AGB Popstart - Kreis Altenkirchen
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AGB Popstart - Kreis Altenkirchen
Allgemeine Geschäftsbedingungen & Vertragsbedingungen POPSTART 1. "POPSTART - die Rock - Pop - Akademie im Westerwald" ist ein intensives Ausbildungsangebot der Richtung Rock/Pop für Jugendliche ab 12 Jahren und der Instrumente Gitarre, Bass, Piano, Schlagzeug und Gesang. Zielgruppe sind vor allem junge Musiker/innen mit grundlegenden Vorkenntnissen am Instrument, die ihren Schwerpunkt auf Bandarbeit legen wollen. Das Angebot umfasst Einzelunterricht im gewählten Instrument (s.o.), wie auch Bandcoaching (schon zu Beginn der Ausbildung werden die Musiker nach Leistungsstand in Bands eingeteilt), Gehörbildung und Musiktheorie sowie themenspezifische Begleitworkshops. 2. Die Akademie sieht eine Ausbildungszeit von 5 Jahren vor, welche in 10 Level mit unterschiedlichen musikalischen Schwerpunkten unterteilt und jeweils mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Darüber hinaus sind Level 11 und 12 als „Intensivstudium“ oder beispielsweise zur Vorbereitung auf eine Hochschulaufnahmeprüfung möglich. 3. Vor Aufnahme in die Akademie ist eine Aufnahmeprüfung zu absolvieren. Diese dient gleichzeitig zur Leveleinstufung. Hierzu werden besondere Vorbereitungskurse angeboten. Detaillierte Informationen zu Aufnahmeprüfung und Vorbereitungskurs erhalten sie auf unserer Homepage www.akademiepopstart.de unter der Rubrik Kurssystem. Anmeldeformulare sind im Downloadbereich erhältlich. Alle relevanten Termine zu Fristen etc. erlesen sie bitte der Rubrik "News". 4. Innerhalb eines jeden Levels findet in einem Rhythmus von je 4 Wochen dreimal instrumentaler bzw. vokaler Einzelunterricht á 45 Minuten und einmal Bandcoaching á 90 Minuten statt. Daneben werden Kurse oder Workshops zur Musiktheorie und Gehörbildung besucht. Die Unterrichtstermine werden individuell vereinbart. Der Unterricht findet in den Räumen der Musikschule in Altenkirchen, Wissen oder Betzdorf-Kirchen statt. 5. Die Unterrichtskosten der POPSTART - Akademie belaufen sich auf eine Jahresgebühr in Höhe von 1.026 Euro (85,50 Euro im Monat). Darin enthalten ist das gesamte Unterrichtskonzept bestehend aus instrumentalem/vokalem Einzelunterricht plus Bandcoaching, Theorie und Gehörbildung sowie themenspezifischen Workshops. Ermäßigungen sind nach den Vorgaben der Gebührensatzung als Sozial- oder Familienermäßigung möglich. 6. Auf alle weiteren Regelungen der Gebührensatzung der Musikschule des Kreises Altenkirchen wird verwiesen, diese gelten entsprechend. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Ihre Kreismusikschule