Statut des Parlamentarischen Beirats

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Statut des Parlamentarischen Beirats
Europaverband der Selbständigen Deutschland (ESD) e.V.
Statut des Parlamentarischen Beirats
für die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages
www.esd-ev.de
ESD | überparteilich - unabhänig - kompetent
Abgeordnete des Deutschen Bundestages und das Präsidium des Europaverbandes der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V.
• in der Überzeugung, dass der Mittelstand das Herz der deutschen Wirtschaft und der Motor für Wachstum und Beschäftigung ist,
• in der Erkenntnis, dass über vier Millionen Selbstständige und mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer im Handwerk, im
Handel, im Dienstleistungsbereich, bei den freien Berufen und in der
Industrie sich für ihre Kunden engagieren, Arbeitsplätze schaffen und
mit ihrer Kreativität und Innovationskraft die Wettbewerbsfähigkeit der
deutschen Wirtschaft stärken,
• in der Erkenntnis, dass dabei oft der wichtige Beitrag der Klein- und
Kleinstunternehmen nicht angemessen gewürdigt und politisch repräsentiert wird,
• in der Absicht, gerade für die Klein- und Kleinstunternehmen die mittelstandspolitische Vertretung auszubauen und diese stärker in das Zentrum der Wirtschaftspolitik zu rücken,
• in der Absicht, durch Verbesserung der steuerlichen und investiven Rahmenbedingungen gerade für Klein- und Kleinstunternehmen eine neue
Gründerdynamik zu schaffen,
• in der Überzeugung, die relativ schwach ausgeprägte Gründungsbereitschaft in Deutschland weiter zu stärken, eine neue Gründungskultur
zu schaffen und die Chancen und Möglichkeiten der unternehmerischen
Selbstständigkeit aufzuzeigen,
• in der Erkenntnis, dass die Zahl der sogenannten Solo-Selbstständigen
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(1-Mann-Unternehmen) innerhalb von 7 Jahren um rund eine halbe Million auf über 2,3 Millionen gestiegen ist und diese sogenannten
Solo-Selbstständigen (darunter Handwerker, Künstler, Journalisten, Ärzte, Taxifahrer, Landwirte) bereits mehr als die Hälfte der Selbstständigen
in Deutschland stellen,
• in der Überzeugung, dass es im Interesse der Allgemeinheit liegt, dass
auch diese kleinen Selbstständigen eine ausreichende Altersvorsorge
betreiben, sodass sie im Alter nicht auf eine staatliche Grundsicherung
angewiesen sind,
• in der Erwartung also, alle Möglichkeiten zur Verbesserung der Alterssicherung der Selbstständigen durch eine umfassende Reform des
Rechtes der Alterssicherung der Selbstständigen auszuschöpfen und die
für die Selbstständigen bestehenden Nachteile für eine ausreichende
Alterssicherung abzubauen,
• in der Hoffnung, dass die Europäische Union in ihrer Politik und Rechtsetzung den Belangen gerade dieser kleinen Selbstständigen künftig
den Stellenwert beimisst, der ihrer wirtschaftlichen Bedeutung entspricht, denn mit über 99 % der Unternehmen, in denen zwei Drittel
aller Privatbeschäftigten arbeiten, erweist sich dieser Mittelstand als der
eigentliche Gigant der europäischen Wirtschaft und
• in der Absicht und in Kenntnis der vielfältigen Problemen der Klein- und
Kleinstbetriebe in den notwendigen Dialog mit der Politik verstärkt fortzuführen.
legen ein Statut (eine Satzung) für den Parlamentarischen Beirat des
Europaverbandes der Selbständigen – Deutschland e.V. für die 18.
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Legislaturperiode des Deutschen Bundestages vor, der nach Beratungen mit
der endgültigen Konstituierung des Beirates am 5. Juni 2014 in Kraft tritt
und folgende Regelungen enthält:
§ 1 Aufgaben des Parlamentarischen Beirates
Der Parlamentarische Beirat soll die politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, insbesondere die Bundesregierung und die
Landesregierungen in voller Unabhängigkeit in allen Fragen der Mittelstandspolitik insbesondere für die Klein- und Kleinstunternehmen beraten
und darauf hinwirken, dass dieser Bereich der mittelständischen Wirtschaft,
der mit über 99 % der Unternehmen mehr als 80 % der Ausbildungsplätze
zur Verfügung stellt und über 70 % der Erwerbstätigen Arbeit gibt sowie
rund die Hälfte der Wertschöpfung erwirtschaftet, angemessen bei den
politischen Entscheidungen Berücksichtigung findet.
§ 2 Zusammensetzung des Parlamentarischen Beirates
Der Beirat besteht aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages und ergänzend auch des Europäischen Parlamentes, die in ihrem jeweiligen
politischen Verantwortungs-bereich die Anliegen der Klein- und Kleinstunternehmen angemessen im Rahmen der Gesamtkonzeption der Sozialen
Marktwirtschaft zu fördern bereit sind.
Die im Bundestag vertretenen Fraktionen sollen dabei angemessen entsprechend ihrer Größe Berücksichtigung finden.
Parlamentarier können nach Ende ihrer Parlamentstätigkeit dem Beirat als
außerordentliche Mitglieder angehören.
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§ 3 Berufung der Mitglieder
Die Mitglieder des Parlamentarischen Beirates werden vom Präsidium des
Europaverbandes der Selbständigen – Deutschland e.V. EDS berufen.
Unberührt davon bleibt das Recht eines jeden Mitgliedes des Beirates,
jederzeit seine Mitgliedschaft im Beirat zu beenden.
§ 4 Vorsitz im Beirat
Der Beirat bestellt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und drei stellvertretende Vorsitzende. Die Amtszeit des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter
ist identisch mit der Legislaturperiode des Bundestages, in der sie gewählt
wurden.
§ 5 Beratungen des Beirates
Der Beirat tagt in der Regel zweimal jährlich in Berlin gemeinsam mit dem
Präsidium des Europaverbandes der Selbständigen – Deutschland e.V. ESD.
Der Beirat kann auch intern tagen. Er kann zu seinen Beratungen Gäste und
Sachverständige mit besonderer wissenschaftlicher und unternehmerischer
Qualifikation einladen.
§ 6 Äußerungen des Beirates
Die Ergebnisse seiner Beratungen kann der Beirat den politischen Entscheidungsträgern des Bundes, der Länder und der europäischen Ebene zur Verfügung stellen.
§ 7 Ehrenamtliches Wirken
Die Mitglieder des Parlamentarischen Beirates sind ehrenamtlich tätig und
erhalten für ihre Tätigkeit keine finanzielle Entschädigung.
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§ 8 Sekretariat des Beirates
Für die Führung der Sekretariatsgeschäfte des Parlamentarischen Beirates
trägt der Europaverband der Selbständigen – Deutschland e.V. ESD in Berlin
Sorge. Er ist auch für die Protokollführung der Beiratsarbeit zuständig.
§ 9 Inkrafttreten
Das Statut (die Satzung) des Beirates tritt nach ihrer Verabschiedung in der
konstituierenden Sitzung des Beirates in Kraft.
Berlin, 5. Juni 2014
Mitglieder des Parlamentarischen Beirates des Europaverbandes der Selbständigen - Deuschland (ESD) e.V. für die 18.
Legislaturperiode des Deutschen Bundestages:
Dr. Dieter Dehm (DIE LINKE)
Gabriele Groneberg (SPD)
Mark Helfrich (CDU)
Karl Holmeier (CSU)
Dr. Georg Kippels (CDU)
Christian Petry (SPD)
Markus Tressel (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN)
Europaverband der Selbständigen - Deutschland (ESD) e.V.
auptgeschäftsstelle Berlin | Wilhelmstr. 77 |D – 10117 Berlin
H
Tel.: +49 (0)30 – 20 45 98 54 | Fax: +49 (0)30 – 20 45 53 20
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