Anleitung Fotodokumentation

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Anleitung Fotodokumentation
- Untere Artenschutzbehörde -
Anleitung zum Fotografieren von Schildkröten zur Dokumentation
im Rahmen der Kennzeichnungspflicht nach § 7 der
Bundesartenschutzverordnung
Stadtverwaltung Speyer
Abteilung Umwelt und Forsten
- Untere Artenschutzbehörde Maximilianstraße 12
67346 Speyer
Griechische Landschildkröten sind besonders geschützte Tiere (Anhang A der EG-Verordnung
338/97), für die eine Kennzeichnungspflicht besteht. Zur Dokumentation sind Farbfotos nach der
unten angeführten Anleitung anzufertigen.
Die ersten Fotos sind bei der Anzeige der Haltung als Mehrfertigung der zuständigen
Artenschutzbehörde zum Verbleib vorzulegen. Die Originale sind zusammen mit der EUBescheinigung aufzubewahren. Die Dokumentation ist in Eigenverantwortung vom Halter in
regelmäßigen Abständen zu wiederholen und ggf. auf Verlangen der Artenschutzbehörde
vorzulegen. Wir empfehlen die Fotos bis zu einem Gewicht von 500 g jährlich anzufertigen, ab einem
Gewicht > 500 g ist es ausreichend, die Fotos nur noch alle fünf Jahre zu aktualisieren.
Statt der Mehrfertigung können auch Farbkopien der Erstfotos vorgelegt werden
Pro Schildkröte sind zwei Fotos zu machen.
Auf dem einen Foto muss der Rückenpanzer der
Schildkröte senkrecht von oben fotografiert werden.
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- Untere Artenschutzbehörde -
Das zweite Fotos muss den Bauchpanzer zeigen,
ebenfalls senkrecht von oben fotografiert.
Weiterhin ist noch auf folgendes zu achten:
Um einen Maßstab für die Größe des Tieres zu erhalten, sollte als Hintergrund kariertes
oder weißes Papier mit einem daneben gelegten Lineal verwendet werden. Ein farbiger
Hintergrund ist ungünstig da die Farben dadurch oft verändert werden.
Vor dem Fotografieren müssen die Tiere gesäubert werden, sie dürfen aber nicht mehr nass
oder feucht sein, da sich dadurch Lichtreflexe auf den Fotos ergeben und die Fotos
unbrauchbar machen.
Die Fotos müssen scharf und gut ausgeleuchtet sein, das heißt es dürfen keine Schatten
vorhanden sein, da sonst wichtige Merkmale nicht erkennbar sind.
Die Schildkröten müssen so fotografiert werden, dass sie bildfüllend abgebildet sind (siehe
oben). Fotos auf denen nur ein Teil der Schildkröte zu sehen ist, sind ebenso ungeeignet wie
Fotos, auf denen das Tier zu klein abgebildet ist.
Die Größe der Farbbilder sollen 9 x 13 cm betragen und sie sollten glänzend sein.
Sollte für das Tier bereits ein EG-Dokument oder andere Bescheinigungen existieren, sind die
Bilder bei Vorlage diesen zuzuordnen.
Wer mehrere Tiere einer Art hält, sollte folgendes beachten, um den Überblick beim Fotografieren
nicht zu verlieren:
Bereiten Sie bitte vor dem Fotografieren Notizblätter vor, auf die Sie z.B. den Namen des Tieres oder
eine Nummer schreiben. Diese Notizblätter kann man bei erwachsenen Schildkröten zwischen Hals
und Rückenpanzer (oder zwischen Hals und Bauchpanzer) legen und mit fotografieren. Bei jungen
Tieren kann man das Notizblatt neben das Tier legen.
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