Anleitung Fotodokumentation
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Anleitung Fotodokumentation
- Untere Artenschutzbehörde - Anleitung zum Fotografieren von Schildkröten zur Dokumentation im Rahmen der Kennzeichnungspflicht nach § 7 der Bundesartenschutzverordnung Stadtverwaltung Speyer Abteilung Umwelt und Forsten - Untere Artenschutzbehörde Maximilianstraße 12 67346 Speyer Griechische Landschildkröten sind besonders geschützte Tiere (Anhang A der EG-Verordnung 338/97), für die eine Kennzeichnungspflicht besteht. Zur Dokumentation sind Farbfotos nach der unten angeführten Anleitung anzufertigen. Die ersten Fotos sind bei der Anzeige der Haltung als Mehrfertigung der zuständigen Artenschutzbehörde zum Verbleib vorzulegen. Die Originale sind zusammen mit der EUBescheinigung aufzubewahren. Die Dokumentation ist in Eigenverantwortung vom Halter in regelmäßigen Abständen zu wiederholen und ggf. auf Verlangen der Artenschutzbehörde vorzulegen. Wir empfehlen die Fotos bis zu einem Gewicht von 500 g jährlich anzufertigen, ab einem Gewicht > 500 g ist es ausreichend, die Fotos nur noch alle fünf Jahre zu aktualisieren. Statt der Mehrfertigung können auch Farbkopien der Erstfotos vorgelegt werden Pro Schildkröte sind zwei Fotos zu machen. Auf dem einen Foto muss der Rückenpanzer der Schildkröte senkrecht von oben fotografiert werden. 1 - Untere Artenschutzbehörde - Das zweite Fotos muss den Bauchpanzer zeigen, ebenfalls senkrecht von oben fotografiert. Weiterhin ist noch auf folgendes zu achten: Um einen Maßstab für die Größe des Tieres zu erhalten, sollte als Hintergrund kariertes oder weißes Papier mit einem daneben gelegten Lineal verwendet werden. Ein farbiger Hintergrund ist ungünstig da die Farben dadurch oft verändert werden. Vor dem Fotografieren müssen die Tiere gesäubert werden, sie dürfen aber nicht mehr nass oder feucht sein, da sich dadurch Lichtreflexe auf den Fotos ergeben und die Fotos unbrauchbar machen. Die Fotos müssen scharf und gut ausgeleuchtet sein, das heißt es dürfen keine Schatten vorhanden sein, da sonst wichtige Merkmale nicht erkennbar sind. Die Schildkröten müssen so fotografiert werden, dass sie bildfüllend abgebildet sind (siehe oben). Fotos auf denen nur ein Teil der Schildkröte zu sehen ist, sind ebenso ungeeignet wie Fotos, auf denen das Tier zu klein abgebildet ist. Die Größe der Farbbilder sollen 9 x 13 cm betragen und sie sollten glänzend sein. Sollte für das Tier bereits ein EG-Dokument oder andere Bescheinigungen existieren, sind die Bilder bei Vorlage diesen zuzuordnen. Wer mehrere Tiere einer Art hält, sollte folgendes beachten, um den Überblick beim Fotografieren nicht zu verlieren: Bereiten Sie bitte vor dem Fotografieren Notizblätter vor, auf die Sie z.B. den Namen des Tieres oder eine Nummer schreiben. Diese Notizblätter kann man bei erwachsenen Schildkröten zwischen Hals und Rückenpanzer (oder zwischen Hals und Bauchpanzer) legen und mit fotografieren. Bei jungen Tieren kann man das Notizblatt neben das Tier legen. 2