Vor- und Nachteile der Basisrente
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Vor- und Nachteile der Basisrente
JÜRGEN WALSLEBE GmbH Versicherungs-Generalagenturen Telefon 030 – 771 20 21 _______________________________________________________________________ Vorteile und Nachteile der Basisrente nach Bert Rürup Vorteile der Basisrente: Die Beiträge für die Basisrente werden steuerlich gefördert. Grundsätzlich gilt, dass Beiträge zu Basisrentenverträgen gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Der maximal anzusetzende Gesamtbetrag liegt bei 20.000 Euro, bei gemeinsam veranlagten Verheirateten 40.000 Euro. Im Jahre 2014 können davon 78% als Sonderausgaben angesetzt werden. Bis 2025 steigt dieser Anteil jährlich um 2 Prozentpunkte auf 100 %. Das angesparte Kapital bleibt im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit (ALG II) bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt. Basisrentenverträge sind in der Ansparphase vor Pfändung geschützt. In der Rentenphase kann jedoch der über den Pfändungsfreigrenzen liegende Teil gepfändet werden. Während der Ansparphase muss von den Zinsen auf das angesparte Kapital keine Abgeltungsteuer einbehalten werden. Eine eingeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung kann steuerlich abgesetzt werden, wenn ihr Anteil am Beitrag 50 % nicht übersteigt. Eine Basisrente kann flexibel bespart werden. So kann etwa ein Selbstständiger mit kleineren monatlichen Beträgen beginnen, um die Kosten niedrig zu halten. Im Laufe der Ansparphase kann der Selbstständige bei gut laufender Geschäftsentwicklung den Basisrentenvertrag durch Sonderzahlungen aufstocken und weitere steuermindernde Effekte erzielen. _____________________________________________________________________________________ JÜRGEN WALSLEBE GmbH Versicherungs-Generalagenturen Telefon 030 – 771 20 21 _______________________________________________________________________ Nachteile der Basisrente: Die Leistung erfolgt, frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres, ausschließlich als Leibrente. Eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Die Rentenzahlungen müssen abhängig vom Rentenbeginnjahr versteuert werden. 2005 erstmals ausgezahlte Renten mussten dauerhaft zu 50% versteuert werden bzw. 50% der ersten vollen Jahresrente wurden als Freibetrag festgeschrieben. Bis 2020 steigt der steuerpflichtige Prozentsatz jährlich um zwei Prozentpunkte an, danach bis 2040 um einen Prozentpunkt. Ab 2040 sind die Leistungen für erstmals ausgezahlte Basisrenten dauerhaft voll zu versteuern. Bei Rentenbeginn in 2014 bspw. ergibt sich also ein steuerpflichtiger Prozentsatz von 68%. Beträgt die erste volle Jahresrente im Jahr 2014 z.B. 10.000 Euro, so sind hiervon 6.800 Euro steuerpflichtig. 3.200 Euro werden lebenslang als steuerfreier Betrag festgeschrieben. Dies bedeutet, dass jede Rentensteigerung zu 100 % besteuert wird. Basisrentenverträge können nicht beliehen, übertragen, verpfändet oder verschenkt werden. Auch eine Kündigung und die Auszahlung eines Rückkaufswerts sind ausgeschlossen, möglich ist aber eine Beitragsfreistellung. Wird die Basisrente mit der Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt, muss die Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall langfristig jedoch voll versteuert werden (bei einer ungekoppelten Berufsunfähigkeitsversicherung nur mit dem Ertragsanteil). Ferner ist es bei einer Kopplung bspw. häufig nicht möglich, die Basisrente zu kündigen, ohne gleichzeitig auch die Berufsunfähigkeitsversicherung zu verlieren. Bei Tod des Versicherten vor Rentenbeginn verfällt das eingezahlte Kapital. Es kann jedoch, je nach Anbieter unterschiedlich, eine Zusatzversicherung in Form einer Hinterbliebenenrente oder eine, steuerlich jedoch nicht geförderte, Beitragsrückgewähr vereinbart werden. Auch bei Tod des Versicherten nach Rentenbeginn verfällt grundsätzlich das eingezahlte Kapital. Ist der Sparer verheiratet, kann jedoch eine Hinterbliebenenrente für den Ehegatten und für Kinder (solange Kindergeldanspruch besteht) vereinbart werden. Dazu gibt es, je nach Anbieter, verschiedene Modelle. _____________________________________________________________________________________