Statut des Parlamentarischen Beirats
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Statut des Parlamentarischen Beirats
Europaverband der Selbständigen Deutschland (ESD) e.V. Statut des Parlamentarischen Beirats für die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages www.esd-ev.de ESD | überparteilich - unabhänig - kompetent Abgeordnete des Deutschen Bundestages und das Präsidium des Europaverbandes der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. • in der Überzeugung, dass der Mittelstand das Herz der deutschen Wirtschaft und der Motor für Wachstum und Beschäftigung ist, • in der Erkenntnis, dass über vier Millionen Selbstständige und mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer im Handwerk, im Handel, im Dienstleistungsbereich, bei den freien Berufen und in der Industrie sich für ihre Kunden engagieren, Arbeitsplätze schaffen und mit ihrer Kreativität und Innovationskraft die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft stärken, • in der Erkenntnis, dass dabei oft der wichtige Beitrag der Klein- und Kleinstunternehmen nicht angemessen gewürdigt und politisch repräsentiert wird, • in der Absicht, gerade für die Klein- und Kleinstunternehmen die mittelstandspolitische Vertretung auszubauen und diese stärker in das Zentrum der Wirtschaftspolitik zu rücken, • in der Absicht, durch Verbesserung der steuerlichen und investiven Rahmenbedingungen gerade für Klein- und Kleinstunternehmen eine neue Gründerdynamik zu schaffen, • in der Überzeugung, die relativ schwach ausgeprägte Gründungsbereitschaft in Deutschland weiter zu stärken, eine neue Gründungskultur zu schaffen und die Chancen und Möglichkeiten der unternehmerischen Selbstständigkeit aufzuzeigen, • in der Erkenntnis, dass die Zahl der sogenannten Solo-Selbstständigen -2- (1-Mann-Unternehmen) innerhalb von 7 Jahren um rund eine halbe Million auf über 2,3 Millionen gestiegen ist und diese sogenannten Solo-Selbstständigen (darunter Handwerker, Künstler, Journalisten, Ärzte, Taxifahrer, Landwirte) bereits mehr als die Hälfte der Selbstständigen in Deutschland stellen, • in der Überzeugung, dass es im Interesse der Allgemeinheit liegt, dass auch diese kleinen Selbstständigen eine ausreichende Altersvorsorge betreiben, sodass sie im Alter nicht auf eine staatliche Grundsicherung angewiesen sind, • in der Erwartung also, alle Möglichkeiten zur Verbesserung der Alterssicherung der Selbstständigen durch eine umfassende Reform des Rechtes der Alterssicherung der Selbstständigen auszuschöpfen und die für die Selbstständigen bestehenden Nachteile für eine ausreichende Alterssicherung abzubauen, • in der Hoffnung, dass die Europäische Union in ihrer Politik und Rechtsetzung den Belangen gerade dieser kleinen Selbstständigen künftig den Stellenwert beimisst, der ihrer wirtschaftlichen Bedeutung entspricht, denn mit über 99 % der Unternehmen, in denen zwei Drittel aller Privatbeschäftigten arbeiten, erweist sich dieser Mittelstand als der eigentliche Gigant der europäischen Wirtschaft und • in der Absicht und in Kenntnis der vielfältigen Problemen der Klein- und Kleinstbetriebe in den notwendigen Dialog mit der Politik verstärkt fortzuführen. legen ein Statut (eine Satzung) für den Parlamentarischen Beirat des Europaverbandes der Selbständigen – Deutschland e.V. für die 18. -3- Legislaturperiode des Deutschen Bundestages vor, der nach Beratungen mit der endgültigen Konstituierung des Beirates am 5. Juni 2014 in Kraft tritt und folgende Regelungen enthält: § 1 Aufgaben des Parlamentarischen Beirates Der Parlamentarische Beirat soll die politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, insbesondere die Bundesregierung und die Landesregierungen in voller Unabhängigkeit in allen Fragen der Mittelstandspolitik insbesondere für die Klein- und Kleinstunternehmen beraten und darauf hinwirken, dass dieser Bereich der mittelständischen Wirtschaft, der mit über 99 % der Unternehmen mehr als 80 % der Ausbildungsplätze zur Verfügung stellt und über 70 % der Erwerbstätigen Arbeit gibt sowie rund die Hälfte der Wertschöpfung erwirtschaftet, angemessen bei den politischen Entscheidungen Berücksichtigung findet. § 2 Zusammensetzung des Parlamentarischen Beirates Der Beirat besteht aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages und ergänzend auch des Europäischen Parlamentes, die in ihrem jeweiligen politischen Verantwortungs-bereich die Anliegen der Klein- und Kleinstunternehmen angemessen im Rahmen der Gesamtkonzeption der Sozialen Marktwirtschaft zu fördern bereit sind. Die im Bundestag vertretenen Fraktionen sollen dabei angemessen entsprechend ihrer Größe Berücksichtigung finden. Parlamentarier können nach Ende ihrer Parlamentstätigkeit dem Beirat als außerordentliche Mitglieder angehören. -4- § 3 Berufung der Mitglieder Die Mitglieder des Parlamentarischen Beirates werden vom Präsidium des Europaverbandes der Selbständigen – Deutschland e.V. EDS berufen. Unberührt davon bleibt das Recht eines jeden Mitgliedes des Beirates, jederzeit seine Mitgliedschaft im Beirat zu beenden. § 4 Vorsitz im Beirat Der Beirat bestellt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und drei stellvertretende Vorsitzende. Die Amtszeit des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter ist identisch mit der Legislaturperiode des Bundestages, in der sie gewählt wurden. § 5 Beratungen des Beirates Der Beirat tagt in der Regel zweimal jährlich in Berlin gemeinsam mit dem Präsidium des Europaverbandes der Selbständigen – Deutschland e.V. ESD. Der Beirat kann auch intern tagen. Er kann zu seinen Beratungen Gäste und Sachverständige mit besonderer wissenschaftlicher und unternehmerischer Qualifikation einladen. § 6 Äußerungen des Beirates Die Ergebnisse seiner Beratungen kann der Beirat den politischen Entscheidungsträgern des Bundes, der Länder und der europäischen Ebene zur Verfügung stellen. § 7 Ehrenamtliches Wirken Die Mitglieder des Parlamentarischen Beirates sind ehrenamtlich tätig und erhalten für ihre Tätigkeit keine finanzielle Entschädigung. -5- § 8 Sekretariat des Beirates Für die Führung der Sekretariatsgeschäfte des Parlamentarischen Beirates trägt der Europaverband der Selbständigen – Deutschland e.V. ESD in Berlin Sorge. Er ist auch für die Protokollführung der Beiratsarbeit zuständig. § 9 Inkrafttreten Das Statut (die Satzung) des Beirates tritt nach ihrer Verabschiedung in der konstituierenden Sitzung des Beirates in Kraft. Berlin, 5. Juni 2014 Mitglieder des Parlamentarischen Beirates des Europaverbandes der Selbständigen - Deuschland (ESD) e.V. für die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages: Dr. Dieter Dehm (DIE LINKE) Gabriele Groneberg (SPD) Mark Helfrich (CDU) Karl Holmeier (CSU) Dr. Georg Kippels (CDU) Christian Petry (SPD) Markus Tressel (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) Europaverband der Selbständigen - Deutschland (ESD) e.V. auptgeschäftsstelle Berlin | Wilhelmstr. 77 |D – 10117 Berlin H Tel.: +49 (0)30 – 20 45 98 54 | Fax: +49 (0)30 – 20 45 53 20 E-Mail: [email protected] | Internet: www.esd-ev.de -5-