Nicht ohne Alkoholtestgerät

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Nicht ohne Alkoholtestgerät
Nicht ohne Alkoholtestgerät
Ferien: Was Autofahrer im Ausland dabei haben müssen
W
er mit dem Auto in
die Ferien verreist
und nicht gesetzeskonform
ausgerüstet ist, kann im
Ausland zur Kasse gebeten
werden. In Frankreich zum
Beispiel müssen Auto- und
Motorradfahrer ab 1. Juli
ein Alkoholtestgerät dabei
haben. Falls nicht, wird
man von der Polizei an Ort
und Stelle mit 11 Euro gebüsst.
Diese Verpflichtung gilt
für alle Fahrzeuge, die in
Frankreich unterwegs sind.
Auch Schweizer Autofahrer müssen ein solches
Gerät dabei haben.
Es genügt ein Einwegtest
zur Messung des Alkoholgehalts. Der Kauf von
elektronischen Geräten ist
überflüssig: Sie sind nicht
nur teurer, sondern messen
oft auch ungenauer. Das
zeigt ein Praxistest von
«Bon à Savoir». Testsieger
war der Einwegtest Le ballon der Firma Contralco
(in Frankreich für Fr. 3.80
erhältlich oder im Internet
unter www.para-prixlight.
com, Kosten inkl. Lieferung Fr. 26.–). Das beste
elektronische Mehrfachgerät im Test: Conrad Alkoholtester 4-in-1 (Fr. 24.55;
www.conrad.ch).
Einwegtests gibt es in
französischen Supermärkten, Apotheken und an
Tankstellen. Sie sollen zwei
Jahre haltbar sein. Wichtig: Damit Einwegtests
von der Polizei anerkannt
M. DUTRUIT
In der Schweiz müssen Autofahrer nur ein
Pannendreieck mitführen. Das reicht in vielen
Ländern nicht: In Frankreich zum Beispiel ist
neu ein Alkoholtestgerät Pflicht.
Testsieger: Der Einweg-Alkoholtest Le ballon der Firma Contralco
werden, müssen sie der
französischen Norm entsprechen und mit den
Buchstaben NF gekennzeichnet sein.
Der Alkoholtest ist nur
eine von vielen Vorschriften, welche die Autofahrer
im Ausland beachten müssen. Die Bussen sind zum
Teil happig: In Portugal
muss man für das Fehlen
einer Warnweste bis zu
360 Franken zahlen (siehe
Kasten).
Darko Cetojevic
Auslandreisen mit dem Auto: Das muss man beachten
Folgende Ausrüstung müssen
Sie neben dem Pannendreieck
im Ausland im Auto mitnehmen:
l Deutschland: Die Erste-HilfeAusrüstung ist obligatorisch, sonst
droht eine Busse von 10 Euro.
l Frankreich: Neben einem Alkoholtestgerät muss man eine reflektierende Warnweste dabei haben.
Ist dies nicht der Fall, droht eine
Busse von 90 Euro.
l Griechenland: Bei Polizeikontrollen muss der Fahrer die Warnweste, einen Verbandskasten und einen Feuerlöscher dabei haben. Die
Bussen betragen bis 80 Euro.
K-Tipp Nr. 10
16. Mai 2012
Italien: Die Sicherheitsweste ist
obligatorisch, sonst droht eine
Busse von mindestens 38 Euro.
Motorradfahrer sind von der Westenpflicht befreit.
l Kroatien: Neben der Warnweste
muss der Autofahrer einen Satz
Ersatzglühbirnen vorweisen können. Davon ausgenommen sind
Autos mit Xenon-Scheinwerfern.
Strafen: von schriftlicher Verwarnung bis 40 Euro.
l Montenegro: Die Sicherheitsweste muss laut dem TCS griffbereit über die Rücklehne des
Fahrersitzes gehängt sein. Zudem
sind der Verbandskasten sowie
l
Reservebirnen notwendig. Bussen
ab 20 Euro.
l Österreich: Auto- und Motorradfahrer müssen einen Verbandskasten mitführen. Wer keinen dabei
hat, muss mit 40 bis 70 Euro Bussgeld rechnen. Bei Unfällen und
Pannen ist die Sicherheitsweste
obligatorisch. Nichttragen kostet
ab 14 Euro.
l Portugal: Wer keine Sicherheitsweste im Auto hat, kann mit 60 bis
300 Euro gebüsst werden. Die
Bussen für das Nichttragen liegen
bei 120 bis 600 Euro. Motorradfahrer brauchen keine Sicherheitsweste.
Slowenien: Ein Verbandskasten
und Reservebirnen sind Pflicht.
Wer bei einer Panne keine Warnweste anzieht, muss mit einer
Busse ab 40 Euro rechnen.
l Spanien: Autofahrer ohne Warnweste müssen mit Bussen bis zu
90 Euro rechnen.
l Ungarn: Autofahrer müssen bei
schlechter Sicht ausserhalb des
Fahrzeugs eine Warnweste tragen
(gilt auch für Töffffahrer). Es drohen Geldstrafen bis zu 120 Euro.
l
Weitere Informationen über die
Vorschriften und Formalitäten unter www.reisen-tcs.ch.
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