Mietvertrag als Muster, 72KB

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Mietvertrag als Muster, 72KB
Gemeinde Aarburg
Bau Planung Umwelt
Alte Turnhalle
Oltnerstrasse 22
4663 Aarburg
Vermietung
[email protected]
Fon
062 791 66 58
Web
www.jugendtreff-aarburg.ch
Mietvertrag
Mieter
Hans Muster
Feierabendstrasse 100
9911 Musterlingen
Art des Anlasses
Fon 099 999 99 99
Geb. Datum ___________
Hot-Dog-Wettessen
Anzahl Personen ca. _____
privat
gemeinnützig
kommerziell (nur mit Sonderbewilligung möglich)
Dauerbenützung CHF ______ (Gebühren werden separat festgelegt)
Hausübernahme
Sa. 12. November 2011
10:00 Uhr
Hausabgabe
So. 13. November 2011
10:00 Uhr
Besonderes
Die Veranstaltungen sind spätestens um 02.00 Uhr zu beenden.
Belegung
Bitte zutreffendes Feld ankreuzen:
Jugendliche/Lernende
Erwachsene
Auswärtige
½ Tag
1 Tag
½ Tag
1 Tag
½ Tag
1 Tag
50
100
100
200
250
500
Belegung: ½ Tag = max. 5 Std.; 1 Tag = ab 5 Std.
Zusätzlich
Musikanlage / Scheinwerfer
CHF 200
Lichtanlage
CHF 100
Stundenansatz des Hauswartes
CHF
50
Stundenansatz Bedienung Regieraum
(bei Miete der Musikanlage und/oder DiscoBeleuchtung ist mind. Übergabe und Abnahme
obligatorisch)
CHF
35
Pauschale Personal
CHF
50
Depot
CHF 100
bitte wenden
Benützungsvorschriften
Allgemeines
Bei diesem Mietobjekt handelt es sich um das Jugend- und Kulturhaus und das MuKi-Deutschlokal Aarburg. Es befindet sich also Inventar des
Jugendtreffs und der Kurse in den Räumlichkeiten, zu welchem der Mieter Sorge tragen muss. Das Mobiliar ist bei der Abgabe des Hauses
wieder so hingestellt wie angetroffen (siehe z.T. Bilder!). Allfällige Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Entstandene Schäden
sind unverzüglich dem Vermieter zu melden. Wenn für die Hausabgabe die Arbeiten gemäss Vertrag nicht zur Abgabezeit fertig sind, wird pro
angebrochene Stunde Wartezeit des Personals CHF 35 in Rechnung gestellt.
1. Schlüssel
Die Schlüsselübergabe findet am Veranstaltungstag um 10.00 Uhr in der Alten Turnhalle statt.
Die Kosten sind gemäss Vertrag, inkl. CHF 100 Depot bei der Hallenübernahme bar zu bezahlen. Bei allfälligem Schlüsselverlust haftet der
Mieter.
2. Urheberrecht
Wird während der Veranstaltung Musik gespielt, ist es Sache des Mieters, den Verpflichtungen gegenüber der SUISA nachzukommen.
3. Reinigung
Alle benutzten Räume müssen bis 10.00 Uhr des folgenden Tages aufgeräumt und gereinigt abgegeben werden. Für die Abfallentsorgung ist
der Mieter selber besorgt. Für allfällige Nachreinigung wird Rechnung gemäss Benützungsreglement der Gemeinde Aarburg gestellt. Während
der Hausabgabe nicht bemerkte Schäden oder Verschmutzungen, welche klar Ihrer Belegung zugeordnet werden können, werden Ihnen
ebenfalls in Rechnung gestellt. Mobiliar und Geschirr werden wie angetroffen gleich und sauber hingestellt. Klebstreifen, Reissnägel, Schnüre
und dergleichen sind vom Mobiliar und den Wänden zu entfernen.
4. Annullierung
Fällt die Veranstaltung aus, ist der Vermieter raschmöglichst zu informieren. Bei einer Annullierung von weniger als 3 Wochen vor der Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 in Rechnung gestellt.
5. Parkplätze
Es darf nicht ausserhalb der öffentlichen Parkfelder parkiert werden. Die Durchfahrt vor und seitlich des Hauses ist immer zu gewährleisten.
Seitlich und hinter dem Haus ist der Platz für die Feuerwehr zwingend freizuhalten.
6. Die Notausgänge sind zwingend freizuhalten!
Die Gemeinde Aarburg lehnt jede Verantwortung für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit Veranstaltungen ab, insbesondere für
Schadenersatzansprüche durch Diebstahl und Haftpflichtfälle.
7. Oberes Stockwerk
Das gesamte obere Stockwerk steht dem Mieter nicht zur Verfügung. Es ist Sache des Mieters, seine Gäste dahingehend zu instruieren und zu
kontrollieren.
8. Alkohol
An Personen darf grundsätzlich nur Alkohol abgegeben werden, wenn diese sich über das geforderte Mindestalter ausweisen können. Jugendlichen unter 16 Jahren darf überhaupt kein Alkohol und Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren nur Bier, Wein, Obstwein, aber keine Spirituosen (also auch keine Alcopops!) abgegeben werden.
9. Lärm
Die Alte Turnhalle steht in einem bewohnten Gebiet. Lärmemissionen gegen aussen sind auf das absolute Minimum zu beschränken. Insbesondere ist strikte darauf zu achten, dass beim Spielen von lauter Musik die Fenster, Fensterläden und Türen zu schliessen sind und alle Vorschriften zum Schutz der Gesundheit der Besucher eingehalten werden. Der Mieter muss dafür besorgt sein, dass im Aussenbereich die Nachtruhe
eingehalten wird.
10. Besonderes
Der Vermieter behält sich vor, sich über nähere Inhalte und Ziele der Veranstaltung zu informieren und allenfalls im Interesse der Öffentlichkeit
und des Jugendtreffs über die Freigabe zu entscheiden. Bei nicht Einhalten von Vertragsbedingungen, Hausordnung und Anweisungen des zuständigen Personals behält sich das zuständige Personal vor, im Sinne von Art. 261 OR, vom Mietvertrag im Voraus oder während des Anlasses
wieder zurückzutreten.
Die Kopie des ausgefüllten und unterzeichneten Mietvertrages ist spätestens innert 20 Tagen zurück zu senden.
Bei späterer Rücksendung verliert der Mietvertrag seine Gültigkeit.
Mit der Unterschrift erklärt sich der Mieter mit dem Vertragsinhalt einverstanden und
befolgt die Benützungsvorschriften.
Gemeinde Aarburg
Bau Planung Umwelt / Alte Turnhalle
Datum, Unterschrift des Mieters