Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für

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Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für
Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz
Pressemitteilung 198/2012
10. August 2012
Reiserecht
Für eine unbeschwerte Reise / Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk rät: "Ansprüche rechtzeitig sichern
und nach der Reise Konten überprüfen !"
Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk macht Reisende auf zwei rechtlich wichtige Punkte aufmerksam, die sie beachten sollten. "Wer eine Reise antritt, ist unbeschwert und denkt nicht an Paragraphen",
so Merk. Aber zwei Punkte sollte man aber auf jeden Fall beachten, damit es
nachher keine bösen Überraschungen gibt:
"Überprüfen Sie nach ihrer Rückkehr unverzüglich Ihr Konto, um zu sehen, ob
es nicht nachvollziehbare Abbuchungen während der Abwesenheit gegeben
hat", so Merk: "Leider gibt es in aller Welt Straftäter, die auf immer wieder
neuen Wegen Daten insbesondere von Urlaubern ausspähen und zu ihren
Zwecken missbrauchen. Kann man sich eine Abbuchung gar nicht erklären,
sollte möglichst schnell Widerspruch bei der Bank erhoben und die Polizei
verständigt werden." Zur Vorsorge bei möglichen Diebstählen auf der Reise
selbst empfiehlt Merk Reisenden, von allen Unterlagen Kopien mitzunehmen
und diese an einem anderen Ort als die Originale zu verwahren.
Merk weiter: "Wichtig ist auch; Bei Mängeln einer Pauschalreise können Sie
Ihre Position für spätere Verhandlungen oder sogar Zivilprozesse erheblich
verbessern, wenn Sie folgendes beachten: Beschweren Sie sich vor Ort, verlangen Sie Abhilfe vom örtlichen Reiseleiter - und setzen Sie dabei eine Frist.
Dass dies geschehen ist, sollte man sich schriftlich dokumentieren lassen.
Außerdem kann es nützlich sein, den mangelhaften Zustand mit Fotos und Videoaufnahmen festzuhalten und sich die Namen und Anschriften von anderen
Hausanschrift:
Prielmayerstr. 7
80335 München
Pressesprecher: Stefan Lenzenhuber
E-Mail:
[email protected]
Internet:
http://www.justiz.bayern.de
Telefon:
(089) 5597-3111, -3623
Telefax:
(089) 5597-2332
-2Urlaubsgästen zu notieren. Ansprüche wegen Minderung oder auf Schadenersatz müssen dann unbedingt innerhalb eines Monats nach Rückkehr von
der Reise beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden - sonst sind die
Rechte futsch."
Besonders praktisch ist der erst kürzlich vom Hause Merks herausgebrauchte
Taschenratgeber "Ihre Rechte als Reisende". Aufgrund seines handlichen
Formats kann man ihn jederzeit und überall bei sich führen. Der Ratgeber
kann im Internet unter
http://www.verwaltung.bayern.de/portal/by/ServiceCenter/Broschuerenbestelle
n bestellt und heruntergeladen werden.
Weitere Informationen rund um das Thema Reise finden Verbraucher in der
Broschüre "Ihr Recht auf der Reise" sowie im Internet unter
http://www.vis.bayern.de/recht/dienstleistungen/index.htm.