TÜV Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 92TG0067 - Alfa
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TÜV Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 92TG0067 - Alfa
TÜV Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 92TG0067-002 Prüfgegenstand Typ Antragsteller : Rad-/Reifenkombinationen : Radtyp 07756 4C und 09756 4C : Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich Anhang W-7 4. Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise Technische Daten, Zusammenfassung und Ergänzung: Raddaten: Radtyp/Ausführung : 07756 4C 09756 4C Radgröße nach Norm : 7½Jx16 H2 7½Jx16 H2 Einpreßtiefe in mm : 35 (positiv) 35 (positiv) zulässige Radlast in kg : 580 580 zulässiger Abrollumfang in mm : 1885 1885 Lochkreisdurchmesser in mm : 98 98 Lochzahl :4 4 Mittenlochdurchmesser in mm : 58,1 Zentrierart : Mittenzentrierung Verwendungsbereich Die Sonderräder können an folgenden Personenkraftwagen verwendet werden: Fahrzeughersteller/Schl.-Ziff. : Fiat (I) Fiat (I) Alfa Lancia (I) Radbefestigungsteile : vom Radhersteller mitzuliefernde Kegelbundschrauben, Kegelwinkel 60°; Gewinde M12x1,25; Schaftlänge 32 mm (mit serienmäßiger 4,5 mm Stahldistanzscheibe), bzw. 30 mm (ohne serienmäßige 4,5 mm Stahldistanzscheibe) Anzugsmoment in Nm : 86 (Angaben des Fzg. Herstellers sind zu beachten) Spurverbreiterung in mm : bis zu 20 TÜV Kraftfahrt GmbH Unternehmendgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Institut für Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) / 4001 / 4136 / 4114 TL_RAREA.DOT-2.0-16.09.96 92SN0690.doc (06.10.1999) Seite 1 TÜV Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 92TG0067-002 Prüfgegenstand Typ Antragsteller : Rad-/Reifenkombinationen : Radtyp 07756 4C und 09756 4C : Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich Anhang W-7 4.1. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller Typ 167 Alfa Romeo 167 Motorleistung in kW Ottomotor: 77-140 : Fiat (I) Verkaufsbezeichnung Alfa 155 Dieselmotor: 66; 92 Schlüssel-Nr. 4001/4136 Fahrzeug ABE-Nr. bzw. EG-BE F 737 F 737/1 e3*96/27* 0011*.. 167 (Alfa Romeo) Auflagen bzw. Hinweise Bereifung, ggf. Auflagen bzw. Hinweise 205/45 R16-83 H5)K1)K2) R7f) A3)bisA9) A12) V2a)V17)V18) 205/45 ZR16-87W H5)K1)K2) 225/40 R16-85 H1)K3)K4)K35) R4)R7a) 225/40 ZR 16 H1)K3)K4)K35) R4)R46) Alfa Romeo 930 Alfa Romeo 930 930 (Alfa Romeo) Ottomotor: 66-110 Alfa 145, Alfa 146 G 731 205/45 R16-83 H5)K2) Dieselmotor: 66 215/40 R16-82 H5)H6)K4) Ottomotor: 76- 114 205/45 R16-83 H5)K2) Alfa 145 G 731 1.4/1.6/1.8/2.0 Twin spark e3*96/27* Dieselmotor: TD/JTD 0029*.. 66-77 Alfa 146 1.4/1.6/1.8/2.0 Twin spark, TD/JTD TÜV Kraftfahrt GmbH Unternehmendgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Institut für Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) 215/40 R16-82 H5)H6)K4) A3)bisA9) A12) R10) V17)V18) A3)bisA9) A12) R10) V17)V18) TL_RAREA.DOT-2.0-16.09.96 92SN0690.doc (06.10.1999) Seite 2 TÜV Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 92TG0067-002 Prüfgegenstand Typ Antragsteller : Rad-/Reifenkombinationen : Radtyp 07756 4C und 09756 4C : Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich Fahrzeughersteller Typ 159 Motorleistung in kW Ottomotor: 51-83 : Fiat (I) Verkaufsbezeichnung Fiat Tempra Schlüssel-Nr. 4001/4136 Fahrzeug ABE-Nr. bzw. EG-BE F 449 F 449/1 Dieselmotor: 59-66 160 Ottomotor: 41-107 Anhang W-7 Auflagen bzw. Hinweise Bereifung, ggf. Auflagen bzw. Hinweise 205/45 R16-83 F3)K3)K4)K6a) A3)bisA9) A12) V17)V18) 215/40 R16-82 F3)K3)K4)K6a) R4) Fiat Tipo Dieselmotor: 42-66 E 814 E 814/1 E 814/2 E 814/3 205/45 R16-83 K3)K4)K6a) A3)bisA9) A12) V17)V18) 215/40 R16-82 K3)K4)K6a)R4) 225/40 R16-85 K3)K4)K6a)R4) 154 Ottomotor: 61-117 Fiat Croma Dieselmotor: 55-85 D 972 D 972/1 D 972/2 D 972/3 205/50 R16-86 F3)K1)K4)K35) R7b) A3)bisA9) A12) 215/45 R16-86 F3)K1)K4)K39) R4)R7b) 225/45 R16-89 F3)K1)K4)K39) R4) 183 Ottomotor: 96 TÜV Kraftfahrt GmbH Unternehmendgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Fiat Barchetta G 954 205/45 R16-83 e3*95/54* 0005*.. 215/40 R16-82 Institut für Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) A3)bisA9) A12)F20) K1)K2)K56) R33b)V16) TL_RAREA.DOT-2.0-16.09.96 92SN0690.doc (06.10.1999) Seite 3 TÜV Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 92TG0067-002 Prüfgegenstand Typ Antragsteller : Rad-/Reifenkombinationen : Radtyp 07756 4C und 09756 4C : Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich Fahrzeughersteller Typ 175 Motorleistung in kW Ottomotor: 96-142 : Fiat (I) Alfa Lancia Verkaufsbezeichnung Fiat Coupé FA 182 Ottomotor: 55-108 Fiat Bravo, Fiat Brava Dieselmotor: 55;74 185 Ottomotor: 59-108 Fiat Marea Fahrzeug ABE-Nr. bzw. EG-BE G 730 188 Auflagen bzw. Hinweise Bereifung, ggf. Auflagen bzw. Hinweise 205/50 R16-86 215/45 R16-85 G 983 205/45 R16-83 e3*96/27* 0019*.. 215/40 R16-82 R7e) e3*95/54* 0003*.. 215/40 R16-86rf K1)K2) A3)bisA9) A12)K1)K2) K8)R33)V18) 225/40 ZR16 R46) 225/45 R16-89 225/40 R16-85 K1)K4) A3)bisA9) A12) H5)H6) K1)K2)K25) K36)V18) A3)bisA9) A12) H5)H6) V2a)V18) 215/40 R16-86rf K1)K2) e3*98/14* 0048*.. 195/45 R16-80 R7g) 205/45 R16-83 R4) Dieselmotor: 44-59 TÜV Kraftfahrt GmbH Unternehmendgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Schlüssel-Nr. 4001/4136 4114 e3*93/81* 0001*.. e3*95/54* 0008*.. e3*92/53* 0002*.. Fiat Marea Dieselmotor: Weekend 55-91 (Kombi) Ottomotor: 113 Dieselmotor: 96 Ottomotor: Fiat Punto 44-96 Anhang W-7 Institut für Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) A3)bisA9) A12) D20) K4)K66) V18) TL_RAREA.DOT-2.0-16.09.96 92SN0690.doc (06.10.1999) Seite 4 TÜV Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 92TG0067-002 Prüfgegenstand Typ Antragsteller : Rad-/Reifenkombinationen : Radtyp 07756 4C und 09756 4C : Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich Fahrzeughersteller Typ 178 Motorleistung in kW Ottomotor: 54; 74 : Fiat (I) Alfa Lancia Verkaufsbezeichnung Fiat Palio Weekend (Kombi) Fahrzeug ABE-Nr. bzw. EG-BE e3*96/27* 0033*.. Anhang W-7 Schlüssel-Nr. 4001/4136 4114 215/40 R16-82 A3)bisA9) A12) H5)H6)K4)L3) V18) 205/45 R16-83 K1)K4)K39) A3)bisA9) A12) V17)V18) Dieselmotor: 51 Lancia 835 Ottomotor: 57-124 Lancia Dedra Dieselmotor: 835 (Lancia) 66 Lancia 836 Ottomotor: 55-102 e3*96/27* 0020*.. Lancia Delta 836 (Lancia) Ottomotor: 66-148 Dieselmotor: 74-85 TÜV Kraftfahrt GmbH Unternehmendgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg G 489 e3*96/27* 0021*.. Dieselmotor: 66 Lancia 834 F 303 F 303/1 F 303/2 Auflagen bzw. Hinweise Bereifung, ggf. Auflagen bzw. Hinweise 215/40 R16-82 K1)K4)K39)R4) 205/45 R16-83 H5)H6)K3)K4) K39) A3)bisA9) A12) 215/40 R16-82 H5)H6)K3)K4) K35)K39)R4) Lancia Thema D 547 D 547/1 D 547/2 D 547/3 D 547/4 D 547/5 D 547/6 Institut für Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) 205/50 R16-86 F3)F20)K4)K39) R7b) A3)bisA9) A12) V2a) 225/45 R16-89 F3)F20)K4)K39) R4) TL_RAREA.DOT-2.0-16.09.96 92SN0690.doc (06.10.1999) Seite 5 TÜV Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 92TG0067-002 Prüfgegenstand Typ Antragsteller : Rad-/Reifenkombinationen : Radtyp 07756 4C und 09756 4C : Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich Anhang W-7 4.2. Auflagen A3) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind (mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil) den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, sofern im Verwendungsbereich nicht besonders festgelegt. A4) Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der hier eventuell aufgeführten erforderlichen Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A5) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventilen oder Metallschraubventilen (Befestigung durch Überwurfmutter von außen) zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, ETRTO oder TRA entsprechen und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (einschließlich Toleranz) sind nur Metallschraubventile zulässig. A6) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden. A7) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A8) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb soll der Ersatzreifen den gleichen Abrollumfang wie die übrigen am Fahrzeug montierten Reifen haben. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A9) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß die Verwendung von Schneeketten nicht zulässig ist. A12) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen wegen der Felgenhornform auf der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Felgenhorns angebracht werden. Auf ausreichenden Abstand (mind. 3 mm) zu Bremsen- und Fahrwerksteilen ist dabei zu achten. D20) Nur zulässig mit 5 mm Distanzring an der Hinterachse (z.B.: Hersteller H&R, Typ 1014580). F3) Das Sonderrad ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb. TÜV Kraftfahrt GmbH Unternehmendgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Institut für Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) TL_RAREA.DOT-2.0-16.09.96 92SN0690.doc (06.10.1999) Seite 6 TÜV Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 92TG0067-002 Prüfgegenstand Typ Antragsteller : Rad-/Reifenkombinationen : Radtyp 07756 4C und 09756 4C : Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich Anhang W-7 F20) Es sind nur solche Reifenfabrikate zulässig, bei denen ein Mindestabstand von 5 mm zwischen Reifen und Fahrwerks-, Lenkungs- bzw. Karosserieteilen vorhanden ist. Die Eignung des begutachteten Reifenfabrikats ist auf der Anbaubestätigung mit dem Hinweis zu bescheinigen, daß ausschließlich dieses Fabrikat verwendet werden darf. H1) Durch Anbau geeigneter Teile (z.B. Spoilerecken oder Radabdeckungsverbreiterungen) ist eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 herzustellen, sofern diese nicht bereits serienmäßig vorhanden ist. H5) Die ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist bei der Begutachtung des Anbaus zu überprüfen. Ggf. ist eine ausreichende Abdeckung durch Anbau geeigneter Teile herzustellen. Die Eignung des begutachteten Reifenfabrikats ist auf der Anbaubestätigung mit dem Hinweis zu bescheinigen, daß ausschließlich dieses Fabrikat verwendet werden darf. H6) Die ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist bei der Begutachtung des Anbaus zu überprüfen. Ggf. ist eine ausreichende Abdeckung durch Anbau geeigneter Teile herzustellen. Die Eignung des begutachteten Reifenfabrikats ist auf der Anbaubestätigung mit dem Hinweis zu bescheinigen, daß ausschließlich dieses Fabrikat verwendet werden darf. K1) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind ggf. die Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten anzupassen. K2) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind ggf. die Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten anzupassen. K3) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten anzupassen. K4) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten anzupassen. K6a) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind ggf. die Radhäuser im Bereich der Radaußenseite aufzuweiten bzw. auszustellen. TÜV Kraftfahrt GmbH Unternehmendgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Institut für Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) TL_RAREA.DOT-2.0-16.09.96 92SN0690.doc (06.10.1999) Seite 7 TÜV Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 92TG0067-002 Prüfgegenstand Typ Antragsteller : Rad-/Reifenkombinationen : Radtyp 07756 4C und 09756 4C : Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich Anhang W-7 K8) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind ggf. die Radhäuser nachzuarbeiten. K25) Gegebenenfalls sind bei dieser Bereifung die Radhäuser an Achse 1 und 2 zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit nach außen aufzuweiten. K35) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind ggf. die Radhäuser nachzuarbeiten. K36) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind gegebenenfalls die Radhäuser im Bereich der Radinnenseite nachzuarbeiten. K39) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die Radhäuser oben über dem Rad aufzuweiten. K56) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die Radhäuser ggf. innen nachzuarbeiten. K66) Für ausreichende Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind ggf. die Kunststoffstoßfänger im Bereich des Übergangs zum Kotflügel nachzuarbeiten. L3) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination ist gegebenenfalls der Lenkeinschlag zu begrenzen. R4) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit sind schmal bauende Reifen zu verwenden. Die maximal zulässige Flankenbreite beträgt: 219 mm Die Eignung des begutachteten Reifenfabrikats ist auf der Anbau-/Abnahmebestätigung mit dem Hinweis zu bescheinigen, daß ausschließlich dieses Fabrikat verwendet werden darf. R7a) Der Reifen ist nur zulässig an Fahrzeugen mit einer Achslast von max. 1030 kg. R7b) Der Reifen ist nur zulässig an Fahrzeugen mit einer Achslast von max. 1060 kg. R7e) Der Reifen ist nur zulässig an Fahrzeugen mit einer Achslast von max. 950 kg. R7f) Der Reifen ist nur zulässig an Fahrzeugen mit einer Achslast von max. 974 kg. R7g) Der Reifen ist nur zulässig an Fahrzeugen mit einer Achslast von max. 900 kg. TÜV Kraftfahrt GmbH Unternehmendgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Institut für Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) TL_RAREA.DOT-2.0-16.09.96 92SN0690.doc (06.10.1999) Seite 8 TÜV Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 92TG0067-002 Prüfgegenstand Typ Antragsteller : Rad-/Reifenkombinationen : Radtyp 07756 4C und 09756 4C : Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich Anhang W-7 R10) Bei den u.a. Ausführungen müssen aus Tragfähigkeitsgründen Reifen mit einem bestimmten Mindestwert für Last- und Geschwindigkeitsindex verwendet werden. Diese Indizes sind hier aufgeführt: Typ kW Lastindex LI/Geschwindigkeitsindex GSY Alfa Romeo 930 110/114 82W oder ZR (s. 4.3. Hinweise) R33) Folgende Kombination ist zulässig : Reifengröße Abrollumfang Achse 1 205/50 R16 1865 mm Achse 2 225/45 R16 1855 mm Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es dürfen nur gleiche Reifen (Hersteller, Bauart, Profiltyp und Geschwindigkeitssymbol) am Fahrzeug montiert werden. Bei Fahrzeugausführungen mit ABS- bzw. ASR-System sind nur folgende Reifenfabrikate/-typen zulässig: Bridgestone RE 71, S-01; Continental CZ 91; Dunlop SP Sport 8000/9000, D40; Goodyear Eagle ZR; Michelin MXX3, XGTV; Toyo 600 F1 und Yokohama AV150i, AV1-45i Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, ist bei der Begutachtung des vorschriftsmäßigen Zustands des Fahrzeugs eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Eignung vorzulegen und in die im Abdruck der Anbaubestätigung als auch verwendbar einzutragen. R33b)Folgende Kombination ist zulässig : Reifengröße Abrollumfang Achse 1 205/45 R16 1800 mm Achse 2 225/40 R16 1785 mm Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es dürfen nur gleiche Reifen (Hersteller, Bauart, Profiltyp und Geschwindigkeitssymbol) am Fahrzeug montiert werden. Bei Fahrzeugausführungen mit ABS- bzw. ASR-System ist nur folgendes Reifenfabrikat/-typ zulässig: Dunlop SP Sport 8000/9000. Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, ist bei der Begutachtung des vorschriftsmäßigen Zustands des Fahrzeugs eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Eignung vorzulegen und in die im Abdruck der Anbaubestätigung als auch verwendbar einzutragen. TÜV Kraftfahrt GmbH Unternehmendgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Institut für Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) TL_RAREA.DOT-2.0-16.09.96 92SN0690.doc (06.10.1999) Seite 9 TÜV Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 92TG0067-002 Prüfgegenstand Typ Antragsteller : Rad-/Reifenkombinationen : Radtyp 07756 4C und 09756 4C : Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich Anhang W-7 R46) Es sind nur folgende Reifenfabrikate/-typen zulässig (bis 1060 kg max. Achslast): Dunlop SP 8000/9000 Mindestluftdrücke VA/HA: 3,2 bar / 2,9 bar Der Luftdruckaufkleber und die Betriebsanleitung sind entsprechend zu ergänzen. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit bei der Begutachtung des vorschriftsmäßigen Zustandes des Fahrzeugs vorzulegen und diese in der Anbaubestätigung zu bescheinigen. V2a) Das Rad ist nur an Fahrzeugausführungen mit 4-Loch-Befestigung zulässig. V16) Die an Achse 1 und 2 serienmäßig verbauten Distanzscheiben verbleiben am Fahrzeug. Die Montagestifte an der Radanschlußfläche sind um 10 mm zu kürzen. V17) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) sind zu entfernen. V18) Die an der Radanschlußfläche vorhandenen Zentrierstifte sind zu entfernen. Der Anhang W-7 mit den Seiten 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Teilegutachten Nr. 92TG0067-002 über die Sonderräder 07756 4C und 09756 4C des Herstellers Zender GmbH, Florinstr. 8-16, 56218 Mülheim-Kärlich. 04.10.1999 ha/pc TÜV Kraftfahrt GmbH Unternehmendgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Institut für Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) TL_RAREA.DOT-2.0-16.09.96 92SN0690.doc (06.10.1999) Seite 10