erklärt sich fast von selbst, die Steuersendung mit der Maus.
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erklärt sich fast von selbst, die Steuersendung mit der Maus.
* * Stand: Januar 2015 … erklärt sich fast von selbst, die Steuersendung mit der Maus. ELSTER. Die elektronische Steuererklärung. w w w.elster.d e Was ist ELSTER? ELSTER – die elektronische Steuererklärung – ist ein Verfahren, mit dem Sie unter anderem Ihre Steuererklärung elektronisch über das Internet an Ihr Finanzamt übermitteln können. Hierzu können Sie ElsterFormular nutzen. Diese Steuererklärungssoftware wird Ihnen durch die Steuerverwaltung kostenlos zur Verfügung gestellt. Damit können Sie unter anderem folgende Steuererklärungen und Anlagen übermitteln: Einkommensteuererklärung inklusive Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) Anlage E Ü R (Einnahmenüberschussrechnung) Gewerbesteuererklärung Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags Umsatzsteuererklärung Umsatzsteuer-Voranmeldung Lohnsteuer-Anmeldung Lohnsteuerbescheinigung Sie steht in der jeweils aktuellen Fassung unter w w w.elsterformular.d e bereit. Alternativ steht Ihnen mit dem ElsterOnline-Portal ein personalisierter, barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung zur Verfügung. Hierfür ist keine Programminstallation, sondern nur eine einmalige und kostenlose Registrierung mit Ihrer persönlichen Identifikationsnummer erforderlich. Hier stehen Ihnen zusätzlich zum Angebot von Elster Formular auch folgende Erklärungen zur Verfügung: Körperschaftsteuererklärung Feststellungserklärung Weitere Informationen erhalten Sie unter w w w.elsteronline.d e. Welche Vorteile habe ich durch ELSTER? Die Steuererklärung elektronisch abzugeben ist sicher, schnell und papierlos. 1. Sicher Ihre Daten übertragen Sie über das Internet. Zum Schutz des Steuergeheimnisses werden die Steuerdaten verschlüsselt an die Steuerverwaltung übermittelt. Die Sicherheit der ELSTER-Infrastruktur wird regelmäßig zertifiziert (Zertifikat ISO 27001). Natürlich sollten Sie auch die Sicherheit Ihres Computersystems im Auge haben. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter w w w.elster.d e in der Rubrik Projekt/Sicherheit. 2. Schneller Ersparen Sie sich den Aufwand, Papiervordrucke zu beschaffen. Ergänzen und ändern Sie bei Bedarf Ihre Eingaben einfach am Bildschirm. So sparen Sie Zeit und schonen die Umwelt. Mit der Datenübernahme aus dem Vorjahr sparen Sie sich Zeit, da Sie gleichbleibende persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift u s w. nicht wieder neu eingeben müssen. Durch den Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) können die dem Finanzamt vorliegenden Daten gleich in die Einkommensteuererklärung übernommen werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter w w w.elster.d e/Belegabruf. Ihre Eingaben werden bereits vor der Übermittlung auf Plausibilität geprüft. Hierdurch verringern sich die Nach fragen Ihres Finanzamts wegen fehlender Angaben. Ihre Daten werden so übermittelt, wie Sie diese eingegeben haben. Fehler bei der Erfassung Ihrer Daten im Finanzamt scheiden damit aus. Nur gesetzlich vorgeschriebene Belege müssen eingereicht werden. Auf weitere Belege kann grundsätzlich verzichtet werden. Informationen hierzu erhalten Sie unter w w w.elster.d e in der Rubrik Arbeitnehmer/Mehr. Durch die unverbindliche Steuerberechnung wissen Sie vorab, mit welchem steuerlichen Ergebnis Sie rechnen können. Mit der optionalen Bescheiddatenübermittlung von der Steuerverwaltung sehen Sie eventuelle Abweichungen von Ihrer Erklärung gleich auf einen Blick. Es werden zudem komfortable Zusatzfunktionen zum leichteren Ausfüllen der Steuererklärung angeboten (Interview-Modus, Plausibilitätsprüfung, Updateservice, Hilfefunktion u s w.). 3. Papierlos Um papierlos übermitteln zu können, ist eine kostenlose und einmalige Registrierung im ElsterOnline-Portal notwendig (authentifizierte Übermittlung). Sie erhalten eine Zertifikatsdatei, mit der Sie Ihre Steuererklärung ohne Unterschrift elektronisch übermitteln können. Alle Hinweise zur Registrierung finden Sie unter w w w.elsteronline.d e im Bereich Registrierung. Diese authentifizierte Übermittlung ist beispielsweise Pflicht bei der Abgabe von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen, Lohnsteuer-Anmeldungen, UmsatzsteuerVoranmeldungen, dem Antrag auf Dauerfristverlängerung und der Anmeldung der Sondervorauszahlung für Arbeitgeber b z w. Unternehmer. Die notwendigen Informationen finden Sie unter w w w.elster.d e in den Rubriken „Arbeitgeber“ und „Unternehmer“. Wenn Sie auf die Authentifizierung verzichten können b z w. wollen, können Sie die Daten auch ohne Zertifikat elektronisch übermitteln. In diesem Fall müssen Sie jedoch die jeweilige Steuererklärung ausdrucken und unterschrieben an Ihr Finanzamt per Post senden (komprimierte Steuererklärung). Hilfe zu ELSTER Allgemeine Informationen zu ELSTER finden Sie unter w w w.elster.d e. Aktuelle Informationen zu den technischen Voraussetzungen erhalten Sie für ElsterFormular unter w w w.elster.d e in der Rubrik ElsterFormular/Technisches, für das ElsterOnline-Portal unter w w w.elsteronline.d e im Bereich „Anforderungen“. Nähere Informationen zu allen Themen rund um die vorausgefüllte Steuererklärung und den Belegabruf erhalten Sie unter w w w.elster.d e/Belegabruf. Hier finden Sie auch Videoanleitungen mit Schritt-für-SchrittErklärungen. Persönlich steht Ihnen die Hotline unter der Nummer 0800 52 35 055 oder per E-Mail unter [email protected] zur Verfügung. Herausgeber: Steuerverwaltungen von Bund und Ländern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern Sophienstraße 6 80333 München Bilder: Nawid Reinermann w w w.fotolia.d e: Yuri Arcurs, Kristian Sekulic, Kurhan, nyul Gestaltung: bluehouse G m b H, Hannover Stand: Januar 2015