und zu entwickeln • Wickerbachtal Das Wickerbachtal ist durch ein enges Nebeneinander von mageren und feuchten Biotoptypen, Streuobstwiesen, Gehölzstrukturen und Grünland mittlerer Standortverhältnisse gekennzeichnet. Teile dieses großen zusammenhängenden Talzuges sollen durch eine konsequente Umsetzung des mittelfristigen Pflegeplans im Naturschutzgebiet erhalten werden. Zur Entwicklung und Erhaltung der restlichen Flächen gilt es, ein differenziertes Nutzungskonzept zu erarbeiten, das insbesondere die zunehmende intensive Pferdebeweidung als Gefährdungsfaktor berücksichtigt. Vor allem an den Talhängen sind derzeit noch Grünlandstandorte (oft mit Streuobstnutzung) vorhanden, die sich bei entsprechender Nutzung zu artenreichen, z. T. mageren Grünländern entwickeln lassen. Das Wickerbachtal hat aufgrund seiner Größe regionale Bedeutung. Diese räumliche Funktion, die auch als wesentliche Achse des Verbundsystems zum Ausdruck kommt, soll auf jeden Fall erhalten werden und darf durch keine weiteren Zerschneidungen gestört werden. Im Wickerbachtal kann im Rahmen der Regionalparkplanung mit der Pflege von seltenen Biotoptypen, die hier stark von Verbrachung gekennzeichnet sind, ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung der Biotopvielfalt geleistet werden. Das geplante Abbaugebiet „Dyckerhoffbruch“ soll langfristig für die Belange des Naturschutzes renaturiert werden, hier existieren gute Entwicklungsmöglichkeiten für Magerrasen/magere Grünländer. • Kirdorfer Feld Die Kernbereiche des Kirdorfer Feldes mit seiner für das UVF-Gebiet herausragenden Vielfalt an unterschiedlichen Standortverhältnissen und Biotoptypen sind inzwischen unter Naturschutz gestellt. Außerhalb des Naturschutzgebietes werden die nördlichen Randbereiche überwiegend als Streuobst, z. T. mit mageren Grünländern in der Unternutzung bewirtschaftet, wobei viele der Obstbäume nicht mehr genutzt werden. Hier hat sich im Laufe der Jahre eine hohe Strukturvielfalt durch Totholz und Baumhöhlen entwickelt, die es für die Fauna zu erhalten gilt. In den südlichen und westlichen Bereichen dieses Gebietes sind weitere feuchte Biotoptypen (Seggenrieder, Hochstaudenfluren, Feuchtund Naßgrünländer, die alle auf der ‘Roten Liste des UVF’ stehen und unbedingt zu erhalten sind) und Streuobstflächen vorhanden. Hier sind teilweise zu intensive Nutzungen anzutreffen. Um das Kirdorfer Feld als Gesamtkomplex erhalten zu können, ist über die Grenzen des Naturschutzgebietes hinaus ein detailliertes Nutzungskonzept notwendig. • Streuobstgebiet zwischen Bad Homburg und Friedrichsdorf und bei Hofheim Obwohl das ‘Main-Taunus-Vorland’ eines der Hauptanbaugebiete für Streuobst im UVF-Gebiet ist, können nur wenige dieser Bereiche aufgrund ihrer hohen Verbundfunktion als besonders bedeutend für den Biotop- und Artenschutz eingestuft werden. Positive Ausnahmen bilden die beiden Streuobstkomplexe zwischen Bad Homburg und Friedrichsdorf sowie bei Hofheim (dieser Komplex setzt sich im benachbarten ‘Vortaunus’ fort). Darüber hinaus trifft dies noch für die Bestände im Wickerbachtal zu. Auch in diesem Landschaftsraum ist das Streuobst von Nutzungsaufgabe bedroht, so daß das Augenmerk in erster Linie auf die Erhaltung der vorhandenen Bestände gelegt werden sollte. Neuanlagen sind nur integriert in bereits vorhandene Streuobstgebiete sinnvoll, um dort die Verbundfunktion zu verbessern. 222 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... • Auen von Kalbach, Eschbach, Erlenbach, Dombach, Kassernbach (NSG), Weilbach und Urselbach mit Zuflüssen Neben den Beständen des Kirdorfer Feldes gibt es in diesen Auen noch Reste von feuchten Grünländern, die aber nur in Oberursel-Weißkirchen und bei Bad Homburg eine hohe Verbundfunktion aufweisen. Einzig das Kassernbachtal ist als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Die ehemals großen zusammenhängenden Bestände von Oberursel sind auf einen inmitten der Siedlung liegenden Rest zusammengeschrumpft. Im Kernbereich handelt es sich um Calthiongesellschaften (siehe Glossar), eingebettet in feuchte Glatthaferwiesen. Diese Bereiche sind unbedingt zu erhalten, durch Extensivierung in ihrer Artenausstattung zu verbessern bzw. zu weiteren Calthionwiesen zu entwickeln. In den restlichen Gebieten sollte durch gezielte Nutzungsumwandlung und Wiedervernässung von Standorten durch Entfernung vorhandener Drainagen, eine Flächenausdehnung der Feucht- und Naßgrünländer angestrebt werden. Außerdem sind die Entwicklungspotentiale der Restflächen durch Nutzungsextensivierung auf der einen Seite und Wiederaufnahme einer Nutzung (1991 waren ein Drittel aller Flächen brachgefallen) andererseits zu nutzen. Da in verschiedenen Auen des Landschaftsraumes Regionalparkrouten geplant sind, sollten die Leitbilder des Biotop- und Artenschutzes hier berücksichtigt werden. 2.4.3.2.5 Landschaftsraum Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach Folgende Leitziele gelten für das gesamte Gebiet des Landschaftsraumes − Die sehr seltenen Verlandungszonen und seltenen Biotoptypen (Großröhrichte und -seggenrieder, feuchte Hochstaudenfluren, Sandtrockenrasen, Baumgruppen, Hecken, Feucht- und Naßgrünländer, Magergrünländer) sollen erhalten sowie auf geeigneten Standorten durch Extensivierung, Wiederaufnahme einer Nutzung oder durch Neuanlage entwickelt werden. Hier ist insbesondere der Flächenanteil standortabhängiger Biotoptypen zu erhöhen. Die hier genannten Biotoptypen sind bei zukünftigen NSG-Ausweisungen verstärkt zu berücksichtigen. − Die für den Verdichtungsraum charakteristischen Alleen und Baumreihen sind zu erhalten. − Insgesamt ist der hohe Bracheanteil bei Streuobst und Magergrünland durch Entwicklung und Umsetzung von Nutzungskonzepten zu verringern. Folgende für den Biotop- und Artenschutz wertvolle Gebiete sind als Grundgerüst des Biotopverbundes zu erhalten und zu entwickeln • Magere Grünlandbereiche/Magerrasen: Schwanheimer Düne Es wird ein Mosaik standortangepaßter, extensiver Nutzungsformen angestrebt (Sandtrockenrasen, Magergrünland, Streuobst). Die seltenen und durch Eutrophierung und Verbuschung gefährdeten Silbergrasfluren sind unbedingt durch geeignete Pflegemaßnahmen (extensive Schafbeweidung, Entbuschung) auch über die Grenzen des NSG hinaus langfristig zu erhalten und auf umliegende Flächen mit entsprechendem standörtlichem Potential auszudehnen. Das Magergrünland und die Streuobstbestände auf Magerstandorten sind in ihrer Qualität zu erhalten, bezüglich des Streuobstes hat die Sicherung einer extensiven Pflege Vorrang vor Neuanlagen. Nicht standortangepaßte Nutzungen (Kleingärten) sollen bei fehlender Genehmigung entfernt und in Extensivgrünland umgewandelt werden. • Kleinräumiger Strukturwechsel im Sossenheimer Feld Das Sossenheimer Feld birgt ein Potential für die Entwicklung eines engen räumlichen Nebeneinanders feuchter und trockener, magerer Biotoptypen. Eine weitere Ausdehnung der Nutzungstypen Akker und Kleingärten soll verhindert werden, die bestehenden, durch Eutrophierung gekennzeichneten Freiflächen, sollen durch Extensivierung zu wertvolleren Flächen entsprechend ihrer Standorteigenschaften entwickelt werden. Der kleinräumige Wechsel verschiedener Habitatstrukturen (Feucht- und Naßgrünland, feuchte Hochstaudenfluren, Streuobst und Feldgehölze) soll erhalten bleiben. Dabei kommt der Sicherung einer extensiven Nutzung der hoch verbundenen Streuobstbestände und der Extensivierung bestehender Fettwiesen auf Feuchtstandorten eine besondere Bedeutung zu. 223 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Die intensive Pferdebeweidung auf den Feuchtgrünlandstandorten südlich der Nidda stellt eine aus Naturschutzsicht nicht standortangepaßte Nutzung dar und soll verlagert werden auf Flächen mit mittleren Standorteigenschaften. Auch die kleingärtnerische Nutzung auf den feuchten Standorten soll bei fehlender Genehmigung zugunsten der Entwicklung von Extensivgrünland zurückgenommen werden. • Streuobstbestände bei Preungesheim, Bergen-Enkheim, Bieber, Kelsterbach, im Bereich der Schwanheimer Düne und im Sossenheimer Feld Der Erhalt der derzeit hoch verbundenen Bestände hat aufgrund des hohen Bracheanteils Vorrang vor Neuanlagen. Dabei soll die Nutzung extensiv durch Mahd oder Beweidung erfolgen, derzeit stark gedüngte oder überweidete Bestände sind zu extensivieren. Eine weitere Umwandlung von Streuobstgebieten in Gärten darf nicht stattfinden. Die Pflege ist sicherzustellen. Neuanlagen sollen nur bei gesicherter Nutzung erfolgen und vornehmlich als Erweiterung derzeit gering vernetzter Bestände vorgenommen werden. Hierfür sind Potentiale bei Seckbach, Eschersheim, Niederursel, Sindlingen, Bergen-Enkheim und Bieber vorhanden. • Feuchte und nasse Biotoptypen Die hoch verbundenen Feucht- und Naßgrünländer sowie verschiedene Röhrichtvorkommen im Sossenheimer Feld, dem NSG „Riedwiesen“ bei Heddernheim und westlich von Preungesheim sind durch extensive Nutzung zu erhalten. Der durch Übernutzung und Überdüngung drohenden Degenerierung der Bestände im Sossenheimer Feld ist durch Nutzungsextensivierung entgegenzuwirken. Potentiale zur Entwicklung dieser im Verdichtungsraum seltenen Biotoptypen sind in der Aue des Kelsterbaches, im Fechenheimer Mainbogen sowie im NSG „Seckbacher Ried“ und im NSG „Mühlbachtal von Bergen-Enkheim“ zu finden, wo eine stärkere Vernetzung vorhandener Bestände durch Nutzungsumwandlung, Extensivierung und evtl. Rücknahme von Drainagen notwendig ist. Daneben gibt es Entwicklungsmöglichkeiten für feuchte und nasse Biotoptypen entlang zu renaturierender Bäche, in feuchten Bereichen bei Gräben und im Bereich der Altarme der Nidda. 2.4.3.2.6 Naturräumliche Haupteinheit Wetterau Folgende Leitziele gelten für das Gesamtgebiet der Naturräumlichen Haupteinheit − Die sehr seltenen (feuchte Hochstaudenfluren, Feucht- und Naßgrünländer, Kalkmagerrasen, Magergrünländer, Baumgruppen und Hohlwege) und seltenen Biotoptypen (Großröhrichte/Großseggenrieder, Hecken) sollen erhalten werden sowie auf geeigneten Standorten durch Extensivierung, Wiederaufnahme einer Nutzung oder durch Neuanlage entwickelt werden. Die genannten Biotoptypen sind bei zukünftigen NSG-Ausweisungen verstärkt zu berücksichtigen. − Die großflächige, intensiv ackerbaulich genutzte Fläche soll durch die Entwicklung von Biotopvernetzungselementen und Ackerrandstreifen aufgewertet werden. Folgende Gebiete des Biotopverbundes sind in der ‘Wetterau’ zu erhalten und zu entwickeln Landschaftsraum Bergener Rücken • Streuobstbestand Hochstadt - Bischofsheim - Bad Vilbel - Preungesheim Die süd- und südost-exponierten Hanglagen werden im siedlungsnahen Bereich durch ein Nebeneinander von Streuobst und Grünland geprägt, wobei eine Gefährdung durch teilweise großflächige Nutzungsaufgabe besteht. Das Gebiet ist durch einen Wechsel von Sozialbrachen und intensiv genutzten Pferde- und Rinderweiden gekennzeichnet. Zur Erhaltung und Entwicklung dieses eng verzahnten Streuobst-Grünlandkomplexes (magere Grünlandausprägungen, teilweise Kalkmagerrasen) muß einerseits eine extensive Mindestnutzung auf der gesamten Fläche sichergestellt werden, andererseits bedürfen die beweideten Flächen dringend einer Extensivierung. Durchgewachsene Streuobstwiesen können der Sukzession überlassen werden, auf Rendzinen (siehe Glossar) sind durch extensive Nutzung Kalkmagerrasen und Magergrünland entwickelbar. Ein Bereich südlich von Bad Vilbel ist als zukünftiges NSG vorgeschlagen worden. Dadurch würde der o. g. Forderung, die 224 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... seltenen Biotoptypen verstärkt unter Schutz zu stellen, Rechnung getragen. Die Entwicklung dieses Streuobst/Grünlandkomplexes erfordert die Erarbeitung eines Bewirtschaftungskonzeptes. Einzelflächenspezifische Maßnahmen sind bis auf den durch Verbuschung gefährdeten Kalkmagerrasen südlich von Bad Vilbel wenig sinnvoll, genauso wenig eine diffuse Neuanlage von Streuobstwiesen. Wichtig ist die Nachpflanzung abgegangener Altbäume, insbesondere mit für die Region typischen Obstsorten. Die Entwicklung dieses Komplexes trägt wesentlich zur Erhöhung der Strukturvielfalt in der ‘Wetterau’ bei und stellt ein Grundgerüst für den Biotopverbund dar. Landschaftsraum Friedberger Wetterau • Aue von Erlenbach, Edelbach, Nidder und Grabenstrukturen Die Offenhaltung des Talsystems und die Entwicklung von wechselfeuchten Glatthaferwiesen muß zur Verbesserung der defizitären Grünlandsituation in den Auen besondere Berücksichtigung erfahren. Die Aue des Erlenbachs ist durch Brachfallen der Grünlandstandorte gefährdet. Der Oberlauf des Edelbachs, ebenso wie Grabenstrukturen südlich von Gronau weisen noch typische Mosaike feuchter Biotoptypen auf. Die Vorkommen sind jedoch sehr kleinflächig und inselartig isoliert, zudem sind sie durch intensive Nutzung (Freizeit, Kleingärten, Ackerbau) gefährdet. Im Rahmen der Erstellung von Bebauungsplänen sollte, wie im Oberlauf des Edelbachs für Kleingartenanlagen erfolgt, auf die Sicherung der standörtlichen Strukturvielfalt durch die Vorgabe von Nutzungsregelungen geachtet werden. • Ehemalige Aue der Nidda Die Nidda verläuft in der Wetterau in einer im wesentlichen flachen Landschaft. Die hierfür typischen Mäander sind in unterschiedlicher Größe noch vorhanden, sind aber durch Uferbefestigungen kaum noch intakt. Die typische Ufervegetation verzahnt mit Feuchtwiesen ist vorwiegend durch Akkernutzung auf schmalste Parzellen zurückgedrängt. Im Zuge der laufenden Niddarenaturierung ist durch Rücknahme der Nutzungsintensität, gekoppelt mit einer Umwandlung von Acker in Grünland langfristig die Entwicklung zu feuchten und wechselfeuchten Glatthaferwiesen möglich. Dadurch könnte der Verbund des Grünlandes in der Wetterau deutlich erhöht und eine Vernetzung mit den oben beschriebenen Gewässersystemen geschaffen werden. 2.4.3.2.7 Naturräumliche Haupteinheit Untermainebene Folgende grundsätzliche Ziele sind in den Landschaftsräumen der ‘Untermainebene’ zu berücksichtigen − Die sehr seltenen Biotoptypen (Hohlwege und Kalkhalbtrockenrasen) und die seltenen Biotoptypen (Verlandungszonen, Sandtrockenrasen, trockene Heiden, Alleen, Baumgruppen und Hecken) sollen unbedingt erhalten und an geeigneten Stellen entwickelt werden. − Die im Naturraum als sehr charakteristisch eingestuften Großröhrichte/Großseggenrieder, Feucht- und Naßgrünländer sowie Magergrünländer sind ebenso wie die oben genannten Biotoptypen unbedingt vor Eingriffen zu schützen. Auch diese sind neu zu entwickeln und durch geeignete Nutzungen zu erhalten. − Die im Naturraum vorkommenden, an spezielle Standortfaktoren gebundenen Wälder sind durch geeignete Bewirtschaftungsformen zu erhalten und zu entwickeln. − Eines der dringendsten Probleme ist die in weiten Bereichen des Naturraumes erfolgte Grundwasserabsenkung durch Grundwasserentnahme. Dieser Entwicklung ist unbedingt entgegenzuwirken, um die an nasse Standortverhältnisse gebundene Vegetation erhalten zu können. − In den Auen des Mains ist, soweit möglich, wieder eine durchgehende, extensive Grünlandnutzung zu etablieren. Dabei sind auch vorhandene Parkanlagen und Freizeiteinrichtungen entsprechend zu integrieren. 225 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... − In den agrarisch intensiv genutzten Bereichen insbesondere der Rodauniederung und im Landschaftsraum ‘Auheim-Kleinostheimer-Mainniederung’ ist die Anlage von linearen oder kleinflächigen Gehölzstrukturen vorzusehen. − Die Erhaltung der vorhandenen Streuobstgebiete soll über detaillierte Nutzungskonzepte gewährleistet werden. Neuanlagen sind nur angrenzend an bestehende Bestände sinnvoll, keine isolierten Neuanpflanzungen. Folgende Bereiche für das Biotopverbundsystem sind zu erhalten und zu entwickeln Landschaftsraum Mönchwald und Dreieich, Rodgau • Auenbereiche von Rodau, Bieber, Luderbach, Niederrodener Lache, Oberwiesen von Sprendlingen, Gebiet zwischen Langen und Egelsbach Die großen Auenbereiche des Landschaftsraumes sind in ihrer Ausstattung sehr inhomogen. Im Bereich der Rodau sind kaum noch standortangepaßte Biotoptypen zu finden. In der Bieberaue gibt es auf der einen Seite bedeutende Bruchwaldbestände und andere feuchte Biotoptypen, die noch gute qualitative Ausstattungen aufweisen, auf der anderen Seite sind weite Bereiche intensiv genutzt, einige verbracht oder eutrophiert. Die Grundwasserabsenkung stellt auch hier für die angepaßte Vegetation ein bestandsbedrohendes Problem dar. Im NSG „Niederrodener Lache“ findet sich ein interessantes Mosaik verschiedener, an feuchte Standorte gebundener Biotoptypen, für die die Pflege allerdings z. T. nicht zum Erhalt ausreicht. Die Luderbachaue hingegen ist durch intensive Nutzungen beeinträchtigt wie auch Teilflächen des Bereiches zwischen den Gemeinden Langen und Egelsbach. Allen Auenstandorten ist gemeinsam, daß sie nur bei konsequenter extensiver Nutzung bzw. Umsetzung der vorhandenen Pflegepläne auf Dauer zu erhalten sind. Zusätzlich sind Nutzungsumwandlungen vorzusehen, die durchgehend standortangepaßte Nutzungen in den Talräumen zum Ziel haben. Weitere Grundwasserabsenkungen sind unbedingt zu verhindern. Die Bereiche, die derzeit der Sukzession überlassen wurden, sollen offengehalten werden, um durchgehende Talräume und damit auch einen Artenaustausch zu erhalten. • Grünlandbereiche Im Landschaftsraum gibt es, neben den Grünländern in den oben beschriebenen Auen, einige größere zusammenhängende Gebiete. Diese liegen am östlichen Ortsrand von Lämmerspiel (Lämmerspieler Wiesen), östlich und nordöstlich von Rembrücken (Trappenwiesen), südlich von Schwanheim die Schwanheimer Wiesen im Frankfurter Stadtwald, die Baierhansenwiesen von Dreieich, im Bereich des Naturschutzgebietes „Rotsohl und Thomassee“, im Bereich Katzenberg südlich von RodgauDudenhofen und die Rodauwiesen östlich von Ober-Roden. Diese Bestände zeichnen sich durch eine hohe Verbundfunktion aus und sind darüber hinaus in ihrer Raumfunktion überaus bedeutsam. Diesen Gebieten ist gemeinsam, daß sie mit einem positiven Entwicklungspotential für magere Grünländer oder Feucht- und Naßgrünland ausgestattet sind. Diese Grünlandkomplexe sollten zur Verbesserung des Arteninventars und der Lebensraumqualität extensiv bewirtschaftet werden. • Magergrünland/Magerrasen bei Rodgau, Mainhausen, Bieber und Heusenstamm Im Landschaftsraum gibt es einige Bereiche, in denen Sandmagerrasen zusammen mit Magergrünland und teilweise Calluna-Heiden (siehe Glossar) vorkommen, deren qualitative Ausstattung sehr unterschiedlich ist. Auf den Flächen der Sendeanlage der Deutschen Telekom sollte die derzeitige Nutzung beibehalten werden. Die in Rodgau im Wechsel mit Wald, Streuobst und Ruderalfluren vorkommenden Magerrasen bedürfen eines Nutzungskonzeptes, das unbedingt die angrenzenden, durch Pferdebeweidung degenerierten Grünländer mit einbeziehen muß. Auch die Magergrünländer in Offenbach-Bieber (am Lämmerspieler Weg und westlich der Bieberaue) sind teilweise durch Nutzungsaufgabe bedroht und müssen durch eine Mindestnutzung in ihrem Bestand gesichert werden. Insbesondere bei Heusenstamm und rund um die Sendeanlage Mainhausen gibt es Entwicklungspotentiale für Sandmagerrasen durch Umnutzung von Ackerstandorten. Diese sollten unbedingt ausgeschöpft werden. 226 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... • Magere Streuobstwiesenbereiche um Mühlheim-Dietesheim Im Bereich des Gailenberges, südwestlich der Dietesheimer Steinbrüche und auf der Donsenhard gibt es große zusammenhängende Streuobstgebiete auf überwiegend mageren Standorten. Auch in diesem Bereich spielt die Sozialbrache eine große Rolle, so daß viele Obstbäume, aber auch Grünländer nicht mehr genutzt werden. Insbesondere auf dem Gailenberg ist eine kleinparzellierte Nutzungsstruktur vorhanden, die zu einem sehr engräumigen Wechsel unterschiedlichster Nutzungsintensitäten geführt hat. Gerade für diesen Bereich sollte ein detailliertes Nutzungskonzept erstellt werden, das festlegt, welche Bereiche weiter- bzw. wieder genutzt werden und auf welchen Flächen eine weit vorangeschrittene Sukzession eine Wiederaufnahme der Nutzung unmöglich macht. Besondere Beachtung ist dabei den Entwicklungspotentialen für magere Grünländer, teilweise auch Sandtrockenrasen oder Halbtrockenrasen zu schenken, die allesamt auf der ‘Roten Liste des UVF’ stehen und unbedingt zu fördern sind. • Streuobst nördlich Langen Neben den Streuobstgebieten rund um Mühlheim zeichnen sich nur die Bestände nördlich von Langen durch eine hohe Verbundfunktion aus. Wie für Mühlheim beschrieben, ist auch in Langen die Nutzungsaufgabe das vordringliche Problem, welches über die Umsetzung von Nutzungskonzepten gelöst werden muß. Der Erhaltung der Bestände sollte immer Vorrang vor Neuanlagen eingeräumt werden. Wenn Neuanlagen erfolgen, sollten sich diese immer auf Flächen konzentrieren, die angrenzend an bestehende Bestände (auch südlich und westlich Zellhausen oder nordöstlich von Dudenhofen) liegen, um dort die Verbundfunktion zu verbessern. • Grünland-Streuobst-Gehölzkomplexe In den Gemarkungen von Dreieich (Auf der Rostadt und nördlich davon), Langen (Am Dornbusch), Egelsbach (östlich der B 3) und Neu-Isenburg (in der Ostgemarkung) gibt es größere Komplexe aus Grünländern unterschiedlichster Ausprägung, Streuobst, Gehölzen, teilweise auch Gräben und Bächen in kleinräumigem Wechsel mit Ackernutzung und Kleingärten. Diese Gebiete zeichnen sich durch einen hohen Strukturreichtum und unterschiedlichste Habitatstrukturen aus. Diese Vielfalt der Lebensräume gilt es zu erhalten. Eingestreute magere, trockene oder feuchte Biotoptypen sind dabei mit Priorität zu pflegen und zu entwickeln. Landschaftsraum Flörsheim-Griesheimer-Mainniederung • Okrifteler Wiesen Diese ehemals feuchten Wiesenbereiche, am östlichen Rand der Gemarkung gelegen, hatten früher eine wesentlich größere Ausdehnung. Sie sind neben den Mainauen der einzige große zusammenhängende Grünlandkomplex des Landschaftsraumes. Neben der Extensivierung der vorhandenen, z. Z. intensiv genutzten Dauergrünländer ist eine Erweiterung der Grünlandnutzung auf die Standorte, die bis vor wenigen Jahren als solches genutzt wurden, anzustreben. • Okrifteler/Eddersheimer Obstwiesen In diesem Gebiet herrscht ein engräumiger Wechsel verschiedenster Nutzungen vor (Acker, Streuobst, Brachen, Gehölze), der in dieser Art im Landschaftsraum einzigartig ist. Der Bereich, der von der Sanddüne eingenommen wird, bietet Voraussetzungen für die Entwicklung magerer Grünlandgesellschaften. Die dort anzutreffenden stark gefährdeten Ackerwildkrautgesellschaften sind durch die Beibehaltung einer extensiven Bewirtschaftungsform zu erhalten. Daneben steht die Erhaltung und punktuelle Neuanlage von Gehölzstrukturen (Obstbäume, Hecken, Feldgehölze) im Vordergrund. 227 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Landschaftsraum Fechenheim-Steinheimer Mainniederung • Bergen-Enkheimer-Bischofsheimer Hang und Enkheimer Ried Für den Biotop- und Artenschutz von herausragender Bedeutung ist der Biotopkomplex aus Kalkmagerrasen, Röhrichten, Seggenriedern, Verlandungszone und Grünländern unterschiedlichster Ausprägung sowie Streuobst, der sich von Bergen-Enkheim nach Hochstadt erstreckt. In diesem Bereich liegen die beiden Naturschutzgebiete „Am Berger Hang“ und „Enkheimer Ried“. Für die mageren Standorte und die Streuobstnutzung, die an den Hängen zu finden sind, ist eine Nutzungsaufgabe als Gefährdung zu verzeichnen, dazwischen gibt es aber auch immer wieder zu intensiv genutzte Grünlandbestände. Mit erster Priorität ist in diesem Gebiet ein Konzept zu erarbeiten, das die Mindestnutzung der Kalkmagerrasen und Salbei-Glatthaferwiesen sicherstellt. Darüber hinaus muß die extensive Nutzung des gesamten Komplexes gewährleistet sein. Die Feucht- und Naßgrünländer, die überwiegend im Naturschutzgebiet „Enkheimer Ried“ liegen, sind nur bei konsequenter Umsetzung des Pflegeplans zu erhalten. • Grünland südlich Wachenbuchen (Winkelwiesen) Westlich angrenzend an den Hirzwald liegt ein ausgedehntes Grünlandgebiet mittlerer Standortverhältnisse, das sich durch eine hohe Verbundfunktion auszeichnet. Innerhalb des agrarisch intensiv genutzten Bereiches, der sich weiter in die benachbarte ‘Wetterau’ erstreckt, sind solche, nicht akkerbaulich genutzten Flächen von besonderer Bedeutung. Eine extensive Grünlandnutzung zur Erhaltung und Entwicklung des Raumes ist anzustreben. Landschaftsraum Auheim-Kleinostheimer Mainniederung • Feuchtgebiete und ehemalige Feuchtgebiete des Landschaftsraumes Die bedeutenden Feuchtgebiete des Landschaftsraumes sind in den Naturschutzgebieten „Schwarzbruch von Froschhausen“, „Obermannslache“, „Kortenbach von Froschhausen“, „Woog von Hainstadt“ und „Affelderchen und Rettichbruch von Klein-Welzheim“ unter Schutz gestellt. Damit sind die Hauptvorkommen von Röhrichten, Seggenriedern, Feucht- und Naßgrünländern sowie Bruchwäldern in ihrem Bestand gesichert. • Langhorst von Froschhausen Westlich des Naturschutzgebietes „Obermannslache“ schließt sich ein ausgedehntes, in einer ehemaligen Mainschlinge liegendes Grünlandgebiet an, dessen ehemals feuchte Standortverhältnisse nur noch punktuell durch das Vorkommen von einzelnen Röhrichten und ruderalisierten feuchten Hochstaudenfluren zu erkennen sind. Die Dauergrünländer werden derzeit bis auf wenige Ausnahmen intensiv genutzt und sind daher stark degeneriert. Da es sich neben dem Zeller Bruch um das einzige große Grünlandgebiet des Raumes handelt, ist langfristig eine Verbesserung der Bestände durch eine Extensivierung des gesamten Komplexes anzustreben. • Zeller Bruch Der Zeller Bruch ist ein ehemals ausgedehnter Niedermoorstandort. Die vorhandenen Bruchwaldreste, die stark durch die erfolgte Entwässerung des Niedermoores gefährdet sind, sind zu großen Teilen im gleichnamigen Naturschutzgebiet erfaßt. Die daran anschließende Grünlandnutzung hat in den letzten Jahren durch eine Umnutzung von Ackerstandorten zugenommen. Nur noch kleine Reste weisen auf die ehemals feuchten Standortbedingungen in diesem Gebiet hin, im wesentlichen werden die Grünländer intensiv genutzt. Aufgrund der Größe ist dieses Gebiet von regionaler Bedeutung und daher langfristig durch Nutzungsextensivierung in seiner Lebensraumqualität zu verbessern. • Sendeanlagen bei Mainflingen Östlich von Zellhausen gibt es zwei Sendeanlagen der Deutschen Telekom, die Komplexe aus verschiedensten Biotoptypen bilden (Reste von Borstgrasrasen, Calluna-Heiden, magere Dauergrünländer, Großseggenbestände, Gehölze, Landreitgrasfluren). Bisher wurden diese Flächen extensiv 228 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... beweidet, was die Bedeutung der Anlagen für den Biotop- und Artenschutz stark gefördert hat. Eine Beibehaltung der extensiven Nutzung ist zu gewährleisten. • Kiesgruben Im Landschaftsraum gibt es mehrere Seen, die durch früheren Kiesabbau entstanden sind. Im Fall der Bong’schen Kiesgrube bei Mainflingen sind sie unter Naturschutz gestellt. In der Regel sind diese Gewässer aus faunistischer Sicht von besonderem Interesse, da verschiedenste Habitatstrukturen auf engstem Raum vorkommen (vegetationsarme Flächen, Wasserflächen, verschiedenartiger Uferbewuchs usw.). Konflikte entstehen vor allem durch die gleichzeitige Freizeitnutzung der Gewässer als Badesee, Angelteich usw. Diese müssen durch die Erarbeitung von Konzepten unter Berücksichtigung des Artenspektrums im Einzelfall gelöst werden. 2.4.3.2.8 Naturräumliche Haupteinheit Messeler Hügelland Folgende Leitziele gelten für das Gesamtgebiet der Naturräumlichen Haupteinheit − Die sehr seltenen (Verlandungszone, Baumgruppe, Hecke, Allee) und seltenen Biotoptypen (feuchte Hochstaudenflur, Sand-, Felstrockenrasen) sollen erhalten sowie auf geeigneten Standorten durch Extensivierung, Wiederaufnahme einer Nutzung oder durch Neuanlage entwickelt werden. − Auf trockenen Extremstandorten, die derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt werden, sollen für den Landschaftsraum repräsentative Biotoptypen entwickelt werden. Folgende Gebiete sind im ‘Messeler Hügelland’ als Grundgerüst für das Biotopverbundsystem zu erhalten und zu entwickeln • Auenbereiche und Feuchtgebiete: Erlenwiesen bei Ober-Roden, Hegbachaue bei Messel, Herrnröther und Bornwaldswiesen von Sprendlingen, Luderbachaue, Rodau, Neuer Graben südlich von Rödermark, Rohrwiesen nördlich von Offenthal Das Messeler Hügelland wird von gliedernden Bach- und Grabenstrukturen durchzogen. Gewässerbegleitend haben sich abwechslungsreiche Mosaike unterschiedlich feuchter Biotoptypen entwickelt, denen in ihrer Gesamtausdehnung eine überregionale Bedeutung zukommt. Sie sind im Bereich der Herrnröther und Bornwaldwiesen (die sich in den benachbarten Landschaftsraum erstrecken), der Luderbachaue, den Erlenwiesen von Ober-Roden und der Hegbachaue durch Naturschutzgebietsstatus gesichert. Dennoch ist festzustellen, daß die Pflegemaßnahmen zur Erhaltung der Feucht- und Naßwiesen häufig nicht ausreichen. In fast allen NSG weisen Flächen Bracheanzeichen auf, teilweise sind die Bestände bereits deutlich verbuscht. Besonders im NSG „Hegbachaue“ zeigen sich deutliche Pflegedefizite, Teilbereiche sind eutrophiert, Ruderalisierung setzt ein. Auenbereiche, die an das NSG anschließen, werden z.T. intensiv genutzt. Die Erlenwiesen von Ober-Roden sind durch ein interessantes Mosaik seltener Feuchtbiotope gekennzeichnet. In enger Verzahnung mit Bruch- und Weichholzauen haben sich Ökosysteme entwickelt, die unbedingt erhalten werden sollen. Dazu erscheint es notwendig, Pflege- und Nutzungskonzepte über die eigentlichen Naturschutzgebiete hinaus zu entwickeln, die eine Extensivierung der gesamten Auen und eine Aufrechterhaltung der Nutzung auf den nassen Standorten fördern. Gebiete für eine effektive Vernetzung dieser Biotoptypen bieten sich z. B. südlich von Ober-Roden in den Auen des Hainwiesengrabens, der Rodau (westlich von Urberach) sowie in den Rohrwiesen nördlich von Offenthal an. • Streuobstgebiete: westlich von Urberach, westlich von Dietzenbach, östlich von Sprendlingen, nördlich von Götzenhain und östlich von Langen (St. Albanusberg) Strukturreiche, zum Teil hoch verbundene Streuobstgebiete befinden sich im siedlungsnahen Bereich. Die Bestände sind durch Nutzungsaufgabe und damit einhergehender Verbuschung, durch Überweidung und durch Flächenverlust aufgrund von Siedlungserweiterungen und Verkehrstraßen gefährdet. Bei der Entwicklung von Nutzungskonzepten sind die vielfältigen standörtlichen Potentiale zu berücksichtigen. Insbesondere westlich von Urberach (Körrlache) und östlich von Langen (St. Albanusberg) sind Gebiete, die bei extensiver Nutzung zu mageren Streuobstwiesen entwickelbar sind. 229 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Wichtig ist darüber hinaus die Erhaltung bestehender Bestände, abgehende Bäume sollen ersetzt werden, wobei abgängige Einzelbäume für höhlenbrütende Vögel erhalten bleiben sollen. Durchgewachsene Streuobstwiesen können der Sukzession überlassen werden. In die Konkretisierung der Konzepte sollten alternative Absatzmöglichkeiten (Obstwiesenroute, Direktvermarktung, Regionalpark usw.) sowie kreisweite und kommunale Unterstützungskonzepte einbezogen werden. Hierbei sollten auch die vorhandenen Kleingärten durch Festsetzungen von zu erhaltenden und neu zu pflanzenden Obstbäumen in Bebauungsplänen in die zu entwickelnden Nutzungskonzepte integriert werden. 2.4.4 Empfehlungen für den Biotop- und Artenschutz In Karte 16 „Empfehlungen für den Biotop- und Artenschutz“ sind alle als „bedeutend“ bis „besonders wertvoll“ eingestuften Flächen der Gesamtbewertung eingegangen. Zusätzlich wurde die Lebensraumfunktion und/oder Archivfunktion der Gesamtbewertung Bodenschutz (siehe Kap. 2.1) für jene Flächen berücksichtigt, die in unmittelbarer Nachbarschaft zu den bedeutsamen Flächen des Biotop- und Artenschutzes liegen. Keinen Eingang finden jene Flächen, die im Rahmen der Definition des Biotopverbundsystems über diese Gebiete hinausgehend, im Sinne des Biotop- und Artenschutzes entwickelt werden sollen. Konkrete Aussagen zu diesen Flächen erfolgen über die Entwicklungskarte in Verbindung mit dem Maßnahmenkatalog. Die in Karte 16 getroffenen Aussagen stellen Maximalforderungen aus Sicht des Biotop- und Artenschutzes dar. Als Orientierungshilfe, abgeleitet rein aus den digital verfügbaren Daten des Umlandverbandes, werden sie durch weitere Fachplanungen und Datengrundlagen ergänzt und unter Berücksichtigung der weiteren sektoralen Bewertungen zur Entwicklungszielaussage planerisch umgesetzt. • Erhaltung der derzeitigen Biotoptypen, z. T. durch sporadische Nutzung In dieser Gruppe werden überwiegend Strukturen dargestellt, die keiner Nutzung bedürfen, wie Feldgehölze oder Gebüsche. Darüber hinaus Biotoptypen (bspw. Hecken), die nur sporadisch (alle paar Jahre) einmalig gepflegt werden müssen, um erhalten zu bleiben. Landwirtschaftliche und sonstige Brachflächen (z. B. aus Kleingärten hervorgegangen), für die keine Umstellung auf eine extensive Nutzungsform empfohlen wird, fallen als Sukzessionsflächen ebenso in diese Kategorie. Für ökologisch wertvolle Waldbereiche wie z. B. Niederwaldstandorte, ist ein langfristiger Erhalt der derzeitigen Nutzungsform die Empfehlung aus Sicht Biotop- und Artenschutz. • Nutzungsextensivierung oder Beibehaltung extensiver Nutzungsformen Unter extensiven Nutzungsformen werden alle biotoperhaltenden bzw. -entwickelnden Nutzungen verstanden, so daß schützenswerte, meist oligotraphente, artenreiche Vegetation auf Dauer erhalten bleibt (kein Düngelmitteleinsatz bis sehr selten, ausschließlich Wirtschaftsdünger (ohne Gülle); kein Biozideinsatz; keine oder sehr seltene mechanische Bearbeitung). Die Schnitthäufigkeit sowie die Beweidungsdichte und -dauer, bzw. die Wahl der Weidetierrassen sind ebenso auf die standortabhängig vorhandene bzw. entwickelbare Vegetation anzupassen. Für alle Grünlandstandorte wird aus Gründen des Biotop- und Artenschutzes eine Empfehlung zur Nutzungsextensivierung oder Beibehaltung extensiver Nutzungsformen vorgeschlagen, gleiches gilt für die Streuobstwiesen. Auch die feuchten und trockenen Biotoptypen, die einer regelmäßigen Nutzung oder Pflege bedürfen, werden in dieser Kategorie erfaßt. Diese Klasse umfaßt auch jene Flächen, die laut Bestandserfassung (1991-1997) nicht mehr genutzt wurden und für die aus Biotopschutzsicht eine Erhaltung des Biotoptyps durch eine regelmäßige Nutzung anzustreben ist. Ob die Wiederaufnahme einer Nutzung tatsächlich noch sinnvoll ist, oder die Sukzession schon zu weit fortgeschritten ist, muß aktuell vor Ort geprüft werden. 230 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Parkanlagen werden ebenso hier erfaßt. Auch Ackerflächen werden zur Nutzungsextensivierung vorgeschlagen, wenn sie an Flächen angrenzen, die in der Gesamtbewertung des Biotop- und Artenschutzes als bedeutend bis besonders wertvoll eingestuft wurden und keine Nutzungsumwandlung gefordert werden muß. • Umwandlung in andere Nutzungsformen Flächen, deren Nutzung den Zielen des Biotop- und Artenschutzes widerspricht, werden für eine Nutzungsumwandlung vorgeschlagen. Hierunter fallen bestimmte Erwerbsgartenbau- und Ackerflächen, die in Grünland umgewandelt werden sollen (z. B. in Auenbereichen) oder Weihnachtsbaumkulturen auf extremen Trockenstandorten. Auch eine Umwandlung von Obstplantagen in die extensivere Nutzungsform Streuobstwiese wird hier empfohlen. Gleiches gilt für Kleingärten z.B. innerhalb von Auenbereichen. Ruderalfluren, für die, bei entsprechender Umstellung der Nutzung, positive Entwicklungsmöglichkeiten z. B. zu Magerrasen vorliegen, werden ebenfalls hier erfaßt. • Nutzung entsprechend der mittelfristigen Pflegepläne; Umsetzung der Flora-Fauna-HabitatRichtlinie Für Naturschutzgebiete müssen nach § 16 HENatG Pflegepläne erstellt werden. Über deren Umsetzung soll eine Sicherung und Entwicklung dieser Gebiete erfolgen. In den Gebieten, die für die Aufnahme in das europaweite Schutzgebietskonzept „Natura 2000“ vorgeschlagen sind, ist eine Erhaltung der speziellen Lebensraumtypen und Arten durch eine angepaßte Nutzung sicherzustellen. • Entwicklung entsprechend der Gewässerstrukturgütekartierung und vorhandener Renaturierungskonzepte; Anlage von Uferrandstreifen Für die Fließgewässer werden aufgrund des fehlenden Datenmaterials keine Empfehlungen aus Sicht des Biotop- und Artenschutzes formuliert. Es soll allerdings hier auf die vorhandenen Renaturierungskonzepte, Bewirtschaftungspläne sowie die vom Land erarbeitete Gewässerstrukturgütekartierung hingewiesen werden. Nach § 68 HWG sind entlang von Fließgewässern außerhalb des bebauten Bereiches 10 m breite Gewässerrandstreifen anzulegen. Diese Vorgabe ist konsequent umzusetzen. • Stillgewässer -Erarbeitung einer Datengrundlage Da für die Stillgewässer nur Untersuchungsergebnisse zu Einzelflächen vorliegen, müssen zunächst flächendeckende Bewertungsgrundlagen erarbeitet sowie Entwicklungsziele daraus abgeleitet werden. • Nutzung unter Berücksichtigung des sektoralen Leitbildes und der daraus resultierenden Handlungskonzeption Für diese Bereiche liegen aus der Gesamtbewertung Biotop- und Artenschutz keine speziellen (flächenscharfen) Anforderungen an die Nutzung vor. Grundsätzlich gelten hier als Empfehlung aus Sicht Biotop- und Artenschutz die sektoralen Leitbilder (siehe Kapitel 2.4.3.1, 2.4.3.2) sowie die Ausführungen der Handlungskonzeption. 231 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... 2.5 Erholungseignung 2.5.1 Methodik Erholung im Freiraum kann auf vielfältige Weise erfolgen. Je nach Erholungsart werden an den Raum und das Landschaftsbild unterschiedliche Anforderungen gestellt. Bastian (1993) untersucht in seiner Methode zur Einschätzung des Erholungspotentials drei verschiedene Typen von naturbezogener Erholung: Bewegungsbezogene Erholungsformen wie Wandern, Spazierengehen und Radfahren, die wassergebundenen Erholungsformen wie Spielen am Wasser, Schwimmen, sowie die Erholungsform, die besonderen Wert auf das Beobachten der Pflanzen- und Tierwelt legt. Die Bewertungsmethode von Bastian (1993) wird für den Planungsraum in erweiterter Form angewendet (s. u.). Eingangsgrößen und Erläuterungen: Die im UVF-Gebiet vorkommenden Landschaftsbildtypen (s. a. Kap. 1.5.3): − − − − − − − − − − − − − − − − − − Flur, weiträumig Flur, kleinräumig gegliedert Hangkante Tal, kleinräumig gegliedert Tal, Grünlandnutzung vorherrschend Wald, eben Wald, Neigung > 5 % Weinberg Streuobstwiese, Obstplantage Kleingarten Stadtpark, Grünanlage, Historischer Park Sport- und Freizeitanlage Golfplatz Fluß, Teich, künstlicher See Landschaft in Veränderung Bebauter Bereich, Verkehrsfläche Flughafen, Flugplatz Technische Einrichtung Naturorientierte Erholungsarten: − Wandern, Spazierengehen, Radfahren, (ästhetisches) Landschaftserleben − wasserbezogene Erholungsform − Beobachtung der Pflanzen- und Tierwelt = Ziffer X = Ziffer Y = Ziffer Z Beeinträchtigungen: − − − − − Lärm (L) Zerschneidung (Z) Freileitungen (F) Besucherhäufigkeit (B) Altlasten, stoffliche Belastung (A) Bewertungsvorgang: Die nach visuellen Kriterien abgegrenzten Landschaftsbildtypen (Beschreibung s. Kap. 1.5.3) sind der Bewertung zugrunde gelegt. Der Bewertungsvorgang stützt sich auf keine empirischen Erhebungen oder objektiven Analysedaten (z. B. Landschaftsbildtyp hat x m² Hecken und ist deshalb als strukturreich anzusehen und damit für die Erholung sehr gut geeignet), sondern wird aufgrund von Ortskenntnissen 232 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... durchgeführt. Die Bewertung erfolgt jeweils durch die zuständigen Flächennutzungs- und Landschaftsplaner und ist themenbedingt subjektiv. Oben genannte Landschaftsbildtypen werden für die drei Erholungsarten getrennt mit folgenden Eignungsziffern bewertet: Eignungsziffern: 1 = fehlende oder sehr geringe Eignung 2 = relativ geringe Eignung 3 = mäßige (mittlere) Eignung 4 = gute Eignung 5 = sehr gute/hervorragende Eignung In den Erholungsarten Wandern, Spazierengehen, Radfahren, (ästhetisches) Landschaftserleben (Ziffer X) werden die Zugänglichkeit bzw. die Bewegungsmöglichkeiten innerhalb eines Landschaftsbildtyps als Voraussetzung für die visuellen Erlebnisse höher bewertet als das Bild der Landschaft. Außerhalb des visuellen Landschaftserlebens ist die Landschaftserfahrung erweitert durch Geruchs- und Hörsinn, teilweise auch durch Tast- und Geschmackssinn. Die wasserbezogene Erholungsform ( Ziffer Y) findet an Flüssen, Bächen, wasserführenden Gräben und Stillgewässern statt. Entweder wird der direkte Kontakt zum Element Wasser gesucht (Spielen am Wasser, Schwimmen, Rudern, Paddeln, Angeln) oder es wird einfach das Element Wasser als sinnliche Bereicherung beim Wandern, Spazierengehen oder Radfahren gesucht. Spielt die Beobachtung der Pflanzen- und Tierwelt (Ziffer Z) in der Erholungsform eine große Rolle, wird meist an einem Ort längere Zeit verweilt und alle Sinne sind verstärkt angesprochen. Neben den visuellen Reizen sind besonders akustische und auch taktile und olfaktorische Reize bedeutsam. Die Addition der drei Eignungsziffern ergibt einen Gesamtwert, der die Eignung des Landschaftsbildtyps für die naturgebundene Erholung ausdrückt: Tabelle 35: Gesamtwertstufen der Erholungseignung Eignungsziffern der Erholungsarten Punkte Gesamtwertstufen der Erholungseignung X+Y+Z= 3 bis 6 ungeeignet bis wenig geeignet X+Y+Z= 7 bis 10 mäßig geeignet bis gut geeignet X+Y+Z= 11 bis 15 sehr gut bis hervorragend geeignet Die Bewertungsmethode nach Bastian (1993) räumt der wassergebundenen Erholung einen großen Stellenwert ein. Immerhin kann ein Drittel der möglichen Punktzahl in der Gesamtbewertung nur durch die wassergebundene Erholung erreicht werden. Konsequenzen hat diese Bewertungsmethode vor allem für den Landschaftsbildtyp des Waldes. Da hier die wassergebundene Erholung nahezu flächendeckend die geringste Eignungsziffer (= 1) erhält, müßten die beiden restlichen bewerteten Erholungsarten die höchst mögliche (= 5) Bewertung erhalten, damit der Landschaftsbildtyp Wald in seiner Gesamtbewertung eine sehr gute bzw. hervorragende Eignung erhält. Ist dies nicht der Fall, erreichen Waldflächen in der Regel 9 und 10 Punkte und sind in der Gesamtwertstufe mäßig bis gut geeignet eingeordnet. Die Methode von Bastian (1993) ist durch Hinweise auf aktuelle Beeinträchtigungen erweitert (diese werden als Buchstabenkürzel im jeweiligen Landschaftsbildtyp genannt). Diese Hinweise sind insbesondere geeignet, einen Handlungsbedarf abzuleiten. In sehr gut bis hervorragend für die Erholung geeigneten Bereichen existiert z. B. keinerlei Handlungsbedarf, wenn keine Beeinträchtigung, auch nicht durch übermäßige Konzentration von Erholungssuchenden, genannt ist. Umgekehrt wird ein Handlungsbedarf aufgezeigt, wenn ungeeignete bis wenig geeignete Bereiche durch Erholungssuchende stark frequentiert sind. Auf diesen Zusammenhang zwischen Eignung und Beeinträchtigung wird in der Empfehlungskarte (Karte 18, Kap. 2.6.4) näher eingegangen. 233 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Flächeninformationen zu lärmbelasteten Gebieten werden der thematischen Ebene „Lärm“ aus der Karte 19 „Beeinträchtigungen“ entnommen. In dieser Karte werden Gebiete relativer Ruhe und lärmbelastete Gebiete dargestellt. Als lärmbelastet im Sinne der Erholungseignung werden alle Flächen außerhalb der Gebiete relativer Ruhe interpretiert. Diese werden mit den zu bewertenden Landschaftsbildtypen verschnitten. Mit dem Hinweis auf Lärmbelastung (Buchstabenkürzel L) wird ein Landschaftsbildtyp dann gekennzeichnet, sobald der lärmbelastete (im Sinne der Erholungseignung) Flächenanteil mehr als ein Drittel (33,3 %) beträgt. Im Wald gilt eine andere Herangehensweise: Beeinträchtigungen durch Lärm und Altlasten werden im Wald nicht explizit dargestellt. Sie sind, ebenso wie alle konkreten Flächenabgrenzungen zur Themenebene Lärm, in der Karte 19 „Beeinträchtigungen“ dargestellt. Den Hinweis auf Zerschneidung (Z) erhalten alle Landschaftsbildtypen, die durch Bundesbahn- und Autobahntrassen, Straßen und Zäune unterteilt sind. Durchziehen Freileitungen (F) einen Landschaftsbildtyp, erhält dieser den Hinweis auf diese visuelle Beeinträchtigung, sobald der von den Freileitungen beeinflußte Flächenanteil mehr als 10 % beträgt. Die Freileitungen werden aus der Realnutzungskartierung entnommen. Dabei wird die von den Freileitungen beeinflußte Fläche folgendermaßen berechnet: Über 110-kV-Freileitungen wird ein Korridor von 50 m, über 220-kV-Freileitungen ein Korridor von 100 m und über 380-kV-Freileitungen ein Korridor von 200 m gelegt. Laufen mehrere Freileitungen parallel, vergrößert sich der Korridor entsprechend. In Waldgebieten werden Freileitungen nicht als Beeinträchtigung dokumentiert, da sie hier keine Fernwirkung besitzen. Die Besucherhäufigkeit (B) wird von Ortskundigen durch subjektive Einschätzung ermittelt (es wurden keine Zählungen vorgenommen). Einen Hinweis auf stoffliche Belastungen und Altlasten (A) erhalten alle Landschaftsbildtypen (mit Ausnahme des Waldes: s. oben), unabhängig vom Flächenanteil der stofflichen Belastungen, deren Fläche oder auch punktuelles Vorkommen in der Karte 19 „Beeinträchtigungen“ als festgestellte Altlast oder Altfläche gekennzeichnet ist. Die genaue Größe und Lage der Altfläche oder Altlast ist der Karte 19 zu entnehmen. In Karte 17 „Landschaftsbildtypen und deren Erholungseignung“ wird die Bewertung eines Landschaftsbildtyps folgendermaßen dargestellt: − die Eignung des Landschaftsbildtyps für die drei Erholungsarten X, Y, Z wird erfaßt und mit Eignungsziffern oberhalb einer Linie dargestellt. Deren Summe gibt Auskunft über die generelle Eignung des Landschaftsbildtyps für die Erholung. Je nachdem, ob ein Landschaftsbildtyp wenig, gut oder sehr gut geeignet ist, wird er mit der jeweiligen Signatur in der Karte überlegt. − Unter dem Strich sind vorhandene Beeinträchtigungen dem Landschaftsbildtyp als Buchstabenkürzel L, Z, F, B, A zugeordnet, ohne daß sie in die zahlenmäßige Bewertung eingehen. Einige Landschaftsbildtypen bleiben unbewertet. Dazu zählen hauptsächlich die im Zusammenhang bebauten Siedlungs- und Grünflächen, alle Verkehrsflächen, Sport- und Freizeitanlagen, technische Einrichtungen, Flughafen bzw. Flugplatz sowie Landschaft in Veränderung. Landschaftsbildtypen, die kleiner als 4 ha sind, werden ebenfalls nicht bewertet. Ausnahmen von dieser Regel werden in den jeweiligen Landschaftsräumen angesprochen. Ist ein Landschaftsbildtyp den Erholungssuchenden nicht zugänglich, wie z. B. ein eingezäuntes Naturschutzgebiet, fließt diese Tatsache direkt in die Bewertung ein: Die Erholungseignung ist dementsprechend vermindert und drückt sich in einer geringen Gesamtbewertung aus. Abbildung 19 zeigt den Bewertungsablauf. 234 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Abbildung 19: Bewertung der Landschaftsbildtypen hinsichtlich ihrer Eignung für naturorientierte Erholung Naturorientierte Erholungsarten Wandern, Spazierengehen, Radfahren, ästhetisches Landschaftserleben 12345- Einzelbewertung der Eignung: fehlend oder sehr gering relativ gering mäßig gut sehr gut/hervorragend wasserbezogene Erholungsarten Einzelbewertung der Eignung: 1 - fehlend oder sehr gering 2 - relativ gering 3 - mäßig 4 - gut 5 - sehr gut/hervorragend Beobachtung der Pflanzen- und Tierwelt Einzelbewertung der Eignung: 1 - fehlend oder sehr gering 2 - relativ gering 3 - mäßig 4 - gut 5 - sehr gut/hervorragend Summenbildung der drei Einzelbewertungen führt zur Gesamtbewertung: 3 - 6 Punkte: ungeeignet bis wenig geeignet 7 - 10 Punkte: mäßig bis gut geeignet 11 - 15 Punkte: sehr gut bis hervorragend geeignet Hinweise auf Beeinträchtigungen werden ergänzt: • • • • • 2.5.2 Lärm Zerschneidung Freileitungen Besucherhäufigkeit Altlasten, stoffliche Belastung Ergebnisdarstellung Die Gesamtbewertung teilt die Landschaftsbildtypen in drei Eignungsstufen für die Erholung ein. Die drei Gesamtwertstufen einschließlich der Eignungsziffern und Beeinträchtigungsbuchstaben sind in der Erholungseignungskarte, Karte 17, dargestellt. In den Landschaftsräumen kommt fast kein Landschaftsbildtyp vor, in dem das alle Sinne ansprechende Erleben von Landschaft nicht durch eine der oben genannten Beeinträchtigungen gemindert wird. Einige hervorragend geeignete Landschaftsbildtypen sind zwar nicht durch Lärm, Zerschneidung, Freileitungen oder Altlasten beeinträchtigt, jedoch durch eine starke Frequentierung. Durchschnittlich sind rund 50 % der sehr gut bis hervorragend geeigneten Landschaftsbildtypen von Lärm beeinträchtigt. 235 236 12,0 171,9 426,7 0,0 Zerschneidung Freileitungen Besuchshäufigkeit 19260,7 + 430,5 100,0 0,0 88,0 64,6 1,1 0,0 8588,7 + 235,4 100,0 0,0 235,4 100,0 2,7 0,0 2,7 99,8 1,5 83,4 8,9 0,0 81,7 34,3 31,8 11,2 0,0 2,1 6,6 % 0,0 0,0 99,8 0,4 95,3 11,4 0,0 91,3 0,0 0,0 10069,4 + 3,2 100,0 0,0 0,0 3,2 100,0 0,0 3,2 + 9174,5 32,5 8759,1 1052,2 0,0 9189,6 + 212,3 100,0 72,9 67,5 23,8 0,0 212,3 664,3 Fläche in ha Hoher Taunus 13854,6 + 141,8 13,2 82,8 112,1 55,4 244,0 + 8631,0 657,7 4264,4 1954,3 2105,9 8708,6 + 1584,2 329,7 362,8 308,9 6,7 1615,3 3286,7 Fläche in ha 58,1 5,4 33,9 45,9 22,7 1,8 99,1 7,6 49,0 22,4 24,2 62,9 98,1 20,4 22,5 19,1 0,4 11,7 23,7 % Vortaunus 28,4 41,1 69,7 0,0 8,1 31,7 % 18994,7 + 5098,7 3970,9 5057,7 5163,4 20,0 5289,7 + 5940,5 2202,7 3474,3 4302,6 81,9 6147,8 + + Altlasten im Landschaftsraum vorkommend 38,1 41,7 50,5 0,0 8,3 25,3 % 0,0 0,1 87,7 75,2 42,7 44,2 0,0 66,3 2785,6 + 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2,5 100,0 0,0 2,5 + 1620,8 1390,0 789,6 817,1 0,0 1847,6 + 231,9 100,0 88,3 96,6 117,1 0,0 231,9 703,6 Fläche in ha Friedberger Wetterau ** Die Summe ergibt sich aus unbewertet, sehr gut bis hervorragend geeignet, mäßig bis gut geeignet und ungeeignet bis wenig geeignet 96,4 75,1 95,6 97,6 0,4 27,8 96,6 35,8 56,5 70,0 1,3 32,4 1541,0 100,0 437,8 633,3 1074,6 0,0 1541,2 6016,0 Fläche in ha Main-TaunusVorland * Beeinträchtigungen können in verschiedenen Kombinationen auftreten, daher keine Aufsummierung möglich Gesamtfläche des Landschaftsraumes** Altlasten 0,0 378,8 Zerschneidung Freileitungen 278,0 0,0 0,0 235,5 2,2 0,0 430,5 7007,4 103,6 5856,3 626,4 3,4 7018,8 + + 99,8 1,5 89,6 7,2 0,2 83,1 2,2 0,0 0,0 0,0 2,1 13,4 % 179,6 100,0 4,0 0,0 0,0 0,0 179,6 1154,8 Fläche in ha + 15972,6 240,5 14338,5 1152,7 31,6 16004,6 + 1434,3 100,0 Lärm ungeeignet - wenig geeignet ohne Beeinträchtigung Altlasten Besuchshäufigkeit Freileitungen Zerschneidung Lärm ohne Beeinträchtigung mäßig - gut geeignet Altlasten Besuchshäufigkeit 0,0 0,0 ohne Beeinträchtigung Lärm 29,7 0,0 7,2 7,4 1391,3 1434,3 % unbewertet Fläche in ha sehr gut - hervorragend geeignet Erholungseignung/ Beeinträchtigungen* Hintertaunus Usinger Becken Untereinheiten Tabelle 36: Erholungseignung und deren Beeinträchtigungen 45,0 70,3 54,2 0,0 16,6 12,5 % 0,0 0,8 99,1 76,2 2,7 19,5 0,0 70,0 3065,2 0,0 20,6 0,0 20,5 0,0 83,1 0,0 82,7 24,8 100,0 0,0 24,8 + 2126,1 1635,4 58,3 417,7 0,0 2145,6 + 510,2 100,0 229,7 358,6 276,3 0,0 510,2 384,6 Fläche in ha Bergener Rücken 88,5 70,9 99,5 0,0 11,7 0,0 43,9 70,9 0,0 11,0 91,8 38,0 3050,1 + 301,9 265,6 231,8 90,3 79,5 69,4 334,2 100,0 0,0 334,2 + 1228,3 509,0 948,5 1338,0 100,0 0,0 1338,3 + Fläche in ha 33,2 33,8 88,7 0,0 5,4 72,3 % 52,4 94,1 99,4 0,0 6,1 99,5 18,3 64,8 98,0 0,0 16,1 18748,8 + 1148,4 100,0 601,3 1080,3 1141,8 0,0 1148,5 + 3011,8 552,6 1960,1 2965,2 0,0 3026,6 + 1020,2 100,0 339,2 345,2 905,2 0,0 1020,2 33,4 13553,5 % 357,6 100,0 316,6 253,5 355,8 0,0 357,6 1020,0 Fläche in ha 7879,7 + 52,2 16,9 0,0 101,4 0,0 113,1 + 3657,8 1104,2 1717,9 1984,0 0,0 3685,2 + 1493,9 541,1 456,3 1002,6 0,0 1494,8 2586,6 Fläche in ha + 644,5 1594,9 46,2 14,9 0,0 89,7 0,0 1,4 28981,9 + 449,9 65,0 193,6 317,4 102,2 498,5 + 99,3 20440,8 30,0 46,6 15834,3 53,8 13576,6 0,0 15,4 46,4 68,9 0,0 5,1 22,5 % 90,3 13,0 38,8 63,7 20,5 1,7 99,9 7,8 77,4 66,3 3,1 70,6 1486,9 100,0 229,3 689,4 1024,3 0,0 1486,9 6530,4 Fläche in ha 46,8 20466,1 99,9 36,2 30,5 67,1 0,0 19,0 32,8 % 12,3 61,4 39,2 0,0 2,6 19,4 % 7456,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 + 5210,0 956,0 4098,5 1551,2 503,7 5820,5 + 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 89,5 16,4 70,4 26,7 8,7 78,1 192,8 100,0 23,7 118,3 75,5 0,0 192,8 1443,4 Fläche in ha FechenheimKern des VerSteinh.und Flörsheim-GriesMönchswald und dichtungsraumes Messeler HügelAuheim-Kleinheimer MainDreieich, Frankland osth. Mainniederung Rodgau furt/Offenbach niederung Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Die ungeeigneten bis gut geeigneten Landschaftsbildtypen sind meistens ebenfalls stark durch Erholungssuchende frequentiert. Dabei handelt es sich überwiegend um alltagsbedingte Erholungsarten wie Kurzspaziergänge mit Kind, Joggen außerhalb der Siedlung, Auslauf mit dem Hund und Spielen auf den Wegen. Die der Bewertung zugrunde liegenden, naturorientierten Erholungsarten haben in diesen Räumen kaum eine Bedeutung. Der Anteil unbewerteter Flächen kennzeichnet die Besiedlungsdichte. Am Ende der Ergebnisdarstellung für den jeweiligen Landschaftsraum wird eine Gesamteinschätzung aus Sicht der Erholungseignung vorgenommen. Dabei spielt nicht nur das Verhältnis zwischen den drei Kategorien eine Rolle, sondern ebenso deren Verhältnis zur besiedelten (= unbewerteten) Fläche sowie eine differenzierte Betrachtung innerhalb der einzelnen Kategorien. Ideale Bedingungen für naturorientierte Erholungsarten sind gegeben, wenn mehr sehr gut bis hervorragend geeignete als unbewertete Flächen vorhanden sind, wie z. B. im Landschaftsraum Bergener Rücken. Die Tabellen 36 und 37 bilden die Grundlage für alle Zahlenangaben bei der Ergebnisdarstellung der Landschaftsräume. Sie zeigen die quantitative Verteilung der Landschaftsbildtypen und ihrer Erholungseignung. Aus den Tabellen wird deutlich, welche Landschaftsbildtypen in welcher Kategorie ihren Schwerpunkt haben und daß prinzipiell jeder einzelne Landschaftsbildtyp in jeder Kategorie vorkommen kann. Als Freizeitangebote werden ausgewählte Wanderwege (darin eingeschlossen ist auch ein MountainbikeWeg) des Naturparkes Hochtaunus, die Hessische Apfelwein- und Obstwiesenroute im ‘Vortaunus’ und ‘Main-Taunus-Vorland’, die überörtlichen Freizeitprojekte des UVF (wie z. B. Mainuferweg, Weiltalweg oder Aussichtsturm Pferdskopf) sowie die kulturhistorischen Landschaftsmerkmale (s. Kap. 1.5.3) in Karte 17 dargestellt. 2.5.2.1 Hintertaunus-Untereinheiten Für die Erholung sehr gut bis hervorragend geeignet sind 7,4 % des Landschaftsraumes. Die Landschaftsbildtypen Tal, vorwiegend mit Grünlandnutzung, kleinräumig gegliedertes Tal und kleinräumige Flur erhalten in diesem Landschaftsraum mit wenigen Ausnahmen, zumeist eine sehr gute Bewertung. Die kleinräumig gegliederten und grünlandgenutzten Täler sind charakteristisch für diesen Landschaftsraum und prägen ihn mit ihrer Eigenart. Hier ist Landschaftserleben mit allen Sinnen möglich, das Element Wasser erweitert stellenweise dieses Erleben. Es ist Raum und Ruhe vorhanden zum Beobachten der Tier- und Pflanzenwelt. Einige kleinräumige Fluren erhalten eine ebenfalls sehr gute Bewertung, besonders dann, wenn sich ihre Kleinräumigkeit und Vielfalt von der bestimmenden visuellen Wirkung des Waldes abhebt. Dies ist gleichzeitig auch eine wohltuende Verbindung von kleinräumiger Flur und kulissenartigem Wald in nächster Nähe. Im Ensemble mit kleinräumiger Flur, grünlandgenutztem Tal und umgebendem Wald erhält auch eine weiträumige Flur bei Treisberg eine sehr gute Erholungseignung, desgleichen zwei Hangkanten bei Laubach. Der Aussichtsturm Pferdskopf ist mit seinen Aussichten in die Naturräume des Hintertaunus, des Vogelsbergs, der Wetterau, der Rhön, des Westerwalds und seinen Blickachsen auf die näher gelegenen Burgen und Gemeinden des Hintertaunus ein Ausflugsziel, das dazu anregt, die gesichteten Orte und Landschaften näher zu erkunden. Für die Erholung mäßig bis gut geeignet sind 83,1 % des Landschaftsraumes. Hierunter fallen die großflächigen Waldgebiete und die in den Waldgebieten eingebetteten großräumigen Fluren. Die Erholungseignung in den Waldgebieten ist zumeist nur mäßig bis gut bewertet, da die Wasserläufe viel zu selten für wassergebundene Erholungsarten erschlossen sind. Ähnliches gilt für die weiträumigen Fluren: Die Gesamtbewertung dieser weiträumigen Fluren fällt deshalb nur mäßig bis gut aus, da in ihnen die Erholungsmöglichkeit am Wasser fehlt. Sie ermöglichen jedoch Ausblicke auf Wälder, Siedlungen, Burgen und bieten daher große visuelle Reize. Für die Erholung ungeeignet bis mäßig geeignet sind nur 2,2 % des Landschaftsraumes. Dazu gehören ein nicht zugänglicher Weiltalabschnitt mit Grünlandnutzung nördlich von Winden sowie die weiträumige Flur zwischen Hundstadt und Grävenwiesbach und der nur zum Teil zugängliche Golfplatz nördlich von Altweilnau. 237 0,0 50,9 0,2 332,3 Wald mit Neigung > 5% unbewertet sehr gut-hervorragd. mäßig-gut ungeeignet-wenig 0,0 53,6 0,0 1,0 99,0 0,0 10330,8 2,4 99,4 10229,0 0,0 51,8 0,0 48,5 0,2 38,3 0,9 0,0 22,1 mäßig-gut ungeeignet-wenig 0,0 20,7 unbewertet sehr gut-hervorragd. 42,7 460,4 11,2 mäßig-gut ungeeignet-wenig Hangkante 1202,5 0,4 730,5 6,2 0,0 60,7 0,0 0,0 Tal, Grünlandnutzung vorherrschend unbewertet sehr gut-hervorragd. ungeeignet-wenig 63,3 368,7 mäßig-gut 0,1 0,8 36,6 3,0 582,6 213,1 1,7 11,0 47,4 3,4 652,5 309,0 10,8 356,4 88,7 17,1 0,0 0,5 % sehr gut-hervorragd. Tal, kleinräumig gegliedert unbewertet ungeeignet-wenig mäßig-gut Flur, kleinräumig gegliedert unbewertet sehr gut-hervorragd. ungeeignet-wenig 2915,6 3287,0 0,0 15,0 Flur, weiträumig unbewertet sehr gut-hervorragd. mäßig-gut Fläche in ha Erholungseignung der Landschaftsbildtypen Hintertaunus Untereinheiten 0,0 0,0 0,3 85,4 0,0 7,2 0,0 14,5 0,0 97,9 2,0 0,0 1,4 0,0 90,7 0,8 8,5 5,7 6,4 93,6 42,6 0,0 0,0 % 1843,7 6,5 0,0 1837,8 0,0 0,0 21,5 0,4 0,0 99,7 0,0 0,0 24,6 100,0 0,0 0,0 24,6 529,2 0,0 619,6 0,3 90,1 0,0 117,7 2,4 0,0 120,2 0,0 444,8 3,9 41,6 490,3 235,4 3419,6 3655,1 0,0 0,0 Fläche in ha Usinger Becken 8112,6 0,8 12,5 8099,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 85,8 0,0 211,9 0,1 126,0 0,0 13,8 33,0 0,0 46,8 0,0 316,3 0,0 38,4 354,7 3,2 96,7 99,9 0,0 0,0 Fläche in ha 80,6 0,0 0,2 99,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 40,5 0,0 2,1 0,0 59,5 0,0 29,5 70,5 0,0 0,5 0,0 89,2 0,0 10,8 3,5 3,2 96,8 1,0 0,0 0,0 % Hoher Taunus Tabelle 37: Erholungseignung der Landschaftsbildtypen 0,0 0,0 0,1 15,5 0,0 2,1 0,8 83,7 1,7 42,7 52,8 2,8 3,1 4,7 55,5 0,3 39,5 11,3 11,0 86,2 5,1 0,0 2,8 % 5307,2 17,9 70,2 5214,1 5,0 0,0 38,3 0,3 1,3 98,2 0,1 0,0 10,0 100,0 0,0 0,0 10,0 44,2 0,0 286,0 2,4 239,5 7,3 182,1 225,3 12,0 426,7 74,3 871,1 4,3 620,1 1569,8 77,3 604,2 701,3 0,2 19,7 Fläche in ha Vortaunus 0,0 0,0 0,6 37,3 10,3 1,2 3,5 48,9 0,0 24,9 73,4 1,7 3,3 9,5 61,0 0,6 28,9 13,1 60,4 39,6 41,5 0,0 0,0 % 157,7 4,1 4,0 149,1 0,6 0,0 0,8 2,6 2,5 94,5 0,4 0,0 111,0 100,0 0,0 0,0 111,0 82,2 22,6 220,4 7,7 107,8 0,0 158,4 467,0 10,7 636,1 234,8 1516,0 15,0 718,4 2484,2 4762,3 3119,1 7881,3 0,0 0,0 Fläche in ha Main-TaunusVorland 0,0 25,4 74,6 0,0 1,2 0,0 49,3 0,1 50,6 7,0 0,0 96,1 59,2 0,0 3,9 % 0,0 0,0 0,5 0,0 0,0 3,4 0,5 0,5 0,0 2,5 0,0 0,1 14,7 14,7 0,0 73,5 0,0 13,1 100,0 0,0 0,0 13,1 0,0 0,0 3,9 0,1 0,0 0,0 3,9 100,0 0,0 8,8 25,8 0,0 34,6 0,0 96,2 0,2 98,8 195,2 0,0 1584,1 1648,1 0,0 64,1 Fläche in ha Friedberger Wetterau 56,3 0,0 0,0 % 0,0 0,0 1,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,3 29,3 0,1 69,2 18,8 0,0 88,5 0,6 0,0 83,6 4,3 0,0 2,9 0,7 0,0 94,5 4,9 0,0 42,5 100,0 0,0 0,0 42,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 7,5 169,1 0,8 398,9 576,3 0,0 1727,2 100,0 1727,2 0,0 0,0 Fläche in ha Bergener Rücken 68,5 0,8 0,0 0,8 66,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 94,3 0,0 103,6 0,1 9,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 20,9 57,9 2,8 240,7 322,3 231,8 464,8 781,2 0,2 84,4 Fläche in ha 2,2 1,2 0,0 1,2 97,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 91,0 0,0 3,4 0,1 9,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 6,5 18,0 0,9 74,7 10,6 29,7 59,5 25,6 0,0 10,8 % 22,1 1,4 0,4 20,3 0,0 0,0 30,2 0,6 0,0 30,8 7,8 13,6 32,2 0,0 10,8 0,0 21,3 8,0 4,2 33,5 414,0 1180,5 27,1 529,0 2150,6 506,1 27,5 591,4 0,0 57,8 Fläche in ha 0,1 6,3 1,8 92,0 0,0 0,0 98,1 1,9 0,0 0,2 24,2 42,2 0,2 0,0 33,5 0,0 63,6 23,9 12,5 0,2 19,3 54,9 1,3 24,6 11,5 85,6 4,6 3,2 0,0 9,8 % Kern des VerFlörsheim-Griesdichtungsraumes heimer MainFrankniederung furt/Offenbach 20,6 0,7 0,0 19,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 238,7 16,9 399,4 0,7 143,1 0,0 3,8 0,2 0,0 4,1 45,2 983,5 2,3 627,4 1658,4 0,0 835,4 920,4 0,0 85,0 Fläche in ha 0,3 3,4 0,0 96,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 59,8 4,2 5,1 0,2 35,8 0,0 92,7 4,9 0,0 0,1 2,7 59,3 0,1 37,8 21,0 0,0 90,8 11,7 0,0 9,2 % 0,0 0,0 0,1 6,9 61,0 0,3 31,8 8,1 2,3 95,0 9,4 0,0 2,7 % 84,5 0,6 62,1 21,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 302,0 0,0 560,0 3,6 254,2 0,0 0,3 0,7 73,5 25,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 53,9 0,0 1,9 0,6 45,4 0,0 36,2 100,0 0,0 0,0 36,2 163,3 1436,9 6,6 750,5 2357,4 64,0 2594,5 2732,2 0,0 73,5 Fläche in ha 7,1 0,0 0,0 % 0,0 0,0 94,0 0,0 5,3 0,0 5,9 0,0 50,0 0,0 50,0 0,0 0,0 90,3 0,1 9,6 21,7 140,6 0,3 0,0 140,3 0,0 0,0 0,0 1,9 0,2 0,0 99,8 0,0 0,0 0,0 0,1 100,0 0,0 0,0 0,1 373,5 0,0 397,1 0,0 23,6 0,0 0,1 0,0 0,1 0,2 0,0 1458,4 1,3 155,9 1615,6 0,0 532,9 100,0 532,9 0,0 0,0 Fläche in ha FechenheimSteinh.und Mönchswald und Auheim-KleinMesseler Hügelland Dreieich, Rodgau osth. Mainniederung Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... 0,0 ungeeignet-wenig 0,2 ungeeignet-wenig 0,0 51,7 100,0 mäßig-gut ungeeignet-wenig 0,0 0,0 0,0 sehr gut-hervorragd. 0,0 0,0 0,3 1,7 21,2 13,6 unbewertet 51,7 2,5 mäßig-gut Golfplatz 1,6 sehr gut-hervorragd. 63,6 0,1 7,5 unbewertet 11,8 0,0 0,0 0,0 mäßig-gut 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 sehr gut-hervorragd. ungeeignet-wenig Stadtpark, Grünanlage, Histor. Park 0,0 unbewertet 0,0 0,0 mäßig-gut Weinberg 0,0 sehr gut-hervorragd. 0,0 0,0 0,0 0,1 14,7 45,7 39,1 0,0 25,8 3,8 11,8 10,1 0,0 0,0 98,8 0,0 0,6 0,6 8,9 1687,1 0,0 9,9 10,4 1707,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,5 37,9 8,2 47,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15,0 3,6 5,9 5,5 0,0 623,1 0,0 1,7 3,7 628,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 3,1 79,5 17,2 0,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 24,0 39,3 36,7 0,0 99,1 0,0 0,3 0,6 7,3 % Fläche in ha % Fläche in ha unbewertet Fluß, Teich, künstlicher See unbewertet sehr gut-hervorragd. mäßig-gut ungeeignet-wenig Streuobstwiese oder Obstplantage mäßig-gut ungeeignet-wenig sehr gut-hervorragd. unbewertet Wald, eben Erholungseignung der Landschaftsbildtypen Usinger Becken Hintertaunus Untereinheiten 0,0 0,0 0,2 0,1 19,2 15,2 66,4 0,0 99,9 0,0 0,0 0,1 5,5 % 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,7 0,6 8,4 10,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 16,0 5,7 79,2 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 16,5 100,0 0,0 0,0 16,5 12,5 2,4 1,9 8,3 0,0 551,1 0,0 0,0 0,5 551,6 Fläche in ha Hoher Taunus 74,1 19,7 0,0 0,0 93,8 5,6 76,2 25,4 74,2 181,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 140,7 393,4 6,6 540,7 16,4 1,8 5,0 9,3 0,3 1500,9 0,0 10,5 8,0 1519,5 Fläche in ha 79,0 21,0 0,0 0,0 0,7 3,1 42,0 14,0 40,9 1,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 26,0 72,8 1,2 3,9 0,1 11,0 30,5 56,7 1,8 98,8 0,0 0,7 0,5 11,0 % Vortaunus 54,0 1,7 3,2 0,1 59,0 13,0 37,0 122,0 182,7 354,7 0,0 200,9 0,0 0,3 201,2 6,7 285,1 98,9 5,8 396,6 4,1 27,9 70,7 34,6 329,8 4,3 5,5 5,6 345,2 Fläche in ha 91,5 2,9 5,4 0,2 0,3 3,7 10,4 34,4 51,5 1,9 0,0 99,9 0,0 0,1 1,1 1,7 71,9 24,9 1,5 2,1 0,4 48,9 1,4 5,8 39,5 95,5 1,2 1,6 1,6 1,8 % Main-TaunusVorland 0,0 0,6 1,7 99,1 0,0 1,1 0,0 0,0 0,0 95,8 4,5 0,6 % 0,0 0,0 5,1 0,0 12,7 12,7 74,5 1,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 141,6 100,0 0,0 0,0 141,6 0,0 3,4 3,4 19,9 26,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 16,8 100,0 0,0 16,8 47,0 46,6 0,0 0,5 0,0 0,0 0,0 14,9 0,7 15,6 Fläche in ha Friedberger Wetterau 0,0 3,6 0,0 66,7 0,0 33,3 0,0 88,4 11,5 0,0 0,1 3,4 % 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,0 16,0 0,0 12,7 29,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 3,4 54,1 0,0 42,9 1,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 111,3 100,0 0,0 111,3 1,2 0,8 0,0 0,4 0,0 91,8 12,0 0,0 0,1 103,9 Fläche in ha Bergener Rücken 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 6,8 64,2 1,1 43,4 115,5 0,0 82,6 0,0 1,0 83,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 211,7 175,8 22,0 13,8 0,0 533,3 0,0 0,0 7,8 541,2 Fläche in ha 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 5,9 55,6 1,0 37,6 3,8 0,0 98,8 0,0 1,2 2,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 6,9 83,0 10,4 6,5 0,0 98,5 0,0 0,0 1,4 17,7 % 0,0 0,0 0,0 29,9 0,0 70,5 0,0 0,1 2,7 93,3 4,2 2,5 0,0 84,4 3,9 7,2 4,5 3,4 % 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 56,5 421,7 267,9 362,4 1108,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 5,1 38,0 24,2 32,7 5,9 0,0 1,3 100,0 0,0 0,0 1,3 8,1 0,0 19,1 0,0 27,1 497,8 464,4 21,1 12,3 0,0 540,6 24,8 46,1 29,0 640,6 Fläche in ha Kern des VerFlörsheim-Griesdichtungsraumes heimer MainFrankniederung furt/Offenbach 0,0 1,7 6,2 51,1 37,6 7,4 3,9 83,9 0,7 15,0 0,5 22,8 % 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,9 19,8 24,4 41,5 86,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,0 22,9 28,2 47,9 1,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 133,3 100,0 0,0 133,3 491,1 250,9 184,8 36,1 19,3 1508,6 11,7 270,4 8,2 1799,0 Fläche in ha 0,0 0,1 0,9 5,1 72,0 21,9 0,9 98,9 0,5 0,3 0,3 55,3 % 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 0,0 29,4 5,1 65,4 0,5 0,0 0,0 0,0 70,2 100,0 0,0 0,0 0,0 70,2 0,0 43,3 7,5 96,2 147,2 0,0 0,0 0,0 0,1 100,0 0,1 0,0 0,0 37,6 100,0 0,0 37,6 274,3 13,9 197,6 60,2 2,6 15853,5 84,1 40,2 49,8 16027,6 Fläche in ha 0,0 0,0 43,5 % 0,0 66,1 0,0 0,2 66,3 0,0 1,7 9,0 26,5 37,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15,0 3,1 4,4 7,5 0,0 0,0 99,7 0,0 0,3 0,9 0,0 4,6 24,1 71,0 0,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 20,7 29,3 50,0 0,0 3240,0 100,0 0,0 0,0 0,0 1,3 3241,3 Fläche in ha FechenheimSteinh.und Mönchswald und Messeler Hügelland Auheim-KleinDreieich, Rodgau osth. Mainniederung Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... 0,1 0,0 13,6 ungeeignet-wenig 0,0 0,0 0,0 sehr gut-hervorragd. mäßig-gut ungeeignet-wenig unbewertet Gesamtfläche des Landschaftsraumes unbewertet Flughafen, Fluplatz Technische Einrichtungen unbewertet 6,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,6 19260,7 0,0 0,0 0,0 0,0 117,2 100,0 117,2 1228,2 100,0 1228,2 0,0 unbewertet 0,0 ungeeignet-wenig 0,0 0,0 Sportanlagen 0,0 mäßig-gut Bebauter Bereich 0,0 13,6 100,0 sehr gut-hervorragd. Landschaft in Veränderung unbewertet 0,0 0,0 mäßig-gut 0,0 0,0 sehr gut-hervorragd. 0,0 6,9 100,0 6,9 0,0 0,0 0,2 0,2 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 12,8 0,0 0,0 0,0 0,0 8588,7 0,0 0,0 0,0 0,0 2,3 100,0 2,3 1099,6 100,0 1099,6 0,0 0,0 0,0 12,1 100,0 12,1 0,0 0,0 0,0 14,4 100,0 14,4 0,0 15,6 100,0 0,0 0,0 15,6 % Fläche in ha % Fläche in ha unbewertet Kleingarten Erholungseignung der Landschaftsbildtypen Usinger Becken Hintertaunus Untereinheiten 0,1 % 0,3 0,0 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 5,4 0,0 0,0 0,0 0,6 10069,5 0,0 0,0 0,0 0,0 59,5 100,0 59,5 548,0 100,0 548,0 0,0 0,0 0,0 8,1 100,0 8,1 0,0 0,0 0,0 30,1 100,0 30,1 0,0 0,0 0,0 6,7 100,0 6,7 Fläche in ha Hoher Taunus 0,0 0,0 64,6 11,1 24,3 0,4 % 0,6 0,0 0,0 0,0 22,0 0,0 0,0 0,0 0,1 13854,5 0,0 0,0 0,0 0,0 10,8 100,0 10,8 3044,3 100,0 3044,3 0,0 0,0 0,0 88,8 100,0 88,8 0,0 0,0 0,0 1,9 100,0 1,9 0,0 36,1 6,2 13,6 55,9 Fläche in ha Vortaunus 0,5 61,6 32,1 0,0 6,2 1,2 14,9 40,5 6,7 37,8 0,8 % 29,3 0,0 0,0 0,0 0,1 18994,7 0,0 0,0 0,0 0,0 23,8 100,0 23,8 5568,8 100,0 5568,8 0,0 0,0 0,0 100,4 100,0 100,4 140,1 73,0 0,0 14,0 227,3 23,3 63,3 10,4 59,1 156,3 Fläche in ha Main-TaunusVorland 0,0 0,1 % 0,2 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 22,5 0,0 0,0 0,0 2785,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 627,6 100,0 627,6 0,0 0,0 0,0 3,8 100,0 3,8 0,0 0,0 0,0 4,3 100,0 4,3 0,0 0,0 3,8 100,0 0,0 3,8 Fläche in ha Friedberger Wetterau 0,0 0,0 0,5 % 11,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,3 3065,2 0,0 0,0 0,0 0,0 9,5 100,0 9,5 360,1 100,0 360,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15,1 100,0 0,0 0,0 15,1 Fläche in ha Bergener Rücken 0,0 0,0 0,6 % 25,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 32,0 37,2 0,0 31,2 0,8 0,0 0,0 0,0 0,0 3050,0 0,2 100,0 0,2 0,0 0,0 780,2 100,0 780,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 7,9 9,2 0,0 7,7 24,7 0,0 17,3 100,0 0,0 0,0 17,3 Fläche in ha 0,6 56,4 0,0 0,0 43,6 0,1 11,2 75,3 5,9 7,5 5,4 % 58,8 0,0 0,0 0,0 0,0 7,7 18748,6 1444,8 100,0 1444,8 8,5 100,0 8,5 11018,0 100,0 11018,0 0,0 0,0 0,0 107,8 100,0 107,8 11,4 0,0 0,0 8,8 20,2 113,9 762,8 60,1 76,4 1013,3 Fläche in ha Kern des VerFlörsheim-Griesdichtungsraumes heimer MainFrankniederung furt/Offenbach 27,1 0,0 0,0 35,1 65,0 0,6 55,1 4,7 40,3 0,0 0,3 9,9 62,4 0,5 27,2 0,8 % 1,2 7879,5 0,0 0,0 0,0 0,0 96,7 100,0 96,7 2138,1 100,0 2138,1 0,0 0,0 16,4 30,4 46,8 13,0 1,1 9,5 0,0 23,6 6,1 38,3 0,3 16,7 61,4 Fläche in ha 20,1 0,0 0,0 8,5 91,4 0,5 47,2 26,2 25,9 0,8 0,7 25,6 74,3 0,0 0,0 0,3 % 1,2 0,2 28981,6 47,1 100,0 47,1 342,3 100,0 342,3 5825,0 100,0 5825,0 0,0 0,0 13,4 143,3 156,8 91,0 50,5 49,9 1,5 193,0 23,1 66,9 0,0 0,0 90,1 Fläche in ha 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 % 18,7 0,0 0,0 0,0 0,0 7456,9 0,0 0,0 0,0 0,0 3,0 100,0 3,0 1390,9 100,0 1390,9 0,0 0,0 0,0 16,6 100,0 16,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Fläche in ha FechenheimSteinh.und Mönchswald und Messeler Hügelland Auheim-KleinDreieich, Rodgau osth. Mainniederung Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Die nicht bewerteten Flächen machen 7,2 % der Gesamtfläche des Landschaftsraumes aus. Dieser Wert wird nur vom Hochtaunus unterboten. Der gesamte Landschaftsraum ist als vorbildliche Kulturlandschaft sehr gut für mehrtägige Wander- und Radtouren geeignet, er fungiert als Zielraum für Erholungssuchende. Im Rahmen der alltäglichen, naturorientierten Naherholung stehen den hier lebenden Menschen überdurchschnittlich viele sehr gut bis hervorragend geeignete, kaum beeinträchtigte Landschaftsbildtypen gegenüber. Unabhängig von der Eignung sind alle Landschaftsbildtypen frequentiert. 2.5.2.2 Usinger Becken Für die Erholung sehr gut bis hervorragend geeignet sind 2,1 % des Landschaftsraumes. Alle diese Flächen gelten als nicht lärmbeeinträchtigt, der Spitzenwert unter den Landschaftsräumen. Dieser Landschaftsraum wird dominiert durch weiträumig gegliederte Flur, die durch Waldkulissen eingerahmt und von Bächen durchflossen wird. Obwohl die Bewertung der Erholungseignung der einzelnen Landschaftsbildtypen zum größten Teil im Bereich zwischen mäßig und gut geeignet liegt, vermittelt der Landschaftsraum einen im Hinblick auf Erholungseignung positiven Eindruck. Eine kulturelle Besonderheit in diesem Landschaftsraum bietet der Hessenpark westlich von Obernhain. Die Landschaftsbildtypen mit sehr guter Erholungseignung sind Täler mit Grünlandnutzung und kleinräumiger Flur. Dazu gehören die kleinräumigen Fluren südöstlich von Usingen, das Grünlandtal des Bizzenbaches östlich von Wehrheim sowie Teile der Grünlandtäler des Wiesbaches und der Usa. Zu den für die Erholung mäßig bis gut geeigneten Flächen von 81,7 % der Gesamtfläche gehören, bis auf eine Ausnahme, die den größten Teil des Landschaftsraumes einnehmende, weiträumig gegliederte Flur und die Waldbestände. Mäßig bis gut geeignet sind außerdem die kleinräumig gegliederten Fluren südlich von Neu-Anspach, am Nordrand des Hochtaunus und um Pfaffenwiesbach sowie einige Täler, die vorwiegend mit Grünland genutzt werden (z. B. das Erlenbachtal: Stahlnhainer Grund). Beide liegen in ihrer Bewertung an der oberen Grenze der guten zur sehr guten Erholungseignung. Für die Erholung ungeeignet bis wenig geeignet sind rund 2,7 % des Landschaftsraumes. Dazu gehören die weiträumigen Fluren südwestlich von Usingen. Ein Grund für deren geringe Erholungseignung ist die Nähe und der Sichtbezug zur Deponie Brandholz. Die nicht bewerteten Flächen machen rund 13,4 % der Gesamtfläche des Landschaftsraumes aus. Trotz dominierender Mittelmäßigkeit hinsichtlich der Erholungseignung bietet das Mosaik der Landschaftsbildtypen im Usinger Becken ausreichend Ansatzpunkte für die naturorientierte Erholung der Bewohner und Besucher. Durch kleinere, wenig Fläche beanspruchende Maßnahmen ist in vielen Landschaftsbildtypen bis zum Planungshorizont eine sehr gute bis hervorragende Erholungseignung zu erreichen. 2.5.2.3 Hoher Taunus Für die Erholung sehr gut bis hervorragend geeignet sind 2,1 % des Landschaftsraumes. Der Eindruck dieses Landschaftsraumes wird durch den Landschaftsbildtyp Wald bestimmt. Die sehr gut bis hervorragend geeigneten Landschaftsbildtypen beschränken sich auf Teile der grünlandgenutzten Täler des Bizzenbachs bei Wehrheim, des Weiherbachs bei Schloßborn und des Silberbachs zwischen Ehlhalten und Schloßborn, des Daisbaches bei Niederjosbach und des Fischbaches bei Ruppertshain. Außerdem auf die kleinräumige Flur östlich von Ruppertshain. Die kleinräumig gegliederten Täler des Silberbachs östlich von Schloßborn, das Reichenbachtal nördlich von Falkenstein und das Rombachtal bei Königstein sind nahezu hervorragend für die Erholung geeignet. Für die Erholung mäßig bis gut geeignet ist der weitaus überwiegende Teil des Landschaftsraumes mit 91,3 %. Dies ergibt sich aus der durchgängigen Mittelmäßigkeit der Waldflächen. Diese Bewertung schließt allerdings nicht aus, daß innerhalb der großen Waldflächen kleinflächig sehr gut bis hervorragend geeignete Bereiche vorkommen. Auch der kleine und der große Feldberg wurden mit mäßig bis gut geeignet beurteilt. Ebenfalls mäßig bis gut geeignet sind die kleinräumigen Fluren im Westen des Hohen Taunus bei Ehlhalten, Eppenhain und Ruppertshain. Kein anderer Landschaftsraum bietet mehr gut geeignete Flächen zur Erholung. 241 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Die Bewertung ungeeignet bis mäßig geeignet erhält ein kleiner Bereich weiträumiger Flur an der B 455 im nördlichsten Bereich der Friedrichsdorfer Gemarkung. Für die Erholung ungeeignet bis wenig geeignet sind rund 0,03 % des Landschaftsraumes. Dabei handelt es sich um Altablagerungen. Die nicht bewerteten Flächen machen rund 6,6 % der Gesamtfläche des Landschaftsraumes aus. Der gesamte Landschaftsraum unterliegt praktisch ganzjährig einem starken Erholungsdruck. Der landschaftliche Zusammenhang macht ausgedehnte Wanderungen möglich. Die Erholungseignung innerhalb des Waldes ist durch wenige Maßnahmen (Anlage von Lichtungen, Teichen, Waldinnenrändern, künstlerische Objekte etc.) mittelfristig in den sehr guten bis hervorragenden Bereich zu überführen. Neben der Besucherhäufigkeit spielt die Zerschneidung unter den Beeinträchtigungen eine erhebliche Rolle. 2.5.2.4 Vortaunus Für die Erholung sehr gut bis hervorragend geeignet sind 11,7 % des Landschaftsraumes. Die für die Erholungsnutzung sehr gut geeigneten Landschaftsbildtypen sind weniger die grünlandgenutzten Täler, sondern vielmehr die kleinräumig gegliederten Täler (z. B. in Oberhöchstadt, Niederhöchstadt, Schwalbach, Bad Soden, Königstein), kleinräumige Flure (Oberhöchstadt, Mammolshain, Schneidhain, Kelkheim, Ruppertshain, Lorsbach, Langenhain, Wildsachsen, Diedenbergen) und Streuobstwiesen (Dornholzhausen, Oberstedten, Mammolshain, Neuenhain, Altenhain, Lorsbach). Viele der Streuobstwiesen werden in den zwei Erholungsarten ästhetisches Landschaftserleben und Beobachtung der Tier- und Pflanzenwelt mit den maximalen Punktwerten eingeordnet. In Kronberg erhält ein Komplex aus Tal mit Grünlandnutzung und weiträumige Flur eine sehr gute Erholungseignung. Für die Erholung mäßig bis gut geeignet sind die Waldgebiete und die weiträumigen Fluren, nicht zuletzt aufgrund der fehlenden Erholungsmöglichkeiten am Wasser. Für die Erholung mäßig bis gut geeignet sind 62,9 % des Landschaftsraumes. Für die Erholung ungeeignet bis wenig geeignet sind die weiträumigen Fluren im Norden von Friedrichsdorf, der Golfplatz und eine kleinräumige Flur in Dornholzhausen aufgrund mangelnder Zugänglichkeit, des weiteren eine kleinräumig gegliederte Flur in Oberursel, der Golfplatz in Schönberg. Sie erreichen zusammen 1,8 % des Landschaftsraums. Die nicht bewerteten Flächen machen 23,7 % der Gesamtfläche des Landschaftsraumes aus und stellen damit eine deutliche Steigerung im Vergleich zu den vorausgegangenen Landschaftsräumen dar. Auch dieser Landschaftsraum ist praktisch ganzflächig und ganzjährig durch Erholungssuchende frequentiert. Auch hier sind die mittelmäßig geeigneten Waldflächen durch wenige Maßnahmen aufzuwerten. Der Vortaunus bietet einen vergleichsweise hohen Anteil sehr gut bis hervorragend geeigneter Landschaftsbildtypen und wird insgesamt dem stetigen Ansturm der Erholungssuchenden weitgehend gerecht. Neben der Besucherhäufigkeit wird jeweils etwas mehr als 20% der sehr gut bis hervorragend geeigneten Landschaftsbildtypen von Lärm, Zerschneidung und Freileitungen beeinträchtigt. Unter den mäßig bis gut geeigneten Landschaftsbildtypen sind 24,2 % ohne Beeinträchtigungen, unter den ungeeignet bis wenig geeigneten 22,7 %. 2.5.2.5 Main-Taunus-Vorland Für die Erholung sehr gut bis hervorragend geeignet sind 8,1 % des Landschaftsraumes. Dieser Anteil wird im wesentlichen durch grünlandgeprägte Bachtäler mit angrenzender kleinräumiger Flur entlang der Taunusbäche erreicht. Von Westen nach Osten sind zu nennen: Wicker-, Weil-, Lieder-, Sulz-, Wester- und Kalbach sowie das Kirdorfer Feld nördlich von Bad Homburg. Hinzu kommen einige verstreute Grünanlagen und Parks. Der in diesem Landschaftsraum hohe Anteil an weiträumiger Flur wird erwartungsgemäß zu etwa gleichen Teilen als ungeeignet bis mäßig geeignet abgebildet. Abseits der Bachtäler nimmt die Erholungseignung in der Regel mit dem Relief, also vom Taunuswald Richtung Main, ab. Abseits der Bäche fehlt praktisch jede Möglichkeit, das Element Wasser zu erleben. Dennnoch erreichen die Landschaftsbildtypen in der Nordwesthälfte dieses Landschaftsraumes, parallel zum Taunuswald, für das ästhetische Landschaftserleben und das Beobachten von Pflanzen und Tieren oft 9 bzw. 10 Punkte, d. h. 242 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... sie sind für diese beiden Erholungsarten sehr gut bis hervorragend geeignet. Insgesamt sind 32,3 % des Landschaftsraumes für die Erholung mäßig bis gut geeignet. Für die Erholung ungeeignet bis wenig geeignet sind 27,8 % des Landschaftsraumes. Dabei handelt es sich um die weiträumige, durch Verkehrstrassen immer wieder unterteilte Flur und um nicht zugängliche bzw. kaum erschlossene Gebiete. Kein anderer Landschaftsraum hat einen höheren Anteil in dieser Kategorie. Aufgrund des Siedlungsflächenanteils, der zahlreichen Sport- und Freizeitanlagen, der technischen Einrichtungen sowie der Landschaft in Veränderung beläuft sich der Anteil nicht bewerteter Flächen auf 31,8 % der Gesamtfläche, nur im Kern des Verdichtungsraumes ist dieser Anteil höher. Im Gegensatz zum Kern des Verdichtungsraumes steht dem Erholungsdruck im Main-Taunus-Vorland ein großes Potential an Landschaftsbildtypen gegenüber, die insbesondere für wohnungsnahe Naturerlebnisse aufgewertet werden können. Zusammen mit den ungeeignet bis wenig geeigneten Gebieten hat mehr als die Hälfte der Gesamtfläche dieses Landschaftsraumes keine Bedeutung für die naturorientierte Erholung. Aufgrund der Bevölkerungsdichte findet jedoch die alltägliche Naherholung außerhalb der Siedlungen bis auf wenige Ausnahmen ganzflächig statt. Für ausgedehnte, mehrtägige Wanderungen ist das MainTaunus-Vorland mangels Wald und zahlreicher Unterteilungen nicht mehr geeignet. Nur rund 100 ha (0,5 % der Gesamtfläche) der beiden Kategorien von ungeeignet bis gut geeignet sind frei von Beeinträchtigungen. Eine der Beeinträchtigungen Lärm, Zerschneidungen und Freileitungen ist praktisch immer anzutreffen. 2.5.2.6 Friedberger Wetterau Für die Erholung sehr gut bis hervorragend geeignet sind 8,3 % des Landschaftsraumes. Dazu gehören das kleinräumig gegliederte bzw. grünlandgenutzte Tal des Erlenbachs von Burgholzhausen nach Obererlenbach, Niedererlenbach (hier in kleinräumiger Flur) bis zu seiner Mündung in die Nidda in Massenheim. In Burgholzhausen zeichnet sich auch ein Streuobstgebiet durch seine sehr hohe Erholungsnutzung aus. Die kleinräumige Flur entlang der Nidda zwischen Harheim und Bad Vilbel ist sehr gut für die Erholung geeignet. Die weiträumige Flur nördlich von Gronau an der Nidda hat besonders großen Wert für die Erholungsnutzung aufgrund ihrer reizvollen Lage zwischen Nidda, Mühlbach und Nidder. Mäßige bis gute Erholungseignung besitzen die beiden Golfplätze in Dortelweil und Harheim, sowie die den Landschaftsraum prägende weiträumige Flur. Für die Erholung mäßig bis gut geeignet sind 66,3 % des Landschaftsraumes, wobei die mäßige Eignung der weiträumigen Flur dominiert. Für die Erholung ungeeignete bis wenig geeignete Landschaftsbildtypen sind in diesem Landschaftsraum praktisch nicht vorhanden (Ausnahme: 2,5 ha Altlast). Die nicht bewerteten Flächen machen 25,3 % der Gesamtfläche des Landschaftsraumes aus und deuten damit bereits die Tendenz zur Verstädterung an. Dies spiegelt sich auch in Anteilen der jeweiligen Beeinträchtigungen wider. Besonders die stark frequentierten weiträumigen Fluren im fußläufigen Bereich um die Ortsränder bieten sich für Maßnahmen an, die Erholungseignung zu verbessern. 2.5.2.7 Bergener Rücken Für die Erholung sehr gut bis hervorragend geeignet sind 16,7 % des Landschaftsraumes. Kleinräumige Fluren sind daher auch fast ausnahmslos für die Erholung gut bis sehr gut geeignet, dazu gehören die Flächen östlich von Bad Vilbel und die weit ausgedehnte kleinräumige Flur nördlich von Seckbach, ebenso die im Bereich des teilweise als Naturschutzgebiet ausgewiesenen Berger Hanges gelegenen Streuobstwiesen zwischen Bergen-Enkheim und Bischofsheim. Für die Erholung mäßig bis gut geeignet sind 70 % des Landschaftsraumes. Hierunter fällt hauptsächlich der große Bereich der weiträumigen Flur, der den östlichen Teil des Landschaftsraumes einnimmt, der Wald südlich von Bad Vilbel, außerdem eine kleinräumig gegliederte Flur, die im Westen durch die B 3 vom übrigen Landschaftsraum getrennt wird. 243 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Für die Erholung ungeeignet bis wenig geeignet ist eine kleinräumige Flur und ein Waldbereich südlich der Einmündung der Landstraße 3001 in die B 521, südlich von Bad Vilbel. Diese Kategorie erreicht 0,8 % der Gesamtfläche. Die nicht bewerteten Flächen machen 12,5 % der Gesamtfläche des Landschaftsraumes aus. Der hohe Anteil sehr gut bis hervorragend geeigneter Landschaftsbildtypen bestätigt die Beliebtheit dieses Raumes für Spaziergänger bzw. Erholungssuchende, insbesondere um Bad Vilbel herum. In keinem anderen Landschaftsraum liegt dieser Anteil über dem Anteil der nicht bewerteten Flächen. Allerdings gibt es keinen Landschaftsbildtyp, der frei von Beeinträchtigungen ist. Freileitungen und Lärm sind dabei hervorzuheben. In den weiträumigen Fluren östlich von Bad Vilbel bedarf es nur einzelner Gestaltungsmaßnahmen, um die mäßige Erholungseignung in eine gute zu überführen. 2.5.2.8 Flörsheim-Griesheimer Mainniederung Für die Erholung sehr gut bis hervorragend geeignet sind 11,7 % des Landschaftsraumes. Dieser Landschaftsraum ist charakterisiert zum einen durch seine Ausrichtung entlang des Mains, zum anderen durch die Lage am Rand des Verdichtungsraumes. Abgesehen von schmalen Park- und Grünlandnutzungen am Mainufer, wird der Landschaftsstreifen zu einem großen Teil von bis zum Ufer reichenden Siedlungen und weiträumig gegliederter Flur eingenommen. Direkt am Main ist lediglich ein schmaler Streifen mit Grünlandnutzung bei Kelsterbach für die Erholung sehr gut bis hervorragend geeignet. Ebenfalls sehr gut bis hervorragend geeignet ist der Mönchwaldsee westlich des Flughafens, die westlich davon gelegene weiträumig gegliederte Flur und die kleinräumig gegliederten Fluren zwischen Eddersheim und Okriftel. Eine reizvolle Grünverbindung zwischen den sehr gut geeigneten Bereichen besteht nicht. Fast der gesamte übrige Landschaftsraum einschließlich der mainnahen Weinbauflächen bei Hochheim ist für Erholung mäßig bis gut geeignet. Diese Kategorie erreicht 43,9 % der Gesamtfläche. Unter diese Bewertung fallen auch weitere Grünlandnutzungen entlang des Mains. Mäßig bis gut geeignet ist außerdem die weiträumig gegliederte Flur zwischen Flörsheim und Eddersheim, die südöstlich von Hattersheim gelegene kleinräumig gegliederte Flur sowie die Kleingartenanlagen zwischen Hattersheim und Okriftel. Wenig geeignet bis ungeeignet sind die weiträumig gegliederten, wenig strukturierten Fluren um Flörsheim, aber auch das Grünland und der nicht zugängliche Waldstreifen südlich des NSG Froschpfuhl sowie das eingezäunte NSG selbst. Für die Erholung ungeeignet bis wenig geeignet sind 11 % des Landschaftsraumes. Die nicht bewerteten Flächen machen 33,4 % der Gesamtfläche des Landschaftsraumes aus. Die einzige Grünverbindung dieses oft unterteilten Landschaftsraumes ist der Mainuferweg mit seinen regelmäßig überlasteten Grünanlagen. Für die Anzahl der hier lebenden Menschen ist dies keinesfalls ausreichend. Weitere Grünverbindungen, ästhetische Aufwertung der weiträumigen Fluren und weitere Minderung der überdurchschnittlichen Beeinträchtigungen werden vorgeschlagen. 100 % der bewerteten Landschaftsbildtypen sind mit Lärm belastet. 2.5.2.9 Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach Die nicht bewerteten Flächen erreichen mit 72,3 % der Gesamtfläche hier ihren Höchstwert. Ein charakteristischer Landschaftsbildtyp für diesen Raum sind Grünanlagen und Stadtparks unterschiedlicher Größe, die sowohl am Stadtrand liegen als auch als einziger Landschaftsbildtyp die Siedlungsfläche durchsetzen. Die Siedlungsfläche ist andeutungsweise ringförmig umgeben von dem Landschaftsbildtyp Kleingarten und, weiter außerhalb, von dem Landschaftsbildtyp kleinräumig gegliederte Flur. Bei den Landschaftsbildtypen, die im Kern des Verdichtungsraumes für Erholungsnutzung sehr gut bis hervorragend geeignet sind und die 5,4 % des Landschaftsraumes ausmachen, handelt es sich vorwiegend um Stadtparks und Grünanlagen, einige kleine Waldstücke und kleinräumig gegliederte Flur. Diese liegen häufig an Main oder Nidda oder sind durch angelegte Teiche aufgewertet. Zu den Anlagen gehören Palmengarten, Ostpark, Niddapark, Waldstücke, Kleingärten und Parkanlagen um Praunheim, Ginnheim und Hausen. Kleinräumig gegliederte Flur schließt sich im Norden an die Parkanlagen entlang der 244 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Nidda an. Dieser Landschaftsbildtyp, durchsetzt von Streuobstwiesen und Kleingärten, kommt auch südlich des Mains bei Schwanheim sowie am Fechenheimer Mainbogen vor. Außerdem hervorragend für Erholung geeignet ist ein Abschnitt des Biebertales mit Grünlandnutzung östlich von Offenbach. Der längste Abschnitt des Tales befindet sich allerdings im Landschaftsraum Mönchswald und Dreieich, Rodgau. Für die Erholung mäßig bis gut geeignet sind 16,1 % des Landschaftsraumes. Hierunter fällt der größte Teil der Kleingärten und ein Teil der Stadtparks wie z. B. der Grüneburgpark. Mäßig bis gut geeignete Flächen des Landschaftsbildtyps kleinräumig gegliederte Flur liegen südlich von Sossenheim und um die Anschlußstelle Miquelallee im Norden Frankfurts. Für die Erholung ungeeignet bis wenig geeignet sind 6,1 % des Landschaftsraumes. Dazu gehören hauptsächlich die Gebiete westlich von Höchst. Im Verdichtungsraum Frankfurt-Offenbach sind Flächen des Landschaftbildtyps kleinräumig gegliederte Flur in den Bewertungsstufen sehr gut bis hin zu ungeeignet zu finden, je nach Lage und Zugänglichkeit. Ganzflächige Beeinträchtigungen sind durch Frequentierung, Zerteilung und Immissionen vorhanden. Prägend für diesen Landschaftsraum ist der extrem hohe Anteil der Fläche, die für Erholungsnutzung nicht zu bewerten ist (s. o.). Neben den Siedlungsflächen Frankfurts und Offenbachs nimmt der Flughafen einen großen Raum ein. Aufgrund seines städtischen Charakters unterscheidet sich dieser Raum von den anderen Landschaftsräumen und somit auch in seinem Angebot (und den Ansprüchen) an Erholungsmöglichkeiten. Den Bewohnern und Besuchern stehen in erster Linie angelegte Parks, weniger naturnahe Erholungsmöglichkeiten zur Verfügung. Selbst in sehr gut bis hervorragend geeigneten Gebieten wird die Erholungseignung praktisch ganzflächig durch die Besuchshäufigkeit und den Lärm beeinträchtigt. Das Potential aufwertungsfähiger Landschaftsbildtypen ist gering. Für die hier lebenden Menschen reichen die Möglichkeiten für naturorientierte Alltags- und Naherholung keinesfalls aus. Jede Möglichkeit, die Erholungseignung zu verbessern bzw. Beeinträchtigungen zu mildern, sollte hier ausgeschöpft werden. 2.5.2.10 Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung Für die Erholung sehr gut bis hervorragend geeignet sind 19 % des Landschaftsraumes, ein Anteil, der von keinem anderen Landschaftsraum erreicht wird. Dieser Landschaftsraum bietet ein vielseitiges Bild relativ kleinräumig wechselnder Landschaftsbildtypen, die durch ihre Lage entlang der Mainbögen geprägt werden. Dazu gehören der Fechenheimer und Enkheimer Wald, die kleinräumige Flur des Enkheimer Rieds, die Streuobstwiesen bei Bergen-Enkheim und Bischofsheim sowie die kleinräumige Flur mit ihren vielen Teichen zwischen Bischofsheim und Dörnigheim. Der Fechenheim-Rumpenheimer Mainbogen ist durch seine landschaftliche Vielfalt mit kleinräumig gegliederter Flur (auch mit Kleingärten), weiträumiger Flur, Teichen, Weiher und dem Mainufer, ideal für die siedlungsnahe Erholung. In der Auheim-Kleinostheimer Mainniederung ist der überwiegend mit Grünland genutzte Mainuferweg sehr gut für die Erholung geeignet sowie die Teichkette nordwestlich von Seligenstadt, die an die kleinräumige Flur anschließt. Das Erholungsgebiet mit seinen vielen Weihern und Badeseen sowie die weiträumige Flur um Klein-Krotzenburg sind hervorragend für die Erholungsnutzung geeignet. Die Mainflinger Seen (Naturschutzgebiet, Badesee und Anglersee) weisen ebenfalls eine sehr hohe Erholungseignung auf. Für die Erholung mäßig bis gut geeignet sind 46,8 % der Gesamtfläche, hauptsächlich die Waldbereiche bei Dörnigheim und Mainhausen und die weiträumige Flur bei Seligenstadt. Die ungeeignet bis wenig geeigneten Flächen liegen eng benachbart zu Straßen- und Bahntrassen, wie z. B. ein Kleingartengebiet und ein grünlandgenutzter Bereich in Maintal, eine kleinräumige Flur in Dörnigheim und eine kleinräumige Flur südlich von Froschhausen. Diese Kategorie erreicht jedoch nur 1,3 % des Landschaftsraums. 33 % der Fläche wurden nicht bewertet. Der Kontrast zwischen intensiver Nutzung (Besiedlung, Verkehr, techn. Einrichtungen etc.) und den damit verbundenen Beeinträchtigungen einerseits, und einer kleinteiligen Auenlandschaft andererseits, ist hier allgegenwärtig. Den hier lebenden Menschen stehen 245 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... dennoch überdurchschnittlich viele Möglichkeiten für die naturorientierte Alltags- und Naherholung insbesondere auch in Verbindung mit Wasser zur Verfügung. Aus Sicht der Erholungseignung nimmt dieser Landschaftsraum eine Spitzenstellung ein. Ebenso wie die Hintertaunus-Untereinheiten fungiert er als Zielraum für naturorientierte Erholungssuchende. Die mäßig bis gut sowie die sehr gut bis hervorragend geeigneten Landschaftsbildtypen sind durch die Besucherhäufigkeit bereits wieder beeinträchtigt. Landschaftsbildtypen ganz ohne Beeinträchtigung existieren nicht. 2.5.2.11 Mönchwald und Dreieich, Rodgau Für die Erholung sehr gut bis hervorragend geeignet sind 5,1 % des Landschaftsraumes. In diesem Landschaftsraum beschränkt sich die sehr gute bis hervorragende Erholungseignung nicht nur auf einige wenige Landschaftsbildtypen, sondern es zeigt sich, daß alle Landschaftsbildtypen sehr gut für die Erholung geeignet sein können. Dies sind einmal die Schwanheimer Wiesen und die Kelsterbacher Terrasse im Frankfurter Stadtwald, der Langener Waldsee, eine kleinräumig gegliederte Flur der Baierhansenwiesen in Sprendlingen, die kleinräumig gegliederten Fluren um Langen und Egelsbach, Täler mit vorwiegend Grünlandnutzung zwischen Langen und Egelsbach, die in einer kleinräumig gegliederten Flur eingebetteten Mühlheim-Dietesheimer Seen, Streuobstwiesen bei Mühlheim, die Grünlandtäler der Bieber und der Rodau, kleinräumige Flur bei Lämmerspiel, die in Wald eingebettete weiträumige Flur entlang der Bieber bis zum Patershäuser Hof, das Mosaik von kleinräumiger Flur und Wald bei Obertshausen, der Wald östlich von Waldacker, der Badesee bei Nieder-Roden, das Rodautal von NiederRoden nach Ober-Roden. Die Vielfalt der sehr gut geeigneten Landschaftsbildtypen ist groß, jedoch liegen sie isoliert ohne räumlichen Zusammenhang. Unter die für Erholung mäßig bis gut geeigneten Gebiete fallen sämtliche Waldflächen. Insgesamt machen sie mit 70,6 % einen großen Teil des Landschaftsraumes aus. Besonders im Norden des Gebietes, nördlich von Neu Isenburg, wird der Wald durch Autobahntrassen und Bundesstraßen unterteilt. Auch weite Flächen der kleinräumig gegliederten Flur sind für die Erholung mäßig bis gut geeignet. Für die Erholung ungeeignet bis wenig geeignet sind einige Gebiete an Siedlungsrändern wie die kleinräumig gegliederten Fluren bei Neu-Isenburg, Hainhausen, Jügesheim und Nieder-Roden. Dazu gehören der Golfplatz in Niederrad, die Mülldeponie Buchschlag, Teile der weiträumigen Flur bei Weiskirchen und das Rodauer Kalksandsteinwerk. Insgesamt erreicht diese Kategorie aber nur 1,7 % des Landschaftsraums. Die nicht bewerteten Flächen machen 22,5 % der Gesamtfläche des Landschaftsraumes aus. Hierzu zählen auch die Flächen des Opel-Prüffeldes. Die sehr gut bis hervorragend geeigneten Landschaftsbildtypen liegen zwar isoliert, jedoch in der Regel direkt an Siedlungsflächen. Sie sind durch Besucherhäufigkeit, Lärm und Freileitungen beeinträchtigt, jedoch nur vergleichsweise selten zerschnitten. Die kleinräumigen Fluren und der Wald sind meistens gut geeignet (9 + 10 Punkte), so daß sich die Situation für die naturorientierte Erholung in diesem Landschaftsraum im Vergleich zu den übrigen als überdurchschnittlich positiv darstellt. Wiederherstellung von Grünverbindungen und weiterer Abbau der praktisch ganzflächigen Beeinträchtigungen sind anzustreben. 2.5.2.12 Messeler Hügelland Für die Erholung sehr gut bis hervorragend geeignet sind 2,6 % des Landschaftsraumes. Dabei handelt es sich um wenige, isolierte Flächen, darunter die kleinräumig gegliederte Flur östlich von Langen und nördlich von Dietzenbach sowie das Hainwiesental mit vorwiegend Grünlandnutzung südlich von Urberach und Ober-Roden. Neben der Besuchshäufigkeit spielen Freileitungen und Lärm als Beeinträchtigung eine Rolle. Trotz des abwechslungsreichen Reliefs wurde der größte Teil des Landschaftsraumes als für die Erholung mäßig bis gut geeignet bewertet. Dazu zählen überwiegend die kleinräumigen Fluren um die Städte Dietzenbach, Dreieich und Rödermark, sowie die weiträumigen Fluren und die Waldbereiche. Daß die Gebiete nicht als sehr gut geeignet bewertet wurden, liegt nicht zuletzt an einem Mangel an Oberflächengewässern. Es besteht ein Potential an aufwertbaren Flächen, insbesondere in Siedlungsnähe. Für die Erholung mäßig bis gut geeignet sind 78,1 % des Landschaftsraumes. 246 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Die Bewertung ungeeignet bis wenig geeignet für die Erholung kommt in diesem Landschaftsraum nicht vor. Die nicht bewerteten Flächen (u. a. auch die Sendeanlage des Deutschlandfunkes) machen 19,4 % der Gesamtfläche des Landschaftsraumes aus. In keinem anderem Landschaftsraum ist der Anteil an gut bewerteter (9 + 10 Punkte) Erholungseignung höher. Er gehört zu den vier Landschaftsräumen, die für die naturorientierte Erholung insgesamt am besten geeignet sind. Die Bedeutung als Zielraum für die Erholung ist dagegen nur schwach ausgeprägt. Durch wenige, punktuelle Maßnahmen sind praktisch alle Landschaftsbildtypen mit einer sehr guten bis hervorragenden Eignung zu versehen. 2.5.3 Sektorales Leitbild Erholung Der Dynamik von Kultur- und Stadtlandschaft entsprechend wird kein statisches, fest gefügtes Leitbild Erholung für den Planungsraum bzw. seine Landschaftsräume entworfen. Viel mehr gilt es, sich auch aus Sicht der naturorientierten Erholung an bestimmten Qualitäten wie sauberem Wasser, reiner Luft, gesundem Boden, also an mehr Lebensqualität, als Richtlinie im Umgang mit Landschaft zu orientieren. Zugrunde gelegt wird auch, daß sich der Erlebniswert der Landschaft nicht allein durch administrative Anordnungen herbeiführen oder steigern läßt, sondern der Menschen bedarf, die an diesem Ziel kontinuierlich arbeiten. Denn die Landschaft wird sich analog zu Veränderungen der wirtschaftlichen und kulturellen Basis von einzelnen Landschaftselementen manchmal schleichend, manchmal drastisch schnell ändern. Das Leitbild soll derartige Veränderungen nicht ausschließen, sofern sie die Ressourcen nicht beeinträchtigen und vorrangig dazu dienen, bestimmte Entwicklungen zur Verbesserung der naturorientierten Erholung im Planungsraum anzuregen. Auf Grundlage der Bewertung gilt generell, daß die sehr gut bis hervorragend geeigneten Räume in ihrer Qualität in allen Landschaftsräumen zu erhalten sind. Ggf. ist lenkend einzugreifen, falls der Erholungsdruck und damit verbundene Konflikte ein für den Raum nicht verträgliches Maß erreichen. In den meisten Landschaftsräumen ist die ÖPNV-Anbindung für Erholungssuchende insbesondere in den Abendund Wochenendstunden spürbar zu verbessern bzw. neu einzurichten. Teile der mäßig bis gut geeigneten und ungeeignet bis wenig geeigneten Gebiete sind für die Erholungsnutzung zu entwickeln. Das betrifft besonders folgende Bereiche: − Die von Erholungssuchenden besonders häufig frequentierten Wege und Bereiche sind durch zusätzliche Strukturen (wie z. B. Alleen, Baumreihen, Hecken, Feldgehölze, Hochstaudenfluren, Altgrasstreifen etc. ) aufzuwerten. − Die radialen Bereiche im Abstand von 1 km um die Ortsränder der Siedlungen (> 1,2 km²) sind für die Erholung attraktiver zu gestalten. Der Regionalpark-Korridor trägt in besonderem Maße zur Erhöhung der Erholungseignung in weiten Teilen des Untersuchungsgebietes bei, da durch ihn neue Erlebnisräume geschaffen und bestehende durch Wege verbunden werden. Die mäßig bis gute Bewertung des Waldes hinsichtlich der Erholungseignung kommt einerseits durch die meist fehlende Zugänglichkeit und Erlebbarkeit des Wassers und andererseits durch die oft strukturarmen Holzproduktionsflächen zustande. Allerdings ist davon auszugehen, daß sich diese Situation bis zum Planungshorizont und weit darüber hinaus verbessert, sofern die Richtlinie zum naturgemäßen Waldbau in Hessen aus dem Jahr 1993 (RIBES 93) weiterhin umgesetzt wird. Im Leitbild wird nicht zuletzt angeregt, sich als Kontrast zur Stadtlandschaft den einen oder anderen Quadratkilometer Wildnis zu leisten, d. h. keine Wege, keine Nutzung, keine Pflege, Betreten auf eigene Gefahr. Allein die Natur bestimmt die Entwicklungsdynamik. Weiterhin gehört zum Leitbild, die Alltags- und Naherholungsmöglichkeiten auf vielschichtige Art und Weise, auch mit ressourcenfreundlichen, reversiblen Gestaltungsexperimenten wie z. B. Naturspielplatz 247 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... an S-Bahn-Haltepunkten, künstlicher Kletterfelsen am Ortsrand in ausgeräumter Landschaft, Sukzessionsfläche mit ungeregelter Erholungsnutzung auf Industriebrachen, so zu verbessern, daß weniger Freizeitverkehr entsteht und der Druck aus überfrequentierten Bereichen genommen wird. Im Idealfall sollte aus Sicht der Erholungseignung der Anteil sehr gut bis hervorragend geeigneter Flächen mit der Siedlungsfläche, d. h. mit der nicht bewerteten Fläche, korrelieren: also je größer die Bevölkerungsdichte (= Anteil nicht bewerteter Flächen), um so mehr Naturerlebnisflächen erster Güte im gleichen Landschaftsraum. Überdurchschnittliche Anteile derartiger Naturerlebnisflächen sind weiterhin in den für naturorientierte Erholungssuchende attraktiven Landschaftsräumen zu erwarten bzw. zu entwickeln. Zur Entwicklung gehört auch die Milderung von Beeinträchtigungen. Nur in vier Landschaftsräumen gibt es Landschaftsbildtypen, die keine der angegebenen Beeinträchtigungen aufweisen. Hintertaunus-Untereinheiten • Die Ist-Situation als beispielhafte, sich langsam verändernde Kulturlandschaft ist zu erhalten. • Mit Einzelbäumen und Baumgruppen sind markante Punkte innerhalb der weiträumigen Fluren hervorzuheben. • Mit Waldspielplätzen in der Nähe der Wanderparkplätze und anderer Konzentrationspunkte der Erholungssuchenden ist die Besucherlenkung auszubauen. • Die ÖPNV-Anbindung in den Abend- und Wochenendstunden sollte entwickelt werden, ggf. unter Berücksichtigung neuer Organisationsformen für Bedarfsverkehr (Anrufsammeltaxi, Rufbusse etc.). • Im nördlichen Teil des Landschaftsraumes soll auf rund 1 km² ein Wildnisbereich entstehen. • Historisch bedeutsame Elemente in der Landschaft sind gestalterisch aufzuwerten. • In den beiden Kategorien ungeeignet bis wenig geeignet sowie mäßig bis gut geeignet sind vorrangig Grünverbindungen neu zu schaffen. Usinger Becken • Die Übergänge zwischen Siedlung und Landschaft sind vielerorts zu harmonisieren. • Die Waldkulissen innen und außen sind zu erhalten und durch entsprechende Waldrandgestaltung noch aufzuwerten. • Einzelne Fahrradverbindungen sind wiederherzustellen bzw. neu zu schaffen, insbesondere in den Kategorien ungeeignet bis wenig geeignet sowie mäßig bis gut geeignet. • Besonders in der Deponieumgebung ist die Erholungseignung durch gestalterische Maßnahmen zu verbessern. Gleiches gilt für einige Aussichtsplätze innerhalb des Usinger Beckens. • Zwischen Neu-Anspach und Usingen sollte ein Naturspielplatz gebaut werden. • Für den Stahlnhainer Grund ist ein Reitwegekonzept zu erarbeiten. Hoher Taunus • Der Anteil an Waldwiesen, Lichtungen und vorbildlichen Waldinnenrändern soll erhöht werden. • Künstlerische Objekte und die Betonung historisch bedeutsamer Elemente im Wald dienen der Attraktivitätssteigerung. • An einzelnen überwachsenen Aussichtspunkten sind Blickachsen freizuschneiden. • Die ÖPNV-Anbindung in den Abend- und Wochenendstunden ist zu verbessern. • Die Besucherlenkung an den überörtlichen Freizeitanlagen, bzw. -zielen wie Feldberg, Altkönig, Saalburg, Lochmühle, Limesanlagen ist weiter zu entwickeln. • 1- 2 % der Waldfläche nördlich des Feldbergs sollte im räumlichen Zusammenhang zur vorhandenen Naturwaldzelle zur Wildnis werden. • Einzelne Straßenüberquerungen sind für Fußgänger und Radfahrer aufzuwerten bzw. neu herzustellen. 248 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Vortaunus • Die überwiegende Kleinräumigkeit und damit verbundene Attraktivität der Landschaft außerhalb des Waldes ist zu erhalten und zu entwickeln. • Der hohe Anteil nicht beeinträchtigter Flächen soll nicht verkleinert werden. • Die Golfplätze sind für Erholungssuchende besser zu erschließen. • Insbesondere in den Hauptzugangsbereichen zum Wald ist die Aufwertung durch Naturspielplätze, kleine Lichtungen, ggf. auch durch künstlerische Elemente anzustreben. Main-Taunus-Vorland • Mehrere Grünverbindungen über Verkehrswege und durch Siedlungsbänder sind herzustellen, damit die Landschaftsreste im Zusammenhang erlebbar bleiben bzw. werden. • Die Eignung der Landschaft für naturorientierte Erholung und andere Freizeitnutzungen ist im fußläufigen Bereich um die größeren Orte herum in der Regel deutlich zu verbessern. • Für die wassergebundenen Erholungsformen fehlen ein größeres Stillgewässer im Nordosten des Landschaftsraumes sowie Spielmöglichkeiten am Wasser innerhalb der Siedlungen. • Die wenigen historischen Parks sind zu restaurieren bzw. zu erhalten. Andere kulturhistorisch bedeutsame Elemente sind gestalterisch aufzuwerten, ggf. durch einen Lehrpfad. • Im Übergangsbereich zum Kern des Verdichtungsgebietes soll neben dem Stadtpark Nieder-eschbach mittelfristig ein weiterer Stadtpark nordwestlich von Frankfurt entstehen. • Im Rahmen der zukunftsorientierten Sportstättenentwicklung ist die Mehrfachfunktion von Sportund Freizeitanlagen zu erhöhen. • Einzelne Freileitungsmasten sollten künstlerisch betont und andere Elemente (Kläranlagen – Prozeß der Wasserreinigung, Deponien – mit Schaufenster, Umspannwerke – mit Energiespielen im Infohaus etc.) einer zunehmend verstädterten Landschaft für die Erholung erschlossen werden. • Im Main-Taunus-Vorland sind besonders die Beeinträchtigungen durch Lärm und Immissionen weiter zu mindern, um den Anteil unbeeinträchtigter Flächen zu erhöhen. • Für einige Kommunen im Südwesten (Hochheim, Flörsheim, Hattersheim) des Landschaftsraums ist ein Reitwegekonzept zu entwickeln. Friedberger Wetterau • Die Renaturierung der Nidda ist fortzusetzen. • Die weiträumigen Fluren sind mit Gehölzstrukturen entlang der Nidda und einzelnen Wegen anzureichern, ohne dem Landschaftsraum den Charakter der Weiträumigkeit zu nehmen. • Der Anteil der für die Erholung sehr gut bis hervorragend geeigneten Bereiche ist zu vermehren, die Lärmbelastung besonders in diesen Gebieten zu mindern. • Die ästhetische Qualität der zahlreichen Freileitungen ist durch punktuelle, gestalterische Maßnahmen aufzuwerten. Bergener Rücken • Die vorhandene Situation mit dem Kontrast der Kleinräumigkeit und Weiträumigkeit ist zu erhalten. • In der weiträumigen Flur sollte nur ganz behutsam entlang einiger Wege und markanter Punkte mit Einzelbäumen, Gebüschen und Hochstaudenfluren das Landschaftsbild ergänzt werden. • Die Anlage eines Landschaftsökologiepfades mit einem Schwerpunkt „Landschaftsgeschichte und entwicklung“ bietet sich an. • Neben der in Einzelfällen notwendigen Besucherlenkung sind die Beeinträchtigungen durch Lärm und Freileitungen insbesondere in den sehr gut bis hervorragend geeigneten Gebieten zu vermindern. 249 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Flörsheim-Griesheimer Mainniederung • • • • Die Durchgängigkeit des Mainuferweges ist weiterhin anzustreben. Etliche Grünverbindungen für Fußgänger und Radfahrer sind neu zu schaffen. Für die Naherholung sind mehr Alternativen zum Mainuferweg zu entwickeln. Besonders die Beeinträchtigungen durch Lärm und Immissionen sollen in diesem Landschaftsraum weiter gemindert, die Wasserqualität des Mains verbessert werden. • Am Main sind Wasserspiel- und Bademöglichkeiten einzurichten. • Die weiträumigen Fluren sind auentypischer zu gestalten. • Die Anzahl der Querungsmöglichkeiten des Mains für Fußgänger und Radfahrer ist zu erhöhen. Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach • Parks, Grün- und Freizeitanlagen sind zu erhalten und zu entwickeln. • Mittelfristig sollten zwei neue Stadtparks (Niedereschbach, Niederursel) im Übergangsbereich zum Main-Taunus-Vorland entstehen. • Alle für die naturorientierte Erholung ungeeigneten bis gut geeigneten Bereiche sind entsprechend der Grüngürtelziele weiter aufzuwerten. • Die Anzahl kleinräumiger, grüner Oasen in und außerhalb der Besiedlung ist deutlich zu erhöhen. • Im Rahmen der zukunftsorientierten Sportstättenentwicklung ist die Mehrfachfunktion von Sportund Freizeitanlagen sowie Kleingartenanlagen zu erhöhen. • Viel mehr Elemente der Stadtlandschaft wie z. B. Aussichtsplätze auf Hochhäusern, Dachgärten etc. sind für die Erholung zu erschließen. • Weitere Anlagen wie Stadtwaldhaus und Lohrberg sind anzustreben z. B. für Themen wie Landwirtschaft, historische Elemente, Stadtökologie etc. • Insbesondere die Beeinträchtigungen durch Lärm und Immissionen sollen weiter gemindert, die Wasserqualität des Mains verbessert werden. • Am Main sind Wasserspiel- und Bademöglichkeiten einzurichten. Der Mainuferweg ist gestalterisch weiter aufzuwerten. Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung • Die überwiegende Kleinräumigkeit dieses Landschaftsraumes sowie die Spitzenstellung aus Sicht der Erholungseignung sollen erhalten werden. • Die ganzflächig vorhandenen Beeinträchtigungen sind zu vermindern. • Die Wasserqualität des Mains und die Erlebbarkeit des Wassers ist weiter zu verbessern. • Besonders das nördliche Mainufer sollte gestalterisch aufgewertet werden. • Vereinzelt sind Grünverbindungen z. B. als Alternative zum Mainuferweg für Fußgänger und Radfahrer wiederherzustellen. • Zwischen Hainburg und Mainhausen bietet sich die Anlage eines „Auenpfades“ an. Mönchwald und Dreieich, Rodgau • • • • • Durch Verkehrstrassen unterbrochene Grünverbindungen sind wiederherzustellen. Einige Radweg/Straßenkreuzungen sind durch Gestaltungsmaßnahmen zu entschärfen. Im östlichen Teil des Landschaftsraumes ist ein Naturspielplatz einzurichten. Der Rodgau-Badesee ist zu einer überörtlichen Freizeitanlage zu entwickeln. Die weiträumigen Fluren, insbesondere um Rodgau herum, sind durch Feldgehölze, Gebüsche und Hochstaudenfluren zu bereichern. • Historisch bedeutsame Elemente in der Landschaft sind gestalterisch aufzuwerten und dadurch zu sichern. • Erholungssuchende sollen durch Gestaltungsmaßnahmen entlang der Hauptrouten im Wald gelenkt werden. 250 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... • Die ÖPNV-Anbindung an den Wochenenden ist unter Berücksichtigung neuer Organisationsformen für Bedarfsverkehr aufzubauen. • Die Funktionen von Sport- und Freizeitanlagen sollen ausgeweitet werden. • Die Verminderung von Lärmemissionen und -immissionen soll weiter vorangetrieben werden. Messeler Hügelland • Die kleinräumigen Fluren und der landschaftliche Zusammenhang sind zu erhalten. • Ein Naturspielplatz unter besonderer Berücksichtigung des Wassers sollte bei Offenthal, ggf. im Zusammenhang mit einer Sport- und Freizeitanlage, eingerichtet werden. • Die Multifunktionalität der Sport- und Freizeitanlagen ist zu erhöhen. • Einige Radweg/Straßenkreuzungen sind durch Gestaltungsmaßnahmen zu entschärfen. • Die ÖPNV-Anbindung ist zu verbessern. • Einzelne Aussichtspunkte und historisch bedeutsame Elemente sollen gestalterisch betont werden. 2.5.4 Empfehlungen aus Sicht der Erholungseignung In der Karte 18 werden Empfehlungen aus Sicht der Erholungseignung im übersichtlichen Maßstab 1 : 75 000 dargestellt. Sie sind abgeleitet aus dem Bewertungsergebnis der Erholungseignung (Karte 17). Aus den drei Gesamtbewertungsstufen „sehr gut bis hervorragend geeignet“, „mäßig geeignet bis gut geeignet“ und „ungeeignet bis wenig geeignet“ und den aufgezeigten Beeinträchtigungen „Lärm, Zerschneidung, Freileitungen, Frequentierung, Altlasten und stoffliche Belastung“ ergeben sich die Empfehlungen. Erhalt (grün) der Erholungseignung bezieht sich folglich immer auf die sehr gut bis hervorragend geeigneten Landschaftsbildtypen, Verbesserung (gelb) auf die mäßig bis gut geeigneten und Entwicklung (rot) auf die ungeeignet bis wenig geeigneten Landschaftsbildtypen. Die Landschaftsbildtypen gleicher Eignung aus Karte 17 sind hier graphisch zu Räumen bzw. Zonen zusammengefaßt. Aus Sicht der Erholungseignung wird um Siedlungen, die eine Mindestgröße von 1,4 km² aufweisen, ein Ortsrandbereich ausgewiesen. Als Ortsrandbereich wird der Raum mit dem Abstand von 1 km vom Rand der Siedlungen mit Wohnfunktion sowie Gewerbegebiete definiert – ohne Differenzierung der tatsächlichen Situation. Weder das Relief, vorhandene Barrieren noch vorbildlich gestaltete Ortsrandbereiche sind bei der Kennzeichnung dieser Zone berücksichtigt. Sie unterliegt jedoch in der Regel dem höchsten Erholungsdruck im Rahmen der alltäglichen Kurzzeiterholung. Die so definierte Zone durchschneidet zwangsläufig die Landschaftsbildtypen am Ortsrand. Einige Kommunen haben die Bedeutung der Ortsrandbereiche (mehr Lebensqualität, weniger Freizeitverkehr etc.) längst erkannt und entsprechende Verbesserungen der Erholungseignung realisiert. Die Flächengröße der Siedlungsbereiche ist so gewählt, daß alle Ober- und Mittelzentren laut Regionalplan Südhessen enthalten sind, sowie einige bedeutsame Unter- und Kleinzentren damit erfaßt werden. Verbesserungen und Entwicklungen innerhalb der Ortsrandbereiche sind hier vorrangig zu berücksichtigen. Für Landschaftsbildtypen wie Siedlungen, Sportanlagen etc., deren Erholungseignung nicht bewertet ist, wird folglich auch keine Empfehlung ausgesprochen. Gleiches gilt für Landschaftsbildtypen, die nicht frequentiert sind, eine Seltenheit im UVF-Gebiet. Weiterhin gibt die Empfehlungskarte Hinweise darauf, wo Beeinträchtigungen gemindert oder, sofern möglich, völlig reduziert werden sollen. Der Maßstab 1 : 75 000 der Empfehlungskarte läßt die Darstellung der vorhandenen Beeinträchtigungen zwar nicht zu, sie sind aber der Erholungseignungskarte (Karte 17) für jeden Landschaftsbildtyp differenziert zu entnehmen. Den Beeinträchtigungen werden prinzipiell die folgenden Empfehlungen gegenübergestellt: − Lärm: Lärmminderungsmaßnahmen ergreifen − Zerschneidung: Verbindungsmöglichkeiten schaffen in Form von Brücken, Überwegen, Fähren etc. − Freileitungen: Trassenbündelung und Verkabelung anstreben, gestalterische Betonung einzelner Freileitungsmasten 251 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... − Altlasten und stoffliche Belastung: Gefahrenpotential prüfen und ggf. Sanierungsmaßnahmen einleiten In der Empfehlungskarte sind aus Sicht der Erholungseignung die folgenden Kategorien graphisch dargestellt. Der Legendentext ist durch Fettdruck hervorgehoben: − Erhalt der Erholungseignung (grün) Bestandspflege - Besucherlenkung - weitgehende Reduzierung der Beeinträchtigungen Diese Landschaftsbildtypen sind sehr gut bis hervorragend für die naturorientierte Erholung geeignet und zumeist einer starken Frequentierung ausgesetzt. Für den Erhalt der Erholungseignung kann es im Einzelfall notwendig sein, behutsame Lenkungsmaßnahmen zu ergreifen und Aussichten freizuhalten, ggf. zu betonen. Bestandspflege hat hier Priorität. Dazu kann auch gehören, daß Beeinträchtigungen möglichst weitgehend zu reduzieren sind, z. B. durch Lärmschutzmaßnahmen, neue Wegeverbindungen, Altlastensanierung, Eingrünung von Fremdkörpern im Landschaftsbild etc. Bei diesen aus Sicht der Erholungseignung herausragenden Bereichen wird nicht nach Ortsrandbereich und außerhalb davon differenziert. − Verbesserung der Erholungseignung im Ortsrandbereich (gelb) Aufwertung durch naturraumtypische Gestaltungselemente - Erholungseinrichtungen - Minderung der Beeinträchtigungen In den mäßig bis gut geeigneten Landschaftsbildtypen (bzw. Teilen davon) im Abstand bis 1 km vom Siedlungsrand ist die Erholungseignung zu verbessern. In der Regel reichen punktuelle Neuanlagen von Strukturelementen und Grünverbindungen (z. B. Regionalparkkorridore) aus. Neben den Elementen, die den naturorientierten Erholungsformen gerecht werden, sind jedoch gerade am Ortsrand an geeigneten Standorten die Möglichkeiten für intensivere Erholungsformen (Bolz- und Abenteuerspielplätze, multifunktionale Anlagen) zu verbessern. Beeinträchtigungen sind zu reduzieren. − Verbesserung der Erholungseignung (gelb - schraffiert) Punktuelle Aufwertungen durch naturraumtypische Gestaltungselemente - Landschaftskunst Minderung der Beeinträchtigungen In den mäßig bis gut geeigneten Landschaftsbildtypen außerhalb des Ortsrandbereiches wird empfohlen, die Eignung für naturorientierte Erholung in der Regel durch die Anlage oder Betonung landschaftlicher Elemente zu verbessern. Dazu gehören: Waldaußen- und -innenränder, Lichtungen, Einzelbäume, Gebüsche, Sukzessionsflächen, Wegraine, Gestaltung von Aussichtsplätzen, Erlebbarkeit von Wasser etc. . Auch künstlerische Objekte bieten sich an, das Naturerleben zu bereichern. Bei entsprechendem Bedarf sind Wegeverbindungen wieder herzustellen und andere Beeinträchtigungen zu mildern. − Entwicklung der Erholungseignung im Ortsrandbereich (rot) Neue Grünverbindungen - Erholungseinrichtungen - Minderung der Beeinträchtigungen In diesen ungeeigneten bis wenig geeigneten Landschaftsbildtypen am Ortsrand findet trotz der in der Regel vorhandenen Strukturarmut und überdurchschnittlichen Beeinträchtigungen Naherholung statt. Die Weite des Raumes bildet einen starken Kontrast zur Dichte der Siedlungsflächen. Dieser Charakter soll durch naturraumtypische Gestaltungselemente betont und nicht aufgelöst werden. Entwicklungsmaßnahmen beziehen sich hier vorrangig auf Wegeverbindungen (Brücken, Unterführungen etc.), hervorgehobene Wegeraine als Wiesenstreifen oder Hochstaudenflur, Einzelbäume, Betonung von Blickachsen durch Hecken oder Baumreihen, Eingrünung von Fremdkörpern im Landschaftsbild etc., jedoch auch auf flächenhafte Anlagen wie Spielplätze, Haine, Feldgehölze. Besonders im Ortsrandbereich sind die Beeinträchtigungen zu mindern. − Entwicklung der Erholungseignung außerhalb des Ortsrandbereiches (rot – schraffiert) Neue Grünverbindungen; naturraumtypische Gestaltungselemente; Landschaftskunst; Minderung von Beeinträchtigungen 252 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Auch diese ungeeigneten bis wenig geeigneten Landschaftsbildtypen werden von Erholungssuchenden aufgesucht und sind daher für die naturorientierte Erholung aufzuwerten, z. B. mit Einzelbäumen und -sträuchern, Ackerrandstreifen, wiederhergestellten Wegeverbindungen etc. Durch künstlerische Objekte soll die Auseinandersetzung mit der Landschaft und ihren unvermeidbaren Beeinträchtigungen angeregt werden. Gleichwohl ist die Intensität der Beeinträchtigungen zu mindern. Die Farben symbolisieren dabei den Umfang bzw. die Komplexität des Handlungsbedarfes. Beides nimmt von „grün“ über „gelb“ nach „rot“ zu. Eine Prioritätensetzung für den Handlungsbedarf ist aus den Farben nicht abzuleiten. Dies geschieht erst im Rahmen der Diskussionen über die Entwicklungskarte. Weiterhin sind die Freiraumkonzepte (s. a. Kap. Planerische Rahmenbedingungen) dargestellt, für die die Empfehlungskarte eine rahmenbildende Funktion erfüllen kann: − Grüngürtel Frankfurt − Regionalpark Rhein-Main − Naturpark Hochtaunus − Hessische Apfelwein- und Obstwiesenroute im Vortaunus und Main-Taunus-Vorland 253 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... 2.6 Beeinträchtigungen 2.6.1 Altlasten 2.6.1.1 Grundlagen und Bestandserfassung Der Umgang mit Altlasten ist in Hessen im Gesetz zur Neuordnung des Altlastenrechts (HAltlastG, GVBl. I, S. 764 vom 20.12.1994) geregelt: • Altflächen sind Altablagerungen und Altstandorte. • Altstandorte sind Grundstücke a) mit stillgelegten Anlagen, die gewerblichen, industriellen, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder hoheitlichen Zwecken dienten, b) deren militärische Nutzung aufgegeben wurde, sofern auf ihnen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde. • Altablagerungen sind stillgelegte Abfallentsorgungsanlagen sowie Grundstücke außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen, auf denen Abfälle behandelt, gelagert und abgelagert worden sind. • Altlastenverdächtige Flächen sind Altflächen, bei denen die Besorgnis besteht, daß eine wesentliche Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit vorliegt. • Altlasten sind Altflächen, bei denen eine wesentliche Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit vorliegt (Erläuterung hierzu: Damit ist im Grunde ein Sanierungsbedürfnis nach § 11(1) HAltlastG festgestellt.). Zusätzlich sind die beiden Erlasse zur baulichen Nutzung von Altablagerungen und Altstandorten zu beachten (StAnz. vom 12. Jan. 1987, S. 225 und vom 7. April 1989, S. 1204) i.V. mit dem Handbuch „Altablagerungen“, Teil 3, der HLfU (Wiesbaden 1987). Altstandorte sind derzeit noch in der Erfassungsphase. Zuständig dafür ist die Hessische Landesanstalt für Umwelt, die Erhebungen laufen jedoch auf der örtlichen Ebene über die Auswertung der Gewerbetagebücher, über Recherchen in Stadtarchiven, Adreßbüchern, Zeitzeugenbefragungen usw. Der aktuelle Erfassungsgrad kann lediglich geschätzt werden; er dürfte bei rund 30% liegen. Altablagerungen sind im Gebiet des UVF zu nahezu 100 % erfaßt und kartiert. Die Erhebungen basieren auf der Karte der Landschaftsschäden (Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, 1971). Es gab mehrfach Fortschreibungen (1980 - 89), die Datenbasis wurde durch ein systematisches geomorphologisches Suchprojekt auf ein einheitliches Mindestinformationsniveau mit Stand 1992 gebracht (UVF, 1992, unveröffentlicht). Die Daten über Altflächen sind vollständig bis zum Ablauf der gesetzlichen Meldepflicht am 19.12.1997 (§ 10 (1) HAltlastG) zu erfassen. Ein Handbuch „Altlasten, Einzelfallrecherche und Gefahrenerforschung“ wurde 1998 von einem Ingenieurbüro entwickelt, womit die Grundlage für eine verbesserte und einheitliche Datensammlung gelegt wurde. Die Umsetzung erfolgte bisher aber noch nicht flächendeckend. Parallel dazu werden Bewertungsgrundsätze nach Datenlage für die Medien Grundwasser, Oberflächengewässer, Luft (Gas) und Oberflächennutzungen erarbeitet. 2.6.1.2 Methodik Für das Verbandsgebiet werden sowohl die Sachdaten der Altflächen als auch die digitalen Kartengrundlagen verarbeitet und vorgehalten. Altstandorte sind mit Punktsymbolen dargestellt und nur in ausgewählten Fällen (rund 10 - 15 %) als Flächen digitalisiert, wobei die Ersterfassung der Altstandorte für Teile des Verbandsgebietes (Frankfurt/Main, Königstein, Friedrichsdorf, Schmitten, Glashütten, Grävenwiesbach) zur Zeit noch nicht vorliegt und für zahlreiche weitere Städte und Gemeinden noch nicht als systematisch abgeschlossen gelten kann. Von der HLfU wird ein Grundgerüst beschreibender Daten übernommen, aus denen Art, Lage, Betriebszeiten und die HLfU-Priorität hervorgehen. Die Altablagerungen sind flächendeckend erhoben und in ihren bekannten oder vermuteten Grenzen flächenhaft kartographisch abgespeichert. Sie werden mit zusätzlichen Kriterien beschrieben, die auch Standortgegebenheiten beinhalten, u. a. mit Inhaltsstoffen, Vorkommnissen, Abdichtungen, Lage zu Schutzgebieten, Rekultivierung, Untersuchungen, Umwelteinwirkungen usw. 254 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... gen zum einen in der Vielzahl von Schadstoffen und ihren komplexen Wechselwirkungen, über die bislang nicht viel bekannt ist. Zum anderen reagieren die Schadstoffe in den einzelnen Umweltmedien unterschiedlich und jeder Standort weist andere Charakteristika auf, beispielsweise bezüglich des Wasserhaushaltes und der Oberflächennutzungen. Deshalb ist es nach wie vor notwendig, in jedem konkreten Einzelfall festzustellen, welches Gefahrenpotential in Abhängigkeit von einer tatsächlichen oder geplanten Nutzung vorhanden oder zu erwarten ist. Um aber auf der Ebene eines Landschaftsplanes Erstabschätzungen über mögliche Gefährdungen und Nutzungskonflikte vorzunehmen, können ganz einfache und pragmatische Bewertungen nach Datenlage eingesetzt werden, bei denen gewisse Schwankungsbreiten in der Aussagekraft hingenommen werden. Für die Altstandorte gibt es von der HLfU eine branchenbezogene Klassifizierung. Darin sind die Betriebe nach Wirtschaftszweigen codiert und vorhandene oder mögliche Umweltbeeinträchtigungen durch den ehemaligen Betrieb können mit einer sechsstufigen Branchenklasse berücksichtigt werden. Eine zusätzliche Beurteilungsmöglichkeit am Einzelfall ergibt sich aus der Einstufung der jeweiligen Altlastenrelevanz nach dem „Branchenkatalog zur historischen Erhebung von Altstandorten“ (Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg, Karlsruhe, März 1993). Dabei wird eine Branchennennung als altlastenrelevant bezeichnet, wenn diese einen Betrieb bzw. Betriebsabläufe impliziert, denen ein Umgang mit umweltrelevanten Stoffen in bedeutenden Mengen mit hoher Wahrscheinlichkeit zugesprochen werden kann. Als eingeschränkt altlastenrelevant werden Nennungen eingestuft, die aufgrund der angenommenen Betriebsstrukturen, Produktions- und Verfahrensabläufe nur bedingt auf einen kontaminierten Standort schließen lassen. Für die Mehrzahl dieser Betriebe dürfte der Umgang mit umweltrelevanten Stoffen nur in geringen Mengen zu erwarten sein. Die Altablagerungen wurden schon in das Wasserschutzkonzept für das Gebiet des Umlandverbandes Frankfurt integriert (UVF u. Björnsen Beratende Ingenieure, Dez. 1993) und einer vergleichenden Gefährdungsabschätzung unterzogen. Das Verfahren wurde bereits unter dem Themenfeld „Grundwasser“ in Kap. 2.2.2.1 beschrieben. In diesem Verfahren hat der Typus der Altablagerung, stellvertretend für die stoffliche Zusammensetzung der Abfälle, einen entsprechenden Punktwert für das Emissionspotential, der 5-stufig geteilt wird. Dieses Zwischenergebnis wird auch zur Einschätzung anderer Wirkungspfade herangezogen (z. B. zur Beurteilung potentieller Schadstoffe im Oberboden oder einer möglichen Gasmigration). Weiterhin wird durch Verschneidung mit dem Flächennutzungsplan des UVF für jede Altablagerung ein Bezug zur relevanten Flächennutzung, auch der Umgebung, hergeleitet. Auch diesen werden 5 Empfindlichkeitsstufen zugeordnet. Über eine zweidimensionale Bewertungsmatrix wird das ermittelte Emissionspotential mit der Empfindlichkeit der Nutzungen verknüpft. Als Ergebnis erhält man eine Einteilung aller Altablagerungen in ein 7-stufiges Konfliktpotential. 2.6.1.3 Ergebnisdarstellung • Altstandorte Für den Bereich der Altstandorte ist im Planungsraum noch keine abschließende Ergebnisdarstellung möglich. Nach derzeitiger Datenlage gibt es über 13.000 erfaßte und lokalisierte Altstandorte, realistisch geschätzt dürfte deren Zahl aber bei mindestens 40.000 liegen (hochgerechnet aus Altlastenbilanz 1996, Hessische Landesanstalt für Umwelt). Die räumliche Verteilung ist noch mangels systematischer flächendeckender Erhebungen im UVF-Gebiet vom Zufall geprägt und wird daher hier nicht weiter dargestellt. Ein Großteil dieser Altstandorte hat sowohl von der Art des Betriebes / Gewerbes als auch der Größe und des Betriebszeitraumes keine bzw. nur eine geringfügige Altlastenrelevanz. Zudem liegt der allergrößte Teil dieser Altstandorte (12.925 = 98 %) innerhalb von bebauten Bereichen und ist von daher für die Bauleitplanung und nicht so sehr für die Landschaftsplanung von Bedeutung. Nicht zu unterschätzen sind allerdings deren Auswirkungen auf das Grundwasser, was sich in einigen großmaßstäblichen Grundwassersanierungsfällen augenscheinlich darstellt (z. B. Flughafen Frankfurt, Neu-Isenburg). Lediglich 191 Altstandorte (= 1,4 %) liegen in landwirtschaftlichen Nutzflächen, 255 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... 25 (= 0,2 %) in forstwirtschaftlichen Flächen und 81 (= 0,6 %) in Grün- und Sportflächen. Die kartenmäßige Darstellung der Altstandorte in der Beeinträchtigungskarte beschränkt sich deshalb auch aus Maßstabsgründen auf diejenigen 88 Altstandorte, die rechtskräftig als Altlasten festgestellt sind. Sie verteilen sich auf 8 Städte und Gemeinden (von 43): Etwas weniger als die Hälfte (42) liegen in der Stadt Frankfurt, 8 in Neu-Isenburg, 6 in Langen, 5 in Rodgau, 4 in Maintal, je 3 in Oberursel und Bad Homburg, je 2 in Seligenstadt, Rödermark, Dreieich, Heusenstamm, Egelsbach und Flörsheim, je 1 in Usingen, Kelsterbach, Wehrheim, Mühlheim und Obertshausen. Die räumliche Verteilung der festgestellten Altlasten ist ebenfalls nicht repräsentativ für den jeweiligen Landschaftsraum; sie hängt vielmehr von Bearbeitungsschwerpunkten der zuständigen Behörden ab und ist in Einzelfällen auch Resultat zufälliger Entdeckungen im Rahmen von Nutzungsansprüchen an bestimmte Grundstücke (B-Pläne, Einzelbauvorhaben, Umwidmungen), vorrangig in Gebieten mit hohem Siedlungsdruck. • Altablagerungen Innerhalb des Verbandgebietes liegen etwas mehr als 1.800 Altablagerungsflächen. Diese Zahl ist mehr als 3-mal so hoch wie die durchschnittliche Dichte in Hessen. Zum einen liegt dies sicherlich strukturbedingt an dem Ballungsraum Rhein-Main als Wirtschaftsstandort. Darüber hinaus hat der UVF Ende der 80er Jahre im gesamten Verbandsgebiet ein Erfassungsprogramm durchgeführt, mit dem die bekannte Altflächenanzahl nach systematischer geomorphologischer Suche verdoppelt werden konnte. Fast alle Altablagerungen wurden in Zeiten verfüllt, in denen es noch keine abfallrechtlichen Überwachungen mit entsprechenden Auflagen für geeignete Schutzbarrieren und wirksame Abfalltrennsysteme gab. Für eine Folgenutzung „Bebauung“ im weitesten Sinne, wozu auch Kleingärten, Sport- und Freizeitanlagen zählen, treten außerdem Probleme für die Standsicherheit, für die Bodennutzung (Schadstoffe) und vor allem durch Ausgasungsprozesse auf (Explosionsgefährdungen durch Methan, Erstikkungsgefahr in geschlossenen Räumen/Kellern durch CO2 und toxikologische Gefährdungen durch sonstige Schadgase). Bei einem Großteil der Altablagerungen handelt es sich um die Verfüllung ehemaliger Sand- oder Kiesgruben, hauptsächlich entlang der Mainlinie (gut wasserwegsame pleistozäne Kiese und Sande). Zahlreiche dieser Kiesgruben wurden wegen geringer Grundwasserflurabstände in Naßbaggerung betrieben, überwiegend wurden Abfälle direkt in das Grundwasser verbracht ohne weitere Sicherungsvorkehrungen, woraus eine potentielle Gefahr weitreichender Grundwasserkontaminationen resultiert. Über 3.000 ha Altablagerungen liegen in Wasserschutzgebieten. Stellenweise gibt es aber auch noch größere offene Wasserflächen, an denen sich Biotope entwickelt haben (Beispiele NSG „Hattersheimer Kiesgruben“ und „Dietesheimer Steinbrüche“). Fast 1.300 ha Altablagerungen liegen in Natur- und/oder Landschaftsschutzgebieten. Die zweite große Gruppe stellen ehemalige Steinbrüche, Runsen und Hohlwege dar. Man findet sie vorwiegend im Bereich des Taunus. Überwiegend sind es kleinere Flächen und Linienelemente, die weit verstreut in der Landschaft liegen und im Zuge von Bautätigkeiten mit Erdaushub, Bauschutt, auch Hausmüll und in seltenen Fällen mit Sonderabfällen verfüllt wurden. Vielfach stellen sie kleinräumige optische Störungen des Landschaftsbildes dar, in fast allen Fällen sind sie aber nicht nach heutigem Stand der Technik als rekultiviert zu werten. In die Bewertung nach Datenlage geht zur Klassifizierung des Emissionspotentials der Typ der Altablagerung ein. Es fällt auf, daß 1/3 aller Typen zur Gruppe von Inertstoffdeponien (Bauschutt und Erdaushub = BS/EA) gezählt werden können mit einem daraus resultierenden relativ geringen Emissionspotential für Schadstoffe. Ebenfalls zahlenmäßig unbedeutend sind Deponien mit Sonderabfällen (3,6 %) bzw. Hausmüll und Sonderabfälle (HM-SA) mit 2,6 % (Anmerkung: Zahlenmäßig unbedeutend heißt, daß diese trotzdem eine relativ hohe Umweltrelevanz haben können und ein tatsächlich vorhandenes Gefahrenpotential am jeweiligen Einzelfall zu prüfen ist). Das größte Kontingent stellen erwartungsgemäß die ehemaligen Hausmüllkippen (HM) mit fast 61 %. Bei der Verteilung der Typen auf die Landschaftsräume gibt es allerdings erhebliche Unterschiede. Beträgt der Anteil an Deponien mit Sonderabfällen im Landschaftsraum ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ fast 13 %, sind es im ‘Usinger 256 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Becken’ 0 %. Solche Unterschiede gibt es auch beim Verhältnis der ehemaligen Deponien für HM zu den BS/EA. In der ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’ sind 73 % als Hausmülldeponien klassifiziert bei gleichzeitig 22 % BS/EA-Deponien, dagegen kehren sich die Anteile im ‘Hohen Taunus’ auf 47 % HM zu 51 % BS/EA um. Zumindest für die Mainniederung ist abzuleiten, daß damals (vor Inkrafttreten des Hessischen Abfallgesetzes) in jede offene Grube fast immer auch HM und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, teilweise auch illegal, unkontrolliert verkippt wurden, während im ländlichen Raum schon damals eine bessere Kontrolle bzw. Trennung nach Deponiearten funktionierte. Abbildung 20: Altablagerungen in den Landschaftsräumen des UVF, nach Typen klassifiziert Landschaftsraum 0 50 Hintertaunus-Untereinheiten 1 15 22 Bergener Rücken 15 23 20 3 87 Bauschutt / Erdaushub Hausmüll Hausmüll-Sonderabfall Sonderabfall Summe = 50 167 Summe = 299 139 54 3 2 192 86 20 Summe = 306 Summe = 39 1 50 Mönchwald und Dreieich, Rodgau Summe = 211 200 70 Fechenh.-Steinh. und Auh.Kleinostheimer Mainniederung 350 Summe = 37 27 Kern des Verdichtungsraumes (Frankfurt, Offenbach) 300 Summe = 170 114 91 Friedberger Wetterau 250 Summe = 55 97 Main-Taunus-Vorland Messeler Hügelland 1 26 28 200 Summe = 91 46 45 Vortaunus Flörsh.-Griesh. Mainniederung 150 113 56 Usinger Becken Hoher Taunus 100 1 24 38 Summe = 194 Summe = 296 8 10 Summe = 75 Anzahl Hauptsächlich im Bereich des ‘Main-Taunus-Vorlandes’ gibt es aber auch zahlreiche Flächen, die in Folge des hohen Siedlungsdrucks direkt bebaut wurden. Straßennamen wie „Auf der Hohlmauer“, „Hohlweg / Hohlgraben“, „Schindkaut / Schindhohl“ o. ä. erinnern auch heute noch an solche Vornutzungen. Die von Altablagerungen beanspruchte Flächengröße beträgt insgesamt 3.070 ha, wobei die Flächengrößen der einzelnen Altdeponien zwischen 500 m2 und 73 ha (Kreismülldeponie Wicker) variieren. Auf die 13 Landschaftsräume verteilen sich die Altdeponien und deren Flächeninanspruchnahmen wie folgt: − Hintertaunus-Untereinheiten’: 170 Altablagerungen auf 79,3 ha (9,3 % zahlenmäßig bei 0,4 % Flächenanteil am Landschaftsraum) − ‘Usinger Becken’: 91 Altablagerungen auf 56,4 ha (5,0 % bei 0,7 % Flächenanteil) − ‘Hoher Taunus’: 55 Altablagerungen auf 204 ha (3,0 % bei 2,0 % Flächenanteil) − ‘Vortaunus’: 211 Altablagerungen auf 123 ha (11,5 % bei 8,8 % Flächenanteil) − ‘Main-Taunus-Vorland’: 310 Altablagerungen auf 627 ha (16,9 % bei 1,7 % Flächenanteil) − ‘Friedberger Wetterau’: 37 Altablagerungen auf 51,3 ha (2,0 % bei 1,8 % Flächenanteil) 257 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... − ‘Bergener Rücken’: 39 Altablagerungen auf 247 ha (2,1 % bei 8,1 % Flächenanteil) − ‘Flörsheim-Griesheimer Mainniederung’: 51 Altablagerungen auf 138 ha (2,8 % bei 4,5 % Flächenanteil) − ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’: 299 Altablagerungen auf 781 ha (16 % bei 4,2 % Flächenanteil) − ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’: 131 Altablagerungen auf 208 ha (7,1 % bei 6,0 % Flächenanteil) − ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’: 68 Altablagerungen auf 66,8 ha (3,7 % bei 1,5 % Flächenanteil) − ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’: 296 Altablagerungen auf 436 ha (16,1 % bei 1,5 % Flächenanteil) − ‘Messeler Hügelland’: 75 Altablagerungen auf 51,6 ha (4,1 % bei 0,7 % Flächenanteil). Von der Gesamtfläche aller Altablagerungen liegen 30 % innerhalb von Bauflächen und 18 % innerhalb von Grün- und Sportflächen. Auch bei den Altdeponien wird deutlich, daß sie angesichts dieses hohen Flächenanteils an empfindlichen anthropogenen Nutzungen von nahezu 50 % zunächst ein bau- oder ordnungsrechtliches Problem darstellen, für die jede planerische Komponente zu spät kommt. Aber durch expandierende Siedlungstätigkeit und wachsende Erholungsbelange werden zunehmend auch Ansprüche an diejenigen Altflächen herangetragen werden, die heute noch landwirtschaftlich genutzt werden (32 %) oder auf Forstflächen liegen (20 %). Abbildung 21: Altablagerungen und deren flächenhafte reale Nutzungen Bauflächen 30% Landwirtschaft 32% Grün- und Sportflächen 18% Forstflächen 20% Zur Vermeidung von Zielkonflikten als auch für die Nachsorge werden die drei höchsten Konfliktstufen aus dieser nutzungsbezogenen Bewertung mit einer Warnkennzeichnung im Maßnahmenplan versehen. In der Beeinträchtigungskarte sind sie flächenhaft, dreistufig farbskaliert dargestellt. 258 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Bei einer Reihe von Altablagerungen sind durch Einzeluntersuchungen, hauptsächlich über den Grundwasserpfad, Beeinträchtigungen nachgewiesen worden. Diese haben aber erst bei einer relativ geringen Zahl von 53 zur Feststellung als Altlast durch die zuständige Behörde geführt (zusätzliches Symbol in der Beeinträchtigungskarte). 280 Altablagerungen wurden zu altlastverdächtigen Flächen erklärt, für die die begründete Besorgnis auf Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit besteht. Abbildung 22: Altablagerungen, die als Altlasten festgestellt sind, in den Landschaftsräumen des UVF Landschaftsraum Vortaunus 1 16 Mönchwald und Dreieich, Rodgau Messeler Hügelland 2 Main-Taunus-Vorland 7 Hintertaunus-Untereinheiten 1 Frankfurt,Offenbach 22 Fechenh. Mainniederung 2 Auheimer Mainniederung 2 0 5 10 15 20 Anzahl 25 2.6.1.4 Sektorale Leitbilder − Festgestellte Altlasten sind zu sichern und zu sanieren, Nutzungskonflikte sind zu beseitigen. Der Entstehung neuer Altlasten sind durch umweltvorsorgende Planung und Maßnahmen entgegenzuwirken. − Altlastenverdächtige Flächen sind auf ihr Gefährdungspotential zu überprüfen und gegebenenfalls zu sichern oder zu sanieren. Gegen Standsicherheitsprobleme und Explosionsgefährdung sind technische Maßnahmen zu treffen. Sonstige Beeinträchtigungen sind durch Unterbindung der Übertragungswege zu beseitigen, gegebenenfalls durch Wegnahme der empfindlichen Nutzung. − Grundsätzlich sind Schadstoffeinwirkungen auf den Menschen über direkten Kontakt, Inkorporation oder Inhalation, ein Schadstofftransfer in das Grundwasser, die Oberflächengewässer und mittelbar in die Nahrungskette zu minimieren bzw. auszuschließen. Auswaschungsprozesse und Partikelverlagerung durch Wind- oder Wassererosion sind zu verhindern, unkontrollierte Ausgasungen zu vermeiden. − Alle gekennzeichneten Altflächen sind einer vertiefenden Einzelrecherche zu unterziehen mit dem Ergebnis als Entscheidungsgrundlage: „Ohne Konfliktpotential“ oder „Gefahrenerforschung einleiten“. In Abhängigkeit davon sind entsprechende Auflagen und Restriktionen zu formulieren für weitere aus dem Landschaftsplan zu entwickelnde Vorhaben. 259 Landschaftsplan UVF 2.6.2 Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Verkehrslärm 2.6.2.1 Grundlagen • Straßenverkehrslärm: Straßenverkehrsdaten überörtlicher Straßen nach Bundesverkehrswegezählung (1995), Daten der Bebauungsstruktur in generalisierter Form (Bebauungsdämpfungsmaße) aus Luftbildkarten des UVF (1992), Geländedaten aus dem digitalen Geländemodell des UVF. • Schienenverkehrslärm: Schienenverkehrsdaten des überörtlichen Schienenverkehrs nach Angaben der Deutschen Bahn AG und des RMV (1997), Bebauungsstruktur und Geländedaten entsprechend Straßenverkehrslärm. • Fluglärm: Fluglärmimmissionsdaten des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (IstBelastung 1998). 2.6.2.2 Methodik Ziel der Bewertung der Lärmsituation ist die Ermittlung und Darstellung von Lärmbelastungs- und Ruhegebieten. • • Lärmbelastungsgebiete stellen Bereiche mit hoher Lärmvorbelastung dar. Sie sind für eine Wohnnutzung oder vergleichbare lärmsensible Nutzungen ungeeignet. Ruhegebiete kennzeichnen Bereiche relativer Ruhe. Die geringe Lärmvorbelastung erlaubt lärmsensible Nutzungen. Die Bewertung der Lärmsituation berücksichtigt Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm und Fluglärm. Sport-, Freizeit- und Gewerbelärm müssen wegen fehlender Daten unberücksichtigt bleiben. Als Bewertungsgrundlage für Straßen- und Schienenverkehrslärm dienen die aus der Lärmschutzverordnung (16. BImSchV) abgeleiteten Grenzwerte für Lärmbelastungsgebiete und Ruhegebiete. Zur Bewertung des Fluglärms wird der 60 dB-Wert des erweiterten Fluglärmschutzbereichs für den Frankfurter Flughafen herangezogen (Entwurf zum Regionalplan Südhessen). Tabelle 38: Grenzwerte für Ruhegebiete und Lärmbelastungsgebiete Ruhegebiete tags nachts dB(A) Lärmbelastungsgebiete tags nachts dB(A) Straßenverkehrslärm < 57 dB(A) < 47 dB(A) > 69 dB(A) > 59 dB(A) Schienenverkehrslärm < 57 dB(A) < 47 dB(A) > 69 dB(A) > 59 dB(A) Fluglärm < 60 dB(A) < 60 dB(A) > 60 dB(A) > 60 dB(A) Das Bewertungsverfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Schritten durchgeführt. Im ersten Schritt werden die rechnerisch ermittelten Immissionswerte der drei berücksichtigten Lärmarten einzeln mit den jeweils für sie gültigen Grenzwerten für Ruhegebiete und Lärmbelastungsgebiete verglichen (siehe Tab. 38). Die so für die Lärmarten Straßen-, Schienen- und Fluglärm an jedem Immissionspunkt ermittelten Einzelüber- bzw. Einzelunterschreitungen werden anschließend mittels logarithmischer Addition zusammengefaßt. Dies entspricht dem in der Lärmminderungsplanung vorgegebenen Verfahren. Ergibt sich durch dieses Verfahren für einen Bereich ein positiver Summand, wird der betrachtete Bereich als „Lärmbelastungsgebiet“ gekennzeichnet. Bereiche, die nach der logarithmischen Addition einen negativen Wert aufweisen, werden als „Ruhegebiete“ gekennzeichnet. Alle anderen Bereiche werden als „indifferente Gebiete“ markiert. 260 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Einschränkend soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, daß der verwendete Begriff „Ruhegebiet“ nicht ganz korrekt ist: Zum einen sind die der Bewertung zugrundeliegenden Grenzwerte der 16. BImSchV im Vergleich zu z. B. Orientierungswerten höher, zum anderen sind nicht alle Lärmquellen berücksichtigt, so daß sich auch in „Ruhegebieten“ durch z. B. Gewerbe-, Sport- und Freizeitlärm Beeinträchtigungen ergeben. Eher treffend ist daher die Bezeichnung „Gebiete relativer Ruhe“, der auch in den Legenden zu den Karten verwendet wird. Im folgenden wird wegen der Kürze und Prägnanz des Terminus „Ruhegebiet“ dieser trotzdem anstelle der eher korrekten Bezeichnung weiter verwendet. Ergänzt werden mußte das oben beschriebene Verfahren für Innenstadtbereiche. Die Berechnung des Straßenlärms auf der Grundlage des klassifizierten Straßennetzes ergibt im Ballungsraum zu geringe Immissionswerte, da ein großer Teil des innerstädtischen Verkehrs auf nichtklassifizierten Straßen fließt. Im innerstädtischen Bereich wurden daher keine Ruhegebiete ausgewiesen. 2.6.2.3 Ergebnisdarstellung Für eine vergleichsweise Einschätzung der Lärmsituation innerhalb der betrachteten Landschaftsräume bzw. einzelner Kommunen können die durchschnittlichen Anteile von Lärmbelastungs- bzw. Ruhegebieten im gesamten Verbandsgebiet herangezogen werden (siehe Tab. 39): Tabelle 39: Flächenanteile von Lärmbelastungs- und Ruhegebieten an den Gesamtflächen der einzelnen Landschaftsräume und des Verbandsgebietes gesamt Landschaftsraum Ruhegebiete % Hintertaunus-Untereinheiten 83,7 Lärmbelastungsgebiete % 0,8 Gesamtfläche km² Usinger Becken 73,1 1,5 85,9 Hoher Taunus 81,4 1,5 100,7 Vortaunus 57,8 2,8 138,5 Main-Taunus-Vorland 17,3 16,2 189,9 Friedberger Wetterau 43,9 5,4 27,8 Bergener Rücken 43,5 4,9 30,6 Flörsheim-Griesheimer Mainniederung 6,9 57,4 30,5 Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach < 2,7 > 29,9 187,5 Fechenheim-Steinheimer und AuheimKleinostheimer Mainniederung 55,4 13,2 43,9 Mönchwald und Dreieich, Rodgau 27,0 27,7 289,8 Messeler Hügelland 37,3 9,9 74,5 Gesamt 40,8 14,6 1.427,4 192,6 Bezogen auf das rund 1.500 km² große Verbandsgebiet sind 14,6 % der Fläche als Lärmbelastungsgebiete einzustufen. In die Kategorie Ruhegebiete fallen 40,8 % der Gesamtfläche. Betrachtet man die einzelnen Landschaftsräume, ergibt sich ein teilweise völlig anderes Bild. 2.6.2.3.1 Hintertaunus-Untereinheiten, Usinger Becken, Hoher Taunus Die Lärmsituation stellt sich für diese drei Landschaftsräume unproblematisch dar. Die Flächenanteile von Lärmbelastungs- und Ruhegebieten in diesen Räumen sind nahezu identisch. Mit maximal 1,5 % (UVF-Gesamt: 14,6 %) der Fläche für Lärmbelastungsgebiete und 73,1 bis 83,7 % Flächenanteil an 261 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Ruhegebieten (UVF-Gesamt: 40,8 %) haben die drei Landschaftsräume eine deutlich bessere „Lärmbilanz“ als das gesamte Verbandsgebiet. Die genauen Flächenanteile der einzelnen Landschaftsräume sind der Übersicht in Tabelle 39 zu entnehmen. Die vergleichsweise entspannte Lärmsituation in den drei Landschaftsräumen spiegelt die durch die Mittelgebirgslage vorgegebenen Rahmenbedingungen wider. Die Verkehrsinfrastruktur ist hier vergleichsweise gering ausgeprägt. Im Hinblick auf die Lärmimmission spielen der Schienen- und Flugverkehr eine untergeordnete Rolle. Die vorhandene Lärmimmission ist hauptsächlich auf den Straßenverkehr zurückzuführen. Die ausgedehnten Ruhegebiete werden dementsprechend durch zumeist schmale Lärmbelastungskorridore um die Bundes- und Landesstraßen unterbrochen. Hauptlärmquellen sind die beiden Bundesstraßen B 456 und B 275 sowie die B 8 zwischen Glashütten und Königstein. 2.6.2.3.2 Vortaunus Der Landschaftsraum ‘Vortaunus’ weist eine unproblematische Lärmsituation auf. Der Flächenanteil der Lärmbelastungsgebiete liegt bei 2,8 %, als Ruhegebiete sind 57,8 % der Fläche gekennzeichnet. Im Vergleich zum gesamten Verbandsgebiet weist der Landschaftsraum damit eine deutlich günstigere Lärmbilanz auf. Von den übrigen Landschaftsräumen zeichnen sich lediglich die drei nördlich gelegenen Landschaftsräume durch einen höheren Ruhegebietsanteil aus (siehe Tab. 39). Die vergleichsweise entspannte Lärmsituation ist auf die Mittelgebirgsrandlage und die damit verbundene geringer ausgeprägte Verkehrsinfrastruktur zurückzuführen. Der Flugverkehr spielt für die Lärmgesamtsituation im Landschaftsraum ‘Vortaunus’ keine, der Schienenverkehr lediglich eine untergeordnete Rolle. Die Hauptlärmquelle ist der Straßenverkehr, insbesondere die Bundesautobahn A 3 westlich von Eppstein, die A 5 bei Friedrichsdorf, die Bundesstraße B 8 zwischen Kelkheim und Königstein und zwischen Liederbach und Kelkheim, die B 455 zwischen Königstein und Oberursel, die B 456 bei Bad Homburg bzw. Friedrichsdorf und die B 519 bei Kelkheim. 2.6.2.3.3 Main-Taunus-Vorland Der Landschaftsraum ist durch große verlärmte Bereiche und einen geringen Anteil von Ruhegebieten gekennzeichnet. Mit 16,2 % haben die Lärmbelastungsgebiete einen vergleichsweise großen Anteil an der Gesamtfläche. Lediglich 17,3 % der Fläche sind als Ruhegebiete ausgewiesen. Damit stellt sich die Lärmsituation hier deutlich ungünstiger dar als im UVF-Gebiet gesamt. Ursache für die überdurchschnittlich hohe Lärmbelastung in diesem Landschaftsraum ist die dichte Verkehrsinfrastruktur. Insbesondere Straßen- und Flugverkehr machen sich stark bemerkbar. Hauptlärmquellen sind die Bundesautobahn A 3, die A 5 zwischen Eschborn und Friedrichsdorf, die A 66 zwischen Nordwestkreuz und Wallau, die A 671 bei Hochheim, die A 661 zwischen Eckenheim und Bad Homburger Kreuz sowie die westlichen Flugschneisen des Frankfurter Flughafens. 2.6.2.3.4 Friedberger Wetterau Der Landschaftsraum wird durch den Verkehrslärm nicht übermäßig belastet. Der Flächenanteil der Lärmbelastungsgebiete von 5,4 % liegt deutlich unter dem Durchschnittswert für das gesamte Landschaftsplangebiet, der Anteil der Ruhegebiete ist mit 43,9 % etwas höher als im gesamten Plangebiet. Die gerade im Vergleich mit dem benachbarten Landschaftsraum ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ relativ niedrige Lärmbelastung ist darauf zurückzuführen, daß mit den Bundesautobahnen A 5, A 661 und A 66 wichtige Straßenverkehrsachsen außerhalb des Landschaftsraumes einen Großteil des Straßenverkehrs bündeln. Zudem wirkt sich der vom Frankfurter Flughafen ausgehende Fluglärm hier kaum aus. Die Hauptlärmquellen sind die Bahnstrecke 3900 Frankfurt –Kassel und die Bundesstraße B 3 bei Bad Vilbel. 2.6.2.3.5 Bergener Rücken Der Landschaftsraum ‘Bergener Rücken‘ weist eine geringe Lärmbelastung auf. Der Anteil der Lärmbelastungsgebiete liegt bei 4,9 %, Ruhegebiete nehmen einen Flächenanteil von 43,5 % ein. Der ‘Berge262 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... ner Rücken’ weist damit, ähnlich den im Taunus gelegenen Landschaftsräumen, eine im Verhältnis zum gesamten Plangebiet günstigere Lärmsituation auf. Wie in der benachbarten ‘Friedberger Wetterau’ liegen wichtige Verkehrsachsen, wie die Bundesautobahn A 661 mit Ausnahme des kurzen Abschnitts nordöstlich von Frankfurt-Preungesheim und A 66 sowie die Bahnstrecke 3600 Frankfurt – Aschaffenburg außerhalb des Landschaftsraumes. Der Flugverkehr kann, wie der Schienenverkehr, als Lärmverursacher hier vernachlässigt werden. Hauptlärmquellen sind die Bundesstraßen B 3 östlich von Berkersheim und B 521 zwischen Frankfurt-Preungesheim und Frankfurt-Bergen-Enkheim, sowie das Preungesheimer Dreieck. 2.6.2.3.6 Flörsheim-Griesheimer Mainniederung Der Landschaftsraum ‘Flörsheim-Griesheimer Mainniederung’ wird durch großflächige verlärmte Bereiche dominiert. Mit einem Flächenanteil von 57,4 % für Lärmbelastungsgebiete gegenüber lediglich 6,9 % für Ruhegebiete ist die Lärmsituation hier nicht akzeptabel. Der Landschaftsraum ist damit der flächenmäßig am stärksten lärmbelastete im gesamten Landschaftsplangebiet. Hauptursache für die überdurchschnittlich hohe Lärmbelastung ist die Nähe des Frankfurter Flughafens. Neben der durch den Landschaftsraum führenden westlichen Flugschneise tragen vor allem die Bundesautobahn A 3 zwischen Weilbach und Kelsterbach und die A 671 südwestlich von Hochheim zur Verlärmung bei. 2.6.2.3.7 Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach Der in diesem Landschaftsraum zusammengefaßte Ballungsraum Frankfurt / Offenbach ist als verlärmtes Gebiet ohne größere Ruhegebiete gekennzeichnet. Der innerstädtische Straßenverkehr bewegt sich hier in hohem Maß auch auf dem nichtklassifizierten Straßennetz. Damit werden Bereiche verlärmt, die bei ausschließlicher Berücksichtigung der überörtlichen Straßen als Ursache des Straßenverkehrslärms als Ruhegebiete erscheinen. Die Bewertungsmethode, Berücksichtigung lediglich der überörtlichen Straßen, wurde für diesen Landschaftsraum entsprechend angepaßt. Der Flächenanteil der Lärmbelastungsgebiete liegt bei 30 %, der Ruhegebietsanteil unter 3 % der Gesamtfläche. Hauptlärmquellen in diesem Landschaftsraum sind neben einigen stark frequentierten, nichtklassifizierten Straßen die durch den Landschaftsraum führenden Bundesautobahnen A 5 zwischen dem Frankfurter Flughafen und Niederursel, A 661 zwischen Offenbach und Kalbach, A 66 zwischen FrankfurtBockenheim und Kriftel, die A 648 zwischen Frankfurt-Bockenheim und dem Eschborner Dreieck, die A 3 am Flughafen, der Flughafen Frankfurt mit seinen nordöstlichen Flugschneisen, sowie die Bahnstrecken 3660 Frankfurt – Aschaffenburg zwischen dem Hbf Frankfurt und Fechenheim und 3600 Frankfurt – Göttingen zwischen dem Hbf Frankfurt und Mühlheim. 2.6.2.3.8 Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung Hinsichtlich der Lärmbelastung stellen die zwei Teile dieses Landschaftsraumes keine Einheit dar und werden daher einzeln behandelt. Die ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’ weist eine durchschnittliche Lärmbelastung auf. Der Flächenanteil der Lärmbelastungsgebiete liegt bei 12,6 %, als Ruhegebiete können allerdings lediglich 16,6 % der Fläche bezeichnet werden. Das ist darauf zurückzuführen, daß mit der Bahnstrecke 3660 Frankfurt – Aschaffenburg und der Bundesautobahn A 66 zwei stark frequentierte Verkehrsverbindungen den relativ kleinen Teil-Landschaftsraum mittig zerschneiden. Die A 66 und das ergänzende Netz der überörtlichen Straßen verstärkt die Lärmausbreitung in der Fläche und damit die starke Einschränkung der Ruhegebiete. Hauptlärmquellen sind die A 66 und die Bahnstrecke 3660 zwischen Frankfurt-Bergen-Enkheim und HanauWest. Die ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ wird deutlich geringer mit Lärm belastet als die Fechenheimer Mainniederung. Nur 3,2 % der Fläche ist als Lärmbelastungsgebiet ausgewiesen, 42,1 % der 263 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Fläche werden durch Ruhegebiete abgedeckt. Die Lärmbilanz fällt damit auch im Vergleich zum gesamten Plangebiet günstig aus. Dies kann auf die ausgeprägten Mainbögen und die damit verbundene, geringer ausgeprägte Verkehrsinfrastruktur im Osten des Teil-Landschaftsraumes zurückgeführt werden. Die Hauptlärmquelle, die A 3 zwischen Rodgau und dem Seligenstädter Dreieck, verläuft parallel zur westlichen Abgrenzung außerhalb des Landschaftsraumes. Ruhegebiete sind daher westlich der Verbindungslinie SeligenstadtFroschhausen und Mainhausen-Zellhausen nicht vorhanden. Eine weitere Hauptlärmquelle ist die A 45 nördlich des Seligenstädter Dreiecks. 2.6.2.3.9 Mönchwald und Dreieich, Rodgau Die Lärmbelastung in diesem Landschaftsraum ist überdurchschnittlich hoch, die Verteilung der Lärmbelastungs- und Ruhegebiete ist jedoch inhomogen. Die Lärmbelastungsgebiete haben einen Flächenanteil von 27,7 %, der Anteil der Ruhegebiete liegt bei 27 % der Gesamtfläche. Die Lärmbilanz fällt für den Landschaftsraum damit deutlich ungünstiger aus als für das gesamte Plangebiet. Dies ist auf die im Landschaftsraum gelegenen Lärmschwerpunkte, die Flugschneisen des Frankfurter Flughafens, mehrere Autobahnen und die Bahnstrecke Frankfurt – Darmstadt, zurückzuführen. Insbesondere durch den Einfluß des Flughafens im Nordwesten und der in Ost-West-Richtung den Landschaftsraum zerteilenden A 3 werden die Ruhegebiete großflächig zurückgedrängt. Größere Ruhegebiete südöstlich von Heusenstamm werden durch die Bundesstraße B 45 und die K 174 zerschnitten. Die Hauptlärmquellen im einzelnen sind der Flughafen, die Bundesautobahnen A 3 zwischen dem Frankfurter Kreuz und dem Seligenstädter Dreieck, die A 661 zwischen Frankfurt-Oberrad und Dreieich, die A 5 zwischen Niederrad und Zeppelinheim, die B 44 zwischen A 3 und A 5, die B 45 zwischen Obertshausen und Rödermark, die B 459 zwischen Offenbacher Kreuz und Dietzenbach sowie die Bahnstrecke 3600 Frankfurt – Göttingen zwischen Offenbach und Hanau und die Bahnlinie Frankfurt – Darmstadt zwischen Frankfurt-Louisa und Egelsbach. 2.6.2.3.10 Messeler Hügelland Die Ruhegebiete machen einen Anteil von 37,3 % der Gesamtfläche des ‘Messeler Hügellandes’ aus, die Lärmbelastungsgebiete einen Anteil von 9,9 %. Das Verhältnis von Lärmbelastungs- zu Ruhegebieten ist damit günstiger als im Gesamt-UVF-Gebiet. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, daß Autobahnen und stark frequentierte Bahnlinien außerhalb des Landschaftsraumes bzw. im Falle der A 661 am Rande liegen. Die östlichen An- und Abflugschneisen des Frankfurter Flughafens verlaufen nördlich des Landschaftsraumes und haben keinen Einfluß mehr. Hauptlärmquellen sind die A 661, die B 486, die B 459 nördlich von Dietzenbach und zwischen Dietzenbach und Rödermark, die B 45 im Südosten des Landschaftsraumes sowie die K 173 bzw. K 174 zwischen Götzenhain und B 459. 2.6.2.4 Zusammenfassung der Ergebnisse Bezogen auf die Gesamtfläche des UVF-Gebietes können 41 % der Fläche als Ruhegebiete eingestuft werden, knapp 15 % müssen als Lärmbelastungsgebiete angesehen werden. Relativ grob kann man das Verbandsgebiet im Hinblick auf die Verkehrslärmsituation weiter in drei große Bereiche aufgliedern. Im nördlichen Teil, der die Landschaftsräume ‘Usinger Becken’, ‘Hintertaunus-Untereinheiten’, ‘Hoher Taunus’ sowie ‘Vortaunus’ umfaßt, dominieren die Ruhegebiete, die lediglich durch in der Regel schmale Straßenbänder zerschnitten werden. Der Kern des Verbandsgebietes, der die Landschaftsräume ‘Main-Taunus-Vorland’, ‘FechenheimSteinheimer Mainniederung’, ‘Friedberger Wetterau’, ‘Bergener Rücken’, ‘Flörsheim-Griesheimer Mainniederung’ sowie ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ umfaßt, ist geprägt durch größere Lärmbelastungsgebiete und einen geringen Anteil von Ruhegebieten. Die vergleichsweise hohe Lärmbelastung ist vor allem auf den Frankfurter Flughafen und die Autobahntrassen zurückzuführen. 264 Landschaftsplan UVF Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Im Süden des Verbandsgebietes bilden die Landschaftsräume ‘Messeler Hügelland’ und ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’ sowie die ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ einen Bereich mit größeren Ruhegebieten, die jedoch durch Lärmbelastungsgebiete im Einzugsbereich von Bundesstraßen und Autobahnen, insbesondere der A 3, zerschnitten werden. 2.6.2.5 Sektorale Leitbilder − − − − Bestehende Ruhegebiete sind zu bewahren und sollen nicht durch Verkehrstrassen zerschnitten werden. Lärmintensive Nutzungen in Ruhegebieten sollen unterbleiben. Die Lärmbelastungsgebiete sollen durch geeignete Maßnahmen reduziert werden, zumindest aber soll die Ausweitung von Lärmbelastungsgebieten vermieden werden. Durch geeignete Lärmschutzmaßnahmen ist die Lärmbelastung in Gebieten mit sensibler Nutzung zu verringern. Dabei haben aktive Schallschutzmaßnahmen Vorrang vor passiven. Quellen zusätzlicher Lärmbelastung sollen in bereits bestehenden Lärmbelastungsgebieten angesiedelt werden. Eine Erhöhung der Gesamtbelastung ist dabei zu vermeiden. 265 Landschaftsplan UVF 266 Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen .... Landschaftsplan UVF Bd. II: Anhang Anhang 267 Landschaftsplan UVF 268 Bd. II: Anhang Landschaftsplan UVF Bd. II: Anhang: Flächen mit rechtlichen Bindungen Definition der Flächen mit rechtlichen Bindungen gemäß den fachgesetzlichen Vorgaben nach Hessischem Naturschutzgesetz − Naturschutzgebiete § 12 HENatG Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen 1. zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wildwachsender Pflanzen oder wildlebender Tierarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen, 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist. − Landschaftsschutzgebiete § 13 HENatG Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft 1. zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist. − Naturdenkmäler § 14 HENatG Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz 1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit erforderlich ist. − Geschützte Landschafts- Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz bestandteile § 15 HENatG 1. zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, 2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, zur Erhaltung und Verbesserung des Kleinklimas, 3. zur Erhaltung von Fließwassersystemen einschließlich der Talauen oder 4. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen erforderlich ist. Der Schutz kann sich in bestimmten Gebieten auf den gesamten Bestand an Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken. − Schutz bestimmter Lebensräume und Landschaftsbestandteile § 23 HENatG Lebensräume und Landschaftsbestandteile im Sinne des § 23 HENatG sind Flächen, die unter den besonderen Schutz des Hess. Naturschutzgesetzes gestellt werden. Im einzelnen sind dies : 1. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Verlandungsbereiche, Altarme, Teiche, Tümpel, Quellbereiche, naturnahe Bach- und Flußabschnitte, Salzwiesen, 2. offene Binnendünen, natürliche Block- und Geröllhalden, Zwergstrauch- und Wachholderheiden, Borstgrasrasen und Trockenrasen, 269 Landschaftsplan UVF Bd. II: Anhang: Flächen mit rechtlichen Bindungen 3. Alleen, Feld- und Uferghölze, Steinwälle, Hohlwege und Trockenmauern sowie im Außenbereich Hecken und landschaftsprägende Einzelbäume, 4. Bruch- und Sumpfwälder, 5. seggen- und binsenreiche Feucht- und Naßwiesen, Wälder und Gebüsche trockenarmer Standorte, Auwälder sowie Streuobstbestände. Nähere Regelungen und Definitionen erfolgen insbesondere zur lfd. Nr. 5 durch eine Rechtsverordnung. Die Darstellung im Landschaftsplan erfolgt als Umgrenzung mit einer Liniensignatur. nach Hessischem Forstgesetz − Schutz- und Bannwald § 22 HForstG Für die Sicherung des Waldes zur Erfüllung insbesondere seiner Schutzund Erholungsfunktionen besteht die Möglichkeit einer Unterschutzstellung nach dem Hess. Forstgesetz als Schutz- und Bannwald. Die wichtigsten Bestimmungen über Schutz- und Bannwald sind: Schutzwald darf nur ausnahmsweise unter Auflage einer flächengleichen Ersatzaufforstung im Nahbereich umgewandelt werden. Eine Umwandlung von Bannwald ist grundsätzlich verboten. Die Ausweisung erfolgt mittels Erklärung durch die obere Forstbehörde. − Erholungswald § 23 HForstG Zur Förderung der Erholungswirkungen kann Wald gemäß § 23 Hess. Forstgesetz zu Erholungswald erklärt werden. Die Ausweisung von Erholungswald kann mit Auflagen verbunden werden, die eine Bewirtschaftung des Waldes im Dienste der Förderung seiner Erholungseignung vorschreiben. Sie erfolgt mittels Erklärung durch die obere Forstbehörde. − Naturparke § 24 HForstG Naturparke sind großräumige, oft überwiegend unter Landschaftsschutz stehende und einheitlich zu entwickelnde Gebiete, die sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und von der Raumordnung und Landesplanung hierfür vorgesehen sind. Im Gebiet des Umlandverbandes Frankfurt ist der Naturpark Hochtaunus ausgewiesen und wird als solcher dargestellt. nach Hessischem Wassergesetz − Wasserschutzgebiete § 25 HWG Nach § 19 Wasserhaushaltsgesetz werden Wasserschutzgebiete aus folgenden Gründen ausgewiesen: 1. zum Schutz von Gewässern zur Sicherung der Wasserversorgung, 2. zur Grundwasseranreicherung, 3. zur Verhinderung schädlichen Niederschlagswasserabflusses. Gemäß § 29 Hess. Wassergesetz erfolgt die Ausweisung durch Rechtsverordnung der oberen Wasserbehörde (Regierungspräsident). Während die engere Schutzzone II in der Regel von jeder Bebauung freigehalten werden soll, dient die Schutzzone III dem Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder schwer abbaubaren chemischen und radioaktiven Verunreinigungen. − Heilquellenschutzgebiete Heilquellenschutzgebiete werden zum Schutz von staatlich anerkannten Heilquellen durch Rechtsverordnung festgesetzt. Sie werden in Zonen § 47 HWG „zum Schutz vor qualitativen Beeinträchtigungen“, Zone I -IV, und in Zonen „zum Schutz vor quantitativen Beeinträchtigungen“, Zone A - D, eingeteilt. 270 Landschaftsplan UVF Bd. II: Anhang: Flächen mit rechtlichen Bindungen Zuständig für die Festsetzung der Heilquellenschutzgebiete ist die obere Wasserbehörde. − Überschwemmungsgebiete §§ 69 und 70 HWG Überschwemmungsgebiete sind 1. durch Rechtsverordnung festgestellte Gebiete, 2. die in den Arbeitskarten der Wasserwirtschaftsverwaltung dargestellten Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt werden, 3. Gebiete zwischen Ufer und Deichen sowie Hochwasserschutzräume von Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken. Im Gewässer, im Uferbereich und in Überschwemmungsgebieten sind verboten: 1. die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen, 2. das Aufbringen und Ablagern wassergefährdender Stoffe auf den Boden, 3. die Umwandlung von Grün- in Ackerland, 4. das Anlegen, Erweitern oder Beseitigen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit dies nicht dem Ausbau oder der Unterhaltung des Gewässers, der Erhaltung oder Wiederherstellung einer natürlichen Auenlandschaft, der Verjüngung des Pflanzenbestandes oder der Gefahrenabwehr dient. Bauliche Anlagen und Verkehrsanlagen von überregionaler Bedeutung dürfen nur mit Genehmigung der Wasserbehörde hergestellt oder verändert werden (§ 71 HWG). nach Hessischem Denkmalschutzgesetz − Bodendenkmäler § 19 HDSchG Bodendenkmäler im Sinne § 19 Hess. Denkmalschutzgesetz sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste der Spuren menschlichen, tierischen oder pflanzlichen Lebens handelt, die aus Epochen und Kulturen stammen, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind. Die Unterschutzstellung erfolgt als Eintragung in das Denkmalbuch beim Landesamt für Denkmalpflege. Die Vorschläge beruhen im wesentlichen auf Angaben des Landesamtes für Denkmalpflege. − Kulturdenkmäler Kulturdenkmäler sind schützenswürdige Sachen, Sachgesamtheiten oder Sachteile, an deren Erhaltung aus künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Kulturdenkmäler werden nachrichtlich in das vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen geführte Denkmalbuch aufgenommen. 271 Landschaftsplan UVF 272 Bd. II: Anhang: Flächen mit rechtlichen Bindungen Landschaftsplan UVF Bd. II: Anhang: Gutachten Landschaftsrahmenplan 1992 Zielvorstellungen des Gutachtens zum Landschaftsrahmenplan 1992 Schwerpunkt der Zielaussagen des Gutachtens ist die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Die Erfassung der natürlichen Potentiale der Region mündet in ein Entwicklungskonzept aus ökologischer Sicht, in dem auch Anforderungen an Nutzungen formuliert werden. Unterschieden wird nach Leitlinien und Planungskonzeptionen, die teilweise naturraumspezifisch differenziert und nachfolgend aufgeführt werden. Biotop- und Artenschutz Allgemein Leitlinien: − Schutz, Pflege und Erhaltung des charakteristischen Satzes an Ökosystemen in jeder naturräumlichen Einheit der Planungsregion, soweit nicht mehr vorhanden, auch die Entwicklung möglichst natürlicher Ökosystemtypen Anforderungen an Nutzungen: − Negative Auswirkungen auf schutzwürdige Ökosysteme vermeiden − Natürliche Standortqualität erhalten − Flächenverbrauch so gering wie möglich halten Planungskonzeption: Von höchster Priorität ist die Konzeption und Umsetzung eines regionalen Schutzgebietssystems. Dieses beinhaltet: − Ein zu entwickelndes Netz von Schutzgebieten, das aus allen naturraumspezifischen Biotoptypen in ausreichender Größe und in ökologisch funktionaler Verteilung in allen naturräumlichen Einheiten besteht − Unterschiedliche Schutzkategorien − Eine funktionale Verbindung der Schutzgebiete über typische naturnahe Landschaftsstrukturen − Die Entwicklung naturbetonter Biotope in Räumen mit bereits defizitärer Ausstattung − Umweltverträgliche Landnutzungsformen − Spezielle Artenschutzprogramme (1) ‘Hintertaunus-Untereinheiten’ Schutzwürdige Biotoptypen: − − − − − − − − − − Quellfluren Seggenrieder Erlenbruchwälder Hainsimsen-Buchenwälder Eichen-Hainbuchenwälder Perlgras-Buchenwälder Frühlingsplatterbsen-Buchenwälder Borstgrasrasen und Silikatmagerrasen Felsfluren Streuobstbestände Planungskonzeption: − Verstärkte Ausweisung von Naturschutzgebieten zur Realisierung des regionalen Schutzgebietssystems. − Anlage von Hecken. − Umwandlung von Ackerland in Grünland vor allem in Bachauen. 273 Landschaftsplan UVF Bd. II: Anhang: Gutachten Landschaftsrahmenplan 1992 (2) ‘Usinger Becken’ Entsprechend (1) Hintertaunus-Untereinheiten Zusätzlich zu Planungskonzeption: − Nutzungsintensivierung entgegenwirken. − Waldanteil erhöhen. Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten: − Landschaftsschutzgebiet „Erlenbachaue“ bei Neu-Anspach: Schutz der Auenbereiche des Erlenbaches von der Quelle in Neu-Anspach bis zur Mündung in die Nidda bei Frankfurt am Main sowie seiner Zuflüsse. (3) ‘Hoher Taunus’ Schutzwürdige Biotoptypen: − − − − − − − Quellfluren, Nieder- und Quellmoore Erlenbruchwälder Bach-Erlen-Eschenwälder Eschen-Ahorn- Schluchtwälder Linden-Ulmen-Blockschuttwälder Hainsimsen-, Flattergras- und Perlgras-Buchenwälder Feuchtwiesen (4) ‘Vortaunus’ Schutzwürdige Biotoptypen: − − − − − − − − − − − Erlenbruchwälder Bach- Erlen- Eschenwälder Perlgras-Buchenwälder Hainsimsen-Buchenwälder Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder Eschen-Ahorn-Schuttwälder Bergahorn-Mischwälder Naß und Pfeifengraswiesen Hochstaudenfluren Magerrasen Streuobstwiesen Planungskonzeption: − Erhaltung von Kaltluftentstehungsgebieten. (5) ‘Main-Taunus-Vorland’ Schutzwürdige Biotoptypen: − − − − − − − − 274 Eichen-Hainbuchenwälder Buchen-Eichenwälder Bruchwälder Feuchtwiesen Röhrichte Hochstaudenfluren Magerrasen und Zwergstrauchheiden Streuobstwiesen Landschaftsplan UVF Bd. II: Anhang: Gutachten Landschaftsrahmenplan 1992 − Hecken und Feldgehölze − Besonderheit: Calluna-Heiden Planungskonzeption: − − − − Das Main-Taunus-Vorland weist ein erhebliches Defizit an Naturschutzgebieten auf. Entwickeln von Auenwäldern entlang der Nebenflüsse des Mains. Erhöhung des Waldanteils. Ausweisung von Streuobstwiesen als geschützte Landschaftsbestandteile oder Naturschutzgebiete. − Ausweisung der Fließgewässersysteme als „Bausteine“ eines regionalen Biotopverbundsystems. Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten: − Landschaftsschutzgebiet „Wickerbachtal“: Erhaltung der Auen im Bereich des Wickerbachtales von der Quelle im Taunus bis zur Mündung in den Main im ‘Main-Taunus-Vorland’. (6) ‘Friedberger Wetterau’, (7) ‘Bergener Rücken’ Schutzwürdige Biotoptypen: − − − − − − − − − Eichen-Hainbuchenwälder Buchen-Eichenwälder Bruchwälder Feuchtwiesen Röhrichte Hochstaudenfluren Magerrasen und Zwergstrauchheiden Streuobstwiesen Hecken und Feldgehölze Planungskonzeption: − Verbesserung des Bestandes an naturnahen, extensiv genutzten Landschaftselementen. − Schwerpunktmäßig Auenbereiche in extensiv genutztes Grünland umwandeln und Anteil an Feldgehölzen und Hecken vergrößern. (8) ‘Flörsheimer-Griesheimer Mainniederung’, (9) ‘Kern des Verdichtungsraumes’, (10) ‘Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’, (11) ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’ Schutzwürdige Biotoptypen: − − − − − − − − − − Au-, Sumpf- und Bruchwälder Eichen-Hainbuchenwälder Buchen-Eichenwälder Eichen-Kiefernwälder Quellfluren Röhrichte, Seggenrieder Naß- und Feuchtwiesen Magerrasen Streuobstwiesen Gebüsche Planungskonzeption: − Regional bedeutsame Sandtrockenrasen, Auwälder, bodensaure und mesophile Laubwaldtypen sind bisher noch nicht in Naturschutzgebieten repräsentiert. 275 Landschaftsplan UVF Bd. II: Anhang: Gutachten Landschaftsrahmenplan 1992 Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten: − Landschaftsschutzgebiet „Erlenbachaue“ bei Neu-Isenburg: Schutz der Talaue sowie der Auwälder im Bereich Neu-Isenburg. (12) ‘Messeler Hügelland’ Schutzwürdige Biotoptypen: − − − − − − − − − − Laubwälder Sumpf- und Bruchwälder Flachmoore Seggenrieder Röhrichte Naßwiesen Quellfluren Magerrasen Streuobstwiesen Überregionale Bedeutung der Flachmoore (Fauna) Grundwasser Allgemein Anforderungen und Ziele an die Grundwasserbewirtschaftung: − Erhalt des sich erneuernden Naturgutes Wasser so steuern, daß es nachhaltig zur Verfügung steht. − Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist eine Anhebung des Grundwasserstandes zum Zweck der Stabilisierung und der Wiederherstellung ökologisch tragbarer Grundwasserstände zu begrüßen. − Ein Bevölkerungszuwachs ist nur noch in geringem Maße zu verkraften. Anforderungen an die Nutzung verschmutzungsgefährdeter Bereiche: − Bereiche mit hohem Verschmutzungsrisiko (Bereich Rodgau) müssen von Gewerbe- und Industriegebieten, Straßen, Lagerstätten, Deponien, Kompostierungsanlagen, militärischen Anlagen und Rohrleitungen mit wassergefährdenden Stoffen freigehalten werden. Maßnahmen, die zusätzlich Kfz-Verkehr, vor allem stehenden Verkehr, zur Folge haben, sind abzulehnen. Die Landwirtschaft ist so auszuüben, daß von den Pflanzen nicht verwertete Nährstoffüberschüsse nicht ins Grundwasser gelangen können. Die landwirtschaftliche und die forstliche Nutzung sollen den Düngemittel- und Pestizideinsatz minimieren. Silos und Gärfuttermieten sollen nicht angelegt, Klärschlamm nicht aufgebracht werden. − Bereiche mit sehr hohem Verschmutzungsrisiko (Stollenwassergewinnungsanlagen im Hohen Taunus) müssen zusätzlich von Siedlungsentwicklung, intensiver Freizeitnutzung, Golfplätzen, Bahntrassen und Rohrleitungen auch mit nicht wassergefährdenden Stoffen freigehalten werden. Eingriffe nach § 5 HENatG, die die Verschmutzungsgefährdung erhöhen können, sind unzulässig. Im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung darf außerdem keine Gülleausbringung erfolgen. Ein Düngemittel- oder Pestizideinsatz in Land- und Forstwirtschaft soll nicht mehr erfolgen. 276 Landschaftsplan UVF Bd. II: Anhang: Gutachten Landschaftsrahmenplan 1992 Fließgewässer Allgemein Anforderungen an Ausbau und Unterhaltung: − Verrohrung völlig vermeiden. − Begradigung und Bau von Stauwehren unterlassen. − Ausbau aus Gründen des Hochwasserschutzes nur, wenn die Lebensraumfunktion des Gewässers verbessert wird. − Renaturierung so weit möglich: − Noch vorhandene natürliche Überschwemmungsgebiete erhalten, nicht eindeichen. − Hochwasserrückhaltebecken nur bei unabweisbarem Bedarf. − Naturnahe Gewässer, besonders die Uferbereiche, in vollem noch vorhandenem Umfang schützen. − Gewässertypen und deren typische Lebensgemeinschaften bestimmen die Gewässerunterhaltung. Zielkonzept für Schutz, Reinhaltung und Renaturierung der Fließgewässer: − Vorhandene naturnahe Fließgewässer, Auen und Quellgebiete dienen als Kerngebiete für die Renaturierung ganzer Fließgewässersysteme. − Naturferne, belastete Wasserläufe in möglichst naturnahe Zustände bezüglich Wassergüte, Wassermenge, Gewässerbett und Ufer bringen. Gesamtkonzept unter Einbeziehung von Nutzungen im Einzugsgebiet und den Auenbereichen. − Auen und Retentionsräume von z.B. Siedlung, Gewerbe, Industrie, Lagerstättenabbau, Verkehr, Rohrleitungen, Deponien, Fremdenverkehr, Sport-/Freizeiteinrichtungen sowie Ackernutzung freihalten. Konzept zur Reinhaltung der Fließgewässer (u.a.): − Verschmutzungsgrad der Fließgewässer auf naturnahes Maß begrenzen. − Selbstreinigungskraft der Fließgewässer erhalten oder verbessern − Natürliche Gewässerläufe erhalten oder wiederherstellen − Niederschlag vor Ort versickern Renaturierung der Fließgewässer und Auen in der Planungsregion: − − − − Renaturierungen müssen die Längsgliederung der Fließgewässer berücksichtigen. Ausreichend breite Geländestreifen beiderseits des Wasserlaufs vorsehen. Tierwanderungen durch Veränderung der Wehre und Abstürze wieder ermöglichen. Auentypischen Wasserhaushalt wiederherstellen Räumliche Schwerpunkte für Renaturierungs- und Schutzkonzepte: − Gewässeroberläufe und Quellen im östlichen Hintertaunus. − Fließgewässer in vorhandenen oder geplanten Landschaftsschutzgebieten. − Fließgewässer in und um Erholungsorte zur Aufwertung des Landschaftsbildes. − Aufwertung von naturfernen Fließgewässern und ihren Auen in landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten. Aufwertung naturferner oder verrohrter Fließgewässer in städtischen Bereichen. (vor allem Main und seine Zuflüsse). Bodenschutz Allgemein − Seltene Böden (Flugsand-, Moorböden, Böden auf Kalkstandorten, Auenböden) erhalten, sichern. − Kultur- oder naturgeschichtlich bedeutsame Böden schützen. 277 Landschaftsplan UVF − − − − − − − − − − Bd. II: Anhang: Gutachten Landschaftsrahmenplan 1992 Naturnahe, extensive Bodennutzung erhalten, ausdehnen. Naturnahe Bewirtschaftungsmethoden in der Forstwirtschaft fördern. Mit Grund und Boden sparsam und schonend umgehen. Zusätzliche Siedlungs- und Gewerbeflächen erst nach ökologischer Prüfung und Bewertung ausweisen. Versiegelungsgrad durch einzelne Anlagen auf das kleinstmögliche Maß reduzieren. Gesamtbilanzen für direkte und indirekte Sroffeinträge in Böden erstellen. Geschädigte Böden problemangepaßt nutzen, sichern oder sanieren Irreversibel belastete Böden so sichern und nutzen, daß keine Gefährdung der Umwelt von ihnen ausgeht. Einrichten eines Bodeninformationssystems, um den Zustand der Böden flächendeckend erfassen und überwachen zu können. Böden durch geeignete Maßnahmen vor Erosion schützen. Spezielle Problemschwerpunkte des Bodenschutzes: − In der Untermainebene und dem Main-Taunus-Vorland sind aufgrund der hohen Flächeninanspruchnahme durch Besiedelung die verbliebenen, großflächig zusammenhängenden Freiräume besonders zu schützen. Der weitere Landschaftsverbrauch darf nur äußerst sparsam und nach sorgfältiger Prüfung ausgeweitet werden. In Bereichen, die bereits einen Besiedelungsanteil von 50% und mehr aufweisen, ist eine weitere Besiedelung gänzlich auszuschließen. In besiedelten Naturräumen, in denen hohe Immisionsbelastungen zu verzeichnen sind, ist die Reduzierung der Emissionen besonders dringend. − In Gebieten mit hohem Anteil an landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen ist zum Schutz des Bodens die Überführung der Landwirtschaft in umweltverträgliche Bewirtschaftungsformen besonders dringlich. − In der Untermainebene sind die seltenen und gegenüber Schadstoffeinträgen besonders empfindlichen Flugsandböden zu schützen. Klima Allgemein Sicherung der klimatischen Funktionen ‘Kaltluftentstehung’ und ‘Frischluftversorgung’: − Kaltluftentstehungsgebiete, insbesondere solche, die im räumlichen Zusammenhang mit belasteten Siedlungsbereichen stehen, sind in ihrer Funktion, Struktur und Nutzungsart zu erhalten. − Kaltluftabflußgebiete (vor allem in Auen der Fließgewässer und Hangbereiche) sind in ihrer Funktion zu erhalten. Den Abfluß von Kaltluft behindernde Maßnahmen, Anlagen, Nutzungsund Gestaltungsarten sind in diesen Gebieten nicht zulässig. Dies gilt in der in besonderem Maße für die im südlichen und östlichen Taunusbereich gelegenen Talzüge und Hangbereiche. − Im Verdichtungsraum sind die vorhandenen offenen Landschaften und die Waldgebiete, insbesondere die Waldbereiche im Süden Frankfurts und Offenbachs, unter Berücksichtigung ihrer klimatischen Ausgleichsfunktion gerade bei Inversionswetterlagen großräumig in funktioneller Vernetzung zu erhalten und zu entwickeln. Landschaftsbezogene Erholung Allgemein Die Landschaftsrahmenplanung hat bestimmte Flächen im Rahmen eines überörtlichen Grünverbundsystems zu sichern und Bezüge zur umgebenden Landschaft herzustellen. 278 Landschaftsplan UVF Bd. II: Anhang: Gutachten Landschaftsrahmenplan 1992 Ziele für die Sicherung der landschaftsbezogenen Erholung und eine ökologisch verträgliche Erholungsplanung: − Unterbinden und/oder Begrenzen bestimmter Nutzungsformen oder Eingriffe. − Aufwertung belasteter oder weniger attraktiver Bereiche. − Umsetzung von Konzepten zur Besucherlenkung und Nutzungszonierung. − Die lokale und regionale Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft muß als Grundlage für die Erholungsqualität erhalten, entwickelt und geschützt werden. − Gering belastete, unzerschnittene Räume mit Erholungseignung gegenüber anderen Nutzungen langfristig in ausreichender Größe für die Erholung sichern. Maßnahmen zur Verbesserung der Erholungsfunktion der Landschaft: − Minderung von Zerschneidungswirkungen durch Erstellung von Konzepten für zusammenhängende Wegesysteme. − Anlage von begrünten Lärmschutzwällen zum Schutz intensiv genutzter Erholungsgebiete. − Renaturierung von Fließgewässern und ihren Auen. − Neuanlage von Steuobstwiesen um Dörfer und Siedlungen. − Extensivierung landwirtschaftlich intensiv genutzter Bereiche, Unterstützung der Landwirte bei der Bewirtschaftung nach ökologischen und ästhetischen Kriterien. − Umbau forstlicher Monokulturen in naturnahe Laubwälder (vor allem in Gebieten mit Eignung für landschaftsbezogene Erholung). − Waldmehrung in waldarmen Gebieten. Es werden zusätzlich gesonderte Aussagen zu Anforderungen an Golfsportanlagen gemacht: − Neuanlage von Golfplätzen nur dort, wo weder das Landschaftsbild noch die landschaftsökologische oder die Situation der Nahererholung sich dadurch verschlechtert. − Nicht geeignet für die Anlage von Golfplätzen sind folgende Landschaftsräume: (1) HintertaunusUntereinheiten, (3) Hoher Taunus, (4) Vortaunus, (12) Messeler Hügelland. Anforderungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege an die Landwirtschaft Allgemein − Gefährdungen durch die landwirtschaftliche Nutzung von bestehenden ökologisch, natur- und kulturhistorisch wertvollen Biotopen und Kleinstrukturen sind auszuschließen. − Landwirtschaftlich extensiv genutzte Flächen sind zu erhalten und in ihrer Nutzung zu sichern. − Die Agrarlandschaft soll nicht entweder in Flächen für Naturschutz und Landschaftspflege oder landwirtschaftlich intensiv genutzte Fläche aufgeteilt sein. Deshalb ist vor allem innerhalb der intensiv genutzten Agrarlandschaft auch die Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich. − Langfristig Durchsetzung einer umweltverträglichen, natur- und ressourcenschonenden Landwirtschaft auf der Gesamtfläche. − Der Eintrag von Pestiziden und Dünger in Boden, Wasser und Luft ist zu begrenzen. − Der Pflanzenbau soll dem integrierten Pflanzenschutz entsprechen. − Die Tierhaltung ist an die Tragfähigkeit der Betriebsflächen anzupassen. − Der Boden ist in seiner Fruchtbarkeit zu erhalten und zum Schutz der Oberflächengewässer vor dem Eintrag von Düngemitteln und Pestiziden zu schützen, Bodenerosion ist zu verhindern. Dies gilt vor allem für Überschwemmungsgebiete und steilere Hanglagen, die deshalb vorrangig als Dauergrünland zu nutzen sind. − Die Landwirtschaft soll bei ökologisch begründeten Bedürfnissen die gesellschaftliche Aufgabe der Pflege, Erhaltung und Neugestaltung unter Berücksichtigung der natürlichen Standortfaktoren der Kulturlandschaft übernehmen. − Im Verdichtungsraum sind in den Bereichen, die einen Anteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche 279 Landschaftsplan UVF Bd. II: Anhang: Gutachten Landschaftsrahmenplan 1992 von unter 30% aufweisen, die bestehenden Freiflächen zur Wahrung der Vielfältigkeit und des Erholungswertes der Kulturlandschaft zu erhalten. (3) ‘Hoher Taunus’ − Die landwirtschaftliche Nutzung ist zu erhalten und somit ist auch die Pflege und Offenhaltung der Freiflächen, vor allem der Bachauen, der Waldwiesen und der Waldrandbereiche, zu gewährleisten. (4) ‘Vortaunus’, (5) ‘Main-Taunus-Vorland’, (6) ‘Friedberger Wetterau’, (7) ‘Bergener Rücken’ − Es sind vordringlich Flächen zur Umsetzung eines regionalen Schutzgebietssystems erforderlich. Bestehende naturnahe Strukturen bilden Ausgangspunkte für die Umsetzung. − Es sind Maßnahmen zum Schutz vor Bodenerosion durchzuführen. Anforderungen an die Forstwirtschaft Allgemein Ziele für die Walderhaltung und Waldmehrung: − Waldinanspruchnahmen sind grundsätzlich abzulehnen, da ein möglicher Ausgleich erst nach Jahren wirksam wird. − Ausschlußkriterien für Waldneuanlagen sind: - Für Arten- und Biotopschutz wertvolle Flächen - Beeinträchtigung von Quellbereichen - Gefährdung gewachsener Waldränder - Offene Waldwiesentäler - Kuppen, exponierte Lagen - Prägende Landschaftselemente, Naturdenkmale - Kaltluftabflußbereiche für belastete Siedlungsgebiete − − − − Waldmehrung in waldarmen Gebieten sind auch als Inselflächen möglich. In Gemeinden mit über 70% Waldanteil an der Gemarkung soll keine Waldmehrung stattfinden. In Gemeinden mit unter 30% Waldanteil an der Gemarkung ist Waldmehrung erwünscht. Wieder- und Neuaufforstungen sollen vermehrt naturnah geschehen. Für die Waldmehrung sehr geeignet: − (2) Usinger Becken, (5) Main-Taunus-Vorland, (6) Friedberger Wetterau, (7) Bergener Rücken Waldmehrung im Einzelfall möglich: − (1) Hintertaunus-Untereinheiten, (4) Vortaunus Für die Waldmehrung nicht geeignet (da hoher Waldanteil): − (3) Hoher Taunus 280 Landschaftsplan UVF Bd. II: Anhang: Landschaftsplan UVF 1984 Leitvorstellungen des Landschaftsplanes des UVF (1984) Landschaftsräume ‘Kern des Verdichtungsraumes’, ‘Friedberger Wetterau’, ‘Bergener Rücken’ und ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’ Im Folgenden werden die wesentlichen Aussagen des 1984 vom Verbandstag des UVF beschlossenen Landschaftsplanes wiedergegeben. Die Anordnung erfolgt nach Landschaftsräumen, denen die Teilräume des Landschaftsplanes von 1984 zugeordnet werden: Wesentliche Aufgaben der Freiflächen für den Teilraum Sicherung von Luftaustauschbahnen zur Verminderung der Immissionsbelastungen, Gliederung von Bauflächen, Erhaltung (letzter) natürlicher Raumeinheiten, Verknüpfung besiedelten Raumes mit vergleichsweise naturnahen Freiflächen angrenzender Teilräume als Rückzugsgebiete für Tiere und Pflanzen; wohnungsnahe Erholung; Landwirtschaft. Teilraumübergreifend Hochqualifizierte Freizeitangebote wie Zoo, Botanischer Garten, Sportstadien, wassergebundene Freizeitmöglichkeiten, Schutz für Pflanzen und Tiere der Feuchtbiotope. Problemschwerpunkte Zielkonflikt zwischen landwirtschaftlicher Intensivnutzung, vor allem Gärtnereien, öffentliche und private Grünflächen, Kleingartenbedarf nicht gedeckt, Mangel an extensiv nutzbaren Freiflächen für ruhige, naturnahe Erholung; ausgeräumte Feldflur, hochgradige Verschmutzung von Main und Nidda, fehlender Zusammenhang mit Freiflächen weniger belasteter Teilräume, Waldumwandlung. Wesentliche Maßnahmen gemäß dem Landschaftsplan von 1984 Wirkungsbereiche Ziel Naturhaushalt, Frischluftzufuhr Landschaftsbild Dargestellte Nutzung im Landschaftsplan Gemarkung Freihaltung bedeutsamer Luftschneisen durch Ausweisung von Flächen für die Land wirtschaft, vorzugsweise Grünland, in siedlungsnahe Grünflächen. Höchst, Zeilsheim, Urselbachtal, Niederursel/ Heddernheim, Seckbach-Nord Immissionsschutz Pflanzstreifen, Anlage waldartiger Bestände Kelsterbach an verkehrsreichen Straßen und im Bereich emittierender Industrie. Grundwasserschutz Freihaltung der Zone 1 und 2 der festgestellten und geplanten Wasserschutzgebiete von Gebäuden und Verkehrswegen durch Ausweisung von Flächen für die Land- und Forstwirtschaft. Verbesserung der Wasserqualität von Fließgewässern Neuanlage und Erhaltung standortgemäßen Main, Nidda Uferbewuchses, Ausweisung von Grünland, in Siedlungsnähe Grünflächen. Vernetzung von Freiflächen Darstellung von Grünverbindungen aus dem Bachauen Siedlungsbereich in die freie Feldflur mit Anschluß an Wald, vorzugsweise an Gewässern, Darstellung als ökologisch bedeutsames Grünland. 281 Landschaftsplan UVF Wirkungsbereiche Bd. II: Anhang: Landschaftsplan UVF 1984 Ziel Artenschutz Dargestellte Nutzung im Landschaftsplan Ausweisung von Grünflächen als Teilrekultivierungsziel in Flächen ehemaligen Kies- und Basaltabbaus. Ausweisung zusammenhängender Flächen Landwirtschaft Erhaltung landwirtschaftlich für die Landwirtschaft auf hochwertigen er ProduktionsBöden, Freihaltung von Bebauung. flächen Gemarkung FrankfurtSchwanheim, Mühlheim Bad VilbelDortelweil Standortgemäße Ausweisung von Grünland in OffenbachBewirtschaftung/ grundwassernahen Bereichen, vorzugsweise Rumpenheim, Landschaftspflege in Bach- und Flußauen. Mühlheim Forstwirtschaft Walderhaltung Erholung Ausweisung geplanter Erweiterungen von Flächen für die Forstwirtschaft. MaintalDörnigheim, Bad Vilbel Schaffung wohnungsnaher Erholungsflächen Ausweisung von Grünflächen innerhalb der Ortslagen, am Ortsrand Übergang zu Grünland, vor allem in Bach- und Flußauen. Mühlheim, Flächen für kleingärtnerische Nutzung Ausweisung landschaftlich unbedenklicher Standorte, Ausweisung von Ersatzstandorten für Gärten (Frankfurt und Offenbach) im Teilraum V. Bad Vilbel, Wingertsberg, Hexenberg, Langen, Dreieich, Dietzenbach Erholungszentren Übernahme aus dem Regionalen Raumordnungsplan, Darstellung differenziert nach Grünflächen für Sport, Freizeit oder Park. Rumpenheimer Mainbogen mit Sportboothafen, Mainkur, Freizeitpark Mühlheim Offenbach Landschaftsräume ‘Hintertaunus-Untereinheiten’, ‘Usinger Becken’; Wesentliche Aufgaben der Freiflächen für den Teilraum Land- u. forstwirtschaftliche Nutzung Teilraumübergreifend Durch grössere Freiflächenreserven und geringere ökologische Belastung Ausgleichsaufgaben für stärker belastete Teilräume, insbesondere für Wochenenderholung und Fremdenverkehr. Problemschwerpunkte Rückzug der Landwirtschaft aus Steillagen, Verluste an offener Landschaft, Veränderung des Landschaftsbildes; stark eingeschränkte Zugänglichkeit durch private Nutzung größerer Teilflächen verbunden mit Zersiedlungstendenzen durch ungeordnete Entwicklung von Gartenhütten, Einzäunungen und Wochenendhäuser 282 Landschaftsplan UVF Bd. II: Anhang: Landschaftsplan UVF 1984 Wesentliche Maßnahmen gemäß dem Landschaftsplan von 1984 Wirkungsbereiche Landwirtschaft Ziel Dargestellte Nutzung im Landschaftsplan Gemarkung Erhaltung des Weitgehende Beibehaltung des Landschaftsbildes vorhandenen Verhältnisses zwischen Wald und offener Landschaft durch Ausweisung extensiv zu bewirtschaftenden Grünlandes. Grävenwiesbach -Laubachtal, Weilrod-Nieder-/ Oberlauken Erhaltung landwirtschaftlich e Produktionsflächen Usinger Becken Freihaltung wertvoller Böden (Vorrangflächen) von Bebauung durch Ausweisung großer zusammenhängender Flächen für die Landwirtschaft. Verhinderung von Darstellung von Grünland im WeilrodBrachfallen grundwassernahen Bereich der Talauen Hasselbach sowie auf trockenen Standorten in Steilund Kuppenlage; extensive Bewirtschaftung durch Beweidung, Mähen oder Mulchen je nach standörtlicher Voraussetzung. Forstwirtschaft Erholung Erweiterung natürlich aufgebauter Waldränder Darstellung von Erweiterung von Flächen für die Forstwirtschaft durch Einbeziehen von Sukzessionsflächen, keine Aufforstung. Ausgleich von Waldverlust Erweiterung von Flächen für die Forstwirt- Wehrheimschaft als Ersatz für Waldumwandlungen Friedrichsthal (Aufforstungen). Usingen Schutz vor Zersiedlung Zurückhaltende Ausweisung von Standorten für das Freizeitwohnen und nur in landschaftlich unbedenklichen Lagen mit Zuordnung zu bestehenden Siedlungen. Besondere landschaftsplanerische Maßnahmen erforderlich zur Ordnung ungenehmigter Splittersiedlungen. Ferienhausgebiet WeilrodAltweilnau, Bündelung ergänzender Freizeitanlagen Übernahme des Standortes für Freizeitzentrum Altweilnau einschließlich der Darstellung des geplanten Golfplatzes als Grünfläche Sport eines Golfplatzes WeilrodAltweilnau Erhöhung der Zugänglichkeit Steigerung der Landschaftserschließung für Neu-Anspach Wanderer, dargestellt durch parkartig zu Häuserbach gestaltende Grünflächen, die außerhalb der Ortschaften in Grünland übergehen Grävenwiesbach UsingenEschbach Landschaftsräume ‘Hoher Taunus’, ‘Vortaunus’, ‘Main-Taunus-Vorland’ und ‘FlörsheimGriesheimer Mainniederung’ Wesentliche Aufgaben der Freiflächen für den Teilraum Klimaverbesserung und Glierungsfunktion gegenüber der Erweiterung von Bauflächen und Verkehrstrassen, wohnungsnahe Erholungsflächen und Erhaltung des Landschaftsbildes. 283 Landschaftsplan UVF Bd. II: Anhang: Landschaftsplan UVF 1984 Teilraumübergreifend Erhaltung und Wiederherstellung der ökologisch unverzichtbaren Verbindung zwischen hochbelastetem Verdichtungsraum und weniger beeinträchtigten Waldlagen des Taunus¸ Erhaltung und Steigerung der Erholungswirksamkeit für den längerfristigen Aufenthalt (Kur- und Erholungsorte) und den Ausflugsverkehr. Problemschwerpunkte Verlust der landschaftlichen Vielfalt durch starken Siedlungsdruck in Verbindung mit zusätzlichen Zerschneidungseffekt durch Verkehrswege. Verlust natürlichen Grünlandes und damit von Retentionsräumen, in Talauen durch Auffüllung, Dränung und Umbruch zu Ackerland bzw. Bebauung. Denaturierung der Bäche durch starke Verschmutzung, Bachbettkorrekturen und Entfernung der natürlichen Ufer- und Auenvegetation. Zielkonflikte zwischen Kurerholung und Ausflugsverkehr. Wesentliche Maßnahmen gemäß dem Landsschaftsplan von 1984 Wirkungsbereiche Naturhaushalt, Landschaftsbild Ziel Frischluftzufuhr Dargestellte Nutzung im Landschaftsplan Freihaltung bedeutsamer Luftschneisen durch Ausweisung von Flächen für die Landwirtschaft. Gemarkung HochheimMassenheim, HofheimDiedenbergen, Erhaltung der verbliebenen EschbornVegetationsflächen durch Ausweisung von Westerbach Grünland, vorzugsweise auf Kuppen, in Hangbereichen und Talzügen, Freihaltung der Bachauen durch Ausweisung von Grünflächen mit Siedlungsbereich. Immissionsschutz Pflanzstreifen und Anlage waldartiger Bestände an verkehrsreichen Straßen und im Bereich emittierender Industrie. Verbesserung der Wasserqualität, Hochwasserschutz Hattersheim, Kriftel Aufforstung im Bereich der Wasserschutzzonen der Frankfurter Brunnengalerie. HattersheimEddersheim Verzicht auf weitere Aufschüttungen, Erhaltung natürlicher Überschwemmungsgebiete durch Ausweisung von Grünflächen in den Ortslagen und Grünland im Außenbereich. Bad Soden: Lotterbach, Sulzbach, Oberursel: Ursel-bach, Neuanlage und Erhaltung standortgemäßen EppsteinUferbewuchses. Ehlhlten: Dattenbachtal; EppsteinNiederjosbach: Daisbachtal Artenschutz 284 Rekultivierung zu Grünflächen und Wald Flörsheimmit Erholungsnutzung, besondere Weilbach, landschaftsplanerische Maßnahmen zur HochheimSicherung von Feuchtgebieten erforderlich. Massenheim Landschaftsplan UVF Wirkungsbereiche Bd. II: Anhang: Landschaftsplan UVF 1984 Ziel Erhaltung landschaftstypischer Merkmale Landwirtschaft Dargestellte Nutzung im Landschaftsplan Gemarkung Darstellung von Grünland unter besonderer Bad SodenBerücksichtigung der Streuobstlagen. Altenhain Erhaltung Darstellung zusammenhängender Flächen Oberursellandwirtschaftlich für die Landwirtschaft (landwirtschaftliche Bommersheim er ProduktionsVorranggebiete). flächen Ausweisung zusammenhängender Flächen für die Landwirtschaft auf sonderkulturfähigen Böden. Hochheim (Weinbau), standortgemäße Bewirtschaftung Darstellung von Grünflächen im Auenbereich der Bachläufe. Taunusbäche Ersatzflächen Rekultivierungsziel Landwirtschaft als Ersatz in ausgebeuteten Steinbrüchen und Kiesgruben (Teilbereiche) und Deponien. Flörsheim, Erhaltung des Laubholzanteils Darstellung der Erweiterung von Flächen für die Forstwirtschaft durch Einbeziehen von Sukzessionsflächen. GlashüttenSchloßborn Ersatz für Waldverluste Erweiterung der Flächen für die Forstwirtschaft. Abbau von Bodenschätzen Abschnittsweise Ausbeutung Nachrichtliche Übernahme abbaubarer Flächen mit entsprechenden Rekultivierungsabschnitten. Erholung Verknüpfung fußläufiger Erschließung Darstellung von Grünflächen und Grünland Bad Homburgin Bachtälern als Grünverbindung mit Eschbach Anknüpfung an Feldflur und Wald. Friedrichsdorf: Erlenbach Forstwirtschaft Sicherung von Erholungsmöglichkeiten für längerfristigen Aufenthalt Ordnung der Flächen für kleingärtnerische Nutzung Kriftel (Obstbau) Hochheim Eppstein, Hofheim, Flörsheim FlörsheimWicker Bad Homburg, Vergrößerung der Grünflächen in Kurorten, Bad Soden, Trennung gegenüber Sondergebieten zur Königstein Erhaltung von Ruhezonen, Darstellung als Grünfläche Park. Sanierungsmaßnahmen bei zahlreichen ungenehmigt und planlos entstandenen Gärten und Kleintierzuchtanlagen, Darstellung landschaftlich unbedenklicher Standorte, Verknüpfung mit allgemein zugänglichen Bereichen und in Kombination mit Anlagen für die Kleintierzucht. FriedrichsdorfBurgholzhausen, Hofheim: ‘Bauerlöcher Wiesen’, Hattersheim: ‘Okrifteler Wiesen’ 285 Landschaftsplan UVF Wirkungsbereiche Bd. II: Anhang: Landschaftsplan UVF 1984 Ziel Dargestellte Nutzung im Landschaftsplan Gemarkung Wohnungsnahe Ausweisung von Grünflächen innerhalb der KelkheimErholungsflächen Ortslagen, am Ortsrand Übergang zu Grün- Fischbach, land vor allem in Bach- und Flußauen. HofheimLorsbach Wasserflächen Erhaltung kleinerer Wasserflächen in ehemaligen Kiesgruben und Kalksteinbrüchen für naturnahe Erholung. HochheimMassenheim, FlörsheimWeilbach Landschaftsräume ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’, ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ und ‘Messeler Hügelland’ Wesentliche Aufgaben der Freiflächen für den Teilraum Immissionsschutz (Klima, Wasser), Gliederungsfunktion gegenüber Siedlungsflächen, wohnungsnahe Erholungsflächen Teilraumübergreifend Sicherung des Grundwasserschutzes, Rohstoffgewinnung, Basis für wassergebundene Freizeitmöglichkeiten und Enlastung des Kernraumes im Bereich der Kleingärten, Gemüse- und Obstanbau in günstiger Lage zum Absatzmarkt ‘Verbandsgebiet’. Problemschwerpunkte Grundwasserabsenkungen durch zu große Entnahmen, Wasserverschmutzung der Fließgewässer durch hohen Abwasseranfall, an Seen zunehmend durch ungeordnete Waldumwandlungen im Zuge des Abbaus von Kies, Sand und Ton, ausstehende Rekultivierung; Zersiedelungserscheinungen durch Fehlen von klaren Ortsrändern und durch zahlreiche Baukörper im Außenbereich einschließlich der ungeordneten Kleingartennutzungen. Wesentliche Maßnahmen gemäß dem Landschaftsplan von 1984 Wirkungsbereiche Naturhaushalt, Landschaftsbild 286 Ziel Schutz des Grundwassers Dargestellte Nutzung im Landschaftsplan Gemarkung Freihaltung der Wasserschutzzonen II und der grundwassernahen Bereiche durch Darstellung von Flächen für die Forstwirtschaft und Ausweisung von Grünland. Hainburg, Klimaschutz Freihaltung von Bebauung durch Ausweisung von Flächen für die Landwirtschaft. RodgauJügesheim Artenschutz Schutz von Feuchtbiotopen durch Darstellung von Grünland. Langen, Egelsbach Landschaftsgliederung Walderhaltung und Ersatzaufforstungen, Rodgau Betonung der Bachläufe durch Ausweisung von Grünland und Einbringung von Uferund Feldgehölzen. Seligenstadt Landschaftsplan UVF Wirkungsbereiche Bd. II: Anhang: Landschaftsplan UVF 1984 Ziel Dargestellte Nutzung im Landschaftsplan Gemarkung Erhaltung der Produktionsflächen Darstellung zusammenhängender Flächen Dietzenbach für die Landwirtschaft und Freihaltung von zerschneidenden Verkehrstrassen sowie Gartenhütten und Zäunen in Streulage, Ausweisung von Sondergebieten für Reitund Tennishallen, auch in Gewerbeflächen, zum Schutz des Außenbereiches. Standortgemäße Bewirtschaftung Darstellung von Grünland auf grundwassernahen Standorten in Talzügen und Bachauen. Erhaltung des Waldanteiles Darstellung von Flächen für die Mainhausen: Forstwirtschaft als Rekultivierungsziel von Ton- und Abbauflächen. Kiesgrube Natürlicher Aufbau von Waldrändern Einbeziehung von ungelenkten Sukzessionsflächen in den Waldverband, dargestellt als Flächen für die Forstwirtschaft. RödermarkUrberach Abbau von Bodenschätzen Abschnittsweise Ausbeutung Darstellung der im Zielzeitraum abbaubaren Flächen mit Angabe des Rekultivierungszieles. Langen: Waldsee,. Mainhausen: Sandgrube Zellhausen Erholung Schaffung Ausweisung von Grünflächen innerhalb der Rodgau: Rodau, wohnungsnaher Ortslagen, am Ortsrand Übergang zu Grün- Dreieich: Erholungsflächen land, vor allem in Fluß- und Bachauen. Hengstbach Landwirtschaft Forstwirtschaft Seligenstadt, Mainhausen Fläche für kleingärtnerische Nutzung Ausweisung landschaftlich unbedenklicher Langen, Standorte in fußläufiger Entfernung zum Dreieich, Ort, Verbindung von Anlagen für Gärten, Dietzenbach Kleintierhaltung und Einrichtungen für Kleintierzüchter. Freizeit- und Erholungszentren Darstellung verschiedener, vorwiegend wassergebundener Freizeiteinrichtungen unter Hinweis auf besondere landschaftsplanerische Maßnahmen. Langen: Waldsee, Hainburg: KleinKrotzenburger Seen, Rodgau: NiederRodener See 287 Landschaftsplan UVF 288 Bd. II: Anhang: Landschaftsplan UVF 1984 Landschaftsplan UVF Bd. II: Anhang: Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen AbfKlärV Abfallkläranlagen-Verordnung AF Ackerfläche ARLL Amt für Regionalentwicklung, Landschaftspflege u. Landwirtschaft BauGB Baugesetzbuch BBodSchG Bundes-Bodenschutzgesetz BBodSchV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung BImSchG Bundes-Immisionsschutz-Gesetz BNatSchG Bundes-Naturschutzgesetz BPlan Bebauungsplan CSB Chemischer Sauerstoffbedarf DEP Dorferneuerungsprogramm DWD Deutscher Wetterdienst EGW Einwohnergleichwert FEA Forsteinrichtungsanstalt FNP Flächennutzungsplan Geol. Geologisch GRKW Gesellschaft zur Rekultivierung der Kiesgrubenlandschaft Weilbach GVAK Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes GVBl Gesetz- und Verordnungsblatt HAltlastG Hessisches Altlastgesetz HDSchG Hessisches Denkmalschutzgesetz HEKUL Hessisches Kulturlandschaftsprogramm HELP Hessisches Landschaftspflegeprogramm HENatG Hessisches Naturschutzgesetz HForstG Hessisches Forstgesetz HWG Hessisches Wassergesetz HLB Hessisches Landesamt für Bodenforschung HLFU Hessische Landesanstalt für Umwelt HMILFN Hessisches Ministerium des Inneren und für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz 289 Landschaftsplan UVF Bd. II: Anhang: Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen HMUEJFG Hessisches Ministerium für Umwelt und Energie, Jugend, Familie und Gesundheit HWG Hessisches Wassergesetz KFA Kommunaler Finanzausgleich LF Landwirtschaftlich genutzte Fläche LP Landschaftsplan LRP Landschaftsrahmenplan LSG Landschaftsschutzgebiet NO2 Nitrit NSG Naturschutzgebiet ONB Obere Naturschutzbehörde OZ Oberzentrum ph-Wert negativ dekadischer Logarithmus der Wasserstoffionenkonzentration PSM Pflanzenschutzmittel REPA Regionalpark Rhein-Main GmbH RP Regierungspräsidium RPU Regionale Planungsgemeinschaft Untermain RROP Regionaler Raumordnungsplan RROPS Regionaler Raumordnungsplan Südhessen StAnz Staatsanzeiger ü. NN über Normal-Null uGOF unter Geländeoberfläche UNB Untere Naturschutzbehörde UVA Umweltvorsorgeatlas UVF Umlandverband Frankfurt WSG Wasserschutzgebiet WSK Wasserschutzkonzept WWA Wasserwirtschaftsamt 290 Landschaftsplan UVF Bd. II: Anhang: Glossar Glossar der verwendeten Fachausdrücke Ah/C Böden Oberbegriff für Böden mit geringmächtigem Oberboden (A-Horizont) direkt über dem Ausgangsgestein AOX adsorbierbare halogene Kohlenwasserstoffe Arboretum Pflanzung verschiedener Bäume zu Studien- und Anschauungszwecken Archivböden Böden, die erdgeschichtliche Entwicklungsphasen bezeugen Bioindikator Organismen oder Organismengemeinschaften, deren Vorkommen sich mit bestimmten Umweltfaktoren so eng korrelieren lassen, daß sie als Zeiger für deren Vorhandensein verwendet werden können Biotop Lebensstätte einer Gemeinschaft von Pflanzen und Tieren mit bestimmten, charakteristischen Umweltbedingungen Biotopverbund räumlicher Kontakt zwischen Lebensräumen, der eine funktionale Vernetzung zwischen Organismen ermöglicht Bodenart Körnung des Bodens Bodeneinheit einheitliche, mit Farbe u. Nummer markierte Fläche in der Bodenkarte, zu der eine entsprechende Legendenerklärung gehört. Betrifft i.d.R. eine ⇒ Bodenform Bodenform spezifische Kombination aus Bodentyp, Bodenart u. Ausgangsgestein Bodenhorizont durch einheitliche Körnung u. Färbung abgrenzbare Schicht eines Bodens Bodentyp namentliche Kennzeichnung einer charakteristischen Abfolge von Bodenhorizonten, die auch deren Genese umschreibt Brachezeiger Zeigerpflanzen, die auf eine Nutzungsaufgabe der Fläche hinweisen Brauner Auenboden Boden aus den Ablagerungen der Bach u. Flußtäler mit Grundwassereinfluß im Untergrund Braunerde verbraunter u. verlehmter Boden Bruchwald Waldgesellschaften , die stark unter dem Einfluß von Grundwasser und periodischen oder unregelmäßigen Überflutungen stehen Drainage Entwässerung eines Bodenareals Evapotranspiration Gesamtmenge des vom Boden, von freien Wasserflächen sowie der Transpiration durch die Vegetation verdunstenden Wassers Fastwindstille Wettersituationen mit einer Windgeschwindigkeit kleiner als 1,5m/s Fehlbestockung aus ökologischer Sicht nicht standortgerechter Waldbestand Feuchtezeiger Zeigerpflanzen, die auf einen feuchten Zustand des Bodens hinweisen Flechtenkartierung Methode zur Feststellung der Luftgüte durch Kartierung der Verbreitung und Vitalität bestimmmter baumbesiedelnder Flechtenarten, deren Reaktion auf Luftverunreinigungen hinreichend bekannt ist Galeriewälder schmale Ufergehölzstreifen entlang von Fließgewässern 291 Landschaftsplan UVF Bd. II: Anhang: Glossar Geotop erdgeschichtl. Bildungen, die im geowissenschaftl. Sinne von ihrer Umgebung klar unterscheidbar sind (z.B. Felsklippen, Sanddünen) Gewässergüte Zustandsbeschreibung der Qualität eines Fließgewässers in Abhängigkeit von der Belastung mit organischen, fäulnisfähigen Abfallstoffen anhand chemisch/physikalischer Parameter und der Organismenbesiedelung Gley Grundwasserboden mit Bleichung u. Rostfleckung Grundwasser unterirdisches Wasser, das die Hohlräume der Erdrinde zusammenhängend ausfüllt und dessen Bewegungsmöglichkeit ausschließlich durch die Schwerkraft bestimmt wird (DIN 4049) Grundwasserdargebot Summe aller positiven Glieder der Wasserbilanz für einen Grundwasserabschnitt (z.B. Grundwasserneubildung aus Niederschlag u. Zusickerung aus oberirdischen Gewässern; DIN 4049-3, 1994) Hintergrundbelastung a) Boden: regionale Grundbelastung aus geogen vorhandenen und diffus eingetragenen Stoffen; ohne lokal erhöhte Belastungen wie z.B. Altlasten, Industrie und Straßen b) Luft: regionale Schadstoffbelastung der Luft ohne lokal erhöhte Belastungen Inkorporation Aufnahme in den Körper Inversion Umkehrung der in der Regel herrschenden Abnahme der Lufttemperatur mit der Höhe, d.h. in der Höhe überlagern warme Luftvolumina die kalte, bodennahe Luft. Jede aufwärts gerichtete Luftturbulenz wird an dieser Grenzschicht zwischen ter Luft (=Inversionsschicht) gestoppt. Eine Durchmischung der mit Schadstoffen belasteten bodennahen Luft mit der unbelasteten Höhenluft ist unmöglich. Deshalb spricht man bei Inversion auch von "austauscharmen Wettersituationen". kf-Profilstufe Wasserdurchlässigkeit des Bodens bezogen auf die Mächtigkeit und Horizontabfolge des Bodenprofiles Kolluvium (Kolluvisol) durch Bodenerosion verlagertes u. in Mulden abgelagertes Bodenmaterial Kulturlandschaft vom Menschen veränderte und gepflegte Landschaft, deren Entwicklung, Struktur, Wirkungsgefüge und Bild überwiegend durch naturnahe Elemente bestimmt ist. Dörfer und kleine Städte gehören zur Kulturlandschaft. ⇒ Stadtlandschaft Landschaftskultur die der Landschaftsgestaltung zugrunde liegenden Prinzipien, die nachhaltige Entwicklung u. Kreislaufwirtschaft berücksichtigen u. bei der neuere Elemente zugelassen werden, sofern diese Boden, Wasser u.Luft nicht beeinträchtigen landwirtschaftl. Vergleichszahl (LVZ) Diese Zahl berücksichtigt natürliche u. wirtschaftliche Ertragsbedingungen des zu bewertenden Betriebes. Die LVZ wird benötigt, um den Hektarwert in einer Region abzuleiten Lessivé Oberbegriff für Parabraunerden. Böden mit Tonverlagerung (Lessivierung) Lockerbraunerde porenreiche Braunerde mit vulkanischem Ascheanteil Löß kalkhaltiges, durch Wind abgelagertes, feinkörniges Sediment Mergel Sedimentgestein mit unterschiedlichen Anteilen von Ton und Kalk Naturlandschaft eine vom Menschen völlig unberührte u. nur von den natürl. Elementen (Erde, Feuer, Luft u.Wasser) geprägte Landschaft, die jedoch heute im Planungsraum nicht mehr existiert 292 Landschaftsplan UVF Bd. II: Anhang: Glossar Naturreservat Restflächen ehemaliger Naturlandschaft NO3 Nitrat ist eine lösl., leicht im Boden verlagerbare Form des Stickstoffs; Leitstoff für die Kontrolle der Grund- u. Rohwasserqualität u. ein unerwünschter Stoff im Trinkwasser. EG-Trinkwasserrichtwert: 25 mg NO 3/l, EG-Trinkwassergrenzwert 50 mg NO3/l Konzentrationsbereiche: < 5 mg/l = niedrig; 5-15 mg/l = mittel; 25 mg/l = hoch; nutzbare Feldkapazität Wasser, das vom Boden gegen die Schwerkraft festgehalten wird u. somit von Pflanzenwurzeln aufgenommen werden kann Ökogramm Verknüpfungsmatrix mit ökologischen Indikatoren Ökosystem Wechselbeziehungen zwischen Lebewesen und ihrem Lebensraum oligotroph nährstoffarm Parabraunerde brauner Boden mit einem tonärmeren über einem tonreicheren Horizont Pflanzenschutzmittel Grenzwert: Einzelstoff: 0,1 µg/l; Summe 0,5 µg/l (entsprechend 0,0005 mg/l). Podsol stark versauerter Boden aus quarzreichen Gesteinen, oft mit Eisenkrusten Population Individuengemeinschaft einer Art in einem zusammenhängenden Lebensraum Potentiell natürliche Vegetation Vegetationsgesellschaft, die sich einstellen würde, wenn anthropogene Eingriffe nicht stattfinden würden potentielle Kationenaustauschkapazität mögliche Anzahl der Bindungsplätze für austauschbare u. somit für Pflanzenwurzeln aufnehmbaren Nährstoffionen an Tonmineralen u. Huminstoffen im Boden POX ausblasbare organisch gebundene Halogene Pseudogley Staunässeboden, rostfleckig durch Eisenoxide, meist mit einer wasserstauenden tonigen Schicht im Unterboden. Jahreszeitl. Wechsel zw. Nass- u. Trockenphasen Pufferung Fähigkeit eines Bodens bei Zugabe von Basen oder Säuren die Veränderung des pH-Wertes gering zu halten Ranker flachgründiger (bis 30cm mächtig), humusreicher Rohboden aus Quarzgestein Regenrückhaltebecken zum Kanalnetz gehörende Becken zur Zwischenspeicherung der bei starken Niederschlägen abfließenden Wassermengen mit gedrosseltem Ablauf in das Kanalnetz bzw. in das Gewässer Regenerationspotential Maßstab für die Erneuerung der Grundwasserspeicher, definiert durch die Höhe der Sickerwasserraten, sowie der Durchlässigkeit u. der Speicherfähigkeit des Grundwasserleiters Regionale Grünzüge Freiflächen, welche aus regionaler Sicht zur Siedlungsgliederung und/oder aus klimatischen Belangen bedeutsam sind Reliktböden an der Oberfläche liegende Reste von naturhistorisch bedeutsamen Böden, die in älteren Klimaphasen entstanden sind Rendzina flachgründiger, humusreicher Rohboden aus Kalkgestein Rohwasser gefördertes Grundwasser, das zu Trinkwasser aufbereitet wird 293 Landschaftsplan UVF Bd. II: Anhang: Glossar Saprobie Belastung der Fließgewässer mit biologisch abbaubaren Substanzen, die von Organismen umgesetzt werden, die sich von organischer Substanz ernähren. Dabei wird dem Wasser Sauerstoff entzogen Saprobiensystem Grundlage der biologisch/ökologischen Gewässerbeurteilung anhand der Präsenz und Häufigkeit von Arten, die aufgrund ihrer ökologischen Ansprüche eine enge Bindung an bestimmte Saprobiegrade aufweisen Schlag größeres Feld Skelettgehalt Anteil an Kiesen und Steinen im Boden Stadtlandschaft die visuelle Orientierung wird überwiegend durch städtische Elemente (baul. Anlagen jeder Art u. Größe), Grünstrukturen auf künstlichen Standorten, sowie durch Grünflächen u. Freizeiteinrichtungen bestimmt Stagnogley ständig vernäßter Staunässe-Boden, grau gebleicht Strukturwandel der Landwirtschaft Veränderungen hinsichtlich Anzahl, Größe u. Spezialisierung der Betriebe Sukzession (zeitliche) Ablösung einer Organismengemeinschaft durch eine andere, hervorgerufen durch Klima, Boden, Lebenstätigkeit der Organismen selbst oder anthropogen bedingt Syrosem Rohboden (dünne Humusauflage) auf Festgestein Terra fusca Kalksteinbraunlehm (reliktischer Tropenboden aus erdgeschichtl. älteren Perioden), stark lehmiger Kalksteinzersatz tradiert überliefert Trittsteine Biotope, die zur indirekten Vernetzung von Ökosystemen beitragen, ohne direkt miteinander in Kontakt zu stehen Tschernosem Schwarzerde mit hohem Humusanteil TVO Trinkwasserverordnung validieren überprüfen und bestätigen Ventilationsbahn Geländeform, die aufgrund ihrer räumlichen Erstreckung im Verlauf der Hauptwindrichtungen sowie ihrer geringen Geländerauhigkeit geeignet ist, den auftretenden Winden unterschiedlicher Art ein weitgehend ungebremstes Durchgreifen bis auf die Erdoberfläche zu ermöglichen 294 Landschaftsplan UVF Bd. II: Anhang: Literaturverzeichnis Literaturverzeichnis AG STADTBIOTOPKARTIERUNG HANNOVER (1985): Stadtbiotopkartierung Hannover, Auswertung der Strukturkartierung für den Arten- und Biotopschutz und das Naturleben in der Stadt. Hannover ARUM, ARBEITSGEMEINSCHAFT UMWELTPLANUNG (1989): Bodenbelastungen in Verdichtungsgebieten. Garbsen AUSWERTUNGS- UND INFORMATIONSDIENST FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN (AID) e.V. (1991): Nitrat in Grundwasser und Nahrungspflanzen, Heft Nr. 1136 BACH, E. (1986): Der Chemische Index (CI). Münchener Beiträge zur Abwasser-, Fischerei- und Flußbiologie, Bd. 40, S. 203-223 BASTIAN, O. (1990): Erfassung wertvoller Biotope in der Stadt Dresden. Landschaftsarchitektur, Jg. 19, H. 1. Berlin BASTIAN, O. (1992): Zur Analyse des biotischen Regulationspotentials der Landschaft. Petermanns Geographische Mitteilungen, Jg. 136, H. 2 und 3. Gotha BASTIAN, O. & SCHREIBER; K - F. (1994): Analyse und ökologische Bewertung der Landschaft. 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Darmstadt DEV (1988, 1991): Saprobienindex nach Deutscher Norm (DIN 38410) durch HLfU und UVF GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT FÜR DAS LAND HESSEN Teil I - 3.März 1995 Ausgleichsabgabenverordnung (AAV) vom 9. FEBRUAR 1995, S. 881-41 Teil I - 1994: Gesetz über die Erkundung, Sicherung und Sanierung von Altlasten (HAltlastG ) vom 20.12.1994, S. 764; zuletzt geändert am 31.10.1998, S. 413 Teil I - 16. August 1996: Landschaftsplanverordnung vom 30. Juli 1996 HESSISCHE LANDESANSTALT FÜR UMWELT (1987): Handbuch Altablagerungen, Teil 3: Problematik der Bebauung von Altablagerungen. Wiesbaden HESSISCHE LANDESANSTALT FÜR UMWELT (1996): Handbuch Altlasten, Teil 4: Altablagerungen in der Flächennutzung. Wiesbaden 295 Landschaftsplan UVF Bd. II: Anhang: Literaturverzeichnis HESSISCHE LANDESANSTALT FÜR UMWELT (1996): Pilotprojekt Umweltschonender Weinbau. Vortrag C. Jung, Weinbauamt und Weinbauschule Eltville HESSISCHES MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT UND UMWELT (1971): Karte der Landschaftsschäden HESSISCHES MINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG, WOHNEN, LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN UND NATURSCHUTZ (1995): Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HENatG) und Gesetz zur Änderung des hessischen Naturschutzrechtes vom 19. Dezember 1994 (GVBl I, S. 775) HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT UND GESUNDHEIT (1996): Landwirtschaft und Gewässerschutz. Ein Leitfaden für die Praxis - Wasserversorgung - Grundwasserschutz; WG 2-1. Wiesbaden HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT UND REAKTORSICHERHEIT (1990): Gewässergüte im Lande Hessen 1976-1990 (1989): Bewirtschaftungsplan Untermain - Wassergütewirtschaftliche Bestandsaufnahme - Güteziel Maßnahmen. Wiesbaden HESSISCHES MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR UND LANDESENTWICKLUNG (1995): Regionaler Raumordnungsplan Südhessen, 1995. Erlaß 26. April 1995, StAnz. 26 KAULE, G. (1986 und 1991): Arten- und Biotopschutz. Stuttgart, 1986, 2. Auflage KRAUSE, C.L.& ADAM, K. (1983): Landschaftsbilder der Bundesrepublik. In: Landschaftsbildanalyse. Schriftenreihe für Landschafstpflege und Naturschutz, Heft 25. Hrsg.: Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie. Bonn KLAUSING, O. (1967): Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 151 Darmstadt; Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 139 Frankfurt am Main. Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung, Selbstverlag. Bonn-Bad Godesberg KLAUSING, O. (1974): Die Naturräume Hessens. Hessische Landesanstalt für Umwelt. Wiesbaden KÜMMERLE, E. & SEMMEL, A. (1969): Erläuterungen zur Geologischen Karte von Hessen 1 : 25 000, Blatt 5916 Hochheim am Main. Wiesbaden LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT WASSER (1990): Gewässergütekarten der Bundesrepublik Deutschland. Hrsg.: LAWA. Wiesbaden NIEDERSÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR BODENFORSCHUNG (1991): Niedersächsisches Bodeninformationssystem NIBIS – Methodenbank. Hannover PLACHTER, (1994): Methodische Rahmenbedingungen für synoptische Bewertungsverfahren im Naturschutz. Zeitschrift für Ökologie und Naturschutz, 3, S. 87 REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT (2000): Regionalplan Südhessen 2000, Planungsregion Südhessen REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT (1992): Gutachten zum Landschaftsrahmenplan, Planungsregion Südhessen RIECKEN, U. & RIES, U. & SSYMANK, A (1994): Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen der Bundesrepublik Deutschland. Schr. R. Landschaftspfl. Natursch. 41 STAATSANZEIGER FÜR DAS LAND HESSEN, WIESBADEN 13/1986, S. 985: Erlaß Wasserschutzgebiete vom 25. März 1996 296 Landschaftsplan UVF Bd. II: Anhang: Literaturverzeichnis 5/1987, S. 225: Erlaß Bauliche Nutzung von Altablagerungen vom 12. Jan. 1987 22/1989, S. 1204: Erlaß Bauliche Nutzung von Altablagerungen und Altstandorten vom 7.April 1989 35/1996, S. 2634: Hinweise zur Aufstellung des Landschaftsplans und zur Darstellung der Flächen mit besonderer Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege STÜHLINGER, P. (1996): Kommentar zu § 1 HENatG, in: HENatR, Rdnr. 22. Heidelberg TOUSSAINT, E., Fördergemeinschaft Integrierter Pflanzenbau (1989): Landwirtschaft und Trinkwasserqualität. Integrierter Pflanzenbau, Heft 5 WEIDEMANN, K. (1972): Das Taunusvorland im frühen Mittelalter. Ausgewählte Beispiele zur Siedlungsgeschichte des frühen und hohen Mittelalters im Hochtaunus und seinem Vorland. - Führer zu vor- und frühgeschichtlichen Denkmälern, Bd. 21: S. 45-120. Mainz WIEDENBEIN, F.W. (1993): Zielsetzung des Geotopschutzes in Deutschland. - Materialien I, Workshop "Geotopschutz und Geowissenschaftlicher Naturschutz" 5. - 6.3.1992, Naturschutzzentrum Wasserschloß Mitwitz UMLANDVERBAND FRANKFURT (1984): Landschaftsplan. Frankfurt UMLANDVERBAND FRANKFURT (1987): Flächennutzungsplan. Frankfurt UMLANDVERBAND FRANKFURT (1988): Fließgewässerkartierung. Dezernat II, Landschaftsplanung. Frankfurt UMLANDVERBAND FRANKFURT (1993): Berichte zur Gewässergüte 1992. Dezernat IV, Abwasserbeseitigung. Frankfurt UMLANDVERBAND FRANKFURT (1993, seitdem kontinuierlich fortgeschrieben): Umweltvorsorge-Atlas (UVA), Dezernat IV, Referat Umweltschutz. Frankfurt UMLANDVERBAND FRANKFURT (1993): Wasserschutzkonzept für das Gebiet des Umlandverbandes Frankfurt - Bestandsaufnahme und vergleichende Gefährdungsabschätzung. Björnsen Beratende Ingenieure, Koblenz im Auftrag für Dezernat IV, Wasserbeschaffung. Frankfurt UMLANDVERBAND FRANKFURT (1994): Biotop- und Nutzungstypenkartierung; Bericht zum Stand 1994. Dezernat II, Referat Landschaft. Frankfurt UMLANDVERBAND FRANKFURT (1997): Berichte zur Gewässergüte 1993 - 1995. Dezernat IV, Abwasserbeseitigung. Frankfurt UMLANDVERBAND FRANKFURT (1998): Region 2015 – Vorschläge des Umlandverbandes Frankfurt für die weitere Entwicklung des Verbandsgebietes. Frankfurt 297 Landschaftsplan UVF 298 Bd. II: Anhang: Literaturverzeichnis Landschaftsplan UVF Bd. II: Anhang: Informationsquellen .... Informationsquellen für faunistische Daten im Landschaftsplan UVF 2000 GebietsGebietsbeschreibung körperschaft Tiergruppen- / Artenvorkommen Kartierung) Landkreis Offenbach Schwanzlurche, Froschlurche Gewässer- und Amphibienkartierung im Kreis Offenbach 1991 Bäche, Gräben, Quelltöpfe, Quellrinnsale Main-TaunusKreis Main-Taunus- Bäche, Gräben, Abbaustellen, Kreis Fischteiche, Teiche, Tümpel, Weiher Main-TaunusKreis Main-TaunusKreis Main-TaunusKreis alle Kreise Schleiereule, Rauhfußkauz, Steinkauz Bad Homburg alle Bachläufe und Auen Benthon, Fischbestand, Vogelfauna Libellen Fledermäuse Amphibien und Reptilien Maßstab 1:25 000, Darstellung in 1:217 000 Brutvogelerfassung Schleiereule, Rauh- 1:50 000 1993 - HGON AG-Eulen fußkauz, Steinkauz 1995 Libellenfauna im Main-Taunus-Kreis 1:50 000 1989 - Dipl. Biol. Jörg 1991 Nitsch Kartierung von Fledermausvorkommen 1:25 000 im Main-Taunus-Kreis Die Amphibien und Reptilien des Main-Taunus-Kreises Bläulinge je nach vorliegenden Informationen Bad Homburg nahezu gesamtes unbewaldetes und für Teilflächen jeweils: Heuschrecken, unbebautes Stadtgebiet Laufkäfer, Schmetterlinge, Schwebfliegen und Vögel sowie bemerkenswerte und Rote-Liste-Arten, einschl. Bewertung Bad Soden Auf dem Burkhards Feuersalamander Bad Soden Dickroth Steinkauzvorkommen Erfas- Information geliesungs- fert von datum 1991 UNB Landkreis Offenbach UVF- Zusammenstellung der Biotope 1:25 000 im Verbandsgebiet; König und Malten Untersuchung und gewässerökologische Bewertung der Bachläufe im Stadtgebiet von Bad Homburg v.d.H., Bernerth & Tobias, Forschungsinstitut Senckenberg, Frankfurt am Main Faunistische Kartierungen im Außenbereich der Stadt Bad Homburg v.d.H., - Zusammenfassung, Amt für Natur- und Umweltschutz, 1996. Zusammenfassung anderer Gutachten sowie von Landschaftsplänen zu Bebauungsplänen 1990 UNB Main-TaunusKreis 1989 - UNB Main-Taunus1993 Kreis UNB Main-TaunusKreis 1979 1991 1990 - Stadt Bad Homburg 1992 1992 - Stadt Bad Homburg 1995 Gemeinde in der 7. AG HGON/NABU in der 7. AG 299 Landschaftsplan UVF GebietsGebietsbeschreibung körperschaft Bad Vilbel Dietzenbach Dreieich Dreieich Dreieich Egelsbach Egelsbach Tiergruppen- / Artenvorkommen Biotopverbundbereiche: nordwest- Sumpfrohrsänger, Teichhuhn, Wiesenpieper, Rohrammer, Steinkauz, lich Gronauer Hof, Auenverbund Kiebitz, Nachtigall, Pirol. Auch auNidda, Am Dottenfelder Hof ßerhalb des Biotopverbundes in landwirtschaftlicher Fläche: Feldlerche, Feldsperling, Rebhuhn, Schafstelze Fläche für Ver- und Entsorgung Brutvorkommen Regenpfeifer östlich des Steinbergs zwischend der A 661 und der Sumpfrohrsänger, Teichhuhn, WieBleiswijker Straße senpieper, Rohrammer, Steinkauz, Kiebitz, Nachtigall, Pirol. Auch außerhalb des Biotopverbundes in landwirtschaftlicher Fläche: Feldlerche, Feldsperling, Rebhuhn, Schafstelze Avifauna, Amphibien, Reptilien, Tagfalter, Libellen, Heuschrecken Teich bei "Oberwiesen von Sprend- Biotop für Ringel- und Äskulapnatter lingen" Vögel, Amphibien, Reptilien Egelsbach Ausgleichsflächen zwischen Tränkebach und Flugplatz Teich am Langener Waldsee Eppstein westlich von Bremthal Eschborn Westerbachaue 300 Bd. II: Anhang: Informationsquellen .... Kartierung) Maßstab Brutvogelkartierung 1998/99 des Naturkundlichen Arbeitskreises Wetterau Erfassungsdatum 1998 1999 Information geliefert von Stadt Bad Vilbel, 9. AG § 29 - Verband in der 9. AG 1993 1994 Freiflächen- und Ausgleichsflächenkonzeption im Außenbereich der Stadt Dreieich Biotoptypenkartierung Dreieich 1:2 000 1993 1994 HGON in der 9. AG zusammengefaßt in der Biotopverbundplanung, Feldgemarkung Egelsbach, Einzeluntersuchungen liegen nicht vor, es wird nur auf Kartierungen einzelner Verbände verwiesen Rast- und Brutbiotop gefährdeter Vögel (z.B. Grauammer) Vorkommen Blauflügelige Ödlandschrecke Weichtiere, Heuschrecken und Grillen, Libellen, Laufkäfer, Tagfalter, Hautflügler, Amphibien, Reptilien, Vögel Laichhabitate für Teichmolch, ErdTrepte: Herpetologische Kartierung im kröte, Grünfrosch Main-Taunus-Kreis aus: Landschaftsökologische Strukturanalyse Westerbachaue und angrenzende Bereiche in Eschborn-Niederhöchstadt (Orginal-Kartierung liegt nicht vor) 1993 HGON schriftlich am 31.07.00 § 29 - Verband in der 8. AG SDW in der 8. AG 1989 1991 Landschaftsplan UVF GebietsGebietsbeschreibung körperschaft Eschborn, Schwalbach, Sulzbach ehemaliger Flugplatz Frankfurt a.M. Mainschleuse Griesheim Frankfurt a.M. Urselbach, An der Sandelmühle; Riedberg, An der Kätheslachmulde; Friedrich-Wilhelm-v.-Steuben-Straße; Niddaaue bei Ginnheim/Heddernheim; BergenEnkheim; Erlenbachaue im Norden von Niedererlenbach Frankfurt a.M. Biotopverbundbereich Fechenheimer Wald Frankfurt a.M. Biotopverbundbereich Lachegraben, Zeilsheim/Höchst Frankfurt a.M. Flächen für Ausgleich und Ersatz im Stadtwald Frankfurt a.M. faunistisch wertvoller Bereich der Binnendüne im Bereich B-Plan Nr. 377 "Leuchte" Frankfurt a.M. Sindlinger Mainbogen, Fechenheimer Mainbogen Bd. II: Anhang: Informationsquellen .... Tiergruppen- / Artenvorkommen Kartierung) Landschaftsplan "Alter Flugplatz EschStieglitz, Wacholderdrossel, Grasborn" mücke, Steinkauz, Kohlmeise, Blaumeise, Wald- und Gartenbaumläufer, Rotkehlchen, Zaunkönig, Schwarzdrossel, Singdrossel, Star, Grauer Fliegenschnäpper, Trauerfliegenschnäpper, Fitis, Waldlaubsänger, Grüner Laubsänger, Zilpzalp, Stockenten, Teichund Bleßrallen, Hase, Fasan, Rebhuhn Reiherkolonie Vogelschutzgehölz Maßstab Erfas- Information geliesungs- fert von datum 1980 1981 UNB, 11.07.97 UNB, Umweltamt, 8.4.99 ornithologisch äußerst bedeutsam, Vogelschutzbereich Kiebitzbrutstätten UNB, 7. AG, 30.11.98 UNB, 8. AG, 30.11.98 UNB, Umweltamt, 8.4.99 UNB, Umweltamt, 7/99 Laichgewässer für Kröten nicht konkretisiert Vögel, Kleinsäuger, Insekten Frankfurt a.M. Schwanheimer Feld Säuger, Vögel, Reptilien, Amphibien Frankfurt a.M. Unterliederbach, Sossenheim Tabubereiche nach Auswertung des Naturschutzpotentials, keine Einzelnennungen Entwicklungskonzept Sindlinger Mainbogen; zit. Kartierung SenckenbergInstitut Pflege- und Entwicklungsplan Schwanheimer Feld; Büro Götte Präzisionskartierung des Forschungsinstituts Senckenberg 1993 1990 1992 1993 301 Landschaftsplan UVF Bd. II: Anhang: Informationsquellen .... GebietsGebietsbeschreibung körperschaft Tiergruppen- / Artenvorkommen Kartierung) Friedrichsdorf Seulbach, Schäferborngraben, Erlenbach, Bei den Sportplätzen (Burgholzhausen) Heuschrecken, Grillen, Libellen, Tagfalter, Amphibien, Reptilien, Vögel (Ergänzt durch Angaben von W. König, BUND) Vorkommen Wachtelkönig Biotopverbundplanung für Teilbereiche 1 : 5 000 der Stadt Friedrichsdorf Hattersheim Hattersheimer Kiesgrube Maßstab 1:5 000 Mainauen, Maindamm, Okrifteler Schmetterlinge, Libellen, Geradflügler, Biotopverbundplanung für die Stadt Wiesen, Baggersee Okriftel, Indu- Laufkäfer, Weichtiere, Benthos-Fauna, Hattersheim Fische, Amphibien, Vögel, Säugetiere striestammgleis, Brachflächen an der A 3, Klaraberg/Fasanenweg, Auf der Hub, ehem. Kiesgrube "Auf dem Höhstock", Ardelgraben, Schwarzbach, Wasserwerkswald, Okrifteler/Eddersheimer Obstwiesen, Grabenanlage am Höllwert bei Okriftel,Wald südl. von Okriftel Heusenstamm Brutvorkommen Regenpfeifer Schroth, M. (1986): Die Tierwelt in der Gemarkung der Stadt Heusenstamm. In: Landschaftsentwicklungsplan Stadt Heusenstamm Hochheim Silbersee Brutvorkommen Uferschwalbe Landschaftspflegerischer Begleitplan Silbersee Hochheim und Stillgewässer im Umfeld der AbGrünfrosch, Teichmolch, Erdkröte, herpetologische Kartierung aus: FortFlörsheim fallbeseitigungsanlage Wicker Wasserfrosch, Kleiner Teichfrosch und schreibung des BiotopvernetWechselkröte zungskonzeptes im Umfeld der Abfallbeseitigungsanlage Flörsheim-Wicker (Original-Kartierung liegt nicht vor) Hochheim und Umfeld der AbfallbeseitigungsVögel, Tagfalter, Heuschrecken, Am- zoologisches Gutachten Büro L.A.U.B. Flörsheim anlage Wicker phibien und sonstige Arten und landschaftspflegerischer Begleitplan Büro Blumenthal aus: Fortschreibung des Biotopvernetzungskonzeptes im Umfeld der Abfallbeseitigungsanlage Flörsheim-Wicker (Original-Kartierung liegt nicht vor) Hofheim Thierbachtal Flußkrebse Hattersheim 302 Erfassungsdatum 1995 1997 Information geliefert von Büro Bischoff & Partner Hinweis von BUND bei 9. AG 1987 1988 1986 1992 1989 1991 ONB, 7. AG Landschaftsplan UVF Bd. II: Anhang: Informationsquellen .... Kartierung) GebietsGebietsbeschreibung körperschaft Tiergruppen- / Artenvorkommen Kelkheim Dicknet Vögel, Amphibien, Reptilien Kelsterbach Mittelfeld zwischen dem Alten Mörfelder Weg, der Querspange Kelsterbach und der Südlichen Ringstraße (GLB) Königstein Auf dem Bangert Königstein Hardt Säuger, Vögel, Kriechtiere, Schmetter- floristische und faunistische Aufnahmen im Bereich "Mittelfeld" zwilinge, Käfer, Hautflügler, Spinnen, schen dem Alten Mörfelder Weg und Heuschrecken der Querspange Kelsterbach sowie eine ergänzende ökologische Beurteilung; E.L. Becker, Dr. G. Kinkopf, i. A. des BUND 1:1 000 Heuschrecken Gutachten: Flora und Vegetation des Bangert-Geländes im Bereich Schwimmbad Bebauungsplan M 8 "Landschaftsplan 1:2 000 Streuobstfauna: freibrütende Vogelarten, höhlenbrütende Arten, Säuger, Mammolshain", Vorentwurf 1996 Insekten bachbegleitende Gehölze und Hecken mit großer Bedeutung für die Avifauna Kronberg Kronberg Kronberg Kronberg Kronberg Maßstab Erfas- Information geliesungs- fert von datum HGON/NABU in der 7. AG 1986 Kommune 1996 Büro Dipl. Biol. Stefan Nawrath 1994 - Planungsgruppe Frei1995 raum und Siedlung, Wöllstadt Stuhlbergbach BUND Kronberg, Schreiben vom 24.11.98 Rentbach Weiher im Rentbachtal Brutgebiet BUND Kronberg, diverser Vogelarten Schreiben vom 24.11.98 Beim Kiefernweg Am Triftweg: Feuchtwiese mit diversen BUND Kronberg, Amphibienarten Schreiben vom 24.11.98 Waldwiesenbachtal von OberVogelschutzgebiete: Funktion für VoBUND Kronberg, höchstadt, Westerbach, Stuhlberg- gelarten, die auf der Roten Liste stehen Schreiben vom bach, An der Linde 24.11.98 Rentbach, Am Grünen Weg, Habitatanalysen ausgewählter VoAnalyse zur Avifauna der Streu1 : 10 000 1993/ vom Autor Schanzfeld, Westerbach (Obere Ei- gelarten: Gartenrotschwanz, Garobstwiesen, Beispiel Gemarkung Kron1994 chen, Schnigelberg, Thalerfeld, Im tengrasmücke, Dorngrasmücke, Feld- berg im Taunus, Diplomarbeit am Tries, Auernberg, Langgewann, lerche, Sumpfrohrsänger, Kleinspecht, Fachbereich Umweltschutz, FachhochFeld) Feldsperling, Steinkauz schule Rheinland Pfalz, Bingen, Thomas Gottschalk 303 Landschaftsplan UVF Bd. II: Anhang: Informationsquellen .... GebietsGebietsbeschreibung körperschaft Tiergruppen- / Artenvorkommen Kartierung) Maßstab Kronberg Vögel, Heuschrecken, Tagfalter NSG-Antrag 1 : 1 400 Helbigshainer Wiesen Neu-Isenburg Flurstück 1/59 in Flur 7, um die ehem. Gärtnerei östlich der A 661 Rast- und Brutbiotop gefährdeter Vögel (z.B. Grauammer) Neu-Isenburg Ver- und Entsorgung, Absatzbecken Biotop für Ringel- und Äskulapnatter südlich A 3 und nördlich B 44 Neu-Isenburg Hengstbach Vorkommen Blauflügelige Ödlandschrecke Rodgau Leimenkaute, Nehlsee, Rotsohl und Weichtiere, Heuschrecken und Grillen, Biotopvernetzungsplanung Rodgau-Ost Thomassee Libellen, Laufkäfer, Tagfalter, Hautflügler, Amphibien, Reptilien, Vögel Schwalbach Sauerbornsbach Vorkommen Ameisenbläuling Schwalbach Seligenstadt Stadt Offenbach 304 nördlicher Teil der Gemarkung Vögel, Reptilien, Amphibien, Schmet- Fehlow: Faunistische Kartierung des terlinge, Heuschrecken, Libellen nördlichen Teils der Gemarkung Schwalbach am Taunus Bereich an der Wasserburg, Klein- Rebhun Welzheim Rumpenheimer Mainbogen, Rum- Vögel, Reptilien, Amphibien, Tagzoologische Kartierung im Außenpenheimer und Bürgeler Kies- gru- falter, Heuschrecken, Libellen bereich der Stadt Offenbach am Main; ben, Kuhmühlgraben, Bei den TeiB. Koster u. G. Sonntag im Auftrag des chen (Biebernsee), SchnekUmweltamtes der Stadt Offenbach am kenberger Wald, Am Lohwald, Main Bieberaue, Steinäcker, Strutäcker Wiesen, Oberwiesen, Erlensteg von Bieber, Leonhard Eißnert-Park, Amerikawald, Tempelsee, Hainbachtal, Rosenhöhe, Am Buchrain Erfas- Information geliesungs- fert von datum 1995 Kreisverband BUND Hochtaunus, Büro Dipl. Biol. Stefan Nawrath 8. AG von UNB, Herr Böhm (Naturschutzbeirat Kreis Offenbach) 3/99 9. AG HGON, Herr Böhm 9/99 Stadt in der 11. AG 1996 Hinweise von Stadt und BUND bei 7., 8. und 9. AG 1998 BUND, 11. AG 19901992 Stadt Offenbach, UNB Landschaftsplan UVF Bd. II: Anhang: Informationsquellen .... GebietsGebietsbeschreibung körperschaft Tiergruppen- / Artenvorkommen Kartierung) Sulzbach Brutvorkommen Goldammer, ZilpZalp, Klappergrasmücke, wahrscheinliches Brutvorkommen Steinkauz Rehe, Wildschweine, Marder, Fasan, Rebhuhn, Grauammer, Graureiher, Mäusebussard, Turmfalke, Habicht, Ringeltaube, Zaunkönig, Wasseramsel, Eisvogel Libellen, Tagfalter, Heuschrecken, Laufkäfer Schüßler: "Möglichkeiten und Umsetzung von Biotopverbundplanung im Main-Taunus-Vorland am Beispiel der Flur um Sulzbach /Ts." (Diplomarbeit) Sulzbach Streuobstwiese am südöstlichen Ortsrand zwischen Eisenbahn und Sulzbach südliche und östliche Gemarkung von Sulzbach Sulzbach, Schwalbach ehemaliger Flugplatz Camp Eschborn Sulzbach, Schwalbach ehemaliger Flugplatz Camp Eschborn Fehlow: Entomologische Bestandsaufnahme auf dem Flugplatzgelände des ehemaligen US-Camp Eschborn Vögel, Säugetiere, Reptilien, Tagfalter Burger: Landespflegerische Entwicklungskonzeption für das frühere Flugplatzgelände auf dem ehemaligen US-Camp Eschborn Maßstab Erfas- Information geliesungs- fert von datum Schreiben BUND vom 20.01.99 1993 1998 1:2 000 1998 305