Meersalz-Richtlinien
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Meersalz-Richtlinien
Meersalz-Richtlinien Date of Issue: Mar 2003 »Cahier des Charges« Einführung: Um die Auslobung „Nature & Progrès” zu erhalten, muss in der gesamten Produktion gemäß dem Reglement des Cahier des Charges von Nature & Progrès gearbeitet werden. Pluralität der Methoden im bio-ökologischen Landbau: Das vorliegende Reglement stellt keine spezielle Methode des ökologischen Landbaus dar, sondern es handelt sich um eine Zusammenstellung von Produktionsweisen und Produkten, deren Verwendung durch das Cahier des Charges der Vereinigung gestattet oder verboten ist. Pflichtenheft für unraffiniertes Meersalz: A Unraffiniertes Meersalz A1 Geografische Herkunft und Umwelt A1.1 Geografische Herkunft Atlantischer Ozean: Bassin de Guérande: Gebiete der Kommunen Le Croisic, Batz sur mer, Le Pouliguen, La Baulle, Guérande, La Turballe; Bassin du Mes: Gebiete der Gemeinden Mesquer, Saint-Molf, Asserac; Ile de Noirmoutier; Ile de Ré; Portugal: Algarve: Gebiete der Kommunen Olhão und Tavira im Naturpark Ria Formosa und Gebiet der Kommune Castro Marim im Naturpark Sapal do Castro Marim; Gebiet der Kommunen Aveiro und Figueira da Foz (Erg. d.Ü.) Kartografischer Nachweis verpflichtend © für die Übersetzung: Marisol Böer & Siebert 2003-2004 – Angaben ohne Gewähr Page 1 of 5 Meersalz-Richtlinien Date of Issue: Mar 2003 A1.2 A1.2.1 A1.2.2 A1.2.3 A1.2.4 Umwelt allgemein Saline soll in Schutzgebiet liegen (Naturschutzgebiet, regionaler oder nationaler Naturpark); urban-industriell (siehe auch A1-3) Außerhalb des Einflußbereichs und der Windrichtung großer Industriezentren; Mindestens 500 Meter entfernt von Hauptverkehrsadern (Autobahnen, Schnellstraßen, Nationalstraßen etc.); landwirtschaftlich: Verschmutzung aus Landwirtschaft und Wasser (siehe auch A1-4) Ohne Verschmutzungsrisiken durch Pestizide und chemische Düngemittel (aus industrieller Viehzucht, intensiver Aquakultur, Intensivlandwirtschaft); Insektenbekämpfung Örtliche Bekämpfung (Insektenfallen); Physikalische Bekämpfung (Aufrechterhaltung im Wasser); Biologische Bekämpfung (Bacillus thuringiensis Serotyp 14 gegen Mücken); (Marisol hält dies für fragwürdig; Anm.d.Ü.) Treibjagd (Immission durch Schrotkugeln) Siehe Grenzwerte für Blei im Anhang; A1.3 Wasserzirkulation Gewinnung von Wasser ausschließlich aus dem Meer, ohne äußerliche Verschmutzung; Natürliche, nur auf Schwerkraft beruhende Zirkulation; Wasserzirkulation in produktiven Zonen der Saline unabhängig von der Zirkulation in Bereichen intensiver Aquakultur; A1.4 Saline Instandhaltung der Salinenbecken, Böschungen und Ufer manuell, maschinell und thermisch durch Mähen und Abbrennen außerhalb der Produktionszeit und außerhalb der Reproduktionsperiode der Fauna; A2 Arbeitsbedingungen A2.1 Arbeitstechnik Traditionelle Arbeitsweise von Hand in Salinen mit Tonböden; Natürliche Wasserzirkulation und Verdunstung durch Sonne und Wind; Um die dem Produkt innewohnende Qualität zu gewährleisten, muss das Salz im Wasser geerntet werden; Waschen nach dem Aufhäufen ist nicht erlaubt; © für die Übersetzung: Marisol Böer & Siebert 2003-2004 – Angaben ohne Gewähr Page 2 of 5 Meersalz-Richtlinien Date of Issue: Mar 2003 A2.2 Werkzeuge und Materialien Werkzeuge aus Holz ohne chemische Behandlung; Asbestzementplatten sind verboten; Leichte Werkzeuge aus rostfreiem Stahl oder aber nicht in direktem Kontakt mit dem Salz; Aluminiumschaufeln dürfen vorübergehend benutzt werden. Poly-Ethylen (PE) ist erlaubt für Utensilien. Schutz- und Pflegemittel für Holz- und Metallwerkzeuge müssen den Richtlinien (Cahier des Charges) „N et P Bio-Environment” entsprechen; A2.3 Transport und Lagerung Aufschütten auf Halden im Freien im Arbeitsbereich; Schutz und Abdecken des Salzes mit Folien aus Poly-Ethylen (PE) oder Ethyl-Vinyl-Acetat (E.V.A.); Obligatorische Schutzschicht zwischen Untergrund und Salz; Ständige Reinigung der Lagerhallen, insbesondere vor und nach allen Arbeitsvorgängen im Zusammenhang mit dem Salz; Einsatz emissionsarmer Transportmaschinen mit Gas- oder Elektromotoren in den Lagerhallen; Schutz von Hölzern und Hallen gemäß Pflichtenheft: »Cahier des Charges N et P Bio-Environment«; Belüftung der Lagerhallen nach Arbeitsvorgängen im Zusammenhang mit dem Salz; A2.4 Analytische Qualität des Produkts A2.4.1 Positivliste (in Arbeit) A2.4.2 Negativliste Untersuchung auf verschiedene Elemente, die geeignet sind, die ursprüngliche Qualität des unraffinierten Meersalzes zu beeinträchtigen; im einzelnen gelten folgende Kriterien: Nitrate Ammonium Nitrite Pestizidrückstände unterhalb der gesetzlich zulässigen Grenzwerte frei von frei von frei von (»frei von« muss korrekt heißen: nicht nachweisbar, d.h. unterhalb der technischen Nachweisgrenze; Anm.d.Ü.) Schwermetalle allg. unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte © für die Übersetzung: Marisol Böer & Siebert 2003-2004 – Angaben ohne Gewähr Page 3 of 5 Meersalz-Richtlinien Date of Issue: Mar 2003 im einzelnen gelten folgende Kriterien: Blei Cadmium Quecksilber Arsen 0.25 0.05 0.01 0.07 mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg Bakteriologie und Viren Grenzwerte wie folgt: Mesophile aerobe Flora Summe Koliforme Koliforme Streptococcus sp. Halophile aerobe Flora < 100/g 0 0 0 < 100/g Radioaktivität nur natürliche Kohlenwasserstoffe und Treibstoffrückstände frei von Freies Chlor und Hypochloride frei von A3 Weiterverarbeitung und Verpackung A3.1 Rohes Salz A3.1.1 Waschen Verboten; A3.1.2 Trocknung und Lagerung Natürliche Trocknung in der Sonne und Lagerung, so wie es ist („Gros Sel”); Alle Trocknungsmethoden, die das Produkt in seinen ursprünglichen physikalisch-chemischen Eigenschaften verändern, sind verboten; Direkte Trocknung des Salzes ist verboten; Verpackung in Big-Bags aus Poly-Ethylen (PE) oder Poly-Propylen (PP); A3.1.3 Additive Keinerlei Zusatzstoffe sind erlaubt (auch nicht Jod, Magnesium, Fluor); © für die Übersetzung: Marisol Böer & Siebert 2003-2004 – Angaben ohne Gewähr Page 4 of 5 Meersalz-Richtlinien Date of Issue: Mar 2003 A3.2 Vermahlenes Salz („Sel Fin”) A3.2.1 Waschen und Trocknen Wie unter A3.1; A3.2.2 Vermahlen Mahltechniken dürfen die ursprünglichen physikalisch-chemischen Eigenschaften des Salzes nicht verändern; A3.3 Aromatisiertes Salz Wie unter A3.2; Verwendete Heilkräuter, Gewürze, aromatische Pflanzen und Gemüsen müssen ausschließlich aus kontrolliertem biologischem Anbau (kbA) stammen, außer wenn es sie nicht in Bio-Qualität gibt; A3.4 Verschiedene Salze (Viehsalz, etc.) Wie unter A3.1; Ein Gehalt von 10 % unlöslichen Stoffen (Schlamm, Lehm, organische Materi, etc.) darf nicht überschritten werden; A3.5 Verpackungsmaterialien Erlaubt sind: Glasbehälter und Weckgläser; Paraffinierter Karton (hochreines Paraffin); Plastikbeutel aus Poly-Ethylen niedriger Dichte (PE LD); Behälter aus Poly-Ethylen hoher Dichte (PE HD) und Ploy-Propylen (PP); Bei Verpackungen, die Aluminium enthalten, darf dieses nicht in direktem Kontakt zum Salz stehen; A3.6 Antihygroskopische Produkte (Feuchtigkeitsabsorber) Kapseln mit mineralischen Produkten oder natürlichen organischen Substanzen sind erlaubt; © Cahier des Charges, Nature et Progrès, Edition Ete 1998 © für die Übersetzung: Marisol Böer & Siebert 2003-2004 – Angaben ohne Gewähr Page 5 of 5