Provisions-Abgabeverbot: „Das Eigentor des Jahres“

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Provisions-Abgabeverbot: „Das Eigentor des Jahres“
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12.06.2012
VersicherungswirtschaftgestehtunzulässigePraktikeneinProvisions-Abgabeverbot:„DasEigentordesJahres“
DieFußball-EMbeginntheute.DasEigentordesJahresistallerdingsschongefallen.DasmeintjedenfallsUweLange
vonAVLFinanzdienstleistungInvestmentfondsmitBlickaufdieVersicherungswirtschaft.Diejüngstgenannten
ArgumentefüreinweiteresProvisions-AbgabeverbotseiendiebestenArgumente,esendlichabzuschaffen.<br/>
08.Juni2012-DieFußball-EMbeginntheute.DasEigentordesJahresistallerdingsschongefallen.Dasmeint
jedenfallsUweLangevonAVLFinanzdienstleistungInvestmentfondsmitBlickaufdieVersicherungswirtschaft.Die
jüngstgenanntenArgumentefüreinweiteresProvisions-AbgabeverbotseiendiebestenArgumente,esendlich
abzuschaffen.„DieLobbyistenhabendeutlichgemacht,dassKundenvonLebensversicherungenandereSparten
überProvisionenmitfinanzieren-unddasmussbeendetwerden“,soUweLange.
AVListeinFinanzvermittlerausWeinstadtbeiStuttgart,derbeiderFondsvermittlungschonseitüber15Jahrenauf
AnlageberatungebensoverzichtetwieaufAbschlussprovisionen.IneinemRechtsstreitmitderFinanzaufsichtBaFin
setzteAVLdurch,auchbeiLebensversicherungenaufAbschlussprovisionenverzichtenzudürfen.Bislangwardies
durchdasProvisionsabgabe-Verbotuntersagt.
DieFinanzaufsichtBaFinwillnunprüfen,obdasProvisionsabgabe-VerbotfüralleVermittlerabgeschafftwerdensollte.
ZahlreicheVerbändewurdenineinemsogenanntenKonsultationsverfahrenaufgefordert,Stellungnahmenabzugeben.
FüreinweiteresProvisionsabgabe-VerbotsetztesichderBundesverbandDeutscherVersicherungskaufleute(BVK)ein
undbegründetedasunteranderemso:
DasProvisionsab gab everb othatimÜb rigendazugeführt,dassderVersicherungsvermittlerseinegesamteTätigkeit
„quersub ventioniert“.(...)ZueinerQuerfinanzierungkommtesdesWeiteren,weilProvisionenausderVermittlungvon
z.B.SachversicherungenoftmalsdenBeratungsaufwandnichtdecken.SoerfordertdieVermittlungvonKfz-Policeneine
umfassendeBeratung,fürdienichtseltennureineJahresprovisionvon20,00€erzieltwird,dienichtkostendeckendist
undausderauchAgenturkostendesVermittlersfinanziertwerdenmüssen.
„WasfüreinEigentor“,kommentiertAVL-GeschäftsführerUweLange:„DerBVKräumtselbereineQuersubventionierung
desVertriebesein.DiehohenProvisionenetwaausLebensversicherungenwerdenganzoffensichtlichdazuverwendet,
dieBeratunginanderenSpartenmitzufinanzieren.“
Genaudas„istaberwegendesSparten-TrennungsgebotesimVersicherungsrechtunzulässig“,sagtderStuttgarter
RechtsanwaltDr.AndreasSasdi,derfürAVLdasRechtaufProvisionsabgabeerstrittenhat.„Eskannschließlichnicht
angehen,dasseinLebensversicherungskundeeineHausrat-oderAutoversicherungdesgleichenKonzernssponsern
muss.“
SolchePraktikenseiennurmöglich,weilkeineTransparenzüberProvisionenbestehe.NurwenndasProvisionsAbgabeverbotinsgesamtfalle,könntensolcheunzulässigenQuersubventionierungenverhindertwerden,dadie
BranchezuPrämienohneeingerechneteProvisionenübergehenwürde.AVLGeschäftsführerUweLange:„Wirfordern
FinanzaufsichtundGesetzgeberauf,nichtnurdasProvisionsabgabe-Verbotfürallezukippen-dieFinanzaufsichtsollte
zudemsofortgegendenoffenkundigenMissstandmitQuersubventionierungenderVersicherungsspartenvorgehen.“
(AVL)
Original-Quelle:
http://www.bvk.de/oeffentlich/positionen-des-bvk/positionen/stellungnahme-konsultationsverfahren-bafin
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Riester-undBasisrenten-Produkten,BeteiligungensowieLebens-undRentenversicherungenaufFondsbasis
verzichtetAVLkomplettaufseineAbschlussprovisionen.DarüberhinausisteinekostenloseDepotführungabdem
erstenEuromöglich.DurchAVLentstehenniemalszusätzlicheKosten,denndasUnternehmenfinanziertsich
ausschließlichübereinenTeilderVerwaltungsgebührderjeweiligenFonds,welchesichdurchdieVermittlungnicht
erhöht.TrotzgünstigerKonditionenwirdauchderServicegedankegroßgeschrieben:Nebeneinerweitreichenden
KundenbetreuungundUnterstützungbeiFormalitätenstehtdemAnlegerimAVLKundenloginkostenloseineplattformundproduktübergreifendeVermögensübersichtzurVerfügung.GanzimAnlegerinteressestehtauchdieerfolgreiche
KlagevonAVL,mitderdasProvisionsabgabeverbotbeiVersicherungsproduktengekipptwurde.