Merkblatt: - Deutsche Botschaft Podgorica
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Merkblatt: - Deutsche Botschaft Podgorica
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Podgorica Podgorica, im März 2008 Merkblatt: Einfuhr von Gütern nach Montenegro, insbesondere auch Hilfsgüter für humanitäre Zwecke 1. Allgemeines Beachtung von Fahrverboten Während der Sommerwochenenden und an Feiertagen gilt wegen des großen Verkehrsaufkommens auf einigen Fernstraßen in Montenegro ein Fahrverbot für LkW. Beginn und Ende werden jährlich nach Bedarf neu festgesetzt. Es wird daher empfohlen, sich vor Reiseantritt über einen örtlichen Spediteur oder direkt beim Verkehrsministerium zu informieren. Ausnahmen vom Fahrverbot sind prinzipiell möglich, jedoch mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden. Auch hierzu ist das Verkehrsministerium zu kontaktieren. Dies sollte der Empfänger übernehmen und die notwendigen Dokumente vorab einholen. Für Hilfsgüterlieferungen nach Montenegro existiert bislang lediglich ein Entwurf eines bilateralen Abkommens. Bis zur Unterzeichnung gilt das bisherige Abkommen mit Serbien und Montenegro weiter. Da Montenegro zu diesem Abkommen keine eigenen Merkblätter erstellt hat, wird insoweit auf die Informationen der Botschaft Belgrad zur Republik Serbien verwiesen. In jedem Fall muss vor einer Hilfsgüterlieferung entweder eine Transportgenehmigung oder eine Bestätigung über die Befreiung von der Transportgenehmigung eingeholt werden. Für das Transportfahrzeug werden die internationale Zulassung für den Straßenverkehr sowie die grüne Versicherungskarte mit dem Eintrag „Serbien und Montenegro“ verlangt. Es ist zu erwarten, dass in Zukunft neue grüne Versicherungskarten mit Montenegro und Serbien als getrennten Einträgen eingeführt werden. Der Fahrer und begleitende Personen benötigen einen noch 6 Monate gültigen Reisepass. Die für den Transport verantwortliche Person muß am Grenzübergang nachweisen, dass der Transport der Güter humanitären Adresse: Birèaninova 19 A YU-11000 Belgrad Post: Postfach 304 YU-11001 Belgrad Telefon: (00381 11)361 5323 (00381 11)361 5290 (00381 11)361 5282 Telefax: (00381 11)361 2607 email: [email protected] Telegramm: diplogerma belgrad -2- Zwecken dient. Dazu sollte eine Schenkungsurkunde mitgeführt werden, aus der Spender, Empfänger und Art der Schenkung hervorgehen sowie ob der Empfänger die Schenkung annimmt. Es gelten folgende Grundregeln: Spender und Empfänger dürfen keine Privatpersonen sein. Elektrische Geräte unterliegen speziellen Beschränkungen (s. unten), einige Gebrauchtgüter ebenso. Aus diesem Grund wird dringend empfohlen, eine genaue Auflistung frühzeitig an den Spediteur zu übersenden und durch diesen überprüfen zu lassen. -3- Grenzübergänge zur Abfertigung von Hilfsgüterlieferungen Humanitäre Lieferungen müssen über folgende Grenzübergänge erfolgen: Debeli Brijeg, Ilino Brdo, Kula, Dobrakovo, Dracenovac. Diese Grenzübergänge sind von 0-24 Uhr besetzt. Tierärztliche, phytopathologische und sanitäre Inspektoren stehen nur von 7-14 Uhr zur Verfügung. Es ist notwendig, Hilfsgüterlieferungen an den Grenzübergängen im voraus anzumelden. Im Rahmen dieser Voranmeldung kann z.B. geklärt werden, welcher örtliche Spediteur die notwendige Garantieerklärung zum Grenzübertritt abgeben kann und wann dieser an der Grenze zur Verfügung steht. 2. Einfuhr Humanitäre Hilfe, die behördlich registrierte montenegrinische humanitäre oder andere Organisationen und Einrichtungen von ausländischen Spendern in Form von Sach- oder Geldleistungen erhalten, sind von Zollgebühren und Mehrwertsteuer befreit, soweit sie nicht nur Empfänger, sondern zugleich EndNutznießer der humanitären Hilfe sind und über eine Genehmigung des jeweils zuständigen Ministeriums zur Leistung von humanitärer Hilfe verfügen. Die größten in Montenegro vertretenen Hilfsorganisationen sind UNHCR und HELP – Hilfe zur Selbsthilfe e.V. Aufgaben des Empfängers in Montenegro Es ist Sache des Empfängers, für die deutsche Spenderorganisation die komplette Dokumentation vorzubereiten, denn rechtlich gesehen ist er ist derjenige, der die Güter nach Montenegro einführt. Somit sollte der Empfänger in die Pflicht genommen werden, um mit den zuständigen montenegrinischen Ministerien, einem örtlichen Spediteur und dem Zollamt am Ort des Hilfeempfängers Kontakt aufzunehmen. Der Empfänger muß sich z. B. wegen der Ausstellung der Bescheinigung über die Befreiung von Zollgebühren und Mehrwertsteuer für humanitäre Lieferungen an das montenegrinische Finanzministerium (www.ministarstvo-finansija.cg.yu) wenden. Dort erfährt er, welches Ministerium für die konkret beabsichtigte Einfuhr zuständig ist. Dies richtet sich nach der Art der Hilfsgüter. Bei auftauchenden Einzelproblemen wird empfohlen, einen erfahrenen örtlichen Spediteur zu konsultieren. -4- Hilfsgüter Als Hilfsgüter gelten nicht die Lieferung von Alkohol, alkoholischen Getränken, Tabakerzeugnissen sowie Erdöl und Erdölderivaten. Bei neuwertigen technischen Geräten ist für die Einfuhr ein kostenpflichtiges Attest der Maschinenbaufakultät einzuholen. Bei gebrauchten technischen Geräten benötigt man zusätzlich eine Genehmigung des Umweltministeriums. Es ist deshalb empfehlenswert, alle Kosten vorab durch einen Spediteur abklären zu lassen. Garantie des Spediteurs und Zollformalitäten Der Spender/Absender muss beachten, dass humanitäre Hilfsgüter zwar von Zollabgaben befreit sind, die Erledigung des Zollverfahrens gleichwohl verpflichtend ist. Dies bedeutet, man muß zunächst zur Vorbereitung von Spediteurunterlagen und zur Erteilung einer Ausfuhrgarantie in Deutschland einen Spediteur beauftragen und bei Grenzübertritt nach Montenegro die Hilfsgüter mit Hilfe eines lokalen Spediteurs zur Zollabfertigung anmelden. Danach werden sie am Bestimmungsort bei der örtlichen Zollstelle deklariert. Am Grenzübergang zu Montenegro muß sich der Spender zuerst an den Zollspediteur wenden, der auf Grundlage der Garantie des deutschen Spediteurs für die Hilfsgüter eine weitere Garantie ausstellt und die Hilfsgüter bei den Zollbehörden am Grenzübergang anmeldet. Die Kosten für die Dienstleistungen des Spediteurs betragen ca. 20-50 EUR. Der Zollspediteur muß vorab vom Empfänger die Zusicherung erhalten haben, dass die Lieferung am Bestimmungsort endgültig verzollt wird. Die eigentlichen Zollformalitäten werden erst beim Zollamt am Bestimmungsort erledigt: Am Grenzübergang wird eine Frist festgesetzt, innerhalb der die Güter am Bestimmungsort beim Zollamt vorzuführen sind. Die Spender dürfen demzufolge die humanitären Hilfsgüter nicht direkt ins Lagerhaus des Endempfängers transportieren. Die Umgehung der Zollformalitäten gilt als Verstoss gegen die montenegrinischen Zollvorschriften. Humanitäre Organisationen müssen besonders auf die Einhaltung der Vorschriften achten, um nicht die Zollbefreiung zu gefährden. Erforderliche Dokumente -5- Ohne die folgenden Dokumente können Lieferungen in der Regel nicht als humanitäre Transporte anerkannt werden und unterliegen den allgemeinen Zollformalitäten. Dokument/ Vorschrift Erläuterung SAD-Dokument; (Single Administrative Document), TIRCarnet International o. ATA-Carnet Das SAD – Dokument ist das sogenannte Zolleinheitspapier, d.h. ein Zollpapier, mit dem alle Zollformalitäten erledigt werden. Die Zollabfertigung der humanitären Hilfslieferungen wird wesentlich erleichtert, wenn die Transporte über TIR- oder ATA-Carnet und die internationale grüne Versicherungskarte verfügen. Zollverschluss Alle Lieferungen, auch Hilfsgüter, müssen nach Montenegro unter Zollverschluss eingeführt werden. Rechnung oder Rechnung oder Proforma-Rechnung; Erklärung, dass es sich um eine Schenkungsurkunde kostenlose, humanitäre Hilfslieferung handelt, Benennung des des Absenders Spenders, dessen Erklärung, die Spende anzunehmen. Empfänger in Montenegro Bezeichnung der registrierten Organisation, die die Güter erhalten soll. Ladeliste z.B. CMR. Angabe von Art und Menge der Güter und deren Wert. [bei der vorläufigen ATA-Carnet ist in einem solchen Falle hilfreich; wird von der örtlichen Einfuhr von zuständigen Industrie- und Handelskammer in der Bundesrepublik Hilfsgütern und Deutschland ausgestellt. ausrüstungen wegen Elementargewalt und ähnlicher -6- Katastrophen]: ATA-Carnet Einfuhr von Medikamenten Medikamente können nur mit vorheriger Genehmigung des zuständigen Ministeriums für Gesundheit und Sozialfürsorge und des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung eingeführt werden (vom Empfänger der Hilfslieferung einzuholen). Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 15-45 Tage. Ohne Genehmigung darf man den Transport nicht auf den Weg bringen. Bei der Einfuhr muß eine Liste der Medikamente mit Handelsbezeichnungen und Haltbarkeitsdatum vorgelegt werden. Die Sendung vom Sanitätsinspekteur begutachtet, der erst nach Prüfung aller Genehmigungen die Erlaubnis zur Einfuhr erteilen kann. Einfuhr von Gütern, die veterinärmedizinischer, sanitärer und phytopathologischen Kontrolle unterliegen Produkte, die unter veterinärmedizinische, sanitäre und phytopathologische Kontrolle fallen, müssen mit Herstellerzertifikaten im Original vorgeführt werden. Solche Produkte können nur nach Voranmeldung an einer vorher vereinbarten Zollstelle eingeführt werden. Entsprechende Informationen können in Zusammenarbeit mit dem Endempfänger vorab beim zuständigen Ministerium eingeholt werden. -7- 3. Transit Für die Durchfuhr von Hilfsgütern durch Montenegro gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Einfuhr, aber mit einigen zusätzlichen Anmerkungen. Zolldokumente Alle Lieferungen, auch Hilfsgüter, müssen unter Zollverschluß durch Montenegro transportiert werden. Die Zollbeamten an den Grenzübergängen können die Plombe zur Zollkontrolle brechen und danach eine neue Plombe anbringen lassen. Für die Durchfuhr sind die gleichen Zolldokumente wie für die Einfuhr nötig. In diesen Zolldokumenten muß der für die Ein- und Ausreise aus Montenegro gewählte Grenzübergang vermerkt werden. Garantie des Spediteurs und Zollverfahren Humanitäre Hilfssendungen im Transitverkehr werden an der Grenze nach Montenegro durch einen örtlichen Zollspediteur beim Zoll angemeldet und bei der Ausfuhr aus Montenegro entsprechend abgemeldet. Für die Durchfuhr der Hilfsgüter gilt das gleiche Zollverfahren wie bei der Einfuhr zum Verbleib, mit dem Unterschied, dass die Waren nicht an den Ort des Empfängers transportiert werden, sondern aus Montenegro ausgeführt werden. Dies bedeutet, man muß zunächst zur Vorbereitung von Spediteurunterlagen und zur Erteilung einer Ausfuhrgarantie in Deutschland einen Spediteur beauftragen und dann bei Grenzübertritt nach Montenegro die Hilfsgüter mit Hilfe eines lokalen Spediteurs zur Zollabfertigung anmelden. Dieser montenegrinische Spediteur muß zuvor vom Empfänger die Zusicherung erhalten haben, dass die Ware ausgeführt und die Ausfuhr-Zollformalitäten erledigt werden. Bei der Einreise wird eine der Entfernung angemessene Frist für die Durchreise festgesetzt, die 24 Stunden nicht überschreiten darf . Innerhalb dieser Frist ist der Fahrer verpflichtet, den Transit durchzuführen und die Ware am im voraus bestimmten Grenzübergang zur Ausfuhr anzumelden. Der Fahrer zeigt -8- bei der Ausreise seine Zollpapiere und erhält dann eine Bescheinigung, die umgehend dem lokalen Spediteur gefaxt werden muß, der die Waren bei Grenzübertritt nach Montenegro für den Transit angemeldet hat. Transit von Medikamenten Im Unterschied zum Import von Medikamenten nach Montenegro fordern die montenegrinischen Grenzbehörden in der Regel keine Vorlage der Liste der Medikamente mit Handelsbezeichnung und Haltbarkeitsdatum. Kontrollen durch Sanitätsinspekteure erfolgen als Stichproben. Der Botschaft bislang bekannte Speditionsunternehmen in Montenegro sind: Spedition EMS Marović d.o.o. Ul. Jovana Tomaševića 22 85000 Bar Telefon: 030 303 404 Fax: 030 303 405 Mobil: 067 59 00 94 (Dušan Marović) e-mail: [email protected] Tätigkeitsgebiet: Erledigung der Zollformalitäten während der Einfuhr, Ausfuhr, vorläufige Einfuhr, Beschaffung von Dokumenten für Sondertransporte, Transporte in Übergröße Sprachen : S: Serbisch/montenegrinisch, englisch, italienisch, albanisch, deutsch M: Serbisch/montenegrinisch, englisch, italienisch (S=Schriftlich, M=Mündlich ) Spedition Milšped Montenegro Ćemovsko polje bb. 81000 Podgorica Telefon: +382 20 658 723 -9- Fax: +382 20 58 724 Mobil: +382 68 821 002 (Radovan Sčepanović) ili +382 68 055 501 (Dražen Kapa) e-mail: [email protected] Tätigkeitsgebiet: Erledigung der Zollformalitäten während der Einfuhr, Ausfuhr, Lagerung und Warendistribution für inländische Transporte und Transporte ins Ausland Sprachen: S: Serbisch/montenegrinisch, englisch, italienisch M: Serbisch/montenegrinisch, englisch, italienisch (S=Schriftlich, M=Mündlich ) Spedition Orion Šped Ul. Mitra Bakića 16 b 81000 Podgorica Telefon: +382 20 634 970 i +382 20 634 980 Fax: +382 20 634 970 e-mail: [email protected] Tätigkeitsgebiet: Erledigung der Zollformalitäten während der Einfuhr, Ausfuhr Sprachen: S: Serbisch/montenegrinisch M: Serbisch/montenegrinisch (S=Schriftlich, M=Mündlich ) Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu montenegrinischem Recht wird keine Gewähr übernommen.