TÜV Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 82TG0254

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TÜV Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 82TG0254
TÜV Kraftfahrt GmbH
Teilegutachten Nr. 82TG0254-000
Prüfgegenstand
Typ
Antragsteller
: Rad-/Reifenkombinationen
: 06705 5L
: Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich
Anhang W-14
4. Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise
Technische Daten, Zusammenfassung und Ergänzung:
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J x 15 H2
Einpreßtiefe in mm
: 35 (positiv)
zulässige Radlast in kg
: 620
zulässiger Abrollumfang in mm
: 1935
Lochkreisdurchmesser in mm
: 98
Lochzahl
:5
Radtyp/Ausführung
: 06705 5L
Mittenlochdurchmesser in mm
Zentrierart
: 58,1
: Mittenzentrierung
Verwendungsbereich
Die Sonderräder können an folgenden Fahrzeugen verwendet werden:
Fahrzeughersteller/Schl.-Ziff.
: Fiat (I)
Radbefestigungsteile
: vom Radhersteller mitzuliefernde Kegelbundschrauben,
Kegelwinkel 60°; Gewinde M 12 x 1,25;
Schaftlänge 28,5 mm
Anzugsmoment in Nm
: 86
Spurverbreiterung in mm
: bis zu 19
TÜV Kraftfahrt GmbH
Unternehmensgruppe
TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg
/ 4001
Institut für Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
Tl_rarea.dot-3.0-01.05.98
82sg0321.doc (07.06.2000)
Seite 1
TÜV Kraftfahrt GmbH
Teilegutachten Nr. 82TG0254-000
Prüfgegenstand
Typ
Antragsteller
: Rad-/Reifenkombinationen
: 06705 5L
: Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich
Anhang W-14
4.1. Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller
Typ
: Fiat (I)
Verkaufsbezeichnung
Motorleistung
in kW
932
Ottomotor:
(Alfa Romeo) 88-140
Alfa Romeo
156
Schlüssel-Nr. 4001
Bereifung,
Fahrzeug
ggf. Auflagen
ABE-Nr.
bzw. Hinweise
bzw.
EG-BE
e3*96/27* 185/65 R15-88
0034*..
R2)R37)
Dieselmotor: Alfa Romeo
74-100
156
Sportwagon
Auflagen
bzw.
Hinweise
A3)A4)A6)bis
A10)A17)
R39)
195/60 R15-88
R11a)
205/60 R15-91
K2)K6a)
225/55 R15-92
H5)K4)K6a)
K66a)
4.2. Auflagen
A3) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind (mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil) den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, sofern im Verwendungsbereich nicht besonders festgelegt.
A4) Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der hier eventuell aufgeführten erforderlichen Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen.
Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A6) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden.
A7) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
TÜV Kraftfahrt GmbH
Unternehmensgruppe
TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg
Institut für Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
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Teilegutachten Nr. 82TG0254-000
Prüfgegenstand
Typ
Antragsteller
: Rad-/Reifenkombinationen
: 06705 5L
: Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich
Anhang W-14
A8) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb soll der Ersatzreifen den gleichen Abrollumfang wie die übrigen am
Fahrzeug montierten Reifen haben. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A9) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß die Verwendung von Schneeketten nicht
zulässig ist.
A10) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen wegen der Felgenhornform nur
Klebegewichte an der Innenseite unterhalb des Felgenbetts angebracht werden. Auf
ausreichenden Abstand (mind. 3 mm) zu Brems- und Fahrwerksteilen ist dabei zu
achten.
A17) Es sind nur schlauchlose Reifen in Verbindung mit Gummiventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN 7774 oder DIN 7780 entsprechen.
H5) Die ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist bei der Begutachtung
des Anbaus zu überprüfen. Ggf. ist eine ausreichende Abdeckung durch Anbau
geeigneter Teile herzustellen.
Die Eignung des begutachteten Reifenfabrikats ist auf der Anbaubestätigung mit dem
Hinweis zu bescheinigen, daß ausschließlich dieses Fabrikat verwendet werden darf.
K2) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind ggf. die
Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten anzupassen.
K4) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die
Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten anzupassen.
K6a) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind ggf. die
Radhäuser im Bereich der Radaußenseite aufzuweiten bzw. auszustellen.
K66a)Für ausreichende Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die Kunststoffstoßfänger im
Bereich des Übergangs zum Kotflügel nachzuarbeiten.
R2) Die Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, bei denen sie serienmäßig in
den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
R11a)Der Reifen ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung 185/65R15
(ausgenommen M+S-Größen).
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Unternehmensgruppe
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Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
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Teilegutachten Nr. 82TG0254-000
Prüfgegenstand
Typ
Antragsteller
: Rad-/Reifenkombinationen
: 06705 5L
: Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich
Anhang W-14
R37) Reifen folgender Hersteller sind zulässig:
alle Geschwindigkeitssymbole (außer M+S-Bereifung):
Dunlop, Fulda, Goodyear, Semperit, Pirelli
Geschwindigkeitssymbole H, V, Z (außer M+S-Bereifung):
Bridgestone, Continental, Goodyear, Kleber, Michelin (MXV2, MXV3A), Toyo,
Uniroyal
Geschwindigkeitssymbol T (M+S-Bereifung)
Michelin (XM+S 100, XM+S 130), Uniroyal (MS Plus44)
Geschwindigkeitssymbole Q, S, T, H, V (M+S-Bereifung)
Dunlop
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, ist eine Bestätigung des Reifenherstellers
über die ausreichende Tragfähigkeit und Verwendbarkeit der Reifengröße 185/65 R15
auf der Radgröße 7Jx15 H2 bei der Begutachtung des vorschriftsmäßigen Zustandes des
Fahrzeugs vorzulegen und diese in der Anbaubestätigung zu bescheinigen.
R39) Folgende Kombination ist zulässig :
Reifengröße
Abrollumfang
Achse 1
205/60 R15
1910 mm
Achse 2
225/55 R15
1920 mm
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es dürfen nur
gleiche Reifen (Hersteller, Bauart, Profiltyp und Geschwindigkeitssymbol) am Fahrzeug
montiert werden. Bei Fahrzeugausführungen mit ABS- bzw. ASR-System ist nur
folgendes Reifenfabrikat/-typ zulässig:
Uniroyal rallye 440.
Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, ist bei der Begutachtung des vorschriftsmäßigen Zustands des Fahrzeugs eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Eignung vorzulegen. Das Reifenfabrikat ist als auch verwendbar in die Anbaubestätigung einzutragen.
Der Anhang W-14 mit den Seiten 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Teilegutachten
Nr. 82TG0254-000 über die Sonderräder 06705 des Herstellers Zender GmbH, Florinstr. 8-16, 56218
Mülheim-Kärlich.
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ha/pc
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82sg0321.doc (07.06.2000)
Seite 4