810.0200A51_Fahrsperre S-Bahn Berlin
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810.0200A51_Fahrsperre S-Bahn Berlin
Richtlinie Bautechnik, Leit-, Signal- u. Technischer Netzzugang für Telekommunikationstechnik Besondere Anforderungen und Ausrüstungsstandards Fahrzeuge 810.0200A51 - Mechanische Fahrsperre S-Bahn Berlin - Seite 1 1 Ziel des Einsatzes (1) Die mechanische Fahrsperreneinrichtung S-Bahn Berlin im Weiteren kurz: Fahrsperre - dient der Überwachung des Verhaltens des Eisenbahnfahrzeugführers an Halt zeigenden Signalen. Allgemeines (2) Die Überwachungsfunktion erfüllt die Aufgabe Aufgabe - Überfahren Halt zeigender Signale überwachen, wenn ein Eisenbahnfahrzeugführer gegen Halt zeigende Signale weiterfährt. (3) Damit die am Signalstandort infrastrukturseitig vorhandenen Zugbeeinflussungseinrichtungen der Fahrsperre im Bereich der S-Bahn Berlin wirksam werden können, müssen Fahrzeuge mit den fahrzeugseitigen Komponenten der Fahrsperre ausgerüstet sein. Funktionalität Die Fahrzeug-Ausrüstung mit Fahrsperre beim Einsatz im Bereich der S-Bahn Berlin ist anerkannte Regel der Technik und somit Ausrüstungsstandard. Hinweis: Fahrzeuge, die im Bereich der S-Bahn Berlin ausschließlich dort zum Einsatz kommen, wo infrastrukturseitig das Zugsicherungssystem für die Berliner S-Bahn (ZBS) vorhanden ist, benötigen keine FahrzeugAusrüstung mit Fahrsperre - vgl. hierzu: Ril 810.0300A51 ZBS - Zugsicherung der Berliner S-Bahn. Betriebliche Regelungen (4) Die betriebliche Regelungen für den Bereich der S-Bahn Berlin sind in der jeweils aktuellen Bekanntgabe zur Richtlinie 432 - Sonderbestimmungen für den Betrieb der Berliner S-Bahnen (SBS) bekanntgegeben. 2 Technische Merkmale (1) Bei der Fahrsperre müssen die Komponenten der Infrastruktur und des Fahrzeuges bei Vorbeifahrt an Halt zeigendem Signal eine mechanische Berührung ausführen um eine Wirkung im Fahrzeug zu erzielen. Zusammenwirkung (2) Als Wirkung im Fahrzeug ist die sofortige Einleitung einer Zwangsbremsung bis zum Stillstand bei mechanischer Berührung zwischen der Strecken- und Fahrzeugkomponente der Fahrsperre bei Vorbeifahrt an Halt zeigendem Signal ohne Einwirkung des Eisenbahnfahrzeugführers zu erfüllen. Die Aufhebung der Zwangsbremsung darf nach Wirkung im Fahrzeug Fachautor: TTZ 125; Norbert Wilke; Tel.: (030) 297 57178 Gültig ab 12.04.2011 Bautechnik, Leit-, Signal- u. Technischer Netzzugang für Telekommunikationstechnik Fahrzeuge Besondere Anforderungen und Ausrüstungsstandards 810.0200A51 - Mechanische Fahrsperre S-Bahn Berlin - Seite 2 Stillstand nur durch eine bewusste Bedienhandlung des Eisenbahnfahrzeugführers erfolgen. Fahrzeugkomponente (3) Die Komponente des Fahrzeuges besteht aus einem beweglichen Auslösehebel, der bei Berührung der Gleitschiene bei Halt zeigendem Signal aus seiner Ruhelage gebracht wird und damit eine Wirkung im Fahrzeug erzielt Infrastrukturkomponente (4) Die Komponente der Infrastruktur - Streckenanschlag besteht aus einer beweglichen Gleitschiene, die in Abhängigkeit des Signalbegriffes in zum Gleis angeklappter bzw. abgeklappter Stellung verharrt. 3 Anforderungen an das Fahrzeug Führendes Fahrzeug (1) Führende Fahrzeuge, die im Bereich der S-Bahn Berlin zum Einsatz kommen, müssen in Fahrtrichtung rechts im Bereich der ersten Achse über eine wirksame Fahrsperre verfügen. Übrige Fahrzeuge (2) Die mechanische Berührung zwischen der Strecken- und Fahrzeugkomponenten der Fahrsperre am geführten Fahrzeug/-teil darf keine Wirkung hervorrufen. „Gewollte Vorbeifahrt“ (3) Für das betrieblich vorgesehene Vorbeifahren an Halt zeigenden Signalen - „gewollte Vorbeifahrt“ - muss bei mechanischer Berührung zwischen der Strecken- und Fahrzeugkomponente der Fahrsperre durch eine bewusste Bedienhandlung des Eisenbahnfahrzeugführers die Wirkung auf das Fahrzeug zu unterbinden sein. Hinweis: Das Überfahren eines weiteren Signals im Fahrweg unter „gewollter Vorbeifahrt“ muss eine wiederholte Bedienhandlung durch den Eisenbahnfahrzeugführer voraussetzen. Registrierung (4) Die Einleitung der Wirkung im Fahrzeug bei Vorbeifahrt an einem Halt zeigenden Signal sowie die gewollte Bedienhandlung des Eisenbahnfahrzeugführers zu „Gewollten Vorbeifahrt“ sind auf dem Fahrzeug dauerhaft zu registrieren. Wirkrichtung (5) Die Wirkung der Infrastruktur-Komponenten die für den Einsatz entgegen der Fahrtrichtung eines eingesetzten Fahrzeugs Informationen übermitteln, muss unberücksichtigt bleiben. Dies ist bei z. B. Fahrten entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung und bei eingleisigem Betrieb der Fall. Sicherheitsanforderung (6) Die Einrichtung im Fahrzeug muss so ausgelegt sein, dass für das Gesamtsystem das Sicherheits-Integritätslevel 1 Gültig ab 12.04.2011 Bautechnik, Leit-, Signal- u. Technischer Netzzugang für Telekommunikationstechnik Besondere Anforderungen und Ausrüstungsstandards - Mechanische Fahrsperre S-Bahn Berlin - Fahrzeuge 810.0200A51 Seite 3 gemäß DIN EN 50129 „Bahnanwendungen - Telekommunikationstechnik, Signaltechnik und Datenverarbeitungssysteme“ erreicht wird. Gültig ab 12.04.2011