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Bürgervereinigung Fluglärm e.V. Verein zur Steigerung der Lebensqualität im Landkreis Fürstenfeldbruck und im Fünfseenland BV Fluglärm - Möller - Brunhamstr. 43 - 81249 München 1. Vorsitzender Thomas Möller Brunhamstraße 43 81249 München Tel. 089-871 2444 Fax 089-871 2434 [email protected] 11. November 2006 Pressemitteilung Absturz eines Ultraleicht-Flugzeugs auf dem Flugplatz Jesenwang am 8.11.2006 Der Flugplatzbetreiber Max Walch beschuldigt zwei Vorstände unserer Bürgervereinigung, einen Absturz eines startenden Ultraleicht-Flugzeugs (ULFlugzeug) durch deren Anwesenheit auf dem außerhalb des Flugplatzgeländes liegenden Vereinsgrundstück, verursacht zu haben. Diese Beschuldigung ist absurd. Wir weisen sie deshalb mit Entschiedenheit zurück. In einem Schreiben wurde dieser Unfall mit einer genauen Beschreibung des Unfallhergangs an das Luftamt Südbayern gemeldet. Das startende Flugzeug hob ca. in der Mitte der 408 m langen Startbahn in einem steilen Winkel ab und stürzte dann aus ca. 5 bis 10 m Höhe auf die Startbahn. Häufige Ursache dieses Unfalls ist das Ziehen den Höhenruders vor Erreichen der notwendigen Geschwindigkeit zum Abheben. Dies ist ein Pilotenfehler. Bei einem durch den Piloten abgebrochenen Startvorgang hätte das Flugzeug aufgrund der fehlenden Motorleistung nicht abgehoben. Allerdings ist es nicht ausgeschlossen, dass dieser Unfall durch technisches Versagen verursacht wurde. Gleich nach dem Unfall informierte der Geschäftsführer der in Jesenwang ansässigen UL-Flugschule die beiden Vorstände: "Die Unfallursache ist technisches Versagen". - 2 - Sitz des Vereins: Kirchstraße 15 - 82276 Adelshofen (Peter Schöberl - Schriftführer) Geschäftsstelle München: Brunhamstraße 43 - 81249 München Eingetragen beim Amtsgericht Fürstenfeldbruck - Vereinsregister Nummer 531 Pressemitteilung der BV Fluglärm, Jesenwang - 11.11.2006 - Seite2 Das Grundstück der Bürgervereinigung liegt fast 50 m vom markierten Ende der Start- und Landebahn entfernt, also weit außerhalb des Flugplatzgeländes. Das Luftrecht schreibt vor, dass Grundstücke außerhalb des Flugplatzgeländes für die Öffentlichkeit sicher sein müssen. Deshalb dürfen sie betreten werden. Dies gilt auch für unser Grundstück, für das weder ein Betretungsverbot besteht, noch das Betreten durch eine behördliche Anordnung eingeschränkt ist. Die Verkehrsampel regelt den Verkehr auf der Ortsverbindungsstrasse Jesenwang Adelshofen. Nachdem Verkehrsampeln den Straßenverkehr regeln, haben sie natürlich keinerlei Verbotswirkung auf das Betreten von Grundstücken entlang einer Straße. Der Aufenthalt auf dem Grundstück der BV erfolgte zur Sicherung von Spuren durch Landungen mehrerer Flugzeugen außerhalb des Flugplatzgeländes. Landungen außerhalb von Flugplätzen sind verboten, verletzen die Rchte des Eigentümers und werden als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet. Bei allen Starts und Landungen von Flugzeugen wird die Verkehrsampel am Flugplatz Jesenwang vom Flugleiter geschaltet. Ein gelbes Warnlicht auf der Ampelanlage zeigt das Rotlicht an. Die beiden Vorstände räumten zuvor bereits bei sämtlichen Flugbewegungen (Start und Landung) den Teil des Grundstücks in direkter Verlängerung der Startbahn. "Dies diente unserer eigenen Sicherheit für den Fall eines niedrigen Überflugs", bestätigt Thomas Möller, 1. Vorsitzender der BV. "Es fehlt die Logik für einen Abbruch eines Flugzeugstarts, insbesondere nachdem wir uns aus der Startlinie entfernt hatten". Völlig unhaltbar ist die Unterstellung des Flugplatzbetreibers Max Walch: "Denen wär's am liebsten, wenn jeden Tag 3 bis 4 Tote herumliegen würden". "Wir kennen die Sprüche von Herrn Walch. Er bezeichnete Fluglärmgegner bereits öffentlich als permanente Mörder. Die Qualität seiner politischen Kommunikation ist unterste Schublade", erklärt Möller. Die BV Fluglärm e.V. kämpft seit Jahren mit dem Luftamt um Maßnahmen zur Behebung von Sicherheitsmängeln am Flugplatz Jesenwang. Hierzu gehören die häufigen Fehlbedienungen der Verkehrsampel durch den Flugleiter, die bereits mehrfach zur Beinahe-Unfällen geführt haben.