Montage auf Wellzementplatten
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Montage auf Wellzementplatten
Sichere Montage von Thermosolar- und Photovoltaik-Anlagen auf Dächern Montage auf Wellzementplatten Dipl.-Ing. Ralf Rutscher Umweltministerium Baden-Württemberg Referat 44- Arbeitsschutz und Gentechnik Montage auf Asbestzementplatten Bildquelle: BGM Montage auf Wellzementplatten Mechanische Gefährdungen Durchbruch durch nicht begehbares Dach Bildquelle: BGM Mechanische Gefährdungen Durchbruch durch nicht begehbares Dach Bildquelle: BGM Mechanische Gefährdungen Durchbruch durch nicht begehbares Dach Dachsanierung durch Zimmereibetrieb, Ausführung der Arbeiten durch zwei Beschäftigte Sturz durch Eternitdach, 7,5 m Absturzhöhe. Gurt wurde benutzt; Seillänge: 12 m Bildquelle: BG ETEM 24.05.2008, Südkurier Mit schweren Kopfverletzungen und einem Knochenbruch kam ein 30-jähriger Zimmermann aus dem Raum Donaueschingen gestern in die Uniklinik Freiburg. Es bestand akute Lebensgefahr. Er war (…) bei der Montage einer Photovoltaik-Anlage in BlumbergFützen durch das Dach einer Lagerhalle gebrochen und ca. sieben Meter tief gestürzt. 04.10.2009 Südkurier Ein schwerer Arbeitsunfall ereignete sich am Freitagnachmittag in Schemmerberg. Wie die Polizei berichtet war ein Arbeiter einer Fachfirma gerade dabei, auf dem Dach einer gewerblichen Lagerhalle eine PhotovoltaikAnlage zu installieren, als er durch die Decke brach, die lediglich aus einer Isolierung bestand. Der Arbeiter stürzte sechs Meter in die Tiefe und erlitt durch den Aufprall auf dem Hallenboden schwere Verletzungen. 18.09.2009, Blaulicht-Journal: Am Freitag wurde ein 25-jähriger Mann aus Versmold in Sassenberg schwer verletzt. Der Mann war damit beschäftigt auf einem Gebäude […] eine Photovoltaik-Anlage zu installieren. Als er dabei auf eine in der Dachfläche eingebaute WellLicht Platte trat, zerbrach diese und der Monteur stürzte aus etwa sechs Metern Höhe auf betonierten Boden. Titel des Vortrags Faserzement-/Asbestzement-Wellplatten = nicht begehbare Bauteile (nicht durchsturzsicher) Folie 9, hier Datum (Menü Ansicht / Kopf- und Fußzeile) Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefährdungen Arbeiten auf nicht begehbaren Bauteilen Nicht begehbare Bauteile nur auf besonderen Lauf- und Arbeitsstegen betreten Stege müssen mindestens 0,5 m breit sein Gegen unbeabsichtigtes Verschieben / Verrutschen sichern Trittleisten / Trittstufen bei Neigung Einzelheiten siehe BGR 203 „Dacharbeiten und Baustein für Arbeitsverfahren D 54“ Titel des Vortrags Größte zulässige Stützweiten in m für Laufund Arbeitsstege aus Holz Sortierklasse S 10 oder MS 10 nach DIN 4074-1 ggf. Trittleisten ( > 11 Grad) oder Stufen (30 >Grad) Folie 11, hier Datum (Menü Ansicht / Kopf- und Fußzeile) Titel des Vortrags Absturzsicherungen bei Absturzmöglichkeit ins Gebäudeinnere z.B. Auffangnetze Folie 12, hier Datum (Menü Ansicht / Kopf- und Fußzeile) Begehbarkeit von Wellplattendächern Kennzeichnung durchsturzsicherer Wellplatten Herstellungs- und Verwendungsverbot GefStoffV Anhang IV Nr.1 Asbest Erzeugnisse, die einen Massengehalt von mehr als 0,1 % Asbest enthalten weiter - Überdeckungsarbeiten an AZ-Dächern - Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten an AZDächern - Arbeiten die zu einem Abtrag der Oberfläche führen (Ausnahme anerkannte Verfahren) Ausgenommen vom Verwendungsverbot ASI-Arbeiten Definition in der TRGS 519 Abbrucharbeiten Sanierungsarbeiten (nur für schwachgebundenes Asbest) Instandhaltungsarbeiten Verwendungsverbot TRGS 519 Nr. 4 - Unter das Verbot nach GefStoffV Anhang IV Nr. 1 fällt auch das Verbot für das Anbringen von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen auf Asbestzementdächern - Ausnahmen nach § 20 GefStoffV Verwendungsverbot Asbest REACH-VO Anhang XVII … 2. Die Verwendung von Erzeugnissen, die Asbestfasern enthalten und die schon vor dem 01.01.2005 installiert waren, ist weiterhin erlaubt bis die Erzeugnisse beseitigt werden oder bis ihre Nutzungsdauer abgelaufen ist. Jedoch können die Mitgliedsstaaten zum Schutz der menschlichen Gesundheit die Verwendung solcher Erzeugnisse bis sie beseitigt werden oder ihre Nutzungsdauer abgelaufen ist, einschränken, verbieten oder bestimmten Bedingungen unterwerfen. … Novellierung der Gefahrstoffverordnung 2010 Keine Änderung hinsichtlich des Verbots für das Anbringen von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen auf Asbestzementdächern Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit