1 Gemeinderatsbericht vom 14.04.2015 Der
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1 Gemeinderatsbericht vom 14.04.2015 Der
Gemeinderatsbericht vom 14.04.2015 Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die anwesenden Damen und Herren Gemeinderäte, die Vertreter der Presse und die Zuhörer zur Gemeinderatssitzung. Der Vorsitzende verweist auf die ausgegebenen Tischvorlagen. TOP 1, Bekanntgabe aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung. Personalangelegenheiten a, Einstellung einer/eines Verwaltungsfachangestellten, Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Anstellung von Frau Nicole Lüttner zum 1.4.2015 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als Verwaltungsfachangestellte gemäß den Vorschlägen der Personalabteilung zur TVÖD Eingruppierung zu. b, Einstellung einer/eines Seniorenbeauftragten, Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die beiden Bewerberinnen, anzufragen, ob sie einer Einladung zur Vorstellung im Seniorenbesuchsteam Folge leisten würden. Beschluss: Dem Änderungsvertrag zwischen der Gemeinde Eimeldingen und Frau Christina Wagner wird wie vorgelegt zugestimmt. Beschluss: Der Änderungsvertrag zwischen der Gemeinde Eimeldingen und Frau Elisabeth Bösl wird gem. Vorlage zugestimmt. TOP 2, Beschluss, Konzessionsvergabeverfahren Gas Der Vorsitzende erinnert an den seit nahezu zwei Jahren dauernden Prozess. Verschiedene Bekanntgaben und Informationen diesbezüglich an den Gemeinderat, sowie die jetzige Umsatzvorlage, die allen Mitgliedern des Zweckverbandes zugestellt worden ist. Insbesondere wird auf die zum 10. März ausgeteilten, umfangreichen Unterlagen verwiesen. Die Fristeinhaltung durch Beschlussfassung im April ist vom Zweckverband so genehmigt. Dann ergeht Einstimmiger Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung bezüglich Festlegung der Auswahlkriterien und deren Gewichtung fürs das Konzessionsvergabeverfahren Gas Gemäß Anlage zu. Gleichzeitig wird der Beschluss des Gemeinderates vom aufgehoben. Das bisher durchgeführte Verfahren wird zurückgesetzt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bewerber auf der Grundlage der neu festgelegten Auswahlkriterien zu Angeboten aufzufordern. Die Gestaltung des Verfahrens im Einzelnen und deren Durchführung obliegt der Verwaltung, die damit auch (einen) Dritte(n) beauftragen kann. Die Verwaltung ist ermächtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit das Verfahren transparent und nicht diskriminierend durchgeführt wird. TOP 3, B Plan Verfahren „Rebacker“ 1, Abwägung der Stellungnahme aus der 1. Offenlage 2, Billigung des Entwurfs für eine 2. Offenlage 3, Beschluss der Durchführung einer 2. Offenlage Herr Dr. Fahle wird vom Vorsitzenden begrüßt. Herr RA Bannasch, welcher ebenfalls eingeladen worden ist, entschuldigt sich mit dem Verweis, dass er davon ausgeht, dass die entsprechenden Fragen sowohl von Herrn Dr. Fahle wie ggf. auch von der Verwaltung beantwortet werden könnten. Dem stimmt Herr Dr. Fahle zu. Sodann erhält er das Wort und infrmiert noch einmal ausführlich die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der ersten Offenlage nach § 4, Abs. 2 Baugesetzbuch. Insbesondere erklärt er seine Verwunderung darüber, wie Städte und deren Fachplaner aus der Nachbarschaft die geplanten B-Plan-Änderungen überzeichnet darstellen. Er erinnert, dass nach den neuesten Festsetzungen eine Firma wie seinerzeit Firma Meier AMTEC mit Auto-Gewerken künftig nicht mehr möglich gewesen wäre. Aufgrund von Hinweisen und Wünschen von Grundstückseigentümern wurde hier der frühere Zustand des B-Planes wiederhergestellt, sodass ähnliches möglich ist. Ebenso verweist er auf den Punkt 1.1.3.1 bezüglich dem 1 Dienstleistungsgebäude, wo die Nutzungen eines Dienstleistungsgebäudes ausführlich beschrieben sind. GemRat Bodack fragt, welche Nutzungen nunmehr zulässig sind und welche nicht. Herr Dr. Fahle zitiert dazu die Festsetzungen der planungsrechtlichen Bebauungsvorschriften, insbesondere 1.1.2.1, sowie folgende. Dann ergeht nach kurzer Beratung und Diskussion der entsprechende Einstimmiger Beschluss: Der Abwägung der Stellungnahmen aus der 1. Offenlage wird zugestimmt. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Rebacker“ sowie der Entwurf der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften werden für die notwendige 2. Offenlage in der Fassung vom 14.04.2015 gebilligt und es wird beschlossen, diese Entwürfe baldmöglichst nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 (2) BauGB öffentlich auszulegen und über das Planungsbüro „fsp stadtplanung“ die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, die dazu notwendigen Termine in eigener Zuständigkeit in Abstimmung mit dem Büro „fsp“ festzulegen. Aufgrund noch nicht eingetroffener Referenten, schlägt der Vorsitzende vor, dass von TOP 3 zu TOP 8 übergegangen wird. Der Gemeinderat hat hierzu keine Einwände. Dann werden die einzelnen Bauprojekte aufgerufen. TOP 8, , Bauanträge a, Errichtung einer Fahrradabstellanlage am Bahnhof Eimeldingen, Flurst. Nr. 3391. Sodann ergeht für TOP 8a mit Verweis auf den Bauzeitenplatz der Fahrradabstellanlage für Submissionen und Vergabe demnächst und Ausführung im Juli, Inbetriebnahme spätestens im Herbst 2015. Herr GemRat Bodack regt dies an unter dem Gesichtspunkt der Gewährung von Zuschüssen aus dem Pendlerfond. Einstimmiger Beschluss: Dem Bauantrag zur Errichtung einer Fahrradabstellanlage auf dem Flurst. Nr. 3391 kann unter Beachtung des laufenden B-Plan-Verfahrens „Rebacker“ und mit dem Beschluss zur Ausnahmegenehmigung von der VS „Rebacker“ zugestimmt werden. Hier nimmt Frau GemRätin Pohl im Zuhörerraum wg. Befangenheit als Bauherrin Platz. b, Neubau eines Einfamilienwohnhaus, Garage und Schuppen, Flurst. Nr. 3646, Lettenweg 11 Sodann werden die Anträge auf Befreiung vorgelesen und der Beschlussvorschlag der Verwaltung vorgetragen: Überschreitung des Baufensters. Nebenanlage (Schopf) liegt außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Die Nebenanlage (Schopf) soll mit einer Garage ein einheitliches Außenbild abgeben. Es soll vermeiden werden, dass das Grundstück wegen kleiner Einzelbauten (z Bsp. Gartenhaus) zersiedelt wird. Überschreitung der Baugrenze. Der Dachvorsprung des Wohnhauses mit 0,40m, 1,18m und die Eingangsüberdachung mit 1,95m über die Baugrenze hinweg hervortretend. Einstimmiger Beschluss: Dem Bauantrag mit den entsprechenden Befreiungsanträgen bezüglich Überschreitung des Baufensters (Schopf) und des Dachvorsprunges mit 0,40m, im Lettenweg 11, Flurst. Nr. 3646 wird auf Grundlage des Bebauungsplans „Rebenstraße“ zugestimmt. Nach der Beschlussfassung nimmt Frau GemRätin Pohl wieder am Beratungstisch Platz. c, Widerspruch des BM, Neubau von 3 Reihenhäusern mit Garagen, Flurstück Nr. 81/3, Hauptstraße 46 a, b, c, Widerspruchsverfahren Der Vorsitzende erklärt noch einmal die Pflicht zum Widerspruch gem. Gemeindeordnung sowie zur Stellungnahme der Kommunalaufsicht zum Widerspruch wie auch der Baurechtsbehörde auf Nichtzuständigkeit des Gemeinderates bei der Beurteilung der Stellplatzfrage sowie Rechtsanspruch nach bereits positiv vom Gemeinderat genehmigter Bauvoranfrage. Es ergehen kürzere Statements von Gemeinderatsmitgliedern, insbesondere Herrn GemRat Ludwig und auch anderen, welche auf Zweifel des Baurechts usw. hinweisen und Zweifel bezüglich der Stellplatzgenehmigung usw. Frau 2 GemRätin Pohl fragt, wie und wer jetzt in dem Zusammenhang kontrolliert, ob auf der alten Parzelle die Parkplätze erstellt werden, damit die Stellplatzverordnung der Gemeinde eingehalten wird. Der Vorsitzende sagt zu, dies dem Landratsamt, der Baurechtsbehörde als Fragestellung weiterzuleiten und die Antwort zu vermailen bzw. als Bekanntgabe zu verkünden. Sodann wird der Beschluss noch einmal vorgelesen: Wie bereits am 09.09.2014 für die Bauvoranfrage durch Gemeinderatsbeschluss und Genehmigung durch das LRA vom 03.12.2014 wird für dieses Bauvorhaben „Neubau von 3 Reihenhäusern mit Garagen auf Flst.-Nr. 81/3, auf der Grundlage des § 34 BauGB, Zustimmung empfohlen. Auf die Unterlagen vom 10.03.2015 wird verwiesen. Bezüglich der Stellplatzfrage siehe zugesandter Plan des Landratsamtes Lörrach vom 17.03.2015. Somit ist der Bauantrag bei Stimmengleichheit gem. Gemeindeordnung erneut abgelehnt. Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass er erneuten Wiederspruch einlegen muss und dies mit dem Landratsamt abstimmen und prüfen wird. Er verweist bei dieser Gelegenheit auf mögliche Schadensersatzansprüche des Bauherrn durch Verzögerung des Verfahrens, verursacht durch die Gemeinde, da Widersprüche und dergleichen aufschiebende Wirkung und somit eventuelle Verfahrensverlängerungen mit sich bringen. TOP 9, Genehmigung von öffentlichen Protokollen Das Protokoll vom 10.03.2015 wird genehmigt. Zum Protokoll vom 24.03. ergeht von Frau Pohl folgender Änderungsvorschlag: TOP 4. Dieser wird von Frau Pohl zweimal vorgelesen und mit der Zusage, dies auch Frau Friebolin zuzumailen. „Bei ihr persönlich wurden im Bauantrag Baulinien in Schnitten und Ansichten bis zur Firsthöhe von der Verwaltung Eimeldingens gefordert und sie möchte deshalb, dass sämtliche andere Bauanträge genauso behandelt und geprüft werden sollen.“ Sodann ergeht zur Genehmigung des Protokolls mit entsprechendem Änderungsantrag ein einstimmiger Beschluss. TOP 5, Projekt Dienstleistungsgebäude, weiteres Vorgehen. Beauftragung HOAI Vertrag bis Lph 6 Der Vorsitzende verweist auf die umfangreiche Vorlage, begrüßt die Projektverfasser, Herrn Architekten Eetezadi und Oehler und fragt an, ob die beiden Herren das Projekt und den Sachstand der Projektentwicklung darstellen sollen. Darauf wird vom Gemeinderat verzichtet. Sodann verweist der Vorsitzende auf die Vorlage, die Finanzierung und den Sachstand und verliest den entsprechenden. Beschlussvorschlag der Verwaltung: Auf der Grundlage der Projektgespräche, der überarbeiteten Objektbeschreibung und der vom Gemeinderat festgelegten Baubeschreibung und Pläne und der Pläne wird der Architekt beauftragt den bestehenden Architektenvertrag bis zur Lph 6 zu erweitern und die dazugehörigen Arbeiten unter Einhaltung des Zeitplanes zu erledigen. Die Ergebnisse der energetischen Beratung sind zu beachten. Die Verwaltung wird beauftragt den vorgelegten Architektenvertrag bis Lph 6 zu unterzeichnen. Die weitere Planung ist auf der Grundlage eines zweistöckigen Gebäudes durchzuführen. Dieser wird vom Gemeinderat abgelehnt. Sodann ergeht der Hinweis des Vorsitzenden, dass er vom Gemeinderat entsprechend vorinformiert wurde und einen weitergehenden Beschlussvorschlag erhalten hat. Dieser soll nun zur Abstimmung gelangen. Der Gemeinderat erhebt jedoch Einwände dagegen und möchte nicht, dass der Beschlussvorschlag, welcher am 13.04.2015 nachgereicht wurde, verlesen wird. Es wird von der Verwaltung verlangt, diesen Beschlussvorschlag aufzurufen. Der Vorsitzende entgegnet, dass zuerst der Beschlussvorschlag, der über Monate erarbeitet und von der Verwaltung vorgeschlagen und auf 3 der TOP steht zur Abstimmung gelangt und anschließend weitergehende Beschlussvorschläge zur Abstimmung gebracht werden. Dann beschließt der Gemeinderat mehrheitlich, dass der Beschlussvorschlag des Gemeinderates, welcher nach Kurzvortrag von Frau Pohl mit der Beendigung der Zusammenarbeit der Planungsgruppe Eetezadi-Oehler usw. enden soll, am 12. Mai 2015 erneut aufgerufen und beraten werden soll. TOP 6, Mittelübertragung der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2015 Der Gemeinderat beschließt, dass dieses Thema der Verpflichtungsermächtigungen auf unbestimmt vertagt wird. TOP 4, Projekt Einsegnungshalle, weiteres Vorgehen. Beauftragung HOAI Vertrag bis Lph 6 Zwischenzeitlich ist Herr Professor Wilhelm eingetroffen und es kann der TOP 4 um 20:05 Uhr aufgerufen werden. Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage, sowie die heute Abend noch eingetroffene Zwischenstudie der Energieagentur bezüglich der Einsegnungshalle, welche grundsätzlich keine Bedenken sieht, lediglich im Holzbereich Feuchtigkeitsprobleme, die lösbar sind, anspricht. Der endgültige Bericht wird zugestellt. Sodann erhält Herr Prof. Wilhelm das Wort, welcher noch einmal die Einsegnungshalle kurz vorstellt in ihrer Bauart, auf die Hinweise der Energieagentur erweist und die Notwendigkeit diverser Fachplaner, die für das Projekt hinzugezogen werden müssen. Er übergibt dem Vorsitzenden auch ein Exemplar der Bauantragsunterlagen, welche abgezeichnet werden sollen und sodann in der entsprechenden Form für das Bauantragsverfahren vom Büro Wilhelm und Hovenbitzer und Partner aufbereitet werden. Der Gemeinderat empfiehlt nach kurzer Diskussion und Beratung vom Zeitplan her die kürzere Zeitschiene zu bearbeiten. Frau GemRätin Voss fragt nach den Gewerkabbruch der alten Leichenhalle usw. Der Vorsitzende entgegnet, dass dies u. U. in die Ausschreibung mit aufgenommen werden kann und vom Rohbauer bearbeitet wird, es jedoch für Abbruchangelegenheiten spezielle Firmen mit äußerst günstigen Preisen gibt, die dann kurzfristig angefragt werden können. Abbruch von Gebäuden sind je nach Bauvolumen anzeigepflichtig bei der Baurechtsbehörde. Der Vorsitzende verweist jedoch auf das viel größere Gewerk und Problem der Planung zur Erschließung des Gebäudes. Dies wird auch von Herrn Professor Wilhelm ausdrücklich vermerkt. Sodann ergeht Beschluss für die Auftragserteilung gem. Beschlussvorschlag und Verweis auf Energieagentur mit Einstimmiger Beschluss: Auf der Grundlage der Projektgespräche, der überarbeiteten Objektbeschreibung und der Pläne wird der Architekt beauftragt den bestehenden Architektenvertrag bis zur Lph 6 zu erweitern und die dazugehörigen Arbeiten unter Einhaltung des kürzeren Zeitplanes zu erledigen. Die Ergebnisse der energetischen Beratung sind zu beachten. Die Verwaltung wird beauftragt den vorgelegten Architektenvertrag bis Lph 6 zu unterzeichnen. Für die Auftragserteilung an Subunternehmer, insbesondere den Statiker, welcher von Herrn Prof. Wilhelm vorgeschlagen wird, verlässt der Vorsitzende wegen Befangenheit den Beratungstisch und nimmt bei den Zuhörern Platz, nachdem er zuvor die Sitzungsleitung dem ersten Bürgermeisterstellvertreter, Herrn Bernhard Bodack übergeben hat. Dieser beginnt die Diskussion mit Herrn Prof. Wilhelm, welcher als Statiker das Büro HKR, persönlich vertreten durch Herrn Bernd Ruf vorschlägt. Für die weitere Bearbeitung, Vordimensionierung und die Erstellung der Planungsunterlagen ist eine Statik, evtl. Vorstatik zwingend erforderlich. Der Gemeinderat hat gegen diesen Vorschlag keine Einwände und es wird folgender Beschlussvorschlag empfohlen: 4 Einstimmiger Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, den von Herrn Prof. Wilhelm vorgeschlagenen Statiker, Herrn Bernd Ruf, HKR, mit in die Planungen aufzunehmen. Danach nimmt der Vorsitzende wieder am Beratungstisch Platz und übernimmt die Sitzungsleitung. Er bedankt sich bei Herrn Prof. Wilhelm für seine Ausführungen und beginnt um 20.25 Uhr mit TOP 10. TOP 10, Bekanntgaben -Der Vorsitzende verweist auf den erneuten Suchlauf für einen Termin mit dem Ortschaftsrat Haltingen. -Er verweist auf die am kommenden Montag beginnende Baustelle an der A98 und mögliche Konflikte mit anderen laufenden Baustellen in Nachbargemeinden -und evtl. schwierigen Verkehrssituationen und auf den Sanierungsbeginn des Stockackerweges in dieser Woche, -sowie auch der Arbeiten am Mühlbach im Bereich Dröschiweg, Haus Klock -er verweist ebenso auf den Versuch für den Termin mit dem Sportverein, das derzeitige Angebot -er verweist auf die Hinweise der Südwestmesse Villingen-Schwenningen für verbilligte Karten im Vorverkauf. TOP 11, Anfragen und Anregungen a) Beantwortung von Anfragen durch den Bürgermeister b) Anfragen gemäß § 24 Abs. 4 GemO c) Anregungen -Frau GemRätin Voss regt einen Besichtigungstermin auf dem Friedhof an um die neuen Anlagen der Stelen zu besichtigen. Der Vorsitzende bittet darum, abzuwarten, bis das Gesamtprojekt erstellt ist, sodass dann in einem einmaligen Besuch alle Neuerungen besichtigt werden können. Diesem Vorschlag schließt sich der Gemeinderat an. -Frau GemRätin Pohl stellt den Antrag an die Verwaltung, die Abrechnung der PG Oehler/Eetezadi bis zur Lph. 3 dem GR zum nächst möglichen Termin aufgeschlüsselt in einzelnen Positionen vorzulegen. -Frau GemRätin Pohl beantragt, dass dem GR der Vertrag (eine Kopie) mit Rapp Regio Plan zur Kenntnis vorgelegt wird. Sie interessiert in dem Zusammenhang vor allem auf welchen Grundlagen (Leistungsphasen und Honorarzone) das Detail bezüglich der Erstellung der Fahrradabstellanlage am Bhf. der Vertrag Rapp Regio Plan mit der Gde. Eimeldingen basiert. Diese Informationen sollen von der Verwaltung übersichtlich aufbereitet sein. -Frau GemRätin Messmer fragt nach dem Jugendbistro mit dem Hinweis im Mitteilungsblatt auf Schließung. Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, wird TOP 12 aufgerufen. TOP 12, Im Anschluss an die Sitzung haben die Bürger Gelegenheit, Anfragen und Anregungen vorzubringen. -Frau Anne Femmer und Frau Bartow, als junge Mütter schildern ihre Situation der Kinderbetreuung und bitten darum, entsprechend die Zeiten der Verlässlichen Grundschule nach Möglichkeit auch bis 15:30 Uhr verlässlich anzubieten. Der Vorsitzende entgegnet, dass dies heute schon der Fall ist und geleistet werden kann. Hilfreich wäre zudem auch eine größere Besucherzahl, dass sowohl vom Personal wie auch vom Sozialen her, eine ausreichende Zahl Kinder vorhanden ist. Frau Femmer berichtet, dass sie derzeit eine private Umfrage laufen hat und diese dann rechtzeitig der Verwaltung dann zukommen lassen wird. Für die Personal– und Öffnungszeitenplanung ist ein entsprechender Bedarfsplan sehr hilfreich. 5 -Dieter Jacob nimmt noch einmal in der gewohnten Art und Weise Stellung zum Bauprojekt der 3 Reihenhäuser wo er unmittelbar als Angrenzer betroffen ist. Die teilweise nicht den Tatsachen entsprechenden Angaben werden nicht weiter kommentiert. Insbesondere von dem Verfahren des von der Gemeindeordnung vorgeschriebenen Widerspruchs bei ungesetzlichen Beschlüssen des Gemeinderates. -Frau Silvia Katzenstein fragt nach dem Projekt der Telekom im Malzholzweg. Der Vorsitzende verwest auf die Besichtigungstour und die Anträge der Telekom, sowie das Ende auf Höhe AralTankstelle Malzholzweg und die Bereitschaft des Gemeinderates durch entsprechende Finanzmittel das Gewerbegebiet Reutacker auf Kosten der Gemeinde mit Leerrohren zu versorgen. -Frau Katzenstein verweist auf die Elternumfrage für Besuche im Kindergarten usw. wo auch in der Vergangenheit oftmals bei Umfragen ein hoher Bedarf angemeldet worden ist, in der Praxis dann aber doch keine Besucher zu verzeichnen waren. Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, wird die öffentliche Sitzung, speziell mit allen TOP’s beendet und für den noch ausstehenden TOP 7 um 20:45 eine Pause eingelegt. Nach Eintreffen von Herrn Willi Dahinten als Referent für TOP 7 wird um 20:57 Uhr die Sitzung fortgeführt. TOP 7, Genereller Kanalisationsplan, Genereller Entwässerungsplan, Erläuterungen durch Herr Willi Dahinten, Büro tiwa Herr Willi Dahinten wird begrüßt und erläutert die Grundzüge eines allgemeinen Kanalisationsplanes sowie eines generellen Entwässerungsplanes, welcher von Gemeinden von Zeit zu Zeit zu erstellen ist. Er hat mit entsprechenden Arbeiten bereits aufgrund Auftrag und Hinweis aus dem Jahre 2007 begonnen. Es entsteht eine kurze Diskussion über Details zu diesem Plan und seinen technischen Grundlagen und Zielsetzungen sowie auf Gewässergüte und Einleitungsqualitäten von Oberflächenwässern. BM bedankt sich und schließt die öffentliche Sitzung um 21.07 Uhr. 6