Schweizerische Ganzsachen bereits Jahrzehnte vor „Züri 4“ und
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Schweizerische Ganzsachen bereits Jahrzehnte vor „Züri 4“ und
Schweizerische Ganzsachen bereits Jahrzehnte vor „Züri 4“ und „Basler Dybli“! Briefmarken und eingedruckte oder handschriftliche Gebührenvermerke auf Briefumschlägen, Postkarten, Zeitungs-Streifbändern, Adressetiketten, Empfangsscheinen, Geld-Einzugsmandaten, Zahlungsanweisungen, etc. belegen, dass die von der Post erbrachte Leistung bezahlt worden ist. Sind Gebührenvermerk eingedruckt, handelt es sich um Ganzsachen, das heisst „..... Poststücke mit amtlich genehmigten, eingedruckten Wertstempeln, Mustern oder Inschriften, die anzeigen, dass ein bestimmter Betrag für Postgebühren, verwandte Dienste oder Dienstleistungen vorausbezahlt worden ist.“ Die ältesten bekannten Poststücke auf dem Gebiet der heutigen Eidgenossenschaft, welche die Merkmale einer Ganzsache aufweisen, sind Empfangsscheine für Fahrpoststücke (u.a. Pakete), eingeschriebene Briefe und Wertsendungen zur Zeit der Helvetik (April 1798 – Februar 1803). Beim nachfolgend abgebildeten Schein ist die damalige Postgebühr in Form eines ovalen farblosen Prägedrucks (Relief-Trockenstempel) oben links eingedruckt. Abb. Empfangsschein aus der Zeit der Helvetik. Postgebühr 2 Sols. Format: ca. 18,0 x 11,0 cm. Büttenpapier. Verwendet 1799 in Morges. Abb. Relief-Gebühren-Trockenstempel auf dem oben abgebildeten Helvetik-Empfangsschein (bearbeitet). Aus der Zeit der Helvetik stammt auch ein Schein in deutscher Sprache. Wesentlich häufiger und vielfältiger sind die Empfangsscheine aus der nachfolgenden Zeit der kantonalen Posten (1803 – 1849). Nicht jeder Empfangsschein ist jedoch eine Ganzsache! Zahlreich sind auch jene ohne eingedruckten Gebührenvermerk, die sogenannten Empfangsschein-Formulare, auf die hier nicht näher eingegangen wird. Die heute bekannten Ganzsachen (GS)-Empfangsscheine kommen aus den Kantonen Aargau, Basel-Land, Basel-Stadt, St.-Gallen, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, Zug und Zürich. Der Kanton Aargau hat GS-Empfangsscheine seiner Post (und wahrscheinlich auch andere Postleistungen) mit einer fiskalischen Stempelsteuer belegt, so dass auf diesen gleich zwei Gebührenvermerke prangen: Jener des Kantons (2 Rp.) und jener der Post (5 Rp.). Wie der nachfolgend abgebildete Schein sind auch andere aargauische Empfangsscheine auf Papier mit Wasserzeichen gedruckt. Abb. Empfangsschein Kt. Aargau. Postgebühr 5 Rp., Stempelsteuer 2 Rp. (im runden Lorbeer unten links vermerkt). Relief-Trockenstempel des Kantons (ohne Gebührenvermerk) oben rechts. Format: 16,8 x 10,2 cm. Verwendet 1845 in Mägenwil. Abb. Wasserzeichen im Papier des oben abgebildeten Aargauer Empfangsscheins. Von Oktober 1832 bis Juni 1836 wurden aargauische Empfangsscheine ebenfalls im Kanton Solothurn verwendet, da in dieser Zeitspanne die solothurnischen Postdienste der Direktion der Aargauer Posten anvertraut waren. Der fiskalische Gebührenvermerk fehlt, weil der Kanton Solothurn auf GS-Empfangsscheinen keine Stempelgebühr erhoben hat. Erst ab Juli 1836 gab es eine eigenständige solothurnische Post mit eigenen GS-Empfangsscheinen. Abb. Empfangsschein Kt. Solothurn. Postgebühr 5 Rp. Format 15,0 x 9,2 cm. Verwendet 1848 in Solothurn. Zu den schönsten Empfangsscheinen zählen zweifellos jene aus dem Kanton St.-Gallen. Sie sind grösstenteils mit Zierschriften und Verzierungen üppig gestaltet und auf verschiedenfarbiges Papier gedruckt. Teilweise galten diese auch für den Kanton Schwyz. Abb. Lokaler Empfangsschein Postamt Uznach (Kt. St.-Gallen). Postgebühr 1 Batzen. Format: 17,5 x 11,0 cm. Verwendet 1839 in Uznach. Abb. Empfangs(Post)schein Kt. St. Gallen. Postgebühr 2 Kreuzer. Format 17,2 x 10,8 cm. Verwendet 1843 in Rorschach. Abb. Empfangs(Post)schein Kt. St.-Gallen. Postgebühr 2 Kreuzer. Format 16,0 x 9,8 cm. Verwendet 1845 in Altstätten. Abb. Empfangs(Post)schein Kt. St. Gallen. Gültig auch für Kt. Schwyz. Postgebühr 2 Kreuzer. Format 15,8 x 9,8 cm. Verwendet 1849 in Lichtensteig. Die erste schweizerische Briefmarke, die „Züri 4“, wurde 1843 verausgabt. In dieser Zeit und in den Folgejahren verwendete die Post des Kantons Zürich verschiedene Typen von GSEmpfangsscheinen, so wie diese: Abb. Lokaler Empfangsschein Ober-Postamt in Zürich. Gebührenstempel zu 1 Batzen (= Postgebühr?) oben rechts. Format 16,7 x 10,2 cm. Verwendet 1845 in Zürich. Abb. Empfangs(Aufgabe)schein Kt. Zürich. Postgebühr 10 Rp. Format 18,0 x 10,6 cm. Verwendet 1844 in Feuerthalen. Der ovale Gebührenstempel auf dem einen Schein ist ein Fiskalstempel zu 1 Batzen (= 10 Rappen). Ein postalischer Gebührenvermerk fehlt. Beim anderen Schein mit dem Titel „Aufgabeschein“ ist es gerade umgekehrt: hier fehlt ein fiskalischer Gebührenvermerk, dafür ist die postalische Einschreibegebühr mit 10 Rp. vermerkt, entsprechend dem einen Batzen auf dem Schein mit dem ovalen Fiskalstempel. Da in anderen Kantonen, welche Empfangsscheine mit einer Steuer belegten, diese Steuer in der Regel 2 Rp. und allerhöchstens 5 Rp. betrug, wird angenommen, dass die Post des Kantons Zürich zeitweise den kantonalen Fiskalstempel mitbenutzte. Die Zürcher Scheine mit dem ovalen Fiskalstempel werden deshalb provisorisch den Ganzsachen zugeordnet. Überhaupt sind die Empfangsscheine noch weitgehend unerforscht. Dies gilt auch für diejenigen der Eidgenössischen Post ab 1849, die anfänglich so vielfältig wie jene zur Zeit der kantonalen Posten waren. Abb. Empfangsschein Schweiz. Post ohne Formular-Nummer. Postgebühr 5 Rp. (2. Zeile im Text). Format 16,0 x 11,4 cm. Verwendet 1850 in Rorschach. Abb. Empfangsschein Schweiz. Post ohne Formular-Nummer. Postgebühr 5 Rp. (2. Zeile im Text). Format 15,8 x 11,4 cm. Verwendet 1850 in Rorschach. Abb. Empfangsschein Schweiz. Post. Formular Nr. 23. Runder Relief-Trockenstempel oben rechts (CONFEDERATION SUISSE LAUSANNE). Postgebühr 5 Rp. (1. Zeile im Text). Format 22,0 x 16,2 cm (!). Verwendet 1850 in Vevey. Abb. Empfangsschein Schweiz. Post. Formular Nr. 2. Postgebühr 10 Rp. Format 20,2 x 12,2 cm. Text auf Rückseite: „Bestimmungen, betreffend die beschwerten Gegenstände“ (Titel + 3 Zeilen) und „Bestimmungen, betreffend die rekommandirten Briefe (Zitel + 6 Abschnitte in 12 Zeilen). Verwendet 1855 in Baden. Abb. Empfangsschein Schweiz. Post. Formular Nr. 44. Postgebühr 10 Rp. Runder ReliefTrockenstempel oben in der Mitte (SCHWEIZERISCHE POSTVERWALTUNG). Format 18,7 x 11,4 cm. Text auf Rückseite: „Observations“ (Titel + 3 Abschnitte in 8 Zeilen). Verwendet 1867 in Vevey. Abb. Empfangsschein Schweiz. Post. Formular Nr. 3150. Postgebühr 5 Rp. Format 16,4 x 8,7 cm. Text auf Rückseite: „Osservazioni“ (Titel + 4 Abschnitte in 17 Zeilen). Verwendet 1882 in Locarno. Nach und nach begannen Vereinheitlichung und Vereinfachung zu dominieren. Aber erst 1896 löste ein einheitlicher dreisprachiger GS-Empfangsschein für die gesamte Schweiz die bisherigen einsprachigen Scheine (deutsch bzw. französisch bzw. italienisch) ab. Im Schweizerischen Ganzsachen-Sammler-Verein SGSSV gibt es jetzt eine Arbeits- und Forschungsgemeinschaft, die ArGe eps, die dieses interessante Sammelgebiet bearbeiten will: Vorrangig ist eine möglichst vollständige Erfassung der GSEmpfangsscheine, damit diese in den für die Ausstellung GABRA V vom Oktober 2009 in Bern geplanten neuen Zumstein Ganzsachenkatalog aufgenommen werden können. Jede Meldung, jeder Hinweis ist willkommen! Informieren Sie sich doch im Internet unter www.ganzsachen.ch. Kontaktaufnahme via [email protected] oder den Verfasser (079'723’95’17). Die Grundlagen zu den obigen Ausführungen wurden von Herrn Ingo Debrunner erarbeitet und in den Jahren 2004 – 06 in der Vereinszeitschrift des SGSSV „Der Ganzsachensammler“ veröffentlicht. Ingo Debrunner ist leider im Frühjahr 2008 allzu früh verstorben. Abschliessend danke ich auch an dieser Stelle Herrn Anton Egger, Langnau am Albis, ganz herzlich, dass er die Leitung der ArGe eps übernommen und für diesen Artikel verschiedene der oben abgebildeten Scheine zur Verfügung gestellt hat. Ernst Schätti, Präsident SGSSV