Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bezug von
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bezug von
Registrierungsformular für den Bezug von Online-Cashkarten mit VERA / LaCash-Kassensoftware Angaben zum Unternehmen Firmenname Straße PLZ, Ort Telefon Fax E-Mail Steuernummer/Ust-Id.-Nr Rechtsform Handelsregistereintrag Registrierungsort Gründungsdatum Ansprechpartner Vorname Name Position Bankverbindung Kontoinhaber Kontonummer Bankleitzahl Kreditinstitut Bitte schalten Sie uns für den Bezug von Online-Cashkarten frei. Die beiliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Bezug von Online-Cashkarten über die Verivox GmbH erkennen wir an. Ort, Datum Unterschrift Bitte senden Sie • dieses Formular • den Abbuchungsauftrag für Lastschriften • Ihren Gewerbenachweis per Fax an: sowie per Post an: FAX 0180 / 50 60 34 82 62 61 (12 Ct/Min a. d. Festnetz) Verivox GmbH, Hans-Böckler-Str. 2, 69115 Heidelberg Online-Cashkarten Preisliste Anbieter/Produkt D1 D2 E-plus O2 Loop Paysafe Go bananas Alle Preise in Euro. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Nennwert / Verkaufspreis Ihr Einkaufspreis 15 14,40 30 28,80 15 14,28 25 23,60 15 13,95 30 27,90 10 9,35 20 18,60 25 24,63 50 49,25 100 98,50 5 4,00 10 8,00 25 20,00 Abbuchungsauftrag für Lastschriften Angaben zur Bankverbindung Kontoinhaber Kontonummer BLZ Kreditinstitut Anschrift des o. g. Kreditinstitutes Straße PLZ, Ort Telefon Fax Hiermit bitten wir Sie widerruflich, die von Verivox GmbH, Heidelberg, für uns bei Ihnen eingehenden Lastschriften zu Lasten unseres Kontos einzulösen. Uns ist bekannt, dass Sie Teilzahlungen nicht leisten dürfen. Wenn mein / Unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht keine Verpflichtung die Lastschrift einzulösen. Ort, Datum Name/n des/der Zahlungsberechtigten Unterschrift/en des/der Zahlungsberechtigten Ort, Datum Ansprechpartner der Bank Unterschrift / Stempel der Bank Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bezug von Online-Cashkarten über die Verivox GmbH 1. Vertragsgegenstand Verivox vertreibt Gesprächsguthaben für Mobiltelefone ohne Vertragsbindung der Netzbetreiber Deutsche Telekom D1 (Xtracard), D2 privat (CallYa), E plus (Free & Easy) und Viag Interkom (Loop). Zur Nutzung der Guthaben in einem Mobilfunknetz (sog. „abtelefonieren“) muß der Endkunde eine Geheimnummer eingeben, um auf das Guthaben bei dem Netzbetreiber zuzugreifen (sog. „aufladen“). Die Geheimnummern berechtigen zum Zugriff auf Guthaben eines bestimmten Nennwertes (z.B. 15 EUR, 30 EUR, 50 EUR). Weiterhin vertreibt Verivox Gesprächsguthaben sogenannter Calling Cards diverser Anbieter wie Go Bananas, Mox, Median, Calling Card Company zur Benutzung sowohl vom Mobilfunk als auch vom Festnetz. Typische Nennwerte sind hier z.B. 10 EUR, 20 EUR oder 25 EUR. Die Nutzung des Calling Card Guthabens funktioniert in ähnlicher Weise wie oben beschrieben. Verivox bezieht Guthaben und Geheimnummern von verschiedenen dritten Dienstleistern. Zu welchen Tarifen der Endkunde telefoniert, hängt allein von diesen dritten Dienstleistern und dem Netzbetreiber und dessen Vereinbarung mit dem Endkunden, nicht aber von Verivox ab. Ebenso verbleibt die Erbringung der Telefonleistung bei diesen dritten Personen. Verivox bietet entweder die Guthaben dem Vertragshändler in Form einer EDV-SammelÜbermittlung vom Verivox-Rechner auf den Rechner des Vertragshändlers per pdfDokument an oder über das Kassensystem und den angeschlossenen Bondrucker . Bei der ersten Variante kann mit der Software „Adobe Acrobat Reader“ das Dokument geöffnet und mittels eines Standarddruckers auf geeignetem Papier ausgedruckt werden. In jedem Dokument wird jeweils eine Geheimnummer, der Name des Netzbetreibers, der Nennwert und das Verivox-Logo enthalten sein. Der Vertragshändler kann die ausgedruckten Dokumente an Endkunden vertreiben. 2. Einzelne Kaufverträge Für die einzelnen zu schließenden Kaufverträge über Guthaben sollen die folgenden Regelungen gelten, es sei denn, im Einzelfall sei etwas Abweichendes vereinbart worden: 2.1. Zustandekommen Der Vertragshändler wird Verivox Kaufangebote für Guthaben EDV-mäßig, schriftlich oder telefonisch übermitteln. Verivox kann dieses Angebot dann annehmen. Auch eine Leistung durch Verivox gilt als Annahme. 2.2. Leistungspflichten von Verivox unter den abzuschließenden Verträgen Verivox wird durch die abzuschließenden Kaufverträge verpflichtet, dem Vertragshändler die bestellten Guthaben wie oben unter Nr. 1 beschrieben zu übermitteln. 2.3. Leistungspflichten des Vertragshändlers unter den abzuschließenden Verträgen Der Vertragshändler wird verpflichtet, Verivox den vereinbarten Preis zu zahlen. Die Kaufpreisforderung entsteht mit Leistung von Verivox und wird sofort fällig. Verivox stellt dem Vertragshändler wöchentlich eine Rechnung und zieht ihren Betrag im Wege der Abbuchung (Text 04) ein. Die Lastschriftvereinbarung wird Teil der Rahmenvereinbarung. Verivox hat im Falle der Nichteinziehbarkeit des Rechnungsbetrages das Recht, den Rahmenvertriebsvertrag bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen. Bleibt der vom Vertragshändler zu bezahlende Betrag trotz Fälligkeit länger als zwei Wochen offen, ist Verivox berechtigt, den Rahmenvertriebsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Zu Testzwecken wird der Preis der ersten Bestellung sofort in Rechnung gestellt und eingezogen. 3. Annahmeverpflichtung Verivox ist nicht verpflichtet, die Angebote anzunehmen, wird sich aber während der Vertragslaufzeit im Rahmen der Verfügbarkeit der bestellten Guthaben darum bemühen. 4. Preise Die aktuelle Preisliste wird Vertragsbestandteil. Verivox ist berechtigt, die Preise nach eigenem Ermessen zu ändern. Verivox wird dem Vertragshändler die jeweils dann gültige Preisliste im Vorhinein übermitteln. Der Vertragshändler hat für den Fall einer Preiserhöhung das Recht, innerhalb von einem Monat nach Zugang der neuen Preisliste diesen Vertriebsrahmenvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. 5. Vertragsbeendigung 5.1 Vertragsdauer Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. 5.2. Ordentliche Kündigung Im ersten Jahr der Vertragsdauer kann dieser Vertriebsrahmenvertrag mit einer Frist von einem Monat, im zweiten Jahr mit einer Frist von zwei Monaten und im dritten bis fünften Jahr mit einer Frist von drei Monaten für den Schluß eines Kalendermonats gekündigt werden. Bei längerer Vertragsdauer gilt eine Frist von sechs Monaten. 5.3. Außerordentliche Kündigung Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. 6. Rechtswahl Die Parteien vereinbaren deutsches Recht, wie es zwischen deutschen Kaufleuten gilt, mit Ausnahme des UN-Kaufrechts, als Recht dieses Vertrages und der aufgrund seiner zu schließenden Verträge. 7. Gerichtsstand und Erfüllungsort Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und aus den aufgrund seiner zu schließenden Verträgen wird 69115 Heidelberg vereinbart. Erfüllungsort aller Leistungen ist ebenfalls Heidelberg.