TÜV Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 82TG0254
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TÜV Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 82TG0254
TÜV Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 82TG0254-000 Prüfgegenstand Typ Antragsteller : Rad-/Reifenkombinationen : 06705 5L : Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich Anhang W-14 4. Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise Technische Daten, Zusammenfassung und Ergänzung: Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J x 15 H2 Einpreßtiefe in mm : 35 (positiv) zulässige Radlast in kg : 620 zulässiger Abrollumfang in mm : 1935 Lochkreisdurchmesser in mm : 98 Lochzahl :5 Radtyp/Ausführung : 06705 5L Mittenlochdurchmesser in mm Zentrierart : 58,1 : Mittenzentrierung Verwendungsbereich Die Sonderräder können an folgenden Fahrzeugen verwendet werden: Fahrzeughersteller/Schl.-Ziff. : Fiat (I) Radbefestigungsteile : vom Radhersteller mitzuliefernde Kegelbundschrauben, Kegelwinkel 60°; Gewinde M 12 x 1,25; Schaftlänge 28,5 mm Anzugsmoment in Nm : 86 Spurverbreiterung in mm : bis zu 19 TÜV Kraftfahrt GmbH Unternehmensgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg / 4001 Institut für Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) Tl_rarea.dot-3.0-01.05.98 82sg0321.doc (07.06.2000) Seite 1 TÜV Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 82TG0254-000 Prüfgegenstand Typ Antragsteller : Rad-/Reifenkombinationen : 06705 5L : Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich Anhang W-14 4.1. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller Typ : Fiat (I) Verkaufsbezeichnung Motorleistung in kW 932 Ottomotor: (Alfa Romeo) 88-140 Alfa Romeo 156 Schlüssel-Nr. 4001 Bereifung, Fahrzeug ggf. Auflagen ABE-Nr. bzw. Hinweise bzw. EG-BE e3*96/27* 185/65 R15-88 0034*.. R2)R37) Dieselmotor: Alfa Romeo 74-100 156 Sportwagon Auflagen bzw. Hinweise A3)A4)A6)bis A10)A17) R39) 195/60 R15-88 R11a) 205/60 R15-91 K2)K6a) 225/55 R15-92 H5)K4)K6a) K66a) 4.2. Auflagen A3) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind (mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil) den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, sofern im Verwendungsbereich nicht besonders festgelegt. A4) Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der hier eventuell aufgeführten erforderlichen Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A6) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden. A7) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. TÜV Kraftfahrt GmbH Unternehmensgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Institut für Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) Tl_rarea.dot-3.0-01.05.98 82sg0321.doc (07.06.2000) Seite 2 TÜV Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 82TG0254-000 Prüfgegenstand Typ Antragsteller : Rad-/Reifenkombinationen : 06705 5L : Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich Anhang W-14 A8) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb soll der Ersatzreifen den gleichen Abrollumfang wie die übrigen am Fahrzeug montierten Reifen haben. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A9) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß die Verwendung von Schneeketten nicht zulässig ist. A10) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen wegen der Felgenhornform nur Klebegewichte an der Innenseite unterhalb des Felgenbetts angebracht werden. Auf ausreichenden Abstand (mind. 3 mm) zu Brems- und Fahrwerksteilen ist dabei zu achten. A17) Es sind nur schlauchlose Reifen in Verbindung mit Gummiventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN 7774 oder DIN 7780 entsprechen. H5) Die ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist bei der Begutachtung des Anbaus zu überprüfen. Ggf. ist eine ausreichende Abdeckung durch Anbau geeigneter Teile herzustellen. Die Eignung des begutachteten Reifenfabrikats ist auf der Anbaubestätigung mit dem Hinweis zu bescheinigen, daß ausschließlich dieses Fabrikat verwendet werden darf. K2) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind ggf. die Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten anzupassen. K4) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten anzupassen. K6a) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind ggf. die Radhäuser im Bereich der Radaußenseite aufzuweiten bzw. auszustellen. K66a)Für ausreichende Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die Kunststoffstoßfänger im Bereich des Übergangs zum Kotflügel nachzuarbeiten. R2) Die Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, bei denen sie serienmäßig in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. R11a)Der Reifen ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung 185/65R15 (ausgenommen M+S-Größen). TÜV Kraftfahrt GmbH Unternehmensgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Institut für Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) Tl_rarea.dot-3.0-01.05.98 82sg0321.doc (07.06.2000) Seite 3 TÜV Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 82TG0254-000 Prüfgegenstand Typ Antragsteller : Rad-/Reifenkombinationen : 06705 5L : Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich Anhang W-14 R37) Reifen folgender Hersteller sind zulässig: alle Geschwindigkeitssymbole (außer M+S-Bereifung): Dunlop, Fulda, Goodyear, Semperit, Pirelli Geschwindigkeitssymbole H, V, Z (außer M+S-Bereifung): Bridgestone, Continental, Goodyear, Kleber, Michelin (MXV2, MXV3A), Toyo, Uniroyal Geschwindigkeitssymbol T (M+S-Bereifung) Michelin (XM+S 100, XM+S 130), Uniroyal (MS Plus44) Geschwindigkeitssymbole Q, S, T, H, V (M+S-Bereifung) Dunlop Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit und Verwendbarkeit der Reifengröße 185/65 R15 auf der Radgröße 7Jx15 H2 bei der Begutachtung des vorschriftsmäßigen Zustandes des Fahrzeugs vorzulegen und diese in der Anbaubestätigung zu bescheinigen. R39) Folgende Kombination ist zulässig : Reifengröße Abrollumfang Achse 1 205/60 R15 1910 mm Achse 2 225/55 R15 1920 mm Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es dürfen nur gleiche Reifen (Hersteller, Bauart, Profiltyp und Geschwindigkeitssymbol) am Fahrzeug montiert werden. Bei Fahrzeugausführungen mit ABS- bzw. ASR-System ist nur folgendes Reifenfabrikat/-typ zulässig: Uniroyal rallye 440. Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, ist bei der Begutachtung des vorschriftsmäßigen Zustands des Fahrzeugs eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Eignung vorzulegen. Das Reifenfabrikat ist als auch verwendbar in die Anbaubestätigung einzutragen. Der Anhang W-14 mit den Seiten 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Teilegutachten Nr. 82TG0254-000 über die Sonderräder 06705 des Herstellers Zender GmbH, Florinstr. 8-16, 56218 Mülheim-Kärlich. 18.05.98 ha/pc TÜV Kraftfahrt GmbH Unternehmensgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Institut für Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) Tl_rarea.dot-3.0-01.05.98 82sg0321.doc (07.06.2000) Seite 4