Richtlinien der Stadt Bad Soden-Salmünster über die Vergabe

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Richtlinien der Stadt Bad Soden-Salmünster über die Vergabe
Richtlinien der Stadt Bad Soden-Salmünster über die Vergabe
städtischer Grundstücke
Vergabe von Wohnbaugrundstücken
1.
Grundlagen
Zur Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken entwickelt die Stadt Bad Soden-Salmünster
neue Wohnbaugebiete.
Die Stadt Bad Soden-Salmünster betreibt hierbei eine aktive Grundstückspolitik, um
insbesondere folgende langfristige, strategische Stadtentwicklungsziele zu verfolgen:
•
•
•
•
Erhalt und Stärkung der Stadt als attraktiver Lebensstandort
Erhalt des demographischen Gleichgewichts durch Neuansiedlung nicht
ortsansässiger, junger Familien
Erhalt und Stärkung einer sozial ausgewogenen Infrastruktur
Erhalt und Stärkung der örtlichen Kaufkraft und damit verbunden die Stärkung der
heimischen Wirtschaft
1.1
Städtische Grundstücke werden entsprechend § 109 HGO nur dann veräußert, wenn sie nicht
zur Erfüllung kommunaler Aufgaben benötigt werden.
1.2
Zur Sicherung der örtlichen Bauplatzversorgung soll in neuen Baugebieten ein
Verteilungsmaßstab von 60 % Grundstücke für ortsansässige Bewerber und 40 %
Grundstücke für sonstige Bewerber regelmäßig nicht zum Nachteil der ortsansässigen
Bewerber unterschritten werden.
1.3
Für Grundstücke, welche entsprechend Nr. 1.1 zum Verkauf stehen, hat der Magistrat
mindestens einmal jährlich eine Ausschreibung vorzunehmen. In der Ausschreibung ist auf
die Vergaberichtlinien zu verweisen. Die Ausschreibung ist im ortsüblichen
Bekanntmachungsorgan der Stadt bekannt zu machen. Darüber hinaus kann die
Ausschreibung auch in örtlichen und überörtlichen Publikationen oder im Internet erfolgen.
2.
Vergabe nach sozialen Kriterien
2.1
Voraussetzungen
Die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke erfolgt im Rahmen der sozialen Vergabe
ausschließlich gemäß den nachstehenden Kriterien:
a) Die Bewerber müssen verheiratet sein oder in einer sonstigen rechtlich
gleichgestellten Lebensgemeinschaft leben.
Als Ehepaar gelten auch eheähnliche Beziehungen, welche nachweisbar seit
mindestens 3 Jahren bestehen und einen gemeinsamen Wohnsitz für diesen Zeitraum
glaubhaft nachweisen können.
b) Alleinerziehende mit einem oder mehreren kindergeldberechtigten Kind/Kindern
werden wie Ehepaare behandelt.
c) Die Vergabe richtet sich nach sozialen Kriterien und setzt voraus, dass das zu
versteuernde Gesamteinkommen der Familie
77.000,00 € (bei berufstätigen Ehe-/Paaren sowie Alleinerziehende mit einem oder
mehreren Kindern und bereits berufstätigen Kindern);
67.000,00 € (bei berufstätigen Ehe-/Paaren sowie Alleinerziehende mit einem oder
mehreren Kindern);
pro Jahr nicht übersteigt.
d) Die Vergabe setzt ferner voraus, dass die Bewerber im Stadtgebiet nicht über
Wohneigentum oder Wohnbaugrundstücke in Bad Soden-Salmünster verfügen.
2.2
Bewerberauswahl
Die Reihenfolge der Vergabe der Grundstücke richtet sich nach der durch den jeweiligen
Bewerber erreichten Punktzahl (die höchste Punktzahl gibt den Ausschlag), die auf der
Grundlage folgender persönlicher Merkmale ermittelt wird:
Lebensschwerpunkt
a)
b)
c)
d)
e)
Hauptwohnsitz oder alleinige Wohnung in Bad Soden-Salmünster
Arbeitsplatz von mindestens einem Bewerberteil
(einschl. Erziehungsurlaub) in Bad Soden-Salmünster
Gewerbetreibender mit Hauptsitz Bad Soden-Salmünster
Gebürtig aus dem Stadtteil in dem der Bauplatz liegt
Ausübung eines gemeinnützigen Ehrenamtes durch den
Antragsteller
(z. B. aktives Feuerwehrmitglied der Einsatzabteilung, etc.)
10 Punkte
10 Punkte
10 Punkte
10 Punkte
10 Punkte
Kinder
a)
b)
Kinder vor Vollendung des 18. Lebensjahres (nachgewiesene
Schwangerschaften werden berücksichtigt, wenn die Geburt des
Kindes lt. ärztlichen Attest innerhalb von 6 Monaten nach der
Bewerbung zu erwarten ist)
Kinder nach Vollendung des 18. und vor Vollendung des 27.
Lebensjahres, die im Haushalt der Bewerber leben
20 Punkte
je Kind
5 Punkte
je Kind
Behinderungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen
a)
Behinderung / Pflegebedürftigkeit über 70 %
(Pflegebedürftigkeit i. S. d. Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG))
jeweils
10 Punkte
(insgesamt jedoch max.
20 Punkte)
Einkünfte / Vermögensverhältnisse
Gesamtbetrag der Einkünfte, Einnahmen aus Kapitalvermögen in den letzten 3 Jahren
(Einkommenssteuerbescheide bzw. Verdienstbescheinigungen sind beizufügen)
a)
b)
c)
bis 50.000,00 € pro Jahr
bis 40.000,00 € pro Jahr
bis 30.000,00 € pro Jahr
10 Punkte
20 Punkte
30 Punkte
Bei Punktegleichheit entscheidet vorrangig die Punktzahl der Kinder sowie die Dauer der
Wohnansässigkeit des Bewerbers in Bad Soden-Salmünster und erst anschließend der
Gesamtbetrag der Einkünfte.
2.3
Preisermittlung im Rahmen der Sozialvergabe
Im Rahmen der Preisfindung sind die marktüblichen Gegebenheiten zu beachten. Grundlage
für den Preis sind hiernach die vom Gutachterausschuss des MKK ermittelten Richtwerte für
Baugrundstücke. Hiervon werden Abschläge wie folgt gewährt:
a)
Ortsansässigkeit
10 %
Ein Bewerber gilt als ortsansässig, wenn er eine der folgenden Voraussetzungen
erfüllt:
- Als Kind bis zum 18. Lebensjahr mindestens 10 Jahre in
Bad Soden-Salmünster mit 1. Wohnsitz war,
- seit mindestens 4 Jahren in Bad Soden-Salmünster wohnhaft und
mit 1. Wohnsitz gemeldet ist,
- seit mindestens 4 Jahren Gewebetreibender mit Hauptsitz
Bad Soden-Salmünster ist bzw.
- seit mindestens 4 Jahren Arbeitnehmer in Bad Soden-Salmünster
ist
b)
Pro kindergeldberechtigtem Kind (gemeinsamer Wohnsitz mit dem
Antragsteller)
je 10 %
c)
Bei einem zu versteuernden Gesamteinkommen der Familie bis
50.000,00 € (bei berufstätigen Ehe-/Paaren sowie Alleinerziehenden
mit mehreren Kindern) wird für ein drittes Kind ein weiterer
Abschlag von 10 % gewährt.
10 %
Die Summe aller Abschläge beträgt insgesamt höchstens 40 %.
2.4
Bauverpflichtung / Nutzung
Die Vergabe erfolgt unter den nachfolgenden Detailbedingungen:
a) Die Erwerber haben mit der Bebauung des Grundstücks durch ein Eigenheim
spätestens nach 2 Jahren zu beginnen und dieses spätestens nach 5 Jahren
fertigzustellen.
b) Eigennutzungsgebot und Veräußerungsverbot für 10 Jahre (ab Vertragsabschluß).
c) Dingliche Sicherung der Rückübertragung auf die Stadt bei Nichteinhaltung von
Auflagen oder falschen Angaben bzw. auf Wunsch der Stadt Wertabschöpfungsmöglichkeit der Stadt sowie Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Grundstückskaufpreises. Beide Vertragsparteien vereinbaren in diesem Punkt den
Rechtswegeausschluss.
3.
Vergabe von Grundstücken an Bewerber,
die nicht die Voraussetzungen nach Nr. 2
der Richtlinien erfüllen
3.1
An Personen, welche nicht die Voraussetzungen nach Nr. 2 erfüllen, erfolgt die Vergabe eines
städtischen Grundstücks nur im Einzelfall und nur dann, wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung
keine weiteren Bewerbungen von dem unter Nr. 2 genannten Personenkreis vorliegen.
3.2
Die Vergabe setzt voraus, dass ein angemessenes Mindestgebot abgegeben wird. Die
Angemessenheit ist durch die Verwaltung im Einzelfall anhand der aktuellen Verkaufsdaten zu ermitteln.
3.3
Die Nummer 2.4 a gilt für diesen Abschnitt entsprechend.
4.
Vergabe von Gewerbegrundstücken, Sondernutzungs- (z.B. Sportgrundstücke)
sowie landwirtschaftliche Grundstücke für Bauzwecke
4.1
Gewerbegrundstücke und sonstige Grundstücke werden nur an Bewerber vergeben, welche
dauerhafte gewerbliche bzw. sonstige Nutzungskonzepte nachweisen.
4.2
Die Vergabe setzt voraus, dass ein angemessenes Mindestgebot abgegeben wird. Die
Angemessenheit ist durch die Verwaltung im Einzelfall anhand der aktuellen Verkaufsdaten zu ermitteln.
4.3
Die Vergabe setzt voraus, dass der Erwerber sich rechtsverbindlich verpflichtet die
nachstehenden Vorgaben zu beachten:
a) Baubeginn spätestens 1 Jahr nach Abschluss des notariellen Vertrages, Fertigstellung
nach spätestens 3 Jahren.
b) Grundlage des Vertrages für die Verkäufe in Gewerbe- und Industriegebieten ist die
Bebauung des Vertragsgrundbesitzes mit einem Gewerbebetrieb nebst maximal einer
Betreiberwohnung.
Es ist grundsätzlich nicht Wille des Verkäufers, dass auf dem Vertragsgrundbesitz
Wohnungen geschaffen werden. Die Integration einer Wohnung im Sinne der §§ 8
Abs. 3 Nr. 1 bzw. 9 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO in den Gewerbebetrieb ist ausnahmsweise
möglich.
c) Die Wohnung muss gegenüber dem Gewerbebetrieb untergeordnet sein.
d) Sollte der Käufer vertragswidrig Wohnungen errichten, welche nicht dem konkreten
Gewerbebetrieb dienen, verpflichtet er sich, an die Stadt Bad Soden-Salmünster einen
Betrag von 600 Euro pro Quadratmeter Geschossfläche zu zahlen. Dieser Betrag ist
innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Feststellung fällig. Der Käufer gewährt
zum Zwecke der Überprüfung der Wohnflächen der Wohnung einem Beauftragten der
Stadt Bad Soden-Salmünster jederzeit nach vorheriger Anmeldung Zutritt zum
Grundstück, dem Betriebsgebäude sowie der Wohnung.
e) Der Käufer ist verpflichtet, eine spätere Nutzungsänderung oder Änderung der
Wohnung im Gewerbegebiet dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Wird die
zulässige Wohnfläche im Sinne der §§ 8 und 9 BauNVO überschritten oder von der
zulässigen Nutzung im Sinne der genannten Vorschriften abgewichen, vereinbaren die
Vertragsteile einen Ausgleichsbetrag von 600 Euro je Quadratmeter Geschossfläche.
Die Vertragsteile berücksichtigen dabei die gestiegenen Lebenshaltungskosten,
orientiert an einem 4-Personen-Arbeitnehmer-Haushalt mit mittlerem Einkommen.
f) Für den Fall, dass sich die Vertragsteile nicht einigen können, entscheidet der
Gutachterausschuss des Main-Kinzig-Kreises über die Höhe des Ausgleichszahlungsbetrages unter Ausschluss des Rechtsweges.
g) Dingliche Sicherung der Rückübertragung des Grundstückes an die Stadt, falls die
Bedingungen zu a bis f nicht eingehalten werden. Darüber hinaus steht der Stadt die
Möglichkeit zu, eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Grundstückskaufpreises
auszusprechen.
Beide Vertragsparteien vereinbaren zu diesem Zweck den Ausschluss des Rechtsweges.
Anlagen zu diesen Richtlinien:
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