August 2013 - Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
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August 2013 - Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Stadt Duisburg Facharzt/-ärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft) Chiffre: B 138/13 Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen für die Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein schreibt auf Antrag der betreffenden Ärzte, bzw. deren Erben, die folgenden Vertragsarztsitze zur Übernahme durch Nachfolger aus: Bewerbungen richten Sie bitte innerhalb der angegebenen Fristen (Posteingangsstempel der KV Nordrhein) an: Bewerbungen für den Bereich Düsseldorf: KV Nordrhein, Bezirksstelle Düsseldorf, Niederlassungsberatung, Frau Pawelski/Herrn Bäcker/Frau Wellner, Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf, Tel.: 0211 5970-8516/ -8517/ -8518 Fax: 0211 5970-9981 Bewerbungen für den Bereich Köln: KV Nordrhein, Bezirksstelle Köln, Frau Ratgeber/ Herrn Strehlow, Sedanstraße 10 – 16, 50668 Köln, Tel.: 0221 7763-6533/ -6515, Fax: 0221 7763-6500 Wir weisen darauf hin, dass sich auch die in den Wartelisten eingetragenen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bei Interesse um den betreffenden Vertragsarztsitz bewerben müssen. Außerdem sind Bewerbungen von Internisten, die hausärztlich tätig werden möchten, auf ausgeschriebene Sitze von Allgemeinmedizinern beziehungsweise Bewerbungen von Allgemeinmedizinern auf ausgeschriebene Sitze von Internisten -hausärztliche Versorgung- möglich. Im Bereich Düsseldorf Bewerbungsfrist: Bis 07.08.2013 Stadt Wuppertal Facharzt/-ärztin für Orthopädie (Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft) Chiffre: W 129/13 Kreis Mettmann Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin Chiffre: W 130/13 58 Kreis Mettmann Facharzt/-ärztin für Kinder- und Jugendmedizin Chiffre: W 132/13 Kreis Neuss Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin Chiffre: P 133/13 Stadt Essen Psychol. Psychotherapeut/-in (hälftiger Versorgungsauftrag) Chiffre: B 135/13 Stadt Essen Facharzt/-ärztin für Urologie (Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft) Chiffre: B 139/13 Stadt Duisburg Facharzt/-ärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie (hälftiger Versorgungsauftrag) Chiffre: B 141/13 Stadt Duisburg Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin (hälftiger Versorgungsauftrag) Chiffre: B 142/13 Kreis Wesel Facharzt/-ärztin für Innere Medizin -hausärztliche Versorgungin Verbindung mit zwei Angestelltensitzen Chiffre: B 144/13 Stadt Duisburg Facharzt/-ärztin für Innere Medizin -hausärztliche Versorgung- (hälftiger Versorgungsauftrag; Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft) Chiffre: B 153/13 Stadt Mönchengladbach Facharzt/-ärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Chiffre: P 155/13 Kreis Viersen Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin (Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft) Chiffre: P 156/13 Kreis Mettmann Facharzt/-ärztin für Innere Medizin -hausärztliche Versorgung- (Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft) Chiffre: W 157/13 Stadt Duisburg Psychol. Psychotherapeut/-in Chiffre: B 160/13 Kreis Wesel Facharzt/-ärztin für Chirurgie (Einstieg in eine überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft) Chiffre: B 145/13 Stadt Mülheim Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/-in (hälftiger Versorgungsauftrag) Chiffre: B 161/13 Stadt Essen Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin Chiffre: B 149/13 Bewerbungsfrist: Bis 14.08.2013 Stadt Mönchengladbach Facharzt/-ärztin für Chirurgie - Versorgungsschwerpunkt Handchirurgie (hälftiger Versorgungsauftrag) Chiffre: P 151/13 Stadt Oberhausen Facharzt/-ärztin für Nervenheilkunde Chiffre: B 150/13 Bewerbungsfrist: Bis 21.08.2013 Stadt Mönchengladbach Facharzt/-ärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Chiffre: P 131/13 Rheinisches Ärzteblatt 8/2013 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Stadt Düsseldorf Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin Chiffre: W 134/13 Kreis Viersen Ärztlicher Psychotherapeut / Ärztliche Psychotherapeutin Chiffre: P 158/13 Kreis Wesel Ärztlicher Psychotherapeut/Ärztliche Psychotherapeutin Chiffre: B 136/13 Stadt Essen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/-in Chiffre: B 159/13 Stadt Essen Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin (Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft) Chiffre: B 137/13 Im Bereich Köln Stadt Essen Facharzt/-ärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Chiffre: B 140/13 Stadt Duisburg Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin Chiffre: B 143/13 Stadt Essen Facharzt/-ärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Chiffre: B 146/13 Stadt Duisburg Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin Chiffre: B 147/13 Kreis Wesel Facharzt/-ärztin für Innere Medizin -hausärztliche Versorgung- (Einstieg in eine überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft) Chiffre: B 148/13 Stadt Essen Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin Chiffre: B 152/13 Kreis Neuss Facharzt/-ärztin für Innere Medizin -hausärztliche Versorgung- (Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft) Chiffre: P 154/13 Rheinisches Ärzteblatt 8/2013 Bewerbungsfrist: Bis 07.08.2013 Rhein-Erft-Kreis Facharzt/-ärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Einzelpraxis) Chiffre: 157/2013 Stadt Leverkusen Facharzt/-ärztin für Innere Medizin -Kardiologie(Berufsausübungsgemeinschaft) Chiffre: 158/2013 Rheinisch Bergischer Kreis Facharzt/-ärztin für Chirurgie -Plastische Chirurgie- (Einzelpraxis) Chiffre: 159/2013 Stadt Bonn Psychol. Psychotherapeut/-in (Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis) Chiffre: 161/2013 Stadt Köln Psychol. Psychotherapeut/-in (Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis) Chiffre: 162/2013 Stadt Bonn Facharzt/-ärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (Einzelpraxis) Chiffre: 163/2013 Stadt Köln Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/-in (Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis) Chiffre: 164/2013 Stadt Köln Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/-in (Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis) Chiffre: 165/2013 Kreis Düren Facharzt/-ärztin für Chirurgie -Unfallchirurgie(Berufsausübungsgemeinschaft) Chiffre: 167/2013 Kreis Euskirchen Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin (Berufsausübungsgemeinschaft) Chiffre: 168/2013 Rheinisch-Bergischer Kreis Facharzt/-ärztin für Innere Medizin -hausärztliche Versorgung- (Berufsausübungsgemeinschaft) Chiffre: 169/2013 Kreis Düren Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin (Einzelpraxis) Chiffre: 170/2013 Stadt Köln Facharzt/-ärztin für Orthopädie (Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Berufsausübungsgemeinschaft) Chiffre: 171/2013 Rhein-Erft-Kreis Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin (Einzelpraxis) Chiffre: 172/2013 Stadt Köln Praktische(r) Arzt/Ärztin (Einzelpraxis) Chiffre: 173/2013 Rhein-Erft-Kreis Facharzt/-ärztin für Kinder- und Jugendmedizin (Einzelpraxis) Chiffre: 174/2013 Stadt Köln Facharzt/-ärztin für Orthopädie (Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis) Chiffre: 179/2013 Oberbergischer Kreis Praktische(r) Arzt/Ärztin (Einzelpraxis) Chiffre: 180/2013 Stadt Köln Facharzt/-ärztin für Anästhesiologie (Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; überbezirkliche Berufsausübungsgemeinschaft) Chiffre: 181/2013 Rhein-Sieg-Kreis Facharzt/-ärztin für Nervenheilkunde (Berufsausübungsgemeinschaft) Chiffre: 182/2013 Rhein-Erft-Kreis Facharzt/-ärztin für Radiologie (Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Berufsausübungsgemeinschaft) Chiffre: 183/2013 Bewerbungsfrist: Bis 14.08.2013 Stadt Bonn Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin (Einzelpraxis) Chiffre: 176/2013 59 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Bewerbungsfrist: Bis 21.08.2013 Oberbergischer Kreis Facharzt/-ärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Einzelpraxis) Chiffre: 160/2013 Stadt Bonn Facharzt/-ärztin für Psychotherapeutische Medizin (Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis) Chiffre: 166/2013 Rhein-Erft-Kreis Praktische(r) Arzt/Ärztin (Einzelpraxis) Chiffre: 175/2013 Rhein-Erft-Kreis Praktische(r) Arzt/Ärztin (Einzelpraxis) Chiffre: 177/2013 Stadt Köln Facharzt/-ärztin für Psychiatrie (Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis) Chiffre: 178/2013 Rhein-Erft-Kreis Facharzt/-ärztin für Diagnostische Radiologie (Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Berufsausübungsgemeinschaft) Chiffre: 184/2013 Rhein-Erft-Kreis Praktische(r) Arzt/Ärztin (Einzelpraxis) Chiffre: 185/2013 Stadt Köln Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin (Einzelpraxis) Chiffre: 186/2013 Bedarfsplan zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in Nordrhein gemäß § 99 Abs. 1 SGB V Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein hat im Einvernehmen mit den nordrheinischen Krankenkassenverbänden einen neuen Bedarfsplan aufgestellt. Der Bedarfsplan weist insgesamt 267 Niederlassungsmöglichkeiten für den Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein aus. Davon entfallen 222 auf die hausärztliche Versorgung und 24 auf die allgemeine fachärztliche Versorgung, u.a. für Augenärzte, Hautärzte und Psychotherapeuten. Des Weiteren bestehen 2 Niederlassungsmöglichkeiten für Ärzte, die der spezialisierten fachärztlichen Versorgung angehören. Niederlassungsmöglichkeiten bestehen hier für Kinder- und Jugendpsychiater. Die übrigen 19 Niederlassungsmöglichkeiten entfallen auf die Ärzte, die der gesonderten fachärztlichen Versorgung angehören. Den vollständigen Bedarfsplan finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein unter www.kvno.de. 60 Veröffentlichung von durch den Landesausschuss freigegebenen Vertragsarztsitzen (Aufhebungsbeschluss) Die Kassenärztliche Vereinigung veröffentlicht gemäß § 26 Abs. 4 der Bedarfsplanungs-Richtlinie die Entscheidungskriterien der Zulassungsausschüsse bei der Auswahl der geeigneten Bewerber sowie die Fristen für eine Bewerbung auf die frei gewordenen Vertragsarztsitze: Unter mehreren Bewerbern für eine (Neu-)Zulassung entscheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung folgender Kriterien: • berufliche Eignung, • Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, • Approbationsalter, • Dauer der Eintragung in die Warteliste gemäß § 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V, • bestmögliche Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes, • Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten (z. B. Fachgebietsschwerpunkt, Barrierefreiheit). Wird der Überversorgungsgrad bereits mit einer hälftigen Zulassung überschritten, kommt nur eine Zulassung mit hälftigem Versorgungsauftrag oder eine hälftige Genehmigung in Betracht. Im Hinblick auf die Prospektivität der Bedarfsplanung eines Planungsbereichs sollen Möglichkeiten der Befristung von Zulassungen nach § 19 Abs. 4 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) geprüft werden. Es wird darauf hingewiesen, dass vorrangig vor Neuanträgen die Zulassungs- und Leistungsbegrenzungen der bisher im „Jobsharing“ zugelassenen oder angestellten Vertragsärzte, und zwar in der Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung und maximal bis zur Anzahl der durch den Landesausschuss freigegebenen Vertragsarztsitze, enden. Bewerbungen richten Sie bitte innerhalb der angegebenen Fristen an: Bewerbungen für den Bereich Düsseldorf: KV Nordrhein, Zulassungsausschuss für Ärzte Düsseldorf, z. H. Frau Matuschek / Frau Schwartz / für die Arztgruppe der Psychotherapeuten z. H. Herrn Volkmer, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf, Tel.: 0211 5970-8511/8531 bzw. -8523 (Psychotherapie), Fax: 0211 5970-85 55 Bewerbungen für den Bereich Köln: KV Nordrhein, Zulassungsausschuss für Ärzte Köln, z. H. Frau Ratgeber / Herrn Strehlow, Sedanstraße 10-16, 50668 Köln, Tel.: 0221 7763-6533/6515, Fax: 0221 7763-6500 Rheinisches Ärzteblatt 8/2013 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Im Bereich Düsseldorf Bewerbungsfrist: 11.09.2013 (Posteingangsstempel) Mittelbereich 3,5 Hausärzte Erkrath 9 Hausärzte Grevenbroich 3,5 Hausärzte Haan 3,5 Hausärzte Heiligenhaus 4 Hausärzte Hilden 12 Hausärzte Kaarst 3 Hausärzte Kamp-Lintfort 3,5 Hausärzte Korschenbroich 3 Hausärzte Mettmann 3,5 Hausärzte Monheim 6 Hausärzte Velbert 2,5 Hausärzte Voerde 10,5 Hausärzte Willich 2,5 Hausärzte Wülfrath Kreis / kreisfreie Stadt Kleve, Kreis 0,5 Augenärzte 13,5 Psychotherapeuten 5 5,5 6,5 9,5 5,5 4 3,5 4,5 4,5 Hausärzte Leichlingen Hausärzte Monschau Hausärzte Niederkassel Hausärzte Sankt Augustin Hausärzte Stolberg Hausärzte Waldbröl Hausärzte Wegberg Hausärzte Wermelskirchen Hausärzte Wesseling Kreis / kreisfreie Stadt Aachen, Kreis 0,5 Hautärzte 0,5 HNO-Ärzte 0,5 Psychotherapeuten für Kinder- und Jugendliche Oberbergischer Kreis 1 Psychotherapeut Rheinisch-Bergischer Kreis 1,5 Augenärzte 1 Hautarzt 0,5 HNO-Ärzte Mettmann, Kreis 1 Augenarzt Rhein-Kreis Neuss 1 Hautarzt 1 Urologe Viersen, Kreis 0,5 Hautärzte 0,5 HNO-Ärzte 0,5 Psychotherapeuten Wesel, Kreis 0,5 Hautärzte Im Bereich Köln Bewerbungsfrist: 11.09.2013 (Posteingangsstempel) Mittelbereich 3,5 Hausärzte Alsdorf 9 Hausärzte Bedburg 13,5 Hausärzte Bergisch Gladbach/Overath 4 Hausärzte Erkelenz 6 Hausärzte Eschweiler 9,5 Hausärzte Gummersbach 8,5 Hausärzte Heinsberg 10 Hausärzte Hennef 5 Hausärzte Hürth 11 Hausärzte Kerpen Rheinisches Ärzteblatt 8/2013 Beschluss des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen aus Juni 2013 zur Umsetzung der zum 01.01.2013 in Kraft getretenen BedarfsplanungsRichtlinie Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die Sperrung bzw. Öffnung von Planungsbereichen für die Niederlassung als Vertragsarzt verfügt. Die für eine Arztgruppe offenen Planungsbereiche sind farblich hinterlegt. Sofern für einen für Hausärzte offenen Planungsbereich keine konkrete Anzahl an freien Sitzen angegeben ist, ist derzeit die Niederlassung als Hausarzt ohne Einschränkung möglich, solange der Landesausschuss keine erstmalige Sperrung dieses Planungsbereiches angeordnet hat. Die Frist zur Einreichung eines Zulassungsantrages auf frei gewordene Vertragsarztsitze beträgt in der Regel sechs Wochen und ist im Einzelfall der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses des Landesausschusses im Rheinischen Ärzteblatt zu entnehmen. Auf die weiteren Ausführungen im Rahmen der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses wird verwiesen. Bei Interesse kann beim zuständigen Zulassungsausschuss erfragt werden, ob die zum genannten Beschlusszeitpunkt als frei ausgewiesenen Vertragsarztsitze noch frei sind. 61 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Hausärztliche Versorgung Hausärztliche Versorgung Stichtag 01.01.2013 Stichtag 01.01.2013 Mittelbereich Städte und Gemeinden im Planungsbereich Aachen Aachen, Stadt gesperrt Alsdorf Alsdorf, Stadt 3,5 Bad Honnef Bad Honnef, Stadt gesperrt Baesweiler Baesweiler, Stadt gesperrt Bedburg Bedburg, Stadt Elsdorf 9,0 Bergheim Bergheim, Stadt gesperrt Bergisch-Gladbach/ Overath Bergisch Gladbach, Stadt Kürten Odenthal Overath, Stadt Bonn Bonn, Stadt Alfter Wachtberg gesperrt Bornheim Bornheim, Stadt gesperrt Brühl Brühl, Stadt gesperrt Dinslaken Dinslaken, Stadt Hünxe gesperrt Dormagen Dormagen gesperrt Duisburg Duisburg, Stadt gesperrt Düren Düren, Stadt Heimbach, Stadt Hürtgenwald Inden Kreuzau Langerwehe Merzenich Nideggen Stadt Niederzier Nörvenich Vettweiß gesperrt Düsseldorf Düsseldorf, Stadt gesperrt Eitorf Eitorf Windeck gesperrt Hausärzte Mittelbereich Städte und Gemeinden im Planungsbereich Hausärzte Euskirchen Bad Münstereifel, Stadt Euskirchen, Stadt Weilerswist Zülpich, Stadt gesperrt Frechen Frechen, Stadt gesperrt Geilenkirchen Gangelt Geilenkirchen, Stadt Selfkant gesperrt Geldern Geldern, Stadt Issum Kerken Rheurdt Straelen, Stadt Wachtendonk Goch Goch, Stadt Uedem Weeze Grevenbroich Grevenbroich, Stadt Jüchen Rommerskirchen 9,0 Gummersbach Bergneustadt, Stadt Gummersbach, Stadt Marienheide Reichshof Wiehl, Stadt 9,5 Haan Haan, Stadt 3,5 Heiligenhaus Heiligenhaus, Stadt 3,5 Heinsberg Heinsberg, Stadt Waldfeucht Wassenberg, Stadt 8,5 Hennef Hennef (Sieg), Stadt Ruppichteroth 10,0 Herzogenrath Herzogenrath, Stadt gesperrt Hilden Hilden, Stadt Hückelhoven Hückelhoven, Stadt Hürth Kaarst Hürth, Stadt Aldenhoven Jülich, Stadt Linnich, Stadt Titz Kaarst, Stadt Kamp-Lintfort Kamp-Lintfort, Stadt 13,5 4,0 gesperrt 5,0 Emmerich Emmerich am Rhein, Stadt Rees, Stadt gesperrt Engelskirchen Engelskirchen Lindlar gesperrt Erftstadt Erftstadt, Stadt gesperrt Erkelenz Erkelenz, Stadt 4,0 Erkrath Erkrath, Stadt 3,5 Kempen Grefrath Kempen, Stadt gesperrt Eschweiler Eschweiler, Stadt 6,0 Kerpen Kerpen, Stadt 11,0 Essen Essen, Stadt Kevelaer Kevelaer, Stadt 62 Jülich gesperrt gesperrt 12,0 3,0 gesperrt Rheinisches Ärzteblatt 8/2013 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Hausärztliche Versorgung Hausärztliche Versorgung Stichtag 01.01.2013 Stichtag 01.01.2013 Mittelbereich Städte und Gemeinden im Planungsbereich Kleve Bedburg-Hau Kalkar, Stadt Kleve, Stadt Kranenburg Hausärzte Mittelbereich Städte und Gemeinden im Planungsbereich Schwalmtal Niederkrüchten Schwalmtal gesperrt Siegburg/Lohmar Lohmar, Stadt Much Neunkichen-Seescheid Siegburg, Stadt gesperrt Solingen Solingen, Stadt gesperrt St. Augustin St. Augustin, Stadt Hausärzte Köln Köln, Stadt Rösrath, Stadt gesperrt Königswinter Königswinter, Stadt gesperrt Korschenbroich Korschenbroich, Stadt Krefeld Krefeld, Stadt gesperrt Stolberg Stolberg, Stadt Langenfeld Langenfeld, Stadt gesperrt Tönisvorst Tönisvorst, Stadt gesperrt Leichlingen Leichlingen, Stadt 5,0 Troisdorf Troisdorf, Stadt gesperrt Leverkusen Leverkusen, Stadt Burscheid, Stadt gesperrt Übach-Palenberg Übach-Palenberg, Stadt gesperrt Velbert Velbert, Stadt 6,0 Mechernich Mechernich, Stadt gesperrt Viersen Viersen, Stadt gesperrt Meerbusch Meerbusch, Stadt gesperrt Voerde Voerde, Stadt 2,5 Mettmann Mettmann, Stadt 3,0 Moers Moers, Stadt gesperrt Waldbröl 4,0 Mönchengladbach Mönchengladbach, Stadt gesperrt Morsbach Nümbrecht Waldbröl, Stadt Monheim Monheim, Stadt 3,5 Wegberg Wegberg, Stadt 3,5 Monschau, Stadt Roetgen Simmerath Wermelskirchen Wermelskirchen, Stadt 4,5 Monschau 5,5 Wesel/Hamminkeln Mülheim Mülheim, Stadt gesperrt Wesel, Stadt Hamminkeln, Stadt Schermbeck Nettetal Brüggen Nettetal, Stadt gesperrt Wesseling Wesseling, Stadt 4,5 Willich Willich, Stadt 10,5 Neukirchen-Vluyn Neukirchen-Vluyn, Stadt gesperrt Neuss Neuss, Stadt gesperrt Wipperfürth Hückeswagen, Stadt Wipperfürth, Stadt Niederkassel Niederkassel, Stadt 6,5 Wülfrath Wülfrath, Stadt Oberhausen Oberhausen, Stadt gesperrt Wuppertal Wuppertal, Stadt gesperrt Pulheim Pulheim, Stadt gesperrt Würselen Würselen, Stadt gesperrt Xanten Sonsbeck Xanten, Stadt gesperrt 3,5 Radevormwald Radevormwald, Stadt gesperrt Ratingen Ratingen, Stadt gesperrt Remscheid Remscheid, Stadt gesperrt Rheinbach Meckenheim, Stadt Rheinbach, Stadt Swisttal gesperrt Rheinberg Alpen Rheinberg, Stadt gesperrt Schleiden Blankenheim Dahlem Hellenthal Kall Nettersheim Schleiden, Stadt gesperrt Rheinisches Ärzteblatt 8/2013 9,5 5,5 gesperrt gesperrt 2,5 63 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Beschluss des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen aus Juni 2013 zur Umsetzung der zum 01.01.2013 in Kraft getretenen BedarfsplanungsRichtlinie Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die Sperrung bzw. Öffnung von Planungsbereichen für die Niederlassung als Vertragsarzt verfügt. Die für eine Arztgruppe offenen Planungsbereiche sind farblich hinterlegt. Die Frist zur Einreichung eines Zulassungsantrages auf frei gewordene Vertragsarztsitze beträgt in der Regel sechs Wochen und ist im Einzelfall der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses des Landesausschusses im Rheinischen Ärzteblatt zu entnehmen. Auf die weiteren Ausführungen im Rahmen der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses wird verwiesen. Bei Interesse kann beim zuständigen Zulassungsausschuss erfragt werden, ob die zum genannten Beschlusszeitpunkt als frei ausgewiesenen Vertragsarztsitze noch frei sind. Allgemeine fachärztliche Versorgung Stichtag 01.01.2013 Name des Planungsbereichs Arztgruppe Augenärzte Chirurgen Frauenärzte Hautärzte HNO-Ärzte Aachen, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Aachen, Kreis gesperrt gesperrt gesperrt 0,5 0,5 Bonn, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Düren, Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Düsseldorf, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Duisburg, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Essen, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Euskirchen, Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Heinsberg, Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Kleve, Kreis 0,5 gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Köln,Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Krefeld, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Leverkusen, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt 1,0 gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Mönchengladbach, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Mülheim, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Oberberg. Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Oberhausen, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Remscheid, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Rhein.-Berg. Kreis 1,5 gesperrt gesperrt 1,0 0,5 Rhein-Erft-Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Rhein-Kreis Neuss gesperrt gesperrt gesperrt 1,0 gesperrt Rhein-Sieg-Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Solingen, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Viersen, Kreis gesperrt gesperrt gesperrt 0,5 0,5 Wesel, Kreis gesperrt gesperrt gesperrt 0,5 gesperrt Wuppertal, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Mettmann, Kreis 64 Rheinisches Ärzteblatt 8/2013 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Allgemeine fachärztliche Versorgung Stichtag 01.01.2013 Name des Planungsbereichs Aachen, Stadt Arztgruppe Nervenärzte Orthopäden Psychotherapeuten Urologen Kinderärzte gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt 2 Aachen, Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Bonn, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Düren, Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Düsseldorf, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Duisburg, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Essen, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Euskirchen, Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Heinsberg, Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Kleve, Kreis gesperrt gesperrt 13,51 2 gesperrt gesperrt Köln,Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Krefeld, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Leverkusen, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt 2 Mettmann, Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Mönchengladbach, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Mülheim, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt 2 Oberberg. Kreis gesperrt gesperrt 1,0 gesperrt gesperrt Oberhausen, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Remscheid, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Rhein.-Berg. Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Rhein-Erft-Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt 2 Rhein-Kreis Neuss gesperrt gesperrt gesperrt 1,0 gesperrt Rhein-Sieg-Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Solingen, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Viersen, Kreis gesperrt gesperrt 0,5 gesperrt gesperrt Wesel, Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Wuppertal, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt 1 2 Freie Sitze im Rahmen der Quote für ärztliche Psychotherapeuten Planungsbereich: Kleve, Kreis Rheinisches Ärzteblatt 8/2013 Freie Sitze im Rahmen der Quote für Leistungserbringer, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln 25%-Quote Anzahl 1 Planungsbereich: Aachen, Kreis Kleve, Kreis Mettmann, Kreis Oberberg. Kreis Rhein-Kreis Neuss 20%-Quote Anzahl 0,5 3,5 0,5 1 1 65 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Beschluss des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen aus Juni 2013 zur Umsetzung der zum 01.01.2013 in Kraft getretenen BedarfsplanungsRichtlinie Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die Sperrung bzw. Öffnung von Planungsbereichen für die Niederlassung als Vertragsarzt verfügt. Die für eine Arztgruppe offenen Planungsbereiche sind farblich hinterlegt. Die Frist zur Einreichung eines Zulassungsantrages auf frei gewordene Vertragsarztsitze beträgt in der Regel sechs Wochen und ist im Einzelfall der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses des Landesausschusses im Rheinischen Ärzteblatt zu entnehmen. Auf die weiteren Ausführungen im Rahmen der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses wird verwiesen. Bei Interesse kann beim zuständigen Zulassungsausschuss erfragt werden, ob die zum genannten Beschlusszeitpunkt als frei ausgewiesenen Vertragsarztsitze noch frei sind. Spezialisierte fachärztliche Versorgung Stichtag 01.01.2013 Arztgruppe Name der Raumordnungsregion Kreise und kreisfreie Städte im Planungsbereich Anästhesisten Fachinternisten Kinder- und Jugendpsychiater* Radiologen Aachen Aachen, Kreis Aachen, Stadt Düren Euskirchen Heinsberg gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Bonn Bonn Rhein-Sieg-Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Duisburg/Essen Duisburg Essen Kleve Mülheim Oberhausen Wesel gesperrt gesperrt 2,0 gesperrt Düsseldorf Düsseldorf Krefeld Mettmann Mönchengladbach Remscheid Rhein-Kreis Neuss Solingen Viersen Wuppertal gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Köln Köln Leverkusen Oberberg. Kreis Rhein.-Berg. Kreis Rhein-Erft-Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt * Beschluss vom 05.02.2013 Die bei Redaktionsschluss noch freien Sitze für Kinder- und Jugendpsychiater können zwischenzeitlich ganz oder teilweise besetzt sein. 66 Rheinisches Ärzteblatt 8/2013 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Die KV Nordrhein und BARMER GEK haben sich mit Wirkung zum 01. Juli 2013 über die Modifikation der bisherigen Vereinbarung vom 26.03.2012 verständigt. Im Kern bezieht sich die Modifikation auf die Erleichterung der Teilnahmemöglichkeit einzelner Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten. Der nachstehende Vertrag tritt mit Wirkung zum 01. Juli 2013 in Kraft. Anlage zum GESAMTVERTRAG gem. § 83 SGB V – KV Nordrhein/BARMER GEK Kassenindividuelle Anlage zum GESAMTVERTRAG gem. § 83 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein nachfolgend „KV Nordrhein“ genannt und der BARMER GEK nachfolgend „BARMER GEK“ genannt über die Optimierung der ambulanten medizinischen Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen in der Stadt Essen nach § 73a SGB V i. V. m. § 119b SGB V Die Partner dieser Vereinbarung haben sich darüber verständigt, die vorgenannte Anlage zum Gesamtvertrag in seiner Fassung zu ändern bzw. zu ergänzen. Dazu erhält die vorgenannte Anlage des Gesamtvertrages nunmehr folgende Fassung: Präambel Der demographische Wandel in der Gesellschaft, der mit einer Zunahme chronischer und multimorbider Krankheitsbilder einhergeht, stellt eine große Herausforderung an das Gesundheitssystem dar. Mit dieser Vereinbarung beabsichtigen die Vertragspartner, diesen Veränderungen für den Bereich der ambulanten medizinischen Versorgung von Versicherten in vollstationären Pflegeeinrichtungen Rechnung zu tragen. Die Vertragspartner fördern sowohl die Teilnahme einzelner niedergelassener Vertragsärzte und Psychotherapeuten als auch von Praxisverbünden/Ärztenetzen, die als Zusammen- Rheinisches Ärzteblatt 8/2013 schlüsse von Vertragsärzten (Hausärzte, Fachärzte bzw. Psychotherapeuten) einen heimbezogenen Versorgungsauftrag wahrnehmen. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Vertragspartner das Folgende: §1 Gegenstand und Ziele (1) Die Lebensqualität der Versicherten der BARMER GEK in vollstationären Pflegeeinrichtungen nach § 4 dieser Vereinbarung soll durch bessere Strukturierung, Koordination und mehr Qualität in der Gesamtbehandlung, optimale Medikation und Vermeidung unnötiger Krankenhauseinweisungen und Doppeluntersuchungen bei gleichzeitiger Ausschöpfung der im System vorhandenen Wirtschaftlichkeitsreserven erhöht werden. Eine fachübergreifende koordinierte Zusammenarbeit von Hausärzten, Fachärzten und Psychotherapeuten soll eine optimale ambulante Behandlung der Versicherten der BARMER GEK in vollstationären Pflegeeinrichtungen für alle ambulanten medizinischen Versorgungsbereiche gewährleisten. (2) Diese Vereinbarung verfolgt das Ziel, 1. die ambulante medizinische Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen zu optimieren, 2. die Lebensqualität der Bewohner in den jeweiligen vollstationären Pflegeeinrichtungen zu verbessern, 3. die Nutzung der vorhandenen Wirtschaftlichkeitsreserven zu optimieren, insbesondere durch Reduktion von Krankentransporten und Krankenhauseinweisungen, 4. funktionsfähige Strukturen für ein (kooperatives) Tätigwerden der Ärzte in vollstationären Pflegeeinrichtungen zu schaffen sowie den Informationsaustausch und die Kooperation zwischen allen an der Pflege und medizinischen Versorgung der Bewohner der jeweiligen vollstationären Pflegeeinrichtung beteiligten Leistungserbringer zu fördern. (3) Diese Ziele können auch durch Bildung von mit den vollstationären Pflegeeinrichtungen kooperierenden Praxisverbünden/Ärztenetzen in der Stadt Essen, die die ambulante medizinische Versorgung der Bewohner dort übernehmen, umgesetzt werden. (4) Der primäre Ansprechpartner für den Versicherten in vollstationären Pflegeeinrichtungen ist der jeweilige Hausarzt oder der in einem anerkannten Praxisverbund/Ärztenetz tätige Hausarzt, der vom Versicherten zu seiner hausärztlichen Versorgung gewählt wurde (behandelnder Hausarzt). (5) Zur Überprüfung der Ziele dieses Vertrages werden die Vertragspartner spätestens nach Ablauf eines Jahres ab dem Inkrafttreten der Vereinbarung Gespräche aufnehmen. §2 Wirkung dieser Vereinbarung Diese Vereinbarung bewirkt mit ihrem Inkrafttreten eine kassenindividuelle Ergänzung des zwischen den Vertragspartnern dieser Vereinbarung geltenden Gesamtvertrages. 67 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen §3 Teilnahmeberechtigte Versicherte (2) Die Teilnahme der in Abs. 1 genannten Vertragsärzte/Psychotherapeuten ist freiwillig. (1) Teilnahmeberechtigt sind Versicherte der BARMER GEK, die in einer vollstationären Pflegeeinrichtung nach § 4 dieser Vereinbarung im Einzugsbereich der KV Nordrhein, Kreisstelle Essen, wohnen und von einem Hausarzt, Facharzt oder Psychotherapeuten oder einem Praxisverbund/Ärztenetz von Hausärzten, Fachärzten bzw. Psychotherapeuten, die mit einer vollstationären Pflegeeinrichtung kooperieren, betreut werden. (3) Zur Teilnahme an dieser Vereinbarung übersendet der Vertragsarzt/Psychotherapeut an die KV Nordrhein den ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeantrag (Anlage 2 dieser Vereinbarung), mit dem er sich verpflichtet, die in diesem Vertrag geltenden Rechte und Pflichte anzuerkennen. Die KV Nordrhein kann die Teilnahme nur aus wichtigem Grund verweigern, z. B. wenn die gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. (2) Voraussetzung für die Teilnahme der Versicherten an diesem Vertrag ist deren Teilnahme- und Einverständniserklärung gemäß Anlage 1 des Vertrages. Die Aufklärung über und Einschreibung in den Vertrag erfolgen grundsätzlich durch den am Vertrag teilnehmenden Hausarzt. (3) Die Teilnahme der Versicherten beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Diese ist vom einschreibenden Hausarzt monatlich an die KV Nordrhein weiterzuleiten. (4) Die Versicherten können ihre Teilnahme jederzeit schriftlich gegenüber der BARMER GEK widerrufen und scheiden, sofern sie keinen späteren Zeitpunkt für ihr Ausscheiden bestimmen, spätestens mit dem Eingang des Widerrufs bei der BARMER GEK aus dem Vertrag aus. (5) Die Teilnahme der Versicherten endet auch • mit der Beendigung des Vertrages • mit dem Wechsel zu einer nicht an diesem Vertrag beteiligten Krankenkasse (6) Die BARMER GEK teilt der KV Nordrhein die Kündigung der Patienten zeitnah zur Aufnahme in das historische Versichertenverzeichnis mit. (7) Eine gleichzeitige Einschreibung des Versicherten der BARMER GEK in einen Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung nach § 73 b SGB V und Teilnahme an diesem Vertrag ist nicht zulässig. (8) Die Inanspruchnahme von Leistungen nach dieser Vereinbarung ist für den Versicherten freiwillig. Das Recht auf freie Arztwahl wird durch diese Vereinbarung nicht eingeschränkt. §4 Teilnahmeberechtigte vollstationäre Pflegeeinrichtungen Teilnahmeberechtigt nach diesem Vertrag sind vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Form von Einrichtungen nach § 71 Abs. 2 SGB XI i.V.m. § 72 Abs. 1 SGB XI. §5 Teilnahmeberechtigte Vertragsärzte (1) Teilnahmeberechtigt sind alle im Bereich der KV Nordrhein der Kreisstelle Essen zugelassenen Vertragsärzte (Hausärzte und Fachärzte) und Psychotherapeuten. 68 (4) Nach erfolgreicher Überprüfung der Teilnahmevoraussetzung übersendet die KV Nordrhein dem Vertragsarzt/Psychotherapeuten eine Teilnahme- und Abrechnungsgenehmigung. Die Teilnahme beginnt nach Zugang der Teilnahmeund Abrechnungsgenehmigung beim Vertragsarzt/Psychotherapeuten. (5) Die Teilnahme des Vertragsarztes/Psychotherapeuten an dieser Vereinbarung endet mit • dem Ruhen der vertragsärztlichen/vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit • der Beendigung der vertragsärztlichen/vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit • der Feststellung der KV Nordrhein, dass die Teilnahmevoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden oder • dem Widerruf oder Kündigung der Teilnahme durch den Vertragsarzt/Psychotherapeuten. (6) Die Teilnahme des Vertragsarztes an dieser Vereinbarung kann von der KV Nordrhein versagt werden, insbesondere wenn der teilnehmende Vertragsarzt/Psychotherapeut wiederholt gegen die Pflichten nach dieser Vereinbarung verstößt. (7) Jeder Vertragsarzt/Psychotherapeut hat die Möglichkeit, durch Kündigung in Schriftform seine Teilnahme an dieser Vereinbarung zu beenden. Die Kündigung wird mit Ablauf des Quartals wirksam, in dem die Kündigung bei der KV Nordrhein eingegangen ist. §6 Aufgaben und Pflichten der teilnehmenden Hausärzte (1) Den teilnehmenden Hausärzten kommt im Rahmen des Versorgungskonzeptes eine zentrale Rolle zu; sie sind der erste Ansprechpartner für Patienten, deren Familie, deren Bezugspersonen oder Sorgeberechtigte sowie der Pflegeeinrichtungen. In Abstimmung mit den beteiligten Fachärzten, Psychotherapeuten und Pflegeeinrichtungen übernehmen sie die Koordination der medizinischen Versorgung der Bewohner in den Pflegeeinrichtungen. (2) Die ärztliche Versorgung der Patienten in den (vollstationären) Pflegeeinrichtungen erfolgt primär durch den behandelnden Hausarzt. Rheinisches Ärzteblatt 8/2013 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen (3) Die teilnehmenden Hausärzte übernehmen die Steuerung des Behandlungsprozesses. Diese Steuerung kann durch Praxisverbünde/Ärztenetze erfolgen, die bei der Versorgung ihrer Heim-Patienten kooperieren. (4) Die an dieser Vereinbarung teilnehmenden Hausärzte verpflichten sich zur • Koordination der medizinischen Behandlung, insbesondere der diagnostischen, therapeutischen, rehabilitativen und pflegerischen Maßnahmen. • Koordination und Einleitung erforderlicher (medizinischer) Behandlungen durch Fachärzte und Psychotherapeuten. • Gewährleistung einer telefonischen Erreichbarkeit, wobei insbesondere die vor Ort gewachsenen Strukturen berücksichtigt bzw. eingebunden werden sollen. Das Nähere hierzu legen die Teilnehmer an dieser Vereinbarung nach den in Anlage 4 genannten Kriterien fest. • Einhaltung einer räumlichen Nähe zu den betreuten vollstationären Einrichtungen, um eine Erreichbarkeit innerhalb eines Zeitraumes von ca. 30 Minuten zu gewährleisten. • Mitbehandlung in Fällen akuter Behandlungsbedürftigkeit. • Geriatrische Fortbildung durch Teilnahme an anerkannten Fortbildungen der Ärztekammer Nordrhein. • Gewährleistung eines regelmäßigen Dialoges (z. B. Fallbesprechungen) mit den Pflegeeinrichtungen. • Teilnahme an Zusammenkünften des Praxisverbundes/ Ärztenetzes. Des Weiteren erklären sie die Bereitschaft zu(r) • Abstimmung regelmäßiger Visitdienste in den Pflegeeinrichtungen, • Aufbau einer entsprechenden Vertretungsdienstregelung, • Zusammenarbeit mit dem Pflegepersonal in den Einrichtungen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten, koordinierten Versorgung der Versicherten, • gezielten Vornahme erforderlicher Einweisungen zur stationären Krankenhausbehandlung nur unter Beachtung der Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte sowie unter Berücksichtigung bestehender Versorgungsstrukturen, • Gewährleistung eines Dialoges und Abstimmung notwendiger Schritte mit dem stationären Sektor (Krankenhausärzte) bei Krankenhausaufenthalten teilnehmender Versicherter; damit soll insbesondere eine strukturierte Überleitung zwischen dem ambulanten und stationären Sektor erreicht werden. (5) Die teilnehmenden Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten informieren ihre Patienten über die Inhalte und Ziele dieser Vereinbarung und schreiben diese entsprechend Anlage 1 (Teilnahmeerklärung Patient) des Vertrages ein. Hierbei informieren sie über die Vorteile einer Teilnahme des Patienten, insbesondere über die Freiwilligkeit der Teilnahme und das Recht der freien Arztwahl. Rheinisches Ärzteblatt 8/2013 §7 Aufgaben und Pflichten der teilnehmenden Fachärzte und Psychotherapeuten (1) Fachärzte und Psychotherapeuten, die an dieser Vereinbarung teilnehmen, kooperieren mit beteiligten Pflegeeinrichtungen und teilnehmenden Hausärzten und verpflichten sich, • in Absprache mit dem Hausarzt für regelmäßige Besuche der Heimpatienten zur Verfügung zu stehen. • zur Gewährleistung einer telefonischen Erreichbarkeit, wobei insbesondere die vor Ort gewachsenen Strukturen berücksichtigt bzw. eingebunden werden sollen. Das Nähere hierzu legen die Teilnehmer an dieser Vereinbarung nach den in Anlage 4 genannten Kriterien fest. • Einhaltung einer räumlichen Nähe zu den betreuten vollstationären Einrichtungen, um eine Erreichbarkeit innerhalb eines Zeitraumes von ca. 30 Minuten zu gewährleisten. • zur Teilnahme an geriatrischen Fortbildungen der Ärztekammer Nordrhein . • zur Gewährleistung eines Dialoges und Abstimmung notwendiger Schritte mit dem stationären Sektor (Krankenhausärzte) bei Krankenhausaufenthalten teilnehmender Versicherter; damit soll insbesondere eine strukturierte Überleitung zwischen dem ambulanten und stationären Sektor erreicht werden. (2) Die teilnehmenden Fachärzte und Psychotherapeuten übernehmen die Koordination fachärztlicher und psychotherapeutischer Versorgung der Patienten im Rahmen dieser Vereinbarung, insbesondere durch • Vermeidung von belastenden Krankentransporten zu den Arztpraxen. • Fachübergreifende Kommunikation mit den Hausärzten und Pflegeeinrichtungen. (3) Des Weiteren erklären sie sich bereit • zur Teilnahme an den Konferenzen bzw. Fallbesprechungen mit den Hausärzten und Pflegeeinrichtungen im Bedarfsfall. • zur Teilnahme an den Zusammenkünften des Praxisverbundes/Ärztenetzes. §8 Teilnahmeberechtigte Praxisverbünde/Arztnetze (1) An der Vereinbarung sind auch Zusammenschlüsse von Vertragsärzten (Haus- und Fachärzte bzw. Psychotherapeuten) in Form von Praxisverbünden/Arztnetzen teilnahmeberechtigt. (2) Hierzu sollen teilnehmende Praxisverbünde/Arztnetze insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllen: • Die Praxisverbünde/Ärztenetze und ihre beteiligten Ärzte sollen in räumlicher Nähe zu den betreuten vollstatio- 69 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen nären Pflegeeinrichtungen liegen, um eine Erreichbarkeit innerhalb eines Zeitraums von 30 Minuten zu gewährleisten. • Die Anzahl der vertragsärztlichen Teilnehmer am Praxisverbund/Ärztenetz soll in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl der betreuten vollstationären Pflegeeinrichtungen bzw. zur Anzahl der betreuten Versicherten in den vollstationären Pflegeeinrichtungen stehen, um eine qualifizierte Versorgung zu gewährleisten, • Die Teilnehmer des Praxisverbundes/Ärztenetzes sollen nach Möglichkeit eine Mindestanzahl von Versicherten in den betreuten vollstationären Pflegeeinrichtungen versorgen. (3) Für die koordinierte und interdisziplinäre Zusammenarbeit ist es erforderlich, dass an dem Praxisverbund/Arztnetz neben den Hausärzten mindestens ein Arzt für Nervenheilkunde bzw. Neurologie oder Psychiatrie beteiligt wird. Darüber hinaus soll durch den Praxisverbund/das Arztnetz auch die Beteiligung der Facharztgruppen Urologen, Dermatologen, Gynäkologen, Augenärzte und HNO-Ärzte gewährleistet werden. (4) Zur Teilnahme an dieser Vereinbarung übersendet der Praxisverbund/das Arztnetz den ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeantrag nach Anlage 4 sowie je Vertragsarzt/Psychotherapeut des Praxisverbundes/Arztnetzes den Teilnahmeantrag nach Anlage 2 an die KV Nordrhein. (5) Der jeweilige teilnehmende Vertragsarzt bzw. Psychotherapeut erhält nach erfolgreicher Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen eine Genehmigung zur Teilnahme und Abrechnung nach diesem Vertrag sowie eine Mitteilung über die Anerkennung des jeweiligen Praxisverbundes/Arztnetzes. Scheidet ein Arzt aus einem beteiligten Praxisverbund/Arztnetz aus, hat er dies unverzüglich der KV Nordrhein in Schriftform mitzuteilen. (6) Der Praxisverbund/das Arztnetz hat die Möglichkeit, durch Kündigung in Schriftform seine Teilnahme an dieser Vereinbarung zu beenden. Die Kündigung wird mit Ablauf des Quartals wirksam, in dem die Kündigung bei der KV Nordrhein eingegangen ist. Mit der Kündigung der Teilnahme durch den Praxisverbund/das Arztnetz wird auch die Teilnahme der beteiligten Vertragsärzte/Psychotherapeuten beendet, es sei denn, sie erklären ihre Vertragsteilnahme erneut gemäß § 5 des Vertrages, indem sie einen Teilnahmeantrag nach Anlage 2 bei der KV Nordrhein stellen. §9 Aufgaben und Pflichten der teilnehmenden Praxisverbünde/Arztnetze (1) Der Praxisverbund/das Arztnetz hat im Rahmen des heimbezogenen Versorgungsauftrages sowohl die Koordination der medizinischen und pflegerischen Behandlung der Patienten als auch die Kooperation zwischen den Vertragsärzten/Psychotherapeuten und beteiligten Pflegeheimen des Vertrages zu gewährleisten. 70 (2) Die an einem Praxisverbund/Arztnetz teilnehmenden Hausund Fachärzte/Psychotherapeuten haben zudem die Pflichten und Aufgaben entsprechend § 6 (Hausärzte) bzw. § 7 (Fachärzte/Psychotherapeuten) wahrzunehmen. (3) Des Weiteren erklären sich die beteiligten Vertragsärzte/ Psychotherapeuten eines Praxisverbundes/Arztnetzes dazu bereit, folgende Aufgaben wahrzunehmen: • Abstimmung eines regelmäßigen Visitdienstes mit festen Besuchszeiten – je nach medizinischem Versorgungsbedarf der Patienten – mit den Pflegeeinrichtungen. • Aufbau einer entsprechenden Vertretungsdienstregelung. • Zusammenarbeit mit dem Pflegepersonal in den Einrichtungen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten, koordinierten Versorgung der Versicherten. • Gewährleistung einer telefonischen Erreichbarkeit, wobei insbesondere die vor Ort gewachsenen Strukturen berücksichtigt bzw. eingebunden werden sollen. • Gezielte Vornahme erforderlicher Einweisungen zur stationären Krankenhausbehandlung nur unter Beachtung der Qualität- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte sowie unter Berücksichtigung bestehender Versorgungsstrukturen. • Gewährleistung eines Dialoges und Abstimmung notwendiger Schritte mit dem stationären Sektor (Krankenhausärzte) bei Krankenhausaufenthalten teilnehmender Versicherter; damit soll insbesondere eine strukturierte Überleitung zwischen dem ambulanten und stationären Sektor erreicht werden. • Einbindung der Versicherten und deren Angehörigen. • Gewährleistung eines regelmäßigen Dialoges mit den Pflegeeinrichtungen (z.B. im Rahmen von Fallbesprechungen). • Teilnahme an den Zusammenkünften des Praxisverbundes/Arztnetzes. § 10 Aufgaben und Pflichten der Pflegeheime (1) Die teilnehmenden Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die pflegebedürftigen Versicherten entsprechend dem allgemeinen Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse. Sie gewährleisten nach Maßgabe der §§ 112 ff SGB XI sowie des jeweiligen Rahmen- und Versorgungsvertrages eine qualitätsgesicherte, wirksame, ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung. (2) Sie übernehmen die Gewähr dafür, dass sie die organisatorischen, strukturellen sowie pflegefachlichen Voraussetzungen erfüllen, um die in diesem Vertrag aufgeführten Aufgaben zu erfüllen. (3) Die Pflegeheime verpflichten sich, • die Koordination diagnostischer, medizinischer, therapeutischer und pflegerischer Maßnahmen durch die Haus- und Fachärzte zeitnah aktiv durch abgestimmte Maßnahmen zu unterstützen. Rheinisches Ärzteblatt 8/2013 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen • eine Pflegefachkraft zu einer geriatrisch geschulten Pflegefachkraft zu qualifizieren. • einen festen Ansprechpartner (Koordinator) für die an der Versorgung Beteiligten zu benennen. • zur Optimierung des Schnittstellenmanagements sowie der organisatorischen Prozessabläufe beizutragen. • Versicherte sowie deren Angehörige/Betreuer über den Inhalt und die Ziele der Vereinbarung und die sich daraus ergebenden Vorteile zu informieren und diese zur Teilnahme an dieser Versorgung zu motivieren. • vor Krankenhauseinweisungen stets Rücksprache mit den beteiligten Haus- und/oder Fachärzten zu halten (abweichendes Vorgehen nur bei Nichterreichbarkeit oder bei Vorliegen eines lebensbedrohenden Krankheitszustandes). • zur Teilnahme an Fallbesprechungen mit den behandelnden Haus- und Fachärzten/Psychotherapeuten. • zur Teilnahme an den Zusammenkünften des Praxisverbundes/Ärztenetzes. § 11 Zusammenarbeit (1) Die an dieser Vereinbarung teilnehmenden Ärzte und Pflegeeinrichtungen verpflichten sich zu einer engen, kooperativen und vertrauensvollen Zusammenarbeit. Zur Optimierung der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Pflegeheimbewohner bzw. teilnehmenden Patienten tauschen sie zeitnah die Informationen aus. (2) Im Interesse einer optimierten Koordination führen Pflegepersonal und die beteiligten Ärzte eine gemeinsame patientenbezogene Dokumentation und stellen diese im Bedarfsfall auch weiteren an der Versorgung beteiligten Behandlern zur Verfügung. Der Datenschutz ist dabei zu wahren. (3) Die Teilnehmer dieser Vereinbarung erarbeiten gemeinsame Kommunikationsleitfäden und verbindliche Prozessabläufe bei medizinischen Notfällen und implementieren diese. (4) Die teilnehmenden Ärzte und Pflegeeinrichtungen erarbeiten und etablieren gemeinsam Handlungsabläufe zu ausgewählten kritischen Bereichen der pflegerischen und medizinischen Versorgung. (5) Des Weiteren legen sie Ansprechpartner (Koordinatoren) für die an der Vereinbarung Beteiligten fest. § 12 Vergütung und Abrechnung (1) Die Vergütung der ärztlichen Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung erfolgt nach der Euro-Gebührenordnung sowie den jeweils zwischen den Vertragspartnern gültigen gesamtvertraglichen Regelungen und der jeweils gültigen Vereinbarung über die Vergütung und Honorierung vertragsärztlicher Leistungen. Rheinisches Ärzteblatt 8/2013 (2) Zusätzlich zur Vergütung nach Abs. 1 erhalten ausschließlich die an dieser Vereinbarung teilnehmenden Hausärzte von der KV Nordrhein außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung eine Pauschale in Höhe von 15,00 € für die hausärztliche Behandlung und Betreuung für jeden eigenen – bei der BARMER GEK versicherten – Patienten. Diese müssen in vollstationären Pflegeeinrichtungen nach § 4 dieser Vereinbarung wohnen. Eigene Patienten in diesem Sinne sind teilnahmeberechtigte Versicherte gemäß § 3, die diesen Arzt aus dem Praxisverbund/Ärztenetz als behandelnden Hausarzt gewählt haben. Die teilnehmenden Hausärzte rechnen diese Pauschale durch Ansatz der GOP 92500 gegenüber der KV Nordrhein ab. Die Pauschale ist maximal einmal im Quartal abrechenbar. Mit der Pauschale sind sämtliche Leistungen aus dem heimbezogenen Versorgungsauftrag dieser Vereinbarung abgegolten, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Die KV Nordrhein weist gegenüber dem Vertragsarzt die Vergütung nach diesem Absatz in den Abrechnungsunterlagen besonders aus. Hausärztliche Behandlungs- und Betreuungspauschale für erhöhten Aufwand in vollstationären Pflegeeinrichtungen aufgrund dieser Vereinbarung, je Patient einmal im Quartal Vergütung 15,00 € GOP 92500 (3) Ferner erhalten ausschließlich die nach Abs. 1 an dieser Vereinbarung teilnehmenden Fachärzte und Psychotherapeuten von der KV Nordrhein außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung eine Pauschale in Höhe von 12,50 € für die fachärztliche bzw. psychotherapeutische Behandlung für jeden eigenen – bei der BARMER GEK versicherten – Patienten. Diese müssen in vollstationären Pflegeeinrichtungen nach § 4 dieser Vereinbarung wohnen. Eigene Patienten in diesem Sinne sind teilnahmeberechtigte Versicherte gemäß § 3, die diesen Arzt aus dem Praxisverbund/Ärztenetz als behandelnden Facharzt bzw. Psychotherapeut gewählt haben. Die teilnehmenden Fachärzte und Psychotherapeuten rechnen diese Pauschale durch Ansatz der GOP 92501 gegenüber der KV Nordrhein ab. Die Pauschale ist maximal einmal im Quartal abrechenbar. Mit der Pauschale sind sämtliche Leistungen aus dem heimbezogenen Versorgungsauftrag dieser Vereinbarung, soweit nichts Abweichendes bestimmt wird, abgegolten. Die KV Nordrhein weist gegenüber dem Vertragsarzt bzw. -psychotherapeut die Vergütung nach diesem Absatz in den Abrechnungsunterlagen aus. Fachärztliche und psychotherapeutische Behandlungspauschale Vergütung für erhöhten Aufwand in vollstationären Pflegeeinrichtungen 12,50 € aufgrund dieser Vereinbarung, je Patient einmal im Quartal GOP 92501 (4) Für die notwendige Betreuung der eingeschriebenen Versicherten während und außerhalb der Sprechzeiten erhält der 71 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Haus-/Facharzt sowie Psychotherapeut je durchgeführten Besuch nach den EBM-Nrn. 01411, 01412 und 01415 einen Pauschalbetrag in Höhe von 45,00 Euro. Der Zuschlag wird mit der GOP 92502 gegenüber der KV Nordrhein abgerechnet. Zuschlag je Besuch nach den Vergütung Nrn. 01411, 01412 oder 01415 EBM 45,00 € GOP 92502 (5) Dem teilnehmenden Haus- oder Facharzt oder Psychotherapeut werden die durchgeführten Besuche nach den EBMNrn. 01410 und 01413 mit einem Punktwert in Höhe von 3,5363 Cent außerhalb des Regelleistungsvolumens zuzüglich der Wegegelder/Wegepauschalen nach den Nrn. 90200 bis 90204 vergütet. Die von den teilnehmenden Vertragsärzten erbrachten und abgerechneten Besuche nach den Nrn. 01410 und 01413 werden durch die KV Nordrhein automatisch im Rahmen der Abrechnung mit dem Buchstaben „H“ gekennzeichnet und gegenüber den Vertragsärzten besonders dargestellt. (6) Für die besondere Betreuung der teilnehmenden Versicherten während eines Krankenhausaufenthaltes und der laufende Austausch mit dem behandelnden Krankenhausarzt erhält der Hausarzt/Facharzt oder Psychotherapeut eine Überleitungspauschale in Höhe von 40,00 Euro. Voraussetzung ist, dass der Hausarzt/Facharzt oder Psychotherapeut den Versicherten mindestens einmal unmittelbar vor Entlassung aus der stationären Behandlung (maximal eine Woche) persönlich besucht und die Überleitung in die ambulante Versorgung mit dem behandelnden Krankenhausarzt abstimmt. Die Pauschale wird über die GOP 92503 abgerechnet. Überleitungsmanagement – persönlich Vergütung 40,00 € GOP 92503 (7) Das Überleitungsmanagement nach Abs. 6 kann auch telefonisch anstelle des persönlichen Besuches im Krankenhaus erbracht werden. Hierfür wird je Krankenhausaufenthalt des Versicherten ein Betrag von 18,00 Euro nach der GOP 92504 vergütet. Die GOP 92503 und 92504 sind nur einmal je Krankenhausaufenthalt berechnungsfähig und können nicht nebeneinander abgerechnet werden. Überleitungsmanagement – telefonisch Vergütung 18,00 € GOP 92504 (8) Die BARMER GEK finanziert außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung die gesamte Vergütung der abgerechneten ärztlichen Leistungen nach Abs. 2 bis 4 sowie nach Abs. 6 und 7 durch Zahlung an die KV Nordrhein. Die KV Nordrhein weist gegenüber der BARMER GEK quartalsweise alle nach Absatz 2 bis 7 erbrachten Leistungen gesondert im Formblatt 3 unter der Kontenart 400, Kapitel 94.1 aus. Des Weiteren wird die KV Nordrhein der BARMER GEK monatlich ein Verzeichnis über die eingeschriebenen Versicherten (Patienten) und teilnehmenden Ärzte und Psy- 72 chotherapeuten zur Verfügung stellen. Die näheren Details über Inhalte, Dateiformate und –übermittlungswege legen die Vertragspartner einvernehmlich fest. § 13 Datenschutz Bei der Durchführung und Dokumentation der Behandlung sowie bei der eventuellen Weitergabe von Sozialdaten und medizinischen Daten bleiben die ärztliche Schweigepflicht, das Sozialgeheimnis und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen unberührt und sind von allen Vertragspartnern zu beachten. § 14 Vertragscontrolling (1) Die Partner dieser Vereinbarung sind sich einig, dass die Erreichung der Vertragsziele, insbesondere zu den finanziellen Auswirkungen, überprüft wird. Hierzu wird die Entwicklung der Kosten der Leistungsbereichen Krankentransporte und Krankenhausbehandlung in der Region der Kreisstelle Essen denen der Region der Kreisstelle Düsseldorf gegenüber gestellt. (2) Außerdem werden quartalsweise folgende Kennzahlen erhoben: 1. 2. 3. 4. 5. Anzahl der behandelten Patienten (Fallzahl) Diagnosen Zahl der Hausärzte Zahl der Fachärzte/Psychotherapeuten Häufigkeit der abgerechneten Leistungen nach dieser Vereinbarung 6. Einstufung der Patienten in Pflegestufen nach SGB XI (3) Weitere Details sowie Inhalte für eine ggf. vorzunehmende Evaluation legen die Vertragspartner im Konsens fest. § 15 Vertrags-/Gesetzesverstöße (1) Im Rahmen dieser Vereinbarung greifen Maßnahmen, wenn die mit der Durchführung dieser Vereinbarung beauftragten Vertragsärzte gegen die festgelegten Anforderungen und Pflichten aus dieser Vereinbarung verstoßen. (2) Verstößt der teilnehmende Vertragsarzt bzw. die Pflegeeinrichtung gegen die eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen, werden nachfolgende Maßnahmen ergriffen: • Keine Vergütung für erbrachte Leistungen. • Schriftliche Aufforderung durch die KV Nordrhein, die vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten. • Auf begründeten Antrag eines Vertragspartners und nach Anhörung der übrigen Vertragspartner Widerruf der Teilnahme- und Abrechnungsgenehmigung durch die KV Nordrhein. Die Genehmigung kann auch für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. • Hält der Vertragsarzt/die Pflegeeinrichtung die vertraglichen Verpflichtungen weiterhin nicht ein, kann er von Rheinisches Ärzteblatt 8/2013 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen der Teilnahme durch außerordentliche Kündigung ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss eines Vertragsarztes entscheidet die KV Nordrhein. (3) Disziplinarrechtliche Maßnahmen sowie Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. § 16 Inkrafttreten, Laufzeit, Kündigung und Schriftform (1) Diese Vereinbarung tritt zum 01. Juli 2013 in Kraft und ersetzt die bisherige Vereinbarung vom 26.03.2012. § 17 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Regelungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt, wenn eine Regelung undurchführbar ist. Düsseldorf, den 12.06.2013 (2) Sie kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden, jedoch frühestens zum 30. September 2013. (3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform selbst. Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein gez. Dr. med. Peter Potthoff Vorsitzender des Vorstandes gez. Bernhard Brautmeier Vorstand BARMER GEK gez. Heiner Beckmann Landesgeschäftsführer Anlage 1 zum Pflegeheim-Vertrag Stadt Essen Teilnahme- und Einwilligungserklärung der Versicherten Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb. am Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr. Status Datum Erklärung zur Teilnahme an dem Pflegeheim-Vertrag Stadt Essen Hiermit erkläre ich • meine Teilnahme an dem Pflegeheim-Vertrag Stadt Essen • dass ich ausführlich und umfassend über die Ziele und Inhalte dieses Versorgungsprogrammes informiert wurde • dass ich ausreichend Gelegenheit hatte, meine Fragen im Rahmen der Aufklärung zur Teilnahme an dem obigen Vertrag, sowie bezüglich der Datenerhebung, -verarbeitung und -übermittlung zu klären • dass ich darüber informiert wurde, dass mein Recht auf freie Arztwahl durch diese Vereinbarung nicht eingeschränkt wird • dass mir erklärt wurde, dass eine gleichzeitige Einschreibung und Teilnahme an einem Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung nach § 73 b SGB V nicht zulässig ist • dass ich der Weitergabe meiner Sozialdaten an die Vertragspartner zustimme • dass ich die Information zur Teilnahme an dem Pflegeheim-Vertrag (siehe Rückseite) gelesen und verstanden habe und damit einverstanden bin. Die Teilnahme an dem Pflegeheim-Vertrag ist freiwillig und beginnt mit dem Tag der Unterschrift dieser Teilnahmeerklärung. Meine Teilnahme kann jederzeit ohne Angaben von Gründen schriftlich gegenüber der BARMER GEK widerrufen werden. Der Widerruf ist, sofern kein späterer Zeitpunkt bestimmt wurde, mit dem Eingang des Widerrufs bei der BARMER GEK wirksam. Das Ende des Versicherungsverhältnisses bei der BARMER GEK oder die Beendigung des Vertrages hat eine unmittelbare Beendigung an der Teilnahme des Vertrages zur Folge. Bitte das heutige Datum eintragen T T M M J J J J Unterschrift Versicherter bzw. gesetzlicher Vertreter siehe auch nächste Seite – die Formulare finden Sie auch unter www.kvno.de Rheinisches Ärzteblatt 8/2013 73 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Einverständniserklärung zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen • Die auf der Rückseite befindlichen „Informationen zur datenschutzrechtlichen Einverständniserklärung“ habe ich gelesen und verstanden. • Ich bin über die dort beschriebene Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten aufgeklärt worden und erkläre mich damit einverstanden. Bitte das heutige Datum eintragen T T M M J J J J Nur vom Arzt auszufüllen Unterschrift Versicherter bzw. gesetzlicher Vertreter Ich bestätige, dass ich für den/die vorgenannte/n Versicherte/n die sich aus dem Pflegeheim-Vertrag nach § 73 a SGB V ergebenden besonderen Aufgaben wahrnehme und die/den Versicherte/n bzw. die/den gesetzlichen Vertreter/in über die Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung der Daten im Rahmen der Teilnahme an dem Vertrag umfassend aufgeklärt habe. Bitte das heutige Datum eintragen T T M M J J J J Stempel der Arztpraxis Unterschrift Informationen zur Teilnahme und zum Datenschutz Informationen zur Teilnahme an dem Pflegeheim-Vertrag der BARMER GEK Die BARMER GEK hat mit der KV Nordrhein einen Vertrag nach § 73a SGB V über die Optimierung der ambulanten medizinischen Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen in der Stadt Essen abgeschlossen. Wesentliche Ziele sind insbesondere: • Optimierung der medizinischen Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen durch bessere Strukturierung, Koordination und mehr Qualität in der Gesamtbehandlung • Vermeidung von Doppeluntersuchungen • Optimierung der Medikation • Steigerung der Lebensqualität • Reduzierung von Krankentransporten und Krankenhauseinweisungen • Organisation aller am Behandlungsprozess beteiligten Leistungserbringer für eine prozess- und ergebnisorientierte Leistungserbringung Die Teilnahme ist freiwillig und kann durch die/den Versicherte/n jederzeit widerrufen werden. Sie ist jedoch nur möglich, wenn sie durch schriftliche Einwilligung durch die/den Versicherte/n bzw. deren/dessen Erziehungsberechtigte/n erfolgt. Ich weiß, dass ich diese Einwilligung jederzeit ohne die Angabe von Gründen widerrufen und die Teilnahme an diesem Vertrag beenden kann und dass die erhobenen und gespeicherten Daten bei meinem Ausscheiden aus dem PflegeheimVertrag der BARMER GEK sofort gelöscht werden, soweit sie für die Erfüllung des Vertrages bzw. der gesetzlichen Anforderungen nicht mehr benötigt werden. Die teilnehmenden Leistungserbringer sind verpflichtet, während der Dauer der Tätigkeit im Rahmen dieses Vertrages und auch nach Beendigung der Tätigkeit über alle Sozialdaten der Versicherten Stillschweigen zu bewahren. Informationen zur datenschutzrechtlichen Einverständniserklärung Die BARMER GEK sowie die teilnehmenden Hausärzte, Fachärzte bzw. Psychotherapeuten, Pflegeeinrichtungen und deren Pflegepersonal und die KV Nordrhein sind berechtigt: • Die vorliegenden und erhobenen personenbezogenen Daten über mich und meine Erkrankungen einschließlich der mich betreffenden Diagnosen im Rahmen des Pflegeheim-Vertrages zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten, zu nutzen und in verschlüsselter Form untereinander zu übermitteln, sowie diese Daten in einer elektronischen Datenbank zu erfassen. Die jeweils gesetzlich geltenden Datenschutzbestimmungen sowie die ärztliche Schweigpflicht werden eingehalten. • Daten zum Zwecke wissenschaftlicher Forschung unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu verarbeiten. • Die Daten in pseudonymisierter Form für die Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung und für den Effizienznachweis zu nutzen. • Die erhobenen und gespeicherten Daten bei meinem Ausscheiden nur in anonymisierter Form zu speichern. Alle Daten, die Rückschlüsse auf meine Person zulassen, werden bei meinem Ausscheiden aus dem Pflegeheim-Vertrag gelöscht. Diese von mir erklärte Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. Hierzu ist es ausreichend, wenn ich diesen Widerruf gegenüber der BARMER GEK erkläre. Mit dem Widerruf der Einwilligung ist auch der Austritt aus diesem Vertrag verbunden. 74 Rheinisches Ärzteblatt 8/2013 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Anlage 2: Teilnahmeantrag des Hausarztes/des Facharztes/Psychotherapeuten zum Vertrag über die Optimierung der ambulanten medizinischen Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen in der Stadt Essen zwischen der KV Nordrhein und der BARMER GEK An: KV Nordrhein Hauptstelle Düsseldorf – Abteilung Qualitätssicherung – 40182 Düsseldorf Fax-Nr.02 11/59 70-81 60 Titel Vorname Name Straße/Nr. PLZ/Ort Telefon Nr. Fax Nr. lebenslange Arzt-Nr. (LANR) Betriebsstätten Nr. (BSNR) E-Mail: angestellter Arzt: Durchführung am Standort – Bezeichnung/Name: Straße/Nr. PLZ/Ort Ich beantrage die Teilnahme am o.g. Vertrag als 첸 Hausarzt 첸 Facharzt für 첸 Psychotherapeut 1. Die Ziele und Pflichten dieses Vertrages einschließlich Anlagen sind mir bekannt und ich verpflichte mich, diese einzuhalten. 2. Insbesondere verpflichte ich mich, die in § 6 bzw. § 7 festgelegten Anforderungen zu erfüllen sowie die in § 11 beschriebene Zusammenarbeit mit Ärzten und Pflegeeinrichtungen zu gewährleisten. 3. Mir ist bekannt, dass Leistungen, die im Rahmen des Vertrages erbracht werden, nicht gegenüber dem Patienten selbst, sondern ausschließlich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in Rechnung gestellt werden dürfen. 4. Weiterhin ist mir bekannt, dass im Falle von Vertrags-/Gesetzesverstößen (§ 15) erbrachte Leistungen nicht vergütet werden und weitergehende Maßnahmen bis hin zur außerordentlichen Kündigung ergriffen werden können. 5. Mit der Weitergabe meines Namens und meiner Praxisanschrift an die BARMER GEK bin ich ebenso einverstanden wie mit der Weitergabe des Arztverzeichnisses an die teilnehmenden Patienten. Gleiches gilt für die Veröffentlichung der im Vertrag genannten Listen auf der Website der KV Nordrhein. Ort, Datum Rheinisches Ärzteblatt 8/2013 (Arztstempel und Unterschrift) 75 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Anlage 3: Teilnahmeantrag des Praxisverbundes/Ärztenetzes zum Vertrag über die Optimierung der ambulanten medizinischen Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen in der Stadt Essen zwischen der KV Nordrhein und der BARMER GEK An: KV Nordrhein Hauptstelle Düsseldorf – Abteilung Qualitätssicherung – 40182 Düsseldorf Fax-Nr.02 11/59 70-81 60 Titel Name des Praxisverbundes/Ärztenetzes Name Straße/Nr. PLZ/Ort Telefon Nr. Fax Nr. E-Mail: Ich beantrage die Teilnahme am o.g. Vertrag als 첸 Praxisverbund/Ärztenetz 첸 die ausgefüllte Anlage 2 der beteiligten Vertragsärzte/Psychotherapeuten haben wir beigefügt 1. Die Ziele und Pflichten dieses Vertrages einschließlich Anlage 4 sind uns bekannt und wir verpflichten uns, diese einzuhalten. 2. Insbesondere verpflichten wir uns, die in § 6 bzw. § 7 festgelegten Anforderungen zu erfüllen sowie die in § 11 beschriebene Zusammenarbeit mit Ärzten und Pflegeeinrichtungen zu gewährleisten. 3. Uns ist bekannt, dass Leistungen, die im Rahmen des Vertrages erbracht werden, nicht gegenüber dem Patienten selbst, sondern ausschließlich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in Rechnung gestellt werden dürfen. 4. Weiterhin ist uns bekannt, dass im Falle von Vertrags-/Gesetzesverstößen (§ 15) erbrachte Leistungen nicht vergütet werden und weitergehende Maßnahmen bis hin zur außerordentlichen Kündigung ergriffen werden können. 5. Mit der Weitergabe unseres Namens und unserer Praxisanschrift an die BARMER GEK sind wir ebenso einverstanden wie mit der Weitergabe des Arztverzeichnisses an die teilnehmenden Patienten. Gleiches gilt für die Veröffentlichung der im Vertrag genannten Listen auf der Website der KV Nordrhein. Ort, Datum 76 (Arztstempel und Unterschrift) Rheinisches Ärzteblatt 8/2013 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Anlage 4 • • Mit der vorliegenden Vereinbarung soll mit dem Ziel einer gleichermaßen qualitätsgesicherten, hochwertigen und effizienten Versorgung der Versicherten der BARMER GEK in Pflegeeinrichtungen insbesondere auch die Teilnahme von Praxisverbünden/Ärztenetzen, die als Zusammenschlüsse von Vertragsärzten (Hausärzte, Fachärzte bzw. Psychotherapeuten) einen heimbezogenen Versorgungsauftrag koordiniert wahrnehmen, gefördert werden. Als Kriterien für eine solche koordinierte Zusammenarbeit gelten u.a.: • Koordination der medizinischen und pflegerischen Behandlung, • Kooperation mit den teilnehmenden Vertragsärzten, Psychotherapeuten und Pflegeeinrichtungen, Offizielles Mitteilungsblatt der Ärztekammer Nordrhein und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein • Herausgeber: Ärztekammer Nordrhein und Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein • Redaktion: Horst Schumacher (Chefredakteur) Dr. Heiko Schmitz (verantw. für Beiträge der KV Nordrhein) Karola Janke-Hoppe (Chefin vom Dienst) Jürgen Brenn Bülent Erdogan-Griese Rainer Franke Karin Hamacher Frank Naundorf Sabine Schindler-Marlow • Redaktionsausschuss: Dr. med. Patricia Aden, Essen Bernhard Brautmeier, Essen Dr. med. Sven Christian Dreyer, Düsseldorf Dr. med. Hans Uwe Feldmann, Essen Dr. med. Thomas Fischbach, Solingen Martin Grauduszus, Erkrath Dr. med. Michael Hammer, Düsseldorf Dr. med. Heiner Heister, Aachen Rudolf Henke, Aachen Dr. med. Rainer Holzborn, Duisburg Dr. med. Friedrich-Wilhelm Hülskamp, Essen Dr. med. Wolfgang Klingler, Moers Dr. med. Erich Theo Merholz, Solingen Dr. med. Jochen Post, Nettetal Dr. med. Peter Potthoff, Königswinter Fritz Stagge, Essen Bernd Zimmer, Wuppertal • • • • • • • Abstimmung eines regelmäßigen Visitdienstes mit festen Besuchszeiten - nach dem medizinischen Versorgungsbedarf der Versicherten - mit den Pflegeeinrichtungen, Gewährleistung einer telefonischen Erreichbarkeit während und außerhalb der Sprechstundenzeiten, wobei insbesondere die vor Ort gewachsenen Strukturen Berücksichtigung finden sollen, Koordination der Besuche teilnehmender Fachärzte und Psychotherapeuten durch den behandelnden Hausarzt, Aufbau einer Vertretungsdienstregelung, Koordinierung der Einweisung zur stationären Krankenhausbehandlung, Dialog und Abstimmung mit den stationären Einrichtungen bzw. Krankenhausärzten, um eine strukturierte Überleitung zwischen dem ambulanten und stationärem Sektor zu gewährleisten, Einbindung der Versicherten und deren Angehörigen, Zusammenarbeit mit den Pflegeeinrichtungen, Gewährleistung eines regelmäßigen Dialoges mit den Pflegeeinrichtungen (z.B. im Rahmen von Fallbesprechungen), Teilnahme an den Zusammenkünften des Praxisverbundes/Arztnetzes. • Anschrift der Redaktion: Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf, Postfach 30 01 42, 40401 Düsseldorf Fernruf: 0211 4302-2010, -2011, -2020, -2013, -2012 Telefax: 0211 4302-2019 E-Mail: [email protected] Internet: www.aekno.de Offizielle Veröffentlichungen der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein als Herausgeber des Rheinischen Ärzteblattes sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet (Amtliche Bekanntmachungen). Mit anderen Buchstaben oder mit Verfassernamen gekennzeichnete Veröffentlichungen geben in erster Linie die Auffassung der Autoren und nicht in jedem Fall die Meinung der Schriftleitung wieder. Bei Einsendungen von Manuskripten an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, wenn gegenteilige Wünsche nicht besonders zum Ausdruck gebracht werden. Die Rücksendung nicht verlangter Manuskripte erfolgt nur, wenn ein vorbereiteter Umschlag mit Rückporto beiliegt. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Verbreitung, Vervielfältigung und Mikrokopie sowie das Recht der Übersetzung in Fremdsprachen für die veröffentlichten Beiträge bleiben vorbehalten. 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