Informationen für Hobbygärtner

Transcription

Informationen für Hobbygärtner
Informationen für Hobbygärtner,
Gartenbaubetriebe und -vereine
Staudenknöterich
Bei den Problemarten Riesen-Bärenklau, Staudenknöterich
und Ambrosie werden die Samen durch Kompostierung
nicht abgetötet. Schnittgut und unterirdische Sprosse dieser
Arten sollten deshalb über die Restmülltonne entsorgt
werden.
Wichtig ist auch, ein Übergreifen von Zierpflanzen auf
benachbarte Grundstücke, z.B. durch Ausläuferbildung, zu
unterbinden.
Als Alternative zu problembehafteten Gartenpflanzen bieten
sich beispielsweise die Gemeine Traubenkirsche (Prunus padus)
für die Spätblühende Traubenkirsche, der Wald-Geißbart
(Aruncus dioicus) für den Japanischen Staudenknöterich und
Johanniskraut (Hypericum perforatum) oder Gewöhnliche Goldrute (Solidago virgaurea) anstatt der invasiven Kanadischen oder
Spätblühenden Goldrute an.
Als Bekämpfung bzw. zur Eindämmung der Bestände ist
häufig eine Maßnahmenkombination aus Mahd vor der Samenreife, Mulchen, Ausgraben der Wurzelstöcke und Nachkontrollen erforderlich. Zu artspezifischen Bekämpfungsmöglichkeiten wird auf die einschlägige Literatur verwiesen.
Der Flyer ist Teil einer Faltblattserie zum Thema „Neubürger der Tier- und
Pflanzenwelt in Oberfranken“, die im Rahmen der Umsetzung der Bayerischen
Biodiversitätsstrategie erstellt wurde.
Die Faltblätter können Sie unter
www.regierung.oberfranken.bayern.de/umwelt/natur/arten_und_biotopschutz/
biodiversitaet.php
herunterladen.
Weiterführende Links zum Thema:
www.bfn.de/0302_neobiota.html
www.lfu.bayern.de/natur/neophyten/index.htm
www.floraweb.de/neoflora/
www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/dateien/2433.html
Neubürger der Tier- und
Pflanzenwelt in Oberfranken
Impressum:
Herausgeber: Regierung von Oberfranken
- Höhere Naturschutzbehörde Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth
Telefon:
0921 604 - 0
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.regierung.oberfranken.bayern.de
Stand:
März 2013
Bilder:
G. Bergner (Essigbäume am Waldrand, Staudenknöterich, Ablagerung i. Biotop),
Bildarchiv Landratsamt Wunsiedel (Riesen-Bärenklau),
B. Walter (Bisam),
K. Stangl (Drüsiges Springkraut am Gewässer),
M. Gorny (Ablagerung von Grünschnitt, Große Telekie, Glattblatt-Aster,
Punktierter Gilbweiderich)
wilde Ablagerungen von Grünschnitt in der freien Natur
Layout:
Reg. v. OFr. / G. Bergner, B. Fischer
Druck:
klimaneutral mit CO2-Zertifikat
Eine Information
Ihrer Höheren Naturschutzbehörde
im Jahrzehnt der Biodiversität
Drüsiges Springkraut
Riesen-Bärenklau
Große Telekie
Glattblatt-Aster
Neubürger?
Neubürger in der Tier- und Pflanzenwelt sind Organismen,
die im Gebiet nicht heimisch sind und sich mit direkter oder
indirekter Hilfe des Menschen nach dem Jahr 1492 ansiedeln
konnten. Für diese sogenannten Neobiota wurde die Entdeckung Amerikas als zeitliche Grenze festgelegt, da in der Folge
vermehrt globaler Handel einsetzte. Nicht heimische Pflanzenarten werden als „Neophyten“ und Tierarten als „Neozoen“
bezeichnet.
Einige der eingeführten Arten sind durch eine hohe Konkurrenzkraft gekennzeichnet. Wenn zudem natürliche Feinde
fehlen, kann es zur Massenverbreitung kommen.
Bekannte Beispiele sind das
Drüsige Springkraut, die Kanadische Wasserpest und der aus
Amerika stammende Bisam.
In Oberfranken sind von den vorkommenden 1.700 Farn- und
Blütenpflanzenarten rund 200 als beständige Neubürger zu
bezeichnen. Nur wenige davon sind zu echten Problempflanzen geworden.
Probleme und Schäden
Die von Neobiota ausgehenden Probleme sind vielfältig: Beispielsweise führen Lupine, Robinie und andere Leguminosen,
durch ihre Fähigkeit Luft-Stickstoff zu binden, auf mageren
Standorten zur Nährstoffanreicherung, amerikanische Flusskrebse verbreiten die für heimische Krebse tödliche Krebspest
und der Riesen-Bärenklau löst bei Berührung starke allergische
Reaktionen aus.
Neubürger gelten nach dem Verlust und der Zerstörung von
Lebensräumen als zweithäufigste Ursache für den weltweiten
Rückgang an biologischer Vielfalt.
Für 2008 wurden die Kosten für die Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Arten und die Behebung der durch diese
Arten entstandenen Schäden, EU-weit auf rund 10 Mrd. Euro
geschätzt. Allein die von der Beifuß-Ambrosie verursachten
Kosten im Gesundheitswesen betragen in Deutschland etwa
32 Mio. Euro jährlich.
Gesetzliche Regelungen
Das Bundesnaturschutzgesetz regelt in § 40 den Umgang
mit nichtheimischen Arten. Demnach ist das Ausbringen von
gebietsfremden Pflanzen in der freien Natur sowie von Tieren
genehmigungspflichtig. Die Beseitigung ungenehmigt ausgebrachter Organismen oder sich unbeabsichtigt in der freien
Natur ausbreitender Pflanzen sowie dorthin entkommener
Tiere kann angeordnet werden.
Eine ordnungsgemäße Entsorgung von Gartenabfällen
schreibt die Pflanzenabfall-Verordnung (PflAbfV) vor. Grünschnitt, Gras und Laub gelten rechtlich als Abfall und dürfen
nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden.
Gärtner und Neobiota
Nahezu die Hälfte der bei uns beständigen, wildwachsenden
Neophyten wurden als Garten- oder Kulturpflanzen
eingeführt. Darunter sind auch einige besonders
konkurrenzkräftige Problemarten, die in wertvolle
Biotope einwachsen, heimische Arten verdrängen und
ökonomische Schäden verursachen. Beispiele hierfür sind
die in Gartenteiche eingesetzte Wasserpest (Elodea spec.),
Staudenknöterich (Fallopia spec.), Goldrute (Solidago spec.),
Lupine (Lupinus polyphyllus) aber auch Gehölze wie Essigbaum
(Rhus typhina), Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina)
und Robinie (Robinia pseudacacia). Weitere häufige aber
etwas weniger bedrohliche „Gartenflüchtlinge“ sind
verschiedene Storchschnabelarten (Geranium spec.), Punktierter
Gilbweiderich (Lysimachia punctata), mehrere Fetthennenarten
(Sedum spec.) sowie die Allergie auslösende und über
Vogelfutter eingeschleppte Beifußblättrige Ambrosie
(Ambrosia artemisiifolia).
Zum „Sprung“ über den Gartenzaun
tragen Tiere, Samenverbreitung durch
Wind, eine effektive „Wurzelvermehrung“ und häufig auch wilde Ablagerungen von Schnittgut oder Humus
bei. Da Kultursorten durch Einkreuzung auch die genetische Vielfalt
verändern und sich schon wenige
Exemplare zu Ausbreitungszentren
entwickeln können, kommt Gärtnern
hierbei eine besondere Verantwortung
zu.
Punktierter Gilbweiderich
Abhilfe und Bekämpfung
Generell sollte auf eine Anpflanzung invasiver oder gesundheitsschädlicher Neopyhten verzichtet werden. Stattdessen
sollten heimische Arten bevorzugt werden. Bei Gehölzen
empfiehlt sich zusätzlich auf eine regionale Herkunft des
Pflanzmaterials zu achten, da diese genetisch optimal
angepasst sind und gegenüber nicht heimischen Arten zur
größeren Insektenvielfalt beitragen. Auch Blumensaatmischungen sollten bevorzugt heimische Arten enthalten.
Besonders hervorzuheben ist die ordnungsgemäße Entsorgung von Gartenabfällen. Diese dürfen keinesfalls in der freien Natur abgelagert, sondern sollten kompostiert werden!