Gebühren- und Preisliste - Bayerische Vermessungsverwaltung

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Gebühren- und Preisliste - Bayerische Vermessungsverwaltung
Gebühren- und Preisliste (GebPL)
für Geobasisdaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung
Stand: 01.01.2017
Inhaltsverzeichnis
Seite
Teil A
Allgemeine Abrechnungsparameter
3
1
Digitale Geobasisdaten
3
1.1
Ermäßigungsfaktor - Mengenstaffel
3
1.2
Mindestbetrag
3
1.3
Verbundene Unternehmen
3
1.4
Aktualisierung
3
2
Geodatendienste mit direktem Zugriff auf digitale Geobasisdaten
4
2.1
Nutzungsabhängiger Tarif mit jährlicher Abrechnung
4
2.2
Pauschaltarif für ein vereinbartes Gebiet mit jährlicher Abrechnung
4
2.3
Nutzerverwaltung
4
3
Analoge Auszüge und digitale Präsentationsausgaben von Geobasisdaten
4
4
Sonstige Leistungen
4
Teil B
Gebühren für Daten des Liegenschaftskatasters
5
5
Analoge Auszüge und digitale Präsentationsausgaben
5
5.1
Flurkarte
5
5.2
Flurstücksnachweis
5
5.3
Flurstücks- und Eigentümernachweis
5
5.4
Grundstücksnachweis
5
5.5
Bestandsnachweis
5
5.6
Katasterauszug zur Bauvorlage
5
5.7
Auszug der Digitalen Fischereirechte
5
5.8
Bestandsnachweis für das Jagdkataster
5
5.9
Vermessungszahlen (Grenz- und Streckenmaße)
5
5.10
Vermessungsrisse
6
5.11
Planungskarte 1 : 5 000
6
6
Digitale Geobasisdaten
7
6.1
Vektordaten der Digitalen Flurkarte (DFK)
7
6.2
Automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB)
7
6.3
ALKIS-Daten (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem)
8
6.4
Hauskoordinaten
8
6.5
Flurstückskoordinaten
8
Gebühren- und Preisliste der Bayerischen Vermessungsverwaltung – Stand 01.01.2017
1/17
6.6
Hausumringe
8
6.7
Verwaltungsgebiete
9
6.8
Dreidimensionale Gebäudemodelle
9
6.9
Digitale Fischereirechte
9
6.10
ALKIS–Rasterdaten
9
7
BayernAtlas-plus
9
Teil C
Preise für Daten der Landesvermessung
10
8
Digitale Geobasisdaten
10
8.1
ATKIS Digitales Landschaftsmodell - Basis-DLM
10
8.2
Digitale Topographische Karten (DTK)
10
8.3
Digitales Orthophoto (DOP)
10
8.4
Digitales Geländemodell (DGM)
11
8.5
Digitales Oberflächenmodell (DOM)
11
8.6
Digitale Höhenlinienkarte 1 : 5 000 und Kombinationen
11
8.7
Digitale Luftbilder
12
8.8
Historische Karten
12
8.9
Satellitenpositionierungsdienst SAPOS
12
8.10
Fahrzeugpositionierungsservice (FPS) Bayern
13
9
Analoge Auszüge und Produkte
14
9.1
Auszüge im Präsentationsformat PDF
14
9.2
Topographische Karten (TK)
14
9.3
Orthophoto
14
9.4
Historische Luftbilder
14
9.5
Historische Karten
15
9.6
Festpunkte der Landesvermessung
15
Teil D
Gebühren für Leistungen nach dem Kostenverzeichnis
16
10
Beglaubigungen
16
11
Kopien
16
12
Kostenbestimmungen Katasterwesen
16
12.1
Beglaubigte Auszüge aus den Katasterbüchern und Veränderungsnachweisen
16
12.2
Grenzeinhaltungsbescheinigung, Bescheinigungen nach § 2 Abs. 3 Satz 3 GBO,
Bescheinigung für den Vollzug des § 1026 BauGB
17
12.3
Schriftliche Auskunft aus dem Liegenschaftskataster und seinen Unterlagen,
Entfernungsbescheinigung
17
12.4
Übernahme der Gebäudevermessung nach § 4 GÜVO
17
Gebühren- und Preisliste der Bayerischen Vermessungsverwaltung – Stand 01.01.2017
2/17
Teil A
Allgemeine Abrechnungsparameter
Grundlage: Verordnung über die Benutzungsgebühren der unteren Vermessungsbehörden
(GebOVerm) vom 15.03.2006, zuletzt geändert mit Gesetz vom 28.11.2016 – Anlage
Gebührenverzeichnis (GebVz)
1
Digitale Geobasisdaten
Sofern nicht anders angegeben, dürfen die Geobasisdaten intern genutzt werden. Interne
Nutzung ist die Vervielfältigung für den eigenen Gebrauch und die Einstellung in ein internes
Informationssystem.
Die angegebenen Basisbeträge werden in Abhängigkeit von der Informationsmenge mit dem
entsprechenden Ermäßigungsfaktor nach Nr. 1.1.1 oder Nr.1.1.2 multipliziert und die sich
daraus ergebenden Teilbeträge addiert.
Sofern nicht anders angegeben, sind die Regelungen nach Nrn. 1.2 bis 1.4 anzuwenden.
1.1
Ermäßigungsfaktor – Mengenstaffel
1.1.1
Flächengröße
Faktor
Sofern Geobasisdaten flächenbezogen abgerechnet werden, ermäßigt sich
der Basisbetrag nach der Flächengröße je Produkt:
- bis einschließlich
- für den
- für den
- für den
- ab dem
1.1.2
1.2
500 km²
501. bis 5 000. km²
5 001. bis 25 000. km²
25 001. bis 50 000. km²
50 001. km²
1,0
0,5
0,25
0,125
0,0625
Objektanzahl
Sofern Geobasisdaten objektbezogen abgerechnet werden, ermäßigt sich
der Basisbetrag nach der Objektanzahl je Produkt:
- bis einschließlich
1 000 Objekte
- für das
1 001. bis 10 000. Objekt
- für das
10 001. bis 100 000. Objekt
- für das
100 001. bis 1 000 000. Objekt
- ab dem
1 000 001. Objekt
Faktor
Mindestbetrag
Einheit
Betrag
- Automatisierter Abruf über einen Online-Dienst
- In allen übrigen Fällen
Produkt
Auftrag
1,0
0,5
0,25
0,125
0,0625
10,00 €
40,00 €
1.3
Verbundene Unternehmen
Soweit privatrechtliche Unternehmen (Lizenznehmer) Geobasisdaten über eine mehrjährige
Vereinbarung beziehen, kann diese Vereinbarung auf verbundene privatrechtliche
Unternehmen im Sinn der §§ 15 ff. des Aktiengesetzes erweitert werden. Für das erste,
zweite und dritte einbezogene Unternehmen werden jeweils 50 % der vom Lizenznehmer zu
entrichtenden Beträge erhoben. Für das vierte und jedes weitere Unternehmen werden
darüber hinaus keine zusätzlichen Beträge erhoben.
1.4
Aktualisierung
pro Jahr 18 % des Basisbetrags
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2
Nutzung von Geodatendiensten mit direktem Zugriff auf digitale Geobasisdaten
2.1
Nutzungsabhängiger Tarif mit jährlicher Abrechnung
2.1.1
Abruf von Rasterdaten
Die Daten dürfen nicht im System des Nutzers abgespeichert werden.
Die Daten werden nach der Anzahl der abgerufenen Pixel abgerechnet.
- je
Million Pixel (MPx)
0,10 €
Der Basisbetrag ermäßigt sich nach der abgerufenen Pixelmenge:
Faktor
- bis einschließlich
- für die
- für die
- für die
- für die
- für die
- ab der
1,0
0,5
0,25
0,125
0,0625
0,03125
0,015625
1 000
1 001. bis 10 000.
10 001. bis 100 000.
100 001. bis 1 000 000.
1 000 001. bis 10 000 000.
10 000 001. bis 100 000 000.
100 000 001.
2.1.2
Abruf von Vektordaten
2.1.3
Nutzungsabhängiger Pauschaltarif
MPx
MPx
MPx
MPx
MPx
MPx
MPx
100 % des Betrags für den Erstbezug
Die Wahl dieses Tarifs erfordert eine mindestens zweijährige Vertragsbindung.
Der Betrag für die Nutzung von Geodatendiensten mit direktem Zugriff auf Geobasisdaten
wird im ersten Nutzungsjahr auf der Grundlage des vom Nutzer dargelegten Nutzungsumfangs festgelegt. Der Betrag für die Folgejahre richtet sich nach dem Nutzungsumfang des
jeweiligen Vorjahres.
2.2
Pauschaltarif für ein vereinbartes Gebiet mit jährlicher Abrechnung
2.2.1
Abruf von Rasterdaten
3 % des Betrags für den Erstbezug
Die Daten dürfen nicht im System des Nutzers abgespeichert werden.
2.2.2
Abruf von Vektordaten
30 % des Betrags für den Erstbezug
2.3
Nutzerverwaltung
3
Analoge Auszüge und digitale Präsentationsausgaben von Geobasisdaten
je registrierten Nutzer pro Jahr 50,00 €
Die Auszüge dürfen nur für den eigenen Gebrauch vervielfältigt werden. Analoge Auszüge
dürfen nur in analoger Form, digitale Präsentationsausgaben auch als PDF vervielfältigt
werden.
Mehrfertigung
4
je Stück 30 % des Betrags für die Erstfertigung
Sonstige Leistungen
Leistungen, die nicht in den Kostenvorschriften der Bayerischen Vermessungsverwaltung
genannt sind, werden nach Zeit- und Materialaufwand sowie nach der Bedeutung der
Leistung für den Benutzer abgerechnet. Die Abrechnung des Zeitaufwands richtet sich nach
§ 2 GebOVerm.
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Teil B
Gebühren für Daten des Liegenschaftskatasters
Grundlage: Verordnung über die Benutzungsgebühren der unteren Vermessungsbehörden
(GebOVerm) vom 15.03.2006, zuletzt geändert am 28.11.2016 – Anlage
Gebührenverzeichnis (GebVz)
5
Analoge Auszüge und digitale Präsentationsausgaben
Einheit
5.1
5.2
Flurkarte
auch in Kombinationsprodukten
Betrag
gemäß Nr. 5.1 GebVz
- Format bis DIN A3
Auszug
15,00 €
- Format bis DIN A1
Auszug
36,00 €
Flurstücksnachweis
auch mit Angaben zur Bodenschätzung
gemäß Nr. 5.2 GebVz
Flurstück
5.3
Flurstücks- und Eigentümernachweis
auch mit Angaben zur Bodenschätzung
8,00 €
gemäß Nr. 5.3 GebVz
Flurstück
5.4
Grundstücksnachweis
auch mit Angaben zur Bodenschätzung
8,00 €
gemäß Nr. 5.4 GebVz
Grundstück
5.5
Bestandsnachweis
auch mit Angaben zur Bodenschätzung
8,00 €
gemäß Nr. 5.5 GebVz
Buchungsblatt
5.6
Katasterauszug zur Bauvorlage
gemäß Nr. 5.6 GebVz
- je Auszug mit bis zu 2 Flurkarten bis DIN A 3 und bis zu 20 Flurstücken
5.7
Auszug der Digitalen Fischereirechte
- je Auszug
5.8
Bestandsnachweis für das Jagdkataster
- bis zu 100 Buchungsblätter
- je weitere angefangene 50 Buchungsblätter
5.9
Vermessungszahlen (Grenz- und Streckenmaße)
15,00 €
36,00 €
gemäß Nr. 5.7 GebVz
20,00 €
gemäß Nr. 5.8 GebVz
140,00 €
40,00 €
gemäß Nr. 5.9 GebVz
- bis zu fünf Maßzahlen einschließlich Flurkarte bis DIN A3
30,00 €
- je weitere angefangene fünf Maßzahlen
15,00 €
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5.10
5.11
Vermessungsrisse
Kopien von Rissen aller Art, Katasterfestpunktübersichten
und dergleichen
gemäß Nr. 5.10 GebVz
- Format DIN A4
20,00 €
- Format DIN A3
40,00 €
Planungskarte 1 : 5 000
auch in Kombinationsprodukten
Gemäß Nr. 5.11 GebVz
- Format bis DIN A3
Auszug
25,00 €
- Format bis DIN A1
Auszug
50,00 €
Größere Formate auf Anfrage
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6
Digitale Geobasisdaten
6.1
Vektordaten der Digitalen Flurkarte (DFK)
Einheit
Betrag
gemäß Nr. 6.1 GebVz
(Keine Anwendung der allgemeinen Abrechnungsparameter nach Teil A)
- Mindestgebühr beim automatisierten Abruf über einen Online-Dienst
- Grundgebühr in allen übrigen Fällen
6.1.1
10,00 €
30,00 €
je Flurstück
- für das 1. bis 500. Flurstück
- für das 501. bis 5 000. Flurstück
- ab dem 5 001. Flurstück
6.1.2
Abgabe aufgrund einer Aktualisierungsvereinbarung
6.1.2.1
Erstmalige Abgabe
2,80 €
1,00 €
0,50 €
- für ein bestimmtes Vereinbarungsgebiet
- für das Gebiet des Freistaates Bayern
6.1.2.2
nach Nr. 6.1.1
nach Nr. 6.1.2.2
Aktualisierung (Datenabgabe maximal vierteljährlich) je Flurstück
jährlich
- für das 1. bis 500. Flurstück
- für das 501. bis 5 000. Flurstück
- für das 5 001. bis 20 000. Flurstück
- für das 20 001. bis 100 000. Flurstück
- ab dem 100 001. Flurstück
6.2
Automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB)
0,60 €
0,20 €
0,10 €
0,08 €
0,05 €
gemäß Nr. 6.2 GebVz
(Keine Anwendung der allgemeinen Abrechnungsparameter nach Teil A)
Grundgebühr je Datenabgabe
6.2.1
30,00 €
Flurstücksgrunddaten
je Flurstück
- für das 1. bis 20 000. Flurstück
- für das 20 001. bis 100 000. Flurstück
- ab dem 100 001. Flurstück
0,60 €
0,30 €
0,20 €
6.2.2
Flurstücks- und Eigentümergrunddaten
6.2.3
Abgabe aufgrund einer Aktualisierungsvereinbarung
6.2.3.1
ohne gegenseitigen Datenaustausch
20 % der Gebühr
nach Nrn. 6.2.1 bzw. 6.2.2
6.2.3.2
bei gegenseitigem Datenaustausch ohne Verwendung
eines elektronisch lesbaren Datenträgers
16 % der Gebühr
nach Nrn. 6.2.1 bzw. 6.2.2
6.2.3.3
bei gegenseitigem Datenaustausch auf elektronisch
lesbarem Datenträger
8 % der Gebühr
nach Nrn. 6.2.1 bzw. 6.2.2
6.2.4
Online-Abruf von Eigenttümerdaten
(Voraussetzung: Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren – keine Grundgebühr)
je abgerufenes Flurstück
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200 % der Gebühr
nach Nr. 6.2.1
jährlich
4,00 €
7/17
6.3
ALKIS-Daten
(Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem)
gemäß Nr. 6.3 GebVz
Einheit
6.3.1
Flurstücke
Betrag
Objekt
1,80 €
bayernweit
6.3.2
Gebäude
970 000,00 €
Objekt
0,90 €
390 000,00 €
bayernweit
6.3.3
Tatsächliche Nutzung (TN)
Objekt
0,60 €
bayernweit
6.3.4
Bodenschätzung
200 000,00 €
Objekt
0,60 €
95 000,00 €
bayernweit
6.3.5
Eigentümer
Buchungsblatt
bayernweit
6.3.6
ALKIS-Komplettabgabe
6.3.6.1
Flurstücke, Gebäude, TN und Bodenschätzung
Flurstück
bayernweit
6.3.6.2
Flurstücke, Gebäude, TN, Bodenschätzung und
Eigentümer
Flurstück
bayernweit
1,80 €
600 000,00 €
2,90 €
1 350 000,00 €
3,90 €
1 700 000,00 €
6.3.7
ALKIS-Auszüge als digitale Textausgaben (Format CSV)
6.3.7.1
Flurstücks- und Eigentümersachdaten
Flurstück
1,20 €
6.3.7.2
Sachdaten für Jagdkataster
Flurstück
1,20 €
6.3.7.3
Punktkoordinaten (u.a. von Grenzpunkten und
Katasterfestpunkten)
Objekt
0,15 €
6.4
Hauskoordinaten
gemäß Nr. 6.4 GebVz
Objekt
bayernweit
6.5
Flurstückskoordinaten
27 000,00 €
gemäß Nr. 6.5 GebVz
Objekt
bayernweit
6.6
0,15 €
Hausumringe
0,15 €
35 000,00 €
gemäß Nr. 6.6 GebVz
Objekt
bayernweit
Gebühren- und Preisliste der Bayerischen Vermessungsverwaltung – Stand 01.01.2017
0,12 €
40 000,00 €
8/17
6.7
Verwaltungsgebiete
6.7.1
Vektordaten
gemäß Nr. 6.7 GebVz
Objekt
1,80 €
bayernweit
6.7.2
Rasterdaten
7 200,00 €
km²
0,25 €
2 750,00 €
bayernweit
6.8
Dreidimensionale Gebäudemodelle
6.8.1
Gebäude im „Level of detail 1 (LoD1)”
gemäß Nr. 6.8 GebVz
Objekt
0,27 €
bayernweit
6.8.2
Gebäude im „Level of detail 2 (LoD2)”
90 000,00 €
Objekt
0,65 €
215 000,00 €
bayernweit
6.9
Digitale Fischereirechte
gemäß Nr. 6.9 GebVz
6.9.1
Fischereirechtsfläche
Objekt
1,80 €
6.9.2
Fischereiberechtigter
Objekt
1,80 €
6.10
ALKIS-Rasterdaten
6.10.1
Flurkarte
gemäß Nr. 6.10 GebVz
km²
20,00 €
220 000,00 €
bayernweit
6.10.2
Planungskarte 1 : 5.000
km²
10,00 €
bayernweit
6.10.3
Tatsächliche Nutzung (TN)
110 000,00 €
km²
4,00 €
44 000,00 €
bayernweit
6.10.4
Bodenschätzung
km²
3,00 €
bayernweit
7
BayernAtlas-plus
33 000,00 €
gemäß Nr. 7 GebVz
Die Daten dürfen nur innerhalb der Anwendung dargestellt werden. Erlaubt ist die
Vervielfältigung in analoger Form oder als PDF.
Kalendermonat
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40,00 €
9/17
Teil C
Preise für Daten der Landesvermessung
Grundlage: Nr. 17.1 der Bekanntmachung „Vollzug kostenrechtlicher Vorschriften durch die
staatlichen Vermessungsbehörden“ (Kostenbekanntmachung – KBek) vom 01.09.2015,
zuletzt geändert am 16.12.2016
8
Digitale Geobasisdaten
8.1
ATKIS Digitales Landschaftsmodell - Basis-DLM
Vektordaten
8.1.1
Alle Objektbereiche
Einheit
Betrag
km²
7,50 €
bayernweit
82 500,00 €
Einzelne Objektbereiche
Anteil
Objektbereich Siedlung
Objektbereich Verkehr
Objektbereich Vegetation
Objektbereich Gewässer
Objektbereich Gebiete
35 %
35 %
15 %
10 %
5%
8.1.2
Geodatendienst (Rasterdaten)
km²
bayernweit
1,50 €
16 500,00 €
8.2
Digitale Topographische Karten (DTK)
Rasterdaten
8.2.1
DOK
Digitale Ortskarte Bayern 1 : 10 000
km²
bayernweit
4,00 €
44 000,00 €
8.2.2
DTK 25
Digitale Topographische Karte 1 : 25 000
km²
bayernweit
1,00 €
11 000,00 €
8.2.3
DTK 50
Digitale Topographische Karte 1 : 50 000
km²
bayernweit
0,30 €
3 300,00 €
8.2.4
DTK 100 Digitale Topographische Karte 1 : 100 000
km²
bayernweit
0,10 €
1 100,00 €
Einzelebenen der DOK bzw. DTK
Anteil von Nr. 8.2.1 bis 8.2.4
- Grundriss
- Vegetation
- Gewässer
- Höhenlinien
8.3
Digitales Orthophoto (DOP)
8.3.1
DOP 20 – Echtfarben oder Color-Infrarot
Bodenauflösung 20 cm
60 %
15 %
10 %
15 %
km²
bayernweit
8.3.2
DOP 40 – Echtfarben oder Color-Infrarot
Bodenauflösung 40 cm
DOP – Echtfarben und Color-Infrarot
99 000,00 €
km²
bayernweit
8.3.3
9,00 €
6,00 €
66 000,00 €
150 % des Betrages
nach Nr. 8.3.1 bzw. 8.3.2
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10/17
8.4
Digitales Geländemodell (DGM)
8.4.1
DGM 1 (1 m-Gitter)
km²
bayernweit
80,00 €
960 000,00 €
8.4.2
DGM 2 (2 m-Gitter)
km²
bayernweit
50,00 €
600 000,00 €
8.4.3
DGM 5 (5 m-Gitter)
km²
bayernweit
20,00 €
240 000,00 €
8.4.4
DGM 10 (10 m-Gitter)
km²
bayernweit
10,00 €
120 000,00 €
8.4.5
DGM 25 (25 m-Gitter)
km²
bayernweit
4,00 €
48 000,00 €
8.4.6
Laserpunkte
First-Pulse-Punkte sowie Last-Pulse-Punkte in mehreren
Klassen (Bodenpunkte, Gebäudepunkte)
Nach Nr. 8.4.1
8.4.7
DGM und Laserpunkte
130 % des Preises nach Nr. 8.4.1
8.4.8
Geländerelief
Rasterdaten – Bodenauflösung 1 m
km²
bayernweit
8.5
Digitales Oberflächenmodell (DOM)
8.5.1
DOM (40 cm Gitter)
km²
bayernweit
8.5.2
DOM mit Bildinformationen
8.6
Digitale Höhenlinienkarte 1 : 5.000 und Kombinationen
Rasterdaten
8.6.1
Digitale Höhenlinienkarte 1 : 5.000 (DHK)
km²
bayernweit
8.6.2
Kombinationen der DHK mit der Planungskarte und mit
dem DOP (zusammengerechnete Farbdatei)
km²
2,00 €
22 000,00 €
20,00 €
240 000,00 €
Preis nach Nr. 8.5.1 plus 8.3.2
(DOP 40)
bayernweit
Gebühren- und Preisliste der Bayerischen Vermessungsverwaltung – Stand 01.01.2017
5,00 €
55 000,00 €
15,00 €
165 000,00 €
11/17
8.7
Digitale Luftbilder
8.7.1
Luftbilder aus der digitalen Befliegung, 3 Kanäle
(Echtfarben oder Color-Infrarot) oder 4 Kanäle
8.7.2
Luftbilder aus dem analogen Bestand, gescannt
Stück
Nutzungsrecht für Luftbilder, deren Aufnahmejahr mehr als
50 Jahre zurückliegt: Interne und externe Nutzung im
Rahmen der Lizenz Creative Commons NamensnennungKeine Bearbeitung 3.0 Deutschland (CC-BY-ND)
Ermäßigung nach der Produktmenge
- für das
11. bis 50. Stück
- ab dem
51. Stück
8.8
km²
18,00 €
50,00 €
mit dem Faktor
0,75
0,5
Historische Karten – Rasterdaten
Nutzungsrecht: Interne und externe Nutzung im Rahmen der Lizenz Creative Commons
Namensnennung-Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland (CC-BY-ND)
8.8.1
8.8.2
8.9
Katasterkarte (Uraufnahme)
Rahmenblatt oder Ortsblatt
Blatt
40,00 €
Topographische Karten (Ausgaben älter als 50 Jahre)
Blatt
25,00 €
Ermäßigung nach der Produktmenge
- für das
11. bis 50. Stück
- ab dem
51. Stück
mit dem Faktor
0,75
0,5
Satellitenpositionierungsdienst SAPOS
Nutzungsrecht für Nrn. 8.9.1 bis 8.9.3 gemäß Nutzungsbedingungen SAPOS-Dienste
8.9.1
Echtzeit-Positionierungsservice EPS
8.9.2
Hochgenauer Echtzeit-Positionierungsservice HEPS
Nutzungsabhängiger Tarif
8.9.3
Mindestbetrag
angefangene
Minute
Kalendermonat
Ermäßigung nach dem Nutzungsumfang innerhalb von 12
Monaten auf im voraus vereinbarte Stundenkontingente
- ab 120 Stunden
- ab 360 Stunden
- ab 600 Stunden
mit dem Faktor
0,9
0,8
0,7
Pauschaltarif je individuelle Nutzerkennung oder
freigeschaltete Telefonnummer
Kalendermonat
150,00 €
0,10 €
10,00 €
250,00 €
Geodätischer Postprocessing-Positionierungsservice GPPS
Nutzungsabhängiger Tarif
8.9.4
Kalenderjahr
Mindestbetrag, Ermäßigung nach dem Nutzungsumfang
angefangene
Minute
nach Nr. 8.9.2
Pauschaltarif je genutzte Referenzstation
Kalendermonat
500,00 €
Transformationsmodelle NTv2 Bayern mit Transformationsprogramm
295,00 €
Ersterwerb für SAPOS-Nutzer sowie Aktualisierung
195,00 €
Gebühren- und Preisliste der Bayerischen Vermessungsverwaltung – Stand 01.01.2017
0,20 €
12/17
8.10
Fahrzeugpositionierungsservice (FPS) Bayern
Nutzungsrecht gemäß den Nutzungsbedingungen für FPS Bayern
8.10.1
8.10.2
Jahrestarif
- für das erste Gerät
Kalenderjahr
960,00 €
- für jedes weitere Gerät
Kalenderjahr
480,00 €
- für das erste Gerät
Kalenderjahr
780,00 €
- für jedes weitere Gerät
Kalenderjahr
390,00 €
Dauertarif ab dem zweiten Jahr
bei mehrjähriger Vertragsbindung
Gebühren- und Preisliste der Bayerischen Vermessungsverwaltung – Stand 01.01.2017
13/17
9
Analoge Auszüge und Produkte
9.1
Auszüge im Präsentationsformat PDF (Abruf über Geodaten-Online)
9.2
Einheit
Format bis DIN A3
Auszug
Topographische Karten (TK) – Auflagendruck
Vertrieb:
Buchhandel
Betrag
5,00 €
inkl. 7 % USt.
Nutzungsrecht: Gesetzliche Nutzung
9.2.1
Rahmenkarten TK25 und TK50
gefaltet
ungefaltet (Vertrieb: buecher-biazza.de)
9.2.2
Amtliche Topographische Karte ATK25 und ATK100,
Umgebungskarten UK50, Übersichtskarte ÜK500
gefaltet
ungefaltet (Vertrieb: buecher-biazza.de)
9.3
Stück
Stück
6,20 €
9,80 €
Stück
Stück
8,90 €
13,80 €
Orthophoto – Luftbildkarte, DOP-Auszüge
Farbplot im Format
- bis DIN A3 (Normalpapier)
- bis
40 x 40 cm
- bis
80 x 80 cm
- bis 150 x 150 cm
Größere Formate auf Anfrage
Auszug
Auszug
Auszug
Auszug
15,00 €
40,00 €
65,00 €
110,00 €
Mehrfertigung nach Nr. 3
9.4
Historische Luftbilder – Kopie, Vergrößerung, Ausschnittsvergrößerung
Nutzungsrecht für Luftbilder, deren Aufnahmejahr mehr als 50 Jahre zurückliegt:
Interne und externe Nutzung im Rahmen der Lizenz Creative Commons NamensnennungKeine Bearbeitung 3.0 Deutschland (CC-BY-ND)
Format
- Bildformat bis 23 x 23 cm
- bis
40 x 40 cm
- bis
80 x 80 cm
- bis 150 x 150 cm
Stück
Stück
Stück
Stück
30,00 €
40,00 €
65,00 €
110,00 €
Größere Formate auf Anfrage
Mehrfertigung nach Nr. 3
Ermäßigung nach der Produktmenge
- für das
11. bis 50. Stück
- ab dem
51. Stück
mit dem Faktor
0,75
0,5
Gebühren- und Preisliste der Bayerischen Vermessungsverwaltung – Stand 01.01.2017
14/17
9.5
Historische Karten
Nutzungsrecht für Uraufnahmen und für topographische Karten, deren Ausgabejahr mehr
als 50 Jahre zurückliegt:
Interne und externe Nutzung im Rahmen der Lizenz Creative Commons NamensnennungKeine Bearbeitung 3.0 Deutschland (CC-BY-ND)
Farbplot von Uraufnahmen und historischen topographischen Karten im Format
- bis DIN A3 (nur Uraufnahme)
Auszug
15,00 €
- ganzes Kartenblatt
Auszug
49,00 €
Punkt
10,00 €
Stück
Stück
10,00 €
20,00 €
Mehrfertigung nach Nr. 3
9.6
Festpunkte der Landesvermessung
9.6.1
Festpunktnachweis
9.6.2
Festpunktübersicht
- bis DIN A3
- größer als DIN A3
Gebühren- und Preisliste der Bayerischen Vermessungsverwaltung – Stand 01.01.2017
15/17
Teil D
Gebühren für Leistungen nach dem Kostenverzeichnis
Grundlage: Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz vom
12.10.2001, Kostenverzeichnis (KVz) zuletzt geändert am 16.08.2016
Keine Anwendung der allgemeinen Abrechnungsparameter nach Teil A
10
Beglaubigungen
(gemäß Tarif-Nr. 1.I.1/3 KVz)
Einheit
Beglaubigung von durch die Behörde selbst hergestellten Einzelfall
Abschriften, Fotokopien und dergleichen unabhängig von
der Seitenzahl
11
Betrag
5,00 €
Kopien
(gemäß Tarif-Nr. 1.III.0/2 KVz)
Herstellung und Überlassung von Kopien von
Entscheidungen, Bescheiden oder sonstigen Unterlagen
Schreibauslagen, ohne notwendige Entscheidung auf
Überlassung (z.B. mehrfache Fertigung von Bescheiden),
unbeglaubigt
11.1
bei Bereitstellung auf elektronischem Weg
übermittelte
Datei
11.2
bei Bereitstellung in Papierform
angefangene
Seite
- bis zu 50 Seiten
0,50 €
- für die 51. und weitere Seiten
0,15 €
11.3
Ist die Anfertigung einer Kopie besonders zeitaufwendig,
kann der Betrag nach Nr. 11.2 bis auf das Fünffache
erhöht werden.
12
Kostenbestimmungen – Katasterwesen
(gemäß Tarif-Nr. 4.II.1 KVz)
12.1
Erteilung beglaubigter Auszüge aus den Katasterbüchern und Veränderungsnachweisen (ohne Kartenbeilage)
(gemäß Tarif-Nr. 4.II.1 / 1.1 KVz)
12.1.1
Kopien ganzer Katasterbücher oder größerer Teile von
Katasterbüchern
12.1.2
2,50 €
Sonstige Kopien - schwarzweiß
- farbig
Einheit
Betrag
Seite DIN A4
Seite DIN A3
0,50 €
0,75 €
Mindestbetrag
5,00 €
Seite DIN A4
Seite DIN A3
1,50 €
2,50 €
Seite DIN A4
Seite DIN A3
3,00 €
5,00 €
Mindestbetrag
5,00 €
Gebühren- und Preisliste der Bayerischen Vermessungsverwaltung – Stand 01.01.2017
16/17
12.2
Erteilung einer Grenzeinhaltungsbescheinigung, Bescheinigungen nach § 2 Abs. 3
Satz 3 GBO oder einer Bescheinigung für den Vollzug des § 1026 BGB
(gemäß Tarif-Nr. 4.II.1 / 1.2 KVz)
Bescheinigung
12.3
Stück
20,00 €
Erteilung einer schriftlichen Auskunft aus dem Liegenschaftskataster und seinen
Unterlagen, Erteilung einer Entfernungsbescheinigung
(gemäß Tarif-Nr. 4.II.1 / 1.3 KVz)
Schriftliche Auskunft, Entfernungsbescheinigung
Einzelfall
12,50 €
bis 2.500,00 €
12.4
Übernahme der Gebäudevermessung nach § 4 GÜVO
(gemäß Tarif-Nr. 4.II.1 / 1.5 KVz)
- je betroffenes Flurstück
- höchstens je Antrag
Gebühren- und Preisliste der Bayerischen Vermessungsverwaltung – Stand 01.01.2017
25,00 €
250,00 €
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