Vortrag SV Otto, 10.07.2013 Duisburg

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Vortrag SV Otto, 10.07.2013 Duisburg
BG Tagung UNI Duisburg 10.07.2013
ONLINE Überwachung
Prüfung mit datentechnisch verknüpften Meßsystemen (z. B. Onlineüberwachung).
(4) Geeignete Prüfverfahren sind solche, die den Zweck der Prüfung gemäß
Abschnitt 2.1 zuverlässig erfüllen und dem Stand der Technik
entsprechen.
Die Prüfaussage der Prüfverfahren
muss aussagekräftig und nachvollziehbar sein.
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Was sagt die Statistik?
Die Untersuchung elektrischer Unfälle umfasst Industrie, Gewerbe, Freizeit und Haushalt.
Es wurden sowohl Nieder- als auch Hochspannungsunfälle dargestellt, im Wesentlichen mit
tödlichem Ausgang, aus dem gewerblich-industriellen Bereich, auch nichttödliche.
Die Daten stammen von der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik
(BGFE), von Kriminalbehörden, Gerichtsmedizinischen Instituten, Statistischen
Landesämtern und vom Statistischen Bundesamt.
Die Erhebungen reichen von 1926, als man glaubte, sich mit über 400 tödlichen
Unfällen/Jahr abfinden zu müssen, bis zum Jahr 2003 (67 Unfälle), so dass ein Vergleich
des Sicherheitsniveaus bis zur Gegenwart möglich wird.
Die Unfälle im ersten Teil stammen aus Erhebungen im gewerblichen Bereich (BGFE) und
behandeln tödliche als auch nichttödliche Unfälle.
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Dauerversuchsaufbauten im NETZ
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Computer und Rechenzentren haben Ansammlungen von IT
welche nicht abgeschaltet werden sollten
Wer soll diese Geräte nach BGV A3
prüfen?
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Behördliche Prüfungen nach BGV A3
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Aussagen der neuen TRBS 1201 (Stand 08.2012) :
(3) Bei der technischen Prüfung werden die
sicherheitstechnisch relevanten Merkmale
eines Prüfgegenstandes auf Zustand,
Vorhandensein und gegebenenfalls Funktion
am Objekt selbst mit geeigneten Verfahren
geprüft.
Hierzu gehören beispielsweise die folgenden
Prüfarten:
•äußere oder innere Sichtprüfung,
•Funktions- und Wirksamkeitsprüfung,
•Prüfung mit Mess- und Prüfmitteln,
•labortechnische Untersuchung,
•zerstörungsfreie Prüfung,
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BGV versus TRBS 2131
Die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 und ihre Vorgängerversionen schreiben als
autonome Rechtsnormen der Berufsgenossenschaften den für erforderlich
gehaltenen sicherheitstechnischen Stand im Bereich der elektrischen Anlagen und
Betriebsmittel seit dem Anfang des Jahres 1979, also seit rund dreißig Jahren,
fest.
Seit dem 12. November 2007 ist allerdings – in der Praxis weitgehend unbemerkt
– die Technische Regel fürBetriebssicherheit 2131 „Elektrische Gefährdungen“
(TRBS 2131)
durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht worden. Und
wieder zurückgezogen worden.
Diese Technische Regel konkretisiert die seit 2002 existierende
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Ermittlung und
Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen im
Bereich der elektrischen Gefährdungen.
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Werbeaussagen!!!!
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Technische Regeln der Betriebssicherheit fordern eine Analyse
von Gefährdungen durch
4 elektrischen Schlag oder Störlichtbogen
4.1 Ermittlung der Gefährdungen durch elektrischen Schlag oder Störlichtbogen
4.2 Bewertung der Gefährdungen durch elektrischen Schlag oder Störlichtbogen
4.3 Beispielhafte Maßnahmen bei Gefährdungen durch elektrischen Schlag oder
Störlichtbogen
5 elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder
5.1 Ermittlung der Gefährdungen durch elektrische, magnetische oder
elektromagnetische Felder
5.2 Bewertung der Gefährdungen durch elektrische, magnetische oder
elektromagnetische Felder
5.3 Beispielhafte Maßnahmen bei Gefährdungen durch elektrische, magnetische
oder elektromagnetische Felder
6 statische Elektrizität
6.1 Ermittlung der Gefährdungen durch statische Elektrizität
6.2 Bewertung der Gefährdungen durch statische Elektrizität
6.3 Beispielhafte Maßnahmen bei Gefährdungen durch statische Elektrizität
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Fristen für ortsfeste Anlagen ohne wirklich konkrete Vorgaben
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Fristen für ortsveränderliche Anlagen
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Sicherheitsüberprüfung BGV A3 übergeleitet in TRBS 2131:
Gefährdungsbeurteilungen und Elektroprüfungen
nach BGV A3 / TRBS 2131.
Die Überprüfung der Sicherheit der elektrischen Geräte und
Anlagen in Gewerbebetrieben und in vermieteten Wohnungen
muss regelmäßig vorgenommen werden.
Der Geschäftsführer bzw. der Vermieter kann für Schäden
haftbar gemacht werden, falls die Überprüfungspflichten
verletzt werden und es zu Unfällen oder Brandschäden kommt.
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Wer sagt wie und was geprüft werden soll
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Prüfprotokoll
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Wie umfangreich ist eine Wiederholungsprüfung?
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Ergebnis der Prüfung
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Rechtliche Aspekte
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Prüfungsverantwortung
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Der Sinn der Prüfungen
Der Sinn der Gesetzlichen Unfallversicherung besteht darin, den Beschäftigten
einen öffentlich-rechtlich geregelten Anspruch auf Leistungen zu geben.
Indem der Arbeitgeber die Beiträge zur Gesetzlichen Unfallversicherung allein
übernimmt, lösen wir seine Haftpflicht im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer
Berufskrankheit gegenüber seinen Beschäftigten ab.
Nur im Falle besonders fahrlässiger oder vorsätzlicher Verstöße gegen Regelungen
des Arbeitsschutzes können wir gegenüber dem Unternehmer oder den
Beschäftigten Regressansprüche geltend machen.
Der Versicherungsschutz Ihrer Beschäftigten bleibt also unbedingt erhalten.
Ob das Netzmonitoring als vollwertiger Ersatz für die Wiederholungsprüfungen
gemäß DIN VDE 0701-0702 angesehen werden kann, wird mit letztendlicher
Gewissheit wohl nur ein Richter entscheiden können.
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TNS Analysatoren zur Onlineüberwachung
mit 6 Stromeingängen
Warum?
1. Unbemerkte Veränderung des Netzes
2. Nur zeitweise auftretende Fehler
3. Zu hohe Spannung zwischen N und PE
4. Veränderte Netzqualität U und I
5. Unvollständiger Körperschluss endet in
Erdschluss
6. Feuchtigkeit senkt Isolationswiderstand
7. Lichtbogen erzeugt Ströme auf PE
8. PE kann von anderen Stromkreisen
beeinflusst werden
9. N kann verschleppt werden
10. Automatische BGV A 3
Onlineüberwachung ist möglich
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Messung mit dem Prüftrafo als belastende 4-Leiter Messung
R1 = 0,2665V / 12,75A = 0,02090 Ohm
Messungen im kleinen mOhm-Bereich
mit 50 Hz oder auch beliebiger
Frequenz möglich. Sofort Kontrolle, ob
eine Fremdspannung vorliegt
R2 = 12,43V / 0,0376A = 330,585 Ohm
Kleiner Messfehler vernachlässigbar
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Voraussetzungen, 5 -6 Wandler, Spannungsabgriffe
Einbauwandler
Klappwandler
Abgesicherte Spg
Netzversorgung
Zusätzl. Messbuchsen
Datenanschlüsse
12 Kanäle
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Klassische Schaltung mit 6 Wandlern am Einspeisepunkt
und kleinen Verteilungen
Vorteil:
2 unterschiedliche Wandlergruppen einstellbar u 1:1 Verkabelung
Nachteil: Der Differenzstrom erfordert empfindliches Wandlerverhältnis u 6 Wandler
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Holmgreenschaltung mit 5 gleichen Wandlern „ unterwegs“
Vorteil: Der Differenzstrom sehr empfindlich
Nachteil: PE mit zT. schlechten Übersetzungsverhältniss
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Die Idee --- Nimm 2 preiswerte MFG
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Neue Entwicklung PSL mit eingebauter Software u Speicher
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Neue Entwicklung Janitza 604/605 mit kostenfreier Software
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Frako Hutschienensystem mit Bedienpanel
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Messung mit 2 Multifunktionsmessgeräten
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Prinzip FI und Prüfung mit Prüftaste
durch definiertem Differenz Strom
ZEP
zB 8 A
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Feste Einbauten zur Ist Erfassung und Adapteranschluss
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TN-S Analysator Mobil mit Ethernet und RS485
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Typische Auswertung EDV Verteiler
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Betriebsaufzeichnung im sek-Bereich
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Live Messung im Internet unter
meiner Web Site mit Pass Wort „ gast“
gast
2 Standorte
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Beliebige
Auswahl
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Zülow direkt
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Vom Elektrobrandschutzplan
zum Messen eines Knotenpunktes
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Auslesen aus der Ferne aller Parameter der
Stromversorgung
Direkt aus dem Internet
Netz auf das Gerät klicken
und die Messwerte
anzeigen lassen
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Abbildung eines Lastganges
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Einheitliche Bildschirmmaske für unterschiedliche MFG
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Meine Ansicht ist jedoch, dass mit dem von Ihnen praktizierten Netzmonitoring
die Anforderungen des § 5 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift GUV-V A3
"Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“für ortsfeste elektrische Betriebsmittel
erfüllt werden, da die an den Endstromkreisen angeschlossenen Betriebsmittel
(PC's, Monitore, Druckeretc.) ortsfest betrieben werden,
D.h. während des Betriebs nicht leicht bewegt oder von einem Platz zum
anderen gebracht werden können und die Betriebs- und
Umgebungsbedingungen keine negativen Einflussfaktoren (Nässe, Feuchtigkeit,
Staub,...) in schädigendem Maß erwarten lassen.
(Anmerkung)
An sich ortsveränderliche Betriebsmittel lassen sich als ortsfest einstufen,
wenn sie nicht ohne weiteres, sondern nur unter Zuhilfenahme von
Werkzeugen o.ä. beweglich gemacht werden können.
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Argumente
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Sowohl die "herkömmliche" Prüfung gemäß DIN VDE 0701-0702 als auch
das Netzmonitoring bieten keinen zuverlässigen Schutz vor dem Eintritt
einer elektrischen Gefährdung.
Die Prüfung nach DIN VDE 0701-0702 stellt lediglich eine
"Momentaufnahme„ dar (zum Zeitpunkt der Prüfung war das zu prüfende
Betriebsmittel in einem ordnungsgemäßen Zustand). Dieser Zustand kann
sich schon unmittelbar nach der Prüfung ändern...
Im Falle der Prüfung nach DIN VDE 0701-0702 würde auch ein nicht sichtoder spürbarer Fehler (der somit nur über messtechnische Maßnahmen
feststellbar wäre) sogar in den meisten Fällen erst viel später feststellbar
sein als über die in Ihrem Hause praktizierte Methode.
Die Unfallverhütungsvorschrift GUV-V A3 beruft sich in § 2 explizit auf die
elektrotechnischen Regeln, die in den VDE-Bestimmungen enthalten sind.
Die Einhaltung dieser Regeln löst die Vermutungswirkung aus, dass von
einem sicheren Zustand der elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
ausgegangen werden kann.
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Das Schutzziel "Erhalt des sicheren Zustands" kann jedoch auch auf
anderen Wegen erreicht werden. Dies setzt jedoch eine nachvollziehbare
Begründung voraus.
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Da die Isolationsüberwachung ("Netzmonitoring") als alternatives Verfahren
zur Überwachung des sicheren Zustands elektrischer Anlagen und
ortsfester elektrischer Betriebsmittel in der Unfallverhütungsvorschrift
benannt wurde, sehe ich keine Probleme bei der Anwendung dieser
Technik auf ortsfest betriebene elektrische Betriebsmittel in Ihrem Hause.
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