Maschmeyer bereitet weitere Klagen vor

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Maschmeyer bereitet weitere Klagen vor
Bank J. Safra Sarasin
Maschmeyer bereitet weitere Klagen vor
Der Rechtsstreit zwischen Carsten Maschmeyer und der Bank J. Safra Sarasin geht
weiter: Der AWD-Gründer bereitet nun zivilrechtliche Klagen in Deutschland und der
Schweiz vor.
Carsten Maschmeyer will nun auch zivilrechtlich gegen die Bank J. Safra Sarasin vorgehen,
berichtet die Sonntagszeitung. Demnach bereite er zwei weitere Klagen vor. So plane er eine Klage
in der Schweiz und eine in Deutschland. Hierfür habe er den Zürcher Staranwalt Peter Nobel
beziehungsweise den Hamburger Anwalt Gerhard Strate beauftragt. Er wolle Schadenersatz – aber
nicht nur von der Bank, sondern auch von Bankchef Eric Sarasin persönlich.
Damit geht der Rechtsstreit in die nächste Runde: Bereits Mitte August hatte Maschmeyer die Bank
angezeigt. Der AWD-Gründer stellte Strafanzeige wegen „des Verdachts eines Betruges in einem
besonders schweren Fall“.
Maschmeyer und seine Frau Veronica Ferres investierten gemeinsam über die Schweizer Bank
Sarasin 40 Millionen Euro in den Sheridan Solutions Equity Arbitrage Fund. Die Luxemburger
Fondsgesellschaft versprach hohe Renditen von bis zu 12 Prozent. Hierzu nutzten die Manager
sogenannte Cum-Ex-Geschäfte, wobei sie kurz vor der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft
deren Aktien kauften (cum) und sie nach der Versammlung und damit nach der vom Kurswert
abgezogenen Dividende direkt wieder verkauften (ex). Der Fonds kassierte die Dividenden und das
Management berief sich beim Bundeszentralamt für Steuern auf ein zwischenstaatliches
Abkommen, wonach ihnen der deutsche Staat die Kapitalertragsteuer auszahlte. Seit 2012 sind diese
Nachweispflichten in Deutschland neu geregelt und Cum-Ex-Geschäfte sowie eine Auszahlung der
Kapitalertragsteuer verboten. Somit bekommen die Anleger kein weiteres Geld ausgezahlt.
Auch hier vertrat ihn Anwalt Strate. Er teilt damals mit, sein Mandant sei ein „Opfer von
betrügerischen Machenschaften leitender Mitarbeiter der Bank Sarasin“. Maschmeyer habe von „all
diesen Sachverhalten“ nichts gewusst: „Ihm wurde im Gegenteil vorgespiegelt, der von ihm zu
investierende Betrag gelte einer sicheren Kapitalanlage, bei welcher im schlimmsten Falle ein
Verlustrisiko von 2 Prozent bestehe.“ Zudem habe die Bank verheimlicht, dass der Fonds Gewinne
mit Kapitalertragssteuern des Staates machte und das Geschäft „also auf einer Täuschung des für die
Erstattung zuständigen Finanzamtes beruhen sollte“. Laut seinem Anwalt hätte Maschmeyer nie in
einen Fonds investiert, „dessen Erfolg letztlich objektiv auf Steuerhinterziehung beruht“.
Mitte Oktober durchsuchten Ermittler daraufhin Büros und Wohnungen in zehn Ländern Europas,
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um Hinweise auf diese Cum-Ex-Geschäfte sicherzustellen. Zehn Tage später nahmen
Staatsanwaltschaft und Polizei auch in der Schweiz über 20 Wohnungen, Bankräume und
Anwaltsbüros unter die Lupe – mit Schwerpunkt bei der Bank J. Safra Sarasin. Hierzu arbeiteten
Beamte aus Deutschland und der Schweiz erstmalig zusammen.
Im April hatte Maschmeyer außerdem schon eine Strafanzeige gegen Eric Sarasin eingereicht.
Damals verdächtigte er ihn das Bankgeheimnis verletzt zu haben. Deutsche Medien hatten
vertrauliche Kundendokumente von Maschmeyer veröffentlicht. Daraufhin waren am 25. April und
8. Mai zwei Erpresserschreiben mit Morddrohungen beim Unternehmer eingegangen. Darin soll
Maschmeyer aufgefordert worden sein, nicht mehr rechtlich gegen die Bank Sarasin vorzugehen. Im
Juli hatte die Zürcher Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Mitarbeiter der Bank schließlich
eingestellt.
Dieser Artikel erschien am 27.10.2014 unter folgendem Link:
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