Heller Katalog TIEF 2016 innen_Layout 1
Transcription
Heller Katalog TIEF 2016 innen_Layout 1
ArtikelNr. Nennweite/Bauhöhe in mm Gewicht ca. kg/Stück ab Werk EUR/Stück Betonrohre, KF-F kreisförmig mit Falz, Nut und Fuß, Baulänge 1000 mm 0015 0020 0030 0040 0050 0060 0080 0100 150 200 300 400 500 600 800 1000 40 58 120 175 275 365 655 960 5,50 7,10 9,80 14,40 30,40 31,00 61,70 92,10 Betonrohre gelocht, Sickerrohre, KF-F kreisförmig mit Falz, Nut und Fuß, Baulänge 1000 mm 0016 150 0021 200 0031 300 0041 400 weitere Größen auf Anfrage 40 58 120 175 6,20 7,90 11,50 16,20 Betonrohre wandverstärkt, KFW-F kreisförmig mit Falz, Nut und Fuß, Baulänge 1000 mm 0091 0094 0058 0068 300 400 500 600 165 245 400 560 15,00 20,90 41,50 56,60 Beton-Schwerlastrohre, KF-F kreisförmig mit Falz, Nut und Fuß, Baulänge 1000 mm 0089 0109 800 1000 950 1450 90,10 138,00 80 170 270 370 900 1680 25,50 30,60 63,30 79,80 153,10 227,50 Betonrohr-Böschungsköpfe kreisförmig mit Falz, Nut und Fuß, Baulänge von Werk zu Werk verschieden Neigung 1:1 - Form B 0033 300 0042 400 0053 500 0063 600 0083 800 0103 1000 –3– ArtikelNr. Nennweite/Bauhöhe in mm Gewicht ca. kg/Stück ab Werk EUR/Stück Schachtringe mit Falz (SR-F) DIN 4034, Teil 2 5113 1060 1084 1080 1104 1100 1110 1124 1120 1154 1150 0805 1204 1200 3358 2336 2333 600/ 250 90 600/ 500 170 800/ 250 140 800/ 500 290 1000/ 250 190 1000/ 500 365 1000/1000 730 1200/ 250 250 1200/ 500 490 1500/ 250 250 1500/ 500 460 1500/1000 900 2000/ 250 350 2000/ 500 690 2000/1000 1390 2000/ 500 E. Ø 150 KG 690 2000/ 500 E.u.A. Ø 150 KG 690 21,90 23,10 22,60 25,00 24,50 27,90 54,70 53,70 62,10 59,00 64,80 115,20 86,50 92,40 148,00 110,20 128,10 Schachtringe mit Falz (SR-F) DIN 4034, Teil 2 mit eingebauten Steigeisen 1212 E 1532 1675 3357 3330 1693 1701 1702 1703 2542 2591 800/ 250 800/ 500 1000/ 250 1000/ 500 1000/1000 1200/ 250 1200/ 500 1500/ 250 1500/ 500 2000/ 500 140 295 190 370 740 250 490 250 465 695 26,10 32,10 28,20 35,20 69,00 58,30 69,50 62,20 72,10 101,50 170 290 365 730 490 460 900 690 1390 370 28,00 28,80 31,80 61,90 71,80 74,60 124,40 105,80 166,40 42,40 220 400 530 920 710 990 1450 1600 530 54,00 59,90 68,40 92,20 141,70 164,50 233,70 216,80 100,90 Schachtringe (gelocht) (Sicker) mit Falz (SR-F) DIN 4034, Teil 2 2313 1081 1101 1111 1121 1151 1063 1201 0971 3340 600/ 500 800/ 500 1000/ 500 1000/1000 1200/ 500 1500/ 500 1500/1000 2000/ 500 2000/1000 1000/ 500 m. 1212 E Schachtringe mit Boden mit Falz (SR-F) DIN 4034, Teil 2 1006 1008 1010 1061 1012 1015 1455 1020 2344 600/ 500 800/ 500 1000/ 500 1000/1000 1200/ 500 1500/ 500 1500/1000 2000/ 500 1000/ 500 m. E. u. A. Ø 200 –4– ArtikelNr. Nennweite/Bauhöhe in mm Gewicht ca. kg/Stück ab Werk EUR/Stück Brunnenschneidring, Teil 2 8381 1000/ 600 Wandstärke 150 mm 680 88,30 310 405 530 675 1060 32,70 34,10 82,40 94,80 189,80 315 410 535 680 340 41,00 42,50 89,60 101,90 63,80 Schachthälse (Konen) mit Falz (SH-F) DIN 4034, Teil 2, Bauhöhe 600 mm 1208 1210 1212 1215 1220 exzentr. exzentr. exzentr. exzentr. zentrisch 800/625 1000/625 1200/625 1500/625 2000/625 Schachthälse (Konen) mit Falz (SH-F) DIN 4034, Teil 2, Bauhöhe 600 mm mit eingeb. Steigeisen 1212 E 2594 3359 2698 2699 1579 exzentr. exzentr. exzentr. exzentr. exzentr. 800/625 1000/625 1200/625 1500/625 1000/625 -30 cm-Minikonus Auflageringe (AR) (Konusausgleichsringe) DIN 4034, Teil 2 1278 1265 1266 1267 1268 1269 625/ 40 625/ 60 625/ 80 625/100 625/150 625/200 17 26 34 42 63 85 6,80 7,10 7,60 8,70 13,90 18,90 Auflageringe schräg (AR) (Konusausgleichsringe) DIN 4034, Teil2 1271 1274 1275 625/40-80 625/60-100 625/80-120 –5– 26 34 42 20,40 21,10 23,00 ArtikelNr. Gewicht ca. kg/Stück ab Werk EUR/Stück Konusdeckel „UFO” 625/ 70 1,5 to leicht belastbar 1463 2116 Deckel Griff 80 20,90 3,20 Göbeldeckel kpl., geruchsdicht mit einbetoniertem Gußfalzring und Deckel mit Gußrahmen und Betonfüllung 2069 Göbeldeckel 5,0 to belastbar 75 69,40 3037 3690 Rahmen Deckel 5,0 to 34 41 32,90 37,40 Beton/Guss-Schachtabdeckungen DIN 1229 für Konen 0982 0983 0986 0987 Kl. B - 15 to mit Belüftung Kl. B - 15 to ohne Belüftung Kl. D - 40 to mit Belüftung Kl. D - 40 to ohne Belüftung 13 cm / 102 13 cm / 102 17 cm / 190 17 cm / 190 91,40 91,40 150,70 150,70 16 cm 119,40 176,50 Einlaufroste 1768 3140 Kl. B - 15 to Kl. C - 25 to Schmutzfänger 0990 schwer 19,90 –6– ArtikelNr. Nennweite/Bauhöhe in mm Gewicht ca. kg/Stück ab Werk EUR/Stück Abdeckungen für Schächte und Rohre Die Nennweite bezieht sich auf den Schacht- bzw. Rohrdurchmesser begehbar 1140 1142 1144 1161 1170 1171 300/ 400/ 500/ 600/ 800/ 1000/ 40 55 50* 60* 75** 90** 10 20 30 40 80 130 15,90 20,00 22,50 35,60 52,00 61,70 85 140 300 410 550 1100 33,70 61,30 82,60 104,00 179,60 224,60 313,70 Pkw-befahrbar 1189 1197 1381 1382 1383 1384 600/ 85 800/ 90 1000/100 1200/100 1500/100 2000/150 * bei Bedarf: je 1 Stk. Aushebe T-Griff extra ** bei Bedarf: je 2 Stk. Aushebe T-Griff extra 3,20 3,20 Beton-Schacht-Übergangsplatten mit Falz DIN 4034 Teil 2 Exzentrische Öffnung für Einstieg über Steigeisen Zentrische Öffnung für Einstieg über Leiter - auf Bestellung 162,50 246,80 322,40 194,90 279,30 389,90 234,50 319,00 469,10 288,90 373,30 578,00 288,90 288,90 –7– 10 cm 60 cm 10 cm 60 cm 50 cm 100 cm 100 cm 4,4 cbm 6,0 cbm 50 cm 50 cm 578,70 E 671,10 E Wasserzisternen DN 200 cm mit Konusdeckel „UFO“, leicht belastbar, inkl. Aushebegriff 10 cm 60 cm Zubehör 100 cm 200/50 Einlauf (KG) DN 150 200/50 Ein- und Auslauf (KG) DN 150 Göbeldeckel 5 to 7,5 cbm 100 cm Zum Einbau siehe unsere Versetzanleitung ! 50 cm 726,70 E –8– PERFECT-Fertigschachtunterteile DN 1000 & DN 1200 Muffenausführung (wandverstärkt - SU-M) nach DIN 4034/1 - Typ 2 - EN 1917 CE Schachtkörper, Gerinne und Auftritt monolithisch aus Beton C 40/50 mit homogener Betonoberfläche und glattem, ungeschlämmten Gerinneverlauf in einem Guss, in der Schalung erhärtet gefertigt - System PERFECT Neigung der Berme / Auftrittfläche 1:20 Preis auf Anfrage Rohranschlussarten: Beton- und Stahlbetonrohre - nur mit BLR-Dichtung - DN 300 - DN 600 Steinzeugrohre Normal- und Hochlast DN 150 - DN 600 Kunststoffrohre KG, PVC, Ultra-Rib, PP, PE-HD DN 100 - DN 500 Guß-, M Z- und SML-Rohre DN 150 - DN 300 Bauhöhen: DN 1000 DN 1200 650 mm 680 mm 700 mm 750 mm 800 mm 850 mm 950 mm 1050 mm 1150 mm 750 mm 780 mm 800 mm 850 mm 900 mm 950 mm 1050 mm 1150 mm 1250 mm Anschlüsse DN 100 Anschlüsse DN 125 Anschlüsse DN 150 Anschlüsse DN 200 Anschlüsse DN 250 Anschlüsse DN 300 Anschlüsse DN 400 Anschlüsse DN 500 Anschlüsse DN 600 KHKPL:JOHJO[\U[LY[LPSL\UK/H\ZHUZJOS\ZZZJOpJO[LRVWM ILYNLMLY[PN[^LYKLU können dabei leider keine Steigeisen bzw. Steigbügel eingebaut werden. K\YJOKPLÉlILY2VWM-LY[PN\UN¸\UKKHKPL<U[LY[LPSLIPZa\Y]VSSZ[pUKPNLU Aushärtung in der Form bleiben, ist die Oberfläche absolut frei von Unebenheiten. \TKHZ=LYZL[aLUKLY:JOHJO[\U[LY[LPSLa\LYSLPJO[LYU^LYKLUILPKLY-LY[PN\UN (\ZOLILHURLYTP[LPUIL[VUPLY[+PLWHZZLUKLU/LILRWMLRUULUILP\UZH\ZNL liehen bzw. bei Bedarf gekauft werden. –9– ArtikelNr. Nennweite/Bauhöhe in mm Gewicht ca. kg/Stück ab Werk EUR/Stück Fußauflagering mit Muffe DIN 4034 Teil 1 5480 1000/200 420 116,10 780 158,70 1265 175,00 Fertigteilschächte 2686 0396 0397 Schachtunterteil Falzausführung DIN 4034 Teil 2 1000/600, mit Anschluss DN 150 KG oder Steinzeug und Durchlaufgerinne in Steinzeug Wandstärke 100 mm Schachtunterteil Falzausführung DIN 4034 Teil 2 System Bw-H Perfect Standard 1000/700, mit Anschluss DN 150 KG oder Steinzeug und Durchlaufgerinne in Beton Wandstärke 150 mm Produktion nur auf Bestellung Wir weisen darauf hin, dass für Abwasser oder Schmutzwasser die Norm DIN 4034/1 - Typ 2 zum Tragen kommt. 0369 0370 0405 Hausanschlussschacht Muffenausführung, DIN 4034/Teil 1 - Typ 2 System Bw-H Perfect Standard 1000/700, mit Anschluss DN 150 für KG, PP SN 16 oder Steinzeug und Durchlaufgerinne in Beton Wandstärke 150 mm 1265 175,00 Gleitringdichtung + Gleitmittel 3268 7710 5023 4582 5055 7711 3182 DN 1000, SG-Classic DN 1000, selbstschmierend, SDV DN 1000, lastausgl. u. geschmiert SDV-seal 3 in1 DN 1200, SG-Classic DN 1500, SG-Classic DN 1000, TOP-SEAL-BASIC, Lastausgleich Gleitmittel (5 kg Eimer, Preis je kg) – 12 – 17,10 22,40 40,80 30,90 48,80 17,20 8,90 ArtikelNr. Nennweite/Bauhöhe in mm Gewicht ca. kg/Stück ab Werk EUR/Stück Schachtringe Teil 1 mit Steigeisen 1212 E 0654 0660 1906 0655 5057 5056 5070 5008 7401 5068 5084 5089 1000/ 250 250 entspricht nicht der DIN-Norm 1000/ 500 490 1000/ 750 745 1000/1000 1025 1200/ 250 345 entspricht nicht der DIN-Norm 1200/ 500 690 1200/ 750 1060 1200/1000 1380 1500/ 250 500 entspricht nicht der DIN-Norm 1500/ 500 940 1500/ 750 1460 1500/1000 1945 32,80 44,00 65,80 79,70 83,60 115,50 182,60 216,70 112,70 202,50 339,10 388,90 Schachtringe Teil 1 mit Steigbügel 19555 A 7402 7403 7404 7405 1000/ 250 250 entspricht nicht der DIN-Norm 1000/ 500 490 1000/ 750 745 1000/1000 1025 34,60 47,70 71,20 87,00 Schachtringe DN1200 und DN1500 mit Steigbügel 19555A auf Anfrage. Schachtringe Teil 1 mit Boden 1230 1236 1231 1234 1000/ 500 mit Boden 815 System Bw-H - Perfect 1000/ 500 mit Boden 815 mit Ein- und Auslauf DN 150 KG System Bw-H-Perfect 1200/ 500 mit Boden 1800 System Bw-H-Perfect 1500/ 500 mit Boden 1855 90,00 126,00 213,40 322,70 Schachthälse Teil 1 mit Steigeisen 1212 E 1520 7816 2352 1402 5071 5069 1000/ 625 585 1000/ 625, verkehrte 585 Steigfolge 1000/ 625, 30 cm - Minikonus 400 1200/ 625 900 1115 1200/ 625 - 85 cm hoch 1500/ 625 1120 57,30 58,40 74,90 151,60 266,70 237,90 Schachthälse Teil 1 mit Steigbügel 19555 A 7406 2091 0347 1000/625 1000/625, 30 cm - Minikonus 1000/625 mit integrierter Dichtung BS 2000 585 400 585 Schachthälse DN1200 und DN1500 mit Steigbügel 19555A auf Anfrage. – 13 – 60,80 80,80 102,90 ArtikelNr. Nennweite/Bauhöhe in mm Auflageringe (AR-V), verschiebesicher nach DIN 4034/1 - Typ 2 5428 625/40 5430 625/60 5431 625/80 5432 625/100 5445 625/150 Gewicht ca. kg/Stück 25 38 50 66 102 ab Werk EUR/Stück 13,00 12,10 13,00 13,90 20,50 Auflageringe schräg (AR-V), verschiebesicher nach DIN 4034/1 - Typ 2 5448 5449 5450 625/40-80 625/60-100 625/80-120 40 52 70 22,25 23,00 23,75 Übergangsplatten mit Muffe (AP-M-S) DIN 4034 Teil 1 nach DIN 4034/1 - Typ 2 4597 7818 3523 1000/625 1200/625 1500/625 – 14 – 20 cm 20 cm 20 cm 500 700 1300 302,00 389,00 618,30 ArtikelNr. Nennweite/Bauhöhe in mm Gewicht ca. kg/Stück ab Werk EUR/Stück Der „EXACT”-SCHACHT - einfach - dicht - dauerhaft - Bw-H Schacht „EXACT”, DIN 4034/1 - Typ2 mit Steigeisen 1212 E 5861 5862 5863 5864 5865 5866 5867 1000/625 1000/625 1000/625 1000/625 1000/625 1000/625 1000/625 850 1100 1350 1600 1850 2100 2350 845 1110 1390 1605 1890 2180 2430 98,90 102,50 119,30 138,50 177,10 186,20 202,00 Bw-H Schacht „EXACT”, DIN 4034/1 - Typ2 mit Steigbügel 19555 A 7720 7721 7722 7723 7724 7725 7726 1000/625 1000/625 1000/625 1000/625 1000/625 1000/625 1000/625 850 1100 1350 1600 1850 2100 2350 845 1110 1390 1605 1890 2180 2430 96,10 108,30 126,70 147,30 187,30 198,00 215,20 Bw-H Schacht „EXACT”, DIN 4034/1 - Typ2 mit Steigbügel 19555 A mit integrierter Dichtung BS 2000 0340 0341 0342 0343 0344 0345 0346 1000/625 1000/625 1000/625 1000/625 1000/625 1000/625 1000/625 – 15 – 850 1100 1350 1600 1850 2100 2350 845 1110 1390 1605 1890 2180 2430 131,20 143,50 161,80 182,40 222,40 233,00 250,30 ArtikelNr. Nennweite in mm Bauhöhe in mm Gewicht ca. kg/Stück ab Werk EUR/Stück Das Bw-H „Schachtrohr” - maximale Flexibilität - Bw-H Schachtrohr SRO-M, Teil 1 mit Steigbügel DIN 19555 A 6701 6702 6703 6704 6705 1000 1000 1000 1000 1000 1250 1500 1750 2000 2250 1270 1510 1800 2040 2295 120,50 140,20 178,30 188,40 204,90 Bw-H Schachtrohr SRO-M, Teil 1 mit Steigbügel DIN 19555 A mit integrierter Dichtung BS 2000 0406 0407 1000 1000 1250 1500 *** Schachtrohre sind nicht lagernd, Produktion auf Bestellung *** – 16 – 1270 1510 154,60 174,30 Allgemeines Preisgültigkeit: Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle bisherigen Preislisten ihre Gültigkeit. Zu allen aufgeführten Preisen wird die gesetzl. gültige Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Soweit nicht anders vermerkt, gelten alle genannten Preise ab Werk. Warenrücknahmen: erfolgen nur nach vorheriger Absprache und in einwandfreiem Zustand (nicht verschmutzt und/oder beschädigt). Zur Deckung unserer Kosten müssen wir 15 % des Warenwertes berechnen. Sonderanfertigungen können leider nicht zurückgenommen werden ! Paletten: Euro-Paletten werden bei Abholung / Anlieferung mit 9,00 E berechnet. Bei Tausch bzw. Rückgabe, vorausgesetzt dies erfolgt in sauberem und einwandfreiem Zustand, werden 7,50 E gutgeschrieben. Rohrgehänge: Bei Bedarf können Sie bei uns Schachtring-Gehänge und Rohrhaken ausleihen. Diese stellen wir Ihnen für 3 Tage kostenlos zur Verfügung. Für jeden weiteren Tag werden 10,00 E in Rechnung gestellt. Des weiteren verleihen wir sogenannte Kugelkopfausheber, zum Versetzen unserer „Perfect“-Schachtbodenteile und unserer „EXACT“-Schächte. Diese werden grundsätzlich mit 77,50 E inRechnung gestellt und bei einwandfreier Rückgabe mit 74,00 E gutgeschrieben. – 18 – Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der BWH Betonwarenhandelsgesellschaft mbH & Co. KG 1. Angebote und Preise: Angebote und Preise der Verkäuferin sind unverbindlich und freibleibend. Die Preise verstehen sich als Nettopreise, denen die Umsatzsteuer zugerechnet wird. Die Verkäuferin behält sich vor, die aufgrund der am Tage der Lieferung geltenden Lohn- und Materialkosten kalkulierten Preise zu berechnen. Dies gilt auch hinsichtlich der in der Auftragsbestätigung der Verkäuferin eingesetzten Preise. Die genannten Preise verstehen sich ab Werk verladen. Sind durch Sondervereinbarungen die Preise frei Empfangsort gestellt, gelten sie unter Zugrundelegung voller Ladungen. Wenn bei FreiBau-Preisen Rabatt gewährt ist, versteht sich dieser auf den Warenwert ohne den Frachtkostenanteil. Bei Preisstellung frei Empfangsort gehen Wegbenutzungsgebühren, Standgelder, Anschluß- und Wiegegebühren sowie während der Auslieferungszeit eintretende Verkehrsabgaben und Steuern zu Lasten des Käufers. Frei Empfangsort ist die kürzeste Entfernung von der Beladestelle zur Entladestelle. Ist die Benutzung der kürzesten Strecke wegen höherer Gewalt oder behördlicher Maßnahmen nicht möglich, geht die Erhöhung der Frachtkosten ebenfalls zu Lasten des Käufers. Die Einkaufsbedingungen des Käufers werden ausgeschlossen, soweit diese in Widerspruch zu den vorliegenden Bedingungen stehen. 2. Lieferung und Abnahme. Alle Abschlüsse und Vereinbarungen, auch wenn sie durch Angestellte der Verkäuferin oder durch deren Vertreter abgeschlossen wurden, werden für die Verkäuferin erst durch eine dem Besteller bzw. Käufer schriftlich erteilte Zustimmung verbindlich. Von den Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der Verkäuferin abweichende Vereinbarungen bedürfen ausnahmslos der schriftlichen Zustimmung. Zugesagte Lieferfristen werden tunlichst eingehalten, sind aber unverbindlich. Die Nichteinhaltung vereinbarter Abnahmetermine berechtigt zu angemessenem Schadensersatzanspruch. Auftragsänderungen, auch hinsichtlich der Lieferzeit, können nur vor Beginn der Produktion berücksichtigt werden und bedürfen der ausdrücklichen Einwilligung der Verkäuferin. Lieferungen frei Baustelle verstehen sich ohne Abladen bei Anfuhr von voll ausgeladenen Lastzügen und nur insoweit, als die Zufahrtsverhältnisse die Anfuhr mit schweren Lastzügen ohne Gefahr für das Fahrzeug erlauben. Die Kosten etwaiger Zwischentransporte und bei Umladen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Das Abladen der Fahrzeuge hat der Empfänger umgehend zu veranlassen. Wartezeiten sowie ein Verfahren der Ware auf der Baustelle sind in den Transportkosten nicht enthalten und werden berechnet. Soweit der Käufer nicht den Vorschriften des HGB unterliegt, muß er offensichtliche Mängel innerhalb 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich bei der Verkäuferin rügen. Beanstandete Ware darf nur mit Zustimmung der Lieferfirma eingebaut werden. Transportschäden und Verluste müssen bei Bahntransporten einschließlich bahnamtlicher LKW's bahnamtlich und im übrigen durch schriftliche Erklärung des LKW-Fahrers und der bei der Entladung beteiligten Personen festgestellt werden. Durch Annahmeverweigerung entstehende Kosten und Schäden trägt der Käufer. Rücksendungen gelieferter Ware, deren Transportrisiko in jedem Fall der Rücksender trägt, werden ohne vorherige Zustimmung der Verkäuferin nicht angenommen. Soweit in den vorliegenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, gelten die in den einschlägigen DIN-Normen genannten Bedingungen. Für gelieferte Waren die unter der Mitarbeit der Verkäuferin eingebaut oder auf der Baustelle verarbeitet werden, gilt die "Verdingungsordnung für Bauleistungen", soweit vorliegende Verkaufs- und Lieferungsbedingungen nichts anderes bestimmen. Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, unvorhergesehene Betriebsschwierigkeiten, unverschuldeter Rohstoffmangel und andere unvorhergesehene Hindernisse mit ihren Folgen verlängern die Lieferungs- und Nachlieferungsfristen in angemessenem Umfang 3. Versand. Der Versand geschieht auch bei frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Käufers. Transportversicherungen werden nur auf Verlangen auf Kosten des Käufers vorgenommen. Mangels besonderer Versandvorschriften wird nach bestem Ermessen die billigste Versandart gewählt. 4. Gewährleistung. Innerhalb der Garantiefrist leistet die Verkäuferin Garantie in der Weise, daß für solche Erzeugnisse und Teile die nachweisbar durch Werkstoff- oder Fabrikationsfehler unbrauchbar oder schadhaft sind oder nicht der bestellten Zusammensetzung bzw. Qualität entsprechen, Ersatz geliefert wird. Schlägt die Ersatzlieferung fehl, insbesondere wenn sie unzumutbar verzögert wird, hat der Käufer das Recht auf Herabsetzung des Kaufpreises, wahlweise kann er dann auch Rückabwicklung des Vertrages verlangen, sofern es sich nicht um eine Bauleistung handelt. Durch eigenmächtige Nacharbeit an unseren Erzeugnissen erlischt jegliche Ersatzpflicht seitens der Verkäuferin. Reklamationen berechtigen den Käufer nicht dazu, fällige Zahlungen zurückzuhalten. 5. Zahlung. Alle Rechnungen der Verkäuferin sind - auch bei Teillieferungen und in Fällen von Mängelrügen - innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlung im Banklastschriftverfahren gewährt die Verkäuferin 3 % Skonto. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt. Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist die Verkäuferin berechtigt, dem Käufer Zinsen in Höhe von 3 % über dem Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen. Die verlustfreie Zahlung hat in bar, Bank-, Giro- oder Postschecküberweisung zu erfolgen und den vollen Gegenwert des Kaufpreises zu erbringen. Etwa gewährte Skonti dürfen nicht aus gesondert ausgewiesenen Frachten und Lohnkosten abgezogen werden. Schecks und zentralbankfähige Wechsel mit einer Laufzeit von höchstens 90 Tagen werden nur zahlungshalber, Eigenakzepte nur nach besonderer Vereinbarung und unter Ausschluß von Kassaskonto angenommen. Spesen und Diskont trägt der Käufer. Aus verspäteter Vorlegung oder Protestbeibringung erwachsen dem Käufer keine Rechte gegen die Verkäuferin. Maßgebend für die Gutschrift ist der Eingangstag der Zahlung bzw. der Gutschriftstag der Bank der Verkäuferin. In allen Fällen muß die Zahlung den vollen Wert des Kaufpreises am Abschlußtag darstellen nach dem Grundsatz, daß Leistung und Gegenleistung gleich sein müssen. Für alle Nachteile, die der Verkäuferin durch die unpünktliche Bezahlung der Rechnungen erwachsen muß die Verkäuferin sich vorbehalten, auf den Käufer zurückzugreifen. Eingehende Zahlungen werden stets gegen die ältesten Forderungen, Zinsen und Kosten zuerst angerechnet. Vor restloser Bezahlung ist die Verkäuferin zu weiteren Lieferungen nicht verpflichtet. Der Käufer ist gegenüber den Forderungen der Verkäuferin nicht berechtigt aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, es sei denn, die Verkäuferin erkennt den Einspruch, auf den er ein solches Recht stützt, ausdrücklich an. Für alle Abschlüsse ist die Zahlungsfähigkeit des Käufers ohne weiteres als eine wesentliche Eigenschaft vorausgesetzt. Die Verkäuferin hat daher, wenn nach dem Abschluß Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers bekannt werden, Anspruch auf Vorauszahlung; Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen berechtigt die Verkäuferin den Auftrag ohne Frist zu streichen und Schadensersatz zu verlangen. 6. Eigentumsvorbehalt. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und aller, auch der künftigen Forderungen, die die Verkäuferin gegen den Käufer erwirbt, insbesondere auch bis zum Ausgleich eines etwaigen Kontokorrentsaldos, Eigentum der Verkäuferin. Wird die gelieferte Ware durch den Käufer zu einer neuen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für die Verkäuferin. Ein Eigentumserwerb des Käufers nach § 950 BGB ist ausgeschlossen. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht der Verkäuferin gehörenden Waren erwirbt die Verkäuferin Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der vor ihr gelieferten und der anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der Käufer ist berechtigt, die Ware, den vermischten Bestand oder den neuen Gegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern oder in fremden Grund und Boden einzubringen. Er darf jedoch die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bis zur vollständigen Bezahlung einem Dritten weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen und ist verpflichtet, einen Zugriff Dritter der Verkäuferin unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer tritt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware schon jetzt in dem Betrag an die Verkäuferin ab, der den Wert der Vorbehaltsware entspricht. Wird Vorbehaltsware, die im Miteigentum der Verkäuferin steht, weiterveräußert, so tritt der Käufer schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf in dem Betrage an die Verkäuferin ab, der dem Anteilswert der Verkäuferin am Miteigentum entspricht. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer jetzt schon den ihm gegen den Dritten oder gegen den, des er angeht, erwachsenden Vergütungsanspruch in dem Betrag an die Verkäuferin ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht. Steht die Vorbehaltsware im Miteigentum der Verkäuferin, so erstreckt sich die Abtretung auf den Betrag, der dem Anteilswert der Verkäuferin am Miteigentum entspricht. Steht dem Käufer ein Anspruch auf Bestellung einer Sicherungshypothek nach § 648 BGB zu, so geht dieser Anspruch in der bezeichneten Höhe auf den Verkäufer über. Wert der Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen ist der Fakturenwert der Verkäuferin, zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 20 %. Den Rang eines abgetretenen Teilbetrages im Rahmen der dem Käufer erwachsenden Gesamtforderung bestimmt die Verkäuferin. Die Verkäuferin ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf (der Werklohnforderung oder sonstiger Vergütungsansprüche). Von ihrer eigenen Einziehungsbefugnis wird die Verkäuferin keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf Verlangen hat der Käufer der Verkäuferin die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Die Verkäuferin wird hiermit ermächtigt, dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen und zwar im Namen des Käufers. Der Käufer ist verpflichtet, eingehende Erlöse aus den im voraus abgetretenen Forderungen unverzüglich an die Verkäuferin abzuführen. Kann nach Verarbeitung oder Einbau der Ware in fremden Grund und Boden die Verkäuferin im einzelnen nicht nachweisen, daß ihre Ware enthalten ist, so ist der Nachweis der Identität erbracht, wenn sämtliche Lieferanten, deren gleiche Ware enthalten sein könnte, ihre Forderungen an einen der beteiligten Lieferanten zwecks Geltendmachung der Ansprüche abtreten. Dasselbe gilt entsprechend bei dem verlängerten Eigentumsvorbehalt hinsichtlich der Geltendmachung der Ansprüche auf Absonderung der Forderungen, die aus dem Weiterverkauf der Ware entstanden sind, sowie hinsichtlich des aufgrund solcher Forderungen beim Käufer eingegangenen Gegenwertes . Übersteigt der Wert der der Verkäuferin gegebenen Sicherung ihre Lieferungsforderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist die Verkäuferin auf Verlangen des Käufers in Höhe des Mehrwertes zur Rückübertragung verpflichtet. Nach Begleichung sämtlicher Ansprüche gehen die Eigentumsrechte auf den Käufer über. Die Forderungen aus dem verlängerten Eigentumsvorbehalt werden dann zurückübertragen. 7. Erfüllungsort und Gerichtsstand. Erfüllungsort für Lieferungen ist sowohl bei „Ab-Werk-” als auch bei vereinbarten „Frei-Bau-Lieferungen” der Sitz des jeweils die Lieferung durchführenden Herstellerwerkes. Erfüllungsort für Zahlungen ist Altdorf als Sitz der Geschäftsleitung der BWH. Als Gerichtsstand gilt nach § 29 ZPO das Wohnsitzgericht des Ortes, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist, als vereinbart. 8. Teilweise Aufhebung der Bedingungen. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen durch gesetzliche oder amtliche Verfügungen oder durch Vereinbarung aufgehoben werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Hauptverwaltung Geschäftsführung Geschäftsführer Markus Weber Bankverbindung: HypoVereinsbank Kelheim IBAN DE62 5702 0073 2160 3509 49 BIC HYVEDEMM447 Hausanschrift Telefon Telefax Opalstraße 23 84032 Altdorf 0871 / 65764 0871 / 65755