Sportgeschosse

Transcription

Sportgeschosse
Bestellung
An:
Von:
Huf Nachfolg. GmbH & Co. KG
Marienborner Straße 53
D-55128 Mainz
Tel. + 49 (0) 6131 90 79 330
Fax. + 49 (0) 6131 90 79 211
Name:
Vorname:
PLZ:
Ort:
Strasse:
Tel. / Fax.
*) Bei Bestellungen innerhalb Deutschlands unter einem Warenwert von 100,- € erheben wir eine
Versandpauschale von 5,- €
Artikel
GeschossTyp
Diameter
Gewicht
Preis pro Anzahl
Anzahl
Packung Pack- Summe
pro
Packung inkl. MwSt. ungen
Geschoss 10,2mm(.408)
Sport
30,4 g
25
77,50 €
Geschoss 12,7mm(.50)
Sport
49,7 g
25
77,50 €
Geschoss 12,7mm(.50)
Sport HP
48,1 g
25
77,50 €
Patrone
12,7mm(.50)
Sport
49,7 g
10
123,00 €
Patrone
12,7mm(.50)
Sport HP
48,1 g
10
123,00 €
Durch meine Unterschrift akzeptiere ich die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen Huf Nachfolg. GmbH & Co. KG.
Datum:
*) Versandpauschale
Unterschrift:
Endsumme:
Bitte senden Sie uns nur das Bestellformular zurück. Die AGB sind für Ihre Unterlagen bestimmt.
Irrtum und Druckfehler vorbehalten.
Mit diesem Bestellformular verlieren alle vorherigen ihre Gültigkeit. Datum 01.01.2006
Seite 1 von 1
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kaufhaus Huf Nachf. GmbH & Co. KG - Abt. Waffenhandel
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kaufhaus Huf Nachf. GmbH & Co. KG - Abt. Waffenhandel
(im Folgenden „Huf KG“ genannt)
für den Verkauf von Produkten
(im Folgenden „Huf KG“ genannt)
für den Verkauf von Produkten
Stand Dezember 2005
Allgemeine Bedingungen für den Verkauf
von Produkten der Kaufhaus Huf Nachf. GmbH & Co. KG –
Abteilung Waffenhandel
Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert. Die
Gegenleistung, soweit bereits erbracht, wird unverzüglich zurückerstattet.
I. Allgemeines – Geltungsbereich
III. Zahlungsbedingungen
1. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kaufhaus Huf Nachf. GmbH & Co. KG, Mainzer Straße 26, 55218 Ingelheim für den Verkauf von Produkten, mit
denen sich der Besteller bei Auftragserteilung einverstanden
erklärt. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Huf KG gelten nur, wenn sie von dieser ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
2. Entgegenstehenden oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Huf KG abweichenden Bedingungen oder vertragsändernden Bestimmungen des Bestellers wird hiermit widersprochen; sie werden der Huf KG gegenüber nur wirksam,
wenn die Huf KG diesen Änderungen schriftlich zustimmt.
Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass eine Bestellung
unter Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Bestellers erfolgt.
3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Huf KG für den
Verkauf von Produkten sind Grundlage auch für alle künftigen
Geschäfte zwischen der Huf KG und dem Besteller.
4. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche
Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird,
ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche
oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird
und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handeln.
1. Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
2. Die auf der Website der Huf KG genannten Preise sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich in Euro bei
Abholung der Ware durch den Besteller beim jeweiligen Vertriebspartner (Büchsenmacher).
3. Die Zahlung ist mit dem Vertragsschluss sofort fällig und hat
spätestens bei Übergabe der Ware zu erfolgen. Der Besteller
kann insofern an den Vertriebspartner (Büchsenmacher) der
Huf KG schuldbefreiend leisten.
4. Alle Preise verstehen sich ohne Skonto oder sonstige Nachlässe.
5. Hinsichtlich erwerbsbeschränkter Produkte verpflichtet sich
der Besteller, die Ware innerhalb von zehn Tagen ab dem bei
der Bestellung bekannt gemachten Abholungstermin, beim
jeweiligen in der Annahmebestätigung benannten Vertriebspartner abzuholen und den Kaufpreis zu entrichten. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Besteller in Zahlungsverzug.
6. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die Huf KG berechtigt,
Verzugszinsen für Verbraucher in Höhe von 5% und für Unternehmer in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz
der EZB nach Diskontüberleitungsgesetz zu berechnen.
7. Dem Besteller stehen Zurückbehaltungsrechte nur zu, soweit
deren Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht und diese rechtskräftig festgestellt oder von der Huf KG
schriftlich anerkannt worden sind.
Stand Dezember 2005
2. Beim Versendungskauf von Waren, die keiner Erwerbsbeschränkung nach dem Waffengesetz unterliegen, oder im
Rahmen des Vertragsschlusses mit einem Unternehmer, geht
die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware – auch bei Teillieferung – mit der
Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer
oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den Unternehmer über. Die Verpackung erfolgt mit üblicher Sorgfalt. Die Auswahl und Beauftragung eines geeigneten Transportunternehmens für den Unternehmer steht im Ermessen der Huf KG, sofern nicht eine
gegenteilige Vereinbarung getroffen wurde. Die Huf KG ist berechtigt, zu Gunsten und auf Kosten des Unternehmers eine
Transportversicherung abzuschließen.
3. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr
mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
VI. Rückgaberecht
1. Nur für Rechtsgeschäfte, die ein Verbraucher abschließt,
besteht ein gesetzliche Rückgaberecht innerhalb von zwei
Wochen, ohne dass es seitens des Verbrauchers einer
Begründung für die Rückgabe bedürfte.
2. Die Zwei-Wochen-Frist beginnt im Zeitpunkt des Erhalts der
Ware; sie wird durch Rücksendung der vollständigen, ungebrauchten und unbeschädigten Ware an die
Kaufhaus Huf Nachf. GmbH & Co. KG - Abt. Waffenhandel
Mainzer Straße 26
55218 Ingelheim
gewahrt.
II. Vertragsschluss
IV. Lieferungen
1. Sämtliche Angaben zu den Produkten sind freibleibend und
stellen die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar (invitatio ad offerendum). Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
1. Bei Vertragsschluss mit einem Verbraucher wird grundsätzlich ein Versendungskauf von Produkten, die einer Erwerbsbeschränkung nach dem Waffengesetz unterliegen,
ausgeschlossen. Diese Ware kann ausschließlich durch den
Besteller bei dem vereinbarten und in der Annahmeerklärung
durch die Huf KG bestätigten Vertriebspartner (Büchsenmacher), nach Vorlage einer gültigen Erwerbserlaubnis nach dem
Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland, persönlich
abgeholt werden.
2. Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich sein Vertragsangebot. Die Huf KG wird den Zugang der Bestellung
des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangbestätigung
stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.
Die Zugangbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
3. Ein Vertragsschluss kommt erst durch Abgabe der Annahmeerklärung seitens der Huf KG wirksam zustande.
4. Die Huf KG ist berechtigt, das in der Bestellung liegende
Vertragsangebot innerhalb von sieben Werktagen nach Eingang anzunehmen.
Die Huf KG ist berechtigt, die Annahme der Bestellung abzulehnen.
Die Huf KG ist berechtigt, die Bestellmenge zu begrenzen.
5. Der Vertragsschluss erfolgt, sofern es sich um erwerbsbeschränkte Produkte nach dem Waffengesetz handelt,
unter dem Vorbehalt, dass der Besteller in eigenem Namen handelt und zum Erwerb von Waffen oder Munition
berechtigt ist und insofern im Besitz einer gültigen Erwerbsberechtigung nach dem Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland ist und diese dem in der Annahmeerklärung durch die Huf KG bestätigten Vertriebspartner (Büchsenmacher) vorlegt.
6. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle
nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung,
nicht oder nur teilweise zu leisten.
2. Der Besteller verpflichtet sich, nach Erhalt einer Benachrichtigung zur Abholung der Ware, diese innerhalb von vierzehn
Tagen beim jeweiligen in der Annahmebestätigung benannten
Vertriebspartner abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist kommt
der Besteller in Annahmeverzug.
3. Lieferungen an Unternehmer erfolgen nur nach vorheriger
Vereinbarung und sofern der Huf KG eine gültige Erwerbserlaubnis nach dem Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland vorliegt.
Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise
eine Lieferfrist schriftlich zugesagt wurde.
Der Versand erfolgt auf Rechnung des Bestellers.
V. Gefahrübergang
1. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen
Verschlechterung der Ware geht auch bei Teillieferung mit
der Übergabe der Ware durch den Vertriebspartner (Büchsenmacher) der Huf KG auf den Besteller über.
Seite 1 von 4
3. Eine Rückgabe von Waren die einer Erwerbsbeschränkung nach dem Waffengesetz unterliegen, kann nur nach
vorheriger Rücksprache mit der Huf KG erfolgen, da an
den Transport solcher Waren besondere Anforderungen
gestellt werden.
4. Das Rückgaberecht gilt nicht für Artikel, die die Huf KG nicht
im Lager führt und die von der Huf KG auf ausdrücklichen
Kundenwunsch hin beschafft wurden.
5. Sofern der Besteller sein Rückgaberecht durch Rücksendung
ausüben möchte, hat er die Rücksendungsabsicht der Huf KG
rechtzeitig anzuzeigen
Ergänzend gelten die Regelungen des Artikel XII.
6. Werden beschädigte oder defekte Artikel zurückgegeben, so
ist der Besteller der Huf KG gegenüber zum Schadensersatz
verpflichtet.
VII. Kulanzrücknahme / Annahmeverweigerung
1. Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, erfolgt eine
Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung.
Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftersuchen, deren
Ursache die Huf KG nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Huf KG.
2. Nimmt ein Besteller, der nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist,
die verkaufte Ware nicht ab, so ist die Huf KG berechtigt,
wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz
zu verlangen, es sei denn, der Besteller weist nach, dass ein
Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behält sich die Huf
KG das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer
des Annahmeverzugs des Käufers ist die Huf KG berechtigt,
die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei
einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während
der Dauer des Annahmeverzugs hat der Besteller an die Huf
KG für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 150,- Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der
Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden
nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Die Huf KG behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis
sämtliche Forderungen von Huf KG gegen den Besteller aus
der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Das gilt auch dann,
wenn einzelne oder sämtliche der Forderungen von der Huf
KG in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der
Saldo gezogen und anerkannt ist.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere
bei Zahlungsverzug, ist die Huf KG berechtigt, die Ware herauszuverlangen. In der Zurücknahme der Ware liegt kein
Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, die Huf KG hätte dies
ausdrücklich schriftlich erklärt. Die Huf KG ist nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
3. Der Besteller ist verpflichtet die Ware pfleglich zu behandeln;
insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend
zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Pflegearbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene
Kosten rechzeitig durchführen.
4. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller die Huf KG unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
damit eine Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO erhoben
werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Huf
KG die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den
der Huf KG entstandenen Ausfall.
5. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu verkaufen; er tritt der Huf KG jedoch
bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des FakturaEndbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) der Forderungen
der Huf KG ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen
seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig
davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der
Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis
der Huf KG, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon
unberührt. Die Huf KG verpflichtet sich jedoch, die Forderung
nicht einzuziehen, so lange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt,
nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag
auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der
Fall, so kann die Huf KG verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt,
alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die
Abtretung mitteilt.
6. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Besteller wird stets für die Huf KG vorgenommen. Wird die Ware mit
anderen, der Huf KG gehörenden Gegenständen verarbeitet,
so erwirbt diese das Miteigentum an der neuen Sache im Ver-
Seite 2 von 4
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kaufhaus Huf Nachf. GmbH & Co. KG - Abt. Waffenhandel
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kaufhaus Huf Nachf. GmbH & Co. KG - Abt. Waffenhandel
(im Folgenden „Huf KG“ genannt)
für den Verkauf von Produkten
(im Folgenden „Huf KG“ genannt)
für den Verkauf von Produkten
Stand Dezember 2005
hältnis des Wertes der Ware (Faktura-Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung
entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt stehende Ware.
Wird die Ware mit anderen, der Huf KG nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die Huf KG das
Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Ware (Faktura-Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu
den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der
Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die
Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt
als vereinbart, dass der Besteller der Huf KG anteilig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die Huf KG.
7. Die Huf KG verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten
auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Huf KG.
IX. Ausschluss des Rücktritts
Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Mainz.
5. Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie
treten
keine
neuen
Gewährleistungs/Garantiefristen in Kraft; § 203 BGB bleibt unberührt.
6. Soweit durch die Huf KG technische Angaben erfolgen, handelt es sich diesbezüglich um Herstellerangaben; diese Angaben erfolgen ohne Gewähr.
2. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf
von Produkten und Dienstleistungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen der Huf KG und dem Besteller gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-)Rechtsordnungen,
insbesondere des UN-Kaufrechts.
7. Angaben in bei Vertragsschluss gültigen Beschreibungen über
Lieferumfang, Aussehen, etc. stellen keine zugesicherte Eigenschaft dar.
XV. Schutzrechte Dritter
XI. Haftungsbeschränkungen und –freistellungen sowie
Verjährungsbeschränkungen
1. Mit Ausnahme der Haftung für eine Verletzung von Leben,
Körper und Gesundheit sind weitergehende Ansprüche des
Bestellers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Huf KG haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am
Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere
haften die Huf KG nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
1. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht auf einem Mangel der
Ware beruht, kann der Besteller nur zurücktreten, wenn der
zum Rücktritt berechtigende Umstand auf einem von der Huf
KG zu vertretenden Verschulden beruht. Bei unerheblicher
Pflichtverletzung ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
Dies gilt auch, wenn und soweit Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Huf KG vorliegen.
Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden
auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach
§§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht.
2. Ein Rücktritt ist ferner in den Fällen ausgeschlossen, in denen
der Besteller gesetzlich nur noch zum Wertersatz anstelle einer Rückgewähr der Ware verpflichtet wäre.
X. Gewährleistung
1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten
die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
2. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch
sieben Werktage nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend §
377 HGB.
Stand Dezember 2005
dungsersatz i.S.d. § 478 II BGB fordern, beschränkt sich dieser auf max. 2% des ursprünglichen Warenwerts.
2. Soweit dem Besteller Schadensersatzansprüche zustehen,
verjähren diese mit einer Frist von einem Jahr. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten
die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
3. Der Besteller stellt die Huf KG von allen Nachteilen frei, die
dieser durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Bestellers – gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig - entstehen können.
1. Im Fall einer angeblichen Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte durch Ergebnisse der von der Huf
KG erbrachten Lieferungen oder Leistungen wird die Huf KG
nach eigener Wahl entweder ein Nutzungsrecht erwirken, die
Produkte so ändern, dass die Schutzrechte nicht verletzt werden oder die Produkte austauschen. Ist dies der Huf KG nicht
zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.
4. Mit der Akzeptierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bestätigt der Besteller, auf die Erfordernisse einer gültigen
Waffenerwerbsberechtigung hingewiesen worden zu sein.
5. Mit der Akzeptierung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
bestätigt der Besteller, eine gemäß § 34 WaffG berechtigte
Person zu sein und eine gültige Erlaubnis zum Erwerb und
Besitz von Schusswaffen und Munition in der Bundesrepublik
Deutschland zu haben.
6. Die Auslieferung der Ware kann nur nach Vorlage der hierzu
erforderlichen Erlaubnisurkunde im Original erfolgen. Die Prüfung der Erlaubnis wird vom jeweiligen Büchsenmacher vor
Ort durchgeführt. Die Erlaubnis, sowie ein gültiger Personalausweis sind bei der Abholung dem Vertriebspartner (Büchsenmacher) zwingend vorzulegen.
XVIII. Schlussbestimmungen
2. Die Pflicht der Huf KG zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. X.
3. Die vorstehend genannten Verpflichtungen der Huf KG bestehen nur, soweit der Besteller die Huf KG über die von Dritten
geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, eine Verletzung nicht anerkennt und der Huf KG alle
Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.
4. Die Huf KG haftet nicht für die Verletzung von gewerblichen
Schutzrechten oder Urheberrechten, wenn diese auf eine Änderung der Ergebnisse der Lieferungen und Leistungen beruhen, die ganz oder teilweise nicht von der Huf KG ausgeführt
oder autorisiert waren. Die Huf KG haftet ferner nicht für
Schutzrechtsverletzungen, die aus einer für die betreffenden
Ergebnisse der Leistungen nicht vertraglich vorgesehenen
Verwendung resultieren.
5. Weitergehende oder andere als die in diesem Artikel geregelte Ansprüche sind ausgeschlossen.
XII. Rücktritt bei Vermögensverschlechterung
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
XVI. Verwendung von Kundendaten
Einen Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anpruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel
selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für
die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
3. Soweit ein Mangel der Kaufsache innerhalb eines Jahres
nach Lieferdatum auftritt, ist der Verbraucher nach seiner
Wahl zur Geltendmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware berechtigt (Nacherfüllung). Im Rahmen der Lieferung mangelfreier Ware gilt der
Tausch in höherwertigere Produkte bereits jetzt als akzeptiert.
Ist die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig
hohen Kosten verbunden, beschränkt sich der Anspruch auf
die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Weitergehende
Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags, können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur
Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
4. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so ist
die Huf KG innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach ihrer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier
Ware im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines
Jahres ab Lieferdatum beschränken sich seine Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift
nach Wahl der Huf KG. Sollte der Unternehmer Aufwen-
Die Huf KG kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ihr eine
Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Insolvenz- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung der Insolvenz
mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere
konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt werden.
XIII. Rücksendungen
Rücksendungen, gleich aus welchem Grunde, dürfen nur mit
Zustimmung der Huf KG vorgenommen werden und müssen
Porto – oder frachtfrei erfolgen. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen, können also gegebenenfalls nicht
fristwahrend wirken. Gleiches gilt für Mängel der Frankierung.
Das Transportrisiko für Rücksendungen trägt der Besteller.
XIV. Gerichtsstand, anwendbares Recht
1. Soweit der Besteller Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher
Seite 3 von 4
Die für die Abwicklung der Bestellung erforderlichen Daten
werden unter Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und vertraulich behandelt. Der
Verkäufer (Unternehmer) behält sich jedoch vor, Daten zum
Zwecke der Kreditprüfung anderen Unternehmen sowie Auskunfteien zu übermitteln.
XVII. Erwerb von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und
Munition
1. Sämtliche auf dieser Internetseite angebotenen Waren unterliegen dem Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland
(WaffG) und sind nur beschränkt erwerbbar.
2. Gemäß § 34 WaffG dürfen Waffen oder Munition nur berechtigten Personen überlassen werden. Die Berechtigung muss
offensichtlich sein oder nachgewiesen werden.
3. Ein Erwerb der angebotenen Waren kann ausschließlich von
hierzu gemäß §§ 10 und 13 ff. WaffG berechtigten Personen
erfolgen. Dies sind Personen, die die Erlaubnis zum Erwerb
und Besitz von Schusswaffen und Munition in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Seite 4 von 4
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird
durch eine des geltenden Rechts ersetzt, die dem Sinn und
Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer
Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.