Montage auf Wellzementplatten

Transcription

Montage auf Wellzementplatten
Sichere Montage von Thermosolar- und
Photovoltaik-Anlagen auf Dächern
Montage auf Wellzementplatten
Dipl.-Ing. Ralf Rutscher
Umweltministerium Baden-Württemberg
Referat 44- Arbeitsschutz und Gentechnik
Montage auf Asbestzementplatten
Bildquelle: BGM
Montage auf Wellzementplatten
Mechanische Gefährdungen
Durchbruch durch nicht begehbares Dach
Bildquelle: BGM
Mechanische Gefährdungen
Durchbruch durch nicht begehbares Dach
Bildquelle: BGM
Mechanische Gefährdungen
Durchbruch durch nicht begehbares Dach
Dachsanierung durch
Zimmereibetrieb, Ausführung der Arbeiten
durch zwei Beschäftigte
Sturz durch Eternitdach,
7,5 m Absturzhöhe.
Gurt wurde benutzt;
Seillänge: 12 m
Bildquelle: BG ETEM
24.05.2008, Südkurier
Mit schweren Kopfverletzungen und einem Knochenbruch kam ein 30-jähriger Zimmermann aus dem
Raum Donaueschingen gestern in die Uniklinik Freiburg. Es bestand akute Lebensgefahr. Er war (…) bei
der Montage einer Photovoltaik-Anlage in BlumbergFützen durch das Dach einer Lagerhalle gebrochen
und ca. sieben Meter tief gestürzt.
04.10.2009 Südkurier
Ein schwerer Arbeitsunfall ereignete sich am Freitagnachmittag in Schemmerberg. Wie die Polizei berichtet
war ein Arbeiter einer Fachfirma gerade dabei, auf dem
Dach einer gewerblichen Lagerhalle eine PhotovoltaikAnlage zu installieren, als er durch die Decke brach,
die lediglich aus einer Isolierung bestand. Der Arbeiter
stürzte sechs Meter in die Tiefe und erlitt durch den
Aufprall auf dem Hallenboden schwere Verletzungen.
18.09.2009, Blaulicht-Journal:
Am Freitag wurde ein 25-jähriger Mann aus Versmold in Sassenberg schwer verletzt. Der Mann
war damit beschäftigt auf einem Gebäude […]
eine Photovoltaik-Anlage zu installieren. Als er
dabei auf eine in der Dachfläche eingebaute WellLicht Platte trat, zerbrach diese und der Monteur
stürzte aus etwa sechs Metern Höhe auf betonierten Boden.
Titel des Vortrags
Faserzement-/Asbestzement-Wellplatten
=
nicht begehbare Bauteile (nicht durchsturzsicher)
Folie 9, hier Datum (Menü Ansicht / Kopf- und Fußzeile)
Schutzmaßnahmen gegen mechanische
Gefährdungen
Arbeiten auf nicht begehbaren Bauteilen
Nicht begehbare Bauteile
nur auf besonderen Lauf- und Arbeitsstegen betreten
Stege müssen mindestens 0,5 m breit sein
Gegen unbeabsichtigtes Verschieben / Verrutschen
sichern
Trittleisten / Trittstufen bei Neigung
Einzelheiten siehe BGR 203 „Dacharbeiten und
Baustein für Arbeitsverfahren D 54“
Titel des Vortrags
Größte zulässige Stützweiten in m für Laufund Arbeitsstege aus Holz
Sortierklasse S 10 oder MS 10 nach DIN 4074-1
ggf. Trittleisten ( > 11 Grad) oder Stufen (30 >Grad)
Folie 11, hier Datum (Menü Ansicht / Kopf- und Fußzeile)
Titel des Vortrags
Absturzsicherungen bei
Absturzmöglichkeit ins Gebäudeinnere
z.B. Auffangnetze
Folie 12, hier Datum (Menü Ansicht / Kopf- und Fußzeile)
Begehbarkeit von Wellplattendächern
Kennzeichnung durchsturzsicherer Wellplatten
Herstellungs- und Verwendungsverbot
GefStoffV Anhang IV Nr.1
 Asbest
 Erzeugnisse, die einen Massengehalt von mehr als
0,1 % Asbest enthalten
weiter
- Überdeckungsarbeiten an AZ-Dächern
- Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten an AZDächern
- Arbeiten die zu einem Abtrag der Oberfläche
führen (Ausnahme anerkannte Verfahren)
Ausgenommen vom Verwendungsverbot
ASI-Arbeiten
Definition in der TRGS 519
 Abbrucharbeiten
 Sanierungsarbeiten
(nur für schwachgebundenes Asbest)
 Instandhaltungsarbeiten
Verwendungsverbot
TRGS 519 Nr. 4
- Unter das Verbot nach GefStoffV Anhang IV Nr. 1
fällt auch das
Verbot für das Anbringen von Photovoltaik-
und Thermosolaranlagen auf Asbestzementdächern
- Ausnahmen nach § 20 GefStoffV
Verwendungsverbot Asbest
REACH-VO Anhang XVII
…
2. Die Verwendung von Erzeugnissen, die Asbestfasern enthalten und die schon vor dem 01.01.2005 installiert waren,
ist weiterhin erlaubt bis die Erzeugnisse beseitigt werden
oder bis ihre Nutzungsdauer abgelaufen ist.
Jedoch können die Mitgliedsstaaten zum Schutz der
menschlichen Gesundheit die Verwendung solcher Erzeugnisse bis sie beseitigt werden oder ihre Nutzungsdauer
abgelaufen ist, einschränken, verbieten oder bestimmten
Bedingungen unterwerfen.
…
Novellierung der
Gefahrstoffverordnung 2010
Keine Änderung hinsichtlich des
Verbots für das Anbringen von
Photovoltaik- und Thermosolaranlagen auf
Asbestzementdächern
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit