Hinweise zu Hotels und Übernachtungskosten

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Hinweise zu Hotels und Übernachtungskosten
Bayerisches Staatsministerium der
Justiz
Landesjustizprüfungsamt
Zweite Juristische Staatsprüfung
hier: mündliche Prüfungen - Übernachtungskosten der Prüfer
Hinweise:
Folgende Grundsätze gelten nach Aussage des Landesamts für Finanzen, Bearbeitungsstelle
Weiden für die Erstattung von Übernachtungskosten:

Die Entscheidung, ob eine Übernachtung notwendig ist, treffen die Prüferinnen und Prüfer
eigenverantwortlich. Die Zentrale Abrechnungsstelle Reisekosten führt keine entsprechende Überprüfung durch. Wegen der Belastung des Staatshaushalts wird gebeten, eine
Übernachtung nur in zwingenden Fällen in Anspruch zu nehmen.

In Städten ab 300.000 Einwohner (gilt also für Nürnberg und München) werden Kosten bis
zu einem Betrag von 90,00 € pro Übernachtung erstattet.
Bei höheren Kosten (z.B. während Messen) erfolgt eine Erstattung, wenn das Hotel auf
dem Beleg bestätigt, dass es sich um erhöhte Kosten handelt und diese begründet.

Die Rechnung für eine Übernachtung lassen sich die Prüferinnen und Prüfer bitte auf das
Bayerische Staatsministerium der Justiz – Landesjustizprüfungsamt – ausstellen. Damit
wird gewährleistet, dass ggf. auch die Kosten für ein Frühstück erstattet werden können.
Beglichen wird die Rechnung zunächst durch die Prüferinnen und Prüfer selbst.

In München kann das Hotel Luitpold genutzt werden. Das Hotel gewährt i.d.R. Sonderkonditionen, wenn angegeben wird, dass es sich um eine Dienstreise im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz handelt:
Hotel Luitpold
Schützenstraße 14, 80335 München
Eingang Luitpoldstraße
Telefon 089/59 44 61
Fax: 089/59 45 20
E-Mail: [email protected]

In Nürnberg kann das Hotel Maximilian zu Sonderkonditionen genutzt werden. Auch das
Best Western Hotel ist bereit evtl. Sonderkonditionen anzubieten. Bitte geben Sie daher
bei der Buchung an, dass Sie beim Oberlandesgericht Nürnberg als Prüfer tätig sind.
Derag Livinghotel
Hotel Maximilian
Obere Kanalstr. 11, 90429 Nürnberg
(Fußweg zum OLG Nürnberg ca. 10 Min.)
Tel. 0911 / 92950
Fax. 0911 / 9295610
E-Mail: [email protected]
Internet: www.deraghotels.de
Best Western Hotel City West
Regerstr. 6, 90429 Nürnberg
(Fußweg zum OLG Nürnberg ca. 10 Min.)
Tel. 0911 / 217 50
Fax. 0911 / 2175 577
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bestwestern-nuernberg.de
Informationen zu Reisekosten finden Sie auf unserer Homepage unter
http://www.justiz.bayern.de/pruefungsamt/ljpa/pruefer/Pruefer_Hinweise.pdf
unter dem Punkt „Allgemeine Hinweise“ (passwortgeschützt).
Hausanschrift
Prielmayerstr. 7
Justizpalast
80335 München
Haltestelle
Karlsplatz
(Stachus)
S-Bahn, U-Bahn
Trambahn
Telefon
(089) 5597-01
(Vermittlung)
Telefax
(089) 5597-1812
E-Mail:
[email protected]
Internet:
http://www.justiz.bayern.de/
landesjustizpruefungsamt
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8.30-12.00 Uhr