Landesamt für Vermessung und Geoinformation • Alexandrastraße 4
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Landesamt für Vermessung und Geoinformation • Alexandrastraße 4
Vermessungsamt Schweinfurt Presseinformation Geldersheim nimmt Maß Katasterneuvermessung in Geldersheim Die Bürgermeisterin von Geldersheim, Ruth-Hanna Gube, und der Leiter des Vermessungsamts Schweinfurt, Uwe Wagner, informierten am 18. Mai 2009 über das Projekt der Katasterneuvermessung in Geldersheim. Dabei werden im Bereich des Altorts die Grundstücke neu vermessen. Die Arbeiten sollen bis Ende April 2010 abgeschlossen sein. Die Grundstücke in Geldersheim wurden 1834 erstmals durch den Geometer Maiher vermessen. Diese Daten haben dort, wo bisher keine Veränderungen an den Grundstücken stattfanden, bis heute ihre Gültigkeit. Doch in den rund 175 Jahren, die seither vergangen sind, hat sich die Technik im Bereich der Vermessung stark fortentwickelt. Was 1834 noch High-Tech war, ist heute aufgrund der höheren Genauigkeit nicht mehr zeitgemäß. 1834 erfolgte die Vermessung mit der so genannten Messtischmethode. Auf einem Stativ war eine Platte angebracht, auf der ein Bogen Papier befestigt war. Darauf bestimmte der Geometer zunächst den Standort des Messtisches selbst. Dazu und zur Übertragung weiterer Punkte aus der Natur auf das künftige Kartenblatt benutzte er eine Kippregel mit optischer Distanzmesseinrichtung, den sogenannten Reichenbachschen Distanzmesser (Bild 1: Messtisch mit Kippregel). In Ortschaften und kleinparzellierten Gebieten wurde der Grundriss im Maßstab 1:2500, ansonsten im Maßstab 1:5000 erfasst. Nach und nach füllte sich so das Blatt mit Grundstücksgrenzen, Gebäuden und Bauwerken, Abgrenzungen der Nutzungsarten, Wege und Gewässer. Für einen reibungslosen Ablauf der Vermessung hatten die Grundstückseigentümer ihre Eigentumsgrenzen durch Pflöcke zu kennzeichnen, die mit ihren Hausnummern versehen waren. Das Ergebnis wurde Uraufnahmeblatt genannt. So entstand u. a. das Ortsblatt von Geldersheim (Bild 2: Reproduktion des Ortsblattes). Die anschließende Ermittlung der Flächen erfolgte rein graphisch. Die Berechnung erfolgte auf Abdrucken der Uraufnahme, den so genannten Rechnungsblättern, die bereits Flurstücksnummern statt Hausnummern enthielten (Bild 3: Rechnungsblatt NW 092-44). Das betreffende Flurstück wurde auf dem Rechnungsblatt in einfache Rechenfiguren wie Dreiecke und Trapeze eingeteilt. Die Maße der Rechenfiguren wurden mit Zirkel und Transversalmaßstab abgegriffen und daraus die Flächen in einem so genannten Rechnungsband berechnet. Diese Flächen wurden in das Grundbuch übernommen. Durch die Katasterneuvermessung in Geldersheim werden die Grenzen in den kommenden Monaten zentimetergenau festgelegt, den jeweiligen Grundstückseigentümern gezeigt und anschließend mit Grenzzeichen abgemarkt. Im Anschluss werden die Flächen mit den exakten Koordinaten der Grenzpunkte neu berechnet und im Grundbuch berichtigt, sofern dies notwendig sein sollte. „Die Vorarbeiten wurden mit Hilfe der Satellitenvermessung bereits durchgeführt, so dass jetzt mit der Grundstücksneuvermessung begonnen werden kann. Der Technische Amtmann Karlheinz Stroh und sein Mitarbeiter Mario Richter werden für die nächste Zeit zum Ortsbild von Geldersheim gehören“, so Wagner. Telefon: 0 97 21 2 09 38 - 0 Telefax: 0 97 21 2 09 38 - 60 e-Mail: [email protected] Internet: www.vermessungsamt-schweinfurt.de Ansprechpartner: Uwe Wagner Mainberger Straße 14 97422 Schweinfurt Presseinformation Bilder Bild 1: Messtisch mit Kippregel Bild 2: Reproduktion des Ortsblattes von Geldersheim Bild 3: Rechnungsblatt NW 092-44 Telefon: 0 97 21 2 09 38 - 0 Telefax: 0 97 21 2 09 38 - 60 e-Mail: [email protected] Internet: www.vermessungsamt-schweinfurt.de Ansprechpartner: Uwe Wagner Mainberger Straße 14 97422 Schweinfurt