Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bezug von

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bezug von
Registrierungsformular
für den Bezug von Online-Cashkarten
mit VERA / LaCash-Kassensoftware
Angaben zum Unternehmen
Firmenname
Straße
PLZ, Ort
Telefon
Fax
E-Mail
Steuernummer/Ust-Id.-Nr
Rechtsform
Handelsregistereintrag
Registrierungsort
Gründungsdatum
Ansprechpartner
Vorname
Name
Position
Bankverbindung
Kontoinhaber
Kontonummer
Bankleitzahl
Kreditinstitut
Bitte schalten Sie uns für den Bezug von Online-Cashkarten frei. Die beiliegenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen für den Bezug von Online-Cashkarten über die Verivox GmbH erkennen wir an.
Ort, Datum
Unterschrift
Bitte senden Sie
• dieses Formular
• den Abbuchungsauftrag für Lastschriften
• Ihren Gewerbenachweis
per Fax an:
sowie per Post an:
FAX 0180 / 50 60 34 82 62 61
(12 Ct/Min a. d. Festnetz)
Verivox GmbH, Hans-Böckler-Str. 2, 69115 Heidelberg
Online-Cashkarten Preisliste
Anbieter/Produkt
D1
D2
E-plus
O2 Loop
Paysafe
Go bananas
Alle Preise in Euro.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Nennwert /
Verkaufspreis
Ihr Einkaufspreis
15
14,40
30
28,80
15
14,28
25
23,60
15
13,95
30
27,90
10
9,35
20
18,60
25
24,63
50
49,25
100
98,50
5
4,00
10
8,00
25
20,00
Abbuchungsauftrag für Lastschriften
Angaben zur Bankverbindung
Kontoinhaber
Kontonummer
BLZ
Kreditinstitut
Anschrift des o. g. Kreditinstitutes
Straße
PLZ, Ort
Telefon
Fax
Hiermit bitten wir Sie widerruflich, die von Verivox GmbH, Heidelberg, für uns bei Ihnen eingehenden
Lastschriften zu Lasten unseres Kontos einzulösen.
Uns ist bekannt, dass Sie Teilzahlungen nicht leisten dürfen. Wenn mein / Unser Konto die erforderliche
Deckung nicht aufweist, besteht keine Verpflichtung die Lastschrift einzulösen.
Ort, Datum
Name/n des/der
Zahlungsberechtigten
Unterschrift/en des/der
Zahlungsberechtigten
Ort, Datum
Ansprechpartner der Bank
Unterschrift / Stempel der Bank
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bezug von Online-Cashkarten über die Verivox GmbH
1. Vertragsgegenstand
Verivox vertreibt Gesprächsguthaben für Mobiltelefone ohne
Vertragsbindung der Netzbetreiber Deutsche Telekom D1
(Xtracard), D2 privat (CallYa), E plus (Free & Easy) und Viag
Interkom (Loop). Zur Nutzung der Guthaben in einem
Mobilfunknetz (sog. „abtelefonieren“) muß der Endkunde eine
Geheimnummer eingeben, um auf das Guthaben bei dem
Netzbetreiber zuzugreifen (sog. „aufladen“). Die Geheimnummern
berechtigen zum Zugriff auf Guthaben eines bestimmten
Nennwertes (z.B. 15 EUR, 30 EUR, 50 EUR). Weiterhin vertreibt
Verivox Gesprächsguthaben sogenannter Calling Cards diverser
Anbieter wie Go Bananas, Mox, Median, Calling Card Company
zur Benutzung sowohl vom Mobilfunk als auch vom Festnetz.
Typische Nennwerte sind hier z.B. 10 EUR, 20 EUR oder 25 EUR.
Die Nutzung des Calling Card Guthabens funktioniert in ähnlicher
Weise wie oben beschrieben. Verivox bezieht Guthaben und
Geheimnummern von verschiedenen dritten Dienstleistern. Zu
welchen Tarifen der Endkunde telefoniert, hängt allein von diesen
dritten Dienstleistern und dem Netzbetreiber und dessen
Vereinbarung mit dem Endkunden, nicht aber von Verivox ab.
Ebenso verbleibt die Erbringung der Telefonleistung bei diesen
dritten Personen. Verivox bietet entweder die Guthaben dem
Vertragshändler in Form einer EDV-SammelÜbermittlung vom
Verivox-Rechner auf den Rechner des Vertragshändlers per pdfDokument an oder über das Kassensystem und den
angeschlossenen Bondrucker . Bei der ersten Variante kann mit
der Software „Adobe Acrobat Reader“ das Dokument geöffnet und
mittels eines Standarddruckers auf geeignetem Papier
ausgedruckt werden. In jedem Dokument wird jeweils eine
Geheimnummer, der Name des Netzbetreibers, der Nennwert und
das Verivox-Logo enthalten sein. Der Vertragshändler kann die
ausgedruckten Dokumente an Endkunden vertreiben.
2. Einzelne Kaufverträge
Für die einzelnen zu schließenden Kaufverträge über Guthaben
sollen die folgenden Regelungen gelten, es sei denn, im Einzelfall
sei etwas Abweichendes vereinbart worden:
2.1. Zustandekommen
Der Vertragshändler wird Verivox Kaufangebote für Guthaben
EDV-mäßig, schriftlich oder telefonisch übermitteln. Verivox kann
dieses Angebot dann annehmen. Auch eine Leistung durch
Verivox gilt als Annahme.
2.2. Leistungspflichten von Verivox unter den abzuschließenden
Verträgen
Verivox wird durch die abzuschließenden Kaufverträge
verpflichtet, dem Vertragshändler die bestellten Guthaben wie
oben unter Nr. 1 beschrieben zu übermitteln.
2.3. Leistungspflichten des Vertragshändlers unter den
abzuschließenden Verträgen
Der Vertragshändler wird verpflichtet, Verivox den vereinbarten
Preis zu zahlen. Die Kaufpreisforderung entsteht mit Leistung von
Verivox und wird sofort fällig. Verivox stellt dem Vertragshändler
wöchentlich eine Rechnung und zieht ihren Betrag im Wege der
Abbuchung (Text 04) ein. Die Lastschriftvereinbarung wird Teil der
Rahmenvereinbarung. Verivox hat im Falle der Nichteinziehbarkeit
des Rechnungsbetrages das Recht, den Rahmenvertriebsvertrag
bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen. Bleibt der vom
Vertragshändler zu bezahlende Betrag trotz Fälligkeit länger als
zwei Wochen offen, ist Verivox berechtigt, den
Rahmenvertriebsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Zu
Testzwecken wird der Preis der ersten Bestellung sofort in
Rechnung gestellt und eingezogen.
3. Annahmeverpflichtung
Verivox ist nicht verpflichtet, die Angebote anzunehmen, wird sich
aber während der Vertragslaufzeit im Rahmen der Verfügbarkeit
der bestellten Guthaben darum bemühen.
4. Preise
Die aktuelle Preisliste wird Vertragsbestandteil. Verivox ist
berechtigt, die Preise nach eigenem Ermessen zu ändern. Verivox
wird dem Vertragshändler die jeweils dann gültige Preisliste im
Vorhinein übermitteln. Der Vertragshändler hat für den Fall einer
Preiserhöhung das Recht, innerhalb von einem Monat nach
Zugang der neuen Preisliste diesen Vertriebsrahmenvertrag mit
sofortiger Wirkung zu kündigen.
5. Vertragsbeendigung
5.1 Vertragsdauer
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
5.2. Ordentliche Kündigung
Im
ersten
Jahr
der
Vertragsdauer kann dieser
Vertriebsrahmenvertrag mit einer Frist von einem Monat, im
zweiten Jahr mit einer Frist von zwei Monaten und im dritten bis
fünften Jahr mit einer Frist von drei Monaten für den Schluß eines
Kalendermonats gekündigt werden. Bei längerer Vertragsdauer
gilt eine Frist von sechs Monaten.
5.3. Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
6. Rechtswahl
Die Parteien vereinbaren deutsches Recht, wie es zwischen
deutschen Kaufleuten gilt, mit Ausnahme des UN-Kaufrechts, als
Recht dieses Vertrages und der aufgrund seiner zu schließenden
Verträge.
7. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und
aus den aufgrund seiner zu schließenden Verträgen wird 69115
Heidelberg vereinbart. Erfüllungsort aller Leistungen ist ebenfalls
Heidelberg.