HELFEN - Alzheimer Gesellschaft Berlin eV

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HELFEN - Alzheimer Gesellschaft Berlin eV
ALZHEIMER-GESELLSCHAFT BERLIN e.V.
VERWIRRT
Fotograf: W. Krolow
HELFEN
DEMENZKRANKEN
Wir beraten Angehörige und informieren Fachleute
ALZHEIMER-GESELLSCHAFT BERLIN e.V.
Friedrichstr. 236, 3. Etage
10969 Berlin-Kreuzberg
(U-Bahn Hallesches Tor)
Di 14.00 – 18.00 Uhr
Mi, Do 10.00 – 15.00 Uhr
Tel.: 030 / 89 09 43 57
Fax: 030 / 25 79 66 96
ANGEBOTE:
Beratung
Selbsthilfegruppen
Betreuungsgruppen
Betreuungsbörse
Tanzcafés
Fortbildung
Mitteilungen
Literaturverleih
Öffentlichkeitsarbeit
BANKVERBINDUNG / SPENDENKONTO
Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.
Bank für Sozialwirtschaft IBAN: DE98 1002 0500 0003 2509 00 BIC: BFSW DE33 BER
e-mail: [email protected]
www.alzheimer-berlin.de
RATGEBER
zu Demenzerkrankungen
und zu Hilfsangeboten in Berlin
Informationen und Adressen
für Angehörige und Freunde,
professionelle Helfer und Interessierte
13. aktualisierte Ausgabe 2014
RATGEBER
zu Demenzerkrankungen
und zu Hilfsangeboten in Berlin
Informationen und Adressen
für Angehörige und Freunde,
professionelle Helfer und Interessierte
13. aktualisierte Ausgabe 2014
Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Mit freundlicher Unterstützung der GKV Gemeinschaftsförderung
Selbsthilfe im Land Berlin
Herausgeberin und Copyright 2014:
Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.
Friedrichstr. 236, 10969 Berlin.
E-Mail: [email protected]
www.alzheimer-berlin.de
Gesamtherstellung: Thomas Didier, Meta Druck, [email protected]
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird nicht
übernommen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung.
2
Inhalt
Inhaltsverzeichnis
1.
Vorbemerkung5
2. Die Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.
7
3. Die Alzheimer-Krankheit und andere
4.
demenzielle Erkrankungen
11
Pflegende Angehörige
17
5. Möglichkeiten und Angebote zur Entlastung
25
5.1 Überblick25
5.2 Beratung, Unterstützung und Netzwerke
26
5.3 Ämter und Behörden
28
5.4 Pflege und Betreuung
29
Hinweis für die Auswahl und Beurteilung eines Pflegedienstes 30
5.5 Medizinische Einrichtungen
42
Gründe für eine Krankenhausbehandlung
von Demenzkranken43
6. Finanzielle und rechtliche Fragen
6.1 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V)
6.2 Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)
6.3 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII)
6.4 Sonstige Leistungen
6.5 Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht,
Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Testament 47
47
48
58
61
63
3
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
7. Sozial- und gesundheitspolitische Forderungen
der Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.
77
8. Adressen83
8.1 8.1.1 8.1.2 8.2 8.3 8.4 8.5 8.6
8.7
8.8
Beratung und Unterstützung
83
Überbezirkliche Beratung
83
Beratung nach Bezirken
87
Angehörigengruppen in Berlin
97
Soziale Aktivitäten
101
Betreuung und Beschäftigung – zu Hause
106
Mobilitätsdienste107
Medizinische Einichtungen
108
Niedergelassene Neurologen und Psychiater
113
Informationen für Notfälle
114
9. Veröffentlichungen der Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.
117
10. Literatur121
4
Vorbemerkung
1 Vorbemerkung
Die Alzheimer-Krankheit und andere Demenzerkrankungen sind eine große
Herausforderung für alle, die als Angehörige, Fachkräfte, Ehrenamtliche
oder Freunde und Nachbarn mit der Betreuung und Pflege der Erkrankten
zu tun haben. Mit der steigenden Anzahl älterer Menschen wird auch die
Zahl der Demenzkranken zunehmen. Zurzeit sind es in Berlin ca. 50.000.
Die meisten werden zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt.
Die Unterstützung pflegender und betreuender Angehöriger ist eines
der Hauptanliegen der Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. (AGB).
Mit diesem Ratgeber möchten wir pflegende Angehörige wie auch Mitarbeiter von Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialbereich über die
vorhandenen Möglichkeiten institutioneller Beratung, Unterstützung und
Betreuung sowie der Selbsthilfe in Berlin informieren.
Auch wenn es in unserer Stadt eine beachtliche Zahl derartiger Einrichtungen gibt, so muss doch betont werden, dass die vorhandenen Angebote meist unzureichend sind und dringend ergänzt, erweitert und qualitativ
verbessert werden müssen.
Der Umgang mit Demenzkranken, die nicht mehr für sich selbst sprechen können, ist ein Gradmesser für die Humanität unserer Gesellschaft.
Gegenüber der letzten Auflage enthält die Ausgabe 2014 erneut Änderungen und Aktualisierungen. Wegen der steigenden Zahl und der qualitativen Unterschiedlichkeit der Angebote im Pflegebereich sowie der ra-
5
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
schen Veränderungen solcher Informationen haben wir uns entschieden,
auch diesmal ganz auf Adressen von einzelnen Pflegeeinrichtungen zu
verzichten. Der Adressteil beschränkt sich deshalb auf Beratungsstellen
und übergeordnete Angebote. Informationen zur Auswahl sowie Listen
von Pflegeeinrichtungen erhalten Sie in der Geschäftsstelle der AGB.
Wir danken allen, die durch Gespräche, Informationen und Hinweise
zum Erscheinen dieses Ratgebers beigetragen haben.
Dankbar sind wir allen, die unsere Arbeit durch den Beitritt in die Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. oder durch eine Spende unterstützen. Wir
haben eine Zahlkarte beigelegt und senden auf Wunsch eine Spendenquittung zu.
Weitere Informationen und Aktuelles zur Arbeit der Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. finden Sie auch auf unserer Internetseite
www.alzheimer-berlin.de.
Dezember 2013
Angelika Fuls
1. Vorsitzende
6
Die Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V
2
Die Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.
Die Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. (AGB) wurde 1989 als gemeinnütziger Verein gemeinsam von pflegenden Angehörigen und Fachleuten aus
dem medizinischen, psychologischen, pflegerischen und sozialarbeiterischen Bereich der Abteilung Gerontopsychiatrie der FU Berlin und des
Max-Bürger-Krankenhauses gegründet. Anlass für diesen Zusammenschluss war der Wunsch, die mangelhafte Versorgung Demenzkranker
und die Unterstützung ihrer Angehörigen zu verbessern.
Das Vereinsprojekt Selbsthilfeinitiative zur Unterstützung von Angehörigen Demenzkranker wird durch die Senatsverwaltung für Gesundheit
und Soziales Berlin gefördert. Die vom Berliner Senat und den Pflegekassen nach § 45b SGB XI anerkannten und geförderten niedrigschwelligen
Betreuungsangebote der Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V., „Betreuungsbörse“ und „Psychosoziale Treffpunkte für Menschen mit Gedächtnisstörungen plus Angehörigengruppen“ werden ebenfalls von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und durch die Landesverbände der
Pflegekassen in Berlin gefördert.
Die Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. ist Mitglied der Deutschen Alzheimer-Gesellschaft e.V. und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Mit
der im Mai 1997 in Potsdam gegründeten Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.V. arbeiten wir eng zusammen.
Die Beratung der Angehörigen von Demenzkranken ist ein besonderer
Schwerpunkt der Arbeit der AGB. Von besonderer Bedeutung sind die Förderung der Zusammenarbeit von Fachleuten und Laien und die Unterstützung von Selbsthilfeaktivitäten. Die AGB unterstützt und initiiert Selbsthilfegruppen von Angehörigen Demenzkranker.
Für die Mitarbeiter von Sozialstationen, Heimen und Krankenhäusern werden Fortbildungen angeboten. Die AGB unterstützt ferner die
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Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
­ chaffung von geeigneten Tagesstätten, Nachtpflegeeinrichtungen und
S
Heimen und setzt sich für die Förderung wissenschaftlicher Forschung
ein.
Weitere Schwerpunkte sind die Information der Öffentlichkeit sowie
der Kontakt zu gesundheitlichen und sozialen Einrichtungen und den Berliner Verwaltungen, um über die Krankheit aufzuklären und die Situation
Demenzkranker und ihrer Angehörigen zu verbessern.
Etwa zweimal jährlich organisiert die AGB ein Offenes Forum. Experten
informieren zu einem Schwerpunktthema, gegebenenfalls auch kontrovers, der Schwerpunkt liegt auf der Beantwortung von Fragen und auf der
Diskussion.
Jedes Jahr zum Welt-Alzheimertag am 21.September veranstaltet die
AGB eine Tagung für pflegende Angehörige, zu der auch Professionelle
willkommen sind. Thematisch werden Aspekte des Umgangs mit Demenzkranken behandelt, und ein Ziel der Veranstaltung ist, den Austausch zwischen pflegenden Angehörigen und Professionellen zu fördern.
Die zweimal jährlich erscheinende Zeitschrift „Mitteilungen“ bearbeitet gleichfalls jeweils ein Schwerpunktthema. Die „Mitteilungen“ enthalten zudem aktuelle Informationen über die Arbeit des Vereins. Mitglieder
der AGB erhalten das Heft kostenlos.
Als niedrigschwellige Angebote mit Anerkennung nach dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz bietet die AGB die „Betreuungsbörse“ und in Kooperation mit anderen Trägern die „Psychosozialen Treffpunkte plus Angehörigengruppen“ sowie mehrere Tanzcafés an. Die „Betreuungsbörse“
schult, vermittelt und supervidiert Betreuer/innen für eine stundenweise
Betreuung zuhause. Im Rahmen des Projektes „Psychosoziale Treffpunkte plus Angehörigengruppen“ unternehmen Demenzkranke in einem frühen Stadium der Erkrankung einmal in der Woche etwas gemeinsam. Mit
den Tanzcafés werden monatliche Tanzveranstaltungen für Demenzkranke und ihre Angehörigen angeboten. Die Arbeit des Vereins wird überwiegend ehrenamtlich geleistet.
Neue Mitglieder sind herzlich willkommen! Der Mitgliedsbeitrag beträgt
für Einzelmitglieder und fördernde Mitglieder 35 €, ermäßigt 25 €.
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Die Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V
Dankbar sind wir für jede Form ehrenamtlicher Unterstützung
und für Spenden.
Bankverbindung / Spendenkonto
Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE98 1002 0500 0003 2509 00 BIC: BFSWDE33BER
Unsere Angebote für Sie im Überblick:
❙❙ Psychosoziale Beratung für Angehörige, Betroffene und Interessierte
(unabhängig, anonym, unverbindlich und kostenlos)
❙❙ Selbsthilfegruppen für Angehörige
❙❙ Unterstützung und Beratung neuer Initiativen
❙❙ Treffpunkte für Menschen mit Gedächtnisstörungen plus Angehörigengruppen
❙❙ Betreuungsbörse - von uns geschulte ehrenamtliche HelferInnen übernehmen gegen eine Aufwandsentschädigung stundenweise die Betreuung von Demenzkranken
❙❙ Tanzcafés für Demenzkranke und ihre Angehörigen
❙❙ Museumsbesuche für Demenzkranke
❙❙ Angehörigenschulungen
❙❙ Fachtagungen
❙❙ Offene Foren
❙❙ Herausgabe der Vereinszeitschrift „Mitteilungen“
❙❙ Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit
So erreichen Sie uns:
Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.
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Bürozeiten: Di 14 – 18 Uhr; Mi und Do 10 – 15 Uhr
Wir beraten Sie persönlich nach telefonischer Absprache.
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Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
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Die Alzheimer-Krankheit und andere demenzielle Erkrankungen
3 Die Alzheimer-Krankheit und
andere demenzielle Erkrankungen
Die Alzheimer-Krankheit, benannt nach dem Arzt Alois Alzheimer, der das
Krankheitsbild 1906/7 erstmals beschrieb, gehört zur Gruppe der Demenzerkrankungen und ist deren häufigste Form. Neben der Alzheimer-Demenz (ca. 30-40% aller Demenzerkrankungen) gehören zu dieser Gruppe
die in der Folge von vaskulären Ursachen (Durchblutungsstörungen) auftretenden Demenzen (ca. 30%), andere primär degenerative Demenzen
wie die Lewy-Körper- und die frontotemporalen Demenzen (je ca. 10%),
sowie seltenere sekundäre Demenzen mit unterschiedlichen Ursachen
(ca. 10%).
Demenzielle Erkrankungen bzw. Hirnleistungsstörungen gelten als Alterskrankheiten, da die Häufigkeit ihres Auftretens mit dem Lebensalter wächst. Vor dem 60. Lebensjahr treten sie sehr selten auf, bei den
60-70jährigen sind etwas mehr als 1% betroffen, bei den 80-84jährigen
etwa 13% und bei den 90-94jährigen ca. 33%-40%. Demenzerkrankungen sind nicht lediglich das Problem einer Minderheit, sie betreffen insgesamt etwa 6% der Bevölkerung über 60 Jahre. Mit der in Deutschland
in den nächsten Jahrzehnten zu erwartenden Zunahme des Bevölkerungsanteils älterer Menschen wird auch die Zahl der Demenzkranken absolut
und im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung steigen. Zur Zeit sind in Berlin
mehr als 40.000 Personen von mittelschweren und schweren demenziellen Erkrankungen betroffen, in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt mehr als 1 Million Personen.
Typische Merkmale demenzieller Erkrankungen sind fortschreitende
Beeinträchtigungen der Kompetenzen im Alltag, bei der Alzheimer-Demenz zunächst des Kurz- und später des Langzeitgedächtnisses sowie
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Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Probleme bei der räumlichen und zeitlichen Orientierung. Die Erkrankten
wissen nicht, wo sie sind, finden sich an vertrauten Orten nicht zurecht,
können Tageszeit und Datum nicht bestimmen. In späteren Phasen der
Erkrankung geht auch die personelle Orientierung verloren - selbst enge
Bezugspersonen werden nicht mehr erkannt - sowie das Wissen um die
eigene Person und Biographie. Die Kranken leiden unter Denk-, Konzentrations- und Auffassungsstörungen, können Dinge nicht mehr benennen
(Aphasie) oder werden unfähig, einfache Handlungen auszuführen (Apraxie). Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit treten häufig Harn- und
Stuhlinkontinenz auf. Die Störungen führen zu immer größeren Schwierigkeiten bei der Gestaltung des Alltags, etwa beim Ankleiden, bei der
Körperpflege, beim Essen und bei außerhäuslichen Aktivitäten. Die Kranken sind zunehmend auf fremde Hilfe angewiesen. Oft kommt es zu Veränderungen der Persönlichkeit, zu raschen Stimmungsschwankungen,
übersteigertem Misstrauen, Aggressivität und Depressionen. Depressionen treten nicht nur auf, solange den Betroffenen ihre Krankheit noch bewusst ist. Auch wenn die Erkrankung geleugnet wird, leiden die Kranken
darunter, vieles nicht mehr zu können, was früher selbstverständlich war.
Die Ursachen der Alzheimerschen Krankheit und anderer primär degenerativer Demenzen sind bisher nicht geklärt, und so ist auch eine an den
Ursachen ansetzende Therapie nicht möglich. Erblich sind demenzielle Erkrankungen nur in einer kleinen Minderheit der Fälle. International wird
auf diesem Gebiet intensiv geforscht. Diese Forschungen haben wichtige
Detailergebnisse erbracht, lassen aber nicht erwarten, dass in den nächsten Jahren eine ursächliche Therapie entwickelt wird. Als Therapieansatz
für die nähere Zukunft am aussichtsreichsten sind immunologische Ansätze zur Verzögerung der Krankheitsprogredienz, die sogenannte „Impfung“, zu der aktuell klinische Studien durchgeführt werden.
Obgleich die Heilung demenzieller Erkrankungen bisher nicht möglich
ist, darf dies kein Grund zur Resignation sein. Rehabilitative Maßnahmen
sind von größter Bedeutung, um die bei den Erkrankten noch vorhandenen Fähigkeiten zu erhalten und Abbauprozessen entgegenzuwirken.
Sehr wichtig ist eine klare Diagnose, die nicht nur Defizite, sondern auch
Kompetenzen nachweist. Die vorhandenen Kompetenzen gilt es in einem
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Die Alzheimer-Krankheit und andere demenzielle Erkrankungen
stabilisierenden sozialen Umfeld zu aktivieren. Auch wenn eine medikamentöse Behandlung demenzieller Erkrankungen nur begrenzt möglich
ist, sollte ein entsprechender Versuch gemacht werden. Wichtig ist auch
die Behandlung sogenannter Sekundärsymptome wie Erregungs- und
Unruhezustände, Depressionen und wahnhafter sowie durch Halluzinationen verursachter Verhaltensauffälligkeiten.
Wenn Anhaltspunkte für eine Demenz zu beobachten sind, ist eine
sorgfältige Diagnose anzuraten. Dabei ist es wichtig, heilbare Demenzformen so früh wie möglich zu identifizieren und gezielt zu behandeln, auch
wenn diese nur einen Anteil von etwa 5% aller Demenzerkrankungen ausmachen. Den an einer nicht heilbaren Demenz Erkrankten gibt eine frühe Diagnosestellung die Möglichkeit, selbst Vorsorge für ihre Zukunft zu
treffen, und ihren Angehörigen Zeit, sich auf die Erkrankung einzustellen.
Besonders im Frühstadium der Erkrankung ist schwer zu erkennen, ob
es sich bei Gedächtnisproblemen um eine „normale“ Alterserscheinung
handelt oder um eine Demenz. Mit dieser Unterscheidung beschäftigen
sich die „Gedächtnissprechstunden“. Eine sorgfältige Diagnostik umfasst
psychiatrische und psychologische, internistische und neurologische Untersuchungen, Labortests, eine Computertomographie, ein EKG und ein
EEG. Je nach den Ergebnissen dieses Basisprogramms können weitere
Untersuchungen erforderlich werden.
Von besonderer Bedeutung sind immer das Gespräch mit den Erkrankten und ihren Angehörigen und die frühzeitige Beratung durch gerontopsychiatrisch erfahrene Sozialarbeiter und Psychologen unter Einbeziehung der jeweiligen individuellen Erfahrungen.
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Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Frontotemporale Demenz
Das Krankheitsbild der Frontotemporalen Demenz (FTD) unterscheidet
sich in seinen Auswirkungen und im Erscheinungsbild deutlich von der
Alzheimer-Krankheit.
Ein Teil der Probleme entsteht dadurch, dass frontotemporal Demenzkranke im Durchschnitt jünger, und damit bei Erkrankungsbeginn oft noch
berufstätig sind, dass sie gleichfalls berufstätige Ehepartner und schulpflichtige oder heranwachsende Kinder haben, und dass bei jüngeren
Menschen nicht so schnell an eine Demenz als Ursache von seltsamem
Verhalten gedacht wird.
Die Frontotemporale Demenz beginnt in der Regel mit Störungen des
Sozialverhaltens. Regeln und soziale Normen werden vom Betroffenen
vernachlässigt, das Verantwortungsgefühl geht verloren. Eine Krankheitseinsicht besteht dabei oft nicht. Dieses Verhalten stellt eine besondere
Belastung für die Angehörigen und eine besondere Herausforderung für
das psychosoziale und medizinische Versorgungssystem dar. Speziell auf
die Bedürfnisse der Kranken und ihrer Familien abgestimmte Beratungsund Versorgungsstrukturen müssen erst noch etabliert werden.
Seit 2010 bietet die Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. in Kooperation
mit der Gedächtnissprechstunde und FTD-Ambulanz der Neuro­psychia­
trie der Charité in Berlin eine offene Angehörigengruppe speziell für Ange­
hörige von Menschen mit einer frontotemporalen Demenz an.
Informationen dazu erhalten Sie in der Geschäftsstelle der AGB.
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Die Alzheimer-Krankheit und andere demenzielle Erkrankungen
„Hab‘ ich auch schon Alzheimer?“
Ältere, aber auch jüngere Menschen klagen oft, dass sie „alles vergessen“ und machen sich Sorgen, „ob es vielleicht ein Alzheimer ist“.
Zunächst sollte man sich klarmachen, dass eine gewisse Vergesslichkeit ganz normal ist, insbesondere bei Belastung, aber auch abhängig von der Tagesform. Auch Jugendliche vergessen eine Menge! Mit
fortschreitendem Alter ist ein langsamer Abbau von Teilbereichen der
körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit verbunden. Erhöhte Aufmerksamkeit ist allerdings geboten, wenn jemand aufgrund von Gedächtnis- und Orientierungsproblemen im Alltag und im Beruf nicht
mehr klarkommt, zunehmende Konzentrationsstörungen hat und sich
vor allem in neuen Situationen immer schwerer zurechtfindet. Wer in
ernsthafter Sorge ist, sollte mit einem fachkundigen Arzt sprechen und
gegebenenfalls die Diagnosemöglichkeiten der bereits erwähnten „Gedächtnissprechstunde“ in Anspruch nehmen. Vergesslichkeit, die zu
Beeinträchtigungen im Alltag führt, ist in keinem Alter normal!
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Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
16
Pflegende Angehörige
4 Pflegende Angehörige
Rund 70% der Demenzerkrankten werden zu Hause durch Angehörige
versorgt und gepflegt.
Die Personen, die dabei die Pflegeverantwortung übernehmen sind
meist selbst nicht mehr ganz jung. Typischerweise wird die Pflege in der
Familie meist durch eine Person – häufig vom Ehepartner oder der Tochter – übernommen.
Dabei bedeutet die Betreuung und Pflege eines an Demenz erkrankten
Familienmitgliedes eine sehr schwere Aufgabe, denn die Anforderungen
an die pflegenden Angehörigen orientieren sich an der Ausprägung der
Demenzsymptome und beinhalten weit mehr als die pflegerischen Verrichtungen.
Die Pflege ist zeitintensiv und körperlich anstrengend. Sie erfordert
von den Angehörigen eine psychische Anpassung an die Situation, also
die Übernahme neuer sozialer Rollen, eine Auseinandersetzung mit den
Persönlichkeitsveränderungen des demenzkranken Familienmitgliedes
und bringt eine beträchtliche Einschränkung der sozialen Kontakte mit
sich. Ehepartner leisten die Pflege und Betreuung in der Regel rund um
die Uhr, dies schließt auch die nächtliche Versorgung mit ein.
Im Verlauf der Demenz steigt der Betreuungsbedarf an und es wird eine
zunehmende, häufig permanente Beaufsichtigung notwendig. Die Schaffung von Freiräumen ist für die Pflegenden oft schwierig und mit finanziellen Aufwendungen verbunden. Die eingeschränkten zeitlichen Ressourcen sind eine Ursache für soziale Ausgrenzung und sozialen Rückzug.
Angehörige empfinden dieses Angebundensein als größte Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität, da sie nicht mehr frei über ihre Zeit entscheiden können und das Familien- und Erwerbsleben dadurch stark eingeschränkt wird.
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Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Besondere Anforderungen ergeben sich auch aus auffälligem Verhalten
des Erkrankten - vor allem im mittleren Demenzstadium - wie beispielsweise Wahnideen nach Hause oder zur Arbeit zu müssen. Auch Halluzinationen, Umherwandern und Aggressivität können für die Angehörigen
sehr belastend sein.
Dass es sich dabei um Symptome der Krankheit handelt und nicht um
mutwillige Verhaltensweisen ist für die Pflegenden oft schwer zu verstehen.
Demenzielle Erkrankungen führen häufig zu einer weitgehenden Persönlichkeitsveränderung. Die Betroffenen leiden unter Ängsten und erklären sich ihre Gedächtnisprobleme oft wahnhaft, z.B. beschuldigen sie
andere des Diebstahls, wenn sie Geld oder Gegenstände nicht wieder finden. Sie erkennen vertraute Personen nicht mehr oder glauben, mit ihren
lange verstorbenen Eltern zusammenzuleben.
Pflegende Angehörige müssen mit vielfältigen, oft extremen körperlichen, seelischen und finanziellen Belastungen fertig werden. Der hohe
Zeit- und Kraftaufwand, besonders wenn ständige Anwesenheit erforderlich ist, führt häufig zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, zur Vernachlässigung eigener Interessen und zu Konflikten mit Partner und Familie. Pflegende haben oftmals das Gefühl, nur noch für andere da zu sein.
Typisch sind die folgenden Belastungen und Konflikte:
❙❙ Um mehr Zeit für die Pflege zu haben fragen sich Erwerbstätige, ob
sie ihre Berufstätigkeit einschränken oder aufgeben sollten. Dabei ist
zu bedenken, dass die Aufgabe der Berufstätigkeit andere Probleme
mit sich bringen kann: den Verlust einer interessanten Tätigkeit, soziale Isolierung, Verringerung des Einkommens und der künftigen Altersrente.
❙❙ Vielfach haben Angehörige Angst davor, selbst zu erkranken oder den
Aufgaben nicht mehr gewachsen zu sein. Manchmal kommt es zu Konflikten innerhalb der eigenen Familie, die sich vernachlässigt fühlt,
oder es gibt innerhalb der Verwandtschaft Streit darüber, wer für die
Pflege des Kranken zuständig sei.
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Pflegende Angehörige
❙❙ Wenn die Erkrankten allein leben, bedeutet dies für Angehörige oft
ständige Angst und Unruhe: Wird die Mutter z.B. mit Herd und Zigaretten klarkommen? Wird sie die Wohnung verlassen und sich verlaufen
oder irgendetwas „Verrücktes“ anstellen? Von dieser ständigen Sorge
kommen Angehörige oft auch im Urlaub nicht los, wenn sie nicht sogar
ein schlechtes Gewissen haben, überhaupt einmal Urlaub zu machen.
Für die betreuenden Angehörigen ist die Situation auch deshalb so
schwierig, weil keine Hoffnung auf eine Verbesserung des Zustands des
Kranken besteht. Vielmehr ist mit einer ständigen Verschlechterung zu
rechnen. Mit Kranken, die verwirrt sind und zu aggressivem oder unkontrolliertem Verhalten neigen, ist die Kommunikation sehr schwierig, die
Pflegenden fühlen sich einsam und isoliert. Schwer zu ertragen ist oftmals, wenn sich die gewohnten Rollen umkehren: Die Eltern oder der Ehepartner werden infolge der Krankheit gewissermaßen zu „Kindern“, die
pflegende Tochter z.B. muss elterliche Autorität übernehmen. Besonders
wenn das persönliche Verhältnis schon vor der Erkrankung schwierig war,
kann es zu Spannungen oder einer Entfremdung zwischen Kranken und
Pflegenden kommen.
Bleiben Sie nicht allein - Gesprächsgruppen können hilfreich sein
Um mit all diesen Problemen und den häufig auftretenden Schuld- und
Angstgefühlen besser umgehen zu können, haben sich Kurse und Gesprächsgruppen für pflegende Angehörige als sehr nützlich erwiesen.
Hier gibt es die Möglichkeit, im gegenseitigen Austausch die Erfahrung
zu machen, dass es anderen auch so geht und sie die gleichen Probleme
haben. Auch helfen die Gruppentreffen dabei, zu erkennen, was überindividuell krankheitsbedingt und was am kranken Angehörigen individuell und einmalig ist und es im alltäglichen Umgang keine Patentlösungen
gibt.
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Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Kann Gedächtnistraining eine Demenzerkrankung verhindern?
Häufig ist in den letzten Jahren von „Gedächtnistraining“ oder auch
„Gehirnjogging“ zu lesen. Entsprechende Kurse werden in Seniorenfreizeitstätten und Volkshochschulen angeboten. Diese Angebote sind
sicherlich sinnvoll, um sich geistig fit zu halten, wenn andere Anregungen fehlen.
Durch Gedächtnistraining kann eine Demenzerkrankung allerdings weder verhindert noch rückgängig gemacht werden. Für Demenzkranke stellen diese Kurse eine Überforderung dar und ihnen werden ihre
krankheitsbedingten Verluste vor Augen geführt.
Die Abnahme der Lern- und Konzentrationsfähigkeit ist ein Kennzeichen der Erkrankung. Daher bedarf es einer geistigen Aktivierung, die
speziell auf die Fähigkeiten abgestimmt ist.
Kräftezehrende Aufgabe
Pflegende Angehörige erhalten häufig keinerlei Dank oder sonstige Anerkennung für ihre Bemühungen. Auch Familienmitglieder, die den Krankheitsprozess nur von fern erleben, haben manchmal unrealistisch hohe
Erwartungen an die Pflegenden. Sie gebärden sich bei den seltenen Besuchen besserwisserisch, scheuen sich typischerweise aber davor, selbst
mehr Verantwortung zu übernehmen. Die daraus resultierenden Spannungen zwischen Geschwistern etwa können die psychische Gesundheit
des Pflegenden weiter untergraben.
Die Pflege und Betreuung von demenzkranken Angehörigen ist eine
kräftezehrende Aufgabe und führt sehr oft zu einschneidenden Veränderungen. Damit Pflegende nicht bald selbst krank oder pflegebedürftig
werden, sollten sie bereit sein, private und professionelle Unterstützung
anzunehmen - auch wenn dies zunächst schwer fällt.
Allgemeingültige Ratschläge helfen nicht weiter, denn die Situation jedes demenziell Erkrankten und seiner Angehörigen ist unterschiedlich.
20
Pflegende Angehörige
Hier sei die Schwere der Erkrankung genannt und die psychische Verfassung des Patienten. Daneben haben die Familienverhältnisse, die Wohnund Einkommenssituation von Patient und Angehörigen sowie das Ausmaß der Unterstützung für die Hauptpflegeperson durch Familie, Freunde,
Nachbarn und andere einen Einfluss auf den Unterstützungsbedarf.
So verschieden die Situationen sein können, in jedem Fall gilt es zu
überlegen:
❙❙ Soll der Kranke zu Hause gepflegt werden oder in einer Einrichtung?
Was ist für alle Beteiligten am besten?
❙❙ Kann die Hauptpflegeperson durch andere Angehörige, Freunde, Bekannte und Nachbarn unterstützt werden? Sollte professionelle Unterstützung gesucht werden? Könnte die Hilfe einer Sozialstation oder
der Besuch einer Tagesstätte hilfreich sein?
❙❙ Ist absehbar, dass die häusliche Pflege nicht mehr geleistet werden
kann und ein Heimplatz erforderlich ist? Manchmal wird abwertend
von „Abschieben“ in ein Heim gesprochen, doch oft ist die Pflege in einer geeigneten Einrichtung eine für alle sinnvolle Lösung.
❙❙ Wie ist es mit der Finanzierung bzw. der Übernahme der Kosten durch
die Kostenträger? Welche finanziellen Entlastungen können in Anspruch genommen werden?
Pflegende Angehörige dürfen sich selbst nicht vergessen!
Die Pflege von Demenzkranken durch Angehörige wird in unserer Gesellschaft immer noch viel zu wenig anerkannt. Es ist eine schwere Arbeit
– anstrengender als manche berufliche Tätigkeit. Pflegende Angehörige
brauchen Entlastung, freie Stunden und Tage. Sie brauchen Erholung und
Aussprache mit anderen Menschen. An sich selbst zu denken ist kein Egoismus, sondern notwendig für das eigene Wohlergehen und damit auch
positiv für die Fortführung der Pflege.
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Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Verständnis im Pflegealltag
Die Erkrankung führt dazu, dass die alltagspraktischen und sozialen
Kompetenzen allmählich abnehmen. Der Alltag wird dadurch schwieriger.
Das Zusammensein kann jedoch durch einen verständnisvollen Umgang
mit dem Erkrankten erheblich erleichtert werden.
Hinweise zum alltäglichen Umgang mit Demenzkranken
Die verbliebenen Fähigkeiten sollen unterstützt und verlernte Alltagstätigkeiten möglichst wieder aufgebaut werden. Gerade das Ausführen alltäglicher Verrichtungen wie Waschen, Kleiden, Essen, Trinken,
zur Toilette gehen usw. sind ein unbedingt notwendiges „Training“,
das oftmals sehr viel Geduld erfordert. Wird den Kranken alles abgenommen, so werden Verhaltensdefizite gefördert, das Selbstwertgefühl geschwächt und die Betreuenden überfordern sich auf Dauer
selbst. Sinnvoll ist die Aktivierung durch Spiele und Musik oder der
Versuch, die Erinnerung durch alte Fotos anzuregen. Positiv kann sich
auch der Umgang mit Haustieren auswirken. Weitere Informationen
zum Umgang werden in den „Mitteilungen“ der Alzheimer-Gesellschaft
Berlin e.V. und in der aufgeführten Literatur genannt.
Stets ist das eingeschränkte Verständnis der Erkrankten zu berücksichtigen. Es gilt, klar und deutlich, möglichst unkompliziert zu sprechen, jeweils nur eine Anweisung zu geben und diese gegebenenfalls
zu wiederholen. Förderlich ist eine ruhige Atmosphäre mit möglichst
wenigen Ablenkungen. Ständiges Appellieren an die geistigen Fähigkeiten der Erkrankten („Das habe ich nun zwanzig Mal erklärt, jetzt
musst Du es doch endlich verstehen!“) ist nicht förderlich und führt zu
Verstimmungen. Stattdessen sollte jede Gelegenheit genutzt werden,
miteinander zu lachen. Das entlastet nicht nur den Pflegenden sondern
tut auch den Kranken gut.
22
Pflegende Angehörige
Je stärker das sprachliche Verständnis gestört ist, desto wichtiger
sind Gestik, Mimik und körperlicher Kontakt. Positive Zuwendung,
Freundlichkeit, Lob und körperliche Nähe vermitteln den Erkrankten
ein Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit und erhöhen das Wohlbefinden.
Um Unfälle zu vermeiden und die Pflege zu erleichtern kann eine
Umgestaltung von Wohnung und Bad sinnvoll sein. Mitarbeiter der Sozialstationen, der Pflegestützpunkte und anderer beratender Stellen
informieren Sie über technische Einzelheiten und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten.
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Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
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Möglichkeiten und Angebote zur Entlastung
5
Möglichkeiten und Angebote
zur Entlastung
In Berlin gibt es eine Vielzahl von Einrichtungen, in denen Demenzkranke
betreut werden und pflegende Angehörige Beratung und Unterstützung
finden können.
Im folgenden Überblick listen wir für Sie zunächst die verschiedenen
Einrichtungstypen auf um Sie Ihnen anschließend allgemein vorzustellen.
Der am Ende des Ratgebers folgende Adressteil enthält die wesentlichen Einrichtungen, die Beratung, spezialisierte Diagnostik oder medizinische Behandlung anbieten.
5.1Überblick
Beratung, Unterstützung und Netzwerke
Selbsthilfe-Kontakt- und Informationsstellen
Angehörigen- und Selbsthilfegruppen
Pflegestützpunkte
Berliner Krisendienst
Netzwerke
Ämter und Behörden
Sozialpsychiatrische Dienste
Betreuungsvereine
Versorgungsamt
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Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Unterstützungsdienste in Pflege und Betreuung
Ambulante Pflegedienste
Mobilitätshilfedienste
Essensdienste
Haus- Notrufsysteme
Betreuung und Pflege
Niedrigschwellige Betreuungsangebote
Gerontopsychiatrische Tagesstätten
Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Wohngemeinschaften
Pflegeheime
Medizinische Versorgung
Niedergelassene Ärzte
Krankenhäuser
Gerontopsychiatrische Tageskliniken
Krankenhausambulanzen – Gerontopsychiatrische Institutsambulanzen
Gedächtnissprechstunden
5.2 Beratung, Unterstützung und Netzwerke
Die Mitarbeiter in Beratungsstellen beraten Sie informell, kostenlos und auf
Wunsch anonym. Ihr Anliegen wird vertraulich behandelt.
Selbsthilfe-Kontakt- und Informationsstellen geben Ihnen Informationen über
das vorhandene Angebot an Gesprächs- und Selbsthilfegruppen in Berlin.
Den Gesprächs- und Selbsthilfegruppen für Angehörige von Demenzkranken
fällt eine besondere Bedeutung zu. Denn hier können sich pflegende Angehörige untereinander austauschen, dabei wertvolle Tipps erhalten und
die Erfahrung machen, nicht allein zu sein.
26
Möglichkeiten und Angebote zur Entlastung
Die Pflegestützpunkte Berlin sind wohnortnahe Beratungsstellen. Hier erhalten Sie kostenlos und umfassend Informationen und Beratung zu allen Fragen rund um die Themen Pflege, Rehabilitation, soziale Teilhabe,
Wohnformen etc. Darüber hinaus koordinieren Pflegestützpunkte die für
die Versorgung und Betreuung im Einzelfall in Frage kommenden Angebote und unterstützen Sie bei deren Inanspruchnahme. Die Pflegestützpunkte stehen unter gemeinsamer Trägerschaft aller Pflege- und Krankenkassen und des Landes Berlin. Die ehemaligen Koordinierungsstellen
Rund ums Alter sind in das Netz der Pflegestützpunkte integriert.
Der Berliner Krisendienst bietet an verschiedenen Standorten telefonische
und persönliche Beratung für Menschen in akuten Krisensituationen an.
Er gibt Auskünfte oder leistet – auf Wunsch anonym – professionelle Hilfe.
In dringenden Fällen führen die Mitarbeiter Hausbesuche durch.
Initiiert von der bundesweiten „Aktion Demenz“ und mit Unterstützung der Robert Bosch Stiftung haben sich in den letzten Jahren zahlreiche Berliner Bezirke als Demenzfreundliche Kommunen zum Thema Alter und
Demenz in unserer Gesellschaft positioniert.
Das Ziel der Demenzfreundlichen Kommunen ist es, dass demenzerkrankte Menschen als natürlich zur Kommune zugehörig mehr Aufmerksamkeit
und Verständnis erhalten sollen und es gelingt, das Thema Demenz weiter aus der Tabuzone heraustreten zu lassen.
In den Demenzfreundlichen Kommunen finden verschiedenste Veranstaltungen für Bürger statt und der Versorgung von demenzerkrankten
Menschen im Bezirk wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt.
Zu Angeboten und Ansprechpartnern in Ihrem Bezirk geben wir Ihnen
gerne Auskunft.
27
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
5.3 Ämter und Behörden
Beratung und Unterstützung gehören auch zu den Aufgaben der Ämter
und Behörden. Die Schwelle zur Inanspruchnahme amtlicher Hilfe liegt
allerdings meistens wesentlich höher.
Die Sozialpsychiatrischen Dienste gehören zu den Gesundheitsabteilungen der jeweiligen Bezirksämter und haben amtsärztliche Funktion. Sie
sind für Beratung, Vermittlung, Begutachtung sowie für Unterbringungen
nach dem Gesetz für psychisch Kranke („Zwangseinweisungen“) zuständig, führen selber aber keine Behandlung durch.
Die Betreuungsgerichte, Abteilungen der Amtsgerichte in den jeweiligen Amtsgerichtsbezirken, sind u. a. für die Bestellung von rechtlichen
Betreuern und die Genehmigung von Zwangsmaßnahmen im Rahmen des
Betreuungsrechts zuständig. Sie kontrollieren die Tätigkeit der rechtlichen Betreuer, überprüfen beispielsweise die finanziellen Angelegenheiten des Betreuten anhand einer genauen Rechnungslegung des rechtlichen Betreuers. Wichtige Entscheidungen des rechtlichen Betreuers für
den Betreuten sind genehmigungspflichtig.
Die Betreuungsgerichte bei den Berliner Amtsgerichten entscheiden
auf einen Antrag durch den Betroffenen selbst oder auf Anregung von
beispielsweise Angehörigen oder behandelnden Ärzten oder Nachbarn,
ob eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird, wer die rechtliche Betreuung übernimmt und für welche Aufgabenkreise die rechtliche Betreuung
eingerichtet wird. Auch über den Zeitraum der rechtlichen Betreuung entscheidet das Betreuungsgericht.
Die anerkannten Betreuungsvereine stehen Ihnen beratend und unterstützend zu Fragen der rechtlichen Betreuung zur Seite (die Adressen finden Sie im Serviceteil).
Das Versorgungsamt entscheidet auf Antrag über den Schwerbehindertenstatus und die damit verbundenen Sozialleistungen.
28
Möglichkeiten und Angebote zur Entlastung
5.4 Pflege und Betreuung
Ambulante Pflegedienste
Eine vertraute Umgebung ist besonders für Demenzkranke wichtig. Um
ein möglichst selbstständiges Leben in der vertrauten häuslichen Umgebung führen zu können, spielen die gesundheits- und sozialpflegerischen
Dienste der ambulanten Pflegestationen eine bedeutende Rolle. Sie leisten einen oft unverzichtbaren Beitrag dazu, dass die Erkrankten weiterhin zu Hause leben können. Durch die Durchführung medizinisch notwendiger Behandlung und Pflege zu Hause können Krankenhausaufenthalte
vermieden oder verkürzt werden. Die Unterstützung der ambulanten Pflegedienste ermöglicht in vielen Fällen eine zeitweilige, aufgabenorientierte Entlastung der pflegenden Angehörigen.
Das Netz der Pflegedienste in Berlin ist relativ dicht.
Die häusliche Krankenpflege, auch Behandlungspflege genannt, wird
von examinierten Pflegefachkräften durchführt. Grundlage hierfür ist eine
ärztliche Verordnung. Hierdurch kann ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden. Die Kosten dafür werden von der Krankenkasse übernommen. In Verbindung mit der Behandlungspflege kann der Arzt
auch Hilfe bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen verordnen.
„Hauspflege“ („häusliche Pflege“) umfasst Hilfen im Haushalt sowie
Grundpflege (Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Hilfe bei
der Mobilität) und ermöglicht auch bei Pflegebedürftigkeit den Verbleib
im eigenen Haushalt. Kostenträger ist in erster Linie die Pflegekasse.
Alle Pflegedienste betreuen auch demenzkranke Patienten. Einige beschäftigen eigens dafür Fachkräfte mit gerontopsychiatrischen Zusatzqualifikationen oder setzen Hauspflegekräfte ein, die eine gerontopsychiatrische Fortbildung absolviert haben. Manche ambulanten Pflegedienste
haben spezielle Angebote für demenziell Erkrankte und deren Angehörige. Dabei handelt es sich um Gruppenbetreuungen für Patienten sowie
um Gesprächsgruppen und Kurse für pflegende Angehörige. Detaillierte
Informationen über die Arbeit der ambulanten Pflegedienste sowie Kon-
29
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
taktadressen sind bei der Alzheimer-Gesellschaft Berlin, den Wohlfahrtsverbänden, den Kranken- und Pflegekassen und den Bezirksämtern erhältlich.
Hinweise für die Auswahl und Beurteilung
eines Pflegedienstes
Pflegebedürftige und Angehörige können ihren Pflegedienst frei wählen. Dies umfasst das Recht, bei Unzufriedenheit den Dienst zu wechseln. Vor einer ersten Kontaktaufnahme mit einem Pflegedienst, ist es
hilfreich zu überlegen, was Sie in Erfahrung bringen möchten. Um sich
einen ersten Eindruck über einen Pflegedienst zu verschaffen, ist es
sinnvoll insbesondere folgende Punkte ansprechen:
❙❙ Hat der Pflegedienst einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse,
der Krankenkasse und mit dem Sozialhilfeträger abgeschlossen?
❙❙ Bietet der Dienst alle Leistungen an, die Sie benötigen oder kann er
diese über Kooperationspartner vermitteln?
❙❙ Wird ein Pflegevertrag (Kundenvertrag) zwischen dem Pflegedienst
und Ihnen abgeschlossen? Wie konkret ist dieser Vertrag? Z. B. zur
Vergütung, zu eigenen Kostenanteilen, zu Leistungen inklusive Einsatzzeiten? Wie kann der Vertrag gekündigt werden?
❙❙ Werden Ihre Wünsche und Anforderungen in Bezug auf die Einsatzzeiten berücksichtigt?
❙❙ Nahm man sich bei der ersten Kontaktaufnahme ausreichend Zeit
für die Beantwortung Ihrer Fragen?
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Möglichkeiten und Angebote zur Entlastung
Um die Qualität der Dienstleistungen besser einschätzen zu können, sollten Sie sich zusätzlich folgende Fragen stellen:
❙❙ Wird mit den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen gemeinsam
ein Plan aufgestellt? Können Sie aktiv mitentscheiden oder besteht
eher das Gefühl, dass über Ihren Kopf hinweg entschieden wird?
❙❙ Ist Ihnen jederzeit ein Einblick in die schriftliche Pflegedokumentation gestattet? Wird diese korrekt geführt? Werden in der Dokumentation auch die individuellen Pflegeziele benannt?
❙❙ Werden Sie rechtzeitig über einen Personalwechsel informiert? Ist
bei Personalwechsel eine reibungslose Weiterarbeit gewährleistet?
Kann eine weitgehende Kontinuität gewährleistet werden oder gibt
es häufigen Personalwechsel?
❙❙ Hält das Personal die abgesprochenen Zeiten ein?
❙❙ Werden qualifizierte Pflegekräfte eingesetzt oder werden überwiegend ungelernte Hilfskräfte beschäftigt. Werden die Hilfskräfte ausreichend von Fachkräften angeleitet?
❙❙ Können Sie den Pflegedienst auch außerhalb der offiziellen Bürozeiten erreichen?
❙❙ Berät Ihr Pflegedienst Sie ausreichend über entsprechende Möglichkeiten und vermittelt Ihnen andere Anbieter sollten Sie Dienstleistungen wünschen oder benötigen, die über das Angebot des
Pflegedienstes hinausgehen?
Häusliche Krankenpflege im Notfall
Häusliche Krankenpflege kann im Notfall auch über den Kassenärztlichen
Bereitschaftsdienst verordnet und vermittelt werden (Tel.: 116-117).
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Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Berliner Mobilitätshilfedienste
In Berlin gibt es zurzeit 13 Mobilitätshilfedienste, die in allen Berliner Bezirken Begleit- und Schiebehilfe für ältere und auf Unterstützung außerhalb der Wohnung angewiesene Menschen anbieten. Die Begleitung zum
Arzt, zum Einkaufen, zu einer kulturellen Veranstaltung oder auch zum
Spaziergang zählen zu den Aufgaben der Mobilitätshilfedienste. Auskunft
über die Adressen und Träger der Mobilitätshilfedienste erhalten Sie über
den VdK Sozialverband Berlin-Brandenburg e.V. Tel. 86 49 10 – 18 oder im
Internet unter: http://www.berliner-mobilitaetshilfedienste.de/
Essensdienste
Neben den stationären Mittagstischen, die z. T. von Seniorenfreizeitstätten und Pflegeheimen angeboten werden, gibt es den so genannten
„Fahrbaren Mittagstisch“ für diejenigen, die ihre Wohnung nicht mehr regelmäßig verlassen und sich warme Mahlzeiten nicht selbstständig zubereiten können. Diese Dienste bringen entweder täglich ein warmes Menü
ins Haus oder sie liefern Tiefkühlkost, welche selbst gewärmt wird. Nähere Informationen sind bei Sozialstationen und Bezirksämtern erhältlich.
Haus-Notrufsysteme
Für Kranke, die allein in ihrer Wohnung leben, kann der Anschluss an ein
Haus-Notrufsystem sinnvoll sein. Wenn plötzlich Hilfe erforderlich ist,
kann auf Tastendruck eine Leitstelle verständigt werden, die dann für die
notwendige Hilfe sorgt. Die Gebühren werden auf Antrag teilweise von
der Pflegekasse übernommen. Liegt eine Pflegeeinstufung vor, kann die
Pflegekasse auf Antrag und nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst
einen Zuschuss für die Anschlussgebühr in Höhe von 10,49 € sowie 18,36 €
für die monatlich anfallenden Gebühren gewähren. Die restlichen Kosten
müssen die Pflegebedürftigen selbst aufbringen. Bei niedrigem Einkommen kann auch das Sozialamt bezuschussen. Da die Preise der einzelnen
Hausnotruf-Anbieter unterschiedlich hoch ausfallen, empfehlen sich im
Vorfeld ein Kostenvergleich und eine Kostenklärung mit der Pflegekasse.
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Möglichkeiten und Angebote zur Entlastung
Niedrigschwellige Betreuungsangebote
Unter dem Begriff niedrigschwellige Betreuungsangebote sind Angebote
zu verstehen, bei denen geschulte Helferinnen und Helfer die Betreuung
von Demenzkranken mit einem erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung übernehmen. Dies kann in Gruppen oder im
häuslichen Bereich erfolgen.
Zu solchen Betreuungsangeboten zählen:
❙❙ Betreuungsgruppen für Demenzkranke
❙❙ Helferinnenkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich bzw. familienentlastende Dienste
Demenzkranken, bei denen der Medizinische Dienst der Krankenkasse einen erheblichen allgemeinen Betreuungs- und Beaufsichtigungsbedarf
nach § 45a/b SGBXI festgestellt hat, kann ein zweckgebundener monatlicher Betrag von bis zu 100,- €€ bzw. bis zu 200,- €€ gewährt werden. Eine
Pflegestufe ist für den Erhalt dieser Leistungen nicht notwendig. Die Kosten für die Betreuung müssen vom Pflegebedürftigen verauslagt werden
und werden nach Rechnungslegung von der Pflegekasse erstattet. Die
100,- € €bzw. 200,- €€ können auch für ungedeckte Kosten bei der Nutzung von Tagespflege, Kurzzeitpflege sowie der allgemeinen Betreuung
und Beaufsichtigung durch Pflegedienste verwendet werden.
Gerontopsychiatrische Tagesstätten
Die Tagespflege dient der Aktivierung und Rehabilitation durch therapeutische und pflegerische Angebote sowie durch soziale Einbindung und einen strukturierten Tagesablauf. Der Besuch einer Tagesstätte wirkt sich
in der Regel positiv auf das Wohlbefinden der Kranken aus und entlastet
gleichzeitig die pflegenden Angehörigen. Tagespflegeeinrichtungen bieten Betreuung und Pflege zumeist wochentags von morgens bis nachmittags an; einige Tagesstätten haben inzwischen auch eine siebentägige
Öffnung. In der Regel wird vor der Aufnahme in eine Tagesstätte mindestens ein Probetag vereinbart. Wenn die Betreffenden die Tagesstätte nicht
selbstständig aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, einen Fahr-
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Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
und Begleitdienst in Anspruch zu nehmen. Die Nutzung der Tagesstätte
wird individuell vereinbart, zwischen einem und sieben Tagen in der Woche. Seit der Einführung des Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetzes ist es in
einigen Einrichtungen möglich, auch nur einzelne Tage im Monat zu vereinbaren. In der übrigen Zeit werden die Betroffenen in der eigenen Wohnung von Angehörigen betreut oder nehmen Sozialstationen in Anspruch.
In den meisten Berliner Bezirken gibt es mittlerweile eine Tagesstätte.
Einige haben jedoch eher einen geriatrischen Schwerpunkt und kommen
mit herausfordernden Verhaltensweisen Demenzkranker nicht zurecht.
Um vor einer regulären Aufnahme zu klären, ob Tagesstätte und Patient
zueinander passen, sollte der Probetag unbedingt wahrgenommen werden.
Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Kurzzeitpflege ist eine zeitlich befristete stationäre Rund-um-die-Uhr-Betreuung von Kranken, die sonst von Angehörigen zu Hause gepflegt werden. Kurzzeitpflege wird mittlerweile von vielen Heimen angeboten. Das
Ziel einer Kurzzeitpflege ist es, Krankenhausaufenthalte zu vermeiden
oder zu verkürzen sowie eine Nachsorge nach stationärer Behandlung sicherzustellen.
Die Kurzzeitpflege von Demenzkranken erfordert besondere Bemühungen seitens der anbietenden Einrichtung. Demenzkranke reagieren auf
eine neue Umgebung manchmal mit Verwirrtheit, Angst oder Aggressivität. Dies erfordert eine besonders intensive und individuell abgestimmte
Betreuung.
Verhinderungspflege
Um den pflegenden Angehörigen Urlaub und Erholung zu ermöglichen
gibt es die Möglichkeit, den Erkrankten im Rahmen einer sog. Verhinderungspflege betreuen zu lassen. Dies ist in stationären Pflegeeinrichtungen möglich. Weiterhin kann die Verhinderungspflege in der eigenen
Häuslichkeit von privaten Pflegepersonen oder ambulanten Pflegediensten durchgeführt werden.
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Möglichkeiten und Angebote zur Entlastung
Weitere Informationen zur Inanspruchnahme von Entlastungsmöglichkeiten, etwa der Kurzzeit- und Verhinderungspflege oder niedrigschwelligen Angeboten finden Sie im Kapitel Finanzielle und rechtliche Fragen.
Ambulant betreute Wohngemeinschaften
Ambulant betreute Wohngemeinschaften stellen eine Alternative zur herkömmlichen stationären Versorgung demenziell erkrankter Menschen
dar.
Wohnung oder Heim?
Die häusliche Betreuung eines Demenzkranken durch Angehörige und
durch Pflegedienste findet ihre Grenze, wenn der Zustand des Kranken
sich zu sehr verschlechtert und die Belastung für die Angehörigen zu
groß wird. Ob es für einen Demenzkranken sinnvoller ist, in der eigenen Wohnung bzw. der der Angehörigen zu bleiben oder in einer geeigneten Einrichtung betreut zu werden, muss in jedem einzelnen Fall
sorgfältig abgewogen werden. Hierzu geben wir im Folgenden einige
Hinweise.
❙❙ Wie ist die Situation des Kranken und seiner Angehörigen?
❙❙ Lebt der Kranke allein oder mit mindestens einer anderen Person
zusammen?
❙❙ Können Angehörige, Freunde, Nachbarn den Kranken ausreichend
unterstützen oder sind sie damit überfordert?
❙❙ Gefährdet der Kranke sich selbst oder andere?
❙❙ Kann durch die Inanspruchnahme ambulanter Dienste eine wesentliche Erleichterung der Pflege erreicht werden?
❙❙ Akzeptiert der Kranke die Hilfe fremder Personen (etwa der Mitarbeiter eines Pflegedienstes) oder lehnt er sie ab?
❙❙ Ist die Wohnung geeignet? Ist eventuell eine Verbesserung durch
technische oder bauliche Maßnahmen möglich?
35
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Wenn ein Wechsel der Betreuungsform erwogen wird, ist es sinnvoll,
sich rechtzeitig über geeignete Einrichtungen zu informieren und sich,
wenn erforderlich, auf die Warteliste für einen freiwerdenden Pflegeplatz setzen zu lassen.
Für die Qualität der Pflege in Heimen ist sowohl die Anzahl des Personals von Bedeutung als auch dessen Qualifikation. In Heimen arbeiten angelernte Kräfte, examinierte Krankenschwestern und -pfleger,
Altenpflegerinnen, manchmal auch Beschäftigungstherapeuten, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Psychologen. Die Kenntnisse bezüglich
gerontopsychiatrischer Erkrankungen und einem angemessenen Umgang mit den Erkrankten sind in den Einrichtungen in unterschiedlichem Maße vorhanden.
Diese Wohngemeinschaften sind keine Einrichtungen, sondern es leben in der Regel sechs bis zehn Menschen als Mieter in einer geeigneten
Wohnung zusammen und werden dort von einem selbst gewählten Pflegedienst „rund um die Uhr“ (24-Stunden-Präsenz) betreut. In der Regel
sind tagsüber mindestens zwei Pflegekräfte vor Ort. Die Erbringung häuslicher Betreuungs- und Pflegeleistungen in der Gemeinschaft orientiert
sich am tatsächlichen Bedarf jedes einzelnen Bewohners.
Der Pflegedienst stellt ein festes Pflegeteam für die Wohngemeinschaft
ab, so dass eine personelle Kontinuität und Bezugspflege gewährleistet
sind.
Ähnlich der ambulanten Pflege im Einzelhaushalt bestimmen die Bewohner/innen der Wohngemeinschaft bzw. ihre Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer, wer die Betreuung und Pflege bereitstellt, wie sie
strukturiert sein soll, mit wem die Wohnung geteilt wird, wie die Wohnung ausgestattet wird, was gegessen und getrunken wird usw. Damit
ist gleichzeitig auch eine der zentralen Bedingungen solcher ambulant
betreuten Wohngemeinschaften angesprochen: das Vorhandensein engagierter Angehöriger und gesetzlicher Betreuer. Nur sie können Gewähr
dafür bieten, dass das konstituierende Moment einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft - die Ausübung des Wahlrechts hinsichtlich des
36
Möglichkeiten und Angebote zur Entlastung
Pflege­anbieters - gesichert ist. Zudem haben die Angehörigen grundsätzlich die Möglichkeit, sich an der Pflege zu beteiligen.
In Berlin gibt es seit 1996 ambulant betreute Wohngemeinschaften.
Ihre Zahl hat seitdem rasant zugenommen. Heute sind es weit mehr als
300.
Die Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. setzt sich für die Einrichtung solcher kleinen und überschaubaren Wohneinheiten für Demenzkranke ein.
Selbstbestimmtes Wohnen im Alter – SWA e. V. - Verbraucherschutz
und Qualität in Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz
Der Verein Selbstbestimmtes Wohnen im Alter – SWA e. V. wurde 2001 gegründet und ist ein gemeinnütziger Verein mit ehrenamtlich Tätigen aus
dem Bereich der Nutzer und Anbieter.
In Trägerschaft des Vereins wurde von 2008 bis Ende 2011 das sog. Modellvorhaben „Patenprojekt“ durchgeführt, das sich mit der Qualitätssicherung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften durch bürgerschaftliches Engagement beschäftigte.
Der Verein SWA e. V. versteht sich zum einen als Instanz der freiwilligen
Selbstkontrolle, vor allem aber als Verbraucherschutz-Instanz und setzt
sich für Transparenz und Qualität in ambulant betreuten Wohngemeinschaften (insbesondere) für Menschen mit Demenz ein.
Angebote des Vereins:
Die Broschüre „Qualitätskriterien für ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz“, die als Richtlinie für Akteure und Interessierte dienen soll.
Der Verein versteht sich als Fachstelle und bietet Information, Beratung
und Schulungen zu allen Fragen der ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz.
❙❙ „Jour Fixe“: Regelmäßige Austauschtreffen für Angehörige und Betreuer in Spandau, Kreuzberg, Lichtenberg und in Neukölln. (Ort und
Termine s. Homepage)
37
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
❙❙ Zusammenstellung von Handblättern zu aktuellen und konkreten Themen bzw. Fragestellungen, die über den Verein als Broschüre bezogen
werden können.
Das „Patenprojekt“ soll in Kooperation mit der Kontaktstelle PflegeEngangement Neukölln sowie insbesondere mit dem Verein „Freunde alter
Menschen e.V.“ aufrecht erhalten und möglichst ausgebaut werden: Ein
Angebot an Angehörige und Betreuer, freiwillige Paten zu beauftragen,
die als vermittelnde und vertrauensvolle Interessenvertretungen für in
Wohngemeinschaften lebenden Menschen mit Demenz agieren.
Selbstbestimmtes Wohnen im Alter – SWA e. V.
Werbellinstr. 42, 12053 Berlin
Telefon : 85 40 77 18 (dienstags von 15-19 Uhr)
oder 030-50 17 76 53
E-Mail : [email protected]
Internet: www.swa-berlin.de
Wie finde ich eine ambulant betreute Wohngemeinschaft
für demenziell erkrankte Menschen?
Eine Zimmerbörse gibt es bei dem folgenden Ansprechpartner:
Verein zur Förderung altersgerechten Wohnens e.V.
www.faw-zimmerboerse.de
38
Möglichkeiten und Angebote zur Entlastung
Pflegeheime
In Pflegeheimen/ Pflegewohnheimen werden Menschen aufgenommen,
die nicht krankenhausbehandlungsbedürftig sind, die aber in ihrer eigenen Wohnung nicht das erforderliche Maß an Pflege erhalten können. Im
Pflegeheim wird neben Unterkunft und Verpflegung auch krankenpflegerische Betreuung in Grund- und Behandlungspflege gewährt. Die ärztliche Versorgung wird durch ambulant tätige beziehungsweise frei praktizierende Ärzte übernommen. Voraussetzung für die Aufnahme in ein
Pflegeheim ist die Einstufung in eine Pflegestufe nach dem Pflegeversicherungsgesetz. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung
sind in einem Tagessatz zusammengefasst. Die Kosten werden anteilig je
nach Pflegestufe von der Pflegekasse gezahlt. Die verbleibenden Kosten
werden selbst gezahlt oder vom Sozialamt übernommen.
Einzelne Heime bieten gerontopsychiatrische Pflegeplätze für chronisch psychisch kranke alte Menschen an. Dies Angebot gilt nicht nur für
demenziell erkrankte, sondern auch für Menschen mit chronischen endogenen Psychosen. Der für diese Plätze höhere Personalschlüssel schlägt
sich allerdings auch in einem höheren Tagessatz nieder.
Durch die Wahl einer geeigneten Pflegeeinrichtung kann vermieden
werden, dass der Kranke schon bald wieder in ein anderes Heim umziehen muss, was in der Regel große Belastungen mit sich bringt. Da bei
demenziellen Erkrankungen auf Dauer mit einer Verschlechterung des
Zustands zu rechnen ist, kommen Heime, die lediglich die Pflegestufe I
anbieten, nicht in Frage. Einige Heime machen Einschränkungen bei der
Aufnahme, etwa bei Personen, die dazu neigen zu wandern, die inkontinent sind oder bestimmte Verhaltensauffälligkeiten zeigen, wie etwa starke
Aggressivität. Häufig betreuen Heime Bewohner, die im Laufe ihres Aufenthalts demenzkrank geworden sind, sehen sich aber nicht in der Lage,
Demenzkranke neu aufzunehmen. Allerdings sind nach den letzten Erhebungen in diesem Bereich mindestens 70% der Pflegeheimbewohner in
Berlin ­demenzkrank.
39
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Was sollten Sie bei der Wahl eines Heimes beachten?
Wer für einen demenzkranken Angehörigen einem Pflegeplatz in ­einer
stationären Einrichtung sucht, sollte sich die in Frage kommenden Heime persönlich ansehen und das Gespräch mit der Heimleitung und
dem Pflegepersonal suchen.
Dabei ist es hilfreich, auf folgende objektive Kriterien besonders zu achten:
❙❙ Gibt es ein Heim- bzw. Pflegekonzept, das die Bedürfnisse und das
Verhalten Demenzkranker berücksichtigt? Wird Biografiearbeit angeboten?
❙❙ Welche Rolle spielen die Angehörigen? Werden ihre Erfahrungen mit
dem Kranken bei der Formulierung der Pflegeziele genutzt? Besteht
Interesse an einer gemeinsamen Pflegeanamnese und -planung?
❙❙ Wird eine tagesstrukturierende Betreuung Demenzkranker nachweislich geplant und durchgeführt?
❙❙ Wird ressourcenorientiert versucht, Alltagsfähigkeiten (z.B. Waschen, Anziehen, Essen, Trinken) zu erhalten?
❙❙ Gibt es Gruppenangebote zur Aktivierung der Bewohner, z.B. Beschäftigungsgruppen, Singen und Musizieren, Gesprächsgruppen,
Spaziergänge und Ausflüge?
❙❙ Wie ist die Größe und Ausstattung der Zimmer und der sanitären
Einrichtungen? Dürfen eigene Möbel mitgebracht werden? Ist ein
Garten vorhanden? Gibt es Haustiere?
❙❙ Wie ist die bauliche Ausstattung? Ist das Heim so konzipiert, dass
demente Bewohner nicht unbeaufsichtigt das Haus verlassen können und sich eventuell verirren? Gibt es ausreichend Raum, um dem
Bewegungsdrang nachzukommen? Sind genügend Aufenthalts- und
Rastmöglichkeiten auch zur eventuellen Beschäftigung vorhanden,
werden z.B. Erker und Nischen entsprechend gestaltet und genutzt?
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Möglichkeiten und Angebote zur Entlastung
❙❙ Hat das Pflegepersonal zumindest eine gerontopsychiatrische Basisqualifikation?
❙❙ Ein Muster des Heimvertrages, in dem alle Leistungen und Kosten
verzeichnet sind, sollte vor Abschluss des Vertrages sorgfältig gelesen werden
Achten Sie auch auf Ihren persönlichen Eindruck,
also auf subjektive Kriterien:
❙❙ Wie ist mein Eindruck beim Betreten des Hauses? Ist die Atmosphäre angenehm und freundlich, wie riecht es?
❙❙ Wie werde ich in der Einrichtung empfangen? Hat jemand Zeit für
mich und meine Fragen?
❙❙ Wie wirken die Bewohner? Uniform oder sind die verschiedenen Persönlichkeiten noch erkennbar? Gut gepflegt oder vernachlässigt?
❙❙ Wie sind die Stimmung und der Umgangston im Heim? Werden die
Bewohner respektvoll behandelt? Leider sind Selbstverständlichkeiten wie Anklopfen noch immer nicht überall anzutreffen.
❙❙ Kann ich einen Rundgang durch das Haus machen?
❙❙ Kann ich mit Bewohnern, dem Personal oder anwesenden Angehörigen sprechen?
Schließlich sollten Sie sich folgende Fragen beantworten:
❙❙ Kann ich mir vorstellen, dass mein Angehöriger in diesem Heim lebt und ich
mich weiterhin aktiv an der Betreuung und Pflege beteilige?
❙❙ Kann ich mir vorstellen, immer wieder gerne hierher zu kommen?
41
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
5.5 Medizinische Einrichtungen
Niedergelassene Ärzte
Die erste Anlaufstelle bei Störungen des Gedächtnisses und Verhaltensauffälligkeiten sind meist die Hausärzte. Sie kennen ihre Patienten
oft über lange Zeit und spielen daher eine wesentliche Rolle bei der Diagnose und medizinischen Betreuung demenzkranker Patienten.
Leider werden sie auf diese Aufgabe in der Regel weder im Medizinstudium noch in der Weiterbildung zum Allgemeinmediziner vorbereitet.
Es hängt also weitgehend vom Interesse und der Initiative des einzelnen
Arztes ab, ob er eine gerontopsychiatrische Qualifikation erwirbt. Auch
die Weiterbildung zum Psychiater oder Neurologen beinhaltet nicht automatisch besondere Kenntnisse über demenzielle Erkrankungen. Erfreulicherweise gibt es eine zunehmende Zahl von Allgemein- und Fachärzten,
die sich für den Umgang mit Demenzkranken qualifiziert haben und weiter qualifizieren.
Viele Patienten in frühen Erkrankungsstadien oder Angehörige von Patienten in weiter fortgeschrittenen Stadien berichten über mangelndes
Verständnis und unzureichende Beratung durch ihren Arzt. Aus unserer Sicht wäre die Einrichtung einer führungsfähigen Zusatzbezeichnung
„Gerontopsychiatrie“ zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder Psychiatrie sinnvoll. Dies würde den Betroffenen ermöglichen, eine spezielle Qualifikation schon am Praxisschild oder Telefonbucheintrag zu erkennen.
Krankenhäuser
Wenn eine Krankheit mit ambulanten Mitteln nicht ausreichend untersucht, behandelt oder gelindert werden kann, kann eine Krankenhausbehandlung nötig sein. Demenzkranke können sich schlecht in einen Krankenhausablauf einfügen und reagieren auf eine fremde Umgebung und
die Abwesenheit ihrer gewohnten Bezugspersonen oft mit großen Irritationen. Daher sollten die ambulanten Möglichkeiten vor einer Krankenhauseinweisung ausgeschöpft werden.
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Möglichkeiten und Angebote zur Entlastung
Gründe für eine Krankenhausbehandlung von Demenzkranken
❙❙ Behandlung einer zusätzlichen akuten körperlichen Erkrankung Die notwendige Diagnostik und die Behandlungsmaßnahmen
sind mit nicht einsichtsfähigen Patienten in der Regel schwieriger
durchzuführen. Viele Demenzkranke haben ein gestörtes Körperschema. Im fortgeschrittenen Stadium können Demenzkranke ihre
Beschwerden - selbst Schmerzen - nicht richtig beschreiben und
reagieren dann auf körperliche Funktionsstörungen möglicherweise stereotyp beispielsweise mit Unruhe, Aggressivität, Schreien
oder Nahrungsverweigerung. Neben dem gerontopsychiatrischen
Wissen ist auch ein breites geriatrisches Wissen vonnöten um die
Beschwerden zu lokalisieren und eine angemessene Behandlung
durchzuführen. Dies erfordert Seitens der Pflegenden und auch der
Ärzte viel Geduld und Einfühlungsvermögen.
❙❙ Behandlung von gravierenden nicht kognitiven Demenzsymptomen oder einer
zusätzlichen psychischen Erkrankung
Dies können ausgeprägte, lang anhaltende Unruhezustände und aggressive Durchbrüche, Wahn oder Depression sein. Auch die Symptome psychischer Erkrankungen und Störungen äußern sich bei
Demenzkranken häufig auf andere Weise, oft durch Unruhe, Aggressivität, Schreien oder Nahrungsverweigerung. Eine Behandlung mit
Psychopharmaka sollte deshalb erst eingeleitet werden, nachdem
eine körperliche Erkrankung als Ursache ausgeschlossen wurde.
❙❙ Demenzdiagnostik
Dies sollte eigentlich kein Grund für eine Krankenhauseinweisung
sein. Im Idealfall wird eine Demenzerkrankung im Anfangsstadium
diagnostiziert und die dafür notwendigen Untersuchungen ambulant durchgeführt. Oft wird aber die Entwicklung einer Demenz lange Zeit ignoriert - gerade bei Hochaltrigen. Wenn die Erkrankung bereits fortgeschritten ist und die Patienten auch mit Unterstützung
nicht mehr in der Lage sind, die Termine wahrzunehmen oder aufgrund fehlender Einsicht notwendige Untersuchungen verweigern,
dann ist die Diagnostik oft nicht mehr ambulant durchführbar.
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Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Meist werden diese Patienten wegen einer zusätzlichen Erkrankung
bzw. beim Zusammenbruch der häuslichen Versorgung akut in ein
Krankenhaus eingewiesen. Eine Demenzdiagnostik sollte dann in jedem Fall - auch in fortgeschrittenen Stadien - nachgeholt werden, um
noch vorhandene Behandlungsmöglichkeiten vollständig ausschöpfen
zu können.
Oft hingegen findet auch aus einer falsch verstandenen Fürsorge für
die Patienten eine Krankenhauseinweisung nicht zu früh, sondern zu spät
statt und ein längeres Leiden nicht nur der Patienten, sondern auch der
Angehörigen hätte vermieden werden können.
Manchmal ist es hilfreich, wenn die Bezugsperson mit dem Demenzkranken zusammen aufgenommen wird (sog. Rooming-in). Die Mitaufnahme einer Begleitperson des Versicherten nach § 11 Abs. 3 (SGB V) in
ein Krankenhaus muss dafür aus medizinischen Gründen als notwendig
erachtet werden.
Den psychiatrischen Krankenhausabteilungen in Berlin, die für die Versorgung der psychisch Kranken in den ihnen zugeordneten Bezirken zuständig und verpflichtet sind, steht es frei, ob sie gerontopsychiatrische
Patienten „integriert“, das heißt zusammen mit den jüngeren psychisch
Kranken behandeln oder in speziell dafür qualifizierten Einheiten.
Nach den bisherigen Erfahrungen bedeutet die so genannte ­„integrierte“
Behandlung eine schlechtere Versorgung - vor allem für akut oder chronisch desorientierte und multimorbide Patienten, die an nicht psychiatrischen Begleiterkrankungen leiden. Oft werden diese Patienten zwischen
verschiedenen Krankenhausabteilungen hin und her verlegt, die sich
alle nicht richtig zuständig fühlen. Unruhige Patienten werden immobilisiert, Ernährungsgewohnheiten und spezielle Bedürfnisse, vor allem im
Hinblick auf Tempo und Ruhe, werden nicht berücksichtigt. Dies führt oft
dazu, dass Demenzkranke nach der Entlassung über wesentlich weniger
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Möglichkeiten und Angebote zur Entlastung
Alltagskompetenz verfügen als vor dem Krankenhausaufenthalt. Daher
haben mittlerweile die meisten psychiatrischen Abteilungen in Berlin gerontopsychiatrische Funktionsbereiche eingerichtet.
In jedem Fall muss es ein wesentliches Behandlungsziel sein, dass der
Demenzkranke das Krankenhaus nicht in einem schlechteren, sondern
möglichst in einem besseren Allgemeinzustand wieder verlässt. Dies betrifft auch die Alltagskompetenzen. Daher ist neben den medizinischen
Maßnahmen im engeren Sinn eine qualifizierte und aktivierende gerontopsychiatrische Pflege bedeutsam. Wichtig ist dabei die Einbeziehung
der pflegenden Angehörigen in den Pflegeprozess. Optimal ist gleichzeitig das Angebot von Gesprächsgruppen für Angehörige, auch als Einstieg
in eine weitere Teilnahme an Selbsthilfegruppen. Dies wird bereits von einigen gerontopsychiatrischen Einrichtungen realisiert.
Gerontopsychiatrische Tageskliniken
Tageskliniken bieten umfassende Diagnosemöglichkeiten, ärztliche Betreuung sowie intensive Therapie- und Rehabilitationsmaßnahmen. Sie
ermöglichen es, einen vollstationären Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen. Eine Einweisung erfolgt durch den Hausarzt oder
aus vollstationärer Krankenhausbehandlung heraus. Voraussetzung für
die Aufnahme in einer gerontopsychiatrischen Tagesklinik ist, dass sich
die Patienten abends und am Wochenende selbst versorgen bzw. zu Hause versorgt werden. Bei Bedarf holt ein Fahrdienst die Patienten von ihrer
Wohnung ab und bringt sie abends wieder zurück.
Im Unterschied zur Tagespflege, die als Dauerbetreuung angelegt ist,
ist die Behandlung in der Tagesklinik zeitlich eng begrenzt. Für Demenzkranke bedeutet dies, dass sie noch in der Lage sein müssen zu begreifen, warum sie in die Tagesklinik aufgenommen werden. Das heißt, es
darf keine Eingewöhnung nötig sein. Für Patienten mit deutlichen Orientierungsstörungen ist die Tagesklinikbehandlung deshalb nicht geeignet.
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Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Krankenhausambulanzen
Institutsambulanzen sind psychiatrischen Krankenhäusern angegliedert.
Dort werden die Patienten nach ihrer Krankenhausentlassung ambulant
weiterbehandelt, die „besonders schwierig“ und „nicht wartezimmerfähig“ sind. Die Behandlung ist nicht parallel zu einer Behandlung durch
einen anderen Nervenarzt möglich. Die Polikliniken von Universitäten
können auch Patienten ambulant behandeln, die von einem Nervenarzt
überwiesen, aber vorher nicht stationär im entsprechenden Krankenhaus
behandelt wurden. Die Behandlung umfasst eine ärztliche, therapeutische und psychosoziale Betreuung.
Gedächtnissprechstunden
Gedächtnissprechstunden sind an eine Krankenhausabteilung angeschlossene Einrichtungen zur ambulanten oder teilstationären Untersuchung von Gedächtnisstörungen. Hier findet eine differenzierte Demenzdiagnostik statt. Finanziert werden Gedächtnissprechstunden zu einem
kleinen Teil durch Leistungsabrechnungen gegenüber der Krankenkasse,
zum größten Teil in der Regel durch die Teilnahme an geeigneten Medikamentenstudien und durch sonstige Forschungsgelder. Gedächtnissprechstunden an Versorgungskrankenhäusern, außerhalb von Universitätskliniken, sind zum Teil auch als tagesstationäre Untersuchungsprogramme
organisiert.
46
Finanzielle und rechtliche Fragen
6
Finanzielle und rechtliche Fragen
Bei Eintritt von Unterstützungsbedarf stellt sich schnell die Frage, wie die
einzelnen Leistungen der verschiedenen Pflegeeinrichtungen und helfenden Dienste finanziert werden können. Neben dem Einsatz des eigenen
Einkommens, können drei weitere mögliche Kostenträger unterschieden
werden:
❙❙ Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V)
❙❙ Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) und dessen
Erweiterung
❙❙ Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (SGB XII) und sonstige
Leistungen
6.1 Leistungen der gesetzlichen
Krankenversicherung (SGB V)
Die Krankenkassen finanzieren häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V) bei
Pflegebedürftigkeit, die durch eine vorübergehende akute Erkrankung bedingt ist. Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege umfassen die Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Die
Leistung wird auf ärztliche Verordnung bewilligt, wenn dadurch eine Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird oder nicht ausführbar
ist. Die Behandlungspflege ist als gesetzliche Leistung festgeschrieben,
während für die übrigen Leistungen die Regelungen der örtlichen Krankenkassen ausschlaggebend sind. Häusliche Krankenpflege wird individuell je Krankheitsfall gewährt, in Einzelfällen auch für einen längeren
Zeitraum. Behandlungspflege (z.B. Medikamentengabe) kann neben Leis-
47
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
tungen der Pflegeversicherung in begründeten Fällen auch zeitlich unbegrenzt bewilligt werden. Der Arzt hat des Weiteren die Möglichkeit psychiatrische Fachpflege zu verordnen. Alle Formen von Demenz sind als
begründende Diagnosen im Leistungskatalog anerkannt. Die Verordnung
dieser speziellen Fachpflege ist nur für einen begrenzten Zeitraum möglich. Mit Hilfe von geschulten Fachkräften soll die Bereitschaft für die Annahme pflegerischer Handlungen hergestellt und gefördert werden (z.B.
Medikamenteneinnahme, Körperpflege).
6.2 Leistungen nach dem
Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)
Bei Hilfebedürftigkeit, die voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen wird, werden von der Pflegekasse Leistungen nach den Vorschriften des Pflegeversicherungsgesetzes (Sozialgesetzbuch XI) gewährt. Dieses Gesetz wurde zuletzt 2012 reformiert und weiterentwickelt
(Pflege-Neuausrichtungsgesetz – PNG).
Einige Kernpunkte der Reform sind:
1. V
erbesserung der Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, vor allem im häuslichen Bereich
2. Förderung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften
3. Betreuungsleistungen für Menschen mit einer demenziellen Erkrankung können über Sachleistungen der Pflegversicherung finanziert
werden
4. bei der Pflege durch ambulante Pflegedienste besteht die Wahlfreiheit
zwischen Leistungskomplexen oder zeitlichen Vereinbarungen
5. Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten
neben dem jährlichen Grundbetrag von 1.200,- e bzw. 2.400,-€e (erhöhter Bedarf ) zusätzlich erhöhte Geld- oder Sachleistungen. Neu ist
auch, dass diese Personen auch bei Pflegestufe „0“ Geld- bzw. Sachleistungen erhalten
48
Finanzielle und rechtliche Fragen
Pflegebedürftigkeit und Pflegestufen (§ 14, 15 SGB XI)
Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind „Personen, die wegen einer
körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für
die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs
Monate“, erheblicher Hilfe bedürfen. Neben körperlichen Erkrankungen
werden im Gesetz ausdrücklich auch „Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis oder Orientierungsstörungen“, also die
Hauptsymptome demenzieller Erkrankungen, genannt. Hilfebedürftigkeit bezieht sich auf die „Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens“,
und zwar in den vier Bereichen „Körperpflege“, „Ernährung“, „Mobilität“ und „hauswirtschaftliche Versorgung“. Allen Pflegehandlungen werden sogenannte Zeitkorridore zugerechnet und ein Gutachter stellt den
­individuellen Zeitaufwand der Pflege fest. Dieser Zeitaufwand ist die
Grundlage für die Einstufung in eine der Pflegestufen. Wichtig ist hierbei,
dass auch Zeiten für die Anleitung, Erinnerung oder Unterstützung von
Tätigkeiten für den Kranken berechnet werden.
Das Gesetz unterscheidet drei Pflegestufen:
Pflegestufe I: erheblich Pflegebedürftige (Hilfebedarf von mindestens
90 Minuten täglich)
Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftige (Hilfebedarf von mindestens drei
Stunden täglich)
Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftige (Hilfebedarf von mindestens fünf
Stunden täglich)
sowie abweichende Härtefälle.
Der Zeitbedarf in den Bereichen Mobilität, Körperpflege und Ernährung
muss den Zeitbedarf in der hauswirtschaftlichen Versorgung überwiegen.
Die Einzelheiten des Verfahrens und der Abgrenzung der Pflegestufen
sind in den Richtlinien des GKV Spitzenverbandes zur Begutachtung von
Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches (Stand
Juni 2009) festgelegt und können auch über das Internet (www.mdk.de)
eingesehen werden.
49
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Antrags- und Begutachtungsverfahren
Der Antrag auf Leistungen wird bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen
gestellt. Die Bewilligung setzt ein Gutachten voraus, für das der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) zuständig ist. Der MDK teilt einen
Termin für einen Besuch im Haushalt oder in der stationären Einrichtung
des Pflegebedürftigen mit. Die Begutachtung wird durch einen vom MDK
beauftragten Arzt oder einer Pflegefachkraft durchgeführt. Die Bearbeitungsfrist für Anträge auf Pflegeleistungen beträgt fünf Wochen. Hat ein
pflegender Angehöriger die Inanspruchnahme von Pflegezeit gegenüber
dem Arbeitgeber angekündigt, verkürzt sich die Frist auf zwei Wochen.
Anhand der aktuellen Begutachtungsrichtlinien prüft der Gutachter, in
welchen Bereichen und in welchem zeitlichen Umfang der Erkrankte auf
fremde Hilfe angewiesen ist. Angehörige, sonstige Pflegepersonen und
der behandelnde Arzt sollen einbezogen und vorliegende Gutachten berücksichtigt werden, damit das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit sachgerecht beurteilt werden kann. Pflegenden Angehörigen ist zu empfehlen,
dass sie sich über mehrere Tage Notizen über Art und Dauer der Hilfestellung für den Kranken machen (Pflegetagebuch), um den Pflegeaufwand
belegen zu können. Angehörige können von ihrem Recht Gebrauch machen, ohne Beisein des Kranken mit dem Gutachter zu sprechen.
Die Einschätzung des individuellen Pflegebedarfs und Vorschläge für
geeignete Hilfsmittel oder Rehabilitationsmaßnahmen des Kranken leitet
der MDK in seinem Gutachten an die Pflegekasse weiter. Die Pflegekasse
entscheidet an Hand des Gutachtens über die Pflegestufe und erteilt dem
Antragsteller einen schriftlichen Bescheid.
Wenn Sie als Betroffener oder Angehöriger mit der Entscheidung der
Pflegekasse nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich bei der Pflegekasse Widerspruch einlegen. Dabei ist erfolgsversprechend, schwierige und zeitlich umfangreiche Tätigkeiten bei
den Verrichtungen des täglichen Lebens genau zu schildern. Um gezielter
den festgestellten Zeitaufwand und die Einschätzung des Gutachters bewerten zu können ist es ratsam, die schriftlichen Ausführungen des Gutachters bei der Pflegekasse anzufordern. Die Herausgabe des Gutachtens
ist für die Pflegekasse verpflichtend (§ 25 SGB XI). Empfehlenswert ist
50
Finanzielle und rechtliche Fragen
es auch, sich für die Formulierung Hilfe und Unterstützung bei der Alzheimer-Gesellschaft Berlin e. V. oder von anderen Beratungseinrichtungen zu holen, die mit der Problematik vertraut sind. Wenn auf den Widerspruch hin die Erstgutachter ihre Einschätzung nicht ändern, findet eine
zweite Begutachtung durch andere Gutachter statt. Die neue Entscheidung der Pflegekasse wird schriftlich mitgeteilt; gegen diesen Bescheid
ist Klage zulässig.
Ein Neuantrag kann jederzeit gestellt werden, ferner kann eine höhere Einstufung beantragt werden, wenn die Pflegebedürftigkeit zugenommen hat.
Wahl der Leistungen
Ist die Pflegebedürftigkeit anerkannt, kann der Versicherte zwischen
Sachleistungen (das sind Pflegeleistungen eines ambulanten Pflegedienstes oder einer Tages-, Nachtpflegeeinrichtung), dem Pflegegeld und
vollstationärer Pflege (Pflegeheim) entscheiden. Ferner ist die Kombination von Geld- und Sachleistungen möglich (§ 38 SGB XI). Hierbei werden die Sachleistungen nur teilweise und nicht bis zur Höchstgrenze in
Anspruch genommen und der Betroffene erhält ein anteiliges Pflegegeld.
Ambulante Sachleistungsbeträge (§ 36 SGB XI)
Die Pflege umfasst die so genannte Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung („häusliche Pflegehilfe“), nicht aber medizinische Behandlungspflege.
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Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Als Sachleistungen zur Bezahlung einer ambulanten Pflegehilfe, können
monatlich in Anspruch genommen werden:
Pflegestufe
Stand 2013 in Euro
Stufe 0
Stufe I
Stufe II
Stufe III*
450,1.100,1.550,-
bei erheblichem
Betreuungsbedarf
225,665,1.250,1.550,-
* Die Stufe III für Härtefälle im ambulanten Bereich, erhält Leistungen
in Höhe von 1.918 €.
Zum Beispiel kann ein Pflegebedürftiger mit der Pflegestufe I Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes bis zu einem Wert von 450,- € in
Anspruch nehmen, ohne dass private Zuzahlungen notwendig werden.
Die Leistungen der ambulanten Pflegedienste sind bisher in Leistungskomplexe aufgeteilt, zukünftig sollen auch Zeiteinsätze vereinbart werden können. Ein Leistungskomplex kombiniert eine bestimmte definierte
Leistung (z.B. An-/Auskleiden, Teilwäsche, Mund- und Zahnpflege, Kämmen = Kleine Körperpflege: Leistungskomplex 2) mit der zur Verfügung
stehenden Zeit und einem dafür gültigen Preis. Die notwendigen Hilfeleistungen werden individuell mit den Diensten vereinbart.
Pflegegeld (§ 37 SGB XI)
An Stelle der Sachleistungen kann der Versicherte sich Pflegegeld für
selbst beschaffte Pflegehilfen auszahlen lassen.
Es beträgt:
Pflegestufe
Stufe 0
Stufe I
Stufe II
Stufe III
52
Stand 2013 in Euro
235,440,700,-
bei erheblichem
Betreuungsbedarf
120,305,525,700,-
Finanzielle und rechtliche Fragen
Bei Bezug von Pflegegeld muss der Pflegebedürftige die erforderliche
Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch eine Pflegeperson selbst sicherstellen. Er ist verpflichtet, bei Pflegestufe I und II einmal halbjährlich und bei Stufe III einmal vierteljährlich einen Beratungseinsatz durch eine ambulante Pflegeeinrichtung durchführen zu lassen.
Die Einsätze sollen der Qualitätssicherung dienen und Überlastungen der
pflegenden Angehörigen durch Beratung und Hilfestellung verhindern.
Die Kosten für die Beratung trägt die Pflegekasse.
Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (§ 39 SGB XI)
Bei Verhinderung der Pflegeperson, etwa durch Urlaub oder Krankheit,
übernimmt die Pflegekasse bis zu vier Wochen im Kalenderjahr die Kosten für eine notwendige Ersatzpflege. Der dafür zur Verfügung stehende
Höchstbetrag ist 1.550,-€€. Verhinderungspflege kann von ambulanten
Pflegediensten oder Kurzzeitpflegeeinrichtungen durchgeführt werden.
Wird die Ersatzpflege durch eine Pflegeperson sichergestellt, die nicht erwerbsmäßig pflegt, übernimmt die Pflegekasse pauschal lediglich Leistungen in Höhe des Pflegegeldes. Zusätzlich können Kosten wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall erstattet werden. Das Pflegegeld wird bis zu
vier Wochen lang zur Hälfte weiter gezahlt, während der Pflegebedürftige
Verhinderungspflege erhält. Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Dann wird sie nicht auf das Pflegegeld
angerechnet.
Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI)
Für bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr besteht Anspruch auf die Nutzung einer Kurzzeitpflegeeinrichtung, wenn ambulante oder teilstationäre Pflege nicht ausreicht oder sie vorübergehend nicht möglich ist. Dies
gilt auch für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung. Es handelt sich hier um eine zeitlich befristete 24-Std.-Betreuung in
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Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
einer als Kurzzeitpflege anerkannten Einrichtung. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einer Höhe von 1.550,- €€ für alle Pflegestufen,
außer bei der Pflegestufe 0. Der Anspruch auf Verhinderungspflege (§ 39
SGB XI) besteht unabhängig vom Anspruch auf Kurzzeitpflege (§ 42 SGB
XI). Beide Leistungen können in einem Jahr genutzt werden. Kurzzeitpflege gilt auch als Möglichkeit der Verhinderungspflege. Das Pflegegeld wird
bis zu vier Wochen zur Hälfte weiter gezahlt, während der Pflegebedürftige Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt.
Leistungen für pflegende Angehörige (§§ 44, 45 SGB XI)
Leistungen zur Renten- und Krankenversicherung der Pflegepersonen
(§ 44 SGB XI) erhalten diejenigen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen wenigstens 14 Stunden wöchentlich in der häuslichen Umgebung pflegen (§19 SGB XI). Die Pflegezeit von mindestens 14 Stunden
kann auch erreicht werden, wenn man mehrere Personen mit geringerer
Stundenzahl pflegt. Bei einer eigenen Erwerbstätigkeit unter 30 Stunden
in der Woche zahlt die Pflegeversicherung Beiträge zur Rentenversicherung. Die Höhe richtet sich nach dem Umfang der Pflegetätigkeit. Des
Weiteren sind alle Pflegepersonen gesetzlich unfallversichert.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein pflegender Angehöriger
freiwillig Mitglied in der Arbeitslosenversicherung bleiben. Beratung erhält man bei der Bundesagentur für Arbeit.
Eingeführt wurde die sogenannte Pflegezeit. Pflegezeit bedeutet, dass
ein Anspruch auf unbezahlte, sozialversicherte Freistellung von der Arbeit gewährt werden muss. Der Anspruch besteht für nahe Angehörige,
die in häuslicher Umgebung bei Vorliegen von mindestens Pflegestufe 1
pflegen. Er besteht nur gegenüber Arbeitgebern, die mehr als 15 Personen beschäftigen. Die Freistellung kann für bis zu zehn Tage für die Akutpflege beantragt werden sowie bis zu sechs Monate für die weiterführende Versorgung. Für die Akutpflege genügt eine unverzügliche Mitteilung
an den Arbeitgeber. Vor Inanspruchnahme einer längeren Pflegezeit ist es
erforderlich, diese mindestens zehn Arbeitstage vor Beginn schriftlich anzukündigen. Hierfür ist die Vorlage einer Bescheinigung der Pflegekasse
oder des MDK notwendig.
54
Finanzielle und rechtliche Fragen
Das Gesetz sieht ferner „Pflegekurse“ für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende vor (§ 45 SGB XI). Diese Kurse sollen einerseits Pflegetechniken vermitteln, andererseits sollen sie auch die „pflegebedingte körperliche und seelische Belastung“ mindern, was bei Angehörigen von
Demenzkranken von besonderer Bedeutung ist. Die Alzheimer-Gesellschaften setzen sich dafür ein, dass die speziellen Bedürfnisse der Angehörigen von Demenzkranken berücksichtigt und auch spezielle Gesprächsgruppen gefördert werden.
Pflegehilfsmittel und technische Hilfen (§ 40 SGB XI)
Technische Hilfsmittel werden dem Pflegebedürftigen vorrangig leihweise zur Verfügung gestellt. Bei Neuanschaffung eines Hilfsmittels muss
der Pflegebedürftige eine Zuzahlung von 10 % der entstehenden Kosten
leisten, höchstens jedoch 25,- € je Hilfsmittel. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Bei Wohnumfeldverbesserungen können pro Maßnahme bis zu 2557,- €€ gewährt werden. Je nach Einkommen und Höhe
der Maßnahmen ist eine Zuzahlung zu leisten.
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel sind bis zu einem monatlichen
Betrag von 31,-€ € zuzahlungsfrei.
Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI)
Für die teilstationäre Pflege in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung
übernimmt die Pflegekasse je Monat die Kosten für die pflegebedingten
Aufwendungen:
Pflegestufe
Stufe 0
Stufe I
Stufe II
Stufe III
Stand 2013 in Euro
450,1.100,1.550,-
Tagespflege und ambulante Pflegedienste rechnen die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Wurden beide Hilfen gemeinsam
benötigt, stand bisher nur der Höchstbetrag der Sachleistung je Pflege-
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Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
stufe zur Verfügung. Neben dem Anspruch auf Tagespflege besteht ein zusätzlicher hälftiger Anspruch auf die jeweilige ambulante Pflegesachleistung oder das Pflegegeld für die weiterhin zu Hause notwendige Hilfen.
Vollstationäre Pflege (§ 43 SGB XI)
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht ausreicht. Die
Pflegekasse übernimmt die Kosten für den pflegebedingten Aufwand, für
psychosoziale Betreuung und für medizinische Behandlungspflege im
Rahmen der drei festgelegten Pflegestufen.
Pflegestufe
Stand 2013 in Euro
Stufe I
1.023,-
Stufe II
1.279,-
Stufe III
1.550,-
Stufe III
Härtefall
1.918,-
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionen müssen
die Pflegebedürftigen als Eigenleistung selber tragen bzw. einen Antrag
auf Kostenübernahme beim Sozialhilfeträger stellen. Dies gilt auch für die
Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) und die Tagespflege (§ 41 SGB XI), auch hier
fällt ein Eigenanteil pro Betreuungstag an.
Ambulant betreute Wohngemeinschaften
Der Gesetzgeber fördert das Zusammenleben von pflegebedürftigen
Menschen in Wohngemeinschaften.
Pflegebedürftige in einer selbst organisierten Wohngemeinschaft erhalten zusätzlich zur Pflegesachleistung monatlich 200,- € von der Pflegeversicherung. Voraussetzung hierfür ist, dass in der Wohngemeinschaft
56
Finanzielle und rechtliche Fragen
mindestens drei pflegebedürftige Personen leben, eine Präsenzkraft anwesend ist und die freie Wahl des Pflegedienstes gewährleistet ist.
Bei Neugründung einer Wohngemeinschaft kann jeder Bewohner
2500,- € Starthilfe beantragen. Dies gilt für maximal vier Pflegebedürftige, also höchstens 10.000,- € Starthilfe pro Wohngemeinschaft.
Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz (PflEG)
Seit 2002 ist das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz in Kraft. Es wurde
entwickelt, um Pflegebedürftigen mit einem besonders hohen Bedarf an
allgemeiner Betreuung und Beaufsichtigung mehr Hilfen zu ermöglichen.
Der Bedarf an Betreuung und Beaufsichtigung wird an festgeschriebenen
Kriterien geprüft wie z.B. „Weglauftendenz“, Verkennen von gefährlichen
Situationen, aggressivem Verhalten, Störungen der höheren Hirnfunktionen, Störungen des Tag- und Nachtrhythmus, Unfähigkeit eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren usw. Diese Symptome treten besonders häufig bei Demenzkranken auf, betreffen aber auch
Menschen mit anderen psychiatrischen Erkrankungen oder geistiger Behinderung. Der MDK (Medizinische Dienst der Krankenkassen) prüft bei
Erstantrag nach dem Pflegeversicherungsgesetz auch die Kriterien des
Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetzes.
Anspruchsberechtigt sind Menschen, die eine Pflegestufe haben und
ambulant betreut werden sowie auch Personen, deren Hilfebedarf nicht
das Ausmaß der Pflegestufe 1 erreicht. Nach Vorauslage werden monatlich 100,- * (Grundbetrag) oder 200,- € (erhöhter Betrag) zurückerstattet. Dies entspricht insgesamt 1.200,- € bzw. 2.400,- € pro Jahr, die von
der Pflegekasse zur Verfügung gestellt werden für Ausgaben, die sie für
Betreuungsleistungen benötigen wie zum Beispiel Tages- und Kurzzeitpflegen, Betreuung und Beaufsichtigung im Rahmen der ambulanten
Pflegedienste, anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote durch
Gruppen, Betreuungsbörsen, Tanzcafes usw. Nicht genutzte Beträge sind
in das Folgejahr übertragbar.
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Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Ihre Pflegekasse verfügt über eine Liste der von der Senatsverwaltung anerkannten Betreuungsangebote bzw. diese ist auch im Internet (www.berlin.de/pflege/angebote/index.html) zu finden, des weiteren helfen ihnen die
Pflegestützpunkte oder die Kontaktstellen PflegeEngagement bei der Suche. Alle Kostenbescheinigungen und Belege werden entweder sofort von
Ihrer Kasse zurückerstattet oder können gesammelt werden. Rechnungen
von Tages- und Kurzzeitpflegen sind anerkannt und können umgehend
eingereicht werden, unabhängig vom regulären Sachleistungs- bzw. Kurzzeitpflegeanspruch. Informationen über Betreuungsgruppen und neue
Entlastungsangebote im Rahmen dieses Gesetzes erhalten Sie auch bei
der Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.
6.3 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Die Leistungen der Sozialhilfe, die bei den Sozialämtern der Bezirksämter
beantragt werden müssen, sind grundsätzlich „nachrangig“. Das heißt,
es wird geprüft, ob Zahlungsverpflichtungen anderer Leistungsträger
(z.B. Krankenkassen oder Pflegekassen) oder Unterhaltspflichtiger bestehen oder ob Einkommen und Vermögen des Antragstellers ausreichen,
seinen notwendigen Lebensunterhalt und die für ihn notwendigen Hilfen
selbst zu finanzieren.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Bei der Grundsicherung handelt es sich um eine eigenständige Sozialleistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt bei Personen, die das 65.Lebensjahr vollendet haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, abdecken soll. Das besondere an der Grundsicherung
ist, dass sie den Rückgriff auf unterhaltspflichtige Kinder erschwert hat.
Kinder oder Eltern mit einem Jahreseinkommen unter 100.000,-€ werden
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Finanzielle und rechtliche Fragen
nicht herangezogen. Insbesondere Älteren sollen so Ängste genommen
werden, die ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Fallen neben dem Grundsicherungsbedarf (§ 42 SGB XII) weitere Kosten
für z.B. Pflegeleistungen an, kommen weitere Leistungen des Sozialgesetzes in Betracht. Hier werden die Unterhaltsverpflichtungen der Angehörigen geprüft. Unterhaltspflichtig sind neben den Ehegatten, Verwandte
ersten Grades, also Kinder gegenüber ihren Eltern und umgekehrt, nicht
aber Geschwister oder Ehegatten der Kinder. Bei der Berechnung des Unterhalts werden Grundbeträge, Familienzuschläge, Mietkosten usw. berücksichtigt und der über dem Eigenbedarf liegende Betrag „in angemessenem Umfang“ herangezogen.
Für die Gewährung der Hilfen wird der Bedarf des Betroffenen dem zur
Verfügung stehenden Einkommen und Vermögen gegenübergestellt. Bei
einer vertraulichen persönlichen Überschlagsrechnung sind Ihnen die
Pflegestützpunkte, sowie das Bezirksamt behilflich.
Einen möglichen Anspruch auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach
dem SGB XII haben z.B. Menschen:
❙❙ die nicht pflegeversichert sind
❙❙ deren Antrag bei der Pflegekasse abgelehnt wurde, weil ihr Hilfebedarf unterhalb der Stufe 1 liegt
❙❙ deren Pflegebedarf voraussichtlich weniger als 6 Monate währt
❙❙ bei denen die Pflegekassenleistungen nicht ausreichen
Besteht ein Anspruch auf weitere Hilfen sind in der Regel die gesetzlichen
Grundlagen:
❙❙ Hilfe zur Pflege (§61-66 SGB XII), Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
(§70 SGB XII), Altenhilfe (§71 SGB XII), Blindenhilfe (§ 72 SGB XII)
Weitere ausführliche Informationen zum Thema Pflegeversicherung finden
Sie in den Veröffentlichungen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V.,
hier besonders Band 1: Leitfaden zur Pflegeversicherung. Antragstellung,
Begutachtung, Widerspruchsverfahren, Leistungen. 12. aktualisierte Auflage 2011, 192 Seiten, 6,- €€
59
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Hilfe zur Pflege
Die Regelungen betreffen Personen, die pflegebedürftig im Sinne des
Pflegeversicherungsgesetzes sind. Ihnen kann, abhängig von Einkommen
und Vermögen sowie Leistungen anderer Träger, nach einer Bedarfsprüfung Hilfe zur Pflege gewährt werden. Hierunter fallen Kosten für ambulante Pflegedienste, Tages- oder Kurzzeitpflege, die über die Leistungen
der Pflegeversicherung hinausgehen und nicht durch eigenes Einkommen
oder Vermögen abgedeckt sind. Ebenso können die Kosten für Hilfsmittel
(z.B. einen Rollstuhl) übernommen werden, sofern nicht ein anderer Kostenträger (etwa Kranken- oder Pflegekasse) eintritt und eigene finanzielle
Mittel nicht verfügbar sind.
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
Lebt der Erkrankte in einem Privathaushalt und die haushaltsführende
Person fällt aus (z.B. wegen Krankheit), so kann - sofern nicht die Kranken- oder Pflegekasse für die Kostenübernahme zuständig sind - das Sozialamt die Kosten für eine haushälterische Ersatzkraft übernehmen. In
der Regel wird dies nur für eine begrenzte Zeit bewilligt. Auch eine vorübergehende anderweitige Unterbringung, z.B. Kurzzeitpflege in einem
Heim ist möglich.
Finanzierung von Heimunterbringung - Schonvermögen
Wenn Einkommen und Vermögen nicht zur Deckung der Pflegekosten oder
Heimkosten ausreichen, übernimmt das Sozialamt den fehlenden Betrag.
Bei Personen über dem 60. Lebensjahr darf ein Sparguthaben in Höhe
von 2.600,- €, bei Ehepaaren in Höhe von 3214,- € , bestehen (Schonvermögen), das nicht vor Inanspruchnahme verbraucht werden muss.
Bei Pflege in einer Einrichtung zieht das Sozialamt das laufende Einkommen (z.B. Rente, Pension) des Bewohners ein und zahlt dem Heimbewohner einen Barbetrag zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse (das
so genannte „Taschengeld“ z.Z. ca. 96,- €) aus. Liegt das Vermögen über
60
Finanzielle und rechtliche Fragen
den genannten Beträgen, so zahlt der Heimbewohner die Kosten so lange, bis nur noch das Schonvermögen vorhanden ist. Es empfiehlt sich,
den Antrag rechtzeitig, das heißt etwa drei Monate, bevor das Schonvermögen erreicht ist, zu stellen, sonst ist auch dies verbraucht, bis eine Kostenübernahme bewilligt wird.
Im Rahmen der Altenhilfe besteht vorrangig ein Anspruch auf Beratung
hinsichtlich der Teilnahme an der Gemeinschaft, Wohnungsfragen und
Fragen der Heimunterbringung.
6.4 Sonstige Leistungen
Vergünstigungen nach dem Schwerbehindertengesetz
Demenzkranke können die Anerkennung als Schwerbehinderte und die
Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Dies ermöglicht u. a. Vergünstigungen bei Inanspruchnahme öffentlicher oder
anderer Verkehrsmittel und bei der Kfz-, Lohn- und Einkommenssteuer.
Beantragt werden kann u. a. der Vermerk H (hilflos), der Vermerk G (Gehbehinderung), der Vermerk B (Begleitperson ist notwendig), der Vermerk
RF (Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr). Zuständig sind die
Versorgungsämter.
Steuerliche Vergünstigungen
Ein Steuerpflichtiger, der einen nach dem Schwerbehindertengesetz als
„hilflos“ anerkannten Angehörigen pflegt, kann einen Pauschalbetrag bei
der Lohn- bzw. Einkommensteuererklärung absetzen. Darüber hinausgehende Aufwendungen müssen im Einzelnen nachgewiesen werden. Der
Pflegebedürftige kann einen entsprechenden erhöhten Pauschalbetrag
geltend machen, ebenso Festbeträge für eine Haushaltshilfe. Für Beratung und Antragstellung sind die Finanzämter zuständig. Auskünfte und
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Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Informationen geben auch Behindertenverbände oder Lohnsteuerberatungsvereine.
Rundfunkbeitrag 2013 Gebührenbefreiung / Gebührenermäßigung
Es gibt Möglichkeiten, sich von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht befreien zu lassen sowie eine Ermäßigung bei der Telefongebühr
zu erhalten. Der Antrag zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag muss direkt
bei ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln gestellt werden. Der Antrag ist im Bürgerbüro des Bezirks oder im Internet erhältlich.
Dem Antrag muss eine beglaubigte Kopie beigefügt werden, entweder:
❙❙ über die aktuelle Bewilligung von Grundsicherung
❙❙ über den aktuellen Bescheid der Sozialhilfe
❙❙ über den aktuellen Bescheid über Hilfe zur Pflege nach SGB XII oder
Bundesversorgungsgesetz
❙❙ des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „RF“
Liegt eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht vor, bietet die Deutsche Telekom einen Sozialtarif an. Die genauen Konditionen (z. Z. 6,94 €€)
erfahren sie beim T-Punkt, der Kundenberatung der Telekom, die auch die
Anträge bereithält.
❙❙ Menschen mit dem Merkzeichen Rf im Schwerbehindertenausweis
können eine Ermäßigung beantragen. Sie zahlen einen reduzierten
Beitrag von 5,99 €€.
Da der neue Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben wird, müssen alle
Mitbewohner ihre Befreiungsvoraussetzungen bzw. Ermäßigungsvoraussetzungen nachweisen.
❙❙ Menschen die in einer vollstationären Pflegeeinrichtung leben sind
von der Rundfunkbeitragspflicht befreit.
62
Finanzielle und rechtliche Fragen
Befreiung von der Zuzahlungspflicht für Leistungen der Krankenkassen
Zuzahlungen sind im Laufe eines Kalenderjahres in Höhe von zwei Prozent
der jährlichen Einnahmen zum Lebensunterhalt zu leisten. Bei schwerwiegend chronisch Kranken reduziert sich die Grenze auf ein Prozent. Sie
müssen über ein volles Jahr pro Quartal einmal in Behandlung gewesen
sein und
❙❙ Pflegestufe 2 oder Pflegestufe 3 haben oder
❙❙ eine Minderung der Erwerbsfähigkeit oder
❙❙ einen Grad der Behinderung von 60 Prozent, die zumindest auch durch
diese Erkrankung begründet sein muss.
Für eine Befreiung von Zuzahlungen können alle gesetzlichen Zuzahlungen gerechnet werden, die im Zusammenhang mit einer Leistung der
Krankenkasse entstehen, d.h. Praxisgebühren, Zuzahlungen zu Krankenhausbehandlungen, Hilfsmitteln, Arzneimitteln, Heilmitteln usw. Besteht
für Sie oder Ihren Angehörigen, die Pflegestufe zwei oder drei seit mehr
als einem Jahr, ist kein ärztlicher Nachweis der Dauerbehandlung mehr
erforderlich. Zuzahlungen sollten Sie sich immer quittieren lassen und die
Belege sammeln.
6.5 Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht,
Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
und Testament
Wenn ein Mensch aufgrund von Erkrankung oder Behinderung eigene
wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann,
so müssen andere Personen über die Versorgung, den Aufenthalt oder
die finanziellen Angelegenheiten etc. entscheiden. Angehörige, auch Ehepartner und Kinder, sind dazu nicht automatisch befugt.
Im Folgenden werden neben dem aktuellen Betreuungsrecht die einzelnen Vorsorgemöglichkeiten vorgestellt und Stellen benannt, bei denen
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Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Sie weitere Informationen zu diesem Thema erhalten können. Zusätzlich
wird auch kurz auf das Thema Testament eingegangen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der rechtlich anerkannten Vertretung von Personen, die einen Hilfebedarf haben.
Die rechtliche Betreuung
Ob alt oder jung, gesund oder krank, jeder von uns kann mit dem Betreuungsrecht in Kontakt kommen. Der Begriff der „rechtlichen Betreuung“
ist nach wie vor nicht überall bekannt. Die „Vormundschaft“, die „Pflegschaft“ oder „Gebrechlichkeitspflegschaft“ dagegen ist vielen Menschen
geläufig. Das Betreuungsgesetz ersetzt bereits seit fast 20 Jahren die
ehemaligen Regelungen der „Entmündigung“. Der Mensch mit Hilfebedarf wird daher nicht mehr „entmündigt“, sondern erhält eine juristische
Vertretung, die dann für ihn tätig wird, wenn er selbst in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist.
Im Verlauf einer demenziellen Erkrankung kann es dazu kommen, dass
Menschen aufgrund von Verwirrtheit und Gedächtnisstörungen nicht
mehr in der Lage sind eigene Angelegenheiten selbst zu regeln. Beispielweise kann dies Vermögensangelegenheiten betreffen, die Einwilligung
in eine medizinische Behandlung oder den Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung. Es kommt vor, dass Ärzte im Krankenhaus vor einer Operation feststellen, dass die zu behandelnde Person nicht einwilligungsfähig ist, das heißt die Tragweite der Entscheidung über eine Operation
nicht überblicken kann. In diesem Fall kann dann eine rechtliche Betreuung beim Amtsgericht / Betreuungsgericht angeregt werden, da auch Angehörige, wie Ehepartner oder Kinder, über einen solchen Eingriff nicht
ohne weiteres entscheiden dürfen.
Für die Situation der eigenen Entscheidungsunfähigkeit kann vorgesorgt werden, indem man rechtzeitig bei Erkennen eines Hilfebedarfs Informationen einholt und ggf. eine rechtliche Betreuung anregt oder vorsorglich eine Vorsorgevollmacht verfasst.
Ein rechtlicher Betreuer kann vom Betreuungsgericht eingesetzt werden, wenn ein Erwachsener aufgrund psychischer Krankheit oder einer
körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung „hilfsbedürftig“ ist,
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Finanzielle und rechtliche Fragen
d.h., dass er seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann (vgl. § 1896 BGB). Einen Antrag auf Bestellung eines Betreuers kann nur der Betroffene selbst stellen. Alle anderen – Angehörige,
Ärzte, Pflegekräfte, Nachbarn etc. – können die Bestellung eines rechtlichen Betreuers anregen. Das Betreuungsgericht entscheidet nach Einholung eines fachärztlichen Gutachtens und einer persönlichen Anhörung
des Betroffenen. Im Einzelfall kann auf ein ärztliches Gutachten verzichtet
werden, wenn ein anderes aktuelles Gutachten über den Gesundheitszustand vorliegt (z.B. vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse bezüglich des Antrags auf Leistungen der Pflegeversicherung). Bei der Auswahl
eines geeigneten Betreuers werden die Wünsche des zu Betreuenden
weitestgehend berücksichtigt. Überwiegend werden Angehörige zu rechtlichen Betreuern bestellt, es können aber auch ehrenamtliche Fremdbetreuer oder Berufsbetreuer sein. In der Regel übernimmt eine Person die
rechtliche Vertretung. Es besteht bei ehrenamtlich geführten Betreuungen aber auch die Möglichkeit, dass mehrere gesetzliche Betreuer für
eine Person bestellt werden (dies kommt z.B. vor, wenn Eltern ihr erwachsenes Kind mit einer geistigen Behinderung rechtlich betreuen).
Die vom Betreuungsgericht entschiedenen Aufgabenkreise, wie z.B.
„Gesundheitssorge“, „Vermögensangelegenheiten“ oder „Vertretung vor
Behörden“ werden nach individuellem Hilfebedarf festgelegt. Der rechtliche Betreuer darf nur innerhalb vom Gericht festgelegter Aufgabengebiete Entscheidungen treffen. Grundsätzlich müssen diese mit dem Betreuten abgesprochen werden. Ist der Betreute selbst in der Lage im Einzelfall
seine Meinung zu vertreten und versteht er die Tragweite seiner Entscheidung, so zählt diese. Über jeder Entscheidung des rechtlichen Betreuers
steht das Wohl des Betreuten. Es sollte möglichst immer im Einverständnis mit dem Betreuten gehandelt werden. Für freiheitsentziehende Maßnahmen (z.B. Bettgitter, wenn es daran hindert das Bett zu verlassen oder
Fixierungen), für eine Wohnungskündigung und für die Einwilligung in
eine lebensgefährliche Operation muss u. a. der rechtliche Betreuer bei
Gericht die Genehmigung beantragen. Erst mit dieser Genehmigung ist
die Entscheidung rechtswirksam. Diese Vorschriften schützen die betreute Person, andererseits können sie auch als eine Unterstützung des recht-
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Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
lichen Betreuers durch das Gericht bei schwerwiegenden Entscheidungen
angesehen werden.
Zwangsmaßnahmen, wie etwa eine Aufnahme in einer geschlossenen
Krankenhausstation gegen den Willen des Betroffenen, benötigen ebenfalls eine richterliche Genehmigung und sind nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.
Das Gericht kontrolliert die Finanzverwaltung des Betreuers für den
Betreuten genau. Grundsätzlich sind aber nahe Angehörige (Eltern, Kinder, Ehe- und Lebenspartner) von der genauen Rechnungslegung befreit,
„Fremd“-betreuer (also alle außer Eltern, Kinder, Ehe- und Lebenspartner)
hingegen müssen jegliche Geldausgabe belegen.
Der ehrenamtliche rechtliche Betreuer hat bei der Führung einer Betreuung auch Rechte. So werden seine Aufwendungen, etwa für Fahrkosten, Porto oder Telefonkosten etc., auf Antrag pauschal mit 323,- € im
Jahr erstattet. Es besteht auch die Möglichkeit, die tatsächlichen Aufwendungen erstatten zu lassen. Hierfür sind die jeweiligen Belege notwendig.
Die Kosten trägt die Justizkasse oder, wenn der Betreute vermögend ist,
der Betreute selbst.
Ehrenamtliche rechtliche Betreuer sind in ihrer Tätigkeit automatisch haftpflichtversichert. Hierfür entstehen keine Kosten. Ehrenamtliche Betreuer
haben das Recht sich in allen Fragen durch Gerichte, Betreuungsbehörde, Rechtspfleger und Betreuungsvereine kostenlos beraten zu lassen.
Betreuungsvereine bieten neben der individuellen Beratung auch Informationsveranstaltungen und regelmäßigen Erfahrungsaustausch für ehrenamtliche rechtliche Betreuer an (alle Anschriften und Veranstaltungshinweise unter www.berliner-betreuungsvereine.de ).
Eine rechtliche Betreuung kann auf Antrag des Betreuten oder des Betreuers vom zuständigen Betreuungsgericht aufgehoben werden. Dies
geschieht wenn der Hilfebedarf für den betreuten Menschen so zurückgegangen ist, dass er sich wieder selbst vertreten kann. Die Notwendigkeit
einer rechtlichen Betreuung wird vom zuständigen Betreuungsgericht
mindestens alle sieben Jahre neu überprüft.
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Finanzielle und rechtliche Fragen
Das Gericht kann auf Antrag des Betreuten oder des Betreuers auch
einen Betreuerwechsel entschieden. Gründe dafür sind z.B. wenn der
Betreute das Vertrauen zu dem Betreuer verloren hat oder wenn der Betreuer in eine andere Stadt verzieht oder aber eine Überforderung des Betreuers.
Die rechtliche Betreuung endet mit dem Tod des Betreuten. Der rechtliche Betreuer ist, nachdem er vom Tod des Betreuten erfahren hat, nicht
mehr vertretungsberechtigt, darf also keine Entscheidungen mehr für den
verstorbenen Betreuten fällen. Auch Rechnungen dürfen dann nicht mehr
bezahlt werden, auch die Beerdigung nicht mehr in Auftrag gegeben werden. Für Bestattung und Nachlassverwaltung sind die Erben zuständig.
Im Einzelfall wird ein Nachlasspfleger bestellt.
Die Betreuungsverfügung
In der Betreuungsverfügung benennt der Verfasser eine Person des eigenen Vertrauens für den Fall, dass wegen eigener Entscheidungs- und
Handlungsunfähigkeit das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung
einrichten muss.
In einer Betreuungsverfügung können nicht nur Wünsche bezüglich einer Person, sondern auch inhaltliche Wünsche, beispielsweise bezüglich
der Verwaltung des eigenen Geldes oder dem Vorzug einer bestimmten
Pflegeeinrichtung, festgelegt werden. Oft werden als rechtliche Betreuer
nahe Angehörige bestellt.
In einer Betreuungsverfügung kann auch festgelegt werden, wen man
von seinen Angehörigen nicht als eigenen rechtlichen Betreuer haben
möchte.
Die Betreuungsverfügung dient dem Gericht als Entscheidungsgrundlage für die Betreuerbestellung. Die vorgeschlagene Person wird in der
Regel auch als Betreuer eingesetzt, außer wenn das Gericht zu der Annahme kommt, die Einsetzung dieser Person könnte dem Wohl des zu Betreuenden zuwider laufen. Dabei können z.B. Interessenskonflikte eine
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Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Rolle spielen. Beispielsweise kann ein Mitarbeiter einer stationären Pflegeeinrichtung i.d.R. nicht der rechtliche Betreuer eines Bewohners werden, da er dann auf der einen Seite seinem Arbeitgeber, auf der anderen
Seite seinem Betreuten verpflichtet ist.
Der eingesetzte rechtliche Betreuer kann aufgrund der Betreuungsverfügung die Wünsche des Betroffenen erkennen, diese umsetzen und vor
Gericht rechtfertigen.
Die Betreuungsverfügung kann handschriftlich oder mit Computer / Schreibmaschine erstellt werden oder aber Sie benutzen einen Vordruck (z.B. Justizministerium). Eine Betreuungsverfügung muss nicht beglaubigt oder beurkundet werden, muss aber die eigene Unterschrift tragen.
Die Vorsorgevollmacht
Die Alternative zur rechtlichen Betreuung ist die Bevollmächtigung durch
eine Vorsorgevollmacht.
Eine rechtliche Betreuung wird nur dann eingerichtet, wenn die Person mit Unterstützungsbedarf im Voraus niemanden bevollmächtigt hat,
die persönlichen Angelegenheiten zu regeln und wenn dies auch im Bedarfsfall nicht mehr möglich ist. Eine Vollmacht erteilen kann nur derjenige, der die Tragweite dieser Entscheidung verstehen kann, der also voll
geschäftsfähig ist.
Eine Beglaubigung oder Beurkundung der Vorsorgevollmacht ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber für die bessere Durchsetzbarkeit empfohlen. Die Beurkundung oder Beglaubigung durch einen Notar
wir ausdrücklich besonders dann angeraten, wenn der Vollmachtgeber
Grundbesitz bzw. Wohnungseigentum besitzt, damit die bevollmächtigte Person im Bedarfsfall einen Verkauf regeln kann. Ansonsten wird auch
die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht durch die Betreuungsbehörde
(beim jeweiligen Bezirksamt) empfohlen. Auch diese Beglaubigungen
sind im Rechtsverkehr durchsetzungsstark. Die Betreuungsbehörde erhebt dafür eine Gebühr von 10,- €€. Bei Mittellosigkeit kann von dieser
68
Finanzielle und rechtliche Fragen
Gebühr abgesehen werden. Trotz einer Beglaubigung oder Beurkundung
ist es ratsam die bevollmächtigte Person bei allen Banken, bei denen Gelder hinterlegt sind oder Konten geführt werden, als Bankbevollmächtigte
eintragen zu lassen.
Die Bevollmächtigung kann sich wie die rechtliche Betreuung nur auf
einzelne Bereiche erstrecken oder aber auf alle denkbaren Vertretungsmöglichkeiten. Die Aufgabenbereiche, für die eine Vollmacht bestehen
soll, sollten einzeln aufgezählt werden (z.B. Vermögenssorge oder nur Regelung der Bankgeschäfte, Vertretung vor Behörden oder Gesundheitssorge). Sie ermächtigt eine Person, für den Vollmachtgeber Entscheidungen zu treffen oder auch Verträge zu schließen. Die Vollmacht kann über
den Tod hinaus erteilt werden oder sie kann mit dem Tod enden. Dies soll
eindeutig schriftlich festgelegt werden.
Die Grundvoraussetzung für eine Vorsorgevollmacht ist ein uneingeschränktes Vertrauen zu der Person die bevollmächtigt werden soll. Im
Gegensatz zur rechtlichen Betreuung wird die mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigte Person vom Gericht grundsätzlich weder begleitet noch kontrolliert. Der Bevollmächtigte kann also ohne Kontrolle beispielsweise über das Vermögen des Vollmachtgebers entscheiden. Ist
keine absolut vertrauenswürdige Person im eigenen Umfeld vorhanden,
wird von der Erstellung einer Vorsorgevollmacht abgeraten.
Ein Widerruf der Vollmacht ist jederzeit möglich, setzt aber ebenfalls
die Geschäftsfähigkeit voraus.
Es gibt eine zentrale Hinterlegungsmöglichkeit für Vorsorgevollmachten bei der Bundesnotarkammer. Bei dieser Hinterlegungsstelle wird die
Reichweite der Vollmacht und die bevollmächtigte Person bekannt gegeben, so dass im Notfall umgehend in Erfahrung gebracht werden kann, ob
eine Vollmacht besteht und wer der Bevollmächtigte ist. Weitere Informationen darüber erhalten Sie dort (siehe am Ende dieses Beitrages). Auch
das Bundesjustizministerium weist auf diese Hinterlegungsmöglichkeit
in der kostenlosen Broschüre „Betreuungsrecht“ hin.
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Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Werden dem Gericht Umstände bekannt, die auf einen Missbrauch der
Vollmacht durch den Bevollmächtigten hindeuten, kann eine Kontrollbetreuung eingerichtet werden oder es kann ein rechtlicher Betreuer bestellt werden der das Recht hat die Vollmacht zu widerrufen.
Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen möchten, sollten Sie sich in
jedem Fall beraten lassen. Dies ist auch wichtig um Formalien einzuhalten und um die Vollmacht im Fall der Fälle wirksam einsetzen zu können.
Informationen erhalten Sie bei den bereits genannten Notaren, bei den
Betreuungsbehörden, bei den Betreuungsvereinen, einigen Hospizeinrichtungen und Wohlfahrtsverbänden. Dort können Sie sich auch über die
Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung informieren lassen.
Es ist wichtig, dass Sie sich mit den bevollmächtigten Personen genau
über Ihre Wünsche unterhalten, diese Personen auch dazu bereit sind,
Sie zu vertreten. Die Bevollmächtigung von Angehörigen oder Freunden
ist beides: auf der einen Seite Vertrauensbeweis, auf der anderen Seite
auch Zumutung.
Die Patientenverfügung
Der medizinische Fortschritt macht es möglich, dass heute schwerstkranken Menschen geholfen werden kann, für die es noch vor 30 Jahren keine
Überlebensmöglichkeit gegeben hätte. Einerseits bietet diese Perspektive Hoffnung, auf der anderen Seite haben aber auch Menschen Angst vor
einer Leidensverlängerung, einer Sterbensverlängerung durch Apparatemedizin.
Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung seit September 2009
Das Gesetz (§ 1901a BGB) über die Wirksamkeit und Reichweite von
­Patientenverfügungen regelt seit dem 01. September 2009 die Voraussetzungen für eine Patientenverfügung und ihre Bindungswirkung. Mittels
einer solchen Verfügung soll dem behandelnden Arzt der Wille des Patienten, der sich selbst zu seinen Wünschen nicht mehr adäquat äußern kann,
vermittelt werden.
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Finanzielle und rechtliche Fragen
Das Gesetz enthält keine Einschränkungen der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Sie gelten in jeder Lebensphase, unabhängig davon,
ob der Sterbeprozess bereits begonnen hat oder nicht. Die schriftliche Patientenverfügung ist verbindlich, wenn sie der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entspricht.
Voraussetzungen:
❙❙ Volljährigkeit und Einwilligungsfähigkeit
❙❙ Um für den Arzt verbindlich zu sein, muss aus dem Schriftstück hervorgehen, in welche Untersuchungen des Gesundheitszustandes, in
­welche Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffe der Verfügende
einwilligt bzw. welche er untersagt.
Die Patientenverfügung wird vom Vorsorgebevollmächtigten oder - wenn
nicht vorhanden - vom rechtlichen Betreuer nach außen vertreten.
Der behandelnde Arzt und der Vorsorgebevollmächtigte oder der rechtliche Betreuer prüfen dann, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dem so, muss der Vorsorgebevollmächtigte / Betreuer diesem Willen Geltung verschaffen.
Niemand kann zur Einrichtung einer Patientenverfügung verpflichtet
werden.
Eine Patientenverfügung soll individuell sein, daher gibt es kein Einheitsformular. Ein Vordruck ausschließlich zum Ankreuzen kann meist
nicht alle Situationen und Wünsche erfassen.
In einer Patientenverfügung sollte auch zum Ausdruck kommen, welche Werte und weltanschaulichen Überzeugungen bindend sind, welche
Einstellung zum eigenen Leben und Sterben besteht. Dies kann für den
behandelnden Arzt ein wertvoller Hinweis sein, nach Ihren Wünschen Entscheidungen zu treffen.
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Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Vor der Erstellung einer Patientenverfügung ist es sinnvoll, über einige
Fragen nachzudenken und zu überlegen, wie wichtig bestimmte Behandlungen für einen selbst sind. Mögliche Fragen lauten:
❙❙ Wie stelle ich mir das Ende meines Lebens vor?
❙❙ Möchte ich solang wie möglich leben, auch wenn ich bewusstlos oder
dem Tode nahe bin?
❙❙ Möchte ich eine Schmerzbehandlung auch dann, wenn dies die Klarheit meines Denkens beeinträchtigt, ich dadurch mein Bewusstsein
verliere oder ggf. die Behandlung mein Leben verkürzen würde?
❙❙ In welchen Situationen kann ich mir eine künstliche Ernährung vorstellen, in welchen Situationen lehne ich dies ab?
❙❙ Möchte ich die letzten Stunden meines Lebens zuhause, stationär in
einem Hospiz oder einem Krankenhaus verbringen?
Sehr empfehlenswert ist es zusätzlich eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung zu verfassen, auf die die Patientenverfügung verweist.
In Deutschland ist die aktive Sterbehilfe verboten. Die indirekte Sterbehilfe und die passive Sterbehilfe sind erlaubt. Indirekte Sterbehilfe bedeutet, dass Medikamente verabreicht werden, die z.B. die Schmerzen lindern, die aber als ungewollte Nebenwirkung dazu führen können, dass
die Lebenserwartung verkürzt wird. Die passive Sterbehilfe bedeutet,
dass Behandlungen unterlassen oder abgebrochen werden, wie z.B. eine
Reanimation, eine künstliche Beatmung, eine künstliche Ernährung oder
die Behandlung einer Lungenentzündung mit Antibiotika.
Eine passive Sterbehilfe ist dann erlaubt, wenn sie dem Willen des Patienten entspricht und er dies persönlich in der Situation entscheiden kann
oder aber in einer Patientenverfügung vorherbestimmt hat. Nach dem Gesetz zur Patientenverfügung ist eine passive Sterbehilfe unabhängig von
der Erkrankung und der Prognose erlaubt, wenn der Arzt und der Betreuer
/ Vorsorgebevollmächtigte davon überzeugt sind, dass der einwilligungsunfähige Patient die Entscheidung in der aktuellen Situation so treffen
würde, wenn er sich äußern könnte.
72
Finanzielle und rechtliche Fragen
Sind die Wünsche für eine konkrete Behandlungssituation in der Patientenverfügung nicht erkennbar, muss der Arzt und der Betreuer / Vorsorgebevollmächtigte aufgrund der Patientenverfügung den mutmaßlichen Willen des Patienten ermitteln. Dabei soll nahen Angehörigen und
Vertrauten die Möglichkeit gegeben werden, sich zu äußern, sofern dies
ohne größere zeitliche Verzögerung möglich ist.
Einigen sich Arzt und Vorsorgebevollmächtigter / Betreuer aufgrund
der Patientenverfügung über die weitere Behandlung, wird dies so umgesetzt. Einigen sie sich nicht darüber, welche Behandlung dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht, muss das Betreuungsgericht darüber entscheiden. Das Gericht muss in diesem Fall einen Verfahrenspfleger
bestellen, und es muss ein Gutachten von einem unabhängigen medizinischen Sachverständigen eingeholt werden.
Eine Patientenverfügung ist an keine bestimmte Form gebunden,
sie kann handschriftlich sein oder aber aus einem mit Computer oder
Schreibmaschine geschriebenen Text bestehen. Auch Vordrucke sind
möglich, wenn sie die eigene Meinung und Wünsche wiedergeben. Eine
notarielle Beglaubigung oder Beurkundung ist nicht erforderlich. Auch ist
im Gesetz nicht gesagt, dass ein Arzt die Patientenverfügung unterschreiben muss. Die Idee mit dem behandelnden Arzt die eigene Patientenverfügung durchzusprechen ist aber gut.
Das Datum und die eigenhändige Unterschrift unter der Patientenverfügung sind notwendig.
Im Gesetz ist die Notwendigkeit einer regelmäßig zu erneuernden Unterschrift nicht als Voraussetzung genannt. Um die Aktualität des niedergeschriebenen Willens zu dokumentieren und die Patientenverfügung
den aktuellen Wünschen und Einstellungen anzupassen, erscheint eine
Durchsicht des Dokuments alle paar Jahre empfehlenswert. Bei dieser
Gelegenheit ist eine neue Unterschrift mit Datum vom Verfügungsgeber
sinnvoll. Zusätze in der bestehenden Verfügung sind stets neu zu unterschreiben.
Bei grundsätzlichen Änderungswünschen sollte eine neue Patientenverfügung geschrieben werden. Die alten Formulare sind zu vernichten.
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Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Eine Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen werden – solange
der Verfügende entscheidungsfähig ist.
Eine Hinterlegung des Originals ist bei den eigenen Unterlagen sinnvoll. Wichtig ist, dass Angehörige und nahe stehende Menschen über das
Vorhandensein von Verfügungen und Vollmachten informiert sind. Es gibt
auch Hinweiskarten für das Portemonnaie, auf denen auf eine Patientenverfügung verwiesen wird (Vordruck Justizministerium).
Das Testament
Ein Testament kann jeder Mensch errichten, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und der testierfähig ist, d.h. die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu
handeln vermag. Die Testierfähigkeit ist durch eine rechtliche Betreuung
grundsätzlich nicht eingeschränkt.
Es besteht die Möglichkeit ein eigenhändiges Testament zu erstellen.
Dieses muss vollständig handgeschrieben sein, mit ganzem Namen unterschrieben werden und den Ort und die Zeit der Niederschrift enthalten.
Die Erben müssen klar erkennbar sein.
Sie können Ihr Testament beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung
geben (in Baden-Württemberg beim Notariat).
Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten. In diesem Fall müssen beide Partner unterschreiben.
Weiterhin gibt es das öffentliche Testament (oder auch notarielles Testament genannt). Der Letzte Wille wird dem Notar mündlich erklärt oder
selbst schriftlich verfasst und dem Notar übergeben. Der Notar ist hierbei
verpflichtet, bei der Abfassung zu beraten und bei der Formulierung zu
unterstützen. Das notarielle Testament wird immer amtlich verwahrt. Die
Gebühr für ein öffentliches Testament richtet sich nach dem Wert des Vermögens (beispielsweise bei einem Vermögenswert von rund 100.000 €ist
ca. mit einer Gebühr von 130,- €€ zu rechnen).
74
Finanzielle und rechtliche Fragen
Weitergehende Informationen
Hier wurden nur einige Aspekte des Betreuungsrechts, der Verfügungen
und der Vollmachten dargestellt. Wenn Sie genauere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Betreuungsgericht oder
Betreuungsverein. Dort können Sie die örtlichen Ansprechpartner erfragen.
Weitere Informationen über die Verfügungen und Vollmachten erhalten
Sie auch bei allen Betreuungsvereinen (Internet: www.berliner-betreuungsvereine.de) und Betreuungsbehörden (in jedem Bezirk), in einigen Hospizeinrichtungen und Wohlfahrtsverbänden. Bezüglich der Patientenverfügung können Sie sich evtl. auch von Ihrem Hausarzt beraten lassen, der
dazu allerdings nicht verpflichtet ist.
Weitere schriftliche Informationen können Sie durch die kostenlosen Broschüren „Erben und Vererben“, „Patientenverfügung“ (mit Textbausteinen für
die Erstellung einer Patientenverfügung) und „Betreuungsrecht“ (mit Vordrucken für Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung) des Bundesministeriums der Justiz, Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 11015
Berlin erhalten (Internet: www.bmj.bund.de). Sie können diese Broschüren
auch kostenlos bestellen bei:
Publikationsversand der Bundesregierung
Postfach 48 10 09, 18132 Rostock
Außerdem erhalten Sie Informationen bei der Bundesnotarkammer,
Zentrales Vorsorgeregister, Postfach 08 01 51, 10001 Berlin.
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Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
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Sozial- und gesundheitspolitische Forderungen der Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.
7
Sozial- und gesundheitspolitische
Forderungen der
Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.
Eine große Zahl älterer Menschen leidet an einer Demenzerkrankung. Berechnungen zufolge sind allein in Berlin über 50.000 Menschen an einer
Demenz erkrankt.
Etwa zwei Drittel der Demenzkranken werden zu Hause von ihren Angehörigen versorgt und gepflegt. Neben den Erkrankten ist somit eine beträchtliche Zahl von Angehörigen von der Krankheit mitbetroffen.
Die Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. fördert und unterstützt ärztliche,
pflegerische, psychologische und soziale Hilfen im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich. Es ist unser besonderes Anliegen, dass
es den Erkrankten ermöglicht wird, in ihrer gewohnten Wohnumgebung
zu bleiben. Dies ist wesentlich davon abhängig, dass pflegende Angehörige unterstützt werden und ihr Selbsthilfepotenzial gestärkt wird. Ein
weiteres Ziel ist die Förderung gerontopsychiatrischer Profile von Heimund Krankenhauseinrichtungen, die für Demenzkranke besonders geeignet sind. Darüber hinaus bemüht sich der Verein um die Aufklärung in
der Öffentlichkeit über demenzielle Erkrankungen sowie um die Unterstützung wissenschaftlicher Forschung. Aus diesen Anliegen heraus leiten sich sozial- und gesellschaftspolitische Forderungen ab. Diese richten
sich in erster Linie an die verantwortlichen Berliner Akteure in der Politik
und den Einrichtungen.
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Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Unsere grundsätzlichen Forderungen lauten:
Optimale Diagnostik, Behandlung und Versorgung für alle
Demenzkranken!
Unterstützung der Familien und Angehörigen sowie der
Selbsthilfe!
Aus diesen Grundsatzforderungen leiten sich neun konkrete Forderungen
ab:
1.
Umfassende, unabhängige und qualifizierte Beratung
und Unterstützung der Selbsthilfe
Die Vielzahl des quantitativen Engagements in der Beratungslandschaft
ist qualitativ durch eine umfassende Vernetzung auf ein Niveau zu heben,
das den ständig steigenden Anforderungen des Beratungsbedarfes und
der Vermittlung von unterstützenden Angeboten gerecht wird.
2.
Einrichtung Gerontopsychiatrischer Zentren
in allen Bezirken Berlins
Schon die Psychiatrie-Enquête von 1975 empfahl für jedes Standardversorgungsgebiet von ca. 250000 Einwohnern die Einrichtung eines Gerontopsychiatrischen Zentrums. Diese Empfehlung wurde im Jahr 1988 von
der Expertenkommission unterstrichen und im Jahr 1999 durch das Bundesministerium für Gesundheit mit dem „Leitfaden für die ambulante und
stationäre gerontopsychiatrische Versorgung“ bekräftigt.
Ein Gerontopsychiatrisches Zentrum besteht aus einer Ambulanz und
einer Tagesklinik, die an eine gerontopsychiatrische Einheit eines Krankenhauses angeschlossen sind oder eng mit ihr zusammenarbeiten sowie Einrichtungen der Altenberatung. Aufgaben sind neben der psychiat-
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Sozial- und gesundheitspolitische Forderungen der Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.
rischen Versorgung alter psychisch Kranker auch Fort- und Weiterbildung
der in der Gerontopsychiatrie und Altenhilfe tätigen Berufsgruppen und
die praxisorientierte Forschung. Ziel der Arbeit eines Gerontopsychiatrischen Zentrums ist, die Diagnostik und Versorgung in der Region insgesamt zu verbessern und so die Zahl stationärer Krankenhausbehandlungen auf ein Minimum zu reduzieren. In Berlin gibt es bisher nur in einigen
Bezirken Gerontopsychiatrische Zentren.
3.
Verbesserung der Bedingungen beim
Krankenhausaufenthalt von Demenzkranken
Medizinisch erstklassig versorgen und gleichzeitig professionell gerontopsychiatrisch betreuen!
Die medizinische Versorgung eines Demenzkranken gelingt gut, jedoch
die Ausrichtung der anschließenden Betreuung auf die gerontopsychiatrisch bedingten Besonderheiten (u.a. Apraxien, herausforderndes Verhalten, Wahnvorstellungen und Ängste sowie Depressionen) erfolgt völlig unzureichend.
Notwendig sind die erforderliche Personalausstattung in den Kliniken, die
Vermittlung gerontopsychiatrischen Basiswissens und insbesondere die
Anwendung von Handlungsstrategien im Umgang mit Demenzkranken.
( z.B. eine empathische Krankenschwester bei der grundpflegerischen
Versorgung, ein validierender Physiotherapeut bei der Überzeugung zum
Gehtraining)
4.
Psychosoziale Angebote für Frühdiagnostizierte
Demenzkranke im frühen Krankheitsstadium benötigen anstelle von
Pflege psychosoziale Begleitung und Unterstützung im Erhalt ihrer Tagesstruktur. Mit der Einführung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes
2008 haben Demenzkranke mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz nun einen Anspruch auf sog. Betreuungsleistungen. Das ist eine
79
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
­ ilfe. Allerdings benötigen sie Hilfen bei der Krankheitsbewältigung und
H
auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene psychosoziale Angebote, aus denen
sich im Krankheitsverlauf gleitend ein Übergang in die Betreuung durch
dafür geeignete Einrichtungen entwickeln kann. Der Aufbau und die Weiterentwicklung entsprechender Angebote muss gefördert und ihre Übernahme in eine Regelfinanzierung gesichert werden.
5.
Förderung von Wohn- und Betreuungseinrichtungen
für Demenzkranke
Die Lebensqualität Demenzkranker und ihrer Angehörigen kann durch
eine angemessene Versorgung positiv beeinflusst und die Behandlungsund Folgekosten können reduziert werden.. Die Pflege von Demenzkranken außerhalb ihrer Familien sollte in kleinen, stabilen Gruppen in
überschaubaren Wohnbereichen und unter der Berücksichtigung ihrer individuellen Gewohnheiten und Bedürfnisse stattfinden. Die Einrichtung
von Wohngemeinschaften muss weiterhin gefördert werden. Die stationären Pflegeeinrichtungen müssen entsprechende räumlich und personell strukturierte Angebote vorhalten.
6.
Anerkennung von Beaufsichtigung und
­psychosozialer Betreuung von Demenzkranken
als Teil der Pflege in der Pflegeversicherung
Die von der Pflegeversicherung als Pflegeaufwand anerkannten Tätigkeiten machen nur einen Teil der Belastung pflegender Angehöriger aus. Im
Wesentlichen wird die Pflege zu Hause und in
stationären Pflegeeinrichtungen von der Notwendigkeit geprägt, für eine
sinnvolle Beschäftigung zu sorgen, Fehlhandlungen und Unfällen vorzubeugen. Die Module in der ambulanten Pflege müssen um gerontopsychiatrische Inhalte erweitert werden, so dass Anleitung, Aktivierung,
Krisengespräche oder Motivation zur Medikamenteneinnahme abrech-
80
Sozial- und gesundheitspolitische Forderungen der Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.
nungsfähig werden. Ausweitung der Leistungen der Pflegeversicherung
für Demenzkranke bzw. Menschen mit „eingeschränkter Alltagskompetenz“. Dies erfordert eine Änderung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit
(§ 14 SGB XI). Begleitung, Kommunikation, soziale Teilhabe, psychosoziale Betreuung und Beaufsichtigung müssen berücksichtigt werden. Der
Pflegebedürftigkeitsbegriff muss dafür entsprechend geändert werden!
7.
Finanzielle Gleichstellung von ambulanter
und stationärer Pflege
Mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz sind positive Entwicklungen bei
der Erhöhung der Leistungen für Betroffene in der ambulanten Versorgung erreicht worden. (Gleichstellung mit den Leistungen bei den Pflegestufen II und III)
Unverständlich ist jedoch, dass die Leistungen in der Pflegestufe I nicht
ebenso angepasst wurden.
Noch unverständlicher ist, dass Betroffenen mit einem erheblichen Betreuungsbedarf ohne Pflegestufe keine Sachleistungen für die Tagespflege zugestanden werden.
Gerade in dieser Phase der Demenzerkrankung ist das Entlastungsangebot Tagespflege für pflegende Angehörige wichtig, auch Betroffene partizipieren davon.
„Ambulant vor stationär“ kann langfristig nur so umgesetzt werden.
8.
Finanzierung von Versorgungsforschung
Bislang gibt es keine Möglichkeit, primär degenerative Demenzen zu heilen oder den Krankheitsverlauf zuverlässig um viele Jahre aufzuhalten
oder zu verzögern. Deshalb liegt der Schwerpunkt der Arbeit mit Demenzkranken im Bereich der psychosozialen Versorgung. Neben der Medikamentenentwicklung durch die pharmazeutische Industrie muss staatlicherseits die Versorgungsforschung in größerem Umfang als bisher
81
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
gefördert werden. Im Bereich der Versorgungsforschung sind vor allem
Modelle zu fördern, die eine effiziente Verankerung vorhandener pflegeund sozialwissenschaftlicher Erkenntnisse in der Regelversorgung Demenzkranker zum Ziel haben.
9.
Sensibilisierung ehrenamtlich Engagierter für die
­Bedürfnisse Demenzkranker und ihrer Angehörigen
Ehrenamtliche Helfer, die über Wohlfahrtsverbände, karitative Einrichtungen oder Gewerkschaften organisiert sind, könnten in weit größerem Umfang als bisher in der Betreuung Demenzkranker eine Rolle spielen. Oft
scheitert dies an dem mangelnden Wissen um die besondere Problematik
Demenzkranker und ihrer Angehörigen und an fehlenden Schulungen im
Umgang mit Demenzkranken.
82
Adressen
8.Adressen
8.1
Beratung und Unterstützung
8.1.1 Überbezirkliche Beratung
Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.
Friedrichstraße 236, 10969 Berlin
Tel.: 89 09 43 57, Fax: 25 79 66 96
[email protected]
www.alzheimer-berlin.de
Di 14.00 – 18.00 Uhr, Mi und Do 10.00 –
15.00 Uhr
Kontakt: Christa Matter, Dipl.-Psychologin
ff Persönliche Beratung nach telefonischer
Absprache
Unsere Angebote für Angehörige,
Betroffene, Engagierte und Interessierte:
ff psychosoziale Beratung (kostenlos,
neutral, unverbindlich, anonym)
ff Selbsthilfegruppen für Angehörige
ff Unterstützung und Beratung beim
Aufbau von Selbsthilfegruppen
ff Psychosoziale Treffpunkte für Menschen
mit Gedächtnisstörungen plus
Angehörigengruppen
ff „Betreuungsbörse“ (wir vermitteln
von uns geschulte ehrenamtliche
HelferInnen zur stundenweisen
Betreuung der Demenzkranken und
zur Entlastung der Angehörigen)
ff Tanznachmittage für Demenzkranke
und ihre pflegenden Angehörigen
ff Angehörigenschulungen
ff Informationsveranstaltungen
und Fachtagungen
ff Halbjährliche Veröffentlichung der
Vereinszeitschrift „Mitteilungen“
ff Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.
Friedrichstraße 236, 10969 Berlin
Tel.: 2 59 37 95-0, Fax: 2 59 37 95-29
[email protected]
www.deutsche-alzheimer.de
Alzheimer-Telefon: 0 18 03-17 10 17
(9 Ct pro Minute)
Mo bis Do von 9.00 – 18.00 Uhr und
Fr von 9.00 – 15.00 Uhr
ff Beratung und Information für
Angehörige, Betroffene, ehrenamtlich
und beruflich Engagierte
Alzheimer Gesellschaft
Brandenburg e. V.
Stephensonstraße 24 -26, 14482 Potsdam
Tel.: 0331-7 40 90 08, Fax: 0331-7 40 90 09
[email protected]
www.alzheimer-brandenburg.de
Kontakt: Frau Winkler
83
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Alzheimer Angehörigen
Initiative gGmbH
Reinickendorfer Straße 61, 13347 Berlin
Tel.: 47 37 89 95, Fax: 47 37 89 97
[email protected]
www.Alzheimer-Organisation.de
Kontakt: Frau Drenhaus-Wagner
SEKIS Selbsthilfe Kontaktund Informationsstelle
Bismarckstr. 101, 10625 Berlin
Tel.: 8 92 66 02, Fax: 89 02 85 40
[email protected]
www.sekis-berlin.de
Mo 12.00 – 16.00 Uhr,
Mi 10.00 – 14.00 Uhr,
Do 14.00 – 18.00 Uhr
ff Informationen über Selbsthilfegruppen
ff Beratung und Unterstützung beim
Aufbau von Selbsthilfegruppen
Kompetenzzentrum
Pflegeunterstützung
c/o SEKIS
Bismarckstr. 101, 10625 Berlin
[email protected]
www.pflegeunterstützung-berlin.de
Kontakt: Anja Schauer, Tel.: 89 02 85 35
pengründungen. Auch bieten sie vielfältige
Veranstaltungen und Beratungen für Hilfesuchende und Gruppenmitglieder an.
Die Aktivitäten der regionalen Kontaktstellen konzentrieren sich auf den Stadtteil, in
dem sie sich befinden. Bitte informieren Sie
sich dort und auf der Internetseite der jeweiligen Kontaktstelle über das Angebot. Die
Adressen der Selbsthilfekontaktstellen finden Sie ebenfalls auf den folgenden Seiten.
Beratungsstelle für Ältere und
Menschen mit Behinderung
Jüdische Gemeinde zu Berlin
Oranienburger Str. 28-31, 10117 Berlin
Tel.: 8 80 28-143 (Beratung in englischer,
hebräischer und russischer Sprache),
Fax: 88 02 81 15
[email protected]
Kontakt: Frau Wolff
Beratungsstelle für technische Hilfen
und Wohnraumanpassung
Berliner Straße 40-41, 10715 Berlin
Tel.: 86 49 10 19, Fax: 86 49 10 40
[email protected]
www.vdk.de/bb20184
Sprechstunde in Treptow: jeden Donnerstag,
11.00 – 13.00 Uhr, Tel.: 9 02 97 56 65
Sprechstunde in Köpenick: jeden ersten
Selbsthilfekontaktstellen
Mittwoch im Monat, 14.00 – 15.30 Uhr,
In Berlin gibt es neben SEKIS 12 regionale Tel.: 64 48 87 24
und drei unterstützende Selbsthilfezentren.
Sie stellen Gruppen und Initiativen Räume
zur Verfügung und unterstützen bei Grup84
Adressen
Kontakt: Frau Gaszczyk
ff Kostenlose Beratung zu Hilfsmitteln aller
Art, wie zum Beispiel aus den Bereichen
Mobilität, Körperpflege und Haushalt,
aber auch zum behindertengerechten
Kfz-Umbau und deren Finanzierung
ff Informationen im Bereich des
Sozialrechts (Pflegeversicherung,
Sozialhilfe, Grundrente, Gesetz
für Rehabilitation und Teilhabe,
Bundesversorgungsgesetz …)
sowie ggf. Unterstützung bei der
Antragstellung
AWO Begegnungszentrum/
Migrationssozialdienst
Adalbertstraße 23a, 10997 Berlin
Tel.: 69 53 56-19/ -11
[email protected]
www.begegnungszentrum.org
Kontakt: Frau Koch
ff Beratung pflegebedürftiger
MigrantInnen und ihrer Angehörigen
in deutscher, türkischer, kroatischer,
serbischer und bosnischer Sprache
ff Fachberatung von Einrichtungen der
Altenhilfe
Pflege in Not - Beratungsund Beschwerdetelefon
Bergmannstraße 44, 10961 Berlin
Tel.: 69 59 89 89, Fax: 69 59 88 96
[email protected]
Mo, Mi und Fr 10.00 – 12.00 Uhr
(Anrufbeantworter rund um die Uhr)
IdeM
Informationszentrum für demenziell und
psychisch erkrankte sowie geistig behinderte Migranten
Rubenstraße 84, 12157 Berlin
Tel.: 85 62 96 57, Fax: 85 62 96 58
[email protected]
www.idem-berlin.de
Di 9.00 – 12.00 Uhr, Do 13.00 – 15.00 Uhr
Kontakt: Frau Tammen-Parr,
Frau Unger, Frau Arlt
ff Hilfe und Beratung bei Konflikten und
Gewalt in der Pflege älterer Menschen
Kontakt: Frau Belgin Habel
ff Beratung und Vermittlung u. a. zu
interkulturellen Pflegediensten,
Fachstelle für pflegende Angehörige
zu muttersprachlichen Ärzten, zu
c/o Pflege in Not
stationärer, teilstationärer und
Bergmannstraße 44, 10961 Berlin
ambulanter Unterbringung mit
Tel.: 69 59 88 97
kulturspezifischem Ansatz
fs-pflegende-angehö[email protected] ff Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten
Kontakt: Herr Schumann
und zu Gruppenangeboten für pflegende
Angehörige
85
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Heimaufsicht
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Berlin
Turmstraße 21, Haus A, 10559 Berlin
Tel.: 9 02 29-33 33
[email protected]
Kontakt: Frau Drews, Herr Peok
Die Patientenbeauftragte für Berlin
Karin Stötzner, c/o Senatsverwaltung für
Gesundheit und Soziales
Oranienstr. 106, 10969 Berlin
Tel.: 90 28 201 0, Fax.: 90 28 31 13
[email protected]
Mo.00 – Fr 10.00 – 14.00 Uhr
Bundeszentralstelle für
Patientenverfügungen des
humanistischen Verbandes
Deutschland
Wallstraße 65, 10179 Berlin
Tel.: 61 39 04 11/ 12
[email protected]
www.patientenverfuegung.de
Mo, Di, Do und Fr 10.00 – 17.00 Uhr
Kontakt:Frau Dr. Weinhold
Frau Wegner, Frau Ott-Meinhold
ff Informationen zu Patientenverfügungen
und sonstigen Vorsorgemöglichkeiten
ff Herausgeber eines Patientenratgebers
über Patientenrechte, Hospizdienste
usw.
86
Unionhilfswerk
Sozialeinrichtungen gGmbH
Zentrale Anlaufstelle Hospiz (ZAH)
Kopenhagener Straße 29, 13407 Berlin
Tel.: 40 71 11 13 (Beratungstelefon),
Fax: 40 71 11 15
[email protected]
www.hospiz-aktuell.de
Mo, Di, Fr 9.00 – 13.00 Uhr, Di auch 16.00 –
18.00 Uhr
Kontakt: Frau Hallmann-Hering
ff telefonische und persönliche Beratung
zu Sterbebegleitung, Hospiz, Palliativer
Versorgung, Trauerbewältigung und
Patientenverfügung (bei Bedarf
Hausbesuch möglich)
Hospiz- und Palliativverband
Berlin e.V.
Brabanter Str. 21, 10713 Berlin
Tel.: 41 20 28 75, Fax: 41 20 28 76
[email protected]
www.hospiz-berlin.de
Mo bis Do 9.30.00 – 12.30 Uhr
Kontakt: Herr Dirk Müller (Vorsitzender)
ff Beratung und Begleitung sterbender
und schwerkranker Menschen
ff Unterstützung der Angehörigen
in der Zeit der Krankheit, des
Abschiednehmens und der Trauer
Adressen
8.1.2
Beratung nach Bezirken
8.1.2.1 Selbsthilfekontaktstellen
Charlottenburg-Wilmersdorf
Selbsthilfetreffpunkt im
Nachbarschaftshaus am Lietzensee e.V
Herbartstr. 25, 14057 Berlin
Tel.: 30 30 65 12, Fax: 30 30 65 13
[email protected]
www.nbh-lietzensee.de
Mo 14.00 – 17.00 Uhr, Di 10.00 – 13.00 Uhr,
Do 15.00 – 18.00 Uhr
Kontakt: Barbara Neckermann,
Christine Gregor
Träger:
Nachbarschaftshaus am Lietzensee e.V.
Sozialwerk Berlin e.V. Altenselbsthilfeund Beratungszentrum
Humboldtstr. 12, 14193 Berlin
Tel.: 8 91 10 51, Fax.: 8 92 60 08
[email protected]
www.sozialwerk-berlin.de
Mo-Fr 10.00 – 18.00 Uhr
Friedrichshain-Kreuzberg
Selbsthilfekontaktstelle
Friedrichshain-Kreuzberg
Boxhagener Str. 89 10245 Berlin
Tel.: 2 91 83 48, Fax: 29 04 96 62
[email protected]
www.selbsthilfe-treffpunkt.de
Di 10.00 – 13.00 Uhr, Mi 15.00 – 18.00 Uhr,
Do 15.00 – 18.00 Uhr, Fr 10.00 –13.00 Uhr
Kontakt: Herr Dr. Ingenkamp, Frau Krause
Träger:
Volkssolidarität Landesverband Berlin e. V.
Lichtenberg
Im Bezirk Lichtenberg gibt es zwei Selbsthilfekontaktstellen:
Selbsthilfe Kontakt- und
Beratungsstelle Lichtenberg
Ahrenshooper Str. 5 13051 Berlin
Tel.: 9 62 10 33 , Fax: 36 46 27 36
[email protected]
www.selbsthilfe-lichtenberg.de/
Sprechzeiten: Di 10.00.00 – 18.00 Uhr,
Mi 14.00.00 – 18.00 Uhr
Kontakt: Ramona Klein, Jürgen Kubens,
Melanie Vonsien
Träger: Frei-Zeit-Haus e.V. Weißensee
ff Diese Selbsthilfekontaktstelle
ist zuständig für die Altbezirke
Hohenschönhausen, Lichtenberg und
Weißensee.
87
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Mitte
Selbsthilfe- Kontakt- und Beratungs­
stelle Mitte StadtRand gGmbH
Perleberger Str. 44, 10559 Berlin
Tel.: 3 94 63 64, Fax: 3 94 64 85
[email protected]
www.stadtrand-berlin.de
Mo 10.00 – 14.00 Uhr, Di 10.00 – 14.00 Uhr,
Kontakt: Dagmar Buresch,
Mi 10.00 – 13.00 Uhr (in türkischer SpraSieglinde Steinbrück
Träger: Kiezspinne FAS, Nachbarschaftlicher che), Do 15.00 – 18.00 Uhr
Interessenverbund e.V.
Kontakt: Angelika Vahnenbruck,
Birgit Sowade, Hatice Akyüz
ff Diese Selbsthilfekontaktstelle ist
zuständig für den Altbezirk Lichtenberg. Träger: StadtRand gGmbH
ff Diese Selbsthilfekontaktstelle ist
Mahrzahn-Hellersdorf
zuständig für die Altbezirke Mitte,
Tiergarten und Wedding.
Selbsthilfe-, Kontakt- und
Beratungsstelle Marzahn-Hellersdorf
Neukölln
Alt Marzahn 59 a, 12685 Berlin
Tel.: 54 25 103, Fax: 030-5 40 68 85
In diesem Bezirk gibt es zwei [email protected]
kontaktstellen des Trägervereins Gesundwww.wuhletal.de
heitszentrum Gropiusstadt e. V.
Mo 13.00 – 17.00 Uhr, Di 16.00 – 19.00 Uhr,
Fr 9.00 – 11.00 Uhr
Selbsthilfezentrum Neukölln-Nord
Hertzbergstr. 22, 12055 Berlin
Kontakt:
Tel. 6 81 60 64, Fax 6 81 60 68
Tilmann Gens, Yvonne Vedder
[email protected]
Träger:
www.selbsthilfe-neukoelln.de
Wuhletal-Psychosoziales Zentrum gGmbH
Mo 16.00 – 19.00 Uhr,
ff Diese Selbsthilfekontaktstelle ist
Di und Do 10.00 – 13.00 Uhr,
zuständig für die Altbezirke Marzahn
Fr 11.00 – 13.00 Uhr
und Hellersdorf.
Synapse e.V. Selbsthilfekontaktstelle Lichtenberg
Selbsthilfetreff Synapse
Schulze-Boysen-Str. 38, 10365 Berlin
Tel.: 5 13 88 88, 55 49 18 92, Fax: 51 06 60 05
[email protected]
Mo 14.00 –17.00 Uhr
88
Adressen
Stadtteil- und
Selbsthilfezentrum Neukölln-Süd
Lipschitzallee 80, 12353 Berlin-Neukölln
Tel.: 6 05 66 00, Fax: 6 05 68 99
[email protected]
www.selbsthilfe-neukoelln.de
Mo 11.00 – 15.00 Uhr, Di 13.00 – 16.00 Uhr,
Do 13.00 –17.00 Uhr
Kontakt- und Informationsstelle
für Selbsthilfe in Pankow
im Stadtteilzentrum Pankow
Schönholzer Str. 10, 13187 Berlin
Tel.: 4 99 87 09 10
[email protected]
www.st-pankow.de
Mo 15.00 – 18.00 Uhr, Do 10.00 – 13.00 Uhr
Kontakt: Antje Kleibs, Carmen Schmidt
2. Haus: Löwensteinring 13 A
Kontakt: Claudia Cremer
Kontakt: Gertraude Wagner
Pankow – Weißensee –
Prenzlauer Berg
In diesem Bezirk gibt es drei
Selbsthilfekontaktstellen.
KIS - Kontakt- und Informationsstelle
für Selbsthilfe Pankow-Prenzlauer Berg
Fehrbelliner Str. 92, 10119 Berlin
Tel. 4 43 43 17, Fax: 44 34 04 78
[email protected]
www.kisberlin.de
Mo 10.00 – 13.00 Uhr, Mi + Do 15.00 –
18.00 Uhr
Kontakt: Katarina Schneider, Kerstin Horak
Träger: Humanistischer Verband Deutschlands, LV Berlin e.V. und SEIN e.V.
ff Diese Selbsthilfekontaktstelle ist
zuständig für die Altbezirke Pankow,
Prenzlauer Berg, Buch und Weißensee.
Selbsthilfeunterstützung im Albatros
Beratungshaus Buch
Franz-Schmidt-Str. 8-10, 13125 Berlin
Pankow
Tel.: 9 41 54 26, Fax: 9 41 54 29
[email protected]
Di 15.00 – 18, Do, Fr 10.00 – 13.00 Uhr
Kontakt: Helma Keding
Reinickendorf
Selbsthilfe- und Stadtteilzentrum
Reinickendorf Günter-Zemla-Haus
Eichhorster Weg 32, 13435 Berlin
Tel.: 4 16 48 42, Fax: 41 74 57 53
[email protected]
www.unionhilfswerk.de/beratung/
selbsthilfe/index.php
Di + Do 14.00 – 18.00 Uhr,
Mi + Fr 10.00 – 14.00 Uhr
Kontakt: Ruth Uzelino, Susanne Pistor
Träger:
UHW Unionhilfswerk - Sozialeinrichtungen
gGmbH
89
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Spandau
Die Selbsthilfekontaktstelle in Spandau
erreichen Sie an zwei Standorten:
Selbsthilfetreffpunkt Siemensstadt
Hefnersteig 1, 13629 Berlin
Tel.: 3 81 70 57 oder 3 82 40 30,
Tel. / Fax: 38 30 74 00
[email protected]
Di 13.00 – 16.00 Uhr, Do 15 -18.00 Uhr, Fr
10.00 – 13.00 Uhr
Kontakt: Katharina Jacob,
Susanne Pohlmann
Träger: Casa e.V.
ff Dieser Standort ist zuständig für die
Altbezirke Siemensstadt und Spandau.
Steglitz-Zehlendorf
Selbsthilfekontaktstelle im
Nachbarschaftsheim Mittelhof
Königstr. 42/43, 14163 Berlin
Tel.: 80 19 75 14, Fax: 80 19 75 46
[email protected]
www.mittelhof.org
Mo 10.00 – 12 und 17.00 – 19.00 Uhr,
Mi 17.00 – 20.00 Uhr,
Do 12.00 – 14.00 Uhr
in der Villa Folke Bernadotte
Jungfernstieg 19, 12207 Berlin
(Lichterfelde-Ost)
Tel. 7 705 99 75.
ff Psychosoziale Beratung nach vorheriger
telefonischer Terminvereinbarung
Kontakt: Hanne Theurich, Bettina Zey,
Petra Glasmeyer
Träger: Nachbarschaftsheim Mittelhof e.V.
Selbsthilfetreffpunkt “Mauerritze”
Mauerstr. 6, 13597 Berlin
Tel.: 3 33 50 26, Fax: 3 33 60 43
[email protected]
Tempelhof-Schöneberg
www.Spandauer-Selbsthilfetreffpunkte.de
Selbsthilfetreffpunkt Schöneberg
Mo 10.00 – 12:30 Uhr, Di 14.00 – 17.00 Uhr,
Holsteinische Str. 30, 12161 Berlin
Do 12.00 – 15:30 Uhr
Tel.: 85 99 51-30/-33, Fax: 85 99 51 11
Kontakt: Heidi Borschel
[email protected]
www.nbhs.de
Träger: Casa e.V.
Mo 16.00 – 20.00 Uhr, Di 15.00 – 18.00 Uhr,
Do 10.00 – 14.00 Uhr
Kontakt: Linda Petermann, Antje Saar
Träger:
Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V.
90
Adressen
Treptow-Köpenick
Selbsthilfezentrum Treptow-Köpenick
Genossenschaftsstraße 70
(Ecke Dörpfeldstraße 42, am Markt)
12489 Berlin - Köpenick-Adlershof
Tel. / Fax: 6 31 09 85
[email protected]
www.eigeninitiative-berlin.de
Mo + Di 09.00 – 13.00 Uhr,
Do 15.00 – 19.00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt: Ricarda Raabe, Gerd Böhle
Träger: ajb GmbH - Gemeinnützige Gesellschaft für Jugendberatung und psychosoziale Rehabilitation
Charlottenburg-Wilmersdorf
Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V.
Cura Betreuungsverein
Wilhelmsaue 33, 10713 Berlin
Tel.: 30 09 69 80, Fax: 30 09 69 89
[email protected]
www.nbhs.de/Beraten-und-Betreuen.de
Kontakt: Herr Rudel
Friedrichshain-Kreuzberg
Caritasverband
für das Erzbistum Berlin e.V.
Thaerstraße 30 D , 10249 Berlin
Tel.: 2 63 98 09 31/ 30, Fax: 26 39 80 935
[email protected]
Mo 15.00 – 17.00 Uhr, Mi 10.00 – 12.00 Uhr
8.1.2.2Betreuungsvereine
Kontakt: Elisabeth Schmid
Die Betreuungsvereine informieren und
beraten – ebenso wie die Betreuungsstellen der Bezirksämter – zu Fragen bezüglich
des Betreuungsgesetzes, über die Vorsorgevollmacht, die Patientenverfügung und die
Betreuungsverfügung.
Die Berliner Betreuungsvereine werden vom
Berliner Senat gefördert. Für die Inanspruchnahme der Angebote fallen keine Kosten an.
Die Adressen der Berliner Betreuungsvereine
finden Sie auch im Internet unter: www.berliner-betreuungsvereine.de.
Betreuungswerk Berlin KBW e.V.
Gürtelstr. 29a/30, 10247 Berlin
Tel.: 2 93 35 01 01, Fax: 29 33 50 39
www.btwerk.de
Kontakt: Frau Ines Höhner
Lichtenberg
Volkssolidarität LV Berlin e.V.
Einbecker Str. 85, 10315 Berlin
Tel.: 51 06 97 82, Fax: 5 26 25 33
betreuungsverein-lichtenberg
@volksolidaritaet.de
Kontakt: Christina Freitag-Maroldt
91
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Betreuungswerk Berlin KBW e.V.
Eitelstr. 86, 10317 Berlin
Tel.: 2 84 72 42 40, Fax: 28 47 24 24 67
www.btwerk.de
Kontakt: Herr Thomas Papadopoulos
Pankow – Weißensee –
Prenzlauer Berg
Betreuungsverein Außenstelle Berlin
Pankow
Thaerstraße 30d, 10249 Berlin
Tel.: 66 63 39 94, Fax: 66 63 39 92
Mahrzahn-Hellersdorf
Lebenshilfe e.V.
Helene-Weigel-Platz 13c, 12681 Berlin
Tel.: 7 55 49 12 10, Fax.: 7 55 49 12 59
[email protected]
Mo, Di + Fr 9.00 – 13.00 Uhr,
Di 14.00 – 18.00 Uhr
Kontakt: Wencke Pohle, Mandy Thoma
Caritasverband für das Erzbistum
Berlin e.V.
Beratungsstelle für ehrenamtliche Betreuer
Thaerstraße 30d, 10249 Berlin
Tel.: 66 63 39 90, Fax: 66 63 39 92
betreuungsverein-pankow@caritas-berlin.
de
Mi 15.00 – 17.00 Uhr, Do 10.00 – 12.00 Uhr
Mitte
Humanistischer Landesverband BerlinBrandenburg e.V. Betreuungsverein
Mitte LV Berlin
Alt-Moabit 108a, 10559 Berlin
Tel.: 4 41 30 56/ 57, Fax: 4 41 30 59
www.betreuungsverein.hvd-bb.de
Kontakt: Frau Gerken
Humanistischer Landesverband BerlinBrandenburg e.V.
Parkstraße 113, 13086 Berlin
Tel.: 49 50 09 36, Fax: 49 76 88 67
www.hvd-bb.de
Kontakt: Caroline Gunkel
Neukölln
Betreuungsverein Neukölln e.V.
Karl-Marx-Straße 2712043 Berlin
Tel.: 6 83 57 71, Fax: 62 72 65 61
post@btv-neukölln.de
Kontakt: Frau Graff
92
Kontakt: Frau Elisabeth Schmid
Reinickendorf
VdK Betreuungsverein e.V.
Scharnweberstr. 100, 13405 Berlin
Tel.: 49 76 96 45 oder 49 76 96 11,
Fax: 49 76 96 20
[email protected]
Kontakt: Herr Borchers
Adressen
Humanistischer Landesverband BerlinBrandenburg e.V.
Alt-Reinickendorf 7, 13407 Berlin
Tel.: 49 87 28 85, Fax: 49 87 28 86
www.hvd-bb.de
Kontakt: N. Filitz
Spandau
Betreuungsverein Spandau
Streitstraße 13, 13587 Berlin
Tel.: 3 55 30 87 10, Fax: 3 55 30 87 29
[email protected]
Di 9.00 – 11.00 Uhr, Do 14.00 – 18.00 Uhr
Kontakt: : Angelika Rahn, Walter Trost
Steglitz-Zehlendorf
Nachbarschaftsheim-Schöneberg e.V.
Cura Betreuungsverein
Fregestraße 53, 12161 Berlin
Tel.: 85 98 66 12 oder 85 98 66 18,
Fax: 85 98 66 30
www.nbhs.de
Kontakt: Ulrich Deroni,
Dorothee von Wachsmann
Tempelhof-Schöneberg
Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V.
Cura Betreuungsverein
Innsbrucker Straße 37, 10825 Berlin
Tel.: 85 69 80 10, Fax: 85 69 80 30
www.nbhs.de
Treptow-Köpenick
Betreuungsverein Treptow-Köpenick
Baumschulenstraße 13, 12437 Berlin
Tel.: 5 36 37 30 oder 53 63 73 13,
Fax: 53 63 73 73
[email protected]
Kontakt: Frau Wiest
Bezirklich übergreifende
Betreuungsvereine
Betreuungsverein Wuhletal e.V.
Alt- Marzahn 31, 12685 Berlin
Tel.: 5 49 79 96 16, Fax: 5 49 79 96 15
www.betreuungsverein-wuhletal.de
Kontakt: Frau Spantig
Johannisches Sozialwerk e.V.
Bismarckallee 23, 14193 Berlin
Tel.: 8 96 88 272 / 271 / 270,
Fax: 89 68 82 73
Kontakt: Frau Annerose Rux
Betreuungsverein Integration
Berlin-Köpenick e.V.
Birkheidering 10, 12527 Berlin
Tel.: 64 90 53 99, Fax: 64 90 55 02
Mo 9.00 – 15.00 Uhr, Mi 9.00 – 13.00 Uhr
[email protected]
Kontakt: Frau Althoff
93
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
8.1.2.3Pflegestützpunkte
Berlin
Die Pflegestützpunkte in Berlin sind wohnortnahe Beratungsstellen. Hier können sich
hilfe- und pflegebedürftige Menschen und
deren Angehörige unabhängig und umfassend zu allen Fragen rund um die Themen
Pflege, Rehabilitation, Wohnformen, soziale
Teilhabe u.v.m. kostenlos informieren und
beraten lassen.
Die BeraterInnen klären über die Leistungen
der Pflege- und der Krankenkassen sowie
Sozialleistungen des Staates auf und geben
einen Überblick über sämtliche Hilfsangebote.
Sie können die Pflegestützpunkte montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr
zentral unter der Telefonnummer 0180-59
500 59 (14 Cent pro Minute) oder unter
08005950059 (kostenfrei) erreichen. Im
Internet finden Sie umfangreiche Informationen zu sozialen und gesundheitlichen Hilfen unter www.pflegestuetzpunkteberlin.
de oder www.hilfelotse-berlin.de.
Charlottenburg-Wilmersdorf
Friedrichshain-Kreuzberg
„„ Wilhelmstraße 115, 10963 Berlin
Tel.: 25 70 06 73, Fax: 23 00 55 80
„„ Wilhelmstraße 138, 10963 Berlin
Tel.: 6 13 76 07 61, Fax: 6 13 76 07 69
„„ Strausberger Platz 13/14, 10243 Berlin
Tel.: 0800 2 65 08 02 26 60 (kostenfrei)
Fax: 0800 2 65 08 02 29 71 (kostenfrei)
„„ Axel-Springer-Straße 50, 10969 Berlin
Tel.: 25 92 82 45, Fax: 25 92 82 50
Lichtenberg
„„ Einbecker Straße 85, 10315 Berlin
Tel.: 98 31 76 30, Fax: 9 83 17 63 19
„„ Rummelsburger Str. 13, 10315 Berlin
Tel.: 2 59 35 79 55, Fax: 2 59 35 79 59
Marzahn-Hellersdorf
„„ Marzahner Promenade 49, 12679 Berlin
Tel.: 514 30 93, Fax: 514 30 61
„„ Bundesallee 50, 10715 Berlin
„„ Janusz-Korczak-Straße 11, 12627 Berlin
Tel.: 8 93 12 31, Fax.: 85 72 83 37
Tel.: 0800 2 65 08 02 86 86 (kostenfrei)
Fax: 0800 2 65 08 02 86 96 (kostenfrei)
„„ Zillestraße 10, 10585 Berlin
Tel.: 0800 2 65 08 02 52 01(kostenfrei)
Fax: 0800 2 65 08 02 52 06 (kostenfrei)
94
Adressen
Mitte
Spandau
„„ Reinickendorfer Straße 61, 13347 Berlin
„„ Carl-Schurz-Straße 2-6, 13578 Berlin
Tel.: 45 94 11-03, Fax: 45 94 11 05
Tel.: 90 279 2026, Fax.: 90 279 75 60
„„ Karl-Marx-Alle 3, 10178 Berlin
„„ Rohrdamm 83, 13629 Berlin
Tel.: 0800 2 65 08 02 81 00 (kostenfrei)
Fax: 0800 2 65 08 02 81 10 (kostenfrei)
Tel.: 2 57 94 92 81, Fax: 2 57 94 96 02 81
Neukölln
„„ Werbellinstraße 42, 12053 Berlin
Tel.: 689 77 00, Fax: 689 770 20
„„ Donaustraße 89, 12043 Berlin
Tel.: 0800 2 65 08 02 71 10 (kostenfrei)
Fax: 0800 2 65 08 027 1 05 (kostenfrei)
„„ Joachim-Gottschalk Weg 1, 12353 Berlin
Tel.: 6 70 66 62 90, Fax: 67 06 66 29 13
Pankow
„„ Mühlenstraße 48, 13187 Berlin
Tel.: 47 53 17 19, Fax.: 47 53 18 92
„„ Hauptstraße 42, 13158 Berlin
Tel.: 0800 2 65 08 02 48 90 (kostenfrei)
Fax: 0800 2 65 08 02 48 95 (kostenfrei)
Reinickendorf
„„ Wilhelmsruher Damm 116, 13439 Berlin
Tel.: 49 87 24 04, Fax.: 49 87 23 94
Steglitz-Zehlendorf
„„ Johanna-Stegen-Straße 8, 12167 Berlin
Tel.: 76 90 26-00, Fax.: 76 90 26 01
„„ Teltower Damm 35, 14169 Berlin
Tel.: 0800 2 65 08 02 65 50 (kostenfrei)
Fax: 0800 2 65 08 02 65 05 (kostenfrei)
Tempelhof-Schöneberg
„„ Reinhardtstraße 7, 12103 Berlin
Tel.: 755 07 03, Fax.: 755 07 050
„„ Pallasstraße 25, 10781 Berlin
Tel.: 0800 265 080 26210 (kostenfrei)
Fax: 0800 265 080 26205 (kostenfrei)
Treptow-Köpenick
„„ Spreestraße 6, 12439 Berlin
Tel.: 39 06 38 25, Fax.: 39 06 38 26
„„ Hans-Schmidt-Str. 18, 12489 Berlin
Tel.: 0800 2 65 08 02 74 50 (kostenfrei)
Fax: 0800 2 65 08 02 74 55 (kostenfrei)
„„ Schloßstraße 23, 13507 Berlin
Tel.: 41 74 48 91, Fax: 41 74 48 93
95
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
8.1.2.4 Berliner Krisendienste
Rund um die Uhr erreichbar – an den Standorten täglich von 16.00 – 24.00 Uhr.
Die Berliner Krisendienste bieten telefonische und persönliche Krisenberatung
für Betroffene und Angehörige an. In dringenden Fällen werden Hausbesuche durchgeführt. Es gibt PsychiaterInnen oder NervenärztInnen in Rufbereitschaft. In der Zeit von
24.00 – 8.00 Uhr und an den Wochenenden
und Feiertagen erreichen Sie den überregionalen Bereitschaftsdienst (Krausnickstraße
12A, 10115 Berlin) unter der Telefonnummer: 390 63 00. Werktags von 8.00 – 16.00
Uhr erhalten Sie unter dieser Rufnummer
telefonische Informationen und werden
weitervermittelt.
berliner-krisendienst.de
Region West
Charlottenburg-Wilmersdorf
„„ Horstweg 2, 14059 Berlin
Tel.: 3 90 63 20
Spandau
„„ Charlottenstraße 13, 3597 Berlin
Tel.: 3 90 63 30
Region Mitte
Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte
„„ Krausnickstraße 12a, 10115 Berlin
Tel.: 3 90 63 10
96
Region Ost
Bezirk Lichtenberg,
Marzahn-Hellersdorf
„„ Irenenstraße 21a, 10317 Berlin
Tel.: 3 90 63 70
Region Nord
Pankow
„„ Mühlenstraße 48, 13187 Berlin
Tel.: 3 90 63 40
Reinickendorf
„„ Berliner Straße 25, 13507 Berlin
Tel.: 3 90 63 50
Region Süd-West
Steglitz-Zehlendorf,
Tempelhof-Schöneberg
„„ Albrechtstraße 7, 12165 Berlin
Tel.: 3 90 63 60
Region Süd-Ost
Treptow-Köpenick
„„ Spreestraße 6, 2439 Berlin
Tel.: 3 90 63 80
Neukölln
„„ Karl-Marx-Straße 23, 12043 Berlin
Tel.: 3 90 63 90
Adressen
8.2
Angehörigengruppen in Berlin
Die Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. berät
und unterstützt Sie gerne beim Aufbau von
Angehörigengruppen. Unterrichten Sie uns
auch über neue Gruppen, damit wir für Sie
unsere Liste erweitern können.
Über weitere Gruppenangebote in Berlin
informieren wir Sie gerne (Tel.: 89 09 43 57).
Kreuzberg
Alzheimer Gesellschaft Berlin e.V.
Friedrichstraße 236, 10969 Berlin
ff Selbsthilfegruppe für Angehörige von
Demenzkranken
Die Gruppe ist offen für neue Mitglieder
Zeit: jeden 3. Montag im Monat
16.00 – 17.30 Uhr
Kontakt: Christa Matter, Tel.: 89 09 43 57
Kosten: keine
Alzheimer Gesellschaft Berlin e.V.
Friedrichstraße 236, 10969 Berlin
ff Selbsthilfegruppe für Angehörige von
Patienten mit Frontotemporaler Demenz
in Kooperation mit der Charité Campus Mitte
Die Gruppe ist offen für neue Mitglieder
Zeit: jeden 2. Donnerstag im Monat
17.00 – 19.00 Uhr
Kontakt: Christa Matter (Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.), Tel.: 89 09 43 57
Eike Jakob Spruth (Charité Campus Mitte),
Tel.: 450 517 236
Kosten: keine
Charlottenburg-Wilmersdorf
Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.
Veranstaltungsort: c/o SEKIS
Bismarckstr. 101, 10652 Berlin
ff Selbsthilfegruppe für Angehörige von
Demenzkranken
Die Gruppe ist offen für neue Mitglieder
Zeit: jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat
15.30 – 17.30 Uhr
Kontakt: Christa Matter, Tel.: 89 09 43 57
Kosten: keine
Heiligensee
Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. in
Kooperation mit dem EJF (Ev. Jugendund Fürsorgewerk)
Veranstaltungsort: Tagespflege Bärensprung 46, 13503 Berlin
ff Selbsthilfegruppe für Angehörige von
Demenzkranken
Die Gruppe ist offen für neue Mitglieder
Zeit: jeden dritten Mittwoch im Monat von
16.30 – 18.30 Uhr
Kontakt: Frau Mehrmann-Kremer
Tel.: 4 30 62 13
Christa Matter (Alzheimer-Gesellschaft
Berlin e.V.), Tel.: 89 09 43 57
Kosten: keine
97
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Lichtenberg
Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.
in Kooperation mit LBD-Lichtenberger
BetreuungsDienste gGmbH
Veranstaltungsort: c/o Mehrgenerationen­
haus – Treffpunkt Senioren
Möllendorffstr. 68, 10367 Berlin
ff Selbsthilfegruppe für Angehörige von
Demenzkranken
Die Gruppe ist offen für neue Mitglieder
Zeit: jeden 1. Montag im Monat
17.00 – 19.00 Uhr
Kontakt: Michael Feyh, Tel.: 5 30 29 35-0
Christa Matter (Alzheimer-Gesellschaft
Berlin e.V.), Tel.: 89 09 43 57
Kosten: keine
Marzahn-Hellersdorf
Gesprächsgruppe für pflegende
Angehörige Demenz
Kontaktstelle PflegeEngagement
Marzahn-Hellersdorf
Ort: Evangelisches Gemeindezentrum,
Glauchauer Str. 7, 12627
Kontakt: Yvonne Vedder, Tel:. 54 98 84 95,
[email protected]
Anmeldung erbeten, die Gruppe trifft sich
2x im Monat dienstags um 14.30 Uhr
Kosten: keine
Zeitgleich findet am gleichen Veranstaltungsort die Betreuungsgruppe für
demenzerkrankte Menschen der Haltestelle
­Diakonie statt. Ansprechpartnerin,
Frau Lißner, Tel.: 99 27 93 15
98
Gruppentreffen für pflegende
Angehörige
Kontaktstelle PflegeEngagement
Marzahn-Hellersdorf
Ort: Tagespflege „Evergreen“ im PWZ Kaulsdorf-Nord, Bansiner Str. 21, 12619 Berlin
Kontakt: Yvonne Vedder, Tel.: 54 98 84 95,
[email protected]
Anmeldung erbeten, jeden 2. und
4. Donnerstag im Monat um 14.00 Uhr
Kosten: keine
Gruppentreffen für pflegende Angehörige
Kontaktstelle PflegeEngagement Marzahn-Hellersdorf
Ort: ev. Gemeindezentrum, Marat Str. 100,
12683 Berlin
Kontakt: Yvonne Vedder, Tel.: 54 98 84 95,
[email protected]
Anmeldung erbeten, jeden 3. Dienstag im
Monat um 15:30 Uhr
Kosten: keine
Mitte
Alzheimer-Angehörigen
Initiative gGmbH
Reinickendorfer Str. 61, 13347 Berlin
ff Termine und Informationen über die
Gesprächsgruppen der AlzheimerAngehörigen-Initiative erfragen Sie bitte
telefonisch.
Kontakt: Rosemarie Drenhaus-Wagner,
Tel.: 47 37 89 95
Adressen
Neukölln
Kontaktstelle PflegeEngagement
c/o Selbsthilfezentrum Neukölln-Süd
Lipschitzallee 80, 12353 Berlin
Gesprächsgruppe in Neukölln Süd
Zeit: jeden 2. und 4. Mittwoch
10.30 – 12.00 Uhr
Gesprächsgruppe in Britz
Veranstaltungsort: Dorfkirchgemeinde
Britz, Backbergstraße 38, 12359 Berlin
Zeit: jeden. 2. Samstag im Monat von
10.00 bis 13.00 Uhr
Gesprächsgruppe in Neukölln Nord
in Gründung
Veranstaltungsort: Selbsthilfezentrum
Neukölln-Nord, Hertzbergstraße 22,
12055 Berlin
Zeit: jeden 3. Mittwoch im Monat von
10.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt: Barbara Neckermann,
Tel. 030 – 6 81 60 62 (mit AB)
E-Mail:
[email protected]
VITA e.V. Gerontopsychiatrische
Tagespflege
Angehörigentreff jeden letzten Donnerstags im Monat-Brunch für pflegende Angehörige und Demenzkranke
Termine und weitere Informationen
erfragen Sie bitte telefonisch.
Kontakt: Frau Ladendorf,
Frau Evard, Tel.: 68 08 62 62
Pankow
Tagespflegestätte „Goldener Herbst“
Bahnhofstr. 32, 13129 Berlin
Selbsthilfegruppe für Angehörige von
Demenzkranken
Zeit: 1x monatl. Samstags 10 – 12.00 Uhr
Kontakt: Frau Finn, Tel.: 916 51 61
Seniorenstiftung Prenzlauer Berg
Gürtelstraße 32 /a, 10409 Berlin
Stammtisch für Angehörige von Menschen
mit Demenz
Zeit: jeder letzter Donnerstag im Monat,
16.00 Uhr
Tel.: 42 84 47 40 00 oder 42 84 47 60 00
Anmeldung erbeten
Kosten: keine
Spandau
Fördererverein Heerstr. Nord e.V.
Obstallee 22c, 13593 Berlin
ff Gesprächsgruppen für pflegende
Angehörige, vor allem von gedächtnis­
beeinträchtigten Menschen (angeleitet)
Zeit: jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat
9.30 – 11.00 Uhr
Kontakt: Anika Steinborn, 36 47 94 25
Kosten: keine
99
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Steglitz
Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. in
Kooperation mit Agaplesion Bethanien
Diakonie
Veranstaltungsort: Sophienhaus,
Paulsenstraße 5-6, 12163 Berlin
ff Selbsthilfegruppe für Angehörige von
Demenzkranken
Die Gruppe ist offen für neue Mitglieder
Zeit: jeden 1. Dienstag im Monat
16.00 – 17.30 Uhr
Kontakt:
Cornelia Clauß, Tel.: 897912 – 724
Christa Matter (Alzheimer-Gesellschaft
Berlin e.V.), Tel.: 89094357
Kosten: keine
Treptow-Köpenick
Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.
in Kooperation mit Krankenhaus
Hedwigshöhe
Veranstaltungsort:
Selbsthilfezentrum „Eigeninitiative“
Genossenschaftsstraße 70, 12489 Berlin
ff Selbsthilfegruppe für Angehörige von
Demenzkranken
Zeit: jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat
17.00.00 – 18.30 Uhr
Kontakt: Frau Exner, Tel.: 67 41 32 05,
Christa Matter (Alzheimer-Gesellschaft
Berlin e.V.), Tel.: 89 09 43 57
Kosten: keine
100
Hohenschönhausen
Alzheimer-Gesellschaft Berlin
e.V. in Kooperation mit Vitanas
Seniorenzentrum Am Obersee
Veranstaltungsort:
Vitanas Senioren Centrum Am Obersee
Degnerstr. 11, 13053 Berlin
Selbsthilfegruppe für Angehörige von
Demenzkranken
Zeit: jeden 2. und 4. Dienstag im Monat
15.30 – 17.00 Uhr
Kontakt: Frau Breternitz
Tel.: 98 31 64 81, [email protected]
Frau Matter, Tel.: 89094357
(Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.)
Kosten: keine
Marienfelde
EJF Seniorentreff
EG, WG0040
Tirschenreuther Ring 9, 12279 Berlin
Zeit: jeden letzten Mittwoch im Monat von
15.30 – 17.30 Uhr
Kontakt: Frau Scheibel, Tel.: 71 09 32 13
oder Frau Matter, Tel.: 89 09 43 57
(Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.)
Adressen
8.3
Soziale Aktivitäten
8.3.1
Psychosoziale Treffpunkte für Menschen mit
Gedächtnis­s törungen plus Angehörigengruppen
Dieses Angebot richtet sich an Betroffene in
einer frühen Krankheitsphase und orientiert
sich an den Wünschen und Vorstellungen der
einzelnen Gruppenteilnehmer. So werden
zum Beispiel Aktivitäten wie Ausstellungsund Museumsbesuche oder Ausflüge in die
nähere Umgebung gemeinsam geplant und
unternommen. Die Teilnehmenden werden
dabei von geschulten Fachkräften begleitet.
Einmal monatlich trifft sich parallel zum
Treffpunkt für 1,5 Stunden die Gruppe der
Angehörigen, die ebenfalls von einer Fachkraft begleitet wird.
Mitte
Gruppen für Menschen mit
Gedächtnisstörungen in Mitte
Träger: Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. in
Kooperation mit der Psychiatrischen Universitätsklinik der Charité im St. Hedwigkrankenhaus, Gerontopsychiatrisches Zentrum
Gruppe „Mitte 1“
jeden Mittwoch von 12.00 – 16.00 Uhr
(für jüngere Betroffene)
Gruppe „Mitte 2“:
jeden Dienstag von 14.00 – 18.00 Uhr
Gruppe „Mitte 3“:
jeden Montag von 13.00 – 17.00 Uhr
Treffpunkt der drei Gruppen in Mitte:
Kieztreff Koepjohann neben der Sophienkirche, Große Hamburger Straße 28/29, 10115
Berlin, Eingang über die Hausnummer 28
„„ Unternehmungen, Gespräche,
Kaffeetrinken
Angehörigengruppe in Mitte
jeden zweiten Dienstag im Monat von
16:15-17:45 Uhr im St. Hedwig-Krankenhaus, Große Hamburger Straße 5, 10115
Berlin
Pankow
Gruppe für Menschen mit
Gedächtnisstörungen in Pankow
Träger: Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.
in Kooperation mit dem Ev. Seniorenzentrum am Bürgerpark
Veranstaltungsort:
Ev. Seniorenzentrum „Am Bürgerpark“
Leonhard-Frank-Straße 10, Haus 7,
13156 Berlin
Zeit: Dienstags von 13.00 – 17.00 Uhr
ff Unternehmungen, Gespräche,
Kaffeetrinken
101
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
8.3.2 Angehörigengruppe in Pankow
jeden zweiten Dienstag im Monat von
14.30 – 16.30 Uhr im Stadtteilzentrum
Pankow, Schönholzer Str. 10, 13187 Berlin
Weißensee
Gruppe für Menschen mit
Gedächtnisstörungen in Weißensee
Träger: Alzheimer-Gesellschaft Berlin e. V. in
Kooperation mit dem St. Joseph-Krankenhaus
Veranstaltungsort:
Bischof-Ketteler-Haus, Seniorenpflegeheim
Gartenstr. 5, 13088 Berlin
Zeit: Mittwochs von 13.00 – 17.00 Uhr
ff Unternehmungen, Gespräche,
Kaffeetrinken
Angehörigengruppe in Weißensee:
jeden ersten Mittwoch im Monat
von 15.30 – 17.00 Uhr im
St. Joseph-Krankenhaus
Gartenstraße 1, 13088 Berlin, Haupthaus,
Raum St. Maria, 3. Etage
Information und Anmeldung:
Projektkoordinatorinnen
Andrea Ackermann, Katharina Bernecker
E-mail:
[email protected]
Tel.: 25 79 66 97
(Mo und Fr 10.00 – 14.00 Uhr) oder über
das Büro der Alzheimer-Gesellschaft
Berlin e.V., Tel.: 89 09 43 57
102
Betreuungsgruppen
für Demenzkranke
Caritas Altenhilfe
ff Informationen zu den
Betreuungsgruppen erhalten Sie unter
Tel.: 8 57 84-0 oder im Internet www.
caritas-altenhilfe.de
Haltestelle Diakonie
ff Haltestelle Diakonie bietet stundenweise
Betreuung für Menschen mit Demenz,
die zu Hause leben. Haltestelle Diakonie
ist qualitätsgeprüfte Betreuung durch
Freiwillige. In jedem Berliner Bezirk
gibt es mindestens ein wohnortnahes
Angebot des häuslichen Besuchsdienstes
oder der Gruppenbetreuung.
Kontakt: Friederike von Borstel,
Paulsenstr. 55/56, 12163 Berlin
Tel. 8 20 97-2 24, Fax: 82 09 72 33
E-Mail: [email protected]
www.haltestelle-diakonie.de
Alzheimer Angehörigen
Initiative gGmbH
Reinickendorfer Str. 61, 13347 Berlin
ff Informationen zu den
Betreuungsgruppen erhalten Sie von
Frau Zischner, Tel.: 47 37 89 95
Adressen
8.3.3Tanzveranstaltungen
für Demenzkranke, ihre
Angehörigen und Freunde
Nachbarschaftsheim Schöneberg
pflegerische Dienste gGmbH
Holsteinische Straße 30, 12161 Berlin
ff Informationen zu den
Betreuungsgruppen erhalten Sie von
Michael von Jan, Tel.: 85 99 51-23
Betreuungsgruppe für Demenzkranke
mit Gedächtnisstörungen und
demenziellen Beeinträchtigungen
Veranstaltungsort:
Förderverein Heerstraße Nord e.V. Clubraum, Obstallee 22c, 13593 Berlin
Zeit: Donnerstag von 9.00-12.30 Uhr
ff Gleichzeitig findet das Care-Café für
pflegende Angehörige (zum Plaudern)
statt.
Information und Anmeldung:
Anika Steinborn, 36 47 94 25
Eine Liste der anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote in Berlin finden
Sie im Internet auf dem Pflegeportal des
Landes Berlin www.berlin.de/pflege/angebote/index.html
Charlottenburg-Wilmersdorf
Tanzcafé
Veranstaltungsort:
Pflegestützpunkt Charlottenburg-Wilmersdort, Bundesallee 50, 10715 Berlin, Club 50+
Zeit: jeden letzten Mittwoch im Monat
(außer August und Dezember)
15.00 – 16.30 Uhr
Kostenbeitrag: 10,00 Euro incl. Kaffee
und Kuchen, Live-Musik
Angehörige und Begleitpersonen haben
freien Eintritt.
Information und Anmeldung:
Petra Fock, Barbara Kuhn
Tel.: 8 93 12 31 oder E-Mail:
[email protected]
Friedrichshain-Kreuzberg
Tanzcafé Wilhelmine
Ein Angebot der Alzheimer-Gesellschaft
Berlin e.V. in Kooperation mit dem Diakonischen Werk Berlin Stadtmitte e.V.
Träger: Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.
Veranstaltungsort: tam. Café – ,
Wilhelmstr. 116/117, 10963 Berlin
Zeit: jeden zweitenMontag im Monat von
14.00 – 16.00 Uhr
Kostenbeitrag: 5,00 € (pro Person), Begleitperson 1,00 € für Kaffee und Kuchen,
103
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Live-Musik
Information und Anmeldung:
Gisela Seidel, Maren Westphal, Gabriela Matt,
(Pflegestützpunkt Friedrichshain-Kreuzberg)
Tel.: 25 70 06 73
Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.
Tel.: 89 09 43 57
Spandau
Tanzcafé Caroline
Ein Angebot der Alzheimer-Gesellschaft
Berlin e.V. in Kooperation mit der Altenhilfe
gGmbH des Evangelischen Johannisstifts
Träger: Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.
Veranstaltungsort: Seniorenzentrum
Caroline Bertheau, Schönwalder Allee 26,
13587 Berlin
Zeit: jeden letzten Freitag im Monat von
14.00 – 16.00 Uhr
Kostenbeitrag für Live-Musik, Kaffee und
Kuchen: 5,00 € (pro Person)
Information und Anmeldung:
Heidemarie Ranzinger, Frau Richter,
Tel.: 3 36 09 - 4 84 (Tagespflege Hanna)
Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.
Tel.: 89 09 43 57
104
Steglitz-Zehlendorf
Alzheimer-Tanzcafé der AlzheimerAngehörigen-Initiative gGmbH
Veranstaltungsort:
Nachbarschaftsheim Mittelhof
Königsstraße 42-43, 14163 Berlin
Zeit: jeden 3. Montag im Monat von
16.00 bis 18.00 Uhr
Kosten: 3,00 € (pro Person)
Information und Anmeldung:
Tel.: 47 37 89 95, Fax: 47 37 89 97
E-Mail: [email protected]
Tempelhof/ Schöneberg
„… noch mal 20 sein“
Ein Angebot der Alzheimer-Gesellschaft
Berlin e. V. in Kooperation mit dem Geistlichen Zentrum für Menschen mit Demenz
und deren Angehörige
Träger: Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.
Veranstaltungsort: Gemeindesaal der
Ev. Luther-Kirchengemeinde
Bülowstraße 71/72, 10783 Berlin
Zeit: jeden 1. Mittwoch im Monat von
14.00 – 16.00 Uhr
Kostenbeitrag für Live-Musik, Kaffee und
Kuchen: 5,00 € pro Person
Information und Anmeldung:
Anna Bach, Tel.: 261 24 70
(Geistliches Zentrum für Demenz)
Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.
Tel.: 89 09 43 57
Adressen
Treptow-Köpenick
„Man müsste noch mal 20 sein“
Ein Angebot der Alzheimer-Gesellschaft
Berlin e.V. in Kooperation mit dem Kiezklub
Rathaus Johannisthal
Träger: Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.
Veranstaltungsort:
Kiezklub Rathaus Johannisthal
Sterndamm 102, 12487 Berlin
Zeit: jeden 1. Montag im Monat von
14.00 – 16.00 Uhr.
Kostenbeitrag für Live-Musik, Kaffee und
Kuchen: 5,00 € pro Person.
Information und Anmeldung:
Carola Balzer, Tel.: 9 02 97 56 65
(Kiezklub Rathaus Johannisthal)
Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.
Tel.: 89 09 43 57
Wedding
Alzheimer-Tanzcafé der AlzheimerAngehörigen-Initiative gGmbH
Veranstaltungsort:
Evangelisches Geriatriezentrum Berlin,
Tagesklinik, Reinickendorfer Straße 61,
13347 Berlin
Zeit: jeden 1. Mittwoch im Monat von
16.00 – 18.00 Uhr
(außer an Feiertagen)
Information und Anmeldung:
Tel.: 47 37 89 95, Fax: 47 37 89 97
E-Mail: [email protected]
8.3.4 Museumsbesuche für
Demenzkranke
In Zusammenarbeit mit der Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. bietet das Referat
Bildung, Vermittlung, Besucherdienste der
Staatlichen Museen zu Berlin einmal im
Monat die „Augenblicke im Museum“ mit
wechselnden Themen in der Gemäldegalerie
an. Das Angebot richtet sich an Betroffene
mit ihren Angehörigen oder aus Einrichtungen mit Betreuern.
Das Museum empfängt seine Gäste zunächst
mit Kaffee und Keksen, um sich zunächst mit
der neuen Umgebung vertraut zu machen.
Anschließend geht es in die Gemäldegalerie. Dort werden ausgewählte Werke der
Ausstellung betrachtet und gemeinsam entdeckt. Dabei werden die Teilnehmer angeregt, eigene Gedanken, Empfindungen und
Erinnerungen einzubringen.
Hinweise:
Begrenzte Teilnehmerzahl! Anmeldung
erforderlich über Information Kulturforum,
Tel.: 030/ 2 66 42 30 40
Führungsgebühr: 6 € pro Person
Für je eine Begleitperson sind der Eintritt
und die Führungsgebühr frei.
Gruppengröße einschließlich Begleitungen:
12 Personen
(davon max. 6 Begleitpersonen)
Ort: Gemäldegalerie, Eingang:
Matthäikirchplatz, 10785 Berlin-Tiergarten
105
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
8.4
Betreuung und Beschäftigung – zu Hause
Eine Liste der anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote in Berlin finden
Sie im Internet auf dem Pflegeportal des
Landes Berlin www.berlin.de/pflege/
angebote/index.html
Auf eine Auflistung von Pflegeeinrichtungen
wie Sozialstationen und Tagesstätten haben
wir in diesem Ratgeber aus Platzgründen
verzichtet. Wir beraten Sie gern hinsichtlich
häuslicher Betreuung in unserer Geschäftsstelle.
Im Folgenden sind einige Ansprechpartner
genannt, die eine stundenweise Betreuung
der Demenzkranken zu Hause durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer vermitteln.
Betreuungsbörse der AlzheimerGesellschaft Berlin e.V.
Ehrenamtliche unserer Betreuungsbörse
übernehmen für Sie zu Hause stundenweise
die Betreuung Ihres kranken Angehörigen.
In der freien Zeit können Sie in Ruhe Dinge
erledigen, Freunde treffen, spazieren gehen,
einfach etwas für sich tun.
Wir vermitteln Ihnen gern jemanden, der
Ihren kranken Angehörigen verlässlich
betreut und nach seinen Möglichkeiten
beschäftigt. Unsere Ehrenamtlichen werden
von uns geschult und fachlich begleitet.
106
Kontakt: : Tanja Ebel, Tel.: 25 79 66 97
E-mail:
[email protected]
Dienstags 14.00 – 18.00 Uhr,
Donnerstag 9.00 – 13.00 Uhr)
oder über das Büro der AlzheimerGesellschaft Berlin e.V.: Tel.: 89 09 43 57
Nachbarschaftsheim Schöneberg
pflegerische Dienste gGmbH
Holsteinische Straße 30, 12161 Berlin
Kontakt: Michael von Jan, Tel.: 85 99 51-23
Haltestelle Diakonie
Haltestelle Diakonie bietet stundenweise
Betreuung für Menschen mit Demenz, die
zu Hause leben. Dabei arbeiten wir nach
dem personenzentrierten Ansatz von Tom
Kitwood. Haltestelle Diakonie ist qualitätsgeprüfte Betreuung durch Freiwillige. Die
freiwillig Engagierten kennen die besonderen emotionalen Bedürfnisse von Menschen
mit Demenz und wissen, wie sie darauf
eingehen. In jedem Berliner Bezirk gibt es
mindestens ein wohnortnahes Angebot des
häuslichen Besuchsdienstes oder der Gruppenbetreuung.
Kontakt: Friederike von Borstel,
Tel. 820 97-2 24
www.haltestelle-diakonie.de
E-mail: [email protected]
Adressen
Alzheimer Angehörigen-Initiative
gGmbH
Die häusliche Entlastungsbetreuung ist ein
Angebot zur Entlastung der pflegenden
Angehörigen von Menschen mit Demenz.
8.5 Je nach Bedarf betreuen ausgebildete Fachkräfte und speziell geschulte Helferinnen für
zwei bis vier Stunden die Demenzerkrankten
bei sich zu Hause.
Kontakt: Frau Zischner, Tel.: 47 37 89 95
Mobilitätsdienste
Berliner Mobilitätshilfedienste
Zu erfragen über: VdK Sozialverband
Berlin-Brandenburg e.V.
Berliner Straße 40/ 41, 10715 Berlin
Tel.: 86 49 10 18, Fax: 86 49 10 20
[email protected]
www.vdk.de
www.berliner-mobilitaetshilfedienste.de
ff Begleithilfe für ältere und in der
Mobilität beeinträchtigte Menschen, die
für den Weg zum Arzt, zum Einkaufen,
zu einer kulturellen Veranstaltung oder
auch zum Spaziergang Unterstützung
benötigen.
ff Zu den Leistungsangeboten gehören
Begleitdienste, Rollstuhlschiebedienst,
Blindenführungen und
Treppentransporte.
Sonderfahrdienst (SFD) für Menschen
mit Behinderung
Mo + Di 9.00 – 15.00 Uhr,
Do 9.00 – 18.00 Uhr, Fr 9.00 – 13.00 Uhr
Kundencenter Landesamt für Gesundheit
und Soziales Berlin
Sächsische Str. 28, 10707 Berlin
Tel.: 9 02 29 64 33, Fax: 90 28 33 77
E-Mail: [email protected]
Berliner Mobilitätszentrale
„SFD-Berlin“
Kundentelefon zum SonderFahrDienst
Tel.: 9 02 29 64 33
Mo und Di 9.00 – 15.00 Uhr,
Do 9.00 – 18.00 Uhr, Fr 9.00 – 13.00 Uhr
„„ Fahrtenwünsche können mit Angabe der
Kundennummer von 7.00–17.00 Uhr
angemeldet werden unter:
Tel.: 26 10 23 00, Fax: 26 10 23 99
E-mail: [email protected]
„„ Sonderfahrdienst für Freizeitfahrten
„„ Zugangskriterium ist Merkzeichen
„T“ (Teilnahmeberechtigung
zum Sonderfahrdienst) im
Schwerbehindertenausweis
107
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
8.6 Medizinische Einrichtungen
Krankenhäuser mit
gerontopsychiatrischen
Funktionsbereichen
Charlottenburg-Wilmersdorf
Gerontopsychiatrische Tagesklinik
Modul Psychiatrie des Alterns,
Charité - Universitätsmedizin Berlin
Nussbaumallee 38, 14050 Berlin
Tel.: 84 45 - 83 10 (Gedächtnissprechstunde), 84 45 - 83 20 (Tagesklinik)
Ärztliche Leitung: OA Dr. med. Oliver Peters
Friedrich-von Bodelschwingh-Klinik
für Psychiatrie und Psychotherapie
Landhausstraße 33-35,10717 Berlin
Sekretariat: Frau Weber, Tel.: 54 72 79 01
Oberärztin: Dr. med. Regina Kross
ff Stationen
ff Institutsambulanz
ff Aufnahmeverpflichtung für Patienten
aus Wilmersdorf
Friedrichshain-Kreuzberg
Klinikum am Urban
Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie
und Psychosomatik – Station 14
Psychiatrie des höheren Lebensalters
Dieffenbachstraße 1, 10967 Berlin
108
Sekretariat: Tel.: 1 30 22 60 01
Fr. Ines Hagedorn,
[email protected]
Chefarzt: Prof. Dr. Andreas Bechdolf
ff Stationen
ff Tagesklinik
ff Institutsambulanz
ff Aufnahmeverpflichtung für Patienten
aus Friedrichshain-Kreuzberg
Lichtenberg
Evangelisches Krankenhaus Königin
Elisabeth Herzberge, Abteilung
Psychiatrie, Psychotherapie und
Psychosomatik
Herzbergstraße 79, 10365 Berlin
Tel.: 54 72-0 (Zentrale), 54 72–31 50
(Tagesklinik und Psychosomatik)
Sekretariat: Fr. Kerstin Herrmann
Tel.: 5472 4801, Fax: 5472 2913
E-Mail:
[email protected]
Chefarzt:
Prof. Dr. med. Albert Diefenbacher
ff Stationen
ff Gedächtnisambulanz
ff Institutsambulanz
ff Aufnahmeverpflichtung für Patienten
aus Lichtenberg/Hohenschönhausen
Adressen
Marzahn-Hellersdorf
Vivantes Klinikum Hellersdorf,
Wilhelm-Griesinger-Krankenhaus
Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und
Psychosomatik ( Gerontopsychiatrie)
Brebacher Weg 15, 12683 Berlin
Sekretariat: Evelyn Illgner,
Tel.: 1 30 18 35 60, Fax: 1 30 18 3562,
E-Mail: [email protected]
Chefarzt: Prof. Dr. Tilman Wetterling
ff Stationen
ff Tagesklinik
ff Institutsambulanz
ff Aufnahmeverpflichtung für Patienten
aus Marzahn/Hellersdorf
Mitte
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Charité– Universitätsmedizin Berlin,
Campus Charité Mitte
Charitéplatz 1, 10117 Berlin
Sekretariat: Tel.: 4 50 51 70 02,
Fax: 4 50 517 921
Filiz Celiker, Manuela Fehrmann
Klinikdirektor:
Prof. Dr. med. Andreas Heinz
ff Stationen
ff Tagesstation
Psychiatrische Universitätsklinik der
Charité im St. Hedwigskrankenhaus –
Gerontopsychiatrisches Zentrum
Große Hamburger Straße 5-11, 10115 Berlin
Gerontopsychiatrische Institutsambulanz:
Anmeldung unter Fr. Nancy Bock:
Tel.: 23 11 25 00
Sekretariat: Fr. Brigitte Butzek
Tel.: 23 11 29 04, Fax: 23 11 27 50
Chefarzt: Prof. Dr. med. Jürgen Galinat
ff Tagesklinik
ff Institutsambulanz
ff Gedächtnissprechstunde
ff Beratungsstelle für Seelische Gesundheit
im Alter (auch ohne Überweisungsschein
und auf Wunsch anonym)
ff Aufnahmeverpflichtung für Patienten
aus Wedding/Tiergarten/Mitte
Pankow
St. Joseph-Krankenhaus Weißensee,
Psychiatrische Abteilung
Gartenstraße 1-5, 13088 Berlin
Tel.: 9 27 90-0 (Zentrale)
Sekretariat: Ursula Rücker
Tel.: 92 79 00, Fax: 9 27 90 702
Ärztliche Leitung: Dr. med. Iris Hauth
ff Gerontopsychiatrische Sprechstunde
ff Gedächtnissprechstunde
ff Aufnahmeverpflichtung für Patienten
aus Pankow/ Prenzlauer Berg/
Weißensee
109
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Spandau
Vivantes Klinikum Spandau, Klinik
für Psychiatrie und Psychotherapie,
Psychosomatik – Memory-Clinic
Neue Bergstraße 6, 13585 Berlin
Sekretariat: Dagmar Ring,
Tel.: 1 30 13 30 01, Fax: 1 30 13 30 04
E-Mail: [email protected]
Chefarzt: Prof. Dr. Peter Bräuning
ff Stationen
ff Institutsambulanz
ff Aufnahmeverpflichtung für Patienten
aus Spandau
Steglitz-Zehlendorf
Kliniken im Theodor-Wenzel-Werk,
Abt. für Psychiatrie und Psychotherapie –
Gerontopsychiatrie
Potsdamer Chaussee 69, 14129 Berlin
Sekretariat: Sabine Praetz,
Tel.: 81 09 13 01, Fax: 81 09 13 02
E-Mail: [email protected]
Chefärztin: Dr. med. Barbara Roß
(Fachabteilung II)
ff Stationen
ff Institutsambulanz
ff Tagesklinik
ff Aufnahmeverpflichtung für Patienten
aus Steglitz-Zehlendorf
110
Tempelhof
Vivantes Wenckebach-Klinikum,
Abt. für Psychiatrie, Psychotherapie und
Psychosomatik – Gerontopsychiatrie
Wenckebachstr. 23, 12099 Berlin
Sekretariat: Fr. Lydia Will,
Tel.: 1 30 19 23 04, Tel.: 1 30 19 24 84
E-Mail: [email protected]
Chefarzt:
Dr. med. Dr. phil. Bruno Steinacher
ff Stationen
ff Institutsambulanz
ff Aufnahmeverpflichtung für Patienten
aus Tempelhof
Treptow-Köpenick
Alexianer Krankenhaus Hedwigshöhe,
Abt. für Psychiatrie, Psychotherapie,
Psychosomatik
Höhensteig 1, 12526 Berlin
Sekretariat: Mandy Köppen,
Tel.: 67 41 30 01, Fax: 67 41 30 02
Chefärztin:
Prof. Dr. med.habil.Vjera Holthoff-Detto
ff Stationen
ff Tagesklinik
ff Gerontopsychiatrische Institusambulanz
ff Aufnahmeverpflichtung für Patienten
aus Treptow-Köpenick
Adressen
Gedächtnissprechstunden
Für die Untersuchung in einer Gedächtnis- OA Dr. med. Torsten Kratz
sprechstunde ist eine ärztliche Überweisung E-Mail: [email protected]
durch den Haus- oder Nervenarzt notwendig. Tel.: 54 72 48 11
Terminvereinbarung unter:
Charlottenburg
Fr. Monika Birkholz, Tel.: 54 72 49 81
Mo bis Fr: 8.00 – 16.00 Uhr
Klinik und Hochschulambulanz
E-Mail: [email protected]
für Psychiatrie und Psychotherapie
Gerontopsychiatrie
Mitte
Charité Universitätsmedizin Berlin,
Campus Benjamin Franklin
Neuropsychiatrie Klinik für Psychiatrie
Nussbaumallee 38, 14050 Berlin
und Psychotherapie
Oberarzt: Dr. med. Oliver Peters,
Charité Universitätsmedizin Berlin, Campus
E-Mail: [email protected]
Charité Mitte
Charitéplatz 1, 10117 Berlin
Anmeldung: Tel.: 84 45 83 10
Mo bis Fr 9.00 – 14 Uhr (zur Terminabspra- Ansprechpartnerin:
che)
Dr. Katharina Nickchen; Dr. Klemmt
Tel.: 45 05 17 095,
Mo bis Fr. 8.30 – 16.00 Uhr
Friedrich von Bodelschwingh-Klinik
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Psychiatrische Universitätsklinik der
Landhausstraße 33-35, 10717 Berlin
Charité im St. Hedwigs-Krankenhaus
Ansprechpartnerin:
Große Hamburger Straße 5-11, 10155 Berlin
OA Dr. med. Regina Kross, Tel.: 54 72 79 03
Ansprechpartner:
Di & Do 10.00 – 13.00 Uhr
Priv.-Doz. Dr. med. Olaf Schulte-Herbrüggen
(zur Terminabsprache)
E-Mail: [email protected]
Mo bis Do 14.00 – 17.00 Uhr
Anmeldung unter Fr. Nancy Bock:
(Fr. Dr. Kross selbst am Telefon)
Tel.: 23 11 25 00,
Mo/Do/Fr 9.00 – 15.00 Uhr
Lichtenberg
Di/Mi 10.30 – 15.00 Uhr
Evangelisches Krankenhaus Königin
Elisabeth Herzberge
Abteilung Psychiatrie, Psychotherapie und
Psychosomatik – Gedächtnisambulanz
Herzbergstraße 79, 10365 Berlin
111
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Steglitz
Neurologische Poliklinik, Charité
Universitätsmedizin Berlin,
Campus Benjamin Franklin, Klinik für
Neurologie Charité, Spezialsprechstunde
Gedächtnisstörungen
Hindenburgdamm 30, 12203 Berlin
Dr. med. Andreas Lüschow
Telefon.: 4 50 56 06 06
E-Mail: [email protected]
Spandau
Vivantes Klinikum Spandau, Klinik
für Psychiatrie und Psychotherapie,
Psychosomatik – Memory-Clinic
Neue Bergstraße 6, 13585 Berlin
Ansprechpartner:
OA und Leiter der Gerontopsychiatrischen
Institutsambulanz Martin Voss
Tel.: 13 01 33 0 85
E-Mail: [email protected]
Psychiatrische Institutsambulanz – Terminvereinbarung: Tel.: 13 01 33 08 8
Mo/Di/Do/Fr 8.00 – 16.00 Uhr
Mi 10.00 – 18.00 Uhr
112
Tempelhof
Vivantes Wenckebach-Klinikum,
Abt. für Psychiatrie, Psychotherapie und
Psychosomatik – Gerontopsychiatrie Institutsambulanz
Wenckebachstr. 23, 12099 Berlin
Ansprechpartnerin: OA Dr. Uta Eichmann
E-Mail: [email protected]
Tel.: 13 01 92 54 9
Terminvereinbarung unter
Psychiatrischer Institutsambulanz:
Tel.: 19 24 81, Mo bis Fr 9.00 – 12.00 Uhr
Weißensee
St. Joseph-Krankenhaus Weißensee,
Zentrum für Seelische Gesundheit im Alter
Gartenstraße 1, 13088 Berlin
Ansprechpartner: Dr. Rene Köckemann
Tel.: 92 79 02 74
Fr. Konopka, Tel.: 92 79 03 22
Mo bis Fr 8.00 – 14.00 Uhr
Adressen
Wedding
Demenzdiagnostik bietet auch das Evangelische Geriatriezentrum an. Diese kann
ambulant oder teilstationär in der Tagesklinik durchgeführt werden. Für die Aufnahme
in die Tagesklinik benötigen Sie eine Einweisung des Hausarztes und eine Kostenübernahme der Krankenkasse. Das Angebot in
der Ambulanz richtet sich nur an Selbstzahler und Privatversicherte.
8.7
Evangelisches Geriatriezentrum
Berlin gGmbH
Gedächtnissprechstunde – Privatambulanz
für Gedächtnisstörungen
Reinickendorfer Str. 61, 13347 Berlin
Ansprechpartner: Dr. Gernot Lämmler
Tel.: 45 94 19 75
E-Mail: [email protected]
ff Die ambulante Untersuchung beinhaltet
eine umfassende medizinischpsychologische Untersuchung
ff Die Kosten werden von den privaten
Krankenversicherungen übernommen.
Mitglieder der gesetzlichen
Krankenversicherung müssen selbst
bezahlen
Niedergelassene Neurologen und Psychiater
Eine Suche nach einem gerontopsychiatrisch qualifizierten Facharzt ermöglicht
Ihnen die Internetseite des Vereins Berliner
Nervenärzte e.V. (VBN) www.berliner-nervenaerzte.de. Klicken Sie dazu auf das Feld
„Für Patienten“, dann „Facharzt-Suche“ und
geben Sie als Schwerpunkt „Demenz“ sowie
weitere Suchkriterien (z.B. Stadtteil) an.
Auskünfte zu Adressen von Berliner Ärzten
und Psychotherapeuten können Sie auch
beim telefonischen Gesundheitslotsendienst der Kassenärztlichen Vereinigung
Berlin unter Tel.: 31 0 03-2 22.
Ebenso ist eine Arztsuche auf den Internet­
seiten der Kassenärztlichen Vereinigung
Berlin www.kvberlin.de möglich.
Diese Übersicht stellt keine Empfehlungen
der Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. dar,
die demzufolge auch nicht für die Richtigkeit
und Vollständigkeit der Angaben garantieren kann. Verantwortlich für die Inhalte der
Internetseiten sind die jeweiligen Heraus­
geber.
113
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
8.8 Informationen für Notfälle
Polizeinotruf:
Tel.: 110
Rettungsdienst und Feuerwehr:
Tel.: 112
Ärztlicher Bereitschaftsdienst:
Tel.: 31 00 31
Der Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin bietet
ff kostenfreie telefonische Auskunft und Beratung, Auskunft über Erste-Hilfe-Stellen und
Krankenhäuser sowie über dienstbereite Arztpraxen
ff einen fahrenden ärztlichen Bereitschaftsdienst, rund um die Uhr im Einsatz, Versorgung
von Patienten, die wegen der Schwere ihrer Erkrankung kein Krankenhaus aufsuchen
können bzw. nachts, am Wochenende, an Feiertagen dringende medizinische Hilfe
benötigen
Häusliche Krankenpflege im Notfall:
Tel.: 11 61 17
ff Häusliche Krankenpflege kann im Notfall über den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst
verordnet und vermittelt werden.
Zahnärztlicher Notfalldienst
Tel.: 89 00 43 33
ff Unter dieser Nummer erfahren Sie, welche Zahnarztpraxis in der Nacht, am Wochenende
oder an Feiertagen geöffnet hat.
Giftnotruf:
Tel.: 19 240
ff Telefonische und ärztliche Hilfe in Vergiftungsfällen rund um die Uhr
Berliner Krisendienst:
Tel.: 390 63 -10, -20, -30, -40, -50, -60, -70, -80, -90
114
Veröffentlichungen der Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.
Apotheken- Notdienst (Internetlink)
www.akberlin.de
ff Hier finden Sie die aktuellen Notdienste der Berliner Apotheken.
Rollstuhlpannendienst
Tel.: 0177-8 33 57 73
www.rollstuhlpannendienst.de
ff Tag- und- Nacht- Service
ff 24 Stunden Notdienst
ff Notreparatur vor Ort nach dem Muster des ADAC
115
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
116
Literatur
9
Veröffentlichungen der
Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.
❙❙ Bücher
Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. / Matter, Ch., Matoff, N. (2009). „ich
habe Fulsheimer“ Angehörige und ihre Demenzkranken. Dölling
und Galitz Verlag. 15,- € zu beziehen über Alzheimer-Gesellschaft
Berlin e.V. , Tel: 030 / 89 09 43 57 oder per E-Mail
[email protected]
Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. / Fuhrmann, I., Gutzmann, H., Neumann,
E.-M. & Niemann-Mirmehdi, M. (2000). Abschied vom Ich – Stationen der Alzheimer-Krankheit. Herder Spectrum Verlag. (vergriffen)
❙❙ Orientierungshilfen
Band 1: Betreuung und Pflege demenziell erkrankter alter Menschen in
vollstationären Einrichtungen der Altenhilfe. Kriterien für die Erarbeitung eines Konzeptes. 1. Auflage 2005, 5,- b
❙❙ Ratgeber
Ratgeber zur Alzheimer-Krankheit und zu Hilfsangeboten in Berlin (Informationen und Adressen für Angehörige und professionelle Helfer),
überarbeitete Ausgabe 2014, kostenlos. Bei Bestellung bitte 1,45 b
in Briefmarken als Rückporto beifügen.
117
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
❙❙ Zeitschrift „Mitteilungen“
Die „Mitteilungen“ der Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. erscheinen
zweimal jährlich. Für Mitglieder ist die Zeitschrift kostenlos. Das Einzelheft kostet 2,- b inklusive Porto 3,45 b .
Demenzkranke in Wohngemeinschaften und Heimen
April 2005
Wohn- und Betreuungsformen für Demenzkranke
Dezember 2005
Alltag einer professionellen Pflegekraft –
April 2006
Möglichkeiten und Grenzen
Frontotemporale Demenzen aus Sicht der Fachleute
Dezember 2006
und der Angehörigen
Grenzen der Betreuung
April 2007
Lewy-Körper-Demenz und Berichte
Dezember 2007
vom Welt-Alzheimertag 2007
Ehrenamtliche in der Betreuung Demenzkranker
Mai 2008
Demenz und Migration
Dezember 2008
Wir sind 20!
August 2009
Beratung im Wandel
Dezember 2009
Allein lebende Demenzkranke
August 2010
Demenzkranke im Akutkrankenhaus Dezember 2010
Unterwegs in Berlin Juli 2011
Berlin – demenzfreundliche Stadt?
Dezember 2011
Informationen und Berichte –
Juli 2012
u.a. Technische Hilfsmittel für Demenzkranke
Freiräume schaffen –
Dezember 2012
Informationen und Berichte zum Welt-Alzheimertag
Wohngemeinschaften für Demenzkranke – Eine Alternative? August 2013
Demenz und Kreativität
Dezember 2013
118
Literatur
Bestellungen:
Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V., Friedrichstr. 236, 10969 Berlin.
Tel.: 89 09 43 57, Fax: 25 79 66 96, [email protected]
Die folgende Veröffentlichung steht auf unserer Internetseite www.alzheimer-berlin.de zum Herunterladen bereit:
Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V., Alzheimer-Angehörigen-Initiative e.V.
(Hrsg.) (2009). Die Häufigkeit von Demenzerkrankungen in Berlin.
119
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
120
Literatur
10Literatur
Die folgende Liste enthält eine Auswahl von Arbeiten zum Thema
Demenz. Für weitere Informationen können Sie sich gern an die Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. wenden.
❙❙ Demenzkranke verstehen, pflegen, betreuen
Alzheimer-Europe (Hrsg.):Handbuch der Betreuung und Pflege von Alzheimer-Patienten. Thieme- Verlag, 2. Auflage, Stuttgart 2005.
Buijssen, H.:Demenz und Alzheimer verstehen. Erleben, Hilfe, Pflege:
Ein praktischer Ratgeber.Beltz-Verlag 1. Auflage 2008.
Fischer-Börold, C.; Zettl, S.:Demenz, NDR Visite – Die Gesundheits­
bibliothek, Schlütersche Verlagsgesellschaft, 1. Auflage 2006.
Hallauer, J.F. (Hrsg.):Umgang mit Demenz. Der Leitfaden für die professionelle Pflege desorientierter Menschen, Behr´s Verlag 2006.
Hauser, U.:Wenn die Vergesslichkeit noch nicht vergessen ist – zur
­Situation Demenzkranker im frühen Stadium: Kuratorium Deutsche Altershilfe, Neuauflage 2009.
Mace, N.L. und Rabins, P.V.:Der 36-Stunden-Tag, Verlag Hans Huber 2012.
Matter, C. und Piechotta-Henze,G. Gudrun Piechotta-Henze (Hrsg.)
Doppelt verlassen? Menschen mit Migrationserfahrungen
und Demenz. Schriftenreihe der ASH.Berliner Beiträge zur
Bildung, Gesundheit und Sozialer Arbeit, Band 13. Berlin: Schibri
Verlag. 2012
Niefer, H. und Gust, J.:Demenz – Wissen – verstehen – begleiten,
Hirzel Verlag 2013.
121
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Stiftung Warentest:Demenz – Hilfe für Angehörige und Betroffene,
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen 4. Auflage 2012.
Tönnies, I.:Abschied zu Lebzeiten. Wie Angehörige mit Demenzkranken
leben, Balance Buch + Medien Verlag, 1. Auflage 2007.
Wojnar, J.:Die Welt der Demenzkranken. Leben im Augenblick,
Vincentz-Verlag, 1. Auflage 2007.
❙❙ Pflege, Pflegekonzepte
Archibald, C.:Menschen im Krankenhaus. Ein Lern- und Arbeitsbuch für
Pflegekräfte, Kuratorium Deutsche Altershilfe, 1. Auflage 2007.
Chapman, A.; Jackson, F. A.; McDonald, C.:Wenn Verhalten uns herausfordert…. Ein Leitfaden für Pflegekräfte zum Umgang mit Menschen mit Demenz, Demenz Support Stuttgart gGmbH, 1. Auflage
2004.
Kitwood T.:Demenz. Der personenzentrierte Ansatz im Umgang mit verwirrten Menschen, Verlag Hans Huber, 5. Auflage 2008.
Woods, B., Keady, J. und Seddon, D.:Angehörigenintegration, Beziehungszentrierte Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz,
Verlag Hans Huber, Reihe Altenpflege 2009.
❙❙ Medizinische Fachliteratur
Förstl, H.:Lehrbuch der Gerontopsychiatrie und –psychotherapie.
Grundlagen – Klinik - Therapie, Georg Thieme Verlag 2002.
Gutzmann, H.; Zank, S.:Demenzielle Erkrankungen, medizinische
und psychosoziale Interventionen, Kohlhammer Urban 2004.
Kastner, U.; Löbach,I.:Handbuch Demenz, Urban & Fischer 2007.
Mahlberg, R., Gutzmann, H.:Demenzerkrankungen erkennen, behandeln und versorgen, Deutscher Ärzte-Verlag 2009.
122
Literatur
❙❙ Ernährung
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie
und Frauen:Ratgeber für die richtige Ernährung bei Demenz, Ernst
Reinhardt Verlag 2. Auflage 2007, ISBN-10:3497019186.
Borker, S.:Nahrungsverweigerung in der Pflege, Verlag Hans Huber,
Bern/Göttingen 2002, ISBN 9783456836249.
Crawley, H.:Essen und Trinken bei Demenz, Kuratorium Deutsche Altershilfe, 2. Auflage 2008, ISBN 9783935299974.
❙❙ Beschäftigung, Training, Erinnern
Friese, Andrea:Sommerfrische, 28 Kurzaktivierungen im Sommer für
Menschen mit Demenz, Vincentz Network 2007.
Gatz, S.; Schäfer L.:Themenorientierte Gruppenarbeit mit Demenzkranken – 24 aktivierende Stundenprogramme, Beltz 2002.
Kiefer, B.; Rudert, B.:Der therapeutische Tischbesuch, TTB – die wertschätzende Kurzzeitaktivierung, Vincentz-Network 2007.
Schmidt-Hackenberg, U.:Wahrnehmen und Motivieren – Die 10-Minuten-Aktivierung für die Begleitung Hochbetagter, Vincentz 1996.
Trilling, A.; Bruce E.; Hodgson, S. und Schweitzer, P.:Erinnerungen
pflegen - Unterstützung und Entlastung für pflegende und Menschen mit Demenz, Vincentz-Verlag 2001.
❙❙ Spiele
„Damals“ – Memoryspiel zum Sich-Erinnern: Wehrfritz.
Gutensohn, S.:Sprichwörter - 400 farbige Karten, Vincentz-Verlag 2003,
ISBN 3878709269.
Fiedler, P.:„Sonnenuhr“, Vincentz-Verlag 2004.
123
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Fiedler, P.:„Waldspaziergang“, Vincentz-Verlag 2005, ISBN
3878704933.
Fotokiste zur Biografiearbeit mit dementen Menschen: Stabile Box mit
Begleitbuch. Vincentz-Verlag, ISBN 3878709250.
„Leitfaden zur Biografiearbeit“: Vincentz-Verlag 2003, ISBN
3878709250.
Yalniz Degilsiniz! – Du bist nicht allein! Erinnerungskarten mit türkischen Weisheiten für die Beschäftigung mit demenziell erkrankten
Menschen, Bezug:Arbeiterwohlfahrt Bezirk Westliches Westfalen
e.V., Kronenstraße 63-69, 44139 Dortmund, Tel.:0231/5483-214
❙❙ Wohnen und Pflegeheim
Held, C., Ermini-Fünfschilling, D.:Das demenzgerechte Heim. Lebensraumgestaltung, Betreuung und Pflege für Menschen mit leichter,
mittelschwerer und schwerer Alzheimerkrankheit, Karger Verlag
2004.
Kuhn, C.; Radzey, B.:Demenzwohngruppen einführen. Ein Praxisleitfaden für die Konzeption, Planung und Umsetzung, Demenz Support
Stuttgart, Zentrum für Informationstransfer 2005.
Leben wie ich bin – Selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit Demenz e.V.:Praxishandbuch „Es selbst in de Hand nehmen.“ Wie
Angehörige eine Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz
aufbauen und sich die Verantwortung mit einem ambulanten Pflegedienst teilen. Potsdam 2012, 112 Seiten 12 €
Bestellungen: Leben wie ich bin – Selbstbestimmtes Wohnen für
Menschen mit Demenz e.V., Stehensonstr. 24-26, 14482 Potsdam.
Email: [email protected], www.leben-wie-ich-bin.de
124
Literatur
❙❙ Erfahrungsberichte, Tagebücher und Prosa
Andersson, B.:Am Ende des Gedächtnisses gibt es eine andere Art zu
­leben. Brunnen Verlag 2007.
Anonymus:Wohin mit Vater? Ein Sohn verzweifelt am Pflegesystem.
S. Fischer Verlag 2007.
Bayley, J.:Elegie für Iris, dtv 2002.
Bernlef, J.:Bis es wieder hell ist. Nagel & Kimche Verlag 2007.
Braam, S.:„Ich habe Alzheimer“. Wie die Krankheit sich anfühlt. Beltz-Verlag, Neuauflage 2008.
Bryden, C.:Mein Tanz mit der Demenz. Trotzdem positiv leben. Huber
2011.
Degnaes, B.:Ein Jahr wie tausend Tage. Ein Leben mit Alzheimer, Walter
Verlag 2006.
Forster, M.:Ich glaube, ich fahre in die Highlands, Fischer Taschenbuchverlag 2006.
Geiger, A.:Der alte König in seinem Exil. Hanser Verlag 2011
Genova, L.:Mein Leben ohne gestern, Luebbe 2009.
Holst, H.-V.:Der Perfekte Plan. Diana Verlag 2010.
Hummel, K.:Gute Nacht, Liebster. Demenz. Ein berührender Bericht
über Liebe und Vergessen. Bastei Lübbe 2009. (Thema Frontotemporale Demenz)
Jens, T.:Demenz. Abschied von meinem Vater. Gütersloher Verlagshaus
2009.
Neumann, G.:Rettung aus Polen. Wie Pflege zu Hause tatsächlich
gelingt. Kreuz Verlag 2010
Offermans, C.:Warum ich meine demente Mutter belüge, Antje Kunstmann Verlag 2007.
Obermüller, K. (Hrsg):Es schneit in meinem Kopf. Erzählungen über
Alzheimer und Demenz, Nagel & Kimche 2006.
125
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Piechotta, G.(Hrsg):Das Vergessen erleben.Lebensgeschichten von
Menschen mit einer demenziellen Erkrankung. Mabus-Verlag 2011.
Pläcking, K.:Erste Wahl. Ein Zukunftsroman. Mabuse-Verlag 2011.
Rohra, H.:Aus dem Schatten treten. Warum ich mich für unsere Rechte
als Demenzbetroffene einsetze. Mabuse-Verlag 2011.
Scheib-Berten, A.:Bis dass der Tod uns scheidet? Alzheimer-Lieben.
Shaker Media 2011
Suter, M.:Small World, Diogenes 1999. (Kriminalroman)
Taylor, R.:Alzheimer und Ich. „Leben mit Dr. Alzheimer im Kopf“. Huber
2008.
Thimm, K.:Vatertage. Eine deutsche Geschichte. S. Fischer 2011.
Unbescheid, M.:Alzheimer. Das Erste-Hilfe-Buch, Gütersloher Verlagshaus 2009,
Zander-Schneider, G.:Sind Sie meine Tochter? Leben mit meiner alzheimerkranken Mutter, ro ro ro 2006.
Zimmermann, C.; Wißmann, P.:Auf dem Weg mit Alzheimer. Wie es sich
mit einer Demenz leben lässt. Mabuse-Verlag 2011.
Bücher für Kinder und Jugendliche
Abeele, van den, V.; Dubois, Claude, K.:Meine Oma hat Alzheimer (ab 5
Jahre), Brunnen-Verlag 2007.
Alzheimer Europe (Hrsg.):Liebe Oma (7-12 Jahre) zu beziehen über
Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V., 3. Auflage 2007.
Baltscheit, M.:Die Geschichte vom Fuchs, der den Verstand verlor (ab 5
Jahre), Berlin Verlag 2010, Deutscher Literaturpreis
Hula, S.:Oma kann sich nicht erinnern (ab 8 Jahre), Dachs-Verlag 2006.
Körner-Armbruster, A. M.:Oma Lenes langer Abschied (ab 5 Jahre),
Sommer-Wind-Verlag 2009.
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Literatur
Kuijer, G.:Ein himmlischer Platz (ab 10 Jahre), Verlag Friedrich Oetinger
2007.
Lambert, T., Henry, S.:Keine Macht für Al Tsoy Ma (ab 9 Jahre), Mabuse-Verlag 2013.
Langston, L.; Gardiner, L.:Omas Apelkuchen (3-5 Jahre), Friedrich Wittig
Verlag 2004.
Messina, L.:Opa ist … Opa! (ab 3 Jahre), Kinderbuchverlag Wolff 2005.
Mueller, D.:Herbst im Kopf, Meine Omi Anni hat Alzheimer (4-10 Jahre),
Annette Betz Verlag 2006.
Nilsson, U. Eriksson, E.:Als Oma seltsam wurde, (5-8 Jahre), Moritz
­Verlag 2008.
Park, B.:Skelly und Jake (10-16 Jahre), C. Bertelsmann Verlag 2003.
Vendel van de, E.:Was ich vergessen habe (6-12 Jahre), Carlsen Verlag
2004.
Vendel van de, E.; Godon, I.:Anna Maria Sofia und der kleine Wim
(ab 4 Jahre), Carlsen Verlag 2006.
❙❙ Filme und Videos
„An ihrer Seite“, (DVD) 2008, ASIN:B0014FDY0I, (Spielfilm).
„Iris“, (DVD) 2003, ASIN:B00008VDSI, (Spielfilm).
„Mein Vater“, (DVD) 2006, ASIN:B000E1NW5U, (kann über den WDR als
Mitschnitt auf Video käuflich erworben werden:www.wdr.de/tv/
home/sendemitschnitte/) (Spielfilm).
„Der Tag, der in der Handtasche verschwand“ (Video) 2001,(zu bestellen bei Marion Kainz, die den Film gedreht hat, Tel:0179/5024088,
der Film ist auch auf der DVD „An ihrer Seite“ als Bonusmaterial
enthalten) (Dokumentarfilm).
Weck, R. (Hrsg):„Einfach Alltag“ Personenzentrierte Pflege in der Praxis, (DVD) Demenz Support Stuttgart 2007, ISBN 9783938304822,
(Dokumentarfilm).
127
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Demenzielles Verhalten verstehen, Abschied von den Spielregeln unserer Kultur (DVD),Vincentz Network 2007, ISBN 9783866300385.
Der schleichende Verfall des Gehirns, Die Alzheimersche Krankheit,
Vincentz Network 2006, DVD ISBN 9783866300262, Video ISBN
9783866300255.
Erinnerungspflege mit demenziell Erkrankten (DVD),Vincentz Network
2007, ISBN 9783866300415.
Rosentreter, S.:Filme für Demenzkranke. „Ein Tag im Tierpark“ u. „Musik – gemeinsam singen!“. 2011.
Sieveking, David:Vergiss mein nicht, farbfilm Verleih GmbH (DVD) 2013,
ASIN BOOBD2NL1E
Ulmer, E.-M.:Interaktionen mit dementen Menschen (DVD), Schlütersche GmbH & Co KG 2005, ASIN 3899931513.
Veröffentlichungen der
Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V.
Schriftenreihe
Band 1:Leitfaden zur Pflegeversicherung. Antragstellung, Begutachtung,
Widerspruchsverfahren, Leistungen. 15. Auflage 2013, 200 Seiten,
6,00 €
Band 2:Ratgeber in rechtlichen und finanziellen Fragen für Angehörige
von Demenzkranken, ehrenamtliche und professionelle Helfer. 6.
Auflage 2010, 160 Seiten, 6,- b
Band 3:Stationäre Versorgung von Alzheimer-Patienten. Leitfaden für
den Umgang mit demenzkranken Menschen. 7. Auflage 2011, 196
Seiten, 6,- b €
Band 5:Ratgeber Häusliche Versorgung Demenzkranker. 3. Auflage
2010, 166 Seiten, 6,- b €
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Veröffentlichungen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V.
Tagungsreihe der Deutschen Alzheimer Gesellschaft
Band 6:“Demenz - eine Herausforderung für das 21. Jahrhundert. 100
Jahre Alzheimer-Krankheit“ Referate auf dem 22. Internationalen
Kongress von Alzheimer’s Disease International (12. - 14.10.2006,
Berlin), 544 Seiten, 10,- b €; als CD-ROM 6,- b €
Band 7:„Aktiv für Demenzkranke“ Referate auf dem 5. Kongress der
Deutschen Alzheimer Gesellschaft (9. – 11.10.2008, Erfurt), 512
Seiten, 10,- b € inkl. CD-ROM; nur CD-Rom:6,- b €
Band 8:„Gemeinschaft leben – Referate auf dem 6. Kongress der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, (7.-9.10.2010), 552 Seiten, 10,- b€
inkl. CD-Rom; nur CD-ROM 6,- b €
Band 9:„Zusammen leben – voneinander lernen“ Referate auf dem 7.
Kongress der Deutschen Alzheimer Gesellschaft
(18. – 20.10.2012, Hanau), 568 Seiten, inkl. CD-ROM
Praxisreihe der Deutschen Alzheimer Gesellschaft
Band 1:Betreuungsgruppen für Alzheimer-Kranke. Informationen
und Tipps zum Aufbau. 4. Auflage 2009, 76 Seiten, 4,- b €
Band 2:Alzheimer- Was kann ich tun? Erste Hilfe für Betroffene.
15. Auflage 2013, 32 Seiten, kostenlos. Bei Bestellung bitte
1,45 € b Rückporto beifügen
Band 3:Mit Musik Demenzkranke begleiten. Informationen und Tipps.
4. Auflage 2012, 64 Seiten, 4,- b €
Band 4:Helferinnen in der häuslichen Betreuung von Demenzkranken.
Aufbau und Arbeit von Helferinnenkreisen. 6. Auflage 2011,
60 Seiten, 4,- b €
Band 5:Leben mit Demenzkranken. Hilfen für schwierige Verhaltens­
weisen und Situationen im Alltag. 6. Auflage 2012, 64 Seiten, 4,- b
Band 6:Ernährung in der häuslichen Pflege Demenzkranker. 8. Auflage
2009, 72 Seiten, 4,- b €
129
Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Band 7:Gruppen für Angehörige von Demenzkranken. 2.Auflage 2006,
88 Seiten, 4,- b €
Band 8:Inkontinenz in der häuslichen Versorgung Demenzkranker. Informationen und Tipps bei Blasen- und Darmschwäche. 3. Auflage
2012, 72 Seiten, 4,- b €
Band 9:Prävention, Therapie und Rehabilitation für Demenzkranke.
2. Auflage 2009, 72 Seiten, 4,- b€
Band 10:Frontotemporale Demenz. Krankheitsbild, Rechtsfragen, Hilfen
für Angehörige. 2. Auflage 2010, 78 Seiten, 4,- b €
Band 11:Wenn die Großmutter demenzkrank ist. 2. Auflage 2011,
80 Seiten, 4,- b €
Band 12:Miteinander aktiv. Alltagsgestaltung und Beschäftigungen für
Menschen mit Demenz. 1. Auflage 2012, etwa 72 Seiten, 4,- b €
Band 13: Sicher und selbstbestimmt – Technische Hilfen für Menschen
mit Demenz, 1. Auflage 2012, 87 Seiten, 4 b
Band 14:Mit Demenz im Pflegeheim – Ratgeber für Angehörige von
­Menschen mit Demenz, 1. Auflage 2014, 96 Seiten, 4 b
Handbücher, CD-Roms, DVDs
„Hilfe beim Helfen“– Vorträge, Folien und Organisationshilfen der Schulungsreihe für Angehörige von Alzheimer-Kranken. CD-ROM,
4. Auflage 2013, 10,- b €
Demenz interaktiv. Informationen und Übungen für Angehörige und Betroffene CD-ROM, 2. Auflage 2009, 15,- b €
Allein leben mit Demenz. Herausforderung für Kommunen – Handbuch
zum Projekt. Schulungsmaterialien, Interviews und kurze Filme.
DVD, 2. Auflage 2011, 10,- b €
Leben mit Frontotemporaler Demenz – dreiteilige Dokumentation über
Menschen mit Frontotemporaler Demenz, Sprache:Holländisch
mit deutschen Untertiteln, DVD, 1. Auflage 2010, 15,- b €
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Veröffentlichungen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V.
Demenz – Praxishandbuch für den Unterricht. Ringordner mit DVD, 2.
Auflage 2011, 10,- b€
Menschen mit Demenz im Krankenhaus. Auf dem Weg zum demenz­
sensiblen Krankenhaus, Broschüre mit DVD, 1. Auflage 2013, 10,- b€
Sonstige Veröffentlichungen
Das Wichtigste über die Alzheimer-Krankheit – Ein kompakter Ratgeber.
23. Auflage 2013, 48 Seiten, kostenlos. Bei Bestellung bitte 1,45 b€
Rückporto beifügen.
Vergesst die Demenzkranken nicht! Forderungen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V., 3. Auflage 2010, 32 Seiten, kostenlos
Fotoband „Blaue und graue Tage“, Portraits von Demenzkranken und
ihren Angehörigen, 2006, 71 Seiten, 15,- b €
Das Buch der Erinnerungen. Buch mit Beiträgen verschiedener Prominenter zur Unterstützung der Arbeit der DAlzG, 88 Seiten, roter
Leineneinband, Format ca. 21,5 x 30 cm, 25,- b €
Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz am Lebensende. Herausgeber: Alzheimer Europe, Deutsche Alzheimer Gesellschaft, Schweizerische Alzheimervereinigung, 2009, 80 Seiten,
10,- b
Zeitschrift Alzheimer Info– Vierteljährlich erscheinende Mitgliederzeitschrift. Einzelversand an Nichtmitglieder für 3,- b €
Zu bestellen bei:
Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz,
Friedrichstraße 236, 10969 Berlin, Tel.: 259 37 95-0, Fax: 259 37 95-29
[email protected], www.deutsche-alzheimer.de
Oder:
Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V., Friedrichstr. 236, 10969 Berlin
Tel.: 89 09 43 57, Fax: 25 79 66 96
[email protected], www.alzheimer-berlin.de
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Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin
Notizen
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