Pressekonferenz der Korporativen Mitglieder der Deutschen

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Pressekonferenz der Korporativen Mitglieder der Deutschen
Pressekonferenz der Korporativen Mitglieder der
Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM)
„Doppelter Nutzen = doppelte Kosten: Gerät die Kosten-Nutzen-Bewertung
von Arzneimitteln in Deutschland zur ‚Milchmädchenrechnung’?“
Termin: Dienstag, 1. April 2008, 12.30 bis 13.00 Uhr
Ort: Rhein-Main-Hallen, Wiesbaden, Saal 12 D
Themen und Referenten:
Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln aus Sicht der Korporativen Mitglieder der
DGIM
Professor Dr. med. Ulrich Robert Fölsch, Beauftragter für die Korporativen Mitglieder der
DGIM; Direktor der Klinik für Allgemeine Innere Medizin am Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Kiel
Methoden der Kosten-Nutzen-Bewertung: Wie entkommen wir dem deutschen
Alleingang?
Dr. med. Dipl.-Ing. Franz-Josef Wingen; Sprecher der Korporativen Mitglieder der DGIM,
Bayer HealthCare/Bayer Vital GmbH, Leverkusen
Wie lassen sich Studien unter Kosten-Nutzen-Aspekten planen?
Professor Dr. med. Dr. rer. soc. Reinhard Rychlik, Institut für Empirische
Gesundheitsökonomie, Burscheid, Ruhruniversität Bochum
Ohne Arzneimittel-Nutzen-Analyse keine Kosten-Nutzen-Analyse?!
Professor Dr. med. Martin Wehling, Institut für Experimentelle und Klinische Pharmakologie
der Universität Mannheim
Moderation: Anne-Katrin Döbler, Stuttgart
Kontakt für Journalisten:
Pressestelle DGIM
Anne-Katrin Döbler/Anna Julia Voormann
Postfach 30 11 20
70451 Stuttgart
Tel.: 0711 8931–552
Fax: 0711 8931–167
E-Mail: [email protected]
www.dgim2008.de
Pressebüro vor Ort:
Rhein-Main-Hallen
Saal 12 A, (im OG über dem Foyer)
Tel.: 0611 144739
Fax: 0611 122740
Pressekonferenz der Korporativen Mitglieder der
Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM)
„Doppelter Nutzen = doppelte Kosten: Gerät die Kosten-Nutzen-Bewertung
von Arzneimitteln in Deutschland zur ‚Milchmädchenrechnung’?“
Termin: Dienstag, 1. April 2008, 12.30 bis 13.00 Uhr
Ort: Rhein-Main-Hallen, Wiesbaden, Saal 12 D
Inhalt:
Pressemeldungen:
Arzneimittel sinnvoll bewerten
Kosten und Nutzen von Medikamenten passen
nicht in „Schema F“
Kosten von Arzneimitteln nicht zu Lasten der Patienten
sparen
Redemanuskripte:
Dr. med. Dipl.-Ing. Franz-Josef Wingen
Professor Dr. med. Dr. rer. soc. Reinhard Rychlik
Professor Dr. med. Martin Wehling
Curriculum Vitae der Referenten
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DGIM Pressestelle
Anna Julia Voormann
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114. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin
29. März bis 2. April 2008, Rhein-Main-Hallen Wiesbaden
Arzneimittel sinnvoll bewerten
Kosten und Nutzen von Medikamenten passen nicht in „Schema F“
Wiesbaden, 1. April 2008 – Kosten-Nutzen-Bewertungen von Arzneimitteln und
Therapien treten aufgrund der wirtschaftlichen Lage unseres
Gesundheitssystems immer mehr in den Vordergrund. Ob sich mit diesem
Ansatz die Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland halten lässt
und welche Methode dabei sinnvoll ist, diskutieren Vertreter von Ärzten,
Krankenkassen, Patienten und Industrie auf dem 114. Kongress der Deutschen
Gesellschaft für Innere Medizin im Rahmen des Symposiums der Korporativen
Mitglieder der DGIM.
Das deutsche Gesundheitswesen ist zunehmend durch wirtschaftliche Zwänge geprägt.
Kosten-Nutzen-Analysen sollen rationale Entscheidungen für oder gegen die Erstattung von
Kosten für Therapien und Arzneimittel erleichtern. „Bei der Beurteilung treten jetzt jedoch
immer mehr die eigentlichen Probleme in den Mittelpunkt der Diskussion: die Frage nach den
angemessenen Methoden der Bewertung“, sagt Dr. Franz-Josef Wingen, Sprecher der
Korporativen Mitglieder der DGIM aus Leverkusen, im Vorfeld des 114.
Internistenkongresses in Wiesbaden.
Den Nutzen von Arzneimitteln bestimmen Forscher vor allem über klinische
Untersuchungen. „Welche Kriterien bei der Nutzenbestimmung berücksichtigt werden
müssen, ist vom Gesetzgeber weitestgehend festgelegt“, erklärt Professor Dr. med. Dr.
rer.soc. Reinhard Rychlik, Direktor des Instituts für Empirische Gesundheitsökonomie in
Burscheid. Die Untersucher prüfen die Wirksamkeit der neuen Substanz und vergleichen
diese mit anderen Wirkstoffen derselben Gruppe. „Die Kosten von neuen
Therapiemaßnahmen können über diesen Untersuchungsansatz jedoch nicht valide
abgeschätzt werden“, erläutert Professor Rychlik.
Der Nutzen von Therapien ist nicht nur durch klinische Studien nachweisbar. Als schwierig
erweist sich dabei: Um die Wirksamkeit von Therapien im Alltag nachzuweisen, muss das
therapeutische Handeln eines Arztes unbeeinflusst sein. Wie sich Studien unter KostenNutzen-Aspekten planen lassen, diskutiert Professor Rychlik im Rahmen eines Symposiums
und einer Pressekonferenz auf dem 114. Internistenkongress.
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114. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin
29. März bis 2. April 2008, Rhein-Main-Hallen Wiesbaden
Kosten von Arzneimitteln nicht zu Lasten der Patienten sparen
Wiesbaden, 1. April 2008 – Studien zufolge verschlechtert sich die
medizinische Versorgung von Patienten, wenn die Krankenkassen bestimmte
cholesterinsenkende Medikamente nicht mehr über den Festbetrag hinaus
erstatten. Über die Bewertung von Kosten und Nutzen von Arzneimitteln
diskutieren auf dem diesjährigen 114. Internistenkongress Vertreter der
Ärzte, der medizinischen Forschung und der Industrie im Rahmen des
Frühjahrssymposiums der Korporativen Mitglieder der Deutschen
Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM).
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat den
stark cholesterinsenkenden Statinen einen Vorteil gegenüber schwächeren
Blutfettsenkern abgesprochen. „Das IQWiG ist unter anderem durch „selektives Zitieren“
beziehungsweise Auswerten zu einem Schluss gekommen, der im Gegensatz zu
Empfehlungen der großen Fachgesellschaften steht“, betont Professor Dr. med. Martin
Wehling, Direktor der Klinischen Pharmakologie Mannheim der Universität Heidelberg.
Damit wurde der einzige in Deutschland erhältliche Vertreter dieser
Medikamentengruppe praktisch aus dem Therapiespektrum ausgeschlossen. Laut zweier
Studien mit den Daten von Patienten in Deutschland und England, wirkt sich dies
ungünstig auf die medikamentöse Versorgung der Patienten aus. Es erhöhe das Risiko für
Schlaganfall und Herzinfarkt und führe zu häufigeren Krankenhausaufenthalten.
Im Rahmen des 114. Internistenkongresses diskutiert Professor Wehling im Symposium
„Kosten-/Nutzenbewertung von Arzneimitteln“ der Korporativen Mitglieder der DGIM
die deutschen Erfahrungen im Bereich der Arzneimittel-Nutzenanalyse an diesem und
weiteren Beispielen.
Pressekonferenz der Korporativen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM)
„Doppelter Nutzen = doppelte Kosten: Gerät die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitten in Deutschland zur
Milchmädchenrechnung’?“
Dienstag, 1. April 2008, 12:30 bis 13:00 Uhr, Rhein-Main-Hallen, Wiesbaden, Saal 12D
Methoden der Kosten-Nutzen-Bewertung: Wie entkommen wir dem deutschen
Alleingang?
Dr.med. Dipl.-Ing. Franz-Josef Wingen, Sprecher der korporativen Mitglieder der DGIM,
Bayer Vital GmbH, Leiter Medizin, Leverkusen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GB) regelt unter anderem die Erstattungsfähigkeit von
Arzneimitteln durch die gesetzlichen Krankenkassen. Zu Beginn des 2. Halbjahres 2008 steht eine
Neustrukturierung des gemeinsamen Bundesausschusses an. Aus diesem Grund hat sich der
Vorsitzende Dr. Hess vorgenommen, noch möglichst viele anstehende Aufgaben in der jetzigen
Besetzung zu erledigen. Für das 1. Halbjahr 2008 wurde ein 5-Punkte-Programm genannt, das unter
anderem die Vorbereitung der Einführung einer Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln in
Deutschland (nach § 35b SGB V) enthält.
Vor einer Bewertung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses steht die Bewertung des Nutzens eines
Arzneimittels. Bisher hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(IQWIG) im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses solche Nutzenbewertungen
vorgenommen. Einige dieser Bewertungen sind auf massive Kritik nicht nur der
Arzneimittelhersteller, sondern auch der wissenschaftlichen Fachgesellschaften gestoßen. Diese Kritik
bezog sich auf eine nicht nachvollziehbare Selektion der vorliegenden Studien zur Bewertung,
Intransparenz des Bewertungsprozesses, mangelnde Anhörung von Experten sowie NichtBerücksichtigung aktueller Studien.
„Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre steht zu befürchten, dass die Anforderungen an den
Nutzenbeleg in Deutschland in praxisferne Höhen geschraubt werden, während alte und damit billige
Medikamente unreflektiert und ungeprüft durchgewunken werden. Die Nutzenbewertung nach
Kassenlage dürfte dann endgültig Realität werden“ (Zitat Wahler, VFA).
Im Januar 2008 ist das IQWIG seiner gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen, in dem es einen
ersten Entwurf einer „Methodik für die Bewertung von Verhältnissen zwischen Nutzen und Kosten im
System der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung“ vorgelegt hat. Bei dieser „Analyse von
Effizienzgrenzen“ werden Nutzen und Kosten von Arzneiinnovationen jeweils mit etablierten
Therapiealternativen verglichen. Hierbei soll für Innovationen prinzipiell das bisher akzeptierte
Erstattungsniveau der Maßstab sein.
Hierzu ein Beispiel: Wenn zum Beispiel das billigste Generikum in der therapeutischen Anwendung
statistisch im Schnitt 1 € pro Tag kostet, um einen Schlaganfall zu vermeiden, dann darf ein zweiter,
zusätzlich verhinderter Schlaganfall ebenfalls nur 1 € Kosten verursachen.
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„Doppelter Nutzen = doppelte Kosten: Gerät die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitten in Deutschland zur
Milchmädchenrechnung’?“
Dienstag, 1. April 2008, 12:30 bis 13:00 Uhr, Rhein-Main-Hallen, Wiesbaden, Saal 12D
Der pharmazeutische Fortschritt ist demnach nur noch in der GKV erstattungsfähig, wenn er die
billigste Generika-Therapie oder -Prophylaxe bei dieser Indikation vergleichsweise nicht überschreitet.
Die Kosteneffektivität nach Definition des IQWIG wäre nur noch im Falle der äußerst seltenen
Sprunginnovationen möglich.
Eine Expertengruppe aus 29 Gesundheitsökonomen lehnte denn auch den Methodenvorschlag des
IQWIG als untauglich ab. Zitat: „Das IQWIG schlägt mit seinem ersten Entwurf zur Kosten-NutzenBewertung konzeptionell und methodisch einen unerprobten und wissenschaftlich nicht etablierten
deutschen Sonderweg ein, ohne dabei Klarheit über interpretierbare Kosten-Nutzen-Verhältnisse zu
erreichen. Der Entwurf entspricht damit aus Sicht der Mehrzahl der deutschen Gesundheitsökonomen
nicht den in Fachkreisen anerkannten internationalen Standards der Gesundheitsökonomie.“
Zur gesundheitlichen Evaluation in Deutschland liegen aktuelle Methodenempfehlungen einer größeren Professorengruppe aus der Gesundheitsökonomie und verwandten Fächern (3. Version des
Hannoveraner Konsenses) vor. Das IQWIG hat dieses Papier zwar zur Kenntnis genommen, aber Inhalte nicht adäquat einbezogen, was die fachliche Methodengrundlage deutlich hätte verbessern können.
Ein deutscher Alleingang zur Bestimmung der Kosten-Nutzen-Relation von Arzneimitteln ist aus
Sicht vieler Fachgruppen und Verbände und auch der Korporativen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin als sehr kritisch zu bewerten. Während die Zulassung eines Arzneimittels,
welche Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit zu bewerten hat, immer stärker international harmonisiert und koordiniert wird, scheint sich für die sogenannte 4. Hürde ein methodisch fragwürdiger
deutscher Alleingang abzuzeichnen, der dazu führt, dass Kassenpatienten entweder innovative Arzneimittel nur noch in sehr eingeschränktem Maße zur Verfügung stehen, oder durch teure Zusatzstudien
einen weiteren Anstieg der Kosten im Gesundheitssystem bewirken.
Es bleibt zu hoffen, dass diese „schwierige Aufgabe der Kosten-Nutzen-Bewertung“ (so Professor
Sawicki) nicht über das Knie gebrochen wird, sondern zu einer gründlichen wissenschaftlich validen
und nach international akzeptablen und damit auch in seinen Auswirkungen planbaren Methodik
durchgeführt wird.
Der Gesetzgeber hat die Kosten-Nutzen-Bewertung über den GB auf das IQWIG delegiert, also auf
ein Institut, das bisher wenig überzeugen konnte. Aber auch hier muss der Grundsatz des
Bundesverfassungsgerichts gelten: „Je schwerwiegender die Auswirkungen einer Regelung für die
Betroffenen sind, desto höhere Anforderungen sind an die Bestimmtheit der Ermächtigung zu stellen.“
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„Doppelter Nutzen = doppelte Kosten: Gerät die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitten in Deutschland zur
Milchmädchenrechnung’?“
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Daher müssen wir fordern:
1. Die Rahmenbedingungen für Innovationen dürfen sich in Deutschland nicht noch weiter verschlechtern.
2. Die Nutzen- beziehungsweise die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln muss nach
international anerkannten Standards durchgeführt werden. Die Beteiligung von Industrie,
Patientenverbänden und relevanten Wissenschaften ist von Beginn an zu verstetigen. Eine
durchgängige Transparenz des gesamten Verfahrens ist zu gewährleisten.
3. Die Kosten-Nutzen-Bewertung muss den therapeutischen Nutzen von Behandlungen in ein
Verhältnis zu den gesamtgesellschaftlichen Kosten setzen, damit unser Sozialsystem kein
Verschiebebahnhof wird (zum Beispiel eingesparte Akutbehandlungskosten und erhöhte
Spätfolgekosten).
4. Bei der Festlegung von Erstattungshöchstbeträgen sind neben den Entwicklungs- auch die
Forschungskosten der Arzneimittelhersteller angemessen zu berücksichtigen.
(Es gilt das gesprochene Wort!)
Wiesbaden, April 2008
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‚Milchmädchenrechnung’?“
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Wie lassen sich Studien unter Kosten-Nutzen-Aspekten planen?
Professor Dr. med. Dr. rer. soc. Reinhard Rychlik,
Institut für Empirische Gesundheitsökonomie, Burscheid, Ruhr-Universität Bochum
Im Rahmen der Neuregelung des GKV-Wirtschaftlichkeitsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) wird die
mit dem GMG 2004 eingeführte Nutzenbewertung zur Kosten-Nutzen-Bewertung erweitert und in
§35b SGB V gesetzlich verankert.
In Zukunft können GKV-Leistungen auch nach Kostengesichtspunkten reglementiert werden:
Mehrkosten für neue, innovative Arzneimittel müssen durch einen therapie- beziehungsweise
patientenrelevanten Zusatznutzen gerechtfertigt werden. Ziel ist es, die Mehrkosten auf den Umfang
zu begrenzen, der durch den Zusatznutzen gerechtfertigt ist, und die Kosten-Nutzen-Bewertung als
Grundlage für die Festsetzung von Höchstbeträgen heranzuziehen.
Für die Planung von Studien, welche die Kosten-Nutzen-Relation darstellen sollen, sind die im Gesetz
genannten patientenrelevanten Endpunkte zu berücksichtigen (§35 Abs. 1b): Mortalität, Morbidität
und Lebensqualität sowie eine Verringerung der Häufigkeit oder des Schweregrades therapierelevanter
Nebenwirkungen.
Ebenfalls gesetzlich festgelegt ist, wie der Nutzen von Arzneimitteln beziehungsweise therapeutischen
Verbesserungen zu bestimmen sind: „Der Nachweis einer therapeutischen Verbesserung erfolgt durch
Bewertung von klinischen Studien nach methodischen Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin.
Dabei sind vorrangig klinische Studien, insbesondere direkte Vergleichsstudien mit anderen
Arzneimitteln dieser Wirkstoffgruppe mit patientenrelevanten Endpunkten zu berücksichtigen.“(§35
SGB V).
Randomisierte klinische Prüfungen/Studien stellen kontrollierte Untersuchungen mit einer speziellen
Versuchsanordnung dar, die dazu dienen, medizinische Sachverhalte auf naturwissenschaftlicher Basis
zu objektivieren. Dieser Studientyp ist im Rahmen der Zulassung von Arzneimitteln Standard und
unverzichtbar.
Die Kosten von neuen Maßnahmen für die GKV sind aber im Rahmen dieser klinischen Studien nicht
valide abschätzbar. Hierfür ist ein naturalistisches Studiendesign erforderlich, das es erlaubt, die
Kosten zu erfassen, die im regulären medizinischen Versorgungsalltag entstehen.
Dies ist nur im Rahmen von nichtinterventionellen Studien (NIS) wie Anwendungsbeobachtungen
oder Versorgungsforschungsstudien möglich, die den tatsächlichen Ressourcenverbrauch
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„Doppelter Nutzen = doppelte Kosten: Gerät die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln in Deutschland zur
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Dienstag, 1. April 2008, 12.30 bis 13.00 Uhr, Rhein-Main-Hallen, Wiesbaden, Saal 12 D
wiedergeben. Bei der Beurteilung des Nutzens wird dabei primär nicht die in klinischen Studien
nachgewiesene, klinische Wirksamkeit (Efficacy) berücksichtigt, sondern vorwiegend die
Alltagswirksamkeit (Effectiveness).
International üblich sind zudem Modellierungen über einen längeren Zeithorizont, da für
Neuentwicklungen noch keine entsprechenden Längsschnittstudien vorliegen können.
(Es gilt das gesprochene Wort!)
Wiesbaden, April 2008
Pressekonferenz der Korporativen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM)
„Doppelter Nutzen = doppelte Kosten: Gerät die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln in Deutschland zur
‚Milchmädchenrechnung’?“
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Ohne Arzneimittel-Nutzen-Analyse keine Kosten-Nutzen-Analyse?!
Professor Dr. med. Martin Wehling
Institut für Experimentelle und Klinische Pharmakologie der Universität Mannheim
Das IQWiG ist „ein unabhängiges wissenschaftliches Institut, das den Nutzen medizinischer
Leistungen für den Patienten untersucht“.
Das Institut gibt die Regeln, nach denen die vorhandene Evidenz bezüglich eines Arzneimittels
gesammelt und ausgewertet wird, selbst vor; noch schlimmer ist, dass diese Regeln auch nur unter der
eigenen Aufsicht angewandt werden.
Hier nun IQWiG-Ergebnisse, die erschrecken:
Das bislang stärkste Statin (= Cholesterinsenker, Atorvastatin) in Deutschland wird nicht mehr über
den Festbetrag hinaus erstattet.
Das IQWiG war nicht in der Lage, die an sich klare Evidenz zu entdecken, nach der die HerzKreislauf-Ereignisse um so seltener werden, je stärker das LDL-Cholesterin gesenkt wird. Es hat daher
die schwachen Statine für ausreichend deklariert und dabei ignoriert, dass es in der modernen Medizin
keine so gut belegte Therapiesituation wie die der Sterblichkeits- und Erkrankungssenkung durch
Statine gibt. Von 400 gesichteten Studien wurden vom IQWiG nur 23 „verwertet“, aber wesentliche
wegen fadenscheiniger Mängel ausgeschlossen.
Das IQWiG ist durch „selektives Zitieren“ beziehungsweise Auswerten zu einem Schluss gekommen,
der im Gegensatz zu Empfehlungen der großen Fachgesellschaften steht. Viele Patienten wurden auf
das billigere Simvastatin umgesetzt, ohne die so genannte Äquivalenzdosis zu erhalten. Damit die
gleiche Cholesterinsenkung eintritt, muss 1 mg Atorvastatin durch 3,5 mg Simvastatin ersetzt werden.
Diese Umstellung erfolgte im mittleren Verhältnis von nur 1:1,7. Als 1998 in Neuseeland von einem
stärkeren auf ein schwächeres Statin umgestellt wurde, gab es nachweislich mehr Herz-KreislaufKomplikationen. In den Niederlanden ließ sich die Häufigkeit von Herzinfarkten bei Patienten, die
unter Alltagsbedingungen ein Statin nehmen, um 40 Prozent senken im Vergleich zu Patienten, die es
trotz Leitlinienindikation nicht nehmen, aber bei Untertherapie nur um 20 Prozent.
Bei 1.000.000 Behandelten mit bekannten Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Deutschland, die eine
Verhinderung von 7000 Todesfällen/Jahr erwarten lassen, sinkt diese Zahl aufgrund der Untertherapie
auf etwa 5000. 30 Prozent davon bekamen Atorvastatin. Dies bedeutet, dass diese Empfehlung des
IQWiG jährlich schon etwa 2000/3, also 660 Tote (und wesentlich mehr nicht verhinderte Infarkte und
Schlaganfälle) auf dem Gewissen hätte. Selbst wenn nur 10 – 20 Prozent dieser Patienten überhaupt
leitliniengerecht eingestellt waren (was an sich ein noch größerer Skandal ist), bliebe pro Jahr immer
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noch fast eine Hundertschaft von an der IQWiG-Analyse verstorbenen Patienten übrig. Inzwischen
sind diese Befürchtungen durch Studien bestätigt:
In Großbritannien haben das NICE, in Deutschland das IQWiG durch entsprechende Empfehlung
bewirkt, dass Atorvastatin zur Cholesterinsenkung praktisch nicht mehr erstattet wird. So wurde in
diesen Ländern eine Umstellung auf schwächere Statine, insbesondere Simvastatin, notwendig. Jetzt
kommen zwei Studien zur Publikation, die die Auswirkungen dieser Umstellung hier und in England
im Hinblick auf Morbiditätsdaten direkt gemessen haben.
Auf dem Europäischen Kongress der Kardiologen in Wien 2007 wurde eine inzwischen voll
publizierte Studie an 11.520 Patienten aus Großbritannien vorgestellt, in der es nach einer Umstellung
von Atorvastatin auf Simvastatin zu einer relativen Erhöhung der Häufigkeit eines ersten größeren
Herz-Kreislauf-Ereignisses (wie Infarkt, Bypassoperation oder Schlaganfall) um immerhin 30 Prozent
kam1,2. Diese Studie wurde von Pfizer unterstützt (Bias zugunsten des Atorvastatins möglich).
Auf dem 6. deutschen Kongress für Versorgungsforschung wurden erstmals die Ergebnisse einer
deutschen Untersuchung veröffentlicht3, in der an 1249 Patienten die Auswirkungen der auf der
Empfehlung des IQWiG beruhenden Festbetragsregelung gemessen wurde. Bei den Patienten, denen
Atorvastatin nicht weiter verordnet wurde, stiegen erwartungsgemäß die LDL-Cholesterinwerte
(„schlechtes Cholesterin“) an. Damit verbunden war eine Erhöhung der Häufigkeit von Krankenhausaufenthalten von 4 Prozent bei Patienten, die weiter Atorvastatin erhielten, auf 7,5 Prozent nach
Umstellung. Bezüglich dieser Studie bestehen Beziehungen zu MSD (Bias wäre sogar kontraproduktiv, da MSD Simvastatin herstellt).
Weitere Beispiele habe ich im FAZ-Artikel vom 21. März 2007 beschrieben.
Diese Beispiele zeigen, dass heute in Deutschland Wissenschaftsbeugung zum Schaden von Menschen
stattfinden kann, was an sich unglaublich ist. Wenn diese Nutzenbewertung die Grundlage für die
Kosten-Nutzen-Analyse ist, dann ist Letztere – unabhängig von der Art angewandter Algorithmen –
von vorneherein Makulatur.
Wir sollten dies als unlauter zurückweisen, und uns wieder in die internationalen Werte, die dies nicht
zulassen würden, einordnen; keines der „revolutionären“ Erkenntnisse des IQWiG hat bislang Eingang
in die Fachempfehlungen gefunden, über sie wird auf Kongressen nur gelächelt oder offen gespottet.
Fortschritt wird behindert, und der Forschungsstandort Deutschland fällt weiter zurück.
1
http://biz.yahoo.com/bw/070905/20070904006477.html?.v=1, besucht 12.11.07
2
Phillips et al. Switching statins: the mpact on patient outcomes. Br J Cardiol 2007;14:280-5
3
Bestehorn, Greiner, Poster-Abstract „Auswirkung der Einführung der Festbeträge für Statine auf die Lipidwerte“
Prävention und Gesundheitsförderung Suppl 1, 93, 2007; Publikation im Druck Journal of Public Health
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Dienstag, 1. April 2008, 12.30 bis 13.00 Uhr, Rhein-Main-Hallen, Wiesbaden, Saal 12 D
So verschleiert das IQWiG nur die Versorgungsmisere der Patienten in Deutschland, und hindert sie
daran, sich selbst die notwendigen Arzneimittel zu besorgen. Nur so könnten sie sich statt
unwirksamer Vitamin- oder Cremeprodukte wirksame Medikamente kaufen.
Transparenz statt Wissenschaftsklitterung zum Schaden der ahnungslosen Patienten mit zusätzlich
weiterer Beschädigung des internationalen Rufes der Medizin, der medizinischen Forschung und der
Fortschrittsfähigkeit!
(Es gilt das gesprochene Wort!)
Wiesbaden, April 2008
Pressekonferenz der Korporativen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM)
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Dienstag, 1. April 2008, 12.30 bis 13.00 Uhr, Rhein-Main-Hallen, Wiesbaden, Saal 12 D
Curriculum Vitae
Prof. Dr. med. Ulrich Robert Fölsch
Beauftragter für die Korporativen Mitglieder der DGIM,
Direktor der Klinik für Allgemeine Innere Medizin am
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel
Beruflicher Werdegang:
1963–1968
Medizinstudium an der Freien Universität, an der Universität Zürich und der
Universität Heidelberg
10/1971–2/1973
DFG-Stipendiat an der Universität Dundee/Schottland im Department of
Pharmacology and Therapeutics (Prof. Dr. K.G. Wormsley)
1.3.1973–28.2.1982 Wissenschaftlicher Assistent an der Medizinischen Klinik, Abteilung
Gastroenterologie und Endokrinologie der Georg-August-Universität zu
Göttingen (Leiter: Prof. Dr. W. Creutzfeldt)
11.3.1970
Promotion in Heidelberg mit der Dissertation „Vergleichende Untersuchungen
alkylierender Substanzen auf das hämatopoetische System: Wirkung auf die
Steroidbeeinflußte Erythropoese und auf die Transformation
Phytohaemagglutinin-stimulierter Lymphozyten“ (Note: Magna cum laude)
(Leiter: Prof. Dr. J. Drews)
31.8.1978
Facharzt für Innere Medizin
18.1.1981
Facharzt für Gastroenterologie
Akademischer Werdegang:
28.5.1979
Habilitation an der Universität Göttingen und „Venia legendi“ für das Fach
Innere Medizin mit der Arbeit „Die Funktion der Pankreasgangepithelien: In vivo
und in vitro-Untersuchungen an einem Tiermodell“
1.9.1990
Antritt der Position als Direktor der Klinik für Allgemeine Innere Medizin der
I. Medizinischen Universitätsklinik der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
April 1991
Mitglied des Verwaltungsrates des Klinikums der Christian-AlbrechtsUniversität zu Kiel
Aug. 2001
Mitglied des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin
2003/2004
Präsident der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin
Pressekonferenz der Korporativen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM)
„Doppelter Nutzen = doppelte Kosten: Gerät die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln in Deutschland zur
‚Milchmädchenrechnung’?“
Dienstag, 1. April 2008, 12.30 bis 13.00 Uhr, Rhein-Main-Hallen, Wiesbaden, Saal 12 D
Wissenschaftliche Auszeichnungen:
22.4.1979
Verleihung des Theodor-Frerich-Preises der Deutschen Gesellschaft für Innere
Medizin in Wiesbaden für die Arbeit: „Die Wirkung gastrointestinaler Hormone
auf die cAMP-Akkumulation in isolierten Pankreasgangfragmenten der Ratte“
Wissenschaftliche Tätigkeit
•
Von 1978 bis 1982 Mitglied des DFG-Schwerpunktes „Nahrungsbedarf und Adaptation an
Veränderungen der Ernährung“.
•
Oktober 1980 zusammen mit Prof. H. Kern, Marburg, Gründung einer deutschen
Arbeitsgruppe „Physiologie und Pathophysiologie des exokrinen Pankreas und anderer
exokriner Organe“, deren Sitzungen 1981 und 1982 unter meiner Leitung und Förderung
durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft in Göttingen 1995 in Kiel stattfanden.
•
Aufbau verschiedener wissenschaftlicher Arbeitsgruppen, die alle über die DFG gefördert
wurden oder weiter gefördert werden:
•
o
Molekulare Gastroenterologie und Hepatologie (PD Dr. H. Schäfer)
o
Genetik chronisch entzündlicher Darmerkrankungen (Prof. Dr. S. Schreiber)
o
Pankreatologie (Prof. Dr. C. Löser, PD Dr. K. Kiehne)
o
Molekulare Onkologie (Prof. Dr. F. Gieseler)
1999 Erfolgreiche Einwerbung des Kompetenznetzes für chronisch entzündliche
Darmerkrankungen zusammen mit der Medizinischen Fakultät der Universitäten Homburg,
Regensburg, Tübingen
Pressekonferenz der Korporativen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM)
„Doppelter Nutzen = doppelte Kosten: Gerät die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln in Deutschland zur
‚Milchmädchenrechnung’?“
Dienstag, 1. April 2008, 12.30 bis 13.00 Uhr, Rhein-Main-Hallen, Wiesbaden, Saal 12 D
Curriculum Vitae
Dr. med. Dipl.-Ing. Franz-Josef Wingen
Sprecher der Korporativen Mitglieder der DGIM,
Bayer HealthCare/Bayer Vital GmbH, Leverkusen
* 1951
Beruflicher Werdegang:
1971–1975
Fachhochschule, Aachen. Diplom-Ingenieur Fachrichtung Chemie
(Schwerpunkte Biochemie, Nuklearchemie)
1975–1981
Institut für Toxikologie (Prof. Dr. Gloxhuber)
Henkel KGaA, Düsseldorf, Leiter des Isotopen-Labors (toxikologische und
pharmakokinetische Untersuchungen in vitro, Tiermodelle, am Menschen)
1981–1987
Universität Heidelberg, Studium der Medizin
1982–1987
Deutsches Krebsforschungszentrum, Heidelberg
Institut für Chemotherapie und Toxikologie (Prof. Dr. D. Schmähl)
Dissertation und Arbeitsgruppe „Knochentumoren/Knochenmetastasen“
Dissertation mit „summa cum laude“
1987
Approbation als Arzt
1987–1988
Rhône-Poulenc Rorer, Köln
Gruppenleiter Klinische Forschung
1990–1993
Direktor Klinische Forschung
1993–05/97
Medizinischer Direktor
06/97 –12/98
Direktor Medico-Marketing
seit 05/99
Bayer Vital GmbH: Leiter Medizin Geschäftsbereich Pharma
seit 11/02
zusätzlich: Leiter Medizinische Wissenschaft Europa und Übersee
seit 04/07
Leiter Medizin Bayer Vital incl. Bayer Schering Pharma
Pressekonferenz der Korporativen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM)
„Doppelter Nutzen = doppelte Kosten: Gerät die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln in Deutschland zur
‚Milchmädchenrechnung’?“
Dienstag, 1. April 2008, 12.30 bis 13.00 Uhr, Rhein-Main-Hallen, Wiesbaden, Saal 12 D
Wissenschaftliche Schwerpunkte:
•
1987 Verleihung des „Ludolf-Krehl-Preises“ der Südwestdeutschen Gesellschaft für
Innere Medizin
•
1989 Verleihung des „von Recklinghausen-Preises“ der Deutschen Gesellschaft für
Endokrinologie
•
über 80 wissenschaftliche Publikationen und Abstracts mit den Schwerpunkten Onkologie,
Infektiologie, Parasitologie
•
seit 2001 Lehrbeauftragter des Postgraduierten Kurses für Pharmazeutische Medizin an der
Universität Witten Herdecke/Essen
•
seit 2005 Lehrbeauftragter des Masterstudiengangs der Universität Duisburg/Essen
Mitgliedschaften in wissenschaftlichen Fachgesellschaften:
•
Deutsche Krebsgesellschaft
•
Paul-Ehrlich-Gesellschaft für Chemotherapie
•
Deutsche Gesellschaft für Pharmazeutische Medizin (DGPharMed)
o
1995 Diplom für Pharmazeutische Medizin (Dipl. Pharm. Med. FÄPI)
o
1997–2002 Vorsitzender der Prüfungskommission und Mitglied der
Weiterbildungskommission
•
1993–2005 Gesellschaft für Klinische Pharmakologie und Therapie
•
Mitglied des Präsidiums der Gesellschaft für Fortschritte in der Inneren Medizin –
Ludwig-Heilmeyer-Gesellschaft
•
Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V.
Pressekonferenz der Korporativen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM)
„Doppelter Nutzen = doppelte Kosten: Gerät die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln in Deutschland zur
‚Milchmädchenrechnung’?“
Dienstag, 1. April 2008, 12.30 bis 13.00 Uhr, Rhein-Main-Hallen, Wiesbaden, Saal 12 D
Curriculum Vitae
Professor Dr. med. Dr. rer. soc. Reinhard Rychlik,
Institut für Empirische Gesundheitsökonomie, Burscheid,
Ruhruniversität Bochum
*1952
Beruflicher Werdegang:
Professor Dr. Dr. med. Reinhard Rychlik studierte Humanmedizin, Sozial- und
Wirtschaftswissenschaften sowie Psychologie. Er lehrt Gesundheitsökonomie an der medizinischen
Fakultät der Ruhr-Universität Bochum, ist seit 1999 Gastprofessor für Gesundheitsökonomie der 1.
Medizinischen Fakultät der Karls-Universität Prag und seit 2000 adjunct Professor für
Pharmacoeconomics an der School of Pharmacy der Temple University in Philadelphia. Seit 1992
leitet er das Institut für Empirische Gesundheitsökonomie in Burscheid.
Professor Rychlik ist Verfasser mehrerer Fachbücher und zahlreicher Fachpublikationen sowie
federführender Herausgeber der Zeitschrift „Gesundheitsökonomie & Qualitätsmanagement“,
Georg Thieme Verlag KG.
Des Weiteren ist er unparteiischer Beisitzer des Landesschiedsamtes für Kassenärztliche Versorgung
Westfalen-Lippe, Sachverständiger des Deutschen Bundestages, Mitglied nationaler und
internationaler Fachgesellschaften und Gutachter der Europäischen Union im Bereich Public Health
und Gesundheitsökonomie.
Pressekonferenz der Korporativen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM)
„Doppelter Nutzen = doppelte Kosten: Gerät die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln in Deutschland zur
‚Milchmädchenrechnung’?“
Dienstag, 1. April 2008, 12.30 bis 13.00 Uhr, Rhein-Main-Hallen, Wiesbaden, Saal 12 D
Curriculum Vitae
Professor Dr. med. Martin Wehling
Institut für Experimentelle und Klinische Pharmakologie
der Universität Mannheim
* 1957
Wissenschaftlicher Werdegang:
1975
Beginn des Chemie- und Medizinstudiums an der Universität Kiel
1975
Aufnahme in die „Studienstiftung des Deutschen Volkes“
1977–1979
Doktorarbeit am Pharmakologischen Institut der Universität Kiel bei Professor
Lüllmann
1979–1980
Stipendiat der Studienstiftung des Deutschen Volkes
1981
Ärztliche Prüfung und Approbation als Arzt
1981
Promotion mit „summa cum laude“
1982–1983
Assistenzarzt an der Medizinischen Poliklinik der Universität Zürich bei Professor
Siegenthaler
1984–1992
Assistenzarzt, ab 1993 Oberarzt an der Medizinischen Klinik Innenstadt der
Universität München
1990/1992
Anerkennung als Internist (mit Röntgen) und als Kardiologe
6/1992
Habilitation für das Fach Innere Medizin
1993
Anerkennung als Arzt für Klinische Pharmakologie
1993–1995
Heisenberg-Stipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft
10/1993–6/1994 Forschungsaufenthalt („Sabbatical“) am Baker Research Institute, Melbourne, US
Seit 6/1994
Leiter der Abteilung für Klinische Pharmakologie und Leiter der Klinischen
Forschergruppe „Klinische Pharmakologie“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft
12/1994
C4-Professur für Klinische Pharmakologie an der Fakultät für Klinische Medizin
Mannheim der Universität Heidelberg
Seit 12/1995
Ordinarius für Klinische Pharmakologie und Direktor des Instituts für Klinische
Pharmakologie der Fakultät für Klinische Medizin Mannheim der Universität
Heidelberg
1997–2001
Studiendekan der Fakultät für Klinische Medizin Mannheim der Universität
Heidelberg
Pressekonferenz der Korporativen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM)
„Doppelter Nutzen = doppelte Kosten: Gerät die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln in Deutschland zur
‚Milchmädchenrechnung’?“
Dienstag, 1. April 2008, 12.30 bis 13.00 Uhr, Rhein-Main-Hallen, Wiesbaden, Saal 12 D
1998–2001
– Vorstandsmitglied der Fakultät für Klinische Medizin Mannheim der Universität
Heidelberg
– Gründung und Leitung des Zentrums für Gerontopharmakologie zusammen mit
der Klinik für Geriatrie (Professor Gladisch)
– Gründung des Zentrums für Therapieforschung im Universitätsklinikum
Mannheim
2004–2006
Direktor der Discovery Medicine/Experimental Medicine bei AstraZeneca R&D,
Mölndal. Hauptaufgaben: translationelle Medizin, die vorklinische und klinische
Aktivitäten über Grenzen hinaus verknüpft, Entwicklung von Effizienz- und
Sicherheitsbiomarkern und Proof-of-Principle-Konzepten, vorwiegend in der
kardiovaskulären Medizin.
Seit 1.1.2007
Wieder zurück als Ordinarius für Klinische Pharmakologie und Direktor der
Klinischen Pharmakologie der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität
Heidelberg (Ende des „Sabbatical“/der Beurlaubung)
Forschungsschwerpunkte:
Kardiovaskuläre Pharmaka, Alterspharmakologie, nichtgenomische Steroidwirkungen,
Translationsmedizin, klinische Studien
Klinischer Hintergrund:
Invasiver Kardiologe, etwa 4000 Herzkatheter einschließlich Intervention (PTCA, stenting),
11 Jahre klinischer Routine, Phase I-IV Studien, insbesondere auf dem Gebiet der Hypertonie,
Herzinsuffizienz und endokrinologischer Störungen in den letzten 10 Jahren, in Kooperation
mit 15+ Pharma-Unternehmen
Publikationen:
Von 1980 bis jetzt etwa 400 Publikationen, 3 Bücher.
Bestellformular Fotos
Pressekonferenz der Korporativen Mitglieder der
Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM)
„Doppelter Nutzen = doppelte Kosten: Gerät die Kosten-Nutzen-Bewertung
von Arzneimitteln in Deutschland zur ‚Milchmädchenrechnung’?“
Termin: Dienstag, 1. April 2008, 12.30 bis 13.00 Uhr
Ort: Rhein-Main-Hallen: Saal 12 D
Bitte schicken Sie mir folgendes Foto per E-Mail:
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Professor Dr. med. Ulrich Robert Fölsch
o
Dr. med. Dipl.-Ing. Franz-Josef Wingen
o
Professor Dr. med. Dr. rer. soc. Reinhard Rychlik
o
Professor Dr. med. Martin Wehling
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Redaktion:
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Anschrift:
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Telefon:
Fax:
E-Mail:
Unterschrift:
Kontakt für Journalisten:
Pressestelle DGIM
Anne-Katrin Döbler/Anna Julia Voormann
Postfach 30 11 20
70451 Stuttgart
Tel.: 0711 8931–552
Fax: 0711 8931–167
E-Mail: [email protected]
Bitte an 0711 8931–167 zurückfaxen.