erklärt sich fast von selbst, die Steuersendung mit der Maus.

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erklärt sich fast von selbst, die Steuersendung mit der Maus.
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Stand: Januar 2015
… erklärt sich fast von
selbst, die Steuersendung
mit der Maus.
ELSTER. Die elektronische Steuererklärung.
 w w w.elster.d e
 Was ist ELSTER?
ELSTER – die elektronische Steuererklärung – ist ein
Verfahren, mit dem Sie unter anderem Ihre Steuererklärung elektronisch über das Internet an Ihr Finanzamt
übermitteln können.
Hierzu können Sie ElsterFormular nutzen. Diese Steuererklärungssoftware wird Ihnen durch die Steuerverwaltung kostenlos zur Verfügung gestellt. Damit können Sie
unter anderem folgende Steuererklärungen und Anlagen
übermitteln:
Einkommensteuererklärung inklusive Belegabruf
(vorausgefüllte Steuererklärung)
Anlage E Ü R (Einnahmenüberschussrechnung)
Gewerbesteuererklärung
Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags
Umsatzsteuererklärung
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Lohnsteuer-Anmeldung
Lohnsteuerbescheinigung
Sie steht in der jeweils aktuellen Fassung unter
 w w w.elsterformular.d e bereit.
Alternativ steht Ihnen mit dem ElsterOnline-Portal ein
personalisierter, barrierefreier und plattformunabhängiger
Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung zur Verfügung.
Hierfür ist keine Programminstallation, sondern nur eine
einmalige und kostenlose Registrierung mit Ihrer persönlichen Identifikationsnummer erforderlich.
Hier stehen Ihnen zusätzlich zum Angebot von Elster­
Formular auch folgende Erklärungen zur Verfügung:
Körperschaftsteuererklärung
Feststellungserklärung
Weitere Informationen erhalten Sie unter
 w w w.elsteronline.d e.
 Welche Vorteile habe ich durch ELSTER?
Die Steuererklärung elektronisch abzugeben ist sicher,
schnell und papierlos.
1. Sicher
Ihre Daten übertragen Sie über das Internet. Zum Schutz
des Steuergeheimnisses werden die Steuerdaten verschlüsselt an die Steuerverwaltung übermittelt. Die
Sicherheit der ELSTER-Infrastruktur wird regelmäßig
zertifiziert (Zertifikat ISO 27001). Natürlich sollten Sie
auch die Sicherheit Ihres Computersystems im Auge
haben.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter
 w w w.elster.d e in der Rubrik Projekt/Sicherheit.
2. Schneller
Ersparen Sie sich den Aufwand, Papiervordrucke zu
beschaffen. Ergänzen und ändern Sie bei Bedarf Ihre
Eingaben einfach am Bildschirm. So sparen Sie Zeit und
schonen die Umwelt.
Mit der Datenübernahme aus dem Vorjahr sparen Sie sich
Zeit, da Sie gleichbleibende persönliche Daten wie Name,
Geburtsdatum, Anschrift u s w. nicht wieder neu eingeben
müssen.
Durch den Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung)
können die dem Finanzamt vorliegenden Daten gleich in
die Einkommensteuererklärung übernommen werden.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter
 w w w.elster.d e/Belegabruf.
Ihre Eingaben werden bereits vor der Übermittlung auf
Plausibilität geprüft. Hierdurch verringern sich die Nach­
fragen Ihres Finanzamts wegen fehlender Angaben.
Ihre Daten werden so übermittelt, wie Sie diese eingegeben haben. Fehler bei der Erfassung Ihrer Daten im
Finanzamt scheiden damit aus.
Nur gesetzlich vorgeschriebene Belege müssen eingereicht werden. Auf weitere Belege kann grundsätzlich
verzichtet werden. Informationen hierzu erhalten Sie
unter  w w w.elster.d e in der Rubrik Arbeitnehmer/Mehr.
Durch die unverbindliche Steuerberechnung wissen Sie
vorab, mit welchem steuerlichen Ergebnis Sie rechnen
können.
Mit der optionalen Bescheiddatenübermittlung von der
Steuerverwaltung sehen Sie eventuelle Abweichungen
von Ihrer Erklärung gleich auf einen Blick.
Es werden zudem komfortable Zusatzfunktionen zum
leichteren Ausfüllen der Steuererklärung angeboten
(Interview-Modus, Plausibilitätsprüfung, Updateservice,
Hilfefunktion u s w.).
3. Papierlos
Um papierlos übermitteln zu können, ist eine kostenlose
und einmalige Registrierung im ElsterOnline-Portal
notwendig (authentifizierte Übermittlung). Sie erhalten
eine Zertifikatsdatei, mit der Sie Ihre Steuererklärung
ohne Unterschrift elektronisch übermitteln können.
Alle Hinweise zur Registrierung finden Sie unter
 w w w.elsteronline.d e im Bereich Registrierung.
Diese authentifizierte Übermittlung ist beispielsweise
Pflicht bei der Abgabe von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen, Lohnsteuer-Anmeldungen, UmsatzsteuerVoranmeldungen, dem Antrag auf Dauerfristverlängerung
und der Anmeldung der Sondervorauszahlung für Arbeitgeber b z w. Unternehmer. Die notwendigen Informationen
finden Sie unter  w w w.elster.d e in den Rubriken „Arbeitgeber“ und „Unternehmer“.
Wenn Sie auf die Authentifizierung verzichten können
b z w. wollen, können Sie die Daten auch ohne Zertifikat
elektronisch übermitteln. In diesem Fall müssen Sie
jedoch die jeweilige Steuererklärung ausdrucken und
unterschrieben an Ihr Finanzamt per Post senden (komprimierte Steuererklärung).
 Hilfe zu ELSTER
Allgemeine Informationen zu ELSTER finden Sie unter
 w w w.elster.d e.
Aktuelle Informationen zu den technischen Voraussetzungen erhalten Sie
für ElsterFormular unter  w w w.elster.d e in der Rubrik
ElsterFormular/Technisches,
für das ElsterOnline-Portal unter  w w w.elsteronline.d e
im Bereich „Anforderungen“.
Nähere Informationen zu allen Themen rund um die
vorausgefüllte Steuererklärung und den Belegabruf
erhalten Sie unter  w w w.elster.d e/Belegabruf. Hier
finden Sie auch Videoanleitungen mit Schritt-für-SchrittErklärungen.
Persönlich steht Ihnen die Hotline unter der Nummer
0800 52 35 055 oder per E-Mail unter [email protected]
zur Verfügung.
Herausgeber:
Steuerverwaltungen von Bund und Ländern, vertreten
durch das Bayerische Landesamt für Steuern
Sophienstraße 6
80333 München
Bilder: Nawid Reinermann
w w w.fotolia.d e: Yuri Arcurs,
Kristian Sekulic, Kurhan, nyul
Gestaltung: bluehouse G m b H, Hannover
Stand: Januar 2015