Achtung - gefährliche Fristen! - Unfall-Opfer
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Achtung - gefährliche Fristen! - Unfall-Opfer
Private Unfallversicherung: Achtung – gefährliche Fristen! Gemeint sind Versicherungen, die Sie selbst als Unfallvorsorge abgeschlossen haben. Nicht gemeint ist der Versicherer des Unfallgegners. Für den gelten andere Richtlinien. Achten Sie auf folgende Fristen: > Melden Sie den Unfall unverzüglich. Lassen Sie sich von der Versicherung den Eingang der Schadensmeldung bestätigen. > Spätestens 15 Monate nach dem Unfall muss ein Dauerschaden (sog. Invalidität) geltend gemacht sein. Lassen Sie sich auch hier von der Versicherung vor Ablauf des Jahres bestätigen, dass fristgerecht ein Dauerschaden gelten gemacht ist. > Spätestens 15 Monate nach dem Unfall muss Invalidität ärztlich festgestellt worden sein. Lassen Sie sich rechtzeitig eine ärztliche Bescheinigung dazu ausstellen und lassen Sie sich auch hier rechtzeitig vom Versicherer schriftlich bescheinigen: Damit ist bedingungsgerecht der Dauerschaden geltend gemacht. Machen Sie das so rechtzeitig, dass eventuelle Mängel noch behoben werden können! > Wenn die Versicherung reguliert: Machen Sie spätestens 1 Monat nach der Regulierung geltend, dass Sie sich die Neubemessung innerhalb von 3 Jahren ab dem Unfall vorbehalten. Mit Einschreiben natürlich. ACHTUNG: Frist versäumt: In den meisten Fällen haben Sie damit alle Ansprüche verwirkt.