Informationen für Hobbygärtner
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Informationen für Hobbygärtner
Informationen für Hobbygärtner, Gartenbaubetriebe und -vereine Staudenknöterich Bei den Problemarten Riesen-Bärenklau, Staudenknöterich und Ambrosie werden die Samen durch Kompostierung nicht abgetötet. Schnittgut und unterirdische Sprosse dieser Arten sollten deshalb über die Restmülltonne entsorgt werden. Wichtig ist auch, ein Übergreifen von Zierpflanzen auf benachbarte Grundstücke, z.B. durch Ausläuferbildung, zu unterbinden. Als Alternative zu problembehafteten Gartenpflanzen bieten sich beispielsweise die Gemeine Traubenkirsche (Prunus padus) für die Spätblühende Traubenkirsche, der Wald-Geißbart (Aruncus dioicus) für den Japanischen Staudenknöterich und Johanniskraut (Hypericum perforatum) oder Gewöhnliche Goldrute (Solidago virgaurea) anstatt der invasiven Kanadischen oder Spätblühenden Goldrute an. Als Bekämpfung bzw. zur Eindämmung der Bestände ist häufig eine Maßnahmenkombination aus Mahd vor der Samenreife, Mulchen, Ausgraben der Wurzelstöcke und Nachkontrollen erforderlich. Zu artspezifischen Bekämpfungsmöglichkeiten wird auf die einschlägige Literatur verwiesen. Der Flyer ist Teil einer Faltblattserie zum Thema „Neubürger der Tier- und Pflanzenwelt in Oberfranken“, die im Rahmen der Umsetzung der Bayerischen Biodiversitätsstrategie erstellt wurde. Die Faltblätter können Sie unter www.regierung.oberfranken.bayern.de/umwelt/natur/arten_und_biotopschutz/ biodiversitaet.php herunterladen. Weiterführende Links zum Thema: www.bfn.de/0302_neobiota.html www.lfu.bayern.de/natur/neophyten/index.htm www.floraweb.de/neoflora/ www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/dateien/2433.html Neubürger der Tier- und Pflanzenwelt in Oberfranken Impressum: Herausgeber: Regierung von Oberfranken - Höhere Naturschutzbehörde Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth Telefon: 0921 604 - 0 E-Mail: [email protected] Internet: www.regierung.oberfranken.bayern.de Stand: März 2013 Bilder: G. Bergner (Essigbäume am Waldrand, Staudenknöterich, Ablagerung i. Biotop), Bildarchiv Landratsamt Wunsiedel (Riesen-Bärenklau), B. Walter (Bisam), K. Stangl (Drüsiges Springkraut am Gewässer), M. Gorny (Ablagerung von Grünschnitt, Große Telekie, Glattblatt-Aster, Punktierter Gilbweiderich) wilde Ablagerungen von Grünschnitt in der freien Natur Layout: Reg. v. OFr. / G. Bergner, B. Fischer Druck: klimaneutral mit CO2-Zertifikat Eine Information Ihrer Höheren Naturschutzbehörde im Jahrzehnt der Biodiversität Drüsiges Springkraut Riesen-Bärenklau Große Telekie Glattblatt-Aster Neubürger? Neubürger in der Tier- und Pflanzenwelt sind Organismen, die im Gebiet nicht heimisch sind und sich mit direkter oder indirekter Hilfe des Menschen nach dem Jahr 1492 ansiedeln konnten. Für diese sogenannten Neobiota wurde die Entdeckung Amerikas als zeitliche Grenze festgelegt, da in der Folge vermehrt globaler Handel einsetzte. Nicht heimische Pflanzenarten werden als „Neophyten“ und Tierarten als „Neozoen“ bezeichnet. Einige der eingeführten Arten sind durch eine hohe Konkurrenzkraft gekennzeichnet. Wenn zudem natürliche Feinde fehlen, kann es zur Massenverbreitung kommen. Bekannte Beispiele sind das Drüsige Springkraut, die Kanadische Wasserpest und der aus Amerika stammende Bisam. In Oberfranken sind von den vorkommenden 1.700 Farn- und Blütenpflanzenarten rund 200 als beständige Neubürger zu bezeichnen. Nur wenige davon sind zu echten Problempflanzen geworden. Probleme und Schäden Die von Neobiota ausgehenden Probleme sind vielfältig: Beispielsweise führen Lupine, Robinie und andere Leguminosen, durch ihre Fähigkeit Luft-Stickstoff zu binden, auf mageren Standorten zur Nährstoffanreicherung, amerikanische Flusskrebse verbreiten die für heimische Krebse tödliche Krebspest und der Riesen-Bärenklau löst bei Berührung starke allergische Reaktionen aus. Neubürger gelten nach dem Verlust und der Zerstörung von Lebensräumen als zweithäufigste Ursache für den weltweiten Rückgang an biologischer Vielfalt. Für 2008 wurden die Kosten für die Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Arten und die Behebung der durch diese Arten entstandenen Schäden, EU-weit auf rund 10 Mrd. Euro geschätzt. Allein die von der Beifuß-Ambrosie verursachten Kosten im Gesundheitswesen betragen in Deutschland etwa 32 Mio. Euro jährlich. Gesetzliche Regelungen Das Bundesnaturschutzgesetz regelt in § 40 den Umgang mit nichtheimischen Arten. Demnach ist das Ausbringen von gebietsfremden Pflanzen in der freien Natur sowie von Tieren genehmigungspflichtig. Die Beseitigung ungenehmigt ausgebrachter Organismen oder sich unbeabsichtigt in der freien Natur ausbreitender Pflanzen sowie dorthin entkommener Tiere kann angeordnet werden. Eine ordnungsgemäße Entsorgung von Gartenabfällen schreibt die Pflanzenabfall-Verordnung (PflAbfV) vor. Grünschnitt, Gras und Laub gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden. Gärtner und Neobiota Nahezu die Hälfte der bei uns beständigen, wildwachsenden Neophyten wurden als Garten- oder Kulturpflanzen eingeführt. Darunter sind auch einige besonders konkurrenzkräftige Problemarten, die in wertvolle Biotope einwachsen, heimische Arten verdrängen und ökonomische Schäden verursachen. Beispiele hierfür sind die in Gartenteiche eingesetzte Wasserpest (Elodea spec.), Staudenknöterich (Fallopia spec.), Goldrute (Solidago spec.), Lupine (Lupinus polyphyllus) aber auch Gehölze wie Essigbaum (Rhus typhina), Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina) und Robinie (Robinia pseudacacia). Weitere häufige aber etwas weniger bedrohliche „Gartenflüchtlinge“ sind verschiedene Storchschnabelarten (Geranium spec.), Punktierter Gilbweiderich (Lysimachia punctata), mehrere Fetthennenarten (Sedum spec.) sowie die Allergie auslösende und über Vogelfutter eingeschleppte Beifußblättrige Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia). Zum „Sprung“ über den Gartenzaun tragen Tiere, Samenverbreitung durch Wind, eine effektive „Wurzelvermehrung“ und häufig auch wilde Ablagerungen von Schnittgut oder Humus bei. Da Kultursorten durch Einkreuzung auch die genetische Vielfalt verändern und sich schon wenige Exemplare zu Ausbreitungszentren entwickeln können, kommt Gärtnern hierbei eine besondere Verantwortung zu. Punktierter Gilbweiderich Abhilfe und Bekämpfung Generell sollte auf eine Anpflanzung invasiver oder gesundheitsschädlicher Neopyhten verzichtet werden. Stattdessen sollten heimische Arten bevorzugt werden. Bei Gehölzen empfiehlt sich zusätzlich auf eine regionale Herkunft des Pflanzmaterials zu achten, da diese genetisch optimal angepasst sind und gegenüber nicht heimischen Arten zur größeren Insektenvielfalt beitragen. Auch Blumensaatmischungen sollten bevorzugt heimische Arten enthalten. Besonders hervorzuheben ist die ordnungsgemäße Entsorgung von Gartenabfällen. Diese dürfen keinesfalls in der freien Natur abgelagert, sondern sollten kompostiert werden!