Wohngemeinschaft Günstig und gesellig

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Wohngemeinschaft Günstig und gesellig
in Kooperation mit dem Finanzportal biallo.de
Von Sabina Hoerder
51/2013
Wohngemeinschaft
Günstig und gesellig
Wohngemeinschaften sind längst nicht mehr
nur etwas für Studenten. In Zeiten hoher Mieten und vieler alleinstehender Menschen sind
sie in jedem Alter interessant. Wer in eine
WG zieht, kann sich oft viel mehr und schöneren Wohnraum leisten, als wenn er alleine
leben würde. Statt dem Einzimmerappartement ist vielleicht sogar ein Haus in guter
Lage mit einem großen Garten drin – und
neue Bekannte gibt es gleich dazu.
sind Vorurteile. Auch für Vermieter sind
Wohngemeinschaften interessant. An sie
lassen sich große Wohnungen vermieten, die
sonst schwer an den Mieter zu bringen sind.
Worauf bei Mietvertrag, Wohnung und Mitbewohnern zu achten ist, wie WG-Bewohner
sparen können, wie sie Streit vermeiden und
welche speziellen Formen von Wohngemeinschaften es gibt – das alles lesen Sie auf den
folgenden Seiten:
Verqualmte Wohnung, Rotweinflecken auf
dem Teppich, zögerliche Mietzahlungen? Das
1. Mietvertrag
Die Wohnung kann eine Wohngemeinschaft
auf verschiedene Weise anmieten. Ein
Hauptmieter kann den Mietvertrag unterzeichnen und Zimmer an andere Bewohner
untervermieten. Es kann aber auch mehrere
Hauptmieter mit einem gemeinsamen Vertrag
oder mit einzelnen Mietverträgen geben. Einen speziellen Mietvertrag für Wohngemeinschaften gibt es nicht. Es sollten jedoch einige wichtige Punkte berücksichtigt werden.
1a. Mehrere gemeinsame Hauptmieter
Bei dieser Variante unterschreiben alle WGMitglieder gemeinsam den Mietvertrag. Auch
eine Kündigung ist dann nur gemeinsam oder
– falls nur einer ausziehen möchte – wenn
alle zustimmen möglich. Zahlt ein Bewohner
nicht, haften die anderen gesamtschuldnerisch für ihn. „Der Vermieter hat Anspruch auf
die volle Miete und kann jeden einzelnen Mieter auf die volle Miete in Anspruch nehmen“,
sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund.
Wichtig: Im Mietvertrag sollte festgehalten
sein, dass an eine Wohngemeinschaft vermietet wird und Mitglieder ein- und ausziehen
können. Dann können die WG-Bewohner
auch selbst einen neuen Mitbewohner suchen. Sie müssen den Vermieter aber auf
jeden Fall darüber informieren.
1b. Ein Hauptmieter mit Untermietern
Ein WG-Mitglied ist Hauptmieter und schließt
den Mietvertrag mit dem Vermieter ab. Alle
anderen Mitbewohner sind Untermieter. Sie
schließen jeweils einen Vertrag zur Untermiete mit dem Hauptmieter ab.
In diesem Fall ist der Hauptmieter für die
Mietzahlung verantwortlich. Er muss die Kaution an den Vermieter zahlen und steht dafür
ein, dass die Hausordnung befolgt und
Schönheitsreparaturen ausgeführt werden.
Die Untermieter sind im Gegenzug davon
abhängig, dass das Mietverhältnis zwischen
Vermieter und Hauptmieter weiter besteht.
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Der Hauptmieter kann entscheiden, an wen
er ein Zimmer untervermietet.
Der Vermieter muss einer Untervermietung
zustimmen. „Streng genommen ist diese VerVe
tragsvariante
iante nur zulässig, wenn das InteresIntere
se des Hauptmieters an einer späteren UnU
tervermietung erst nach Abschluss des MietMie
vertrages entsteht“, sagt Ulrich Ropertz vom
Deutschen Mieterbund. Besteht von Anfang
an der Plan, dass der Hauptmieter eine WG
gründen möchte,
chte, muss er den Vermieter auch
von Anfang an darüber informieren.
Wichtig: Im Mietvertrag sollte vereinbart sein,
dass im Falle einer Kündigung durch den
Hauptmieter einer der Untermieter nachrutnachru
schen kann. Andernfalls kann der Vermieter
einen neuen Hauptmieter
ptmieter suchen. Für die
Untermieter kann dies bedeuten, dass sie aus
ihrer Wohngemeinschaft ausziehen müssen.
1c. Mehrere einzelne Hauptmieter
In diesem Fall schließt jeder Mitbewohner
einen eigenen Vertrag mit dem Vermieter ab.
So haftet jeder nur für sich selbst. Der MietMie
vertrag gilt für den privaten Wohnraum des
WG-Bewohners
Bewohners und gewährt ein MitbenutMitbenu
zungsrecht für die Gemeinschaftsräume, also
das gemeinsame Bad, die Küche und vielvie
leicht einen Garten.
Für den Vermieter bedeutet diese Variante
allerdings mehr Aufwand. Er entscheidet
auch, wer als neuer Mitbewohner einzieht.
1d. Kaution
Wer den Mietvertrag unterschreibt, muss
auch die Kaution zahlen - bei einem gemeinsamen Mietvertrag also alle, bei nur einem
Hauptmieter ist dieser dafür verantwortlich.
Wie die Mitglieder die Kautionszahlung unterunte
einander regeln, ist ihre Sache. Bei KündiKünd
gung des Mietverhältnisses zahlt der VermieVermi
ter die Kaution an den Mieter zurück. „Ob
zwischenzeitlich Mieter ausziehen
auszi
oder WGMitglieder ausgetauscht werden,
wer
spielt keine
Rolle. Für diesen Fall muss die WG untereiuntere
nander eine Ausgleichsregelung finden“, sagt
Mietrechtsexperte Ropertz.
1e. Schönheitsreparaturen
In vielen Mietverträgen ist geregelt, dass der
Mieter nach einer bestimmten Frist SchönSchö
heitsreparaturen
araturen durchzuführen hat, er also
beispielsweise die Wände, Decken und HeizHei
körper streichen muss. Vor allem bei BeendiBeend
gung des Mietverhältnisses muss die WohWo
nung in sachgemäßem Zustand übergeben
werden. Sind zwischenzeitig WG-Mitglieder
WG
aus- und eingezogen,
en, müssen sie den Aufwand hierfür untereinander ausgleichen.
1f. Wohneigentum als WG
Wer etwas Erspartes auf der hohen Kante
hat, kann auch eine WG-geeignete
geeignete Wohnung
kaufen. Die Baufinanzierungszinsen sind zuz
dem aktuell äußerst niedrig. Der Eigentümer
kann dann einzelne Zimmer untervermieten
unter
und die WG-Bewohner
Bewohner zahlen so monatlich
den Immobilienkredit mit ab.
2. Wohngemeinschaft finden
2a. Geeignete Wohnung finden
Klassisch lässt sich eine Wohnung zur WGGründung über eine Anzeige in der TageszeiTagesze
tung finden. Warum nicht selbst inserieren,
dass man eine Wohnung sucht? Auch im
Internet finden sich Anlaufstellen – beispielsweise das Schwarze Brett der Uni oder das
Portal www.wg-gesucht.de.
Woh
Nicht jede Wohnung eignet sich als Wohngemeinschaft. Für ein Durchgangszimmer,
das auf dem Weg in Bad oder Küche passiert
werden muss, lässt sich wohl kaum ein MitMi
bewohner finden. Soll viel gemeinsames WGWG
Leben stattfinden, empfiehlt sich eine große
gemeinsame Küche oder ein großes WohnWoh
zimmer. Sind die Zimmer der einzelnen BeB
wohner unterschiedlich groß, kann das über
einen entsprechend höheren oder niedrigeren
Mietzins ausgeglichen werden.
2b. Geeignete Mitbewohner finden
Auch wer auf der Suche nach Mitbewohnern
ist, kann eine Annonce aufgeben oder einen
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Aushang machen. Gerade in UniversitätsUniversität
städten mit knappem Wohnraum gibt es mittmit
lerweile regelrechte Auswahl-Wettbewerbe,
Auswahl
wenn ein Zimmer vergeben werden soll. Auf
jeden Fall ist es wichtig,, sich vorher etwas
besser kennenzulernen. Geklärt sein sollte
beispielsweise die Frage, ob es sich um eine
Zweck-WG
WG handeln soll oder ein ausgeprägausgeprä
tes Sozialleben – beispielsweise mit gemeingemei
samen Kochabenden – gewünscht ist. Eine
Checkliste mit vielen
len wichtigen Punkten, die
WG-Bewohner
Bewohner vorab klären sollten, findet
sich unter Punkt 5.
3. Gemeinsam sparen
Nicht nur bei der Miete lässt sich durch eine
Wohngemeinschaft Geld sparen. Ein Überblick:
3a. Miete
Bei kleinen Wohnungen liegt der QuadratmeQuadratm
terpreis in der Regel höher als bei größeren.
Zudem können sich WG-Bewohner
Bewohner Bad und
Küche teilen. Bei gleichem Budget kann der
Wohnraum in einer Wohngemeinschaft enten
sprechend großzügiger und komfortabler ausau
fallen als in einer Single-Wohnung.
Wohnung.
Zum Vergleich: Durchschnittlich 8,79 Euro
pro Quadratmeter kosteten Wohnungen in
Deutschland bis 40 Quadratmeter Größe im
November 2013. Das ergab eine nicht reprärepr
sentative Auswertung des Immobilienportals
Immowelt.de der
er dort angebotenen WohnunWohnu
gen. Für 80 bis 120 Quadratmeter große
Wohnungen waren hingegen nur 6,82 Euro
pro Quadratmeter fällig.
Wer 270 Euro für die Kaltmiete zur Verfügung
hat, kann sich bei den oben genannten PreiPre
sen eine Single-Wohnung
Wohnung mit rund 30 Quadratmetern leisten. Sucht er sich hingegen mit
zwei weiteren Personen mit identischem
Budget eine gemeinsame Wohnung, kann
diese knapp 120 Quadratmeter ausfallen –
das reicht für drei geräumige Zimmer und
eine große Gemeinschaftsküche. Zudem sind
in der Gemeinschaftswohnung die Nebenkosten niedriger.
Je nach Stadt und Ausstattung der Wohnung
können die Preise erheblich abweichen. In
Ballungsgebieten wie München oder FrankFran
furt wird es kaum möglich sein, für 270 Euro
Kaltmiete überhaupt eine Single-Wohnung
Single
zu
finden. An der Grundaussage des RechenReche
beispiels ändert das aber nichts: Gemeinsam
können Sie sich mehr Platz leisten.
3b. Telefon- und Internetanschluss
Die Zeiten, da WG-Bewohner
Bewohner nach dem TeleTel
fonieren die verbrauchten Einheiten notieren
mussten und am Monatsende die aufwendige
Abrechnung folgte, sind zum Glück vorbei.
Flatrates sei Dank. Heute muss lediglich der
Pauschalpreis durch die Anzahl der BewohBewo
ner geteilt werden. Lediglich für Gespräche
ins Handynetz und ins Ausland fallen zumeist
gesonderte Gebühren an. Ein Einzelnachweis
der geführten Telefongespräche ist für die
Abrechnung sinnvoll.
Wichtig: Auch hier gilt: Wer den Vertrag aba
schließt, ist dafür verantwortlich, dass das
Geld an die Telefongesellschaft fließt – auch
wenn der Anteil des Zimmernachbarn
Zimm
auf sich
warten lässt.
Alternative: Wer in Sachen Telefon lieber
unabhängig ist, kann auch zu seinem HandyHand
vertrag einen Internetzugang, eine Flatrate in
alle Netze und eine Festnetznummer mit
„Homezone“ hinzubuchen. Innerhalb der
Homezone – also
so zumeist in der Wohnung
und in einem bestimmten Umkreis um sie
herum – ist der Telefonkunde über eine FestFes
netznummer erreichbar und kann je nach
Tarif vergünstigt
igt oder kostenlos telefonieren.
3c. Rundfunkbeitrag
Wohngemeinschaften profitieren von der
Umwandlung der Rundfunkgebühr in den
Rundfunkbeitrag. Während bis Ende 2012
jedes WG-Mitglied
Mitglied einzeln für seine Geräte
zahlen musste, gilt mittlerweile: eine WohWo
nung, ein Beitrag. Die WG-Bewohner
WG
müssen
also zusammen die 17,98 pro Monat aufbrinaufbri
gen, gleich wie viele Fernsehgeräte und RaR
dios sich in der Wohnung befinden.
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Praktisch sieht dies so aus, dass ein Mitglied
der Wohngemeinschaft angemeldet sein und
den Beitrag zahlen muss. Alle anderen könkö
nen sich abmelden. Dieser eine RundfunkbeiRundfunkbe
trag deckt auch die
e Kosten für die Autoradios
aller WG-Bewohner.
Ist ein WG-Mitglied
Mitglied vom Rundfunkbeitrag
befreit, gilt dies jedoch nicht für die anderen
Mitglieder.
3d. Zeitungs- und Zeitschriftenabos
Der eine abonniert die regionale TageszeiTagesze
tung, der nächste eine überregionale
gionale und der
Dritte eine Wochenzeitschrift. In einer WG
kann eine viel größere Lektüreauswahl finanfina
zierbar sein, als wenn man alleine wohnt.
3e. Hausratversicherung
Die Hausratversicherung leistet bei Schäden
am Wohnungsinventar, beispielsweise durch
einen Wohnungsbrand, Einbruch oder LeiLe
tungswasser. Anders als die HaftpflichtHaftpflicht und
die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört die
Hausratversicherung nicht zu den allerwichallerwic
tigsten Policen. Wer jedoch teuren Hausrat
besitzt, den er im Falle eines Verlusts nicht
ni
einfach ersetzen kann, für den kann eine
Hausratversicherung durchaus sinnvoll sein.
ligen, darüber müssen sich die Bewohner
untereinander einig werden.
Der Bund der Versicherten rät dazu, den Wert
des Hausrats nicht pauschal abzusichern,
sondern ihn individuell
dividuell zu ermitteln.
ermitteln „Das ist
natürlich sehr aufwendig, aber meist sichesich
rer“, sagt Versicherungsexpertin Boss. Setzt
man hingegen einen Pauschalpreis – meist
650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche – an,
so kann es sein, das der Hausrat überversiübervers
chert und die Versicherungsprämie unnötig
hoch ist. Oder umgekehrt: Die Habseligkeiten
sind unterversichert und werden im SchaSch
densfall nicht komplett erstattet.
icht den erstbesten VersicheVersich
Wichtig: Nicht
rungsvertrag abschließen. Die PreisunterPreisunte
schiede können bis zu 100 Euro im Jahr betragen. Neben dem Preis sollten allerdings
auch die Vertragsbedingungen stimmen. Der
Biallo.de-Vergleich
Vergleich von HausratversicherunHausratversicheru
gen hilft bei der Suche.
Tipp: Studenten und Auszubildende sind
häufig noch in der Hausratversicherung ihrer
Eltern mitversichert. Das gilt allerdings nur
vorübergehend und solange sie keinen eigeeig
nen Hausstand gegründet haben. Im ZweiZwe
felsfall beim Versicherer nachfragen.
3f. Stromanbieterwechsel
Wohngemei
Eine Police kann die gesamte Wohngemeinschaft absichern. Aber: „WG--Mitglieder sollten mit offenen Karten spielen und der VersiVers
cherungsgesellschaft mitteilen, dass es sich
um eine Wohngemeinschaft handelt“, sagt
Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Ein
Bewohner ist dann der Versicherungsnehmer.
Er trägt alle Rechte und Pflichten und erhält
im Schadensfall das Geld ausgezahlt. Wie
Wi
dieses dann verteilt wird und dass sich alle
Bewohner an der Versicherungsprämie beteibete
Für Wohngemeinschaften gilt ebenso wie für
Familien, Paare und Alleinstehende: Durch
einen Strom- und Gasanbieterwechsel lässt
sich die Haushaltskasse kräftig entlasten.
Übers Jahr gerechnet lässt sich so schon
eine schöne WG-Party
Party finanzieren. Der AnA
bieterwechsel ist keine große Sache. BeiBe
spielsweise
ise auf Biallo.de finden sich StromStrom
und Gaspreisvergleiche. Aber bitte keine TariTar
fe mit Kaution oder Vorauskasse – sonst
kann es am Ende doch teuer werden.
4.. Vielfältige Formen von Wohngemeinschaften
In Wohngemeinschaften ziehen nur StudenStude
ten, um vorübergehend günstig zu wohnen?
Das stimmt nicht. Bei vielen WG-Bewohnern
WG
steht vielmehr der Wunsch nach GemeinGemei
schaft im Vordergrund. So vielfältig die LeL
bensumstände sind, so unterschiedlich sind
auch die Formen
rmen von Wohngemeinschaften.
Einige Beispiele:
Senioren-WG
Wer wünscht sich das nicht - im Alter möglichst lange eigenständig, aber nicht allein zu
wohnen?
Senioren-Wohngemeinschaften
Wohngemeinschaften
bieten hierzu eine Möglichkeit. Je nach
Wunsch und finanziellem Spielraum
Spielr
können
die privaten Räumlichkeiten größer oder kleikle
ner ausfallen. Manche älteren
ältere Menschen
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wünschen sich beispielsweise ein eigenes
Badezimmer.
Die Bewohner unterstützen sich gegenseitig.
Was der eine nicht mehr kann, fällt einem
anderen vielleicht leicht.
icht. Zudem können sie
gemeinsam eine Haushälterin oder PflegePfleg
kraft anstellen, die sie unterstützt.
Das Bundesgesundheitsministerium inforinfo
miert über Senioren-Wohngemeinschaften:
Wohngemeinschaften:
http://bit.ly/1hQS4vu
Seni
Tipp: Wer Wohnraum für eine solche Senioren-WG
WG bauen oder umbauen möchte, kann
auf staatliche Fördermittel zählen. So gibt es
beispielsweise Förderkredite für altersgerechaltersgerec
tes Umbauen durch die KfW--Bank. Pflegebedürftige erhalten für WohnungsanpassunWohnungsanpassu
gen bis zu 2.557 Euro an Zuschuss von der
Pflegekasse.
Mehrgenerationen-Haus
Hier wohnen verschiedene Altersgruppen
gemeinsam – entweder in einer großen WohWo
nung, einem Haus oder einem Wohnkomplex.
Wichtig ist auch hier Gemeinschaft. Die älteält
ren Bewohner können die jüngeren bei der
Kinderbetreuung unterstützen,
unterstützen und umgekehrt erhalten sie Hilfe beim Einkauf oder bei
Arbeiten im Haushalt.
einem Studenten ein Zimmer, der sich dafür
um den Garten kümmert. Wie viel und welche
Hilfe geleistet werden soll, ist unterschiedlich.
Nähere Informationen zu Wohnen-für-Hilfe
Wohnen
Projekten in verschiedenen deutschen StädStä
ten gibt es auf dieser gemeinsamen InternetInterne
seite der Träger: http://bit.ly/1dberpF
Dort ist als grobe Faustregel genannt, dass
der Mieter pro Quadratmeter bezogenen
bezogene
Wohnraum eine Stunde im Monat Hilfe leisten
soll.
Wohngemeinschaften für Alleinerziehende
Ein Babysitter kostet viel Geld. Warum also
nicht gegenseitig auf die Kinder aufpassen?
Alleinerziehende
nde in Wohngemeinschaften
können sich bei der Kinderbetreuung aba
wechseln. In der Gemeinschaft lässt sich zuz
dem manches Problem leichter lösen, das
ansonsten als Paar besprochen würde. Auch
auf günstigen Wohnraum sind viele AlleinerAlleine
ziehende angewiesen.
Betreute
etreute Wohngemeinschaften
Wohnen für Hilfe
Ein selbst bestimmtes Leben führen, GeG
meinschaft erleben und dabei professionelle
Unterstützung erfahren – auch das ist in einer
Wohngemeinschaft möglich. So gibt es spesp
zielle Angebote für Menschen mit einer körkö
perlichen oder geistigen
istigen Behinderung, mit
psychischen Erkrankungen oder auch DeD
menz. Wo Hilfe nötig ist, werden die BewohBewo
ner unterstützt – beispielsweise kann regelrege
mäßig ein ambulanter Pflegedienst oder eine
pädagogische Betreuung ins Haus kommen.
Bei dieser Form des Zusammenlebens erhalerha
ten Vermieter statt Geld Hilfe im Alltag. So
überlässt beispielsweise eine Hausbesitzerin
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe informiert
über Wohnformen für Menschen mit geistiger
Behinderung: http://bit.ly/18It3NV
Auf einer Internetseite des BundesfamilienBundesfamilie
ministeriums finden Interessierte nähere InI
formationen zu Mehrgenerationenhäusern:
http://www.mehrgenerationenhaeuser.de/
//www.mehrgenerationenhaeuser.de/
5. Checkliste: Streit vermeiden
Viele Konflikte lassen sich vermeiden, wenn angehende WG-Bewohner
Bewohner vorab über einige
wichtige Punkte sprechen:
•
Mietvertrag: Gibt es einen oder mehrere Hauptmieter?
•
Wohnung: Die Wohnung ist zwar ein Traum, jedoch möchten alle gern in das größte
Zimmer einziehen? Über den Preis lässt sich hier vielleicht Einigkeit erzielen. Im ZweiZwe
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felsfall muss der favorisierte Raum noch teurer werden, als er entsprechend seiner
Quadratmeterzahl anteilig kosten würde.
•
Betriebskosten, Strom, Telefon:
Telefon Wer legt das Geld aus, sammelt es wann und wie
ein? Zumeist ist es nicht möglich, hier auf den Cent genau abzurechnen. Während der
eine gerne mal das Licht brennen lässt, betreibt der nächste eine stromschluckende
Multimedia-Sammlung
Sammlung in seinem Wohnraum und
und der Dritte liebt ausgiebige Vollbäder –
alles auf Kosten der Gemeinschaftskasse. Wer jedoch über so etwas
was nicht hinwegsehinwegs
hen kann, sollte sich ernsthaft überlegen, ob eine Wohngemeinschaft die richtige Wahl
ist.
•
Wohnungsinventar: Wem gehört beispielsweise
beispielsweise die Waschmaschine und was geg
schieht mit ihr bei Auszug?
•
Kaution und Co.: Welche Ausgleichsregelungen gibt es beim Auszug für Kaution und
Schönheitsreparaturen? Muss das hinterlassene Zimmer in jedem Fall gestrichen werwe
den? Erhält der Ausziehende seinen Kautionsanteil von seinem Nachfolger?
•
Zweck-WG
WG oder ausgeprägtes Sozialleben? Sollen beispielsweise gemeinsame
Kochabende, Partys und Ausflüge stattfinden? Wer dies vor dem Einzug klärt,
klärt kann
manche Enttäuschung vermeiden.
•
Haustiere: Dürfen Wellensittich
Wellensittich und Zwergschnauzer miteinziehen? Hier hat nicht nur
der Vermieter ein Wörtchen mitzureden, sondern auch die Mitbewohner geht das etwas
an.
•
Frühaufsteher oder Nachteule?
Nachteule Chaot oder Pedant? Gut ist, wenn man vorher
weiß, mit wem man bald Wand an Wand wohnt.
wo
•
Haushalt: Soll es einen
n Putzplan geben und wie soll er gestaltet sein? Soll es gemeingemei
same Getränke und Lebensmittel oder streng getrennte Kühlschrankfächer geben?
Das „Thema der Woche“ ist ein Service der Verbraucher-Redaktion
Verbraucher
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straße 25, 86938 Schondorf. Sie können uns erreichen unter [email protected] oder per Telefon:
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