HELFEN - Alzheimer Gesellschaft Berlin eV
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HELFEN - Alzheimer Gesellschaft Berlin eV
ALZHEIMER-GESELLSCHAFT BERLIN e.V. VERWIRRT Fotograf: W. Krolow HELFEN DEMENZKRANKEN Wir beraten Angehörige und informieren Fachleute ALZHEIMER-GESELLSCHAFT BERLIN e.V. Friedrichstr. 236, 3. Etage 10969 Berlin-Kreuzberg (U-Bahn Hallesches Tor) Di 14.00 – 18.00 Uhr Mi, Do 10.00 – 15.00 Uhr Tel.: 030 / 89 09 43 57 Fax: 030 / 25 79 66 96 ANGEBOTE: Beratung Selbsthilfegruppen Betreuungsgruppen Betreuungsbörse Tanzcafés Fortbildung Mitteilungen Literaturverleih Öffentlichkeitsarbeit BANKVERBINDUNG / SPENDENKONTO Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. Bank für Sozialwirtschaft IBAN: DE98 1002 0500 0003 2509 00 BIC: BFSW DE33 BER e-mail: [email protected] www.alzheimer-berlin.de RATGEBER zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Informationen und Adressen für Angehörige und Freunde, professionelle Helfer und Interessierte 13. aktualisierte Ausgabe 2014 RATGEBER zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Informationen und Adressen für Angehörige und Freunde, professionelle Helfer und Interessierte 13. aktualisierte Ausgabe 2014 Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Mit freundlicher Unterstützung der GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe im Land Berlin Herausgeberin und Copyright 2014: Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. Friedrichstr. 236, 10969 Berlin. E-Mail: [email protected] www.alzheimer-berlin.de Gesamtherstellung: Thomas Didier, Meta Druck, [email protected] Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird nicht übernommen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung. 2 Inhalt Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung5 2. Die Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. 7 3. Die Alzheimer-Krankheit und andere 4. demenzielle Erkrankungen 11 Pflegende Angehörige 17 5. Möglichkeiten und Angebote zur Entlastung 25 5.1 Überblick25 5.2 Beratung, Unterstützung und Netzwerke 26 5.3 Ämter und Behörden 28 5.4 Pflege und Betreuung 29 Hinweis für die Auswahl und Beurteilung eines Pflegedienstes 30 5.5 Medizinische Einrichtungen 42 Gründe für eine Krankenhausbehandlung von Demenzkranken43 6. Finanzielle und rechtliche Fragen 6.1 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) 6.2 Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) 6.3 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) 6.4 Sonstige Leistungen 6.5 Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Testament 47 47 48 58 61 63 3 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin 7. Sozial- und gesundheitspolitische Forderungen der Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. 77 8. Adressen83 8.1 8.1.1 8.1.2 8.2 8.3 8.4 8.5 8.6 8.7 8.8 Beratung und Unterstützung 83 Überbezirkliche Beratung 83 Beratung nach Bezirken 87 Angehörigengruppen in Berlin 97 Soziale Aktivitäten 101 Betreuung und Beschäftigung – zu Hause 106 Mobilitätsdienste107 Medizinische Einichtungen 108 Niedergelassene Neurologen und Psychiater 113 Informationen für Notfälle 114 9. Veröffentlichungen der Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. 117 10. Literatur121 4 Vorbemerkung 1 Vorbemerkung Die Alzheimer-Krankheit und andere Demenzerkrankungen sind eine große Herausforderung für alle, die als Angehörige, Fachkräfte, Ehrenamtliche oder Freunde und Nachbarn mit der Betreuung und Pflege der Erkrankten zu tun haben. Mit der steigenden Anzahl älterer Menschen wird auch die Zahl der Demenzkranken zunehmen. Zurzeit sind es in Berlin ca. 50.000. Die meisten werden zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Die Unterstützung pflegender und betreuender Angehöriger ist eines der Hauptanliegen der Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. (AGB). Mit diesem Ratgeber möchten wir pflegende Angehörige wie auch Mitarbeiter von Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialbereich über die vorhandenen Möglichkeiten institutioneller Beratung, Unterstützung und Betreuung sowie der Selbsthilfe in Berlin informieren. Auch wenn es in unserer Stadt eine beachtliche Zahl derartiger Einrichtungen gibt, so muss doch betont werden, dass die vorhandenen Angebote meist unzureichend sind und dringend ergänzt, erweitert und qualitativ verbessert werden müssen. Der Umgang mit Demenzkranken, die nicht mehr für sich selbst sprechen können, ist ein Gradmesser für die Humanität unserer Gesellschaft. Gegenüber der letzten Auflage enthält die Ausgabe 2014 erneut Änderungen und Aktualisierungen. Wegen der steigenden Zahl und der qualitativen Unterschiedlichkeit der Angebote im Pflegebereich sowie der ra- 5 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin schen Veränderungen solcher Informationen haben wir uns entschieden, auch diesmal ganz auf Adressen von einzelnen Pflegeeinrichtungen zu verzichten. Der Adressteil beschränkt sich deshalb auf Beratungsstellen und übergeordnete Angebote. Informationen zur Auswahl sowie Listen von Pflegeeinrichtungen erhalten Sie in der Geschäftsstelle der AGB. Wir danken allen, die durch Gespräche, Informationen und Hinweise zum Erscheinen dieses Ratgebers beigetragen haben. Dankbar sind wir allen, die unsere Arbeit durch den Beitritt in die Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. oder durch eine Spende unterstützen. Wir haben eine Zahlkarte beigelegt und senden auf Wunsch eine Spendenquittung zu. Weitere Informationen und Aktuelles zur Arbeit der Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. finden Sie auch auf unserer Internetseite www.alzheimer-berlin.de. Dezember 2013 Angelika Fuls 1. Vorsitzende 6 Die Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V 2 Die Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. Die Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. (AGB) wurde 1989 als gemeinnütziger Verein gemeinsam von pflegenden Angehörigen und Fachleuten aus dem medizinischen, psychologischen, pflegerischen und sozialarbeiterischen Bereich der Abteilung Gerontopsychiatrie der FU Berlin und des Max-Bürger-Krankenhauses gegründet. Anlass für diesen Zusammenschluss war der Wunsch, die mangelhafte Versorgung Demenzkranker und die Unterstützung ihrer Angehörigen zu verbessern. Das Vereinsprojekt Selbsthilfeinitiative zur Unterstützung von Angehörigen Demenzkranker wird durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin gefördert. Die vom Berliner Senat und den Pflegekassen nach § 45b SGB XI anerkannten und geförderten niedrigschwelligen Betreuungsangebote der Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V., „Betreuungsbörse“ und „Psychosoziale Treffpunkte für Menschen mit Gedächtnisstörungen plus Angehörigengruppen“ werden ebenfalls von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und durch die Landesverbände der Pflegekassen in Berlin gefördert. Die Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. ist Mitglied der Deutschen Alzheimer-Gesellschaft e.V. und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Mit der im Mai 1997 in Potsdam gegründeten Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.V. arbeiten wir eng zusammen. Die Beratung der Angehörigen von Demenzkranken ist ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit der AGB. Von besonderer Bedeutung sind die Förderung der Zusammenarbeit von Fachleuten und Laien und die Unterstützung von Selbsthilfeaktivitäten. Die AGB unterstützt und initiiert Selbsthilfegruppen von Angehörigen Demenzkranker. Für die Mitarbeiter von Sozialstationen, Heimen und Krankenhäusern werden Fortbildungen angeboten. Die AGB unterstützt ferner die 7 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin chaffung von geeigneten Tagesstätten, Nachtpflegeeinrichtungen und S Heimen und setzt sich für die Förderung wissenschaftlicher Forschung ein. Weitere Schwerpunkte sind die Information der Öffentlichkeit sowie der Kontakt zu gesundheitlichen und sozialen Einrichtungen und den Berliner Verwaltungen, um über die Krankheit aufzuklären und die Situation Demenzkranker und ihrer Angehörigen zu verbessern. Etwa zweimal jährlich organisiert die AGB ein Offenes Forum. Experten informieren zu einem Schwerpunktthema, gegebenenfalls auch kontrovers, der Schwerpunkt liegt auf der Beantwortung von Fragen und auf der Diskussion. Jedes Jahr zum Welt-Alzheimertag am 21.September veranstaltet die AGB eine Tagung für pflegende Angehörige, zu der auch Professionelle willkommen sind. Thematisch werden Aspekte des Umgangs mit Demenzkranken behandelt, und ein Ziel der Veranstaltung ist, den Austausch zwischen pflegenden Angehörigen und Professionellen zu fördern. Die zweimal jährlich erscheinende Zeitschrift „Mitteilungen“ bearbeitet gleichfalls jeweils ein Schwerpunktthema. Die „Mitteilungen“ enthalten zudem aktuelle Informationen über die Arbeit des Vereins. Mitglieder der AGB erhalten das Heft kostenlos. Als niedrigschwellige Angebote mit Anerkennung nach dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz bietet die AGB die „Betreuungsbörse“ und in Kooperation mit anderen Trägern die „Psychosozialen Treffpunkte plus Angehörigengruppen“ sowie mehrere Tanzcafés an. Die „Betreuungsbörse“ schult, vermittelt und supervidiert Betreuer/innen für eine stundenweise Betreuung zuhause. Im Rahmen des Projektes „Psychosoziale Treffpunkte plus Angehörigengruppen“ unternehmen Demenzkranke in einem frühen Stadium der Erkrankung einmal in der Woche etwas gemeinsam. Mit den Tanzcafés werden monatliche Tanzveranstaltungen für Demenzkranke und ihre Angehörigen angeboten. Die Arbeit des Vereins wird überwiegend ehrenamtlich geleistet. Neue Mitglieder sind herzlich willkommen! Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Einzelmitglieder und fördernde Mitglieder 35 €, ermäßigt 25 €. 8 Die Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V Dankbar sind wir für jede Form ehrenamtlicher Unterstützung und für Spenden. Bankverbindung / Spendenkonto Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. Bank für Sozialwirtschaft IBAN: DE98 1002 0500 0003 2509 00 BIC: BFSWDE33BER Unsere Angebote für Sie im Überblick: ❙❙ Psychosoziale Beratung für Angehörige, Betroffene und Interessierte (unabhängig, anonym, unverbindlich und kostenlos) ❙❙ Selbsthilfegruppen für Angehörige ❙❙ Unterstützung und Beratung neuer Initiativen ❙❙ Treffpunkte für Menschen mit Gedächtnisstörungen plus Angehörigengruppen ❙❙ Betreuungsbörse - von uns geschulte ehrenamtliche HelferInnen übernehmen gegen eine Aufwandsentschädigung stundenweise die Betreuung von Demenzkranken ❙❙ Tanzcafés für Demenzkranke und ihre Angehörigen ❙❙ Museumsbesuche für Demenzkranke ❙❙ Angehörigenschulungen ❙❙ Fachtagungen ❙❙ Offene Foren ❙❙ Herausgabe der Vereinszeitschrift „Mitteilungen“ ❙❙ Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit So erreichen Sie uns: Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. Friedrichstr. 236, 10969 Berlin (U-Bahn Hallesches Tor) Tel.: 030-89 09 43 57, Fax: 030-25 79 66 96 E-Mail: [email protected] www.alzheimer-berlin.de Bürozeiten: Di 14 – 18 Uhr; Mi und Do 10 – 15 Uhr Wir beraten Sie persönlich nach telefonischer Absprache. 9 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin 10 Die Alzheimer-Krankheit und andere demenzielle Erkrankungen 3 Die Alzheimer-Krankheit und andere demenzielle Erkrankungen Die Alzheimer-Krankheit, benannt nach dem Arzt Alois Alzheimer, der das Krankheitsbild 1906/7 erstmals beschrieb, gehört zur Gruppe der Demenzerkrankungen und ist deren häufigste Form. Neben der Alzheimer-Demenz (ca. 30-40% aller Demenzerkrankungen) gehören zu dieser Gruppe die in der Folge von vaskulären Ursachen (Durchblutungsstörungen) auftretenden Demenzen (ca. 30%), andere primär degenerative Demenzen wie die Lewy-Körper- und die frontotemporalen Demenzen (je ca. 10%), sowie seltenere sekundäre Demenzen mit unterschiedlichen Ursachen (ca. 10%). Demenzielle Erkrankungen bzw. Hirnleistungsstörungen gelten als Alterskrankheiten, da die Häufigkeit ihres Auftretens mit dem Lebensalter wächst. Vor dem 60. Lebensjahr treten sie sehr selten auf, bei den 60-70jährigen sind etwas mehr als 1% betroffen, bei den 80-84jährigen etwa 13% und bei den 90-94jährigen ca. 33%-40%. Demenzerkrankungen sind nicht lediglich das Problem einer Minderheit, sie betreffen insgesamt etwa 6% der Bevölkerung über 60 Jahre. Mit der in Deutschland in den nächsten Jahrzehnten zu erwartenden Zunahme des Bevölkerungsanteils älterer Menschen wird auch die Zahl der Demenzkranken absolut und im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung steigen. Zur Zeit sind in Berlin mehr als 40.000 Personen von mittelschweren und schweren demenziellen Erkrankungen betroffen, in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt mehr als 1 Million Personen. Typische Merkmale demenzieller Erkrankungen sind fortschreitende Beeinträchtigungen der Kompetenzen im Alltag, bei der Alzheimer-Demenz zunächst des Kurz- und später des Langzeitgedächtnisses sowie 11 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Probleme bei der räumlichen und zeitlichen Orientierung. Die Erkrankten wissen nicht, wo sie sind, finden sich an vertrauten Orten nicht zurecht, können Tageszeit und Datum nicht bestimmen. In späteren Phasen der Erkrankung geht auch die personelle Orientierung verloren - selbst enge Bezugspersonen werden nicht mehr erkannt - sowie das Wissen um die eigene Person und Biographie. Die Kranken leiden unter Denk-, Konzentrations- und Auffassungsstörungen, können Dinge nicht mehr benennen (Aphasie) oder werden unfähig, einfache Handlungen auszuführen (Apraxie). Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit treten häufig Harn- und Stuhlinkontinenz auf. Die Störungen führen zu immer größeren Schwierigkeiten bei der Gestaltung des Alltags, etwa beim Ankleiden, bei der Körperpflege, beim Essen und bei außerhäuslichen Aktivitäten. Die Kranken sind zunehmend auf fremde Hilfe angewiesen. Oft kommt es zu Veränderungen der Persönlichkeit, zu raschen Stimmungsschwankungen, übersteigertem Misstrauen, Aggressivität und Depressionen. Depressionen treten nicht nur auf, solange den Betroffenen ihre Krankheit noch bewusst ist. Auch wenn die Erkrankung geleugnet wird, leiden die Kranken darunter, vieles nicht mehr zu können, was früher selbstverständlich war. Die Ursachen der Alzheimerschen Krankheit und anderer primär degenerativer Demenzen sind bisher nicht geklärt, und so ist auch eine an den Ursachen ansetzende Therapie nicht möglich. Erblich sind demenzielle Erkrankungen nur in einer kleinen Minderheit der Fälle. International wird auf diesem Gebiet intensiv geforscht. Diese Forschungen haben wichtige Detailergebnisse erbracht, lassen aber nicht erwarten, dass in den nächsten Jahren eine ursächliche Therapie entwickelt wird. Als Therapieansatz für die nähere Zukunft am aussichtsreichsten sind immunologische Ansätze zur Verzögerung der Krankheitsprogredienz, die sogenannte „Impfung“, zu der aktuell klinische Studien durchgeführt werden. Obgleich die Heilung demenzieller Erkrankungen bisher nicht möglich ist, darf dies kein Grund zur Resignation sein. Rehabilitative Maßnahmen sind von größter Bedeutung, um die bei den Erkrankten noch vorhandenen Fähigkeiten zu erhalten und Abbauprozessen entgegenzuwirken. Sehr wichtig ist eine klare Diagnose, die nicht nur Defizite, sondern auch Kompetenzen nachweist. Die vorhandenen Kompetenzen gilt es in einem 12 Die Alzheimer-Krankheit und andere demenzielle Erkrankungen stabilisierenden sozialen Umfeld zu aktivieren. Auch wenn eine medikamentöse Behandlung demenzieller Erkrankungen nur begrenzt möglich ist, sollte ein entsprechender Versuch gemacht werden. Wichtig ist auch die Behandlung sogenannter Sekundärsymptome wie Erregungs- und Unruhezustände, Depressionen und wahnhafter sowie durch Halluzinationen verursachter Verhaltensauffälligkeiten. Wenn Anhaltspunkte für eine Demenz zu beobachten sind, ist eine sorgfältige Diagnose anzuraten. Dabei ist es wichtig, heilbare Demenzformen so früh wie möglich zu identifizieren und gezielt zu behandeln, auch wenn diese nur einen Anteil von etwa 5% aller Demenzerkrankungen ausmachen. Den an einer nicht heilbaren Demenz Erkrankten gibt eine frühe Diagnosestellung die Möglichkeit, selbst Vorsorge für ihre Zukunft zu treffen, und ihren Angehörigen Zeit, sich auf die Erkrankung einzustellen. Besonders im Frühstadium der Erkrankung ist schwer zu erkennen, ob es sich bei Gedächtnisproblemen um eine „normale“ Alterserscheinung handelt oder um eine Demenz. Mit dieser Unterscheidung beschäftigen sich die „Gedächtnissprechstunden“. Eine sorgfältige Diagnostik umfasst psychiatrische und psychologische, internistische und neurologische Untersuchungen, Labortests, eine Computertomographie, ein EKG und ein EEG. Je nach den Ergebnissen dieses Basisprogramms können weitere Untersuchungen erforderlich werden. Von besonderer Bedeutung sind immer das Gespräch mit den Erkrankten und ihren Angehörigen und die frühzeitige Beratung durch gerontopsychiatrisch erfahrene Sozialarbeiter und Psychologen unter Einbeziehung der jeweiligen individuellen Erfahrungen. 13 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Frontotemporale Demenz Das Krankheitsbild der Frontotemporalen Demenz (FTD) unterscheidet sich in seinen Auswirkungen und im Erscheinungsbild deutlich von der Alzheimer-Krankheit. Ein Teil der Probleme entsteht dadurch, dass frontotemporal Demenzkranke im Durchschnitt jünger, und damit bei Erkrankungsbeginn oft noch berufstätig sind, dass sie gleichfalls berufstätige Ehepartner und schulpflichtige oder heranwachsende Kinder haben, und dass bei jüngeren Menschen nicht so schnell an eine Demenz als Ursache von seltsamem Verhalten gedacht wird. Die Frontotemporale Demenz beginnt in der Regel mit Störungen des Sozialverhaltens. Regeln und soziale Normen werden vom Betroffenen vernachlässigt, das Verantwortungsgefühl geht verloren. Eine Krankheitseinsicht besteht dabei oft nicht. Dieses Verhalten stellt eine besondere Belastung für die Angehörigen und eine besondere Herausforderung für das psychosoziale und medizinische Versorgungssystem dar. Speziell auf die Bedürfnisse der Kranken und ihrer Familien abgestimmte Beratungsund Versorgungsstrukturen müssen erst noch etabliert werden. Seit 2010 bietet die Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. in Kooperation mit der Gedächtnissprechstunde und FTD-Ambulanz der Neuropsychia trie der Charité in Berlin eine offene Angehörigengruppe speziell für Ange hörige von Menschen mit einer frontotemporalen Demenz an. Informationen dazu erhalten Sie in der Geschäftsstelle der AGB. 14 Die Alzheimer-Krankheit und andere demenzielle Erkrankungen „Hab‘ ich auch schon Alzheimer?“ Ältere, aber auch jüngere Menschen klagen oft, dass sie „alles vergessen“ und machen sich Sorgen, „ob es vielleicht ein Alzheimer ist“. Zunächst sollte man sich klarmachen, dass eine gewisse Vergesslichkeit ganz normal ist, insbesondere bei Belastung, aber auch abhängig von der Tagesform. Auch Jugendliche vergessen eine Menge! Mit fortschreitendem Alter ist ein langsamer Abbau von Teilbereichen der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit verbunden. Erhöhte Aufmerksamkeit ist allerdings geboten, wenn jemand aufgrund von Gedächtnis- und Orientierungsproblemen im Alltag und im Beruf nicht mehr klarkommt, zunehmende Konzentrationsstörungen hat und sich vor allem in neuen Situationen immer schwerer zurechtfindet. Wer in ernsthafter Sorge ist, sollte mit einem fachkundigen Arzt sprechen und gegebenenfalls die Diagnosemöglichkeiten der bereits erwähnten „Gedächtnissprechstunde“ in Anspruch nehmen. Vergesslichkeit, die zu Beeinträchtigungen im Alltag führt, ist in keinem Alter normal! 15 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin 16 Pflegende Angehörige 4 Pflegende Angehörige Rund 70% der Demenzerkrankten werden zu Hause durch Angehörige versorgt und gepflegt. Die Personen, die dabei die Pflegeverantwortung übernehmen sind meist selbst nicht mehr ganz jung. Typischerweise wird die Pflege in der Familie meist durch eine Person – häufig vom Ehepartner oder der Tochter – übernommen. Dabei bedeutet die Betreuung und Pflege eines an Demenz erkrankten Familienmitgliedes eine sehr schwere Aufgabe, denn die Anforderungen an die pflegenden Angehörigen orientieren sich an der Ausprägung der Demenzsymptome und beinhalten weit mehr als die pflegerischen Verrichtungen. Die Pflege ist zeitintensiv und körperlich anstrengend. Sie erfordert von den Angehörigen eine psychische Anpassung an die Situation, also die Übernahme neuer sozialer Rollen, eine Auseinandersetzung mit den Persönlichkeitsveränderungen des demenzkranken Familienmitgliedes und bringt eine beträchtliche Einschränkung der sozialen Kontakte mit sich. Ehepartner leisten die Pflege und Betreuung in der Regel rund um die Uhr, dies schließt auch die nächtliche Versorgung mit ein. Im Verlauf der Demenz steigt der Betreuungsbedarf an und es wird eine zunehmende, häufig permanente Beaufsichtigung notwendig. Die Schaffung von Freiräumen ist für die Pflegenden oft schwierig und mit finanziellen Aufwendungen verbunden. Die eingeschränkten zeitlichen Ressourcen sind eine Ursache für soziale Ausgrenzung und sozialen Rückzug. Angehörige empfinden dieses Angebundensein als größte Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität, da sie nicht mehr frei über ihre Zeit entscheiden können und das Familien- und Erwerbsleben dadurch stark eingeschränkt wird. 17 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Besondere Anforderungen ergeben sich auch aus auffälligem Verhalten des Erkrankten - vor allem im mittleren Demenzstadium - wie beispielsweise Wahnideen nach Hause oder zur Arbeit zu müssen. Auch Halluzinationen, Umherwandern und Aggressivität können für die Angehörigen sehr belastend sein. Dass es sich dabei um Symptome der Krankheit handelt und nicht um mutwillige Verhaltensweisen ist für die Pflegenden oft schwer zu verstehen. Demenzielle Erkrankungen führen häufig zu einer weitgehenden Persönlichkeitsveränderung. Die Betroffenen leiden unter Ängsten und erklären sich ihre Gedächtnisprobleme oft wahnhaft, z.B. beschuldigen sie andere des Diebstahls, wenn sie Geld oder Gegenstände nicht wieder finden. Sie erkennen vertraute Personen nicht mehr oder glauben, mit ihren lange verstorbenen Eltern zusammenzuleben. Pflegende Angehörige müssen mit vielfältigen, oft extremen körperlichen, seelischen und finanziellen Belastungen fertig werden. Der hohe Zeit- und Kraftaufwand, besonders wenn ständige Anwesenheit erforderlich ist, führt häufig zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, zur Vernachlässigung eigener Interessen und zu Konflikten mit Partner und Familie. Pflegende haben oftmals das Gefühl, nur noch für andere da zu sein. Typisch sind die folgenden Belastungen und Konflikte: ❙❙ Um mehr Zeit für die Pflege zu haben fragen sich Erwerbstätige, ob sie ihre Berufstätigkeit einschränken oder aufgeben sollten. Dabei ist zu bedenken, dass die Aufgabe der Berufstätigkeit andere Probleme mit sich bringen kann: den Verlust einer interessanten Tätigkeit, soziale Isolierung, Verringerung des Einkommens und der künftigen Altersrente. ❙❙ Vielfach haben Angehörige Angst davor, selbst zu erkranken oder den Aufgaben nicht mehr gewachsen zu sein. Manchmal kommt es zu Konflikten innerhalb der eigenen Familie, die sich vernachlässigt fühlt, oder es gibt innerhalb der Verwandtschaft Streit darüber, wer für die Pflege des Kranken zuständig sei. 18 Pflegende Angehörige ❙❙ Wenn die Erkrankten allein leben, bedeutet dies für Angehörige oft ständige Angst und Unruhe: Wird die Mutter z.B. mit Herd und Zigaretten klarkommen? Wird sie die Wohnung verlassen und sich verlaufen oder irgendetwas „Verrücktes“ anstellen? Von dieser ständigen Sorge kommen Angehörige oft auch im Urlaub nicht los, wenn sie nicht sogar ein schlechtes Gewissen haben, überhaupt einmal Urlaub zu machen. Für die betreuenden Angehörigen ist die Situation auch deshalb so schwierig, weil keine Hoffnung auf eine Verbesserung des Zustands des Kranken besteht. Vielmehr ist mit einer ständigen Verschlechterung zu rechnen. Mit Kranken, die verwirrt sind und zu aggressivem oder unkontrolliertem Verhalten neigen, ist die Kommunikation sehr schwierig, die Pflegenden fühlen sich einsam und isoliert. Schwer zu ertragen ist oftmals, wenn sich die gewohnten Rollen umkehren: Die Eltern oder der Ehepartner werden infolge der Krankheit gewissermaßen zu „Kindern“, die pflegende Tochter z.B. muss elterliche Autorität übernehmen. Besonders wenn das persönliche Verhältnis schon vor der Erkrankung schwierig war, kann es zu Spannungen oder einer Entfremdung zwischen Kranken und Pflegenden kommen. Bleiben Sie nicht allein - Gesprächsgruppen können hilfreich sein Um mit all diesen Problemen und den häufig auftretenden Schuld- und Angstgefühlen besser umgehen zu können, haben sich Kurse und Gesprächsgruppen für pflegende Angehörige als sehr nützlich erwiesen. Hier gibt es die Möglichkeit, im gegenseitigen Austausch die Erfahrung zu machen, dass es anderen auch so geht und sie die gleichen Probleme haben. Auch helfen die Gruppentreffen dabei, zu erkennen, was überindividuell krankheitsbedingt und was am kranken Angehörigen individuell und einmalig ist und es im alltäglichen Umgang keine Patentlösungen gibt. 19 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Kann Gedächtnistraining eine Demenzerkrankung verhindern? Häufig ist in den letzten Jahren von „Gedächtnistraining“ oder auch „Gehirnjogging“ zu lesen. Entsprechende Kurse werden in Seniorenfreizeitstätten und Volkshochschulen angeboten. Diese Angebote sind sicherlich sinnvoll, um sich geistig fit zu halten, wenn andere Anregungen fehlen. Durch Gedächtnistraining kann eine Demenzerkrankung allerdings weder verhindert noch rückgängig gemacht werden. Für Demenzkranke stellen diese Kurse eine Überforderung dar und ihnen werden ihre krankheitsbedingten Verluste vor Augen geführt. Die Abnahme der Lern- und Konzentrationsfähigkeit ist ein Kennzeichen der Erkrankung. Daher bedarf es einer geistigen Aktivierung, die speziell auf die Fähigkeiten abgestimmt ist. Kräftezehrende Aufgabe Pflegende Angehörige erhalten häufig keinerlei Dank oder sonstige Anerkennung für ihre Bemühungen. Auch Familienmitglieder, die den Krankheitsprozess nur von fern erleben, haben manchmal unrealistisch hohe Erwartungen an die Pflegenden. Sie gebärden sich bei den seltenen Besuchen besserwisserisch, scheuen sich typischerweise aber davor, selbst mehr Verantwortung zu übernehmen. Die daraus resultierenden Spannungen zwischen Geschwistern etwa können die psychische Gesundheit des Pflegenden weiter untergraben. Die Pflege und Betreuung von demenzkranken Angehörigen ist eine kräftezehrende Aufgabe und führt sehr oft zu einschneidenden Veränderungen. Damit Pflegende nicht bald selbst krank oder pflegebedürftig werden, sollten sie bereit sein, private und professionelle Unterstützung anzunehmen - auch wenn dies zunächst schwer fällt. Allgemeingültige Ratschläge helfen nicht weiter, denn die Situation jedes demenziell Erkrankten und seiner Angehörigen ist unterschiedlich. 20 Pflegende Angehörige Hier sei die Schwere der Erkrankung genannt und die psychische Verfassung des Patienten. Daneben haben die Familienverhältnisse, die Wohnund Einkommenssituation von Patient und Angehörigen sowie das Ausmaß der Unterstützung für die Hauptpflegeperson durch Familie, Freunde, Nachbarn und andere einen Einfluss auf den Unterstützungsbedarf. So verschieden die Situationen sein können, in jedem Fall gilt es zu überlegen: ❙❙ Soll der Kranke zu Hause gepflegt werden oder in einer Einrichtung? Was ist für alle Beteiligten am besten? ❙❙ Kann die Hauptpflegeperson durch andere Angehörige, Freunde, Bekannte und Nachbarn unterstützt werden? Sollte professionelle Unterstützung gesucht werden? Könnte die Hilfe einer Sozialstation oder der Besuch einer Tagesstätte hilfreich sein? ❙❙ Ist absehbar, dass die häusliche Pflege nicht mehr geleistet werden kann und ein Heimplatz erforderlich ist? Manchmal wird abwertend von „Abschieben“ in ein Heim gesprochen, doch oft ist die Pflege in einer geeigneten Einrichtung eine für alle sinnvolle Lösung. ❙❙ Wie ist es mit der Finanzierung bzw. der Übernahme der Kosten durch die Kostenträger? Welche finanziellen Entlastungen können in Anspruch genommen werden? Pflegende Angehörige dürfen sich selbst nicht vergessen! Die Pflege von Demenzkranken durch Angehörige wird in unserer Gesellschaft immer noch viel zu wenig anerkannt. Es ist eine schwere Arbeit – anstrengender als manche berufliche Tätigkeit. Pflegende Angehörige brauchen Entlastung, freie Stunden und Tage. Sie brauchen Erholung und Aussprache mit anderen Menschen. An sich selbst zu denken ist kein Egoismus, sondern notwendig für das eigene Wohlergehen und damit auch positiv für die Fortführung der Pflege. 21 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Verständnis im Pflegealltag Die Erkrankung führt dazu, dass die alltagspraktischen und sozialen Kompetenzen allmählich abnehmen. Der Alltag wird dadurch schwieriger. Das Zusammensein kann jedoch durch einen verständnisvollen Umgang mit dem Erkrankten erheblich erleichtert werden. Hinweise zum alltäglichen Umgang mit Demenzkranken Die verbliebenen Fähigkeiten sollen unterstützt und verlernte Alltagstätigkeiten möglichst wieder aufgebaut werden. Gerade das Ausführen alltäglicher Verrichtungen wie Waschen, Kleiden, Essen, Trinken, zur Toilette gehen usw. sind ein unbedingt notwendiges „Training“, das oftmals sehr viel Geduld erfordert. Wird den Kranken alles abgenommen, so werden Verhaltensdefizite gefördert, das Selbstwertgefühl geschwächt und die Betreuenden überfordern sich auf Dauer selbst. Sinnvoll ist die Aktivierung durch Spiele und Musik oder der Versuch, die Erinnerung durch alte Fotos anzuregen. Positiv kann sich auch der Umgang mit Haustieren auswirken. Weitere Informationen zum Umgang werden in den „Mitteilungen“ der Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. und in der aufgeführten Literatur genannt. Stets ist das eingeschränkte Verständnis der Erkrankten zu berücksichtigen. Es gilt, klar und deutlich, möglichst unkompliziert zu sprechen, jeweils nur eine Anweisung zu geben und diese gegebenenfalls zu wiederholen. Förderlich ist eine ruhige Atmosphäre mit möglichst wenigen Ablenkungen. Ständiges Appellieren an die geistigen Fähigkeiten der Erkrankten („Das habe ich nun zwanzig Mal erklärt, jetzt musst Du es doch endlich verstehen!“) ist nicht förderlich und führt zu Verstimmungen. Stattdessen sollte jede Gelegenheit genutzt werden, miteinander zu lachen. Das entlastet nicht nur den Pflegenden sondern tut auch den Kranken gut. 22 Pflegende Angehörige Je stärker das sprachliche Verständnis gestört ist, desto wichtiger sind Gestik, Mimik und körperlicher Kontakt. Positive Zuwendung, Freundlichkeit, Lob und körperliche Nähe vermitteln den Erkrankten ein Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit und erhöhen das Wohlbefinden. Um Unfälle zu vermeiden und die Pflege zu erleichtern kann eine Umgestaltung von Wohnung und Bad sinnvoll sein. Mitarbeiter der Sozialstationen, der Pflegestützpunkte und anderer beratender Stellen informieren Sie über technische Einzelheiten und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten. 23 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin 24 Möglichkeiten und Angebote zur Entlastung 5 Möglichkeiten und Angebote zur Entlastung In Berlin gibt es eine Vielzahl von Einrichtungen, in denen Demenzkranke betreut werden und pflegende Angehörige Beratung und Unterstützung finden können. Im folgenden Überblick listen wir für Sie zunächst die verschiedenen Einrichtungstypen auf um Sie Ihnen anschließend allgemein vorzustellen. Der am Ende des Ratgebers folgende Adressteil enthält die wesentlichen Einrichtungen, die Beratung, spezialisierte Diagnostik oder medizinische Behandlung anbieten. 5.1Überblick Beratung, Unterstützung und Netzwerke Selbsthilfe-Kontakt- und Informationsstellen Angehörigen- und Selbsthilfegruppen Pflegestützpunkte Berliner Krisendienst Netzwerke Ämter und Behörden Sozialpsychiatrische Dienste Betreuungsvereine Versorgungsamt 25 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Unterstützungsdienste in Pflege und Betreuung Ambulante Pflegedienste Mobilitätshilfedienste Essensdienste Haus- Notrufsysteme Betreuung und Pflege Niedrigschwellige Betreuungsangebote Gerontopsychiatrische Tagesstätten Kurzzeitpflegeeinrichtungen Wohngemeinschaften Pflegeheime Medizinische Versorgung Niedergelassene Ärzte Krankenhäuser Gerontopsychiatrische Tageskliniken Krankenhausambulanzen – Gerontopsychiatrische Institutsambulanzen Gedächtnissprechstunden 5.2 Beratung, Unterstützung und Netzwerke Die Mitarbeiter in Beratungsstellen beraten Sie informell, kostenlos und auf Wunsch anonym. Ihr Anliegen wird vertraulich behandelt. Selbsthilfe-Kontakt- und Informationsstellen geben Ihnen Informationen über das vorhandene Angebot an Gesprächs- und Selbsthilfegruppen in Berlin. Den Gesprächs- und Selbsthilfegruppen für Angehörige von Demenzkranken fällt eine besondere Bedeutung zu. Denn hier können sich pflegende Angehörige untereinander austauschen, dabei wertvolle Tipps erhalten und die Erfahrung machen, nicht allein zu sein. 26 Möglichkeiten und Angebote zur Entlastung Die Pflegestützpunkte Berlin sind wohnortnahe Beratungsstellen. Hier erhalten Sie kostenlos und umfassend Informationen und Beratung zu allen Fragen rund um die Themen Pflege, Rehabilitation, soziale Teilhabe, Wohnformen etc. Darüber hinaus koordinieren Pflegestützpunkte die für die Versorgung und Betreuung im Einzelfall in Frage kommenden Angebote und unterstützen Sie bei deren Inanspruchnahme. Die Pflegestützpunkte stehen unter gemeinsamer Trägerschaft aller Pflege- und Krankenkassen und des Landes Berlin. Die ehemaligen Koordinierungsstellen Rund ums Alter sind in das Netz der Pflegestützpunkte integriert. Der Berliner Krisendienst bietet an verschiedenen Standorten telefonische und persönliche Beratung für Menschen in akuten Krisensituationen an. Er gibt Auskünfte oder leistet – auf Wunsch anonym – professionelle Hilfe. In dringenden Fällen führen die Mitarbeiter Hausbesuche durch. Initiiert von der bundesweiten „Aktion Demenz“ und mit Unterstützung der Robert Bosch Stiftung haben sich in den letzten Jahren zahlreiche Berliner Bezirke als Demenzfreundliche Kommunen zum Thema Alter und Demenz in unserer Gesellschaft positioniert. Das Ziel der Demenzfreundlichen Kommunen ist es, dass demenzerkrankte Menschen als natürlich zur Kommune zugehörig mehr Aufmerksamkeit und Verständnis erhalten sollen und es gelingt, das Thema Demenz weiter aus der Tabuzone heraustreten zu lassen. In den Demenzfreundlichen Kommunen finden verschiedenste Veranstaltungen für Bürger statt und der Versorgung von demenzerkrankten Menschen im Bezirk wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Zu Angeboten und Ansprechpartnern in Ihrem Bezirk geben wir Ihnen gerne Auskunft. 27 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin 5.3 Ämter und Behörden Beratung und Unterstützung gehören auch zu den Aufgaben der Ämter und Behörden. Die Schwelle zur Inanspruchnahme amtlicher Hilfe liegt allerdings meistens wesentlich höher. Die Sozialpsychiatrischen Dienste gehören zu den Gesundheitsabteilungen der jeweiligen Bezirksämter und haben amtsärztliche Funktion. Sie sind für Beratung, Vermittlung, Begutachtung sowie für Unterbringungen nach dem Gesetz für psychisch Kranke („Zwangseinweisungen“) zuständig, führen selber aber keine Behandlung durch. Die Betreuungsgerichte, Abteilungen der Amtsgerichte in den jeweiligen Amtsgerichtsbezirken, sind u. a. für die Bestellung von rechtlichen Betreuern und die Genehmigung von Zwangsmaßnahmen im Rahmen des Betreuungsrechts zuständig. Sie kontrollieren die Tätigkeit der rechtlichen Betreuer, überprüfen beispielsweise die finanziellen Angelegenheiten des Betreuten anhand einer genauen Rechnungslegung des rechtlichen Betreuers. Wichtige Entscheidungen des rechtlichen Betreuers für den Betreuten sind genehmigungspflichtig. Die Betreuungsgerichte bei den Berliner Amtsgerichten entscheiden auf einen Antrag durch den Betroffenen selbst oder auf Anregung von beispielsweise Angehörigen oder behandelnden Ärzten oder Nachbarn, ob eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird, wer die rechtliche Betreuung übernimmt und für welche Aufgabenkreise die rechtliche Betreuung eingerichtet wird. Auch über den Zeitraum der rechtlichen Betreuung entscheidet das Betreuungsgericht. Die anerkannten Betreuungsvereine stehen Ihnen beratend und unterstützend zu Fragen der rechtlichen Betreuung zur Seite (die Adressen finden Sie im Serviceteil). Das Versorgungsamt entscheidet auf Antrag über den Schwerbehindertenstatus und die damit verbundenen Sozialleistungen. 28 Möglichkeiten und Angebote zur Entlastung 5.4 Pflege und Betreuung Ambulante Pflegedienste Eine vertraute Umgebung ist besonders für Demenzkranke wichtig. Um ein möglichst selbstständiges Leben in der vertrauten häuslichen Umgebung führen zu können, spielen die gesundheits- und sozialpflegerischen Dienste der ambulanten Pflegestationen eine bedeutende Rolle. Sie leisten einen oft unverzichtbaren Beitrag dazu, dass die Erkrankten weiterhin zu Hause leben können. Durch die Durchführung medizinisch notwendiger Behandlung und Pflege zu Hause können Krankenhausaufenthalte vermieden oder verkürzt werden. Die Unterstützung der ambulanten Pflegedienste ermöglicht in vielen Fällen eine zeitweilige, aufgabenorientierte Entlastung der pflegenden Angehörigen. Das Netz der Pflegedienste in Berlin ist relativ dicht. Die häusliche Krankenpflege, auch Behandlungspflege genannt, wird von examinierten Pflegefachkräften durchführt. Grundlage hierfür ist eine ärztliche Verordnung. Hierdurch kann ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden. Die Kosten dafür werden von der Krankenkasse übernommen. In Verbindung mit der Behandlungspflege kann der Arzt auch Hilfe bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen verordnen. „Hauspflege“ („häusliche Pflege“) umfasst Hilfen im Haushalt sowie Grundpflege (Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Hilfe bei der Mobilität) und ermöglicht auch bei Pflegebedürftigkeit den Verbleib im eigenen Haushalt. Kostenträger ist in erster Linie die Pflegekasse. Alle Pflegedienste betreuen auch demenzkranke Patienten. Einige beschäftigen eigens dafür Fachkräfte mit gerontopsychiatrischen Zusatzqualifikationen oder setzen Hauspflegekräfte ein, die eine gerontopsychiatrische Fortbildung absolviert haben. Manche ambulanten Pflegedienste haben spezielle Angebote für demenziell Erkrankte und deren Angehörige. Dabei handelt es sich um Gruppenbetreuungen für Patienten sowie um Gesprächsgruppen und Kurse für pflegende Angehörige. Detaillierte Informationen über die Arbeit der ambulanten Pflegedienste sowie Kon- 29 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin taktadressen sind bei der Alzheimer-Gesellschaft Berlin, den Wohlfahrtsverbänden, den Kranken- und Pflegekassen und den Bezirksämtern erhältlich. Hinweise für die Auswahl und Beurteilung eines Pflegedienstes Pflegebedürftige und Angehörige können ihren Pflegedienst frei wählen. Dies umfasst das Recht, bei Unzufriedenheit den Dienst zu wechseln. Vor einer ersten Kontaktaufnahme mit einem Pflegedienst, ist es hilfreich zu überlegen, was Sie in Erfahrung bringen möchten. Um sich einen ersten Eindruck über einen Pflegedienst zu verschaffen, ist es sinnvoll insbesondere folgende Punkte ansprechen: ❙❙ Hat der Pflegedienst einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse, der Krankenkasse und mit dem Sozialhilfeträger abgeschlossen? ❙❙ Bietet der Dienst alle Leistungen an, die Sie benötigen oder kann er diese über Kooperationspartner vermitteln? ❙❙ Wird ein Pflegevertrag (Kundenvertrag) zwischen dem Pflegedienst und Ihnen abgeschlossen? Wie konkret ist dieser Vertrag? Z. B. zur Vergütung, zu eigenen Kostenanteilen, zu Leistungen inklusive Einsatzzeiten? Wie kann der Vertrag gekündigt werden? ❙❙ Werden Ihre Wünsche und Anforderungen in Bezug auf die Einsatzzeiten berücksichtigt? ❙❙ Nahm man sich bei der ersten Kontaktaufnahme ausreichend Zeit für die Beantwortung Ihrer Fragen? 30 Möglichkeiten und Angebote zur Entlastung Um die Qualität der Dienstleistungen besser einschätzen zu können, sollten Sie sich zusätzlich folgende Fragen stellen: ❙❙ Wird mit den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen gemeinsam ein Plan aufgestellt? Können Sie aktiv mitentscheiden oder besteht eher das Gefühl, dass über Ihren Kopf hinweg entschieden wird? ❙❙ Ist Ihnen jederzeit ein Einblick in die schriftliche Pflegedokumentation gestattet? Wird diese korrekt geführt? Werden in der Dokumentation auch die individuellen Pflegeziele benannt? ❙❙ Werden Sie rechtzeitig über einen Personalwechsel informiert? Ist bei Personalwechsel eine reibungslose Weiterarbeit gewährleistet? Kann eine weitgehende Kontinuität gewährleistet werden oder gibt es häufigen Personalwechsel? ❙❙ Hält das Personal die abgesprochenen Zeiten ein? ❙❙ Werden qualifizierte Pflegekräfte eingesetzt oder werden überwiegend ungelernte Hilfskräfte beschäftigt. Werden die Hilfskräfte ausreichend von Fachkräften angeleitet? ❙❙ Können Sie den Pflegedienst auch außerhalb der offiziellen Bürozeiten erreichen? ❙❙ Berät Ihr Pflegedienst Sie ausreichend über entsprechende Möglichkeiten und vermittelt Ihnen andere Anbieter sollten Sie Dienstleistungen wünschen oder benötigen, die über das Angebot des Pflegedienstes hinausgehen? Häusliche Krankenpflege im Notfall Häusliche Krankenpflege kann im Notfall auch über den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst verordnet und vermittelt werden (Tel.: 116-117). 31 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Berliner Mobilitätshilfedienste In Berlin gibt es zurzeit 13 Mobilitätshilfedienste, die in allen Berliner Bezirken Begleit- und Schiebehilfe für ältere und auf Unterstützung außerhalb der Wohnung angewiesene Menschen anbieten. Die Begleitung zum Arzt, zum Einkaufen, zu einer kulturellen Veranstaltung oder auch zum Spaziergang zählen zu den Aufgaben der Mobilitätshilfedienste. Auskunft über die Adressen und Träger der Mobilitätshilfedienste erhalten Sie über den VdK Sozialverband Berlin-Brandenburg e.V. Tel. 86 49 10 – 18 oder im Internet unter: http://www.berliner-mobilitaetshilfedienste.de/ Essensdienste Neben den stationären Mittagstischen, die z. T. von Seniorenfreizeitstätten und Pflegeheimen angeboten werden, gibt es den so genannten „Fahrbaren Mittagstisch“ für diejenigen, die ihre Wohnung nicht mehr regelmäßig verlassen und sich warme Mahlzeiten nicht selbstständig zubereiten können. Diese Dienste bringen entweder täglich ein warmes Menü ins Haus oder sie liefern Tiefkühlkost, welche selbst gewärmt wird. Nähere Informationen sind bei Sozialstationen und Bezirksämtern erhältlich. Haus-Notrufsysteme Für Kranke, die allein in ihrer Wohnung leben, kann der Anschluss an ein Haus-Notrufsystem sinnvoll sein. Wenn plötzlich Hilfe erforderlich ist, kann auf Tastendruck eine Leitstelle verständigt werden, die dann für die notwendige Hilfe sorgt. Die Gebühren werden auf Antrag teilweise von der Pflegekasse übernommen. Liegt eine Pflegeeinstufung vor, kann die Pflegekasse auf Antrag und nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst einen Zuschuss für die Anschlussgebühr in Höhe von 10,49 € sowie 18,36 € für die monatlich anfallenden Gebühren gewähren. Die restlichen Kosten müssen die Pflegebedürftigen selbst aufbringen. Bei niedrigem Einkommen kann auch das Sozialamt bezuschussen. Da die Preise der einzelnen Hausnotruf-Anbieter unterschiedlich hoch ausfallen, empfehlen sich im Vorfeld ein Kostenvergleich und eine Kostenklärung mit der Pflegekasse. 32 Möglichkeiten und Angebote zur Entlastung Niedrigschwellige Betreuungsangebote Unter dem Begriff niedrigschwellige Betreuungsangebote sind Angebote zu verstehen, bei denen geschulte Helferinnen und Helfer die Betreuung von Demenzkranken mit einem erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung übernehmen. Dies kann in Gruppen oder im häuslichen Bereich erfolgen. Zu solchen Betreuungsangeboten zählen: ❙❙ Betreuungsgruppen für Demenzkranke ❙❙ Helferinnenkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich bzw. familienentlastende Dienste Demenzkranken, bei denen der Medizinische Dienst der Krankenkasse einen erheblichen allgemeinen Betreuungs- und Beaufsichtigungsbedarf nach § 45a/b SGBXI festgestellt hat, kann ein zweckgebundener monatlicher Betrag von bis zu 100,- €€ bzw. bis zu 200,- €€ gewährt werden. Eine Pflegestufe ist für den Erhalt dieser Leistungen nicht notwendig. Die Kosten für die Betreuung müssen vom Pflegebedürftigen verauslagt werden und werden nach Rechnungslegung von der Pflegekasse erstattet. Die 100,- € €bzw. 200,- €€ können auch für ungedeckte Kosten bei der Nutzung von Tagespflege, Kurzzeitpflege sowie der allgemeinen Betreuung und Beaufsichtigung durch Pflegedienste verwendet werden. Gerontopsychiatrische Tagesstätten Die Tagespflege dient der Aktivierung und Rehabilitation durch therapeutische und pflegerische Angebote sowie durch soziale Einbindung und einen strukturierten Tagesablauf. Der Besuch einer Tagesstätte wirkt sich in der Regel positiv auf das Wohlbefinden der Kranken aus und entlastet gleichzeitig die pflegenden Angehörigen. Tagespflegeeinrichtungen bieten Betreuung und Pflege zumeist wochentags von morgens bis nachmittags an; einige Tagesstätten haben inzwischen auch eine siebentägige Öffnung. In der Regel wird vor der Aufnahme in eine Tagesstätte mindestens ein Probetag vereinbart. Wenn die Betreffenden die Tagesstätte nicht selbstständig aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, einen Fahr- 33 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin und Begleitdienst in Anspruch zu nehmen. Die Nutzung der Tagesstätte wird individuell vereinbart, zwischen einem und sieben Tagen in der Woche. Seit der Einführung des Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetzes ist es in einigen Einrichtungen möglich, auch nur einzelne Tage im Monat zu vereinbaren. In der übrigen Zeit werden die Betroffenen in der eigenen Wohnung von Angehörigen betreut oder nehmen Sozialstationen in Anspruch. In den meisten Berliner Bezirken gibt es mittlerweile eine Tagesstätte. Einige haben jedoch eher einen geriatrischen Schwerpunkt und kommen mit herausfordernden Verhaltensweisen Demenzkranker nicht zurecht. Um vor einer regulären Aufnahme zu klären, ob Tagesstätte und Patient zueinander passen, sollte der Probetag unbedingt wahrgenommen werden. Kurzzeitpflegeeinrichtungen Kurzzeitpflege ist eine zeitlich befristete stationäre Rund-um-die-Uhr-Betreuung von Kranken, die sonst von Angehörigen zu Hause gepflegt werden. Kurzzeitpflege wird mittlerweile von vielen Heimen angeboten. Das Ziel einer Kurzzeitpflege ist es, Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen sowie eine Nachsorge nach stationärer Behandlung sicherzustellen. Die Kurzzeitpflege von Demenzkranken erfordert besondere Bemühungen seitens der anbietenden Einrichtung. Demenzkranke reagieren auf eine neue Umgebung manchmal mit Verwirrtheit, Angst oder Aggressivität. Dies erfordert eine besonders intensive und individuell abgestimmte Betreuung. Verhinderungspflege Um den pflegenden Angehörigen Urlaub und Erholung zu ermöglichen gibt es die Möglichkeit, den Erkrankten im Rahmen einer sog. Verhinderungspflege betreuen zu lassen. Dies ist in stationären Pflegeeinrichtungen möglich. Weiterhin kann die Verhinderungspflege in der eigenen Häuslichkeit von privaten Pflegepersonen oder ambulanten Pflegediensten durchgeführt werden. 34 Möglichkeiten und Angebote zur Entlastung Weitere Informationen zur Inanspruchnahme von Entlastungsmöglichkeiten, etwa der Kurzzeit- und Verhinderungspflege oder niedrigschwelligen Angeboten finden Sie im Kapitel Finanzielle und rechtliche Fragen. Ambulant betreute Wohngemeinschaften Ambulant betreute Wohngemeinschaften stellen eine Alternative zur herkömmlichen stationären Versorgung demenziell erkrankter Menschen dar. Wohnung oder Heim? Die häusliche Betreuung eines Demenzkranken durch Angehörige und durch Pflegedienste findet ihre Grenze, wenn der Zustand des Kranken sich zu sehr verschlechtert und die Belastung für die Angehörigen zu groß wird. Ob es für einen Demenzkranken sinnvoller ist, in der eigenen Wohnung bzw. der der Angehörigen zu bleiben oder in einer geeigneten Einrichtung betreut zu werden, muss in jedem einzelnen Fall sorgfältig abgewogen werden. Hierzu geben wir im Folgenden einige Hinweise. ❙❙ Wie ist die Situation des Kranken und seiner Angehörigen? ❙❙ Lebt der Kranke allein oder mit mindestens einer anderen Person zusammen? ❙❙ Können Angehörige, Freunde, Nachbarn den Kranken ausreichend unterstützen oder sind sie damit überfordert? ❙❙ Gefährdet der Kranke sich selbst oder andere? ❙❙ Kann durch die Inanspruchnahme ambulanter Dienste eine wesentliche Erleichterung der Pflege erreicht werden? ❙❙ Akzeptiert der Kranke die Hilfe fremder Personen (etwa der Mitarbeiter eines Pflegedienstes) oder lehnt er sie ab? ❙❙ Ist die Wohnung geeignet? Ist eventuell eine Verbesserung durch technische oder bauliche Maßnahmen möglich? 35 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Wenn ein Wechsel der Betreuungsform erwogen wird, ist es sinnvoll, sich rechtzeitig über geeignete Einrichtungen zu informieren und sich, wenn erforderlich, auf die Warteliste für einen freiwerdenden Pflegeplatz setzen zu lassen. Für die Qualität der Pflege in Heimen ist sowohl die Anzahl des Personals von Bedeutung als auch dessen Qualifikation. In Heimen arbeiten angelernte Kräfte, examinierte Krankenschwestern und -pfleger, Altenpflegerinnen, manchmal auch Beschäftigungstherapeuten, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Psychologen. Die Kenntnisse bezüglich gerontopsychiatrischer Erkrankungen und einem angemessenen Umgang mit den Erkrankten sind in den Einrichtungen in unterschiedlichem Maße vorhanden. Diese Wohngemeinschaften sind keine Einrichtungen, sondern es leben in der Regel sechs bis zehn Menschen als Mieter in einer geeigneten Wohnung zusammen und werden dort von einem selbst gewählten Pflegedienst „rund um die Uhr“ (24-Stunden-Präsenz) betreut. In der Regel sind tagsüber mindestens zwei Pflegekräfte vor Ort. Die Erbringung häuslicher Betreuungs- und Pflegeleistungen in der Gemeinschaft orientiert sich am tatsächlichen Bedarf jedes einzelnen Bewohners. Der Pflegedienst stellt ein festes Pflegeteam für die Wohngemeinschaft ab, so dass eine personelle Kontinuität und Bezugspflege gewährleistet sind. Ähnlich der ambulanten Pflege im Einzelhaushalt bestimmen die Bewohner/innen der Wohngemeinschaft bzw. ihre Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer, wer die Betreuung und Pflege bereitstellt, wie sie strukturiert sein soll, mit wem die Wohnung geteilt wird, wie die Wohnung ausgestattet wird, was gegessen und getrunken wird usw. Damit ist gleichzeitig auch eine der zentralen Bedingungen solcher ambulant betreuten Wohngemeinschaften angesprochen: das Vorhandensein engagierter Angehöriger und gesetzlicher Betreuer. Nur sie können Gewähr dafür bieten, dass das konstituierende Moment einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft - die Ausübung des Wahlrechts hinsichtlich des 36 Möglichkeiten und Angebote zur Entlastung Pflegeanbieters - gesichert ist. Zudem haben die Angehörigen grundsätzlich die Möglichkeit, sich an der Pflege zu beteiligen. In Berlin gibt es seit 1996 ambulant betreute Wohngemeinschaften. Ihre Zahl hat seitdem rasant zugenommen. Heute sind es weit mehr als 300. Die Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. setzt sich für die Einrichtung solcher kleinen und überschaubaren Wohneinheiten für Demenzkranke ein. Selbstbestimmtes Wohnen im Alter – SWA e. V. - Verbraucherschutz und Qualität in Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz Der Verein Selbstbestimmtes Wohnen im Alter – SWA e. V. wurde 2001 gegründet und ist ein gemeinnütziger Verein mit ehrenamtlich Tätigen aus dem Bereich der Nutzer und Anbieter. In Trägerschaft des Vereins wurde von 2008 bis Ende 2011 das sog. Modellvorhaben „Patenprojekt“ durchgeführt, das sich mit der Qualitätssicherung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften durch bürgerschaftliches Engagement beschäftigte. Der Verein SWA e. V. versteht sich zum einen als Instanz der freiwilligen Selbstkontrolle, vor allem aber als Verbraucherschutz-Instanz und setzt sich für Transparenz und Qualität in ambulant betreuten Wohngemeinschaften (insbesondere) für Menschen mit Demenz ein. Angebote des Vereins: Die Broschüre „Qualitätskriterien für ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz“, die als Richtlinie für Akteure und Interessierte dienen soll. Der Verein versteht sich als Fachstelle und bietet Information, Beratung und Schulungen zu allen Fragen der ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz. ❙❙ „Jour Fixe“: Regelmäßige Austauschtreffen für Angehörige und Betreuer in Spandau, Kreuzberg, Lichtenberg und in Neukölln. (Ort und Termine s. Homepage) 37 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin ❙❙ Zusammenstellung von Handblättern zu aktuellen und konkreten Themen bzw. Fragestellungen, die über den Verein als Broschüre bezogen werden können. Das „Patenprojekt“ soll in Kooperation mit der Kontaktstelle PflegeEngangement Neukölln sowie insbesondere mit dem Verein „Freunde alter Menschen e.V.“ aufrecht erhalten und möglichst ausgebaut werden: Ein Angebot an Angehörige und Betreuer, freiwillige Paten zu beauftragen, die als vermittelnde und vertrauensvolle Interessenvertretungen für in Wohngemeinschaften lebenden Menschen mit Demenz agieren. Selbstbestimmtes Wohnen im Alter – SWA e. V. Werbellinstr. 42, 12053 Berlin Telefon : 85 40 77 18 (dienstags von 15-19 Uhr) oder 030-50 17 76 53 E-Mail : [email protected] Internet: www.swa-berlin.de Wie finde ich eine ambulant betreute Wohngemeinschaft für demenziell erkrankte Menschen? Eine Zimmerbörse gibt es bei dem folgenden Ansprechpartner: Verein zur Förderung altersgerechten Wohnens e.V. www.faw-zimmerboerse.de 38 Möglichkeiten und Angebote zur Entlastung Pflegeheime In Pflegeheimen/ Pflegewohnheimen werden Menschen aufgenommen, die nicht krankenhausbehandlungsbedürftig sind, die aber in ihrer eigenen Wohnung nicht das erforderliche Maß an Pflege erhalten können. Im Pflegeheim wird neben Unterkunft und Verpflegung auch krankenpflegerische Betreuung in Grund- und Behandlungspflege gewährt. Die ärztliche Versorgung wird durch ambulant tätige beziehungsweise frei praktizierende Ärzte übernommen. Voraussetzung für die Aufnahme in ein Pflegeheim ist die Einstufung in eine Pflegestufe nach dem Pflegeversicherungsgesetz. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung sind in einem Tagessatz zusammengefasst. Die Kosten werden anteilig je nach Pflegestufe von der Pflegekasse gezahlt. Die verbleibenden Kosten werden selbst gezahlt oder vom Sozialamt übernommen. Einzelne Heime bieten gerontopsychiatrische Pflegeplätze für chronisch psychisch kranke alte Menschen an. Dies Angebot gilt nicht nur für demenziell erkrankte, sondern auch für Menschen mit chronischen endogenen Psychosen. Der für diese Plätze höhere Personalschlüssel schlägt sich allerdings auch in einem höheren Tagessatz nieder. Durch die Wahl einer geeigneten Pflegeeinrichtung kann vermieden werden, dass der Kranke schon bald wieder in ein anderes Heim umziehen muss, was in der Regel große Belastungen mit sich bringt. Da bei demenziellen Erkrankungen auf Dauer mit einer Verschlechterung des Zustands zu rechnen ist, kommen Heime, die lediglich die Pflegestufe I anbieten, nicht in Frage. Einige Heime machen Einschränkungen bei der Aufnahme, etwa bei Personen, die dazu neigen zu wandern, die inkontinent sind oder bestimmte Verhaltensauffälligkeiten zeigen, wie etwa starke Aggressivität. Häufig betreuen Heime Bewohner, die im Laufe ihres Aufenthalts demenzkrank geworden sind, sehen sich aber nicht in der Lage, Demenzkranke neu aufzunehmen. Allerdings sind nach den letzten Erhebungen in diesem Bereich mindestens 70% der Pflegeheimbewohner in Berlin demenzkrank. 39 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Was sollten Sie bei der Wahl eines Heimes beachten? Wer für einen demenzkranken Angehörigen einem Pflegeplatz in einer stationären Einrichtung sucht, sollte sich die in Frage kommenden Heime persönlich ansehen und das Gespräch mit der Heimleitung und dem Pflegepersonal suchen. Dabei ist es hilfreich, auf folgende objektive Kriterien besonders zu achten: ❙❙ Gibt es ein Heim- bzw. Pflegekonzept, das die Bedürfnisse und das Verhalten Demenzkranker berücksichtigt? Wird Biografiearbeit angeboten? ❙❙ Welche Rolle spielen die Angehörigen? Werden ihre Erfahrungen mit dem Kranken bei der Formulierung der Pflegeziele genutzt? Besteht Interesse an einer gemeinsamen Pflegeanamnese und -planung? ❙❙ Wird eine tagesstrukturierende Betreuung Demenzkranker nachweislich geplant und durchgeführt? ❙❙ Wird ressourcenorientiert versucht, Alltagsfähigkeiten (z.B. Waschen, Anziehen, Essen, Trinken) zu erhalten? ❙❙ Gibt es Gruppenangebote zur Aktivierung der Bewohner, z.B. Beschäftigungsgruppen, Singen und Musizieren, Gesprächsgruppen, Spaziergänge und Ausflüge? ❙❙ Wie ist die Größe und Ausstattung der Zimmer und der sanitären Einrichtungen? Dürfen eigene Möbel mitgebracht werden? Ist ein Garten vorhanden? Gibt es Haustiere? ❙❙ Wie ist die bauliche Ausstattung? Ist das Heim so konzipiert, dass demente Bewohner nicht unbeaufsichtigt das Haus verlassen können und sich eventuell verirren? Gibt es ausreichend Raum, um dem Bewegungsdrang nachzukommen? Sind genügend Aufenthalts- und Rastmöglichkeiten auch zur eventuellen Beschäftigung vorhanden, werden z.B. Erker und Nischen entsprechend gestaltet und genutzt? 40 Möglichkeiten und Angebote zur Entlastung ❙❙ Hat das Pflegepersonal zumindest eine gerontopsychiatrische Basisqualifikation? ❙❙ Ein Muster des Heimvertrages, in dem alle Leistungen und Kosten verzeichnet sind, sollte vor Abschluss des Vertrages sorgfältig gelesen werden Achten Sie auch auf Ihren persönlichen Eindruck, also auf subjektive Kriterien: ❙❙ Wie ist mein Eindruck beim Betreten des Hauses? Ist die Atmosphäre angenehm und freundlich, wie riecht es? ❙❙ Wie werde ich in der Einrichtung empfangen? Hat jemand Zeit für mich und meine Fragen? ❙❙ Wie wirken die Bewohner? Uniform oder sind die verschiedenen Persönlichkeiten noch erkennbar? Gut gepflegt oder vernachlässigt? ❙❙ Wie sind die Stimmung und der Umgangston im Heim? Werden die Bewohner respektvoll behandelt? Leider sind Selbstverständlichkeiten wie Anklopfen noch immer nicht überall anzutreffen. ❙❙ Kann ich einen Rundgang durch das Haus machen? ❙❙ Kann ich mit Bewohnern, dem Personal oder anwesenden Angehörigen sprechen? Schließlich sollten Sie sich folgende Fragen beantworten: ❙❙ Kann ich mir vorstellen, dass mein Angehöriger in diesem Heim lebt und ich mich weiterhin aktiv an der Betreuung und Pflege beteilige? ❙❙ Kann ich mir vorstellen, immer wieder gerne hierher zu kommen? 41 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin 5.5 Medizinische Einrichtungen Niedergelassene Ärzte Die erste Anlaufstelle bei Störungen des Gedächtnisses und Verhaltensauffälligkeiten sind meist die Hausärzte. Sie kennen ihre Patienten oft über lange Zeit und spielen daher eine wesentliche Rolle bei der Diagnose und medizinischen Betreuung demenzkranker Patienten. Leider werden sie auf diese Aufgabe in der Regel weder im Medizinstudium noch in der Weiterbildung zum Allgemeinmediziner vorbereitet. Es hängt also weitgehend vom Interesse und der Initiative des einzelnen Arztes ab, ob er eine gerontopsychiatrische Qualifikation erwirbt. Auch die Weiterbildung zum Psychiater oder Neurologen beinhaltet nicht automatisch besondere Kenntnisse über demenzielle Erkrankungen. Erfreulicherweise gibt es eine zunehmende Zahl von Allgemein- und Fachärzten, die sich für den Umgang mit Demenzkranken qualifiziert haben und weiter qualifizieren. Viele Patienten in frühen Erkrankungsstadien oder Angehörige von Patienten in weiter fortgeschrittenen Stadien berichten über mangelndes Verständnis und unzureichende Beratung durch ihren Arzt. Aus unserer Sicht wäre die Einrichtung einer führungsfähigen Zusatzbezeichnung „Gerontopsychiatrie“ zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder Psychiatrie sinnvoll. Dies würde den Betroffenen ermöglichen, eine spezielle Qualifikation schon am Praxisschild oder Telefonbucheintrag zu erkennen. Krankenhäuser Wenn eine Krankheit mit ambulanten Mitteln nicht ausreichend untersucht, behandelt oder gelindert werden kann, kann eine Krankenhausbehandlung nötig sein. Demenzkranke können sich schlecht in einen Krankenhausablauf einfügen und reagieren auf eine fremde Umgebung und die Abwesenheit ihrer gewohnten Bezugspersonen oft mit großen Irritationen. Daher sollten die ambulanten Möglichkeiten vor einer Krankenhauseinweisung ausgeschöpft werden. 42 Möglichkeiten und Angebote zur Entlastung Gründe für eine Krankenhausbehandlung von Demenzkranken ❙❙ Behandlung einer zusätzlichen akuten körperlichen Erkrankung Die notwendige Diagnostik und die Behandlungsmaßnahmen sind mit nicht einsichtsfähigen Patienten in der Regel schwieriger durchzuführen. Viele Demenzkranke haben ein gestörtes Körperschema. Im fortgeschrittenen Stadium können Demenzkranke ihre Beschwerden - selbst Schmerzen - nicht richtig beschreiben und reagieren dann auf körperliche Funktionsstörungen möglicherweise stereotyp beispielsweise mit Unruhe, Aggressivität, Schreien oder Nahrungsverweigerung. Neben dem gerontopsychiatrischen Wissen ist auch ein breites geriatrisches Wissen vonnöten um die Beschwerden zu lokalisieren und eine angemessene Behandlung durchzuführen. Dies erfordert Seitens der Pflegenden und auch der Ärzte viel Geduld und Einfühlungsvermögen. ❙❙ Behandlung von gravierenden nicht kognitiven Demenzsymptomen oder einer zusätzlichen psychischen Erkrankung Dies können ausgeprägte, lang anhaltende Unruhezustände und aggressive Durchbrüche, Wahn oder Depression sein. Auch die Symptome psychischer Erkrankungen und Störungen äußern sich bei Demenzkranken häufig auf andere Weise, oft durch Unruhe, Aggressivität, Schreien oder Nahrungsverweigerung. Eine Behandlung mit Psychopharmaka sollte deshalb erst eingeleitet werden, nachdem eine körperliche Erkrankung als Ursache ausgeschlossen wurde. ❙❙ Demenzdiagnostik Dies sollte eigentlich kein Grund für eine Krankenhauseinweisung sein. Im Idealfall wird eine Demenzerkrankung im Anfangsstadium diagnostiziert und die dafür notwendigen Untersuchungen ambulant durchgeführt. Oft wird aber die Entwicklung einer Demenz lange Zeit ignoriert - gerade bei Hochaltrigen. Wenn die Erkrankung bereits fortgeschritten ist und die Patienten auch mit Unterstützung nicht mehr in der Lage sind, die Termine wahrzunehmen oder aufgrund fehlender Einsicht notwendige Untersuchungen verweigern, dann ist die Diagnostik oft nicht mehr ambulant durchführbar. 43 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Meist werden diese Patienten wegen einer zusätzlichen Erkrankung bzw. beim Zusammenbruch der häuslichen Versorgung akut in ein Krankenhaus eingewiesen. Eine Demenzdiagnostik sollte dann in jedem Fall - auch in fortgeschrittenen Stadien - nachgeholt werden, um noch vorhandene Behandlungsmöglichkeiten vollständig ausschöpfen zu können. Oft hingegen findet auch aus einer falsch verstandenen Fürsorge für die Patienten eine Krankenhauseinweisung nicht zu früh, sondern zu spät statt und ein längeres Leiden nicht nur der Patienten, sondern auch der Angehörigen hätte vermieden werden können. Manchmal ist es hilfreich, wenn die Bezugsperson mit dem Demenzkranken zusammen aufgenommen wird (sog. Rooming-in). Die Mitaufnahme einer Begleitperson des Versicherten nach § 11 Abs. 3 (SGB V) in ein Krankenhaus muss dafür aus medizinischen Gründen als notwendig erachtet werden. Den psychiatrischen Krankenhausabteilungen in Berlin, die für die Versorgung der psychisch Kranken in den ihnen zugeordneten Bezirken zuständig und verpflichtet sind, steht es frei, ob sie gerontopsychiatrische Patienten „integriert“, das heißt zusammen mit den jüngeren psychisch Kranken behandeln oder in speziell dafür qualifizierten Einheiten. Nach den bisherigen Erfahrungen bedeutet die so genannte „integrierte“ Behandlung eine schlechtere Versorgung - vor allem für akut oder chronisch desorientierte und multimorbide Patienten, die an nicht psychiatrischen Begleiterkrankungen leiden. Oft werden diese Patienten zwischen verschiedenen Krankenhausabteilungen hin und her verlegt, die sich alle nicht richtig zuständig fühlen. Unruhige Patienten werden immobilisiert, Ernährungsgewohnheiten und spezielle Bedürfnisse, vor allem im Hinblick auf Tempo und Ruhe, werden nicht berücksichtigt. Dies führt oft dazu, dass Demenzkranke nach der Entlassung über wesentlich weniger 44 Möglichkeiten und Angebote zur Entlastung Alltagskompetenz verfügen als vor dem Krankenhausaufenthalt. Daher haben mittlerweile die meisten psychiatrischen Abteilungen in Berlin gerontopsychiatrische Funktionsbereiche eingerichtet. In jedem Fall muss es ein wesentliches Behandlungsziel sein, dass der Demenzkranke das Krankenhaus nicht in einem schlechteren, sondern möglichst in einem besseren Allgemeinzustand wieder verlässt. Dies betrifft auch die Alltagskompetenzen. Daher ist neben den medizinischen Maßnahmen im engeren Sinn eine qualifizierte und aktivierende gerontopsychiatrische Pflege bedeutsam. Wichtig ist dabei die Einbeziehung der pflegenden Angehörigen in den Pflegeprozess. Optimal ist gleichzeitig das Angebot von Gesprächsgruppen für Angehörige, auch als Einstieg in eine weitere Teilnahme an Selbsthilfegruppen. Dies wird bereits von einigen gerontopsychiatrischen Einrichtungen realisiert. Gerontopsychiatrische Tageskliniken Tageskliniken bieten umfassende Diagnosemöglichkeiten, ärztliche Betreuung sowie intensive Therapie- und Rehabilitationsmaßnahmen. Sie ermöglichen es, einen vollstationären Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen. Eine Einweisung erfolgt durch den Hausarzt oder aus vollstationärer Krankenhausbehandlung heraus. Voraussetzung für die Aufnahme in einer gerontopsychiatrischen Tagesklinik ist, dass sich die Patienten abends und am Wochenende selbst versorgen bzw. zu Hause versorgt werden. Bei Bedarf holt ein Fahrdienst die Patienten von ihrer Wohnung ab und bringt sie abends wieder zurück. Im Unterschied zur Tagespflege, die als Dauerbetreuung angelegt ist, ist die Behandlung in der Tagesklinik zeitlich eng begrenzt. Für Demenzkranke bedeutet dies, dass sie noch in der Lage sein müssen zu begreifen, warum sie in die Tagesklinik aufgenommen werden. Das heißt, es darf keine Eingewöhnung nötig sein. Für Patienten mit deutlichen Orientierungsstörungen ist die Tagesklinikbehandlung deshalb nicht geeignet. 45 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Krankenhausambulanzen Institutsambulanzen sind psychiatrischen Krankenhäusern angegliedert. Dort werden die Patienten nach ihrer Krankenhausentlassung ambulant weiterbehandelt, die „besonders schwierig“ und „nicht wartezimmerfähig“ sind. Die Behandlung ist nicht parallel zu einer Behandlung durch einen anderen Nervenarzt möglich. Die Polikliniken von Universitäten können auch Patienten ambulant behandeln, die von einem Nervenarzt überwiesen, aber vorher nicht stationär im entsprechenden Krankenhaus behandelt wurden. Die Behandlung umfasst eine ärztliche, therapeutische und psychosoziale Betreuung. Gedächtnissprechstunden Gedächtnissprechstunden sind an eine Krankenhausabteilung angeschlossene Einrichtungen zur ambulanten oder teilstationären Untersuchung von Gedächtnisstörungen. Hier findet eine differenzierte Demenzdiagnostik statt. Finanziert werden Gedächtnissprechstunden zu einem kleinen Teil durch Leistungsabrechnungen gegenüber der Krankenkasse, zum größten Teil in der Regel durch die Teilnahme an geeigneten Medikamentenstudien und durch sonstige Forschungsgelder. Gedächtnissprechstunden an Versorgungskrankenhäusern, außerhalb von Universitätskliniken, sind zum Teil auch als tagesstationäre Untersuchungsprogramme organisiert. 46 Finanzielle und rechtliche Fragen 6 Finanzielle und rechtliche Fragen Bei Eintritt von Unterstützungsbedarf stellt sich schnell die Frage, wie die einzelnen Leistungen der verschiedenen Pflegeeinrichtungen und helfenden Dienste finanziert werden können. Neben dem Einsatz des eigenen Einkommens, können drei weitere mögliche Kostenträger unterschieden werden: ❙❙ Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) ❙❙ Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) und dessen Erweiterung ❙❙ Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (SGB XII) und sonstige Leistungen 6.1 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) Die Krankenkassen finanzieren häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V) bei Pflegebedürftigkeit, die durch eine vorübergehende akute Erkrankung bedingt ist. Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege umfassen die Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Die Leistung wird auf ärztliche Verordnung bewilligt, wenn dadurch eine Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird oder nicht ausführbar ist. Die Behandlungspflege ist als gesetzliche Leistung festgeschrieben, während für die übrigen Leistungen die Regelungen der örtlichen Krankenkassen ausschlaggebend sind. Häusliche Krankenpflege wird individuell je Krankheitsfall gewährt, in Einzelfällen auch für einen längeren Zeitraum. Behandlungspflege (z.B. Medikamentengabe) kann neben Leis- 47 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin tungen der Pflegeversicherung in begründeten Fällen auch zeitlich unbegrenzt bewilligt werden. Der Arzt hat des Weiteren die Möglichkeit psychiatrische Fachpflege zu verordnen. Alle Formen von Demenz sind als begründende Diagnosen im Leistungskatalog anerkannt. Die Verordnung dieser speziellen Fachpflege ist nur für einen begrenzten Zeitraum möglich. Mit Hilfe von geschulten Fachkräften soll die Bereitschaft für die Annahme pflegerischer Handlungen hergestellt und gefördert werden (z.B. Medikamenteneinnahme, Körperpflege). 6.2 Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) Bei Hilfebedürftigkeit, die voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen wird, werden von der Pflegekasse Leistungen nach den Vorschriften des Pflegeversicherungsgesetzes (Sozialgesetzbuch XI) gewährt. Dieses Gesetz wurde zuletzt 2012 reformiert und weiterentwickelt (Pflege-Neuausrichtungsgesetz – PNG). Einige Kernpunkte der Reform sind: 1. V erbesserung der Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, vor allem im häuslichen Bereich 2. Förderung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften 3. Betreuungsleistungen für Menschen mit einer demenziellen Erkrankung können über Sachleistungen der Pflegversicherung finanziert werden 4. bei der Pflege durch ambulante Pflegedienste besteht die Wahlfreiheit zwischen Leistungskomplexen oder zeitlichen Vereinbarungen 5. Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten neben dem jährlichen Grundbetrag von 1.200,- e bzw. 2.400,-€e (erhöhter Bedarf ) zusätzlich erhöhte Geld- oder Sachleistungen. Neu ist auch, dass diese Personen auch bei Pflegestufe „0“ Geld- bzw. Sachleistungen erhalten 48 Finanzielle und rechtliche Fragen Pflegebedürftigkeit und Pflegestufen (§ 14, 15 SGB XI) Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind „Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate“, erheblicher Hilfe bedürfen. Neben körperlichen Erkrankungen werden im Gesetz ausdrücklich auch „Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis oder Orientierungsstörungen“, also die Hauptsymptome demenzieller Erkrankungen, genannt. Hilfebedürftigkeit bezieht sich auf die „Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens“, und zwar in den vier Bereichen „Körperpflege“, „Ernährung“, „Mobilität“ und „hauswirtschaftliche Versorgung“. Allen Pflegehandlungen werden sogenannte Zeitkorridore zugerechnet und ein Gutachter stellt den individuellen Zeitaufwand der Pflege fest. Dieser Zeitaufwand ist die Grundlage für die Einstufung in eine der Pflegestufen. Wichtig ist hierbei, dass auch Zeiten für die Anleitung, Erinnerung oder Unterstützung von Tätigkeiten für den Kranken berechnet werden. Das Gesetz unterscheidet drei Pflegestufen: Pflegestufe I: erheblich Pflegebedürftige (Hilfebedarf von mindestens 90 Minuten täglich) Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftige (Hilfebedarf von mindestens drei Stunden täglich) Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftige (Hilfebedarf von mindestens fünf Stunden täglich) sowie abweichende Härtefälle. Der Zeitbedarf in den Bereichen Mobilität, Körperpflege und Ernährung muss den Zeitbedarf in der hauswirtschaftlichen Versorgung überwiegen. Die Einzelheiten des Verfahrens und der Abgrenzung der Pflegestufen sind in den Richtlinien des GKV Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches (Stand Juni 2009) festgelegt und können auch über das Internet (www.mdk.de) eingesehen werden. 49 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Antrags- und Begutachtungsverfahren Der Antrag auf Leistungen wird bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen gestellt. Die Bewilligung setzt ein Gutachten voraus, für das der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) zuständig ist. Der MDK teilt einen Termin für einen Besuch im Haushalt oder in der stationären Einrichtung des Pflegebedürftigen mit. Die Begutachtung wird durch einen vom MDK beauftragten Arzt oder einer Pflegefachkraft durchgeführt. Die Bearbeitungsfrist für Anträge auf Pflegeleistungen beträgt fünf Wochen. Hat ein pflegender Angehöriger die Inanspruchnahme von Pflegezeit gegenüber dem Arbeitgeber angekündigt, verkürzt sich die Frist auf zwei Wochen. Anhand der aktuellen Begutachtungsrichtlinien prüft der Gutachter, in welchen Bereichen und in welchem zeitlichen Umfang der Erkrankte auf fremde Hilfe angewiesen ist. Angehörige, sonstige Pflegepersonen und der behandelnde Arzt sollen einbezogen und vorliegende Gutachten berücksichtigt werden, damit das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit sachgerecht beurteilt werden kann. Pflegenden Angehörigen ist zu empfehlen, dass sie sich über mehrere Tage Notizen über Art und Dauer der Hilfestellung für den Kranken machen (Pflegetagebuch), um den Pflegeaufwand belegen zu können. Angehörige können von ihrem Recht Gebrauch machen, ohne Beisein des Kranken mit dem Gutachter zu sprechen. Die Einschätzung des individuellen Pflegebedarfs und Vorschläge für geeignete Hilfsmittel oder Rehabilitationsmaßnahmen des Kranken leitet der MDK in seinem Gutachten an die Pflegekasse weiter. Die Pflegekasse entscheidet an Hand des Gutachtens über die Pflegestufe und erteilt dem Antragsteller einen schriftlichen Bescheid. Wenn Sie als Betroffener oder Angehöriger mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich bei der Pflegekasse Widerspruch einlegen. Dabei ist erfolgsversprechend, schwierige und zeitlich umfangreiche Tätigkeiten bei den Verrichtungen des täglichen Lebens genau zu schildern. Um gezielter den festgestellten Zeitaufwand und die Einschätzung des Gutachters bewerten zu können ist es ratsam, die schriftlichen Ausführungen des Gutachters bei der Pflegekasse anzufordern. Die Herausgabe des Gutachtens ist für die Pflegekasse verpflichtend (§ 25 SGB XI). Empfehlenswert ist 50 Finanzielle und rechtliche Fragen es auch, sich für die Formulierung Hilfe und Unterstützung bei der Alzheimer-Gesellschaft Berlin e. V. oder von anderen Beratungseinrichtungen zu holen, die mit der Problematik vertraut sind. Wenn auf den Widerspruch hin die Erstgutachter ihre Einschätzung nicht ändern, findet eine zweite Begutachtung durch andere Gutachter statt. Die neue Entscheidung der Pflegekasse wird schriftlich mitgeteilt; gegen diesen Bescheid ist Klage zulässig. Ein Neuantrag kann jederzeit gestellt werden, ferner kann eine höhere Einstufung beantragt werden, wenn die Pflegebedürftigkeit zugenommen hat. Wahl der Leistungen Ist die Pflegebedürftigkeit anerkannt, kann der Versicherte zwischen Sachleistungen (das sind Pflegeleistungen eines ambulanten Pflegedienstes oder einer Tages-, Nachtpflegeeinrichtung), dem Pflegegeld und vollstationärer Pflege (Pflegeheim) entscheiden. Ferner ist die Kombination von Geld- und Sachleistungen möglich (§ 38 SGB XI). Hierbei werden die Sachleistungen nur teilweise und nicht bis zur Höchstgrenze in Anspruch genommen und der Betroffene erhält ein anteiliges Pflegegeld. Ambulante Sachleistungsbeträge (§ 36 SGB XI) Die Pflege umfasst die so genannte Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung („häusliche Pflegehilfe“), nicht aber medizinische Behandlungspflege. 51 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Als Sachleistungen zur Bezahlung einer ambulanten Pflegehilfe, können monatlich in Anspruch genommen werden: Pflegestufe Stand 2013 in Euro Stufe 0 Stufe I Stufe II Stufe III* 450,1.100,1.550,- bei erheblichem Betreuungsbedarf 225,665,1.250,1.550,- * Die Stufe III für Härtefälle im ambulanten Bereich, erhält Leistungen in Höhe von 1.918 €. Zum Beispiel kann ein Pflegebedürftiger mit der Pflegestufe I Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes bis zu einem Wert von 450,- € in Anspruch nehmen, ohne dass private Zuzahlungen notwendig werden. Die Leistungen der ambulanten Pflegedienste sind bisher in Leistungskomplexe aufgeteilt, zukünftig sollen auch Zeiteinsätze vereinbart werden können. Ein Leistungskomplex kombiniert eine bestimmte definierte Leistung (z.B. An-/Auskleiden, Teilwäsche, Mund- und Zahnpflege, Kämmen = Kleine Körperpflege: Leistungskomplex 2) mit der zur Verfügung stehenden Zeit und einem dafür gültigen Preis. Die notwendigen Hilfeleistungen werden individuell mit den Diensten vereinbart. Pflegegeld (§ 37 SGB XI) An Stelle der Sachleistungen kann der Versicherte sich Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen auszahlen lassen. Es beträgt: Pflegestufe Stufe 0 Stufe I Stufe II Stufe III 52 Stand 2013 in Euro 235,440,700,- bei erheblichem Betreuungsbedarf 120,305,525,700,- Finanzielle und rechtliche Fragen Bei Bezug von Pflegegeld muss der Pflegebedürftige die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch eine Pflegeperson selbst sicherstellen. Er ist verpflichtet, bei Pflegestufe I und II einmal halbjährlich und bei Stufe III einmal vierteljährlich einen Beratungseinsatz durch eine ambulante Pflegeeinrichtung durchführen zu lassen. Die Einsätze sollen der Qualitätssicherung dienen und Überlastungen der pflegenden Angehörigen durch Beratung und Hilfestellung verhindern. Die Kosten für die Beratung trägt die Pflegekasse. Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (§ 39 SGB XI) Bei Verhinderung der Pflegeperson, etwa durch Urlaub oder Krankheit, übernimmt die Pflegekasse bis zu vier Wochen im Kalenderjahr die Kosten für eine notwendige Ersatzpflege. Der dafür zur Verfügung stehende Höchstbetrag ist 1.550,-€€. Verhinderungspflege kann von ambulanten Pflegediensten oder Kurzzeitpflegeeinrichtungen durchgeführt werden. Wird die Ersatzpflege durch eine Pflegeperson sichergestellt, die nicht erwerbsmäßig pflegt, übernimmt die Pflegekasse pauschal lediglich Leistungen in Höhe des Pflegegeldes. Zusätzlich können Kosten wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall erstattet werden. Das Pflegegeld wird bis zu vier Wochen lang zur Hälfte weiter gezahlt, während der Pflegebedürftige Verhinderungspflege erhält. Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Dann wird sie nicht auf das Pflegegeld angerechnet. Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) Für bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr besteht Anspruch auf die Nutzung einer Kurzzeitpflegeeinrichtung, wenn ambulante oder teilstationäre Pflege nicht ausreicht oder sie vorübergehend nicht möglich ist. Dies gilt auch für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung. Es handelt sich hier um eine zeitlich befristete 24-Std.-Betreuung in 53 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin einer als Kurzzeitpflege anerkannten Einrichtung. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einer Höhe von 1.550,- €€ für alle Pflegestufen, außer bei der Pflegestufe 0. Der Anspruch auf Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) besteht unabhängig vom Anspruch auf Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI). Beide Leistungen können in einem Jahr genutzt werden. Kurzzeitpflege gilt auch als Möglichkeit der Verhinderungspflege. Das Pflegegeld wird bis zu vier Wochen zur Hälfte weiter gezahlt, während der Pflegebedürftige Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt. Leistungen für pflegende Angehörige (§§ 44, 45 SGB XI) Leistungen zur Renten- und Krankenversicherung der Pflegepersonen (§ 44 SGB XI) erhalten diejenigen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen wenigstens 14 Stunden wöchentlich in der häuslichen Umgebung pflegen (§19 SGB XI). Die Pflegezeit von mindestens 14 Stunden kann auch erreicht werden, wenn man mehrere Personen mit geringerer Stundenzahl pflegt. Bei einer eigenen Erwerbstätigkeit unter 30 Stunden in der Woche zahlt die Pflegeversicherung Beiträge zur Rentenversicherung. Die Höhe richtet sich nach dem Umfang der Pflegetätigkeit. Des Weiteren sind alle Pflegepersonen gesetzlich unfallversichert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein pflegender Angehöriger freiwillig Mitglied in der Arbeitslosenversicherung bleiben. Beratung erhält man bei der Bundesagentur für Arbeit. Eingeführt wurde die sogenannte Pflegezeit. Pflegezeit bedeutet, dass ein Anspruch auf unbezahlte, sozialversicherte Freistellung von der Arbeit gewährt werden muss. Der Anspruch besteht für nahe Angehörige, die in häuslicher Umgebung bei Vorliegen von mindestens Pflegestufe 1 pflegen. Er besteht nur gegenüber Arbeitgebern, die mehr als 15 Personen beschäftigen. Die Freistellung kann für bis zu zehn Tage für die Akutpflege beantragt werden sowie bis zu sechs Monate für die weiterführende Versorgung. Für die Akutpflege genügt eine unverzügliche Mitteilung an den Arbeitgeber. Vor Inanspruchnahme einer längeren Pflegezeit ist es erforderlich, diese mindestens zehn Arbeitstage vor Beginn schriftlich anzukündigen. Hierfür ist die Vorlage einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des MDK notwendig. 54 Finanzielle und rechtliche Fragen Das Gesetz sieht ferner „Pflegekurse“ für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende vor (§ 45 SGB XI). Diese Kurse sollen einerseits Pflegetechniken vermitteln, andererseits sollen sie auch die „pflegebedingte körperliche und seelische Belastung“ mindern, was bei Angehörigen von Demenzkranken von besonderer Bedeutung ist. Die Alzheimer-Gesellschaften setzen sich dafür ein, dass die speziellen Bedürfnisse der Angehörigen von Demenzkranken berücksichtigt und auch spezielle Gesprächsgruppen gefördert werden. Pflegehilfsmittel und technische Hilfen (§ 40 SGB XI) Technische Hilfsmittel werden dem Pflegebedürftigen vorrangig leihweise zur Verfügung gestellt. Bei Neuanschaffung eines Hilfsmittels muss der Pflegebedürftige eine Zuzahlung von 10 % der entstehenden Kosten leisten, höchstens jedoch 25,- € je Hilfsmittel. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Bei Wohnumfeldverbesserungen können pro Maßnahme bis zu 2557,- €€ gewährt werden. Je nach Einkommen und Höhe der Maßnahmen ist eine Zuzahlung zu leisten. Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel sind bis zu einem monatlichen Betrag von 31,-€ € zuzahlungsfrei. Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI) Für die teilstationäre Pflege in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung übernimmt die Pflegekasse je Monat die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen: Pflegestufe Stufe 0 Stufe I Stufe II Stufe III Stand 2013 in Euro 450,1.100,1.550,- Tagespflege und ambulante Pflegedienste rechnen die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Wurden beide Hilfen gemeinsam benötigt, stand bisher nur der Höchstbetrag der Sachleistung je Pflege- 55 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin stufe zur Verfügung. Neben dem Anspruch auf Tagespflege besteht ein zusätzlicher hälftiger Anspruch auf die jeweilige ambulante Pflegesachleistung oder das Pflegegeld für die weiterhin zu Hause notwendige Hilfen. Vollstationäre Pflege (§ 43 SGB XI) Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht ausreicht. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für den pflegebedingten Aufwand, für psychosoziale Betreuung und für medizinische Behandlungspflege im Rahmen der drei festgelegten Pflegestufen. Pflegestufe Stand 2013 in Euro Stufe I 1.023,- Stufe II 1.279,- Stufe III 1.550,- Stufe III Härtefall 1.918,- Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionen müssen die Pflegebedürftigen als Eigenleistung selber tragen bzw. einen Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialhilfeträger stellen. Dies gilt auch für die Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) und die Tagespflege (§ 41 SGB XI), auch hier fällt ein Eigenanteil pro Betreuungstag an. Ambulant betreute Wohngemeinschaften Der Gesetzgeber fördert das Zusammenleben von pflegebedürftigen Menschen in Wohngemeinschaften. Pflegebedürftige in einer selbst organisierten Wohngemeinschaft erhalten zusätzlich zur Pflegesachleistung monatlich 200,- € von der Pflegeversicherung. Voraussetzung hierfür ist, dass in der Wohngemeinschaft 56 Finanzielle und rechtliche Fragen mindestens drei pflegebedürftige Personen leben, eine Präsenzkraft anwesend ist und die freie Wahl des Pflegedienstes gewährleistet ist. Bei Neugründung einer Wohngemeinschaft kann jeder Bewohner 2500,- € Starthilfe beantragen. Dies gilt für maximal vier Pflegebedürftige, also höchstens 10.000,- € Starthilfe pro Wohngemeinschaft. Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz (PflEG) Seit 2002 ist das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz in Kraft. Es wurde entwickelt, um Pflegebedürftigen mit einem besonders hohen Bedarf an allgemeiner Betreuung und Beaufsichtigung mehr Hilfen zu ermöglichen. Der Bedarf an Betreuung und Beaufsichtigung wird an festgeschriebenen Kriterien geprüft wie z.B. „Weglauftendenz“, Verkennen von gefährlichen Situationen, aggressivem Verhalten, Störungen der höheren Hirnfunktionen, Störungen des Tag- und Nachtrhythmus, Unfähigkeit eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren usw. Diese Symptome treten besonders häufig bei Demenzkranken auf, betreffen aber auch Menschen mit anderen psychiatrischen Erkrankungen oder geistiger Behinderung. Der MDK (Medizinische Dienst der Krankenkassen) prüft bei Erstantrag nach dem Pflegeversicherungsgesetz auch die Kriterien des Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetzes. Anspruchsberechtigt sind Menschen, die eine Pflegestufe haben und ambulant betreut werden sowie auch Personen, deren Hilfebedarf nicht das Ausmaß der Pflegestufe 1 erreicht. Nach Vorauslage werden monatlich 100,- * (Grundbetrag) oder 200,- € (erhöhter Betrag) zurückerstattet. Dies entspricht insgesamt 1.200,- € bzw. 2.400,- € pro Jahr, die von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt werden für Ausgaben, die sie für Betreuungsleistungen benötigen wie zum Beispiel Tages- und Kurzzeitpflegen, Betreuung und Beaufsichtigung im Rahmen der ambulanten Pflegedienste, anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote durch Gruppen, Betreuungsbörsen, Tanzcafes usw. Nicht genutzte Beträge sind in das Folgejahr übertragbar. 57 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Ihre Pflegekasse verfügt über eine Liste der von der Senatsverwaltung anerkannten Betreuungsangebote bzw. diese ist auch im Internet (www.berlin.de/pflege/angebote/index.html) zu finden, des weiteren helfen ihnen die Pflegestützpunkte oder die Kontaktstellen PflegeEngagement bei der Suche. Alle Kostenbescheinigungen und Belege werden entweder sofort von Ihrer Kasse zurückerstattet oder können gesammelt werden. Rechnungen von Tages- und Kurzzeitpflegen sind anerkannt und können umgehend eingereicht werden, unabhängig vom regulären Sachleistungs- bzw. Kurzzeitpflegeanspruch. Informationen über Betreuungsgruppen und neue Entlastungsangebote im Rahmen dieses Gesetzes erhalten Sie auch bei der Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. 6.3 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) Die Leistungen der Sozialhilfe, die bei den Sozialämtern der Bezirksämter beantragt werden müssen, sind grundsätzlich „nachrangig“. Das heißt, es wird geprüft, ob Zahlungsverpflichtungen anderer Leistungsträger (z.B. Krankenkassen oder Pflegekassen) oder Unterhaltspflichtiger bestehen oder ob Einkommen und Vermögen des Antragstellers ausreichen, seinen notwendigen Lebensunterhalt und die für ihn notwendigen Hilfen selbst zu finanzieren. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bei der Grundsicherung handelt es sich um eine eigenständige Sozialleistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt bei Personen, die das 65.Lebensjahr vollendet haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, abdecken soll. Das besondere an der Grundsicherung ist, dass sie den Rückgriff auf unterhaltspflichtige Kinder erschwert hat. Kinder oder Eltern mit einem Jahreseinkommen unter 100.000,-€ werden 58 Finanzielle und rechtliche Fragen nicht herangezogen. Insbesondere Älteren sollen so Ängste genommen werden, die ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch zu nehmen. Fallen neben dem Grundsicherungsbedarf (§ 42 SGB XII) weitere Kosten für z.B. Pflegeleistungen an, kommen weitere Leistungen des Sozialgesetzes in Betracht. Hier werden die Unterhaltsverpflichtungen der Angehörigen geprüft. Unterhaltspflichtig sind neben den Ehegatten, Verwandte ersten Grades, also Kinder gegenüber ihren Eltern und umgekehrt, nicht aber Geschwister oder Ehegatten der Kinder. Bei der Berechnung des Unterhalts werden Grundbeträge, Familienzuschläge, Mietkosten usw. berücksichtigt und der über dem Eigenbedarf liegende Betrag „in angemessenem Umfang“ herangezogen. Für die Gewährung der Hilfen wird der Bedarf des Betroffenen dem zur Verfügung stehenden Einkommen und Vermögen gegenübergestellt. Bei einer vertraulichen persönlichen Überschlagsrechnung sind Ihnen die Pflegestützpunkte, sowie das Bezirksamt behilflich. Einen möglichen Anspruch auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XII haben z.B. Menschen: ❙❙ die nicht pflegeversichert sind ❙❙ deren Antrag bei der Pflegekasse abgelehnt wurde, weil ihr Hilfebedarf unterhalb der Stufe 1 liegt ❙❙ deren Pflegebedarf voraussichtlich weniger als 6 Monate währt ❙❙ bei denen die Pflegekassenleistungen nicht ausreichen Besteht ein Anspruch auf weitere Hilfen sind in der Regel die gesetzlichen Grundlagen: ❙❙ Hilfe zur Pflege (§61-66 SGB XII), Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (§70 SGB XII), Altenhilfe (§71 SGB XII), Blindenhilfe (§ 72 SGB XII) Weitere ausführliche Informationen zum Thema Pflegeversicherung finden Sie in den Veröffentlichungen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V., hier besonders Band 1: Leitfaden zur Pflegeversicherung. Antragstellung, Begutachtung, Widerspruchsverfahren, Leistungen. 12. aktualisierte Auflage 2011, 192 Seiten, 6,- €€ 59 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Hilfe zur Pflege Die Regelungen betreffen Personen, die pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind. Ihnen kann, abhängig von Einkommen und Vermögen sowie Leistungen anderer Träger, nach einer Bedarfsprüfung Hilfe zur Pflege gewährt werden. Hierunter fallen Kosten für ambulante Pflegedienste, Tages- oder Kurzzeitpflege, die über die Leistungen der Pflegeversicherung hinausgehen und nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen abgedeckt sind. Ebenso können die Kosten für Hilfsmittel (z.B. einen Rollstuhl) übernommen werden, sofern nicht ein anderer Kostenträger (etwa Kranken- oder Pflegekasse) eintritt und eigene finanzielle Mittel nicht verfügbar sind. Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Lebt der Erkrankte in einem Privathaushalt und die haushaltsführende Person fällt aus (z.B. wegen Krankheit), so kann - sofern nicht die Kranken- oder Pflegekasse für die Kostenübernahme zuständig sind - das Sozialamt die Kosten für eine haushälterische Ersatzkraft übernehmen. In der Regel wird dies nur für eine begrenzte Zeit bewilligt. Auch eine vorübergehende anderweitige Unterbringung, z.B. Kurzzeitpflege in einem Heim ist möglich. Finanzierung von Heimunterbringung - Schonvermögen Wenn Einkommen und Vermögen nicht zur Deckung der Pflegekosten oder Heimkosten ausreichen, übernimmt das Sozialamt den fehlenden Betrag. Bei Personen über dem 60. Lebensjahr darf ein Sparguthaben in Höhe von 2.600,- €, bei Ehepaaren in Höhe von 3214,- € , bestehen (Schonvermögen), das nicht vor Inanspruchnahme verbraucht werden muss. Bei Pflege in einer Einrichtung zieht das Sozialamt das laufende Einkommen (z.B. Rente, Pension) des Bewohners ein und zahlt dem Heimbewohner einen Barbetrag zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse (das so genannte „Taschengeld“ z.Z. ca. 96,- €) aus. Liegt das Vermögen über 60 Finanzielle und rechtliche Fragen den genannten Beträgen, so zahlt der Heimbewohner die Kosten so lange, bis nur noch das Schonvermögen vorhanden ist. Es empfiehlt sich, den Antrag rechtzeitig, das heißt etwa drei Monate, bevor das Schonvermögen erreicht ist, zu stellen, sonst ist auch dies verbraucht, bis eine Kostenübernahme bewilligt wird. Im Rahmen der Altenhilfe besteht vorrangig ein Anspruch auf Beratung hinsichtlich der Teilnahme an der Gemeinschaft, Wohnungsfragen und Fragen der Heimunterbringung. 6.4 Sonstige Leistungen Vergünstigungen nach dem Schwerbehindertengesetz Demenzkranke können die Anerkennung als Schwerbehinderte und die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Dies ermöglicht u. a. Vergünstigungen bei Inanspruchnahme öffentlicher oder anderer Verkehrsmittel und bei der Kfz-, Lohn- und Einkommenssteuer. Beantragt werden kann u. a. der Vermerk H (hilflos), der Vermerk G (Gehbehinderung), der Vermerk B (Begleitperson ist notwendig), der Vermerk RF (Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr). Zuständig sind die Versorgungsämter. Steuerliche Vergünstigungen Ein Steuerpflichtiger, der einen nach dem Schwerbehindertengesetz als „hilflos“ anerkannten Angehörigen pflegt, kann einen Pauschalbetrag bei der Lohn- bzw. Einkommensteuererklärung absetzen. Darüber hinausgehende Aufwendungen müssen im Einzelnen nachgewiesen werden. Der Pflegebedürftige kann einen entsprechenden erhöhten Pauschalbetrag geltend machen, ebenso Festbeträge für eine Haushaltshilfe. Für Beratung und Antragstellung sind die Finanzämter zuständig. Auskünfte und 61 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Informationen geben auch Behindertenverbände oder Lohnsteuerberatungsvereine. Rundfunkbeitrag 2013 Gebührenbefreiung / Gebührenermäßigung Es gibt Möglichkeiten, sich von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht befreien zu lassen sowie eine Ermäßigung bei der Telefongebühr zu erhalten. Der Antrag zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag muss direkt bei ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln gestellt werden. Der Antrag ist im Bürgerbüro des Bezirks oder im Internet erhältlich. Dem Antrag muss eine beglaubigte Kopie beigefügt werden, entweder: ❙❙ über die aktuelle Bewilligung von Grundsicherung ❙❙ über den aktuellen Bescheid der Sozialhilfe ❙❙ über den aktuellen Bescheid über Hilfe zur Pflege nach SGB XII oder Bundesversorgungsgesetz ❙❙ des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „RF“ Liegt eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht vor, bietet die Deutsche Telekom einen Sozialtarif an. Die genauen Konditionen (z. Z. 6,94 €€) erfahren sie beim T-Punkt, der Kundenberatung der Telekom, die auch die Anträge bereithält. ❙❙ Menschen mit dem Merkzeichen Rf im Schwerbehindertenausweis können eine Ermäßigung beantragen. Sie zahlen einen reduzierten Beitrag von 5,99 €€. Da der neue Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben wird, müssen alle Mitbewohner ihre Befreiungsvoraussetzungen bzw. Ermäßigungsvoraussetzungen nachweisen. ❙❙ Menschen die in einer vollstationären Pflegeeinrichtung leben sind von der Rundfunkbeitragspflicht befreit. 62 Finanzielle und rechtliche Fragen Befreiung von der Zuzahlungspflicht für Leistungen der Krankenkassen Zuzahlungen sind im Laufe eines Kalenderjahres in Höhe von zwei Prozent der jährlichen Einnahmen zum Lebensunterhalt zu leisten. Bei schwerwiegend chronisch Kranken reduziert sich die Grenze auf ein Prozent. Sie müssen über ein volles Jahr pro Quartal einmal in Behandlung gewesen sein und ❙❙ Pflegestufe 2 oder Pflegestufe 3 haben oder ❙❙ eine Minderung der Erwerbsfähigkeit oder ❙❙ einen Grad der Behinderung von 60 Prozent, die zumindest auch durch diese Erkrankung begründet sein muss. Für eine Befreiung von Zuzahlungen können alle gesetzlichen Zuzahlungen gerechnet werden, die im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse entstehen, d.h. Praxisgebühren, Zuzahlungen zu Krankenhausbehandlungen, Hilfsmitteln, Arzneimitteln, Heilmitteln usw. Besteht für Sie oder Ihren Angehörigen, die Pflegestufe zwei oder drei seit mehr als einem Jahr, ist kein ärztlicher Nachweis der Dauerbehandlung mehr erforderlich. Zuzahlungen sollten Sie sich immer quittieren lassen und die Belege sammeln. 6.5 Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Testament Wenn ein Mensch aufgrund von Erkrankung oder Behinderung eigene wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann, so müssen andere Personen über die Versorgung, den Aufenthalt oder die finanziellen Angelegenheiten etc. entscheiden. Angehörige, auch Ehepartner und Kinder, sind dazu nicht automatisch befugt. Im Folgenden werden neben dem aktuellen Betreuungsrecht die einzelnen Vorsorgemöglichkeiten vorgestellt und Stellen benannt, bei denen 63 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Sie weitere Informationen zu diesem Thema erhalten können. Zusätzlich wird auch kurz auf das Thema Testament eingegangen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der rechtlich anerkannten Vertretung von Personen, die einen Hilfebedarf haben. Die rechtliche Betreuung Ob alt oder jung, gesund oder krank, jeder von uns kann mit dem Betreuungsrecht in Kontakt kommen. Der Begriff der „rechtlichen Betreuung“ ist nach wie vor nicht überall bekannt. Die „Vormundschaft“, die „Pflegschaft“ oder „Gebrechlichkeitspflegschaft“ dagegen ist vielen Menschen geläufig. Das Betreuungsgesetz ersetzt bereits seit fast 20 Jahren die ehemaligen Regelungen der „Entmündigung“. Der Mensch mit Hilfebedarf wird daher nicht mehr „entmündigt“, sondern erhält eine juristische Vertretung, die dann für ihn tätig wird, wenn er selbst in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist. Im Verlauf einer demenziellen Erkrankung kann es dazu kommen, dass Menschen aufgrund von Verwirrtheit und Gedächtnisstörungen nicht mehr in der Lage sind eigene Angelegenheiten selbst zu regeln. Beispielweise kann dies Vermögensangelegenheiten betreffen, die Einwilligung in eine medizinische Behandlung oder den Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung. Es kommt vor, dass Ärzte im Krankenhaus vor einer Operation feststellen, dass die zu behandelnde Person nicht einwilligungsfähig ist, das heißt die Tragweite der Entscheidung über eine Operation nicht überblicken kann. In diesem Fall kann dann eine rechtliche Betreuung beim Amtsgericht / Betreuungsgericht angeregt werden, da auch Angehörige, wie Ehepartner oder Kinder, über einen solchen Eingriff nicht ohne weiteres entscheiden dürfen. Für die Situation der eigenen Entscheidungsunfähigkeit kann vorgesorgt werden, indem man rechtzeitig bei Erkennen eines Hilfebedarfs Informationen einholt und ggf. eine rechtliche Betreuung anregt oder vorsorglich eine Vorsorgevollmacht verfasst. Ein rechtlicher Betreuer kann vom Betreuungsgericht eingesetzt werden, wenn ein Erwachsener aufgrund psychischer Krankheit oder einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung „hilfsbedürftig“ ist, 64 Finanzielle und rechtliche Fragen d.h., dass er seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann (vgl. § 1896 BGB). Einen Antrag auf Bestellung eines Betreuers kann nur der Betroffene selbst stellen. Alle anderen – Angehörige, Ärzte, Pflegekräfte, Nachbarn etc. – können die Bestellung eines rechtlichen Betreuers anregen. Das Betreuungsgericht entscheidet nach Einholung eines fachärztlichen Gutachtens und einer persönlichen Anhörung des Betroffenen. Im Einzelfall kann auf ein ärztliches Gutachten verzichtet werden, wenn ein anderes aktuelles Gutachten über den Gesundheitszustand vorliegt (z.B. vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse bezüglich des Antrags auf Leistungen der Pflegeversicherung). Bei der Auswahl eines geeigneten Betreuers werden die Wünsche des zu Betreuenden weitestgehend berücksichtigt. Überwiegend werden Angehörige zu rechtlichen Betreuern bestellt, es können aber auch ehrenamtliche Fremdbetreuer oder Berufsbetreuer sein. In der Regel übernimmt eine Person die rechtliche Vertretung. Es besteht bei ehrenamtlich geführten Betreuungen aber auch die Möglichkeit, dass mehrere gesetzliche Betreuer für eine Person bestellt werden (dies kommt z.B. vor, wenn Eltern ihr erwachsenes Kind mit einer geistigen Behinderung rechtlich betreuen). Die vom Betreuungsgericht entschiedenen Aufgabenkreise, wie z.B. „Gesundheitssorge“, „Vermögensangelegenheiten“ oder „Vertretung vor Behörden“ werden nach individuellem Hilfebedarf festgelegt. Der rechtliche Betreuer darf nur innerhalb vom Gericht festgelegter Aufgabengebiete Entscheidungen treffen. Grundsätzlich müssen diese mit dem Betreuten abgesprochen werden. Ist der Betreute selbst in der Lage im Einzelfall seine Meinung zu vertreten und versteht er die Tragweite seiner Entscheidung, so zählt diese. Über jeder Entscheidung des rechtlichen Betreuers steht das Wohl des Betreuten. Es sollte möglichst immer im Einverständnis mit dem Betreuten gehandelt werden. Für freiheitsentziehende Maßnahmen (z.B. Bettgitter, wenn es daran hindert das Bett zu verlassen oder Fixierungen), für eine Wohnungskündigung und für die Einwilligung in eine lebensgefährliche Operation muss u. a. der rechtliche Betreuer bei Gericht die Genehmigung beantragen. Erst mit dieser Genehmigung ist die Entscheidung rechtswirksam. Diese Vorschriften schützen die betreute Person, andererseits können sie auch als eine Unterstützung des recht- 65 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin lichen Betreuers durch das Gericht bei schwerwiegenden Entscheidungen angesehen werden. Zwangsmaßnahmen, wie etwa eine Aufnahme in einer geschlossenen Krankenhausstation gegen den Willen des Betroffenen, benötigen ebenfalls eine richterliche Genehmigung und sind nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Das Gericht kontrolliert die Finanzverwaltung des Betreuers für den Betreuten genau. Grundsätzlich sind aber nahe Angehörige (Eltern, Kinder, Ehe- und Lebenspartner) von der genauen Rechnungslegung befreit, „Fremd“-betreuer (also alle außer Eltern, Kinder, Ehe- und Lebenspartner) hingegen müssen jegliche Geldausgabe belegen. Der ehrenamtliche rechtliche Betreuer hat bei der Führung einer Betreuung auch Rechte. So werden seine Aufwendungen, etwa für Fahrkosten, Porto oder Telefonkosten etc., auf Antrag pauschal mit 323,- € im Jahr erstattet. Es besteht auch die Möglichkeit, die tatsächlichen Aufwendungen erstatten zu lassen. Hierfür sind die jeweiligen Belege notwendig. Die Kosten trägt die Justizkasse oder, wenn der Betreute vermögend ist, der Betreute selbst. Ehrenamtliche rechtliche Betreuer sind in ihrer Tätigkeit automatisch haftpflichtversichert. Hierfür entstehen keine Kosten. Ehrenamtliche Betreuer haben das Recht sich in allen Fragen durch Gerichte, Betreuungsbehörde, Rechtspfleger und Betreuungsvereine kostenlos beraten zu lassen. Betreuungsvereine bieten neben der individuellen Beratung auch Informationsveranstaltungen und regelmäßigen Erfahrungsaustausch für ehrenamtliche rechtliche Betreuer an (alle Anschriften und Veranstaltungshinweise unter www.berliner-betreuungsvereine.de ). Eine rechtliche Betreuung kann auf Antrag des Betreuten oder des Betreuers vom zuständigen Betreuungsgericht aufgehoben werden. Dies geschieht wenn der Hilfebedarf für den betreuten Menschen so zurückgegangen ist, dass er sich wieder selbst vertreten kann. Die Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung wird vom zuständigen Betreuungsgericht mindestens alle sieben Jahre neu überprüft. 66 Finanzielle und rechtliche Fragen Das Gericht kann auf Antrag des Betreuten oder des Betreuers auch einen Betreuerwechsel entschieden. Gründe dafür sind z.B. wenn der Betreute das Vertrauen zu dem Betreuer verloren hat oder wenn der Betreuer in eine andere Stadt verzieht oder aber eine Überforderung des Betreuers. Die rechtliche Betreuung endet mit dem Tod des Betreuten. Der rechtliche Betreuer ist, nachdem er vom Tod des Betreuten erfahren hat, nicht mehr vertretungsberechtigt, darf also keine Entscheidungen mehr für den verstorbenen Betreuten fällen. Auch Rechnungen dürfen dann nicht mehr bezahlt werden, auch die Beerdigung nicht mehr in Auftrag gegeben werden. Für Bestattung und Nachlassverwaltung sind die Erben zuständig. Im Einzelfall wird ein Nachlasspfleger bestellt. Die Betreuungsverfügung In der Betreuungsverfügung benennt der Verfasser eine Person des eigenen Vertrauens für den Fall, dass wegen eigener Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung einrichten muss. In einer Betreuungsverfügung können nicht nur Wünsche bezüglich einer Person, sondern auch inhaltliche Wünsche, beispielsweise bezüglich der Verwaltung des eigenen Geldes oder dem Vorzug einer bestimmten Pflegeeinrichtung, festgelegt werden. Oft werden als rechtliche Betreuer nahe Angehörige bestellt. In einer Betreuungsverfügung kann auch festgelegt werden, wen man von seinen Angehörigen nicht als eigenen rechtlichen Betreuer haben möchte. Die Betreuungsverfügung dient dem Gericht als Entscheidungsgrundlage für die Betreuerbestellung. Die vorgeschlagene Person wird in der Regel auch als Betreuer eingesetzt, außer wenn das Gericht zu der Annahme kommt, die Einsetzung dieser Person könnte dem Wohl des zu Betreuenden zuwider laufen. Dabei können z.B. Interessenskonflikte eine 67 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Rolle spielen. Beispielsweise kann ein Mitarbeiter einer stationären Pflegeeinrichtung i.d.R. nicht der rechtliche Betreuer eines Bewohners werden, da er dann auf der einen Seite seinem Arbeitgeber, auf der anderen Seite seinem Betreuten verpflichtet ist. Der eingesetzte rechtliche Betreuer kann aufgrund der Betreuungsverfügung die Wünsche des Betroffenen erkennen, diese umsetzen und vor Gericht rechtfertigen. Die Betreuungsverfügung kann handschriftlich oder mit Computer / Schreibmaschine erstellt werden oder aber Sie benutzen einen Vordruck (z.B. Justizministerium). Eine Betreuungsverfügung muss nicht beglaubigt oder beurkundet werden, muss aber die eigene Unterschrift tragen. Die Vorsorgevollmacht Die Alternative zur rechtlichen Betreuung ist die Bevollmächtigung durch eine Vorsorgevollmacht. Eine rechtliche Betreuung wird nur dann eingerichtet, wenn die Person mit Unterstützungsbedarf im Voraus niemanden bevollmächtigt hat, die persönlichen Angelegenheiten zu regeln und wenn dies auch im Bedarfsfall nicht mehr möglich ist. Eine Vollmacht erteilen kann nur derjenige, der die Tragweite dieser Entscheidung verstehen kann, der also voll geschäftsfähig ist. Eine Beglaubigung oder Beurkundung der Vorsorgevollmacht ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber für die bessere Durchsetzbarkeit empfohlen. Die Beurkundung oder Beglaubigung durch einen Notar wir ausdrücklich besonders dann angeraten, wenn der Vollmachtgeber Grundbesitz bzw. Wohnungseigentum besitzt, damit die bevollmächtigte Person im Bedarfsfall einen Verkauf regeln kann. Ansonsten wird auch die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht durch die Betreuungsbehörde (beim jeweiligen Bezirksamt) empfohlen. Auch diese Beglaubigungen sind im Rechtsverkehr durchsetzungsstark. Die Betreuungsbehörde erhebt dafür eine Gebühr von 10,- €€. Bei Mittellosigkeit kann von dieser 68 Finanzielle und rechtliche Fragen Gebühr abgesehen werden. Trotz einer Beglaubigung oder Beurkundung ist es ratsam die bevollmächtigte Person bei allen Banken, bei denen Gelder hinterlegt sind oder Konten geführt werden, als Bankbevollmächtigte eintragen zu lassen. Die Bevollmächtigung kann sich wie die rechtliche Betreuung nur auf einzelne Bereiche erstrecken oder aber auf alle denkbaren Vertretungsmöglichkeiten. Die Aufgabenbereiche, für die eine Vollmacht bestehen soll, sollten einzeln aufgezählt werden (z.B. Vermögenssorge oder nur Regelung der Bankgeschäfte, Vertretung vor Behörden oder Gesundheitssorge). Sie ermächtigt eine Person, für den Vollmachtgeber Entscheidungen zu treffen oder auch Verträge zu schließen. Die Vollmacht kann über den Tod hinaus erteilt werden oder sie kann mit dem Tod enden. Dies soll eindeutig schriftlich festgelegt werden. Die Grundvoraussetzung für eine Vorsorgevollmacht ist ein uneingeschränktes Vertrauen zu der Person die bevollmächtigt werden soll. Im Gegensatz zur rechtlichen Betreuung wird die mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigte Person vom Gericht grundsätzlich weder begleitet noch kontrolliert. Der Bevollmächtigte kann also ohne Kontrolle beispielsweise über das Vermögen des Vollmachtgebers entscheiden. Ist keine absolut vertrauenswürdige Person im eigenen Umfeld vorhanden, wird von der Erstellung einer Vorsorgevollmacht abgeraten. Ein Widerruf der Vollmacht ist jederzeit möglich, setzt aber ebenfalls die Geschäftsfähigkeit voraus. Es gibt eine zentrale Hinterlegungsmöglichkeit für Vorsorgevollmachten bei der Bundesnotarkammer. Bei dieser Hinterlegungsstelle wird die Reichweite der Vollmacht und die bevollmächtigte Person bekannt gegeben, so dass im Notfall umgehend in Erfahrung gebracht werden kann, ob eine Vollmacht besteht und wer der Bevollmächtigte ist. Weitere Informationen darüber erhalten Sie dort (siehe am Ende dieses Beitrages). Auch das Bundesjustizministerium weist auf diese Hinterlegungsmöglichkeit in der kostenlosen Broschüre „Betreuungsrecht“ hin. 69 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Werden dem Gericht Umstände bekannt, die auf einen Missbrauch der Vollmacht durch den Bevollmächtigten hindeuten, kann eine Kontrollbetreuung eingerichtet werden oder es kann ein rechtlicher Betreuer bestellt werden der das Recht hat die Vollmacht zu widerrufen. Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen möchten, sollten Sie sich in jedem Fall beraten lassen. Dies ist auch wichtig um Formalien einzuhalten und um die Vollmacht im Fall der Fälle wirksam einsetzen zu können. Informationen erhalten Sie bei den bereits genannten Notaren, bei den Betreuungsbehörden, bei den Betreuungsvereinen, einigen Hospizeinrichtungen und Wohlfahrtsverbänden. Dort können Sie sich auch über die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung informieren lassen. Es ist wichtig, dass Sie sich mit den bevollmächtigten Personen genau über Ihre Wünsche unterhalten, diese Personen auch dazu bereit sind, Sie zu vertreten. Die Bevollmächtigung von Angehörigen oder Freunden ist beides: auf der einen Seite Vertrauensbeweis, auf der anderen Seite auch Zumutung. Die Patientenverfügung Der medizinische Fortschritt macht es möglich, dass heute schwerstkranken Menschen geholfen werden kann, für die es noch vor 30 Jahren keine Überlebensmöglichkeit gegeben hätte. Einerseits bietet diese Perspektive Hoffnung, auf der anderen Seite haben aber auch Menschen Angst vor einer Leidensverlängerung, einer Sterbensverlängerung durch Apparatemedizin. Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung seit September 2009 Das Gesetz (§ 1901a BGB) über die Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügungen regelt seit dem 01. September 2009 die Voraussetzungen für eine Patientenverfügung und ihre Bindungswirkung. Mittels einer solchen Verfügung soll dem behandelnden Arzt der Wille des Patienten, der sich selbst zu seinen Wünschen nicht mehr adäquat äußern kann, vermittelt werden. 70 Finanzielle und rechtliche Fragen Das Gesetz enthält keine Einschränkungen der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Sie gelten in jeder Lebensphase, unabhängig davon, ob der Sterbeprozess bereits begonnen hat oder nicht. Die schriftliche Patientenverfügung ist verbindlich, wenn sie der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entspricht. Voraussetzungen: ❙❙ Volljährigkeit und Einwilligungsfähigkeit ❙❙ Um für den Arzt verbindlich zu sein, muss aus dem Schriftstück hervorgehen, in welche Untersuchungen des Gesundheitszustandes, in welche Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffe der Verfügende einwilligt bzw. welche er untersagt. Die Patientenverfügung wird vom Vorsorgebevollmächtigten oder - wenn nicht vorhanden - vom rechtlichen Betreuer nach außen vertreten. Der behandelnde Arzt und der Vorsorgebevollmächtigte oder der rechtliche Betreuer prüfen dann, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dem so, muss der Vorsorgebevollmächtigte / Betreuer diesem Willen Geltung verschaffen. Niemand kann zur Einrichtung einer Patientenverfügung verpflichtet werden. Eine Patientenverfügung soll individuell sein, daher gibt es kein Einheitsformular. Ein Vordruck ausschließlich zum Ankreuzen kann meist nicht alle Situationen und Wünsche erfassen. In einer Patientenverfügung sollte auch zum Ausdruck kommen, welche Werte und weltanschaulichen Überzeugungen bindend sind, welche Einstellung zum eigenen Leben und Sterben besteht. Dies kann für den behandelnden Arzt ein wertvoller Hinweis sein, nach Ihren Wünschen Entscheidungen zu treffen. 71 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Vor der Erstellung einer Patientenverfügung ist es sinnvoll, über einige Fragen nachzudenken und zu überlegen, wie wichtig bestimmte Behandlungen für einen selbst sind. Mögliche Fragen lauten: ❙❙ Wie stelle ich mir das Ende meines Lebens vor? ❙❙ Möchte ich solang wie möglich leben, auch wenn ich bewusstlos oder dem Tode nahe bin? ❙❙ Möchte ich eine Schmerzbehandlung auch dann, wenn dies die Klarheit meines Denkens beeinträchtigt, ich dadurch mein Bewusstsein verliere oder ggf. die Behandlung mein Leben verkürzen würde? ❙❙ In welchen Situationen kann ich mir eine künstliche Ernährung vorstellen, in welchen Situationen lehne ich dies ab? ❙❙ Möchte ich die letzten Stunden meines Lebens zuhause, stationär in einem Hospiz oder einem Krankenhaus verbringen? Sehr empfehlenswert ist es zusätzlich eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung zu verfassen, auf die die Patientenverfügung verweist. In Deutschland ist die aktive Sterbehilfe verboten. Die indirekte Sterbehilfe und die passive Sterbehilfe sind erlaubt. Indirekte Sterbehilfe bedeutet, dass Medikamente verabreicht werden, die z.B. die Schmerzen lindern, die aber als ungewollte Nebenwirkung dazu führen können, dass die Lebenserwartung verkürzt wird. Die passive Sterbehilfe bedeutet, dass Behandlungen unterlassen oder abgebrochen werden, wie z.B. eine Reanimation, eine künstliche Beatmung, eine künstliche Ernährung oder die Behandlung einer Lungenentzündung mit Antibiotika. Eine passive Sterbehilfe ist dann erlaubt, wenn sie dem Willen des Patienten entspricht und er dies persönlich in der Situation entscheiden kann oder aber in einer Patientenverfügung vorherbestimmt hat. Nach dem Gesetz zur Patientenverfügung ist eine passive Sterbehilfe unabhängig von der Erkrankung und der Prognose erlaubt, wenn der Arzt und der Betreuer / Vorsorgebevollmächtigte davon überzeugt sind, dass der einwilligungsunfähige Patient die Entscheidung in der aktuellen Situation so treffen würde, wenn er sich äußern könnte. 72 Finanzielle und rechtliche Fragen Sind die Wünsche für eine konkrete Behandlungssituation in der Patientenverfügung nicht erkennbar, muss der Arzt und der Betreuer / Vorsorgebevollmächtigte aufgrund der Patientenverfügung den mutmaßlichen Willen des Patienten ermitteln. Dabei soll nahen Angehörigen und Vertrauten die Möglichkeit gegeben werden, sich zu äußern, sofern dies ohne größere zeitliche Verzögerung möglich ist. Einigen sich Arzt und Vorsorgebevollmächtigter / Betreuer aufgrund der Patientenverfügung über die weitere Behandlung, wird dies so umgesetzt. Einigen sie sich nicht darüber, welche Behandlung dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht, muss das Betreuungsgericht darüber entscheiden. Das Gericht muss in diesem Fall einen Verfahrenspfleger bestellen, und es muss ein Gutachten von einem unabhängigen medizinischen Sachverständigen eingeholt werden. Eine Patientenverfügung ist an keine bestimmte Form gebunden, sie kann handschriftlich sein oder aber aus einem mit Computer oder Schreibmaschine geschriebenen Text bestehen. Auch Vordrucke sind möglich, wenn sie die eigene Meinung und Wünsche wiedergeben. Eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung ist nicht erforderlich. Auch ist im Gesetz nicht gesagt, dass ein Arzt die Patientenverfügung unterschreiben muss. Die Idee mit dem behandelnden Arzt die eigene Patientenverfügung durchzusprechen ist aber gut. Das Datum und die eigenhändige Unterschrift unter der Patientenverfügung sind notwendig. Im Gesetz ist die Notwendigkeit einer regelmäßig zu erneuernden Unterschrift nicht als Voraussetzung genannt. Um die Aktualität des niedergeschriebenen Willens zu dokumentieren und die Patientenverfügung den aktuellen Wünschen und Einstellungen anzupassen, erscheint eine Durchsicht des Dokuments alle paar Jahre empfehlenswert. Bei dieser Gelegenheit ist eine neue Unterschrift mit Datum vom Verfügungsgeber sinnvoll. Zusätze in der bestehenden Verfügung sind stets neu zu unterschreiben. Bei grundsätzlichen Änderungswünschen sollte eine neue Patientenverfügung geschrieben werden. Die alten Formulare sind zu vernichten. 73 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Eine Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen werden – solange der Verfügende entscheidungsfähig ist. Eine Hinterlegung des Originals ist bei den eigenen Unterlagen sinnvoll. Wichtig ist, dass Angehörige und nahe stehende Menschen über das Vorhandensein von Verfügungen und Vollmachten informiert sind. Es gibt auch Hinweiskarten für das Portemonnaie, auf denen auf eine Patientenverfügung verwiesen wird (Vordruck Justizministerium). Das Testament Ein Testament kann jeder Mensch errichten, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und der testierfähig ist, d.h. die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln vermag. Die Testierfähigkeit ist durch eine rechtliche Betreuung grundsätzlich nicht eingeschränkt. Es besteht die Möglichkeit ein eigenhändiges Testament zu erstellen. Dieses muss vollständig handgeschrieben sein, mit ganzem Namen unterschrieben werden und den Ort und die Zeit der Niederschrift enthalten. Die Erben müssen klar erkennbar sein. Sie können Ihr Testament beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung geben (in Baden-Württemberg beim Notariat). Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten. In diesem Fall müssen beide Partner unterschreiben. Weiterhin gibt es das öffentliche Testament (oder auch notarielles Testament genannt). Der Letzte Wille wird dem Notar mündlich erklärt oder selbst schriftlich verfasst und dem Notar übergeben. Der Notar ist hierbei verpflichtet, bei der Abfassung zu beraten und bei der Formulierung zu unterstützen. Das notarielle Testament wird immer amtlich verwahrt. Die Gebühr für ein öffentliches Testament richtet sich nach dem Wert des Vermögens (beispielsweise bei einem Vermögenswert von rund 100.000 €ist ca. mit einer Gebühr von 130,- €€ zu rechnen). 74 Finanzielle und rechtliche Fragen Weitergehende Informationen Hier wurden nur einige Aspekte des Betreuungsrechts, der Verfügungen und der Vollmachten dargestellt. Wenn Sie genauere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Betreuungsgericht oder Betreuungsverein. Dort können Sie die örtlichen Ansprechpartner erfragen. Weitere Informationen über die Verfügungen und Vollmachten erhalten Sie auch bei allen Betreuungsvereinen (Internet: www.berliner-betreuungsvereine.de) und Betreuungsbehörden (in jedem Bezirk), in einigen Hospizeinrichtungen und Wohlfahrtsverbänden. Bezüglich der Patientenverfügung können Sie sich evtl. auch von Ihrem Hausarzt beraten lassen, der dazu allerdings nicht verpflichtet ist. Weitere schriftliche Informationen können Sie durch die kostenlosen Broschüren „Erben und Vererben“, „Patientenverfügung“ (mit Textbausteinen für die Erstellung einer Patientenverfügung) und „Betreuungsrecht“ (mit Vordrucken für Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung) des Bundesministeriums der Justiz, Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 11015 Berlin erhalten (Internet: www.bmj.bund.de). Sie können diese Broschüren auch kostenlos bestellen bei: Publikationsversand der Bundesregierung Postfach 48 10 09, 18132 Rostock Außerdem erhalten Sie Informationen bei der Bundesnotarkammer, Zentrales Vorsorgeregister, Postfach 08 01 51, 10001 Berlin. 75 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin 76 Sozial- und gesundheitspolitische Forderungen der Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. 7 Sozial- und gesundheitspolitische Forderungen der Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. Eine große Zahl älterer Menschen leidet an einer Demenzerkrankung. Berechnungen zufolge sind allein in Berlin über 50.000 Menschen an einer Demenz erkrankt. Etwa zwei Drittel der Demenzkranken werden zu Hause von ihren Angehörigen versorgt und gepflegt. Neben den Erkrankten ist somit eine beträchtliche Zahl von Angehörigen von der Krankheit mitbetroffen. Die Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. fördert und unterstützt ärztliche, pflegerische, psychologische und soziale Hilfen im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich. Es ist unser besonderes Anliegen, dass es den Erkrankten ermöglicht wird, in ihrer gewohnten Wohnumgebung zu bleiben. Dies ist wesentlich davon abhängig, dass pflegende Angehörige unterstützt werden und ihr Selbsthilfepotenzial gestärkt wird. Ein weiteres Ziel ist die Förderung gerontopsychiatrischer Profile von Heimund Krankenhauseinrichtungen, die für Demenzkranke besonders geeignet sind. Darüber hinaus bemüht sich der Verein um die Aufklärung in der Öffentlichkeit über demenzielle Erkrankungen sowie um die Unterstützung wissenschaftlicher Forschung. Aus diesen Anliegen heraus leiten sich sozial- und gesellschaftspolitische Forderungen ab. Diese richten sich in erster Linie an die verantwortlichen Berliner Akteure in der Politik und den Einrichtungen. 77 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Unsere grundsätzlichen Forderungen lauten: Optimale Diagnostik, Behandlung und Versorgung für alle Demenzkranken! Unterstützung der Familien und Angehörigen sowie der Selbsthilfe! Aus diesen Grundsatzforderungen leiten sich neun konkrete Forderungen ab: 1. Umfassende, unabhängige und qualifizierte Beratung und Unterstützung der Selbsthilfe Die Vielzahl des quantitativen Engagements in der Beratungslandschaft ist qualitativ durch eine umfassende Vernetzung auf ein Niveau zu heben, das den ständig steigenden Anforderungen des Beratungsbedarfes und der Vermittlung von unterstützenden Angeboten gerecht wird. 2. Einrichtung Gerontopsychiatrischer Zentren in allen Bezirken Berlins Schon die Psychiatrie-Enquête von 1975 empfahl für jedes Standardversorgungsgebiet von ca. 250000 Einwohnern die Einrichtung eines Gerontopsychiatrischen Zentrums. Diese Empfehlung wurde im Jahr 1988 von der Expertenkommission unterstrichen und im Jahr 1999 durch das Bundesministerium für Gesundheit mit dem „Leitfaden für die ambulante und stationäre gerontopsychiatrische Versorgung“ bekräftigt. Ein Gerontopsychiatrisches Zentrum besteht aus einer Ambulanz und einer Tagesklinik, die an eine gerontopsychiatrische Einheit eines Krankenhauses angeschlossen sind oder eng mit ihr zusammenarbeiten sowie Einrichtungen der Altenberatung. Aufgaben sind neben der psychiat- 78 Sozial- und gesundheitspolitische Forderungen der Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. rischen Versorgung alter psychisch Kranker auch Fort- und Weiterbildung der in der Gerontopsychiatrie und Altenhilfe tätigen Berufsgruppen und die praxisorientierte Forschung. Ziel der Arbeit eines Gerontopsychiatrischen Zentrums ist, die Diagnostik und Versorgung in der Region insgesamt zu verbessern und so die Zahl stationärer Krankenhausbehandlungen auf ein Minimum zu reduzieren. In Berlin gibt es bisher nur in einigen Bezirken Gerontopsychiatrische Zentren. 3. Verbesserung der Bedingungen beim Krankenhausaufenthalt von Demenzkranken Medizinisch erstklassig versorgen und gleichzeitig professionell gerontopsychiatrisch betreuen! Die medizinische Versorgung eines Demenzkranken gelingt gut, jedoch die Ausrichtung der anschließenden Betreuung auf die gerontopsychiatrisch bedingten Besonderheiten (u.a. Apraxien, herausforderndes Verhalten, Wahnvorstellungen und Ängste sowie Depressionen) erfolgt völlig unzureichend. Notwendig sind die erforderliche Personalausstattung in den Kliniken, die Vermittlung gerontopsychiatrischen Basiswissens und insbesondere die Anwendung von Handlungsstrategien im Umgang mit Demenzkranken. ( z.B. eine empathische Krankenschwester bei der grundpflegerischen Versorgung, ein validierender Physiotherapeut bei der Überzeugung zum Gehtraining) 4. Psychosoziale Angebote für Frühdiagnostizierte Demenzkranke im frühen Krankheitsstadium benötigen anstelle von Pflege psychosoziale Begleitung und Unterstützung im Erhalt ihrer Tagesstruktur. Mit der Einführung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes 2008 haben Demenzkranke mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz nun einen Anspruch auf sog. Betreuungsleistungen. Das ist eine 79 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin ilfe. Allerdings benötigen sie Hilfen bei der Krankheitsbewältigung und H auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene psychosoziale Angebote, aus denen sich im Krankheitsverlauf gleitend ein Übergang in die Betreuung durch dafür geeignete Einrichtungen entwickeln kann. Der Aufbau und die Weiterentwicklung entsprechender Angebote muss gefördert und ihre Übernahme in eine Regelfinanzierung gesichert werden. 5. Förderung von Wohn- und Betreuungseinrichtungen für Demenzkranke Die Lebensqualität Demenzkranker und ihrer Angehörigen kann durch eine angemessene Versorgung positiv beeinflusst und die Behandlungsund Folgekosten können reduziert werden.. Die Pflege von Demenzkranken außerhalb ihrer Familien sollte in kleinen, stabilen Gruppen in überschaubaren Wohnbereichen und unter der Berücksichtigung ihrer individuellen Gewohnheiten und Bedürfnisse stattfinden. Die Einrichtung von Wohngemeinschaften muss weiterhin gefördert werden. Die stationären Pflegeeinrichtungen müssen entsprechende räumlich und personell strukturierte Angebote vorhalten. 6. Anerkennung von Beaufsichtigung und psychosozialer Betreuung von Demenzkranken als Teil der Pflege in der Pflegeversicherung Die von der Pflegeversicherung als Pflegeaufwand anerkannten Tätigkeiten machen nur einen Teil der Belastung pflegender Angehöriger aus. Im Wesentlichen wird die Pflege zu Hause und in stationären Pflegeeinrichtungen von der Notwendigkeit geprägt, für eine sinnvolle Beschäftigung zu sorgen, Fehlhandlungen und Unfällen vorzubeugen. Die Module in der ambulanten Pflege müssen um gerontopsychiatrische Inhalte erweitert werden, so dass Anleitung, Aktivierung, Krisengespräche oder Motivation zur Medikamenteneinnahme abrech- 80 Sozial- und gesundheitspolitische Forderungen der Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. nungsfähig werden. Ausweitung der Leistungen der Pflegeversicherung für Demenzkranke bzw. Menschen mit „eingeschränkter Alltagskompetenz“. Dies erfordert eine Änderung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit (§ 14 SGB XI). Begleitung, Kommunikation, soziale Teilhabe, psychosoziale Betreuung und Beaufsichtigung müssen berücksichtigt werden. Der Pflegebedürftigkeitsbegriff muss dafür entsprechend geändert werden! 7. Finanzielle Gleichstellung von ambulanter und stationärer Pflege Mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz sind positive Entwicklungen bei der Erhöhung der Leistungen für Betroffene in der ambulanten Versorgung erreicht worden. (Gleichstellung mit den Leistungen bei den Pflegestufen II und III) Unverständlich ist jedoch, dass die Leistungen in der Pflegestufe I nicht ebenso angepasst wurden. Noch unverständlicher ist, dass Betroffenen mit einem erheblichen Betreuungsbedarf ohne Pflegestufe keine Sachleistungen für die Tagespflege zugestanden werden. Gerade in dieser Phase der Demenzerkrankung ist das Entlastungsangebot Tagespflege für pflegende Angehörige wichtig, auch Betroffene partizipieren davon. „Ambulant vor stationär“ kann langfristig nur so umgesetzt werden. 8. Finanzierung von Versorgungsforschung Bislang gibt es keine Möglichkeit, primär degenerative Demenzen zu heilen oder den Krankheitsverlauf zuverlässig um viele Jahre aufzuhalten oder zu verzögern. Deshalb liegt der Schwerpunkt der Arbeit mit Demenzkranken im Bereich der psychosozialen Versorgung. Neben der Medikamentenentwicklung durch die pharmazeutische Industrie muss staatlicherseits die Versorgungsforschung in größerem Umfang als bisher 81 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin gefördert werden. Im Bereich der Versorgungsforschung sind vor allem Modelle zu fördern, die eine effiziente Verankerung vorhandener pflegeund sozialwissenschaftlicher Erkenntnisse in der Regelversorgung Demenzkranker zum Ziel haben. 9. Sensibilisierung ehrenamtlich Engagierter für die Bedürfnisse Demenzkranker und ihrer Angehörigen Ehrenamtliche Helfer, die über Wohlfahrtsverbände, karitative Einrichtungen oder Gewerkschaften organisiert sind, könnten in weit größerem Umfang als bisher in der Betreuung Demenzkranker eine Rolle spielen. Oft scheitert dies an dem mangelnden Wissen um die besondere Problematik Demenzkranker und ihrer Angehörigen und an fehlenden Schulungen im Umgang mit Demenzkranken. 82 Adressen 8.Adressen 8.1 Beratung und Unterstützung 8.1.1 Überbezirkliche Beratung Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. Friedrichstraße 236, 10969 Berlin Tel.: 89 09 43 57, Fax: 25 79 66 96 [email protected] www.alzheimer-berlin.de Di 14.00 – 18.00 Uhr, Mi und Do 10.00 – 15.00 Uhr Kontakt: Christa Matter, Dipl.-Psychologin ff Persönliche Beratung nach telefonischer Absprache Unsere Angebote für Angehörige, Betroffene, Engagierte und Interessierte: ff psychosoziale Beratung (kostenlos, neutral, unverbindlich, anonym) ff Selbsthilfegruppen für Angehörige ff Unterstützung und Beratung beim Aufbau von Selbsthilfegruppen ff Psychosoziale Treffpunkte für Menschen mit Gedächtnisstörungen plus Angehörigengruppen ff „Betreuungsbörse“ (wir vermitteln von uns geschulte ehrenamtliche HelferInnen zur stundenweisen Betreuung der Demenzkranken und zur Entlastung der Angehörigen) ff Tanznachmittage für Demenzkranke und ihre pflegenden Angehörigen ff Angehörigenschulungen ff Informationsveranstaltungen und Fachtagungen ff Halbjährliche Veröffentlichung der Vereinszeitschrift „Mitteilungen“ ff Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Friedrichstraße 236, 10969 Berlin Tel.: 2 59 37 95-0, Fax: 2 59 37 95-29 [email protected] www.deutsche-alzheimer.de Alzheimer-Telefon: 0 18 03-17 10 17 (9 Ct pro Minute) Mo bis Do von 9.00 – 18.00 Uhr und Fr von 9.00 – 15.00 Uhr ff Beratung und Information für Angehörige, Betroffene, ehrenamtlich und beruflich Engagierte Alzheimer Gesellschaft Brandenburg e. V. Stephensonstraße 24 -26, 14482 Potsdam Tel.: 0331-7 40 90 08, Fax: 0331-7 40 90 09 [email protected] www.alzheimer-brandenburg.de Kontakt: Frau Winkler 83 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Alzheimer Angehörigen Initiative gGmbH Reinickendorfer Straße 61, 13347 Berlin Tel.: 47 37 89 95, Fax: 47 37 89 97 [email protected] www.Alzheimer-Organisation.de Kontakt: Frau Drenhaus-Wagner SEKIS Selbsthilfe Kontaktund Informationsstelle Bismarckstr. 101, 10625 Berlin Tel.: 8 92 66 02, Fax: 89 02 85 40 [email protected] www.sekis-berlin.de Mo 12.00 – 16.00 Uhr, Mi 10.00 – 14.00 Uhr, Do 14.00 – 18.00 Uhr ff Informationen über Selbsthilfegruppen ff Beratung und Unterstützung beim Aufbau von Selbsthilfegruppen Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung c/o SEKIS Bismarckstr. 101, 10625 Berlin [email protected] www.pflegeunterstützung-berlin.de Kontakt: Anja Schauer, Tel.: 89 02 85 35 pengründungen. Auch bieten sie vielfältige Veranstaltungen und Beratungen für Hilfesuchende und Gruppenmitglieder an. Die Aktivitäten der regionalen Kontaktstellen konzentrieren sich auf den Stadtteil, in dem sie sich befinden. Bitte informieren Sie sich dort und auf der Internetseite der jeweiligen Kontaktstelle über das Angebot. Die Adressen der Selbsthilfekontaktstellen finden Sie ebenfalls auf den folgenden Seiten. Beratungsstelle für Ältere und Menschen mit Behinderung Jüdische Gemeinde zu Berlin Oranienburger Str. 28-31, 10117 Berlin Tel.: 8 80 28-143 (Beratung in englischer, hebräischer und russischer Sprache), Fax: 88 02 81 15 [email protected] Kontakt: Frau Wolff Beratungsstelle für technische Hilfen und Wohnraumanpassung Berliner Straße 40-41, 10715 Berlin Tel.: 86 49 10 19, Fax: 86 49 10 40 [email protected] www.vdk.de/bb20184 Sprechstunde in Treptow: jeden Donnerstag, 11.00 – 13.00 Uhr, Tel.: 9 02 97 56 65 Sprechstunde in Köpenick: jeden ersten Selbsthilfekontaktstellen Mittwoch im Monat, 14.00 – 15.30 Uhr, In Berlin gibt es neben SEKIS 12 regionale Tel.: 64 48 87 24 und drei unterstützende Selbsthilfezentren. Sie stellen Gruppen und Initiativen Räume zur Verfügung und unterstützen bei Grup84 Adressen Kontakt: Frau Gaszczyk ff Kostenlose Beratung zu Hilfsmitteln aller Art, wie zum Beispiel aus den Bereichen Mobilität, Körperpflege und Haushalt, aber auch zum behindertengerechten Kfz-Umbau und deren Finanzierung ff Informationen im Bereich des Sozialrechts (Pflegeversicherung, Sozialhilfe, Grundrente, Gesetz für Rehabilitation und Teilhabe, Bundesversorgungsgesetz …) sowie ggf. Unterstützung bei der Antragstellung AWO Begegnungszentrum/ Migrationssozialdienst Adalbertstraße 23a, 10997 Berlin Tel.: 69 53 56-19/ -11 [email protected] www.begegnungszentrum.org Kontakt: Frau Koch ff Beratung pflegebedürftiger MigrantInnen und ihrer Angehörigen in deutscher, türkischer, kroatischer, serbischer und bosnischer Sprache ff Fachberatung von Einrichtungen der Altenhilfe Pflege in Not - Beratungsund Beschwerdetelefon Bergmannstraße 44, 10961 Berlin Tel.: 69 59 89 89, Fax: 69 59 88 96 [email protected] Mo, Mi und Fr 10.00 – 12.00 Uhr (Anrufbeantworter rund um die Uhr) IdeM Informationszentrum für demenziell und psychisch erkrankte sowie geistig behinderte Migranten Rubenstraße 84, 12157 Berlin Tel.: 85 62 96 57, Fax: 85 62 96 58 [email protected] www.idem-berlin.de Di 9.00 – 12.00 Uhr, Do 13.00 – 15.00 Uhr Kontakt: Frau Tammen-Parr, Frau Unger, Frau Arlt ff Hilfe und Beratung bei Konflikten und Gewalt in der Pflege älterer Menschen Kontakt: Frau Belgin Habel ff Beratung und Vermittlung u. a. zu interkulturellen Pflegediensten, Fachstelle für pflegende Angehörige zu muttersprachlichen Ärzten, zu c/o Pflege in Not stationärer, teilstationärer und Bergmannstraße 44, 10961 Berlin ambulanter Unterbringung mit Tel.: 69 59 88 97 kulturspezifischem Ansatz fs-pflegende-angehö[email protected] ff Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten Kontakt: Herr Schumann und zu Gruppenangeboten für pflegende Angehörige 85 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Heimaufsicht Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Turmstraße 21, Haus A, 10559 Berlin Tel.: 9 02 29-33 33 [email protected] Kontakt: Frau Drews, Herr Peok Die Patientenbeauftragte für Berlin Karin Stötzner, c/o Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Oranienstr. 106, 10969 Berlin Tel.: 90 28 201 0, Fax.: 90 28 31 13 [email protected] Mo.00 – Fr 10.00 – 14.00 Uhr Bundeszentralstelle für Patientenverfügungen des humanistischen Verbandes Deutschland Wallstraße 65, 10179 Berlin Tel.: 61 39 04 11/ 12 [email protected] www.patientenverfuegung.de Mo, Di, Do und Fr 10.00 – 17.00 Uhr Kontakt:Frau Dr. Weinhold Frau Wegner, Frau Ott-Meinhold ff Informationen zu Patientenverfügungen und sonstigen Vorsorgemöglichkeiten ff Herausgeber eines Patientenratgebers über Patientenrechte, Hospizdienste usw. 86 Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen gGmbH Zentrale Anlaufstelle Hospiz (ZAH) Kopenhagener Straße 29, 13407 Berlin Tel.: 40 71 11 13 (Beratungstelefon), Fax: 40 71 11 15 [email protected] www.hospiz-aktuell.de Mo, Di, Fr 9.00 – 13.00 Uhr, Di auch 16.00 – 18.00 Uhr Kontakt: Frau Hallmann-Hering ff telefonische und persönliche Beratung zu Sterbebegleitung, Hospiz, Palliativer Versorgung, Trauerbewältigung und Patientenverfügung (bei Bedarf Hausbesuch möglich) Hospiz- und Palliativverband Berlin e.V. Brabanter Str. 21, 10713 Berlin Tel.: 41 20 28 75, Fax: 41 20 28 76 [email protected] www.hospiz-berlin.de Mo bis Do 9.30.00 – 12.30 Uhr Kontakt: Herr Dirk Müller (Vorsitzender) ff Beratung und Begleitung sterbender und schwerkranker Menschen ff Unterstützung der Angehörigen in der Zeit der Krankheit, des Abschiednehmens und der Trauer Adressen 8.1.2 Beratung nach Bezirken 8.1.2.1 Selbsthilfekontaktstellen Charlottenburg-Wilmersdorf Selbsthilfetreffpunkt im Nachbarschaftshaus am Lietzensee e.V Herbartstr. 25, 14057 Berlin Tel.: 30 30 65 12, Fax: 30 30 65 13 [email protected] www.nbh-lietzensee.de Mo 14.00 – 17.00 Uhr, Di 10.00 – 13.00 Uhr, Do 15.00 – 18.00 Uhr Kontakt: Barbara Neckermann, Christine Gregor Träger: Nachbarschaftshaus am Lietzensee e.V. Sozialwerk Berlin e.V. Altenselbsthilfeund Beratungszentrum Humboldtstr. 12, 14193 Berlin Tel.: 8 91 10 51, Fax.: 8 92 60 08 [email protected] www.sozialwerk-berlin.de Mo-Fr 10.00 – 18.00 Uhr Friedrichshain-Kreuzberg Selbsthilfekontaktstelle Friedrichshain-Kreuzberg Boxhagener Str. 89 10245 Berlin Tel.: 2 91 83 48, Fax: 29 04 96 62 [email protected] www.selbsthilfe-treffpunkt.de Di 10.00 – 13.00 Uhr, Mi 15.00 – 18.00 Uhr, Do 15.00 – 18.00 Uhr, Fr 10.00 –13.00 Uhr Kontakt: Herr Dr. Ingenkamp, Frau Krause Träger: Volkssolidarität Landesverband Berlin e. V. Lichtenberg Im Bezirk Lichtenberg gibt es zwei Selbsthilfekontaktstellen: Selbsthilfe Kontakt- und Beratungsstelle Lichtenberg Ahrenshooper Str. 5 13051 Berlin Tel.: 9 62 10 33 , Fax: 36 46 27 36 [email protected] www.selbsthilfe-lichtenberg.de/ Sprechzeiten: Di 10.00.00 – 18.00 Uhr, Mi 14.00.00 – 18.00 Uhr Kontakt: Ramona Klein, Jürgen Kubens, Melanie Vonsien Träger: Frei-Zeit-Haus e.V. Weißensee ff Diese Selbsthilfekontaktstelle ist zuständig für die Altbezirke Hohenschönhausen, Lichtenberg und Weißensee. 87 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Mitte Selbsthilfe- Kontakt- und Beratungs stelle Mitte StadtRand gGmbH Perleberger Str. 44, 10559 Berlin Tel.: 3 94 63 64, Fax: 3 94 64 85 [email protected] www.stadtrand-berlin.de Mo 10.00 – 14.00 Uhr, Di 10.00 – 14.00 Uhr, Kontakt: Dagmar Buresch, Mi 10.00 – 13.00 Uhr (in türkischer SpraSieglinde Steinbrück Träger: Kiezspinne FAS, Nachbarschaftlicher che), Do 15.00 – 18.00 Uhr Interessenverbund e.V. Kontakt: Angelika Vahnenbruck, Birgit Sowade, Hatice Akyüz ff Diese Selbsthilfekontaktstelle ist zuständig für den Altbezirk Lichtenberg. Träger: StadtRand gGmbH ff Diese Selbsthilfekontaktstelle ist Mahrzahn-Hellersdorf zuständig für die Altbezirke Mitte, Tiergarten und Wedding. Selbsthilfe-, Kontakt- und Beratungsstelle Marzahn-Hellersdorf Neukölln Alt Marzahn 59 a, 12685 Berlin Tel.: 54 25 103, Fax: 030-5 40 68 85 In diesem Bezirk gibt es zwei [email protected] kontaktstellen des Trägervereins Gesundwww.wuhletal.de heitszentrum Gropiusstadt e. V. Mo 13.00 – 17.00 Uhr, Di 16.00 – 19.00 Uhr, Fr 9.00 – 11.00 Uhr Selbsthilfezentrum Neukölln-Nord Hertzbergstr. 22, 12055 Berlin Kontakt: Tel. 6 81 60 64, Fax 6 81 60 68 Tilmann Gens, Yvonne Vedder [email protected] Träger: www.selbsthilfe-neukoelln.de Wuhletal-Psychosoziales Zentrum gGmbH Mo 16.00 – 19.00 Uhr, ff Diese Selbsthilfekontaktstelle ist Di und Do 10.00 – 13.00 Uhr, zuständig für die Altbezirke Marzahn Fr 11.00 – 13.00 Uhr und Hellersdorf. Synapse e.V. Selbsthilfekontaktstelle Lichtenberg Selbsthilfetreff Synapse Schulze-Boysen-Str. 38, 10365 Berlin Tel.: 5 13 88 88, 55 49 18 92, Fax: 51 06 60 05 [email protected] Mo 14.00 –17.00 Uhr 88 Adressen Stadtteil- und Selbsthilfezentrum Neukölln-Süd Lipschitzallee 80, 12353 Berlin-Neukölln Tel.: 6 05 66 00, Fax: 6 05 68 99 [email protected] www.selbsthilfe-neukoelln.de Mo 11.00 – 15.00 Uhr, Di 13.00 – 16.00 Uhr, Do 13.00 –17.00 Uhr Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe in Pankow im Stadtteilzentrum Pankow Schönholzer Str. 10, 13187 Berlin Tel.: 4 99 87 09 10 [email protected] www.st-pankow.de Mo 15.00 – 18.00 Uhr, Do 10.00 – 13.00 Uhr Kontakt: Antje Kleibs, Carmen Schmidt 2. Haus: Löwensteinring 13 A Kontakt: Claudia Cremer Kontakt: Gertraude Wagner Pankow – Weißensee – Prenzlauer Berg In diesem Bezirk gibt es drei Selbsthilfekontaktstellen. KIS - Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe Pankow-Prenzlauer Berg Fehrbelliner Str. 92, 10119 Berlin Tel. 4 43 43 17, Fax: 44 34 04 78 [email protected] www.kisberlin.de Mo 10.00 – 13.00 Uhr, Mi + Do 15.00 – 18.00 Uhr Kontakt: Katarina Schneider, Kerstin Horak Träger: Humanistischer Verband Deutschlands, LV Berlin e.V. und SEIN e.V. ff Diese Selbsthilfekontaktstelle ist zuständig für die Altbezirke Pankow, Prenzlauer Berg, Buch und Weißensee. Selbsthilfeunterstützung im Albatros Beratungshaus Buch Franz-Schmidt-Str. 8-10, 13125 Berlin Pankow Tel.: 9 41 54 26, Fax: 9 41 54 29 [email protected] Di 15.00 – 18, Do, Fr 10.00 – 13.00 Uhr Kontakt: Helma Keding Reinickendorf Selbsthilfe- und Stadtteilzentrum Reinickendorf Günter-Zemla-Haus Eichhorster Weg 32, 13435 Berlin Tel.: 4 16 48 42, Fax: 41 74 57 53 [email protected] www.unionhilfswerk.de/beratung/ selbsthilfe/index.php Di + Do 14.00 – 18.00 Uhr, Mi + Fr 10.00 – 14.00 Uhr Kontakt: Ruth Uzelino, Susanne Pistor Träger: UHW Unionhilfswerk - Sozialeinrichtungen gGmbH 89 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Spandau Die Selbsthilfekontaktstelle in Spandau erreichen Sie an zwei Standorten: Selbsthilfetreffpunkt Siemensstadt Hefnersteig 1, 13629 Berlin Tel.: 3 81 70 57 oder 3 82 40 30, Tel. / Fax: 38 30 74 00 [email protected] Di 13.00 – 16.00 Uhr, Do 15 -18.00 Uhr, Fr 10.00 – 13.00 Uhr Kontakt: Katharina Jacob, Susanne Pohlmann Träger: Casa e.V. ff Dieser Standort ist zuständig für die Altbezirke Siemensstadt und Spandau. Steglitz-Zehlendorf Selbsthilfekontaktstelle im Nachbarschaftsheim Mittelhof Königstr. 42/43, 14163 Berlin Tel.: 80 19 75 14, Fax: 80 19 75 46 [email protected] www.mittelhof.org Mo 10.00 – 12 und 17.00 – 19.00 Uhr, Mi 17.00 – 20.00 Uhr, Do 12.00 – 14.00 Uhr in der Villa Folke Bernadotte Jungfernstieg 19, 12207 Berlin (Lichterfelde-Ost) Tel. 7 705 99 75. ff Psychosoziale Beratung nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung Kontakt: Hanne Theurich, Bettina Zey, Petra Glasmeyer Träger: Nachbarschaftsheim Mittelhof e.V. Selbsthilfetreffpunkt “Mauerritze” Mauerstr. 6, 13597 Berlin Tel.: 3 33 50 26, Fax: 3 33 60 43 [email protected] Tempelhof-Schöneberg www.Spandauer-Selbsthilfetreffpunkte.de Selbsthilfetreffpunkt Schöneberg Mo 10.00 – 12:30 Uhr, Di 14.00 – 17.00 Uhr, Holsteinische Str. 30, 12161 Berlin Do 12.00 – 15:30 Uhr Tel.: 85 99 51-30/-33, Fax: 85 99 51 11 Kontakt: Heidi Borschel [email protected] www.nbhs.de Träger: Casa e.V. Mo 16.00 – 20.00 Uhr, Di 15.00 – 18.00 Uhr, Do 10.00 – 14.00 Uhr Kontakt: Linda Petermann, Antje Saar Träger: Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V. 90 Adressen Treptow-Köpenick Selbsthilfezentrum Treptow-Köpenick Genossenschaftsstraße 70 (Ecke Dörpfeldstraße 42, am Markt) 12489 Berlin - Köpenick-Adlershof Tel. / Fax: 6 31 09 85 [email protected] www.eigeninitiative-berlin.de Mo + Di 09.00 – 13.00 Uhr, Do 15.00 – 19.00 Uhr und nach Vereinbarung Kontakt: Ricarda Raabe, Gerd Böhle Träger: ajb GmbH - Gemeinnützige Gesellschaft für Jugendberatung und psychosoziale Rehabilitation Charlottenburg-Wilmersdorf Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V. Cura Betreuungsverein Wilhelmsaue 33, 10713 Berlin Tel.: 30 09 69 80, Fax: 30 09 69 89 [email protected] www.nbhs.de/Beraten-und-Betreuen.de Kontakt: Herr Rudel Friedrichshain-Kreuzberg Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. Thaerstraße 30 D , 10249 Berlin Tel.: 2 63 98 09 31/ 30, Fax: 26 39 80 935 [email protected] Mo 15.00 – 17.00 Uhr, Mi 10.00 – 12.00 Uhr 8.1.2.2Betreuungsvereine Kontakt: Elisabeth Schmid Die Betreuungsvereine informieren und beraten – ebenso wie die Betreuungsstellen der Bezirksämter – zu Fragen bezüglich des Betreuungsgesetzes, über die Vorsorgevollmacht, die Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung. Die Berliner Betreuungsvereine werden vom Berliner Senat gefördert. Für die Inanspruchnahme der Angebote fallen keine Kosten an. Die Adressen der Berliner Betreuungsvereine finden Sie auch im Internet unter: www.berliner-betreuungsvereine.de. Betreuungswerk Berlin KBW e.V. Gürtelstr. 29a/30, 10247 Berlin Tel.: 2 93 35 01 01, Fax: 29 33 50 39 www.btwerk.de Kontakt: Frau Ines Höhner Lichtenberg Volkssolidarität LV Berlin e.V. Einbecker Str. 85, 10315 Berlin Tel.: 51 06 97 82, Fax: 5 26 25 33 betreuungsverein-lichtenberg @volksolidaritaet.de Kontakt: Christina Freitag-Maroldt 91 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Betreuungswerk Berlin KBW e.V. Eitelstr. 86, 10317 Berlin Tel.: 2 84 72 42 40, Fax: 28 47 24 24 67 www.btwerk.de Kontakt: Herr Thomas Papadopoulos Pankow – Weißensee – Prenzlauer Berg Betreuungsverein Außenstelle Berlin Pankow Thaerstraße 30d, 10249 Berlin Tel.: 66 63 39 94, Fax: 66 63 39 92 Mahrzahn-Hellersdorf Lebenshilfe e.V. Helene-Weigel-Platz 13c, 12681 Berlin Tel.: 7 55 49 12 10, Fax.: 7 55 49 12 59 [email protected] Mo, Di + Fr 9.00 – 13.00 Uhr, Di 14.00 – 18.00 Uhr Kontakt: Wencke Pohle, Mandy Thoma Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. Beratungsstelle für ehrenamtliche Betreuer Thaerstraße 30d, 10249 Berlin Tel.: 66 63 39 90, Fax: 66 63 39 92 betreuungsverein-pankow@caritas-berlin. de Mi 15.00 – 17.00 Uhr, Do 10.00 – 12.00 Uhr Mitte Humanistischer Landesverband BerlinBrandenburg e.V. Betreuungsverein Mitte LV Berlin Alt-Moabit 108a, 10559 Berlin Tel.: 4 41 30 56/ 57, Fax: 4 41 30 59 www.betreuungsverein.hvd-bb.de Kontakt: Frau Gerken Humanistischer Landesverband BerlinBrandenburg e.V. Parkstraße 113, 13086 Berlin Tel.: 49 50 09 36, Fax: 49 76 88 67 www.hvd-bb.de Kontakt: Caroline Gunkel Neukölln Betreuungsverein Neukölln e.V. Karl-Marx-Straße 2712043 Berlin Tel.: 6 83 57 71, Fax: 62 72 65 61 post@btv-neukölln.de Kontakt: Frau Graff 92 Kontakt: Frau Elisabeth Schmid Reinickendorf VdK Betreuungsverein e.V. Scharnweberstr. 100, 13405 Berlin Tel.: 49 76 96 45 oder 49 76 96 11, Fax: 49 76 96 20 [email protected] Kontakt: Herr Borchers Adressen Humanistischer Landesverband BerlinBrandenburg e.V. Alt-Reinickendorf 7, 13407 Berlin Tel.: 49 87 28 85, Fax: 49 87 28 86 www.hvd-bb.de Kontakt: N. Filitz Spandau Betreuungsverein Spandau Streitstraße 13, 13587 Berlin Tel.: 3 55 30 87 10, Fax: 3 55 30 87 29 [email protected] Di 9.00 – 11.00 Uhr, Do 14.00 – 18.00 Uhr Kontakt: : Angelika Rahn, Walter Trost Steglitz-Zehlendorf Nachbarschaftsheim-Schöneberg e.V. Cura Betreuungsverein Fregestraße 53, 12161 Berlin Tel.: 85 98 66 12 oder 85 98 66 18, Fax: 85 98 66 30 www.nbhs.de Kontakt: Ulrich Deroni, Dorothee von Wachsmann Tempelhof-Schöneberg Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V. Cura Betreuungsverein Innsbrucker Straße 37, 10825 Berlin Tel.: 85 69 80 10, Fax: 85 69 80 30 www.nbhs.de Treptow-Köpenick Betreuungsverein Treptow-Köpenick Baumschulenstraße 13, 12437 Berlin Tel.: 5 36 37 30 oder 53 63 73 13, Fax: 53 63 73 73 [email protected] Kontakt: Frau Wiest Bezirklich übergreifende Betreuungsvereine Betreuungsverein Wuhletal e.V. Alt- Marzahn 31, 12685 Berlin Tel.: 5 49 79 96 16, Fax: 5 49 79 96 15 www.betreuungsverein-wuhletal.de Kontakt: Frau Spantig Johannisches Sozialwerk e.V. Bismarckallee 23, 14193 Berlin Tel.: 8 96 88 272 / 271 / 270, Fax: 89 68 82 73 Kontakt: Frau Annerose Rux Betreuungsverein Integration Berlin-Köpenick e.V. Birkheidering 10, 12527 Berlin Tel.: 64 90 53 99, Fax: 64 90 55 02 Mo 9.00 – 15.00 Uhr, Mi 9.00 – 13.00 Uhr [email protected] Kontakt: Frau Althoff 93 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin 8.1.2.3Pflegestützpunkte Berlin Die Pflegestützpunkte in Berlin sind wohnortnahe Beratungsstellen. Hier können sich hilfe- und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige unabhängig und umfassend zu allen Fragen rund um die Themen Pflege, Rehabilitation, Wohnformen, soziale Teilhabe u.v.m. kostenlos informieren und beraten lassen. Die BeraterInnen klären über die Leistungen der Pflege- und der Krankenkassen sowie Sozialleistungen des Staates auf und geben einen Überblick über sämtliche Hilfsangebote. Sie können die Pflegestützpunkte montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr zentral unter der Telefonnummer 0180-59 500 59 (14 Cent pro Minute) oder unter 08005950059 (kostenfrei) erreichen. Im Internet finden Sie umfangreiche Informationen zu sozialen und gesundheitlichen Hilfen unter www.pflegestuetzpunkteberlin. de oder www.hilfelotse-berlin.de. Charlottenburg-Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Wilhelmstraße 115, 10963 Berlin Tel.: 25 70 06 73, Fax: 23 00 55 80 Wilhelmstraße 138, 10963 Berlin Tel.: 6 13 76 07 61, Fax: 6 13 76 07 69 Strausberger Platz 13/14, 10243 Berlin Tel.: 0800 2 65 08 02 26 60 (kostenfrei) Fax: 0800 2 65 08 02 29 71 (kostenfrei) Axel-Springer-Straße 50, 10969 Berlin Tel.: 25 92 82 45, Fax: 25 92 82 50 Lichtenberg Einbecker Straße 85, 10315 Berlin Tel.: 98 31 76 30, Fax: 9 83 17 63 19 Rummelsburger Str. 13, 10315 Berlin Tel.: 2 59 35 79 55, Fax: 2 59 35 79 59 Marzahn-Hellersdorf Marzahner Promenade 49, 12679 Berlin Tel.: 514 30 93, Fax: 514 30 61 Bundesallee 50, 10715 Berlin Janusz-Korczak-Straße 11, 12627 Berlin Tel.: 8 93 12 31, Fax.: 85 72 83 37 Tel.: 0800 2 65 08 02 86 86 (kostenfrei) Fax: 0800 2 65 08 02 86 96 (kostenfrei) Zillestraße 10, 10585 Berlin Tel.: 0800 2 65 08 02 52 01(kostenfrei) Fax: 0800 2 65 08 02 52 06 (kostenfrei) 94 Adressen Mitte Spandau Reinickendorfer Straße 61, 13347 Berlin Carl-Schurz-Straße 2-6, 13578 Berlin Tel.: 45 94 11-03, Fax: 45 94 11 05 Tel.: 90 279 2026, Fax.: 90 279 75 60 Karl-Marx-Alle 3, 10178 Berlin Rohrdamm 83, 13629 Berlin Tel.: 0800 2 65 08 02 81 00 (kostenfrei) Fax: 0800 2 65 08 02 81 10 (kostenfrei) Tel.: 2 57 94 92 81, Fax: 2 57 94 96 02 81 Neukölln Werbellinstraße 42, 12053 Berlin Tel.: 689 77 00, Fax: 689 770 20 Donaustraße 89, 12043 Berlin Tel.: 0800 2 65 08 02 71 10 (kostenfrei) Fax: 0800 2 65 08 027 1 05 (kostenfrei) Joachim-Gottschalk Weg 1, 12353 Berlin Tel.: 6 70 66 62 90, Fax: 67 06 66 29 13 Pankow Mühlenstraße 48, 13187 Berlin Tel.: 47 53 17 19, Fax.: 47 53 18 92 Hauptstraße 42, 13158 Berlin Tel.: 0800 2 65 08 02 48 90 (kostenfrei) Fax: 0800 2 65 08 02 48 95 (kostenfrei) Reinickendorf Wilhelmsruher Damm 116, 13439 Berlin Tel.: 49 87 24 04, Fax.: 49 87 23 94 Steglitz-Zehlendorf Johanna-Stegen-Straße 8, 12167 Berlin Tel.: 76 90 26-00, Fax.: 76 90 26 01 Teltower Damm 35, 14169 Berlin Tel.: 0800 2 65 08 02 65 50 (kostenfrei) Fax: 0800 2 65 08 02 65 05 (kostenfrei) Tempelhof-Schöneberg Reinhardtstraße 7, 12103 Berlin Tel.: 755 07 03, Fax.: 755 07 050 Pallasstraße 25, 10781 Berlin Tel.: 0800 265 080 26210 (kostenfrei) Fax: 0800 265 080 26205 (kostenfrei) Treptow-Köpenick Spreestraße 6, 12439 Berlin Tel.: 39 06 38 25, Fax.: 39 06 38 26 Hans-Schmidt-Str. 18, 12489 Berlin Tel.: 0800 2 65 08 02 74 50 (kostenfrei) Fax: 0800 2 65 08 02 74 55 (kostenfrei) Schloßstraße 23, 13507 Berlin Tel.: 41 74 48 91, Fax: 41 74 48 93 95 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin 8.1.2.4 Berliner Krisendienste Rund um die Uhr erreichbar – an den Standorten täglich von 16.00 – 24.00 Uhr. Die Berliner Krisendienste bieten telefonische und persönliche Krisenberatung für Betroffene und Angehörige an. In dringenden Fällen werden Hausbesuche durchgeführt. Es gibt PsychiaterInnen oder NervenärztInnen in Rufbereitschaft. In der Zeit von 24.00 – 8.00 Uhr und an den Wochenenden und Feiertagen erreichen Sie den überregionalen Bereitschaftsdienst (Krausnickstraße 12A, 10115 Berlin) unter der Telefonnummer: 390 63 00. Werktags von 8.00 – 16.00 Uhr erhalten Sie unter dieser Rufnummer telefonische Informationen und werden weitervermittelt. berliner-krisendienst.de Region West Charlottenburg-Wilmersdorf Horstweg 2, 14059 Berlin Tel.: 3 90 63 20 Spandau Charlottenstraße 13, 3597 Berlin Tel.: 3 90 63 30 Region Mitte Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte Krausnickstraße 12a, 10115 Berlin Tel.: 3 90 63 10 96 Region Ost Bezirk Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf Irenenstraße 21a, 10317 Berlin Tel.: 3 90 63 70 Region Nord Pankow Mühlenstraße 48, 13187 Berlin Tel.: 3 90 63 40 Reinickendorf Berliner Straße 25, 13507 Berlin Tel.: 3 90 63 50 Region Süd-West Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg Albrechtstraße 7, 12165 Berlin Tel.: 3 90 63 60 Region Süd-Ost Treptow-Köpenick Spreestraße 6, 2439 Berlin Tel.: 3 90 63 80 Neukölln Karl-Marx-Straße 23, 12043 Berlin Tel.: 3 90 63 90 Adressen 8.2 Angehörigengruppen in Berlin Die Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. berät und unterstützt Sie gerne beim Aufbau von Angehörigengruppen. Unterrichten Sie uns auch über neue Gruppen, damit wir für Sie unsere Liste erweitern können. Über weitere Gruppenangebote in Berlin informieren wir Sie gerne (Tel.: 89 09 43 57). Kreuzberg Alzheimer Gesellschaft Berlin e.V. Friedrichstraße 236, 10969 Berlin ff Selbsthilfegruppe für Angehörige von Demenzkranken Die Gruppe ist offen für neue Mitglieder Zeit: jeden 3. Montag im Monat 16.00 – 17.30 Uhr Kontakt: Christa Matter, Tel.: 89 09 43 57 Kosten: keine Alzheimer Gesellschaft Berlin e.V. Friedrichstraße 236, 10969 Berlin ff Selbsthilfegruppe für Angehörige von Patienten mit Frontotemporaler Demenz in Kooperation mit der Charité Campus Mitte Die Gruppe ist offen für neue Mitglieder Zeit: jeden 2. Donnerstag im Monat 17.00 – 19.00 Uhr Kontakt: Christa Matter (Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.), Tel.: 89 09 43 57 Eike Jakob Spruth (Charité Campus Mitte), Tel.: 450 517 236 Kosten: keine Charlottenburg-Wilmersdorf Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. Veranstaltungsort: c/o SEKIS Bismarckstr. 101, 10652 Berlin ff Selbsthilfegruppe für Angehörige von Demenzkranken Die Gruppe ist offen für neue Mitglieder Zeit: jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat 15.30 – 17.30 Uhr Kontakt: Christa Matter, Tel.: 89 09 43 57 Kosten: keine Heiligensee Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. in Kooperation mit dem EJF (Ev. Jugendund Fürsorgewerk) Veranstaltungsort: Tagespflege Bärensprung 46, 13503 Berlin ff Selbsthilfegruppe für Angehörige von Demenzkranken Die Gruppe ist offen für neue Mitglieder Zeit: jeden dritten Mittwoch im Monat von 16.30 – 18.30 Uhr Kontakt: Frau Mehrmann-Kremer Tel.: 4 30 62 13 Christa Matter (Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.), Tel.: 89 09 43 57 Kosten: keine 97 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Lichtenberg Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. in Kooperation mit LBD-Lichtenberger BetreuungsDienste gGmbH Veranstaltungsort: c/o Mehrgenerationen haus – Treffpunkt Senioren Möllendorffstr. 68, 10367 Berlin ff Selbsthilfegruppe für Angehörige von Demenzkranken Die Gruppe ist offen für neue Mitglieder Zeit: jeden 1. Montag im Monat 17.00 – 19.00 Uhr Kontakt: Michael Feyh, Tel.: 5 30 29 35-0 Christa Matter (Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.), Tel.: 89 09 43 57 Kosten: keine Marzahn-Hellersdorf Gesprächsgruppe für pflegende Angehörige Demenz Kontaktstelle PflegeEngagement Marzahn-Hellersdorf Ort: Evangelisches Gemeindezentrum, Glauchauer Str. 7, 12627 Kontakt: Yvonne Vedder, Tel:. 54 98 84 95, [email protected] Anmeldung erbeten, die Gruppe trifft sich 2x im Monat dienstags um 14.30 Uhr Kosten: keine Zeitgleich findet am gleichen Veranstaltungsort die Betreuungsgruppe für demenzerkrankte Menschen der Haltestelle Diakonie statt. Ansprechpartnerin, Frau Lißner, Tel.: 99 27 93 15 98 Gruppentreffen für pflegende Angehörige Kontaktstelle PflegeEngagement Marzahn-Hellersdorf Ort: Tagespflege „Evergreen“ im PWZ Kaulsdorf-Nord, Bansiner Str. 21, 12619 Berlin Kontakt: Yvonne Vedder, Tel.: 54 98 84 95, [email protected] Anmeldung erbeten, jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat um 14.00 Uhr Kosten: keine Gruppentreffen für pflegende Angehörige Kontaktstelle PflegeEngagement Marzahn-Hellersdorf Ort: ev. Gemeindezentrum, Marat Str. 100, 12683 Berlin Kontakt: Yvonne Vedder, Tel.: 54 98 84 95, [email protected] Anmeldung erbeten, jeden 3. Dienstag im Monat um 15:30 Uhr Kosten: keine Mitte Alzheimer-Angehörigen Initiative gGmbH Reinickendorfer Str. 61, 13347 Berlin ff Termine und Informationen über die Gesprächsgruppen der AlzheimerAngehörigen-Initiative erfragen Sie bitte telefonisch. Kontakt: Rosemarie Drenhaus-Wagner, Tel.: 47 37 89 95 Adressen Neukölln Kontaktstelle PflegeEngagement c/o Selbsthilfezentrum Neukölln-Süd Lipschitzallee 80, 12353 Berlin Gesprächsgruppe in Neukölln Süd Zeit: jeden 2. und 4. Mittwoch 10.30 – 12.00 Uhr Gesprächsgruppe in Britz Veranstaltungsort: Dorfkirchgemeinde Britz, Backbergstraße 38, 12359 Berlin Zeit: jeden. 2. Samstag im Monat von 10.00 bis 13.00 Uhr Gesprächsgruppe in Neukölln Nord in Gründung Veranstaltungsort: Selbsthilfezentrum Neukölln-Nord, Hertzbergstraße 22, 12055 Berlin Zeit: jeden 3. Mittwoch im Monat von 10.00 bis 12.00 Uhr Kontakt: Barbara Neckermann, Tel. 030 – 6 81 60 62 (mit AB) E-Mail: [email protected] VITA e.V. Gerontopsychiatrische Tagespflege Angehörigentreff jeden letzten Donnerstags im Monat-Brunch für pflegende Angehörige und Demenzkranke Termine und weitere Informationen erfragen Sie bitte telefonisch. Kontakt: Frau Ladendorf, Frau Evard, Tel.: 68 08 62 62 Pankow Tagespflegestätte „Goldener Herbst“ Bahnhofstr. 32, 13129 Berlin Selbsthilfegruppe für Angehörige von Demenzkranken Zeit: 1x monatl. Samstags 10 – 12.00 Uhr Kontakt: Frau Finn, Tel.: 916 51 61 Seniorenstiftung Prenzlauer Berg Gürtelstraße 32 /a, 10409 Berlin Stammtisch für Angehörige von Menschen mit Demenz Zeit: jeder letzter Donnerstag im Monat, 16.00 Uhr Tel.: 42 84 47 40 00 oder 42 84 47 60 00 Anmeldung erbeten Kosten: keine Spandau Fördererverein Heerstr. Nord e.V. Obstallee 22c, 13593 Berlin ff Gesprächsgruppen für pflegende Angehörige, vor allem von gedächtnis beeinträchtigten Menschen (angeleitet) Zeit: jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat 9.30 – 11.00 Uhr Kontakt: Anika Steinborn, 36 47 94 25 Kosten: keine 99 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Steglitz Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. in Kooperation mit Agaplesion Bethanien Diakonie Veranstaltungsort: Sophienhaus, Paulsenstraße 5-6, 12163 Berlin ff Selbsthilfegruppe für Angehörige von Demenzkranken Die Gruppe ist offen für neue Mitglieder Zeit: jeden 1. Dienstag im Monat 16.00 – 17.30 Uhr Kontakt: Cornelia Clauß, Tel.: 897912 – 724 Christa Matter (Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.), Tel.: 89094357 Kosten: keine Treptow-Köpenick Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. in Kooperation mit Krankenhaus Hedwigshöhe Veranstaltungsort: Selbsthilfezentrum „Eigeninitiative“ Genossenschaftsstraße 70, 12489 Berlin ff Selbsthilfegruppe für Angehörige von Demenzkranken Zeit: jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 17.00.00 – 18.30 Uhr Kontakt: Frau Exner, Tel.: 67 41 32 05, Christa Matter (Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.), Tel.: 89 09 43 57 Kosten: keine 100 Hohenschönhausen Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. in Kooperation mit Vitanas Seniorenzentrum Am Obersee Veranstaltungsort: Vitanas Senioren Centrum Am Obersee Degnerstr. 11, 13053 Berlin Selbsthilfegruppe für Angehörige von Demenzkranken Zeit: jeden 2. und 4. Dienstag im Monat 15.30 – 17.00 Uhr Kontakt: Frau Breternitz Tel.: 98 31 64 81, [email protected] Frau Matter, Tel.: 89094357 (Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.) Kosten: keine Marienfelde EJF Seniorentreff EG, WG0040 Tirschenreuther Ring 9, 12279 Berlin Zeit: jeden letzten Mittwoch im Monat von 15.30 – 17.30 Uhr Kontakt: Frau Scheibel, Tel.: 71 09 32 13 oder Frau Matter, Tel.: 89 09 43 57 (Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.) Adressen 8.3 Soziale Aktivitäten 8.3.1 Psychosoziale Treffpunkte für Menschen mit Gedächtniss törungen plus Angehörigengruppen Dieses Angebot richtet sich an Betroffene in einer frühen Krankheitsphase und orientiert sich an den Wünschen und Vorstellungen der einzelnen Gruppenteilnehmer. So werden zum Beispiel Aktivitäten wie Ausstellungsund Museumsbesuche oder Ausflüge in die nähere Umgebung gemeinsam geplant und unternommen. Die Teilnehmenden werden dabei von geschulten Fachkräften begleitet. Einmal monatlich trifft sich parallel zum Treffpunkt für 1,5 Stunden die Gruppe der Angehörigen, die ebenfalls von einer Fachkraft begleitet wird. Mitte Gruppen für Menschen mit Gedächtnisstörungen in Mitte Träger: Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. in Kooperation mit der Psychiatrischen Universitätsklinik der Charité im St. Hedwigkrankenhaus, Gerontopsychiatrisches Zentrum Gruppe „Mitte 1“ jeden Mittwoch von 12.00 – 16.00 Uhr (für jüngere Betroffene) Gruppe „Mitte 2“: jeden Dienstag von 14.00 – 18.00 Uhr Gruppe „Mitte 3“: jeden Montag von 13.00 – 17.00 Uhr Treffpunkt der drei Gruppen in Mitte: Kieztreff Koepjohann neben der Sophienkirche, Große Hamburger Straße 28/29, 10115 Berlin, Eingang über die Hausnummer 28 Unternehmungen, Gespräche, Kaffeetrinken Angehörigengruppe in Mitte jeden zweiten Dienstag im Monat von 16:15-17:45 Uhr im St. Hedwig-Krankenhaus, Große Hamburger Straße 5, 10115 Berlin Pankow Gruppe für Menschen mit Gedächtnisstörungen in Pankow Träger: Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. in Kooperation mit dem Ev. Seniorenzentrum am Bürgerpark Veranstaltungsort: Ev. Seniorenzentrum „Am Bürgerpark“ Leonhard-Frank-Straße 10, Haus 7, 13156 Berlin Zeit: Dienstags von 13.00 – 17.00 Uhr ff Unternehmungen, Gespräche, Kaffeetrinken 101 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin 8.3.2 Angehörigengruppe in Pankow jeden zweiten Dienstag im Monat von 14.30 – 16.30 Uhr im Stadtteilzentrum Pankow, Schönholzer Str. 10, 13187 Berlin Weißensee Gruppe für Menschen mit Gedächtnisstörungen in Weißensee Träger: Alzheimer-Gesellschaft Berlin e. V. in Kooperation mit dem St. Joseph-Krankenhaus Veranstaltungsort: Bischof-Ketteler-Haus, Seniorenpflegeheim Gartenstr. 5, 13088 Berlin Zeit: Mittwochs von 13.00 – 17.00 Uhr ff Unternehmungen, Gespräche, Kaffeetrinken Angehörigengruppe in Weißensee: jeden ersten Mittwoch im Monat von 15.30 – 17.00 Uhr im St. Joseph-Krankenhaus Gartenstraße 1, 13088 Berlin, Haupthaus, Raum St. Maria, 3. Etage Information und Anmeldung: Projektkoordinatorinnen Andrea Ackermann, Katharina Bernecker E-mail: [email protected] Tel.: 25 79 66 97 (Mo und Fr 10.00 – 14.00 Uhr) oder über das Büro der Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V., Tel.: 89 09 43 57 102 Betreuungsgruppen für Demenzkranke Caritas Altenhilfe ff Informationen zu den Betreuungsgruppen erhalten Sie unter Tel.: 8 57 84-0 oder im Internet www. caritas-altenhilfe.de Haltestelle Diakonie ff Haltestelle Diakonie bietet stundenweise Betreuung für Menschen mit Demenz, die zu Hause leben. Haltestelle Diakonie ist qualitätsgeprüfte Betreuung durch Freiwillige. In jedem Berliner Bezirk gibt es mindestens ein wohnortnahes Angebot des häuslichen Besuchsdienstes oder der Gruppenbetreuung. Kontakt: Friederike von Borstel, Paulsenstr. 55/56, 12163 Berlin Tel. 8 20 97-2 24, Fax: 82 09 72 33 E-Mail: [email protected] www.haltestelle-diakonie.de Alzheimer Angehörigen Initiative gGmbH Reinickendorfer Str. 61, 13347 Berlin ff Informationen zu den Betreuungsgruppen erhalten Sie von Frau Zischner, Tel.: 47 37 89 95 Adressen 8.3.3Tanzveranstaltungen für Demenzkranke, ihre Angehörigen und Freunde Nachbarschaftsheim Schöneberg pflegerische Dienste gGmbH Holsteinische Straße 30, 12161 Berlin ff Informationen zu den Betreuungsgruppen erhalten Sie von Michael von Jan, Tel.: 85 99 51-23 Betreuungsgruppe für Demenzkranke mit Gedächtnisstörungen und demenziellen Beeinträchtigungen Veranstaltungsort: Förderverein Heerstraße Nord e.V. Clubraum, Obstallee 22c, 13593 Berlin Zeit: Donnerstag von 9.00-12.30 Uhr ff Gleichzeitig findet das Care-Café für pflegende Angehörige (zum Plaudern) statt. Information und Anmeldung: Anika Steinborn, 36 47 94 25 Eine Liste der anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote in Berlin finden Sie im Internet auf dem Pflegeportal des Landes Berlin www.berlin.de/pflege/angebote/index.html Charlottenburg-Wilmersdorf Tanzcafé Veranstaltungsort: Pflegestützpunkt Charlottenburg-Wilmersdort, Bundesallee 50, 10715 Berlin, Club 50+ Zeit: jeden letzten Mittwoch im Monat (außer August und Dezember) 15.00 – 16.30 Uhr Kostenbeitrag: 10,00 Euro incl. Kaffee und Kuchen, Live-Musik Angehörige und Begleitpersonen haben freien Eintritt. Information und Anmeldung: Petra Fock, Barbara Kuhn Tel.: 8 93 12 31 oder E-Mail: [email protected] Friedrichshain-Kreuzberg Tanzcafé Wilhelmine Ein Angebot der Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. in Kooperation mit dem Diakonischen Werk Berlin Stadtmitte e.V. Träger: Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. Veranstaltungsort: tam. Café – , Wilhelmstr. 116/117, 10963 Berlin Zeit: jeden zweitenMontag im Monat von 14.00 – 16.00 Uhr Kostenbeitrag: 5,00 € (pro Person), Begleitperson 1,00 € für Kaffee und Kuchen, 103 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Live-Musik Information und Anmeldung: Gisela Seidel, Maren Westphal, Gabriela Matt, (Pflegestützpunkt Friedrichshain-Kreuzberg) Tel.: 25 70 06 73 Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. Tel.: 89 09 43 57 Spandau Tanzcafé Caroline Ein Angebot der Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. in Kooperation mit der Altenhilfe gGmbH des Evangelischen Johannisstifts Träger: Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. Veranstaltungsort: Seniorenzentrum Caroline Bertheau, Schönwalder Allee 26, 13587 Berlin Zeit: jeden letzten Freitag im Monat von 14.00 – 16.00 Uhr Kostenbeitrag für Live-Musik, Kaffee und Kuchen: 5,00 € (pro Person) Information und Anmeldung: Heidemarie Ranzinger, Frau Richter, Tel.: 3 36 09 - 4 84 (Tagespflege Hanna) Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. Tel.: 89 09 43 57 104 Steglitz-Zehlendorf Alzheimer-Tanzcafé der AlzheimerAngehörigen-Initiative gGmbH Veranstaltungsort: Nachbarschaftsheim Mittelhof Königsstraße 42-43, 14163 Berlin Zeit: jeden 3. Montag im Monat von 16.00 bis 18.00 Uhr Kosten: 3,00 € (pro Person) Information und Anmeldung: Tel.: 47 37 89 95, Fax: 47 37 89 97 E-Mail: [email protected] Tempelhof/ Schöneberg „… noch mal 20 sein“ Ein Angebot der Alzheimer-Gesellschaft Berlin e. V. in Kooperation mit dem Geistlichen Zentrum für Menschen mit Demenz und deren Angehörige Träger: Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. Veranstaltungsort: Gemeindesaal der Ev. Luther-Kirchengemeinde Bülowstraße 71/72, 10783 Berlin Zeit: jeden 1. Mittwoch im Monat von 14.00 – 16.00 Uhr Kostenbeitrag für Live-Musik, Kaffee und Kuchen: 5,00 € pro Person Information und Anmeldung: Anna Bach, Tel.: 261 24 70 (Geistliches Zentrum für Demenz) Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. Tel.: 89 09 43 57 Adressen Treptow-Köpenick „Man müsste noch mal 20 sein“ Ein Angebot der Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. in Kooperation mit dem Kiezklub Rathaus Johannisthal Träger: Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. Veranstaltungsort: Kiezklub Rathaus Johannisthal Sterndamm 102, 12487 Berlin Zeit: jeden 1. Montag im Monat von 14.00 – 16.00 Uhr. Kostenbeitrag für Live-Musik, Kaffee und Kuchen: 5,00 € pro Person. Information und Anmeldung: Carola Balzer, Tel.: 9 02 97 56 65 (Kiezklub Rathaus Johannisthal) Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. Tel.: 89 09 43 57 Wedding Alzheimer-Tanzcafé der AlzheimerAngehörigen-Initiative gGmbH Veranstaltungsort: Evangelisches Geriatriezentrum Berlin, Tagesklinik, Reinickendorfer Straße 61, 13347 Berlin Zeit: jeden 1. Mittwoch im Monat von 16.00 – 18.00 Uhr (außer an Feiertagen) Information und Anmeldung: Tel.: 47 37 89 95, Fax: 47 37 89 97 E-Mail: [email protected] 8.3.4 Museumsbesuche für Demenzkranke In Zusammenarbeit mit der Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. bietet das Referat Bildung, Vermittlung, Besucherdienste der Staatlichen Museen zu Berlin einmal im Monat die „Augenblicke im Museum“ mit wechselnden Themen in der Gemäldegalerie an. Das Angebot richtet sich an Betroffene mit ihren Angehörigen oder aus Einrichtungen mit Betreuern. Das Museum empfängt seine Gäste zunächst mit Kaffee und Keksen, um sich zunächst mit der neuen Umgebung vertraut zu machen. Anschließend geht es in die Gemäldegalerie. Dort werden ausgewählte Werke der Ausstellung betrachtet und gemeinsam entdeckt. Dabei werden die Teilnehmer angeregt, eigene Gedanken, Empfindungen und Erinnerungen einzubringen. Hinweise: Begrenzte Teilnehmerzahl! Anmeldung erforderlich über Information Kulturforum, Tel.: 030/ 2 66 42 30 40 Führungsgebühr: 6 € pro Person Für je eine Begleitperson sind der Eintritt und die Führungsgebühr frei. Gruppengröße einschließlich Begleitungen: 12 Personen (davon max. 6 Begleitpersonen) Ort: Gemäldegalerie, Eingang: Matthäikirchplatz, 10785 Berlin-Tiergarten 105 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin 8.4 Betreuung und Beschäftigung – zu Hause Eine Liste der anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote in Berlin finden Sie im Internet auf dem Pflegeportal des Landes Berlin www.berlin.de/pflege/ angebote/index.html Auf eine Auflistung von Pflegeeinrichtungen wie Sozialstationen und Tagesstätten haben wir in diesem Ratgeber aus Platzgründen verzichtet. Wir beraten Sie gern hinsichtlich häuslicher Betreuung in unserer Geschäftsstelle. Im Folgenden sind einige Ansprechpartner genannt, die eine stundenweise Betreuung der Demenzkranken zu Hause durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer vermitteln. Betreuungsbörse der AlzheimerGesellschaft Berlin e.V. Ehrenamtliche unserer Betreuungsbörse übernehmen für Sie zu Hause stundenweise die Betreuung Ihres kranken Angehörigen. In der freien Zeit können Sie in Ruhe Dinge erledigen, Freunde treffen, spazieren gehen, einfach etwas für sich tun. Wir vermitteln Ihnen gern jemanden, der Ihren kranken Angehörigen verlässlich betreut und nach seinen Möglichkeiten beschäftigt. Unsere Ehrenamtlichen werden von uns geschult und fachlich begleitet. 106 Kontakt: : Tanja Ebel, Tel.: 25 79 66 97 E-mail: [email protected] Dienstags 14.00 – 18.00 Uhr, Donnerstag 9.00 – 13.00 Uhr) oder über das Büro der AlzheimerGesellschaft Berlin e.V.: Tel.: 89 09 43 57 Nachbarschaftsheim Schöneberg pflegerische Dienste gGmbH Holsteinische Straße 30, 12161 Berlin Kontakt: Michael von Jan, Tel.: 85 99 51-23 Haltestelle Diakonie Haltestelle Diakonie bietet stundenweise Betreuung für Menschen mit Demenz, die zu Hause leben. Dabei arbeiten wir nach dem personenzentrierten Ansatz von Tom Kitwood. Haltestelle Diakonie ist qualitätsgeprüfte Betreuung durch Freiwillige. Die freiwillig Engagierten kennen die besonderen emotionalen Bedürfnisse von Menschen mit Demenz und wissen, wie sie darauf eingehen. In jedem Berliner Bezirk gibt es mindestens ein wohnortnahes Angebot des häuslichen Besuchsdienstes oder der Gruppenbetreuung. Kontakt: Friederike von Borstel, Tel. 820 97-2 24 www.haltestelle-diakonie.de E-mail: [email protected] Adressen Alzheimer Angehörigen-Initiative gGmbH Die häusliche Entlastungsbetreuung ist ein Angebot zur Entlastung der pflegenden Angehörigen von Menschen mit Demenz. 8.5 Je nach Bedarf betreuen ausgebildete Fachkräfte und speziell geschulte Helferinnen für zwei bis vier Stunden die Demenzerkrankten bei sich zu Hause. Kontakt: Frau Zischner, Tel.: 47 37 89 95 Mobilitätsdienste Berliner Mobilitätshilfedienste Zu erfragen über: VdK Sozialverband Berlin-Brandenburg e.V. Berliner Straße 40/ 41, 10715 Berlin Tel.: 86 49 10 18, Fax: 86 49 10 20 [email protected] www.vdk.de www.berliner-mobilitaetshilfedienste.de ff Begleithilfe für ältere und in der Mobilität beeinträchtigte Menschen, die für den Weg zum Arzt, zum Einkaufen, zu einer kulturellen Veranstaltung oder auch zum Spaziergang Unterstützung benötigen. ff Zu den Leistungsangeboten gehören Begleitdienste, Rollstuhlschiebedienst, Blindenführungen und Treppentransporte. Sonderfahrdienst (SFD) für Menschen mit Behinderung Mo + Di 9.00 – 15.00 Uhr, Do 9.00 – 18.00 Uhr, Fr 9.00 – 13.00 Uhr Kundencenter Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Sächsische Str. 28, 10707 Berlin Tel.: 9 02 29 64 33, Fax: 90 28 33 77 E-Mail: [email protected] Berliner Mobilitätszentrale „SFD-Berlin“ Kundentelefon zum SonderFahrDienst Tel.: 9 02 29 64 33 Mo und Di 9.00 – 15.00 Uhr, Do 9.00 – 18.00 Uhr, Fr 9.00 – 13.00 Uhr Fahrtenwünsche können mit Angabe der Kundennummer von 7.00–17.00 Uhr angemeldet werden unter: Tel.: 26 10 23 00, Fax: 26 10 23 99 E-mail: [email protected] Sonderfahrdienst für Freizeitfahrten Zugangskriterium ist Merkzeichen „T“ (Teilnahmeberechtigung zum Sonderfahrdienst) im Schwerbehindertenausweis 107 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin 8.6 Medizinische Einrichtungen Krankenhäuser mit gerontopsychiatrischen Funktionsbereichen Charlottenburg-Wilmersdorf Gerontopsychiatrische Tagesklinik Modul Psychiatrie des Alterns, Charité - Universitätsmedizin Berlin Nussbaumallee 38, 14050 Berlin Tel.: 84 45 - 83 10 (Gedächtnissprechstunde), 84 45 - 83 20 (Tagesklinik) Ärztliche Leitung: OA Dr. med. Oliver Peters Friedrich-von Bodelschwingh-Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Landhausstraße 33-35,10717 Berlin Sekretariat: Frau Weber, Tel.: 54 72 79 01 Oberärztin: Dr. med. Regina Kross ff Stationen ff Institutsambulanz ff Aufnahmeverpflichtung für Patienten aus Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Klinikum am Urban Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik – Station 14 Psychiatrie des höheren Lebensalters Dieffenbachstraße 1, 10967 Berlin 108 Sekretariat: Tel.: 1 30 22 60 01 Fr. Ines Hagedorn, [email protected] Chefarzt: Prof. Dr. Andreas Bechdolf ff Stationen ff Tagesklinik ff Institutsambulanz ff Aufnahmeverpflichtung für Patienten aus Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg Evangelisches Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge, Abteilung Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik Herzbergstraße 79, 10365 Berlin Tel.: 54 72-0 (Zentrale), 54 72–31 50 (Tagesklinik und Psychosomatik) Sekretariat: Fr. Kerstin Herrmann Tel.: 5472 4801, Fax: 5472 2913 E-Mail: [email protected] Chefarzt: Prof. Dr. med. Albert Diefenbacher ff Stationen ff Gedächtnisambulanz ff Institutsambulanz ff Aufnahmeverpflichtung für Patienten aus Lichtenberg/Hohenschönhausen Adressen Marzahn-Hellersdorf Vivantes Klinikum Hellersdorf, Wilhelm-Griesinger-Krankenhaus Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik ( Gerontopsychiatrie) Brebacher Weg 15, 12683 Berlin Sekretariat: Evelyn Illgner, Tel.: 1 30 18 35 60, Fax: 1 30 18 3562, E-Mail: [email protected] Chefarzt: Prof. Dr. Tilman Wetterling ff Stationen ff Tagesklinik ff Institutsambulanz ff Aufnahmeverpflichtung für Patienten aus Marzahn/Hellersdorf Mitte Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Charité– Universitätsmedizin Berlin, Campus Charité Mitte Charitéplatz 1, 10117 Berlin Sekretariat: Tel.: 4 50 51 70 02, Fax: 4 50 517 921 Filiz Celiker, Manuela Fehrmann Klinikdirektor: Prof. Dr. med. Andreas Heinz ff Stationen ff Tagesstation Psychiatrische Universitätsklinik der Charité im St. Hedwigskrankenhaus – Gerontopsychiatrisches Zentrum Große Hamburger Straße 5-11, 10115 Berlin Gerontopsychiatrische Institutsambulanz: Anmeldung unter Fr. Nancy Bock: Tel.: 23 11 25 00 Sekretariat: Fr. Brigitte Butzek Tel.: 23 11 29 04, Fax: 23 11 27 50 Chefarzt: Prof. Dr. med. Jürgen Galinat ff Tagesklinik ff Institutsambulanz ff Gedächtnissprechstunde ff Beratungsstelle für Seelische Gesundheit im Alter (auch ohne Überweisungsschein und auf Wunsch anonym) ff Aufnahmeverpflichtung für Patienten aus Wedding/Tiergarten/Mitte Pankow St. Joseph-Krankenhaus Weißensee, Psychiatrische Abteilung Gartenstraße 1-5, 13088 Berlin Tel.: 9 27 90-0 (Zentrale) Sekretariat: Ursula Rücker Tel.: 92 79 00, Fax: 9 27 90 702 Ärztliche Leitung: Dr. med. Iris Hauth ff Gerontopsychiatrische Sprechstunde ff Gedächtnissprechstunde ff Aufnahmeverpflichtung für Patienten aus Pankow/ Prenzlauer Berg/ Weißensee 109 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Spandau Vivantes Klinikum Spandau, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik – Memory-Clinic Neue Bergstraße 6, 13585 Berlin Sekretariat: Dagmar Ring, Tel.: 1 30 13 30 01, Fax: 1 30 13 30 04 E-Mail: [email protected] Chefarzt: Prof. Dr. Peter Bräuning ff Stationen ff Institutsambulanz ff Aufnahmeverpflichtung für Patienten aus Spandau Steglitz-Zehlendorf Kliniken im Theodor-Wenzel-Werk, Abt. für Psychiatrie und Psychotherapie – Gerontopsychiatrie Potsdamer Chaussee 69, 14129 Berlin Sekretariat: Sabine Praetz, Tel.: 81 09 13 01, Fax: 81 09 13 02 E-Mail: [email protected] Chefärztin: Dr. med. Barbara Roß (Fachabteilung II) ff Stationen ff Institutsambulanz ff Tagesklinik ff Aufnahmeverpflichtung für Patienten aus Steglitz-Zehlendorf 110 Tempelhof Vivantes Wenckebach-Klinikum, Abt. für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik – Gerontopsychiatrie Wenckebachstr. 23, 12099 Berlin Sekretariat: Fr. Lydia Will, Tel.: 1 30 19 23 04, Tel.: 1 30 19 24 84 E-Mail: [email protected] Chefarzt: Dr. med. Dr. phil. Bruno Steinacher ff Stationen ff Institutsambulanz ff Aufnahmeverpflichtung für Patienten aus Tempelhof Treptow-Köpenick Alexianer Krankenhaus Hedwigshöhe, Abt. für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik Höhensteig 1, 12526 Berlin Sekretariat: Mandy Köppen, Tel.: 67 41 30 01, Fax: 67 41 30 02 Chefärztin: Prof. Dr. med.habil.Vjera Holthoff-Detto ff Stationen ff Tagesklinik ff Gerontopsychiatrische Institusambulanz ff Aufnahmeverpflichtung für Patienten aus Treptow-Köpenick Adressen Gedächtnissprechstunden Für die Untersuchung in einer Gedächtnis- OA Dr. med. Torsten Kratz sprechstunde ist eine ärztliche Überweisung E-Mail: [email protected] durch den Haus- oder Nervenarzt notwendig. Tel.: 54 72 48 11 Terminvereinbarung unter: Charlottenburg Fr. Monika Birkholz, Tel.: 54 72 49 81 Mo bis Fr: 8.00 – 16.00 Uhr Klinik und Hochschulambulanz E-Mail: [email protected] für Psychiatrie und Psychotherapie Gerontopsychiatrie Mitte Charité Universitätsmedizin Berlin, Campus Benjamin Franklin Neuropsychiatrie Klinik für Psychiatrie Nussbaumallee 38, 14050 Berlin und Psychotherapie Oberarzt: Dr. med. Oliver Peters, Charité Universitätsmedizin Berlin, Campus E-Mail: [email protected] Charité Mitte Charitéplatz 1, 10117 Berlin Anmeldung: Tel.: 84 45 83 10 Mo bis Fr 9.00 – 14 Uhr (zur Terminabspra- Ansprechpartnerin: che) Dr. Katharina Nickchen; Dr. Klemmt Tel.: 45 05 17 095, Mo bis Fr. 8.30 – 16.00 Uhr Friedrich von Bodelschwingh-Klinik Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Psychiatrische Universitätsklinik der Landhausstraße 33-35, 10717 Berlin Charité im St. Hedwigs-Krankenhaus Ansprechpartnerin: Große Hamburger Straße 5-11, 10155 Berlin OA Dr. med. Regina Kross, Tel.: 54 72 79 03 Ansprechpartner: Di & Do 10.00 – 13.00 Uhr Priv.-Doz. Dr. med. Olaf Schulte-Herbrüggen (zur Terminabsprache) E-Mail: [email protected] Mo bis Do 14.00 – 17.00 Uhr Anmeldung unter Fr. Nancy Bock: (Fr. Dr. Kross selbst am Telefon) Tel.: 23 11 25 00, Mo/Do/Fr 9.00 – 15.00 Uhr Lichtenberg Di/Mi 10.30 – 15.00 Uhr Evangelisches Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge Abteilung Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik – Gedächtnisambulanz Herzbergstraße 79, 10365 Berlin 111 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Steglitz Neurologische Poliklinik, Charité Universitätsmedizin Berlin, Campus Benjamin Franklin, Klinik für Neurologie Charité, Spezialsprechstunde Gedächtnisstörungen Hindenburgdamm 30, 12203 Berlin Dr. med. Andreas Lüschow Telefon.: 4 50 56 06 06 E-Mail: [email protected] Spandau Vivantes Klinikum Spandau, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik – Memory-Clinic Neue Bergstraße 6, 13585 Berlin Ansprechpartner: OA und Leiter der Gerontopsychiatrischen Institutsambulanz Martin Voss Tel.: 13 01 33 0 85 E-Mail: [email protected] Psychiatrische Institutsambulanz – Terminvereinbarung: Tel.: 13 01 33 08 8 Mo/Di/Do/Fr 8.00 – 16.00 Uhr Mi 10.00 – 18.00 Uhr 112 Tempelhof Vivantes Wenckebach-Klinikum, Abt. für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik – Gerontopsychiatrie Institutsambulanz Wenckebachstr. 23, 12099 Berlin Ansprechpartnerin: OA Dr. Uta Eichmann E-Mail: [email protected] Tel.: 13 01 92 54 9 Terminvereinbarung unter Psychiatrischer Institutsambulanz: Tel.: 19 24 81, Mo bis Fr 9.00 – 12.00 Uhr Weißensee St. Joseph-Krankenhaus Weißensee, Zentrum für Seelische Gesundheit im Alter Gartenstraße 1, 13088 Berlin Ansprechpartner: Dr. Rene Köckemann Tel.: 92 79 02 74 Fr. Konopka, Tel.: 92 79 03 22 Mo bis Fr 8.00 – 14.00 Uhr Adressen Wedding Demenzdiagnostik bietet auch das Evangelische Geriatriezentrum an. Diese kann ambulant oder teilstationär in der Tagesklinik durchgeführt werden. Für die Aufnahme in die Tagesklinik benötigen Sie eine Einweisung des Hausarztes und eine Kostenübernahme der Krankenkasse. Das Angebot in der Ambulanz richtet sich nur an Selbstzahler und Privatversicherte. 8.7 Evangelisches Geriatriezentrum Berlin gGmbH Gedächtnissprechstunde – Privatambulanz für Gedächtnisstörungen Reinickendorfer Str. 61, 13347 Berlin Ansprechpartner: Dr. Gernot Lämmler Tel.: 45 94 19 75 E-Mail: [email protected] ff Die ambulante Untersuchung beinhaltet eine umfassende medizinischpsychologische Untersuchung ff Die Kosten werden von den privaten Krankenversicherungen übernommen. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung müssen selbst bezahlen Niedergelassene Neurologen und Psychiater Eine Suche nach einem gerontopsychiatrisch qualifizierten Facharzt ermöglicht Ihnen die Internetseite des Vereins Berliner Nervenärzte e.V. (VBN) www.berliner-nervenaerzte.de. Klicken Sie dazu auf das Feld „Für Patienten“, dann „Facharzt-Suche“ und geben Sie als Schwerpunkt „Demenz“ sowie weitere Suchkriterien (z.B. Stadtteil) an. Auskünfte zu Adressen von Berliner Ärzten und Psychotherapeuten können Sie auch beim telefonischen Gesundheitslotsendienst der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin unter Tel.: 31 0 03-2 22. Ebenso ist eine Arztsuche auf den Internet seiten der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin www.kvberlin.de möglich. Diese Übersicht stellt keine Empfehlungen der Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. dar, die demzufolge auch nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben garantieren kann. Verantwortlich für die Inhalte der Internetseiten sind die jeweiligen Heraus geber. 113 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin 8.8 Informationen für Notfälle Polizeinotruf: Tel.: 110 Rettungsdienst und Feuerwehr: Tel.: 112 Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Tel.: 31 00 31 Der Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin bietet ff kostenfreie telefonische Auskunft und Beratung, Auskunft über Erste-Hilfe-Stellen und Krankenhäuser sowie über dienstbereite Arztpraxen ff einen fahrenden ärztlichen Bereitschaftsdienst, rund um die Uhr im Einsatz, Versorgung von Patienten, die wegen der Schwere ihrer Erkrankung kein Krankenhaus aufsuchen können bzw. nachts, am Wochenende, an Feiertagen dringende medizinische Hilfe benötigen Häusliche Krankenpflege im Notfall: Tel.: 11 61 17 ff Häusliche Krankenpflege kann im Notfall über den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst verordnet und vermittelt werden. Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 89 00 43 33 ff Unter dieser Nummer erfahren Sie, welche Zahnarztpraxis in der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen geöffnet hat. Giftnotruf: Tel.: 19 240 ff Telefonische und ärztliche Hilfe in Vergiftungsfällen rund um die Uhr Berliner Krisendienst: Tel.: 390 63 -10, -20, -30, -40, -50, -60, -70, -80, -90 114 Veröffentlichungen der Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. Apotheken- Notdienst (Internetlink) www.akberlin.de ff Hier finden Sie die aktuellen Notdienste der Berliner Apotheken. Rollstuhlpannendienst Tel.: 0177-8 33 57 73 www.rollstuhlpannendienst.de ff Tag- und- Nacht- Service ff 24 Stunden Notdienst ff Notreparatur vor Ort nach dem Muster des ADAC 115 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin 116 Literatur 9 Veröffentlichungen der Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. ❙❙ Bücher Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. / Matter, Ch., Matoff, N. (2009). „ich habe Fulsheimer“ Angehörige und ihre Demenzkranken. Dölling und Galitz Verlag. 15,- € zu beziehen über Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. , Tel: 030 / 89 09 43 57 oder per E-Mail [email protected] Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. / Fuhrmann, I., Gutzmann, H., Neumann, E.-M. & Niemann-Mirmehdi, M. (2000). Abschied vom Ich – Stationen der Alzheimer-Krankheit. Herder Spectrum Verlag. (vergriffen) ❙❙ Orientierungshilfen Band 1: Betreuung und Pflege demenziell erkrankter alter Menschen in vollstationären Einrichtungen der Altenhilfe. Kriterien für die Erarbeitung eines Konzeptes. 1. Auflage 2005, 5,- b ❙❙ Ratgeber Ratgeber zur Alzheimer-Krankheit und zu Hilfsangeboten in Berlin (Informationen und Adressen für Angehörige und professionelle Helfer), überarbeitete Ausgabe 2014, kostenlos. Bei Bestellung bitte 1,45 b in Briefmarken als Rückporto beifügen. 117 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin ❙❙ Zeitschrift „Mitteilungen“ Die „Mitteilungen“ der Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. erscheinen zweimal jährlich. Für Mitglieder ist die Zeitschrift kostenlos. Das Einzelheft kostet 2,- b inklusive Porto 3,45 b . Demenzkranke in Wohngemeinschaften und Heimen April 2005 Wohn- und Betreuungsformen für Demenzkranke Dezember 2005 Alltag einer professionellen Pflegekraft – April 2006 Möglichkeiten und Grenzen Frontotemporale Demenzen aus Sicht der Fachleute Dezember 2006 und der Angehörigen Grenzen der Betreuung April 2007 Lewy-Körper-Demenz und Berichte Dezember 2007 vom Welt-Alzheimertag 2007 Ehrenamtliche in der Betreuung Demenzkranker Mai 2008 Demenz und Migration Dezember 2008 Wir sind 20! August 2009 Beratung im Wandel Dezember 2009 Allein lebende Demenzkranke August 2010 Demenzkranke im Akutkrankenhaus Dezember 2010 Unterwegs in Berlin Juli 2011 Berlin – demenzfreundliche Stadt? Dezember 2011 Informationen und Berichte – Juli 2012 u.a. Technische Hilfsmittel für Demenzkranke Freiräume schaffen – Dezember 2012 Informationen und Berichte zum Welt-Alzheimertag Wohngemeinschaften für Demenzkranke – Eine Alternative? August 2013 Demenz und Kreativität Dezember 2013 118 Literatur Bestellungen: Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V., Friedrichstr. 236, 10969 Berlin. Tel.: 89 09 43 57, Fax: 25 79 66 96, [email protected] Die folgende Veröffentlichung steht auf unserer Internetseite www.alzheimer-berlin.de zum Herunterladen bereit: Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V., Alzheimer-Angehörigen-Initiative e.V. (Hrsg.) (2009). Die Häufigkeit von Demenzerkrankungen in Berlin. 119 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin 120 Literatur 10Literatur Die folgende Liste enthält eine Auswahl von Arbeiten zum Thema Demenz. Für weitere Informationen können Sie sich gern an die Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. wenden. ❙❙ Demenzkranke verstehen, pflegen, betreuen Alzheimer-Europe (Hrsg.):Handbuch der Betreuung und Pflege von Alzheimer-Patienten. Thieme- Verlag, 2. Auflage, Stuttgart 2005. Buijssen, H.:Demenz und Alzheimer verstehen. Erleben, Hilfe, Pflege: Ein praktischer Ratgeber.Beltz-Verlag 1. Auflage 2008. Fischer-Börold, C.; Zettl, S.:Demenz, NDR Visite – Die Gesundheits bibliothek, Schlütersche Verlagsgesellschaft, 1. Auflage 2006. Hallauer, J.F. (Hrsg.):Umgang mit Demenz. Der Leitfaden für die professionelle Pflege desorientierter Menschen, Behr´s Verlag 2006. Hauser, U.:Wenn die Vergesslichkeit noch nicht vergessen ist – zur Situation Demenzkranker im frühen Stadium: Kuratorium Deutsche Altershilfe, Neuauflage 2009. Mace, N.L. und Rabins, P.V.:Der 36-Stunden-Tag, Verlag Hans Huber 2012. Matter, C. und Piechotta-Henze,G. Gudrun Piechotta-Henze (Hrsg.) Doppelt verlassen? Menschen mit Migrationserfahrungen und Demenz. Schriftenreihe der ASH.Berliner Beiträge zur Bildung, Gesundheit und Sozialer Arbeit, Band 13. Berlin: Schibri Verlag. 2012 Niefer, H. und Gust, J.:Demenz – Wissen – verstehen – begleiten, Hirzel Verlag 2013. 121 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Stiftung Warentest:Demenz – Hilfe für Angehörige und Betroffene, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen 4. Auflage 2012. Tönnies, I.:Abschied zu Lebzeiten. Wie Angehörige mit Demenzkranken leben, Balance Buch + Medien Verlag, 1. Auflage 2007. Wojnar, J.:Die Welt der Demenzkranken. Leben im Augenblick, Vincentz-Verlag, 1. Auflage 2007. ❙❙ Pflege, Pflegekonzepte Archibald, C.:Menschen im Krankenhaus. Ein Lern- und Arbeitsbuch für Pflegekräfte, Kuratorium Deutsche Altershilfe, 1. Auflage 2007. Chapman, A.; Jackson, F. A.; McDonald, C.:Wenn Verhalten uns herausfordert…. Ein Leitfaden für Pflegekräfte zum Umgang mit Menschen mit Demenz, Demenz Support Stuttgart gGmbH, 1. Auflage 2004. Kitwood T.:Demenz. Der personenzentrierte Ansatz im Umgang mit verwirrten Menschen, Verlag Hans Huber, 5. Auflage 2008. Woods, B., Keady, J. und Seddon, D.:Angehörigenintegration, Beziehungszentrierte Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz, Verlag Hans Huber, Reihe Altenpflege 2009. ❙❙ Medizinische Fachliteratur Förstl, H.:Lehrbuch der Gerontopsychiatrie und –psychotherapie. Grundlagen – Klinik - Therapie, Georg Thieme Verlag 2002. Gutzmann, H.; Zank, S.:Demenzielle Erkrankungen, medizinische und psychosoziale Interventionen, Kohlhammer Urban 2004. Kastner, U.; Löbach,I.:Handbuch Demenz, Urban & Fischer 2007. Mahlberg, R., Gutzmann, H.:Demenzerkrankungen erkennen, behandeln und versorgen, Deutscher Ärzte-Verlag 2009. 122 Literatur ❙❙ Ernährung Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen:Ratgeber für die richtige Ernährung bei Demenz, Ernst Reinhardt Verlag 2. Auflage 2007, ISBN-10:3497019186. Borker, S.:Nahrungsverweigerung in der Pflege, Verlag Hans Huber, Bern/Göttingen 2002, ISBN 9783456836249. Crawley, H.:Essen und Trinken bei Demenz, Kuratorium Deutsche Altershilfe, 2. Auflage 2008, ISBN 9783935299974. ❙❙ Beschäftigung, Training, Erinnern Friese, Andrea:Sommerfrische, 28 Kurzaktivierungen im Sommer für Menschen mit Demenz, Vincentz Network 2007. Gatz, S.; Schäfer L.:Themenorientierte Gruppenarbeit mit Demenzkranken – 24 aktivierende Stundenprogramme, Beltz 2002. Kiefer, B.; Rudert, B.:Der therapeutische Tischbesuch, TTB – die wertschätzende Kurzzeitaktivierung, Vincentz-Network 2007. Schmidt-Hackenberg, U.:Wahrnehmen und Motivieren – Die 10-Minuten-Aktivierung für die Begleitung Hochbetagter, Vincentz 1996. Trilling, A.; Bruce E.; Hodgson, S. und Schweitzer, P.:Erinnerungen pflegen - Unterstützung und Entlastung für pflegende und Menschen mit Demenz, Vincentz-Verlag 2001. ❙❙ Spiele „Damals“ – Memoryspiel zum Sich-Erinnern: Wehrfritz. Gutensohn, S.:Sprichwörter - 400 farbige Karten, Vincentz-Verlag 2003, ISBN 3878709269. Fiedler, P.:„Sonnenuhr“, Vincentz-Verlag 2004. 123 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Fiedler, P.:„Waldspaziergang“, Vincentz-Verlag 2005, ISBN 3878704933. Fotokiste zur Biografiearbeit mit dementen Menschen: Stabile Box mit Begleitbuch. Vincentz-Verlag, ISBN 3878709250. „Leitfaden zur Biografiearbeit“: Vincentz-Verlag 2003, ISBN 3878709250. Yalniz Degilsiniz! – Du bist nicht allein! Erinnerungskarten mit türkischen Weisheiten für die Beschäftigung mit demenziell erkrankten Menschen, Bezug:Arbeiterwohlfahrt Bezirk Westliches Westfalen e.V., Kronenstraße 63-69, 44139 Dortmund, Tel.:0231/5483-214 ❙❙ Wohnen und Pflegeheim Held, C., Ermini-Fünfschilling, D.:Das demenzgerechte Heim. Lebensraumgestaltung, Betreuung und Pflege für Menschen mit leichter, mittelschwerer und schwerer Alzheimerkrankheit, Karger Verlag 2004. Kuhn, C.; Radzey, B.:Demenzwohngruppen einführen. Ein Praxisleitfaden für die Konzeption, Planung und Umsetzung, Demenz Support Stuttgart, Zentrum für Informationstransfer 2005. Leben wie ich bin – Selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit Demenz e.V.:Praxishandbuch „Es selbst in de Hand nehmen.“ Wie Angehörige eine Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz aufbauen und sich die Verantwortung mit einem ambulanten Pflegedienst teilen. Potsdam 2012, 112 Seiten 12 € Bestellungen: Leben wie ich bin – Selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit Demenz e.V., Stehensonstr. 24-26, 14482 Potsdam. Email: [email protected], www.leben-wie-ich-bin.de 124 Literatur ❙❙ Erfahrungsberichte, Tagebücher und Prosa Andersson, B.:Am Ende des Gedächtnisses gibt es eine andere Art zu leben. Brunnen Verlag 2007. Anonymus:Wohin mit Vater? Ein Sohn verzweifelt am Pflegesystem. S. Fischer Verlag 2007. Bayley, J.:Elegie für Iris, dtv 2002. Bernlef, J.:Bis es wieder hell ist. Nagel & Kimche Verlag 2007. Braam, S.:„Ich habe Alzheimer“. Wie die Krankheit sich anfühlt. Beltz-Verlag, Neuauflage 2008. Bryden, C.:Mein Tanz mit der Demenz. Trotzdem positiv leben. Huber 2011. Degnaes, B.:Ein Jahr wie tausend Tage. Ein Leben mit Alzheimer, Walter Verlag 2006. Forster, M.:Ich glaube, ich fahre in die Highlands, Fischer Taschenbuchverlag 2006. Geiger, A.:Der alte König in seinem Exil. Hanser Verlag 2011 Genova, L.:Mein Leben ohne gestern, Luebbe 2009. Holst, H.-V.:Der Perfekte Plan. Diana Verlag 2010. Hummel, K.:Gute Nacht, Liebster. Demenz. Ein berührender Bericht über Liebe und Vergessen. Bastei Lübbe 2009. (Thema Frontotemporale Demenz) Jens, T.:Demenz. Abschied von meinem Vater. Gütersloher Verlagshaus 2009. Neumann, G.:Rettung aus Polen. Wie Pflege zu Hause tatsächlich gelingt. Kreuz Verlag 2010 Offermans, C.:Warum ich meine demente Mutter belüge, Antje Kunstmann Verlag 2007. Obermüller, K. (Hrsg):Es schneit in meinem Kopf. Erzählungen über Alzheimer und Demenz, Nagel & Kimche 2006. 125 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Piechotta, G.(Hrsg):Das Vergessen erleben.Lebensgeschichten von Menschen mit einer demenziellen Erkrankung. Mabus-Verlag 2011. Pläcking, K.:Erste Wahl. Ein Zukunftsroman. Mabuse-Verlag 2011. Rohra, H.:Aus dem Schatten treten. Warum ich mich für unsere Rechte als Demenzbetroffene einsetze. Mabuse-Verlag 2011. Scheib-Berten, A.:Bis dass der Tod uns scheidet? Alzheimer-Lieben. Shaker Media 2011 Suter, M.:Small World, Diogenes 1999. (Kriminalroman) Taylor, R.:Alzheimer und Ich. „Leben mit Dr. Alzheimer im Kopf“. Huber 2008. Thimm, K.:Vatertage. Eine deutsche Geschichte. S. Fischer 2011. Unbescheid, M.:Alzheimer. Das Erste-Hilfe-Buch, Gütersloher Verlagshaus 2009, Zander-Schneider, G.:Sind Sie meine Tochter? Leben mit meiner alzheimerkranken Mutter, ro ro ro 2006. Zimmermann, C.; Wißmann, P.:Auf dem Weg mit Alzheimer. Wie es sich mit einer Demenz leben lässt. Mabuse-Verlag 2011. Bücher für Kinder und Jugendliche Abeele, van den, V.; Dubois, Claude, K.:Meine Oma hat Alzheimer (ab 5 Jahre), Brunnen-Verlag 2007. Alzheimer Europe (Hrsg.):Liebe Oma (7-12 Jahre) zu beziehen über Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V., 3. Auflage 2007. Baltscheit, M.:Die Geschichte vom Fuchs, der den Verstand verlor (ab 5 Jahre), Berlin Verlag 2010, Deutscher Literaturpreis Hula, S.:Oma kann sich nicht erinnern (ab 8 Jahre), Dachs-Verlag 2006. Körner-Armbruster, A. M.:Oma Lenes langer Abschied (ab 5 Jahre), Sommer-Wind-Verlag 2009. 126 Literatur Kuijer, G.:Ein himmlischer Platz (ab 10 Jahre), Verlag Friedrich Oetinger 2007. Lambert, T., Henry, S.:Keine Macht für Al Tsoy Ma (ab 9 Jahre), Mabuse-Verlag 2013. Langston, L.; Gardiner, L.:Omas Apelkuchen (3-5 Jahre), Friedrich Wittig Verlag 2004. Messina, L.:Opa ist … Opa! (ab 3 Jahre), Kinderbuchverlag Wolff 2005. Mueller, D.:Herbst im Kopf, Meine Omi Anni hat Alzheimer (4-10 Jahre), Annette Betz Verlag 2006. Nilsson, U. Eriksson, E.:Als Oma seltsam wurde, (5-8 Jahre), Moritz Verlag 2008. Park, B.:Skelly und Jake (10-16 Jahre), C. Bertelsmann Verlag 2003. Vendel van de, E.:Was ich vergessen habe (6-12 Jahre), Carlsen Verlag 2004. Vendel van de, E.; Godon, I.:Anna Maria Sofia und der kleine Wim (ab 4 Jahre), Carlsen Verlag 2006. ❙❙ Filme und Videos „An ihrer Seite“, (DVD) 2008, ASIN:B0014FDY0I, (Spielfilm). „Iris“, (DVD) 2003, ASIN:B00008VDSI, (Spielfilm). „Mein Vater“, (DVD) 2006, ASIN:B000E1NW5U, (kann über den WDR als Mitschnitt auf Video käuflich erworben werden:www.wdr.de/tv/ home/sendemitschnitte/) (Spielfilm). „Der Tag, der in der Handtasche verschwand“ (Video) 2001,(zu bestellen bei Marion Kainz, die den Film gedreht hat, Tel:0179/5024088, der Film ist auch auf der DVD „An ihrer Seite“ als Bonusmaterial enthalten) (Dokumentarfilm). Weck, R. (Hrsg):„Einfach Alltag“ Personenzentrierte Pflege in der Praxis, (DVD) Demenz Support Stuttgart 2007, ISBN 9783938304822, (Dokumentarfilm). 127 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Demenzielles Verhalten verstehen, Abschied von den Spielregeln unserer Kultur (DVD),Vincentz Network 2007, ISBN 9783866300385. Der schleichende Verfall des Gehirns, Die Alzheimersche Krankheit, Vincentz Network 2006, DVD ISBN 9783866300262, Video ISBN 9783866300255. Erinnerungspflege mit demenziell Erkrankten (DVD),Vincentz Network 2007, ISBN 9783866300415. Rosentreter, S.:Filme für Demenzkranke. „Ein Tag im Tierpark“ u. „Musik – gemeinsam singen!“. 2011. Sieveking, David:Vergiss mein nicht, farbfilm Verleih GmbH (DVD) 2013, ASIN BOOBD2NL1E Ulmer, E.-M.:Interaktionen mit dementen Menschen (DVD), Schlütersche GmbH & Co KG 2005, ASIN 3899931513. Veröffentlichungen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. Schriftenreihe Band 1:Leitfaden zur Pflegeversicherung. Antragstellung, Begutachtung, Widerspruchsverfahren, Leistungen. 15. Auflage 2013, 200 Seiten, 6,00 € Band 2:Ratgeber in rechtlichen und finanziellen Fragen für Angehörige von Demenzkranken, ehrenamtliche und professionelle Helfer. 6. Auflage 2010, 160 Seiten, 6,- b Band 3:Stationäre Versorgung von Alzheimer-Patienten. Leitfaden für den Umgang mit demenzkranken Menschen. 7. Auflage 2011, 196 Seiten, 6,- b € Band 5:Ratgeber Häusliche Versorgung Demenzkranker. 3. Auflage 2010, 166 Seiten, 6,- b € 128 Veröffentlichungen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. Tagungsreihe der Deutschen Alzheimer Gesellschaft Band 6:“Demenz - eine Herausforderung für das 21. Jahrhundert. 100 Jahre Alzheimer-Krankheit“ Referate auf dem 22. Internationalen Kongress von Alzheimer’s Disease International (12. - 14.10.2006, Berlin), 544 Seiten, 10,- b €; als CD-ROM 6,- b € Band 7:„Aktiv für Demenzkranke“ Referate auf dem 5. Kongress der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (9. – 11.10.2008, Erfurt), 512 Seiten, 10,- b € inkl. CD-ROM; nur CD-Rom:6,- b € Band 8:„Gemeinschaft leben – Referate auf dem 6. Kongress der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, (7.-9.10.2010), 552 Seiten, 10,- b€ inkl. CD-Rom; nur CD-ROM 6,- b € Band 9:„Zusammen leben – voneinander lernen“ Referate auf dem 7. Kongress der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (18. – 20.10.2012, Hanau), 568 Seiten, inkl. CD-ROM Praxisreihe der Deutschen Alzheimer Gesellschaft Band 1:Betreuungsgruppen für Alzheimer-Kranke. Informationen und Tipps zum Aufbau. 4. Auflage 2009, 76 Seiten, 4,- b € Band 2:Alzheimer- Was kann ich tun? Erste Hilfe für Betroffene. 15. Auflage 2013, 32 Seiten, kostenlos. Bei Bestellung bitte 1,45 € b Rückporto beifügen Band 3:Mit Musik Demenzkranke begleiten. Informationen und Tipps. 4. Auflage 2012, 64 Seiten, 4,- b € Band 4:Helferinnen in der häuslichen Betreuung von Demenzkranken. Aufbau und Arbeit von Helferinnenkreisen. 6. Auflage 2011, 60 Seiten, 4,- b € Band 5:Leben mit Demenzkranken. Hilfen für schwierige Verhaltens weisen und Situationen im Alltag. 6. Auflage 2012, 64 Seiten, 4,- b Band 6:Ernährung in der häuslichen Pflege Demenzkranker. 8. Auflage 2009, 72 Seiten, 4,- b € 129 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Band 7:Gruppen für Angehörige von Demenzkranken. 2.Auflage 2006, 88 Seiten, 4,- b € Band 8:Inkontinenz in der häuslichen Versorgung Demenzkranker. Informationen und Tipps bei Blasen- und Darmschwäche. 3. Auflage 2012, 72 Seiten, 4,- b € Band 9:Prävention, Therapie und Rehabilitation für Demenzkranke. 2. Auflage 2009, 72 Seiten, 4,- b€ Band 10:Frontotemporale Demenz. Krankheitsbild, Rechtsfragen, Hilfen für Angehörige. 2. Auflage 2010, 78 Seiten, 4,- b € Band 11:Wenn die Großmutter demenzkrank ist. 2. Auflage 2011, 80 Seiten, 4,- b € Band 12:Miteinander aktiv. Alltagsgestaltung und Beschäftigungen für Menschen mit Demenz. 1. Auflage 2012, etwa 72 Seiten, 4,- b € Band 13: Sicher und selbstbestimmt – Technische Hilfen für Menschen mit Demenz, 1. Auflage 2012, 87 Seiten, 4 b Band 14:Mit Demenz im Pflegeheim – Ratgeber für Angehörige von Menschen mit Demenz, 1. Auflage 2014, 96 Seiten, 4 b Handbücher, CD-Roms, DVDs „Hilfe beim Helfen“– Vorträge, Folien und Organisationshilfen der Schulungsreihe für Angehörige von Alzheimer-Kranken. CD-ROM, 4. Auflage 2013, 10,- b € Demenz interaktiv. Informationen und Übungen für Angehörige und Betroffene CD-ROM, 2. Auflage 2009, 15,- b € Allein leben mit Demenz. Herausforderung für Kommunen – Handbuch zum Projekt. Schulungsmaterialien, Interviews und kurze Filme. DVD, 2. Auflage 2011, 10,- b € Leben mit Frontotemporaler Demenz – dreiteilige Dokumentation über Menschen mit Frontotemporaler Demenz, Sprache:Holländisch mit deutschen Untertiteln, DVD, 1. Auflage 2010, 15,- b € 130 Veröffentlichungen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. Demenz – Praxishandbuch für den Unterricht. Ringordner mit DVD, 2. Auflage 2011, 10,- b€ Menschen mit Demenz im Krankenhaus. Auf dem Weg zum demenz sensiblen Krankenhaus, Broschüre mit DVD, 1. Auflage 2013, 10,- b€ Sonstige Veröffentlichungen Das Wichtigste über die Alzheimer-Krankheit – Ein kompakter Ratgeber. 23. Auflage 2013, 48 Seiten, kostenlos. Bei Bestellung bitte 1,45 b€ Rückporto beifügen. Vergesst die Demenzkranken nicht! Forderungen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V., 3. Auflage 2010, 32 Seiten, kostenlos Fotoband „Blaue und graue Tage“, Portraits von Demenzkranken und ihren Angehörigen, 2006, 71 Seiten, 15,- b € Das Buch der Erinnerungen. Buch mit Beiträgen verschiedener Prominenter zur Unterstützung der Arbeit der DAlzG, 88 Seiten, roter Leineneinband, Format ca. 21,5 x 30 cm, 25,- b € Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz am Lebensende. Herausgeber: Alzheimer Europe, Deutsche Alzheimer Gesellschaft, Schweizerische Alzheimervereinigung, 2009, 80 Seiten, 10,- b Zeitschrift Alzheimer Info– Vierteljährlich erscheinende Mitgliederzeitschrift. Einzelversand an Nichtmitglieder für 3,- b € Zu bestellen bei: Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz, Friedrichstraße 236, 10969 Berlin, Tel.: 259 37 95-0, Fax: 259 37 95-29 [email protected], www.deutsche-alzheimer.de Oder: Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V., Friedrichstr. 236, 10969 Berlin Tel.: 89 09 43 57, Fax: 25 79 66 96 [email protected], www.alzheimer-berlin.de 131 Ratgeber zu Demenzerkrankungen und zu Hilfsangeboten in Berlin Notizen 132