AGB Popstart - Kreis Altenkirchen

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AGB Popstart - Kreis Altenkirchen
Allgemeine Geschäftsbedingungen &
Vertragsbedingungen POPSTART
1. "POPSTART - die Rock - Pop - Akademie im Westerwald" ist ein intensives
Ausbildungsangebot der Richtung Rock/Pop für Jugendliche ab 12 Jahren und
der Instrumente Gitarre, Bass, Piano, Schlagzeug und Gesang.
Zielgruppe sind vor allem junge Musiker/innen mit grundlegenden Vorkenntnissen
am Instrument, die ihren Schwerpunkt auf Bandarbeit legen wollen.
Das Angebot umfasst Einzelunterricht im gewählten Instrument (s.o.), wie auch
Bandcoaching (schon zu Beginn der Ausbildung werden die Musiker nach
Leistungsstand in Bands eingeteilt), Gehörbildung und Musiktheorie sowie
themenspezifische Begleitworkshops.
2. Die Akademie sieht eine Ausbildungszeit von 5 Jahren vor, welche in 10 Level mit
unterschiedlichen musikalischen Schwerpunkten unterteilt und jeweils mit einer
Prüfung abgeschlossen wird.
Darüber hinaus sind Level 11 und 12 als „Intensivstudium“ oder beispielsweise
zur Vorbereitung auf eine Hochschulaufnahmeprüfung möglich.
3. Vor Aufnahme in die Akademie ist eine Aufnahmeprüfung zu absolvieren. Diese
dient gleichzeitig zur Leveleinstufung. Hierzu werden besondere
Vorbereitungskurse angeboten. Detaillierte Informationen zu Aufnahmeprüfung
und Vorbereitungskurs erhalten sie auf unserer Homepage www.akademiepopstart.de unter der Rubrik Kurssystem. Anmeldeformulare sind im
Downloadbereich erhältlich. Alle relevanten Termine zu Fristen etc. erlesen sie
bitte der Rubrik "News".
4. Innerhalb eines jeden Levels findet in einem Rhythmus von je 4 Wochen dreimal
instrumentaler bzw. vokaler Einzelunterricht á 45 Minuten und einmal
Bandcoaching á 90 Minuten statt. Daneben werden Kurse oder Workshops zur
Musiktheorie und Gehörbildung besucht.
Die Unterrichtstermine werden individuell vereinbart.
Der Unterricht findet in den Räumen der Musikschule in Altenkirchen, Wissen
oder Betzdorf-Kirchen statt.
5. Die Unterrichtskosten der POPSTART - Akademie belaufen sich auf eine
Jahresgebühr in Höhe von 1.026 Euro (85,50 Euro im Monat). Darin enthalten ist
das gesamte Unterrichtskonzept bestehend aus instrumentalem/vokalem
Einzelunterricht plus Bandcoaching, Theorie und Gehörbildung sowie
themenspezifischen Workshops.
Ermäßigungen sind nach den Vorgaben der Gebührensatzung als Sozial- oder
Familienermäßigung möglich.
6. Auf alle weiteren Regelungen der Gebührensatzung der Musikschule des Kreises
Altenkirchen wird verwiesen, diese gelten entsprechend.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ihre Kreismusikschule