"Arbeiten und leben in Dänemark", Stand: August 2012

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"Arbeiten und leben in Dänemark", Stand: August 2012
Stand: Dezember 2016
MERKBLATT
Arbeitsaufnahme und Wohnsitznahme
deutscher Staatsangehöriger in Dänemark
Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Deutschen Botschaft in Kopenhagen
zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit
kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
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Einreise, Aufenthalt und Arbeitsvermittlung
Deutsche Staatsangehörige können sich bis zu drei Monate als Tourist und im Rahmen der
Arbeitssuche bis zu sechs Monate ohne Aufenthaltserlaubnis in Dänemark aufhalten. Wenn sie
sich jedoch innerhalb der letzten sechs Monate vor Einreise nach Dänemark in Schweden,
Finnland, Island oder Norwegen aufgehalten haben, wird diese Zeit auf den nun folgenden
Aufenthalt in Dänemark angerechnet.
Für einen längeren Aufenthalt ist eine Aufenthaltsbescheinigung (opholdsbevis) erforderlich, die
Deutschen als EU-Bürgern in der Regel bei Vorliegen einer Erwerbstätigkeit ausgestellt wird.
Dänische Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Aufenthaltsbescheinigung für EU-Bürger ist
die dänische EU-Aufenthaltsverordnung Nr. 322 vom 21.04.2009 (EU-opholdsbekendgørelsen).
Die Verordnung kann unter www.retsinfo.dk in dänischer Sprache abgerufen werden.
Diese Verordnung sieht in den §§ 3 – 7 selbständige Aufenthaltstitel für EU-Bürger vor, hiervon
abgeleitete Aufenthaltsrechte für Familienmitglieder werden in den §§ 8 – 16 festgesetzt. Ein
EU-Bürger hat grundsätzlich dann ein Aufenthaltsrecht in Dänemark, wenn er
a) in Dänemark eine unselbständige oder selbständige Beschäftigung aufnimmt (§ 3),
b) als Arbeitnehmer nach Dänemark entsandt wurde (§ 4),
c) in Dänemark an einer Hochschule studiert (§ 5), sofern er über hinreichende finanzielle Mittel
verfügt,
d) über hinreichende finanzielle Mittel verfügt, um dem dänischen Staat nicht zur Last zu fallen
(§ 6)
oder
e) unter gewissen Voraussetzungen dann, wenn er nach vorhergehender Berufstätigkeit in
Dänemark berufsunfähig oder pensioniert wird (§7).
Eine zeitlich unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis kann nach fünfjährigem ununterbrochenem
legalen Aufenthalt in Dänemark auf Antrag erworben werden (§§ 19, 28). Diese kann allerdings
Adresse:
Stockholmsgade 57
Post:
Postboks 2712
DK-2100 København Ø
DK-2100 København Ø
Telefon:
0045-35 45 99 00
Telefax:
0045-35 26 71 05
E-Mail:
Homepage:
tyskeamba@ www.kopenhagen.
email.dk
diplo.de
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später wieder entfallen, wenn das Land für längere Zeit als zwei aufeinanderfolgende Jahre
verlassen wird (§ 31).
Bis zum Eintreten der Bedingungen in § 19 wird eine Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich nur
befristet erteilt. Sie endet, wenn die ihr zugrundeliegenden Bedingungen wegfallen. Eine
Aufenthaltserlaubnis nach § 3 wegen Erwerbstätigkeit entfällt aber nicht, wenn
a) der EU-Bürger infolge eines Unfalls oder Erkrankung vorübergehend berufsunfähig ist
b) der EU-Bürger nach einjähriger ununterbrochener Beschäftigung unverschuldet seinen
Arbeitsplatz verliert und sich bei der Arbeitsvermittlung als arbeitssuchend gemeldet hat
c) der EU-Bürger seinen Arbeitsplatz in den ersten 12 Monaten unverschuldet verloren hat und
sich arbeitssuchend gemeldet hat, in diesem Fall jedoch nur für weitere 6 Monate,
oder
d) der EU-Bürger eine mit seiner früheren Beschäftigung in Zusammenhang stehende
Berufsausbildung beginnt, oder nach unverschuldeter Arbeitslosigkeit eine beliebige
Berufsausbildung ergreift.
Führt Ihr Unternehmen vorübergehend Dienstleistungen in Dänemark aus, muss es zur
Eintragung ins Register für Ausländische Dienstleister - Registret for Udenlandske
Tjenesteydere (RUT) angemeldet werden.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auch auf http://www.handelskammer.dk .
Grundsätzlich empfiehlt es sich zur Vermeidung von Nachteilen, sich immer rechtzeitig, also vor
ihrem Ablauf, um eine Verlängerung der zeitbegrenzten Aufenthaltsbescheinigung zu
kümmern. Im Falle von Arbeitslosigkeit sollte man immer schnellstmöglich mit der für einen
zuständigen Ausländerbehörde Kontakt aufnehmen. Dabei sollte im Zweifel auf die EU-Rechte
verwiesen werden, da der Botschaft in letzter Zeit einige Fälle bekannt geworden sind, bei
denen die Ausländerbehörden arbeitslosen EU-Bürgern sehr kritisch gegenübergetreten sind.
Zuständig für deutsche Staatsangehörige, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragen wollen,
sind die Gemeinden am künftigen Wohnort und die ihnen übergeordneten
Regionalverwaltungen (statsforvaltning). Adressen der für einen bestimmten Wohnort
zuständigen Verwaltung findet man unter www.statsforvaltning.dk .
Deutsche Staatsangehörige, die sich in Kopenhagen niederlassen wollen, können die
Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise bei folgender Behörde beantragen:
Statsforvaltningen Hovedstaden
Borups Allé 177
2400 København NV
Telefon: 0045 – 72 56 70 00
Telefax: 0045 – 38 33 20 12
E-Mail [email protected]
Internet: www.statsforvaltning.dk/site.aspx?p=562
Öffnungszeiten: Mo-Mi 09-15 Uhr, Do 09-18 Uhr, Fr 09-13 Uhr
Telefonzeiten: Mo-Mi 10-15 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 10-12 Uhr
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- gültiger Reisepass oder Personalausweis,
- Arbeitsvertrag oder ein aussagefähiger Nachweis der Aufnahme einer selbständigen
Erwerbstätigkeit,
- zwei Passbilder.
Eine besondere Arbeitserlaubnis der dänischen Arbeitsverwaltung ist grundsätzlich nicht
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erforderlich. Für einige Berufe wie z.B. Ärzte, Krankenschwestern, Rechtsanwälte oder
Apotheker ist allerdings eine Anerkennung der Ausbildung durch die dänischen Behörden
erforderlich. Nähere Informationen können auf Dänisch und Englisch abgerufen werden unter
www.nyiDanmark.dk .
Die Anerkennung ausländischer Berufsausbildungen nimmt folgende Stelle vor:
Styrelsen for International Uddannelse
Fiolstræde 44
1171 KÃBENHAVN K
Telefon 0045 - 33 95 70 00
Telefax 0045 - 33 95 70 01
E-Mail [email protected]
Internet http://www.iu.dk
Jeder, der plant, länger als drei Monate in Dänemark zu bleiben, muss sich beim dänischen
Einwohnermeldeamt (folkeregister) in der Gemeinde, in der er sich gewöhnlich aufhält,
registrieren lassen. Durch die Registrierung erhält man eine zehnstellige sog. CPR-Nummer
(Persönliche Identifizierungsnummer), die an alle in Dänemark lebenden Personen vergeben
wird. Die ersten sechs Ziffern enthalten das Geburtsdatum, die letzten vier Stellen eine
individuelle Kennzahl. Die letzte Zahl legt das Geschlecht fest, Frauen bekommen gerade
Zahlen, Männer ungerade. Die CPR-Nummer ist für das Leben in Dänemark sehr wichtig, sie
wird für Registrierungen und Identifizierungen genutzt, z.B. bei Hauskauf oder Bankgeschäften.
Für die Registrierung beim Folkeregister sind folgende Dokumente erforderlich:
- Aufenthaltserlaubnis bzw. Arbeitgebererklärung,
- gültiges Ausweispapier,
- ggf. Heiratsurkunde sowie
- ggf. Geburtsurkunden der Kinder.
An die Registrierung ist auch die dänische Krankenversicherung geknüpft (siehe unten).
Für die Arbeitsvermittlung (sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer) ist das jeweils örtliche
Arbeitsamt (jobcenter) zuständig.
Alle verfügbaren Informationen, z.B. über das regional für Sie zuständige Jobcenter, können der
website www.jobnet.dk auch in englischer Sprache entnommen werden.
Trotz der regionalen Zuordnung lautet u.a. eine Anschrift in Kopenhagen:
Jobcenter
Nyropsgade 41-43
1602 København V
Tel. 82 56 56 82
e-mail: [email protected]
Öffnungszeiten Mo-Do 09.00-15.00 Uhr, Fr 09.00-14.00 Uhr
Auskunft zum Thema Arbeit, Studium, Aus- und Weiterbildung, soziale Sicherung sowie Hinweise
auf spezielle Programme zwischen Deutschland und Dänemark und nützliche Links für die
Stellensuche in Dänemark sind zu finden bei:
Zentralstelle für Arbeitsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Telefon 0180/100 30 60
e-mail: [email protected]
Internet: www.europaserviceba.de oder www.arbeitsagentur.de
European Employment Services (EURES)
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Internet: www.eures.dk
Auskünfte zum europäischen Aufenthalts- und Arbeitsrecht erteilt außerdem die
europäische Kommission unter der kostenlosen Hotline: 00800/67 89 10 11 oder im Internet
unter http://europa.eu.int/citizensrights .
Für Jobangebote und -gesuche empfehlen sich u.a. folgende Tageszeitungen:
Landesweit:
Berlingske Tidende
Pilestræde 37
1785 KØBENHAVN V
Telefon 0045 - 33 75 75 75
Telefax 0045 - 33 75 20 20
E-Mail
[email protected]
Internet http://www.berlingske.dk
Politiken
Politikens Hus
Rådhuspladsen
1550 KØBENHAVN V
Telefon 0045 - 33 11 85 11
Telefax 0045 - 33 15 41 17
[email protected]
E-Mail
Internet http://www.politiken.dk
Nur Insel Fünen:
Fyens Stiftstidende
Blangstedgårdsvej 2-6
5220 ODENSE SØ
Telefon
0045 - 66 11 11 11
Telefax
E-Mail
Internet
0045 - 65 93 25 74
[email protected]
http://www.fyens.dk
Informationen für Pendler sind verfügbar bei
Region Sønderjylland-Schleswig
Regionskontor und Infocenter grænse-Grenze
Lyren 1
DK-6330 Padborg
Tel. +45 74 67 05 01
Fax: +45 74 67 05 21
Internet: www.pendlerinfo.org
Au-pair-Stellen werden vermittelt von:
Verein für Internationale Jugendarbeit
Arbeitsgemeinschaft christlicher Frauen Bundesverein e.V.
Goetheallee 10
53225 Bonn
Tel.: 0228 – 69 89 52
Telefax: 0228/69 41 66
E-Mail [email protected]
-5-
Internet: www.au-pair-vij.org
AIFS Deutschland
Baunscheidtstr.11
53113 Bonn
Tel.: 0228 - 95 73 00
Telefax: 0228 - 9 57 30 10
E-Mail [email protected]
Internet: www.aifs.de
Au Pair Society e.V.
Staufenstr. 17
86899 Landsberg
Tel.: 08191 - 94 13 78
Telefax: 08191 - 94 13 7
Internet: www.aupair-interconnection.de
Website für umfassende Auskünfte: www.au-pair-agenturen.de
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Kranken- und Sozialleistungen
Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbständige, die für Dänemark eine gültige
Aufenthaltserlaubnis besitzen, haben Anspruch auf Sozialleistungen. Diese umfassen z.B.
Krankheit, Mutterschaft, Invalidität und Berufsunfähigkeit. Bei einem Aufenthalt in Dänemark
werden auch Ansprüche auf die dänsche Rente (folkepension) erworben. Bitte beachten Sie,
dass in Dänemark die Arbeitslosenversicherung eine freiwillig wählbare Leistung ist.
a)
Krankenversicherung
Um Leistungen des dänischen Gesundheitswesens in Anspruch nehmen zu können, ist es
ratsam, sich möglichst bald nach der Einreise beim Einwohnermeldeamt (folkeregister) der
örtlichen Gemeinde anzumelden. Die Registrierung vor der Einreise ist nicht möglich. Nach der
Anmeldung stellt die allgemeine örtliche Krankenkasse (sygesikringskontor) einen
Krankenfürsorgeausweis (sygesikringsbevis) aus, der bei Arztbesuchen vorzulegen ist. Für die
Zeit bis zur Ausstellung des sygesikringsbevis ist es ratsam, noch über eine deutsche
Auslandskrankenversicherung zu verfügen, da für diesen Zeitraum keine Deckung durch das
dänische Gesundheitswesen besteht. Der Krankenfürsorgeausweis ist die "Eintrittskarte" in das
dänische Gesundheitssystem. Es ist möglich, zwischen zwei Gruppen zu wählen: Gruppe 1
beinhaltet die Zuordnung zu einem bestimmten Arzt, bei dem die Behandlung kostenlos
durchgeführt wird und der den Patienten auch an andere Ärzte zur weiteren kostenlosen
Behandlung überweisen kann; als Mitglied von Gruppe 2 kann man frei zwischen Ärzten und
Spezialisten wählen, zahlt jedoch grundsätzlich selbst die Behandlungskosten, wobei die
Gesundheitskasse einen Zuschuss in Höhe der
Kosten für ein Mitglied der Gruppe 1 erstattet.
Das Gesundheitswesen umfasst außerdem z.B. die grundsätzlich kostenlose
Krankenhausbehandlung und bei Erwerbstätigen auch die Zahlung von Krankentagegeld
(dagpenge til lønmodtagere/selvstændige erhvervsdrivende), wobei Arbeitnehmer während der
ersten zwei Wochen eine Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber erhalten und für Selbständige
eine Karenzzeit von 2 Wochen gilt. Eine akute Behandlung im Krankenhaus ist unter allen
Umständen kostenfrei, jedoch muss der Patient z.B. in nicht zugelassenen Privatkliniken die
Kosten der Versorgung insgesamt selbst tragen. Außerdem gilt für zahnärztliche
Behandlungen, Heil- und Hilfs- sowie Arzneimittel eine teilweise oder vollständige
Selbstbeteiligung, die von der Art der zahnärztlichen Leistung bzw. der Höhe der jährlichen
Arzneimittelausgaben abhängt.
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Wer zur Arbeitsaufnahme und somit auf längere Dauer nach Dänemark umzieht, kann die
deutsche Krankenversicherung nicht weiter nutzen, sondern muss in das dänische
Gesundheitssystem wechseln. Mitglieder einer privaten deutschen Krankenversicherung
müssen ihre Versicherung jedoch nicht unbedingt kündigen, sondern können die Mitgliedschaft
in eine Anwartschaft umwandeln, die es zuläßt, später wieder zu den gleichen oder ähnlichen
Konditionen Mitglied der Krankenversicherung zu werden. Grenzgänger, d.h. Deutsche, die in
Dänemark arbeiten und in Deutschland wohnen, können über das E 106-Formular das
dänische Gesundheitssystem in Anspruch nehmen. Die in Dänemark erbrachten Leistungen
sollen dann direkt mit der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden,
was jedoch in der Praxis selten geschieht. Dieses Verfahren hat keinerlei Nachteile für den
Grenzgänger und seine mitversicherte Familie.
b)
Arbeitslosenversicherung
In Dänemark gibt es keine Versicherungspflicht gegen Arbeitslosigkeit, eine freiwillige
Absicherung wird allerdings dringend empfohlen. Alle Arbeitnehmer und Selbständige im Alter
zwischen 18 und 65 Jahren können einer sog. Arbeitslosenkasse (arbejdsløshedskasse/Akasse) beitreten, wobei es quasi für jeden Berufszweig bzw. jede Branche eine eigene A-kasse
gibt, in die Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils einen Pauschalbeitrag einzahlen.
Welche A-kasse im konkreten Fall die richtige ist und wie hoch die Beitragssätze sind, kann bei
der Arbeitsdirektion (arbejdsdirektoratet) erfragt werden. Um Anspruch auf Arbeitslosengeld
geltend machen zu können, muss die betroffene Person u.a. beim lokalen Arbeitsamt
(jobcenter) als arbeitssuchend gemeldet sein, die Auflagen der A-kasse, bei der sie seit
mindestens einem Jahr Mitglied ist, erfüllen und im Laufe der letzten drei Jahre mindestens 52
Wochen lang angestellt oder selbständig tätig gewesen sein. Nur dann besteht für höchstens
vier Jahre ein Anspruch auf Arbeitslosengeld (variabel, max. 90% des durchschnittlichen
Einkommens der letzten drei Monate), wobei das Arbeitslosengeld zu versteuern ist.
c)
Leistungen für Mutter- und Vaterschaft
Mutter- oder Vaterschaftsleistungen erhalten alle Väter und Mütter, die in Dänemark wohnen,
angestellt oder selbständig tätig sind und die bezahlten Mutter- oder Vaterschaftsurlaub
(barselsorlov med dagpenge) benötigen. Insgesamt haben die Eltern Anspruch auf 52 Wochen
bezahlten Elternurlaub, wovon die Mutter 14 Wochen und der Vater 2 Wochen direkt nach der
Geburt nehmen können. Hiernach verbleiben beiden Eltern insgesamt 32 Wochen, die um
insgesamt 14 Wochen als unbezahlter Urlaub verlängert werden können.
Eltern erhalten grundsätzlich als Bezahlung Tagegeld (dagpenge), dessen Höhe sich nach
Lohn und Arbeitszeit richtet. Die Lohnfortzahlung kann im Arbeitsvertrag vereinbart werden.
Kinderbetreuung ist in Dänemark bis zum Einschulungsalter Aufgabe der Kommunen. Es
werden je nach Kommune verschiedene öffentliche Kinderbetreuungsdienste von
Tagesmüttern
bis hin zu Kindergärten angeboten. Auch die Kosten variieren (von ca. 1300 DKK bis ca. 3000
DKK). Viele Kommunen garantieren einen öffentlichen Kinderbetreuungsplatz ab einem Alter
von 30 Wochen. Weitere Informationen sind bei der Wohnortkommune erhältlich.
d) Kindergeld
Deutsche Staatsangehörige, die mit minderjährigen Kindern nach Dänemark ziehen, haben
grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld. Aufgrund einer Gesetzesänderung ist seit dem
01.01.2012 der Erhalt des vollen Kindergeldsatzes aber daran geknüpft, dass mindestens einer
der Unterhaltsprlichtigen in den letzten 10 Jahren 2 Jahre in Dänemark gewohnt oder
gearbeitet hat. Ist dies nicht der Fall, z.Bsp. weil beide Elternteile mit den Kindern soeben erst
nach Dänemark gezogen sind, gilt folgende Sonderregelung:
Bis einschließlich des 6.ten Monats besteht kein Anspruch auf Kindergeld. Danach werden vom
7.ten – 12.Monat 25 Prozent, ab dem 13.ten Monat 50 Prozent und ab dem 19.ten Monat 75
Prozent des vollen Satzes bezahlt. Nähere Informationen u.a. auch zur Höhe des Kindergeldes
findet man unter dem Link:
-7-
http://skat.dk/SKAT.aspx?old=4917
Stichwort: børnepenge
oder:
http://skat.dk/SKAT.aspx?oId=4917&vId=0
e)
Unfallversicherung
In Dänemark gibt es sowohl gesetzliche als auch private Unfallversicherungen, die
Arbeitsunfälle als Folge der Arbeitsbedingungen abdecken. Der Versicherungsschutz umfasst
jedoch üblicherweise nicht den Weg zum Arbeitsplatz. Hierfür sollte eine eigene Absicherung
erfolgen.
f)
Sozialhilfe
Jede Person mit Wohnsitz in Dänemark, die Mitglied einer Arbeitslosenkasse ist, alle
Möglichkeiten zur Arbeitsplatzfindung ausgeschöpft hat und die aufgrund eines sozialen
Ereignisses wie z.B. Kündigung oder Scheidung nicht mehr über ausreichende finanzielle Mittel
oder Vermögen verfügt, um ihren Lebensunterhalt oder den des Partners zu bestreiten, erhält
über den Sozialdienst (socialforvaltingnen) ein garantiertes Mindesteinkommen (kontanthjælp).
Voraussetzung hierfür ist jedoch für EU-Bürger, dass sie während mindestens sieben der
letzten acht Jahre in Dänemark gewohnt und ihren Arbeitsplatz in Dänemark verloren haben.
g)
Altersvorsorge
Informationen über die Altervorsorgeversicherung, das freiwillige (Vor-)Ruhestandssystem und
die Rentenversicherung sowie die Versorgung von Hinterbliebenen in Dänemark können dem
Merkblatt der Deutschen Botschaft Kopenhagen über Rentenangelegenheiten entnommen
werden.
3
Kraftfahrzeughaltung
Personenkraftwagen und Motorräder können als Umzugsgut nach Dänemark eingeführt
werden, wenn nachgewiesen wird, dass sich die Fahrzeuge mindestens sechs Monate vor dem
Umzug im Eigentum des Zuziehenden befunden haben und
- dieser mindestens das letzte Jahr seinen Wohnsitz im Ausland hatte
oder wenn
- das Fahrzeug mehr als sechs Monate alt und
- mehr als 6000 km gefahren ist.
Mehrwertsteuer (moms) muss nur dann in Dänemark entrichtet werden, wenn ein neues
Kraftfahrzeug eingeführt wird. Ausnahmslos für jedes Fahrzeug ist hingegen eine
Registrierungssteuer (registreringsafgift) zu entrichten, die zwischen 105 und 180 % des
Neuwerts (Kaufpreis inkl. Mehrwertsteuer) liegt. Für den Wert, der unter einer gewissen Grenze
liegt (März 2005: 62.700 DKK), beträgt die Steuer 105%, über dieser Grenze beträgt die
Abgabe 180% des Wertes. Die Registrierungssteuer entspricht somit ihrer Höhe nach der
Bezahlung eines zweiten Kaufpreises.
Dänische Nummernschilder kosten ebenfalls eine Gebühr (nummerpladeafgift) von ca. 1.200
DKK. Diese können erst beantragt werden, wenn beim örtlichen Finanzamt (regionale told- og
skattemyndighed) eine Kaution auf die Registrierungssteuer gezahlt wurde.
Hinzu kommt für jedes Kraftfahrzeug eine Verbrauchssteuer (grøn ejerafgift), deren Höhe sich
nach dem Kraftstoffverbrauch richtet, wobei zwischen benzin- und dieselbetriebenen
Fahrzeugen unterschieden wird. Maßgeblich für die Berechnung der Abgabe ist die mit einem
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Liter Kraftstoff zurückgelegte Wegstrecke.
Grundsätzlich werden Dieselfahrzeuge vergleichsweise höher besteuert. Beträgt die Reichweite
eines benzinbetriebenen Kraftfahrzeugs beispielsweise mindestens 20 km/l, ist eine
halbjährliche Verbrauchssteuer von 260 DKK zu entrichten. Können mit einem
dieselbetriebenen Fahrzeug zwischen 22,5 und 20,5 km/l zurückgelegt werden, beläuft sich die
halbjährliche Verbrauchssteuer auf 1.300 DKK. Für Kraftfahrzeuge mit geringerer Reichweite
sind die Steuerbeträge entsprechend höher, wobei eine feine Abstufung zugrunde gelegt wird.
Die Höchstsätze, die bei Verbrauchswerten von unter 4,5 km/l (Benziner) bzw. unter 5,1 km/l
(Diesel) zur Anwendung kommen, betragen 9.230 DKK bzw. 12.530 DKK im Halbjahr.
Individuelle
Verbrauchssteuersätze
können
z.B.
auf
der
Homepage
www.skat.dk/tal_statistik/satser_og_beloeb/183.html eingesehen werden.
Bitte achten Sie darauf, dass die Zulassung des Fahrzeugs und somit die Entrichtung der
Registrierungssteuer möglichst bald, maximal drei Monate nach der Umsiedlung erfolgt, da die
Umgehung dieser Bestimmung mit hohen Strafen belegt ist.
Zu weiteren Einzelheiten wird auf das gesonderte Merkblatt der Botschaft zur Einfuhr von KFZ
bzw. an die dänische Polizei (motorkontor) verwiesen.
Bitte beachten Sie, dass in den Fällen, in denen der deutsche Führerschein unbegrenzt gültig
ist, dieser nach Ablauf von zwei Jahren nach Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes nach
Dänemark in einen dänischen Führerschein umgetauscht werden muss. Deutsche
Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden und eine auf 15 Jahre
begrenzte Gültigkeitsdauer haben, brauchen nicht nach Ablauf von 2 Jahren umgetauscht zu
werden.
Diese Praxis des obligatorischen Umtauschs von Führerscheinen mit unbegrenzter Gültigkeit
gilt auch in anderen Ländern der EU.
Nachfolgender Link des dänischen Borgerservice gibt Auskunft zum Thema ausländische
Führerscheine in Dänemark:
https://www.borger.dk/Sider/Fra-udenlandsk-til-dansk-koerekort.aspx
4
Umzugsgut
Umzugsgut kann grundsätzlich abgabenfrei eingeführt werden, wenn sich der Hausrat
mindestens sechs Monate vor dem Umzug im Eigentum des Zuziehenden befunden hat. Eine
Umzugsguterklärung, d.h. eine Inventarliste, die dies bestätigt, muss den Zollbehörden bei
Überführung des Hausrats vorgelegt werden.
5
Steuern
Wer seinen Wohnsitz in Dänemark hat, ist dort auch steuerpflichtig. Steuern sind auf die
gesamten Einkünfte zu entrichten. Zur Vermeidung einer Doppelbelastung haben Deutschland
und Dänemark ein sog. „Doppelbesteuerungsabkommen“ geschlossen. Die Deutsche Botschaft
hat ein Merkblatt zu diesem Thema erarbeitet, das unter www.kopenhagen.diplo.de abgerufen
werden kann.
Nach der Ankunft in Dänemark sollte schnellstmöglich das Einwohnermeldeamt (folkeregister)
sowie das örtliche Finanzamt (regionale told- og skattemyndighed) kontaktiert werden, um die
unter Punkt 1. erwähnte CPR-Nummer und eine Steuerkarte zu erhalten. Die Steuerkarte sollte
möglichst umgehend beim Arbeitgeber abgegeben werden, um Freibeträge und andere
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Vergünstigungen frühzeitig anrechnen zu lassen.
Folgende Unterlagen sind üblicherweise beim örtlichen Finanzamt vorzulegen:
- Pass oder Personalausweis,
- letzter Steuerbescheid des vorherigen Wohnortes,
- Angaben bzw. Nachweise über Lohn oder Rente und zu Bankguthaben,
- ggf. Vertrag über Immobilienkauf.
Ferner sollte das örtliche Finanzamt insbesondere während des ersten Steuerjahres umfassend
über persönliche finanzielle Verhältnisse informiert werden. Nur so kann die Höhe der
Steuerschuld genau berechnet werden. Jährlich versendet das Finanzamt etwa im November
einen vorläufigen Bescheid, dem das Einkommen und die jeweiligen Freibeträge entnommen
werden können.
Die Steuerkarte besteht aus der Hauptkarte (hovedkort), die den monatlichen Freibetrag und
den aus der über den Freibetrag hinausgehenden Summe resultierenden Steuersatz angibt,
und der Beikarte (bikort), die bei gleichzeitiger Mehrfachbeschäftigung eine Rolle spielt.
Im März oder April jeden Jahres versendet das Finanzamt die vorläufigen
Einkommenssteuerbescheide. Bei Arbeitnehmern enthalten sie bereits alle dem Finanzamt
bekannten Angaben des letzten Jahres und die entsprechenden Freibeträge. Der Arbeitnehmer
überprüft die Richtigkeit der Angaben und teilt dem Finanzamt bis zum 1. Mai eventuelle
Korrekturen mit. Selbständige müssen selbst eine ausführliche Steuerklärung ausfüllen und
dem Finanzamt bis zum 1. Juli zusenden. Sie erhalten jedoch zusammen mit dem
Steuererklärungsformular ein Schreiben des Finanzamts, das die dem Finanzamt bekannten
Daten enthält und dadurch das Ausfüllen des Formulars erleichtert.
In Dänemark erheben Gemeinden die sog. Kommuneskat und der Staat sog. Indkomstskat,
sowie den Gesundheitsbeitrag (sundhedsbidrag) als Steuern auf Löhne und Gehälter sowie
eine Reihe weiterer Einkommensarten. Die Steuersätze sind im allgemeinen deutlich höher als
in Deutschland, da in Dänemark der größte Teil der Sozialleistungen (Gesundheitswesen,
Grundrente etc.) aus Steuern finanziert wird.
Jeder steuerpflichtige Bürger verfügt über einen jährlichen Freibetrag. Im Jahr 2007 lag dieser
bei 39.500 DKK. Hierüber hinausgehende Einkünfte unterliegen der Besteuerung. Zusätzlich
gibt es diverse steuermindernde Abzüge und Werbungskosten.
Steuern, die an die Gebietskörperschaften zu entrichten sind, variieren je nach Gemeinde.
Die vom Staat erhobene Einkommenssteuer wird mit Hilfe von Progressionssätzen berechnet.
Der Basissteuersatz (bundskat) liegt z.Zt. (2007) bei 5,48% des zu versteuernden
Einkommens. Der Mittelsteuersatz (mellemskat) beläuft sich derzeit (2007) auf 6% des
Einkommens, das den Sockelsatz von 272.600 DKK übersteigt, während der Höchststeuersatz
(topskat) z.Zt. (2007) 15% des Jahreseinkommens beträgt, das den Sockelbetrag von 327.200
DKK übersteigt.
Für hochbezahlte Arbeitnehmer, Forscher und bei Subunternehmen bzw. Leiharbeitsfirmen
beschäftigte
Arbeitnehmer
existieren
verschiedene,
wählbare
spezielle
Besteuerungsregelungen.
Hochbezahlte Arbeitnehmer oder Forscher, die überwiegend in Dänemark tätig sind, können
sich dafür entscheiden, eine pauschale Steuer von 25% ihres Einkommens zu entrichten. Im
Rahmen dieser Pauschalsteuer werden jedoch keine Freibeträge berücksichtigt. Zu den
hochbezahlten Arbeitnehmern zählt, wer bei einem dänischen Unternehmen angestellt ist und
monatlich mindestens 57.300 DKK nach Abzug der Beiträge zur dänischen ArbeitsmarktZusatzpension ATP (Arbejdsmarkedets Tillægspension), zur Zusatzrente und der
Arbeitmarktabgabe als Einkommen ausbezahlt bekommt. Für Forscher gilt diese
Einkommensgrenze nicht.
Als weitere Voraussetzung für die 25%ige Pauschale wird diese Art der Besteuerung für einen
oder mehrere Zeiträume innerhalb von zehn Jahren gewählt, die zusammengenommen 36
Monate nicht übersteigen. Ferner wird vorausgesetzt, dass der Arbeitnehmer in den letzten drei
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Jahren in Dänemark nicht voll steuerpflichtig bzw. während einer Probeanstellung nicht
teilweise steuerpflichtig gewesen ist, dass er sich vor Beginn seines Arbeitsverhältnisses
weniger als sechs Monate in Dänemark aufgehalten hat, ohne ein Einkommen zu beziehen und
nicht als Miteigentümer des einstellenden Unternehmens einzustufen ist. Schließlich muss das
Unternehmen in Dänemark voll steuerpflichtig sein. Über die Wahl des Steuermodells informiert
der Arbeitgeber das örtliche Finanzamt. Dieser legt auch die erforderlichen Unterlagen und
Informationen vor (u.a. Name, Adresse und CPR-Nummer des Arbeitgebers und –nehmers
sowie Kopie des Arbeitsvertrages). Das Finanzamt prüft, ob alle notwendigen Voraussetzungen
erfüllt sind. Die Wahl kann auch teilweise oder rückwirkend erfolgen, letzteres jedoch
spätestens bei Abgabe der jährlichen Steuererklärung und nur mit Wirkung für das
zurückliegende Steuerjahr.
Zeitarbeiter können, soweit sie ihren Wohnsitz im Ausland haben und bis zu sechs Monate
ununterbrochen in Dänemark leben, dafür optieren, eine Pauschalsteuer von 30% auf ihr
gesamtes Bruttoeinkommen inkl. Vergünstigungen wie Kost und Logis zu entrichten. Die
Arbeitsmarktabgabe und Beiträge zur Zusatzrente werden allerdings nicht in das
Bruttoeinkommen eingerechnet. Die Einkommenssteuer in Höhe von 30% wird vom dänischen
Unternehmen einbehalten und ist, im Gegensatz zur sonst üblichen Besteuerung, eine
endgültige Veranlagung.
Zur Kategorie der Leiharbeiter gehören Arbeitnehmer, die nicht bei einem dänischen
Unternehmen angestellt sind, jedoch in Dänemark arbeiten und für deren Aufsicht und
Anleitung ein dänisches Unternehmen zuständig ist.
Die Arbeitsmarktabgabe beträgt 8% des Bruttoeinkommens, wobei Freibeträge ebenso wie das
Doppelbesteuerungsabkommen in diesem Rahmen keine Berücksichtigung finden. Jeder
Arbeitnehmer oder Selbständige in Dänemark muss die Abgabe entrichten.
Für Immobilien in und außerhalb Dänemarks, die sich im Eigentum einer Person mit Wohnsitz
in Dänemark befinden, ist Vermögens- und Grundsteuer zu entrichten, die anhand einer
jährlichen Wertschätzung der Immobilie berechnet wird.
Durch eine Steuerobergrenze in Höhe von 59% der verschiedenen Einkommensarten wird
gewährleistet,
dass
die
Einkommenssteuerpflicht
nicht
ausufert.
Lohnbzw.
Gehaltsmitteilungen dienen als Nachweis der Bezahlung der Einkommenssteuer und sollten
daher sorgfältig aufbewahrt werden.
Die Mehrwertsteuer beträgt in Dänemark einheitlich 25%. Nur wenige Produkte wie z.B.
Versicherungen, Reisen und Zeitungen sind davon ausgenommen.
Abgaben werden in Dänemark u.a. auf Kraftfahrzeuge und Energie erhoben. Für nähere
Informationen zu Kraftfahrzeugen wird auf Punkt 3 dieses Merkblatts verwiesen.
Weitere Informationen sind auf der website www.skat.dk (auch auf englisch), telefonisch unter
(0045) 72 22 18 18 (Mo-Mi 08.30-16 Uhr, Do 08.30-18 Uhr, Fr 08.30-14 Uhr), per Fax unter
(0045)/72 22 19 19 bzw. per e-mail erhältlich.
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Deutsche Schule in Kopenhagen
In der deutsch-dänischen Sankt Petri-Schule in Kopenhagen, die zehn Jahrgangsstufen
umfasst, sind Deutsch und Dänisch gleichberechtigte Unterrichtssprachen. Die Schule führt
sowohl zum deutschen Abschluss der Sekundarstufe I als auch zum entsprechenden
dänischen Schulabschluß.
Mit dem Schuljahr 2010/11 wird eine gymnasiale Oberstufe eingeführt, die zur Deutschen
Interantionalen Abiturprüfung (DIAP) führt, einem in Deutschland und Dänemark
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gleichermaßen anerkannten Abitur. Ab dem Schuljahr 2010/11 wird die erste Gymnasialklasse
eingeführt, die dann das Abitur zum ersten Mal im Jahr 2013 ablegen wird.
Die Anschrift der Schule lautet:
St. Petri-Schule
Larslejsstræde 5
1451 KØBENHAVN K
Telefon
0045 - 33 13 04 62
Telefax
0045 - 33 14 24 62
E-Mail
[email protected]
Internet http://www.sanktpetriskole.dk
Bis zum Jahr 2012 besteht noch die Möglichkeit des internationalen deutsch-dänischen Abiturs am
N.-Zahles-Gymnasium, das unter folgender Adresse zu erreichen ist:
N.-Zahles-Gymnasium
Nørre Voldgade 5-7
1358 KØBENHAVN K
Telefon
0045 - 33 69 79 00
Telefax
0045 - 33 69 79 01
E-Mail
[email protected]
Internet http://www.zahlesgym.dk
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Deutschsprachige Kirchen
7.1 Evangelisch-lutherische Kirche
Sankt Petri Kirche (ev.-luth.)
Die deutschsprachige Gemeinde in der Dänischen Volkskirche
Hauptpastor Markus Löwe
Larslejsstræde 11
1451 KØBENHAVN K
Telefon
0045 - 33 13 38 33 (Kirchenbüro), 0045 - 33 13 38 34 (Hauptpastor)
Telefax 0045 - 33 13 38 35
E-Mail (Kirchenbüro)
[email protected]
Internet http://www.sankt-petri.dk
Gottesdienst: Jeden Sonntag um 11 Uhr
7.2 Katholische Kirche
Deutsche Katholische Gemeinde
Sakramentskirche / Stt. Augustin
Nørrebrogade 27 C / Jagtvej 183
2200 KØBENHAVN N / 2100 KØBENHAVN Ø
Gottesdienst: Jeden ersten und dritten Sonntag im Monat
Telefon
0045 – 35 35 68 25
Email
[email protected]
Internet http://www.gemeinde.dk
7.3 Reformierte Kirche
Deutsche Reformierte Kirche
Pastor Axel Bargheer
Gothersgade 109, 3.
1123 KØBENHAVN K
Telefon
0045 - 33 13 87 53
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Telefax
0045 - 33 13 87 53
E-Mail
mailto:[email protected]@reformert.dk
Internet http://www.reformert.dk
Gottesdienst: Jeden Sonntag um 10 Uhr
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Sonstiges
Ausführliche Information über Dänemark erhalten Sie in den Dänemark-Merkblättern, die vom
Bundesverwaltungsamt
Informationsstelle für Auslandstätige und Auswanderer
Referat II B 6
50728 KÖLN
Telefon
0221 75 80
Telefax
0221 758 27 68
E-Mail
[email protected]
Internet: www.auswandern.bund.de
herausgegeben werden.
Darüber hinaus können Sie sich auch an die Königlich Dänische Botschaft in Berlin wenden:
Königlich Dänische Botschaft
Rauchstraße 1
10787 BERLIN
Telefon
030 50 50 20 00
Telefax
030 50 50 20 50
[email protected]
E-Mail
Internet http://www.daenemark.org
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Nützliche Adressen im Überblick
Dänische Ausländerbehörde:
Udlændingeservice
Ryesgade 53
2100 KØBENHAVN Ø
Telefon: 0045 – 35 36 66 00
Telefax: 0045 – 35 36 19 16
E-Mail: [email protected]
Internet: www.nyidanmark.dk
In Dänemark gibt es mit borger.dk seit einiger Zeit ein zentrales Internetportal für sämtliche
Bürgeranfragen. Über die zentrale Telefonnummer kann einem ggf. der zuständige
Ansprechpartner für sämtliche Anliegen mitgeteilt werden.
Internet: www.borger.dk
Telefon: 0045 1881 (Mo. - Fr. 9 - 16h)
Die Kommune Kopenhagen bietet auch einen Bürgerservice, bei dem Sie Informationen über
das dänische Steuerwesen, Krankenversicherung, An- und Abmeldung usw. bekommen
können:
Kommune Kopenhagen Borgerservice
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Büro Innenstadt:
Jarmers Plads 7
1551 KØBENHAVN V
Büro Vanløse:
Vanløse Torv 1, 1.
2720 VANLØSE
Telefon: 0045 - 70 80 70 60
Internet: www.kk.dk/borgerservice
Öffnungszeiten werktags 10-18 Uhr, samstags 10-14 Uhr
oder:
Københavns Information
Rådhusplads 7
1550 KØBENHAVN V
Telefon: 0045 - 33 66 66 33
Telefax: 0045 - 33 66 70 32
Sehr gute und detaillierte Informationen über Aufenthalt und Arbeitsaufnahme in Dänemark
finden Sie auf folgenden Homepages:
•Homepage der Königlich Dänischen Botschaft Berlin:
www.daenemark.org unter (Wohnen und Arbeiten in Dänemark)
•Homepage des dänischen Ministeriums für Wissenschaft, Technologie und
Entwicklung: "Work in Denmark": www.workindenmark.dk