VERKAUFS-, LIEFERUNGS- UND

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VERKAUFS-, LIEFERUNGS- UND
VERKAUFS-, LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Aufträge. Abweichungen hiervon und mündliche
Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung.
Das sind Ihre Konditionen
Lieferungen an Wiederverkäufer (Facheinzelhandel) werden zu Jahreskonditionen abgerechnet.
Jahreskonditionen Bild-, Termin- und Adventskalender liegen bei 42% vom VK und sind nach Menge gestaffelt.
Jahreskonditionen Karten liegen bei 50% vom VK und sind nach Umsatz gestaffelt.
Auf die sich ergebenden Preise wird die MwSt. aufgeschlagen.
Versand- und Tragetaschen: Nettopreise zuzügl. MwSt. Auf Porto und Verpackung können keine Rabatte gewährt werden.
Ist ein Rückgaberecht für Kalender vereinbart, so gilt Folgendes: Nicht verkaufte Kalender (max. 20 % des Auftrages), die bis jeweils
Ende Februar gemeldet werden, schreiben wir zur Hälfte des Einkaufspreises gut. Die Kalender verbleiben dann bei Ihnen. Der Verlag
ist berechtigt, aus Kulanz anders zu verfahren, ohne dass die hier genannten Konditionen unwirksam werden. Anders lautende
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Zahlung
innerhalb 30 Tagen rein netto. Bei Zahlung innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto. Bei Zahlungsverzug
erlischt ein eventuell vereinbartes Rückgaberecht.
Zahlung aus dem Ausland
Deutsche Bank AG, München (700 700 10) 7920 333
Commerzbank AG, München (700 800 00) 303 299 100
Postbank München (700 100 80) 348 40-802
IBAN: DE 34 7007 0010 0792 0333 00 Swift-Code: DEUT DE MM XXX
IBAN: DE 47 7008 0000 0303 2991 00 Swift-Code: DRES DE FF 700
IBAN: DE 24 7001 0080 0003 4840 802 Swift-Code: PBNK DE FF 700
Kundenwechsel und Eigenakzepte
Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung. Die Diskontspesen gehen zu Lasten des Wechselgebers. Wechsel und
Akzepte werden stets nur zahlungshalber entgegengenommen. Ein Skontoabzug bei Zahlung mittels Wechsel ist ausgeschlossen
Zahlungsverzug
Verzug tritt automatisch bei einer Überschreitung der vereinbarten Zahlungsziele um mehr als 14 Tage ein. Es bedarf dazu keiner
gesonderten Mahnung. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen Bankzinsen für Kontokorrentkredit zu vergüten
Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät er mit einer Zahlung
in Verzug, so steht dem Korsch Verlag das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu
verlangen. Desgleichen hat der Korsch Verlag das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen
Bei Zahlungsverzug erlischt ein eventuell vereinbartes Rückgaberecht.
Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen sind
Werden Waren vor vollständiger Bezahlung oder Einlösung der dafür hingegebenen Wechsel oder Schecks weiterveräußert, so tritt der
Erlös bzw. die durch die Weiterveräußerung entstandene Forderung an die Stelle der gelieferten Waren.
Nimmt der Käufer Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in ein mit einem Dritten bestehendes Kontokorrent
verhältnis auf, so gilt nach erfolgter Saldierung der einzelnen Kontokorrentforderungen der jeweilige anerkannte periodische Saldo
bzw. – wenn dieser seinerseits in das Kontokorrent eingestellt wird – der mit Beendigung des Kontokorrentverhältnisses entstehende
Schlusssaldo als anteilsmäßig abgetreten, und zwar bis zur Höhe der aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in das Konto
korrent eingestellten Forderungen, jedoch beschränkt auf die Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.
Werden Forderungen des Verlages in ein mit dem Käufer bestehendes Kontokorrentverhältnis aufgenommen, so gilt der vereinbarte
Eigentumsvorbehalt und die Sicherungsabtretung als Sicherheit für die anteilige Saldoforderung des Verlages.
Werden von Dritten Rechte an Waren geltend gemacht, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehen, so verpflichtet sich der Auftraggeber
uns sofort zu verständigen.
Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Bestellers wird die Forderung sofort fällig; es kann sofort das Recht des Eigentumsvorbehalts
ausgeübt werden.
Höhere Gewalt
Betriebsstörungen – sowohl im eigenen Betrieb wie im fremden, von denen die Herstellung oder der Transport abhängig sind –, verursacht
durch Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen, sowie alle sonstigen
Fälle höherer Gewalt befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung
der Lieferzeit berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder den Lieferanten für etwa entstandenen Schaden
verantwortlich zu machen.
Versand
erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
Reklamationen
müssen unverzüglich nach Warenempfang schriftlich erfolgen.
Lieferung
Eine Lieferung gilt nur als vereinbart, wenn sie schriftlich bestätigt ist. Der genannte Termin bezieht sich grundsätzlich nur auf die
Absendung der Lieferung. Für die Überschreitung der Lieferzeit durch höhere Gewalt kann der Lieferant nicht haftbar gemacht werden
Bei Lieferverzug kann der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist die ihm gesetzlich zustehenden Rechte in
Anspruch nehmen.
Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt in jedem Fall ausschließlich Starnberg als vereinbart.
KORSCH VERLAG GmbH & Co. KG
Sitz Gilching, Registergericht München, HRA 08822
Persönlich haftende Gesellschafterin: Korsch Kunstkalender-Verlag GmbH, Sitz Gilching, Registergericht München, HRB 45257
Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Niels Meyne
Landsberger Straße 77, 82205 Gilching, Deutschland,Telefon +49 8105 3763-0,Telefax +49 8105 3763-44