TÜV Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 92TG0067 - Alfa

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TÜV Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 92TG0067 - Alfa
TÜV Kraftfahrt GmbH
Teilegutachten Nr. 92TG0067-002
Prüfgegenstand
Typ
Antragsteller
: Rad-/Reifenkombinationen
: Radtyp 07756 4C und 09756 4C
: Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich
Anhang W-7
4. Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise
Technische Daten, Zusammenfassung und Ergänzung:
Raddaten:
Radtyp/Ausführung
: 07756 4C
09756 4C
Radgröße nach Norm
: 7½Jx16 H2
7½Jx16 H2
Einpreßtiefe in mm
: 35 (positiv)
35 (positiv)
zulässige Radlast in kg
: 580
580
zulässiger Abrollumfang in mm
: 1885
1885
Lochkreisdurchmesser in mm
: 98
98
Lochzahl
:4
4
Mittenlochdurchmesser in mm
: 58,1
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Verwendungsbereich
Die Sonderräder können an folgenden Personenkraftwagen verwendet werden:
Fahrzeughersteller/Schl.-Ziff.
: Fiat (I)
Fiat (I)
Alfa Lancia (I)
Radbefestigungsteile
: vom Radhersteller mitzuliefernde Kegelbundschrauben, Kegelwinkel 60°; Gewinde M12x1,25;
Schaftlänge 32 mm
(mit serienmäßiger 4,5 mm Stahldistanzscheibe),
bzw. 30 mm
(ohne serienmäßige 4,5 mm Stahldistanzscheibe)
Anzugsmoment in Nm
: 86 (Angaben des Fzg. Herstellers sind zu beachten)
Spurverbreiterung in mm
: bis zu 20
TÜV Kraftfahrt GmbH
Unternehmendgruppe
TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg
Institut für Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
/ 4001
/ 4136
/ 4114
TL_RAREA.DOT-2.0-16.09.96
92SN0690.doc (06.10.1999)
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TÜV Kraftfahrt GmbH
Teilegutachten Nr. 92TG0067-002
Prüfgegenstand
Typ
Antragsteller
: Rad-/Reifenkombinationen
: Radtyp 07756 4C und 09756 4C
: Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich
Anhang W-7
4.1. Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller
Typ
167
Alfa Romeo
167
Motorleistung
in kW
Ottomotor:
77-140
: Fiat (I)
Verkaufsbezeichnung
Alfa 155
Dieselmotor:
66; 92
Schlüssel-Nr. 4001/4136
Fahrzeug
ABE-Nr.
bzw.
EG-BE
F 737
F 737/1
e3*96/27*
0011*..
167 (Alfa
Romeo)
Auflagen
bzw.
Hinweise
Bereifung,
ggf. Auflagen
bzw. Hinweise
205/45 R16-83
H5)K1)K2)
R7f)
A3)bisA9)
A12)
V2a)V17)V18)
205/45 ZR16-87W
H5)K1)K2)
225/40 R16-85
H1)K3)K4)K35)
R4)R7a)
225/40 ZR 16
H1)K3)K4)K35)
R4)R46)
Alfa Romeo
930
Alfa Romeo
930
930 (Alfa
Romeo)
Ottomotor:
66-110
Alfa 145,
Alfa 146
G 731
205/45 R16-83
H5)K2)
Dieselmotor:
66
215/40 R16-82
H5)H6)K4)
Ottomotor:
76- 114
205/45 R16-83
H5)K2)
Alfa 145
G 731
1.4/1.6/1.8/2.0
Twin spark
e3*96/27*
Dieselmotor: TD/JTD
0029*..
66-77
Alfa 146
1.4/1.6/1.8/2.0
Twin spark,
TD/JTD
TÜV Kraftfahrt GmbH
Unternehmendgruppe
TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg
Institut für Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
215/40 R16-82
H5)H6)K4)
A3)bisA9)
A12)
R10)
V17)V18)
A3)bisA9)
A12)
R10)
V17)V18)
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TÜV Kraftfahrt GmbH
Teilegutachten Nr. 92TG0067-002
Prüfgegenstand
Typ
Antragsteller
: Rad-/Reifenkombinationen
: Radtyp 07756 4C und 09756 4C
: Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich
Fahrzeughersteller
Typ
159
Motorleistung
in kW
Ottomotor:
51-83
: Fiat (I)
Verkaufsbezeichnung
Fiat Tempra
Schlüssel-Nr. 4001/4136
Fahrzeug
ABE-Nr.
bzw.
EG-BE
F 449
F 449/1
Dieselmotor:
59-66
160
Ottomotor:
41-107
Anhang W-7
Auflagen
bzw.
Hinweise
Bereifung,
ggf. Auflagen
bzw. Hinweise
205/45 R16-83
F3)K3)K4)K6a)
A3)bisA9)
A12)
V17)V18)
215/40 R16-82
F3)K3)K4)K6a)
R4)
Fiat Tipo
Dieselmotor:
42-66
E 814
E 814/1
E 814/2
E 814/3
205/45 R16-83
K3)K4)K6a)
A3)bisA9)
A12)
V17)V18)
215/40 R16-82
K3)K4)K6a)R4)
225/40 R16-85
K3)K4)K6a)R4)
154
Ottomotor:
61-117
Fiat Croma
Dieselmotor:
55-85
D 972
D 972/1
D 972/2
D 972/3
205/50 R16-86
F3)K1)K4)K35)
R7b)
A3)bisA9)
A12)
215/45 R16-86
F3)K1)K4)K39)
R4)R7b)
225/45 R16-89
F3)K1)K4)K39)
R4)
183
Ottomotor:
96
TÜV Kraftfahrt GmbH
Unternehmendgruppe
TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg
Fiat Barchetta
G 954
205/45 R16-83
e3*95/54*
0005*..
215/40 R16-82
Institut für Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
A3)bisA9)
A12)F20)
K1)K2)K56)
R33b)V16)
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TÜV Kraftfahrt GmbH
Teilegutachten Nr. 92TG0067-002
Prüfgegenstand
Typ
Antragsteller
: Rad-/Reifenkombinationen
: Radtyp 07756 4C und 09756 4C
: Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich
Fahrzeughersteller
Typ
175
Motorleistung
in kW
Ottomotor:
96-142
: Fiat (I)
Alfa Lancia
Verkaufsbezeichnung
Fiat Coupé
FA
182
Ottomotor:
55-108
Fiat Bravo,
Fiat Brava
Dieselmotor:
55;74
185
Ottomotor:
59-108
Fiat Marea
Fahrzeug
ABE-Nr.
bzw.
EG-BE
G 730
188
Auflagen
bzw.
Hinweise
Bereifung,
ggf. Auflagen
bzw. Hinweise
205/50 R16-86
215/45 R16-85
G 983
205/45 R16-83
e3*96/27*
0019*..
215/40 R16-82
R7e)
e3*95/54*
0003*..
215/40 R16-86rf
K1)K2)
A3)bisA9)
A12)K1)K2)
K8)R33)V18)
225/40 ZR16
R46)
225/45 R16-89
225/40 R16-85
K1)K4)
A3)bisA9)
A12)
H5)H6)
K1)K2)K25)
K36)V18)
A3)bisA9)
A12)
H5)H6)
V2a)V18)
215/40 R16-86rf
K1)K2)
e3*98/14*
0048*..
195/45 R16-80
R7g)
205/45 R16-83
R4)
Dieselmotor:
44-59
TÜV Kraftfahrt GmbH
Unternehmendgruppe
TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg
Schlüssel-Nr. 4001/4136
4114
e3*93/81*
0001*..
e3*95/54*
0008*..
e3*92/53*
0002*..
Fiat Marea
Dieselmotor: Weekend
55-91
(Kombi)
Ottomotor:
113
Dieselmotor:
96
Ottomotor:
Fiat Punto
44-96
Anhang W-7
Institut für Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
A3)bisA9)
A12)
D20)
K4)K66)
V18)
TL_RAREA.DOT-2.0-16.09.96
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TÜV Kraftfahrt GmbH
Teilegutachten Nr. 92TG0067-002
Prüfgegenstand
Typ
Antragsteller
: Rad-/Reifenkombinationen
: Radtyp 07756 4C und 09756 4C
: Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich
Fahrzeughersteller
Typ
178
Motorleistung
in kW
Ottomotor:
54; 74
: Fiat (I)
Alfa Lancia
Verkaufsbezeichnung
Fiat Palio
Weekend
(Kombi)
Fahrzeug
ABE-Nr.
bzw.
EG-BE
e3*96/27*
0033*..
Anhang W-7
Schlüssel-Nr. 4001/4136
4114
215/40 R16-82
A3)bisA9)
A12)
H5)H6)K4)L3)
V18)
205/45 R16-83
K1)K4)K39)
A3)bisA9)
A12)
V17)V18)
Dieselmotor:
51
Lancia 835
Ottomotor:
57-124
Lancia Dedra
Dieselmotor:
835 (Lancia) 66
Lancia 836
Ottomotor:
55-102
e3*96/27*
0020*..
Lancia Delta
836 (Lancia)
Ottomotor:
66-148
Dieselmotor:
74-85
TÜV Kraftfahrt GmbH
Unternehmendgruppe
TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg
G 489
e3*96/27*
0021*..
Dieselmotor:
66
Lancia 834
F 303
F 303/1
F 303/2
Auflagen
bzw.
Hinweise
Bereifung,
ggf. Auflagen
bzw. Hinweise
215/40 R16-82
K1)K4)K39)R4)
205/45 R16-83
H5)H6)K3)K4)
K39)
A3)bisA9)
A12)
215/40 R16-82
H5)H6)K3)K4)
K35)K39)R4)
Lancia Thema
D 547
D 547/1
D 547/2
D 547/3
D 547/4
D 547/5
D 547/6
Institut für Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
205/50 R16-86
F3)F20)K4)K39)
R7b)
A3)bisA9)
A12)
V2a)
225/45 R16-89
F3)F20)K4)K39)
R4)
TL_RAREA.DOT-2.0-16.09.96
92SN0690.doc (06.10.1999)
Seite 5
TÜV Kraftfahrt GmbH
Teilegutachten Nr. 92TG0067-002
Prüfgegenstand
Typ
Antragsteller
: Rad-/Reifenkombinationen
: Radtyp 07756 4C und 09756 4C
: Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich
Anhang W-7
4.2. Auflagen
A3) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind (mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil) den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, sofern im Verwendungsbereich nicht besonders festgelegt.
A4) Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der hier eventuell
aufgeführten erforderlichen Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen.
Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert
zu beurteilen.
A5) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventilen oder Metallschraubventilen
(Befestigung durch Überwurfmutter von außen) zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, ETRTO oder TRA entsprechen und dürfen nicht über die Radkontur
hinausragen. Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von
mehr als 210 km/h (einschließlich Toleranz) sind nur Metallschraubventile zulässig.
A6) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden
Radbefestigungsteile verwendet werden.
A7) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A8) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb soll der Ersatzreifen den gleichen Abrollumfang wie die übrigen am
Fahrzeug montierten Reifen haben. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A9) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß die Verwendung von Schneeketten nicht
zulässig ist.
A12) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen wegen der Felgenhornform auf der
Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Felgenhorns angebracht werden.
Auf ausreichenden Abstand (mind. 3 mm) zu Bremsen- und Fahrwerksteilen ist dabei
zu achten.
D20) Nur zulässig mit 5 mm Distanzring an der Hinterachse (z.B.: Hersteller H&R, Typ
1014580).
F3) Das Sonderrad ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
TÜV Kraftfahrt GmbH
Unternehmendgruppe
TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg
Institut für Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TL_RAREA.DOT-2.0-16.09.96
92SN0690.doc (06.10.1999)
Seite 6
TÜV Kraftfahrt GmbH
Teilegutachten Nr. 92TG0067-002
Prüfgegenstand
Typ
Antragsteller
: Rad-/Reifenkombinationen
: Radtyp 07756 4C und 09756 4C
: Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich
Anhang W-7
F20) Es sind nur solche Reifenfabrikate zulässig, bei denen ein Mindestabstand von 5 mm
zwischen Reifen und Fahrwerks-, Lenkungs- bzw. Karosserieteilen vorhanden ist.
Die Eignung des begutachteten Reifenfabrikats ist auf der Anbaubestätigung mit dem
Hinweis zu bescheinigen, daß ausschließlich dieses Fabrikat verwendet werden darf.
H1) Durch Anbau geeigneter Teile (z.B. Spoilerecken oder Radabdeckungsverbreiterungen) ist eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1
herzustellen, sofern diese nicht bereits serienmäßig vorhanden ist.
H5) Die ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist bei der
Begutachtung des Anbaus zu überprüfen. Ggf. ist eine ausreichende Abdeckung
durch Anbau geeigneter Teile herzustellen.
Die Eignung des begutachteten Reifenfabrikats ist auf der Anbaubestätigung mit dem
Hinweis zu bescheinigen, daß ausschließlich dieses Fabrikat verwendet werden darf.
H6) Die ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist bei der
Begutachtung des Anbaus zu überprüfen. Ggf. ist eine ausreichende Abdeckung
durch Anbau geeigneter Teile herzustellen.
Die Eignung des begutachteten Reifenfabrikats ist auf der Anbaubestätigung mit dem
Hinweis zu bescheinigen, daß ausschließlich dieses Fabrikat verwendet werden darf.
K1) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind ggf.
die Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten
anzupassen.
K2) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind ggf.
die Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten
anzupassen.
K3) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind die
Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten
anzupassen.
K4) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die
Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten
anzupassen.
K6a) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind ggf.
die Radhäuser im Bereich der Radaußenseite aufzuweiten bzw. auszustellen.
TÜV Kraftfahrt GmbH
Unternehmendgruppe
TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg
Institut für Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TL_RAREA.DOT-2.0-16.09.96
92SN0690.doc (06.10.1999)
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TÜV Kraftfahrt GmbH
Teilegutachten Nr. 92TG0067-002
Prüfgegenstand
Typ
Antragsteller
: Rad-/Reifenkombinationen
: Radtyp 07756 4C und 09756 4C
: Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich
Anhang W-7
K8) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind ggf.
die Radhäuser nachzuarbeiten.
K25) Gegebenenfalls sind bei dieser Bereifung die Radhäuser an Achse 1 und 2 zur
Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit nach außen aufzuweiten.
K35) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind ggf.
die Radhäuser nachzuarbeiten.
K36) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind
gegebenenfalls die Radhäuser im Bereich der Radinnenseite nachzuarbeiten.
K39) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die
Radhäuser oben über dem Rad aufzuweiten.
K56) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die
Radhäuser ggf. innen nachzuarbeiten.
K66) Für ausreichende Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind ggf. die Kunststoffstoßfänger im Bereich des Übergangs zum Kotflügel nachzuarbeiten.
L3) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination ist
gegebenenfalls der Lenkeinschlag zu begrenzen.
R4) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit sind schmal bauende Reifen zu
verwenden. Die maximal zulässige Flankenbreite beträgt: 219 mm
Die Eignung des begutachteten Reifenfabrikats ist auf der Anbau-/Abnahmebestätigung mit dem Hinweis zu bescheinigen, daß ausschließlich dieses Fabrikat
verwendet werden darf.
R7a) Der Reifen ist nur zulässig an Fahrzeugen mit einer Achslast von max. 1030 kg.
R7b) Der Reifen ist nur zulässig an Fahrzeugen mit einer Achslast von max. 1060 kg.
R7e) Der Reifen ist nur zulässig an Fahrzeugen mit einer Achslast von max. 950 kg.
R7f) Der Reifen ist nur zulässig an Fahrzeugen mit einer Achslast von max. 974 kg.
R7g) Der Reifen ist nur zulässig an Fahrzeugen mit einer Achslast von max. 900 kg.
TÜV Kraftfahrt GmbH
Unternehmendgruppe
TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg
Institut für Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TL_RAREA.DOT-2.0-16.09.96
92SN0690.doc (06.10.1999)
Seite 8
TÜV Kraftfahrt GmbH
Teilegutachten Nr. 92TG0067-002
Prüfgegenstand
Typ
Antragsteller
: Rad-/Reifenkombinationen
: Radtyp 07756 4C und 09756 4C
: Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich
Anhang W-7
R10) Bei den u.a. Ausführungen müssen aus Tragfähigkeitsgründen Reifen mit einem
bestimmten Mindestwert für Last- und Geschwindigkeitsindex verwendet werden.
Diese Indizes sind hier aufgeführt:
Typ
kW
Lastindex LI/Geschwindigkeitsindex GSY
Alfa Romeo 930
110/114
82W oder ZR (s. 4.3. Hinweise)
R33) Folgende Kombination ist zulässig :
Reifengröße
Abrollumfang
Achse 1
205/50 R16
1865 mm
Achse 2
225/45 R16
1855 mm
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es dürfen nur
gleiche Reifen (Hersteller, Bauart, Profiltyp und Geschwindigkeitssymbol) am
Fahrzeug montiert werden. Bei Fahrzeugausführungen mit ABS- bzw. ASR-System
sind nur folgende Reifenfabrikate/-typen zulässig:
Bridgestone RE 71, S-01; Continental CZ 91; Dunlop SP Sport 8000/9000, D40;
Goodyear Eagle ZR; Michelin MXX3, XGTV; Toyo 600 F1 und Yokohama AV150i, AV1-45i
Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, ist bei der Begutachtung des vorschriftsmäßigen Zustands des Fahrzeugs eine Bestätigung des Reifenherstellers über
die Eignung vorzulegen und in die im Abdruck der Anbaubestätigung als auch
verwendbar einzutragen.
R33b)Folgende Kombination ist zulässig :
Reifengröße
Abrollumfang
Achse 1
205/45 R16
1800 mm
Achse 2
225/40 R16
1785 mm
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es dürfen nur
gleiche Reifen (Hersteller, Bauart, Profiltyp und Geschwindigkeitssymbol) am
Fahrzeug montiert werden. Bei Fahrzeugausführungen mit ABS- bzw. ASR-System
ist nur folgendes Reifenfabrikat/-typ zulässig:
Dunlop SP Sport 8000/9000.
Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, ist bei der Begutachtung des vorschriftsmäßigen Zustands des Fahrzeugs eine Bestätigung des Reifenherstellers über
die Eignung vorzulegen und in die im Abdruck der Anbaubestätigung als auch
verwendbar einzutragen.
TÜV Kraftfahrt GmbH
Unternehmendgruppe
TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg
Institut für Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TL_RAREA.DOT-2.0-16.09.96
92SN0690.doc (06.10.1999)
Seite 9
TÜV Kraftfahrt GmbH
Teilegutachten Nr. 92TG0067-002
Prüfgegenstand
Typ
Antragsteller
: Rad-/Reifenkombinationen
: Radtyp 07756 4C und 09756 4C
: Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich
Anhang W-7
R46) Es sind nur folgende Reifenfabrikate/-typen zulässig (bis 1060 kg max. Achslast):
Dunlop SP 8000/9000
Mindestluftdrücke VA/HA: 3,2 bar / 2,9 bar
Der Luftdruckaufkleber und die Betriebsanleitung sind entsprechend zu ergänzen.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit bei der Begutachtung des
vorschriftsmäßigen Zustandes des Fahrzeugs vorzulegen und diese in der
Anbaubestätigung zu bescheinigen.
V2a) Das Rad ist nur an Fahrzeugausführungen mit 4-Loch-Befestigung zulässig.
V16) Die an Achse 1 und 2 serienmäßig verbauten Distanzscheiben verbleiben am
Fahrzeug. Die Montagestifte an der Radanschlußfläche sind um 10 mm zu kürzen.
V17) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) sind
zu entfernen.
V18) Die an der Radanschlußfläche vorhandenen Zentrierstifte sind zu entfernen.
Der Anhang W-7 mit den Seiten 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Teilegutachten
Nr. 92TG0067-002 über die Sonderräder 07756 4C und 09756 4C des Herstellers Zender GmbH,
Florinstr. 8-16, 56218 Mülheim-Kärlich.
04.10.1999
ha/pc
TÜV Kraftfahrt GmbH
Unternehmendgruppe
TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg
Institut für Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TL_RAREA.DOT-2.0-16.09.96
92SN0690.doc (06.10.1999)
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