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Bürgervereinigung Fluglärm e.V.
Verein zur Steigerung der Lebensqualität
im Landkreis Fürstenfeldbruck und im Fünfseenland
BV Fluglärm - Möller - Brunhamstr. 43 - 81249 München
1. Vorsitzender
Thomas Möller
Brunhamstraße 43
81249 München
Tel. 089-871 2444
Fax 089-871 2434
[email protected]
11. November 2006
Pressemitteilung
Absturz eines Ultraleicht-Flugzeugs auf dem Flugplatz Jesenwang am
8.11.2006
Der Flugplatzbetreiber Max Walch beschuldigt zwei Vorstände unserer
Bürgervereinigung, einen Absturz eines startenden Ultraleicht-Flugzeugs (ULFlugzeug) durch deren Anwesenheit auf dem außerhalb des Flugplatzgeländes
liegenden Vereinsgrundstück, verursacht zu haben. Diese Beschuldigung ist absurd.
Wir weisen sie deshalb mit Entschiedenheit zurück.
In einem Schreiben wurde dieser Unfall mit einer genauen Beschreibung des
Unfallhergangs an das Luftamt Südbayern gemeldet. Das startende Flugzeug hob
ca. in der Mitte der 408 m langen Startbahn in einem steilen Winkel ab und stürzte
dann aus ca. 5 bis 10 m Höhe auf die Startbahn. Häufige Ursache dieses Unfalls ist
das Ziehen den Höhenruders vor Erreichen der notwendigen Geschwindigkeit zum
Abheben. Dies ist ein Pilotenfehler. Bei einem durch den Piloten abgebrochenen
Startvorgang hätte das Flugzeug aufgrund der fehlenden Motorleistung nicht
abgehoben.
Allerdings ist es nicht ausgeschlossen, dass dieser Unfall durch technisches
Versagen verursacht wurde. Gleich nach dem Unfall informierte der Geschäftsführer
der in Jesenwang ansässigen UL-Flugschule die beiden Vorstände: "Die
Unfallursache ist technisches Versagen".
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Sitz des Vereins: Kirchstraße 15 - 82276 Adelshofen (Peter Schöberl - Schriftführer)
Geschäftsstelle München: Brunhamstraße 43 - 81249 München
Eingetragen beim Amtsgericht Fürstenfeldbruck - Vereinsregister Nummer 531
Pressemitteilung der BV Fluglärm, Jesenwang
- 11.11.2006 -
Seite2
Das Grundstück der Bürgervereinigung liegt fast 50 m vom markierten Ende der
Start- und Landebahn entfernt, also weit außerhalb des Flugplatzgeländes. Das
Luftrecht schreibt vor, dass Grundstücke außerhalb des Flugplatzgeländes für die
Öffentlichkeit sicher sein müssen. Deshalb dürfen sie betreten werden. Dies gilt auch
für unser Grundstück, für das weder ein Betretungsverbot besteht, noch das Betreten
durch eine behördliche Anordnung eingeschränkt ist.
Die Verkehrsampel regelt den Verkehr auf der Ortsverbindungsstrasse Jesenwang Adelshofen. Nachdem Verkehrsampeln den Straßenverkehr regeln, haben sie
natürlich keinerlei Verbotswirkung auf das Betreten von Grundstücken entlang einer
Straße.
Der Aufenthalt auf dem Grundstück der BV erfolgte zur Sicherung von Spuren durch
Landungen mehrerer Flugzeugen außerhalb des Flugplatzgeländes. Landungen
außerhalb von Flugplätzen sind verboten, verletzen die Rchte des Eigentümers und
werden als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet.
Bei allen Starts und Landungen von Flugzeugen wird die Verkehrsampel am
Flugplatz Jesenwang vom Flugleiter geschaltet. Ein gelbes Warnlicht auf der
Ampelanlage zeigt das Rotlicht an. Die beiden Vorstände räumten zuvor bereits bei
sämtlichen Flugbewegungen (Start und Landung) den Teil des Grundstücks in
direkter Verlängerung der Startbahn. "Dies diente unserer eigenen Sicherheit für den
Fall eines niedrigen Überflugs", bestätigt Thomas Möller, 1. Vorsitzender der BV. "Es
fehlt die Logik für einen Abbruch eines Flugzeugstarts, insbesondere nachdem wir
uns aus der Startlinie entfernt hatten".
Völlig unhaltbar ist die Unterstellung des Flugplatzbetreibers Max Walch: "Denen
wär's am liebsten, wenn jeden Tag 3 bis 4 Tote herumliegen würden". "Wir kennen die
Sprüche von Herrn Walch. Er bezeichnete Fluglärmgegner bereits öffentlich als
permanente Mörder. Die Qualität seiner politischen Kommunikation ist unterste
Schublade", erklärt Möller.
Die BV Fluglärm e.V. kämpft seit Jahren mit dem Luftamt um Maßnahmen zur
Behebung von Sicherheitsmängeln am Flugplatz Jesenwang. Hierzu gehören die
häufigen Fehlbedienungen der Verkehrsampel durch den Flugleiter, die bereits
mehrfach zur Beinahe-Unfällen geführt haben.