August 2013 - Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

Transcription

August 2013 - Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Stadt Duisburg
Facharzt/-ärztin für
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
(Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft)
Chiffre: B 138/13
Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen für die Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein schreibt auf
Antrag der betreffenden Ärzte, bzw. deren Erben, die folgenden Vertragsarztsitze zur Übernahme durch Nachfolger aus:
Bewerbungen richten Sie bitte innerhalb der angegebenen
Fristen (Posteingangsstempel der KV Nordrhein) an:
Bewerbungen für den Bereich Düsseldorf:
KV Nordrhein, Bezirksstelle Düsseldorf, Niederlassungsberatung, Frau Pawelski/Herrn Bäcker/Frau Wellner,
Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf,
Tel.: 0211 5970-8516/ -8517/ -8518 Fax: 0211 5970-9981
Bewerbungen für den Bereich Köln:
KV Nordrhein, Bezirksstelle Köln, Frau Ratgeber/
Herrn Strehlow, Sedanstraße 10 – 16, 50668 Köln,
Tel.: 0221 7763-6533/ -6515, Fax: 0221 7763-6500
Wir weisen darauf hin, dass sich auch die in den Wartelisten eingetragenen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bei Interesse
um den betreffenden Vertragsarztsitz bewerben müssen.
Außerdem sind Bewerbungen von Internisten, die hausärztlich
tätig werden möchten, auf ausgeschriebene Sitze von Allgemeinmedizinern beziehungsweise Bewerbungen von Allgemeinmedizinern auf ausgeschriebene Sitze von Internisten
-hausärztliche Versorgung- möglich.
Im Bereich Düsseldorf
Bewerbungsfrist:
Bis 07.08.2013
Stadt Wuppertal
Facharzt/-ärztin für
Orthopädie (Einstieg in
eine Berufsausübungsgemeinschaft)
Chiffre: W 129/13
Kreis Mettmann
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin
Chiffre: W 130/13
58
Kreis Mettmann
Facharzt/-ärztin für
Kinder- und Jugendmedizin
Chiffre: W 132/13
Kreis Neuss
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin
Chiffre: P 133/13
Stadt Essen
Psychol. Psychotherapeut/-in
(hälftiger Versorgungsauftrag)
Chiffre: B 135/13
Stadt Essen
Facharzt/-ärztin für
Urologie (Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft)
Chiffre: B 139/13
Stadt Duisburg
Facharzt/-ärztin für
Orthopädie und Unfallchirurgie (hälftiger
Versorgungsauftrag)
Chiffre: B 141/13
Stadt Duisburg
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin (hälftiger
Versorgungsauftrag)
Chiffre: B 142/13
Kreis Wesel
Facharzt/-ärztin für
Innere Medizin
-hausärztliche Versorgungin Verbindung mit zwei
Angestelltensitzen
Chiffre: B 144/13
Stadt Duisburg
Facharzt/-ärztin für
Innere Medizin -hausärztliche Versorgung- (hälftiger
Versorgungsauftrag;
Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft)
Chiffre: B 153/13
Stadt Mönchengladbach
Facharzt/-ärztin für
Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
Chiffre: P 155/13
Kreis Viersen
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin (Einstieg
in eine Berufsausübungsgemeinschaft)
Chiffre: P 156/13
Kreis Mettmann
Facharzt/-ärztin für
Innere Medizin -hausärztliche Versorgung- (Einstieg
in eine Berufsausübungsgemeinschaft)
Chiffre: W 157/13
Stadt Duisburg
Psychol. Psychotherapeut/-in
Chiffre: B 160/13
Kreis Wesel
Facharzt/-ärztin für
Chirurgie (Einstieg in eine
überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft)
Chiffre: B 145/13
Stadt Mülheim
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/-in (hälftiger Versorgungsauftrag)
Chiffre: B 161/13
Stadt Essen
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin
Chiffre: B 149/13
Bewerbungsfrist:
Bis 14.08.2013
Stadt Mönchengladbach
Facharzt/-ärztin für
Chirurgie - Versorgungsschwerpunkt Handchirurgie (hälftiger Versorgungsauftrag)
Chiffre: P 151/13
Stadt Oberhausen
Facharzt/-ärztin für
Nervenheilkunde
Chiffre: B 150/13
Bewerbungsfrist:
Bis 21.08.2013
Stadt Mönchengladbach
Facharzt/-ärztin für
Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
Chiffre: P 131/13
Rheinisches Ärzteblatt 8/2013
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Stadt Düsseldorf
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin
Chiffre: W 134/13
Kreis Viersen
Ärztlicher Psychotherapeut /
Ärztliche Psychotherapeutin
Chiffre: P 158/13
Kreis Wesel
Ärztlicher
Psychotherapeut/Ärztliche
Psychotherapeutin
Chiffre: B 136/13
Stadt Essen
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/-in
Chiffre: B 159/13
Stadt Essen
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin (Einstieg
in eine Berufsausübungsgemeinschaft)
Chiffre: B 137/13
Im Bereich Köln
Stadt Essen
Facharzt/-ärztin für
Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
Chiffre: B 140/13
Stadt Duisburg
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin
Chiffre: B 143/13
Stadt Essen
Facharzt/-ärztin für
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Chiffre: B 146/13
Stadt Duisburg
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin
Chiffre: B 147/13
Kreis Wesel
Facharzt/-ärztin für
Innere Medizin -hausärztliche Versorgung- (Einstieg in
eine überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft)
Chiffre: B 148/13
Stadt Essen
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin
Chiffre: B 152/13
Kreis Neuss
Facharzt/-ärztin für
Innere Medizin -hausärztliche Versorgung- (Einstieg
in eine Berufsausübungsgemeinschaft)
Chiffre: P 154/13
Rheinisches Ärzteblatt 8/2013
Bewerbungsfrist:
Bis 07.08.2013
Rhein-Erft-Kreis
Facharzt/-ärztin für
Frauenheilkunde und
Geburtshilfe (Einzelpraxis)
Chiffre: 157/2013
Stadt Leverkusen
Facharzt/-ärztin für
Innere Medizin -Kardiologie(Berufsausübungsgemeinschaft)
Chiffre: 158/2013
Rheinisch Bergischer Kreis
Facharzt/-ärztin für
Chirurgie -Plastische
Chirurgie- (Einzelpraxis)
Chiffre: 159/2013
Stadt Bonn
Psychol. Psychotherapeut/-in
(Ausschreibung eines auf die
Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis)
Chiffre: 161/2013
Stadt Köln
Psychol. Psychotherapeut/-in
(Ausschreibung eines auf die
Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis)
Chiffre: 162/2013
Stadt Bonn
Facharzt/-ärztin für
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
(Einzelpraxis)
Chiffre: 163/2013
Stadt Köln
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/-in (Ausschreibung eines auf die
Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis)
Chiffre: 164/2013
Stadt Köln
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/-in (Ausschreibung eines auf die
Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis)
Chiffre: 165/2013
Kreis Düren
Facharzt/-ärztin für
Chirurgie -Unfallchirurgie(Berufsausübungsgemeinschaft)
Chiffre: 167/2013
Kreis Euskirchen
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin (Berufsausübungsgemeinschaft)
Chiffre: 168/2013
Rheinisch-Bergischer Kreis
Facharzt/-ärztin für
Innere Medizin -hausärztliche Versorgung- (Berufsausübungsgemeinschaft)
Chiffre: 169/2013
Kreis Düren
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin
(Einzelpraxis)
Chiffre: 170/2013
Stadt Köln
Facharzt/-ärztin für
Orthopädie (Ausschreibung
eines auf die Hälfte
beschränkten Versorgungsauftrages; Berufsausübungsgemeinschaft)
Chiffre: 171/2013
Rhein-Erft-Kreis
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin
(Einzelpraxis)
Chiffre: 172/2013
Stadt Köln
Praktische(r) Arzt/Ärztin
(Einzelpraxis)
Chiffre: 173/2013
Rhein-Erft-Kreis
Facharzt/-ärztin für
Kinder- und Jugendmedizin
(Einzelpraxis)
Chiffre: 174/2013
Stadt Köln
Facharzt/-ärztin für
Orthopädie (Ausschreibung
eines auf die Hälfte
beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis)
Chiffre: 179/2013
Oberbergischer Kreis
Praktische(r) Arzt/Ärztin
(Einzelpraxis)
Chiffre: 180/2013
Stadt Köln
Facharzt/-ärztin für
Anästhesiologie (Ausschreibung eines auf die Hälfte
beschränkten Versorgungsauftrages; überbezirkliche
Berufsausübungsgemeinschaft)
Chiffre: 181/2013
Rhein-Sieg-Kreis
Facharzt/-ärztin für
Nervenheilkunde (Berufsausübungsgemeinschaft)
Chiffre: 182/2013
Rhein-Erft-Kreis
Facharzt/-ärztin für
Radiologie (Ausschreibung
eines auf die Hälfte
beschränkten Versorgungsauftrages; Berufsausübungsgemeinschaft)
Chiffre: 183/2013
Bewerbungsfrist:
Bis 14.08.2013
Stadt Bonn
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin
(Einzelpraxis)
Chiffre: 176/2013
59
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Bewerbungsfrist:
Bis 21.08.2013
Oberbergischer Kreis
Facharzt/-ärztin für
Frauenheilkunde und
Geburtshilfe (Einzelpraxis)
Chiffre: 160/2013
Stadt Bonn
Facharzt/-ärztin für
Psychotherapeutische
Medizin (Ausschreibung
eines auf die Hälfte
beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis)
Chiffre: 166/2013
Rhein-Erft-Kreis
Praktische(r) Arzt/Ärztin
(Einzelpraxis)
Chiffre: 175/2013
Rhein-Erft-Kreis
Praktische(r) Arzt/Ärztin
(Einzelpraxis)
Chiffre: 177/2013
Stadt Köln
Facharzt/-ärztin für
Psychiatrie (Ausschreibung
eines auf die Hälfte
beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis)
Chiffre: 178/2013
Rhein-Erft-Kreis
Facharzt/-ärztin für
Diagnostische Radiologie
(Ausschreibung eines auf
die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Berufsausübungsgemeinschaft)
Chiffre: 184/2013
Rhein-Erft-Kreis
Praktische(r) Arzt/Ärztin
(Einzelpraxis)
Chiffre: 185/2013
Stadt Köln
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin
(Einzelpraxis)
Chiffre: 186/2013
Bedarfsplan zur Sicherstellung der
vertragsärztlichen Versorgung in
Nordrhein gemäß § 99 Abs. 1 SGB V
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein hat im Einvernehmen mit den nordrheinischen Krankenkassenverbänden einen
neuen Bedarfsplan aufgestellt.
Der Bedarfsplan weist insgesamt 267 Niederlassungsmöglichkeiten für den Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein aus. Davon entfallen 222 auf die hausärztliche Versorgung und 24 auf die allgemeine fachärztliche Versorgung, u.a.
für Augenärzte, Hautärzte und Psychotherapeuten. Des Weiteren bestehen 2 Niederlassungsmöglichkeiten für Ärzte, die der
spezialisierten fachärztlichen Versorgung angehören. Niederlassungsmöglichkeiten bestehen hier für Kinder- und Jugendpsychiater. Die übrigen 19 Niederlassungsmöglichkeiten entfallen auf die Ärzte, die der gesonderten fachärztlichen Versorgung angehören.
Den vollständigen Bedarfsplan finden Sie auf der Homepage
der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein unter www.kvno.de.
60
Veröffentlichung von durch den
Landesausschuss freigegebenen
Vertragsarztsitzen (Aufhebungsbeschluss)
Die Kassenärztliche Vereinigung veröffentlicht gemäß § 26
Abs. 4 der Bedarfsplanungs-Richtlinie die Entscheidungskriterien der Zulassungsausschüsse bei der Auswahl der geeigneten
Bewerber sowie die Fristen für eine Bewerbung auf die frei gewordenen Vertragsarztsitze:
Unter mehreren Bewerbern für eine (Neu-)Zulassung entscheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen
unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
• berufliche Eignung,
• Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit,
• Approbationsalter,
• Dauer der Eintragung in die Warteliste gemäß § 103 Abs. 5
Satz 1 SGB V,
• bestmögliche Versorgung der Versicherten im Hinblick auf
die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes,
• Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten (z. B. Fachgebietsschwerpunkt, Barrierefreiheit).
Wird der Überversorgungsgrad bereits mit einer hälftigen Zulassung überschritten, kommt nur eine Zulassung mit hälftigem
Versorgungsauftrag oder eine hälftige Genehmigung in Betracht. Im Hinblick auf die Prospektivität der Bedarfsplanung
eines Planungsbereichs sollen Möglichkeiten der Befristung
von Zulassungen nach § 19 Abs. 4 Zulassungsverordnung für
Vertragsärzte (Ärzte-ZV) geprüft werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass vorrangig vor Neuanträgen
die Zulassungs- und Leistungsbegrenzungen der bisher im
„Jobsharing“ zugelassenen oder angestellten Vertragsärzte,
und zwar in der Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung und maximal bis zur Anzahl der
durch den Landesausschuss freigegebenen Vertragsarztsitze,
enden.
Bewerbungen richten Sie bitte innerhalb der angegebenen
Fristen an:
Bewerbungen für den Bereich Düsseldorf:
KV Nordrhein, Zulassungsausschuss für Ärzte Düsseldorf,
z. H. Frau Matuschek / Frau Schwartz / für die Arztgruppe der
Psychotherapeuten z. H. Herrn Volkmer,
Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf,
Tel.: 0211 5970-8511/8531 bzw. -8523 (Psychotherapie),
Fax: 0211 5970-85 55
Bewerbungen für den Bereich Köln:
KV Nordrhein, Zulassungsausschuss für Ärzte Köln,
z. H. Frau Ratgeber / Herrn Strehlow,
Sedanstraße 10-16, 50668 Köln,
Tel.: 0221 7763-6533/6515, Fax: 0221 7763-6500
Rheinisches Ärzteblatt 8/2013
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Im Bereich Düsseldorf
Bewerbungsfrist: 11.09.2013
(Posteingangsstempel)
Mittelbereich
3,5 Hausärzte Erkrath
9
Hausärzte Grevenbroich
3,5 Hausärzte Haan
3,5 Hausärzte Heiligenhaus
4
Hausärzte Hilden
12
Hausärzte Kaarst
3
Hausärzte Kamp-Lintfort
3,5 Hausärzte Korschenbroich
3
Hausärzte Mettmann
3,5 Hausärzte Monheim
6
Hausärzte Velbert
2,5 Hausärzte Voerde
10,5 Hausärzte Willich
2,5 Hausärzte Wülfrath
Kreis / kreisfreie Stadt
Kleve, Kreis
0,5 Augenärzte
13,5 Psychotherapeuten
5
5,5
6,5
9,5
5,5
4
3,5
4,5
4,5
Hausärzte Leichlingen
Hausärzte Monschau
Hausärzte Niederkassel
Hausärzte Sankt Augustin
Hausärzte Stolberg
Hausärzte Waldbröl
Hausärzte Wegberg
Hausärzte Wermelskirchen
Hausärzte Wesseling
Kreis / kreisfreie Stadt
Aachen, Kreis
0,5 Hautärzte
0,5 HNO-Ärzte
0,5 Psychotherapeuten für Kinder- und Jugendliche
Oberbergischer Kreis
1
Psychotherapeut
Rheinisch-Bergischer Kreis
1,5 Augenärzte
1
Hautarzt
0,5 HNO-Ärzte
Mettmann, Kreis
1
Augenarzt
Rhein-Kreis Neuss
1
Hautarzt
1
Urologe
Viersen, Kreis
0,5 Hautärzte
0,5 HNO-Ärzte
0,5 Psychotherapeuten
Wesel, Kreis
0,5 Hautärzte
Im Bereich Köln
Bewerbungsfrist: 11.09.2013
(Posteingangsstempel)
Mittelbereich
3,5 Hausärzte Alsdorf
9
Hausärzte Bedburg
13,5 Hausärzte Bergisch Gladbach/Overath
4
Hausärzte Erkelenz
6
Hausärzte Eschweiler
9,5 Hausärzte Gummersbach
8,5 Hausärzte Heinsberg
10
Hausärzte Hennef
5
Hausärzte Hürth
11
Hausärzte Kerpen
Rheinisches Ärzteblatt 8/2013
Beschluss des Landesausschusses der
Ärzte und Krankenkassen aus Juni 2013
zur Umsetzung der zum 01.01.2013
in Kraft getretenen BedarfsplanungsRichtlinie
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die
Sperrung bzw. Öffnung von Planungsbereichen für die Niederlassung als Vertragsarzt verfügt. Die für eine Arztgruppe offenen Planungsbereiche sind farblich hinterlegt. Sofern für einen
für Hausärzte offenen Planungsbereich keine konkrete Anzahl
an freien Sitzen angegeben ist, ist derzeit die Niederlassung als
Hausarzt ohne Einschränkung möglich, solange der Landesausschuss keine erstmalige Sperrung dieses Planungsbereiches
angeordnet hat.
Die Frist zur Einreichung eines Zulassungsantrages auf frei gewordene Vertragsarztsitze beträgt in der Regel sechs Wochen
und ist im Einzelfall der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses des Landesausschusses im Rheinischen Ärzteblatt zu
entnehmen. Auf die weiteren Ausführungen im Rahmen der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses wird verwiesen. Bei
Interesse kann beim zuständigen Zulassungsausschuss erfragt
werden, ob die zum genannten Beschlusszeitpunkt als frei ausgewiesenen Vertragsarztsitze noch frei sind.
61
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Hausärztliche Versorgung
Hausärztliche Versorgung
Stichtag 01.01.2013
Stichtag 01.01.2013
Mittelbereich
Städte und Gemeinden
im Planungsbereich
Aachen
Aachen, Stadt
gesperrt
Alsdorf
Alsdorf, Stadt
3,5
Bad Honnef
Bad Honnef, Stadt
gesperrt
Baesweiler
Baesweiler, Stadt
gesperrt
Bedburg
Bedburg, Stadt
Elsdorf
9,0
Bergheim
Bergheim, Stadt
gesperrt
Bergisch-Gladbach/
Overath
Bergisch Gladbach, Stadt
Kürten
Odenthal
Overath, Stadt
Bonn
Bonn, Stadt
Alfter
Wachtberg
gesperrt
Bornheim
Bornheim, Stadt
gesperrt
Brühl
Brühl, Stadt
gesperrt
Dinslaken
Dinslaken, Stadt
Hünxe
gesperrt
Dormagen
Dormagen
gesperrt
Duisburg
Duisburg, Stadt
gesperrt
Düren
Düren, Stadt
Heimbach, Stadt
Hürtgenwald
Inden
Kreuzau
Langerwehe
Merzenich
Nideggen Stadt
Niederzier
Nörvenich
Vettweiß
gesperrt
Düsseldorf
Düsseldorf, Stadt
gesperrt
Eitorf
Eitorf
Windeck
gesperrt
Hausärzte
Mittelbereich
Städte und Gemeinden
im Planungsbereich
Hausärzte
Euskirchen
Bad Münstereifel, Stadt
Euskirchen, Stadt
Weilerswist
Zülpich, Stadt
gesperrt
Frechen
Frechen, Stadt
gesperrt
Geilenkirchen
Gangelt
Geilenkirchen, Stadt
Selfkant
gesperrt
Geldern
Geldern, Stadt
Issum
Kerken
Rheurdt
Straelen, Stadt
Wachtendonk
Goch
Goch, Stadt
Uedem
Weeze
Grevenbroich
Grevenbroich, Stadt
Jüchen
Rommerskirchen
9,0
Gummersbach
Bergneustadt, Stadt
Gummersbach, Stadt
Marienheide
Reichshof
Wiehl, Stadt
9,5
Haan
Haan, Stadt
3,5
Heiligenhaus
Heiligenhaus, Stadt
3,5
Heinsberg
Heinsberg, Stadt
Waldfeucht
Wassenberg, Stadt
8,5
Hennef
Hennef (Sieg), Stadt
Ruppichteroth
10,0
Herzogenrath
Herzogenrath, Stadt
gesperrt
Hilden
Hilden, Stadt
Hückelhoven
Hückelhoven, Stadt
Hürth
Kaarst
Hürth, Stadt
Aldenhoven
Jülich, Stadt
Linnich, Stadt
Titz
Kaarst, Stadt
Kamp-Lintfort
Kamp-Lintfort, Stadt
13,5
4,0
gesperrt
5,0
Emmerich
Emmerich am Rhein,
Stadt
Rees, Stadt
gesperrt
Engelskirchen
Engelskirchen
Lindlar
gesperrt
Erftstadt
Erftstadt, Stadt
gesperrt
Erkelenz
Erkelenz, Stadt
4,0
Erkrath
Erkrath, Stadt
3,5
Kempen
Grefrath
Kempen, Stadt
gesperrt
Eschweiler
Eschweiler, Stadt
6,0
Kerpen
Kerpen, Stadt
11,0
Essen
Essen, Stadt
Kevelaer
Kevelaer, Stadt
62
Jülich
gesperrt
gesperrt
12,0
3,0
gesperrt
Rheinisches Ärzteblatt 8/2013
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Hausärztliche Versorgung
Hausärztliche Versorgung
Stichtag 01.01.2013
Stichtag 01.01.2013
Mittelbereich
Städte und Gemeinden
im Planungsbereich
Kleve
Bedburg-Hau
Kalkar, Stadt
Kleve, Stadt
Kranenburg
Hausärzte
Mittelbereich
Städte und Gemeinden
im Planungsbereich
Schwalmtal
Niederkrüchten
Schwalmtal
gesperrt
Siegburg/Lohmar
Lohmar, Stadt
Much
Neunkichen-Seescheid
Siegburg, Stadt
gesperrt
Solingen
Solingen, Stadt
gesperrt
St. Augustin
St. Augustin, Stadt
Hausärzte
Köln
Köln, Stadt
Rösrath, Stadt
gesperrt
Königswinter
Königswinter, Stadt
gesperrt
Korschenbroich
Korschenbroich, Stadt
Krefeld
Krefeld, Stadt
gesperrt
Stolberg
Stolberg, Stadt
Langenfeld
Langenfeld, Stadt
gesperrt
Tönisvorst
Tönisvorst, Stadt
gesperrt
Leichlingen
Leichlingen, Stadt
5,0
Troisdorf
Troisdorf, Stadt
gesperrt
Leverkusen
Leverkusen, Stadt
Burscheid, Stadt
gesperrt
Übach-Palenberg
Übach-Palenberg, Stadt
gesperrt
Velbert
Velbert, Stadt
6,0
Mechernich
Mechernich, Stadt
gesperrt
Viersen
Viersen, Stadt
gesperrt
Meerbusch
Meerbusch, Stadt
gesperrt
Voerde
Voerde, Stadt
2,5
Mettmann
Mettmann, Stadt
3,0
Moers
Moers, Stadt
gesperrt
Waldbröl
4,0
Mönchengladbach
Mönchengladbach, Stadt
gesperrt
Morsbach
Nümbrecht
Waldbröl, Stadt
Monheim
Monheim, Stadt
3,5
Wegberg
Wegberg, Stadt
3,5
Monschau, Stadt
Roetgen
Simmerath
Wermelskirchen
Wermelskirchen, Stadt
4,5
Monschau
5,5
Wesel/Hamminkeln
Mülheim
Mülheim, Stadt
gesperrt
Wesel, Stadt
Hamminkeln, Stadt
Schermbeck
Nettetal
Brüggen
Nettetal, Stadt
gesperrt
Wesseling
Wesseling, Stadt
4,5
Willich
Willich, Stadt
10,5
Neukirchen-Vluyn
Neukirchen-Vluyn, Stadt
gesperrt
Neuss
Neuss, Stadt
gesperrt
Wipperfürth
Hückeswagen, Stadt
Wipperfürth, Stadt
Niederkassel
Niederkassel, Stadt
6,5
Wülfrath
Wülfrath, Stadt
Oberhausen
Oberhausen, Stadt
gesperrt
Wuppertal
Wuppertal, Stadt
gesperrt
Pulheim
Pulheim, Stadt
gesperrt
Würselen
Würselen, Stadt
gesperrt
Xanten
Sonsbeck
Xanten, Stadt
gesperrt
3,5
Radevormwald
Radevormwald, Stadt
gesperrt
Ratingen
Ratingen, Stadt
gesperrt
Remscheid
Remscheid, Stadt
gesperrt
Rheinbach
Meckenheim, Stadt
Rheinbach, Stadt
Swisttal
gesperrt
Rheinberg
Alpen
Rheinberg, Stadt
gesperrt
Schleiden
Blankenheim
Dahlem
Hellenthal
Kall
Nettersheim
Schleiden, Stadt
gesperrt
Rheinisches Ärzteblatt 8/2013
9,5
5,5
gesperrt
gesperrt
2,5
63
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Beschluss des Landesausschusses der
Ärzte und Krankenkassen aus Juni 2013
zur Umsetzung der zum 01.01.2013
in Kraft getretenen BedarfsplanungsRichtlinie
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die
Sperrung bzw. Öffnung von Planungsbereichen für die Niederlassung als Vertragsarzt verfügt. Die für eine Arztgruppe offenen Planungsbereiche sind farblich hinterlegt.
Die Frist zur Einreichung eines Zulassungsantrages auf frei gewordene Vertragsarztsitze beträgt in der Regel sechs Wochen
und ist im Einzelfall der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses des Landesausschusses im Rheinischen Ärzteblatt zu
entnehmen. Auf die weiteren Ausführungen im Rahmen der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses wird verwiesen. Bei
Interesse kann beim zuständigen Zulassungsausschuss erfragt
werden, ob die zum genannten Beschlusszeitpunkt als frei ausgewiesenen Vertragsarztsitze noch frei sind.
Allgemeine fachärztliche Versorgung
Stichtag 01.01.2013
Name des
Planungsbereichs
Arztgruppe
Augenärzte
Chirurgen
Frauenärzte
Hautärzte
HNO-Ärzte
Aachen, Stadt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Aachen, Kreis
gesperrt
gesperrt
gesperrt
0,5
0,5
Bonn, Stadt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Düren, Kreis
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Düsseldorf, Stadt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Duisburg, Stadt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Essen, Stadt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Euskirchen, Kreis
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Heinsberg, Kreis
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Kleve, Kreis
0,5
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Köln,Stadt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Krefeld, Stadt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Leverkusen, Stadt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
1,0
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Mönchengladbach, Stadt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Mülheim, Stadt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Oberberg. Kreis
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Oberhausen, Stadt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Remscheid, Stadt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Rhein.-Berg. Kreis
1,5
gesperrt
gesperrt
1,0
0,5
Rhein-Erft-Kreis
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Rhein-Kreis Neuss
gesperrt
gesperrt
gesperrt
1,0
gesperrt
Rhein-Sieg-Kreis
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Solingen, Stadt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Viersen, Kreis
gesperrt
gesperrt
gesperrt
0,5
0,5
Wesel, Kreis
gesperrt
gesperrt
gesperrt
0,5
gesperrt
Wuppertal, Stadt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Mettmann, Kreis
64
Rheinisches Ärzteblatt 8/2013
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Allgemeine fachärztliche Versorgung
Stichtag 01.01.2013
Name des
Planungsbereichs
Aachen, Stadt
Arztgruppe
Nervenärzte
Orthopäden
Psychotherapeuten
Urologen
Kinderärzte
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
2
Aachen, Kreis
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Bonn, Stadt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Düren, Kreis
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Düsseldorf, Stadt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Duisburg, Stadt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Essen, Stadt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Euskirchen, Kreis
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Heinsberg, Kreis
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Kleve, Kreis
gesperrt
gesperrt
13,51 2
gesperrt
gesperrt
Köln,Stadt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Krefeld, Stadt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Leverkusen, Stadt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
2
Mettmann, Kreis
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Mönchengladbach, Stadt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Mülheim, Stadt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
2
Oberberg. Kreis
gesperrt
gesperrt
1,0
gesperrt
gesperrt
Oberhausen, Stadt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Remscheid, Stadt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Rhein.-Berg. Kreis
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Rhein-Erft-Kreis
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
2
Rhein-Kreis Neuss
gesperrt
gesperrt
gesperrt
1,0
gesperrt
Rhein-Sieg-Kreis
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Solingen, Stadt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Viersen, Kreis
gesperrt
gesperrt
0,5
gesperrt
gesperrt
Wesel, Kreis
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Wuppertal, Stadt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
1
2
Freie Sitze im Rahmen der Quote für
ärztliche Psychotherapeuten
Planungsbereich:
Kleve, Kreis
Rheinisches Ärzteblatt 8/2013
Freie Sitze im Rahmen der Quote für Leistungserbringer, die
ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch
behandeln
25%-Quote
Anzahl
1
Planungsbereich:
Aachen, Kreis
Kleve, Kreis
Mettmann, Kreis
Oberberg. Kreis
Rhein-Kreis Neuss
20%-Quote
Anzahl
0,5
3,5
0,5
1
1
65
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Beschluss des Landesausschusses der
Ärzte und Krankenkassen aus Juni 2013
zur Umsetzung der zum 01.01.2013 in
Kraft getretenen BedarfsplanungsRichtlinie
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die
Sperrung bzw. Öffnung von Planungsbereichen für die Niederlassung als Vertragsarzt verfügt. Die für eine Arztgruppe offenen Planungsbereiche sind farblich hinterlegt.
Die Frist zur Einreichung eines Zulassungsantrages auf frei gewordene Vertragsarztsitze beträgt in der Regel sechs Wochen
und ist im Einzelfall der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses des Landesausschusses im Rheinischen Ärzteblatt zu
entnehmen. Auf die weiteren Ausführungen im Rahmen der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses wird verwiesen. Bei
Interesse kann beim zuständigen Zulassungsausschuss erfragt
werden, ob die zum genannten Beschlusszeitpunkt als frei ausgewiesenen Vertragsarztsitze noch frei sind.
Spezialisierte fachärztliche Versorgung
Stichtag
01.01.2013
Arztgruppe
Name der Raumordnungsregion
Kreise und kreisfreie
Städte im
Planungsbereich
Anästhesisten
Fachinternisten
Kinder- und
Jugendpsychiater*
Radiologen
Aachen
Aachen, Kreis
Aachen, Stadt
Düren
Euskirchen
Heinsberg
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Bonn
Bonn
Rhein-Sieg-Kreis
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Duisburg/Essen
Duisburg
Essen
Kleve
Mülheim
Oberhausen
Wesel
gesperrt
gesperrt
2,0
gesperrt
Düsseldorf
Düsseldorf
Krefeld
Mettmann
Mönchengladbach
Remscheid
Rhein-Kreis
Neuss
Solingen
Viersen
Wuppertal
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Köln
Köln
Leverkusen
Oberberg. Kreis
Rhein.-Berg. Kreis
Rhein-Erft-Kreis
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
* Beschluss vom 05.02.2013
Die bei Redaktionsschluss noch freien Sitze für Kinder- und Jugendpsychiater können zwischenzeitlich ganz oder teilweise
besetzt sein.
66
Rheinisches Ärzteblatt 8/2013
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Die KV Nordrhein und BARMER GEK haben sich mit Wirkung
zum 01. Juli 2013 über die Modifikation der bisherigen Vereinbarung vom 26.03.2012 verständigt. Im Kern bezieht sich die
Modifikation auf die Erleichterung der Teilnahmemöglichkeit
einzelner Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten.
Der nachstehende Vertrag tritt mit Wirkung zum 01. Juli 2013
in Kraft.
Anlage zum GESAMTVERTRAG gem. § 83 SGB V –
KV Nordrhein/BARMER GEK
Kassenindividuelle Anlage zum
GESAMTVERTRAG gem. § 83 SGB V
zwischen
der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
nachfolgend „KV Nordrhein“ genannt
und
der BARMER GEK
nachfolgend „BARMER GEK“ genannt
über die Optimierung der ambulanten medizinischen
Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen in der
Stadt Essen
nach § 73a SGB V i. V. m. § 119b SGB V
Die Partner dieser Vereinbarung haben sich darüber verständigt, die vorgenannte Anlage zum Gesamtvertrag in seiner Fassung zu ändern bzw. zu ergänzen. Dazu erhält die vorgenannte
Anlage des Gesamtvertrages nunmehr folgende Fassung:
Präambel
Der demographische Wandel in der Gesellschaft, der mit einer
Zunahme chronischer und multimorbider Krankheitsbilder einhergeht, stellt eine große Herausforderung an das Gesundheitssystem dar. Mit dieser Vereinbarung beabsichtigen die
Vertragspartner, diesen Veränderungen für den Bereich der ambulanten medizinischen Versorgung von Versicherten in vollstationären Pflegeeinrichtungen Rechnung zu tragen.
Die Vertragspartner fördern sowohl die Teilnahme einzelner
niedergelassener Vertragsärzte und Psychotherapeuten als
auch von Praxisverbünden/Ärztenetzen, die als Zusammen-
Rheinisches Ärzteblatt 8/2013
schlüsse von Vertragsärzten (Hausärzte, Fachärzte bzw. Psychotherapeuten) einen heimbezogenen Versorgungsauftrag
wahrnehmen. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Vertragspartner das Folgende:
§1
Gegenstand und Ziele
(1) Die Lebensqualität der Versicherten der BARMER GEK in
vollstationären Pflegeeinrichtungen nach § 4 dieser Vereinbarung soll durch bessere Strukturierung, Koordination
und mehr Qualität in der Gesamtbehandlung, optimale Medikation und Vermeidung unnötiger Krankenhauseinweisungen und Doppeluntersuchungen bei gleichzeitiger Ausschöpfung der im System vorhandenen Wirtschaftlichkeitsreserven erhöht werden. Eine fachübergreifende koordinierte Zusammenarbeit von Hausärzten, Fachärzten und
Psychotherapeuten soll eine optimale ambulante Behandlung der Versicherten der BARMER GEK in vollstationären
Pflegeeinrichtungen für alle ambulanten medizinischen
Versorgungsbereiche gewährleisten.
(2) Diese Vereinbarung verfolgt das Ziel,
1. die ambulante medizinische Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen zu optimieren,
2. die Lebensqualität der Bewohner in den jeweiligen vollstationären Pflegeeinrichtungen zu verbessern,
3. die Nutzung der vorhandenen Wirtschaftlichkeitsreserven zu optimieren, insbesondere durch Reduktion von
Krankentransporten und Krankenhauseinweisungen,
4. funktionsfähige Strukturen für ein (kooperatives) Tätigwerden der Ärzte in vollstationären Pflegeeinrichtungen zu
schaffen sowie den Informationsaustausch und die Kooperation zwischen allen an der Pflege und medizinischen Versorgung der Bewohner der jeweiligen vollstationären Pflegeeinrichtung beteiligten Leistungserbringer zu fördern.
(3) Diese Ziele können auch durch Bildung von mit den vollstationären Pflegeeinrichtungen kooperierenden Praxisverbünden/Ärztenetzen in der Stadt Essen, die die ambulante
medizinische Versorgung der Bewohner dort übernehmen,
umgesetzt werden.
(4) Der primäre Ansprechpartner für den Versicherten in vollstationären Pflegeeinrichtungen ist der jeweilige Hausarzt
oder der in einem anerkannten Praxisverbund/Ärztenetz tätige Hausarzt, der vom Versicherten zu seiner hausärztlichen Versorgung gewählt wurde (behandelnder Hausarzt).
(5) Zur Überprüfung der Ziele dieses Vertrages werden die Vertragspartner spätestens nach Ablauf eines Jahres ab dem
Inkrafttreten der Vereinbarung Gespräche aufnehmen.
§2
Wirkung dieser Vereinbarung
Diese Vereinbarung bewirkt mit ihrem Inkrafttreten eine kassenindividuelle Ergänzung des zwischen den Vertragspartnern
dieser Vereinbarung geltenden Gesamtvertrages.
67
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
§3
Teilnahmeberechtigte Versicherte
(2) Die Teilnahme der in Abs. 1 genannten Vertragsärzte/Psychotherapeuten ist freiwillig.
(1) Teilnahmeberechtigt sind Versicherte der BARMER GEK, die in
einer vollstationären Pflegeeinrichtung nach § 4 dieser Vereinbarung im Einzugsbereich der KV Nordrhein, Kreisstelle Essen, wohnen und von einem Hausarzt, Facharzt oder Psychotherapeuten oder einem Praxisverbund/Ärztenetz von Hausärzten, Fachärzten bzw. Psychotherapeuten, die mit einer vollstationären Pflegeeinrichtung kooperieren, betreut werden.
(3) Zur Teilnahme an dieser Vereinbarung übersendet der Vertragsarzt/Psychotherapeut an die KV Nordrhein den ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeantrag (Anlage 2
dieser Vereinbarung), mit dem er sich verpflichtet, die in
diesem Vertrag geltenden Rechte und Pflichte anzuerkennen. Die KV Nordrhein kann die Teilnahme nur aus wichtigem Grund verweigern, z. B. wenn die gesetzlichen oder
vertraglichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
(2) Voraussetzung für die Teilnahme der Versicherten an diesem Vertrag ist deren Teilnahme- und Einverständniserklärung gemäß Anlage 1 des Vertrages. Die Aufklärung über
und Einschreibung in den Vertrag erfolgen grundsätzlich
durch den am Vertrag teilnehmenden Hausarzt.
(3) Die Teilnahme der Versicherten beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Diese ist vom einschreibenden Hausarzt monatlich an die KV Nordrhein weiterzuleiten.
(4) Die Versicherten können ihre Teilnahme jederzeit schriftlich gegenüber der BARMER GEK widerrufen und scheiden,
sofern sie keinen späteren Zeitpunkt für ihr Ausscheiden
bestimmen, spätestens mit dem Eingang des Widerrufs bei
der BARMER GEK aus dem Vertrag aus.
(5) Die Teilnahme der Versicherten endet auch
• mit der Beendigung des Vertrages
• mit dem Wechsel zu einer nicht an diesem Vertrag beteiligten Krankenkasse
(6) Die BARMER GEK teilt der KV Nordrhein die Kündigung der
Patienten zeitnah zur Aufnahme in das historische Versichertenverzeichnis mit.
(7) Eine gleichzeitige Einschreibung des Versicherten der BARMER GEK in einen Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung nach § 73 b SGB V und Teilnahme an diesem Vertrag
ist nicht zulässig.
(8) Die Inanspruchnahme von Leistungen nach dieser Vereinbarung ist für den Versicherten freiwillig. Das Recht auf freie
Arztwahl wird durch diese Vereinbarung nicht eingeschränkt.
§4
Teilnahmeberechtigte vollstationäre Pflegeeinrichtungen
Teilnahmeberechtigt nach diesem Vertrag sind vollstationäre
Pflegeeinrichtungen in Form von Einrichtungen nach § 71 Abs.
2 SGB XI i.V.m. § 72 Abs. 1 SGB XI.
§5
Teilnahmeberechtigte Vertragsärzte
(1) Teilnahmeberechtigt sind alle im Bereich der KV Nordrhein
der Kreisstelle Essen zugelassenen Vertragsärzte (Hausärzte und Fachärzte) und Psychotherapeuten.
68
(4) Nach erfolgreicher Überprüfung der Teilnahmevoraussetzung übersendet die KV Nordrhein dem Vertragsarzt/Psychotherapeuten eine Teilnahme- und Abrechnungsgenehmigung. Die Teilnahme beginnt nach Zugang der Teilnahmeund Abrechnungsgenehmigung beim Vertragsarzt/Psychotherapeuten.
(5) Die Teilnahme des Vertragsarztes/Psychotherapeuten an
dieser Vereinbarung endet mit
• dem Ruhen der vertragsärztlichen/vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit
• der Beendigung der vertragsärztlichen/vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit
• der Feststellung der KV Nordrhein, dass die Teilnahmevoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden oder
• dem Widerruf oder Kündigung der Teilnahme durch den
Vertragsarzt/Psychotherapeuten.
(6) Die Teilnahme des Vertragsarztes an dieser Vereinbarung
kann von der KV Nordrhein versagt werden, insbesondere
wenn der teilnehmende Vertragsarzt/Psychotherapeut wiederholt gegen die Pflichten nach dieser Vereinbarung verstößt.
(7) Jeder Vertragsarzt/Psychotherapeut hat die Möglichkeit,
durch Kündigung in Schriftform seine Teilnahme an dieser
Vereinbarung zu beenden. Die Kündigung wird mit Ablauf
des Quartals wirksam, in dem die Kündigung bei der KV
Nordrhein eingegangen ist.
§6
Aufgaben und Pflichten der teilnehmenden Hausärzte
(1) Den teilnehmenden Hausärzten kommt im Rahmen des Versorgungskonzeptes eine zentrale Rolle zu; sie sind der erste Ansprechpartner für Patienten, deren Familie, deren Bezugspersonen oder Sorgeberechtigte sowie der Pflegeeinrichtungen. In Abstimmung mit den beteiligten Fachärzten,
Psychotherapeuten und Pflegeeinrichtungen übernehmen
sie die Koordination der medizinischen Versorgung der Bewohner in den Pflegeeinrichtungen.
(2) Die ärztliche Versorgung der Patienten in den (vollstationären) Pflegeeinrichtungen erfolgt primär durch den behandelnden Hausarzt.
Rheinisches Ärzteblatt 8/2013
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
(3) Die teilnehmenden Hausärzte übernehmen die Steuerung
des Behandlungsprozesses. Diese Steuerung kann durch
Praxisverbünde/Ärztenetze erfolgen, die bei der Versorgung ihrer Heim-Patienten kooperieren.
(4) Die an dieser Vereinbarung teilnehmenden Hausärzte verpflichten sich zur
• Koordination der medizinischen Behandlung, insbesondere der diagnostischen, therapeutischen, rehabilitativen und pflegerischen Maßnahmen.
• Koordination und Einleitung erforderlicher (medizinischer) Behandlungen durch Fachärzte und Psychotherapeuten.
• Gewährleistung einer telefonischen Erreichbarkeit, wobei insbesondere die vor Ort gewachsenen Strukturen
berücksichtigt bzw. eingebunden werden sollen. Das
Nähere hierzu legen die Teilnehmer an dieser Vereinbarung nach den in Anlage 4 genannten Kriterien fest.
• Einhaltung einer räumlichen Nähe zu den betreuten vollstationären Einrichtungen, um eine Erreichbarkeit innerhalb eines Zeitraumes von ca. 30 Minuten zu gewährleisten.
• Mitbehandlung in Fällen akuter Behandlungsbedürftigkeit.
• Geriatrische Fortbildung durch Teilnahme an anerkannten Fortbildungen der Ärztekammer Nordrhein.
• Gewährleistung eines regelmäßigen Dialoges (z. B. Fallbesprechungen) mit den Pflegeeinrichtungen.
• Teilnahme an Zusammenkünften des Praxisverbundes/
Ärztenetzes.
Des Weiteren erklären sie die Bereitschaft zu(r)
• Abstimmung regelmäßiger Visitdienste in den Pflegeeinrichtungen,
• Aufbau einer entsprechenden Vertretungsdienstregelung,
• Zusammenarbeit mit dem Pflegepersonal in den Einrichtungen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten, koordinierten Versorgung der Versicherten,
• gezielten Vornahme erforderlicher Einweisungen zur
stationären Krankenhausbehandlung nur unter Beachtung der Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte
sowie unter Berücksichtigung bestehender Versorgungsstrukturen,
• Gewährleistung eines Dialoges und Abstimmung notwendiger Schritte mit dem stationären Sektor (Krankenhausärzte) bei Krankenhausaufenthalten teilnehmender
Versicherter; damit soll insbesondere eine strukturierte
Überleitung zwischen dem ambulanten und stationären
Sektor erreicht werden.
(5) Die teilnehmenden Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten informieren ihre Patienten über die Inhalte und Ziele dieser Vereinbarung und schreiben diese entsprechend
Anlage 1 (Teilnahmeerklärung Patient) des Vertrages ein.
Hierbei informieren sie über die Vorteile einer Teilnahme
des Patienten, insbesondere über die Freiwilligkeit der Teilnahme und das Recht der freien Arztwahl.
Rheinisches Ärzteblatt 8/2013
§7
Aufgaben und Pflichten der teilnehmenden
Fachärzte und Psychotherapeuten
(1) Fachärzte und Psychotherapeuten, die an dieser Vereinbarung teilnehmen, kooperieren mit beteiligten Pflegeeinrichtungen und teilnehmenden Hausärzten und verpflichten sich,
• in Absprache mit dem Hausarzt für regelmäßige Besuche
der Heimpatienten zur Verfügung zu stehen.
• zur Gewährleistung einer telefonischen Erreichbarkeit,
wobei insbesondere die vor Ort gewachsenen Strukturen
berücksichtigt bzw. eingebunden werden sollen. Das
Nähere hierzu legen die Teilnehmer an dieser Vereinbarung nach den in Anlage 4 genannten Kriterien fest.
• Einhaltung einer räumlichen Nähe zu den betreuten vollstationären Einrichtungen, um eine Erreichbarkeit innerhalb eines Zeitraumes von ca. 30 Minuten zu gewährleisten.
• zur Teilnahme an geriatrischen Fortbildungen der Ärztekammer Nordrhein .
• zur Gewährleistung eines Dialoges und Abstimmung notwendiger Schritte mit dem stationären Sektor (Krankenhausärzte) bei Krankenhausaufenthalten teilnehmender
Versicherter; damit soll insbesondere eine strukturierte
Überleitung zwischen dem ambulanten und stationären
Sektor erreicht werden.
(2) Die teilnehmenden Fachärzte und Psychotherapeuten übernehmen die Koordination fachärztlicher und psychotherapeutischer Versorgung der Patienten im Rahmen dieser
Vereinbarung, insbesondere durch
• Vermeidung von belastenden Krankentransporten zu den
Arztpraxen.
• Fachübergreifende Kommunikation mit den Hausärzten
und Pflegeeinrichtungen.
(3) Des Weiteren erklären sie sich bereit
• zur Teilnahme an den Konferenzen bzw. Fallbesprechungen mit den Hausärzten und Pflegeeinrichtungen im
Bedarfsfall.
• zur Teilnahme an den Zusammenkünften des Praxisverbundes/Ärztenetzes.
§8
Teilnahmeberechtigte Praxisverbünde/Arztnetze
(1) An der Vereinbarung sind auch Zusammenschlüsse von Vertragsärzten (Haus- und Fachärzte bzw. Psychotherapeuten) in
Form von Praxisverbünden/Arztnetzen teilnahmeberechtigt.
(2) Hierzu sollen teilnehmende Praxisverbünde/Arztnetze insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Die Praxisverbünde/Ärztenetze und ihre beteiligten Ärzte sollen in räumlicher Nähe zu den betreuten vollstatio-
69
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
nären Pflegeeinrichtungen liegen, um eine Erreichbarkeit innerhalb eines Zeitraums von 30 Minuten zu gewährleisten.
• Die Anzahl der vertragsärztlichen Teilnehmer am Praxisverbund/Ärztenetz soll in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl der betreuten vollstationären Pflegeeinrichtungen bzw. zur Anzahl der betreuten Versicherten in
den vollstationären Pflegeeinrichtungen stehen, um eine qualifizierte Versorgung zu gewährleisten,
• Die Teilnehmer des Praxisverbundes/Ärztenetzes sollen
nach Möglichkeit eine Mindestanzahl von Versicherten
in den betreuten vollstationären Pflegeeinrichtungen
versorgen.
(3) Für die koordinierte und interdisziplinäre Zusammenarbeit
ist es erforderlich, dass an dem Praxisverbund/Arztnetz neben den Hausärzten mindestens ein Arzt für Nervenheilkunde bzw. Neurologie oder Psychiatrie beteiligt wird. Darüber hinaus soll durch den Praxisverbund/das Arztnetz
auch die Beteiligung der Facharztgruppen Urologen, Dermatologen, Gynäkologen, Augenärzte und HNO-Ärzte gewährleistet werden.
(4) Zur Teilnahme an dieser Vereinbarung übersendet der Praxisverbund/das Arztnetz den ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeantrag nach Anlage 4 sowie je Vertragsarzt/Psychotherapeut des Praxisverbundes/Arztnetzes den
Teilnahmeantrag nach Anlage 2 an die KV Nordrhein.
(5) Der jeweilige teilnehmende Vertragsarzt bzw. Psychotherapeut erhält nach erfolgreicher Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen eine Genehmigung zur Teilnahme und Abrechnung nach diesem Vertrag sowie eine Mitteilung über
die Anerkennung des jeweiligen Praxisverbundes/Arztnetzes. Scheidet ein Arzt aus einem beteiligten Praxisverbund/Arztnetz aus, hat er dies unverzüglich der KV Nordrhein in Schriftform mitzuteilen.
(6) Der Praxisverbund/das Arztnetz hat die Möglichkeit, durch
Kündigung in Schriftform seine Teilnahme an dieser Vereinbarung zu beenden. Die Kündigung wird mit Ablauf des
Quartals wirksam, in dem die Kündigung bei der KV Nordrhein eingegangen ist. Mit der Kündigung der Teilnahme
durch den Praxisverbund/das Arztnetz wird auch die Teilnahme der beteiligten Vertragsärzte/Psychotherapeuten
beendet, es sei denn, sie erklären ihre Vertragsteilnahme
erneut gemäß § 5 des Vertrages, indem sie einen Teilnahmeantrag nach Anlage 2 bei der KV Nordrhein stellen.
§9
Aufgaben und Pflichten der teilnehmenden
Praxisverbünde/Arztnetze
(1) Der Praxisverbund/das Arztnetz hat im Rahmen des heimbezogenen Versorgungsauftrages sowohl die Koordination
der medizinischen und pflegerischen Behandlung der Patienten als auch die Kooperation zwischen den Vertragsärzten/Psychotherapeuten und beteiligten Pflegeheimen des
Vertrages zu gewährleisten.
70
(2) Die an einem Praxisverbund/Arztnetz teilnehmenden Hausund Fachärzte/Psychotherapeuten haben zudem die Pflichten und Aufgaben entsprechend § 6 (Hausärzte) bzw. § 7
(Fachärzte/Psychotherapeuten) wahrzunehmen.
(3) Des Weiteren erklären sich die beteiligten Vertragsärzte/
Psychotherapeuten eines Praxisverbundes/Arztnetzes dazu
bereit, folgende Aufgaben wahrzunehmen:
• Abstimmung eines regelmäßigen Visitdienstes mit festen
Besuchszeiten – je nach medizinischem Versorgungsbedarf der Patienten – mit den Pflegeeinrichtungen.
• Aufbau einer entsprechenden Vertretungsdienstregelung.
• Zusammenarbeit mit dem Pflegepersonal in den Einrichtungen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten, koordinierten Versorgung der Versicherten.
• Gewährleistung einer telefonischen Erreichbarkeit, wobei insbesondere die vor Ort gewachsenen Strukturen
berücksichtigt bzw. eingebunden werden sollen.
• Gezielte Vornahme erforderlicher Einweisungen zur stationären Krankenhausbehandlung nur unter Beachtung
der Qualität- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte sowie unter Berücksichtigung bestehender Versorgungsstrukturen.
• Gewährleistung eines Dialoges und Abstimmung notwendiger Schritte mit dem stationären Sektor (Krankenhausärzte) bei Krankenhausaufenthalten teilnehmender
Versicherter; damit soll insbesondere eine strukturierte
Überleitung zwischen dem ambulanten und stationären
Sektor erreicht werden.
• Einbindung der Versicherten und deren Angehörigen.
• Gewährleistung eines regelmäßigen Dialoges mit den
Pflegeeinrichtungen (z.B. im Rahmen von Fallbesprechungen).
• Teilnahme an den Zusammenkünften des Praxisverbundes/Arztnetzes.
§ 10
Aufgaben und Pflichten der Pflegeheime
(1) Die teilnehmenden Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen
und betreuen die pflegebedürftigen Versicherten entsprechend dem allgemeinen Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse. Sie gewährleisten nach Maßgabe der
§§ 112 ff SGB XI sowie des jeweiligen Rahmen- und Versorgungsvertrages eine qualitätsgesicherte, wirksame, ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung.
(2) Sie übernehmen die Gewähr dafür, dass sie die organisatorischen, strukturellen sowie pflegefachlichen Voraussetzungen erfüllen, um die in diesem Vertrag aufgeführten Aufgaben zu erfüllen.
(3) Die Pflegeheime verpflichten sich,
• die Koordination diagnostischer, medizinischer, therapeutischer und pflegerischer Maßnahmen durch die
Haus- und Fachärzte zeitnah aktiv durch abgestimmte
Maßnahmen zu unterstützen.
Rheinisches Ärzteblatt 8/2013
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
• eine Pflegefachkraft zu einer geriatrisch geschulten Pflegefachkraft zu qualifizieren.
• einen festen Ansprechpartner (Koordinator) für die an
der Versorgung Beteiligten zu benennen.
• zur Optimierung des Schnittstellenmanagements sowie
der organisatorischen Prozessabläufe beizutragen.
• Versicherte sowie deren Angehörige/Betreuer über den
Inhalt und die Ziele der Vereinbarung und die sich
daraus ergebenden Vorteile zu informieren und diese zur
Teilnahme an dieser Versorgung zu motivieren.
• vor Krankenhauseinweisungen stets Rücksprache mit
den beteiligten Haus- und/oder Fachärzten zu halten (abweichendes Vorgehen nur bei Nichterreichbarkeit oder
bei Vorliegen eines lebensbedrohenden Krankheitszustandes).
• zur Teilnahme an Fallbesprechungen mit den behandelnden Haus- und Fachärzten/Psychotherapeuten.
• zur Teilnahme an den Zusammenkünften des Praxisverbundes/Ärztenetzes.
§ 11
Zusammenarbeit
(1) Die an dieser Vereinbarung teilnehmenden Ärzte und Pflegeeinrichtungen verpflichten sich zu einer engen, kooperativen und vertrauensvollen Zusammenarbeit. Zur Optimierung der medizinischen und pflegerischen Versorgung der
Pflegeheimbewohner bzw. teilnehmenden Patienten tauschen sie zeitnah die Informationen aus.
(2) Im Interesse einer optimierten Koordination führen Pflegepersonal und die beteiligten Ärzte eine gemeinsame patientenbezogene Dokumentation und stellen diese im Bedarfsfall auch weiteren an der Versorgung beteiligten Behandlern
zur Verfügung. Der Datenschutz ist dabei zu wahren.
(3) Die Teilnehmer dieser Vereinbarung erarbeiten gemeinsame Kommunikationsleitfäden und verbindliche Prozessabläufe bei medizinischen Notfällen und implementieren
diese.
(4) Die teilnehmenden Ärzte und Pflegeeinrichtungen erarbeiten und etablieren gemeinsam Handlungsabläufe zu ausgewählten kritischen Bereichen der pflegerischen und medizinischen Versorgung.
(5) Des Weiteren legen sie Ansprechpartner (Koordinatoren)
für die an der Vereinbarung Beteiligten fest.
§ 12
Vergütung und Abrechnung
(1) Die Vergütung der ärztlichen Leistungen im Rahmen dieser
Vereinbarung erfolgt nach der Euro-Gebührenordnung sowie den jeweils zwischen den Vertragspartnern gültigen gesamtvertraglichen Regelungen und der jeweils gültigen
Vereinbarung über die Vergütung und Honorierung vertragsärztlicher Leistungen.
Rheinisches Ärzteblatt 8/2013
(2) Zusätzlich zur Vergütung nach Abs. 1 erhalten ausschließlich die an dieser Vereinbarung teilnehmenden Hausärzte
von der KV Nordrhein außerhalb der morbiditätsbedingten
Gesamtvergütung eine Pauschale in Höhe von 15,00 € für
die hausärztliche Behandlung und Betreuung für jeden eigenen – bei der BARMER GEK versicherten – Patienten. Diese müssen in vollstationären Pflegeeinrichtungen nach § 4
dieser Vereinbarung wohnen. Eigene Patienten in diesem
Sinne sind teilnahmeberechtigte Versicherte gemäß § 3, die
diesen Arzt aus dem Praxisverbund/Ärztenetz als behandelnden Hausarzt gewählt haben. Die teilnehmenden Hausärzte rechnen diese Pauschale durch Ansatz der GOP 92500
gegenüber der KV Nordrhein ab. Die Pauschale ist maximal
einmal im Quartal abrechenbar. Mit der Pauschale sind
sämtliche Leistungen aus dem heimbezogenen Versorgungsauftrag dieser Vereinbarung abgegolten, soweit
nichts Abweichendes vereinbart wurde. Die KV Nordrhein
weist gegenüber dem Vertragsarzt die Vergütung nach diesem Absatz in den Abrechnungsunterlagen besonders aus.
Hausärztliche Behandlungs- und
Betreuungspauschale für erhöhten
Aufwand in vollstationären
Pflegeeinrichtungen aufgrund
dieser Vereinbarung, je Patient
einmal im Quartal
Vergütung
15,00 €
GOP
92500
(3) Ferner erhalten ausschließlich die nach Abs. 1 an dieser Vereinbarung teilnehmenden Fachärzte und Psychotherapeuten
von der KV Nordrhein außerhalb der morbiditätsbedingten
Gesamtvergütung eine Pauschale in Höhe von 12,50 € für die
fachärztliche bzw. psychotherapeutische Behandlung für jeden eigenen – bei der BARMER GEK versicherten – Patienten.
Diese müssen in vollstationären Pflegeeinrichtungen nach
§ 4 dieser Vereinbarung wohnen. Eigene Patienten in diesem
Sinne sind teilnahmeberechtigte Versicherte gemäß § 3, die
diesen Arzt aus dem Praxisverbund/Ärztenetz als behandelnden Facharzt bzw. Psychotherapeut gewählt haben. Die
teilnehmenden Fachärzte und Psychotherapeuten rechnen
diese Pauschale durch Ansatz der GOP 92501 gegenüber der
KV Nordrhein ab. Die Pauschale ist maximal einmal im Quartal abrechenbar. Mit der Pauschale sind sämtliche Leistungen aus dem heimbezogenen Versorgungsauftrag dieser Vereinbarung, soweit nichts Abweichendes bestimmt wird, abgegolten. Die KV Nordrhein weist gegenüber dem Vertragsarzt bzw. -psychotherapeut die Vergütung nach diesem Absatz in den Abrechnungsunterlagen aus.
Fachärztliche und psychotherapeutische Behandlungspauschale
Vergütung
für erhöhten Aufwand in
vollstationären Pflegeeinrichtungen 12,50 €
aufgrund dieser Vereinbarung,
je Patient einmal im Quartal
GOP
92501
(4) Für die notwendige Betreuung der eingeschriebenen Versicherten während und außerhalb der Sprechzeiten erhält der
71
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Haus-/Facharzt sowie Psychotherapeut je durchgeführten
Besuch nach den EBM-Nrn. 01411, 01412 und 01415 einen
Pauschalbetrag in Höhe von 45,00 Euro. Der Zuschlag wird
mit der GOP 92502 gegenüber der KV Nordrhein abgerechnet.
Zuschlag je Besuch nach den
Vergütung
Nrn. 01411, 01412 oder 01415 EBM 45,00 €
GOP
92502
(5) Dem teilnehmenden Haus- oder Facharzt oder Psychotherapeut werden die durchgeführten Besuche nach den EBMNrn. 01410 und 01413 mit einem Punktwert in Höhe von
3,5363 Cent außerhalb des Regelleistungsvolumens zuzüglich der Wegegelder/Wegepauschalen nach den Nrn. 90200
bis 90204 vergütet. Die von den teilnehmenden Vertragsärzten erbrachten und abgerechneten Besuche nach den
Nrn. 01410 und 01413 werden durch die KV Nordrhein automatisch im Rahmen der Abrechnung mit dem Buchstaben
„H“ gekennzeichnet und gegenüber den Vertragsärzten besonders dargestellt.
(6) Für die besondere Betreuung der teilnehmenden Versicherten während eines Krankenhausaufenthaltes und der laufende Austausch mit dem behandelnden Krankenhausarzt erhält
der Hausarzt/Facharzt oder Psychotherapeut eine Überleitungspauschale in Höhe von 40,00 Euro. Voraussetzung ist,
dass der Hausarzt/Facharzt oder Psychotherapeut den Versicherten mindestens einmal unmittelbar vor Entlassung aus
der stationären Behandlung (maximal eine Woche) persönlich besucht und die Überleitung in die ambulante Versorgung mit dem behandelnden Krankenhausarzt abstimmt. Die
Pauschale wird über die GOP 92503 abgerechnet.
Überleitungsmanagement –
persönlich
Vergütung
40,00 €
GOP
92503
(7) Das Überleitungsmanagement nach Abs. 6 kann auch telefonisch anstelle des persönlichen Besuches im Krankenhaus erbracht werden. Hierfür wird je Krankenhausaufenthalt des Versicherten ein Betrag von 18,00 Euro nach der
GOP 92504 vergütet. Die GOP 92503 und 92504 sind nur
einmal je Krankenhausaufenthalt berechnungsfähig und
können nicht nebeneinander abgerechnet werden.
Überleitungsmanagement –
telefonisch
Vergütung
18,00 €
GOP
92504
(8) Die BARMER GEK finanziert außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung die gesamte Vergütung der abgerechneten ärztlichen Leistungen nach Abs. 2 bis 4 sowie
nach Abs. 6 und 7 durch Zahlung an die KV Nordrhein. Die
KV Nordrhein weist gegenüber der BARMER GEK quartalsweise alle nach Absatz 2 bis 7 erbrachten Leistungen gesondert im Formblatt 3 unter der Kontenart 400, Kapitel
94.1 aus. Des Weiteren wird die KV Nordrhein der BARMER
GEK monatlich ein Verzeichnis über die eingeschriebenen
Versicherten (Patienten) und teilnehmenden Ärzte und Psy-
72
chotherapeuten zur Verfügung stellen. Die näheren Details
über Inhalte, Dateiformate und –übermittlungswege legen
die Vertragspartner einvernehmlich fest.
§ 13
Datenschutz
Bei der Durchführung und Dokumentation der Behandlung sowie bei der eventuellen Weitergabe von Sozialdaten und medizinischen Daten bleiben die ärztliche Schweigepflicht, das Sozialgeheimnis und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen
unberührt und sind von allen Vertragspartnern zu beachten.
§ 14
Vertragscontrolling
(1) Die Partner dieser Vereinbarung sind sich einig, dass die Erreichung der Vertragsziele, insbesondere zu den finanziellen Auswirkungen, überprüft wird. Hierzu wird die Entwicklung der Kosten der Leistungsbereichen Krankentransporte
und Krankenhausbehandlung in der Region der Kreisstelle
Essen denen der Region der Kreisstelle Düsseldorf gegenüber gestellt.
(2) Außerdem werden quartalsweise folgende Kennzahlen erhoben:
1.
2.
3.
4.
5.
Anzahl der behandelten Patienten (Fallzahl)
Diagnosen
Zahl der Hausärzte
Zahl der Fachärzte/Psychotherapeuten
Häufigkeit der abgerechneten Leistungen nach dieser
Vereinbarung
6. Einstufung der Patienten in Pflegestufen nach SGB XI
(3) Weitere Details sowie Inhalte für eine ggf. vorzunehmende
Evaluation legen die Vertragspartner im Konsens fest.
§ 15
Vertrags-/Gesetzesverstöße
(1) Im Rahmen dieser Vereinbarung greifen Maßnahmen, wenn
die mit der Durchführung dieser Vereinbarung beauftragten
Vertragsärzte gegen die festgelegten Anforderungen und
Pflichten aus dieser Vereinbarung verstoßen.
(2) Verstößt der teilnehmende Vertragsarzt bzw. die Pflegeeinrichtung gegen die eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen, werden nachfolgende Maßnahmen ergriffen:
• Keine Vergütung für erbrachte Leistungen.
• Schriftliche Aufforderung durch die KV Nordrhein, die
vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten.
• Auf begründeten Antrag eines Vertragspartners und
nach Anhörung der übrigen Vertragspartner Widerruf
der Teilnahme- und Abrechnungsgenehmigung durch die
KV Nordrhein. Die Genehmigung kann auch für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden.
• Hält der Vertragsarzt/die Pflegeeinrichtung die vertraglichen Verpflichtungen weiterhin nicht ein, kann er von
Rheinisches Ärzteblatt 8/2013
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
der Teilnahme durch außerordentliche Kündigung ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss eines Vertragsarztes entscheidet die KV Nordrhein.
(3) Disziplinarrechtliche Maßnahmen sowie Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 16
Inkrafttreten, Laufzeit, Kündigung und Schriftform
(1) Diese Vereinbarung tritt zum 01. Juli 2013 in Kraft und ersetzt die bisherige Vereinbarung vom 26.03.2012.
§ 17
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen dieser Vereinbarung ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine rechtlich
zulässige Regelung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck am
nächsten kommt. Gleiches gilt, wenn eine Regelung undurchführbar ist.
Düsseldorf, den 12.06.2013
(2) Sie kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von
3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden, jedoch
frühestens zum 30. September 2013.
(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform selbst.
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
gez. Dr. med. Peter Potthoff
Vorsitzender des Vorstandes
gez. Bernhard Brautmeier
Vorstand
BARMER GEK
gez. Heiner Beckmann
Landesgeschäftsführer
Anlage 1 zum Pflegeheim-Vertrag Stadt Essen
Teilnahme- und Einwilligungserklärung der Versicherten
Krankenkasse bzw. Kostenträger
Name, Vorname des Versicherten
geb. am
Kassen-Nr.
Versicherten-Nr.
Betriebsstätten-Nr.
Arzt-Nr.
Status
Datum
Erklärung zur Teilnahme an dem Pflegeheim-Vertrag Stadt Essen
Hiermit erkläre ich
• meine Teilnahme an dem Pflegeheim-Vertrag Stadt Essen
• dass ich ausführlich und umfassend über die Ziele und Inhalte dieses Versorgungsprogrammes informiert wurde
• dass ich ausreichend Gelegenheit hatte, meine Fragen im Rahmen der Aufklärung zur Teilnahme an dem obigen Vertrag,
sowie bezüglich der Datenerhebung, -verarbeitung und -übermittlung zu klären
• dass ich darüber informiert wurde, dass mein Recht auf freie Arztwahl durch diese Vereinbarung nicht eingeschränkt wird
• dass mir erklärt wurde, dass eine gleichzeitige Einschreibung und Teilnahme an einem Vertrag zur Hausarztzentrierten
Versorgung nach § 73 b SGB V nicht zulässig ist
• dass ich der Weitergabe meiner Sozialdaten an die Vertragspartner zustimme
• dass ich die Information zur Teilnahme an dem Pflegeheim-Vertrag (siehe Rückseite) gelesen und verstanden habe und
damit einverstanden bin.
Die Teilnahme an dem Pflegeheim-Vertrag ist freiwillig und beginnt mit dem Tag der Unterschrift dieser Teilnahmeerklärung.
Meine Teilnahme kann jederzeit ohne Angaben von Gründen schriftlich gegenüber der BARMER GEK widerrufen werden. Der
Widerruf ist, sofern kein späterer Zeitpunkt bestimmt wurde, mit dem Eingang des Widerrufs bei der BARMER GEK wirksam.
Das Ende des Versicherungsverhältnisses bei der BARMER GEK oder die Beendigung des Vertrages hat eine unmittelbare
Beendigung an der Teilnahme des Vertrages zur Folge.
Bitte das heutige Datum eintragen
T
T
M
M
J
J
J
J
Unterschrift Versicherter bzw. gesetzlicher Vertreter
siehe auch nächste Seite – die Formulare finden Sie auch unter www.kvno.de
Rheinisches Ärzteblatt 8/2013
73
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Einverständniserklärung zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen
• Die auf der Rückseite befindlichen „Informationen zur datenschutzrechtlichen Einverständniserklärung“ habe ich gelesen
und verstanden.
• Ich bin über die dort beschriebene Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten aufgeklärt worden und erkläre
mich damit einverstanden.
Bitte das heutige Datum eintragen
T
T
M
M
J
J
J
J
Nur vom Arzt auszufüllen
Unterschrift Versicherter bzw. gesetzlicher Vertreter
Ich bestätige, dass ich für den/die vorgenannte/n Versicherte/n die sich aus dem
Pflegeheim-Vertrag nach § 73 a SGB V ergebenden besonderen Aufgaben wahrnehme und
die/den Versicherte/n bzw. die/den gesetzlichen Vertreter/in über die Erhebung,
Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung der Daten im Rahmen der Teilnahme an dem
Vertrag umfassend aufgeklärt habe.
Bitte das heutige Datum eintragen
T
T
M
M
J
J
J
J
Stempel der Arztpraxis
Unterschrift
Informationen zur Teilnahme und zum Datenschutz
Informationen zur Teilnahme an dem Pflegeheim-Vertrag der BARMER GEK
Die BARMER GEK hat mit der KV Nordrhein einen Vertrag nach § 73a SGB V über die Optimierung der ambulanten
medizinischen Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen in der Stadt Essen abgeschlossen.
Wesentliche Ziele sind insbesondere:
• Optimierung der medizinischen Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen durch bessere Strukturierung,
Koordination und mehr Qualität in der Gesamtbehandlung
• Vermeidung von Doppeluntersuchungen
• Optimierung der Medikation
• Steigerung der Lebensqualität
• Reduzierung von Krankentransporten und Krankenhauseinweisungen
• Organisation aller am Behandlungsprozess beteiligten Leistungserbringer für eine prozess- und ergebnisorientierte
Leistungserbringung
Die Teilnahme ist freiwillig und kann durch die/den Versicherte/n jederzeit widerrufen werden. Sie ist jedoch nur möglich,
wenn sie durch schriftliche Einwilligung durch die/den Versicherte/n bzw. deren/dessen Erziehungsberechtigte/n erfolgt.
Ich weiß, dass ich diese Einwilligung jederzeit ohne die Angabe von Gründen widerrufen und die Teilnahme an diesem
Vertrag beenden kann und dass die erhobenen und gespeicherten Daten bei meinem Ausscheiden aus dem PflegeheimVertrag der BARMER GEK sofort gelöscht werden, soweit sie für die Erfüllung des Vertrages bzw. der gesetzlichen
Anforderungen nicht mehr benötigt werden. Die teilnehmenden Leistungserbringer sind verpflichtet, während der Dauer
der Tätigkeit im Rahmen dieses Vertrages und auch nach Beendigung der Tätigkeit über alle Sozialdaten der Versicherten
Stillschweigen zu bewahren.
Informationen zur datenschutzrechtlichen Einverständniserklärung
Die BARMER GEK sowie die teilnehmenden Hausärzte, Fachärzte bzw. Psychotherapeuten, Pflegeeinrichtungen und deren
Pflegepersonal und die KV Nordrhein sind berechtigt:
• Die vorliegenden und erhobenen personenbezogenen Daten über mich und meine Erkrankungen einschließlich der mich
betreffenden Diagnosen im Rahmen des Pflegeheim-Vertrages zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten, zu nutzen und in
verschlüsselter Form untereinander zu übermitteln, sowie diese Daten in einer elektronischen Datenbank zu erfassen.
Die jeweils gesetzlich geltenden Datenschutzbestimmungen sowie die ärztliche Schweigpflicht werden eingehalten.
• Daten zum Zwecke wissenschaftlicher Forschung unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu verarbeiten.
• Die Daten in pseudonymisierter Form für die Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung und für den Effizienznachweis zu nutzen.
• Die erhobenen und gespeicherten Daten bei meinem Ausscheiden nur in anonymisierter Form zu speichern. Alle Daten,
die Rückschlüsse auf meine Person zulassen, werden bei meinem Ausscheiden aus dem Pflegeheim-Vertrag gelöscht.
Diese von mir erklärte Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. Hierzu ist es ausreichend, wenn ich diesen Widerruf
gegenüber der BARMER GEK erkläre. Mit dem Widerruf der Einwilligung ist auch der Austritt aus diesem Vertrag verbunden.
74
Rheinisches Ärzteblatt 8/2013
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Anlage 2:
Teilnahmeantrag
des Hausarztes/des Facharztes/Psychotherapeuten
zum Vertrag über die Optimierung der ambulanten medizinischen Versorgung
in vollstationären Pflegeeinrichtungen in der Stadt Essen
zwischen
der KV Nordrhein und der BARMER GEK
An:
KV Nordrhein
Hauptstelle Düsseldorf
– Abteilung Qualitätssicherung –
40182 Düsseldorf
Fax-Nr.02 11/59 70-81 60
Titel
Vorname
Name
Straße/Nr.
PLZ/Ort
Telefon Nr.
Fax Nr.
lebenslange Arzt-Nr. (LANR)
Betriebsstätten Nr. (BSNR)
E-Mail:
angestellter Arzt:
Durchführung am Standort – Bezeichnung/Name:
Straße/Nr.
PLZ/Ort
Ich beantrage die Teilnahme am o.g. Vertrag als
첸 Hausarzt
첸 Facharzt für
첸 Psychotherapeut
1. Die Ziele und Pflichten dieses Vertrages einschließlich Anlagen sind mir bekannt und ich verpflichte mich, diese
einzuhalten.
2. Insbesondere verpflichte ich mich, die in § 6 bzw. § 7 festgelegten Anforderungen zu erfüllen sowie die in § 11
beschriebene Zusammenarbeit mit Ärzten und Pflegeeinrichtungen zu gewährleisten.
3. Mir ist bekannt, dass Leistungen, die im Rahmen des Vertrages erbracht werden, nicht gegenüber dem Patienten selbst,
sondern ausschließlich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in Rechnung gestellt werden dürfen.
4. Weiterhin ist mir bekannt, dass im Falle von Vertrags-/Gesetzesverstößen (§ 15) erbrachte Leistungen nicht vergütet
werden und weitergehende Maßnahmen bis hin zur außerordentlichen Kündigung ergriffen werden können.
5. Mit der Weitergabe meines Namens und meiner Praxisanschrift an die BARMER GEK bin ich ebenso einverstanden
wie mit der Weitergabe des Arztverzeichnisses an die teilnehmenden Patienten. Gleiches gilt für die Veröffentlichung
der im Vertrag genannten Listen auf der Website der KV Nordrhein.
Ort, Datum
Rheinisches Ärzteblatt 8/2013
(Arztstempel und Unterschrift)
75
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Anlage 3:
Teilnahmeantrag
des Praxisverbundes/Ärztenetzes
zum Vertrag über die Optimierung der ambulanten medizinischen Versorgung
in vollstationären Pflegeeinrichtungen in der Stadt Essen
zwischen
der KV Nordrhein und der BARMER GEK
An:
KV Nordrhein
Hauptstelle Düsseldorf
– Abteilung Qualitätssicherung –
40182 Düsseldorf
Fax-Nr.02 11/59 70-81 60
Titel
Name des Praxisverbundes/Ärztenetzes
Name
Straße/Nr.
PLZ/Ort
Telefon Nr.
Fax Nr.
E-Mail:
Ich beantrage die Teilnahme am o.g. Vertrag als
첸 Praxisverbund/Ärztenetz
첸 die ausgefüllte Anlage 2 der beteiligten Vertragsärzte/Psychotherapeuten haben wir beigefügt
1. Die Ziele und Pflichten dieses Vertrages einschließlich Anlage 4 sind uns bekannt und wir verpflichten uns, diese
einzuhalten.
2. Insbesondere verpflichten wir uns, die in § 6 bzw. § 7 festgelegten Anforderungen zu erfüllen sowie die in § 11
beschriebene Zusammenarbeit mit Ärzten und Pflegeeinrichtungen zu gewährleisten.
3. Uns ist bekannt, dass Leistungen, die im Rahmen des Vertrages erbracht werden, nicht gegenüber dem Patienten
selbst, sondern ausschließlich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in Rechnung gestellt werden
dürfen.
4. Weiterhin ist uns bekannt, dass im Falle von Vertrags-/Gesetzesverstößen (§ 15) erbrachte Leistungen nicht vergütet
werden und weitergehende Maßnahmen bis hin zur außerordentlichen Kündigung ergriffen werden können.
5. Mit der Weitergabe unseres Namens und unserer Praxisanschrift an die BARMER GEK sind wir ebenso einverstanden
wie mit der Weitergabe des Arztverzeichnisses an die teilnehmenden Patienten. Gleiches gilt für die Veröffentlichung
der im Vertrag genannten Listen auf der Website der KV Nordrhein.
Ort, Datum
76
(Arztstempel und Unterschrift)
Rheinisches Ärzteblatt 8/2013
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Anlage 4
•
•
Mit der vorliegenden Vereinbarung soll mit dem Ziel einer gleichermaßen qualitätsgesicherten, hochwertigen und effizienten
Versorgung der Versicherten der BARMER GEK in Pflegeeinrichtungen insbesondere auch die Teilnahme von Praxisverbünden/Ärztenetzen, die als Zusammenschlüsse von Vertragsärzten (Hausärzte, Fachärzte bzw. Psychotherapeuten) einen
heimbezogenen Versorgungsauftrag koordiniert wahrnehmen,
gefördert werden.
Als Kriterien für eine solche koordinierte Zusammenarbeit gelten
u.a.:
• Koordination der medizinischen und pflegerischen Behandlung,
• Kooperation mit den teilnehmenden Vertragsärzten, Psychotherapeuten und Pflegeeinrichtungen,
Offizielles Mitteilungsblatt der Ärztekammer Nordrhein
und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
• Herausgeber:
Ärztekammer Nordrhein und
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
• Redaktion:
Horst Schumacher (Chefredakteur)
Dr. Heiko Schmitz (verantw. für Beiträge der KV Nordrhein)
Karola Janke-Hoppe (Chefin vom Dienst)
Jürgen Brenn
Bülent Erdogan-Griese
Rainer Franke
Karin Hamacher
Frank Naundorf
Sabine Schindler-Marlow
• Redaktionsausschuss:
Dr. med. Patricia Aden, Essen
Bernhard Brautmeier, Essen
Dr. med. Sven Christian Dreyer, Düsseldorf
Dr. med. Hans Uwe Feldmann, Essen
Dr. med. Thomas Fischbach, Solingen
Martin Grauduszus, Erkrath
Dr. med. Michael Hammer, Düsseldorf
Dr. med. Heiner Heister, Aachen
Rudolf Henke, Aachen
Dr. med. Rainer Holzborn, Duisburg
Dr. med. Friedrich-Wilhelm Hülskamp, Essen
Dr. med. Wolfgang Klingler, Moers
Dr. med. Erich Theo Merholz, Solingen
Dr. med. Jochen Post, Nettetal
Dr. med. Peter Potthoff, Königswinter
Fritz Stagge, Essen
Bernd Zimmer, Wuppertal
•
•
•
•
•
•
•
Abstimmung eines regelmäßigen Visitdienstes mit festen
Besuchszeiten - nach dem medizinischen Versorgungsbedarf der Versicherten - mit den Pflegeeinrichtungen,
Gewährleistung einer telefonischen Erreichbarkeit während
und außerhalb der Sprechstundenzeiten, wobei insbesondere die vor Ort gewachsenen Strukturen Berücksichtigung
finden sollen, Koordination der Besuche teilnehmender
Fachärzte und Psychotherapeuten durch den behandelnden
Hausarzt,
Aufbau einer Vertretungsdienstregelung,
Koordinierung der Einweisung zur stationären Krankenhausbehandlung,
Dialog und Abstimmung mit den stationären Einrichtungen
bzw. Krankenhausärzten, um eine strukturierte Überleitung
zwischen dem ambulanten und stationärem Sektor zu gewährleisten,
Einbindung der Versicherten und deren Angehörigen,
Zusammenarbeit mit den Pflegeeinrichtungen,
Gewährleistung eines regelmäßigen Dialoges mit den Pflegeeinrichtungen (z.B. im Rahmen von Fallbesprechungen),
Teilnahme an den Zusammenkünften des Praxisverbundes/Arztnetzes.
• Anschrift der Redaktion:
Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf,
Postfach 30 01 42, 40401 Düsseldorf
Fernruf: 0211 4302-2010, -2011, -2020, -2013, -2012
Telefax: 0211 4302-2019
E-Mail: [email protected]
Internet: www.aekno.de
Offizielle Veröffentlichungen der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung
Nordrhein als Herausgeber des Rheinischen Ärzteblattes sind ausdrücklich als solche
gekennzeichnet (Amtliche Bekanntmachungen). Mit anderen Buchstaben oder mit Verfassernamen gekennzeichnete Veröffentlichungen geben in erster Linie die Auffassung
der Autoren und nicht in jedem Fall die Meinung der Schriftleitung wieder.
Bei Einsendungen von Manuskripten an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur
vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, wenn gegenteilige Wünsche nicht besonders zum Ausdruck gebracht werden. Die Rücksendung nicht verlangter Manuskripte erfolgt nur, wenn ein vorbereiteter Umschlag mit Rückporto beiliegt.
Alle Rechte, insbesondere das Recht der Verbreitung, Vervielfältigung und Mikrokopie sowie das Recht der Übersetzung in Fremdsprachen für die veröffentlichten Beiträge bleiben vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung der
Schriftleitung.
• Verlag, Vertrieb, Anzeigenverwaltung:
WWF Verlagsgesellschaft mbH,
Postfach 18 31, 48257 Greven
Am Eggenkamp 37-39, 48268 Greven
Tel.: 02571 9376-30, Fax: 02571 9376-55
E-Mail: [email protected], www.wwf-medien.de
Geschäftsführer: Manfred Wessels
• Druck:
WWF Druck + Medien GmbH
Am Eggenkamp 37-39, 48268 Greven
Tel.: 02571 9376-0, Fax: 02571 9376-50, www.wwf-medien.de
Ab Ausgabe 1/2012 ist die Anzeigenpreisliste Nr. 19 vom 1. Januar 2012 gültig. Der
Bezugspreis ist durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Für Nichtmitglieder beträgt
der Bezugspreis jährlich 80,00 € einschließlich Zustellgebühr. Das Rheinische
Ärzteblatt erscheint monatlich einmal, Anzeigenschluss ist am 10. des Vormonats.
ISSN: 0035-4481
Rheinisches Ärzteblatt 8/2013
77