Pressekonferenz der Korporativen Mitglieder der Deutschen
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Pressekonferenz der Korporativen Mitglieder der Deutschen
Pressekonferenz der Korporativen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) „Doppelter Nutzen = doppelte Kosten: Gerät die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln in Deutschland zur ‚Milchmädchenrechnung’?“ Termin: Dienstag, 1. April 2008, 12.30 bis 13.00 Uhr Ort: Rhein-Main-Hallen, Wiesbaden, Saal 12 D Themen und Referenten: Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln aus Sicht der Korporativen Mitglieder der DGIM Professor Dr. med. Ulrich Robert Fölsch, Beauftragter für die Korporativen Mitglieder der DGIM; Direktor der Klinik für Allgemeine Innere Medizin am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel Methoden der Kosten-Nutzen-Bewertung: Wie entkommen wir dem deutschen Alleingang? Dr. med. Dipl.-Ing. Franz-Josef Wingen; Sprecher der Korporativen Mitglieder der DGIM, Bayer HealthCare/Bayer Vital GmbH, Leverkusen Wie lassen sich Studien unter Kosten-Nutzen-Aspekten planen? Professor Dr. med. Dr. rer. soc. Reinhard Rychlik, Institut für Empirische Gesundheitsökonomie, Burscheid, Ruhruniversität Bochum Ohne Arzneimittel-Nutzen-Analyse keine Kosten-Nutzen-Analyse?! Professor Dr. med. Martin Wehling, Institut für Experimentelle und Klinische Pharmakologie der Universität Mannheim Moderation: Anne-Katrin Döbler, Stuttgart Kontakt für Journalisten: Pressestelle DGIM Anne-Katrin Döbler/Anna Julia Voormann Postfach 30 11 20 70451 Stuttgart Tel.: 0711 8931–552 Fax: 0711 8931–167 E-Mail: [email protected] www.dgim2008.de Pressebüro vor Ort: Rhein-Main-Hallen Saal 12 A, (im OG über dem Foyer) Tel.: 0611 144739 Fax: 0611 122740 Pressekonferenz der Korporativen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) „Doppelter Nutzen = doppelte Kosten: Gerät die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln in Deutschland zur ‚Milchmädchenrechnung’?“ Termin: Dienstag, 1. April 2008, 12.30 bis 13.00 Uhr Ort: Rhein-Main-Hallen, Wiesbaden, Saal 12 D Inhalt: Pressemeldungen: Arzneimittel sinnvoll bewerten Kosten und Nutzen von Medikamenten passen nicht in „Schema F“ Kosten von Arzneimitteln nicht zu Lasten der Patienten sparen Redemanuskripte: Dr. med. Dipl.-Ing. Franz-Josef Wingen Professor Dr. med. Dr. rer. soc. Reinhard Rychlik Professor Dr. med. Martin Wehling Curriculum Vitae der Referenten Bestellformular für Fotos Falls Sie das Material in digitaler Form wünschen, stellen wir Ihnen dieses gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter: [email protected] Kontakt für Journalisten: DGIM Pressestelle Anna Julia Voormann Postfach 30 11 20 70451 Stuttgart Tel.: 0711 8931-552 Fax: 0711 8931-167 [email protected] www.dgim2008.de Pressebüro vor Ort: Rhein-Main-Hallen Saal 12 A, (im OG über dem Foyer) Tel.: 0611 144739 Fax: 0611 122740 114. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin 29. März bis 2. April 2008, Rhein-Main-Hallen Wiesbaden Arzneimittel sinnvoll bewerten Kosten und Nutzen von Medikamenten passen nicht in „Schema F“ Wiesbaden, 1. April 2008 – Kosten-Nutzen-Bewertungen von Arzneimitteln und Therapien treten aufgrund der wirtschaftlichen Lage unseres Gesundheitssystems immer mehr in den Vordergrund. Ob sich mit diesem Ansatz die Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland halten lässt und welche Methode dabei sinnvoll ist, diskutieren Vertreter von Ärzten, Krankenkassen, Patienten und Industrie auf dem 114. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin im Rahmen des Symposiums der Korporativen Mitglieder der DGIM. Das deutsche Gesundheitswesen ist zunehmend durch wirtschaftliche Zwänge geprägt. Kosten-Nutzen-Analysen sollen rationale Entscheidungen für oder gegen die Erstattung von Kosten für Therapien und Arzneimittel erleichtern. „Bei der Beurteilung treten jetzt jedoch immer mehr die eigentlichen Probleme in den Mittelpunkt der Diskussion: die Frage nach den angemessenen Methoden der Bewertung“, sagt Dr. Franz-Josef Wingen, Sprecher der Korporativen Mitglieder der DGIM aus Leverkusen, im Vorfeld des 114. Internistenkongresses in Wiesbaden. Den Nutzen von Arzneimitteln bestimmen Forscher vor allem über klinische Untersuchungen. „Welche Kriterien bei der Nutzenbestimmung berücksichtigt werden müssen, ist vom Gesetzgeber weitestgehend festgelegt“, erklärt Professor Dr. med. Dr. rer.soc. Reinhard Rychlik, Direktor des Instituts für Empirische Gesundheitsökonomie in Burscheid. Die Untersucher prüfen die Wirksamkeit der neuen Substanz und vergleichen diese mit anderen Wirkstoffen derselben Gruppe. „Die Kosten von neuen Therapiemaßnahmen können über diesen Untersuchungsansatz jedoch nicht valide abgeschätzt werden“, erläutert Professor Rychlik. Der Nutzen von Therapien ist nicht nur durch klinische Studien nachweisbar. Als schwierig erweist sich dabei: Um die Wirksamkeit von Therapien im Alltag nachzuweisen, muss das therapeutische Handeln eines Arztes unbeeinflusst sein. Wie sich Studien unter KostenNutzen-Aspekten planen lassen, diskutiert Professor Rychlik im Rahmen eines Symposiums und einer Pressekonferenz auf dem 114. Internistenkongress. Kontakt für Journalisten: DGIM Pressestelle Anna Julia Voormann Postfach 30 11 20 70451 Stuttgart Tel.: 0711 8931-552 Fax: 0711 8931-167 [email protected] www.dgim2008.de Pressebüro vor Ort: Rhein-Main-Hallen Saal 12 A, (im OG über dem Foyer) Tel.: 0611 144739 Fax: 0611 122740 114. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin 29. März bis 2. April 2008, Rhein-Main-Hallen Wiesbaden Kosten von Arzneimitteln nicht zu Lasten der Patienten sparen Wiesbaden, 1. April 2008 – Studien zufolge verschlechtert sich die medizinische Versorgung von Patienten, wenn die Krankenkassen bestimmte cholesterinsenkende Medikamente nicht mehr über den Festbetrag hinaus erstatten. Über die Bewertung von Kosten und Nutzen von Arzneimitteln diskutieren auf dem diesjährigen 114. Internistenkongress Vertreter der Ärzte, der medizinischen Forschung und der Industrie im Rahmen des Frühjahrssymposiums der Korporativen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM). Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat den stark cholesterinsenkenden Statinen einen Vorteil gegenüber schwächeren Blutfettsenkern abgesprochen. „Das IQWiG ist unter anderem durch „selektives Zitieren“ beziehungsweise Auswerten zu einem Schluss gekommen, der im Gegensatz zu Empfehlungen der großen Fachgesellschaften steht“, betont Professor Dr. med. Martin Wehling, Direktor der Klinischen Pharmakologie Mannheim der Universität Heidelberg. Damit wurde der einzige in Deutschland erhältliche Vertreter dieser Medikamentengruppe praktisch aus dem Therapiespektrum ausgeschlossen. Laut zweier Studien mit den Daten von Patienten in Deutschland und England, wirkt sich dies ungünstig auf die medikamentöse Versorgung der Patienten aus. Es erhöhe das Risiko für Schlaganfall und Herzinfarkt und führe zu häufigeren Krankenhausaufenthalten. Im Rahmen des 114. Internistenkongresses diskutiert Professor Wehling im Symposium „Kosten-/Nutzenbewertung von Arzneimitteln“ der Korporativen Mitglieder der DGIM die deutschen Erfahrungen im Bereich der Arzneimittel-Nutzenanalyse an diesem und weiteren Beispielen. Pressekonferenz der Korporativen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) „Doppelter Nutzen = doppelte Kosten: Gerät die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitten in Deutschland zur Milchmädchenrechnung’?“ Dienstag, 1. April 2008, 12:30 bis 13:00 Uhr, Rhein-Main-Hallen, Wiesbaden, Saal 12D Methoden der Kosten-Nutzen-Bewertung: Wie entkommen wir dem deutschen Alleingang? Dr.med. Dipl.-Ing. Franz-Josef Wingen, Sprecher der korporativen Mitglieder der DGIM, Bayer Vital GmbH, Leiter Medizin, Leverkusen Der Gemeinsame Bundesausschuss (GB) regelt unter anderem die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln durch die gesetzlichen Krankenkassen. Zu Beginn des 2. Halbjahres 2008 steht eine Neustrukturierung des gemeinsamen Bundesausschusses an. Aus diesem Grund hat sich der Vorsitzende Dr. Hess vorgenommen, noch möglichst viele anstehende Aufgaben in der jetzigen Besetzung zu erledigen. Für das 1. Halbjahr 2008 wurde ein 5-Punkte-Programm genannt, das unter anderem die Vorbereitung der Einführung einer Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln in Deutschland (nach § 35b SGB V) enthält. Vor einer Bewertung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses steht die Bewertung des Nutzens eines Arzneimittels. Bisher hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses solche Nutzenbewertungen vorgenommen. Einige dieser Bewertungen sind auf massive Kritik nicht nur der Arzneimittelhersteller, sondern auch der wissenschaftlichen Fachgesellschaften gestoßen. Diese Kritik bezog sich auf eine nicht nachvollziehbare Selektion der vorliegenden Studien zur Bewertung, Intransparenz des Bewertungsprozesses, mangelnde Anhörung von Experten sowie NichtBerücksichtigung aktueller Studien. „Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre steht zu befürchten, dass die Anforderungen an den Nutzenbeleg in Deutschland in praxisferne Höhen geschraubt werden, während alte und damit billige Medikamente unreflektiert und ungeprüft durchgewunken werden. Die Nutzenbewertung nach Kassenlage dürfte dann endgültig Realität werden“ (Zitat Wahler, VFA). Im Januar 2008 ist das IQWIG seiner gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen, in dem es einen ersten Entwurf einer „Methodik für die Bewertung von Verhältnissen zwischen Nutzen und Kosten im System der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung“ vorgelegt hat. Bei dieser „Analyse von Effizienzgrenzen“ werden Nutzen und Kosten von Arzneiinnovationen jeweils mit etablierten Therapiealternativen verglichen. Hierbei soll für Innovationen prinzipiell das bisher akzeptierte Erstattungsniveau der Maßstab sein. Hierzu ein Beispiel: Wenn zum Beispiel das billigste Generikum in der therapeutischen Anwendung statistisch im Schnitt 1 € pro Tag kostet, um einen Schlaganfall zu vermeiden, dann darf ein zweiter, zusätzlich verhinderter Schlaganfall ebenfalls nur 1 € Kosten verursachen. Pressekonferenz der Korporativen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) „Doppelter Nutzen = doppelte Kosten: Gerät die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitten in Deutschland zur Milchmädchenrechnung’?“ Dienstag, 1. April 2008, 12:30 bis 13:00 Uhr, Rhein-Main-Hallen, Wiesbaden, Saal 12D Der pharmazeutische Fortschritt ist demnach nur noch in der GKV erstattungsfähig, wenn er die billigste Generika-Therapie oder -Prophylaxe bei dieser Indikation vergleichsweise nicht überschreitet. Die Kosteneffektivität nach Definition des IQWIG wäre nur noch im Falle der äußerst seltenen Sprunginnovationen möglich. Eine Expertengruppe aus 29 Gesundheitsökonomen lehnte denn auch den Methodenvorschlag des IQWIG als untauglich ab. Zitat: „Das IQWIG schlägt mit seinem ersten Entwurf zur Kosten-NutzenBewertung konzeptionell und methodisch einen unerprobten und wissenschaftlich nicht etablierten deutschen Sonderweg ein, ohne dabei Klarheit über interpretierbare Kosten-Nutzen-Verhältnisse zu erreichen. Der Entwurf entspricht damit aus Sicht der Mehrzahl der deutschen Gesundheitsökonomen nicht den in Fachkreisen anerkannten internationalen Standards der Gesundheitsökonomie.“ Zur gesundheitlichen Evaluation in Deutschland liegen aktuelle Methodenempfehlungen einer größeren Professorengruppe aus der Gesundheitsökonomie und verwandten Fächern (3. Version des Hannoveraner Konsenses) vor. Das IQWIG hat dieses Papier zwar zur Kenntnis genommen, aber Inhalte nicht adäquat einbezogen, was die fachliche Methodengrundlage deutlich hätte verbessern können. Ein deutscher Alleingang zur Bestimmung der Kosten-Nutzen-Relation von Arzneimitteln ist aus Sicht vieler Fachgruppen und Verbände und auch der Korporativen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin als sehr kritisch zu bewerten. Während die Zulassung eines Arzneimittels, welche Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit zu bewerten hat, immer stärker international harmonisiert und koordiniert wird, scheint sich für die sogenannte 4. Hürde ein methodisch fragwürdiger deutscher Alleingang abzuzeichnen, der dazu führt, dass Kassenpatienten entweder innovative Arzneimittel nur noch in sehr eingeschränktem Maße zur Verfügung stehen, oder durch teure Zusatzstudien einen weiteren Anstieg der Kosten im Gesundheitssystem bewirken. Es bleibt zu hoffen, dass diese „schwierige Aufgabe der Kosten-Nutzen-Bewertung“ (so Professor Sawicki) nicht über das Knie gebrochen wird, sondern zu einer gründlichen wissenschaftlich validen und nach international akzeptablen und damit auch in seinen Auswirkungen planbaren Methodik durchgeführt wird. Der Gesetzgeber hat die Kosten-Nutzen-Bewertung über den GB auf das IQWIG delegiert, also auf ein Institut, das bisher wenig überzeugen konnte. Aber auch hier muss der Grundsatz des Bundesverfassungsgerichts gelten: „Je schwerwiegender die Auswirkungen einer Regelung für die Betroffenen sind, desto höhere Anforderungen sind an die Bestimmtheit der Ermächtigung zu stellen.“ Pressekonferenz der Korporativen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) „Doppelter Nutzen = doppelte Kosten: Gerät die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitten in Deutschland zur Milchmädchenrechnung’?“ Dienstag, 1. April 2008, 12:30 bis 13:00 Uhr, Rhein-Main-Hallen, Wiesbaden, Saal 12D Daher müssen wir fordern: 1. Die Rahmenbedingungen für Innovationen dürfen sich in Deutschland nicht noch weiter verschlechtern. 2. Die Nutzen- beziehungsweise die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln muss nach international anerkannten Standards durchgeführt werden. Die Beteiligung von Industrie, Patientenverbänden und relevanten Wissenschaften ist von Beginn an zu verstetigen. Eine durchgängige Transparenz des gesamten Verfahrens ist zu gewährleisten. 3. Die Kosten-Nutzen-Bewertung muss den therapeutischen Nutzen von Behandlungen in ein Verhältnis zu den gesamtgesellschaftlichen Kosten setzen, damit unser Sozialsystem kein Verschiebebahnhof wird (zum Beispiel eingesparte Akutbehandlungskosten und erhöhte Spätfolgekosten). 4. Bei der Festlegung von Erstattungshöchstbeträgen sind neben den Entwicklungs- auch die Forschungskosten der Arzneimittelhersteller angemessen zu berücksichtigen. (Es gilt das gesprochene Wort!) Wiesbaden, April 2008 Pressekonferenz der Korporativen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) „Doppelter Nutzen = doppelte Kosten: Gerät die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln in Deutschland zur ‚Milchmädchenrechnung’?“ Dienstag, 1. April 2008, 12.30 bis 13.00 Uhr, Rhein-Main-Hallen, Wiesbaden, Saal 12 D Wie lassen sich Studien unter Kosten-Nutzen-Aspekten planen? Professor Dr. med. Dr. rer. soc. Reinhard Rychlik, Institut für Empirische Gesundheitsökonomie, Burscheid, Ruhr-Universität Bochum Im Rahmen der Neuregelung des GKV-Wirtschaftlichkeitsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) wird die mit dem GMG 2004 eingeführte Nutzenbewertung zur Kosten-Nutzen-Bewertung erweitert und in §35b SGB V gesetzlich verankert. In Zukunft können GKV-Leistungen auch nach Kostengesichtspunkten reglementiert werden: Mehrkosten für neue, innovative Arzneimittel müssen durch einen therapie- beziehungsweise patientenrelevanten Zusatznutzen gerechtfertigt werden. Ziel ist es, die Mehrkosten auf den Umfang zu begrenzen, der durch den Zusatznutzen gerechtfertigt ist, und die Kosten-Nutzen-Bewertung als Grundlage für die Festsetzung von Höchstbeträgen heranzuziehen. Für die Planung von Studien, welche die Kosten-Nutzen-Relation darstellen sollen, sind die im Gesetz genannten patientenrelevanten Endpunkte zu berücksichtigen (§35 Abs. 1b): Mortalität, Morbidität und Lebensqualität sowie eine Verringerung der Häufigkeit oder des Schweregrades therapierelevanter Nebenwirkungen. Ebenfalls gesetzlich festgelegt ist, wie der Nutzen von Arzneimitteln beziehungsweise therapeutischen Verbesserungen zu bestimmen sind: „Der Nachweis einer therapeutischen Verbesserung erfolgt durch Bewertung von klinischen Studien nach methodischen Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin. Dabei sind vorrangig klinische Studien, insbesondere direkte Vergleichsstudien mit anderen Arzneimitteln dieser Wirkstoffgruppe mit patientenrelevanten Endpunkten zu berücksichtigen.“(§35 SGB V). Randomisierte klinische Prüfungen/Studien stellen kontrollierte Untersuchungen mit einer speziellen Versuchsanordnung dar, die dazu dienen, medizinische Sachverhalte auf naturwissenschaftlicher Basis zu objektivieren. Dieser Studientyp ist im Rahmen der Zulassung von Arzneimitteln Standard und unverzichtbar. Die Kosten von neuen Maßnahmen für die GKV sind aber im Rahmen dieser klinischen Studien nicht valide abschätzbar. Hierfür ist ein naturalistisches Studiendesign erforderlich, das es erlaubt, die Kosten zu erfassen, die im regulären medizinischen Versorgungsalltag entstehen. Dies ist nur im Rahmen von nichtinterventionellen Studien (NIS) wie Anwendungsbeobachtungen oder Versorgungsforschungsstudien möglich, die den tatsächlichen Ressourcenverbrauch Pressekonferenz der Korporativen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) „Doppelter Nutzen = doppelte Kosten: Gerät die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln in Deutschland zur ‚Milchmädchenrechnung’?“ Dienstag, 1. April 2008, 12.30 bis 13.00 Uhr, Rhein-Main-Hallen, Wiesbaden, Saal 12 D wiedergeben. Bei der Beurteilung des Nutzens wird dabei primär nicht die in klinischen Studien nachgewiesene, klinische Wirksamkeit (Efficacy) berücksichtigt, sondern vorwiegend die Alltagswirksamkeit (Effectiveness). International üblich sind zudem Modellierungen über einen längeren Zeithorizont, da für Neuentwicklungen noch keine entsprechenden Längsschnittstudien vorliegen können. (Es gilt das gesprochene Wort!) Wiesbaden, April 2008 Pressekonferenz der Korporativen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) „Doppelter Nutzen = doppelte Kosten: Gerät die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln in Deutschland zur ‚Milchmädchenrechnung’?“ Dienstag, 1. April 2008, 12.30 bis 13.00 Uhr, Rhein-Main-Hallen, Wiesbaden, Saal 12 D Ohne Arzneimittel-Nutzen-Analyse keine Kosten-Nutzen-Analyse?! Professor Dr. med. Martin Wehling Institut für Experimentelle und Klinische Pharmakologie der Universität Mannheim Das IQWiG ist „ein unabhängiges wissenschaftliches Institut, das den Nutzen medizinischer Leistungen für den Patienten untersucht“. Das Institut gibt die Regeln, nach denen die vorhandene Evidenz bezüglich eines Arzneimittels gesammelt und ausgewertet wird, selbst vor; noch schlimmer ist, dass diese Regeln auch nur unter der eigenen Aufsicht angewandt werden. Hier nun IQWiG-Ergebnisse, die erschrecken: Das bislang stärkste Statin (= Cholesterinsenker, Atorvastatin) in Deutschland wird nicht mehr über den Festbetrag hinaus erstattet. Das IQWiG war nicht in der Lage, die an sich klare Evidenz zu entdecken, nach der die HerzKreislauf-Ereignisse um so seltener werden, je stärker das LDL-Cholesterin gesenkt wird. Es hat daher die schwachen Statine für ausreichend deklariert und dabei ignoriert, dass es in der modernen Medizin keine so gut belegte Therapiesituation wie die der Sterblichkeits- und Erkrankungssenkung durch Statine gibt. Von 400 gesichteten Studien wurden vom IQWiG nur 23 „verwertet“, aber wesentliche wegen fadenscheiniger Mängel ausgeschlossen. Das IQWiG ist durch „selektives Zitieren“ beziehungsweise Auswerten zu einem Schluss gekommen, der im Gegensatz zu Empfehlungen der großen Fachgesellschaften steht. Viele Patienten wurden auf das billigere Simvastatin umgesetzt, ohne die so genannte Äquivalenzdosis zu erhalten. Damit die gleiche Cholesterinsenkung eintritt, muss 1 mg Atorvastatin durch 3,5 mg Simvastatin ersetzt werden. Diese Umstellung erfolgte im mittleren Verhältnis von nur 1:1,7. Als 1998 in Neuseeland von einem stärkeren auf ein schwächeres Statin umgestellt wurde, gab es nachweislich mehr Herz-KreislaufKomplikationen. In den Niederlanden ließ sich die Häufigkeit von Herzinfarkten bei Patienten, die unter Alltagsbedingungen ein Statin nehmen, um 40 Prozent senken im Vergleich zu Patienten, die es trotz Leitlinienindikation nicht nehmen, aber bei Untertherapie nur um 20 Prozent. Bei 1.000.000 Behandelten mit bekannten Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Deutschland, die eine Verhinderung von 7000 Todesfällen/Jahr erwarten lassen, sinkt diese Zahl aufgrund der Untertherapie auf etwa 5000. 30 Prozent davon bekamen Atorvastatin. Dies bedeutet, dass diese Empfehlung des IQWiG jährlich schon etwa 2000/3, also 660 Tote (und wesentlich mehr nicht verhinderte Infarkte und Schlaganfälle) auf dem Gewissen hätte. Selbst wenn nur 10 – 20 Prozent dieser Patienten überhaupt leitliniengerecht eingestellt waren (was an sich ein noch größerer Skandal ist), bliebe pro Jahr immer Pressekonferenz der Korporativen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) „Doppelter Nutzen = doppelte Kosten: Gerät die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln in Deutschland zur ‚Milchmädchenrechnung’?“ Dienstag, 1. April 2008, 12.30 bis 13.00 Uhr, Rhein-Main-Hallen, Wiesbaden, Saal 12 D noch fast eine Hundertschaft von an der IQWiG-Analyse verstorbenen Patienten übrig. Inzwischen sind diese Befürchtungen durch Studien bestätigt: In Großbritannien haben das NICE, in Deutschland das IQWiG durch entsprechende Empfehlung bewirkt, dass Atorvastatin zur Cholesterinsenkung praktisch nicht mehr erstattet wird. So wurde in diesen Ländern eine Umstellung auf schwächere Statine, insbesondere Simvastatin, notwendig. Jetzt kommen zwei Studien zur Publikation, die die Auswirkungen dieser Umstellung hier und in England im Hinblick auf Morbiditätsdaten direkt gemessen haben. Auf dem Europäischen Kongress der Kardiologen in Wien 2007 wurde eine inzwischen voll publizierte Studie an 11.520 Patienten aus Großbritannien vorgestellt, in der es nach einer Umstellung von Atorvastatin auf Simvastatin zu einer relativen Erhöhung der Häufigkeit eines ersten größeren Herz-Kreislauf-Ereignisses (wie Infarkt, Bypassoperation oder Schlaganfall) um immerhin 30 Prozent kam1,2. Diese Studie wurde von Pfizer unterstützt (Bias zugunsten des Atorvastatins möglich). Auf dem 6. deutschen Kongress für Versorgungsforschung wurden erstmals die Ergebnisse einer deutschen Untersuchung veröffentlicht3, in der an 1249 Patienten die Auswirkungen der auf der Empfehlung des IQWiG beruhenden Festbetragsregelung gemessen wurde. Bei den Patienten, denen Atorvastatin nicht weiter verordnet wurde, stiegen erwartungsgemäß die LDL-Cholesterinwerte („schlechtes Cholesterin“) an. Damit verbunden war eine Erhöhung der Häufigkeit von Krankenhausaufenthalten von 4 Prozent bei Patienten, die weiter Atorvastatin erhielten, auf 7,5 Prozent nach Umstellung. Bezüglich dieser Studie bestehen Beziehungen zu MSD (Bias wäre sogar kontraproduktiv, da MSD Simvastatin herstellt). Weitere Beispiele habe ich im FAZ-Artikel vom 21. März 2007 beschrieben. Diese Beispiele zeigen, dass heute in Deutschland Wissenschaftsbeugung zum Schaden von Menschen stattfinden kann, was an sich unglaublich ist. Wenn diese Nutzenbewertung die Grundlage für die Kosten-Nutzen-Analyse ist, dann ist Letztere – unabhängig von der Art angewandter Algorithmen – von vorneherein Makulatur. Wir sollten dies als unlauter zurückweisen, und uns wieder in die internationalen Werte, die dies nicht zulassen würden, einordnen; keines der „revolutionären“ Erkenntnisse des IQWiG hat bislang Eingang in die Fachempfehlungen gefunden, über sie wird auf Kongressen nur gelächelt oder offen gespottet. Fortschritt wird behindert, und der Forschungsstandort Deutschland fällt weiter zurück. 1 http://biz.yahoo.com/bw/070905/20070904006477.html?.v=1, besucht 12.11.07 2 Phillips et al. Switching statins: the mpact on patient outcomes. Br J Cardiol 2007;14:280-5 3 Bestehorn, Greiner, Poster-Abstract „Auswirkung der Einführung der Festbeträge für Statine auf die Lipidwerte“ Prävention und Gesundheitsförderung Suppl 1, 93, 2007; Publikation im Druck Journal of Public Health Pressekonferenz der Korporativen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) „Doppelter Nutzen = doppelte Kosten: Gerät die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln in Deutschland zur ‚Milchmädchenrechnung’?“ Dienstag, 1. April 2008, 12.30 bis 13.00 Uhr, Rhein-Main-Hallen, Wiesbaden, Saal 12 D So verschleiert das IQWiG nur die Versorgungsmisere der Patienten in Deutschland, und hindert sie daran, sich selbst die notwendigen Arzneimittel zu besorgen. Nur so könnten sie sich statt unwirksamer Vitamin- oder Cremeprodukte wirksame Medikamente kaufen. Transparenz statt Wissenschaftsklitterung zum Schaden der ahnungslosen Patienten mit zusätzlich weiterer Beschädigung des internationalen Rufes der Medizin, der medizinischen Forschung und der Fortschrittsfähigkeit! (Es gilt das gesprochene Wort!) Wiesbaden, April 2008 Pressekonferenz der Korporativen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) „Doppelter Nutzen = doppelte Kosten: Gerät die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln in Deutschland zur ‚Milchmädchenrechnung’?“ Dienstag, 1. April 2008, 12.30 bis 13.00 Uhr, Rhein-Main-Hallen, Wiesbaden, Saal 12 D Curriculum Vitae Prof. Dr. med. Ulrich Robert Fölsch Beauftragter für die Korporativen Mitglieder der DGIM, Direktor der Klinik für Allgemeine Innere Medizin am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel Beruflicher Werdegang: 1963–1968 Medizinstudium an der Freien Universität, an der Universität Zürich und der Universität Heidelberg 10/1971–2/1973 DFG-Stipendiat an der Universität Dundee/Schottland im Department of Pharmacology and Therapeutics (Prof. Dr. K.G. Wormsley) 1.3.1973–28.2.1982 Wissenschaftlicher Assistent an der Medizinischen Klinik, Abteilung Gastroenterologie und Endokrinologie der Georg-August-Universität zu Göttingen (Leiter: Prof. Dr. W. Creutzfeldt) 11.3.1970 Promotion in Heidelberg mit der Dissertation „Vergleichende Untersuchungen alkylierender Substanzen auf das hämatopoetische System: Wirkung auf die Steroidbeeinflußte Erythropoese und auf die Transformation Phytohaemagglutinin-stimulierter Lymphozyten“ (Note: Magna cum laude) (Leiter: Prof. Dr. J. Drews) 31.8.1978 Facharzt für Innere Medizin 18.1.1981 Facharzt für Gastroenterologie Akademischer Werdegang: 28.5.1979 Habilitation an der Universität Göttingen und „Venia legendi“ für das Fach Innere Medizin mit der Arbeit „Die Funktion der Pankreasgangepithelien: In vivo und in vitro-Untersuchungen an einem Tiermodell“ 1.9.1990 Antritt der Position als Direktor der Klinik für Allgemeine Innere Medizin der I. Medizinischen Universitätsklinik der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel April 1991 Mitglied des Verwaltungsrates des Klinikums der Christian-AlbrechtsUniversität zu Kiel Aug. 2001 Mitglied des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin 2003/2004 Präsident der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin Pressekonferenz der Korporativen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) „Doppelter Nutzen = doppelte Kosten: Gerät die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln in Deutschland zur ‚Milchmädchenrechnung’?“ Dienstag, 1. April 2008, 12.30 bis 13.00 Uhr, Rhein-Main-Hallen, Wiesbaden, Saal 12 D Wissenschaftliche Auszeichnungen: 22.4.1979 Verleihung des Theodor-Frerich-Preises der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin in Wiesbaden für die Arbeit: „Die Wirkung gastrointestinaler Hormone auf die cAMP-Akkumulation in isolierten Pankreasgangfragmenten der Ratte“ Wissenschaftliche Tätigkeit • Von 1978 bis 1982 Mitglied des DFG-Schwerpunktes „Nahrungsbedarf und Adaptation an Veränderungen der Ernährung“. • Oktober 1980 zusammen mit Prof. H. Kern, Marburg, Gründung einer deutschen Arbeitsgruppe „Physiologie und Pathophysiologie des exokrinen Pankreas und anderer exokriner Organe“, deren Sitzungen 1981 und 1982 unter meiner Leitung und Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft in Göttingen 1995 in Kiel stattfanden. • Aufbau verschiedener wissenschaftlicher Arbeitsgruppen, die alle über die DFG gefördert wurden oder weiter gefördert werden: • o Molekulare Gastroenterologie und Hepatologie (PD Dr. H. Schäfer) o Genetik chronisch entzündlicher Darmerkrankungen (Prof. Dr. S. Schreiber) o Pankreatologie (Prof. Dr. C. Löser, PD Dr. K. Kiehne) o Molekulare Onkologie (Prof. Dr. F. Gieseler) 1999 Erfolgreiche Einwerbung des Kompetenznetzes für chronisch entzündliche Darmerkrankungen zusammen mit der Medizinischen Fakultät der Universitäten Homburg, Regensburg, Tübingen Pressekonferenz der Korporativen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) „Doppelter Nutzen = doppelte Kosten: Gerät die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln in Deutschland zur ‚Milchmädchenrechnung’?“ Dienstag, 1. April 2008, 12.30 bis 13.00 Uhr, Rhein-Main-Hallen, Wiesbaden, Saal 12 D Curriculum Vitae Dr. med. Dipl.-Ing. Franz-Josef Wingen Sprecher der Korporativen Mitglieder der DGIM, Bayer HealthCare/Bayer Vital GmbH, Leverkusen * 1951 Beruflicher Werdegang: 1971–1975 Fachhochschule, Aachen. Diplom-Ingenieur Fachrichtung Chemie (Schwerpunkte Biochemie, Nuklearchemie) 1975–1981 Institut für Toxikologie (Prof. Dr. Gloxhuber) Henkel KGaA, Düsseldorf, Leiter des Isotopen-Labors (toxikologische und pharmakokinetische Untersuchungen in vitro, Tiermodelle, am Menschen) 1981–1987 Universität Heidelberg, Studium der Medizin 1982–1987 Deutsches Krebsforschungszentrum, Heidelberg Institut für Chemotherapie und Toxikologie (Prof. Dr. D. Schmähl) Dissertation und Arbeitsgruppe „Knochentumoren/Knochenmetastasen“ Dissertation mit „summa cum laude“ 1987 Approbation als Arzt 1987–1988 Rhône-Poulenc Rorer, Köln Gruppenleiter Klinische Forschung 1990–1993 Direktor Klinische Forschung 1993–05/97 Medizinischer Direktor 06/97 –12/98 Direktor Medico-Marketing seit 05/99 Bayer Vital GmbH: Leiter Medizin Geschäftsbereich Pharma seit 11/02 zusätzlich: Leiter Medizinische Wissenschaft Europa und Übersee seit 04/07 Leiter Medizin Bayer Vital incl. Bayer Schering Pharma Pressekonferenz der Korporativen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) „Doppelter Nutzen = doppelte Kosten: Gerät die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln in Deutschland zur ‚Milchmädchenrechnung’?“ Dienstag, 1. April 2008, 12.30 bis 13.00 Uhr, Rhein-Main-Hallen, Wiesbaden, Saal 12 D Wissenschaftliche Schwerpunkte: • 1987 Verleihung des „Ludolf-Krehl-Preises“ der Südwestdeutschen Gesellschaft für Innere Medizin • 1989 Verleihung des „von Recklinghausen-Preises“ der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie • über 80 wissenschaftliche Publikationen und Abstracts mit den Schwerpunkten Onkologie, Infektiologie, Parasitologie • seit 2001 Lehrbeauftragter des Postgraduierten Kurses für Pharmazeutische Medizin an der Universität Witten Herdecke/Essen • seit 2005 Lehrbeauftragter des Masterstudiengangs der Universität Duisburg/Essen Mitgliedschaften in wissenschaftlichen Fachgesellschaften: • Deutsche Krebsgesellschaft • Paul-Ehrlich-Gesellschaft für Chemotherapie • Deutsche Gesellschaft für Pharmazeutische Medizin (DGPharMed) o 1995 Diplom für Pharmazeutische Medizin (Dipl. Pharm. Med. FÄPI) o 1997–2002 Vorsitzender der Prüfungskommission und Mitglied der Weiterbildungskommission • 1993–2005 Gesellschaft für Klinische Pharmakologie und Therapie • Mitglied des Präsidiums der Gesellschaft für Fortschritte in der Inneren Medizin – Ludwig-Heilmeyer-Gesellschaft • Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. Pressekonferenz der Korporativen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) „Doppelter Nutzen = doppelte Kosten: Gerät die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln in Deutschland zur ‚Milchmädchenrechnung’?“ Dienstag, 1. April 2008, 12.30 bis 13.00 Uhr, Rhein-Main-Hallen, Wiesbaden, Saal 12 D Curriculum Vitae Professor Dr. med. Dr. rer. soc. Reinhard Rychlik, Institut für Empirische Gesundheitsökonomie, Burscheid, Ruhruniversität Bochum *1952 Beruflicher Werdegang: Professor Dr. Dr. med. Reinhard Rychlik studierte Humanmedizin, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sowie Psychologie. Er lehrt Gesundheitsökonomie an der medizinischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum, ist seit 1999 Gastprofessor für Gesundheitsökonomie der 1. Medizinischen Fakultät der Karls-Universität Prag und seit 2000 adjunct Professor für Pharmacoeconomics an der School of Pharmacy der Temple University in Philadelphia. Seit 1992 leitet er das Institut für Empirische Gesundheitsökonomie in Burscheid. Professor Rychlik ist Verfasser mehrerer Fachbücher und zahlreicher Fachpublikationen sowie federführender Herausgeber der Zeitschrift „Gesundheitsökonomie & Qualitätsmanagement“, Georg Thieme Verlag KG. Des Weiteren ist er unparteiischer Beisitzer des Landesschiedsamtes für Kassenärztliche Versorgung Westfalen-Lippe, Sachverständiger des Deutschen Bundestages, Mitglied nationaler und internationaler Fachgesellschaften und Gutachter der Europäischen Union im Bereich Public Health und Gesundheitsökonomie. Pressekonferenz der Korporativen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) „Doppelter Nutzen = doppelte Kosten: Gerät die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln in Deutschland zur ‚Milchmädchenrechnung’?“ Dienstag, 1. April 2008, 12.30 bis 13.00 Uhr, Rhein-Main-Hallen, Wiesbaden, Saal 12 D Curriculum Vitae Professor Dr. med. Martin Wehling Institut für Experimentelle und Klinische Pharmakologie der Universität Mannheim * 1957 Wissenschaftlicher Werdegang: 1975 Beginn des Chemie- und Medizinstudiums an der Universität Kiel 1975 Aufnahme in die „Studienstiftung des Deutschen Volkes“ 1977–1979 Doktorarbeit am Pharmakologischen Institut der Universität Kiel bei Professor Lüllmann 1979–1980 Stipendiat der Studienstiftung des Deutschen Volkes 1981 Ärztliche Prüfung und Approbation als Arzt 1981 Promotion mit „summa cum laude“ 1982–1983 Assistenzarzt an der Medizinischen Poliklinik der Universität Zürich bei Professor Siegenthaler 1984–1992 Assistenzarzt, ab 1993 Oberarzt an der Medizinischen Klinik Innenstadt der Universität München 1990/1992 Anerkennung als Internist (mit Röntgen) und als Kardiologe 6/1992 Habilitation für das Fach Innere Medizin 1993 Anerkennung als Arzt für Klinische Pharmakologie 1993–1995 Heisenberg-Stipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft 10/1993–6/1994 Forschungsaufenthalt („Sabbatical“) am Baker Research Institute, Melbourne, US Seit 6/1994 Leiter der Abteilung für Klinische Pharmakologie und Leiter der Klinischen Forschergruppe „Klinische Pharmakologie“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft 12/1994 C4-Professur für Klinische Pharmakologie an der Fakultät für Klinische Medizin Mannheim der Universität Heidelberg Seit 12/1995 Ordinarius für Klinische Pharmakologie und Direktor des Instituts für Klinische Pharmakologie der Fakultät für Klinische Medizin Mannheim der Universität Heidelberg 1997–2001 Studiendekan der Fakultät für Klinische Medizin Mannheim der Universität Heidelberg Pressekonferenz der Korporativen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) „Doppelter Nutzen = doppelte Kosten: Gerät die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln in Deutschland zur ‚Milchmädchenrechnung’?“ Dienstag, 1. April 2008, 12.30 bis 13.00 Uhr, Rhein-Main-Hallen, Wiesbaden, Saal 12 D 1998–2001 – Vorstandsmitglied der Fakultät für Klinische Medizin Mannheim der Universität Heidelberg – Gründung und Leitung des Zentrums für Gerontopharmakologie zusammen mit der Klinik für Geriatrie (Professor Gladisch) – Gründung des Zentrums für Therapieforschung im Universitätsklinikum Mannheim 2004–2006 Direktor der Discovery Medicine/Experimental Medicine bei AstraZeneca R&D, Mölndal. Hauptaufgaben: translationelle Medizin, die vorklinische und klinische Aktivitäten über Grenzen hinaus verknüpft, Entwicklung von Effizienz- und Sicherheitsbiomarkern und Proof-of-Principle-Konzepten, vorwiegend in der kardiovaskulären Medizin. Seit 1.1.2007 Wieder zurück als Ordinarius für Klinische Pharmakologie und Direktor der Klinischen Pharmakologie der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg (Ende des „Sabbatical“/der Beurlaubung) Forschungsschwerpunkte: Kardiovaskuläre Pharmaka, Alterspharmakologie, nichtgenomische Steroidwirkungen, Translationsmedizin, klinische Studien Klinischer Hintergrund: Invasiver Kardiologe, etwa 4000 Herzkatheter einschließlich Intervention (PTCA, stenting), 11 Jahre klinischer Routine, Phase I-IV Studien, insbesondere auf dem Gebiet der Hypertonie, Herzinsuffizienz und endokrinologischer Störungen in den letzten 10 Jahren, in Kooperation mit 15+ Pharma-Unternehmen Publikationen: Von 1980 bis jetzt etwa 400 Publikationen, 3 Bücher. Bestellformular Fotos Pressekonferenz der Korporativen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) „Doppelter Nutzen = doppelte Kosten: Gerät die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln in Deutschland zur ‚Milchmädchenrechnung’?“ Termin: Dienstag, 1. April 2008, 12.30 bis 13.00 Uhr Ort: Rhein-Main-Hallen: Saal 12 D Bitte schicken Sie mir folgendes Foto per E-Mail: o Professor Dr. med. Ulrich Robert Fölsch o Dr. med. Dipl.-Ing. Franz-Josef Wingen o Professor Dr. med. Dr. rer. soc. Reinhard Rychlik o Professor Dr. med. Martin Wehling Vorname: Name: Redaktion: Ressort: Anschrift: PLZ/Ort: Telefon: Fax: E-Mail: Unterschrift: Kontakt für Journalisten: Pressestelle DGIM Anne-Katrin Döbler/Anna Julia Voormann Postfach 30 11 20 70451 Stuttgart Tel.: 0711 8931–552 Fax: 0711 8931–167 E-Mail: [email protected] Bitte an 0711 8931–167 zurückfaxen.