Preisliste 2016 - MEIER Betonwerke GmbH

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Preisliste 2016 - MEIER Betonwerke GmbH
Preisliste 2016
Monolithische Behälter
Regenwasserzisternen
Kleinkläranlagen
Behälter-Preisliste 2016
Regenwasserzisternen
Das Team.
Reihe oben: Christian Franke (BW), Reiner Mertl (BW), Petra Scharl (BW),
Josef Geissler (BW), Heinz Pflüger (BW), Gerhard Hierl (BW), Jörg Herrmann (BS),
Stefan Barthel (BS), Rudi Schrammel (BS), Markus Wiesner (BS)
Reihe unten: Thomas Weißhäupl (BW), Bernd Übler (DI), Siegfried Nest (BW),
Josef Meier (GF), Martin Meier (GF), Wolfgang Fruth (DI), Hermann Bär (BS),
Helmut Hummer (BS)
(BW) MEIER Betonwerke, (BS) MEIER Baustoffhandel, (DI) Disposition, (GF) Geschäftsführung
Ihre Ansprechpartner
GESAMT VERTRIEB
VERK AUFSBER ATUNG
Siegfried Nest
Reiner Mertl
Telefon(09186) 918–140
Telefax (09186) 918 –204
Telefon(09186) 918–142
Telefax (09186) 918–143
[email protected]
[email protected]
DISPOSITION
Bernd Übler
Wolfgang Fruth
Telefon(09186) 918–158
Telefax (09186) 918 –161
Telefon(09186) 918–162
Telefax (09186) 918–161
[email protected]@meier-betonwerke.de
IMPRESSUM°
MEIER Betonwerke GmbH
Zur Schanze 2
92283 Lauterhofen
2
Telefon (09186) 918-0
Telefax (09186) 918-100
[email protected]
www.meier-betonwerke.de
Herausgeber:
MEIER Betonwerke GmbH
Inhalt:
Reiner Mertl
Änderungen
vorbehalten
Design/Umsetzung:
haas.grotesk.
Werk Lauterhofen // gültig ab 1. April 2016
B
ehälter-Preisliste 2016
Einbaumaße und Gewichte
Regenwasserzisternen
Volumen
m3
Gesamthöhe
mit Konus
Göbeldeckel 5t
Behälterhöhe
Einlaufhöhe
Gesamtgewicht
Schwerstes
Einzelteil
4
2180 mm
1500 mm
1320 mm
5,20 t
3,90 t
5
2430 mm
1750 mm
1570 mm
5,65 t
4,35 t
6
2680 mm
2000 mm
1820 mm
6,10 t
4,80 t
8
3180 mm
2500 mm
2320 mm
7,00 t
5,70 t
Kleinkläranlagen / Monolithbehälter
1-Kammer-Behälter
Volumen
m3
Gesamthöhe
mit Konus
Göbeldeckel 5t
Behälterhöhe
Einlaufhöhe
Gesamtgewicht
Schwerstes
Einzelteil
4
2180 mm
1500 mm
1280 mm
5,20 t
3,90 t
4,8
2430 mm
1750 mm
1530 mm
5,65 t
4,35 t
6,4
2830 mm
2150 mm
1930 mm
6,30 t
5,00 t
8
3180 mm
2500 mm
2280 mm
7,00 t
5,70 t
Volumen
m3
Gesamthöhe
mit Konus
Göbeldeckel 5t
Behälterhöhe
Einlaufhöhe
Gesamtgewicht
Schwerstes
Einzelteil
3,8
2180 mm
1500 mm
1280 mm
5,55 t
4,25 t
4,7
2430 mm
1750 mm
1530 mm
6,08 t
4,78 t
6,2
2830 mm
2150 mm
1930 mm
6,92 t
5,62 t
7,5
3180 mm
2500 mm
2280 mm
7,80 t
6,50 t
Volumen
m3
Gesamthöhe
mit Konus
Göbeldeckel 5t
Behälterhöhe
Einlaufhöhe
Gesamtgewicht
Schwerstes
Einzelteil
4,6
2430 mm
1750 mm
1530 mm
6,30 t
5,00 t
6
2830 mm
2150 mm
1930 mm
7,23 t
5,93 t
7,3
3180 mm
2500 mm
2280 mm
8,20 t
6,90 t
9,5
2430 mm
1750 mm
1530 mm
11,73 t
4,78 t
12,6
2830 mm
2150 mm
1930 mm
13,22 t
5,62 t
15,3
3180 mm
2500 mm
2280 mm
14,80 t
6,50 t
2-Kammer-Behälter
3-Kammer-Behälter
Außendurchmesser bei den Behältern
Außendurchmesser mit Auftriebsicherung
im Bodenbereich (Mehrgewicht 480 kg)
2400 mm
2840 mm
Werk Lauterhofen // gültig ab 1. April 2016
3
Behälter-Preisliste 2016
MEIER Regenwasserzisterne
Ausführungen
Volumen
m3
Typ B
4
Typ G
Typ S
Typ K
bis 300 m²
MC bis 200 m2
VF1 bis 350 m2
MC bis 200 m2
VF1 bis 350 m2
920,—
1.375,—
1.225,—
1.355,—
2.545,—
2.670,—
5
970,—
1.425,—
1.270,—
1.395,—
2.585,—
2.715,—
6
1.045,—
1.485,—
1.330,—
1.460,—
2.650,—
2.775,—
8
1.240,—
1.695,—
1.530,—
1.650,—
2.850,—
2.965,—
Alle Preise ab Werk Lauterhofen zzgl. ges. MwSt.
Beschreibung
Typ B:
• Monolithbehälter mit Ein-/Auslauf und Entnahmeöffnung DN 100
• mit Konus und Göbeldeckel (5 t)
• mit eingebautem Überlaufsiphon aus KG-Teilen DN 100
Typ G:
• wie Typ B, jedoch mit Gartenpaket für bauseitigen Einbau:
• Filterkorb (bis 300 m2 Auffangfläche)
• automatische Druckpumpe „Blue Rain“
• 4 m Druckschlauch inkl. Verschraubungen
• Wasserverteiler „Rain Star“
Typ SMC:
• wie Typ B, jedoch zusätzlich werksseitig vormontiert mit:
• beruhigtem Zulauf
• Überlaufsiphon „Solo“ mit Nagetiersperre NEU
• Feinfilter „Mc Clean“ (bis 200 m2 Auffangfläche)
Typ SVF:
• wie Typ B, jedoch zusätzlich werksseitig vormontiert mit:
• beruhigtem Zulauf
• Überlaufsiphon „Solo“ mit Nagetiersperre NEU
• inkl. Volumenfilter VF1 mit Teleskopverlängerung für bauseitigen Einbau vor der Zisterne (bis 350 m2 Auffangfläche)
Typ KMC/KVF:
• wie Typ S, jedoch zusätzlich mit:
• Regenwasserzentrale „Mc Rain“ (Hauswasserwerk, Anlagensteuerung, Trinkwassernachspeisung)
• schwimmende Ansauggarnitur inkl. Schwimmerkugel, Rückschlagventil
•Dichtsatz
4
Werk Lauterhofen // gültig ab 1. April 2016
B
ehälter-Preisliste 2016
Kombianlagen
Bei Bedarf von größeren Volumina können mehrere Behälter miteinander verbunden werden. Um eine gleichmäßige Befüllung und Entleerung
zu gewährleisten, werden zusätzlich KG-Muffen DN 150 ca. 10 cm über dem Behälterboden innen eingebaut. Diese müssen bauseits verrohrt
werden.
Zubehör einzeln
Bezeichnung
Preis € / Stück
Formteil für beruhigten Zulauf
42,—
Twinfilter
617,—
Betonteil für Twinfilter
336,—
Volumenfilter VF1 mit Teleskopverlängerung
315,—
Teleskopverlängerung für VF1, einzeln
88,—
Feinfilter “Mc Clean“
170,—
Filterkorb
68,—
Überlaufsiphon aus KG-Teilen DN 100
25,—
Überlaufsiphon „Solo“ mit Nagetiersperre
NEU
Nagetiersperre DN 100 für KG-Siphon
49,—
22,—
Regenwasserzentrale „Mc Rain“
1.210,—
automatische Druckpumpe „Blue Rain“
360,—
schwimmende Ansauggarnitur
87,—
Dichtsatz
54,—
Wasserverteiler „Rain Star“
90,—
4 m Druckschlauch
24,—
Beschriftungsset
24,—
Gartenpaket: (bestehend aus) Filterkorb, automatische Druckpumpe „Blue Rain“,
Wasserverteiler „Rain Star“, 4 m Druckschlauch mit Verschraubungen
499,–
Alle Preise ab Werk Lauterhofen zzgl. ges. MwSt.
Der ordnungsgemäße Betrieb und die Wartung des Behälters liegen in der Verantwortung des Betreibers
Werk Lauterhofen // gültig ab 1. April 2016
5
Behälter-Preisliste 2016
MEIER – Retentionszisternen
Ausführungen
Volumen
m3
MEIER -­Retentionszisterne
COMFORT
5
1.635,–
6
1.710,–
8
1.905,–
Alle Preise ab Werk Lauterhofen zzgl. ges. MwSt.
KEINE LAGERWARE – Anlagen werden auftragsbezogen produziert – weitere Größen und Varianten auf Anfrage
Beschreibung
• Monolithbehälter mit Ein-­/Auslauf-­und Entnahmeöffnung DN 100
Aufteilung von Retentions– und Speichervolumen variabel
• mit Konus und Göbel (5 t)
anschlussfertig werksseitig vormontiert mit:
• Evo Retentionsfilter Basket INOX mit Schmutzfangkorb aus Edelstahl
• beruhigtem Zulauf
• Evo-­Retentionsdrossel Basis mit Schwimmkugel Durchflussmenge variabel (0,1 – 1,0 l/s)
• Überlaufsiphon aus KG-­Teilen
•Rohrschelle
• Kernbohrung inkl. Forsheda Dichtung für DN 100
Zubehör einzeln
Bezeichnung
Preis € / Stück
Evo Retentionsfilter Basket INOX mit Schmutzfangkorb aus Edelstahl
210,—
Formteil für beruhigten Zulauf DN 100
42,—
Evo-­Retentionsdrossel Basis mit Schwimmkugel Durchflussmenge variabel (0,1 – 1,0 l/s)
110,—
Überlaufsiphon aus KG-­Teilen DN 100
25,—
Rohrschelle für DN 100
11,90
Kernbohrung inkl. Forsheda Dichtung für DN 100
65,—
Alle Preise ab Werk Lauterhofen zzgl. ges. MwSt.
6
Werk Lauterhofen // gültig ab 1. April 2016
B
ehälter-Preisliste 2016
KLARO – SBR-­Kleinkläranlage
Ausführungen
EW
Volumen
m3
Komplettanlage mit KLARO-­Rüstsatz
und Monolithbehälter, Ablaufklasse C
Komplettanlage mit KLARO-­Rüstsatz
und Monolithbehälter, Ablaufklasse N/D
4
3,8
3.890,—
3.940,—
6
4,7
4.160,—
4.220,—
8
6,2
4.430,—
4.590,—
10 – 12
7,5
4.990,—
5.090,—
Alle Preise ab Werk Lauterhofen zzgl. ges. MwSt.
Beschreibung
Monolithischer Zweikammerbehälter mit Konus und Göbeldeckel (5 t) mit Ein-­und Auslauf DN 150 mm, mit Leerrohranschluss im Konus
aus KG-­Muffe DN 100 mm, inkl. KLARO-­SBR Rüstsatz mit KL-­Plus-­Steuerung inkl. Netzausfall-­Warnmelder, Unterlasterkennung und Überstaualarm, sowie Innenschaltschrank, Luftschlauchpaket 10 m (3 x 13 mm, 1 x 19 mm) und Probenahmemöglichkeit.
Der ordnungsgemäße Betrieb und die Wartung des Behälters liegen in der Verantwortung des Betreibers.
Zubehör einzeln
Bezeichnung
Preis € / Stück
Aufpreis Luftschlauchpaket 20 lfm
75,—
Schlauchverschlusskappe DN 100
16,40
Außensäule Kunststoff für Verdichter LA 60, LA 80 , DT 4.6, DT 4.8
228,—
Außensäule Kunststoff für Verdichter LA 120, DT 4.10
436,—
Zusatzmodul für UV-­Entkeimung 4 – 8 EW mit Druckluft
2.007,—
Zusatzmodul für UV-­Entkeimung 8 – 10 EW mit Tauchpumpe
2.244,—
Verlängerungskabel für UV-­Modul 10 m
46,90
Ersatzstrahler S 50
201,—
Tauchmotorpumpe mit Schwimmerschalter und 20 m Kabel
221,—
Montageset für Tauchpumpe mit Probenahmeflasche und Anschlusszubehör
201,—
Montage und Inbetriebnahme bei Komplettanlagen
250,—
Nachrüstsatz und Montage
auf Anfrage
Alle Preise ab Werk Lauterhofen zzgl. ges. MwSt.
Werk Lauterhofen // gültig ab 1. April 2016
7
Behälter-Preisliste 2016
MEIER – Monolithbehälter
Ausführungen
Volumen
m3
1-­Kammerbehälter
Volumen
m3
2-­Kammerbehälter
Volumen
m3
3-­Kammerbehälter
4
895,—
3,8
1.155,—
––
––
4,8
960,—
4,7
1.200,—
4,6
1.420,—
6,4
1.080,—
6,2
1.365,—
6
1.530,—
7,8
1.235,—
7,5
1.530,—
7,3
1.800,—
––
––
––
––
9,5*
2.160,—
––
––
––
––
12,6*
2.445,—
––
––
––
––
15,3*
2.765,—
Alle Preise ab Werk Lauterhofen zzgl. ges. MwSt.
Beschreibung
Monolithischer Behälter mit Konus und Göbeldeckel (5 t) mit 2 Einläufen und 1 Auslauf aus KG-Muffe DN 150
* 2-Behälter Anlagen
Der ordnungsgemäße Betrieb und die Wartung des Behälters liegen in der Verantwortung des Betreibers.
Behälteraufpreise
Bezeichnung
Preis € / Stück
Kunststoffdeckel bis 600 kg Radlast (für Regenwasserzisternen Typ G + MC empfohlen)
50,—
Begu-­Schachtabdeckung Klasse B (12,5 t)
71,—
Begu-­Schachtabdeckung Klasse D (40,0 t)
145,—
MEIER Übergangsplatte Klasse A, DN 240 cm, Höhe 16 cm mit 1 Einstiegsöffnung DN 62,5 cm
235,—
MEIER Übergangsplatte Klasse B, DN 240 cm, Höhe 20 cm mit 1 Einstiegsöffnung DN 62,5 cm
354,—
MEIER Übergangsplatte Klasse A, DN 240 cm, Höhe 16 cm mit 2 Einstiegsöffnungen DN 62,5 cm
und 2 Göbeldeckel ( 5 t)
373,—
MEIER Übergangsplatte Klasse B, DN 240 cm, Höhe 20 cm mit 2 Einstiegsöffnungen DN 62,5 cm
und 2 Begu-­Schachtabdeckungen (12,5 t)
512,—
Auftriebssicherung
103,—
Alle Preise ab Werk Lauterhofen zzgl. ges. MwSt.
Zubehör
Bezeichnung
Preis € / Stück
Schachtring 220 / 50 cm
222,—
Schachtring 220 / 100 cm
356,—
Brunnenschaum 750 ml
13,50
Alle Preise ab Werk Lauterhofen zzgl. ges. MwSt.
8
Werk Lauterhofen // gültig ab 1. April 2016
B
ehälter-Preisliste 2016
Silosickersaftbehälter
Ausführungen
Volumen
m3
1-­Kammerbehälter
+
Werkseitige Beschichtung
Botament RD 2
=
Gesamtpreis
4
895,—
+
440,—
=
1.335,—
4,8
960,—
+
495,—
=
1.455,—
6,4
1.080,—
+
570,—
=
1.650,—
7,8
1.235,—
+
645,—
=
1.880,—
Alle Preise ab Werk Lauterhofen zzgl. ges. MwSt.
Beschreibung
Monolithischer Behälter mit Konus und Göbeldeckel (5 t) mit Einlauf KG-Muffe DN 150 – abflusslos
Der ordnungsgemäße Betrieb und die Wartung des Behälters liegen in der Verantwortung des Betreibers.
Dienstleistungen (nicht rabattierfähig!)
Versetzzubehör (Leihweise)
Preis € / Stück
Versetzschlaufen Monolith (Set = 3 Stück)
30,—
Versetzschlaufen Konus (Set = 3 Stück)
30,—
Kantenschutz (Set = 3 Stück)
100,—
Die Gutschrift für das Versetzzubehör erfolgt in voller Höhe nach Rückgabe der Ware in einwandfreiem Zustand!
Zusätzliche Öffnungen
Preis € / Stück
Kernbohrung DN 100 inkl. Forsheda Dichtung
65,—
Kernbohrung DN 150 inkl. Forsheda Dichtung
79,—
Alle Preise ab Werk Lauterhofen zzgl. ges. MwSt.
Frachten
Frachtzone
km
Frachtkosten €
Zone 1
1 – 29
170,—
Zone 2
30 – 69
240,—
Zone 3
70 – 119
330,—
Zone 4
120 – 179
420,—
Zone 5
180 – 249
520,—
zzgl. ges. MwSt.
Versetz-­und Kranarbeiten
Dienstleistung
nach Aufwand je angefangende 1/2 h
Preis €
50,—
zzgl. ges. MwSt.
Werk Lauterhofen // gültig ab 1. April 2016
9
Behälter-Preisliste 2016
Frachtzonen
10
Z = Frachtzone
Werk Lauterhofen // gültig ab 1. April 2016
Werk Lauterhofen // gültig ab 1. April 2016
B
ehälter-Preisliste 2016
11
Behälter-Preisliste 2016
Frachtzonen
12
Z = Frachtzone
Werk Lauterhofen // gültig ab 1. April 2016
Werk Lauterhofen // gültig ab 1. April 2016
B
ehälter-Preisliste 2016
13
Behälter-Preisliste 2016
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Geltungsbereich
(1) Für unsere Leistungen und Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden
Bedingungen. Ist der Kunde Verbraucher i. S. v. § 13 BGB, gilt jedoch: Ziff. 3 Abs. (8)
und (10), Ziff. 4 Abs. (2) S. 2, Abs. (3) und (6), Ziff. 5 Abs. (3) und (4) sowie Ziff. 6
Abs. (5) werden nicht Vertragsinhalt. Der Eigentumsvorbehalt gemäß Ziff. 6 Abs. (1)
ist lediglich bis zur Erfüllung unserer Zahlungsansprüche aus dem Kaufvertrag
wirksam.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden verpflichten uns auch dann nicht,
wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.
(3) Ist der Kunde Unternehmer i. S. v. § 14 Abs. 1 BGB, gelten die nachstehenden
Bedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.
2. Vertragsschluss, Vertragsgegenstand
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Für die Vollständigkeit, Richtigkeit sowie Rechtzeitigkeit der Erstellung und
Übersendung erforderlicher Ausführungsunterlagen hat der Kunde selbst Sorge zu
tragen. Elektronisch übersandte Unterlagen sind für uns nur verbindlich, wenn wir
deren vollständigen Eingang ausdrücklich bestätigt haben. Die richtige Auswahl des
Kaufgegenstandes (Sorte, Eigenschaften, Mengen, etc.) ist alleine Sache des Kunden.
echnische Beratungen sind nicht Vertragsgegenstand, es sei denn, sie erfolgen
schriftlich.
(3) Der Kunde ist an seine Bestellung 14 Tage gebunden. Bestellungen sind, auch bei
Auftragsannahme durch unsere Reisenden oder Werksvertreter, für uns nur verbindlich, wenn wir diese schriftlich bestätigen oder die bestellte Leistung erbringen.
Unsere Reisenden, Werksvertreter, Fahrer, Laboranten und Disponenten sind nicht
bevollmächtigt, Sonderabsprachen zu treffen, die den Vertragsinhalt abändern.
3. Lieferung
(1) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die Abklärung aller vertragsrelevanten technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung
aller Verpflichtungen des Kunden voraus.
(2) Unsere Lieferverpflichtungen ruhen, solange und soweit von uns nicht zu vertretende Umstände (etwa höhere Gewalt; behördliche Eingriffe; Betriebsstörungen;
Streiks; durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen;
Roh- und Betriebsstoffmangel; Verkehrsstörungen; unabwendbare Ereignisse, die
– für uns unvorhersehbar und unvermeidbar – bei uns, unseren Vorlieferern oder in
fremden Betrieben, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängig
ist, eintreten) uns die Auftragsausführung vorübergehend unmöglich machen, übermäßig erschweren oder diese verzögern.
(3) Teillieferungen sind uns gestattet, es sei denn, diese wären nicht im objektiven
Interesse des Kunden. Beanstandungen von Teilleistungen entbinden den Kunden
nicht von der Verpflichtung, vertragsgemäße Restmengen der bestellten Ware
abzunehmen.
(4) Liefertermine sind nur dann Fixtermine im Sinne der gesetzlichen Vorschriften,
wenn sie von uns in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet
werden.
(5) Unrichtige und unvollständige Angaben sowie Übermittlungsfehler bei Abruf
gehen zu Lasten des Kunden.
(6) Lieferungen erfolgen vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung ab Werk.
(7) Ist Lieferung an eine bestimmte Stelle vereinbart, gilt mangels anderweitiger
Vereinbarung: Die Art der Versendung bleibt uns vorbehalten. Das Lieferfahrzeug
muss den vereinbarten Ort ohne Gefahr erreichen und wieder verlassen können; was
bei schweren Lieferungen einen mit einem 40-t-LKW-Zug befahrbaren Anfuhrweg
voraussetzt. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das Lieferfahrzeug generell,
insbesondere jedoch bei Rückwärtsfahrten, durch eine geeignete Person eingewiesen wird. Das Entladen muss unverzüglich, zügig und ohne Gefahr für das Fahrzeug
erfolgen können. Bei Kranentladungen muss der Käufer dafür sorgen, dass während
des Kranbetriebs stromführende Leitungen im Schwenkbereich des Krans abgeschaltet sind. Das weitere Befördern des Kaufgegenstandes auf der Baustelle ist
Sache des Kunden.
(8) Beim Versendungskauf geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung des Kaufgegenstands mit Übergabe an die Transportperson auf den Kunden
über, bei Versendung mit unseren eigenen Fahrzeugen bereits mit Abschluss der
Verladung im Werk.
14
(9) Der Kunde hat für eine ausreichende Bevollmächtigung derjenigen Person Sorge
zu tragen, die bei Lieferung der Ware zur vereinbarten Zeit an den vereinbarten Ort
in seinem Namen den Lieferschein unterzeichnet.
(10) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, für jede angefangene
Woche des Verzuges eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 2,5 %
des Lieferwertes, insgesamt jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwerts, zu verlangen.
Es bleibt uns unbenommen, einen höheren Schaden nachzuweisen; umgekehrt
bleibt dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass uns in Folge des Annahmeverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4. Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unsere zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste maßgeblich. Hilfsweise gilt:
Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung; Preise frei Bau verstehen
sich ohne Abladen.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie
wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungserstellung in der Rechnung gesondert
ausgewiesen.
(3) Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung unsere
Selbstkosten auf Grund erhöhter Kosten für Rohstoffe, Energie, Fracht und/oder
Löhne um 3 % oder mehr, so sind wir berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend
anzupassen, sofern die vertragsmäßige Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll und wir uns zum Zeitpunkt der Preiserhöhung nicht in Verzug befinden. Sollen Preissteigerungen von mehr als 5 % geltend gemacht werden,
so werden wir mit unserem Kunden eine neue Preisvereinbarung treffen.
(4) Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbare Straße und Baustelle,
nicht sofortige Entladung bei Ankunft, Kranentlandung und –arbeiten, Abdeckungen,
Paletten und Palettenverschleiß, sowie für Lieferungen außerhalb der normalen
Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden dem Kunden nach unserer jeweils
gültigen Preisliste berechnet.
(5) Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig. Skontoabzug bedarf besonderer
schriftlicher Vereinbarung. Überweisungen gelten erst mit Gutschrift als Zahlung.
Wechsel und Schecks werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen. Sämtliche mit Wechsel- und Scheckeinlösung verbundenen
Kosten gehen zu Lasten des Kunden; bei Wechsel wird dem Kunden zusätzlich 2 %
p. a. des Wechselbetrages für Risikoabgeltung berechnet. Kosten und Risikoabgeltungsbetrag sind nach Anforderung binnen 8 Tagen bar an uns zu begleichen.
(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Der Kunde ist
zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5. Gewährleistung, Haftung
(1) Mangelrügen sind an unserem Verwaltungssitz geltend zu machen. Reisende,
Werksvertreter, Fahrer, Laboranten und Disponenten sind zur Entgegennahme von
Mängelrügen nicht befugt.
(2) Der Kunde muss uns ausreichend Gelegenheit geben, eine Mängelrüge, auch vor
Ort, zu überprüfen. Soweit es an uns liegt, die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes
zu beweisen, darf uns der Kunde diese Nachweisführung nicht vereiteln.
(3) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind
ausgeschlossen, soweit sich diese dadurch erhöhen, dass der Kaufgegenstand nach
einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, es sei denn, diese Verbringung entspräche dem bestimmungsgemäßen Gebrauch oder wäre mit unserem
Einverständnis erfolgt.
(4) Die Lieferung gebrauchter Sachen und Materialien erfolgt unter Ausschluss
jeglicher Gewährleistung.
(5) Wir haften dem Kunden bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, sowie in allen Fällen, in denen sich unsere Haftung aus
zwingenden gesetzlichen Vorschriften (etwa nach dem Produkthaftungsgesetz)
ergibt. In anderen als den in S. 1 beschriebenen Fällen haften wir ebenfalls nach
den gesetzlichen Bestimmungen, sofern uns oder unseren Organen, Vertretern,
Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last liegt. Unsere Haftung nach S. 2 ist jedoch auf den vorhersehbaren,
Werk Lauterhofen // gültig ab 1. April 2016
typischer Weise eintretenden Schaden beschränkt, sofern wir schuldhaft, jedoch
nicht vorsätzlich, eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Im Übrigen ist, sofern
vorstehend nichts Abweichendes bestimmt ist, jegliche Haftung unsererseits ausgeschlossen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
6. Eigentumsvorbehalt, Sicherheiten
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug,
sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten
des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, das Vorbehaltseigentum pfleglich zu behandeln, insbesondere erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten
rechtzeitig durchführen.
(4) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen
Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns
entstandenen Ausfall.
(5) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des FakturaEndbetrages (inkl. MWSt.) unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach
Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wir nehmen diese Abtretung an. Zur Einziehung der Forderungen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt.
Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir
verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, sich nicht in
Zahlungsverzug befindet, nicht Schuldner in einem Verfahren gemäß § 305 Abs. I
Nr. 1 InsO bzw. kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist, und
kein Scheck- oder Wechselprotest vorliegt. Anderenfalls können wir verlangen, dass
der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt,
alle zum Einzug erforderlichen Angaben erteilt, die zugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(6) Die Verarbeitung oder Umbildung des Kaufgegenstandes durch den Kunden wird
stets für uns vorgenommen. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (inkl. MWSt.) zu den anderen
verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung
entstehende neue Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für den unter Vorbehalt
gelieferten Kaufgegenstand.
(7) Wird der Kaufgegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des neuen Wertes des Kaufgegenstands zu den anderen vermischten
Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der
Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so erwerben wir
anteilsmäßig Miteigentum. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
B
ehälter-Preisliste 2016
7. Datenschutz, Bonitätsprüfung
(1) Für die Vertragsabwicklung und die Anlage und Pflege einer Kundenstammdatei
werden von uns entsprechend den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes folgende
Daten erhoben, verarbeitet und genutzt: Name bzw. Firmenbezeichnung, Anschrift,
Telefon-/Telefaxnummern, E-Mailadresse(n), Ausweisnummer(n) und Rechtsform
des Kunden, sowie entsprechende Angaben zu dessen gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertretung; Bestelldaten und -inhalte, einschließlich Liefer- und aller
sonstigen für die Vertragsabwicklung relevanten Personendaten und Anschriften,
die uns der Kunde angibt; Umsatzsteueridentifikationsnummer des Kunden und
Angabe der für den Kunden zuständigen Finanz- und ggf. Aufsichtsbehörde(n); Bankverbindung(en) des und Bonitätsauskünfte über den Kunden, Serien- und Herstellernummern oder sonstige Bezeichnungen des Kaufgegenstandes.
(2) Auf die dem Kunden nach dem Bundesdatenschutzgesetz zustehenden Rechte
auf Auskunft und auf die Berichtigung, Löschung und Sperrung erhobener, verarbeiteter und genutzter Daten weisen wir hin.
(3) Der Kunde willigt in die Einholung von Auskünften über seine Zahlungsfähigkeit
bei der Schufa, einer sonstigen Wirtschaftsdatei und/oder seiner (Haus-) Bank
durch uns ein.
8. Rücktrittsrechte
(1) Bei Nichtzustandekommen einer Preisvereinbarung gemäß Ziff. 4 Abs. (3) S. 2
können beide Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten. Wir können, unbeschadet
Ziff. 6 Abs. (2) und der gesetzlichen Rücktrittsrechte, ferner vom Vertrag zurückzutreten:
· bei unverschuldeten, nicht vorhersehbaren, nicht nur kurzfristigen und durch
zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindenden Leistungshindernissen;
·b
ei falschen Angaben des Kunden über seine Fähigkeit, eingegangenen finanziellen
Verpflichtungen nachzukommen;
· bei Vorliegen objektiver, über bloße Verdachtsgründe hinausgehender Anhaltspunkte für eine eingetretene fehlende Kreditwürdigkeit des Kunden.
(2) Im Falle der Nichtverfügbarkeit einer Leistung gemäß Abs. (1) S. 2 werden wir
den Kunden hierüber unverzüglich informieren und ihm bei Rücktritt erhaltene
Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
(3) Im Rücktrittsfall sind wir berechtigt, dem Kunden 10 %, soweit die Rücklieferung
durch eines unserer Firmenfahrzeuge erfolgt, 20 % des Warenwerts (inkl. MWSt.)
als pauschale Nutzungs-/Gebrauchsvergütung und Aufwendungsersatz zu berechnen. Es bleibt uns unbenommen, weitergehende Ansprüche geltend zu machen;
umgekehrt bleibt dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass uns keine oder nur
geringere als die in S. 1 bezeichneten Ansprüche zustehen.
9. Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand ist, soweit nach § 38 ZPO zulässig, der Sitz unserer Firma. Wir
sind auch berechtigt, am Haupt- bzw. Wohnsitz des Kunden zu klagen.
(2) Auf diesen Vertrag findet alleine deutsches Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung, auch wenn der Kunden seinen Firmen- oder
Wohnsitz im Ausland hat.
MEIER Betonwerke GmbH, Lauterhofen 2014
(8) Der Kunde tritt uns auch die Forderungen ab, die durch Verbindung der Kaufsache
mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Dies umfasst auch das Recht
auf Einräumung einer Sicherungshypothek. Wir nehmen diese Abtretung an. Wird
Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das eigene Grundstück
eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der gewerbsmäßigen Veräußerung
des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe
des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten ab. Wir nehmen auch diese
Abtretung an.
(9) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden
insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
Werk Lauterhofen // gültig ab 1. April 2016
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Werk Lauterhofen
1 Mauersteinsysteme
4 Konstruktive Fertigteile
Stützen
2 Wandsysteme
Binder
Thermowand
Wände
Doppelwand
Treppen
Nullwand
Balkone
Trockenmauerelemente
3 Elementdecken
5 Behälter
Kleinkläranlagen
Regenwasserzisternen
MEIER Betonwerke GmbH
Zur Schanze 2
92283 Lauterhofen
Telefon(09186) 918-0
Telefax (09186) 918-100
gültig ab 1. April 2016
[email protected]
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