Heller Katalog TIEF 2016 innen_Layout 1

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Heller Katalog TIEF 2016 innen_Layout 1
ArtikelNr.
Nennweite/Bauhöhe
in mm
Gewicht
ca. kg/Stück
ab Werk
EUR/Stück
Betonrohre,
KF-F
kreisförmig mit Falz, Nut und Fuß, Baulänge 1000 mm
0015
0020
0030
0040
0050
0060
0080
0100
150
200
300
400
500
600
800
1000
40
58
120
175
275
365
655
960
5,50
7,10
9,80
14,40
30,40
31,00
61,70
92,10
Betonrohre gelocht, Sickerrohre, KF-F
kreisförmig mit Falz, Nut und Fuß, Baulänge 1000 mm
0016
150
0021
200
0031
300
0041
400
weitere Größen auf Anfrage
40
58
120
175
6,20
7,90
11,50
16,20
Betonrohre wandverstärkt, KFW-F
kreisförmig mit Falz, Nut und Fuß, Baulänge 1000 mm
0091
0094
0058
0068
300
400
500
600
165
245
400
560
15,00
20,90
41,50
56,60
Beton-Schwerlastrohre, KF-F
kreisförmig mit Falz, Nut und Fuß, Baulänge 1000 mm
0089
0109
800
1000
950
1450
90,10
138,00
80
170
270
370
900
1680
25,50
30,60
63,30
79,80
153,10
227,50
Betonrohr-Böschungsköpfe
kreisförmig mit Falz, Nut und Fuß,
Baulänge von Werk zu Werk verschieden
Neigung 1:1 - Form B
0033
300
0042
400
0053
500
0063
600
0083
800
0103
1000
–3–
ArtikelNr.
Nennweite/Bauhöhe
in mm
Gewicht
ca. kg/Stück
ab Werk
EUR/Stück
Schachtringe mit Falz (SR-F) DIN 4034, Teil 2
5113
1060
1084
1080
1104
1100
1110
1124
1120
1154
1150
0805
1204
1200
3358
2336
2333
600/ 250
90
600/ 500
170
800/ 250
140
800/ 500
290
1000/ 250
190
1000/ 500
365
1000/1000
730
1200/ 250
250
1200/ 500
490
1500/ 250
250
1500/ 500
460
1500/1000
900
2000/ 250
350
2000/ 500
690
2000/1000
1390
2000/ 500 E. Ø 150 KG
690
2000/ 500 E.u.A. Ø 150 KG 690
21,90
23,10
22,60
25,00
24,50
27,90
54,70
53,70
62,10
59,00
64,80
115,20
86,50
92,40
148,00
110,20
128,10
Schachtringe mit Falz (SR-F) DIN 4034, Teil 2
mit eingebauten Steigeisen 1212 E
1532
1675
3357
3330
1693
1701
1702
1703
2542
2591
800/ 250
800/ 500
1000/ 250
1000/ 500
1000/1000
1200/ 250
1200/ 500
1500/ 250
1500/ 500
2000/ 500
140
295
190
370
740
250
490
250
465
695
26,10
32,10
28,20
35,20
69,00
58,30
69,50
62,20
72,10
101,50
170
290
365
730
490
460
900
690
1390
370
28,00
28,80
31,80
61,90
71,80
74,60
124,40
105,80
166,40
42,40
220
400
530
920
710
990
1450
1600
530
54,00
59,90
68,40
92,20
141,70
164,50
233,70
216,80
100,90
Schachtringe (gelocht) (Sicker)
mit Falz (SR-F) DIN 4034, Teil 2
2313
1081
1101
1111
1121
1151
1063
1201
0971
3340
600/ 500
800/ 500
1000/ 500
1000/1000
1200/ 500
1500/ 500
1500/1000
2000/ 500
2000/1000
1000/ 500 m. 1212 E
Schachtringe mit Boden
mit Falz (SR-F) DIN 4034, Teil 2
1006
1008
1010
1061
1012
1015
1455
1020
2344
600/ 500
800/ 500
1000/ 500
1000/1000
1200/ 500
1500/ 500
1500/1000
2000/ 500
1000/ 500 m. E. u. A. Ø 200
–4–
ArtikelNr.
Nennweite/Bauhöhe
in mm
Gewicht
ca. kg/Stück
ab Werk
EUR/Stück
Brunnenschneidring, Teil 2
8381
1000/ 600
Wandstärke 150 mm
680
88,30
310
405
530
675
1060
32,70
34,10
82,40
94,80
189,80
315
410
535
680
340
41,00
42,50
89,60
101,90
63,80
Schachthälse (Konen)
mit Falz (SH-F) DIN 4034, Teil 2, Bauhöhe 600 mm
1208
1210
1212
1215
1220
exzentr.
exzentr.
exzentr.
exzentr.
zentrisch
800/625
1000/625
1200/625
1500/625
2000/625
Schachthälse (Konen)
mit Falz (SH-F) DIN 4034, Teil 2,
Bauhöhe 600 mm mit eingeb. Steigeisen 1212 E
2594
3359
2698
2699
1579
exzentr.
exzentr.
exzentr.
exzentr.
exzentr.
800/625
1000/625
1200/625
1500/625
1000/625 -30 cm-Minikonus
Auflageringe (AR) (Konusausgleichsringe)
DIN 4034, Teil 2
1278
1265
1266
1267
1268
1269
625/ 40
625/ 60
625/ 80
625/100
625/150
625/200
17
26
34
42
63
85
6,80
7,10
7,60
8,70
13,90
18,90
Auflageringe schräg (AR) (Konusausgleichsringe)
DIN 4034, Teil2
1271
1274
1275
625/40-80
625/60-100
625/80-120
–5–
26
34
42
20,40
21,10
23,00
ArtikelNr.
Gewicht
ca. kg/Stück
ab Werk
EUR/Stück
Konusdeckel „UFO”
625/ 70 1,5 to leicht belastbar
1463
2116
Deckel
Griff
80
20,90
3,20
Göbeldeckel kpl., geruchsdicht
mit einbetoniertem Gußfalzring und Deckel
mit Gußrahmen und Betonfüllung
2069
Göbeldeckel
5,0 to belastbar
75
69,40
3037
3690
Rahmen
Deckel 5,0 to
34
41
32,90
37,40
Beton/Guss-Schachtabdeckungen DIN 1229
für Konen
0982
0983
0986
0987
Kl. B - 15 to mit Belüftung
Kl. B - 15 to ohne Belüftung
Kl. D - 40 to mit Belüftung
Kl. D - 40 to ohne Belüftung
13 cm / 102
13 cm / 102
17 cm / 190
17 cm / 190
91,40
91,40
150,70
150,70
16 cm
119,40
176,50
Einlaufroste
1768
3140
Kl. B - 15 to
Kl. C - 25 to
Schmutzfänger
0990
schwer
19,90
–6–
ArtikelNr.
Nennweite/Bauhöhe
in mm
Gewicht
ca. kg/Stück
ab Werk
EUR/Stück
Abdeckungen für Schächte und Rohre
Die Nennweite bezieht sich auf den Schacht- bzw.
Rohrdurchmesser
begehbar
1140
1142
1144
1161
1170
1171
300/
400/
500/
600/
800/
1000/
40
55
50*
60*
75**
90**
10
20
30
40
80
130
15,90
20,00
22,50
35,60
52,00
61,70
85
140
300
410
550
1100
33,70
61,30
82,60
104,00
179,60
224,60
313,70
Pkw-befahrbar
1189
1197
1381
1382
1383
1384
600/ 85
800/ 90
1000/100
1200/100
1500/100
2000/150
* bei Bedarf: je 1 Stk. Aushebe T-Griff extra
** bei Bedarf: je 2 Stk. Aushebe T-Griff extra
3,20
3,20
Beton-Schacht-Übergangsplatten mit Falz
DIN 4034 Teil 2
Exzentrische Öffnung für Einstieg über Steigeisen
Zentrische Öffnung für Einstieg über Leiter - auf Bestellung
162,50
246,80
322,40
194,90
279,30
389,90
234,50
319,00
469,10
288,90
373,30
578,00
288,90
288,90
–7–
10 cm
60 cm
10 cm
60 cm
50 cm
100 cm
100 cm
4,4 cbm
6,0 cbm
50 cm
50 cm
578,70 E
671,10 E
Wasserzisternen DN 200 cm
mit Konusdeckel „UFO“, leicht belastbar, inkl. Aushebegriff
10 cm
60 cm
Zubehör
100 cm
200/50 Einlauf (KG) DN 150
200/50 Ein- und Auslauf (KG) DN 150
Göbeldeckel 5 to
7,5 cbm
100 cm
Zum Einbau siehe unsere
Versetzanleitung !
50 cm
726,70 E
–8–
PERFECT-Fertigschachtunterteile DN 1000 & DN 1200
Muffenausführung (wandverstärkt - SU-M) nach DIN 4034/1 - Typ 2 - EN 1917 CE
Schachtkörper, Gerinne und Auftritt monolithisch aus Beton C 40/50
mit homogener Betonoberfläche und glattem, ungeschlämmten Gerinneverlauf
in einem Guss, in der Schalung erhärtet gefertigt - System PERFECT
Neigung der Berme / Auftrittfläche 1:20
Preis auf Anfrage
Rohranschlussarten:
Beton- und Stahlbetonrohre
- nur mit BLR-Dichtung -
DN 300 - DN 600
Steinzeugrohre
Normal- und Hochlast
DN 150 - DN 600
Kunststoffrohre
KG, PVC, Ultra-Rib, PP, PE-HD
DN 100 - DN 500
Guß-, M Z- und SML-Rohre
DN 150 - DN 300
Bauhöhen:
DN 1000
DN 1200
650 mm
680 mm
700 mm
750 mm
800 mm
850 mm
950 mm
1050 mm
1150 mm
750 mm
780 mm
800 mm
850 mm
900 mm
950 mm
1050 mm
1150 mm
1250 mm
Anschlüsse DN 100
Anschlüsse DN 125
Anschlüsse DN 150
Anschlüsse DN 200
Anschlüsse DN 250
Anschlüsse DN 300
Anschlüsse DN 400
Anschlüsse DN 500
Anschlüsse DN 600
‹KHKPL:JOHJO[\U[LY[LPSL\UK/H\ZHUZJOS\ZZZJOpJO[LRVWM…ILYNLMLY[PN[^LYKLU
können dabei leider keine Steigeisen bzw. Steigbügel eingebaut werden.
‹K\YJOKPLÉlILY2VWM-LY[PN\UN¸\UKKHKPL<U[LY[LPSLIPZa\Y]VSSZ[pUKPNLU
Aushärtung in der Form bleiben, ist die Oberfläche absolut frei von Unebenheiten.
‹\TKHZ=LYZL[aLUKLY:JOHJO[\U[LY[LPSLa\LYSLPJO[LYU^LYKLUILPKLY-LY[PN\UN
(\ZOLILHURLYTP[LPUIL[VUPLY[+PLWHZZLUKLU/LILR€WMLR€UULUILP\UZH\ZNL
liehen bzw. bei Bedarf gekauft werden.
–9–
ArtikelNr.
Nennweite/Bauhöhe
in mm
Gewicht
ca. kg/Stück
ab Werk
EUR/Stück
Fußauflagering mit Muffe DIN 4034 Teil 1
5480
1000/200
420
116,10
780
158,70
1265
175,00
Fertigteilschächte
2686
0396
0397
Schachtunterteil
Falzausführung DIN 4034 Teil 2
1000/600, mit Anschluss DN 150
KG oder Steinzeug
und Durchlaufgerinne in Steinzeug
Wandstärke 100 mm
Schachtunterteil
Falzausführung DIN 4034 Teil 2
System Bw-H Perfect Standard
1000/700, mit Anschluss DN 150
KG oder Steinzeug
und Durchlaufgerinne in Beton
Wandstärke 150 mm
Produktion nur auf Bestellung
Wir weisen darauf hin, dass für Abwasser oder
Schmutzwasser die Norm DIN 4034/1 - Typ 2 zum Tragen kommt.
0369
0370
0405
Hausanschlussschacht
Muffenausführung, DIN 4034/Teil 1 - Typ 2
System Bw-H Perfect Standard
1000/700, mit Anschluss DN 150
für KG, PP SN 16 oder Steinzeug
und Durchlaufgerinne in Beton
Wandstärke 150 mm
1265
175,00
Gleitringdichtung + Gleitmittel
3268
7710
5023
4582
5055
7711
3182
DN 1000, SG-Classic
DN 1000, selbstschmierend, SDV
DN 1000, lastausgl. u. geschmiert SDV-seal 3 in1
DN 1200, SG-Classic
DN 1500, SG-Classic
DN 1000, TOP-SEAL-BASIC, Lastausgleich
Gleitmittel (5 kg Eimer, Preis je kg)
– 12 –
17,10
22,40
40,80
30,90
48,80
17,20
8,90
ArtikelNr.
Nennweite/Bauhöhe
in mm
Gewicht
ca. kg/Stück
ab Werk
EUR/Stück
Schachtringe Teil 1 mit Steigeisen 1212 E
0654
0660
1906
0655
5057
5056
5070
5008
7401
5068
5084
5089
1000/ 250
250
entspricht nicht der DIN-Norm
1000/ 500
490
1000/ 750
745
1000/1000
1025
1200/ 250
345
entspricht nicht der DIN-Norm
1200/ 500
690
1200/ 750
1060
1200/1000
1380
1500/ 250
500
entspricht nicht der DIN-Norm
1500/ 500
940
1500/ 750
1460
1500/1000
1945
32,80
44,00
65,80
79,70
83,60
115,50
182,60
216,70
112,70
202,50
339,10
388,90
Schachtringe Teil 1 mit Steigbügel 19555 A
7402
7403
7404
7405
1000/ 250
250
entspricht nicht der DIN-Norm
1000/ 500
490
1000/ 750
745
1000/1000
1025
34,60
47,70
71,20
87,00
Schachtringe DN1200 und DN1500
mit Steigbügel 19555A auf Anfrage.
Schachtringe Teil 1 mit Boden
1230
1236
1231
1234
1000/ 500 mit Boden
815
System Bw-H - Perfect
1000/ 500 mit Boden
815
mit Ein- und Auslauf DN 150 KG
System Bw-H-Perfect
1200/ 500 mit Boden
1800
System Bw-H-Perfect
1500/ 500 mit Boden
1855
90,00
126,00
213,40
322,70
Schachthälse Teil 1 mit Steigeisen 1212 E
1520
7816
2352
1402
5071
5069
1000/ 625
585
1000/ 625, verkehrte
585
Steigfolge
1000/ 625, 30 cm - Minikonus 400
1200/ 625
900
1115
1200/ 625 - 85 cm hoch
1500/ 625
1120
57,30
58,40
74,90
151,60
266,70
237,90
Schachthälse Teil 1 mit Steigbügel 19555 A
7406
2091
0347
1000/625
1000/625, 30 cm - Minikonus
1000/625 mit integrierter
Dichtung BS 2000
585
400
585
Schachthälse DN1200 und DN1500
mit Steigbügel 19555A auf Anfrage.
– 13 –
60,80
80,80
102,90
ArtikelNr.
Nennweite/Bauhöhe
in mm
Auflageringe (AR-V), verschiebesicher
nach DIN 4034/1 - Typ 2 5428
625/40
5430
625/60
5431
625/80
5432
625/100
5445
625/150
Gewicht
ca. kg/Stück
25
38
50
66
102
ab Werk
EUR/Stück
13,00
12,10
13,00
13,90
20,50
Auflageringe schräg (AR-V), verschiebesicher
nach DIN 4034/1 - Typ 2 5448
5449
5450
625/40-80
625/60-100
625/80-120
40
52
70
22,25
23,00
23,75
Übergangsplatten mit Muffe (AP-M-S) DIN 4034 Teil 1
nach DIN 4034/1 - Typ 2 4597
7818
3523
1000/625
1200/625
1500/625
– 14 –
20 cm
20 cm
20 cm
500
700
1300
302,00
389,00
618,30
ArtikelNr.
Nennweite/Bauhöhe
in mm
Gewicht
ca. kg/Stück
ab Werk
EUR/Stück
Der „EXACT”-SCHACHT
-
einfach
-
dicht
-
dauerhaft
-
Bw-H Schacht „EXACT”, DIN 4034/1 - Typ2
mit Steigeisen 1212 E
5861
5862
5863
5864
5865
5866
5867
1000/625
1000/625
1000/625
1000/625
1000/625
1000/625
1000/625
850
1100
1350
1600
1850
2100
2350
845
1110
1390
1605
1890
2180
2430
98,90
102,50
119,30
138,50
177,10
186,20
202,00
Bw-H Schacht „EXACT”, DIN 4034/1 - Typ2
mit Steigbügel 19555 A
7720
7721
7722
7723
7724
7725
7726
1000/625
1000/625
1000/625
1000/625
1000/625
1000/625
1000/625
850
1100
1350
1600
1850
2100
2350
845
1110
1390
1605
1890
2180
2430
96,10
108,30
126,70
147,30
187,30
198,00
215,20
Bw-H Schacht „EXACT”, DIN 4034/1 - Typ2
mit Steigbügel 19555 A mit integrierter Dichtung BS 2000
0340
0341
0342
0343
0344
0345
0346
1000/625
1000/625
1000/625
1000/625
1000/625
1000/625
1000/625
– 15 –
850
1100
1350
1600
1850
2100
2350
845
1110
1390
1605
1890
2180
2430
131,20
143,50
161,80
182,40
222,40
233,00
250,30
ArtikelNr.
Nennweite
in mm
Bauhöhe
in mm
Gewicht
ca. kg/Stück
ab Werk
EUR/Stück
Das Bw-H „Schachtrohr”
-
maximale Flexibilität
-
Bw-H Schachtrohr SRO-M, Teil 1
mit Steigbügel DIN 19555 A
6701
6702
6703
6704
6705
1000
1000
1000
1000
1000
1250
1500
1750
2000
2250
1270
1510
1800
2040
2295
120,50
140,20
178,30
188,40
204,90
Bw-H Schachtrohr SRO-M, Teil 1
mit Steigbügel DIN 19555 A mit integrierter Dichtung BS 2000
0406
0407
1000
1000
1250
1500
*** Schachtrohre sind nicht lagernd,
Produktion auf Bestellung ***
– 16 –
1270
1510
154,60
174,30
Allgemeines
Preisgültigkeit:
Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle bisherigen
Preislisten ihre Gültigkeit.
Zu allen aufgeführten Preisen wird die gesetzl. gültige
Mehrwertsteuer hinzugerechnet.
Soweit nicht anders vermerkt, gelten alle genannten Preise
ab Werk.
Warenrücknahmen:
erfolgen nur nach vorheriger Absprache und in einwandfreiem
Zustand (nicht verschmutzt und/oder beschädigt).
Zur Deckung unserer Kosten müssen wir
15 % des Warenwertes
berechnen.
Sonderanfertigungen können leider nicht
zurückgenommen werden !
Paletten:
Euro-Paletten werden bei Abholung / Anlieferung
mit 9,00 E berechnet. Bei Tausch bzw. Rückgabe,
vorausgesetzt dies erfolgt in sauberem und einwandfreiem
Zustand, werden 7,50 E gutgeschrieben.
Rohrgehänge:
Bei Bedarf können Sie bei uns Schachtring-Gehänge und Rohrhaken ausleihen. Diese stellen wir Ihnen für 3 Tage kostenlos
zur Verfügung. Für jeden weiteren Tag werden 10,00 E in
Rechnung gestellt.
Des weiteren verleihen wir sogenannte Kugelkopfausheber,
zum Versetzen unserer „Perfect“-Schachtbodenteile und
unserer „EXACT“-Schächte. Diese werden grundsätzlich mit
77,50 E inRechnung gestellt und bei einwandfreier Rückgabe
mit 74,00 E gutgeschrieben.
– 18 –
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
der BWH Betonwarenhandelsgesellschaft mbH & Co. KG
1. Angebote und Preise: Angebote und Preise der Verkäuferin sind unverbindlich und freibleibend. Die Preise verstehen sich als Nettopreise, denen die
Umsatzsteuer zugerechnet wird. Die Verkäuferin behält sich vor, die aufgrund
der am Tage der Lieferung geltenden Lohn- und Materialkosten kalkulierten
Preise zu berechnen. Dies gilt auch hinsichtlich der in der Auftragsbestätigung
der Verkäuferin eingesetzten Preise. Die genannten Preise verstehen sich ab
Werk verladen. Sind durch Sondervereinbarungen die Preise frei Empfangsort
gestellt, gelten sie unter Zugrundelegung voller Ladungen. Wenn bei FreiBau-Preisen Rabatt gewährt ist, versteht sich dieser auf den Warenwert ohne
den Frachtkostenanteil. Bei Preisstellung frei Empfangsort gehen Wegbenutzungsgebühren, Standgelder, Anschluß- und Wiegegebühren sowie während
der Auslieferungszeit eintretende Verkehrsabgaben und Steuern zu Lasten
des Käufers. Frei Empfangsort ist die kürzeste Entfernung von der Beladestelle zur Entladestelle. Ist die Benutzung der kürzesten Strecke wegen höherer Gewalt oder behördlicher Maßnahmen nicht möglich, geht die Erhöhung
der Frachtkosten ebenfalls zu Lasten des Käufers. Die Einkaufsbedingungen
des Käufers werden ausgeschlossen, soweit diese in Widerspruch zu den
vorliegenden Bedingungen stehen.
2. Lieferung und Abnahme. Alle Abschlüsse und Vereinbarungen, auch wenn
sie durch Angestellte der Verkäuferin oder durch deren Vertreter abgeschlossen wurden, werden für die Verkäuferin erst durch eine dem Besteller bzw.
Käufer schriftlich erteilte Zustimmung verbindlich. Von den Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der Verkäuferin abweichende Vereinbarungen bedürfen
ausnahmslos der schriftlichen Zustimmung. Zugesagte Lieferfristen werden
tunlichst eingehalten, sind aber unverbindlich. Die Nichteinhaltung vereinbarter Abnahmetermine berechtigt zu angemessenem Schadensersatzanspruch.
Auftragsänderungen, auch hinsichtlich der Lieferzeit, können nur vor Beginn
der Produktion berücksichtigt werden und bedürfen der ausdrücklichen Einwilligung der Verkäuferin.
Lieferungen frei Baustelle verstehen sich ohne Abladen bei Anfuhr von voll
ausgeladenen Lastzügen und nur insoweit, als die Zufahrtsverhältnisse die
Anfuhr mit schweren Lastzügen ohne Gefahr für das Fahrzeug erlauben. Die
Kosten etwaiger Zwischentransporte und bei Umladen gehen zu Lasten des
Auftraggebers. Das Abladen der Fahrzeuge hat der Empfänger umgehend zu
veranlassen. Wartezeiten sowie ein Verfahren der Ware auf der Baustelle sind
in den Transportkosten nicht enthalten und werden berechnet.
Soweit der Käufer nicht den Vorschriften des HGB unterliegt, muß er offensichtliche Mängel innerhalb 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich bei
der Verkäuferin rügen. Beanstandete Ware darf nur mit Zustimmung der Lieferfirma eingebaut werden. Transportschäden und Verluste müssen bei Bahntransporten einschließlich bahnamtlicher LKW's bahnamtlich und im übrigen
durch schriftliche Erklärung des LKW-Fahrers und der bei der Entladung
beteiligten Personen festgestellt werden. Durch Annahmeverweigerung entstehende Kosten und Schäden trägt der Käufer. Rücksendungen gelieferter
Ware, deren Transportrisiko in jedem Fall der Rücksender trägt, werden ohne
vorherige Zustimmung der Verkäuferin nicht angenommen. Soweit in den vorliegenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen nichts anderes bestimmt ist,
gelten die in den einschlägigen DIN-Normen genannten Bedingungen. Für
gelieferte Waren die unter der Mitarbeit der Verkäuferin eingebaut oder auf
der Baustelle verarbeitet werden, gilt die "Verdingungsordnung für Bauleistungen", soweit vorliegende Verkaufs- und Lieferungsbedingungen nichts anderes bestimmen.
Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, unvorhergesehene Betriebsschwierigkeiten, unverschuldeter Rohstoffmangel und andere unvorhergesehene
Hindernisse mit ihren Folgen verlängern die Lieferungs- und Nachlieferungsfristen in angemessenem Umfang
3. Versand. Der Versand geschieht auch bei frachtfreier Lieferung auf Gefahr
des Käufers. Transportversicherungen werden nur auf Verlangen auf Kosten
des Käufers vorgenommen. Mangels besonderer Versandvorschriften wird
nach bestem Ermessen die billigste Versandart gewählt.
4. Gewährleistung. Innerhalb der Garantiefrist leistet die Verkäuferin Garantie in
der Weise, daß für solche Erzeugnisse und Teile die nachweisbar durch Werkstoff- oder Fabrikationsfehler unbrauchbar oder schadhaft sind oder nicht
der bestellten Zusammensetzung bzw. Qualität entsprechen, Ersatz geliefert
wird. Schlägt die Ersatzlieferung fehl, insbesondere wenn sie unzumutbar verzögert wird, hat der Käufer das Recht auf Herabsetzung des Kaufpreises,
wahlweise kann er dann auch Rückabwicklung des Vertrages verlangen,
sofern es sich nicht um eine Bauleistung handelt. Durch eigenmächtige Nacharbeit an unseren Erzeugnissen erlischt jegliche Ersatzpflicht seitens der Verkäuferin. Reklamationen berechtigen den Käufer nicht dazu, fällige Zahlungen
zurückzuhalten.
5. Zahlung. Alle Rechnungen der Verkäuferin sind - auch bei Teillieferungen und
in Fällen von Mängelrügen - innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum zur
Zahlung fällig. Bei Zahlung im Banklastschriftverfahren gewährt die Verkäuferin 3 % Skonto. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum
werden 2 % Skonto gewährt. Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist die
Verkäuferin berechtigt, dem Käufer Zinsen in Höhe von 3 % über dem
Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen.
Die verlustfreie Zahlung hat in bar, Bank-, Giro- oder Postschecküberweisung
zu erfolgen und den vollen Gegenwert des Kaufpreises zu erbringen. Etwa
gewährte Skonti dürfen nicht aus gesondert ausgewiesenen Frachten und
Lohnkosten abgezogen werden. Schecks und zentralbankfähige Wechsel mit
einer Laufzeit von höchstens 90 Tagen werden nur zahlungshalber, Eigenakzepte nur nach besonderer Vereinbarung und unter Ausschluß von Kassaskonto angenommen. Spesen und Diskont trägt der Käufer. Aus verspäteter
Vorlegung oder Protestbeibringung erwachsen dem Käufer keine Rechte
gegen die Verkäuferin.
Maßgebend für die Gutschrift ist der Eingangstag der Zahlung bzw. der Gutschriftstag der Bank der Verkäuferin. In allen Fällen muß die Zahlung den vollen Wert des Kaufpreises am Abschlußtag darstellen nach dem Grundsatz,
daß Leistung und Gegenleistung gleich sein müssen. Für alle Nachteile, die
der Verkäuferin durch die unpünktliche Bezahlung der Rechnungen erwachsen muß die Verkäuferin sich vorbehalten, auf den Käufer zurückzugreifen.
Eingehende Zahlungen werden stets gegen die ältesten Forderungen, Zinsen
und Kosten zuerst angerechnet. Vor restloser Bezahlung ist die Verkäuferin zu
weiteren Lieferungen nicht verpflichtet.
Der Käufer ist gegenüber den Forderungen der Verkäuferin nicht berechtigt
aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, es sei denn,
die Verkäuferin erkennt den Einspruch, auf den er ein solches Recht stützt,
ausdrücklich an.
Für alle Abschlüsse ist die Zahlungsfähigkeit des Käufers ohne weiteres als
eine wesentliche Eigenschaft vorausgesetzt. Die Verkäuferin hat daher, wenn
nach dem Abschluß Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers bekannt
werden, Anspruch auf Vorauszahlung; Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen berechtigt die Verkäuferin den Auftrag ohne Frist zu streichen und
Schadensersatz zu verlangen.
6. Eigentumsvorbehalt. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und aller, auch
der künftigen Forderungen, die die Verkäuferin gegen den Käufer erwirbt, insbesondere auch bis zum Ausgleich eines etwaigen Kontokorrentsaldos,
Eigentum der Verkäuferin.
Wird die gelieferte Ware durch den Käufer zu einer neuen Sache verarbeitet,
so erfolgt die Verarbeitung für die Verkäuferin. Ein Eigentumserwerb des Käufers nach § 950 BGB ist ausgeschlossen.
Bei Verarbeitung mit anderen, nicht der Verkäuferin gehörenden Waren
erwirbt die Verkäuferin Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis
des Wertes der vor ihr gelieferten und der anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung.
Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der
Käufer ist berechtigt, die Ware, den vermischten Bestand oder den neuen
Gegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern oder
in fremden Grund und Boden einzubringen. Er darf jedoch die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bis zur vollständigen Bezahlung einem Dritten
weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen und ist verpflichtet,
einen Zugriff Dritter der Verkäuferin unverzüglich mitzuteilen.
Der Käufer tritt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware schon jetzt in dem Betrag an die Verkäuferin ab, der den Wert der Vorbehaltsware entspricht.
Wird Vorbehaltsware, die im Miteigentum der Verkäuferin steht, weiterveräußert, so tritt der Käufer schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf
in dem Betrage an die Verkäuferin ab, der dem Anteilswert der Verkäuferin am
Miteigentum entspricht. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher
Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer jetzt
schon den ihm gegen den Dritten oder gegen den, des er angeht, erwachsenden Vergütungsanspruch in dem Betrag an die Verkäuferin ab, der dem Wert
der Vorbehaltsware entspricht. Steht die Vorbehaltsware im Miteigentum der
Verkäuferin, so erstreckt sich die Abtretung auf den Betrag, der dem Anteilswert der Verkäuferin am Miteigentum entspricht. Steht dem Käufer ein
Anspruch auf Bestellung einer Sicherungshypothek nach § 648 BGB zu, so
geht dieser Anspruch in der bezeichneten Höhe auf den Verkäufer über.
Wert der Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen ist der Fakturenwert
der Verkäuferin, zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 20 %.
Den Rang eines abgetretenen Teilbetrages im Rahmen der dem Käufer
erwachsenden Gesamtforderung bestimmt die Verkäuferin.
Die Verkäuferin ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf (der Werklohnforderung oder
sonstiger Vergütungsansprüche). Von ihrer eigenen Einziehungsbefugnis wird
die Verkäuferin keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf Verlangen hat der Käufer der Verkäuferin die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die
Abtretung anzuzeigen. Die Verkäuferin wird hiermit ermächtigt, dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen und zwar im Namen des Käufers.
Der Käufer ist verpflichtet, eingehende Erlöse aus den im voraus abgetretenen
Forderungen unverzüglich an die Verkäuferin abzuführen. Kann nach Verarbeitung oder Einbau der Ware in fremden Grund und Boden die Verkäuferin
im einzelnen nicht nachweisen, daß ihre Ware enthalten ist, so ist der Nachweis der Identität erbracht, wenn sämtliche Lieferanten, deren gleiche Ware
enthalten sein könnte, ihre Forderungen an einen der beteiligten Lieferanten
zwecks Geltendmachung der Ansprüche abtreten. Dasselbe gilt entsprechend
bei dem verlängerten Eigentumsvorbehalt hinsichtlich der Geltendmachung
der Ansprüche auf Absonderung der Forderungen, die aus dem Weiterverkauf
der Ware entstanden sind, sowie hinsichtlich des aufgrund solcher Forderungen beim Käufer eingegangenen Gegenwertes
.
Übersteigt der Wert der der Verkäuferin gegebenen Sicherung ihre Lieferungsforderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist die Verkäuferin auf Verlangen des Käufers in Höhe des Mehrwertes zur Rückübertragung verpflichtet. Nach Begleichung sämtlicher Ansprüche gehen die Eigentumsrechte auf
den Käufer über. Die Forderungen aus dem verlängerten Eigentumsvorbehalt
werden dann zurückübertragen.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand. Erfüllungsort für Lieferungen ist sowohl bei
„Ab-Werk-” als auch bei vereinbarten „Frei-Bau-Lieferungen” der Sitz des
jeweils die Lieferung durchführenden Herstellerwerkes.
Erfüllungsort für Zahlungen ist Altdorf als Sitz der Geschäftsleitung der BWH.
Als Gerichtsstand gilt nach § 29 ZPO das Wohnsitzgericht des Ortes, an dem
die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist, als vereinbart.
8. Teilweise Aufhebung der Bedingungen. Sollten einzelne Bestimmungen der
vorstehenden allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
durch gesetzliche oder amtliche Verfügungen oder durch Vereinbarung aufgehoben werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt.
Hauptverwaltung
Geschäftsführung
Geschäftsführer
Markus Weber
Bankverbindung:
HypoVereinsbank Kelheim
IBAN DE62 5702 0073 2160 3509 49
BIC HYVEDEMM447
Hausanschrift
Telefon
Telefax
Opalstraße 23
84032 Altdorf
0871 / 65764
0871 / 65755