Achtung - gefährliche Fristen! - Unfall-Opfer

Transcription

Achtung - gefährliche Fristen! - Unfall-Opfer
Private Unfallversicherung:
Achtung – gefährliche Fristen!
Gemeint sind Versicherungen, die Sie selbst als Unfallvorsorge abgeschlossen haben. Nicht
gemeint ist der Versicherer des Unfallgegners. Für den gelten andere Richtlinien.
Achten Sie auf folgende Fristen:
> Melden Sie den Unfall unverzüglich. Lassen Sie sich von der Versicherung den Eingang
der Schadensmeldung bestätigen.
> Spätestens 15 Monate nach dem Unfall muss ein Dauerschaden (sog. Invalidität) geltend
gemacht sein. Lassen Sie sich auch hier von der Versicherung vor Ablauf des Jahres
bestätigen, dass fristgerecht ein Dauerschaden gelten gemacht ist.
> Spätestens 15 Monate nach dem Unfall muss Invalidität ärztlich festgestellt worden sein.
Lassen Sie sich rechtzeitig eine ärztliche Bescheinigung dazu ausstellen und lassen Sie
sich auch hier
rechtzeitig
vom
Versicherer
schriftlich
bescheinigen:
Damit
ist
bedingungsgerecht der Dauerschaden geltend gemacht. Machen Sie das so rechtzeitig,
dass eventuelle Mängel noch behoben werden können!
> Wenn die Versicherung reguliert: Machen Sie spätestens 1 Monat nach der Regulierung
geltend, dass Sie sich die Neubemessung innerhalb von 3 Jahren ab dem Unfall
vorbehalten. Mit Einschreiben natürlich.
ACHTUNG: Frist versäumt: In den meisten Fällen haben Sie damit alle Ansprüche verwirkt.