Versicherungs- schutz für Indoorspielplätze

Transcription

Versicherungs- schutz für Indoorspielplätze
Erfahren Sie mehr
über unsere
Versicherungsleistungen
für Indoorspielplätze!
Unsere Leistungen im Überblick:
Betriebs-Haftpflichtversicherung
Geschäfts-Inhaltsversicher ung
Betriebs-Unterbrechungsversicherung
Betriebs-Schließungsversicher ung
Elektronikversicher ung
Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung
Besucher-Unfallversicher ung
Versicherungsschutz für
Indoorspielplätze
Titelbild:
mit freundlicher Genehmigung
des Okidoki-Kinderlandes, Krefeld
Alle Versicherungsangebote
im Detail...
Unser kostenloses Service-Angebot für Indoorspielplätze:
Gerne überpr üfen wir kostenlos und unverbindlich Ihren bestehenden Versicherungsschutz und zeigen Ihnen auf Wunsch ggf.
Ihr Optimierungspotential auf.
Hähnel Assekuranzmakler KG
Hans-Böckler-Platz 1
45468 Mülheim
Telefon: 0180 / 100 10 30
Telefax: (02 08) 3 41 69
in Kooperation mit
www.
hallenspielplaetze.de
Internetpor tal für Indoorspielplätze
Steinstraße 3
41372 Niederkrüchten
Telefon: (0 21 63) 45 05 02
Telefax: (0 21 63) 45 05 13
HippHopp CREATIV - Stand 06/2004 - Irrtümer und Druckfehler vorbehalten
Machen Sie jetzt den Versicherungscheck für Ihren
Indoorspielplatz online: www.hallenspielplaetze.de
Ihr Partner von Anfang an!
Neue Ideen
benötigen
eine sichere
Basis.
Es gibt kaum eine Geschäftsidee, die sich in den letzten Jahren so
schnell und erfolgreich entwickelt hat wie die der Indoorspielplätze für Kinder. Rund um diesen neuen Freizeitmarkt hat
sich mittlerweile eine ganze Industrie von Geräteher stellern,
Service-Unter nehmen und Beratern gebildet. Lediglich die
Versicherungswir tschaft tut sich noch sehr schwer mit dieser
Branche, da sie erhebliche Risikopotenziale birgt.
Initialisiert durc h www.hallenspielplaetze.de haben wir dieses
Problem frühzeitig erkannt und haben Verhandlungen mit fast
allen deutschen Versicherern geführ t. Es ist uns gelungen einen
namhaften deutschen Versicherer zu finden, der über unseren
Rahmenvertrag nun einen günstigen Versicherungsschutz
anbietet. Auf diese Weise sind wir bereits heute Marktführer für
den Versicherungsschutz von Hallenspielplätzen in Deutschland.
Unser Angebot zeichnet sich durch folgende Pluspunkte
aus:
Wir haben umfassende Kenntnis über die Probleme von
Hallenspielplätzen
Wir bieten ein abgerundetes Versicherungskonzept, dass über
den Standard-Versicherungsschutz hinaus geht
Wir arbeiten eng mit Spielgeräte-Herstellern, HallenspielplatzBetreibern und Beratungsfirmen zusammen
Wir bieten günstige Beiträge
Wir arbeiten ausschließlich mit Jahresver trägen, da wir sicher
sind, dass unser Angebot Sie überzeugt und Sie uns treu
bleiben
Folgende
Versicherungsbausteine
können Sie bei uns
erwerben:
Betriebs-Haftpflichtversicherung:
Zum Schutz vor berechtigten oder unberechtigten Sc hadenersatzforderungen als Folge eines Sach-, Umwelt- oder Personenschadens.
Als Betreiber eines Hallenspielplatzes haften Sie zwar nur bedingt
aus der Aufsichtspflicht, jedoch obliegt Ihnen die volle Verkehrssicherungspflicht. Gleichzeitig bestehen Gefahren aus dem
Verkauf von Speisen und Getr änken, als Mieter eines Gebäudes
oder aus unzureichenden Einweisungen. Die Betriebshaftpflic htver siche rung befriedigt berechtige Schad ener satzforderungen gegen Sie und wehr t unberechtigte Forderungen,
die an Sie gerichtet werden – notfalls gerichtlich (Rechtsschutzfunktion).
Geschäfts-Inhaltsversicherung:
Zum Schutz Ihrer Vermögenswerte gegen Feuer/Explosion,
Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl/Vandalismus zum Wiederbeschaffungswert (Neuwert).
Betriebs-Unterbrechungsversicherung:
Die Versicherung ersetzt den entgangenen Gewinn oder die
entstandenen Mehr kosten aufgr und eines versicher ten Sachschadens. Haftzeit bis zu 12 Monaten.
Beispiel: In Folge eines Einbruches wird das zentrale Klettergerüst durch die Täter stark beschädigt (Vandalismus). Die
Instandsetzung dauert (inkl. Liefer ung und Montage) vier
Wochen. In dieser Zeit mussten Sie starke Umsatzeinbußen
hinnehmen.
Betriebs-Schließungsversicherung:
Ist der versicher te Betrieb von behördlichen Anordnungen
aufgrund des Infektionsschutzgesetzes betroffen, so er setzt der
Versicherer z. B. Schließungsschäden (Umsatzausfall), Schäden
an Vorräten und Waren, Desinfektionen, Tätigkeitsverbote von
Mitarbeitern, u. v. m. Der Versicherungsschutz kann auch auf das
reine Gastronomierisiko begrenzt werden.
Elektronikversicherung:
Versichert ist die komplette Büroelektronik (Computer, Telefon,
Fax, Kopierer, usw), sowie Einbruchmeldetechnik und die
Kassensysteme gegen „alle Gefahren“ inkl. Fehlbedienung und
unsachgemäße Behandlung.
Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung:
Für Veranstaltungen, bei denen Sie als Veranstalter auftreten,
benötigen Sie immer eine separate Haftpflichtversicherung, die
Sie vor gesetzlichen Schadenersatzansprüchen als Veranstalter
schützt.
Besucher-Unfallversicherung:
Gegen geringen Zuschlag auf den Eintrittspreis ist jeder
Besucher für die Dauer des Aufenthaltes in Ihrer Halle Unfallversicher t. Mit diesem Versicherungsschutz demonstrieren Sie
soziale Verantwortung.