Daheimpark: Umgestaltung, Baukredit
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Daheimpark: Umgestaltung, Baukredit
S t a d t r a t Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1654 Daheimpark: Umgestaltung, Baukredit Bericht und Antrag des Stadtrates vom 16. April 2002 Das Wichtigste im Überblick Der Daheimpark ist eine wichtige historische Parkanlage oberhalb der Altstadt. Der Park soll gesamthaft saniert werden, wobei die ursprüngliche Gestaltung akzentuiert werden soll. Die Spielgeräte werden den heutigen Anforderungen entsprechend neu angeordnet. Der sanierte Park soll den Bedürfnissen des Kindergartens und den Nutzerinnen und Nutzern des Huwilerturms dienen und für die Quartierbevölkerung zu einem attraktiven Ort werden. Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen hiermit ein Kreditbegehren für die Umgestaltung des Daheimparks. Unseren Bericht gliedern wir wie folgt: 1. 2. 3. 4. Ausgangslage Geschichte des Parks Projekt Antrag 1. Ausgangslage Im Dezember 2000 hat der Sturm Lothar im Daheimpark mehrere grosse Bäume umgedrückt und die Gestaltung des Parks in diesen Bereichen wesentlich verändert. Der Stadtrat verzichtete darauf, die entwurzelten Bäume zu ersetzen und liess grundsätzliche Überlegungen über die weitere Entwicklung des Parks erarbeiten. Gleichzeitig ersuchte der Unteroffiziersverein, welcher als Mieter den Huwilerturm für verschiedene Veranstaltungen wie Hochzeitapéros, Firmenanlässe etc. untervermietet, die Stadt zu prüfen, ob die Umgebung des Turmes besser gestaltet werden könnte. GGR-Vorlage Nr. 1654 www.stadtzug.ch Im August 2000 wurde eine Petition ‚Für eine Neugestaltung der Kinderspielplätze in der Stadt Zug’ mit 1200 Unterschriften eingereicht. In der Petition wurde unter anderem die Sanierung des Spielplatzes im Daheimpark angeregt. Diese verschiedenen Gegebenheiten haben den Stadtrat bewogen, für den gesamten Park ein Umgestaltungs- und Sanierungskonzept erarbeiten zu lassen. 2. Geschichte des Parks Zur Anlage der Stadtmauer und des Grundstückes des Parks liegen erste Pläne aus dem Jahre 1770 vor. Daraus ist ersichtlich, dass oberhalb der alten Stadtmauer im Bereich des Huwilerturmes auf einer Obstwiese nur zwei Gebäude standen. Von einem der beiden Häuser sind heute noch Überreste einer Treppe vorhanden (Untere Seite Bohlstrasse-Eingang). Die Villa Daheim wurde um die Jahrhundertwende mit einem für diese Zeit typischen Ansatz eines Englischen Gartens gebaut. Relikte dieser Gestaltung sind heute noch ablesbar (Teile der Wegführung). 1957 erbaute die Katholische Kirchgemeinde das neue Pfarreiheim in der südwestlichen Ecke des Parks. Im Laufe der Zeit ist die ursprüngliche Gestaltung des Parks um die Villa Daheim zunehmend verändert worden. Die heutige Form und das Aussehen des Parks erinnern nur noch wenig an die den Plandokumenten zu entnehmende wertvolle Parksubstanz. 3. Projekt 3.1 Konzept Mit der Umgestaltung des Parks soll einerseits an die ursprüngliche Gestaltung angelehnt, gleichzeitig sollen jedoch auch die verschiedenen Bedürfnisse der unterschiedlichen Parknutzer berücksichtigt werden. Das vorliegende Projekt ist in enger Zusammenarbeit mit dem Kindergarten und der Unteroffiziersgesellschaft ausgearbeitet worden. Die Denkmalpflege und die Katholische Kirchengemeinde als betroffene Landeigentümerin im Bereich zum Burgbach haben das Projekt wohlwollend zur Kenntnis genommen. Villa Die direkte Umgebung der Villa wird neu wieder mit einer traditionell intensiven gärtnerischen Bepflanzung begrünt, welche mit einer Buchshecke eingefasst ist. Dabei wird die zurzeit mit Sträuchern überwachsene Haupttreppe wieder freigestellt. Die an die Haupttreppe angebaute Nebentreppe wird wieder entfernt, sodass das ursprüngliche Erscheinungsbild des Haupteinganges wieder zum Tragen kommt. Der Haupteingang kann zurzeit wegen innerbetrieblichen Abläufen des Kindergartens nicht als Zugang benutzt werden. Für einen späteren Zeitpunkt wird dies in Erwägung gezogen. Auf der Südseite der Villa wird das grosse Plexiglasvordach durch ein schlichtes, der Situation angepasstes Glasdach ersetzt. Auf der Ostseite der Villa wird die dichte Gehölzgruppe zurückgenommen und der Treppenaufgang neu ausgebildet. GGR-Vorlage Nr. 1654 www.stadtzug.ch Seite 2 von 5 Umgebung Kindergarten Seitlich der Villa ist ein neuer Kiesweg mit einer Brücke über den Bach zum Chrottengässli in Richtung Zugerbergstrasse vorgesehen. Die vorhandenen Spielgeräte werden durch neue ersetzt und gemäss den heutigen Sicherheitsanforderungen neu platziert. Im Bereich des Baches soll das Wasser aus dem Oberlauf auf sogenannte Wassertische geführt werden und die Kinder zum Spielen mit den umgebenden Naturmaterialien animieren. Eine Anlage aus Rasenstufen in der Böschung oberhalb des Kindergartens kann für den Aussenunterricht genutzt werden. Ein Wäldchen aus stabilen Bäumen südwestlich des Kindergartens wird zum Kletterparadies der Kinder. Parkanlage nördlich der Villa Der neue ovale Kiesplatz unter der Buche wird mit Bänken eingefasst. Er lädt zum Verweilen der kinderbegleitenden Erwachsenen oder für andere Erholungssuchende ein. Entlang des Weges zum Platz sind Spielgeräte angeordnet, welche den neuen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Vom Platz gegen den Ausgang Bohlstrasse führt auf der unteren Seite ein einfacher, mit Rasen eingewachsener Kiesweg. Der gesamte Randbereich entlang der Bohlstrasse ist mit Sträuchern eingefasst. Diese bilden einen grünen Abschluss des Parks und verleihen dem Park die nötige Intimität. Einzelne neue Bäume unterstützen den Landschaftscharakter der ursprünglichen Parkanlage im englischen Landschaftsgarten-Stil. Bereich um die Stadtmauer Die Stadtmauer grenzte früher an das Landwirtschaftsgebiet. Um die Unterschiedlichkeit zwischen dem dicht bebauten Siedlungsgebiet innerhalb der Stadtmauer und der Landschaft ausserhalb aufzuzeigen, wird der von der Kirchenstrasse zum Park führende Weg von der Stadtmauer weiter weggerückt. Gleichzeitig kann der frei werdende Raum als Schotterrasen für verschiedene Veranstaltungen genutzt werden. Als optische Abgrenzung des Parks zum Pfarreiheim ist eine Schnitthecke vorgesehen. 3.2. Kosten Den Kosten für die Sanierung der Parkanlage liegen Preise aus den Submissionen zu Grunde. Die Gesamtkosten für die Umgestaltung setzen sich wie folgt zusammen: Baustelleneinrichtung, Vorarbeiten Wege, Plätze, Entwässerung Grün- und Pflanzflächen Spielgeräte, Ausstattung Baukosten Honorar Landschaftsarchitekt Honorare Ingenieur, Vermessung Nebenkosten GGR-Vorlage Nr. 1654 Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. www.stadtzug.ch 43'000.-200'500.-111'500.-192'000.-547'000.-91'000.-14'000.-13'000.-- Seite 3 von 5 Unvorhergesehenes ca. 5% Zwischentotal MWSt 7,6 % ca. Total Ausführungskosten Fr. Fr. Fr. Fr. 37'000.-702'000.-53’000.-755'000.-- 3.3. Terminplan Die Ausführungsarbeiten sind in Etappen vorgesehen. In einer ersten Etappe soll während den Sommer-Schulferien die Umgebung des Kindergartens umgestaltet werden. In einer zweiten Etappe der Bereich des Platzes unter der grossen Buche mit dem Spielbereich im Park und in einer dritten Etappe der restliche Bereich des Parks. Damit kann gewährleistet werden, dass für den normalen Kindergartenbetrieb und die Veranstaltungen im Park möglichst wenig Behinderungen entstehen. Die gesamte Umgestaltung soll Ende 2002 abgeschlossen sein. 4. Antrag Wir beantragen Ihnen, auf die Vorlage einzutreten, für die Umgestaltung des Daheimparks in der Stadt Zug, GS Nr. 1310 und 2837, einen Objektkredit von Fr. 755’000 .-- zu Lasten der Investitionsrechnung zu bewilligen. Zug, Christoph Luchsinger, Stadtpräsident Albert Rüttimann, Stadtschreiber Beilagen: Beschlussesentwurf Historischer Plan um 1900 Situationsplan Projekt GGR-Vorlage Nr. 1654 www.stadtzug.ch Seite 4 von 5 G r o s s e r Beschluss G e m e i n d e r a t des Grossen Gemeinderates von Zug Nr. betreffend Daheimpark: Umgestaltung, Baukredit Der Grosse Gemeinderat von Zug beschliesst in Kenntnis von Bericht und Antrag des Stadtrates Nr. 1654 vom 16. April 2002: 1. Für die Umgestaltung des Daheimparkes, GS Nr. 1310 und 2837, wird ein Objektkredit von Fr. 755’000.-- zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt. 2. Dieser Kredit erhöht oder senkt sich bis zum Zeitpunkt der Vertragsausfertigung entsprechend dem Zürcher Baukostenindex (Stand 1. April 2001: 110.1, Basis 1998). Nach Vertragsabschluss erfolgt die Berechnung der Teuerung auf Grund der KBOB-Richtlinien (Konferenz der Bauorgane des Bundes). 3. Dieser Beschluss tritt unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss § 6 der Gemeindeordnung sofort in Kraft. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die Amtliche Sammlung der Ratsbeschlüsse aufzunehmen. 4. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt. Zug, Ruth Jorio, Präsidentin Albert Rüttimann, Stadtschreiber Referendumsfrist: GGR-Vorlage Nr. 1654 www.stadtzug.ch Seite 5 von 5