Nicht ohne Alkoholtestgerät
Transcription
Nicht ohne Alkoholtestgerät
Nicht ohne Alkoholtestgerät Ferien: Was Autofahrer im Ausland dabei haben müssen W er mit dem Auto in die Ferien verreist und nicht gesetzeskonform ausgerüstet ist, kann im Ausland zur Kasse gebeten werden. In Frankreich zum Beispiel müssen Auto- und Motorradfahrer ab 1. Juli ein Alkoholtestgerät dabei haben. Falls nicht, wird man von der Polizei an Ort und Stelle mit 11 Euro gebüsst. Diese Verpflichtung gilt für alle Fahrzeuge, die in Frankreich unterwegs sind. Auch Schweizer Autofahrer müssen ein solches Gerät dabei haben. Es genügt ein Einwegtest zur Messung des Alkoholgehalts. Der Kauf von elektronischen Geräten ist überflüssig: Sie sind nicht nur teurer, sondern messen oft auch ungenauer. Das zeigt ein Praxistest von «Bon à Savoir». Testsieger war der Einwegtest Le ballon der Firma Contralco (in Frankreich für Fr. 3.80 erhältlich oder im Internet unter www.para-prixlight. com, Kosten inkl. Lieferung Fr. 26.–). Das beste elektronische Mehrfachgerät im Test: Conrad Alkoholtester 4-in-1 (Fr. 24.55; www.conrad.ch). Einwegtests gibt es in französischen Supermärkten, Apotheken und an Tankstellen. Sie sollen zwei Jahre haltbar sein. Wichtig: Damit Einwegtests von der Polizei anerkannt M. DUTRUIT In der Schweiz müssen Autofahrer nur ein Pannendreieck mitführen. Das reicht in vielen Ländern nicht: In Frankreich zum Beispiel ist neu ein Alkoholtestgerät Pflicht. Testsieger: Der Einweg-Alkoholtest Le ballon der Firma Contralco werden, müssen sie der französischen Norm entsprechen und mit den Buchstaben NF gekennzeichnet sein. Der Alkoholtest ist nur eine von vielen Vorschriften, welche die Autofahrer im Ausland beachten müssen. Die Bussen sind zum Teil happig: In Portugal muss man für das Fehlen einer Warnweste bis zu 360 Franken zahlen (siehe Kasten). Darko Cetojevic Auslandreisen mit dem Auto: Das muss man beachten Folgende Ausrüstung müssen Sie neben dem Pannendreieck im Ausland im Auto mitnehmen: l Deutschland: Die Erste-HilfeAusrüstung ist obligatorisch, sonst droht eine Busse von 10 Euro. l Frankreich: Neben einem Alkoholtestgerät muss man eine reflektierende Warnweste dabei haben. Ist dies nicht der Fall, droht eine Busse von 90 Euro. l Griechenland: Bei Polizeikontrollen muss der Fahrer die Warnweste, einen Verbandskasten und einen Feuerlöscher dabei haben. Die Bussen betragen bis 80 Euro. K-Tipp Nr. 10 16. Mai 2012 Italien: Die Sicherheitsweste ist obligatorisch, sonst droht eine Busse von mindestens 38 Euro. Motorradfahrer sind von der Westenpflicht befreit. l Kroatien: Neben der Warnweste muss der Autofahrer einen Satz Ersatzglühbirnen vorweisen können. Davon ausgenommen sind Autos mit Xenon-Scheinwerfern. Strafen: von schriftlicher Verwarnung bis 40 Euro. l Montenegro: Die Sicherheitsweste muss laut dem TCS griffbereit über die Rücklehne des Fahrersitzes gehängt sein. Zudem sind der Verbandskasten sowie l Reservebirnen notwendig. Bussen ab 20 Euro. l Österreich: Auto- und Motorradfahrer müssen einen Verbandskasten mitführen. Wer keinen dabei hat, muss mit 40 bis 70 Euro Bussgeld rechnen. Bei Unfällen und Pannen ist die Sicherheitsweste obligatorisch. Nichttragen kostet ab 14 Euro. l Portugal: Wer keine Sicherheitsweste im Auto hat, kann mit 60 bis 300 Euro gebüsst werden. Die Bussen für das Nichttragen liegen bei 120 bis 600 Euro. Motorradfahrer brauchen keine Sicherheitsweste. Slowenien: Ein Verbandskasten und Reservebirnen sind Pflicht. Wer bei einer Panne keine Warnweste anzieht, muss mit einer Busse ab 40 Euro rechnen. l Spanien: Autofahrer ohne Warnweste müssen mit Bussen bis zu 90 Euro rechnen. l Ungarn: Autofahrer müssen bei schlechter Sicht ausserhalb des Fahrzeugs eine Warnweste tragen (gilt auch für Töffffahrer). Es drohen Geldstrafen bis zu 120 Euro. l Weitere Informationen über die Vorschriften und Formalitäten unter www.reisen-tcs.ch. 7